Jahrgang 39. Nr. 3. FREITAG, 20. Januar 2017

Jahrgang 39 Nr. 3 FREITAG, 20. Januar 2017 Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, ...
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Jahrgang 39 Nr. 3 FREITAG, 20. Januar 2017

Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen

Heimat-Kurier Rengsdorf

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Nr. 3/2017

■■ Notrufe und Bereitschaftsdienste Heimat- u. Bürgerzeitung der Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, Oberhonnefeld-Gierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen

IMPRESSUM Die Wochenzeitung “Heimat Kurier­” mit den öffentlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Rengsdorf sowie die Ortsgemeinden Anhausen, Bonefeld, Ehlscheid, Hardert, Hümmerich, Kurtscheid, Meinborn, Melsbach, OberhonnefeldGierend, Oberraden, Rengsdorf, Rüscheid, Straßenhaus, Thalhausen sowie seiner Zweckverbände nach § 27 der Gemeindeordnung für Rhld.-Pfalz (GemO) vom 31. Jan. 1994 -GVBl. S. 153 ff.- u. den Bestimmungen der Hauptsatzungen in den jeweils geltenden Fassungen, erscheint wöchentlich freitags. Herausgeber, Druck und Verlag:

LINUS WITTICH Medien KG 56195 Höhr-Grenzhausen, Postfach 1451 (PLZ 56203 Rheinstraße 41) Telefon: 0 26 24 / 911-0 Fax: 0 26 24 / 911-195 www.wittich.de Anzeigen: [email protected] Redaktion: [email protected] Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Ralf Wirz, unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Annette Steil, unter Anschrift de Verlages. Innerhalb des Verbandsgemeindebereichs wird die Heimat- und Bürgerzeitung jedem erreich­ baren Haushalt zugestellt. Bei Einzelversand durch den Verlag 0,70 Euro zuzüglich Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Ma­ nuskripte, Fotos und Zeichnungen übernimmt der Verlag keine Haftung. Artikel müssen mit Namen und Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sein. Gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen, Textveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültigen Anzeigenpreislisten. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine An­ sprüche gegen den Verlag.

■■ Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Neuwied DRK Krankenhaus Neuwied Marktstraße 104, 56564 Neuwied Tel. 116117 (ohne Vorwahl) Öffnungszeiten: Montag 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr Dienstag 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr Mittwoch 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr Donnerstag 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr Freitag 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr Feiertag: Vom Vortag 18.00 Uhr bis nächster Werktag 07.00 Uhr Den ärztlichen Notfalldienst im Bereich HorhausenFlammersfeld erreichen Sie unter der Rufnummer 01805 - 112 088. Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit und schweren Verbrennungen, muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden.

Gasversorgung................................... 0800/7962427 Kundenhotline..................................... 0800/4747488 Stadtwerke Neuwied (nur Ortsgemeinde Melsbach) Service-Telefon....................................... 02631/85-0 Wasserversorgung - Verbandsgemeindewerke Für den gesamten Versorgungsbereich (außer den Ortsgemeinden Ehlscheid, Hümmerich und Melsbach) während der Dienstzeit....................... 02634/61-651 nach Dienstschluss............................. 02634/921601 Für die Ortsgemeinden: Hümmerich, Ehlscheid und Melsbach Kreiswasserwerk Neuwied (Stadtwerke).. 02631/850 Abwasserbeseitigung - Verbandsgemeindewerke für den gesamten Entsorgungsbereich während der Dienstzeit....................... 02634/61-658 nach Dienstschluss............................. 0171/7597500

■■ Zahnärztlicher Notfalldienst

■■ Verbandsgemeindeverwaltung

Einheitliche Notrufnummer 0180 - 504 030 8 (zu den üblichen Telefontarifen). Ansage des Notdienstes zu folgenden Zeiten: Fr. 14.00 - 18.00 Uhr, Sa. 08.00 - Mo. 08.00 Uhr, Mi. 14.00 - 18.00 Uhr An Feiertagen entsprechend 08.00 bis zum nachfolgenden Tag 08.00 Uhr An Feiertagen mit Brückentagen von Do. 08.00 bis Sa. 08.00 Uhr Weitere Informationen können Sie unter www.bzk-koblenz.de nachlesen.

■■ Apotheken

Notdienst der Apotheken unter 0 800 002 283 3 (vom Festnetz) und 22 8 33 (vom Handy) Unter diesen Telefonnummern werden Ihnen jederzeit die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken angesagt. Den Notdienst können Sie auch im Internet abrufen unter: 1.) www.lak-rlp.de -nach Eingabe der Postleitzahl ihres Standortes werden die umliegenden dienstbereiten Apotheken angezeigt, oder 2.) www.apotheken.de - nach Eingabe Notdienst “suchen” und Angabe der PLZ von Rengsdorf oder Neuwied werden die dienstbereiten Apotheken angezeigt.

■■ Sozialstation

Straßenhaus ��������������� Tel. 0 26 34 - 42 10 Bereitschaftstelefon „Rund um die Uhr“......................... 0 171 - 643 55 69

■■ Störungsdienste

Gasversorgung Ortsgemeinde Melsbach, Stadtwerke Neuwied................................. 02631/850 alle übrigen Ortsgemeinden: Entstördienst bei Notfällen und technischen Störungen Erdgasversorgung Energienetze Mittelrhein GmbH & Co.KG........................................Tel. 0261/2999-55 ein Unternehmen der evm-Gruppe Kabel-TV / Internet KEVAG Telekom GmbH ............Tel. 0261/20162-222 Stromversorgung Süwag Energie (außer Ortsgemeinde Melsbach) Stromversorgung................................ 0800/7962787

Westerwaldstraße 32 - 34, 56579 Rengsdorf oder Postfach 1141, 56576 Rengsdorf, Telefon 02634/610 (Durchwahlmöglichkeit), Fax 02634/61-119 E-Mail: [email protected] E-Mail VG-Kasse: ............... [email protected] Internet: ........................................www.rengsdorf.de Dienstzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf vormittags: Montag bis Donnerstag............................ von 7.30 bis 12.30 Uhr Freitag.................................. von 7.30 bis 12.00 Uhr nachmittags: Montag bis Mittwoch............................ . von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag......................... von 13.00 bis 18.00 Uhr An den Öffnungszeiten ist das Bürgerbüro durchgehend geöffnet. Das Bürgerbüro sowie die Ordnungs- und Sozialabteilung sind Mittwoch nachmittags geschlossen. Bitte machen Sie von dem Dienstleistungsabend am Donnerstag bis 18.00 Uhr Gebrauch! Öffnungszeiten Tourist-Information Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag............. von 09.00 bis 12.00 Uhr ............................................ von 14.30 bis 17.00 Uhr Dienstag, Samstag.............. von 09.00 bis 12.00 Uhr Sprechstunden von Bürgermeister Hans-Werner Breithausen Während der regulären Dienstzeit nach Vereinbarung.............................. 02634/61-102 Sprechstunden Nebenstelle Anhausen: dienstags von 13.30 bis 16.30 Uhr.......... 02639/228 Gleichstellungsbeauftragte VG Rengsdorf Sonja Werner, VGV Rengsdorf, Westerwaldstraße 34, Zimmer 6. Termine nach Vereinbarung.........Tel. 02634 / 61-206 Email: [email protected] Öffnungszeiten der Bücherei In der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf............................................ 02634/61-109 Montag................................. von 07.30 bis 12.30 Uhr ........................................... von 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag.......................... von 07.30 bis 12.30 Uhr ........................................... von 13.00 bis 17.30 Uhr Freitag................................ von 07.30 bis 12.00 Uhr

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Seit Januar: Bei Pflege mehr Rente

Das Deutsche Rote Kreuz im Kreis Neuwied informiert

Wer Familienangehörige, Nachbarn oder Freunde pflegt, ist seit Januar bereits bei einer Pflege von 10 Stunden in der Woche versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bisher waren dazu mindestens 14 Stunden in der Woche notwendig. Die Beiträge zur Rentenversicherung zahlt allein die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen. Sie sind abhängig vom Pflegegrad und der Pflegeleistung, die aus Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistung bestehen kann. In der Regel steigern die Beiträge die spätere Rente der Pflegeperson, ohne dass diese einen eigenen Beitrag dafür leisten muss. Davon profitieren also alle, die nicht erwerbsmäßig eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5, in häuslicher Umgebung, an mindestens 10 Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche pflegen. Der dafür vom Pflegebedürftigen gezahlte Geldbetrag darf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten. Neben der Pflege kann noch bis zu 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Mit dem zum 1. Januar in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetz II werden auch die bisherigen Pflegestufen 0 bis 3 automatisch in die Pflegegrade 1 bis 5 überführt. Wer bisher schon einen Pflegebedürftigen gepflegt hat, wird dadurch nicht schlechter gestellt. Übrigens sind Pflegepersonen jetzt unter bestimmten Voraussetzungen arbeitslosenversichert. Infos hierzu gibt es bei der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen des Pflegebedürftigen. Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www. deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine.

Blutspende im Februar Ein kleines Opfer für Sie ein neues Leben für andere Unter ärztlicher Aufsicht wird Ihnen 500 ml Blut entnommen. Nach wenigen Tagen hat Ihr Körper den Blutverlust völlig ersetzt. Sie werden körperlich nicht geschwächt sein. Und in 12 Wochen können Sie schon ein weiteres Mal spenden.

Treffen der für die Kultur in der Raiffeisen-Region Aktiven In der Raiffeisen-Region werden seit 6 Monaten Projekte geplant, zur Förderung beantragt, bewilligt und umgesetzt. In den letzten Wochen haben sich auch vermehrt Kulturinteressierte mit Projektideen gemeldet. Dies ist Anlass für die Lokale Aktionsgruppe, zu einem Treffen der im Bereich Kultur Aktiven einzuladen, in dem über mögliche gemeinsame Projekte für die gesamte Raiffeisen-Region gesprochen wird. Gern möchte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) auch den für die Kultur in der Raiffeisen-Region Aktiven die Mitarbeit in der LAG selbst anbieten. Im Treffen soll somit eine Vertreterin oder ein Vertreter aus der Run- de für die LAG benannt werden. Das Treffen findet statt am: 17.01.17, 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Puderbach. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bei [email protected] oder [email protected]. Sie können aber selbstverständlich auch ohne Anmeldung teilnehmen. Bei Fragen können Sie sich auch gern schon im Vorfeld melden bei unserer Regionalmanagerin Marion Gutberlet ([email protected], 0261/30439-18).

Termine: Mittwoch, 22.02.2017, 17:00 - 20:00 Uhr 56587 Oberhonnefeld-Gierend, Ev. Gemeindezentrum, Weyerbuscher Weg 2

LEADER

Raiffeisen-Region Die Raiffeisen-Region (Verbandsgemeinden Dierdorf, Flammersfeld, Puderbach und Rengsdorf) wurde in der laufenden LEADER-Förderperiode 2014-2020 erstmals als LEADER-Region anerkannt. Auch im Jahr 2017 möchte die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Raiffeisen-Region gemeinsam mit den Menschen vor Ort die Region mitgestalten und weiter nach vorne bringen. Zahlreiche neue und innovative Projekte sollen entwickelt und umgesetzt werden. Für einen erfolgreichen Start in das neue Jahr 2017 laden wir daher alle Interessierten herzlich ein zur folgenden öffentlichen Sitzung der LAG:

5. LAG-Vollversammlung am 25.01.2017, 19 Uhr, Sitzungssaal Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach

Viele wichtige und interessante Punkte stehen auf der Tagesordnung. Hierzu zählen unter anderem ein Rückblick auf die ersten sechs Monate LEADER in der Raiffeisen-Region, die Strategieentwicklung und der Aktions- und Kommunikationsplan für das Jahr 2017 und der Beschluss über die Kooperationsvereinbarung mit weiteren LEADER-Regionen im Bereich Westerwald-Taunus. Im Anschluss steht Ihnen unser Regionalmanagement gerne für Fragen und persönliche Gespräche zur Verfügung. Über Ihre Teilnahme würden wir uns sehr freuen! Bitte geben Sie uns eine Rückmeldung, ob Sie teilnehmen werden (02684-858-200, [email protected]). gefördert durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER): Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete.

im Rahmen des Entwicklungs-programms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Rheinland-Pfalz

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Veranstaltungen 2017 Organisation durch Tourist-Information

28.01.2017 um 17:30 Uhr Fackelwanderung rund um Melsbach Teilnehmerzahl begrenzt

Bei Dunkelheit, im lebendigen Schein der Fackeln, erleben Sie eine nicht

ganz alltägliche Wanderung mit Glühwein und Punsch, sowie historische Ausgebucht! Rückblicke an der Kreuzkirche.

Foto: © R. Erler – fotolia.com

04.03.2017 um 10:00 Uhr Eröffnungswanderung DVV auf der Iserbachschleife Sie wandern gerne und möchten Ihre zurückgelegten Kilometer dokumentieren und werten lassen? Dann seien Sie dabei und erwandern sich das internationale Volkssportabzeichen.

19.03.2017 um 19:30 Uhr Buch trifft Musik im DGH Hardert – Premierenlesung

Es erwartet Sie eine spannende Lesung mit dem Buchautor Jörg Böhm. Begleitet von Ilka Lenz-Heuchemer (Mezzosopran), dem Chor „Unisono“ unter der Leitung von Katrin Waldraff und Valentina Leinweber am Klavier

25.03.2017 um 10:00 Uhr Eröffnungswanderung DVV auf dem Butterpfad & Klosterweg Sie wandern gerne und möchten Ihre zurückgelegten Kilometer dokumentieren und werten lassen? Dann seien Sie dabei und erwandern sich das internationale Volkssportabzeichen.

22.04.2017 um 10:30 Uhr Apfelblütenwanderung in Rengsdorf Teilnehmerzahl begrenzt

Anmeldung erforderlich

Erleben Sie die Apfelblüte auf dem Rengsdorfer Apfelweg und erfahren Sie interessantes über die Bienen, Blumen und Streuobstwiesen.

20.05.2017 um 10:00 Uhr Geführte E-Bike Tour durch das Rengsdorfer LAND Teilnehmerzahl begrenzt

Anmeldung erforderlich

Durch zuschaltbare Unterstützung lässt sich das Rengsdorfer Land auch mit dem Rad erkunden und erweitert den erreichbaren Umkreis ohne PKW um einige Kilometer.

11.06.2017 um 11:00 Uhr Matinée im Henkel-Park Rengsdorf

Es erwartet Sie eine künstlerisch-musikalische Veranstaltung in Kooperation mit der Firma Lohmann & Rauscher und der Rhein-Zeitung.

18.06.2017 um 10:00 Uhr 2. VG Boule-Turnier

Das diesjährige Boule-Turnier der Verbandsgemeinde Rengsdorf wird in Melsbach ausgetragen. Es wird um einen Wanderpokal gespielt, der sich momentan in den Händen der Boulegemeinschaft Rüscheid befindet.

26.08.2017 ab 10:00 Uhr Teilnehmerzahl begrenzt

07.09.2017

Anmeldung erforderlich

Biathlonwettbewerb in Melsbach rund um das Bürgerhaus Die Teilnehmer laufen mit den Nordic Cross-Skates um die Wette und zeigen Ihre Treffsicherheit beim Lasergewehrschießen. Einsteigen kann jeder. Ein Vorbereitungstraining wird angeboten.

Jahrsfelder Markt in Straßenhaus

Gemeinsam mit dem Touristik-Verband Wiedtal e.V., Waldbreitbach, lädt die Tourist-Information Rengsdorfer LAND ein, sich auf dem Stand über die Rundwanderwege, Radwege, Premium-Wanderwege und Ausflugsziele der zukünftigen Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach zu informieren.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie bei Ihrer

Tourist-Information Rengsdorfer LAND Westerwaldstraße 32-34 · 56579 Rengsdorf · Tel. 0 26 34 / 61-113 [email protected] · www.rengsdorfer-land.de

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Aus dem Rathaus / Verwaltung

■■ Schneeräumungs- und Streupflicht nach den Satzungen über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Rengsdorf Aufgrund der bevorstehenden „kalten Jahreszeit“ wird aus gegebenem Anlass auf die Räum- und Streupflicht der Grundstückseigentümer und Besitzer sowie der Nutzungsberechtigten der bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rengsdorf hingewiesen. Die Verpflichtung zur Schneeräumung sowie zum Bestreuen der Straßen ist in den jeweiligen Straßenreinigungssatzungen der verbandsangehörigen Ortsgemeinden geregelt. Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der wegzuräumende Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege und Fußgängerüberwege. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die Benutzbarkeit der Gehwege ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) herzustellen. Die Verwendung von Streusalz ist grundsätzlich verboten. Sofern sich Eisflächen bilden, sind diese aufzuhacken und zu beseitigen. Der von den bebauten und unbebauten Grundstücken stammende Schnee bzw. das von dort stammende Eis darf nicht auf die Gehwege sowie die Fahrbahnen geschafft werden, da dies zu Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs führen kann. In der Zeit von 07.00 - 20.00 Uhr sind gefallener Schnee sowie entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Glättebildung zu beseitigen. Erforderlichenfalls ist ein mehrmaliges Räumen und Streuen vorzunehmen. Die Zeitspanne für das Wiederholen einer Schneeräumung und das Bestreuen einer Straße richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und ist insbesondere nach der Gefährlichkeit und Verkehrsbedeutung des jeweiligen Verkehrsweges zu beurteilen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Winterdienstes auf den klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen) durch die Straßenmeistereien ist es erforderlich, dass innerhalb der Ortsdurchfahrten (Hauptverkehrsstraßen) eine ausreichende Straßenbreite von mindestens 3,50 Meter vorhanden bleibt. Soweit sich durch das Unterlassen der Schneeräumung bzw. das Bestreuen der Straße eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ergeben sollte, ist unter Umständen ein ordnungsbehördliches Einschreiten erforderlich. Neben der Möglichkeit eines ordnungsbehördlichen Einschreitens erlauben wir uns auf eventuelle haftungsrechtliche Folgen im Zusammenhang mit Versäumnissen bei der Schneeräumung sowie dem Bestreuen von Straßen und Gehwegen und den damit einhergehenden Schadensereignissen hinzuweisen. Im Zusammenhang mit dem ruhenden Verkehr wird darauf hingewiesen, dass in den Gemeindestraßen so zu parken ist, dass die gemeindeeigenen Räumfahrzeuge im Rahmen der Wahrnehmung des Winterdienstes nicht durch parkende Fahrzeuge behindert werden. Innerhalb der Gemeindestraße ist außerdem dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Restfahrbahnbreite, insbesondere für Rettungsfahrzeuge und die Fahrzeuge der Abfallentsorgungsbetriebe, verbleibt.

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Sofern es im Rahmen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erforderlich sein sollte, werden widerrechtlich parkende Fahrzeuge kostenpflichtig beseitigt. Die Grundstückseigentümer und Besitzer der bebauten Grundstücke werden unter Bezugnahme auf die v.g. Ausführungen gebeten, der ihnen durch die Satzungen zur Reinigung öffentlicher Straßen (der jeweiligen Ortsgemeinde) obliegende Verpflichtung zur Schneeräumung und zum Bestreuen der Straßen nachzukommen. Weiterhin wird um Verständnis und Rücksichtnahme für die Mitarbeiter auf den gemeindlichen Räumfahrzeuge gebeten, so dass der Winterdienst, insbesondere an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen stets gewährleistet ist. Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf Hans-Werner Breithausen -örtliche Ordnungsbehörde- Bürgermeister ■■ Fundbüro Auf dem hiesigen Fundbüro wurde eine Kinder-Handtasche abgegeben. Fundort: Hardert Nähere Auskünfte unter der Telefon-Nr. 02634/61-202 ■■ Wassermeister VG-Werke Walter Neitzert 25 Jahre im öffentlichen Dienst Walter Neitzert konnte am 01.01.2017 auf eine 25-jährige Dienstzeit bei der Verbandsgemeinde Rengsdorf zurückblicken. Er begann am 01.01.1992 seine Tätigkeit bei den Verbandsgemeindewerken. Seine Ausbildung zum Wassermeister absolvierte er von 1993-1995 in der Bayerischen Verwaltungsschule. Bürgermeister Hans-Werner Breithausen dankte in einer kleinen Feierstunde und überreichte für 25 Jahre Tätigkeit im öffentlichen Dienst eine Dankurkunde für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste.

Von links nach rechts: Werkleiter Dirk Muscheid, stellv. Personalratsvorsitzende Diana Hömke, Bürgermeister Hans-Werner Breithausen, Wassermeister Walter Neitzert, Personalsachbearbeiterin Stephanie Flemmer, Büroleiter Christian Schmidt

■■ Erlös Weihnachtsmarkt Bonefeld Wie bereits berichtet, kommt der Erlös des Weihnachtsmarktes der Umgestaltung unseres Kinderspielplatzes zu Gute. Die Ortsgemeinde mit den Vereinsvorsitzenden haben sich zur Abrechnung und weiterer Vorgehensweise getroffen. Trotz der geringeren Besucherzahl gegenüber 2015 ist noch eine stattliche Summe von € 1 554,— zusammengekommen. Dieser Betrag wurde im Einzelnen gespendet: Burverein Bonefeld ...............................................................€ 400,— Männergesangverein ............................................................€ 350,— Schützenverein .....................................................................€ 250,— Ortsgemeinde ...................................................................... € 235,90 TUS gemeinsam mit den Maimädchen ................................€ 100,— Frauenchor ...........................................................................€ 100,— Landfrauen .............................................................................€ 90,— Spendenbox .......................................................................... € 28,10 Vielen, lieben Dank noch einmal an alle Vereine, die mit viel Liebe und Mühe ihre Stände aufgebaut haben, um für eine gute Sache zu locken. Der Weihnachtsbaumverkauf lief besser als die Jahre zuvor, dennoch haben wir alle mit mehr Besuchern auf dem Markt gerechnet. Wir sind

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uns einig, den Markt weiterhin zu betreiben, allerdings nur in jedem 2. Jahr. Zum Einen dient das gemeinsame Planen und Aufbauen der Dorfgemeinschaft, zum Anderen ist es eine harmonische Veranstaltung in weihnachtlichem Ambiente, wo man gemeinsam ein paar gemütliche Stunden verbringen kann. Und nicht zu vergessen, dient sie einem guten Zweck. Die Baumversteigerung findet natürlich auch in diesem Jahr statt. Wir hoffen also schon jetzt auf eine rege Besucherzahl im Dezember 2018, und ein weniger „stürmisches Ende“ der Veranstaltung. Bevor wir am Sonntag die Zelte wieder abbauen konnten, hatte der Sturm schon einige weggeblasen.

Schluss der Veranstaltung waren sich die Teilnehmer sicher, neben den vielen konstruktiven Gesprächen und der damit verbundenen Vertiefung von Geschäftsbeziehungen auch eine Bereicherung ihres Wissens durch die vielfältigen Informationen erfahren zu haben. Nun in 12 Monaten soll es das nächste Treffen dieser Art geben. Am 11.Januar 2018 heißt es dann wieder „- Kurtscheider Firmen immer auf der Höhe-“ mit einem spannenden Programm!

■■ Veranstaltungen Meditativer Abendspaziergang Freitag, 27.01.2017 mit Gedichten, Zitaten und Liedern der Jahreszeiten, für Jung und Alt Treffpunkt: 17 Uhr, Haus des Gastes Leitung und Führung Frau Inge Horn, Tel. 02634/1875. Jeder ist herzlich willkommen! Gesprächskreis Freitag, 03.02.2017 von 15.00 bis 16.00 Uhr, Lesesaal, Haus des Gastes Thema: Spielenachmittag mit dem Spiel „Rummikub“ Die Seniorenbeauftragte, Frau Inge Horn, lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger ein. Meditativer Abendspaziergang Freitag, 24.02.2017 mit Gedichten, Zitaten und Liedern der Jahreszeiten, für Jung und Alt Treffpunkt: 17 Uhr, Haus des Gastes Leitung und Führung Frau Inge Horn, Tel. 02634/1875. Jeder ist herzlich willkommen!

Bekanntmachung

■■ Kurtscheider Firmen immer auf der Höhe

Unter diesem Titel versammelten sich Kurtscheider Firmeninhaber, Geschäftsführer - und Leiter, sowie Selbständige zum 3. Treffen dieser Art im großen Versammlungsraum der Wiedhöhenhalle. Ortsbürgermeister Wittlich konnte trotz des angekündigten Wintereinbruchs 40 Personen begrüßen. Nach kollegialen Gesprächen untereinander erwartete die Anwesenden ein sehr interessantes und informatives Programm, zu dem VG Bürgermeister H.W. Breithausen, der 2. Vorsitzende des Wirtschaftsforums Rengsdorf, Kai Kuhn, Peter Keßler, Geschäftsleiter bei Eloxalwerk Becker-Menzenbach GmbH, Achim Hallerbach, 1. Kreisbeigeordneter, Harald Schmillen, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung des Landkreises Neuwied, Simon Gunnemann von der Hack AG, sowie der 2. Ortsbeigeordnete Hans-Bernd Eckert erheblich beitrugen. Am

■■ Sitzung des Ortsgemeinderates Am Mittwoch, dem 25.01.2017, findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Kurtscheid für die Wahlperiode 2014-2019 in der Wiedhöhenhalle Kurtscheid, Schulstraße 5, 56581 Kurtscheid, statt. Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: 1. Präsentation Straßenbeleuchtung Ortsdurchfahrt L 257 (Hochstraße) 2. Auftragsvergabe Straßenbeleuchtung L 257 (Hochstraße) 3. Auftragsvergabe Ausbau Nebenanlagen Ortsdurchfahrt L 257 (Hochstraße) 4. Vergabe Spielgeräte 5. Mitteilungen/Verschiedenes 6. Einwohnerfragestunde Ferdinand Wittlich, Ortsbürgermeister

■■ Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde OberhonnefeldGierend für das Haushaltsjahr 2017 vom 20. Januar 2017 Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO Doppik) Rheinland-Pfalz, in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S. 57) in seiner Sitzung am 13. Dezember 2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Kenntnisnahme durch die Kreisverwaltung Neuwied als Aufsichtsbehörde vom 06. Januar 2017 hiermit bekannt gemacht wird: § 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge..............................1.200.290,00 Euro + Sonderposten a.d. kommunalen Finanzausgleich...95.000,00 Euro ..............................................................................1.295.290,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen..................1.486.980,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag......................-191.690,00 Euro 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen..............................1.169.890,00 Euro die ordentlichen Auszahlungen.............................1.394.330,00 Euro Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen......-224.440,00 Euro die außerordentlichen Einzahlungen...................................0,00 Euro die außerordentlichen Auszahlungen..................................0,00 Euro Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen.........0,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit...........................0,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.................42.500,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit..............................................-42.500,00 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit......................0,00 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit.....................0,00 Euro

Heimat-Kurier Rengsdorf Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit...................................................0,00 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen.....................1.169.890,00 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen....................1.436.830,00 Euro Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr......................................................-266.940,00 Euro §2 Kredite.................................................................................0,00 Euro §3 Verpflichtungsermächtigungen............................................0,00 Euro § 4 - Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf..................................................................300 v.H. Grundsteuer B auf..................................................................365 v.H. Gewerbesteuer auf.................................................................365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, für den ersten Hund...........................................................36,00 Euro für den zweiten Hund.........................................................60,00 Euro für jeden weiteren Hund....................................................90,00 Euro Für die Entwässerung von Erschließungsanlagen (erstmalige Herstellung) - § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagenwird der Einheitssatz von ............................................15,96 Euro/qm erhoben. §6 Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2015 betrug.........................................5.224.444,76 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum 31.12.2016 betrug.........................................5.049.744,76 Euro und zum 31.12.2017..............................................4.858.054,76 Euro §7 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten sind. §8 Investitionen oberhalb der Wertgrenze 5.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Die Haushaltssatzung tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Oberhonnefeld-Gierend, 20. Januar 2017 Lehnert Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend Ortsbürgermeisterin II. Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3 und 27 in Verbindung mit § 97 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekanntgemacht. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 23. Januar 2017 bis 31. Januar 2017 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer 43, während der Dienststunden öffentlich aus. Oberhonnefeld-Gierend, 20. Januar 2017 Lehnert Ortsgemeinde Oberhonnefeld-Gierend Ortsbürgermeisterin

■■ Bericht über die 19. Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Rengsdorf am 06.12.2016 1. Kommunal- und Verwaltungsreform Entwurf eines Landesgesetzes über die Gebietsänderungen der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach a) Sach- und Rechtslage: Vor der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt gab der Vorsitzende eine Erklärung ab, ließ den bisherigen Verlauf des ersten Landesgesetzes zur Kommunal- und Verwaltungsreform Revue passieren, zeigte Chancen und Risiken einer geplanten Fusion mit der Verbandsgemeinde Waldbreitbach auf und ging ausführlich auf die Situation um das Rengsdorfer Freibad ein. Demnach soll das Freibad auch im Falle einer eventuellen Fusion vorerst weiter im Eigentum der Ortsgemeinde Rengsdorf verbleiben. In der Folge könnten mögliche Varianten zum Übergang des Freibades auf die neue Verbandsgemeinde - wie auch eine Variante des dauerhaften Eigentumsverbleibes - geprüft werden.

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Nach den Ausführungen des Vorsitzenden wurden die einzelnen Fraktionen gebeten, ihre Stellungnahmen zum v.g. Tagesordnungspunkt abzugeben. Hierbei wurde deutlich, dass eine mögliche Fusion weitreichende Folgen - auch für die Ortsgemeinde Rengsdorf - hat. So wurden neben den höheren Umlagesätzen auch der zu enge Zeitplan kritisiert; viele wichtige Fragen konnten nach Meinung des Gemeinderates bisher noch nicht ausführlich genug erörtert- und geklärt werden. Ein Teil des Rates war sich jedoch auch einig, dass beide Verbandsgemeinden im Falle einer freiwilligen Fusion voneinander profitieren könnten und gewisse Synergieeffekte eintreten können. Nach einer kontroversen Diskussion bat der Vorsitzende letztendlich um Beschlussfassung im Sinne der vorliegenden Verwaltungsvorlage. Vor der abschließenden Beschlussfassung beantragte die FWGFraktion eine geheime Abstimmung gemäß § 40 Abs. 1 GemO. Dieser Antrag wurde in der folgenden Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt, da die Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates nicht erreicht wurde. Beschluss: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Rengsdorf stimmte dem Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach zum 01. Januar 2018 auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rengsdorf und Waldbreitbach nicht zu. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig abgelehnt Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 0 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung In der 12. und in der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses fanden bereits Vorberatungen zum Haushalt 2017 der Ortsgemeinde statt. Der Vorsitzende erläuterte die vorliegenden Zahlen und Ansätze. Demnach wird der Haushalt des Jahres 2017 nicht ausgeglichen sein. Dies liegt zum einen an den hohen Umlagebelastungen der Ortsgemeinde, zum anderen an den etwas niedrigeren Steuereinnahmen. Dennoch weist die Ortsgemeinde Rengsdorf - nach wie vor - eine gute Steuerentwicklung auf. Zudem führt die Ortsgemeinde das laufende Straßenbauprogramm kontinuierlich weiter und schafft so Mehrwerte für die gesamte Gemeinde. Nach seinen einleitenden Worten übergab der Vorsitzende das Wort an Herrn Michael Runkel, Finanzabteilung, der die Haushaltssatzung und den doppischen Haushaltsplan 2017 im Einzelnen erörterte. Die Haushaltssatzung enthält folgende Festsetzungen: 1. Im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge .............................5.440.540,00 Euro der Gesamtbetrag der Aufwendungen .................5.891.660,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag .....................-451.120,00 Euro Einstellung in den Sonderposten f. d. Finanzausgleich ........,00 Euro Entnahme aus dem Sonderposten f. d. Finanzausgleich ...0,00 Euro Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag nach Einstellung Sonderposten ..............................-451.120,00 Euro 2. Im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen .............................5.341.290,00 Euro die ordentlichen Auszahlungen ............................5.560.680,00 Euro Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen .....-219.390,00 Euro die außerordentlichen Einzahlungen ..................................0,00 Euro die außerordentlichen Auszahlungen .................................0,00 Euro Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ........0,00 Euro die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit .................44.000,00 Euro die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ..............237.000,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit ...........................................-193.000,00 Euro die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit .....................0,00 Euro die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ....................0,00 Euro Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit ..................................................0,00 Euro der Gesamtbetrag der Einzahlungen ....................5.385.290,00 Euro der Gesamtbetrag der Auszahlungen ...................5.797.680,00 Euro Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr -.....................................................412.390,00 Euro §2 Kredite.................................................................................0,00 Euro §3 Verpflichtungsermächtigungen ...........................................0,00 Euro § 4 - Steuersätze

Heimat-Kurier Rengsdorf Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A auf .................................................................300 v.H. Grundsteuer B auf .................................................................365 v.H. Gewerbesteuer auf ................................................................365 v.H. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden, für den ersten Hund ..........................................................30,00 Euro für den zweiten Hund ........................................................60,00 Euro für jeden weiteren Hund ...................................................90,00 Euro §5 Für die Entwässerung von Erschließungsanlagen (erstmalige Herstellung) - § 3 Abs. 1 Ziffer 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen wird der Einheitssatz von 15,96 Euro/qm entwässerte Fläche erhoben. §6 Die Sätze der Fremdenverkehrsbeiträge (§ 12 Kommunalabgabengesetz) werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: Fremdenverkehrsbeitrag B: je Person und Tag ...............................................................0,50 Euro Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ....................................frei. Einwohner mit Zweitwohnsitz Jahrespauschale p.P. .........25,00 Euro §7 Der Stand des Eigenkapital zum 31.12.2014 betrug ......................................15.195.475,30 Euro Der voraussichtliche Stand des Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt ......................................14.805.555,30 Euro und zum 31.12.2016 ...........................................14.354.435,30 Euro §8 Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10.000,00 Euro überschritten werden. §9 Investitionen oberhalb der Wertgrenze 10.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Im Anschluss wurden alle Fraktionen gebeten, ihre Stellungnahmen zu den vorgetragenen Zahlen abzugeben. Anschließend bat der Vorsitzende um Abstimmung, ob die vorliegende Haushaltssatzung, sowie der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 angenommen werden sollen. Abstimmungsergebnis: mehrstimmig angenommen Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 3, Enthaltungen: 5 3. Änderung der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Rengsdorf a) Sach- und Rechtslage: Zum 1. Juli 2016 ist das Landesgesetz zur Verbesserung direktdemokratischer Beteiligungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene (LGVDiBakE) vom 23. Dezember 2015 (GVBl. S. 477) in Kraft getreten. Durch Artikel 1 dieses Gesetzes ist auch die Gemeindeordnung (GemO) geändert worden. Die Änderungen betreffen u. a. die kommunalrelevanten Themen • Öffentlichkeit von Rats- und Ausschusssitzungen • Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse • Bürgerhaushalt/Offener Haushalt Die Änderungen der Gemeindeordnung haben durch das Ministerium des Innern und für Sport (MdI) zu einer Anpassung der Mustergeschäftsordnung für Gemeinderäte geführt. Da die vom Ortsgemeinderat Rengsdorf in der Sitzung am 18. März 2015 beschlossene Geschäftsordnung für die Wahlzeit 2014 - 2019 weitgehend der Mustergeschäftsordnung entspricht, war demzufolge eine Änderung der vom Ortsgemeinderat beschlossenen Geschäftsordnung erforderlich, die der Beschlussfassung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder bedarf (§ 37 Abs. 1 GemO). Eine Beschlussfassung ist auch dann erforderlich, wenn das kommunale Vertretungsorgan seinerzeit durch Beschluss die Bestimmungen der Mustergeschäftsordnung unverändert übernommen hat. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung der Geschäftsordnung des Ortsgemeinderates hat vorgelegen. Beschluss: Dem Gemeinderat wurde empfohlen, die Änderung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Fassung für die Wahlzeit 2014-2019 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja -Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 4. Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand ab 01.01.2017 Neuregelung durch § 2b UStG Ausübung des Wahlrechts gem. § 27 Abs. 22 UstG

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a) Sach- und Rechtslage: Mit Wirkung ab dem 01.01.2017 wird die Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts -jPdöR- (Gemeinden, Jagdgenossenschaften, Zweckverbände, usw.) grundlegend geändert. Die neue Regelung des § 2b UStG ist bereits zum 01.01.2016 in Kraft getreten und gilt für Umsätze nach dem 31.12.2016. Nach der bis dahin geltenden Rechtslage sind die o.a. jPdöR gem. § 2 Abs.3 UStG nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig. Im Umkehrschluss unterlag insbesondere die vermögensverwaltende Tätigkeit der öffentlichen Hand bis dato nicht der Umsatzbesteuerung. Auch sog. Beistandsleistungen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit unterlagen weder der Umsatz- noch der Körperschaftssteuer. Diese Verwaltungspraxis hat der BFH in seinem Urteil vom 10. November 2011 (V R 41/10) verworfen und dabei die entgeltliche Überlassung einer Sporthalle durch eine Kommune an eine andere Kommune als unternehmerische und damit umsatzsteuerbare Tätigkeit angesehen. Damit unterliegt diese Kostenerstattung grundsätzlich der Umsatzbesteuerung. Der Gesetzgeber hat die o.a. Regelung des § 2 Abs.3 UStG gestrichen, an dessen Stelle wurde der § 2b UStG eingeführt, der auf alle Umsätze nach dem 31.12.2016 anzuwenden ist. Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle Umsätze auf privatrechtlicher Basis der Umsatzbesteuerung unterliegen, soweit keine Befreiung nach § 4 UStG (z.B. Vermietung und Verpachtung, Kindertagespflege usw.) vorliegt. Gleiches gilt für den Bereich der Vermögensverwaltung. Auch Tätigkeiten im hoheitlichen Bereich können, bei größeren Wettbewerbsverzerrungen und potentieller Konkurrenz zu privaten Anbietern, u.U. umsatzsteuerpflichtig werden. Vor dem Hintergrund des Abstimmungs- und Prüfungsaufwandes hat der Gesetzgeber jedoch im § 27 Abs. 22 UStG eine Übergangsregelung für die betroffenen jPdöR vorgesehen. Es besteht hiernach die Wahlmöglichkeit, ob sie ab dem 01.01.2017 das neue Recht anwenden möchten oder die Besteuerung –längstens bis zum 31.12.2020- auf Basis der bisherigen Regelungen erfolgen soll. Diese Erklärung muss bis zur Ausschlussfrist 31.12.2016 beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Sollte keine entsprechende Erklärung vorliegen, kommt die o.a. Neuregelung zur Anwendung. Eine solche Erklärung kann nur einheitlich für alle Tätigkeiten der jPdöR abgegeben werden, eine Begrenzung auf einzelne Tätigkeiten ist nicht zulässig. Diese Erklärung kann zudem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zurückgenommen werden. Das bedeutet, dass die einzelne JPdöR sich noch in diesem Jahr für die weitere Anwendung des bisherigen Rechts entscheiden kann, sich im Jahr 2017 aber durchaus umentscheiden und die Neuregelung des § 2b UStG anwenden kann. Da es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt ist vor Abgabe dieser Erklärung ein entsprechender Ratsbeschluss erforderlich. Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz empfiehlt aus den vorgenannten Gründen von dem bestehenden Wahlrecht Gebrauch zu machen und zu erklären, dass in der Übergangszeit das bisherige Recht angewendet werden soll. Dieser Empfehlung schließt sich die VGV Rengsdorf an. Beschluss: Die Ortsgemeinde Rengsdorf übt das Wahlrecht nach § 27 Abs. 22 UStG zur Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.05.2015 geltenden Fassung längstens bis zum 31.12.2020 aus. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Erklärung gemäß den Vorgaben der Finanzverwaltung bzw. den ergänzenden Hinweisen des GStB frist- und formgerecht abzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 5. Forstwirtschaftsplan 2017 Beratung und Beschlussfassung Zur Information teilte der Vorsitzende mit, dass der Forstwirtschaftsplan 2017 bereits in der vorhergegangenen 18. Sitzung des Gemeinderates beschlossen wurde. Eine erneute Beschlussfassung war nicht erforderlich. 6. Beweissicherung Ausbau Schalltorstraße Beratung und Beschlussfassung a) Sach- und Rechtslage: Für den Ausbau der Schalltorstraße soll zwecks eventuell später auftretender Schäden an Hausfassaden, Einfriedungen etc. eine Bauzustandsdokumentation/Beweissicherung erstellt werden. Dazu wurde die Bauabteilung beauftragt mehrere Angebote einzuholen. 3 Sachverständigenbüros wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die vorliegenden Angebote wurden bekannt gegeben

Heimat-Kurier Rengsdorf Im Zuge der Festlegung des Bauumfanges wurde das bestehende Ausbauvorhaben noch zusätzlich um den Bereich Kirchstraße in Richtung Pfarrer-Knappmann-Straße erweitert. Dazu hat der Bauverwaltung ein aktualisiertes Angebot vorgelegen. Die Gesamtkosten für die Bauzustandsdokumentation inklusive des Bereichs Kirchstraße belaufen sich nun auf 4.500,00 € inkl. Mehrwertsteuer. Beschluss: Es wurde empfohlen den Auftrag an das mindestfordernde Sachverständigenbüro zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 7. Errichtung eines Verkehrsspiegels Beratung und Beschlussfassung Die Ortsgemeinde Rengsdorf ist Eigentümerin des Sportplatzes Rengsdorf. Da der Sportverein in den letzten Jahren einen stetigen Mitgliederzuwachs verzeichnen konnte, hat sich auch der Spielbetrieb entsprechend verändert. Hieraus ergeben sich - gerade bei größeren Veranstaltungen - Probleme in der Verkehrsführung. Aus diesem Grund soll im Bereich der Ausfahrt aus dem Buchenweg in den Tannenweg (Richtung Westerwaldstraße) ein Verkehrsspiegel installiert werden. Der Ausschuss für Ortsplanung, Dorfentwicklung und Straßenbau hat in der letzten Sitzung bereits einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss zur Installation eines Verkehrsspiegels gefasst. Dem Gemeinderat wurde daher empfohlen, nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen (Polizei und Ordnungsamt), der Anbringung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Straßen Tannenweg/ Buchenweg zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Ja-Stimmen: 16, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 8. Mitteilungen des Ortsbürgermeisters Sachstand Investorenwettbewerb ehemaliges „Hotel zum Hirsch“ Hierzu teilte der Vorsitzende mit, dass nach Aussage des zuständigen Architekturbüros bisher zehn Interessenten die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben. Zudem soll der Investorenwettbewerb nochmals in der lokalen Presse beworben werden. Wegesanierung im „Brückenbachtal“ Es wurde mitgeteilt, dass im „Brückenbachtal“ einige Wege teilweise erneuert wurden. 9. Verschiedenes Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand bezüglich der verstopften Bachquerung im Brückenbachtal. Hierzu wurde mitgeteilt, dass bereits ein Ortstermin mit den Verbandsgemeindewerken stattgefunden hat. Es soll zunächst versucht werden, den verstopften Bereich zu räumen und evtl. zu spülen. Ein Ratsmitglied fragte an, ob die Wegesanierung im Bereich des Mühlenweihers/Zwergenweg bereits begonnen- und ausgeführt wurde. Dies wurde vom Vorsitzenden verneint. Der Ortsgemeinde lag eine Anfrage der Verbandsgemeindewerke Rengsdorf vor. Es wurde angefragt, ob während der ab 2017 geplanten Ausbauarbeiten der Schalltorstraße anfallendes Aushub- und Baumaterial vorrübergehend auf dem Schalltorplatz gelagert werden kann. Dem steht die Ortsgemeinde positiv gegenüber. Zudem wurde angeregt, überschüssiges Aushubmaterial zur Befestigung des Seitenstreifens im Bereich der ehemaligen B 256 (Bereich vor dem Sportplatzgelände) zu verwenden. Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach der geplanten Busführung, bzw. der entsprechenden Umleitungen während des Ausbaus der Schalltorstraße. Hierzu wurde mitgeteilt, dass noch keine konkreten Pläne vorliegen. Ein Ratsmitglied regte an, die geplante Breite der Gehwege im Bereich der auszubauenden Schalltorstraße nochmals zu ändern, da diese von einigen Bürgern als nicht breit genug angesehen wird. Dies wurde jedoch verneint, da im Rahmen der Planung und Bürgerbeteiligung keine Einwände gegen die bestehende Planung bestanden. Ein Ratsmitglied teilte mit, dass die Bordsteine im Bereich der unteren Straße „Im Schauinsland“ durch den einhergehenden Baustellenverkehr teilweise kaputt sind, und erkundigte sich, wer für den entstandenen Schaden aufkommt. Hierzu wurde mitgeteilt, dass die Kosten grundsätzlich vom Verursacher zu tragen sind, es aber kaum möglich ist, diese nachzuweisen.

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10. Einwohnerfragestunde Eine Einwohnerin fragte nach, warum der Anbau des Kindergartens in Rengsdorf im Jahre 2011 nicht größer gestaltet wurde, so dass eine jetzige Erweiterung gar nicht erst notwendig geworden wäre. Hierzu wurde mitgeteilt, dass der Platzbedarf anhand der durchschnittlichen Geburtenraten ermittelt wird. Zudem hat die Ortsgemeinde Rengsdorf in den letzten Jahren erfreulich hohe Zuzugszahlen zu verzeichnen. Der stetig steigende Platzbedarf war seinerzeit nicht vorhersehbar. 11. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse Der Vorsitzende teilte mit, dass im nichtöffentlichen Teil zwei Personalangelegenheiten behandelt- und beschlossen wurden. Bekanntmachung ■■ Jagdgenossenschaft Rengsdorf Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Rengsdorf vom 15.12.2016 liegt gem. § 5 Abs. 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Rengsdorf in der Zeit vom 23. Januar bis einschließlich 06. Februar 2017 im Hause des Jagdvorstehers Rolf-Walter Kalbitzer, Schillerstraße 6, 56579 Rengsdorf, zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossen öffentlich aus. 56579 Rengsdorf, den 20. Januar 2017 Kalbitzer, Jagdvorsteher

■■ 20jährige Jubiläum Am 02. Januar 2017 beging die Postagentur Rüscheid den 20. Jahrestag ihres Bestehens. Zu diesem Anlass gratulierten Vertreter der zuständigen Vertriebsgebietsleitung Bitburg und überreichten eine Jubiläumsurkunde. Gleichzeitig lobten sie die stets korrekte und erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Agenturpartnern. Ebenso wurde erwähnt, dass Frau Elvira Goede am gleichen Tag vor 40 Jahren ihren Dienst als Posthalterin bei der Deutschen Bundespost begann. Auch Ortsbürgermeister Hartmut Döring sprach seitens der Gemeinde Rüscheid die besten Wünsche aus und äußerte die Hoffnung, dass diese auch für die Nachbargemeinden bedeutsame postalische Einrichtung noch lange bestehen bleiben möge.“

Auf dem Foto von links nach rechts: Herr Oster, Agenturpartner Elvira und Horst Goede und Herr Schwan von der Vertriebsgebietsleitung Bitburg

Bekanntmachung ■■ Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde Straßenhaus Am Dienstag, dem 24.01.2017 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates der Ortsgemeinde

Heimat-Kurier Rengsdorf Straßenhaus für die Wahlperiode 2014-2019 im Bürgermeister-NollHaus Straßenhaus (Niederhonnefeld), Kirchstraße, 56587 Straßenhaus, statt. Die Sitzung hat folgende Tagesordnung: Nichtöffentlicher Teil: 1. Bauanträge 2. Grundstücksangelegenheiten 3. Informationen der Ortsbürgermeisterin 4. Verschiedenes Öffentlicher Teil (Beginn: 19:30 Uhr) 1. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse 2. Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanentwurfes „Teilbereich Ortsumgehung B 256“ 3. Bauleitplanung in der Ortsgemeinde Straßenhaus Änderung Bebauungsplan „Schulsporthalle“, Änderungsbeschluss 4. Übertragung der Haushaltsermächtigungen nach 2017 5. Naturschwimmbad Niederhonnefeld 6. Resolution im Hinblick auf die Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen 7. Antrag „Bündnis90/DIE GRÜNEN“ auf „Ausdehnung der Erweiterung des Grundschul-Gebäudes auf einen zweigeschossigen Anbau“ 8. Antrag „Bündnis90/DIE GRÜNEN“ „Informationen zur Erweiterung KiTa Straßenhaus“ 9. Antrag „Bündnis90/DIE GRÜNEN“ „Informationen zur geplanten Straßenbeleuchtung an der Niederhonnefelder Straße“ 10. Antrag „Bündnis90/DIE GRÜNEN“ „Wiederaufnahme des Themas Ehrenamtskarte“ 11. Antrag „Bündnis90/DIE GRÜNEN“ „Überlassung eines Gemeinschaftsraumes im DGH zur Deckung des Platzbedarfs in der KiTa Straßenhaus“ 12. Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin 13. Verschiedenes 14. Einwohnerfragestunde Ortsgemeinde Straßenhaus Birgit Haas, Ortsbürgermeisterin

Volkshochschule ■■ Ohnmacht ohne Vollmacht Den Titel dieser Veranstaltung sollten Sie wörtlich nehmen. Sind Sie erst einmal so krank, dass Sie nicht mehr fähig sind, für sich selbst eigenverantwortlich zu handeln, dann sind Sie tatsächlich ohne Macht. Gegen diese Machtlosigkeit können Sie Vorsorge treffen. Diese Veranstaltung soll Ihnen dabei helfen. Sie bekommen einen Überblick über die wichtigsten vorsorgenden Verfügungen: Vorsorge-Vollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung. Durch Vorsorge bewahren Sie Ihre Souveränität bis an Ihr Lebensende. Referent dieses Abends ist Bernhard Lahr, Leiter SKFM e.V. Betreuungsverein Neuwied. Termin: Dienstag, 24.01.2017, von 19:00 - 20:30 Uhr, Ort: Burhaus, Brunnenstraße, 56587 Straßenhaus-Jahrsfeld. Gebühr: € 5,Anmeldung: 02634-61 113 ■■ Aktuelle Kurse bei der kvhs Neuwied e.V. Ihre Anmeldung nimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf und die Außenstelle der KVHS, Rengsdorf, unter den Rufnummern 02634 61- 113 / 02634 61-111 gerne entgegen. Online-Anmeldungen sind unter www.kvhs-neuwied.de möglich. Wir versenden keine Anmeldebestätigungen und Rechnungen! Wenn Sie nichts von uns hören, findet die Veranstaltung wie geplant statt. Bitte beachten Sie auch unsere geänderten AGB! Ab dem Frühjahrssemester 1/16 gelten neue Storno-Bedingungen: Sie können einen gebuchten Kurs bis 4 Arbeitstage vor Kursbeginn kostenfrei stornieren, danach wird die volle Kursgebühr fällig. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Homepage einsehen. Die Bankverbindung für Überweisungen der Kursgebühr lautet: KreisVolkshochschule Neuwied e.V. Sparkasse Neuwied IBAN: DE45574501200000120444

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Fotokurs für Frauen - „Meine Kamera, das unbekannte Wesen“ In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten der VG Rengsdorf Sie möchten sich mit Ihrer Kamera vertraut machen und die Grundtechniken der Fotografie erlernen? Folgende Themen werden theoretisch erklärt und teilweise praktisch unter professioneller Anleitung geübt: Funktion sowie Handhabung der Digitalkamera; Belichtungsmessung, Belichtungsprogramme; Blende und Verschlusszeit; sinnvolles Zubehör (Blitz, Stativ, Filter, Speichermedien); kreative Bildgestaltung, Motive; Bildpräsentation. Bildergebnisse werden gemeinsam besprochen. Bitte bringen Sie Ihre Kamera (Kompakt-, Spiegelreflexkamera oder Smartphone) mit geladenem Akku mit. R207 Referent/-in: Wolfgang Tischler, Fotograf Termin(e): 3 Abende, 01.02.2017 - 15.02.2017 Mittwoch, wöchentlich, 18:00 - 20:15 Uhr Ort: Burhaus, Brunnenstr. , 56587 Straßenhaus, Jahrsfeld Gebühr: 32,00 € Teilnehmerzahl: mind. 6 - max. 15 Skilanglauf im RengsdorferLAND Probieren Sie es aus, in herrlicher Landschaft und guter Luft im „Gleitflug“ durch das Land zu brausen. Skilanglauf ist eine tolle Fortbewegungsart für jedes Alter und jede Kondition. Lassen Sie sich von Herrn Hofmann, Sportkreisvorsitzender im Kreis Neuwied, auf Ihrem Weg diesen Sport zu erlernen begleiten. Umkleidemöglichkeit besteht vor Ort. Die Übungsstrecken befinden sich hauptsächlich auf dem Terrain des Birkenhofes. Zur Ausrüstung kann der Kursleiter beratend Auskunft erteilen. Bitte rufen Sie kurz vor Beginn des Kurses Herrn Hofmann an und informieren Sie sich über die aktuelle Schneelage (Mobil: 0171-6059037 oder E-Mail: [email protected]). Sollte kein Schnee liegen, wird der Kurs durchgeführt, sobald der Schnee ausreichend vorhanden ist. R318 Referent/-in: Alfred Hofmann Termin(e): 2 Tage, 04.02.2017, 05.02.2017 Samstag, 13:00 - 17:00 Uhr Sonntag, 11:00 - 16:00 Uhr Ort: Reitsportanlage Birkenhof -Gaststätte ReiterstübchenGebühr: 67,00 € Teilnehmerzahl: mind. 4 - max. 8 R319 Referent/-in: Alfred Hofmann Termin(e): 2 Tage, 11.02.2017, 12.02.2017 Samstag, 13:00 - 17:00 Uhr Sonntag, 11:00 - 16:00 Uhr Ort: Reitsportanlage Birkenhof -Gaststätte ReiterstübchenGebühr: 67,00 € Teilnehmerzahl: mind. 4 - max. 8 Klöppeln für Anfänger/-innen und Geübte Entdecken Sie die Kunst des Spitzenklöppelns von alten Motiven bis zur modernen Gestaltung. Der Kurs vermittelt die Grundtechniken zum Klöppeln einfacher Spitzen und kleiner Motive. Fortgeschrittene können ihre Kenntnisse erweitern und eigene Ideen umsetzen. Mitzubringen sind ein Geschirrhandtuch, Schere und Stecknadeln. Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, ob Sie Vorwissen besitzen. Das Starterset kostet 25 € und ist nicht im Kurspreis enthalten. R219 Referent/-in: Christel Bierbrauer Termin(e): 8 Abende, 28.02.2017 - 02.05.2017 Dienstag, 19:30 - 21:30 Uhr Ort: Grundschule Straßenhaus, Schulstr. 7, 56587 Straßenhaus Gebühr: Gebühr: 60,00 € (21.33 UStd.) Teilnehmerzahl: mind. 6 - max. 10

■■ Freiwillige Feuerwehr Löschzug Hümmerich Einladung zur Mitgliederversammlung Die diesjährige Mitgliederversammlung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Hümmerich, findet am Samstag, dem 04.02.2017 um 20.00 Uhr im Landhotel Fernblick in Hümmerich statt. Zu dieser Veranstaltung sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Bekanntgabe der Tagesordnung: 1. Begrüßung

Heimat-Kurier Rengsdorf 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16.

Feststellung der Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder Genehmigung der Tagesordnung Bericht des Wehrführers Bericht des Schriftführers Bericht des Kassierers Prüfbericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes Wahl eines Wahlleiters Wahl des Vorstandes Wahl der Kassenprüfer Satzungsänderung §8 „Mitgliederversammlung“ Abs. 2 … Die Einberufung erfolgt schriftlich und über das Presseorgan („Heimat Kurier“)… Hier soll das Vorgehen zur Einberufung der Mitgliederversammlung geändert werden. Anpassung der Mitgliedsbeiträge Grußworte Ernennungen/Ehrungen Jahresplanung 2017 Information/Verschiedenes

FRÜHJAHR / SOMMER 2017 - sortierter Markt – Wann:

11.02.2017 von 13:00 - 15:00 Uhr

Wo:

Wiedhöhenhalle, Schulstraße in Kurtscheid

Was:

° Kleidungsstücke bis Größe 176, Schuhe ° Babyzubehör ° Spielsachen, Fahrräder, Karnevalskostüme ° Kommunionsbekleidung, Umstandskleidung Am Ein-/Ausgang erwartet Sie eine große Auswahl an Kuchen zum Mitnehmen! 20% des Verkaufserlöses, mindestens aber 5€ sowie der Erlös aus dem Kuchenverkauf gehen an die KiTa Kunterbunt Kurtscheid. Anmeldungen vom 13.01.2017 bis 27.01.2017 unter [email protected] BITTE KEINE TASCHEN MIT IN DEN VERKAUFSRAUM NEHMEN!

Auf Ihr Kommen freut sich das Kleiderbasarteam und der Elternausschuss der KiTa Kunterbunt.

■■ Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe Vom 06.02.-08.02.2017 in der Zeit von 14:00-16:00 Uhr unter 02689-297-11 können ab sofort bei Frau Zimmermann Termine für das Vorstellungsgespräch von Schülerinnen und Schüler und deren Eltern mit Herrn St D i. K. W. Hassel vereinbart werden. Mitzubringen ist: • gymnasiale Empfehlung der abgehenden Schule (nach § 22 Übergreifende Schulordnung • das Halbjahreszeugnis 10.Klasse , das Jahreszeugnis 9. Klasse • Geburtsurkunde Die Aufnahme am Martin-Butzer-Gymnasium ist auch ohne 2. Fremdsprache möglich. Es wird für diese Schülerinnen und Schüler ein neueinsetzender Grundkurs Französisch eingerichtet.

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■■ Anmeldung zur gymnasialen Oberstufe Vom 06.02.-08.02.2017 in der Zeit von 14:00-16:00 Uhr unter 02689-297-11 können ab sofort bei Frau Zimmermann Termine für das Vorstellungsgespräch von Schülerinnen und Schüler und deren Eltern mit Herrn St D i. K. W. Hassel vereinbart werden. Mitzubringen ist: • gymnasiale Empfehlung der abgehenden Schule (nach § 22 Übergreifende Schulordnung • das Halbjahreszeugnis 10.Klasse , das Jahreszeugnis 9. Klasse • Geburtsurkunde Die Aufnahme am Martin-Butzer-Gymnasium ist auch ohne 2. Fremdsprache möglich. Es wird für diese Schülerinnen und Schüler ein neueinsetzender Grundkurs Französisch eingerichtet.

Kirchliche Nachrichten ■■ Ev. Kirchengemeinde Honnefeld Kirche und Gemeindehaus Oberhonnefeld und Arche Horhausen Sa., 21.01., 09:30 Uhr Kindergottesdienst im Gemeindehaus Oberhonnefeld in der Jugendetage So., 22.01., 10:00 Uhr Gottesdienst in der Kirche Oberhonnefeld mit anschl. Kirchenkaffee Mo., 23.01., 10:30 Uhr Altenheimgottesdienst „Haus am Park“ in Niedersteinebach Di., 24.01., 15:30 Uhr Konfirmanden Nachmittag im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 15:30 Uhr Mutter-Kind-Kreis in der Arche Horhausen (0-4Jahre), 18:00 Uhr Jungbläser im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 19:30 Uhr Posaunenchor im Gemeindehaus Oberhonnefeld Do., 26.01., 09:30 Uhr Spielgruppe „Zwergenstube“ (0-3Jahre) in der Jugendetage Gemeindehaus Oberhonnefeld, 10:00 Uhr Spielgruppe „Krümmelchen“ (0-3Jahre) in der Arche Horhausen, 15:30 Uhr Konfirmanden Nachmittag im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 18:30 Uhr Singkreis im Gemeindehaus Oberhonnefeld Fr., 27.01., 18:45 Uhr Bibelgesprächskreis im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 19:00 Uhr Jugendabend in der Jugendetage im Gemeindehaus Oberhonnefeld, 20:00 Uhr Nähtreff in der Arche Horhausen ■■ Ev. Kirchengemeinde Rengsdorf Sonntag, 22.01.17, 10.00 Uhr Familiengottesdienst / Pfr. Stinder, mitgestaltet von der Ev. Kita „Waldwichtel“ in Hardert Dienstag, 24.01.17, 15.30 Uhr Konfirmandenunterricht I. Gruppe / Gemeindehaus, 17.00 Uhr Konfirmandenunterricht II. Gruppe / Gemeindehaus, 17.30 Uhr Posaunenchor für Anfänger / Gemeindehaus Donnerstag, 26.01.17, 9.45 Uhr Krabbelgruppe / Gemeindehaus, 14.30 Uhr Handarbeits- und Bastelkreis / Gemeindehaus, 15.30 Uhr Katechumenenunterricht I. Gruppe / Gemeindehaus, 17.00 Uhr Katechumenenunterricht II. Gruppe / Gemeindehaus Freitag, 27.01.17, 17.45 Uhr Unterricht f. Jungbläser / Gemeindehaus, 19.15 Uhr Posaunenchor / Kirche, 20.00 Uhr Kirchenchor / Gemeindehaus Samstag 28.01.17, 10.00 Uhr Kinderbibeltag / Gemeindehaus (10.00-13.00 Uhr; Leitung: Klaus Schneider) ■■ Pfarrkirche St. Bonifatius, Neuwied-Niederbieber Regelgottesdienste für den Bereich Melsbach Mittwoch: 15.00 Uhr Seniorenmesse (jeden 1. Mittwoch im Monat) Donnerstag: 09.00 Uhr Hl. Messe Freitag: 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag: 17.30 Uhr Messe zum Sonntag ■■ Kath. Kirchengemeinde St. Bonifatius Niederbieber Freitag, 20.01.2017, 18.00 Uhr Hl. Messe Samstag, 21.1.2017, 17.30 Uhr Sonntagsmesse Donnerstag, 26.01.17, 09.00 Uhr Hl. Messe ■■ Kath. Pfarrgemeinde Hl. Schutzengel Kurtscheid in der Pfarreiengemeinschaft Waldbreitbach-NiederbreitbachKurtscheid Freitag, 20.01.2017, Rossbach: 08.00 h Hl. Messe Samstag, 21.01.2017, Waldbreitbach: 14.30 h Abschlussandacht mit allen Familien zum Katechesetag II der Erstkommunionvorbereitung, Verscheid: 17.00 h Vorabendmesse, Niederbreitbach: 18.30 h Vorabendmesse

Heimat-Kurier Rengsdorf Sonntag, 22.01.2017, Kurtscheid: 09.30 h Hochamt, 14.30 h Tauffeier, Waldbreitbach: 11.00 h Hochamt mit der Schützenbruderschaft St. Sebastianus Waldbreitbach, 18.00 h Weihnachts-Mitmachkonzert, Instrumentalisten aller Art, Leitung: Peter Uhl Dienstag, 24.01.2017, Kurtscheid: 08.10 h Gebet für die Kranken und um Frieden, 08.30 h Hl. Messe Mittwoch, 25.01.2017, Reifert: 18.30 h Hl. Messe Neujahrsempfang der Pfarrgemeinde Hl. Schutzengel, Kurtscheid Der Pfarrgemeinderat lädt am Sonntag, 29. Januar 2017, um 10.30 Uhr nach dem Hochamt zu seinem alljährlich stattfindenden Neujahrsempfang im Jugendheim Kurtscheid ein. Mit dem Neujahrsempfang verbindet der PGR seinen Dank an alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter für die gute Zusammenarbeit in der Pfarrgemeinde. Gemeinsam mit seinen Gästen möchte der PGR das vergangene Jahr Revue passieren lassen und zu interessanten Gesprächen anregen. ■■ Sternsingeraktion 2017

Sternsinger beim gemeinschaftlichen Aussendungsgottesdienst in Niederbreitbach am 3. Januar 2017 „Die Sternsinger kommen“ hieß es wiederum in diesen Tagen in unserer Pfarreiengemeinschaft Waldbreitbach-Niederbreitbach-Kurtscheid. In die Gewänder der Heiligen Drei Könige gekleidet besuchten auch im neu begonnenen Jahr 2017 Jungen und Mädchen die Häuser und Wohnungen, um den göttlichen Segen zu überbringen und an die Türen zu schreiben. Gleichzeitig sammelten die Sternsinger für Not leidende Kinder. Unter dem Motto „Gemeinsam für Gottes Schöpfung - in Kenia und weltweit“ stellt das Kindermissionswerk das afrikanische Land Kenia in den Mittelpunkt der diesjährigen Sternsingeraktion. Bundesweit beteiligen sich Kinder und Jugendliche an dieser Aktion, die sich inzwischen zur weltweit größten Solidaritätsaktion entwickelt hat, um sich für Kinder in Not zu engagieren. Bei ihrer zurückliegenden Aktion hatten die Mädchen und Jungen zum Jahresbeginn 2016 rund 46,2 Millionen Euro gesammelt. Die rund 300.000 beteiligten Sternsinger und ihre rund 90.000 Begleitenden in mehr als 10.000 Pfarrgemeinden, Schulen und Kindergärten erzielten damit das zweithöchste Ergebnis seit dem Start ihrer Aktion 1959. Mit den gesammelten Spenden können die Sternsinger mehr als 1.500 Projekte für Not leidende Kinder in Afrika, Lateinamerika, Asien, Ozeanien und Osteuropa unterstützen. Durch ihr Engagement werden die kleinen und großen Könige zu einem Segen für benachteiligte Gleichaltrige in aller Welt. Neben dieser gelebten Solidarität tragen die Sternsinger Gottes Segen hinaus zu den Menschen. Wer noch eine Spende abgeben möchte oder einen Haussegen erhalten möchte, wende sich bitte an eines der beiden Pfarrbüros in Kurtscheid oder Waldbreitbach. Weitere Infos unter www.salzkoerner.de ■■ Evangelische freie Gemeinde in Straßenhaus Donnerstag, 19.01.2017, 19:30 Uhr Jugendstunde Sonntag, 22.01.2017, 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 24.01.2017, 20:00 Uhr Gebetsstunde Donnerstag, 26.01.2017, 19:30 Uhr Jugendstunde Sonntag, 29.01.2017, 10:00 Uhr Gottesdienst Dienstag, 31.01.2017, 20:00 Uhr Bibelstunde ■■ Mennonitengemeinde Rengsdorf (Ev. Freikirche), Westerwaldstr. 60 Kontakt: Andreas Kneisler, 02687/928331; [email protected] Homepage: www.mg-rengsdorf.de MONTAG 15:00 Uhr Kontrast-Treff (offener Kinder- und Teentreff), 18:00 Uhr Kinderchor MITTWOCH 18:30 Uhr Bibelbetrachtung, Parallel dazu: Kinderstunden (3 bis 12 Jahre)

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DONNERSTAG 19:30 Uhr Jugendchor (im Gemeindehaus in Irlich) FREITAG 18:00 Uhr Teens (13-15 Jahre), 19:30 Uhr Jugend (ab 16 Jahre) SAMSTAG 18:00 Uhr Gebetsversammlung, 20:00 Uhr Junger-Erwachsenen-Kreis (ab 24 Jahre) SONNTAG 10:00 Uhr Gottesdienst

Vereine und Verbände ■■ Freunde und Förderer der Grundschule Anhausen und der Kindergärten Anhausen und Rüscheid e.V. Einladung zur Jahreshauptversammlung 2017 m Dienstag, den 07. Februar 2017, um 20.00 Uhr, in der Braunsburgschule Anhausen Tagesordnung: 1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer, 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung, 3. Genehmigung der Tagesordnung, 4. Bericht des Vorstandes über die Vereinstätigkeit im zurückliegenden Jahr, 5. Bericht des Kassenwartes, 6. Bericht über die Kassenprüfung, 7. Aussprache über die Berichte, 8. Entlastung des Vorstandes, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Neuwahl der Kassenprüfer, 11. Verschiedenes/Planung für das Jahr 2017 Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung sind bis zum 31. Januar 2017 schriftlich bei einem der Vorstandsmitglieder einzureichen. ■■ Ehemalige Burschen Anhausen Einladung „Jahreshauptversammlung“ am 28.01.2017 Am 28.01.2017 findet die diesjährige Jahreshauptversammlung des Vereins „Ehemalige Burschen Anhausen“ statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder um 19.30 Uhr im „Gasthof Tross“ recht herzlich ein. Die Tagesordnungspunkte sind den Mitgliedern bereits mit der Einladung zugegangen. Auf eine rege Teilnahme am o.g. Termin freut sich der Vorstand. ■■ TuS Bonefeld 1913 e.V. Wanderfreunde Für unsere Tour am 29.01.2017 haben wir eine wunderschöne Strecke gefunden. Sie ist gut begehbar auf überwiegend breiten Wegen mit relativ wenigen Höhenmetern und einer Länge von ca. 10 km. Wir gehen einen Rundweg um die Burgruine „Wernerseck“ durch das wunderschöne Nettetal in der Pellenz. Das Nettetal wurde 2008/2009 zu „Deutschlands Flusslandschaft des Jahres“ gekürt. Die Tour startet an der Rauschermühle bei Plaidt. Gleich zu Beginn erleben wir eine wahrhaft rauschende Nette, die sich an riesigen Basaltbrocken vorbeischlängelt. Der Weg führt uns beidseitig der Nette immer wieder über Brücken, vorbei an einem Skulpturenfeld mit herrlichen Kunstwerken aus Stein und Holz. Über die Burgruine Wernerseck führt der Weg zurück zur Rauschermühle. Im „Alten Brauhaus“ in Neuwied lassen wir die Tour gemütlich ausklingen. Treffpunkt: 10.00 Uhr an der alten Schule in Bonefeld oder 10.30 Uhr an der Rauschermühle, Streckenlänge: ca. 10 km, Gehzeit: ca. 2,5 - 3 Std., Höhenmeter: ca. 150 m (geschätzt) Anmeldungen bitte bis zum 26.01.17 an: Klaus und Maria Börsch Tel: 02634-8897. Bitte gebt auch an, wo wir euch erwarten dürfen! ■■ Dem Dorf ein Stück seiner Seele erhalten Unter diesem Motto hatten Günter Wittlich und Rita Wagner eine sehr erfolgreiche Aktion gegen das Vergessen alter Kurtscheider Hausnamen gestartet. „Namen erzählen Geschichte (n)! - man denke an das Buddenbrook Haus in Lübeck oder an das „Gutenberg-Haus“ in Mainz. Sicher gibt es in Kurtscheid kaum vergleichbar bedeutende Namen, aber auch die alten „Kurtscheider Hausnamen“ - leider oft schon in Vergessenheit geraten - erzählen Interessantes aus der Geschichte unserer Dorfbewohner. Aus diesem Hintergrund wurde die von Pfr. Joh. Boden (1949) und N. Menzenbach (1991) erarbeitete Sammlung zur Bedeutung und Herkunft alter Kurtscheider Hausnamen jetzt von Günter Wittlich neu zusammen gestellt und ergänzt. Inzwischen sieht man bereits an einer Reihe von Häusern schwarze Schieferschilder mit der entsprechenden Namensaufschrift. Die Aktion kommt an und ist erfolgreich. Günter Wittlich und Rita Wagner hatten sich von Anfang an vorgenommen, Einnahmen aus dieser Aktion der Jugendarbeit des Musikvereins Harmonie zur Verfügung zu stellen. Am vergangenen Dienstag war es nun soweit, Jugendwartin Julia Böntgen und Vereinsvorsitzender Ferdi Wittlich

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konnten aus den Händen der Initiatoren eine Spende in Höhe von 426,52 € für die Jugendarbeit ihres Vereines entgegen nehmen. Die Musikerinnen und Musiker dankten es mit einem kräftigen Applaus.

■■ Karnevalsumzug Oberhonnefeld Am 25. Februar 2017 startet um 14:11 Uhr der Karnevalsumzug des KC Weeste Näh OHO e.V. durch Oberhonnefeld. Wer mitmachen möchte, melde sich bitte beim 1. Vorsitzenden, Harald Puschke, Tel.: 02634/4991 an. ■■ Ehemalige Burschen Oberraden Die diesjährige Jahreshauptversammlung findet am 27.01.2017 um 20:00 Uhr im Gasthof Waldblick in Oberraden statt. Es sind alle Mitglieder herzlich eingeladen. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. ■■ Frauenchor 1981 Rengsdorf Der Frauenchor Rengsdorf lädt alle Vereinsmitglieder zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am Freitag, den 3.Februar 19.30 Uhr in das Hotel Waldterrasse in Rengsdorf ein. Es stehen Neuwahlen an und es wird deshalb um vollständiges Erscheinen gebeten. Die genaue Tagesordnung wird vor der JHV bekannt gegeben. ■■ DLRG Rengsdorf Die DLRG OG Rengsdorf e.V. bietet Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche zum Erwerb der Jugendschwimmscheine Bronze, Silber und Gold an. Wann: Mittwochs von 18:00 bis 19:00 Wo: Hallenbad in Hausen. Info unter Tel: 0170/9651411 ■■ Freundeskreis Rengsdorf/Saint-Pierre-Le-Moutier e.V. Am Freitag, dem 06.01., fand im Ev. Gemeindehaus zum vierten Male das Rengsdorfer Flair/Fête des Rois statt. Das ist das Fest der Hl. Drei Könige, das in ganz Frankreich in Familien, unter Freunden und in Betrieben gefeiert wird. Es wird ein Aperitif und dazu ein besonderer Kuchen gereicht, den Galette der Rois. Zu dieser Abendveranstaltung sind etwa 60 Personen gekommen, insbesondere aus Rengsdorf und seinen Nachbargemeinden. Sie hatten Gelegenheit, neben dem Aperitif die von unseren Mitgliedern gebackenen Kuchen zu kosten, um bei dieser Gelegenheit eine darin versteckte Bohne zu entdecken. Wer auf diese Bohne „stößt“, wird - so ist es in Frankreich Brauch - zum König/zur Königin des Tages ausgerufen. So konnten dieses Mal Frau Sangmeister und Frau Ute Runkel gekrönt werden. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden trug Marie-Christine Böhme einige deutsch/französische Unterschiede bei Begrüßungen, Einladungen und Überreichung von Geschenken vor. Während der gesamten Veranstaltung unterhielt uns Hildegard Hoffmann mit ihrem Akkordeonspiel. Rolf Weingarten präsentierte bei dieser Gelegenheit seine prächtigen Fotobücher, mit Fotos von Begegnungen mit unseren französischen Freunden, die ebenfalls großen Anklang fanden. ■■ Männerchor 1850/84 Rengsdorf Bericht von der Jahreshauptversammlung am 6. Januar 2017 Zur Jahreshauptversammlung des Männerchors 1850/84 Rengsdorf wurden alle Mitglieder durch Veröffentlichung im Heimatkurier und außerdem alle aktiven Sänger in den Chorproben eingeladen. Es erschienen insgesamt 22 aktive und passive Mitglieder Nach der Eröffnung und der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Dieter Hoffmann, gedachte man unserer verstorbenen Sangesbrüder Horst Siegel, Dieter Muscheid, Karlheinz Kleinmann, Rolf Wunsch, Werner Schäfer Eugen Hermann und Heinz Kleinmann. Es folgte der Tätigkeitsbericht des 1. Vorsitzenden; anschließend der vom 1. Schriftführer Hermann Mohr vorgetragene Geschäftsbericht für das Jahr 2016. Nachdem unser 1. Kassierer Klaus Marstaller den Kassenbericht verlesen hatte, erteilte die Versammlung dem Kassierer auf Antrag des Kassenprüfers Rainer Dillenberger, der gemeinsam

mit Gisbert Dickopf die Kasse geprüft hat, einstimmig Entlastung. Zum Versammlungsleiter wurde Ortsbürgermeister Christian Robenek gewählt. Er bedankte sich für das Vertrauen und bescheinigte dem gesamten Vorstand im abgelaufenen Geschäftsjahr eine gute Arbeit. Daraufhin wurde der gesamte Vorstand durch die Versammlung einstimmig entlastet. Der Vorstand, der im Jahr 2016 für 1 Jahr gewählt wurde, musste durch das Ausscheiden des 2. Vorsitzenden Dieter Linden und des Beisitzers Rudi Gibis neu gewählt werden. Der neue Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen: 1. Vorsitzender Dieter Hoffmann, zweiter Vorsitzender Werner Staffel, erster Schriftführer Hermann Mohr, zweiter Schriftführer Jürgen Velten, erster Kassierer Klaus Marstaller, zweiter Kassierer Hans Löwer. Beisitzer: Friedhelm Schmidt, Guido Kuhn, Jürgen Koch. Notenwart: Werner Staffel. Zu neuen Kassenprüfern wurden gewählt: Hans Voigt und Rainer Dillenberger. Im Jahr 2017 werden unsere aktiven Mitglieder Hans Reinhard für 65 Jahre und Rainer Dillenberger für 25 Jahre aktives Singen geehrt. Außerdem geehrt wird Friedhelm Schmidt für 40 Jahre Vorstandarbeit. Bereits feststehende Termine für 2017 wurden den Anwesenden mit der Tagesordnung ausgehändigt ■■ „Weihnachtsmelodien im MusikPavillon Straßenhaus“ Als gemeinsame Veranstalter hatten der Heimat- und Verschönerungsverein und die Ortsgemeinde Straßenhaus am 3. Adventssonntag 2016 zum beliebten Adventssingen eingeladen. Zahlreiche Besucher waren der Einladung gefolgt und genossen in einem prächtig geschmückten Pavillon ein vorweihnachtliches Programm. Nach dem musikalischen Highlight bekamen die Kinder vom Nikolaus und Knecht Ruprecht eine recht prall gefüllte Tüte. Für das leibliche Wohl war bestens gesorgt, die Hungrigen durften sich am Würstchenstand stärken und die Durstigen am Glühweinstand. Der Förderverein „Freunde und Förderer der GS Straßenhaus, der KiTa Straßenhaus und der KiTa Hand in Hand Oberhonnefeld“ war auch mit einem Stand vertreten und backte für den guten Zweck leckere Waffeln. Nach der Veranstaltung sammelten sich noch zahlreiche Besucher in der vom Heimat- und Verschönerungsverein einmalig zu diesem Zweck angemieteten Gaststätte Landgasthof Reinhard.

„Fleißig backten die Drei Damen leckere Waffeln für einen guten Zweck“ v.l.n.r: Simone Friedrich, Christine Ehlscheid und Sandra Heidger

Heimat-Kurier Rengsdorf ■■ Dorfgemeinschaft Jahrsfeld Die Dorfgemeinschaft Jahrsfeld lädt herzlich zu ihrer Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 27.01.2017, 20.00 Uhr, im Burhaus Jahrsfeld, ein. Tagesordnung: 1. Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden; 2. Bericht des Schriftführers; 3. Bericht des Kassierers; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Wahl des Versammlungsleiters; 6. Entlastung des Vorstandes und den Kassierers; 7. Brunnenfest 01. + 02.07.2017; 8. Terminierung von Veranstaltungen; 9. Verschiedenes Der Vorstand hofft auf eine rege Beteiligung. ■■ Vereinigte Chorgemeinschaft Straßenhaus e.V. Die Vereinigte Chorgemeinschaft Straßenhaus e.V. lädt hiermit zur Mitgliederversammlung am 28.01.2017 um 19.30 Uhr ins Bürgermeister-Noll-Haus nach Niederhonnefeld mit nachfolgender Tagesordnung ein: 1. Begrüßung, 2. Gedenken der verstorbenen Vereinsmitglieder, 3. Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnung des Vorstandes, 4. Bericht der Rechnungsprüfer, 5. Wahl des Versammlungsleiters, 6. Entlastung des Vorstandes und der Ausschüsse, 7. Bericht des Chorleiters, 8. Terminabstimmungen für den Besuch von Freundschaftssingen, Konzerten, Künstlerausstellung, Seniorenfeier, Pavillon etc., 9. Terminfestlegungen für das laufende Geschäftsjahr, wie Tagesfahrt, Wanderung, etc., 10. Abstimmung über abgegebene Anträge, 11. Verschiedenes Der Vorstand bittet um rege Teilnahme der passiven und aktiven Mitglieder. Darüber hinaus sind Freunde und Förderer des Vereins herzlich willkommen. ■■ SV Thalhausen 1922 e.V. Der SV „Blau-Weiß“ Thalhausen 1922 e.V. lädt hiermit zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) am Freitag, den 03.02.2017 ins Dorfgemeinschaftshaus ein. Beginn der Versammlung ist um 19:00 Uhr. Die satzungsgemäße Tagesordnung lautet: Eröffnung u. Begrüßung; Totenehrung; Geschäftsberichte (Senioren+Junioren); Kassenbericht; Bericht der Kassenprüfer; Entlastung des Vorstandes; Satzungsänderungen; Beitragsanpassungen; Verschiedenes. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Versammlung nur abgestimmt werden, wenn diese mindestens 8 Tage vor der Versammlung, schriftlich beim Vorstand eingegangen sind. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahr an. ■■ Einladung zum Glühweinritt 1. Wäller Flexi-Stammtisch am Sonntag, den 29. Januar 2017 • Was: Wir laden Euch zu einem Glühwein-Ritt bei winterlichem Wetter ein. Die reine Reitzeit wird ca.1, 5 - 2 Stunden sein. • Wer: Jeder der Zeit, Lust und gute Laune hat. Minderjährige können in Begleitung von Erwachsenen gerne mitreiten. Eure Pferde sollten haftpflichtversichert und gut konditioniert sein sowie über einen ausreichenden Hufschutz verfügen. Nichtreiter sind ebenfalls zum gemütlichen Beisammen sein herzlich willkommen. • Wie: Wir reiten ausschließlich im Schritt, um eine mögliche Unfallgefahr gering zu halten. So können auch Alte und Junge Pferde und Reiter mitmachen. Die Teilnahme geschieht auf eigene Gefahr. • Wo: Treffpunkt ist bei Familie Braun Buchenstr. 6 56584 Anhausen • Wann: Abritt ist um 12:00 Uhr • Anmeldung: Als verbindlich angemeldet gilt, wer bis zum Anmeldeschluss am 21.01.2017 einen Kostenbeitrag für die Verpflegung von 6,- € bezahlt hat. Jutta Braun 02639 350 oder 0171 2720085

Sonstiges ■■ Informationsveranstaltung zum elektronischen Flächenantragsverfahren Das DLR-WW-OE bietet sechs identische Informationsveranstaltungen zum elektronischen Flächenantragsverfahren mit praktischer Anwendung an. Die Veranstaltungen sind auf drei Stunden begrenzt und setzen sich aus zwei Modulen zusammen: a) Informationen zum e-Antrag b) Praktische Anwendung einer Demo- Version mit den hauseigenen Laptops. Die Veranstaltungen finden Anfang, Mitte April 2017 am Dienstsitz des DLR in Montabaur, Bahnhofstraße 32, Aula statt. Bei der Schulung wird die neue Antragsversion 2017 zugrunde gelegt. Diese

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steht voraussichtlich ab Mitte/ Ende März zur Verfügung. Wenn uns der Veröffentlichungstermin der neuen Antragsversion vorliegt, werden unsere Schulungstermine (an denen Sie sich anmelden können) bekannt gegeben. Die Anmeldung erfolgt dann ausschließlich elektronisch unter: http://www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de; Dort sind die Buttons -Termine- nach Datum- jeweilige Infoveranstaltung zu wählen. Weitere Informationen erhalten Sie unter 02602/9228- 23 (Jürgen Mohr). ■■ Traditionelle Lichtmesstagung des „Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung e.V.“ Die traditionelle Lichtmesstagung des „Verein Landwirtschaftlicher Fachbildung“ findet am Donnerstag, dem 02. Februar 2017, um 10.00 Uhr im Gasthaus Dreischlägerhof in Fernthal, im Rahmen der Ländlichen Erwachsenenbildung Rheinland-Pfalz statt. Auch Nichtmitglieder des Vereins sind herzlich eingeladen. ■■ Eis und Schnee behindern die Abfallentsorgung Durch die momentanen Wetterbedingungen kann es in Teilen des Kreisgebietes zu Problemen bei der Abfallentsorgung kommen. Zudem bereiten Schneeanhäufungen am Straßenrand den Entsorgern zusätzliche Probleme. Damit die Entsorger die Tonnen problemlos zum Müllfahrzeug ziehen können, ist es hilfreich, an den Tonnenaufstellplätzen auf Schneeanhäufungen zu verzichten. Einige Straßen sind für Müllfahrzeuge derzeit nicht anfahrbar. Soweit möglich, werden stehen gebliebene Abfallbehälter nachträglich geleert. Die reguläre tägliche Abfuhr hat jedoch Vorrang. Ist die Tonnenleerung ausgefallen, können Mehrmengen bei der nächsten Abfuhr neben die Tonnen gestellt werden. Für Bio- und Papierabfälle sollten dazu Papiersäcke oder Kartons genutzt werden. Zusätzlich besteht -bis auf Weiteres- die Möglichkeit, stehen gelassenen Restabfall, Verpackungen, Altpapier, Bioabfall und Kartonagen gebührenfrei an den Wertstoffhöfen des Landkreises anzuliefern. Ist im Vorfeld bereits abzusehen, dass die Straßenverhältnisse problematisch sind, wird empfohlen, die Abfallgefäße an die nächste befahrbare Straße zu bringen. Wichtige Info: Ein Müllfahrzeug unterscheidet sich fahrtechnisch erheblich von einem normalen LKW, insbesondere im beladenen Zustand. Auch erfordert das ständige Bremsen und Anfahren griffige Fahrbahnverhältnisse. Der Fahrer trägt die Verantwortung und entscheidet im Einzelfall, ob eine Straße befahren wird. Die Befahrbarkeit durch PKW oder übliche LKW ist hierbei kein Maßstab! Weitere Infos und Beratung unter [email protected] oder Tel: 02631/803-308 ■■ Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum KÖL-Fachgespräch: Pflanzenschutz im Ökolandbau und aktuelle Versuchsergebnisse am Donnerstag, den 19.1.2017, von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr am Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück, Standort Bad Kreuznach (Gebäude D/Aula) Veranstalter: Kompetenzzentrum Ökologischer Landbau (KÖL) Rheinland-Pfalz am DLR R-N-H Themen: Ergebnisse aus Versuchswesen und Praxisnetzwerken: Anbauempfehlungen und Pflanzenschutzhinweise für Leguminosen und Kartoffeln sowie organische Düngung (Cut&Carry) und Hinweise zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des EULLa-Programmes. Diese Veranstaltung ist als Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz anerkannt. Programm, Veranstaltungsinformationen und Online-Anmeldung unter www.oekolandbau.rlp.de. ■■ Nächste Energieberatung in Rengsdorf am 19.01.2017 Wegweiser durch den Förderdschungel Energiesparen soll belohnt werden: Deshalb gibt es für den bauoder sanierungswilligen Bürger viele unterschiedliche öffentliche Förderprogramme. Diese werden von Bund, Ländern und Gemeinden, teilweise auch von Energieversorgern angeboten. Förderfähig sind sparsame Neubauten, umfassende Modernisierungen von bestehenden Gebäuden, aber auch einzelne Maßnahmen, wie die Erneuerung der Heizungsanlage oder der Fensteraustausch. Zwei Angebote sind Deutschlandweit verfügbar: Die Programme der KfW-Bank sowie die des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die KfW bietet zum einen sehr günstige Kredite, zum anderen gibt es Einmalzuschüsse für ausgewählte Vorhaben. Die Zinsvergünstigungen wirken beim aktuell niedrigen Zinsniveau zunächst nicht attraktiv. Allerdings gibt es bei umfassenden Modernisierungen zum Teil hohe Tilgungszuschüsse. Das BAFA hingegen fördert bestimmte Einzelmaßnahmen, vor allem im

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Nr. 3/2017

Bereich erneuerbare Energien. Außerdem koordiniert das BAFA zwei öffentlich geförderte Energieberatungsangebote: Die Energieberatung der Verbraucherzentralen sowie die BAFA-Vor-OrtBeratung. Die Verbraucherzentrale stellt als Einstieg Übersichten über die Förderprogramme für Energiesparmaßnahmen im Altbau- und Neubaubereich zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://www. verbraucherzentrale-rlp.de/Foerderprogramme. Bei allen Fragen zu Förderprogrammen und dem effizienten Energieeinsatz in privaten Haushalten hilft die persönliche Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Beratung ist unabhängig von jeglichem Anbieterinteresse. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Die Energieberatungen finden in der Raiffeisen-Region im Wechsel jeweils donnerstags von 15.00 - 18.00 Uhr wie folgt statt: Horhausen: Donnerstag, 2. Februar; Puderbach: Donnerstag, 09. Februar; Rengsdorf: Donnerstag, 19. Januar; Verbandsgemeindeverwaltung, Westerwaldstraße 32-34, Zimmer Nummer 18 (Nebeneingang, EG). Dierdorf: Donnerstag, 26. Januar; Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter: 0 26 89 / 291-34. ■■ Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel, Montabaur Fachtagung für Rindermäster Termin: Mittwoch, 01. Februar 2017, 10.00 - 16.00 Uhr Ort: Runder Saal des Bauern- und Winzerverbandes, Karl-TescheStraße 3, 56073 Koblenz Veranstalter sind das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel in Zusammenarbeit mit dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau und dem Futtermittelprüfring RheinlandPfalz Nord Themen: Marktanforderungen an Qualitätsfleischprogramme Erwin Kiefer, Ulmer Fleisch Antibiotikaminimierung in der Bullenmast Erste Ergebnisse und Konsequenzen der Antibiotikadatenbank Dr. Heidrun Mengel, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Sicherer Umgang mit Mastbullen Benedikt Rodens, SVLFG Kassel Pansenazidose in der Rindermast Entstehung, Konsequenzen und Propylaxemöglichkeiten Tilman Wilke, Dr. Eckel GmbH, Niederzissen Lichtprogramm für Mastbullen und Schlauchlüftung gegen Hitzestress - sinnvoll? Erste Ergebnisse aus dem laufenden Versuch Werner Baumgarten, DLR Westerwald-Osteifel Damit die Bullenmast rentabel bleibt Friedrich Emmert, Spezialberater Bullen, LKV Bayern Alle interessierten Rindermäster, auch Nicht-Mitglieder des Bauernund Winzerverbandes, aber auch Landwirte z.B. aus Hessen oder Nordrhein-Westfalen sind herzlich willkommen. Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl und zur besseren Organisation der Verpflegung wird um verbindliche Anmeldung gebeten unter Mail [email protected] oder per Fax 02602-9228-27.

Wichtige Rufnummern ■■ Pflegestützpunkt/Beratungs- u. Koordinierungsstelle Verbandsgemeinden Rengsdorf, Dierdorf und Puderbach 56305 Puderbach, Schulstraße 23 Ansprechpartnerin: Doris Flick, Pflegeberaterin Tel.: 02684/850170; E-Mail.: [email protected] Zentrale Koordinierungsstelle für Hilfs- und Pflegebedürftige, Behinderte und ihre Angehörigen bei Fragen rund um die Pflegeversicherung und zu Themen wie Demenz, ambulante/stätionäre Dienste etc. Alle Beratungen (incl. Hausbesuche) erfolgen neutral und kostenfrei. Die offene Sprechstunde findet jeden Mittwoch (10.00 bis 12.00 Uhr) in Puderbach statt. Unser Pflegestützpunkt/Beratungs- und Koordinierungsstelle ist von montags bis freitags für Sie besetzt.

Ev. Sozialstation für die Verbandsgemeinden Rengsdorf/Dierdorf/Puderbach Mobile Soziale Dienste: ................................................. 02634/4210 Telefax: .......................................................................... 02634/4597 Bereitschaftstelefon “Rund um die Uhr” ..................... 0171/6435569 ■■ Feuerwehr Die Feuerwehr kann in allen Ortsgemeinden mit dem Notruf 112 alarmiert werden! Verbandsgemeindeverwaltung Rengsdorf.................... 02634/61-201 Wehrleiter Peter Schäfer, Tel. 02634/7450, 0171/644 72 74 ■■ Krankentransporte (keine Notfälle) Tel. Nr. ...................................................................................... 19222 ■■ DRK Rengsdorf Kleiderkammer Öffnungszeiten: Montags von 15.00 - 17.00 Uhr Mittwochs von 10.00 - 12.00 Uhr Zugang vom Parkplatz unterhalb Verbandsgemeindeverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten können Altkleider in den aufgestellten Kleidercontainer - bitte nur saubere und verpackte Kleidung eingeworfen werden. DRK Rengsdorf Leiter des aktiven Dienstes, Ingo Lehmann................ 0172/6543988 ............................................................................. und 02684/978012 Essen auf Rädern: Sabine Wessel-Freund................................................ 02634/922014 Kleiderkammer Öffnungszeiten: Montags............................................................von 15.00 - 17.00 Uhr Mittwochs..........................................................von 10.00 - 12.00 Uhr Zugang vom Parkplatz unterhalb Verbandsgemeindeverwaltung. Außerhalb der Öffnungszeiten können Altkleider in den aufgestellten Kleidercontainer - bitte nur saubere und verpackte Kleidung - eingeworfen werden. ■■ Polizei ......................................... 110 oder 02634/952-110 ■■ Sprechstunden des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Straßenhaus für den Verbandsgemeindebezirk Rengsdorf Sprechstunden des Bezirksbeamten von der PI Straßenhaus donnerstags...........................................von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr: VG Rengsdorf, Nebeneingang, Zimmer 18, Tel.-Nr.: 02634/61-211

Heimat-Kurier Rengsdorf ■■ Giftnotrufzentrale Tel.:.............................................................................. 06131/232466 ■■ Information und Vermittlung verschiedener Selbsthilfegruppen zu vielen Themen bei der Westerwälder Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe (WeKISS) unter der Rufnummer 02663/2540. Mo. 15.00 - 18.00 Uhr; Di./Mi./Do. 09.00 - 12.00 Uhr ■■ Pflegestützpunkt/Beratungs- u. Koordinierungsstelle Verbandsgemeinden Rengsdorf, Dierdorf und Puderbach 56305 Puderbach, Schulstraße 23 Ansprechpartnerin: Doris Flick, Pflegeberaterin.................................. Tel.: 02684/850170 E-Mail.:.....................................doris.flick@pflegestuetzpunkte.rlp.de Zentrale Koordinierungsstelle für Hilfs- und Pflegebedürftige, Behinderte und ihre Angehörigen bei Fragen rund um die Pflegeversicherung und zu Themen wie Demenz, ambulante/stätionäre Dienste etc.. Alle Beratungen (incl. Hausbesuche) erfolgen neutral und kostenfrei. Die offene Sprechstunde findet jeden Mittwoch (10.00 bis 12.00 Uhr) in Puderbach statt. Unser Pflegestützpunkt/Beratungs- und Koordinierungsstelle ist von montags bis freitags für Sie besetzt. Ev. Sozialstation für die Verbandsgemeinden Rengsdorf/Dierdorf/Puderbach Mobile Soziale Dienste:................................................... 02634/4210 Telefax:............................................................................ 02634/4597 Bereitschaftstelefon “Rund um die Uhr”....................... 0171/6435569

Sozial- und Pflegedienst - Anzeige ■■ Mobiler Pflegeservice Elke Preyer ...................................................................................... 02634 - 7565 .................................................................................. 0171 74 15 460

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