SAUNA& BÄDER. sauna PRAXIS

SAUNA& ISSN 1862-8206 & W E L L N E S S BÄDER PRAXIS W E L T W E I T 1/2014 | 8,00 e wellness spa fitness & gesundheit sauna S P A 10633 mi...
Author: Etta Sternberg
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SAUNA& ISSN 1862-8206

&

W E L L N E S S

BÄDER PRAXIS

W E L T W E I T

1/2014 | 8,00 e

wellness spa fitness & gesundheit

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mit uns lässt sich‘s gut schwitzen…

Urlaubsrecht in der Praxis

Nina Ruge Sauna-Botschafterin 2014 • Dienstleistungen öffentlicher Saunabäder Saunareport Atoll Espelkamp • Holzbeheizte Saunaöfen: das wird genehmigt

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Editorial

Umsatzsteuer: Nachspielzeit der Verlängerung Seit 1968 werden die Eintrittsgelder für Sauna­ besuche in öffentlichen Saunabädern umsatz­ steuerlich begünstigt, da das Saunabaden nach dem Umsatzsteuergesetz zu den Heilbädern zählt. Derzeit werden somit die Eintrittseinnahmen mit sieben Prozent besteuert. Diese steuerliche Ermäßi­ gung wird allerdings nicht für Saunaanlagen in Fitnessstudios angewendet, weshalb diese auf dem Rechtsweg mehrfach eine Gleichstellung verlangten – allerdings ohne Erfolg. Als der Bundesfinanzhof (BFH) am 12. Mai 2005 in einem Rechtsstreit mit einem Fitnessstudio verkün­ dete, dass die Benutzung der Sauna lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden diene, war auch für die öffentlichen Saunabäder das bis dato ungestört verlaufende Spiel vorbei. Die Finanzbehörden konn­ ten das höchstrichterliche Urteil natürlich nicht ignorieren, da die bisherige Besteuerungs­praxis nicht mehr der Rechtslage entsprach. Es wurde geprüft, ob nicht allgemein der Saunaeintritt dem Regelsteuersatz unterworfen werden sollte.

hatte, was immer wieder zu weiteren Ansprüchen an eine Umsatzsteuerermäßigung führte. Dies habe, so das Bundesfinanzministerium, zu Dis­ kussionen und zur Forderung der Bundesländer geführt, die Verwaltungsanweisungen an den von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestell­ ten Grundsätzen auszurichten. Die Folge wäre eine Aufhebung des Nichtanwendungserlasses und eine Besteuerung der Saunaeintritte mit 19 Prozent. Das Bundesfinanzministerium denkt dafür an einen Termin im ersten Halbjahr 2015. Für die öffentlichen Saunabäder wäre dieser Vollzug wirtschaftlich enorm belastend. Eine vollständige Weitergabe der zusätzlichen Umsatzsteuer an die Saunabesucher würde mit Sicherheit zu einem er­ heblichen Rückgang des Gastaufkommens führen. Eine betriebliche Kompensation ist andererseits aufgrund der hohen Energiekosten auch nicht denkbar. Der Deutsche Sauna-Bund ist erneut gefordert, die obersten Finanzbehörden der ­Länder davon zu überzeugen, es beim Status quo zu b ­ elassen. Finanzexperten bezeichnen dies als schwierig, was aber den Verband keineswegs in seinen Bestrebungen hemmt. Hinzu kommt jetzt auch noch die aktuelle politische Diskussion, alle Umsatzsteuervergünstigungen zugunsten eines niedrigeren Regelsteuersatzes abzuschaffen. Die Nachspielzeit wird spannend werden. Bis zum nächsten Mal Ihr

Aufgrund intensiver Aktivitäten des Deutschen Sauna-Bundes ging es dann aber doch in die ­Nachspielzeit. Die Finanzbehörden der Länder einigten sich im März 2007 darauf, das Urteil des BFH über den Einzelfall hinaus nicht anzuwen­ den. Die umsatzsteuerliche Vergünstigung für die ­öffentlichen Saunabäder blieb bestehen. Jetzt wird erneut an Veränderungen gedacht, da sich in der Zwischenzeit mehrere Finanzgerichte mit der Thematik befassen mussten. Außerdem hatten die obersten Finanzbehörden der Länder festge­ stellt, dass sich die Leistungspalette im Wellness­ bereich in den vergangenen Jahren stark erweitert

Sauna & Bäderpraxis 1/2014

3

Fortbildungen 2014/2015 Inhouse-Schulungen/Betriebsfortbildungen: Richtig saunabaden – gut aufgießen Aufgusstraining: Praktisches Üben von Wedeltechniken Erlebnisaufgüsse mit Pep Sauna und Aufguss heute Kommunikationstraining: Service mit Herz

Grundlagen-Seminare: Saunabaden – aber richtig! 07.10.2014

Bielefeld

Praxis-Seminare: Service mit Herz

08.09. + 09.09.2014

Bielefeld

Babysauna und Säuglingsschwimmen 11.10.2014

Oldenburg, Huntebad

Klangaufguss in der Sauna 03.11.2014

Bad Brückenau

Aufsicht- und Rechtsprobleme in der Sauna 10.11.2014

Bielefeld

Wellness-Seminare: Klangschalenmassage

02.02. - 04.02.2015 Bielefeld

Einführung in die Hamam-Kultur – Die Seifenschaummassage 09.06. - 11.06.2015

Bielefeld, Freizeitbad Ishara

Neue Mitglieder

Neue Mitglieder Nazar Wellness Ismayil Dogu Zur Kupfermühle 3 24955 Harrislee Tel.: 0461/493793-03 Fax: 0461/493793-12 [email protected] www.nazar-wellness.de Badekultur oHG Robin Willmann Emmastraße 305a 28213 Bremen Tel.: 0421/334684-10 Fax: 0421/334684-15 [email protected] www.badekultur.de Robert Weitzmann JOX 3 GO Wakefield, Quebec Kanada ASIA SPA Leoben Betriebsges.mbH In der Au 3 8700 Leoben Österreich Tel.: +43 3842/24500-0 Fax: +43 3842/24500-505 [email protected] www.asiaspa.at

Hallenbad Ismaning Erich-Zeitler-Str. 6 85737 Ismaning Tel.: 089/2354-7500 Fax: 089/2354-9859 [email protected] www.hallenbad-ismaning.de MAIN-BGMED Rehazentrum GmbH Friedberger Landstr. 430 60389 Frankfurt Tel.: 069/47526-25 Fax: 069/47526-26 [email protected] www.main-bgmedrehazentrum.de Dipl.-Ing. Reemt Abelbeck 10405 Berlin Hotel & Restaurant "Am Peenetal“ Gutshof Liepen GmbH Dorfstr. 31 17391 Liepen Tel.: 039721/56758 Fax: 039721/567912 [email protected] www.gutshof-liepen.de Bäder Stadt Nienburg/Weser GmbH Marktplatz 1 31582 Nienburg Tel.: 05021/87-0 Fax: 05021/87-365 [email protected] www.nienburg.de

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Betriebsleiter-Lehrgang 08.09. - 18.09.2014

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Die Bocholter Bädergesellschaft mbh betreibt das inselbad Bahia. Das Bahia verfügt über eine Erlebnis-Wasserwelt mit Schwimmerbecken und Cabrio-Dach. Die Saunalandschaft bietet vielfältige Saunavarianten und großzügige Ruhe- und Erholungsmöglichkeiten. Ein umfangreiches Massage- und Hamam-Angebot rundet das Programm ab. Das Inselbad Bahia setzt sowohl unter architektonischen als auch erlebnisorientierten Gesichtspunkten Maßstäbe.

Zur Verstärkung unseres Sauna- und Massageteams suchen wir kurzfristig:

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1 Masseur und Med. BadeMeister oder PhysiotheraPeut (w/M) Die Anstellung erfolgt mit 40 wochenstunden. Die Bereitschaft zu wechselschichten sowie zur Wochenend- und Feiertagsarbeit wird vorausgesetzt. die tätigkeit umfasst die Betreuung der Saunalandschaft, die Durchführung von Aufgüssen und Massagen sowie Teamleitungsfunktionen vom Personaleinsatz bis zu Beschaffungsfragen. Bitte senden sie ihre Bewerbungsunterlagen an:

BoChoLter BÄderGeseLLsChaFt MBh Herr Sevink, Hemdener Weg 169, 46399 Bocholt Anmeldung und Programme bei: Akademie für Aus- und Fortbildung im Badewesen des Deutschen Sauna-Bundes e.V. Ulrike Martmann · Meisenstr. 83 · 33607 Bielefeld Tel.: 0521/96679-11 · Fax: 0521/96679-19 [email protected] · www.sauna-bund.de

Wir freuen uns auf ihre Bewerbung.

Inhalt

Tag der Sauna

Inhalt 1/2014

Nina Ruge ist Sauna-Botschafterin 2014

16

Ausstattung und Betrieb

Editorial

3

Neue Mitglieder

4

Dirk van Offel 

6

Nachrichten

7

Sauna- und Bäder-Journal

9

Leserfragen Dampfraum-Reinigung:  Was ist zu beachten?

17

Holzbeheizte Saunaöfen im Bürokratie-Dickicht

20

Geld und Recht

UVSV: Hohe Bußgelder 

24 27 29

Schaufenster

30

Anzeigen-Index

35

Impressum

35

Urlaubsrecht in der Praxis 

Im Gespräch

Schlaganfall und Saunabaden? 

Dienstleistungen öffentlicher Saunabäder in Deutschland

10 11

Saunabaden im Fitnessstudio 

Saunareport Atoll Espelkamp 

12

Titel Finnsa, Alsfeld

Sauna & Bäderpraxis 1/2014

5

CAMENAal vit

Saunaaufgüsse Dampfbademulsionen Körperpflege

Im Gespräch

Im Gespräch

Dirk van Offel: Aufguss-Weltmeister mit Ambitionen

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An die Spitze der internationalen Aufgusselite hatte es der Belgier Dirk van Offel (48) bereits im Jahr 2012 gebracht: Im österreichischen Graz belegte er bei der „Sauna WM“ Platz 1 im „Erlebten Aufguss“. Dieser Titel konnte im vergangenen Jahr in Bad Hofgastein – ebenfalls Österreich – erfolgreich gegen eine starke Konkurrenz verteidigt werden. Auch Ende Oktober 2014 bei der sechsten ­„Sauna WM“ hat van Offel Großes vor: als Erster den Hattrick zu schaffen und damit Aufguss-Geschichte zu schreiben. Als ­Saunaunternehmer und Aufgießer seit mehr als 20 Jahren – Dirk van Offel betreibt mit seiner Frau Wendy die GIDWIFamiliensauna Grobbendonk östlich von Antwerpen – weiß der gut Deutsch sprechende Flame genau, dass Saunagäste heutzutage auch den Spaß-Faktor hochschätzen: Show und Entertainment thematisiert und gekonnt choreografiert als eine Art Sauna-Theater. Eine solche Kleinkunstbühne soll die neue Kelo-Aufgusssauna für zirka 80 Personen werden, die van Offel zusammen mit den befreundeten ehemaligen AufgussWeltmeistern Helmuth Haller und Andreas Kofler aus Südtirol ­(Italien) im Herbst einweihen wird. Man kennt und schätzt sich in der immer internationaler werdenden Aufgießer-Szene. Neue soziale Medien wie Facebook befördern das Networking und gegensei-

tige Besuche. Zu den „Best of the Best“ zählt Weltmeister van Offel derzeit ein gutes Dutzend Frauen und Männer, die dem begeisterten Publikum ­Außer­gewöhnliches zu bieten verstehen. Daneben gebe es aber immer mehr „Sub-Tops“, die mit großem Ehrgeiz und viel Talent an die Spitze des AufgussOlymp drängen: „Das Niveau wird immer besser, die Konkurrenz und der Druck größer. Alle wollen gewinnen. Da jeder Wettbewerb seine eigenen Gesetze hat, gehört immer ein wenig Glück dazu und natürlich viel Erfahrung. Oftmals entscheiden Feinheiten und die Tagesform, wer am Ende die Nase vorn hat.“ Dirk van Offel begrüßt die immer stärkere Professionalisierung bei den Event-Aufgüssen, warnt aber vor einer allzu perfekten Show, „bei der das Herz fehlt“. Im Mittelpunkt müssten immer die ­Zeremonienmeister/-innen und deren Interaktion mit dem Publikum stehen: „Die Leute sollen schließlich mit einem guten Gefühl den Saunaraum verlassen.“ Mit seinem überragenden Können, seiner fairen Art und vor allem mit gewinnender Freundlichkeit hat sich der Aufguss-Weltmeister großen Respekt und viele Sympathien erworben. Im letzten Jahr gab es für den fulminanten Sieg in Bad Hofgastein sogar ein ordentliches Preisgeld und eine Werbekampagne mit dem österreichischen Sauna WM Sponsor sentiotec. Beim ProfiAufguss-Seminar des Deutschen Sauna-Bundes Anfang Juni dieses Jahres im SATAMA Saunapark in ­Wendisch Rietz bei Berlin konnte Dirk van Offel – neben anderen Top-Aufgießerinnen und Aufgießern – sein Publikum davon überzeugen, was es heißt, ein zweifacher Aufguss-Weltmeister mit Ambitionen zu sein. Websites: www.gidwi.be; www.facebook.com/dirk.vanoffel Hans-Jürgen Gensow

Nachrichten

Ende Mai 2014 fand der XVI. ­„International Sauna Congress“ der International Sauna Association (ISA) statt. Ausrichter war deren Mitglied, die Litauische Badeakademie. Als Veranstaltungsort diente das Trasalis, Trakai Resort & Spa, etwa 30 Kilometer von Litauens Hauptstadt Vilnius entfernt. Das Kon-

Entwurf: Aufgabenkatalog Saunameister/-innen Der Ausschuss Saunabetrieb des Deutschen Sauna-Bundes und der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen hat am 20. März 2014 den „Aufgabenkatalog für Saunameister/-innen und verantwortliche Fachkräfte für die Saunaanlage“ als Blaudruck verabschiedet. Der „Aufgabenkatalog“ trägt die Richtlinien-Nr. DGfdB R 94.09. Er bietet eine aktuelle Aufgabenbeschreibung für die Tätigkeit verantwortlicher Fachkräfte im Saunabetrieb. Dazu zählen insbesondere die Beaufsichtigung der Schwitzräume und ­Badebecken, die Durchführung von Aufgüssen sowie Servicearbeiten, z. B. in der Gastronomie. Bei dem Blaudruck handelt es sich um

Tischler NRW: Ulrich Müther zum Vorsitzenden gewählt Ulrich Müther, Geschäftsführer von Müther Wellnessanlagen & Saunabau aus Haltern am See (Nordrhein-Westfalen), wurde Ende April dieses Jahres vom Sachverständigenausschuss Tischler NRW in Dortmund zum 1. Vorsitzenden gewählt. Der gelernte Architekt und öffentlich bestellte und verei-

gressprogramm bot Referate zu osteuropäischen Badetraditionen und zu gesundheitlichen Fragen des Saunabadens. Die Referate wurden am zweiten Kongresstag durch entsprechende Workshops vertieft. Im Rahmen des Kongresses gab es zusätzlich Exkursionen zu litauischen Badehäusern. Website: www.saunainternational.org eine Entwurfsfassung, die gemäß den Grundsätzen für das Regelwerk der DGfdB einer am 1. August 2014 ablaufenden Einspruchsfrist unter­liegt. Bis zu diesem Zeitpunkt können Einsprüche oder Kommentare bei der DGfdB-Geschäftsstelle in Essen eingereicht werden, die dann in einem Einspruchsverfahren beraten werden. Einsprüche und Kommentare können ausschließlich auf einem vorgegebenen Formblatt eingereicht werden, das als Word-Dokument auf www.baederportal.com unter dem Menüpunkt ­„Regelwerk“ zum Download zur Verfügung gestellt wird. Die Einsprüche sind per E-Mail an ­regelwerk@baederportal. com zu senden. Der Blaudruck kann zum Preis von 6,50 Euro zzgl. MwSt. und Versandkosten bei Sauna-Matti, ­Meisenstr. 83, 33607 Bielefeld, ­bezogen werden. digte Sachverständige gehört seit mehr als 30 Jahren im Wellnessund Saunabereich zu den Experten mit der größten Erfahrung. Durch seine Zusatz-Ausbildung als Mediator und Supervisor trägt er in vielen Konfliktfällen außergerichtlich zu einvernehmlichen Lösungen bei. Mit seinem Unternehmen ist ­Müther seit dem Jahr 1980 Mitglied im Deutschen Sauna-Bund. Websites: www.muether.de; www.tischler-nrw.de

Sauna & Bäderpraxis 1/2014

MESSE STUTTGART || 21. – 24. OKTOBER 2014

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Internationaler Sauna-Kongress in Litauen

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Nachrichten

interbad 2014: Sonderschauen für Zielgruppen Erstmals richten sich die Sonderschauen (beispielsweise „Creating Atmospheres“ und „Freizeit­resort“) der interbad – Internationale Fachmesse für Schwimmbad, Sauna und Spa – an bestimmte Zielgruppen wie Hoteliers, Architekten und Geschäftsreisende, Familien und Senioren. Neue Impulse auf der interbad vom 21. bis 24. Oktober auf dem Stuttgarter Messegelände verspricht auch die Auslobung des Publikumspreises „interbad Innovation Award“.

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In Wellnessanlagen und Spas gehören Floatingbecken oder Floatingtanks öfter zu den Badeangeboten. Dabei schweben die Badegäste an der Oberfläche des stark salzhaltigen Wassers, das eine Temperatur von etwa 34 bis 36 °Celsius haben sollte. Floatingbäder werden einzeln oder paarweise mit dem Ziel guter körperlicher und psychischer Entspannung durchgeführt. Das Becken oder der Tank, der sogar mit einem Deckel verschlossen wird, ist so aufzustellen, dass die Badegäste von Außenreizen abgeschirmt werden. Für die Floatinganlagen wurde jetzt von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen eine Richtlinie mit Anforderungen an die Aufbereitung des Solewassers auf den Weg ge-

Zwei Aufgussweltmeisterschaften 2014 Aufgussdüfte Dampfbaddüfte Massageöle Basisöle Peelingsalz Saunahonig Wellnesskosmetik www.baur-aktiv.de | www.aufguss-meister.de

Nach dem durchschlagenden Erfolg im vergangenen Jahr finden auch 2014 internationale Aufgussweltmeisterschaften statt. Den Auftakt macht die „Aufguss WM“ in den

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­ lrich Kromer, Geschäftsführer U der Messe Stuttgart: „Die interbad zeigt das größte Saunaangebot weltweit.“ Der Kongress

für das Badewesen findet 2014 im ­Rahmen der interbad zum 65. Mal statt, veranstaltet von der ­Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Außerdem gibt es einen ­International Business Day mit Vorträgen in englischer Sprache. Websites: www.interbad.de; www.twitter.com/interbad; www.xing.com/net/interbad bracht. Neben den Anforderungen an die Konstruktion der Becken und Tanks, der Solequalität und der Hygieneparameter des Wassers, wird vor allem die eigentliche Wasseraufbereitung geregelt. Es wird gefordert, dass „die Schwebesole nach jeder Floatinganwendung filtriert, mit Desinfektionsmittel versetzt und im Solespeicher bis zur ­nächsten Floatinganwendung kontinuierlich über den Filter chargenweise aufbereitet und auf Temperatur gehalten wird“. Für die Desinfektion werden dabei unterschiedliche technische Möglichkeiten benannt. Das Regelwerk ist insgesamt ein Beitrag für einen hygienisch einwandfreien Badebetrieb. Es wird unter der Bezeichnung DGfdB R 65.11 von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, ­Essen, vertrieben. Thermen Bussloo in den Niederlanden vom 10. bis 14. September. Die „Sauna WM“ vom 24. bis 26. Oktober ist wieder in der Alpen­ therme in Bad Hofgastein in ­Österreich. Websites: www.aufguss-wm.de; www.sauna-wm.com

Sauna & Bäderpraxis 1/2014

Sauna- und Bäder-Journal

Sauna- und Bäder-Journal Fläming-Therme Luckenwalde „SaunaPremium“ Mitte Mai dieses Jahres erhielt die Saunalandschaft der Fläming-Therme Luckenwalde (Brandenburg) das 5 Sterne Qualitätssiegel „SaunaPremium“ des Deutschen Sauna-Bundes.

Von links: Elisabeth Herzog von der Heide (Bürgermeisterin Stadt Luckenwalde), Dieter Gronbach (Vorsitzender Qualitätsausschuss Deutscher Sauna-Bund, Bielefeld) Peter Losch (Saunameister), Daniela Kerzel (Betriebsleiterin Fläming-Therme, Luckenwalde), David Blisse (Mitarbeiter), Dr. Michael Quell (Geschäftsführer Aquapark Management, Münster) Foto Sabine Gumpel (Blickpunkt Brandenburg)

Ein kompetenter und erfahrener Prüfer des aus sieben Mitgliedern bestehenden unabhängigen Qualitätsausschusses des Deutschen Sauna-

Bundes hatte zuvor anonym die Saunaanlage besucht und alle vorgegebenen Qualitätskriterien und die Betriebsführung eingehend unter die Lupe genommen. Erst nach diesem erfolgreichen „Mystery-Check“ wurde die Verleihung des Premium-Zertifikates beschlossen, das drei Jahre gültig ist. Dieter Gronbach, Vorsitzender des Ausschusses für die Zertifizierung von Saunaanlagen: „Der Aufwand für das einzelne Bad ist erheblich und die Kriterien sind streng. Es gibt keinen Automatismus zwischen Antragstellung und Zuerkennung des Qualitätszeichens. Auch Ablehnungen kommen vor.“ Die Betriebsleiterin der Fläming-Therme, Daniela Kerzel, sieht in der Auszeichnung „Lob und Anerkennung für ein hervorragendes, von hoher Qualität gekennzeichnetes Saunaangebot in unserem Haus und gleichzeitig eine Herausforderung und Verpflichtung, jeden Tag das Beste für unsere Gäste zu geben.“ Bereits im Herbst 2012 war der Fläming-Therme als erster Saunaanlage in den Ländern Brandenburg und Berlin das 4 Sterne Qualitätssiegel „SaunaSelection“ vom Deutschen Sauna-Bundes verliehen wor-

den. Die Mitgliedschaft im Verband besteht seit dem Jahr 2002. Die Fläming-Therme Luckenwalde gehört zum Portfolio der deutschlandweit aktiven Betreibergesellschaft Aquapark Management aus Münster/Westf. Websites: www.flaeming-therme.de; www.aquapark.de Vabali Spa Berlin vor der Eröffnung Am 22. Juni dieses Jahres wird das Vabali Spa Berlin in der Nähe des Hauptbahnhofs eröffnet (siehe „Sauna & Bäderpraxis“ Heft 4/2013, S. 10). Die Premium Wellnessanlage im balinesischen Stil erwartet im ersten Betriebsjahr deutlich über 100.000 Gäste aus Berlin und Umgebung sowie Touristen aus aller Welt, die sich in der Hauptstadt aufhalten. Im Vabali Spa ist auch die Auftaktveranstaltung für den „Tag der Sauna“ am 24. September 2014 mit der diesjährigen Saunabotschafterin Nina Ruge geplant (siehe in dieser Ausgabe S. 16). Websites: www.vabali.de; www.theunespa.de; www.tagdersauna.de  

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Leserfragen

Leserfragen Schlaganfall und Saunabaden? Frage Gibt es konkrete Empfehlungen für ein angemessenes Verhalten? Antwort Ein Schlaganfall ist eine schwerwiegende Erkrankung, weshalb man es sich bei der Empfehlung zum Saunabesuch nicht einfach machen kann. Zunächst einmal sollte bei einem geplanten Saunabesuch der Zustand nach dem Schlaganfall stabil sein. Es sollte auch ausreichend Zeit vergangen sein. Genaue zeitliche Angaben sind aber schwer: Sicher kann man von einem halben Jahr ausgehen. Zudem sollte eine ausreichende Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems von wenigstens 75 Watt gewährleistet sein. Viel hängt auch von der Ursache des Schlaganfalls ab: Handelt es sich um eine Blutung, einen Gefäßverschluss oder z. B. eine Embolie infolge von Herzrhythmusstörungen? Gerade nach einer Blutung infolge des Zerreißens eines Blutgefäßes wird man vom Saunabaden eher abraten müssen. In jedem Fall sollte der Blutdruck zufriedenstellend eingestellt sein. Diese Beurteilung kann nur individuell und unter Berücksichtigung von Begleiterkrankungen erfolgen. Ein Blutdruck, der z. B. dauerhaft über 200 / 100 mmHg liegt, ist sicher nicht gut eingestellt und man sollte auf die Sauna verzichten. Wenn ein Saunabesuch erfolgt, ist die untere Bank zu bevorzugen und man sollte die ­Sauna nicht allein nutzen. Berücksichtigung muss bei anhaltenden Ausfallserscheinungen und Lähmungen auch die Stolpergefahr im Umkreis des Saunaraumes finden. Hier spielen außerdem das allgemeine Befinden und ggf. die

Schlaganfall (Apoplex) In Deutschland erleiden etwa 260.000 Menschen jährlich erstmals einen Schlaganfall. Mehr als 80 Prozent der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Er ist die dritthäufigste Todesursache und häufigster Grund für Behinderungen bei Erwachsenen. Etwa 80 Prozent überleben den ersten Schlaganfall, davon rund ein Drittel ohne schwerwiegende bleibende Schäden. Drei Entstehungsformen sind für den Schlaganfall typisch: • Hirngefäßverschluss durch Arterienverkalkung oder ein Blutgerinnsel (40 – 50 %) • Hirngefäßverschluss durch eine Embolie (30 – 35 %) • Hirnblutung (hämorrhagischer (20 – 25 %)

Insult)

Ursachen sind hoher Blutdruck, Vorhofflimmern, hohe Cholesterinwerte, Diabetes, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, Übergewicht.

Illustration bci

Neigung zu Schwindel eine Rolle. Eine Tauch­ beckennutzung kommt nicht infrage. Auf der anderen Seite gibt es eine Reihe von Saunawirkungen, die positiv auf den gesundheitlichen Verlauf nach einem Schlaganfall zu interpretieren sind oder auch als vorbeugend angesehen werden können. Dazu ge-

supersommersaunaglück

hört zunächst einmal, dass eine der Hauptursachen vieler Schlaganfälle – der erhöhte Blutdruck – günstig beeinflusst werden kann. Allerdings sollte er zuvor zufriedenstellend eingestellt sein - und sei es mit der Unterstützung von Medikamenten. Zusätzlich haben systematische ­Literaturanalysen aus den letzten Jahren gezeigt, dass sich regelmäßiger Saunabesuch ebenso wie Bewegung mit hoher Wahrscheinlichkeit positiv auf die Blut­ gefäße auswirkt. Speziell wird die so genannte ­Endothelzellfunktion (eine Zellschicht, die die Blutgefäße auskleidet) in einer Weise beeinflusst, durch die die Tendenz zur Weitstellung der Gefäße zunimmt und damit eine bessere Durchblutung bewirkt. Hier könnte ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die Vorbeugung eines Schlaganfalls bei gefährdeten ­Patienten gesehen werden. Die Erfahrung zeigt zudem, dass oftmals Muskelverkrampfungen (die so genannte Spastik), wie sie halbseitig als Folge eines Schlaganfalls auftreten können, durch die Saunawärme ­günstig beeinflusst werden können. Deshalb kann es sinnvoll sein, die bei der Krankengymnastik gelernten Bewegungsübungen mit geringer Intensität gerade nach dem Saunabad anzuwenden. Nicht zu unterschätzen sind auch die Effekte auf das psychische Befinden eines ­Saunagastes sowie die mit dem Saunabesuch verbundenen sozialen Kontakte. Alles in allem kann es keine pauschale Antwort im Hinblick auf eine Saunaempfehlung nach einem Schlaganfall geben. Bei stabilem Zustand spricht vieles dafür, den Saunabesuch zu befürworten. Im konkreten Fall sollte man sich immer mit seinem Hausarzt beraten.  

Priv.-Doz. Dr. med. Rainer Brenke Medizinischer Berater des Deutschen Sauna-Bundes Meisenstr. 83 33607 Bielefeld

Leserfragen

Dampfraum-Reinigung: Was ist zu beachten? Frage Nachdem Sie kürzlich („Sauna & Bäderpraxis“ Heft 2/2013) wertvolle Tipps zur Reinigung von Sauna- und Warmlufträumen gegeben haben, interessiert uns nun der Dampfraum. Worauf sollte man achten? Antwort Auf Grund verschiedener Nutzungen, Bauformen und Materialien, die bei der Planung und Erstellung von Dampfräumen Verwendung finden, ist hier eine allgemeine Aussage zur Reinigung in den meisten Fällen leider nicht möglich. Um einen reibungslosen Ablauf der durchzuführenden Hygienemaßnahmen zu gewährleisten, sollten die Anforderungen an die Materialien sowie die anzuwendende Reinigungstechnik berücksichtigt werden. In den Hygieneanforderungen an Bäder und deren Überwachung (UBA [Umweltbundesamt] Empfehlungen vom Dezember 2013) wird „zur Vermeidung von Infektionen eine tägliche Reinigung und Desinfektion des Sanitärbereiches, der Barfußbereiche und der Sitzflächen empfohlen.“ Im Rahmen der ausgeübten Verantwortung gegenüber dem Gast, der einen Dampfraum nutzen möchte, sollten diese Maßgaben auch für diesen Bereich übernommen werden. Dies gilt auch für Flächen, bei denen ein direkter Hautkontakt des Gastes gegeben ist, wie an den Wänden der Bänke oder an Kopfstützen. Im Sinne einer sinnvollen Hygiene wäre es wünschenswert, wenn man den Gast darauf aufmerksam macht, vor und nach der Dampfraum-Nutzung die Sitzfläche mit einem Wasserschwall abzuspülen. Die Oberflächen sollten so gestaltet sein, dass eine wechselnde Verwendung von alkalischen und sauren Reinigungsmitteln möglich ist. Als Regel sollte bei normaler Wasserhärte eine fünfmalige alkalische und eine zweimalige saure Reinigung in der Woche vorgenommen werden. Bedingt durch die unterschiedliche Wasserhärte, werden die durch das Verdampfen hervorgerufenen hohen Kalk-Ausfällungen vielleicht zu einer häufigeren sauren Reinigung Anlass geben. Zum Auftragen der Reinigungsflotte ­(Anwendungslösung)

von salzsäurehaltigen Reinigungsmitteln sollte auf Grund der damit verbundenen „Korrosions­ problematik“ verzichtet werden. Besonderes Augenmerk muss auf das verwendete dauerelastische Fugenmaterial gelegt werden. Hier bilden sich auf Grund der hohen Feuchtigkeit leicht „Schleimrückstände“, die eventuell als Nährboden für Mikroorganismen und Keimen dienen können. Die „volle Funktionsfähigkeit“ muss gegeben sein, denn Oberflächenwasser könnte in Risse und Spalten eindringen und zu negativen Auswirkungen am Baukörper führen. Für eine Zwischenreinigung während des täglichen Betriebes sollte ein Abspülen der Oberflächen mit Wasser oder ein Abwischen mit einer neutralen Reinigungslösung Anwendung finden. Achtung: Reinigungsmittelrückstände können leicht zu einer Rutschgefahr führen. Die Flächendesinfektion im Dampfbad sollte sich an die Gegebenheiten vor Ort anpassen. Wand- und Bodenflächen sowie Sitzflächen sind zu berücksichtigen. Sicherheit und Aufschluss über eine mögliche Keimbelas­ tung auf den Flächen kann nur eine Abklatschuntersuchung ergeben, deren Ergebnis in die EntFotos Dr. Nüsken Chemie scheidung Desinfektion „Ja oder haben sich Schaumkanonen bewährt, wobei für Nein“ einbezogen werden muss. Problematisch eine ausreichende Lüftung der meist kleineren ist das Aufsprühen von Desinfektionsmitteln, Dampfräume zu sorgen ist. Senkrechte Flächen weil es zur Aerosolbildung führt. Daher ist für sollten immer von unten nach oben einge- die Sitzbänke eine Wischdesinfektion (Tuch und schäumt werden, um eventuelle Laufstreifen zu Desinfektionslösung) empfehlenswert. In jedem verhindern. Bewährt hat sich auch hier die Ver- Fall sollte man dieses Vorgehen mit dem zustänwendung von speziellen Gel-Reinigern, die den digen Gesundheitsamt absprechen. Vorteil haben, dass sie nicht so schnell von den Flächen ablaufen oder antrocknen. Nach dem Im Übrigen sind die vom Deutschen SaunaAuftragen und Einwirken der gebrauchsfertigen Bund herausgegebenen „Richtlinien für den Reinigungslösung werden die stärker anhaf- Bau von gewerblich genutzten Dampfräumen“ tenden Verschmutzungen mittels Schrubber in der Fassung vom Januar 2010 zu beachten, oder Pad beseitigt. Die Schmutzflotte wird dann insbesondere das Kapitel 14.4. Reinigung und durch Abspülen der Fläche mit ausreichend Desinfektion.   Wasser entfernt. Martin Schütte Vor der Anwendung einer sauren Reinigungs- Leiter Anwendungstechnik lösung müssen die Fugen vorgenässt werden. Dr. Nüsken Chemie GmbH Bei Natursteinen ist vorher ein Materialverträg- Poststraße 14 lichkeitstest angezeigt. Auf eine Verwendung 59174 Kamen

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Foto Koschnick

„Urlaub jederzeit“ in Espelkamp Das Motto des Freizeitbades Atoll in Espelkamp im Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), verheißt dem Gast „Urlaub jederzeit“. In der Tat kommt dank entspannter Wohlfühl-Atmosphäre in dieser Wellnessoase schnell ein freudiges Urlaubsgefühl auf. Mit vier Angebotsbereichen – Erlebnisbad, Sportbad, Solebad und großer Saunawelt – bietet das Atoll vielfältige Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten. Im nächsten Jahr feiert die von Aquapark Management im Auftrag der Stadtwerke betriebene SaunaPremium-Anlage ihr 25-jähriges Bestehen. „In den letzten Jahren wurde das Atoll umfangreich erweitert und komplett neu positioniert“, erläutert Dr. Michael Quell, Geschäftsführer der in Münster in Westfalen ansässigen Betreiberfirma Aquapark die aktuelle Entwicklung. Für ihn ist das Atoll ein gutes Beispiel für eine langjährig bestehende Anlage, die durch stetige Entwicklung attraktiv und wettbewerbsfähig geblieben ist und damit den anspruchsvollen Erwartungen ihrer Gäste gerecht wird.

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Mit Beginn der ersten baulichen Erweiterung erfolgten die Optimierung der Betriebsabläufe und eine Reorganisation der gesamten Anlage. Als wichtige Erfolgsfaktoren sind außerdem die Neugestaltung von Angebotsprogrammen und die verstärkte Außenkommunikation anzusehen. Mit dem Gesamtangebot sollen – neben Saunagästen – vor allem Familien, Kinder, gesundheitsorientierte Solebadegäste und Sportschwimmer angesprochen werden. Starker Standort in OWL Die Region rund um Espelkamp am südlichen Rand des Norddeutschen Tieflands hat auch für Touristen Einiges zu bieten: Wanderwege im Wiehengebirge, Schiffsfahrten auf der Weser und dem Mittellandkanal mit Schachtschleuse, die Porta Westfalica mit dem Kaiser Wilhelm-

Denkmal, der Dom in der Kreisstadt Minden, gut ausgebaute Radwege sowie eine attraktive Parklandschaft gehören dazu. Espelkamp (26.000 Einwohner) selbst hat sich als starker, attraktiver Wirtschafts- und Technologiestandort nicht nur in Ostwestfalen-Lippe (OWL) sondern auch weit über die Region hinaus einen Namen gemacht. Zahlreiche mittelständische Unternehmen (darunter Gauselmann, Plümat, Hüco, Harting oder Kadeco aus den Branchen Anlagen- und Automatenbau, Elektroindustrie, Maschinenbau) siedelten sich dort an und bieten heute über 10.000 Arbeitsplätze. Mit dem neu ausgebauten Hafen am Mittellandkanal verfügt die Stadt über eine gute Infrastruktur. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Espelkamp zur neuen Heimat für zahlreiche Flüchtlinge aus dem Osten. Die junge Stadt im Grünen entwickelte sich zur „wirtschaftlichen Lokomo­ tive“ des Altkreises Lübbecke. Sie bildet das kulturelle Herz der Region und ist ein attraktiver Wohnort mit erstklassigem Freizeitangebot. Vor allem das Freizeitbad Atoll ist weit über die Stadtgrenzen bekannt. Es dient als

Saunareport

„­ Leuchtturm“, wird von weither gesehen und bietet Orientierung als wichtiger Imageträger und Standortfaktor. Freizeitbad mit Sauna Das Atoll ist ein familienorientiertes Freizeitbad mit großer Saunalandschaft und verzeichnet im Jahr regelmäßig über 200.000 Besucher. Der Anteil der Saunagäste beträgt knapp 18 Prozent. Die Sauna ist wesentlich für die Wirtschaftlichkeit. Der Schwerpunkt der Nachfrage in die-

s­ owie ein orientalisches Hamam mit Dampfbad. Außerdem kam ein moderner kubusförmiger Neubau mit Saunarestaurant, Sonnen­ terasse und Ruhegalerie hinzu. 2007 wurden in die Verbesserung von Ruhe- und Verweilmöglichkeiten rund 40.000 Euro investiert. Mit dem Damen-Sportstudio „Lifestyle for Ladies“, einer Physiotherapie-Abteilung, einem attraktiven Massage- und Wellnessbereich und einer neue Damensauna wurde im April 2010

­besonders in den letzten Jahren zur hochwertigen Wohlfühloase entwickeln. Dass sich die verschiedenen Investitionen und baulichen Maß­ nahmen auch wirtschaftlich rentieren, lässt sich an den Besucherzahlen und dadurch deutlich verbesserten Betriebsergebnissen der Sauna ablesen: Waren es 2006 noch 20.000 Besucher pro Jahr, stieg die Zahl im Jahr 2009 bereits auf 29.000 Besucher. 2013 besuchten 35.000  ­Gäste die Anlage, fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Das Atoll ist damit weiter auf Erfolgskurs.

Fotos Atoll / Aquapark

sem Bereich liegt am Wochenende. Der Sonntag ist mit einem Besucheranteil von knapp 20 Prozent der am meisten besuchte Wochentag. Am Dienstag, dem zweitstärksten Besuchertag (15 Prozent Gästeanteil), ist Damensauna. „Die Damen genießen es, in entspannter Atmosphäre unter sich zu sein“, berichtet Betriebsleiter Jörn Kemmener und weist darauf hin, dass dann ein speziell abgestimmtes und abwechslungsreiches Aufguss- und Wellnessprogramm angeboten wird. Ausschließlich weibliches Personal kommt dabei zum Einsatz.

das Angebot erneut erweitert. Kosten der Maßnahmen: circa 2,6 Millionen Euro. Dr. Michael Quell, Aquapark-Geschäftsführer, ist davon überzeugt, dass die stetige konzeptionelle Weiterentwicklung, Neugestaltung und qualitative Verbesserung maßgeblich zum andauernden Erfolg des Atoll beitragen.

Jörn Kemmener (40) ist seit 2007 bei Aquapark Management als Betriebsleiter des Atoll tätig. Der gelernte Betriebswirt ist für den täglichen reibungslosen Ablauf und die Qualitätssicherung der angebotenen Programme in Bad und Sauna verantwortlich. Die Betriebsführung des Atoll durch Aquapark besteht seit dem Jahr 2006.

Kreativer Partner ist das Architekturbüro geising+böker aus dem nahegelegenen Vechta. geising+böker wurde bereits 2004 mit der Erstellung eines langfristig angelegten „Masterplanes“ für das Atoll Espelkamp beauftragt, der seither regelmäßig fortgeführt wird. Wichtigste Ziele dabei: zukunftsfähige Erweiterungen und die architektonische Neugestaltung des Saunabereiches. geising+böker wurde jeweils mit der Planung, Ausschreibung und Bauleitung betraut, zum Teil führte das Architekturbüro die Aufträge auch als Generalplaner durch.

Stetige Modernisierungen

Verbesserte Betriebsergebnisse

Im Jahr 2015 kann das Freizeitbad Atoll bereits auf sein 25-jähriges Bestehen zurückblicken. Vieles hat sich seither getan. Mehrfach ist die Anlage umgestaltet und erweitert worden, auch um die Attraktivität Espelkamps noch weiter zu steigern. Im Saunagarten entstanden 2006 eine Blockhaussauna mit 45 Plätzen

Gemeinsam mit den Stadtwerken Espelkamp setzt der Betreiber Aquapark seit nunmehr acht Jahren seine Konzeption ins Werk um und positioniert die Anlage erfolgreich als familien­ orientiertes Freizeitbad mit einer komplett neuen Saunawelt. Auf diese Weise konnte sich das Atoll seit seiner Eröffnung am 19. Mai 1990

Separate Damensauna Die Gestaltung der Damensauna wurde bewusst vom bestehenden Saunabereich abgesetzt. „Helle Farben und ein zentraler, üppig begrünter Lichthof bestimmen die Atmosphäre dieser Wohlfühlsauna“, sagt Betriebsleiter Kemmener. Ein großzügiger Lounge-Bereich lädt zum Ausspannen ein. Der separate Bereich mit finnischer Sauna (80 °C) ist innen mit großformatigen Holztafeln ausgekleidet, die ihr eine elegante Note geben. Ein eigener Aufgussplan sorgt für erlebnisreiche Momente. Die Dachterrasse der Damensauna bietet einen herrlichen Blick über den Saunagarten. Ein Außenschwimmbecken erweitert zusätzlich die Abkühlmöglichkeiten. Seit einiger Zeit gibt es im Sommer im Atoll weitere Schwimm- und Liegemöglichkeiten unter freiem Himmel. Eine Kooperation mit dem benachbarten Waldfreibad bietet Bade- und Saunagästen dazu großzügig Gelegenheit. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Bädern habe zu vielen positiven Rückmeldungen geführt, berichtet Kemmener. Ein Drehkreuz regelt unkompliziert die technische Seite der Besucherströme und damit den Ortswechsel (Investition circa 20.000 Euro).

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Vielfältige Saunawelt

Aquapark Management Aquapark Management, unter der Geschäftsführung von Dr. Michael Quell, hat seine Unternehmenszentrale in Münster (Westf.). Derzeit 13 Sauna- und Bäderanlagen führt die die bekannte Betreibergesellschaft deutschlandweit (siehe Auflistung). Der Betrieb und die Entwicklung von Freizeitbädern, Thermen und Saunaanlagen ist die Kernkompetenz von Aquapark. Größten Wert legt der langjährig erfahrene Dienstleister für Städte und Kommunen auf eine gute Wirtschaftlichkeit. Für den Erfolg der Anlagen schöpft Aquapark aus einem großen Ressourcenpool, nutzt Erfahrungswerte und Größenvorteile. Nach Auffassung von Dr. Quell gibt es drei zentrale Aufgabenfelder: 1. Das Produkt muss stimmen. Der Gast kennt sich bei den Angeboten bestens aus und erwartet eine marktgerechte Anlage mit einem attraktiven Programm. 2. Qualitätsmanagement: Dienstleistung und Service sind heute selbstverständlich für eine anspruchsvolle Freizeiteinrichtung. Diese Gästeerwartung muss erfüllt sein. 3. Sicherheit und Sauberkeit sind sehr wichtig. Die Verantwortung für diesen Bereich ist hoch einzuschätzen. Aquapark ist ein familiengeführtes mittelständisches Unternehmen mit zirka 500 Mitarbeitern. In den Sauna- und Bäderanlagen werden die entwickelten Betriebskonzepte sowie die Philosophie des Unternehmens von erfahrenen und qualifizierten Betriebs- und Projektleitungen umgesetzt. Dabei kommt der Individualität der Anlagen und ihren regionalen Bezügen besondere Bedeutung zu. Aquapark Management wurde vor fast 20 Jahren gegründet. Das Unternehmen befindet sich auf Wachstumskurs. www.aquapark.de

Bäderanlagen mit Betriebsführung durch Aquapark Management (Stand Mai 2014) Erlebnisbad Elbamare, Dresden* Nordbad Dresden Fläming-Therme, Luckenwalde* (SaunaPremium) Freibad Elsthal, Luckenwalde Bodensee-Therme Überlingen* (SaunaPremium) Strandbad West, Überlingen Freizeitbad Tauris, Mülheim-Kärlich* (SaunaPremium) Freizeitbad Atoll, Espelkamp* (SaunaPremium) Jugendstilbad Darmstadt* (SaunaPremium Zertifizierung angestrebt) Klutensee-Bad, Lüdinghausen Bäder Ganderkesee SaunaHuus, Ganderkesee* Schwimm-In, Gevelsberg* * Mitglied im Deutschen Sauna-Bund

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Zu einer sinnlichen Reise lädt die vielfältige, behindertengerecht ausgebaute Saunaanlage des Atoll die Besucher ein. Dazu gehört neben einer klassischen finnischen Sauna das sibirische Wenik-Ritual in der BlockhausBanja. Eröffnet wird es zünftig mit einem Schluck „Nikolaschka“ (Heiß­ getränk aus Wodka und Apfelsaft). Wichtigster Bestandteil ist ein Aufguss mit frisch duftendem Birkensud. Anschließend wird der Gast auf dem Rücken mit einem Blätterbündel weicher Birkenzweige sanft abgeschlagen. Ein echtes Erlebnis für alle Sinne und darüber hinaus gesundheitlich wohltuend: Durchblutung und Kreislauf werden angeregt, ein sauberes Hautgefühl stellt sich ein. Eine entspannte Nachruhephase rundet das beliebte Sauna-Ritual ab. Beim Seifenschaum-Zeremoniell im Hamam und dem benachbarten osmanischen Dampfbad mit DEUTSCHER SAUNA-BUND Sternenhimmel wird der Gast dank stilechter Elemente wie Marmor und ornamentverzierter Nischen und Waschbecken ins Morgenland versetzt. Bei verschiedenen Zeremonien kann orientalische Badekultur mit jahrhundertelanger Tradition Feierliche Verleihung des Zertifikats hautnah erlebt werden. Eingehüllt SaunaPremium vor der Blockhausin ein Pestemal (Hamam-Tuch) Banja im Atoll-Saunagarten. Von beginnt der Telak (Hamam-Meister) links: Klaus Hagemeier, Vorstand die Behandlung auf dem warmen Stadtwerke Espelkamp, Dr. Michael ­Hamamstein mit Wassergüssen aus Quell, Geschäftsführer Aquapark der Tas (Kupferschale). A ­ nschließend Management, Rolf-Andreas Pieper, Geschäftsführer Deutscher Saunafolgt ein Intensiv-Peeling mit dem Bund, Jörn Kemmener, Betriebsleiter Kese (Handschuh aus Seide) zur Freizeitbad Atoll.  Foto Atoll / Aquapark Hautreinigung. Die Zeremonie endet mit einer wohltuenden Ganzkörperwaschung mit einer olivenölhaltigen Seife, die mit dem Lif (Häkelhandschuh) aufgetragen wird. So wird die Haut sanft gereinigt, gepflegt und fühlt sich samtig-weich an. Auch das Rhassoul, ein arabisches Reinigungs- und Pflegezeremoniell, bei dem wertvolle Heilschlämme auf die Haut aufgetragen werden, wird stilecht im Dampfbad unter einem Sternenhimmel vollzogen. Sehr beliebt ist auch die kleine gemütliche Eukalyptussauna, in der die Gäste bei zirka 70 °C angenehm ins Schwitzen kommen. Mit 110 °C ist die Erdsauna das heißeste Saunaangebot im Atoll. Das offene Kaminfeuer schafft eine urige Atmosphäre und ein angenehmes Raumklima. Das „Bio-Saunarium“ in roter Farbe mit weißen Fensterrahmen erinnert an die typischen Schweden-Häuser und rundet das Angebot mit milden 60 °C ab. Wiederkehrende Events „Für den Gast unvergessliche Erlebnisse zu schaffen, gehört zu den Erfolgsfaktoren einer Freizeiteinrichtung“, weiß Aquapark-Geschäftsführer Dr. Quell aus langjähriger Erfahrung im Bäder- und Saunabereich zu berichten.

Saunareport

Auch über Veranstaltungen wird das Freizeitbad Atoll daher immer neu inszeniert. Wiederkehrende Events – wie zum Beispiel der romantische „Tag der Sinne“ – locken die Besucher jeden Mittwoch zum sinnlichen ­Genuss in die Saunawelt. Dann werden exotische Aufgüsse und besondere Peelings angeboten. Beim „Atoll-Lichterzauber“ wird die Badelandschaft einmal im Monat von Kerzenlicht illuminiert. Jeden letzten Freitag im Monat gibt es die Mitternachtssauna mit erweiterten Öffnungszeiten bis 1 Uhr. Aufgusszeremonien, Anwendungen und das Mitternachtsbüfett sind auf das jeweilige Motto abgestimmt und sorgen für ein Sauna­ erlebnis der besonderen Art.

Daten und Fakten Raumprogramm 1 Damen- und 1 Herrenumkleidebereich, 2 Familienumkleiden, 1 Behinderten­ umkleide, 30 Einzelumkleiden, 400 Garderobenschränke, Wertschließfächer, 2 Vorreinigungsräume (Damen und Herren getrennt) Innen: 1 Ruheraum, 1 Ruhebereich mit Relaxliegen, 1 Ruhegalerie mit Liegemöglichkeiten und Wasserbett, 1 Kaminzimmer mit Sitz- und Liegemöglichkeiten Außen: 30 Liegen im großen Saunagarten Ausstattung

Die Gastronomie wird in Eigenregie betrieben, orientiert sich an den unterschiedlichen Ansprüchen von Bade- und Saunagästen und wird durch eine zentrale Küche bedient. Diese ist an gehobenen Ansprüchen ausgerichtet und bietet eine beachtliche Getränkevielfalt und zahlreiche frisch zubereitete Gerichte an. Dem Sitzbereich schließt sich eine Kaminecke mit über Eck integrierten, leuchtend rot bezogenen Bänken zum entspannten Verweilen an. Windlichter, Holztische und ein Kronleuchter mit passenden roten Lampenschirmen unter der dunklen Holzdecke strahlen zusätzlich Gemütlichkeit aus. Bierbad-Ritual im Badezuber

Saunabereich innen: Finnische Aufguss-Sauna 90 °C (21 m2), Eukalyptussauna 70 °C (7 m2), (beide corso sauna manufaktur/Bramsche), Dusch­ bereich, Kaltwassertauchbecken, 5 Fußbecken, Trinkbrunnen Saunabereich außen: Blockhaus-Banja 80 °C (Aufguss-Sauna, 26 m2, (FINNJARK/Hamburg), Maa®-Sauna 110 °C (10 m2), (B+S FINNLAND S­ AUNA/Dülmen), „Bio-Saunarium“ 60 °C (12 m2), (Anton Müther/Haltern), osmanisches Dampfbad 45 °C mit Sternenhimmel (9 m2) und orientalisches Hamam (22 m2, (beide geising & böker Architekten/Hamburg/ Vechta), Damensauna 80 °C Aufguss-Sauna, 18 m2, (Jelitto Saunabau/ Recke) mit Loungebereich (26 m2) und Sonnenterasse (60 m2), Bierbad, 1 Kaltwasserbecken (16 °C), 2 „Duschstraßen“ mit Schwallduschen, Kneippanwendungen, Duschbereich in der Damensauna,1 Außenschwimmbecken

Baden in Gerstensaft soll schon im alten Babylon (2800 v. Chr.) ein beliebtes Ritual gewesen sein. Der hohe Vitamin B-Gehalt des Bieres ist für die Regeneration und Durchblutung der Haut besonders wertvoll. Hopfenbädern wird eine entspannende, beruhigende, Stress reduzierende und Schlaf fördernde Wirkung zugesprochen.

Saunabereich innen 460 m2, Saunabereich außen 200 m2, Saunagarten 2.000 m2, Damensaunabereich 180 m2, Wellnessbereich 120 m2

Im Atoll kann sich der Gast beim Bierbad-Ritual in einem großen mittelalterlichen Badezuber im naturnahen Saunagarten entspannen: in der Region ein Alleinstellungsmerkmal. Das Mischungsverhältnis des Badebieres (von der heimischen Privatbrauerei Barre aus Lübbecke) mit Wasser, bleibt geheim. Erwärmt wird die Mischung mit holzbefeuertem Kamin auf maximal 38 °C. Durch das Baden bei hoher Temperatur kann der Körper die heilenden Wirkstoffe gut aufnehmen. Zum Bierbad-Ritual im Atoll gehört auch ein rustikaler Snack und ein Liter erfrischendes, kühles Bier „zur inneren Anwendung“ (auch als alkoholfreie Variante). Anschließend wird eine Ruhephase von ungefähr 30 Minuten empfohlen. Dafür bietet sich der behaglich eingerichtete, separate Ruheraum mit kuscheligen Decken auf den Liegestühlen an. Des Weiteren kann man auch über dem Saunarestaurant ausspannen: Stilvoll und hochwertig eingerichtet, in heller und freundlicher Atmosphäre, präsentiert sich dieser Bereich als willkommene Oase der Ruhe. Panoramafenster ermöglichen hier den Blick über den Saunagarten.

Öffnungszeiten: dienstags bis sonntags: 10 bis 22 Uhr, montags: 16 bis 22 Uhr. Dienstags Damensauna

2011 wurde die Saunaanlage des Atoll vom Deutschen Sauna-Bund mit dem Qualitätszeichen SaunaPremium zertifiziert. Die Mitgliedschaft im Verband besteht seit zehn Jahren (2004).   Doreen Koschnick/Hans-Jürgen Gensow

Badelandschaft Sportbecken, Erlebnisbecken, Strömungskanal, 80 m Riesen-Rutschbahn, Kinder­ rutschbahn, Kinderbecken, Kinderspaßbucht, Außenbecken, Solebecken Allgemeines

Eintrittspreise Sauna 3 Stunden: Erwachsene 14 € (ermäßigt 11,60 €/Kinder 8,10 €), Tageskarte: Erwachsene 16,90 € (ermäßigt 14,20 €/10,10 €), Wochenendtarif: + 1 €. Geldwertkarten: 50 € (5 % Rabatt), 100 € (10 % Rabatt), 150 € (15 %), 200 € (20 % Rabatt) Gastronomie Saunabereich: 30 Plätze innen (60 m2), 20 Plätze außen auf der Sonnen­ terrasse (50 m2) Extra-Angebote Separater Wellnessbereich für Massagen und Beautyanwendungen (3 Behandlungsräume), Damenfitness-Studio, Physiotherapiepraxis, 1 Solarium (Ergoline/Windhagen) Sonstiges Kostenfreie Parkplätze in unmittelbarer Umgebung

Freizeitbad Atoll Aquapark Management GmbH Trakehner Straße 9 32339 Espelkamp Tel.: 05772/ 97 98 40 Fax: 05772/ 97 98 450 [email protected] www.atoll-espelkamp.de facebook.com/Freizeitbad.Atoll

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Tag der Sauna

Der Deutsche Sauna-Bund freut sich:

Nina Ruge ist SaunaBotschafterin 2014 In einer heißen Sauna sitzen und entspannen oder mit Politikern, Wirtschaftsführern, Künstlern und Kindern kommunizieren: das sind einige der besonders gern ausgeübten Tätigkeiten der bekannten Fernsehmoderatorin Nina Ruge. Ihr Interesse an den Menschen und ihre sozialen Erfahrungen machen sie zur besten Botschafterin des dies­jährigen Mottos zum „Tag der Sauna“: Sauna verbindet. Das Motto soll die Gemeinsamkeiten unterstreichen, welche Jung und Alt, Mann und Frau, Professoren wie Busfahrer dazu bringt, zusammen auf einer Bank aus Holz zu schwitzen und miteinander ins Gespräch zu kommen. Welche die für Nina Ruge besonders verbindenden Elemente beim Saunabaden sind, wird sie am „Tag der Sauna“ am Donnerstag, den 24. September 2014, in der neu eröffneten Sauna- und Wellnessanlage Vabali Spa in Berlin verraten. Dort wird Nina Ruge auch die Moderation der Auftakt-Pressekonferenz übernehmen und dadurch für eine gute Reso-

nanz des erstmalig durchgeführten bundesweiten Aktionstages in den Medien sorgen. Nina Ruge ist eine angesehene Fernseh­ moderatorin, Buchautorin und Journalistin. Sie machte mit ihrer Talkshow im ZDF (1997 – 2007) den Slogan „Alles wird gut –

Foto Jacqueline Krause-Burberg

wenn wir unser Bestes geben“ zu einem geflügelten Wort. Seit 1994 ist sie UNICEFRepräsentantin und wurde 2012 zur offiziellen UNICEF Deutschland-Botschafterin. 2013 bekam Nina Ruge das Bundesverdienstkreuz am Bande für ihr soziales Engagement von Bundespräsident Joachim Gauck überreicht.

tder ag

Sauna

Ein weiterer wichtiger Teil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zum „Tag der Sauna“ ist die neue Website www.tagdersauna.de. Diese wird Schritt für Schritt ausgebaut und soll umfassend und aktuell über die Ziele und geplanten Marketing-Aktionen informieren. In einem Leitfaden werden diese Maßnahmen gebündelt und interessierten Sauna- und ­Wellnessbetrieben zur Verfügung gestellt. Auch das Ordern geeigneter Werbemittel wird über www.tagdersauna.de laufen.  

Deutscher Sauna-Bund e.V. 24. SeptemBer

Deutscher Sauna-Bund

Websites: www.tagdersauna.de; www.nina-ruge.de; www.vabali.de

Foto privat

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Ausstattung und Betrieb

Öffentliche Saunabäder in Deutschland Dienstleistungen und Eintrittspreise Rolf-A. Pieper Der deutsche Saunamarkt ist weltweit der größte: 31.4 Millionen Deutsche zählten sich im Jahr 2011 zu den mehr oder weniger regelmäßig Sauna­ badenden. Ihnen standen dafür mehr als eine Million Saunaräume in Privathaushalten und etwa 12.000 öffentliche Saunaanlagen zur Verfügung. Der Fokus dieses Beitrags richtet sich jedoch auf die 2.150 öffentlichen Saunabäder, die kommunal oder privatwirtschaftlich geführt werden. Das Marktsegment der 2.150 öffentlichen Saunabäder lässt sich in drei Größen gliedern: Als kleine Saunabäder gelten solche mit bis zu 40 Garderobenschränken (Typ I; 37 % Marktanteil), mittelgroße Betriebe haben 40 bis 80 Garderobenschränke (Typ II; 22 % Marktanteil) und die großen Saunaanlagen fangen ab 80 Garderobenschränken (Typ III; 41 % Marktanteil) an. Die Angebotspalette des Marktsegments kann im Folgenden des Umfangs wegen nur exemplarisch dargestellt werden. Sind spezielle Frauenbadezeiten noch üblich? Die letzte Besucherbefragung des Deutschen Sauna-Bundes hat ergeben, dass 49 Prozent der Besucher öffentlicher Saunaanlagen männlichen und 51 Prozent weiblichen Geschlechts sind. Auf die Frage zur Bereitschaft zum gemeinschaftlichen Saunabaden haben 79 Prozent aller Besucher mit ja geantwortet; eine geschlechterdifferenzierte Betrachtung zeigte jedoch, dass zwar 93 Prozent der Männer, aber nur 65 Prozent der Frauen der Gemeinschaftssauna zustimmten. Ein Drittel der Frauen und mit zunehmendem Alter noch mehr wünschen Frauenbadezeiten. Wie diesem

Zubehör LED Lichtsysteme

matische Berücksichtigung dieses Kundenbedürfnisses kann zu einer neuen Qualität in den Kundenbeziehungen führen, denn über die allgemeine Kundenzufriedenheit hinaus kann daraus eine hohe emotionale Verbundenheit entstehen. Kunden mit diesem Indikator sind für den Erfolg eines Unternehmens von unschätzbarem Wert. Ein hoher Frauenanteil bei den Saunagästen ist darüber hinaus Garant für gute Umsätze bei den Wellnessdienstleistungen. Wellnessangebote gehören heute zu den Standardleistungen Exemplarisch für die Vielzahl der Wellnessleistungen, die heute in den Saunaanlagen Fotos Therme Erding offeriert werden, wurden hier Massagen und die künstliche Grafik 1: Einrichtung von Frauenbadezeiten Besonnung herausgegriffen. Betriebstyp Typ I Typ II Typ III Die große Bereitstellung von Frauenbadezeit: ja 39 46 35 Massageleistungen in den Angaben in Prozent © Deutscher Sauna-Bund kleinen und mittelgroßen Saunabädern ist auch in der Tradition des Wunsch in den Betriebstypen nachgekommen Saunawesens in Deutschland begründet. In wird, zeigt Grafik 1. den 60er, 70er und 80er Jahren des letzVor allem für die kleinen und mittelgroßen ten Jahrhunderts war die Kombination von Saunabäder könnte die zeitweise Reservierung Saunabad und Massagepraxis üblich; es gab der Anlage nur für Frauen eine wirtschaftliche mehrere Tausend solcher Einrichtungen. Etliche Chance sein. Erfahrungen damit zeigen, dass Gesundheitsreformen und Änderungen im kleine Events (Kosmetikvorträge usw.) und kos­ Leistungskatalog der Krankenkassen haben tenfreie Wellnessangebote (z. B. Kopfmassagen) zum drastischen Rückgang auf vielleicht 500 die Annahme der Frauenbadezeiten fördern. Einrichtungen geführt. Die hohe gegenwärtige Die großen Saunaanlagen gehen dagegen in Bedeutung der Massageangebote – auch in der letzten Zeit dazu über, Anlagenteile nur für den großen Saunabädern – zeigt aber die Frauen bereitzustellen. Die überlegte, program-

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UV-Schutzverordnung am 1. Januar 2012 haben die Solarienangebote in allen Betriebstypen zurückgedrängt. Trotz des heute gesetzgeberisch geforderten hohen Beratungsaufwands bei der Bereitstellung von Solarien halten viele Badbetreiber die Dienstleistung für einen unverzichtbaren Bestandteil des LeistungskaGrafik 2: Massage/Solarienangebote in Saunaanlagen talogs.

Hinwendung der Branche zum Wellnessdienstleister. Die Entwicklung wurde sicher auch begünstigt durch die Gegebenheit, dass heute die Hälfte der Saunagäste Frauen sind. Sie zeigen eine deutlich größere Bereitschaft, Wellness­ leistungen anzunehmen als Männer. Typ I

Typ II

Typ III

Massagen: ja

67

74

81

Solarien: Ja (2005)

77

88

90

Solarien: Ja (2013)

59

70

75

Angaben in Prozent

Umsatztreiber: die Saunagastronomie

Knapp 40 Prozent der Saunagäste besuchen häufiger, also bei fast jedem Saunabesuch, die Gastronomieeinrichtungen der Saunaanlagen. Damit ist die gastronomische Versorgung der bedeutendste Umsatzposten nach dem Eintrittsentgelt. Die Gastronomieart ist jedoch in den drei Betriebstypen unterschiedlich ausgeprägt (Grafik 3, S. 19). Keine gastronomische Versorgung der Gäste erfolgt vor allem in den kleinen Saunabädern. Behördliche Auflagen, Platzmangel und geringe Besucherzahlen dürften dafür ausschlaggebend sein. Die starke Verbreitung der Gastrono-

© Deutscher Sauna-Bund

Künstliche Besonnung gehört seit Ende der 80er Jahre zu den am meisten verbreiteten Dienstleistungen öffentlicher Saunabäder. Grafik 2 zeigt, dass noch 2005 90 Prozent der großen Saunabäder Solarien vorhielten. Die Hautkrebskampagnen im Gesundheitswesen und der gesellschaftliche Bedeutungswandel im Schönheitsideal „gebräunte Haut“ haben laut letzter Besucherbefragung in öffentlichen Saunaanlagen zu einer Halbierung der Solariennutzung seit dem Jahr 2000 geführt. Dies und das Inkrafttreten der

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mieformen Bistro/Restaurant beim Betriebstyp III hängt mit den langen Aufenthaltszeiten in diesen Saunaanlagen zusammen. Wer vier bis fünf Stunden in einer Saunaanlage verbringt, möchte auch mit Speisen versorgt werden. Dazu hat die Saunabesucherbefragung ergeben, dass vor allem leichte, gesunde Kost gewünscht wird.

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Betriebstyp

Ausstattung und Betrieb

„Oasen des Alltags Problematisch: die Eintrittspreise Grafik 4 zeigt die Preise für Tageskarten in den Betriebstypen, die über die Strukturanalyse ermittelt wurden und den jeweiligen Durchschnittspreis. Grafik 3: Gastronomiearten in Saunaanlagen 2013 Betriebstyp

Typ I

Typ II

Keine

46

26

Getränketheke/ Erfrischungsraum

29

23

Bistro

17

35

Restaurant

5

11

Angaben in Prozent

Preis-Leistungsverhältnis in den öffentlichen Saunaanlagen mit der Note 2 gut beurteilt wird, dennoch hat diese Freundlichkeit gegenüber den Betrieben nicht dazu geführt, den gravierenden Rückgang beim wöchentlichen Saunabesuch zu stoppen. Die Besuchsintervalle werden immer ­größer; besonders in den großen Saunaanlagen. Hier werden Typ III oft Akzeptanzgrenzen für den 19 Eintrittspreis erreicht, zumal jeder Saunagast weiß, dass 16 es bezüglich der Kosten beim 35 Saunabesuch nicht beim Eintritt bleibt. 28

haben vier Beine und sind von Esch.“

© Deutscher Sauna-Bund

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Eintrittspreise in den Betriebstyp Typ I Typ II Typ III öffentlichen Saunaanlagen nicht überzogen sind. Es wird ≤ 10,00 € 77 48 27 aber seit Jahren versäumt, die 10,01 – 15.00 € 21 44 39 gebotenen Leistungen in ihrer 15,01 – 17,50 € 1 5 14 Breite darzustellen. Allein die 17,01 – 22,00 € 1 3 15 physiologischen Wirkungen ≥ 22,00 € 1 6 eines Saunabades z. B. werden Durchschnittspreis 9,16 € 11,11 € 14,01 € kaum als einzigartiger Wert für Angaben in Prozent © Deutscher Sauna-Bund die Gesundheit den Interessenten vermittelt. Der Leistungswert eines SaunabeDazu ist zunächst anzumerken, dass in den suchs wird heute von den Anlagenbetreibern oft letzten acht Jahren (vorletzte Strukturanalyauf den Erlebnisgehalt reduziert. Dies reicht nicht, se 2005) in den Betriebstypen I und II der um dem Kunden im Spektrum der FreizeitbetätiDurchschnittspreis nur um jeweils einen Euro gestiegen ist; lediglich beim Betriebstyp III sind gungsmöglichkeiten die Leistungsintensität eines es zwei Euro. Die Preiserhöhungen, die dem Saunabesuchs klarzumachen. Der Kunde sieht zugrunde liegen, sind sicher viel zu gering, um nur den Preis und es entsteht lediglich eine oberdie Energiekostensteigerungen, die Investitionsflächliche Zufriedenheit aber keine Verbundenheit mit dem Betrieb. Verbundenheit aber bedeutet kosten für Erweiterung und Modernisierung der Preis­akzeptanz. Anlagen und die tariflichen Erhöhungen der Personalkosten auszugleichen. Zur Einordnung der Preissteigerungen in den Saunaanlagen kann Eine außergewöhnliche wirtschaftliche Schwierigangeführt werden, dass die Preissteigerungen keit könnte dann auf die öffentlichen Sauna­ des Statistischen Warenkorbs in den Jahren von anlagen zukommen, wenn die derzeit bestehende 2005 bis 2012 12,5 Prozent betrugen oder ein Umsatzsteuerermäßigung auf den Eintrittspreis Liter Milch in der Zeit um 12,2 Prozent teurer – so wie es die Finanzgerichte seit Jahren fordern wurde. Die kW-Stunde Strom wurde dagegen für – wegfallen würde. Es wäre fraglich, ob die damit Privathaushalte im genannten Zeitraum um 43,6 verbundenen Preissteigerungen von den Kunden Prozent teurer. hingenommen würden. Andererseits könnten die Saunabetriebe die Mehrzahlungen an die Finanz­ Ein Problem ist auch, dass bei Preis-Leistungsämter kaum kompensieren. Derzeit wird aber wieder in den Finanzverwaltungen der Länder vergleichen in Deutschland vor allem der Preis an eine Veränderung gedacht. Bereits im ersten im Blickfeld liegt und die Leistung hinten Halbjahr 2015 könnte der Regelsteuersatz auf die herunterfällt. So ist es auch in der Saunabranche. Saunaeintrittsgelder erhoben werden.   Die Besucherbefragung zeigte zwar, dass das Grafik 4: Tageskarten- und Durchschnittspreis in Saunaanlagen 2013

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Holzbeheizte Saunaöfen im bürokratischen Dickicht Frank Finsterbusch Ein holzbeheizter Saunaofen kann Garant für ein urtypisches Saunaklima sein. Damit man die Freude überhaupt genießen kann, sollte der Käufer aber auf wichtige Kriterien, wie z. B. Emissions-Grenzwerte und Rauchgasanlage, achten. Dieser Artikel gibt praktische Hinweise zur aktuellen gesetzlichen Situation rund um die Holzöfen. Sie sollen helfen, unliebsame Überraschungen bei der Genehmigung vor Ort zu vermeiden. Freunde eines urigen Saunaklimas liebäugeln immer wieder mit dem Einsatz eines holzbeheizten Saunaofens, auch wenn sie dabei in den letzten Jahren das Risiko vermehrter grauer Haare ins Kalkül ziehen müssen. Dies begründet sich im Inkrafttreten der vom deutschen Bundestag im Dezember 2009 beschlossenen 1. BImSchV (1. Novelle zur Bundesimmissionsschutzverordnung), mit welcher die Energieeffizienz der Öfen erheblich gesteigert und die umweltschädlichen Abgase verringert werden sollen. Strenge Emissionswerte für Holzöfen In der neuen Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen wurde jedoch die Ausnahmeregelung für holzbeheizte Saunaöfen (im Gegensatz zu holzbefeuerten Badeöfen im Badezimmer) nicht mehr

Fotos Finsterbusch

fortgeführt. Eine diesbezügliche Intervention des Deutschen Sauna-Bundes im Oktober 2009 konnte leider beim Gesetzgeber keine Wirkung mehr erzielen. Somit verschlechterte sich die Situation für die Holzofeninstallation

in Saunaräumen erheblich, da Saunaöfen fortan den Einzelraumfeuerungsanlagen des Typs „Raumheizer mit Flachfeuerung“ gleichgestellt wurden, für welche verschärfte Emissions-Grenzwerte gelten.

Aussstattung und Betrieb

Ofenhersteller und Verbraucher wurden davon kalt erwischt, was nicht nur zu einem spürbaren Absatzeinbruch und dem Abwandern von Saunafreunden zum Elektro-Ofen-Einsatz führte, sondern auch für die Verbraucher eine rechtlich unbefriedigende Situation schuf. Keiner der auf dem Markt befindlichen Holzöfen erfüllte bei Inkrafttreten der 1. BImSchV im März 2010 die Anforderungen an deren Grenzwerte. Diese unbefriedigende Situation bewog den Autor zur Einreichung einer öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag, in welcher die Wiedereinführung der Ausnahmeregelung für Sauna-Holzöfen eingefordert wurde. Doch die Petition geriet in das Mahlwerk der Bürokratie und fristet nach einer abschlägigen Stellungnahme des Bundesumweltministeriums bis zum heutigen Tag ihr Dasein im Bearbeitungsmodus. Seit Beginn 2012 fehlt jegliche sachdienliche Äußerung des Petitionsausschusses. Eine Ausnahmeregelung für privat genutzte holzbeheizte Saunaöfen wäre jedoch wichtig für die Branche. Der Trend zur wertintensiven und holzbeheizten Außensauna besteht nämlich weiter. Dazu bedarf es jedoch einer Neufassung/Ergänzung der 1. BImSchV, welche aber sicher nur mit Unterstützung fachlich kompetenter Partner, wie z. B. dem Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI), erfolgreich sein könnte. Als auch in die Gesetzgebung involvierter Fachverband könnte der HKI ebenfalls die Interessen der Sauna­ branche vertreten.

Typprüfung als „Eintrittskarte“ für jeden Ofen Im Zuge der Einführung der europäischen Produktnorm DIN-EN 15821 für „Mehrfach befeuerbare Saunaöfen zur Verfeuerung von naturbelassenem Scheitholz“ müssen neue holzbeheizte Saunaöfen ab dem 1.7.2012 das CE-Kennzeichen tragen. Hierzu müssen die Hersteller ihre Öfen einer kostenintensiven Typprüfung z. B. auf Brand- und Produktsicherheit bei einer benannten Prüfstelle unterziehen. Da die Grenzwerte der europäischen DINNorm (Kohlenstoffmonoxid-Ausstoß unter 12,5 g/m3 und Wirkungsgrad über 50 %) aber recht lax gehalten sind, müssen die Öfen in Deutschland zusätzlich die Grenzwerte der Stufe 1 der 1. BImSchV (KohlenstoffmonoxidAusstoß: 2 g/m3, Staubemission: 75 mg/m3 sowie Wirkungsgrad: mindestens 73 %.) erfüllen. Ab 2015 gelten dann in der Stufe 2 noch schärfere Grenzwerte (KohlenstoffmonoxidAusstoß: 1,25 g/m3, Staubemission: 40 mg/ m3 sowie Wirkungsgrad: mindestens 73 %). Demnach dürften nur noch holzbeschickte Saunaöfen in Betrieb gehen, welche das CEKennzeichen (mit vierstelliger Nummer der benannten Prüfstelle) besitzen und die Vorgaben der 1. BImSchV erfüllen. Zu erkennen sein muss dies für die Verbraucher am Typenschild sowie in der Leistungserklärung des Herstellers, welche jedem Käufer zur Verfügung gestellt werden muss. Beim Kauf eines Ofens vom Hersteller oder vom Händler ist darauf zu achten, dass der jeweilige Ofen über beide

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Zertifizierungen verfügt. Speziell in OnlineShops sind aber immer wieder Öfen zu finden, bei denen keine Zertifizierung ausgewiesen ist. Vom Kauf kann hier nur abgeraten werden, da z. B. ein Brand zu unklaren zivilrechtlichen Ansprüchen und auch ausbleibender Versicherungshaftung führen könnte. Unbedingt empfehlenswert ist es, sich die Prüfbescheinigungen vor dem Kauf vorlegen zu lassen. Eine Übersicht aller zertifizierten holzbeheizten Saunaöfen, wie „Sauna & Bäderpraxis“ wünschte, lässt sich leider nicht erstellen, da die deutschen Prüfstellen (TÜV Süd und RheinRuhr Feuerstätten Prüfstelle GmbH) keine Auskünfte über Hersteller und Öfen erteilen. Einige angeschriebene Hersteller wie Helo, Narvi, Misa, Mondex, Tatpar oder Stoveman hielten sich zudem mit einem Feedback zurück. So liefern nach eigenen Angaben die Hersteller Fintec, Iki, Harvia und Firetube Ofenmodelle, welche sowohl das CE-Kennzeichen besitzen als auch die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllen. Derzeit verfügen die Unternehmen Fintec, Iki und Harvia wohl über die größte Angebotspalette an holzbeheizten Ofentypen. Partner in Sachen Holzofen: der bevollmächtigte Schornsteinfeger Für die Genehmigung eines Holzofens ist der bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger zuständig. Er bewertet bestehende Anlagen nach Typprüfung und Leistungserklärung des Ofens sowie nach den baulichen und brandschutzrelevanten Bedingungen (so z. B. länderspezifische Baugenehmigungen, ­Schornsteinbeschaffenheit oder -höhe) vor Ort.

Ausstattung und Betrieb

spätestens bis 31.12.2014 eine Nachrüs­ tung erfolgen oder der Ofen wird außer Betrieb genommen (Übergangsfristen siehe S. 23). • Das CE-Kennzeichen gibt keine Auskunft über die Qualität des Ofens. Es dokumentiert lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen. Für eine lange Lebensdauer ist darauf zu achten, dass keine dünnwandigen Bleche verwendet werden, sondern hochwertiger Qualitätsstahl. Hier kann eine unabhängige Beratung helfen, zumal man sich bei erforderlicher Größe und Leistungsfähigkeit des Ofens verschätzen kann.

So muss auch die kostenintensive Rauchgasanlage nach geltenden Normen und Richtlinien verbaut werden. Eingehalten werden muss lt. §19, Abs.1, Satz 2 der 1. BImSchV auch ein Abstand von mindestens 15 Metern zum Nachbargebäude. Diese Regelung hat sich in der Praxis immer wieder als Hindernis herausgestellt und ist ein weiteres Indiz für eine notwendige Ausnahmeregelung. Ein einmal in der Woche beheizter Saunaofen belästigt den Grundstücksnachbar in 15 Meter Entfernung soviel bzw. so wenig wie ein Grillplatz oder ein offenes Feuer im Feuerkorb. Hinzu kommt auch noch die Beachtung der länderspezifischen Feuerungsverordnungen. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist also „Chef im Ring“, wenn der Ofen richtig bullern soll. Tipps für die Praxis Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte das Interesse an einem SaunaHolzofen mit folgenden Vorsichtsmaßnahmen einhergehen: • Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger sollte so früh wie möglich in die Saunaplanungen mit einbezogen werden, um Zeit, Ärger und Geld zu sparen. • Der Ofen-Hersteller ist seit 1. Juli 2013 verpflichtet, beim Kauf eine Leistungserklärung (löst die bisherige Konformitätserklärung ab) zu dem gewünschten Ofen auszuhändigen, aus welcher auch die Stelle hervorgehen muss, bei der die Typprüfung zertifiziert wurde. • Grundsätzlich, so merkt das Bundesumweltministerium an, kann im Einzelfall nach § 22 der 1. BImSchV eine Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde

Saunaofen ist kein „Raumheizer“ beantragt werden. Die Erfolgsaussichten dieses Unterfangens sind jedoch eher als gering einzuschätzen. • Nach §4 Abs. 8 der 1. BImSchV haben Betreiber von u.a. holzbeheizten Saunaöfen innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme eine Beratung hinsichtlich sachgerechter Bedienung der Feuerungsanlage, ordnungsgemäßer Lagerung des Brennstoffs sowie von Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen durch den/die Schornsteinfeger/-in nachzuweisen. Dieser Nachweis muss vom Bezirksschornsteinfeger ins Kehrbuch eingetragen werden. • Gemäß § 26 der 1. BImSchV war bei holzbeheizten Saunaöfen, welche vor dem 22.3.2010 in Betrieb gingen, bis zum 31.12.2013 ein Nachweis über die Einhaltung von erleichterten Grenzwerten zu erbringen. Liegt dieser nicht vor, muss

Bedenkt man, dass rund 15 Millionen holzbefeuerte Kleinfeuerungsanlagen in Deutschland neben wohliger Wärme auch circa 25.000 Tonnen Feinstaub erzeugen, so sind die jetzigen strengen Reglementierungen wohl berechtigt. Immerhin sind dies rund 3.000 Tonnen mehr als von PKW und LKW abgegeben werden (Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit – BMU) Der Anteil holzbefeuerter Saunaöfen daran dürfte jedoch die 1 Promille-Grenze bei weitem nicht erreichen. Bei nicht mehr als mehreren Tausend verkauften Sauna-Holzöfen jährlich somit ein Luxus-Absatzproblem? Eher doch nicht, sondern ein Problem europäischer Gesetzgebung. Beim Verkauf holzbeheizter Saunaöfen stehen sich europäisches und deutsches Recht sowie Länderrecht im Wege. So läuft derzeit auf EU-Ebene eine Gesetzgebungsinitiative für Holzöfen. Nach Aussage von HKI-Geschäftsführer Frank Kienle bleibt abzuwarten, inwieweit auch holzbeheizte Saunaöfen davon betroffen

Ausstattung und Betrieb

vergleichbar sind. So meinen auch Kalervo Laakso, Datum auf dem Typschild Zeitpunkt der Nachrüstung Exportmanager oder Außerbetriebnahme von Harvia, und Alexander Schmidt, bis einschließlich Fintec-Geschäfts31. Dezember 1974 31. Dezember 2014 führer, unisono: oder Datum nicht mehr feststellbar „Ein Saunaofen ist kein Raumheizer im 1. Januar 1975 bis 31. Dezember 2017 Sinne eines Kamin31. Dezember 1984 ofens. Der Vergleich 1. Januar 1985 bis zwischen einem 31. Dezember 2020 31. Dezember 1994 dauerbetriebenen Kamin im Winter 1. Januar 1995 bis und der zwei- bis 31. Dezember 2024 einschließlich 21. März 2010 dreistündigen wöchentlichen sein werden. Dank der scharfen 1. BImSchV Heizphase eines Saunaofens macht dies auch müssen sich deutsche Verbraucher aber wohl schnell deutlich.“ eher weniger Sorgen machen. Zu klären ist außerdem, dass laut deutscher Dennoch ist zu klären, ob holzbeheizte Musterfeuerungsverordnung, die von den ­Saunaöfen durch ihre besondere Betriebsform Bundesländern mehr oder weniger wörtlich mit anderen Einzelfeuerungsanlagen direkt umgesetzt wurde, im Ofenbetrieb benachbarte

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brennbare Stoffe sich nicht über 85 °C erwärmen dürfen. Streng genommen ist das de facto ein Verbot für die Sauna, denn 85  °C an der Saunadecke, circa neben dem Schornstein – entsprechen ca. mittlerer 75 °C Saunatemperatur – je nach Meßpunkt. Auch hier kollidiert derzeit europäisches Recht noch mit deutschem Recht oder Länderrecht. Somit ist es auch für den Bezirksschornsteinfeger kein leichtes Amt. Er muss bei den Genehmigungsverfahren vielfältige Regularien im Umfeld des Ofens beachten. Eine weitere offene Flanke betrifft die derzeit noch mangelnde Vergleichbarkeit der Mess­ methoden der Prüfstellen einzelner EU-Länder zur Erlangung des CE-Kennzeichens. Alles in allem rankt sich um den holzbeheizten Sauna­ ofen auch weiterhin ein besonderer Mythos: Uriges Saunavergnügen contra kostenintensives Gestrüpp bürokratischer Regulierungen.   Frank Finsterbusch ist seit 1994 Inhaber eines Saunabauunternehmens in Chemnitz

Geld und Recht

Urlaubsrecht in der Praxis Michael Eckert Der Urlaub wird beantragt, genommen und man kehrt gut erholt an den Arbeitsplatz zurück. Dies hat sich wahrscheinlich auch der deutsche ­Gesetzgeber gedacht, der bereits im Jahr 1963 das Bundesurlaubsgesetz verabschiedete. In diesem Gesetz gibt es nur 16 Paragraphen. Es handelt sich um ein gerade für das Arbeitsrecht sehr übersichtliches Gesetz. Die Praxis zeigt aber, dass es gerade rund um den Urlaub eine Fülle von Problemen gibt.

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass alle Arbeitnehmer und Auszubildende sowie arbeitnehmerähnliche Personen ein unentziehbares Recht auf einen mindestens vierwöchigen Urlaub im Kalenderjahr haben. Unrichtig ist deshalb die allerdings weit verbreitete Auffassung, dass manche Arbeitnehmergruppen keinen Urlaubsanspruch hätten. Ein Urlaubsanspruch steht allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, insbesondere auch Schülern, Studierenden, Aushilfskräften, ­befristet Beschäftigten, Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmern, die nur auf Abruf arbeiten. Das Gesetz legt 24 Werktage als Mindesturlaubsdauer pro Kalenderjahr fest. Dem liegt die Sechs-Tage-Woche zugrunde. Wer eine Fünf-Tage-Woche hat, bekommt daher nur 20 Werktage Mindesturlaub; wer Teilzeit z. B.

an nur einem Tag in der Woche arbeitet, hat dann nur noch vier Werktage Urlaub. Im Ergebnis sind es aber immer vier Wochen. Sehr schwierig wird die Urlaubsberechnung dann, wenn Arbeit auf Abruf geleistet wird oder die Beschäftigung nur aushilfsweise erfolgt. Hier ist dann eine individuelle Lösung zu suchen, beispielsweise durch Vergleich der Jahresstundenzahl eines Vollzeitbeschäftigten und der Jahresstundenzahl der Aushilfskraft unter Zugrundelegung einer Urlaubsgewährung von vier Wochen. In den ersten sechs Monaten gilt eine Wartezeit, in der der volle Urlaubsanspruch noch nicht entsteht. Wer beim Wechsel des Arbeitsplatzes im laufenden Kalenderjahr schon den vollen Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber erhalten hat, kann ihn vom neuen Arbeitgeber nicht nochmals fordern. Hier ist für Arbeitgeber wichtig, bei Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsbescheinigung anzufordern, die der ehemalige Arbeitgeber ausstellen muss. Die Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes gelten zwingend und sind zum Nachteil der Arbeitnehmer in der Regel nicht abänderbar. Gewährt der Arbeitgeber darüber hinaus zusätzliche Urlaubstage, kann er diese relativ frei regeln, sollte aber immer zwischen gesetzlichem Urlaub und Zusatzurlaub unterscheiden.

Urlaubsantrag Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Allerdings gehen dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die sozial schützenswerter sind, vor. Daher ist es wichtig, möglichst zum Jahreswechsel einen Urlaubsplan für alle Beschäftigten zu erstellen, um Kollisionen zu vermeiden. Der Urlaub muss vom Arbeitnehmer immer ausdrücklich beantragt werden, wobei sich die Verwendung von Formularen empfiehlt. Der Urlaub darf nur angetreten werden, wenn der Arbeitgeber ihn ausdrücklich genehmigt hat. Wer ohne eine solche Genehmigung oder sogar gegen den erklärten Willen des Arbeitgebers einfach Urlaub nimmt, verstößt gegen wesentliche Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, was mindestens zu einer Abmahnung oder sogar zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung führen kann. Wollen mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig in Urlaub und ist dies betrieblich nicht möglich, sollte zunächst eine freiwillige Lösung gesucht werden. Gelingt dies nicht, ist beispielsweise zu prüfen, wer schulpflichtige Kinder hat und damit auf die Schulferien angewiesen ist. Das Argument, ein Urlaub sei bereits gebucht und könne nicht mehr kostenfrei storniert werden, zählt nicht. Der Urlaub muss immer im laufenden Kalenderjahr beantragt werden, sonst

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kann er verfallen. Bei Stellung des Urlaubsantrages muss der Arbeitnehmer deutlich darauf hinweisen, dass er Erholungsurlaub beantragt, um Verwechslungen beispielsweise mit Freischichten, Sonderurlaubstagen oder Gleitzeitbzw. Flexzeitausgleich zu vermeiden. Hat der Arbeitgeber einmal einen konkreten Urlaub gewährt, ist er hieran auch zwingend gebunden. Die Gewährung kann nicht einseitig zurückgenommen oder auf einen anderen Zeitraum verschoben werden. Auch dringende betriebliche Erfordernisse, Krankheiten anderer Mitarbeiter, Kündigungen, plötzliche Aufträge oder andere Gründe sind nicht geeignet, den gewährten Urlaub wieder zu streichen. Hier sind nur einvernehmliche Lösungen mit dem Arbeitnehmer denkbar, etwa wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, Stornokosten zu übernehmen etc. Arbeitnehmer haben allerdings auch keinen Anspruch darauf, dass dem Urlaubsantrag innerhalb bestimmter Fristen stattgegeben wird. Falls der Arbeitgeber aufgrund der betrieblichen Situation bei Antragstellung noch nicht entscheiden kann, ob der Urlaub genehmigt werden kann, muss er entweder mit dem Mitarbeiter vereinbaren, dass beide Parteien mit der Entscheidung über die Gewährung noch abwarten oder er muss den Urlaubsantrag ablehnen. Rechtsfragen während des Urlaubs Zunächst ist wichtig, dass der Urlaub Erholungszwecken dient. Daher darf der Arbeitnehmer während des Urlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit ausüben, etwa im Rahmen einer Nebentätigkeit Geld verdienen. Problematisch ist es auch, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub nutzt, um für sich selbst schwere körperliche Arbeit zu verrichten, die die Erholung gerade verhindert. Typisch ist hier beispielsweise der Bau eines eigenen Hauses. Der Einbau einer eigenen Sauna dürfte aber in jedem Fall zulässig sein, da hier die Vorfreude auf zukünftiges Saunavergnügen jede körperliche Anstrengung bei weitem überwiegen wird. Eine Verschiebung des Urlaubs, etwa weil während der Urlaubsdauer schlechtes Wetter

herrscht, Flüge ausgefallen sind, man sich vom Urlaubspartner getrennt hat o.ä. sind nur dann möglich, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer einverstanden sind. Während des Urlaubs kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zurückrufen, auch nicht bei dringenden betrieblichen Gründen. Das Verbot des Rückrufs aus dem Urlaub gilt sogar dann, wenn der Arbeitnehmer sich vor Urlaubsantritt gegenüber dem Arbeitgeber ausdrücklich dazu bereit erklärt hat, auf Anforderung aus dem Urlaub wieder zurückzukehren, es sich aber später anders überlegt. Eine vorzeitige Rückkehr aus dem Urlaub an den Arbeitsplatz, d. h. eine Verkürzung des Urlaubs ist einseitig ebenso wenig zulässig wie eine Verlängerung. Beides muss mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden. Wer den Urlaub einseitig verlängert, begeht eine Arbeitsverweigerung, die abgemahnt oder sogar mit einer Kündigung geahndet werden kann. Manchmal kommt es vor, dass zur ­„Verlängerung“ des Urlaubs eine Arbeits­ unfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird, obgleich in Wahrheit keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Dies ist strafrechtlich ein Betrug und kann zur sofortigen fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Wird der Arbeitnehmer tatsächlich während des Urlaubs krank, muss er dies unverzüglich dem Arbeitgeber mitteilen und die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden dann nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Sie können später noch als Urlaub genommen werden. Am Rande ein wichtiger Hinweis, da die Rechtslage hier oft falsch eingeschätzt wird: Auch während der Arbeitnehmer sich im Urlaub Rechtsanwalt Michael Eckert ist „Sauna & Bäderpraxis“ seit vielen Jahren als Autor verbunden. Er ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltsvereins, der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und arbeitet als Seniorpartner in der Sozietät Eckert, Klette & Kollegen in Heidelberg.

befindet, kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Dazu reicht der Zugang der Kündigung in der Heimatwohnung des Arbeitnehmers aus. Der Arbeitgeber muss nicht an den Urlaubsort reisen, um die Kündigung persönlich zu übergeben. Abgeltung, Übertragung und Verfall von Urlaubsansprüchen Wichtig ist hier zunächst, dass der Urlaub tatsächlich durch freie Arbeitstage zu gewähren ist und nicht beliebig finanziell abgegolten werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer dringend am Arbeitsplatz gebraucht wird. Dann kann der Urlaub ggf. auf zukünftige Zeiträume übertragen werden. Der Arbeitnehmer kann ebenfalls nicht verlangen, eine Sondervergütung anstatt Freizeit zu erhalten. Eine Abgeltung des Urlaubs kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Betracht. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses wieder ausscheidet und daher den Urlaub nicht nehmen konnte. Das Gleiche gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet und der Urlaub deswegen ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden konnte. Hat der Arbeitnehmer vergessen, den Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu beantragen und zu nehmen, hat er keinen Erstattungsanspruch. Wichtig: Wird der Urlaub im Verlauf eines Kalenderjahres nicht beantragt und daher auch nicht genommen, verfällt er am 31.12. eines Jahres ersatzlos. Eine Übertragung des Urlaubs über den 31.12. hinaus in das nächste Kalenderjahr ist nur in den gesetzlich geregelten oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarten Fällen möglich: • Eine Übertragung des Urlaubs bis zum 31.03. des Folgejahres ist möglich, wenn der Urlaub im laufenden Kalenderjahr aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte (z. B. weil der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen musste). Manche Tarifverträge sehen längere Übertragungszeiträume vor.

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• Einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Übertragung des Urlaubs in die Zukunft, gibt es insoweit praktisch keine Beschränkung. Dies sollte allerdings schriftlich geschehen. Es kommt immer wieder vor, dass Urlaubstage über mehrere Jahre hinweg „fortgeschrieben“ werden (sollen), wobei es dann bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Meinungsverschiedenheiten kommt, ob diese Übertragung zulässig war. • Eine Besonderheit stellt die Übertragung von Urlaubsansprüchen dann dar, wenn der Arbeitnehmer wegen einer langandauernden Krankheit die Urlaubstage nicht oder nicht vollständig bis zum 31.12. des Urlaubsjahres nehmen konnte. Das Gesetz sieht hier – ebenso wie bei betriebsbedingten Gründen – vor, dass eine Übertragung nur bis zum 31.03. des Folgejahres zulässig ist. Hier hat es aber der Gesetzgeber versäumt, das Gesetz an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs anzupassen: Dieser hat nämlich entschieden, dass eine Übertragungsfrist von nur drei Monaten zu kurz ist und eine Übertragung innerhalb eines Zeitraums von 15 Monaten ermöglicht werden muss. Hat also beispielsweise ein Arbeitnehmer im Jahr 2013 krankheitsbedingt seinen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen in der Fünf-Tage-Woche nicht nehmen können, verfällt dieser Urlaubsanspruch erst mit Ablauf des 31. März 2015. Wird der Arbeitnehmer somit im Dezember 2014 wieder arbeitsfähig, kann er den Urlaub von 2013 und 2014 noch vollständig nehmen. Es ist aber zu differenzieren: Die 15-Monatsfrist gilt nur für den gesetzlichen Urlaub. Hat der Arbeitgeber Zusatzurlaub gewährt, kann er hinsichtlich dieses Zusatzurlaubs anordnen, dass dieser bereits am Jahresende oder mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres oder zu einem anderen Zeitpunkt verfällt. Allerdings muss dann ausdrücklich zwischen dem gesetzlichen Urlaub einerseits und dem Zusatzurlaub andererseits unterschieden werden, und zwar bereits im Arbeitsvertrag und nicht erst beim Ausscheiden.

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Sind die Übertragungsfristen abgelaufen, kommt zudem keine finanzielle Urlaubsabgeltung mehr in Betracht. Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Urlaub, soweit betrieblich möglich, noch bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu gewähren. Ist dies nicht möglich, ist der Urlaub abzugelten. Der Urlaubsanspruch entfällt auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt wird. In diesem Fall sind die bei Ausspruch der Kündigung bestehende Urlaubsansprüche abzugelten. Sonderurlaube und sonstige Freistellungen Der gesetzliche Erholungsurlaub, der zwingend geregelt ist, ist zu unterscheiden von einer Vielzahl von Fällen, in denen Arbeitnehmer mit und ohne Entgeltfortzahlung von der Arbeit freigestellt werden. Das Bundesurlaubsgesetz gilt nur für den gesetzlichen Erholungsurlaub. Andere Frei­ stellungen sind beispielsweise in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträgen oder Sondervereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Hier sollen nur beispielhaft einige in der Praxis besonders oft vorkommende Fälle angesprochen werden. a) Sonderurlaub für Schwerbehinderte Schwerbehinderte haben zusätzlich zum gesetzlichen Erholungsurlaub einen weiteren Urlaubsanspruch über 5 Tage je Kalenderjahr. Hinsichtlich der Übertragbarkeit dieses Urlaubs auf das Folgejahr gelten die gleichen Regelungen wie für den gesetzlichen Erholungsurlaub. b) Sonderurlaub für bestimmte Anlässe Solche Sonderurlaube finden sich in manchen Tarifverträgen und – seltener – in Arbeitsverträgen. Danach gewährt der Arbeitgeber Arbeitnehmern für bestimmte Ereignisse einen Sonderurlaub der nicht auf den Erholungs­ urlaub angerechnet wird. Zu nennen sind: Sonderurlaubstage bei der eigenen Hochzeit, am eigenen Geburtstag, bei Geburten eigener Kinder, Sterbefällen etc.

Geld und Recht

c) Vorübergehende Verhinderung Arbeitnehmer, die beispielsweise durch die Pflege eines erkrankten Kindes oder aus ähnlichen nicht verschuldeten Gründen vorübergehend (d. h. wenige Tage) nicht arbeiten können, begehen insoweit keine Arbeitsverweigerung. § 616 BGB sieht vor, dass sie sogar ihre Vergütung weiter gezahlt erhalten. Dies wird aber in der Regel im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, zumal (nur ) dann bei Pflege von nahen Angehörigen auch die Krankenkasse Krankengeld bezahlt. d) Pflegefälle Nach dem Pflegezeitgesetz können Arbeitnehmer kurzzeitig (bis zu zehn Arbeitstage) der Arbeit fern bleiben, wenn dies erforderlich ist, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegesituation bedarfsgerecht zu pflegen oder eine Pflege zu organisieren. In Betrieben mit in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmern gibt es auch einen Anspruch auf Langzeitpflege für höchstens sechs Monate. In dieser Zeit besteht ein Freistellungsanspruch des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. e) Gleitzeitvereinbarungen oder Ver­einbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit Hier findet sich meist eine Regelung, wonach Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto durch das Freinehmen von ganzen Tagen abgegolten werden können. Dabei sind die individuell in der Vereinbarung getroffenen Regelungen zu beachten. f) Freischichten Im Rahmen der Schichtarbeit, insbesondere bei Wechselschichtmodellen, kommt es immer wieder zu freien Tagen, so genannten Freischichten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Schicht länger als die durchschnittlich zulässigen acht Stunden je Tag dauert. In diesen Fällen muss dann ein Freizeitausgleich geschaffen werden. g) Sabattical Darunter versteht man in der Regel einen Langzeiturlaub. Der Arbeitnehmer hat kei-

nen Rechtsanspruch auf Gewährung eines längeren Urlaubs als des vereinbarten Erholungsurlaubs und der Arbeitgeber kann einen Arbeitnehmer nicht in eine solche längere Freistellung zwingen. In manchen Fällen kommt es zu entsprechenden Vereinbarungen, etwa wenn der Arbeitnehmer eine Weltreise unternehmen will oder eine persönliche Auszeit braucht. Die Einzelheiten müssen sehr genau geregelt werden, da es keinerlei gesetzliche Vorgaben gibt. h) Elternzeit Die Elternzeit hieß früher Erziehungsurlaub, wurde aber unbenannt, um deutlich zu machen, dass die Erziehung von Kindern wenig mit Erholungsurlaub zu tun hat. Es gelten Sonderregelungen (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) für die Freistellung. Arbeitnehmer haben in manchen Fällen auch das Recht, während der Elternzeit beim bisherigen Arbeitgeber in Teilzeit zu arbeiten. i) Unbezahlter Urlaub Es gilt das Gleiche wie beim Sabattical. j) Lebensarbeitszeitkonten Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern so genannte Lebensarbeitszeitkonten an, die allerdings eine Reihe von rechtlichen Problemen aufweisen. Kennzeichnend ist die Möglichkeit, Überstunden bzw. Mehrarbeit in flexiblen Arbeitszeitmodellen nicht in Geld ausgezahlt zu erhalten oder zeitnah abzufeiern, sondern vielmehr langfristig anzusparen. Damit kann dann teilweise ein Sabattical oder sogar ein vorzeitiges Ausscheiden aus der Beschäftigung im Alter erreicht werden, in dem die entsprechenden Zeiten vorgearbeitet werden. Urlaubsentgelt Während des Erholungsurlaubes haben die Beschäftigten Anspruch auf Weiterzahlung ihres durchschnittlichen Arbeitsverdienstes. Dabei wird der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs zugrunde gelegt. Überstunden gehen nicht in die Berechnung ein. Bei dauerhaften Verdienst­ erhöhungen, die während dieses 13-wöchigen Zeitraums eintreten, ist von dem erhöhten

Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen im Berechnungszeitraum in Folge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis bleiben bei der Berechnung des Durchschnittsentgelts außer Betracht. Gehören zum Arbeitsentgelt Sachbezüge (PkwNutzung), die während des Urlaubs nicht weiter gewährt werden können, sind diese für die Urlaubsdauer abzugelten. Das Urlaubsentgelt (Weiterzahlung der Vergütung) ist zu unterscheiden vom Urlaubsgeld: Dies ist eine gesetzlich nicht geregelte Leis­ tung, die der Arbeitgeber entweder aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag eingegangenen Verpflichtung oder freiwillig (Gratifikation) erbringt.  

Keine Steuerermäßigung für Saunabaden im Fitnessstudio – Auswirkungen auf Saunabäder? Mit der Frage der Umsatzsteuerermäßigung für die Saunanutzung in einem Fitnessstudio hat sich Anfang des Jahres erneut ein Finanzgericht befassen müssen. Das Finanzgericht (FG) München kam in der Verhandlung am 21. Januar 2014 zu dem Beschluss (2  V  3410/13): Die von einem Fitnessstudio erbrachten Saunaleistungen unterliegen nicht dem ­ermäßigten Steuersatz. Es kann deshalb dahinstehen, ob sie als Teil einer einheitlichen Leistung des Fitnessstudios oder als selbständige Leistungen zu bewerten sind. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur dann, wenn der Saunabesuch ärztlich verordnet worden ist. Hintergrund des Rechtsstreits ist § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 UStG, nach dem sich die Steuer auf 7 Prozent für die unmittelbar mit dem Betrieb der Schwimmbäder verbundenen Umsätze sowie die Verabreichung der Heilbäder ermäßigt. Zu den Heilbädern zählen auch Saunabäder. In ihrem Urteil führen die Finanzrichter weiter aus, dass die Voraussetzungen des § 12 Abs. 2

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Geld und Recht

Nr. 9 Satz 1 UStG bei einer bloßen Saunanutzung nicht erfüllt sind, denn die Verabreichung eines Heilbades muss der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Hiervon könne bei einer Sauna in einem Fitnessstudio regelmäßig aber keine Rede sein, da sie lediglich dem allgemeinen Wohlbefinden diene (BFH, Urteil vom 12.05.2005 – V R 54/02). Der ermäßigte Steuersatz für die Nutzung einer Sauna gelte nur dann, wenn der Saunabesuch ärztlich verordnet worden sei (BFH, Beschluss vom 24.04.2008 – XL B 231, 232, 233/07). Das FG München hat in seinem Urteil auch festgestellt, dass die Klägerin sich nicht auf den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 20. März 2007 (BStBl 2007 I S. 307) berufen kann, „denn eine von der Rechtsprechung abzuweichende Verwaltungsanweisung ist bei der Entscheidung durch das Gericht grundsätzlich unbeachtlich“. Den Nichtanwendungserlass der Finanzbehörden hatte der Deutsche SaunaBund nach dem BFH-Urteil vom 12. Mai 2005 mit den Länderfinanzministerien erreicht.

Wirkt das Urteil auf Saunabetriebe? Mit den möglichen Folgen des Finanz­ urteils vom 21. Januar 2014 setzt sich auf Nachfrage von „Sauna & Bäderpraxis“ Assessor Frank Rothe von der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in Bielefeld auseinander. Das FG München setzt die Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 12. 5.2005 und Beschluss vom 24.04.2008) fort, in dem es für Sauna­leistungen in einem Fitnessstudio keinen ­ermäßigten Umsatzsteuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG gewährt, weil es sich bei den Saunaleistungen nicht um die Verabreichung eines Heilbades handelt. Für das FG ist es nicht relevant, ob es sich bei der Leistung des Fitnessstudios um selbständig bewertbare Saunaleistungen handelt oder um eine einheitliche Leistung. Die Saunaleistungen fallen nach Ansicht des FG generell nicht unter den ermäßigten Steuersatz. Der zweite Leitsatz im Beschluss, dass der

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e­ rmäßigte Steuersatz für die Nutzung einer Sauna nur gilt, wenn der Saunabesuch ärztlich verordnet ist, hat auch Auswirkungen auf ­„reine“ Saunabetriebe. Das FG wendet sich in der Begründung ausdrücklich gegen den Abschn. 12.11. Abs. 4 Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE), in dem die Finanzverwaltung eine Saunaleistung allgemein als die Verabreichung eines Heilbades einordnet, ohne das im Einzelfall ein Heilzweck nachgewiesen werden bzw. ein ärztliches Attest vorliegen muss. Das FG sieht sich durch diese Verwaltungsanweisung weder bei der Anwendung von § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG gebunden, noch erkennt es eine vom Gericht zu beachtende Selbstbindung der Verwaltung an. Nach Ansicht des FG habe die Finanzverwaltung bei der Anwendung des gesetzlichen Tatbestandsmerkmals „Verabreichung von Heilbädern“ kein das Gericht bindenden Ermessensspielraum, in dem Saunaleistungen allgemein als begünstigt anerkannt werden. Die Entscheidung des FG München ist „nur“ ein Beschluss in dem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide. Der Beschluss ist aber rechtskräftig geworden. Die Leitsätze und die Formulierung der Begründung lassen keine Zweifel aufkommen, dass das FG München auch im Hauptsacheverfahren so entscheiden wird, wenn die Klage nicht vorher zurückgenommen wird. Da das Urteil des FG auf der Linie des BFH liegt, ist davon auszugehen, dass bei einem etwaigen Revisionsverfahren der BFH die Entscheidung des FG München bestätigen würde. Der einzige Hoffnungsschimmer könnte darin bestehen, dass der BFH in dem Nichtanwendungserlass und dem Umsatzsteueranwendungserlass doch eine vom Gericht zu beachtende Selbstbindung der Finanzverwaltung zu Gunsten der Steuerpflichtigen anerkennen würde. Wenn die Ansicht des FG München von den übrigen Finanzgerichten ebenso vertreten wird, hat das zur Folge, dass Saunabetriebe bei finanzge-

Frank Rothe arbeitet als Steuerberater bei der BDO Greiffenhagen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Bielefeld

richtlichen Streitigkeiten über die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes keine Aussicht auf Erfolg haben werden. Solange der Umsatzsteueranwendungserlass nicht geändert wird, dürfte es bei „reinen“ Saunabetrieben aber keinen Anlass geben, mit der Finanzverwaltung über die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zu streiten. Der Beschluss des FG München zeigt deutlich, dass die Rechtsprechung Saunaleistungen nicht unter das Tatbestandsmerkmal „Erbringung von Heilbädern“ einordnet. Solange die Finanzverwaltung ihre Ansicht aber nicht ändert, sind die Saunabetriebe von der Ansicht der Rechtsprechung nicht unmittelbar betroffen. Es besteht aber das immanente Risiko, dass die Finanzverwaltung doch noch die Ansicht der Rechtsprechung übernehmen wird.  

Kollegenbeleidigung: Kündigung ohne Abmahnung Arbeitnehmern kann fristlos gekündigt werden, wenn sie Kollegen beleidigen und bespucken. Dem Arbeitgeber ist es danach nicht zumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich. Das teilt der Deutsche Anwaltsverein mit. Er beruft sich auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (AZ.: 11 Sa 663/12). In dem verhandelten Fall hatte ein Versicherungsmakler gegen seine Kündigung geklagt. Die hatte er erhalten, nachdem er eine Kollegin bespuckt und mehrmals im Büro vulgär beschimpft hatte. Die Ursache dafür waren nach seinen Angaben schlechte Laune und Geldsorgen. Vor Gericht hatte seine Kündigungsschutzklage keinen Erfolg. Der Mann habe angesichts der Schwere seines Fehlverhaltens wissen müssen, dass der Arbeitgeber so etwas nicht dulden könne. Die Beschimpfung sowie das Bespucken seien hochgradig gehässige Ehr­enbeleidigung.  

Geld und Recht

UVSV: Hohe Bußgelder bei Verstößen Nach Angaben des Bundesminis­ teriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist der Vollzug der UV-Schutz-Verordnung (UVSV) inzwischen in allen Bundesländern inzwischen in Gang gekommen (siehe auch ­„Sauna & Bäderpraxis“, Nr. 1/2013, S. 17 ff. und Nr. 2/13, S. 32) Insbesondere aus den Bundesländern ­Niedersachsen und Brandenburg wird gehäuft über teilweise sehr intensive und tiefgreifende Prüfungen von Sonnenstudios berichtet. Nach Angaben von geprüften Studios standen dabei die beiden Punkte An­wesenheit von Fach­ personal und die einzuhaltenden Gerätestandards im Mittelpunkt. Anders als in den vergangenen zwei Jahren wurde nicht nur geprüft, ob das jeweilige Sonnenstudio Fachpersonal vorweisen konnte, sondern auch dessen tatsächliche Anwesenheit. Dazu wurden die Mitarbeiter­listen oder Dienstpläne eingesehen und kontrolliert, ob die aufgeführten Mitarbeiter auch tatsächlich über die notwendigen Qualifikationen verfügten. Arbeiteten im Sonnenstudio Mitarbeiter ohne Fachqualifikation, wurden Bußgelder für jeden Mitarbeiter ohne Qualifikation verhängt. Als Grundbetrag wurden für jeden nicht geschulten und benötigten Mitarbeiter die gesparten Kosten der Fachausbildung zuzüglich der Reisekosten und Ähnliches in Höhe von circa 500 Euro angesetzt. Dazu wurde ein Bußgeld addiert und zusätzlich veranlasst, dass die entsprechenden Mitarbeiter nachgeschult wurden. Das gesamte Bußgeld lag damit in den bekannt gewordenen Fällen mehr

als doppelt so hoch wie die Kosten der Fachausbildung für den einzelnen Mitarbeiter. Neben den ebenfalls zu erwartenden Kontrollen der reduzierten Bestrahlungsstärke auf 0,3 Watt pro Quadratmeter Erythem wirksame Bestrahlungsstärke und die übrigen erforderlichen Gerätestandards wurde insbesondere die Einhaltung der Wartungspläne überprüft. Dazu wurden die Geräte in Augenschein genommen und nach auffälligen Gebrauchsspuren geschaut: Kratzer oder Risse in der Acrylglasscheibe, defekte Lampen und stark abgenutzte Geräte. Ergab sich, dass die Wartungspläne nicht eingehalten wurden, gab es ebenfalls Bußgelder: ­„Abschöpfung“ des gesparten Betrages der nicht durchgeführten Wartung zuzüglich Bußgeld zuzüglich Nachholung der nicht erfolgten Wartung. Im Ergebnis lagen die Wartungskosten damit mehr als doppelt so hoch wie im Regelfall bei durchgeführter Wartung.

Aufguss heute – die Qualität entscheidet! Gesunde Aufgüsse für Ihre Gäste und Ihr Personal Natürlichkeit der Inhaltsstoffe Geprüfte Qualität Vollständige Inhaltsangaben Sichere Verpackungen Exakte Dosierhilfen Klare Aufbrauchempfehlungen

Chancengleichheit wiederherstellen Die Umsetzung der UVSV ­verursacht bei den Studiobetreibern hohe Kosten insbesondere durch die notwendige Ausbildung der Mitarbeiter und durch die Instandhaltung und Wartung der Bestrahlungsgeräte. Studiobetreiber, welche die UVSV nicht umsetzen, sparen diese Kosten und schaffen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Aus dem Berechnungsschema der verhängten Bußgelder lässt sich klar erkennen, dass es offenbar das Ziel der kontrollierenden Behörden ist, diese wirtschaftlichen Vorteile abzuschöpfen und im Markt die notwendige Chancengleichheit wieder herzustellen.  

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Informationen Deutscher Sauna-Bund e. V. Meisenstraße 83 · 33607 Bielefeld Telefon 0521 / 9 66 79-0 · Fax 0521 / 9 66 79-19 [email protected] · www.sauna-bund.de

Schaufenster

Neu von FINNSA: „Katalog, der Spaß macht!“ Seit Anfang April dieses Jahres gibt es den neuen FINNSA Katalog für Sauna-Wellness-Spa & Gesundheit. Der Einkaufsberater für hochwertiges Sauna- und Wellnesszubehör mit aktueller Preisliste für Händler und Wiederverkäufer hat eine Auflage von ca. 18.000 Exemplaren. Über die Website www.finnsa.de ist der über 200 Seiten starke ­„Katalog, der Spaß macht!“ auch online anzuschauen oder zum Download abrufbar. Das aktuelle Sortiment umfasst zirka 1.500 verschiedene Artikel. Zur besseren Übersicht wurde das Gesamt­ sortiment in elf Kapitel aufgeteilt: Duftwelten, Wellness, Sauna Accessoires, Pflanzenwelt, Messgeräte, Bodenbeläge, Liegen & Auflagen, Textilien & Badeschuhe, Wärme/Technik & Licht, Garderobe & Service sowie Wasser & Hygiene.

Das vor fast 50 Jahren gegründete Unternehmen hat den engen Bezug zu Finnland, dem „Mutterland der Sauna“, nie verloren. Noch heute werden Geschäftsbeziehungen „aus den Anfängen“ gepflegt und fortgeführt: „Immer unter dem Aspekt, dem Kunden beste Qualität zu vernünftigen Preisen bei optimaler Beratung zu bieten.“ Dabei rückt „unbedingtes Qualitätsstreben“ für Geschäftsführer Uwe Helm als wichtigstes ­Kriterium für eine dauerhafte Kundenbindung und ­-zufriedenheit immer stärker in den Vordergrund. FINNSA hat im neuen Katalog erstmals eine eigene Saunacreme (Olive-Lemongras) im Sortiment. Neue Tücher, sowie hochwertige Sauna-­Messgeräte mit diebstahlsicherem Anschraubflansch in Edelstahl und großer Skala sind ebenfalls im Programm.

Baum’s Holzteam: „Salzhaus“ für Keltenbad Bad Salzungen Für das SOLE Saunaland des Keltenbades Bad Salzungen errichtete Baum’s Holzteam ein komplettes Saunahaus („Salzhaus“) in schlüsselfertiger Bauweise. Das Gebäude mit einer Fläche von 115 Quadratmetern beherbergt eine 80 °C Salzsauna und einen Ruheraum. Mit seinem begrünten Dach und der natürlichen Holzfassade fügt sich das ­Saunahaus harmonisch in die umgebende Saunalandschaft ein. Witterungsbeständiges Lärchenholz in einer Stülpschalung schützt das in Ständerbauweise erstellte Haus nach außen. Im Bereich der Sauna liegt dahinter eine 26 cm starke Wandisolierung, die unnötige Wärmeverluste vermeidet. Auch nach oben ist der Bau gut abgedichtet. Eine Flachdacheindichtung mit EPDM-

Holtkamp: Mit Münzautomaten und Saunasteuerungen in die Welt Alles begann 1982 mit einer Idee: Entwicklung und Produktion von elektronischen Münzautomaten für Waschcenter und deren Vertrieb über den Elektro-Großhandel in Deutschland. Nach den ersten Projekten im Ruhrgebiet bei Wohnungsbaugesellschaften eröffneten sich bald neue Einsatzmöglichkeiten in Krankenhäusern mit Pay-TV. Auch gewerbliche Saunakunden zeigten Interesse an individuellen Lösungen. Außerdem eröffnete sich

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Dachfolie lässt die Nässe draußen. Den Übergang zur Fassade ziert eine Edelstahleinfassung. Natürliche Materialien prägen auch das Innere des Saunahauses. Hemlockholz kleidet den Saunaraum aus. Der gasbefeuerte Saunaofen mit Schornstein ist von Salzsteinen eingefasst. Ein hinterleuchtetes Salzsteinfeld lässt warm wirkendes Licht einstrahlen. Großzügige Reinigungsöffnungen und eine bewegliche Bankanlage, die sich zum Reinigen verschieben lässt, erleichtern den Betrieb. Ihr Undurch Solarienhersteller „ein unglaublicher Markt“. Bis in die USA wurden Münzautomaten geliefert. Zu jener Zeit begannen Tele­fonanbieter und Krankenkassen erstmalig Chipkarten einzusetzen. Daraufhin entwickelte Holtkamp Chip­karten-Systeme für die bargeldlose Bezahlung von Dienstleistungen. Aus der Ur-Idee „Münzautomaten“ war eine breite Produktpalette geworden. Heute entwickeln und produzieren 45 Holtkamp-Mitarbeiter Elektroniksteuerungen – auch als verlängerte Werkbank – in den Branchen „Sonne

Desgleichen eine neue 24 Sorten umfassende Eventduftserie, welche die klassischen Düfte sinnvoll ergänzt. Kostenfreie Proben können gern angefordert werden. Das Unternehmen aus dem ­hessischen Alsfeld (Vogelsbergkreis) beschäftigt inzwischen zwei vom Deutschen Sauna-Bund ausgebildete Sauna­meister, deren fundiertes ­Wissen den Kunden bei telefonischen Beratungen zugutekommt. FINNSA ist seit dem Jahr 1973 Mitglied im Deutschen SaunaBund. Das Titelmotiv des FINNSA-Kataloges 2014 ist zugleich Titel der aktuellen Ausgabe von ­„Sauna & Bäderpraxis“; um freundliche Beachtung wird gebeten. www.finnsa.de terbau aus verzinkten Stahlgestellen ist langlebig und verzugsfrei. Im benachbarten Ruheraum kehrt der Salzstein als Gestaltungselement wieder. Er ist der Werkstoff, aus dem die hinterleuchtete Innenwand zum Flur besteht. Das Licht dringt durch die warmtonigen Steine hindurch und verleiht dem Raum ein stimmungsvolles Flair. Um Energieverluste so gering wie möglich zu halten, wurden sowohl der Saunawie der Ruheraum mit einem Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Im Deutschen Sauna-Bund ist Baum's Holzteam aus Eschweiler (Nordrhein-Westfalen) seit dem Jahr 1986 Mitglied. Das Keltenbad Bad Salzungen ist ebenfalls Mitglied im Verband. www.baums-blocksauna.de www.keltenbad.de und Licht“ sowie „Wasser und Wind“. Für die neue Produktlinie „LED- und SensorProdukte“ werden LED-Leuchten für Saunaräume gefertigt, wärmestabil bis 120 °C, aber auch für den Kältebereich bis -25 °C. Die LED-Lichttechnik und ihre Farben: „eine faszinierende Welt, nicht nur wegen der Energie-Einsparung“. Auf der Website des Unternehmens wird näher über „LED-Lichttechnologie für Sauna & Mehr“ informiert. www.holtkamp.de

Schaufenster

KLAFS: Dubai, AIDA, eVitarium® Ende Mai dieses Jahres eröffnete KLAFS aus Schwäbisch Hall (Baden-Württemberg) einen Showroom für Wellness und Spa in Dubai. Damit steht erstmals ein erstklassiges Angebot rund um Wellness, Gesundheit und Schönheit im Mittleren Osten zur Verfügung. Der neue Showroom entfaltet auf 400 m2 die aktuellen Entspannungs- und Regenerationsangebote, thematisch aufgeteilt in einen Heat up- und einen Cool down-Bereich (mit dem Schneeparadies als Highlight). Für KLAFSGeschäftsführer Stefan Schöllhammer (siehe Foto Mitte) „eine folgerichtige Investition, um der anhaltend wachsenden Nachfrage aus der Hotelbranche

wie auch von Privatpersonen zu entsprechen.” Das Kreuzfahrtunternehmen AIDA Cruises wird 2015 und 2016 mit zwei deutlich größeren und luxuriöseren Schiffen ein neues Zeitalter der Kreuzfahrt einleiten. Das erste Schiff der neuen Generation, AIDAprima, wird ab Sommer nächsten Jahres ganzjährig ab Hamburg eingesetzt und zu den Metropolen Westeuropas in See stechen. KLAFS, „der Weltmarktführer im Bereich Sauna, Pool und

Lapland-Sauna® – finnisch saunieren „Wir machen Saunaanlagen erfolgreich(er)!“ Dieses Leitmotto führt die neue Website www.saunaerfolgreich-machen.eu. Dahinter steht Laplandsauna aus Kuusamo im Nordosten Finnlands, unter dem Dach von Kelomestarit (siehe auch „Sauna & Bäderpraxis“ Heft 3/2012, S. 35). Der Finne Ari Räisänen steht an der Spitze von Kelomestarit, der Österreicher Wolfgang Leidenfrost ist „Mr. LaplandSauna“. Die Website gliedert sich in fünf aufeinander bezogene Bereiche: Lapland-Sauna – finnisch saunieren, Lapland-Sauna Netzwerk, Die ServiceSchule für Saunadienstleister, KeloMestarit Naturblockhäuser + Saunen und Lapland-Sauna Blog.

Das auch in bestehende Anlagen integrierbare Modul Laplandsauna® möchte eine zusätzliche Möglichkeit aufzeigen, die Sauna in ihrer ursprünglichen finnischen Art und Weise kennenzulernen. Das Lapland-Sauna Netzwerk kümmert sich um das Coaching der Mitarbeiter für ihre tägliche Teamarbeit mit den Gästen. Die Service-Schule für Saunadienstleister hat sich mit Schulungen, Workshops und Coachings der Förderung einer

B+S FINNLAND SAUNA: Fünf Saunaunikate für Obermain Therme Das SaunaLand der 5-Sterne „SaunaPremium“Anlage Obermain Therme in Bad Staffelstein (Bayern) bekommt derzeit vom Saunaspezialist B+S FINNLAND SAUNA aus Dülmen (NordrheinWestfalen) fünf neue Attraktionen. Schon ab kommenden Oktober können die Thermen-Gäste die neuen Erlebnis­saunas im Innen- und Außenbereich, einen weitläufigen Naturbadesee, ein Sole-Außenbecken und neue Ruhebereiche genießen. Das gesamte In­ vestitionsvolumen beläuft sich auf 7,5 Millionen Euro. Den Auftakt der Erweiterungsmaßnahmen durch B+S FINNLAND SAUNA bildete die – inzwischen fertiggestellte – sechseckige See-Sauna. Das 60 Quadratmeter große Saunablockhaus mit Panorama-

fenstern und Gründach besteht aus 230 mm starken Rundstämmen der „echtfinnischen“ Polarkiefer und bietet auf drei Sitzebenen Platz für circa 35 bis 40 Personen. Im Gange ist derzeit noch die bauliche Umsetzung der vier anderen Saunahighlights: eine Meditationssauna mit angegliederten Ruheräumen, eine russische Banja, eine Eventsauna aus Kelo sowie eine Salzsauna mit Gradierwerk. „Wir fühlen uns mit der Obermain Therme eng ver-

Spa“ ist für die Ausstattung des neuen Body & Soul ­Organic Spa auf hoher See verantwortlich. Bisher sind bereits sieben AIDA-Schiffe von KLAFS im Saunabereich ausgestattet worden. Das eVitarium von KLAFS (siehe „Sauna & ­Bäderpraxis“ Heft 3/2013, S.39) wurde mit dem „Interior Innovation Award – Winner 2014“ vom renommierten Rat für Formgebung/German ­Design Council ausgezeichnet. Als einer der weltweit angesehensten Design-Preise für Produkte aus allen Bereichen des Interior Designs prämiert der Award innovative Spitzenleistungen der Einrichtungsbranche. KLAFS ist seit dem Jahr 1969 Mitglied im ­Deutschen Sauna-Bund. www.klafs.de g­ ästeorientierten Servicekultur verschrieben, die ein „erhebliches Reservepotenzial an wirtschaftlicher Steigerung“ birgt. Kelomestarit als bekanntes international tätiges finnisches Unternehmen mit über 25 Jahren Erfahrung im Kelo(sauna)hausbau übernimmt die ­Planung, Herstellung, Montage, Wartung und ­Sanierung. Im Lapland-Sauna Blog berichten ­Wolfgang Leidenfrost und seine Frau Elisabeth wie man ­Gäste erreicht und verbinden damit besondere „Chancen für kleine und mittlere Saunabetriebe“ Laplandsauna by Kuusamon Kelomestarit gehört dem Deutschen Sauna-Bund seit 2012 als Mitglied an. www.sauna-erfolgreich-machen.eu www.kelomestarit.fi bunden“, erklärte Prokurist Georg Bertelsbeck von B+S FINNLAND SAUNA. „Schließlich durften wir den Saunabetrieb vom Ursprung bis heute mit unserem planerischen und baulichen Know-how begleiten.“ Zum zweiten Mal in Folge – im Rahmen der damals anstehenden Re-Zertifizierung – zeichnete der ­Deutsche Sauna-Bund im ersten Quartal dieses Jahres das SaunaLand der Obermain Therme mit dem 5-Sterne Qualitätszeichen „SaunaPremium“ für die nächsten drei Jahre aus. Die Obermain Therme ist seit dem Jahr 1992 Mitglied im Verband. B+S FINNLAND SAUNA ist seit dem Jahr 1985 Mitglied im Deutschen Sauna-Bund und gehört zur SCHREIBER GRUPPE. www.welt-der-sauna.de www.obermaintherme.de

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Schaufenster

In Kürze geht die eigene Website aufregend www.lauraline.de anders... neugestaltet ans Netz und wird sich dann dem Betrachter in einem „außergewöhnlichen, modernen Design“ zeigen. Laura Butenaite, Tochter des Inhabers und ­Geschäftsführers von Butenas Holzbauten,

­Remigijus Butenas, hat sich mit ihrer eigenen Marke LauraLine® zum Ziel gesetzt, „ergänzend zur traditionellen und klassischen Butenas Saunawelt eine moderne und trendsetzende Produktlinie zu schaffen“. Das familiengeführte Unternehmen – dort arbeitet Laura Butenaite als Prokuristin – gehört dem Deutschen Sauna-Bund seit zehn Jahren (2004) als Mitglied an. www.lauraline.de www.butenas-holzbauten.de www.butenas-sauna.de

lich vielen Lichtfarben bei nicht wahrnehmbaren Farbübergängen einzustellen. Die Helligkeit ist zu dimmen und der Farbverlauf kann in mehreren Geschwindigkeiten programmiert werden. Der kleine und geräuschlose ELIGA-Farblicht-LED-Projektor lässt sich komfortabel mittels einer Funk-Fernbe-

dienung oder einem Drucktaster steuern. Die Strom sparenden und qualitativ hochwertigen RGB-LED erzeugen mit nur zwölf Watt Stromverbrauch eine hohe Leuchtkraft (vergleichbar mit einer ­40 WHalogenleuchte). Durch die lange Lebensdauer mit zirka 50.000 Betriebsstunden werden regelmäßige Lichtmittelwechsel überflüssig. Im Deutschen Sauna-Bund ist Elsässer seit dem Jahr 1957 Mitglied. Die Geschäftsführung liegt bei Markus Hahn. www.eliga.com

tischen und pharmazeutischen Bereich ist Baur als erfahrener Lohnhersteller aktiv. Baur bietet „ein Qualitätsmanagement, welches den vollständigen Wertschöpfungsprozess unserer Produkte verantwortungsvoll umfasst. Dieses beginnt mit der Auditierung unserer Vorlieferanten sowie dem Einkauf

zertifizierter Rohstoffe und endet mit der Versandfreigabe durch eine sachkundige Person.“ Der aktuelle Produktkatalog „Professionelle ­Präparate für Physiotherapie, Fitness und Wellness“ kann über die Websites www.baur-aktiv.de oder www.aufguss-meister.de als PDF heruntergeladen werden. A. Baur Pharma ist seit dem Jahr 2013 Mitglied im Deutschen Sauna-Bund. www.baur-aktiv.de www.aufguss-meister.de www.baur-pharma.de

P­ remiumanbieter eines umfassenden Angebots für Schwimmbadtechnik und Schwimmbadpflege“. Das Unternehmen mit Sitz in Hude-Altmoorhausen ist seit seiner Gründung vor vier Jahren kontinuierlich gewachsen. Es beschäftigt rund 20 Mitarbeiter und erwartet für dieses Jahr einen Umsatz von fünf bis sechs Millionen Euro. Für die BÜFA-Gruppe stellt TRICURA eine sinnvolle Ergänzung im inte-

ressanten Bereich für Spezialchemikalien mit dazu gehörender Dosiertechnik dar. Wachstumsimpulse werden durch das neue eingerichtete E-CommerceGeschäft, den TRICURA-Onlineshop für Schwimmbadausrüstung aber auch aus dem ergänzenden Produktportfolio für den Wellnessbereich erwartet. Die BÜFA-Gruppe mit Holding-Sitz in Oldenburg ist ein Chemieunternehmen mit über 130-jähriger Tradition. Bei einem Umsatz von knapp 200 Millionen Euro im Jahr 2013 werden über 500 Mitarbeiter beschäftigt. www.buefa.de www.tricura.com www.tricura-shop.com

Butenas: LauraLine®-Katalog und Website Auf den beiden Websites www.butenas-sauna.de und www.butenas-holzbauten.de gibt es den Menüpunkt „Neue Produkte“. Dort finden sich fünf aktuelle Saunas, die auch Bestandteil des ­60-seitigen LauraLine®-Kataloges von Butenas sind. LauraLine® heißt die dort als „aufregend anders“ präsentierte, exklusive Marke mit ­Laura ­Butenaite als Lizenzinhaberin (siehe auch Heft 1/2012 von „Sauna & Bäderpraxis“, S. 44).

Neuer ELIGA-LED-FarblichtProjektor ELSÄSSER aus Augsburg (Bayern) bietet ELIGALED-Farblicht-Projektoren in Strom sparender LEDTechnik mit mehr als verdoppelter Leuchtkraft an. Die moderne RGB-LED-Technik ermöglicht es, neben den standardmäßig zwölf einprogrammierten Lichtfarben Weiß, Rot, Orange, Gelb, Hellgrün, Grün, Eisblau, Hellblau, Blau, Flieder, Rosa, Pink auch einen automatischen Farbverlauf mit unend-

A. Baur Pharma: Marken BaurAktiv® und aufgussMeister® Das Unternehmen A. Baur Pharma aus Berlin sorgt „seit 65 Jahren für den guten Duft“. Unter den beiden Marken BaurAktiv und ­aufgussMeister werden heute Produkte speziell für den Sauna- und Wellnessbereich, für physiotherapeutische Anwendungen und für die Regeneration nach sportlichen Aktivitäten entwickelt und hergestellt. Auch für Eigenmarken namhafter Firmen aus dem kosme-

BÜFA übernimmt TRICURA komplett Die zur Oldenburger BÜFA-Gruppe gehörende ­BÜFA Chemikalien GmbH & Co. KG in HudeAltmoorhausen bei Oldenburg (Niedersachsen) übernahm rückwirkend zum 1. Januar 2014 den 50-Prozent-Anteil der Wendlinger Chemoform AG am Schwimmbadausrüster TRICURA (siehe auch „Sauna & Bäderpraxis“, Heft 3/2011, S. 33). Das bisherige Gemeinschaftsunternehmen ist damit ein hundertprozentiges Tochterunternehmen von BÜFA Chemikalien. Thomas Dassler, TRICURAGeschäftsführer: „TRICURA ist und bleibt ein

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Schaufenster

Auch Anhänger „fußballfreier Zonen“ kommen mit

Kemitron: Eventvorschläge zur Fußball-WM

Beispielen für eine „Lateinamerikanische Nacht“ auf ihre Kosten, ebenso Damen mit einem ähnlich ausge-

Vom 12. Juni bis 13. Juli dieses Jahres läuft in ­Brasilien

entsprechende Eventvorschläge auszuarbeiten. Zuge-

die Fußball-Weltmeisterschaft als weltweit beachteter

ordnet nach Ländern und Anbaugebieten, gibt es ent-

Top-Event. Dieses mediale Großereignis hat der schwä-

sprechende Düfte für Sauna und Dampfbad, Event-

bische Spezialitätenanbieter Kemitron aus Wendlin-

kosmetik, pflegende Einreibungen und Duftwässer

gen ­(Baden-Württemberg) zum Anlass genommen,

– als „Fußball-WM-Pakete“ oder als Einzelprodukte.

richteten „Verwöhn- und Relax-Programm“. Kemitron ist seit dem Jahr 2005 Mitglied im ­Deutschen Sauna-Bund. www.kemitron.de Vertriebs­partnern und am Firmensitz in ­Emmendingen

Trautwein: Wellness online neu erleben

tun. Informationen zum Probebaden gibt es unter der Telefonnummer 07641/4677-30.

Auf seiner neu gestalteten Homepage ­www.trautwein-

Trautwein zählt zu den „Markt- und Innovations­

gmbh.com stellt der Wellness- und Hydrotherapie-

führern in der Wellness-Branche“. Dafür steht die

Spezialist Trautwein aus Emmendingen (Baden-

Firmentradition seit der Gründung 1928 genauso wie

Württemberg) sein neues Markenkonzept und die

viele Referenzen. Zu den über 10.000 zufriedenen

große Vielfalt seiner Produkte detailliert vor.

Kunden weltweit gehören auch die Clubschiffe der

Der Online-Besucher kann sich die Produkte ansehen

AIDA-Flotte. Die Geschäftsführung bei Trautwein tei-

und eine Fülle weiterer Details abrufen. Dazu gehö-

len sich Peter Jordt und Michael Schlüter.

ren auch die Maße für den Einbau, die bauseitigen

Das

Vorbereitungen oder die Ausstattungsoptionen der verschiedenen Wannen und Liegen. Alle Prospekte

gung. Wer die Wellness-Wannen und Liegen vor dem

und Datenblätter stehen als Download zur Verfü-

Kauf testen möchte, kann das bei den Trautwein-

Unternehmen

gehört

dem

Deutschen

­Sauna-Bund seit 2006 als Mitglied an. www.trautwein-gmbh.com zu den Duftreisen kann auch einzeln bezogen werden.

Sauna Juwel: Duftreisen als Hörspiele

Für den Fall, dass keine Lautsprecher vorhanden sind, steht ein Power Lautsprecher (Maße 4 x 4 x 15 cm) zur

Neu im Programm bei Sauna Juwel aus Delbrück-

Verfügung, der allerdings nicht im Paket-Lieferumfang

Anreppen (Nordrhein-Westfalen) sind verschiedene

der Duftreise enthalten ist. Bis zu 50 qm2 Raum lassen

Duftreisen für die Sauna oder für den Ruhebereich.

sich damit in guter Qualität beschallen.

Inhaber Jürgen Rust hat mit Toningenieuren ver-

Derzeit kommen nach Angaben von Sauna Juwel fol-

schiedene Duftreisen als Hörspiele entwickelt. Auf

gende verfügbare Duftreisen in zahlreichen größeren

MP3-Soundfiles wurde achtspurig im Tonstudio auf-

und kleineren Sauna- und Wellnessanlagen zum Ein-

genommen, sodass gleichzeitig Tier- und Landschafts-

satz: Träumerei (Afrika), La dolce Vita (Italien), Groß-

Geräusche zu hören sind, beispielsweise ein Wasser-

stadtdschungel (Borneo), Nachtwanderung ­(Alpen),

fall. Mit Hilfe vorgegebener „Fahrpläne“ lassen sich so

Weiße Nächte (Finnland), Wattwanderung – vom Siel

zirka zwölfminütige thematisierte Events zelebrieren.

zum Priel. Weitere Duftreisen werden vorbereitet.

Das Ergebnis ist ein kurzweiliges, intensives Duft- und Saunaerlebnis.

handhabbare Saunawedel dem Gast einzeln zuge-

Inhaber Jürgen Rust ist mit Sauna Juwel seit dem Jahr

Die Duftessenzen – speziell hergestellte Mischungen

fächelt. Im Umfang der Duftreise sind für 10  –  15

2011 Mitglied im Deutschen Sauna-Bund.

– werden dabei nicht wie üblich als Aufguss über den

Duftreisen die ausgewählten Essenzen mit dabei.

Saunaofen gegossen, sondern über spezielle, leicht

Das von Sauna Juwel exklusiv angebotene Zubehör

Bio Saunaöl „Sommertraum“ von UNTERWEGER Dem aktuellen Trend zur „Sommersauna“ folgend, hat der traditionsreiche Tiroler Saunaölhersteller UNTERWEGER, DIE MARKE DER ­NATUR, aus ­Assling (Österreich) das Bio Saunaöl ­„Sommertraum“ entwickelt.

Dabei handelt es sich um „eine blütenfrische Aromamischung aus süßlichblumigem Palmarosa Zitronengras, erfrischender Mandarine und weiteren Ölen – belebend wie eine Sommernacht“. Die ätherischen Öle stammen nach Herstellerangaben zu 100 Prozent aus biologischem Anbau und sind von der Austria

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Bio Garantie zertifiziert. In Deutschland läuft der UNTERWEGER-Vertrieb über „Grüner Pharmavertrieb“ in Memmingen (Bayern). www.unterweger-wellness.com www.unterweger-oils.com www.gruener-pharma.de

Sauna & Bäderpraxis 1/2014

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Als Spezialist für Holzbauten haben wir uns zu einem führenden Unternehmen für die Herstellung und den Vertrieb von Saunen, Gartenhäusern, Wohnblockhäusern und Ferienhäusern entwickelt. Um die positive Entwicklung der letzten Jahre fortzusetzen, dynamisch auszubauen und unsere Marktpotenziale weiter auszuschöpfen, suchen wir zur Verstärkung unseres engagierten Teams einen fachlich und persönlich überzeugenden:

Vertriebsleiter (M/W ) in Festanstellung Verkaufsberater (M/W ) in Festanstellung

Die detaillierten Stellenprofile finden Sie unter

www.butenas-holzbauten.de Butenas Holzbauten e. K. Lange Straße 30, 34593 Knüllwald Tel.: 0 56 81 / 93 65 0

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Deutscher Sauna-Bund

Bitte vormerken! Tag der Sauna 24. September 2014 www.tagdersauna.de

Nach dem tollen Frühling kommen unsere Sommerdüfte Stimmen Sie Ihre Gäste auf einen schönen Sommer mit fruchtigen und gesunden Aufgüssen ein.

Das sind unsere Sommerdüfte 2014: Herstellung und Produktentwicklung von Saunaaufgusskonzentraten, Aquafluids, Dampfbademulsionen, Massageölen, Whirlpooldüften, Peelingsalzen und Beduftungen aller Art

Flower Power, Apfel-Minze, Obstgarten, Schwarze Johannisbeere, Caribic Dream, Die 7 Tibeter, Atlantic Wave, Wüstenwind. Gerne bemustern wir unsere Düfte und stellen diese für Ihre Saunakabine individuell ein. www.sauna-juwel.de . [email protected] . Tel. 052 50 - 93 67 37 . Mobil 0170 - 205 4646

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Hans Reinmann Moselstraße 12 90542 Eckental Tel. 0 91 26/28 61 66 [email protected] www.sauna-sachverstaendiger.de

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Anzeigen-Index/Impressum

Impressum

Sauna & Bäderpraxis Offizielles Organ des Deutschen Sauna-Bundes e.V. Meisenstr. 83, 33607 Bielefeld Telefon (05 21) 9 66 79-0 Telefax (05 21) 9 66 79-19 [email protected] www.sauna-bund.de

A. Baur Pharma

S.8

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Achhammer

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Akademie für Aus- und Fortbildung

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B+S FINNLAND SAUNA

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Butenas Holzbauten

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Deutscher Sauna-Bund (Aufguss-Label)

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Dr. Nüsken Chemie

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Elsässer

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Esch

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Fasel

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Druck Offsetdruckerei L. Sertl, Spenge

FINNSA

Titel

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Finsterbusch

S. 2

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geising + böker

S. 10

www.geising-boeker.de

Preis Einzelheft 8,- e (inkl. MwSt. und zzgl. Versandkos­ten), Jahresabonnement (4 Hefte): Inland 28,- e (inkl. MwSt. und Versandkosten); Ausland 36,- e (inkl. Versandkosten); Mindestbezugszeitraum 1 Jahr. Für Mitglieder des Deutschen Sauna-Bundes ist der Bezugspreis im Jahresbeitrag enthalten.

Holtkamp

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www.holtkamp.de

Holz Herrmann

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www.holz-herrmann.de

interbad/Messe Stuttgart

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Kemitron

S. 26

www.kemitron.de

KLAFS

S. 36

www.klafs.de

KORF CONSULT

S. 21

www.korf-consult.de

Erscheinungsweise viermal jährlich

KUSATEK

S. 22

www.kusatek.de

Auflage 8.000 Exemplare

Lapland-Sauna® – finnisch saunieren

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Nazar Wellness

S. 8

www.nazar-wellness.de

Sachverständigenbüro Hans Reinmann

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www.sauna-sachverständiger.de

Sauna Juwel

S. 34

www.sauna-juwel.de

Schunk Interieur

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www. birkenquasten.de

M. Voß Schwimmbad- & Saunabedarf

S. 22

www.voss-reutlingen.de

WARDA-Duftöle

S. 20

www.warda-duftoele.de

Sauna & Bäderpraxis 1/2014

Verlagsanschrift Sauna-Matti Gesellschaft für Sauna Werbe- und Betriebsmittel mbH Meisenstr. 83, 33607 Bielefeld Telefon (05 21) 9 66 79-14 Telefax (05 21) 9 66 79-19 Chefredaktion Rolf-A. Pieper (verantw.) Redaktion/Anzeigen/Produktion Hans-Jürgen Gensow (-18) [email protected] Layout/Produktion Birgit Osunu (-14) [email protected] Layout u. Herstellung maerz kommunikation, Bielefeld

Bankkonto Sparkasse Bielefeld IBAN: DE31 4805 0161 0000115642 BIC: SPBIDE3BXXX 115 642 (BLZ 480 501 61) Vertrieb Nur im Abonnement Abonnement-Bestellung direkt beim Verlag. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages.

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