Rechnungswesen und Finanzen

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen IWW - Studienprogramm Grundlagenk...
Author: Falko Koch
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Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen

IWW - Studienprogramm Grundlagenklausur I

„Rechnungswesen und Finanzen“ Teile A und B

Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen

IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium

Teil A: „Buchhaltung“, „Investition und Finanzierung“

Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

Aufgabe 1

2

30 Punkte

Die MONA-LISA-GmbH beschäftigt sich mit Herstellung und Vertrieb von Blusen und Oberhemden sowie dem Handel mit neuwertigen Nähmaschinen. Im Folgenden finden Sie Angaben zu sechs Geschäftsvorfällen der GmbH. a)

Verdeutlichen Sie die zugehörigen Buchungssätze, soweit sie sich auf das laufende Geschäftsjahr beziehen, indem Sie auf dem beigefügten Lösungsbogen jeweils eintragen, –

welche SOLL- und HABEN-Buchungen vorzunehmen sind, sowie



mit welchem Betrag (Zahlungsangaben in 1.000 Euro ohne Währungsbezeichnung) die einzelnen Buchungen zu erfolgen haben!

Orientieren Sie sich dabei an dem unter (0) verdeutlichten Beispiel. Beispiel: (0)

An fälligen Löhnen, Gehältern und Betriebsrenten werden 36.000 Euro durch Banküberweisung gezahlt; in diesem Zusammenhang werden die Pensionsrückstellungen um 3.000 Euro herabgesetzt.

Beachten Sie dabei folgende Vorgaben: •

Sämtliche Buchungen erfolgen jeweils unmittelbar nach den angegebenen Geschäftsvorfällen.



Rechnungsabgrenzungsposten werden sofort gebucht.



Der laufende Umsatz wird brutto gebucht.



Sofern Sie der Meinung sind, dass ein Geschäftsvorfall gar nicht verbucht wird, begründen Sie dies stichwortartig!

Geschäftsvorfälle: (1)

MONAs Schwester MINA tritt als neue Gesellschafterin in die GmbH ein. Sie erhält einen neuen GmbH-Anteil im Nennwert von 100.000 Euro und bringt darauf als Sacheinlage ein Grundstück im Wert von 80.000 Euro ein; außerdem überweist sie der GmbH als Bareinlage 40.000 Euro.

(2)

Der GmbH wird vom Autohaus FARINA ein zur Eigennutzung bestimmter LKW zum Rechnungsbetrag von 170.000 Euro angeliefert. Darauf hatte die GmbH im Vorjahr bereits eine Anzahlung von 65.000 Euro geleistet. Den Restbetrag überweist die GmbH umgehend an das Autohaus.

(18 P.)

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

(3)

Die GmbH zahlt auf ein Hypothekendarlehen, das sie vor mehreren Jahren bei einer Bank zur Mittelstandsförderung aufgenommen hatte, die vereinbarte Annuität von 18.000 Euro. Davon entfallen 6.000 Euro auf den Zinsanteil der Annuität.

(4)

Die GmbH liefert an einen Abnehmer Waren im Buchwert von 90.000 Euro. Den vereinbarten Kaufpreis von 85.000 Euro zahlt der Abnehmer sofort bei Lieferung.

(5)

Die GmbH bestellt bei einem langjährigen Lieferanten zur Lieferung im Folgejahr einen Posten Seidenblusen im Rechnungswert von 127.000 Euro und leistet darauf eine Anzahlung von 37.000 Euro.

(6)

Bei der Erstellung der Jahresbilanz stellt sich heraus, dass der Verkehrswert der gem. (5) bestellten Seidenblusen nur noch auf 110.000 Euro zu veranschlagen ist.

Verwenden Sie für Ihre Buchungen ausschließlich Konten aus der folgenden Liste oder begründen Sie im Einzelfall stichwortartig, warum zwingend ein anderes Konto verwendet werden muss! (Achtung: Es werden nicht unbedingt alle Konten dieser Liste benötigt.) Folgen Sie im Zweifel den aus dem Studientext bekannten Vorgaben! Bestandskonten • • • • • • • • •

Grundstücke und Gebäude Maschinelle Anlagen Fuhrpark Wertpapiere Vorräte Forderungen aus L. u. L. Geleistete Anzahlungen Bank Akt. RAP

• • • • • • • • •

Gezeichn. Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Rückstellungen Erhaltene Anzahlungen Verbindlichkeiten aus L.u.L. So. Verbindlichkeiten Pass. RAP Verbindlichkeiten bei KI

• • • • • •

Wareneinsatz Mietaufwand Abschreibungen Zinsaufwand Steueraufwand So. betr. Aufwand

Ertrags- und Aufwandskonten • • • • • •

Umsatz Mietertrag So. betr. Erträge Zuschreibungen Personalaufwand Materialaufwand

3

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

SOLL-Buchung

Geschäftsvorfall

Konto

Personalaufwand 0

Rückstellungen

1

2

Betrag

33

Konto

Bank

Betrag

36

3 80

Gezeichn. Kapital

Bank

40

Kapitalrücklage

20

Geleist. Anzahlungen

65

Zinsaufwand

170

100

Bank

105

Bank

18

6

Verbindlichk. b. KI

12

Bank

85

Umsatz

85

Wareneinsatz

90

Vorräte

90

5

Geleist. Anzahlung

37

Bank

37

6

So. betr. Aufwand

17

Rückstellungen

17

4

b)

HABEN-Buchung

Grundst. u. Gebäude

Fuhrpark

3

4

Betrachten Sie die sechs Geschäftsvorfälle aus Aufgabenteil a) noch einmal. Vermerken Sie nun durch Eintragung in die folgende Tabelle, in welchem Ausmaß diese Geschäftsvorfälle unmittelbar –

zu Einzahlungen (+) oder Auszahlungen (–) führen,



einen Beitrag zur Erhöhung (+) oder Verminderung (–) des Innenfinanzierungsvolumens (IF) leisten,



der Außenfinanzierung zuzurechnen sind (AF) oder



eine Form der Mittelverwendung (MV) für Investitionen, Ausschüttungen oder Tilgung von Finanzschulden darstellen.

Tragen Sie Ihre Ergebnisse mit Vorzeichen jeweils in 1.000 Euro ohne Währungsangaben in die nachfolgende Tabelle ein! Orientieren Sie sich dabei wieder an dem unter (0) verdeutlichten Beispiel!

(12 P.)

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

5

Geschäftsvorfälle

Einz. (+) Ausz. (–)

IF (+/–)

AF

MV

(0)

–36

–36





(1)

+40



(+) 40 (EF)



(2)

–105





(–) 105 (Inv.)

(3)

–18

–6



(–) 12 (Tilg.)

(4)

+85

+85





(5)

–37

–37





(6)









Aufgabe 2

20 Punkte

ALPHA will zu Beginn des Jahres 01 (Zeitpunkt t = 0) einen Geldbetrag von einigen 1.000 Euro für mehrere Jahre auf einem Bankkonto zu einem positiven Zins (r > 0) anlegen. Die laufenden Zinsen werden jeweils zum Jahresende gutgeschrieben und ab dann in die im Folgejahr zu verzinsende Summe mit einbezogen. Markieren Sie vor diesem Hintergrund die nachfolgenden Aussagen mit R,

wenn Sie sie für zutreffend halten,

F,

wenn Sie sie für unzutreffend halten,

?,

wenn Sie der Meinung sind, dass die Aussage in Abhängigkeit von weiteren, hier nicht bekannten Einflussfaktoren zutreffen kann, aber nicht muss.

a)

Wenn ALPHA 10.000 Euro anlegt und der Zins konstant 6 % p. a. beträgt, erreicht ALPHA nach fünf Jahren (nach erfolgter Zinsgutschrift) ein auf ganze Euro auf- bzw. abgerundetes Guthaben von ...

10.000 + 5 ⋅ 600

=

13.000 Euro

F

...

10.000 ⋅ (1,06) ⋅ 5

=

50.300 Euro

F

...

10.000 ⋅ 1,065

=

13.382 Euro

R

...

10.000 ⋅ 1,056

=

13.401 Euro

F

Der aus dem Studientext bekannten Aufzinsungsformel entsprechend bestimmt sich das fragliche Guthaben nach der an dritter Stelle angegebenen Relation.

(4 P.)

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

b)

6

ALPHA denkt darüber nach, wie lange es dauern würde, bis das am Jahresende (nach erfolgter Zinsgutschrift) erreichte Guthaben erstmalig das Doppelt des anfangs angelegten Betrages übersteigt. (1)

(6 P.)

Bei fest vorgegebenem Zins wird dieser Zeitpunkt ...

umso eher erreicht, je höher der Anlagebetrag ist,

F

...

umso eher erreicht, je niedriger der Anlagebetrag ist,

F

...

unabhängig von der Höhe des Anlagebetrages zu einem allein von der Höhe des Zinsfußes abhängigen Zeitpunkt erreicht.

R

Für die Beziehung zwischen dem Anfangsguthaben (C0) und dem nach n Jahren erreichten Endguthaben (Cn) gilt bekanntlich die Beziehung Cn = C0 ⋅ (1 + r)n . Die Frage, nach welcher Anlagedauer erstmalig Cn > 2 ⋅ C0 gilt, hängt somit nur von der Höhe des Zinssatzes einerseits und der Anlagedauer andererseits ab, nicht jedoch von der Höhe des Anfangsguthabens.

(2)

Bei einem festen Jahreszins von 6 % wird dieser Zeitpunkt nach genau ...

10 Jahren erreicht,

F

...

12 Jahren erreicht,

R

...

14 Jahren erreicht.

F

Die korrekte Antwort kann unmittelbar der Tabelle der Aufzinsungsfaktoren entnommen werden.

c)

Für einen bestimmten (möglicherweise auch recht „krummen“ Zinsfuß) hat ALPHA ermittelt, dass die „Verdoppelungsdauer“ im Sinne von Aufgabenteil b) 8 Jahre beträgt. (1)

Eine Verdreifachung des Anfangsguthabens wird dann erstmalig ...

nach 16 Jahren erreicht,

F

...

nach weniger als 16 Jahren erreicht,

R

...

nach mehr als 16 Jahren erreicht.

F

(6 P.)

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

7

Wenn es 8 Jahre bis zur Verdoppelung des Anfangsguthabens dauert, beträgt die Zeit bis zu einer weiteren Steigerung des zwischenzeitlich erreichten Guthabens um weitere (rund) 50% weniger als noch einmal 8 Jahre.

(2)

Eine Vervierfachung des Anfangsguthabens wird dann erstmalig ...

nach 15 Jahren erreicht,

?

...

nach 16 Jahren erreicht,

?

...

nach 17 Jahren erreicht.

F

Aus den Vorgaben der Aufgabenstellung folgt, dass (1 + r)7 < 2

und

(1 + r)8 > 2 gilt. Daraus folgt weiter, dass auch ⎡(1+ r)7 ⎤ ⎣ ⎦

2

⎡(1+ r)8 ⎤ ⎣ ⎦

2

2

,

d.h. (1 + r)14 < 4

2

,

d.h. (1 + r)16 > 4

< 2

> 2

und

gilt. Eine Vervierfachung des Anfangsguthabens wird also –

nach 14 Jahren mit Sicherheit noch nicht erreicht,



nach 16 Jahren aber auf jeden Fall erreicht.

Je nach der konkreten Höhe des Zinssatzes ist allerdings nicht auszuschließen, dass eine Vervierfachung bereits nach 15 Jahren erreicht wird. So gilt etwa bei einem Zinssatz von 9,5%: 1,0957 = 1,8876; 1,0958 = 2,0669; 1,09515 = 3,9013; 1,09516 = 4,2719. Die Vervierfachung wird also nach 16 Jahren erreicht. Bei einem Zinssatz von 10% gilt demgegenüber: 1,17 = 1,9487; 1,18 = 2,1436; 1,114 = 3,7975; 1,115 = 4,1772. In diesem Fall wird die Vervierfachung also bereits nach 15 Jahren erreicht.

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

d)

8

Bei einem festen Jahreszins von 5 % würde die am Ende der einzelnen Jahre erfolgende Zinsgutschrift (in Euro) bei Vernachlässigung etwaiger Rundungsungenauigkeiten ...

von Jahr zu Jahr konstant bleiben.

F

...

von Jahr zu Jahr um 5 % der Vorjahresgutschrift steigen.

R

...

in Euro gemessen umso höher ausfallen, je höher das Anfangsguthaben ist.

R

...

von Jahr zu Jahr konstant um 400 Euro steigen.

F

(4 P.)

Bezeichnet C0 das Anfangsguthaben und Cn das Guthaben am Ende des n-ten Jahres, so gilt für die am Ende des Jahres (n + 1) erfolgende Zinsgutschrift (Z) Z = Cn ⋅ r = C0 ⋅ (1 + r)n ⋅ r . Für die ein Jahr später erfolgende Zinsgutschrift Z′ gilt dementsprechend Z′ = Cn+1 ⋅ r = C0 ⋅ (1 + r)n+1 ⋅ r = Z ⋅ (1 + r) .

Aufgabe 3

10 Punkte

Die aus Aufgabe 1 bekannte MONA-LISA-GmbH verfügt aktuell und in absehbarer Zukunft stets über freie Liquiditätsreserven, die sie jeweils zu 10 % p.a. anlegen könnte. Zudem könnte die GmbH ein dreijähriges Investitionsprojekt durchführen, das im Startzeitpunkt (t = 0) und am Ende der kommenden drei Jahre (t = 1, 2, 3) jeweils mit folgenden Zahlungen verbunden wäre: e 0 = − 100;

e1 = + 10;

e2 = + 100;

e3 = + 10 .

Markieren Sie die folgenden Aussagen zu diesem Projekt in der aus Aufgabe 2 bekannten Weise mit R, F oder ?. (1)

Für den Endwert (EW) dieses Projektes gilt (bei Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma) EW

=

+ 10,00

F

EW

=

+ 1,00

F

EW

=

– 1,00

R

EW

=

– 10,00

F

(3 P.)

Grundlagenstudium – Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Teil A: „Buchhaltung“, Finanzierung und Investition“

9

Es gilt EW = –100 ⋅ 1,13 + 10 ⋅ 1,12 + 100 ⋅ 1,1 + 10 EW = –1,00 .

(2)

Für das bei Durchführung dieses Projektes erzielbare Endvermögen (EV) gilt (bei Rundung auf zwei Stellen nach dem Komma) EV

=

+ 133,10

F

EV

=

+ 132,10

R

EV

=



1,21

F

EV

=

– 100,00

F

(3 P.)

Es gilt EV = 10 ⋅ 1,12 + 100 ⋅ 1,1 + 10 EV = 132,10 .

(3)

Im Zuge der weiteren Analyse stellt sich heraus, dass die im Zeitpunkt t = 1 zu erwartende Zahlung um einen bestimmten Betrag X (5 < X < 50) höher anzusetzen ist als zunächst geplant; die im Zeitpunkt t = 2 folgende Zahlung muss demgegenüber um genau diesen Betrag X niedriger angesetzt werden. Als Folge dieser Änderung der Zahlungsreihe ergibt sich ...

ein höherer Wert für EW,

R

...

ein niedrigerer Wert für EW,

F

...

gar keine Änderung für EW,

F

...

ein um 1,10 höherer Wert für EW.

?

Die Erhöhung der in t = 1 zu erwartenden Zahlung um den Betrag X führt isoliert betrachtet zu einer Steigerung des Endwertes (ΔEW1) um ΔEW1 = X ⋅ 1,12 . Analog führt die Verminderung der in t = 2 zu erwartende Zahlung um den Betrag X isoliert betrachtet zu einer Änderung des Endwertes (ΔEW2) um ΔEW2 = –X ⋅ 1,1 . Insgesamt ergibt sich somit eine Änderung des Endwertes (ΔEW) um ΔEW = ΔEW1 + ΔEW2 = X ⋅ (1,21 – 1,1) = 0,11 ⋅ X . Da für X die Grenzen 5 < X < 50 gelten, ergeben sich für die möglichen Veränderungen des Endwertes die Grenzen von 0,55 < X < 5,5 .

(4 P.)

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IWW – Studienprogramm Grundlagenstudium

Klausur: “Rechnungswesen und Finanzen“ Teil B

Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

Seite 2

zu Aufgabe 1: Kostenrechnung

15 Punkte

Im Rahmen der Kostenrechnung sind nur die kalkulatorischen Abschreibungen für das Betriebsgebäude zu berücksichtigen. Die bereits als Aufwand verbuchten Abschreibungen sind deshalb von den Aufwendungen abzuziehen. Die kalkulatorischen Abschreibungen bemessen sich nach den Wiederbeschaffungskosten eines neuen Gebäudes i.H.v. 12 Mio €. Bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren beträgt der jährliche Abschreibungssatz 2,5 % (= 1/40), derjenige für einen Monat 1/12 dieses Betrages. Für den Februar 2009 ergeben sich für das Betriebsgebäude folglich kalkulatorische Abschreibungen i.H.v.: 12 Mio € ⋅ 2,5 % ⋅ 1/12 = 25.000 €. Die außerplanmäßige Abschreibung auf die Lagerhalle ist nicht als Kosten zu berücksichtigen, da die Zerstörung nicht zum gewöhnlichen Betriebsablauf der GmbH gehört. Es handelt sich um außergewöhnlichen Aufwand, der nicht in die Kostenrechnung übernommen werden sollte. Die Aufwendungen sind somit um 320.000 € zu verringern. Im Rahmen der Kostenrechnung sind nur die kalkulatorischen Zinsen zu berücksichtigen. Die gezahlten Fremdkapitalzinsen sind deshalb von den Aufwendungen abzuziehen. Die kalkulatorischen Zinsen sind aus dem betriebsnotwendigen Kapital zu ermitteln. Da kein zinslos zur Verfügung gestelltes Fremdkapital vorhanden ist, entspricht das betriebsnotwendige Kapital dem betriebsnotwendigen Vermögen von 17.980.800 €. Der kalkulatorische Zinssatz beträgt 5 %, die kalkulatorischen Zinsen für den Februar mithin: (17.980.800 · 0,05 · 1/12 =) 74.920 €. Insgesamt ergeben sich für den Februar 2009, ausgehend von den gesamten Aufwendungen, somit folgende Kosten: in € gesamte Aufwendungen

2.644.620

Abschreibung Gebäude

./.

13.000

Kalkulatorische Abschreibungen

+

25.000

Außerplanmäßige Abschreibung

./.

320.000

Fremdkapitalzinsen

./.

11.540

Kalkulatorische Zinsen

+

74.920

Kosten

= 2.400.000

Seite 3

zu Aufgabe 2: Jahresabschluss

30 Punkte

a) Eine Zuschreibung auf den Verkehrswert des Grundstücks ist unzulässig. Nach dem in § 253 Abs. 1 HGB kodifizierten Anschaffungswertprinzip dürfen Vermögensgegenstände höchstens mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen somit nicht überschritten werden. Die KG darf deshalb das Grundstück höchstens mit 50.000 € bewerten. b) Da der Kurs der Wertpapiere zum 31.12.2008 über die Anschaffungskosten hinaus gestiegen ist, hat die KG gemäß § 253 Abs. 5 HGB ein Wahlrecht, den niedrigeren Wertansatz des Vorjahres beizubehalten oder bis zur Höhe der Anschaffungskosten eine Zuschreibung vorzunehmen. Die Anschaffungskosten bilden nach § 253 Abs. 1 HGB die Wertobergrenze und dürfen nicht überschritten werden. Bei dem Ziel eines möglichst hohen Jahresüberschusses sollte die KG die Möglichkeit der Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten nutzen. Die Wertpapiere sind in der Bilanz dann mit 161.980 € zu bewerten. c) Aufgrund des gesunkenen Dollar-Kurses ist der Wert der Forderung am Bilanzstichtag von 932.000 € auf 82.500 € gesunken. Die Forderung gehört zum Umlaufvermögen der KG. Nach § 253 Abs. 3 HGB ist deshalb zwingend dieser niedrigere Wert anzusetzen und gleichzeitig eine Abschreibung in Höhe der Differenz von 10.500 € vorzunehmen. Ein Wahlrecht besteht nicht. d) Der Geschäfts- oder Firmenwert der KG ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der dem Anlagevermögen zuzuordnen wäre. Nach § 248 Abs. 2 HGB dürfen immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nur aktiviert werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Dies ist nicht der Fall. Eine Aktivierung des Geschäfts- oder Firmenwerts der KG und eine daraus folgende Erhöhung des Gewinns sind nicht zulässig. zu Aufgabe 3: Besteuerung a) G ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Nur aufgrund dieses Sachverhalts ist die Gehaltszahlung an seinen Sohn verständlich. In der Höhe des Gehalts ist eine verdeckte Gewinnausschüttung gegeben, da der Sohn für die GmbH keine erkennbaren Gegenleistungen erbracht hat. Die Gehaltszahlungen waren nicht gerechtfertigt. Die verdeckte Gewinnausschüttung für die Jahre 2005, 2006 und 2007 beträgt jeweils 36.000 € (= 3.000 · 12 Monate). Sie sind nach § 8 Abs. 3 KStG dem zu versteuernden Einkommen der GmbH der drei Jahre nachträglich hinzuzurechnen.

15 Punkte

Seite 4

b) Der Verkauf des Grundstücks an die Tochter ist ebenfalls nur aufgrund der beherrschenden Stellung des G verständlich. Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Betrages vor, in der der Verkehrswert des Grundstücks unterschritten wird. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt zum Zeitpunkt der Veräußerung 150.000 €. Somit liegt i.H.v. 140.000 € eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 KStG vor, die dem zu versteuernden Einkommen der GmbH für das Jahr 2007 hinzuzurechnen ist. Das zu versteuernde Einkommen der X-GmbH des Jahres 2005 erhöht sich somit nachträglich um 36.000 €, das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2006 um insgesamt 36.000 € und das zu versteuernde Einkommen des Jahres 2007 um 176.000 €.