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Nr. 4 nehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreformgesetz III) Zahl der Stimmberechtigten: 3195 Eingegangene Stimmzettel: 1398 Zahl der leeren Stimmzettel: 32 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 19 51 Zahl der gültigen Stimmzettel: 1347

Abstimmungen vom 12. Februar 2017

Es stimmten mit Ja: 464 Es stimmten mit Nein: 883

Bundesbeschluss vom 30.09.2016 über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration

Die Stimmbeteiligung betrug 45%

Zahl der Stimmberechtigten: 3195 Eingegangene Stimmzettel: 1438 Zahl der leeren Stimmzettel: 7 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 19 26 Zahl der gültigen Stimmzettel: 1412 Es stimmten mit Ja: 817 Es stimmten mit Nein: 595 Bundesbeschluss vom 30.09.2016 über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr Zahl der Stimmberechtigten: 3195 Eingegangene Stimmzettel: 1431 Zahl der leeren Stimmzettel: 20 Zahl der ungültigen Stimmzettel: 19 39 Zahl der gültigen Stimmzettel: 1392 Es stimmten mit Ja: 800 Es stimmten mit Nein: 592 Bundesgesetz vom 17.06.2016 über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unter-

Aus dem Gemeinderat Parkplatznutzung der neuen Mehrzweckhalle Der Gemeinderat verabschiedete die Parkplatznutzung rund um die neue Mehrzweckhalle. Grundsätzlich ent­ stehen an drei verschiedenen Orten Parkplätze, welche wie folgt genutzt werden können: – Parkplätze entlang der Hintergasse: Diese Parkplätze stehen tagsüber allen Nutzern während maximal 3 Stunden zur Verfügung. Nachts gilt das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren. – Parkplätze entlang der Stichstrasse zum neuen Spielplatz: Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 Uhr reserviert für die Mitarbei­ tenden der Verwaltung und den Lehr­ körper. Montag bis Freitag von 18.00 bis 07.00 Uhr und an Wochenenden frei

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17. Februar 2017 nutzbar. Nachts gilt das Reglement über das nächtliche Dauerparkieren. – Schulhausplatz: Montag bis Freitag ab 17.30 Uhr, an Wochenenden auf Anfrage. Die Parkplätze werden entsprechend beschildert.

Benützungsverordnung für die Räumlichkeiten und Anlagen der Gemeinde und der Primarschule Im Zusammenhang mit dem Neubau der Mehrzweckhalle verabschiedete der Gemeinderat die Benützungsver­ ordnung für die Räumlichkeiten und An­ lagen der Gemeinde und der Primar­ schule zu Handen der Veranstalter. Die Verordnung wurde durch die Ar­ beitsgruppe – bestehend aus Mitglie­ dern des Gemeinderates, der Gemeinde­ verwaltung, dem Hauswart, Vertretern der Schule und der Vereine – ausgear­ beitet. Das verabschiedete Dok­­­u­­­ment enthält die Vorschriften zur Benützung der Räumlichkeiten und kann jedem Veran­ stalter abgegeben werden.

Inseratenschluss für den nächsten Amtsanzeiger: Montag, 27. Februar, 12.00 Uhr

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Adventsverkäufe 2017 Die Adventsverkäufe sind im Ruhetags­ gesetz des Kantons Basel-Landschaft auf den 2. und 4. Advent festgelegt. Das Gesetz lässt dem Gemeinderat die Möglichkeit aber offen, andere als die festgelegten Daten zu bestimmen. Im 2017 fällt der 4. Advent mit dem Hei­ ligen Abend (24. Dezember) zusammen. Der Gemeinderat gewichtet das fami­ liäre Beisammensein an Heilig Abend höher als die Möglichkeit während die­ ses Tages Einkäufe tätigen zu können. Er legte deshalb gestützt auf § 9 Abs. 2 des Ruhetagsgesetzes fest: Die Ad­ ventsverkäufe in Bubendorf finden am 2. Advent (10.12.2017) und am 3. Ad­ vent (17.12.2017) statt.

Wichtige Gemeindetermine www.bubendorf.bl.ch – Gemeindever­ waltung – Wichtige Gemeindetermine

IMPRESSUM

Abfallkalender: www.bubendorf.bl.ch Gemeinde / Abfallwesen Bitte stellen Sie Ihren Kehricht erst am Abfuhrtag, aber vor 07.00 Uhr, an die Strasse.

Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts – Vernehmlassung Die Geschäftsleitung der Gerichte Ba­ sel-Landschaft stellt die Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Pro­ zessrechts zur Vernehmlassung zu. Die Teilrevision sieht unter anderem vor, § 20 Abs. 4 des Gesetzes über die Verfassungs- und Verwaltungsprozess­ ordnung (VPO, SGS 271) zu Gunsten der Kostentransparenz aufzuheben. Der Absatz lautet: «Den kantonalen Behör­ den gemäss Verwaltungsverfahrensge­ setz Basel-Landschaft und den Ge­ meinden werden Verfahrenskosten

auferlegt, wenn sie das Kantonsge­ richt in Anspruch nehmen». Die Aufhe­ bung dieses Absatzes und die Ände­ rung des § 20 Absatz 3 betreffen die Gemeinden direkt, da inskünftig den Gemeinden auch Gerichtsgebühren auferlegt werden können, wenn sie nicht selbst beschwerdeführend, son­ dern als Vorinstanz Verfahrenspartei sind. Der Verband Basellandschaftli­ cher Gemeinden (VBLG) stimmt der er­ wähnten Änderung von § 20 VPO zu. Er gewichtet die Aspekte «Kosten­ transparenz und Kostenwahrheit» hö­ her als die entstehenden Kostenrisiken der Gemeinden. Im Falle kantonaler Vorinstanzen geht es ums Verschieben von Mitteln zwischen kantonalen Ins­ tanzen. Im Falle der Gemeinden trifft dies aber nicht zu. Die Gemeinden trifft in der Ausübung ihrer öffentlichrechtlichen Pflichten ein teils hohes Kostenrisiko. Es muss befürchtet wer­ den, dass die Gemeinden, um kein

Publikationen der Gemeindebehörde und Gemein­de­­­verwaltung Bubendorf. Verantwortlich für den Textteil ist die Ge­meindeverwaltung. Erscheint in der Regel 14-täglich.

Gemeindeverwaltung: Schalterstunden: Montag 09.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag 09.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Mittwoch 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 09.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Freitag 09.30 – 13.00 Uhr

Telefon bedient von:  Montag 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Dienstag 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Mittwoch 14.00 – 16.30 Uhr Donnerstag 08.00 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Freitag 08.00 – 13.00 Uhr Tel. 061 935 90 90 Fax 061 935 90 99 E-Mail: [email protected]

E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden Gemeindeverwaltung: [email protected]

Gemeindewerkhof:

Gemeindeverwalter Beat Schatz Assistentin GV Regula Martin Einwohnerdienste Michael Wälty  Esther Jenni Bauverwalter Hanspeter Thommen  Assistentin BV Cornelia Rudin Finanzverwalter / GV-Stv. Martin Glatt Debitorenbuchhalterin Janine Krebs Steuerberater Francesco Positano Steuerberaterin Eva Fiechter Steuerberaterin Maria Rosaria Parrella Sozialberatung (E-Mail: [email protected]) Mitarbeiterin Asylwesen Özlem Güngör Zivilschutz ARGUS Christof Brügger Zivilstandsamt Arlesheim 

061 935 90 82 061 935 90 94 061 935 90 80 061 935 90 81 061 935 91 85 061 935 90 95 061 935 90 92 061 935 90 91 061 935 90 88 061 935 90 93 061 935 90 85 061 935 90 96 061 935 91 82 061 935 90 83 061 552 45 00

Sprechstunden des Gemeindepräsidenten E. Müller: Nach Vereinbarung: Tel. P 061 931 25 10

Hauptstrasse 60, Tel. 061 931 23 22, Fax 061 599 89 88 Natel 079 205 01 45, [email protected]

Inseratenannahme und Druck: Regiodruck GmbH, Benzburweg 30 a (im Hanro-Areal), 4410 Liestal Tel. 061 921 12 74, Fax 061 921 12 89 www.regiodruck.ch, E-Mail: anzeiger@ regiodruck.ch Vereinsbeiträge für die kostenlose Vereinsseite sind über die Gemeinde­ verwaltung per E-Mail einzu­reichen.

Insertionspreise 2017 (exkl. MWST): Normaltarif 1  ⁄1 Seite Fr. 320.–, 1⁄2 Seite Fr. 174.–, 1⁄4 Seite Fr. 101.–, 1⁄8 Seite Fr. 71.– Personen und Firmen aus Bubendorf ⁄1 Seite  Fr. 266.–, 1⁄2 Seite Fr. 145.–, 1⁄4 Seite Fr. 84.–, 1⁄8 Seite Fr. 59.–

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Vereine und kulturelle Organisationen aus Bubendorf 1 ⁄1 Seite Fr. 182.–, 1⁄2 Seite Fr. 108.–, 1⁄4 Seite Fr. 73.–, 1⁄8 Seite Fr. 49.–

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Kostenrisiko auf sich nehmen zu müs­ sen, das Zustellen von Verfügungen vermeiden, damit die Situation, dass Private Rechtsmittel ergreifen, vermie­ den wird. Grundsätzlich stimmt der Gemeinderat dem Antrag des VBLG zu. In Abwei­ chung stimmt der Gemeinderat der Än­ derung des § 20 Absatz 3 aber nicht zu. Er gewichtet die Kostentransparenz und die Kostenwahrheit weniger hoch und befürchtet die genannten Vermei­ dungsverhalten der Gemeinden und eine signifikante Erhöhung der Kosten für die Gemeinden.

Stellungnahme zur Vernehm­ lassung «Schulsozialarbeit Primarschule + Übertragbarkeit von Schulsozialarbeit» (Änderung Bildungsgesetz) Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirek­ tion BL, Liestal, stellt die Änderung des Bildungsgesetzes bezüglich Schulsozi­ alarbeit auf der Primarstufe und Über­ tragbarkeit von Schulsozialarbeit zur Vernehmlassung zu. Der Verband Basellandschaftlicher Ge­ meinden (VBLG) begrüsst in seiner Stel­ lungnahme die Änderung des Bildungs­ gesetzes, da nun die Grundlagen des Angebotes der Schulsozialarbeit auf al­ len Schulstufen geschaffen werden. Weiter begrüsst der VBLG, dass für die Gemeinden eine ihrem Bedarf ange­ passte Einführung möglich ist. Gemäss Bildungsgesetz § 15 Abs. 1 Buchstabe f ist das Personal für die Schulsozialar­ beit von den Gemeinden angestellt und somit nicht der Schule unterstellt. Dies wird ebenfalls begrüsst. Der Gemeinderat schliesst sich grund­ sätzlich der Vernehmlassung des VBLG an. Er hält aber fest, dass die Ausarbei­ tung einer Verordnung durch den Kan­ ton unnötig ist. Wollen die Gemeinden einen Schulsozialdienst einführen und eine Person anstellen, sollen sie dies

selbst in einer Verordnung regeln kön­ nen sowie die Ausbildung dieser Per­ son selbst bestimmen können.

Bau- und Strassenlinienplan «Hintergasse» und Mutation «Parzelle Nr. 1999» zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft – Genehmigung Mit Auszug aus dem Protokoll des Re­ gierungsrates Nr. 0180 vom 7. Februar 2017 genehmigt der Regierungsrat den von der Einwohnergemeindeversamm­ lung am 9. Mai 2016 beschlossene Bauund Strassenlinienplan «Hintergasse» und die Mutation «Parzelle Nr. 1999» zum Strassennetzplan Siedlung und Landschaft. Ihr grösster Wunsch ist es, dass Sie länger in Ihrer gewohnten Um­ gebung leben können. Haben Sie Fragen dazu, dann kon­ taktieren Sie die Informations­ stelle für Fragen im Alter. Informationsstelle für Fragen im Alter Hintergasse 20, 4416 Bubendorf Tel. 061 935 90 98 Mobil 079 448 64 83 Das Telefon der Infostelle ist be­ dient am Montag, 10.00 bis 11.00 Uhr und am Mittwoch von 14.00 bis 15.00 Uhr. E-Mail: [email protected] Trinkwasserkontrolle Das Kantonale Laboratorium, Liestal, stellt die Trinkwasseranalysen der am 11. Januar 2017 erhobenen Proben zu. Grundwasserbrunnen Unterbergen: Rohwasser: Belastet Pumpwerk Unterbergen: Trinkwasser nach UV-Entkeimung: In Ordnung

Pumpwerk Unterbergen: Nach UV-Entkeimung, ab Reinwasser­ becken: In Ordnung Netzwasser Gemeindeverwaltung: In Ordnung Netzwasser Schulhaus Sappeten: In Ordnung Pumpwerk Oberfeld, Rohwasser: In Ordnung Pumpwerk Oberfeld, Grundwasser, nach UV-Entkeimung: In Ordnung Pumpwerk Schneckenmatt, Rohwasser: In Ordnung Pumpwerk Schneckenmatt, Grundwasser, nach UV-Entkeimung: In Ordnung Abgabe Bauland im Baurecht Gemäss Beschluss der Einwohnerge­ meindeversammlung vom 17. Septem­ ber 2014 schreibt der Gemeinderat Bu­ bendorf die Parzellen 1316 und 1322 an der Langgarben-/Erlenstrasse zur Übernahme im Baurecht aus. Bauzone W1 Parzellenfläche 1316 162 m2 Parzellenfläche 1322 295 m2 Total 457 m2 Mindestpreis pro m2 CHF 550.– Bauverpflichtung innerhalb 3 Jahren Verfügbar per sofort Die Gemeinde Bubendorf gibt diese beiden Parzellen an der Langgarben-/ Erlenstrasse als Gesamtparzelle im Baurecht ab. Baurechtszins pro Jahr: Basislandpreis mind. CHF 440.–/m2 (Der Basisland­ preis als Berechnungsgrundlage ent­ spricht 80% des Verkehrswertes von CHF 550.–/m2 Bauland), Zinssatz 3,25% (indexiert). Zuschlag: Die Abgabe erfolgt an die Meistbieten­ den. Der Baulandpreis von CHF 550.– pro m2 entspricht dem Mindestan­ gebot. Bei gleichen Angeboten erhält der «Bubendörfer» den Zuschlag. Als 5

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«Bubendörfer» gelten die – Heute schon in Bubendorf wohnen – In Bubendorf arbeiten – Bürger von Bubendorf sind – Früher schon einmal in Bubendorf wohnhaft waren Die Bewerbungen mit Preisangebot sind bis zum 28. Februar 2017 einzurei­ chen an: Gemeindeverwaltung Buben­ dorf, Bauverwaltung, Hintergasse 20, Postfach 248, 4416 Bubendorf. Auskünfte, auch zum Musterbau­ rechtsvertrag, erteilt die Bauverwal­ tung der Gemeinde Bubendorf (Tele­ fon 061 935 91 85).

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Hundegebühren 2017 In den nächsten Tagen erhalten Sie die Jahresrechnung für Ihre(n) Hund/e. Die Gebühren betragen unverändert: 1. Hund Fr. 80.–, 2. Hund Fr. 160.– 1. Hofhund gratis, 2. Hofhund Fr. 80.– Impfung – Wie Ihnen bekannt ist, wurde die ob­ ligatorische Impfpflicht aufgehoben. Wir empfehlen Ihnen aber, Ihren Hund auf freiwilliger Basis gegen Tollwut impfen zu lassen. Vor allem für die Aus- und Einreise in andere Länder sind die Impfvorschriften zu beachten. Anmeldung – Die Erstanmeldung eines Hundes er­ folgt durch die Hundehalterin oder den Hundehalter persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung innert 14 Tagen, nach der Übernahme des Hundes, unter Vor­

Info-Egge Sporthalle Sappeten Die Sporthalle Sappeten bleibt während der Fasnachtswoche, 4. – 12. März 2017, für jegliche Veranstaltungen geschlossen. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während der Fasnachtswoche: Schalter: Montag, 06.03.2017 Dienstag, 07.03.2017 Mittwoch, 08.03.2017 Donnerstag, 09.03.2017 Freitag, 10.03.2017

09.30 – 11.30 Uhr, Nachmittag geschlossen 09.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr Ganzer Tag geschlossen 09.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr 09.30 – 13.00 Uhr

Telefon: Montag, 06.03.2017 Dienstag, 07.03.2017 Mittwoch, 08.03.2017 Donnerstag, 09.03.2017 Freitag, 10.03.2017

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lage der erforderlichen Unterlagen (Impfausweis, Chipnummer). Sie er­ halten bei der Anmeldung die «Bubendörfer»-Hundemarke. Bitte befestigen Sie diese gut sichtbar am Halsband Ihres Vierbeiners.

der Gebührenpflicht (Hund älter als 4 Monate) und bis Ende Jahr anteil­ mässig. – Bei Halterwechsel, Wegzug oder Tod des Tieres erfolgt keine Rückerstat­ tung.

– Bei der Erstanmeldung benötigen wir auch eine Kopie der Haftpflichtversi­ cherung.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeindeverwaltung Bubendorf Telefon 061 935 90 81 Frau Esther Jenni

– Die Weitergabe oder der Tod des Hundes ist uns ebenfalls zu melden. – Neu in der Gemeinde gehaltene Hunde, für welche in anderen Kanto­ nen oder Gemeinden bereits Gebüh­ ren bzw. Steuern bezahlt wurden, sind ordnungsgemäss anzumelden (§ 4 des kantonalen Gesetzes über das Halten von Hunden vom 22. Juni 1995). Gebühren, die bereits andern­ orts entrichtet wurden, werden je­ doch erst nach Ablauf der bezahlten Periode erhoben. – Die periodischen Gebühren für die Hundehaltung werden pro Kalender­ jahr erhoben, erstmalig ab Beginn

Pro Senectute: Die Steuer­ erklärung ausfüllen lassen Personen ab 60 Jahren in Basel-Stadt und Baselland können ihre Steuerer­ klärung durch Fachpersonen von Pro Senectute ausfüllen lassen. In Basel­ land kommt die gemeinnützige Organi­ sation zu den Menschen nach Hause. Jedes Jahr im Februar erhalten die steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt und Basel­ land die Steuerunterlagen von der kantonalen Verwaltung. Personen ab 7

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Ärztlicher Notfalldienst Rufen Sie zuerst Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt über die Pra­xisnummer an. Falls sie/er nicht e­rreichbar ist, können Sie über die medizinische Notrufzentrale Basel, Telefon 061 261 15 15, mit dem Notfallarzt/ -ärztin verbunden werden. Sie erhalten über diese Auskunfts­ stelle auch die Nummer des Not­ fall-Zahnarztes und der NotfallApotheke.

Geschwindigkeitskontrollen Hauptstrasse ➔ Ziefen/Liestal (50 km/h) 05.01.2017, 14.23 – 16.08 Uhr, 1191 Fahr­ zeuge, 33 Übertretungen (2,8%)

Veranstaltungskalender Februar 2017 18.02.2017 Generalversammlung 18.02.2017 Meisterschaftsspiele

Hauptstrasse ➔ Liestal/Ziefen (50 km/h) 20.01.2017, 09.48 – 11.03 Uhr, 532 Fahr­ zeuge, 21 Übertretungen (3,9%) Kantonsstrasse ➔ Hölstein/Liestal (60 km/h) 23.01.2017, 12.14 – 13.45 Uhr, 882 Fahr­ zeuge, 62 Übertretungen (7,0%) Hauptstrasse ➔ Ziefen/Liestal (80 km/h) 28.01.2017, 15.34 – 17.00 Uhr, 365 Fahr­ zeuge, 7 Übertretungen (1,9%)

Geisterblogg Was für ein Januar! Nebst der Kälte machte leider die Grippewelle auch vor dem «Dorfgeist» nicht halt. Aber wir nutzten die Zeit, um neue Ideen auszu­ probieren. Nochmals ein grosses Dankeschön an alle, die uns ihre Stoffresten und Strick­ wolle gespendet haben. Die Stoffres­ ten haben uns dazu inspiriert, Schutz­ hüllen für Smartphones, I-Phones und einfache Handys anzufertigen. Die Pro­ totypen sind nun fertig und wir werden diese nach Ostern im kleinen Rahmen zu produzieren beginnen. Dank Ihren zahlreichen Informationen können wir nun unsere alte Strickma­ schine besser nutzen und an die Verar­ beitung der vielen Strickwolle gehen. Wir sind gespannt, was wir mit der Strickmaschine alles fertig bringen. Mitte April ist Ostern und wir haben uns entschlossen, Ihnen für die Oster­ aktion, wie im letzten Jahr, Tischdeko­ rationen und Türhänger, reich dekoriert und mit frischen Blumen geschmückt, anzubieten.

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Die Bestellscheine dafür werden ab März auf der Gemeinde und bei uns im Dorfgeist aufliegen, wo sie von Ihnen bezogen werden können. Wir werden auch diesen Frühling wie­ der mit einer Veloputzaktion starten. Mehr dazu erfahren Sie in der März­ ausgabe. Das «Dorfgeist-Team» wünscht Ihnen eine grippefreie Zeit und weiterhin ei­ nen schönen Winter. Unsere Adresse: «Dr Dorfgeist» c/o St. Hunsperger Hintergasse 1 4416 Bubendorf Mo. – Fr. von 08.30 – 11.30 Uhr Telefon 061 599 17 87 E-Mail: [email protected] www.ko-operativ.ch

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fonie und Internet. Auch bei allen ande­ ren Abonnementen offerieren wir gerne eine preiswertere Alternative. Vorankündigung GV 2017 Generalversammlung 2017 findet am 22. März 2017 um 20.00 Uhr im Bad Bu­ bendorf statt. Eingeladen sind alle Ge­ nossenschafter, bzw. Besitzer von Lie­ genschaften in Bubendorf, welche am Kabelnetz angeschlossen sind. Beratung und Installationsunterstüt­ zung erhalten Sie telefonisch und vor Ort durch die Fernsehgenossenschaft. Anfordern unter Telefon 061 599 25 09 (bitte Sprachbox verwenden) oder per Mail an [email protected]. Störungen bitte dem Störungsdienst von WD-Regionet melden: Telefon 061 821 00 10. Informationen zu unserem Kabelnetz finden Sie auf der im letzten Sommer neu gestalteten Home-Page im Internet unter www.fgbubendorf.ch.

Baugesuch – Thommen Anita und Kurt, Garten­ strasse 16, Bubendorf – Projekt: Doppelgarage, Parzelle Nr. 1199, Gartenstrasse 16

Baubewilligung – Bachem AG, Hauptstrasse 144, Bu­ bendorf – Erweiterung des Park­ raums, Parz. 1166, Hauptstrasse 174a, Bubendorf

Handänderungen – Kauf. StWE-Parz. S3676: 68/1000 ME an Parz. 1984 mit Sonderrecht Nr. 19, 5½-Zimmerwohnung, B32 im 3. OG, dazu Kellerabteil KB32 im UG, Haus B, laut Vertrag und Plan, Lei­ men, Hauptstrasse 102 B, inkl. Eigen­ tum an Parz. M3711. Veräusserer: In­ ter Analysis AG, Läufelfingen, Läu­

felfingen BL. Erwerber zu GE: Einf. Gesellschaft OR 530 (Schmid Denis Eric, Oberschan; Chen Yuan, Ober­ schan) – Kauf. StWE-Parz. S3056: 140/1000 ME an Parz. 251 mit Sonderrecht an 4½-Zimmer-Wohnung, W4 im 1.OG (Ost) und Keller U12, laut Vertrag und Plan, Dalbenweg 8, Im Dorf, inkl. Ei­ gentum an Parz. M3067. Veräusse­ rer: Stebler Roland Franz, Pratteln. Erwerber zu GE: Einf. Gesellschaft OR 530 (Eichenberger René, Ziefen; Eichenberger-Frick Sandra, Ziefen) – Kauf. Parz. 2800: 225 m² mit Einfami­ lienhaus, Breitenstrasse 61, Garten­ anlage «Schnäggeberg». Veräusse­ rer zu GE: Einf. Gesellschaft OR 530 (Rieder Jürg Samuel, Reinach BL; Rieder Esther Rosmarie, Reinach BL). Erwerber zu je ½: Amsler-Sütterlin Sabrina Karin, Bubendorf, Amsler Frank Raphael, Bubendorf

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Wir machen den Weg frei

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Vereine Krippen- und Spielzeugmuseum Bubendorf DAS MUSEUM SUCHT: Sammler

Ausflug auf den Dietisberg, oberhalb Läufelfingen. Treffpunkt: 13.30 Uhr beim Feuerwehr­ magazin, Rückkehr ca. 17.30 Uhr.

– Baby-Artikel – Intaktes Kinderspielzeug – Velos, Trottinetts, Inlineskates, Bobby Car’s etc.

Nach einer abwechslungsreichen Fahrt im Kleinbus werden wir im Restaurant mit einem feinen Zvieri verwöhnt.

Nicht angenommen werden: – Gratisartikel (ausser saubere, zeitgemässe und gut erhaltene Baby-/Kin­ derkleider) – Hygieneartikel

Wir bitten um telefonische Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 8. März 2017 an Vreni Schaub, Tel. 076 302 13 34 oder 061 931 28 07. Falls Sie zum Feuerwehrmagazin ge­ fahren werden möchten, rufen Sie an. Wir holen Sie gratis zu Hause ab und fahren Sie wieder heim. von Blech- und Holzspielzeug.

Sind Sie eine Sammlerin, ein Sammler von Blech- oder Holzspielsachen? Möchten Sie Ihre Sammlung im Rah­ men der nächsten Ausstellung unseres Museums einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen? Dann melden Sie sich bei unserer Mu­ seumsleiterin. Sie bespricht mit Ihnen gerne die Details. Museumsleiterin: Claudia Rüfenacht Telefon 061 931 32 92 www.museum-bubendorf.ch

Frauenverein Bubendorf

Seniorennachmittag am Mittwoch, 15. März 2017 Die Kirchgemeinde Bubendorf/Ram­ linsburg und der Frauenverein Buben­ dorf laden Sie ganz herzlich ein zu einem 12

Zuständig für den Fahrdienst: Frau Vreni Schaub, Tel. 076 302 13 34 Anmeldung bitte bis spätestens am Vorabend

Frauenverein Bubendorf

Kinderkleiderbörse in der Kirche Bubendorf Auch dieses Mal mit einem gemütlichen Café! Freitag, 31. März 2017, 19.00 – 21.00 Uhr Samstag, 1. April 2017, 09.00 – 11.30 Uhr Wichtige Info: – Die Anzahl VerkäuferInnen ist limitiert – Alle VerkäuferInnen müssen sich per Mail anmelden – Maximal 2 IKEA-Taschen für Klei­ dung (inkl. Schuhe) und Spielwaren – Die Börse findet in der reformierten Kirche Bubendorf statt Folgende Artikel werden gerne ange­ nommen: – Saubere, zeitgemässe und gut erhal- tene Baby-/Kinderkleider

Artikelannahme: Freitag, 31. März 2017, 13.30 – 15.00 Uhr Verkauf: Freitag, 31. März 2017, 19.00 – 21.00 Uhr Samstag, 1. April 2017, 09.00 – 11.30 Uhr Artikelrücknahme: Samstag, 1. April 2017, 16.00 – 16.30 Uhr Artikelannahme • Artikel nach Grösse sortiert in Ta­ schen mit Preis, Grösse und Identifi­ kationsnummer anschreiben. • Nur ganze Frankenbeträge verwen­ den. • Etiketten anbinden, annähen oder gut haftende Klebeetiketten ver­ wenden, (keine Bostich, Sicher­ heits-/Stecknadeln). Artikelrücknahme und Auszahlung • Nicht abgeholte Artikel gehen an ge­ meinnützige Organisationen. • 10% des Ertrages gehen an den Frau­ enverein Bubendorf. • Für nicht angeschriebene, beschä­ digte oder gestohlene Artikel über­ nehmen wir keine Haftung. Weitere Informationen und Identifikati­ onsnummer erhalten Sie bei: [email protected] Wir freuen uns auf euren Besuch! Frauenverein Bubendorf

G rat

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Sorgentelefon für Kinder

0800 55 42 0 weiss Rat und hilft

Menschen atmen auf – dank Ihrer Spende. Spendenkonto: 40-1120-0 www.llbb.ch

Diese Publikation wurde durch diese Zeitung ermöglicht.

Vereine 14.00 Uhr VBC Bubendorf D3 (4. Liga) – VBC Laufen 4

16.00 Uhr VBC Bubendorf D2 (3. Liga) – VBC Gym Liestal D1

16.00 Uhr VBC Bubendorf U17 Juniorinnen – VBC Brislach

18.00 Uhr VBC Bubendorf H1 (2. Liga) – Traktor Basel 3

18.00 Uhr VBC Bubendorf H1 (2. Liga) – KTV Riehen

Heimspiel Mo, 20.03.2017 20.30 Uhr VBC Bubendorf D1 (2. Liga) – VBC Münchenstein 1

18.00 Uhr VBC Bubendorf D1 (2. Liga) – VB Therwil D3 Heimspiel So, 19.02.2017 14.00 Uhr VBC Bubendorf U17 Juniorinnen – KTV Riehen 2 Leben heisst atmen

Volleyballclub Bubendorf Wir haben wieder einige spannende Heimpartien für euch bereit. Unsere Teams freuen sich über jegliche Unter­ stützung. Kommt also vorbei und feuert sie an. Wir freuen uns, euch in der Halle anzutreffen. Heimspiel Fr, 17.02.2017 20.00 Uhr VBC Bubendorf U17 Juniorinnen – VBC Gym Liestal Heimspiele Sa, 18.02.2017 inkl. Beizli mit Verpflegung 14.00 Uhr VBC Bubendorf H2 (4. Liga) – VBC Tecknau

Heimspiel Mo, 20.02.2017 20.00 Uhr VBC Bubendorf Mixed – SC BFA Heimspiel Fr, 24.02.2017 20.00 Uhr VBC Bubendorf H2 (U23) – Laufen U23 Herren Heimspiel Mo, 13.03.2017 20.00 Uhr VBC Bubendorf Mixed – Balleflüschterer

Heimspiel Fr, 24.03.2017 20.00 Uhr VBC Bubendorf U17 Juniorinnen – Sm’Aesch Pfeffingen Alle Spiele finden in der Sappetenhalle statt. Bis dann & volleyballerische Grüsse

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Heimspiele Sa, 18.03.2017 14.00 Uhr VBC Bubendorf H2 (4. Liga) – TV Neue Welt

In der übrigen Zeit können Sie in drin­ genden Fällen Ihren Namen und Ihre Mitteilung auf das Tonband sprechen. Wir beraten und unterstützen Sie in hauswirtschaftlichen und pflegerischen Anliegen.

14.00 Uhr VBC Bubendorf D3 (4. Liga) – FP Olympia D1

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N° 04/17

Partnerkirchgemeinde Lausen

goLd, SiLber, bronze... Die Spannung steigt, ein letztes Sich-konzentrieren, dann katapultiert sich der Fahrer aus dem Starthaus und rast in halsbrecherischem Tempo die Piste hinunter, kämpft um die Ideallinie und um Hundertstelsekunden. Da gibt es Fahrer/innen, für die nur ein Spitzenplatz genug ist und die, die davon noch träumen, vielleicht immer träumen werden. Fahrer/innen, die enttäuscht sind, wenn sie nicht gewinnen, andere, die sich freuen, wenn sie heil unten angekommen sind.

Da muss ich zugeben, ich kenne diesen Ehrgeiz nicht. Bin fast vollständig frei davon… Ausser wenn es ums Spielen geht! Wenn ich spiele, versuche ich zu gewinnen. Und wenn ich verliere? Fliegt das Spielbrett? Gewinnen ist nicht alles, aber verlieren ist gar nichts? Wer sind die Gewinner bei Gott? Es sind Menschen, die sich zu wenig zutrauen, die die Frau eines anderen verführen, die Gottes Pläne auf eigene Faust umsetzen wollen, es sind Prostituierte, als Sklaven verkaufte, Erbschleicher, Mörder.

Menschen, die in ihrem Leben versagen. Menschen wie ich! Warum sind sie die Gewinner? Heisst Gott ihr Handeln gut? Drückt er im entscheidenden Moment beide Augen zu? Sind sie nicht darum die Gewinner, weil sie nicht aufhören, ihre Hoffnung auf Gott zu setzen, ihr Versagen bei ihm zu deponieren und seine Vergebung in Anspruch zu nehmen? Gott hat sein scheinbar grösstes Versagen, den Tod von Jesus am Kreuz, in seinen grössten Sieg verGudrun Aebi wandelt!

Sonntag 19. Februar 2017

Sonntag 26. Februar 2017

SaMStag 18. Februar 2017

gotteSdienSt in LauSen

gotteSdienSt kLaSSiSch

kigo–kindergotteSdienSt

10 Uhr in der Kirche Lausen. Pfarrer Hardy Meyer. Gemeinsamer Gottesdienst mit dem Wägwiiser-Team.

10 Uhr. Pfarrer Stefan Keilwerth.

17 Uhr Kirche Bubendorf. Pfarrer Stefan Keilwerth und Team.

> Kollekte für die Wycliff-Bibel übersetzer (Familie Ph. Dill) > Chinder-Näscht > Chinder-Träff > kein Preteens/teens

Bubendorf Sonntag, 19. Februar 2017 18.30 Uhr Kirche Bubendorf Jugendpfr. Josef Handschin+Team

ng„Achtu s!“ o Fertig-L Input: Heiner Plattner

> Kollekte für unser SAM-Projekt ProRibeirinho > Chinder-Näscht > Chinder-Träff Sammelgruppe > keine Preteens/teens

cho! i e h örF ich d

treFFen kirchenpFLege und geMeinderat Am 31. Januar hat sich die Kirchenpflege mit dem Gemeinderat Bubendorf zum Austausch getroffen. Folgende Themen wurden dabei besprochen: - Umfrage Bestattungsarten - Einweihung MZH 23./24.9. - Jugendliche Asylsuchende - Podiumsdiskussionen - Projekt Dorfgeischt

Ein Gottesdienst für alle Sinne – für alle Kinder in Begleitung und alle Interessierten. Anschliessend Hotdogs für alle!

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Partnerkirchgemeinde Lausen

kirchenputzMorgen

Gesucht: imprägnierte, salmiakresistente Spinnenfreunde, höhenangstarme, staubwedelgebildete Besenprofis

Samstag, 18. März 2017 9 –12 Uhr, Kirche Bubendorf

Unser Sigristenteam putzt die Kirche regelmässig jede Woche, aber von Zeit zu Zeit braucht es eine gründlichere Reinigung der Räumlichkeiten. Vor vier Jahren haben wir deshalb einen Putzmorgen durchgeführt. Rund 25 Personen haben mitgeholfen, Fenster zu putzen, Spinnweben zu entfernen, die Küche auf Hochglanz zu bringen, die WC‘s gründlich zu desinfizieren, alle Stühle zu reinigen etc. Bei einem feinen Znüni kam auch der gemütliche Teil nicht zu kurz. Und nun wiederholen wir diesen Anlass. Wir freuen uns auf deine Mithilfe. Es gibt für alle Altersgruppen etwas zu tun. Das Material wird vom Sigristenteam bereit gestellt. Putzstart ist um 9 Uhr in der Kirche Bubendorf.

bibeLabend

FeierabendoaSe Für Männer

Dienstag, 21. Februar 19.30 – 21 Uhr, Niklaushuus Lausen

Freitag, 17. Februar 19.30 Uhr kath. Kirche Liestal

Philipperbrief: „Trotzdem Freude“

gebet Für raMLinSburg

Müttergruppe 2

„kleinere Kinder“ (ab Jahrgang 2011 und jünger)

Freitag, 17. Februar, 19.30 Uhr Gotteshaus Ramlinsburg

Donnerstag, 23. Februar 9.15–11 Uhr Kirche Bubendorf

geMeindegebet

Typisch Buben mit Gaby Burgunder

jeden Mittwoch (ausser Schulferien) 19 – 19.30 Uhr im Cheminéezimmer Kirche Bubendorf

grow

Jet (ein angebot Für Junge erwachSene)

Donnerstag, 23. Februar 14.30 Uhr / 19.30 Uhr Kirche Bubendorf

Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr, Kirche Bubendorf

geMeindeeinSatz 3. – 11. Juni 2017 Infoabend für alle Interessierten am Dienstag, 4. April 2017 um 19.30 Uhr, Kirche Bubendorf Die definitive Anmeldung erfolgt nach diesem Infoabend. Seline Jossen aus unserer Kirchgemeinde ist zur Zeit in einem Missionseinsatz mit „Operation Mobilisation“ (OM) in Traun/Österreich. Mit diesem Gemeindeeinsatz wollen wir Seline in ihrem Dienst unterstützen. Seline arbeitet mit Flüchtlingen und Migranten - ein sehr aktuelles Thema. Der Einsatz bietet dir die Möglichkeit, die Arbeit kennen zu lernen und direkt praktisch mitzuhelfen... ... beim Integrationsprojekt i-Punkt ... bei Besuchen in Flüchtlingsheimen ... bei evangelistischen Einsätzen ... bei Deutschkursen 16

Die Einsatzkosten betragen pro Person CHF 245 (inklusive Anmeldegebühr, exklusive An- und Rückreise, Sightseeing-Tag und persönliche Ausgaben)

Partnerkirchgemeinde Lausen

hauSkreiS-StartFeSt Januar 2017 „Gemeinschaft ist nicht die Summe von Interessen, sondern die Summe an Hingabe.“ Diesen Satz schrieb Antoine de Saint-Exupéry. Gemeinschaft geht viel tiefer, wenn wir uns gegenseitig öffnen und uns Anteil haben lassen an unseren Leben. Dann können tragfähige und vertrauensvolle Beziehungen wachsen, die für unser persönliches Leben sehr bereichernd sind. Gute Beziehungen und schöne Gemeinschaft können gerade in Hauskreisen und Kleingruppen entstehen. Wir können dort Hilfe und Ergänzung erleben. Über dieses Thema haben wir am diesjährigen Hauskreis-Startfest in unserer Partnergemeinde Lausen nachgedacht. Pfr. Christoph Monsch hat Inputs gegeben, und dazwischen haben wir immer wieder in Gruppen über das Gehörte ausgetauscht. Christoph Monsch war früher Pfarrer in unserer Kirchgemeinde Bubendorf-Ramlinsburg und viele haben sich gefreut, ihn wieder einmal zu sehen! Gefreut hat uns Organisatoren auch, dass fast 80 Mitglieder von Hauskreisen das Treffen besucht haben, je etwa gleichviel von Bubendorf-Ramlinsburg und Lausen. Nach der thematischen Vertiefung konnten wir uns an einem prächtigen Buffet, das von den Teilnehmer/innen zusammengetragen wurde, auch noch kulinarisch stärken. Ein paar Infos und ein Ausblick auf kommende Anlässe rundeten den gemütlichen und inspirierenden Abend ab. Danke allen, die ihn möglich gemacht haben! In unseren Kirchgemeinden gibt es 32 Hauskreise und Kleingruppen. In der Regel treffen sie sich 14-täglich, tauschen persönlich aus, lesen zusammen in der Bibel oder diskutieren ein Buch, singen, essen, geniessen die Gemeinschaft. Eine Kleingruppe bedeutet, dass man ein Stück Lebensweg zusammen geht, sich öffnet, soweit man das möchte, Fragen des Glaubens und Lebens bespricht und so innerlich gestärkt wird. Eine Kleingruppe hat auch manchen Teilnehmer durch persönliche Krisenzeiten durchgetragen. Vielleicht ist es auch für Sie ein Thema, einmal in einen Hauskreis oder eine Kleingruppe hineinzuschnuppern oder gar eine neue Gruppe zu gründen? Immer wieder finden Menschen Anschluss in eine bestehende Gruppe. 2016 haben wir zwei neue Kleingruppen gegründet. Wir sind überzeugt, dass Hauskreise in unseren Kirchgemeinden ganz wichtig sind. Denn dort „übersetzen“ wir das Gehörte in unsere persönliche Lebensrealität. Das Gespräch mit anderen kann dabei sehr hilfreich sein. Das nächste Kleingruppen-Treffen mit unserer Partnergemeinde Lausen, findet am 17.8.2017 in der Kirche Bubendorf statt. Wenn Sie Interesse an einer Kleingruppe haben oder Fragen dazu, dann melden Sie sich beim Verantwortlichen: Pfr. Daniel Meichtry, 061 931 17 46, [email protected] Pfarrer Daniel Meichtry

verSand FaStenagenda Zum Thema der diesjährigen Aktion von Fastenopfer (FO) und Brot für alle (Bfa) werden Sie in den nächsten Tagen die Agenda in Ihrem Briefkasten vorfinden.

Geld gewonnen – Land zerronnen! Spendenkonto 40-33825-2 Kirche Bubendorf-Ramlinsburg Brot für alle

heisst die diesjährige Kampagne. Die Agenda will Sie durch die Fastenzeit bis Ostern begleiten. Lassen Sie sich herausfordern und übernehmen Sie dort Verantwortung, wo es Ihnen möglich ist.

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Partnerkirchgemeinde Lausen

agenda

Öffnungszeiten Café Träffpunkt Ramlinsburg: DI und Do von 9.30 – 11.30 Uhr

Freitag, 17. Februar 19.30 Uhr, Gebet für Ramlinsburg Gotteshaus Ramlinsburg

Mittwoch, 22. Februar 19-19.30 Uhr, Gemeindegebet Kirche Bubendorf

Freitag, 17. Februar 19.30 Uhr, Feierabendoase für Männer kath. Kirche Liestal

Mittwoch, 22. Februar 19.35 Uhr, Kirchenpflegesitzung Kirche Bubendorf

Samstag, 18. Februar 17 Uhr, KiGo –Kindergottesdienst Kirche Bubendorf

Donnerstag, 23. Februar 9.15-11 Uhr, Müttergruppe 2 Kirche Bubendorf

Sonntag, 19. Februar 10 Uhr, gemeinsamer Gottesdienst Kirche Lausen

Donnerstag, 23. Februar 14.30 + 19.30 Uhr, GROW-Seminar Kirche Bubendorf

Sonntag, 19. Februar 18.30 Uhr, ConneXion Kirche Bubendorf

Samstag, 25. Februar 18.30 Uhr, JET für junge Erwachsene Kirche Bubendorf

Dienstag, 21. Februar 19.30 – 21 Uhr, Bibelabend Niklaushuus Lausen

Sonntag, 26. Februar 10 Uhr, Gottesdienst klassisch Kirche Bubendorf

JugendanLäSSe

Info: Jugendpfarrer Josef Handschin

Teenagertreff: Jugendliche von 12–15 Jahren, mittwochs (s. Flyer), 18–19.30 Uhr Kirche Bubendorf/Niklaushuus Lausen DriveIN: montags (s. Flyer), 19 Uhr, Kirche Bubendorf (mit Znacht) Bibelgesprächsgruppe: OberstufenschülerInnen, jeden Dienstag, 12–13.30 Uhr „Joy“, Liestal Ladies Night: mittwochs (s. Flyer), 18–20 Uhr Niklaushuus Lausen (mit Znacht) ConneXion-Jugendgottesdienst 19. Februar, 18.30 Uhr Kirche Lausen

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geSucht verantwortLiche perSon oSterzMorge

Seniorenferien, 16. – 23. September in Landschlacht TG Anmeldeprospekte gibt es nach den Fasnachtsferien.

Am Ostermorgen findet in unserer Kirche seit Jahren ein Osterzmorge statt. Nun suchen wir eine freiwillige Mitarbeiterin/einen freiwilligen Mitarbeiter, der die Verantwortung für das Organisieren, Einkaufen, Tischen und Abwaschen übernimmt.

Suppentag, Samstag, 25. März 11 - 14 Uhr Kirche Bubendorf und in Ramlinsburg von Haus zu Haus

Sind Sie bereit, diese Aufgabe zu übernehmen? Dann melden Sie sich doch bitte bis Ende Februar bei Pfarrer Daniel Meichtry, Tel. 061 931 17 46.

kontakte & aMtSwochen Pfarrer Stefan Keilwerth, Tel. 061 931 31 02, e-mail: [email protected] Pfarrer Daniel Meichtry, Tel. 061 931 17 46, e-mail: [email protected] Pfarrerin Yvonne Meichtry, Tel. 061 931 22 56, e-mail: [email protected] Jugendpfarrer Josef Handschin, Tel. 061 921 48 22/ 079 571 15 31, [email protected] Pfarrer Hardy Meyer, Tel. 061 921 58 65, e-mail: [email protected] Kirchenpflegepräsident, Gerd Willms, Tel. 061 901 85 07, e-mail: [email protected] Sekretariat Edith Maier, Tel. 061 931 28 06, e-mail: [email protected] Amtswochen (für Abdankungen) 20. - 24.2. Pfarrerin Yvonne Meichtry 27.2. - 3.3. Pfarrer Stefan Keilwerth Abwesenheit 25.2. - 5.3. Pfarrerehepaar Meichtry

und waS Meint die kirchenMauS? „Falscher Ehrgeiz beinhaltet zu hohe Erwartungen, die ständig mit grossen Enttäuschungen verbunden sind.“ Pfarrerin Yvonne Meichtry

Reinhold Ruthe, Theologe und Autor

Ref. Kirche Bubendorf-Ramlinsburg, Hauptstrasse 62, Postfach 341, 4416 Bubendorf

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