Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Neustrelitz, Jugendhilfeausschuss

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendhilfeausschuss Neustrelitz, 07.08.2012 Niederschrift über die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 0...
Author: Karola Flater
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Jugendhilfeausschuss

Neustrelitz, 07.08.2012

Niederschrift über die 8. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.08.2012 Beginn: Ende: Ort: Leitung: Anwesende:

16.00 Uhr 18.30 Uhr Sozial- und Jugendzentrum „Hinterste Mühle“ gGmbH, Saal 2, Hinterste Mühle 2, 17033 Neubrandenburg Frau Holznagel Mitglieder Frau Holznagel Frau Bauer Herr Prof. Dr. Freigang Frau Frindt Frau Kaselitz Frau Dr. Kuhk Herr Pauly Herr Schretzmair Herr Jeschke Frau Klum Herr Martens Herr Preibisch Herr Vohs Stellv. Mitglieder Herr Held Herr Fuhrmann

beratende Mitglieder Frau Tucholski Herr Güßmar stellv. beratende Mitglieder Frau Gilles Verwaltung Frau Sievers, Beigeordnete Frau Zörner, Jugendamtsleiterin Frau Schild, stellv.Jugendamtsleiterin Frau Dreier, Stabsstellenleiterin Herr Hengst, HSB Kita NB Frau A. Müller, HSB Kita Müritz Frau A. Schröter, ASD Ntz. Gäste Frau Nath, NESTOR Bild.institut Frau Ildemann, Persp. e.V. Waren Frau Reiner, ASB NB Herr Lauterbach, Soz.-Diak.Arbeit NB Frau Gabrera, Peeneschule Frau Pèrez, Stadt NB

Vorgesehene Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der Tagesordnung 3. Bestätigung des Protokolls der Ausschusssitzung vom 14. Juni 2012 4. Aufnahme des Intensivpädagogisch-therapeutischen Kinder-, Jugend- und ElternZentrums „Schönhof“ in Salow in die Jugendhilfeplanung JHA I/14/2012 5. Aufnahme des Hortes der „Peeneschule“ in Groß Gievietz der AWO Müritz gGmbH in die Jugendhilfeplanung JHA I/15/2012 6. Aufnahme der Kindertagesstätte „Burgspatzen“ der mlr-Mecklenburger Lebensräume GmbH in die Jugendhilfeplanung JHA I/16/2012 7. Antrag der „Sozial- und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH“ aus Neubrandenburg auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII JHA I/17/2012 8. Information zu Vereinbarungen gemäß § 8 a SGB VIII 9. Zwischenbericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der Leistungen nach §§ 11 – 14 SGB VIII durch die Träger Sozial-Diakonische Arbeit und EVER GREEN e.V. Neu-

10. 11.

brandenburg Bericht zum aktuellen Stand der Jugendhilfeplanung aus dem Sachgebiet JugendFörderung Sonstiges

TOP 1 Frau Holznagel eröffnet die Sitzung, stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. (13 Mitglieder, 2 Stellvertreter) TOP 2 Die vorgesehene Tagesordnung wird einstimmig beschlossen. TOP 3 Das Protokoll der Ausschusssitzung vom 14.06.2012 wird mit folgenden Ergänzungen mit 5 Stimmenthaltungen bestätigt: - Frau Kaselitz hatte sich für die Sitzung bei ihrer Fraktion entschuldigt. Hinweis für alle Ausschussmitglieder: Entschuldigungen sind über das Kreistagsbüro vorzunehmen. - Frau Nath, Frau Reiner, Frau Müller und der Vertreter der Presse sind in der Anwesenheit unter „Gäste“ zu vermerken. TOP 4 Vorlage JHA I/14/2012 Da der Antrag auf Aufnahme des Intensivpädagogisch-therapeutischen Kinder-, Jugend- und Elternzentrums „Schönhof“ in Salow in die Jugendhilfeplanung im Unterausschuss Jugendhilfeplanung noch nicht beraten wurde, wird dieser Antrag in dieser Sitzung nicht behandelt und an den Unterausschuss Jugendhilfeplanung zurückverwiesen. Für eine Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss ist das Votum des Unterausschusses notwendig. Herr Schmücker, Leiter der Einrichtung in Salow , wird daher in der heutigen Sitzung seine Einrichtung nur vorstellen. Das intensivpädagogisch-therapeutische Kinder-, Jugend- und Elternzentrum „Schönhof“ leistet Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27, 34, 35a und 41 SGB VIII. In der Einrichtung können 6 Kinder/Jugendliche betreut werden. In der Einrichtung arbeiten 10 Mitarbeiter – Herrr Schmücker als Kinder- und Jugendpsychotherapeut/Psychologe, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, Heilpädagogen, Diplom-Lehrer, staatlich anerkannte Erzieher und handwerklich ausgebildete Begleitkräfte, die mit pädagogischer Arbeit vertraut sind. In der Einrichtung können in 3 Gruppen jeweils bis zu 6 Kinder und Jugendliche untergebracht werden. Aufgenommen wird bundesweit, Kontakte zu Jugendämtern in der gesamten Bundesrepublik sind bereits geknüpft. Es sind stets zwei Fachkräfte für max. 6 Kinder oder Jugendliche vor Ort. In der Nacht ist ein Betreuer durchgängig vor Ort und steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Ziel der Einrichtung ist es, Kinder und Jugendliche mit besonderen Schwierigkeiten, extremen Verhaltensauffälligkeiten und drohender oder bestehender seelischer Behinderung nach ihren Fähigkeiten in die Gesellschaft zu reintegrieren. Die Einrichtung richtet sich an Kinder und Jugendliche, die in anderen stationären Hilfen zur Erziehung scheiterten bzw. deren Entwicklung in herkömmlichen Heimen nicht ausreichend gefördert werden kann. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren. Herr Schmücker berichtet u.a., dass die Kinder und Jugendlichen auf ihr späteres Leben vorbereitet werden, eine schulische und berufliche Integration angestrebt wird sowie die Vermittlung von lebenspraktischen Fertigkeiten. TOP 5 Vorlage JHA I/15/2012

Herr Hengst erläutert die Vorlage. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat in seiner Sitzung am 18.06.2012 die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung positiv votiert. Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Aufnahme des Hortes der „Peeneschule“ in Groß Gievitz in die Jugendhilfeplanung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Beschluss-Nr.: B-JHA I/26/2012 TOP 6 Vorlage JHA I/16/2012 Herr Hengst erläutert die Vorlage. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung hat in seiner Sitzung am 18.06.2012 die Aufnahme in die Jugendhilfeplanung positiv votiert. Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Aufnahme der Kindertagesstätte „Burgspatzen“ der mlr-Mecklenburger Lebensräume GmbH in die Jugendhilfeplanung. Beschluss-Nr.: B-JHA I/27/2012 TOP 7 Vorlage JHA I/17/2012 Herr Hengst erläutert die Vorlage. Der Antrag wurde umfassend geprüft und wird durch die Verwaltung des Jugendamtes positiv votiert. Herr Wolfh, Hinterste Mühle, stellt die Einrichtung mit ihren vielfältigen Angeboten für Kinder, Familien und Jugendgruppen vor. Im Anschluss an die Jugendhilfeausschusssitzung kann die Einrichtung besichtigt werden. Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die Anerkennung der „Sozial - und Jugendzentrum Hinterste Mühle gGmbH“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII auf der Grundlage des vorliegenden Prüfergebnisses der Verwaltung. Beschluss-Nr.: B-JHA I/28/2012 TOP 8 Frau Zörner informiert, dass es notwendig ist, einheitliche Vereinbarungen gemäß § 8 a SGB VIII für den Großkreis Mecklenburgische Seenplatte zu erarbeiten, da es vor der Kreisgebietsreform unterschiedliche Vereinbarungen in den Jugendämtern gab bzw. diese noch bestehen und Gesetzesänderungen dies auch notwendig machen. Ziel ist es, diese Vereinbarungen bis zum 4. Quartal 2012 mit den Trägern der freien Jugendhilfe zu beraten und abzuschließen. Frau Holznagel dankt der Verwaltung des Jugendamtes für die umfangreiche Vorbereitung bei der Erarbeitung dieser Vereinbarungsentwürfe. TOP 9 Zwischenbericht Frau Reiner, EVER GREEN e.V. NB Frau Reiner nimmt diesen Bericht stellvertretend für Frau Segeth vor. Sie ist angestellt beim ASB Neubrandenburg, Jugendclub Zebra. Am 31.05.2012 fand ein Trägergespräch statt. Der Verein EVER GREEN e.V. hat an die Stadt Neubrandenburg den Antrag gestellt, die Kaltmiete für die Clubs zu erlassen. Darauf haben sie keine Antwort von der Stadt erhalten. Die gegenwärtige Situation stellt sich wie folgt dar: die Mietverträge sind zum 01.10.2012 gekündigt alle Werkverträge sind gekündigt alle Mitarbeiter sind gekündigt Für 2013 wurde der Stadt Neubrandenburg die Kofinanzierung (166 000 €)vorgelegt für die 3 Clubs vorgelegt. Der Verein hofft, dass der Kreistag beschließt, die 9 E einzustellen und schlägt vor, die Immobilien aufzugeben und die Kinder- und Jugendarbeit im Sozialraum Reitbahnweg vorzunehmen, damit die

Clubs Mosaik und Connex mit je 12 Mitarbeitern in der Stadt Neubrandenburg eine Chance bekommen und den Club Zebra zu schließen. Herr Lauterbach, Sozial-diakonische Jugendarbeit Neubrandenburg, berichtet zum gegenwärtigen Stand. Anträge werden bis zum 31.08.2012 an den Landkreis gestellt. Es wurde ebenfalls ein Antrag an die Stadt Neubrandenburg zum Erlass der Kaltmiete gestellt sowie ein Antrag zur Kofinanzierung für 2013. Von der Stadt Neubrandenburg kam daraufhin ein Schreiben, dass 2012 der Landkreis ausfinanzieren muss. Die Zahlen für 2013 wurde den Fraktionen des Kreistages zur Kenntnis gegeben. (offene Arbeit 110 T€, dav. 40T€ Miete, PKZ nach § 11/13 bei Stadt NB beantragt) Bis zum 31.08.2012 wird der Verwaltung des Jugendamtes ein neues Konzept übergeben. Im Ergebnis der Diskussion zu diesem TOP wird mit 1 Gegenstimme dem Kreisausschuss empfohlen, die Freigabe der finanziellen Mittel für das 4. Quartal 2012 für die Träger EVER GREEN e.V. Neubrandenburg und Sozial-diakonische Arbeit Neubrandenburg zu beschließen. TOP 10 Bericht zum aktuellen Stand der Jugendhilfeplanung Sachgebiet Jugendförderung Herr Prof. Dr. Freigang informiert eingangs über die durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 25.07.2012 vorgenommene positive Votierung zum Bericht der Verwaltung. Frau Schild erläutert anhand einer Power Point Präsentation den Bericht der Verwaltung zum Stand der Jugendhilfeplanung im Bereich Jugendförderung. Sie erläutert die Planungsregionen und Indikatoren, den Ist-Stand der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit (Großkreisprojekte), der Jugend- und Schulsozialarbeit, die Finanzierung der Jugendförderung, die Auswertung und Bewertung dieser erfassten Daten und weist auf erarbeitete Handlungsempfehlungen hin. Frau Holznagel dankt der Verwaltung und Mitwirkenden für die Erarbeitung des Berichtes. Der Bericht wird durch den Jugendhilfeausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen u nd sich einstimmig dafür ausgesprochen wird diesen Bericht als Information in den Kreistag am 03.09.2012 einzubringen. Frau Zörner wird durch den Ausschuss gebeten, sich im Rahmen der Jugendamtsleitertagung am 07.08. zu erkundigen, ob andere Großkreise ebenfalls 9 € in den Haushalt eingestellt haben und sie eine untersetzte Planung haben. TOP 11 Sonstiges 1. Frau Holznagel informiert, dass sich am 02. Juli 2012 der Präventionsrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte konstituiert hat und Herr Ritter in die sen berufen worden ist. 2. Frau Zörner informiert, dass es eine Bundesvereinbarung zum Kinderschutz mit den Ländern geben wird. Dazu ist die Zuarbeit der Jugendämter erforderlich. Die Verwaltung hat sich entschlossen sich an die Konzeption von ehemals Neubrandenburg und Demmin zu halten. 3. Information zum aktuellen Stand U 3 und U 7 Förderung: Herr Hengst informiert, dass alle Träger zur Übersendung notwendiger Angaben zum Termin 03.08.2012 angeschrieben wurden, das Jugendamt zum 15.08. an das Ministerium Zuarbeit leisten muss. 2 Träger haben signalisiert, sich nicht in der Lage zu sehen, die Zuarbeit zu leisten. Die Träger sind angehalten, neue Betreuungsverträge abzuschließen. Im Anschluss an die Sitzung erfolgt ein Rundgang auf dem Gelände des Sozial- und Jugendzentrums „Hinterste Mühle“.

Der nächste Jugendhilfeausschuss findet am 13.09.2012 um 16.00 Uhr am RSO Waren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in der Produktionsschule statt. Gez. Sybille Winter Protokollantin Gez. Renate Holznagel 1. Stellv. des Ausschussvorsitzenden

Anlage

Anlage Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Konzeptionelle Entwicklung des Bereiches „Frühe Hilfen“ als Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Jugendamt

Stand: Juli 2012 Konzeptionelle Entwicklung des Bereiches „Frühe Hilfen“ als Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Einleitung Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, durch das Gesetz zur Neuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis-neuordnungsgesetz - LNOG MV) vom 12. Juli 2010 entstanden, erwachsen aus den Landkreisen Müritz und Neustrelitz, Teilen des Landkreises Demmin und der Stadt Neubrandenburg ist mit einer Fläche von 5496 km² (24% von MV) und 270.835 Einwohnern (Stand: 31.12.2011) der größte Landkreis in Mecklenburg Vorpommern. Hier lebten am 31.12.2010 36.009 Kinder und Jugendliche im Alter von 0-18 Jahren, davon 6.436 0 bis 3 jährige Kinder. Im Mittelpunkt dieses Konzeptes stehen Frühe Hilfen insbesondere für die ersten drei Lebensjahre von der Schwangerschaft an bis zur frühen Kindheit. Frühe Hilfen basieren auf drei Schwerpunkten: * Stärkung der Elternkompetenz: Frühes Erkennen von Belastungen und Risiken durch einen frühen Zugang und rechtzeitige Hilfen für Kinder und Familien im Rahmen von verbindlichen Netzwerken Früher Hilfen. * Präventiver Schutz von Kindern: Gesundes Aufwachsen und zuverlässiger Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung durch eine Stärkung der staatlichen Gemeinschaft * Starke Netze für Eltern und Kinder knüpfen: Verbindliche Vernetzung zwischen dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, den Schwangerschaftsberatungsstellen, den Frauenunterstützungseinrichtungen und weiteren Institutionen für Familien und Kinder sowie der Justiz und der Polizei. Gerade junge Familien brauchen eine niederschwellige und alltagstaugliche Unterstützung.

In der professionellen Arbeit mit Familien ist es Ziel, die Situation für das Kind und seine Eltern ganzheitlich zu betrachten, zu verstehen und daraus nützliche und hilfreiche Interventionen und Behandlungen zu initiieren. Bei Misshandlung und/oder Vernachlässigung besonders im Säuglings und Kleinkindalter können viele Faktoren zu einer Entgleisung der Eltern-Kind-Beziehung führen. Nur durch die intensive und angemessene Kooperation aller beteiligten Fachkräfte kann es dem Jugendamt besser gelingen, dem Wohl der Kinder und Jugendlichen und der Verpflichtung als staatliches Wächteramt gerecht zu werden. Das Ziel der Kooperation besteht darin, methodische Impulse für die präventive und interventionsorientierte Arbeit mit Familien und Kindern zu vermitteln sowie Raum für den regionalen Austausch und die Verbesserung von Vernetzungsstrukturen in den Helfersystemen zu geben. Netzwerke sollen verstärkt an der Früherkennung und an zeitnahen flächendeckenden Hilfen für Familien in hohen Belastungs- und Überforderungssituationen arbeiten, aber auch allen Hilfe und Unterstützung suchenden werdenden Eltern und Eltern von Kindern bis zu 3 Jahren Angebote unterbreiten. Der gezielte Aus- und Aufbau von verbindlichen Netzwerken Früher Hilfen ist ein wichtiger Schwerpunkt der Kinder- und Jugendhilfe auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Ein besserer Schutz von Kindern kann nur durch eine verstärkte, fachübergreifende und qualifizierte Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Behörden gewährleistet werden. Es bedarf der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Helfersystemen.

1. Netzwerke Zur Planung, Steuerung und Koordinierung der Netzwerkarbeit im Bereich der Kinderschutzarbeit mit dem Schwerpunkt der „ Frühen Hilfe“ ist beabsichtigt, im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 2 Personalstellen „Kinderschutzbeauftragte“ und „ Kinder- und Familienbeauftragte“ mit dem Schwerpunkt „Frühe Hilfen“ anzusiedeln und somit eine Koordinierungsstelle einzurichten. Diese ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Beide Personalstellen, welche bereits im Stellenplan des Landkreises verankert sind, sollen inhaltlich mit der Umsetzung der §§ 2 und 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG befasst sein ( Anlage 1) und dienen neben der Steuerung und Planung der Netzwerkarbeit, der Koordinierung der bestehenden Strukturen in den Altkreisen Neustrelitz, Müritz , Demmin und der Stadt Neubrandenburg ( Anlage 2). Voraussetzungen bilden hierfür die bereits erarbeiteten Kinderschutzkonzepte und bestehenden Netzwerke der Stadt Neubrandenburg, des Altkreises Demmin, die Netzwerkarbeit in den Altkreisen Müritz und Neustrelitz. In der Arbeit der Koordinierungsstelle geht es perspektivisch um den Erhalt der bewährten Kooperationsstrukturen auf örtlicher Ebene, um deren Vernetzung aber auch um deren Erweiterung auf die nunmehr kommunale Ebene des Großkreises. Die Kooperation und Vernetzung soll künftig auf 3 Ebenen geführt werden: - Kooperation und Vernetzung auf der Ebene der Fallarbeit - Kooperation und Vernetzung auf der Ebene der Organisation - Kooperation und Vernetzung im kommunalen Kinderschutzsystem.

1.1. Kooperation und Vernetzung auf der Ebene der Fallarbeit Die erhöhte Medienöffentlichkeit bei äußerst dramatischen Kinderschutzfällen, vor allem aber auch als problematisch wahrgenommene Fallverläufe in den Kommunen selbst, haben auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu einer Intensivierung der fallmethodischen Arbeit geführt. Hier gibt es vielseitige Bemühungen besonders der Fachkräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe und den beteiligten medizinischen Einrichtungen, Schulen und Kindertageseinrichtungen, um im Einzelfall zu einer gemeinsamen Problemklärung zu gelangen. Es zeigt sich aber gerade dabei recht deutlich, wie in jedem neuen Einzelfall um ein gemeinsames, multiprofessionelles Fachverständnis gerungen werden muss. Unklare Aufträge, gegensätzliche Interessenlagen führen zu Spannungen und Differenzen und die Sichtweisen der Akteure stellen häufig nur Bruchstücke des Verstehens einer versuchten Fallarbeit auf Fallebene dar. Gemeinsame Fallarbeit bedeutet dann zumeist nur Weitergabe von Informationen und die Klärung von Verantwortlichkeiten. Kooperation auf der Ebene der Fallarbeit heißt aber gemeinsame Diskussion über einen problematischen aber auch gelingenden Fallverlauf sowie multiprofessionelle Fallanalyse unter der Beteiligung der Eltern, um neue Perspektiven zu ermöglichen. Im Rahmen der neuen rechtlichen Reglungen durch das Bundeskinderschutzgesetz werden mit Hilfe eines Arbeitskreises und der Start GmbH für die Bereiche Hilfen zur Erziehung, Kindertagesförderung und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit einheitliche Vereinbarungen ge mäß § 8a und § 72a SGB VIII erarbeitet. Diese werden im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und abgestimmt, um dann neu in den Prozess der Verhandlungen mit den freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe eintreten zu können.

Entwicklungsinteresse (Soll): Auf der Ebene der Fallarbeit müssen Wege und Möglichkeiten einer gemeinsamen multiperspektivischen Falleinschätzung entwickelt werden. Nur so können unterschiedliche Sichtweisen genutzt und Entwicklungsprozesse initiiert werden und sind Kinder und J ugendliche und deren Eltern im Sinne ihrer Grundrechte auch in schwierigen Fallverläufen zu beteiligen und Veränderungen bewirken. 1.2. Kooperation und Vernetzung auf der Ebene der Organisation Es werden innerhalb des Territoriums verstärkt Bemühungen ge zeigt, die unterschiedlichen Einrichtungen der Kindertageseinrichtungen, der Erziehungshilfen, der Kliniken, der Polizei sowohl fallbezogen als auch strukturell miteinander in Kontakt zu bringen. Dabei treten aber immer wieder Interessenkonflikte, mangelndes Wissen um die Aufgaben der jeweiligen Partner und fehlende Verbindlichkeiten hervor. So zeigt sich immer wieder das Problem, eine „eigene Sprache“ zu finden. Entscheidungen einzelner Akteure hängen in bedeutendem Maße von der Logik der eigenen Organisation (Hierarchie des Amtes, Organisationsstruktur) ab. Oftmals sind Entscheidungen auf die Absicherung des eigenen Handelns der Fachkräfte ausgerichtet. Auch sind Akteure oftmals unzureichend mit Handlungs- und Entscheidungskompetenzen sowie Ressourcen ausgestattet. Entwicklungsinteresse (Soll):

Auf der Ebene der Organisation bedarf es der Klärung der Kooperation innerhalb der beteiligten Akteure, denn Vernetzung beginnt im eigenen Team. Hier gilt es, Spannungen abzubauen, die Ziele der jeweiligen Organisation und die Ziele der Kooperation klar zu benennen. 1.3. Kooperation und Vernetzung im kommunalen Kinderschutzsystem Lokale und kommunale Initiativen gibt es, die jedoch in Bezug auf ihre konzeptionelle Ausrichtung, die Ziele, Inhalte und Rahmenbedingungen noch teilweise auf der Suche sind. Das vorliegende Kinderschutzkonzept und die Arbeit der KoordinatorInnen sollen die Unsicherheiten bezüglich der kommunalen Ausrichtung nehmen und die vorhandenen Netzwerke auf kommunaler Ebene bündeln. Vorhandene Kooperationsbeziehungen zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Polizei und Justiz, Gesundheitswesen, Schulen, Jobcenter stehen als wichtige Ressource zur Verfügung. So melden Einsatzkräfte der Polizei auf der gesetzlichen Grundlage des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes M-V (Gewaltschutzgesetz) der zuständigen Interventionsstelle und dem Jugendamt Vorfälle häuslicher Gewalt, welche durch die direkte und indirekte Beteiligung von Minderjährigen gekennzeichnet sind. Bei der Klärung und Abwendung einer möglichen Kindeswohlgefährdung, welche den Zutritt von Mitarbeitern des Jugendamtes zu privatem Wohnraum unumgänglich macht, erfolgt dies im Rahmen von Amtshilfeersuchen an die Polizei. Per Gesetz ist auch die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz geregelt. Die Kooperationspartner verständigen sich regelmäßig zu bestehenden Verfahrensweisen mit dem Ziel, den sich wandelnden Anforderungen in der Arbeit mit Familien gerecht zu werden. Das Jugendamt und das Gesundheitsamt kooperieren in der Umsetzung des Gesetzes übe r den Öffentlichen Gesundheitsdienst in M-V bei der Nichtteilnahme an Kinderuntersuchungen nach § 26 SGB V von Eltern mit ihren Kindern. Auch beim Einsatz von Familienhebammen gibt es besonders auf der Ebene der Einzelfallarbeit Beispiele für gut gelingende Kooperation. Angestrebt wird im gesamten Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine gesonderte Vereinbarung der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu erstellen, wie sie im ehemaligen Landkreis Müritz schon vorhanden ist.

Dies gilt gleichermaßen für die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. Es wurden entsprechende Ansprechpartner für den Kinderschutz in jeder Schule des ehemaligen Landkreises Demmin benannt. Nunmehr soll eine gemeinsam abgestimmte Handlungsempfehlung erarbeitet werden. Im ehemaligen Landkreis Müritz sind in Zusammenarbeit mit dem staatlichen Schulamt Neubrandenburg Kooperationsvereinbarungen mit allen Schulen der Region erarbeitet worden, die als Grundlage und Orientierung für die Kooperation mit den Schulen im Großkreis Mecklenburgische Seenplatte dienen kann. Mit dem Jobcenter verbindet das Jugendamt des Regionalstandortes Demmin eine Kooperationsvereinbarung. In den Fällen, wo Leistungskürzungen für Eltern auftreten und demzufolge Kinder in Gefahr geraten können, ergehen Meldungen ans Jugendamt. Außerdem werden auch in den Fällen, in welchen akute Zustände von Kindeswohlgefährdung festgestellt werden und die Eltern den Kontakt zum Jugendamt ablehnen, die erforderlichen Angaben dem Jugendamt auch ohne Einwilligung (rechtfertigender Notstand) mitgeteilt. Entwicklungsinteresse (Soll): Auf der Ebene eines verbindlichen Kinderschutznetzwerks werden die bestehenden Kooperationsangebote und sozialräumliche Netzwerke in das kommunale Netzwerk des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte integriert. Das gemeinsam getragene und laufend fortgeschriebene Kinderschutzkonzept, stabile Gremien und ein gutes Management der Beteiligten soll auch künftig Anleitung zum gemeinsamen Handeln sein.

Zur Prozessbegleitung der Qualitätsentwicklung Kinderschutz im Jugendamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde eine entsprechende Vereinbarung mit dem „ Bündnis Kinderschutz MV“ geschlossen. Um der umfassenden Aufgabenstellung und der fachlichen Umsetzung des Entwicklungsinteresses gerecht zu werden, ist die Besetzung der vorgesehenen Stellen der KoordinatorInnen mit Fachkräften nach § 72 SGB VIII unabdingbar. Sowohl deren eigene Fort- und Weiterbildung als auch die Fortbildung von Fachkräften sind Bestandteil der künftigen Netzwerkarbeit um eine entsprechende Qualitätssicherung zu betreiben. Auch die Weiterentwicklung von wirksamen und praxistauglichen Unterstützungsangeboten für junge Familien und Alleinerziehende obliegt der Steuerung der beiden Fachkräfte. So soll perspektivisch in der Umsetzung des § 2 KKG das bereits in den Kommunen Malchin / Stavenhagen bestehende Angebot der Frühen Hilfen „Nestbau“- ein Angebot der frühzeitigen Förderung und Prävention - zunächst in den Raum Demmin / Altentreptow ausgeweitet und perspektivisch auf weitere ländliche Regionen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erweitert werden. Es soll sich unabhängig von Nationalität und Religionszugehörigkeit an Frauen, Männer, Paare, Jugendliche und Angehörige ihres Umfeldes richten, die Fragen, Probleme und /oder Konflikte vor, während und nach der Schwangerschaft bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes haben. Das Angebot umfasst spezifische Beratung und Unterstützungsangebote ab der Schwangerschaft bis zum Alter von drei Jahren. Sich anbahnende Problemlagen sollen so möglichst frühzeitig und systematisch erkannt und bearbeitet werden, bevor sie sich verfestigen können. „Nestbau“ nimmt sich der (werdenden) Eltern, den Familien und ihren Lebenssituationen an, wenn sie rund um die Geburt Kontakt aufnehmen und den Anspruch auf Beratung wahrnehmen. Es werden tragfähige Kooperationsbeziehungen aufgebaut, um Bedarfslagen früher zu erkennen und das entgegengebrachte Vertrauen ggf. zu nutzen, um für die Inanspruchnahme weitergehender Hilfen zu werben. Angestrebt wird eine enge Vernetzung und Kooperation verschiedener Systeme und Fachkräfte (Gesundheitswesen, Schwangerschaftsberatung, Familienhebammen, Kinder und Jugendhilfe, Frühförderung, Agentur für Arbeit und weiterer soziale Dienste). Der Zugang zu den präventiven Hilfen ist unterhalb der Schwelle des Jugendamtes angesiedelt, um teilweise vorhandene Ängste nicht unnötig zu aktivieren. Das Angebot der Frühen Hilfen ist zurzeit einerseits gezielt an bereits bestehende Strukturen im DRK Kreisverband Demmin e. V. angebunden. Damit werden sowohl multiprofessionelle Fachkompetenz und strukturelle Dezentralität genutzt als auch nachhaltige Arbeit gewährleistet. In anderen Regionen des Landkreises Mecklenburgische Seeplatte gibt es andererseits ebenfalls Angebote im Rahmen Frühe Hilfe wie z.B. die Kontaktstelle des ISBW für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in Waren (Müritz), die beispielgebend als Grundlage für den Ausbau der Frühen Hilfen im Großkreis gelten können. 2. Familienhebammen Die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Gesundheitswesen erfolgt in vielfältigen Bereichen, besonders in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendärztlichen sowie dem Sozialpsychiatrischen Dienst der Gesundheitsämter. Das seit 2008 in Mecklenburg-Vorpommern laufende Projekt „Familienhebammen“ ist auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte regional sehr unterschiedlich umgesetzt worden. Es bietet zusätzliche Hilfe für Familien an, von der Geburt eines Kindes bis zum 1.Lebensjahr und trägt wesentlich zum Kinderschutz bei.

Mit § 3 Abs. 4 KKG ist die wichtige Funktion der Familienhebammen als Lotsen im System Frühe Hilfen noch einmal hervorgehoben. Mit dem Einsatz der Familienhebammen ist der Zugang zu Unterstützungsangeboten für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern unabhängig von der Jugendhilfe auf niedrigschwelligem Weg möglich. Einheitlich durch das Land geregelt sind die Voraussetzungen für den Einsatz, die Aufgaben sowie die Zielgruppen der Familienhebammen. Fortbildungen und Supervision werden regelmäßig angeboten. Der Einsatz der Familienhebammen im Territorium wird durch die Koordinierungsstelle beim Gesundheitsamt des Landkreises gesteuert. Derzeit sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 7 Familienhebammen tätig (NST 1, DM 3, MÜR 1, NB 2). Die zahlenmäßige Verteilung ist kein Gradmesser für den Bedarf, sondern gibt Auskunft über die Verfügbarkeit an Familienhebammen. 2011 wurden insgesamt 56 Familien betreut (NST 8, DM 30, MÜR 5, NB 13). Mit der Betreuung von durchschnittlich 10 Familien pro Familienhebamme, wie in Demmin, ist die Kapazität ausgeschöpft. Die regionale Anbindung der Familienhebammen an die Gesundheitsämter hat sich bewährt. Die Familien sind offener und zugänglicher für Hilfsangebote, die Hemmschwelle ist niedriger. Relativ unkompliziert gestaltet sich die Zusammenarbeit z.B. mit Familienhelfern, Kinderärzten, Kliniken und Hebammen. Wenn erkennbar wird, dass der Hilfebedarf einer Familie nicht nur niedrigschwellig ist oder sich eine Gefährdungssituation entwickelt erfolgt eine entsprechend rasche Einbeziehung bzw. Übergabe an das Jugendamt. Entwicklungsinteresse (Soll): Die Familienhebammen sollen als feste Bestandteile der regionalen Netzwerke Frühe Hilfen weiter gefestigt werden, um die Kooperation und Zusammenarbeit mit den anderen Akteuren zu optimieren. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt soll der regionale Bedarf an Familienhebammen konkreter ermittelt und bei entsprechendem Bedarf der Einsatz weiterer Familienhebammen organisiert werden. Der öffentliche Bekanntheitsgrad der Familienhebammen soll noch erhöht werden durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit, ebenso die Akzeptanz der beruflichen Qualifizierung. Die Erarbeitung einheitlicher Kriterien für die Zuweisung der Familienhebammen ist notwendig. Schwangerschaftsberatungsstellen sollen in Erweiterung der bisher teilweise noch sporadischen Einbeziehung zukünftig flächendeckend in das Netzwerk integriert werden. Unter Beachtung des Datenschutzes werden die zu den betreuten Familien erhobenen Daten ausgewertet und Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit gezogen. Dabei finden die Empfehlungen des Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) Beachtung.

3. Kindertageseinrichtungen im Kontext Früher Hilfen Um einerseits die gesunde Entwicklung von Kindern zu fördern und andererseits die Erziehungskompetenzen von Eltern zu stärken, ist eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme präventiver Leistungen die Kenntnis des örtlich verfügbaren Angebotsspektrums. Ziel ist es, Nachteile für und schädigenden Einfluss auf die Entwicklung des Kindes zu vermeiden. Hier kommt den Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen eine wesentliche Bedeutung im Netzwerk Frühe Hilfen zu. Entwicklungsinteresse (Soll): Den Trägern, Leitungen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen und den Tagespflegepersonen kommt eine besondere Rolle als Multiplikatoren zu, um die regionalen Angebote der Frühen Hilfen an die Zielgruppen heranzutragen. Es geht dabei darum, Eltern über die

Angebote zu informieren und für die Inanspruchnahme der Leistungen im Interesse und zum Wohle des Kindes zu werben. Um dem gerecht zu werden, sollen die Träger von Kindertageseinrichtungen und Vertreter der Tagespflegepersonen in geeigneter Weise zur Ausgestaltung struktureller Zusammenarbeit im Netzwerk Frühe Hilfen einbezogen und zu Akteuren werden. 4. Ehrenamt Auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse des öffentlichen Jugendhilfeträgers werden die ehrenamtlich Tätigen erfasst und sollten unter Berücksichtigung der Aufgabenwahrnehmung sowie der trägerspezifisch vorhandenen zeitlichen und personellen Ressourcen in vorhandene Netzwerkstrukturen eingebunden werden. Das Jugendamt initiiert und koordiniert die Erarbeitung von Empfehlungen zur Abgrenzung von Aufgabenfeldern zwischen Haupt- und Ehrenamt. Dabei werden die Art, Dauer und die Intensität des Kontaktes zu den Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. (Anlage 3)

Zusammenfassung: Entwicklungsinteresse (Soll) Langfristig sollen in der Umsetzung des beschriebenen Konzeptes in allen Regionen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte leicht zugängliche Angebote Früher Hilfen entwickelt bzw. ausgebaut werden. Dabei sollen auf bereits bestehende Strukturen in den jeweiligen Regionen zurückgegriffen und spezielle regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Die Koordinierung und Steuerung dieser Zielstellung erfolgt über die geplante und einzurichtende Koordinierungsstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Das Konzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Frühe Hilfen als Bestandteil des Gesamtkinderschutzkonzeptes des Landkreises, welches unter Einbeziehung der Netzwerkpartner entstanden ist wird im Prozess der Kooperation aller Beteiligten ständig fortgeschrieben und mit Leben erfüllt.

Neubrandenburg, den 12.07.2012

Ingrid Sievers Dezernentin

Anlagen

51 51.3 51.3

Anlage 1 Familienname, Vorname, Geburtsdatum Funktionsbezeichnung NN Kinderschutzbeauftragte Amt Sachgebiet (Bezeichnung) Stand vom: BesGr/EG 51 21.06.2012 xxxxx 1. Arbeitsplatzbeschreibung Lfd.Nr. Verzeichnis der Tätigkeiten

Anteilsverh. in

% (Zeitanteil)

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5

6 7 8 9 10

11 12 13 Fachlicher Auftrag: Planung, Steuerung, Qualifizierung und Koordinierung der gesamten Netzwerk- und Kinderschutzarbeit, mit besonderem Augenmerk auf das Netzwerk Frühe Hilfen, im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf Grundlage eines gesetzlichen Auftrages gemäß § 3 Abs. 3 KKG und

als Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes und des Gesamtnetzwerkes Kinderschutz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Analyse und klare Bestandsaufnahme der vorhandenen Netzwerkstrukturen und Kinderschutzkonzepte an und in den 4 Regionalstandorten Kontaktaufnahme/Beteiligung der gemäß § 3 KKG gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtungen und Diensten der öffentlichen und freien Jugendhilfe, zu Einrichtungen und Diensten mit denen Verträge nach § 75 Abs. 3 SGB XII bestehen, zu Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Geburts- und Kinderkliniken, Kinderärzten, Hebammen…), Sozialämtern, Schulen, Polizei, Ordnungsämtern, Agenturen für Arbeit, Frühförderstellen, Beratungsstellen nach § 3 und 8 SchKG, Familienbildungsstellen, Familiengerichten etc. Auf Grundlage dieser Analyse und Bestandsaufnahme die speziellen Bedarfe für die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen im Kinderschutz für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte entwickeln Handlungsleitlinien zur Netzwerkarbeit und zum abgestimmten Kinderschutz vor Ort entwickeln Verfahrensstandards mit den Kinderschutzakteuren erarbeiten gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarungen einer verbindlichen Zusammenarbeit zum Kinderschutz mit den speziellen Beteiligten initiieren Fallberatung in Kinderschutzfällen als insoweit erfahrene Fachkraft Öffentlichkeitsarbeit Fortbildung von Fachkräften und ehrenamtlich tätigen Personen im Kinderschutz organisieren (Fachtage, Fachvortragsreihen organisieren und durchführen…) Mitarbeit in den Landes- und Bundesgremien zum Kinderschutz Information des Kreistages und des Jugendhilfeausschusses Evaluation der Maßnahmen zur Zielerreichung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII 2. Fach- und Spezialkenntnisse Zur Wahrnehmung der Tätigkeiten erforderliche Gesetzeskenntnisse/Spezialkenntnisse Aus dem fachlichen Auftrag heraus, ist es unabdingbar bei der Stellenbesetzung das „Fachkräftegebot“ gemäß § 72 SGB VIII zu beachten. Die/der Stelleninhaber müssen neben einer speziellen Fachlichkeit als Sozialpädagoge/in/, Erziehungswissenschaftler/in, Sozialwissenschaftler/in natürlich auch der Funktion als „Beauftragte“ über besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. SGB VIII, Bundeskinderschutzgesetz, SGB XII, SchKG, BGB, StGB Besondere Anforderungen an den Arbeitsplatz Fachliche Planung, Organisation, Steuerung und Koordination. Durch die Größe des Landkreises bedingt und die vielfältigen Strukturen innerhalb der verschiedenen Sozialräume aber auch durch den sehr umfänglichen Fachauftrag ist eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Kinder- und Familienbeauftragten sowie den Fachbereichen des Jugendamtes unerlässlich.

Denn beide Aufgabenfelder sind zwar sehr unterschiedlich fachlich ausgerichtet, bedingen sich aber und es ergeben sich durch eine verbindliche Zusammenarbeit Synergieeffekte für den Landkreis. 3. Ermessensspielräume Bei welchen Arbeiten ist der Ermessensspielraum gegeben? Nr. der Tätigkeit

Die Befugnisse und der Handlungsspielraum werden durch den Amtsleiter vorgegeben. Innerhalb dieses Rahmens besteht ein großer Ermessensspielraum hinsichtlich der Ausgestaltung der einzelnen Arbeitsvorgänge.

Familienname, Vorname, Geburtsdatum Funktionsbezeichnung NN Kinder- und Familienbeauftragte Amt Sachgebiet (Bezeichnung) Stand vom: BesGr/EG 51 25.06.2012 xxxxxx 1. Arbeitsplatzbeschreibung Lfd.Nr. Verzeichnis der Tätigkeiten % (Zeitanteil)

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17 Fachlicher Auftrag: Planung, Steuerung, Qualifizierung und Koordinierung der Netzwerke „Frühe Hilfen“ im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf der Grundlage eines gesetzlichen Auftrages gemäß § 3 KKG als Bestandteil des Kinderschutzkonzeptes und des Gesamtnetzwerkes Kinderschutz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Analyse und klare Bestandsaufnahme der vorhandenen Angebote und Projekte in den Bereichen der Familienbildung und Elternarbeit an und in den 4 Regionalstandorten Weiterentwicklung von wirksamen und praxistauglichen Unterstützungsangeboten für unterschiedliche Gruppen von Familien Ausbau der Angebote Frühe Hilfen, Einbindung in vorhandene Netzwerke gemäß § 3 Abs. 2 KKG

Kooperation und Vernetzung auf den Ebenen der Fallarbeit, der Organisation und im kommunalen Kinderschutz Intensive Zusammenarbeit und fachliche Beratung mit der/dem Kinderschutzbeauftragten, den Fachbereichen des Jugendamtes sowie anderen Fachämtern der Verwaltung Angebote gemäß § 2 KKG in Verbindung mit § 16 SGB VIII entwickeln bzw. ausbauen intensive Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen (Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, geburts- und Kinderkliniken, Kinderärzten, Hebammen) und den Familienhebammen Anpassung der Qualifizierungsangebote für Familienhebammen an das Kompetenzprofil des NZFH Familienbildung, Kontaktaufnahme zu den Projektträger, zu Volkshochschulen, Familienbildungsstätten, Weiterbildungsträgern, zu Schulen, Kindergärten, Jugendeinrichtungen, Kommunen etc. auf der Grundlage dieser Analyse und Bestandsaufnahme die speziellen Bedarfe für das „Konzept der Familienbildung und Elternarbeit für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ gemeinsam mit allen Akteuren entwickeln Koordination, Fachbegleitung, Schulung und Qualifizierungen ehrenamtlich Tätiger

konzeptionelle Zusammenarbeit innerhalb des SG KiföG und des SG Jugendarbeit bedarfsgerechte Bildungsangebote für Familien vor Ort entwickeln z.B.: • Ländlicher Raum-Mobile Elternarbeit „Familienbildungsbus“ • Eltertrainer ausbilden • Flächendeckende Elternbildungsmaßnahmen organisieren und planen • Fachtage im Landkreis organisieren und durchführen • Innerhalb der Einrichtungen und Dienste Fachvortragsreihen entwickeln, Dozenten dafür anwerben… Öffentlichkeitsarbeit Mitarbeit in den Landes- und Bundesgremien, zu Frühen Hilfen, zur Elternarbeit, zur Familienbildung regelmäßige Informationen innerhalb des Kreistages und des Jugendhilfeausschusses zum aktuellen Arbeitsstand der Kinder- und Familienbeauftragten

2. Fach- und Spezialkenntnisse Zur Wahrnehmung der Tätigkeiten erforderliche Gesetzeskenntnisse/Spezialkenntnisse Aus dem fachlichen Auftrag heraus, ist es unabdingbar bei der Stellenbesetzung das „Fachkräftegebot“ gemäß § 72 SGB VIII zu beachten. Die/der Stelleninhaber müssen neben einer speziellen Fachlichkeit als Sozialpädagoge/in/, Erziehungswissenschaftler/in, Sozialwissenschaftler/in natürlich auch der Funktion als „Beauftragte“ über besondere Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen.

SGB VIII, SGB XII, Bundeskinderschutzgesetz, Schwangerschaftskonfliktgesetz, BGB Besondere Anforderungen an den Arbeitsplatz Fachliche Planung, Organisation, Steuerung und Koordination. Durch die Größe des Landkreises bedingt und die vielfältigen Strukturen innerhalb der verschiedenen Sozialräume aber auch durch den sehr umfänglichen Fachauftrag ist eine sehr enge Zusammenarbeit mit den Kinderschutzbeauftragten unerlässlich, denn beide Aufgabenfelder sind zwar sehr unterschiedlich fachlich ausgerichtet, bedingen sich aber und es ergeben sich durch eine verbindliche Zusammenarbeit Synergieeffekte für den Landkreis.

Anlage 2 Netzwerke Kinderschutz und Ansprechpartner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach Regionalstandorten (RSO) Am RSO Neubrandenburg wirkt das Kinderschutzkonzept der Stadt Neubrandenburg aus dem Jahr 2010. Am Regionalstandort Neubrandenburg ist Herr Schürgut Ansprechpartner in Sachen Kinderschutz. Außerhalb der Dienstzeit des Jugendamtes ist die Caritas Mecklenburg e. V. mit der Aufgabe der Kindeswohlsicherung beauftragt. RSO Neustrelitz - Dienstanweisungen zum Umgang mit Meldungen KW sind im Standort existent - Abschluss von Vereinbarungen gem. der §§ 8a und 72 a SGB VIII mit freien Trägern - Netzwerke wurden gebildet in Form von informativen und koordinierenden Veranstaltungen mit Partnern und Schnittstellen. Dort wurden die Verfahrensweisen abgesprochen, wenn diese nicht bereits über schriftliche Vereinbarungen gem. der §§ 8a und 72 a SGB VIII fixiert waren. Mit folgenden Gruppen wurden Netzwerkveranstaltungen über Amtsleiter und Sachgebietsleiter ASD durchgeführt: Träger Kindertageseinrichtungen Ärzte DRK-Krankenhaus Ntz. Hebammen Kinderärzte und Hausärzte mit Kinderbetreuung Ehrenamtliche Ersthelfer/ Ausbilder DRK KV MA Jobcenter Polizeiinspektionen Ntz., Friedland Familienrichter Amtsgerichte Schulleiter Schulen Leiter Jugendzentren, Schulsozialarbeiter Tagesmütter Arbeitsgruppe „Hilfen zur Erziehung“ Rettungsleitstelle Jugendhilfeausschuss RSO Waren: • „Netzwerk Kinderschutz Müritz“ • Partner/Mitarbeit: - Jugendamt

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Gesundheitsamt – Kooperation mit Familienhebamme Staatliches Schulamt Justiz Polizei Jobcenter Beratungsstellen Freie Träger der Jugendhilfe KJPP Röbel Kita Schulen Kreiselternrat Kinderarzt Kreissportbund bis Sept. 11: Jugendhilfeausschussvorsitzender Kreistagspräsidentin

• Ansprechpartner: Vorsitzender: Matthias Brandt (Direktor Amtsgericht Waren) Tel.: 03991/1700 09 E mail: [email protected] Koordination: Anette Callies (HSB ASD, Jugendamt) Tel.: 03991/782368 E mail: [email protected]

• niederschwellige Angebote: Kontaktstelle für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern (ISBW, Frau Dame-Garmeshausen, Tel: 03991/180037, E mail: [email protected] -

Familienhebamme über Gesundheitsamt, Frau Dr. Herrlich (03991/782393)

Familienberatungsstellen / Schwangerschaftskonfliktberatung DRK Mecklenburg Strelitz (Frau Köpsky, Frau Knoll Tel: 03991/182122) Diakonieverein Stargard (Frau Hippe, Herr Theuergarten, Tel.: 039931/55341)

RSO Demmin „Nestbau“ • Familienhebammen • Hebammen • Gesundheitsamt • Jugendamt • freie Träger Jugendhilfe • Kita • Ärzte und Arzthelferinnen Das Netzwerk wird durch einen freien Träger der Jugendhilfe in Form eines Beratungs -, Unterstützungs- und Begleitungsangebots in der Schwangerschaft und in den ersten 3 Lebensjahren der Kinder angeboten. Es wendet sich an Schwangere, alleinerziehende Mütter und Väter in

belasteten Situationen, Minderjährige und junge Eltern. Der Zugang zur Beratungsstelle ist freiwillig und kostenlos. Koordinatorin Frau Schelän Tel. 03994/ 222447 Handy: 01732360124 eMail: [email protected] • Familienhebammen • Hebammen • niedergelassene Ärzte • Jugendamt • Gesundheitsamt • freie Träger Jugendhilfe Das Netzwerk trifft sich zu bestimmten Themen, die die Fachkräfte interessieren und unter dem Aspekt des Kinderschutzes eine gemeinsame Interessenlage bilden. Dabei werden verschiedene Experten geladen und unter der Beachtung des Datenschutzes die Fachthemen diskutiert Jugendamt Frau Lenz Tel. 03998/434354 eMail: [email protected] • •

Justiz Jugendhilfe

Zusammenarbeit Jugendhilfe und Justiz zur Umsetzung des FamFG unter Beachtung des Kinderschutzes Jugendamt Frau Lenz Tel. 03998/434354 eMail: [email protected] • Schulen • Schulsozialarbeit • Staatl. Schulamt • Jugendhilfe Zusammenarbeit Jugendhilfe und Schulen, Schulsozialarbeit im Kinderschutz Jugendamt Frau Lenz / Staatl. Schulamt Frau Tucholski Tel. 03998/434354 Tel. 03961/ 214417 eMail: [email protected] [email protected]

Anlage 3 Ehrenamt Koordination und Einbindung im Netzwerk Auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse des öffentlichen Jugendhilfeträgers werden die ehrenamtlich Tätigen erfasst und sollten unter Berücksichtigung der Aufgabenwahrnehmung sowie der trägerspezifisch vorhandenen zeitlichen und personellen Ressourcen in vorhandene Netzwerkstrukturen eingebunden werden. Grundqualifikation und Fortbildung der Koordinatoren für Ehrenamtliche Kompetenzprofil Für die fachliche Anleitung, Qualifizierung und Fortbildung von ehrenamtlich Tätigen sollen Koordinatoren für alle Ehrenamtlichen in der Jugendhilfe eingesetzt werden. Diese Koordinatoren sollen über eine pädagogische Grundausbildung verfügen, einschlägige Fortbildungen nachweisen und ausreichende Kenntnisse über gesetzliche Normative bezüglich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen haben. Das Jugendamt gewährleistet die kontinuierliche Fortbildung der Koordinatoren. Abgrenzung der Aufgaben zwischen Ehrenamt und Hauptamt Das Jugendamt initiiert und koordiniert die Erarbeitung von Empfehlungen zur Abgrenzung von Aufgabenfeldern zwischen Haupt- und Ehrenamt. Dabei werden die Art, Dauer und die Intensität des Kontaktes zu den Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Schulung und Begleitung der Ehrenamtlichen Erfordernis Führungszeugnis Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe schließt mit den Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen gemäß §§ 8a und 72a SGB VIII ab. Im Rahmen dieser Vereinbarungen werden u. a. Mindeststandards für das Einholen von Führungszeugnissen für beschäftigte Person en festgelegt. Das Einholen eines ggf. erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG für Personen, die ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätig sind, liegt in der Verantwortung der Träger. Die Träger werden daher unter Berücksichtigung der im Kinderschutzkonzept festgelegten einheitlichen

Mindeststandards die bereits bestehenden Schutzkonzepte weiterentwickeln und auf dieser Grundlage entscheiden können, unter welchen Voraussetzungen auch für ehrenamtlich Tätige Führungszeugnisse eingeholt werden. Dabei werden Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu den Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Mit dem Träger der Jugendhilfe ist zu vereinbaren, dass die fachliche Anleitung der ehrenamtlich tätigen Personen bezogen auf die jeweilige Aufgabenbereiche sicher zu stellen und die projektbezogene Qualifikation ebenfalls durch den Träger zu gewährleisten ist. Einsatzbereich und Betreuungsschwerpunkte Je nach Aufgabenbereich des SGB VIII hat zur Sicherstellung des Fachkräftegebotes die Hauptamtlichkeit Vorrang vor dem Ehrenamt. Im Bereich der Kindertagesbetreuung, der Tagespflege und im Bereich ASD ist der Hauptamtlichkeit der Vorrang einzuräumen. Im Bereich Jugendförderung stellt die ehrenamtliche Tätigkeit in Abhängigkeit vom Arbeitsschwerpunkt die Ergänzung zu den hauptamtlich Tätigen dar bzw. werden Aufgaben auch ausschließlich über das Ehrenamt realisiert. Im Rahmen der Beratung und fachlichen Begleitung der Träger der Jugendhilfe sollen Empfehlungen seitens des Jugendamtes zu Einsatzbereichen und Möglichkeiten der Aufgabenwahrnehmung durch ehrenamtlich Tätige gegeben werden.

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