Jahrgang 38 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 3

Jahrgang 38 Freitag, den 20. Januar 2017 Nummer 3 Kirchehrenbach - 2 - Amtliche Bekanntmachungen Information zur Anmeldung eines Feuers Es i...
Author: Götz Feld
11 downloads 5 Views 4MB Size
Jahrgang 38

Freitag, den 20. Januar 2017

Nummer 3

Kirchehrenbach

- 2 -

Amtliche Bekanntmachungen Information zur Anmeldung eines Feuers Es ist immer wieder faszinierend, im Kreise netter Menschen am Lagerfeuer zu sitzen und in die knisternden Flammen zu schauen, die ganz besondere Wärme zu spüren, die davon ausgeht, vielleicht ein paar Kartoffeln oder „Steckalasbrot“ zu rösten. Damit dies auch ohne Ärger oder Gefahr gelingt, sind einige Regeln zu beachten. Im Freien darf ein Feuer nur angezündet werden, wenn dadurch für die Umgebung keine Brandgefahr entstehen kann. Seit dem 01.06.2016 sind alle Arten von Feuer in einem einheitlichen Feuer-InfoSystem der Integrierten Leitstelle Bamberg/ Forchheim zu melden. Die Feuer sind 48h vor dem Anzünden, zu den Öffnungszeiten, bei der VG Kirchehrenbach zu melden. Dies kann telefonisch oder per Email erfolgen.

Herr Gebhard per Email: Herr Rieck per Email:

Tel: 09191-7989-13; [email protected] Tel: 09191-7989-12; [email protected]

Nr. 3/17

Bitte sorgen Sie für die telefonische Erreichbarkeit während der Brenndauer des Nutzfeuers. Folgende Daten zur Erfassung des Feuers sind zwingend erforderlich: - Betreiber des Nutzfeuers (Name und Anschrift, Handynummer) - Standort des geplanten Feuers (Flurnummer und Gemarkung, optional: Google Maps Bild) - Feuerart (Reisigfeuer, Johannisfeuer, Kamin ausbrennen, etc.) - Datum mit der Dauer/ Uhrzeit des Feuers (von – bis) Folgende Rechtsvorschriten sind zu beachten: - Bayerische „Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)“, §4 Feuer im Freien - Bayerisches Waldgesetz (WaldG) - Bayerische Pflanzenabfallverordnung – PflAbV - Verordnung über den „Naturpark Fränkische Schweiz - Veldensteiner Forst“ vom 14. Juli 1995, §6 und §7

Kirchehrenbach

- 3 -

Nr. 3/17

Elektro-Beratung Bayern GmbH - Landwirtschaftlicher Prüfdienst Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Unfall-und Feuersicherheit 1. Nach gesetzlichen Bestimmungen müssen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel landwirtschaftlicher Betriebe in regelmäßigen Zeitabständen geprüft werden. Die Prüfungsund Instandsetzungspflicht ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die EBB GmbH prüft diese Anlagen, ohne dass direkte Kosten für den Landwirt entstehen. 2. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt mit dem Versand der ausgefüllten Anmeldebescheinigung direkt an die EBB GmbH. Diese haben Sie per Post bereits von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erhalten. 3. Alle durch den Sachverständigen festgestellten Mängel sind dem Prüfbericht, der nach der Prüfung zugestellt wird, zu entnehmen. Diese Mängel sind fristgemäß durch eine Elektrofachkraft zu beseitigen. Eine Instandsetzungsbestätigung ist fristgerecht vorzulegen. 4. Prüfkosten werden im Rahmen der gemeindeweisen Prüfung nicht erhoben. Die Prüfung wird jedoch nur durchgeführt, wenn die ausgefüllte Anmeldebescheinigung fristgerecht an die EBB GmbH gesendet wurde. 5. Die Gemeinde bittet alle Prüfpflichtigen, den Prüfsachverständigen, der im Übrigen gern zu fachlichen Auskünften bereit ist, zu unterstützen. Hinweis: Sollten Sie die Anmeldung noch nicht an die EBB gesendet haben, so ist dies umgehend erforderlich. Ihr Betrieb kann nur noch berücksichtigt werden, falls die Prüfungen in der Gemeinde noch nicht abgeschlossen sind.

Wichtige Hinweise für den Winterdienst! Das Räumen von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehört zur Verkehrssicherungspflicht. Kommt jemand wegen mangelnder Winterwartung des Gehweges zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür haften. Das bedeutet, dass Sie die Gehflächen ca. einen Meter breit von Schnee und Eis räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln streuen müssen, damit ein gefahrloses Begehen durch zwei aneinander vorbei laufenden Fußgängern möglich ist. Der Einsatz von Streusalz ist dabei nicht erlaubt. Verwenden Sie grundsätzlich abstumpfende Stoffe wie z.B. handelsübliches Granulat oder auch Sand. Die Verpflichtung zum Winterdienst beginnt schon recht früh. Sie müssen werktags ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8.00 Uhr räumen. Wenn es während des Tages weiterschneit oder es durch Niederschläge weiterhin zur Glättebildung kommt, müssen Sie unter Umständen auch wiederholt die Gehwege vor Ihrem Grundstück räumen oder streuen. Diese Sicherungsmaßnahme endet erst um 20:00 Uhr ! Zur Erleichterung des Winterdienstes Ihrer Gemeinde, bitten wir Sie nicht auf den Straßen zu parken. Andernfalls wird ihre Anliegerstraße nicht geräumt und die Sicherungspflicht geht auf Sie über! Es ist zudem verboten, Eis und Schnee auf den öffentlichen Straßen zu lagern und diese somit wieder zu verunreinigen. Auch als Grundstückseigentümer eines Bauplatzes sind Sie verpflichtet, die Sicherung der Gehbahn im Winter und der Reinigungspflicht nachzukommen (gem. der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen). Für die anstehenden Wintermonate würden wir uns freuen, wenn Sie diese Hinweise beherzigen. Ihr Verkehrsamt VG Kirchehrenbach

Fundamt In der VG Kirchehrenbach wurde folgender Fundgegenstand abgegeben: - Schlüssel Dieser kann vom jeweiligen Verlierer in der VG Kirchehrenbach, Zimmer-Nr. 3, abgeholt werden.

Bereitschaftsdienste

Notrufe (ohne Vorwahl)

110 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Polizei

Ärztlicher Bereitschaftsdienst

116 117

(gebührenfrei) für weniger schwere Fälle während der sprechstundenfreien Zeit

Ärztliche Notfallpraxis Forchheim Im Gesundheitszentrum Krankenhausstraße 8, 91301 Forchheim Tel.: 116 117

Hilfe in Notfällen Polizei Ebermannstadt.......................................... 09194/7388-0 Klinik Fränk. Schweiz Ebermannstadt ....................... 09194/550 Kinikum Forchheim .................................................. 09191/6100 Zahnärztlicher Notdienst ....................................... 0921/761647 Johanniter-Unfall-Hilfe Pflegenotruf rund um die Uhr ...................................................... 09194/1550 AlDS-Beratung ......................................................... 09191/86-0 Giftnotruf ............................................................ 0911/398-2451 Telefonseelsorge ............................................ ev. 08001110111 ......................................................................... rk. 08001110222 Frauenhaus und -notruf ......................................... 09131/25872 Hospizverein für den Landkreis Forchheim ........ 09191/702626 Landratsamt Forchheim .......................................... 09191/86-0 Tierkörperbeseitigung ZV Nordbayern ...................... 09549/366

Apothekennotdienste 20.01. 21.01. 22.01. 23.01. 24.01. 25.01. 26.01.

Marien-Apotheke....................................09191/13302 St. Martins-Apotheke ...............................09191/2631 Regnitz-Apotheke...................................09191/65577 Schützenweg-Apotheke.........................09191/89381 Stadt-Apotheke.........................................09191/2306 West-Apotheke.........................................09191/4774 Apotheke im Hornschuchpark..............09191/703336

Mit Gefühl selbst gestalten. Familienanzeigen ONLINE BUCHEN:

www.wittich.de

Kirchehrenbach

- 4 -

Kirchliche Nachrichten

Katholische Kirchenstiftungen St. Bartholomäus, Kirchehrenbach St. Anna, Weilersbach Pfarrstr. 2, 91356 Kirchehrenbach [email protected] www.Pfarrei-Kirchehrenbach.de Pfarrbürozeiten Dienstag ............................................... von 09.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch ............................................... von 09.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag ........................................... von 09.30 bis 12.00 Uhr und........................................................ von 15.00 bis 18.00 Uhr Telefon: 09191/94531, Fax: 09191/6219710 Samstag 21.01. vom Tag K’b 18.00 Fahrzeugsegnung der FFW Kirchehrenbach vor der Kirche 18.30 Eucharistiefeier (Pfr.) lebende und verstorbene Mitglieder der FFW Kirchehrenbach f. ++ Harrer, Leutenbacher Str. 7 Sonntag 22.01. W’b 9.00 K’b 10.00 R’b 10.15 W’b 18.00

3. Sonntag im Jahreskreis Eucharistiefeier für die Pfarrgemeinden (Pfr.) f. + Gunda Albrecht, bestellt vom Heimat- und Trachtenverein f. ++ Angehörige Schütz und Amon f. ++ Hans, Anna und Gunda Albrecht f. + Michael Striegel Eucharistiefeier (Pfr. Kraus) gleichzeitig Kinderkirche: Beginn in der Pfarrkirche f. + Nikolaus Pieger, Am Ehrenbach 22 f. + Anna Welsch mit Söhnen f. + Kilian Pieger und Angehörige f. + Josef Klitsch f. ++ Mathilde und Josef Grimm Eucharistiefeier (Pfr.) f. + Elfriede Henkel Eucharistiefeier (Pfr.) f. ++ Barbara und Lorenz Amon und Angehörige, Hauptstr. 63

Dienstag 24.01. Hl. Franz von Sales K’b entfällt! W’b 18.00 Rosenkranz 18.30 Eucharistiefeier (Pfr. Kraus) f. ++ Ernst und Barbara Kraus Mittwoch 25.01. Bekehrung des Apostels Paulus K’b 9.00 Eucharistiefeier (Pfr. Kraus) f. ++ Berta Friedel, Amalie Rohleder und Alfred Panzer anschließend Kirchenkaffee Donnerstag 26.01., Hl. Timotheus und Hl. Titus K’b 18.00 Rosenkranz 18.30 Eucharistiefeier (Pfr. Kraus) f. + Annemarie Roppelt f. + Maria Heidorn zum Jahrtag W’b entfällt! Freitag 27.01. Hl. Angela Merici K’b entfällt!

Nr. 3/17

Pfarrinfo: Wir möchten Sie recht herzlich zu unserer Pfarrfahrt vom 19. bis 22.06.2017 nach Prag und Pilsen einladen! Es gibt auch in diesem Jahr sehr viel Sehenswertes, Historisches, Beeindruckendes und Wissenswertes zu entdecken. Pilsen und Prag: die Prager Burg mit ihren wundervollen Gärten, dem Veitsdom, Königspalast, Goldmachergässchen und einer Schifffahrt auf der Moldau, um nur einige Ziele zu nennen. Lassen Sie sich verzaubern von einer der schönsten Städte Europas. Alle Informationen (Programm, Ab- und Anreise, Kosten, Anmeldung etc.) finden Sie auf den ausgelegten Infozetteln in der Kirche und können auch gern im Pfarrbüro zu den Bürozeiten erfragt werden.

Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannis Forchheim Pfarramt: Zweibrückenstraße 38, 91301 Forchheim Tel. 09191-72 79 17 - FAX 72 79 19 E-Mail: [email protected] Internet: http://www.forchheim-stjohannis.de Pfarrerin für Kirchehrenbach und Weilersbach: Ute von Seggern, Tel. 09191 – 640 909, E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo., Di., Fr..........................................................9:00 - 11:30 Uhr Do.....................................................................14:00 - 17:00 Uhr Sonntag, 22.01. 09.30 Uhr Allianz-Gottesdienst, St. Johanniskirche (Weidt), anschl. Kirchencafé 09.30 Uhr Ökumen. Gottesdienst in Kersbach (Emge/ Krug) Dienstag, 24.01. 14.00 Uhr Seniorenkreis, Gemeindehaus 19.30 Uhr Bibelgeprächskreis, Gemeindehaus Mittwoch, 25.01. 19.30 Uhr Gebetsspaziergang im Rahmen der Allianzgebetswoche, Treffpunkt Rathaus 20.00 Uhr St. Johannis-Chorprobe, Gemeindehaus Donnerstag, 26.01. 15.30 Uhr Kinderkantorei Chorprobe, Familienzentrum 18.30 Uhr Gottesdienst im Klinikum (Krug) 19.30 Uhr Sitzung des Kirchenvorstands Freitag, 27.01. 09.00 Uhr Offene Eltern-Kind-Gruppe St. JohannisRacker, Gemeindehaus

Freie Evangelische Gemeinde Kirchehrenbach Gottesdienst Herzliche Einladung zum Gottesdienst am 22.01.2017 - 10.00 Uhr der FeG Kirchehrenbach im Sonnengarten 11. Predigt: Stephan Möck

Landratsamt Forchheim Kreisabfalldeponie Gosberg Tel. 09191/86-6303 Montag bis Freitag.............................................8.00 - 16.15 Uhr Samstag.............................................................9.00 - 12.00 Uhr

Kirchehrenbach

- 5 -

Abfallberatung Tel. 09191/86-6001 E-Mail: [email protected] Internet: www.landkreis-forchheim.de

Sonstige Mitteilungen Bayernwerk AG im Störungsfall: (09 41) 28 00 33 66 Technische Fragen: Tel. (09 41) 28 00 33 11 (Baustrom, Hausanschluss) oder Fax (09 41) 28 00 33 12 jeweils Mo - Do von 7:30 bis 16:00 Uhr und Fr von 7:30 bis 15:00 Uhr Ausgefallene Straßenbeleuchtung melden Sie bitte der E-Mail an [email protected] oder telefonisch an die VG Kirchehrenbach Herr Gebhard 09191-7989-13.

Bund Naturschutz in Bayern e.V. Ortsgruppe Kirchehrenbach/Weilersbach Jahreshauptversammlung Wir laden herzlich ein zur Jahreshauptversammlung am Freitag, 20.01.2017 um 19:00 Uhr im Gasthaus zum Walberla, Kirchehrenbach. Tagesordnung: Begrüßung – Rückblick-Einblick-Ausblick durch die Vorstandschaft – Bericht über Amphibienschutz 2016 – Bericht des Schatzmeisters – Prüfungsbericht der Kassenprüferin – Entlastung der Vorstandschaft – Jahresveranstaltungen 2017 – Wünsche und Anträge. Anschließend hält der Biologe Dr. Johannes Bail einen Lichtbildervortrag zum Thema „Bedeutung des Mittelwaldes für seltene Holzkäfer“. BN-OG Vorstand

Informatives vom Blutspendedienst Der nächste Blutspendetermin findet am Freitag, den 27. Januar 2017 von 17:00 bis 20:00 Uhr in der Volksschule Kirchehrenbach, Str. zur Ehrenbürg 7 statt. Bitte unbedingt den Spendeabstand von 56 Tagen einhalten! Bitte bringen Sie zu jeder Spende unbedingt Ihren Blutspenderpass mit. Zumindest aber einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.)

Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt Informationsvormittag zum Übertritt Das Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt Naturwissenschaftlich-technologisches, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil, Offene Ganztagesbetreuung in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 und Pilotschule Mittelstufe Plus veranstaltet am Samstag, 11. März 2017, ab 10:00 Uhr in der Aula der Schule

Nr. 3/17

einen Informationsvormittag, an dem die Eltern über den gymnasialen Bildungsweg, die Ausbildungsrichtungen am Gymnasium Fränkische Schweiz und die Voraussetzungen zum Übertritt unterrichtet werden. Anschließend stellen einzelne Lehrkräfte in verschiedenen Fachräumen Eltern und Schülern ihre Fächer vor. Den Kleinsten steht ein „Kindergarten“ zur Verfügung, der von älteren Schülerinnen und Schülern sowie einer Kollegin betreut wird. Für das leibliche Wohl während dieses Informationsvormittags wird gesorgt. E. Herrmann, OStD Schulleiter

BERUFLICHE OBERSCHULE BAMBERG Anmeldung für die Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule für das Schuljahr 2017/2018 Anmeldezeitraum ist vom 06. bis 17. März 2017 Das Ausfüllen der Anmeldeunterlagen ist ab Februar über die Homepage der Schule (www.fos-bamberg.de) möglich. Die ausgefüllten und ausgedruckten Anmeldeunterlagen nimmt das Sekretariat der Schule in der Ohmstr. 17 in Bamberg im Anmeldezeitraum zu den folgenden Zeiten entgegen. Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr Ein Tag der offenen Tür findet am 11. März 2017 von 09.00 bis 12.00 Uhr in der Schule statt. Dort erhalten Bewerber der Fachoberschule und der Berufsoberschule Informationen und können die vorausgefüllten und ausgedruckten Anmeldeunterlagen abgeben. Aufnahmevoraussetzung für Fachoberschule und Berufsoberschule ist das Vorliegen eines mittleren Schulabschlusses. Für die Berufsoberschule ist zusätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig. Für beide Schularten gibt es einen Vorkurs am Samstag und eine Vorklasse in Vollzeit als „Brückenangebote“. Nähere Einzelheiten dazu erfahren Sie im Internet und am Tag der offenen Tür. Der Beratungslehrer steht Interessenten jeweils Freitag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zur Verfügung. Terminvergabe über das Sekretariat.Telefonisch erreichen Sie unser Sekretariat unter Tel. 0951/9126-0. Bamberg, im Januar 2017 Der Direktor

Impressum

Mitteilungsblatt Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach Mitgliedsgemeinden Kirchehrenbach, Leutenbach, Weilersbach Das Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach erscheint wöchentlich jeweils freitags. – Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 – Verantwortlich für den amtlichen Teil der Verwaltungsgemeinschaft: Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach Gerhard Amon, Hauptstr. 53, 91356 Kirchehrenbach für den amtlichen Teil der Gemeinden: der jeweilige Bürgermeister für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in LINUS WITTICH Medien KG. – Jährlicher Bezugspreis: € 15,90 nur im Abonnement über den Verlag zu beziehen. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von € 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z.Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Kirchehrenbach

- 6 -

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 3/17

Wir gratulieren Die Gemeinde Kirchehrenbach gratuliert

Nachruf Am 10.01.2017 verstarb im Alter von 73 Jahren unser Feldgeschworener

Herr Heinrich Lochner Der Verstorbene war seit 1991 als Feldgeschworener in unsere Gemeinde tätig. Wir verlieren mit ihm eine allseits geschätzte, zuverlässige und stets hilfsbereite Persönlichkeit. Die Gemeinde Kirchehrenbach wird dem Verstorbenen ein ehrendes Gedenken bewahren. Kirchehrenbach, den 20.01.2017 Gemeinde Kirchehrenbach Anja Gebhardt Erste Bürgermeisterin

Verlosung Hauteile Sehr geehrte RechtlerInnen, am Freitag, den 20.1.2017 findet um 17.00 Uhr die Verlosung der Hauteile in der Verwaltungsgemeinschaft Kirchehrenbach statt. Wer keine Zeit hat um an der Verlosung teilzunehmen, kann das Ergebnis im Bauamt erfragen. gez. Anja Gebhardt 1. Bürgermeisterin

zum Geburtstag 23.01. Müller Michael, Ahornweg 18 zum 70. Geburtstag und allen Bürgerinnen und Bürgern, die an diesen Tagen Geburtstag oder einen anderen Grund zum Feiern haben. Anja Gebhardt Erste Bürgermeisterin

Volkshochschule Einladung zum Informationsabend für die Eltern der Vorschulkinder Liebe Eltern, am Dienstag, 31. Januar 2017, findet um 19.30 Uhr in der Grundschule Kirchehrenbach ein Informationsabend für die Eltern der Vorschulkinder zum Thema „Übergang Kindergarten Grundschule – eine Nahtstelle und keine Bruchstelle“ statt. Die Schule wird zu diesem Thema informieren. Es ergeht hierzu herzliche Einladung.

Schulanmeldung für das Schuljahr 2017/18 Die Schulanmeldung für das Schuljahr 2017/18 findet nur für die Eltern der Schulanfänger aus der Gemeinde Kirchehrenbach an folgenden Tagen und Uhrzeiten in der Schule Kirchehrenbach statt: Montag, 13.03.17 Mittwoch, 15.03.17 Freitag, 17.03.17

von 13.00 – 16.00 Uhr von 8.30 – 11.30 Uhr von 10.00 – 13.00 Uhr

Das neue Einschulungsverfahren wird beim Infoabend am 31.01.17 erläutert!

E-Mail: [email protected]

Wertstoffhof Kirchehrenbach Winter: Dienstag, Donnerstag......................................14.30 - 17.00 Uhr Samstag.............................................................9.00 - 13.00 Uhr

Anzumelden sind alle Kinder an der zuständigen Sprengelschule (Kirchehrenbach) • die in der Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011 geboren sind, auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, das Kind zurückstellen zu lassen. • die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden. In diesen Fällen ist der Zurückstellungsbescheid vorzulegen. • für die ein Gastschulantrag an eine andere Schule gestellt werden soll. Kinder, die im Oktober bis Dezember 2011 geboren sind, können auf Antrag der Eltern aufgenommen werden. Für diese Eltern gelten ebenfalls die oben genannten Termine für die Einschreibung. In diesem Fall wäre jedoch eine telefonische Vorinformation der Schulleitung bis spätestens Freitag, 17.02.2017, notwendig (Tel. 09191 796758).

Kirchehrenbach

- 7 -

Für eine vorzeitige Schulaufnahme von Kindern, die ab 01.01.2012 geboren sind, ist ein positives Gutachten des zuständigen staatlichen Schulpsychologen erforderlich. Zur Einschreibung unbedingt mitzubringen sind Geburtsurkunde (oder Stammbuch), ggf. Bescheid über das Sorgerecht sowie die Bescheinigung über die Untersuchung des Gesundheitsamtes im Kindergarten. Anette Beilker, Rektorin

Nr. 3/17

Am 24. Januar 2017 - um 19Uhr in der Mittelschule Kirchehrenbach Zimmer 128 Referenten: Frau Nicole Liebe, Jugendamt Forchheim Herr Klaus Steinhübl, Jugendkontaktbeamter Polizeiinspektion Ebermannstadt Das Angbot ist für Eltern kostenlos - gesponsert vom Förderverein der Schule! Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Kirchliche Nachrichten Kinderkirche Liebe Kinder, liebe Eltern, zu unserer Kinderkirche mit dem Thema „Telefonieren mit Gott“ am 22. Januar 2017 laden wir Euch herzlich ein. Die Kinderkirche beginnt um 10.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Bartholomäus (die ersten Bankreihen sind für uns reserviert). Nach einer kurzen Begrüßung gehen wir gemeinsam ins Pfarrheim. Wir freuen uns auf Euch. Euer Kinderkirchen-Team

Pfarrei Kirchehrenbach Kirchencafé Herzliche Einladung zum Kirchencafé am Mittwoch, den 25.01.2017 nach dem Gottesdienst im Pfarrheim . Bei Kaffee (Fair gehandelt), Tee und reichhaltigen Frühstücksbuffet werden wir gemütlich frühstücken, uns austauschen und Gedanken und Geschichten zum neuen Jahr hören. Der Erlös des Kirchencafés ist für die Missionsarbeit der Missionsbenediktiner von Münsterschwarzach zur Unterstützung der Augenklinik in Tororo/Uganda. Auf ihr Kommen freut sich das Kirchencafé-Team. Ulrike Götz

Evang.-Luth. Pfarramt St. Johannis Forchheim Gottesdienst siehe VG-Teil

Pfarrei Kirchehrenbach Gottesdienste siehe VG-Teil

Vereine und Verbände Förderverein der Grund- und Mittelschule Kirchehrenbach Vortrag „Ich will ein Smartphone!“ Falls Sie diesen Satz schon öfters von Ihrem „Sprössling“ gehört haben, aber Sie z.B. nicht wissen: -wann der richtige Zeitpunkt dafür ist -welche Gefahren im Umgang damit „lauern“ und -was im Ernstfall zu tun ist u.v.m. dann kann Ihnen unser Elternthemenabend -“Mein Kind will ein Smartphone“ dabei helfen die richtigen Entscheidungen, zum richtigen Zeitpunkt, zu treffen.

Der Vorstand des Fördervereins der Grund-und Mittelschule Kirchehrenbach

Kinderfasching 2017 Einmal Star sein... Für den diesjährigen Kinderfasching, veranstaltet vom Förderverein der Schule, am Sonntag 19. Februar 2017 - von 14-18Uhr in der Aula der Mittelschule Kirchehrenbach suchen wir für unsere gepl. „Mini Playback Show“ (kein Karaoke - sondern Playback) junge Interpreten, die unsere Faschingsbühne „rocken“. Egal ob einzel Interpret oder Gruppe, ob Rock, Pop, Klassik oder gerne auch Volksmusik. Egal welches Alter, gerne auch mit Unterstützung von Eltern,Geschwistern, Großeltern oder Paten etc.. Alles ist erlaubt - werdet zum STAR !!! Nähere Infos demnächst oder gerne vorab bei Andrea Sponsel - Handy 0157 / 764 60 926 oder Mail an: foev-kirchehrenbach@ web.de Wir freuen uns auf Euren Auftritt! Helau!!! Maria Fey-Uschbanok Vorstand des Fördervereins der Grund-und Mittelschule Kirchehrenbach

KAB Kirchehrenbach Vortrag Besser leben ohne Plastik Vortrag mit Nadine Schubert am 30. Januar 2017 um 19.00 Uhr im Pfarrheim Kirchehrenbach Die Buchautorin und Bloggerin Nadine Schubert zeigt in ihrem Vortrag, wie und wo man im täglichen Leben Plastik einsparen und ersetzen kann. Sie verrät Tipps und Tricks, angefangen vom bewussten Einkauf bis hin zum Selbermachen von Produkten, die man »plastikfrei« nirgends bekommt. Die Besucher Ihrer Vorträge sind immer wieder erstaunt, wie einfach und günstig es ist, auf Plastik zu verzichten. Eintritt: 4 Euro

Kunst- und Kulturverein Kirchehrenbach e.V. Wolfgang Buck: „Su kammers aushaldn“ Samstag, 28. Januar 2017 Beginn 19.30 Uhr, Einlass 18.00 Uhr An manchen Tagen wäre es besser, gleich wieder zurück ins Bett zu gehen. Doch halt! Bevor Sie sich jetzt hinlegen: Kommen Sie doch ins Konzert von Wolfgang Buck. Im aktuellen Programm des Sängers und Gitarristen erfährt man, wie es sich einigermaßen erträglich leben lässt.

Kirchehrenbach

- 8 -

Und nicht nur das, sondern manchmal und unerwartet läuft das Leben sogar zu ganz großer Form auf und beschert einem tiefes Glück und zaubert einem ein Lächeln ins Gesicht. Eintritt: 22 Euro. Karten erhalten Sie über www.frankentipps.de oder im Gasthaus Sponsel, Hauptstraße 45, 91356 Kirchehrenbach, Tel. 09191 94448.

1. Schafkopf-Club Herzsticht e.V. Kirchehrenbach Karpfen essen An ALLE Mitglieder des Schafkopfclub „Herzsticht“ Kirchehrenbach. Wie schon bei der JHV letzten Jahres erwähnt, wollen wir uns mal zu einem Karpfen essen treffen. Als Termin hatte die Mehrheit den 17.2.17 gewählt. Wir treffen uns deshalb am 17.2.17 um 18:00 Uhr am Dorfplatz vor der Kirche und laufen dann gemeinsam nach Weilersbach zum „Schnörla“! Für die, die nicht mitlaufen möchten, wir haben ab 19:00 Uhr reserviert. Das Essen wird für Mitglieder mit 10,- € bezuschusst! Bitte gebt mir bis 15.2.17 unter Tel.9700794 oder Mobil 0151/14906100 eine kurze Rückmeldung wer mit dabei ist! gez. die Vorstandschaft

Nr. 3/17

Sportnachrichten TSV Kirchehrenbach Spiel, Spaß, Sport für Kinder Spiel, Spaß, Sport ist ein freier Sportunterricht für Kinder im Alter von 5-10 Jahren. Im Vordergrund stehen der Spaß am Sport und das Erlernen von verschiedenen Spielsportarten unter Leitung zweier lizenzierter Übungsleiter. Sportliche Leitung: Jeannie Eggert (Tel: 0160/98792736) und Klara Liebscher (Tel: 09191/94879) Termin : immer Montags von 16.00h bis 17.30h (Ferien und Feiertage ausgeschlossen) Veranstaltungsort: kleine Schulturnhalle in Kirchehrenbach Kosten: 2.- Euro pro Teilnahme Mitgliedschaft im Verein des TSV Kirchehrenbach ist Voraussetzung Schnuppern ist jederzeit möglich

Infos der Feuerwehr SPD-Ortsverein Ehrenbachtal Arbeitskreis Soziales Mo., 23.01.2017 Treffen des AK Soziales im Gasthaus Sponsel um 19.00 Uhr • Herzliche Einladung an alle Mitglieder/innen des AK Soziales und interessierte Bürgerinnen und Bürger. • Thema wird unter anderem die Planung des Internationalen Frauentages sein.

Gemeinde Leutenbach Amtliche Bekanntmachungen Auszug aus der Niederschrift über die Jahresabschlusssitzung des Gemeinderates Leutenbach vom 19. Dezember 2016 im Rathaus Leutenbach Beginn: 17.42 Uhr Ende: 19.15 Uhr

Öffentlicher Teil Am Montag, dem 19.12.2016 fand die Jahresschlusssitzung des Gemeinderates Leutenbach statt.

Technisches Hilfswerk Ortsverband Kirchehrenbach Winterwanderung der Helfervereinigung 22.01.2017, ab 13:00 Uhr Winterwanderung der Helfervereinigung; die geplante Strecke ist Schlitten- und Kinderwagentauglich

Sprechstunde des 1. Bürgermeisters Kraft im Rathaus in Leutenbach Dienstag 18.00 - 19.30 Uhr Tel.: 09199/6969900 Fax.: 09199/6969901 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Leutenbach vom 28. November 2016 Die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung Leutenbach vom 28.11.2016 wird genehmigt. AE: 10 : 0 3 Enthaltungen 3. Jahresrückblick des 1. Bürgermeisters; Ausblick auf 2017 1. Sitzungen der Gemeindeorgane a) Gemeinderat: 10 + Jahresschlusssitzung + 1 Gemeinsame Sitzung m. Kbach Tagesordnungspunkte öffentlich: 114 Tagesordnungspunkte nicht öffentlich 66 b) Bauausschuss: 4 Bauanträge: 15 Bauvoranfragen: 4

Kirchehrenbach c) d) e) f)

- 9 -

Rechnungsprüfungsausschuss: Gemeinschaftsversammlung: Schulverband Ehrenbürg: Bürgerversammlungen:

2. Statistik (Stand:30.11.2016) 2.1 Zahl der Einwohner Personen mit einzigem Wohnsitz Personen nur mit Hauptwohnung Personen nur mit Nebenwohnung Gesamteinwohner (davon in Leutenbach) (davon in Dietzhof) (davon in Mittelehrenbach) (davon in Oberehrenbach) (davon in Ortspitz) (davon in Seidmar)

2 1 1 5

1607 44 55 1706 656 212 396 287 110 45

2.2 Geburten weibliche Personen männliche Personen Gesamt Geburten

5 7 12

2.3 Eheschließungen Einheimische in Leutenbach Einheimische auswärts

6 2

2.4 Sterbefälle Insgesamt

22

2.6 Gewerbedaten Gewerbeanmeldungen im Jahr 2016 Gewerbeabmeldungen im Jahr 2016 Insgesamt sind derzeit 139 Gewerbebetriebe gemeldet. Davon zahlen 40 Gewerbesteuer.

15 9

2.7 Kinder in der Mittagsbetreuung: 2.8 Gemeldete Hunde im Gemeindegebiet:

37 105

4. Informationen Der Breitbandausbau in der Gemeinde Leutenbach ist abgeschlossen. Ab dem 09.12.2016 sollten bei allen Haushalten mindestens 30 Mbit/s vorliegen. Für die Umstellung der bestehenden Verträge, muss jeder Bürger sich selbst an die Telekom-Beratungsstellen oder Hotline wenden. 6. Ehrungen Der Vorsitzende erläutert in kurzen Sätzen die Würdigung des Ehrenamtes und sprach im Namen aller die Anerkennung für diese Tätigkeit aus. Anschließend wurden folgende Personen geehrt: 1 Frau Lydia Heilmann Ehrennadel in Bronze 2 Herr Gerhard Arzt Ehrennadel in Gold 3 Herr Michael Roth Ehrennadel in Gold 4 Frau Anna Messingschlager Ehrennadel in Gold 5 Herr Wolfgang Rose Ehrennadel in Bronze 6 Frau Monika Kaul Ehrennadel in Gold 7 Herr Johannes Greif Ehrennadel in Gold 8 Herr Dieter Göthert Ehrennadel in Bronze 9 Herr Erwin Stöhr Ehrennadel in Gold 10 Herr Traugott Galla Ehrennadel in Gold Erster BGM Kraft schließt die Jahresschlusssitzung um 19:15 Uhr. Vorsitzender: Florian Kraft Erster Bürgermeister

Schriftführer: Thomas Rieck Verwaltungsfachangestellter

Nr. 3/17

Wertstoffhof Mittelehrenbach Winter: Freitag..............................................................14.00 - 16.30 Uhr Samstag.............................................................9.00 - 13.00 Uhr

Wir gratulieren Die Gemeinde Leutenbach gratuliert zum Geburtstag 25.01. Reichold Anna, Ortspitz 56 zum 80. Geburtstag

Kirchliche Nachrichten Evang.-Luth. Pfarramt Kunreuth Sonntag, 22.01. 09.30 Uhr Gottesdienst, Kindergottesdienst

Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thuisbrunn Sonnstag, 22.01.17 10:15 Uhr Gottesdienst

Vereine und Verbände Fränkische Schweiz-Verein Leutenbach Kindertanzprobe Die nächsten geplanten Tanzprobe sind am Donnerstag 26.01.2017 Donnerstag 16.02.2017 Donnerstag 09.03.2017 Donnerstag 30.03.2017 Donnerstag 20.04.2017 Donnerstag 11.05.2017 im Pfarrheim kleiner Saal, unterer Eingang Gruppe jüngere Kinder 18.00 bis 18.30 Gruppe ältere Kinder 18.30 bis 19.00

(ab 4 Jahre) (ab 6 Jahre)

Wir freuen uns, wenn ihr einmal unverbindlich zum Schnuppern vorbeikommt. Die Proben finden im 3-wöchentlichem Rhythmus statt. Meldet Euch bitte bei uns ab, wenn ihr verhindert seid. (bei Agnes, Tel.-Nr. 724, Dace Galster 1338 oder Ruperta 8805) Auf Euer Kommen freuen sich Agnes, Dace, Ruperta und Euer Musikant Dieter Auftritt am .12.11.2016 beim Behindertennachmittag im Pfarrheim LeutenbacH Wir treffen uns um 14.00 im kleinen Saal und proben deswegen nochmals durch.

Einladung zur Winterwanderung Am 29. Januar findet unsere alljährliche Winterwanderung statt. Wir laufen rund ums Walberla. Herzliche Einladung ergeht an alle Wanderfreunde, auch Nichtmitglieder.

Kirchehrenbach

- 10 -

Wir treffen uns um 13 Uhr am Pfarrheim in Leutenbach, Einkehr in Schlaifhausen. Auskunft: Kraft Franz Tel. 09199 /1357 Auf rege Teilnahme freut sich die Vorstandschaft des Fränkische Schweiz Verein Leutenbach

Gesangverein Mittelehrenbach Jahreshauptversammlung Hiermit laden wir alle aktiven und passiven Vereinsmitglieder und Freunde des Gesangvereins Mittelehrenbach am Samstag, den 21.01.2017 um 19.30 Uhr im Vereinsheim zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein. Die Tagesordnung wurde im Mitteilungsblatt Ausgabe Nr. 51/52 2016 bekannt gegeben. Die Vorstandschaft

Jagdgenossenschaft Leutenbach II, Mittelehrenbach Einladung zur Jahreshauptversammlung Am Freitag, den 10.02.2017 findet im Vereinsheim zu Mittelehrenbach um 19.30 Uhr die nichtöffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Leutenbach II - Mittelehrenbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung u. Grußworte 2. Toten-Gedenken 3. Protokoll 4. Bericht des Kassiers 5. Bericht der Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft 6. Verwendung des Jagdpachtschillings 7. Bericht des Jagdpächters 8. Bericht des Jagdvorstehers 9. Ersatzwahl Kassenprüfer 10. Wünsche und Anträge Vor der Versammlung findet ab 19.00 Uhr das traditionelle Rehessen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen der Besitzverhältnisse, die eine Flächenveränderung im Jagdkataster nach sich ziehen, vor Beginn der Sitzung dem Vorsitzenden anzuzueigen sind. gez. Vorstandschaft

Verein Geselligkeit Ortspitz Winterwanderung Am Sonntag, den 22.01.2017 findet wieder unsere Winterwanderung statt. Wir treffen uns um 13:00 Uhr an der Bushaltestelle in Ortspitz und laufen dann gemeinsam nach Oberehrenbach zum Gasthaus Salb, um dort ein paar schöne gemeinsame Stunden zu verbringen. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen. Die Vorstandschaft

Soldatenkameradschaft Leutenbach Einladung zur Jahreshauptversammlung Liebe Vereinsmitglieder, Ehrenmitglieder und Mitglieder der Kgl. Bay. Landwehr Leutenbach. Die Vorstandschaft möchte euch alle recht herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung einladen. Die Versammlung findet am 22. Januar 2017 um 16:00 Uhr im Vereinslokal Peter Drummer in Leutenbach statt.

Nr. 3/17

Tagesordnung: Siehe Mitteilungsblatt Ausgabe 1/2. Verehrte Kameraden zeigt mit eurer Anwesenheit die Verbundenheit mit eurer Soldantenkameradschaft und Landwehr. Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft. Mit kamerradschaftlichen Gruß 1. Vorstand Gunter Igel

Sportnachrichten SV Mittelehrenbach Gymnastikgruppe Montag, 23.01.2017 18.00 Uhr Wirbelsäulen QiGong Mittwoch, 25.01.2017 19.00 Uhr Bebo-Training/Fitness den Beckenboden

für

Infos der Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Ortspitz/Seidmar Einkleide- bzw. Tauschaktion Uniformjacken Liebe Mitglieder der FFW Ortspitz-Seidmar, Am 21.01.17 findet im Feuerwehrhaus Leutenbach von 10-12 Uhr eine Einkleide- bzw Tauschaktion für Uniformjacken statt. Mitglieder, die noch keine Jacke haben, bzw. denen die Jacke nicht mehr passt, sind hierzu herzlich eingeladen. Am 28.01.17 fahren wir zusätzlich zum Murk. Dieser Termin ist für alle, die keine passendes Kleidungsstück in Leutenbach gefunden haben oder die zusätzlich noch Kappe, Krawatte oder Hemd brauchen. Treffpunkt hierfür ist am Feuerwehrhaus Ortspitz um 9.00 Uhr. Bitte meldet euch für den Termin am 28.01. bei Matthias Galster unter 0173 9612 675 an, damit wir die Fahrzeuge organisieren können. Die Vorstandschaft

Kirchehrenbach

- 11 -

Amtliche Bekanntmachungen Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Weilersbach am Freitag, dem 9. Dezember 2016 im Rathaus Weilersbach Am Freitag, dem 9. Dezember 2016 fand im Sitzungssaal des Rathauses Weilersbach eine Sitzung des Gemeinderates statt. Zu dieser Sitzung waren alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen und 14 Mitglieder (zu Beginn 12) anwesend und stimmberechtigt.

ÖFFENTLICHE SITZUNG Der Vorsitzende eröffnete die öffentliche Sitzung, begrüßte alle Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. Hinsichtlich der vorgelegten Tagesordnung gab es keine Einwände. Erster Bgm. Amon begrüßte die Gäste und die Pressevertreter 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weilersbach vom 11. November 2016 Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weilersbach vom 11.11.2016 wird genehmigt. AE: 14 : 0 3. Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 82 der Gemarkung Reifenberg (Reifenberg 95) Das Baugrundstück liegt im Innenbereich und ist bereits über die bestehende Ortsstraße auf dem Grundstück Fl. Nr. 91 der Gemarkung Reifenberg erschlossen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Weilersbach ist die für die Bebauung vorgesehene Teilfläche des Grundstückes Fl. Nr. 82 der Gemarkung Reifenberg als Mischgebiet ausgewiesen. Im Bayernatlas sind die Grundstücke entlang dieser Ortsstraße in Reifenberg zum Teil als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Für die Bebauung müsste ein Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde hergestellt werden. Geplant ist auf dem Grundstück Fl. Nr. 82 im Hof des Anwesens Reifenberg 95 die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage. Das Haus mit den Außenmaßen 10,50 m x 10,50 m und die Doppelgarage fügen sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Bebauung ist mit Kellergeschoss, Erdgeschoss und Obergeschoss vorgesehen. Der Dachboden des Walmdaches ist für einen Ausbau nicht geeignet und soll auch nur als Dachboden genutzt werden. Auf Grund des natürlichen Geländegefälles ist das Gebäude im Norden nur als eingeschossiges Gebäude wahrnehmbar. Im Süden dagegen ist auch der Keller als Untergeschoss sichtbar.

Nr. 3/17

Auf Grund des natürlichen Geländeverlaufes handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude Erdgeschoss und Obergeschoss. Der Keller liegt größtenteils im Boden und ist daher als Kellergeschoss anzusehen. Die Wohnfläche des gesamten Gebäudes beträgt 194 m2. Nach einer kurzen Erläuterung fasste das Gremium folgenden Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 82 der Gemarkung Reifenberg (Reifenberg 95) wird erteilt. Die Erschließung des Vorhabens hat über die Hofstelle auf dem Grundstück Fl. Nr. 82 der Gemarkung Reifenberg und die vorhandenen Leitungen zu erfolgen. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des gemeindlichen Flächennutzungsplanes. Einer Ausnahme bzw. Befreiung von den Festsetzungen der Landschaftsgebietsverordnung wird gemeindlicherseits zugestimmt. AE: 14 : 0 4. Entlastung zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom 11.05.2016, 17.05.2016 und 18.07.2016 wurde am 11.11.2016 vor Feststellung der Jahresrechnung bekannt gegeben. Die Art der Erledigung der einzelnen Prüfungserinnerungen wurde ebenfalls bekannt gegeben und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat beschließt: Zur Jahresrechnung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2015 wird mit den im Gemeinderats-beschluss vom 11.11.2016 festgestellten Ergebnissen gemäß Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt. AE: 13 : 0 1 Enthaltung, BGM Amon 5. Entscheidung über mögliche Landschaftspflegemaßnahmen im Jahr 2017 Der Vorsitzende verlas das Schreiben des Landschaftspflegeverbandes Forchheim e.V. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weilersbach folgt der Beschlussfassung des Bauausschusses, dass die Fläche um die Vexierkapelle Reifenberg erneut zur Nachpflege beim Landschaftspflegeverband angemeldet werden soll. AE: 14 : 0 6. Ausbaukonzept zur Ladeinfrastruktur (Elektromobilität) im Landkreis Forchheim; Stellungnahme der Gemeinde Weilersbach Der Landkreis Forchheim hat ein Ausbaukonzept zur Ladeinfrastruktur im Landkreis Forchheim als städtebauliches Modellvorhaben zusammen mit der Leitkommune Eggolsheim erstellen lassen. Die Gemeinden haben nun auf Grundlage des Konzepts die Möglichkeit Ladepunkte umzusetzen und als Modellvorhaben fördern zu lassen.

Kirchehrenbach

- 12 -

Für die Errichtung einer gängigen Ladesäule mit 2 x 22 kW Leistung ist mit Kosten in Höhe von 10.000 € zu rechnen. Für das Jahr 2020 werden Kosten in Höhe von 7.500 € für eine derartige Anlage prognostiziert. Die laufenden Kosten für diese Ladesäule sollen aktuell 1.500 € betragen. Für 2020 werden 750 € geschätzt. Der Betrieb der Ladesäule müsste über einen Dienstleister abgewickelt werden. Der Landkreis Forchheim unterstützt die Kommunen, die bis 31.12.2017 Ladepunkte aus dem Konzept realisieren mit 2.250 €. Weiterhin stehen Fördergelder der Städtebauförderung in Aussicht. Diese müssten für die Gemeinde Weilersbach allerdings durch die Leitkommune Eggolsheim beantragt werden, da Weilersbach nicht in der Städtebauförderung ist. Für die Gemeinde Weilersbach wurden die Standorte „Ortsmitte“ am Parkplatz Friedhof/Rathaus und am geplanten Nahversorgungszentrum im Konzept festgehalten. Nach einer kurzen Erläuterung fasste das Gremium folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weilersbach beschließt, dass der Netzbetreiber jederzeit die benötigte Fläche am Parkplatz für die Ladestation/Ladesäule kostenlos nutzen kann, jedoch muss die Investition als auch der Unterhalt ohne Kostenbeteiligung der Kommune erfolgen. AE: 14 : 0 7. Bebauungsplan „Im oberen Eylein“; Entscheidung über den Bebauungsplanentwurf für die Durchführung der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung Der Vorsitzende stellt die 4 Varianten mit den entsprechenden Flächenberechnungen vor. Das Gremium diskutierte, ob das Vorhalten von öffentlichen Stellplätzen erforderlich ist. Nach einer regen Diskussion war man sich einig, eine Zwischenlösung der Variante 2 mit einer Verlagerung von Stellplätzen zu finden. Stellplätze aus dem mittleren Straßenzug der Variante 2 sollen in den Straßenzug verlegt werden, wo keine Stellplätze eingeplant sind.

Nr. 3/17

Nach Aussage des Straßenbauamtes muss für eine Förderung folgendes gegeben sein: - Nennung als Hauptverkehrsstraße durch das LRA Forchheim - Auflassung der 30 km/h Begrenzung und der Gewichtsbeschränkung Nach einer regen Diskussion fasste das Gremium folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weilersbach beschließt die Beschränkung der 30 km/h und die Gewichtsbeschränkung in der Ebermannstädter Straße aufzuheben, wenn die Stellungnahme des Landratsamtes Forchheim für die Benennung der Ebermannstädter Straße zu einer Hauptverkehrsstraße vorliegt. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau der Ebermannstädter Straße mit Gehweg zu. AE: 14 : 0 10. Breitbandförderungsprogramm des Bundes; Förderung für die Beratungs- und Planungsleistungen Zur Zeit gibt es eine Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland. Das Ziel des Bundes sind Bandbreiten mit 50Mbit/s, wobei Gebiete über 30Mbit/s beim Ausbau nicht gefördert werden (EU-Richtlinie). Es gibt die Förderung für Beratung- und Planungsleistung (Masterplan) in Höhe von bis zu 50.000 € (Fördersatz 100%). Die Gemeinde hat keinen Eigenanteil. Der Antrag muss bis zu 31.12.2016 gestellt werden. Nach einer kurzen Erläuterung fasste das Gremium folgenden Beschluss: Die Gemeinde Weilersbach beabsichtigt in das Breitbandförderprogramm des Bundes „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ einzusteigen. AE: 14 : 0 11. Informationen - Der Vorsitzende berichtete über die Bewilligung der Stabilisierungshilfe in Höhe von 300.000,— €, zur Reduzierung der Verschuldung der Gemeinde. Vorsitzender:

Schriftführer:

Nach einer kurzen Beratung fasste das Gremium folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weilersbach schlägt vor, die Variante 2 in der abgeänderten Form mit der Verlagerung von Stellplätzen zu bevorzugen und zur weiteren Planung an das Ing. Büro Weyrauther weiterzuleiten. AE: 10 : 4

Gerhard Amon Erster Bürgermeister

Thomas Rieck Verwaltungsfachangestellter

8. Antrag auf Beschaffung eines Tempomessgerätes Der Vorsitzende übergab hierzu das Wort an den Herrn 2. Bgm Marco Friepes. Es wurde kurz der Nutzen eines Messgerätes diskutiert.

am F r e i t a g , dem 20. Januar 2017 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Weilersbach

Nach einer kurzen Beratung fasste das Gremium folgenden Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Weilersbach stimmt der Beschaffung eines Messgerätes mit Solarunterstützung zu. In den Haushaltsberatungen 2017 soll der Ansatz eingeplant werden. AE: 12 : 2 9. Sanierung der Ebermannstädter Straße; Entscheidung über die Rahmenbedingungen für eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen Der Vorsitzende erläutert die rechtlichen Grundlagen für eine Förderung zum Ausbau der Ebermannstädter Straße.

Ladung zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Weilersbach

ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Bebauungsplan „Im oberen Eylein“; Entscheidung über den Bebauungsplanentwurf für die Durchführung der vorgezogenen Bürger- und Behördenbeteiligung 2. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Weilersbach; Bau- und Erschließungsmaßnahmen in der Ebermannstädter Straße 3. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Weilersbach vom 9. Dezember 2016 4. Bauantrag von Frau Viktoria und Herrn Alexander Breno für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 499 der Gemarkung Oberweilersbach

Kirchehrenbach

- 13 -

5. Bericht aus der Bürgerversammlung der Gemeinde Weilersbach am 30.12.2016; Behandlung der Wünsche und Anträge 6. Erlass einer Satzung zur Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung vom 16.8.2016 7. Informationen 8. Wünsche und Anträge Kirchehrenbach, 13. Januar 2017 gez. Gerhard Amon, Erster Bürgermeister An die Bürgerinnen und Bürger ergeht herzliche Einladung zur Sitzung.

Wertstoffhof Weilersbach Öffnungszeiten ganzjährig Dienstag, Freitag............................................. 16 00 - 18.00 Uhr Samstag ......................................................... 9.00 - 12.00 Uhr

Nr. 3/17

Die Kosten belaufen sich mit Skipass auf 80 Euro für Nichtmitglieder bzw. 75 Euro für Mitglieder (Jugendliche Jg. 97 – 00 / 67 Euro / Kinder Jg. 01 – 09 / 50 Euro) / Wanderer 30 Euro / 2 Euro zurück bei Abgabe Skikarte. Abfahrt: 4.00 Uhr / Rückfahrt: ca. 17.00 Uhr / Anmeldung: 1. Vorstand Michael Wölker 01709029856 oder 1. Kdt.: Wolfgang Wunner 015175057891 oder [email protected].

Schaffen Sie sich eine private

** zusatzrente ** Notarielle Beteiligung an einem Blockheizkraftwerk. Festschreibung über 12 oder 20 Jahre. Beispiel: Erwerb von 10 kW € 21.000,00 Rückz. 240 Monate je € 189,83 € 45.559,20 Nach EEG = Erneuerbare Energien Gesetz. Unverbindlicher Gesprächstermin unter

Isar - amper Erneuerbare Energien Büro Egloffstein Hr. Dombos tel. 09197/627470 od. 0170/7374182

Kirchliche Nachrichten Gemeindebücherei St. Anna Öffnungszeiten Donnerstag.......................................................16:45 - 18:00 Uhr Sonntag..............................................................9:45 - 11:00 Uhr

Pfarrei Weilersbach Gottesdienste siehe VG-Teil

Evang.-Luth. Pfarramt St. Johannis Forchheim Gottesdienstordnung siehe VG-Teil

Vereine und Verbände Verein Zufriedenheit Weilersbach Winterwanderung nach Ebermannstadt „zum Kreta“ Zu unserer Winterwanderung zum griechischen Lokal „Kreta“nach Ebermannstadt am Freitag den 27.01.17 laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein. Treffpunkt für Wanderer ist um 16 Uhr bei Neuner Peter , oder ab 17.30 Uhr in Ebermannstadt. Jedes Mitglied erhält einen Verzehrgutschein Bei Fragen zur Wanderung bitte melden beim 1. Vorstand Eckert Walter Tel.:0179/2315872

Infos der Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Weilersbach Tagesskifahrt am 04.03.2017 Wir bieten wieder eine Tagesskifahrt nach Kaltenbach / Hochzillertal an ( 88 km Piste / Betriebszeiten 8.00 – 16.00 Uhr / bis auf 2360 m / viele urige Skihütten / TOP – Skigebiet mit diversen Auszeichnungen).

Ich bin für Sie da... Claudia Schöfer Ihre Gebietsverkaufsleiterin vor Ort Wie kann ich Ihnen helfen?

Mobil: 0177 9159847 Tel: 09192 9943120 • Fax. 09192 9943121 [email protected] www.wittich.de Anzeigenwerbung | Beilagenverteilung | Drucksachen

Kirchehrenbach

- 15 -

ANZEIGE

Nr. 3/17

Ihre private

Kleinanzeige

Einfach, schnell & bequem! AZweb

ONLINE BUCHEN...

schon ab

unter www.wittich.de/Objekt

Blähbauch Völlegefühl Bauchweh

oder füllen Sie das folgende Feld aus. Achtung - kein Größenmuster! Gilt nur für private Kleinanzeigen, nicht für Geschäftsanzeigen/Familienanzeigen (z. B. Danksagungen, Grüße usw.)

Morgens war der Bauch noch schön flach, doch nach dem Mittagessen sieht man aus wie eine schwangere Auster. Ist das unangenehm…

5€

2056

Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen dieses Bestellscheins unbedingt, dass hinter jedem Wort , jeder Zahl sowie jedem Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei bleibt!

Bis hierher kostet die Anzeige 5,- Euro.

Bis hierher kostet die Anzeige 10,- Euro. Achtung!

Statistisch gesehen haben Frauen etwa doppelt so oft einen Blähbauch wie Männer

E

in aufgeblähter Bauch ist für viele Frauen bittere Realität und stört das gesamte Wohlbefinden. Auch die begleitenden Bauchkrämpfe und Blähungen sind zwei Dinge, die keine Frau in ihrem Alltag haben will. Schon die heilige Hildegard von Bingen wusste: Erste Hilfe leisten wertvolle bittere Heilpflanzen. Genau die gibt es heute im speziellen Ver dauungs-Medikament Gasteo aus der Apotheke. Die Wirkung beginnt auf der Zunge Die bitteren Heilpflanzen in Gasteo helfen schon im Mund und setzen ihre Wirkung über den gesamten Magen-Darm-Trakt fort. Bauchspeicheldrüse und Leber werden zur Arbeit angespornt. Der Darm wird angeregt, die Entstehung von Blähungen minimiert und

Für die Zusendung der Zuschriften fällt eine einmalige Gebühr von 6,50 Euro an.

Chiffre

FALLS GEWüNSCHT BITTE ANKREUZEN

bereits vorhandene Gase zügig abtransportiert. Die Nahrung wird besser und schneller verdaut. Besondere krampflösende Arzneipflanzen in Gasteo (7,85 €, 20 ml, rezept frei in Apotheken) beseitigen gleichzeitig das belastende Bauchweh. Blähbauch ade! Das spürt man: Das wirkt, das hilft!

Belegexemplar

Achtung!

Die Zusendung eines Belegexemplars kostet 2,- Euro zusätzlich.

FALLS GEWüNSCHT BITTE ANKREUZEN

Bitte geben Sie unten Ihre genaue Anschrift an. Wünschen Sie Bankeinzug, geben Sie Ihre Bankverbindung an oder legen Sie Ihrer Bestellung Bargeld bei. Bitte senden Sie alles an folgende Adresse: BANKEINZUG

BARGELD LIEGT BEI

LINUS WITTICH Medien KG

Kleinanzeigen - Postfach 223, 91292 Forchheim Die Anzeige wird jeweils in der nächstmöglichen Ausgabe veröffentlicht. Mit eventuell geringfügigen Kürzungen des Textes bin ich einverstanden. Terminwünsche sind nicht möglich.

SEPA-Lastschrift-Mandat Gläubiger-ID: DE1302600000116620 Ich/Wir ermächtige/n die LINUS WITTICH Medien KG, eine einmalige Zahlung in Höhe des aus obigem Auftrag resultierenden Gesamtbetrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von LINUS WITTICH Medien KG auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen. Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstiut vereinbarten Bedingungen.

Name / Vorname Straße / Hausnummer

hon Hilft scund im M

Gasteo gilt durch seinen hohen Gehalt an bitteren Heilpflanzen als echter Geheimtipp bei Blähungen, Bauchweh und Völlegefühl.

Traditionelles pfl anzliches Arzneimittel, zur Linderung von leichten Verdauungsbeschwerden (z. B. Völlegefühl, Blähungen), sowie leichten krampfartigen Beschwerden im Magen-Darm-Trakt. Traditionelles Arzneimittel, das ausschließlich auf Grund langjähriger Anwendung für das Anwendungsgebiet registriert ist. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

PLZ / Ort Kreditinstitut BLZ

Kto.-Nr.

oder alternativ:

DE IBAN Rechnung auf Wunsch per E-Mail: (Bankeinzug erforderlich)

Datum

Unterschrift

Kirchehrenbach

- 16 -

Uwe Nützel

PUTZ UND STUCK

• Innen- und Außenputz • Vollwärmeschutz • Renovierungsarbeiten

91365 Weilersbach · Am Letten 2 · Telefon 09191/6155582

Fußbeschwerden?

orthopädische Maßschuhe

orthopädische Einlagen orthopädische Schuhzurichtung

alle Reparaturen

Bei uns finden Sie auch die passenden Schuhe für Ihre Füße! Orthopädie-Schuhtechnik G m b H

Forchheim - Ebermannstadt

Klosterstraße 1 - 91301 Forchheim - Tel. 09191/80232 - Fax 09191/66634 Hauptstraße 2 - 91320 Ebermannstadt - Tel. 09194/1497 Diese Ausgabe enthält eine Beilage der Firma

Nahkauf Lochner Wir bitten unsere Leser um Beachtung!

LW-Service auf einen KLicK: WWW.Wittich.de

Advanced Power Systems

Wir rüsten Firmen mit unterbrechungsfreien Stromversorgungs-Systemen USVs aus. Durch unser stetiges Wachstum an Servicekunden suchen wir Sie für unser aufgeschlossenes Service-Team als:

Servicetechniker/in Unsere Kunden sind IT-Anwender und Systemhäuser, Industrieunternehmen, Behörden, Krankenhäuser, Hochschulen, Flughäfen usw. IHR PROFIL - Sie verfügen über eine Ausbildung im Bereich Elektrotechnik (Elektroinstallateur, Elektromeister bzw. Elektrotechniker) und haben bereits praktische Erfahrungen gesammelt - Sie besitzen gute Kenntnisse im Umgang mit dem Computer - Ausbaufähige Englischkenntnisse sind vorhanden - Sie arbeiten gerne im Team, kundenorientiert und gewissenhaft - Reisen sehen Sie als Abwechslung, Führerschein ist vorhanden ZU IHREN AUFGABEN ZÄHLEN: - Installation und Service von USV-Anlagen im Haus oder beim Kunden - Technische Unterstützung der Kunden über Telefon oder E-Mail - Anpassung von Geräten auf Kundenwunsch WIR BIETEN IHNEN: - Intensive Einarbeitung und spezielle Ausbildung - Ein interessantes, abwechslungsreiches Aufgabengebiet in einem motivierten jungen Team - Attraktive, leistungsorientierte Bezahlung - Berufliche Entwicklungsmöglichkeit Möchten Sie da mitmachen? Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen mit frühestmöglichem Eintrittstermin an:

AdPoS Advanced Power Systems GmbH & Co. KG Frau Alexandra Pförtner | Pfaffensee 2 | 91301 Forchheim | Tel.: 09191-7005-0 | [email protected] | www.adpos-ups.de

Nr. 3/17