Machen wir Weihnachten, oder macht Weihnachten etwas aus uns?

An einen Haushalt Nr. 50 / Jg. 17 / 2014/3 Dez. 2014 bis Febr. 2015 Zugestellt durch Post.at Pfarrbrief für den Pfarrverband von St. Marein mit Fi...
Author: Kurt Müller
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An einen Haushalt

Nr. 50 / Jg. 17 / 2014/3

Dez. 2014 bis Febr. 2015

Zugestellt durch Post.at

Pfarrbrief für den Pfarrverband von St. Marein mit Filialkirche St. Helen, St. Veit i. d. G., Noreia und Pöllau

Machen wir Weihnachten, oder macht Weihnachten etwas aus uns? Pfarrerbrief Innenrenovierung in St. Marein Friedhofsmauer Weihnachtslied Pilgerfahrten Friedhofsordnung Termine Standesbewegungen

Liebe Pfarrbevölkerung unseres Pfarrverbandes!

sich darüber zu erheben und zu meinen, wir sind doch klüger und stünden ÜBER all dem, wir haben uns doch weiterentwickelt! Nun ist es aber so, dass es Geoffenbartes, wie eben die Menschwerdung Gottes gibt, dass es Werke gibt, die nicht mehr und nie mehr zu überbieten sind, denken Sie an Ikonen, einen Rembrandt, das Leichentuch von Turin oder eben an Mozart und … Diese alle sind groß, ja genial und lediglich aber auch nur annähernd in ihrer Bedeutung und Größe zu erfassen. Bei dieser stückwerkhaften ENTHÜLLUNG geht es nicht in erster Linie um Können, Technik und Klugheit, sondern um Demut und Liebe, oder wie Jesus es sagte: „Ja, Vater, so hat es dir gefallen, weil du all das den Klugen und Weisen verborgen, den Unmündigen aber offenbart hast“ Mt 11,25f. Wir haben also zwei Möglichkeiten mit dem Großen, uns Anvertrauten umzugehen! Wenden wir es auf Weihnachten an, die Menschwerdung Gottes in einem Kind, in einem Stall! Es wird keine größere Offenbarung Gottes in dieser Welt geben, als die Menschwerdung Gottes! Also: Machen wir etwas daraus, oder macht es aus uns etwas? Nikolaus Harnoncourt würde sicher sagen: „Nicht Christus und Weihnachten haben sich verändert, ich habe mich verändert!“

Wenn Sie diesen Pfarrbrief in Händen halten, wird auch ein Geburtstag gefeiert, der 85. des von mir sehr geschätzten Dirigenten Nicolaus Harnoncourt. In einem Interview wurde er von Barbara Rett gefragt, wie sich Mozart in den vielen Jahren seiner Beschäftigung mit ihm verändert habe. Harnoncourt sagte darauf: „Mozart hat sich nicht verändert, ich habe mich verändert!“ Warum erzähle ich Ihnen das? Weil dieser große Mann der Musik, ein weltberühmter und geschätzter Dirigent, dadurch seine Demut zum Ausdruck bringt und erkennt, dass nicht Er das Genie ist, sondern Mozart und dass er, Harnoncourt, immer nur auf dem Weg ist, diesem großen Genie Mozart gerecht zu werden und seine Kunst in ihrer Tiefe zu enthüllen und ihr auf die Spur zu kommen und sie dann, soweit es ihm (schon) möglich ist, wiederzugeben. Natürlich gibt es andere Musiker, Dirigenten, und die werden die Mehrzahl sein, die meinen, einen Mozart zu verwenden und nach ihren Vorstellungen zu bearbeiten und wiedergeben zu können! Sie werden nicht merken, wie überheblich sie sich dabei benehmen und werden sich wohl als große Interpreten und Künstler wähnen! Nochmals. Warum erzähle ich Ihnen das? Weil es wohl heute in unserer Zeit immer wieder diese Tendenz gibt, Vorgefundenes, Anvertrautes, von Gott Ihr und der Natur Geschenktes, nicht in seiner Tiefe und Bedeutung zu erkennen und sich danach zu orientieren, sondern

Innenrenovierung der Kirche in Ich wollte hier auch einige Unklarheiten ein bisschen vielleicht klären helfen. Das St. Marein geplant In Sankt Marein haben wir nun, nachdem die Außenrenovierung 2003 abgeschlossen wurde, auch vor, die Kirche innen zu renovieren. Dazu gab es schon Vorgespräche und auch Sitzungen im Pfarrgemeinderat, der diese Innenrenovierung auch beschlossen hat. Freilich ist auch in diesem Zusammenhang die Frage nach einem Volksaltar zu besprechen, vor allem weil sie die Liturgiekommission aus Graz auch so angedacht hat. Doch nach vielen Gesprächen mit unterschiedlichsten Personen, hat sich deutlich gezeigt, dass es auch vonseiten der Bevölkerung keine Notwendigkeit ergibt, eine solche Umbez. Neugestaltung vornehmen zu müssen. Dieses Thema war vor Jahren mehr aktuell, gar nicht so bei uns, als in Graz, sodass ja S.E. Diözesanbischof Dr. Egon Kapellari zum Abschluss der Außenrenovierung selbst kam, um auch nach der Hl. Messe, die für uns und mich so bedeutenden Worte sprach, dass wir gut und gerne auf diesem Weg gehen können. So sagte S.E. unter anderem in der Rede am Ende der Hl. Messe am 7. Dez. 2003, diese klaren Worte: „Da ich nur selten herkomme, möchte ich etwas zur Liturgie sagen. Von der Bischofskonferenz bin ich beauftragt als Bischof von Österreich als Hauptverantwortlicher für Liturgie - die Entwicklungen nach dem Konzil zu sehen, zu würdigen und zu fördern. Vor zwei Tagen habe ich in Passau – aus dem Anlass 40 Jahre nach dem Konzilsdekret über Liturgie - vor mehreren Bischöfen einen großen Vortrag gehalten.

möchte ich ganz offen auch vor dem Pfarrer und dem Dechant sagen. Wir hören in Graz manchmal Stimmen, dass hier die Liturgie ganz anders und vorkonziliar sei und dass man etwas ändern müsste. Der Bischof müsste etwas ändern und zurechtweisen. Ich möchte hier klar ein paar Dinge sagen: Es ist sehr wichtig, dass die Liturgie ehrfürchtig gefeiert wird - und das ist hier zweifellos der Fall. Es ist sehr wichtig, dass das Heilige der Liturgie nicht verdeckt wird - auch das ist zweifellos der Fall. Aber es ist auch zu sagen, dass die Liturgie wie sie der Papst – ausnahmslos jeden Tag- zelebriert eine normale Form der Liturgie ist, die nicht hindert, dass man Heiliges, Schönes, nicht Langweiliges zusammenbringt. Das ist also eine Linie. Vom Konzil her ist es nicht notwendig, dass der Altar zum Volk gedreht ist. Das Konzil hat das nicht vorgeschrieben. Es war aber nach dem Konzil ein Grundbedürfnis da, sich um den Altar zu versammeln. Was einen guten Grund hat. Dabei ist was verloren gegangen - da und dort. Die Ausrichtung nach Osten - die adventliche Haltung! Man kann nicht beides zugleich haben. In beiden Variationen muss man ehrfürchtig sein. Man darf nicht sich selber feiern. Man feiert Gott. Gott - die Gemeinschaft vor Gott. Wenn also hier der Altar kein Volksaltar ist, ist das legitim. Ich fördere nicht die Vermeidung der Volksaltäre - ich hindere nicht den Gebrauch des Altares, wie hier, dass der Brauch abgeschafft wird. Beides nicht.“

Erneuerung der Friedhofsmauer in Noreia

In diesem Jahr konnten wir auch einen großen Teil der Friedhofsmauer in Noreia erneuern. Diese Erneuerung war notwendig, da der Hang zu sehr auf die Mauer drückte, sodass der Hang mit einer Stützmauer versehen werden musste. Schon bei den Vorarbeiten zeigte sich, dass auf viele Helfer in Noreia zu rechnen war, sodass auch mit den Baufirmen Tolic, Zechner sowie Steinmetz Egger und EWerk Neumarkt ein sehr schönes Ergebnis erzielt werden konnte. Hervorzuheben ist die nun von allen neu gewählte Gestaltung der Gräber ohne Einfassungen, die auch zur Nachahmung anregen soll. Frau Wallgram soll in diesem Zusammenhang besondere Erwähnung und Belobigung erfahren, ist sie nun nicht nur als Mesnerin überaus sorgsam um Kirche und Sakristei bemüht, sondern auch bei der Durchführung aller Arbeiten war sie mit ihrer großen Sorge, Umsicht und ihrem Management sehr intensiv beteiligt. Außerdem sei ihr auch für die außergewöhnlich gute Verköstigung der Arbeiter herzlich gedankt! Vergelts Gott!

Eingangssäulen in der Pfarre Pöllau restauriert

Auch in der Pfarre Pöllau wurde an den Eingangssäulen des Friedhofes gearbeitet. Für die Restaurierung hat sich besonders Herr Friedrich Vockenberger sehr verdient gemacht. Aber auch allen Helfern und Spendern ein herzliches Danke!

PILGERFAHRT NACH MEDJUGORJE Vom Donnerstag, 30 April bis Sonntag, 3. Mai 2015 Interessenten mögen sich bitte in der Pfarrkanzlei melden.

PILGERFAHRT NACH LOURDES TURIN - LA SALETTE – NEVERS – ARS - MARIA EINSIEDELN von Mittwoch 29.07. - Donnerstag 06.08.2015 Geistliche Begleitung: Pfr. Josef Kranzl 1. Tag: St. Marein – Klagenfurt - Arnoldstein – Udine – Mestre – Verona – Mailand - Turin – Hl. Messe im Dom zu Turin (Leichentuch Christi) – Quartierbezug – Abendessen – Nächtigung 2.Tag: Frühstück – Besichtigung der Kirche des Jugendapostels Don Bosco in Turin – Hl. Messe Grenoble – Corps - La Salette (zweitgrösster Wallfahrtsort Frankreichs u. Erscheinungsort der Mutter Gottes) – Quartierbezug – Abendessen - Besuch der Lichterprozession – Nächtigung 3. Tag: Frühstück – Hl. Messe in La Salette – Abfahrt Richtung Marseille - Nimes Montpellier – Lourdes – Quartierbezug – Abendessen u. Nächtigung 4. u. 5. Tag: wir werden diese 2 Tage in Lourdes verbringen (Gemeinschaftsmesse – Besuch u. Gebet an der Grotte, in der Krypta u. in der Basilika, Teilnahme an der Sakraments- und Lichterprozession, Geburtshaus der Hl. Bernadette, Kreuzweg und vieles mehr) 6. Tag: Frühstück – Toulouse – Rodez – Clermont Ferand – Moulins – Nevers (Hl. Messe und Besichtigung des Klosters St. Gildard mit dem gläsernen Sarg der Hl. Bernadette) Quartierbezug Abendessen – Nächtigung 7. Tag: Frühstück – Moulins – Macon – Ars - Quartierbezug und Mittagessen – Besichtigung der Wirkungsstätte des Hl. Pfarrers von Ars - Hl. Messe – Abendessen Nächtigung 8. Tag: Frühstück – Genf – Lausanne – Zürich - Maria Einsiedeln (berühmter u. größter Wallfahrtsort in der Schweiz – Hl. Messe) - Quartierbezug – Abendessen - Nächtigung 9. Tag: Abschlussmesse in der Basilika von Maria Einsiedeln – Frühstück – Feldkirch – Bludenz – Landeck – Innsbruck – Kufstein – Salzburg - Radstadt – Liezen – Graz – Gleisdorf - Vorau Leistungen: Busfahrt, 2 Vollpensionen in Lourdes, 1 Vollpension in Ars, 5 Halbpensionen, Mauten u. Straßensteuern Preis pro Person im Doppelzimmer: € 785,-EZ - Zuschlag: € 172,-Reisepass erforderlich!! Änderungen vorbehalten!

Anmeldung entw. bei Ewald Pötz 03337/2322 oder bei Pfarrer Josef Kranzl 03584/2473

Neue Friedhofsordnung Der Friedhof ist ein wichtiger Ort des ehrenden Gedenkens. Eine gute Friedhofsordnung soll diesem Anliegen dienen. Das neue Leichenbestattungsgesetz 2010 sowie Entwicklungen im Bereich der Friedhofsverwaltung sowie das vermehrte Auftauchen von Rechtsfragen und Streitereien verlangen dringend eine Anpassung der bestehenden Friedhofsordnung. Die Friedhofsordnung dient der Klärung aller Fragen, die sich mit Begräbnis, Grabrechten und Verwaltung des Friedhofs beschäftigen. So sollen Streitigkeiten und Unklarheiten nach Möglichkeit vermieden werden. Gibt es keine Einigung, kann sich jede Partei an den Friedhofsreferenten der Diözese wenden. Häufig gestellte Fragen: Der Grabberechtigte: Diese Person (Einzelperson oder juristische Person) ist ausschließlicher Vertragspartner für die Friedhofsverwaltung. Ihm kommen alle Rechte und Pflichten laut Friedhofsverwaltung zu. In diesem Sinne ist er verfügungsberechtigt, hat die Gebühren zu entrichten und bei schriftlich erklärtem Verzicht – so es keinen Nachfolger im Grabrecht gibt – das Grab auf seine Kosten abzuräumen. Er ist auch für die Pflege des Grabes verantwortlich und damit ein wichtiger Partner der Pfarre. Er sichert damit den Erhalt des Grabes für die Familie. Die ordnungsgemäße Information über den nahenden Termin des Ablaufes des Grabrechtes erfordert eine aktuelle Adresse des Grabeigentümers. Daher sind Adressänderung der Friedhofkanzlei mitzuteilen. Der Berechtigte hat seine jeweils aktuelle Zustelladresse bekannt zu geben. Ansonsten gilt die Zustellung auf die letzte bekannt gegebene Adresse als rechtmäßig erfolgt. Verzicht auf Grabrecht: Der Verzicht muss schriftlich erfolgen. Gleichzeitig sind Personen zu benennen, die zu befragen sind, ob sie in das Grabrecht eintreten. Verlust des Grabrechts: Bei Missachtung der Friedhofsordnung, fehlender Grabpflege und bei Nichtbezahlen der vorgeschriebenen Gebühren sowie bei notwendiger Umgestaltung des Friedhofareals kann das Grabrecht verlorengehen. Die Nachfolge im Grabrecht: Diese richtet sich nach der Friedhofsordnung und nicht nach dem Erbrecht! Vielmehr ist die Grabrechtsnachfolge nach der Blutsverwandtschaft in folgender Reihenfolge ausgerichtet: Volljährige Kinder nach Alter, volljährige Enkelkinder nach Alter, Ehegatte zum Zeitpunkt des Todes, Eltern. Diese Personen können sich aber schriftlich darauf einigen, wer von ihnen das Grabrecht ausüben soll. Ruhezeit – Wiedererwerb: Die Ruhezeit nach einem Begräbnis beträgt laut Ordnung 15Jahre (Abweichungen siehe Friedhofsordnung). Nach der Ruhezeit kann das Grab wieder für einen vereinbarten Zeitraum neu erworben werden. Darauf besteht kein Rechtsanspruch, wird aber, so keine Probleme vorliegen, in der Regel gehandhabt. Die Ruhezeit verdoppelt sich, wenn es zu einem Verschluss des Grabes durch eine vollständige Abdeckung kommt. Bei entsprechender Vorsorge für die nächsten 15 Jahre empfiehlt sich eine Tieferlegung, wenn dies möglich ist. Bestattung des überlebenden Ehepartners: Da der überlebende Ehegatte in der Regel nicht das Grabrecht erwirbt, sieht die Ordnung vor, dass er/sie jedenfalls das Recht hat, in diesem Grab bestattet zu werden, sofern Platz zum Zeitpunkt des Begräbnisses vorhanden ist. Dies kann vom Grabberechtigten nicht verwehrt werden.

Aufstellen von Denkmälern und Haftung: Diese bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. Ziel ist es, dass durch die Grabgestaltung das Gesamtbild der Friedhofsanlage erhalten bleibt. Liegt eine Genehmigung nicht vor, kann die Abräumung auf Kosten des Grabberechtigten zwingend vorgeschrieben werden. Jeder Grabberechtigte ist verpflichtet, die Standfestigkeit seines Denkmals regelmäßig zu überprüfen bzw. überprüfen zu lassen. Neue Bestattungsformen: Das Leichenbestattungsgesetz erweitert die Arten der Bestattung (bisher Gräber und Urnenwände) um Baumbestattung und Streuwiesen. Dem trägt die Ordnung nunmehr auch Rechnung. Gebühren: Die Gebühren sind zweckgebunden für den Friedhof bestimmt. Sie müssen den laufenden Aufwand decken sowie die notwendigen Rücklagen für zukünftige Investitionen (Erhaltung der Mauern, Wege, Gebäude etc. sichern). Die Gebühren – abgesehen vom Begräbnisfall – setzen sich aus Grabgebühr (vergleichbar Platzmiete) und der Friedhofsbenützungsgebühr (vergleichbar Betriebskosten) zusammen. Die Grabgebühr ist für alle kirchlichen Friedhöfe der Steiermark einheitlich geregelt: Derzeit monatlich 1 Euro pro Stelle. Die Benützungsgebühr zur Abdeckung des Verwaltungsaufwandes (Müllentsorgung, Wegedienst etc.) wird nach den konkreten Kosten berechnet und valorisiert. Kontakt/Erreichbarkeit: Sowohl anlässlich eines bevorstehenden Begräbnisses als auch in allen Friedhofsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an: Pfarramt St. Marein, Tel. 03584 2473 Mail [email protected] Friedhofsordnung Sie ist Bestandteil des Vertrages mit dem Grabberechtigten. Jeder erhält eine Ordnung ausgehändigt bzw. wird ihm diese angeboten. Die Friedhofsordnung ist auch im Schaukasten am Haupteingang des Friedhofes einsehbar und liegt in der Friedhofskanzlei auf. Zusätzlich ist die jeweils gültige Ordnung auf der Homepage abrufbar. Schaukasten am Haupteingang zum Friedhof: Alle rechtlich relevanten Informationen wie Friedhofsordnung, Gebühren, Erlöschen von Grabrechten, Aufforderung zum Abräumen aufgelassener Grabstellen etc. werden im Schaukasten öffentlich kundgemacht. Die neue Friedhofsordnung hat das Ziel, den Friedhof in seiner wirtschaftlichen Basis auch in Zukunft zu sichern und den Hinterbliebenen einen Platz der Erinnerung und des gläubigen Gedenkens anzubieten. Jeder ist eingeladen daran mitzubauen.

Termine für die Pfarren St. Marein mit St. Helen, St. Veit i. d. G., Noreia und Pöllau Dezember 2014 Mo., 1. Dez. Di., 2. Dez.: Mi., 3. Dez.:

06.00 Uhr, 19.00 Uhr, 18.00 Uhr,

Hl. Messe in Hl. Messe in Hl. Messe in

St. Marein St. Marein St. Helen

Do., 4. Dez.: Fr., 5. Dez.: Sa., 6. Dez.: Sa., 6. Dez.:

So., 7. Dez.:

Mo., 8. Dez.:

Di., 9. Dez.: Mi., 10. Dez.: Do., 11. Dez.: Fr., 12. Dez.: Sa., 13. Dez.: Sa., 13. Dez.: So., 14. Dez.:

Mo., 15. Dez.: Di., 16. Dez.: Mi., 17. Dez.: Do., 18. Dez.: Fr., 19. Dez.: Sa., 20. Dez.:

Sa., 20. Dez.: So., 21. Dez.:

Mo., 22. Dez.: Di., 23. Dez.: Mi., 24. Dez.:

18.25 Uhr,

Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in St. Marein 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein ------------------------------------------------------------------18.00 bis 18.45 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 20.00 Uhr, Kirchenkonzert in St. Veit Zweiter Adventsonntag 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Helen 10.00 Uhr, Hl. Messe in Pöllau Hochfest der ohne Erbsünde empfangenen Jungfrau und Gottesmutter Maria 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Veit 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 18.25 Uhr, Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in St. Marein 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein -----------------------------------------------------------------18.00 Uhr, Hl. Messe in Noreia Dritter Adventsonntag – GAUDETE 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Helen 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe im Pfarrhof in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe im Pfarrhof in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe im Pfarrhof in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe im Pfarrhof in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein -----------------------------------------------------------------18.00 Uhr, Hl. Messe in Pöllau Vierter Adventsonntag 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Veit 08.30 Uhr, Hl. Messe in Noreia 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe im Pfarrhof in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe im Pfarrhof in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe in der Pfarrkirche in St. Marein

HEILIGER ABEND 16.00 Uhr, Hl. Messe in Pöllau 21.30 Uhr, Christmette in St. Veit 23.00 Uhr, Christmette in St. Marein Do., 25. Dez.: CHRISTTAG – HOCHFEST DER GEBURT CHRISTI 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Helen 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein Fr., 26. Dez.: Fest des Heiligen Stephanus 08.30 Uhr, Hl. Messe in Pöllau 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Veit Sa., 27. Dez.: Fest des Heiligen Johannes (Apostel und Evangelisten) 09.00 Uhr, Hl. Messe und Weinsegnung in St. Marein ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

So., 28. Dez.:

Fest der Heiligen Familie 09.30 Uhr, Pfarrverbandsgottesdienst mit Kindersegnung, anschl. Pfarrcafe (Pöllauer) in St. Marein Mo., 29. Dez.: 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein Di., 30. Dez.: 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein Mi., 31. Dez.: 19.00 Uhr, Hl. Messe, Sakr. Segen und TE DEUM in St. Marein

Jänner 2015 Do., 1. Jän.:

Fr., 2. Jän.:

Sa., 3. Jän.:

Hochfest der Gottesmutter Maria, Oktavtag von Weihnachten 08.30 Uhr, Hl. Messe in Noreia 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 16.00 Uhr, Hl. Messe in St. Veit 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein Sternsinger in St. Veit Ort, Alpl u. Unteres Viertel; in St. Marein; Mühldorf und Rain, in Mühlen und in Kulm (Oberdorf) u. in Noreia 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein Sternsinger in St. Veit (Pörtschach und Gstein); in Tauchendorf und Hammerl; Paischg u. Rainberg; in Hitzmannsdorf u. St. Helen; in Kulm (Schönhof und Judendorf) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

So., 4. Jän.:

Mo., 5. Jän.:

Zweiter Sonntag in der Weihnachtszeit 08.30 Uhr, Hl. Messe in 10.00 Uhr, Hl. Messe in 18.00 Uhr, Hl. Messe in 06.00 Uhr, Hl. Messe in Sternsinger in

St. Helen St. Marein Pöllau St. Marein Pöllau

Di., 6. Jän.:

Mi., 7. Jän.: Do., 8. Jän.: Fr., 9. Jän.: Sa., 10. Jän.: Sa., 10. Jän.: So., 11. Jän.:

Mo., 12. Jän.: Di., 13. Jän.: Mi., 14. Jän.: Do., 15. Jän.: Fr., 16. Jän.: Sa., 17. Jän.: Sa., 17. Jän.: So., 18. Jän.:

Mo., 19. Jän.: Di., 20. Jän.: Mi., 21. Jän.: Do., 22. Jän.: Fr., 23. Jän.: Sa., 24. Jän.: Sa., 24. Jän.: So., 25. Jän.:

Mo., 26. Jän.: Di., 27. Jän.: Mi., 28. Jän.:

Fest der Erscheinung des Herrn – Hl. Drei Könige 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Veit 10.00 Uhr, Hl. Messe mit den Sternsingern in St. Marein anschl. gemeinsames Mittagessen der „Könige“ im Pfarrhof St. Marein 18.00 Uhr, Hl. Messe in St. Helen 18.25 Uhr, Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in St. Marein 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein -----------------------------------------------------------------18.00 Uhr, Hl. Messe in Noreia Fest der Taufe des Herrn – Erster Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 10.00 Uhr, Hl. Messe mit den Firmkandidaten in St. Veit 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 18.25 Uhr, Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in St. Marein 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein ----------------------------------------------------------------18.00 Uhr, Hl. Messe in St. Veit 2. Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Helen 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 18.00 Uhr, Hl. Messe in Pöllau 18.25 Uhr, Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in St. Marein 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein ------------------------------------------------------------------19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 3. Sonntag im Jahreskreis u. Fest der Bekehrung des Hl. Paulus 09.30 Uhr, Pfarrverbandsgottesdienst und anschl. Pfarrcafe in St. Veit 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 19.30 Uhr, Terminplansitzung im Pfarrhof in St. Marein 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein

Do., 29. Jän.: Fr., 30. Jän.: Sa., 31. Jän.:

18.25 Uhr,

Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 6 Uhr früh in 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in

St. Marein St. Marein St. Marein

------------------------------------------------------------------------------

Sa., 31. Jän.:

18.00 Uhr,

Hl. Messe in

St. Veit

Jänner 2015 So., 1. Febr.:

Mo., 2. Febr.:

Di., 3. Febr.: Mi., 4. Febr.: Do., 5. Febr.: Fr., 6. Febr.: Sa., 7. Febr.:

4. Sonntag im Jahreskreis 08.00 Uhr, Hl. Messe in Noreia 09.30 Uhr, Hl. Messe in St. Marein 11. 00 Uhr, Hl. Messe in Pöllau Fest der Darstellung des Herrn – Maria Lichtmess Tag des geweihten Lebens 19.00 Uhr, Kerzenweihe beim Annabildstock, Lichterprozession in die Kirche u. Hl. Messe in St. Marein 19.00 Uhr, Hl. Messe und Blasiussegen in St. Marein 18.00 Uhr, Hl. Messe in St. Helen 18.25 Uhr, Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in St. Marein 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in St. Marein 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in St. Marein -----------------------------------------------------------------------------

Sa., 7. Febr.: So., 8. Febr.:

Mo., 9. Febr.: Di., 10. Febr.: Mi., 11. Febr.: Do., 12. Febr.: Fr., 13. Febr.: Sa., 14. Febr.:

18.00 Uhr, Hl. Messe in 5. Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr, Hl. Messe in 10.00 Uhr, Hl. Messe in 06.00 Uhr, Hl. Messe in 19.00 Uhr, Hl. Messe in 06.00 Uhr, Hl. Messe in 18.25 Uhr, Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in

Noreia St. Marein St. Helen St. Marein St. Marein St. Marein St. Marein St. Marein St. Marein

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Sa., 14. Febr.: 18.00 Uhr, Hl. Messe in Pöllau So., 15. Febr.: 6. Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr, Hl. Messe in St. Veit 10.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein Mo., 16. Febr.. 06.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein Di., 17. Febr.: 19.00 Uhr, Hl. Messe in St. Marein Mi., 18. Febr.: ASCHERMITTWOCH – Beginn der 40tägigen Fastenzeit 07.00 Uhr, Hl. Messe und Auflegung der Asche in St. Marein

17.30 Uhr, 19.00 Uhr, Do., 19. Febr.: 18.25 Uhr, Fr., 20. Febr.: Sa., 21. Febr.: Sa., 21. Febr.: So., 22. Febr.:

Mo., 23. Febr.: Di., 24. Febr.: Mi., 25. Febr.: Do., 26. Febr.: Fr., 27. Febr.:

Hl. Messe und Auflegung der Asche in Hl. Messe und Auflegung der Asche in Rosenkranz, Hl. Messe und Anbetung bis 20 Uhr in 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in 08.00 bis 10.00 Uhr, Hl. Beichte in der Pfarrkirche in ----------------------------------------------------------------18.00 Uhr, Hl. Messe in Erster Fastensonntag 09.30 Uhr, Pfarrverbandsgottesdienst und anschl. Pfarrcafe (Helener) in 06.00 Uhr, Hl. Messe in 19.00 Uhr, Hl. Messe in 06.00 Uhr, Hl. Messe in Anbetungstag in St. Veit 09.00 Uhr, Hl. Messe und Anbetung bis 12 Uhr in 08.25 Uhr, Rosenkranz und Hl. Messe in

Pöllau St. Veit St. Marein St. Marein St. Marein Noreia

St. Marein St. Marein St. Marein St. Marein St. Veit St. Marein

Das Heilige Sakrament der Taufe haben empfangen: In St. Marein: Emily PAGANAL, Tochter von Claus Kreuzer und Mag. Silke Maria Paganal. In Pöllau: Daniel EDLINGER, Sohn von Albin und Brigitte Edlinger; Marie Christine Zita Brigitte NEUPER, Tochter von Ing. Georg Alexander Poppmeier und Mag. Ingeborg Anna Neuper.

Das Heilige Sakrament der Ehe haben einander gespendet: In St. Marein: Joachim LAUCHARD und Bettina TOLIC, 8820 St. Marein. Gerhard MARKA und Martina Maria ZEILER, 8820 Neumarkt. Mag. Peter EHGARTNER und Gertraud Helena SENGER, 8820 Neumarkt. In St. Veit: Friedrich Johann LANGEGGER und Karolina Maria PIASECKA, Rohrmoos. Patrick Marcus HELLMICH und Julia Maria FRITZ, Wien. In Noreia: Roland Peter PICHLER und Julia KRENN, 8822 Mühlen.

Wir gedenken unserer Verstorbenen: In St. Helen: In Noreia:

Anna PROBST, Dornbirn, (86). Marianne KOCH, 8822 Mühlen, (78). Franz BÄRNTHALER, Noreia (86).

Für den Inhalt verantwortlich: Pfarrer Josef Kranzl, St. Marein 9, 8820. Tel.: 03584/2473, Fax: 03584/ 41 9 43 oder Mobiltel.: 0664/2 10 10 87. E-mail: [email protected] oder: [email protected] und auf: http://www.st-marein.at/pfarre Kanzleistunden: Donnerstag 15 - 19 Uhr o. auf telefonische Voranmeldung!