Landvolk Mittelweser Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V

Landvolk Mittelweser Juni 2016 11. Jahrgang Ausgabe 6 Steu4 Extra erre -Seit ch t k e n omp a kt 1,30 Euro Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersac...
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Landvolk Mittelweser

Juni 2016 11. Jahrgang Ausgabe 6

Steu4 Extra erre -Seit ch t k e n omp a

kt 1,30 Euro

Mitteilungen aus dem Landvolk Niedersachsen - Kreisverband Mittelweser e. V. :: Kinderbücher

:: Feldrundfahrten

:: Pflanzkartoffeln

Das Landvolk Mittelweser überreichte jetzt allen Kindergärten im Verbandsgebiet das Sachbuch „Alles über den Bauernhof“ aus dem Ravensburger Verlag. Seite 3

In diesem Jahr fanden die traditionellen Feldrundfahrten, die das Landvolk Mittelwesers alljährlich ausrichtet, in den Bezirken Syke und Marklohe statt. Was es zu sehen gab: Seite 4

Familie Stühring aus Calle hat sich auf die Vermehrung von Pflanzkartoffeln spezialisiert. Ihre Arbeit verrichtet sie komplett ohne Lohnunternehmer in Eigenregie. Seite 5

Aktuelles

Kommentar

Zur Kundgebung zum Deutschen Bauerntag

Hannover (lv). Zum Deutschen Bauerntag, der vom 28. bis 30. Juni in Hannover stattfinden wird, plant das Landvolk Niedersachsen ein umfassendes Rahmenprogramm, um Signale nach draußen zu senden. Neben einem „ErlebnisBauernhof“ der am 29. Juni vor dem Hauptbahnhof seine Pforten öffnet, soll am 30. Juni eine Kundgebung von Landwirten stattfinden. Inhalte bleiben nach wie vor die Zielgruppen Politik und Lebensmitteleinzelhandel. Denn diese beiden Gruppierungen haben die Möglichkeit, den Landwirten über die aktuelle Krise hinwegzuhelfen sowie mittel- und langfristig für bessere Perspektiven und Rahmenbedingungen zu sorgen. Das Landvolk Mittelweser ruft seine Mitglieder zur Teilnahme auf. Es wird ein Reisebus von Syke, ZOB, mit Zustiegsmöglichkeiten beim Restaurant Dillertal, am Bahnhof Nienburg und in Linsburg am Landhaus Meinkingsburg nach Hannover fahren. Abfahrt ist um 7.30 Uhr in Syke. Um 7.50 Uhr wird der Bus am Dillertal sein, für 8.20 Uhr wird die Abfahrt am Bahnhof Nienburg geplant. Meinkingsburg wird gegen 8.35 Uhr angefahren. Die Rückfahrt erfolgt um 13 Uhr vom Congress Centrum Hannover. Die Teilnahme von weiteren Schleppern wurde von Seiten der Stadt Hannover untersagt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen sind erforderlich, damit ausreichend Plätze bereit gestellt werden können. Wer teilnehmen möchte, meldet sich unter Telefon 04242 5950 verbindlich an. Für Selbstfahrer: Der Aufmarsch startet um 9.30 Uhr vor dem Hauptbahnhof Hannover. Kundgebung um 11 Uhr vor dem Kuppelsaal.

LV MEDIEN Verlag LV Medien GmbH Hauptstr. 36-38, 28857 Syke Redaktion und Anzeigen: Tel.: 04242 595-55 Fax: 04242 595-80 Mail: [email protected]

„Kartellrecht muss auch Erzeuger schützen“ Landvolk-Bankenrunde im Zeichen der Milchkrise Br.-Vilsen (tb). „Für uns Landwirte sind es angespannte Zeiten“, formulierte Tobias Göckeritz, Vorsitzender des Landvolk Mittelweser, die Situation in der Agrarwirtschaft vorsichtig. Obwohl die Preise bei den Schweinehaltern wieder bergauf gingen und die ersten Betriebe auch wieder Lohn und Abschreibung verdienen könnten, überschatte die aktuelle Milchkrise den kompletten agrarischen Markt.

„Die Milchpreise sind nicht auskömmlich“ erklärte Göckeritz den Vertretern der Finanzorganisationen bei der Bankenrunde im Forsthaus Heiligenberg. Rund 40 Bankberater mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft folgten der Einladung von Landvolk Mittelweser, Landberatung und Landwirtschaftskammer. Eine Mengenregulierung bezeichnete der Landvolk-Vorsitzende als nicht zielführend. Das Landvolk Niedersachsen habe viele Möglichkeiten aus der Krise geprüft, doch keine stellte sich als umsetzbar heraus. „Wenn der Milchpreis am Global Dairy Trade, der globalen Milchhandelsplattform, von 2013 bis heute um die Hälfte gefallen ist, kann man durchaus von einer Weltmilchmarktkrise sprechen“, so Göckeritz. Weiter prangerte Göckeritz die kartellähnlichen Verhältnisse im Lebensmitteleinzelhandel an. „Das Kartellrecht schützt nur die Verbraucher. Wir brauchen eine Schärfung des Kartellrechts im Sinne der Erzeuger der landwirtschaftlichen Urprodukte – der Bauern“, forderte er. Die Politik müsse außerdem auf weitere Auflagen verzichten. Diese würden die Produktionskosten für die Landwirte steigern und Deutschland einen deutlichen Wettbewerbsnachteil verschaffen. Zudem habe die geplante Düngeverordnung erhebliche Auswirkungen auf die Milchviehhalter. Göckeritz appellierte an die Banker: „Wir brauchen den Schulterschluss mit Ihnen, dem vorgelagerten Bereich!“ Nils-Joachim Meinheit, Leiter der Außenstelle Sulingen der Bezirksstelle Nienburg der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, stellte den Teilnehmern die Entwicklung der Wirtschaftlichkeit in der Schweinehaltung vor. Seine Mitarbeiter hätten während der

Antragsphase für die Betriebsprämien immer „ein Ohr am Landwirt.“ Hier stelle er zunehmend fest, dass die Landwirte eher über die steigenden administrativen Aufgaben als über die Preise schimpften. Hinsichtlich der Betriebszweigergebnisse des laufenden Wirtschaftsjahres ist seiner Aussage nach sowohl in der Schweinemast als auch insbesondere in der Ferkelerzeugung mit unterdurchschnittlichen Deckungsbeiträgen zur rechnen. Dirk Meinecke von der Landberatung Grafschaft Hoya ging danach intensiver auf die Milchviehhaltung ein. Er verdeutlichte noch einmal den rapiden Preissturz um 15 Cent je Kilogramm Milch in den vergangenen 24 Monaten. „Dass ein Landwirt 40 Cent für einen Liter Milch benötigt, um seine Kosten zu decken, so wie es in den Medien immer wieder beschrieben wird, trifft es tatsächlich ganz gut“, erklärte er. Aktuell sei der einzige Hebel, um Kosten zu senken, die Senkung der Stückkosten für einen Liter Milch und das bedeutet in den meisten Fällen die Steigerung der Milchleistung der Herde. Jeder Milchviehhalter müsse seine Herde stärker nach Leistung selektieren, alle Ausgabenbereiche und gegebenenfalls Gewohnheiten im Betriebsablauf hinterfragen, fasste Meinecke die Beratungsaussagen zusammen. Reaktionsmöglichkeiten der landwirtschaftlichen Unternehmer zeigte anschließend Thorsten Glatthor auf. Der Unternehmensberater der LandvolkTochtergesellschaft LACO gab den Teilnehmern einen kurzen Exkurs in das Thema Milchpreis. „Seit Dezember 2014 arbeiten die meisten Milchbauern nicht mehr kostendeckend. Aber: Weiter zu produzieren lohnt sich in den meisten Fällen immer noch“, pflichtete er den Aussagen Meineckes bei. Positiv sieht Glatthor, dass sich die Landwirte in schweren Zeiten intensiver mit ihren Zahlen auseinandersetzen. „So können Potenziale aufgedeckt und Defizite erkannt werden.“ Als Marktexperte war Dr. Albert Hortmann-Scholten, Fachbereichsleiter Betriebswirtschaft, Markt und Unternehmensberatung bei der Landwirt-

schaftskammer Niedersachsen in Oldenburg, eingeladen. Er bestätigte die Aussage Göckeritz‘, der zufolge man von einer Weltmilchmarktkrise sprechen könne. „Die Ideen der Grünen, Milchviehhaltung zu extensivieren oder auf Weidemilch zu bauen, werden nichts bewirken.“ Laut Dr. HortmannScholten gingen die Milchpreise in vielen großen Ländern zurzeit nach unten. Als Grundproblem sieht auch er die Struktur des Lebensmitteleinzelhandels. „Es gibt in Deutschland etwa 60 Molkereien und die sind erpressbar von den vier großen Lebensmittelkonzernen, die 85 Prozent des Marktes beherrschen.“ In der Diskussion um die zukünftige Ausrichtung der Nutztierhaltung vermisst Dr. Hortmann-Scholten die Auflösung von zahlreichen ökologischen und ökonomischen Zielkonflikten. „Es dominiert momentan die Tierwohldebatte und das führt dazu, dass soziale und ökonomische Zusammenhänge in den Hintergrund gedrängt werden. Ich habe den Eindruck, alles wird dem Tierwohl untergeordnet.“ Aus Sicht des Referenten berge das Thema Weidemilch einige Aspekte, die häufig außer Acht gelassen würden: „Das Seuchenrisiko steigt. Für den Landwirt bedeutet der Weidetrieb außerdem erheblichen Zeitaufwand, die schwankende Futterqualität wird sich nachteilig auf die Leistung und Qualität der Milch auswirken.“ Bei der Umstellung auf Biomilcherzeugung gab er zu bedenken, dass dem höheren Auszahlungspreis eben auch höhere Kosten und weniger Milchmenge gegenüberstünden. Weitaus optimistischer stellte Dr. Hortmann-Scholten den Schweinemarkt dar. Hier prognostizierte er schon bald positive Deckungsbeiträge für die Landwirte. „Den Verlust des russischen Marktes haben wir verarbeitet und neue Kanäle der Vermarktung erschlossen“, sagte er. Ihm mache Sorgen, dass die Kostenrelevanz vieler Gesetze und Verordnungen nicht immer bedacht werden. „Wir müssen aufpassen, dass es nicht des Guten zu viel wird und unsere Wettbewerbsfähigkeit verloren geht.

Liebe Mitglieder,

es sind nur noch wenige Wochen bis zum Deutschen Bauerntag in Hannover. Es soll keine Veranstaltung hinter verschlossenen Türen werden. Vielmehr ist es wichtig, die Interessen unserer Mitglieder offensiv zu artikulieren und auch in die Öffentlichkeit zu tragen. Für das breite Publikum wird dazu der „ErlebnisBauernhof“ mit AgrarScouts am 29. Juni auf dem Hauptbahnhofsvorplatz in Hannover zu Gast sein; es ist der am höchsten frequentierte Ort in Hannover. Dort wollen wir eine Brücke zum Großstadtpublikum schlagen, offen und transparent. Der deutsche Bauerntag soll mit einer kraftvollen Kundgebung beendet werden. Der Demonstrationszug vom Hauptbahnhof durch die Innenstadt mit abschließender Großkundgebung vor dem Kuppelsaal soll dazu dienen, • auf die schlechte wirtschaftliche Situation im ländlichen Raum, insbesondere der Milchviehhalter, aufmerksam zu machen, • die Forderungen der Landwirtschaft gegenüber der Politik zu untermauern die kostentreibenden Auflagen zu beenden • und ein bundesweites Zeichen der Solidarität unter den Bauern zu setzen. Landwirtschaft ist aktuell ein Thema in den Medien, diese Chance müssen wir nutzen. Wir wollen an die eindrucksvolle Kundgebung im Herbst 2015 in Hannover anknüpfen und unsere Forderung nach einem Moratorium für weitere Auflagen gegenüber der Landwirtschaft offensiv verstärken. Das kann nur gelingen, wenn in großer Solidarität alle niedersächsischen Bauern, die Landjugend, junge Landwirte und LandFrauen in diese Veranstaltung mit eingebunden werden! Es geht um unser aller Zukunft. Auch die Vertreter und Mitarbeiter der vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweige sind aufgefordert solidarisch an unserer Seite zu stehen! Wir werden als Landwirtschaft sowohl von Gesellschaft als auch Politik nur dann wahrgenommen, wenn wir machtvoll und entschlossen auftreten und uns in großer Einheit zu Wort melden. Ich bitte daher um die Unterstützung aller am Donnerstagvormittag, den 30. Juni.

Tobias Göckeritz Vorsitzender

2 Sonderthema

„Mengenreduzierung wirkt nur kurzfristig“

Foto: Gero Breloer / DBV

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Für ein Glas Milch (0,2 Liter) erhält ein Landwirt aktuell vier Cent.

Torsten Rust war beim Milchgipfel dabei Mittelweser (ine). Der Milchpreis und mit ihm die Milchbauern stecken im Tal der Tränen. Die Politik klinkt sich mehr und mehr in die Situation ein, aber kann sie sie retten? Das sieht Torsten Rust skeptisch. Der Milchviehhalter aus Anemolter war einer von wenigen Landwirten, die kürzlich beim Milchgipfel in Hannover waren, zu dem Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Die Grünen) überweigend Molkereichefs eingeladen hatte. Wieso waren Sie beim Milchgipfel? Ich war als Vertreter der Milchliefergenossenschaft Sarninghausen dabei. Die Landesregierung hat erkannt, dass sie den Milchviehbetrieben helfen muss. Denn bei Betrieben im vorund nachgelagerten Bereich hängt viel mehr dran, insgesamt wohl rund sieben Milliarden Euro Umsatz allein in Niedersachsen. Außerdem scheint man Angst vor einem Strukturbruch zu haben. Alles in allem war das aber eher eine Parteiwerbung für die Grünen. Dieses Gespräch hätte man auch bei einem Milchpreis von 30 oder 35 Cent führen können. Was kann aus Ihrer ganz persönlichen Sicht helfen, um die Situation zu entschärfen? Man könnte eine Abschlachtprämie einführen und zugleich den Färsenmarkt stützen. Denn hier sind die Preise ebenfalls eingebrochen. Und viele Betriebe leben auch vom Zuchtviehverkauf. Durch diese Maßnahmen würde der Färsenmarkt wieder anziehen. Was halten Sie von einer Reduzierung der Liefermengen, so wie sie jetzt offensichtlich bereits eingetreten ist? Das wirkt nur kurzfristig. Zieht der Preis wieder an, wird die Menge wieder hochgeschraubt. Gerade die Betriebe, die neu gebaut haben, müssen soviel liefern wie möglich, um solange wie möglich liquide zu bleiben. Das verlangen die Banken immer häufiger. Bezogen auf die gesamte Milchwirtschaft ist das

zwar der größte Fehler. Bei einem Milchpreis von 20 Cent geht es auch nicht mehr um Rentabilität, sondern nur noch darum möglichst Torsten Rust (38) lange liquide zu bewirtschaftet eibleiben. Außerdem nen Betrieb mit 100 können gerade die Milchkühen. großen und neuen Betriebe keine Stallplätze leer stehen lassen und den Betrieb nur auf 70 Prozent fahren. Dann müsste es Entschädigungen geben. Können Milchviehbetriebe in Nischen noch einen Platz finden? Viele davon sind schon besetzt. Minister Meyer sieht zum Beispiel eine Lösung in Weide-, Bio- und regionalisierter Milch. Mehr regionale Vermarktung als die, die wir ohnehin schon haben, ist nicht unbegrenzt möglich. Und auch die Biobranche hat Angst, dass die Bestandsbetriebe darunter leiden, wenn jetzt noch mehr Betriebe in diesen Bereich drängen. Der Biomilchpreis ist doch gerade dort so hoch, weil zu wenig angeboten wird. Steigt die Biomilchmenge sinkt auch dort der Preis. Wie beurteilen Sie die gesamte Situation? Das ist im Moment ein europäischer Kampf um Marktanteile. Reduzieren wir unsere Milchanlieferungen, freuen sich die Holländer und die Iren. Zu Beginn der Krise ist vieles zusammen gekommen: das Russland-Embargo, die zurückgehende Nachfrage aus China, der niedrige Rohölpreis und gerade im Milchviehbereich der Wegfall der Milchquote. Jetzt zieht der Rohölpreis wieder an, das lässt hoffen. Auf Betriebsebene ist das ein Kampf um Existenzen. Es wird am Ende viele Verlierer geben. Aber in Krisen ergeben sich auch Chancen. Man denkt nicht nur über Größe, sondern auch über Alternativen nach. So kann man in Zukunft auch zu den wenigen Gewinnern zählen.

Vortragsveranstaltung für Milchviehbetriebe

Landvolk und Landberatung laden ein Mittelweser (lv). Die Landberatung Grafschaft Hoya e. V. und das Landvolk Mittelweser laden alle interessierten Milchviehbetriebe zu einer Vortragsveranstaltung zum Thema Rentabilität und Liquidität der Milcherzeugung ein. Die beiden landwirtschaftlichen Unternehmensberater Dirk Meinecke und Thorsten Glatthor werden am Dienstag, 28. Juni um 13.30 Uhr im Gasthaus Zur Post, Hauptstr. 16, 27211

Bassum-Neubruchhausen zu betriebswirtschaftlichen Aspekten referieren. Insbesondere werden sie aus ihrer Beratungspraxis berichten, wie einzelne Betriebe auf den niedrigen Milchpreis reagieren, welche Maßnahmen eingeleitet werden und wie ein Gespräch mit den Banken vorbereitet werden sollte. Anmeldungen erfolgen bitte über: [email protected] oder per Telefon unter 04242 5950.

Positionspapier zur Krise am Milchmarkt

Landvolk-Milchausschuss veröffentlicht Stellungnahme Hannover (lv). Das Landvolk Niedersachsen hat sich in einer Kurzpositionierung zur aktuellen Krise am Milchmarkt geäußert. In Abstimmung mit dem Milchausschuss und den Bezirksvorsitzenden wurde folgendes Papier veröffentlicht.

Positionierung des Landvolks zur Krise am Milchmarkt 1. Extremsituation Das Landvolk fordert vor dem Hintergrund einer weiteren Verschärfung der extrem schwierigen Situation für viele Milchbauern eine ehrliche Diskussion, die sich an nachhaltigen und umsetzbaren Lösungen orientiert. Populistische oder nicht zu Ende gedachte Forderungen helfen nicht weiter. 2. Vorschläge zur staatlichen Mengenregulierung bringen keine Lösung Das Landvolk hält die Vorschläge der Agrarministerkonferenz zu einer staatlichen Mengenregulierung für nicht realistisch und umsetzbar: a) Auf globalen Märkten ist es nicht zielführend, wenn in Deutschland oder europaweit eine Mengenbegrenzung von staatlicher Seite erfolgt, da diese durch Mehranlieferungen anderer Länder kompensiert wird. b) Für die erneut politisch in die Diskussion eingebrachten Maßnahmen zur Mengenreduktion stehen weder national noch in der EU Finanzmittel zur Verfügung: die diskutierte

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Umschichtung von EU-Mitteln wird vor dem Hintergrund der schwierigen Erlössituation in der gesamten Landwirtschaft abgelehnt. c) Das Landvolk warnt vor dem Verlust von Wertschöpfung, falls eine Reduktion der Milchmenge durch Verschiebungen bei den Milchauszahlungspreisen finanziert werden sollte. d) Es gibt keinen Vorschlag für einen Referenzzeitraum, von dem aus eine Mengenregulierung/-kürzung erfolgen könnte. Angesichts der zuletzt sehr unterschiedlichen Entwicklung der Milchviehbetriebe sowie der insgesamt heterogenen Struktur kann ein solcher Referenzzeitraum kaum definiert werden, ohne dass es zu großen Verwerfungen kommt. e) Die Diskussion um eine staatliche Mengenregulierung kann die falsche Hoffnung wecken, wonach Politik die Märkte in Ordnung bringen kann. Die Diskussion ist sogar kontraproduktiv, weil sie Milchbauern dazu ermuntern kann, mehr zu erzeugen, um sich bei besagter Zuteilung einer Referenzmenge einzelbetrieblich eine höhere Bemessungsgrundlage zu sichern. 3. Forderungen zur Bewältigung der Krise Anstatt auf das nicht umsetzbare Instrument der staatlichen Mengensteuerung zu setzen, fordert das Landvolk politische Maßnahmen, die den Betrieben über die Krise hinweg helfen und eine nachhaltige Weiterentwicklung ermöglichen. a) Um in der Krise eine möglichst hohe Liquidität der Betriebe zu gewährleisten, müssen umfassende Bürgschaftsprogramme aufgelegt werden. b) Unabdingbar ist eine Schärfung des Kartellrechtes im Sinne der Erzeuger. c) Für die Zeit nach der Krise müssen Regelungen geschaffen werden,

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welche die Betriebe bei der Beglei chung von krisenbedingten Verlusten steuerlich entlasten. Wirksame Entlastungsprogramme sind unter anderem: • Die befristete Einführung eines Freibetrages für die Tilgung von Investitionsdarlehen. • Die Verdopplung des Rückerstattungsbetrages für Agrardiesel • Eine Ausweitung der steuerlichen Risikovorsorgemöglichkeiten • Erleichterungen beim Investitionsabzugsbetrag • Die Anhebung der Zuschüsse für die landwirtschaftliche Unfallversicherung Zielführend ist auch die finanzielle Förderung von Systemen zur Absicherung von Margen der Milcherzeuger. Die Preisabsicherung über Warenterminbörsen gewinnt in Zeiten globaler Märkte zunehmend an Bedeutung, Molkereien und Milcherzeuger müssen gemeinsam für eine stärkere Nutzung dieser Marktinstrumente sorgen. Unverzichtbar ist zudem das Ausschöpfen aller Möglichkeiten bei der Unterstützung der Wirtschaft

4. Verzicht auf zusätzliche Auflagen Vor dem Hintergrund der Krise fordert das Landvolk ein Moratorium seitens der Politik in Bezug auf zusätzliche Auflagen und Anforderungen: Alle politischen Vorhaben und Maßnahmen, die für die Betriebe mit Kosten oder zusätzlichem Aufwand verbunden sind, müssen konsequent ausgesetzt werden. Das gilt auch für gegenwärtig diskutierte Änderungen im Düngerecht, z.B. für Anforderungen im Bereich von Güllelagern oder Siloplatten. Die für Milchviehhalter und Futterbaubetriebe resultierenden Folgen und Kosten müssen von den politischen Entscheidungsträgern dringend berücksichtigt werden.

Arbeitskreis Milch hat Marktreferenten zu Gast Frank Feuerriegel kommt nach Graue Mittelweser (lv). Der Arbeitskreis Milch des Landvolk Mittelweser trifft sich am Montag, 27. Juni um 19.30 Uhr in Steimke's Landhotel, Hannoversche Straße 45, 27330 Graue. Als Referent wird Frank Feuerriegel, Marktreferent beim Landvolk Niedersachsen, erwartet. Er wird sich zur ak-

tuellen Marktsituation äußern. Mitglieder des Arbeitskreises erhalten eine gesonderte Einladung. Interessierte Milchviehhalter aus dem Verbandsgebiet sind willkommen. Für die bessere Planung sind Anmeldungen erwünscht per E-Mail unter l.harms-ploeger@ landvolk-mittelweser.de oder per Telefon unter 04242 5950.

Aus dem Kreisverband

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

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Sachbücher an Kindergärten überreicht Über 150 Einrichtungen im Verbandsgebiet erhalten „Alles über den Bauernhof“

Mittelweser (tb). Den Kindergartenkindern bereits die Grundlagen der modernen Landwirtschaft vermitteln, das ist der Hintergrund der groß angelegten Kinderbuch-Aktion, die das Landvolk Mittelweser jetzt im gesamten Verbandsgebiet durchführte.

„In den meisten Kinderbüchern wird die Landwirtschaft immer noch als Bauernhof-Idylle mit drei Kühen, acht Schweinen und vier Schafen dargestellt, wo der Landwirt mit der Mistforke im Stall steht“, beschreibt Geschäftsführer Olaf Miermeister die Beweggründe. Der Ra-

Neugierige Zuhörer hatte Wilken Hartje im Kindergarten Sternenhimmel in Syke.

Heiner Stolte fuhr mit seinem Trecker zur Kindertagesstätte Jahnstraße nach Weyhe.

vensburger Verlag hat aus der Kinderbuchreihe „Wieso? Weshalb? Warum?“ den Band „Alles über den Bauernhof“ herausgebracht, in dem sowohl das Leben der Familie auf den Höfen, als auch die Tierhaltung oder der konventionelle und ökologische Anbau beschrieben werden. Die Ortsvertrauensleute waren aufgerufen, einen Termin mit dem ihm zugeteilten Kindergarten zu vereinbaren und im Zuge der Übergabe mit den Kindern das Buch anzuschauen. „Wir bedanken uns beim Ehrenamt für die Unterstützung der Aktion“, so Miermeister. Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv. In einigen Fällen wurde mit der Übergabe bereits ein Hofbesuch vereinbart oder schon durchgeführt. Die Landwirte freuten sich über leuchtende Kinderaugen, denn einen echten Trecker gibt es auch nicht jeden Tag auf dem Kindergarten-Gelände zu sehen.

Heinz-Jürgen Bolte besuchte den Sprachheilkindergarten Zauberblume in Syke.

Dirk Ruwe in der "Sonnenblume" in Landesbergen.

In Balge überreichte Fritz Stumpenhausen jun. das Buch. Der Waldkindergarten Lindschlag in Bassum-Eschenhausen freute sich, dass Albert Wendt mit seinem Schlepper kam. (Foto rechts).

Philipp Hoffmeyer war in Linsburg im Kindergarten "Meilenstein" zu Gast.

In Essern hatte Detlef Hüsemann in der "Zwergenburg" viele Zuhörer.

Das Kinderhaus "Rasselbande" freute sich über das Buch, das Dennis Müller übergeben hat (Foto links).

Oliver Knop aus Rodewald lud die Kinder des Kindergartens "Eulennest" direkt auf seinen Hof ein.

Alexander Graf von Hardenberg las in der "Arche" in Stolzenau.

Reiner Döhrmann war im Kindergarten Haendorf.

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Aus dem Kreisverband

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Einblick in die Syker Landwirtschaft Feldrundfahrt mit lehrreichen Stopps

Susanne Zimmermann bewirtschaftet einen Gemischtbetrieb mit Milchvieh und Mastschweinen.

Sonderkulturen kennengelernt

Kirsch- und Weihnachtsbaumplantagen bei der Feldrundfahrt Marklohe (tb). Bei strahlendem Sonnenschein starteten die rund 50 Gäste aus Politik, Verwaltung, Kirche, Handel und Landwirtschaft zur traditionellen Landvolk-Feldrundfahrt, die in diesem Jahr von Ehler Meyer, Sprecher des Landvolk-Bezirks Marklohe, durchgeführt wurde.

lichen Raum. Nach einer kurzen Vorstellung der Gemeinde Wietzen durch Bürgermeister Hans-Jürgen Bein ging es für die Gruppe auf zwei Anhängern zum landwirtschaftlichen Betrieb von Henning Windhorst. Mit seiner Weihnachtsbaumplantage auf 27 Hektar gehört der Betrieb Windhorst zu den

In den Kirschbaumplantagen erklärte Henning Windhorst einiges über den Anbau und die Ernte. 90 Prozent der Früchte gehen an Wiederverkäufer. Fotos: Backhaus

Landvolk-Vorsitzender Tobias Göckeritz begrüßte unter anderem den Bundestagsabgeordneten Maik Beermann (CDU), den Landtagsabgeordneten Johann-Heinrich Ahlers (CDU), Landrat Detlev Kohlmeier, den Leiter der Veterinärbehörde des Landkreises Dr. Kay Schimansky, die Bürgermeisterin der Samtgemeinde Marklohe Dr. Inge Bast-Kemmerer und Landrat a. D. Helmut Rode zu der Tour durch den länd-

größten in der Mittelweser-Region. Für Aufsehen bei den Teilnehmern sorgte die Weihnachtsbaum-Pflanzmaschine, die Familie Windhorst aus Dänemark importiert hat. „Die Arbeit damit ist kinderleicht und macht großen Spaß“, versicherte Dörthe Windhorst. Vom Setzen bis zur Ernte vergehen im Schnitt zehn Jahre, erklärte der Landwirt. Obwohl die Bäume relativ anspruchslos sind was den Nährstoffbedarf angeht, ste-

cken Windhorst und seine Mitarbeiter jedes Jahr rund 80 Stunden Arbeit in einen Hektar Tannenbäume. Diese besteht zumeist aus Formschnitt und Unkrautbeseitigung. Hinzu kommen noch einmal 80 Stunden je Hektar für die Ernte. Nächster Halt der Gruppe war die Süßkirschenplantage, die ebenfalls von Henning und Dörthe Windhorst bewirtschaftet wird. „Wir lassen die Bäume durch Bienenflug bestäuben“, erklärte Henning Windhorst. „Wir arbeiten mit einem Imker aus Siedenburg zusammen. Weil es in diesem Jahr so kalt war, haben wir nun erstmals Hummeln im Einsatz, die verlassen ihren Stock schon bei niedrigeren Temperaturen.“ Für die 15 Tonnen Kirschen, die Windhorst von einem Hektar erntet landen 90 Prozent bei Wiederverkäufern“, erklärte er. Anders als bei den Weihnachtsbäumen steckt Familie Windhorst ein Vielfaches, nämlich rund 1.500 Arbeitsstunden in einen Hektar Kirschbäume. Beim anschließenden gemeinsamen Essen am Dorfgemeinschaftshaus Holte-Langeln rundete der Spielmannszug Holte-Langeln das landwirtschaftlich eher außergewöhnliche Programm musikalisch ab. Die nächsten Feldrundfahrten finden in den Bezirken Liebenau und Bassum statt.

Syke (ine). „Hier ist die Frau der Chef“, kündigte Bezirkssprecher und Kreislandwirt Wilken Hartje Susanne Zimmermann an. Die studierte AgrarÖkonomin führt mit Unterstützung ihrer Eltern den heimischen, landwirtschaftlichen Betrieb fort. Und beeindruckte die rund 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Feldrundfahrt im Bezirk Syke mit der prägnanten Vorstellung ihres Hofes, der ein heutzutage immer seltener werdendes Exemplar ist – ein klassischer Gemischtbetrieb. „Wir haben 50 Kühe, 250 Mastschweine und bewirtschaften gemeinsam 80 Hektar. „Das funktioniert nur als Team“, sagte Susanne Zimmermann, die seit 17 Jahren Landwirtin ist. Und das gerne, daran ließ sie keinen Zweifel. Bei ihr kommen die Kühe noch auf die Weide. „Das gibt ein schönes Landschaftsbild, aber das macht auch viel Arbeit“, unterstrich die zweifache Mutter. Die sich dafür auch in ihrem Portemonnaie mehr Wertschätzung wünscht und keinen Zweifel daran lässt, dass die Arbeit bis zum vergangenen Sommer noch mehr Spaß machte: „Aktuell bekommen wir nur 20 Cent für einen Liter Milch.“ Betroffene Blicke in den Reihen der Gäste der Feldrundfahrt, die an einem Samstagvormittag einen guten Überblick über die Landwirtschaft im Raum Syke bekamen. Landrat Cord Bockhop war genauso dabei wie Sykes Bürgermeisterin Suse Laue. Sie alle hatten Zeit und Interesse mitgebracht, zum Schnacken und Schauen. Erster Stopp war zunächst das Blockheizkraftwerk (BHKW) am Syker Schulzentrum, das

die Wärme für die Schulen und mittlerweile zahlreiche andere Gebäude bereitstellt. Geschäftsführer Andreas Schütze stellte die Anlage vor, die pro Jahr drei Millionen Kilowattstunden Strom erzeugt, die ins Avacon-Netz eingespeist werden. Mit weiteren drei Millionen Kilowattstunden Wärme werden die Gebäude beheizt. Die dazu nötige Energie liefert die Biogasanlage in Ramminghausen, die fünf Landwirte gemeinsam betreiben. Danach machten sich die Gäste mit Trecker und Anhänger auf den Weg ins Syker Gewerbegebiet, zur Erzeugergemeinschaft für Qualitätstiere Syke-Bassum eG (EfQ). 1928 als Viehverwertung gegründet, vermarktet die genossenschaftlich organisierte EfQ mit ihren 35 Mitarbeitern heute zwei Millionen Tiere pro Jahr. Geschäftsführer Stefan Willenborg gab einen historischen Abriss der EfQ, zeigte den Gästen die Waschhalle und gewährte einen Einblick in einen Ferkeltransporter. Anschließend ging es weiter, zunächst nach Pestinghausen zum Betrieb von Susanne Zimmermann, danach auf eines ihrer Felder, auf dem Lohnunternehmer Stefan Landsberg demonstrierte, wie moderne Gülleausbringung heute funktioniert – schnell, direkt in den Boden und geruchsarm. Dann führte die Fahrt weiter zum Aussichtspunkt am Hohen Berg in Ristedt und schließlich zurück zum Ausgangsort, dem Betrieb der Familie Landsberg. Dort schauten sich die Gäste den Maschinenpark in aller Ruhe an – und hatten nach drei Stunden Rundfahrt einen umfassenden Einblick in die Syker Landwirtschaft gewonnen.

Geschäftsführer Stefan Willenborg (links) stellte den Teilnehmern die EfQ vor.

Nordmanntannen so weit das Auge reicht. Auf 27 Hektar züchtet Henning Windhorst Weihnachtsbäume.

Lohnunternehmer Stefan Landsberg zeigte die geruchsarme, bodennahe Gülleausbringung mit moderner Landtechnik. Fotos: Suling

Bauer sucht Besucher: Höfe gesucht! Eine Weihnachtsbaumpflanzmaschine hatten die wenigsten der Teilnehmer schon einmal gesehen. Henning Windhorst hat sie aus Dänemark importiert.

Zahlreiche Höfe der Region öffneten im Rahmen der Aktion „Bauer sucht Besucher“ des Landvolk Mittelweser bereits ihre Türen für Besucher. Gefragt und gesucht sind weitere Landwirte, die bei der Aktion mitmischen wollen. Wer bereit ist, seine Stalltüren für eine begrenzte Zahl von angemeldeten Besuchern am Samstag- oder Sonntagvormittag für ein bis zwei Stunden aufzumachen, um über seine Arbeit zu erzählen, kann sich mit Regine Suling (Telefon 04242 59555; E-Mail: [email protected]) oder Tim Backhaus ([email protected]) in Verbindung setzen.

Betriebsporträt

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

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Wo Erdäpfel die Hauptrolle spielen

Familie Stühring aus Calle hat sich auf den Anbau von Pflanzkartoffeln spezialisiert Calle (ine). Kartoffeln spielen die Hauptrolle auf dem Hof der Familie Stühring in Calle. Bis zu 15 verschiedene Pflanzkartoffel-Sorten wie zum Beispiel Belana, Gala, Laura oder Verdi bauen Heinrich (62) und Torben Stühring (28) zusammen mit einem festen Mitarbeiter und zwei Saisonarbeitskräften an. In der eigenen Kartoffelhalle bereiten sie diese auf und verkaufen sie weiter an VO-Firmen. VO steht dabei für Vermehrerorganisationen, zu Stührings Abnehmern gehören die Raiffeisen-Warengenossenschaft Niedersachsen-Mitte, Hauptsaat in Linsburg und Europlant aus Lüneburg. Bei letzterem gehen die Kartoffeln oft in den Export. „Wir haben unsere Pflanzkartoffeln schon in die Dominikanische Republik und in die Mongolei geliefert“, nennen die beiden einzelne Exportbeispiele. „Das ist schon etwas Spezielles“, sagt Heinrich Stühring über den Pflanzkartoffelanbau, der in seiner Familie Tradition hat: „Mit der Vermehrung von Pflanzkartoffeln haben wir schon nach dem Zweiten Weltkrieg begonnen.“ Besonders hoch sei der Qualitätsanspruch im Export. Kunden aus Israel zum Beispiel schauten sich die Pflanzkartoffeln sowohl auf dem Feld während der Vegetation, als auch

nach der Aufbereitung an. „Die stellen hohe Ansprüche“, erzählt Torben Stühring. Das fordert ihn und seinen Vater beim Anbau immer wieder: „Wir haben unsere komplette Kartoffelkette eigenmechanisiert und arbeiten ohne Lohnunternehmer.“ Auch die strengen Hygienerichtlinien spielen eine immer wichtigere Rolle. Das Geschäft rund um die Kartoffel hat es den beiden angetan. „Das ist etwas ganz Besonderes“, sagt Heinrich Stühring. Der staatlich geprüfte Landwirt stammt aus einer Familie mit Tradition. „Mein Vater und mein Großvater hatten Rinder- und Schweinezucht“, berichtet der 62-Jährige. Die Herdbuchzucht gaben Stührings in den 1960er Jahren auf, hatten aber nach wie vor Sauen zur Ferkelerzeugung. „Bis in die 1960er Jahre hinein hatte meine Großmutter auch Spargel“, weiß Heinrich Stühring. Zu dem einstigen Gemischtbetrieb zählten auch Kühe und bis zum Ende der 1970er Jahre eine Junghennenaufzucht. Mit Sauen und Mastschweinen machte die Familie im geschlossenen System weiter, bis die letzten Sauen den Hof 1997 verließen. Bis heute halten Stührings von Zeit zu Zeit Mastschweine und sind außerdem an zwei Windkraftanlagen beteiligt. Der Fokus aber liegt auf der Pflanzkartoffelvermehrung. „Darauf haben wir uns im-

Die Vermehrung von Pflanzkartoffeln hat bei Stührings Tradition. Mit Torben Stühring ist bereits die vierte Generation in Calle tätig. Foto: Backhaus

Sprechzeiten der Geschäftsstellen Geschäftsstelle Syke Hauptstr. 36-38 Telefon: 04242 595-0 Beratungstermine nach Vereinbarung in den Abteilungen • Steuern und Buchführung • Recht • Betriebswirtschaft • Baugenehmigungsmanagement • Soziales • allgemeine Agrarberatung während der Geschäftszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr. Vorsitzende Tobias Göckeritz und Lars Nordbruch: Termine nach Vereinbarung. Steuererklärungen für nicht buchführungspflichtige Landwirte, Verpächter und Altenteiler: Termine nur nach Vereinbarung während der Geschäftszeiten.

Geschäftsstelle Nienburg Vor dem Zoll 2 Telefon: 05021 968 66-0 Rechtsberatung durch den Justiziar des Verbandes an jedem Dienstag nach vorheriger Terminvereinbarung. Allgemeiner Außensprechtag der Geschäftsstelle Nienburg in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4): am 22. Juni und 6. Juli. von 9.30 bis 12 Uhr. Steuer-Außensprechtage: 14-täglich montags von 9 bis 12 Uhr im Landvolk-Haus Hoya (Kne-

sestr. 17): am 20. Juni und 4. Juli. 14-täglich dienstags von 9 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4): am 14. Juni und 28. Juni. Verbindliche Anmeldung erwünscht! Steuererklärungen für Nebenerwerbslandwirte: Bis 18 Uhr in der Außenstelle Nienburg nach vorheriger Vereinbarung möglich. Versicherungsberatung: Kostenlose Beratung durch die Landvolk Service GmbH bei Ihnen auf dem Hof oder in der Landvolk-Geschäftsstelle Syke. Ralf Dieckmann Telefon: 04242 595-81 Mobil: 0160 886 3412

Landwirtschaftskammer Niedersachsen Bezirksstelle Nienburg Telefon: 05021 9740-0 Die nächsten Sprechtage finden statt am 15. Juni und 29. Juni von 8 bis 12 Uhr in der Gemeindeverwaltung Warmsen (Am Bahnhof 4).

Dorfhelferinnen

Station Mittelweser: Anke Blume Telefon: 05763 3325 Station Bruchhausen-Vilsen: Elsbeth Garbers Telefon: 04240 408 Station Diepholz: Heike Schlamann Telefon: 04274 9640 035

mer mehr spezialisiert“, sagen die beiden Stührings. Nach Absprache mit den VOFirmen wird festgelegt, wieviel Kartoffeln von welcher Sorte angebaut werden. Der Bedarf von Pflanz- und Speisekartoffeln muss schließlich zusammen passen. Ein Hektar Fläche bringt etwa 45 bis 50 Tonnen Rohware. „Das ergibt eine Pflanzgutausbeute von rund 30 Tonnen“, erklärt Heinrich Stühring. Die Pflanzkartoffeln werden dann nach Größe kalibriert: Die Kartoffeln, deren Durchmesser 55 Millimeter überschreitet, werden zum Teil als Speisekartoffeln nach Osteuropa exportiert. Der sonstige Sortierabfall wurde früher in der Brennerei, welche 1969 von Heinrich Stührings Va- Für Malte, Traute, Heinrich und Torben Stühring (von links) ist Landwirtschaft Leidenschaft. Das wollen Foto: Vera Ohrdes ter zusammen mit einigen sie beim Tag des offenen Hofes am 12. Juni zeigen. Landwirten aus der Umgetreide vorbehalten. Die Arbeitsabläufe führung fest im Griff hat. Die Stührings bung und einem Kaufmann aus Hoya, sind noch nicht streng aufgeteilt. „Bei sind gerne Landwirte, mit Torben als Kartoffelgemeinschaftsbrennerei uns kann jeder alles, wir sprechen uns Stühring ist bereits die vierte Generatigegründet wurde, verwertet. Heute wer- morgens ab, wer was macht“, berich- on auf dem Hof in Calle am Start. den sie beispielsweise als Futterkartof- tet Heinrich Stühring. „Mal fährt mein Was sie ärgert, ist die gesellschaftlifeln an Milchviehbetriebe verkauft. Vater mit der Spritze los, mal ich“, sagt che Diskussion und das fortwährende Auf 220 Hektar Fläche machen die Torben Stühring. Diskreditieren der Bauern. „Das macht Stührings „ganz normalen Ackerbau Der 28-Jährige schloss 2011 die zwei- einem schon Kopfzerbrechen“, findet ohne Mais in einer ordentlichen Frucht- jährige Fachschule in Celle ab und Heinrich Stühring. „Die Kompetenz wird folge“, darauf legt Heinrich Stühring stieg danach in den elterlichen Betrieb einem abgesprochen“, sagt sein Sohn Wert. Mit Verpächtern und Tauschpart- ein. 2015 machte er seinen Meister. Torben. Wie kompetent sie in ihrem Benern arbeitet die Familie daher zusam- Sein Bruder Malte (26) ist ebenfalls ruf sind, der zugleich ihre Passion ist, men. Denn auf ein Jahr Kartoffelanbau praktischer Landwirt, studiert aber ak- das wollen Stührings deshalb auf dem folgt eine vierjährige Pause auf der tuell in Kiel und macht seinen Master. Tag des offenen Hofes am 12. Juni zeiFläche. Auf insgesamt 100 der 220 Auch Mutter Traute (59) packt gerne gen, bei dem sie gemeinsam mit den Hektar bauen Stührings Kartoffeln an, mit an: „Ich bin Springer“, erzählt sie, Nachbarsfamilien Meyer und Schäfer der Rest ist Zuckerrüben, Raps und Ge- die außerdem die Küche und die Buch- mitmachen.

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Aus dem Kreisverband

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Zu jeder Kuh eine besondere Bindung

„Bauer sucht Besucher“ bei Familie Kastens in Stuhr / Großes Interesse an Hofbesuch

Bei Familie Kastens durften die Besucher auch selbst füttern und die Tiere anfassen. Fotos: Suling

Lehmkul (ine). „Wie lange schläft eine Kuh pro Tag?“, wollte Friederike Kastens von ihren Gästen wissen. Die Meinungen gingen auseinander, auf die richtige Antwort indes kam niemand. „Zehn Minuten“, verriet die Landwirtin. Das war nur eine von vielen verblüffenden und neuen Informationen am ersten Juni-Samstag. Familie Kastens machte bei der Aktion Friederike Kastens (rechts) im Gespräch mit einer Besucherin.

„Bauer sucht Besucher“ des Landvolk Mittelweser mit, die kleinen Besuchergruppen die Möglichkeit gibt, mit den Landwirten direkt ins Gespräch zu kommen und aus erster Hand informiert zu werden. Gleich zwei Gruppen mit vielen Erwachsenen und Kindern füllten sich, die sich gemeinsam den Werdegang der Tiere anschauten – vom Kalb zur Kuh. „Wir

haben uns auf die weibliche Nachzucht spezialisiert“, erläuterte Frank Kastens den Besuchern. „Die männlichen Kälber verkaufen wir nach zwei Wochen“, sagte der Landwirt, der sich gemeinsam mit seiner Frau um rund 110 Kühe und die Nachzucht kümmert. Im nächsten Stall gleich nebenan kosteten die Besucher vom Kraftfutter der größeren

Kälber und erfuhren mehr über das Vier-Mägen-System der Kühe. Auch an der Raps- und Soja-Mischung rochen die Gäste. „Das riecht fast so, als würde man eine Chipstüte aufmachen“, befand Friederike Kastens und erntete zustimmendes Nicken. „Wir können nicht jeden Tag etwas Anderes füttern“, sagte Frank Kastens und erläuterte, dass dies ansonsten negative Auswirkungen auf die Bakterien im Pansen haben würde. „Gibt es hier keine Bullen?“, wollte ein Besucher wissen, und Frank Kastens erläuterte, dass die Tiere künstlich besamt würden. Fast schon im Nebensatz verrieten seine Frau und er, dass ihr Herz für die Zucht schlägt. „Auf der Weide dahinten steht Marie, Europas schönste braune Kuh“, sagte Frank Kastens. „Wie kann man sich die ganzen Namen der Kühe merken?“, fragte ein Besucher, schon fast anerkennend. „Ich habe bestimmt 1.200 Namen im Kopf“, antwortete Frank Kastens. „Ich könnte die schon fast am Fellausschnitt erkennen.“ Denn jedes Tier sei anders. „Jede Kuh hat ihren eigenen Charakter. Spätestens beim Melken lernt man seine Kuh in- und auswendig kennen“, berichtete Friederike Kastens. „Außerdem

hat man zu jeder Kuh eine Bindung.“ Den Betrieb bewirtschaftet das Landwirtspaar gemeinsam mit der Unterstützung von Frank Kastens‘ Eltern. Beide erläuterten den Besuchern ganz praktisch und lebensnah, wie die Kühe im Stall aufgeteilt sind. „Das da sind die trockenen Kühe. Die sind im Mutterschutz vor der nächsten Kalbung.“ Zudem seien die Kühe in homogene Gruppen eingeteilt – in die, die mehr und die, die weniger Milch geben. „Landwirtschaft ist schon ein Stück Leidenschaft“, erklärte Friederike Kastens. Den Besuchern gefiel die Offenheit und die lockere Atmosphäre. Wir fanden das schön“, sagte Maike Baumfalk. „Meine Mutter hatte uns gefragt, ob wir nicht Lust dazu hätten“, verriet sie, warum sie, ihre Mutter und ihr Sohnemann bei „Bauer sucht Besucher“ dabei waren. „Ich finde es immer gut, wenn Kinder auch noch Tiere anfassen können“, erklärte ihre Mutter Reina Baumfalk. Sie selbst hat einen Draht zum Bauernhof, „denn wir haben auch in der Familie noch Landwirtschaft.“ Zum Abschluss gab es Milch und Joghurt aus der Asendorfer Molkerei sowie Frischkäse aus der Bünkemühler Hofkäserei – dieser entspannte Ausklang kam bei den Gästen an.

Landvolk Mittelweser beim Wochenmarkt-Jubiläum in Syke

Die kleinen Kälbchen standen bei den kleineren Besuchern hoch im Kurs. (Foto unten).

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Syke (ine). Der Syker Wochenmarkt feierte am ersten Juni-Wochenende bei glühender Hitze seinen 25. Geburtstag. Das Landvolk Mittelweser reihte sich als Anrainer des Marktes in die Stände der Beschicker ein, um die Besucherinnen und Besucher mit der Nase darauf zu stoßen, wie wenig Geld eigentlich beim Landwirt landet. Gerade einmal 1,07 Euro, so hat es der Deutsche Bauernverband ausgerechnet, bekommt der Bauer von einem mit Wurst, Käse, Butter, Brötchen, Obst und Müsli reichhaltig eingedeckten Frühstückstisch. Zu

wenig – das fanden auch die Syker Landwirte Wilken Hartje und Susanne Zimmermann, die am Landvolk-Stand auf dem Syker Wochenmarkt Flagge zeigten und mit einem kleinen Frühstückstisch auf dieses Missverhältnis hinwiesen. Neben dem ansonsten üblichen Einkaufsangebot brachte Kris Peperkorn zugunsten der Syker Bürgerstiftung Lose an den Mann und die Frau. Dafür hatte jeder Standbetreiber zwei Taschen mit seinen Produkten gefüllt. Außerdem erwartete die Besucher eine vierstöckige Torte, die von Bürgermeisterin Suse Laue angeschnitten und verteilt wurde.

Aus dem Kreisverband

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Steuerberater verabschiedet

Tag des offenen Hofes

Harald Beck ist studierter Landwirt und Steuerberater

Neun Höfe im Kreisverband mit dabei

Seit 1996 ist Harald Beck (links) Steuerberater. Jetzt verlässt er das Landvolk Mittlweser. Geschäftsführer Olaf Miermeister bedankte sich für die tolle Zusammenarbeit. Foto: Backhaus

Syke (tb). „Wir haben unser Ziel von fünf festangestellten Steuerberatern erreicht“, sagte Landvolk-Geschäftsführer Olaf Miermeister bei der Verabschiedung von Harald Beck. Der Steuerberater war seit seiner Rückkehr im Mai 2011 in Teilzeit beim Landvolk tätig. Mit dem frisch zum Steuerberater bestellten Christian Nolte, Heiner Meyer, der im April vom Landvolk Grafschaft Diepholz zum Landvolk Mittelweser gewechselt ist, Christian Hasselberg, Jörg

Gerdes und Nils Dollinger (CONTAX) arbeiten nun fünf Steuerberater für die Mandanten der Steuerabteilung. Harald Beck ist – mit Unterbrechungen – seit April 1986 beim Landvolk Mittelweser tätig gewesen. Der Diplom-Agraringenieur und Landwirtschaftsmeister wurde damals als Steuersachbearbeiter eingestellt. Nach dem Lehrgang zum Steuersachbearbeiter Landwirtschaft war Harald Beck eine Zeitlang auch als Assistent der Geschäftsführung tätig. 1996 erfolgte die Bestellung zum Steu-

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erberater. Im Jahr 2002 wechselte Beck zum Landvolk Rotenburg-Verden, eröffnete später zusätzlich eine eigene Kanzlei. 2011 sorgte Olaf Miermeister für die Rückkehr des 57-Jährigen in den Mittelweser-Verband. „Wir trennen uns im Guten“, betonte Miermeister, der sich zurzeit über die optimale Steuerberater-Situation freuen kann. Beck wird seinen Arbeitsschwerpunkt künftig auf die eigene Kanzlei legen und nebenbei beim Landvolk Grafschaft Diepholz tätig sein.

Mittelweser (ine). Landesweit machen 72 Höfe beim „Tag des offenen Hofes“ am Sonntag, 12. Juni, von 10 bis 17 Uhr mit. Alle haben sich ein abwechslungsreiches Programm einfallen lassen, um den Verbrauchern einen Einblick in die moderne Landwirtschaft zu liefern. Gleich drei Höfe aus Calle und Barke sind mit dabei. Die Familien Stühring, Meyer und Schäfer haben sich ein buntes Programm überlegt, das seinen Auftakt mit dem Konzert „Classic Potato“ der Klassischen Philharmonie NordWest unter der Leitung von Uli Semrau in Stührings Kartoffelhalle bereits am Sonnabend, 11. Juni, um 19 Uhr findet. Bei Familie Meyer erfahren die Gäste alles Wissenswerte rund um den Spargel. Familie Schäfer bietet mit einer Schweine-Außenbox einen ungewöhnlichen Einblick in die Schweinemast, zeigt Zuckerrüben-Verladetechnik und Landtechnik. Bei Familie Stühring dreht sich alles um die Kartoffel und die dazu gehörige Anbau-, Sortier-und Lagertechnik. Die GCV KG in Riede gewährt einen umfassenden Einblick in ihre gerade einmal zwei Jahre alten Ställe. Direkt an der Straße zwischen Felde und Syke-Okel gelegen, wollen Anja Clausjohannes, Kai Glander und HansHeinrich Glander am Tag des offenen Hofes der Öffentlichkeit ein besseres Bild von der Landwirtschaft vermitteln. „Wir haben schon eine Masse von Tieren, aber eben keine Mas-

sentierhaltung. Unseren Tieren geht es gut“, sagt Landwirtschaftsmeister Kai Glander über den Betrieb mit 650 Milchkühen. Neben einer Maschinenausstellung gibt es an diesem Tag Führungen durch den Stall. Auch der Hof Holste aus Martfeld ist dann mit dabei. Zwischen 11 und 18 Uhr stehen nicht nur Erdbeeren und Spargel im Vordergrund. Auch das neue Hühnermobil, mit dem Anja und Henning Holste Eier aus eigener Produktion anbieten können, ist mehr als einen Blick wert. In Gadesbünden sind mit den Familien Göllner, Behring und Kramer drei Höfe dabei. Sie zeigen den Gästen, wie Bullen- und Hähnchenmast funktioniert und was beim Spargel- und Kartoffelanbau zu beachten ist. Landtechnik, Kinderbelustigung, kulinarische Genüsse – all das gibt es auch hier. Der Erdbeer- und Kartoffelhof der Familien Stute und Brodthage in Wendenborstel lädt die Besucher den ganzen Tag über auf dem Feld an der Alten Celler Heerstraße. Das Mittagessen auf dem Feld gehört genauso dazu wie Schminken, Ponyreiten, eine Hüpfburg und ein Sandhaufen für die jüngsten Besucher. Auf Planwagenfahrten können die Besucher die Gegend erkunden nicht nur das HauptErdbeerfeld des Hofes, sondern auch die Mutterkuhhaltung von Otto Thieße. Die Ausstellung ackerbaulicher Maschinen machen die Treckerfreunde Erichshagen-Wölpe komplett.

25 Jahre knapp verpasst

Elisabeth Nicoley verlässt das Landvolk

Von: Jochen Steiner An: E.ON Betreff: Stromvermarktung

Wie bekomme ich mehr Rendite aus meiner EEG-Stromerzeugungsanlage? Jörg Gerdes (links) und Olaf Miermeister (rechts) verabschiedeten Elisabeth Nicoley nach fast 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Foto: Backhaus

Syke (tb). Zwei Monate fehlen Elisabeth Nicoley zu 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Nun verlässt die 65-Jährige das Landvolk Mittelweser in den wohlverdienten Ruhestand. Seit 1. November 1991 war Lies, wie sie von Kollegen genannt wurde, zu Anfang als Steuersachbearbeiterin in Teilzeit bei der CONTAX Steuerberatungsgesellschaft beschäftigt, ehe sie mit Jahresbeginn 1999 in die Steuerabteilung beim Landvolk wechselte. Dort waren seinerzeit mehrere Mitarbeiterinnen mit der Eingabe der Belege beschäftigt, die die Außendienstmitarbeiter zur Buchführung von den Betrieben mitbrachten. Mit fortschreitender Technik wurden diese Arbeiten immer weniger. Elisabeth Nicoley hat den Wandel von der händischen Eingabe hin zur EDVbasierten Datendrehscheibe begleitet.

Bis vor kurzem landeten alle Jahresabschlüsse der Landvolkmitglieder, die ihre Buchhaltung über das Landvolk abwickeln, auf ihrem Schreibtisch. Das Erfassen der Betriebsstammdaten aber auch die Weiterverarbeitung und der Druck der Jahresabschlüsse erfolgten durch die gebürtige Niederländerin im Landvolkhaus in Syke. In seiner Abschiedsrede erwähnte Jörg Gerdes, Leiter der Steuerabteilung, in diesem Zusammenhang die schöne Anekdote, wie Lies Nicoley einmal bei einem Umsatzsteuervergütungsverfahren in holländischer Sprache dolmetschend eingreifen musste. Seit 2013 verringerte sie ihre Arbeitszeit auf zwei Tage in der Woche und scheidet nun auf eigenem Wunsch aus: „Ich freue mich auf die gewonnen freie Zeit und den neuen Lebensabschnitt.“

Hallo Herr Steiner, ganz einfach und sicher: mit unserer EEG-Direktvermarktung. Sprechen Sie am besten gleich Ihren persönlichen E.ON-Kundenberater an, kontaktieren Sie uns per E-Mail unter [email protected] oder besuchen Sie uns auf eon.de/eeg-direktvermarktung.

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8 Landleben

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Schloss Erbhof besichtigt LandFrauen auf Tour in Thedinghausen Thedinghausen (lf). In den Nachbarkreis Verden zog es im Mai rund 25 Frauen des Bezirkes 7 des LandFrauenvereins Hoya. Die Besichtigung des „Schloss Erbhof Thedinghausen“ stand auf der Tagesordnung.

Gästeführerin Sabine Lühning brachte den LandFrauen auf lebendige Weise die Geschichte des Erbhofes näher, die eng verbunden ist mit Gertrud von Heimbuch, der Gespielin des ehemaligen Bremer Erzbischofs Johannn-Fried-

rich. Die Architektur und die jetzige Nutzung des Erbhofes waren genauso Thema wie die angrenzende Eiter, ein in frühen Jahren wichtiger Wasserweg für Thedinghausen, und der einzigartige Baumpark. Besonders beeindruckt waren die Frauen aus dem Hoyaer Land von der jetzigen Nutzung des Gebäudes. Erst im Jahr 2014 wurden die Restaurationsarbeiten im Erbhof abgeschlossen und schon 2015 zählte die Samtgemeinde Thedinghausen über 80 standesamtliche Trauungen im wiederhergestellten Renaissancesaal. Dass dieser Saal mit den handgeschnitzten Fensterstöcken, den bemalten Deckenbalken und den originalgetreu gebrannten Bodenkacheln einen würdigen Rahmen für eine Trauung darstellt, davon konnten sich die LandFrauen dann selbst überzeugen. Zum abschließenden Kaffeetrinken fuhren die Damen zu einem weiteren Kleinod der Samtgemeinde Thedinghausen, dem Cafe „Hof Arends-Meyer“. Neben dem Bauerngarten und den urgemütlichen Stuben überzeugten hier natürlich die „Torten“ aus eigener Herstellung.

LandFrauen in der Uckermark

Fünf-Tage-Reise bleibt Bassumer LandFrauen in guter Erinnerung

Haßbergen neu entdeckt

Vielfältiges Kulturprogramm begeistert

Das Gute liegt so nah: Die Hoyaer LandFrauen waren überrascht vom vielfältigen Angebot des Kulturvereins. Foto: LandFrauen

Hoya (lf). Alljährlich organisiert Marlene Grafe-Schröder für den Bezirk 3 des LandFrauenvereins Hoya die beliebten Abendfahrradtouren. Ziel der ersten Tour des Jahres 2016 war die kleine Kapelle in Haßbergen. Dort erwartete Heiko Mönch vom Heimatverein Haßbergen die Radlerinnen und gab einen Überblick über die Historie aber auch die derzeitige Nutzung dieses kulturellen Kleinods östlich der Weser. In den 1980er Jahren erfolgten die Renovierungs- und Restaurationsarbeiten dieser bis 1962 als Dorfkirche

genutzte Kapelle. Seit der Einweihung hat sich der Heimatverein zur Aufgabe gemacht, diese Kapelle mit Leben zu füllen und bietet jedes Jahr ein vielseitiges und hochkarätiges Kulturprogramm. Erstaunt war Mönch, dass nur so wenigen LandFrauen aus der Hoyaer Region dieses Kulturzentrum bekannt war. Einig waren sich aber alle Teilnehmerinnen, in Zukunft das mannigfaltige Angebot der Haßberger zu nutzen. Mit der Weserfähre ging es zurück auf die andere Weserseite und zurück nach Hoya.

Fahrrad-Sterntour Syker Landfrauen radeln nach Melchiorshausen

Einen bleibenden Eindruck hinterließ die Region Uckermark bei den Bassumer LandFrauen, die für fünf Tage nach Nordostdeutschland reisten. Foto: Meyer-Borchers

IMPRESSUM Herausgeber: Landvolk Niedersachsen Kreisverband Mittelweser e. V. Geschäftsführer: Olaf Miermeister (V.i.S.d.P.) Redaktion: Tim Backhaus Anschrift: Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Tel.: 04242 595-0, Fax: 04242 595-80 E-Mail: [email protected] Verlag, Satz und Layout: Verlag LV Medien GmbH Hauptstraße 36-38, 28857 Syke Druck: Brune-Mettcker Druck- und Verlagsgesellschaft, Wilhelmshaven Erscheinungsweise: monatlich Für Mitglieder des Landvolks Mittelweser kostenlos. Mit Namen gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder und nicht unbedingt der Redaktion, die sich Sinn wahrende Kürzungen von Manuskripten und Leserbriefen vorbehält. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Leseranschriften sind computergespeichert. Im Falle höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Nachlieferung oder Entschädigung.

Bassum (bmb). Ob die mittelalterlichen Städte wie Templin oder Rheinsberg, das Biosphärenreservat Schorfheide oder der Besuch der Äpfelgräfin Daisy Gräfin von Arnim: Die Bassumer Landfrauen haben ihre jüngste Reise in vielerlei Hinsicht genossen. Die Busfahrt führte die Gruppe durch Mecklenburg nach Brandenburg mit einem Zwischenstopp in Malchin, wo die Familie Meyer aus Goldenstedt einen Hof betreibt, der besichtigt wurde. Gegen Abend ist mit dem Hotel Döllnsee in der Schorfheide dann das erste Reiseziel erreicht worden, das sich als eine Oase der Ruhe entpuppte. Geschichten vom „Alten Fritz“ sind am zweiten Tag der Reise bei einem Spaziergang durch den Schlosspark von Rheinsberg zu hören gewesen. Auch über die Historie des Schlosses haben die Landfrauen viel erfahren. Unterwegs ist der Gruppe dann eine kleine Kirche im Grünen aufgefallen. Es ist eine einzigartige, in der Natur stehende Kirche im Naturpark Uckermärkischer Seenplatte, die gerne für Hochzeiten genutzt wird. „Das ist Romantik unter 500-jährigen Linden“ war allgemein zu hören. Weiter ging es nach Templin, einer Stadt, in der Angela Merkel ihre Kindheit verbracht hat. Angela Merkels Mutter unterrichtet dort noch heute mit ihren schon 85 Jahren an der Volkshochschule Englisch und Latein. Der dritte Tag der Reise stand im Zeichen des Besuchs einer Straußenfarm

in Berkenlatten. Hier werden seit 14 Jahren mit großer Begeisterung Strauße gezüchtet. Nach einer eindrucksvollen und sehr amüsanten Führung ging es dann weiter nach Lichtenhain zur Apfelgräfin, die im vergangenen Jahr in Bassum zu Besuch war und einen spannenden Vortrag über ihre Aktivitäten in der Uckermark hielt. Im Laufe der nächsten beiden Reisetage standen das Schloss Boitzenburg und der Werbellinsee mit einem Schiffstörn auf dem Programm. Auch das beeindruckende Schiffshebewerk Niederfinow ist von den LandFrauen besichtigt worden. Die Rückfahrt führte über Ludwigslust mit einer Schlossführung, nach der es ein leckeres Mittagessen in der „Alten Wache“ des Ortes gab. Damit fand die fünf-Tage-Reise ihren Abschluss, die allen Bassumer Landfrauen in guter Erinnerung bleiben wird.

Aus allen Himmelsrichtungen kamen die Syker LandFrauen nach Melchiorshausen geradelt. Erster Halt war der NABU Weyhe. Foto: LandFrauen

Syke (lf). Alle zwei Jahre findet sie statt, die Fahrrad-Sterntour des LandFrauenvereins Syke. Im Mai war es wieder soweit. Aus allen Himmelsrichtungen führten die Ortsvertrauensfrauen bei warmem Frühlingswetter ihre Fahrradgruppe zu dem bis dahin geheimen Treffpunkt! Ziel war der Ortsteil Melchiorshausen, wo es zunächst zu der ansässigen Gruppe des NABU Weyhe ging. Heiko Janssen nahm die 90 LandFrauen in Empfang. Auf dem liebevoll gestalteten Vereinsgelände an der Böttcherei infor-

mierte der NABU über seine Arbeit und anstehende Projekte. Ein Rundgang um das Böttcher Moor rundete den leider viel zu kurzen aber sehr informativen Aufenthalt ab. Das nächste Ziel an diesem Nachmittag war das Gasthaus „Zum Waldkater“, wo die LandFrauen sich bei Kaffee und Kuchen stärkten, bevor sie sich wieder auf den Heimweg machten; sternförmig – zurück nach Seckenhausen, Riede, Sudweyhe, Wachendorf, Jardinghausen, Gödestorf, Ristedt, Osterholz, Lahausen, Okel, Kirchweyhe, Gessel, Heiligenfelde und Barrien.

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Steuerrecht kompakt

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Handwerkerleistungen:

Jörg Gerdes Steuerberater Leiter der Steuerabteilung

Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de

Liebe Leserinnen und Leser, was ist eigentlich eine Krise? Wikipedia bezeichnet als Krise eine problematische, mit einem Wendepunkt verknüpfte Entscheidungssituation. Aus unserem menschlichen naturell

dig ändernde Steuerrecht. In der heutigen Zeit muss niemand mehr alles alleine schaffen. Lassen Sie uns alle Kompetenzen bündeln und uns gegenseitig unterstützen. Jeder gibt das in die Gesellschaft hinein, was er kann, nach seiner Kompetent, seinem Wissen und seinen Fähigkeiten. Ohne Sie, die Landwirte in unserer Region, werden wir nicht satt (siehe auch Kampagne: www.eure-landwirte.de). Die Gesellschaft braucht genau Ihre Hingabe für Ackerbau und Tierhaltung. Genau Ihr Engagement in der Milchpreiskrise. GESTERN – HEUTE – MORGEN – IMMER. Und wir bringen unter anderem unser steuerrechtliches Knowhow ein. Das Steuerrecht von gestern gibt es heute nicht mehr und es wird morgen schon wieder anders sein. Die Konstante in der steuerrechtlichen Veränderung sind WIR, Ihre steuerlichen Berater. Ihr Jörg Gerdes

Umsatzsteuer:

Mindestbemessungsgrundlage im Auge behalten Bei betrieblichen Gestaltungen sind oftmals Verrechnungen zwischen verschiedenen Betrieben erforderlich. Die sollten fremdüblich sein, sonst drohen Umsatzsteuernachzahlungen aus dem Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist normalerweise der gezahlte Preis. Eine höhere Mindestbemessungsgrundlage kommt zum Ansatz, wenn nicht marktüblich abgerechnet wird • zwischen einem Einzelunternehmer und ihm nahestehenden Personen (z. B. Angehörige oder eine Gesellschaft, an der er beteiligt ist) • zwischen einer Gesellschaft und ihren Gesellschaftern. Wichtig: Bei der Abrechnung unter fremden Dritten geht es nie um die Mindestbemessungsgrundlage. Dort können sich nur Umsatzsteuerprobleme ergeben, wenn Lieferungen oder Leistungen unentgeltlich erfolgen.

Verbilligte Dienstleistungen Beispiel 1: Vater Huber betreibt ein gewerbliches Lohnunternehmen. Sein Sohn betreibt daneben einen landwirtschaftlichen Betrieb und wendet dort die Umsatzsteuerpauschalierung an. Der Vater erledigt für den Betrieb des Sohnes den Mähdrusch. Nach vergleichbaren Lohnunternehmersätzen müssten dafür 7.500 Euro gezahlt werden. Da der Vater auf den Rechnungsbetrag Umsatzsteuer abführen muss, die der Sohn als pauschalierender Landwirt nicht als Vorsteuer erstattet bekommt, rechnet er nur 5.000 Euro ab. Folge: Da ein Einzelunternehmer an eine nahestehende Person marktunüblich abgerechnet hat, kommt die Mindestbemessungsgrundlage zum Ansatz. Die errechnet sich aus allen auf die betreffende Dienstleistung entfallenden Kosten (auch nicht vorsteuerbelastete Kosten wie Löhne und Schuldzinsen). Dabei sind die Anschaffungskosten des Mähdreschers nicht mit der Abschreibung zu berücksichtigen, sondern auf fünf Jahre zu verteilen. Daraus kann sich ein Wert ergeben, der höher als der Marktpreis

ist. In diesem Fall ist der Marktpreis die Obergrenze für die Mindestbemessungsgrundlage.

Wärmelieferungen Biogasanlagen Beispiel 2: Eine Biogasanlagen-Gesellschaft gibt Wärme an die Betriebe von zwei beteiligten Landwirten ab, Landwirt A hat für seinen Betrieb zur Umsatzsteuerregelbesteuerung optiert, Landwirt B wendet die Umsatzsteuerpauschalierung an. Die Landwirte zahlen ein Cent je Kilowattstunde Wärme. Folge: Hier rechnet eine Gesellschaft an ihre Gesellschafter ab. Streitpunkt mit dem Finanzamt wird nun sein, ob der Verrechnungspreis marktüblich ist – ein Cent je Kilowattstunde Wärme akzeptieren die Finanzämter in der Regel nicht als marktüblich. Die Finanzämter errechnen dann die Mindestbemessungsgrundlage aus anteiligen Selbstkosten, indem sie alle Kosten der Anlage gleichmäßig auf Kilowattstunde Strom und Kilowattstunde Wärme verteilen, daraus ergeben sich wirtschaftlich unsinnige Werte. Einen Marktpreis als Obergrenze akzeptieren die Finanzämter nur, wenn vor Ort ein Markt gegeben ist, z. B. wenn die Biogasanlage auch Wärme an fremde Dritte abgibt. Kommt die Mindestbemessungsgrundlage zum Ansatz, sind die Folgen bei Landwirt A und B unterschiedlich: Landwirt A: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat aktuell entschieden, dass die Mindestbemessungsgrundlage nicht anzuwenden ist, wenn der Rechnungsempfänger der Leistung Umsatzsteuer-Regelbesteuerer ist und die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekommt. Das ist bei Landwirt A der Fall, da er zur Regelbesteuerung optiert hat. Hier spielt die Mindestbemessungsgrundlage also keine Rolle. Landwirt B: Hier wird das Urteil des BFH vermutlich nicht anwendbar sein, da Landwirt B als Pauschalierer nur den pauschalen Vorsteuerabzug von 10,7 Prozent hat und nicht die tatsächlich in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet bekommt. Darüber gibt es in der Fachwelt noch Streit. Die Umsatzsteuerbelastung durch den Ansatz der Mindestbemessungsrundlage

entsteht dann auf Ebene der Gesellschaft.

Stallverpachtungen Beispiel 3: Landwirt Meyer und sein Sohn wollen einen Schweinemaststall bauen. Die Vorsteuer möchten sie gerne erstattet bekommen, aber für die Produktion nicht auf den Pauschalierungsvorteil verzichten. Also gründen Vater Meyer und sein Sohn eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), in der sie unter Anwendung der Pauschalierung Schweine mästen. Den Stall baut Vater Meyer und verpachtet ihn umsatzsteuerpflichtig an die GbR, so bekommt er die Umsatzsteuer auf die Baukosten als Vorsteuer erstattet. Folge: Diese auch „Trennungsmodell“ genannte Gestaltung führt zunehmend zu Streit mit der Finanz-verwaltung. Sie will für diese Neubauten die aus der Vermietung von Gebrauchtställen abgeleiteten Miethöhen oft nicht als marktüblich akzeptieren. Manche Finanzämter behaupten sogar, dass es hierfür gar keinen Markt unter fremden Dritten gäbe, es sei daher immer die Mindestbemessungsgrundlage anzusetzen. Und die wäre auch nicht nach oben durch einen Marktpreis begrenzt. Das in Beispiel 2 genannte BFH-Urteil wird hier vermutlich den Ansatz der Mindestbemessungsgrundlage nicht verhindern können. Über diesen Gestaltungen schwebt daher das Risiko von Umsatzsteuernachzahlungen. Das ist umso höher, je knapper die Mietpreise kalkuliert sind. Letzten Endes kann aber i. d. R. nicht mehr passieren, als dass der Vorsteuervorteil beim Bau innerhalb von etwa zehn Jahren wieder zurückgezahlt werden muss.

Fazit Verrechnungspreise zwischen verbundenen Betrieben wollen wohl überlegt sein – das sollten Sie laufend mit uns abstimmen. Zu bedenken ist auch, dass die Fremdüblichkeit der Verrechnungspreise auch Einfluss auf die Anerkennung betrieblicher Gestaltungen haben kann. Quelle: BFH-Urteil vom 05.06.2014 XI R 44/12 BStBl II 2016 S. 187

Schornsteinfegerleistungen wieder begünstigt Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

EDITORIAL heraus lehnen wir Krisen ab, da wir uns bedroht oder unsicher fühlen. Wir wissen nicht was passiert und wie es ausgeht. Wenn wir hier ehrlich sind, gibt es in unserem Leben immer wieder genau diese Wendepunkte, die Krisen, die Probleme vor denen wir immer weglaufen. Und blicken wir zurück auf die letzte Krise, wissen wir, wofür sie gut war. Sie hatte einen Sinn. Wir wachsen genau an diesen Problemen. Wir halten folgendes fest: Ein Problem „ist FÜR uns da“, denn es heißt PROblem, ansonsten hieße es CONTRAblem. Jeder Mensch, jede Familie und auch jedes Unternehmen hat Probleme und Krisen. Den Kopf in den Sand zu stecken ist hier eher kontraproduktiv. In diesem Sinne: gehen wir die Probleme gemeinsam an. Lassen Sie uns gemeinsam wachsen und gestärkt daraus hervor gehen. Ob nun die Milchpreiskrise oder das sich stän-

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Für Kosten aus Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungsund Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt kann ein Steuerabzug von 20 Prozent geltend gemacht werden, maximal 1.200 Euro im Jahr. Das entspricht Kosten von bis zu 6.000 Euro im Jahr. Seit 2014 wollte die Finanzverwaltung Gutachterkosten nicht mehr begünstigen – dem hatte der Bundesfinanzhof widersprochen. Nun lenkt das Bundesfinanzministerium ein: Gutachterkosten wie Prüf- und Messarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau des Schornsteinfegers oder Dichtigkeitsprüfungen von Abwasserleitungen sind rückwirkend wieder begünstigt. Die Finanzverwaltung versucht den Steuerabzug möglichst restriktiv zu behandeln, die Rechtsprechung zeigt

sich jedoch in vielen Fällen großzügiger. Die Finanzgerichte haben z. B. auch Hausanschlusskosten zum Abzug zugelassen, die Arbeiten außerhalb der Grundstücksgrenze betreffen oder Anschlusskosten des Hausgrundstücks an eine öffentliche Straße. Aktuell überarbeitet die Finanzverwaltung ihren Anwendungserlass. Bis dahin sollten die Kosten geltend gemacht werden. Wichtig: Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht Materialkosten. Die Arbeitskosten müssen in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. Nicht begünstigt sind bar bezahlte Aufwendungen, sondern nur Zahlungen auf das Konto des Leistungserbringers!

Quelle: BMF-Schreiben vom 10.11.2015 BStBl I S. 876

Betriebs-Pkw:

Kostenerstattungen sind Betriebseinnahmen Ist ein Pkw als Betriebsvermögen bilanziert, gehören jegliche Kostenerstattungen zu den Betriebseinnahmen – das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt.

Nutzungsausfallentschädigung bei Ein-Prozent-Regelung Im entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer mit einem im Betriebsvermögen bilanzierten Pkw einen Unfall bei einer Privatfahrt. Während der Reparaturzeit nahm er keinen ErsatzPkw in Anspruch, sondern ließ sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen. Die musste er in voller Höhe als Betriebseinnahme erfassen, da er den Privatanteil nach der Ein-Prozent-Methode versteuert hat. Somit war sie auch in voller Höhe gewinnwirksam.

Nutzungsausfallentschädigung bei Fahrtenbuch Das wäre anders gewesen, wenn er – bei betrieblicher Nutzung über 50 Prozent – ein Fahrtenbuch geführt hätte oder – bei betrieblicher Nutzung unter 50 Prozent – den Privatanteil entsprechend des Nutzungsanteils schätzen würde. Dann mindert die Nutzungsausfallentschädigung die Pkw-Gesamtkosten und damit auch den als Privatanteil zu berücksichtigenden Betrag. Denken Sie daran, dass auch Kostenerstattungen für Pkw-Fahrten z. B. für den Berufsverband zu den Betriebseinnahmen gehören. Die auf diese Fahrten entfallenden Pkw-Kosten können dann jedoch auch als Betriebsausgabe abgezogen werden. Quelle: BFH-Urteil vom 27.01.2016 X R 2/14

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Steuerrecht kompakt

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Erbschaftsteuer:

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Was passiert, wenn nichts passiert?

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Registrierkassen:

Bis zum 30. Juni 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) dem Gesetzgeber Zeit gegeben, ein verfassungsgemäßes Erbschaftsteuergesetz zu verabschieden. Kurz vor Ende der Frist ist immer noch keine politische Einigung in Sicht. Damit stellt sich die Frage, was passiert, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts Zu dieser Frage hat nun ein Sprecher des BVerfG Stellung genommen. Dem-

nach passiert erst einmal gar nichts – es erfolgt weder eine höhere Besteuerung durch Wegfall der Vergünstigungen für die Betriebsübertragungen noch bleiben Übertragungen ab dem 1. Juli unversteuert. Es sei aber kurzfristig mit neuen Finanzgerichtsverfahren zu rechnen und daraufhin dann mit einem sehr viel deutlicheren Urteil des BVerfG. Über den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf hatten wir in vorhergehenden Steuerinformationen

bereits informiert. Das ist immer noch Stand des Verfahrens. Für die meisten landwirtschaftlichen Betriebsübertragungen würde sich damit keine höhere Belastung ergeben. Anders kann es bei Gewerbebetrieben sein. Eine rückwirkende Verschärfung ist nach wie vor nicht geplant, aber auch nicht völlig auszuschließen. Wann die Politik sich zu einer Entscheidung zusammenrauft, war zur Drucklegung dieser Seiten nicht absehbar – wir halten Sie auf dem Laufenden.

Finanzverwaltung:

Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

der Einstieg in die automatisierte Steuerveranlagung. Mit Risikomanagementsystemen sollen Steuerveranlagungen herausgefiltert werden, die ohne Bearbeitung eines Sachbearbeiters beim Finanzamt abgewickelt werden können – der Steuerbescheid wird dann aus einer elektronisch eingereichten Steuererklärung vollautomatisch erstellt. Auch die Verpflichtung zur Vorlage von Belegen wird weitgehend entfallen und durch eine Beleg-vorhaltepflicht ersetzt werden. Das bedeutet, dass die Belege

nicht mit der Steuer­ erklärung eingereicht, aber trotzdem vorhanden sein und aufbewahrt werden müssen, um sie auf Anforderung dem Finanzamt vorlegen zu können. Das Gesetz erfordert umfangreiche Umstellungen im Datenverarbeitungssystem der Finanzverwaltung, die Umsetzung wird daher schrittweise ab dem Jahr 2017 bis zum Jahr 2022 erfolgen.

Quelle: BT-Drucksache 18/8434

Schon seit 2010 müssen neue Registrierkassen die Möglichkeit bieten, jeden Verkaufsvorgang einzeln aufzuzeichnen und dauerhaft (zehn Jahre) zu speichern. Die Kassen müssen jegliche Vorgänge, auch Programmierungen und Trainingsumsätze, manipulationssicher über diesen Zeitraum spei-chern. Altkassen, die das technisch nicht leisten können und auch nicht aufrüstbar sind, dürfen nach aktueller Rechtslage übergangsweise noch bis zum 31. Dezember 2016 verwendet werden. Ab 1. Januar 2017 ist die Verwendung dieser Kassen nicht mehr zulässig. Wenn Ihre Kasse die Anforderungen noch nicht erfüllen kann, sollten Sie als erstes Möglichkeiten zur Aufrüstung beim Lieferanten oder Hersteller erfra-

gen. Bei einer erforderlichen Neuanschaffung ist es ratsam, dass Sie sich rechtzeitig mit dem für Ihren Betrieb sinnvollen Kassensystem auseinandersetzen. Keine Registrierkassenpflicht Anders als in manchen EU-Staaten gibt es in Deutschland keine Verpflichtung zur Nutzung einer Registrierkasse. Auch ein aktueller Gesetzentwurf zur Unterbindung von Kassenmanipulationen sieht keine Registrierkassenpflicht vor. Offene Ladenkassen bleiben also bis auf weiteres erlaubt.

Quelle: BMF-Schreiben vom 26.11.2010 BStBl I 2010 S. 1342; Gesetzentwurf zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Immobilienkauf: Foto: Gordon Gross / pixelio.de

Der Bundestag hat ein „Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens“ verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates stand zur Drucklegung der Steuerinformation noch aus. Das Gesetz enthält Einzelregelungen wie die Verlängerung der Steuererklärungsfristen um zwei Monate und einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro je Monat für verspätet abgegebene Steuererklärungen. Vor allem aber erfolgt mit dem Gesetz

Übergangsfrist für Altkassen läuft ab

Aufteilung des Kaufpreises Die vertragliche Aufteilung eines Immobilienkaufpreises durch die Kaufparteien in einen Anteil für das Gebäude und in einen Anteil für das Grundstück ist grundsätzlich zulässig. Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn die Aufteilung nur zum Schein getroffen wurde oder einen Gestaltungsmissbrauch darstellt oder wenn sie die realen Wertverhältnisse verfehlt und deshalb wirtschaftlich nicht haltbar ist. Hintergrund: Der Kaufpreis für eine vermietete oder betrieblich genutzte Immobilie muss für steuerliche Zwecke aufgeteilt werden. Ein Immobilienkaufpreis kann nämlich nur insoweit abgeschrieben werden, als er auf das abnutzbare Gebäude entfällt. Soweit der Kaufpreis auf den nicht abnutzbaren Grund und Boden entfällt, ist eine Abschreibung nicht möglich. Sachverhalt: Der Kläger kaufte zwei Eigentumswohnungen, die er vermieten wollte. Der Kaufpreis von jeweils 250.000 Euro sollte nach der Vereinbarung im Kaufvertrag zu 60 Prozent auf das Gebäude entfallen. Das Finanzamt nahm jedoch eine eigenständige Aufteilung des Kaufpreises unter Berücksichtigung der höheren Bodenrichtwerte vor und gelangte zu einem Gebäudeanteil von lediglich 25 Prozent. Dementsprechend minderten sich die Abschreibungen. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hob das stattgebende Urteil der ersten Instanz auf und verwies die Sache an das Finanzgericht (FG) zurück: • Zwar ist eine vertragliche Kaufpreisaufteilung für das Finanzamt grundsätzlich bindend – allerdings hat sie ihre Grenzen: Sie darf nicht zum Schein vereinbart worden sein oder einen Gestaltungsmissbrauch dar-

stellen. Außerdem muss überprüft werden, ob nennenswerte Zweifel an der vertraglichen Aufteilung bestehen, weil sie z. B. von den Marktpreisen bzw. Verkehrswerten, insbesondere den Bodenrichtwerten, abweicht und wirtschaftlich nicht haltbar ist. • Eine Abweichung von den Bodenrichtwerten ist allerdings nur ein Indiz dafür, dass die vertragliche Kaufpreisaufteilung von den realen Werten abweicht. Ein höherer Gebäudeanteil könnte aufgrund der besonderen Eigenschaften der Immobilie durchaus gerechtfertigt sein. Als gebäudebezogene Vor- bzw. Nachteile benennt der BFH außer der Bauqualität z. B. den durch die Lage und das soziale Umfeld geprägten Wohnwert, der auch Veränderungen unterliegen kann; dazu gehören etwa die Nähe zu Einkaufszentren, Ärzten, Kindergärten und Schulen. Hinweis: Das FG muss nun die vertragliche Kaufpreisaufteilung überprüfen und ermitteln, ob die Abweichung von den Bodenrichtwerten aufgrund der Besonderheiten der Wohnungen gerechtfertigt war. Falls nicht, muss das FG die vertragliche Kaufpreisaufteilung durch eine eigene Aufteilung ersetzen, die sich an den realen Verkehrswerten des Gebäudes und des Grund und Bodens orientiert. Eine von den Vertragsparteien vorgenommenen Aufteilung des Kaufpreises ist meist für beide Vertragspartner vorteilhaft: Der Käufer kann bei einem hohen Gebäudewert höhere Abschreibungen vornehmen, was sich wiederum positiv auf den Kaufpreis auswirken kann. Daher wird eine vertragliche Kaufpreisaufteilung von den Finanzämtern häufig nicht akzeptiert.

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Zahlungsansprüche:

Neue Rechtsprechung

hung eines in einem Vorjahr für eine bestimmte Investition beanspruch ten Investiti-onsabzugsbetrags setzt voraus, dass das maßge-bende Größenmerkmal auch am Ende des Wirtschaftsjahres nicht überschritten wird, in dem die Erhöhung berücksichtigt werden soll; • wenn die Investition noch möglich ist und der Investitionszeitraum noch nicht abgelaufen ist. Beispiel: Eine Aufstockung nach Ablauf des dreijährigen Investitionszeitraums ist nicht zulässig. Auch darf die Auf-stockung nicht im Jahr der Durchführung der Investition erfolgen, weil der Investitionsabzugsbetrag immer nur für künftige Investitionen gebildet wird. Die Aufstockung führt nicht zu einer Verlängerung des dreijährigen Investitionszeitraums. Der Investitionszeitraum beginnt also mit der Bildung des Investitionsabzugsbetrags. Soweit die Investitionssumme später tatsächlich niedriger ist als prognostiziert, ist zunächst der Aufstockungsbetrag (im Beispiel oben: der Betrag von bis zu 15.000 Euro) und nicht der zuerst gebildete Investitionsabzugsbetrag (im Beispiel: 25.000 Euro) rückgängig zu machen. Dies mindert die Zinsbelastung. Hinweis: Das BMF hält eine Aufstockung für unzulässig, wenn die Investition bereits durchgeführt worden ist und die Aufstockung erkennbar nachträgliche Einkommenserhöhungen ausgleichen soll, z. B. Gewinnerhöhungen aufgrund einer Außenprüfung. Dies ist allerdings höchstrichterlich noch nicht geklärt. Die Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags ermög-licht eine steuerlich optimale Verteilung des Gesamtbetrags auf mehrere Jahre, weil die Progressionswirkung der Einkommensteuer abgemildert werden kann. Foto: Barbara Nobis / pixelio.de

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem aktuellen Schreiben zur Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags Stellung genommen und sich dabei der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) angeschlossen. Hintergrund: Kleinere und mittlere Betriebe können für künftige Investitionen in bewegliches Anlagevermögen (Maschinen, Geschäftseinrichtung o. ä.) einen gewinnmindernden Investitionsabzugsbetrag i. H. von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungsoder Herstellungskosten bilden, maximal 200.000 Euro pro Betrieb. Wird die Investition nicht innerhalb von drei Jahren durchgeführt, wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend wieder aufgelöst. Die wichtigsten Aussagen des BMF: Das BMF erkennt die neuere Rechtsprechung des BFH an (lesen Sie hierzu unseren Beitrag in der MandantenInformation April 2015) und lässt die Aufstockung eines Investitionsabzugsbetrags in einem Folgejahr des insge-samt dreijährigen Investitionszeitraums zu, wenn der Investitionsabzugsbetrag im Jahr der Bildung nicht in voller Höhe ausgeschöpft worden ist. Beispiel: A will im Zeitraum 2017 bis 2019 eine Maschine im Wert von 100.000 Euro anschaffen. Er könnte im Jahr 2016 einen Investitionsabzugsbetrag von 40.000 Euro (40 Prozent von 100.000 Euro) bilden, bildet diesen aber nur in Höhe von 25.000 Euro. Den verbleibenden Betrag von 15.000 Euro kann er in einem Folgejahr nachholen. Die Nachholung ist dem BMF zufolge jedoch nur dann zulässig, • wenn der Betrieb am Ende des jeweiligen Abzugsjahres die Größenmerkmale nicht überschreitet. So darf z. B. das Betriebsvermögen nicht größer sein als 235.000 Euro. Die Erhö-

Saisonarbeitskräfte:

Fälligkeitstermin der Lohnauszahlung beachten Arbeitgeber, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen, sind verpflichtet, den Lohn zum vereinbarten Fälligkeitstag, jedoch spätestens zum letzten Bankarbeitstag des Folgemonats auszuzahlen.

Zoll prüft die Auszahlung Bereits der Wortlaut verdeutlicht, dass eine Auszahlung direkt an den Arbeitnehmer erfolgen muss. Diese Auszahlung wird vom Zoll überprüft. In der Praxis stößt dies auf Schwierigkeiten, weil der Arbeitnehmer seinen Lohn in der Regel erst zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgezahlt haben will. Auszahlungs- und

Verwahrungsvertrag Das Problem kann umgangen werden, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein so ge-nannter Auszahlungs- und Verwahrungsvertrag geschlossen wird. Dieser Vertrag beinhaltet zum einen die Bestätigung des Arbeitnehmers, den Lohn ausgezahlt bekommen zu haben. Zum anderen gibt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber den Auftrag, den Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zinslos zu verwahren. Die bisherige Praxis, nur einen Verwahrungsvertrag abzuschließen, wird zukünftig nicht mehr ausreichen, weil der Zoll – wie oben ausgeführt – die konkrete Auszahlung des Arbeitslohnes prüft.

Steuerfolgen bei Handel und Verpachtung

Foto: M. Mann / pixelio.de

Investitionsabzug:

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Aufgrund des Agrarantrags 2015 wurden neue Zahlungsansprüche zugeteilt, die nun auch gehandelt und verpachtet werden. Die steuerlichen Auswirkungen sind fast die Gleichen, wie bei den alten Zahlungsansprüchen. Ein paar Neuerungen ergeben sich aber aufgrund der nun geklärten Abschreibungsfähigkeit zugekaufter Zahlungsansprüche und der Änderungen im Förderrecht.

Alte Zahlungsansprüche 2005 Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass zugekaufte Zahlungsansprüche alten Rechts auf zehn Jahre abzuschreiben waren. Das muss – soweit es das Verfahrensrecht hergibt – auch für alte Wirtschaftsjahre nachgeholt werden. Zum 31. Dezember 2014 sind sie ausgelaufen, spätestens im Abschluss 2014/2015 sind noch verbliebene Buchwerte auszubuchen. Das haben wir für Sie im Auge, wenn wir Ihren Jahresabschluss erstellen. Sollten Sie das selbst machen, sprechen Sie uns gerne an.  Verkauf neuer Zahlungsansprüche Einnahmen aus dem Verkauf neuer Zahlungsansprüche erhöhen wie bisher den Gewinn. Abgezogen werden kann der nach Abschreibung noch verbliebene Buchwert, wenn die Zahlungsansprüche zuvor zugekauft wurden. Seit dem Wirtschaftsjahr 2015/2016 muss ein solcher Veräußerungsgewinn auch bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG) als Zuschlag versteuert werden. Auf die Einnahmen müssen 19 Prozent Umsatzsteuer beim Finanzamt angemeldet und bezahlt werden. Das gilt auch für Landwirte, die die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden. Wird Fläche gemeinsam mit Zahlungsansprüchen verkauft, muss der Kaufpreis – am besten im Vertrag – auf Fläche und Zahlungsansprüche aufgeteilt werden. Auf den Kaufpreis für die Fläche entfällt i.  d.  R. keine Umsatzsteuer, auf den der Zahlungsansprüche keine Grunderwerbsteuer.

Kauf von neuen Zahlungsansprüchen Klar ist nun, dass der Kaufpreis der Zahlungsansprüche auf zehn Jahre gewinnmindernd abzuschreiben ist. 13aLandwirte müssen zwar den Verkauf von Zahlungsansprüchen versteuern, die Abschreibung dürfen sie aber nicht abziehen. Haben Sie für die Umsatzsteuer zur Regelbesteuerung optiert, bekommen Sie die beim Verkäufer anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Sind Sie Umsatzsteuer-Pauschalierer, wird diese Umsatzsteuer nicht erstattet, sie kann aber sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Für das eine wie das andere brauchen Sie vom Verkäufer eine formal ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis – sprechen Sie uns ggf. an. Verpachtung neuer Zahlungsansprüche Pachteinnahmen sind gewinnerhöhend zu berücksichtigen, auch bei Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG). Auf die Pachteinnahmen für die Zahlungsansprüche entfallen 19 Prozent Umsatzsteuer, die an das Finanzamt gezahlt werden müssen, egal ob zur Umsatzsteuerregelbesteuerung optiert wurde oder die Pauschalierung angewendet wird. Werden Zahlungsansprüche gemeinsam mit Flächen verpachtet, sollte im Pachtvertrag unbedingt eine wirtschaftlich nachvollziehbare Aufteilung des Pachtpreises auf Flächen und Zahlungsansprüche vorgenommen werden. Die Verpachtung der Flächen ist umsatzsteuerfrei, die der Zahlungsansprüche umsatzsteuerpflichtig. Pachten von neuen Zahlungsansprüchen Pachtausgaben auf Zahlungsansprüche sind gewinnmindernde Betriebsausgaben. Bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§  13a EStG) dürfen sie nicht abgezogen werden. Hat ein Pächter zur Umsatzsteuerregelbesteuerung optiert, bekommt

er die Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Dafür braucht er wie beim Kauf eine formal ordnungsgemäße Rechnung mit Umsatzsteuerausweis.

Keine Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern Insbesondere Verpächter ganzer Betriebe sind oft umsatzsteuerliche „Kleinunternehmer“ (steuerpflichtiger Umsatz Vorjahr nicht über 17.500 Euro, Umsatz laufendes Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro). Bei Ihnen fällt weder beim Verkauf noch bei der Verpachtung von Zahlungsansprüchen Umsatzsteuer an. Den Status Kleinunternehmer muss der Verkäufer oder Verpächter individuell mit seinem Steuerberater abklären. Umsatzsteuer in Verträgen erwähnen In Kauf- und Pachtverträgen über Zahlungsansprüche sollte auch die Umsatzsteuer erwähnt werden. Wichtig ist vor allem die Klarstellung, ob der Kaufoder Pachtpreis ein Bruttowert oder ein Nettowert ist, zu dem die Umsatzsteuer noch hinzukommt – ansonsten ist der Streit vorprogrammiert. Pachtvertragsklauseln zu Zahlungsansprüchen Manche Pachtverträge über Acker- oder Grünlandflächen enthalten eine Regelung, dass während der Pachtzeit dem Pächter zugeteilte Zahlungsansprüche bei Pachtende auf den Verpächter oder einen von ihm benannten Dritten zu übertragen sind. Die Klauseln haben im Pachtzeitraum keine steuerlichen Auswirkungen, wohl aber dann, wenn die Übertragung bei Pachtende tatsächlich erfolgt – beim Pächter wie auch beim Verpächter. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Fazit Weitere Besonderheiten sind zum Beispiel bei Hofübergaben und –verpachtungen oder bei Gesellschaftsgründungen zu beachten. Die Auswirkungen in Ihrem Fall erläutern wir Ihnen gern. Quelle: BFH-Urteil vom 21.10.2015 IV R 6/12

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Steuerrecht kompakt

Ausgabe 6 • Juni 2016 Landvolk Mittelweser

Werbungskostenabzug:

Arbeitsecke und Eigenbelastung bei Krankheit

Außenprüfung:

Grenzen eines Auskunftsersuchens Das Finanzamt darf Geschäftspartner des Steuerpflichtigen nur dann um Auskunft ersuchen, wenn es zuvor versucht hat, den Sachverhalt mit Hilfe des Steuerpflichtigen aufzuklären oder wenn die Finanzbehörde aufgrund konkreter Tatsachen zu dem Schluss gekommen ist, dass die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen erfolglos bleiben wird. Hintergrund: Das Finanzamt darf an Dritte Auskunftsersuchen richten und diese zur Vorlage von Unterlagen auffordern. Auf diese Weise kann es sich z. B. an Geschäftspartner des Steuerpflichtigen wenden. Allerdings sollen Dritte nach dem Gesetz erst dann um Auskunft oder um Vorlage von Urkunden gebeten werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen nicht erfolgreich ist oder keinen Erfolg verspricht. Streitfall: Bei dem Kläger war im Rahmen einer Außenprüfung für die Jahre bis 2001 eine Provisionszahlung seines Vertragspartners A in Höhe von ca. 8.000 DM festgestellt worden. Es kam zu einer Folgeprüfung für die Streitjahre 2002 bis 2004. Das Finanzamt stellte nun fest, dass der Kläger auch

zu B Vertragsbeziehungen unterhalten hatte. Es richtete daher an B ein Auskunftsersuchen, ob B in den Jahren 2002 bis 2004 Provisionszahlungen an den Kläger geleistet habe. Das Finanzamt hatte den Kläger zuvor nicht um Auskunft gebeten. B teilte dem Finanzamt mit, dem Kläger keine Provision gezahlt zu haben. Der Kläger klagte gegen das an B gerichtete Auskunftsersuchen. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) hielt das Auskunftsersuchen für rechtswidrig und gab der Klage statt: • Das Finanzamt darf Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen selbst oder an Dritte bei einem hinreichenden Anlass stellen, wenn die Auskunft aufgrund konkreter Umstände oder aufgrund allgemeiner Erfahrung zur Aufdeckung steuerlich relevanter Tatsachen führen könnte. Ermittlungen ins Blaue hinein sind jedoch nicht zulässig. • An Dritte soll ein Auskunftsersuchen jedoch erst dann gerichtet werden, wenn die Sachverhaltsaufklärung durch den Steuerpflichtigen selbst nicht zum Ziel führt oder keinen Erfolg verspricht.

• Im Streitfall hätte das Finanzamt daher zunächst den Kläger fragen müssen, ob er in den Streitjahren Provisionszahlungen von B erhalten hat. Das Finanzamt hätte sich erst dann an B wenden dürfen, wenn der Kläger bei der Sachverhaltsaufklärung nicht mitgewirkt hätte oder offenkundig gewesen wäre, dass die Mitwirkung des Klägers erfolglos bleiben wird. Hinweis: Der BFH schränkt damit Auskunftsersuchen gegenüber Dritten ein. Denn ein solches Auskunftsersuchen kann für den Betroffenen geschäftsschädigend sein, weil seine Vertragspartner den Eindruck gewinnen könnten, der Steuerpflichtige komme seinen steuerlichen Pflichten nicht nach. Das Urteil lässt sich auch auf Vorlageverlangen gegenüber Dritten übertragen, in denen das Finanzamt den Dritten zur Vorlage von Rechnungen/Verträgen auffordert. Für den Kläger hat das BFH-Urteil zur Folge, dass er bei künftigen Außenprüfungen nicht mehr befürchten muss, dass sich das Finanzamt sogleich an seine Geschäftspartner wendet, um Auskünfte oder Unterlagen zu erhalten.

Schlechte Nachrichten vom BFH gibt es dagegen hinsichtlich des Werbungskostenabzugs der Aufwendungen für eine Arbeitsecke und den Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung beim Abzug von Krankheitskosten im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen:

Im ersten Fall hat der Große Senat des BFH nun geurteilt, dass der anteilige Abzug der Kosten für einen teilweise als Arbeitszimmer genutzten Raum ausscheidet. Nach Ansicht des Gerichts können die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur dann geltend gemacht werden, wenn das Zimmer der ausschließlichen betrieblichen oder beruflichen Nutzung dient und hinreichend von den privaten Wohnräumen abgegrenzt werden kann. Kosten der privaten Lebensführung sollen nicht

auf die Allgemeinheit abgewälzt werden können. Hinsichtlich der zumutbaren Eigenbelastung bei den Krankheitskosten, die u. a. vom Einkommen und der Zahl der Kinder abhängt, hat das Gericht in zwei Urteilen entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht geboten ist, auf den Ansatz einer zumutbaren Belastung zu verzichten. Denn der Gesetzgeber könne Versicherte zur Entlastung der Krankenkassen und zur Stärkung des Kostenbewusstseins in Form von Zuzahlungen beteiligen, wenn es ihnen finanziell zugemutet werden kann. Und das war in den Urteilsfällen angesichts der hohen Einkünfte der Kläger und deren vergleichsweise geringen Aufwendungen für die Krankheitskosten der Fall. Daher konnte das Gericht auch offenlassen, ob bei Unterschreitung des Grundfreibetrags durch Zuzahlungen etwas anderes gilt.

Vermietung:

Mietvertrag mit dem Nachwuchs

Pflegeheim:

Aufwendungen für ein Notrufsystem Die Kosten des Bewohners eines Seniorenheims für eine Notrufbereitschaft, die 24 Stunden am Tag erreichbar ist, sind steuerlich begünstigt. Hintergrund: Für haushaltsnahe Dienstleistungen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, wird eine Steuerermäßigung von 20 Prozent auf den Rechnungsbetrag gewährt, maximal 4.000 Euro. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuer abgezogen. Sachverhalt: Die 84 Jahre alte Klägerin wohnte in einer Seniorenresidenz im Rahmen des betreuten Wohnens. Mit dem Betreiber schloss sie auch einen Betreuungsvertrag ab, der u. a. die Bereitstellung eines 24-Stunden-

Notrufsystems umfasste. Hierfür zahlte sie jährlich rund 1.400 Euro. 20 Prozent hiervon machte sie als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend, die das Finanzamt nicht anerkannte. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der Klage statt: • Bei dem mit der Betreuungspauschale abgegoltenen Notrufsystem handelt es sich um eine haushaltsnahe Dienstleistung. Durch die Notrufbereitschaft wird sichergestellt, dass die Klägerin im Notfall rund um die Uhr Hilfe erhält. Eine solche Hilfeleistung wird typischerweise von anderen Haushaltsmitgliedern erbracht, die im selben Haushalt leben.

Da der Leistungserfolg im Fall der Fälle in der Wohnung der Klägerin eintritt, wird die Leistung auch im räumlichen Bereich des Haushalts erbracht. Ohne Bedeutung ist insoweit, dass sich die Notrufzentrale außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen befand. Hinweis: Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen hauswirtschaftliche Arbeiten, die üblicherweise durch Haushaltsmitglieder erledigt werden, wie z. B. das Putzen der Wohnung, die Zubereitung von Mahlzeiten oder die Pflege, Versorgung und Betreuung der Haushaltsmitglieder oder auch des Haustieres.

Steuerbegünstigung:

Abfindung bei Auszahlung in zwei Teilbeträgen Die Steuerbegünstigung für eine Abfindung wird auch dann gewährt, wenn ein Teilbetrag der Abfindung in einem anderen Jahr ausgezahlt wird und dieser Teilbetrag nur eine geringfügige Nebenleistung darstellt. Die Steuerbegünstigung wird dann jedoch nur für die Hauptleistung gewährt. Hintergrund: Außerordentliche Einkünfte werden mit einem günstigeren Steuersatz besteuert (sog. Tarifermäßigung), so dass die Progressionsbelastung, die durch die außerordentlichen Einkünfte entsteht, gemildert wird. Zu den außerordentlichen Einkünften gehören u. a. kündigungsbedingte Abfindungen. Streitfall: Das Arbeitsverhältnis des Klägers wurde im Jahr 2010 durch Aufhebungsvertrag beendet. Er erhielt eine sog. Tarifabfindung in Höhe von 10.200 Euro, die ihm noch im Jahr 2010 ausgezahlt wurde sowie eine betriebliche Abfindung in Höhe von 104.800 Euro,

die ihm im Jahr 2011 ausgezahlt wurde (zusammen 115.000 Euro). Der Kläger machte für das Jahr 2011 eine Tarifermäßigung in Höhe von 10.800 Euro für die betriebliche Abfindung von 104.800 Euro geltend. Das Finanzamt erkannte die Tarifermäßigung nicht an, weil die Abfindung in zwei Teilbeträgen in den Jahren 2010 und 2011 ausgezahlt worden war. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab der hiergegen gerichteten Klage statt: • Die Auszahlung einer Abfindung in zwei verschiedenen Jahren führt grundsätzlich zur Versagung der Tarifermäßigung. Denn durch die Verteilung der Abfindung auf zwei verschiedene Jahre kommt es zu einer Progressionsmilderung, so dass eine weitere Progressionsmilderung durch die Tarifbegünstigung nicht erforderlich ist. • Ausnahmsweise ist die Auszahlung einer Abfindung in Teilbeträgen aber

unschädlich. Dies ist zum einen der Fall, wenn ein Teilbetrag der Abfindung aufgrund einer persönlichen Notlage des Arbeitnehmers vorab gezahlt werden muss. Zum anderen ist dies der Fall, wenn es sich bei den Teilzahlungen um eine Hauptleistung und um eine geringfügige Nebenleistung handelt. • Im Streitfall war der im Jahr 2010 ausgezahlte Teilbetrag von 10.200 Euro eine solche geringfügige Nebenleistung und daher steuerlich unschädlich. Denn der Teilbetrag betrug weniger als zehn Prozent der Hauptleistung. Hinzu kam, dass der Teilbetrag niedriger war als die für die Hauptleistung geltend gemachte Tarifbegünstigung in Höhe von 10.800 Euro. Hinweis: Die Tarifbegünstigung wird nur für das Jahr 2011 gewährt, in dem der Kläger die Hauptleistung in Höhe von 104.800 Euro erhalten hatte. Für die Nebenleistung im Jahr 2010 wird keine Begünstigung eingeräumt.

Ein Mietvertrag mit einem Kind wird steuerlich nicht anerkannt, wenn das Kind die vereinbarte Miete nicht zahlt, sondern sie mit seinem – vorab nicht festgelegten – Anspruch auf Barunterhalt verrechnet. Ein Verlust aus der Vermietung wird dann nicht berücksichtigt. Hintergrund: Verträge mit nahen Angehörigen werden steuerlich nur dann anerkannt, wenn sie einem sog. Fremdvergleich standhalten, also fremdüblich sind, und tatsächlich durchgeführt werden. Ansonsten werden die vertraglichen Leistungen als steuerlich unbeachtliche Unterhaltsleistungen angesehen. Sachverhalt: Die Kläger vermieteten an ihre 18 Jahre alte Tochter eine Wohnung im Obergeschoss ihres Hauses. Die vereinbarte Miete betrug warm 475 Euro im Monat und sollte auf das Konto der Eltern überwiesen werden. Tatsächlich gingen auf dem Konto der Kläger aber keine Mietzahlungen ein. Die Kläger machten einen Verlust aus der Vermietung geltend, der sich aus der vereinbarten Miete und den Ausgaben für die Wohnung im Obergeschoss ergab. Sie machten geltend, dass ihre Tochter ihren Anspruch auf Barunterhalt mit ihrer Mietverpflichtung verrechnet habe. Entscheidung: Das FG Düsseldorf (FG) wies die Klage ab: • Der Mietvertrag war steuerlich nicht anzuerkennen, weil es sich bei der Überlassung der Wohnung an die

Tochter nicht um eine Vermietung, sondern um eine steuerlich unbeachtliche Unterhaltsgewährung handelte. Der Mietvertrag wurde nämlich tatsächlich nicht durchgeführt, weil die Tochter die Miete nicht überwiesen hatte. • Auch die geltend gemachte Verrechnung der Miete mit dem Barunterhaltsanspruch ist zum jeweiligen Fälligkeitstermin nicht erfolgt. Hierzu hätten sich die Kläger mit ihrer Tochter zunächst über die Höhe des Barunterhaltsanspruchs und über die weiteren Unterhaltsverpflichtungen einigen müssen, damit feststeht, in welcher Höhe die Tochter überhaupt einen verrechenbaren Barunterhaltsanspruch hat. Hinweis: Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, die Revision gegen das Urteil ist beim Bundesfinanzhof anhängig. Allerdings macht die Entscheidung deutlich, dass Mietverträge mit nahen Angehörigen nicht nur fremdüblich sein, sondern auch tatsächlich durchgeführt werden müssen. Die Miete sollte also tatsächlich geleistet werden, und zwar möglichst durch Überweisung, wenn dies vereinbart worden ist. Auch die Betriebskosten müssen wie vereinbart abgerechnet und bezahlt werden. Eine Verrechnung der Mietzahlung mit Barunterhalt wird auf Skepsis des Finanzamts stoßen und nicht anerkannt, wenn die Höhe des Barunterhalts vorab nicht festgelegt wird

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