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Riesaer. NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT. Ausgabe Nr. 06/2017 · Freitag, 10. Februar 2017 Zum zweiten Mal gewann ein Riesaer Verein 2.000 Euro bei Hitr...
Author: Albert Boer
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Riesaer. NACHRICHTEN FÜR UNSERE STADT.

Ausgabe Nr. 06/2017 · Freitag, 10. Februar 2017

Zum zweiten Mal gewann ein Riesaer Verein 2.000 Euro bei Hitradio-Aktion

Kurz und bündig. „ALLYREN”-Ausstellung Die Malerei-Ausstellung „ALLYREN“ von Lydia Strunz ist noch bis zum 17. Februar in den KunstGängen der Stadtbibliothek im Haus am Poppitzer Platz zu sehen. Der Eintritt ist frei. Öffnungszeiten: dienstags 14 bis 19 Uhr, mittwochs bis freitags 14 bis 18 Uhr, sonnabends 9 bis 12 Uhr. Sonderöffnungszeit Die Kinder- und Jugendbibliothek Riesa öffnet während der Winterferien am Donnerstag, 16. Februar, und am Donnerstag, 23. Februar, bereits 10 Uhr für die Ausleihe und hat bis 18 Uhr geöffnet. Kontoauszugsdrucker Die Sparkasse Meißen hat am Mittwoch einen Kontoauszugsdrucker in der Elbgalerie in Betrieb genommen. Damit stehen dort ein Geldautomat und ein Kontoauszugsdrucker zur Verfu ̈gung. Beide Geräte sind auch für Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer erreichbar. Der Geldautomat ist rund um die Uhr zugänglich, der Kontoauszugsdrucker kann während der Öffnungszeiten der Elbgalerie genutzt werden.

Freudensprünge bei den Flöhen K

urz vor Ablauf der Aktion eilten Oberbürgermeister Marco Müller und Stadtrat Frank Schöniger raus auf die Auenwaldstraße und animierten Autofahrer und Passanten, im Nickritzer Vereinsheim für die „Feuerflöhe“ zu unterschreiben. Fast alle folgten bereitwillig diesem Wunsch und sicherten letztlich den Erfolg: 218 Autogramme konnte Hitradio RTL am Dienstag unterm Jubel der Kinder, Eltern und Kameraden der Ortsteilfeuerwehr verkünden. Damit

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Neue Jacken und Kindertagsfahrt

erhalten die Flöhe bei „Scheine für Vereine“ die maximal möglichen 2.000 Euro. „Vom Geld kaufen wir neue Jacken und Bastelmaterialien, sicher bleibt was für die Kindertagsfahrt übrig“, freute sich Vorsitzende Beate Seifert. Rund 1.500 Vereine aus ganz Sachsen beteiligten sich an der Aktion. Dass unter 25 ausgelosten Bewerbern gleich zwei Mal Riesa dabei war, ist ein erfreulicher Glücksfall. Nach den SC-Schwimmern (wir berichteten) kam nun der

Großer Jubel in Nickritz: 2.000 Euro flossen in die Vereinskasse der Feuerflöhe.

Feuerwehrnachwuchs zum Zuge. Dafür hatten sich die Muttis ins Zeug gelegt: Bianca Hülße sorgte für die Anmeldung, dann wurde jeden Morgen gelauscht. Dienstagfrüh „explodierte“ die Kommunikation in und um Nickritz – mit der schnellen Rückmeldung sicherte Sabine Fuierer schon 1.000 Euro. Binnen einer Stunde mussten am Nachmit-

tag nun 200 Unterschriften her, jede fünf Euro „wert“, Freunde, Verwandte, Arbeitskollegen – alle kamen. Sogar ein Streifenwagen der Polizei rollte an, auch die Beamtin und ihr Kollege signierten das bereitliegende Plakat. Die „Nickritzer Feuerflöhe“ feiern im April 7. Geburtstag. Einmal wöchentlich treffen sich Kinder zwischen fünf und

Foto: U.P.

zehn Jahren und werden – natürlich spielerisch – an die Arbeit der Feuerwehr herangeführt. „Sie lernen die Technik kennen, legen Schlauchleitungen, wir machen Staffelspiele oder Erste Hilfe“, so Beate Seifert. „Und wenn sie Seilknoten lernen, fällt automatisch auch das Schleifebinden bei den Schuhen leichter.“ U. Päsler

Meteoriten und spannende Beobachtungen

Gewichtiger Brocken

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Michael Nitzsche vermittelte den großen und kleinen Gästen viel Wissenswertes über die geheimnisvollen Steine aus dem All. 6.153

news.aus-riesa.de

m vorigen Wochenende stand in der Sternwarte Riesa alles im Zeichen der Meteoriten. Neben interessanten Vorträgen erlebten die Gäste eine seltene Meteoritenschau. Dabei wurde erstmals der neue große Meteorit der Sternwarte präsentiert. Erstaunt über das enorme Gewicht nahmen die Gäste den Brocken gern in die Hand. Kinder und Erwachsene beka-

men von Michael Nitzsche jede Menge Wissenswertes zu diesen geheimnisvollen Steinen zu hören. Am Sonnabend war das Wetter perfekt, so dass die Gäste den Abendstern Venus und den kraterübersäten Halbmond im ZEISS-Observatorium am Teleskop beobachten konnten. Damit hatten sie gleich die Chance, sich die Spuren großer Einschläge auf

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dem Mond anzuschauen. Auch Rollstuhlfahrer nutzten die Chance, die seit kurzem barrierefreie Volkssternwarte zu besuchen und zeigten sich begeistert, dass man sicher und einfach ins Observatorium fahren kann. Bei der Vorlesung der Kinderuniversität am Mittwoch, 1. März wird 17 Uhr speziell für Kinder das Thema „Meteoriten" nochmals präsentiert.

Riesaer.

Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017

Einheizen beim Fasching im Gasthof Gohlis

Stimmung, Fassbier, lange Beine D

er Faschingssonnabend, 25. Februar, in Gohlis steht in diesem Jahr ganz im Zeichen langer Beine. Angemeldet hat sich unter anderem die große Girlreihe vom Tanzstudio Live. Die Mädchen fast aller Trainingsgruppen werden die Riesaer Karnevalisten um Prinzessin Sandra und Prinz Micha mit den unterschiedlichsten Tänzen durch den Abend geleiten. Mit teils spektakulären Showtänzen werden sie dem Publikum im gut gewärmten Gohliser Familiengasthof zusätzlich „einheizen“. Zwischen den Darbietungen der „Livedancer“ gibt es immer wieder Tanzrunden sowie karnevalistische Sketche für das Publikum. Und natürlich hat das Tanzstudio um Angela Hoppe wieder eine attraktive Kinder- und eine JugendTanzgarde aufgestellt. Diese werden am frühen Abend auf sportlich hohem Niveau durch

das Programm führen. Ein Teil der Tänzerinnen konnte bereits Erfahrungen bei nationalen und internationalen Tanzturnieren sammeln. Zu fortgeschrittener Stunde wird mancher Gast ein kühles Fassbier vertragen, denn für weiteren Temperaturanstieg bei Jung und Alt könnten die „Garde der langen Beine“ und das große „Funkenmariechen“ sorgen, das in diesem Jahr von Johanna Liesch getanzt wird. Die Schützlinge von Trainerin Babett Keller haben sich seit Wochen auf den Abend vorbereitet. Alle werden Traditionswirt Joachim „Jochen“ Mecus vermissen. Er ist leider vor Kurzem verstorben und wird sich bestimmt den Riesaer Fasching vom Himmel aus anschauen. Er liebte „seine“ Funkenmariechen besonders, und so wird er an Kindermariechen Siena Steguweit, Ju-

Als Test fürs Faschingswochenende in Gohlis tanzte das Prinzenpaar am 11.11. über den Rathausplatz.

gendmariechen Kim Krauspe und Erwachsenen-Mariechen Johanna Liesch seine himmlische Freude haben. Auch in seinem Sinne heißt es am 25. Februar um 19.11 Uhr: Gohlis, Riesa und RKK – Helau!

Karten für den Abend können unter der Telefonnummer 0172/9954748 oder abends an der Narrenkasse für 5 Euro pro Person gebucht werden. Unter dieser Nummer sind auch Karten zu je drei Euro für

den Kinderfasching um 15 Uhr erhältlich (whatsapp unter der gleichen Nummer). Wer möchte, darf, aber keiner muss sich verkleiden! In diesem Sinne: Gohlis Helau! R.P.

Freiwilligendienst in der Förderschule „Lichtblick”

„Bufdi” dringend gesucht

D

en Bundesfreiwilligendienst können junge Menschen sofoert nach der Schule oder zur Überbrückung von Wartesemestern, Menschen in mittleren Jahren, aber auch Seniorinnen und Senioren absolvieren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Wer Lust hat, sich für vielseitige Aufgaben im schulischen Alltag zu engagieren, kann das im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes – umgangssprachlich spricht man von „Bufdi“ – an der Förderschule „Lichtblick“ im Riesaer

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Stadtteil Weida tun. Dabei steht die Beschäftigung mit jungen Menschen, die eine Behinderung haben, im Vordergrund. Die oder der Freiwillige unterstützt die Pädagogen der

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Unterstützung für Pädagogen

Schule während des gesamten Tagesablaufes bei der Betreuung von Schülern verschiedener Klassenstufen. Eine fachliche Ausbildung wird dafür nicht benötigt, jedoch sind Einfühlungsvermögen, Geduld sowie Freude am

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Umgang mit Kindern und Jugendlichen von großem Nutzen. Auch Zuverlässigkeit, Kontaktfreude und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten sollten bei den Bewerbern vorhanden sein. Interessenten nehmen bitte mit dem Amt für Bildung, Kultur und Soziales der Stadtverwaltung Riesa auf, Ansprechpartnerin ist Winnie Teichmann. Sie ist telefonisch unter 03525/700487 oder per EMail unter [email protected] erreichbar.

Sächsische Häfen mit wirtschaftlich bestem Jahr

Ohne Tonnage-Rekorde zufrieden R

ekordmengen beim Umschlag standen nicht in der Bilanz der Sächsischen Binnenhäfen Oberelbe GmbH (SBO) für 2016, aber „wir blicken dennoch auf das wirtschaftlich beste Jahr zurück“, betonte SBO-Geschäftsführer Heiko Loroff bei der Jahrespressekonferenz. Insgesamt erzielte die Gruppe, zu dem die Standorte Dresden, Riesa, Torgau, das brandenburgische Mühlberg sowie Decin und Lovosice in Tschechien und der Industriehafen Roßlau zählen, mehr als 20 Mio. Euro Umsatz. Das gab es in der Geschichte des Unternehmens noch nie. Dass der Umsatzrekord ohne neue Höchstmengen an umgeschlagenen Gütern zustande kam, begründete der Geschäftsführer mit der gewachsenen Rolle der Logistikdienstleistungen. Der jährliche Umschlag von jeweils rund 2,5 Millionen Tonnen Gütern sei das, was die Wirtschaft derzeit hergebe. Dabei würden immer wieder Schwankungen auftreten. Zum Beispiel in Riesa: Gegenüber 2015 mit 1,18 Millionen Tonnen sank der Menge der umgeschlagenen Güter 2016 auf 1,09 Mio. Tonnen. „Es geht an uns nicht spurlos vorüber, wenn die Getreideernte magerer ausfällt und weniger eingelagert wird“, erläuterte Loroff. Trotz gesunkenen Güteraufkommens stieg

DIE RIESENKOLUMNE

Vertrautes Bild am Riesaer Hafen: Der Containerumschlag bleibt das wichtigste Standbein.

der Schiffsumschlag in Riesa von 55.064 Tonnen im Jahr 2015 auf 68.333 Tonnen im vergangenen Jahr. Die per Schiff transportierte Gütermenge nahm in den sächsischen Häfen insgesamt zu. Zeitweise konnte die Nachfrage nach verfügbarem Schiffsraum nicht bedient werden. Als Containerspezialist unter den Häfen der SBO musste Riesa einen Rückgang hinnehmen. Nach 40.829 ZwanzigFuß-Äquivalenten (TEU) 2015 wurden nur 37.987 umgeschlagen. Heiko Loroff machte dafür Entwicklungen am Weltmarkt verantwortlich. Bei den eigenen sächsischen Kunden konnte die SBO eine deutli-

che Steigerung verzeichnen. Dennoch bleibt die Eisenbahn das wichtigste Transportmittel beim Containerverkehr. Auf sie entfallen knapp zwei Drittel des Umschlages. Dabei spielt der „Albatros-Express“, mit dem Container fünf Mal pro

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Mehr Güter per Schiff transportiert Woche per Ganzzug nach Hamburg und Bremerhaven transportiert werden, eine entscheidende Rolle. Zur Zukunft des Containerumschlages in Riesa erwartet der SBO-Geschäftsführer den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Mitte Februar.

Foto: A.K.

Das Jahr 2017 benannte er als „Jahr der Konsolidierung“. Mit den Investitionen der vergangenen Jahre – wie der Containerservicehalle in Riesa und neuen Stellplätzen für Container – habe man die Häfen zu guten Orten für den Verkehrsträgerwechsel von der Straße zu Schiene und Wasserstraße ausgebaut. Auf Nachfrage ging Heiko Loroff auf die Kritik des Rechnungshofes zu den Investitionen des Freistaates in die Häfen ein. Er betonte, dass nur ein starker Hafenverbund mit moderner Technik und Infrastruktur in der Lage sei, den in Sachsen politisch gewollten Verkehrsträgerwechsel umzusetzen. A.K.

„Spender werben Spender“ heißt die Aktion, die seit Februar vergangenen Jahres beim DRK-Blutspendedienst Nord-Ost läuft. Damit unterstützten „Stammspender“ erfolgreich die dringend notwendige Gewinnung von Neuspendern. Jährlich scheiden viele Spender krankheits- oder altersbedingt aus. Nur wenn genügend Menschen kontinuierlich Blut spenden, ist die Versorgung von Patienten mit lebensnotwendigen Blutpräparaten gesichert. Ab März bedankt sich der Blutspendedienst bei jedem Spender, der einen oder mehrere Erstspender mitbringt, mit einer Handyhalterung fürs Auto. Und jeder so geworbene Erstspender erhält ebenfalls ein kleines Geschenk für seinen Einsatz. Darüber hinaus gibt es weitere kleine Überraschungen für Erstspender. Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Die nächsten BlutspendeTermine veröffentlichen wir rechtzeitig im „Riesaer.“ – verspricht der Riesaer Riese.

Sondersitzung des Stadtrates

Breitbandausbau

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er Breitbandausbau für schnellere Datenverbindungen ist eines der wichtigsten Infrastrukturvorhaben der Stadt Riesa. Im November 2016 hatte Oberbürgermeister Marco Müller neben Vertretern von mehr als 350 anderen deutschen Kommunen den Fördermittelbescheid des Bundes zur Erstellung einer Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse erhalten. „Es war auf Grund dieses Andrangs gar nicht einfach, schnell ein geeignetes Büro für die Analyse zu finden“, so der Oberbürgermeister. Den-

noch konnte noch im Vorjahr der entsprechende Auftrag ausgelöst werden. Nun ist die notwendige Analyse fertiggestellt worden. Sie bildet die Grundlage des Fördermittelantrags zum eigentlichen Ausbau des Netzes. Am Donnerstag, 16. Februar, wird der Riesaer Stadtrat in einer Sondersitzung darüber befinden, welche Variante des Ausbaus gewählt und welche Art der Förderung beim Bund beantragt werden soll. Dieser Antrag muss bis zum 28. Februar 2017 gestellt werden. U.P.

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Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017

Kleines Gymnasium landet großen sportlichen Erfolg

Stadt bittet Eigentümer um Kontaktaufnahme

Unerwarteter Sieg

Förderung für Abriss

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Die sieben Jungs erspielten einen überraschenden Sieg im Regionalfinale „Jugend trainiert für Olympia“.

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itte Januar fand in Dresden das Regionalfinale im Volleyball des bundesweiten Wettbewerbes „Jugend trainiert für Olympia“ in der WK I (U20) statt, bei dem sich die drei besten Mädchen- und fünf besten Jungenmannschaften der westlichen Hälfte des Regierungsbezirkes Dresden trafen. Dabei landete die Mannschaft des „Rudolf Stempel“-Gymnasiums, als Kreisfinalsieger qualifiziert, einen beeindru- Anzeige -

ckenden und nicht erwarteten 8:0-Punkte-Sieg. Die Leistung ist umso wertvoller einzuschätzen, wenn man bedenkt, dass das mit einer Auswahl von sieben der überhaupt nur elf in dieser Altersstufe an der Schule lernenden Jungs gelang. Als I-Tüpfelchen konnte der Kapitän der Riesaer „Stempel“Gymnasiasten eine besondere Ehrung entgegennehmen. Erik Mischke wurde von Schiedsrichtern und Offiziel-

len mit dem Pokal für den besten Spieler dieses Turniers geehrt. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle an das Ehepaar Döhren für ihre langjährige erfolgreiche Trainingsarbeit mit einem Großteil der Mannschaft bei den Volleyballern des SC Riesa und natürlich an die zuverlässigen Fahrer und Unterstützer Uta und Eike Mischke sowie an Jens Rückert, den Sportlehrer des Gymnasiums.

Miete muss nicht unbedingt zum vereinbarten Stichtag beim Vermieter sein

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Die Richter des Bundesgerichtshofes hatte sich mit dem Fall eines Mieters zu befassen, dessen Mietvertrag die Klausel enthielt, dass die Miete bis zum 3. Werktag eines jeden Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss und bei einer verspäteten Mietzahlung mit der Kündigung zu rechnen sei. Mehrere Monate lang überwies diese Familie das Geld genau am 3. Werktag. Die Miete ging aber erst Tage später auf dem Konto des Vermieters ein. Dieser kündigte daraufhin den Mietvertrag und verlangte die Räumung der Wohnung. Die Richter des Bundesgerichtshofes entschieden, dass eine Klausel in einem Formularmietvertrag, wonach die Miete bis zum 3. Werktag eines Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein muss, unwirksam sei und den Mieter unangemessen benachteilige. Die Richter des Bundesgerichtshofes meinten, dass es ausreichend sei, dass der Mieter die Miete bis zum Stichtag überweise und das Konto ausreichend gedeckt sei. Dann, so die Richter des Bundesgerichtshofes, sei die Zahlung pünktlich geleistet. Das Risiko eines verspäteten Zahlungseinganges auf dem Konto muss grundsätzlich der Vermieter tragen. Da vor diesem Hintergrund der Mieter pünktlich gezahlt habe, wiesen die Richter des Bundesgerichtshofes die Räumungsklage des Vermieters ab. Urteil des Bundesgerichtshofes zum AZ: VIII ZR 222/15

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it einem „Programm zur Förderung des Rückbaus von Wohngebäuden“ unterstützt der Freistaat Sachsen auch 2017 den Abriss von nicht mehr genutzten Häusern. Das Land fördert den Rückbau von Wohngebäuden mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Förderung kann unter anderem für den Abbruch, den Abtransport des Materials einschließlich der Enddeponie, Sicherungsmaßnahmen an abgetrennten Ver- und Entsorgungsleitungen, die einfache Herrichtung des Grundstücks und notwendige Baunebenkosten gezahlt werden. Abbruchbedingte Instandsetzun-

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Ansprechpartner Stadtbauamt

gen an Nachbarhäusern sind ebenfalls förderfähig. Das Wohngebäude muss außerhalb eines bereits festgelegten Fördergebietes der Städtebaulichen Erneuerung liegen und noch bewohnbar sein. Von der Förderung ausgenommen sind unbewohnbare, ruinöse Gebäude sowie planungsrechtliche Entschädigungsansprüche und Leistungen an Eigentümer, die den Wert rückgebauter Gebäude ausgleichen sollen. Auch ein Teilrückbau wird nicht gefördert. Bei unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden ist die Genehmigung zum Rückbau durch die Denkmalschutzbehörde notwendig.

Das vom Innenministerium aufgelegte Programm betrifft ausschließlich Gebäude, die außerhalb von Stadtumbaugebieten des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau Ost“ und von Fördergebieten der Städtebaulichen Erneuerung liegen. Die Notwendigkeit der Maßnahme auf Grund der zu erwartenden demografischen Entwicklung muss gegeben sein. Nach dem Rückbau ist eine Wiederbebauung des Grundstücks mit Mietwohngebäuden für mindestens zehn Jahre ausgeschlossen. Anträge an die Sächsische Aufbaubank können über die Stadtverwaltung Riesa gestellt werden. Die Anträge sind durch die Eigentümer vorausgefüllt bis 10. März 2017 beim Stadtbauamt der Stadtverwaltung Riesa einzureichen. Weitere Informationen sowie Antragsformulare zum Herunterladen sind im Internet unter www.sab.sachsen.de unter der Rubrik „Infrastruktur und Gemeinwesen“ im Unterpunkt „Städtebau und Stadtumbau – Landesprogramm Rückbau Wohngebäude“ zu finden. Die Formulare sind auch im Stadtbauamt der Stadt Riesa (Außenstelle Haus Rädisch), Friedrich-Engels-Straße 13, erhältlich. Ansprechpartnerinnen sind Frau Friedrich, Tel. 700-315, Mail: [email protected] und Frau Müller, Tel. 700-319, Mail [email protected]. Die Stadt wird die fertigen Anträge bis 17. März 2017 bei der SAB einreichen.

Herzlichen Glückwunsch! Der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt gratuliert

Dieter Quaas

zum 90. Geburtstag am 4. Februar Frau Natalie Neldner.

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Winterferienveranstaltung des Stadtmuseums

Winterferien mit dem Sprungbrett

Was wäre Riesa ohne Eisenbahn?

13. bis 17. Februar: Let’s go – Dreh in deinem Blo(g)ck! An fünf Tagen drehen die Teilnehmer im Alter von 12 bis 18 Jahren täglich von 9 bis 15 Uhr Filmbeiträge in ihrem Wohngebiet. Auch wer ein Instrument spielt, Beatbox macht oder sich für Modellbau interessiert, ist eingeladen, mit der Gruppe auf Spurensuche zu gehen. Kosten: 5 Euro für Verpflegung, Treff ist im Bürgertreff „aufLADEN“ 14. bis 15. Februar: Badetag im Wonnemar und Filmabend. Zunächst geht es ins Badeparadies Wonnemar. Nach einem anstrengenden Badetag und einem gemeinsamen Abendessen klingt der Tag bei einem spannenden Film aus. Am Morgen heißt es Abschied nehmen nach einem reichhaltigen Frühstück. Seepferdchen erforderlich! Alter: ab 8 Jahre, Kosten: 20 Euro, Treff: 13.30 Uhr Stadtteilhaus Gröba Donnerstag, 16. Februar: „Wir fahren nach Meißen“. Bei einem Ausflug nach Meißen von 9 bis 17 Uhr gibt es zunächst eine Führung der Sinne in der Porzellan-Manufaktur. Anschließend besuchen die Teilnehmer die Kinderbuchautorin Christina Koenig und schauen ihr Atelier an. Alter: ab 7 Jahre, Kosten: 10 Euro inkl. Lunchpaket, Treff: im „aufLADEN“ Freitag, 17. Februar: Abtauchen in die Welt der Zeitschriften. Was sind Zeitschriften? Wozu braucht man sie, was gibt es für Zeitschriften? Um Antworten zu finden, soll der Zeitschriften-Schatz im LeseLADEN genau unter die Lupe genommen werden. Es geht um viel Spaß und Spiel und Spannung um das geschriebene Wort. Alter: ab 8 Jahre, Kosten: 4 Euro inkl. Mittagessen, 10 bis 16 Uhr im „aufLADEN“ 21. bis 23. Februar: „Boys don’t cry“ – Part two. An drei tollen Jungstagen geht es ums Schmieden, Turmspringen, Sport, Zocken, gemeinsame Kochen und einen spannenden Tag in Dresden. Alter: ab 10 Jahre, Kosten: 30 Euro, Start: 10 Uhr am Stadtteilhaus Gröba Kontakt und Info: [email protected], Telefon 0172-6962655, Bürgertreff „aufLADEN“, Stendaler Str. 4

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anchmal versteht man nur „Bahnhof“. Wer sich ärgert, „muss Dampf ablassen“ oder man stellt die „Weichen für die Zukunft“. Dies sind Redewendungen, die von der Eisenbahn abgeleitet werden. Es ist nicht verwunderlich, dass die Eisenbahn in unserer Sprache so verwurzelt ist,

schließlich nahm sie als erstes Transportmittel, das schneller als die Pferdekutsche war, großen Einfluss auf das Leben der Menschen. Durch Riesa fuhr im Jahr 1839 die erste Ferneisenbahn Deutschlands. In der Ferien-Veranstaltung reisen die Kinder in diese Zeit zurück und erleben,

wie die Bahn das Leben der Menschen und auch unserer Stadt verändert hat. Die Reise findet in der Zeit vom 14. bis 22. Februar täglich ab 9 Uhr statt. Also: Fahrkarten kaufen (das heißt im Museum anmelden), einsteigen und los geht’s. Reisekosten: 1,50 Euro. Reisedauer: 1,5 Stunden.

Die Eisenbahn begrüßt alle Besucher in der Industrieausstellung des Stadtmuseums.

Foto: Museum

Die Agentur für Arbeit informiert In den Winterferien fit für die Bewerbung werden! In den Winterferien bietet das Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Riesa, Rudolf-Breitscheid-Straße 35, mehrere Veranstaltungen rund um eine erfolgreiche Bewerbung an. Die Veranstaltungen: Vom 13. bis 17. Februar können Jugendliche ihre Bewerbungsunterlagen zu den Öffnungszeiten im BiZ von Experten prüfen lassen. Wer noch keine Bewerbungsmappe hat, kann diese direkt an den Bewerbungscomputern erstellen und die Tipps von den BiZ-Mitarbeitern gleich vor Ort umsetzen. Am Donnerstag, 16. Februar, 13 Uhr findet im Gruppenraum des BiZ ein Bewerberseminar für Jugendliche statt. Dabei gibt es Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung in Unternehmen. Für diese Veranstaltung ist aus Kapazitätsgründen

zwingend eine Voranmeldung unter Telefon 03525-711213 erforderlich. Am Donnerstag, 23. Februar, stehen von 13 bis 17 Uhr die Berufsberater in der Agentur für Arbeit Riesa für alle Fragen rund um Ausbildung und Studium ohne vorherige Terminvereinbarung bereit. Rückfragen werden unter der gleichen Rufnummer beantwortet. Jetzt für die „Schau rein!“Woche anmelden! Vom 13. bis 18. März laden zahlreiche Unternehmen aus dem Landkreis Meißen Schüler ein, spannende Berufsbilder und Studienmöglichkeiten zu entdecken. Rund 99 Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung, Handwerk und Landwirtschaft sowie Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Seniorenheime und Verwaltungen können besucht werden. Die Schüler entscheiden selbst, in welche

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Unternehmen sie gehen. Geschäftsführer, Mitarbeiter und Auszubildende geben Einblicke in die Firmen sowie die alltägliche Arbeit. Zudem bestehen zahlreiche Möglichkeiten, sich praktisch auszuprobieren. So ist es leicht, die Anforderungen beziehungsweise Ausbildungs- und Einstiegsmöglichkeiten der Berufsbilder kennenzulernen. Ganz einfach lässt es sich mit der „Schau rein!“-Broschüre durch die Angebote stöbern. Sie enthält, welche Berufsbilder und Unternehmen auf die Schüler warten und liegt in den Schulen bereit. Außerdem gelangen alle Teilnehmer mit dem kostenfreien ÖPNV-Ticket zu ihren Wunschbetrieben. Alle Angebote können unter www.schau-rein-sachsen.de gebucht werden. Die Berufsberater der Agentur für Arbeit Riesa und des Jobcenters des Landkreises Meißen sowie die BiZ-Mitarbeiter helfen gern bei der Einbuchung.

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Riesaer.

Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017

Sondersitzung des Stadtrates

Öffentliche Bekanntmachung

Die Sondersitzung des Stadtrates findet am 16. Februar 2017 um 16:00 Uhr im Ratssaal Kloster-Nordflügel, Rathausplatz 1, 01589 Riesa öffentlich statt.

Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Kalenderjahr 2017

Tagesordnung: 1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit 2. Beschluss zur Fördermittelantragstellung zum Breitbandausbau in der Stadt Riesa – Beratung und Beschlussfassung 3. Informationen der Verwaltung 4. Anfragen der Stadträte und Ortsvorsteher Riesa, 8. Februar 2017

Aufgrund von § 8 Abs. 1 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zul. geä. d. Art. 39 G v. 27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) wird durch Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Riesa vom 01.02.2017 verordnet: § 1 Ladenöffnungen an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen

Marco Müller Oberbürgermeister

Die Verkaufsstellen der Großen Kreisstadt Riesa dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG an folgenden Tagen zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein:

Amtliche Bekanntmachungen der Großen Kreisstadt Riesa Beschlüsse des Stadtrates und seiner Ausschüsse – Monat Januar/Februar 2017 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss tagte am 24. Januar 2017. Es wurde nachfolgender Beschluss gefasst: 1. Beschluss VF 07/2017/ö Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt den Verkauf des Baugrundstückes 391/110 der Gemarkung Gröba mit 546 m². Der Ausschuss Kultur, Schulen und Soziales tagte am 25. Januar 2017. Es wurden keine Beschlüsse gefasst. Der Bauausschuss tagte am 26. Januar 2017. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss B 01/2017/ö Der Bauausschuss beschließt die Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen gemäß HOAI für die örtliche Bauüberwachung und für die Bauoberleitung (Leistungsphase 8) an das Ingenieurbüro IBZ, Ingenieurbüro für Tiefbau aus Riesa für die Instandsetzung Kirchstraße, Dammweg, Gartenweg. 2. Beschluss B 10/2017/ö Der Bauausschuss beschließt die Vergabe der Planungsleistungen für die wissenschaftlichen Begleitungen der Maßnahmen 1.1 „Oberschule Am Merzdorfer Park” – Teil energetische Sanierung im Bestand inkl. Herstellung des Fernwärmeanschlusses und 1.2 „Oberschule Am Merzdorfer Park” – Teil Neubau einer Sporthalle an IAB – Institut für angewandte Bauforschung Weimar gGmbH, Weimar. Der Stadtrat tagte am 1. Februar 2017. Es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss S 02/2017/ö Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage anlässlich besonderer regionaler Ereignisse 2017. 2. Beschluss S 03/2016/ö Der Stadtrat beschließt die Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Kalenderjahr 2017. 3. Beschluss S 05/2017/ö Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2017. 4. Beschluss S 08/2017/ö Der Stadtrat beschließt das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept der Großen Kreisstadt zum Stand 30.11.2016. 5. Beschluss S 09/2017/ö Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015. Riesa, 2. Februar 2017 Marco Müller Oberbürgermeister

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02.04.2017 03.12.2017 17.12.2017

Frühlingsspaziergang Adventsbummel Weihnachtsshopping

§ 2 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Verkaufsstellen öffnet, soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße geahndet werden. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Riesa, 2. Februar 2017 Marco Müller Oberbürgermeister Hinweise gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung Verordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens-, Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Verordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss gemäß § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Riesa, 2. Februar 2017 Marco Müller Oberbürgermeister

AMTSBLATT DER GROSSEN KREISSTADT RIESA

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Verordnung der Großen Kreisstadt Riesa über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage anlässlich besonderer regionaler Ereignisse 2017

Mit Bescheid vom 31.01.2017, Az.: BA/0061/2016 wurde für den Neubau einer Seniorenresidenz mit 138 Betten und einem Nebengebäude eine Baugenehmigung mit Nebenbestimmungen erteilt. Diese Baugenehmigung wird hiermit gemäß § 70 Abs. 3 Satz 3 der Sächsischen Bauordnung durch öffentliche Bekanntmachung den betroffenen Nachbarn öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund von § 8 Abs. 2 des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) vom 01.12.2010 (SächsGVBl. S. 338), zul. geä. d. Art. 39 G v. 27.01.2012 (SächsGVBl. S. 130, 146) wird durch Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Riesa vom 01.02.2017 verordnet: § 1 Ladenöffnung anlässlich des Stadtfestes Die Verkaufsstellen der Großen Kreisstadt Riesa in der Innenstadt dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 Sächs LadÖffG am 27.08.2017 zwischen 13 und 18 Uhr anlässlich des jährlichen Stadtfestes geöffnet sein. § 2 Ladenöffnung anlässlich des Geburtstages des RIESAPARK Die Verkaufsstellen der Großen Kreisstadt Riesa im RIESAPARK dürfen abweichend von § 3 Abs. 2 SächsLadÖffG am 01.10.2017 zwischen 13 und 18 Uhr anlässlich des jährlichen Centergeburtstages geöffnet sein. § 3 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 1 Verkaufsstellen öffnet, soweit keine anderweitigen Regelungen getroffen worden sind. 2. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SächsLadÖffG mit einer Geldbuße geahndet werden. § 4 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Riesa, 2. Februar 2017 Marco Müller Oberbürgermeister Hinweise gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung Verordnungen, die unter Verletzung von Verfahrens-, Formvorschriften zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Verordnung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Verordnung verletzt worden sind, 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss gemäß § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Riesa, 2. Februar 2017 Marco Müller Oberbürgermeister

Die Baugenehmigung hat folgenden wesentlichen Inhalt: • Vorhaben: Neubau einer Seniorenresidenz mit 138 Betten und einem Nebengebäude in Riesa, Dr.-Scheider-Straße, Flst. Nr. 831/838 Gemarkung Riesa • Bauherr: HCR Projektgesellschaft mbH & Co. KG, Herr Andreas Haas, Friedrich-Ebert-Straße 36 in 03044 Cottbus • Für das Bauvorhaben wurde nach § 72 Sächsischer Bauordnung (SächsBO) die Baugenehmigung Nr. BA/0061/2016 im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO als Sonderbau erteilt. Die Akten zur Baugenehmigung Nr. BA/0061/2016 können bis zum Ablauf eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntgabe in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr im Dienstgebäude Rathausplatz 1, 01589 Riesa, in den Diensträumen der Unteren Bauaufsichtsbehörde Zimmer 2.15 eingesehen werden. Sofern eine Einsichtnahme zu einer anderen Zeit erfolgen soll, bitten wir um eine Terminvereinbarung (Tel. 03525 700-292 oder 03525 700-295). Für betroffene Nachbarn besteht innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit einer schriftlichen Ausfertigung der Baugenehmigung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Baugenehmigung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Riesa, Rathausplatz 1, 01589 Riesa einzulegen. Hinweise: Die Bekanntmachung richtet sich an die Eigentümer benachbarter Grundstücke im Sinne des § 70 der Sächsischen Bauordnung. Unter „Nachbarn” i. S. dieser Norm fallen alle Grundstückseigentümer und ihnen gleichstehende dinglich Berechtigte, die den Nachbarbegriff des Baurechts personell und sachlich erfüllen. Das sind für das vorliegende Baugenehmigungsverfahren zunächst die Eigentümer und dinglich Berechtigten der unmittelbar angrenzenden Grundstücke. Darüber hinaus können Nachbarn im Einzelfall auch Eigentümer und dinglich Berechtigte der Grundstücke im Weiteren Umgriff des Vorhabens sein, die sich in nachbarrechtlich relevanter Weise im Einwirkungsbereich der von dem Betrieb der Seniorenresidenz ausgehenden Beeinträchtigungen befinden. Rechtsbehelfe des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung haben keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass von der Baugenehmigung auch dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn diese mit Widerspruch oder Klage angegriffen wird. Riesa, 1. Februar 2017 gez. Lindner Bürgermeister für Bau und Ordnung

Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Riesa schreibt folgende Bauleistungen aus:

Öffentliche Ausschreibungen nach VOB/A Ausbau Dr.-Scheider-Straße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Goethestraße in Riesa Straßenbau, Kanalbau, Tiefbau Straßenbeleuchtung, Tiefbau Energieversorgung Der vollständige Ausschreibungstext wird auf eVergabe.de am 14.02.2017, auf Vergabe24.de und im Sächsischen Ausschreibungsblatt am 15.02.2017 veröffentlicht. Bezug der Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform eVergabe.de. Bestellung der Vergabeunterlagen in Papierform nur im Internet unter www.evergabe.de/vu. Elektronische Form der Vergabeunterlagen 0,00 EUR; abrufbar mit kostenpflichtigem Zugang unter www.evergabe.de. Für Anfragen steht Ihnen die Vergabestelle telefonisch unter 03525 700-308 und 700-309 zur Verfügung.

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Ausgabe Nr. 06/2017 vom 10. Februar 2017

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