Stadt Neuss Feuerwehr

Stadt Neuss Feuerwehr Technische Anschlußbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen Stand 01/2000 Inhalt 1. Allgemeines Seite 2-3 2....
Author: Björn Stein
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Stadt Neuss Feuerwehr

Technische Anschlußbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen Stand 01/2000

Inhalt 1.

Allgemeines

Seite

2-3

2.

Meldereinbau und Beschriftung

Seite

3-5

3.

Brandmelderzentrale

Seite

5-6

4.

Brandmelderlagepläne

Seite

6-7

5.

Selbsttätige Löschanlagen

Seite

7

6.

Tableau

Seite

8-9

7.

Brandmelder in Doppelböden

Seite

9

8.

Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)

Seite

10 - 11

9.

Instandhaltung von Brandmeldeanlagen

Seite

11

Seite

11

10. Fehlalarme

Technische Anschlußbedingungen - Seite:

1

1ALLGEMEINES

1.1Installation Brandmeldeanlagen (BMA) sind nach DIN 14 675 - Brandmeldeanlagen; Aufbau - nach DIN 14 661 - Bedienfeld für Brandmeldeanlagen -, nach DIN 57 833/VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - und nach DIN/EN 54 Bestandteile automatischer Brandmeldeanlagen - zu planen, zu installieren und zu überwachen. Eine entsprechende schriftliche Bestätigung der ausführenden Fachfirma ist der Feuerwehr Neuss spätestens bei der Abnahme der Anlage vorzulegen.

1.2Antrag Der Antrag zur Anschaltung eines Hauptfeuermelders (der Übertragungseinrichtung) ist rechtzeitig schriftlich an den Konzessionär Firma Siemens AG Völklinger Str. 1 40219 Düsseldorf zu stellen. Der Konzessionär beantragt die entsprechende Aufschaltgenehmigung bei der Feuerwehr Neuss.

1.3Anschaltung Nicht erfüllte Absprachen, die zur Beanstandung führen und das Anschließen verzögern, gehen nicht zu Lasten der Feuerwehr Neuss. Die Feuerwehr Neuss behält sich vor, die Anschaltung von der Einhaltung der "Technischen Anschlußbedingungen für Brandmeldeanlagen" abhängig zu machen.

1.4Zugang zur Brandmeldeanlage Beamten der Feuerwehr Neuss, die sich auf Verlagen auszuweisen haben, ist jederzeit der Zutritt zur Anlage zum Zweck der Überprüfung zu gewähren.

1.5Technische Neuerungen Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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Technische Neuerungen, die von diesen Anschlußbedingungen abweichen, sind mit der Feuerwehr Neuss abzustimmen und ihr gegebenenfalls zu Genehmigung vorzulegen.

1.6Planung und Änderung der Anlage Die Planung der Anlage, jede nachträgliche Änderung oder Abweichungen von den unter 1.1 genannten Vorschriften und diesen Anschlußbedingungen ist mit der Feuerwehr Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz - abzustimmen.

1.7Sicherheitsbeauftragte Als Ansprechpartner für die Feuerwehr sind vom Betreiber drei Personen zu benennen, die beim Ansprechen der BMA diese verantwortlich übernehmen können. Hierzu ist die Kenntnis im Umgang mit der BMA erforderlich, um beispielsweise Meldergruppen außer Betrieb zu nehmen. Diese Ansprechpartner werden außerhalb der Arbeitszeiten von der Einsatzzentrale der Feuerwehr telefonisch in der Reihenfolge der Nennung privat benachrichtigt. Die genannten Sicherheitsbeauftragten müssen daher ihren Wohnsitz im unmittelbaren Einzugsbereich des Betriebes haben. Der Betreiber der BMA ist verpflichtet, Änderungen (Personen, Ruf-Nr., etc.) unverzüglich der Feuerwehr - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Telefon: 135 - 225 oder 135 - 226 mitzuteilen.

2MELDEREINBAU UND BESCHRIFTUNG 2.1Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfnebenmelder) 2.1.1Installation Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfnebenmelder) sind in einer Höhe (bis Mitte Druckknopf gemessen) von 140 cm über dem Fußboden anzuordnen. Dieses Maß gilt auch bei der Unterbringung der nichtautomatischen Brandmelder in Wandhydrantenschränken oder in Einbauschränken für Feuerlöscher. Das rote Meldergehäuse muß sichtbar bleiben! Die Melder sind mit Schleifen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 1/1, 1/2, usw.). Diese Beschriftung ist auf dem Bedienungsschild hinter der Glasscheibe anzubringen.

2.1.2Sperrschilder Sperrschilder (Außer Betrieb - Schilder) nach DIN 14 678 sind für jeden Melder bereitzuhalten, dazu Ersatzgläser in ausreichender Zahl (DIN 14 675 Punkt 5.6.1).

Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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2.1.3Zusammenschaltung von nichtautomatischen Brandmelder In Treppenräumen sind die einzelnen Brandmelder jeweils vom Erdgeschoß (EG) bzw. vom Feuerwehrzugang ausgehend nach unten ins Untergeschoß (UG) oder nach oben in die Obergeschoßbereiche (OG) zu Schleifen zusammenzuschalten. Werden die Brandmelder in waagerechten Ebenen zusammengeschaltet, so sind die einzelnen Schleifen auf Brandabschnitte zu beschränken.

2.2Automatischen Melder 2.2.1Zweilinienabhängigkeit Zur Vermeidung von Fehlalarmen müssen automatische Melder in Zweigruppen oder Zweimelderabhängigkeit geschaltet werden. Alternativ können auch Multisensormelder installiert werden.

2.2.2Kennzeichnung Automatische Brandmelder sind mit Schleifen- und Meldernummer zu beschriften (z. B. 4/1, 4/2, 4/3, usw.). Die Melder sind so anzubringen, daß die optische Anzeige vom Raumzugang aus zu sehen ist.

2.2.3Verdeckte automatische Melder Die Standorte von nicht sichtbaren automatischen Brandmeldern (z. B. in Doppelböden, Zwischendecken o. ä.) sind vorzugsweise mit roten kreisförmigen Punkten (0= 50 100 mm) zu markieren. Jeder Melder muß (z. B. über Revisionsklappen usw.) leicht zugänglich sein. Bodenplatten, unter denen Brandmelder angebracht sind, müssen (z. B. mit einer Kette) gegen Vertauschen gesichert werden. Alle nicht sichtbaren Melder in Doppelböden (DB), Zwischendecken (ZD) sowie in Lüftungskanälen (LK) müssen auf einem Lageplantableau dargestellt werden. Diese Tableau ist unmittelbar am Feuerwehrzugang zum betreffenden Schutzbereich anzubringen. Doppelboden-, Zwischendecken- und Lüftungskanalmelder sind jeweils auf getrennte eigene Schleifen zu schalten.

2.2.4Prüfmelder Sind an eine Brandmelderzentrale nur automatische Brandmelder angeschaltet, so muß unmittelbar an der Brandmelderzentrale ein Prüfmelder angebracht werden. Als Prüfmelder ist je Brandmeldeanlage ein nichtautomatischer Melder in roter Farbe zu verwenden.

2.2.5Zusammenschaltung von automatischen Brandmeldern Automatische Brandmelder zusammenzufassen.

sind

innerhalb

von

Brandabschnitten

geschoßweise

Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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Bei der Zusammenschaltung dürfen grundsätzlich nicht überschritten werden: -

die Zahl von 30 automatischen Brandmeldern je Schleife, wenn diese innerhalb eines Raumes verläuft,

-

die Zahl von 10 automatischen Brandmeldern je Schleife, wenn diese in mehreren, jedoch zusammenhängenden Räume verlegt ist.

Die Feuerwehr Neuss behält sich vor, im Einzelfall aus einsatztaktischen Gründen die Zahl der Melder je Schleife zu beschränken. Im Hinblick auf die notwendige Übersichtlichkeit der Melderbestückung und der Schnellinformation kann gegebenenfalls die Anbringung von Individualanzeigen oder Bereichstableaus gefordert werden. "Einsatztaktische Gründe erfordern es, Zahl, Anordnung und Aufteilung Melderschleifen stets in Absprache mit der Feuerwehr Neuss festzulegen..."

der

2.3Zusammenschaltung automatischer und nichtautomatischer Melder Innerhalb einer Schleife ist die Kombination von automatischen und nichtautomatischen Meldern unzulässig, - ausgenommen sogenannte "Prüfmelder".

3Brandmelderzentrale 3.1Kennzeichnung Der Weg vom Zugang zum Gebäude bis zum Raum in der sich die Brandmelderzentrale befindet, ist an den Türen mit Hinweisschildern mit der Aufschrift "BMZ" nach DIN 4066 anzubringen.

3.2Lage Bedienungsteile und Meßinstrumente der Brandmelderzentrale sind bei Wandhängeschränken nicht höher als 180 cm und nicht tiefer als 100 cm über dem Fußboden anzuordnen; bei Standschränken nicht tiefer als 50 cm und nicht höher als 180 cm.

3.3Feuerwehrbedienfeld Die BMA muß mit einem Feuerwehrbedienfeld nach DIN 14 661 mit einer Schließung für die Feuerwehr Neuss ausgestattet sein. Der Halbzylinder ist erhältlich bei der Firma Peter Kilbinger KG Herrn Sinzig jr. Stephanstrasse 12 Neuss Telefon 0 21 31 / 97 63 - 0 Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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Der Betreiber der Anlage hat die mitgelieferten Schlüssel bei der Aufschaltung an die Feuerwehr zu übergeben.

3.4Weitermeldung von Störungen Ist eine Brandmelderzentrale nicht ständig überwacht, ist an ständig besetzter Stelle (z. B. beim Hausmeister) eine parallele Alarm- und Störungsanzeige einzurichten.

3.5Anzeige der Meldergruppen Die einzelnen Schleifenlampen (Leuchtdioden) in der Brandmelderzentrale müssen so beschriftet werden, daß die fortlaufende Nummer jeder Schleife, Zahl und Art der Nebenbrandmelder sowie der jeweilige Gebäudeteil enthalten sind (z. B. Schl. 4:3 DKMelder, EDV-Raum EG; Schl. 8: Sprinklergruppe 8, Wirkbereich Garage 2. UG). Zusätzlich ist die Meldung über eine LCD-Anzeige möglich.

4Brandmelderlagepläne 4.1Ausführung Pro Melderschleife sind zwei Brandmelderlagepläne zu erstellen. Hiervon ist ein Exemplar gut sichtbar und stets griffbereit - möglichst in einem separaten Kasten -an der Brandmelderzentrale zu hinterlegen. Ein zweites Exemplar ist für die Einsatzzentrale der Feuerwehr anzufertigen. Die Brandmelderlagepläne sind zweckmäßig in Klarsichtfolien unterzubringen, die mit numerierten Kartenreitern in entsprechender Farbgebung gekennzeichnet sind. Die Ausführung der Brandmelderlagepläne ist mit der Feuerwehr Neuss abzustimmen.

4.2Format und Symbole Für Eintragungen in die Brandmelderlagepläne, die das Format DIN A 4 nicht unterschreiten und das Format A 3 nicht überschreiten dürfen, sind die von der Feuerwehr Neuss vorgegebenen Symbole zu verwenden.

4.3Inhalt Für alle Objekte ist der Plan grundsätzlich zweiseitig auszuführen, wobei eine Seite die Gesamtübersicht mit den Standorten von Brandmelderzentrale, Hauptfeuermelder, Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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Lageplan- oder Anzeigetableau, Feuerwehrschlüsselkasten und Sprinklerzentrale zeigt, die andere Seite die Datailansicht der betreffenden Melderschleife.

4.4Feuerwehrpläne Hinweis: Brandmelderlagepläne sind keine Feuerwehreinsatzpläne nach DIN 14095!

5Selbsttätige Löschanlagen 5.1Melderschleifen Bei selbsttätigen Löschanlagen (z. B. Sprinkleranlagen) ist für jede Anlagengruppe (z. B. Sprinklergruppe) eine Melderschleife vorzusehen. Die Kombination mit automatischen oder nichtautomatischen Meldern ist nicht gestattet.

5.2Strömungswächter Bei Sprinkleranlagen mit ausgedehnten Sprinklergruppen kann der Einbau von Strömungswächtern notwendig werden. Diese Strömungswächter sind einzeln auf einem Anzeigetableau darzustellen und im ausgelösten Zustand jeweils durch eine optische Anzeige in blauer Farbe zu signalisieren. Strömungswächter dürfen keine Melderschleifen auslösen.

5.3Prüfmelder Sind an eine Brandmelderzentrale nur selbsttätige Löscheinrichtungen angeschaltet, so muß unmittelbar an der Brandmelderzentrale ein Prüfmelder (siehe 2.10) angebracht werden.

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Tableau

6.1Lage Im Regelfall ist die Tableau-Unterkante mindestens 120 cm, die Tableau-Oberkante nicht höher als 180 cm über dem Fußboden anzuordnen.

6.2Zweck

Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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Das Anzeigetableau ist ein stark vereinfachtes Informationsmittel ohne graphische Darstellung des Objekts. Ansonsten gelten die Anforderungen für die Lageplan-Tableaus sinngemäß. Dient ein Lageplan-Tableau oder ein Anzeige-Tableau den Einsatzkräften der Feuerwehr zur Erstinformation, so sind hier ebenfalls - wie in Punkt 4 beschriebenBrandmelderlagepläne mit Schleifenverzeichnissen zu hinterlegen.

6.3Ausführung Das Lageplantableau muß alle markanten Merkmale der baulichen Anlage eindeutig erkennen lassen und seitenrichtig unmittelbar vor dem Feuerwehr-Zugang zum Schutzbereich angebracht sein. Der Schriftzug "Brandmeldertableau" ist gut sichtbar in etwa 12 - 15 mm hohen Buchstaben anzubringen. Der Standort des Betrachters ist eindeutig zu kennzeichnen. Das Lageplantableau ist wie die Brandmelderzentrale zu beschriften (siehe 3.5). Der Einbau eines Lageplantableaus ist nicht grundsätzlich für jedes Objekt vorzunehmen. Die Notwendigkeit ist daher für jedes Objekt mit der Feuerwehr abzustimmen. Die Ausführung der Tableaus ist zweckmäßig in Absprache mit dem Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Neuss festzulegen.

6.4Anzeige Die Anbringungsorte nichtautomatischer Brandmelder sind durch rote, die Standorte von automatischen Brandmeldern (Ionisations-, Rauch-, Wärmemelder usw.) durch gelbe Lampen bzw. Leuchtdioden zu signalisieren. In der Darstellung der Wirkbereiche ortfester Löschanlagen ist möglichst zentral eine optische Anzeige in blauer Farbe anzuordnen. Die Standorte der Brandmelderzentrale und der Zentralen ortsfester Löschanlagen sind auf dem Tableau durch weiße Lampen (Leuchtdioden) zu markieren. Das gleiche gilt für eventuell vorhandene Bereichs-Tableaus.

6.5Lampen Als Signallampen können Leuchtdioden oder aber jeweils zwei Einzelfaden-Glühlampen eingebaut werden, so daß eine Meldung auch nach Ausfall einer Glühlampe erkennbar bleibt.

6.6Funktionsprüfung Für die Funktionsprüfung der Signallampen ist eine Prüftaste vorzusehen und als solche zu kennzeichnen.

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6.7 Alarmsignal Im Lageplantableau ist ein akustisches Alarmsignal (z. B. Summer) zu installieren.

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Brandmelder in Doppelböden

7.1Markierung Die als Melderabdeckung markierten Bodenplatten dürfen bei Montage- und Wartungsarbeiten im Zwischenboden nicht mit unmarkierten Platten vertauscht werden können. Die gekennzeichneten Bodenplatten (siehe 2.5) müssen deshalb so gesichert sein (z. B. durch Befestigung an einer Kette), daß sie nur an die vorgesehenen Plätze über den Brandmeldern zurückgelegt werden können.

7.2Bodenplattenheber Die zum Abheben der Bodenplatten erforderlichen Heber sind unmittelbar bei Tableau zu hinterlegen. Über dem Heber ist ein Hinweisschild nach DIN 4066 (Größe mind. 105 x 297 mm) mit der Aufschrift "Nur für die Feuerwehr" anzubringen.

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Feuerwehrschlüsselkasten (FSK)

8.1Zweck Um einen gewaltlosen Zutritt im Alarmfall zu allen mit Brandmeldern bzw. mit selbsttätigen Löschanlagen geschützten Räumen rund um die Uhr sicherzustellen (DIN 14 675 sowie VDE 0800 Kl. C bzw. VDE0833), ist ein Feuerwehrschlüsselkasten am Objekt zu installieren. Ist ein Pförtner, bzw. ein Wachdienst rund um die Uhr verfügbar, kann bei begründetem Antrag auf den Einbau eines Feuerwehrschlüsselkastens verzichtet werden.

8.2Installation Um die einwandfreie Funktion des FSK sicherzustellen, sind die im folgenden aufgeführten Punkte zu beachten:

8.2.1Einbau

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Der FSK darf nur in Wände aus Mauerwerk nach DIN 1053, aus Ziegel nach DIN 105, Kalksandstein nach DIN 196 oder in Wände aus Stahlbeton (min. B120 nach DIN 1045) eingebaut werden. Die Wände müssen min. 80 mm dicker sein als die Einbautiefe des FSK's. Das FSK muß mit Mörtel nach DIN 1053 eingemauert oder in Betonwand in einer Höhe von mindestens 80 cm (Unterkante) und höchstens 140 cm (Oberkante), gemessen über der Standfläche, unmittelbar neben dem Zugang für die Feuerwehr angebracht werden.

8.2.2Anschluß Zum Anschluß des FSK ist ein Leerrohr vorzusehen. In besonders gefährdeten Bereichen ist die Verlegung der Anschlußleitung in Stahlpanzerrohre erforderlich. Als Zuleitung ist ein Fernmelde- oder Signalkabel mit mindestens 4 Aderpaaren zu verwenden. Der Leitungsquerschnitt je Ader darf 1 mm² nicht überschreiten. Sofern zusätzliche Informationen (wie gewaltsames Öffnen, Polizeialarm o. ä.) geliefert werden sollen, sind die hierfür zuständigen Bereiche wegen der benötigten Leitung und zusätzlichen Kontakte anzusprechen. Galvanische Verbindungen zwischen Zusatzeinrichtung im FSK und der Brandmeldeanlage dürfen nicht entstehen.

8.3Überwachung des FSK Der FSK ist möglichst an eine Einbruchmeldeanlage (EMA) anzuschließen. Alternativ dazu ist es möglich den FSK an eine eigene Schleife der Brandmelderzentrale anzuschalten.

8.4FSK-Typ Grundsätzlich ist der Einbau jedes vom Verband der Sachversicherer (VDS) anerkannten FSK mit Kruse Doppelbart-Umstellschloß zulässig. Der zur Ausführung vorgesehene Typ ist mit der Feuerwehr abzustimmen.

8.5

Freischaltelement Die Feuerwehr behält sich das Recht vor in begründeten Einzelfällen die Installation eines Freischaltelementes zu fordern, das in einer Höhe von 3m über der angrenzenden Verkehrsfläche in der Fassade des Objekts installiert und wie ein Nebenmelder in einer eigenen Gruppe angeschlossen wird.

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Instandhaltung von Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen müssen im Hinblick auf die ständige Funktionsbereitschaft (VDE 0833) regelmäßig instandgehalten werden. Ein entsprechender Nachweis ist vom Betreiber Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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bei der Abnahme und Anschaltung durch die Feuerwehr Neuss auf das öffentliche Brandmeldenetz schriftlich vorzulegen. Als Nachweis werden Instandhaltungsverträge mit einer Fachfirma anerkannt.

10

Fehlalarme Die durch Fehlalarme der Feuerwehr entstehenden Kosten hat der Inhaber der nicht öffentlichen Brandmeldeanlage ohne Rücksicht darauf, ob er die Fehlalarme zu vertreten hat, zu ersetzen. Die Höhe der zu ersetzenden Kosten wird nach dem Gebührentarif zur Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Neuss in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Spätestens bei der Aufschaltung ist der Feuerwehr Neuss die Adresse Rechnungsempfängers anzugeben. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.

des

Der Bürgermeister Im Auftrag

Dipl.-Ing. Scherrers Brandamtsrat

Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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Erklärung Die technischen Anschlußbedingungen der Stadt Neuss - Feuerwehr Amt 37 - für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen in der Fassung 01/00 erkenne ich in allen Punkten an.

Betreiber der Anlage: Objekt:

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_______________________________________ _______________________________________

Rechnungsempfänger:

_______________________________________ _______________________________________ _______________________________________

Neuss, den Stempel und Unterschrift des Antragstellers _______________________________________ zurück an die Feuerwehr

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Erklärung Die technischen Anschlußbedingungen der Stadt Neuss - Feuerwehr Amt 37 - für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen in der Fassung 01/00 erkenne ich in allen Punkten an.

Betreiber der Anlage: Objekt:

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_______________________________________ _______________________________________

Rechnungsempfänger:

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_______________________________________ Neuss, den Stempel und Unterschrift des Antragstellers _______________________________________

Technische Anschlußbedingungen - Seite:

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