Jahrgang 39. Nr. 5. FREITAG, 03. Februar 2017

Jahrgang 39 Nr. 5 FREITAG, 03. Februar 2017 Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid,...
Author: Chantal Frank
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Jahrgang 39 Nr. 5 FREITAG, 03. Februar 2017

Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen

- Weiterer Text im Innenteil -

Heimat-Kurier Rengsdorf

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Nr. 5/2017

■■ Notrufe und Bereitschaftsdienste Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen

IMPRESSUM Die Wochenzeitung “Heimat Kurier­” mit den öffentlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Rengsdorf sowie die Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, OberhonnefeldGierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen sowie seiner Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- u. den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich freitags. Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG 56195 Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ 56203 Rheinstraße 41) Telefon: 0 26 24 / 911-0 Fax: 0 26 24 / 911-195 www.wittich.de Anzeigen: [email protected] Redaktion: [email protected] Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift de Verlages. Innerhalb des Verbandsgemeindebereichs wird die Heimat- und Bürgerzeitung jedem erreich­ baren Haushalt zugestellt. Bei Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zuzüglich Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Ma­ nuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen, Textveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine An­ sprüche gegen den Verlag.

■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Neuwied DRK Krankenhaus Neuwied Marktstraße 104, 56564 Neuwied Tel. 116117 (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten: Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Feiertag: Vom Vortag 18.00 Uhr bis nächster Werktag 07.00 Uhr Den ärztlichen Notfalldienst im Bereich HorhausenFlammersfeld erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 - 112 088. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit und schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.

Gasversorgung................................... 0800/7962427 Kundenhotline..................................... 0800/4747488 Stadtwerke Neuwied (nur Ortsgemeinde Melsbach) Service-Telefon....................................... 02631/85-0 Wasserversorgung - Verbandsgemeindewerke Für den gesamten Versorgungsbereich (außer den Ortsgemeinden Ehlscheid, Hümmerich und Melsbach) während der Dienstzeit....................... 02634/61-651 nach Dienstschluss............................. 02634/921601 Für die Ortsgemeinden: Hümmerich, Ehlscheid und Melsbach Kreiswasserwerk Neuwied (Stadtwerke).. 02631/850 Abwasserbeseitigung - Verbandsgemeindewerke für den gesamten Entsorgungsbereich während der Dienstzeit....................... 02634/61-658 nach Dienstschluss............................. 0171/7597500

■■ Zahnärztlicher Notfalldienst

■■ Verbandsgemeindeverwaltung

Einheitliche Notrufnummer 0180 - 504 030 8 (zu den üblichen Telefontarifen). Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Fr. 14.00 - 18.00 Uhr, Sa. 08.00 - Mo. 08.00 Uhr, Mi. 14.00 - 18.00 Uhr An Feiertagen entsprechend 08.00 bis zum nachfolgenden Tag 08.00 Uhr An Feiertagen mit Brückentagen von Do. 08.00 bis Sa. 08.00 Uhr Weitere Informationen können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.

■■ Apotheken

Notdienst der Apotheken unter 0 800 002 283 3 (vom Festnetz) und 22 8 33 (vom Handy) Unter diesen Telefonnummern werden Ihnen jederzeit die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angesagt. Den Notdienst können Sie auch im Internet abrufen unter: 1.) www.lak-rlp.de -nach Eingabe der Postleitzahl ihres Standortes werden die umliegenden dienstbereiten Apotheken angezeigt, oder 2.) www.apotheken.de - nach Eingabe Notdienst “suchen” und Angabe der PLZ von Rengsdorf oder Neuwied werden die dienstbereiten Apotheken angezeigt.

■■ Sozialstation

Straßenhaus ��������������� Tel. 0 26 34 - 42 10 Bereitschaftstelefon „Rund um die Uhr“......................... 0 171 - 643 55 69

■■ Störungsdienste

Gasversorgung Ortsgemeinde Melsbach, Stadtwerke Neuwied................................. 02631/850 alle übrigen Ortsgemeinden: Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG........................................Tel. 0261/2999-55 ein Unternehmen der evm-Gruppe Kabel-TV / Internet KEVAG Telekom GmbH ............Tel. 0261/20162-222 Stromversorgung Süwag Energie (außer Ortsgemeinde Melsbach) Stromversorgung................................ 0800/7962787

Westerwaldstraße 32 - 34, 56579 Rengsdorf oder Postfach 1141, 56576 Rengsdorf, Telefon 02634/610 (Durchwahlmöglichkeit), Fax 02634/61-119 E-Mail: [email protected] E-Mail VG-Kasse: ............... [email protected] Internet: ........................................www.rengsdorf.de Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf vormittags: Montag bis Donnerstag............................ von 7.30 bis 12.30 Uhr Freitag.................................. von 7.30 bis 12.00 Uhr nachmittags: Montag bis Mittwoch............................ . von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag......................... von 13.00 bis 18.00 Uhr An den Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro durchgehend geöffnet. Das Bürgerbüro sowie die Ordnungs- und Sozialabteilung sind Mittwoch nachmittags geschlossen. Bitte machen Sie von dem Dienstleistungsabend am Donnerstag bis 18.00 Uhr Gebrauch! Öffnungszeiten Tourist-Information Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag............. von 09.00 bis 12.00 Uhr ............................................ von 14.30 bis 17.00 Uhr Dienstag, Samstag.............. von 09.00 bis 12.00 Uhr Sprechstunden von Bürgermeister Hans-Werner Breithausen Während der regulären Dienstzeit nach Vereinbarung.............................. 02634/61-102 Sprechstunden Nebenstelle Anhausen: dienstags von 13.30 bis 16.30 Uhr.......... 02639/228 Gleichstellungsbeauftragte VG Rengsdorf Sonja Werner, VGV Rengsdorf, Westerwaldstraße 34, Zimmer 6. Termine nach Vereinbarung.........Tel. 02634 / 61-206 Email: [email protected] Öffnungszeiten der Bücherei In der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf............................................ 02634/61-109 Montag................................. von 07.30 bis 12.30 Uhr ........................................... von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag.......................... von 07.30 bis 12.30 Uhr ........................................... von 13.00 bis 17.30 Uhr Freitag................................ von 07.30 bis 12.00 Uhr

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Aktuelles KINDER-KLEIDER-BASAR FRÜHJAHR/SOMMER MODE

Sortierter Markt: Sie geben Ihre fertig ausgezeichnete Kleidung bei uns ab, wir sortieren und verkaufen für Sie! 20 % des Erlöses gehen an die KiTas Straßenhaus und Oberhonnefeld.

Anmeldung der Kann-Kinder zum Schulanfang des Schuljahres 2017/2018

Kinder, die nach dem 01. September 2017 ihr sechstes Lebensjahr vollenden, können für die Einschulung 2017 angemeldet werden.

Die Anmeldung der Kann-Kinder findet an folgenden Terminen statt: el-und Mit Waff auf! rk ve en ch u K

Sonntag, 05. März 2017, 14.00 bis 15.30 Uhr Einlass für Schwangere: ab 13.30 Uhr

Kultur & Jugendzentrum, Gierenderhöhe Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte vom 06. bis 28.02.2017 hier anmelden:

[email protected]

Evangelische Kindertagesstätte

Hand-in-Hand Oberhonnefeld

Veranstalter: Ev. KiTa Straßenhaus und ev. KiTa „Hand in Hand“ Oberhonnefeld

Evangelische Kindertagesstätte

Hand-in-Hand Oberhonnefeld

Grundschule Anhausen Mittwoch, 08.02.2017 15.00 - 16.00 Uhr Nach telefonischer Terminvereinbarung unter 02639-258 Grundschule Melsbach Dienstag, 07. und 14.02.2017 10.00 - 11.30 Uhr Nach telefonischer Absprache unter 02634-8305 Grundschule Rengsdorf Mittwoch, 08.02.2017 Nach telefonischer Absprache unter 02634-1403 Grundschule Straßenhaus Mittwoch, 08.02.2017 14.00 - 16.00 Uhr Nach telefonischer Absprache unter 02634-4333 Da wir Ihr Kind gern kennen lernen möchten, soll es bei der Anmeldung möglichst dabei sein. Außerdem bringen Sie bitte das Stammbuch oder eine Geburtsurkunde mit.

Veranstaltungen

- Fortsetzung der Titelseite -

Tenöre4you Wie beginnt man ein neues Jahr am besten? Im Rahmen ihres Kulturprogrammes 2017 bietet Ihnen die Ortsgemeinde Rengsdorf ein musikalisches Erlebnis der besonderen Art.

Am 11.02.2017

um 19.30 Uhr

(Einlass 30 Min. vor Konzertbeginn) präsentieren Toni Di Napoli & Pietro Pato in ihrem Konzert die perfekte PopKlassik- Mischung mit grandiosem, erstklassigem Live-Gesang in italienischem Gesangsstil im Ev. Gemeindehaus, Westerwaldstraße 11. Wer fantastische Songs und eine elitäre Licht-Show erleben möchte ist bei den Tenören4you genau richtig. Ein atemberaubendes Erlebnis mit den berühmtesten, legendären Welthits aus Pop, Klassik, Musical, Filmmusik wie: NESSUN DORMA - CARUSO - YOU RAISE ME UP HERO - TITANIC - OVER THE RAINBOW - ALL BY MYSELF - VOLARE - DER PATE - CIELITO LINDO - MY WAY - TIME TO SAY GOODBYE und viele mehr. Die Ortsgemeinde Rengsdorf freut sich ganz besonders diese zwei Spitzentenöre hier erstmalig begrüßen zu dürfen und wünscht allen Besuchern einen unvergesslichen Abend mit diesen außergewöhnlichen Künstlern. Überraschen Sie Ihre Lieblingsmenschen mit einem super Erlebnis! Karten zum Vorzugspreis erhalten Sie in der Postagentur Rengsdorf, Westerwaldstraße 32, im Buchladen Rengsdorf, Westerwaldstraße 52 und an der ED-Tankstelle, Auf dem Luchsstück 3.

„Strooß Alaaf“

KINDER-KARNEVAL IN STRASSENHAUS IN DER AULA DER GRUNDSCHULE

Am So., 12.02.2017 um 14.11 Uhr Herzliche Einladung für alle Kinder! Euch erwartet ein tolles Programm mit Zauberer ZANTAC und vielem mehr! Sowie Leckeres zur Stärkung.

Der Eintritt ist frei! Hinweis: Eltern sind für die Aufsicht Ihrer Kinder verantwortlich.

Veranstalter: Freunde und Förderer der GS Straßenhaus, der ev. Kita Straßenhaus und der ev. KIita „Hand-in-Hand“ Oberhonnefeld e.V. sowie die Ortsgemeinde Straßenhaus

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Kinderkarneval und Karnevalsparty 2017 Erfolgreiche Veranstaltung geht weiter Kinderkarneval in Rengsdorf Damit die diesjährige Karnevalssaison ein voller Erfolg werden kann, laden die Maimädchen Rengsdorf, mit der Unterstützung des Rengsdorfer Burschenvereins, alle Kinder ganz herzlich dazu ein, gemeinsam einen abwechslungsreichen Tag voll Spiel, Spaß und Tanz zu verbringen. Freut euch auch in diesem Jahr wieder auf ein vielseitiges Programm mit Tanzgruppen, lustigen Spielen und Kinderdisko. Für eine gute Verpflegung für Groß und Klein ist ebenfalls gesorgt. Die Maimädchen begrüßen euch dazu ab 14:11 Uhr in der Turnhalle am Feuerwehrhaus. Ab 15:11 Uhr wird dann gemeinsam das Programm gestartet. Neu ist die diesjährige Karnevalsparty, die nach dem Spaß für unsere kleinen Gäste auch etwas für die „großen“ Besucher bieten soll. Ab 19:00 Uhr starten wir mit DJ und guter Stimmung in den Abend. Die Maimädchen und Burschen Rengsdorf freuen sich auf Ihr Kommen.

Aus dem Rathaus / Verwaltung

■■ Hinweis auf eine öffentliche LAGVollversammlung der Raiffeisen-Region legt Schwerpunkte für 2017 fest Nach sechs Monaten LEADER in der Raiffeisen-Region hat sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) am 25.01.17 in einer öffentlichen Sitzung in Puderbach getroffen, um ihre Schwerpunkte für 2017 abzustimmen. In der LAG Raiffeisen-Region arbeiten Akteure aus den Verbandsgemeinden Dierdorf, Flammersfeld, Puderbach und Rengsdorf zusammen, um die Raiffeisen-Region unter dem Motto „Die Raiffeisen-Region - gelebte Solidarität“ voranzubringen. Zur Sitzung waren neben den Mitgliedern der LAG auch zahlreiche Gäste gekommen. „Wir freuen uns sehr über die Ehre der Anerkennung der Genossenschaftsidee durch die UNESCO als immaterielles Weltkulturerbe“ eröffnete Volker Mendel, Vorsitzender der LAG, die 5. Vollversammlung. „In die Planung der Feierlichkeiten anlässlich des 200.

Geburtstags von Friedrich Wilhelm Raiffeisen wollen wir uns als Lokale Aktionsgruppe einbringen“, so Mendel weiter. Hier findet am 08.02.17 um 18.00 Uhr in der Kreisverwaltung Altenkirchen ein Abstimmungsgespräch statt, an dem das Regionalmanagement teilnehmen wird. Weitere Interessierte sind hier willkommen. Im Bericht über die ersten 6 Monate aktiver Arbeit der LEADER-Region legte Regionalmanagerin Marion Gutberlet vom Büro Sweco aus Koblenz dar, wie vielfältig ihre Arbeit bisher war: „Nach intensiven Projektberatungen konnte das LAG-Entscheidungsgremium schon im Oktober 2016 über die ersten Vorhaben positiv entscheiden, die sich bereits in der Umsetzung befinden.“ Sie berichtete weiter über Veranstaltungen innerhalb der Region und im Austausch mit anderen LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz und bundesweit. Im aktuellen Projektaufruf finden zahlreiche Gespräche statt, „so habe ich bereits Gespräche in 26 unserer insgesamt 66 Ortsgemeinden geführt - diese Zahl ist noch steigerungsfähig!“ fügt sie mit einem Schmunzeln hinzu. Gutberlet verwies darauf, dass bis zum 28.02.17 noch Projekte im laufenden 2. Projektaufruf eingereicht werden können und empfahl, vorher mit ihr Kontakt aufzunehmen. Als Ergebnisse der Abstimmungsgespräche konnte eine Kooperationsvereinbarung zwischen fünf LEADER-Regionen auf den Weg gebracht werden (neben der Raiffeisen-Region auch die Regionen Rhein-Wied, Westerwald, Westerwald-Sieg und Lahn-Taunus). Diese stellt die Grundlage für die Zusammenarbeit im Rahmen konkreter Projekte dar. Denkbar ist zum Beispiel ein Kooperationsprojekt zum Thema Geotourismus mit der Region Rhein-Wied. Folgende neue Mitglieder schlug Vorsitzender Volker Mendel der LAG vor: Anja Hoffmann (Tourismus, Wirtschaftsförderung des Kreises Neuwied), Frank Krause (Forstrevierleiter Anhausen) und Rudolf Röser (Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald). Diese wurden einstimmig bestätigt.

Heimat-Kurier Rengsdorf Viel Zeit nahmen sich die ca. 30 Anwesenden dann für die Diskussion der inhaltlichen Schwerpunkte im laufenden Jahr. Im Vorfeld hatte die LAG-Steuerungsgruppe bereits Themen bewertet und mögliche Projekte entwickelt. Volker Mendel verwies noch einmal auf das Leitbild der Raiffeisen-Region mit dem Slogan „Die Raiffeisen-Region gelebte Solidarität“ und den Handlungsfeldern der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE): „Kulturlandschaft“, „Leben im Dorf“, „Daseinsvorsorge“, „Bildung und Wirtschaft“ und „Regionale Identität“. Als wichtiges Thema wurde die zukünftige gesundheitliche Versorgung erkannt. Bürgermeister Horst Rasbach (gleichzeitig stellvertretender LAG-Vorsitzender) skizzierte kurz die Herausforderung (demografischer Wandel, Durchschnittsalter der Ärzte etc.). Er stellte klar, dass die gesundheitliche Versorgung ein wichtiger Standortfaktor für die Region sei und bislang nur das Problem erkannt sei - die Region brauche aber Lösungen. In einer Machbarkeitsstudie könnte die Situation in der Region analysiert und passgenaue Vorschläge zusammen mit den Akteuren der Gesundheitswirtschaft erarbeitet werden. Ziel müssten konkrete Maßnahmen inkl. Kosten sein, um dann die Umsetzung auch unter Zuhilfenahme anderer Fördertöpfe angehen zu können. In der anschließenden Diskussion brachten die Anwesenden Kenntnisse von Modellprojekten, wichtige einzubindende Akteure und persönliche Erfahrungen ein. Dieses Thema wurde als wichtig und zukunftsweisend erkannt und sollte aus Sicht der LAG angepackt werden. Die Bedeutung der Kulturlandschaft und Landwirtschaft für die Raiffeisen-Region stellte Ulli Gondorf aus Flammersfeld vor. In einem Konzept könnten konkrete Projekte mit den Zielen erarbeitet werden, mehr regionale Nischenprodukte zu entwickeln, die Konsumenten einzubeziehen, die Direktvermarktung zu steigern, unterschiedliche Gruppierungen zu vereinen (konventionelle und Bio-Landwirte) und die Infrastruktur (wieder) in Bauernhand zu bringen. Hierfür hatte eine kleine Arbeitsgruppe im Vorfeld schon Ideen gesammelt für Veranstaltungen, Events etc. Auch dieses vorgeschlagene Projekt fand die Unterstützung der LAG, ergänzt wurden Aspekte wie regionale Produkte vermehrt in der Gastronomie vor Ort anzubieten (und dies auch bekannt zu machen), der Landwirtschaft „ein Gesicht“ zu geben im Rahmen einer Imagekampagne, die Zusammenarbeit mit den regionalen Medien, die Wertschätzung der Landwirte als Kulturlandschaftspflege - auch für den Tourismus und Beispielprojekte in anderen Regionen. Weiter ging es mit einem wesentlichen Punkt, den zukunftsfähigen Dorfstrukturen. Dieses wichtige Handlungsfeld der LILE muss noch weiter ausgefeilt werden, um konkrete (förderfähige) Projekte ableiten zu können. Verschiedene Aspekte wurden in der Runde hierfür gesammelt: Mehrgenerationen-Wohnprojekte/Wohngruppen etc., Schaffung von Kommunikationsstrukturen für Jugendliche in der Kommunalpolitik, Betreuungsstrukturen für Kinder abseits der Kindergärten und Kitas etc. Dieses wichtige Thema wird im nächsten Schritt in der Steuerungsgruppe noch weiter strukturiert. Die Genossenschaftsidee auch in der Raiffeisen-Region sichtbar zu machen, schlug dann Bürgermeister Volker Mendel aus Puderbach vor. Sie könnte gleichzeitig eine Werte- und Interessensgemeinschaft darstellen als auch der Träger von Projekten sein. Die Ziele sind im Detail noch zu klären, so gab es zum Beispiel schon eine Initiative, eine Sozialgenossenschaft zu gründen. Auch gibt es bereits eine Energiegenossenschaft im Kirchspiel Anhausen, sodass konkrete Erfahrungen vorliegen. Die Steuerungsgruppe nahm die Aufgabe mit, diese Idee weiter zu prüfen. Um den Namensgeber in der Region auch sichtbar zu machen, stellt Bürgermeister Volker Mendel dann die Idee vor, in allen Orten Raiffeisenbänke aufzustellen. In einem regionalen Designwettbewerb könnte ein Modell ausgesucht und möglichst mit regionalen Produkten (heimische Hölzer) hergestellt werden. Aus Sicht der LAG wär dies ein schönes Zeichen und würde die regionale Identität unterstützen. Ziel ist es, dass die Bänke im Raiffeisenjahr 2018 vor Ort stehen. Weitere Themen sind Geotourismus (Machbarkeitsstudie, ggf. in Kooperation mit der Region Rhein-Wied) und das Themenfeld Bildung / Wirtschaft mit einem Fokus auf denjenigen Jugendlichen, die nur schwerlich einen Einstieg in den Beruf finden. Volker Mendel dankte allen für den guten und engagierten Austausch: „Ich bin mir sicher, dass wir heute den Boden bereitet haben für gute LEADER-Projekte in der Raiffeisen-Region!“ Weitere Informationen zu LEADER und zur LAG Raiffeisen-Region finden Sie unter: www.leader-raiffeisen-region.de. Zur Information und Unterstützung von Interessierten bietet das Regionalmanagement (Marion Gutberlet, Sweco GmbH) Beratungen für potenzielle Projektträger an: Telefon +49 261 30439-18, marion. [email protected].

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■■ Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 (1) VOB/A Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf schreibt für die Ortsgemeinde Rüscheid und die Verbandsgemeindewerke den Ausbau Bismarckstraße/Luisenstraße und weitere Deckensanierungen in Rüscheid öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adresse www.rengsdorf.de/vg_rengsdorf/Aktuelles/Ausschreibungen oder unter www.Vergabeberatungsstelle.de à Aktuelle Ausschreibungen Hans-Werner Breithausen Dirk Muscheid Bürgermeister Werkleiter ■■ Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 (1) VOB/A Die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf schreibt für die Ortsgemeinde Rengsdorf und die Verbandsgemeindewerke den Ausbau der Schalltor- und der Schillerstraße in Rengsdorf öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adresse www.rengsdorf.de/vg_rengsdorf/Aktuelles/Ausschreibungen oder unter www.Vergabeberatungsstelle.de à Aktuelle Ausschreibungen Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister ■■ Hinweis auf eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 Abs. 1 VOL/A Die Verbandsgemeinde Rengsdorf schreibt für die Verbandsgemeindewerke Rengsdorf, Betriebszweig Wasserversorgung die Materialbeschaffung für die Wasserversorgungseinrichtungen für den Ausbau der Schalltor- und der Schillerstraße in Rengsdorf öffentlich aus. Den vollständigen Bekanntmachungstext sowie den Link zum Download der Vergabeunterlagen finden Sie im Internet unter der Adresse www.rengsdorf.de/vg_rengsdorf/Aktuelles/Ausschreibungen oder unter www.Vergabeberatungsstelle.de à Aktuelle Ausschreibungen Dirk Muscheid, Werkleiter ■■ Familienforschung leicht gemacht Vielfach wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Rengsdorf an das Standesamt Rengsdorf der Wunsch herangetragen, inwieweit das Standesamt sie bei der Familienforschung unterstützen kann. Neben den standesamtlichen Registern, die jedoch nur zum Teil den Familienforschern offen stehen, hat die Verbandsgemeinde durch den Ankauf der Familienbücher der Kirchspiele Altwied, Anhausen und Rengsdorf (später auch das Kirchspiel Honnefeld) die Möglichkeiten der Spurensuche nach der eigenen Familie erheblich erweitert. Mit den Familienbüchern haben Ortwin Reinhard, Rengsdorf, und Karl Erich Anhäuser, Oberhonnefeld-Gierend, in jahrelanger akribischer Arbeit die alten handschriftlichen Eintragungen der alten Kirchenbücher in ein sehr übersichtliches und auch leicht verständliches System übertragen. Nach telefonischer Voranmeldung beim Standesamt Rengsdorf (Tel. 02634-61201) können Interessierte immer dienstags in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr die neuen Familienbücher nutzen. Standesamt Rengsdorf

Die Ortsgemeinde Ehlscheid vermietet ab sofort Büro-/Geschäftsräume

im Gebäude „Haus des Gastes“ Parkstraße 2, 56581 Ehlscheid Die Räume befinden sich im UG des Gebäudes ca. 154 qm, die Raumaufteilung ist variabel gestaltbar. Behinderten gerechter Zugang und Parkplätze vorhanden. Nähere Informationen: Ortsgemeinde Ehlscheid Ortsbürgermeister Norbert Lück Tel.02634/2207 e-mail: [email protected] Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf Frau Michaela Neumann 02634/61517 e-mail: [email protected]

Heimat-Kurier Rengsdorf Bekanntmachung ■■ Sitzung des Bau-, Planungs-, Straßen- und Wegebauausschusses der Ortsgemeinde Ehlscheid Am Mittwoch, dem 08.02.2017, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Planungs-, Straßen- und Wegebauausschusses der Ortsgemeinde Ehlscheid für die Wahlperiode 2014-2019 im Haus des Gastes (Lesesaal) Ehlscheid, Parkstraße 2, 56581 Ehlscheid, statt. Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil: 1. Bauangelegenheiten 2. Bauanträge 3. Verschiedenes Öffentlicher Teil (Beginn: 19:45 Uhr) 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2. Verschiedenes Mitglieder des Ortsgemeinderates Ehlscheid, die dem Ausschuss nicht angehören, können gem. § 46 Abs. 4 GemO auch an der nichtöffentlichen Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für stellvertretende Ausschussmitglieder, sofern sie das gewählte Mitglied nicht in der o.a. Sitzung vertreten. Ortsgemeinde Ehlscheid Norbert Lück, Ortsbürgermeister

■■ Bericht über die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Hümmerich am 08.12.2016 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Der Vorsitzende teilte mit, dass in der nichtöffentlichen Sitzung keine Beschlüsse gefasst wurden. 2. Festsetzung der Hundesteuer ab 2017 Die Steuerhebesätze Hundesteuer des Landkreises Neuwied sowie der Verbandsgemeinde Rengsdorf lagen den Ratsmitgliedern vor. Die Ortsgemeinde Hümmerich hat derzeit den günstigsten Beitrag. Ein Ratsmitglied favorisierte eine Angleichung der Beiträge, so dass ein Beitrag von 36,00 €/1. Hund in der Ortsgemeinde Hümmerich erzielt werden kann. Es folgte eine kurze Beratung. Der Vorsitzende bat um Abstimmung, den Steuerhebesatz Hundesteuer ab 2017 in der Ortsgemeinde Hümmerich auf einen Beitrag von 36,00 €/1. Hund, 66,00 €/2. Hund und 90,00 €/3. und jeder weiterer Hund zu erhöhen. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig angenommen Ja-Stimmen: 8 / Nein-Stimmen: 3 / Enthaltungen: 0 3. Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 Beratung und Beschlussfassung Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab Ortsbürgermeister Achim Schmidt das Wort an Frau Ira Born von der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf. Frau Ira Born erläuterte den Haushaltsplan/satzung im Einzelnen und betonte hierzu, dass die Ortsgemeinde Hümmerich einen positiven Haushalt hat. Die zuvor beschlossenen Hundesteuerhebesätze werden in den Haushaltsplan eingesetzt. Es wurden verschiedene Investitionen angesprochen. Es lagen keine weiteren Fragen vor, so dass über den Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt abgestimmt wurde: Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 11 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 4. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Ortsgemeinde Hümmerich Zum 1. Juli 2016 ist das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) vom 23. Dezember 2015 (GVBl. S. 477) in Kraft getreten. Durch Artikel 1 dieses Gesetzes ist auch die Gemeindeordnung (GemO) geändert worden. Die Änderungen betreffen u. a. die kommunalrelevanten Themen • Öffentlichkeit von Rats- und Ausschusssitzungen • Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse • Bürgerhaushalt/Offener Haushalt Die Änderungen der Gemeindeordnung haben durch das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zu einer Anpassung der Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte geführt. Die Mustergeschäfts-

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ordnung ist Anlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport zum Vollzug der Gemeindeordnung (veröffentlicht im MinBl. Nr. 7 vom 18.08.2016). Da die vom Ortsgemeinderat Hümmerich in der Sitzung am 05. März 2015 beschlossene Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2014 -2019 weitgehend der Mustergeschäftsordnung entspricht, war demzufolge eine Änderung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Geschäftsordnung erforderlich, die der Beschlussfassung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf (§ 37 Abs. 1 GemO). Eine Beschlussfassung ist auch dann erforderlich, wenn das kommunale Vertretungsorgan seinerzeit durch Beschluss die Bestimmungen der Mustergeschäftsordnung unverändert übernommen hat. Ortsbürgermeister Achim Schmidt bat den Gemeinderat über die Änderung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung für die Wahlzeit 2014-2019 abzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 11 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 5. Kommunal- und Verwaltungsreform;Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach a) Sach- und Rechtslage: Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hatte mit Schreiben vom 17.10.2016 den Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach übersandt. Grundlage für das Gesetz sind die in der Vereinbarung über die freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach vom 07.10.2016 festgelegten Grundsätze und Leitlinien für die freiwillige Fusion. Die komplette Gesetzesbegründung wurde jeder Ortsgemeinde im VG-Bereich übergeben. Zudem ist der komplette Gesetzestext mit Begründung und Erläuterungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf (www.rengsdorf.de) unter der Rubrik „Aktuelles Kommunal- und Verwaltungsreform“ eingestellt. Gem. Artikel 1, § 3 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) vom 28.09.2010 sind im Falle der freiwilligen Bildung einer neuen Verbandsgemeinde Beschlüsse nach Abs. 1 S. 1 der Verbandsgemeinderäte der bisherigen Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinderäte ihrer Ortsgemeinden erforderlich. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt dabei als erteilt, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde zugestimmt hat und in diesen Ortsgemeinden jeweils mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der bisherigen Verbandsgemeinde wohnt. Ein Ratsmitglied kritisierte die Vorgehensweise dahingehend, dass der Verbandsgemeinderat Rengsdorf vorab den Beschluss zur Zusammenlegung gefasst hat. Die Ortsgemeinden sollen nun nachziehen und über die „beschlossene“ Zusammenführung beschließen. Er äußerte weiterhin Bedenken zu den Kosten. Die Verbandsgemeinde sollte sich nochmals Gedanken über die Kostenaufteilung machen. Auch auf eine evtl. Steuererhöhung, die den Bürgern zur Last fallen kann, wies er seine Ratskollegen hin. Ein anderes Ratsmitglied wies auf die Entschuldungshilfe hin, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Auch dahinblickend, dass die Fusion beschlossen ist. Bürgermeister Hans-Werner Breithausen stellte klar, dass aufgrund des Landesgesetzes die Vorgehensweise der Beschlussfassungen in den Räten der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeinde Rengsdorf korrekt abgelaufen ist. Er erläuterte weiterhin die Kostenverteilung in den nächsten 3 Jahren. Er wies auch darauf hin, dass Kosteneinsparungen erst im Laufe der folgenden Jahre erfolgen können. Ein Ratsmitglied stellte den Antrag, dass eine Zustimmung zur Fusion unter der Voraussetzung erfolgt, dass die Kostenbelastung/Umlagesätze der einzelnen Ortsgemeinden neu verhandelt werden. Dieser Antrag wurde mit 10 Nein-Stimmen bei 1 Ja-Stimme abgelehnt. Nach weiterer kurzer Diskussion stellte Ortsbürgermeister Achim Schmidt die vorliegende Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hümmerich stimmt dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach zum 01. Januar 2018 auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach zu. 2. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Hümmerich gibt keine ergänzende Stellungnahme ab. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig angenommen Ja-Stimmen: 10 / Nein-Stimme: 1 / Enthaltungen: 0 6. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 01.01.2017

Heimat-Kurier Rengsdorf Neuregelung durch § 2b UStG Ausübung des Wahlrechts gem. § 27 Abs. 22 UstG Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wird die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts -jPdöR- (Gemeinden, Jagdgenossenschaften, Zweckverbände, usw.) grundlegend geändert. Die neue Regelung des § 2b UStG ist bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten und gilt für Umsätze nach dem 31.12.2016. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage sind die o.a. jPdöR gem. § 2 Abs.3 UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Im Umkehrschluss unterlag insbesondere die vermögensverwaltende Tätigkeit der öffentlichen Hand bis dato nicht der Umsatzbesteuerung. Auch sog. Beistandsleistungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unterlagen weder der Umsatz- noch der Körperschaftsteuer. Diese Verwaltungspraxis hat der BFH in seinem Urteil vom 10. November 2011 (V R 41/10) verworfen und dabei die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle durch eine Kommune an eine andere Kommune als unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit angesehen. Damit unterliegt diese Kostenerstattung grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. Der Gesetzgeber hat die o.a. Regelung des § 2 Abs.3 UStG gestrichen, an dessen Stelle wurde der § 2b UStG eingeführt, der auf alle Umsätze nach dem 31.12.2016 anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Umsätze auf privatrechtlicher Basis der Umsatzbesteuerung unterliegen, soweit keine Befreiung nach § 4 UStG (z.B. Vermietung und Verpachtung, Kindertagespflege usw.) vorliegt. Gleiches gilt für den Bereich der Vermögensverwaltung. Auch Tätigkeiten im hoheitlichen Bereich können, bei größeren Wettbewerbsverzerrungen und potentieller Konkurrenz zu privaten Anbietern, u.U. umsatzsteuerpflichtig werden. Vor dem Hintergrund dieses Abstimmungs- und Prüfungsaufwandes hat der Gesetzgeber jedoch im § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung für die betroffenen jPdöR vorgesehen. Es besteht hiernach die Wahlmöglichkeit, ob sie ab dem 01.01.2017 das neue Recht anwenden möchten oder die Besteuerung -längstens bis zum 31.12.2020- auf Basis der bisherigen Regelungen erfolgen soll. Diese Erklärung muss bis zur Ausschlussfrist 31.12.2016 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Sollte keine entsprechende Erklärung vorliegen, kommt die o.a. Neuregelung zur Anwendung. Eine solche Erklärung kann nur einheitlich für alle Tätigkeiten der jPdöR abgegeben werden, eine Begrenzung auf einzelne Tätigkeiten ist nicht zulässig. Diese Erklärung kann zudem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. Das bedeutet, dass die einzelne JPdöR sich noch in diesem Jahr für die weitere Anwendung des bisherigen Rechts entscheiden kann, sich im Jahr 2017 aber durchaus umentscheiden und die Neuregelung des § 2b UStG anwenden kann. Da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt ist vor Abgabe dieser Erklärung ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz empfahl aus den vorgenannten Gründen von dem bestehenden Wahlrecht Gebrauch zu machen und zu erklären, dass in der Übergangszeit das bisherige Recht angewendet werden soll. Dieser Empfehlung schloss sich die VGV Rengsdorf an. Die Ortsgemeinde Hümmerich übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.05.2015 geltenden Fassung längstens bis zum 31.12.2020 aus. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. den ergänzenden Hinweisen des GStB frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 11 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 7. Informationen Der Vorsitzende gab eine Sachstandsinformation zur Testphase „Anrufsammeltaxi“. Unter der Mitwirkung der Energieversorgung Mittelrhein (evm), der Raiffeisenbank Neustadt und der kleinen Hilfe Hümmerich wurde unter dem Motto, mehr Mobilität für Senioren, in der Ortsgemeinde Hümmerich ein Projekt gestartet, um auf Anfrage des Seniorenbeirats die Mobilität für ältere und hilfsbedürftige Mitbürger zu erhöhen. Hierzu wurde von der evm ein Elektroauto zur Verfügung gestellt. Die Kosten wurden von der Raiffeisenbank Neustadt übernommen. Die kleine Hilfe Hümmerich führte die Fahrten nach Horhausen, Straßenhaus oder Rengsdorf durch. Das Ergebnis der 3-monatigen Testphase (August bis Oktober) zeigte, dass sich eine alleinige Anschaffung eines solchen Fahrzeuges für die Ortsgemeinde Hümmerich nicht lohnt.

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Es ist geplant, die umliegenden Ortsgemeinden (Oberraden, Oberhonnefeld-Gierend und Straßenhaus) zu befragen, ob ein solches Fahrzeug gemeinschaftlich angeschafft werden soll. 8. Verschiedenes Ein Ratsmitglied merkte an, das für die evtl. Anschaffung eines Sammeltaxis, ein Antrag auf EU-Fördermittel gestellt werden könnte. 9. Einwohnerfragestunde Ein Zuhörer stellte eine Frage zum Aufkommen der Einkommensteuer sowie die Kostenentwicklung in der Ortsgemeinde Hümmerich. Ein weiterer Zuhörer kritisierte die teilweise negative Haltung einzelner Ratsmitglieder über die Kommunal- und Verwaltungsreform der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach.

Öffentliche Bekanntmachung ■■ Durchführung des Anzeigeverfahrens zur Ergänzungssatzung „Tannenstraße“ der Ortsgemeinde Kurtscheid Die Ergänzungssatzung „Tannenstraße“ wurde vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Kurtscheid am 27.01.2016 als Satzung beschlossen. Die Ergänzungssatzung wurde am 30.01.2017 durch den Ortsbürgermeister ausgefertigt. Die Satzung besteht aus der Planurkunde und den textlichen Festsetzungen. Eine Begründung sowie eine artenschutzrechtliche Vorprüfung sind beigefügt. Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist nachstehend dargestellt. Die Ergänzungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung in Kraft (§ 34 Absatz 6 i.V. mit § 10 Absatz 3 BauGB). Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergänzungssatzung „Tannenstraße“ zu jedermanns Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Bauamt, Westerwaldstraße 34, 56579 Rengsdorf, bereitgehalten wird und eingesehen werden kann. Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf: Montag bis Mittwoch...............................von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und.........................................................von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag.............................................von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr und.........................................................von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag....................................................von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr 56581 Kurtscheid, 30.01.2017 Wittlich Ortsgemeinde Kurtscheid Ortsbürgermeister Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbei geführt wird. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich, 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind. Gem. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder

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Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung, als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde

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Kurtscheid, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Geltendmachung -wie vor- kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, erfolgen. 56581 Kurtscheid, 30.01.2017 Wittlich Ortsgemeinde Kurtscheid Ortsbürgermeiste

Ergänzungssatzung "Tannenstraße" - Ortsgemeinde Kurtscheid Legende 16

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im Zusammenhang bebaute Ortslage (Innenbereich, Baurecht nach § 34 BauGB)

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im Zusammenhang bebaute Ortslage (Innenbereich, Baurecht nach § 34 BauGB) ca. 3526 qm

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Datum: 25.01.2016 Projekt - Nr.: 624/14

Bahnhofstraße 1 53577 Neustadt/Wied Telefon: 02683/9850-0 Telefax: 02683/9850-99 www.pd-dittrich.de info@pd-dittrich

Mitglieder des Ortsgemeinderates Melsbach, die dem Ausschuss nicht angehören, können gem. § 46 Abs. 4 GemO auch an der nichtöffentlichen Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für stellvertretende Ausschussmitglieder, sofern sie das gewählte Mitglied nicht in der o.a. Sitzung vertreten. Holger Klein, Ortsbürgermeister Bekanntmachung ■■ Sitzung des Hauptausschusses der Ortsgemeinde Melsbach Am Montag, dem 06.02.2017 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses der Ortsgemeinde Melsbach für die Wahlperiode 2014-2019 im Gemeindebüro Melsbach, Friedrich-Ebert-Straße, 56581 Melsbach, statt. Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Informationen des Ortsbürgermeisters 2. Anschaffung neuer Schulmöbel; Beratung und Beschlussfassung 3. Anschaffung Hundetoiletten; Beratung und Beschlussfassung 4. Gestaltung Bauhof und Salzsilo; Beratung 5. KITA - Förderantrag Gruppenerweiterung; Beratung und Beschlussfassung 6. Verschiedenes Nichtöffentlicher Teil: 1. Informationen des Ortsbürgermeisters 2. Verschiedenes

Bekanntmachung ■■ Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Rengsdorf Am Dienstag, dem 07.02.2017 findet um 19:30 Uhr eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Bauausschusses der Ortsgemeinde Rengsdorf für die Wahlperiode 2014-2019 im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstr. 32-34, 56579 Rengsdorf, statt. Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil: 1. Bauangelegenheiten 2. Verschiedenes Öffentlicher Teil (Beginn: 20:15 Uhr) 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2. Verschiedenes

Heimat-Kurier Rengsdorf Mitglieder des Ortsgemeinderates Rengsdorf, die dem Ausschuss nicht angehören, können gem. § 46 Abs. 4 GemO auch an der nichtöffentlichen Sitzung als Zuhörer teilnehmen. Dies gilt ebenfalls für stellvertretende Ausschussmitglieder, sofern sie das gewählte Mitglied nicht in der o.a. Sitzung vertreten. Ortsgemeinde Rengsdorf Christian Robenek, Ortsbürgermeister

■■ Verloren - Gefunden An der fußläufigen Verbindung zwischen Bismarckstraße (Oberdorfstraße) und Tulpenweg wurde am 23.01.2017 eine kleine LEDTaschenlampe eines bekannten Herstellers aufgefunden. Die Taschenlampe kann im Gemeindebüro, Raiffeisenstraße 17, abgeholt werden. Tel. Nachfrage unter 02634-940420. Vor dem Haus in der Raiffeisenstraße 18 in Straßenhaus wurde am Dienstag, 24.01.2017 ein Schlüsselbund mit zwei Schlüsseln aufgefunden. Der Schlüsselbund kann im Gemeindebüro, Raiffeisenstraße 17, abgeholt werden. Tel. Nachfrage unter 02634-940420. Birgit Haas, Ortsbürgermeisterin Bekanntmachung ■■ Jagdgenossenschaft Straßenhaus Am Mittwoch, 22. Februar 2017, findet um 19.00 Uhr im Clubhaus in Straßenhaus eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Straßenhaus statt. Zu dieser Sitzung werden alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen recht herzlich eingeladen. Die Versammlung hat zur Tagesordnung: 1. Mitteilungen/Informationen des Jagdvorstehers 2. Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung 3. Neuwahl des Jagdvorstandes 4. Verschiedenes/Informationen 56587 Straßenhaus, Hilburger 03. Februar 2017 Jagdvorsteher ■■ Bericht über die 21. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Straßenhaus am 22.11.2016 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse - Einem Bauantrag wurde einstimmig zugestimmt. - Einer Nutzungsänderung wurde einstimmig zugestimmt. - Der Veräußerung einer Kleinstparzelle wurde einstimmig zugestimmt. - Einem Grundstücksankauf wurde einstimmig zugestimmt. 2. Antrag „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ Neubau einer Kindertagesstätte für drei Gruppen altersgemischt (je 15 Kinder) in Straßenhaus Die Vorsitzende erklärte einleitend, dass die Ortsgemeinde nicht Träger einer Kita ist und darüber hinaus in der letzten Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde, nicht selbst einen Kindergarten bauen zu wollen. Sodann wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN der Antrag vorgetragen und erläutert. Nach der darauf folgenden, kontroversen Beratung, mit den Themen Provisorium, künftige Provisorien, Waldgruppe(n), Containerlösung, Platzmangel, Wartelisten, Neubau und Grundstücksfrage wurde sich, auch auf Grund des Beschlusses aus der letzten Gemeinderatssitzung, darauf geeinigt, dass die Ortsgemeinde Straßenhaus nicht selbst Bauherr wird, jedoch jeglichen Neubau und die Standortfrage unterstützt. Die Grundstücksfrage liegt derzeit auch zur Prüfung bei der Verwaltung. Auf Nachfrage wurde bekannt gegeben, um welche Grundstücke es sich handelt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 3.1. Antrag „Bündnis 90/DIE GRÜNEN“ Einstellung eines Betrages in Höhe von 1 Mio. Euro für den Neubau einer Kindertagesstätte in Straßenhaus Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde der Antrag vorgetragen und erläutert. Demnach wäre es die logische Schlussfolgerung zur Realisierung des vorangegangenen Antrages für den Kita-Neubau, Gelder in den Haushalt einzustellen.

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Die Fraktion wollte dabei die 1 Million als niedrig, aber realistisch angesetzt wissen. Ortsbürgermeisterin Birgit Haas teilte hierzu mit, dass nach Mitteilung der Finanzabteilung der Verbandsgemeinde, dieses mit einem Nachtragshaushalt geregelt werden kann. So wurde es auch bereits im Kindergartenzweckverband besprochen. Im Übrigen hielt sie den genannten Betrag als völlig aus der Luft gegriffen. Für einen Haushalt müssten geplante Zahlen zu Grunde liegen. Die anderen Ortsgemeinden des Kirchspiels haben darüber hinaus auch noch keine Gelder in ihre Haushalte eingestellt. Bürgermeister Breithausen nahm ebenfalls Stellung zum Thema. Er teilte mit, dass auch er den Betrag von 1 Million Euro für unrealistisch hält, und man sich bei dem Haushalt der Ortsgemeinde Straßenhaus damit über einen Betrag von 360.000,— Euro unterhalten müsste. Die Planung und der Neubau eines Kindergartens sollten, auch unter dem Gesichtspunkt, Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit, Schritt für Schritt erfolgen. Nach weiteren Wortmeldungen wurde die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gefragt, ob über den vorliegenden Antrag abgestimmt werden soll, da die Bereitstellung der finanziellen Mittel über einen Nachtrag möglich ist. Seitens der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wurde der Antrag zurückgezogen. Eine Abstimmung war somit nicht erforderlich. 3.2. Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2017 Beratung und Beschlussfassung Die Vorsitzende erklärte einleitend, dass die geplanten Investitionen, fußläufige Verbindung von der Turnhalle zum „Niederhonnefelder Schulpfad“, Bürgersteig Schulstraße, eingestellt werden konnten. Ferner sprach sie die Erstattung der bei der Verbandsgemeinde gebildeten Rücklagen, vor der Durchführung der Kommunal- und Verwaltungsreform, an. Sodann trug Eckhard Henn, Finanzabteilung VGV Rengsdorf, den Plan detailliert vor und beantwortet Fragen der Anwesenden. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen: § 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge...................... 1.958.770,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen..................2.041.040,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag ................ -82.270,00 Euro Entnahme aus dem Sonderposten f. d. kom. Finanzausgleich...........................................16.000,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag incl. Sonderposten ............................................... -66.270,00 Euro 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen..............................1.870.320,00 Euro die ordentlichen Auszahlungen.............................1.869.690,00 Euro Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen .............................................. 630,00 Euro die außerordentlichen Einzahlungen...................................0,00 Euro die außerordentlichen Auszahlungen..................................0,00 Euro Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen .................................................. 0,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit................168.000,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit...............923.000,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ..................................... -755.000,00 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit...........500.000,00 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit............14.700,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ................................. 485.300,00 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen.....................2.538.320,00 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen....................2.807.390,00 Euro Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr ................................................. -269.070,00 Euro §2 Kredite......................................................................500.000,00 Euro §3 Verpflichtungsermächtigungen............................................0,00 Euro § 4 - Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf..........................................................300 v.H. Grundsteuer B auf..........................................................365 v.H. Gewerbesteuer auf.........................................................365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, für den ersten Hund..................................................36,00 Euro für den zweiten Hund................................................60,00 Euro

Heimat-Kurier Rengsdorf für jeden weiteren Hund............................................78,00 Euro §5 Für die Entwässerung von Erschließungsanlagen (erstmalige Herstellung) - § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagenwird der Einheitssatz von.............................................15,96 Euro/qm erhoben. §6 Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2015 betrug.........................................7.149.817,48 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum 31.12.2016 beträgt.........................................7.106.547,48 Euro und zum 31.12.2017..............................................7.040.277,48 Euro §7 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 15.000,00 Euro überschritten sind. §8 Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Nach den Stellungnahmen durch die Fraktionen wurde dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung für 2017 zugestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 4. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Ortsgemeinde Straßenhaus a) Sach- und Rechtslage: Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Ortsgemeinde Straßenhaus für die Wahlzeit 2014 - 2019 Zum 1. Juli 2016 ist das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) vom 23. Dezember 2015 (GVBl. S. 477) in Kraft getreten. Durch Artikel 1 dieses Gesetzes ist auch die Gemeindeordnung (GemO) geändert worden. Die Änderungen betreffen u. a. die kommunalrelevanten Themen • Öffentlichkeit von Rats- und Ausschusssitzungen • Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse • Bürgerhaushalt/Offener Haushalt Die Änderungen der Gemeindeordnung haben durch das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zu einer Anpassung der Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte geführt. Die Mustergeschäftsordnung ist Anlage der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport zum Vollzug der Gemeindeordnung (veröffentlicht im MinBl. Nr. 7 vom 18.08.2016). Da die vom Ortsgemeinderat Straßenhaus in der Sitzung am 17. März 2015 beschlossene Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2014 -2019 weitgehend der Mustergeschäftsordnung entspricht, war demzufolge eine Änderung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Geschäftsordnung erforderlich, die der Beschlussfassung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf (§ 37 Abs. 1 GemO). Eine Beschlussfassung ist auch dann erforderlich, wenn das kommunale Vertretungsorgan seinerzeit durch Beschluss die Bestimmungen der Mustergeschäftsordnung unverändert übernommen hat. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates lag vor. Beschluss: Dem Gemeinderat wurde empfohlen, die Änderung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung für die Wahlzeit 2014-2019 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 5. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Straßenhaus 2. Änderung Bebauungsplan „Südlich B 256“ Aufstellungsbeschluss a) Sach- und Rechtslage: In der 17. Sitzung des Gemeinderates wurde die Bebauung eines Grundstückes in der Gemarkung Jahrsfeld überprüft. Der Gemeinderat musste feststellen, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Grundstückes die gewünschte Bebauung ausschließen. Das Grundstück ist im Bebauungsplan als private Grünfläche ausgewiesen. Eine Bebauung scheidet daher aus. Bei der Überprüfung wurde jedoch festgestellt, dass der Bebauungsplan „Südlich der B 256“ gerade im Hinblick auf private Grünflächen schon einmal zugunsten einer Baufläche geändert wurde. Deshalb kam der Gemeinderat zu der Überzeugung, die Änderung des Bebauungsplanes von einer privaten Grünfläche zu einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit der Zulassung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen durchzuführen. Die Kosten der Maßnahme sollen durch den damaligen Bauantragsteller getragen werden.

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Mit dem Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „Südlich B 256“ leitet die Ortsgemeinde das Bauleitplanverfahren ein. Die vorstehenden Änderungsbedarfe werden in einer Planurkunde dargestellt. Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens werden die Erkenntnisse der Behördenbeteiligung und der Bürgerbeteiligung dem Gemeinderat zur abwägenden Beratung und Entscheidung vorgetragen. Sofern keine Bedenken gegen die Änderung bestehen, kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden. Beschluss: Dem Gemeinderat wurde empfohlen den Aufstellungsbeschluss zur Umsetzung des Änderungsverfahrens zu fassen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 6. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 01.01.2017 Neuregelung durch § 2b UStG Ausübung des Wahlrechts gem. § 27 Abs. 22 UstG Über diesen Punkt wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung beraten. Nachdem Fragen aufgetreten waren, wurde der Punkt auf die heutige Sitzung vertagt. a) Sach- und Rechtslage: Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wird die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts -jPdöR- (Gemeinden, Jagdgenossenschaften, Zweckverbände, usw.) grundlegend geändert. Die neue Regelung des § 2b UStG ist bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten und gilt für Umsätze nach dem 31.12.2016. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage sind die o.a. jPdöR gem. § 2 Abs.3 UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Im Umkehrschluss unterlag insbesondere die vermögensverwaltende Tätigkeit der öffentlichen Hand bis dato nicht der Umsatzbesteuerung. Auch sog. Beistandsleistungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unterlagen weder der Umsatz- noch der Körperschaftsteuer. Diese Verwaltungspraxis hat der BFH in seinem Urteil vom 10. November 2011 (V R 41/10) verworfen und dabei die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle durch eine Kommune an eine andere Kommune als unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit angesehen. Damit unterliegt diese Kostenerstattung grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. Der Gesetzgeber hat die o.a. Regelung des § 2 Abs.3 UStG gestrichen, an dessen Stelle wurde der § 2b UStG eingeführt, der auf alle Umsätze nach dem 31.12.2016 anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Umsätze auf privatrechtlicher Basis der Umsatzbesteuerung unterliegen, soweit keine Befreiung nach § 4 UStG (z.B. Vermietung und Verpachtung, Kindertagespflege usw.) vorliegt. Gleiches gilt für den Bereich der Vermögensverwaltung. Auch Tätigkeiten im hoheitlichen Bereich können, bei größeren Wettbewerbsverzerrungen und potentieller Konkurrenz zu privaten Anbietern, u.U. umsatzsteuerpflichtig werden. Vor dem Hintergrund dieses Abstimmungs- und Prüfungsaufwandes hat der Gesetzgeber jedoch im § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung für die betroffenen jPdöR vorgesehen. Es besteht hiernach die Wahlmöglichkeit, ob sie ab dem 01.01.2017 das neue Recht anwenden möchten oder die Besteuerung -längstens bis zum 31.12.2020- auf Basis der bisherigen Regelungen erfolgen soll. Diese Erklärung muss bis zur Ausschlussfrist 31.12.2016 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Sollte keine entsprechende Erklärung vorliegen, kommt die o.a. Neuregelung zur Anwendung. Eine solche Erklärung kann nur einheitlich für alle Tätigkeiten der jPdöR abgegeben werden, eine Begrenzung auf einzelne Tätigkeiten ist nicht zulässig. Diese Erklärung kann zudem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. Das bedeutet, dass die einzelne JPdöR sich noch in diesem Jahr für die weitere Anwendung des bisherigen Rechts entscheiden kann, sich im Jahr 2017 aber durchaus um entscheiden und die Neuregelung des § 2b UStG anwenden kann. Da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt ist vor Abgabe dieser Erklärung ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz empfahl aus den vorgenannten Gründen von dem bestehenden Wahlrecht Gebrauch zu machen und zu erklären, dass in der Übergangszeit das bisherige Recht angewendet werden soll. Dieser Empfehlung schloss sich die VGV Rengsdorf an. Beschluss: Die Ortsgemeinde Straßenhaus übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.05.2015 geltenden Fassung längstens bis zum 31.12.2020 aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. den ergänzenden Hinweisen des GStB frist- und formgerecht abzugeben.

Heimat-Kurier Rengsdorf Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 7. Kommunal- und Verwaltungsreform; Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach Die Vorsitzende erklärte, dass bisher viel Arbeit hinsichtlich der anstehenden Fusion geleistet wurde und sprach ihren Dank an die Verwaltung aus. Wichtig ist, dass die Interessen der Ortsgemeinden gewahrt werden. Natürlich gehen mit der Fusion auch Mehrbelastungen für die Ortsgemeinden einher. Aber eine freiwillige Fusion kann auch positive Züge haben. Sie gab zu bedenken, dass eine Ablehnung eine Zwangsfusion zur Folge haben wird. a) Sach- und Rechtslage: Das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) hat mit Schreiben vom 17.10.2016 den Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach übersandt. Grundlage für das Gesetz sind die in der Vereinbarung über die freiwillige Fusion der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach vom 07.10.2016 festgelegten Grundsätze und Leitlinien für die freiwillige Fusion. Die komplette Gesetzesbegründung wurde jeder Ortsgemeinde im VG-Bereich übergeben. Zudem ist der komplette Gesetzestext mit Begründung und Erläuterungen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rengsdorf (www.rengsdorf.de) unter der Rubrik „Aktuelles Kommunal- und Verwaltungsreform“ eingestellt. Gem. Artikel 1, § 3 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG) vom 28.09.2010 sind im Falle der freiwilligen Bildung einer neuen Verbandsgemeinde Beschlüsse nach Abs. 1 S. 1 der Verbandsgemeinderäte der bisherigen Verbandsgemeinden und der Ortsgemeinderäte ihrer Ortsgemeinden erforderlich. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt dabei als erteilt, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der bisherigen Verbandsgemeinde zugestimmt hat und in diesen Ortsgemeinden jeweils mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der bisherigen Verbandsgemeinde wohnt. Beschluss: 1. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Straßenhaus stimmt dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach zum 01. Januar 2018 auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach zu. Der Rat war hiermit einverstanden. 2. Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Straßenhaus gibt keine ergänzende Stellungnahme ab. Der Rat war hiermit einverstanden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 8. Verteilung der Marktgelder Im letzten Jahr wurde im Hinblick auf die Verteilung der Marktgelder vorgeschlagen, diese nicht wie bisher zu belassen (1.500,- € für den Heimat- und Verschönerungsverein, 350,- € für die Jugendabteilung SV Ellingen und für alle anderen Vereine 175,-€) sondern diese anzupassen, bzw. zu erhöhen. Folgende Vereine erhalten Zuschüsse: FFW Straßenhaus SV Ellingen Jugend Schützenverein Honnefeld TV Honnefeld Tennisclub Straßenhaus Heimat- und Verschönerungsverein Chorgemeinschaft Straßenhaus Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, die Marktgelder ab 2017 wie folgt an die ortsansässigen Vereine zu verteilen: 1.500,- € an den Heimat- und Verschönerungsverein, 400,- € an den SV Ellingen, Jugend, und alle anderen Vereine erhalten einen Betrag in Höhe von 200,- €. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 9. Nachtrag Außenarbeiten am DGH Straßenhaus Die Vorsitzende teilte mit, dass im Außenbereich des DGH Anschlussarbeiten durchzuführen sind, bzw. bereits durchgeführt wurden. Hierzu muss bzw. musste der vorhandene Asphaltbelag aufgeschnitten werden. Da die Anschlussbereiche beim Verschließen den Eindruck eines Flickenteppichs hinterlassen, schlug Frau Haas vor, den gesamten Bereich zu pflastern, damit dieses ein einheit-

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liches und sauberes Bild ergibt und darüber hinaus im Bedarfsfall die Anschlussflächen auch wieder einfacher zu öffnen sind. Zur Verdeutlichung wurde der betroffene Bereich auf einem Plan dargestellt. Hierfür fallen ca. 15.000,- € Mehrkosten an, die in der Bauplanung bisher nicht enthalten sind. Seitens der Vereine wurden Eigenleistungen zugesagt. Nach kurzer Beratung erklärte sich der Rat mit den Pflasterarbeiten einverstanden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 14 / Nein-Stimmen: 0 / Enthaltungen: 0 Darüber hinaus muss auch eine Änderung an der Umzäunung des Geländes vorgenommen werden. Auch hier wurde die Planzeichnung zur Hilfe genommen. Es wurde angeregt, das Tor zu versetzen, sodass vor dem DGH alles offen bleibt und nur der Sportplatz umzäunt ist, oder aber das Tor an seinem jetzigen Standort bleibt und der Zaun um das Gelände wieder hergestellt wird. Hierbei sollte aber die Parksituation beachtet werden und dass bisher der Bereich vor dem DGH als Zuschauerraum genutzt wird. Es wird davon ausgegangen, dass nach Fertigstellung das DGH stärker genutzt wird. Das Erscheinungsbild ohne Zaun stellt sich freundlicher dar. Nach kurzer Beratung stellte die Ortsbürgermeisterin den Vorschlag zur Einzäunung zur Abstimmung. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich abgelehnt Ja-Stimmen: 4 / Nein-Stimmen: 7 / Enthaltungen: 3 Somit hat der Rat sich für die offene Gestaltung ausgesprochen. 10. Veranstaltungen und Termine - Die Vorsitzende teilte verschiedene Termine bis Ende Januar 2017 mit. Weitere Termine könnten dem übersandten Terminkalender entnommen werden. 11. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin - Seitens der Kreisverwaltung Neuwied wurde schriftlich eine Stellungnahme der Ortsgemeinde, in Sachen Pylon Linkenbach, angefordert. Die Stellungnahme wird durch den beauftragten Rechtsanwalt erfolgen. - Auf Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werden alle Ratsmitglieder einen Plan über den Grundbesitz der Ortsgemeinde Straßenhaus erhalten. - Es lag eine Sachstandsanfrage bezüglich des Schwimmbades vor. Birgit Haas erklärte, dass das Schwimmbad wegen der schlechten Wasserwerte geschlossen werden musste. Unter anderem ist auch die Umwälzpumpe defekt, welche ersetzt werden soll. Die Ortsgemeinde ist bemüht, die Ursachen für die Wasserverschmutzung zu beheben. Nach den vielen Wasserproben sollen nun noch Bodenproben entnommen werden. Um weitere Informationen sammeln zu können, schlug sie vor, die Behandlung der Sachstandsanfrage auf die nächste Sitzung des Gemeinderates zu verschieben. Die Anwesenden waren hiermit einverstanden. - Ortsbürgermeisterin Haas teilte mit, dass seitens des Landkreises eine Resolution gegen die geplante Abstufung von Landesstraßen auf Kreisstraßen und von Kreisstraßen auf Gemeindestraßen verabschiedet wurde. Sie regte an, dass sich die Ortsgemeinde an der Resolution beteiligt. Sie schlug daher vor, dass in der nächsten Sitzung des Gemeinderates signalisiert wird, dass die Resolution mitgetragen wird. 12. Verschiedenes - Es wurde die Aufstellung eines Weihnachtsbaumes auf dem Marktplatz angesprochen. Nach dem die Weihnachtsbäume in den letzten Jahren von der CDU gespendet und aufgestellt wurden, wird in diesem Jahr der Weihnachtsbaum durch die Ortsgemeinde aufgestellt. Seitens der CDU wird die Lichterkette zur Verfügung gestellt. - Die Vorsitzende berichtete von einem Termin mit dem LBM bezüglich des Zebrastreifens an der Überquerungshilfe im Bereich der Post. Die Angelegenheit soll nochmal geprüft werden. Eine schriftliche Stellungnahme wurde zugesagt. - Es wurde mitgeteilt, dass die Fußgängerampel am Rewe-Markt ausgetauscht wurde. - Die Stelle eines Hausmeisters für das DGH wird wohl ausgeschrieben werden müssen, da bereits mehrere Meldungen eingegangen sind. 13. Einwohnerfragestunde - Ein Zuhörer erkundigte sich nach dem seinerzeit gegenüber der Turnhalle ausgewiesenen Sondergebietes und fragte an, ob dieses auch für eine KiTa gelten würde. Zumindest sollte dieses geprüft werden.

Heimat-Kurier Rengsdorf Bürgermeister Breithausen erklärte hierzu, dass eine Bebauungsplan-Änderung erforderlich würde. - Ein Zuhörer sprach die fußläufige Verbindung von Straßenhaus nach Oberhonnefeld-Gierend und Ellingen, entlang der Kreisstraße in Bezug auf die Verkehrssicherheit an. Die Vorsitzende teilte mit, dass im Rahmen der Leader-Region für das kommende Jahr finanzielle Mittel für den Bau eines Fahrradweges in diesem Bereich in Aussicht gestellt wurden, den dann auch die Fußgänger benutzen können. ■■ „Straßenhaus ist offen“ - Kunst in den Gärten An alle Freizeitkünstler in Straßenhaus: Die Ortsgemeinde Straßenhaus veranstaltet auch in diesem Jahr wieder eine Ausstellung der Werke von heimischen Künstlern. Die Ausstellung soll am 11.06.2017 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr in einer bereits festgelegten Anzahl privater Gärten stattfinden. Hierfür werden noch interessierte Künstler gesucht. Deshalb möchten wir Sie recht herzlich zu einer Besprechung am Samstag, 18.02.2017, um 10.00 Uhr auf den Marktplatz und nach einem ersten Rundgang in das Burhaus, Brunnenstraße, einladen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mit Ihren Werken und Ideen unterstützen möchten. Birgit Haas, Ortsbürgermeisterin ■■ Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes „Teilbereich Ortsumgehung B 256“ der Ortsgemeinde Straßenhaus Aufgrund der §§ 14 Absatz 1-3, 16 und 17 Absatz 1-5 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Straßenhaus in seiner Sitzung am 24. Januar 2017 nachstehende Satzung beschlossen. § 1 - Räumlicher Geltungsbereich Der Planbereich umfasst den Geltungsbereich des in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Teilbereich Ortsumgehung B 256“ und ist aus dem beiliegendem Lageplan ersichtlich. § 2 - Rechtswirkungen der Veränderungssperre (1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre (§1) dürfen 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;

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Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Kreisverwaltung Neuwied als untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde Straßenhaus. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 3 - In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten Die Satzung tritt gemäß § 214 Absatz 4 BauGB rückwirkend zum 26.01.2016 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Bereich die Bauleitplanung rechtsverbindlich abgeschlossen ist, unabhängig hiervon spätestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Ihrer Bekanntmachung. Auf die Zweijahresfrist ist der, seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum, anzurechnen. Ausgefertigt: 56587 Straßenhaus, 24.01.2017 Haas, Ortsbürgermeisterin Hinweis: Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 des BauGB über die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen bei Eintreten von Vermögensnachteilen wird hingewiesen. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich, 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn Sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

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Gem. § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung, als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Straßenhaus, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung der vorstehenden Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der vorgenannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Die Geltendmachung -wie vor- kann auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf, erfolgen. Die Veränderungssperre kann während der nachstehenden Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Westerwaldstraße 32-34, 56579 Rengsdorf eingesehen werden. Jedermann kann die Veränderungssperre einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Dienststunden der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf: Montag bis Mittwoch ............................. von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr ...............................................................von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag.............................................von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr ...............................................................von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag................................................... von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr 56587 Straßenhaus, 24.01.2017 Haas Ortsgemeinde Straßenhaus Ortsbürgermeisterin

Volkshochschule

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Praxisanleiter/-innen qualifiziert

Erneut hat die KreisVolkshochschule Neuwied elf pädagogische Fachkräfte aus Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen in einer 7-tägigen Fortbildung zu Praxisanleitern und Praxisanleiterinnen qualifiziert. Am 21. Januar fanden in Neustadt/Wied die Abschlusspräsentationen sowie die Zertifikatsübergabe statt. Simone Kirst, die pädagogische Mitarbeiterin und Geschäftsführerin der kvhs und Judith Ulrich, Dozentin der kvhs, haben mit großer Begeisterung die Abschlussarbeiten bewertet. Die Präsentationen waren wie bei jeden Durchgang sehr professionell und inhaltlich wie methodisch abwechslungsreich gestaltet. Die Teilnehmenden haben bewiesen, dass sie ihre Verantwortung als Anleiter/-innen für die Vielzahl unterschiedlicher Praktikanten ernst nehmen. Neben der Hauptzielgruppe aus den Kindertagesstätten, haben auch Mitarbeiter/-innen anderer Bereiche teilgenommen, so z.B. aus der Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder einer Förderschule. Sie alle haben nicht nur das nötige Handwerkszeug erlangt sondern sind sich auch bewusst geworden, dass sie mit ihrer fachlichen und menschlichen Unterstützung eine wichtige Basis für die berufliche Zukunft der jungen Menschen in Praktikum und Ausbildung legen. Ein wichtiger Hinweis: In der nächsten Qualifizierung, die am 24. August beginnt, sind noch Plätze frei. Infos und Anmeldung unter 02631 347813 oder www.kvhs-neuwied.de

■■ KreisVolkshochschule Neuwied e.V. Aktuelle Kurse KreisVolkshochschule Neuwied e.V. B202 Mal-Workshop am Wochenende Kristin Oswald In diesem Workshop lernen Sie Ihre Beverwijker Ring 5 Ideen mit Acrylfarben auf die Lein56564 Neuwied wand zu bringen. ■■ LandFrauen der Region Rengsdorf Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Samstag, 04.02.2017 von 10 Telefon: 02631 347813 Telefax: 02631 953190 - Kinderkochkurs ab 7 Jahre bis 16.00 Uhr, Atelier Wingen, Hofstraße 6, Bad Hönningen, GeE-Mail: Suppen [email protected] Eintöpfe nicht nur für Suppenkasper mit bühr: 55 €, inkl. 5 € Materialkosten (ohne Leinwände). Dozentin: www.kvhs-neuwied.de Angelika Kröll Helga Wingen. Anmeldung bei der Außenstelle Bad Hönningen Suppen und Eintöpfe, wer kennt sie nicht? Oft gibt es doch bei 02635 7211 KreisVolkshochschule Neuwied e.V. der Oma den besten Eintopf! R318 Skilanglauf im Ring RengsdorferLand Geschäftsstelle Beverwijker 5, 56564 Neuwied Aber es ist gar nicht so schwer, auch selbst einen tollen Eintopf Skilanglauf ist eine tolle Fortbewegungsart für jedes Alter und jede her zu stellen. Mit frischen Zutaten wie Gemüse und Kräutern Kondition. Samstag, 04.02.17 v. 13.00 bis 17.00 Uhr und Sonntag, Mit derv.Bitte zaubern wir leckere Süppchen und auch eine Einlage dazu. 05.02.17 11 bisum 16 Veröffentlichung Uhr. Ort: Reitsportanlage Birkenhof-Gaststätte Termin: Samstag, 11. Februar 2017, um 10:30 Uhr Reiterstübchen, Gebühr: 67 €, Dozent: Alfred Hofmann. Anmeldung Ort: Bonefeld in der Alten Schule, Wilhelmstraße bei der Außenstelle Rengsdorf unter Telefon 02634 61113 Kosten: 8 € p.P. L450 Italienisch A1-b Schürze bitte mitbringen. Lehrwerk: Conpiacere A1, ab Lektion 4, 12 Abende v. 06.02.17 bis Ein Elternteil oder Oma kann gerne mit dabei sein. 22.05.17, Montag v. 20 bis 21:30 Uhr. Ort: Martinus-Gymnasium, Wir freuen uns auf Euch. Martinusstr. Linz, Raum N12, UG Nebengebäude. Gebühr 69 €. AnAnmelden bis zum 09.02.2017 M. Pudenz, 02634/980873 meldung bei der Außenstelle Linz unter Telefon 02644 5601-34 A504 Computerkurs für Anfänger/-innen Neuwied, 30. Juni 2016 Hier erwerben Sie Grundlagen für die Arbeit am PC. 4 Abende v. 08.02.17 bis 01.03.17. Ort: Realschule plus und Fachoberschule, Flammersfelder Str. 7, Asbach, EDV-Raum, 1. OG. Gebühr 80 € Pressemeldung Anmeldungen bei der Außenstelle Asbach unter Telefon 02683 9120 A102 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ■■ Ev. Kirchengemeinde Altwied Rechtliche Rahmenbedingungen, Nutzungspflichten erneuerbarer Fr., 03.02.2017, 18.00 Uhr Kinderchor I, 18.30 Uhr Kinderchor II, Energien. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Herbstprogramm der KreisVolkshochschule Neuwied erscheint ab 1. Juli 20.00 Uhr Kirchenchor, alle Chöre GZ Melsbach Donnerstag, 09.02.17 v. 19.00 bis 21.00 Uhr. Ort: Realschule plus Sa., 04.02.2017, 14.30 - 16.30 Uhr Pfadfinder 11-13 Jahre Mädund Fachoberschule Flammersfelder Str. 7, Asbach, Klassenraum vor10 der neue Programm dem 1. chen,veröffentlicht. jede 2. WocheAb (bitte erfragen), Kontakte: Anna Brand, 0173 1.Pünktlich OG. Gebühr €. Sommerpause Anmeldungen beiwird der das Außenstelle Asbach un-der kvhs können Anmeldungen online über die Homepage getätigt werden. Inoder gedruckter Form als Nina Rübesam, 0157 8281 5526 9031 253 [email protected]; terJuli Telefon 02683 9120 oder [email protected]; 16.30 - 18.00 Uhr Pfadfinder ab 16 Jahren U420 Italienisch A1-d Programmheft wird es ab dem 7. Juli im Kreis an den bekannten Auslagestellen kostenfrei Jungs und Mädels, Lehrwerk Kurs ist festgelegt. Abende,Vorstellung, v. 08.02.17 bis 10.05.17, verteilt.wird „Fürimmich es eine12schöne wenn unser Programmheft als GZ Melsbach, Kontakt: Florian Soulier, 02634 7216 oder [email protected] Mittwoch von 18:30mit bisein 20:00 Uhr, Ort: Kooperative plus, mehr Urlaubslektüre paar Sandkörnern undRealschule Wasserspritzern wieder nach Hause So., 05.02.2017, Vorstellungsgottesdienste der PfarrstellenbewerLinzer Str. 17 b, Unkel, Klassenraum 1.20, 1. OG. Gebühr 70€. Anmelkommt“ sagt Kristin Oswald, stellvertretende Geschäftsführerin. ber, 9.30 Uhr Gottesdienst, Feldkirchen, unter Mitwirkung des Kirdungen bei der Außenstelle Unkel unter Telefon 02224 180616 chenchors, 11.00 Uhr Gottesdienst, Altwied unter Mitwirkung des Weitere Informationen und Online-Anmeldung auf unserer HomeIn dem recht kurzen Herbstsemester ab Ende August bis Jahresende werden knapp 400 Kirchenchors page www.kvhs-neuwied.de.

KreisVolkshochschule Neuwied e.V.

Kirchliche Nachrichten

Kurse in den für Volkshochschulen typischen Bereichen Sprachen, Gesundheit, Beruf/EDV, Kultur, Gesellschaft/Umwelt/Politik sowie Grundbildung und junge vhs angeboten. Die Kurse

Heimat-Kurier Rengsdorf Mo., 06.02.2017, 16.30-17.30 Uhr Pfadfinder, 7-10 Jahre Jungs und Mädels, GZ Melsbach, Kontakt: Julian Soulier, 0157 3543 2758 oder [email protected] Mi., 08.02.2017, 17.00 Uhr Konfirmandengruppe I, Feldkirchen Do., 09.02.2017, 16.00 Uhr Konfirmandengruppe II, Feldkirchen ■■ Ev. Kirchengemeinde Anhausen Gottesdienste: Sonntag, 05.02.: 9.00 Uhr Gottesdienst in Rüscheid mit Feier des Abendmahl mit Wein, 9:45 Uhr Gebet vor dem Gottesdienst im ev. Gemeindehaus, 10.00 Uhr Gottesdienst in Anhausen, 10.00 Uhr Kindergottesdienst, 10.00 Uhr TKKG (TeenieKirche/KellerGottesdienst) in den Räumen des Jugendkeller im evangelischen Gemeindehaus, 11.00 Uhr (nach dem Gottesdienst) Stehkaffe und EineWelt-Verkauf im evangelischen Gemeindehaus Frauengruppen: Montag, 06.02.: 15.00 Uhr Ev. Frauengruppe Anhausen im ev. Gemeindehaus Anhausen Dienstag, 07.02.: 15.00 Uhr Ev. Frauengruppe Meinborn alten Feuerwehrhaus Meinborn, Mittwoch 08.02.: 15.00 Uhr Ev. Frauengruppe Rüscheid im DGH Rüscheid Bibel- und Gebetskreise: Mittwoch 08.02.: Bibel- und Gebetskreis nach Absprache im Gebetsabend für die Gemeinde. Hauskreise: Freitag, 03.02.: 20.00 Uhr Hauskreis abwechselnd bei den Teilnehmern; 20.00 Uhr Jugendhauskreis bei Familie Blum in Rüscheid Musizieren: Dienstag 07.02.: 18:00 bis 19:15 Uhr Jungbläser (Jugendposaunenchor), 19 bis 20:30 Uhr Posaunenchor. Kinder- und Jugendarbeit: Samstag, 04.02.: 9.00 Uhr Freizeitsport für Menschen ab 14 Jahre. Bitte anmelden bei Familie Krokowski, Dienstag, 07.02.: 9.30 Uhr Spiel- und Krabbelgruppe im Ev. Gemeindehaus, 18.00 bis 19.15 Uhr Jungbläser (Jugendposaunenchor), Donnerstag, 2.2.: 16.00 und 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht Sonstiges: Donnerstag, 09.02.: 19.00 Uhr Anmeldung für die Konfirmation 2018. Bücherei: Ausleihe an alle Interessierten. Öffnungszeiten: Sonntag, 05.02.: 11.30 - 12.00 Uhr Dienstag, 07.02.: 11.00 - 12.00 Uhr Mittwoch, 08.02.: 17.00 - 19.00 Uhr ■■ Ev. Kirchengemeinde Honnefeld Sa., 04.02., 19:00 Uhr Gottesdienst in der Arche Horhausen mit Abendmahl (Traubensaft) So., 05.02., 10:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Oberhonnefeld mit Abendmahl (Traubensaft) Mo., 06.02., 14:30 Uhr Karnevalsfeier - Frauenhilfe im Gemeindehaus Oberhonnefeld Di., 07.02., 15:30 Uhr Konfirmanden Nachmittag im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 15:30 Uhr Mutter-Kind-Kreis in der Arche Horhausen (bitte mit Voranmeldung unter: 0151-51186182), 18:00 Uhr Jungbläser im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 18:00 Uhr Vorbereitungstreffen der Silbernen Konfirmation 2017 im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 19:30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus Oberhonnefeld Do., 09.02., 09:30 Uhr Spielgruppe „Zwergenstube“ (0-3Jahre) in der Jugendetage, Gemeindehaus Oberhonnefeld, 10:00 Uhr Spielgruppe „Krümmelchen“ (0-3Jahre) in der Arche Horhausen (bitte mit Voranmeldung unter: 02687-416019), 15:30 Uhr Konfirmanden Nachmittag im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 18:30 Uhr Singkreis im Gemeindehaus Oberhonnefeld Fr., 10.02., 18:45 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 19:00 Uhr Jugendabend in der Jugendetage im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 20:00 Uhr Nähtreff in der Arche Horhausen ■■ Ev. Kirchengemeinde Rengsdorf Sonntag, 05.02.17, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Traubensaft() / Pfr. Stinder, 11.15 Uhr Kindergottesdienst Dienstag, 07.02.17, 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht I. Gruppe / Gemeindehaus, 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht II. Gruppe / Gemeindehaus, 17.30 Uhr Posaunenchor für Anfänger / Gemeindehaus, 19.00 Uhr Ökum. Friedensgebet / kath. Kirche in Kurtscheid Mittwoch, 08.02.17, 15.00 Uhr Jahreshauptversammlung der Frauenhilfe / Gemeindehaus. Ab 14.30 Uhr fährt der Kirchenbus über die Dörfer!, 18.30 Uhr Presbyteriumssitzung / Gemeindehaus Donnerstag, 09.02.17, 9.45 Uhr Krabbelgruppe / Gemeindehaus, 14.30 Uhr Handarbeits- und Bastelkreis / Gemeindehaus, 15.30 Uhr Katechumenenunterricht I. Gruppe / Gemeindehaus, 17.00 Uhr Ka-

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techumenenunterricht II. Gruppe / Gemeindehaus, 19.30 Uhr Offener Gesprächsabend / Gemeindehaus, Thema: „War Martin Luther ein Feind der Juden?“ Freitag 10.02.17, 17.45 Uhr Unterricht f. Jungbläser / Gemeindehaus, 19.15 Uhr Posaunenchor / Kirche, 20.00 Uhr Kirchenchor / Gemeindehaus ■■ Pfarrkirche St. Bonifatius, Neuwied-Niederbieber Samstag, 04.02., 17.30 Uhr Sonntagsmesse Sonntag, 05.02., 10.30 Uhr Familiengottesdienst Montag, 06.02., 16.00 Uhr Wortgottesdienst im Seniorenheim Oberbieber Donnerstag, 09.02., 09.00 Uhr Hl. Messe Regelgottesdienste für den Bereich Melsbach Mittwoch: 15.00 Uhr Seniorenmesse (jeden 1. Mittwoch im Monat) Donnerstag: 09.00 Uhr Hl. Messe Freitag: 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag: 17.30 Uhr Messe zum Sonntag ■■ Kath. Pfarrgemeinde Hl. Schutzengel Kurtscheid in der Pfarreiengemeinschaft Waldbreitbach-NiederbreitbachKurtscheid Freitag, 03.02.2017, Waldbreitbach: 17.45 h Beichtgelegenheit, 18.00 h Gebet für die Kranken und um Frieden, 18.30 h Hl. Messe mit eucharistischem Segen Samstag, 04.02.2017, Waldbreitbach: 14.00 h Tauffeier; Verscheid: 17.00 h Vorabendmesse, anschl. Gelegenheit zum Empfang des Blasiussegens; Niederbreitbach: 18.30 h Werkstatt-Gottesdienst Sonntag, 05.02.2017, Kurtscheid: 09.30 h Familiengottesdienst, anschl. Gelegenheit zum Empfang des Blasiussegens; Waldbreitbach: 11.00 h Hochamt, anschl. Gelegenheit zum Empfang des Blasiussegens Montag, 06.02.2017, St. Antoniushaus: 19.00 h Ökumenisch-Franziskanisches Friedensgebet (Schwesternkapelle Haus „Mutter-Rosa“) Mittwoch, 08.02.2017, Breitscheid: 18.30 h Hl. Messe Freitag, 10.02.2017, St. Josefshaus: 19.00 h AUS-ZEIT (Orgel und Text) ■■ Evangelische Freie Gemeinde in Straßenhaus Donnerstag, 02.02.2017, 19:30 Uhr Jugendstunde Sonntag, 05.02.2017, 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 07.02.2017, 20:00 Uhr Bibelstunde Donnerstag, 09.02.2017, 19:30 Uhr Jugendstunde Sonntag, 12.02.2017, 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 14.02.2017, 20:00 Uhr Gebetsstunde ■■ Mennonitengemeinde Rengsdorf (Ev. Freikirche), Westerwaldstr. 60 Kontakt: Andreas Kneisler, 02687/928331 [email protected] Homepage: www.mg-rengsdorf.de MONTAG: 15:00 Uhr Kontrast-Treff (offener Kinder- und Teentreff), 18:00 Uhr Kinderchor MITTWOCH: 18:30 Uhr Bibelbetrachtung. Parallel dazu: Kinderstunden (3 bis 12 Jahre) DONNERSTAG: 19:30 Uhr Jugendchor (im Gemeindehaus in Irlich) FREITAG: 18:00 Uhr Teens (13-15 Jahre), 19:30 Uhr Jugend (ab 16 Jahre) SAMSTAG: 18:00 Uhr Gebetsversammlung, 20:00 Uhr Junger-Erwachsenen-Kreis (ab 24 Jahre) SONNTAG: 10:00 Uhr Gottesdienst

Vereine und Verbände ■■ LandFrauen Neuwied bieten Vortrag zum Basenfasten an Die LandFrauen Neuwied bieten am Donnerstage, 16. Februar 2017 um 19.00 Uhr einen Vortrag zum Thema “Basenfasten - Frühjahrsputz für den Körper” an. Die Referentin Nicole Scheyer, Heilpraktikerin und Fachberaterin Gesundheitsförderung, erklärt den Teilnehmern und Teilnehmerinnen die Grundsätze und Bedeutung des Basenfasten. Sie gibt hierbei Einblicke in die Alltagstauglichkeit und wie genau der Körper entgiftet wird. Die LandFrauen freuen sich über zahlreiche Besucher, Nichtmitglieder sind auch herzlich willkommen. Ort: Dorfgemeinschaftshaus in 56269 Dierdorf-Wienau, Schwalbenstraße 7 Kosten: 2 Euro für Mitglieder, 5 Euro für Nichtmitglieder Anmeldungen: bis 14.02.2017 bei Katja Milad, Tel. 02689-971187

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Neujahrsempfang 2017 Am 14.01.2017 haben die Landfrauen Kreis Neuwied zu ihrem Neujahrsempfang in das Hotel Wiedfriede nach Arnsau-Roßbach/Wied geladen.

Trotz der Witterung folgten teils mit dem Auto, teils mit einem für die Veranstaltung eingesetzten Bus rund neunzig LandFrauen der Einladung. Nach einem Sektempfang begrüßte die Kreisvorsitzende Hella Holschbach alle Anwesenden recht herzlich und rief noch einmal die wichtigsten Ereignisse des vergangenen Jahres 2016 in Erinnerung. Im Anschluss konnte sich dann an dem reichhaltigen Frühstücksbuffet gestärkt werden. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung referierte Frau Roswitha Iasevoli aus Dortmund über das Thema „Zartes, Zoff & Zipperlein“Geschichten vom Älterwerden, aus ihrem gleichnamigen Buch. Schnell vergingen ein paar kurzweilige Stunden bei netten Gesprächen und geselligem Beisammensein. ■■ Sportgemeinschaft Anhausen Der Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, 03.03.2017, recht herzlich ein. Die Versammlung findet im Gasthaus Tross, Neuwieder Straße 30, 56584 Anhausen, um 20.00 Uhr statt. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 18 Jahren oder die Eltern. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Geschäftsbericht; 3. Kassenbericht; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Berichte der Fachwarte; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Vorstandswahlen; 8. Ergänzungswahlen; 9. Mitgliedsbeiträge; 10. Veranstaltungen; 11. Verschiedenes ■■ VdK Dierdorf-Anhausen Am Samstag, 11. Februar 2017 findet unser Neujahrsempfang zusammen mit dem Ortsverbandstag statt. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr im Evang. Gemeindehaus in Dierdorf, Am Damm 3. Dazu sind alle Mitglieder mit Partner/in sowie interessierte Gäste herzlich willkommen. Da in diesem Jahr Vorstandswahlen stattfinden, bittet der Vorstand um rege Teilnahme. Mitglieder, die sich für eine Mitarbeit im Vorstand interessieren, können sich gerne vorab bei den Vorstandsmitgliedern unverbindlich informieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf unserer Internetseite. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Kaffeeausgabe; 4. Grußworte der geladenen Gäste; 5. Vortrag zum Thema Pflege (H. Holzappel BezLtr. AOK); 6. Bericht des OV-Vorsitzenden; 7. Kassenbericht; 8. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstands; 9. Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer; 10. Ehrung langjähriger Mitglieder; 11. Abendessen; 12. Schlusswort Anmeldung bitte telefonisch unter: 02639 / 320 (H. Hofmann) oder per Email: [email protected] Wer Mitfahrmöglichkeit benötigt, bitte bei Anmeldung Bescheid sagen. Wir fahren am 24. Mai 5 Tage in den Schwarzwald und ins Elsaß. Einzelheiten hierzu stehen auf unserer Internetseite: www.vdk.de/dierdorf ■■ Mundartstammtisch Melsbach Der nächste Mundartstammtisch findet am Dienstag, 7. März 2017 in Melsbach, Gasthaus „Elisabeth-Höhe“, um 19.30 Uhr statt. Wer Interesse hat, ist gern willkommen. ■■ SV Rengsdorf 1926 e.V. Der SV Rengsdorf 1926 e.V. lädt zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am Freitag, den 03. Februar 2017 um 20:00 Uhr in die Auszeit Rengsdorf ein.

Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden; 2. Totenehrung; 3. Ehrungen; 4. Geschäftsbericht; 5. Bericht des Jugendleiters, Bestätigung der Wahlen Jugendversammlung; 6. Bericht SeniorenInnen-Trainer und Betreuer; 7. Kassenbericht; 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Aussprache zu den Punkten 4 bis 8; 10. Wahl des Versammlungsleiters; 11. Entlastung des Vorstandes; 12. Neuwahlen: a) Wahl des 1. Vorsitzenden, b) Wahl des weiteren Vorstandes, c) Wahl der Platzkassierer, d) Wahl der Platzwarte, e) Wahl der Kassenprüfer; 13. Mitgliedsbeiträge 2017; 14. Satzungsänderungen; 15. Verschiedenes Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich beim 1. Vorsitzenden eingegangen sind. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahr an. Wir würden uns freuen, recht viele Mitglieder begrüßen zu können. ■■ LandFrauen Region Rengsdorf Workshop Entspannung 2017 Hier können die Teilnehmer einen Einblick in die verschiedenen Entspannungstechniken durch die Kursleiterin Karin Gschiel erhalten. Termin: Mittwoch, der 15. Februar 2017 um 19:00 Uhr Ort: Bonefeld, Alte Schule in der Wilhelmstraße Kosten: 5€ für Mitglieder, 8€ für Nichtmitglieder p.P. Anmeldung: bis zum 13.02.2017 M. Pudenz, 02634/980873 Vorab Info Tageslehrfahrt es sind noch wenige Plätze verfügbar Bezirk Rengsdorf Tageslehrfahrt nach Nierstein - Schwabsburg am 12.08.2017 Fahrt mit dem Bus zum Weingut Huff, Teilnahme am dortigen Hoffest, -gelegenheit für Speise und Trank, Weinberg-Rundfahrt mit Weinprobe. Anschließend treffen mit den Schwabsburger Landfrauen zum Austausch, bei Kaffee und selbst gebackenen Kuchen. Der Höhepunkt des Tages wird das Kabarett „Viel Holz vor der Hütte“ in der urigen Smeisser Theaterscheune sein. Abschließend werden wir kleine Hessische Spezialitäten genießen. Abfahrt 10:00 Uhr Bushaltestelle in Bonefeld, Wilhelmstraße, 10:10 Uhr Bushaltestelle in Straßenhaus ■■ Frauenchor „Frohsinn“ Rüscheid Die Jahreshauptversammlung fand am 22. Januar 2017 im Dorfgemeindehaus Rüscheid statt. Die 1. Vorsitzende Marion Schumacher begrüßte alle Anwesende. Nach der Begrüßung erhob sich die Versammlung zu einer Gedenkminute für unsere verstorbenen Vereinsmitglieder Nelli Flemmer, Karin Höfer, Hannelore Seuser. Anschließend berichtete die 1. Vorsitzende über die Aktivitäten vom vergangenen Vereinsjahr. Danach verlas die Geschäftsführerin Gudrun Gras das Protokoll der Jahreshauptversammlung vom 24. Januar 2016. Die 1. Kassiererin Birgit Kroll gab anschließend einen Überblick über die Ein- und Ausgaben des Vereins. Die Kassenprüferinnen Trudi Enders und Brigitte Spohr bestätigten eine beispielhafte Kassenführung und baten um Entlastung der Kassiererin und des gesamten Vorstandes, die von den Anwesenden einstimmig erteilt wurde.

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Auch in diesem Jahr ist eine Vereinstour vom 17.08. - 20.08.2017 geplant. Die 1. Vorsitzende bedankte sich beim Vorstand für die gute Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank ging an die Unterkassierer und die Notenwartin Brigitte Spohr für die geleistete Arbeit. Die Jahreshauptversammlung endete um 14:50 Uhr. Bei Kaffee und Kuchen saßen die Mitglieder in gemütlicher Runde beisammen. ■■ MusicAmore MusicAmore e.V. lädt alle Mitglieder hiermit herzlich zur ersten ordentlichen Hauptversammlung am 18. Februar 2017 um 10:30 Uhr in die Mehrzweckhalle Thalhausen ein. Musiker(innen) und Eltern der Musiker(innen), die dem Verein (noch) nicht als Mitglied beigetreten sind werden ebenfalls herzlich eingeladen. (Bei Beschlüssen der Hauptversammlung dürfen sie nicht mit abstimmen.) Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden, 2. Bericht des Schatzmeisters zur wirtschaftlichen Lage des Vereins , 3. Bericht des Kassenprüfers, 4. Wahl eines Schriftführers oder einer Schriftführerin, 5. Wahl von Mitgliedern des erweiterten Vorstands, wenn erforderlich, 6. Wahl des Kassenprüfers, 7. Überprüfung von § 9 der Satzung „Erweiterter Vorstand“, ggf. Änderung, 8. Veränderungen im Bereich der Probearbeit, 9. Verschiedenes. Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme an der Hauptversammlung.

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ab 13.30 Uhr in Puderbach mit Beteiligung der Mannschaften: JSG Puderbach I, 1. FFC Neuwied I, SSV Heimbach/W. II, SV Rengsdorf I, JSG Neustadt II, JSG Ahrbach II ab 9.00 Uhr in Dierdorf mit Beteiligung der Mannschaften: JSG Maischeid II, JSG Marienhausen, Spfr. Eisbachtal II, Spvgg. Haiderbach I, JSG Elbert II, JSG UWW Hundsangen ab 13.30 Uhr in Dierdorf mit Beteiligung der Mannschaften: JSG Maischeid, JK Horressen, Spfr. Eisbachtal, SV Melsbach, JSG Elbert, SV Staudt

Sport ■■ TV Honnefeld Abt. Leichtathletik Läufer erfolgreich bei Bezirks-Crossmeisterschaften

Bei den Bezirkscrossmeisterschaften am 15.01.2017 rund um das Stadion Oberwerth in Koblenz war der TV-Honnefeld mit 2 schnellen Läuferinnen und einem schnellen Läufer vertreten. In der Konkurrenz mit den großen Leichtathletikvereinen und Laufgemeinschaften konnten dabei hervorragende Ergebnisse erzielt werden. Mit einem Bezirksmeistertitel, einem 2. und einem 4. Platz kamen unsere Sportlerinnen und unser Sportler nach Hause in den Westerwald. Lena Eichhorn, zuletzt Kreismeisterin im Crosslauf in Erpel, wurde in einer Zeit von 5:04 min. über 1150 m souverän Bezirksmeisterin in der Klasse W9. Asil Tiryaki, ebenfalls Kreismeister im Crosslauf, musste sich in der Zeit von 6:41 min. über 1780 m nur einem Sportler geschlagen geben und wurde Vize-Bezirksmeister in der Klasse M12. Finja Melsbach ging nach längerer Krankheit wieder an den Start und wurde 4. in der Zeit von 5:16 über 1150 m bei den Mädchen W 11. ■■ JSG Puderbach/Maischeid/Thalhausen Fußball A–/B-/C-/D-/E-/F- Junioren Spieltermine Samstag, 4.02.2017 C-Junioren Freundschaftsspiel 12.00 Uhr JSG Asbach vs. JSG Maischeid in Asbach D-Junioren Hallenkreismeisterschaft ab 9.00 Uhr in Dierdorf mit Beteiligung der Mannschaften: JSG Thalhausen I, JSG Nauort II, SG Herschbach/Sch., JSG UWW Görgeshausen, TuS Montabaur II, JSG Ellingen II ab 13.30 Uhr in Dierdorf mit Beteiligung der Mannschaften: JSG Thalhausen II, JSG Nauort I, SG Herschbach/Sch. II, JSG UWW Görgeshausen II, TuS Montabaur II, JSG Feldkirchen Sonntag, 5.02.2017 F-Junioren Hallenkreismeisterschaft ab 10.00 Uhr in Puderbach mit Beteiligung der Mannschaften: JSG Puderbach II, 1. FFC Neuwied II, SSV Heimbach/W. I, SV Rengsdorf II, JSG Neustadt I, JSG Ahrbach

■■ JSG Melsbach/Rengsdorf Beim Hallencup des VfB Linz am Sonntag, 22.01.2017 belegte die E II Jugend der JSG Melsbach/Rengsdorf durch 3 Siege und 2 Unentschieden den ersten Platz und sicherte sich neben dem Siegerpokal auch den Turnierball.

Das erfolgreiche Team von vorne links: Jan Stüttger, Metteo Gatti, Joshua Muscheid, hintere Reihe links, Trainer Dirk Muscheid, Maximilian Euteneuer, Berksan Gültekin, Lars Kleinmann, Benjamin Freund, ABD Albast Al Nasan, Trainer Jörg Hofmann.

Sonstiges ■■ Kreisbauern- und Winzerverband Neuwied Die Mitgliederversammlung des Kreisbauern- und Winzerverbandes Neuwied findet am Dienstag, 14. Februar 2017 ab 20:00 Uhr, im Dreischläger Hof, 53577 Fernthal statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bericht durch den Vorsitzenden Ulrich Schreiber; 2. Bericht des Geschäftsführers Markus Mille; 3. Vortrag: „Managementplan für den Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz“, Referenten: Jan Hoffmann und Moritz Schmitt von der Stiftung Natur und Umwelt RLP in Mainz; 4. Verschiedenes ■■ Wanderausstellung ehrt das Wirken von Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818-1888) „Das Beispiel nützt allein“. Raiffeisen, seine Genossenschaften und ihre Ausstrahlung in die Welt Im Jahr 2018 jährt sich der Geburtstag von Friedrich Wilhelm Raiffeisen zum 200. Mal. Im Rahmen der Jubiläumskampagne unter dem Motto „Mensch Raiffeisen. Starke Idee!“ haben das Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Universität Mainz e.V. (IGL), die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. und

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das RAIFFEISEN 2018 Organisationsbüro einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Unter Leitung der Wirtschafts-und Sozialhistorikerin Dr. Ute Engelen (IGL) wird eine Wanderausstellung erarbeitet, um die Bedeutung von Raiffeisen, sein Wirken und die Aktualität seiner Ideen bis heute zu würdigen. Der gebürtige Westerwälder engagierte sich für die Verbesserung der Lage der ländlichen Bevölkerung und rief erste Genossenschaften ins Leben. Die Wanderausstellung wird 2018 in den Geschäftsstellen zahlreicher Genossenschaften in ganz Deutschland und auch im Ausland zu sehen sein. Hierfür wird eine englische Fassung der Texte erstellt. Darüber hinaus wird das IGL die Forschungsergebnisse auf seinem Portal www.regionalgeschichte.net veröffentlichen. Die Kooperationspartner Das IGL erforscht die Geschichte des heutigen Rheinland-Pfalz und der mit ihm historisch verbundenen Gebiete. Die Vermittlung der Forschungsergebnisse an ein breites Publikum, u.a. durch Vorträge, Ausstellungen und über das Internet, zählt das Institut zu seinen Kernaufgaben, die mit dem Institutsmotto „Forschen - Vermitteln Mitmachen“ umschrieben sind. Seit 2012 forscht das IGL verstärkt zur Wirtschaftsgeschichte des rheinland-pfälzischen Raums. Erste Ergebnisse sind die Website www.wirtschaftsgeschichte-rlp.de sowie Veröffentlichungen zu verschiedenen Branchen und Unternehmen. Die Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V. widmet sich der Würdigung des Lebenswerkes von Friedrich Wilhelm Raiffeisen und seines überlieferten geistigen Erbes, der Förderung des Genossenschaftsgedankens sowie der Auseinandersetzung mit dem Genossenschaftswesen. Sie plant die Aktivitäten zum Jubiläum in Verbindung mit dem RAIFFEISEN 2018 Organisationsbüro. Weitere Informationen finden sich unter http://www.raiffeisen-gesellschaft.de und http://www.raiffeisen2018.de.

des Futtermittelprüfrings Rheinland-Pfalz Nord, u.a. mit Auszeichnung der besten Grassilagen in den einzelnen Landkreisen. Anschließend berichten Mitarbeiter des DLRs zum Thema „Shredlage - Was hat sie gebracht“. Im vergangenen Jahr hat ein neues Häckselverfahren von Maispflanzen Eingang in die Praxis gefunden. Das DLR hat dies zum Anlass genommen, Erhebungen zum Siliervorgang von Shredlagen durchzuführen und insbesondere die Verdichtung dieser Silagen im Silo zu bestimmen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden vorgestellt. Anschließend erläutert Thomas Schneider, was ihm seine Shredlage konkret (Milchmenge, Milchinhaltsstoffe) gebracht hat und ob es sich für ihn rechnete. Ausklingend lädt der Futtermittelprüfring zu einer Stärkung. Alle Interessierten sind herzlich willkommen.

■■ Nächste Energieberatung in Rengsdorf am 16.02.2017 Dachsanierung - wohin mit der Dämmung? Die Sanierung des Dachs ist eine der aufwendigsten und kostenintensivsten Maßnahmen bei der Modernisierung eines Altbaus. Sie sollte besonders gut geplant werden, denn ein gutes Dach ist nicht nur dicht, sondern hält im Winter die Wärme drinnen und im Sommer die Hitze draußen. Eine gute Dämmung kann bei einem Einfamilienhaus jährlich mehrere hundert Liter Heizöl bzw. Kubikmeter Erdgas sparen. Ein guter Wärmeschutz im Steildach ist heute je nach Dämmmaterial 20-30 cm dick. Da die Lebensdauer der meisten Dämmstoffe bis zu 50 Jahre beträgt, sollte hier auf keinen Fall an der Dicke gespart werden. Spätestens wenn das Dach ausgebaut oder neu gedeckt werden soll, stellt sich die Frage, wo diese Dämmschicht platziert wird. Die oberste Geschossdecke statt des Dachs sollte gedämmt werden, wenn man sicher ist, dass auch langfristig kein Dachbodenausbau ansteht. Bei bereits vorhandenem oder geplantem Dachausbau müssen die Dachschrägen nach oben bis zur Decke des geplanten Wohnraums gedämmt werden. Wenn der beheizte Bereich bis in die Giebelspitze reichen soll, muss auch die Wärmedämmung bis in die Spitze verlegt werden. Gibt es jedoch einen Spitzboden, kann die nach oben abschließende Dämmschicht auf diesem Boden verlegt werden. Die Dämmung einer Decke ist meist einfacher und kostengünstiger als die Dämmung der Dachschrägen. Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr wie folgt statt: Horhausen: Donnerstag, 2. März; Puderbach: Donnerstag, 09. Februar; Rengsdorf: Donnerstag, 16. Februar; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nummer 18 (Nebeneingang, EG). Dierdorf: Donnerstag, 23. Februar; Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-34.

■■ Krankentransporte (keine Notfälle) Tel. Nr. ...................................................................................... 19222

■■ DLR Westerwald-Osteifel Fachtagung für Rinderhalter am 22.02.2017 in Koblenz-Arenberg Der Futtermittelprüfring Rheinland-Pfalz Nord veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel am Mittwoch, 22.02.2017, auf dem Betrieb von Thomas Schneider, Eselsbacherhof, Auf dem Forst 33a, 56077 Koblenz-Arenberg, von 13.00 bis 16.30 Uhr eine Fachtagung für Rinderhalter. Auf dem Programm steht zunächst die Mitgliederversammlung

■■ Giftnotrufzentrale Tel.:.............................................................................. 06131/232466

Wichtige Rufnummern ■■ Freundeskreis Westerwald Selbsthilfegruppe für Suchtmittelabhängige und Angehörige Dienstag..............................................................................20.00 Uhr Dierdorf im Gemeindehaus der ev. Kirche Dierdorf Gabriele Benz............................................................ 02684/9748148 .................................................................................... 0160/6449761 ..............................................................................gabi-benz@live.de Kurt Schmitt................................................................. 0178/9168326 ■■ Diakonie-Treff in der Raiffeisen-Region Mittelstraße 18, 56305 Puderbach Telefon................................................................... 02684 / 977 60 70 „Allgemeine Beratung für Alle“ Kostenlose Beratung bei Fragen z.B. zu besonderen Lebenslagen oder Umgang mit Formularen. Dienstags und donnerstags zw. 11.00 und 12.30 Uhr, mittwochs zw. 14.00 und 15.00 Uhr (außer in den Ferien) sowie auch Tel. 02684/9776070. „Kleider- und Spielzeugbörse“ jeden Donnerstag von 11.00 - 12.30 Uhr sowie an jedem 1. Mittwoch im Monat von 15.00 - 16.00 Uhr.

■■ DRK Rengsdorf Kleiderkammer Öffnungszeiten: Montags von 15.00 - 17.00 Uhr Mittwochs von 10.00 - 12.00 Uhr Zugang vom Parkplatz unterhalb Verbandsgemeindeverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten können Altkleider in den aufgestellten Kleidercontainer - bitte nur saubere und verpackte Kleidung eingeworfen werden. DRK Rengsdorf Leiter des aktiven Dienstes, Ingo Lehmann................ 0172/6543988 ............................................................................. und 02684/978012 Essen auf Rädern: Sabine Wessel-Freund................................................ 02634/922014 Kleiderkammer Öffnungszeiten: Montags............................................................von 15.00 - 17.00 Uhr Mittwochs..........................................................von 10.00 - 12.00 Uhr Zugang vom Parkplatz unterhalb Verbandsgemeindeverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten können Altkleider in den aufgestellten Kleidercontainer - bitte nur saubere und verpackte Kleidung eingeworfen werden. ■■ Polizei ......................................... 110 oder 02634/952-110 ■■ Sprechstunden des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Straßenhaus für den Verbandsgemeindebezirk Rengsdorf Sprechstunden des Bezirksbeamten von der PI Straßenhaus donnerstags...........................................von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr: VG Rengsdorf, Nebeneingang, Zimmer 18, Tel.-Nr.: 02634/61-211

■■ Information und Vermittlung verschiedener Selbsthilfegruppen zu vielen Themen bei der Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) unter der Rufnummer 02663/2540. Mo. 15.00 - 18.00 Uhr; Di./Mi./Do. 09.00 - 12.00 Uhr

Heimat-Kurier Rengsdorf ■■ Pflegestützpunkt/Beratungs- u. Koordinierungsstelle Verbandsgemeinden Rengsdorf, Dierdorf und Puderbach 56305 Puderbach, Schulstraße 23 Ansprechpartnerin: Doris Flick, Pflegeberaterin.................................. Tel.: 02684/850170 E-Mail.:.....................................doris.flick@pflegestuetzpunkte.rlp.de Zentrale Koordinierungsstelle für Hilfs- und Pflegebedürftige, Behinderte und ihre Angehörigen bei Fragen rund um die Pflegeversicherung und zu Themen wie Demenz, ambulante/stationäre Dienste etc.. Alle Beratungen (incl. Hausbesuche) erfolgen neutral und kostenfrei. Die offene Sprechstunde findet jeden Mittwoch (10.00 bis 12.00 Uhr) in Puderbach statt. Unser Pflegestützpunkt/Beratungs- und Koordinierungsstelle ist von montags bis freitags für Sie besetzt. Ev. Sozialstation für die Verbandsgemeinden Rengsdorf/Dierdorf/Puderbach Mobile Soziale Dienste:................................................... 02634/4210 Telefax:............................................................................ 02634/4597 Bereitschaftstelefon “Rund um die Uhr”....................... 0171/6435569 Kompetenzcenter Demenz, Raiffeisenstr. 27, 56587 Straßenhaus Telefon:...................................................................... 02634/9435881 Telefax:............................................................................ 02634/4597 Zentrale Anlaufstelle für Hilfesuchende, Alte, Kranke, Behinderte Menschen und deren Angehörige. Die Beratung ist kostenlos. Bürozeiten: Mo.-Do. 08.00 - 16.00 Uhr, Fr. 08.00 - 14.00 Uhr Ansprechpartnerin: Ingrid Hörter. „Kompetenzcenter Demenz“ Ansprechpartnerin: Nicole Vietze........................ Tel. 02634/9435881 E-Mail:...................................................................demenz@evsst.de Ein Angebot für Demenzkranke und ihre Angehörigen: Beratung und Hilfestellung. Die Beratung ist kostenlos. Terminliche Vereinbarung nach Bedarf. Gesprächskreis für pflegende Angehörige: jeden ersten Montag im Monat um 14.00 Uhr in der ev. Sozialstation Straßenhaus, Raiffeisenstraße 27, 56587 Straßenhaus. Gelegenheit, sich mit anderen Pflegenden aussprechen zu können, Rat und Hilfe zu erhalten. Betreuung von Demenzkranken stundenweise zu Hause: Für die Angehörigen bedeutet dies vor allem Raum für Freizeit und Entlastung im Alltag. Betreuungsgruppen für Demenzkranke: Ev. Gemeindehaus Dierdorf, Am Damm 3, 56269 Dierdorf montags von 14.30 - 17.30 Uhr Ev. Gemeindehaus Oberhonnefeld, Weyerbuscher Weg 2, 56587 Oberhonnefeld - mittwochs von 14.30 - 17.30 Uhr Betreuungsvormittag in Puderbach, Panoramaweg 9, 56305 Puderbach - montags von 09.30 - 11.00 Uhr und donnerstags von 10.00 - 11.30 Uhr. Für die erkrankten Menschen bedeutet die Teilnahme an einem Betreuungsangebot Teilnahme an Geselligkeit auch außerhalb des gewohnten Umfelds. Beim Singen, Spielen, Basteln, Bewegen und gemeinsamen Kaffeetrinken wird in größerem Kreis Gemeinsamkeit erlebt und vorhanden Fähigkeiten werden gefördert. Die Betreuten erfahren emotionale Nähe, Wertschätzung und Zuwendung. Die Kosten können bei der Pflegekasse im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistung nach § 45 SGB XI geltend gemacht werden. ■■ Schiedsamtsbezirke im Bereich der Verbandsgemeinde Rengsdorf Schiedsamtsbezirk Rengsdorf: Ortsgemeinden Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Kurtscheid, Melsbach und Rengsdorf: Helmut Baumann, Richard-Wagner-Straße 4, 56579 Rengsdorf.................... 02634/921 336 oder 0170 / 810 18 35 E-Mail:......................................... [email protected] Schiedsamtsbezirk Anhausen / Honnefeld: Ortsgemeinden Anhausen, Meinborn, Rüscheid, Thalhausen, Hümmerich, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden und Straßenhaus Rita Lehnert, Bergstraße 9, 56587 Oberhonnefeld-Gierend...................................... 02634 / 5212 E-Mail:....................................................r.lehnert@oberhonnefeld.de Nach § 7 der Schiedsamtsordnung vertreten sich beide Schiedspersonen bei Krankheit und Abwesenheit gegenseitig. ■■ Abfallentsorgungsanlage Linkenbach Öffnungszeiten (Tel. 02631/803-308): Montag bis Freitag.......................................... von 8.00 bis 16.00 Uhr Samstag......................................................... von 8.00 bis 12.00 Uhr Annahme von Kleinmengen (max. 2 Kubikmeter) an Sperrmüll, Grünabfall, Schrott, Bauabfällen, Papier, Kartonagen und Elektronikschrott.

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Annahmeschluss: 15 Minuten vor Betriebsende ■■ Feuerwehren Die Feuerwehr kann in allen Ortsgemeinden mit dem Notruf 112 alarmiert werden! Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf............................... 61-201 Wehrleiter Peter Schäfer........................................... Tel. 02634/7450 oder........................................................................... 0171/644 72 74 Ausrückebereich I Rengsdorf für die Ortsgemeinden Hardert, Melsbach und Rengsdorf FF Rengsdorf.............................................. 3986 oder 0171/6890007 Wehrführer Christoph Purlis FF Melsbach................................................................. 8624, 980338 Wehrführer Bodo Polifka Ausrückebereich II Kirchspiel Anhausen für die Ortsgemeinden Anhausen, Meinborn, Rüscheid und Thalhausen FF Kirchspiel Anhausen......................... 02639/1620, 0170/8308470 Wehrführer Volker Lemgen Ausrückebereich III Oberraden für die Ortsgemeinden Hümmerich, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden und Straßenhaus FF Oberraden............................................................... 922060, 4493 Wehrführer Christian Merkelbach FF Hümmerich.................................. 0176/28860900, 0170/5524005 Wehrführer Frank Lehnert FF Straßenhaus.................................. 0177/5039173, 0175/2470190 Wehrführer Claus Etscheid Ausrückebereich IV Kurtscheid für die Ortsgemeinden Bonefeld, Ehlscheid und Kurtscheid FF Bonefeld................................................................................ 7840 Wehrführer Stefan Vogtmann FF Kurtscheid............................................................... 940436, 7450 Wehrführer Michael Wilbert Jugendfeuerwehr Kurtscheid Jugendwart Tobias Dittrich.......................................... 0170/3146594 ■■ Begegnungsgruppe Blaues Kreuz in Rengsdorf Gesprächsangebot nach Terminabsprache Peter Paskowski ([email protected])........ 0172 / 24 24 393 ■■ Selbsthilfegruppe Co-Abhängigkeit, CoDA Neuwied Donnerstags, gerade Kalenderwochen.................... 19.00-20.30 Uhr 56564 Neuwied, Heddesdorfer Straße 18, 1. OG Elly-Schneider-Saal Kontakt: Ursula, Mail: [email protected], Tel.: 017622857755 Weißer Ring Landkreis Neuwied, Heinz H. Schwarzkopf, Telefon............................................................................. 02684/5793 ■■ Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Wied Rheinstr. 69 in 56564 Neuwied..................................... 02631/3922-0 E-Mail:........................................... [email protected] Sprechzeiten: Montag - Donnerstag........................................von 08.00 - 12.00 Uhr und...................................................................von 13.15 - 17.00 Uhr Freitag..............................................................von 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung für: - Schuldnerberatung, - Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, - Flüchtlingsberatung, - Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung ■■ TROTZDEM-LICHTBLICK e.V. Verein gegen sexuellen Missbrauch / Frauennotruf e.V. Kontakt: Tel.:........................... 02684/95 77 89 und 02631/955 87 54 Jeden Montag in Neuwied - begleitete Gesprächsgruppe für Frauen mit Missbrauchserfahrung Info:............................................................................ 02685/98 96 10 ■■ Null Promille Neuwied / Andernach e.V. Kontakt und Termine: Telefon........................................................................... 02631/29971 Tel./Fax:......................................................................... 02632/45296 ■■ Caritasverband Rhein-Wied-Sieg Heddesdorfer Str. 5, 56564 Neuwied Allgemeiner sozialer Dienst.................................... Tel. 02631/9875-0 Montag bis Freitag............................................... 09.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch und Donnerstag.................................... 14.00 bis 16.00 Uhr Ambulante Kinder- und Jugendhilfe............................ 02631/9875-27 Gewaltschutzberatung................................................ 02631/9875-52 Suchtberatung, Suchtprävention, Ambulante Reha Sucht 02631/9875-60 Mütterkuren/Familienferien......................................... 02631/9875-16

Heimat-Kurier Rengsdorf Caritas der Gemeinde, Neuwieder Tafel..................... 02631/9875-29 www.caritas-neuwied.de; E-Mail: [email protected] ■■ Sozialberatung für Familien und Schwangere (§ 218) Telefon........................................................................ 02631/9975-10 ■■ Kinder- und Jugendtelefon im Landkreis Neuwied .................................................................. 0800/1110333 (kostenlos) ■■ Tierschutzverein Arche Noah e.V. Siebengebirge/Westerwald........................................ 070000/945579 Bereitschaftsdienst (24 h - Notfalltelefon - Fr 18 Uhr bis So 22 Uhr) .................................................................................... 0175/2737214 ■■ Sozialverband VdK Umfassende persönliche Hilfe in sozialen Angelegenheiten und eine qualifizierte Vertretung im sozialen Recht. Ortsverband Rengsdorf (Melsbach, Ehlscheid, Bonefeld, Hardert, Kurtscheid und Rengsdorf) Ansprechpartner: Klaus Marstaller (1. Vorsitzender).............................. Tel. 02634/5190 Gottfried Brehmer (2. Vorsitzender)........................... Tel. 02634/2178 Roswitha Heidenreich-Brehmer (Frauenbeauftragte)................................................... Tel. 02634/2178 Ortsverband Anhausen-Dierdorf Kontakt: Friedrich Weber......................................................... Tel. 02639/1272 Wilfried Hofmann......................................................... Tel. 02639/320 Ortsverband Straßenhaus (Hümmerich, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden und Straßenhaus) Kontakt: Siegfried Schwarz (1. Vorsitzender)........................... Tel. 02634/4391 Weitere Informationen........................... www.vdk.de/ov-straßenhaus Beratungsstelle Kreisverband.................................. Tel. 02631/23258 ■■ Postagenturen / -filialen in der Verbandsgemeinde Rengsdorf Ehlscheid, Parkstr. 1........................................................ 02634/3221 Melsbach, Mittelstr. 1................................................... 02634/981256 Rengsdorf, Westerwaldstr. 32.......................................... 02634/2341 Rüscheid, Bismarckstr. 7a................................................. 02639/248 Straßenhaus, Raiffeisenstr. 15......................................... 02634/5250 ■■ Forstdienststellen Forstrevier Anhausen, Revierförster Frank Krause, Tel. 02639/229 Forstrevier Straßenhaus, Revierförster Sebastian Grobbel, Tel. 02634/4417 Forstrevier Waldbreitbach, Revierförster Hans-Werner Neitzert, Tel. 02634/4641 Fürstl. wied. Forstrevier Braunsburg, Revierförster Walter Hofmann, Tel.: 02639/276 ■■ Ansprechpartner Seniorenbeirat Anhausen...................................... Walter Schlund (Tel. 02639/1066) ...................................................Doris Gutacker (Tel. 02639/961024) Bonefeld.......................... Wolfgang Kocherscheidt (Tel. 02634/1819) .........................................................Claus Gördes (Tel. 02634/3600) Ehlscheid................................................Inge Horn (Tel. 02634/1875) ............................................................. Beate Diek (Tel. 02634/3614) Hardert..................................................Peter Berg (Tel. 02634/2297) Hümmerich................................ Martin Sandmann (Tel. 02687/1348) .................................................... Horst Bodzian (Tel. 02687/929711) Kurtscheid................................Adalbert Hünerfeld (Tel. 02634/3740) ....................................................... Günter Wittlich (Tel. 02634/1079) Melsbach................................Karl-Heinz Wiegand (Tel. 02634/2960) Oberhonnefeld-Gierend..................... Inge Bechter (Tel. 02634/4546) .................................................Dagmar Schneider (Tel. 02634/4639) Oberraden............................................Doris Bahn (Tel. 02634/4384) Rengsdorf..........................................Elke Risch (Tel. 02634/922374) ...................................................... Norbert Krumm (Tel. 02634/3692) Rüscheid........................................... Ursula Balmes (Tel. 02639/747) ...................................................... Sigrid Grundtner (Tel. 02639/785) ..........................................................Alfred Jamann (Tel. 02639/701) Straßenhaus.....................Karl-Heinz Frankhäuser (Tel. 02634/4377) .........................................................Doris Neitzert (Tel. 02634/4957) Thalhausen............................................. Heidi Neus (Tel. 02639/597) ■■ Energiehotline 0800-60 75 600 (kostenlos) Montag von 09.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Dienstag von 10.00 - 13.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag von 10.00 - 13.00 und 14.00 - 17.00 Uhr

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■■ Finanzamt Neuwied Telefon............................................................................ 02631/910-0 Fax.......................................................................... 02631/910-29906 Öffnungszeiten des Service-Centers: Montag und Dienstag.................................. 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag .................................. 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag................................................... 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Vorsprachen im zuständigen Arbeitsgebiet nach Vereinbarung. Internet:...................................................www.finanzamt-neuwied.de E-Mail:....................................................... [email protected] Info-Hotline der Finanzämter:.................................. 0261/201 792 79 Montag - Donnerstag.............................................. 08:00 - 17:00 Uhr Freitag.................................................................... 08:00 - 13:00 Uhr Jeden ersten Donnerstag im Monat: Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter gibt Tipps und Infos zu aktuellen Steuerthemen.

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