Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Juni 2016, Uhr in der Mehrzweckhalle Lust

1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Juni 2016, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lust Stadtpräsident Max Leuener begrüsst die ersch...
Author: Nicolas Weber
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Protokoll der Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 23. Juni 2016, 20.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Lust Stadtpräsident Max Leuener begrüsst die erschienenen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur heutigen Gemeindeversammlung. Die Gemeindeversammlung wurde fristgerecht einberufen und ist somit beschlussfähig. Als Stimmenzähler werden die Frauen … sowie die Herren … vorgeschlagen und gewählt. Anwesende Stimmberechtigte: 104, was einer Stimmbeteiligung von 5,08 % entspricht.

Traktanden: 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2015 Genehmigung 2. Rechnungsablage 2015 Genehmigung und Entlastung der verantwortlichen Organe 3. Umnutzung und Sanierung Rathaus Projekt- und Kreditgenehmigung 4. Neubau Grundwasserpumpwerk Maienfeld, Projekt- und Kreditgenehmigung und Genehmigung Baurechtsvertrag zwischen der Bürgergemeinde Maienfeld und der Stadt Maienfeld betr. Baurechtsgrundstück in den Bürgerlösern (Bürgergütern) 5. Sanierung und Entwässerung Verbindungsstrasse sowie Parkierungsregelung Rossriet unter dem Kanal, Projekt- und Kreditgenehmigung 6. Anschluss Landquart Ost, Projekte Langsamverkehr und Bypass N28 (Fuss- und Radweg), Kreditgenehmigung 7. Mitteilungen 8. Umfrage

Die Reihenfolge der Behandlung der Traktanden wird genehmigt.

Traktandum 1 Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2015, Genehmigung Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 08.12.2015 wird ohne Gegenstimme genehmigt.

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Traktandum 2 Rechnungsablage 2015 Genehmigung und Entlastung der verantwortlichen Organe Referent: Statthalter Christof Kuoni. Die Laufende Rechnung 2015 weist nach Abschreibungen von Fr. 1'660'398.28 einen Ertragsüberschuss von Fr. 6'436.07 aus. Das Budget sah nach Abschreibungen von Fr. 1'529'000.00 einen Ertragsüberschuss von Fr. 3'100.00 vor. Damit übersteigt das Ergebnis vor Abschreibungen das Budget um Fr. 134'734.35. Unter Berücksichtigung der Einlagen/Entnahmen der Spezialfinanzierungen von minus Fr. 69'199.67 und der Bildung/Auflösung der Rückstellungen von minus Fr. 18'040.30 beträgt der Cashflow Fr. 1'579'594.38, womit die Nettoinvestitionen von Fr. 1'890'626.10 zu 83.5% durch Eigenmittel finanziert werden konnten. Die Jahresrechnung 2015 wird von Statthalter Christof Kuoni mittels PowerPointPräsentation erläutert. In den einleitenden Bemerkungen werden die Eckdaten zum Jahresabschluss wie Ertragsüberschuss, Abschreibungen, Entwicklung des Gesamtsteuerertrages sowie des Cashflows, der Nettoinvestitionen und der verzinslichen Schulden kommentiert. Statthalter Christof Kuoni ruft die einzelnen Bereiche der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung 2015 auf. Ferner werden die Bilanz per 31.12.2015, die Auflistung „Kontrolle der Kredite“, die Abschreibungen, die Rückstellungen, Eventualverpflichtungen und Leasingverbindlichkeiten sowie die Jahresrechnungen der von der Stadt verwalteten Stiftungen und Fonds aufgerufen und wo nötig kommentiert. Weiter nimmt die Gemeindeversammlung Kenntnis von den Jahresrechnungen 2015 der Kreisschule Maienfeld, des Zweckverbandes Falknis Maienfeld und der AG Elektrizitätswerk Maienfeld. Die Diskussion wird nicht benutzt. Herr Thomas Tanner, Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK), verweist auf den Bericht und Antrag der GPK, wie er auf Seite 53 ff des Rechnungsberichtes 2015 festgehalten ist. Weiter teilt Herr Tanner mit, dass die GPK, gestützt auf Art. 5 des Gesetzes über die Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsprüfungskommission, die Revisionsgesellschaft RRT, Chur, als Revisionsexperten betraut hat. Gestützt auf Art. 49 der geltenden Stadtverfassung stellt die GPK der Gemeindeversammlung folgende Anträge: 1. Die Nachtragskredite für die im Rechnungsbericht ersichtlichen Abweichungen vom Voranschlag sind zu sprechen.

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2. Die vorliegenden Jahresrechnungen sind zu genehmigen. 3. Den verantwortlichen Behörden und Rechnungsführern ist unter Verdankung ihrer pflichtgetreuen Arbeit Entlastung zu erteilen. Abstimmung: Dem Antrag 1 der GPK wird mit 92 zu 0 Stimmen, dem Antrag 2 der GPK wird mit 97 zu 0 Stimmen und dem Antrag 3 der GPK wird mit 98 zu 0 Stimmen zugestimmt. Beim Antrag 3 enthält sich der Stadtrat der Stimmabgabe. Stadtpräsident Max Leuener dankt der GPK und der Revisionsgesellschaft RRT, Chur, als Revisionsexperten für die sorgfältige und gewissenhafte Überprüfung der Jahresrechnung 2015, Statthalter Christof Kuoni für die kompetenten Erläuterungen und der Stadtverwaltung, insbesondere Buchhalter Peter Ludescher, für die geleistete Arbeit.

Traktandum 3 Umnutzung und Sanierung Rathaus Projekt- und Kreditgenehmigung Referent: Stadtpräsident Max Leuener. Historisches Das Rathaus ist noch heute das markanteste, historische Gebäude im Eigentum der Stadt. Für unseren wunderschönen Städtliplatz nicht mehr wegzudenken. Herr Erwin Poeschel schrieb unter anderem folgendes, wir zitieren: „Am Städtliplatz von Maienfeld gelegener, dreigeschossiger Bau mit achteckigem Treppenturm und einem mit Ziegeln eingedecktem Walmdach mit zwei Dachgauben. Südöstlicher Eckrisalit. Das Rathaus entstand aus einem gotischen Wohnhaus, das 1447 von der Stadt angekauft und 1589 zur heutigen Gestalt durchgreifend umgebaut wurde. 1622 brannte das Rathaus aus. Ein weiterer Brand ereignete sich 1720. Danach erhielt der Turm eine Kuppelhaube mit Laterne. 1923 wurde die platzseitige Fassade vollständig erneuert und der Turm zur heutigen Form umgebaut. Die Fassade wurde mit der Darstellung der Übergabe der Rechtsgewalt an den letzten Landvogt Jakob Ulrich Sprecher von Bernegg 1797 von Kunstmaler Ernst Thommen verziert. Die rückseitige Fassade, welche die Stadtmauer integriert, ist wesentlich schlichter gestaltet. Das Gebäude ist traufständig Richtung Platz (Südosten) hin ausgerichtet. Der Zugang erfolgt über das Erdgeschoss des Turmes, in dessen Innern sich eine Wendelstiege befindet. Über dem Portal gehauenes Stadtwappen mit Datum 1593. Zudem besteht ein zweiter Eingang etwas südlicher an derselben Fassade.

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Im zweiten und dritten Obergeschoss sind vier Fensterachsen angebracht, wobei die Fenster der Achse ganz links auf einem anderen Geschossniveau liegen und darauf hinweisen, dass das Rathaus in mindestens zwei Bauetappen entstanden ist. Zweiflügelige, weiss gestrichene Holzfenster mit Sprossen, Stöcke aus Stein. Hölzerne, blau und gelb gestrichene Klappläden. Im ersten Obergeschoss befindet sich die Ratsstube (grosser Saal), die nach dem Brand von 1720 ein neues Täfer erhielt. Im selben Raum steht ein Steckborner Turmofen, der mit Landschaften sowie Burgen und Schlösser farbig bemalt ist. Der Ofen ist signiert und datiert:“Daniel Meyer/Hafner/In Stäckboren/1724.“ (Literatur, Quellen u.a. Poeschel Erwin: Kunstdenkmäler des Kantons Graubünden. Band II, Basel 1937, S. 20.- Seifert-Uherkovich Ludmila, Dosch Leza: Kunstführer durch Graubünden, Bern/Zürich 2008, Seite 54, Archiv Denkmalpflege Graubünden)

Die Ratsstube diente unter anderem bis 2013 dem Stadtrat als Sitzungszimmer. Bis zu Beginn des 21. Jahrhundert diente der „Bürgerratssaal“ der Bürgergemeinde für die Bürgerversammlungen, dem Weinbauverein für die Wimmlergemeinde, weiter dient der Bürgerratssaal auch heute noch der Feuerwehr für die Rekrutierungen sowie der Bauernschaft für die Viehbesitzerversammlungen. Ebenfalls finden die Ziviltrauungen, die Jungbürgerfeiern und die Begrüssung der Neuzuzüger in diesem Saal statt. Die zwei Räumlichkeiten im 2. Stock dienten bis 1961 als Primarschulzimmer für die Erst-, Zweitund Drittklässler. Von 1961 bis 2013 war die Stadtverwaltung (Kanzlei) in diesen Räumen integriert. Ausgangslage An der Gemeindeversammlung vom 09.12.2014 wurde der Umnutzung des Rathauses zu einem Kompetenzzentrum für Gestaltung der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz und einem Projektierungskredit von Fr. 350‘000.00 mit grossem Mehr zugestimmt. Seit Juli 2013 steht das Rathaus für eine neue Nutzung offen. Der Rathaussaal wird heute spärlich benutzt (u.a. Hochzeiten, Jungbürgerfeier). Das Gebäude steht unter kantonalem Denkmalschutz. Die Erschliessung ist nicht behindertengerecht und entspricht nicht den feuerpolizeilichen Anforderungen. Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben muss das Treppenhaus (links südlich) wieder neu gebaut werden, der Lift ausgebaut und ein neuer Lift an einem neuen Standort erstellt werden. In der Vergangenheit wurden diverse Studien betr. Neunutzung durchgeführt (u.a. Nutzungsanalyse durch Frey Gemeindeberatung, Verband Liegenschaften Schweiz, Umnutzungsanalyse Verwaltung in Wohnungen durch Möhr & Partner AG, Maienfeld). Allgemeines Im Leitbild der Stadt Maienfeld wurde als Ziel die Förderung eines lebendigen und vielfältigen Stadtkerns postuliert. Dabei soll ein Begegnungsort für Jung und Alt geschaffen und die historischen Gebäude und Stätten gepflegt werden. Die Stadt, vertreten durch den Stadtpräsidenten, durfte in den kantonalen Arbeitsgruppen (Raumplanung/Raumkonzept und Agenda 2030) mitarbeiten. Mit der Umnutzung des Rathauses als Kompetenzzentrum für Gestaltung der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz

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kann ein Ziel bzw. eine Kernaussage, dass das künftige Entwicklungspotential der Region insbesondere im Bereich Bildung und Forschung liegt, umgesetzt werden. Der Aufbau eines Kompetenzzentrums für Gestaltung durch die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz im historischen Rathaus am Maienfelder Städtliplatz unterstützt die Erreichung dieses Ziels in mannigfaltiger Weise. So wird das gesamte Rathaus wieder mit Leben und Energie von jungen, bildungswilligen Menschen gefüllt. Der Bildungsstandort Nordbünden und der Rückhalt in der Bevölkerung werden dadurch gestärkt. ibW Höhere Fachschule Südostschweiz Die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz ist im ausseruniversitären Bereich die grösste Anbieterin für berufsbegleitende, eidgenössisch anerkannte Aus- und Weiterbildungslehrgänge in der Südostschweiz. Neben rund 450 Dozierenden sind auch zahlreiche Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen in die Schule eingebunden. Aus der einstigen Weiterbildungsinstitution für gewerbliche und technische Ausbildungen entwickelte sich in den letzten 25 Jahren eine umfassende Weiterbildungsschule mit mehreren Teilschulen, Technik & Informatik, Wirtschaft, Wald, Holz, Bau & Gestaltung sowie Sprachen, Didaktik & Lifestyle. Der Standort Maienfeld ist für die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz von zentraler Bedeutung. Nicht nur ist Maienfeld die Heimat der Försterschule (Bildungszentrum Wald) und seit 2009 auch Kompetenzzentrum für die Holzweiterbildungen. Mit der Realisierung des Schulgebäudes im Herzen der Stadt Maienfeld kommt die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz dem Campus Wald, Holz, Bau und Gestaltung in Maienfeld einen wichtigen Schritt näher. Interessierten jungen Berufsleuten und Fachpersonen wird damit die Möglichkeit geboten, sich in zukunftsträchtigen und aussichtsreichen Bereichen wie Innenarchitektur, Produkt- und Interior Design sowie bildender Kunst weiterzubilden. Die Studierenden werden durch eine die Kreativität anregende, moderne Infrastruktur unterstützt. Die Nähe zum ebenfalls in Maienfeld situierten Technologiezentrum Holz der ibW erleichtert den Technologietransfer zu den Studierenden. Die einzigartige Atmosphäre im historischen, neu sanierten Rathaus wirkt sowohl auf Studierende wie Dozierende inspirierend. Mit dem Internatsgebäude im Bovel können wir auch Studierenden aus anderen Regionen eine einzigartige Studiumsgelegenheit bieten. Die Studiengänge werden berufsbegleitend angeboten. Dieses Schulmodell hat den Vorteil, dass es die Durchlässigkeit im Bildungssystem fördert und auch Bildungswillige erreicht, welche auf ein ständiges Einkommen angewiesen sind. Bereits bestehende Lehrgänge und Klassen (HF Innenarchitektur, HF Gestaltung Produktdesign und Interior Design mit heute insgesamt 120 Studierenden) werden künftig am Standort Maienfeld ausgezeichnete Studiumsbedingungen erhalten. Damit werden diese Studiengänge von Sargans im Kanton St. Gallen nach Graubünden verlegt. Der Bildungsstandort Nordbünden wird dadurch gestärkt. Die Studierenden der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz werden nicht nur das alte Rathaus, sondern auch den Stadtkern der Stadt Maienfeld mit neuem Leben bereichern.

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Kosten An der Gemeindeversammlung vom 09.12.2014 wurde ein Planungskredit von Fr. 350'000.00 genehmigt. In der Diskussion und auf Anfrage wurde die Aussage gemacht, dass für die Stadt Maienfeld Umbaukosten von geschätzten 3.2 Mio. Franken anfallen würden (ohne Mieterausbau). Dem gegenüber würden Mieteinnahmen von geschätzten Fr. 130‘000.00 stehen. Dies ergäbe eine Brutto-Rendite von rund 4%. Die tatsächlichen Umbaukosten und Mieteinnahmen seien jedoch projektabhängig. 

Gemäss Kostenzusammenstellung vom 08.05.2015 werden die totalen Baukosten durch die Planer wie folgt geschätzt: Total Baukosten, inkl. Planungskredit, inkl. MwSt ./. Planungskredit Total Baukosten, ohne Planungskredit, inkl. MwSt ./. Mieterausbau Total Baukosten, ohne Planungskredit und Mieterausbau, inkl. MwSt

5'350'000.00 -350'000.00 5'000'000.00 -650'000.00 4'350'000.00

Der Anteil der Baukosten, welcher alleinig der öffentlichen Hand zugutekommt (also Investitionen, von welchen der Mieter nicht profitiert (z. B. Saalgeschoss öffentlicher Aufgang) wird durch die Planer auf rund 1.2 Mio. Franken (inkl. MwSt) geschätzt. Im Rahmen der Projektierung wurden auch Investitionen ins Gebäude und in den öffentlichen Bereich mitberücksichtigt, welche in der ursprünglichen Kostenschätzung im Rahmen des Planerwahlverfahrens nicht enthalten waren. Diese zusätzlichen Investitionen sind unter anderem:           

Ein zweites durchgängiges Treppenhaus (Brandschutz/Rettung) Erschliessung der verschiedenen Ebenen aller 5 Geschosse und Keller mit Lift Behindertengerechter Zugang vom Städtli aus Vertikale und horizontale Durchgängigkeit Statische Verstärkung einzelner Decken Überprüfung Erdbebensicherheit Verbesserte Dämmung des Daches Restaurierung aller Räume und Oberflächen Teilweise Beheizung Erdgeschoss Restaurierung und Ausbau der öffentlichen Räume inkl. Ausstattung Einbezug der Umgebung/Aussenräume

Es ist teils zwingend und sinnvoll, dass diese Investitionen ebenfalls mit dem Umbau getätigt werden.

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Im Mietvertrag zwischen der Stadt Maienfeld und der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz mit den Beilagen Raumprogramm und Grundrisse wurde unter anderem auch die Nutzung der verschiedenen Räume festgelegt. Im Grundsatz wurde die Nutzung in drei Kategorien aufgeteilt:  Nutzung durch die Stadt  Nutzung durch die ibW Höhere Fachschule Südostschweiz  Gemeinsam genutzte Räume Weiter wurde vereinbart, dass in gegenseitiger Absprache auch zusätzliche, gegenseitige Nutzungen möglich sind. Ausschliesslich durch die Stadt genutzte Räume sind unter anderem (Bürgerratssaal, Office, Foyer mit dem Durchgang). Gemeinsam genutzte Räume unter anderem (WC-Anlagen, Hof/Vorplatz, Eingang, Garderobe, Ausstellungsraum). Die Mietdauer wurde auf 15 Jahre fest vereinbart und der Mietzins beträgt Fr. 140‘000.00 jährlich. Mit 4,35 Mio. Franken sind die Baukosten deutlich höher als im Dezember 2014 geschätzt. Der Grund dafür liegt neben dem wesentlich besseren Nutzungs- und Erschliessungskonzept an den zusätzlichen Investitionen für den Ausbau, welcher alleinig der öffentlichen Hand zugutekommt. Projektbeschrieb Seit bald 600 Jahren steht das Rathaus für den gemeinsamen Weg der Maienfelder durch das auf und ab der Jahrhunderte. Durch Erweiterungen in die Höhe, Umbauten und Zukäufe bis in die jüngste Zeit zu seiner heutigen Form gewachsen, vereinigt es Versammlungsräume von Rat und Bürgern, Lager, Archiv, Schulzimmer, Kanzlei (Stadtverwaltung), Schulmeister- oder Abwartwohnung, Arrestlokal und weitere Räume, welche mit mehr oder weniger Geschick den Bedürfnissen der Zeit folgend zu-, umund eingebaut worden sind. Struktureller Schwachpunkt des Hauses ist die durch diese verschiedenen Bauphasen entstandene unübersichtliche, fast labyrinthartige und unvollständige Erschliessung. Wie die Resultate des Studienauftrags gezeigt haben, besteht unabhängig von der Art einer neuen Nutzung und der geforderten Behebung der Missstände bezüglich Behindertengängigkeit und Brandschutz grundsätzlicher Handlungsbedarf. Nicht nur die vertikale Erschliessung ist zu ergänzen und anzupassen, die Geschosse müssen auch horizontal durchgängig gemacht und besser an die Zugänge angebunden werden. Die neue Erschliessungsstruktur sieht nebst den beiden (teils zu erneuernden) Treppentürmen einen Aufzug im Innern an der Nahtstelle der beiden Gebäudeteile vor, da nur so alle unterschiedlichen Ebenen überhaupt erschlossen werden können. Auch horizontal wird jedes Geschoss dank Durchbrüchen durchgängig begehbar. Mit diesen bei-

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den Massnahmen wird die Erschliessung klar und übersichtlich, die Räume werden dadurch teils erst richtig und zudem flexibel nutzbar. Das Haus wird als Ganzes erlebbar, nicht nur für die neuen Benutzerinnen und Benutzer, sondern auch für uns Maienfelderinnen und Maienfelder und für unsere Gäste, denn das Rathaus soll auch, ergänzt mit Neuem, das Haus der Bürgerinnen und Bürger bleiben. Das Erdgeschoss steht für alle offen. Der grosse Gewölberaum zwischen den beiden Zugängen ist Bindeglied und für beide Seiten da. Dennoch hat jeder seine „Adresse“: Bildung links, Maienfelderinnen und Maienfelder, Bürgerinnen und Bürger rechts. Am offenen Eingang befinden sich auch gemeinsame Toilettenanlagen und neu ein Zugang zum Pfandgraben. Mit diesem Eingangsbereich kann das repräsentative Hauptgeschoss mit dem schönen Saal und der Ratsstube entlastet und aufgewertet werden. Ein festes, direkt am Aufzug gelegenes Office und das freigeräumte Gewölbe vor dem Saal ermöglichen die Durchführung auch grösserer Veranstaltungen. Die Publikumsräume der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz liegen im Zwischengeschoss (ehemalige Archive), die Studienräume ruhig in den beiden obersten Ebenen (ehemalige Kanzlei und Dachgeschoss). Diese drei Ebenen sind so erschlossen und strukturiert, dass sie sich unabhängig voneinander nutzen lassen. Parallel zur Erschliessung wird auch die Haustechnik (Sanitär, Lüftung, Elektroinstallationen) komplett erneuert bzw. ergänzt (Heizung) und den neuen Bedürfnissen angepasst (Medien/Kommunikation, Beleuchtung etc.). Statische Verstärkungen einzelner Decken sind ebenso notwendig wie die Überprüfung der Erdbebensicherheit. Eine bessere Dämmung des Daches und der Wände in den oberen Geschossen berücksichtigen die energetischen Zielsetzungen und erhöhen den Nutzungskomfort. Unnötiges wird rückgebaut und Neues dem ehrwürdigen Haus entsprechend mit soliden und langlebigen Konstruktionen und Materialien ergänzt. Weiter sind kleinere Restaurierungsarbeiten an den Fassaden vorgesehen. Der Vorbereich zum Städtliplatz wird seine repräsentative Funktion behalten. Das rückwärtige Areal im vor der ehemaligen Stadtmauer liegenden Graben ist neu auch vom offenen Eingangsbereich aus zugänglich. Das Rathaus ist Teil des Städtchens und soll auch eine die Stadt als Ganzes stärkende Ausstrahlung entfalten können. Mit der bewussten Pflege der althergebrachten repräsentativen Funktion ergibt sich ein ausgewogenes Verhältnis zur neuen Nutzung. Besonderes An der Gemeindeversammlung vom 09.12.2014 wurde der Umnutzung des Rathauses zu einem Kompetenzzentrum für Gestaltung der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz und einem Projektierungskredit von Fr. 350‘000.00 sowie dem Projekt und Kredit für die Eindeckung Giessen und der Neugestaltung Parkplatz Insel inkl. flankierenden Massnahmen mit grossem Mehr zugestimmt. Bei den flankierenden Massnahmen handelte es sich unter anderem um die Regelung der Parkplätze mit dem Medical Center Maienfeld, die Nutzung der zusätzlichen Fläche unter der Überführung und die Regelung bzw. Zurverfügungstellung von Parkplätzen zu

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Gunsten der Studierenden der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz im Raum Bahnhof. Die Arbeiten konnten bis Ende Dezember 2015 abgeschlossen werden. Wie an der Gemeindeversammlung orientiert, stehen diese Parkplätze auch den Studierenden der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz zur Verfügung. Die Zuweisung erfolgt mit Parkkarten. Das Parkieren der Studierenden der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz ist ausschliesslich nur auf den zugewiesenen Parkplätzen erlaubt. Die Distanz zum Rathaus beträgt ca. 400 m, also ca. vier Gehminuten. Der Stadtrat hat dieser Regelung nach Absprache mit der ibW Höhere Fachschule Südostschweiz zugestimmt. Da die Bürgergemeinde auch künftig die öffentlichen Räume des Rathauses gratis nutzen kann und ebenfalls von den Investitionen in den öffentlichen Bereich profitiert, hat der Stadtrat den Bürgerrat ersucht, sich an den Umbaukosten zu beteiligen. Der Bürgerrat hat sich an mehreren Sitzungen mit dieser Angelegenheit befasst und im Grundsatz einer Kostenbeteiligung unter Vorbehalt der Genehmigung der Bürgerversammlung vom 12.09.2016 zugestimmt. An der Sitzung vom 14.04.2016 wurde was folgt beschlossen: Der Bürgerrat beantragt der Bürgerversammlung vom 12.09.2016, sich an den Kosten für die Sanierung und den Umbau des Rathauses mit einem „à-fonds-perdu“-Beitrag von Fr. 300‘000.00 sowie einem zinslosen Darlehen von Fr. 200‘000.00 (Laufzeit 20 Jahre) zu beteiligen. Stadtpräsident Max Leuener stellt der Gemeindeversammlung das Projekt Umnutzung und Sanierung Rathaus mittels PowerPoint-Präsentation vor. Diskussion: Herr … verweist einleitend auf die Gemeindeversammlung vom Dezember 2014, an welcher über den Projektierungskredit für die Umnutzung und Sanierung des Rathauses abgestimmt wurde. Damals wurde seitens des Stadtrates mitgeteilt, dass mit Kosten für die Umnutzung und Sanierung des Rathauses von rund 3,2 Mio. Franken gerechnet werden muss. Herr … hat bereits an der besagten Gemeindeversammlung prognostiziert, dass mit Kosten von 4 bis 5 Mio. Franken für die Projektrealisierung zu rechnen ist. Gemäss den nun vorliegenden Unterlagen und dem Antrag des Stadtrates erweist sich die damalige Prognose als richtig. Herr … ist der Auffassung, dass die Prioritäten vom Stadtrat nicht richtig gesetzt werden. Seiner Meinung nach drängen sich, insbesondere auch aufgrund der nach wie vor regen Bautätigkeit, Investitionen in anderen Bereichen, wie Schulraumerweiterung, auf. Weiter findet es Herr … nicht richtig, dass sich die Bürgergemeinde Maienfeld an den Umbaukosten des Rathauses finanziell beteiligen soll. Schlussendlich wird auch die geplante Parkierungsregelung kritisiert. Herr … vertritt die Auffassung, dass der Stadt-

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rat seine Hausaufgaben nicht gemacht hat und das Projekt Umnutzung und Sanierung Rathaus in der vorliegenden Form abzulehnen ist. Stadtpräsident Max Leuener verweist auf die Botschaft zur heutigen Gemeindeversammlung. Darin werden die Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung von 3,2 Mio. Franken, so wie sie an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2014 bekannt gegeben wurde, erklärt. Im Wesentlichen liegt der Grund für die Mehrkosten am besseren Nutzungs- und Erschliessungskonzept sowie an den zusätzlichen Investitionen für den Ausbau, welcher alleinig der öffentlichen Hand zugutekommt. Zudem wird das Rathaus behindertengerecht ausgebaut. Bezüglich Kostenbeteiligung der Bürgergemeinde Maienfeld wird darauf hingewiesen, dass der diesbezügliche Entscheid im September 2016 von der Bürgergemeinde zu fällen ist. Im Zusammenhang mit der notwendigen Schulraumerweiterung wird auf die kürzlich vom Stadtrat verabschiedete Finanzplanung der Stadt Maienfeld verwiesen. Diese zeigt auf, dass die anstehenden grösseren Investitionen wie Umnutzung Rathaus, Neubau Grundwasserpumpwerk und Schulraumerweiterung für den Finanzhaushalt der Stadt Maienfeld verkraftbar sind. Die Diskussion wird weiter nicht benutzt. Der Stadtrat beantragt der Gemeindeversammlung, das Projekt Umnutzung und Sanierung Rathaus zu genehmigen und dem benötigten Bruttokredit von Fr. 5‘350‘000.00 (inkl. MwSt) zuzustimmen. Abstimmung: Dem Antrag des Stadtrates wird mit 81 zu 9 Stimmen zugestimmt.

Traktandum 4 Neubau Grundwasserpumpwerk Maienfeld, Projekt- und Kreditgenehmigung und Genehmigung des Baurechtsvertrages zwischen der Bürgergemeinde Maienfeld und der Stadt Maienfeld betr. Baurechtsgrundstück in den Bürgerlösern (Bürgergütern) Referent: Stadtpräsident Max Leuener. Allgemeines Die Stadt Maienfeld nutzt für die Trinkwasserversorgung hauptsächlich die Quellen im Gebiet Gleggtobel. Namentlich sind dies die obere und untere Poiquelle, die Grottaquelle, die Stadtquelle, die Falknisquelle sowie die Flussquelle. Vertraglich geregelt ist zudem das Recht der Gemeinde Fläsch, aus den Quellen „Fluss“ und „Falknis“ Wasser zu beziehen. Das Wasserbezugsrecht erstreckt sich auf den hälftigen Wasseranfall (hälftige Schüttung) je Quelle. Die Quellen im Gleggtobel liegen hauptsächlich im Bereich des Gehängeschuttes der Gleggwand. Einzelne Grossereignisse wie Hitze- und Trockenperioden 2003, 2014 und

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2015 sowie Starkniederschläge im 1999, 2000, 2006 und auch im 2013 haben in diesem relativ instabilen Gefüge starke Veränderungen hervorgerufen, welche für unsere Quellen eine weitere Gefahr darstellen. Zusätzlich wurde in den Jahren 2013 und 2014 die obere Poiquelle zweimal durch einen Murgang überdeckt und wir hatten keinen Zugang mehr zu der wichtigsten Quelle. Im Jahr 2015 konnten wir mit grossem Aufwand die Quelle wieder frei zugänglich machen. Die Beobachtungen der letzten Jahre zeigen auf, dass im Quellgebiet weiterhin starke Veränderungen und Verschiebungen stattfinden. Ausgangslage Diese negative Entwicklung hat den Stadtrat veranlasst, das Quellgebiet Gleggtobel auf seine hydrogeologischen Aspekte hin zu prüfen. Verschiedene Lösungsansätze wurden einander gegenübergestellt und die Prioritäten betreffend weiterem Vorgehen im Jahr 2009 wie folgt festgelegt:  Einbau einer Ultrafiltrationsanlage im Reservoir Wissmürli.  Neubau einer Grundwasserpumpanlage in den Bürgerlösern (Bürgergütern).  Sanierung einzelner Quellen. Weiter wurde darauf hingewiesen, dass unter der Annahme der üblichen Nutzungsdauer von Wasserversorgungsanlagen davon auszugehen ist, dass die Quellfassungen, das Grundwasserpumpwerk Industrie sowie das Reservoir Bündte in den nächsten 10 Jahren ihre Nutzungsdauer erreicht haben. Insbesondere das Grundwasserpumpwerk Industrie muss ersetzt werden. Weiteres Vorgehen Das bestehende Grundwasserpumpwerk in der Industrie entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Der Standort des Grundwasserpumpwerkes inmitten der Industrie Maienfeld erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Schutzzonenverordnung (Grundwasserschutzzone) nicht mehr. Die Leistung (Minutenliter) bzw. die notwendige Druckerzeugung für das bestehende Leitungsnetz ist ungenügend. So kann die Wasserversorgung in den oberen Stadtteilen nicht gewährleistet werden, wenn ausserordentliche Vorkommnisse und Verhältnisse in den Quellfassungen / Quellgebieten eintreten. Zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung mit dem Lebensmittel Wasser braucht es ein neues Grundwasserpumpwerk. Wie vom Stadtrat festgelegt und eingangs erwähnt, steht nun mit dem Neubau eines Grundwasserpumpwerkes die zweite Ausbauetappe zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Stadt an. Mit diesem Neubau in den Bürgerlösern (Bürgergütern) kann die Trink- und Löschwasserversorgung im Stadtgebiet für die nächsten ca. 50 Jahre sichergestellt werden, auch wenn die Wasserversorgung aus den Quellgebieten zeitweise oder permanent unterbrochen ist.

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Beteiligung Bürgergemeinde Der Bürgerrat hat unter Vorbehalt der Genehmigung der Bürgerversammlung vom 12.09.2016 beschlossen, in den gesamten Bürgerlösern (Rieter bis Neutratt inkl. Gebiet „Römerbrüggli“) eine Bewässerungsanlage zu erstellen. Der Stadt- und der Bürgerrat sind der Meinung, dass eine Mitbenutzung des Grundwasserpumpwerkes für die landwirtschaftliche Bewässerung Sinn macht (Kostenoptimierung, Betrieb und Unterhalt). Der Stadtrat hat zu diesem Zweck mit dem Bürgerrat einen Baurechtsvertrag sowie eine vertragliche Regelung für die Gewährung der notwendigen Durchleitungsrechte zwischen der Bürgergemeinde Maienfeld und der Stadt Maienfeld für die Erstellung und den Betrieb eines Grundwasserpumpwerkes in den Bürgerlösern vereinbart, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung bzw. die Bürgerversammlung. Der Bürgerrat hat beschlossen, an der Bürgerversammlung vom 12.09.2016 unter anderem einen Grundsatzentscheid sowie den Projektierungskredit für eine Bewässerungsanlage in den Bürgerlösern einzuholen. Projektbeschrieb Das Projekt Neubau Grundwasserpumpwerk Bürgerlöser ist der zweite Ausbauschritt der im 2009 durch den Stadtrat beschlossenen Massnahmen zur Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung in der Stadt Maienfeld. Mit dem Neubau des Grundwasserpumpwerks in den Bürgerlösern (Bürgergütern) kann die Trink- und Löschwasserversorgung im Stadtgebiet bis zur dritten Druckstufe (Reservoir Bündte) für die nächsten ca. 50 Jahre sichergestellt werden, auch wenn die Wasserversorgung aus den Quellgebieten zeitweise oder permanent unterbrochen sein sollte. Für den dritten und letzten Ausbauschritt ist vor der Sanierung der Quellen die Überprüfung des Druckzonenabschnittes 3 bis 1 (Reservoir Bündte bis Wissmürli) anzugehen, das heisst sicherzustellen, dass die notwendige Wassermenge ins Reservoir Wissmürli befördert werden kann. Bedürfnisse Damit die Wasserversorgung der Stadt Maienfeld bei einem Ausfall der Quellwasserversorgung jederzeit vollumfänglich aufrechterhalten werden kann, wird das Grundwasserpumpwerk für eine Vollversorgung ausgelegt. Die maximale Bedarfsmenge der Stadt beträgt bis zu 3'200 m3 / Tag. Die vorgesehenen Förderleistung von 4‘000 Minutenliter wird in 13 Stunden Pumpbetrieb erreicht. Für eine zukünftige Entwicklung des Wasserverbrauches stehen damit noch Reserven (max. 11 Stunden Förderbetrieb pro Tag) zur Verfügung. Zusätzlich will die Bürgergemeinde für die Bewässerung der Bürgerlöser Wasser ab dem Grundwasserpumpwerk beziehen. Die maximale Bezugsmenge für die Bewässerung beträgt ebenfalls 4‘000 Minutenliter.

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Konzept Grundwasserpumpwerk Es werden zwei Grundwasserbrunnen mit einem möglichst grossen Abstand (ca. 15 m) erstellt. Die Pumpversuche haben aufgezeigt, dass ausreichend Grundwasser gefördert werden kann. Gemäss Festlegung muss jeder Brunnen den gesamten Wasserbedarf der Stadt Maienfeld decken können. Die Vollversorgung bedingt den Bau von zwei Brunnen, die unabhängig voneinander betrieben werden können. Nur so ist die Versorgung bei Ausfall des einen Brunnens (Inspektion des Brunnens, Reparaturen, Reaktivierungen) gewährleistet. Weiter muss jeder Brunnen mit zwei Unterwassermotorpumpen ausgerüstet werden, da eine Pumpe jederzeit und ohne Vorwarnung ausfallen kann. Die vier Pumpen werden so ausgelegt, dass jede Pumpe alleine den gesamten Wasserbedarf der Stadt Maienfeld decken kann, also auf 4‘000 Minutenliter. Die vier Pumpen kommen im automatisierten Wechselbetrieb zum Einsatz. Aufgrund der gewählten und oben beschriebenen Parameter erhält man eine sehr hohe Versorgungssicherheit. Kosten Die Kosten für die Umsetzung des Projekts Neubau Grundwasserpumpwerk in den Bürgerlösern sind mit CHF 2‘500‘000.00 (inkl. MwSt) veranschlagt. An den anrechenbaren Kosten beteiligt sich die GVG (Gebäudeversicherung Graubünden) mit max. 15%. Stadtpräsident Max Leuener stellt der Gemeindeversammlung das Projekt Neubau Grundwasserpumpwerk Maienfeld mittels PowerPoint-Präsentation vor. Die Diskussion wird nicht benutzt. Der Stadtrat beantragt der Gemeindeversammlung, das vorliegende Projekt Neubau Grundwasserpumpwerk in den Bürgerlösern zu genehmigen und dem benötigten Bruttokredit von Fr. 2‘500‘000.00 (inkl. MwSt) zuzustimmen. Weiter beantragt der Stadtrat, den Baurechtsvertrag sowie die vertraglichen Regelung für die Gewährung der notwendigen Durchleitungsrechte zwischen der Bürgergemeinde Maienfeld und der Stadt Maienfeld für die Erstellung und den Betrieb eines Grundwasserpumpwerkes in den Bürgerlösern zu genehmigen. Abstimmung: Dem Antrag 1 des Stadtrates wird mit 100 zu 0 Stimmen und dem Antrag 2 des Stadtrates wird mit 98 zu 0 Stimmen zugestimmt. Die Zustimmung zum Antrag 2 erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung des Baurechtsvertrages durch die Bürgerversammlung.

Traktandum 5 Sanierung und Entwässerung Verbindungsstrasse sowie Parkierungsregelung Rossriet unter dem Kanal, Projekt- und Kreditgenehmigung Referent: Stadtrat Johannes Engewald.

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Allgemeines Unterhalb des Naturschutzgebietes Siechenstauden, zwischen der Wiesenstrasse und der Selfirüfe, verläuft die Erschliessungstrasse zur Reithalle und dem Panxhof. Der Strassenteil zwischen der Wiesenstrasse und der Brücke (Selfirüfe) muss neu erstellt werden. Weiter benötigt das Reitsportzentrum eine Parkierungsanlage für die Fahrzeuge der Teilnehmer an den Pferdesportveranstaltungen. Im Zuge der abgeschlossenen Ortsplanungsrevision 2015 wurde entlang des zu sanierenden Strassenabschnittes eine Parkierungsfläche für die Pferdesportveranstaltungen ausgeschieden. Das Gesamtprojekt wird in drei Teilprojekte bestehend aus der Entwässerung, dem Strassenneubau und der Parkierung für Pferdesportveranstaltungen gegliedert. Die Kosten werden ebenfalls gesplittet (Strasse zu 100% Stadt abzüglich Kantonsbeitrag in Höhe von pauschal Fr. 40‘000.00 für die Entwässerung. Die Parkierungsanlage zu 100% Reitverein Falknis). Es muss davon ausgegangen werden, dass vor den Bauarbeiten die bestehende Vernässung mit Sofortmassnahmen behoben werden muss. Die definitiven Massnahmen im Naturschutzgebiet werden in einem separaten Projekt und Verfahren geplant, bewilligt und umgesetzt. Entwässerung Entlang der Strasse wird eine Strassenentwässerung zwischen dem Damm des Naturschutzgebietes und der neuen Strasse realisiert. Das Oberflächenwasser wird über eine konventionelle Sickerleitung mit Durchmesser 20 cm abgeführt und mit einer Sickerkies- und Bollensteinpackung zugedeckt. Die Ableitung von ca. 250 m führt das Wasser direkt in den Vorfluter, über der Hochwasserlinie zurück. Strassensanierung Da der Zustand des bestehenden Belages sowie die Senkungen im Belag eine Teilsanierung nicht zulassen, wird der ganze Strassenkörper (inkl. Belag) komplett erneuert. Das Längsgefälle wird nicht verändert, das Quergefälle der Strasse jedoch neu auf bergwärts gedreht. Nach dem Einlenker von der Wiesenstrasse und vor der Brücke (Selfirüfe) wird die Strassenbreite auf 5.00 m verbreitert, damit eine Ausweichmöglichkeit entsteht. Im Normalfall beträgt die neue Strassenbreite 3.50 m. Parkierung für Pferdesportveranstaltung Siechenstauden Auf einer Fläche von ca. 9‘000 m² wird ein sogenannter Schotterrasenplatz erstellt. Für die Erstellung der Parkfläche wird der Humus ausgehoben, abgeführt und der Untergrund verdichtet. Danach wird eine Trennfolie als Grundlage und eine Trennschicht zwischen Untergrund und Platzaufbau eingebaut. Im Anschluss daran wird in verschiedenen Schichten der Platzaufbau erstellt sowie eine spezielle Mehrfachsaat eingebracht. Um die Parkierungsfläche einerseits korrekt zu entwässern und andererseits eine Trennung zum Ackerland herzustellen, wird dazwischen ein Sickergraben ausgehoben, welcher mit einer Sickerpackung ausgestattet wird.

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Kosten Mit der Realisierung der Entwässerungsanlage, der Strassensanierung sowie der Erstellung der Parkierungsfläche für Pferdesportveranstaltungen (Finanzierung 100% Reitverein Falknis) können drei Teilprojekte in einem Gesamtprojekt vereint, bewilligt und umgesetzt werden. Die Kosten für die Parkierungsanlage von Fr. 250‘000.00 werden zu 100% vom Reitverein Falknis übernommen. Stadtrat Johannes Engewald stellt der Gemeindeversammlung das Projekt Sanierung und Entwässerung Verbindungsstrasse sowie Parkierungsregelung Rossriet unter dem Kanal mittels PowerPoint-Präsentation vor. Als Ergänzung teilt Stadtpräsident Max Leuener mit, dass im Zusammenhang mit der permanenten Durchnässung des Dammes infolge der Biberaktivitäten derzeit Sofortmassnahmen umgesetzt werden. Diskussion: Aus der Versammlungsmitte wird angefragt, wem das Land für die geplante Parkierungsanlage gehört und ob Gebühren erhoben werden. Stadtpräsident Max Leuener erklärt, dass das besagte Land der Stadt Maienfeld gehört und die Landbeanspruchung für die neue Parkierungsanlage in Absprache und im Einverständnis mit dem bisherigen Pächter erfolgt. Im Dienstbarkeitsvertrag und Nachtrag II zum bestehenden Baurechtsvertrag zwischen der Stadt Maienfeld und dem Reitverein Falknis ist der Reitverein Falknis verpflichtet, ein Reglement über die Parkplatzbenutzung sowie für den baulichen und betrieblichen Unterhalt zu erlassen. Weiter ist der Reitverein Falknis gemäss Baurechtsvertrag verpflichtet, für die Landbeanspruchung einen jährlichen Baurechtszins zu bezahlen. Die Diskussion wird weiter nicht benutzt. Der Stadtrat beantragt der Gemeindeversammlung, das vorliegende Projekt Sanierung und Entwässerung Verbindungsstrasse sowie Parkierungsregelung Rossriet unter dem Kanal zu genehmigen und dem benötigten Kredit von Fr. 350‘000.00 (inkl. MwSt) zuzustimmen. Abstimmung: Dem Antrag des Stadtrates wird mit 98 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Traktandum 6 Anschluss Landquart Ost, Projekte Langsamverkehr und Bypass N28 (Fuss- und Radweg), Kreditgenehmigung Referent: Stadtrat Johannes Engewald. Allgemeines

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Der Anschluss Landquart der Nationalstrassen N13 und N28 ist schon lange stark belastet. Um dem heutigen und zukünftigen Verkehrsaufkommen gerecht zu werden und den Langsamverkehr sicherer zu führen, wurden beim Kreisel Ost verschiedene provisorische verkehrstechnische Massnahmen ergriffen. Als Sofortmassnahme für die Verbesserung des Verkehrsflusses wurden im Jahr 2010 ein provisorischer Kurz-Bypass für die Rechtsabbieger „Prättigau“ N28 beim Kreisel Ost sowie eine provisorische Radwegüberführung der Industriestrasse mit Anschluss an das bestehende Radwegnetz realisiert. Aufgrund des geplanten Ausbaus der provisorischen Radwegüberführung der Industriestrasse durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA), hat sich das Tiefbauamt Graubünden dazu entschlossen, die bestehende Radroute 21 in diesem Abschnitt neu zu planen. Erläuterung des Projekts Vorgesehen ist eine neue, permanente Radwegüberführung entlang der Industriestrasse. Der Projektperimeter ASTRA umfasst beim Langsamverkehr die Überführung des Fuss- und Radweges mit Anpassungen an die bestehende Wegführung. Um Synergien bei der Planung und Realisierung nutzen zu können, wurde die Anpassung des Fussund Radweges zwischen dem Kreisel Ost und dem Bahnhof Landquart in die Planung miteinbezogen. Das Projekt sieht vor, neben dem Bau der Radwegüberführung Kreisel Anschluss Ost, aus der Verlängerung der bereits bestehenden Verbindung Radwegroute 2 ab dem Outlet Landquart parallel zur Industriestrasse, den Langsamverkehr an den bestehenden Anschluss zu führen. Zudem wird die bestehende Unterquerung der SBB angehoben. Mit dieser Variante kann eine direkte Linienführung attraktiv für den Langsamverkehr realisiert werden. Diese Variante ist im regionalen Richtplan, Subregion Bündner Rheintal 2010, enthalten und im Agglomerationsprogramm unter der Massnahme 101 aufgeführt. Kosten Die Gesamtkosten der „neuen Radwegverbindung“ (ab Profil Nr. 148.00), der „Radwegbrücke Landquart“ und des „Radwegs Unterquerung SBB“ betragen gemäss Kostenvoranschlag Fr. 1‘686‘000.00. Nach Abzug des Beitrags aus dem Agglomerationsprogramm (Fr. 615‘000.00) resultieren Restkosten von Fr. 1‘071‘000.00. An diesen anrechenbaren Kosten beteiligt sich der Kanton mit 79.9%, max. Fr. 856‘000.00. Die Restkosten von Fr. 215‘000.00 verbleiben anteilsmässig den Gemeinden Landquart (Fr. 100‘000.00), Maienfeld (Fr. 100‘000.00) und Malans (Fr. 15‘000.00). Stadtrat Johannes Engewald stellt der Gemeindeversammlung das Traktandum Kreditbegehren Anschluss Landquart Ost, Projekte Langsamverkehr und Bypass N28 (Fussund Radweg) mittels PowerPoint-Präsentation vor. Die Diskussion wird nicht benutzt. Der Stadtrat beantragt der Gemeindeversammlung, dem Kreditbegehren in Höhe von Fr. 100‘000.00 (inkl. MwSt) für den Anschluss Landquart Ost, Projekte Langsamverkehr und Bypass N28 (Fuss- und Radweg) zuzustimmen.

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Abstimmung: Dem Antrag des Stadtrates wird mit 98 zu 0 Stimmen zugestimmt.

Traktandum 7 Mitteilungen Einleitend orientiert Stadtpräsident Max Leuener über die laufenden Verhandlungen bezüglich der künftigen Erschliessung des Industriegebietes Neugut. Weiter wird mitgeteilt, dass die nächste Gemeindeversammlung am Montag, 12.12.2016 stattfinden wird. Zudem orientiert Stadtpräsident Max Leuener über den Stand der Arbeiten bezüglich Aufweitung Alpenrhein Maienfeld / Bad Ragaz. Derzeit werden Studien zu den Themen Geschiebehaushalt und Grundwasser erarbeitet. Schlussendlich verweist Stadtpräsident Max Leuener auf die rege Bautätigkeit im Bereich Tiefbau auf Gebiet der Stadt Maienfeld. Insbesondere wird die Kantonsstrasse von der Landstrasse ab Falknisstrasse bis zum Aeuli / Stutz und Städtliplatz inkl. Graben- und Skaletterstrasse in den nächsten 3 Jahren vom kantonalen Tiefbauamt Graubünden saniert. Bei dieser Gelegenheit dankt Stadtpräsident Max Leuener der Einwohnerschaft für das Verständnis.

Traktandum 8 Umfrage Dieses Traktandum wird nicht benutzt. Stadtpräsident Max Leuener kann damit die Gemeindeversammlung mit dem besten Dank fürs Erscheinen um 21.15 Uhr schliessen.

Der Stadtpräsident

Der Stadtschreiber

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