Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni Gemeindeversammlung

439 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016 Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 8. Juni 2016, 20.00 - 21.15 Uhr in der Wylandhalle,...
Author: Britta Krämer
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439 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 8. Juni 2016, 20.00 - 21.15 Uhr in der Wylandhalle, Dorfstrasse 41, 8444 Henggart

Vorsitz:

Hans Bichsel, Gemeindepräsident

Protokoll:

Hanspeter Fausch, Gemeindeschreiber

Um 20.00 Uhr eröffnet Gemeindepräsident Hans Bichsel die Gemeindeversammlung und begrüsst alle Stimmberechtigten im Namen des Gemeinderates. Zusätzlich begrüsst er die antragstellenden Behörden (Schulpflege und RPK) und den Präsidenten der evang.-reformierten Kirchgemeinde, Ernst Itten sowie die Pressevertreter Markus Brupbacher vom Landboten, Daniel Lüthi vom Stadtanzeiger und gleichzeitig für die Schaffhauser Nachrichten sowie Jaron Kesper von der Andelfinger Zeitung sowie alle weiteren Gäste. Gemeindepräsident Hans Bichsel stellt fest, dass die Einladung zur Gemeindeversammlung rechtzeitig in den Bekanntmachungen vom 29. April 2016 publiziert wurde und eine Weisungsbroschüre in alle Haushaltungen verteilt wurde. Die zugehörigen Akten konnten während der gesetzlichen Frist von vierzehn Tagen vom 25. Mai 2016 bis heute auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Präsident stellt die Fragen an die Versammlung, ob das Stimmrecht eines Anwesenden, abgesehen von Gemeindeschreiber Hanspeter Fausch, Finanzverwalter Martin Vetterli, den Pressevertretern und den weiteren Gästen, die bereits in der ersten Reihe bzw. am Pressetisch Platz genommen haben, angezweifelt werde oder ob noch mehr nicht stimmberechtigte Personen anwesend seien. Weiter stellt Gemeindepräsident Hans Bichsel fest, dass das Stimmregister aufliegt und weist auf Antragsrecht, Anfragerecht, Protokoll und Rechtsmittel hin.

440 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Traktandum 1 Wahl der Stimmenzähler _____________________________________________________________________________

Als Stimmenzähler stellen sich folgende Stimmberechtigte zur Verfügung und werden von der Versammlung gewählt: - Hans Ulrich Wegmann, Ifang 23 , 8444 Henggart - Verena Schaub, Hinterdorfstrasse 2, 8444 Henggart Die Zählung durch die Stimmenzähler ergibt, dass 66 Stimmberechtigte und 5 Nichtstimmberechtigte anwesend sind. Das absolute Mehr liegt bei 34 Stimmen.

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441 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Traktandum 2a Einbürgerungsgesuch von Giuseppe Infantino, von Italien, wohnhaft Ackerstrasse 1a _____________________________________________________________________________ ANTRAG Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2016 beschliesst auf Antrag des Gemeinderates, gestützt auf Art. 14 Ziff. 11 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006: 1.

Aufgrund des Einbürgerungsgesuches vom 14. Mai 2015, welches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, formell geprüft und am 7. Oktober 2015 dem Gemeinderat übermittelt wurde, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Henggart aufgenommen: Infantino Giuseppe, geb. 17. Oktober 1964, von Italien, wohnhaft an der Ackerstrasse 1a in Henggart

2.

Die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde gemäss Art. 14 Ziff. 12 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 beträgt Fr. 500.--.

3. Die Erteilung des Kantons- und Bundesbürgerrechts bleibt vorbehalten. _____________________________________________________________________________ Das Gemeindeamt des Kantons Zürich überwies am 7. Oktober 2015 das Einbürgerungsgesuch von Giuseppe Infantino, geb. 17. Oktober 1964, von Italien, wohnhaft an der Ackerstrasse 1a in Henggart. Dem Einbürgerungsgesuch kann entnommen werden, dass Herr Infantino per 1. Oktober 2001 mit seiner Familie von Neftenbach zugezogen ist. Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz BüG 141.0) können Ausländer das Gesuch um Einbürgerung stellen, wenn sie 12 Jahre in der Schweiz Wohnsitz begründet haben. Diese Bedingungen wie auch die gesetzliche Mindestwohnsitzdauer von zwei Jahren in der Gemeinde Henggart sind erfüllt. Da Herr Infantino weder in der Schweiz geboren wurde, noch zwischen 16 und 25 Jahre alt ist, hat er keinen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung. Gemäss Art. 14 Ziffer 11 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 steht es deshalb der Gemeindeversammlung zu, das Gemeindebürgerrecht zu erteilen, da für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht. Die Versammlung kann die Aufnahme ausländischer Gesuchsteller mit Geburtsort im Ausland mit Begründung ablehnen (§ 29a Kantonale Bürgerrechtsverordnung 141.11). Der Entscheid ist jedoch weiterziehbar bezüglich der Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften und des übergeordneten Rechts (§ 151 Gemeindegesetz).

442 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Laut Auszug aus dem schweizerischen Strafregister ist Giuseppe Infantino in diesem nicht verzeichnet. Das Amt für Justizvollzug bestätigt zudem, dass auch keine Strafuntersuchung verzeichnet ist. Gemäss Betreibungsauskunft sind in den letzten fünf Jahren keine Betreibungen angehoben und keine Verlustscheine ausgestellt worden. Herr Infantino möchte sich in der Schweiz einbürgern lassen, weil er sich hier wohl fühlt und die Schweiz als seine Heimat betrachtet. Die übrigen Familienmitglieder verfügen bereits über das Schweizerbürgerrecht. Aufgrund der Akten und der gemeinderätlichen Beurteilung erfüllt Herr Infantino die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb der Gemeindeversammlung, dem Gesuch zuzustimmen und Giuseppe Infantino ins Bürgerrecht der Gemeinde Henggart aufzunehmen.

Diskussion Es werden keine Wortmeldungen verlangt.

Abstimmung Der Antrag auf Aufnahme von Giuseppe Infantino in das Bürgerrecht der Gemeinde Henggart wird ohne Gegenstimme angenommen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

Aufgrund des Einbürgerungsgesuches vom 14. Mai 2015, welches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, formell geprüft und am 7. Oktober 2015 dem Gemeinderat übermittelt wurde, wird in das Bürgerrecht der Gemeinde Henggart aufgenommen: Infantino Giuseppe, geb. 17. Oktober 1964, von Italien, wohnhaft an der Ackerstrasse 1a in Henggart

2.

Die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde gemäss Art. 14 Ziff. 12 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 beträgt Fr. 500.--.

3.

Die Erteilung des Kantons- und Bundesbürgerrechts bleibt vorbehalten.

443 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Traktandum 2b Einbürgerungsgesuch von Kai Uwe Leonhardt und Ulrike Elisabeth Leonhardt geb. Seel, beide von Deutschland, wohnhaft Seewadelstrasse 23 ______________________________________________________________________________ ANTRAG Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2016 beschliesst auf Antrag des Gemeinderates, gestützt auf Art. 14 Ziff. 11 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006: 1.

Aufgrund des Einbürgerungsgesuches vom 4. Januar 2016, welches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, formell geprüft und am 31. März 2016 dem Gemeinderat übermittelt wurde, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Henggart aufgenommen: - Leonhardt Kai Uwe, geb. 4. Juli 1962 und - Leonhardt geb. Seel, Ulrike Elisabeth, geb. 23. Mai 1964, beide von Deutschland, wohnhaft an der Seewadelstrasse 23 in Henggart

2.

Die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde gemäss Art. 14 Ziff. 12 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 beträgt Fr. 500.-- je erwachsene Person.

3. Die Erteilung des Kantons- und Bundesbürgerrechts bleibt vorbehalten. _________________________________________________________________________

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich überwies am 31. März 2016 das Einbürgerungsgesuch von Kai Uwe Leonhardt, geb. 4. Juli 1962 und seiner Ehefrau Ulrike Elisabeth Leonhardt geb. Seel, geb. 23. Mai 1964, beide von Deutschland, wohnhaft an der Seewadelstrasse 23 in Henggart. Dem Einbürgerungsgesuch kann entnommen werden, dass Herr und Frau Leonhardt per 12. Juni 2001 von Zürich zugezogen sind. Gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz BüG 141.0) können Ausländer das Gesuch um Einbürgerung stellen, wenn sie 12 Jahre in der Schweiz Wohnsitz begründet haben. Diese Bedingungen wie auch die gesetzliche Mindestwohnsitzdauer von zwei Jahren in der Gemeinde Henggart sind erfüllt. Da Herr und Frau Leonhardt weder in der Schweiz geboren wurden, noch zwischen 16 und 25 Jahre alt sind, haben sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Einbürgerung. Gemäss Art. 14 Ziffer 11 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 steht es deshalb der Gemeindeversammlung zu, das Gemeindebürgerrecht zu erteilen, da für die Gemeinde keine Pflicht zur Aufnahme besteht.

444 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Die Versammlung kann die Aufnahme ausländischer Gesuchsteller mit Geburtsort im Ausland mit Begründung ablehnen (§ 29a Kantonale Bürgerrechtsverordnung 141.11). Der Entscheid ist jedoch weiterziehbar bezüglich der Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften und des übergeordneten Rechts (§ 151 Gemeindegesetz). Laut Auszug aus dem schweizerischen Strafregister sind Kai Uwe und Ulrike Elisabeth Leonhardt in diesem nicht verzeichnet. Das Amt für Justizvollzug bestätigt zudem, dass gegen sie beide keine Strafuntersuchung verzeichnet ist. Gemäss Betreibungsauskunft sind in den letzten fünf Jahren keine Betreibungen angehoben und keine Verlustscheine ausgestellt worden. Herr und Frau Leonhardt möchten sich in der Schweiz einbürgern lassen, weil sie sich hier wohl fühlen und die Schweiz als ihre Heimat betrachten. Aufgrund der Akten und der gemeinderätlichen Beurteilung erfüllen Herr und Frau Leonhardt die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Der Gemeinderat empfiehlt deshalb der Gemeindeversammlung, dem Gesuch zuzustimmen und das Ehepaar ins Bürgerrecht der Gemeinde Henggart aufzunehmen.

Diskussion Walter Wipf empfiehlt die Aufnahme des Ehepaars Leonhardt als deren Nachbar wärmstens.

Abstimmung Der Antrag auf Aufnahme von Kai Uwe Leonhardt und Ulrike Elisabeth Leonhardt geb. Seel in das Bürgerrecht der Gemeinde Henggart wird ohne Gegenstimme angenommen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

Aufgrund des Einbürgerungsgesuches vom 4. Januar 2016, welches durch das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Einbürgerungen, formell geprüft und am 31. März 2016 dem Gemeinderat übermittelt wurde, werden in das Bürgerrecht der Gemeinde Henggart aufgenommen: Leonhardt Kai Uwe, geb. 4. Juli 1962 und Leonhardt geb. Seel, Ulrike Elisabeth, geb. 23. Mai 1964, beide von Deutschland, wohnhaft an der Seewadelstrasse 23 in Henggart

445 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

2.

Die Einbürgerungsgebühr der Gemeinde gemäss Art. 14 Ziff. 12 der Gemeindeordnung vom 12. Februar 2006 beträgt Fr. 500.-- je erwachsene Person.

3.

Die Erteilung des Kantons- und Bundesbürgerrechts bleibt vorbehalten.

446 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Traktandum 3 Genehmigung der Jahresrechnung 2015 _____________________________________________________________________________ ANTRAG Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2016 beschliesst auf Antrag des Gemeinderates und gestützt auf Art. 15 der Gemeindeordnung vom 12.02.2006 sowie § 41 Abs. 2 des Gemeindegesetzes:

1. 1.1

Die Jahresrechnung 2015, bestehend aus: Laufende Rechnung Aufwand Ertrag Ertragsüberschuss

1.2

Fr. 11‘142‘275.19 Fr. 13‘527‘386.63 Fr. 2‘385‘111.44 ===============

Investitionsrechnung

1.2.1 Investitionen im Verwaltungsvermögen Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen

Fr. 1‘505‘874.55 Fr. 13‘198.05 Fr. 1‘492‘676.50 ===============

1.2.2 Investitionen im Finanzvermögen keine 1.3. Bestandesrechnung Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 2‘385‘111.44 erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 10‘791‘132.66 auf Fr. 13‘176‘244.10.

wird genehmigt.

447 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Finanzvorsteherin Astrid Erdmann erläutert der Gemeindeversammlung die Jahresrechnung 2015 mittels einer Power-Point-Präsentation und geht dabei näher auf verschiedene grössere Abweichungen gegenüber dem Voranschlag und auf diverse Fragen aus der Bevölkerung im Vorfeld der Gemeindeversammlung ein.

Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission Die RPK hat die Rechnung finanzpolitisch geprüft und für richtig befunden. Sie empfiehlt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2015 ebenfalls zu genehmigen.

Diskussion Die Diskussion wird nicht benützt.

Abstimmung Der Antrag des Gemeinderates wird ohne Gegenstimme angenommen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

Die Jahresrechnung 2015 der Politischen Gemeinde Henggart wird genehmigt. Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Aufwand von Fr. 11‘142‘275.19 und einem Ertrag von Fr. 13‘527‘386.63 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 2‘385‘111.44 ab.

2.

Die Investitionsrechnung zeigt im Verwaltungsvermögen bei Ausgaben von Fr. 1‘505‘874.55 und Einnahmen von Fr. 13‘198.05 einen Ausgabenüberschuss von Fr. 1‘492‘676.50 (Nettoinvestitionen). Im Finanzvermögen wurden keine Investitionen getätigt.

3.

Die Bilanz per 31.12.2015 weist Aktiven und Passiven von je Fr. 17‘845‘167.74 aus. Durch den Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung von Fr. 2‘385‘111.44 erhöht sich das Eigenkapital von Fr. 10‘791‘132.66 auf Fr. 13‘176‘244.10.

448 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Traktandum 4 Genehmigung eines Bruttokredites von Fr. 765‘000.-- für die Sanierung der Friedhofanlage ___________________________________________________________________________ ANTRAG Die Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2016 beschliesst auf Antrag des Gemeinderates gestützt auf Art. 16, Ziffer 1.1 der Gemeindeordnung vom 12.2.2006: 1. Für die Sanierung der Friedhofanlage wird ein Bruttokredit von Fr. 765'000.-- bewilligt. ___________________________________________________________________________ WEISUNG

Ausgangslage Die WC-Anlagen im Friedhofareal sind in einem maroden Zustand und der Aufbahrungsraum bedarf ebenfalls dringend einer Renovation. Weiter ist der direkte Zugang zum Friedhof und Abdankungsort bis heute nicht behindertengerecht möglich. Darüber hinaus sind die Arbeitsabläufe bei Bestattungen umständlich und nicht mehr zeitgemäss. Der Gemeinderat hat sich deshalb dafür ausgesprochen, eine Gesamtsanierung der Friedhofanlage in Angriff zu nehmen. Projekt Der Friedhof in Henggart soll einen würdigen Abdankungsort erhalten und für die Besucher bequemer und leichter zugänglich werden. Dabei wird die vorhandene Infrastruktur optimal genutzt, ergänzt und wo nötig in Stand gestellt. Abdankungen können unter einem Dach aus Stahl und Glas, eingefasst mit einer Natursteinmauer, in unmittelbarer Nähe zur neu erstellten Urnenwand und dem neu angelegten Gemeinschaftsgrab auf einem würdevollen mit Natursteinpflästerung belegten Platz abgehalten werden. Der Aufbahrungsraum ist in diesen Ort integriert und wird neu gestaltet. Die Friedhofanlage ist über einen Lift jederzeit behindertengerecht zugänglich. Die WC-Anlagen für Besucher von Kirche und Friedhof werden neu an einem zentralen Ort im Bereich neben dem Pfarrhaus ins bestehende Friedhofgebäude integriert. Die WC-Anlagen und der Lift sind über einen gedeckten, schwellenlosen Zugang erreichbar. Das bestehende Friedhofgebäude wird aussen renoviert und die Installationen sowie die betrieblichen Einrichtungen werden den heutigen Bedürfnissen angepasst. Vom Architekturbüro Kurt Schütz, Henggart, liegt die Projektstudie vom 26. April 2016 mit Kostenschätzung vor. Im Wesentlichen sind folgende Arbeiten geplant:

449 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

-

Renovation des Aufbahrungsraumes Neugestaltung Abdankungsort mit Überdachung und Urnenwand behindertengerechter Zugang mit Lift WC-Anlagen im Erdgeschoss mit überdachtem Zugang allgemeine Gebäuderenovation und Umgebungsanpassungen Gemeinschaftsgrab im Bereich der Urnenwand

Kosten Gemäss Kostenschätzung vom 22. April 2016 ist mit folgenden Aufwendungen zu rechnen: Bauinstallation Renovation Aufbahrungsraum Platzgestaltung Abdankungsort mit Überdachung Porphyr-Pflästerung im Bereich des Abdankungsortes Urnenwand mit Platzgestaltung Behindertengerechter Zugang zum Abdankungsort Gedeckter Zugang zum Lift und den WC-Anlagen im Erdgeschoss WC-Anlage im EG für Damen, Herren und Behinderte Aussenrenovation des Gebäudes Abwart-/Technikraum im Untergeschoss Hebevorrichtung für Transport von Lasten Vorbereitungsraum für Abdankungen im Untergeschoss

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

15‘000.-35‘000.-145‘000.-45‘000.-160‘000.-80‘000.-40‘000.-165‘000.-25‘000.-18‘000.-18‘000.-19‘000.--

Anlagekosten total

Fr.

765‘000.--

a) Abschreibung und Verzinsung (10 % von Fr. 765‘000.--) b) betriebliche Folgekosten (2 % von Fr. 765‘000.--)

Fr. Fr.

76‘500.-15‘300.--

jährliche Folgekosten total

Fr.

91‘800.--

Folgekosten

Bauausführung Die Arbeiten beginnen im Herbst 2016 und werden im Frühjahr 2017 abgeschlossen.

450 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Annahmeempfehlung Der Gemeinderat ist davon überzeugt, dass mit der geplanten Sanierung auf Jahre hinaus ein würdiger Abdankungsort geschaffen wird und bittet die Gemeindeversammlung, die dafür benötigten Mittel zu bewilligen.

Stellungnahme der Rechnungsprüfungskommission Die RPK hat den Kreditantrag finanzpolitisch geprüft und empfiehlt der Gemeindeversammlung, diesen ebenfalls zu genehmigen.

Diskussion Marianne von Bergen wünscht, dass am Gemeinschaftsgrab eine Möglichkeit geschaffen wird, die Namen der Verstorbenen anzubringen. Hans Bichsel nimmt das Anliegen entgegen und verweist auf die bestehende Friedhof- und Bestattungsverordnung, welche beim Gemeinschaftsgrab weder ein Grabmal noch eine Beschriftung zulässt. Es ist jedoch vorgesehen, im Verlauf des nächsten Jahres diese Verordnung der auf den 1. Januar 2016 neu in Kraft getretenen Kantonalen Bestattungsverordnung anzupassen. Hans Ulrich Wegmann gibt zu bedenken, dass es unter einem Glasdach im Sommer sehr heiss werden kann. Er möchte wissen, wie die Materialisierung aussieht. Ulrich Pfister erläutert, dass die Details noch nicht festgelegt sind. Dafür wird eine Ausschreibung stattfinden. Yves Lieb vom Architekturbüro Kurt Schütz ergänzt, dass der Bereich auf zwei Seiten offen ist und die Luft so zirkulieren kann. In der Detailplanung kann festgelegt werden, ob eine zusätzliche Beschattung notwendig ist, oder ob ein mit Folie beschichtetes Glas den Anforderungen genügt. Gemeindepräsident Hans Bichsel ergänzt, dass Abdankungen unabhängig von der Konfession auch in der Kirche durchgeführt werden können. Verena Schaub fragt, wie das zweite Gemeinschaftsgrab aussieht und ob der Pfarrer in die Planung mit einbezogen worden ist. Liegenschaftenvorstand Ulrich Pfister weist darauf hin, dass die Detailplanung noch ausstehend ist, und dass deshalb über die Gestaltung keine verbindlichen Aussagen gemacht werden können. Der Pfarrer wurde in diesem Sinn nicht direkt in die Planung miteinbezogen. Hingegen wurde laufend der Kontakt mit der ev.-ref. Kirchenpflege gepflegt. Der Kirchenpflegepräsident Ernst Itten weist auf die vielen Vorteile des Projektes hin und bittet die Gemeindeversammlung um Zustimmung zu diesem Geschäft. Edwin Wägeli sieht gute Gründe, diesem Projekt zuzustimmen. Er bittet darum, den Details beim neuen Gemeinschaftsgrab hohe Beachtung zu schenken und allenfalls die Bevölkerung bei Gestaltungsfragen mit einzubeziehen.

451 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Hans Ulrich Schmid möchte wissen, wie hoch das Architektenhonorar ist. Aus der Kostenzusammenstellung ist dieses nicht ersichtlich, da diese nicht nach BKP-Positionen gegliedert ist. Zum zweiten handelt es sich um eine Schätzung und lässt Abweichungen von ± 20 % zu. Ulrich Pfister antwortet, dass das Architektenhonorar in der Kostenschätzung enthalten ist und ca. 10 % beträgt. Yves Lieb betont, dass es sich um eine sehr detaillierte Kostenschätzung handelt. Reserven für Unvorhergesehenes sind in den einzelnen Positionen enthalten. Aus heutiger Sicht kann guten Gewissens davon ausgegangen werden, dass der beantragte Kredit für die Realisierung ausreichen wird. Gemeindepräsident Hans Bichsel doppelt dahingehend nach, dass der Gemeinderat selbstverständlich alles daran setzen wird, den Kostenrahmen einzuhalten. Walter Räss stellt fest, dass keine Position für das Erstellen des neuen Gemeinschaftsgrabes im Kostenvoranschlag enthalten ist. Ulrich Pfister erklärt, dass diese Kosten in der Position „Urnenwand mit Platzgestaltung“ enthalten sind. Claudia Grätzer weist darauf hin, dass der Bedarf nach einem Gemeinschaftsgrab wachsen wird. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass - falls gewünscht - eine Namenstafel angebracht werden darf, und zwar nicht erst ab dann, wenn die Friedhof- und Bestattungsverordnung überarbeitet wird.

Abstimmung Der Antrag des Gemeinderates wird mit offensichtlichem Mehr angenommen.

Die Gemeindeversammlung beschliesst: 1.

Für die Sanierung der Friedhofanlage wird ein Bruttokredit von Fr. 765'000.-- bewilligt.

452 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Traktandum 5 Beantwortung von Anfragen gemäss § 51 Gemeindegesetz ______________________________________________________________________________ Es sind keine Anfragen gemäss § 51 Gemeindegesetz eingegangen. Schluss der Versammlung Damit sind die Geschäfte der Gemeindeversammlung erledigt. Der Vorsitzende, Hans Bichsel, dankt allen Stimmberechtigten für die Teilnahme an der Gemeindeversammlung und den Pressevertretern für die Berichterstattung. Er weist auf die Rechtsmittel hin, die auf Seite 3 der Einladung zur heutigen Gemeindeversammlung abgedruckt sind. Die Stimmenzähler werden gebeten, das Protokoll nach Absprache mit dem Gemeindeschreiber bei der Gemeindeverwaltung zu prüfen und anschliessend zu unterzeichnen. Das Protokoll liegt ab Freitag, 10. Juni 2016 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung während der ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsicht auf. Informationen aus der Schulpflege und dem Gemeinderat Petra Lieb orientiert im Namen der Primarschulpflege über - platzende Tagesstrukturen (Kreditantrag an Gemeindeversammlung folgt) - Anfrage aus der Bevölkerung bezüglich Stellenplan - Projekt „Schule Weinland Süd“ (wird nicht weiter verfolgt, weil vier von acht Behörden sich gegen eine Konsultativabstimmung im kommenden Herbst ausgesprochen haben) - Schlussabrechnung Baukredit für die 1. Etappe der energetischen Sanierung der Schulanlage (wird im November 2016 der Gemeindeversammlung vorgelegt) Liegenschaftenvorstand Ulrich Pfister orientiert über den Stand betreffend die vorgesehene Nutzung des ehemaligen Postlokals. Sozialvorsteherin Angelika Müller gibt bekannt, dass das Projekt Profil g (Vorbeugung und Verhinderung von Gewalt und anderem Problemverhalten junger Menschen) nächstens ausläuft und dem Gemeinderat in Kürze ein Massnahmenplan zur Beschlussfassung unterbreitet wird. Im Weiteren orientiert Angelika Müller, dass zwei ortsverantwortliche Personen im Asylbereich gefunden werden konnten und dass die Freiwilligenarbeit im Asylbereich gut anzulaufen scheint. Zum Schluss weist Gemeindepräsident Hans Bichsel darauf hin, dass am 8. Oktober 2016 vor dem Restaurant Bahnhof ein Anlass von Pro Weinland zum Gedenken an die Reise von Familie Mozart durch das Zürcher Weinland vor 250 Jahren stattfinden wird.

453 Protokoll der Gemeindeversammlung Henggart vom 8. Juni 2016

Henggart, 9. Juni 2016

Für die Richtigkeit: Der Gemeindeschreiber

………………………………………. Hanspeter Fausch Protokollabnahme Die Vorsteherschaft der Gemeindeversammlung vom 8. Juni 2016 bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls in Bezug auf die gefassten Beschlüsse. Datum:

Unterschriften:

Henggart, 9. Juni 2016

Der Gemeindepräsident:

………………………………………. Hans Bichsel

Henggart, 10. Juni 2016

Stimmenzähler:

……………………………………… Hans Ulrich Wegmann

Henggart, 9. Juni 2016

Stimmenzählerin:

……………………………………… Verena Schaub

Auflage des Protokolls ab: 10. Juni 2016

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