Ermittlung der Kapitalanforderungen VT Kranken Die Ermittlung der Kapitalanforderungen im Modul der Versicherungstechnik Versicherungstechnik Kranken wurde im Hinblick auf QIS5 grundlegend überarbeitet. Für jeden einzelnen Vertrag ist nun zu entscheiden, ob er Charakter „nach Art der Leben“ oder „nach Art der Nichtleben“ hat. Das zu hinterlegende Solvenzkapital ergibt sich dann im Wesentlichen aus den für die jeweiligen Module VT Leben bzw. VT Nichtleben bekannten Ansätzen.
Das krankenversicherungstechnische Risikomodul gibt das Risiko wieder, das sich aus den Krankenversicherungsverpflichtungen ergibt, also aus denjenigen Versicherungsleistungen, die durch Krankheit, Invalidität oder Unfall ausgelöst werden. Diese unterliegen den folgenden Risiken:
Änderungsrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus Veränderungen in der Höhe, im Trend oder in der Volatilität der bei der Bedienung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen angefallenen
• Änderungsrisiko
Kosten ergibt
• Schwankungsrisiko • Katastrophenrisiko
Schwankungsrisiko: Risiko eines Verlustes,
Im Rahmen der Konsultationswelle, die sich an QIS4 angeschlossen hat, wurde das Risikomodul „Versicherungstechnik Kranken“ auf neue Beine gestellt. Mit der Veröffentlichung des Consultation Papers 50 und dem damit einhergehenden Ausblick auf QIS5 zeigt sich das Modul nun grundlegend überarbeitet. Das versicherungstechnische Risiko der Krankenversicherung gliedert sich demnach in drei Submodule auf, die sich ihrerseits auf eine Reihe Teilrisiken
das sich aus Schwankungen in Bezug auf das Eintreten, die Häufigkeit und die Schwere der versicherten Ereignisse und in Bezug auf das Eintreten und den Betrag der Leistungsregulierungen zum Zeitpunkt der Bildung der Rückstellungen ergibt
Katastrophenrisiko: Kata strophenrisiko: Risiko eines Verlustes, das sich aus einer signifikanten Ungewissheit in Bezug auf die Preisfestlegung und die Annahmen bei der Rückstellungsbildung im Hinblick auf den
verzweigen. Für jeden einzelnen Vertrag muss entschieden werden, ob er „nach Art der Leben“ (SLT – similiar to life techniques), oder „nach Art der
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Versicherungstechnische Risiken der Krankenversicherung
Ausbruch größerer Epidemien sowie die ungewöhnliche Häufung der unter diesen extremen Umständen auftretenden Risiken ergibt.
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Nichtleben“ (Non SLT – non similar to life
Die Kapitalanforderungen eines Vertrages der
techniques) zu klassifizieren ist. Im Anschluss
Auslandskrankenversicherung, der als „nach
daran wird bei der Berechnung der
Art der Nichtleben“ einzustufen ist, ergeben
Solvenzkapitalanforderung auf die jeweilige
sich aus der Betrachtung des Prämien- und
Risikokategorie Versicherungstechnik
Reserverisikos sowie des Stornorisikos.
Leben beziehungsweise Nichtleben und deren
Gesondert davon wird zusätzlich das
Teilrisiken zurückgegriffen.
Katastrophenrisiko betrachtet. Zu Berechnung der Kapitalanforderungen aus den genannten Teilrisiken verweist der Entwurf der Technical Specifications zu QIS5 explizit auf die originären Risikokategorien Versicherungstechnik Leben und Nichtleben. Festzuhalten ist an dieser Stelle die unterschiedliche Ausgestaltung der zwei Module. Während das Modul VT Leben nahezu ausschließlich mit einer szenarienbasierten Betrachtung arbeitet, ergeben sich die Kapitalanforderungen im Modul VT Nichtleben durch faktorbasierte Ansätze. Die folgende Tabelle soll als Überblick über die unterschiedlichen Berechnungsanforderungen dienen.
Abbildung 1: Modul VT Kranken (QIS5)
Dies bedeutet beispielsweise für einen Vertrag der Krankenvollversicherung, der typischerweise „nach Art der Leben“ berechnet wird, dass sein Risikokapital sich aus den Anforderungen zusammensetzt, die aus den biometrischen (Sterblichkeit, Langlebigkeit, Krankheit) und sonstigen Risiken (Storno, Kosten, Revision) resultieren.
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Risiko
Risiko
Szenario bzw. Faktor
Kranken
Sterblichkeitsrisiko
Dauerhafter Anstieg der Sterblichkeit um 15 %
nach Art der Leben
Langlebigkeitsrisiko
Dauerhafter Rückgang der Sterblichkeit um 25 %
Invaliditäts- und
Anstieg der Invalidisierung im 1. Jahr um 50 %,
Krankheitsrisiko
danach dauerhaft um 25 %, Rückgang der Reaktivierung um 20 %
Krankheitskostenrisiko
Dauerhafter Anstieg der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.S.e. Inflation) Dauerhafter Rückgang der Krankheitskosten um 5 % bzw. 1 % (relativ bzw. absolut i.S.e. Deflation)
Allgemeines Kostenrisiko
Dauerhafter Anstieg der Kosten um 10 % Dauerhafter Anstieg der Inflation um 1 %
Stornorisiko
Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 % Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Massenstorno von 30 % der Verträge
Revisionsrisiko
Dauerhafter Anstieg der jährlich zu zahlenden Renten um 3 %
Prämien- und
Vorgegebener Faktor
Reserverisiko
Kranken
Stornorisiko
Dauerhafter Anstieg des Stornos um 50 %
nach Art der Nichtleben Katastrophenrisiko
Dauerhafter Rückgang des Stornos um 50 % Kumulrisiken (Stadion)
Vorgegebene Faktoren je Risiko und Tarifgruppe
Konzentrationsrisiko Pandemierisiko Abbildung 2: Übersicht über die Stressszenarien für VT Kranken
Krankenversicherungspolicen, die nach Art der
Verpflichtungen. So sind die konservativ
Leben berechnet werden, unterliegen bei der
kalkulierte aufsichtsrechtliche
Berechnung der Kapitalanforderungen dem
Alterungsrückstellung samt der Rückstellung
szenarienbasierten Ansatz. Ausgangspunkt für
für erfolgs(un)abhängige
die Betrachtung bildet die Erstellung einer
Beitragsrückerstattung durch das Best Estimate
Marktwertbilanz und die damit einhergehende
der Verpflichtungen zuzüglich einer expliziten
Neubewertung der versicherungstechnischen
Risikomarge zu ersetzen. Vor diesem
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Hintergrund findet ein Übergang von den
Zur Ermittlung der
Rechnungsgrundlagen erster Ordnung und des
Solvenzkapitalanforderungen pro Teilrisiko
Rechnungszinses zu realitätsnahen und
müssen die folgenden Schritte durchlaufen
unternehmensindividuellen
werden:
Rechnungsgrundlagen sowie einem risikofreien • Erstellen einer Marktwertbilanz unter Best
Marktzins statt. Dabei sind alle relevanten
Estimate
zukünftigen Entwicklungen in Bezug auf
• Erstellen einer Marktwertbilanz unter dem
wirtschaftliche, medizinische, soziale und
jeweiligen Stressszenario
demographische Veränderungen zu
• Ermittlung der Kapitalanforderungen als
antizipieren und zu berücksichtigen. Das Best Estimate soll außerdem die zukünftige
Delta der neubewerteten
Entwicklung der Überschussbeteiligung für die
Alterungsrückstellungen
Versicherungsnehmer reflektieren.
Durch zulässige zukünftige
Die Neubewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen bildet die Basis zur Erstellung der Marktwertbilanz. Letztere ist ihrerseits die Grundlage für die Berechnung der Kapitalanforderungen.
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Beitragsanpassungen und der damit einhergehenden Angleichung der versicherungstechnischen Verpflichtungen eröffnet sich einem Krankenversicher die Möglichkeit, entstehenden Kapitalanforderungen entgegenzuwirken.
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Exkurs: Prämienanpassungen in der Krankenversicherung Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung werden ähnlich wie in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip berechnet. Das bedeutet, dass bei Vertragsabschluss der Barwert der Prämien dem Barwert der zu erwartenden Versicherungsleistungen über die gesamte Vertragsdauer entspricht. Damit sind die Prämien prinzipiell über die Laufzeit des Vertrages konstant. Zur Abdeckung des vorhersehbaren altersbedingten Ausgabenanstiegs wird eine Alterungsrückstellung gebildet. Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sowie eine unvorhersehbare Ausgabensteigerung, die sich auf einem allgemeinen Anstieg der Schadenhäufigkeit begründet, werden bei der Kalkulation der Prämie zu Vertragsabschluss nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für den Fall einer notwendigen Absenkung des Rechnungszinses aufgrund einer drastisch geänderten Kapitalmarktsituation. Diesem Veränderungsrisiko kann der Versicherer nur durch eine Beitragsanpassung Rechnung tragen. Über einer Prämienanpassung hat der Krankenversicherer in einem gewissen Rahmen die Möglichkeit, den originären Solvenzkapitalbedarf der Höhe nach abzuschwächen. Darüber hinaus erwachsen dem Versicherer weitergehende risikomindernde Effekte über die Anpassung der zukünftigen Überschüsse. Um das Potential der Risikominderung quantifizieren zu können, kann die Berechnung des Solvenzkapitalbedarfs unter zwei verschiedenen Annahmen erfolgen: • Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung bleiben gleich, unabhängig von der Marktsituation. • Die zukünftigen Prämien bzw. die zukünftige Überschussbeteiligung wird abhängig von der Marktsituation angepasst (Managementregeln).
Deterministische Ermittlung der Erwartungswertrückstellung möglich? Muss der Versicherer die Beiträge erhöhen
zu kalibrieren, dass Ursache-Wirkung-
oder das Leistungsvolumen vermindern, so
Prozesse darin korrekt und realistisch
verfügt der Versicherungsnehmer über ein
abgebildet werden (z.B. ein erhöhtes Storno
außerordentliches Kündigungsrecht. Es ist
aufgrund von Beitragsanpassung). In der Regel
daher von zentralem Interesse das Modell zur
reicht dazu ein deterministisches Modell nicht
Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme so
aus, stochastische Simulationen sind nötig.
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Aber auch eine vereinfachende
• Ermittlung der zukünftigen
deterministische Berechnung der
Überschussbeteiligung der
Erwartungswertrückstellung ist möglich. So
Versicherungsnehmer (ZÜB)
geht die BaFin in einer „Hilfestellung zur Es gilt dann:
inflationsneutralen Berechnung der
Best Estimate = NDR + ZÜB
Erwartungswertrückstellung in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung“ davon aus, „… dass die
Die Anforderungen an deutsche
zusätzlichen ausgehenden Zahlungsströme
Krankenversicherer zur Ermittlung des
aufgrund Krankheitskosteninflation und die
Solvenzkapitalbedarfs haben sich mit der
zusätzlichen eingehenden Zahlungsströme
Überarbeitung der QIS4 deutlich erweitert. Die
durch Beitragsanpassungen sich im Wert
Umsetzung des zu erwartenden
ausgleichen“. Die Erwartungswertrückstellung
Standardansatzes aus QIS5 bedeutet einen
ergibt sich in diesem Verfahren durch folgende
nicht zu unterschätzenden Mehraufwand.
Schritte:
Dabei stellt insbesondere die Ermittlung und Neubewertung der Zahlungsströme die Unternehmen vor eine Herausforderung. Es
• Neudiskontierung der HGB-
bleibt daher abzuwarten, auf welche Akzeptanz
Alterungsrückstellung (NDR) • Berücksichtigung der Zinsträger und
die neuen Anforderungen in der
übrigen versicherungstechnischen Erträge
Versicherungswirtschaft stoßen und in
im Zahlungsstrom
welchem Rahmen vereinfachende Verfahren herangezogen werden können und müssen.
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