INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH

Fremdwasserbeseitigung in der Gemeinde Reichshof

Ganzheitliche Kanalsanierung unter Einbeziehung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen in Reichshof-Feld „Dornhecke“ „Glöckchenwinkel“ „Heckenweg“

Informationen für Anschlussnehmer Information 2

Kontakt / Ansprechpartner Gemeinde Reichshof

Hauptstraße - 51580 Reichshof

- Abt. Tiefbau und Verkehr -

www.reichshof.de

Thorsten Schmidt Dipl.-Ingenieur Telefon 0 22 96 / 801-124 Telefax 0 22 96 / 801-152 Email [email protected]

Die Gemeinde Reichshof unterstützt die betroffenen Grundstückseigentümer in Feld bei der Schadensfeststellung und Sanierung ihrer Entwässerungsanlagen mithilfe eines Sanierungskonzeptes und der Beratung durch die Mitarbeiter der Ingenieurbüro Osterhammel GmbH.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne!

INGENIEURBÜRO OSTERHAMMEL GMBH

Dr.Schild-Straße 5 - 51588 Nümbrecht

-

www.osterhammel.de

Michael Scholemann

Florian Roth

Sandra Valperz

Dipl.-Ingenieur / Sachverständiger zertifizierter Kanalsanierungsberater

Dipl.-Ingenieur Wasserwirtschaft/Abwassertechnik

Technikerin technischer Umweltschutz

Telefon 0 22 93 / 91 17-27 Telefax 0 22 93 / 91 17-30 Email [email protected]

Telefon 0 22 93 / 91 17-11 Telefax 0 22 93 / 91 17-30 Email [email protected]

Telefon 0 22 93 / 91 17-14 Telefax 0 22 93 / 91 17-30 Email [email protected]

Die Voruntersuchungen und Kanal-TV-Inspektionen werden ausgeführt durch die Firma:

Kuchem GmbH zugelassener Sachverständiger nach § 45 Landesbauordnung NRW

Ralph Kuchem zertifizierter Kanalsanierungsberater

Kleinscheider Straße 2 - 53819 Neunkirchen-Seelscheid www.kanal-kuchem.de Email [email protected]

Telefon 02247-9191 33 Telefax 02247-9191 91

Für die Dichtigkeitsprüfung zugelassene Sachverständige nach § 45 Landesbauordnung NRW: Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen für die Dichtigkeitsprüfungen wird Ihnen von der Gemeinde Reichshof auf Wunsch gerne zugesandt!

Dichtheitsprüfung von Grundleitungen Sehr geehrte Anschlussnehmer, in der vorliegenden Broschüre haben wir die wichtigsten Informationen zur ganzheitlichen Kanalsanierung für Sie zusammengefasst. Die Bestands– und Zustandsuntersuchungen mithilfe der Kanal-TV-Inspektion sind nun größtenteils abgeschlossen. Wir bedanken uns für Ihre freundliche Mithilfe bei den Untersuchungen! In Kürze werden wir Ihnen die Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen in Einzelberatungsgesprächen mitteilen können.

Mit freundlichen Grüßen Ingenieurbüro Osterhammel GmbH, Nümbrecht

Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Reichshof im Rahmen des ganzheitlichen Sanierungskonzeptes Voraussetzung: 1. 2.

Auftrag an die Gemeinde für Ing.-Leistungen zur Bauüberwachung (Ing.Büro Osterhammel ) Sanierung durch Fachfirma

Art der Unterstützung: 1.

Zuschuss zu den vom Ingenieurbüro festgestellten Sanierungskosten (nach Schlussrechnung der Firma)

Höhe der Unterstützung: 1.

1/3 der vom Ingenieurbüro festgestellten tatsächlichen Sanierungskosten — max. 200 € pro Meter sanierter Leitung

Von dem ermittelten Auszahlungsbetrag wird vor der Auszahlung die Kostenpauschale für die Ingenieurleistungen in Höhe von 300 € abgezogen!

Durchführung der Dichtheitsprüfung Eine Dichtheitsprüfung wird u.a. gefordert, wenn bei Untersuchungen Schäden, Fremdwasserzulauf oder Fehlanschlüsse festgestellt wurden. Hier ist der Sanierungserfolg durch eine Dichtheitsprüfung zu belegen. Die geforderte Dichtigkeitsprüfung bezieht sich ausschließlich auf die im Erdreich verlegten, schmutzwasserführenden Leitungen. Dazu gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte. Leitungen innerhalb des Gebäudes (abgehängte Leitungen) sind nicht betroffen. Für Regenwasserleitungen besteht hingegen keine Prüfpflicht! Die Dichtheitsprüfung ist vom Grundstückeigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen. Die Dichtheitsprüfung wird nur dann anerkannt, wenn sie von einem nach § 45 der Landesbauordnung NRW zugelassenen Sachkundigen, entsprechend den Vorgaben der DIN 1986, durchgeführt wurde. Hier bietet es sich an, gemeinsam mit anderen Nachbarn Angebote einzuholen und die Aufträge gemeinsam zu vergeben, da sich für mehrere Aufträge bessere Preise erzielen lassen. Eine Liste mit zugelassenen Sachverständigen kann bei der Gemeinde Reichshof angefordert werden! Für die Dichtheitsprüfung wird das Grundleitungssystem mit aufblasbaren Gummiblasen abgesperrt. Nach dem Absperren der Leitungen wird das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstandes (zum Beispiel ein Bodenablauf im Keller) mit Wasser geflutet und über einen bestimmten Zeitraum gefüllt gehalten (ca. 15 Minuten). Während dieser Zeit wird der Wasserverlust gemessen. Die Leitungen gelten als dicht, wenn die Prüfbedingungen der DIN 1986, Teil 30 eingehalten werden. Der Prüfbericht ist bei der Gemeinde Reichshof vorzulegen. Wird festgestellt, dass das Grundleitungssystem undicht ist, müssen die Schäden lokalisiert werden. Anschließend wird eine Sanierung erforderlich. Danach ist eine erneute Dichtheitsprüfung zu veranlassen.

Fremdwasserbeseitigung in der Gemeinde Reichshof

Fremdwasserbeseitigung in der Gemeinde Reichshof

als gemeinsame Aktion von Gemeinde Reichshof u. Grundstückseigentümern

als gemeinsame Aktion von Gemeinde Reichshof u. Grundstückseigentümern

Sanierung undichter Leitungen

Renovation Das Reliningverfahren stellt die am meisten verbreitete Form der Renovation dar. Hierbei wird ein kunstharzgetränkter Gewebeschlauch in das schadhafte Rohr eingezogen. Dieser härtet anschließend durch Wärme, UV-Licht oder Lichteinfluss aus. Das Verfahren eignet sich besonders bei unverzweigten, geraden Leitungen ohne größere Verformungen.

Anschlüsse von Drainagen beseitigen Sollte ein Drainageanschluss an den Schmutzwasserkanal vorhanden sein, so muss dieser aufgegeben werden, der Stutzen muss fachgerecht verschlossen werden, ein neuer Anschluss an den Regenwasserkanal ist zu errichten. Der Anschluss an den Regenwasserkanal bedarf der Zustimmung der Gemeinde Reichshof und ist gebühren– u. beitragspflichtig. Undichte Grundleitungen wirken oft ähnlich wie Drainageleitungen und entwässern den Boden. Werden schadhafte Grundleitungen aufgegeben und durch neue ersetzt, sollte geprüft werden, ob die aufgegebene Leitung Drainageaufgaben übernommen hat.

Fremdwasserbeseitigung in der Gemeinde Reichshof als gemeinsame Aktion von Gemeinde Reichshof u. Grundstückseigentümern

Dichtheitsprüfung vorhanden undicht o. Dichtheitsprüfung nicht vorhanden

kein Mangel

1. Ortstermin Bestands-/Zustandserfassung/TV-Inspektion

2. Ortstermin Mitteilung Ergebnisse der Zustandserfassung Besprechung Sanierungsmaßnahmen Ausschreibungsphase

Angebot Fachfirma

Auftrag des Grundstückseigentümers an die Gemeinde für Ingenieurleistungen zur Bauüberwachung (psch. 300 € pro Grundstück)

Auftrag des Grundstückseigentümers an die Fachfirma für die Ausführung der Sanierungsarbeiten gemäß Ausschreibung

Sanierung unter Begleitung Ing.Büro

Dichtheitsprüfung durch zugelassenen Sachkundigen nach § 45 Landesbauordnung NRW vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten zu veranlassen

Vorlage der Bescheinigung über die Dichtigkeit der Leitungen bei der Gemeinde Reichshof

Finanzielle Unterstützung durch die Gemeinde Reichshof

Bei verzweigten und unzugänglich verlegten Leitungen stellt das Flutungsverfahren eine Alternative dar. Hierbei werden die Leitungen nacheinander mit zwei verschiedenen Lösungen befüllt, die außerhalb des Rohres zu einem dichtenden Gel aushärten. Das Verfahren ist jedoch nur bei geringeren Schäden und geeigneten Bodenverhältnissen anwendbar.

dicht

Dienstleistung der Gemeinde Reichshof (kostenlos für die Grundstückseigentümer)

Reparatur Bei einem örtlich begrenzten Schaden können über ein Kopfloch einzelne Rohrabschnitte ausgetauscht werden. Kleinere Einzelschäden können bei entsprechender Zugänglichkeit auch von innen mithilfe von Robotern oder harzgetränkten Gewebemanschetten, so genannten Kurzschläuchen behoben werden.

Ganzheitliches Sanierungskonzept

Bestandserfassung / Zustandserfassung

Sanierung undichter Leitungen

Schadensbilder Typische Schadensbilder bei privaten Entwässerungssystemen sind undichte Muffen, Zerstörung der Rohre durch Wurzeleinwuchs, Lageabweichungen durch Setzungen oder nicht fachgerechtes Verlegen der Leitungen, Inkrustrationen, Risse und Scherbenbildung. Besonders bei Gebäuden, die vor 1965 errichtet wurden ist von Undichtigkeiten auszugehen, da damals sog. Teerstrickdichtungen verwendet wurden. Unerlaubte Fehlanschlüsse von Drainagen und Dachrinnen gehören ebenso zu den häufigsten Ursachen von Fremdwasserproblemen. Sanierungsverfahren Bestandsaufnahme Die Lage und Art der vorhandenen Grundleitungen sind, soweit möglich, erfasst. Dies erfolgte durch Ortung der Leitungen mithilfe der TV-Inspektion. Die Ergebnisse werden nun in einem Bestandsplan dargestellt. Reinigung Eine Reinigung der Grundleitungen ist Voraussetzung für die Inspektion sowie für die Dichtheitsprüfung. Die Reinigung erfolgt mit Hochdruckspüldüsen, die vom Hauptkanal aus in die Grundstücksleitung eingeführt werden. Kanal-TV-Inspektion Die Untersuchung der Grundleitungen wird vom Hauptkanal aus mit speziellen Hausanschlusskamerasystemen durchgeführt. Es können hiermit auch verzweigte Systeme untersucht werden. In einigen Fällen ist eine zusätzliche Untersuchung vom Keller aus erforderlich. Gleichzeitig ist die Aufzeichnung von Lageskizzen mit dem System möglich. Werden bereits bei der TV-Inspektion Schäden festgestellt, ist eine Dichtheitsprüfung erst nach erfolgter Beseitigung der Schäden sinnvoll. Die Vorarbeiten erfolgen in der Regel ohne Aufgrabungen und ohne Eingriff in die Bausubstanz.

Für die erforderliche Sanierung stehen eine Vielzahl von Verfahren zur Auswahl. Sie unterscheiden sich in Erneuerung (in offener Bauweise), Renovation ( z.B. Einziehen eines Schlauches) und Reparatur (Behebung einzelner Schäden). Einige Gebäudeversicherer übernehmen die Kosten für die Sanierung der Grundleitungen. Ein Blick in die Versicherungsunterlagen lohnt sich also! Erneuerung Ist eine Reparatur oder Renovation des Hausanschlusses aufgrund von umfangreichen Schäden, Unzugänglichkeit oder fehlender Revisionsöffnung nicht möglich, müssen die Leitungen erneuert werden. In diesem Fall sollte geprüft werden, ob unzugängliche Grundleitungen (unter der Bodenplatte) durch eine Installation im Kellerbereich unterhalb der Kellerdecke und auf der Kelleraußenwand ersetzt werden können. Eine Erneuerung des Anschlusskanals ist mit speziellen Bauverfahren auch ohne Aufgrabungen in geschlossener Bauweise möglich. Hierfür kommen das Berstliningverfahren sowie das Bohrverfahren in Frage. Die Erneuerung von Anschlussleitungen in einer offenen Baugrube ist in der Regel mit einem größeren Arbeitsaufwand verbunden. Die Leitungen werden hierbei freigegraben und gegen ein neues Rohr ausgetauscht.

Fremdwasserbeseitigung in der Gemeinde Reichshof als gemeinsame Aktion von Gemeinde Reichshof u. Grundstückseigentümern