STADT

NEUSS

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BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

SITZUNGSDATUM

Öffentlich

18, Rat

27.10.2006

TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN

SEITE

FORMALIEN, WAHLEN USW. TOP 1

8

TOP 2

8

TOP 3

9

TOP 3.1

9

TOP 3.2

11

TOP 4

12

TOP 5

12

ENTGEGENNAHME DER BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN DER FACHAUSSCHÜSSE Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 24.08.2006 TOP 6

12

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 26.10.2006 TOP 7

17

Jugendhilfeausschuss vom 27.09.2006 TOP 8

17

Schulausschuss vom 13.09.2006 TOP 9

18

BESCHLUSSFASSUNGEN DES RATES TOP 10

19

TOP 11

20

TOP 12

21

ANTRÄGE TOP 13

24

TOP 14

25

ANFRAGEN TOP 15

27

TOP 16

27

TOP 17

27

STADT

NEUSS

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BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG TOP 17.a

28

TOP 18

29

Seite 3 ART DER SITZUNG

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27.10.2006 TAGESORDNUNG

Öffentlich FORMALIEN, WAHLEN USW. TOP 1

Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit

TOP 2

Genehmigung der Tagesordnung

TOP 3 TOP 3.1

Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 68: Zusammenlegung der Alfred-Delp-Schule (katholische Bekenntnisschule) und der Anne-Frank-Schule (Gemeinschaftsgrundschule) (RAT271006-04383.doc)

TOP 3.2

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 69: Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen vom 13.09.1968, zuletzt geändert durch die Rechtsverordnung vom 20.07.2006 (RAT271006-04399.doc)

TOP 4

Umbesetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien

TOP 5

Einwohnerfragestunde

ENTGEGENNAHME DER BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN DER FACHAUSSCHÜSSE Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 24.08.2006 TOP 6

Bauliche Entwicklung Grimlinghausen-Südost  Gundsatzbeschluss (APS310106-03524)

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 26.10.2006 TOP 7

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V127/3 - Nahversorgungsmarkt Gielenstraße/Her-mannsplatz - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) • Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange • Auslegungsbeschluss (APS261006-04406.doc) Anlage

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27.10.2006 TAGESORDNUNG

Jugendhilfeausschuss vom 27.09.2006 TOP 8

Jugendhilfeplanung, hier: „Tagesbetreuung von Kindern“ (JHA110506.doc)

Schulausschuss vom 13.09.2006 TOP 9

Schulorganisatorische Maßnahmen; hier: Heinrich-Böll-Schule - städtische Gemeinschaftshauptschule (SCH130906-04255.doc)

BESCHLUSSFASSUNGEN DES RATES TOP 10

Bewerbung der Stadt Neuss zum NRW-Tag 2009/2010 (RAT271006-04409.doc)

TOP 11

Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags in dem Verfahren der Stadt Neuss gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wegen Regelung der Vollziehung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf vom 9. November 2005 (RAT271006-04424.doc) Anlage

TOP 12

Gestattungsvertrag im Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule am Rhein in Neuss (RAT271006-04425.doc)

ANTRÄGE TOP 13

Antrag der FDP-Fraktion betr.: Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen 2007 (RAT271006-04426)

TOP 14

Antrag der Fraktion Unabhängige/Linkspartei betr.: Volksinitiative „Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“ (RAT271006-04439)

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27.10.2006 TAGESORDNUNG

ANFRAGEN TOP 15

Anfrage von Frau Stv. Wellens und Herrn Stv. Hamacher betr.: Möglichkeiten städtischer Einflussnahme auf die Sauberkeit der Stichstraße vor dem Seiteneingang des Neusser Hauptbahnhofs (Further Str., vor der Radstation) (RAT271006-04438) Anlage

TOP 16

Anfrage von Frau Stv. Lakner betr.: Integrationsproblematik bei Spätaussiedlern (RAT271006-04450)

TOP 17

Anfrage von Herrn stellvertretenden Bürgermeister Nickel und Herrn Stv. Dr. Geerlings betr.: Vermeidung von Kindesmisshandlungen (RAT271006-04453) Anlage

MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG TOP 17.a Zusammenkunft des Rates nach der letzten Ratssitzung im Jahre 2006 (RAT271006-04419)

TOP 18

Einwohnerfragestunde

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27.10.2006 SITZUNGSTEILNEHMER

SITZUNGSORT

SITZUNGSBEGINN / SITZUNGSENDE

Ratssaal

16:06 / 19:21

Sitzungsdauer Öffentliche Sitzung

Beginn - Ende 16:06 - 19:21

Vorsitz Herr Bürgermeister Napp (außer zu TOP 13 und 14), Frau 1. Stellvertr. Bgm. Quiring-Perl (zu TOP 13 und 14) Rats-/Ausschussmitglieder bzw. deren Vertreter CDU Herr Stv. Baum, Herr Stv. Dr. Geerlings, Herr Stv. Giffeler Herr Stv. Goerdt, Herr Stv. Hamacher, Frau Stv. Hau, Herr Stv. Hick Herr Stv. Himmes, Frau Stv. Holt, Herr Stv. Dr. Hüsch Frau Stv. Hustedt, Herr Stv. Irnich, Herr Stv. Kaster Herr Stv. Kattner, Frau Stv. Kilb, Herr Stv. Knipprath Herr Stv. Köhn, Herr Stv. Dr. Koenemann, Herr Stv. Kracke Herr 3. stellvertr. Bgm. Nickel, Frau Stv. Nikolai (16:06 - 17:30) Frau 1. stellvertr. Bgm. Quiring-Perl, Herr Stv. Rosen, Herr Stv. Sahnen MdL Frau Stv. Schäfer, Herr Stv. Schiffers, Herr Stv. Schneider Herr Stv. Thywissen, Frau Stv. Tiemann (16:13 - 19:21) Frau Stv. von Nollendorf (16:12 - 19:21), Frau Stv. Wellens SPD Herr Stv. Breuer, Herr Stv. Gurmann (16:06 - 19:15) Frau Stv. Hohlmann, Herr Stv. Jansen, Frau Stv. Kelleter Frau Stv. Lakner, Herr Stv. London, Herr Stv. Ott, Herr Stv. Rohmer Frau Stv. Schacht-Ceyhan, Frau 2. stellvertr. Bgm. Staps, Herr Stv. Stolz Herr Stv. van der Kemp, Herr Stv. Zehnpfennig Bündnis 90 / DIE Frau Stv. Arndt, Herr Stv. Hinzen, Herr Stv. Kehl GRÜNEN Herr Stv. Klinkicht, Herr Stv. Zander FDP Frau Stv. Broll, Herr Stv. Dr. Köppen Unabhängige/Links Herr Stv. Pickert-Goldenbogen, Herr Stv. Quentin, Herr Stv. Sperling partei Parteilos Herr Stv. Pietsch Es fehlten entschuldigt SPD Herr Stv. Jahn FDP Herr Stv. Dr. Rohde Verwaltung Herr Erster Beigeordneter Söhngen, Herr Stadtkämmerer Gensler, Herr Beigeordneter Goldammer, Frau Beigeordnete Dr. Zangs, Herr Beigeordneter Pfitzer, Herr Beigeordneter Dr. Ferfers, Herr Dezernent Häck, Herr Biskupek (9), Herr Mietzen (13), Herr Dorschner (15), Herr Kokol (30), Herr Heyer (61), Herr Habermann (400)

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27.10.2006 SITZUNGSTEILNEHMER

SITZUNGSORT

SITZUNGSBEGINN / SITZUNGSENDE

Ratssaal

16:06 / 19:21

Schriftführung Frau Rath (15), Frau Bäumken (15) Gäste ---Bemerkungen ----

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27.10.2006

FORMALIEN, WAHLEN USW.

TOP 1

Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit

Beschluss Es wird festgestellt, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass Beschlussfähigkeit vorliegt. Abstimmungsergebnis einstimmig TOP 2

Genehmigung der Tagesordnung

Beschluss TOP 2 vertrauliche Tagesordnung – Zusammenkunft des Rates nach der Sitzung am 15.12.06 – wird als TOP 17a öffentliche Tagesordnung behandelt. Im Übrigen wird die Tagesordnung genehmigt. Abstimmungsergebnis einstimmig Anmerkung zur Beschlussfassung Der Antrag von Herrn Klinkicht, den Tagesordnungspunkt 6 abzusetzen, wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis 27 Nein-Stimmen (CDU) 24 Ja-Stimmen (1 CDU, 12 SPD, 5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3 Unabhängige/Linkspartei, 2 FDP, 1 fraktionslos) Frau Staps und Herr Jansen erklären sich bei TOP 6 für befangen und wirken bei der Beratung und Abstimmung nicht mit. Diskussion Herr Klinkicht beantragt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, TOP 6 der öffentlichen Tagesordnung – Bauliche Entwicklung Grimlinghausen-Südost – abzusetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt bestehe keine vernünftige städteplanerische Entwicklung, die zu einer Beurteilung der Umsetzung des Bauvorhabens befähige. Die Verwaltung müsse mit der Vorlage einer städtebaulichen Planung unter Berücksichtigung des demografischen Faktors in Vorleistung treten. Der Antrag wird abgelehnt. Herr Breuer macht darauf aufmerksam, dass Frau Staps und Herr Jansen sich für befangen erklären und bei der Abstimmung nicht mitwirkten.

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27.10.2006

Herr Quentin verweist auf sein Schreiben vom 25.10.06 an den Bürgermeister, mit dem er um Berichterstattung zu den Themen Zinsmanagement, Sparkassenfusion Neuss-Krefeld, Stadtwerkefusion Neuss-Krefeld, Fusion der Häfen Düsseldorf-Neuss und Krefeld, Ergebnisse vom Weltsparkassentag in Kuala Lumpur und Expo Real München bittet.

TOP 3

Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen

TOP 3.1

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 68: Zusammenlegung der Alfred-Delp-Schule (katholische Bekenntnisschule) und der Anne-Frank-Schule (Gemeinschaftsgrundschule) (RAT271006-04383.doc)

Beschluss Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung Nr. 68 wird gem. § 60 GO NRW genehmigt: Vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Entscheidung über das Ergebnis des Bestimmungsverfahrens ist die zum 01.08.2007 von Amts wegen zu errichtende 4zügige Grundschule in Neuss-Wecvkhoven eine Gemeinschaftsgrundschule. Die Schule führt mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 die Bezeichnung „städtische Gemeinschaftsgrundschule“. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken entsprechend zu ändern, Abstimmungsergebnis 7 NEIN (7 CDU) 26 Enthaltungen (24 CDU, 2 FDP) Diskussion Frau Kelleter gibt für die SPD-Fraktion folgende Erklärung ab: „Wir von der SPD-Fraktion stimmen natürlich dem Dringlichkeitsantrag zu. Nicht weil Fr. Hohlmann mit unterschrieben hat, sondern weil meine Fraktion voll hinter dem Inhalt und der Maßnahme steht. Dieser Dringlichkeitsbeschluss war für die Mehrheitsfraktion ein Schrecken, und sie dachten bestimmt auch - es gäbe ein Ende. Leider hat die unnötige, unschöne Geschichte in Weckhoven Schaden hinterlassen, der nur schwer wieder verheilen wird. Die CDU war falsch beraten und sie hat falsch beraten. Einige verhielten sich nicht nur wie verirrte Schafe, sondern eher wie Lemminge. Und hätte der Bürgermeister nicht diesen Dringlichkeitsbeschluss auf den Weg gebracht, sie wären in den Abgrund gelaufen. In den Wochen der Diskussion ist die Arbeit des ökumenischen Miteinander und der Integration teilweise zerstört worden. Denn ich habe selbst gehört, wie sich I-Dötzchen auf der Straße gegenseitig angesprochen haben: „Du bist ja gar kein richtiger Mensch, du gehst in die falsche Kirche oder „Anne-Frank- macht mich krank, Alfred - Delp - du bist der Held!“ Was mich allerdings viel mehr getroffen hat, war die Unehrlichkeit. Im Vorfeld des Schulartbestimmungsverfahrens wurde eine für Weckhoven unsinnige Forderung aufgestellt und in die Öffentlichkeit getragen.

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27.10.2006

Wenn Sie in einen Wahlkampf zum Erhalt der katholischen Grundschule gegangen wären, hätte ich ggfls. noch Verständnis gehabt, aber man versuchte mit falschen Aussagen und Aktionen eine Schulform zu ermöglichen, die für Weckhoven so schädlich wäre wie ein Spielkasino und rechtlich überhaupt nicht machbar. Der Gipfel ist jedoch: Diese Verbundschule sollte nicht wegen des Erhaltes eines katholischen Zweiges errichtet werden. Und das meine Damen und Herren nenne ich einen Skandal ohne Gleichen, man wollte diesen Zweig, damit keine ausländischen Kinder in die Klasse kommen. Den Beweis kann ich Ihnen liefern. Eltern haben jetzt ihre Kinder von der Alfred-Delp-Schule an einer anderen Schule angemeldet, und nicht wie man vermutet, an der katholischen Grundschule Dreikönigen, nein, an der Gemeinschaftsgrundschule Richard-Schirrmann-Schule, Hoisten. Dort sind von 196 Kindern drei Kinder türkischer Herkunft und drei aus anderen europäischen Ländern. Weckhoven hat Schaden genommen. Die Zeit wird zeigen, ob es wieder ein gemeinsames WIR geben kann. Weckhoven braucht nur eine Gemeinschaftsgrundschule für alle Menschen, egal welchen Glaubens und welcher Nationalität. Ich hoffe, die Zukunft wird es geben“. Herr Dr. Koenemann bedauert den Wortbeitrag von Frau Kelleter, weil er mit zur Spaltung beitrage und Weckhoven schade. Die CDU-Fraktion lasse sich ihre Überzeugung nicht nehmen. Das neue Schulgesetz lasse die aufgezeigte Möglichkeit ausdrücklich zu. Man werde der Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen, weil man sie weder von der Sache noch aufgrund des zeitlichen Ablaufs für erforderlich halte. Herr Klinkicht bezeichnet die Diskussion als bedauerlich. Er dankt dem Bürgermeister ausdrücklich für dessen konsequentes Handeln. Frau Hohlmann stellt fest, dass sie die Dringlichkeitsentscheidung als stellvertretende Vorsitzende des Schulausschusses unterschrieben habe. Sie verweist auf die einstimmige Entscheidung des Rates vom 17.02.2006 über eine vierzügige Grundschule in Weckhoven nach langen Diskussionen. Die CDU-Fraktion habe immer deutlich gemacht, dass sie das Elternvotum zur Bestimmung der Schulart befürworte und sich nach dem Willen der Eltern richte. Aufgrund des eindeutigen Elternwillens zu einer Gemeinschaftsschule habe sie Handlungsbedarf gesehen. Das Anmeldeverfahren für die Grundschulen beginne mit dem 1.8. des Vorjahres (1.8.2006) und solle am 15.11. beendet sein. Soll-Vorschriften im Schulgesetz seien eigentlich Muss-Vorschriften. Die Weckhovener Eltern hätten ein Recht auf zügige Umsetzung der getroffenen Entscheidung und eine zügige Anmeldung der Schulneulinge gehabt. Frau Hohlmann zeigt die einzelnen Verfahrensschritte auf. Die SPD-Fraktion befürworte im Übrigen Grundschulverbünde an Stellen, wo die Nahversorgung in Stadtteilen wichtig sei, im Fall Weckhoven aus guten Gründen allerdings nicht. Herr Dr. Köppen stimmt namens der FDP-Fraktion aufgrund fehlender Dringlichkeit nicht zu. Der Bürgermeister habe die demokratischen Entscheidungsrechte des Rates außer Kraft gesetzt und Frau Hohlmann für das parteipolitische Ziel grundlegende demokratische Rechte des Rates geopfert. Herr Irnich schließt sich der Auffassung von Herrn Dr. Köppen an. Er moniert die von Frau Kelleter angefangene Diskussion.

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27.10.2006

Herr Breuer verdeutlicht, dass Frau Kelleter den von der CDU produzierten Zorn und Ärger vor Ort deutlich gemacht habe. Er verweist auf den eindeutigen Elternwillen und die einstimmige Entscheidung des Rates zur Gemeinschaftsgrundschule. Bei der Dringlichkeitsentscheidung handele es sich um eine sachgerechte und dringend erforderliche Entscheidung, getragen vom Bürgermeister sowie der Vorsitzenden des Schulausschusses, Frau Stv. Wellens und stellv. Vorsitzenden, Frau Stv. Hohlmann. Bekenntnisschulen seien auch in Neuss nicht mehr up to date. Menschen suchten eine gute, qualifizierte Schule, die sie auch in der Gemeinschaftsschule fänden. Herr Quentin bezeichnet den Vortrag von Frau Kelleter als engagiert und sachlich, die Grundsatzpolitik zum Thema Schule in der CDU-Fraktion als katastrophal und verweist auf verschiedene Presseartikel der CDU. Die Dringlichkeitsentscheidung sei zur Vermeidung weiterer Unsicherheiten in Weckhoven geboten gewesen. Frau Holt beanstandet, dass Frau Kelleter eine Schule leichtfertig in der Öffentlichkeit mit einem Spielkasino vergleiche. Im Übrigen handele es sich nicht um den Wunsch besonderer Katholiken zur Einführung einer Verbundschule. Es gebe einen hohen Prozentsatz von Eltern, die sich für eine Verbundschule ausgesprochen hätten. Frau Hohlmann sieht die Dringlichkeit auch seitens der CDU als gegeben, weil diese am gleichen Tag einen diesbezüglichen Termin im Landtag gehabt und Frau Wellens die zweite Dringlichkeitsentscheidung unterschrieben habe. Nun sei entsprechend des Elternvotums entschieden und der richtige Weg eingeschlagen. Herr Kaster betont, dass eine Dringlichkeitsentscheidung begründet gewesen wäre, wenn dadurch die Rechte der Kinder gewahrt und Schaden von ihnen abgewendet worden wäre. Nach Auffassung der CDU-Fraktion habe keine Eile bestanden, in dieser Weise das Anmeldeverfahren zu forcieren. Man stehe am Anfang des Schuljahres. Wenn eine neue Kombination in einem Grundschulsystem erfolge, nämlich Verbundschule mit Gemeinschaftsschule und einem Teil Bekenntnisschule, wäre eine generelle Abstimmung dazu ideal gewesen. Aufgrund des nicht eindeutigen Elternwillens sei die rechtliche Konsequenz die Gemeinschaftsschule gewesen. Die CDU-Fraktion habe die Möglichkeit einer Verbundschule nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen in Betracht gezogen.

TOP 3.2

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 69: Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen vom 13.09.1968, zuletzt geändert durch die Rechtsverordnung vom 20.07.2006 (RAT271006-04399.doc)

Beschluss Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung Nr. 69 wird gem. § 60 GO NRW genehmigt: Vorbehaltlich der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Errichtung einer Gemeinschaftsgrundschule in Neuss-Weckhoven wird wie folgt beschlossen: Die Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Neuss wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Abstimmungsergebnis einstimmig

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27.10.2006

TOP 4

Umbesetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien

Beschluss Die nachfolgende Umbesetzung wird als einheitlicher Wahlvorschlag der Ratsfraktionen beschlossen:

Jugendhilfeausschuss Kreispolizeibehörde beratendes Mitglied

bisher: s.B. Wilfried Gatzweiler neu: s.B. Frank Reuters

stellvertretendes beratendes Mitglied

bisher: s.B. Ewald Eifert neu: N.N.

Abstimmungsergebnis einstimmig

TOP 5

Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.

ENTGEGENNAHME DER BESCHLUSSEMPFEHLUNGEN DER FACHAUSSCHÜSSE Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 24.08.2006 TOP 6

Bauliche Entwicklung Grimlinghausen-Südost  Gundsatzbeschluss (APS310106-03524)

Beschluss 1.) Es wird eine klassische Bürgerbeteiligung durchgeführt. 2.) Der Erweiterung des Ortsteils Grimlinghausen in Richtung Südosten sowie dem vorgelegten Strukturkonzept wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage einen Rahmenplan erarbeiten zu lassen , die Einleitung des erforderliche Flächennutzungsplanänderungsverfahrens vorzubereiten und beides zur Beschlussfassung vorzulegen. Abstimmungsergebnis 1.) einstimmig 2.) 31 Ja, 24 Nein

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Anmerkung zur Beschlussfassung In der Beratungsunterlage wird der Satz „Dieses Erschließungssystem erlaubt die spätere Anbindung von weiteren Siedlungsflächen.“ gestrichen Die Änderung der Beschlussempfehlung erfolgte auf Antrag von Herrn Klinkicht. Der Antrag auf geheime Abstimmung zu Nummer 2 der Beschlussempfehlung erfolgte auf Antrag von Herrn Klinkicht und wurde mit mehr als 1/5 der Ratsmitglieder angenommen. Die Stimmzettel sind dem Original der Niederschrift beigefügt. Frau Staps und Herr Jansen erklären sich für befangen. Sie nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Diskussion Herr Klinkicht macht deutlich, dass mit Annahme der vorliegenden Beschlussempfehlung die Wohnungssituation in Neuss und die Interessen der Grimlinghausener Bürger nicht berücksichtigt würden. Die weitere Entwicklung des Wohnungsmarktes sei z.Zt. unbekannt. Über 100 Wohnungen ständen leer. Grimlinghausen sei in den letzten Jahren exorbitant gewachsen und die Infrastruktur sowie das Zusammenleben noch nicht gewährleistet. Die Auswirkungen von Allerheiligen müssten erst einmal abgewartet werden. Herr Klinkicht hält es für bedenklich, wenn die Verwaltung mit der Vorlage gleichzeitig die Option zu einer weiteren großflächigen Bebauung eröffne, die künftige Entwicklungen in gleicher Größenordnung möglich mache. Er stellt den Erweiterungsantrag, als Punkt 1 in die Beschlussempfehlung aufzunehmen, vor allen weiteren Planungsschritten in Grimlinghausen eine Bürgerbefragung durchzuführen. Auf Nachfrage von Herrn Napp bestätigt er eine Bürgerbeteiligung. Herr Napp hält entgegen, dass 100 leerstehende Wohnungen bei 68.000 Wohneinheiten mehr als eine Vollvermietung bedeuteten. Aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages von Herrn Irnich erklärt Herr Napp, dass die Verwaltung eventuelle Befangenheiten geprüft habe und die Auffassung vertrete, dass es für Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder der GWG bei der vorliegenden Entscheidung keine Befangenheit gebe. Frau Staps und Herrn Jansen erklären sich für befangen. Herr Breuer informiert, dass die SPD-Fraktion die Auffassung vertrete, dass eine Befangenheit vorliege. Die GWG besitze ein großes Interesse an der Grundsatzentscheidung, die möglicherweise finanzielle Auswirkungen nach sich ziehe. Herr Ott erinnert daran, dass die SPD-Fraktion bereits in der Ratssitzung am 21.03.1997 keine Zustimmung zum Gebietsentwicklungsplan gegeben und von einer Stadtplanung ohne Augenmaß gesprochen habe, weil im südöstlichen Bereich von Grimlinghausen auf insgesamt 32 ha eine weitere Bebauung vorgesehen worden sei. Nach fast neun Jahren stehe heute der Grundsatzbeschluss an. Grimlinghausen sei in der Zeit von 1992 – 2006 nahezu um das Doppelte gewachsen und besitze z.Zt. ca. 8.300 Einwohner.

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27.10.2006

Herr Ott erinnert in diesem Zusammenhang an die damaligen Forderungen seiner Fraktion für weitere Kindergärten und ein Kinder- und Jugendzentrum und den Beschluss der CDU-Fraktion zur Schließung der Realschule Grimlinghausen. Mit der vorgesehenen Bebauung werde Grimlinghausen weiter wachsen. Mit der bisherigen Bebauung in Grimlinghausen-Süd, östlich der Volmerswerther Straße und der vorgesehenen auf dem ehemaligen Friedhofserweiterungsgelände sei nach Auffassung der SPD-Fraktion in diesem Stadtteil das Ende der Fahnenstange wohl genügend erreicht. Darüber hinaus würde mit der vorgesehenen Bebauung auch die Zerstörung eines bedeutsamen Landschaftsfreiraumes stattfinden. Eine sensible Planung müsse zwischen einer Bebauung einerseits und dem Erhalt von Landschaft und Natur andererseits einen Ausgleich ermöglichen. Die SPD-Fraktion verneine den vorliegenden Grundsatzbeschluss entschieden. Nach Auffassung von Herrn Dr. Köppen ist es der Verwaltung nicht gelungen, einen schlüssigen und ausreichenden Bedarfsnachweis zu erbringen. Sie berufe sich auf Überlegungen der GWG. Im Übrigen müsse man sich fragen, ob ein solches Vorhaben und auch andere Zersiedelungen der Landschaft vereinbar seien mit dem generellen Anliegen einer verstärkten Bevölkerungsrückführung in die Innenstädte. Die FDP-Fraktion erkenne aufgrund der stadtplanerischen Sünden aus den 90er Jahren und der außerordentlich verdichteten Bebauung in Grimlinghausen das berechtigte Interessen der Grimlinghauser Bürger an, vorerst keine neuen Baugebiete zu erschließen. Die starke Bauverdichtung habe den Charakter des Ortes völlig z.T. in unerwünschter Weise total verändert. Das mit der Bauverdichtung einhergehende erhebliche Bevölkerungswachstum stelle große Anforderungen an die Integrationskraft und Infrastruktur. Die geplante neue Landhaussiedlung mit ihrem Grünanteil setze sich zwar erkennbar von den städtebaulichen Fehlern der Vergangenheit ab, trotzdem sei es nach Meinung der FDP-Fraktion völlig unangebracht, gegen den Willen der Bevölkerung den Vorschlag der Verwaltung ohne schlüssigen Bedarfsnachweis durchzusetzen. Man habe mit den Grimlinghausener Bürgern mehrere Wochen in engem Kontakt gestanden und keinen Bedarf erkennen können. Herr Baum informiert über ein Gespräch mit dem Düsseldorfer Oberbürgermeister im Rahmen der Expo Real in München, wonach sich Düsseldorf wieder verstärkt dem gehobenen Wohnungsbau zuwenden wolle. Im Rahmen des demografischen Wandels ständen die Kommunen untereinander im Wettbewerb. Die CDU-Fraktion wolle die bauliche Entwicklung in Grimlinghausen Südost auf den Weg bringen. Die Stadt Neuss könne im Gegensatz zu vielen anderen Städten familiengerechtes Wohnen im Grünen anbieten. Das Strukturkonzept zeige, dass kein zweites Grimlinghausen-Süd entstehe. Die ursprünglich doppelt so groß vorgesehene Fläche sei reduziert worden. Es handele sich nunmehr um ca. 170-190 frei stehende, gehobene Einfamilienhäuser mit Grundstücksflächen von ca. 450-500 qm. Im unmittelbar in der Nähe liegenden Gewerbegebiet gebe es Firmen mit vielen Führungskräften, die sich in Neuss niederlassen wollten und entsprechende Wohnmöglichkeiten suchten. Das Strukturkonzept beinhalte auch eine Verkehrsentlastung für Grimlinghausen, z.B. durch eine Verkehrsableitung in Richtung B 9 und einen Kreisverkehr am Kuhweg. Die Realisierung des Konzeptes bedürfe mindestens eines Zeitrahmens von 5-10 Jahren. In dieser Zeit dürfte Allerheiligen II zugelaufen sein, sodass wieder ein Bedarf bestehe. Nach den derzeitigen Erkenntnissen gebe es in der Stadt Neuss einen jährlichen Bedarf an Einfamilienhäusern von ca. 200 Stück. Herr Baum erklärt sich damit einverstanden, im ersten Satz der Beschlussempfehlung das Wort „grundsätzlich“ einzufügen. Zur Verhinderung einer weiteren Ausuferung der Bebauung für die Zukunft beantragt er, im dritten Absatz auf Seite 2 der Beratungsunterlage folgenden Satz zu streichen: „Dieses Erschließungssystem erlaubt die spätere Anbindung von weiteren Siedlungsflächen“.

Herr Quentin erinnert bezüglich der Bedarfszahlen an die Aussage des OVG’s Münster vor einigen Jahren zum geltend gemachten Bedarf für das Baugebiet Allerheiligen.

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Die baulichen Veränderungen aufgrund des in den 90er Jahren veränderten Gebietsentwicklungsplanes für Grimlinghausen seien schneller als angenommen realisiert worden. Die vorgesehene zweite Hälfte werde seines Erachtens innerhalb der nächsten 10 Jahre auch noch kommen. Zur Verhinderung von Schleichverkehren bedürfe es keiner neuen Wohnbebauung, sondern lediglich des Baus einer Straße. Die Volmerswerther Straße sei inzwischen aufgrund von Anliegeraktionen nicht mehr so belastet. Für Herrn Quentin handelt es sich bei der vorgesehenen Bebauung um eine typische Zersiedelungsbebauung, von der man seit Jahrzehnten Abstand nehmen wolle. Nach Auffassung von Herrn Kaster hätten die Grimlinghausener Bürger zu Recht Anspruch darauf, dass ihre Sorgen ernst genommen würden. Er bezeichnet die Entwicklung von Grimlinghausen in den letzten 15 Jahren mit einem Bevölkerungszuwachs von rund 3.000 neuen Einwohnern aufgrund einer hoch verdichteten Bebauung als bemerkenswert. Deshalb sei ein behutsames Vorgehen angebracht. Im Rahmen einer Bürgerversammlung seien die Entwicklungschancen, jedoch auch die damit verbundenen Schwierigkeiten verdeutlicht worden. Über 60 Grimlinghausener Bürger beabsichtigten, im vorgesehenen erweiterten Ortsteil zu bauen. Die komplett vorhandene Infrastruktur bedürfe diesbezüglich keiner zusätzlichen Aktivitäten. Die Stadtentwicklung in Neuss beruhe darauf, dass Neuss sich mitten in einer der interessantesten Regionen Deutschlands und Europa mit positiver Entwicklung für Industrie und Gewerbe befinde. Es gebe einen immanent steigenden Wohnflächenbedarf. Die bisherige Erfahrung zeige, dass Einfamilienhausgebiete die Stadtplanung noch nie bedrängt bzw. gekippt hätten. Allerheiligen sei so weit vorgeschaltet, dass die Realisierung des neuen Baugebietes in Grimlinghausen innerhalb der nächsten 10 Jahre und mehr möglich werde. Herr Stolz erinnert an die „abenteuerlichen“ Berechnungen zum Baugebiet Allerheiligen. Er bezeichnet es als optimistische Einschätzung, dass Allerheiligen bis ca. 2015 bebaut sei. Grimlinghausen müsse abgeschlossen werden und zur Ruhe kommen, der Druck auf die Gemeinschaften nachlassen. Herr Stolz spricht sich dafür aus, diese Gefälligkeitsplanung ad acta zu legen. Frau Arndt verweist auf die bisherigen Erfahrungen zu Begründungen der Verwaltung bezüglich neuer Baugebiete. Auch bei der Entscheidung über das Baugebiet Volmerswerther Straße habe es sich angeblich nur noch um den letzten Schritt mit einer erforderlichen Ortsabgrünung gehandelt. Man sollte sich mit der künftigen Entwicklung der Stadt Neuss befassen, die Grundlagen für weitere Überlegungen schaffen und nicht jetzt noch neue Baugebiete auflegen, die eventuell in 5-10 Jahren zum Tragen kämen. Die von Herrn Baum angedeutete Konkurrenz unter den Kommunen werde von Fachleuten auch mit „Kannibalismus“ bezeichnet. Jede Kommune versuche, anderen das Wasser abzugraben. Bezüglich der erforderlichen 200 Eigenheime pro Jahr besitze die Stadt Neuss ihres Erachtens aufgrund vorhandener Bauprojekte bereits einen Vorrat. Herr Klinkicht verweist auf die Baugebiete Allerheiligen, Furth und Holzheim. Nach Aussage der Verwaltung sollte es in naher Zukunft keine neuen Baugebiete in Neuss geben. Er vermutet, dass die GWG aufgrund des bisherigen Vorzuges für den Bauverein und andere in den letzten Jahren entsprechende Zusagen erhalten habe. Herr Ott macht darauf aufmerksam, dass die CDU-Fraktion in der Bürgerversammlung in Grimlinghausen eine Meinungsabfrage nicht zugelassen habe. Aufgrund einer Nachfrage von Herrn Dr. Hüsch zu einem entsprechenden Plädoyer der Verwaltung für das Baugebiet stellt Herr Napp fest, dass die Vorlage die Meinung der Verwaltung wiedergebe. Man müsse in diesem Bereich eine weitere, insbesondere qualitätsvolle Bebauung haben.

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Im Hinblick auf den demografischen Wandel trete man auch in Konkurrenz zu den umliegenden Städten und Gemeinden. Zur Konkurrenzfähigkeit gehöre es, an entsprechender Stelle ein qualitätsvolles und hochstehendes Angebot bieten zu können. Wer nichts tue, laufe zwangsläufig hinterher und setze eine Schraube nach unten in Gang. Herr Napp glaubt, dass viele aus Grimlinghausen Stammende später in dem geplanten Gebiet wohnen würden. Bei Stadtteilbesuchen höre er u.a. immer wieder die Bitte von Bürgern nach Wohnungen und Baugebieten in den einzelnen Ortslagen z.B. für selbständig werdende Kinder. Er verweist auf den qualitativ steigenden Wohnbedarf. Herr Napp ist der festen Überzeugung, dass dieses qualitätsvolle, maßstäbliche und sozial verträgliche Wohngebiet notwendig sei, um die Zukunftsanforderung der Stadt Neuss zufrieden zu stellen. Er hofft auch auf eine finanzielle Verträglichkeit für die dort Ansiedlungswilligen. Herr Breuer stellt fest, dass die Chancen und Risiken des demografischen Wandels falsch analysiert und falsche Schlussfolgerungen daraus gezogen würden. Die Wohnungsbauprognose gehe erkennbar in eine andere Richtung. Aufgrund des demografischen Wandels würden viele Häuser frei und der Bedarf für den Neubau auf freien Flächen werde zurück gehen. Die SPD setze Qualität vor Quantität, bevorzuge eine nachhaltige Entwicklung des Innenbereichs vor der des Außenbereichs und wolle weg vom weiteren Freiflächenverbrauch. Herr Quentin verweist auf die auch in der CDU-Fraktion zu Recht vorhandenen schwerwiegenden Bedenken. Er fordert die entsprechenden Mitglieder auf, mutig zu sein. Herr Sahnen verweist zum Wortbeitrag von Herrn Breuer auf die Bertelsmann-Studie. Man sollte gemeinsam mit der Bevölkerung eine vernünftige, zukunftsorientierte Lösung erarbeiten. Frau Arndt plädiert für die Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs. Der Anteil der älteren Bevölkerung vergrößere sich nach Aussage der Fachleute, die kleine Wohneinheiten zu kleinen Preisen benötigten und nicht Einfamilienhäuser auf dem Acker. Herr Dr. Koenemann bittet im Interesse der Sache um eine sachgerechte Diskussion. Herr Pickert-Goldenbogen begrüßt den Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN, bestätigt den fehlenden Nachweis für eine vernünftige Planung und fordert eine nachhaltige und nachvollziehbare Stadtplanung. Seines Erachtens müsste die Verwaltung ein Planungskonzept auch mit der Beantwortung von Fragen zur Bedarfshöhe für Single-Wohnungen, sozialverträgliche Mietwohnungen etc. vorlegen. Die von Herrn Baum vorgeschlagene Streichung des Satzes in der Beratungsunterlage schließe eine spätere Bebauung nicht aus. Die Fraktion Unabhängige/Linkspartei werde in einer der nächsten Planungsausschusssitzungen beantragen, ein Konzept ähnlich wie in Köln aufzustellen mit der Festlegung benötigter Wohnbebauung für die nächsten Jahre. Herr Napp wendet ein, dass man keinen Fünf-Jahres-Plan aufstellen werde. Herr Klinkicht verweist auf seinen Antrag zur Bürgerbefragung als Punkt 1 der Beschlussempfehlung und beantragt zu Punkt 2 (alte Beschlussempfehlung) geheime Abstimmung. Auf Nachfrage von Herrn Napp erklärt er sich mit einer klassischen Bürgerbeteiligung einverstanden. Herr Napp stellt die dafür erforderliche Mehrheit nach der Geschäftsordnung von 1/5 der Ratsmitglieder fest. Auf nochmaligem Hinweis von Herrn Breuer zur Befangenheitsfrage erklärt Herr Napp, dass er dessen Rechtsauffassung nicht teile.

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Als Stimmenzähler werden von den einzelnen Fraktionen Frau Arndt, Frau Lakner, Frau Broll sowie die Herren Sperling und Kattner benannt. Nach erfolgter geheimer Abstimmung gibt Herr Napp zu Punkt 2 der Beschlussempfehlung das Ergebnis bekannt. Von 55 abgegebenen Stimmen gebe es 31 Ja-Stimmen und 24 Nein-Stimmen. Damit sei die Beschlussempfehlung mit den von Herrn Baum vorgetragenen Änderungen angenommen.

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vom 26.10.2006 TOP 7

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V127/3 - Nahversorgungsmarkt Gielenstraße/Her-mannsplatz - (vorhabenbezogener Bebauungsplan) • Bericht über die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange • Auslegungsbeschluss (APS261006-04406.doc)

Beschluss Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. V127/3 - Nahversorgungsmarkt Gielenstraße/Hermannsplatz - (vor-habenbezogener Bebauungsplan) mit textlichen Festsetzungen (siehe Anlage) gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I, S. 1818), wird mit der als Anlage beigefügten Begründung beschlossen. Der im Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans mit einem unterbrochenen Streifen umrandete Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt im Stadtbezirk 01 (Innenstadt) und umfasst die Flurstücke 813 tw., 814, 1802, 1803,1860 und 1946, Flur 10, Gemarkung Neuss. Abstimmungsergebnis einstimmig

Jugendhilfeausschuss vom 27.09.2006 TOP 8

Jugendhilfeplanung, hier: „Tagesbetreuung von Kindern“ (JHA110506.doc)

Beschluss 1. Die Fortschreibung der Bedarfsplanung „Tagesbetreuung von Kindern“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Absprache mit den Trägern und unter Einbeziehung der Tagespflege ausreichend Plätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen, so dass bis 2010 eine Versorgungsquote von 20 % erreicht wird.

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3. Zur genauen Ermittlung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren werden die Eltern befragt. Den Elternbriefen wird eine mehrsprachige Information über die verschiedenen Möglichkeiten der Betreuung beigelegt, verbunden mit einer Bedarfsabfrage. Das Ergebnis der Befragung wird dem Jugendhilfeausschuss jährlich mit der Fortschreibung der Bedarfsplanung „Tagesbetreuung von Kindern“ vorgelegt. 4. Der Bereich der Sprachförderung wird in den Haushaltsberatungen behandelt. 5. Der FDP Antrag unter TOP 8a wird angenommen und die Verwaltung beauftragt zu prüfen, a.) inwieweit die Stadt die Zahl der Tagesmütter durch finanzielle Anreize erhöhen kann, b.) ob es möglich ist, Tagesmüttern Räume in Kindertagesstätten zur Verfügung zu stellen, wo diese jeweils eine Gruppe von bis zu fünf Kindern betreuen können.

Abstimmungsergebnis einstimmig Diskussion Frau Staps merkt an, dass mit dem Beschluss der Ausbau der Plätze für Kinder unter 3 Jahren verbindlich festgelegt und damit eine wesentliche familienpolitische Leitlinie der SPD-Fraktion umgesetzt werde. Aufgrund des unbestritten vorhandenen, jedoch nicht genau bekannten Bedarfs werde eine Bedarfsabfrage durchgeführt. Auf Nachfrage von Herrn Sperling zu den 24 Plätzen im Betriebskindergarten der Fa. Jansen informiert Herr Söhngen, dass das Gesetz nicht die Unterbringung von Neusser Kindern fordere. Außerhalb von Neuss Wohnende und in Neuss Arbeitende könnten ihre Kinder in Neusser Kindergärten unterbringen. Die Beratungsunterlage enthalte bewusst unterschiedliche Prozentzahlen der Kindergärten mit und ohne Krabbelgruppe.

Schulausschuss vom 13.09.2006 TOP 9

Schulorganisatorische Maßnahmen; hier: Heinrich-Böll-Schule - städtische Gemeinschaftshauptschule (SCH130906-04255.doc)

Beschluss Die Heinrich-Böll-Schule, städtische Gemeinschaftshauptschule, wird zum Schuljahr 2007/2008 (31.07.2007) sukzessive aufgelöst. Zum Schuljahresbeginn 2007/2008 nimmt die Heinrich-Böll-Schule keine neue Eingangsklasse auf. Die endgültige Auflösung erfolgt zum Schuljahresende 2008/2009. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss ein Konzept für die ordnungsgemäße Beschulung der verbleibenden Schülerinnen und Schüler in den Schuljahren 2009/2010 bis 2011/2012 zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis einstimmig

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Anmerkung zur Beschlussfassung Frau Quiring-Perl erklärt sich für befangen. Sie nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

BESCHLUSSFASSUNGEN DES RATES TOP 10

Bewerbung der Stadt Neuss zum NRW-Tag 2009/2010 (RAT271006-04409.doc)

Beschluss Die nachstehende Beschlussempfehlung wurde abgelehnt: Die Stadt Neuss bewirbt sich auf der Basis des vom Rat beschlossenen Veranstaltungskonzeptes beim Land NRW um die Ausrichtung des NRW-Tages 2009, 2010 oder 2011. Abstimmungsergebnis 23 JA 23 NEIN 7 Enthaltungen Diskussion Herr Breuer hält namens der SPD-Fraktion eine Bewerbung der Stadt Neuss für denkbar. Die Durchführung des NRW-Tages könnte seines Erachtens positive Auswirkungen im Sinne des Stadtmarketings haben. Seine Fraktion halte es jedoch aufgrund der Haushaltssituation für äußerst schwierig, für Imagewerbung etc. Kosten in Höhe von 830.000 € anzusetzen und die Refinanzierungsfrage weitestgehend ungeklärt zu lassen. Er beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, die Kostenneutralität weiterhin zu gewährleisten und möglicherweise schon vor der Bewerbung die in Aussicht gestellten Sponsorenmittel durch entsprechende Zusagen abzusichern und die Bewerbung nicht zum Jahr 2009 und möglicherweise auch nicht zum Jahr 2012 zu verfassen. Nach Darstellung der Verwaltung solle ab nächstem Jahr ein Wechsel zwischen Westfalen und dem Rheinland erfolgen, was für Westfalen 2009 (Paderborn) und für Rheinland 2008 ( Wuppertal) bedeute. Im Übrigen verweist er auf eine Neutralitätspflicht des Bürgermeisters etc., im Hinblick auf Wahlen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zurückhaltend zu agieren. Herr Mietzen erläutert, dass diese Veranstaltungsreihe erstmals im Jahr 2007 stattfinde und es heute lediglich um eine Bewerbung der Stadt Neuss gehe. Sofern Neuss den Zuschlag erhalte, werde sich der Hauptausschuss mit der Kostenkalkulation befassen und eventuell in Frage kommende Sponsoren abfragen. Er empfiehlt, zum jetzigen Zeitpunkt die finanzielle Seite noch außen vor zu lassen. Herr Irnich sieht namens der CDU-Fraktion einen großen Sinn in der Bewerbung sowie positive Auswirkungen für die Stadt Neuss zur Infrastruktur und Imageförderung. Er fordert jedoch klare Aussagen zur Kostendeckung. Eine Bewerbung könne nicht im Nachhinein aufgrund nicht gedeckter Kosten zurückgenommen werden. Außerdem müsste ein mögliches Aufeinandertreffen mit dem bzw. eine Konkurrenz zum Neusser Schützenfest berücksichtigt werden. Lt. Aussage von Herrn Mietzen käme nur das Wochenende vor dem Schützenfest in Betracht.

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Herr Quentin hält den Termin für ungünstig und die veranschlagten Sponsorengelder in Höhe von 275.000 € für zu hoch gegriffen. Herr Nickel gibt zu bedenken, dass der Termin für das Jahr 2010 theoretisch auf das Schützenfest fallen könnte und hält eine diesbezügliche Absprache mit dem Bürgerschützenverein für erforderlich. Behinderungen seien s.E. nicht auszuschließen. Zu den Sponsorengeldern merkt er an, dass immer wieder die gleichen Sponsoren angesprochen würden und aufgrund der vielen Veranstaltungen Probleme auftreten könnten. Deshalb müsse die Kalkulation schlüssig sein und dürfe andere Veranstaltungen nicht beeinträchtigen. Herr Napp regt an, sich nur dann zu bewerben, wenn das Schützenfestwochenende nicht betroffen sei. Er sieht ebenfalls eine Konkurrenzsituation zwischen den Veranstaltungen und den Sponsoren, die nicht beliebig erweiterbar seien. Möglicherweise sollte man auf eine Bewerbung verzichten, wenn dadurch an anderer Stelle weniger Sponsorengelder eingingen. Man könne eine frühzeitige Festlegung der Sponsoren nicht erwarten. Bislang sei es der Stadt Neuss immer wieder gelungen, für solche Veranstaltungen Sponsoren zu finden und die Kalkulation so zu gestalten, das man zu einem ausgeglichen Ergebnis gelange. Für Frau Broll ist die Entscheidung zu treffen, ob man die Veranstaltung wolle oder nicht. Herr Breuer hält die Finanzierungsfrage für wichtig. Die Kostenneutralität sei nicht gesichert. Hinzu komme der offensichtliche Konflikt mit dem Neusser Schützenfest, sodass aufgrund der bisherigen Diskussion eigentlich ein Verzicht auf die Ausrichtung des NRW-Tages ratsam sei. Die Stadt Neuss könne sich auch bei der in Kürze im Landtag stattfindenden Veranstaltung des Niederrheins entsprechend präsentieren. Herr Breuer zieht den von ihm gestellten Abänderungsantrag zurück.

TOP 11

Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags in dem Verfahren der Stadt Neuss gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wegen Regelung der Vollziehung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf vom 9. November 2005 (RAT271006-04424.doc)

Beschluss Der vom 20. Senat mit Beschluss vom 21. September 2006 vorgeschlagene Vergleich zwischen den Beteiligten in dem beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen unter dem Aktenzeichen 20 B 2151/05.AK anhängigen Verfahren der Stadt Neuss gegen das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wegen Regelung der Vollziehung der Genehmigung zur Änderung der Betriebsregelung für das Parallelbahnsystem des Verkehrsflughafens Düsseldorf vom 9. November 2005 wird angenommen. Abstimmungsergebnis einstimmig Diskussion Herr Rohmer stimmt namens der SPD-Fraktion dem Vergleich zu. Die Begründung des OVG’s, die die Verwaltung teile, bestätige die Auffassung der SPD in der Ratssitzung von November 2005, dass der Antrag der Stadt Neuss bei einer strittigen Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg haben würde, weil die Betriebsregelung des Flughafen Düsseldorf anders als möglicherweise bei Ratingen keine Rechte der Stadt Neuss berühre. Die Stadt Neuss trage vorläufig die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten in Höhe von 2.500 € selbst. Der

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gleiche Betrag werde sehr wahrscheinlich auch noch einmal bei Abschluss des Klageverfahrens fällig. Wenn ein solcher Antrag zulässig wäre, würde die SPD-Fraktion beantragen, diese Kosten von den Fraktionen CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Unabhängige/Linkspartei zurückzufordern, weil diese mit ihrem Mehrheitsbeschluss von Nov. 2005 mutwillig einen erkennbar aussichtslosen Rechtsstreit vom Zaun gebrochen hätten. Soweit der Rat die Verwaltung beauftragen sollte, Klage zu erheben oder Rechtsmittel einzulegen, wäre es wünschenswert, wenn die Ratsmitglieder von diesen Rechtsschritten Kenntnis bekämen. Herr Rohmer bittet, die entsprechenden Unterlagen der Niederschrift dieser Ratssitzung beizufügen. Frau Arndt sieht namens Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Interessen der Stadt Neuss sehr wohl berührt. Herr Sperling stellt fest, dass die Auffassung von Herrn Rohmer nicht der des Senats entspreche. Er verweist auf die Unterlagen. Die Interpretation von Herrn Rohmer sei nicht sachgerecht.

TOP 12

Gestattungsvertrag im Zusammenhang mit der Errichtung der Internationalen Schule am Rhein in Neuss (RAT271006-04425.doc)

Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, Wertausgleichsregelungen auf Basis der folgenden Eckpunkte zu vereinbaren: Ein Wertausgleich in bar für die Grundstücksnutzung wird von der SAS GmbH nicht geleistet. Anstelle des verzinsten Nutzungswertausgleiches erwirbt die Stadt Neuss unentgeltlich das Eigentum der Gebäude am 1. Bauabschnitt der auf Kosten der ISR zu errichtenden Schule einschließlich Sporthalle. Während der Laufzeit der Nutzungsgestattung trägt die ISR alle anfallenden Grundbesitzabgaben anstelle der SAS mit befreiender Wirkung für diese direkt. Im Fall der Errichtung weiterer Bauabschnitte während der Laufzeit des Gestattungsvertrages werden die Parteien zuvor über dann insgesamt angemessene Ausgleichsregelungen verhandeln.

Abstimmungsergebnis 18 NEIN (11 SPD, 3 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, 3 Unabhängige/Linkspartei, 1 parteilos) Anmerkung zur Beschlussfassung

Der Antrag von Herrn Breuer den Tagesordnungspunkt in den Ausschuss für Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten mit der Vorlage detaillierter Vertragsentwürfe zur ersten Beratung zu verweisen, wurde abgelehnt.

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Abstimmungsergebnis 23 Ja (14 SPD, 5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3 Unabhängige/Linkspartei, 1 parteilos) 30 Nein (28 CDU, 2 FDP) Herr Zander beantragt für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Abänderungsantrag zur Klarstellung: „Die Verwaltung wird beauftragt, Wertausgleichsregelungen auf Basis der folgenden Eckpunkte auszuarbeiten:...... Die Ausarbeitungen und die entsprechenden Vertragsregelungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Abstimmung erneut vorzulegen“. Abstimmungsergebnis 21 Ja (12 SPD, 5 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3 Unabhängige/Linkspartei, 1 parteilos)

Diskussion Herr Sperling lehnt den vorliegenden, seines Erachtens sittenwidrigen Vorschlag ab, mit dem der ISR 12,5 Mio. € „geschenkt“ würden. Die Fraktion Unabhängige/Linkspartei habe sich von Anfang an gegen die ISR in Neuss ausgesprochen. Die Ergebnisse aus der Pisa-Studie machten eine Zweiteilung des Bildungsangebotes in Deutschland deutlich. Die Armen kämen in die Hauptschule und die Bessergestellten ins Gymnasium. In Neuss kämen die Superreichen auf Kosten der Allgemeinheit in die ISR. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Haushaltssperre. Die Neusser Bürger müssten mit entsprechenden Kürzungen rechnen. Die Stadt verzichte gegenüber der ISR auf 12,5 Mio. € für das Grundstück. Dafür erhalte sie nach 25 Jahren entweder das Schulgebäude, wofür kein Bedarf bestehe, wenn die ISR nicht weiter fortbestehe. Herr Sperling bezeichnet die SAS und ISR als Räuber, die die öffentlichen Kassen plünderten. Es handele sich um einen Skandal, Politik auf Kosten der Kleinen. Die ISR sei ohne öffentliche Unterstützung nicht lebensfähig. Jeder andere Betrieb müsste schließen. Herr Gensler betont, dass die Verwaltung mit dem vorliegenden Gestattungsvertrag ein Geschäft mit ausgeglichenen Einnahmen und Ausgaben über 25 Jahre vorschlage. Er zeigt zwei denkbare Entwicklungsmöglichkeiten auf. Wenn die ISR nicht weiter fortbestehe, ziehe die Schule aus dem Gebäude aus und das Gebäude gehöre entsprechend der Patronatserklärung der Stadt. Wenn die ISR weiter fortbestehe, müsse sie genügend Geld aufbringen, das Grundstück der Stadt nachträglich abkaufen zu können, weil der Gestattungsvertrag nach 25 Jahren ende. Herr Napp ergänzt, dass nach Wegfall des Gestattungsvertrages Miete anfalle. Herr Irnich verweist auf das mehrheitlich beschlossene Schulangebot in der Stadt Neuss u.a. zur Förderung des Wirtschaftsstandortes. Herr Breuer verdeutlicht, dass eine reine Privatschule mit öffentlichen Mitteln und Steuergeldern subventioniert werde. Die Verwaltung versuche, eine Kostenneutralität für die Stadt Neuss zu fingieren, die es in der Realität nicht gebe. Der angesetzte Bodenwert sei viel zu gering und erklärungsbedürftig. Die SPD werde die Angelegenheit rechtlich überprüfen lassen.

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Herr Napp macht darauf aufmerksam, dass es sich bei dem Grundstück gegenwärtig um Ackerland handele, das nicht für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestanden habe und für den Bau der Schule zu einem Gewerbegebiet umfunktioniert worden sei. 150 € pro qm für ein Gewerbegebiet seien laut Bodenrichtwertkarte richtig, wenn nicht gar überteuert. Der Gestattungsvertrag beinhalte eine Instandhaltungsverpflichtung, so dass nach 25 Jahre ein „spielfertiges“ Haus zur Verfügung stehe. Dafür habe die Stadt Neuss lediglich Ackerland zur Verfügung gestellt und profitiere finanziell. Herr Pickert-Goldenbogen zitiert aus der Beratungsunterlage: „Zur Verschlankung des Verfahrens (insbesondere zur Ersparung unnötiger Grunderwerbsteuerkosten) ......... haben sich Stadt Neuss, SAS und ISR darauf verständigt, dass anstelle des beschlossenen Verkaufes des Grundstückes.....“ Damit werde ein Beschluss zum Verkauf des Grundstückes rückgängig gemacht und angeblich koste das alles nichts. Damit entgingen der Stadt die Verkaufssumme und die Grunderwerbsteuerkosten. Herr Gensler verdeutlicht, die Patronatserklärung sei auf 25 Jahre limitiert. Wenn während der 25 Jahre die Schule nicht weitergeführt werde, falle die Schule der Stadt Neuss zu. Nach Ablauf der 25 Jahre falle die Schule der Stadt Neuss nicht mehr aufgrund der Patronatserklärung zu, sondern nur dann, wenn die Schule nicht in der Lage sei, die Grundstückskosten zu bezahlen. Herr Sperling wendet ein, dass die Stadt Neuss das Gebäude in 25 Jahren nicht benötige. Deshalb sei es nichts wert. Nach seiner Ansicht gehe aus keinem Vertrag etc. hervor, dass die Schule, die 25 Jahre keine Miete zahle, nach Ablauf der 25 Jahre Miete zahlen müsse. Die Stadt erlasse den Zins für die Nutzung des Grundstücks. Auf Nachfrage von Herrn Breuer informiert Herr Napp, dass nach Beschlussfassung der heute vorgelegten Eckpunkte die Verträge unverzüglich ausgearbeitet würden. Herr Breuer beantragt die Verweisung in den Ausschuss für Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten mit der Vorlage detaillierter Vertragsentwürfe zur ersten Beratung. Nach der mehrheitlichen Ablehnung des Verweisungsantrages beantragt Herr Zander für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgenden Abänderungsantrag zur Klarstellung: „Die Verwaltung wird beauftragt, Wertausgleichsregelungen auf Basis der folgenden Eckpunkte auszuarbeiten:.... Die Ausarbeitungen und die entsprechenden Vertragsregelungen sind dem Rat in der nächsten Sitzung zur Abstimmung erneut vorzulegen“. Für Herrn Dr. Hüsch handelt es sich um einen Vertagungsantrag, verknüpft mit einer Aufforderung, für die folgende Beratung bestimmte Unterlagen vorzulegen. Er regt an, über den Geschäftsordnungsantrag und danach zur Sache abzustimmen. Nach einem Einwand von Herrn Zander verdeutlicht Herr Napp, dass der Änderungsantrag die Wirkung eines Vertagungsantrages besitze. Damit sei er in der Sache ein Vertagungs- und Geschäftsordnungsantrag.

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ANTRÄGE TOP 13

Antrag der FDP-Fraktion betr.: Aufhebung der Schulbezirke für Grundschulen 2007 (RAT271006-04426)

Der Antrag wurde zurückgezogen. Diskussion Frau Quiring-Perl übernimmt die Sitzungsführung. Herr Dr. Köppen verweist auf den Antrag der FDP-Fraktion mit einem eindeutigen, nachvollziehbaren politischen Willen, der auch mit dem der schwarz-gelben Landesregierung übereinstimme. Im Vorfeld habe er von Realisierungsproblemen der Verwaltung zur Umsetzung erfahren, aufgrund eines seines Erachtens leider nicht kooperativen Schulverwaltungsamtes, jedoch keine weiteren Informationen erhalten. Frau Dr. Zangs informiert zur Umsetzung des neuen Schulgesetzes über folgende Schwierigkeiten: Seit dem 1.8. befinde man sich bereits im Anmeldeverfahren für das kommende Schuljahr 2007/2008. Soweit man zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas ändern wolle, müssten alle schon erfolgten Anmeldungen wiederholt werden. Bei einem Wegfall der Grundschulbezirke müssten eigentlich die Eltern über die für sie in Frage kommende nächst gelegene Schule, je nach Bekenntnis- oder Gemeinschaftsschule, informiert werden. Die Art der Festlegung sei bisher noch nicht exakt ermittelt worden. Deshalb habe die Landesregierung 20 Gemeinden, u.a. Düsseldorf, gebeten, dieses Verfahren probehalber durchzuführen, um die eventuell auftretenden verwaltungsinternen Schwierigkeiten deutlich machen, beheben und die gesetzlichen Vorschriften entsprechend umsetzen zu können. Das neue Schulgesetz schreibe zwingend vor, zunächst die Zügigkeiten in den Grundschulen festzulegen. Die Neusser Schulverwaltung habe diesen Prozess bereits eingeleitet. Der vorliegende Entwurf des vorgezogenen Schulentwicklungsplanes enthalte entsprechende Vorschläge. Sobald der Rat Anfang des kommenden Jahres die Zügigkeit der Grundschulen festlege, könne man zum darauf folgenden Schuljahr 2008/09 das neue Schulgesetz anwenden. Damit sei Neuss zum frühstmöglichen Zeitpunkt dabei. Diese Regelung betreffe das ganze Land NRW mit Ausnahme der vorerwähnten 20 Gemeinden. Frau Dr. Zangs erklärt, dass Beigeordnete die Ansprechpartner der Politik zur Verwaltung seien und sie selbstverständlich als Dezernentin für die gewünschten Informationen zur Verfügung stehe. Herr Dr. Köppen zieht den FDP-Antrag zurück. Er regt an, soweit für die Verwaltung ein politischer Wille erkennbar sei, ihrerseits auf die Politik zuzugehen und entsprechende Informationen weiterzugeben.

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27.10.2006

TOP 14

Antrag der Fraktion Unabhängige/Linkspartei betr.: Volksinitiative „Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“ (RAT271006-04439)

Beschluss Der nachstehende Antrag wird abgelehnt: Der Rat der Stadt Neuss unterstützt die Volksinitiative „Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“, die sich gegen das Vorhaben der Landesregierung richtet, die LEG an private Investoren zu verkaufen. Der Rat appelliert an die Landesregierung, auf den Verkauf der LEG zu verzichten. Abstimmungsergebnis 21 JA (13 SPD, 4 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, 3 Unabhängige/Linkspartei, 1 parteilos) 28 NEIN (26 CDU, 2 FDP) 1 Enthaltungen (1 Bündnis 90 / DIE GRÜNEN) Anmerkung zur Beschlussfassung Der Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte wurde von Herrn Hick gestellt. Abstimmungsergebnis 20 Nein (13 SPD, 4 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 3 Unabhängige/Linkspartei) Diskussion Herr Pickert-Goldenbogen betont, dass der Stadtrat die Volksinitiative gegen den Verkauf der LEG unterstützen sollte und erläutert den textlichen Inhalt der Volksinitiative. Er verweist auf die Mitteilung in der Presse in den letzten Tagen. Nach einem Zitat des Finanzministers erhoffe sich dieser 2,5 Milliarden durch den Verkauf, die in einen Investitionsfond zur Reduzierung der Neuverschuldung fließen sollten. Zum berechtigten Schutz der Mieterinteressen sollte dem Käufer eine Landesbürgschaft angeboten werden. Die Landesregierung weigere sich bis zum heutigen Zeitpunkt, ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten zum Schutz der Mieterinteressen der Öffentlichkeit vorzustellen, weil die dort formulierten hohen sozialen Standards durch den Verkauf nicht gewährleistet werden könnten. Aufgrund einer Aussage des Vorstandsvorsitzenden der Gagfah als potentiellem Käufer Nr. 1 sei zu vermuten, dass die Gewinne aus der Verschleuderung öffentlichen sozialen Wohnraumes in Deutschland irgendwann ins Ausland abgeführt würden. Nach einem heutigen Zeitungsartikel lobe Herr Sahnen als CDU-Politiker das Verhalten der Landesregierung und erkläre, dass damit Maßstäbe für ähnliche Verkäufe in den Kommunen und anderen Bundesländern gesetzt würden. Der beabsichtigte Verkauf der LEG mache die Hintergründe deutlich. Die Landesregierung wolle sich aus der Verantwortung herausschleichen. Man müsse sich über die Parteigrenzen hinaus einig sein und den Ausverkauf kommunaler Bestände ablehnen. Frau Schacht-Ceyhan unterstützt namens der SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag. Sie erinnert an den im Bauverein gefassten Vorratsbeschluss, entsprechende Wohnungen der LEG zu kaufen. Es sei nichts über die Kontrolle zum Einhalt der im Vertrag enthaltenen Bestimmungen zur sozialen Sicherung und evtl. Vorkehrungen, falls diese Standards nicht eingehalten würden, bekannt. Ihres Erachtens seien die Mieterinteressen nicht gewahrt. Die ganzen städtepolitischen Möglichkeiten und der durch den Mieterbeirat erfolgte Aufbau seien nicht mehr gewährleistet.

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Frau Schacht-Ceyhan bittet, die Initiative zum Schutz der Bürger und vieler sozial Schwacher zum Erhalt entsprechenden Wohnraumes zu unterstützen. Herrn Klinkicht hält den Antrag für lobens- und unterstützenswert, wenn nicht Tatsachen und der Zeitfaktor zu berücksichtigen wären. Die LEG sei insolvent. Wenn der Konkursverwalter mit seiner Arbeit beginne, bestehe die Gefahr der Ausgliederung und des Verkaufs von Filetstücken. Benachteiligte Gebäude könnten an andere Investoren gehen, die das soziale Gefüge möglicherweise zerschlügen oder anderes im Sinn hätten. Herr Klinkicht regt an, heute bereits einen Schritt weiter zu denken. Er stellt für Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Änderungsantrag: „Aufgrund der aktuellen Situation, die einen Kauf beinhaltet, bittet der Rat der Stadt Neuss das Land NRW, den Kommunen die Übernahme von Wohneinheiten zu ermöglichen“. Eventuell komme damit der Bauverein zum Zuge und man behalte das gestalterische Potential in der Stadt Neuss. Herr Dr. Köppen bezeichnet den Verkauf der LEG als Konsequenz aus der miserablen Wirtschaftspolitik in NRW in den vergangenen Jahrzehnten. Die Beschlusslage sei eindeutig und lasse sich nicht nach Gemeinden separieren, weil es sich um ein Paket handele. Er merkt an, dass es sich seines Erachtens bei dem von Herrn Pickert-Goldenbogen zitierten Vorstandsvorsitzenden der Gagfah um den Sozialdemokraten und ehemaligen Oberhausener Oberstadtdirektor Drescher aus Grevenbroich handele. Zu der in Frage gestellten Einhaltung von Verträgen der Landesregierung mit entsprechenden Schutzregelungen für die Mieter verdeutlicht Herr Dr. Köppen, dass Vertragstreue eine Grundlage der Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sei. Die Landesregierung habe klar den Schutz für die LEG-Mieter festgeschrieben. Der Rat der Stadt Neuss werde nichts ändern können. Herr Sahnen informiert über die gestrige Entscheidung des Landtages zum Verkauf der LEG in einem Paket. Das bedeute, ein Ankauf von einzelnen Teilbeständen durch kommunale Gesellschaften sei nicht mehr möglich. Er persönlich hätte diese Möglichkeit zur Abrundung befürwortet. Es sei richtig, auf den Erhalt von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften achten zu müssen. Die LEG sei zwar nicht pleite, besitze jedoch kein Kapital, um die Wohnungen in einen marktgerechten Zustand zu bringen. Im Rahmen der Verkaufsbedingungen seien Sozialstandards einschließlich Arbeitnehmerrechte als Vorgabe für die weiteren Verkaufsverhandlungen formuliert und damit neue Maßstäbe gesetzt worden. Noch Anfang des Jahres hätten Gewerkschaften 23.000 Wohneinheiten ohne jeglichen Sozialstandard verkauft. Herr Breuer hält es für erschreckend, dass Herr Sahnen als wohnungsbaupolitischer Sprecher im Landtag große Verantwortung wahrnehmen müsste, sich jedoch aus der sozial- und wohnungspolitischen Verantwortung in NRW und auch in Neuss flüchte und diese nicht mehr wahrnähme. Es sei ein Skandal, wie mit Wohnraum als sozialem Gut umgegangen werde. Die getroffene, ideologisch gelenkte Entscheidung stelle Privat vor Staat. Es gebe andere, intelligentere Lösungen. Herr Quentin spricht sich dafür aus, trotz der Entscheidung im Landtag den Appell an die Landesregierung zu verabschieden. Die LEG besitze einen Schuldenstand von 2,5 Milliarden €. Der Verkaufserlös solle nicht nur den Schuldenstand decken, sondern auch zur Reduzierung der Neuverschuldung im Rahmen eines Investitionsfonds verwandt werden. Die Landesregierung könnte die LEG auch durch eine Landesbürgschaft unterstützen. Im Übrigen zweifelt er an der sozialen Einstellung des Gagfah-Vorsitzenden. Bei dem Antrag der Grünen handele es sich um einen sekundären Antrag. An erster Stelle stehe, den Verkauf der LEG zu verhindern. Herr Hick stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.

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Herr Klinkicht vertritt die Überzeugung, dass durch den Verkauf der LEG Schaden für das Gemeinwohl entstanden sei. Er zieht den inzwischen überholten Antrag von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zurück. Seine Fraktion unterstütze nach wie vor die Volksinitiative, frage sich jedoch nach dem Sinn zum jetzigen Zeitpunkt.

ANFRAGEN TOP 15

Anfrage von Frau Stv. Wellens und Herrn Stv. Hamacher betr.: Möglichkeiten städtischer Einflussnahme auf die Sauberkeit der Stichstraße vor dem Seiteneingang des Neusser Hauptbahnhofs (Further Str., vor der Radstation) (RAT271006-04438)

Die Beantwortung der Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Bürgermeister Napp übernimmt die Sitzungsführung. Zusatzfrage Herr Hamacher Welcher Zeitraum ist unter „laufend“ zu verstehen und wie sieht die Antwort der Bahngesellschaft aus? Antwort Herr Napp Die Antwort der Bahngesellschaft ist sozusagen keine. Laufend bedeutet immer dann, wenn man einen besonderen Anlass dazu habe. Das Anschreiben macht jedoch keinen Sinn, weil die Bahngesellschaft nicht antwortet.

TOP 16

Anfrage von Frau Stv. Lakner betr.: Integrationsproblematik bei Spätaussiedlern (RAT271006-04450)

Die Anfrage ist unzulässig, da sie auf eine Berichterstattung abzielt. TOP 17

Anfrage von Herrn stellvertretenden Bürgermeister Nickel und Herrn Stv. Dr. Geerlings betr.:Vermeidung von Kindesmisshandlungen (RAT271006-04453)

Die Beantwortung der Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

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27.10.2006

MITTEILUNGEN DER VERWALTUNG TOP 17.a Zusammenkunft des Rates nach der letzten Ratssitzung im Jahre 2006 (RAT271006-04419)

Die Mitteilung lag den Mitgliedern des Rates der Stadt Neuss vor. Diskussion Herr Napp verweist auf die derzeitige finanzielle Lage der Stadt Neuss und informiert, dass die Verwaltung im Hinblick darauf zu Einsparungen gezwungen sei, die auch die Kosten der Zusammenkunft des Rates nach der letzten Ratssitzung beträfen. Der Ältestenrat vertrete mehrheitlich die Meinung, das Treffen weiterhin im Alten Ratssaal stattfinden zu lassen. Er schlägt als Kompromiss vor, den Rahmen wie in den Vorjahren beizubehalten, die Bewirtung und das Essen aber auf Bier und Fingerfood zu reduzieren. Herr Pickert-Goldenbogen beantragt die Entscheidung in der nächsten Ratssitzung, um allen Stadtverordneten Gelegenheit zu geben, über alternative Vorschläge nachdenken zu können. Die Fraktionen sollten sich seines Erachtens ernsthaft mit dieser Thematik auseinander setzen. Herr Napp unterbricht die Sitzung zu einer kurzen Pause. Nach Wiederaufnahme der Sitzung stellt Herr Napp fest, dass die Verwaltung entsprechend der Anregung von Herrn Pickert-Goldenbogen für die nächste Ratssitzung eine erneute Vorlage in modifizierter Form einbringen könnte. Herr Thywissen moniert, dass der Rat über eigene Angelegenheiten entscheiden solle. Er schlägt vor zu entscheiden, entweder die Zusammenkunft in der bisherigen Form stattfinden zu lassen oder sie abzuschaffen. Eine Reduzierung der Bewirtung empfinde er als kleinkariert und lächerlich. Herr Napp verdeutlicht, dass der Rat jede Ausgabe im Rahmen des Haushaltes beschließen müsse, zwangsläufig auch die ihn betreffenden. Viele kleinere Einsparungen könnten auch Wirkung zeigen. Herr Breuer moniert die Art und Weise, wie die Verwaltung mit diesem Thema umgehe und empfindet es als Affront gegen den Rat. Herr Dr. Koenemann stellt fest, es sei klar erkennbarer Wille des gesamten Rates, das Weihnachtsessen in der Form der vergangenen Jahre fortzusetzen. Er beantragt, den Etatposten entsprechend der letzten Jahre zu belassen und die Weihnachtsfeier wie bisher auszurichten. Herr Pickert-Goldenbogen spricht sich ebenfalls für die Fortsetzung der Tradition des gemeinsamen Weihnachtsessens aus. Mit nicht reduzierten Kosten könne er sich nicht anfreunden. Man verlange den Bürgern/innen auch viel ab. Herr Pickert-Goldenbogen schlägt vor, die Feier beizubehalten und die Kosten auf die teilnehmenden Stadtverordneten umzulegen. Herr Quentin beantragt, die gemeinsame Weihnachtsfeier kostensparend beizubehalten. Die Verwaltung könnte diesbezüglich einen vernünftigen Vorschlag erarbeiten. Herr Zander beantragt nach der Geschäftsordnung, die Beschlussfähigkeit des Rates festzustellen, nachdem zahlreiche Mitglieder der Fraktionen der SPD und der CDU den Saal verlassen haben.

Seite 29 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

SITZUNGSDATUM

Öffentlich

18, Rat

27.10.2006

Herr Napp stellt die Anwesenheit von 22 Mitgliedern des Rates fest. Er erklärt den Rat der Stadt Neuss für nicht mehr beschlussfähig und beendet die Ratssitzung wegen Beschlussunfähigkeit.

TOP 18

Einwohnerfragestunde

Der Punkt wurde aufgrund der festgestellten Beschlussunfähigkeit ab TOP 17a nicht mehr aufgerufen.

Der Vorsitzende (außer zu TOP 13 und 14)

Das Ratsmitglied

Die Schriftführerin

Herbert Napp

Reiner Breuer

Gudrun Rath

Die stellvertretende Vorsitzende (zu TOP 13 und 14)

Angelika Quiring-Perl