Informationen rund um unseren Kindergarten

Informationen rund um unseren Kindergarten Trägerschaft Der Träger ist die Stadt Neuburg an der Donau (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau)...
Author: Nelly Solberg
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Informationen rund um unseren Kindergarten Trägerschaft Der Träger ist die Stadt Neuburg an der Donau (Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg an der Donau) und unterhält fünf städtische Kindergärten:

Aufnahmebedingungen Die Verteilung der Kindergartenplätze wird von der Stadtverwaltung (Fr. Gomez: Harmoniegebäude, Zi.Nr. 118, Telefon 55-328) übernommen. Bei der Auswahl werden folgende Kriterien mit einbezogen: Kinder, Kinder, Kinder, Kinder,

die in der Stadt Neuburg wohnen. deren Mutter bzw. Vater alleinerziehend ist. deren Familien sich in einer besonderen Notlage befinden. die dem Beginn der Schulpflicht am nächsten sind.

Das Personal stellt sich vor

Kindergartenleitung

Cosima Singer

Erzieherinnen

Ursula Salzbrenner Irene Wolf Regina Martin Daniela Lacher-Blasel

Zusätzl. pädag. Fachkraft (Sprachförderung)

Ingrid Beran

Kinderpflegerinnen

Hedwig Kessler Ingrid Feigl Sevda Ciritci Christa Hanisch Gabriele Euringer

Buchungszeiten und Kosten

Buchungszeit

Kosten

Kernzeit

Gruppenzeit

Vormittagsgruppe

3-4 Stunden 4-5 Stunden

60 EUR 65 EUR

8.30 bis 11.30 Uhr 8.30 bis 11.30 Uhr

8:00 bis 12:30 Uhr

Verlängerte Gruppe

5-6 Stunden 6-7 Stunden

70 EUR 75 EUR

8.30 bis 12.30 Uhr 8.30 bis 12.30 Uhr

8:00 bis 14:00 Uhr

80 EUR 85 EUR 90 EUR

8.30 bis 12.30 Uhr 8.30 bis 12.30 Uhr 8.30 bis 12.30 Uhr

8:00 bis 17:00 Uhr

Ganztagsgruppe

7-8 Stunden 8-9 Stunden 9-10 Stunden

Kernzeit = unbedingte Anwesenheitszeit, um alle moderierten Lernangebote in Anspruch nehmen zu können. Die Buchungszeiten sind unbedingt einzuhalten. Eine Änderung der Buchungszeit innerhalb der Gruppe ist einmal jährlich (Januar eines Jahres) möglich. Für die Mittagsverpflegungskosten wird monatlich ein Pauschalbetrag in Höhe von 51 EUR erhoben. Eine Ermäßigung ist nach Antragstellung bei längerer Abwesenheit (zusammenhängend zwei Wochen bzw. ein Monat) des Kindes möglich. Als weitere Gebühr wird monatlich pro Kind ein Spielgeld in Höhe von 4,00 € erhoben. Die Gebühren werden für 12 Monate entrichtet. Wenn eine Betreuung im August in Anspruch genommen wird, fällt eine anteilsmäßige Gebühr an. Besuchen mehrere Kinder einer Familie den städtischen Kindergarten, so werden die Gebühren für das zweite Kind um die Hälfte ermäßigt, davon ausgenommen ist der Verpflegungskostenanteil. Das dritte Kind einer Familie wird kostenlos aufgenommen.

Was ihr Kind braucht Brotzeittasche mit gesunder, abwechslungsreicher Zwischenmahlzeit (d.h. keine Süßigkeiten) in umweltfreundlichen Behältern verpackt Hausschuhe (geschlossen, rutschsicher, nicht zum Binden) Turnbeutel mit T-Shirt, Turnhose und evtl. Noppensocken (barfuß turnen möglich - Fußbodenheizung) Ersatzkleidung (Unterwäsche, Strumpfhose oder Socken, Hose, T-Shirt oder Pulli) Sommer- und Wintergummistiefel, Matschkleidung für den Garten witterungsmäßige Kleidung (wir bitten Sie, an Jacken, Anoraks und an anderen Kleidungsstücken Kordeln zu entfernen große Unfallgefahr) Sammelmappe DIN A3 für Zeichnungen der Kinder während der Kindergartenzeit 1 Trinkbecher oder Tasse (kein Glas) 3 Fotos von ihrem Kind Das U-Untersuchungsheft zur Einsicht und Beratung Bitte kennzeichnen Sie alle Sachen mit dem Vor- und Nachnamen ihres Kindes und bringen Sie diese am 1. Kindergartentag mit.

Ferienzeiten und Schließtage Unser Kindergarten ist fast ganzjährig geöffnet. Weihnachtsferien sind vom 23. Dezember bis 6. Januar. In dieser Zeit sind alle Kindergärten geschlossen. In den Faschings-, Oster-, Pfingst- und Herbstferien bieten wir einen Feriendienst in unserem Kindergarten an. Während der Sommerferien im August ist unser Kindergarten geschlossen. Der Brändström-Kindergarten, Untere Schanze C 278 oder der Kindergarten Sonnenhügel, Breslauer Str. 112 übernimmt 14 Tage im August einen Notdienst für alle städt. Kindergärten. Eine rechtzeitige Antragstellung ist dafür erforderlich (Anträge sind in der Gruppe erhältlich, letzter Abgabetermin 30. April). Zusätzliche Schließtage können sein: - Fortbildungstage, - Vorschulausflug, - Betriebsausflug. Genaue Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Versicherungsschutz Die Kinder sind nach § 539 Abs. 14 RVO bei Unfällen versichert. Während des Aufenthaltes im Kindergarten Sowie während Veranstaltungen des Kindergartens außerhalb seines Grundstückes (Ausflüge, Feste)

Alle Unfälle, die auf dem Weg zum und vom Kindergarten geschehen, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Kindergartenleitung unverzüglich zu melden. Wir übernehmen keine Haftung für verlorengegangene oder beschädigte Dinge (z.B. Kleidung, Spielsachen ...). Die Kinder dürfen Spielzeug von zu Hause nur an den ausgeschriebenen Spielzeugtagen mit in den Kindergarten bringen. Das Abschließen einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Kündigung Die Kündigung des Kindergartenplatzes muss schriftlich erfolgen. Das entsprechende Formular ist im Kinderarten erhältlich. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen zum Monatsende. Vor Ablauf des Kindergartenjahres ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. Kinder, die eingeschult werden, gelten automatisch als abgemeldet.

REGELUNGEN UND HINWEISE 1. Fotos/Filme im Kindergarten Wir sind damit einverstanden, dass Fotos/Filme von meinem Kind im Rahmen der Kindergartenarbeit zum Zweck der Dokumentation und für Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden.

2. Regelung bei Krankheitsfällen Bei Erkrankung ist das Kind umgehend im Kindergarten zu entschuldigen. Aus rechtlichen Gründen dürfen nur in Ausnahmefällen, mit Rücksprache des Personals, Medikamente verabreicht werden. Ansteckende Krankheiten des Kindes, seiner Eltern oder Geschwister sind ebenso in der Einrichtung zu melden. Bitte beachten Sie, dass bei manchen Krankheiten ein Gesundheitsattest erforderlich ist: Ein ärztliches Attest ist erforderlich:

Kein ärztliches Attest ist erforderlich:

Kopflausbefall (bei wiederholtem Befall erforderlich) Cholera Diptherie Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC) Virusbedingte hämorrhagische Fieber (VHF) Ansteckungsfähige Lungentuberkolose Paratyphus - Typhus abdominalis Pest Poliomyelitis Scabies (Krätze) Shigellose Typhus abdominalis Infektiöse Gastronenteritis

Keuchhusten Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen (Streptokokken-Angina) Virusenteritiden Virushepatitis A oder E Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis Windpocken Bakterielle Enteritiden z.B. durch Salmonellen, Campylobacter, Yersinia enterocolitica

3. Aufsicht bei Kindergartenfesten Die Eltern übernehmen bei gemeinsamen Festen, ob im Kindergartengelände oder außerhalb, die Aufsichtspflicht für ihr(e) Kind(er) während des gesamten Ablaufs!

4. Bringen und Abholen der Kinder Die Aufsichtspflicht des Kindergartenpersonals beginnt mit der Begrüßung per Handschlag und endet mit der persönlichen Verabschiedung. Wenn Ihr Kind von einer uns nicht bekannten Person abgeholt wird, muss es dem Personal mitgeteilt werden. Minderjährige dürfen nur mit einer schriftlichen Bestätigung von einer erziehungsberechtigten Person das Kindergartenkind abholen.

Hiermit erklären wir ausdrücklich, dass wir bei Nichtbeachtung des oben genannten Hinweises die Verantwortung für unser Kind selbst übernehmen. Hiermit befreien wir sowohl das Kindergartenpersonal als auch die Stadt Neuburg von einer etwaigen straf- und zivilrechtlichen Haftung.

5. Austausch von Telefonnummer Wir sind damit einverstanden, dass unsere Telefonnummern ausschließlich für Kindergarten interne Zwecke weitergegeben werden.

REGELUNGEN UND HINWEISE 6. Austausch mit andern Institutionen Aufgabe der Kindertageseinrichtung ist es, die Kinder langfristig und angemessen auf die Schule vorzubereiten. Diese Aufgabe beginnt am Tag der Aufnahme; in den ersten Jahren steht sie jedoch nicht im Vordergrund. Eine intensivere Schulvorbereitung mit allen angehenden Schulkindern erfolgt regelmäßig im letzten Jahr - auch im Rahmen gemeinsamer Angebote mit der Schule. An einem „Vorkurs Deutsch lernen vor Schulbeginn" nehmen jene Kinder teil, deren Eltern beide nichtdeutscher Herkunft sind und die einer Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse bedürfen. Die Kursteilnahme verbessert Startchancen der Kinder in der Schule. Der Vorkurs, dem eine Erhebung des Sprachstandes des Kindes im vorletzten Kindergartenjahr (Februar/März) vorausgeht, findet während des gesamten letzten Kindergartenjahres statt. Er beträgt 280 Stunden, die Kindergarten und Grundschule je zur Hälfte erbringen. Im letzten Jahr setzt zugleich die Begleitung des Kindes, aber auch der Eltern beim Übergang in die Schule ein, die bis zum Ende des l. Schuljahres fortgeführt wird. Für eine gelingende Schulvorbereitung und Übergangsbewältigung ist eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern, Kindertageseinrichtung und Grundschule erforderlich. Die Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule besteht zu einem wesentlichen Teil aus gegenseitigen Besuchen, bei denen Erzieherinnen, Lehrkräfte und Kinder miteinander in Kontakt kommen. Die Kindertageseinrichtung arbeitet insbesondere mit jener(n) Grundschule(n) zusammen, die sich in der näheren Umgebung befindet(n). Nicht auszuschließen ist, dass einzelne Kinder später in eine andere Schule kommen. Typische Besuchssituationen sind: • Lehrkräfte der Grundschule besuchen die Kindertageseinrichtung, um die Partnerinstitution Kindertageseinrichtung näher kennen zu lernen oder in Abstimmung mit der Kindertageseinrichtung den einzuschulenden Kindern Bildungsangebote zu machen oder einen Vorkurs durchzuführen. Die Lehrkräfte kommen hierbei zwangsläufig mit allen Kindern in der Einrichtung in Kontakt. • Die Kinder besuchen die Grundschule in Begleitung mit ihren Erzieherinnen. Alle Kinder sind daran beteiligt, wenn z.B, mit Schulklassen gemeinsame Projekte durchgeführt werden. Für Kinder, deren Einschulung ansteht, sind Schulbesuche wichtig, um den neuen Lebensraum Schule und die neuen Bezugspersonen frühzeitig kennen zu lernen. In Absprache mit der Schule besteht die Möglichkeit, dass Lehrkräfte speziell für diese Kinder in der Schule spielerisch gestaltete Unterrichtseinheiten anbieten oder einen Vorkurs durchführen oder Erzieherinnen die Kinder bei Aktionen im Rahmen der Schuleinschreibung begleiten (z.B. Einschreibungstag, Schnuppertag, Schul- bzw. Un-terrichtsspiel). • Erzieherinnen besuchen die Grundschule, um die Partnerinstitution Grundschule näher kennen zu lernen bzw. am Schulunterricht zu hospitieren. Im Rahmen der Unterrichtshospitation können sie zugleich ihre „ehemaligen" Kinder erleben und sehen, wie es ihnen in der Schule ergeht. Diese Eindrücke geben eine wichtige Rückmeldung an das pädagogische Personal. Fachgespräche, in denen sich Kindertageseinrichtung und Grundschule über einzelne Kinder namentlich und vertieft austauschen, finden in der Regel erst im letzten Jahr vor der Einschulung statt. Zu dessen Beginn werden alle Eltern auf dem Einschulungselternabend und im Einzelgespräch um ihre Einwilligung ersucht, solche Fachgespräche bei Bedarf und in Absprache mit den Eltern führen zu dürfen. Bei Kindern, die an einem Vorkurs teilnehmen, erfolgt das Einwilligungsverfahren in der Regel bereits im Jahr davor.

Hier finden Sie Unterstützung Logopädische Praxis E. Schanze Bahnhofstraße B 107, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 644711 Logopädische Praxis Angela Pommersheim Bahnhofstraße 103 B, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 5387863 Logopädische Praxis Eva Hartmann Längenmühlweg 24, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 640136 Ergotherapie, Michael Fessler, Ulrike Leiner Rosenstraße C 111, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 40435 Ergotherapie, Sara Schröck Ingolstädter Straße 42, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 2222 Physiotherapie & Psychomotorik - Praxis, Jutta und Gerhard Rosskopf Monheimer Straße 13, 86633 Neuburg, Telefon: 08431- 38133 Frühförderstation Adlerstraße 205, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 7084 Sonderpädagogische Förderzentrum Neuburg Monheimer Str.60, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 475 33 Heilpädagogische Tagesstätte (HPT) Donauwörtherstr. B 85, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon:0172 -8270216 Verein Frühförderung e.V. Integrationskindergarten, Schulkindergarten Fünfzehnerstraße 3, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 38143 Kinderkrippe Verein Frühförderung Bürgermeister-Sing-Str. 142, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 5387838 Intensivgruppe Neuland Nördliche Grünauer Str.47 ½ , 86633 Neuburg a.d. Donau, Telefon: 08431- 6482648 Integrationshort, Verein Frühförderung e.V. Oskar-Wittmann-Straße 22, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 -38286 Kinderhort im Studienseminar Wolfgang-Willhelm-Platz B 90, Telefon: 08431 500-113 Entwicklungsverzögerungen, Dipl. Sozialpädagogin (FH) Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 57-279 Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Dr. Peter Titze, Geriatriezentrum Bahnhofsstraße 107, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 1024 Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie, Harald Indrich am Kreuzberg 10 1/3, 86633 Neuburg an der Donau - Ried, Telefon: 08431- 46656

Auf Wunsch können wir Sie auch über andere Beratungsstellen informieren.

Hier finden Sie Unterstützung Kliniken St. Elisabeth, Kinder- und Jugendpsychologie Müller-Gnadenegg-Weg 4, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 544000, Tagklinik (Kindergarten/Schule) Telefon: 08431- 544300 Beratungsstellen für Kinder, Jugendlichen, Eltern und Familien und Fachberatung gegen sexuelle Gewalt Rosenstr. C 111, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431- 1020 / 2981 Via Vitae Kinderzentrum Ingolstadt Gmbh & Co. KG Leveringstr.7, 85049 Ingolstadt, Telefon: 0841-47752 Giftnotruf München Ismaninger Str. 22, 81675 München, Telefon: 089- 19240 Ehe-, Familien- und Lebensberatung (d. Diöz. Augsburg) Spitalplatz C 193 (Caritas), Telefon: 6488-120 Suchtberatung Neuburg (Fr. Landers) Theresienstraße 198 (Caritas), 86633 Neuburg, Telefon: 08431 6488666 Frauenhaus Zufluchtstätte für Frauen in der Not des Diakonischen Netzes Telefon: 08431 60288 Schwangerschaftsberatung Neuburg Luitpoldstraße C 65, 86633 Neuburg an der Donau, Telefon: 08431 3708303 Ernährungsberatung, Sabine Hillebrand Schulstraße 14, Neuburg - Heinrichsheim, Telefon: 08431 640628 Männerberatung (Herr Gerber) Högenauer Weg 5, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 08252 907460 Vermittlung von Tagesmüttern: Kreisjungendamt Kreisjugendamt, Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg, Telefon: 08431 57-278 oder 57-353 KOKI Netzwerk frühe Kindheit (Fachstelle Frühe Hilfe) Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg, Telefon: 08431 57-431 (Fr. Fülling) 08431 57-264 (Hr. Ehm) Mobile Familie e.V. Ingolstadt Moshammer Str. 1, Ingolstadt, Telefon: 0841 99398290

Auf Wunsch können wir Sie auch über andere Beratungsstellen informieren.

BITTE IN DER GRUPPE ABGEBEN!

WICHTIGE ANGABEN:

Bitte füllen Sie dieses Formular aus und teilen Sie uns VERÄNDERUNGEN UMGEHEND mit! Name des Kindes: Adresse: Telefon privat:

Arbeitsstelle der Mutter: Adresse:

Telefon:

Arbeitszeit:

Arbeitsstelle des Vaters: Adresse:

Telefon:

Arbeitszeit: Weitere Personen, die benachrichtigt werden dürfen: Name:

Anschrift:

Telefon:

Name:

Anschrift:

Telefon:

Mein Kind darf nicht abgeholt werden von:

Hat Ihr Kind eine Allergie (z.B. Nahrungsmittel, Bienenstiche etc.)?

Ja

Nein

Welche:

Wir erklären uns mit folgenden Punkten (Details unter Regelungen und Hinweise) einverstanden 1. Fotos/Filme im Kindergarten gemacht werden 2. Wir uns um die Regelung bei Krankheitsfällen kümmern 3. Aufsichtspflicht bei Kindergartenfesten bei uns liegt 4. Bringen und Abholen des Kindes 5. Telefonnummern weitergeben 6. Austausch mit anderen Institutionen 7. Bei Läusebefall darf das Kiga-Personal mein Kind kontrollieren

________________________________ Ort, Datum

Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja

Nein

Nein Nein Nein

____________________________________ Unterschrift der Erziehungsberechtigten