Jahresbericht 2015 pro familia Kreisverband Hochtaunus e.v

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Jahresbericht 2015 pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V.

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Inhalt

Das Angebot des pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V.

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Vorwort der Vorsitzenden Helga Niederndorfer

Pro familia Kreisverband Hochtaunus ist barrierefrei

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Vorwort der Leiterin Elisabeth Veith

Tätigkeitsbericht 2015 1. Arbeitsbereich Beratung bei Schwangerschaft

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1.1 Schwangerenberatung

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1.2 Schwangerschaftskonfliktberatung

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1.3 Sozialrechtliche Beratung

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1.4 Anträge an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“

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2. Arbeitsbereich Partnerschafts- und Sexualberatung

10

2.1 Partnerschafts- und Sexualberatung

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2.2 Familienplanung

11

2.3 Beratung bei Trennung und Scheidung

11

2.4 Juristische Beratung

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2.5 Erstkontakt und allgemeine Orientierung

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3. Arbeitsbereich Sexualpädagogik

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3.1 Sexualpädagogische Kurse und Workshops in Schulklassen

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3.2 Schulprogramm der Philipp-Reis-Schule Friedrichsdorf

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3.3 Seminare für Menschen mit geistiger Behinderung

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3.4 Außerschulische Veranstaltungen für Jugendliche

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3.5 Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener

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3.6 Fachberatungen für pädagogische Einrichtungen

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3.7 Fortbildung innerhalb der Lehrerausbildung

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3.8 Elternarbeit und Elternberatung

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4. Zusätzliche Angebote

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4.1 Geburtsvorbereitungskurse

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4.2 Öffentliche Veranstaltungen

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5. Daten und Fakten

20-22

5.1 Beratungen nach § 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz 5.2 Beratungen nach § 5 Schwangerschaftskonfliktgesetz 5.3 Sexualberatung, Sozialrecht und Sexualpädagogik 5.4 Gruppenveranstaltungen

6. Vorstand und Team Ehrenamtliche Mitarbeiter und Angestellte Fort- und Weiterbildungen

Anhang:

23 24-25 26

27-28

Relevante Paragrafen des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten 7.1 §2 Beratung 7.2 §5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung 7.3 §6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung

Impressum

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Herausgeber

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Das Angebot des pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V. Der pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V. konnte im Jahr 2015 das Angebot für den Hochtaunuskreis aufrecht erhalten. So suchten Paare und Einzelpersonen Beratung bei der Familienplanung und bei Schwangerschaft. Themen der Beratung waren Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung und der Kinderbetreuung. Die pro familia Mitarbeiter konnten Unterstützung bei der Beantragung der Gelder aus der „Mutter Kind Stiftung“ und Planung und Beantragung der Elternzeit und des Elterngeldes anbieten. Paare und Einzelpersonen suchten psychologische Hilfe bei Schwierigkeiten innerhalb der Partnerschaft, bei der Kindererziehung und bei Trennung und Scheidung. Hier wurde auch das Angebot an juristischer Kurzberatung und an juristischen Vorträgen genutzt. Ein Schwerpunkt der pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V. waren die Fortbildung von pädagogischem Fachpersonal. Sowohl Erzieher als auch Sozialpädagogen und Sozialarbeiter wurden zu den Themen „Umgang mit sexuellen Äußerungen von Kindern und Jugendlichen“, „Umgang mit sexuell grenzverletzendem Verhalten“ und „Sexuelle Entwicklung“ geschult. Individuelle Beratung und konzeptionelle Arbeit zu den Themen wurde angefragt, individuelle Bearbeitungen wurden durchgeführt. Die Sexualpädagogen der Beratungsstelle führten in Schulen und pädagogischen Einrichtungen Schulungen für Kinder und Jugendliche durch. Diese nutzten das niedrigschwellige Angebot, um sich individuelle Hilfe in Zusammenarbeit mit den pädagogischen Fachkräften zu sichern. Eine besondere Schwierigkeit war die Beratung von Flüchtlingen, da hier die Sprache und kulturelle Herkunft eine besondere Herausforderung darstellte. Das pädagogische Angebot musste in der Regel ohne Dolmetscher durchgeführt werden. Hierfür wurden eigens Materialen zur Verdeutlichung bestimmter Zusammenhänge angefertigt. In diesem Arbeitsfeld wurde pädagogisches Fachpersonal geschult, um den Anforderungen dieser besonderen Bedingungen gerecht zu werden. Das Beratungs- und Fortbildungsangebot des pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V. richtete sich auch an Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Betreuer, die dieses auch im Jahr 2015 nutzten. Wir sind froh, dass wir das Beratungs- und Fortbildungsangebot trotz schwieriger personeller Situation aufrecht erhalten konnten. Dies war nur mit Hilfe der finanziellen Unterstützung des Landes Hessen, der Zuschüsse des Hochtaunuskreises und der Städten und Gemeinden des Hochtaunuskreises möglich. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken. Bedanken möchten wir uns auch bei unseren Mitgliedern, die unsere Arbeit im letzten Jahr unterstützt haben, und besonders bei unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihr hohes Engagement. Herzlich Ihre

Helga Niederndorfer Vorsitzende des pro familia Kreisverband Hochtaunuskreis e.V.

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Pro familia Kreisverband Hochtaunus ist barrierefrei Das Ziel aus dem Jahr 2014, eine barrierefreie Beratungsstelle zu schaffen, haben wir vorzeitig erreicht. Hierbei haben uns die Dr. Fuchs-Stiftung, der Landesverband der pro familia, die Aktion Mensch und die Stadt Friedrichsdorf unterstützt. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die gute Kooperation. Die Themenschwerpunkte in der Beratung haben sich geändert. So ist das Thema der Prävention vor sexueller Gewalt und /oder sexuellen Übergriffen in den pädagogischen Einrichtungen angekommen. Eltern und Fachkräfte nehmen sich dem Thema an, integrieren es in pädagogische Konzepte und den Alltag mit den Kindern und Jugendlichen. Fortbildungen zu dem Thema werden immer mehr angefragt und fordern von den Mitarbeitern ein hohes Maß an Ambiguitätstoleranz und Einfühlungsvermögen. Die Statistik macht es deutlich, dass die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander geht. So haben im vergangenen Jahr mehr Menschen um Hilfe nach finanzieller Unterstützung angefragt. Flüchtlinge nutzten das Beratungsangebot für Schwangere, wobei die Sprachbarriere eine große Herausforderung darstellte. An dieser Stelle war die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen dringend erforderlich. Das Angebot „Gefahren und Risiken im Internet“ für Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendliche konnte im Jahr 2015 auf Grund der personellen Situation, es waren neue Mitarbeiter einzuarbeiten, nicht wie gewünscht erweitert werden, steht also auf der Agenda für das Jahr 2016. Vorträge und Fortbildungen zu dem Thema sind geplant. Auch das Thema „Sexualität und Alter“ soll im Jahr 2016 angeboten werden. Gerade alte Menschen brauchen hier unsere Unterstützung, da sie oft nicht mehr mobil sind und auch die Angebote der neuen Medien nicht nutzen können. Wir konnten im Jahr 2015 zwei neue Mitarbeiter für die Arbeit in der Beratungsstelle gewinnen. Neue Mitarbeiter bedeuten immer ein Umbruch und damit Veränderung. Diesen Prozess sind wir gerne gemeinsam gegangen. Das Jahr 2015 war arbeitsreich aber auch innovativ und deshalb möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen bedanken. Sie haben mit ihrer Arbeit zum Gelingen beigetragen und haben mit guten Ideen das Angebot der Beratungsstelle erweitert. Das Jahr 2016 wird neue Herausforderungen für die pro familia Beratungsstelle bereit halten. Politische, demografische und regionale Veränderungen sind zu berücksichtigen und stellen uns vor neue Aufgaben. Ich hoffe auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern.

Elisabeth Veith Leiterin der pro familia Beratungsstelle

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Tätigkeitsbericht 2015 1. Arbeitsbereich Schwangerschaftsberatung Das wichtigste Kompetenzfeld der pro familia Friedrichsdorf e.V. ist die Beratung schwangerer Frauen, in vielen Fällen auch deren Partner. Bei der klassischen Schwangerenberatung stehen sozialrechtliche und finanzielle Problemstellungen im Vordergrund – von Mutterschutz und Elternzeit über potenzielle finanzielle Hilfen bis hin zu rechtlichen Fragestellungen wie Anerkennung der Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt. Häufig ist es mit einer Erstberatung der Schwangeren nicht getan, pro familia begleitet viele Paare und Alleinerziehende daher auch nach der Geburt. Bei der ergebnisoffenen Schwangerschaftskonfliktberatung nach Paragraph 219 StGB und nach den Paragraphen 5 und 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) hingegen geht es vordringlich darum, der Schwangeren eine verantwortliche Entscheidung zu ermöglichen. Das bedeutet, dass die betroffenen Frauen alle Optionen und Möglichkeiten, aber auch die Konsequenzen ihrer Entscheidung kennen müssen – wie auch immer sie ausfällt. Die Entscheidung für das Kind ist immer häufiger mit finanziellen Ungewissheiten verbunden. Daher nehmen in allen Schwangerenberatungen detaillierte Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen wie etwa Elterngeld, Mutterschutz, Kindergeld oder zu den zusätzlichen Leistungen nach SGB II immer größeren Raum ein. Der steigenden Nachfrage entspricht pro familia Hochtaunus unter anderem auch durch zusätzliche Abendveranstaltungen. Darüber hinaus unterstützt pro familia schwangere Frauen in individueller Notlage bei Anträgen an die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“.

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1.1 Schwangerenberatung In den meisten Fällen suchten die Klientinnen Rat in sozialrechtlichen Fragen, speziell zum Thema finanzielle Hilfen. Je nach der individuellen Lebenssituation berieten wir mit ausführlichen Informationen zu: - Mutterschutz und Mutterschaftsgeld - Elterngeld und Elternzeit - Sozialen Hilfen nach SGB II - Sorgerecht und Umgangsrecht - Anerkennung der Vaterschaft bei nicht verheirateten Eltern - Beistandschaft des Jugendamtes - Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss - Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder Die Beratungsstelle des pro familia Kreisverbandes Hochtaunus betreut viele Frauen nicht nur während der Schwangerschaft, sondern auch nach der Geburt. Insbesondere unterstützen wir die jungen Mütter bei Anträgen auf zustehende soziale Leistungen. Hier leistete die pro familia Hochtaunus in einigen Fällen weitere Hilfestellungen über den Zeitpunkt der Geburt hinaus. Dabei stand häufig im Vordergrund, inwieweit sich schulische und berufliche Ausbildung mit den Pflichten einer jungen Mutter in Einklang bringen lassen. Am großen Informationsbedarf zu den Regelungen des Elterngeldes und der Elternzeit hat sich nach unserer Erfahrung nichts geändert. Besonders die Bezugsdauer des Elterngeldes und die notwendigen Schritte zur Anmeldung der Elternzeit beim Arbeitgeber sind wenig bekannt, genau so wenig wie verschiedene Fragen zu Mutter- und Kündigungsschutz während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Wegen des großen Informationsbedarfs wurde auch in 2015 wieder öffentliche Informationsveranstaltungen „Elterngeld, Elterngeld II und Elternzeit“ durchgeführt.

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1.2 Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB und nach § 5 und § 2 SchKG Unsere Beratungsstelle hat die staatliche Anerkennung zur Durchführung von Schwangerschaftskonfliktberatungen und ist berechtigt, die für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch erforderliche Beratungsbescheinigung auszustellen. Die Beratung erfolgt ergebnisoffen nach den gesetzlichen Vorgaben mit dem Ziel, ohne Belehrung und Bevormundung die Klientinnen bei einer verantwortungsvollen Entscheidung zu unterstützen (siehe Anhang, Schwangerschaftskonfliktgesetz). Die Evaluation der Schwangerschaftskonfliktberatungen zeigt ähnliche individuelle Problemlagen wie im letzten Jahr. Die für einen Schwangerschaftsabbruch angeführten Gründe sind sehr vielschichtig, besonders häufig werden Probleme in der Partnerschaft, wirtschaftliche Gründe und die Befürchtung geäußert, dem Kind nicht genug „bieten“ zu können. Frauen ohne Partner scheuen sich oft, allein die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Mit der Doppelbelastung der Berufstätigkeit und Kindererziehung fühlen sich viele überfordert. Minderjährige oder sehr junge erwachsene Frauen hingegen ziehen einen Schwangerschaftsabbruch häufig deshalb in Erwägung, weil sie sich noch nicht reif für ein Kind und die damit verbundene Verantwortung fühlen. Weiterhin führen unsichere Arbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverträge und verschiedene finanzielle Belastungen zu einer generellen Sorge der Schwangeren, „zum Sozialfall“ zu werden. Auch spielen berufsbedingte Wohnortwechsel und fehlende familiäre oder soziale Netze bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind eine Rolle. Aber auch ohne finanzielle „Sorgen“ stellt eine ungewollte Schwangerschaft für ein Paar insgesamt und für die Frau im Besonderen immer eine Krisensituation dar, die allen Beteiligten in kurzer Zeit eine weitreichende Entscheidung abverlangt. In der Beratungsstelle können deshalb kurzfristig Folgetermine wahrgenommen werden, die die Schwangere und ihren Partner auch während und nach der Entscheidung für das Kind unterstützen.

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1.3 Sozialrechtliche Beratung Insbesondere nach der Geburt des ersten Kindes, häufig aber auch bei weiterem Nachwuchs, suchen Schwangere pro familia auf, um sich über öffentliche und private finanzielle Hilfen zu informieren. In den Beratungen zeigt sich immer wieder, dass eine junge Familie schnell in eine finanzielle Notlage geraten kann. Überdurchschnittlich viele Alleinerziehende waren nach der Geburt eines Kindes auf öffentliche Hilfen angewiesen. Gesetzlich geregelte Unterstützungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kindergeld, SGB II-Leistungen, Unterhaltsvorschuss und ähnliches müssen bei verschiedenen Stellen beantragt werden, pro familia hilft Ratsuchenden dabei. Immer häufiger taucht auch die Frage nach bezahlbarem Wohnraum auf. In diesen Fällen stellen wir die entsprechenden Kontakte zur kommunalen Wohnraumvermittlung her.

1.4 Anträge an die Bundesstiftung „Mutter und Kind Seit 2006 unterstützt pro familia Friedrichsdorf schwangere Frauen finanzielle Beihilfen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ zu beantragen. Nach dem Stiftungsgesetz erhalten werdende Mütter in einer finanziellen Notlage Mittel, die ihnen die Fortsetzung einer Schwangerschaft erleichtern. Die Anträge sind sehr zeitaufwändig, da die Einkommensverhältnisse überprüft und der individuelle Bedarf ermittelt werden muss. Auch müssen vorher alle anderen möglicherweise bestehenden Ansprüche ausgeschöpft sein, da Gelder der Stiftung nur nachrangig gewährt werden.

2. Arbeitsbereich Partnerschafts- und Sexualberatung Ein großer Anteil der Arbeit des pro familia Beratungsstelle Friedrichsdorf fällt auf den Bereich der Paar- und Sexualberatungen. Aktuelle Krisensituationen in der Beziehung, Stresssituationen am Arbeitsplatz oder in der Familie oder Konflikte beim Zusammenleben mit erwachsenen Kindern – die Anlässe, psychologische Beratung bei pro familia in Anspruch zu nehmen, sind vielfältig. Zu diesem Arbeitsfeld gehören auch die Partnerschafts- und Sexualberatungen, die Paare unterstützen, ihre Konflikte zu klären und gemeinsame Lösungen zu finden.

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In den Beratungen bei Trennung und Scheidung hingegen tauchen rechtliche Themen und Fragen zu den Folgen von Trennung und Scheidung, wie Fragen zum Unterhalt und zum Sorge- und Umgangsrecht auf. Wichtiger noch sind die psychologischen Folgen einer Trennung für die Eltern, vor allem aber für die Kinder. In dem Konflikt zwischen gescheiterter Paarbeziehung und lebenslanger Elternschaft versuchen wir zu vermitteln und die Verantwortung und Bereitschaft zur Kooperation von Eltern zu stärken.

2.1 Partnerschafts- und Sexualberatung Die Anlässe der Sexual- und Partnerschaftsberatung waren aktuelle Krisensituationen, Trennungswünsche, Untreue, Stresssituationen im Berufsleben, Krankheit, aber auch schon lange andauernde ungelöste Konflikte in der Partnerschaft oder das nicht reibungslose Zusammenleben mit älteren Kindern. Ziel der Beratung ist es, in Kooperation mit den Klienten, Lösungen zu finden und Veränderungen herbeizuführen. Oft ist trotz intensiver Beratung eine Trennung unvermeidlich, dann steht die Frage im Vordergrund, wie sich die Elternschaft gestaltet. Die Partnerschafts- und Sexualberatungen erstrecken sich über mehrere Sitzungen und sind entsprechend zeitintensiv.

2.2 Beratung zur Familienplanung Informationen über die Wirkungsweise und die Sicherheit verschiedener Verhütungsmittel stehen im Mittelpunkt der Familienplanungsberatungen. Zunehmend wird es für Frauen und Paare schwierig, Verhütungsmittel zu finanzieren – vor allem, wenn einmalig ein hoher Betrag, etwa für eine Sterilisation oder eine Spirale, aufzubringen ist. Die Kosten, nicht die Sicherheit bestimmen besonders bei ALG II-Empfängerinnen immer häufiger die Wahl der Verhütungsmethode.

2.3 Beratung bei Trennung und Scheidung Verständlicherweise ist vielen Menschen weder der Ablauf eines Scheidungsverfahrens noch die möglichen Folgen der Trennung präsent. Entsprechend hoch ist

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der Informationsbedarf bei denjenigen, die sich plötzlich mit einer Trennung oder Scheidung konfrontiert sehen. Daher lädt pro familia Hochtaunus auch zu öffentlichen Veranstaltungen zum Thema Trennung und Scheidung mit einer Fachanwältin für Familienrecht als Referentin ein. Neben Unterhaltsansprüchen, Aufteilung des Vermögens und Versorgungsausgleich ist das Sorge- und Umgangsrecht ein zentrales Thema. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der pro familia Beratungsstelle achten darauf, dass Eltern in der für sie schwierigen Situation die Interessen ihrer Kinder und die weiter bestehende Elternschaft wichtig nehmen. Die Beratungen zielen darauf ab, dass möglichst das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt und die Bereitschaft der Eltern zur Kooperation gestärkt wird.

2.4 Juristische Beratung zum Ehe- und Familienrecht In Kooperation mit einer Fachanwältin für Familienrecht bietet die pro familia Beratungsstelle einmal im Monat öffentliche Beratungstermine zu juristischen Fragen bei Scheidung und Trennung an. Folgende Themen waren besonders gefragt: - Unterhalt während der Trennung und nachehelicher Unterhalt - Kindesunterhalt - Sorgerecht und Umgangsregelung - Ausgleich gemeinsamer Schulden - Kosten und Prozesskostenhilfe - Informationen zum Mediationsverfahren. Die juristischen Beratungstermine waren sehr gut besucht.

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2.5 Erstkontakt und allgemeine Orientierung Ob ein Klient die Schwellenangst überwindet, ob er oder sie das Beratungsangebot der pro familia in Anspruch nimmt, liegt ganz entscheidend am ersten Kontakt mit der Beratungsstelle. Beim Erstgespräch sind neben Terminvereinbarungen und allgemeiner Organisation die Bedürfnisse oder Problemstellungen der Klienten zu erfassen. Dies dient unter anderem auch der Feststellung, ob der Klient oder die Klientin bei pro familia überhaupt adäquate Hilfe findet oder ob er oder sie bei anderen Stellen besser aufgehoben ist.

3. Arbeitsbereich Sexualpädagogik Aufklärung ist ein zentrales Arbeitsgebiet der pro familia. Sie hat präventive Funktion gegen ungewollte Schwangerschaften, sexuell übertragbare Krankheiten und sexualisierte Gewalt. Zeitgemäße Sexualpädagogik hat auch zum Ziel, jungen Menschen den Zugang zu eigenen Gefühlen, Wünschen und Bedürfnissen zu erleichtern. Pro familia hat mit der geschlechtsspezifischen sexualpädagogischen Arbeit mit Schulklassen und Jugendgruppen eigene Standards mit geschlechtshomogenen Gruppen entwickelt. Daneben bietet die pro familia Beratungsstelle für Eltern, Pädagogen, Lehrer, Erzieher und Betreuer zu den Themen Sexualität, Sexualentwicklung und -erziehung eigene Veranstaltungen, Kurse und Workshops an. Die Fachkräfte der pro familia können in die Unterrichtsgestaltung und -planung sowie bei Elternabenden einbezogen werden. Wir verstehen unter sexualpädagogischer Arbeit: - Jungen Menschen einfühlsam und fachkundig Wissen über ihren Körper, dessen Entwicklung, die Sexualität sowie Mittel und Methoden zum Schutz vor ungewollter Schwangerschaft und sexuell übertragbaren Krankheiten zu vermitteln, - geschlechtsstereotype Denkmuster zu hinterfragen und alternative Verhaltensweisen kennen zu lernen, - Offenheit und Respekt gegenüber unterschiedlichen Lebensweisen und Kulturen zu

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entwickeln, - Kindern und Jugendlichen einen Raum zu geben, in dem sie sich mit anderen neugierig und angstfrei in geschützter Atmosphäre über ihre Gefühle und die Themen Liebe, Flirten, Sexualität und Beziehungen austauschen können, - Vertrauen in den eigenen Körper und in die eigenen Gefühle zu entwickeln und zwischen „guten“ und „schlechten“ Gefühlen unterscheiden zu lernen, - eigene Wünsche und Bedürfnisse zu erkennen und Akzeptanz oder Ablehnung körperlicher Kontakte selbst zu bestimmen. Die sexualpädagogische Arbeit der pro familia Beratungsstelle Friedrichsdorf ist mobil und flexibel. Veranstaltungen halten wir je nach Bedarf entweder in der Beratungsstelle oder in den Räumen des jeweiligen Trägers ab.

3.1 Sexualpädagogische Kurse und Workshops in Schulen Mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wir überwiegend in geschlechtshomogenen Gruppen mit je einer weiblichen und einem männlichen Pädagogen/Pädagogin. Die Inhalte richten die Sexualpädagogen spezifisch nach dem Entwicklungsstand und den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen aus.

3.2 Schulprogramm der Philipp-Reis-Schule Friedrichsdorf Im Auftrag der Stadt Friedrichsdorf setzte die pro familia erneut das Seminar „Ich und die Anderen“ mit der Jahrgangsstufe 7 der Philipp-Reis Schule um. Mit der Seminarreihe sollen alternative Konfliktlösungsstrategien innerhalb der Klassengemeinschaft entwickelt, die Kooperationsfähigkeit gefördert und die soziale Kompetenz der einzelnen Schüler erweitert werden.

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3.3 Sexualpädagogik für Menschen mit geistiger Behinderung Die pro familia Beratungsstelle legte auch in diesem Jahr ihren Schwerpunkt auf die sexualpädagogische Arbeit mit Menschen mit Lernförderbedarf oder mit geistiger Behinderung. Bei Seminaren mit dieser Klientel entsteht ein hoher Zeitaufwand für Vor- und Nachbereitung und den Austausch mit den betreuenden Fachkräften. Auch die Teilnehmerzahlen müssen niedrig sein, damit genug Raum und Zeit zum Lernen im eigenen individuellen Tempo bleibt.

Folgende Themen wurden hier bearbeitet: - Grenzen setzen und „Nein“ sagen - Der Liebe auf der Spur - Aufklärung, Pubertät, Schwangerschaft - Sexualität - Partnerschaft, Liebe, Sexualität

3.4 Außerschulische Veranstaltungen Sexualpädagogische Angebote richten sich auch an Jugendliche in Einrichtungen der öffentlichen Erziehungshilfe, der Berufsvorbereitung, der kommunalen Jugendarbeit und fanden zum Teil auch bei öffentlichen Veranstaltungen statt. Themen waren hier: -

Sexualität

-

Aufklärung und sexuelle Rechte

-

Ungeplante Schwangerschaft

-

Schau hin, mach mit

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Die Altersspanne bei öffentlichen Veranstaltungen erstreckte sich von 14 bis 18 Jahren. Gerade in dieser Altersgruppe ist ein freiwilliger, ungezwungener Zugang zu dem Thema Sexualität wichtig.

3.5 Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen Jugendliche und junge Erwachsene wenden sich bei Problemen mit Eltern, Freunden oder in der Schule gerne an die pro familia Beratungsstellen. Speziell bei Fragen zur körperlichen Entwicklung in der Pubertät, zur Sexualität und Verhütung kommen die jungen Menschen, um sich beraten zu lassen. Bei der pro familia werden sie qualifiziert und einfühlsam beraten und im Bedarfsfall an andere Fachstellen, etwa Jugendamt, Ärzte oder Therapeuten weiterverwiesen.

3.6 Fachberatungen und Fortbildungen für pädagogische Einrichtungen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pädagogischer Einrichtungen sind mit dem Thema Sexualität oft konfrontiert und häufig werden dabei eigene Moralvorstellungen in Frage gestellt. Dieser Zugang verhindert oftmals eine offene Kommunikation. Pro familia bietet für Fachleute in pädagogischen Einrichtungen (Kindergärten, Horte, Schulen, Betreuung, Wohngruppen, Jugendpflege, Wohnheimen, Kindertagesstätten, Tagesmütter, Schulen, Berufsfachschule, Jugendzentren, Werkstätten usw.) Vorträge, Fortbildungen und Fachberatungen im Bereich Sexualität an. Diese Beratungen und Seminare erstrecken sich oft über einen längeren Zeitraum, da hier auf die örtlichen Gegebenheiten und die individuelle Herangehensweise zu achten ist.

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3.7 Fortbildung innerhalb der Lehrerausbildung Innerhalb der Lehrerausbildung haben sich angehende Lehrer und Lehrerinnen mit dem Thema „Freundschaft, Liebe, Sexualität“ auseinandergesetzt, um sich auf die Situation ihrer zukünftigen Schüler vorzubereiten. Die Schwierigkeit besteht hier in der Vermittlung von Unterrichtsstoff und der Auseinandersetzung mit Kindern und Jugendlichen, die sich in wichtigen und schwierigen Entwicklungsphasen befinden, die sie oft vom Lernen abhalten. Gelingt es diese Entwicklungsschritte mit in die Wissensvermittlung zu integrieren, ist eine weitestgehende Lernatmosphäre möglich. Besonderer Schwerpunkt war hier die doppelte Vermittlungspraxis, die wichtiger Bestandteil der Reflexion ist.

3.8 Elternarbeit und Elternberatung Eltern konsultieren die Beratungsstelle der pro familia hauptsächlich bei - Fragen zur psychosexuellen Entwicklung der Kinder und Jugendlichen - Problemen mit dem Ablösungsprozess von den Eltern - bei Verdacht auf sexuelle Gewalt - bei Trennung und Scheidung. Die Beratung zielt darauf ab, das eigene Erziehungsverhalten zu hinterfragen, Konflikte zu erkennen und so den persönlichen Handlungsspielraum zu erweitern. Die Darstellung des „normalen“ Verlaufs der psychosexuellen Entwicklung erlaubt Vergleiche und relativiert eigene Sichtweisen und Reaktionen. Für diese Zielgruppe bietet pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V. auch Elternabende an, um Informationen zu vermitteln und den Rahmen für einen gemeinsamen Austausch mit Gleichgesinnten zu schaffen.

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4. Zusätzliche Angebote

4.1 Geburtsvorbereitungskurse

Unsere Geburtsvorbereitungskurse sind als Wochenend- Intensivkurse konzipiert, die von einer Hebamme durchgeführt werden. Die werdenden Eltern setzen sich eingehend mit der Schwangerschaft, dem Geburtsablauf und der Wochenbettzeit auseinander und üben Atem- und Entspannungstechniken. Weiterhin werden Informationen zum Stillen, zur Ernährung, zur Pflege des Säuglings, zur Erstausstattung und zu den Vorsorgeuntersuchungen vermittelt. Die Paare schätzten an dem Kurs auch die intensive gemeinsame Zeit zur Vorbereitung auf das „große Ereignis“. Werdende Mütter ohne Partner wurden oft von einer Person ihres Vertrauens begleitet, die auch zur Unterstützung bei der Geburt dabei sein sollte. Themen der Geburtsvorbereitungskurse: 

Körperwahrnehmung und Entspannung



Geburtsablauf, Geburtsphasen



Verschiedene Gebärpositionen und der Umgang mit den Wehen



Die erste Zeit zu Hause mit dem Baby



Wochenbett und Stillen



Vorbereitung auf die Lebensumstellungen in den ersten Monaten mit dem Neugeborenen

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4.2 Öffentliche Veranstaltungen „Trennung, Scheidung und die Rechte der Kinder“ Referentin: S. Hufschmidt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

„Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld +“ in Kooperation mit der Frauenbeauftragten der Stadt Oberursel, Frau Gabriele Wölki Referenten: Dipl. Pädagogin Elisabeth Veith

„Konflikte im Jugendalter“ Referentin: Dipl. Pädagogin Elisabeth Veith

„Sexuelle Entwicklung beim Kleinkind“ Referentin: Dipl. Psychologin Alexandra Rettinger

„Mädchensache! Was ich immer schon einmal wissen wollte und mich nie getraut habe zu fragen....“ Referentin: Dipl. Psychologin Alexandra Rettinger

„Wir trauen uns – Wir wagen uns an Tabus – Wir reden darüber Referent: Dipl. Psychologe Tillmann Block

Rechte Alleinerziehender aus familienrechtlicher Sicht Referentin: S. Hufschmidt Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

„Sexualität im Internet und deren Bedeutung für Jugendliche“ Referent: Dipl. Soziologe und Dipl. Sozialarbeiter Florian Schmidt

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5. Daten und Fakten: 5.1.1 Schwangerenberatung – 303 Beratungen

5.1.2 Schwangerschaftskonfliktberatung – 210 Beratungen

5.1.3 Sozialrechtliche Beratung – 59 Beratungen

5.1.4 Anträge an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ – 34 Beratungen

5.2.1 Partnerschafts- und Sexualberatung – 238 Beratungen

5.2.2 Familienplanung – 3 Beratungen

5.2.3 Beratung bei Trennung und Scheidung – 106 Beratungen

5.2.4 Juristische Beratung – 31 Beratungen

5.3.1 Sexualpädagogische Kurse und Workshops in Schulklassen

Grundschulen: 

Peter Härtling Schule, Friedrichsdorf



Geschwister-Scholl-Schule, Steinbach



Rhein Main Int. Montessori School, Friedrichsdorf



Philipp-Reis-Schule, Friedrichsdorf



Grundschule am Hasenberg, Neu-Anspach



Wiesbachschule, Grävenwiesbach



Grundschule Oberursel Mitte, Oberursel

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Hauptschule: 

Philipp-Reis-Schule, Friedrichsdorf



Gesamtschule am Gluckenstein, Bad Homburg



Geschwister-Scholl-Schule, Steinbach

Realschule: 

Philipp-Reis-Schule, Friedrichsdorf



Am Gluckenstein, Bad Homburg



Konrad-Lorenz-Schule, Usingen



Geschwister-Scholl-Schule, Steinbach

Gesamtschulen: 

Philipp-Reis-Schule, Friedrichsdorf



Gesamtschule am Gluckenstein, Bad Homburg



Integrierte Gesamtschule Oberursel, Stierstadt

Gymnasien: 

Humboldt Gymnasium, Bad Homburg



Christian-Wirth-Schule, Usingen



Freie Waldorfschule, Oberursel



Gesamtschule Gluckenstein, Bad Homburg



Taunusgymnasium, Königstein

Förderschulen: 

Heinrich Kielhorn Schule, Wehrheim



Hans-Thoma Schule, Oberursel

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Berufsschulen: 

BBW Südhessen Steinmühle, Obererlenbach



BBW Südhessen, Ober Erlenbach

5.3.2 Schulprogramm der Philipp-Reis-Schule Friedrichsdorf 

Ich und die Anderen - 74 Pers.

5.3.3 Seminare für Menschen mit geistiger Behinderung 

Oberurseler Werkstätten - 24 Pers.

5.3.4 Außerschulische Veranstaltungen für Jugendliche 

UNESCO Projekttag, Sexualität und geistige Behinderung - 29 Pers.

5.3.5 Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener 

Schulen und Jugendzentren – 824 Pers.

5.3.6 Fachberatungen für pädagogische Einrichtungen 

Wohngruppen



Kindertagesstätten/ Kindergärten



Tagesmütter



Schulen



Studienseminar - 190 Pers.

5.3.7 Fortbildung innerhalb der Lehrerausbildung 

Studienseminar - 10 Pers.

5.3.8 Elternarbeit und Elternberatung 

Elternabende in unterschiedlichen Einrichtungen - 83 Pers.

5.4.1 Geburtsvorbereitungskurse 

Vier Wochenend-Intensivkurse – 26 Pers.

5.4. 2 Öffentliche Veranstaltungen 

Vorträge:

Konflikte im Jugendalter - 12 Pers. Trennung und Scheidung - 12 Pers. Elterngeld, Elternzeit, Elterngeld + - 51 Pers

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6. Vorstand und Team:

Der Vorstand des pro familia Kreisverband Hochtaunus e.V. seit 01.11.2013 Helga Niederndorfer, Vorsitzende des Kreisverbandes

Sabine Hufschmidt, Stellvertretende Vorsitzende

Gisela Claussen, Kassiererin

Seite 24 / Jahresbericht 2015

Team: Beratung, Sexualpädagogik, Geburtsvorbereitung:

Doris Kropp-Dietz,

Tillmann Block

Diplom-Sozialarbeiterin

Diplom-Psychologe

Alexandra Rettinger,

Claudia Teuchmann

Diplom-Psychologin

Diplom-Pädagogin

Erstkontakt und Verwaltung:

Leitung der Beratungsstelle:

Monika Senftle, Verwaltungsangestellte

Elisabeth Veith, Diplom-Pädagogin

Seite 25 / Jahresbericht 2015

Helga Hartmann, Diplom-Sozialarbeiterin

Florian Schmidt, Diplom-Sozialpädagoge

Stefan Leschner, Sexualpädagoge

Kerstin Rösner, Hebamme

Elisabeth Junghanns, Supervisorin

Seite 26 / Jahresbericht 2015

Fort- und Weiterbildungen der Mitarbeiter 2015 

Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung



Bundesstiftung Mutter/ Kind



Grundkurs für neue Mitarbeiter



Typo 3 Kurs



Elterngeld +, aktuelles Gesetz, Aspekte und Fragen



SGB II – Aktuelles zum Gesetz – EU Bürger-innen und Flüchtlinge



Vertrauliche Geburt



Alles Inklusiv – Fortbildung im Umgang mit Menschen mit Beeinträchtigung



Trauma – Basis für Schwangeren- und Sozialberatungen

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Anhang: Relevante Paragrafen des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten 7.1 § 2 Beratung (1) Jede Frau und jeder Mann hat das Recht, sich zu den in § 1 Abs. 1 genannten Zwecken in Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle auf Wunsch anonym informieren und beraten zu lassen. (2) Der Anspruch auf Beratung umfasst Informationen über 1. Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung, 2. bestehende familienfördernde Leistungen und Hilfen für Kinder und Familien, einschließlich der besonderen Rechte im Arbeitsleben, 3. Vorsorgeuntersuchungen bei Schwangerschaft und die Kosten der Entbindung, 4. soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere, insbesondere finanzielle Leistungen sowie Hilfen bei der Suche nach Wohnung, Arbeits- oder Ausbildungsplatz oder deren Erhalt, 5. die Hilfsmöglichkeiten für behinderte Menschen und ihre Familien, die vor und nach der Geburt eines in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit geschädigten Kindes zur Verfügung stehen, 6. die Methoden zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, die physischen und psychischen Folgen eines Abbruchs und die damit verbundenen Risiken, 7. Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, 8. die rechtlichen und psychologischen Gesichtspunkte im Zusammenhang mit einer Adoption. Die Schwangere ist darüber hinaus bei der Geltendmachung von Ansprüchen sowie bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen. Auf Wunsch der Schwangeren sind Dritte zur Beratung hinzuzuziehen. (3) Zum Anspruch auf Beratung gehört auch die Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch oder nach der Geburt des Kindes.

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7.2 § 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung (1) Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. (2) Die Beratung umfasst: 1. das Eintreten in eine Konfliktberatung; dazu wird erwartet, dass die schwangere Frau der sie beratenden Person die Gründe mitteilt, deretwegen sie einen Abbruch der Schwangerschaft erwägt; der Beratungscharakter schließt aus, dass die Gesprächs- und Mitwirkungsbereitschaft der schwangeren Frau erzwungen wird; 2. jede nach Sachlage erforderliche medizinische, soziale und juristische Information, die Darlegung der Rechtsansprüche von Mutter und Kind und der möglichen praktischen Hilfen, insbesondere solcher, die die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Lage von Mutter und Kind erleichtern; 3. das Angebot, die schwangere Frau bei der Geltendmachung von Ansprüchen, bei der Wohnungssuche, bei der Suche nach einer Betreuungsmöglichkeit für das Kind und bei der Fortsetzung ihrer Ausbildung zu unterstützen, sowie das Angebot einer Nachbetreuung. Die Beratung unterrichtet auf Wunsch der Schwangeren auch über Möglichkeiten, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.

7.3 § 6 Durchführung der Schwangerschaftskonfliktberatung (1) Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten. (2) Die Schwangere kann auf ihren Wunsch gegenüber der sie beratenden Person anonym bleiben. (3) Soweit erforderlich, sind zur Beratung im Einvernehmen mit der Schwangeren 1. andere, insbesondere ärztlich, fachärztlich, psychologisch, sozialpädagogisch, sozialarbeiterisch oder juristisch ausgebildete Fachkräfte, 2. Fachkräfte mit besonderer Erfahrung in der Frühförderung behinderter Kinder und 3. andere Personen, insbesondere der Erzeuger sowie nahe Angehörige, hinzuzuziehen. 4. Die Beratung ist für die Schwangere und die nach Absatz 3 Nr. 3 hinzugezogenen Personen unentgeltlich.

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Danksagung Wir danken dem Hochtaunuskreis für die Unterstützung beim Druck des Jahresberichtes 2015

Um Zeit und damit Kosten zu sparen wurde der Jahresbericht wie folgt gestaltet: Seite 7 bis 17 beschreiben die unterschiedlichen Aufgaben der pro familia Beratungsstelle, die unverändert jedes Jahr übernommen werden. Die restlichen Seiten beziehen sich auf das aktuelle Jahr und geben die Situation, die Fallzahlen und die anstehenden Aufgaben wieder.