guss asphalt Technische Informationen

guss|asphalt Technische Informationen Brücken, Tröge, Tunnel 51 Brücken, Tröge, Tunnel Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf B...
Author: Stefanie Acker
68 downloads 1 Views 813KB Size
guss|asphalt Technische Informationen

Brücken, Tröge, Tunnel

51

Brücken, Tröge, Tunnel

Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf Brücken aus Beton und Stahl sowie für Beläge auf Trog- und Tunnelsohlen

Inhalt 1

Allgemeines

2

2

Baustoffe

3

2.1 Gesteinskörnungen

3

2.2 Bindemittel

3

2.3 Gussasphalt

3

2.4 Dichtungsschichten

4

3

Eigenschaften von Gussasphalt

4

4

Anforderungen

4

5

Baugrundsätze

4

6

Ausführung

6

7

Regelwerke

6

Tabelle 1: Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf Betonbrücken sowie auf Trog- und Tunnelsohlen

8

Tabelle 2: Abdichtungen mit Gussasphaltschutzschicht für Beläge auf Stahlbrücken

10

1

51

Informationen über Gussasphalt

1

Allgemeines

Brücken sowie Trog- und Tunnelbauwerke sind wichtige Bestandteile unserer Verkehrswege. Damit diese Bauwerke für viele Jahrzehnte ihrer Funktion gerecht werden, müssen sie durch sichere und möglichst dauerhafte Fahrbahnbeläge geschützt werden. Am besten bewährt haben sich Beläge mit Gussasphalt als Deckschicht und einer Abdichtung aus einer Dichtungsschicht und Gussasphalt als Schutzschicht. Beläge auf Ingenieurbauwerken sind besonders hohen Beanspruchungen ausgesetzt durch – dynamische und statische Verkehrslasten „ Bewegungen des Bauwerks durch Kriechen, Schwinden, Setzen und schnellablaufende große Temperaturschwankungen „ Einwirkung von Wasser, Eis, Schnee sowie Auftaumitteln. Maßgebend für die Ausführung von Belägen auf Brücken aus Beton und Stahl sowie für Beläge auf Trog- und Tunnelsohlen sind „ VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen „ VOB/C, DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ „ VOB/C, DIN 18354 „Gussasphaltarbeiten“ „ VOB/C; DIN 18317 „Verkehrswegebauarbeiten – Oberbauschichten aus Asphalt“ in Verbindung mit: „ ZTV-ING Teil 7 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 7 Brückenbeläge „ ZTV Asphalt-StB Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt „ TLAsphalt-StB Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen. Fahrbahnbeläge auf Betonbrücken bestehen aus der Abdichtung und einer Deckschicht. Die Abdichtung besteht im Regelfall aus einer Versiegelung, einer Dichtungsschicht und einer Schutzschicht. Bei zu großer Rautiefe kann statt der Versiegelung teilflächig eine Grundierung (1. Lage der Versiegelung) mit einer Kratzspachtelung ausgeführt werden. Anschließend wird vollflächig die zweite Lage der Versiegelung aufgebracht. Die ZTV-ING beschreiben in Teil 7 Abschnitt 1 die Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn mit

2

einer Schutzschicht aus Gussasphalt und in Abschnitt 3 die Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff mit einer Schutzschicht aus Gussasphalt. Zwischen Trog- und Tunnelbauwerken aus Beton und Brückentafeln aus Beton gibt es Unterschiede, die bei der Planung der Fahrbahnbeläge zu berücksichtigen sind. Der Belag liegt auf Beton mit hohem Feuchtegehalt, so dass der Verbund zum Beton zusätzlichen Beanspruchungen aus Kapillardruck, Osmose und Frost-Tauwechsel unterliegt. Bei Belagaufbauten nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1 Anhang A sind daher besondere Maßnahmen für die Vorbereitung (vorwärmen bzw. trocknen von oberflächennahen Rissen) und Behandlung der Betonoberfläche und eine größere Belagdicke erforderlich. Eine größere Belagdicke verringert die Schubspannungen aus Verkehr und die Temperaturbeanspruchungen in der Verbundebene zwischen Beton und Belag sowie das Schadenrisiko im Bereich der Blockfugen. Auf Sohlen von Trog- und Tunnelbauwerken wird daher zusätzlich zwischen Abdichtung und Deckschicht – je nach verfügbarer Höhe eine Zwischenschicht in ein oder zwei Lagen angeordnet. Beläge auf Stahlbrücken nach ZTV-BEL-ST bestehen ebenfalls aus Abdichtung und Deckschicht. Zur Verbesserung des Verbundes zur Stahlunterlage ist zusätzlich eine Haftschicht erforderlich. Die Abdichtung besteht aus der Dichtungsschicht und aus der Gussasphaltschutzschicht. Als Dichtungsschicht sehen die ZTV-BEL-ST drei unterschiedliche Bauarten vor. Die Bauarten unterscheiden sich in den Stoffen für die Grundierungs-, Haft- und Dichtungsschicht. Gussasphaltschutzschichten haben sich als Bestandteil der Abdichtung mit unterschiedlichen Dichtungsschichten seit Jahrzehnten bewährt. Sie gelten als Regelausführung. Gussasphalt kann über die Zusammensetzung der Gesteinskörnungen, Bitumengehalt und -sorte unterschiedlichen Beanspruchungen angepasst werden.

Brücken, Tröge, Tunnel

2

Baustoffe

2.1 Gesteinskörnungen Die Gesteinskörnungen sind in den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau“ TL Gestein-StB definiert.

2.2 Bindemittel Für die Herstellung von Gussasphalt werden mittelharte und harte Straßenbaubitumen nach TL-Bitumen, mit viskositäts-reduzierenden Zusätzen zur Verringerung der Verarbeitungstemperatur, verwendet. Härte und Menge des Bitumens haben bestimmenden Einfluss auf die Eigenschaften des Gussasphalts. Darüber hinaus können gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen verwendet werden, um unterschiedlichen Beanspruchungen gerecht zu werden. Bitumen ist in ein nahezu nicht flüchtiges und abdichtendes erdölstämmiges Bindemittel. Es wird bei der Destillation geeigneter Erdöle gewonnen und kann durch weitere Bearbeitung in unterschiedlichen Arten und Sorten hergestellt werden. Bitumen darf daher nicht mit Teer, einem kohlestämmigen Produkt, verwechselt werden, da es sich hierbei um unterschiedliche Stoffgruppen handelt. Teerhaltige Produkte dürfen in Deutschland nicht mehr als Baustoffe verwendet werden; in Gussasphalt wurden sie noch nie verwendet.

2.3 Gussasphalt Gussasphalt ist eine dichte, in heißem Zustand gießund streichbare Masse aus grober Gesteinskörnung, feiner Gesteinskörnung, Füller und Bitumen oder Bitumen und Zusätzen. Das Mineralstoffgemisch ist hohlraumarm zusammengesetzt. Alle Gesteinskörnungen müssen frostund verwitterungsbeständig sein. Der Bindemittelgehalt ist so auf die Hohlräume des Gesteinskörnungsgemisches abgestimmt, dass diese in der fertigen Schicht ausgefüllt sind. Bei Verarbeitungstemperatur hingegen stellt sich wegen des höheren Temperaturausdehnungskoeffizienten des Bitumens gegenüber dem der Gesteinskörnungen ein geringer Volumenüberschuss an Bitumen ein. Dieser ist für die Verarbeitbarkeit erforderlich.

Bei der Zusammensetzung des Gussasphalts sind insbesondere zu berücksichtigen und in der Leistungsbeschreibung anzugeben „ der vorgesehene Verwendungszweck „ klimatische und örtliche Verhältnisse „ Verkehrslasten und Belastungsarten. Unter Berücksichtigung dieser Angaben bleibt die Zusammensetzung des Mischguts dem Auftragnehmer überlassen. Die Wahl des Größtkorns im Mineralstoffgemisch richtet sich in erster Linie nach der vorgesehenen Einbaudicke. Die Prüfung der Eindringtiefe am Probewürfel wird nach TP Asphalt, Teil 20 durchgeführt. Über die Eindringtiefe ist die Beurteilung der Standfestigkeit eines Gussasphalts möglich. Die Herstellung von Gussasphalt erfolgt in stationären Mischwerken. Gussasphalt wird in heißem Zustand in beheizten Rührwerkskesseln zur Baustelle transportiert.

2.4 Dichtungsschichten Als Dichtungsschichten werden verwendet auf Betonunterlage „ Bitumen-Schweißbahnen mit hochliegender Trägereinlage „ Flüssigkunststoff auf Stahlunterlage „ Reaktionsharzgrundierungs- und Haftschicht mit einer Klebe- oder Pufferschicht „ bitumenhaltige Grundierungsschicht mit Haftschicht oder mit Asphaltmastix „ Reaktionsharz und Bitumen-Dichtungsschicht.

2.5 Grundierung, Versiegelung, Kratzspachtelung, Haftbrücken Grundierungen, Versiegelungen und Kratzspachtelungen sind lösemittelfreie und temperaturbeständige Epoxidharzsysteme. Haftbrücken bestehen aus lösemittelfreien und temperaturbeständigen Reaktionsharzen oder aus bitumenhaltigen Stoffen.

3

51

Informationen über Gussasphalt

3

Eigenschaften von Gussasphalt

Aufgrund seiner Zusammensetzung und der Bindemitteleigenschaften weist Gussasphalt für die Anwendung als Schutz- und Deckschicht eine Fülle von vorteilhaften Eigenschaften auf. Gussasphalt „ kann auch auf großen Flächen fugenlos eingebaut werden „ erfordert keine Abbindezeiten und bedarf keiner Verdichtung, um seine Endfestigkeit zu erreichen „ ist hohlraumfrei und wasserdicht, nimmt kein Wasser auf und kann weder quellen noch schwinden „ besitzt eine hohe Standfestigkeit und ist infolge seines viskoelastischen Verhaltens unempfindlich gegen Stoß und Schlag „ kann Spannungen, z.B. aus Temperaturschwankungen oder langsam ablaufenden „ Bauwerksbewegungen und Setzungen, durch Relaxation rissefrei abbauen „ ist bei Einsatz im Freien unempfindlich gegen Frost-Tau-Wechsel, Tausalzlösung „ sowie ständige Feuchtigkeitseinwirkung „ besitzt als Deckschicht eine ausgezeichnete Verschleißfestigkeit und eine griffige Oberfläche „ ist dauerhaft und damit wirtschaftlich „ ist wiederverwertbar und damit umweltschonend.

TL Asphalt-StB zu beachten. Darüber hinaus werden an die Schutzschicht folgende Anforderungen gestellt: Für Schutzschichten auf Brücken im Zuge von Straßen der Belastungsklassen Bk 10, Bk 32 und Bk 100 gemäß den RStO sowie für Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen gelten für Gussasphalt die TL Asphalt-StB. Es ist ausschließlich Gussasphalt MA 11 S zu verwenden. Für Schutzschichten auf Brücken im Zuge von Straßen aller anderen Belastungsklassen und für den Profilausgleich aller Belastungsklassen gelten für Gussasphalt die TL Asphalt-StB, wobei für die Eindringtiefe und deren Zunahme sowie für die Bindemittelsorte die Anforderungen wie an einen Gussasphalt aus MA 11 S gelten. „

Auf Sohlen von Trog- und Tunnelbauwerken gelten die ZTV-ING Teil 7 Abschnitt 1 und hier der Anhang 1. Werden jedoch mehr als zwei Gussasphaltschichten übereinander angeordnet, ist – Belastungsklassenunabhängig – für alle Schichten Gussasphalt MA 11 S zu verwenden, wobei die Gesamtdicke der Gussasphaltschichten 16 cm nicht überschreiten sollte. Die Eindringtiefe der Schutzschicht darf 2 mm und die der Zwischenschicht 2,5 mm nicht überschreiten.

„

Auf Stahlbrücken im Zuge von Straßen mit besonderen Beanspruchungen sowie für Straßen der Belastungsklassen Bk 10, Bk 32 und Bk 100 gemäß den RStO sowie für Verkehrsflächen mit besonderen Beanspruchungen ist für Schutzschichten und Deckschichten ausschließlich Gussasphalt aus MA 11 S, jedoch mit polymermodifiziertem Bitumen 25/55-55A zu verwenden.

Gussasphalt enthält weder Teer noch Phenole; nachteilige Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt treten nicht auf.

4

Anforderungen

Abdichtungen auf Brücken sowie auf Trog- und Tunnelsohlen müssen verhindern, dass Feuchtigkeit, z.B. Niederschlagswasser, Schmelzwasser, Tausalzlösungen, in die darunterliegende Konstruktion eindringt und Schäden verursacht. Die Abdichtung darf durch die Bewegungen der Bauteile ihre Schutzwirkung nicht verlieren. Die zweckmäßige Mischgutzusammensetzung ist in einem Eignungsnachweis auf Grundlage einer Erstprüfung zu benennen. Nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1 und 3 sowie nach ZTVBEL-ST sind für die Aufstellung der Leistungsbeschreibungen für die Schutzschicht und die Deckschicht die

4

Für Schutzschichten auf Brücken im Zuge von Straßen anderer Belastungsklassen gelten für Gussasphalt die TL Asphalt-StB, wobei für die Eindringtiefe die Anforderungen wie an einen Gussasphalt MA 11 S gelten.

5

Baugrundsätze

Bei der Wahl des Belagsaufbaues sind unterschiedliche Einflussgrößen zu berücksichtigen. Dazu gehören u.a. die Beanspruchungen aus den folgenden Belastungsgrößen: „

geometrische Merkmale

„

Verkehr

„

klimatische Einflüsse

Brücken, Tröge, Tunnel

Die Unterlage – Beton oder Stahl – ist so vorzubehandeln, dass die Dichtungsschicht im Verbund aufgebracht werden kann. Die Eignung der Baustoffe und Baustoffgemische sowie deren gegenseitige Verträglichkeit sind nachzuweisen. Die Stoffe und Stoffkombinationen müssen in der Liste „Zusammenstellungen der geprüften/zertifizierten Stoffe, Stoffsysteme und Bauteile für Bauwerke der Bundesfernstraßen“ enthalten sein. Alle Schichten und Lagen des Belages müssen mit der jeweiligen Unterlage flächig und dauerhaft verbunden sein. Fugen sollten im Rahmen der Unterhaltung oder im Rahmen eines Wartungsvertrages regelmäßig zu kontrollieren und zu warten. Der Anschluss der Schichten an Brückenabläufe hat so zu erfolgen, dass auch im Bauzustand jederzeit eine einwandfreie Entwässerung gewährleistet ist. Alle Einbauten müssen ausreichend breite Flansche besitzen (> 7 cm), damit die Dichtungsschicht einwandfrei angeschlossen werden kann. Für die einzelnen Bauweisen sind die wichtigsten Baugrundsätze nachfolgend aufgeführt:

Betonbrücken Die Betonoberfläche ist abtragend vorzubereiten und unter Verwendung von lösemittelfreiem Epoxidharz (gemäß TL-BEL-EP) mit einer Versiegelung zu versehen. Bei der Standartvorbehandlung durch eine Versiegelung kann die Vorbehandlung bereits nach 14 Tagen ausgeführt werden. Wenn das Reaktionsharz die Anforderungen der TL-BEL-EP an die „Verwendbarkeit auf jungem Beton“ erfüllt, darf eine Versiegelung ab einem Betonalter von 7 Tagen aufgebracht werden. Wenn in Ausnahmefällen nur eine Grundierung vorgesehen ist, muss der Beton der Fahrbahntafel mindestens drei Wochen alt sein. Ist die zulässige Rautiefe von 1,5 mm überschritten, wird in diesen Bereichen eine Kratzspachtelung erforderlich. Hierbei wird die Kratzspachtelung auf der Grundierung hergestellt, die Rautiefe der fertigen Kratzspachtelung darf nicht > 1 mm sein. Anschließend wird auf der gesamten Fläche die Versiegelung aufgebracht. Bei Rautiefen von > 5 mm wird ein Betonersatz erforderlich.

Auf die so vorbehandelte Fläche ist die Dichtungsschicht im Verbund aufzubringen. Der Aufbau im Kappenbereich ist bis einschließlich Dichtungsschicht der gleiche wie im Fahrbahnbereich. Auf der Dichtungsschicht aus Bitumen-Schweißbahn gemäß ZTV-ING Teil 7 Abs. 1 wird zusätzlich eine Schutzlage aus einer Glasvlies-Bitumendachbahn mit Bitumen aufgeklebt. Im Übergangsbereich Fahrbahn/Kappe ist bei Ausführungen nach ZTV-ING Teil 7 Abs. 1 eine edelstahlkaschierte Bitumen-Schweißbahn oder ein Edelstahlband als Verstärkung aufzubringen. Unebenheiten der Betonfahrbahntafel sind mit dem Einbau der Schutzschicht ein- oder zweilagig auszugleichen. Es ist zu beachten, dass im Übergangsbereich zwischen ein- und zweischichtigem Aufbau die Ebenheitstoleranzen nicht einzuhalten sind. Ausgleichsschichten müssen mindestens 15 mm dick sein und dürfen 40 mm nicht überschreiten. Je nach Dicke der Ausgleichsschicht ist eine geeignete Mischgutzusammensetzung (Größtkorn) zu wählen.

Trog- und Tunnelsohlen Auf die Betonoberfläche ist eine Abdichtung gemäß ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1 oder 3 aufzubringen. Bei Einbau einer Dichtungsschicht nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1 ist die Betonoberfläche grundsätzlich zu versiegeln, beim Einbau einer Dichtungsschicht nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 3 mindestens zweilagig zu grundieren. Die Regeldicke des Fahrbahnbelages beträgt 16 cm. Zwischen Schutz- und Deckschicht sind Zwischenschichten aus Asphalt anzuordnen. Ist bei Belagerneuerungen auf bestehenden Bauwerken die Regeldicke von 16 cm nicht ausführbar, ist die größtmögliche Belagdicke zu wählen. Liegt der Grundwasserstand über OK Sohle des Trogoder Tunnelbauwerks, sollte zwischen dem Abstellen der Grundwasserhaltung und dem Einbau des Belages ein möglichst langer Zeitraum vergehen, um evtl. Risse in der Sohle besser erkennen zu können.

Stahlbrücken Bei Stahlbrücken sind Beanspruchungen durch: „ „ „

konstruktive Merkmale des Stahlüberbaues Formänderungen des Tragwerks temporäre Einflüsse aus dem Bauvorgang

5

51

Informationen über Gussasphalt

„ Temperatureinfluss aus einzelnen Bauphasen besonders zu berücksichtigen.

Schutz- und Deckschicht sind in diesem Bereich mit mindestens 20 cm Überlappung herzustellen.

Bei Planung und Ausführung der Belagarbeiten ist die Temperaturbelastbarkeit der Korrosionsschutzbeschichtung an der Deckblechunterseite zu berücksichtigen.

„

Der Brückenbelag ist unter Berücksichtigung der Einflussgrößen objektbezogen auszuwählen.

Absplittung der Schutzschicht

Wenn die Schutzschicht während der Bauzeit befahren wird, ist auch bei einer Deckschicht aus Gussasphalt ein Abstreuen der Schutzschicht mit ca. 2 bis 3 kg/m2 zu empfehlen. „

Gefälleausbildung in der Rinne

Die Beschichtung der Schrammbordstirnfläche ist systemabhängig auszuführen. In jedem Fall ist im Bereich der Fugenmasse die Oberfläche der Beschichtung abzusanden.

Die Gefälleausbildung der Rinne in Längs- und Querrichtung ist vom Planer vorzugeben und in der Leistungsbeschreibung eindeutig zu beschreiben.

Unebenheiten der orthotropen Fahrbahnplatte sind beim Einbau der Schutzschicht auszugleichen.

Bei der Systemprüfung von Abdichtungssystemen im Labor wird eine Verklebung von 95 % gefordert. Für die Praxis ist hieraus abzuleiten, dass dieser Anteil an Fehlstellen von bis zu 5 % der Fläche nicht automatisch einen Mangel darstellt. Allerdings sind erkennbare Hohlstellen gemäß ZTV ING Teil 1 Abs. 5.4 (11) zu beseitigen.

6

Ausführung

Entwurf und Ausführung von Brückenbelägen auf Beton und Stahl sowie auf Trog- und Tunnelsohlen erfordern besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Mit der Planung und Herstellung dürfen nur Fachkräfte und Fachunternehmen beauftragt werden.

„

7

Flächige Verklebung, zul. Anzahl von Fehlstellen

Regelwerke

Die Ausführungsanweisungen der Hersteller der Abdichtungssysteme und die Angaben in den jeweiligen ZTVen, einschließlich der „Richtzeichnungen und Richtlinien für Brücken und andere Ingenieurbauwerke“, sind zu beachten.

VOB1) Verdingungsordnung für Bauleistungen

Fugen sind gemäß ZTV-ING Teil 1 Abschnitt 5.8, ZTVBEL-B Teil 3, Abschnitt 5.6, bzw. ZTV-BEL-ST, Abschnitt 5.5, herzustellen und mit Fugenmasse so zu verfüllen, dass keine bewegungshemmenden Fremdkörper eindringen können. Alle Fugen sind vom Betreiber regelmäßig zu warten.

Zusätzliche Regelwerke des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS):

Die ZTV-Fug-StB ist zu beachten. Der Übergang von der Trogsohle zur freien Strecke und Fahrbahnübergänge aus Asphalt sind gemäß ZTV ING Teil 8 , Abschnitt 2 herzustellen.

Ergänzende Hinweise zur Ausführung: „

Arbeitsnähte in der Schutzschicht

Müssen in der Schutzschicht Arbeitsnähte ausgebildet werden, z.B. eine Längsnaht bei der Erneuerung in Streifen, so sollten diese nicht als Fuge ausgebildet werden, sondern anzuarbeiten. Kalte Flanken sind hierbei schonend anzuwärmen.

6

DIN 183171) Verkehrswegebauarbeiten; Oberbauschichten aus Asphalt DIN 183541) Gussasphaltarbeiten

ZTV Asphalt-StB2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt TL Asphalt-StB2) Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen ZTV-ING2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ingenieurbauten, Teil 7 Brückenbeläge TL Bitumen-StB1) Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige Polymermodifizierte Bitumen TP Asphalt-StB1) Technische Prüfvorschriften von Asphalt RSTO2) Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen

Brücken, Tröge, Tunnel

TL-BEL-EP2) Technische Lieferbedingungen für Reaktionsharze für Grundierungen, Versiegelungen und Kratzspachtelungen unter Asphaltbelägen auf Beton ZTV-BEL-B Teil 32) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen auf Beton, Teil 3 Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff ZTV-BEL-ST2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Herstellung von Brückenbelägen auf Stahl

Regelwerk der Deutsche Bahn AG: Richtlinie 804.6101 Bezugsquellen: 1)

Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin

2)

FGSV-Verlag, Postfach 501362, 50973 Köln

3)

Deutsche Bahn AG, Drucksachenzentrale, Stuttgarter Str. 61a, 76137 Karlsruhe

4)

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) abrufbar per Fax unter (02204) 43144

5)

Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund

2)

ZTV-ING Teil 8, Abschnitt. 2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten Teil 8 Bauwerksausstattung, Abschnitt 2 Fahrbahnübergänge aus Asphalt TL Gestein-StB2) Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau ZTV Fug-StB2) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme4) Richtlinien und Richtzeichnungen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke5)

7

51

8

Bauarten

5

Fugen

Schutzschicht aus Gussasphalt

Dichtungsschicht

4 Abdichtung: Grundierung Versiegelung Kratzspachtelung

3 Ausgewählte Anforderungen an die Betonunterlage

2

1 Ausführungsgrundlagen

0 Beläge auf Betonbrücken

2

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff 3 Grundierung des Betons (2-lagig)

Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff

Flüssigkunststoffe auf Basis von Polyurethan-Elastomeren, hitze-, alterungsbeständig und bitumenverträglich gemäß TL-BEL-B Teil 3

Bitumen-Schweißbahn mit hochliegender Trägereinlage gemäß TL-BEL-B Teil 1

ZTV-Fug-StB ist zu beachten

Abreißfestigkeit • 1,5 N/mm2 kleinster Einzelwert • 1,0 N/mm2

Abreißfestigkeit • 1,5 N/mm kleinster Einzelwert • 1,0 N/mm2

Gussasphalt gemäß ZTV ING

Rautiefe • 1,5 und < 2,5 mm

Rautiefe < 1,0 mm 2

Grundierung oder Kratzspachtelung aus lösemittelfreiem, niedrigviskosem, hitzebeständigem und bitumenverträglichem Epoxidharzsystem

Versiegelung, Grundierung, Kratzspachtelung aus lösemittelfreiem, niedrigviskosem, hitzebeständigem und bitumenverträglichem Epoxidharzsystem

Alter des Betons mindestens 7 Tage, bei Grundierung mindestens 21 Tage Ebenheitstoleranz: max. 10 mm auf 4 m Abreißfestigkeit: mind. 1,5 N/mm2 Rautiefe der vorbereiteten Betonoberfläche 1,5 mm bei größerer Rautiefe Kratzspachtelung erforderlich

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Dichtungsschicht aus Bitumen-Schweißbahn 3 Versiegelung des Betons in Ausnahmefällen Grundierung

Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn

4

Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff

Mindestens zweilagige Grundierung aus lösemittelfreiem, niedrigviskosem, hitzebeständigem und bitumenverträglichem Epoxidharzsystem

Alter des Betons mindestens 7 Tage

Fortsetzung nächste Seite

Blockfugen sind dauerhaft zu entwässern. Die Art der Abdichtung über Blockfugen ist abhängig von der Größe der zu erwartenden Bewegungen.

Bei mehr als zwei Gussasphaltschichten übereinander, für alle Schichten Gussasphalt MA11 S, Eindringtiefe der Schutzschicht < 2,0 mm, der Zwischenschicht < 2,5 mm

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Dichtungsschicht aus Bitumen-Schweißbahn 3 Versiegelung des Betons

Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff 3 Grundierung des Betons (2-lagig)

(Anhang zur ZTV ING Teil 7)

Ergänzungen zu Spalte 1 und 2 für Beläge auf Trog- und Tunnelsohlen

3

VOB, DIN 18317. Für den Bereich der Bundesfernstraßen zusätzlich: ZTV ING, Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme. Für Brücken der Deutsche Bahn AG: Richtlinie 804.6101

nach ZTV ING für den Bereich der Bundesfernstraßen

1

Abdichtungen mit Gussasphalt-Schutzschicht für Beläge auf Betonbrücken sowie auf Trog- und Tunnelsohlen

Informationen über Gussasphalt

Vorbereitung der Betonoberfläche

Ausführung

Dichtungsschicht

Schutzschicht aus Gussasphalt

Fugen

6.3

6.4

6.5

6.2 Grundierung/Versiegelung

6.1

6

Bauarten

0 Beläge auf Betonbrücken

2

5°C

30°C

Temperatur der Unterlage mindestens 3 K über Taupunkttemperatur Lufttemperatur 8°C und 30°C Relative Luftfeuchtigkeit 85% Objektfeuchtigkeit 5%

Konstruktion unter Kappen und im Übergangsbereich Fahrbahn/Kappe gem. ZTV ING Teil 3

Der Aushärtungsgrad ist witterungsabhängig und muss vor dem Einbau der Schutzschicht erreicht sein.

Dosier- und Mischfehler können zur Unbrauchbarkeit führen Hohlraumgehalt 15 Vol.-%

Dichtungsschicht in gleichmäßiger Dicke mit geeignetem Auftragverfahren herstellen

Dicke 2 mm und 6 mm, zulässige Dicke auch bei Überdeckungen nicht überschreiten (elastische Verformung)

Hinweis 1

Grundierung mindestens zweilagig aufbringen, zweite Lage mindestens 300 g/m2

Nach Anhang zur ZTV ING Teil 7, Abs.1

Die Dichtungsschicht ist so an die Trog- und Tunnelwände anzuschließen, dass Hinterläufigkeit ausgeschlossen ist.

Versiegelung in zwei Arbeitsgängen aufbringen, zweite Lage mindestens 600 g/m2

Nach Anhang zur ZTV ING Teil 7, Abs. 1

4

Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff

(Anhang zur ZTV ING Teil 1)

Ergänzungen für Beläge auf Trog- und Tunnelsohlen

Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn

3

Fugen sind gemäß ZTV ING Teil 7 Abschnitt 1, Absatz 5.8 und Abschnitt 3, Absatz 5.6, herzustellen und mit Fugenmasse so zu verfüllen, dass keine bewegungshemmenden Fremdkörper eindringen können. Alle Fugen sind regelmäßig zu reinigen und zu warten. Hinweis 3

Kurzfristig nach Einbau der Dichtungsschicht aufbringen. Überdeckungen der metallkaschierten Bitumen-Schweißbahnen unmittelbar vor Einbau der Gussasphalt-Schutzschicht mit hitzebeständigem, nicht saugendem Selbstklebeband abkleben. Lufttemperatur 3°C. Wechselnde Schichtdicken in einem Arbeitsgang als Höhenausgleich möglich. Dicke an keiner Stelle 4 cm zweilagig. Ebenheit bei Handeinbau 10 mm, bei maschinellem Einbau 6 mm unter der 4 m-Latte. Bei Deckschichten aus Walzasphalt Oberfläche der noch heißen Gussasphalt-Schutzschichtmit Edelsplitt 2/5 oder 5/8 in einer Menge von etwa 2- 3 kg/m2 abstreuen.

Konstruktion unter Kappen und im

Hinweis 2

Überdeckungen der BitumenSchweißbahnen längs: 8 cm; bei Edelstahl 10 cm quer: 10 cm; bei Edelstahl 20 cm Quernähte mehr als 50 cm versetzen

Dicke 4,5 bis 5,5 mm

Einbau nur bei optimalen Witterungsbedingungen möglich

Witterungsbedingte Unterbrechungen nicht nachteilig Witterungsbedingte Unterbrechungen nachteilig

Lufttemperatur

Temperatur der Unterlage > 0“C

8°C und

Bei Überschreiten der zulässigen Rautiefe ist eine Kratzspachtelung erforderlich

Bei Überschreiten der zulässigen Rautiefe ist eine Kratzspachtelung erforderlich Objekttemperatur

Betonoberfläche durch ein- oder mehrlagiges Auftragen bis zur Sättigung grundieren. 1. Lage mit 300 bis 500 g/m2 durch Fluten aufbringen. Im frischen Zustand mit Quarzsand abstreuen, nicht gebundenen Quarzsand entfernen.

Grundierung 300 bis 500 g/m2, mit Quarzsand gemäß Ausführungsanweisung des Stoffherstellers abstreuen, nicht gebundenen Quarzsand entfernen.

Versiegelung ca. 600 g/m2, falls erforderlich, in einem weiteren Arbeitsgang aufbringen

Bei Niederschlag, Taubildung oder Nebelnässe, Objekt- und Lufttemperaturen < 8°C und > 40°C darf nicht eingebaut werden

Abtragend vorbereiten (s. ZTV-SIB, Tabelle 2)

Nach den anerkannten Regeln der Technik, z.B. ZTV ING Teil 7, Abs. 3 Die Richtlinien und Richtzeichnungen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind zu beachten

Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff

Bei Niederschlag, Taubildung oder Nebelnässe, Objekt- und Lufttemperaturen < 8°C und > 40°C darf nicht eingebaut werden

Abtragend vorbereiten (s. ZTV-SIB, Tabelle 2)

Nach den anerkannten Regeln der Technik, z.B. ZTV ING Teil 7, Abs. 1 Die Richtlinien und Richtzeichnungen für Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind zu beachten

Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn

nach ZTV ING für den Bereich der Bundesfernstraßen

1

Abdichtungen mit Gussasphalt-Schutzschicht für Beläge auf Betonbrücken sowie auf Trog- und Tunnelsohlen

Brücken, Tröge, Tunnel

9

51

10

0

Klebeschicht aus lösemittelfreien Reaktionsharzen oder bitumenhaltigen Stoffen Gussasphalt-Schutzschicht 3,5 cm

Gussasphalt-Schutzschicht 3,5 cm

Fugen

5

Gussasphalt-Schutzschicht 3,5 cm

Gussasphalt-Schutzschicht 3,5 cm

Bitumen-Schweißbahn oder bitumenhaltige Haftschicht

Die Mindestanforderung von 300 g/m2 ist erfahrungsgemäß zu gering. Die zweite Lage sollte mindestens 500 g/m2 betragen.

Es gibt keine metallkaschierte Bitumen-Schweißbahn, di in der Liste der geprüften Stoffe und Stoffsysteme der BASt gelistet ist.

Eine Kontrolle und Reinigung der Fugen durch den AG ist – auch um der Verpflichtung zur Schadensminderung nachzukommen – mindestens eimal jährlich durchzuführen. Die derzeit verfügbaren Fugenmassen sind Jahre haltbar (s. ZTV Fug-StB).

Hinweis 1:

Hinweis 2:

Hinweis 3:

Fugen sind gemäß ZTV ING, Teil 7.1, Abschnitt 5.8, herzustellen und mit Fugenmasse so zu verfüllen, dass keine bewegungshemmenden Fremdkörper eindringen können. Alle Fugen sind regelmäßig zu reinigen und zu warten. ZTV-Fug-StB ist zu beachten. Hinweis 3

Gussasphalt-Schutzschicht 3,5 cm

Asphaltmastixschicht (mit oder ohne Abstreuung) oder splittverfestigte Asphaltmastixschicht

ReaktionsharzGrundierungsschicht

Pufferschicht aus polymermodifizierten bitumenhaltigen Stoffen

Bitumenhaltige Haftschicht

Bitumenhaltige Grundierungs- und Haftschicht

Reaktionsharz-Haftschicht

Bitumenhaltige Grundierungsschicht

Reaktionsharz-Haftschicht mit Abstreuung

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Bitumen-Schweißbahn oder Haftschicht 3 Grundierungsschicht 4 Stahlblech

ReaktionsharzGrundierungsschicht

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Asphaltmastixschicht oder splittverfestigte Asphaltmastixschicht 3 Grundierungs- und Haftschicht 4 Stahlblech

Bauart 3 mit Reaktionsharz/ BitumenDichtungsschicht

5

ReaktionsharzGrundierungsschicht

2 Haftschicht 3 Grundierungsschicht 4 Stahlblech

1 Gussasphalt-Schutzschicht

Bauart 2 mit Bitumen-Dichtungsschicht

4

Abdichtung

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Klebeschicht 3 Haftschicht 4 Grundierungsschicht 5 Stahlblech

3 VOB, DIN 18317, ZTV-K, ZTV ING Teil 7 Abschnitt 3

4

1 Gussasphalt-Schutzschicht 2 Pufferschicht 3 Haftschicht mit Abstreuung 4 Grundierungsschicht 5 Stahlblech

Bauart 1 mit Reaktionsharz-Dichtungsschicht

2

Sauber, frei von Rost entsprechend Norm-Reinheitsgrad Sa 2 1/2 oder FI, Unebenheiten der orthotropen Fahrbahnplatte sind beim Einbau der Schutzschicht auszugleichen. Ist ein Ausgleich in einer Lage nicht möglich, ist auf der Dichtungsschicht eine Vorprofilierung vorzunehmen.

Bauarten

1

3 Anforderungen an die Unterlage

2

1 Ausführungsgrundlagen

Abdichtungen mit Gussasphalt-Schutzschicht für Beläge auf Stahlbrücken

Informationen über Gussasphalt

Brücken, Tröge, Tunnel

11

51

Informationen über Gussasphalt

12

Brücken, Tröge, Tunnel

13

51

Informationen über Gussasphalt

Veröffentlichungen über Gussasphalt Heft-Nr.

Titel

43

Straßen, Wege, Plätze

44

Industrieestriche aus Gussasphalt

46

Beläge für Parkhäuser, Tiefgaragen, Hofkellerdecken und Rampen

47

Gussasphalt von A bis Z – Bauweisen

48

Gussasphalt in Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen

49

Bauwerksabdichtungen

50

Schwimmende Gussasphaltestriche

51

Brücken, Tröge, Tunnel

Sonderdrucke zu einzelnen Fachthemen können im Internet unter www.gussasphalt.de eingesehen oder als pdf- Datei heruntergeladen werden. Der Asphalt-Taschenkalender bietet in jährlicher Neufassung auf mehr als 150 Seiten wertvolle Informationen über die Anwendung und Eigenschaften von Asphalt, Bitumenwerkstoffen und insbesondere Gussasphalt. Er kann gegen eine Schutzgebühr bei der Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. bezogen werden.

Informationen über Gussasphalt ISSN 0172-3138

herausgegeben

von der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.

hergestellt

von in puncto druck + medien gmbh, Bonn

zu beziehen

von der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon 02 28/23 98 99, Fax 02 28/23 93 99 www.gussasphalt.de

© Alle Rechte vorbehalten Technische Informationen über Gussasphalt

11/2013

Überreicht durch:

Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V. Dottendorfer Straße 86 · 53129 Bonn Tel.: 02 28-23 98 99 · Fax: 02 28-23 93 99 [email protected] · www.gussasphalt.de

Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. Bundesfachabteilung Gussasphalt Kurfürstenstraße 129 · 10785 Berlin Tel.: 030-212 86-263 · Fax: 030-212 86-297 [email protected]