Weihnachten Weihnachten

AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Jahrgang 18 Samstag, den 19. Dezember 2015 Nächster Redaktionsschluss: ...
Author: Katharina Kopp
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AMTS- UND NACHRICHTENBLATT der Verwaltungsgemeinschaft

„Riechheimer Berg“ Jahrgang 18

Samstag, den 19. Dezember 2015

Nächster Redaktionsschluss: 15.01.2016

Nummer 12 Nächster Erscheinungstermin: 23.01.2016

Im Amts- und Nachrichtenblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ erfolgen amtliche und nichtamtliche Bekanntmachungen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und der Mitgliedsgemeinden Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben Das Amtsblatt sowie weitere Informationen der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ und ihrer Mitgliedsgemeinden finden Sie im Internet unter www.vg-riechheimer-berg.de

Foto: lily - Fotolia

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Weihnachten Weihnachten Weihnachten Weihnachten Zum bevorstehenden Weihnachtsfest wünschen wir Ihnen gesunde und friedvolle Feiertage sowie einen guten Start in das Jahr 2016.

Günther Hülle, Bürgermeister Gemeinde Alkersleben Matthias Wacker, Bürgermeister Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Burkhard Walther, Bürgermeister Gemeinde Dornheim Rudolf Neubig, Bürgermeister Gemeinde Elleben Klaus Böhm, Bürgermeister Gemeinde Elxleben Hans-Jürgen, Langer; Bürgermeister Gemeinde Kirchheim Klaus Kolodziej, Bürgermeister Osthausen-Wülfershausen Uwe Zschetzsche, Bürgermeister Gemeinde Rockhausen Uwe Leuthardt, Bürgermeister Gemeinde Witzleben Diana Machalett, Gemeinschaftsvorsitzende

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 12/2015

Regionalnachrichten für alle Einwohner im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Öffnungszeiten der Verwaltung Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft in Kirchheim Mo. Di. Mi. Do. Fr. Telefon : Fax: Telefon Kasse

09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 036200 / 624 - 0 036200 / 624-44 036200 / 62422 und 62423

Der Weihnachtsbaum Strahlend, wie ein schöner Traum, steht vor uns der Weihnachtsbaum. Seht nur, wie sich goldenes Licht auf der zarten Kugeln bricht. “Frohe Weihnacht” klingt es leise und ein Stern geht auf die Reise. Leuchtet hell vom Himmelszelt hinunter auf die ganze Welt. unbekannt Nelle, 5 Jahre

Am 21.12.2015 bis 31.12.2015 bleibt die Verwaltung geschlossen. In dringenden ordnungsrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.

Öffnungszeiten des Kontaktbereichsbeamten Polizeiobermeister Herr Klotz in der VG in Kirchheim Di. 16.00 - 18.00 Uhr Do. 14.00 - 16.00 Uhr Telefon-Nr. und Fax-Nr.: 036200 / 64205

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt und Standesamt in Stadtilm Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Telefon:

geschlossen 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr 13.00 - 16.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 09.00 - 12.00 Uhr 03629 / 668833

Info - Kindertageseinrichtungen Sprechzeiten der Leiterin/ des Leiters der Kindertageseinrichtungen Frau Körner in der Verwaltung der VG „Riechheimer Berg“ in Kirchheim: Dienstag von 9:00 Uhr - 18:00 Uhr Zusätzlich können Sie mich in den Kindertageseinrichtungen wie folgt erreichen: Kita Elleben „Im Wiesengrund“ 13.01.2016 16:00 - 17:00 Uhr Kita Osthausen „Osthäuser Rasselbande“ 14.01.2016 16:00 - 17:00 Uhr Kita Wüllersleben „Pfiffikus“ 20.01.2016 16:00 - 17:00 Uhr Kita Elxleben „Die kleinen Strolche“ 21.01.2016 16:00 - 17:00 Uhr Kita Dornheim „Die lustigen Frösche“ 27.01.2016 16:00 - 17:00 Uhr Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können telefonisch vereinbart werden. Tel. 036200/62441 23.12.2015 - 01.01.2016 - Weihnachtsschließung (Kita Elleben, Kita Osthausen, Kita Elxleben, Kita Wüllersleben und Kita Dornheim)

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ChRiStmAS Liebe Eltern, am Ende des Jahres danken wir Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und für das kommende Jahr viel Glück und Erfolg. Heike Körner, Leiterin der Kindertageseinrichtungen und die Erzieherinnen der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der VG „Riechheimer Berg“

Kita Kirchheim „Zwergenland“ Sprechzeiten des Leiters der Kindertageseinrichtung, Herr Schuster in der Kita „Zwergenland“: Mittwoch von 15:00 Uhr - 17:00 Uhr 24.12.201 5 - 01.01.2016 Weihnachtsschließung (Kita Kirchheim)

Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim Tel.: 03 62 00 / 6 24-0, Fax: 03 62 00 / 6 24 44 Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushalte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ (Gemeinden: Alkersleben, Bösleben-Wüllersleben, Dornheim, Elleben, Elxleben, Kirchheim, Osthausen-Wülfershausen, Rockhausen, Witzleben) Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

www.vg-riechheimer-berg.de

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 12/2015

Amtlicher Teil

Gemeinde Bösleben-Wüllersleben Bekanntmachungen von Satzungen 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben (Landkreis Ilm-Kreis) vom 10.12.2015 für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Bösleben-Wüllersleben folgende Nachtragshaushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes um um einschl. der Nachträge Euro Euro gegenüber bisher auf nunmehr Euro Euro verändert a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 77.600,00 586.600,00 664.200,00 die Ausgaben 77600,00 586.600,00 664.200,00 b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen 33.100,00 466.100,00 499.200,00 die Ausgaben 33.100,00 466.100,00 499.200,00 §2 Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung / der 1. Nachtragshaushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 08.12.2015 beschieden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2015 liegt in der Zeit vom 04.01.2016 bis 20.01.2016 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung, der 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben für das Jahr 2015 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2015 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Bösleben-Wüllersleben, den 10.12.2015 Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gez. Matthias Wacker Bürgermeister

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Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Bösleben-Wüllersleben vom 07.12.2015 Beschluss Nr.: 63 / 2015 Beschluss-Tag: 07.12.2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift Sitzung vom 28.09.2015 öffentlicher Teil Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die Niederschrift der Sitzung vom 28.09.2015 - öffentlicher Teil - in der als Anlage beigefügten Form.

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Beschluss Nr.: 64 / 2015 Beschluss-Tag: 07.12.2015 Beschlussgegenstand: 1. Nachtragshaushaltssatzung / Nachtragshaushaltsplan 2015 Der Gemeinderat Bösleben-Wüllersleben beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben mit folgenden Anlagen: - Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss Nr.: 65 / 2015 Beschluss-Tag: 07.12.2015 Beschlussgegenstand: Finanzplan zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2015 zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1.Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben gemäß beigefügter Anlage. Beschluss Nr.: 66 / 2015 Beschluss-Tag: 07.12.2015 Beschlussgegenstand: Befristete Änderung der Geschwindigkeitsbegrenzung Ortsdurchfahrten Bösleben und Wüllersleben Der Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung in den Ortslagen Bösleben und Wüllersleben auf 30km/h für die Dauer der Baumaßnahme Bahnbrücke Marlishausen.

Nr. 12/2015

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

Bekanntmachung des Beschlusses der Sitzung des Gemeinderates Dornheim vom 30.11.2015 Beschluss-Tag: 30.11.2015 Beschluss-Nr.: 25 / 2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift vom 05.10.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Dornheim beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2015 in der als Anlage beigefügten Form.

Mitteilungen Bekanntmachung der Genehmigung des vorhaben bezogener Bebauungsplan „Ettischlebener Weg 114“ in 99310 Bösleben Die vom Gemeinderat der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben am 28.09.2015 (Beschluss-Nr. - 53/2015) beschlossene Satzung zum vorhaben bezogenen Bebauungsplan „Ettischlebener Weg 114“ in der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben wurde mit Bescheid vom 08.12.2015 durch das Landratsamt des Ilm-Kreises rechtsaufsichtlich genehmigt. Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Jedermann kann den vorhaben bezogenen Bebauungsplan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, während der Öffnungszeiten Montag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen (§215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB wird hingewiesen. Bösleben-Wüllersleben, den 17.12.2015 gez. Mathias Wacker Bürgermeister

Information zum Spielplatz Wüllersleben Der Spielplatz in Wüllersleben wird vorübergehend aufgrund massiver Schäden gesperrt. Im Frühjahr 2016 soll der Spielplatz komplett erneuert werden. Im Nachtragshaushalt der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben wurden 15.000 € dafür eingeplant. Matthias Wacker Bürgermeister

Information und Einladung zur Bürgerveranstaltung Anschluss von Elxleben an die Verbandskläranlage (VKA) Arnstadt sowie begleitend Erneuerung bzw. Ausbau des Trinkwassernetzes I. BA 2016 Neubau Hauptsammler von Kirchheim nach Elxleben zum Anschluss von Elxleben an die VKA Arnstadt sowie Neubau Schmutzwassernetz in der Kirchheimer Straße II. BA 2017 Gebiet östlich der Wipfra - nördlicher Bereich » Neubau Schmutzwassernetz Parkweg, Hauptstraße bis Wegeklinge, Am Aschenhügel, Königsgasse, Wegeklinge, Erfurter Gasse und Am Krömrich III. BA 2018 Gebiet östlich der Wipfra - südöstlicher Bereich »Neubau Schmutzwassernetz Hauptstraße ab Wegeklinge, Stadtilmer Straße, Alkerslebener Straße, Ellebener Straße, Am Anger, Klostergasse, Angergasse, Kirchgasse, Henningsgasse IV. BA 2019 Gebiet westlich der Wipfra » Neubau Schmutzwassernetz Vor Heimbären und Arnstädter Hohle V. BA 2020 Gebiet östlich der Wipfra - südlicher Bereich » Neubau Schmutzwassernetz Am Kopfberg, Große Mühlgasse, Kleine Mühlgasse, Mittelgasse Sehr geehrte Grundstückseigentümer, sehr geehrte Anwohner! Im Rahmen des Maßnahmenprogramms zur Wasserrahmenrichtlinie werden Anforderungen an die Abwassereinleitungen von Elxleben zur Erreichung eines „guten Zustandes“ des Oberflächenwasserkörpers der Wipfra bis 2021 gestellt. Nach dem Entwurf der „Thüringer Wasserschutzgebietsverordnung der Erfurter Wasserwerke - VO WSG Erfurt“ wird die zeitliche Umsetzung an eine Abwasserbehandlung nach dem Stand der Technik (biologische Abwasserbehandlung) für Elxleben gefordert. Gemäß Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 2013 des Zweckverbandes ist hierzu in den kommenden Jahren der Anschluss von Elxleben an die VKA Arnstadt über Kirchheim und Eischleben in mehreren Bauabschnitten bis Ende 2020 vorgesehen. Der 1.

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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BA Elxleben wurde als Schwerpunkt in das Förderprogramm des Freistaats Thüringen in 2016 aufgenommen. Der Anschluss von Elxleben an die VKA Arnstadt erfolgt im Trennsystem. Beginnend mit dem 1. BA in 2016 erfolgt der Neubau des Verbindungssammlers von Kirchheim nach Elxleben. In den folgenden Bauabschnitten erfolgt dann der weitere Ausbau des Ortsnetzes von Elxleben, insbesondere der Neubau eines Schmutzwassernetzes. Parallel dazu wird das Trinkwasserleitungsnetz von Drittgrundstücken in die Straßenbereiche erneuert bzw. ausgebaut. Das bestehende Altnetz (Teilortskanalisation) dient zukünftig noch der weiteren Ableitung der Oberflächenwässer. Über das neu zu errichtende Schmutzwassernetz sind dann sämtliche anfallende häuslich-sanitäre Schmutzwässer zur Ableitung zu bringen. Die neu zu errichtenden Entwässerungsanlagen dienen zukünftig auch der Überleitung der anfallenden Schmutzwässer von Elleben, Osthausen, Wülfershausen sowie von Alkersleben und Ettischleben. Über den Hauptsammler erfolgt auch die Überleitung der Abwässer von Werningsleben ab dem Marbach. Über die VKA Arnstadt ist eine ordnungsgemäße biologische Abwasserbehandlung der anfallenden Schmutzwässer von Elxleben gewährleistet. Eine Betreibung von Grundstückskleinkläranlagen ist mit Anbindung an die Kläranlage nicht mehr notwendig. Maßnahmen zur Außerbetriebnahme der Grundstückskleinkläranlagen sowie Anbindung der Grundstücksentwässerungseinrichtungen entsprechend dem errichteten Entwässerungssystem werden erforderlich. Im Zuge der Anbindung von Elxleben an die VKA Arnstadt in lchtershausen entsteht eine Beitragspflicht gemäß Teilbeitragssatzung zur Entwässerungssatzung (TBS-EWS) des Zweckverbandes. Zur Information über die weiteren Vorhaben des Zweckverbandes in Elxleben, daraus entstehende Beeinträchtigungen sowie ggf. erforderlichen Handlungsbedarf zur wasser- und abwasserseitigen Ver- und Entsorgung der Grundstücke und die entstehenden Beitragspflichten laden wir Sie ein zur

Bürger-/Informationsveranstaltung am Dienstag, 26.01.2016, 18:00 Uhr, in Elxleben, Saal Gaststätte Schwarzer Hahn, Hauptstraße 13. Wir bitten Sie, diesen Termin zu Ihrer Information sowie auch zu Abstimmungszwecken wahrzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Wasser-/Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung Eigenbetrieb Arnstadt, 08.12.15

Nr. 12/2015

LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER DER GEMEINDE KIRCHHEIM Wieder neigt sich ein Jahr dem Ende entgegen und alljährlich gibt es besinnliche, ruhige Tage in unserer hektischen Zeit -die Festtage zu Weihnachten und zum Ausklang des alten wie zu Beginn des neuen Jahres. Wir lassen damit ein ereignisreiches Jahr hinter uns. Mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltsplan ist es gelungen, wichtige kommunale Vorhaben zu verwirklichen und unsere Ortsteile schöner zu gestalten. Unsere Gemeinde hat sich das Ziel gesetzt im Rahmen einer umfassenden und nachhaltigen Dorfentwicklung einen wichtigen Beitrag zur Schaffung einer familienfreundlichen Gemeinde zu leisten. Wichtige Vorhaben wurden realisiert, oder wurden auf den Weg gebracht: - der Ausbau der kommunalen Straßen und Wege; - der Anschluss von Bechstedt-Wagd und Kirchheim an das zentrale Abwassernetz - der Anschluss unserer Ortsteile an das schnelle Internet - die Sanierung des Sport- und Freizeitzentrums in Kirchheim - die Erneuerung der Sanitäranlagen im Saal Werningsleben - die Sanierung des Mehrzweckgebäudes in Kirchheim mit Einbau von Sanitärräumen für Arzt- und Vereinsraum - die Befestigung des Festplatzes in Bechstedt-Wagd Darüber hinaus sind wir weiter bestrebt, den gesetzlich garantierten Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr umzusetzen. Neben dem schon erfolgten Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (U3) in der Kindertagesstätte, müssen wir in 2016 und 2017 voraussichtlich weitere 15 zusätzliche Betreuungsplätze schaffen. Damit befinden wir uns auf einem guten Weg, ein für Familien in unserer Gemeinde notwendiges und wichtiges Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zur Verfügung stellen zu können. Den Mitgliedern unseres Gemeinderates und den Mitgliedern der Ortsteilräte bin ich von Herzen dankbar für die stets offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Viele gemeinsame Projekte liegen noch vor uns und ich hoffe, dass wir zusammen auch unsere zukünftigen ehrgeizigen aber nötigen Ziele für unsere Gemeinde durchsetzen und zum Abschluss bringen können. Ich möchte das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass nehmen, um all jenen zu danken, die auch in dem nun endenden Jahr 2015 daran mitgearbeitet haben, unsere Gemeinde lebens- und vor allem liebenswert zu erhalten und zu gestalten. Mein Dank zum Jahresende gilt allen ehrenamtlich Tätigen in den Freiwilligen Feuerwehren, den Mitarbeitern des Gemeindebauhofes, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltungsgemeinschaft, unseren Gewerbebetrieben, sowie dem Elternbeirat und den Erzieherinnen und Erziehern unserer Kindertagesstätte. Bedanken möchte ich mich bei unserer Grundschule, den Vereinen und Verbänden und der Kirchgemeinde für die angenehme und gute Zusammenarbeit. Das neue Jahr sollten wir gemeinsam, trotz aller Schwierigkeiten optimistisch und vorwärts blickend beginnen. Für das neue Jahr 2016 und darüber hinaus wünschen wir uns Frieden, soziale Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität als Grundlage eines harmonischen Miteinanders. Unseren Kranken und den Mitbürgern, die schwere persönliche oder wirtschaftliche Sorgen haben, wünsche ich Zuversicht und Glück. An dieser Stelle dürfen wir aber auch nicht die Familien vergessen, die am Weihnachtsfest einen nahen Angehörigen vermissen, oder wegen Krieg und Terror Ihre Heimat verlassen mussten. Unsere Zuwendung sollte besonders diesen Mitmenschen gelten. Im Namen des Gemeinderates wünsche ich allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie für den Start in das neue Jahr 2016 alles Gute, Gesundheit und Optimismus! Ihr Bürgermeister Hans-Jürgen Langer

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Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kirchheim Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für 2016 genehmigt Der Gemeinderat Kirchheim hat in seiner Sitzung am 12.11.2015 den Haushaltsplan 2016 beschlossen. Mit Bescheid vom 24.11.2015 wurde der Haushaltsplan von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis genehmigt. Nachstehend möchten wir über wichtige Eckdaten des Planes informieren.

Verwaltungshaushalt 2016: Aus diesem werden der laufende Betrieb und die Unterhaltung der gemeindlichen Einrichtungen als Pflichtaufgaben und die sogenannten freiwilligen Leistungen der Gemeinde finanziert. Der Verwaltungshaushalt 2016 schließt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 1.382.900,00 € ab. Feuerwehr Für Geräte und Ausrüstungsgegenstände der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Kirchheim wurde der Planansatz auf 7.500,00 € und die geplanten Ausgaben für die Haltung von Fahrzeugen auf 5.000,00 € festgesetzt. Heimat- und sonstige Kulturpflege Zuschüsse für Heimatfeste stehen in Höhe von 1.000 € zur Verfügung und für Jubiläen von Vereinen nach der Ehrenordnung in Höhe von 700,00 €. 2016 findet das 70-jährige Jubiläum der SG „Eintracht Kirchheim 46“ e.V. statt. Die Jubiläumsfeier soll mit einem großen Sportfest in der Zeit vom 17.-19. Juni 2016 stattfinden. Einrichtung der Jugendhilfe - Kindertagesstätte Kirchheim Die Landeszuschüsse nach §§ 19, 21 ThürKitaG wurden für 2016 mit 140.700,00 € veranschlagt. Die Ausgaben für die pauschalierten Betriebskosten, die die Gemeinde Kirchheim für die Betreuung von Kindern in anderen Kindertagesstätten entrichtet, mussten für 2016 auf 60.500,00 € erhöht werden. Allerdings können in der Planung nur die Kinder berücksichtigt werden, von denen bekannt ist, dass sie im Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts eine andere Einrichtung besuchen. Nach Vorlage der Haushaltsplanung der THEPRA wurden für die von der Gemeinde an die THEPRA zu zahlende Betriebskostenumlage mit 267.300,00 € eingeplant. Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen (Werningsleber Wald) Entsprechend des vorliegenden Forstwirtschaftsplanes für 2016 konnten die Einnahmen aus dem Holzverkauf um 900,00 € erhöht und mit 31.900,00 € geplant werden. Im Gegenzug erhöhen sich aber auch die Ausgaben für den Holzeinschlag um 800,00 € auf 10.800,00 €. Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen Die Einnahmen aus Grundsteuern betragen 125.800 €. Bei der Gewerbesteuer wurde mit Einnahmen in Höhe von 120.000,00 € geplant. Beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer wurden für 2016 Einnahmen in Höhe von 492.500,00 € und damit um 22.900,00 € mehr im Vergleich zum Planansatz des Vorjahres angesetzt. Die Schlüsselzuweisung des Landes für unsere Gemeinde beträgt 2016 296.800,00 € geplant. Im Vergleich zu 2015 sind dies 19.800,00 € weniger. Die Höhe der Kreisumlage für 2016 steht noch nicht fest. Das Landratsamt hat jedoch bereits über die geplante Umlagegrundlage zur Berechnung der Kreisumlage informiert. Danach würde die auf die Gemeinde Kirchheim entfallende Kreisumlage für 2016 mit einer Höhe von 331.600,00 € berechnet. Das sind 57.000,00 € mehr als 2015. Die Höhe der VG-Umlage stand zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Haushaltsplanes noch nicht fest. Es wurde für den Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheim eine voraussichtliche Umlage in Höhe von 139.000 € eingeplant. Gesamtergebnis Verwaltungshaushalt Im Ergebnis aller Einnahmen und Ausgaben sieht der Verwaltungshaushalt eine Zuführung (Überschuss) an den Vermögenshaushalt in Höhe von 179.800,00 € vor. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt muss mindestens so hoch sein, dass die ordentlichen Tilgungsleistungen davon gedeckt werden können. Für die Tilgung der Kredite im Vermögens-

Nr. 12/2015

haushalt sind 2016 Ausgaben in Höhe von 81.800,00 € eingeplant, so dass diese Voraussetzung mit der Zuführung erfüllt wird.

Vermögenshaushalt 2016 Im Vermögenshaushalt werden die Investitionen der Gemeinde, Investitions- zuschüsse und die Tilgung von Krediten geplant. Er schließt in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit 1.068.000,00 € ab. Brandschutz Für den Ausbau eines Stellplatzes für das Löschfahrzeug der Feuerwehr Bechstedt-Wagd wurden Einnahmen aus Landeszuschüssen in Höhe von 39.500,00 € eingeplant. Auf der Ausgabenseite sind Baukosten in Höhe von 95.000 € eingestellt. Erhaltung unserer Kirchen Für die Sanierung der Kirche in Kirchheim wurde ein Zuschuss in Höhe von 8.000 € und für die Kirche in Bechstedt-Wagd ein Zuschuss in Höhe von 3.500,00 € eingeplant. Infrastrukturpauschale vom Land Die Einnahmen aus der Infrastrukturpauschale für 2016 betragen 10.000,00 € und sind im Vermögenshaushalt einzuplanen. Maßgeblich sind hierfür die 2013 in der Gemeinde geborenen Kinder bzw. die Kinder, die am 31.12.2013 in der Gemeinde Kirchheim gemeldet waren und das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für jedes dieser Kinder erhält die Gemeinde eine Pauschale in Höhe von 1.000,00 €. Sportstätte Kirchheim, Sporthalle/Mehrzweckgebäude Als größte Investitionsmaßnahme wurde im Rahmen der Dorferneuerung ab dem Haushaltsjahr 2015 der Ersatzneubau eines soziokulturellen Mehrzweckgebäudes aufgenommen. Die Maßnahme soll in 3 Bauabschnitten bis 2017 realisiert werden. Der 1. Bauabschnitt, die Herstellung des Rohbaus wurde in diesem Haushaltsjahr fertiggestellt. Mit dem 2. Bauabschnitt 2016 soll der komplette Innenausbau des Mehrzweckgebäudes mit Estricharbeiten, Haustechnik, Innentüren, Putz- und Fliesenlegerarbeiten sowie Maler- und Bodenbelagsarbeiten erfolgen. Auch der Abriss des alten Sanitärgebäudes ist vorgesehen. Über die Dorferneuerung wurden deshalb Zuschüsse vom Land beantragt und mit 199.000,00 € eingeplant. Die voraussichtlichen Investitionskosten für den 2. Bauabschnitt betragen nach Kostenschätzung 424.000,00 € und wurden in den Haushaltsplan aufgenommen. Der 3. Bauabschnitt mit der Errichtung der Außenanlagen am Mehrzweckgebäude, die Erneuerung der Zufahrt und der Parkstellflächen ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Spielplätze Für die Erneuerung der Spielplätze in allen Ortsteilen wurden jeweils 8.000,00 € in den Haushaltsplan eingestellt. Ländlicher Wegebau Als weiteres wichtiges Investitionsvorhaben im ländlichen Wegebau musste der Ausbau des Ländlichen Weges in Werningsleben „Hinter dem Dorfe“ erneut in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Diese Maßnahme war schon Bestandteil des Haushaltsplanes 2015. Den Bescheid über die Fördermittel für diese Maßnahme erhielt die Gemeinde jedoch erst im Oktober, deshalb wird mit einer Realisierung im 1. Halbjahr 2016 geplant. Gesamtergebnis Vermögenshaushalt Für die Finanzierung der Investitionen muss die Gemeinde finanzielle Mittel aus der Rücklage in Höhe von 144.900,00 € entnehmen. Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung der geplanten Investitionen 2016 ist nicht vorgesehen. Voraussetzung für die Durchführung der Investitionen ist jedoch, dass die geplanten und beantragten Fördermittel des Landes genehmigt werden. Die allgemeine Rücklage wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen: Stand zum 01.01.2016 276.477,55 € geplante Entnahme 144.900,00 € Stand zum 31.12.2016 131.577,55 € Die Gemeinde weist zum 01.01.2016 eine Verschuldung von 619.233,96 € aus. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 512,61 € je Einwohner (1.208 Einwohner per 31.12.2014). Laut Haushaltsplan 2016 sollen ordentliche Tilgungsleistungen in Höhe von rund 81.900,00 € vorgenommen werden. Die Verschuldung der Gemeinde Kirchheim wird zum 31.12.2016 rund 537.333,96 € (444,82 € / EW) betragen. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 12/2015

Bekanntmachungen von Satzungen Haushaltssatzung der Gemeinde Kirchheim (Landkreis Ilm-Kreis) vom 01.12.2015 für das Haushaltsjahr 2016

Mitteilungen

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.382.900,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.068.000,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 350 v.H. b) für die Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 220.000,00 Euro festgesetzt. nicht belegt

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§7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Die Haushaltssatzung / der Haushaltsplan wurde dem Landratsamt Ilm-Kreis angezeigt und am 24.11.2015 beschieden. Die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2016 liegt in der Zeit vom 04.01.2016 bis 20.01.2016 während der Sprechzeit der VG „Riechheimer Berg“, im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, für jedermann zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die 1. Haushaltssatzung, der Haushaltsplan der Gemeinde Kirchheim für das Jahr 2016 steht bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2016 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme in der VG „Riechheimer Berg“ im Zimmer 1 der VG „Riechheimer Berg“, 99334 Kirchheim, Mönchsgasse 81, während der Sprechzeiten zur Verfügung. Hinweis Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der ThürKO dieser Satzung wird unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Kirchheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Kirchheim, den 01.12.2015 Gemeinde Kirchheim gez. Hans-Jürgen Langer Bürgermeister

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Jagdgenossenschaft Osthausen Einladung zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem 22.01.2016 um 20.00 Uhr ins Gasthaus „Zum Grünen Baum“ in Osthausen Tagesordnung: - Begrüßung und Feststellung der fristgerechten Einladung - Bericht Vorstand und Kassen - Beschluss zur Verwendung der Jagdpacht - Beschluss über freihändige Vergabe der Jagd - Beschluss der Jagdverpachtung - Anfragen und Sonstiges Jagdvorsteher Klaus Kolodziej

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates

Bekanntmachung der Beschlüsse des Gemeinderates Rockhausen aus der Ratssitzung vom 01.12.2015 Beschluss-Tag: 01.12.2015 Beschluss-Nr.: 28 / 2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift vom 08.09.2015 Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.09.2015 in der als Anlage beigefügten Form. Beschluss-Tag: 01.12.2015 Beschluss-Nr.: 29 / 2015 Beschlussgegenstand: Haushaltssatzung / Haushaltsplan Gemeinde Rockhausen 2016 Der Gemeinderat Rockhausen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 der Gemeinde Rockhausen mit folgenden Anlagen:- Stellenplan- Übersicht über den Stand der Schulden - Übersicht über den Stand der Rücklagen Beschluss-Tag: 01.12.2015 Beschluss-Nr.: 30 / 2015 Beschlussgegenstand: Finanzplan Gemeinde Rockhausen 2016 Der Gemeinderat beschließt den Finanzplan 2016 der Gemeinde Rockhausen gemäß beigefügter Anlage.

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Nr. 12/2015

Bekanntmachung von Beschlüssen des Gemeinderates Bekanntmachung der Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates Witzleben vom 10.12.2015 Beschluss-Tag: 10.12.2015 Beschluss - Nr.: 31 / 2015 Beschlussgegenstand: Beitritt zum Kommunalen Energiezweckverband (KET) Der Gemeinderat stimmt dem Beitritt der Gemeinde Witzleben zum Zweckverband „Kommunaler Energiezweckverband Thüringen (KET)“ auf der Grundlage der Verbandssatzung (veröffentlicht mit SD-Nr. 2/2012 vom 19. November 2012, zuletzt geändert durch die 4. Änderungssatzung vom 23. September 2014, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51+52/2014 (Anlage 2)), zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Schritte durchzuführen. Beschluss-Tag: 10.12.2015 Beschluss - Nr.: 32 / 2015 Beschlussgegenstand: Niederschrift vom 10.09.2015 Der Gemeinderat der Gemeinde Witzleben beschließt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 10.09.2015 in der als Anlage beigefügten Form.

Mitteilungen Jagdgenossenschaft Achelstädt Einladung Die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Achelstädt findet am Freitag, dem 12. Februar 2016 um 19.00 Uhr in der Feuerwehr Achelstädt statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes und der Kassierung 5. Information des Jagdpächters zum Verlauf des Jagdjahres 6. Diskussion 7. Beschlussfassung: - Auszahlung Jagdpacht - Verlängerung Jagdpacht

Mitteilungen Veröffentlichung von Geburtstagen Sind Sie mit einer öffentlichen Bekanntmachung Ihres Geburtstages nicht einverstanden, teilen Sie dies bitte schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“, Mönchsgasse 81, 99334 Kirchheim, mit.

Grundstücksmarkt der Mitgliedsgemeinden Wohnung zu vermieten Werningsleben Zum Weinberg 2 in 99334 Kirchheim OT Werningsleben ist eine 2-Zimmer Wohnung im Dachgeschoß mit ca. 48 m2, Kochnische, Bad mit Dusche, Mietbeginn nach Vereinbarung, zu vermieten. Kaltmiete 201,60 € zzgl. 108,40 € NK, Warmmiete 310 €, Kaution 2 Monatskaltmieten. Bösleben - Nur noch 1 Baugrundstück verfügbar! Im Wohngebiet der Gemeinde Bösleben-Wüllersleben „Über dem Dorfe“ in der Lindenstraße, 99310 Bösleben steht nur noch 1 voll erschlossenes Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 573 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 45,00 €/m2 Riechheim - Freie Baugrundstücke der Gemeinde Elleben in Riechheim zur Wohnbebauung Im Wohngebiet „Am kleinen Berg“ in Riechheim, Lindenstraße, 99334 Elleben OT Riechheim, steht das unerschlossene Baugrundstück Flurstück 408/48 mit einer Größe von 393 m2 zur Wohnbebauung zur Verfügung. Kaufpreis 40,00 €/m2 Interessenten wenden sich bitte an die Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft „Riechheimer Berg“ Tel.: 036200/ 62432

Bitte beachten: Vorlage aktueller Katasterauszüge bei geänderten Besitzverhältnissen. Vorstand der Jagdgenossenschaft

Amtliche Bekanntmachungen anderer Institutionen und Einrichtungen Bezug von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster Die Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. (FH) Falko Hüter, Weimarische Straße 54, 99326 Stadtilm, als Auskunftsstelle für amtliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, bleibt in der Zeit vom 23.12.2015 bis 04.01.2016 für den Publikumsverkehr geschlossen. gez. F. Hüter

Liebe Bürgerinnen und Bürger von Alkersleben, das Jahr 2015 geht in wenigen Tagen zu Ende. Weihnachten steht unmittelbar vor der Tür und da ist sie wieder, die alljährliche Frage „Was soll ich schenken“. Warum soll man nicht das verschenken, was man selber gerne hätte. So wünsche ich mir vor allem Zeit: * Zeit, mehr Zeit mit der Familie und mit Freunden * Zeit, wieder einmal ein gutes Buch zu lesen

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Nr. 12/2015

Sonstige Mitteilungen * Zeit für Spaziergänge mit der Familie - bei viel Glück auch im Schnee * Zeit für interessante Gespräche mit Menschen, die man nicht so oft trifft * Zeit, um Spiele zu spielen mit den Enkeln (aber bitte keine elektronischen) Schenken Sie Ihren Angehörigen einfach Zeit. Zeit ist ein schönes Geschenk, man braucht es nicht in Papier zu verpacken und es kostet auch nicht viel. Zeit zu verschenken setzt allerdings voraus, dass man sich vom Trubel dieser Tage absetzt, denn mit der eigentlichen Botschaft von Weihnachten hat dies nichts zu tun. Weihnachten sage ich gern danke. Ich danke all den Bürgern, die im zurückliegenden Jahr zum Wohle unserer Gemeinde Alkersleben gewirkt haben. Mit meinem Dank verbinde ich zugleich die Bitte, sich auch in Zukunft für unsere gemeinsamen Ziele und Interessen einzubringen. Im Jahr 2015 waren unsere Vereine wieder sehr aktiv und haben die kulturelle und sportliche Szene von Alkersleben geprägt. Herzlichen Dank allen ehrenamtlichen Mitstreitern. Bei den Mitgliedern des Gemeinderates und den Mitarbeitern der VG „Riechheimer Berg“ bedanke ich mich recht herzlich für die vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit im zurückliegenden Jahr. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich eine schöne und erholsame Weihnachtszeit, sowie einen guten aber sicheren Rutsch in das neue Jahr 2016. Mögen Ihre Wünsche in Erfüllung gehen und finden Sie die Zeit, mit Ihren Lieben ein paar schöne Stunden zu verbringen. Ihr Bürgermeister

Vor 150 Jahren ausgebaut In einem tiefen Flussbett fließt in Alkersleben bei der so genannten Schenksbrücke die Wipfra plätschernd dahin. Der Abschnitt unterhalb der Brücke ist nicht ihr ursprünglicher Lauf. In den Sommer- und Herbstmonaten des Jahres 1865 herrschte reger Schachtbetrieb mit Spaten, Schaufel und Hacke für den Ausbau eines neuen Flussbettes. Im Protokoll des Gemeinderates ist vermerkt, dass im Juli mit dem Durchstich begonnen wurde. Der schlängelnde Verlauf der Wipfra durch den Ort war oft Ursache für große Hochwasserschäden. Nachweislich an vier verschiedenen Bereichen des Flusslaufes erfolgten in den vorigen Jahrhunderten Korrekturen. Einst floß die Wipfra im rechten Bogen der Lappgasse zu, fast bis an die Häuser Nummer 57 bis 59, bog dann nach links in Richtung des Hauses Nummer 44. Dort in der Nähe befand sich ein Wehr wegen der Regulierung des Obermühlenwassers. Der Fluß ist begradigt, wegen schnelleren Durchfluß im Ort. Um die Wasserversorgung der Obermühle in Haus Nummer 55 weiter zu sichern, wurde das alte Flussbett entlang der Lappgasse als Mühlgraben zurück gebaut. Mittels zwei Wehranlagen konnte der Müller seinen Wasserbedarf regulieren. Längst ist der Mühlenbetrieb in Alkersleben aufgegeben. Den Mühlgraben kennen nur noch die älteren Einwohner. Die Brücke über die Wipfra wird als „Schenksbrücke“ eben wegen der Nähe der Schenke genannt. Früher nannte man sie „die Brauhausbrücke“. Es stand ja daneben das Brauhaus. Damals das wichtigste Haus! Im Jahre 1844 als steinerne Bogenbrücke errichtet, war sie doch die Jahrhunderte zuvor aus Holz gebaut. Ein Dach, natürlich mit Stroh eingedeckt, schützte sie vor Witterungseinflüssen. Die nächste Investition wegen der Wipfra erfolgte 1868 als Anlegung des Grabens im Unterland direkt neben der Straße nach Elxleben verlaufend. Auch über diesen Bau sind noch manche Dokumente erhalten geblieben. K. Wagner

Günther Hülle

Altersjubiläen Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag

Wir gratulieren zum Geburtstag

am 09.01. zum 75. Geburtstag Herr Hettstedt, Gerd

Bösleben am 08.01. zum 85. Geburtstag

Frau Ruth Schwarz

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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Dornheim ein Rückblick zum Jahresende 2015 Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt. Der andere packt mit an - und handelt. (Johann Wolfgang von Goethe) Liebe Dornheimer Viele Dornheimer haben auch 2015 wieder mit angepackt und gehandelt. Allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern im Ort, aber auch allen Ehrenamtlichen in unseren Vereinen und Verbänden, die das alltägliche Leben in unserer Gemeinde Tag für Tag auf so vielfältige Art und Weise bereichern, gebührt an erster Stelle mein ausdrücklicher Dank. Dazu zählen vor allem der Gemeinderat, Feuerwehrverein, Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche, Gemeindekirchenrat, Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, allen Dornheimern die immer ansprechbar sind und überall mithelfen wenn Sie gebraucht werden. Ein besonderer Dank gilt den Angestellten der Gemeinde, die auch 2015 zu ihren Tätigkeiten sehr viele Sonderaufgaben erfüllt haben und den Mitarbeitern der VG Riechheimer Berg. Vielen Dank auch den Sponsoren für Möbel, Geschirr, Besteck, oder selbst gemalte Bilder und vieles mehr, das die Gemeinde erhalten hat. Ein Dankeschön gilt unserem Kindergarten, die Kinder und Erzieherinnen bereichern unser Leben im Ort seit Jahren mit ihren Veranstaltungen auf eine ganz besondere Weise. Ein von Herzen kommendes Dankeschön geht an dieser Stelle an meine Frau, die sich sehr für die Gemeinde einsetzt und viele Aufgaben ehrenamtlich erfüllt gemeinsam mit unserem großartigen Helferteam. Es ist uns allen gemeinsam 2015 gelungen weitere positive Veränderungen zu schaffen, unsere Besucher und Gäste bestätigen das immer wieder mit Begeisterung. Und genau so möchte ich mit Euch zusammen in den nächsten Jahren - Dornheim weiter voran bringen und noch viele Projekte zu einem guten Ende führen. Dornheim hat einen guten Ruf!!! Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst tun will. (Henry Ford) Wir dürfen daher wirklich stolz sein, wie gut sich Dornheim entwickelt hat, auf dass was wir in unseren gemeinsamen Jahren alles geschaffen haben. Aber als Bürgermeister hat man auch eine besondere Verantwortung. So muss man das Wohl aller Bürger im Zusammenhang sehen und das Gemeinwohl an erste Stelle setzen. Wir alle schätzen es, wenn Ehrlichkeit, Stabilität und Ausdauer von diesem Amt ausgehen. Wenn man jung ist, lächelt man oft über die Bewahrung von Traditionen oder über festgefügte Abläufe, doch je älter man wird, umso wichtiger werden diese Traditionen und Rituale. Denn sie sind der Anker, sie sorgen für Verlässlichkeit und vermitteln Vertrauen. Auch jede Lebensgeschichte im Ort steht für sich - und trägt zugleich ihren Teil zu dem bei, was unser Dorf im Kern ausmacht, unser gemeinsames Engagement. Die Dinge, die jeder Einzelne von uns im Kleinen erreicht, prägen unser Dorf im Ganzen. Und alle Beiträge zusammen machen unseren Erfolg aus. Für die Zukunft ist es mir besonders wichtig, dass wir ein gut ausgebautes, lebenswertes Dorf für Jung und Alt mit geordneten Finanzen der nächsten Generation übergeben können. Doch nun zu den ausgewählten Daten und Fakten im Rückblick auf 2015. … Kredite haben wir weiter pünktlich abgezahlt - die Pro Kopf Verschuldung ist bis auf 66,75 EUR gesunken (Schuldenfrei sind wir bereits durch Bildung von Rücklagen)

Nr. 12/2015

… ein erster Fischbesatz im Teichgarten und am Rittergut durch den Angelverein erfolgte im Frühjahr … der Wiesenweg in Verlängerung am Teichgarten wurde instandgesetzt … das 3 Monarchendenkmal wurde durch die Gemeindearbeiter aufwendig restauriert und durch ehrenamtliche Helfer unterstützt … es gab ein Kinderfest für die Kinder im Kindergarten gemeinsam mit dem Feuerwehrverein … der Kindergarten erhielt eine neue Überdachung für die 2. Terrasse … der Kindergarten erhielt eine Wärmedämmung an der Rückseite zum Teich … auf vielfachen Wunsch gibt es jetzt Sitzbänke am Angertorteich … eine neue Brücke im Wäldchen am Teichgarten wurde gebaut … eine neue Brücke am Wanderweg zum Hölzchen wurde mit Rohren gebaut … ein 1. Rittergutsfest wurde organisiert - gemeinsam vom Gemeinderat / Freundeskreis und Feuerwehrverein … Blutspenden wurden über das ganze Jahr organisiert … Bastelkurse wurden organisiert … Neuanschaffung eines Schlegelmäher mit Hochentleerung für den Traktor vom Bauhof … Neuanschaffung von Hubgabeln und einer Arbeitsbühne für den Traktor vom Bauhof … eine neue Wehrleitung haben sich die Kameraden der Feuerwehr gewählt … ein Buch mit den Gemeinderatsprotokollen 1850-1860 und 1915 - 1950 wird von O. Gruhl und M. Braun veröffentlicht (limitiert auf 50 Exemplare) … neue Poller zum Schutz der Grünanlagen sind am Angertor gesetzt worden … ein neuer Gehweg wurde am Teichgarten gepflastert und eine Querrinne über den Feldweg gebaut, zur Ableitung von Regenwasser … eine Straßenlampe wurde am Teichgarten neu aufgebaut … der Parkplatz und Gehweg vor dem Kindergarten wurde neu gebaut … die Straße vor dem Kindergarten wurde verbreitert und neue Bordsteine gesetzt … Verkehrsschilder „Vorsicht Kinder“ wurden vor dem Kindergarten aufgestellt … großzügige finanzielle Unterstützung gab es für den Freundeskreis … der Freundeskreis wurde über das ganze Jahr durch die Mitarbeiter der Gemeinde mit der Technik und mit Arbeitskräften vielfältig unterstützt … großzügige finanzielle Unterstützung gab es für den Gemeindekirchenrat … großzügige finanzielle Unterstützung gab es für den Feuerwehrverein … großzügige finanzielle Unterstützung für das 5.Traktorentreffen … großzügige finanzielle Unterstützung für 1. Rittergutfest … es gab auch in diesem Jahr viele Konzerte und Veranstaltungen in unserer Kirche und viele Bautätigkeiten in der Kirche organisiert vom Freundeskreis zur Erhaltung der Traukirche von J. S. Bach - siehe dazu mehr im Heimatheft 2015 … aufwendige Baumfällungen am Angertorteich von 7 Pappeln sind abgeschlossen … ein abgestorbener Lindenbaum an der Kreuzung Angertor / Neue Straße wurde gefällt und sofort durch einen neuen ersetzt … im Gewerbegebiet wurde der LKW Wendekreisel aufwendig saniert … im Gewerbegebiet wurden die gesamten Abwasserleitungen gereinigt und mit einer Kamera auf Schäden geprüft … im Gewerbegebiet wurde das Überlaufbecken / Schlammbecken mit Spezialmaschinen entleert und gereinigt … im Gewerbegebiet wurde der Auffangteich gereinigt und Wildwuchs abgeholzt … neue Innenwände wurden im Kindergarten eingebaut … 2. Fischbesatz im Teichgarten und am Rittergut durch den Angelverein im Herbst … Projekt: neue Gasleitung von Arnstadt - Dornheim - zum Gewerbegebiet - weiter zum Herkulescenter wurde von der Gemeinde beratend/planend und auf unseren Flächen mit umgesetzt

Nachrichtenblatt der VG „Riechheimer Berg“

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… Projekt: 50 Herz Leitung - Bau von zwei Sicherungskästen - (Stromschlag der Überlandleitung) wurde auf zwei Feldwegen der Gemeinde aufgebaut Übersicht: neue große Projekte für 2016 / 2017 / 2018 sind bereits erarbeitet und Fördermittel beantragt: … die Sanierung - Gartenbutze / Sportplatz Angertor mit einem kleinen Park - ist nach neuen Förderrichtlinien nochmals im Oktober ausgearbeitet und eingereicht worden, auch wenn wir in diesem Jahr dafür kein Fördermittelbescheid bekommen haben, lassen wir uns so leicht nicht entmutigen ... die Sanierung Dorfbach ist projektiert und beantragt … der Anbau KITA ist projektiert und beantragt … weiterer Gehwegbau / Straßenbau,) … mit der Neuverlegung der Gasleitung - von Arnstadt über Dornheim - Gewerbegebiet - Ilmkreis Center, wurde durch die Gemeinde die Bachsanierung am Weg nach Arnstadt als Ausgleich beauflagt - Baubeginn Frühjahr 2016 … weitere Technik für den Bauhof wird angeschafft Die Durchführbarkeit all dieser Großprojekte wird jedoch immer wieder auf den Prüfstand gelegt und mit weiteren wichtigen Maßnahmen abgeglichen. Im Gemeinderat, haben wir uns somit auch für 2016 und die folgenden Jahre viel vorgenommen. Wir investieren weiter in die Infrastruktur von Dornheim - und das ohne eine Neukreditaufnahme. Wir wollen die Familien und die Vereine unterstützen. Sie sind das Herzstück unserer Gesellschaft - das erreichte hohe Niveau muss erhalten und weiter ausgebaut werden. Wirtschaftlich und ergebnisorientiert mit dem Blick auf die weitere Verschönerung unseres Ortes soll es daher in den nächsten Jahren konsequent weiter gehen. Dies sind ehrgeizige Ziele und das die Erledigung der Aufgaben einen hohen zeitlichen und auch persönlichen Einsatz erfordert, dürfte jedem bewusst sein. Liebe Dornheimer und Mitbürger, für das kommende Jahr 2016 wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute. Die Entschlossenheit, guten Vorsätze zu realisieren, den Mut zu immer neuen Aufgaben und die Kraft, alle Situationen des Lebens zu meistern. Ihr Bürgermeister Burkhard Walther

Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am 05.01. zum 75. Geburtstag Frau Ehrhardt, Leonore am 28.01. zum 85. Geburtstag Frau Krisch, Johanna

Nr. 12/2015

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elleben, das Lebensgefühl in unseren Dörfern wird durch die gemeinschaftlichen Aktivitäten der hier lebenden Menschen wesentlich mitgeprägt. Vieles in unserer Gemeinde war auch in diesem Jahr nur möglich, weil am Gemeinwohl interessierte Menschen entschlossen mit angepackt haben. Ihre vielfältigen Aktivitäten sind eine große Bereicherung für unsere Dörfer. Deshalb möchte ich an dieser Stelle den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern sehr herzlich für ihren Dienst am Gemeindeleben während der letzten 12 Monate danken: - den Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden der drei Ortsteile für die 4 gemeinsamen Einsätze während des Jahres. Die Feuerwehr der Gemeinde Elleben kam zur Beräumung von umgestürzten Bäumen, zur Beseitigung von Ölspuren auf den Straßen und zur Absicherung verschiedener Veranstaltungen zum Einsatz. - Ortsbrandmeister Stefan Hartung für die Gesamtorganisation der Gemeindefeuerwehr und den Wehrführern Volker Schneider und Thomas Pintschka (Riechheim), Maik Lucha (Gügleben) sowie Mathias Wolf (Elleben) für die Übungen und die laufende Organisation der Ortsteilfeuerwehren. Zur Tätigkeit der Wehrführung zählen Schulungen und Weiterbildungen, die Teilnahme an Versammlungen auf Orts-, Kreis- und Landesebene sowie diverse Verwaltungsaufgaben. - den Jugendwarten Udo Krah, Jörg Künzel und Kevin Schulz. Unter der Leitung von Udo Krah, unterstützt von Corinne Krah und Thomas Heinrichs, sammelte der Feuerwehrnachwuchs Weihnachtsbäume, Baumschnitt und beim Frühjahrsputz Abfälle in der Flur ein. Die Riechheimer Jugendfeuerwehr beteiligte sich an 5 Wettbewerben im Ilm-Kreis und lag mit ihren Leistungen immer im oberen Drittel (2. Platz Sportwettbewerb, 2. Platz beim Kreiszeltlager, 3. Platz beim Völkerballturnier, 4. Platz bei der Gruppenstafette , 8. Platz beim Sternmarsch). Auch fehlte es nicht an einem umfangreichen Freizeitprogramm mit Schwimmen, Rodeln, Zelten, Radfahren und Eis essen. André Bergmann trainierte regelmäßig die Kinderabteilung der Riechheimer Jugendfeuerwehr beim Fußball. Auch ein Dank an die fleißigen Jugendfeuerwehrkameradinnen und -kameraden für die häufige Unterstützung beim Austeilen von Flyern in Riechheim, insbesondere an Heidrun und Hilke Bischoff und Isabell Karl. Die neu gegründete Güglebener Jugendfeuerwehr wurde von Jörg Künzel bereits zu 2 Wettbewerben geführt. Kevin Schulz hat in diesem Jahr begonnen, die Ellebener Jugendfeuerwehr neu zu organisieren. - Mathias Wolf, Kevin Schulze und Stefan Hartung für die erfolgreiche Organisation der 130 Jahrfeier der Freiwilligen Feuerwehr Elleben. Zum Programm zählte eine Einsatzübung mit Menschenrettung in der Kita Elleben in Zusammenarbeiten mit den Nachbarwehren. - Corinne Krah für die Koordination und Kai Froß, Mathias Wolf und Jörg Rackwitz für ihre Teilnahme am Ersthelfer-Konzept in Verbindung mit dem Roten Kreuz in Arnstadt. Seit dem offiziellen Beginn ihrer Tätigkeit im November 2014 wurden die freiwilligen Ersthelfer bereits zu 13 Einsätzen gerufen. - Pastorin Frau Sylvia Behm-Hoyer für das Angebot an Gottesdiensten in dem ausgedehnten Kirchspiel Elxleben-Witzleben sowie der Kantorin Frau Beate Friedrich für die musikalische Ausgestaltung. - den Kirchenältesten in den drei Ortsteilen für die Pflege der Kirchen sowie die Betreuung der Kirchbauaktivitäten. - dem Förderverein zur Erhaltung der Kirche in Gügleben unter dem Vorsitz von Thomas Bierwisch für das ansprechende Angebot an Benefizveranstaltungen. Für seine Aktivitäten wurde der Verein von der Ev. Kirche sowie vom Ilm-Kreis mit dem Denkmalpreis 2015 ausgezeichnet. - dem Feuerwehrverein Gügleben unter dem Vorsitz von Udo Kämpf für die Ausrichtung des Dorffestes und dem Abbrennen des Osterfeuers und der Löschgruppe Gügleben für das

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Angebot eines „Tag der offenen Tür“. Mit Unterstützung des Vereins konnte die Löschgruppe mit einer Kettensäge ausgerüstet werden. dem Feuerwehrverein Elleben unter Vorsitz von Hans-Dieter Rubrandt und Anett Mortan für die wiederholte erfolgreiche Ausrichtung des Ellebener Weihnachtsmarktes, für die Organisation diverser Arbeitseinsätze sowie für die Mitorganisation der 130-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr Elleben. dem Feuerwehrverein Riechheim unter dem Vorsitz von Ralf Schneider und Dr. Rainer Nawrot für die Unterstützung bei der Organisation des Frühjahrsputzes, des Wintertanzes und des Sonnwendfeuers. Mit Hilfe des Vereins konnte das Löschauto mit einem Lichtmast und einer Umfeldbeleuchtung sowie eines Erhaltungsladers ausgestattet werden. dem Riechheimer Kultur- und Freizeitverein unter dem Vorsitz von Christiane Neubig, Vanessa Baumeister, Sabine Schneider und Corinne Krah für die Organisation des Riechheimer Sommerfestes sowie für die Unterstützung verschiedenster Aktivitäten wie Bastel- und Backaktionen, Frühjahrsputz, Kartoffelfeuer, Wintertanz, Adventskonzert, Benefizkonzert zur Kirchendachrenovierung, Lohfest, Lesungen und Vorträge und die Anschaffung von Spielgeräten für die beiden Spielplätze, Bücher für die Kinder- und Jugendbibliothek sowie Materialien für den Dachausbau von Haus Nr. 20. der Ellebener Kirmesgesellschaft für ihr umfangreiches Programm. den Organisatorinnen des Kinderfaschings auf dem Riechheimer Berg, Christine Büchner-Schröter, Evelyn Trutschel und Claudia Froß. dem Männerchor Elleben unter dem Vorsitz von Thomas Opel für ihre zahlreichen öffentlichen Auftritte. dem gemischten Chor Riechheim unter der Leitung von Heiko Mauchel, unterstützt von Eberhard Luschnitz, für seine musikalischen Beiträge im Jahresverlauf sowie Gerda und Dietrich Buchholz für Telefondienst und Heizungsservice. dem VfB Elleben unter dem Vorsitz von Sebastian Pirk für die Eigenleistung beim begonnenen Ausbau von neuen Umkleideräumen und Sanitäranlagen sowie für die Ausrichtung des Maibaumsetzens. den fast 20 Helferinnen und Helfern beim Dorfputz in Elleben, bei dem Bäume und Sträucher geschnitten, Laufbrunnen gereinigt, Bänke gestrichen und weitere Friedhofstufen neu gesetzt wurden. den mehr als 40 Helferinnen und Helfern beim Frühjahrsputz in Riechheim. Hierbei wurde die Flur gereinigt, der Garten am Haus Nr. 20 gepflegt, Einbauteile in der Scheune gestrichen und der Friedhof aufgeräumt. der „Riechheimer Handwerkskammer“ unter der Leitung von Andreas Straßburg unterstützt von Herbert Meißner und Mike Mirle für die Organisation des weiteren Ausbaus des Dachbodens des Dorfgemeinschaftshauses sowie für das Angebot von Bastelaktivitäten für Kinder und Jugendliche. Herbert Meißner für die diversen Kleinreparaturen. den Riechheimern für die Ausrichtung des diesjährigen Lohfestes; maßgeblich organisiert von Christiane Neubig und Corinne Krah; es wurde ein Erlös von etwa 900 € erwirtschaftet, der der Kirche in Riechheim zu Gute kommt. Frau Wurm für die Pflege der Grünanlage an der Linde und Cornelia Kuthning für die Pflege des Beetes am Abzweig und vor dem Gemeindehaus in Gügleben. Peter Wurm für die Betreuung der Umbauarbeiten der Toilettenanlage in der alten Schule in Gügleben. Der Umbau wurde maßgeblich durch Eigenleistung ausgeführt. Zu den ehrenamtlichen Helfern bei den Putzer- und Tischlerarbeiten gehörten Andreas und Jörg Künzel sowie Wilfried Weise. Hubert Schmidt und Peter Wurm für die Betreuung der Straßenbeleuchtung in Gügleben. Frau Nitschke, Heike Hanke, Marga Stolle und Brunhilde Mortan für die Pflege von Blumenbeeten und Ehrenmal in Elleben. Horst Mey, Heike und Matthias Hanke sowie Hans-Dieter Rubrandt für den Farbanstrich an der Südfassade des Feuerwehrgerätehauses in Elleben. Reinhard Kämpf und Jörg Willing für die Unterhaltung der Laufbrunnen in Elleben. Sigrid und Siegfried Sannowitz, Gisela Hartung, Angelika Möller, Heidi Krug, Bärbel Heyder und Christel Schmidt für den Hausputz und den Osterschmuck vor Haus Nr. 20; Isa und Eberhard Luschnitz kümmerten sich um die Blumenbee-

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te; Familie Hartung sorgte für Sauberkeit an der Bushaltestelle und dem Spielplatz „Auf dem Rasen“. - Monika Vogler für das Rasenmähen von Friedhof und Buswendeschleife sowie der Pflege des Zisternenplatzes in Riechheim. - Frau Kunze für die Pflege der Blumenschale am Buswendeplatz und Klaus Bergmann für die Pflege der Rosen und des Grünstreifens in der Lindenstraße. - Detlef Moritz für seine Ratschläge und statischen Berechnungen für Bauprojekte in der Gemeinde. - Torsten Wilhelm für die Beratung und die Mithilfe bei der Bepflanzung des Dorfplatzes in Elleben. - Eberhard Pfeifer für die kostenlose Zurverfügungstellung der Straßenkehrmaschine. - Ina Oppler für die anspruchsvolle Anleitung der Tanzgruppe „Riechheimer Bergwirbel“ sowie ihr kreatives Engagement für Bastel- und Theaterprojekte. Die Riechheimer Bergwirbel boten ein begeisterndes Programm im Rahmen des Ehrenamtstages des Ilmkreises in Arnstadt. - Anna-Katharina Neubig für die Einübung von Theaterstücken wie Martinsspiel und Krippenspiel mit Kindern in Riechheim. - Hannelore Mende für Näharbeiten und Maria Stechow für das Angebot der Handarbeitsstunden. - Sabine Schneider und Andrea Felser für die Betreuung der Jugendbibliothek in Riechheim. - Andreas Straßburg, Frank Neugebauer und Mike Mirle für den Aufbau der Stromversorgung beim Riechheimer Sommerfest sowie beim Lohfest. - Martin Röder für eine weitere Spende, die mit dem Einbau einer verglasten Tür den weitgehenden Abschluss der Ausbauarbeiten der Scheune ermöglichte. - der Freien Wählergemeinschaft für die Spende einer Linde, die durch Steffen Heyder, Michael Heyder, Kai Froß, Axel Franz und Anna-Katharina Neubig neben dem Löschteich gepflanzt wurde. - den Familien Behnke und Wilhelm für die Spende des diesjährigen Weihnachtsbaumes in Riechheim sowie das Aufstellen durch Torsten Wilhelm, Günter Behnke, Dietrich Buchholz, Alexander Pölck, Mathias Werner, Dirk Lehmann, Eyk Bauch, Sebastian Bähring. - der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau für die Spenden zur Anschaffung eines Automatisierten Externen Defibrillators und die Mitfinanzierung eines Spielhauses. - und natürlich denjenigen, die nicht genannt wurden, aber anfassten, wenn es nötig war. Ebenfalls gilt mein Dank den Beschäftigten und Verantwortlichen der Gemeinde: - den Erzieherinnen der Kindertagesstätte Frau Sattler, Ute Swoboda, Gudrun Pirk, Frau König, Sabine Nitschke und Katrin Linse für ihren herzlichen Umgang mit den Kindern. Herzlichen Dank für den Auftritt der Kinder bei der Gemeindeweihnachtsfeier sowie für die Erstellung der von den Empfängern sehr geschätzten Geburtstagskarten. - den engagierten Eltern und Großeltern des Ellebener Kindergartens für die Mithilfe bei der Ausgestaltung der Jahresfeiern sowie der Pflege der Außenanlage. - den ehrenamtlich Beschäftigten des Bauhofes unter der Leitung von Werner Dämmig für ihre unverzichtbaren Dienste. Neben den vielfältigen Arbeiten im Bereich der Grünflächenpflege, der Waldpflege, der Straßenreinigung und des Winterdienstes konnten durch Eigenleistung zahlreiche Baumaßnahmen ausgeführt werden. Hierzu zählen insbesondere: Restarbeiten im Bereich der Grünanlagen entlang der Ortsdurchfahrtsstraße und Anpassung der Kanaldeckel in der Bergstraße in Riechheim, Reparatur der Mauer des Löschteiches in Elleben, Installation von Spielgeräten und Erweiterung der Fallbereiche auf den Spielplätzen in Elleben und Riechheim, Beteiligung an den weiteren Umbauarbeiten in der Kita und dem Treppenaufgang im Feuerwehrhaus in Elleben. In 2015 wurde Werner Dämmig von Cornelia und Andreas Kuthning, Gabriele Trautmann, Karin Malkewitz und Gerd Swoboda unterstützt. Alle arbeiteten in Teilzeit für die Gemeinde überwiegend ehrenamtlich. - den Beschäftigten der Verwaltungsgemeinschaft für ihre freundliche Unterstützung und ihren engagierten Einsatz. - ich danke den Gemeinderäten und Ortschaftsräten für ihre Bereitschaft, sich stets für die Geschicke der Gemeinde einzusetzen. Zu den Gemeinderäten gehören Siegfried Sanno-

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witz, Dr. Klaus Paffrath, Corinne Krah, Thomas Opel, Rüdiger Kirchheim, Sandra Risch-Rackwitz, Stefan Hartung und Jörg Künzel. Mitglieder der Ortschaftsräte sind Axel Franz, Hannelore Mende, Steffen Heyder, Kai Froß, Michael Heyder und Anna-Katharina Neubig für Riechheim, Mareike Kämpf, Sandra Risch-Rackwitz, Hubert Schmidt und Wilfried Weise für Gügleben, Hans-Dieter Rubrandt, Jörg Willing, Anett Mortan und Matthias Hanke für Elleben. - ganz besonders den 3 Ortsteilbürgermeistern Gerd Wagner, Thomas Opel und Corinnen Krah, die die Anliegen der Ortsteile weitertragen, sich an der Entscheidungsfindung engagiert beteiligen sowie die Umsetzung der Projekte mit vorantreiben.

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Elleben, ich wünsche Ihnen auch im Namen des Gemeinderates frohe Weihnachten und alles Gute für das kommende Jahr 2016.

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Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag

Ihr Bürgermeister Rudolf Neubig

am 30.01. zum 85. Geburtstag Frau Mohring, Margarete

Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Elleben am 26.01. zum 70. Geburtstag Frau Lohrey, Barbara Gügleben am 27.01. zum 75. Geburtstag Herr Wurm, Peter

Die Elxlebener Feuerwehr gibt bekannt und lädt ein!!! 1. Weihnachtsbaumverbrennen in Elxleben Am Dienstag, dem 9. Januar, fährt die Elxlebener Jugendwehr durch den Ort, um die Weihnachtsbäume einzusammeln. Ganz toll wäre es, wenn man an die Weihnachtsbäume dann auch noch eine kleine Spende für die Elxlebener Jugendfeuerwehr hängt oder diese bei den fleißigen jungen Leuten abgibt, die ab dem Vormittag in Elxleben unterwegs sein werden. Die eingesammelten Weihnachtsbäume werden dann am gleichen Tag ab 17 Uhr im Park Elxleben bei Glühwein und Suppe verbrannt. Bitte die Weihnachtsbäume am 9. Januar rechtzeitig vor die Tür oder Grundstück (gut sichtbar) legen. Die Bäume können Natürlich auch selbst im Park ab 17 Uhr abgegeben werden.

Kirchliche Nachrichten Kirchengemeindeverband Elxleben-Witzleben Gottesdienste und Veranstaltungen im Januar 2016 Monatsspruch Januar 2016: Gott hat uns nicht einen Geist der Verzagtheit gegeben, sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit. (2. Tim 1,7) Sonntag, 27.Dezember 10.00 Uhr Ettischleben, Gottesdienst Donnerstag, 31. Dezember, Silvester 17.00 Uhr Elxleben, Musik zum Jahresausklang Sonntag, 3. Januar 10.00 Uhr Gügleben Abendmahlsgottesdient zum Jahresbeginn Montag, 4. Januar 19.30 Uhr Elxleben, Frauenkreis Dienstag, 6. Januar 14.00 Uhr Elxleben, Seniorenkreis Mittwoch, 13. Januar 14.00 Uhr Alkersleben, Frauenkreis Sonntag, 24. Januar 10.00 Uhr Achelstädt, Abendmahlsgottesdienst Montag, 25. Januar 16.00Uhr Elxleben, Konfirmanden 19.00 Uhr Elxleben, Gemeindekirchenratssitzung Dienstag, 26. Januar 15.30 Uhr Elxleben, Vorkonfirmanden Mittwoch, 27. Januar 15.00 Uhr Osthausen, Gemeindenachmittag Sonntag, 31. Januar 09.30 Uhr Alkersleben 10.30 Uhr Elxleben Die Termine für den Mini-Club in Elxleben und den Kindergottesdienst in Riechheim standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest; bitte beachten Sie die Aushänge! Ab sofort ist Pastorin Behm-Hoyer ebenso wie das Pfarrbüro erreichbar telefonisch über 036200-70271, per Fax über 036200-64474

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06.06.2016 15:00 Uhr Teichfest in Werningsleben 17. - 19.06.2016 ganztags 70. Jahre SG Eintracht Kirchheim Sportzentrum Kirchheim 29.06. - 01.07.2016 ganztags Zeltlager der Kreisjugendfeuerwehren Ilm - Kreis Ort: noch offen

Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Kirchheim am 12.01. zum 75. Geburtstag Frau Lamprecht, Renate am 25.01. zum 90. Geburtstag Herr Schröter, Heinz Bechstedt-Wagd am 02.01. zum 85. Geburtstag Herr Roth, Guido am 31.01. zum 70. Geburtstag Herr Fisahn, Klaus-Dieter Werningsleben am 30.01. zum 85. Geburtstag Frau Röhricht, Gisela Wir gratulieren ganz herzlich und wünschen Ihnen Gesundheit und alles Gute. Glückwünsche auch all denjenigen, die hier nicht genannt werden wollen.

Vereine und Verbände Feuerwehrverein „Kirchheim-Werningsleben“ e.V. Unser Vereinsvorstand hat in seiner Vorstandssitzung am 20.09.2015 über den Jahres- und Veranstaltungsplan 2016 beraten. Wir möchten deshalb schon jetzt auf einige wichtige Veranstaltungen in unserer Gemeinde und des Kreisfeuerwehrverbandes hinweisen: Datum/Uhrzeit/Veranstaltung/Ort 09. 01.2016 17:30 Uhr Neujahresfeuer der Jugendfeuerwehr Festwiese Schulsporthalle Kirchheim 23.01.2016 19:00 Uhr Jahreshauptversammlung Feuerwehrverein Saal Werningsleben 12.03.2016 08:00 Uhr Sternmarsch der Jugendfeuerwehren des IlmKreises in Kirchheim 26.03.2016 17.00 Uhr Osterfeuer Festwiese Schulsporthalle Kirchheim 30.04.2016 17:00 Uhr Walpurgisfeuer in Werningsleben 01.05.2016 11.00 Uhr Maibaumsetzen auf dem Dorfplatz Kirchheim

Wussten Sie schon? Rauchmelder (Brandmelder) retten Leben - der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Wo ist die Rauchmelderpflicht Thüringen geregelt? Die Rauchmelderpflicht Thüringen ist in § 48 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen geregelt. Für folgende Wohnungen gilt die Rauchmelderpflicht: alle Neubauten und Umbauten ab 5. Februar 2008 müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. In § 48 Absatz 4 (ThürBO) Landesbauordnung Thüringen wurde eine Übergangsfrist für Bestandswohnungen bis zum 31.12.2018 beschlossen. So viele Rauchmelder benötigen Sie pro Wohnung: jedes Schlafzimmer, jedes Kinderzimmer und jeder Flur, der einen Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen darstellt, muss jeweils mit mindestens einem Rauchmelder ausgestattet sein. Für eine Wohnung mit einem Schlafzimmer, drei Kinderzimmern und zwei Fluren bedeutet das, dass Sie mindestens 6 Rauchmelder anbringen müssen. Wer ist für die Anbringung und die Wartung der Rauchmelder verantwortlich? § 48 der Landesbauordnung Thüringen(ThürBO) regelt nicht explizit die Verantwortlichkeit für den Einbau und die Sicherstellung des Betriebes der Rauchmelder. Die Landesbauordnung richtet sich dann an die Eigentümer. Damit sind die Eigentümer für die Ausstattung, (Montage) und die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Wartung) verantwortlich und damit auch in der Haftung. Wir empfehlen auch für bestehende Wohnungen bereits jetzt eine entsprechende Ausstattung mit Rauchmeldern vorzunehmen. Haben Sie Fragen zum Einsatz von Rauchmeldern wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Gemeindefeuerwehr! Achten Sie bitte darauf, dass besonders in der Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel durch unachtsamen Umgang mit offenem Feuer und Feuerwerkskörpern Brände entstehen können!

Wir wünschen unseren Vereinsmitgliedern, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein friedvolles Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2016! Euer Vorstand Feuerwehrverein „Kirchheim Werningsleben“ e.V.

Feuerwehr Kirchheim im Internet: www.kirchheim-112.de

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Jugendfeuerwehr Kirchheim www.kirchheim-112.de

Achtung! Auch im nächsten Jahr sammelt die Jugendfeuerwehr Kirchheim wieder die Weihnachtsbäume ein. Am Samstag, den 9. Januar, ab 14.00 Uhr geht die Jugendfeuerwehr durch Kirchheim und sammelt die Bäume ein. Bitte legen Sie die Bäume gegebenenfalls an die Straße. Das traditionelle Weihnachtbaumneujahresfeuer beginnt dann ca. ab 17:00 Uhr mit Glühwein und Kinderpunsch. Ort: Festwiese an der Schulsporthalle Kirchheim.

Die Jugendfeuerwehr Kirchheim wünscht Ihnen allen ein gesundes neues Jahr und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Jugendfeuerwehrwart M. Freydank & S. v. Ottenfeld

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fen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ... .

Wir gratulieren zum Geburtstag Osthausen am 02.01. zum 80. Geburtstag Frau Edeltraud Hendrich

Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Osthausen-Wülfershausen, wieder ist ein arbeitsreiches Jahr voller Herausforderungen verstrichen. Dabei ist es uns gelungen, einige geplante Projekte erfolgreich abzuschließen. Ich denke dabei besonders an die Fertigstellung der lang geplanten Straßenbaumaßnahme kirchberg Wülfershausen und die Tore des Feuerwehrgerätehauses in Osthausen. Bedanken möchte ich mich bei allen Mitbürgern, die nicht nur diskutieren, sondern das Leben in unserer Gemeinde aktiv gestalten. Hervorheben möchte ich hier vor allem die Arbeit der Jugendfeuerwehr, des Sportvereins, unseres Seniorenchores sowie das Engagement der Mitglieder des Gemeinderates. Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, ein erfolgreiches Jahr 2016 sowie Glück, Gesundheit und Wohlergehen im neuen Jahr.

Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ...

Klaus Kolodziej Bürgermeister Gemeinde Osthausen-Wülfershausen

Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dür-

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Witzleben,

ich möchte den Abschluss des Jahres 2015 zum Anlass nehmen, um mich bei allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, für das mir entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken und ebenso einen kurzes Resümee des Gemeindelebens 2015 geben. In diesem Jahr konnte die Erneuerung der Dorfbeleuchtung in Witzleben und in der Pfarrhausgasse in Ellichleben zum Abschluss gebracht werden. Auf dem Gemeindefriedhof in Achelstädt wurde die gemeinschaftliche Urnengrabstätte fertiggestellt, sowie in allen 3 Ortsteilen die Wartehallen der Bushaltestellen saniert bzw. erneuert. Ein besonderer Dank

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gilt allen Vereinen und Kirmesgesellschschaften, die mit ihren durchgeführten Veranstaltungen in den 3 Ortsteilen für das kulturelle Leben in der Gemeinde gesorgt haben . Ohne dieses Wirken gäbe es weder kulturelles Leben noch sportliche Betätigung in der Gemeinde. Ein herzlicher Dank geht auch an den Orgelverein Ellichleben, der mit seinem stetigen Einsatz nicht nur für die Wartung der Orgel und den Erhalt der Kirche sorgt, sondern auch das Gemeindeleben mit kulturellem Engagement bereichert. Bei den Kameraden der Gemeindefeuerwehr möchte ich mich für Ihre Einsatzbereitschaft bedanken, welche sie beim Wohnungsbrand im Haus Herber/Max am 04.11.2015 in Ellichleben leider im Ernstfall unter Beweis stellen mussten. Ein großes Dankeschön auch an die unterstützenden Feuerwehren aus Stadtilm und Elxleben. Auch bei allen gemeinschaftlichen und privaten Unterstützern der Spendenaktion für die Betroffenen, und allen denen, die anderweitig geholfen haben, ein herzliches Dankeschön. Allen Gewerbetreibenden, Agrarbetrieben, Wald- und Jagdgenossenschaften ein herzliches Dankeschön für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit. Ein Dankeschön auch an die Betreuer der Seniorenveranstaltungen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bei der Durchführung, Vor- und Nachbereitung der Seniorentreffen und natürlich den Senioren für ihre Teilnahme an den Veranstaltungen. Ich wünsche Ihnen, auch im Namen des Gemeinderates, ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie für das Jahr 2016 alles Gute und vor allem Gesundheit. Ihr Bürgermeister Uwe Leuthardt

Altersjubiläen Änderung bei der Veröffentlichung von Altersjubiläen Zum 01. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz regelt u. a. die Art und Weise der Datenspeicherung, die Meldepflichten und ebenso die Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen. Bisher wurden monatlich im Amtsblatt die Altersjubiläen ab dem 65. Geburtstag veröffentlicht. Nach § 50 Abs. 2 Satz 5 BMG dürfen nur noch Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden: 70. / 75. / 80. / 85. / 90. / 95. / 100. / 101. / 102. / 103. / ...

Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag Achelstädt am 11.01. zum 75. Geburtstag Frau Baumgart, Alina

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