Konzept zum Umgang mit Gewalt

Konzept zum Umgang mit Gewalt 1 1. Leitgedanke 2. Grundsätze 3. Was verstehen wir unter Gewalt 4. Präventive Massnahmen 5. Massnahmen in Gewaltsitu...
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Konzept zum Umgang mit Gewalt

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1. Leitgedanke 2. Grundsätze 3. Was verstehen wir unter Gewalt 4. Präventive Massnahmen 5. Massnahmen in Gewaltsituationen 6. Nachbereitung der Gewaltsituation 1. Leitgedanke 

Die Stiftung Mansio möchte mit diesem Konzept Grundlagen zur institutionellen Prävention von Gewaltmissbrauch schaffen um somit ein möglichst gewaltfreies Zusammenleben zu ermöglichen.



Wir stehen für eine umfassende Gewaltfreiheit ein, im Bewusstsein, dass menschliches Zusammenleben nie konfliktfrei sein kann



Wir schaffen im eigenen Einflussbereich optimale Voraussetzungen für einen umfassend gewaltfreien Lebensraum



Wir schenken der Verhütung wie auch dem professionellen Umgang mit Gewaltgeschehen gleichermassen Bedeutung (vgl. Grundlagenpapier INSOS)

2. Grundsätze 

Sowohl Mitarbeiter als auch Bewohner haben das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit und verpflichten sich auf einen respektvollen Umgang miteinander. Daher werden keine gewalttätigen Übergriffe toleriert.



Aggressionen und gewalttätige Verhaltensweisen haben immer Konsequenzen, welche individuell und situativ festgelegt werden.



Grenzüberschreitendes Verhalten kann von allen Beteiligten ausgehen. Eine differenzierte, sorgfältige und offene Auseinandersetzung und Reflexion, unter Einbezug aller massgeblichen Personen und Faktoren, ist für den professionellen Umgang selbstverständlich.



In unserer Beziehungsgestaltung zu den bei uns lebenden Bewohnern achten wir darauf, dass kein missbräuchliches Abhängigkeitsverhältnis und kein Machtmissbrauch entstehen.



Massnahmen, die in die persönliche Integrität eines Menschen eingreifen (autonomieeinschränkende Massnahmen) müssen immer dem Schutz von Selbst- und/ oder Fremdgefährdung dienen. Den Rechten und dem Schutz der Klienten und Klientinnen und der Angemessenheit der Massnahmen ist gebührend Rechnung zu tragen. (Grundlagenpapier INSOS, 2008)

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3. Was verstehen wir unter Gewalt Definition von Gewalt „Die Ausübung von Gewalt ist dann missbräuchlich, wenn mit Macht und Zwang, direkt oder indirekt, gegen den Willen und ohne Rücksichtnahme auf die momentanen oder zukünftigen Interessen des Gegenübers etwas mit unangemessenen Mitteln durchgesetzt wird und eine schädigende Auswirkung materieller, körperlicher, seelischer oder geistiger Art zur Folge hat“. (Grundlagenpapier INSOS, 2008) Formen von Gewalt  Physische Gewalt: Alle direkten Handlungen, die sich gegen die körperliche Integrität eines Menschen richten oder eine materielle Zerstörung zum Ziel haben (z. B. schlagen, umstossen, einsperren, beissen, spucken, Sachen werfen, kratzen, treten, würgen, Einsatz von Gegenständen gegenüber Personen wie Messe, Werkzeuge,…) 

Psychische Gewalt: dauernde Abwertung bzw. Ablehnung, Vernachlässigung, Angsterzeugung, Vertrauensentzug, Nichtbeachtung, Beleidigungen, Drohungen, Erpressung, Mobbing, Suiziddrohungen, Nötigung, Liebesentzug, Isolation, Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen, Stalking (belästigen, verfolgen, nachstellen, beobachten, bedrohen von Personen)



Sexuelle Gewalt: z. B. Verhinderung des Auslebens der Sexualität, Übergriffe wie Belästigung, Missbrauch, Vergewaltigung, Missachtung der Intimsphäre, Zwang zur Prostitution, Exhibitionismus



Strukturelle/ institutionelle Gewalt: umfasst allgemeine Bedingungen oder Strukturen, die Menschen daran hindern, ihr Entwicklungs- und Realisierungspotential in freier Entscheidung zu entfalten (z. B. ungeeigneter Wohn- oder Arbeitsraum, Verweigerung der Rechte und Einschränkung der Entscheidungsfreiheit, inadäquate Betreuungskonzepte, Missachtung der Privatsphäre, nicht ausreichendes und/ oder geeignetes Personal, unzulängliche Infrastruktur und Mittel, willkürliche Regelungen und Vereinbarungen).

4. Präventive Massnahmen 

Neue Mitarbeiter werden während der Einarbeitungszeit für das Thema Gewalt sensibilisiert.



Mindestens einmal pro Jahr wird der Umgang mit Gewalt an einer Teamsitzung besprochen.



Die Institution bietet interne oder externe Schulungs- und WB-Möglichkeiten an, die den Umgang mit dem Thema Gewalt zum Inhalt haben (MWE zusätzlich: Leiten und Umgang mit Zwangsmassnahmen)



Den Teams stehen Notfall-Alarmierungssysteme zur Verfügung. Über das Tragen der Piepser können Team und MA situativ entscheiden



Ein offener, transparenter Umgang mit dem Thema Gewalt wird in der Institution sowohl unter MA wie auch unter Bewohnern gefördert und gelebt. Wir reflektieren unser Handeln im Alltag regelmässig und stellen ausreichende Möglichkeiten zum Austausch zur Verfügung



In den Teams werden individuelle Handlungsstrategien zum Umgang mit potentiell gefährlichen und gefährdeten Bewohnern festgelegt. Die umschriebenen Strategien werden allen am Betreuungsprozess Beteiligten transparent und zugänglich gemacht



Alle in der Stiftung beschäftigten MA setzen sich für einen konstruktiven Umgang mit Konflikten und Krisensituationen ein



Mit den bei uns betreuten Bewohnern pflegen wir einen respektvollen Umgang und bauen vertrauensvolle Beziehungen auf

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Autonomieeinschränkende Massnahmen betrachten wir als präventive Massnahmen, welche Eskalationen verhindern oder dem Schutz vor Selbst- oder Fremdgefährdung dienen.



Autonomieeinschränkende Massnahmen sind grundsätzlich nur dann zu ergreifen, wenn alle anderen Massnahmen keine Wirkung zeigen. Sie sind zeitlich zu begrenzen, zu dokumentieren und regelmässig hinsichtlich der Legitimität, Verantwortbarkeit und Angemessenheit kritisch zu hinterfragen. Die Massnahmen sind zu begründen und werden gegenüber der Institutionsleitung und der gesetzlichen Vertretung kommuniziert.



Wir beziehen die bei uns betreuten Bewohner soweit wie möglich in alle sie betreffenden Vereinbarungen ein und machen ihnen diese transparent. Wir bieten wo immer möglich Mitbestimmungsmöglichkeiten für die bei uns betreuten Bewohner an



Mit den Bewohnern entwickeln wir Handlungsstrategien bzw. zeigen ihnen diese auf, mit dem Ziel der konstruktiven Lösung von Konflikten

5. Massnahmen bei eskalierender Gewalt 

Der Schutz der an einer eskalierenden Gewaltsituation beteiligten und anwesenden Personen steht im Vordergrund



Anwesende MA versuchen nach Möglichkeit, deeskalierende Massnahmen anzuwenden (z. B. reden, zuhören, verbale Grenzsetzung, Anbieten von Getränken, Essen, Zigaretten, Abgabe von Reservemedikation, Rückzug ins Zimmer ermöglichen, Einbinden in eine Tätigkeit, Anbieten von Bewegung, Zeigen von personeller Präsenz, Distanz erzeugen)



Anwenden von Befreiungstechniken



Benutzen des Notfallpiepsers/ Aufgebot initiieren



Festlegen unmittelbarer Konsequenzen (z. B. Verweis ins Zimmer, Dienstarzt oder Polizei hinzurufen, Klinikeinweisung veranlassen)



Erste Befindlichkeitsrunde; kommunizieren und reflektieren des Ereignisses mit den anwesenden Personen



Dokumentation des Vorfalls



Meldung des Vorfalls mit dem SOAS-R-Bogen an HL (MWE zusätzlich Gewalt- und Massnahmeprotokoll erstellen)



MWE: Durchführen von Zwangsmassnahmen. Dabei ist die persönliche Würde, die Intimsphäre und die Sicherheit der Bewohner zu schützen und zu gewährleisten.

6. Nachbereitung der Gewaltsituation 

Die Situation wird sobald es angemessen ist, mit dem Aggressor nachbesprochen, evtl. unter Einbezug des behandelnden Arztes



Im Team findet eine weitergehende Reflexion des Ereignisses gemeinsam mit der HL statt



Es werden gemeinsam mit der HL weiterreichende Massnahmen und Konsequenzen formuliert (z. B. gewünschter weiterer Verbleib in der Klinik, Verwarnung, Kündigung des Wohnheimplatzes, Regelung bei entstandenen materiellen Schäden, Erwartungen/ Vereinbarungen an den Bewohner formulieren, mögliche Versetzung auf andere WG,…)

Kurzfristige Massnahmen im Umgang mit traumatisierten Mitarbeitern  Sobald sich die Situation beruhigt hat, reflektieren alle beteiligten Mitarbeiter ihre Befindlichkeit. Bis zur vorläufigen Klärung bzw. Beruhigung der eskalierten Situation ist in jedem Fall mindestens ein weiterer MA des Hauses anwesend.

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Für die betroffenen Mitarbeiter gibt es die Möglichkeit, nach Hause zu gehen oder ein Time-out zu verlangen. Dieses Vorgehen muss situationsgerecht abgeklärt und abgesprochen werden. Die Kompetenz dazu liegt bei den anwesenden Mitarbeitern.

Längerfristige Massnahmen im Umgang mit traumatisierten Mitarbeitern  Mit den traumatisierten Personen findet ca. 1 Monat nach dem Vorfall bzw. bei Bedarf auch schon vorher ein Abschlussgespräch mit dem nächsten Vorgesetzten und/ oder unter Einbezug der HL statt. 

Traumatisierte Personen suchen in jedem Fall einen externen Trauma-Spezialisten auf.



Es gibt zudem die Möglichkeit, den Vorfall im Rahmen einer Supervision zu besprechen.

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