DER BILDUNGSKURIER Newsletter aus dem Schulverwaltungsamt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Ausgabe 01/2016 DER BILDUNGSKURIER Newsletter aus dem Schulverwaltungsamt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Der Elternkompass bietet kostenfre...
Author: Guido Esser
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Ausgabe 01/2016

DER BILDUNGSKURIER Newsletter aus dem Schulverwaltungsamt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Der Elternkompass bietet kostenfreie Stipendienberatung https://www.studienkomp ass.de/elternkompass/

Inhalte  Bildungsbericht kompakt zum Thema Migration  Bewegliche Ferientage  Weitere Informationen

Unterstützung für alle am Übergang von der Schule in den Beruf durch den JugendServiceMSE http://www.juse-mse.de/

„Bildungsbericht kompakt“: Migranten im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Die mediale Berichterstattung und Äußerungen von Mitgliedern politischer Parteien erwecken den Eindruck, es gäbe in Deutschland – und auch in unserem Landkreis – eine enorme Zunahme von Migrantenzahlen, ja geradezu eine Überfremdung der einheimischen Bevölkerung – insbesondere aus islamischen Ländern kommend. Die Fakten deuten jedoch in eine andere Richtung: Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) lebt – gemessen an der Gesamteinwohnerzahl (2013: 262.412; 2014: 261.733; 2015: 262.517) – nur ein geringer Anteil von Migranten. 2013 waren es 1,38 % und 2014 1,70 % der Gesamtbevölkerung. Dieser Anteil stieg 2015 wegen des Zustroms von EU-Bürgern und Flüchtlingen auf 2,81 % an.

Welche Gruppen von Migranten leben im Kreis? Die größte Gruppe ausländischer Personen in unserem Landkreis bildeten bis 2014 EU-Bürger, die sich auf Grund des Freizügigkeitsrechtes für Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union hier länger als drei Monate aufhalten. Sie studieren, arbeiten oder leben hier mit ihren Familienangehörigen. Etwa halb so groß ist die Gruppe derer, die sich mit einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis im Kreisgebiet befinden. Das sind in der Regel ausländische Familienangehörige von Deutschen, Hochqualifizierte aus aller Welt, Unternehmer und Selbstständige mit Migrationshintergrund – auf jeden Fall Menschen mit langjährigem Aufenthaltsrecht in Deutschland. Aufenthaltserlaubnisse sind befristet und können aus familiären Gründen (z.B. Ehegatten- oder Kindesnachzug), für Ausbildung oder Studium, zur Erwerbstätigkeit (z.B. in gesuchten Berufen oder für Hochbegabte), aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen vergeben werden. Auch anerkannte Flüchtlinge erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, dürfen sich bisher frei in Deutschland bewegen, arbeiten oder eine Wohnung suchen. Deren Anzahl erhöhte sich 2015. Sie werden nicht in Asylbewerberheimen untergebracht.

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Tabelle 1: Migranten nach Aufenthaltsstatus und Geschlecht im LK MSE 2013 – 2015 2013 männlich Gesamtzahl ausländischer Personen im Landkreis

weiblich

2014 gesamt

männlich

weiblich

2015 gesamt

männlich

weiblich

gesamt

1.922

1.691

3.613

2.416

2.034

4.450

4.473

2.899

7.379

EU-Bürger

631

592

1.223

745

677

1.422

900

773

1.676

Niederlassungserlaubnisse

315

310

625

339

329

668

340

349

689

Aufenthaltserlaubnisse

412

440

852

432

462

894

668

536

1.204

Aufenthaltsgestattungen zur Durchführung eines Asylverfahrens

197

139

336

446

279

725

1.565

710

2.278

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

215

109

324

276

164

440

378

237

615

Sonstige Rechtsgrundlagen

152

101

253

178

123

301

622

294

917

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister an den Stichtagen 31.12.2013, 31.12.2014 bzw. 31.12.2015, eigene Berechnung und Darstellung

Asylbewerber werden in Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes und der Länder aufgenommen. Die entsprechende Landeseinrichtung für Mecklenburg-Vorpommern befindet sich in Nostorf-Horst bei Boizenburg, seit Mitte 2015 mit einer Außenstelle im Schweriner Stadtteil Stern Buchholz. Anträge auf Asyl werden dort vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bearbeitet. Da erhalten die Antragsteller auch für die Laufzeit des Verfahrens ihre befristete Aufenthaltsgestattung. Zur Unterbringung werden sie in der Regel schnell auf die Landkreise und dort auf die Kommunen verteilt. Auf dem Höhepunkt des Flüchtlingszustroms konnte es auch vorkommen, dass Asylbewerber erst in den Landkreisen untergebracht und anschließend zur Antragstellung zum Landesamt gebracht wurden. Gemessen an der Gesamtzahl ausländischer Personen im Landkreis (2014: 4.450; 2015: 7.379) ist die Anzahl der Ausländer mit Aufenthaltsgestattung (2014: 725; 2015: 2.278) und ins Verhältnis gesetzt zur Einwohnerzahl des Kreises (2014: 261.733; 2015: 262.517) und seiner Fläche recht gering. Erst im Jahre 2015 erhöhten sich diese Werte infolge des Flüchtlingszustroms. Im Verhältnis zur Gesamteinwohnerzahl ist die Anzahl der Asylbewerber inzwischen auf ca. 1 % angestiegen – 2014: 0,28 %, 2015: 0,87 %. Endet ein Asylverfahren ohne Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft, werden die Asylbewerber in ihr Heimatland zurückgeführt. Ist eine Rückführung vorerst nicht möglich, wird die Abschiebung ausgesetzt und sie erhalten eine befristete Duldung ausgestellt. Bis zum 29.02.2016 waren das im Landkreis 666 Personen. Die Betroffenen werden in der Regel in Asylbewerberheimen oder auch dezentral untergebracht.

Wo werden Asylbewerber, die in unserem Landkreis eintreffen, untergebracht? Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterhält im Landkreis MSE in den bisherigen Bundeswehrkasernen Basepol und Fünfeichen Wohnunterkünfte für den Fall, dass die Erstaufnahmeeinrichtungen in Nostorf-Horst oder Stern Buchholz nicht alle vom Bund zugewiesenen Schutzsuchenden aufnehmen können. Nach Auskunft der Ausländerbehörde wurden unserem Landkreis im Jahre 2013 361 Asylbewerber zur Unterbringung zugewiesen. 2014 betrug deren Zahl 898 und 2015 waren es 3771. Das entsprach im vergangenen Jahr 20,65 % aller im Land Mecklenburg-Vorpommern Ankommenden. Für dieses Jahr sind unserem Kreis 15,27 % der Ankommenden angekündigt. Bis zum 02.05.2016 betrug die Zuweisungszahl 666 Schutzsuchende. Davon kamen allein im Januar 306 und im Februar 307. Inzwischen sank die Anzahl rapide – im März auf 26, im April auf 23.

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Der Kreis unterhält zwei Gemeinschaftsunterkünfte mit insgesamt 722 Plätzen in Neubrandenburg und eine in Friedland mit 120. Kürzlich kam in Jürgenstorf bei Stavenhagen noch eine mit 232 Plätzen hinzu. Am 01.04.2016 waren in diesen Unterkünften noch insgesamt 288 Plätze frei. Darüber hinaus wurden bis zum selben Datum 611 Wohnungen für die dezentrale Unterbringung angemietet: allein in den Städten Neustrelitz 73, in Neubrandenburg 62 und in Demmin 45, in den Ämtern Friedland 62, Treptower Tollensewinkel 50, Malchin am Kummerower See 46 und Seenlandschaft Waren 45. In diesen 611 Wohnungen können ca. 3541 Personen untergebracht werden. Derzeit sind 3152 Plätze belegt und rund 400 frei. Weil viele der Schutzsuchenden, denen der Kreis Unterkünfte stellt, als Flüchtlinge anerkannt werden, die sich selbst Wohnraum suchen dürfen und auf dem Markt kaum noch freie Wohnungen erhältlich sind, gestaltet sich die Wohnraumbeschaffung für sie zurzeit schwierig. Geprüft wird nun, ob ein Teil dieser Mietverträge in die Verantwortung der Flüchtlinge übergehen kann. Das Unterbringungsmanagement des Landkreises MSE, die Jobcenter Süd und Nord sowie die Migrationsdienste unterstützen die Flüchtlinge in Fragen der Unterbringung.

Woher kommen die hier lebenden Migranten? Nach Auskunft des BAMF hielten sich am 31.12.2015 im Landkreis Menschen mit beispielsweise folgenden ausländischen Staatsangehörigkeiten auf: Syrien 1835, Polen 626, Russische Föderation 513, Ukraine 454, Afghanistan 290, Vietnam 221, Serbien 217, Eritrea 138 Irak 105. Viele von ihnen profitieren vom Freizügigkeitsrecht der Europäischen Union, verfügen über langjährige Aufenthaltsberechtigungen oder wurden kürzlich als Flüchtlinge anerkannt. Andere sind Menschen, die sich im Asylverfahren befinden oder noch geduldet sind. Nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren vom 18.07.2014 kamen die Asylantragsteller damals besonders häufig – nach Anzahl der Antragstellungen geordnet – aus Syrien, Serbien, Eritrea, Albanien, Afghanistan, Irak. Da wirtschaftliche Gründe nach deutschem Recht keinen Grund für Asylgewährung darstellen, haben Antragsteller aus Serbien und Albanien nur äußerst geringe Chancen, hier bleiben zu dürfen und werden seit der 2015 erfolgten Anerkennung der Balkanstaaten als sichere Drittländer in großer Zahl zurückgeführt. Anders ist die Situation von Antragstellern aus Herkunftsländern in denen Gewalt und Verfolgung den Alltag bestimmen, wie Eritrea, Afghanistan oder Irak. Hier prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr genau. Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien haben in Deutschland gute Chancen auf Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft.

Wieviel Migranten in unserem Kreis sind von Asylverfahren betroffen? Tabelle 2: Asylverfahren für im LK MSE untergebrachte Bewerber 2013 - 2015 Verfahren im Jahr … bis zum Stichtag Abgeschlossene Asylverfahren

2013 männlich

weiblich

2014 gesamt

männlich

weiblich

2015 gesamt

männlich

weiblich

gesamt

583

340

923

629

345

974

1.151

464

1.615

Als Asylberechtigte / Flüchtlinge anerkannt

41

25

66

123

59

182

614

171

785

Asylantrag abgelehnt

490

290

780

454

268

722

478

272

750

Noch laufende Asylverfahren

245

149

394

546

336

882

1.760

891

2.654

Ausreisepflichtige

263

136

399

323

183

506

457

276

733

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister an den Stichtagen 31.12.2013, 31.12.2014 bzw. 31.12.2015, eigene Berechnung und Darstellung

Während im Landkreis MSE bisher überwiegend Menschen aus Balkanländern, aber auch einigen afrikanischen und asiatischen Staaten auf den Abschluss ihres Asylverfahrens warteten und häufig abgelehnt wurden,

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kommen derzeit immer mehr Syrer in den Kreis. Weil sie wegen der Umstände im langjährigen Bürgerkriegsland Syrien zügig als Flüchtlinge anerkannt werden, erhalten sie meist auch schnell eine Aufenthaltserlaubnis. Allerdings kommen Bundesdruckerei und Ausländerbehörde (Registrierung der Fingerabdrücke) derzeit nicht mit der Herstellung der entsprechenden Dokumente nach. Darum werden jetzt an anerkannte Flüchtlinge zur Überbrückung vorläufige Bescheinigungen ausgegeben: im Januar 21, im Februar 619, im März 691 und im April 250, insgesamt also 1.581 Stück.

Welche Chancen bietet die große Zahl syrischer Flüchtlinge in unserem Landkreis? Syrien war jahrzehntelang eng mit den Ländern des sogenannten „sozialistischen Lagers“, dem Ostblock verbunden. Es gab einen bemerkenswert hohen Bildungsstand – insbesondere in den Städten. Viele Führungskräfte und Mediziner haben an Universitäten der sozialistischen Länder studiert. Die Gesellschaft beschrieb sich als „fortschrittlich“. Religiöse Belange spielten in der relativ laizistischen Gesellschaft eine nachrangige Rolle. So waren verschleierte Frauen bis 2005 in der Öffentlichkeit selten zu sehen. Seit Ende der 40-er / Anfang der 50-er Jahre des letzten Jahrhunderts neigte Syrien zu panarabischen und sozialistischen Ideen. Die staatstragende Partei ist seit einem Putsch im Mai 1963 die arabisch-sozialistische Baathpartei. Sie regiert seitdem mit ihren in der Nationalen Front verbundenen Blockparteien ohne Unterbrechung, geführt von Familie al-Assad. Die enge Bindung an Russland resultiert aus dieser Historie. Syrische Kinder sind in ihrer Heimat bis zum Alter von 11 Jahren schulpflichtig. Ein kostenfreier Zugang zu den unteren Bildungsstufen ist garantiert. In den höheren Bildungsstufen dominieren private und kostenpflichtige Bildungsangebote. Schließlich sind nur noch 6 der 22 Universitäten des Landes öffentlich getragene Einrichtungen. Das Bildungssystem unterliegt jedoch einer strengen Kontrolle des Bildungsministeriums. Von den über 15-Jährigen Syrern können 81 % der weiblichen und 92 % der männlichen Bewohner lesen und schreiben. Unter den 15- bis 24-Jährigen Syrern gibt es nur 5,5 % Analphabeten. Zum Vergleich: In Deutschland gab es 2011 4 % Analphabeten. Weil englischer Sprachunterricht bereits ab der 1. Klasse angeboten wird, lernen 92 % der Sekundarschüler Englisch, nur 8 % Französisch. Deutsch wird bisher nur an einigen Privatschulen fakultativ angeboten. Bezüglich des Bildungsstandes ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass der Schulbetrieb in einigen Regionen wegen des Bürgerkrieges immer wieder Unterbrechungen hinnehmen musste. (Quelle: Wikipedia) Die Ankunft der syrischen Flüchtlinge wird sich für unseren Landkreis möglicherweise als günstiger Umstand erweisen. Syrer gelten als fleißig und lernwillig. Manche bringen eine gute Schulbildung oder einen Beruf mit, andere haben studiert oder sprechen mehrere Sprachen, viele sind verhältnismäßig jung und wollen sich integrieren. Das könnte dem Landkreis bei der Bewältigung demografischer Probleme, bei der Lösung des sich abzeichnenden Fachkräftemangels und beim Stabilisieren der rückläufigen Einwohnerzahlen helfen. Sobald die syrischen Abschlüsse anerkannt oder durch Weiterbildung ergänzt sind und die Inhaber Arbeit finden, können sie zur Stärkung der Sozialkassen beitragen.

Worauf weisen die Zahlen der jungen Altersgruppen von Migranten im Landkreis hin? Die Gesamtzahl ausländischer Kinder und Jugendlicher im Landkreis unter 16 Jahren zeigt sich 2014 mit 780 beachtenswert hoch (2015 schon 1.367). Zwar sind 357 davon EU-Bürger oder Aufenthaltsberechtigte aus anderen Nationen (2015 bereits 418), von denen die Mehrzahl hervorragend integriert ist. 2014 befanden sich laut Statistik des BAMF jedoch in dieser Altersgruppe auch 29 Kinder und Jugendliche mit Flüchtlingsstatus, 2015 schon 59. Die 338 unter 16-Jährigen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung (2015: auf 694 angewachsen) stellen jedoch ein nicht zu vernachlässigendes Potential für unsere allgemeinbildenden und beruflichen Schulen dar. Die in Deutschland gesetzlich festgeschriebene Schul- und Berufsschulpflicht gilt auch für sie. Während die Statistik des BAMF für 2014 in der Altersgruppe der 16- bis 18-Jährigen 24 Jugendliche nennt, die gerade ein Asylverfahren durchlaufen, hat sich deren Zahl 2015 mit 41 schon fast verdoppelt. Die Zahl der Duldungsinhaber dagegen hält sich 2014 mit 10 und 2015 mit 17 in Grenzen. Gegenwärtig wird durch die Bundesregierung geprüft, inwieweit auch diese jungen Menschen nach der Erfüllung der Schulpflicht eine berufliche Ausbildung erhalten können, ohne Sorge vor Abschiebung und damit Ausbildungsabbruch haben zu müssen.

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Tabelle 3: Altersgruppen der Migranten nach Aufenthaltsstatus im LK MSE 2014 – 2015 Altersgruppen von … bis unter …

2014

16 – 18

Bis 16

18 – 25

25 – 35

35 – 45

45 – 55

Gesamtzahl ausländischer Personen im Landkreis

780

112

530

1.065

907

585

EU-Bürger

177

27

154

368

310

182

6

14

34

89

193

213

Aufenthaltserlaubnisse

174

30

135

222

182

79

Aufenthaltsgestattungen zur Durchführung eines Asylverfahrens

206

24

120

192

116

35

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

132

10

42

125

67

40

85

7

45

69

39

36

Niederlassungserlaubnisse

Sonstige Rechtsgrundlagen

Altersgruppen von … bis unter …

2015

16 – 18

Bis 16 Gesamtzahl ausländischer Personen im Landkreis

18 – 25

25 – 35

35 – 45

45 – 55

1.367

187

1.270

1.906

1.268

796

200

29

194

432

356

226

6

13

37

78

196

216

Aufenthaltserlaubnisse

212

33

211

330

213

124

Aufenthaltsgestattungen zur Durchführung eines Asylverfahrens

503

41

561

696

281

124

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

191

17

57

160

104

59

Sonstige Rechtsgrundlagen

255

54

210

210

118

47

EU-Bürger Niederlassungserlaubnisse

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister am Stichtag 31.12.2014 bzw. 31.12.2015, eigene Berechnung und Darstellung

In der Altersgruppe der 18- bis unter 35-Jährigen sind zahlreiche Jugendliche enthalten, die als EU-Bürger oder Studenten mit Aufenthaltserlaubnis in unserem Landkreis eine Berufs- oder Hochschulausbildung absolvieren. Zu prüfen wäre, ob sich nicht auch aus der Gruppe der Aufenthaltsgestattungs- oder Duldungsinhaber ein Potential zum Ausgleich der rückläufigen Berufsschülerzahlen erschließen lassen könnte, wenn sich diese bereits der oberen Altersgrenze der Berufsschulpflicht nähern, oder diese bereits leicht überschritten haben. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat jedenfalls seit der Kreisgebietsreform mehrere Erlasse veröffentlicht, die Ausländern mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Teilnahme an Projekten zum Kennenlernen der deutschen Sprache und der hiesigen Arbeitswelt ermöglichen. Auch die Bundesregierung zeigte sich zuletzt in diesem Punkt reformfreudig.

Wie wirkt sich die Migration auf Kindertagesförderung und Schulen aus? Nach Auskunft des Jugendamtes Mecklenburgische Seenplatte wurden am 24.03.2016 im gesamten Landkreis 17.104 Kinder in Kindertageseinrichtungen oder durch Tagesmütter und -väter betreut. Unter diesen befanden sich 330 Kinder mit Migrationshintergrund, was einem Anteil von 1,93 % entspricht. Nicht alle dieser Kinder, aber ein Großteil von ihnen, stammen aus Asylbewerber- und Flüchtlingsfamilien. Das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) beschreibt den gesetzlichen Anspruch aller Kinder auf Förderung und gilt darum für Flüchtlingskinder genauso, wie für deutsche Kinder. Mit Stand von 27.05.2016 betrug das Verhältnis von tatsächlich belegten Plätzen zu vorhandenen Platzkapazitäten in der jeweiligen Betreuungsform (Auslastungsgrad) in Krippen 92 %, in der Kindertagespflege 80 %, in Kindergärten über 100 % (zum Teil werden freie Krippenplätze im gesetzlichen Rahmen mit Kindergartenkindern belegt) und im Hort 93 %. Da die

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Belegung der Plätze in Kindertageseinrichtungen entsprechend des Bedarfes der Personensorgeberechtigten schwankt, ändern sich die Werte monatlich. Zudem werden auch in diesem Sommer wieder viele Kinder eingeschult, was die Nachfrage vorübergehend entspannen wird. In der Datenbank (SIP) des Staatlichen Schulamtes werden alle Schülerinnen und Schüler erfasst, die eine der Schulen in unserem Landkreis besuchen. Im Schuljahr 2015/2016 sind das insgesamt 24.403. Vermerkt wird dabei auch, welche der Kinder einen Migrationshintergrund besitzen (z. B. hinsichtlich Geburtsland, Verkehrssprache, Staatsbürgerschaft…) und wieviel aus dieser Gruppe keinen zusätzlichen Bedarf an Sprachunterricht Deutsch haben. Daraus lässt sich leicht ermitteln, wieviel Kinder mit Migrationshintergrund eine besondere Förderung benötigen, weil sie kürzlich ohne Deutschkenntnisse zu uns kamen. Mit Stand vom 12.04.2016 betrug der Anteil der Schüler und Schülerinnen nichtdeutscher Herkunft an der Gesamtschülerzahl des Kreises 4,88 %, derjenigen, die Sprachförderung benötigen 3,2 %.

Tabelle 4: Schüler nichtdeutscher Herkunft im LK MSE im Schuljahr 2015 / 2016 Gesamtzahl

ohne Sprachförderung

mit Sprachförderung

06.10.2015

889

378

511

17.02.2016

1137

nicht erfasst

nicht erfasst

12.04.2016

1190

409

781

27.06.2016

1142

413

729

Erhebungsdatum

Quelle: Staatliches Schulamt Neubrandenburg zum genannten Stichtag, eigene Berechnung und Darstellung

Der größte Teil der Schülerinnen und Schüler mit Sprachförderung Deutsch besucht die Grundschulen unseres Kreises, die nächste große Gruppe Regionalschulen. Allerdings wird auch deutlich, dass das Interesse am Besuch von Gesamtschulen zunimmt. Um die sprachliche Förderung von Migranten zu bündeln, wurden sogenannte „Standortschulen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ)“ eingerichtet, in denen den Lehrkräften ein höheres Stundenvolumen zur Sprachförderung der Schüler und Schülerinnen zur Verfügung steht. Solche Standortschulen sind die Grundschulen Friedland, Neubrandenburg Nord und Neubrandenburg Ost, die Regionalschulen „Fritz Reuter“ in Demmin, Neubrandenburg „Am Lindetal“ und Neubrandenburg Nord sowie die Gesamtschulen KGS Friedland, KGS Stavenhagen, IGS Neubrandenburg und IGS Neustrelitz.

Tabelle 5: Schüler nichtdeutscher Herkunft mit Sprachförderung nach Schularten im LK MSE im Schuljahr 2015 / 2016 Gesamtzahl

Grundschulen

Förderschulen

Regionalschulen

Gesamtschulen

Gymnasien

06.10.2015

511

301

6

132

48

24

12.04.2016

781

424

7

178

149

23

27.06.2016

729

388

10

142

166

23

Erhebungsdatum

Quelle: Staatliches Schulamt Neubrandenburg zum genannten Stichtag, eigene Berechnung und Darstellung

Die meisten Schülerinnen und Schüler, die mit Stand vom 12.04.2016 Sprachförderung DaZ erhalten, besuchen die Grundschulen Neubrandenburg Ost (83), Friedland (42), Neubrandenburg Nord (31), NeustrelitzKiefernheide (31), die Regionalschule Neubrandenburg „Am Lindetal“ (63) und die Kooperativen Gesamtschulen in Altentreptow (36) und Friedland (35).

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Wie geht es mit jungen Migranten weiter, wenn sie am Übergang zu Berufsausbildung und Einstieg in die Arbeitswelt stehen? Mit Stand vom 23.12.2015 waren im Landkreis MSE 193 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) registriert. Da zahlreiche von ihnen im 1. Quartal 2016 volljährig wurden, waren es am 19.04.2016 nur noch 164. Sie erhalten in Zusammenarbeit von Jugendamt und Familiengericht Vormünder gestellt und werden in der Regel in betreuten Wohngruppen untergebracht. Die Beschulung erfolgt wie zuvor beschrieben. 30 von ihnen werden jedoch am Berufsschulcampus Neubrandenburg in BVJ(A)-Klassen auf eine Berufsausbildung vorbereitet. Bei der Zuweisung von jungen Migranten an Berufsschulen arbeiten CJD Waren und das Schulverwaltungsamt des Kreises Hand in Hand. Im Auftrag des Landkreises MSE bemüht sich das Christliche Jugenddorf Waren (CJD) um die soziale Betreuung aller Asylbewerber, die im Landkreis dezentral untergebracht sind. Migranten, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, werden diesbezüglich von den freien Trägern beraten, die mit der Betreuung der jeweiligen Einrichtung beauftragt sind. Im Rahmen dieser Unterstützung erfolgen auch die nötigen Anmeldungen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie für die Schülerbeförderung. Ansprechpartner für Koordinationsfragen ist Herr Miersch im Schulverwaltungsamt. Der Landkreis MSE hat zum 04.01.2016 an der Beruflichen Schule Wirtschaft, Handel, Industrie (BS WHI) in Neubrandenburg einen Berufsschulcampus errichtet, an dem an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, Schule und Berufsausbildung ein ganzheitlicher und rechtskreisübergreifender Ansatz verfolgt wird. Nach Überzeugung des Landkreises benötigen UMA nach ersten Maßnahmen (wie Unterbringung, Statusklärung, medizinische Versorgung…) als elementare Voraussetzung für eine gelingende Integration Sprachförderung sowie einen Zugang zu Bildung und Ausbildung. Im Campus sind 30 UMA in drei Wohngruppen, die von freien Trägern der Jugendhilfe betreut werden, untergebracht. Sie lernen im ersten Berufsvorbereitungsjahr für Ausländer BVJ(A) die deutsche Sprache und werden im zweiten Jahr vorwiegend auf eine Berufsausbildung in Firmen vorbereitet. Vier BVJ(A)-Klassen mit insgesamt 79 Jugendlichen gibt es derzeit in Neubrandenburg, eine mit 26 in Demmin und eine mit 23 in Waren an den jeweiligen Berufsschulstandorten. Weitere werden bei Bedarf folgen. Ein ähnlich geartetes Angebot, das Sprachvermittlung und Heranführung an die hiesige Arbeitswelt miteinander verbindet, verfolgt das Bildungsinstitut BMD GmbH in Neustrelitz in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Süd. Durch diese Maßnahme werden nicht mehr berufsschulpflichtige junge Menschen gefördert und lernen mittels zahlreicher Praktika in einheimischen Wirtschaftsbetrieben Berufsbilder unterschiedlicher Branchen kennen. Im Rahmen des Projektes JOBSTARTER plus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung hat das Überregionale Ausbildungszentrum Waren (ÜAZ) eine „Koordinierungsstelle externes Ausbildungsmanagement in der Mecklenburgischen Seenplatte (KoStA)“ eingerichtet, die in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützt, die bereit sind, junge Leute mit Hemmnissen jeglicher Art – also auch sprachlichen – auszubilden oder für eine Ausbildung vorzubereiten. Damit möchte das ÜAZ einen nachhaltigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region leisten. Zusätzlich erhielt das ÜAZ Waren zum 01.05.2016 vom Bundesbildungsministerium den Zuschlag für die Einrichtung einer KAUSA-Beratungsstelle, die sich besonders um junge Flüchtlinge bemüht. Diese unterstützt nicht nur die jungen Flüchtlinge selbst, sondern auch deren Eltern und die ausbildungsbereiten Firmen. Besonders interessant ist, dass hier nicht nur beim Übergang von der Schule in die Berufsausbildung geholfen, sondern die Begleitung auch während der Ausbildung fortgesetzt wird.

Welche Unterstützung gibt es bei der Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt? Asylbewerber dürfen in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes hier keiner Arbeit nachgehen. Danach können sie bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf „Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit“ für eine konkrete Beschäftigung stellen. Ohne diese Erlaubnis und wenn sie aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ kommen, dürfen sie auch weiterhin nicht tätig werden. Anerkannte Flüchtlinge dürfen sich sofort nach dem positiven Ausgang ihrer Asylbewerbung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und beim zuständigen Jobcenter als arbeitssuchend melden. Alle weiteren Angelegenheiten werden dort veranlasst.

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Zu den Projekten, die die Jobcenter Süd und Nord in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit ausgeschrieben haben, gehört „Perspektive für junge Flüchtlinge (PerjuF)“ und ab dem 01.08.2016 „Kompetenzen feststellen, Aktivierung und Spracherwerb (KompAS)“. Bestandteile beider Projekte sind die Elemente Aktivierung, Heranführung an die deutsche Ausbildungs- bzw. Arbeitswelt, Kenntnisvermittlung und betriebliche Erprobung. Das Projekt KompAS enthält zusätzlich einen Integrationskurs zum Spracherwerb. Ein Zugang zu diesen Projekten ist nur über die Arbeitsvermittler der Arbeitsverwaltungen möglich. Eine wesentliche Hilfe für arbeitssuchende Migranten ist das Projekt „NAFplus“, für das die Agentur der Wirtschaft in unserer Region den Zuschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erhalten hat. Gemeinsam mit einer Reihe von Kooperationspartnern wird hierbei die gute Arbeit des „Netzwerkes Arbeit für Flüchtlinge (NAF)“ fortgesetzt. Die Partner möchten ungefähr 800 Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge durch passgenaue Maßnahmen beruflich integrieren. Mindestens 400 Teilnehmende sollen durch dieses Projekt eine nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung oder Ausbildung finden. Voraussetzungen für eine Teilnahme am Projekt sind vorhandene Deutschkenntnisse der Teilnehmenden (mindestens Stufe B1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen) und ein rechtssicherer Arbeitsmarktzugang (Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit oder die Registrierung als arbeitsuchend bei der Arbeitsverwaltung). Ansprechpartner im Landkreis ist die Geschäftsstelle Neubrandenburg der Agentur der Wirtschaft. Jugendspezifische Beratung bieten die Jugendmigrationsdienste (CJD Waren, AWO Neubrandenburg) sowie der JugendServiceMSE. Weitere Unterstützung bieten: die Integrationsberaterinnen und -berater bei der Arbeitsagentur, im Jobcenter Süd und im Jobcenter Nord, beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Neubrandenburg (Dezernat III) und die Migrationsberatungen der freien Träger (DRK, ASB…). Auch die IHK Neubrandenburg hat Ansprechpartner für die Integration von Flüchtlingen in Arbeit bestimmt. Ein Willkommenslotse, der im Rahmen des Projektes KOFA für Flüchtlinge tätig wird, wurde von der Kreishandwerkerschaft Müritz – Demmin berufen.

Wo werden anerkannte Integrationskurse angeboten? Um die Integration der Flüchtlinge in unsere Gesellschaft zu fördern und deren Kenntnisse der deutschen Sprache zu entwickeln, stehen im Landkreis zurzeit 11 Bildungsträger bereit und bieten Sprachkurse in Altentreptow, Demmin, Friedland, Neubrandenburg, Neustrelitz und Waren an. Diese Bildungsträger sind: die Agentur der Wirtschaft GmbH, bfw - Unternehmen für Bildung, BMD GmbH, Deutsche Angestellten-Akademie, genres e. V., Grone-Bildungszentrum, ISBW Neustrelitz, Nestor-Bildungsinstitut GmbH, Peeneland Bildungswerk, Volkshochschule und WBS Training AG. Neben den bisher angebotenen Sprach-Grundkursen werden demnächst auch Alphabetisierungskurse, Jugend- und Frauenkurse das Portfolio erweitern. Aktuelle Kurstermine und freie Plätze werden regelmäßig auf der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Schnelles Auffinden wird möglich, wenn alle Interessierten den Begriff „Integrationskurse“ in die Suchlupe auf der Startseite eingeben. Während in Neustrelitz und Waren dringend Bildungsträger gesucht werden, die weitere Kurse durchführen können, fehlen mehreren Anbietern in Neubrandenburg Teilnehmer.

Foto: © J. Miersch

Welche Handlungsbedarfe bilden sich heraus? Besonderer Aufmerksamkeit bedarf der Übergang von der Kindertagesförderung in die Schule. So nachvollziehbar es ist, dass Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge nach den Erlebnissen in ihrer Heimat und auf dem schwierigen Weg nach Deutschland jetzt erst einmal zur Ruhe kommen und ihre jungen Kinder vorerst

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bei sich haben möchten, so bedürfen diese doch der schnellstmöglichen Sprachförderung. Helferkreise und Unterstützer sollten darauf hin arbeiten, dass die Kinder mindestens das letzte Jahr vor dem Schulbeginn in einer Kindertagesbetreuung sprachlich gefördert werden, um einen besseren Start in die Schulzeit zu erreichen. Andererseits muss seitens der Verwaltungen auch auf die Kapazitätsgrenze der Kindertagesbetreuung geachtet werden. Gegebenenfalls sind Veränderungen des Betreuungsschlüssels oder der Herangehensweisen an die Sprachförderung der Vorschulkinder anzustreben. Im Schuljahr 2015/16 sind die Raumkapazitäten an den Schulen des Kreises ausreichend, weil die zuständigen Behörden rechtzeitig auf die Flüchtlingswelle reagiert haben. Das staatliche Schulamt und das Schulverwaltungsamt des Kreises als Planungsbehörde reagierten auf die veränderten Bedarfe konstruktiv und flexibel. So wurden bei wachsendem Bedarf an Standortschulen DaZ weitere Schulen der Umgebung in diese Art der Sprachförderung einbezogen. Auch was Kapazitätsgrenzen bei Klassenstärken betrifft gelang es bisher den Schulleiterinnen und Schulleitern sowie dem staatlichen Schulamt, besonnen und flexibel zu reagieren und zu hohe Beschulungswünsche an einigen Schulen rechtzeitig auf freie Kapazitäten in anderen Schulen umzuleiten. Konstruktives Augenmerk und gegebenenfalls Berücksichtigung in der Schulentwicklungsplanung sind hier angeraten. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen spät ankommende Jugendliche, die etwa 15 oder 16 Jahre alt sind und wegen der sprachlichen Schwierigkeiten nicht mehr in allgemeinbildende Schulen eingeschult werden. Sie sind vom Alter her jenseits der in Mecklenburg-Vorpommern festgeschriebenen 9-Jährigen Schulpflicht und auch nicht ausbildungsreif. Die Einrichtung von Berufsvorbereitungsjahren für Ausländer (BVJ A) ist eine hervorragende Lösung zur Förderung von Schutz suchenden Jugendlichen am Übergang von der Schule in Ausbildung, wenn sie keine Schulausbildung in Deutschland genießen konnten. Möglicherweise wäre hier die Unterrichtstafel zu überarbeiten. Besonders beachtet werden muss, ob sie nach den zwei Jahren schon der normalen Unterrichtsund Prüfungsgeschwindigkeit in einer Berufsschule gewachsen sind oder weitere Förderung benötigen. Zu prüfen wäre weiterhin, ob Flüchtlinge aus Eritrea tatsächlich in großer Zahl nur über eine geringe Schulbildung verfügen und deshalb ganz anderer Förderung bedürfen. Deutlicher Achtsamkeit aller beteiligten Partner bedürfen die Schutzsuchenden an der Schnittstelle zwischen dem Status „Asylbewerber“ (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz in Zuständigkeit des LK MSE, Sozialamt) und dem Status „Anerkannter Flüchtling“ (in der Regel Leistungen nach Sozialgesetzbuch II in Zuständigkeit der Jobcenter). Nicht immer gelingt an dieser Schnittstelle ein nahtloser Übergang (ohne Lücken) in der sozialen Betreuung. Dieser Umstand wird verstärkt, wenn sich anerkannte Flüchtlinge trotz Aufforderung nicht beim zuständigen Jobcenter anmelden oder gar ohne Abmeldung in andere Teile Deutschlands verziehen. Die Situation wird dann brenzlig, wenn insbesondere Minderjährige nicht mehr zur Schule kommen, plötzlich „verschwinden“ und unter Umständen möglicherweise Kinderschutzbelange berührt werden. Hier bedarf es einer deutlich engeren Zusammenarbeit aller beteiligten und in Frage kommenden Partner. Eine gelingende Integration aller Schutzsuchenden bedarf dringend eines Integrationsgesetzes und darin enthaltener vorübergehender Einschränkungen der Wohnortwahl von anerkannten Flüchtlingen, um diesen in allen Teilen Deutschlands gleichmäßig und zügig Sprachkurse und Ausbildung/ Weiterbildung zu ermöglichen. Die momentan uneingeschränkte Freizügigkeit erschwert sowohl die gleichmäßige Versorgung mit Sprachkursen und deren Planung, wie auch die Versorgung mit Ausbildungsmöglichkeiten und angemessenem Wohnraum.

Weitere Informationen – Termine – Angebote Bewegliche Ferientage Nach einem frühzeitig eingeleiteten Abstimmungsprozess stehen die beweglichen Ferientage in unserem Landkreis für das Schuljahr 2016/17 fest. Die Mehrheit der Schulleitungen bzw. Schulkonferenzen hatte sich

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bezüglich des kommenden Schuljahres für die Wochentage Donnerstag und Freitag ausgesprochen. Daher wurden folgende beweglichen Ferientage festgelegt: 24.11.2016 (Donnerstag), 25.11.2016 (Freitag), 26.05.2017 (Freitag). An den beweglichen Ferientagen werden die Busse wie in den Ferien fahren. Bitte beachten Sie dieses bei Ihren Planungen. Mit der neuen Ferienverordnung (AFerVO 2017/2024 M-V vom 27.10.2015) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, die ab dem Schuljahr 2017/18 zum Tragen kommt, wird es neben den allgemeinen Ferientagen zusätzliche feststehende Ferientage geben, so dass das bisherige Abstimmungserfordernis zwischen den Schulen und dem Landkreis, als Träger der Schülerbeförderung, entfallen wird. Für die allgemein bildenden Schulen wurden folgende feststehenden Ferientage im Schuljahr 2017/2018 verordnet: Montag, 02.10.2017, Freitag, 11.05.2018. Montag, 30.10.2017, Für die beruflichen Schulen wurden folgende feststehenden Ferientage im Ausbildungsjahr 2017/2018 verordnet: Freitag, 01.09.2017, Montag, 30.04.2018, Montag, 02.10.2017, Freitag, 11.05.2018. Montag, 30.10.2017,

Ein Schatz, der Wissen schafft Das Jahr 2016 ist für das Müritzeum in Waren ein besonderes Jahr, denn die Naturhistorischen Sammlungen Mecklenburg-Vorpommern werden 150 Jahre alt. Diese Sammlungen werden im Müritzeum bewahrt, erweitert und erforscht und sie sind der Schatz aus dem die Mitarbeiter die diesjährigen Ausstellungsthemen gewinnen. Bis in den November hinein gibt es noch eine Reihe von Sonderausstellungen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen. Bitte schauen Sie sich auf der Website http://www.mueritzeum.de/de/veranstaltungen um und achten Sie auch auf die zahlreichen Angebote in der Sommerferienzeit.

Jetzt bewerben: Freiwilliges Ökologisches Jahr im Müritzeum Das Müritzeum hat ab dem 1. September wieder Stellen für ein Freiwilliges Ökologisches Jahr an junge Leute zu vergeben. Teilnehmende erwartet ein spannendes Jahr mit abwechslungsreichen Tätigkeiten rund um die Tier- und Pflanzenwelt der Müritz-Region. Freie Stellen gibt es in den Bereichen Umweltbildung und Aquarium. Wer noch nicht genau weiß, wie es nach der Schule weiter geht und Lust hat ein Jahr im Team des Müritzeums mitzuarbeiten, kann sich ab sofort bewerben. Interessierte melden sich unter 03991 63368 -21 oder [email protected]. Weitere Informationen gibt es unter www.mueritzeum.de und auf www.jaofoej.de.

NEU: Kontakt zum Bildungskoordinator: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, RSO Neubrandenburg, Amt Zentrale Dienste/Schulverwaltungsamt, Raum 4.084, Joachim Miersch, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, Tel. 0395 57087 5801, [email protected].

Foto: © Müritzeum

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