AMNOG und die Welt der PharmaRabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis
46. Berliner Krankenhaus-Seminar 23. November 2011, Berlin
Thomas Milz, Director Strategic Projects & Market Access
AMNOG und die Welt der Pharma-Rabatte - Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung in Krankenhaus und Praxis
Inhalte: Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland „AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile „AMNOG“ und seine Folgen
Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
2
Agenda:
Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland
„AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile „AMNOG“ und seine Folgen
Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
3
Reformen im Gesundheitswesen erfolgen aktuell jährlich
Modifiziert nach Dr. Dreßler, Bayer Vital
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
Einflüsse auf ein neues Medikament in Deutschland bis 2010 – per SGB V
Verordnungsausschlüsse
Nutzenbewertung
Kosten-/ Nutzenbewertung
Erstattungs-Höchstbeträge
Gemeinsamer BundesAusschuss G-BA
Therapiehinweis
Festbeträge
(Zweitmeinung) Off – Label - Use Ausnahmeliste OTC
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
5
Einflüsse auf ein neues Medikament in Deutschland bis 2010 (2)
Arzneimittel-Rahmen-Vereinbarungen Kasse / KV EVITA (Krankenkassen)
Arznei-Verordnungsreport (Prof. Schwabe / Dr. Paffrath)
GBA„unabhängige“ Beurteilung
Bremer Arzneimittel-Register
Arzt-Praxissoftware Apotheken-Software
Parallel-Importquote Arzneimittelbewertung (Prof. Fricke / Prof. Klaus) Aut Idem-Regel
Me-Too-Liste
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
6
Aktuelle gesundheitspolitische Reformen / Vereinbarungen führen im Arzneimittelbereich zur „Gleichschaltung“ GKV und PKV GKVÄnderungsgesetz (1.8.2010)
- gesetzl. Hersteller-ArzneimittelRabatte (16 %) - Preismoratorium (Ende 2013)
AMNOG (ArzneimittelmarktNeuordnungsgesetz) (01.01.2011)
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
7
Zielsetzung für die Implementierung von AMNOG Finanzierung des GKV-Systems, Prognose in 2010 für 2011: 11 Mrd. € Defizit im dt. GKV-System Implementierung des GKV-Änderungsgesetzes (1.8.2010) und des ArzneimittelMarktNeuOrdnungsGesetzes (1.1.2011) • „Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung (…) zu angemessenen Kosten
für die GKV“
1
• Wegfall der freien Arzneimittel-Preisgestaltung durch den
pharmazeutischen Unternehmer spätestens 1 Jahr nach einer Arzneimittel-Einführung in den deutschen Gesundheitsmarkt • Streichung der deutschen Arzneimittel-Preisgestaltungs-Vorreiter- und Sonderrolle im europäischen Pharmamarkt (Harmonisierung des deutschen Arzneimittelpreises mit europäischen Arzneimittelpreisen) 1 Begründung
zu §130b Abs. 1 AMNOG-E, BT-Drs. 17/2413 vom 06.07.2010
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
Zielsetzung für die Implementierung von AMNOG (2)
„Grundsätzlich soll ein Erstattungsbetrag verhandelt werden, der für den festgestellten Nutzen angemessen ist und einen Ausgleich der Interessen der Versichertengemeinschaft mit denen des pharmazeutischen Unternehmens darstellt“ 1 „Ziel ist die Kostenregulierung für Arzneimittel im festbetragsfreien Markt“ 2
1 Begründung 2
zu §130b Abs. 9 AMNOG-E, BT-Drs. 17/2413 vom 06.07.2010
11 AM-Nutzen V Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
Aktuelle Ausgabensituation im dt. Gesundheitsmarkt
1. Halbjahr 2011
Ausgaben in Mrd. €
Veränd. in Mrd. €
Ausgabenanteil
Krankenhausbehandlung
30,37
+1,23
34%
Ausgaben für vertragsärztliche Versorgung
17,11
+0,48
19%
Arzneimittel
15,35
-0,94
17%
Zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz)
4,45
+0,11
5%
Krankengeld
4,32
+0,36
5%
Verwaltungsausgaben
4,42
+0,04
5%
87,08
+2,16
100%
Leistungsausgaben insg. *
* mit Zuzahlung der Versicherten
Quelle: BMG, KV-45
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
10
Rund 20 % Ausgabenentlastung im 1. Halbjahr 2011 durch (Zwangs-) Rabatte Bruttoausgaben GKV
16,07 Mrd. €
./. HerstellerRabatt
- 1,14 Mrd. €
./. PatientenZuzahlung
- 0,92 Mrd. €
./. Entlastung RabattVerträge
- 0,69 Mrd. €
./. ApothekenRabatt
- 0,62 Mrd. €
./. GroßhandelsRabatt
- 0,08 Mrd. €
12,62 Mrd. €
GKVNettoausgaben Quellen: IMS Contract Monitor, BMG KV-45 Daten, ZI, IMS Berechnungen
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
11
Zwangsrabatte* im GKV-Markt, Jan – Sept 2011 - knapp 3 Mrd. € von Hersteller, Apotheke, Großhandel Hersteller
Apotheke
Quelle: IMS PharmaScope® GKV
Großhandel
* Ohne Rabattverträge
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
12
Pharma-Hersteller-Rabatte (16 % auf patentgeschützte Arzneimittel) finanzieren noch bis mindestens Ende 2013 die GKV- / PKV
Herstellerrabatt (Mio. € auf ApU) 1.135
69% des Zwangsrabattes entfallen auf geschützte Produkte
518 441
Einsparziel durch Erhöhung Zwangsrabatte in GKV: 1,2 Mrd. €
6%/16%Zwangsrabatt für RX und Non-Rx ohne Festbetrag 10% „Generika-Rabatt“ / ohne Rabattveträge gem. § 130a Absatz 8 SGB V
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access Quelle: IMS PharmaScope® Polo
13
Agenda:
Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland
„AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile „AMNOG“ und seine Folgen
Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
14
Die Hauptbestandteile des AMNOG
AMNOG (ArzneimittelmarktNeuordnungsgesetz) (01.01.2011)
- frühe Nutzenbewertung für neue Wirkstoffe - Stärkung RabattvertragsArzneimittel - Stärkung Aut idem -
Packungsgrößenverordnung -
PKV-Zwangsrabatte
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
15
Sonstige Regelungen im AMNOG Anwendung Kartell- / Wettbewerbsrecht auf Krankenkassen-Verträge Kostenerstattungs-Möglichkeit des Versicherten Abschaffung des Zweitmeinungsverfahren u. Bonus-Malus-Regelung
„Therapiehinweis“-Erweiterung um Anforderungen an qualitätsgesicherte Anwendung von Arzneimitteln / Qualifikation des Arztes / Empfehlungen zu Verordnungsanteilen und Patientengruppen Pharma- und Medizinproduktehersteller als direkte Vertragspartner im Rahmen der Integrierten Versorgung Möglichkeit zur Ablösung der Richtgrößenprüfung durch Prüfung der Einhaltung von Anforderungen an Wirkstoffauswahl und Wirkstoffmenge im jeweiligen Anwendungsgebiet (weitere Ausgestaltungen im GKV-VStG im Januar 2012)
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
AMNOG-Auswirkungen auf die Pharmaindustrie 1. Frühe Nutzenbewertung Einstufung durch den G-BA
(spätestens 6 Monate nach Einführung)
AM mit Zusatznutzen
AM ohne Zusatznutzen
Verhandlungsverfahren mit GKV-Spitzenverband
Einbeziehung ins Festbetragssystem, sofern festbetragsfähig Verhandlungsverfahren, sofern nicht festbetragsfähig
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
17
ArzneimittelMarktNeuOrdnungsGesetz – Preis- und Erstattungs-Prozess 2011 Produkt-Einführung / Indikationserweiterung
automatisch für alle Produkt-Einführungen mit neuen Wirkstoffen ab 1.1.2011
Nutzen-Dossier Zentrale Nutzenbewertung (IQWiG-Beauftragung durch G-BA
G-BA - Entscheidung
spätestens 3 Mte nach Launch
(i.Vgl. zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie)
Zusatznutzen
Kein Zusatznutzen
Ja
Schiedsstelle
Benchmarks: - Höhe des Zusatznutzens, - profitierende Patienten-Subgruppen - Jahrestherapiekosten Vergleichstherapie - Arzneimittelpreis in europ. Ländern
spätestens 12 Mte nach Launch
Erstattungspreis
(i.Vgl. zu einer zweckmäßigen Vergleichstherapie)
Nein
Nein
GKVSpitzenverband
spätestens 3 Mte nach Launch
Benchmark: - Preis der Vergleichstherapie
Ja spätestens 15 Mte nach Launch
Erstattungspreis
GKVSpitzenverband
Festbetrag
spätestens 9 Mte nach Launch
Erstattungspreis
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
spätestens 12 Mte nach Launch
Erstattungspreis
18
Frühe Nutzenbewertung - Welche Arzneimittel unterliegen einer Bewertung? Alle erstattungsfähigen Arzneimittel mit neuen* Wirkstoffen (automatisch) • die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht werden • die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht worden sind und eine neue Indikationszulassung erhalten • ab 1.1.2011 neu in den deutschen Markt in Verkehr gebrachte Fixkombinationen mit mindestens 1 neuem* Wirkstoff „Bestands-Markt-Produkte“** (nicht automatisch, wahrscheinlich Aufruf 12/2011) • mit wirtschaftlicher Bedeutung für das GKV-System • im Wettbewerb mit neuen Arzneimitteln, die einer „frühen Nutzenbewertung“ unterzogen wurden (=> Dossier-Einreichung innerhalb von 3 Monaten nach GBA-Aufruf)
Orphan Drugs • wenn der GKV-Umsatz im 12-Monatszeitraum nach Einführung > 50 Mio. € * neu = bestehender Unterlagenschutz für Wirkstoff ** Arzneimittel = vor dem 1.1.2011 zugelassen und in Deutschland in Verkehr gebracht Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
19
Frühe Nutzenbewertung - Welche Arzneimittel unterliegen keiner „automatischen“ Bewertung? alle Arzneimittel, die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr
gebracht werden und nur geringfügige Ausgaben* im GKV-System erwarten lassen Co-Marketing / Co-Branding-Arzneimittel, deren Lizenzgeber-Präparat vor dem 1.1.2011 zugelassen und in Deutschland in Verkehr gebracht wurde neue Fixkombinationen mit Substanzen sämtlich ohne Unterlagenschutz, die ab 1.1.2011 neu im deutschen Markt in Verkehr gebracht wurden
* < 1 Mio. € Umsatz innerhalb von 12 Monaten im GKV-System
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
20
Die Inhalte des Nutzendossiers Nach § 9 der GBA-Verfahrensordnung: - zugelassene Anwendungsgebiete - medizinischer Nutzen - medizinischer Zusatznutzen im Verhältnis zur zweckmäßigen* Vergleichstherapie • Auswirkung auf Erkrankung / Erkrankungsdauer • Auswirkung Überlebensdauer • Auswirkung auf schwerwiegende Symptome („Gesundheitszustand“) • Auswirkung auf Nebenwirkungen • Auswirkung auf Lebensqualität
- Anzahl der Patienten und Patientengruppen, für die ein therapeutisch bedeutsamer Zusatznutzen besteht - Kosten der Therapie für die Gesetzliche Krankenversicherung („Budget Impact“) - Anforderung an eine qualitätsgesicherte Anwendung * - nach internationalen Standards der evidenzbasierten Medizin - vorzugsweise Therapie, zu der Endpunktstudien vorliegen - bei mehreren Alternativen => die wirtschaftlichere Therapie (vorzugsweise mit Festbetrag) Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
21
Evidenzlage von Studien-Vergleichen (aus AM-NutzenV §5 (6) ) 1. I a Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe Ib 2. I b Randomisierte klinische Studien 3. IIa Systematische Übersichtsarbeiten von Studien der Evidenzstufe Iib 4. IIb Prospektive vergleichende Kohortenstudien 5. III Retrospektive vergleichende Studien 6. IV Fallserien und andere nicht vergleichende Studien 7. V Assoziationsbeobachtungen, pathophysiologische Überlegungen, deskriptive Beschreibungen, Einzelfallberichte,u.ä.; nicht mit Studien belegte Meinungen anerkannter Expertinnen und Experten
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
25
Quantifizierung des Zusatznutzens Kategorie
Ausmaß des Zusatznutzens
Im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie…
1
erheblich
nachhaltige und bisher nicht erreichte große Verbesserung des therapierelevanten Nutzens
2
beträchtlich
bisher nicht erreichte deutliche Verbesserung des therapierelevanten Nutzens
3
gering
bisher nicht erreichte moderate und nicht nur geringfügige Verbesserung des therapierelevanten Nutzens
4
nicht quantifizierbar
da keine wissenschaftliche Datenlage
5
kein Zusatznutzen
6
geringerer Nutzen als zweckmäßige Vergleichstherapie Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
26
Bei festgestelltem Zusatznutzen: Prozess-Rahmenvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband - Hersteller „Rabatt“ / Erstattungspreis Vereinbarung zur Verordnungsmenge Anforderungen an Zweckmäßigkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Verordnung Regelungen zu Praxisbesonderheiten
=> keine Einigung, Vermittlung der Schiedsstelle (3 Unparteiische) zu: • Definition der einzubeziehenden europäischen Länder zwecks Preisfeststellung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
27
Kriterien zur Bestimmung des Erstattungspreises das Herstellerdossier die Nutzenbewertung durch IQWiG der Beschluss des GBA über die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V der tatsächliche Abgabepreis in anderen europäischen Ländern die Jahrestherapiekosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie
= alle Kriterien sind gleich wichtig
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
28
AMNOG – Pharmaindustrieauswirkungen 2. Packungsgrößen-Verordnung „Packungsgrößen-Verordnung“ Festlegung max. Abweichungen von (neu) definierten N1/N2/N3-Maßzahlen (zum 1.1.2011 und 1.5.2011)
N1 ± 20% N2 ± 10% N3 – 5%
=> Ziel: Erleichterung der Substitution innerhalb der N-Klassen in Richtung rabattierte oder kostengünstigere Arzneimittel
Arzneimittel, deren Meßzahl für N3 zum 1.1.2011 / 1.5.2011 abgesenkt wurde,
aber noch die alte (nicht abgesenkte) Meßzahl besitzen: Ende Abverkaufsfrist 18 Monate: 30.06.2012 / 31.10.2012
GKV-Erstattung: ab 1.7.2012 / 1.11.2012 Erstattungs-Verlust
Aufdrucken eines N-Kennzeichens auf Packung erfolgt freiwillig Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
29
Konsequenzen aus der Packungsgrößenverordnungs-Änderung 2011 (In-Kraft-Treten 15.03.2011) - Markt -
Abgabemodalitäten lt. § 4 Abs. 1 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung: Arzneimittel-Verordnung nur unter Wirkstoffbezeichnung oder Produktname ohne aut idem: Regelungen über „identische Packungsgröße“ „identisch“ = Packungen mit gleichem Packungsgrößen-Kennzeichen
rabattierte Arzneimittel haben grundsätzlich Vorrang vor nicht rabattierten Arzneimitteln wenn keine rabattbegünstigten Arzneimittel im Handel sind, Abgabemöglichkeit von Packungen mit „veralteter“ N-Bezeichnung
=> immense Stärkung des Apothekers
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
30
AMNOG – Auswirkungen auf die Pharmaindustrie 3. Integrierte Versorgung Hersteller
“Mehrwert” / Rabatt Arzneimittel-Vertrag
GKV Regelversorgung
KV
ARV
Support “Mehr-Wert”
ggf. Entgelt für Support
Selektivvertrag (mit ArzneimittelVersorgung)
Abrechnung Vertrags-Support
Ärzte / Arztkooperationen / (KHS ?)
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
31
Selektivverträge im Netzbereich – Zielvorstellungen der Akteure – Erfahrungen aus 2010 GKV
Sicherstellung der Versorgung in der Region optimierte Behandlungspfade (sektorenübergreifende Schnittstellen) Verbesserung der PatientenVersorgung extrabudgetäre Leistungen
Ökonomischer Ressourcen- und Mitteleinsatz Schnittstellenoptimierung ambulanter und stationärer Bereich Senkung der Rehospitalisierungsraten Qualitätssicherung Verringerung von
KHSEinweisungen
Hersteller
Unterstützung einer rationalen und wirtschaftlichen Arzneimitteltherapie Zugang zu innovativen Therapien und Arzneimitteln Generierung / Sicherung von Marktanteilen
Vertragsamortisierung bereits im 1. Vertragsjahr Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
32
Agenda:
Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland
„AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile „AMNOG“ und seine Folgen
Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
33
Erste Ergebnisse lfd. Nutzenbewertungen Anzahl anhängiger Verfahren zur Nutzenbewertung
Verzicht auf Nutzenbewertung und Aufnahme in Festbetragsgruppe
Rücknahme Markteinführung / außer Vertrieb
NichtDossierErstellung aufgrund geringen Umsatzes
Unvollständigkeit des Dossiers = kein Zusatznutzen
a) Neueinführung von Wirkstoffen
Livazo® (Pitavastatin), HMG-CoAReduktasehemmer, Merckle Recordati
Rasilamlo® (Aliskiren und Amlodipin), Blutdrucksenker, Novartis (Nutzenbewertung = Ja; Erstattungspreis= Nein)
Dexdor® (Dexmedetomidine), Conscious Sedation, Orion
n=1
Yellox® (Bromfenac), Ophthalmologic Surgical Procedures Pain, Postoperative, Bausch & Lomb /Dr. Mann Pharma
Trajenta® (Linagliptin), DPP4Hemmer, Boehringer Ingelheim und Lilly (Unzufriedenheit mit Vergleichstherapie)
n = 23
b) Aufruf erste BestandsmarktProdukte im Dezember erwartet
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
offiiziell noch unbekannt
34
Konsequenzen der Frühen Nutzenbewertung
kein Zusatznutzen
Festbetragsgruppe existiert
Festbetragsgruppe existiert (noch) nicht
Zusatznutzen
Festbetrag
keine höheren Therapiekosten als zweckmäßige Vergleichstherapie
gegenüber zweckmäßiger Vergleichstherapie
Zuschläge auf die Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie
keine adäquate Vergleichstherapie / Therapiealternative vorhanden
v.a. Einbeziehung des europäischen Preisniveaus
Ende der freien Preisbildung in Deutschland
Fester Rabatt in Euro; Erstattungsbetrag ist öffentlich Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
35
Agenda:
Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland
„AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile „AMNOG“ und seine Folgen
Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
40
Strategien der Pharmaindustrie - Etablierung von „Market Access“-Bereichen
Market Access (= Marktzutritt, Marktzugang) (lt. Wikipedia) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes an
einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Ist es dem Subjekt nicht oder nur schwer möglich, an dem Markt teilzunehmen, so liegen Markteintrittsbarrieren vor, die mit einer Markteintrittsstrategie überwunden werden können.
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
41
„Market Access“ in der Pharmaindustrie Ziel: Sondierung / Selektion / Abdeckung aller marktrelevanten Entscheidungsträger mit (Erstattungs-)preis und VerordnungsEinfluss neben den klassischen Marketing- und Vertriebs-Zielgruppen (i.d.R. Arzt / Apotheker jeweils in Klinik und Praxis) und Initiierung / Etablierung relevanter Prozesse im Unternehmen
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
42
„Stakeholder“ im Pharmamarkt = Beeinflusser von Therapie-Entscheidungen Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte
IQWiG
Apotheker
BMG
Entscheider in Krankenhäusern/ Ketten/Einkaufsgemeinschaften
BfArM
Pharmakologen (Prof. Fricke, Prof. Schwabe)… Krankenkassen (GKV / DKV) Medizinischer Dienst der Kassen Kassenärztliche Vereinigungen Ärztekammern
Ärztliche Berufsverbände Ärztevereinigungen
Bundespolitiker
Landespolitiker Gesundheits-/Wirtschaftsausschüsse
BAH
BPI VFA
Arzt-Praxissoftware-Hersteller Apotheken-Sotware-Hersteller
…..
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
43
Agenda:
Gesundheitspolitik und -markt in Deutschland
„AMNOG“ – Die wesentlichen Bestandteile „AMNOG“ und seine Folgen
Aktivitäten der Pharmaindustrie Ausblick und Zusammenfassung
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
44
Ausblick Nutzenbewertung - Offene Fragen • Wie und wann werden „Bestandsmarkt-Produkte“ involviert? • Wie werden „Bestandsmarkt-Produkte“ von der Nutzenbewertung von Produkten gleicher Indikation / Substanzklasse tangiert? • Was ist die jeweilige zweckmäßige Vergleichstherapie? • Wie sieht in 2012 ein Erstattungsbetrag für AM mit Zusatznutzen aus? • Existieren Patientensubgruppen, an denen sich ein Nutzen besonders nachweisen lässt? • Wird sich in globalen Unternehmen aufgrund des deutschen NutzenbewertungsProzesses das Phase 3-Programm ändern lassen? • Wie passen bisheriges Phase 3-Prozedere (Placebo-Vergleiche) mit dem Ziel „Zulassungs-Erreichung“ und der neue Prozess „Erstattungspreis“ zusammen? • Bleibt Deutschland in Europa weiterhin eine Größe für „Referenzpreise“?
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
45
Ausblick Nutzenbewertung - Voraussichtliche Auswirkungen • Arzneimittelpreise werden in Deutschland sinken und sich europäischen
Preisen anpassen • Deutschland wird endgültig nicht mehr die „Apotheke der Welt“ sein •
deutsche Arzneimittelpreise werden sich im europäischen Durchschnitt einordnen
•
einige Produkte werden direkt nach Zulassung im deutschen Arzneimittelmarkt nicht eingeführt werden (aufgrund anfangs fehlender Zusatznutzen-Belege), Pharmakonzerne werden sich für Einführungen in europ.Ländern entscheiden, in denen der bestmögliche wirtschafliche Preis erzielbar ist
• geringere Forschungs- und Fortbildungsinvestitionen in Deutschland ?? • perspektivisch werden sich Netto-Arzneimittelpreise im ndgl. Bereich und im KHS-Bereich angleichen (niedriger Abgabepreis des pharmaz. Unternehmens, geringere / keine Rabatte mehr im Krankenhaus-Bereich • Chance für den ndgl. und KHS-Bereich Konzeptentwicklung zur Generierung von Studiendaten / Versorgungsforschungsdaten zwecks ZusatznutzenBestimmung Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
46
Market Access “Tower” im Dschungel pharmamarketing- und vertriebsbeeinflussender Veränderungen Gesundheitsfonds Zusatzbeitrag
§73b Hausarztverträge §73c besondere ambulante Versorgung
Sachleistungsprinzip vs. Kostenerstattung
KodierRichtlinien
Kassenfusionen n = 153 (1.10.2011)
OnlineAbrechnung
Elektronische Gesundheitskarte
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
Regionale Selektivverträge §140 §73b / 73c
Praxis-Software Ärztliche HonorarReform EBM / GoÄ Rabattverträge (§130a) / Ausschreibungen … 47
Ausblick GKV-Versorgungsstruktur-Gesetz,1.1.2012 Verbesserung Verzahnung Leistungssektoren
Fächendeckende, wohnortnahe Versorgung
Flexibilisierung vertragsärztl. Vergütung
Abbau von Überversorgung und Fehlsteuerung
Optimierung Richtgrößen / Wirtschaftlichkeitsprüfungs-Prozess
Delegation ärztl. Leistungen
Ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) (sektorenübergreifend)
Förderung Attraktivität Arztberuf Nachwuchsförderung
Verhältnis Kollektiv-/ Selektivvertrag …
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
48
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Ihre Fragen?
Thomas Milz, Strategic Projects & Market Access
49