S T E U E R R E C H T | Ertragsteuern: Einkommen- und Körperschaftsteuer Überblick
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Bemessungsgrundlage | Bausteine der Ermittlung Nettoprinzip
Periodenprinzip
Einkünfte: steuerpflichtige Einnahmen abzüglich abzugsfähige Ausgaben der Einkunftsquelle Abgrenzung zu steuerfreien Einnahmen, nichtabzugsfähigen Ausgaben und steuerneutralen Vermögensänderungen (Finanzierung, durchlaufende Posten) Gewinnermittlung bei betrieblichen Einkunftsquellen Überschussermittlung bei außerbetrieblichen Einkunftsquellen
Einkünfte: Periodengerechte Ermittlung Zeitpunkt der Berücksichtigung von Einnahmen und Ausgaben Einkünfteermittlung für einzelne Periode Kalenderjahr vs. Wirtschaftsjahr Einkünfteermittlungsart Gewinn: Betriebsvermögensvergleich, Zu- und Abfluss Überschussermittlung: Zu- und Abfluss
Definition von Einnahmen und Ausgaben Gewinn (Verlust): Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben Überschuss (Verlust): Einnahmen, Werbungskosten Einkünfte: Gewinn Überschuss (Verlust) Einnahmen Ausgaben
Einnahmen
Jahr 1
Jahr 2
Jahr 3
Verlust Gewinn Gewinn
Ausgaben
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Bemessungsgrundlage | Kontrollfragen Beantworten Sie folgende Fragen: 1)
Was versteht man unter dem Periodenprinzip in Abgrenzung zum Nettoprinzip?
2)
Welche zwei Zeiträume kommen als Perioden der Einkünfteermittlung in Betracht?
3)
Welche Einkünfteermittlungsarten gibt es? Wie erfolgt die Einkünftermittlung im betrieblichen Bereich und wie im außerbetrieblichen Bereich?
4)
Wie unterscheidet sich der Betriebsvermögensvergleich vom Zu- und Abflussprinzip?
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Bemessungsgrundlage | Periodenprinzip: Ermittlungsarten Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
Ermittlung aufgrund des Zu- und Abflussprinzips
Einkünfte ergeben sich aus Betriebsvermögensvergleich (§ 5 Abs 1 / § 4 Abs 1)
Einkünfte ergebe sich aus Gegenüberstellung Einnahmen – Ausgaben
Ermittlung durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Ermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Maßgeblicher Zeitpunkt nach dem Periodenprinzip: Wirtschaftliche Verursachung (Ertrag und Aufwand)
Maßgeblicher Zeitpunkt nach dem Periodenprinzip: Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben
Ansatz/Bewertung von Wirtschaftsgütern Ansatz/Bewertung von Verbindlichkeiten ,Rückstellungen Berücksichtigung laufender Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen (Zufluss), Ausgaben (Abfluss) Ausnahmen: - Anschaffung und Herstellung von WG des AV / bestimmtes UV - Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben - Vorauszahlung bestimmter Ausgaben
Bilanz WG
RAP
EK G/V Vb RSt RAP
GuV AW
UE sE
G/V
Änderung / Berichtigung in nachfolgenden Perioden
EuA UE sE
A sA
Anlagekartei AV G u B des UV
G/V Änderung / Berichtigung in nachfolgenden Perioden
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Bemessungsgrundlage | Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen: 1)
Wie ermittelt sich der Gewinn beim Betriebsvermögensvergleich?
2)
Wann sind Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben anzusetzen?
3)
Welche Bestandteile hat eine Bilanz?
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Bemessungsgrundlage | Betriebsvermögensvergleich Betriebseinnahme – Zeitpunkt des Ertrages Berücksichtigung im Zeitpunkt der Realisierung (Ertragszeitpunkt) Der wirtschaftliche Realisationszeitpunkt ist jener Zeitpunkt, an dem ein dem Betrieb zuzurechnender, vermögenswerthaltiger Anspruch wirtschaftlich entsteht (entspricht Zeitpunkt der eigenen Erfüllung / Leistungserbringung). Leistungserbringung vor Erhalt der Gegenleistung
Ertrag [+] Aktivierung des WG Forderung
Leistungserbringung bei gleichzeitigem Erhalt der Gegenleistung
Ertrag [+]
Erhalt der Gegenleistung vor Leistungserbringung
Anzahlung WG: Verbindlichkeit Vorauszahlung: PRAP (§ 4/1: Wahlrecht Ertrag [+], sofern nicht Stetigkeit)
Erhalt von Vermögen ohne Gegenleistung
Ertrag [+]
Bei Erhalt der Gegenleistung
Bei Leistungserbringung
Neutrale Ausbuchung des WG Forderung
Ertrag [+]
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Bemessungsgrundlage | Betriebsvermögensvergleich Bestimmen Sie den Zeitpunkt und die Auswirkungen auf die Gewinnermittlung beim Betriebsvermögensvergleich: 1)
Lieferungen der Waren an den Kunden mit Zahlung in drei Monaten
2)
Erhalt einer Anzahlung für die Errichtung eines Gebäudes
3)
Erhalt der Miete für zukünftige Perioden
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Bemessungsgrundlage | Betriebsvermögensvergleich Betriebsausgabe – Zeitpunkt des Aufwandes Berücksichtigung im Zeitpunkt der Veranlassung (Aufwandszeitpunkt) Der Aufwandszeitpunkt ist der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Veranlassung des Ausgabe. Die wirtschaftliche Veranlassung einer Ausgabe liegt in der Periode, in der die Ausgabe für den Betrieb einen Nutzen bewirkt.
Veranlassung (Nutzen) vor Ausgabe
Aufwand [-] Passivierung Verbindlichkeit Passivierung Rückstellung (§ 4/1: Wahlrecht)
Veranlassung (Nutzen) bei gleichzeitiger Ausgabe
Aufwand [-]
Ausgabe vor Veranlassung (Nutzen)
Aktivierung Wirtschaftsgut Vorauszahlung: ARAP (§ 4/1: Verteilungspflicht §4/6, Wahlrecht ARAP, Aufwand [-])
Bei Ausgabe
Bei Veranlassung (Nutzen)
Neutrale Ausbuchung der Verbindlichkeit / Rückstellung
Aufwand [-] ag Absetzung für Abnutzung, Teilwertabschreibung, Ausscheiden des WG
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Bestimmen Sie den Zeitpunkt und die Auswirkungen auf die Gewinnermittlung beim Betriebsvermögensvergleich: 1)
Erhalt der Ware mit Zahlung in drei Monaten
2)
Leistung einer Anzahlung für die Errichtung eines Gebäudes
3)
Zahlung der Miete für zukünftige Perioden
4)
Erhalt einer Klage aufgrund eines Gewährleistungsfalles
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Bemessungsgrundlage | Betriebsvermögensvergleich Bewertungsmaßstäbe
Teilwert: Wert des Wirtschaftsgutes als Teil des Betriebes bei Fortführung des Betriebes Gemeiner Wert: Wert des Wirtschaftsgutes unabhängig von Betrieb (Betriebsaufgabe)
Unternehmensrechtliche Grundsätze § 5 Abs 1
Vorsichtsprinzip zwingend: Ausweis - Unrealisierter Verluste (drohende Verluste aus schwebenden Geschäft als Rückstellung, ungewisse Verbindlichkeiten als Rückstellung, zwingende Teilwertabschreibung bei unrealisierter Wertminderung, zwingende Rechnungsabgrenzung), - Realisierter Gewinne Ungleichbehandlung = Imparitätsprinzip Maßgeblichkeit der Unternehmensbilanz für die Steuerbilanz (außer Steuerrecht abweichend)
Allgemeine Grundsätze § 4 Abs 1 und § 5 Abs 1
Grundsatz der Einzelbewertung eines einheitlichen Wirtschaftsgutes Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (z.B. Wahlrechte bei § 4 Abs 1 für RAP, RSt) Stichtagsprinzip: Ansatz und Bewertung zum Stichtag unter Berücksichtigung werterhellender Umstände (die bereits am Stichtag vorlagen)
Berichtigung, Änderung
Bilanzberichtigung, wenn Bilanz unrichtig ist: Ansatz, Bewertung - nach Bilanzeinreichung für noch nicht rechtskräftige, verjährte Jahre (innerhalb von 5 Jahren) - nach Bilanzeinreichung für erste, noch nicht rechtskräftige, verjährte Periode möglich, sofern die Bilanzberichtigung Auswirkungen auf die Folgejahre hat (z.B. Absetzung) Bilanzänderung, wenn Wahlrecht anders ausgeübt werden soll: Rückstellung, Absetzung - vor Bilanzeinreichung immer änderbar - nach Bilanzeinreichung nur mit Zustimmung des FA, wenn wirtschaftlich begründet
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Bemessungsgrundlage | Wirtschaftsgüter Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Alle WG, die dauerhaft dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (zB Bürogebäude, Maschine zur Warenerzeugung)
Alle WG, die nicht dauerhaft dem Betrieb zu dienen bestimmt sind (zB Waren, Forderungen)
Abnutzbar
Nicht abnutzbar
Alle WG, die einer zeitlichen oder substantiellen Abnutzung unterliegen (zB Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, zeitlich begrenzte Nutzungsrechte)
Alle WG, die keiner zeitlichen oder substantiellen Abnutzung unterliegen (zB Beteiligungen, Grund und Boden ~40% vom Grundwert)
Keine Aktivierung – sofortige Absetzung des Aufwandes Abnutzbares geringwertiges WG (Wahlrecht): bis EUR 400 AK, wirtschaftliche Einheit, außer bei Vermietung Selbst hergestellte unkörperliches WG (Verbot): wie zB Patente, Rezepte Aktivierung und Absetzung im Wege - der Absetzung für Abnutzung, - der Teilwertabschreibung, oder - bei Ausscheiden aus dem BV (Exit)
Aktivierung und Absetzung im Wege - der Teilwertabschreibung oder - bei Ausscheiden aus dem BV (Exit)
Aktivierung und Absetzung im Wege - der Teilwertabschreibung oder - bei Ausscheiden aus dem BV (Exit)
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Bestimmen Sie die Art des Wirtschaftsgutes und den Zeitpunkt der Absetzung von Ausgaben: 1)
Bebautes Grundstück
2)
LKW
3)
Forderung gegenüber einem Kunden
4)
Eingetragenes Markenrecht
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Bemessungsgrundlage | Wirtschaftsgüter Wertermittlung von Anschaffungsund Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern
Betriebsvermögen
Aktiviertes Wirtschaftsgut
Anschaffungskosten: unmittelbare Aufwendungen zum Erwerb des Wirtschaftsgutes, Nebenkosten (GrESt, Transportkosten, Montagekosten, Vertragserrichtungskosten), Aufwendungen zur Versetzung in betriebsbereiten Zustand (Einschulung, Probebetrieb, Reparatur wenn noch nicht funktionsfähig); Keine Anschaffungskosten: Zinsen für Erwerb, bloßer Erhaltungsaufwand, steuerfreie öffentliche Subventionen Tausch: Gemeiner Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes (Einlage, Einbringung) Rente (75%-125%): Barwert (abgezinste Summe Rentenzahlungen), Betriebsausgaben Herstellungskosten: Material, Fertigung (zB Personal) sowohl Einzel- und Gemeinkosten, Fremdkapitalzinsen über Herstellungszeitraum Keine Herstellungskosten: Kosten der allgemeinen Verwaltung und Vertrieb und Unterbeschäftigungskosten (sofortiger Aufwand), Öffentliche Subventionen Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten: Änderung Funktion, Wesen Nicht: Erhaltungsaufwand (Ausbesserungs- und Reparaturaufwand), sofort absetzbar Unentgeltlicher Erwerb aus betrieblichen Gründen: Fiktive Anschaffungskosten (Ertrag), zB Ausstattung durch Vertriebspartner Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um zukünftige Absetzungen: Buchwert
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Bemessungsgrundlage | Wirtschaftsgüter Absetzung für Abnutzung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens
Absetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten über mehrere Jahre entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer: -Maschinen und Einrichtungsgegenstände: 5 bis 10 Jahre, -Gebäude: 40 Jahre, als Mietwohngebäude: 66 Jahre -Mietrechte: 10 Jahre -Pkw: 8 Jahre -Instandsetzungskosten von Mietwohngebäuden (Erhaltung): Verteilungspflicht auf 15 Jahre Beginn der Absetzung: Ab Inbetriebnahme oder witterungsbedingte Abnutzung (Gebäude, Maschinen im Freien)
Absetzung für Abnutzung
AK / HK
Während der Nutzung: Höhe: Ganzjahresabsetzung, wenn mehr als 6 Monate genutzt, sonst Halbjahresabsetzung Änderung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Absetzungszeitraum): Unrichtige Schätzung oder Änderung der Verhältnisse: Neuberechnung der restlichen Absetzung Außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Absetzung: Nutzungsmöglichkeit ist durch Beschädigung oder Neuerfindung eingeschränkt: Erhöhter Betrag ist im Jahr der außergewöhnlichen Absetzung abzusetzen Ende der Absetzung: Vollständige Absetzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten (Erinnerungseuro) oder sonst Vorzeitiges Ausscheiden des Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen Höhe: Nach der AfA wird Restbetrag (Buchwert) abgesetzt
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Bemessungsgrundlage | Wirtschaftsgüter Teilwertabschreibung
Abnutzbares Anlagevermögen Voraussetzung: Teilwert dauernd unter Buchwert (AK/HK minus AfA) (§ 4 Abs 1: Wahlrecht) Zuschreibung: bei unternehmensrechtliche Pflicht notwendig (§ 4 Abs 1: Verbot) Nichtabnutzbares Anlagevermögen Voraussetzung: Teilwert dauernd unter Buchwert (AK/HK) (§ 4 Abs 1: Wahlrecht) Zuschreibung: bei unternehmensrechtliche Pflicht notwendig (§ 4 Abs 1: Wahlrecht)
Teilwertabschreibung
AK / HK
Bei Beteiligungen iSd § 10 KStG: Teilwertabschreibung über 7 Jahre verteilt Gruppenbesteuerung: Keine Teilwertabschreibung möglich Betriebliches Kapitalvermögen: Verlustausgleichsbeschränkung Land und Forstwirtschaft: Pflanzen, Tiere Zuschreibung über AK/HK hinaus möglich
Umlaufvermögen Voraussetzung: Teilwert unter Buchwert (AK/HK) (§ 4 Abs 1: Wahlrecht) Forderungen: Keine Pauschalwertberichtigung Zuschreibung: bei unternehmensrechtliche Pflicht notwendig (§ 4 Abs 1: Wahlrecht)
Steuerliche Konsequenz einer Teilwertabschreibung: Buchwert bis zum niedrigeren Teilwert aufwandswirksam abzusetzen Der Teilwert gilt als neuer Buchwert (Minderung der zukünftigen Absetzungsbasis) Steuerliche Konsequenz einer Teilwertzuschreibung: Buchwert wird bis zum höheren Teilwert ertragswirksam erhöht (max. AK/HK) Der Teilwert gilt als neuer Buchwert (Erhöhung der zukünftigen Absetzungsbasis)
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Bemessungsgrundlage | Wirtschaftsgüter Wertermittlung der Betriebseinnahme bei Ausscheiden von aktivierten Wirtschaftsgütern Betriebsvermögen Aktiviertes Wirtschaftsgut
Aufgrund der Bewertung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips entsteht Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkehrswert und dem Buchwert des WG: Stille Reserven des WG („still“ deswegen, weil sie in der Bilanz nicht aufscheinen) Bei Ausscheiden des WG aus dem Betriebsvermögen kommt es zur Realisation dieser stillen Reserven: Ertrag durch Veräußerung: Veräußerungserlös (Kaufpreis)
Realisation stiller Reserven (Verlust)
Wert des Wirtschaftsgutes
Restbetrag (Buchwert) Absetzung bei Ausscheiden AK / HK
Tausch: Gemeiner Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes Rente (75%-125%): Barwert (abgezinste Summe der Rentenzahlungen), Betriebseinnahmen Ertrag durch unentgeltliche Übertragung aus betrieblichen Gründen: Teilwert des Wirtschaftsgutes (Ertrag) Aufwand durch Absetzung des restlichen Buchwertes des WG (sofern vorhanden) Sofern Ertrag > Aufwand: Gewinn Sofern Aufwand > Ertrag: Verlust
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einem bebauten Grundstück: 1)
Anschaffung: Kosten für Grund und Boden, Kosten für Gebäude, GrESt, Vertragserrichtungskosten, Eintragungsgebühr im Grundbuch
2)
Absetzung: Anschaffung im 2. Quartal, Bezug der Räumlichkeiten im 4. Quartal
3)
Absetzung: Ein Sturm zerstört das Dach des Gebäudes, ein Jahr später steigt der Wert des Grundstückes
4)
Veräußerung des bebauten Grundstückes
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einer Forderung: 1)
Anschaffung: Der Unternehmer liefert die Ware mit Zahlung in 6 Monaten
2)
Absetzung: Aufgrund des Erfahrung ist generell mit einem Forderungsausfall von 3% zu rechnen
3)
Absetzung: Der Schuldner der Forderung hat Liquiditätsprobleme
4)
Der Schuldner der Forderung erholt sich wieder; die Forderung geht im Folgejahr zur Gänze ein
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einem PKW: 1)
Anschaffung: Nettokaufpreis für PKW, NoVA, Umsatzsteuer
2)
Absetzung: Anschaffung im 2. Quartal, erstmalige Inbetriebnahme im 3. Quartal
3)
Absetzung: Der Wert des PKW sinkt durch Einführung eines neuen Modells
4)
Absetzung: Der PKW erleidet einen Totalschaden, wobei die Versicherung eine Entschädigung erhält
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einer Beteiligung an einer GmbH: 1)
Anschaffung: Kaufpreis, Vertragserrichtungskosten, Beratungskosten
2)
Absetzung: Der Wert der Beteiligung steigt aufgrund von hohen Gewinnen
3)
Absetzung: Der Wert der Beteiligung sinkt aufgrund von Verlusten
4)
Absetzung: Der Wert der Beteiligung steigt aufgrund der Insolvenz eines Mitbewerbers, späterer Verkauf
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Bemessungsgrundlage | Verbindlichkeiten
Bildung einer Verbindlichkeit
Bewertung
1. Bereitstellung von Fremdkapital (Kredit, Darlehen) 2. Aufwand vor Ausgabe aufgrund Verpflichtung gegenüber Dritten 3. Erhaltene Anzahlung für WG vor eigener Leistungserbringung Passivierung: Erfüllungsbetrag Disagio (Unterschied zwischen Rückzahlungsbetrag und Auszahlungsbetrag): Verteilung durch Aktivierung über Laufzeit der Verbindlichkeit als Rechnungsabgrenzung Geldbeschaffungskosten: Verteilung durch Aktivierung über Laufzeit der Verbindlichkeit Weitere Bewertung: Wertsicherung: Erhöhung der Verbindlichkeit führt zu Aufwand (§ 4 Abs 1: Wahlrecht) Minderung des Erfüllungsbetrages: Keine Berücksichtigung eines Ertrages mangels Realisierung
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Bemessungsgrundlage | Verbindlichkeiten Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einer Verbindlichkeit: 1)
Erhalt der Darlehenssumme, wobei der Rückzahlungsbetrag höher als der Auszahlungsbetrag ist
2)
Aufgrund einer Wertsicherungsklausel erhöht sich die Verbindlichkeit
3)
Aufgrund ändernder Wechselkurse ändert sich auch die Fremdwährungs-Verbindlichkeit
4)
Das Darlehen wird an den Gläubiger zurückgezahlt
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Bemessungsgrundlage | Rückstellungen Bildung einer Rückstellung
1. Ungewisser Aufwand oder drohender Verlust muss im Jahr der Bildung verursacht sein 2. Aufwand oder Verlust muss zu einer künftigen Verbindlichkeit gegen Dritte führen Daher: Keine Aufwandsrückstellung, keine Rücklage, keine Firmenjubiläumsrückstellung 3. Künftige Verbindlichkeit muss der Höhe nach oder dem Zeitpunkt nach wahrscheinlich sein Daher: Keine Rückstellung für Eventualverbindlichkeiten oder mögliche Verbindlichkeit 4. Aufwand oder Verlust muss aufgrund konkreter Umstände im Einzelfall ernsthaft drohen Daher: Inanspruchnahme, keine Pauschalrückstellung aufgrund von Erfahrungswerten Wahlrecht bei § 4 Abs 1 - Stetigkeitsgrundsatz
Bewertung
Abfertigungsrückstellung: Besondere Regeln (keine Abzinsung) Pensionsrückstellung: Versicherungsmathematische Berechnung, Abzinsung 6%, maximal 80% des letzten Aktivbezuges Dienstjubiläumsgeldrückstellung: Versicherungsmathematische Berechnung, Abzinsung 6% Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften: Überhang der zu erbringenden Leistung gegenüber der Gegenleistung; Abzinsung 3,5% wenn Erfüllung in mehr als 12 Monaten Ungewisse Verbindlichkeit: Höhe der Verbindlichkeit; Abzinsung 3,5% wenn Eintritt in mehr als 12 Monaten zu erwarten ist
Steuerliche Auswirkung
- Im Jahr der Bildung: Aufwand mindert steuerlichen Gewinn (Rückstellung auf Passivseite) - In Folgejahren – Anpassung aufgrund von Neubewertung: Minderung erhöht steuerlichen Gewinn (Auflösung Rückstellung) Erhöhung mindert steuerlichen Gewinn (Erhöhung Rückstellung) - Eintritt/Nichteintritt – Auflösung der Rückstellung oder Umwandlung in Verbindlichkeit Eintritt des Aufwandes oder des drohenden Verlustes: Umwandlung ist steuerneutral Nichteintritt des Aufwandes oder des drohenden Verlustes: Auflösung erhöht stl. Gewinn
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Bemessungsgrundlage | Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen: 1)
Was ist eine Rückstellung? Wie unterscheidet sie sich von einer Rücklage?
2)
Welche Auswirkung hat die Bildung und Auflösung einer Rückstellung?
Steuererhebung
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einer Verbindlichkeitsrückstellung: 1)
Der Unternehmer findet Verunreinigungen (Kontaminierung) auf seinem Grundstück
2)
Der Unternehmer erhält einen Bescheid mit dem Auftrag der Beseitigung einer Kontaminierung
3)
Erfahrungsgemäß ist davon auszugehen, dass 20% der Grundstücke in der Gegend kontaminiert sind
4)
Der rückgestellte Betrag erweist sich als nicht angemessen bei der Beseitigung der Kontaminierung
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei einer Drohverlustrückstellung: 1)
Der Unternehmer schließt einen längerfristigen Liefervertrag mit einem Lieferanten zu Fixpreisen
2)
Die Marktpreise der zu erwerbenden Waren steigen
3)
Die Marktpreise der zu erwerbenden Waren fallen unter den im Liefervertrag vereinbarten Fixpreis
4)
Die Waren werden geliefert
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Bemessungsgrundlage | Rechnungsabgrenzung
Bildung eines aktiven RAP
Ausgabe vor Aufwand (geleistete Vorauszahlung für zeitraumbezogene Leistungen): Kein RAP für geleistete Anzahlungen (zeitpunktbezogene Leistungen, insb. iZm WG) § 4 Abs 1 EStG: 1. Verteilungspflicht für vorzeitigen nichtaktivierungspflichtigen Aufwand (§ 4 Abs 6 EStG) oder sonst Wahlrecht (Stetigkeit) 2. Sofortiger Aufwand oder 3. Bildung aktiver Rechnungsabgrenzung
Bildung eines passiven RAP
Einnahme vor Ertrag (erhaltene Vorauszahlung für zeitraumbezogene Leistungen): Kein RAP für erhaltene Anzahlungen (zeitpunktbezogene Leistungen, insb. iZm WG) § 4 Abs 1 EStG – Wahlrecht (Stetigkeit): 1. Sofortiger Ertrag oder 2. Bildung passiver Rechnungsabgrenzung
Steuerliche Auswirkung
- Im Jahr der Bildung: Verzögerung des Aufwandes / Ertrags - Im Jahr der Auflösung: Berücksichtigung des Aufwandes / Ertrags
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Ermittelt Sie die Auswirkungen auf die steuerliche Gewinnermittlung bei Rechnungsabgrenzungsposten: 1)
Der Unternehmer zahlt die Miete für zukünftige Perioden im Voraus an den Vermieter
2)
Die Miete für die aktuelle Periode wurde bereits im Vorhinein vom Unternehmer bezahlt
3)
Die Miete für die aktuelle Periode wird erst im Folgejahr bezahlt
4)
Der Unternehmer erhält einen Vorschuss für eine zukünftige Beratungsleistung
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Bemessungsgrundlage | Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen: 1)
Wann sind Betriebseinnahmen beim Betriebsvermögensvergleich anzusetzen?
2)
Wann sind Betriebsausgaben beim Betriebsvermögensvergleich anzusetzen?
3)
Was ist der Unterschied zwischen einer Bilanzänderung und einer Bilanzberichtigung?
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Bemessungsgrundlage | Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen: 1)
Welche Ansatz- und Bewertungsgrundsätze gibt es? Was ist der Unterschied zwischen dem Teilwert und dem gemeinen Wert?
2)
Was sind stille Reserven? Was ist eine Absetzung für Abnutzung? Was ist eine Teilwertabschreibung?
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Bemessungsgrundlage | Periodenprinzip: Zu- und Abfluss Ermittlung durch Betriebsvermögensvergleich
Ermittlung aufgrund des Zu- und Abflussprinzips
Einkünfte ergeben sich aus Betriebsvermögensvergleich
Einkünfte ergebe sich aus Gegenüberstellung Einnahmen – Ausgaben
Ermittlung durch Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Ermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Maßgeblicher Zeitpunkt nach dem Periodenprinzip: Wirtschaftliche Verursachung (Ertrag und Aufwand)
Maßgeblicher Zeitpunkt nach dem Periodenprinzip: Zu- und Abfluss von Einnahmen und Ausgaben
Ansatz/Bewertung von Wirtschaftsgütern Ansatz/Bewertung von Verbindlichkeiten ,Rückstellungen Berücksichtigung laufender Einnahmen und Ausgaben
Einnahmen (Zufluss), Ausgaben (Abfluss) Ausnahmen: - Anschaffung und Herstellung von WG des AV / bestimmtes UV - Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben - Vorauszahlung bestimmter Ausgaben
Bilanz WG
RAP
EK G/V Vb RSt RAP
GuV AW
UE sE
G/V
Änderung / Berichtigung in nachfolgenden Perioden
EuA UE sE
A sA
Anlagekartei AV G u B des UV
G/V Änderung / Berichtigung in nachfolgenden Perioden
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Bemessungsgrundlage | Kontrollfragen Beurteilen Sie folgende Fragen: 1)
Wann werden grundsätzlich die Einnahmen berücksichtigt und wann die Ausgaben?
2)
Welche Ausnahmen gibt es vom Zu- und Abflussprinzip?
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Bemessungsgrundlage | Periodenprinzip: Zu- und Abfluss
Einnahme – Zeitpunkt des Zuflusses Berücksichtigung im Zeitpunkt des Zuflusses Einnahmen gelten im Zeitpunkt als zugeflossen, zu dem der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das zugeflossene Vermögen erlangt. Mit folgender Ausnahme: Kurze-Zeit-Regel bei Zufluss von regelmäßig wiederkehrende Einnahmen kurz vor oder kurz nach dem 31.12. (~15 Tage)
Einnahme [+] im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Zugehörigkeit
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Bemessungsgrundlage | Beispiele Bestimmen Sie den Zeitpunkt und die Auswirkungen auf die Einkünfteermittlung nach dem Zu- und Abflussprinzip: 1)
Lieferungen der Waren an den Kunden mit Zahlung in drei Monaten
2)
Erhalt einer Anzahlung für die Errichtung eines Gebäudes
3)
Erhalt der Miete für zukünftige Perioden
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Bemessungsgrundlage | Periodenprinzip: Zu- und Abfluss Ausgabe – Zeitpunkt des Abflusses Berücksichtigung im Zeitpunkt des Abflusses Ausgaben gelten im Zeitpunkt als abgeflossen, zu dem der Steuerpflichtige die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das abgeflossene Vermögen verliert. Mit folgenden Ausnahmen:
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Aktivierung Wirtschaftsgut
Kurze-Zeit-Regel bei Abfluss von regelmäßig wiederkehrende Ausgaben kurz vor oder kurz nach dem 31.12. (~15 Tage) Vorauszahlungen von bestimmten zukünftigen Ausgaben, wie insbesondere Zinsen, Mieten und Beratungskosten
Bei Veranlassung (Nutzen)
Ausgabe [-] im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Zugehörigkeit
Verteilungspflicht der Ausgabe [-] auf Zeitraum der Vorauszahlung, außer nur für aktuelles Jahr und Folgejahr
Ausgabe [-] (ag) Absetzung für Abnutzung, Ausscheiden des WG
S T E U E R R E C H T | Ertragsteuern: Einkommen- und Körperschaftsteuer Überblick
Steuersubjekt
Steuerobjekt
Zurechnung
Besteuerung
Bemessungsgrundlage
Steuererhebung
Bemessungsgrundlage | Beispiele Bestimmen Sie den Zeitpunkt und die Auswirkungen auf die Gewinnermittlung nach dem Zu- und Abflussprinzip: 1)
Erhalt der Ware mit Zahlung in drei Monaten
2)
Leistung einer Anzahlung für die Errichtung eines Gebäudes
3)
Zahlung der Miete für zukünftige Perioden