Landkreis Augsburg Informationen rund um den Bau

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Grußwort des Landrates

1 Im Augsburger Land lässt es sich gut leben! Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger wissen dies zu schätzen. Wir haben uns zu einem begehrten und zukunftsfähigen Wirtschaftsraum entwickelt – mit chancenreicher zentraler Lage zwischen den süddeutschen Metropolen München und Stuttgart. Die Vielfalt an Arbeitsplätzen, die Nähe zu den Ballungsräumen, die Erholung in der unverbrauchten Natur, der Zusammenhalt der Menschen in unseren Gemeinden, all das bindet die Einheimischen und zieht Neubürger an. Bei den Baugenehmigungsverfahren gehört der Landkreis Augsburg zu den schnellsten in ganz Deutschland. Doch das Landratsamt Augsburg ist nicht nur Genehmigungs- und Prüfungsbehörde für alle Belange rund um das Bauen. Mit der vorliegenden Broschüre wollen wir die „Häuslebauer“ vor allem fachkundig beraten und sie über das neue Baurecht oder wichtige Schritte der Planung und staatliche Finanzierungshilfen informieren. Es ist uns ein besonderes Anliegen allen Interessierten den Weg vom Haustraum zum Traumhaus noch etwas einfacher zu machen. Ich wünsche Ihnen deshalb mit der vorliegenden Broschüre eine informative Lektüre und viel Erfolg und Freude mit Ihrem Bauvorhaben. Nutzen Sie die wertvollen Hinweise rund um das Bauen und nehmen Sie auch die sachkundige Beratung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landratsamt Augsburg in Anspruch. Sie helfen Ihnen gerne weiter!

Martin Sailer Landrat

Inhaltsverzeichnis

2 Grußwort des Landrates ............................................................................................................................................................................1 Branchenverzeichnis ..................................................................................................................................................................................4 Schwäbische Häuser ...................................................................................................................................................................................5 Landkreis Augsburg ...................................................................................................................................................................................6 Der Traum vom eigenen Haus ...................................................................................................................................................................9 Erfolgreich sanieren .................................................................................................................................................................................14 Die Baufinanzierung ................................................................................................................................................................................18 Bayerische Bauordnung (BayBO) – Baugesetzbuch (BauGB) .................................................................................................................22 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ...........................................................................................................................................23 Baugenehmigungsverfahren ...................................................................................................................................................................24 Verfahrensablauf .....................................................................................................................................................................................25 Was ist verfahrensfrei? ............................................................................................................................................................................26 Stichwortverzeichnis, Fachbegriffe .........................................................................................................................................................27 Ansprechpartner der Kommunen ...........................................................................................................................................................30 Denkmalschutz .........................................................................................................................................................................................31 Antrag .......................................................................................................................................................................................................32 Die Krone des Hauses...............................................................................................................................................................................37 Türen, Tore, Fenster .................................................................................................................................................................................39 Moderne Haustechnik..............................................................................................................................................................................41 Solarenergie .............................................................................................................................................................................................47 Impressum.................................................................................................................................................................................................48

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Branchenverzeichnis

4 Liebe Leser! Hier finden sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.alles-deutschland.de. Abbruch / Baggerbetrieb ........................2 Altbausanierung..............................10, 12 Bad und Sanitär ...............................17, 43 Badsanierung ........................................40 Banken .................................................. U4 Bau .....................................................3, 11 Bauen ...............................................12, 25 Baufinanzierung....................................21 Baugeräte ................................................9 Bauschlosserei........................................17 Bauschutt Recycling ................................7 Baustatik ................................................10 Bauunternehmen ............4, 10, 12, 16, 17 Bauvermessung .......................................4 Betonrüttler .............................................9 Bio Erdgas ....................................... U2, 42 Bodentreppen – Scherentreppen .........10 Brunnen und Skulpturen ......................26 Containerdienst .......................................7 Dachdeckerei .........................................37 Denkmalpflege ......................................32 EDV-Netzwerktechnik ...........................45 Elektrogeräte...........................................9

Elektroinstallation .......................8, 45, 46 Energieberater ........................................4 Erdarbeiten / Kies ....................................2 Fassadenanstrich ...................................16 Fertiggaragen ........................................14 Fliesen / Fliesenverlegung .....................42 Fugencenter...........................................13 Garten- und Landschaftsbau ..........12, 25 Gebäudesanierung ............................3, 11 Gebäudeversicherungen .......................21 Generalbauunternehmen .....................12 Hallenbau ..............................................14 Heizung – Sanitär – Solar – Klima ...14, 17 ..............................................40, 41, 43, 44 Holz und Metall Treppen ........................9 Ingenieurbüro .................................22, 23 Intelligent Wohnen ..........................8, 46 Isolierung ...............................................15 Kachelofen ............................................42 Kaminofen .............................................42 Kieswerk ..................................................7 Küchen .....................................................9 Maler- und Lackiererarbeiten...............16

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Grundlagenermittlung Lage- und Höhenpläne Entwurfsvermessung Bauvermessung, auch Schnurgerüstabsteckung Baubegleitende Vermessung, Mengenermittlungen nach REB, Digitales Geländemodell - Ingenieurvermessung Bei der Bayerischen Ingenieurekammer Bau als Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen eingetragen und somit berechtigt, Bescheinigungen über die Einhaltung der festgelegten Grundfläche und Höhenlage nach Art. 68 Abs. 6 Satz 2 BayBo in Verbindung mit § 21 Satz 1 Prüf V Bau auszustellen.

Natursteine ............................................26 Neubau & Sanierung .............................10 Neubau- und Wärmedämmung ...........10 Neuverfugung & Sanierung..................13 Sachverständiger .............................22, 23 Sanierung und Neubau ...................10, 16 Sanierung...............................................13 Sanitär ....................................................44 Sanitärfugen .........................................13 Schreinerei .............................................10 Schweißerei ...........................................17 Schwimmbadbau .............................41, 44 Solaranlagen..........................................44 Spenglerei ..............................................37 Stuckgeschäft ........................................32 Treppen ....................................................9 Treppenfachbetrieb ..............................10 Vermessung .............................................4 Vollwärmeschutz ...................................16 Wohnbau ...............................................13

U = Umschlagseite

Schwäbische Häuser

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Stilelemente einer Häuserlandschaft im Landkreis Augsburg Bedeutung Schwäbischer Häuser heute

Schwäbischen Häusern mit Anerkennungsprämien in Höhe von jeweils 500 € versehen. Dieser Wettbewerb wurde 1986 von Kreisheimatpfleger Prof. Dr. Walter Pötzl ins Leben gerufen und findet seitdem jährlich statt.

Das Bauernhaus in Schwaben tritt dem zeitgenössischen Betrachter sehr vielgestaltig entgegen. Vielfältige Aspekte bäuerlichen Bauens vermengten sich im Laufe der Jahrhunderte zu einem landschaftsprägenden Bautyp: dem Schwäbischen Haus. Dabei waren regionale Traditionen, verfügbare Baumaterialien, handwerkliche Praktiken und unterschiedliche Formen der Bewirtschaftung und Nutzung maßgebend an der Entstehung dieses Stils beteiligt.

Ein Merkblatt über die Teilnahmebedingungen liegt im Büro der Kultur- und Heimatpflege im Landratsamt Augsburg aus.

Heute präsentieren sich solche überkommene Bauwerke nicht nur als Zeugnisse der Überlebensstrategien unserer vorausgegangenen Generationen, sondern auch als identitätsstiftende Elemente des Ortes und einer ganzen Region. Die generationsübergreifenden Erfahrungswerte, welche in der Entwicklung der architektonischen Grundlagen Schwäbischer Häuser zum Ausdruck kommen, bieten Anreiz für ein zukunftsfähiges Bauen. Ob als renovierte Bausubstanz oder als Neubau, das Schwäbische Haus trägt dazu bei, den ländlichen Raum attraktiv und lebenswert zu gestalten.

Fensterläden sollten erhalten und auch bei Neubauten angebracht werden.

Die Pflege und die dauerhafte Bewahrung dieses liebenswürdigen baulichen Stils ist das Anliegen des Kultur- und Schulausschusses des Landkreises Augsburg. Aus diesem Grunde werden gelungene Beispiele von renovierten oder neu gebauten

Rollladenkästen falls nötig, sollten möglichst unauffällig platziert werden.

Richtlinien Dächer der Hauptgebäude sollten als Satteldächer mit einer Dachneigung von über 50° mit knappem Dachüberstand ausgebildet und mit naturroten Tonziegeln gedeckt sein.

Fensterteilungen sind zu erhalten. Bei Neubauten und bei Fenstererneuerungen sind Unterteilungen vorzusehen, die den Proportionen der Gesamtfassade entsprechen. Die Formate der Fensteröffnungen sollten in Anlehnung an die historische Bauweise das Verhältnis von Breite zu Höhe einhalten.

Rahmen und Sprossen sind so zu gestalten, dass sie den überlieferten Vorbildern entsprechend dimensioniert und profiliert sind. Rahmen und Sprossen sind handwerksgerecht und konstruktiv auszuführen. Die Sprossen sollten nicht durch Attrappen ersetzt werden. Wie auch in anderen Bereichen Schwabens war auch im Augsburger Landkreis der weiße Kalkanstrich üblich. Zum verputzten Mauerwerk, weißgekalkt, mit sparsamen Gliederungselementen – Putzprofil, Rauputzraute, Traufgesims – gehören weiß oder braun gestrichene Fenster, grüne, holzfarbene oder auch dunkelblaue Fensterläden aus Holz und ein rotes Ziegeldach. Für verputzte Mauerwerksflächen sollten nur weiße oder mit Erdfarben gebrochene Weißtöne verwendet werden, die in der Oberflächenwirkung dem historischen Kalkanstrich gleichkommen. Kräftige Farbtöne oder gar Kombinationen von Farben heben ein normales Gebäude unangemessen aus dem Zusammenhang heraus.

Schwäbisches Haus

Mathias Vogg Horgau

Ein Schwäbisches Haus hat keinen Balkon.

Landkreis Augsburg

6 Das Augsburger Land ist ein Familienland. Über 240.000 Einwohner und über 70.000 Neubürger sind ein Beleg für die hohe Anziehungskraft als Wirtschafts- und Wohlfühlstandort mit einer herrlichen Landschaft und einem hohen Freizeitwert. Über ein Fünftel der Kreisbevölkerung sind Kinder und Jugendliche (Bayern 18,9 Prozent). Damit die jungen Menschen im Augsburger Land exzellente Zukunftschancen haben, hat der Landkreis in den letzten Jahren über 130 Millionen Euro in einer groß angelegten Bildungsoffensive flächendeckend für die Modernisierung, den Aus- und Neubau seiner weiterführenden Schulen ausgegeben. Heute werden die Schüler in modernen und freundlichen Gebäuden mit modernster Ausstattung unterrichtet. Ihnen stehen alle Bildungswege offen. Zuletzt hat der Landkreis mit rund 4,3 Mio. Euro massiv in den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert. Der Landkreis und seine 46 Kommunen bieten ein hohes Maß an qualifizierten Kindertagesbetreuungsangeboten, die sich an den Arbeitsbedingungen und Lebenswelten der Familien orientieren. Auch die Chancen fürs eigene Heim sind gut. Die Städte, Märkte und Gemeinden sorgen für bezahlbare Baugrundstücke. Überdies bietet die kreiseigene Wohnungsbaugesellschaft attraktive Wohnungen zu erschwinglichen Mieten. Mit vorbildlichen Angeboten in der Alten- und Behindertenhilfe ist das Augsburger Land auch für die demografische Entwicklung gerüstet. Moderne voll- und teilstationäre Einrichtungen sowie ein flächendeckendes Netz an Sozialstationen und ambulanten Pflegediensten sorgen für bestmögliche Voraussetzungen, damit ältere Menschen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Mit seinem Klinikum der höchsten Versorgungsstufe und dem Kommunalunternehmen Wertachkliniken kann er bei der Krankenversorgung punkten wie kaum ein anderer Landkreis in Bayern. Das Klinikum Augsburg bietet in insgesamt 24 Kliniken und Instituten, darunter drei Kinderkliniken, nahezu alle medizinischen Fachrichtungen unter einem Dach an. Ergänzt wird diese hervorragende medizinische Versorgung durch die wohnortnahe Grundversorgung in den neu formierten Wertachkliniken. Im Augsburger Land wird an der Zukunft gebaut. Hier verbinden sich Spitzentechnologie mit handwerklichem Können, Forschung und Entwicklung mit industrieller Fertigung. Als dynamische Wachstumsregion, in der namhafte Unternehmen zuhause sind, ist das Augsburger Land eine erste Adresse für Industrie und Handwerk, Handel und Dienstleistung. Der Landkreis hat sich zum wirtschaftlichen Schrittmacher und Innovationsmotor im drittgrößten bayerischen Wirtschaftsraum entwickelt – mit chancenreicher zentraler Lage zwischen den süddeutschen Wirtschaftszentren München und Stuttgart sowie inmitten des bayerischen Umweltkompetenzzentrums. Anerkannte Wirtschaftsstudien bestätigen dem Augsburger Land immer wieder Spitzenplätze in Bayern und Deutschland. Ansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben von Unternehmen werden von einer bürgernahen, modernen und leistungsfähigen Verwaltung unterstützt und schnell zum Ziel geführt. Unternehmer bestätigen immer wieder: Bei den Genehmigungsverfahren gehört der Landkreis zu den schnellsten in Deutschland. Mit zahlreichen Neuansiedlungen und Erweiterungen dokumentiert das Augsburger Land eindrucksvoll, dass es mit seiner Strategie eines engen Schulterschlusses von Verwaltung, Kommunen und Wirtschaft äußerst erfolgreich ist. Ein großes Potential an qualifizierten und hoch motivierten Arbeitskräften, hervorragende Verkehrsanbindungen und attraktive Gewerbeflächen bilden das solide Fundament für den Erfolg der Unternehmen. Überdies investiert der Landkreis konsequent in den Ausbau seiner Infrastruktur – das Straßen- und Radwegenetz sowie in den Öffentlichen Nahverkehr – die Lebensadern für eine pulsierende Wirtschaft. Ein attraktiver Wirtschaftsraum und ausgezeichnete Lebensqualität sind im Augsburger Land keine Gegensätze. Ein lebendiges Brauchtum, zahlreiche Museen und eine Vielzahl von kulturellen Veranstaltungen laden zum Entdecken ein. Hier kann man barocke Lebenslust in herrlicher Natur und einer bäuerlich geprägten Kulturlandschaft genießen. In den hügeligen Wäldern der Stauden liegen die Wurzeln des Musikgenies Wolfgang Amadeus Mozart, im Holzwinkel trieb der berühmte Heimat-

Landkreis Augsburg

7 dichter Ludwig Ganghofer in seiner Kindheit und Jugendzeit seine Späße und Streiche. Das Wirtschafts- und Finanzimperium der Fugger nahm seinen Anfang auf dem Lechfeld. Kirchen und Klöster, alte Pilgerwege und archäologische Bodendenkmäler prägen diese einzigartige Landschaft ebenso wie der hügelige und waldreiche Naturpark Augsburg – Westliche Wälder und die Auenlandschaft an Lech, Wertach und Schmutter. Der schwabenweit einzige Naturpark präsentiert sich seinen Gästen als spannende und erlebnisreiche Ausflugsregion mit über 2000 Kilometer Rad- und Wanderwegen. Schattige Biergärten und idyllische Ausflugsgaststätten bieten lohnende Einkehrmöglichkeiten. Der behutsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen und die Bewahrung der Schöpfung sind Markenzeichen des Augsburger Landes. Kommunen, Wirtschaft und Bürger ziehen dabei an einem Strang. Der Landkreis setzt verstärkt auf den Einsatz regenerativer Energien. Mit einem Energiemix aus Biomasse über Wasserkraft bis hin zur Solarenergie und mit einer der modernsten Abfallverwertungsanlagen (AVA) in Europa schärft er nachhaltig sein ökologisches Profil.

Neben der Biomasseheizanlage für ein Schulzentrum wurden bereits zahlreiche Photovoltaikanlagen und Solaranlagen auf den Dächern der Landkreisschulen und -einrichtungen installiert. Die Region um Augsburg zählt mit 1.700 Sonnenstunden im Jahr zu den besten Gebieten für den Betrieb von Solaranlagen in Deutschland. Bei Schulneubauten und Sanierungen setzt der Landkreis auf den Passivhausstandard. Überdies fließt ein größerer Teil seiner Mittel für den Gebäudeunterhalt in Energiesparmaßnahmen. Mit einem ehrgeizigen Aktionsplan soll der Klima- und Umweltschutz weiter vorangebracht werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und die Einrichtung von drei Landschaftspflegeverbänden sind weitere Umweltschutzinitiativen für ein durch nichts zu ersetzendes Gut – eine gesunde Umwelt. Daten und Fakten • Einwohner: 240.825 • Fläche: 1.071,13 km² • Einwohnerdichte: 225 Einwohner je km² • Adresse: Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg • Näheres unter: www.landkreis-augsburg.de

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Der Traum vom eigenen Haus

9 „Drei Dinge sind an einem Gebäude zu beachten: dass es am rechten Fleck stehe, dass es wohlgegründet, dass es vollkommen ausgeführt sei.“ Diesen Worten des deutschen Dichters Johann Wolfgang von Goethe möchte man eigentlich nur eins hinzufügen: Wenn das alles so einfach wäre! Unsere Broschüre versucht, eine grundsätzliche Einführung in die Welt des Bauens und praktikable Entscheidungsgrundlagen zu vermitteln.Finanzierung, Planung, Baugrundstück, Bauausführung, Altbausanierung sind nur einige der Schlagworte, die immer dann auftauchen, wenn es darum geht, Wohneigentum zu schaffen. Deshalb ist es für jeden zukünftigen Hausbesitzer, unabhängig davon ob er sich

zum Neubau oder zum Kauf entscheidet, wichtig, vorab genau zu klären, was er am Ende haben will und wie er zu diesem Ziel gelangt. Damit ist der künftige Hausbesitzer schon bei der ersten Gewissensfrage angelangt. Denn es gibt für beide Entscheidungen gute Argumente, die es zu beachten gilt.

Altbausanierung oder Neubau? Beim Kauf eines älteren Hauses profitiert der Neubesitzer vor allem von bestehenden Strukturen. Im gesamten Umfeld sind

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Der Traum vom eigenen Haus

10 die Bauarbeiten abgeschlossen, die Gärten sind gut bewachsen, die vor Jahren gepflanzten Bäume haben eine ordentliche Größe erreicht. Das Leben in der Nachbarschaft hat sich eingespielt, es ist Ruhe eingekehrt im Viertel, das 20 Jahre davor vielleicht noch eine einzige große Baustelle war. Auch die Nahversorgung wird in diesem Bereich bereits sehr gut ausgebaut sein. Der Nachteil: Es gibt auf dem Grundstück und vor allem im Haus selber weniger Gestaltungsraum als bei einem Neubau. Bei einem Neubau ist der Bauherr nicht festgelegt und kann sich sein Lebensumfeld so schaffen, wie er sich das vorstellt. Grenzen setzen nur der Bebauungsplan und der eigene Geldbeutel. Allerdings: Rund um das eigene Haus wird in einem typischen

Neubaugebiet ebenfalls gebaut. Es gibt Lärm und bis aus den Lehmhaufen um die Häuser ansehnliche grüne Gärten werden, wird noch einige Zeit vergehen. Die Baubiologie nimmt inzwischen im modernen Wohnbau eine zentrale Stellung ein. Der Zusammenhang zwischen unserer Wohnumwelt und unserer Gesundheit ist unbestritten. Gesundheitliche Risiken lassen sich beim Hausbau weitgehend vermeiden: • durch sorgfältige Auswahl eines Bauplatzes ohne Industrieund Verkehrsbelastungen • durch Verwendung von baubiologisch günstigen Baustoffen • durch Verwendung von schadstofffreien Materialien beim Innenausbau.

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Der Traum vom eigenen Haus

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Wohnqualität ist Lebensqualität

Eine umsichtige Planung spart Geld

Auch die Form des Hauses trägt entscheidend zum Wohlbefinden der Bewohner bei. Es lohnt sich allemal, zusammen mit Ihrem Planer maßgeschneiderte eigenständige Bauformen zu erarbeiten. Ebenso wichtig ist, sich intensiv mit der Raumplanung zu befassen. Schließlich gehört der Bau eines Hauses meist zu den einmaligen Dingen des Lebens. Eine zu geringe Anzahl an Zimmern oder eine zu geringe Raumgröße kann schnell die Wohnqualität mindern. So kann ein zunächst sehr großzügig geplantes Haus bei Familienzuwachs schnell zu klein werden. Aber auch eine zu großzügige Planung sollte vermieden werden. Denn jeder Quadratmeter mehr kostet Sie sowohl in der Bauphase als auch nach dem Einzug durch steigende Heizkosten zusätzliches Geld.

Eine von Beginn an umsichtige Planung ist Voraussetzung für wirtschaftliches und kostengünstiges Bauen. Einige Grundsätze zur Umsetzung Ihres Bau- oder Sanierungsvorhabens: • Eine kompakte Hausform spart Material und Energie. • Sparen Sie nicht beim Rohbau. Die Ausgaben für Außenmauern mit optimalem Wärmeschutz und ein gutes Dach rentieren sich. • Prüfen Sie Sonderangebote von Baumärkten und Baustoffhändlern. Kaufen Sie zum richtigen Zeitpunkt. • Bringen Sie – nur wenn es auch in der Praxis möglich und machbar ist – Ihre Eigenleistung ein. Basis für das Gelingen Ihres Bauvorhabens ist eine solide und langfristig gesicherte Finanzierung.

Bauen mit Köpfchen Die Vergabe von Bauaufträgen setzt ein hohes Maß an Vertrauen des Kunden in die Fähigkeiten des Bauunternehmens voraus, Leistungen termingerecht und in der vereinbarten Qualität zu erbringen. Grundlage für dieses Vertrauen sind in der Regel Referenzen, der Ruf des Unternehmens, sowie Erfahrungen aus vorangegangenen Aufträgen. Fortschrittliche Innungs-Unternehmen gehen einen Schritt weiter: Sie bewahren und entwickeln ihre Fähigkeiten heute über ein systematisches Unternehmensmanagement und streben in erster Linie durch die Verhütung von Fehlern in allen Phasen des Planungs-, Bau-, und Produktablaufes eine hohe Kundenzufriedenheit an. In Bayern haben sich zwischenzeitlich 150 Mitglieder der Qualitätsgemeinschaft

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„Bauen mit nnungs-

Qualität e. V.“

verpflichtet, die Einhaltung dieser Grundsätze jährlich durch die unabhängige Zertifizierung Bau e. V., Berlin, überprüfen zu lassen. Die Qualitätsgemeinschaft ist bei gewerblichen Auftraggebern erste Wahl, denn ein zertifizierter Vertragspartner bietet bestmögliche Qualität bei der Bauausführung. Nutzen Sie daher auch als privater Bauherr die Standards eines zertifizierten Bauunternehmens! Gerne übersenden wir Ihnen ein Verzeichnis mit IQ-zertifizierten Innungsunternehmen in Ihrer Nähe.

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Der Traum vom eigenen Haus

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TIPP! Als Faustregel gilt, dass zumindest ein Drittel der Kaufsumme beziehungsweise der Gesamtbaukosten durch Eigenkapital abgedeckt sein sollte.

Fachmann einschalten Auch hier gilt, wie in allen anderen Bauphasen auch, holen Sie den Rat eines Fachmannes ein. Die Ersparnis durch eine professionelle Beratung und Ausführung ist in aller Regel immer höher als die damit verbundenen zusätzlichen Kosten.

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TIPP! Halten Sie die anfallenden Darlehensrückzahlungen in einer realistischen und auch machbaren Größenordnung. Gehen Sie nicht an Ihre persönliche finanzielle Schmerzgrenze, behalten Sie sich finanzielle Reserven vor! Dann kann bei Ihren Hausbauplänen nichts schief gehen.

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13 Im Altbau ist es ungleich anspruchsvoller als im Neubau, den Heizwärmebedarf zu minimieren, da traditionelle Gebäude nicht auf den energiesparenden Einsatz ausgelegt sind. Ein großer Erfolg sind Drei- oder Vier-Liter-Häuser nach der Sanierung. Um dieses Ziel zu erreichen, werden die im Neubau erprobten Passivhauskomponenten eingesetzt. Dach, Fassade und Fenster sind meist die ersten Ansatzpunkte, wenn es um die energetische Sanierung geht. Dabei gibt es je nach Baujahr einer Immobilie notorische Schwachpunkte, die erhebliche Auswirkungen auf den Energieverbrauch und das Raumklima haben: • Gründerzeit (1890–1930): An Fenstern und Balkonen rostender Stahl (nicht immer sichtbar); Schallschutz und Wärmedämmung mangelhaft; Schimmelpilz oder Schädlingsbefall (Holzbock, Mauerschwamm); Hohlstellen unter dem Putz (Fassade und innen). • 50er-Jahre: Baumaterialien manchmal minderwertig; Wärme- und Schallschutz schlecht; Schäden an Fassade und Dach. • 60er-Jahre: Wärmeschutz unzureichend und viele Wärmebrücken; Schäden an Balkonen und vorgehängten Fassaden. • 70er-Jahre: Wärmedämmputzfassaden von schlechter Qualität; elastische Fugen sind inzwischen spröde. • 80/90er-Jahre: Haus bei Dachausbauten undicht; Unterspannbahnen nicht UV-beständig (Folie zerstört, Feuchtigkeit bildet sich in Dämmwolle), Blasenbildung und Ablösung von Anstrichen. Jedes Haus hat seine eigene Geschichte. Für jedes Gebäude gilt, dass alle fünf bis 15 Jahre die Außenanstriche an den Fassaden erneuert werden sollten. Alle 15 bis 30 Jahre müssen Plattenverkleidungen ausgetauscht werden, außerdem sollten Außen-

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14 bauteile und Fugenmassen abgedichtet werden. Nach 30 bis 50 Jahren sind Dacheindeckungen und Dachanschlüsse, Außenwandputz und Außenbekleidung zu erneuern.

Der Schlüssel zum Erfolg Eine gute Wärmedämmung sorgt in erster Linie für ein behagliches Raumklima und körperliches Wohlbefinden, indem im Winter die Kälte draußen bleibt und im Sommer möglichst wenig Hitze durch Dach oder Wand dringt. Nebenbei bewahrt sie auch die Baukonstruktion vor extremen Temperaturschwankungen und Feuchtigkeitseinwirkungen mit den damit verbundenen Folgeschäden. Dabei funktionieren die heute marktüblichen Dämmungen, allen voran der Spitzenreiter Mineralfaserdämmstoff, nach dem Prinzip einer in hohem Maße wärmedämmenden Struktur, die Platz lässt für Luft oder Gaseinschlüsse.

an Räume angrenzen zu denen ein starkes Temperaturgefälle besteht. Neben Energieverlusten drohen bei der Auskühlung von Bauteilen die gefürchteten Wärmebrücken und in deren Folge Feuchtigkeitsbildung, Stockflecken und Schimmelbefall. Beheizte Keller müssen wärmegedämmt sein, verlangt die neue EnergieEinsparverordnung (EnEV). Das spart nicht nur Heizenergie. Die höheren Oberflächentemperaturen der Wände und Kellersohle sorgen zusätzlich für Behaglichkeit und verhindern Schwitzwasser. Auf die Dämmung der Kelleraußenwände und -böden zu verzichten, kann fatale Folgen haben, denn: Wie auf einem kalten Glas kann sich auch auf kalten Bauteilen die Luftfeuchtigkeit niederschlagen. Schimmelpilze setzen sich fest, es entsteht der typisch modrige Geruch schimmelsporenbelasteter Raumluft. Als Wärmedämmung benötigt man bei Kalksandstein- und Betonwänden eine mindestens zehn Zentimeter dicke Perimeterdämmung. Das gleiche gilt für die Kellersohle. Kellerwände aus wärmedämmenden Leichtbetonsteinen oder Wärmedämmziegeln kommen zwar ohne weitere Dämmung aus, sollten aber eine vier Zentimeter dicke Perimeterdämmung als Schutz der Kellerabdichtung erhalten.

Gebäude als Ganzes betrachten Doch bei allen bauphysikalischen Details darf das Gebäude als Ganzes nicht aus den Augen verloren werden. Neben den tragenden Wänden und dem Dach treten noch weitere Bauteile in Kontakt mit der Außenluft: die erdberührten Bauteile, die Geschossdecken im Bereich von Auflagern und Einschnitten, wie zum Beispiel bei einer Loggia. Und natürlich Fenster, Rollladenkästen oder Türen. Der beste Wärmeschutz ist dabei eine konstruktive thermische Trennung, sprich: Durchbrüche durch die Wand sollten vermieden werden. Was bei einem vorgehängten Balkon oder beim außen angebrachten Rollladenkasten kein Problem ist, lässt sich bei anderen Bauteilen gar nicht oder nur mit großem Aufwand und höchster handwerklicher Sorgfalt erreichen. Selbst Innenbauteile benötigen eine Dämmung, nämlich dann, wenn sie

Beraten ∙ Planen ∙ Bauen – aus einer Hand

Außenhülle vor Wetter schützen Die Außenhülle des Hauses ist dem Wetter gnadenlos ausgesetzt. Klar, dass hier im Laufe der Zeit die Farben verblassen und der Putz spröde und schmutzig wird. Wer denkt, mit ein paar Eimern Farbe und einigen Säcken Außenputz sei das Problem gelöst, hat auf Jahrzehnte hinaus die Chance einer dauerhaften energiesparenden Lösung verspielt. Sanieren Sie gleich richtig – und verpassen Sie Ihrer alten Fassade eine Wärmedämmung. Denn allein das kann Ihre jährlichen Heizkosten um bis zu 60 Prozent senken. Warm „einpacken“ können Sie Ihr Haus auf verschiedene Weise. Beim Wärmedämmverbundsystem werden Dämmstoffplatten mit Hilfe eines speziellen Klebemörtels

Erfolgreich sanieren

15 direkt auf den Außenputz geklebt. Darüber wird eine Armierungsschicht fixiert, die Temperaturschwankungen ausgleicht und als Grundlage für den Außenputz dient.

Hochwirksam: Die Vorhangfassade Eine andere nachträgliche Dämmmöglichkeit ist die Vorhangfassade. Durch die konstruktive Trennung der Funktionen Wärmeschutz und Witterungsschutz ist sie ein hochwirksames System. Auf eine Vorbehandlung der renovierungsbedürftigen Wand kann meistens verzichtet werden. Bei der vorgehängten Fassade wird von außen nach innen unterschieden in: die Bekleidung (Wetterschale), die Hinterlüftung (Luftschicht), die Wärmedämmung und die an der Hauswand verankerte Unterkonstruktion (Latten- oder Metallkonstruktion). Die Dämmschicht wird so in die Unterkonstruktion eingebracht, dass zwischen Dämmung und Außenhaut ein zwei bis vier Zentimeter breiter Luftraum bleibt. Dieser Spalt genügt, um Feuchtigkeit schnell abtrocknen zu lassen oder abzuführen. Lüftungsschlitze an den Ober- und Unterseiten der Vorhangfassade begünstigen diesen Effekt. Die Vorhangfassade hat mehrere Vorteile: Sie ist schnell montiert und hält lange, in der Regel mehr als 30 Jahre. Einige Experten sprechen vom „System mit der geringsten Schadenshäufigkeit“. Grundsätzlich eignet sich die vorgehängte hinterlüftete Fassade für jeden Sanierungstyp. Die Unterkonstruktion (Holz oder Aluminium) kann an jeder Wand befestigt werden, auch an solchen, die als nur schwach belastbar eingeschätzt werden. Allerdings ist die Vorhangfassade teurer als ein Wärmedämm-Verbundsystem.

Einzige Chance: Innendämmung Bei denkmalgeschützten Fassaden darf häufig keine Dämmung von außen aufgebracht werden. Als einzige Möglichkeit bleibt damit nur die Dämmung von innen. Wichtig ist hier das sorgfältige Anbringen eine Dampfsperre, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Aus diesem Grund sollte die Innendämmung nur von Fachleuten ausgeführt werden.

Dämmung des Daches Neben der Außenwand bietet auch die nachträgliche Dachdämmung erhebliches Energieeinsparpotential. Zudem ist in der Energieeinsparverordnung vorgegeben, dass beim Dachaufbau oder -umbau und bei einer neuen Dacheindeckung ein U-Wert von 0,3 W/m2K einzuhalten ist. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Dächer von außen dämmen Am besten wird die Dämmschicht wie bei der Fassade als Außenhaut angebracht. Hier bildet die Dämmschicht eine durchgehende Ebene direkt unter der Dacheindeckung. Dafür gibt es spezielle Systeme aus Hartschaum-Platten und Formelementen. Wird Mineralwolle verwendet, werden auf den verschalten Dachflächen in regelmäßigen Abständen druckfeste Mineralwollstreifen aufgenagelt. Die Zwischenräume werden dann mit Mineralwollmatten gefüllt.

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16 Wenn ohnehin eine neue Dacheindeckung ansteht, ist die Aufsparrendämmung die beste Lösung. Beim nachträglichen Ausbau aber wird man sich trotz der Vorteile nur selten für diese Dämmart entscheiden. Denn oft ist diese Außendämmung von Dächern nicht möglich oder mit einem zu großem Aufwand verbunden. In diesem Fall hilft nur die zweitbeste Lösung weiter.

0,3 W/m2K muss der Dachraum bis spätestens 31. Dezember 2006 gedämmt werden. Diese Verpflichtung besteht nicht bei Häusern mit bis zu zwei Wohnungen, sofern eine der Wohnungen vom Eigentümer selbst bewohnt wird. In diesem Fall muss nur im Falle eines Eigentümerwechsels nachträglich gedämmt werden.

Kellerdecken richtig isolieren Dach-Dämmung von innen Die Innendämmung ist vor allem zur Komplettierung des Wärmeschutzes beim Dachausbau sinnvoll. Am häufigsten wird dabei die Dämmung zwischen den Sparren angewendet. Da hier die Dämmstoffstärke oft durch die Sparrentiefe begrenzt wird, sollte eine Zwischensparrendämmung mit einer Dämmung unter den Sparren kombiniert werden. Die Sparren bilden sonst Wärmebrücken, die den Wärmeschutz um bis zu 30 Prozent verschlechtern. Um die erforderlichen Dämmstoffstärken zu erreichen wird zunehmend auch die Vollsparrendämmung eingesetzt. Hierbei wird die gesamte Sparrentiefe mit Dämmstoff verfüllt. Dabei empfiehlt sich ein Dämmstoff mit faseriger Struktur wie beispielsweise Mineralwolle. So kann neben der Wärmedämmung auch der Schallschutz erhöht werden. Dämmplatten aus Polystyrol haben dagegen keine schalldämmende Wirkung. Dämmt man Dachräume auf der Innenseite, entsteht ein Problem: Gelangt warme Luft aus dem Wohnraum in den Bereich hinter der Dämmung, kühlt sie ab und es kommt zur Tauwasserbildung. Die allmähliche Durchfeuchtung des Baukörpers und der Dämmschicht sind die Folge. Diesem Effekt begegnet man durch den Einbau einer Dampfsperre vor der Dämmung.Ist der Dachraum nicht ausgebaut, aber frei zugänglich, besteht seit Einführung der EnEV eine Nachrüstverpflichtung. Liegt der U-Wert über

Spätestens beim Spielen mit Kleinkindern auf dem Wohnzimmerfußboden fällt in schlecht gedämmten Gebäuden die Fußkälte auf. Weil die Kellerdecke häufig gar nicht oder nur gering gedämmt ist, entstehen relativ niedrige Temperaturen an der Fußbodenoberfläche. Die einfachste Art der nachträglichen Wärmedämmung von ebenen Massivdecken ist das Ankleben oder Andübeln von Styroporplatten an der Deckenunterseite. Die Dämmstoffdicke richtet sich häufig nach der vorhandenen Raumhöhe im Keller und der verbleibenden Höhe von Fensterund Türstützen. Wenn möglich, sollten acht bis zwölf Zentimeter Dämmstoff eingeplant werden. Installationsleitungen bedürfen einer besonderen Beachtung. Deckenleuchten müssen eventuell neu befestigt und deren Anschlüsse verlängert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, erst eine Unterkonstruktion mit Verkleidung einzubauen und nachträglich den Hohlraum mit Dämmstoff ausblasen zu lassen. Dieses Verfahren bietet sich bei Kellerdecken mit ungerader oder unebener Unterseite, wie zum Beispiel bei Kappen – oder Gewölbedecken an. Wird eine Kellerdeckendämmung zusammen mit einer Außenwanddämmung durchgeführt, so sollte die Außenwanddämmung bis unter das Kellerdeckenniveau heruntergezogen werden (Perimeterdämmung mit wasserabweisenden Platten), um Wärmebrücken zu vermeiden.

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Fenster, Rollläden, Haustechnik Besonders hohe Wärmeverluste treten an den Fenstern auf. So strömt beispielsweise durch einfach verglaste Fenster nahezu doppelt so viel Wärme nach außen wie durch zweifach verglaste Fenster. Daher sind die Fenster im Verhältnis zu den Investitionskosten die effizienteste Methode, Energie zu sparen (Infos im Kapitel Fenster und Türen). Bei der Wärmedämmung ist dabei das Gesamtfenster zu betrachten und nicht nur die Verglasung. Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) entspricht dem k-Wert. Er ersetzt künftig im Zuge der europäischen Vereinheitlichung den k-Wert. Mit der Messung des U-Wertes wird der Wärmeverlust von innen nach außen bestimmt, und zwar pro m² und pro Stunde bei 1 ° Temperaturunterschied. Leitfähige Werkstoffe (Metalle) haben einen ungünstigeren, d.h. höheren U-Wert als isolierende. Die Maßeinheit des U-Wertes ist W/m²K. Mit anderen Worten: • Je niedriger der U-Wert ist, um so geringer ist der Wärmeverlust • Je kleiner der U-Wert, desto besser die Dämmung. • Je besser die Fenster, desto weniger Geld verheizen Sie Mit Dreischeiben-Wärmeschutzverglasungen werden inzwischen Wärmedurchgangskoeffizienten von nur 0,4 bis 0,7 W/ m²K erreicht. Eine weitere Schwachstelle in der Außenwand stellen die Rollladenkästen dar. Hier können durch den nachträglichen Einbau von Dämmstoffen Energieverluste reduziert und Zugluft ins Rauminnere vermieden werden. Neben der Sanierung der Gebäudehülle können auch durch die Modernisierung der Haustechnik erhebliche Einspareffekte erzielt werden (siehe Kapitel Haustechnik).

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INFO! Die Energiekennzahl kann leicht selbst berechnet werden: Der Jahresheizenergieverbrauch wird durch die beheizte Wohnfläche dividiert. Ist in dem Energieverbrauch die Warmwasserbereitung mit enthalten, so werden pauschal 1000 kWh für jede im Haushalt lebende Person vor der Division abgezogen. Der Energieverbrauch – am besten sind gemittelte Werte über die vergangenen Jahre – kann den Rechnungen des Energieversorgers oder der Heizkostenabrechnung entnommen werden. Bei eigenen Ablesungen am Gaszähler oder an der Messanzeige des Öltanks kann der Verbrauch umgerechnet werden: ein Liter Öl oder ein Kubikmeter Erdgas entsprechen zehn kWh. Vergleichen Sie nun Ihre persönliche Energiekennzahl mit den folgenden Werten: bis 20: Passivhaus bis 40: Niedrigenergiehaus KfW 40 bis 60: Niedrigenergiehaus KfW 60 bis 80: EnEV bis 120: Wärmeschutzverordnung 1995 bis 160: Wärmeschutzverordnung 1984 bis 200: Sanierungsbedarf über 200: dringender Sanierungsbedarf

Heizen mit Sonne und Holz Heizen mit Sonne und Holz liegt voll im Trend. Diskussionen um CO²- Ausstoß, Umweltverschmutzung, Feinstaubbelastung, hohe Preissteigerungen, sowie Abhängigkeit von teuren Importen, lassen den heimischen Brennstoff „Holz“ kalt. Holz wächst in unserer Region. Durch seine Nutzung schaffen wir nicht nur Arbeitsplätze, sondern machen uns unabhängiger von Öl- und Gasimporten. Als ständig schnell nachwachsender Rohstoff gilt Holz als CO² -neutral, daher ist die Schadstoffbelastung bei ordentlicher Verbrennung äußerst gering. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit Holz als Wärmelieferant für Ihr Haus zu nutzen. Modernste Technik gewährleistet sparsamen und umweltfreundlichen Betrieb der Holzheizung. Ob Stückholzkessel, vollautomatische Pelletsheizung oder deren Kombination. Wir finden die richtige Lösung Ihrer Wünsche. Die ideale Ergänzung einer jeden Holzheizung ist der Einsatz einer Solaranlage. Ob zur Warmwassererwärmung oder zusätzlich zur Heizungsunterstützung, erhöht Sie den Komfort und senkt die Brennstoffkosten. Das Aqua-System von Paradigma ermöglicht die Nachrüstung einer Solaranlage an fast jeden bestehenden Warmwasser- oder Pufferspeicher. Unsere jahrelange Erfahrung mit ökologischen Heizsystemen garantiert Ihnen eine individuelle und fachmännische Beratung, sowie eine termingerechte und sorgfältige Ausführung der Arbeiten. Testen Sie uns! Gerne erwarten wir Ihre Anfrage. Das Team der Hermann Schaller GmbH.

Die Baufinanzierung

18 Der erste Schritt zu den „eigenen vier Wänden“ wird für Sie sein, sich Klarheit über Ihre Finanzierung zu verschaffen. Der Bau eines Eigenheims bleibt heute zwar für viele nicht mehr ein unerfüllbarer Wunschtraum; gleichwohl stehen beträchtliche Summen und Risiken auf dem Spiel, die es sehr sorgfältig und umsichtig zu kalkulieren gilt.

Realistische Gesamtkosten Die nebenstehende Aufstellung möglicher Kostenpunkte beim Bau soll Ihnen als Hilfsmittel für eine möglichst realistische Schätzung der Gesamtkosten dienen. Ein Architekt oder anderer Baufachmann kann Ihnen bei der Kostenschätzung helfen. Leider ist es hiermit meist noch nicht genug.

Im Wesentlichen geht es dabei um zwei Fragen: Mit welchen TIPP! Gesamtkosten Ausgabenbuchfür das Bauvorhaben muss ich rechnen? Was habe ich?SieOder: Was ichIhrer finanzieren, welche Belastung Führen bereits im kann Vorfeld Finanzierungsplanung ein kann ich tragen? genaues Ausgabenbuch. So haben Sie Schwarz auf Weiß, wie hoch Ihre monatliche Belastung maximal sein darf.

Zu diesen Baukosten kommen nämlich häufig noch weitere, nicht unerhebliche Unkosten, die schließlich auch bezahlt werden müssen. Denken Sie nur an die Kosten des Umzugs oder an die Aufwendungen für die notwendige neue Einrichtung (Möbel, Gardinen, Tapeten, Teppiche...). Kalkulieren Sie auch hierfür einen ausreichenden Betrag ein.

Beratung ist extrem wichtig

Andererseits stecken in Ihrer Auflistung der Baukosten auch TIPP! einzelne Posten, die nicht erforderlich sind, die zuBeachtliche Prämien vom zwingend Staat mindest auch das nochStartkapital später nachgeholt werden können. Zuerst wird aufgebaut. Sie sparen über einen definierten Zeitraum monatlich einen festen Betrag an oder sie zahlen eine größere Summe in einen Bausparvertrag ein. Gleichzeitig sorgen während der Ansparphase attraktive Guthabenzinsen und interessante Prämien vom Staat für eine beachtliche Rendite. Der Bausparvertrag wird zuteilungsreif, wenn sie mindestens 40 Prozent der Bausparsumme angespart und gleichzeitig eine bestimmte Wartezeit erfüllt haben. Dann wird die Bausparsumme ausgezahlt.

Zu sämtlichen Finanzierungs-Möglichkeiten sind Banken, Sparund Bausparkassen der richtige Ansprechpartner. Auch Kollegen, Bekannte und Verwandte, die bereits Bauerfahrung haben, können Ihnen Hinweise geben. Hier noch einige Anregungen, bei denen in der Praxis häufig Fehleinschätzungen oder Unklarheiten bestehen: • Kalkulation der Gesamtkosten und insbesondere der Baunebenkosten • Lastenberechnung, insbesondere Finanzierungsplan: Welche monatliche Belastung ist für mich tragbar, mit welcher Belastung muss ich rechnen? • Direkte und indirekte staatliche Wohnungsbauhilfen. Bei der Berechnung der Gesamtkosten eines Bauvorhabens kommt es leider sehr häufig vor, dass einzelne Kosten vergessen oder zu gering geschätzt werden.

Die fehlenden 60 Prozent erhalten Sie als zinsgünstiges Darlehen, das sie in den folgenden Jahren tilgen. Vorteil des Bausparens ist, dass sich Ihre finanzielle Belastung bis zum Schluss nicht verändert. Der über das Bausparen finanzierte Teil macht Sie unabhängig von den Zinsschwankungen des Kapitalmarktes und bringt so Sicherheit in eine Gesamtfinanzierung.

Man denke nur an die Vielzahl von Sonderwünschen, die sich während der Planung und Bauausführung fast zwangsläufig einstellen. Typisch der Stoßseufzer vieler Bauherren nach Bauvollendung: „Es ist teurer geworden, als ich dachte!“

So können Sie zum Beispiel erheblich sparen, wenn Sie anstatt einer Garage zunächst nur einen Stellplatz vorsehen oder wenn Sie die Einfriedung Ihres Grundstücks zumindest vorerst aufschieben.

TIPP! Bausparen: So funktioniert es! Bausparen ist nach wie vor eine einfache und interessante Art, um zu den eigenen vier Wänden zu kommen. Die Idee des Bausparens ist einfacher als Sie denken: Viele Sparer schließen sich zu einer Gemeinschaft – dem Bausparkollektiv – zusammen, weil sie auf diesem Weg ihre Sparziele schneller erreichen können.

Vor allem empfiehlt es sich, dass Sie sich möglichst frühzeitig bei der Gemeinde über die zu erwartenden Erschließungskosten unterrichten. Dabei sollten Sie auch nach etwaigen Planungen für eine Erweiterung oder Verbesserung bestehender Erschließungsanlagen (Straße, Gehsteig) fragen; auch hierfür kann die Gemeinde von Ihnen Beiträge verlangen. Beim zuständigen Versorgungsunternehmen können Sie außerdem die Höhe der voraussichtlichen Kosten für den Strom-, den Gas- und etwa den Fernwärmeanschluss erfahren.

Die Baufinanzierung

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Finanzierungsplan aufstellen Nun müssen Sie vor allem folgende Fragen klären: • Welche Eigenmittel stehen Ihnen zur Verfügung? • Welche Fremdmittel brauchen Sie noch? • Welche monatliche Belastung ist für Sie wirtschaftlich noch tragbar und mit welcher konkreten Belastung müssen Sie rechnen? Bei allen diesen Überlegungen sollten Sie vor allem bedenken: Entscheidend ist, dass Sie die zu erwartenden Gesamtkosten durch Eigen- und Fremdmittel bei tragbarer monatlicher Belastung finanzieren können, dass die Rechnung also „unter dem Strich aufgeht“. TIPP! Geld für den Vermögensaufbau Für Beiträge an Bausparkassen wird eine Arbeitnehmersparzulage gewährt. Danach erhalten Bausparer neun Prozent Prämie auf höchstens 470 Euro Sparleistung je Arbeitnehmer, also bis zu 42,30 Euro je Jahr. Diese Förderung ist mit Einkommenshöchstgrenzen verbunden. Auf Bausparleistungen können Sie auch eine Wohnungsbauprämie nach dem -Wohnungsbauprämiengesetz erhalten. Diese beträgt 8,8 Prozent auf die Sparleistung. Die prämienbegünstigten Beträge sind auf 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten begrenzt.

Feste wirtschaftliche Größen Von den hier maßgeblichen Daten, Gesamtkosten des Bauvorhabens, Eigenmittel, tragbare und tatsächliche monatliche finanzielle Belastung und Fremdmittel sind nur die Eigenmittel sowie die monatlich tragbare Belastung annähernd feste Größen. Das sind also gewissermaßen Ihre wirtschaftlichen Vorgaben, mit denen Sie den Hausbau angehen. Haben Sie Ihre Eigenmittel sowie Ihre monatlich tragbare Belastung errechnet, beginnt für Sie die eigentliche Kalkulation. Sie müssen sich darum bemühen, die zur Bezahlung Ihrer geschätzten Gesamtkosten noch fehlenden Fremdmittel zu beschaffen. Das Kunststück besteht darin, dass die monatlichen Kosten (Zinsen, Tilgung) sowie die Bewirtschaftungskosten für das neue Haus (Betriebskosten und Instandhaltungskosten) nicht Ihre monatlich tragbare Belastung übersteigen dürfen. Wenn Sie das gesteckte Ziel nicht erreichen, so müssen Sie die Bau- und Kostenplanung Ihren tatsächlichen Finanzierungsmöglichkeiten anpassen. Wichtig ist, dass Sie Ihre Eigenmittel und Eigenleistungen realistisch einschätzen.

TIPP! Überlegen Sie gut, welche Bauarbeiten Sie tatsächlich selbst ausführen können. Vor allem darf dieser Posten im eigenen Interesse des Bauherrn nicht dazu genutzt werden, bestehende Finanzierungslücken zu verschleiern.

Eine der wichtigsten Größen in Ihrem Finanzierungsplan ist auch Ihre monatlich tragbare Belastung, der Betrag also, den Sie jeden Monat für die Finanzierung der Fremdmittel und die Bewirtschaftung Ihres neuen Hauses übrig haben. Sie errechnen den Wert unter Berücksichtigung Ihres monatlichen Einkommens und Ihrer durchschnittlichen monatlichen Ausgaben. Wenn Sie bereits gezielt gespart haben, wird Ihre monatliche Belastung ungefähr der Summe Ihrer bisherigen monatlichen Sparleistungen und der bisher gezahlten Wohnungsmiete entsprechen. Auch hier gilt, dass die monatlich tragbare Belastung nicht zu optimistisch angesetzt werden darf. FAUSTREGELN Eine solide Finanzierung erfordert im Regelfall mindestens ein Drittel Eigenmittel. Je mehr Eigenmittel Sie einsetzen können, desto geringer ist Ihre monatliche Belastung und desto sicherer und solider ist Ihre Finanzierung.

Die monatliche Belastung sollte bei mittlerem Einkommen (bis etwa 2.600 Euro netto) etwa 30 Prozent, bei höherem Einkommen (bis etwa 3.500 Euro netto) etwa 35 Prozent und bei darüber liegendem Einkommen etwa 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens einer Familie nicht übersteigen. Für jeden monatlich „übrigen“ 100-Euroschein kann man – einen Tilgungssatz von ein Prozent zugrunde gelegt – bei einem Zinssatz von sieben Prozent rund 15.000 Euro und bei einem Zinssatz von neun Prozent rund 12.000 Euro Fremdmittel aufnehmen. TIPP! Wohngebäudeversicherung Eine Wohngebäudeversicherung gehört nach dem Hausbau oder dem Kauf einer Immobilie dazu. Im Ernstfall bietet die Versicherung schnelle und unbürokratische Hilfe. Sie stellt Ihnen die Mittel für Reparatur, Ersatz oder Wiederaufbau zur Verfügung. Gegen Feuerschäden können Sie sich mit einer Feuerrohbauversicherung schon ab Baubeginn absichern. Wichtig: Der Versicherungsschutz beschränkt sich nicht auf das Wohnhaus, sondern gilt auch für alles Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes und dessen Nutzung als Wohngebäude dient. Dazu gehören beispielsweise Heizungsanlagen, Holzdecken und fest verlegte Bodenbeläge aber auch Gartenhäuschen oder Geräteschuppen

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Baukostenberechnung: Grundstückskosten Kaufpreis oder Wert Kosten für Grunderwerb Baukosten Wohngebäude mit allen Installationen Kücheneinrichtung und Einbaumöbel Nebenanlagen (Garage, Carport, Stellplatz) Erschließungskosten Anschlussbeiträge für Kanal und Wasser Energieversorgung Fernsehempfang Herstellungsbeiträge für Zufahrt, Gehweg, Straße Energieversorgung Kanal und Wasser Kosten der Außenanlagen Einfriedung Gartenanlage mit Anpflanzungen Abstellplatz für Mülltonnen Baunebenkosten/sonstige Kosten Kosten für Architekt und Bauingenieur Nachfolgekosten Zinsen während der Bauzeit Geldbeschaffungskosten, Disagio Notar, Grundbucheintrag Schätzungskosten Provisionen Gebühren für amtliche Genehmigungen Sonstige Kosten (Richtfest, Telefon, usw.)

sonstige Einnahmen (Unterstützung der Familie/Zinsen) Nebentätigkeit Unterhalt Gesamteinnahmen:

Ausgaben/monatlich bestehende Darlehen/Leasing KfZ-Steuer und Versicherung sonstige Pkw-Kosten Miete Nebenkosten Gas/Heizöl Wasser Strom Müllabfuhr Rundfunk/Fernsehen Handy und Telefon Pay-TV Zeitschriften/Tageszeitung Taschengeld Sparraten Lebensversicherungen Unfallversicherungen Haftpflichtversicherungen Hausratversicherung Gebäudeversicherung Grundsteuer Unterhaltsleistungen Gesamtausgaben:

Gesamtkosten:

Persönliche Leistungsbilanz: Einnahmen/monatlich Lohn/Gehalt Lohn/Gehalt Mieteinnahmen BAföG/Wohngeld/ Sozialhilfe Rente Kindergeld

Berechnung der maximalen Gesamtkosten Gesamteinnahmen + ersparte Miete − Gesamtausgaben = verfügbarer Monatsbetrag mögliches Kreditvolumen (× 12 × 100) ÷ (Zinsatz in % + Tilgungssatz (%) + Eigenkapital Maximale Gesamtkosten:

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Staatliche und städtische Förderung Soziale Wohnraumförderung: Bei der sozialen Wohnraumförderung fördert der Staat die Neuschaffung von Wohnraum mit über 15 Jahre lang zinsfreien Darlehen. Voraussetzung ist hier vor allem die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Maßgebend ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Die Höhe ist abhängig von der Größe der Wohnung und der regionalen Zuordnung der Gemeinde. Für junge und wachsende Familien gibt es eine besondere familienpolitische Komponente: Um wenigstens teilweise die zusätzlichen finanziellen Belastungen auszugleichen, die für Familien in der Regel mit einem Familienzuwachs verbunden sind, wird bei der Geburt eines weiteren Kindes auf Antrag ein Betrag in Höhe von 5.000 Euro in einen Zuschuss umgewandelt. In der sozialen Wohnraumförderung stehen jährlich immer nur Mittel in beschränkter Höhe zur Verfügung. Die Förderung richtet sich deshalb nach der sozialen Dringlichkeit des Einzelfalls. Es besteht kein Rechtsanspruch. Neben dieser Förderung können die hier nach ihrem Einkommen Berechtigten auch zinsgünstige Darlehen erhalten. Staatsbürgschaften: Darlehen zur Finanzierung des Wohnungsbaus werden grundsätzlich im Grundbuch durch Eintragung von Hypotheken und Grundschulden abgesichert. Im Interesse einer größtmöglichen Absicherung der Gläubiger wird in den meisten Fällen darüber hinaus verlangt, dass die Darlehen an erster Rangstelle abgesichert und nur innerhalb bestimmter Beleihungsgrenzen gewährt werden.

Die Beleihungsgrenze liegt je nach Kreditgeber bei etwa 50 bis 60 Prozent des Beleihungswertes. Nachstellige Darlehen sind am Kapitalmarkt nur dann zu erlangen, wenn eine zusätzliche Sicherung besteht. Diese Sicherung bieten die Staatsbürgschaften. Infos gibt es bei der Stadt Erlangen oder bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, Kapellenstraße 4, 80333 München. Wohngeld: Auch für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung sowie für Erbbauberechtigte oder Wohnungserbberechtigte kann die Gewährung von Wohngeld in Betracht kommen. Das Wohngeld wird in Form eines Lastenzuschusses gewährt, der grundsätzlich für zwölf Monate bewilligt und monatlich überwiesen wird. Infos gibt es bei der zuständige Wohngeldstelle. Eigenheimzulage: Der Bauherr oder Käufer einer Eigenwohnung kann eine Eigenheimzulage erhalten. Diese wird über einen Zeitraum von maximal acht Jahren ausbezahlt und besteht aus einem Fördergrundbetrag und einer Kinderzulage. Ein Anspruch auf die Eigenheimzulage besteht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte bei Ledigen 70.000 Euro und bei Verheirateten 140.000 Euro im ersten Jahr des Förderanspruchs und im Vorjahr zusammengerechnet nicht übersteigt. Diese Beträge erhöhen sich je Kind um 30.000 Euro. Wichtig: Aktuell sind Änderungen im Gespräch. Aktuelle Infos gibt es beim zuständigen Finanzamt. KfW-Programme: Siehe Anlage 1 KfW-Programme

Bayerische Bauordnung (BayBO) – Baugesetzbuch (BauGB) 22 (Quelle: http://www.stmi.bayern.de – Die neue Bayerische Bauordnung 2008) Die Bayerische Bauordnung (BayBO) regelt als bayerisches Landesgesetz, was bei der Bauausführung zu beachten ist. Sie regelt auch die Frage, ob ein Vorhaben einer Genehmigung bedarf und welches Verfahren dabei Anwendung findet. Das Baugesetzbuch (BauGB), ein Bundesgesetz, beinhaltet die wesentlichen Regelungen des Bauplanungsrechts. Von besonderer praktischer Bedeutung sind dabei vor allem die Bestimmungen über die gemeindliche Bauleitplanung, also die Aufstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen, in den §§ 1 bis 13 sowie über die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (§§ 29 bis 38). Die Baunutzungsverordnung ergänzt das BauGB und bestimmt unter anderem näher, welche Baugebiete in gemeindlichen Bebauungsplänen festgesetzt werden können.

Statik / Standsicherheit / Tragwerksplanung Im Rahmen der sogenannten bautechnischen Nachweise ist auch die Standsicherheit eines Bauwerkes nachzuweisen. Der Fachbegriff hierfür heißt Tragwerksplanung. Umgangssprachlich spricht man von der Statik. Bestandteil dieser Nachweise sind neben den reinen Zahlenrechnungen auch die Ausführungspläne. So werden durch den Tragwerksplaner z.B. die Bewehrungspläne erstellt, auf welchen die Armierung einer Stahlbetondecke genauestens dargestellt ist. Diese Angaben sind nicht nur eine wichtige Arbeitsgrundlage für die Baustelle, sondern auch Abrechnungsgrundlage des Bauunternehmers. Standsicherheitsnachweise sind im Übrigen für alle tragenden Bauteile erforderlich, also auch für Geländer, Balkone, Vordächer und ähnliches. Für den Bauherrn ist es sinnvoll, einen Tragwerksplaner so früh wie möglich einzuschalten. Nur dann hat dieser die Möglichkeit, entscheidende Impulse im Planungsteam zu geben und so einerseits zu einem gelungenen Bauwerk und andererseits zur Kostenoptimierung beizutragen. Selbst bei einem Einfamilienhaus kann die statische Berechnung eine komplexe Ingenieuraufgabe darstellen. Aus diesem Grund dürfen Standsicherheitsnachweise nur von entsprechend nachweisberechtigten Personen erstellt werden. Fragen Sie auf jeden Fall nach dieser Nachweisberechtigung, unabhängig davon, ob Sie einen Tragwerksplaner selbst beauftragen oder ob dieser im Auftrag des Bauträgers tätig ist. Nach der Bayerischen Bauordnung 2008 müssen dem Bauherrn sämtliche bautechnischen Unterlagen übergeben werden. Der Bauherr ist zudem verpflichtet, diese Unterlagen aufzubewahren und bei einem eventuellen Verkauf der Immobilie diese Unterlagen auch weiterzugeben. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, daß etwa bei einem Umbau im Falle fehlender Unterlagen erhebliche Kosten entstehen können. Beim Erwerb einer neuen Immobilie sollte vertraglich vereinbart werden, daß 5 – 10% des Kaufpreises erst bei Aushändigung der vollständigen bautechnischen Unterlagen zahlbar sind.

Die neue Bayerische Bauordnung – BayBO 2008 Seit Jahresbeginn 2008 gibt es eine grundlegend novellierte Bayerische Bauordnung. Damit gelten ab sofort neue Verfahren, neue Vorschriften und neue Formulare. Auch bereits 2007 eingereichte, aber noch nicht genehmigte Bauvorhaben müssen die neuen Vorschriften der BayBO beachten. Unvollständige Anträge werden künftig nach Ablauf einer Nachbesserungsfrist kostenpflichtig zurückgegeben. Genehmigungsfreistellung Der Anwendungsbereich der Genehmigungsfreistellung wird erweitert auf die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung aller baulichen Anlagen, die keine Sonderbauten sind. Damit werden in größerem Umfang als bisher auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben in die Genehmigungsfreistellung einbezogen. Die Gemeinde kann aber durch örtliche Bauvorschrift, die in den jeweiligen Bebauungsplan aufzunehmen ist, die Anwendung der Genehmigungsfreistellung auf bestimmte (das können auch alle sein) handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben ausschließen. Unverändert bleiben die Anwendungsvoraussetzungen der Genehmigungsfreistellung: • Das Bauvorhaben muss im Geltungsbereich eines qualifizierten oder vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegen, • es darf den Festsetzungen des Bebauungsplans und örtlichen Bauvorschriften (auch wenn diese nicht im Bebauungsplan enthalten sind, sondern neben dem Bebauungsplan gelten) nicht widersprechen, • die Erschließung im Sinn des Baugesetzbuchs (BauGB) muss gesichert sein und • die Gemeinde darf nicht innerhalb eines Monats erklären, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB beantragen. Die Gemeinde kann aber schon – wie bisher – vor Ablauf der Monatsfrist dem Bauherrn schriftlich mitteilen, dass sie weder die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens verlangen noch eine vorläufige Untersagung beantragen wird; dann kann der Bauherr bereits vor Ablauf der Monatsfrist mit dem Bau beginnen. Dafür, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung vorliegen und das Bauvorhaben auch im Übrigen den öffentlichrechtlichen Anforderungen entspricht, ist der Bauherr selbst verantwortlich; auf die „Freigabe“ durch die Gemeinde kann er sich nicht berufen. Neu eingeführt wird eine „Geltungsdauer“ der Genehmigungsfreistellung: Beginnt der Bauherr nicht innerhalb von vier Jahren mit der Ausführung des genehmigungsfrei gestellten Bauvorhabens, muss er erneut das dafür vorgesehene Verfahren durchlaufen.

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Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

>c\Zc^Zjg\ZhZaahX]V[i [“gYVh7VjlZhZc Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren beschränkt die bauaufsichtliche Prüfung auf einen Kernbereich von Vorschriften. Sein Anwendungsbereich ist schon mit der Bauordnungsnovelle 1998 bis zur Sonderbautengrenze erweitert worden und bleibt unverändert. Nochmals gestrafft wird jedoch das Prüfprogramm. Insbesondere werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich keine bauordnungsrechtlichen Anforderungen mehr geprüft, es sei denn, der Bauherr will von bauordnungsrechtlichen Vorschriften abweichen und beantragt die Zulassung einer solchen Abweichung. Auch entfällt die bisher noch für einige Fälle vorgesehene Prüfung des baulichen Arbeitsschutzes; bei Bauvorhaben, die in dieser Hinsicht Probleme aufwerfen können, muss der Bauherr aber eine zusätzliche Fertigung der Eingabepläne einreichen, die die untere Bauaufsichtsbehörde an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung weitergibt, das erforderlichenfalls den Bauherrn auf Mängel hinweist. Es bleibt aber bei der Prüfung der grundsätzlichen bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und bei der Prüfung solcher öffentlich-rechtlicher Anforderungen, für die es an sich ein eigenständiges Genehmigungsverfahren gibt, das aber wegen der Baugenehmigungspflicht entfällt oder in der Baugenehmigung aufgeht („aufgedrängtes“ sonstiges öffentliches Recht). Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird so in seinem Kern zu einem bauplanungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Für die Einhaltung aller nicht im Prüfprogramm abgefragten Anforderungen ist der Bauherr selbst verantwortlich.

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Baugenehmigungsverfahren

24 Bereits 1998 ist der Anwendungsbereich des Baugenehmigungsverfahrens auf Sonderbauten beschränkt worden, denen dieses Verfahren unverändert vorbehalten bleibt. Jedoch wird auch das Prüfprogramm des Baugenehmigungsverfahrens nochmals gestrafft, sodass das Baugenehmigungsverfahren im Kern ein baurechtliches Genehmigungsverfahren wird.

Geprüft werden jetzt nur noch • die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach den §§ 29 bis 38 BauGB (wie beim vereinfachten Baugenehmigungsverfahren), • das Bauordnungsrecht • das „aufgedrängte“ sonstige öffentliche Recht. Hinsichtlich des baulichen Arbeitsschutzes gilt dasselbe wie im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.

Verfahrensablauf

25 Neue Zuständigkeit der Gemeinden Der Bauantrag ist wie bisher bei der Gemeinde einzureichen, die ihn – wenn sie nicht selbst untere Bauaufsichtsbehörde ist – mit ihrer Stellungnahme unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde (dem Landratsamt) vorlegt. Alle Gemeinden entscheiden aber jetzt selbst über die Zulassung von Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften sowie über Ausnahmen und Befreiungen nach Bauplanungsrecht bei verfahrensfreien Bauvorhaben (= Bauvorhaben, die weder einer Baugenehmigung bedürfen noch der Genehmigungsfreistellung unterliegen). Bauantrag Da im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nur beantragte Abweichungen geprüft werden, muss der Bauherr jetzt im Bauantrag deutlich machen, welche Vorschriften er nicht einhalten kann oder will und die Zulassung einer Abweichung ausdrücklich beantragen. Das gilt auch für Ausnahmen und Befreiungen nach Bauplanungsrecht. Neu vorgeschrieben ist auch, dass der Bauherr begründen muss, weshalb er von bestimmten Vorschriften abweichen will; das soll der Bauaufsichtsbehörde eine gerechte Würdigung der für die Zulassung der Abweichung sprechenden Gründe des Bauherrn erleichtern (aber auch Bauherrn und seinen Entwurfsverfasser zum Nachdenken darüber anhalten, ob die Abweichung wirklich nötig ist). Beteiligung von Fachbehörden Klargestellt wird im neuen Recht, dass die Bauaufsichtsbehörde zum Bauantrag nur diejenigen Stellen hört, deren Beteiligung oder Anhörung durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrags nicht beurteilt werden kann. Damit ist vor allem klargestellt, dass die Bauaufsichtsbehörde eine Fachbehörde dann nicht zu beteiligen braucht, wenn sie selbst über die erforderliche Sachkunde verfügt.

Dadurch kann eine weitere Verfahrensstraffung erreicht werden. Neu wird dem Bauherrn ermöglicht, selbst die betroffenen Fachbehörden zu beteiligen und sein Bauvorhaben mit ihnen abzustimmen. Hat die jeweilige Stelle dem Bauvorhaben vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens (= Einreichung des Bauantrags bei der Gemeinde) zugestimmt, entfällt deren Beteiligung durch die Bauaufsichtsbehörde. Unvollständige Bauanträge Stärker in die Pflicht genommen wird der Bauherr künftig für die Vollständigkeit des Bauantrags: Ist der Bauantrag unvollständig oder sonst mangelhaft, fordert ihn die Bauaufsichtsbehörde auf, die Mängel zu beheben, und setzt ihm dafür eine angemessene Frist. Wird die Frist nicht eingehalten, gilt der Bauantrag als zurückgenommen und der Bauherr trägt die Kosten des bisher durchgeführten Baugenehmigungsverfahrens. Baubeginn Mit dem Bau beginnen darf der Bauherr natürlich nicht ohne Baugenehmigung, aber auch erst dann, wenn er den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde angezeigt hat und diese Anzeige der Bauaufsichtsbehörde vorliegt. Spätestens mit der Baubeginnsanzeige muss der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde auch ggf. erforderliche Bescheinigungen von Prüfsachverständigen vorlegen. Die Bauüberwachung richtet sich künftig nach dem Prinzip: Wer prüft, überwacht. Entfallen ist die (bisher außer bei den früheren Vorhaben geringer Schwierigkeit erforderliche) Rohbaufertigstellungsanzeige. Spätestens mit der Anzeige der beabsichtigten Nutzungsaufnahme sind der Bauaufsichtsbehörde die ggf. erforderlichen Bescheinigungen von Prüfsachverständigen über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit und des Brandschutzes vorzulegen.

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Was ist verfahrensfrei?

26 Verfahrensfreie Bauvorhaben Die nachfolgend aufgezählten Bauvorhaben sind stets ohne weitere Voraussetzungen verfahrensfrei. Unterschiede zum bisher geltenden Recht sind fett hervorgehoben. Gebäude • Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m³, außer im Außenbereich (neu: auch mit Feuerungsanlagen) • In den Abstandsflächen zulässige Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer Fläche bis zu 50 m², außer im Außenbereich • freistehende Gebäude ohne Feuerungsanlagen, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn des § 35 Abs. 1 Nrn.

1 und 2, § 201 BauGB dienen, nur eingeschossig und nicht unterkellert sind, höchstens 100 m² Brutto-Grundfläche und höchstens 140 m² überdachte Fläche haben und nur zur Unterbringung von Sachen oder zum vorübergehenden Schutz von Tieren bestimmt sind • Gewächshäuser mit einer Firsthöhe bis zu 5 m und nicht mehr als 1600 m² Fläche, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung im Sinn des § 35 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, § 201 BauGB dienen • Fahrgastunterstände, die dem öffentlichen Personenverkehr oder der Schülerbeförderung dienen (neu: keine Flächenbegrenzung auf 20 m² mehr), • Abschliessende Aufzählung siehe bitte Art. 57 BAUBO http://www.stmi.bayern.de/Bauen/baurecht/vorschriften

Stichwortverzeichnis, Fachbegriffe

27 Abstandsflächen Abstandsflächen regeln den Mindestabstand eines Gebäudes vor den Außenwänden bis zur Grundstücksgrenze oder Mitte von Straßen (wenn öffentliche Verkehrsfläche), sowie öffentlichen Grünund Wasserflächen. Die Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem Baugrundstück selbst eingehalten werden. Garagen und Nebengebäude bis zu einer bestimmten Größe brauchen keine Abstandsfläche. Nach Art. 6 der Bayerischen Bauordnung beträgt die Abstandsfläche grundsätzlich 1H. 1H bedeutet, dass nach allen Seiten des Hauses so viel Abstand bleiben muss, wie das Haus hoch ist (Wandhöhe), mind. jedoch 3,00 m. Die Höhe wird vom bestehenden Gelände bis zur Oberkante der Dachhaut, bzw. der Attika gemessen. Die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 70 Grad wird voll, von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel hinzugerechnet. Die Höhe der Giebelflächen im Bereich des Dachs ist bei einer Dachneigung von mehr als 70 Grad voll, im Übrigen nur zu einem Drittel anzurechnen. Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge kann die Abstandsflächen H halbiert werden, muss mind. jedoch 3,0 m betragen.

Baugenehmigungsunterlagen Das ausgefüllte Bauantragsformular, die Baubeschreibung, der statistische Erhebungsbogen (alle Formulare auch online unter www.stmi.bayern.de/service/formulare/ oder www.landkreisaugsburg.de/formulare) und die Eingabepläne sind mind. 3-fach über die Gemeinde einzureichen. Zusätzliche Bauvorlagen und Fertigungen werden im Bedarfsfall nachgefordert.

Altlasten Altlasten können insbesondere auf Grundstücken auftreten, auf denen Abfälle gelagert oder abgelagert worden sind oder auf Grundstücken, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Ausschlaggebend dabei ist, inwieweit hierdurch schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen worden sind. Da hierdurch nicht unerhebliche Kosten entstehen können, ist es ratsam, sich im Vorfeld bei der Gemeinde zu erkundigen

TIPP! Lassen Sie sich bereits vor Auftragsvergabe der Planung bestätigen, dass der beauftragte Entwurfsverfasser auch zum Führen der bautechnischen Nachweise berechtigt ist. Die erforderlichen Qualifikationen für das Führen des Standsicherheits- und des Brandschutznachweises werden mit der Baubeginnsanzeige geprüft. Zusätzliche Kosten und Verzögerungen können die Folge sein.

Außenbereich Zum Außenbereich wird das gezählt, was weder im Bereich eines Bebauungsplanes noch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt. In § 35 Baugesetzbuch sind all diejenigen Vorhaben aufgeführt, die im Außenbereich zulässig sind und somit Standortsicherheit besitzen. Hier wird aber eine Besiedelung nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Bauerwartungsland Bauwartungsland sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit erwarten lassen. Baugebiete Baugebiete werden nach der Art ihrer baulichen Nutzung festgesetzt (§ 2-9 Baunutzungsverordnung, BauNVO): Kleinsiedlungsgebiete, Reine Wohngebiete, Allgemeine Wohngebiete, Besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Sondergebiete, Gewerbegebiete und Industriegebiete.

Baureifes Land Baureifes Land sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Bautechnische Nachweise In der Regel sind für Bauvorhaben technische Nachweise für die Standsicherheit samt Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile, Brandschutz sowie Wärme- und Schallschutz zu erstellen. Bei größeren Objekten und bei Sonderbauten muss zudem der Standsicherheitsnachweis (inklusive Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile) und der Brandschutznachweis geprüft werden.

Bauvoranfrage Eine Bauvoranfrage ist ein vereinfachtes verwaltungstechnisches Verfahren, mit dem die Bebaubarkeit des Grundstücks erfragt werden kann. Es wird empfohlen, sich damit vor Kauf eines Grundstücks abzusichern, ob und wie jenes bebaut werden kann. Sie hat nicht die Verbindlichkeit einer Baugenehmigung und ersetzt diese auch nicht, der künftige Bauherr kann sich aber sicher sein, dass sein Grundstück bei einem positiven Vorbescheid bebaut werden kann. Bayerische Bauordnung Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist wesentlicher Bestandteil des Baurechts. Sie wird in den wesentlichen Teilen von der Musterbauordnung des Bundes abgeleitet und auf Landesebene angepasst. Sie regelt als Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts die Bedingungen, welche bei jedem Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welcher Art und welchem Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich einerseits auf das Grundstück, andererseits auf seine Bebauung. Weitere Informationen zur Bayerischen Bauordnung finden Sie unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/ baurecht/baurecht/.

Stichwortverzeichnis, Fachbegriffe

28 Bebauungsplan Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Sein Maßstab beträgt 1:1.000 bzw. 1:500 (1cm in der Karte = 10 m bzw. 5 m in der Natur). Er besteht aus einer zeichnerischen Darstellung und einer textlichen Festsetzung. Der Bebauungsplan trifft für Eigentümer und Baubehörden rechtsverbindliche Festsetzungen. Weiterhin können im Bebauungsplan andere kommunale Satzungen zum Tragen kommen wie etwa Freiflächengestaltungssatzung oder Stellplatzsatzungen. Im Bebauungsplan können auch Nutzungen, die nach Art der Nutzung möglich wären, ausgeschlossen werden (z.B. störende Gewerbebetriebe). Auf diese Art und Weise kann ein Bebauungsplan sehr detailliert gestaltet werden. Bestandsschutz Bestandsschutz besitzen Gebäude inkl. ihrer Nutzungen, wenn sie genehmigt worden sind oder zum Zeitpunkt der Errichtung der geltenden Rechtslage entsprochen haben. Der Bestandsschutz ist für Gewerbebetriebe ein existenzielles Thema, leider ist er jedoch nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Umso wichtiger ist es, sich für den eigenen Betrieb rechtzeitig darüber zu informieren und zu wissen, was in der eigenen Baugenehmigung tatsächlich als Nutzung (z.B. auch genehmigungspflichtige Anlagen) eingetragen ist. Dies kann beim Thema Bestandsschutz sehr wichtig werden, weil nur das, was tatsächlich ausgeführt werden darf, auch Bestandsschutz genießt. Gegebenenfalls sollte man rechtzeitig eine Nutzungsänderung beantragen. Erschließungskosten Auskünfte über Erschließungsmaßnahmen, z. B. Straßenbaumaßnahmen, Wasserversorgung und Abwasseranlagen, erteilen Gemeinden und, soweit vorhanden, Zweckverbände als Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit Erschließungsaufgaben betraut wurden.

Genehmigungspflichtige Vorhaben Genehmigungspflichtig sind die Errichtung, die Änderung, oder die Nutzungsänderung all der baulicher Anlagen, soweit sie nicht unter genehmigungs- bzw. verfahrensfreie Anlagen nach Artikel 56, 57, 58, 72, 73 der Bayerischen Bauordnung fallen. Genehmigungsfreie Vorhaben Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung der Anlagen, die in den Artikeln 56, 57, 58, 72, 73 der Bayerischen Bauordnung aufgeführt sind. Grundflächenzahl (GRZ) Die Grundflächenzahl ist die Verhältniszahl in Bebauungsplänen, die angibt, wie viel von der Fläche des Baugrundstückes höchstens mit baulichen Anlagen überdeckt werden darf. Gutachterausschuss Der Gutachterausschuss ermittelt Bodenrichtwerte und erstellt gegen Gebühr Verkehrswertgutachten. Landesentwicklungsprogramm Programm der Bayerischen Staatsregierung, das die Grundzüge der anzustrebenden räumlichen Ordnung und Entwicklung des Staatsgebietes und seiner Teilräume als fachübergreifende, rahmensetzende Ziele der Raumordnung und Landesplanung festlegt. Leitvorstellung ist dabei die Herstellung und Sicherung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen auf der Grundlage einer nachhaltigen Raumentwicklung. Das Landesentwicklungsprogramm wird auf der Grundlage einer fortlaufenden Raumbeobachtung (durch die Landesplanungsbehörden) regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.

Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet und für einen Planungszeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt, so dass bereits hier zur Standorterhaltung des Betriebs auf eine richtige Darstellung Wert gelegt werden muss. Der Plan bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Landesplanungsgesetz Rechtsgrundlage für die Raumordnung im Gebiet des Freistaates Bayern (Landesplanung) auf der Grundlage des Raumordnungsgesetzes (Rahmengesetz des Bundes). Es regelt u.a. die Grundsätze für die gesamträumliche Entwicklung des Landes und seiner Teilräume nach Maßgabe des Raumordnungsgesetzes und die Zuständigkeiten für die Landes- und Regionalplanung. Das aktuelle Landesentwicklungsprogramm Bayern steht Ihnen unter http://www.stmwivt.bayern.de/ zur Verfügung.

Gemeindliches Einvernehmen Die Gemeinde ist bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zu beteiligen. Nach Eingang des Antrages prüft die Bauverwaltung den Antrag und legt ihn dem Bauausschuss oder dem Gemeinderat zur Genehmigung vor. Nach erfolgter Zustimmung wird der Antragsteller benachrichtigt und der Antrag an das Landratsamt weitergeleitet.

Nutzungsänderung Die Nutzungsänderung eines Wohnhauses oder einzelner Wohnräume, z.B. zum Büro oder für andere Geschäftszwecke, stellt grundsätzlich eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme dar, auch wenn tatsächlich nicht gebaut wird. Gewerbliche Nutzungen können „Unruhe“ in ein Wohngebiet bringen und für die Nachbarschaft unzumutbar sein. Ähnliches gilt auch für Nut-

Stichwortverzeichnis, Fachbegriffe

29 zungsänderungen von Gewerbe in Wohnen und von Gewerbe in anderes Gewerbe bzw. sonstige Nutzungsänderungen mit geänderten öffentlich-rechtlichen Anforderungen. Vor Aufnahme einer neuen Nutzung sollten Sie sich daher beraten lassen, ob eine Baugenehmigungspflicht gegeben ist und die geplante Nutzungsänderung baurechtliche Probleme in sich birgt.

Rohbauland Rohbauland sind Flächen, die zur Bebauung bestimmt sind, deren Erschließung jedoch noch nicht gesichert ist oder die vom Zuschnitt keinen Baugrundstücken entsprechen. Verfahrensfrei Bisher unterschied die Bauordnung zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Bauvorhaben. Das konnte zu Missverständnissen führen, weil auch Bauvorhaben, die der Genehmigungsfreistellung unterliegen, nicht genehmigungspflichtig sind. Deshalb nennt die neue BayBO Bauvorhaben, die weder genehmigungspflichtig noch genehmigungsfrei gestellt sind, verfahrensfrei, weil für sie weder ein Genehmigungsverfahren noch eine Genehmigungsfreistellung durchgeführt wird. Verkehrswert Der Verkehrswert entspricht dem Preis, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse für das Bauobjekt oder -grundstück zu erzielen wäre. Vorbescheid Ein Antrag auf Vorbescheid sollte dann gestellt werden, wenn bei einem Vorhaben die Genehmigungsfähigkeit einzelner Punkte zweifelhaft ist. Sie ersparen sich so möglicherweise viel Zeit und Geld!

Bauaufsicht und Gutachterausschuss Untere Bauaufsichtsbehörde Landratsamt Augsburg Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg Sachgebiet 50 (rechtlich) und 60 (technisch) Tel.: 0821/3102-0 Fax: 0821/3102-2609 [email protected] Gutachterausschuss, Verkehrswertgutachten, Bodenrichtwerte Landratsamt Augsburg Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg Abteilung 6, Leitung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswertermittlung Tel.: 0821/3102- 2432 Fax: 0821/3102- 2593 [email protected]

Ansprechpartner der Kommunen

30 Gemeinde

Bürgermeister

Bauverwaltung

Adelsried Allmannshofen Altenmünster Aystetten Biberbach Bobingen Bonstetten Diedorf Dinkelscherben Ehingen Ellgau Emmersacker Fischach Gablingen Gersthofen Gessertshausen Graben Großaitingen Heretsried Hiltenfingen Horgau Kleinaitingen Klosterlechfeld Königsbrunn Kühlenthal Kutzenhausen Langenneufnach Langerringen Langweid Meitingen Mickhausen Mittelneufnach Neusäß Nordendorf Oberottmarshausen Scherstetten Schwabmünchen Stadtbergen Thierhaupten Untermeitingen Ustersbach Walkertshofen Wehringen Welden Westendorf Zusmarshausen

Erna Stegherr-Haußmann Manfred Brummer Bernhard Walter Peter Wendel Wolfgang Jarasch Bernd Müller Anton Gleich Otto Völk Peter Baumeister Franz Schlögel Manfred Schafnitzel Michael Müller Peter Ziegelmeier Karl Hörmann Jürgen Schantin Anton Mayer Andreas Scharf Franz Stellinger Josef Carteau Kornelius Griebl Thomas Hafner Franz Schäfer Peter Schweiger Ludwig Fröhlich Erich Stohl Silvia Kugelmann Josef Böck Konrad Dobler Jürgen Gilg Dr. Michael Higl Hans Biechele Franz Xaver Meitinger Hansjörg Durz Elmar Schöniger Gerhard Mößner Robert Wippel Lorenz Müller Dr. Ludwig Fink Franz Neher Georg Klaußner Dr. Maximilian Stumböck Sven Janzen Manfred Nerlinger Peter Bergmeir Henriette Kirst-Kopp Albert Lettinger

Hr. Seehuber Hr. Matzky Hr. Huber Hr. Dehling Hr. Mang Fr. Tugemann Fr. Helmschrott Fr. Mangold Fr. Reithmeier Hr. Matzky Hr. Matzky Fr. Helmschrott Hr. Bröll Hr. Wölkhammer Hr. Berger Hr. Lutz Fr. Biedermann Hr. Zott Fr. Helmschrott Hr. Wilhelm Hr. Vogg Hr. Zott Fr. Lösch Hr. Niederzoll Hr. Matzky Fr. Bosch Hr. Dantele Hr. Wilhelm Hr. Steskal Hr. Dahlmann Hr. Dantele Hr. Dantele Hr. Adolf Hr. Matzky Hr. Zott Hr. Dantele Hr. Gewitz Hr. Lange Hr. Berchtenbreiter Fr. Lösch Hr. Lutz Hr. Dantele Hr. Schuler Fr. Helmschrott Hr. Matzky Hr. Filpe

Telefon 08294/86920 08273/998687 08295/96900 0821/48018 0 08271/80180 08234/80020 08293/6990 08238/30040 08292/2020 08273/1200 08237/91890 08293/6990 08236/5810 08230/89010 0821/24910 08238/30060 08232/96210 08203/96000 08293/6990 08232/96030 08294/80400 08203/96000 08232/50090 08231/6060 08273/91880 08238/96010 08239/9605-0 08232/96030 08230/84000 08271/81990 08239/9605-0 08239/9605-0 0821/46060 08273/999826 08231/2700 08239/9605-0 08232/96330 0821/24380 08271/80570 08232/50090 08238/30060 08239/9605-0 08234/96110 08293/6990 08273/999826 08291/870

Denkmalschutz

31 Die Erhaltung von Denkmälern ist gerade in Bayern eine äußerst wichtige Aufgabe. Dabei geht es nicht nur um historische Prunkstücke, sondern besonders um den Erhalt von Zeugnissen unserer lebendigen Vergangenheit, um gewachsene Gemeindebereiche und um Einzelbauten. TIPP Bauland ist teuer geworden. Wer eine Immobilie erwerben möchte, sollte deshalb ein altes, denkmalgeschütztes Haus nicht gleich ausschließen. Denkmalgeschützte Gebäude sind nicht nur schön und repräsentativ, sie sind auch steuerlich lukrativ.

Neben den ortsbildprägenden Gebäuden wie Kirchen und Rathäuser sind auch kleinere Gebäude wie Bürger- und Bauernhäuser Denkmäler von besonderer Bedeutung. Dies gilt sogar für Details und Kleinbauten wie Steinwappen und alte Türen. All diese historischen Kulturgüter stellen aussagekräftige Zeugnisse für die Entwicklung ihrer Gemeinden und die handwerklichen Leistungen unserer Vorfahren dar. Sie sind es auch, die ihren Charakter bestimmen und bei den Bürgern Erinnerungen, ein Gefühl der Vertrautheit und Identität wecken.

Die Denkmalliste Die Denkmalliste ist ein nachrichtliches Verzeichnis aller bekannten Bau- und Kunstdenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler. Die Denkmalliste wird vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen geführt und fortgeschrieben. Die Denkmalliste ist zugleich Grundlage für die Publikationsreihe „Denkmäler in Bayern“, die als Teil des Projektes „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland“ durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege erarbeitet wird. In den Topographiebänden wird der Denkmalbestand einer Stadt oder eines Landkreises in einer historisch-topographischen Beschreibung, ergänzt durch Fotos und Karten, vorgestellt.

TIPP Baudenkmäler stoßen bei Immobilienkäufern insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten auf Interesse. Die Gebäudeherstellungskosten für Baudenkmäler können über einen Zeitraum von zehn Jahren mit jährlich bis zu 10 % abgesetzt werden. Voraussetzung ist u.a., dass die Denkmaleigenschaft bereits vor Aufnahme der Bauarbeiten anerkannt ist und die Maßnahmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt sind. Hausbesitzer sind trotz dieser Bedeutung oft nicht sonderlich begeistert, wenn sie erfahren, dass ihr Anwesen unter Denkmalschutz gestellt wurde. Verständlicherweise denken sie zuerst an die Auflagen und Einschränkungen, die ihnen bei baulichen Veränderungen im Weg stehen könnten. Diese greifen fast unwillkürlich in die Substanz der Denkmäler ein, vor allem, wenn das Gebäude mit zeitgemäßem Komfort ausgestattet und umgenutzt werden soll. Diese Umbaumaßnahmen erfordern Fingerspitzengefühl und Erfahrung im Umgang mit historischer Bausubstanz. Bereits im Planungsstadium sollten daher erfahrene Architekten und Denkmalschützer zu Rate gezogen werden. Alle Veränderungen an denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäuden innerhalb eines Ensembles (Gesamtanlagen) bedürfen einer Baugenehmigung oder zumindest einer denkmalpflegerischen Erlaubnis gemäß Art. 6 des Denkmalschutzgesetzes. Die denkmalpflegerische Erlaubnis ist kostenfrei. Wenn eine Maßnahme baugenehmigungspflichtig ist, wird im Baugenehmigungsverfahren der Denkmalschutz beteiligt. In der Praxis heißt das, dass grundsätzlich jede Veränderung an einem Gebäude innerhalb eines Ensembles oder in und an einem Baudenkmal genehmigungspflichtig oder erlaubnispflichtig ist. Ohne Rücksprache bei den zuständigen Stellen dürfen deshalb niemals verändernde Maßnahmen an Baudenkmälern vorgenommen werden. Bei der Baugenehmigungsbehörde können Sie erfragen, was im Einzelnen baugenehmigungs- oder erlaubnispflichtig ist.

Das Baudenkmal Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und Entwicklung, an dessen Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Das heißt, es handelt sich in jedem Fall um Objekte aus abgeschlossenen Epochen. Darunter fällt das Baudenkmal, das ein ganzes Gebäude, Teile von diesem oder die Art und Weise der Ausstattung umfasst.

In das Genehmigungs- bzw. Erlaubnisverfahren bringt das Landesamt für Denkmalpflege seine denkmalfachliche Beurteilung ein. In der Regel ist die Genehmigung eines Vorhabens mit Auflagen im Sinne der Denkmalpflege verbunden. Solche Auflagen können sich etwa auf die Erhaltung wertvoller Bauteile, auf die Art von Oberflächenbehandlungen, auf die Ausbildung neu hinzugefügter Bauteile usw. beziehen.

Denkmalschutz

32

Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen Wichtig ist, dass Finanzierungshilfen nur gewährt werden, wenn die Maßnahme vor ihrer Durchführung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt ist. Die Abstimmung erfolgt am Besten an den regelmäßigen Sprechtagen des Landesamtes bei den Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte, Große Kreisstädte und einige weitere kreisangehörige Gemeinden). Dort erhält der Bauherr auch die für Instandsetzungen oder Veränderungen an einem Denkmal notwendige Baugenehmigung oder die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG). Auch wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, bedarf jede Maßnahme an einem Denkmal der Erlaubnis. Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmälern, die sich nicht im Eigentum des Staates befinden, können Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege des Kreises und des Bezirks gewährt werden. Diese kommen Privatpersonen, aber auch kommunalen Gebietskörperschaften oder Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit des Einzelfalls, der Finanzkraft des Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und natürlich nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln. Wichtig in diesem Zusammenhang ist:

Es werden nur die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Die Maßnahmen sind nach Weisung und unter Beratung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege durchzuführen.

Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen Wenn Sie eine Maßnahme an einem Baudenkmal planen, sollten Sie sich auf jeden Fall von der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege beraten lassen. Dort können sowohl der sinnvolle Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme als auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten besprochen werden. TIPP Ein Gespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege hilft, Zeit und Geld zu sparen. Ein Maßnahmenkonzept mit einer Kostenschätzung sollten Sie schon erstellt haben!

Ansprechpartner bei der Unteren Denkmalschutzbehörde am Landratsamt Augsburg: Landratsamt Augsburg Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Sachgebiet 50 Tel.: 0821 / 3102-2414, Fax: 0821 / 3102-2609 [email protected]

Antrag

33

1.

Über die Gemeinde

Nr. im Bau-/Abgrabungsantragsverzeichnis der Gemeinde

Nr. im Bau-/Abgrabungsantragsverzeichnis des Landratsamts

An (untere Bauaufsichts-/Abgrabungsbehörde)

Eingangsstempel der Gemeinde

Eingangsstempel des Landratsamts

Landratsamt Augsburg Sachgebiet 50 Prinzregentenplatz 4 86150 Augsburg Erstschrift

Zweitschrift

Drittschrift

weitere Ausfertigung(en)

Antrag auf

Antrag auf

Baugenehmigung

Abgrabungsgenehmigung

Vorbescheid

Vorbescheid

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

(nach Art. 9 Abs. 1 Satz 4 BayAbgrG)

Weiterbehandlung als Antrag auf Baugenehmigung, wenn die Gemeinde erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll ja

Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)

nein

Änderungsantrag zu einem beantragten/genehmigten Verfahren Aktenzeichen des bisherigen Antrags:

2. Antragsteller/Bauherr Name

Vorname

Telefon (mit Vorwahl)

E-Mail-Adresse

Telefax (mit Vorwahl)

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Vertreter des Bauherrn / Antragstellers: Name

Vorname

Telefon (mit Vorwahl)

E-Mail-Adresse

Telefax (mit Vorwahl)

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

3. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens

Vorbescheid

beantragt

erteilt

abgelehnt

Bei Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.S.v. § 12 / § 30 Abs. 1 oder 2 BauGB Nr./Bezeichnung

Antrag

34 4. Das Vorhaben ist ein Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 BayBO) Eine Prüfung des Standsicherheitsnachweises ist nicht erforderlich; die Erklärung des Tragwerksplaners über die Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV (s. Anlage) liegt bei. 5. Das Vorhaben ist eine bauliche Anlage mit Arbeitsstätte mit einem höheren Gefährdungspotential (§ 2 Satz 3 BauVorlV) 6. Der Brandschutz soll bauaufsichtlich geprüft werden wird durch Prüfsachverständigen bescheinigt (jeweils nur bei Gebäudeklasse 5, Mittel- und Großgaragen sowie Sonderbauten) 7.

Das Bauvorhaben bedarf einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) Abweichung (Art. 63 Abs. 1 Satz 1 BayBO)

8. Entwurfsverfasser Name

Straße, Hausnummer

Vorname

Telefon (mit Vorwahl)

E-Mail-Adresse

Telefax (mit Vorwahl)

PLZ, Ort

Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO (bei Vorlage durch Unternehmen Nachweis auf gesondertem Blatt)

nein

ja, nach:

Abs. 2 Nr. 1

Abs. 5

Abs. 6

Beruf

Abs. 2 Nr. 2

Abs. 3

Listen-/Architektennummer

Abs. 4

Land

9. Vollmacht Mit nachstehender Unterschrift bevollmächtigt der Bauherr/Antragsteller den Entwurfsverfasser, Verhandlungen mit der Baugenehmigungsbehörde im Zusammenhang mit diesem Antrag zu führen und Schriftverkehr mit Ausnahme von Bescheiden und Verfügungen bis zur Antragsverbescheidung in Empfang zu nehmen ja nein

10. Baugrundstück Gemarkung

Flur-Nr.

Gemeinde

Straße, Hausnummer

Verwaltungsgemeinschaft

Gemeindeteil

Dienstbarkeiten auf dem Baugrundstück wegen Übernahme von Geh- und Fahrtrechten

Überbauungsrechten

Abstandsflächen anderen Rechten:

Abstandsflächenübernahmeerklärung Auf das Grundstück wurden Abstandsflächen übernommen aufgrund einer Erklärung i. S. v. Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO Flur-Nr. und Gemarkung des herrschenden Grundstücks/Bezeichnung des Begünstigten

Antrag

35 11. Nachbarn - Bitte jeweils angeben: Flur-Nr., Gemarkung, Name, Vorname, Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort, Telefon (mit Vorwahl) (Kann bei Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren entfallen)

a)

Nachbarn wurden beteiligt Unterschrift wurde erteilt ja

b)

nein

Nachbarn wurden beteiligt Unterschrift wurde erteilt ja

c)

nein

Nachbarn wurden beteiligt Unterschrift wurde erteilt ja

d)

nein

Nachbarn wurden beteiligt Unterschrift wurde erteilt ja

nein

Antrag auf Benachrichtigung der Eigentümer benachbarter Grundstücke, deren Unterschriften fehlen, durch die Gemeinde gem. Art. 66 Abs. 1 Satz 3 BayBO ja

nein

Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung bei Vorbescheidsantrag gem. Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2 BayBO ja

nein

Antrag auf Nachbarbeteiligung durch öffentliche Bekanntmachung (nur bei baulichen Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes geeignet sind, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, zu benachteiligen oder zu belästigen - Art. 66 Abs. 4 BayBO)

ja

nein

12. Bei Antrag auf Vorbescheid Bezeichnung der Frage(n), über die im Vorbescheid zu entscheiden ist

13. Hinweise zum baulichen Arbeitsschutz Bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens sind die Anforderungen der Baustellenverordnung zu beachten. Sofern es sich bei dem Bauvorhaben um die Errichtung oder Änderung einer Arbeitsstätte zur Beschäftigung von Mitarbeitern handelt, sind zusätzlich die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung zu beachten.

14. Datenschutzrechtliche Hinweise Die Angaben in dem Antrag und in den nach der Verordnung über die Bauvorlagen im bau- und abgrabungsaufsichtlichen Verfahren beizufügenden Unterlagen werden für das Genehmigungsfreistellungsverfahren bzw. für die Prüfung des Antrags benötigt. Ohne diese Angaben ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.

Antrag

36 15. Anlagen Amtlicher Lageplan Anzahl

Bauzeichnungen Baubeschreibungen Brandschutznachweis Standsicherheitsnachweise

Anzahl

Erklärung des Tragwerksplaners über die Prüffreiheit nach dem Kriterienkatalog gemäß Anlage 2 der BauVorlV

Anzahl

statistischer Erhebungsbogen GFZ-/GRZ-/BMW-Berechnung Begründung zum Antrag auf Ausnahme/ Befreiung/Abweichung

Anzahl

UVP-Unterlagen Anzahl

sonstige Anlagen Bezeichnung der sonstigen Anlagen

16. Unterschriften

Ort

Datum

Unterschrift Entwurfsverfasser

Unterschrift Bauherrn / Antragsteller

Die Krone des Hauses

37 Ein modernes Dach ist ein komplexes System mit fein aufeinander abgestimmten Elementen und vielen Gestaltungsmöglichkeiten. Das beginnt bei der Dachstuhlkonstruktion und reicht bis zur Vielfalt an Dachdeckungsmaterialien. Auf das Dach wirken außerdem enorme Kräfte: Schneelast, Winddruck und das Eigengewicht der Deckung und Unterkonstruktion müssen bewältigt werden.

• Der Grundriss des Hauses kann bereits eine Dachform vorbestimmen. • Dachaufbauten, wie z.B. Dachgauben erfordern ein höheres und steileres Dach, weil sie untergeordnet wirken müssen. Eine Faustformel besagt: Mindestens 30 Grad Dachneigung und die Summe der Gaubenbreite darf maximal ein Drittel der Dachlänge betragen.

Entscheidend ist die Wahl der Dachform: Walmdach, Satteldach, Pultdach, Tonnendach oder Mansarddach sind klassische Dachformen.

Das Grundgerüst bildet der Dachstuhl. Die Zimmermannsarbeiten werden bereits in der Planungsphase berücksichtigt. Der Zimmermann wird die Verankerung des Dachstuhles für die Herstellung der obersten Decke festlegen.

Geneigtes Dach, weniger konstruktive Probleme Dazu kommen aber noch eine ganze Reihe anderer Lösungen, wie etwa das Flachdach und unterschiedlichste Mischformen. Klar ist: Geneigte Dächer sind im allgemeinen unproblematischer als Flachdächer. Sie leiten Niederschläge leichter ab und sind fast wartungsfrei. Bei der Wahl der Dachform ist zu berücksichtigen: • Die architektonische Gestaltung des Gebäudes ist vom Dach geprägt, zeigt es doch einen großen Teil der sichtbaren Flächen des Hauses. • Der Bebauungsplan schreibt meist sowohl die Dachform als auch die Dachneigung, oft sogar die Farbe der Eindeckung vor.

Wie der Dachstuhl ausgeführt wird, hängt in erster Linie von den gewünschten Dachfunktionen ab: • Ist der Dachraum nicht begehbar, ist eine einfache und kostengünstige Dachstuhlkonstruktion ausreichend. • Bei einem ausgebauten Dach ist darauf zu achten, dass Dachstuhlabstützungen den Wohnraum nicht beeinträchtigen. Spezielle Dachstuhlkonstruktionen halten die Wohnfläche frei von Stehern und Stützen. Zu berücksichtigen ist auch, dass sichtbare, über die Hausmauern ins Freie ragende Teile des Dachstuhls als optisches Element in die Gestaltung des Hauses miteinbezogen werden.

Die Krone des Hauses

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Dachstuhlholz braucht Schutz Als Dachstuhlholz wird meist getrocknetes Fichtenholz verwendet. Guter Holzschutz ist da besonders wichtig. Tauch- oder Vakuumimprägnierung, wie sie zumeist bereits durch den Zimmermann erfolgt, schützt das Holz gegen Schäden und sichert eine lange Lebensdauer. Die von außen sichtbaren Teile des Dachstuhles müssen nach Fertigstellung nochmals zum Schutz vor Feuchtigkeit und Witterung behandelt werden. Dafür steht eine breite Palette an Holzschutzmitteln zur Verfügung.

Der Spengler bringt in Abstimmung mit dem Dachdecker Dachrinnen, Fallrohre, Kaminverkleidungen, Blitzschutz an, ermöglicht die Einbindung der Dachflächenfenster oder fertigt ein komplettes Blechdach. Wichtig ist, dass in diesem Bereich langlebige, nicht korrodierende Materialien eingesetzt werden. Die gebräuchlichsten: Kupfer, beschichtetes Aluminium oder beschichtete Stahlbleche.

Klassiker aus Lehm und Ton Die Auswahl des Eindeckmaterials ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks, sie ist auch abhängig von der Dachneigung, von statischen Erfordernissen und klimatischen Verhältnissen. Auch die Dachneigung hat Einfluss auf das Eindeckmaterial. • Tondachziegel: Die Klassiker unter den Eindeckmaterialien werden aus Ton und Lehm gebrannt. Dadurch erhalten sie ihre typische hell- bis dunkelrote Färbung. Tondachziegel sind in verschiedensten Formen erhältlich. Modisch „bunte“ Dacheindeckungen sollten möglichst vermieden werden. • Betondachsteine: Betondachsteine werden aus hochwertigem, durchgefärbtem Beton gefertigt. Systemlösungen mit Sondersteinen und Zubehör ergeben ein harmonisches Gesamtbild. • Faserzementmaterialien: Diese Materialien bieten nicht nur eine Vielzahl von Farben, sie ermöglichen auch sehr viele Eindeckungsarten. Faserzementschindeln können bereits ab Dachneigungen von 15 Grad verwendet werden. Schindeln oder Wellplatten-Tafeln aus Faserzement werden einzeln mit der Unterkonstruktion verschraubt oder einfach angenagelt. Der Vorteil: geringes Gewicht, leicht zu bearbeiten. Auch Sanierungen sind kostengünstig zu erstellen. • Bitumen-Dachschindeln: Diese Schindeln ermöglichen eine leichte und flexible Dacheindeckung. Einfache Verlegung ohne notwendige Sonderformen und Anschlussteile – die Schindeln werden einfach zugeschnitten. • Metalldächer: Meist im Gewerbe- und Industriebau angewendeten Materialien sind Kupfer, Aluminium, Titanzink oder pulverbeschichtete Stahlbleche.

Günstig geschaffener Wohnraum im Dachgeschoss Ausgebaute Dachräume sind etwas Besonderes. Abgeschrägte Wände oder Fenstergauben sorgen für eine eigene Atmosphäre. Außerdem wird auf eine einfache und kostengünstige Weise der Wohnraum vergrößert. Wichtig: Nur eine ausreichend dimensionierte Wärmedämmung garantiert ein angenehmes Raumklima und niedrige Heizkosten.

Türen, Tore, Fenster

39 Fenster waren früher einfachste Holzrahmen mit Einfachglas, die ihre Funktionen mehr schlecht als recht erfüllten. Moderne Fenster sind aufwändig konstruiert, sehr gut gedämmt und bieten zudem noch Sicherheit und Komfort. Und: Fenster sind markante Blickfänge, die das Erscheinungsbild eines Hauses entscheidend beeinflussen.

Die Augen des Hauses Licht einlassen, Kälte, Feuchtigkeit und Lärm abhalten. Diese Grundfunktionen eines Fensters genügen heute nicht mehr. Gefordert sind: Viele Bauarten und Farben zur architektonisch perfekten Einbindung in das Gesamtobjekt, Güte des Materials, geringer Pflegeaufwand, leichte Bedienung und eine saubere Verarbeitung. Fenster sind auch ein wichtiger Faktor in der Energiebilanz eines Hauses. Grundsätzlich gilt: Große, nach Süden ausgerichtete Fenster lassen im Winter viel Tageslicht und Strahlungsenergie in den Raum. Das spart Heizkosten. Entscheidend sind auch ihre Wärmedämmeigenschaften.

• Alufenster: Die lange Lebensdauer und die hohe Wirtschaftlichkeit sind die Stärken von Aluminiumfenstern. Zur Vermeidung von Wärmebrücken ist eine isolierende Sperrschicht in die Konstruktion eingearbeitet. Durch ihre Stabilität eignen sich Aluminiumfenster hervorragend als Lärmschutzfenster, benötigen kaum Wartung und sind äußerst pflegeleicht. • Kunststofffenster: Kunststofffenster moderner Bauart weisen hohe Wärmedämm- und Schallschutzwerte auf. Sie bewähren sich auch besonders bei Altbausanierungen. Kunststofffenster werden auch in verschiedenen Materialkombinationen angeboten: mit Alu-Blenden oder als Kunststoff-Alu-Verbundfenster. Ergänzend zu allen Fensterarten gibt es die zusätzliche Ausstattung mit innenliegenden oder funktionellen Sprossen. Die Sprossen zwischen den Glasscheiben sind sehr pflegeleicht. Funktionelle Sprossen teilen das komplette Glas und erzeugen dadurch eine wunderschöne Optik. Komplettiert wird das Erscheinungsbild des Fensters durch verschiedenste Arten von Fensterbänken für den Innen- und Außenbereich.

Direkteinbau oder Blindstöcke Standardverglasung ist heute die Zweifach-Isolierverglasung mit einem U-Wert von 0,9 W/m2K. Für Passivhäuser werden Fenster mit einem U-Wert bis zu 0,5 W/m2K verwendet. Zum Sicherheitsaspekt: Bei exponierten Tür- und Fensterelementen wie zum Beispiel im Kinderzimmer oder im Terrassenbereich kann eine Verglasung mit Sicherheitsglas Sinn machen. Als Einbruchschutz sollten Fenster mit Sicherheitsbeschlägen ausgestattet sein. Die zusätzliche Absicherung von Kellerfenstern und Lichtschächten nicht vergessen! Folgende Fenstertypen sind derzeit auf dem Markt: • Holzfenster sind wieder gefragt. Sie kommen vor allem dem Trend zum landschaftsgebundenen Bauen entgegen. Auch technisch hat Holz einiges zu bieten: Rahmen von Holzfenstern weisen beste Wärmedämmungseigenschaften auf. Die Holzoberflächen sind durch Tauchimprägnierungen und Dickschichtlasur geschützt. Holzfenster haben bei richtiger Pflege eine lange Lebensdauer. • Holz-Alu-Fenster: Diese Art der Fensterkonstruktion vereinigt die Vorteile von Aluminium und Holz. Die Fenster bieten alle Vorteile von Holzfenstern, sind aber wegen der Alu-Vorsatzschale völlig wartungsfrei. Innen vermittelt die Holzoberfläche eine entsprechende Wohnatmosphäre, außen werden sie durch das langlebige und pflegeleichte Aluminium vor der Witterung geschützt.

Zumeist werden Fenster fix und fertig zur Montage geliefert und in einer relativ frühen Phase der Rohbauarbeiten eingebaut. Dabei ist die Gefahr groß, dass die nagelneuen Fenster irgendwann im Laufe der Bauarbeiten beschädigt werden. Auch wenn Sie noch so aufpassen – Kratzer werden sich kaum vermeiden lassen. Eine Alternative ist die Montage auf Blindstöcken. Diese werden während des Rohbaus eingebaut, die Fenster selbst erst nach Fertigstellung der groben Bau- und Putzarbeiten. Die Vorteile: Blindstöcke ermöglichen einen besseren Anschluss zum Mauerwerk und damit eine längere Lebensdauer und höhere Qualität. Außerdem können einzelne Fenster problemlos ausgetauscht werden. INFO Hochwärmedämmende Gläser verringern den Wärmeverlust eines Gebäudes erheblich. Diese Spezialgläser sind HighTech-Produkte. Edelgas-Füllungen und Edelmetall-Beschichtungen sorgen für optimale Wärmedämmung und helfen in mehrfacher Hinsicht, Energie zu sparen: Sie senken den Energieverlust nach außen ab. Wegen der angenehmen Oberflächentemperatur gibt es in Fensternähe keine unangenehm kalte Strahlung. Außerdem wirkt das Glas wie ein Sonnenkollektor.

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40 Ein angenehmes Raumklima zu schaffen – das ist die nicht einfache Aufgabe einer modernen Heiztechnik. Dabei müssen alle Bestandteile gut aufeinander abgestimmt werden. Beginnen wollen wir mit dem Anforderungen an ein modernes Heizsystem. Neben der Raumlufttemperatur bestimmen auch die Temperatur der Umschließungswände, die Luftgeschwindigkeit und die Luftfeuchte das gute Klima in einem Raum. Grundsätzlich gilt: Die Lufttemperatur kann umso geringer sein, je höher die Oberflächentemperatur der umschließenden Wände ist. Wichtigstes Kriterium für das Heizsystem: Es muss sparsam im Betrieb sein und die Umwelt durch Nutzung der Sonnenenergie und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen schonen.

Größter Feind: Wärmeverluste Größter Feind eines effektiven Heizungssystems sind Wärmeverluste. Sie treten zum einen in der Anlage selbst auf, zum anderen geht sehr viel Wärme über die Gebäudehülle und durch falsche Lüftung verloren. (siehe auch Kapitel: „Passivhaus“, „Altbausanierung und Rohbau“). Vor allem bei Fenstern treten in Abhängigkeit von der Lage sehr unterschiedliche Wärmeverluste auf. Der Wärmeverlust eines nach Norden ausgerichteten Fensters ist pro Jahr vier- bis fünfmal so hoch wie der eines nach Süden orientierten Fensters (bei gleicher Fläche und gleichem UWert). Der Grund dafür liegt in der Sonneneinstrahlung, die Wärmegewinne für südorientierte Fenster bringt. Wärmeverluste gibt es aber auch bei den Wärmeerzeugern selbst. Bei Kesselanlagen handelt es sich um Abgasverluste, Strahlungsverluste oder Auskühlverluste bei Stillstand des Brenners.

Darauf kommt`s bei der Heizung an In den vergangenen Jahren gab es in der Heizungstechnik markante Fortschritte. Fachleute fordern von modernen Heizungen die problemlose Eignung für Niedertemperaturbetrieb. Im Sommer sollte die Warmwasserbereitung von der Heizung getrennt erfolgen. Die Auswahl des optimalen Heizsystems wird von einer ganzen Reihe von Kriterien beeinflusst: • Dimensionierung der Heizung: Sie richtet sich nach der Größe der beheizten Fläche, der Isolierung des Gebäudes und somit nach dem Wärmebedarf des Hauses. Mit zu berücksichtigen: Die Heizanlage arbeitet meist im Teillastbereich. • Kamin: Energieträger, Heizkessel und Kamin müssen aufeinander abgestimmt sein. Das gilt vor allem im Hinblick auf Kaminquerschnitt und Kaminhöhe sowie die mehrschalige Ausführung mit Wärmedämmung und Keramik-Innenrohr. • Heizungsregelung: Die Regelung der Heizung sollte möglichst einfach und automatisch erfolgen. Die Temperaturen werden nach Bedarf gesteuert. Der Heizkessel ist das Herz des Systems. Spezialkessel für den Brennstoff gewährleisten eine schadstoffarme Verbrennung mit hohem Wirkungsgrad. Grundsätzlich gilt: modernste Technologie, geringe Emissionen, hoher Nutzungsgrad. Die wichtigsten Kriterien für einen modernen Heizkessel sind: • niedrige Abgastemperaturen und minimierte Abgasverluste • vorgefertigte Heizkessel mit eingestelltem Brenner verringern die Schadstoffkonzentrationen erheblich • Kesseltemperaturen in Abhängigkeit von der Außentemperatur regelbar • Zeitschaltuhr, Nachtabsenkung, Temperaturfühler sollten Standard sein • modulierende Brenner passen die Leistung besser an den Bedarf an und schalten nicht ständig ein und aus, das ist umweltschonender und effizienter. Durch die modernen Kesselkonstruktionen erreicht man mit Niedertemperatursystemen einen besonders wirtschaftlichen Betrieb. Mit den neu entwickelten Feuerungstechnologien lassen sich Heizöl, Gas oder Holz sehr sauber verbrennen. Es werden sehr niedrige Emissionswerte erreicht und somit die Umwelt weitestgehend geschont. Entscheidend für den Wirkungsgrad und die saubere Verbrennung ist die optimale Einstellung der Geräte. Eine regelmäßige Wartung bestimmt den Wirkungsgrad und die Lebensdauer der Heizung. Regelmäßige Kesselreinigungen sichern eine optimale Wärmeweitergabe und verhindern Wärmeverluste.

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Heizen mit Öl oder Gas Für den Ein- oder Zweifamilienhaushalt wird für Ölheizungen das Heizöl „extra leicht“ benötigt. Eingelagert wird der Brennstoff entweder in einem außenliegenden Unterflurtank oder in einem eigenen Tankraum im Keller. Vorteil beim Gas. Der Platzbedarf ist sehr gering, da der Brennstoff direkt aus der Leitung kommt. Allerdings ist nicht überall ein Anschluss an das Gasnetz möglich.

Heizen mit Holz und Biomasse Die Verbrennung von Stückholz oder Hackgut liegt heute im Trend. Moderne Spezialkessel sorgen für eine schadstoffarme Holzverbrennung mit hohen Temperaturen und Gebläseun-

terstützung. Ergänzt werden diese Anlagen durch einen Pufferspeicher. Dadurch erreicht man einen längeren Volllastbetrieb und komfortablere Nachlege-Intervalle. Voraussetzung für eine schadstoffarme Verbrennung ist trockenes Holz. Auch Holzbriketts, Pellets oder Hackschnitzel sind ideale Brennstoffe. Die Heizkessel- und Brennertechnologie ist perfekt auf den Brennstoff abgestimmt. Insgesamt stellt die Biomasse-Heizung auch eine vernünftige Alternative für den Klimaschutz dar: Beim Verbrennen von Holz entsteht nämlich nur genau so viel Kohlendioxid (CO2), wie der Baum während seiner Wachstumsphase der Luft entnommen hat. Die CO2-Bilanz ist also neutral. Zusätzlich bleibt bei dieser Energieform die Wertschöpfung in der Region, die Transportkosten sind gering und die Restasche ist als Naturdünger verwendbar.

Heizen mit Kohle und Koks Regenerative Energie aus der Region für die Region, erdgas schwaben setzt auf Bio-Erdgas Unter den fossilen Brennstoffen ist Erdgas die Energie mit den geringsten CO2-Emissionen, denn es besteht zu 80% aus Wasserstoff. Ein unabhängiges Gutachten des TÜV Süddeutschland bestätigt: „Eine moderne Erdgasheizung stößt pro Jahr durchschnittlich 3 Tonnen weniger CO2 aus”. Im Hinblick auf ein zukunftsfähiges Energiesystem gewinnen regenerative Energien immer mehr an Bedeutung. In der Kombination von Erdgas und nahezu CO2-neutralem Bio-Erdgas liegt eine große Chance, um Klimaschutz , Versorgungssicherheit, bezahlbare Energiepreise und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Region zu verbinden. Deshalb investiert der regionale Energieversorger erdgas schwaben gezielt in die Entwicklung von Bio-Erdgasgasanlagen. Hier in Schwaben gibt es bereits alle Voraussetzungen um erneuerbare Energien nutzbar zu machen: Die landwirtschaftlichen Flächen, das Know-how der Landwirte, das Erdgasnetz, und die Technik aus Bio-Rohgas Bio-Erdgas zu machen: Bei der Vergärung organischer Stoffe, wie beispielsweise der Energiepflanze Mais, entsteht Rohgas, durch einen Reinigungsprozess wird daraus Bio-Erdgas, das qualitativ dem Erdgas gleichkommt, und somit als Energie die gleichen Einsatzmöglichkeiten bietet. Bis zum Jahr 2020 werden wir in BayerischSchwaben mit Bio-Energie und effizienter Anwendungstechnik bis zu 30 % des heutigen Erdgas-Verbrauchs einsparen und dank umweltschonender Energie unseren Kindern und Enkeln eine intakte Heimat erhalten. Wenn auch Sie sich über die Vorteile von Erdgas informieren möchten, vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin mit einem Energieberater von erdgas schwaben unter 0821 9002-0.

Heizungen für diese Brennstoffe werden dagegen heute kaum noch errichtet und sind auch nicht sinnvoll. Die hohe Schadstoffbelastung für die Umwelt und die umständliche Bedienung disqualifizieren diese Brennstoffe für eine moderne Heiztechnik. Kachelöfen werden in den meisten Fällen als Ergänzung zur Zentralheizung im Wohnbereich aufgestellt. Damit werden Wärmebedarfsspitzen im Winter abgedeckt. In der Übergangszeit reicht es dann, nur mit dem Kachelofen zu heizen. Die großen Vorteile des Kachelofens liegen in seinem großen Wärmespeichervermögen und der Abgabe einer angenehmen Strahlungswärme.

Wohnlichkeit und Wärme

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Wie kommt die Wärme ins Zimmer? Es gibt zwei grundsätzliche Wege der Wärmeverteilung. Sie wird entweder durch Strahlung oder durch Konvektion (Luftumwälzung) an den Raum abgegeben. Am weitesten verbreitet sind die Plattenheizkörper (Radiatoren). Zum einen, weil es den günstigsten Preis hat, zum anderen, weil Plattenheizkörper in unterschiedlichsten Leistungswerten mit vielen Größenproportionen hergestellt werden. Sie sind außerdem sehr gut regelbar. Nachteilig sind der Platzbedarf und eine optische Beeinträchtigung des Raumbildes. Konvektoren geben ihre Wärme ausschließlich durch Luftumwälzung ab. Diese Technologie hat aber in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Gründe dafür sind die schlechte Wärmeabgabe bei niedrigen Vorlauftemperaturen, der hohe bauliche Aufwand und hygienische Probleme. Ihr Vorteil wäre, dass sie ausgezeichnet zu regeln sind. Die Fußbodenheizung wird kombiniert mit einer Niedertemperaturheizung. Beste Wärmedämmung und Isolierung sind Voraussetzungen für geringe Vorlauftemperaturen. Durch den hohen Strahlungsanteil und die gute Temperaturverteilung entsteht durch die Fußbodenheizung ein ausgezeichnetes Raumklima. Zudem bleiben alle Wandflächen für Einrichtungsgegenstände frei. Einziger Nachteil der Fußbodenheizung ist die trägere Regelbarkeit. Dies lässt sich aber durch eine Kombination mit Radiatoren zu einem perfekten Gesamtsystem ausgleichen. Wandheizungen funktionieren im Prinzip wie Fußbodenheizungen und bewirken ein ausgezeichnetes Raumklima. Wichtig ist eine ausreichende Isolierung der Wände. Ein Nachteil der Wandheizung: Sie schränkt die Einrichtungsmöglichkeiten ein. Transportiert wird die Wärme in den allermeisten Fällen mit Wasser. Für die Zirkulation sorgt eine Umwälzpumpe. Zum Transport werden üblicherweise Stahl-, Kupfer- und Kunststoffrohre verwendet, die dementsprechend wärmegedämmt sind. Eine untergeordnete Rolle bei Heizungen spielt die Korrosion. Das Wasser wird in der Regel nicht gewechselt, allenfalls wird bei Bedarf nachgefüllt.

Ohne Wasser läuft im Haus nichts Ohne Wasser läuft beim Hausbau nichts. Die Wasserversorgung erfolgt durch den Anschluss an ein bestehendes Ortswassernetz. Ist dies nicht möglich gilt Ihr Grundstück als nicht bebaubar. Eine Baugenehmigung ist nur in dem Ausnahmefall denkbar, dass ein Trinkwasserbrunnen eine gesicherte Wasserversorgung garantiert. Sinnvoll ist aber auf jeden Fall der Bau einer Regenwasserzisterne. Das dort gewonnene Wasser kann zum Beispiel für die Toilettenspülung oder aber zumindest für die Gartenbewässerung verwendet werden.

Leitungen: Adern des Hauses Vom Ortswasseranschluss weg bis zum Haus werden Versorgungsrohre wegen der Frostgefahr mindestens 80 Zentimeter unter der Erdoberfläche geführt. Beim Hauseintritt der Wasser-

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Heizungsmeister Franz Blank empfiehlt! Vorlauftemperatur mit Flächenheizung senken. Alternative Heizsysteme wie Solaranlagen, Puffersysteme und die Wärmepumpe haben bei niedrigen Vorlauftemperaturen einen höheren Wirkungsgrad. Optimierte Flächenheizungen kommen diesen Rahmenbedingungen entgegen. Passende Systeme machen einen nachträglichen Einbau im Sanierungsfall möglich. Und im Neubaubereich sollten bereits in der Planungsphase solche Systeme Berücksichtigung finden. Bei der Sanierung von Heizanlagen steht mitunter das Problem der vorhandenen Heizkörper einer kostengünstigen und aufwandsarmen Lösung im Wege. Will man die alten Heizkörper auch nach der Sanierung noch nutzen, erschweren hohe benötigte Vorlauftemperaturen den Einsatz alternativer Wärmeerzeuger. Und im Neubaubereich werden leider nur allzu oft die Prioritäten falsch gesetzt. Das Augenmerk der Bauherrn wird durch Planer und Bauträger meist auf eine hochwertige Ausstattung gelenkt, und der Einsatz von alternativen Heizsystemen und den zugehörigen Wärmeleitsystemen wird leider oft vernachlässigt. Hier ist bereits bei der Planung eine enge Zusammenarbeit zwischen Planern, Bauherrn, Fachhandwerker und Industrie wünschenswert. Ob nun Altbausanierung oder Neubauprojekt, ich empfehle meinen Kunden immer den Einsatz von regenerativen Energieerzeugern und das perfekt darauf abgestimmte Wärmeverteilsystem. Das PYD-Thermosystem zum Beispiel macht die Nutzung von regenerativen Energien wie Solaranlage und Wärmepumpe noch wirtschaftlicher. Durch die Reduzierung von Speichermassen oder der Einsatzmöglichkeit als Trockenbausystem ist seine Regelfähigkeit und Reaktionszeit empfehlenswert für niedrige Vorlauftemperaturen. Das erhöht den Wirkungsgrad bei der Nutzung regenerativen Energie. Das Herabsenken der Heizungsvorlauftemperatur von etwa 60°C bei Heizkörpern auf ca. 25°C - 30°C bei Flächenheizsystemen heißt im Enderfolg Energie und damit bares Geld sparen.

Und das ohne Komfortverzicht.

Moderne Haustechnik

44 leitung sollte ein Feinfilter zum Schutz der Haushaltsgeräte und Installationen montiert werden. Zusätzlich ein Druckminderer, der die Geräte vor zu hohem Versorgungsdruck schützt. Wasserleitungen im Haus werden heute zum größten Teil aus Kunststoffrohren hergestellt, da diese leicht zu verlegen, frei von Kalkablagerungen, ohne Korrosion und geräuscharm sind. Ihren Platz haben aber nach wie vor Kupferrohre mit den Vorteilen im Keim- und Bakterienschutz. Kupfer ist ebenfalls leicht verarbeitbar, altert nicht und wird mit Klemmringverschraubungen verbunden. Wichtig ist eine ausreichende Isolierung. Sie soll nicht nur Wärmeverluste verhindern, sondern hat auch die Aufgabe, Dehnungen auszugleichen. Wegen der Schwitzwasserbildung wird die Kaltwasserleitung ebenfalls isoliert. Ein gute Alternative ist ein Rohr-in-Rohr-System aus Kunststoff. Dabei wird in jedem Geschoss ein Verteiler für Kalt- und Warmwasser montiert. Von diesem Verteiler weg wird jede Zapfstelle einzeln über ein Kunststoffrohr, das in einem Überrohr geführt wird, angeschlossen. Das zweite Rohr dient als Schutzrohr. Im Schadensfall kann das schadhafte Innenrohr ohne großen Aufwand ausgetauscht werden. Die einzelnen Zapfstellen dürfen aber nicht zu weit vom Verteiler entfernt sein.

Die Abwasserinstallation Moderne Abwasserinstallationen werden heute ausschließlich in robusten Kunststoffrohren mit Lippendichtungen ausgeführt. Die Entsorgung erfolgt über die örtliche Kläranlage oder über eine am Haus installierte Kleinkläranlage.

Die Stromversorgung Am Beginn der Planung steht die Bedarfsanalyse. Wie viele Personen werden im Haus wohnen und welche Großverbraucher, wie zum Beispiel Elektroheizung gibt es. Danach richtet sich der Strombereitstellungsantrag an das zuständige Energieversorgungsunternehmen, das Sie anschließend darüber informieren wird, wie der Strom ins Haus kommt. Der Hausanschluss wird in Neubaugebieten über ein Erdkabel hergestellt. Ein Anschluss über Freileitungen ist nur noch in ländlichen Gegenden zu erwarten. Nach der Errichtung des Hausanschlusses wird das Haus über den Verteilerkasten mit elektrischer Energie versorgt. Die

Energiesparen im Zeichen der Zeit

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45 Stromkreise innerhalb des Hauses plant der Installateur in Zusammenarbeit mit Ihrem Planfertiger. Er informiert Sie auch über die Möglichkeiten des äußeren und inneren Blitzschutzes. Der Verteilerkasten ist die Stromzentrale eines Hauses. Wo der Zählerkasten unterzubringen ist, bestimmt das Elektroversorgungsunternehmen. Der Kasten muss jedenfalls leicht zugänglich sein: im Hausflur oder Treppenhaus, bei Einfamilienhäusern im Erdgeschoss. An den Zählereinrichtungen sind Plomben angebracht. Sie dürfen nur von befugten Personen geöffnet werden. Die eigentlichen Installationsarbeiten, also die Stemmarbeiten, die Verlegung der Rohrleitungen und dann die Verkabelung, werden nach Fertigstellung des Rohbaues erledigt. Wer auf Zukunftssicherheit Wert legt, sollte zusätzliche Steckdosen einplanen. Das kann nachträgliche Arbeit ersparen, wenn einmal Möbel umgestellt werden müssen.

INFO Eine gute Regelanlage hilft Energie sparen. Geregelt wird: Anpassung der Kessel- und Vorlauftemperatur an die Außentemperatur (witterungsgeführte Regelung). Zeitliche Anpassung des Kesselbetriebes an den geringeren Wärmebedarf während der Nachtstunden (Nachtabsenkung), an bestimmten Wochentagen und während der Abwesenheit. Anpassung der Wärmeabgabe der einzelnen Heizkörper an den Wärmebedarf des Raumes durch Einzelraumregelung oder Thermostatventile. Regelung der Aufheizung des Warmwasserspeichers nach Warmwasserverbrauch oder nach einem Zeitprogramm. Die Elektronik sorgt dafür, dass die Regelungen für die Heizungsanlagen immer komfortabler und kostengünstiger werden. Moderne Regelungen bieten alle Möglichkeiten, das Heizsystem auf persönliche Bedürfnisse abzustimmen.

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INFO Eine Fülle an Möglichkeiten gibt es für die Warmwasserbereitung. Über die Art und Größe der Anlage entscheiden der Pro-Kopf-Verbrauch und die Zahl der Personen, die im Haushalt leben.

Moderne Elektroinstallationstechnik macht das Wohnen billiger, bequemer und sicherer Intelligenz, die in der Wand steckt Wer sich in sein Auto setzt, nimmt in einer kleinen Hightech-Welt Platz. Unzählige elektronische Funktionen erweisen sich als nützliche Helfer, die für mehr Komfort und Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Was hier als selbstverständlich gilt, ist aber längst auch in Haus und Wohnung möglich. Die moderne Elektroinstallationstechnik ersetzt dabei die Heinzelmännchen von früher: Sie macht das Wohnen bequem und sicher. Und billiger, denn sie hilft dabei, Energie einzusparen. „Dabei kann das Haus inzwischen vieles automatisch regeln“, erläutert der Düsseldorfer Architekt Clemens Brachtendorf. Er hat sich darauf spezialisiert, Häuser „intelligent“ auszustatten. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Bauherr schon bei der Planung seines Hauses für eine EIB Instabus-Installation entscheidet. Zunächst ist das nichts weiter als ein unscheinbares grünes Kabel, das zusammen mit der Stromversorgung unter Putz verlegt wird. Die Intelligenz kommt später hinzu: Sie steckt in den Tastsensoren, die die herkömmlichen Schalter ersetzen und die komplexen Steuerbefehle über die Busleitungen versenden – an Leuchten, Jalousien, die Alarmanlage und an vieles andere, was im Haus elektrisch betrieben wird. Wie das im Detail funktioniert, darüber braucht sich der Bauherr nicht den Kopf zu zerbrechen. Wichtig für ihn: Die Technik ist ganz einfach zu bedienen. Ein leichter Fingerdruck genügt, und es entstehen ganze Lichtszenarien oder die Sonnenschutzfunktionen in Haus und Wohnung werden sinnvoll aufeinander abgestimmt. Und das klappt auch, wenn man nicht zu Hause ist. Denn viele Funktionen können vom Haus inzwischen automatisch geregelt werden. Außentemperatur, Lichteinfall, Regen oder Wind werden mit Sensoren gemessen – woraufhin beispielsweise die Heizung energiesparend geregelt wird und die Markise aus- oder die Jalousien hochgefahren werden. Dank moderner Technik kann sich das Haus also schon weitgehend selbst verwalten. Doch irrt, wer glaubt, dass die Krönung der modernen Haustechnik der telefonierende Kühlschrank sei – der sich meldet, wenn das Haltbarkeitsdatum der Milch überschritten ist. Wirklich überzeugend sind nur sinnvolle Lösungen, beispielsweise die Möglichkeiten zur Erhöhung der Sicherheit in Haus und Wohnung. So lässt sich das tägliche An- und Ausschalten des Lichts in den verschiedenen Räumen über mehrere Wochen speichern und später automatisch wiederholen – wenn die Bewohner Urlaub machen. Beobachter mit bösen Absichten können hier keinen Unterschied erkennen. Und sollte sich doch jemand unberechtigten Zutritt zu Haus und Wohnung verschaffen, gibt es viele Möglichkeiten, ihm den Spaß zu verderben: wenn alle Lichter schlagartig automatisch eingeschaltet werden, die Alarmanlage die Nachbarn weckt und die Eigentümer per SMS über den Einbruch informiert werden. Mehr Sicherheit also, aber auch mehr Bequemlichkeit für die Bewohner und weniger Energieverbrauch – das leistet jede Businstallation. Architekt Brachtendorf demonstriert dem Bauherren darüber hinaus gerne noch das zusätzliche Potenzial, das in einer EIB Instabus-Installation steckt. Zum Beispiel die Steuerung aller Funktionen über den eigenen PC. Voraussetzung hierfür ist der Gira HomeServer, der sich mit dem Bordcomputer im Auto vergleichen lässt. Mit Hilfe des HomeServers lassen sich am heimischen PC Grundrisse, Pläne und Bilder hinterlegen, die vom Fachmann optisch ansprechend aufbereitet und mit der gesamten Haustechnik verknüpft werden können: Grafiken zeigen, wo abends noch Licht brennt, per Mausklick wird die Heizung auf Nachttemperatur heruntergefahren. Und wer draußen eine Kamera angebracht hat, kann am Bildschirm schnell noch einen Blick vor die Tür werfen. Das geht übrigens auch von außerhalb. Ein mit dem Gira HomeServer vernetztes Haus lässt sich problemlos von jedem Ort der Erde fernsteuern – das Internet macht’s möglich. Mit eingebundenen Überwachungskameras können die Bewohner sogar jederzeit sehen, was sich im Inneren abspielt. Aber selbst daheim muss niemand unbedingt vor dem Computer-Bildschirm sitzen: Alle Instabus-Funktionen lassen sich auch mit anderen internetfähigen Geräten abrufen und bedienen, beispielsweise mit dem Handy oder einem PDA – bequem vom Sofa aus. Eine andere Möglichkeit bietet das Gira SmartTerminal, die neue Steuer-, Melde- und Kontrolleinheit zur manuellen Bedienung der EIB Instabus-Installation. Durch die Kombination mit speziellen Internet-Funktionen können vom Gira SmartTerminal sowohl E-Mails als auch nützliche Online-Dienste abgerufen werden. Weitere Informationen zum EIB Instabus-System gibt es unter www.gira.de oder www.eib-plan.com. Und natürlich berät auch der Elektromeister vor Ort.

Durchlauferhitzer: Sein entscheidender Vorteil ist, dass es keine Speicherverluste gibt. Vernünftig ist ein Durchlauferhitzer dort, wo kurzfristig kleine Mengen Warmwasser benötigt werden. Warmwasserspeicher sind bei großen Verbrauchsspitzen günstig. Für die Bereitung des Warmwassers im passend groß dimensionierten Speicher sind nur geringe Kesselleistungen erforderlich. Wichtig ist eine wirkungsvolle Speicher-Isolierung. Die Energieeinspeisung erfolgt entweder über den Heizkessel, über einen elektrischen Heizstab (Sommerlösung) oder über Solaranlagen. Die Wassertemperatur sollte auf 55 bis maximal 60 Grad aufgeheizt werden, um Bakterien am Entstehen zu hindern. Die Luft/Wasser-Wärmepumpe entzieht der Umgebungsluft die Energie zur Warmwassererwärmung. Die Erzeugung von Warmwasser mit einer Brauchwasserwärmepumpe gilt nach derzeitigem Stand der Technik als sehr umweltfreundliche Warmwassererzeugung.

INFO Drahtlose Einzelraumregelung: Um Energie und damit auch Kosten zu sparen, sollten Sie nur Räume heizen, in denen Sie sich auch aufhalten. Zudem ist es sinnvoll, Fremdwärmequellen – wie beispielsweise die Sonne – optimal zu nutzen. Das System der drahtlosen Einzelraumregelung erkennt z. B. geöffnete Fenster und reagiert: Durch die Drosselung der Heizkörper kann es in einer Etagenwohnung zu einem Einsparpotenzial von rund 20 Prozent kommen. Hocheffiziente Heizungspumpen: Eine Hocheffizienz-Heizungspumpe wählt automatisch die optimale Einstellung für die Wasserzirkulation zwischen Heizanlage und Heizkörper. Die Pumpe hat einen Regler, der die Drehzahl vermindert, wenn der Druck steigt. Das Einsparpotenzial liegt im Vergleich zu ungeregelten Heizungspumpen bei rund 80 Prozent und damit rund 90 Euro im Jahr.

Solarenergie

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Sonnenenergie ist eine unerschöpfliche Energiequelle. Leider wird sie bisher noch zu wenig genutzt. Der technische Mehraufwand für die Nutzung der Sonnenenergie verursacht natürlich höhere Kosten, aber er bewirkt auch eine deutliche Wertsteigerung des Hauses. Verbrennungsprozesse sind für den CO2-Anstieg in der Atmosphäre, den Treibhauseffekt, verantwortlich. Die verstärkte Nutzung der Sonnenenergie ist ein Weg, die Umweltbelastungen im privaten Bereich zu reduzieren. Im Sinne des Umweltschutzes, bei langfristigem und verantwortungsvollem Denken und in Verbindung mit Niedrigenergietechnik ist die Anschaffung einer Solaranlage überlegenswert.

Die Sonne wird „passiv“ genutzt, indem zur Südseite große Fensterflächen mit Wärmeschutzverglasung eingeplant werden. Die Wärmegewinnung durch Sonnenenergie ist dabei deutlich größer als der Wärmeverlust über die Fensterflächen. Die Wärmebilanz ist auch an wolkigen Tagen positiv, die Sonne liefert nicht nur bei blauem Himmel Energie. Wintergärten sind ein Beispiel für eine sinnvolle passive Nutzung der Sonnenenergie. Die Warmwasserbereitung durch Sonnenkollektoren ist bereits stark verbreitet. Mit einer Solaranlage kann außerhalb der Heizperiode ein hoher Wirkungsgrad erreicht werden. Teilsolare Raumheizung: Speziell in der Übergangszeit können Sonnenkollektoren in Verbindung mit NiedrigtemperaturHeizungssystemen wie Wand- und Fußbodenheizung auch zur Raumheizung ergänzend eingesetzt werden.

Wie Sie die Sonne anzapfen können Die Sonnenenergie wird in den meisten Fällen zur Warmwasseraufbereitung oder zur Beheizung genutzt. Mit Photovoltaikanlagen wird Strom erzeugt.

Schwimmbaderwärmung: Sonnenenergie ist ideal für die Erwärmung des Wassers im Schwimmbad. Damit wird die Wassertemperatur erhöht, Schlechtwetterperioden überbrückt und die Badesaison verlängert.

Solarenergie

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Was bei einem Solar-System zu beachten ist Für eine wirksame solare Energienutzung müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt werden: • Planung eines Niedrigenergiehaus • Ungehinderte Sonneneinstrahlung auch in den Wintermonaten • Klare Süd-Ausrichtung des Gebäudes • Nebelfreie Lage • Kollektorneigungen: - Schwimmbaderwärmung bis 30° - Warmwasserbereitung 25 bis 55° - Solare Raumheizung 50 bis 70°

westen löst sich wegen der Sonneneinstrahlung der Nebel an Herbstnachmittagen früher auf. Baumschatten, Gebäudeschatten, Geländeschatten sind zu berücksichtigen.

Wasserspeicher Die Speichergröße sollte mindestens den doppelten Tagesbedarf abdecken. So können auch kurze Schlechtwetterperioden überbrückt werden. Als Richtwert können pro Person circa 75 bis 100 Liter Tagesbedarf angenommen werden. Besonders wichtig ist eine gute Dämmung des Speichers und der Anschlüsse!

Kollektorarten Pufferspeicher Am häufigsten werden Flachkollektoren eingesetzt. Lebensdauer und Leistungsfähigkeit hängen von den verwendeten Materialien und deren fachgerechter Verarbeitung ab.

Diese speziellen Speicher dienen als Wärmespeicher. Sie sind dann sinnvoll, wenn das Wärmeangebot nur unregelmäßig zur Verfügung steht, die Wärmeabgabe aber gleichmäßig erfolgen soll.

Kollektor-Ausrichtung Am wirksamsten ist der Energieertrag, wenn die Sonne im rechten Winkel auf den Kollektor fällt. Die Kollektor-Ausrichtung sollte nach Süden angestrebt werden. Abweichungen von der optimalen Südausrichtung verursachen zusätzliche Kollektorflächen. Bei notwendigen Abweichungen ist Südwesten noch am günstigsten. Der Grund dafür: Im Süd-

Das heißt z.B., eine Holzheizung kann im optimalen Lastbereich betrieben werden, der Pufferspeicher nimmt diese Energie auf und gibt sie nach und nach wieder ab. Die Heizung ist dann bereits wieder abgestellt und muss nicht im unwirtschaftlichen und umweltschädigenden Teillastbereich betrieben werden. Auch bei der Solaranlage wird die Energie je nach Sonnenstand aufgenommen und bei Bedarf abgegeben.

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In unserem Verlag erscheinen Produkte zu den Themen: • Bürgerinformationen • Klinik- und Gesundheitsinformationen • Senioren und Soziales • Kinder und Schule • Bildung und Ausbildung • Bau und Handwerk • Dokumentationen

Quellenverweis: Bilder: Landratsamt Augsburg „Häuserfahrt 2008“ im Landkreis Augsburg

WEKA info verlag gmbh Lechstraße 2 D-86415 Mering Tel. +49 (0) 82 33 3 84-0 Fax +49 (0) 82 33 3 84-1 03 [email protected] www.weka-info.de

86150037 / 1. Auflage / 2009

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E I D N E H E I Z ! R F U WI A S R E D N A SEITEN „Gute Beratung sorgt dafür, dass Ihr Medium genauso gut zu Ihnen passt, wie ein Maßanzug vom Schneider.“

…MEHR REICHWEITE Wir holen das Leben in unsere Produkte: Mit Interviews von Entscheidern und Bürgern, mit Fotos von Menschen aus Ihrer Region. Außerdem finden wir für jede geforderte Auflagenhöhe und jede angesprochene Zielgruppe den richtigen Produktionsweg: Egal ob Hochglanzdruck oder Zeitungsrotation.

Lechstraße 2 86415 Mering Telefon 08233 384-0 Fax 0 8233 384-103 [email protected] www.weka-info.de Ein Unternehmen der Media-Print Group GmbH

Broschüren können viele, wir auch. Aber WEKA kann mehr. Damit ein hochwertiges Medium für die Öffentlichkeitsarbeit unserer kommunalen oder privatwirtschaftlichen Partner entsteht, gehen wir von Anfang an mit Ihnen zusammen einen gemeinsamen Weg. Mit kompetenten Ansprechpartnern vor Ort. Mit qualifizierten Projektmanagern, Redakteuren, Fotografen und Grafikern. Mit einem erfolgreichen Vertriebsteam, das eine solide Finanzierung garantiert. Übrigens als einziger Verlag bundesweit. Gehen Sie doch fürs Erste einfach ein paar Schritte mit und sehen Sie, was WEKA kann...

„Eine große Reichweite entsteht durch individualisierte Inhalte und ergänzende Sonderdrucke.“

…MEHR BERATUNG Wir arbeiten deutschlandweit mit zahlreichen Gemeinden und Städten und wissen deshalb genau: Bayern ist nicht Hamburg, eine Großstadt ist nicht zu vergleichen mit einer ländlichen Tourismusdestination. Deshalb wohnen und leben unsere Ansprechpartner dort, wo sie ihre Kunden betreuen.

„Werbung lebt von Ideen.“

„Eine gute Gestaltung beginnt mit einer Idee und hört nie auf.“ www.cityinfoclip.de

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