LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE

LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE im KTB angenommen am: 17. März 2014 Vorlage-Nr.: KT I/15/2014 Datum: 11.03.2014 Ersteller: öffentlich Herr ...
Author: Brit Fürst
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LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE im KTB angenommen am: 17. März 2014 Vorlage-Nr.:

KT I/15/2014

Datum:

11.03.2014

Ersteller: öffentlich

Herr Rosenthal nicht öffentlich

X

Beschluss-Nr.:

B-KT I/22/2014

zuständiges Amt: Amt für Finanzen Beratungsfolge: Haushalts- und Finanzausschuss Kreisausschuss Kreistag

Sitzung Abstimmungsergebnis: Befangen: Bemerkungen: am: Für Geg Ent 07.04.2014 7 0 1 0 einstimmig 15.04.2014 28.04.2014

15

0

1

0

einstimmig

55

0

6

0

einstimmig

Betreff: Kreditrichtlinie des Landkreises MSE Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt gemäß § 104 Abs. 2 KV MV die vorliegende Kreditrichtlinie für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

gez. i.V. Konieczny Heiko Kärger Landrat

Sachdarstellung: Das Schuldenportfolio des Landkreises Mecklenburgische beläuft sich zur Zeit auf bis zu 150 Mio. €. Dafür muss der Landkreis jährlich Zinsen für langfristige Kredite und Kassenkredite in Höhe von rd 3,5 Mio. € aufwenden. Um diese Aufwendungen möglichst gering zu halten, fanden bisher im Rahmen des Schuldenmanagements verschiedene Möglichkeiten Anwendung: -

Minimierung des Zinsanpassungsrisikos durch Verteilung von Zinsbindungsfristen Abschluss von Forward-Darlehen

-

Liquiditätsmanagement Marktbeobachtung und Beratung mit Kreditinstituten zur optimalen Nutzung von sich bietenden Marktentwicklungen, bei der Platzierung von Krediten Nutzung von Zinssicherungsinstrumenten (Derivate)

Ergebnis der bisherigen Arbeitsweise ist ein Kreditportfolio mit einem durchschnittlichen Zinssatz von 2,90 %. Im Marktvergleich ist dies ein guter Wert. Das aktuelle Kreditportfolio ist in der folgenden Grafik anhand der Zinsstruktur dargestellt.

Besonders deutlich wird hierbei, dass derzeit keine Bestände im sogenannten „Hochzinsbereich“ von über 6% vorhanden sind. Trotzdem birgt das derzeitige Portfolio Risiken, die es zu minimieren gilt. So weißt das Portfolio überwiegend Festsatzdarlehen auf, was eine Reaktions - bzw. Partizipationsmöglichkeit bei eintretenden Veränderungen am Geld- bzw. Kapitalmarkt erschwert oder gar unmöglich macht. Weiterhin besteht durch anstehende Zinsanpassungstermine in den folgenden Jahren ein erhebliches Risiko. Diese „Klumpenrisiken“ können in Folge ungünstiger Marktsituationen zum jeweiligen Anpassungszeitraum einen erhöhten Zinsaufwand seitens des Landkreises bewirken. Die Verteilung der Zinsanpassungsvolumen entsprechend der Restlaufzeiten entnehmen Sie der folgenden Grafik.

Ziel des aktiven Schuldenmanagements ist daher insbesondere die Vermeidung von Zukunftsrisiken. Dazu muss die Gefahr zukünftiger Zinssteigerungen eingeschätzt werden, um vom derzeit historisch weiterhin günstigen Zinsniveau zu profitieren. Die Marktentwicklungen dürfen nicht zur hilflosen Teilnahme des Landkreises führen, da Planungssicherheit von größter Bedeutung ist. Unsere derzeitigen Annahmen zur Zinsstrukturentwicklung entnehmen Sie der folgenden Grafik.

Das kommunale Haushaltsrecht Mecklenburg-Vorpommern eröffnet auch den Einsatz von Derivaten. Die gemeindliche Finanzhoheit erlaubt der Kommune, die Entscheidung über Details (Zinssatz, Verzinsungsart, Laufzeit) der Kreditaufnahme zu treffen. Mit Abschluss des Kreditvertrages endet diese Gestaltungsbefugnis nicht, sie schließt die Änderung der Konditionen während und nach der Laufzeit mit ein. Bei einem Investitionskreditvolumen von ca. 100 Mio. Euro und einem Kassenkreditvolumen von ca. 45 Mio. Euro wirkt sich eine Änderung des Marktzinssatzes erheblich auf den Haushalt

aus. Daher ist es unabdingbar, den Kreditmarkt ständig zu beobachten, eine Zinsmeinung zu bilden und auf Marktschwankungen zu reagieren. Durch die Globalisierung der Finanzmärkte wirken Nachrichten aus aller Welt auf die Zinssätze ein. Mit der Richtlinie wird der Verwaltung ein Handlungsrahmen vorgegeben, in dem sie flexibel arbeiten kann aber auch Risiken limitiert werden. In Zusammenarbeit mit der NordLB wurde die Kreditrichtlinie erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für die Tätigkeiten der Verwaltung im Rahmen eines aktiven Schuldenmanagements. Der Kreistag wird jährlich über die Aktivitäten am Geld- und Kapitalmarkt unterrichtet und kann im Rahmen der Haushaltssatzung wesentlichen Einfluss auf die Steuerungsgrößen des Kreditportfolios nehmen sowie die nutzbaren Finanzmarktinstrumente ausweiten oder einschränken. Durch Umsetzung dieser Richtlinie werden Einsparungen in ungewisser Höhe erwartet

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2014:

in Folgejahren:

X Nein

X Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

Ergebnishaushalt Aufwendungen 0,00 €

Erträge 0,00 €

Ergebnishaushalt Aufwendungen 0,00 €

Erträge 0,00 €

Finanzhaushalt Auszahlungen 0,00 €

Einzahlungen 0,00 €

Finanzhaushalt Auszahlungen 0,00 €

Einzahlungen 0,00 €

Finanzielle Mittel stehen: planmäßig zur Verfügung unter:

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

Produkt / Konto

Produkt / Konto

 Ergebnishaushalt:

 Ergebnishaushalt:

 Finanzhaushalt:

 Finanzhaushalt:

 Deckungskreis Nr.

 Deckungskreis Nr.

Bezeichnung

Bezeichnung Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

Bemerkungen:

Anlagen: 1. Kreditrichtlinie Mitzeichnung zuständiges Dezernat: Dezernent I - NB

Datum:

Unterschrift:

Gez. Konieczny

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