STADT

NEUSS

Stadtverwaltung Neuss, 41456 Neuss

An die

Dienststelle

Schulverwaltungsamt

Damen und Herren

Auskunft erteilt

Herr Klause

des Schulausschusses

Telefon 02131-90-

4012

EINLADUNG Sehr geehrte Damen und Herren, ich lade Sie zu nachfolgender Sitzung ein NR. DER SITZUNG

GREMIUM

8.

Schulausschuss

SITZUNGSDATUM

SITZUNGSORT

BEGINN

Donnerstag, 30. Juni 2016

Weitzzimmer - Rathaus U.214/217 Markt 2 Neuss

17:00 Uhr

BEMERKUNGEN

Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, dies Ihrer Fraktionsgeschäftsstelle und dem o.g. Schriftführer rechtzeitig mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen

Gisela Hohlmann Ausschussvorsitzende

Seite 2

STADT

NEUSS

TAGESORDNUNG ART. DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

SITZUNGSDATUM

öffentlich

8. Schulausschuss

30.06.2016

TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN

Formalien, Wahlen usw. 1

Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit

2

Genehmigung der Tagesordnung

Beschlussempfehlungen an den Rat 01.07.2016 3

Offene Ganztagsschule – Erhöhung der Trägerbudgets nach erneuter Erhöhung der Landesmittel

SCH 29-2016

4

Gesamtschule Nordstadt SCH 7-2016 hier: Planung und Kostenschätzung für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses / Verwaltung zur Verwaltung der Gesamtschule

Anträge 5

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2016 betr.: Schulsport auf städtischen Sportanlagen

SCH 30-2016

6

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2016 betr.: Sperrung von Turnhallen nach Unwetter

SCH 36-2016

Mitteilungen der Verwaltung 7

Schulsport in Norf - Anfrage von Frau Stv. Beyen für die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 20.05.2016

BNF 18-2016

Seite 3

STADT

NEUSS

8

Anmeldeergebnisse für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017

SCH 21-2016

9

Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss

SCH 28-2016

10

Jahresbericht 2015 der Musikschule

SCH 26-2016

11

Sachstandsbericht Entwicklung des „Neusser Modells“ OGS

SCH 32-2016

12

Gestaltung der Außenanlagen an der Sekundarschule Neuss

SCH 25-2016

13

Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen

SCH 27-2016

14

Starkregenereignisse

SCH 35-2016

15

Sachstandsbericht zum SPD-Antrag vom 09.09.2015 betr.: Erhöhung der Zügigkeit der Sekundarschule Gnadental

SCH 37-2016

Seite 4

STADT

NEUSS

TAGESORDNUNG ART. DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

SITZUNGSDATUM

nicht öffentlich

8. Schulausschuss

30.06.2016

TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN

Formalien, Wahlen usw. (nö) 1

Genehmigung der Tagesordnung

Beschlussempfehlungen an den Rat (nö) 01.07.2016 2

Besetzung der Stelle der Schulleitung – Rektor/in – an der SCH 24-2016 Burgunderschule, Kath. Grundschule, Burgunderstraße 1, 41462 Neuss

Beschlüsse des Ausschusses gem. § 41 Abs. 2 GO NRW (nö) 3

Schüler-Ehrenamtspreis der Stadt Neuss

SCH 31-2016

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 80: 4

Beförderung von Schüler/-innen mit Behinderungen und Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, Schuljahre 2016/2017 bis 2019/2020

SCH 22-2016

5

Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung Nr. 86

SCH 23-2016

Vergabe: Beförderung von Schüler/-innen im Rahmen des Schülerspezialverkehrs, der Schul- und Sportfahrten für die Schuljahre 2016/2017 bis 2020/2021 6

Auftrag Lernmittelfreiheit für die Schuljahre 2016/17 bis 2019/20

SCH 34-2016

Vorlage SCH 29-2016

STADT NEUSS

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DER BÜRGERMEISTER GREMIUM

DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER

Schulausschuss

Schulverwaltungsamt Frau Beigeordnete Dr. Zangs

ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BERATUNGSUNTERLAGE

BETREFF

Offene Ganztagsschule – Erhöhung der Trägerbudgets nach erneuter Erhöhung der Landesmittel BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016

Schulausschuss

01.07.2016

Rat der Stadt Neuss

ABSTIMMUNGSERGEBNIS

FINANZIELLE

AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO

ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO

AUSWIRKUNGEN

GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN

GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN

IM HH VERANSCHLAGT

DIFFERENZ

IM HH VERANSCHLAGT

DIFFERENZ

(DETAILS SIEHE SACHVERHALT) FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)

ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)

BESCHLUSSEMPFEHLUNG Aufgrund der Erhöhung der Fördermittel des Landes werden zum Schuljahr 2016/17 für die Budgets der offenen Ganztagsschule folgende Fördersätze pro Platz festgesetzt:   

OGS-Platz ohne besondere Förderung „OGS-plus“-Platz OGS-Platz für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

1.919,00 € pro Kind 2.526,00 € pro Kind 3.662,00 € pro Kind

Plätze für Kinder aus Flüchtlingsfamilien oder vergleichbaren Lebenslagen, für die erhöhte Landeszuwendungen bewilligt sind, werden für die Dauer der Höherförderung analog den Plätzen für „OGS-plus“ finanziert. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Mit Beschluss vom 27.02.2016 erhöhte der Rat die Fördersätze für die offene Ganztagsschule zum kommenden Schuljahr um 50,- € pro Platz. Per Änderungserlass vom 09.03.2016 erhöht das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) die Landeszuwendungen für die offene Ganztagsschule zum Schuljahr 2016/17 um weitere 1,5 % und anschließend jährlich um jeweils 3 %. Da laut Angabe der Träger die Budgets für OGS-Plätze ohne besondere Förderung am wenigsten auskömmlich sind, schlägt die Verwaltung vor, den erhöhten Förderbetrag insgesamt für diese Plätze zu verwenden und die Förderung der Plätze „OGS-Plus“ und für

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Vorlage SCH 29-2016 Seite 2

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Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf dem im Februar beschlossenen Stand zu belassen. Damit erhöht sich der Fördersatz pro OGS-Platz ohne besondere Förderung um weitere 18,- €. Hier zum Vergleich die aktuellen Fördersätze und die Förderung gem. Beschlussempfehlung: Schuljahr 2015/16*

Schuljahr 2016/17

Steigerung

OGS-Platz ohne besondere Förderung

1.851,-€

1.919,- €

68,- €

„OGS-plus“-Platz

2.476,- €

2.526,- €

50,- €

OGS-Platz für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

3.612,- €

3.662,- €

50,- €

*zusätzlicher Einmalbetrag von 12,50 € pro Platz zum Januar 2016 Mit den Trägern wurde vereinbart, künftig in regelmäßigen Budgetbesprechungen die Anpassung der Fördersätze zu beraten.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Keine, da lediglich die erhöhte Landesförderung an die Träger weitergeleitet wird.

Vorlage SCH 7-2016

STADT NEUSS

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DER BÜRGERMEISTER GREMIUM

DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER

Schulausschuss

Schulverwaltungsamt Frau Beigeordnete Dr. Zangs

ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BERATUNGSUNTERLAGE

BETREFF

Gesamtschule Nordstadt hier: Planung und Kostenschätzung für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses / Verwaltung zur Verwaltung der Gesamtschule BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016

Schulausschuss

01.07.2016

Rat der Stadt Neuss

ABSTIMMUNGSERGEBNIS

FINANZIELLE

AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO

ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO

AUSWIRKUNGEN

GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN

GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN

IM HH VERANSCHLAGT

DIFFERENZ

IM HH VERANSCHLAGT

DIFFERENZ

(DETAILS SIEHE SACHVERHALT) FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)

ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)

BESCHLUSSEMPFEHLUNG Der Planung und Kostenschätzung für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses / Verwaltung, Leostraße 37, zur Verwaltung der Gesamtschule Nordstadt wird zugestimmt. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Das ehemalige Hausmeisterhaus, Leostraße 37, wird zukünftig nicht mehr als Wohnhaus benötigt. Das Gebäudemanagement hat geprüft, ob in diesem Gebäude sowie der angrenzenden ehemaligen Verwaltung der Hauptschule der Verwaltungsbereich der Gesamtschule Nordstadt errichtet werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass hier die Kernverwaltung der Schule untergebracht werden kann. Das Gebäude wird komplett saniert und mit entsprechenden Umbauarbeiten Räume für das Sekretariat, der Schulleitung, Didaktische/n Leiter/in, Sozialpädagogen/in sowie ein größerer Mitarbeiteraufenthaltsraum geschaffen. Hierdurch ist es möglich, in der ursprünglich für die Verwaltung vorgesehenen Etage im Schulgebäude Leostraße die vorhandenen Klassen- und Differenzierungsräume zu belassen (Minderkosten 41.000,- €). Die Planung ist mit der Schulleitung der Gesamtschule Nordstadt abgestimmt.

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Vorlage SCH 7-2016 Seite 2

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FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN Die benötigten finanziellen Mittel werden im Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements für das Jahr 2017 und 2018 veranschlagt. Kosten Kostengruppe 300 (Baukonstruktion) + Kostengruppe 400 (techn. Anlagen) Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) Zwischensumme Minderkosten im Bauabschnitt 06 (Teilgebäude Leostraße) Gesamt

300.000,- € 66.000,- € 366.000,- € -41.000,- € 325.000,- €

Für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses in einen Verwaltungsbereich der Gesamtschule Nordstadt entsteht nach Fertigstellung (in 2018) eine jährliche Warmmiete von 30.000 €.

Vorlage SCH 30-2016

ANTRAG

TOP

GREMIUM

UNTERZEICHNER, BERICHTERSTATTER

Schulausschuss

Schulverwaltungsamt Frau Beigeordnete Dr. Zangs

BETREFF

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2016 betr.: Schulsport auf städtischen Sportanlagen GEWÜNSCHTE BERATUNG (DATUM, GREMIUM)

ABSTIMMUNGSERGEBNIS

30.06.2016 Schulausschuss ANTRAGSTEXT ALS BESCHLUSSEMPFEHLUNG Die Verwaltung wird beauftragt, dem Schulausschuss in der Sitzung am 20.9.2016 darüber zu berichten, • in welchen städtischen Sportanlagen (mit der Ausnahme von Schulturnhallen) Sportunterricht von Schulen durchgeführt wird (welche Schulen, welcher Umfang, welche Sportarten), •

welche Sportanlagen, wie oft außerhalb der Stadt Neuss genutzt werden müssen, um Sportunterricht an Neusser Schulen durchführen zu können (welche Sportarten).

ANTRAGSBEGRÜNDUNG In der Presse war im Zusammenhang über die Errichtung von Allwetterplätzen auf Bezirkssportanlagen davon zu lesen, dass hierfür auch eine Notwendigkeit aus der Sicht des Schulsports gesehen wird. Außerdem wurde darüber berichtet, dass Sportunterricht und sogar Prüfungen außerhalb des Stadtgebietes durchgeführt werden müssen, weil entsprechende Möglichkeiten innerhalb der Stadt nicht bestehen würden. In den bisherigen Betrachtungen der Sportpolitik in Neuss bei Ausstattung und Umbau von Bezirkssportanlagen liegt der Fokus vornehmlich im Bereich der Nutzung durch den Vereinssport. Schulsportliche Belange sind wahrnehmbar allenfalls am Rande betrachtet worden. Diese dürfen aber nicht außer Acht gelassen werden. Um eine qualifizierte Entscheidungsgrundlage auch aus der Sicht der schulsportlichen Belange treffen zu können, erscheint es uns sinnvoll eine Bestandsaufnahme vorzunehmen.

Vorlage SCH 36-2016

ANTRAG

TOP

GREMIUM

UNTERZEICHNER, BERICHTERSTATTER

Schulausschuss

Schulverwaltungsamt Frau Beigeordnete Dr. Zangs

BETREFF

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2016 betr.: Sperrung von Turnhallen nach Unwetter GEWÜNSCHTE BERATUNG (DATUM, GREMIUM)

ABSTIMMUNGSERGEBNIS

30.06.2016 Schulausschuss ANTRAGSTEXT ALS BESCHLUSSEMPFEHLUNG Im Namen der SPD-Ratsfraktion bitten wir darum, über den folgenden Punkt unter Mitteilungen der Verwaltung zu berichten Sperrung von Turnhallen nach Unwettern ANTRAGSBEGRÜNDUNG In Folge der Unwetter in der ersten Juni-Woche sind mehrere Turnhallen von Wasserschäden betroffen worden und mussten danach zum Teil geschlossen werden. Hierzu erbitten wir einen aktuellen Sachstandsbericht der Verwaltung bzw. des Gebäudemanagements über die entstandenen Schäden, deren Folgen und die inzwischen eingeleiteten Maßnahmen.

Vorlage BNF 18-2016

Mitteilung der Verwaltung

TOP

ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Schulsport in Norf - Anfrage von Frau Stv. Beyen für die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 20.05.2016 SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

14.06.2016 Bezirksausschuss Norf 29.06.2016 Sportausschuss 30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Fragen von Frau Stv. Beyen für den Rat am 20.05.2016 und die entsprechenden Antworten dazu: Frage 1: Welche Auswirkungen hat die Profilbildung des Gymnasiums Norf als sportbetonte Schule für die Nutzung der Sportanlagen? Ist durch die Profilbildung die Stadt Neuss verpflichtet, den Sportunterricht sicherzustellen? Antwort: Sofern es sich um Sportunterricht handelt, der curricular verpflichtend ist, werden Sportanlagen von der Stadt Neuss zur Verfügung gestellt. Hierzu meldet die Schule rechtzeitig vor Schuljahresbeginn den erforderlichen Bedarf. Frage 2: In welchem Umfang ist die Nutzung von Hallen und den Außenanlagen (Bezirkssportanlage Norf) für das Gymnasium Norf mit ihren 1.200 Schülerinnen und Schülern erforderlich (Pflichtstunden und Sport-AGs)? Antwort: Für das Schuljahr 2015/16 hat das Gymnasium Norf einen Bedarf von 157 Wochenstunden Hallenbelegung sowie 7,5 Wochenstunden in einem Schwimmbad beantragt. Dem Gymnasium Norf wurden alle beantragten Sportstunden (inkl. Sport-AGs und Schwimmen) zur Verfügung gestellt. In wie weit das Gymnasium Norf die schulnahe Bezirkssportanlage „Von-WaldthausenStadion“ für den Sportunterricht und Sport-AGs nutzt, liegt in der Verantwortung und Entscheidungsgewalt der Schule. Sollte der Sportunterricht auf einer anderen Bezirkssportanlage aus Sicht der Schule erforderlich sein, ist die Nutzung beim Sportamt anzumelden und die erforderliche Beförderung beim Schulverwaltungsamt zu beantragen. Ein diesbezüglicher Antrag liegt der Stadt Neuss nicht vor.

Vorlage BNF 18-2016 Seite 2

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Frage 3: Wie viele Sportstunden fallen am Gymnasium Norf aus und warum? Antwort: Der Unterricht fällt in den Bereich der inneren Schulangelegenheit. Ob und ggfls. warum Sportstunden am Gymnasium Norf ausfallen, ist der Verwaltung nicht bekannt.

Frage 4: In welchem Umfang ist das Gymnasium Norf mit dem örtlichen Sportverein TSV Norf Kooperationen eingegangen? Antwort: Bei der Kooperation von Schulen mit Vereinen handelt es sich um eine schulinterne Angelegenheit. Gemäß Auskunft der Schule finden folgende Kooperationen statt:  Handball AG mit Trainern des TSV Norf 

Badminton AG mit Trainern des TSV



Spitzensportförderung im Health Center des TSV Norf durch einen Sportlehrer in Kooperation mit dem Verein



Nutzung des Health Center in Projektwochen



Wahlpflichtunterricht Sport, Biologie, Gesundheit (SpoBiG) im Health Center



Sportunterricht des Sportprofils Schneesport im Health Center



Tennis AG auf dem Tennisgelände des TSV (bis 2012, jetzt Wiederaufnahme)



Sportunterricht der Oberstufe im Health Center



Nutzung der schuleigenen Indoor Cycling-Räder durch den TSV



Nutzung des Health Center für ein Lehrersportangebot

Weitere Kooperationen sind möglich, z.B. für Entspannungstraining und bei der Umsetzung des Plans, eine Lehrerruhezone anzubieten.

Frage 5: Warum werden Sportstunden des Gymnasiums Norf in Sportanlagen außerhalb von Norf verlegt? In welchem Umfang und zu welchen Sportanlagen? Antwort: Nach Auskunft des Schulleiters fahren Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Norf regelmäßig in die Leichtathletikhalle an der Düsseldorfer Arena, um ein Abiturangemessenes Training zu gewährleisten. Zu Unterrichtszwecken reisen Schülergruppen ebenfalls dorthin, in Form von Unterrichtsgängen, was zu Lasten des anderen Regelunterrichts dieser Schülergruppe geht. Die Abiturprüfungen hält das Gymnasium Norf im Leichtathletikstadion in Dormagen ab. Dort findet die Schule die notwendige Prüfungsausstattung vor, die im Von-Waldthausen-Stadion nicht gegeben ist. Die Schwimmprüfungen finden im Neusser Stadtbad statt, dort wird auch innerhalb und außerhalb des Unterrichts trainiert.

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Vorlage BNF 18-2016 Seite 3

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Die seit September 2015 zum Leichtathletikzentrum ausgebaute Ludwig-Wolker-Sportanlage stünde dem Gymnasium Norf grundsätzlich sowohl für den Sportunterricht als auch für die Abiturprüfungen zur Verfügung. Anfragen des Gymnasiums Norf auf eine Nutzung der Wolkeranlage gab es beim Sportamt bislang noch nicht. Zum Umfang der Nutzung von außerörtlichen Sportanlagen liegen der Verwaltung keine Informationen vor. Frage 6: Welche Bedeutung hätte ein Allwetterspielfeld für das Gymnasium Norf und die weiteren Schulen (Grundschule, Gesamtschule)? Antwort: Mit den beiden Tennenplätzen und dem Naturrasen-Spielfeld steht für den Schulsport im Von-Waldthausen-Stadion eine ausreichende Anzahl von Spielfeldern insbesondere für die Ausübung des Fußballsports zur Verfügung. Laut Auskunft des Schulleiters würde eine Aufrüstung des Von-Waldthausen-Stadions mit einem Allwetterspielfeld anstelle eines der zwei Tennenplätze die Nutzung des Rasenplatzes entlasten und die Trainingsmöglichkeit für die Leichtathletikdisziplinen vor Ort verbessern. Weitere Hinweise anderer Schulen liegen der Stadt Neuss nicht vor. Frage 7: Wo wird die stark wachsende Gesamtschule Norf ihren Sportunterricht realisieren können? Antwort: Wie von allen anderen Schulen wird der Bedarf für den Sportunterricht rechtzeitig vor Schuljahresbeginn der Verwaltung gemeldet. Sofern die Anzahl der Sportstunden in der angrenzenden Sporthalle nicht gewährleistet werden kann, werden die entsprechenden Sportstunden in anderen Sporthallen -zum Beispiel der Sporthalle Allerheiligen- zur Verfügung gestellt. Sollten diese fußläufig nicht erreichbar sein, werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Sportstättenfahrten befördert. Für den Outdoor-Sportunterricht steht der Gesamtschule Norf vorrangig das VonWaldthausen-Stadion zur Verfügung, für den Schwimmunterricht das Stadtbad sowie das Südparkbad. Frage 8: Welchen Sanierungsbedarf hat das Gebäudemanagement für die Dreifachturnhalle in Norf festgestellt (Maßnahmen und finanzieller Umfang)? Antwort: Im Wirtschaftsplan 2016 sind keine Mittel für Maßnahmen an der Turnhalle am Gymnasium Norf eingestellt. In 2015 hat das GMN die Wände und Decken der Umkleiden und Nebenräume mit einem neuen Anstrich versehen. Die Kosten wurden aus dem Budget der „ungeplante Unterhaltungs maßnahmen an Schulen“ finanziert.

Frage 9:

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Vorlage BNF 18-2016 Seite 4

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Warum ist in einer der wenigen Dreifachturnhallen der Stadt Neuss, die für den Wettkampfbetrieb genutzt wird, seit vielen Jahren die defekte Uhr nicht ersetzt worden, obwohl mehrfach seitens des Sportvereins Anträge hierzu eingereicht worden waren?

Antwort: Die Kosten für eine neue Spielstandsanzeige wurden vor geraumer Zeit mit rund 20.000 € beziffert. Da diese Anzeige für den Sportwettkampf Verwendung findet und nicht für den Schulsport, müssen die Kosten vom Sportamt übernommen werden. Ein Antrag für die Erneuerung der Anzeige liegt dem GMN vom Sportamt nicht vor.

ANLAGENNUMMER

BEZEICHNUNG

BNF 18-2016 - 1 BNF 18-2016 - 2

Anfrage von Frau Beyen bezüglich Schulsport in Norf Antrag der Mitglieder von CDU/Bündnius 90/DIE GRÜNEN betr. Schulsport in Norf

CDU-FRAKTION NEUSS  MÜNSTERPLATZ 13A  41460 NEUSS

Herrn Reiner Breuer Bürgermeister der Stadt Neuss Markt 2 – Rathaus 41460 Neuss

10.05.2016 Anfrage: Schulsport in Norf Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Situation des Schulsportes an den Schulen in Norf und dessen Auswirkungen auf die Sportstätten ist zurzeit recht undurchsichtig. Daher bitte ich Sie um die Beantwortung der folgenden Fragen in der Sitzung des Stadtrates am 20.05.2016: 1. Welche Auswirkungen hat die Profilbildung des Gymnasiums Norfs als sportbetonte Schule für die Nutzung der Sportanlagen? Ist durch die Profilbildung die Stadt Neuss verpflichtet, den Sportunterricht sicherzustellen? 2. In welchem Umfang ist die Nutzung von Hallen und den Außenanlagen (Bezirkssportanlage Norf) für das Gymnasium Norf mit ihren 1.300 Schülerinnen und Schülern erforderlich (Pflichtstunden und Sport-AGs)? 3. Wie viele Sportstunden fallen am Gymnasium Norf aus und warum? 4. In welchem Umfang ist das Gymnasium Norf mit dem örtlichen Sportverein TSV Norf Kooperationen eingegangen? 5. Warum werden Sportstunden des Gymnasiums Norf in Sportanlagen außerhalb von Norf verlegt? In welchem Umfang und zu welchen Sportanlagen? 6. Welche Bedeutung hätte ein Allwetterspielfeld für das Gymnasium Norf und die weiteren Schulen (Grundschule, Gesamtschule)? 7. Wo wird die stark wachsende Gesamtschule Norf ihren Sportunterricht realisieren können?

CDU-FRAKTION NEUSS  MÜNSTERPLATZ 13A  41460 NEUSS   02131/718860   02131/275684 e-mail: [email protected]

 

http://www.cdu-neuss.de

CDU-FRAKTION NEUSS  MÜNSTERPLATZ 13A  41460 NEUSS

8. Welchen Sanierungsbedarf hat das Gebäudemanagement für die Dreifachturnhalle in Norf festgestellt (Maßnahmen und finanzieller Umfang)? 9. Warum ist in einer der wenigen Dreifachturnhallen der Stadt Neuss, die für den Wettkampfbetrieb genutzt wird, seit vielen Jahren die defekte Uhr nicht ersetzt worden, obwohl mehrfach seitens des Sportvereins Anträge hierzu eingereicht worden waren?

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Beyen

CDU-FRAKTION NEUSS  MÜNSTERPLATZ 13A  41460 NEUSS   02131/718860   02131/275684 e-mail: [email protected]

 

http://www.cdu-neuss.de

CDU-STADTRATSFRAKTION

NEUSS  Münsterplatz 13a  41460 Neuss

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN STADTRATSFRAKTION

NEUSS

Schulstr. 1  41460 Neuss

Amt für Bezirksangelegenheiten z. Hd. Frau Rosenberger Bezirksausschussvorsitzenden Herr Klinkicht Rathaus 41460 Neuss

25.05.16

BZA – Norf, Sitzung 14.06.16 Sehr geehrter Herr Klinkicht, zur kommenden Sitzung des BZA Norf bitte ich Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen.

Antrag: Die Anfrage der Stadtverordneten Waltraud Beyen vom Rat am 20.5.16, TOP 12, bitten wir unter „Bericht zum Schulsport in Norf“ auf die Tagesordnung zu setzen.

Begründung: Im Rat am 20.5.16 wurde beschieden, die Anfrage im kommenden BZA zu behandeln.

Mit freundlichen Grüßen

Waltraud Beyen

M. Klinkicht

CDU –STADTRATSFRAKTION NEUSS  Münsterplatz 13 a  41460 Neuss   02131/718860   02131/275684  [email protected]  www.cduneuss.de

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –STADTRATSFRAKTION -NEUSS  Schulstr. 1  41460 Neuss   02131/166672   02131/166673  [email protected]  www.gruene-neuss.de

Vorlage SCH 21-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Anmeldeergebnisse für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR.ZANGS) Anmeldeergebnisse für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 (Stand 29.02.2016) In Abstimmung mit den Schulleitungen der städtischen weiterführenden Schulen wurde für das Schuljahr 2016/2017 ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren für die Sekundarstufe I im Zeitraum 01.02.2016 bis 03.02.2016 durchgeführt. Da nach der sich an das Anmeldeverfahren anschließenden Koordinierung nicht alle Schüler/-innen an ihrer gewünschten Schule aufgenommen werden konnten, wurden für diese Schüler/-innen weitere Anmeldetermine - an den zwei Sekundarschulen mit noch freien Aufnahmekapazitäten - im Zeitraum 25.02.2016 und 26.02.2016 - angeboten. a) Realschulen: Die Schülerzahlen an der einzig verbliebenen Realschule für die 5. Klasse im Schuljahr 2016/2017 stellen sich nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens und der darauf folgenden Koordinierung wie folgt dar: Schule Realschule Holzheim Insgesamt

Anmeldungen (01.02.03.02.16) 60 60

Aufnahmen (nach der Koordinierung) 58 58

Der Anteil der Anmeldungen mit Empfehlung zur Hauptschule und eingeschränkter Empfehlung zur Realschule beträgt rd. 15 % und liegt damit leicht über dem Anteil von 13 % im Vorjahr. In den Aufnahmen sind folgende auswärtige Schüler/-innen enthalten:  7 aus Grevenbroich Die Realschule Halestraße in Kaarst erhielt 20 Anmeldungen in Neuss wohnhafter Kinder. b) Gesamtschulen und Sekundarschulen: Aufgrund der gültigen Erlasslage hat hier zum Abschluss des Anmeldeverfahrens durch die Schulen eine Koordinierung stattgefunden. Da nicht alle Schüler/-innen an ihrer gewünschten Schule aufgenommen werden konnten, wurden für diese Schüler/-innen weitere Anmeldetermine - an den zwei Sekundarschulen mit noch freien

Vorlage SCH 21-2016 Seite 2

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Aufnahmekapazitäten - im Zeitraum 25.02.2016 und 26.02.2016 angeboten. Die Schülerzahlen stellen sich hiernach wie folgt dar: Schule Janusz-Korczak-Gesamtschule Gesamtschule an der Erft Gesamtschule Nordstadt Gesamtschule Norf Insgesamt

Schule

Sekundarschule Neuss Comenius-Schule Insgesamt

Anmeldungen Aufnahmen (01.02.(nach der 03.02.16) Koordinierung) 209 116 125 108 120 108 161 135 615 467

Anmeldungen Aufnahmen (01.02.(nach der 03.02.16) Koordinierung) 24 42 66

43 60 103

Anmeldungen gesamt nach dem 2. Anmeldetermin 76 111 187

Der Anteil der Anmeldungen an den Gesamt- und Sekundarschulen mit Empfehlung zur Hauptschule beträgt rd. 25 % und ist damit identisch zum Vorjahr, der Anteil der Anmeldung mit Empfehlung zur Realschule/eingeschr. Realschule beträgt rd. 57 % und liegt damit knapp über dem Anteil von 56 % im Vorjahr und der Anteil der Anmeldungen mit Empfehlung zum Gymnasium /eingeschr. Gymnasium beträgt rd. 14 % und liegt damit knapp unter dem Anteil von 15 % im Vorjahr. In den Aufnahmen sind folgende auswärtige Schüler/-innen enthalten: Janusz-Korczak-Gesamtschule:

1 Grevenbroich 2 aus Korschenbroich 1 Düsseldorf 1 Jüchen

Gesamtschule an der Erft:

3 aus Grevenbroich

Gesamtschule Nordstadt:

3 aus Düsseldorf 1 aus Kaarst 1 aus Grevenbroich 1 Meerbusch

Gesamtschule Norf:

1 aus Nürnberg (Zuzug) 1 aus Düsseldorf (Zuzug)

Sekundarschule Neuss:

1 aus Dormagen

Comenius-Schule:

2 aus Grevenbroich 1 aus Düsseldorf

An der Gesamtschule in Nievenheim wurden 8 in Neuss wohnhafte Kinder angemeldet.

Vorlage SCH 21-2016 Seite 3

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c) Gymnasien Die Schülerzahlen an den städtischen Neusser Gymnasien für die 5. Klasse im Schuljahr 2016/2017 stellen sich nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens und der Koordinierung wie folgt dar: Schule

Anmeldungen Aufnahmen (01.02.(nach der 03.02.16) Koordinierung) 121 112 118 116

Quirinus-Gymnasium Alexander-von-HumboldtGymnasium Nelly-Sachs-Gymnasium 106 109 Marie-Curie-Gymnasium 100 109 Gymnasium Norf 144 145 Insgesamt 589 591 Der Anteil der Anmeldungen mit Empfehlung zur Hauptschule, Realschule und eingeschränkter Empfehlung zum Gymnasium beträgt rd. 22 % und ist damit identisch zum Vorjahr. In den Aufnahmen sind folgende auswärtige Schüler/-innen enthalten: Quirinus-Gymnasium:

4 aus Korschenbroich

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium:

1 aus Kaarst 7 aus Grevenbroich 3 aus Korschenbroich

Nelly-Sachs-Gymnasium:

2 aus Grevenbroich 1 aus Dormagen 1 aus Kaarst 1 aus Rommerskirchen

Marie-Curie-Gymnasium:

keine/-r

Gymnasium Norf:

keine/-r

An der Schule Marienberg sind insgesamt 145 Schülerinnen (95 Schülerinnen mit Wohnort Neuss) angemeldet worden, sodass die Gesamtzahl der Anmeldungen zu den Gymnasien in Neuss 736 beträgt, davon 666 aus Neuss. Des Weiteren sind am Norbert-Gymnasium in Knechtsteden insgesamt 23 Schüler/-innen aus Neuss aufgenommen worden. Am AlbertEinstein-Gymnasium der Stadt Kaarst wurden 11 Schüler/-innen mit Wohnort Neuss angemeldet, am Georg-Büchner-Gymnasium 2 Schüler/-innen. II. Anmeldung von inklusiven Schüler/-innen Seit dem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetz zum 01.08.2014 hat jede/-r Schüler/-in mit sonderpädagogischen Förderbedarf im 5. Schuljahr Anspruch auf einen Schulplatz in einer Regelschule. Nach dem Abschluss des Anmeldeverfahrens und der darauf folgenden Koordinierung, werden für das Schuljahr 2016/2017 an folgenden Schulen Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen:

Vorlage SCH 21-2016 Seite 4

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Schule

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Anzahl Aufnahme inklusive Schüler/innen

Realschule Holzheim Gesamtschule an der Erft Gesamtschule Nordstadt Gesamtschule Norf Comenius-Schule Nelly-Sachs-Gymnasium Marie-Curie-Gymnasium Gymnasium Norf Insgesamt

5 8 11 10 9 5 3 3 54

III. Gesamtübersicht Sekundarstufe II Im Rahmen des Anmeldeverfahrens für die Sekundarstufe II sind nachstehende Schüler/innen angemeldet worden: Anmeldungen Einführungsphase Gymnasiale Oberstufe

externe Anmeldungen

2016/2017 Eigene Anmeldungen

Gesamtgröße Stufe 10 (EF)

5 42

108 101

113 142

1 4 12

137 113 158

138 117 170

Quirinus-Gymnasium Alexander-v.-HumboldtGymnasium Nelly-Sachs-Gymnasium Marie-Curie-Gymnasium Gymnasium Norf

Anmeldungen Klasse 11 (EF)

Janusz-KorczakGesamtschule Gesamtschule an der Erft

externe Anmeldungen

eigene Übergänge

Anmeldungen Stufe 11 (EF)

Gesamtgröße Stufe 11 (EF)

88

67

155

102

46

36

82

82

Wie in den Vorjahren handelt es sich erfahrungsgemäß in vielen Fällen um Doppelanmeldungen, insbesondere auch im Bereich der gymnasialen Oberstufe der Berufskollegs. Weiterhin erreichen einige der zur gymnasialen Oberstufe angemeldeten Schüler/-innen nicht die notwendige Qualifikation zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Es ist festzustellen, dass die Anmeldezahlen für die Sekundarstufe II im Bereich der Gymnasien und Gesamtschulen im Vergleich zum Vorjahr fast identisch sind.

Vorlage SCH 28-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Ausgangslage Im weiterführenden Schulbereich der Stadt Neuss gibt es in städtischer Trägerschaft eine Realschule, fünf Gymnasien, zwei im Aufbau befindliche Sekundarschulen sowie vier Gesamtschulen, von denen sich zwei im Aufbau befinden. Drei städtische Hauptschulen sowie vier städtische Realschulen laufen sukzessive aus. Zudem gibt es mit dem Gymnasium Marienberg, der Neusser Privatschule und der Internationalen Schule drei Schulen in privater Trägerschaft, an denen ebenfalls Schülerinnen und Schüler (SuS) der Sekundarstufen I und II unterrichtet werden. An den städtischen Schulen sind grundsätzlich nach Ratsbeschluss folgende Züge eingerichtet: eine Realschule fünf Gymnasien vier Gesamtschulen zwei Sekundarschulen Gesamt

2 Züge 20 Züge 16 Züge 7 Züge 45 Züge

(alle vierzügig) (alle vierzügig) (SK Neuss dreizügig, Comeniusschule vierzügig)

In der Gesamtschule Nordstadt ist die Einrichtung eines weiteren Zuges bereits durch den Rat beschlossen, sobald die baulichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.

Schulentwicklung Der aufgrund des demographischen Faktors bundesweit erwartete Rückgang der Schülerzahlen ist in Neuss nicht erkennbar. Aufgrund der Ausweisung neuer Baugebiete in den letzten und auch den kommenden Jahren sowie unter Berücksichtigung der inklusiven Beschulung und der zunehmenden Beschulung von Flüchtlingskindern ist die Schülerzahl in Neuss in den nächsten Jahren mindestens stabil bzw. leicht ansteigend. Für das kommende Schuljahr 2016/17 sind deshalb, wie in den vergangenen Jahren auch, zusätzliche Züge in der Jahrgangstufe 5 an einigen Schulen eingerichtet worden, um allen SuS einen Schulplatz zu sichern.

Vorlage SCH 28-2016 Seite 2

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Benötigte und gebildete Züge zum Schuljahr 2016/17: eine Realschule fünf Gymnasien vier Gesamtschulen zwei Sekundarschulen

2 Züge 21 Züge 17 Züge 8 Züge

Gesamt

48 Züge

(+1 Zug Gymnasium Norf) (+1 Zug Gesamtschule Norf) (+1 Zug Comeniusschule)

Zusammengefasste Prognose für die kommenden Schuljahre In den kommenden Jahren werden jährlich durchschnittlich ca. 1.380 SuS in die Jahrgangsstufe 5 der städtischen Neusser Schulen aufgenommen werden müssen. Bei einer durchschnittlichen Schülerzahl von 27 SuS in einer Klasse müssen dafür 51 Züge in den weiterführenden Schulen eingerichtet werden. Dies bedeutet auf Basis der eingangs beschriebenen Ausgangslage (45 Züge) eine notwendige dauerhafte Einrichtung von fünf weiteren Zügen in der Sekundarstufe I und des bereits beschlossenen Zuges an der Gesamtschule Nordstadt.

Situation der Realschule Die Realschule Holzheim ist die einzige Realschule in Neuss, die noch SuS in der Jahrgangsstufe 5 aufnimmt. Sie ist grundsätzlich zweizügig eingerichtet und bildete in der Vergangenheit alle sechs Jahre einen dritten Zug, zuletzt zum Schuljahr 2015/16. Mehr Klassen können aufgrund der räumlichen Möglichkeiten im Schulgebäude nicht eingerichtet werden. Die Realschule hat ausnahmsweise im Schuljahr 2014/15 eine weitere zusätzliche Eingangsklasse gebildet. Dazu wurde eine Pavillonanlage auf dem Schulgelände errichtet. Die Anmeldezahlen (nicht Anzahl der Aufnahmen) der Schule stellen sich wie folgt dar: 2012/13 2013/14 64

59

2014/15 2015/16 90

78

2016/17 60

Seit dem Schuljahr 2014/15 nimmt die Schule auch inklusive SuS auf.

Situation der Gymnasien Die städtischen Neusser Gymnasien sind alle vierzügig eingerichtet, haben in der Vergangenheit aber immer wieder mal zusätzliche Züge gebildet. Das Gymnasium Norf hat regelmäßig bis zu sechs Eingangsklassen aufgenommen. Aufgrund der Anmeldezahlen und um die Anzahl der Schulformwechsler vor allem nach dem Ende der Erprobungsstufe (im Übergang zur Jahrgangsstufe 7) möglichst gering zu halten, wurde in der Arbeitsgruppe Schulentwicklung mit Vertretern aller Schulformen besprochen, die Aufnahmen an Gymnasien zukünftig auf die beschlossene Vierzügigkeit zurückz uführen. Derzeit nimmt nur das Gymnasium Norf noch eine zusätzliche fünfte Eingangsklasse auf.

Vorlage SCH 28-2016 Seite 3

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Die Anmeldezahlen an den Gymnasien sind grundsätzlich stabil und stellen sich wie folgt dar: 2012/13 2013/14 628

606

2014/15 2015/16 641

615

2016/17 589

Abweisungen an einzelnen Gymnasien können durch die Aufnahmemöglichkeit an anderen Gymnasien kompensiert werden. Seit dem Schuljahr 2014/15 nehmen das Nelly-Sachs-Gymnasium, das Marie-CurieGymnasium und das Gymnasium Norf inklusive SuS auf. Am Quirinus-Gymnasium und am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium sind Seiteneinsteigergruppen bzw. -klassen eingerichtet.

Situation der Gesamtschulen Die vier Gesamtschulen sind alle derzeit vierzügig geführt. An der Gesamtschule Nordstadt ist ein dauerhafter fünfter Zug bereits beschlossen, wenn die räumlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind. In den Umbauplanungen ist aber auch die Einrichtung eines sechsten Zuges vorgesehen, da die räumlichen Bedingungen dies ohne Neubaumaßnahmen unter Einbeziehung des alten Hausmeisterhauses grundsätzlich zulassen. Die Gesamtschule Norf nimmt aufgrund der hohen Anmeldezahlen zum kommenden Schuljahr zum zweiten Mal einen fünften Zug in der Jahrgangsstufe 5 auf und muss trotzdem noch SuS abweisen. Im Zuge der Planungen für die Erweiterung des Schulgebäudes der Ganztagsrealschule zur Gesamtschule geht die Verwaltung von einer dauerhaften Sechs zügigkeit der Gesamtschule Norf aus, um den Bedarf im Neusser Süden erfüllen zu können. Die Anmeldezahlen und Abweisungen an den Gesamtschulen stellen sich wie folgt dar: 2012/13 2013/14

2014/15 2015/16

2016/17

555

509

579

575

615

(Anmeldungen)

216

169

123

108

148

(Abweisungen)

Die Gesamtschule Nordstadt nimmt seit dem Schuljahr 2011/12 SuS auf und bildet im Schuljahr 2016/17 eine vollständige Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10), die Gesamtschule Norf hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2014/15 aufgenommen und bildet im nächsten Schuljahr die Jahrgangsstufen 5 bis 7. Bis auf die Janusz-Korczak-Gesamtschule nehmen alle Gesamtschulen im Rahmen der Inklusion SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf. Die Janusz-KorczakGesamtschule hat eine Seiteneinsteigerklasse für Migranten- und Flüchtlingskinder gebildet. Dies gilt mittlerweile auch für die Gesamtschule Nordstadt sowie die Gesamtschule an der Erft.

Vorlage SCH 28-2016 Seite 4

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Situation der Sekundarschulen Beide Sekundarschulen der Stadt Neuss sind im Aufbau befindlich. Die Sekundarschule Neuss hat ihren Betrieb zum Schuljahr 2013/14 aufgenommen, die Comeniusschule zum Schuljahr 2014/15. Beide haben eine Kooperation mit einer Schule geschlossen, die über eine Sekundarstufe II verfügt. Dies ist zum einen bei der Sekundarschule Neuss die Gesamtschule an der Erft und zum anderen bei der Comeniusschule das Alexander-vonHumboldt-Gymnasium. Beide Schulen nehmen von Beginn an auch inklusive SuS auf, die Sekundarschule Neuss hat zudem Seiteneinsteigergruppen bzw. -klassen gebildet. Die Comeniusschule übernimmt zum Schuljahr 2016/17 die Schulwerkstatt Blitz von der auslaufenden Geschwister-Scholl-Hauptschule. Grundsätzlich werden die Sekundarschule Neuss dreizügig und die Comeniusschule vierzügig geführt. Allerdings sind in Abstimmung mit der Schule und der Bezirksregierung zur Aufnahme von Schulformwechslern zusätzliche Klassen an der Sekundarschule Neuss gebildet worden. Dies war nur möglich, weil die Schule sich einerseits im Aufbau befindet und deshalb noch nicht alle Klassenräume benötigt und andererseits vorübergehend Mehrzweckräume nutzt. Die Comeniusschule bildet zum Schuljahr 2016/17 eine zusätzliche Eingangsklasse in der Jahrgangsstufe 5. Die Schule ist in den Schulgebäuden der Realschule Südstadt sowie der Maximilian-Kolbe-Hauptschule untergebracht. Nach dem Auslaufen dieser beiden Schulen, ist eine Sechszügigkeit ohne größere bauliche Maßnahmen möglich. Die Anmeldezahlen der Sekundarschulen stellen sich wie folgt dar: 2012/13 2013/14 ----

69

2014/15 2015/16 79

83

2016/17 66

Die für eine ordnungsgemäße Klassenbildung erforderlichen Schülerzahlen wurden im Anmeldeverfahren seit Gründung der Sekundarschulen in keinem Jahr erreicht. Erst aufgrund von Koordinierungen der Schulen nach Zweit- bzw. Drittwünschen und einem erneuten Anmeldeverfahren werden entsprechend ausreichende Anmeldungen erreicht. Diese kommen in erster Linie von abgewiesenen Anmeldungen an den Gesamtschulen: 2012/13 2013/14 ----

11

2014/15 2015/16 94

92

2016/17 121

Bei der Sekundarschule handelt es sich um eine - im Verhältnis zu den anderen Schulformen - neue Schulform, die in Neuss als teilintegrative Ganztagsschule eingerichtet worden ist und sich in ihrem Aufbau in der Sekundarstufe I an dem Aufbau einer Gesamtschule orientiert. Sowohl von den Schulen wie auch der Verwaltung wurden in den letzten Jahren verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um die Schulform und die Schulen bei den Eltern und den Schülern bekannt zu machen. Hierzu gehörten u.a. Informationsabende für Eltern von Kindern der dritten und vierten Grundschulklassen, Informationsveranstaltungen für Grundschulleitungen und Grundschullehrkräften für anstehende Elternberatungen, Entwicklung und Verteilung von Informationsbroschüren usw. Einen erkennbaren positiven Effekt hatten diese Maßnahmen allerdings nicht.

Vorlage SCH 28-2016 Seite 5

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Mögliche Handlungsoptionen 1.

Erhalt des Status Quo

Beim Erhalt des Status Quo würden keine weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen getroffen. Durch die bereits beschriebene notwendige Erhöhung der Zügigkeiten an der Gesamtschule Nordstadt, der Gesamtschule Norf und der Comeniusschule können alle Kinder eines jeweiligen Jahrgangs der Klasse 5, die einen Schulplatz an einer Schule des längeren gemeinsamen Lernens wünschen, diesen auch erhalten. Allerdings nicht an einer Gesamtschule, so dass weiterhin viele SuS von der gewünschten Gesamtschule auf die (nicht gewünschte) Sekundarschule verwiesen werden müssten. Die Sekundarschulen erhalten andererseits mehr Zeit um sich zu etablieren und zu zeigen, dass auch hier der Übergang zu einer Oberstufe, vor allem zur Kooperationsschule, möglich ist. Bis auf bereits geplante bzw. in der Planung befindliche bauliche Maßnahmen, sind voraussichtlich keine weiteren größeren Maßnahmen erforderlich. Die Zügigkeiten würden sich wie folgt verteilen: eine Realschule fünf Gymnasien vier Gesamtschulen zwei Sekundarschulen

2 Züge 20 Züge 20 Züge 9 Züge

Gesamt

51 Züge

(alle vierzügig) * (SK Neuss 3 Züge, Comeniusschule 6 Züge)

*Gesamtschule an der Erft und Janusz-Korczak-Gesamtschule jeweils 4 Züge, Gesamtschule Nordstadt und Gesamtschule Norf jeweils 6 Züge.

2.

Umwandlung beider Sekundarschulen in Gesamtschulen

Schulorganisatorisch handelt es sich bei der Umwandlung einer Sekundarschule in eine Gesamtschule um eine Änderung der Schulform gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW. Der aus dem entsprechenden Ratsbeschluss resultierende Antrag muss von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden. Eine Gesamtschule muss gemäß § 82 Abs. 7 SchulG NRW i. V. m. § 6 Abs. 5 Satz 3 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG NRW mindestens vierzügig geführt werden. Bei der Umwandlung einer Sekundarschule in eine Gesamtschule betrifft dies erst die neuen Jahrgänge, beginnend mit dem Jahrgang 5, ab Wirkung der Umwandlung. Die bisherigen SuS der Sekundarschulen werden SuS der Gesamtschule, befinden sich aber weiterhin im Bildungsgang der Sekundarschule. Wenn eine Änderung der Schulform erfolgen soll, ist dies aufgrund der inneren Schulorganisation der Gesamtschule (im Hinblick auf die Differenzierung und den Wahlpflichtbereich) nach Auffassung der Bezirksregierung nur vor der erstmaligen Einführung der Jahrgangsstufe 9 sinnvoll. Die Bezirksregierung benötigt einen Vorlauf von zwei Jahren, um die personellen Voraussetzungen für eine Oberstufe zu schaffen. Damit muss eine Umwandlung der Sekundarschule Neuss spätestens zum Schuljahr 2017/18 und der Comeniusschule spätestens zum Schuljahr 2018/19 erfolgen.

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Vorlage SCH 28-2016 Seite 6

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Zur Umwandlung der Sekundarschule Neuss in eine (eigenständige) Gesamtschule liegt der Verwaltung eine Eingabe von Erziehungsberechtigten von SuS dieser Schule vor (siehe Anlage SCH 28-2016-1) Für die Umsetzung dieser Handlungsoption werden bauliche Maßnahmen notwendig. Die Comeniusschule ist in den Schulgebäuden der auslaufenden Realschule Südstadt sowie der auslaufenden Maximilian-Kolbe-Hauptschule untergebracht. Diese Gebäude reichen zur Unterbringung einer bis zu sechszügigen Sekundarstufe I aus. Dasselbe gilt grundsätz lich für das Fachraumangebot. Eine Umwandlung in eine Gesamtschule führt zu einer eigenen Oberstufe und damit zu einem höheren Raumbedarf. Die fehlenden Räume müssen im Rahmen einer Neubaumaßnahme geschaffen werden. Der dazu notwendige Platz stünde nach dem Abriss des alten Gebäudes der Dreikönigenschule auf dem Schulgelände zur Verfügung. Das Schulgebäude der Sekundarschule Neuss ist, auch nach Abschluss der laufenden Baumaßnahme, für drei Züge ausgelegt. Gesamtschulen müssen aber mindestens vierzügig geführt werden. Dies bedeutet, dass bei der Umwandlung der Sekundarschule in eine eigenständige Gesamtschule Klassen und Nebenräume für den vierten Zug (6 Klassenräume, 2 Differenz ierungsräume) und Räume für die Oberstufe (bei einer zweizügigen Oberstufe = 6 Kursräume) neu gebaut werden müssen. Hinzu kommen im Bereich der Naturwissenschaften voraussichtlich drei Fachräume (Biologie, Chemie, Physik), dazugehörige Sammlungs- und Vorbereitungsräume sowie eine größere Verwaltung incl. Lehrerzimmer und ggfls. eine Erweiterung der Mensa. Ob ein Baukörper dieser Größenordnung auf dem zur Verfügung stehenden Schulgelände überhaupt realisierbar wäre, müsste in einer Machbarkeitsstudie geprüft werden. Durch die Umsetzung dieser Option würden zwei weitere Oberstufen entstehen. Die Mindestgröße zur Einrichtung einer Oberstufe beträgt 42 SuS pro Jahrgangsstufe. Um eine vernünftige Bandbreite eines Kursangebotes einrichten zu können, muss die Oberstufe aber über mehr SuS verfügen. Bei den beiden derzeit aufbauenden Gesamtschulen Nordstadt und Norf kommen bereits in den Schuljahren 2017/18 bzw. 2020//21 insgesamt zwei neue Oberstufen zum jetzigen Oberstufenangebot hinzu. Für den Antrag an die Bezirksregierung muss der Nachweis eines ausreichenden Oberstufenpotentials erbracht werden. Aufgrund der aktuellen Zusammensetzung der Schülerschaften im Bereich der Schulen des längeren gemeinsamen Lernens wird das Gelingen des Nachweises durch die Bezirksregierung durchaus kritisch gesehen. Die Zügigkeiten würden sich wie folgt verteilen: eine Realschule fünf Gymnasien sechs Gesamtschulen

2 Züge 20 Züge 29 Züge

Gesamt

51 Züge

(alle vierzügig) *

*Gesamtschule an der Erft, Janusz-Korczak-Gesamtschule und die „Gesamtschule Neuss“ jeweils 4 Züge, „Gesamtschule Comenius“ 5 Züge, Gesamtschule Nordstadt und Gesamtschule Norf jeweils 6 Züge.

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Vorlage SCH 28-2016 Seite 7

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3. Umwandlung der Comeniusschule in eine Gesamtschule und gleichzeitige Auflösung der Sekundarschule Neuss plus Errichtung einer Teilstandortes einer bestehenden Gesamtschule am Standort Gnadentaler Allee Die Umwandlung der Comeniusschule in eine Gesamtschule und die sich daraus ergebenden grundsätzlichen Konsequenzen wurden unter Punkt 2 der Handlungsoptionen beschrieben. Die Weiterführung der Sekundarschule Neuss als einzige Sekundarschule ist aufgrund der unter dem Punkt ‚Situation der Sekundarschulen‘ beschriebenen Lage nicht sinnvoll. Eine weitere Option ergibt sich durch die Errichtung eines Teilstandortes einer bestehenden Gesamtschule am Standort der jetzigen Sekundarschule Neuss. Dies setzt eine Auflösung der Sekundarschule Neuss voraus. Die SuS werden dann Schüler der Gesamtschule. Gemäß § 83 Abs. 5 SchulG gibt es für die Bildung von Teilstandorten zwei Möglichkeiten. Zum einen kann eine Gesamtschule mit allen Parallelklassen mehrerer Jahrgänge an einem und allen Parallelklassen der übrigen Jahrgänge an anderen Teilstandorten geführt werden (horizontale Gliederung). Dies entspricht der jetzigen Aufteilung der Gesamtschule an der Erft, an der die Jahrgänge 5 bis 7 an einem Teilstandort und die Jahrgänge 8 bis 13 am Hauptstandort unterrichtet werden. Ausnahmsweise kann eine Gesamtschule auch mit mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang einen Teilstandort mit zwei oder drei Parallelklassen pro Jahrgang führen, wenn nur dann das schulische Angebot der Sekundarstufe I in einer Gemeinde gesichert ist (vertikale Gliederung). Dies würde bedeuten, dass an beiden Standorten mehrere Züge mit den Jahrgängen 5 bis 10 geführt werden und an einem Standort die Oberstufe hinzukommt. Zur Möglichkeit der vertikalen Gliederung hat die Bezirksregierung mitgeteilt, dass es sich nach Rücksprache mit dem Schulministerium (MSW NRW) und unter Berücksichtigung eines Erlasses des MSW an die Bezirksregierung Köln aus dem Jahr 2013 – entgegen des reinen Gesetzeswortlautes – nicht um eine abschließende Regelung der Gesamtschulteilstandorte handelt. Zwingend bei einer vertikalen Gliederung ist nur die Vorgabe von mindestens sechs Parallelklassen pro Jahrgang. Die Gliederungsformen können auch miteinander kombiniert werden, z.B. jeweils drei Parallelklassen 5 bis 7 an allen Standorten und die übrigen Jahrgänge mit allen Parallelklassen an einem Standort. Durch die Bildung eines Teilstandortes einer bestehenden Gesamtschule entsteht eine Gesamtschule mit 7 Zügen, in der vertikalen Gliederung mit vier Zügen Klassen 5 bis 10 am bisherigen Standort zzgl. Oberstufe und drei Zügen Klassen 5 bis 10 am bisherigen Standort der Sekundarschule. Die Notwendigkeit baulicher Maßnahmen an der Comeniusschule entsteht bei dieser Option in dem bereits in der zweiten Option beschriebenen Umfang. Der Umfang baulicher Maßnahmen am Standort der Sekundarschule Neuss ist bei der Errichtung eines Teilstandortes in vertikaler Gliederung allenfalls gering und ggfls. Notwendigen Anpassungen durch die Änderung der Schulform geschuldet. Bei einer horizontalen Gliederung und einer Unterrichtung der Jahrgangsstufen 5 bis 7 am Teilstandort werden durch die insgesamt sieben Züge drei weitere Klassenräume und ein Differenzierungsraum benötigt.

Vorlage SCH 28-2016 Seite 8

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Bei dieser Handlungsoption wird nur eine neue zusätzliche Oberstufe gebildet. Als Gesamtschulen kommen grundsätzlich aufgrund der Standorte und Größen die Gesamtschule an der Erft und die Janusz-Korczak-Gesamtschule in Betracht. Die Entfernung zwischen der Gesamtschule an der Erft und dem Standort des Schulgebäudes Gnadentaler Allee beträgt 2,65 km, die Entfernung zwischen der Janusz-Korczak-Gesamtschule und dem Schulgebäude Gnadentaler Allee beträgt 3,50 km. Die Sekundarschule Neuss hat einen Kooperationsvertrag, im Hinblick auf die Oberstufe, mit der Gesamtschule an der Erft abgeschlossen. Die Zügigkeit würden sich wie folgt verteilen: eine Realschule fünf Gymnasien fünf Gesamtschulen Gesamt

2 Züge 20 Züge 29 Züge 51 Züge

(alle vierzügig) *

*Gesamtschule an der Erft (je nach Beschluss) 7 oder 4 Züge, Janusz-Korczak-Gesamtschule (je nach Beschluss) 7 oder 4 Züge , Gesamtschule Nordstadt, Gesamtschule Norf und „Gesamtschule Comenius“ jeweils 6 Züge

Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf Vor der Umsetzung größerer schulorganisatorischer Maßnahmen empfiehlt es sich, eine sogenannte Schulträgerberatung wahrzunehmen, an der neben dem Dezernat 48 – Schulorganisation und -recht - auch die für die Schulen der Kommune zuständigen schulfachlichen Dezernenten und Schulräte teilnehmen. Der Bezirksregierung wurde der vorstehende Sachverhalt vorgetragen. Nach eingehender Diskussion unter Berücksichtigung   

   

der geringen Anmeldezahlen an den Sekundarschulen der nach wie vor hohen Abweisungen an den Gesamtschulen der fehlenden Heterogenität in der Zusammensetzung der Schülerschaft insbesondere an den Sekundarschulen, aber teilweise auch an den Gesamtschulen den schulrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten des aufgrund der Schülerzahlen notwendigen Ausbaus der Zügigkeiten den baulichen Notwendigkeiten der bereits bestehenden Kooperation der Sekundarschule Neuss mit der Gesamtschule an der Erft

empfiehlt die Bezirksregierung der Stadt Neuss folgende schulorganisatorische Maßnahmen: 1. 2. 3.

Umwandlung der Comeniusschule in eine sechszügige Gesamtschule spätestens zum 01.08.2018 Sofortige Auflösung der Sekundarschule Neuss mit Ablauf des 31.07.2017 (Übernahme der Schülerschaft durch die Gesamtschule an der Erft) Errichtung einer Dependance der Gesamtschule an der Erft am Standort der jetzigen Sekundarschule Neuss mit Wirkung vom 01.08.2017.

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Vorlage SCH 28-2016 Seite 9

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Elternbefragungen sind grundsätzlich rechtlich nicht zwingend erforderlich. Gleichwohl empfiehlt die Bezirksregierung Düsseldorf eine Befragung der Elternschaften der beiden Sekundarschulen. Andererseits sind die Anmeldezahlen bzw. Abweisungen an den Gesamtschulen als Begründung für die Umsetzung schulorganisatorischer Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung mehr als ausreichend. Die Mitwirkungsrechte der Schulen lt. Schulgesetz (Stellungnahme der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 22 i. v. m. § 76 Satz 3 Nr. 1 SchulG NRW; Stellungnahmen zu den Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft in der Stadt Neuss sowie im benachbarten regionalen Umfeld gemäß § 80 Abs. 2 SchulG NRW) bleiben davon unberührt. Des Weiteren ist nach § 81 Abs. 2 SchulG im Antrag eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung inklusive Raumplanung vorzulegen. Zum zeitlichen Ablauf weist die Bezirksregierung Düsseldorf daraufhin, dass schulorganisatorische Anträge zum Schuljahr 2017/18 spätestens Mitte November 2016 vollständig vorliegen sollten. Die Verwaltung beabsichtigt im Sinne der Empfehlungen der Bezirksregierung in vertiefte Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Schulen und der Elternschaft zu treten und ggfls. eine Befragung der Eltern durchzuführen.

Vorlage SCH 26-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Jahresbericht 2015 der Musikschule SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Wirkungsgrad in der Stadt Neuss Die Musikschule wird derzeit von 8.500 Schülerinnen und Schülern besucht. Jeder macht mindestens einmal im Jahr (einige auch mehrfach) selbst in einer Veranstaltung Musik. Bei Jedem hören mindestens zwei Menschen zu (Eltern, Großeltern, Geschwister, u.a.) = 25.500 Menschen im Jahr = ca. 17 % der Gesamtbevölkerung Das kann man nicht so ganz beweisen, aber es könnte mit hoher Wahrscheinlichkeit so sein. 2015 – ein ereignisreiches Musikschuljahr Die Nachfrage nach Elementar- Instrumental- und Gesangsunterricht, nach Orchesterarbeit und Bandangeboten, nach Kooperationen (schwerpunktmäßig mit den allgemeinbildenden Schulen) und nach Musikgruppen, die bei „öffentlichen Anlässen“ mitwirkten, hielt unvermindert an. In diesem Zusammenhang hinweisen möchte ich auf einige Entwicklungen: (siehe Statistik)  Im Bereich Elementarunterricht (Musikwiese, Musikalische Früherziehung) ist eine leichte Nachfragesteigerung eingetreten. Insbesondere die Samstagangebote im RomaNEum sind stark nachgefragt.  Im Instrumental- und Vokalunterricht ist die Belegung konstant. Im Zusammenhang mit G 8 und der Weiterentwicklung von ganztägiger Betreuung in Kindertagesstätten und Ganztagsschulen ist das eine sehr erfreuliche Verstetigung.  Die Statistik weist einen Rückgang im Bereich Schulprogramme auf. Das ist im Wesentlichen darauf zurück zu führen, dass die Finanzierung der Weiterführung des Jeki-Sti-Programms im dritten und vierten Grundschuljahr von den Grundschulen jetzt selbständig finanziert werden muss und einer Reihe von Grundschulen dies nicht gelingt. (bis 2014 gab es für diesen Bereich noch ein Zentralbudget) Die Musikschule ist mit dem zentral gelegenen RomaNEum ins „Herz“ der Neusserinnen und Neusser gerückt. Vom Tag der Blockflöte über die immer „heiß ersehnten“ Konzerte der beiden Chöre Cantica Nova und Roundabout, dem jährlich wiederkehrenden UFO-Ereignis (United Flutes Orchestra), der Veranstaltung „Nüss on de Nüsser“ mit den Heimatfreunden Neuss, einem weiteren Konzert mit dem aktuellen Preisträger des Kunstförderpreises der Stadt Neuss, Sebastian Lambertz, bis hin zu Meisterkursen und dem großartigen Musical Fame in Kooperation mit der Alten Post war der Veranstaltungsbereich äußerst aktiv und erfolgreich. Die Akustik im Pauline-Sels Saal des RomaNEum wurde oft gelobt und die dezent angewandten Beleuchtungsmöglichkeiten konnten die Atmosphäre des Saales ins rechte Licht rücken. Alles in allem ein Jahr, in dem die Musikschule bestens im Gespräch war und viele Highlights anbieten konnte.

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Vorlage SCH 26-2016 Seite 2

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Musik im Elementarbereich und für Schulen Die Angebote der Musikschule für Kinder beginnen im Elementarbereich mit der „Musikwiese“. Hier öffnet sich für Kinder ab anderthalb Jahren die Tür zur faszinierenden Welt der Musik. Kinder im Alter von 1 1/2 bis 4 Jahren kommen mit einem erwachsenen Partner in den „Unterricht“. Gemeinsam wird gesungen, getanzt und auf Instrumenten gespielt. Durch Animation und Imitation bekommen die jungen Kinder Zugang zur Musik. Darüber hinaus bekommen die Eltern Anregungen und wenn gewünscht, Material an die Hand, damit sie auch zu Hause mit ihrem Kind Musik machen können. Dieses Angebot ist stark nachgefragt. Einen weiteren Weg die vielfältigen Klänge, Melodien und Rhythmen zu entdecken, bietet die musikalische Früherziehung. Hier können 4- bis 6-jährige Kinder musizieren, Musik kennenlernen und einiges über Musik erfahren. Der Unterricht findet in Stadtteilen (Grundschulen), auf Wunsch einiger Kindertagesstätten auch in diesen Einrichtungen und in der Musikschule statt. Zwei Jahre vor der Einschulung beginnend, werden die Kinder altersgemäß an die Musik herangeführt. Über Singen, Tanzen und Spielen hinaus werden Grundkenntnisse in den Teilbereichen Rhythmus, Metrum, Schwerpunkt, Melodik und Singen nach der SolfègeMethode körperlich fühlbar gemacht, bzw. spielerisch umgesetzt. Hier wird die Neugier auf Musik geweckt und die Grundlagen für den späteren Instrumentalunterricht gelegt, der im Anschluss begonnen werden kann. Die musikalische Früherziehung dauert zwei Jahre und findet einmal wöchentlich für die Dauer von 60 Minuten statt. Verstärkt fragen die Leitungen von Kindertagesstätten nach, ob die musikalische Früherziehung am frühen Nachmittag in ihren Einrichtungen gegeben werden kann. Dies wird soweit möglich von der Musikschule umgesetzt. Das neu hinzu gekommene Programm „Kita und Musikschule“, bei dem die Pädagoginnen der Musikschule in einer Kita verschiedene Angebotsformen mit den Erzieherinnen absprechen und durchführen, hat sich bewährt und verstetigt sich. Dabei werden sowohl alle Kinder, als auch besondere Gruppen (z.B. zur Sprachförderung) angesprochen. Grundphilosophie des Konzeptes Die Grundphilosophie des Konzeptes „Kita & Musikschule“ lässt sich mit den drei Begriffen „alltagsintegriert“, „verbindend“ und „qualifizierend“ charakterisieren: Alltagsintegriert: Die musikalischen Aktivitäten sind in die konzeptionellen Schwerpunkte, Themen und Abläufe der Kindertageseinrichtungen/Familienzentren integriert, z. B. in Morgenkreise, in jahreszeitliche/(inter-) kulturelle Angebote und Feste, in bestehende Sprachförderprogramme, in die Bring- und Abholzeiten, in die Eingewöhnungsphase, in Elterncafés. Sie orientieren sich an der Lebenswelt der Kinder und Familien und greifen Anregungen und Situationen auf, die im Alltag der Einrichtung und des Sozialraumes vorhanden sind. Dazu gehört auch die intensive Beteiligung der Kinder an der Auswahl, Gestaltung und Bewertung der musikalischen Aktivitäten. Verbindend: Die musikalischen Aktivitäten sind mit anderen Bildungsbereichen, z. B. „Bewegung“, „Sprache und Kommunikation“, „Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung“ (siehe zu den Bildungsbereichen: „Bildungsgrundsätze NRW“) im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses verbunden. Sie „verbinden“ auch „alle“ Akteure (Kinder, Eltern/Großeltern, Fachkräfte, Organisationen/Einrichtungen im Stadtteil etc.), die an den Bildungsprozessen von Kindern beteiligt sind. Qualifizierend: Die musikalischen Aktivitäten ermöglichen die gegenseitige Qualifizierung der Professionen, zum einen durch das gemeinsame Agieren bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Aktivitäten, zum anderen durch Fortbildungen, Teamsitzungen oder Konzeptionstage mit musikalischen, musikpädagogischen und elementarpädagogischen Inhalten.

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Vorlage SCH 26-2016 Seite 3

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Fördermaßnahmen Die Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher ist eine wichtige Musikschulaufgabe. Die Studienvorbereitende Ausbildung, das Exzellenzprogramm und weitere individuelle Fördermöglichkeiten sind eng miteinander verzahnt. Dadurch wird ambitionierten Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, hervorragende Amateurmusikerinnen und Musiker zu werden bzw. das Hobby zum Beruf zu machen. Die Quote bestandener Aufnahmeprüfungen an Musikhochschulen, die große Nachfrage nach vorberuflicher Ausbildung und auch Einzelerfolge von Schülerinnen und Schülern beim Wettbewerb Jugend musiziert zeigen die hohe Qualität dieses Ausbildungspakets. Veranstaltungen Das Veranstaltungsjahr begann direkt nach den Weihnachtsferien mit dem zum zweiten Mal ausgerufenen Tag der Blockflöte und es folgten Schlag auf Schlag weitere Konzerte mit den sehr erfolgreichen „Jugend musiziert“ Teilnehmern, zwei ausverkaufte Konzerte mit dem Jazz- und Popchor Roundabout und Frühjahrskonzerte der Streicher-, Bläser- und Gitarrenklassen. Jazz im RomaNEum zeigte im März die lebendige Vielfalt der MusikschulJazz-Szene. Sehr erfolgreich auch die Kooperationen mit den Heimatfreunden bei den „Nüsser Tön“ und dem Kulturamt mit dem grandiosen Royal Street Orchestra. Völlig anders, aber vom Publikum begeistert aufgenommen wurde die „Open Stage – Bühne frei für Anderes“ im Rahmen der Neusser Themenwoche mit Beteiligung des Publikums, Einbeziehung neuer Medien und Begehung auch avantgardistischer musikalischer Pfade. Neue Wege wurden auch beim „Sing in´ Neuss“ beschritten, nach den drei direkt hintereinander stattfindenden Konzerten der Kinder aus dem Projekt „Jedem Kind seine Stimme“ im proppenvollen Zeughaus gab es noch ein Mitsingkonzert mit dem Jedermannchor, Roundabout und dem Kultrockstar Wolf Maahn, der ohne Honorar das in Koop mit der Bürgerstiftung veranstaltete Event aktiv unterstützte. Genauso wichtig waren natürlich die Jahreskonzerte der vielen Ensembles, die über das ganze Jahr verteilt den wichtigen Aspekt des gemeinsamen Musizierens repräsentieren ebenso wie die „Bühne frei“ Donnerstage, die auch immer kurzfristig Auftrittsmöglichkeiten für die jungen Musikerinnen und Musiker schaffen. Ausblick „Jedem Kind seine Stimme“ hat sich weiterhin außerordentlich bewährt. Der Wunsch der Grundschulen, das Programm über alle vier Schuljahre anzubieten, besteht nach wie vor. 2015 ist es gelungen das Neusser Programm mit den zukünftigen Förderungsperspektiven des Landes zu verzahnen. Damit ist die Perspektive gegeben, dass dieses Angebot für alle Kinder in die Struktur der Musikschule kontinuierlich integriert ist. Das Programm „Kita und Musikschule“, das ganzheitliche und für alle Kinder einer Kita musikbezogene Erziehung verwirklicht, ist 2015 an zwei Kindertagesstätten modellhaft umgesetzt worden. Es wird seit Herbst 2015 an zwei weiteren Kindertagesstätten fortgeführt. Darüber hinaus werden 2016 folgende Themen verfolgt: „Musik hilft erinnern“ – ein Projekt in Zusammenarbeit mit dem Memory Center Neuss, Angebote für Flüchtlinge – unterstützt vom Förderverein der Musikschule und interkulturelle Angebote wie ein World Musik Ensemble und BaglamaUnterricht.

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Vorlage SCH 26-2016 Seite 4

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Musikschule in Zahlen Schüler Elementarunterricht Instrumental-/Vokalunterricht Schulprogramme (z.B. Jeki-Sti) Projekte und Workshops Veranstaltungen Konzertveranstaltungen Schülerkonzerte und Vorspiele

2013 1199 2186 5183 548 9116

2014 1188 2189 5214 613 9204

2015 1258 2204 4596 640 8698

52 43 95

56 40 96

60 43 104

Nicht erfasst sind die Beteiligungen der Musikschule an Aufführungen anderer Veranstalter Musikschule in Zahlen

Vorlage SCH 32-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Sachstandsbericht Entwicklung des „Neusser Modells“ OGS SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Durch Beschluss des Rates vom 26.02.2016 wurden der Verwaltung folgende Aufträge erteilt: „Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Trägern und den Schulen und unter Einbeziehung der Schulaufsicht sowie des Qualitätszirkels Vorschläge für eine Weiterentwicklung des „Neusser Modells“ einschließlich seiner Finanzierung zu erarbeiten und diese dem Schulausschuss im Juni 2016 vorzulegen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auf die Qualifikation und den Einsatz der Fach- und Ergänzungskräfte sowie auf die Ausgestaltung und Reichweite der besonderen Förderprogramme „OGS-Plus“ und „Ganztag intensiv“ gelegt werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, zusammen mit den Schulen des gemeinsamen Lernens und deren OGS-Trägern auf Basis der unten dargestellten Überlegungen ein Konzept und einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten zur Stärkung der Inklusion von Kindern in den offenen Ganztag, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen eine besondere Begleitung benötigen.“ 1. Mit der Thematik der Qualifikation und des Einsatzes der Fach- und Ergänzungskräfte befasst sich der städtische Qualitätszirkel OGS. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Schulleitungen, der Träger, der pädagogischen Leitungen der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote, der Schulaufsicht und der Schulverwaltung. Es wird eine Neufassung der „Grundsätze und Leitlinien für den Einsatz des Personals“ erarbeitet, die vor allem folgende Entwicklungen berücksichtigt: 



Es wird zunehmend schwieriger, Fachkräfte für die Arbeit in den offenen Ganztagsschulen zu gewinnen; hier geht es vor allem darum, trotz des Fachkräftemangels die pädagogische Qualität der außerunterrichtlichen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebote zu sichern. Im Bereich der Ausbildungs- und Studiengänge, die für pädagogische Berufe qualifizieren, hat es wesentliche Änderungen gegeben u.a. die Möglichkeiten einer praxisintegrierten Ausbildung bzw. die Einbettung der Praktika, die zur staatlichen Anerkennung führen, in die jeweiligen Studiengänge. Diese Veränderungen sollen in den „Grundsätzen und Leitlinien“ berücksichtigt werden.

Vorlage SCH 32-2016 Seite 2

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Die Überarbeitung steht kurz vor dem Abschluss, sodass das Ergebnis voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Schulausschusses vorgestellt werden kann. 2. Ein Arbeitskreis, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus dem Kreise der Träger (BEBS, Diakoniewerk Neuss-Süd, Katholische Jugendagentur, SKF und VFKJ), der Schuldezernentin und der Schulverwaltung, beschäftigt sich mit der auskömmlichen Finanzierung des im Rahmen des „Neusser Modells“ geforderten Personaleinsatzes, der Umsetzung der vom Land vorgegebenen Dynamisierung der Fördersätze und der Aufteilung der Sonderförderungen „OGS-Plus“ und „Ganztag intensiv“ Die Trägervertreter benennen aus ihrer Sicht insbesondere folgende Probleme / Entwicklungsbedarfe: 







Gewachsene und weiterhin steigende Betreuungsbedarfe führen zu Engpässen bzw. zunehmend zu längeren Wartelisten vor Ort; eine Ausweitung der Platzzahlen ist jedoch angesichts der räumlichen Situation an vielen Schulstandorten sowie des Fachkräftemangels nicht oder nur begrenzt möglich. Es besteht die Möglichkeit, dass durch Vorrang der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Kinder mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen benachteiligt werden könnten. Beim Fachpersonal wird die Notwendigkeit gesehen, zusätzliche Stundenkontingente für Kooperation, Koordination, Mitarbeiterführung, Fortbildung usw. vorzusehen. Durch die Tarifabschlüsse der letzten Jahre sind die Personalkosten insbesondere für Fachkräfte stark gestiegen. Um auf einem umkämpften Arbeitsmarkt noch Fachkräfte gewinnen und/oder halten zu können, sind die Träger verpflichtet oder sehen sich gezwungen, die Tariferhöhungen umzusetzen. Die Problematik verschärft sich derzeit insofern, als zuletzt die Tarifsteigerungen höher ausfielen als die Erhöhungen der Fördermittel. Eine Dynamisierung der Finanzierung um – wie vom Land vorgesehen – 3 % jährlich ist nur möglich, wenn neben einer Erhöhung der städtischen Mittel auch die Elternbeiträge kontinuierlich angepasst werden. Anderenfalls müsste der städtische Anteil entsprechend höher angesetzt werden.

Laut einer Musterrechnung der Träger, orientiert an den jüngsten Tarifabschlüssen, sind vor allem OGS-Plätze ohne besondere Förderung bereits jetzt – durch zu erwartende höhere Tarifabschlüsse zunehmend – unterfinanziert. Es wird daher der Vorschlag diskutiert, die Erhöhungen der Landes- und der städtischen Mittel für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19 ganz oder überwiegend zugunsten der OGS-Plätze ohne besondere Förderung zu verwenden (siehe auch Beschlussempfehlung zur Höherförderung 2016/17). Weiteres Thema der bisherigen Sitzungen der Arbeitsgruppe ist die Finanzierung und Aufteilung der besonderen Förderprogramme „OGS-Plus“ und „Ganztag intensiv“. Hier wird der Vorschlag diskutiert, die Förderung „Ganztag intensiv“ an derzeit 4 Grundschulen in das Programm „OGS-Plus“ zu überführen. Die hierdurch insgesamt zur Verfügung stehenden ca. 460 OGS-Plus-Plätze könnten dann auf 8 statt bisher 4 besonders förderungsfähige Schulen neu verteilt werden. Die Gespräche mit den Trägern zu diesem Themenkomplex sind noch nicht abgeschlossen. Die Verwaltung beabsichtigt, bis zu den Haushaltsberatungen einen Vorschlag mit den Trägern zu erarbeiten.

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Vorlage SCH 32-2016 Seite 3

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Neu gebildet wurde ein Arbeitskreis „OGS inklusiv“ der Schulleitungen, Träger und pädagogischen Leitungen der außerunterrichtlichen Ganztagsangebote an den 6 Grundschulen des gemeinsamen Lernens zur Erarbeitung eines Konzepts und eines Finanzierungsvorschlags zur Stärkung der Inklusion von Kindern in den offenen Ganztag. Hier wurde zunächst im Rahmen einer Bestandsaufnahme erhoben, wie viele Kinder mit welchen Förderschwerpunkten an den Schulen unterrichtet werden und welche davon an den Ganztagsangeboten teilnehmen, für wie viele Kinder eine Integrationshilfe / Schulbegleitung für den Unterricht und ggf. auch für den Nachmittag zur Verfügung steht, wie viele Kinder aus welchen Gründen nicht am außerunterrichtlichen Angebot der offenen Ganztagsschule teilnehmen können und welche Gelingensbedingungen eine erfolgreiche Inklusion befördern. Eine Übersicht der Bestandsaufnahme wird den Mitgliedern des Schulausschusses als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. In einer ersten Austauschrunde wurde festgehalten, dass alle Beteiligten den intensiveren Austausch der Professionen und die größere Vielfalt der Schülerschaft im Rahmen der Inklusion als bereichernd empfinden, dass es aber vielfach an personellen und räumlichen Ressourcen sowohl für der Vor- als auch für den Nachmittag mangelt. Festgestellt wurde auch ein hoher Informations- und Fortbildungsbedarf sowohl der Lehrkräfte als auch der pädagogischen Fach- und Ergänzungskräfte und der Schulbegleiterinnen und –begleiter. Als Haupthemmnis für die Inklusion einzelner Kinder wird die fehlende Schulbegleitung am Nachmittag aufgeführt, insbesondere dort, wo eine 1:1-Begleitung erforderlich ist. Zudem erschweren die unterschiedlichen Zuständigkeiten für die Gewährung der Integrationshilfen sowie die große Vielfalt der Anstellungsträger eine kreative Steuerung des Einsatzes (z.B. Poollösungen) vor Ort. Durch eine besondere Unterstützung der Schulen des gemeinsamen Lernens sollen Personalmaßnahmen im offenen Ganztag zusätzlich bezuschusst werden zur Integration von Kindern, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen eine besondere Begleitung benötigen. Die Begleitung soll in Form einer Gruppenassistenz erfolgen. Der Arbeitskreis wird bis zu den Haushaltsberatungen einen Vorschlag erarbeiten, wie dies unter Verwendung der Inklusionspauschale des Landes umgesetzt werden kann. Der Arbeitskreis hat vereinbart, einen regelmäßigen Austausch und ggf. auch eigene Fortbildungsmaßnahmen zu organisieren.

ANLAGENNUMMER

BEZEICHNUNG

SCH 32-2016 - 1

Übersicht

Vorlage SCH 25-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Gestaltung der Außenanlagen an der Sekundarschule Neuss SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Der Rat der Stadt Neuss hat in seiner Sitzung am 11.10.2013 der Planung und Kostenschätzung für den Betrieb der Sekundarschule Neuss zugestimmt. Hierauf basierend hat das Amt für Stadtplanung Entwurfspläne für die Gestaltung der Außenanlagen erstellt und mit den Beteiligten abgestimmt. Die Entwurfsplanung hängt zur Einsichtnahme 30 Minuten vor der Sitzung des Schulausschusses aus. Konzeption: Bedingt durch die Erweiterung der Sekundarschule Neuss (insbesondere Gebäude mit Mensa) ist die Anpassung der Außenanlagen insbesondere im Bereich des Erweiterungsbaus notwendig. Für den durch den neuen Gebäudeflügel entstehenden, nach Nordwesten offenen Innenhof, werden befestigte Außenbereiche vorgesehen. Diese können sowohl für den Mensabetrieb genutzt, als auch für den Unterricht als Klassenzimmer im Freien zur Verfügung gestellt werden. Die Form der Flächen ist dabei so konzipiert, dass gruppenweises Sitzen in Gebäudenähe, wie auch etwas abseits möglich wird. Strukturiert werden die Flächen durch Zeilen aus Natursteinquadern, die ergänzend als Sitzmöglichkeit genutzt werden können. Um dem die Mensa regelmäßig anfahrenden Caterer kurze Wege zu ermöglichen, ist eine Zufahrt direkt an das Gebäude geplant. Als Material für die Zufahrt ist Rasenfugenpflaster vorgesehen, das sich unauffällig in die angrenzenden Rasenflächen einfügt. Da der gesamte Innenhofbereich von der übrigen Pausenhoffläche abgerückt ist und somit die Beaufsichtigung erschwert ist, ist eine Abgrenzung in Form eines eingegrünten Zaunes (ca. 1,20 m Höhe) geplant, der im Bereich der Zufahrt mit einer Toranlage ausgestattet wird. Die Erweiterung der Schulgebäude zieht einen erhöhten Stellplatzbedarf von vier Einzelstellplätzen nach sich. Diese werden angrenzend an die bestehende Fahrgasse gegenüber der vorhandenen Stellplätze im Eingangsbereich neu errichtet. Neben diesen Maßnahmen erfolgt nach den hochbauseitigen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Fassade am gesamten Gebäudekomplex, die Widerherstellung der gebäudeangrenzenden Freiflächen. In diesem Zusammenhang wird ein barrierefreier Zugang im Seitenbereich des Haupteinganges im Erdgeschoss hergestellt. Die Kosten für die Erstellung der Freianlagen belaufen sich inklusive Planungs- und Bauleitungskosten auf max. 135.000 Euro. Die Umsetzung ist im Herbst 2016 vorgesehen.

Vorlage SCH 27-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS In der Sitzung des Schulausschusses am 25.02.2016 wurde auf Antrag der SPD-Fraktion darum gebeten, dass die Verwaltung bis auf weiteres in jeder Sitzung des Schulausschusses einen kurzen Bericht über den aktuellen Sachstand bzgl. der Schulpflicht von Flüchtlingskindern und –jugendlichen gibt. Im Primarbereich wurden bislang folgende Schwerpunktschulen gebildet: GGS Die Brücke Gebrüder-Grimm-Schule Geschwister-Scholl-Schule Kreuzschule Münsterschule Die Beschulung im Fach Deutsch als Zielsprache wird in den Grundschulen durch zusätzlichen Deutschunterricht gewährleistet. Die Flüchtlingskinder, die einen Platz an einer weiterführenden Schule benötigen, werden in eine Schule vermittelt, an der sogenannte Seiteneinsteiger- bzw. Willkommensklassen eingerichtet worden sind. Schulpflichtig sind derzeit 515 Flüchtlingskinder bzw. Seiteneinsteiger (schulpflichtige Kinder mit Migrationshintergrund, ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen, die kürzer als zwei Jahre in Deutschland sind), davon werden aktuell 478 Personen beschult. Bei der genannten Zahl handelt es sich im überwiegenden Fall um Flüchtlinge, nur ein geringer Teil besteht aus Personen, die aus anderen Ländern ohne Deutschkenntnisse zugezogen sind. Bei 37 Personen steht entweder eine Rückmeldung bzgl. der Schulpflicht oder der Nachweis über die Anmeldung aktuell noch aus oder diese befinden sich noch innerhalb der 2-3-wöchigen Vermittlungsfrist. Diese teilen sich wie folgt auf: Primarstufe:

8 Schüler/-innen

Sek I:

15 Schüler/-innen

Sek II:

14 Schüler/-innen (davon 5 UMA)

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Vorlage SCH 27-2016 Seite 2

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Von den 515 schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen sind 39 unbegleitete minderjährige ausländische Bürger/-innen (UMA). Von diesen 39 Personen werden aktuell 34 beschult. Von diesen 34 Personen werden 4 außerhalb von Neuss beschult (1 in der Sek I, 3 in der Sek II). In 5 Fällen ist die entsprechende Rückmeldung noch offen. Derzeit werden an folgenden Schulen in Neuss Flüchtlingskinder unterrichtet: Grundschulen: Görresschule:

1 Schüler/-in

Dreikönigenschule:

5 Schüler/-innen

St.-Peter-Schule:

2 Schüler/-innen

GGS Die Brücke:

56 Schüler/-innen

Gebrüder-Grimm-Schule:

19 Schüler/-innen

Geschwister-Scholl-Schule: Kreuzschule:

9 Schüler/-innen 37 Schüler/-innen

Grundschule Kyburg:

7 Schüler/-innen

Martinus-Schule Holzheim:

2 Schüler/-innen

St.-Konrad-Schule:

11 Schüler/-innen

Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule:

3 Schüler/-innen

Burgunderschule:

1 Schüler/-in

Karl-Kreiner-Schule:

16 Schüler/-innen

Münsterschule:

30 Schüler/-innen

Pestalozzischule: Gesamt:

2 Schüler/-in 201 Schüler/-innen

Weiterführende Schulen: Geschwister-Scholl-Hauptschule:

28 Schüler/-innen

Christian-Wierstraet-Realschule:

18 Schüler/-innen

Sekundarschule Neuss:

32 Schüler/-innen

Janusz-Korczak-Gesamtschule:

17 Schüler/-innen

Gesamtschule an der Erft:

11 Schüler/-innen

Gesamtschule Nordstadt:

5 Schüler/-innen

Quirinus-Gymnasium:

16 Schüler/-innen

Alexander-von-Humboldt-Gymnasium:

19 Schüler/-innen

Gesamt:

146 Schüler/-innen

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Vorlage SCH 27-2016 Seite 3

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Berufsschulen (in der Trägerschaft des Rhein-Kreis Neuss) und städtisches Weiterbildungskolleg: BBZ Hammfeld: BBZ Weingartstr.: Theodor-Schwann-Kolleg:

66 Schüler/-innen 36 Schüler/-innen 25 Schüler/-innen

Gesamt:

127 Schüler/-innen

In den letzten Monaten wurden zusätzliche Seiteneinsteigerklassen an der Sekundarschule Neuss, dem Theodor-Schwann-Kolleg, der Gesamtschule an der Erft, der Gesamtschule Nordstadt, dem Berufsbildungszentrum Hammfeld, dem Berufsbildungszentrum Weingartstraße (Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Kreis Neuss, die Einrichtung dieser Klassen schafft jedoch Plätze für Neusser Schüler/-innen, die berufsschulpflichtig sind) eingerichtet. Derzeit wird kein Flüchtlingskind an einer anerkannten Ersatz- oder Privatschule unterrichtet.

Vorlage SCH 35-2016

Mitteilung der Verwaltung

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ART DER BERATUNG

X

öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Starkregenereignisse SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU SCHIEFKE) Bericht über die Auswirkungen des Starkregens Ende Mai / Anfang Juni 2016 Die starken Regenfälle am 30.05. – 01.06.2016 führten an 6 Schulen zu Wasserschäden. Die Ursachen für das Eintreten des Wassers war zumeist Rückstau aus den durch die Wassermassen überlasteten Kanälen. Das Wasser drang so in die ebenerdig liegenden Gebäudeteile ein. Die Wassereinbrüche in den 5 Turnhallen begründen sich in der ebenerdigen Lage der Hallen. Dem Vorteil der barrierefreien Erreichbarkeit für Rollstuhlfahrer steht bei Starkregen immer der Nachteil des gleichzeitig geringen Höhenunterschieds zum angrenzenden Schulhof gegenüber. Die Kanäle waren bei dem Starkregen nicht mehr in der Lage, die Wassermassen aufzunehmen. Das hatte zur Folge, dass die Bodenabläufe kein Wasser mehr aufnehmen konnten, die Schulhöfe überschwemmten und das Wasser von dort in die Hallen lief. Die Starkregenereignisse haben in der Pavillonanlage der GGS Allerheiligen nicht zu Feuchtigkeitsproblemen geführt. Hier gab es im Januar/ Februar 2016 eine kleinere Pfütze im Lehrerzimmer, verursacht durch Laub im innenliegenden Fallrohr. Die Ursache wurde seinerzeit durch die Vermieterin (Fa. Algeco) behoben. Seither gab es keinen weiterer Wassereintritt. Die Anlage wird nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme Ende September zurückgebaut. Der Kanalüberlauf entstand, bei den überschwemmten Schulhöfen an den Bodenabläufen zur Schulhofentwässerung. Bei den Standorten, bei welchen das Wasser in die Decken eindrang, stieg das Wasser in den Fallleitungen an, von oben lief zusätzlich Regenwasser nach und drang in die Konstruktion ein. Auch die vorgesehenen Notüberläufe, die das Wasser nach außen leiten sollen, waren überlastet. Dort wo Abwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebenen (zumeist Straßenniveau) liegen, sind diese gegen Rückstau gesichert. Der Einbau weiterer Rückstaueinrichtungen hätte die eingetretenen Schäden nicht verhindert. Die voraussichtliche Dauer der Nutzungseinschränkungen, in Folge der aufgestellten Trocknungsgeräte und Baumaßnahmen, wurde in den einz. Standorten angegeben. Zum Beginn des neuen Schuljahres, nach den Sommerferien, werden alle Schäden beseitigt sein. Die bisher ermittelten Gesamtkosten liegen bei ca.: 60.000,In Reaktion auf die Starkregenereignisse wurden alle Hausmeister aufgefordert, die Bodenabläufe auf den Schulhöfen zu kontrollieren und bei Bedarf reinigen zu lassen. Dachabläufe werden verstärkt kontrolliert. Um bei künftigen Überschwemmungen gleichzeitig und noch schneller reagieren zu können, wird geprüft, mobile Pumpen zum Einsatz durch die Hausmeister anzuschaffen.

Vorlage SCH 35-2016 Seite 2

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Zustandsbericht zu den einzelnen Standorten Dreifachsporthalle Allerheiligen Schäden: Wassereinbruch in der kleinen Turnhalle, im Kraftraum, sowie im Geräteraum und einz. Fluren. Der Hausmeister konnte das Wasser selber aus der Halle schöpfen und aufwischen. Die durchnässten Deckenplatten wurden zur Sicherheit durch HM und MA des GMN entfernt. Die Umkleide- und Duschräume der kleinen Halle können noch nicht freigegeben werden, der Schul- und Vereinssport kann aber trotz dieser Einschränkung stattfinden. Sachstand: - Der Kraft-, der Geräteraum und der Flur können wieder benutzt werden. - Termine mit dem Eigentümer, Versicherung und Sachverständigem haben stattgefunden, die Schäden und die erforderliche Sanierung werden ermittelt. - Die kleine Turnhalle kann wieder mit leichten Einschränkungen genutzt werden, der Zugang zu den Umkleideräumen bleibt weiterhin gesperrt. - Nutzung voraussichtlich ab dem 04.07.2016 möglich Erforderliche Baumaßnahmen: - Ausbau der durchnässten und Einbau neuer GKB (Gipskarton-Bauplatten) Lochplatten in den Fluren und in den Duschen - Malerarbeiten - Ein- und Ausbau von Leuchten - Trocknung des Gründaches mit mechanischen Dachlüftern - Voraussichtliche Gesamtkosten ca. 17.000,- € nach Schätzung GMN Geschwister-Scholl-Grundschule -

Turnhalle Wassereinbruch (beseitigt) 2 Lehrertoiletten sind übergelaufen (beseitigt) Waschbecken in 2 Klassenräumen Trakt A übergelaufen (beseitigt) Sekretariat Wassereinbruch (beseitigt) keine Nutzungseinschränkung

St.-Andreas-Schule / Turnhalle Schäden: Wassereinbruch in der Turnhalle Sachstand Am Freitag (03.06.2016) ging man noch von einem kleinen Wasserschaden aus, welcher mit dem Abpumpen des Wassers beseitigt werden sollte. Inzwischen wurde über Feuchtemessungen festgestellt, dass doch erhebliche Mengen Wasser in die Konstruktion gedrungen sind. Ab dem 09.06.2016 wurden Trocknungsgeräte aufgestellt, diese blasen heiße Luft unter den Hallenboden. Abluftöffnungen wurden gebohrt, die Fußleisten entfernt. Voraussichtliche Sperrung der Halle bis zum 01.07.2016 Die Trocknungsmaßnahmen werden voraussichtlich 4.000,-€ kosten.

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Vorlage SCH 35-2016 Seite 3

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Pestalozzi-Schule / Turnhalle Schäden Wassereinbruch in der Turnhalle Sachstand Die Überprüfung des Bodens am 03.06.2016 ergab, dass erhebliche Wassermengen in die Konstruktion gedrungen sind. Wie in der St. Andreas Schule wurden auch hier Trocknungsgeräte aufgestellt. Ein Teilbereich der Halle kann noch genutzt werden. Voraussichtliche Teilsperrung (Schulsport) der Halle bis zum 01.07.2016, in Abstimmung mit der Bauordnung ist eine Teilnutzung der Halle für die Zeugnisübergabe möglich. Die Trocknungsmaßnahmen werden voraussichtlich 5.000,-€ kosten. Gesamtschule Norf Schäden - Wassereinbruch in der Turnhalle, der Mensa und den Fluren - Einzelne Deckenplatten in der Damentoilette sind herunter gekommen, der Bereich wurde großflächig abgesperrt. Sachstand - die Überprüfung der Abhangdecke ergab, dass diese teilweise demontiert und einzelne Deckenplatten erneuert werden mussten. - Am Freitag den 03.06.2016 musste der Unterricht abgesagt werden, am 06.06. fand der Unterricht nur vormittags und ab da wieder normal statt. Die Eltern wurden über ein Schreiben informiert. - Die Essensausgabe funktioniert ab dem 08.06. über ein Provisorium, die Mensa ist zu 2/3 wieder nutzbar. - Die Turn- und Gymnastikhalle bleibt bis zum 01.07.2016 gesperrt, auch hier wurden Trocknungsgeräte aufgestellt. - Die Parkettversiegelungsarbeiten werden in den Sommerferien abgeschlossen. Erforderliche Baumaßnahmen - Einzelne Deckenplatten de- und montieren - Trocknungsgeräte - Parkettarbeiten - Gesamtkosten ca. 25.000,St. Konrad-Schule Schäden - Ein Lichtschacht ist vollgelaufen, - Es sind Schäden an der Dämmschicht entstanden Sachstand Der Hausmeister hat die Feuerwehr gerufen, Wasser wurde abgepumpt, es gab keinen Unterrichtsausfall und keine Nutzungseinschränkung. Die Schäden an der Dämmung wurden aufgenommen. Erforderliche Baumaßnahmen - Lichtschachtdämmung einschließlich Abdichtung - Wasser absaugen - Gesamtkosten ca. 9.000,-

Vorlage SCH 37-2016

Mitteilung der Verwaltung

ART DER BERATUNG

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öffentlich

nicht öffentlich

BETREFF

Sachstandsbericht zum SPD-Antrag vom 09.09.2015 betr.: Erhöhung der Zügigkeit der Sekundarschule Gnadental SITZUNG (DATUM, GREMIUM)

30.06.2016 Schulausschuss

INHALT DER MITTEILUNG (BERICHTERSTATTER/IN: FRAU BEIGEORDNETE DR. ZANGS) Die Mitteilung der Verwaltung wird mündlich vorgetragen.

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ANLAGE ZU TOP 8 Anmeldungen an weiterführenden Schulen 2016/2017 Hier: Aufteilung der Anmeldungen auf Schulformempfehlungen

Schule Realschule Holzheim Gesamt

Empfehlungen Anmeldungen HS e. RS RS e. Gy Gy gesamt 60 60

9 9

4 4

39 39

5 5

ohne

3 3

0 0

Empfehlungen Schule Anmeldungen HS e. RS RS e. Gy Gy ohne gesamt Quirinus-Gymnasium 121 0 0 4 27 86 4 Alexander-v.-Humboldt-Gymnasium 118 0 0 10 29 79 0 Nelly-Sachs-Gymnasium 106 0 1 2 8 92 3 Marie-Curie-Gymnasium 100 0 0 4 17 75 4 Gymnasium Norf 144 0 0 3 23 115 3 Gesamt 589 0 1 23 104 447 14

Schule Janusz-Korczak-Schule Gesamtschule an der Erft Gesamtschule Nordstadt Gesamtschule Norf Gesamt

1. Anmeldetermin Schule Sekundarschule Neuss Comenius-Schule Gesamt 2. Anmeldetermin Schule Sekundarschule Neuss Comenius-Schule Gesamt

Empfehlungen Anmeldungen HS e. RS RS e. Gy Gy gesamt 209 43 21 103 25 11 125 30 18 61 10 4 120 36 19 50 6 2 161 25 27 70 27 8 615 134 85 284 68 25

Empfehlungen Anmeldungen HS e. RS RS e. Gy Gy gesamt 24 42 66

15 22 37

2 5 7

3 6 9

1 2 3

0 1 1

Empfehlungen Anmeldungen HS e. RS RS e. Gy Gy gesamt 76 47 13 10 2 0 111 50 16 31 5 1 187 97 29 41 7 1

ohne 6 2 7 4 19

ohne 3 6 9

ohne 4 8 12

ANLAGE ZU TOP 16 Fragen an das Gebäudemanagement hier: Situation an der Pestalozzischule

Um den Raum im 1. OG der Pestalozzischule als Versammlungsraum zu ertüchtigen wird seitens des Gebäudemanagements ein 2. Rettungsweg in Form einer Außentreppe angebaut. Die Kosten für diese Maßnahme werden im Wirtschaftsplan 2017 für das Jahr 2017 eingestellt. Ziel ist es, die Umbaumaßnahmen umgehend Anfang 2017 vorzubereiten und in den Osterferien 2017 durchzuführen, so dass der Schulbetrieb nicht gestört wird. Die erforderlichen Planungsleistungen, Nutzungsänderungsantrag, Ausführungszeichnungen, Statik und Ausschreibungen werden wir noch in 2016 in die Wege leiten.

STADT

NEUSS

Seite

1

BESCHLUSS-NIEDERSCHRIFT ART DER SITZUNG

Öffentlich

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

SITZUNGSDATUM

8/16 Schulausschuss 30.06.2016 TO-PUNKT UND GEGENSTAND DER BERATUNGEN

TAGESORDNUNG Formalien, Wahlen usw. TOP 1 Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit TOP 2 Genehmigung der Tagesordnung

Beschlussempfehlungen an den Rat 01.07.2016 TOP 3 Offene Ganztagsschule – Erhöhung der Trägerbudgets nach erneuter Erhöhung der Landesmittel TOP 4 Gesamtschule Nordstadt hier: Planung und Kostenschätzung für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses / Verwaltung zur Verwaltung der Gesamtschule

Anträge TOP 5 Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2016 betr.: Schulsport auf städtischen Sportanlagen TOP 6 Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2016 betr.: Sperrung von Turnhallen nach Unwetter

Mitteilungen der Verwaltung TOP 7 Schulsport in Norf - Anfrage von Frau Stv. Beyen für die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 20.05.2016 TOP 8 Anmeldeergebnisse für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017

Seite

2 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzungsdatum

öffentlich

Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

TOP 9

Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss

TOP 10 Jahresbericht 2015 der Musikschule TOP 11 Sachstandsbericht Entwicklung des „Neusser Modells“ OGS TOP 12 Gestaltung der Außenanlagen an der Sekundarschule Neuss TOP 13 Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen TOP 14 Starkregenereignisse TOP 15 Sachstandsbericht zum SPD-Antrag vom 09.09.2015 betr.: Erhöhung der Zügigkeit der Sekundarschule Gnadental TOP 16 Fragen an das Gebäudemanagement

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3 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzungsdatum

öffentlich

Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

NIEDERSCHRIFT Sitzungsdauer

Öffentliche Sitzung Nicht öffentliche Sitzung Sitzungsort

Beginn - Ende

17:00 Uhr - 20:28 Uhr 20:28 Uhr - 20:52 Uhr Weitzzimmer - Rathaus

Vorsitz

Gisela Hohlmann Anwesend: SPD Herr sachkundiger Bürger Adolfs Frau Stadtverordnete Bührt Herr Stadtverordneter Hildebrandt Frau 2. Stellv. Bürgermeisterin Hohlmann Herr sachkundiger Bürger Huschauer Herr Stadtverordneter Kehonjic-Thiede Frau Stadtverordnete Richter CDU Frau Stadtverordnete Beyen Herr Stadtverordneter Flecken Herr Stadtverordneter Kattner Frau Stadtverordnete Kilb Herr Stadtverordneter Knipprath Frau sachkundige Bürgerin Kux Frau sachkundige Bürgerin Lehmann Frau sachkundige Bürgerin Thielen Herr sachkundiger Bürger M.A. Verreet Frau sachkundige Bürgerin Weimann-Cossaeth Frau Stadtverordnete Wellens

bis 18:00 Uhr bis 19:58 Uhr ab 18:00 Uhr

FDP Frau Stadtverordnete Broll Herr sachkundiger Bürger Kahlbau Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Frau Stadtverordnete Claes Frau sachkundige Bürgerin Rönneper UWG Neuss / BIG-Neuss Herr Stadtverordneter Davarci

ab 17:12 Uhr

UWG-Neuss / fraktionslos Frau sachkundige Bürgerin Fast

bis 18.00 Uhr

DIE LINKE Frau sachkundige Bürgerin Fazliu

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4 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzungsdatum

öffentlich

Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

AfD Herr Stadtverordneter Kranefuß Beratende Mitglieder Frau beratendes Mitglied Herr beratendes Mitglied Frau beratendes Mitglied Herr beratendes Mitglied

Albrecht Fischer Meyen Wittenbruch

ab 18.00 Uhr

Schriftführer Herr Klause Verwaltung Frau Beigeordnete Dr. Zangs (4), Herr Habermann, Herr Rothhausen, Herr Friedrich, Herr Bienefeld (40), Herr Schäfer (GMN), Herr Knoche (61), Herr Knoll (404), Frau Roth-Junkermann, Herr Plöger (Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss) Gäste Herr Kremer (Gymnasium Norf), Herr Breuer, Frau Faber (Gesamtschule an der Erft), Frau Sjölund (Gesamtschule Norf), Herr Reif (Comeniusschule), Frau Bentele-Brückner, Herr Welter (Sekundarschule Neuss), Herr Godde (St.-Konrad-Schule), Frau vom Bovert (Burgunderschule), Frau Buren (SKF), Herr Rösgen (Bebs) Frau Birgit Hilgers-Schneider, Herr Nickel(Stadtelternrat)

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5 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzungsdatum

öffentlich

Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

Öffentlicher Teil Formalien, Wahlen usw. TOP 1

Feststellung der ordnungsgemäß erfolgten Einladung und der Beschlussfähigkeit

Es wird festgestellt, dass zur Sitzung form- und fristgerecht eingeladen wurde und Beschlussfähigkeit vorliegt.

TOP 2

Genehmigung der Tagesordnung

Der Antrag von Frau Wellens, TOP 3 mit TOP 11, TOP 5 mit TOP 7, TOP 6 mit TOP 14 und TOP 8 mit TOP 9 zu beraten, wird einstimmig angenommen. Ihr Antrag die Tagesordnung um TOP 16 „Fragen an das Gebäudemanagement“ zu erweitern, wird nach kurzer Diskussion ebenfalls ohne Gegenstimme angenommen. Die Tagesordnung wird genehmigt.

Beschlussempfehlungen an den Rat 01.07.2016 TOP 3

Offene Ganztagsschule – Erhöhung der Trägerbudgets nach erneuter Erhöhung der Landesmittel SCH 29-2016

Beschluss Aufgrund der Erhöhung der Fördermittel des Landes werden zum Schuljahr 2016/17 für die Budgets der offenen Ganztagsschule folgende Fördersätze pro Platz festgesetzt:   

OGS-Platz ohne besondere Förderung „OGS-plus“-Platz OGS-Platz für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

1.919,00 € pro Kind 2.526,00 € pro Kind 3.662,00 € pro Kind

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6 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

Sitzungsdatum

öffentlich

Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

Plätze für Kinder aus Flüchtlingsfamilien oder vergleichbaren Lebenslagen, für die erhöhte Landeszuwendungen bewilligt sind, werden für die Dauer der Höherförderung analog den Plätzen für „OGS-plus“ finanziert. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt

TOP 4

Gesamtschule Nordstadt hier: Planung und Kostenschätzung für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses / Verwaltung zur Verwaltung der Gesamtschule SCH 7-2016

Beschluss Der Planung und Kostenschätzung für den Umbau des ehemaligen Hausmeisterhauses / Verwaltung, Leostraße 37, zur Verwaltung der Gesamtschule Nordstadt wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Diskussion Frau Dr. Zangs und Herr Schäfer antworten auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Hildebrandt, Broll, Davarci und Fast, dass sich unter dem Hausmeisterhaus die zentrale Heizungsanlage der Schule befände und ein Abriss aufwendig und teuer sei. Durch die Sanierung des Hauses würde zusätzlicher Unterrichtsraum frei, da dieser nun nicht mehr für die Verwaltung benötigt würde. Der Vorschlag von Frau Kilb, die Pläne für den Umbau des Hausmeisterhauses in der morgigen Ratssitzung auszuhängen, findet die Zustimmung der im Schulausschuss vertretenen Fraktionen.

Anträge TOP 5

Antrag der SPD-Fraktion vom 07.06.2016 betr.: Schulsport auf städtischen Sportanlagen SCH 30-2016

Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, dem Schulausschuss in der Sitzung am 20.09.2016 darüber zu berichten,

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7 ART DER SITZUNG

NR. DER SITZUNG, GREMIUM

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Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016



in welchen städtischen Sportanlagen (mit der Ausnahme von Schulturnhallen) Sportunterricht von Schulen durchgeführt wird (welche Schulen, welcher Umfang, welche Sportarten),



welche Sportanlagen, wie oft außerhalb der Stadt Neuss genutzt werden müssen, um Sportunterricht an Neusser Schulen durchführen zu können (welche Sportarten),



wie viele Anträge zur Nutzung von Sportanlagen wurden von Schulen im Schuljahr 2015/16 gestellt und wie viele davon wurden negativ beschieden.

Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt

Anmerkung zur Beschlussfassung Der nachstehende Punkt zur Beschlusserweiterung von Frau Wellens wird einstimmig angenommen. • wie viele Anträge zur Nutzung von Sportanlagen wurden von Schulen im Schuljahr 2015/16 gestellt und wie viele davon wurden negativ beschieden. Diskussion Herr Kremer führt aus, dass verpflichtend zum Sportleistungskurs verschiedene Wurfdisziplinen, wie Speer- und Diskuswurf, unterrichtet werden müssen. Hierbei sei es aus Sicherheitsgründen unumgänglich die Sportanlage exklusiv zu nutzen. Dies sei aus seiner Sicht so in Neuss nicht möglich. Deshalb sei seine Schule nach Düsseldorf und Dormagen ausgewichen. Er freue sich aber über die Initiative des Schulausschusses sich dieser Thematik anzunehmen und Lösungen für Neuss zu finden.

TOP 6

Antrag der SPD-Fraktion vom 17.06.2016 betr.: Sperrung von Turnhallen nach Unwetter SCH 36-2016

Die SPD-Fraktion sieht durch die Mitteilung der Verwaltung zu den Starkregenereignissen (TOP 14) den Antrag als behandelt an.

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Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

Mitteilungen der Verwaltung TOP 7

Schulsport in Norf - Anfrage von Frau Stv. Beyen für die Sitzung des Rates der Stadt Neuss am 20.05.2016 BNF 18-2016

TOP 7 wurde gemeinsam mit TOP 5 beraten. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

TOP 8

Anmeldeergebnisse für die weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2016/2017 SCH 21-2016

Diskussion Frau Dr. Zangs antwortet auf Anmerkungen von Herrn Hildebrandt zu der Aufnahme von 40 auswärtigen Schülern an Neusser Gymnasien und Gesamtschulen, dass die Entscheidung der Aufnahme bei den Schulen läge und hier u.a. die Geschwisterregelung Berücksichtigung finden würde. Herr Habermann sagt zu, die Aufschlüsselung nach Schulartempfehlung dem Protokoll beizufügen. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

TOP 9

Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss SCH 28-2016

Beschluss Frau Claes stellt einen Antrag auf Beratungsbedarf ihrer Fraktion. Abstimmungsergebnis 23 Ja (10 CDU, 7 SPD, 2 Bündnis90/Die Grünen, 2 UWG/BIG, 1 AfD, 1Linke) 2 Enthaltungen (2 FDP)

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Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

Diskussion Vor Einstieg in die Beratung erklärt Frau Dr. Zangs, dass die Verwaltung in der Mitteilung völlig wertfrei die Situation der Schullandschaft der Stadt Neuss dargestellt habe und den Ausschuss über mögliche Handlungsoptionen informiere. Sie weist darauf hin, dass die Verwaltung zu dieser Information verpflichtet gewesen sei, da – wie in der Sachverhaltsdarstellung beschrieben – nach Aussage der Bezirksregierung die Option der Umwandlung der Sekundarschule Neuss in eine eigenständige Gesamtschule nur bis zum Schuljahr 2017/18 möglich sei und der dazu notwendige Antrag bis spätestens im November bei der Bezirksregierung gestellt werden müsse. Frau Hohlmann erläutert eingangs den Handlungsbedarf. Aufgabe der Politik sei es nun so nachzusteuern, dass eine Lösung gefunden werde, dem aus den Anmeldezahlen deutlich erkennbaren Wunsch der Eltern nach einem Gesamtschulplatz Rechnung zu tragen; dabei die vorhandenen Ressourcen an den Schulstandorten einzubeziehen und die Bildung von Oberstufen ebenda zu sichern. Insgesamt sei ein Ausbau der Zügigkeiten notwendig, um die Klassengrößen senken zu können. An dem nachfolgenden Meinungsaustausch, an dem sich die Ausschussmitglieder Hildebrandt, Kilb, Wellens, Kahlbau, Broll, Huschauer, Beyen, Claes, Thielen, Nickel und Krahnefuß beteiligen, werden die unterschiedlichen Positionen im Schulausschuss deutlich. Die CDU-Fraktion favorisiert Handlungsoption 1, da nach ihrer Meinung erst ein kompletter Durchlauf der Jahrgänge an den Sekundarschule eine seriöse Prognose über die Akzeptanz der Sekundarschulen bei der Elternschaft liefern würde. Den Schulen solle ausreichend Zeit gegeben werden, sich zu bewähren. Für die SPD-Fraktion stellt Handlungsoption 3 die beste Lösung dar, da die Anmeldezahlen an der Sekundarschulen und Gesamtschulen klar zeigen würden, dass die Gesamtschule die gewünschte Schulform der Eltern sei. Die Fraktion im Schulausschuss bescheinigen den beiden Sekundarschulen geschlossen eine qualitativ hervorragende Arbeit. Ein von Herrn Hildebrandt für die SPD-Fraktion eingebrachter Antrag wird nach einer einstimmig beschlossenen Sitzungsunterbrechung nicht zur Abstimmung gebracht. Zuvor hatte Frau Claes für ihre Fraktion Beratungsbedarf angemeldet. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

TOP 10

Jahresbericht 2015 der Musikschule SCH 26-2016

Diskussion Die Mitglieder des Schulausschusses danken Herrn Knoll für sein langjähriges erfolgreiches Engagement an der Musikschule. Herr Knoll dankt seinerseits dem Ausschuss für die gute Unterstützung.

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Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

TOP 11

Sachstandsbericht Entwicklung des „Neusser Modells“ OGS SCH 32-2016

Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, den Schulausschuss regelmäßig in seinen Sitzungen über den Fortgang der Weiterentwicklung des „Neusser Modells“ zu berichten. Ziel ist es, dass Kinder mit speziellen Förderbedarfen wegen fehlender Schulbegleitung nicht mehr von außerschulisc hen Angeboten ausgeschlossen bleiben. Abstimmungsergebnis einstimmig zugestimmt Anmerkung zur Beschlussfassung Herr Hildebrandt stellt für die SPD-Fraktion den im Beschluss zu findenden Antrag. Diskussion Herr Bienefeld beantwortet Fragen zum Themenkomplex „Ganztag inklusiv“. Er weist darauf hin, dass derzeit fast zwei Drittel der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den Schulen des gemeinsamen Lernens auch am Ganztagsangebot teilnehmen. Eine Schulbegleitung für einzelne Kinder auch am Nachmittag wird i.d.R. nicht genehmigt, da es sich beim offenen Ganztag um eine freiwillige Veranstaltung handele, die nicht Bestandteil einer angemessenen Schulbildung sei. Obwohl es hier etliche anderslautende Urteile von Sozialgeric hten gibt, ist eine letztinstanzliche Klärung bisher nicht erfolgt. In Einzelfällen wird für den Nachmittag eine Eingliederungshilfe zur „Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ gewährt, die jedoch je nach Einkommen der Eltern kostenpflichtig sein kann. Für Kinder, die aufgrund ihres Verhaltens bzw. ihrer Beeinträchtigung auch am Nachmittag eine 1:1-Begleitung benötigen, ist diese aus dem Budget der OGS nicht finanzierbar (eine Schulbegleitung am Vormittag kostet laut Auskunft aus dem Jugend- bzw. Sozialamt je nach Aufwand und Qualifikation zwischen 12.000 und 15.000 € pro Fall und Jahr). Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

TOP 12

Gestaltung der Außenanlagen an der Sekundarschule Neuss SCH 25-2016

Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

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Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

TOP 13

Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen SCH 27-2016

Diskussion Frau Roth-Junkermann gibt einen Überblick über die aktuelle Beschulung von Flüchtlingskindern und –jugendlichen an den Neusser Schulen. Außerdem gewährt sie einen Ausblick auf die zukünftige Vorgehensweise bei den Einsteigerklassen und beantwortet Fragen der Schulausschussmitglieder Hildebrandt, Broll, Thielen und Wellens. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen. TOP 14

Starkregenereignisse SCH 35-2016

TOP 14 wurde gemeinsam mit TOP 6 beraten. Die Mitteilung der Verwaltung wurde von den Mitgliedern des Schulausschusses zur Kenntnis genommen.

TOP 15

Sachstandsbericht zum SPD-Antrag vom 09.09.2015 betr.: Erhöhung der Zügigkeit der Sekundarschule Gnadental SCH 37-2016

Diskussion Herr Habermann führt aus, dass das Gebäudemanagement noch bei der Zusammenstellung der Zahlen und Kosten für die Baumaßnahmen sei. Sobald diese ermittelt seien, würden diese dem Schulausschuss vorgelegt. TOP 16

Fragen an das Gebäudemanagement

Diskussion Frau Wellens bittet die Verwaltung, über die Situation an der Pestalozzischule zu berichten. Bei einer Brandschutzbegehung sei festgestellt worden, dass an einem Gebäudeteil kein zweiter Fluchtweg vorhanden sei. Deshalb wäre nun die Nutzung der Aula und des Musikraumes nicht mehr möglich. Sie bittet um Auskunft, welche Maßnahmen vom GMN geplant seien und wie lange dadurch die Nutzung von Aula und Musikraum nicht möglich wäre. Die Antwort ist dem Protokoll beigefügt.

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NR. DER SITZUNG, GREMIUM

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öffentlich

Sitzung 8/16, Schulausschuss

Sitzungsdatum 30.06.2016

Ausschussvorsitzende

Ausschussmitglied

Schriftführer

Gisela Hohlmann

Stephanie Wellens

Uwe Klause