Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken

Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Versicherungstechnik Kranken ...
Author: Harry Küchler
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Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter „nach Art der Leben“ oder „nach Art der Nichtleben“ hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen.

Das krankenversicherungstechnische Risikomodul gibt das Risiko wieder, das sich aus den Krankenversicherungsverpflichtungen ergibt, also aus denjenigen Versicherungsleistungen, die durch Krankheit, Invalidität oder Unfall ausgelöst werden. Diese unterliegen den folgenden Risiken:

Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen

• Änderungsrisiko

Kosten ergibt

• Schwankungsrisiko • Katastrophenrisiko

Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes,

Im Rahmen der Konsultationswelle, die sich an QIS4 angeschlossen hat, wurde das Risikomodul „Versicherungstechnik Kranken“ auf neue Beine gestellt. Mit der Veröffentlichung des Consultation Papers 50 und dem damit einhergehenden Ausblick auf QIS5 zeigt sich das Modul nun grundlegend überarbeitet. Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung gliedert sich demnach in drei Submodule auf, die sich ihrerseits auf eine Reihe Teilrisiken

das sich aus Schwankungen in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ergibt

Katastrophenrisiko: Kata strophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den

verzweigen. Für jeden einzelnen Vertrag muss entschieden werden, ob er „nach Art der Leben“ (SLT – similiar to life techniques), oder „nach Art der

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Versicherungstechnische Risiken der Krankenversicherung

Ausbruch größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt.

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Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile unterliegt dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Es darf weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und ohne schriftliche Zustimmung von ASSEKURATA Assekuranz Rating Agentur GmbH verwendet werden. Des Weiteren gelten die Rechtlichen Hinweise unter www.solvency-ii-kompakt.de/content/rechtliche-hinweise.

Nichtleben“ (Non SLT – non similar to life

Die Kapitalanforderungen eines Vertrages der

techniques) zu klassifizieren ist. Im Anschluss

Auslandskrankenversicherung, der als „nach

daran wird bei der Berechnung der

Art der Nichtleben“ einzustufen ist, ergeben

Solvenzkapitalanforderung auf die jeweilige

sich aus der Betrachtung des Prämien- und

Risikokategorie Versicherungstechnik

Reserverisikos sowie des Stornorisikos.

Leben beziehungsweise Nichtleben und deren

Gesondert davon wird zusätzlich das

Teilrisiken zurückgegriffen.

Katastrophenrisiko betrachtet. Zu Berechnung der Kapitalanforderungen aus den genannten Teilrisiken verweist der Entwurf der Technical Specifications zu QIS5 explizit auf die originären Risikokategorien Versicherungstechnik Leben und Nichtleben. Festzuhalten ist an dieser Stelle die unterschiedliche Ausgestaltung der zwei Module. Während das Modul VT Leben nahezu ausschließlich mit einer szenarienbasierten Betrachtung arbeitet, ergeben sich die Kapitalanforderungen im Modul VT Nichtleben durch faktorbasierte Ansätze. Die folgende Tabelle soll als Überblick über die unterschiedlichen Berechnungsanforderungen dienen.

Abbildung 1: Modul VT Kranken (QIS5)

Dies bedeutet beispielsweise für einen Vertrag der Krankenvollversicherung, der typischerweise „nach Art der Leben“ berechnet wird, dass sein Risikokapital sich aus den Anforderungen zusammensetzt, die aus den biometrischen (Sterblichkeit, Langlebigkeit, Krankheit) und sonstigen Risiken (Storno, Kosten, Revision) resultieren.

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Risiko

Risiko

Szenario bzw. Faktor

Kranken

Sterblichkeitsrisiko

Dauerhafter Anstieg der Sterblichkeit um 15 %

nach Art der Leben

Langlebigkeitsrisiko

Dauerhafter Rückgang der Sterblichkeit um 25 %

Invaliditäts- und

Anstieg der Invalidisierung im 1. Jahr um 50 %,

Krankheitsrisiko

danach dauerhaft um 25 %, Rückgang der Reaktivierung um 20 %

Krankheitskostenrisiko

Dauerhafter Anstieg der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.S.e. Inflation) Dauerhafter Rückgang der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.S.e. Deflation)

Allgemeines Kostenrisiko

Dauerhafter Anstieg der Kosten um 10 % Dauerhafter Anstieg der Inflation um 1 %

Stornorisiko

Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Massenstorno von 30 % der Verträge

Revisionsrisiko

Dauerhafter Anstieg der jährlich zu zahlenden Renten um 3 %

Prämien- und

Vorgegebener Faktor

Reserverisiko

Kranken

Stornorisiko

Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 %

nach Art der Nichtleben Katastrophenrisiko

Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Kumulrisiken (Stadion)

Vorgegebene Faktoren je Risiko und Tarifgruppe

Konzentrationsrisiko Pandemierisiko Abbildung 2: Übersicht über die Stressszenarien für VT Kranken

Krankenversicherungspolicen, die nach Art der

Verpflichtungen. So sind die konservativ

Leben berechnet werden, unterliegen bei der

kalkulierte aufsichtsrechtliche

Berechnung der Kapitalanforderungen dem

Alterungsrückstellung samt der Rückstellung

szenarienbasierten Ansatz. Ausgangspunkt für

für erfolgs(un)abhängige

die Betrachtung bildet die Erstellung einer

Beitragsrückerstattung durch das Best Estimate

Marktwertbilanz und die damit einhergehende

der Verpflichtungen zuzüglich einer expliziten

Neubewertung der versicherungstechnischen

Risikomarge zu ersetzen. Vor diesem

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Hintergrund findet ein Übergang von den

Zur Ermittlung der

Rechnungsgrundlagen erster Ordnung und des

Solvenzkapitalanforderungen pro Teilrisiko

Rechnungszinses zu realitätsnahen und

müssen die folgenden Schritte durchlaufen

unternehmensindividuellen

werden:

Rechnungsgrundlagen sowie einem risikofreien • Erstellen einer Marktwertbilanz unter Best

Marktzins statt. Dabei sind alle relevanten

Estimate

zukünftigen Entwicklungen in Bezug auf

• Erstellen einer Marktwertbilanz unter dem

wirtschaftliche, medizinische, soziale und

jeweiligen Stressszenario

demographische Veränderungen zu

• Ermittlung der Kapitalanforderungen als

antizipieren und zu berücksichtigen. Das Best Estimate soll außerdem die zukünftige

Delta der neubewerteten

Entwicklung der Überschussbeteiligung für die

Alterungsrückstellungen

Versicherungsnehmer reflektieren.

Durch zulässige zukünftige

Die Neubewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen bildet die Basis zur Erstellung der Marktwertbilanz. Letztere ist ihrerseits die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen.

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Beitragsanpassungen und der damit einhergehenden Angleichung der versicherungstechnischen Verpflichtungen eröffnet sich einem Krankenversicher die Möglichkeit, entstehenden Kapitalanforderungen entgegenzuwirken.

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Exkurs: Prämienanpassungen in der Krankenversicherung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden ähnlich wie in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass bei Vertragsabschluss der Barwert der Prämien dem Barwert der zu erwartenden Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragsdauer entspricht. Damit sind die Prämien prinzipiell über die Laufzeit des Vertrages konstant. Zur Abdeckung des vorhersehbaren altersbedingten Ausgabenanstiegs wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie eine unvorhersehbare Ausgabensteigerung, die sich auf einem allgemeinen Anstieg der Schadenhäufigkeit begründet, werden bei der Kalkulation der Prämie zu Vertragsabschluss nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall einer notwendigen Absenkung des Rechnungszinses aufgrund einer drastisch geänderten Kapitalmarktsituation. Diesem Veränderungsrisiko kann der Versicherer nur durch eine Beitragsanpassung Rechnung tragen. Über einer Prämienanpassung hat der Krankenversicherer in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, den originären Solvenzkapitalbedarf der Höhe nach abzuschwächen. Darüber hinaus erwachsen dem Versicherer weitergehende risikomindernde Effekte über die Anpassung der zukünftigen Überschüsse. Um das Potential der Risikominderung quantifizieren zu können, kann die Berechnung des Solvenzkapitalbedarfs unter zwei verschiedenen Annahmen erfolgen: • Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung bleiben gleich, unabhängig von der Marktsituation. • Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung wird abhängig von der Marktsituation angepasst (Managementregeln).

Deterministische Ermittlung der Erwartungswertrückstellung möglich? Muss der Versicherer die Beiträge erhöhen

zu kalibrieren, dass Ursache-Wirkung-

oder das Leistungsvolumen vermindern, so

Prozesse darin korrekt und realistisch

verfügt der Versicherungsnehmer über ein

abgebildet werden (z.B. ein erhöhtes Storno

außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist

aufgrund von Beitragsanpassung). In der Regel

daher von zentralem Interesse das Modell zur

reicht dazu ein deterministisches Modell nicht

Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme so

aus, stochastische Simulationen sind nötig.

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Aber auch eine vereinfachende

• Ermittlung der zukünftigen

deterministische Berechnung der

Überschussbeteiligung der

Erwartungswertrückstellung ist möglich. So

Versicherungsnehmer (ZÜB)

geht die BaFin in einer „Hilfestellung zur Es gilt dann:

inflationsneutralen Berechnung der

Best Estimate = NDR + ZÜB

Erwartungswertrückstellung in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung“ davon aus, „… dass die

Die Anforderungen an deutsche

zusätzlichen ausgehenden Zahlungsströme

Krankenversicherer zur Ermittlung des

aufgrund Krankheitskosteninflation und die

Solvenzkapitalbedarfs haben sich mit der

zusätzlichen eingehenden Zahlungsströme

Überarbeitung der QIS4 deutlich erweitert. Die

durch Beitragsanpassungen sich im Wert

Umsetzung des zu erwartenden

ausgleichen“. Die Erwartungswertrückstellung

Standardansatzes aus QIS5 bedeutet einen

ergibt sich in diesem Verfahren durch folgende

nicht zu unterschätzenden Mehraufwand.

Schritte:

Dabei stellt insbesondere die Ermittlung und Neubewertung der Zahlungsströme die Unternehmen vor eine Herausforderung. Es

• Neudiskontierung der HGB-

bleibt daher abzuwarten, auf welche Akzeptanz

Alterungsrückstellung (NDR) • Berücksichtigung der Zinsträger und

die neuen Anforderungen in der

übrigen versicherungstechnischen Erträge

Versicherungswirtschaft stoßen und in

im Zahlungsstrom

welchem Rahmen vereinfachende Verfahren herangezogen werden können und müssen.

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