im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Arbeitsstand: 24. April 2014 © Leitlinien der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte 1 v...
Author: Daniel Grosse
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im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Arbeitsstand: 24. April 2014

© Leitlinien der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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Leitlinien der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

1. Auftrag der Leitlinien 2. Entwicklungsherausforderung für die Jugendförderung MSE (Ausgangslage, Perspektive der Jugendförderung) 3. Gesetzliche Grundlage 4. Leitfaden „Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen“ für Angebote der Jugendförderung §§ 11 - 14 SGB VIII 4.1

Leistungsbeschreibung (Inhalt und Umfang)

4.2

Qualitätsentwicklungsbeschreibung (Qualität)

Anlagen o

Inhalte einer Leistungsbeschreibung

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Inhalte einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung

o

Muster: Entwurf Leistungs- und Qualitätsbeschreibungsraster Landkreis MSE

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1. Auftrag der Leitlinien “Diese Leitlinien sollen als Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Gewichtung, Finanzierung und Weiterentwicklung von Angeboten im Bereich der Jugendförderung im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte dienen und werden als Bestandteil in die Fortschreibung der Jugendhilfeplanung Teil I „Jugendförderung“ 2013 ff vom 24.04.2014 aufgenommen. Für die Fortschreibung dieser Jugendhilfeplanung im Jahre 2013 sind einerseits eine Aktualisierung der bisherigen Bestandsaufnahme und die Erweiterung um eine Bedarfserfassung erforderlich. Andererseits kann den vielfältigen Herausforderungen der demografischen Entwicklung, verbunden mit den unterschiedlichen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in den kommunalen Zentren und den ländlichen Flächengebieten nur mit innovativen Konzepten der Jugendarbeit konstruktiv begegnet werden. Um diese Konzeptentwicklung, aber auch die Qualitätsentwicklung gem. § 79 a SGB VIII im Landkreis zu befördern, sind richtungweisende Leitlinien erforderlich. „Diese Leitlinien sollen den Trägern der Jugendhilfe als Orientierungs- und Handlungsrahmen für die Weiterentwicklung lebensweltbezogener und sozialraumorientierter Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit dienen.” (Auszug aus der Sachdarstellung zum Beschluss des Jugendhilfeausschusses MSE vom 24.01.2013 Beschlussnummer B-JHA I/3/2013)

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2. Entwicklungsherausforderung für die Jugendförderung MSE Die Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen im städtischen und ländlichen Bereich unterscheiden sich hinsichtlich der Fahrwege zu Schul-, Ausbildungs- und Arbeitsorten sowie dem damit verbundenen Aufwand, aber auch der Verfügbarkeit von Angeboten der Infrastruktur und der modernen Medien. Die Mobilität Jugendlicher im ländlichen Raum und die Teilhabechancen sind eine zentrale Herausforderung, der sich die Jugendförderung und die Politik stellen müssen. Die Städte, insbesondere Neubrandenburg, sind attraktive Anziehungsorte für verschiedene Jugendszenen, ältere Jugendliche und junge Erwachsene mit zum Teil erheblichen Problemlagen. Der flächenmäßig größte Landkreis in Mecklenburg-Vorpommern ist stark vom demographischen Wandel betroffen. Kontinuierlich sinkt seit Jahren die Anzahl der Kinder und Jugendlichen und eine Stagnation bzw. Ansteigen der Zahlen der Kinder und Jugendlichen ist nicht in Sicht. Vergleiche Entwicklung der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in der Altersgruppe der 10- bis 26-Jährigen in unserem Landkreis: Jahr 20121 20131 20141

Anzahl der 10- bis 26-Jährigen 40.900 38.661 36.566

Quelle: Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2013 Nr. 25, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, vom 27. Mai 2013 - IX 210 c 1 Anzahl der 10- bis 26-jährigen Einwohner; Stichtag 31.12.2009, 31.12.2010 und 31.12.2011

Auswirkung der demografischen Entwicklung auf die Finanzierung der Jugendförderung im Rahmen der Umsetzung des Kommunalvertrages An der Finanzierung der Angebote der Jugendförderung (§§ 11, 12, 14 SGB VIII) beteiligt sich das Land Mecklenburg-Vorpommern über den Kommunalvertrag, den das Land M-V mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe abschließt. Als Berechnungsgrundlage werden die „Kopfzahlen“ der jungen Einwohner im Alter von 10 bis 26 Jahren genommen. Pro Kind/Jugendlicher/junger Erwachsener im oben genannten Alter fördert das Land 5,11 €, wenn der Landkreis mindestens in gleicher Höhe gegenfinanziert. Derzeit beläuft sich die Gegenfinanzierung des Landkreises MSE auf 9,00 €, sodass in den Förderrichtlinien I und II des LK MSE 14,11 € pro jungen Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grund der demographischen Entwicklung bedeutet das eine jährliche Reduzierung von Zuwendungen für die Institutionelle Förderung, die Projektförderung Richtlinie I und für Ferien- und Freizeitmaßnahmen Richtlinie II von ca. 30.000 Euro.

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Auswirkung der demografischen Entwicklung auf die Finanzierung der Jugendförderung im Rahmen der Umsetzung des EU-Förderprogrammes ESF Seit dem Jahr 2007 werden in Mecklenburg-Vorpommern die Angebote nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit) aus den Mitteln des ESF finanziert. Die neue Förderperiode des ESF begann am 01.01.2014. Im Haushaltsjahr 2014, das als „Übergangsjahr“ bezeichnet wird, werden die unverbrauchten Mittel aus der vorherigen Förderperiode für die Schul- und Jugendsozialarbeit nach den bereits bekannten Regelungen eingesetzt. (N+2Regelung) Sind diese Mittel aufgebraucht, treten die Fördergrundsätze der neuen Förderperiode in Kraft. ESF-Periode 2014 - 2020 Das Land plant für die ESF-Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit ab 2015 folgende Neuerungen: A) Finanzierung auf Grundlage von Pauschalen B) Neues Verfahren zum Nachweis der Zielerreichung in der Jugendsozialarbeit C) bedarfsgerechte Ausrichtung im Leistungsbereich Personalförderung Jugend- und Schulsozialarbeit - entsprechend der Jugendhilfeplanung des LK MSE Zu A) Die generelle Zuweisung von Landesmitteln für den Landkreis MSE erfolgt auf Grundlage eines Pro-Kopf-Faktors der hier lebenden Kinder und Jugendlichen und ist somit an die demographische Entwicklung gekoppelt. Weg von der Spitzabrechnung hin zur Pauschalierung. Zu B) In diesem Zusammenhang ist im Bereich der Jugendsozialarbeit ein neues Verfahren des Nachweises der Zielerreichung geplant, das den bisherigen Verwendungsnachweis möglicherweise ersetzt. Im Zuge des Antragsverfahrens für 2015 sollen Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem freien/öffentlichen Träger festgelegt werden. Zu C) Auf Grundlage dieser Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung, werden auch abrechenbare Teilziele festgelegt. Die Zielerreichung/Wirkungsorientierung richtet sich dabei nicht nur nach den Zielen des ESF, sondern nach denen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Anlehnung an den Bestand und die Bedarfe in der Jugendhilfeplanung. Schlussfolgerungen und Herausforderungen: Die Leitlinien erheben den Anspruch, die sich veränderten Rahmenbedingungen der Jugendförderung als Chance zu nutzen. Den daraus entstehenden Herausforderungen, unter veränderten Rahmenbedingungen eine neue strukturelle Qualität zu entwickeln, müssen sich alle Beteiligten in der Jugendförderung stellen.

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Neben dem träger- und leistungsbezogenem Ansatz ist die inhaltliche Diskussion auf neue Kooperationsmodelle aller Akteure der Angebote für Kinder und Jugendliche im Sozialraum auszuweiten.

Maximen für den Paradigmenwechsel Der Paradigmenwechsel ist nur möglich, wenn folgende miteinander verzahnte Grundsätze von allen Akteuren umgesetzt werden: ■ Lebenswelt- und Sozialraumorientierung ■ Mobilität und Erreichbarkeit der Angebote ■ Kinder- und Jugendbeteiligung ■ Bildungs- und Arbeitsweltorientierung ■ Familienorientierung ■ trägerübergreifende Ressourcenorientierung im Sozialraum ■ rechtskreisübergreifende Kooperationskultur im Sozialraum Die Akteure vor Ort haben die Aufgabe, für diese Grundsätze ihre Leistungen sowie die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Angebote/Leistungen zu beschreiben und in die Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß § 79 a SGB VIII aufzunehmen.

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3. Gesetzliche Grundlage § 8 a Schutzauftrag bei Kinderschutzgefährdung SGB VIII § 11 Jugendarbeit SGB VIII § 12 Förderung der Jugendverbände SGB VIII • § 13 Jugend- und Schulsozialarbeit SGB VIII • § 14 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz SGB VIII • § 72 Fachkräftegebot SGB VIII • § 72 a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen SGB VIII • •

§§ 79, 79 a SGB VIII Regelungen zur Qualitätsentwicklung SGB VIII Regelungen des Bundeskinderschutzgesetzes „Gesetz zur Stärkung des aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“ vom 22. Dezember 2011



Kinder- und Jugendförderungsgesetz M-V (KJfG M-V) Richtlinie I Richtlinie II Richtlinie III

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4. Leitfaden „Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibungen“ für Angebote der Jugendförderung §§ 11 - 14 SGB VIII Auszug aus dem SGB VIII: „§ 79 a Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für 1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen 2. die Erfüllung anderer Aufgaben 3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8 a 4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und ihren Schutz vor Gewalt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe orientieren sich dabei an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Absatz 2 zuständigen Behörden und an bereits angewandten Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.“ Qualitätsentwicklung als kontinuierlicher Prozess Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe zielt auf die Umsetzung von anerkannten fachlichen Erfordernissen und rechtlichen Normen. Die Qualitätsentwicklungsprozesse sind grundsätzlich durch die Merkmale Kooperation, Dialog und Partizipation gekennzeichnet. Dabei geht es um die Entwicklung von fachlichen Struktur- und Verfahrensstandards unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie um die Einschätzung und Bewertung angestrebter Ergebnisse auch im Hinblick auf die erkennbare Wirksamkeit von Maßnahmen. Um Qualitätsentwicklungsprozesse so zu führen, dass sie in der pädagogischen Praxis aufgenommen und gelebt werden, ist es erforderlich, Kinder, Jugendliche und Eltern, die mit einem Vorhaben bzw. einer spezifischen Aufgabe betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Vertreterinnen und Vertreter kooperierender anderer Institutionen gezielt einzubinden. Definition Qualitätsentwicklung nach § 78 b SGB VIII „Mit dem in anderen Sozialleistungsgesetzen verwendeten Begriff „Qualitätssicherung“ bzw. Prüfung der Qualität wird die Assoziation eines primär technischen Vorgangs transportiert: Qualität lasse sich mit geeigneten Instrumenten, planbar, verlässlich und auf Dauer sicherstellen. Ein solcher, aus der Logik produktbezogener Fertigungsprozesse entstandener Begriff vermittelt und verstärkt sozialtechnische Einstellungs- und Erwartungsmuster, mit denen komplexe Abläufe in sozialen und pädagogischen Handlungskontexten und die dementsprechend komplexe und labile Eigenschaft „Qualität“ in der sozialen Arbeit nicht angemessen erfasst werden können.

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Demgegenüber kennzeichnet der Begriff „Qualitätsentwicklung“ den prozesshaften Charakter der auf Definition, Überprüfung und Verbesserung von Qualität ausgerichteten Aktivitäten in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Herbeiführung von Qualität wird zu einer kontinuierlich zu betreibenden Entwicklungsaufgabe, die einem eher statischen Sicherungsdenken entgegengesetzt ist. Der Begriff der Qualitätsentwicklung beschreibt daher nicht nur eine jugendhilfespezifische Form der Qualitätssicherung. Vielmehr wird das Qualitätsthema in einer umfassenden Weise angesprochen, also neben den eigentlichen Maßnahmen zur Gewährleistung von Qualität („Qualitätsprüfung“) auch die Vereinbarung von Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote. … Gegenstand der Qualitätsentwicklungsvereinbarung sind Aspekte der Struktur-, der Prozessund der Ergebnisqualität.“ Quelle: Reinhard Wiesner, SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Kommentar, 4. Auflage

4.1

Leistungsbeschreibung (Inhalt und Umfang)

Die Leistungsbeschreibung enthält Aussagen und Angaben des Trägers, zum Leitbild, zur konzeptionellen Umsetzung, zum Personalmanagement, zu Kooperation und Vernetzung sowie zu einrichtungsindividuellen Merkmalen und Methoden. Inhalte der Leistungsbeschreibung Im Folgenden sind Punkte aufgelistet, die in eine Leistungsbeschreibung aufgenommen werden •

Kurzbeschreibung der Einrichtung (inkl. finanzielle Rahmenbedingungen)



Grundsätzliches Selbstverständnis



Gesetzliche Grundlagen



Methodische Grundlagen



Personenkreis/Zielgruppen



Ziele des Angebotes



Sozialpädagogische Leistungen



Räumliche Gegebenheiten



Personalmanagement



Kooperation/Vernetzung



Maßnahmen der Qualitätssicherung

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Qualitätsentwicklungsbeschreibung (Qualität)

Definitionen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Strukturqualität (Rahmenbedingungen) Die Strukturqualität, deren Hintergrund die materiellen, räumlichen, personellen und finanziellen Rahmenbedingungen bilden. Sie will klären, unter welchen Bedingungen und mit welchem Aufwand ein Ergebnis erzielt wurde. Es handelt sich zunächst einmal um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ziel erreicht werden kann. Welche Angebote werden mit welcher Sachausstattung gemacht? Quantität und Qualität (Kompetenz, Qualifikation) der personellen Ressourcen stehen dabei ebenso im Blickpunkt wie die organisatorischen Voraussetzungen des Prozesses zur Zielerreichung. Prozessqualität (Handlungsabläufe) Die Prozessqualität bezieht sich darauf, wie ein bestimmtes Ergebnis erreicht wurde. Dabei stehen die Interaktion, der Verlauf, die Methodenanalyse und die Zielorientierung im Vordergrund. Die Konzeptqualität, welche meist der Prozessqualität zugeordnet wird, bezieht sich auf die Klarheit, Stimmigkeit und Angemessenheit von Zielsetzung und Beschreibung. Ihr kommt in der Jugendarbeit ein besonderer Stellenwert zu. Ergebnisqualität (Wirkungen) Die Ergebnisqualität bezieht sich auf Wirkungen und Leistungen. Sie legt dar, was erreicht wurde. Sie bemisst Erfolg und Misserfolg und stellt Fragen nach der Wirkung eingesetzter Mittel oder Methoden, dem Erreichen gewünschter Veränderungen, aber auch nach der Akzeptanz der Angebote durch die Zielgruppe. Quelle: Qualitätsentwicklung in der Jugendarbeit, Fachausschuss 2 der BAG der Landesjugendämter

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Autoren: Redaktionsgruppe Leilinien bestehend aus: Frau Sindy Möller Frau Norgard Wodarz Herr Thomas Hetzel Frau Marion Schild Frau Cornelia Kühl Frau Antje Tessarz

Kreisjugendring Mecklenburgische Seenplatte e.V. Familienzentrum Mirow e.V. RAA Mecklenburg-Vorpommern e.V. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

in Verbindung mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII Jugendförderung.

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Anlagen 1. Inhalte einer Leistungsbeschreibung 2. Inhalte einer Qualitätsentwicklungsbeschreibung 3. Muster: Entwurf Leistungs- und Qualitätsbeschreibungsraster Landkreis MSE

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Anlage 1 Inhalte der Leistungsbeschreibung Im Folgenden sind Punkte aufgelistet, die in eine Leistungsbeschreibung aufgenommen werden. Gesamteinrichtung Kurzbeschreibung (Kurzbeschreibung der Einrichtung mit dem Ziel der Akzentuierung: »Grobraster« mit wesentlichen Erkennungsmerkmalen) • Name der Einrichtung/Projektname • Träger • Art der Einrichtung (§§ 11 bis 14 SGB VIII) • Zielgruppe o welche Alterskohorten • Sozialräume/Planungsräume • finanzielle Rahmenbedingungen (Finanzierungspläne) Grundsätzliches Selbstverständnis z. B. • pädagogisches Leitbild • pädagogische Zielsetzung Gesetzliche Grundlagen z.B. • § 8 a SGB VIII • KKG • §§ 11 – 14 SGB VIII Personenkreis z. B. • Alter, • Geschlecht, • Zielgruppe, ggf. differenziert dargestellt • Rechtsgrundlage nach SGB VIII Methodische Grundlagen z. B. • heilpädagogische Ausrichtung • Lebensweltorientierung • systemische Ansätze Räumliche Gegebenheiten z. B. • Standort, ggf. Erreichbarkeit • Raumangebot

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Personalmanagement z. B. • vorgesehene Personalbesetzung und Ausbildungen/Qualifikationen des Personals • Fortbildung und Supervision • Fachkräftegebot gemäß §§ 72 und 72 a SGB VIII Sozialpädagogische Leistungen z. B. • Alltag o Alltagsgestaltung o schulische und gesundheitliche Betreuung, o Lern- und Übungsfeld für die Gestaltung des eigenen Lebens und der eigenverantwortlichen Lebensführung • Individuelle Förderung o Förderung individueller, sportlicher, musischer, handwerklicher und lebenspraktischer Stärken • Eltern- und Familienarbeit o auf den Bedarf abgestimmte Leistungen der Eltern- und Familienarbeit Kooperation/ Vernetzung: • • • • • • • • •

mit Jugendhilfefachverbänden / -einrichtungen mit Ämtern und Institutionen Beteiligung an Arbeitsgemeinschaften mit anderen Dienstleistungsanbietern mit Bildungs- und Betreuungseinrichtungen von jungen Menschen Einbindung in das Gemeinwesen Netzwerk Kinderschutz § 3 KKG AG § 78 SGB VIII Regionale Arbeitsgruppen (Reg AG)

Maßnahmen der Qualitätssicherung Die Instrumentarien können sehr unterschiedlich sein. Die Einrichtung soll angeben, welche Form der Qualitätssicherung sie anwendet. Diese soll möglichst transparent und nachvollziehbar dargestellt und dokumentiert werden.

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Anlage 2 Inhalte der Qualitätsentwicklungsbeschreibung (Qualitätsmerkmale) Grundlage der Qualitätsentwicklungsbeschreibung bilden die Leistungsbeschreibung sowie die Konzeption des jeweiligen Trägers. Im Folgenden sind Punkte aufgelistet, die in eine Qualitätsentwicklungsbeschreibung aufgenommen werden. Strukturqualität (Rahmenbedingungen) Qualität des Personals (Qualifikationen, Fachkräftegebot, Fort- und Weiterbildung) finanzielle Rahmenbedingungen Ausstattung der Einrichtung (technisch, räumlich, organisatorisch) Öffnungszeiten Kooperationspartner (Wirtschaft, Verwaltung…) § 8 a Vereinbarung vorhanden Prozessqualität (Handlungsabläufe) Dienstberatungen, Supervision, Coaching usw. Netzwerkarbeit extern (Mitarbeit JSA in Arbeitskreisen, Ausschüssen usw.) Maßnahmen Kinderschutz/Kindeswohlsicherung Öffentlichkeitsarbeit Angebote Bewerbung/Bewerbungstraining Angebote offener Bereich („ins Gespräch kommen“, Kompetenzen entwickeln) Angebote Projekte (Persönlichkeitsentwicklung, Kompetenzentwicklung…) Beratungsangebote Möglichkeiten der Beteiligung an Aktionen/Projekten (Jugendliche als Mitgestalter) Einzelbetreuungen/Einzelfallgespräche Vermittlung von Praktikums- und Ausbildungsplätze bzw. Vermittlung an Kooperationspartner (JSA als „Brückenbauer“ und „Lotse“) Beteiligung an Aktionen/Projekten (nicht als Teilnehmende, sondern als Mitorganisatoren) – Mitbestimmung/Mitgestaltung… Mobilitätsbereitschaft bzw. -möglichkeit (hin zu Angeboten) Ehrenamtliches Engagement/Mitgliedschaften in Vereinen Ergebnisqualität (Wirkung) Wesentliches Kriterium für die Ergebnisqualität einer Leistung ist das Erreichen der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Ziele. Methoden: Selbst- und Fremdevaluation (Fragebogen, Interview) Dokumentationen/Sachberichte/Beratungsprotokolle Beschwerdemanagement Qualitätsentwicklungsvereinbarung Die Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geben Auskunft über geeignete Maßnahmen zur Sicherung der entsprechenden Qualität.

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