AMNOG und die Welt der Pharma- Rabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis

AMNOG und die Welt der PharmaRabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis 46. Berliner Krankenhaus-Seminar 23. Nov...
Author: Julia Sommer
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AMNOG und die Welt der PharmaRabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis

46. Berliner Krankenhaus-Seminar 23. November 2011, Berlin

Thomas Milz, Director Strategic Projects & Market Access

AMNOG und die Welt der Pharma-Rabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis

Inhalte:  Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland  „AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile  „AMNOG“ und seine Folgen

 Aktivitäten der Pharmaindustrie  Ausblick und Zusammenfassung

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

2

Agenda: 

Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland

 „AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile  „AMNOG“ und seine Folgen

 Aktivitäten der Pharmaindustrie  Ausblick und Zusammenfassung

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

3

Reformen im Gesundheitswesen erfolgen aktuell jährlich

Modifiziert nach Dr. Dreßler, Bayer Vital

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

Einflüsse auf ein neues Medikament in Deutschland bis 2010 – per SGB V

Verordnungsausschlüsse

Nutzenbewertung

Kosten-/ Nutzenbewertung

Erstattungs-Höchstbeträge

Gemeinsamer BundesAusschuss G-BA

Therapiehinweis

Festbeträge

(Zweitmeinung) Off – Label - Use Ausnahmeliste OTC

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

5

Einflüsse auf ein neues Medikament in Deutschland bis 2010 (2)

Arzneimittel-Rahmen-Vereinbarungen Kasse / KV EVITA (Krankenkassen)

Arznei-Verordnungsreport (Prof. Schwabe / Dr. Paffrath)

GBA„unabhängige“ Beurteilung

Bremer Arzneimittel-Register

Arzt-Praxissoftware Apotheken-Software

Parallel-Importquote Arzneimittelbewertung (Prof. Fricke / Prof. Klaus) Aut Idem-Regel

Me-Too-Liste

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6

Aktuelle gesundheitspolitische Reformen / Vereinbarungen führen im Arzneimittelbereich zur „Gleichschaltung“ GKV und PKV GKVÄnderungsgesetz (1.8.2010)

- gesetzl. Hersteller-ArzneimittelRabatte (16 %) - Preismoratorium (Ende 2013)

AMNOG (ArzneimittelmarktNeuordnungsgesetz) (01.01.2011)

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

7

Zielsetzung für die Implementierung von AMNOG Finanzierung des GKV-Systems, Prognose in 2010 für 2011: 11 Mrd. € Defizit im dt. GKV-System Implementierung des GKV-Änderungsgesetzes (1.8.2010) und des ArzneimittelMarktNeuOrdnungsGesetzes (1.1.2011) • „Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung (…) zu angemessenen Kosten

für die GKV“

1

• Wegfall der freien Arzneimittel-Preisgestaltung durch den

pharmazeutischen Unternehmer spätestens 1 Jahr nach einer Arzneimittel-Einführung in den deutschen Gesundheitsmarkt • Streichung der deutschen Arzneimittel-Preisgestaltungs-Vorreiter- und Sonderrolle im europäischen Pharmamarkt (Harmonisierung des deutschen Arzneimittelpreises mit europäischen Arzneimittelpreisen) 1 Begründung

zu §130b Abs. 1 AMNOG-E, BT-Drs. 17/2413 vom 06.07.2010

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Zielsetzung für die Implementierung von AMNOG (2)

„Grundsätzlich soll ein Erstattungsbetrag verhandelt werden, der für den festgestellten Nutzen angemessen ist und einen Ausgleich der Interessen der Versichertengemeinschaft mit denen des pharmazeutischen Unternehmens darstellt“ 1 „Ziel ist die Kostenregulierung für Arzneimittel im festbetragsfreien Markt“ 2

1 Begründung 2

zu §130b Abs. 9 AMNOG-E, BT-Drs. 17/2413 vom 06.07.2010

11 AM-Nutzen V Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

Aktuelle Ausgabensituation im dt. Gesundheitsmarkt

1. Halbjahr 2011

Ausgaben in Mrd. €

Veränd. in Mrd. €

Ausgabenanteil

Krankenhausbehandlung

30,37

+1,23

34%

Ausgaben für vertragsärztliche Versorgung

17,11

+0,48

19%

Arzneimittel

15,35

-0,94

17%

Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)

4,45

+0,11

5%

Krankengeld

4,32

+0,36

5%

Verwaltungsausgaben

4,42

+0,04

5%

87,08

+2,16

100%

Leistungsausgaben insg. *

* mit Zuzahlung der Versicherten

Quelle: BMG, KV-45

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Rund 20 % Ausgabenentlastung im 1. Halbjahr 2011 durch (Zwangs-) Rabatte Bruttoausgaben GKV

16,07 Mrd. €

./. HerstellerRabatt

- 1,14 Mrd. €

./. PatientenZuzahlung

- 0,92 Mrd. €

./. Entlastung RabattVerträge

- 0,69 Mrd. €

./. ApothekenRabatt

- 0,62 Mrd. €

./. GroßhandelsRabatt

- 0,08 Mrd. €

12,62 Mrd. €

GKVNettoausgaben Quellen: IMS Contract Monitor, BMG KV-45 Daten, ZI, IMS Berechnungen

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Zwangsrabatte* im GKV-Markt, Jan – Sept 2011 - knapp 3 Mrd. € von Hersteller, Apotheke, Großhandel Hersteller

Apotheke

Quelle: IMS PharmaScope® GKV

Großhandel

* Ohne Rabattverträge

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Pharma-Hersteller-Rabatte (16 % auf patentgeschützte Arzneimittel) finanzieren noch bis mindestens Ende 2013 die GKV- / PKV

Herstellerrabatt (Mio. € auf ApU) 1.135

69% des Zwangsrabattes entfallen auf geschützte Produkte

518 441

Einsparziel durch Erhöhung Zwangsrabatte in GKV: 1,2 Mrd. €

6%/16%Zwangsrabatt für RX und Non-Rx ohne Festbetrag 10% „Generika-Rabatt“ / ohne Rabattveträge gem. § 130a Absatz 8 SGB V

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access Quelle: IMS PharmaScope® Polo

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Agenda: 

Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland

 „AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile  „AMNOG“ und seine Folgen

 Aktivitäten der Pharmaindustrie  Ausblick und Zusammenfassung

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Die Hauptbestandteile des AMNOG

AMNOG (ArzneimittelmarktNeuordnungsgesetz) (01.01.2011)

- frühe Nutzenbewertung für neue Wirkstoffe - Stärkung RabattvertragsArzneimittel - Stärkung Aut idem -

Packungsgrößenverordnung -

PKV-Zwangsrabatte

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Sonstige Regelungen im AMNOG Anwendung Kartell- / Wettbewerbsrecht auf Krankenkassen-Verträge Kostenerstattungs-Möglichkeit des Versicherten Abschaffung des Zweitmeinungsverfahren u. Bonus-Malus-Regelung

„Therapiehinweis“-Erweiterung um Anforderungen an qualitätsgesicherte Anwendung von Arzneimitteln / Qualifikation des Arztes / Empfehlungen zu Verordnungsanteilen und Patientengruppen Pharma- und Medizinproduktehersteller als direkte Vertragspartner im Rahmen der Integrierten Versorgung Möglichkeit zur Ablösung der Richtgrößenprüfung durch Prüfung der Einhaltung von Anforderungen an Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet (weitere Ausgestaltungen im GKV-VStG im Januar 2012)

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

AMNOG-Auswirkungen auf die Pharmaindustrie 1. Frühe Nutzenbewertung Einstufung durch den G-BA

(spätestens 6 Monate nach Einführung)

AM mit Zusatznutzen

AM ohne Zusatznutzen

Verhandlungsverfahren mit GKV-Spitzenverband

Einbeziehung ins Festbetragssystem, sofern festbetragsfähig Verhandlungsverfahren, sofern nicht festbetragsfähig

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ArzneimittelMarktNeuOrdnungsGesetz – Preis- und Erstattungs-Prozess 2011 Produkt-Einführung / Indikationserweiterung

automatisch für alle Produkt-Einführungen mit neuen Wirkstoffen ab 1.1.2011

Nutzen-Dossier Zentrale Nutzenbewertung (IQWiG-Beauftragung durch G-BA

G-BA - Entscheidung

spätestens 3 Mte nach Launch

(i.Vgl. zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie)

Zusatznutzen

Kein Zusatznutzen

Ja

Schiedsstelle

Benchmarks: - Höhe des Zusatznutzens, - profitierende Patienten-Subgruppen - Jahrestherapiekosten Vergleichstherapie - Arzneimittelpreis in europ. Ländern

spätestens 12 Mte nach Launch

Erstattungspreis

(i.Vgl. zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie)

Nein

Nein

GKVSpitzenverband

spätestens 3 Mte nach Launch

Benchmark: - Preis der Vergleichstherapie

Ja spätestens 15 Mte nach Launch

Erstattungspreis

GKVSpitzenverband

Festbetrag

spätestens 9 Mte nach Launch

Erstattungspreis

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spätestens 12 Mte nach Launch

Erstattungspreis

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Frühe Nutzenbewertung - Welche Arzneimittel unterliegen einer Bewertung?  Alle erstattungsfähigen Arzneimittel mit neuen* Wirkstoffen (automatisch) • die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht werden • die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht worden sind und eine neue Indikationszulassung erhalten • ab 1.1.2011 neu in den deutschen Markt in Verkehr gebrachte Fixkombinationen mit mindestens 1 neuem* Wirkstoff  „Bestands-Markt-Produkte“** (nicht automatisch, wahrscheinlich Aufruf 12/2011) • mit wirtschaftlicher Bedeutung für das GKV-System • im Wettbewerb mit neuen Arzneimitteln, die einer „frühen Nutzenbewertung“ unterzogen wurden (=> Dossier-Einreichung innerhalb von 3 Monaten nach GBA-Aufruf)

 Orphan Drugs • wenn der GKV-Umsatz im 12-Monatszeitraum nach Einführung > 50 Mio. € * neu = bestehender Unterlagenschutz für Wirkstoff ** Arzneimittel = vor dem 1.1.2011 zugelassen und in Deutschland in Verkehr gebracht Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Frühe Nutzenbewertung - Welche Arzneimittel unterliegen keiner „automatischen“ Bewertung?  alle Arzneimittel, die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr

gebracht werden und nur geringfügige Ausgaben* im GKV-System erwarten lassen  Co-Marketing / Co-Branding-Arzneimittel, deren Lizenzgeber-Präparat vor dem 1.1.2011 zugelassen und in Deutschland in Verkehr gebracht wurde  neue Fixkombinationen mit Substanzen sämtlich ohne Unterlagenschutz, die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht wurden

* < 1 Mio. € Umsatz innerhalb von 12 Monaten im GKV-System

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Die Inhalte des Nutzendossiers Nach § 9 der GBA-Verfahrensordnung: - zugelassene Anwendungsgebiete - medizinischer Nutzen - medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen* Vergleichstherapie • Auswirkung auf Erkrankung / Erkrankungsdauer • Auswirkung Überlebensdauer • Auswirkung auf schwerwiegende Symptome („Gesundheitszustand“) • Auswirkung auf Nebenwirkungen • Auswirkung auf Lebensqualität

- Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht - Kosten der Therapie für die Gesetzliche Krankenversicherung („Budget Impact“) - Anforderung an eine qualitätsgesicherte Anwendung * - nach internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin - vorzugsweise Therapie, zu der Endpunktstudien vorliegen - bei mehreren Alternativen => die wirtschaftlichere Therapie (vorzugsweise mit Festbetrag) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Evidenzlage von Studien-Vergleichen (aus AM-NutzenV §5 (6) ) 1. I a Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe Ib 2. I b Randomisierte klinische Studien 3. IIa Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe Iib 4. IIb Prospektive vergleichende Kohortenstudien 5. III Retrospektive vergleichende Studien 6. IV Fallserien und andere nicht vergleichende Studien 7. V Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Beschreibungen, Einzelfallberichte,u.ä.; nicht mit Studien belegte Meinungen anerkannter Expertinnen und Experten

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Quantifizierung des Zusatznutzens Kategorie

Ausmaß des Zusatznutzens

Im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie…

1

erheblich

nachhaltige und bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens

2

beträchtlich

bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens

3

gering

bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens

4

nicht quantifizierbar

da keine wissenschaftliche Datenlage

5

kein Zusatznutzen

6

geringerer Nutzen als zweckmäßige Vergleichstherapie Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Bei festgestelltem Zusatznutzen: Prozess-Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband - Hersteller  „Rabatt“ / Erstattungspreis  Vereinbarung zur Verordnungsmenge  Anforderungen an Zweckmäßigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnung  Regelungen zu Praxisbesonderheiten

=> keine Einigung, Vermittlung der Schiedsstelle (3 Unparteiische) zu: • Definition der einzubeziehenden europäischen Länder zwecks Preisfeststellung

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Kriterien zur Bestimmung des Erstattungspreises  das Herstellerdossier  die Nutzenbewertung durch IQWiG  der Beschluss des GBA über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V  der tatsächliche Abgabepreis in anderen europäischen Ländern  die Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie

= alle Kriterien sind gleich wichtig

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AMNOG – Pharmaindustrieauswirkungen 2. Packungsgrößen-Verordnung „Packungsgrößen-Verordnung“  Festlegung max. Abweichungen von (neu) definierten N1/N2/N3-Maßzahlen (zum 1.1.2011 und 1.5.2011)

N1 ± 20% N2 ± 10% N3 – 5%

=> Ziel: Erleichterung der Substitution innerhalb der N-Klassen in Richtung rabattierte oder kostengünstigere Arzneimittel

 Arzneimittel, deren Meßzahl für N3 zum 1.1.2011 / 1.5.2011 abgesenkt wurde,

aber noch die alte (nicht abgesenkte) Meßzahl besitzen: Ende Abverkaufsfrist 18 Monate: 30.06.2012 / 31.10.2012

GKV-Erstattung: ab 1.7.2012 / 1.11.2012 Erstattungs-Verlust

Aufdrucken eines N-Kennzeichens auf Packung erfolgt freiwillig Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Konsequenzen aus der Packungsgrößenverordnungs-Änderung 2011 (In-Kraft-Treten 15.03.2011) - Markt -

Abgabemodalitäten lt. § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung:  Arzneimittel-Verordnung nur unter Wirkstoffbezeichnung oder Produktname ohne aut idem:  Regelungen über „identische Packungsgröße“ „identisch“ = Packungen mit gleichem Packungsgrößen-Kennzeichen

 rabattierte Arzneimittel haben grundsätzlich Vorrang vor nicht rabattierten Arzneimitteln  wenn keine rabattbegünstigten Arzneimittel im Handel sind, Abgabemöglichkeit von Packungen mit „veralteter“ N-Bezeichnung

=> immense Stärkung des Apothekers

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AMNOG – Auswirkungen auf die Pharmaindustrie 3. Integrierte Versorgung Hersteller

“Mehrwert” / Rabatt Arzneimittel-Vertrag

GKV Regelversorgung

KV

ARV

Support “Mehr-Wert”

ggf. Entgelt für Support

Selektivvertrag (mit ArzneimittelVersorgung)

Abrechnung Vertrags-Support

Ärzte / Arztkooperationen / (KHS ?)

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Selektivverträge im Netzbereich – Zielvorstellungen der Akteure – Erfahrungen aus 2010 GKV

 Sicherstellung der Versorgung in der Region  optimierte Behandlungspfade (sektorenübergreifende Schnittstellen)  Verbesserung der PatientenVersorgung  extrabudgetäre Leistungen

 Ökonomischer Ressourcen- und Mitteleinsatz  Schnittstellenoptimierung ambulanter und stationärer Bereich  Senkung der Rehospitalisierungsraten  Qualitätssicherung  Verringerung von

KHSEinweisungen

Hersteller

 Unterstützung einer rationalen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie  Zugang zu innovativen Therapien und Arzneimitteln  Generierung / Sicherung von Marktanteilen

 Vertragsamortisierung bereits im 1. Vertragsjahr Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Agenda: 

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 Aktivitäten der Pharmaindustrie  Ausblick und Zusammenfassung

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Erste Ergebnisse lfd. Nutzenbewertungen Anzahl anhängiger Verfahren zur Nutzenbewertung

Verzicht auf Nutzenbewertung und Aufnahme in Festbetragsgruppe

Rücknahme Markteinführung / außer Vertrieb

NichtDossierErstellung aufgrund geringen Umsatzes

Unvollständigkeit des Dossiers = kein Zusatznutzen

a) Neueinführung von Wirkstoffen

Livazo® (Pitavastatin), HMG-CoAReduktasehemmer, Merckle Recordati

Rasilamlo® (Aliskiren und Amlodipin), Blutdrucksenker, Novartis (Nutzenbewertung = Ja; Erstattungspreis= Nein)

Dexdor® (Dexmedetomidine), Conscious Sedation, Orion

n=1

Yellox® (Bromfenac), Ophthalmologic Surgical Procedures Pain, Postoperative, Bausch & Lomb /Dr. Mann Pharma

Trajenta® (Linagliptin), DPP4Hemmer, Boehringer Ingelheim und Lilly (Unzufriedenheit mit Vergleichstherapie)

n = 23

b) Aufruf erste BestandsmarktProdukte im Dezember erwartet

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

offiiziell noch unbekannt

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Konsequenzen der Frühen Nutzenbewertung

kein Zusatznutzen

Festbetragsgruppe existiert

Festbetragsgruppe existiert (noch) nicht

Zusatznutzen

Festbetrag

keine höheren Therapiekosten als zweckmäßige Vergleichstherapie

gegenüber zweckmäßiger Vergleichstherapie

Zuschläge auf die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie

keine adäquate Vergleichstherapie / Therapiealternative vorhanden

v.a. Einbeziehung des europäischen Preisniveaus

 Ende der freien Preisbildung in Deutschland

 Fester Rabatt in Euro; Erstattungsbetrag ist öffentlich Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Agenda: 

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Strategien der Pharmaindustrie - Etablierung von „Market Access“-Bereichen

Market Access (= Marktzutritt, Marktzugang) (lt. Wikipedia) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes an

einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Ist es dem Subjekt nicht oder nur schwer möglich, an dem Markt teilzunehmen, so liegen Markteintrittsbarrieren vor, die mit einer Markteintrittsstrategie überwunden werden können.

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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„Market Access“ in der Pharmaindustrie Ziel: Sondierung / Selektion / Abdeckung aller marktrelevanten Entscheidungsträger mit (Erstattungs-)preis und VerordnungsEinfluss neben den klassischen Marketing- und Vertriebs-Zielgruppen (i.d.R. Arzt / Apotheker jeweils in Klinik und Praxis) und Initiierung / Etablierung relevanter Prozesse im Unternehmen

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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„Stakeholder“ im Pharmamarkt = Beeinflusser von Therapie-Entscheidungen  Gemeinsamer Bundesausschuss  Ärzte

 IQWiG

 Apotheker

 BMG

 Entscheider in Krankenhäusern/ Ketten/Einkaufsgemeinschaften

 BfArM

 Pharmakologen (Prof. Fricke, Prof. Schwabe)…  Krankenkassen (GKV / DKV)  Medizinischer Dienst der Kassen  Kassenärztliche Vereinigungen  Ärztekammern

 Ärztliche Berufsverbände  Ärztevereinigungen

 Bundespolitiker

 Landespolitiker  Gesundheits-/Wirtschaftsausschüsse

 BAH

 BPI  VFA

 Arzt-Praxissoftware-Hersteller  Apotheken-Sotware-Hersteller

…..

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Agenda: 

Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland

 „AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile  „AMNOG“ und seine Folgen

 Aktivitäten der Pharmaindustrie  Ausblick und Zusammenfassung

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Ausblick Nutzenbewertung - Offene Fragen • Wie und wann werden „Bestandsmarkt-Produkte“ involviert? • Wie werden „Bestandsmarkt-Produkte“ von der Nutzenbewertung von Produkten gleicher Indikation / Substanzklasse tangiert? • Was ist die jeweilige zweckmäßige Vergleichstherapie? • Wie sieht in 2012 ein Erstattungsbetrag für AM mit Zusatznutzen aus? • Existieren Patientensubgruppen, an denen sich ein Nutzen besonders nachweisen lässt? • Wird sich in globalen Unternehmen aufgrund des deutschen NutzenbewertungsProzesses das Phase 3-Programm ändern lassen? • Wie passen bisheriges Phase 3-Prozedere (Placebo-Vergleiche) mit dem Ziel „Zulassungs-Erreichung“ und der neue Prozess „Erstattungspreis“ zusammen? • Bleibt Deutschland in Europa weiterhin eine Größe für „Referenzpreise“?

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Ausblick Nutzenbewertung - Voraussichtliche Auswirkungen • Arzneimittelpreise werden in Deutschland sinken und sich europäischen

Preisen anpassen • Deutschland wird endgültig nicht mehr die „Apotheke der Welt“ sein •

deutsche Arzneimittelpreise werden sich im europäischen Durchschnitt einordnen



einige Produkte werden direkt nach Zulassung im deutschen Arzneimittelmarkt nicht eingeführt werden (aufgrund anfangs fehlender Zusatznutzen-Belege), Pharmakonzerne werden sich für Einführungen in europ.Ländern entscheiden, in denen der bestmögliche wirtschafliche Preis erzielbar ist

• geringere Forschungs- und Fortbildungsinvestitionen in Deutschland ?? • perspektivisch werden sich Netto-Arzneimittelpreise im ndgl. Bereich und im KHS-Bereich angleichen (niedriger Abgabepreis des pharmaz. Unternehmens, geringere / keine Rabatte mehr im Krankenhaus-Bereich • Chance für den ndgl. und KHS-Bereich Konzeptentwicklung zur Generierung von Studiendaten / Versorgungsforschungsdaten zwecks ZusatznutzenBestimmung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Market Access “Tower” im Dschungel pharmamarketing- und vertriebsbeeinflussender Veränderungen Gesundheitsfonds Zusatzbeitrag

§73b Hausarztverträge §73c besondere ambulante Versorgung

Sachleistungsprinzip vs. Kostenerstattung

KodierRichtlinien

Kassenfusionen n = 153 (1.10.2011)

OnlineAbrechnung

Elektronische Gesundheitskarte

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Regionale Selektivverträge §140 §73b / 73c

Praxis-Software Ärztliche HonorarReform EBM / GoÄ Rabattverträge (§130a) / Ausschreibungen … 47

Ausblick GKV-Versorgungsstruktur-Gesetz,1.1.2012 Verbesserung Verzahnung Leistungssektoren

Fächendeckende, wohnortnahe Versorgung

Flexibilisierung vertragsärztl. Vergütung

Abbau von Überversorgung und Fehlsteuerung

Optimierung Richtgrößen / Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Prozess

Delegation ärztl. Leistungen

Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) (sektorenübergreifend)

Förderung Attraktivität Arztberuf Nachwuchsförderung

Verhältnis Kollektiv-/ Selektivvertrag …

Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access

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Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Ihre Fragen?

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