Haushaltsplan Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Haushaltsplan 2013 Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 Vorbericht zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2013 des Landkreises Mecklenburg...
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Haushaltsplan 2013

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Vorbericht

zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2013 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

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Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung

Teil I Vorbericht -

mit Anlagen zum Haushaltsplan lt. GemHVO

Gesamtproduktplan -

mit Übersicht über Erträge und Aufwendungen / Einzahlungen und Auszahlungen

Teilhaushalte - mit Übersicht über Erträge und Aufwendungen - mit Übersicht über die Finanzdaten der Teilhaushalte - mit Übersicht über die produktbezogenen Finanzdaten - Produktbezogene Übersicht Investitionsplan Stellenplan

Teil 2 Beteiligungsbericht 1. 1.1. 1.2. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14.

Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft mbH (MVVG) Demminer Verkehrsgesellschaft mbH (DVG) Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Strelitz mbH (VMS) Verkehrsgemeinschaft Müritz-Oderhaff GmbH (VMO) Welcome Center Mecklenburg-Strelitz gGmbH (WCC) Müritzeum gGmbH Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH (OVVD) Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Abfallbehandlungs- und– entsorgungsgesellschaft mbH (ABG) Deponie Freidorf GmbH (DF) Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG) Deutsche Tanzkompanie gGmbH (DTK) Wirtschaftsförderung Müritz GmbH (WFM) Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen GmbH (FNT) Innovative Personal- und Strukturentwicklungsgesellschaft mbH (IPSE) Kreiskrankenhaus Demmin GmbH (KKH) Medizinisches Versorgungszentrum Demmin gGmbH (MVZ)

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Inhaltsverzeichnis: Ziffer 1. 1.1. 1.2. 2. 2.1. 2.1.1. 2.1.2. 2.1.3. 2.2. 2.2.1. 2.2.2. 2.3. 2.3.1. 2.3.2. 2.4. 2.4.1. 2.5. 2.5.1. 2.6. 2.6.1. 2.6.2. 2.6.3. 2.7. 2.7.1 2.7.2. 2.7.3. 2.8. 2.9. 2.9.1 3.

Thema Seite Allgemeine Bemerkungen 5 Statistische Informationen zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 5 Struktur des doppischen Haushaltes 11 Erläuterungen zu den einzelnen Produktbereichen 22 Teilhaushalt 1 22 Büro/Stab/Landrat 22 Rechts- und Kommunalaufsicht 22 Amt für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus 23 Teilhaushalt 2 25 Ordnungsamt 25 Veterinäramt und Lebensmittelüberwachung 27 Teilhaushalt 3 28 Amt für Schulverwaltung 28 Gesundheitsamt 29 Teilhaushalt 4 31 Jugendamt 31 Teilhaushalt 5 49 Sozialamt 49 Teilhaushalt 6 51 Bauamt 51 Kataster- und Vermessungsamt 57 Umweltamt 58 Teilhaushalt 7 59 Amt für Zentrale Dienste 59 Personalamt 61 Amt für Finanzen 62 Teilhaushalt 8 62 Gemeindefinanzanalyse 64 Einschätzung der finanziellen Leistungsfähigkeit für die 64 kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur Erhebung der Kreisumlage Anlagen lt. GemHVO 71

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1. Allgemeine Bemerkungen 1.1 Statistische Informationen zum Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist mit der Kreisgebietsreform in MecklenburgVorpommern am 4. September 2011 aus den einstigen Landkreisen Demmin, MecklenburgStrelitz und Müritz sowie der kreisfreien Stadt Neubrandenburg gebildet worden. Die ehemals dem Landkreis Demmin zugehörigen Gemeinden der Ämter Jarmen-Tutow und Peenetal/Loitz wurden im Zuge der Kreisgebietsreform dem Landkreis VorpommernGreifswald zugeordnet. Die Kreisstadt ist Neubrandenburg. Der Landkreis befindet sich im geografischen Zentrum der Metropolregionen Berlin, Hamburg, Stettin und dem Ostseeraum. Er wird geprägt durch die Mecklenburgische Seenplatte mit der Müritz und der Kleinseenplatte und die Mecklenburgische Schweiz mit dem Kummerower und Malchiner See sowie die Vorpommersche Flusslandschaft - mit den Flüssen Peene, Trebel und Tollense. Gebiet und Bevölkerung Mit einer Gesamtfläche von 5.470 km² ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte der größte Landkreis der Bundesrepublik Deutschland. Er zählt zu den ländlich geprägten Regionen Deutschlands und ist durch eine geringe Besiedlungsdichte von ca. 50 Einwohner/km² und einer peripheren Lage zu den Verdichtungsräumen gekennzeichnet. Im Landkreis leben derzeit 270.685 Einwohner (Stand 31. Dezember 2011), das sind ca. 16,6 % der Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Auf Grund seiner günstigen geografischen Lage und dem Anschluss an alle wichtigen Verkehrsadern verfügt der Landkreis über hervorragende Verkehrsanbindungen in Richtung Nord-Süd und Ost-West. So sind Hamburg gerade einmal rund 290 km, Berlin rund 140 km und Stettin 100 km von der Kreisstadt Neubrandenburg entfernt. Die Bundesstraßen B 96, B 108, B 194 und B 197 durchqueren den Raum in Nord-SüdRichtung und stellen eine Verbindung zur Ostseeregion und zum Großraum Berlin dar. Die Bundesstraßen B 104, B 110, B 192 und B 198 stellen eine Ost-West-Achse her und verbinden den Landkreis mit der Landeshauptstadt Schwerin und dem Großraum Stettin. Die Oberzentren Rostock und Neubrandenburg werden ebenfalls über die Ost-West-Achse verbunden. Einfach ist es auch in den skandinavischen und baltischen Raum zu gelangen. Fähren aus Rostock (ca. 120 km) und von der Insel Rügen (ca. 150 km) verkehren jeden Tag in die skandinavischen und baltischen Länder. Sehr gute Verkehrsanbindungen bestehen darüber hinaus über die Autobahnen A 19 (Berlin – Rostock) sowie der A 24 (Berlin – Hamburg). Mit der Ostseeautobahn A 20 (Lübeck – Stettin) hat der Landkreis einen weiteren direkten Anschluss zum Ostseeraum und nach Polen sowie Berlin. Mit der Müritz-Elde-Wasserstraße, der Müritz-Havel-Wasserstraße und der Peene hat der Landkreis über Bundeswasserstraßen Verbindung in Richtung Hamburg und Berlin sowie zur Ostsee. An der Peene verfügen die Städte Malchin und Demmin über funktionierende Binnenhäfen.

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Struktur - Politische Gliederung Politisch ist der Landkreis in insgesamt 162 Städte und Gemeinden und die große kreisangehörige Stadt Neubrandenburg gegliedert. Insgesamt übernehmen 14 Verwaltungsämter die Aufgaben der Verwaltung für 157 amtsangehörige Gemeinden. Die einwohnerstärkste Gemeinde ist die Kreisstadt Neubrandenburg mit knapp 65.000 Einwohnern, die Gemeinde mit der geringsten Einwohnerzahl ist die Gemeinde Voigtsdorf im Amt Woldegk mit 110 Einwohnern. Tourismus Die Mecklenburgische Seenplatte, die Mecklenburgische Schweiz und Vorpommersche Flusslandschaft mit ihrer zum großen Teil unberührten Natur und ihren fischreichen Gewässern garantieren ein Naturerlebnis der besonderen Art. Abwechslungsreichen Urlaub bietet nicht nur die Landschaft, auch die vielen sportlichen Angebote sind wichtige Erholungsfaktoren. Damit hat sich der Tourismus als wichtiger Wirtschaftsfaktor im Landkreis etabliert. Rad fahren, Reiten, Baden, Angeln, Segeln, Surfen, Wasserwandern – alles ist hier möglich. Auch die Kultur kommt nicht zu kurz. Gutshäuser und Schlösser sind Zeugnisse vom Glanz vergangener Zeiten und beweisen, dass die reizvollen Schönheiten dieses Landstrichs schon immer geschätzt wurden. Das zeigen u. a. auch die Landschaftsparks der gräflichen Schlösser Basedow und Remplin, die die Handschrift des berühmten Peter Joseph Lennè tragen. Vergangenheit und Gegenwart dieses Landstrichs spiegeln sich in vielen Feierlichkeiten und lebendig gebliebenen Traditionen wider. Steinerne Zeugen der Geschichte bilden oftmals die eindrucksvolle Kulisse für Trachten- und Volksfeste, Musik- und Theateraufführungen. Besonderer Höhepunkt ist der Musiksommer mit Konzerten in kleinen Dorfkirchen, Schlössern und Herrenhäusern ebenso in Scheunen und Fabrikhallen. Beeindruckende Konzerte nationaler und internationaler Stars lassen sich so an traumhaften Orten wie der Konzertkirche Neubrandenburg, dem Schloss und der Festspielscheune Ulrichshusen, dem Kloster- und Schlosskomplex Dargun oder dem Schlosspark im Land Fleesensee erleben. Der niederdeutsche Schriftsteller Fritz Reuter wird jedes Jahr in seiner Geburtsstadt durch die Reuter-Festspiele geehrt, zu denen man traditionell „platt“ spricht. In den Heimatmuseen der Städte und Gemeinden finden sich die überlieferungswürdigen Zeichen der örtlichen Vergangenheit. Die eiszeitlich geprägte Landschaft mit Feuchtgebieten, Mooren und weiten Wald- und Wasserflächen ist Heimat zahlreicher Pflanzen und Tierarten. Dass die Natur intakt ist, zeigen die Nistplätze der inzwischen seltenen Seeadler an den Wasserläufen, die ein wahres Paradies für Wasservögel, Fischotter und Biber sind. Und damit das so bleibt, sind Areale von gewaltiger Größe unter Natur- und Landschaftsschutz gestellt, wie beispielsweise der Müritznationalpark, der Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See und der Naturpark Flusslandschaft Peenetal. Zahlreiche gut ausgeschilderte Rad-, Reit- und Wanderwege führen durch eine Landschaft, die Ruhe ausstrahlt mit ihren alten Baumalleen, die den Weg der Deutschen Alleenstraße Richtung Norden fortsetzen, oder den „Tausendjährigen Eichen von Ivenack“, einem Naturdenkmal von europäischer Bedeutung ebenso mit den gewaltigen Steingräbern, Flusslandschaften und tausenden glitzernden Seen. Auch für Touristen, die den Landkreis als Wanderer oder als Radfahrer auf einem der vielen ausgebauten Wander-, Rad-, Radrund- oder Radfernwege erkunden, findet sich ein sehr gutes Angebot vom 4-Sterne-Hotel über gemütliche Gasthöfe und Ferienhäuser bis hin zu 6

kleinen Pensionen oder verträumten Zimmern in den Schlössern und Herrenhäusern der Region. Zahlreiche Beherbergungsbetriebe unterschiedlichster Art haben ihre Türen für die Gäste des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geöffnet. Daneben bietet der Landkreis für die Freunde des Reitsports eine Vielzahl ausgeschilderter interessanter Reitwege durch die ursprüngliche Natur der mecklenburgischen und vorpommerschen Landschaft. Zur Rast für Reiter und Pferde gibt es zahlreiche Reiterhöfe bzw. Reitsportvereine in der Region. Landwirtschaft Der gesamte Landkreis ist bedingt durch die naturräumlichen Gegebenheiten vorwiegend landwirtschaftlich geprägt, auf ca. 58 % der Fläche des Landkreises wird auf ausgedehnten Feldern und Wiesen Landwirtschaft und Tierproduktion in moderner Form betrieben. Handwerk - Handel - Dienstleistungen - Gewerbe Neben dem traditionell starken Agrarsektor mit einem wachsenden Anteil naturnah und ökologisch geführter Betriebe verfügt die Region Mecklenburgische Seenplatte als Wirtschaftsstandort insbesondere über Kompetenzen in der Lebensmittelindustrie, in der Fahrzeugzulieferindustrie, im Maschinenbau und der Metallverarbeitung, in der Logistik und in der Tourismuswirtschaft. Eine Reihe großer namhafter Unternehmen hat sich bereits im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte angesiedelt. Die Wirtschaftsstruktur des Landkreises wird weiterhin durch kleine und mittlere Unternehmen geprägt. Dabei sind Betriebe des Handwerks, hier besonders des Bauhauptund Baunebengewerbes bzw. der Baustoffproduktion, der Erzeugung und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (Ernährungswirtschaft) sowie des Handels- und Dienstleistungsbereiches besonders stark in den Städten und größeren Gemeinden der Region vertreten. Unter den vielen für die regionale Wirtschaft wichtigen kleinen und mittleren Unternehmen findet man hier auch mittlerweile selten gewordene althergebrachte Handwerksmeister, wie z. B. Kunstglaser, Kunstschmiede, Steinmetze, Fischer, Reetdachdecker und viele andere mehr. Arbeitsmarkt Die Arbeitslosenanzahl beläuft sich im Berichtsmonat Februar 2013 auf insgesamt 22.528 Personen, das entspricht einer Arbeitslosenquote von 15,9 %. Gegenüber dem Vorjahr setzte sich der Rückgang fort. Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind 817 arbeitslose Personen bzw. 3,5 Prozent weniger zu verzeichnen. Von den 22.528 im Februar 2013 gemeldeten Personen sind 7.748 Personen in Trägerschaft von SGB III (Arbeitslosenquote: 5,5 %) und 14.780 Personen in Trägerschaft von SGB II (Arbeitslosenquote: 10,4 %). Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist ein Zugang von 221 SGB III Empfängern (2,9 %), bei den SGB II Empfängern hingegen ein Rückgang von 1.038 Personen ( - 6,6 %) zu verzeichnen. Trotz des Rückgangs der Arbeitslosigkeit ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, ihr Anteil an der Arbeitslosigkeit liegt bei 34,5%. Damit ist jeder dritte Arbeitslose im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 Jahr und länger arbeitslos gemeldet. Die Zahl der jüngeren Personen unter 25 Jahre beläuft sich im Februar 2013 auf 1.990. Das sind 108 weniger Jugendliche unter 25 Jahre als vor einem Jahr. Bei Betrachtung der Jugendarbeitslosenquote ist jedoch ein Anstieg von 13,6 % im Februar 2012 auf jetzt 14,3 % zu verzeichnen. 7

Seit mehreren Jahren ist die Frauenarbeitslosigkeit tendenziell hoch und liegt mit 9.703 arbeitslosen Frauen bei einem Anteil von 43,1 % gemessen an den insgesamt gemeldeten Arbeitslosen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Der Arbeitsmarkt im Landkreis ist weiterhin eines der sozial und wirtschaftlich gravierendsten Probleme. Mit dem demografischen Wandel nehmen diese Probleme noch weiter zu. In den nächsten 10 Jahren werden nach Einschätzung der Arbeitsagentur Neubrandenburg ca. 8.000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte fehlen, weil mehr Ältere in den Ruhestand treten, als Jüngere dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt der Agentur liegt daher in der Qualifizierung junger Erwachsener und von Arbeitnehmern, die sich in Beschäftigung befinden.

Kurzcharakteristik des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Fläche (Stand 31.12.2011) Mecklenburgische Seenplatte Gesamtfläche

5.470 24 % von M-V

Mecklenburg- Vorpommern

km² 23.193 km²

darunter Landwirtschaftsfläche

3.183 58,1 %

km² 14.552 63 %

km²

Waldfläche

1.335 24,5 %

km² 5.032 22 %

km²

Wasserfläche

519 9,5 %

km² 1.381 6%

km²

Siedlungs- und Verkehrsfläche

352 6,5 %

km² 1.847 8%

km²

Administration (Stand 01.01.2011) Anzahl der Gemeinden davon Städte(Gemeinden Stadtrecht)

163 21 % von M-V mit

Verwaltungsämter Amtsangehörige Gemeinden Amtsfreie Gemeinden Kreisfreie Gemeinden

8

780 MV 17

84

14

78

157

740

6 0

38 2

Bevölkerung (Stand 31.12.2011) Einwohner

270.685 17 % von M-V

1.634.734 MV

Bevölkerungsdichte

49,5/EW/km²

70 EW/km²

Einwohner nach Gemeindegrößengruppen Bis 500 EW (in % der Gesamtbevölkerung)

79 (9 %)

Gemeinden 291 (5 %)

Gemeinden

500 2.000 EW Gesamtbevölkerung)

(in

%

der 73 (21 %)

Gemeinden 390 (21 %)

Gemeinden

2.000 -10.000 EW Gesamtbevölkerung)

(in

%

der 15 (26 %)

Gemeinden 104 (26 %)

Gemeinden

Gemeinden 23 (47 %)

Gemeinden

>10.000 EW (in % der Gesamtbevölkerung)

4 (44 %)

Altersstruktur der Bevölkerung (Stand 31.12. 2011) unter 15 Jahre

11,5 %

11,5%

15 bis unter 65 Jahre

66,3 %

66,5 %

über 65 Jahre

22,2 %

22,0 %

Zentralörtliche Gliederung (Stand 30.06.2011) Zentralörtliche Gliederung Oberzentrum Neubrandenburg Mittelzentren Demmin, Neustrelitz, Waren (Müritz) Grundzentren Altentreptow, Burg Stargard, Dargun, Feldberger Seenlandschaft, Friedland, Malchin, Malchow, Mirow, Penzlin, Rechlin, Reuterstadt Stavenhagen, Röbel/Müritz, Wesenberg, Woldegk 69 % der Einwohner der Region lebten 2011 in den 18 Zentralen Orten.

Natur und Landschaft Seen Müritz

109,2 km²

Kummerower See

32,5 km²

Kölpinsee

20,3 km²

Tollensesee

17,9 km²

Malchiner See

14,0 km² 9

Fleesensee

10,8 km²

Schutzgebiete Nationalpark Müritz-Nationalpark

322,0 km²

Naturparke (14,4 % der Regionsfläche) Mecklenburgische Schweiz u. Kummerower See

364,0 km²

Feldberger Seenlandschaft

360,0 km²

Nossentiner - Schwinzer Heide

110,6 km²

Naturpark Flusslandschaft Peenetal

333,9 km²

Naturschutzgebiete Anzahl: 70

170,70 (2,9 % d. Regionsfläche)

km²

Landschaftsschutzgebiete Anzahl: 22

1.779,55 (30,9 % d. Regionsfläche)

km²

EU-Vogelschutzgebiete, Müritz-Nationalpark, Naturpark Nossentiner- Schwinzer Heide, NSG Galenbecker und Putzarer See, LSG Meckl. Schweiz, Recknitz und Trebeltal, Peenetal vom Kummerower See bis Schadefähre

Verkehrsanbindung Verkehrsanbindung Schienennetz: davon elektrifiziert

ca. ca. 165 km

300

km

Straßennetz: Bundesautobahn(A19,A20) Bundesstraßen Landesstraßen

ca. ca. ca.

105 482 953

km km

Binnenschifffahrtswege: Peene-Wasserstraße Müritz-Elde-Wasserstraße Müritz-Havel- und Obere Havel-Wasserstraße Binnenhäfen: Malchin, Demmin, Loitz, Jarmen Flughafen: Neubrandenburg-Trollenhagen

10

210 km

km

1.2 Struktur des doppischen Haushaltes Zum allgemeinen Verständnis werden an dieser Stelle nochmals die grundsätzlichen Strukturen des doppischen Haushalts dargestellt. Zusätzlich erhalten Sie Informationen zum Arbeitsstand der Eröffnungsbilanz/Projekt Doppik. Das doppische Rechnungswesen ist ein Drei-Komponenten-System, bestehend aus Bilanz Ergebnishaushalt bzw. Ergebnisrechnung Finanzhaushalt bzw. Finanzrechnung

Bilanz

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Aktiva

Passiva Erträge

Einzahlungen

Vermögen

Eigenkapital ./.

./. Auszahlungen

In der Bilanz werden jährlich Vermögen und Schulden gegenübergestellt, was wie in jedem Aufwendungen Betrieb aufgrund einer Inventur erfolgt. Maßgeblich ist das Eigenkapital, das sich aus der Differenz von Vermögenswerten (Aktiva der Bilanz) und Verbindlichkeiten, Rückstellungen Liquide Mittel Fremdkapital sowie Liquiditätssaldo Sonderposten (Passiva der Bilanz) ergibt. Eine Beplanung der Bilanz sieht das Haushaltsrecht nicht vor, allerdings ist in der Haushaltssatzung die voraussichtliche Eigenkapitalentwicklung zu beziffern. Die Eröffnungsbilanz Ergebnissaldo für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist noch nicht aufgestellt, so dass die Entwicklung des Eigenkapitals auch für den Haushaltsplan 2013 noch nicht dargestellt werden kann. Ergebnishaushalt Das „Herzstück“ der Doppik ist der Ergebnishaushalt. Er entspricht im Wesentlichen der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung und stellt das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch dar. Im Unterschied zur Kameralistik lässt sich hier in den Abschreibungen auch der Werteverzehr für das gesamte Vermögen ablesen und die wirtschaftlich verursachten Folgen (wie etwa Bildung und Auflösung von Rückstellungen und Ertragszuschüssen). Das Ergebnis aus Ressourcenverbrauch und – aufkommen gibt Auskunft, ob die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist und die Aufgaben der Kommune erfüllt werden können. Bei den im Ergebnishaushalt dargestellten Aufwands- und Ertragskonten handelt es sich um Unterkonten der Nettoposition (entspricht in etwa der Bilanzposition Eigenkapital in der Privatwirtschaft) Diese werden am Jahresende über Nettoposition abgeschlossen. Das Jahresergebnis verändert somit am Jahresende die Nettoposition der Bilanz. Wenn der Landkreis in einem Haushaltsjahr mehr Vermögen verzehrt hat (= Ressourcenverbrauch) als ihm neues Vermögen zugeflossen ist (= Ressourcenaufkommen) kommt es zu einer Verringerung der Nettoposition. Eine Erhöhung der Nettoposition führt zu einem Substanzaufbau, eine Verringerung zu einem Substanzverzehr. 11

Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt stellt die Zahlungsströme der Kommune dar und gliedert diese nach unterschiedlichen Bereichen. Der Finanzhaushalt entspricht im Wesentlichen der handelsrechtlichen Kapitalflussrechnung, die für Konzerne vorgeschrieben ist. Der Finanzhaushalt stellt die Investitions- und Finanzierungstätigkeit dar und gibt damit vor allem Aufschluss über die liquiden Mittel des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Der Finanzhaushalt ist damit ein Maßstab für die Fähigkeit der Kommune, ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung werden sowohl die Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit des Ergebnishaushaltes dargestellt, als auch die Investitionen und deren Finanzierungen. Ziel der Finanzrechnung ist es, die Finanzierungsquellen (Mittelherkunft/Mittelverwendung) und die Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln darzustellen. Aufgabe der Finanzrechnung ist die Rechenschaft über die Verwendung finanzieller Mittel einer Kommune. Mit der Finanzrechnung können neben der Höhe der Veränderung des Zahlungsmittelbestandes auch die entsprechenden Gründe sowie Ursachen differenziert aufgezeigt werden. Der Finanzhaushalt und die Finanzrechnung haben im Rahmen der laufenden Verwaltungstätigkeit insbesondere für die verwaltungsinterne Liquiditätsplanung und -steuerung Relevanz. Bilanz Die wertmäßige Gegenüberstellung des betrieblichen Vermögens und der dafür eingesetzten finanziellen Mittel zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Bilanz bezeichnet. Gemäß § 11 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen vom 14. Dezember 2007, M-V ist die Eröffnungsbilanz zum 30. November des ersten Haushaltsjahres auf die eine Rechnungslegung nach den Regeln der doppelten Buchführung erfolgt, aufzustellen, d. h. zum 30.11.2012. Jeder Geschäftsvorfall in der kommunalen Doppik verändert mindestens zwei Bilanzpositionen. In der Praxis ist es aber nicht möglich, die Veränderungen der Aktiv- und Passivposten ständig direkt in der Bilanz vorzunehmen. Deshalb wird eine genaue und übersichtliche Einzelabrechnung jedes Bilanzpostens benötigt. Dazu löst man die Bilanz in einzelne Konten auf. Jeder Bilanzposten erhält sein entsprechendes Konto. Nach den Bilanzseiten unterscheidet man zwischen Aktiv- und Passivkonten. Aktiv- und Passivkonten weisen im Einzelnen die Bestände an Vermögen und Kapital aus und erfassen die Veränderungen dieser Bestände aufgrund von Geschäftsvorfällen. Man spricht deshalb auch von aktiven und passiven Bestandskonten. Die Aktivseite der Bilanz (Aktiva, Mittelverwendung) ist gegliedert in immaterielles vermögen, Sach- und Finanzvermögen, liquide Mittel sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die rechte Seite der Bilanz, die Passivseite (Passiva, Mittelherkunft) ist aufgeteilt in Eigenkapital (Nettoposition), Schulden, Rückstellungen, Sonderposten sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Zurzeit arbeitet die Verwaltung weiter daran, durch Bewertungen der Vermögens- und Schuldenpositionen, die Eröffnungsbilanz zu erstellen.

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Doppik (k)ein Buch mit sieben Siegeln? Wer denkt, das Projekt Doppik ist mit der Umstellung von kameraler auf doppische Buchführung zum 01.01.2012 realisiert, der ist auf dem Holzweg. Neben den Erfassungen und Bewertungen des beweglichen und unbeweglichen Sachanlagevermögens sind auch Bilanzwerte für Finanzanlagen, Rückstellungen, Rechnungsabgrenzungsposten, Forderungen und Verbindlichkeiten für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz zu ermitteln. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten: Hinsichtlich der Rückstellungen muss eine umfassende Analyse erfolgen, für welche Positionen Rückstellungen zu bilden sind. Dazu gehört auch die Betrachtung über das WIE, da Rückstellungen bisher im kommunalen Geschäft unbekannt sind - Unsicherheiten bei Mitarbeitern und natürlich auch beim Amt für Finanzen müssen bewältigt werden. Es sind Übersichten zu erstellen, die die Baumaßnahmen beinhalten, die bis zum Eröffnungsbilanzstichtag (1.1.2012) nicht fertig gestellt wurden und somit noch nicht als Sachanlagevermögen inventarisiert werden können. Diese Werte sind unter einer gesonderten Bilanzposition auszuweisen (geleistete Anzahlungen im Bau). Auch die Bewertung des Anlagevermögens insbesondere der Straßen oder die Auseinandersetzung hinsichtlich Vermögensübernahme lt. LNOG M-V von der Stadt Neunbrandenburg sind noch nicht abgeschlossen. Bis zur Eröffnungsbilanz liegt noch ein weiter Weg vor uns. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat gemäß § 2 des Gesetzes zur Einführung der Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (KomDoppikEG M-V) zu Beginn des ersten doppischen Haushaltsjahres eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Im § 11 KomDoppikEG M-V wird weiterhin bestimmt, dass die Eröffnungsbilanz so rechtzeitig aufzustellen ist, dass eine Feststellung durch den Kreistag bis zum 30.11.2012 erfolgen kann. Eine der oben genannten Norm entsprechend rechtzeitige Erstellung der Eröffnungsbilanz ist für den Landkreis, als größter Landkreis (3 Landkreise und eine kreisfreie Stadt) des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht möglich. Die enorme Komplexität der mit dem neuen Haushaltsrecht verbundenen Anforderungen an das Rechnungswesen führt, trotz frühzeitiger Vorbereitung und Beginn der Maßnahmen für die Erstellung der Eröffnungsbilanz, zu einer Verzögerung im ursprünglich geplanten Aufstellungsprozess. Insbesondere die Erfassung und Bewertung des gesamten kommunalen Vermögens stellt eine besondere Herausforderung an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Landkreises dar. Neben dem Infrastrukturvermögen sind auch sämtliche bebaute und unbebaute Grundstücke alle weiteren Vermögensgegenstände einzeln zu erfassen und zu bewerten. Dem gegenüber steht die Ermittlung der noch werthaltigen Sonderposten aus erhaltenen Zuwendungen und Zuweisungen der vergangenen Jahrzehnte, dessen Ermittlung und Zuordnung zu den einzelnen Vermögensgegenständen immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Im Folgenden wird konkret über den aktuellen Arbeitsstand zur Erstellung der Eröffnungsbilanz berichtet. Neben vorläufigen geschätzten Zahlen werden die einzelnen Bilanzpositionen näher beschrieben und noch offene Aufgabenfelder erläutert.

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Vermögensübersicht der bereits erfassten Sachanlagen Stand 31.12.2012: Anlageart

Anzahl

Wert

Zuweisungen und Zuschüsse

1.360

16.088.103,96 €

Bewegliches Anlagevermögen

94.828

5.301.058,58 €

davon: IT-Technik

3.996

Maschinen/Geräte Brand- und KatS

6.135

Mobiliar

25.127

Einrichtung Schulen

36.814

Fuhrpark

496

Bestände Museen

3.152

Lehr- und Lernmaterialien Schulen

5.866

Betriebsanlagen u. technische Anlagen Unbewegliches Sachanlagevermögen

186

566.929,19 €

10.843

121.345.357,50 €

davon: unbebaute Grundstücke

171

bebaute Grundstücke

196

bebaute Grundstücke Infrastruktur

2.862

Infrastrukturvermögen(Straßenabschnitte)

5.402

Gebäude

161 4.219.559,56 €

Immaterielle Vermögensgegenstände davon: Investitionszuschüsse an Dritte Finanzanlagen

277 354.654,99 €

(Beteiligungen)

131.787.559,60 €

Anlagevermögen gesamt

16.088.103,96 €

Sonderposten gesamt

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Definitionen: Bewegliches Anlagevermögen Das bewegliche Anlagevermögen ist Teil des Sachanlagevermögens. Zum beweglichen Anlagevermögen gehören: Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände. Betriebsanlagen und technische Anlagen Maschinen und technische Anlage die zu einer Betriebsvorrichtung gehören, wie z. B. Lastenaufzüge, Personenaufzüge, Belüftungsanlagen usw. Unbewegliches Sachanlagevermögen Das sind unbebaute und bebaute Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaupacht) sowie Gebäude und, Infrastrukturvermögen. Immaterielle Vermögensgegenstände Sind nichtstoffliche Vermögensgegenstände einer Kommune, wie z. B. Lizenzen, Software aber auch geleistete Investitionszuschüsse. Finanzvermögen Finanzanlagen sind diejenigen Werte, die auf Dauer finanziellen Anlagezwecken dienen. z. B. Beteiligungen, Sondervermögen, Ausleihungen, Wertpapiere Sonderposten Zuweisungen und Zuschüsse die der Landkreis für die Anschaffung von beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen erhalten hat.

Sachstandsbericht Projekt Doppik Das Projekt Doppik wurde bis zum 31.12.2013 verlängert. Infrastrukturvermögen Der gewichtigste Posten im Bereich Anlagevermögen wird das Infrastrukturvermögen sein. Dem zufolge steht die Aufbereitung dieser Daten an erster Stelle. Die Bewertung des Infrastrukturvermögens für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Demmin liegt vor, wurde geprüft und in die Anlagenbuchhaltung mit den dazugehörigen Sonderposten eingepflegt. Für den Altkreis Müritz liegen die Gutachten vor, diese wurden durch ein beauftragtes Unternehmen erstellt. Die Prüfung ist erfolgt. Hier müssen durch das Partnerunternehmen aufgrund von Beanstandungen des Fachamtes noch Überarbeitungen vorgenommen werden. Der Gesamtwert beträgt 55.289.200 €. Für den Bereich des Altkreises MST liegen 2/3 der Gutachten vor. Die Gutachten sind mit erheblichen Mängeln belastet, die Seitens des Auftragnehmers noch ausgeräumt werden müssen. Die Bewertungen der Brückenbauwerke für die Altkreise Müritz und MecklenburgStrelitz fehlen noch insgesamt. Es hat zu diesen Sachverhalten ende Februar ein Gespräch gegeben. Beide Seiten haben sich darauf verständigt, dass die fehlenden Bewertungen bis Ostern und die Überarbeitung bis spätestens Ende April vorliegen sollen. Ziel ist es, die Bewertung des Infrastrukturvermögens bis zum 30.06.2013 abzuschließen. 15

Übernahme Anlagevermögen, Sonderposten, Kredite etc. von der Stadt Neubrandenburg Wird über einen Auseinandersetzungsvertrag zwischen der Stadt Neubrandenburg und dem Landkreis geregelt. Eine Einigung liegt gegenwertig noch nicht vor. Das Vermögen wurde noch nicht in den Bestand des Anlagevermögens des Landkreis übernommen. Gebäudebewertungen Die fehlenden Gebäudebewertungen auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Bereich Müritz wurden durch eine Mitarbeiterin des Amtes für zentrale Dienste, erstellt. Gegenwertig läuft noch die Prüfung. Aufstellung Software und Lizenzen Dem Amt für zentrale Dienste, SG IT, wurde der Auftrag erteilt, bis zum 31.03.2013 eine Aufstellung der vorhandenen Software und Lizenzen nach doppischen Grundsätzen vorzulegen. Des Weiteren ist es erforderlich aufgrund der Umzüge an den Standorten den gesamten IT-Bestand über eine Inventur neu zu erfassen. Jobcenter zkt Die Kollegen des Jobcenters zkt. prüfen anhand der vom Bund übergebenen Aufstellung zum beweglichen Anlagevermögen in wie weit dieses vorhanden ist und an welchem Standort. Hierzu wird in der Zeit vom 08.04.2013 - 12.04.2013 durch den Bereich Doppik/Anlagenbuchhaltung an allen Standorten eine Inventur durchgeführt. Müritzeum Die Gebäude und Grundstücke sind bewertet und wurden in die Anlagenbuchhaltung aufgenommen. Das geprüfte Inventarverzeichnis liegt noch nicht vor. Bis 31.03.2013 soll die Einarbeitung abgeschlossen sein. Krankenhaus Demmin Das Vermögen des Krankenhauses Demmin wird als Sonderrechnung geführt und nicht in den Bestand des Anlagevermögens übernommen. Sonderposten und immaterielle Vermögensgegenstände Die Bildung der Sonderposten ist ein weiterer Schwerpunkt, der sich nicht unerheblich auf die Eröffnungsbilanz auswirken wird. Unterlagen zu den Sonderposten wurden bereits zusammengetragen. Je nach Fortgang wird sich das Projektteam mit den zuständigen Fachämtern in Verbindung setzen. Als immaterielle aufgenommen:

Vermögensgegenstände

wurden

bereits

ermittelt,

berechnet

und

-

die Zuschüsse aus der Brandschutzsteuer im Bereich Waren (96 Datensätze)

-

die Zuschüsse Wertstoffcontainerplätze im Bereich Waren (30 Datensätze)

-

Kofinanzierung investive Maßnahme der Gemeinden im Bereich Neustrelitz (76 Datensätze)

-

Zuschüsse für Pflegeinrichtungen

Als Sonderposten bereits ermittelt: -

Fördermittel Infrastruktur Bereich Demmin 16

-

Fördermittel Infrastruktur Bereich Waren einzelne Fördermittel für bewegliche Vermögensgegenstände Sonderposten DSD Standorte Sonderposten für Gymnasium Waren, Agroneum, Müritzeum

Bestand der Forderungen und Verbindlichkeiten Die Forderungen aus den Vorjahren sind aus den Altkreisen DM und MÜR bereits im Januar 2012 durch die Softwarefirma in die neue Datenbank eingespielt worden. Die Forderungen aus dem Altkreis MST konnten nur in den Fällen eingespielt werden, sofern ein Personenkonto in der HKR-Anlage hinterlegt war. Die übrigen Forderungen mussten manuell vorgetragen werden. Aus dem Treuhandvermögen (ehem. Stadt Neubrandenburg) sind sämtliche Forderungen manuell vorzutragen. Dies erfolgte bereits per Einzelbelegübergabe durch die Stadt NB mit der Ausnahme von sämtlichen Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG). Diese Forderungen sind jedoch erst dann Forderungen des Landkreises, wenn eine tatsächliche Rückzahlung durch den Zahlungspflichtigen erfolgt und dann auch nur in Höhe von 1/12 der Zahlung. Hier besteht zwischen der Stadt NB und dem Landkreis noch erörterungsbedarf, wer diese Forderung einbucht. Die Altforderungen aus dem Jobcenter zkT werden seit August 2012 über die Schnittstelle von OpenProsoz in das HKR-Programm eingelesen. Es handelt sich hierbei um ca. 17.000 Einzelfälle, die nun schrittweise eingelesen werden. Sämtliche Forderungen, die noch das Jahr 2011 betrafen, aber erst nach der Überspielung durch die Softwarefirma aufgemacht wurden, sind manuell in das Jahr 2011 und in das Jahr 2012 eingegeben worden. Auch Rücknahmen von bereits eingespielten Forderungen sind per Hand in beiden Jahren vorzutragen. Eine Nachkontrolle, ob dies auch tatsächlich in beiden Jahren erfolgte, konnte noch nicht vorgenommen werden. Eine Einzel- oder Pauschalwertberichtigung konnte wegen der unvollständigen Eingaben ebenfalls noch nicht vorgenommen werden. Auch auf der Seite der Verbindlichkeiten sind alle Eingangsrechnungen, die erst im Jahr 2012 für das Jahr 2011 eingingen, in der jeweiligen Altdatenbank und in der Neudatenbank per Hand eingegeben worden. In der letzten Zeit sind hier z.B. noch Schülerbeförderungskosten, Schullastenausgleichsbeträge bzw. Mieterdarlehen eingegeben worden. Bildung von Rückstellungen Rückstellungen, also ungewisse Verbindlichkeiten sind derzeit gebildet worden für: -

Altanschließerbeiträge drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren

Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten Passive Rechnungsabgrenzungen müssen z.B. für nicht verbrauchte Spendeneinnahmen oder für die nicht verbrauchten pauschalen Förderungen des Bundes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ausgewiesen werden. Diese Mittel sind zwar ermittelt und im Jahr 2011 in das Verwahrbuch überführt, jedoch noch nicht vollständig in die Eröffnungsbilanz vorgetragen worden. 17

Auch die aktiven Rechnungsabgrenzungen, z.B. die bereits im Dezember gezahlten Sozialund Jugendhilfeausgaben oder die Beamtengehälter für den Monat Januar, sind auf Vorschusskonten im Jahr 2011 verbucht und die Bestände von dort in die Ergebnisrechnung übernommen worden. Die korrekte Darstellung als Aktiver Rechnungsabgrenzungspsoten in 2012 ist bisher nicht erfolgt. Sämtliche Investitionskredite sind entsprechend ihrer Jahreszugehörigkeit abgegrenzt worden. Gliederung des Haushaltsplanes in Teilhaushalte Im Zuge der Einführung des neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKHR zum 01. Januar 2012 wurde der Haushalt gem. § 4 Abs. 1 und 2 GemHVO Doppik in Teilhaushalte gegliedert. Neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Teilhaushalt „zentrale Finanzdienstleistungen“ wurde ein Teilhaushalt je Regionalstandort auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Organisationsstruktur gebildet. Zusätzlich wurden die Produkte des Sozialamtes und des Jugendamtes jeweils zu einem eigenen Teilhaushalt zusammengefasst. Durch Inkrafttreten der neuen Verwaltungsstruktur zum Juni 2012 musste die Gliederung der Teilhaushalte für die Haushaltsplanung 2013 angepasst werden. In den Teilhaushalten werden die Ihnen zugeordneten Produkte entsprechend den Vorgaben des verbindlichen Produktrahmenplanes abgebildet. Ein Produkt stellt nach der Begriffsbestimmung eine Zusammenfassung von Leistungen nach sachlichen Gesichtspunkten dar. Innerhalb der einzelnen Teilhaushalte sind entsprechend § 14 Abs. 1 GemHVO Doppik die Ansätze für Aufwendungen gegenseitig deckungsfähig, soweit mit dem Haushaltsplan nichts Anderes durch Haushaltsvermerk bestimmt ist. Übersicht zu den Teilhaushalten Teilhaushalt 1 / Regionalstandort Neubrandenburg Büro/Stab Landrat Rechts- und Kommunalaufsichtsamt Amt für Wirtschaft, Kultur, Tourismus Teilhaushalt 2 / Regionalstandort Demmin Ordnungsamt Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Teilhaushalt 3 / Regionalstandort Neustrelitz Amt für Schulverwaltung Gesundheitsamt Teilhaushalt 4 / Regionalstandort Neustrelitz Jugendamt Teilhaushalt 5 / Regionalstandort Neustrelitz Sozialamt Jobcenter zkT Teilhaushalt 6 / Regionalstandort Waren (Müritz) Bauamt Kataster- und Vermessungsamt Umweltamt Teilhaushalt 7 / Regionalstandort Neubrandenburg 18

Amt für zentrale Dienste Personalamt Amt für Finanzen Rechnungsprüfungsamt Teilhaushalt 8 Zentrale Finanzleistungen Gruppierung des Haushaltes Neben der Gliederung des Haushaltes nach Teilhaushalten, Produkten und Leistungen erfolgt eine Untergliederung auf Kontenebene entsprechend dem vom Land M-V, nicht zuletzt aus Gründen der Finanzstatistik, für verbindlich erklärten Kontenrahmenplan. Er ist in Kontenklassen 0 – 9 eingeteilt, wobei für die Haushaltsplanung lediglich die Kontenklassen: 4 = Erträge 5 = Aufwendungen 6 = Einzahlungen und 7 = Auszahlungen relevant sind. Sie werden in Kontengruppen und in Kontenarten sowie in Konten und Unterkonten unterteilt. Jedem Teilhaushalt ist eine Ergebnis- und Finanzhaushaltsübersicht vorangestellt. Haushaltsausgleich Entsprechend § 16 GemHVO Doppik ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn: der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen aus Haushaltsvorjahren mindestens ausgeglichen ist. im Finanzhaushalt unter Berücksichtigung von vorzutragenden Beträgen aus Haushaltsvorjahren der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 26 GemHVO Doppik ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen zu decken. Haushaltsplanung 2013 Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2013 erfolgte auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der GemeindehaushaltsverordnungDoppik (GemHVO-Doppik) vom 25. Februar 2008 (GVOBl. M-V 2008, S. 34) in der Fassung der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (GVOBl. M-V S. 1118), der vorliegenden Orientierungsdatenerlasse vom 29. Juni 2012 und vom 27. September 2012 sowie der weitergehenden Hinweise im Auszahlungserlass vom 20. Dezember 2012 des Ministeriums für Inneres und Sport M-V. Außerdem sind die im Rahmen der ersten doppischen Haushaltsführung 2012 unter den Bedingungen des Großkreises gemachten Erfahrungen und die gegebenen Hinweise der Rechtsaufsichtsbehörde berücksichtigt worden. Auch für die Haushaltsplanung 2013 muss eingeschätzt werden, dass der Umstellungsprozess auch aufgrund der gleichzeitigen Umsetzung der Landkreisneuordnung noch nicht abgeschlossen ist. Insbesondere ist die für die Bilanzerstellung erforderliche Vermögensbewertung abzuschließen. Daher sind auch noch keine Aussagen zur Vermögenslage des Landkreises möglich. Die zu veranschlagenden Abschreibungen und zu berücksichtigenden Sonderposten wurden soweit möglich berechnet und ansonsten sorgfältig geschätzt. 19

Ermittlung der im Haushaltsplan 2013 veranschlagten Aufwendungen für Abschreibungen: Lt. Anlagennachweis für bereits erfasstes Vermögen

5.385.000 Euro

+ Infrastrukturvermögen Bereiche Müritz und Mecklenburg-Strelitz

5.387.000 Euro

+ Sonderabschreibungen

250.000 Euro

+ außerplanmäßige Abschreibungen

180.000 Euro

+ Forderungsabschreibungen

350.000 Euro

Abschreibungen gesamt

11.552.000 Euro

Mit den Abschreibungen aufzulösende Sonderposten für bereits erfasstes Vermögen

515.000 Euro

+ Infrastrukturvermögen

550.000 Euro

+ sonstiges nicht erfasstes Vermögen

50.000 Euro

Aufzulösende Sonderposten gesamt

1.115.000 Euro

Belastung für den Ergebnishaushalt

10.437.000 Euro

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Auf der Grundlage des § 5 GemHVO-Doppik- ist der Haushaltsplan durch einen Vorbericht zu erläutern. Ausgehend von den Mittelanmeldungen und den dazu geführten Planungs- und Abstimmungsgesprächen wird auf der Grundlage der Zuarbeiten aller Fachämter nachfolgend der Haushaltsplan nach Produkten erläutert. Gliederung des Haushaltsplanes: Das Produktkonto besteht insgesamt aus 15 Stellen, wovon die ersten 7 Stellen das Produkt (Entstehungsort) und die weiteren 8 Stellen das Konto (Ertrags- bzw. Aufwandsart) darstellen. Produkt 1.-7. Stelle 1 11 12 2 20-24 25-29 3 31-35 36 4 41 42 5 51 52 53 54 55 56 57 6 61 62

Bezeichnung

Zentrale Verwaltung - Innere Verwaltung - Sicherheit und Ordnung Schulen und Kultur - Schulträgeraufgaben - Kultur und Wissenschaft Soziales und Jugend - Soziale Hilfen - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheit und Sport - Gesundheitsdienste - Sportförderung Gestaltung Umwelt - räumliche Planung und Entwicklung - Bauen und Wohnen - Ver- und Entsorgung - Verkehrsflächen u. –anlagen ÖPNV - Natur- und Landschaftspflege - Umweltschutz - Wirtschaft und Tourismus Zentrale Finanzleistungen - Allgemeine Finanzwirtschaft - Beteiligungen, Sondervermögen

Konto Bezeichnung 8.-15. Stelle 0 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung der Verwaltung, = Bilanzkonto - Aktiva 1 Finanzanlagen, Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungen = Bilanzkonto - Aktiva 2 Eigenkapital, Sonderposten und Rückstellungen = Bilanzkonto Passiva 3 Verbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten = Bilanzkonto - Passiva 4 Erträge - Ergebnishaushalt

5

Aufwendungen - Ergebnishaushalt

6 7 8 9

Einzahlungen - Finanzhaushalt Auszahlungen - Finanzhaushalt Erlöse – KLR Kosten - KLR

Der Haushaltsplan 2013 stellt sich wie folgt dar:

Erträge/Einzahlungen Aufwendungen/Auszahlungen

Finanzplan 419.142.700 €

Finanzplan/Investitionen 12.161.100 €

448.512.500 €

438.725.900 €

19.502.100 €

27.516.900 €

Jahresfehlbetrag Ordentliche Erträge/Einzahlungen Aufwand/Auszahlung

Ergebnisplan 420.995.600 €

19.583.200 € 7.341.000 € (GWG -489.000 €)

und

6.852.000 € 11.472.700 €

Tilgung Kredite

6.852.000 €

Erforderliche Kreditaufnahme 2013 21

Der Haushaltsplan 2013 weist Defizite im Ergebnisplan von 27.516.900 € und im Finanzplan von 19.583.200 € aus. Die Differenz zwischen diesen beiden Plänen (EGHH Zeile 24, FHH Zeile 51) resultiert im Wesentlichen aus der periodengerechten Abgrenzungen, der Zahlungen zum jeweiligen Jahresende und aus der Veranschlagung der Abschreibungen im Ergebnisplan. Der investive Teil umfasst Einzahlungen von 12.161.100 € und Auszahlungen in Höhe von 19.502.100 €. Für die Finanzierung der Investitionen ist eine Kreditneuaufnahme von 6.852.000 € veranschlagt. Dieser Betrag unterliegt der Genehmigungspflichtig durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Außerdem sind für anstehende Umschuldungen 5.994.100 € sowohl als Einzahlung als auch für die Auszahlung veranschlagt. 2. Erläuterungen zu den einzelnen Produktbereichen Teilhaushalt 1 Büro/Stab Landrat Bei der Planung für das Produkt Gremien (Kreistag) für das Haushaltsjahr 2013 wurden 5 Sitzungen des Kreistages, 6 Sitzungen der Fachausschüsse und 11 Sitzungen der Fraktionen zugrunde gelegt. Insgesamt gehören dem Kreistag 77 Kreistagsmitglieder und zurzeit 86 sachkundige Bürger/innen an. Das Produkt steht für funktions- und sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen zur Verfügung. Außerdem sind hier Mittel für Reisekosten und sitzungszeitergänzende Aufwandsentschädigungen der Mandatsträger eingestellt. Die Fraktionszuwendungen betragen 427 T€. Die Gesamtaufwendungen für Aufwandsentschädigungen und Reisekosten belaufen sich auf 185.000,00 Euro. Weitere Aufwendungen sind für Verfügungsmittel und Repräsentationen für den Kreistagspräsidenten sowie für sonstige Aufwendungen (Veranstaltungen) veranschlagt. Die Gesamtaufwendungen für den Kreistag sind mit 619 T€ veranschlagt. (ohne Personalkosten, Reisekosten, Fortbildungskosten für die Mitarbeiter/innen des Kreistagsbüros)

Rechts- und Kommunalaufsichtsamt Aufgabenschwerpunkte bilden die Produktkonten 1190000.56250000 Gerichtskosten bei den Aufwendungen und 1190000.43100000 Genehmigungen nach der GrundstücksVerkehrsOrdnung bei den Erträgen, wofür 137,5 T€ bzw. 120 T€ in Ansatz gebracht wurden. Für noch nicht abgeschlossene Gerichtsverfahren in den Jahren 2011 und 2012 wurden nach dem Vorsichtsprinzip entsprechende Rückstellungen gebildet. Aus 2012 werden noch 124 Verfahren als offen geführt, die, soweit eine Hochrechnung nach vorliegendem Streitwert möglich war bzw. bei Fehlen des Streitwertes geschätzt werden mussten, mit Kosten in Höhe von 67,3 T€ veranschlagt werden.

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Zu beachten ist ab 2013 das Auseinandersetzungsverfahren mit der Stadt NB nach dem LNOG M-V. Das Verwaltungsverfahren weist im Umfang nicht unerhebliche streitige Themen aus, so dass eine gerichtliche Auseinandersetzung auch nach Erlass eines Verwaltungsaktes durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V zu erwarten ist. Der Streitwert dürfte nach derzeitiger Schätzung bei der Stadt NB mindestens im sechsstelligen Bereich liegen. Das Einholen externer gutachterlicher Stellungnahmen im Laufe eines gerichtlichen Verfahrens ist nicht auszuschließen. Mit dem LK VP Greifswald ist eine Einigung hinsichtlich der Vermögensauseinandersetzung erzielt worden.

Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus Im Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus werden folgende Produkte bewirtschaftet:

2510100 2520100 2810000 5110100 5710010 5710030 5750000

Zuschussbedarf (T€) Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 241,0 233,0 471,5 1.030,7 318,8 318,8 406,0 435,1 837,8 927,4 105,7 193,2 970,1 1.419,0

Heinrich- Schliemann-Museum AGRONEUM Heimat- und Kulturpflege Kreisplanung Wirtschaftsförderung LEADER Tourismus

Heinrich-Schliemann-Museum Das Heinrich-Schliemann-Museum in Ankershagen widmet sich speziell der Persönlichkeit und dem Lebenswerk Heinrich Schliemanns. Die Bewahrung des Erbes Heinrich Schliemanns findet durch die Eintragung in das Blaubuch der Bundesregierung für national bedeutsame Kultureinrichtungen seine Anerkennung. Mit der geplanten Neugestaltung der Ausstellung zum 125. Todestag (2015) von Heinrich Schliemann soll die Attraktivität des Museum weiter gesteigert werden. Auf Grund der Rückübertragung des Archivgebäudes an das Bundesfinanzministerium prüft der Landkreis, ob der Neubau eines Mehrzweckgebäudes auf dem Museumsgelände oder der Kauf des jetzigen Archivgebäudes die für die Zukunft wirtschaftlichere Lösung ist. Das Land M-V unterstützt das Museum mit 45.000 Euro. AGRONEUM Alt Schwerin Die Umgestaltung und Neustrukturierung des AGRONEUMs Alt Schwerin ist weitestgehend abgeschlossen. Als Abschluss der Umbaumaßnahmen ist als letzter großer Bauabschnitt die Sanierung der Schnitterkaserne geplant. Der entsprechende Fördermittelantrag über die öffentliche Dorferneuerung ist gestellt, die Fördermittel in Höhe von 325.000 Euro in Aussicht gestellt. Die gleiche Summe wurde als Sonderbedarfszuweisung vom Innenministerium zugesagt, der Eigenanteil des Landkreises liegt in gleicher Höhe. Höhepunkte in dieser Saison sind das Internationale Dampftreffen am ersten Augustwochenende, das Oldtimer- und Traktorentreffen am zweiten Augustwochenende und das 50-jährige Jubiläum der Einrichtung am 29. Juni 2013. Das AGRONEUM erhält vom Land M-V keine Förderung. Heimat- und Kulturpflege In den Haushaltsplan 2013 wurden 314.000 Euro für die Kulturförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eingestellt. Neben der kreislichen Kulturförderung (Grundlage ist die entsprechende Richtlinie) werden auch Einrichtungen wie das Regionalmuseum 23

Demmin, das Fritz- Reuter- Museum Stavenhagen, der Müritz- Bibliotheksverein, die HansFallada- Gesellschaft oder das Fallada- Archiv unterstützt. Der Landkreis hat entsprechend des Verfassungsauftrages Kultur, Sport, Kunst und Wissenschaft zu schützen und zu fördern, Haushaltsmittel zur Förderung des kulturell/künstlerischen Lebens eingeplant, auch wenn es sich hier um freiwillige Aufwendungen handelt. Vorrangiges Ziel der Kulturförderung ist der Erhalt der Vielfalt der kulturellen und künstlerischen Angebote im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Wirtschaftsförderung Die Wirtschaftsförderung ist ein zentraler Schwerpunkt der Kreisentwicklung. Wichtige Schwerpunkte sind die Vermarktung des Wirtschaftsstandortes Mecklenburgische Seenplatte, die Akquise von ansiedlungswilligen Firmen wie auch die Fachkräftesicherung, der Bereich der erneuerbaren Energien, die Konversion der nicht mehr genutzten militärischen Liegenschaften und die Unternehmensbetreuung. Um die Wirtschaftsförderung noch effektiver zu gestalten, wird geprüft, welche Aufgaben in der Verwaltung und welche Aufgaben in einer privatrechtlich geführten Gesellschaft effektiver und damit kostengünstiger zu erledigen sind. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes wurde und wird weiter intensiviert. Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen der Pomerania. Vorgesehen ist, die Ausschüttung der Jahresüberstände der Sparkassen für ein Investitionsprogramm für Gemeinden des Landkreises zu nutzen. Unterstützt werden sollen Gemeinden, die die notwendigen Eigenmittel im Rahmen einer durch Fördermittel unterstützten Investition nicht aufbringen können. Eine entsprechende Richtlinie zur Vergabe und Abrechnung der Zuschüsse wird erarbeitet. Dafür sind 600 T€ Investitionszuschüsse eingeplant, in der gleichen Höhe steht auch eine Einzahlung zur Verfügung, sodass keine direkten Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. LEADER / Dorferneuerung Sie sind nach wie vor die wichtigsten Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes. Der Landkreis übernimmt bei Projekten, deren Realisierung für den Landkreis von besonderer Bedeutung ist neben dem nationalen Kofinanzierungsanteil von 20% in Ausnahmefällen auch den Eigenanteil des Antragsstellers, wenn dieser dazu nicht in der Lage ist. Die Investitionen in kreiseigene Vorhaben im Bereich LEADER im Zeitraum 2012 bis 2014 belaufen sich auf ca. 800 T€, die Einnahmen auf ca. 555 T€. Kreisentwicklung/ Tourismus Der Ausbau der touristischen Infrastruktur ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Kreisentwicklung. Geplant sind Investitionen in den Ausbau des Radwegenetzes mit begleitender Infrastruktur wie Rast- und Schutzhütten, Radkarten und Beschilderung 2013/14 in Höhe von ca. 2,3 Mio.€, der Fördermittelanteil liegt bei 75 % der förderfähigen Kosten. Ziel unserer Aktivitäten ist es, den Landkreis in einem einheitlichen Erscheinungsbild zu präsentieren, die touristische Infrastruktur auf ein hohes Niveau anzuheben und dauerhaft zu erhalten. Um dieses Ziel mittelfristig und nachhaltig zu erreichen, ist es wichtig, dass es vom Landkreis initiiert, koordiniert und umgesetzt wird. Neben der direkten Einflussnahme nimmt der Landkreis auch indirekt Einfluss auf die touristische Entwicklung unserer Region, in dem er Mitglied im Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e. V und im Tourismusverband Mecklenburgische Schweiz e.V. ist. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beläuft sich auf 125 T€. Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt ist die überregionale Werbung für die Tourismusregion Mecklenburgische Seenplatte. Realisiert werden soll u.a. das Aufstellen der neuen Kreiseingangsschilder oder auch die Ausschilderung und damit bessere Erreichbarkeit der Welcome Center.

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Teilhaushalt 2 Ordnungsamt Das Ordnungsamt umfasst nachfolgende Produkte: 1220100 Sicherheit und Ordnung 1220200 Zentrale Bußgeldstelle 1220700 Heimaufsicht 1230000 Verkehrsangelegenheiten 1260000 Brandschutz 1270000 Rettungsdienst 1280000 Zivil- und Katastrophenschutz Sicherheit und Ordnung Im Ertragskonto 4310000 werden sämtliche Gebühreneinnahmen der Sachgebiete Sicherheit und Ordnung sowie Ausländer-/Asylangelegenheiten gebucht. Es handelt sich vorwiegend um waffen-, jagdrechtliche sowie ausländerrechtliche Gebühren. Das Gebührenaufkommen hängt ganz eng mit dem Antragsverhalten zusammen und ist schwer prognostizierbar. So war in 2012 zu verzeichnen, dass vermehrt Ausländerjagdscheine nachgefragt werden. Diese Entwicklung war nicht absehbar. Darüber hinaus konnten durch den Landkreis erstmals Gebühren für übertragene Aufgaben und Leistungen erhoben werden, die bisher dem Land zustanden, wie z.B. Bestellungen von Bezirksschornsteinfegern für Kehrbezirke. Für das Jahr 2013 wird ein Rückgang der Jagdscheinverlängerungen zu verzeichnen sein, die periodisch vollzogen werden und daher in 2013 nicht in voller Höhe zu verzeichnen sein werden. Zentrale Bußgeldstelle Das Produkt 1220200 –Zentrale Bußgeldstelle- beinhaltet die ordnungsrechtlichen Erträge aus Buß- und Verwarngeldern der Geschwindigkeitsüberwachung sowie aus Ordnungswidrigkeitsanzeigen der Fachämter des Landkreises und der Polizei. Der Ansatz von 4.400 T€ entspricht dem zu erwartenden Rechnungsergebnis aus 2012. Der hierzu erforderliche Aufwand zur Anmietung der Messanlagen in Höhe von 701 T€ entspricht ebenfalls dem Ansatz aus 2012. Verkehrsangelegenheiten Das Produkt 1230000 – Verkehrsangelegenheiten – umfasst die Verkehrslenkung und regelung, die verkehrsrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse, Konzessionen, die Fahrerlaubnis- und die Zulassungsbehörde. Im Planentwurf 2013 sind für diese Leistungen Erträge in Höhe 2.250 T€ und Aufwendungen in Höhe von 1.900,5 T€ vorgesehen. Grundlage für diesen Planansatz sind die Ergebniszahlen des Haushaltsjahres 2012 und die Tatsache, dass das Produkt 12202 – Zentrale Bußgeldstelle – konsequent vom Produkt 12300 getrennt wurde, was sich insbesondere bei den Aufwendungen widerspiegelt.

Für die Produkte Brandschutz und Rettungsdienst wurden Leistungsebenen eingerichtet, auf die geplant und gebucht wird. Im Produkt Brandschutz werden die einzelnen Feuerwehrtechnischen Zentralen sowie der allgemeine Brandschutz als Leistung dargestellt. Das Produkt Rettungsdienst gliedert sich in die Leistungen: Leitstelle/Vermittlungsdienste, Abrechnungsstelle, Luftrettung, Rettungsstationen/Rettungswachen, Wasserrettung, Ärztlicher Leiter und Rettungsdienst. Produkt Brandschutz Die Landeszuweisung Feuerschutzsteuer wurde in Höhe von 400 T€, Höhe der vom Land ausgereichten Zuwendungen in 2012, als Schätzwert in Ansatz gebracht. Diese Mittel sind zweckgebunden und werden in der Regel als ca. 50% ige Förderung an die Gemeinden weitergereicht. Diese Förderung kann somit noch bis zu 400 T€ in den 25

Gemeinden zur Brandschutzförderung mobilisieren. (somit sind Investitionen bis zu 800 T€ in den Gemeinden möglich) Mit den in 2012 ausgezahlten Mittel aus der Brandschutzsteuer in Höhe von 415 T€ wurden alle Gelder aus 2011/2012 an die Gemeinden weitergereicht. Zusätzlich werden für 2013 noch 200 T€ für den überörtlichen Brandschutz bereitgestellt. Diese Gelder dienen als Kofinanzierung des Landkreises bei Investitionen, wenn Sonderbedarfszuweisungen(SBZ) beim Land Mecklenburg-Vorpommern beantragt wurden. Aus den Mitteln der Brandschutzsteuer kann der Anteil des Landkreises an dieser Kofinanzierung nicht erfolgen, da sonst eine Doppelförderung vorliegen würde. Es erfolgt in der Regel eine 3/3 Beteiligung vom Land, Landkreis und Gemeinde. Diese 200 T€ bilden somit ein Teil eines möglichen Investitionsvolumens von 600 T€ auf Gemeindeebene. Es werden mit der SBZ an die 200 T€ in den Kreis geholt. Auch in diesem Jahr werden ca. 400 T€ vom Land zweckgebunden für den Digitalfunk bereitgestellt und fließen noch in die Anschaffung von digitalen Funkgeräten und in die Anbindung Leitstelle, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Insgesamt wurden Erträge in Höhe von 86,3 T€ und Aufwendungen in Höhe von 2.389 T€ geplant. Zum einen verringern sich die ordentlichen Erträge im Bereich Brandschutz aufgrund des Wegfalls der Rechnungen für Instandsetzungen der Atemschutztechnik der Gemeinden, die gleich von der zuliefernden Firma an die jeweilige Gemeinde geschickt werden und nicht erst durch den Kreis vorfinanziert werden müssen. Zum anderen enthält der allgemeine Brandschutz Erträge aus internen Leistungsverrechnungen auf Grundlage der Gebührensatzung für die FTZ Neuendorf. Durch die in der 1.Jahreshälfte 2013 in Betrieb genommene Feuerwehrtechnische Zentrale (FTZ) in Neuendorf werden die FTZ Neustrelitz, FTZ Altentreptow und die FTZ Röbel als Leistungsebene FTZ in 2014 nicht mehr benötigt. Ein erheblicher Aufwand im Brandschutz entsteht durch den Anteil des Brandschutzes an der Integrierten Rettungsleitstelle (ILS). An der Leitstelle trägt der Landkreis 43,5 % der Kosten. Von diesen 43,5% fällt auf den Brandschutz 70% , d.h 30,45% der Gesamtkosten der Leitstelle. Die Erhöhung der Aufwendungen zum Vorjahr resultiert vorrangig aus den gestiegenen Abschreibungskosten und Wartungskosten der digitalen Alarmierung und der Umstellung auf Digitalfunk. Produkt Zivil- und Katastrophenschutz (KatS) Es wurden Erträge in Höhe von 33,6 T€ und Aufwendungen in Höhe von 995,4 T€ geplant. Für Ausfallzahlungen an private Arbeitgeber durch Einsätze und Lehrgänge von Einsatzkräften müssen 5 T€ verauslagt werden. Für Mieten von Hallen, zur Unterbringung von Katastrophenschutztechnik (KFZ) werden im Vergleich zum Vorjahr statt 82 T€ in 2013 100 T€ gebraucht. Die Übernahme der KatTechnik und deren Unterbringung von der Stadt Neubrandenburg begründen hier den Kostensprung. Auch in diesem Produkt machen sich die gestiegenen Aufwendungen für die Leitstelle bemerkbar. An der Leitstelle (ILS) trägt der Landkreis 43,5 % der Kosten. Von diesen 43,5% fallen auf den Katastrophenschutz 30% , d.h 13,05% der Gesamtkosten der Leitstelle. Die Erhöhung der Aufwendungen zum Vorjahr durch diese anteiligen Kosten betragen für den Katastrophenschutz ca. 27 T€. Mehrkosten in diesem Produkt entfallen mit 57 T€ auch auf Abschreibungen, die in 2012 noch keine Berücksichtigung fanden. Bei den Investitionen i.H.v. 86,6 T€ ist die Anschaffung eines gebrauchten Schiebeschildes für den Unimog, Software für den Telefonalarmserver(Alarmierung Katastrophenstab), Chemieschutzanzüge und weitere Ausstattungsgegenstände für die KatS-Einheiten erforderlich, um die Einsatzbereitschaft weiterhin zu gewährleisten.

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Produkt Rettungsdienst Der Rettungsdienst wird zu 100% über die Krankenkasse abgerechnet. Ausnahmen bilden die Leistungsebenen Wasserrettung und Leitstelle/Vermittlungsdienste. Die Aufwendungen der Rettungsleitstelle (ILS), die auch Aufgaben im Bereich des Brand-,, Zivil- und Katastrophenschutzes wahrnimmt, trägt der Landkreis ab 2013 nicht mehr wie im Vorjahr zu 50% , sondern nur noch zu 43,5%. Dabei werden 3% mit der Krankenkasse über den Anteil an der Luftrettung und 53,5% über den Anteil an der Bodenrettung abgerechnet. Die Wasserrettung wird zu 100% vom Landkreis finanziert. Insgesamt wurden im Produkt Rettungsdienst Erträge in Höhe von 5.117 T€ und Aufwendungen in Höhe von 5.184 T€ geplant. Daraus ergibt sich ein Defizit von 67,3 T€, da die Krankenkassen die Aufwendungen für die Wasserrettung nicht tragen. Je nach Ergebnis des Jahres 2012 werden die Erträge angepasst, um das Ergebnis auf Null zu bringen. Das Gesamtvolumen im Rettungsdienst hat sich im Landkreis von über 13 Mill. € um 2/3 gesenkt, da der Landkreis durch die ausgegliederte Abrechnung des Rettungsdienstes nur die Mittel bekommt, die zum Decken der direkt im Landkreis anfallenden Aufwendungen notwendig sind. Die Mittel für die Leistungserbringer werden nicht mehr über den Landkreis selbst weitergereicht, sondern von der Abrechnungsstelle an diesen pauschal zugewiesen. Eine Mehrbelastung für den Kreishaushalt entsteht nicht, da 100% von den Krankenkassen getragen werden.(kostenrechnend) Rettungsdienst- Wasserrettung Bereits in den HH 2011 und 2012 waren für die Errichtung eines Wetterinformationssystems (WIS) an den Oberseen der Landkreise MSE und Ludwigslust-Parchim, welches voraussichtlich durch das Wirtschaftsministerium M-V mit 330.200 € gefördert wird (Zusage zum vorzeitigen Maßnahmebeginn liegt vor) Mittel geplant und Investitionszuschüsse wurden als Ertrag eingestellt. Bisher wurden als Voraussetzung für die Fördermittelantragstellung Planungsleistungen beauftragt. Der Nachbarlandkreis beteiligt sich an dem Vorhaben mit 78,9 T€ Eigenanteil für die Warnleuchten am Plauer See. Als Investive Auszahlung wurden 593, T€ geplant.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Tierseuchenuntersuchung (BSE) Das Produkt ist mit einem Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt von 37,3 T€, im Finanzhaushalt 27,7 T€ ausgewiesen. Dieser Betrag stellt den kreislichen Anteil an den BSE-Untersuchungen dar Das Produkt 1240100 bezieht sich ausschließlich auf die BSE-Probennahme in der TBA Malchin, die der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte für alle Landkreise und kreisfreien Städte in M-V und den LK Uckermark des Landes Brandenburg durchführt. Die Erträge resultieren aus den im Umlageverfahren gem. Tierbestand umgelegten Kosten abzüglich der Eigenanteile des LK MSE. Die Ausgaben wurden auf ein Minimum reduziert. Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz Im Produkt ist ein Zuschussbedarf von 2,2 Mio.€ ausgewiesen. Das Produkt 1240200 umfasst im Wesentlichen den gesamten Bereich LebensmittelÜberwachung, Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz – mithin alle Aufgaben des Amtes. Die geplanten Erträge in 2013 sind im hohen Maße abhängig von der wirtschaftlichen Situation im Land, da Erträge hauptsächlich aus der Attestierung von Lebendvieh- und Lebensmittelexporten, dem innergemeinschaftlichen Tierhandel sowie aus den Schlachttierund Fleischuntersuchungen generiert werden. Planmäßige Kontrollen, Probennahmen und Untersuchungen sind hingegen wegen des allgemeinen gesellschaftlichen Interesses gebührenfrei. Bei aller gebotenen Vorsicht werden auch in 2013 Mehrerträge geplant. Um Haushaltssicherheit bei den nichtplanbaren Aufwendungen wie z. B. Tierwegnahmen, Unterbringung herrenloser Tiere etc. zu schaffen, wurden Haushaltsmittel umgeschichtet, um 27

Pauschalverträge zur Aufnahme der ständig steigenden Anzahl dieser Tiere mit den Tierheimen abschließen zu können. Unberücksichtigt bleiben wie immer in der Höhe nicht planbare Aufwendungen für gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen bei Ausbruch einer Tierseuche. Teilhaushalt 3 Amt für Schulverwaltung Im Hauptproduktbereich 2 sind alle kreislichen Schulen, nachgeordnete Einrichtungen im Bildungswesen wie die Volkshochschulen, Musikschulen, Internate und Medienzentren sowie die Aufgabenbereiche des Schulamtes als Schulträger geführt. Mit dem Haushaltsplan 2013 werden schulbezogen Aufwendungen und Erträge in 50 Produkten bzw. Buchungsprodukten ausgewiesen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist mit dem Schuljahr 2012/2013 Träger von - acht Gymnasien (Produktgruppe 217), - zwei Gesamtschulen (Produktgruppe 218), - achtzehn Förderschulen (Produktgruppe 221), - fünf Beruflichen Schulen (Produktgruppe 231) sowie - vier Kreisvolkshochschulen (Produktgruppe 271) und - einer Kreismusikschule (Produktgruppe 263). An den allgemein bildenden Schulen in Trägerschaft des Landkreises werden im Schuljahr 2012/2013 6794 Schüler beschult. Im Abgleich zum vorhergehenden Schuljahr 2011/2012 erhöhte sich die Schülerzahl an kreislichen Schulen um 278 Schüler. An den Beruflichen Schulen werden zum Schuljahr 2012/2013 5446 Auszubildende beschult. In der Gesamtschulstatistik werden im Schuljahr 2012/2013 12240 Schüler ausgewiesen. Außerdem ist der Landkreis Träger des Wohnheimes der Beruflichen Schule in Neustrelitz, der Internate des Goethe-Gymnasiums in Demmin und des überregionalen Förderzentrums in Neubrandenburg sowie des Hortes des Förderschulzentrums Waren. Haushaltswirksam übernimmt der Landkreis für die teilstationäre Frühförderung die Trägerverantwortung ab dem 01.01.2013 für die Einrichtung „Stolpersteinchen“ am überregionalen Förderzentrum Neubrandenburg. Die Haushaltsansätze 2013 für die Schulhaushalte wurden unter Bezug auf die Schülerzahlen an den kreislichen Schulen und aufgrund der Bewertung des Rechnungsergebnisses 2012 ermittelt. Für das Haushaltsjahr 2013 wurde umgesetzt, dass die Schulen einer Schulartgruppe vergleichbar, jedoch auch unter Bewertung der jeweiligen Spezifik (wie Schulprofile), beplant wurden. Hierzu wurden schulartbezogene Kennziffern gebildet. Als Grundlage dienen die Aufwendungen bzw. Erträge der einzelnen Einrichtungen und die der Schulstatistik entnommenen Schülerzahlen. Hierbei sollen vordergründig die Lehr- und Unterrichtsmittel, sowie Lernmittel mit besagten Kennzahlen untergliedert werden, wodurch jedem Schüler an jeder Schule des Landkreises die gleiche Ausbildungschance gegeben werden soll. Gleichzeitig erzeugt dies eine Transparenz für den Träger. Diese Kennziffern werden laufend aktualisiert. Wesentliche Änderungen ergeben sich aus schulorganisatorischen Entscheidungen, die im Haushaltsjahr 2013 wirksam werden. 28

Dies betrifft die Aufhebung des Joliot-Curie Gymnasiums in Röbel zum 31.07.2013. Hieraus ergibt sich die Minderung des Planansatzes. Ab dem 01.08.2013 wird am Standort Röbel eine KGS in Trägerschaft der Stadt Röbel errichtet. Die gymnasiale Oberstufe des aufgehobenen Joliot-Curie-Gymnasiums wird am Standort Röbel als Außenstelle des Wossidlo-Gymnasiums Waren in Trägerverantwortung des Landkreises fortgeführt. Eine weitere wesentliche Änderung, die 2013 haushaltswirksam wird, ist die durchgängige Trägerschaft für das Überregionale Förderzentrum Neubrandenburg. Diese Schule ging entsprechend des Aufgabenzuordnungsgesetzes zum 01.08.2012 in die Trägerschaft des Landkreises über. Mit dem Haushaltsjahr 2013 wird diese Schule erstmalig ganzjährig sowohl im Ertrag als auch im Aufwand im Haushalt geführt. Am Überregionalen Förderzentrum werden 147 Schüler unterrichtet. Diese Schüler haben eine wesentliche körperlich-motorische Beeinträchtigung und einen entsprechend höheren personellen und Sachbedarf. Aus der Trägerschaft für das Überregionale Förderzentrum heraus wurde entschieden, die teilstationäre Frühförderung für die Einrichtung „Stolpersteinchen“ in die Trägerverantwortung des Landkreises zu überführen. Die entsprechenden Aufwendungen und Erträge sind mit dem Haushalt 2013 als neues Buchungsprodukt ausgewiesen. Eine weitere wesentliche Änderung ergibt sich im Produkt Schülerbeförderung. Hier erhöht sich der Aufwandsbetrag durch die im Bedienungsgebiet der Verkehrsgemeinschaft MüritzOder Haff ab dem 01.01.2013 beschlossenen Tariferhöhungen im Regionallinienverkehr um 4,6 %. Für das Haushaltsjahr sind dadurch Mehraufwendungen in Höhe von 346 Teuro prognostiziert. Im Produkt Sportförderungen wurden Zuschüsse in Höhe von 650 T€ veranschlagt. Die Kreisverwaltung folgte damit der Intension des Kreistages (B-KT I/112/2012), um sportpolitisch den fusionierten Kreissportbund Mecklenburgische Seenplatte und den über 330 Mitgliedsvereinen eine entsprechende Arbeitsgrundlage zu geben. Nach Beschlussfassung des Kreistages vom 03. Dezember 2012 hat der Landkreis die Zuständigkeit für die Belange des SPNV auf der Strecke Mirow – Neustrelitz übernommen. Auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit dem Energieministerium M-V wird für die Sicherstellung von Schienenleistungen ein Zuschuss in Höhe von 300.000 € durch das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt. Diese Ertragsposition wird in gleicher Höhe als Aufwand ausgewiesen und an den Vertragspartner zur Erbringung der Schienenleistungen auf dieser Strecke ausbezahlt. Gesundheitsamt Die Aufgabenerfüllung des Gesundheitsamtes ist im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst i. V. mit vielen Spezialgesetzen als Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises festgeschrieben. Mit der Landkreisneuordnung wurde für das Gesundheitsamt an den vier Standorten die Prüfung weiterer Zentralisierungen bzw. neuer Aufgabenzuordnungen einer Prüfung unterzogen. In der Folge wurden die Aufgaben in der Bearbeitung nach dem Zuwendungsrecht am Standort Neustrelitz unter Beachtung einer Vereinheitlichung konzentriert. Im Rahmen des Aufgabenübertragungsgesetzes sind dem Gesundheitsamt keine neuen gesetzlichen Aufgaben im Jahr 2012 übertragen worden. Die Produktdarstellung ergibt sich wie folgt: -

Betreuungsleistungen (Produktgruppe 343) – Zuschuss 405,7 T€ Im Rahmen der Haushaltsdurchführung 2012 wurden bisherige Finanzpositionen verglichen und erste Schlussfolgerungen für mögliche Prüfungsprozesse gezogen, die sich auf die Ertragssteigerung und Ausgabensenkung beziehen. Im Produkt 29

Betreuungsleistungen werden die Zuwendungen an Betreuungsvereine als Aufgabe mit Gestaltungsspielraum unseres Landkreises ausgewiesen. Die unterschiedliche Wertigkeit der bisherigen Förderung wurde im Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit diskutiert und auf der Grundlage der Landesrichtlinie zur Förderung von Betreuungsvereinen vereinheitlicht. Die Förderbeträge werden je Betreuungsverein mit 4.000 EUR einheitlich gezahlt. Die Vergabe von zusätzlichen Querschnittsaufgaben für die Betreuungsvereine wird an präzise Vergabekriterien gebunden, um finanzielle Förderungen konkreter und abrechenbarer zu gestalten. -

Sucht- und Drogenberatung (Produktgruppe 412) –Zuschuss 241,6 T€ Das Produkt „Sucht- und Drogenberatung“ wurde in der Aufgabenbearbeitung zur Förderung der Träger von Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke und - gefährdete (BBSD) gebündelt. Die Bearbeitung erfolgt seit Sommer 2012 in Neustrelitz. Das Projekt „Regionale Suchtprävention stärken – Jugendschutz effizienter gestalten – Jugend-Sucht-Beratung ausbauen“ ist ab 2013 in die zukünftige Arbeit der Beratungsstellen zu integrieren. Zurzeit läuft für die betreffenden Beratungsstellen eine gezielte Fortbildungsmaßnahme für die zukünftigen Suchtpräventionskräfte. Eine gesonderte Förderung durch das Land für diesen speziellen Suchtbereich entfällt ab 2013. Bei der Gewährung von Zuwendungen an die Träger von Beratungs- und Behandlungsstellen durch das Land wird an einer neuen Vergaberichtlinie gearbeitet, die im Jahr 2013 zum Tragen kommen soll. Für alle Träger gibt es die Orientierung die Förderanträge auf der Basis der Zuwendungshöhe des Jahres 2012 auszurichten bzw. über mögliche Vernetzungen Reserven zu erschließen. Für die inhaltliche Ausgestaltung dieses Zuwendungsbereiches ist beabsichtigt, Anträge gleicher Träger im Wirkungsbereich des Landkreises zusammen zufassen, um den Bearbeitungsaufwand zu minimieren, mögliche einheitliche Ausgabepositionen zu benennen und damit Vernetzungsmöglichkeiten für den Träger zu erschließen. Dieser Prüfungsprozess ist notwendig, um bei der geplanten Veränderung zur Vergabe von Landesmitteln ein Wegbrechen dieser Beratungslandschaft zu verhindern. Zielstellung ist finanzielle Reserven zu erschließen, da eine Erhöhung der Landesförderung nicht in Aussicht steht.

-

Maßnahmen der Gesundheitspflege (Produktgruppe 414) – Zuschuss EH 4,1 Mio. €, FH 4,3 Mio. € Dieser Produktgruppe sind die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erfüllung der Pflichtaufgaben des Gesundheitsamtes mit seinen Sachgebieten amtsärztlicher Dienst, Hygiene, kinder- und jugendärztlicher, zahnärztlicher und sozialpsychiatrischer Dienst zugeordnet. Bei den Erträgen hat sich die einheitliche Darstellung und Zuordnung der Gebührentatbestände bewährt. Die Aufwandspositionen wurden auf der Basis der bisherigen Entwicklung und dem vorläufigen Jahresergebnis 2012 errechnet bzw. angepasst. Neben den Pflichtaufgaben ist der Bereich der Aufgaben mit Gestaltungsspielraum, wie die Förderung von Leistungen der Wohlfahrtpflege mit Gesundheitsprofil in einigen Sachpunkten mit dem Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit neu aufgestellt worden. So wird die Förderung von Selbsthilfegruppen den sozialräumlichen Gegebenheiten angepasst und erfährt eine Neuaufteilung in der Förderung.

-

Krankenhäuser (Produktgruppe 411) – Zuschuss EH 3,2 Mio.€, FH 3,0 Mio. € Die Zahlung einer Krankenhausumlage erfolgt auf der Grundlage des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Hier tritt eine Reduzierung zum Vorjahr 2012 um 362,5 T€ für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein. 30

Das Gesundheitsamt hat einen Investitionsbedarf in Höhe von 3,5 T€ für die medizintechnischen Ausstattungen angemeldet. Die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern ist mit 4 T€ veranschlagt. Umfangreiche Kontroll- und Objektbegehungen durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bedürfen zwangsläufig einer entsprechenden labor –und medizintechnischen Ausstattung, die vorgegebenen DIN- Vorschriften entsprechen muss, wie z.B. für den hygienischen Bereich der Wasseruntersuchungen und anderer Beprobungen sowie Untersuchungsstandards im ärztlichen Bereich. Teilhaushalt 4 Jugendamt In der nachfolgenden Tabelle sind die Erträge und Aufwendungen aus den Fachverfahren und der daraus resultierende Zuschussbedarf für alle Produkte des Jugendamtes zusammengefasst dargestellt. Gegenüber 2012 ergibt sich für die Planung in den einzelnen Sachgebieten für 2013 ein Zuschussmehrbedarf in Höhe von 2,6 Mio. €. Unter Berücksichtigung des vorläufigen Ergebnisses 2012 verringert sich der Zuschussmehrbedarf auf 1,3 Mio. €. Die Begründungen werden nachfolgend bei den einzelnen Produkten dargestellt.

Plan 2012

Vorläufiges Ergebnis

Planentwurf 2013

Erträge Aufwendungen

31.752.400 € 61.557.100 €

31.752.400 € 62.901.043 €

35.815.102 € 68.269.588 €

Zuschussbedarf

29.804.700 €

31.148.643 €

32.454.486 €

Jugendförderung - Leistungsprodukte 3620000, 3630100 und 3631103 Für das Haushaltsjahr 2013 wurden im Rahmen der Jugendhilfeplanung 2012, Teil I Jugendförderung- völlig neue Finanzierungsmodelle entwickelt: Finanzierungssäulen der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ab 2013:

Kommunalvertrag

Institutionelle Förderung

Ko-Finanzierungen des Landkreises

Projektförderung

Ko-Finanzierung von Bundesoder Landesprogrammen

Ko-Finanzierung von ESF-Programmen

ESF-Programme des 31 Bundes

ESF-Programme des Landes

Die Leistungsbereiche der „offenen Kinder-und Jugendarbeit“ und der „Schul-und Jugendsozialarbeit“ werden vor diesem Hintergrund durch kreisliche Rechtsnormen bedarfsgerecht gesteuert. Zum 01.01.2013 erließ der Landrat diesbezüglich 3 Novellen zu bereits bestehenden Richtlinien. Richtlinie I: „ Projektförderung und Förderung von Einrichtungen in den Leistungsbereichen Jugendarbeit, außerschulische Jugendbildung, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ Richtlinie II: „Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ Richtlinie III: „Gewährung von Personal-und Sachkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul-und Jugendsozialarbeit im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ Im Folgenden ein Vergleich bezüglich der Erträge, Aufwendungen aber auch der Zuschussbedarfe der Haushaltsjahre 2012 und 2013. alle Angaben in €

Jugendarbeit § 11 SGB VIII (3620000) Erträge Aufwendungen Zuschussbedarf 3630100 Schul- und Jugendsozialarbeit/ 4 Jugendclubs in NB Erträge Aufwendungen Zuschussbedarf

2012

2013

Entwicklung

209.500 571.200 361.700

197.800 541.700 343.900

- 17.800

1.559.100 3.144.200 1.585.100

1.438.100 2.667.700 1.229.600

- 355.500

Festzustellen ist hierbei, dass die Erträge für den Bereich der Jugendarbeit im Jahr 2013 geringer ausfallen als 2012. Da das Land im Kontext des Kommunalvertrages (5,11 €) nur eine pro Kopffinanzierung vornimmt, minimieren sich vermutlich auch weiterhin die jährlichen Landeszuwendungen, da die Zahl der jungen Erwachsenen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte drastisch zurückgehen. Demgegenüber hat der Landkreis den aktuellen Kommunalvertrag 2013-2015 mit 9,00 € kreislichen Ergänzungsmittel, statt mit nur 5,11 € (3,89 Euro/Jugendlichen = 150,4 T€ freiwillig) abgeschlossen. Der minimierte Zuschussbedarf in der Schul- und Jugendsozialarbeit/ 4 Jugendclubs in Neubrandenburg (Produkt 3630100) ergibt sich daraus, dass der Zuschuss für die Förderung der beiden freien Träger der Jugendarbeit in der Stadt Neubrandenburg nach § 77 SGB VIII ab dem Jahr 2013 entfällt. Die erhöhten Erträge resultieren aus der positiven Bilanz von Zuweisungen und Zuwendungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gem. § 11 Abs. 2 und 5 des Landesausführungsgesetzes M-V SGB II und zusätzlichen Mitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gem. § 46 SGB II (Sozialamt). Die angemessene Förderung pro Kopf der zehn- bis 26 jährigen Einwohner im Bereich der Jugendförderung durch den Landkreis stellt sich wie folgt dar:

32

alle Angaben in €

Prod.-Nr. 3620000 3630101 3630101 3630102 3630102 3630102 3630102 3630102 3630102 3630102 3630102

Konto 54190001 54191000 54193000 54191000 54193000 54194000 54195000 54196000 54197000

Kontobezeichnung KV RL I,II, sowie Kinder- und Jugendschutz Zuschuss PK Jugendsozialarbeit LK Anteil Zuschuss SK Jugendsozialarbeit Zuschuss PK Schulsozialarbeit LK Anteil Zuschuss SK Schulsozialarbeit Zuschuss f. Produktionsschule § 13 SGB VIII Zuschuss f. Kompetenzagentur § 13 SGB VIII Zuschuss f. 2. Chance nach § 13 SGB VIII Zuschuss f. 3 Jugendkunstschulen im LK § 13 SGB VIII 54198000 Zuschuss Jugendklub Konnex, Zebra Mosaik 54199000 Zuschuss Jugendklub Intercity

Gesamtaufwendungen

2012 360.500 261.200 31.000 337.100 33.400 219.500 36.000 40.000 153.000

2013 347.900 256.400 30.100 404.700 33.200 234.200 34.200 40.000 153.000

296.200 128.300

-

1.896.200 1.533.700 40.900 46,36

Anzahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohner kreislicher Anteil pro Kopf

38.661 39,67

Kommunalvertrag Die Zuwendungen aus dem KV M-V stellen die einzige kreisliche Finanzierungsquelle für die Förderung der offenen Jugendarbeit dar. Die Höhe der Landesförderung wird als Mindestbetrag pro Kopf der in den Gebieten der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe lebenden zehn- bis 26 jährigen Einwohner durch Landesverordnung bestimmt. Für das Haushaltsjahr 2013 sind insgesamt 38.661 zehn- bis 26 jährige Einwohner im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zu berücksichtigen. In dem derzeit gültigen Vertrag ist eine pro-Kopf- Förderung durch das Land von 5,11 Euro festgelegt worden. Somit muss sich der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit mindestens 5,11 Euro pro 38.661 Einwohner beteiligen. Diese Landesförderung unterliegt aber der demographischen Entwicklung. Grundlage für die jährliche Festlegung der Anzahl der zehn-bis 26-jährigen Einwohner ist die Erhebung des Statistischen Amtes über die Bevölkerung zum 01.01. des Vorvorjahres. Wie stellt sich der Vergleich des Haushaltsjahres 2012 mit dem Haushaltsjahr 2013 derzeitig dar? HHJahr

Anzahl der zehn- bis 26-jährigen Einwohner

201 2

40.900

Förderung x x

5,11 € 9,00 €

Landesmittel Kreisliche Ergänzung

Summe 201 3

38.661

x x

5,11 € 9,00 €

Landesmittel Kreisliche Ergänzung

Summe (für die Jahre 2013-2015)

Finanzmittelbedarf = =

208.999 € 368.100 €



577.100 €

= =

197.557 € 347.949 €



545.506 €

Im Gegensatz zum Vorjahr ist für den neuen Vertragszeitraum von 2013 bis 2015 insgesamt die Anzahl der der jungen Einwohner um 2.239 gesunken, wodurch auch die Landesförderung um 11,4 T€ geringer ausfällt. 33

Institutionelle Förderung/ Projektförderung Die vollumfängliche Förderung der 4 Jugendclubs in Neubrandenburg in Höhe von über 400.000 € durch den Landkreis wird ab 2013 komplett eingestellt. Diese Träger haben, wie alle anderen freien und öffentlichen Träger auch, Zuwendungen über die kreisliche Richtlinie I beantragt. Diese Anträge wurden durch den Jugendhilfeausschuss am 24.01.2013 positiv votiert. Für die Umsetzung der am 01.01.2013 in Kraft getretenen Richtlinie I, welche für die institutionelle Förderung und Projektförderung die Grundlage ist, ist im Haushalt 2013 ein Betrag in Höhe von 440.000,00 € eingeplant. Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen im Landkreis Zur Umsetzung der Richtlinie II, die die Förderung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen sowie Jugendbegegnungen regelt, wurden im Haushalt 100.000,00 € veranschlagt. Ko-Finanzierung von Bundes- oder Landesprogrammen 2012 Förderung von Kinder- und Jugendkunst153 T€ schulen in NB, MÜR und MST

2013 153 T€

Durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V werden die drei Kinder- und Jugendkunstschulen unseres Landkreises gefördert. Grundlage stellt hierbei die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung der Kinder- und Jugendkunstschulen in MecklenburgVorpommern“ vom 24. Februar 2006 dar. Zuwendungsvoraussetzungen sind hierbei kreisliche Zuwendungen. Die drei Kinder-und Jugendkunstschulen sind in die aktuelle JugendhilfeplanungTeil I „Jugendförderung“ des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte aufgenommen. ESF-Förderprogramme des Bundes 2012 Kompetenzagentur „PASST“ in den Regionen Demmin und Mecklenburg-Strelitz Nord und 36 T€ Teil der Initiative „JUGEND STÄRKEN“

2013 34,2 T€

Die Kofinanzierungshöhe ist im Antrag auf Förderung im Rahmen des ESFModellprogramms „Kompetenzagenturen“ vom 07.07.2011 einschl. Finanzierungsplan (2011-2013) festgeschrieben. Zusätzlich liegt eine zweckgebundene Finanzierungserklärung über Drittmittel zwischen Träger und Landkreis vor. 2012 „2. Chance – Schulverweigerer“ in den Regionen Demmin und Mecklenburg-Strelitz 40 T€ Nord und Teil der Initiative „JUGEND STÄRKEN“

2013

40 T€

Die Kofinanzierungshöhe ist im Antrag auf Förderung im Rahmen des ESFModellprogramms „Schulverweigerung - 2. Chance“ vom 06.04.2011 einschl. Finanzierungsplan (2011-2013) festgeschrieben. Zusätzlich liegt eine zweckgebundene Finanzierungserklärung über Drittmittel zwischen Träger und Landkreis vor. 34

ESF-Förderprogramme des Landes

Produktionsschulen

2012

2013

219,5 T€

234,2 T€

Die Kofinanzierungssumme ist eine progressive und jährlich vom LAGuS MV mit Bewilligungsbescheid festgelegte Größe. Die örtliche Mitfinanzierung beträgt somit für das Jahr 2013 40% von den Gesamtausgaben (vgl. „Grundsätze für die Förderung von Produktionsschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds im Jahr 2013“). Durch diese neuen Fördergrundsätze des Landes M-V können und sollen sich die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter durch den bedarfsgerechten „Einkauf“ von Plätzen nach dem Fachkonzept der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen mit produktionsorientiertem Ansatz (BvB-Pro) bzw. dem Fachkonzept § 16 SGB II i.V. mit § 45 SGB III an der örtlichen Mitfinanzierung beteiligen. Die Verantwortung für die Erbringung der jährlichen Mitfinanzierung liegt beim CJD Waren (Müritz) als Träger der Produktionsschule. Diese Möglichkeit wird derzeitig gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Gleichstellung, Arbeit und Soziales M-V kommuniziert. Gegenwärtig prüft man die Annahme, dass zwischen 15 und 20 Plätze „eingekauft“ werden könnten. Die Produktionsschule „Müritz“ ist die älteste Produktionsschule in unserem Bundesland, sie wurde 2001 gegründet. Aktuell sind 60 Schüler im Alter von 15 bis 21 Jahren dort integriert. 30 Interessenten/innen stehen auf der Warteliste. 70 bis 80 der Produktionsschüler haben bisher ihren Hauptschulabschluss nachgeholt. 90% werden nach dem Besuch der Produktionsschule eine Ausbildung bzw. weiterführende Bildungsmaßnahmen aufnehmen. Diese Einrichtung wird darüber hinaus auch als niederschwelliges Angebot für den Leistungsbereich „Hilfen zur Erziehung“ genutzt. Viele dieser Schüler haben persönliche und familiäre Probleme, sind unter Umständen mit der Polizei und den Gerichten in Kontakt gekommen und brauchen individuelle Unterstützung. Durch die geeignete und engagierte Arbeit dieser Einrichtung kann das Jugendamt auf ambulante Hilfen, wie zum Beispiel den „Erziehungsbeistand“ gemäß § 30 SGB VIII verzichten. Hier greift das „niederschwellige Angebot“. Die Produktionsschule befindet sich im letzten Förderjahr des ESF-Programmes 2007- 2013. Ab 2014 wird die komplette Förderung neu durch das Land konzipiert. Die Produktionsschule „Müritz“ ist in die Jugendhilfeplanung Teil I „Jugendförderung“ des Landkreises aufgenommen.

Schul- und Jugendsozialarbeit

2012

2013

598,3 T€

661,1 T€

Für das Haushaltsjahr 2013 wurde eine erforderliche Korrektur hinsichtlich der Schulsozialarbeit vorgenommen. Die ESF-Förderung 2007 bis 2013 basiert auf der Altersgruppe der zehn- bis 26 jährigen Einwohner im Landkreis. 35

Somit soll und kann dieses Programm nicht für Grundschüler angewandt werden. Im Mittelpunkt der ESF-Zuwendungen für Personalkosten der Schulsozialarbeit stehen hierbei also in erster Linie Berufsschulen, Förderschulen, Gymnasien, Regionalschulen und Gesamtschulen. Grundschulen haben aber demgegenüber auch einen berechtigten Bedarf an Schulsozialarbeit. Deshalb wurden für 2013 die Zuwendungen und Zuweisungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in erster Linie für die Personalkostenförderung der Schulsozialarbeit an Grundschulen verwandt. Demgegenüber wurden einige kreisliche Schulen in die dafür zuständige ESFFörderung aufgenommen. Der Jugendhilfeausschuss hat am 13. Dezember 2012 für 57 Personalstellen und am 24.01.2013 für eine Personalstelle der Schulsozialarbeit einstimmige Beschlüsse gefasst. So dass insgesamt 34 Personalstellen für 2013 durch die ESF-Zuwendungen, inklusive der kreislichen Zuwendungen gefördert werden können und 24 Personalstellen der Schulsozialarbeit durch Zuwendungen und Zuweisungen aus dem Bildung-und Teilhabepaket. 24 Personalstellen Schulsozialarbeit an kreislichen Schulen. 6 SSA Gymnasien 7 SSA Berufsschulen 9 SSA Förderschulen 2 SSA Gesamtschulen Weitere 31 Schulsozialarbeiter sind an kommunalen Schulen und 3 in Einrichtungen von gemeinnützigen Trägern tätig.

Übersicht zu wesentlichen Zuwendungen alle Angaben in €

Anzahl Kinder und Jugendliche

Zuweisung aus Kommunalvertra g ( Ki.z. x 5,11 €)

PKZ zur SSA

PKZ zur JSA

2012 40.900

208.999

558.190

530.600

2013 38.661

197.558

552.401

525.300

Rechnungsabgrenzungsposten des Sozialamtes 1

PKZ zur SSA -BUT

1

gesamt

433.500

1.731.289

322.600 410.000 12.300

2.020.159

Zusätzlich stehen aus BuT-Mitteln des Sozialamtes für die Schulsozialarbeit 410.000 € für Personalkosten und 12.300 € für Sachkosten zur Verfügung. Diese Mittel werden aus der Auflösung eines Rechnungsabgrenzungsposten, der aus nichtverbrauchten Mitteln gebildet worden ist, finanziert.

Es stehen somit für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt 288,9 T€ mehr Zuwendungen aus Landes-, Bundes- bzw. EU-Mitteln zur Verfügung als 2012.

36

2013 2012

1. 00 0. 00 0 1. 20 0. 00 0 1. 40 0. 00 0 1. 60 0. 00 0 1. 80 0. 00 0

80 0. 00 0

60 0. 00 0

40 0. 00 0

0

T - BU SSA z ur Z K A P JS z ur PKZ SSA z ur PKZ rag lvert una m m ic he s Ko endl g au . Jug isun u e r w Zu inde ahl K An z

20 0. 00 0

mt gesa SA RAP

Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen 2012 – 2015 /Landesmittel Am 1. Januar 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Kraft. Insbesondere im Bereich früher Hilfen sollen flächendeckend verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit der zuständigen Leistungsträger und Institutionen im Kinderschutz nach § 3 Absatz 4 KKG aufgebaut und weiter entwickelt werden. Das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) ist Grundlage der „Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ 2012 – 2015, welche durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Jahr 2012 ins Leben gerufen wurde. Der Bund stellt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung Finanzmittel im Rahmen der Bundesinitiative zweckgebunden und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung: Haushaltsjahr 2012 Haushaltsjahr 2013 Haushaltsjahr 2014 Haushaltsjahr 2015

30 Millionen Euro 45 Millionen Euro 51 Millionen Euro 51 Millionen Euro.

Im Jahr 2013 stehen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 149.541,00 € aus dieser Bundesinitiative zur Verfügung. Die Verteilung der Mittel für den Landkreis aus der Bundesinitiative „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ im Jahr 2013 setzt sich wie folgt zusammen:

Anzahl der Personen unter 3 Jahren am 31.12.2011

Anzahl der Personen unter 3 Jahren in Bedarfsgemeins chaften am 31.12.2011

Zuweisung in € Gesamtsumme Anzahl der Personen unter 3 Jahren am 31.12.2011

6.306 €

1.857 €

72.208 €

37

je zu 50 % der Summe der Zuweisung Anzahl der Personen unter 3 Jahren in Bedarfsgemeinsc haften am 31.12.2011 77.333 €

149.541 €

Aus dem Förderbetrag für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Jahr 2013 in Höhe von 149,5 T€ werden die 2 Personalstellen (Kinderschutzbeauftragte sowie Kinder- und Familienbeauftragte) als Koordinierungsstellen finanziert. Darüber hinaus werden modellhafte Ansätze und Projekte gefördert, die als Regelangebot ausgebaut werden sollen. Die Maßnahmen werden entsprechend der Fördergrundsätze folgenden Handlungsfeldern zugeordnet: a) Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen b) Einsatz von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich im Kontext Früher Hilfen c) sonstige Maßnahmen zur Förderung Früher Hilfen d) Ehrenamtsstrukturen und Einsatz ehrenamtlich tätiger Personen. Diese setzen sich wie folgt zusammen: (Liste nach entsprechenden Fördergrundsätzen erstellt)

Lfd

Träger

Maßnahme

1.

DRK KV Demmin e. V. Diakonieverein Malchin e.V. ISBW gGmbH

Beratungsstelle „Nestbau“ 1. Themencafé 2. Baby-Bedenkzeit Familienpaten für junge Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern BRÜCKEN BAUEN für präventiven Kinderschutz

2. 3.

4.

AWO MST T.E.S.A.

Höhe der beantragten Gesamtausgaben Zuwendungen vom LK 15.000 € 15.000 € 4.638 € 6.600 € 12.647 €

4.438 € 6.300 € 12.647 €

17.896 €

17.896 € 56.281 €

Zwischensumme 1.

Restsumme, die vorenthalten Maßnahmen für Frühe Hilfen

wird

5.719 €

für

5.719 € 62.000 €

Gesamtsumme

9%

30%

24%

20% 17%

DRK DM

Diankonieverein MC

ISBW

38

AWO

Rest

Kindertagesförderung Produkt 361000 Das Produktkonto für die Landes- und Kreismittel wurde zur besseren Übersicht für das Jahr 2013 in 2 Produktkonten unterteilt. Gemäß §18 KiföG M-V zahlt das Land Mittel als Finanzierungsanteil für die Platzkosten der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege. Die Zahlung der Landesmittel basiert auf der Grundlage von Vollzeitäquivalenten. Die Ermittlung der Vollzeitäquivalente erfolgt durch Umrechnung von Teilzeit- und Halbtagsplätzen in Ganztagsplätze zum Stichtag 01. April des Vorjahres (2012). Die Landeszuweisung ist im Jahr 2013 aufgrund der höheren Kinderzahlen gestiegen. Zugleich wurde gemäß § 18 Abs. 3 KiföG M-V die Höhe der Zuweisung je Vollzeitäquivalent um 2 % von 1258 € auf 1283,16 € erhöht. Nach § 19 KiföG M-V hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen Kostenanteil in Höhe von 28,8% der dem Landkreis zur Verfügung gestellten Landesmittel bereitzustellen. Landesmittel 2013 im Vergleich zu 2012: 2012 Kinderzahl Vollzeitäquivalente zum 01.04. des Vorjahres Zuweisung vom Land pro Vollzeitäquivalent Zuweisungsbetrag Land 28,8 % örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe

2013 15.905 13.466

16.446 13.831

1.258 €

1.283 €

16.940.982 €

17.747.385 €

4.879.003 €

5.111.247 €

Folgende Verteilung der Landes- und Kreismittel ergibt sich für das Jahr 2013: Kindertageseinrichtungen 2013

Landesmittel je Platz

Kinderkrippe Kindergarten Kinderhort Ganztags- Teilzeit- Halbtags- Ganztags- Teilzeit- Halbtags- Ganztagsförderung förderung förderung förderung förderung förderung förderung Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro

Teilzeitförderung Euro

190,00

114,00

76,00

107,00

64,20

42,80

57,50

34,50

örtlicher Träger

54,72

32,83

21,89

30,82

18,49

12,33

16,56

9,94

gesamt

244,72

146,83

97,89

137,82

82,69

55,13

74,06

44,44

39

Kindertagespflege Kindertagespflege Vorschule

Kindertagespflege Grundschule

Einrichtung Ganztagsförderung Euro

TeilzeitHalbtags- Ganztagsförderung förderung förderung Euro Euro Euro

Teilzeitförderung Euro

Platzkosten 451,50

270,90

180,60

270,90

162,54

77,00 22,18

46,20 13,31

30,80 8,87

46,20 13,31

27,72 7,98

Landesmittel örtlicher Träger

Elternbeitragsermäßigungen, Verpflegungskosten Für das Jahr 2013 liegt der Planansatz der Elternbeitragsermäßigung gemäß § 21 Abs. 6 KiföG bei 7.883.667,92 € für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Produktkonten 55629000 und 55629700). Das sind 480 T€ mehr als im Jahr 2012 geplant. Dies ergibt sich aus dem Ist 2012 (378 Erstattungsfälle mehr im Jahr 2012 bei einer durchschnittlichen Elternbeitragsermäßigung von 106 € auf 12 Monate). Dem gegenüber steht der Ertrag gemäß §16a SGB II in einer Höhe von 5 Mio.€ (Produktkonto 44243000). Die Höhe der Elternbeitragsermäßigung ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zum eine von der Anzahl der betreuten Kinder, der Arbeitslosenquote, als auch dem Beginn von Maßnahmen der Eltern, die sie über das Jobcenter erhalten haben. Außerdem ist die Entwicklung der Höhe der Elternbeitragserstattungsfälle nicht absehbar aufgrund der noch ausstehenden Entgeltverhandlungen. Der Elternbeitrag für das Jahr 2013 in der Tagespflege beträgt 176,16 €. Den durchschnittlichen Elternbeitrag in den Kindertageseinrichtungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zeigt folgende Tabelle:

ganztags 237,78 €

Krippe teilzeit 198,42 €

halbtags 158,06 €

ganztags 132,59 €

Kindergarten teilzeit halbtags 98,13 €

Hort 6h

87,95 € 76,72 €

3h 68,83 €

Neben dem Elternbeitrag sind entsprechend § 21 Abs. 6 KiföG M-V die Verpflegungskosten zu erstatten. Für das Jahr 2013 werden in den Kindertageseinrichtungen 2.304.720,00 € geplant (Produktkonto 3610001.55629100). Berechnungsgrundlage dafür sind: 5.820 Erstattungsfälle bei durchschnittlichen 16,5 Anwesenheitstagen im Monat und durchschnittlichen Verpflegungskosten von 2 € pro Tag auf 12 Monate. In der Kindertagespflege (Produktkonto 3610002.55629100) werden auf der Grundlage IST 2012 140 T€ geplant. Für einen Teil der Übernahme der Verpflegungskosten besteht ein Vorrang der Übernahme durch das Bildungs- und Teilhabepaket. 950 T€ werden als Ertrag in das Produktkonto 3610001.44243100 gestellt. Diese Kosten entlasten die Aufwendungen der Verpflegung im Einrichtungs- und Tagespflegebereich und werden durch das Sozialamt beziehungsweise Jobcenter erstattet.

40

Die nachfolgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Mecklenburgische Seenplatte im Jahr 2013: Kinderkrippe ganztags Teilzeit LK 707,44€ 471,55

Ø MSP Ø DM Ø MST Ø MÜR Ø NB

704,33€ 720,28€ 678,59€ 730,98€

433,11€ 537,43€ 454,48€ 475,09€

Platzkosten

im

Landkreis

halbtags 340,80 €

Kindergarten ganztags Teilzeit 402,16 € 266,08 €

Kinderhort halbtags ganztags Teilzeit 200,76 € 243,38 € 162,68 €

297,50€ 414,01€ 342,43€ 339,61€

412,32€ 403,01€ 390,71€ 421,45€

179,53€ 231,03€ 227,28€ 218,62€

257,24€ 278,96€ 281,76€ 292,80€

276,17€ 227,51€ 215,60€ 241,46€

174,01€ 182,11€ 144,90€ 174,61€

Träger von Einrichtungen haben darauf aufmerksam gemacht, dass der Personalschlüssel besonders im Krippenbereich nicht ausfinanziert ist und weisen auf die Veränderung der Satzung hin. Zur Auseinandersetzung mit dieser Darstellung wurde ein zeitweiliger Unterausschuss „Kindertagesförderung“ durch den Jugendhilfeausschuss gebildet. Ohne ein Ergebnis vorwegnehmen zu wollen, muss aber bereits darauf hingewiesen werden, dass eine Erhöhung des Personalschlüssels den Anteil der Gemeinde, als auch den Elternbeitrag erhöhen würde. Landessonderförderungen Weitere Produktkonten werden durch die vom Land M-V erstatteten Landessonderförderungen nach § 18 Abs. 4 ff KiföG M-V belegt. Diese Gelder werden nach bestimmten Maßstäben zweckgebunden durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Einrichtungen und Tagespflegepersonen in voller Höhe weitergeleitet. Auch hier gibt es die Anmerkungen von Trägern, dass die bereitgestellten Finanzmittel für die mittelbare pädagogische Arbeit und die Fachkraft-Kind-Relation nicht die realen Kosten decken.

mittelbare pädagogische Arbeit Personalschlüssel gezielte individuelle Förderung Fach- und Praxisberatung Fort- und Weiterbildung Fort- und Weiterbildung Tagespflege

2012

2013

Veränderungen in %

862.626,88 €

867.541,66 €

0,57%

1.166.987,68 € 1.002.730,43 €

1.173.636,55 € 1.077.110,18 €

0,57% 7,42%

363.183,00 €

363.183,00 €

0,00%

115.558,22 €

115.558,00 €

0,00%

9.425,95 €

8.687,26 €

-7,84%

Elternentlastung Als weitere Förderung zahlt das Land M-V seit August beziehungsweise September 2012 die Elternentlastung für die unter dreijährigen Kinder (U3) und für die Förderung von Kindern im letzten Jahr vor deren Eintritt in die Schule. Die Grundlage dafür bildet die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Eltern von Beträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und für die Förderung ihrer Kinder in 41

Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege voraussichtlichen Eintritt in die Schule“.

im

letzten

Jahr

vor

deren

Für das Jahr 2013 plant der Landkreis für die Elternentlastung U3 1.993.988,52 € und für die Elternentlastung U7 958.512,28 €. Die Summen spiegeln sich auf dem Produktkonto 42421900 für die Elternentlastung der unter dreijährigen Kinder und auf dem Produktkonto 42421990 für die Vorschulkinder wieder. Durch zusätzliche Landesförderungen entsteht dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auch zusätzlicher Personalaufwand. Personalkosten Die verwaltungstechnische Umsetzung der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Eltern von Beiträgen für die Förderung ihrer unter dreijährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und für die Förderung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im letzten Jahr vor deren voraussichtlichen Eintritt in die Schule“ macht einen zusätzlichen Personalaufwand von 1,86 VzÄ erforderlich. Die mit der Umsetzung entstandenen Mehrkosten von 46.344 € im Jahr 2012 wurden durch das Land mit 10 T€ entlastet. Damit lag der Personalaufwand für den Landkreis bei 36.344 €. Diese Summe bezog sich auf den Zeitraum August bis Dezember 2012. Für das gesamte Jahr 2013 müssten 111.237,33 € zur Umsetzung dieser Aufgabe aufgebracht werden. Gegenwärtig werden die Leistungen ohne zusätzliches Personal umgesetzt. Landeszuschüsse für diese Aufgabe sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Auch für die Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung nach § 45 SGB VIII musste zusätzliches Personal von 0,5 VzÄ in der Entgeltgruppe 9 für das Jahr 2013 eingeplant werden. Hinzu kommen Fahrkosten für ca. 2.000 km im Monat. Dies ergibt für den Landkreis eine zusätzliche Fahrkostenerstattung von ungefähr 7,5 T€/Jahr. Des Weiteren werden zusätzliche Personalaufwendungen durch die Weiterführung der Investitionsrichtlinie des Bundes zum Krippenausbauprogramm notwendig. Für die Antragsbearbeitung, Begleitung der Fördermaßnahme sowie die Auszahlung und Prüfung der Fördermittel muss eine Vollzeitstelle, vergütet in der Entgeltgruppe 8, vorgehalten werden. Die Erhöhung der Kinderzahl und die damit steigende Landeszuweisung erhöhen zugleich die zu finanzierenden Mittel des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Im Vergleich zu 2012 entsteht dem Landkreis somit ein Mehraufwand von 232.244 €. Die Steigerung der Erstattung des Elternbeitrages (als direkter Aufwand des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe) für 378 Kinder und die damit steigenden Verpflegungskosten, die nicht vom Land ausfinanziert werden, erhöhen den Bedarf um 480 T€ im Vergleich zum Jahr 2012. Ausblick Durch den ab August 2013 gesetzlich festgeschriebenen Krippenplatzanspruch mit dem gesetzten Ziel der Sicherung von 35 % an Plätzen für unter Dreijährige kann eine steigende Nachfrage im Krippenbereich verbunden sein. Das Verhalten der Eltern ist bis jetzt nicht absehbar. Laut Auskunft von Einrichtungsträgern wurde noch keine erhöhte Beantragung der Krippenplätze durch die Eltern angezeigt.

42

Betreuungsgrad in % nach Regionen - Kinderkrippe/Tagespflege 53,0% 52,5%

52,65%

52,0% 51,62%

51,5% 52,02% 51,0% 51,04%

50,94%

50,5% 50,0% DM

MST

MÜR

Betreuungsgrad

NB

Betreuungsgrad LK MSP

Quelle: Jugendhilfeplanungsbericht Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 2012/2013

Der durchschnittliche Betreuungsgrad für die 0- bis unter 3-Jährigen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte betrug laut Jugendhilfeplanungsbericht mit Stand Dezember 2011 51,62 %. Damit übertrifft der Landkreis bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich den ab August 2013 vorgeschriebenen Betreuungsgrad von 35,00 %, muss aber trotzdem dem Anspruch für 1unter 3-Jährige gerecht werden.

Hilfen zur Erziehung Produktnummer 3630200 bis 3630700 Das Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe bedarfsgerecht einzelfallbezogene Hilfen anzubieten, Beratungsaufgaben wahrzunehmen und Kinder, Jugendliche und deren Eltern sowie junge Volljährige in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen und zu begleiten. Insofern werden im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes individuelle Pflichtleistungen mit und ohne Gestaltungsspielraum geplant und realisiert. Neben der Leistungsgewährung ist der ASD für die Prüfung und Sicherung im Kontext des Kindeswohles verantwortlich. In der angestrebten Harmonisierung wurden einzelne Leistungen im Haushaltsplan 2013 nun im Sinne von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit neu zugeordnet. Die Struktur des Haushalts selbst wurde den Anforderungen der integrierten Berichterstattung MV, kurz IB MV angepasst. Allgemein betrachtet ist festzustellen, dass die Leistungen der Hilfen zur Erziehung im gesamten Bundesgebiet mehr beansprucht wurden, als im Vorjahr. Diese Entwicklung hält seit Jahren an. Nachfolgend hierzu eine Grafik des Statistischen Bundesamtes.

43

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschließlich Erziehungsberatung) nach §§ 27,2; 35 SGB VIII 613,6

585,0 1.000.000

631,5

700 600

544,0 998.847 986.026

950.000

500 400

954.398 925.000 900.000

300 200

904.221

875.000

Junge Menschen

Junge Menschen

975.000

100

850.000

0 2008

2009 Zahl d er Leistungen

2010 2011 Inanspruch nahme pro 10.000 der unter 21-Jährigen

Junge Menschen in den Hilfen zur Erziehung (einschl. der Hilfen für junge Volljährige) nach Leistungssegmenten (Deutschland; 2008 bis 2011; Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres beendeten Leistungen; Angaben absolut, Inanspruchnahme pro 10.000 der unter 21-Jährigen) Quelle: Statistisches Bundesamt, Monitor Hilfen zur Erziehung 2012

Klassische Leistungen der ambulanten Erziehungshilfe sind der Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer gemäß § 30 SGB VIII und die Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII. Die Aufwendungen dieser Leistungsarten ergeben sich zunächst aus der Höhe der geprüften Fachleistungsstunde und dem individuellen erzieherischen Bedarf pro Leistungsfall. Ferner ist die Dauer bzw. die Laufzeit kostenbestimmend. Anders verhält es sich mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII. Der Trend der Vorjahre hat sich auch in 2012 fortgesetzt und eine höhere Beanspruchung verursacht. Diese Tendenz ist im Haushaltspan 2013 prospektiv berücksichtigt. Die Aussage zu den ambulanten Leistungen, insbesondere zur Sozialpädagogischen Familienhilfe trifft flächendeckend für das Territorium des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu.

In dem Diagramm sind sowohl Jahresfallzahlen und Halbjahresfallzahlen als auch Planzahlen enthalten. 44

Die Darstellung vermittelt auf den ersten Blick, dass das Jugendamt mit deutlich weniger Fällen rechnet. Dem ist nicht so. Wie oben erklärt, lassen sich die Daten nur bedingt unmittelbar vergleichen. Im Bundesdurchschnitt hat sich die Inanspruchnahme ambulanter Leistungen adäquat der Entwicklung im Landkreis MSE ergeben. Im gesamten Bundesgebiet steigt der Bedarf an Leistungen der Hilfe zur Erziehung. Nachfolgend eine Grafik zu den Bundeszahlen.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Monitor Hilfen zur Erziehung 2012

Um in der kostenintensivsten Leistung - der Hilfen zur Erziehung, hier der Heimerziehung, sonstigen Betreuten Wohnform gemäß § 34 SGB VIII - Einsparpotentiale zu erzielen, wurde der Ausbau von Vollzeitpflegestellen gemäß § 33 SGB VIII angestrebt und erreicht. 23 neue Pflegeverhältnisse belegen dieses Ergebnis. Das bedeutet, dass 23 Kinder und Jugendliche nicht in der teureren Heimerziehung aufgenommen werden mussten. Im Vergleich beider Leistungen ergibt sich daraus eine rechnerische Einsparung von ca. 600.000 €. Das Verhältnis von Leistungen gemäß §§ 33 und 34 SGB VIII beträgt aktuell 62 % zugunsten der Vollzeitpflege. Dennoch reichten die Planmittel für die Heimerziehung in 2012 nicht aus. Der Mehraufwand wurde durch verschiedene Faktoren verursacht: a) Zunächst musste in 2012 das Ergebnis eines Schiedsstellenverfahrens berücksichtigt werden. Das Jugendamt wurde in dessen Ergebnis verpflichtet, einen deutlich höheren Pflegesatz für die Einrichtungen des freien Trägers rückwirkend zu begleichen. Der Tagessatz für eine Heimeinrichtung hat sich wie folgt verteuert: alt: 82,60 € neu: 99,11€. Dadurch wird das Produktkonto der Heimerziehung prospektiv belastet. b) Aufgrund der europäischen Rechtsprechung in Bezug auf die Regulierung der Arbeitszeit und der damit verbundenen Verabschiedung des ArbZG (Arbeitszeitgesetz) reichten Träger stationärer Einrichtungen neue Materialien ein und forderten zur Neuverhandlung auf. Infolgedessen kam es zum Abschluss höherer Entgeltsätze für verschiedene Heimeinrichtungen. Hier ist anzumerken, dass noch nicht alle freien Träger zur Neuverhandlung aufgerufen haben und sich der Trend der Verteuerung weiter fortsetzen könnte. Um das Problem überregional zu thematisieren, wurde auf Initiative unseres Jugendamtes eine Arbeitsgruppe auf Landesebene gegründet, deren Ergebnisse im laufenden Jahr zu erwarten sind. Das dezentrale Controlling des Jugendamtes geht von 4 % aus.

45

c) Für einige wenige junge Menschen konnte der erzieherische Bedarf nicht mehr mit den vorhandenen Heimkonzeptionen gedeckt werden. Folgen waren Abbrüche von Heimerziehungen, gefolgt von mehreren Aufenthalten in unterschiedlichen Einrichtungen oder der Psychiatrie. Für diese wenigen jungen Menschen mussten neue Heimkonzepte gefunden werden, die Betreuungskontinuität versprechen. Derartige Konzepte zeichnen sich insbesondere durch einen intensiven Betreuungsschlüssel aus, was die Kosten der Leistung deutlich verteuert. Einrichtungen mit besonderem pädagogisch/therapeutischen Setting kosten am Tag durchschnittlich ca. 244 €, im Monat 7.320 €, im Jahr 87.840 € pro Fall. Für die 9 geplanten intensivpädagogischen Plätze benötigt das Jugendamt im laufenden Jahr ca. 800 T€ inklusive Nebenkosten (Taschengeld, Bekleidung, Ferienfahren u. a.). d) Durch das höhere Betreuungsaufkommen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe werden voraussichtlich im laufenden Jahr ca. 4.600 Fachleistungsstunden mehr benötigt. Bei einer durchschnittlichen Fachleistungsstunde von 36 € ergibt das einen Betrag von 166 T€. e) Ein Teilziel 2013 besteht im Ausbau der Vollzeitpflegeplätze. Angestrebt wird eine Erweiterung um ca. 20 Stellen. Diese Erweiterung kostet ca. 445 T€. Sie spart jedoch gegenüber der Heimerziehung pro Monat und Platz ca. 2 T€. Somit ergibt sich ein rechnerischer Vorteil von ca. 480 T€. Ein durchschnittlicher Heimplatz für junge Menschen mit durchschnittlichem erzieherischen Bedarf kostet am Tag 103,78 €, Einrichtungen mit besonderem pädagogisch/therapeutischen Setting kosten am Tag durchschnittlich ca. 244 €. Im Planansatz 2013 sind 7 Unterbringungen in Einrichtungen mit besonderem Setting berücksichtigt. Insgesamt beträgt die geplante Jahresfallzahl in der Heimerziehung 202.

46

Die Entwicklung der absoluten Fallzahlen in der stationären Leistung Heimerziehung gemäß § 34 SGB VIII stagniert. In der Vollzeitpflege ist der beschriebene Anstieg zu verzeichnen. Insgesamt bestätigt sich somit für den stationären Bereich der Bundestrend, der in der folgenden Grafik dargestellt ist.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Monitor Hilfen zur Erziehung 2012

Diese Herausforderung konnte in 2012 nur über den Weg einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.343.943,14 € gemeistert werden und kam in erster Linie für die Heimerziehung und Vollzeitpflege in Anwendung. Hierin ist u.a. die Ursache für den höheren Planansatz 2013 im Vergleich zum Vorjahr zu sehen. Unterhaltsvorschuss Produkt 3410000 Die Gewährung von Unterhaltsvorschuss stellt eine finanzielle Unterstützung für Kinder alleinerziehender Elternteile dar. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsseoder Ausfallleistungen. Die Haushaltsansätze wurden auf der Grundlage der 2012 vorliegenden Fallzahlen in Verbindung mit einer Kalkulation der im Jahr 2013 zu erwartenden Fallzahlen (ca. 3.256 Zahlfälle) in Ansatz gebracht. Für Kinder bis zum Alter von 12 Jahren, deren Eltern alleinerziehend sind und der andere Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, wird Unterhaltsvorschuss geleistet. Die Fallzahlen hier sind jährlich steigend. Diese Steigerung ist insbesondere dadurch zu begründen, dass ALG II- Empfänger bei ihrer Antragstellung aufgefordert werden, sämtliche vorrangigen finanziellen Hilfen zu beantragen. Hierzu gehört u. a. der Unterhaltsvorschuss für minderjährige Kinder von alleinstehenden Elternteilen, bei denen der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Unterhaltszahlungen aus verschiedenen Gründen nicht nachkommt bzw. nicht nachkommen kann. Gemäß § 7 Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) erfolgt die Rückforderung der Leistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil. Neben den freiwilligen Zahlungen des Unterhaltspflichtigen hat die Unterhaltsvorschusskasse weitere diverse Möglichkeiten zur Geltendmachung (z.B. Pfändungen in das bewegliche Vermögen oder Abzweigungen bei anderen Sozialhilfeträgern).

47

Neben diesen Maßnahmen erfolgen auch freiwillige Zahlungen Unterhaltspflichtigen. Diese erstrecken sich oft über mehrere Jahre.

von

den

Fallzahl Stichtag per 31.12. des Jahres

Rückholquote:

Im Land Mecklenburg Vorpommern lag die Rückholquote für das Jahr 2010 bei ca. 14 %. Im Jahr 2012 wurde die Rückholquote nicht mehr standortbezogen ermittelt. Die Abrechnung des Jahres 2012 ist gegenwärtig noch nicht vollständig vollzogen. Mit Stand III. Quartal 2012 betrug die Rückholquote des Landkreises insgesamt ca.13 %. Durch die Zentralisierung des UVG Bereiches und die Umstrukturierung der Verfahrensabläufe und Verantwortlichkeiten wird eine Erhöhung der Rückholquote angestrebt. 48

Teilhaushalt 5

Sozialamt Der Sozialhaushalt wird in 2013 in insgesamt 27 Produkten abgebildet. Zu den bisherigen 23 Produkten sind folgende Produkte in die Zuständigkeit des Sozialamtes neu aufgenommen worden: 3120800 Kommunaler Finanzierungsanteil an den Verwaltungskosten der Jobcenter. Die Aufwendungen für die gemeinsamen Einrichtungen waren in 2012 im Produkt 3120100 und die für das kommunale Jobcenter im Produkt 3120700 dargestellt. Der kreisliche Anteil beträgt 15,2 % an den Verwaltungsaufwendungen der Jobcenter. 3150600 Gemeinschaftsunterkünfte für die Unterbringung von Asylbewerbern. Diese Leistung wurde in 2012 beim Amt für zentrale Dienste bewirtschaftet. 3510002 Pflegestützpunkte Diese Leistung ist neu in 2013. Das Land erstattet 70% der Personalkosten, die Pflegekassen tragen 50% der Sachkosten. 3510004 Bundeselterngeld Ab dem 01.07.2013 soll der Landkreis diese Aufgabe übernehmen. Da die Aufwendungen für das Bundeselterngeld über die Bundeskasse laufen, werden hier nur die Personal- und Sachkosten dargestellt. Das Land zahlt dafür einen sog. Mehrbelastungsausgleich, dessen Auskömmlichkeit seitens des Landkreises angezweifelt wird. 3110300 – Eingliederungshilfe nach dem SGB XII V- Ist 2012 (per 05.03.13) 39.937.400

Erträge gesamt

Plan 2013

Differenz

42.277.000

2.339.600

160.100

166.700

6.600

39.777.300

42.110.300

2.333.000

46.492.400

47.166.700

674.300

5.420.300

5.299.500

-120.800

dav. überörtlicher Träger ges.

41.072.100

41.867.200

795.100

Zuschuss gesamt

6.555.000

4.889.700

-1.665.300

5.260.200

5.132.800

-127.400

1.294.800

-243.100

-1.537.900

davon örtlicher Träger dav. überörtlicher Träger ges.

Aufwendungen gesamt davon örtlicher Träger

davon örtlicher Träger dav. überörtlicher Träger ges.

*

*Ertragsbuchungen für 2012 sind noch nicht vollständig zugeordnet Die Steigerung der Aufwendungen zum Plan 2012 im Bereich des örtlichen Trägers ist auf folgende Schwerpunkte zurück zu führen: 1. Zuwachs an Kindern, die einen Leistungsanspruch haben auf (interdisziplinäre) Frühförderung 2. Zuwachs an Bedarf für Schulbegleiter für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder (bis zur Schule) 3. Zuwachs im Bereich des ambulant betreuten Wohnens für geistig behinderte Menschen.

Im Bereich des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe gibt es insbesondere in folgenden Bereichen Fallzahl- bzw. Kostensatzsteigerungen: 49

1. Schulbegleiter für die Dauer des Schulunterrichts 2. Werkstatt für behinderte Menschen 3. Fördergruppe an der Werkstatt für behinderte Menschen (pauschale Kostensatzsteigerung um 2,96%) 4. Integrative Kindertagesstätten (pauschale Kostensatzsteigerung um 2,96%) 3110700 – Grundsicherung nach dem SGB XII für dauerhaft Erwerbsunfähige und Altersrentner Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2011 stärker an den kommunalen Aufwendungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Anteil stieg von 15 auf 45 Prozent im Jahr 2012. Damit setzte die Bundesregierung einen ersten Schritt der beim Vermittlungsverfahren zu den Regelsätzen und zum Bildungspaket für 2012 getroffenen Vereinbarungen um. Für die Ausgabenerstattung ab 2013 beteiligt sich der Bund zu 75 Prozent an den Ausgaben, ab 2014 zu 100 Prozent. alle Angaben in €

Erträge Aufwendungen Zuschuss

Vorauss. Ist 2012 Plan 2013 Differenz (per 28.02.13) 7.493.419 10.211.400 2.717.981 11.765.265 12.436.500 671.235 4.271.846 2.225.100 - 2.046.746

3120100 - Grundsicherung für Arbeitsuchende Der Landrat hat mit den Jobcentern Zielvereinbarungen abgeschlossen, um die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (reine Kosten der Unterkunft sowie Wohnungsbeschaffungskosten, Mietschulden) zu senken. Angestrebt wird folgendes Ziel: alle Angaben in €

Vorauss. Ist 2012 (per 28.02.13) Aufwendungen

Plan 2013

69.431.069

Differenz

67.985.700

- 1.445.369

Jobcenter zkT Der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird 2013 entscheiden, in welcher Organisationsform die Leistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ab Januar 2014 betreut werden. Im Jahresdurchschnitt 2012 betreute das Jobcenter Mecklenburg-Strelitz 7.212 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) in 5.410 Bedarfsgemeinschaften (BG). Die Finanzierung der Jobcenter ist im § 46 SGB II geregelt: Bund Verwaltungskosten

84,8 %

Eingliederungsleistungen

100,0 %

Alg II/SV-Beiträge

100,0 %

Kosten der Unterkunft und Heizung

Kommune 15,2 %

100,0 %*

*mit anteiliger Erstattung durch den Bund derzeit 30,4 %

50

Das Jobcenter Mecklenburg-Strelitz Bundeszuweisungen in folgender Höhe:

erhält

für

die

Erfüllung

seiner

Aufgaben

Eingliederungsleistungen: auf der Basis von durchschnittlich 7.423 eLb

5.886.430 €.

Verwaltungskosten: auf der Basis von durchschnittlich 5.554 BG

6.796.032 €.

Die Verwaltungsausgaben des Jobcenters Mecklenburg-Strelitz beziffern sich 2013 auf 8.406.700 € (Auszahlungen im Finanzplan). Das ist im Vergleich zu 2012 eine Senkung gegenüber dem Haushaltsansatz um 568.100 €. Da die Zuweisungen vom Bund nicht ausreichen, um den Verwaltungsaufwand zu decken, ist eine Umschichtung aus den Eingliederungsleistungen in Höhe von 332.900 € erforderlich. Der Anteil des Landkreises an den Verwaltungskosten (kommunaler Finanzierungsanteil KfA) beträgt 1.271.500 €. Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat das Jobcenter Mecklenburg-Strelitz 2013 100 T€ an den Haushalt des Landkreises abzuführen. Die Haushaltsmittel werden so eingesetzt, dass das vom Kreistag Mecklenburgische Seenplatte beschlossene Arbeitsmarktprogramm umgesetzt und die vom Landrat mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossene Zielvereinbarung erfüllt wird. Die Zielvereinbarung sieht vor, die Integrationen im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 % zu steigern und die Leistungsberechtigten, die über 24 Monate im Leistungsbezug sind, um 2,5 % zu senken. Das Jobcenter Mecklenburg-Strelitz hat sich im Rahmen einer Zielvereinbarung mit dem Landrat verpflichtet, die Kosten der Unterkunft 2013 um 630.000 € zu senken. Dieses Ziel wird vorrangig durch die Verringerung der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften erreicht werden.

Teilhaushalt 6 Bauamt Im Juni 2012 wurde das Tiefbauamt als Sachgebiet dem Bauamt zugeordnet. In einem zweiten Schritt erfolgte im Dezember 2012 der Umzug eines Großteiles der Mitarbeiter an den Regionalstandort Waren (Müritz). Von diesem Standort wird nun das Baugeschehen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte im Rahmen des übertragenen und eigenen Wirkungskreises begleitet. Bereich Bauordnung/Bauaufsicht Auch für das Haushaltsjahr 2012 kann eingeschätzt werden, dass die Bautätigkeiten im Landkreis auf ähnlichem Niveau wie in den Vorjahren verliefen, die Einnahme von 1,46 Mio. € für Verwaltungsgebühren (5210000.43100000) belegen diese Einschätzung. Entscheidend für die Höhe der Gebühren ist die Anzahl der durch das Bauamt zu bearbeitenden Anträge und Vorgänge. Da Großprojekte wie das Kurhotel Klink und der Seepark Feißneck in Waren (Müritz) 2013 in Aussicht gestellt sind, wurde der Haushaltsansatz 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 70 T€ erhöht. In deren Folge mussten die Aufwendungen für Sachverständigen-, Gerichtsu. ä. Aufwendungen (5210000.56250000) anteilig um 30 T€ erhöht werden, da solche Großvorhaben durch Fachpersonal externer Ingenieurbüros zwingend geprüft werden müssen. Eine weitere Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in diesem Produkt um 20 T€ macht sich durch die Nichtbesetzung (Einsparung) einer VZÄ erforderlich.

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Die untere Bauaufsichtsbehörde und die Denkmalbehörde sind verantwortlich für die Sicherung baufälliger Gebäude und somit für die Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit sowie für den Erhalt unserer kulturellen Güter. Die finanziellen Mittel hierfür sind im Produkt 5210000.52491000 in Höhe von 100 T€ eingeplant - im Vergleich zum Vorjahr 5 T€ weniger. Für die Sicherungsmaßnahmen ist 2013 vorgesehen, neben dem üblichen Material auch Zaunmaterial anzuschaffen. Aus diesem Grund sind im Produkt 5210000.52490000 2,5 T€ (im Vergleich zum Vorjahr +1,5 T€) eingeplant. Dadurch entfallen teilweise die Kosten für die Anmietung von Bauzäunen auf lange Sicht. Die Aufwendungen für Ersatzvornahmen werden grundsätzlich dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Ob diesen Kosten dann auch entsprechende Erträge gegenüber stehen, hängt von der jeweiligen finanziellen Situation des Schuldners ab. Eine Rückzahlung der Aufwendungen ist z.B. bei Insolvenzverfahren und Überschuldungen nicht immer möglich. In diesen Fällen erfolgt die Sicherung der Einnahmen durch eine Grundbucheintragung. Die Erträge aus den Ersatzvornahmen wurden in gleicher Höhe wie im Vorjahr geplant, aus Gründen der Übersichtlichkeit jedoch nicht unter 5210000.46210000, sondern unter 5210000.46290000. Seit 2011 ist die untere Bauaufsichtsbehörde gemäß der Landesverordnung zur Durchführung der Energieeinsparverordnung (EnEVDVO M-V) für deren Durchführung und Umsetzung verantwortlich. Die Energieeinsparverordnung (Bundesrecht) beinhaltet u. a. Forderungen zu den Außenbauteilen und den Wärmebrücken eines Gebäudes. Eine fachgerechte Beurteilung ist allerdings nur mit Hilfe des Einsatzes einer Wärmebildkamera möglich. Für die Anschaffung wurden 7 T€ im Produkt 5210000.78571000 eingestellt. Mit enthalten ist in dieser Summe die Anschaffung einer Endoskopkamera, mit deren Hilfe die fachliche Beurteilung von Schalenmauerwerken, nicht freiliegenden Bauteilen usw. bei bauaufsichtlichen Prüfungen von Bauobjekten erfolgen kann. Der Einsatz dieser Technik ist auch für die Nutzung an kreiseigenen Immobilien sinnvoll. Bereich Tiefbau Eine große Bedeutung kommt in diesem Jahr dem Investitionsgeschehen an den Kreisstraßen zu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Fördermittelprogramm des Landes in diesem Jahr ausläuft. Somit ist nach heutigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass eine Förderung durch das Land ab 2014 in Frage steht. Die dringend notwendigen Erneuerungen der Kreisstraßen müssten ab 2014 mit 100%igen Eigenmitteln durchgeführt werden. Die investiven Maßnahmen im Bereich der Kreisstraßen wurden entsprechend der abzuarbeitenden Maßnahmen der von den ehemaligen Kreistagen beschlossenen Prioritätenlisten geplant. Das Investitionsvolumen entspricht in etwa dem Ansatz des Vorjahres. Die Maßnahmen an den Kreisstraßen MÜR 11, DM 7 und MÜR 20 mussten aus dem Jahr 2012 erneut veranschlagt werden, da aufgrund der späten Haushaltsfreigabe und fehlender finanzieller Mittel diese Maßnahmen nicht zur Ausführung gelangten. Folgende Investitionsmaßnahmen werden in diesem Jahr geplant: MÜR 11 Ortsdurchfahrt Federow Investitionsvolumen: Zuweisung: Anteil Gemeinde: Eigenmittel.

462.000 € 252.000 € 62.000 € 148.000 €

Die Fahrbahn ist in rd. 3,50 m Breite in Asphalt und Pflaster befestigt. Im Pflasterbereich ist ein ca. 1,20 m breiter Gehweg vorhanden. Sowohl das Pflaster der Fahrbahn als auch der Gehweg sind sehr uneben. Die Oberflächenentwässerung ist nicht geordnet. Der Teil in Asphaltausbau ist ebenfalls sehr uneben und stark verschlissen. Durch die fehlende Oberflächenentwässerung kommt es häufig zu Ausspülungen des Seitenbereiches, was einen erheblichen Unterhaltungsaufwand verursacht. Federow ist einer der Haupteingangsbereiche zum Müritz-Nationalpark und hat somit eine erhebliche Wirkung für die Außendarstellung des Landkreises. 52

Aufgrund dieser Bedeutung wurde in Abstimmung mit der Gemeinde, der Verkehrsbehörde und des Zuwendungsgebers der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Mischverkehrsfläche 6,50 m Breite und einer Länge von rd. 450 m in Betonsteinpflaster mit der Herstellung der Oberflächenentwässerung als Gemeinschaftsmaßnahme Landkreis – Gemeinde vereinbart und vorbereitet. Eine Vereinbarung zwischen Gemeinde und Landkreis ist abgeschlossen. Der Anteil Gehwegfläche wird von der Gemeinde getragen. Die Zuwendungsbescheide wurden zum Jahresende 2012 ausgereicht. Bestätigte Ausführungsplanung liegt vor. DM 7 Ortsdurchfahrt Stavenhagen „Gülzower Damm“ Investitionsvolumen: 900.000 € Zuweisung: 463.000 € Anteil Gemeinde und WZV: 120.000 € Eigenmittel. 317.000 € In dem Bauabschnitt soll die Ortsdurchfahrt Stavenhagen „Gülzower Damm“ auf einer Länge von 600 m ausgebaut werden. Neben dem Straßenausbau werden auch die Nebenanlagen, wie Gehwege, im Auftrag der Stadt und ein Geh-/Radweg, ausgebaut bzw. erneuert. Außerdem wird ein gemeinsamer Regenwasserkanal von Landkreis, Stadt und Wasserzweckverband hergestellt. Zur Regelung der Kostenteilung wurde eine Vereinbarung zwischen Landkreis, Stadt und WZV abgeschlossen. Der vorhandene befestigte Straßenquerschnitt ist sehr stark ausgefahren und zerschlissen und weist Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Außerdem ist keine Entwässerungsanlage vorhanden. Die Gemeinde hat wiederholt auf den schlechten Zustand hingewiesen. Die Gesamtkosten betragen 900 T€. Für die Maßnahme wurden Fördermittel in Höhe von 463 T€ nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. Die Genehmigungsplanung liegt vor. MÜR 20 Ortsdurchfahrt Penzlin Abzweig Werder Investitionsvolumen: 348.000 € Zuweisung: 211.500 € Eigenmittel. 136.500 € Der Abschnitt ist ca. 700 m lang und in der Oberfläche stark zerschlissen. Besonders der Pflasterabschnitt von ca. 300 m Länge entspricht mit seiner Ausbaubreite von 4,00 m und starken Verwerfungen mit fehlender Oberflächenentwässerung nicht den Anforderungen. Insbesondere durch das vorhandene natürliche Gefälle kommt es in diesem Abschnitt nach Regenfällen zu Ausspülungen des Sommerwegbereiches, was wiederum zu Verkehrsgefährdungen bei Begegnungsfällen führt. Geplant wird der Ausbau in 5,50 m Breite mit der Herstellung der Oberflächenentwässerung. Aufgrund der späten Haushaltsfreigabe 2012 gibt es keinen Planungsvorlauf. DM 32 Ersatzneubau Fahrradbrücke Verchen Investitionsvolumen gesamt: Eigenmittel für Planung 2013: 28.500 € VE für 2014: 161.500 € Es handelt sich um eine Holzbrücke, die 15 Jahre alt ist. Der Verschleiß durch Witterungseinflüsse, insbesondere Feuchtigkeit, ist deutlich erkennbar. Die tragenden Holzbalken sind geschädigt. Somit ist die Standfestigkeit der Brücke stark gemindert. Ein Ersatzneubau aus anderem Material wird hier empfohlen. Eine aufwendige Grundinstandsetzung ist nicht empfehlenswert, da die maximale Lebensdauer einer Holzbrücke nur 20 Jahre beträgt. Die Gesamtkosten betragen 190T€. Die Maßnahme ist nach dem Entflechtungsgesetz nicht förderfähig! Aufgrund der späten Haushaltsgenehmigung 2012 liegt keine Planung vor.

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DM 23 Mölln- Klein Helle, Ersatzneubau Brücke Lühmbach Investitionsvolumen: 485.000 € Zuweisung: 260.000 € Eigenmittel. 225.000 € Nach Ausbau des Kreisstraßenabschnittes von Klein Helle bis zum Brückenbauwerk kurz vor Mölln ist nun der Ersatzneubau des Brückenbauwerkes mit Herstellung des Straßenanschlusses bis Mölln vorgesehen. Die Verkehrssicherheit und die Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerkes sind stark beeinträchtigt und erfordern umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen. Die vorhandene geringe Betondeckung im Bereich des Überbaus, die eingeschränkte Brückenklasse (30/30) sowie die unterschiedliche Höhenlage von Straße und Brücke machen eine Instandsetzung der Brücke wenig sinnvoll. Es ist daher ein Ersatzneubau vorgesehen. Für die Maßnahme sind Baukosten in Höhe von 485 T€ veranschlagt. Es wurden Fördermittel in Höhe von 260 T€ nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. Planungsunterlagen liegen nicht vor. DM 23 Mölln- Klein Helle, Ausgleichsmaßnahmen für Straßenbau aus 2012 Investitionsvolumen: 125.000 € Zuweisung: 81.200 € Eigenmittel. 43.800 € Für den Ausbau des Kreisstraßenabschnittes von Mölln bis Klein Helle war zur Schaffung der Baufreiheit und aus bautechnischen Gründen die Fällung einer Birkenallee erforderlich. Laut Naturschutzgenehmigung ist dieser Eingriff durch die Pflanzung von 272 Kirschbäumen auszugleichen. Die neue Pflanzung erfolgt aufgrund des torfigen Baugrundes im Bereich Mölln/Klein Helle an der Kreisstraße DM 5 in Richtung Schwinkendorf als Lückenbepflanzung. Für diese Ausgleichsmaßnahme wurden Kosten in Höhe von 125 T€ veranschlagt und Fördermittel in Höhe von 81.250 € nach dem Entflechtungsgesetz beantragt. MÜR 15, 1. BA Lärz- Krümmel Investitionsvolumen: 830.000 € Zuweisung: 505.000 € Eigenmittel. 325.000 € Der Abschnitt ist rd. 3.600 m lang. Die Fahrbahn besteht aus 4 m Pflaster und ca. 1,5 m Asphaltstreifen. Das Pflaster ist stark verworfen und die Oberflächenentwässerung nicht durchgängig gesichert. Aus diesen Gründen ist der Ausbau dieses Abschnittes in 5,50 m Breite in Asphalt vorgesehen. Die Genehmigungsplanung liegt vor. MÜR 15 2. BA Krümmel- Troja Investitionsvolumen gesamt: 630.000 € Eigenmittel für Planung 2013: 94.500 € VE für 2014: 535.500 € Die Maßnahme ist in Weiterführung des 1. BA vorgesehen. Der Abschnitt ist in Pflaster ausgebaut, rd. 1.600 m lang und umfasst die Ortsdurchfahrt Krümmel (rd. 700m) bis Pflasterende Richtung Troja. In der Ortsdurchfahrt Krümmel ist die Oberflächenentwässerung nicht geregelt bzw. defekt. Der Ausbau soll in Asphaltbauweise 5,50 m breit erfolgen. Die Oberflächenentwässerung wird hergestellt. Im Zuge des Ausbaus wird der Knoten in der Ortsmitte verkehrsgerecht hergestellt. Die Vorplanung ist abgeschlossen.

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MÜR 3 Knotenpunktausbau B 198 Investitionsvolumen: 293.300 € Zuweisung: 176.500 € Eigenmittel. 116.800 € Durch das Straßenbauamt Neustrelitz ist der Knotenpunktausbau B 198 – MÜR 3 (Rechlin/ Lärz) für das Jahr 2013 geplant und vorgesehen. Nach § 12 (3a) des Bundesfernstraßengesetzes sowie nach Punkt 8 der Straßenkreuzungsrichtlinien sind bei Änderungen höhengleicher Knotenpunkte die kreuzungsbedingten Kosten im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten Straßenäste aufzuteilen. Nach vorliegender Planung und Information ist für die Bauvorbereitung und Baudurchführung von einem Kostenanteil für den Landkreis in Höhe von 293,3 T€ auszugehen. Dieser Anteil ist nach Entflechtungsgesetz förderfähig. Die Fördermittel werden nach Abschluss einer Vereinbarung beantragt. MST 5 Mirow- Peetsch Investitionsvolumen: Zuweisung: Eigenmittel.

445.300 € 267.000 € 178.300 €

Aufgrund von Problemen bei der Oberflächenentwässerung kam es im Jahr 2012 zu massiven Beeinträchtigungen bei der Gewährleistung des Straßenverkehrs. Durch den Landkreis wurde zur Problemlösung eine Förderung durch das Land beantragt. Diese Förderung wurde Ende 2012 für das Jahr 2013 avisiert. Aus diesem Grunde ist der Ausbau des Abschnittes inklusive Oberflächenentwässerung in einer Länge von 800 m geplant. Eine Weiterführung ist erst nach Feststellung des Baus der „Ortsumgehung“ Mirow durch den Bund vorgesehen. Die Maßnahme wird durch das Land über das Kofinanzierungsgesetz bis 90 % gefördert. MST 36 OD Hohenmin Investitionsvolumen: Zuweisung: Eigenmittel.

450.000 € 283.000 € 167.000 €

Durch den ehemaligen Landkreis Mecklenburg-Strelitz wurde aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit der Gemeinde der Ausbau der Kreisstraße in der Ortsdurchfahrt Hohenmin vereinbart. Gegenwärtig ist die Ortsdurchfahrt in 4,00 m Pflaster mit unbefestigten Seitenstreifen ausgebaut. Durch die Gemeinde wird ein Gehweg sowie in Abschnitten ein gemeinsamer Geh- und Radweg inklusive Oberflächenentwässerung geplant und ausgeführt. Der Landkreis möchte die Fahrbahn von gegenwärtig 4,00 m Pflaster aufgrund des Anteils LKW-Verkehr in 6,50 m Breite Asphalt mit anteiliger Oberflächenentwässerung ausbauen. Ausbaulänge rd. 410 m. Eine Vereinbarung Landkreis und Gemeinde ist in Vorbereitung. Genehmigungsreife Planungsunterlagen sind vorbereitet und zur Prüfung übergeben. MST 24 Burg Stargard- Godenswege 3. BA Investitionsvolumen: 724.000 € Zuweisung: 400.000 € Eigenmittel. 324.000 € 2010 wurde mit dem Ausbau der Kreisstraße im Abschnitt Holdorf begonnen und 2011 weitergeführt. Baulänge gesamt rd. 1.500 m. Der 3. Bauabschnitt mit einer Baulänge von rd. 1.200 m soll die Erneuerung der Kreisstraße in Richtung Burg Stargard weiterführen. Dieser Abschnitt ist in ca. 3,50 bis 4 m Breite in Asphalt befestigt, sehr ausgemagert und zerschlissen. Die Seitenstreifen sind unbefestigt. 55

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und des Zustandes der Seitenstreifen ist ein hoher Straßenunterhaltungsaufwand für diesen Abschnitt erforderlich. Die Vorplanung ist abgeschlossen. MST 21 Bahnübergang Blankenhof Investitionsvolumen: 152.000 € Zuweisung: 91.200 € Eigenmittel. 60.800 € Die DB Netz AG beabsichtigt in den Jahren 2013 und 2014 den Bahnübergang bei Blankenhof im Verlauf der Kreisstraße MST 21 auszubauen. Entsprechend § 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz tragen bei Baumaßnahmen an einem Bahnübergang, die für die Sicherheit und Abwicklung des Verkehrs erforderlich sind, die Beteiligten (Landkreis, DB Netz AG) zu je ein Drittel der Kosten. Das letzte Drittel der Kosten trägt bei Kreuzungsmaßnahmen mit einem Schienenweg einer Eisenbahn des Bundes der Bund. Über die Art und Weise der Realisierung des Vorhabens sowie die Kostenteilung wurde zwischen Bund, DB Netz AG und Landkreis bereits 2009 eine Vereinbarung abgeschlossen. Für die Maßnahme wurde ein Eigenanteil in Höhe von 60.800 € geplant. Dazu wurden Fördermittel in Höhe von 91.200 € mit Zuwendungsbescheid vom 3. April 2012 bestätigt. Es ergeben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 152 T€. Der Bewilligungszeitraum ist im Zuwendungsbescheid bis zum 31. Dezember 2013 festgelegt. MST 6 Brücke Seewalde Investitionsvolumen: Zuweisung: Eigenmittel.

498.000 € 373.700 € 124.300 €

Lt. Brückenprüfung 2004 wurde für die Brücke die Zustandsnote 3,4 ermittelt. Das bedeutet nach der Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF) –nicht ausreichender Zustand - die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit sind beeinträchtigt. Eine umgehende Instandsetzung ist erforderlich. Da keine Aussagen über die Gründung des Bauwerkes vorliegen, wird ein Ersatzneubau empfohlen. Die Straße ist aus beiden Richtungen anzugleichen. Damit wird dauerhaft eine Verbesserung des Straßenverkehrs erzielt. Die Vorplanung zur Maßnahme liegt vor. MST 36 Ortsdurchfahrt Buchhof Investitionsvolumen: 176.000 € Zuweisung: 89.700 € Eigenmittel. 86.300 € Die Ortsdurchfahrt Buchhof mit ca. 500 m Länge ist in einer Fahrbahnbreite von ca. 5 m in Asphalt befestigt. Die Fahrbahn ist sehr uneben und durch Verlegarbeiten von Versorgungsträgern zusätzlich geschädigt. Es ist kein Gehweg vorhanden und die Oberflächenentwässerung nicht gewährleistet. Bei Starkregen kommt es zu Überflutungen der Anliegergrundstücke. Der Ausbau ist beginnend mit dem 1. BA Oberflächenentwässerung und im Folgejahr mit dem 2. BA -Deckenerneuerung geplant. Die Vorplanung ist abgeschlossen MST 39 Ortsdurchfahrt Neverin 2. BA Investitionsvolumen: 140.000 € Zuweisung: 70.000 € Eigenmittel. 70.000 € Die Kreisstraße MST 39 in der Ortsdurchfahrt ist ca. 4,70 m in Asphalt befestigt, soll vom Abzweig Hofstraße bis zum Knoten MST 37 auf eine Gesamtlänge von 280 m verkehrsgerecht ausgebaut werden. Das schließt den Gehweg und Trinkwasserversorgung 56

mit ein. Aus diesem Grunde wurde der 1. Bauabschnitt als Gemeinschaftsmaßnahme Gemeinde (Gehweg), Stadtwerke Neubrandenburg (Trinkwasser) und Landkreis (Fahrbahnausbau) auf einer Ausbaulänge von 140 m ausgeschrieben und begonnen. Der 2. Bauabschnitt bis zum Knoten MST 37 / 39 mit einer Ausbaulänge von weiteren 140 m soll 2013 realisiert werden. Bestandteil dieser Maßnahme wird die Neuordnung der im Einmündungsbereich befindlichen Bushaltstelle sein. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Busnutzer erreicht werden. An der Genehmigungsplanung wird gegenwärtig gearbeitet. Die erforderlichen Abstimmungen des Landkreises mit der Gemeinde sind getätigt. Straßenunterhaltung Der Zustand der Kreisstraßen erfordert neben der Vielzahl der investiven Maßnahmen auch einen sehr hohen Unterhaltungsaufwand – nachzuvollziehen in den Produkten 5420100, 5420210 und 5420220.52338000 mit 1.505.000 €. Im Vergleich zum Vorjahr wurden dafür 157 T€ mehr in den Ansatz gebracht. Hierbei handelt es sich um Unterhaltungsleistungen, die sowohl von den Kreisstraßenmeistereien Demmin und Neustrelitz erbracht als auch an Dritte vergeben werden. Die sehr späte Genehmigung des Haushaltes 2012 im Oktober letzten Jahres und die darauf folgende Haushaltssperre über 200 T€ verursachten einen starken Instandhaltungsstau, den es in diesem Jahr abzuarbeiten gilt. Nicht außer Acht gelassen werden darf der Zustand der technischen Ausstattung in den Kreisstraßenmeistereien, insbesondere der KSM Demmin. Dennoch sind für die Ersatzbeschaffung vorerst keine finanziellen Mittel geplant worden, da geprüft werden soll, welche Organisationsform für die Straßenunterhaltung auf Dauer die wirtschaftlichste Lösung ist. Umfangreiche Anschaffungen, z.B. Fahrzeug, Schneepflüge, Aufsatzstreugerät und Teleskopradlader sind aus Haushaltsmitteln des Jahres 2012 angeschafft bzw. in 2013 übertragen worden. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung des Landkreises ist im Bereich des Bauamtes die Neustrukturierung der Kreisstraßenmeisterei von derzeit drei Modellen auf ein einheitliches Modell zur effizienten Organisation und Ablaufgestaltung mit dem Ziel der Kostenreduzierung vorgesehen. Derzeit sind alle vorbereitenden Maßnahmen zur Erstellung eines externen Gutachtens eingeleitet, alle Kosten und Leistungen der Kreisstraßenmeistereien werden seit Beginn des Jahres erfasst. Für den gesamten Landkreis wird eine einheitliche Straßendatenbank erarbeitet. Hierfür wurden im Produktkonto 5420100.56250 000 80 T€ veranschlagt. Kataster- und Vermessungsamt Die Haushaltsansätze für das Kataster- und Vermessungsamt werden in den Produkten -

51108 Vermessung 51110 Liegenschaftskataster 51114 Wertgutachten und 51115 Geodatenportal

dargestellt. Insgesamt sind die Erträge mit 3.757,8 T€ und die Aufwendungen mit 4,277,3 T€ veranschlagt. In den Erträgen spiegeln sich im Wesentlichen die FAG-Zuweisungen mit 2.936.800 Euro die wieder. Weitere Erträge werden aus den Verwaltungsgebühren nach der Kostenverordnung des Landes vorgesehen. Die wirtschaftliche Situation im Bund und im Land M-V, hier insbesondere im Bereich der Immobilien- und Bauwirtschaft prägt deutlich das Vermessungsgeschehen sowohl bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) als auch bei der unteren Vermessungs- u. Geoinformationsbehörde. Die Erträge sind nicht steuerbar, mit Ausnahme der Überwachung und Durchsetzung der Gebäudeeinmessungspflicht. 57

Die Aufwandsseite beinhaltet die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Personalaufwendungen, Aus- und Fortbildung, Reisekosten und Softwareunterhaltung. Im Finanzhaushalt wird ein Zuschussbedarf zwischen den Einzahlungen und Auszahlungen von 631.900 Euro ausgewiesen. Hier sind neben den genannten Positionen auch Investitionen in die Informationstechnik geplant.

Umweltamt In den Zuständigkeitsbereich des Umweltamtes mit seinen 4 Sachgebieten fallen 8 Produkte: 55200 Gewässeraufsicht – SG 66.2 Wasserwirtschaft und Gewässeraufsicht 55401 Naturschutz und Landschaftspflege – SG 66.1 Naturschutz und Landschaftspflege 53704 Abfallrecht und 55403 Klima- und Lärmschutz – SG 66.3 Abfallrecht / Immissionsschutz Regional bezogene Produkte der Abfallwirtschaft – SG 66.4 Kreisliche Abfallentsorgung - 53701 Abfallwirtschaft Müritz - 53702 Abfallwirtschaft Demmin - 53703 Abfallwirtschaft Neustrelitz - 53705 Abfallwirtschaft Neubrandenburg Die Vereinheitlichung der Abfallwirtschaft im Landkreis wird aufgrund erforderlicher Anpassungszeiten nicht vor dem Jahr 2015 vollzogen sein. Für das Produkt 552000 – Gewässeraufsicht - sind Erträge in Höhe von 110.300 € und Aufwendungen in Höhe von 1.207.600 € geplant. In diesem Bereich wird die im ehemaligen Landkreis Demmin begonnene Beteiligung der unteren Wasserbehörde am europaweiten Projekt „Sigma for Water“ noch bis Ende März diesen Jahres weitergeführt. Ziel des Projektes ist es, in den Partnerregionen Maßnahmen der Gewässerentwicklung zur Anpassung an klimatische Veränderungen zu entwickeln und umzusetzen. Die durch das Projekt entstehenden Sachkosten für die untere Wasserbehörde werden durch EU-Fördermittel in Höhe von 21.300 € gedeckt. Der Eigenanteil wird durch die Mitarbeit am Projekt erbracht. Die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege spiegeln sich im Produkt 5540100 wider. Für 2013 wurden an Erträgen 170.900 € und beim Aufwand 1.283.600 € geplant. Im Vergleich zum Vorjahr ist auf Grund des Jahresergebnisses 2012 bei den Verwaltungsgebühren für die kostenpflichtigen Amtshandlungen der unteren Naturschutzbehörde für 2013 ein höherer Ertrag vorgesehen worden. Für das im Jahr 2012 geplante Alleenkonzept waren keine Fördermittel (ELER) bewilligt worden. Das Projekt konnte somit nicht umgesetzt werden. In diesem Jahr soll es erneut auf den Weg gebracht werden. Die geschätzten Kosten in Höhe von 120 T€ sind zur Planung sowohl ertrags- als auch aufwandsseitig angemeldet. Im Produkt Abfallrecht – 53704 werden u.a. die Aufgaben des Landkreises als Betreiber kreislicher Deponien wahrgenommen. Für die Rekultivierung der Altdeponien sind in den Jahren 2013 bis 2016 Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 7,3 Mio. € zu leisten. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Umsetzungserfordernisse werden mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte abgestimmt. Der Beginn der Investitionsmaßnahmen war bereits für 2012 geplant, allerdings konnte u.a. wegen Wechsels von Zuständigkeiten und Mitarbeitern sowohl beim StALU als auch beim Landkreis erst im ersten Quartal 2013 mit den Vorarbeiten zu den Maßnahmen begonnen werden. 58

Teilhaushalt 7 Amt für zentrale Dienste Liegenschaften Für die Liegenschaften des Landkreises wurde der Bedarf für sämtliche Bauinvestitionen und Bauunterhaltungskosten geplant. Nachgewiesen werden hier Mieterträge und aufwendungen, die Aufwendungen für Gas, Wasser, Abwasser, Elektroenergie und Reinigungsleistungen. Ein wesentlicher Teil der investiven Maßnahmen bezieht sich auf die Baumaßnahmen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Neuendorf. Die 2011 begonnene Maßnahme soll in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dazu ist allerdings erst 2014 auch die Umsetzung der bereits in der FTZ Altentreptow vorhandenen Atemschutzübungsstrecke vorgesehen, für die ein Haushaltsansatz in Höhe von 200 T€ € veranschlagt wurde. Geplant ist weiterhin der 3. Bauabschnitt für den Neubau des Jugend- und Schulungszentrums mit einem Bauvolumen von 1,34 Mio. €. Dazu wird eine Sonderbedarfszuweisung in Höhe von ca. 576 T€ beantragt. Weitere Investitionen sind im Agroneum in Alt Schwerin geplant. Hier sollen zwei Silos umgesetzt werden, deren Finanzierung noch aus Haushaltsmitteln des Jahres 2012 erfolgt, sowie der erste Bauabschnitt der so genannten „Schnitterkaserne“ begonnen werden: 995.000 € 315.000 €

1. BA Schnitterkaserne Sonderbedarfszuweisung für 1. BA Schnitterkaserne

325.000 €

Dorferneuerungsmittel

355.000 €

Eigenanteil Landkreis

Für das Verwaltungsgebäude am Regionalstandort Waren/Müritz sind Umbaumaßnahmen für die Einmietung des Jobcenters in Höhe von 1.122 T€ vorgesehen. Mietbeginn ist der 1. November 2013. Durch die Übernahme von mehreren Schulen im Stadtgebiet von Neubrandenburg hat sich der Umfang der erforderlichen Maßnahmen erhöht. Für die Berufliche Schule in der Sponholzer Straße in Neubrandenburg ist für bauvorbereitende Maßnahmen eine Summe von 200 T€ geplant. Am Sportgymnasium Lessingstraße Musisches Haus ist es erforderlich, für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren für fehlende Klassenräume eine Containervariante vorzusehen. Der Bedarf besteht bereits zum Schuljahresanfang 2013/14, aufgrund der Kürze der dafür vorhandenen Vorbereitungszeit muss schon jetzt signalisiert werden. Es wird mindestens ein Betrag in Höhe von 80 T€ dafür benötigt, die fehlenden Klassen- und Funktionsräume in Containerbauweise zu mieten. Für die Unterhaltung der Gebäude (Reparaturen, Instandsetzungen, Instandhaltungen und Renovierungen) ist im Konto 52310000 ein Volumen von ca. 2,5 Mio. € eingeplant. Diese Summe berücksichtigt nicht die Produkte Agroneum Alt Schwerin und Schliemann- Museum Ankershagen. Mit einer Plansumme in Höhe von rd. 1 Mio. € stellen die Ausgaben des Kontos 52320000 für die technische Bewirtschaftung wie Winterdienst, Schornsteinfeger, Feuerlöscher, Baumpflege, Wartung/Inspektionen usw. einen erheblichen Kostenfaktor dar. Hier besteht kein großer Handlungsspielraum für Einsparungen, da diese Aufgaben gesetzlich dem Landkreis als Eigentümer zufallen. 59

Trotz eingeleiteter Maßnahmen zur Reduzierung des finanziellen Aufwandes kommt es im Jahr 2013 zu einer Erhöhung der Aufwendungen im Konto 52200000Bewirtschaftungskosten durch:  Erhöhung der Energiekosten  Erhöhung der Heizungskosten (Dies trifft sowohl auf Heizöl als auch Fernwärme zu. Hinzu kommt ein witterungsbedingter Anstieg des Verbrauchs.)  Kontinuierlicher Anstieg Niederschlagswasser

der

Aufwendungen

für

Wasser,

Abwasser

und

 Erhöhung der Ausgaben für die Unterhaltsreinigung aufgrund von Tariferhöhungen im Dienstleistungsgewerbe, insbesondere bei Reinigungsleistungen  Erhöhung der Beiträge Satzungsänderungen

der

Wasser-

und

Bodenverbände

aufgrund

von

 Mit dem Auslaufen des Bewirtschaftungsvertrages mit dem Städtischen Immobilienmanagement (SIM) für die kreislichen Schulen im Stadtgebiet Neubrandenburg werden die Bewirtschaftungskosten bei den konkreten Produktkonten um die Verwaltungskostenpauschale vermindert ausgewiesen. Die Planung der voraussichtlich anfallenden Bewirtschaftungskosten für diese Schulen erfolgte per Hochrechnung der Betriebskostenabrechnung des SIM für das Jahr 2011, da zum Zeitpunkt der Planung noch keine konkreten Daten aus dem Jahr 2012 zur Verfügung standen. Steigerungen der Kosten für Energie, Wasser, Wärme, Reinigungsleistungen usw. sind auch hier prozentual berücksichtigt worden. IT-Management Konto Investitionen DatenverarbeitungsSoftware

Investitionen Hardware und EDV- technische Ausstattung

Invest: Geringwertige Vermögensgegenstände (60-410€)

Mieten, Pachten und Erbbauzinsen

Inhalt Größte Position Lizenzierung des LK MSE mit Microsoft Produkten über drei Jahre Softwarezusammenführungen von Fachsoftware aus den Ämtern Neubeschaffung von Fachsoftware: größte Position – Berichtssoftware Board für den Bereich Controlling Planansatz 2013 korrespondiert mit Planansatz 2012 Hardwareneubeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes Größte Positionen: Beschaffung Kassenautomat, Erweiterung Netzwerk (Einheitliche Telefonanlage über alle Regionalstandorte) Planansatz 2013 geringer zum Planansatz 2012 Hardwareneubeschaffung zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes innerhalb der Wertgrenze 60,00 – 410 € Größte Positionen: Beschaffung von Hardware zur Ablösung Leasingtechnik aus dem RS Waren kein Planansatz in 2012 daher neu im Planansatz in 2013 Miete der Flurdrucker/ Kopierer an den RS Miete der Telefonanlagen / Kosten für Ringvernetzung der RS innerhalb eines Mietvertrages Erhöhung Planansatz zum Planansatz 2012 60

Datenverarbeitung Unterhaltung Software, Update

Softwarepflege und Lizenzierung von im Einsatz befindlicher Software innerhalb der Fachämter und der IT Erhöhung Planansatz 2012 zum Planansatz 2013

Fernmeldegebühren, Datenübertragungskosten

Telefongebühren sowie Vernetzungsgebühren des LK MSE Einsparungen beim Planansatz 2013 zum Planansatz 2012

Personalamt Der HH-Plan 2013 weist Personalaufwendungen in Höhe von insgesamt 77.012.400 € aus. Darin enthalten sind Versorgungsaufwendungen in Höhe von 1.636.100 € sowie Zuführungen an Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit in Höhe von 3.909.900 €. Dem stehen Erträge aus Projektförderungen, Bundes- und Landesmitteln in Höhe von 14.672.000 € gegenüber. Personalaufwendungen setzen sich zusammen aus den Aufwendungen, die unmittelbar aus der Beschäftigung von Beamten, Tarifbeschäftigten nach TVÖD und sonstigen Beschäftigten entstehen. Weiterhin gehören zu den Personalaufwendungen die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, die Unfallumlage und die Umlage zur kommunalen Zusatzversorgung der Tarifbeschäftigten sowie die Aufwendungen aus der Umlage an den kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg – Vorpommern für Beihilfen und Pensionen. Auch im HH-Jahr 2013 wurde aufgrund der Doppik die Zuführung von Beträgen zur Pensionsrückstellung und Beihilferückstellungen sowie die Zuführung zur Rückstellung für den Erfüllungsrückstand für Beschäftigte in Altersteilzeit vorgenommen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat insgesamt 1513,40 VZÄ im Stellenplan 2013 geplant. In der Summe der Aufwendungen enthalten sind die vom Land übernommenen Erzieher/innen der KÖS Neubrandenburg die Aufwendungen für 22 neue Ausbildungsverhältnisse ab Herbst 2013 Es wurden in der Planung die bekannten Tariferhöhungen von 1,4 % zum Januar und 1,4 % zum August 2013 für die Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Diese Tarifsteigerung wurde ebenfalls vorsorglich für die Aufwendungen der Beamten übernommen. Eine fiktive Ausfallquote aufgrund von Langzeiterkrankungen wurde eingeplant. Die Personalaufwendungen wurden detailliert den einzelnen Produkten zugeordnet. In einigen Ämtern wurden die Personalaufwendungen einzelner Beschäftigter/Beamte auf bis zu 7 Produkte verteilt. Das Personalamt bewirtschaftet das Produkt „Personalgestellungen“. Unter diesem Produkt werden u.a. die Personalaufwendungen für das durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte den Jobcentern zur Verfügung gestellte Personal und deren Kostenerstattungen dargestellt. Insgesamt wurden hier Aufwendungen in Höhe von 6.075.000 € und Erträge in Höhe von 6.216.100 € geplant. Zentral durch das Personalamt werden auch Aufwendungen für Reisekostenerstattungen und Aus- und Fortbildung bewirtschaftet. Auch diese Aufwendungen wurden den einzelnen Produkten zugeordnet. Insgesamt wurden Aufwendungen für Aus- und Fortbildung in Höhe von 653.300 € und Reisekostenerstattungen in Höhe von 388.200 € in den Haushaltsplan eingestellt. Ebenso sind Honorare in Höhe von 194.800 € im Haushalt veranschlagt. 61

Amt für Finanzen Die Produktgruppe 116 innerhalb der inneren Verwaltung weist einen Zuschussbedarf von rd. 2,7 Mio. Euro sowohl im Ergebnis-, als auch im Finanzhaushalt aus. Das betrifft insbesondere die Personalaufwendungen für die Bereiche Steuerung, Geschäfts- und Finanzbuchhaltung sowie das Beteiligungsmanagement mit insgesamt 2,4 Mio. Euro. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 121 T€ dargestellt, davon werden 120 T€ für die Vereinbarungen mit Städten und Ämtern für die Vollstreckung benötigt. Aufgrund der Erfahrungen des letzten Jahres sind 350 T€ für Forderungsabschreibungen aufgenommen worden. Dabei handelt es sich um Forderungsabgänge, wenn Zahlungspflichtige durch z.B. Insolvenz eine Forderung nicht begleichen können und die Verwaltung auf der Grundlage der Dienstanweisung zur Organisation des Rechnungswesens über die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Forderungen entscheiden muss. Unter kameralen Bedingungen waren hierfür keine Planansätze erforderlich, hier wurden Abgänge auf Kasseneinnahmereste gebucht, die das Abschlussergebnis negativ beeinflusst haben. Das doppische Rechnungswesen verlangt im Rahmen der Haushaltsdurchführung einen Planansatz und belastet somit auch den Haushaltsplan. Aufwendungen für die Aus- und Fortbildung und Reisekosten sind mit 31 T€ veranschlagt, die für weitere Schulungen im Rahmen der Doppik, insbesondere auch für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz erforderlich sind. Weitere Aufwendungen sind für die Betreuung des Haushaltsprogramms und für die Sachverständigenund Gerichtskosten, die im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungsverfahren im Zuge der Landkreisneuordnung entstehen werden, planmäßig eingestellt. Die tatsächlichen Aufwendungen, die vermutlich mit dem Abschluss der Vermögensauseinandersetzung, letzten Endes durch Gerichtsentscheidung, entstehen werden, sind gegenwärtig noch nicht berechenbar und demzufolge nicht im Haushaltsplan 2013 veranschlagt. Die Gebühren für die Kontoführung sind mit 24,6 T€ im Haushaltsplan eingestellt. Teilhaushalt 8 Im Hauptproduktbereich 6 – Zentrale Finanzdienstleistungen – für den auf der Grundlage des § 4 Abs. 4 GemHVO ein eigener Teilhaushalt zu bilden ist (hier 8), werden insgesamt im Ergebnishaushalt 188,1 Mio.€ Erträge und 5,6 Mio.€ Aufwendungen dargestellt, so dass im Saldo ein Finanzmittelüberschuss von 182,5 Mio.€ zur Deckung des Gesamthaushaltes zur Verfügung steht.

Der Produktbereich umfasst folgende Produktgruppen und Aufgabenbereiche: 611 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen Hier werden insbesondere Zuweisungen nach dem FAG, dem LNOG, dem AG SGB II und die Kreisumlage sowie die Veränderung der Kapitalrücklagen dargestellt. Im Saldo ergibt sich hier ein Deckungsbetrag für den Gesamthaushalt von 182,5 Mio. Euro, insbesondere aus: o Schlüsselzuweisungen 47.790,7 T€ o Mehrbelastungsausgleich 611,0 T€ o Sonderbedarfszuweisungen LNOG 2.000,0 T€ o Sonderbedarfszuweisungen Personalüberhang 2.500,0 T€ o Zuweisungen f. d. übertragenen Wirkungskreis 18.677,2 T€ o Kreisumlage bei gleichem Hebesatz 2012 90.890,5 T€ 62

o Entnahme aus der Kapitalrücklage

2.899,2 T€

(in Höhe von 25 % der Abschreibungen abzüglich Sonderposten gem. § 18 GemHVO (12.673.400 € Abschreibungen - 1.076.300 € Auflösung Sonderposten = 11.597.100 dav. 25 %)

Die Entwicklung der Finanzzuweisungen wird in der Anlage zum Vorbericht dargestellt. Hier wird deutlich, dass die Finanzzuweisungen in den Jahren 2012 und 2013 relativ stabil geblieben sind. Im Jahr 2011 sind gegenüber 2010 die Zuweisungen um 7,1 Mio. € gesunken, was auch mit der Landkreisneuordnung zu begründen ist. Durch den Weggang der Gemeinden zweier Ämter im damaligen Landkreis Demmin nach Vorpommern Greifswald waren anteilig auch die Zuweisungen um zu verteilen. Problematisch erscheint die Höhe der Zuweisungen ab 2012. Mit der Landkreisneuordnung sind alle kreislichen Aufgaben der ehemals kreisfreien Stadt Neubrandenburg auf den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übergegangen. Zusätzliche finanzielle Mittel hat der Landkreis scheinbar dafür nicht erhalten. Während im Jahr 2011 die Einwohner bezogenen Zuweisungen noch 413,99 € betrugen, ergeben sich für 2012 und 2013 lediglich rd. 354 bzw. 357 €. Hochgerechnet mit 270.685 Einwohnern wird 2013 daraus ein Einnahmeausfall in Höhe von rd. 15 Mio. € entstehen. 2012 haben so bereits 16 Mio. € nicht zur Verfügung gestanden. Wie mit den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2012 dargestellt, war der Haushaltsausgleich 2011 nur durch die vollständige Entnahme der allgemeinen Rücklage von 9,1 Mio. Euro gesichert. Damit sind bereits die wesentlichsten Ursachen für die defizitären Haushalte 2012 und 2013 dargestellt. Hinzu kommt u.a. der jährlich steigende Finanzbedarf für die sozialen Bereiche. 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft (Kreditaufnahmen, -tilgungen, -umschuldungen, Zinsaufwendungen) Für die Rückzahlung von Krediten sind insgesamt 11.472.700 Euro veranschlagt, davon zur Umschuldung 5.994.100 Euro. Zinsaufwendungen sind mit 3.673.000 Euro vorgesehen, davon 150.000 für die Inanspruchnahme des Kassenkredites. Einzahlungen aus Zinserträgen werden mit 10.000 ausgewiesen. Bei der Ermittlung dieser Aufwendungen und Auszahlungen sind die Zins- und Tilgungspläne, die vorläufigen Ergebnisse 2012 sowie die Entwicklung im Haushaltsjahr 2013 berücksichtigt worden. 626 Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Sondervermögens Zuweisungen und Zuschüsse an kreisliche Beteiligungen – insgesamt 1.885,8 Mio. Euro o o o o o

Verlustausgleiche für: Welcome Center Mecklenburg-Strelitz gGmbH 91.000 € Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen GmbH 105.000 € Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz 1.629.000 € Wirtschaftsförderung Müritz GmbH 25.000 € Liquiditätszuschuss an die Wirtschaftsförderung Müritz GmbH 25.000 €.

63

Gemeindefinanzanalyse

Darstellung der kommunalen Haushaltslage 2012, einschl. kurzer Prognose für das Jahr 2015 auf der Grundlage der Jahresrechnungen 2011 und der Haushalts- / Nachtragshaushaltssatzungen 2012 der Städte und Gemeinden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte – OHNE STADT NEUBRANDENBURG – Mit der im Jahr 2011 erfolgten Kreisgebietsreform waren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 170 Gemeinden (ohne Stadt Neubrandenburg) kreisangehörig. Auf Grund von Gemeindefusionen sind ab 01.01.2012 noch 164 Gemeinden (ohne Stadt Neubrandenburg) kreisangehörig. Die nachfolgende Einschätzung basiert auf den Jahresrechnungs- und Haushaltsplanzahlen der kreisangehörigen Gemeinden ohne die große kreisangehörige Stadt Neubrandenburg, da diese der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg – Vorpommern untersteht und somit keine, für die Einschätzung relevanten Daten, vorliegen. Auch bei der Darstellung der Entwicklung der Schlüssel-, Einkommensund Umsatzsteuerzuweisungen wurden die Beträge der Stadt Neubrandenburg außer Betracht gelassen. In Rechtsanwendung des § 1 Abs. 1 und 3 des Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom 14.12.2007 (GVOBl. M-V S. 410) führen nunmehr alle kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ab dem 01.01.2012 ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Gemeinden (Doppik). Ein realistischer Vergleich zum Haushaltsjahr 2011 ist an einigen nachfolgenden Punkten auf Grund der in Vorjahren unterschiedlich geführten Haushaltswirtschaft (kameral und doppisch) nicht möglich, so dass an den entsprechenden Stellen darauf verzichtet wurde. Dauernde Leistungsfähigkeit Bezüglich der Auswertung und Bewertung der dauernden Leistungsfähigkeit ist jeweils auf das Rechnungs- bzw. Planungsjahr einschl. Planungszeitraum abzustellen. Der prozentuale Anteil der Kommunen im Landkreis MSE mit einer gesicherten oder eingeschränkten dauernden Leistungsfähigkeit liegt im Durchschnitt der Jahre 2010 – 2012 bei 57 %. Das heißt, bei mehr als der Hälfte aller kreisangehörigen Kommunen ist nach derzeitigen Haushaltsplanungen bis zum Jahr 2015 die stetige Aufgabenerfüllung gegeben. Allerdings ist laut untenstehender Tabelle zu erkennen, dass der prozentuale Anteil an Gemeinden mit gesicherter Leistungsfähigkeit im Vergleich der letzten drei Haushaltsjahre stetig sinkt und der Anteil der Kommunen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit stetig steigt. Dass heißt, auch zwischen den solventen Gemeinden (gegebene oder eingeschränkte Leistungsfähigkeit) ist eine zunehmende Verschlechterung durchaus erkennbar.

64

Nachstehend ein Vergleich der dauernden Leistungsfähigkeit aller kreisangehörigen Kommunen: JR 2010 Kreisangehörige Gemeinden

Plan 2011

Plan 2012

171

170

164

88 (51,4 %)

77 (45,3 %)

39 (23,6 %)

16 ( 9,4 %)

19 (11,2 %)

49 (29,7 %)

30 (17,5 %)

24 (14,1 %)

28 (20,0 %)

37 (21,6 %)

50 (29,4 %)

49 (29,7 %)

Gesicherte dauernde LF (LG 1) Eingeschränkte dauernde LF (LG 2) Gefährdete dauernde LF (LG 3) Wegfall der dauernden LF (LG 4)

Haushaltsausgleich Nachstehender Vergleich bezieht sich bei den doppisch geführten Haushalten auf den Ausgleich des Finanzhaushaltes, da nur hier ein annährend realistischer Vergleich zu den im Jahr 2011 kameral geführten Gemeinden vorgenommen werden kann. 2011 Plan 2011 JR

113 Kommunen (66,5 %) von 170 kreisangehörigen Kommunen (dav. 111 Kameral und 2 Doppik) 130 Kommunen (77,0 %) von 170 kreisangehörigen Kommunen (dav. 117 Kameral und 13 Doppik)

2012 Plan

117 Kommunen (71,3 %) von 164 kreisangehörigen Kommunen

Mit der Jahresrechnung 2011 konnten 130 (77,0 %) der 170 kreisangehörigen Kommunen den Haushaltsausgleich (kameral = Verwaltungshaushalt; doppisch = Finanzhaushalt) erzielen. Im Jahr 2012 erreichten diesen vg. Haushaltsausgleich mit der Planung nur noch 117 (71,3 %) aller kreisangehörigen Kommunen, mithin eine Reduzierung um 5,7 Prozent. Zu beachten ist aber, dass im Jahr 2012 von den insgesamt 117 Kommunen, bereits liquide Mittel in Höhe von 22.316.700 EUR für den Ausgleich gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 2 GemHVO – Doppik einsetzt werden mussten. Nachrichtlich einen Ausblick auf den 31.12.2015 = Ausgleich Gesamthaushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt) nach Plan 2012: - Ausgleich Gesamthaushalt 2012 = 45 Kommunen (27,3 %) - Ausgleich Gesamthaushalt 2015 = 25 Kommunen (15,2 %) 65

Saldo positiver / negativer Vortrag für Ausgleich Finanzhaushalt gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 2 GemHVO – Doppik Anzahl Kommunen LK Saldo positiver / negativer Vortrag JR 31.12.2011 / Stand 01.01.2012

170

+ 80.377.900 €

Plan 31.12.2012

164

+ 58.061.200 €

Plan 31.12.2015

164

+ 7.655.200 €

Mit der Umstellung aller 164 kreisangehörigen Kommunen zum 01.01.2012 auf die Doppik wurde per 31.12.2011 / 01.01.2012 ein zu berücksichtigendes Saldo des positiven und negativen Vortrages für den Ausgleiches des Finanzhaushaltes in Höhe von insgesamt 80.377.900 € ausgewiesen. Mit den Planungen 2012 musste von diesem positiven Vortrag zur Finanzierung der lfd. Verwaltungstätigkeit der Finanzhaushalte 22.316.700 € veranschlagt werden, so dass sich der Bestand des Saldos des positiven und negativen Vortrages zum 31.12.2012 auf voraussichtlich 58.061.200 € reduziert. Durch die Finanzplanjahre 2013 – 2015 wurde der weitere Einsatz des positiven Vortrages bzw. die Erhöhung der negativen Salden geplant. Folglich reduziert sich das Saldo des positiven und negativen Vortrages per 31.12.2015 auf 7.655.200 €. Folgende Kommunen tragen per 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2015 den Hauptanteil am positiven und negativen Gesamtvortrag für den Ausgleich Finanzhaushalt: Alle Angaben in €

Gemeinde

31.12.2011

31.12.2012

31.12.2015

Blankensee

1.409.800

1.231.700

892.800

Bütow

1.468.300

1.466.200

1.643.600

0

0

718.800

Dargun

4.622.500

5.087.700

5.870.700

Klein Vielen

1.077.700

1.141.200

1.084.900

Klink

1.984.600

1.966.400

1.966.700

Malchin

4.501.100

2.819.500

2.819.500

Möllenhagen

3.260.900

1.379.300

1.379.300

15.050.000

15.271.600

15.271.600

Neverin

1.258.100

1.452.600

1.452.600

Rechlin

4.198.900

4.341.000

4.341.000

Röbel/Müritz

1.863.300

1.523.900

1.523.900

Blumenholz

Neustrelitz

66

Stavenhagen

2.776.000

4.206.500

4.206.500

0

1.385.900

1.385.900

Stadt Waren

5.058.400

4.058.400

4.058.400

Stadt Altentreptow

1.008.600

0

0

Feldberger Seenlandschaft

1.471.900

0

0

Sietow

1.158.700

891.500

0

Altenhof

1.268.500

998.500

689.100

Stadt Demmin

1.869.800

0

0

18

16

16

55.307.100

49.221.900

49.305.300

Userin

Gesamtzahl v.g. Kommunen Gesamt

Saldo positives und negatives Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes vor Rücklagenentnahme / nach Rücklagenentnahme - Saldo vor

Rücklagenentnahme - Gesamtbetrag per 31.12.2012 = - 22.666.200 €

- Saldo nach Rücklagenentnahme - Gesamtbetrag per 31.12.2012 = - 18.538.900 € Mit der Haushaltsplanung 2012 beläuft sich das Saldo der Abschreibungen abzgl. der korrespondierenden Erträge aus der Auflösung von Sonderposten auf - 18.385.800 €. Dieser Betrag ist in voller Höhe im Saldo vor Rücklagenentnahme (-22.666.200 €) enthalten. Durch zulässige Entnahmen aus Rücklagen in Höhe von 4.127.300 € konnte der Saldo der positiven und negativen Jahresergebnisse des Ergebnishaushaltes auf -18.538.900 € reduziert werden. Nachrichtlich: - Saldo nach Rücklagenentnahme – Gesamtbetrag per 31.12.2015 = - 80.853.200 € Freiwillige Ausgaben Ergebnishaushalt 2012 13.663.900 €

Gesamtbetrag

66 €/EW

Gesamtbetrag /EW

Finanzhaushalt 2012 18.838.500 € 91 €/EW

Im Vergleich der Zuschüsse zu den freiwilligen Leistungen bestehen zwischen den einzelnen kreisangehörigen Kommunen wesentliche Unterschiede. So beläuft sich der geringste Zuschuss zu den freiwilligen Leistungen im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt auf 100 €, mithin ein Pro-Kopf-Zuschuss von 1 €. Hierbei handelt es sich um die Gemeinde Breest.

67

Der Höchstbetrag des Zuschusses an freiwilligen Leistungen im Ergebnishaushalt wurde hingegen von der Stadt Neustrelitz mit 1.943.700 € ausgewiesen, so dass sich der ProKopf-Zuschuss auf 92 € beläuft. Im Finanzhaushalt trägt die Gemeinde Burow den größten Zuschuss an freiwilligen Leistungen mit insgesamt 2.386.450 €, folglich ein Pro-Kopf-Zuschuss von 2.243.000 €. Entwicklung der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Stand per Anzahl Kommunen mit Stand 31.12.2012 Inanspruchnahme Kredite 31.12.2015 zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit 12.388.800 €

per Anzahl Kommunen mit Inanspruchnahme Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

52.203.300 €

34

65

Die Gemeinden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte stellten mit der Haushaltsplanung 2012 einen Bedarf an Krediten zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von insgesamt 12.388.800 € dar, so dass sich hier eine Pro-Kopf-Verschuldung von 59,90 € ergibt. Zum 31.12.2015 sollen sich die in Anspruch genommenen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit auf 52.203.300 € belaufen, folglich ein Anstieg der Pro-Kopf-Verschuldung auf 251,40 €. Absolut beläuft sich die geplante Erhöhung der in Anspruch genommenen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit vom 31.12.2012 zum 31.12.2015 somit auf 39.814.500 €. Der zum 31.12.2012 ausgewiesene Gesamtbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird von 34 (20,7 %) der 164 kreisangehörigen Kommunen in Anspruch genommen. Zum 31.12.2015 erhöht sich die Anzahl der Kommunen, die Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zur Finanzierung ihrer laufenden Verwaltungstätigkeit benötigen auf 65 (39,6 %), mithin eine Steigerung um 31 Kommunen. Folgende Kommunen tragen per 31.12.2011, 31.12.2012 und 31.12.2015 den Hauptanteil am positiven und negativen Gesamtvortrag für den Ausgleich Finanzhaushalt: Alle Angaben in €

31.12.2012

Altentreptow Stadt

21.12.2015

412.200

3.829.200

Burg Stargard Stadt

1.819.100

3.472.900

Demmin Stadt

1.071.700

5.977.700

414.100

5.432.000

1.622.800

5.352.200

430.000

1.453.400

1.476.900

2.660.300

Feldberger Seenlandschaft Friedland Stadt Gr. Miltzow Gr. Nemerow 68

Lindetal

818.900

1.207.600

0

1.465.200

Mirow Stadt

250.100

1.072.800

Neukalen Stadt

245.100

1.405.400

0

1.464.600

Malchin Stadt

Woldegk Stadt

Entwicklung Hebesätze Ein Vergleich der Unterschreitung der Realsteuerhebesätze aller kreisangehörigen Kommunen der Haushaltsjahre 2010 bis 2012 zeigt deutlich, dass die Grundsätze der Einnahmebeschaffung bei mehr als 50 % der Gemeinden nicht im ausreichenden Maße Beachtung finden. Nachfolgende Tabelle verdeutlicht die Anzahl der Kommunen die die lt. jeweils Haushaltserlass geltenden durchschnittlichen Hebesätze der Realsteuern in Mecklenburg – Vorpommern unterschreiten. Durchschnitt Hebesatz 2010

Unterschreitung

Durchschnitt Hebesatz 2011

lt. JR 2010

Unterschreitung lt. Pl 2011

Durchschnitt Hebesatz 2012

Unterschreitung lt. Pl 2012

Grundsteuer A 62 (36,3 %) = 248 %

Grundsteuer A = 40 (23,5 %) 248,7 %

Grundsteuer A = 255,8 %

95 (57,9 %)

Grundsteuer B 139 (81,3 %) = 354 %

Grundsteuer B = 79 (46,5 %) 324 %

Grundsteuer B = 334,5 %

84 (51,2 %)

Gewerbesteue r = 339 %

Gewerbesteuer = 297,6 %

Gewerbesteu er = 304,9 %

99 (60,4 %)

139 (81,3 %)

50 (29,4 %)

Bürgschaften Dem unter Punkt 3. dargestellten Bestand des zu berücksichtigenden positiven und negativen Gesamtvortrages zum Ausgleich des Finanzhaushaltes gem. § 16 Abs. 1 Ziff. 2 GemHVO – Doppik in Höhe von 80.377.920 € zum 31.12.2011 / 01.01.2012 stehen kommunale Bürgschaften von 33 Gemeinden in Höhe von insgesamt 46.469.400 € gegenüber. Realsteuervergleich zu Pflichtumlagen Schlüsselzuweisungen / Einkommensteuer / Umsatzsteuer 2011 bis 2013 Hinsichtlich der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen, der Einkommen- und Umsatzsteuer ist im Vergleich zwischen den Jahren 2011 und 2012 ein Rückgang von insgesamt 926.100 € zu erkennen. 69

In den Jahren 2012 und 2013 hingegen ist ein Zuwachs dieser Zuweisungen von insgesamt 2.855.500 € zu verzeichnen. Alle Angaben in €

Schlüsselzuweisung

2011

2012

2013

52.361.500

47.372.100

46.550.300

Abweichung 2012/2011

- 4.989.400

Abweichung 2013/2012

- 821.800

Gesamtabweichung 2011/2013

-

5.811.200 Alle Angaben in €

Einkommenssteuer

2011

2012

2013

26.981.200

31.101.900

34.678.100

Abweichung 2012/2011

+ 4.120.700

Abweichung 2013/2012

+ 3.576.200

Gesamtabweichung 2011/2013

+ 7.696.900 Alle Angaben in €

Umsatzsteuer Abweichung 2012/2011

2011

2012

2013

5.717.900

5.660.500

5.761.600

- 57.400

Abweichung 2013/2012

+ 101.100

Gesamtabweichung 2011/2013

+ 43.700

Vergleich Pflichtumlagen 2012 (Kreis-, Amts-, Schul-, Kitaumlage und FFw) zu FAGZuweisungen (Schlüsselzuweisungen, Einkommens- und Umsatzsteuer) Mit der Haushaltsplanung 2012 wurden von den kreisangehörigen Kommunen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte insgesamt 118.387.800 EUR für die Pflichtumlagen (Kreis-, Amts-, Schul-, Kitaumlage und FFw) veranschlagt. Die FAG – Zuweisungen 2012 (Schlüsselzuweisungen, Einkommens- und Umsatzsteuer) beliefen sich für die kreisangehörigen Kommunen auf insgesamt 84.134.4100 EUR. Somit konnten die Kommunen mit vg. FAG – Zuweisungen lediglich ca. 71 % der Pflichtumlagen decken und mussten rd. 29 % dieser Pflichtumlagen ihrer anderen Erträge hierfür einsetzen. 70

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