Industrie- und Handelskammer Chemnitz (IHK)

Industrie- und Handelskammer Chemnitz (IHK) Mitglied werden in der Regional- und Vollversammlung www.chemnitz.ihk24.de 1 I. Was ist IHK? Wofür ste...
Author: Dominic Bauer
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Industrie- und Handelskammer Chemnitz (IHK) Mitglied werden in der Regional- und Vollversammlung

www.chemnitz.ihk24.de

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I. Was ist IHK? Wofür steht IHK? _____________________________________________ 3 1. 2. 3. 4.

ENTSTEHUNG DER IHK ___________________________________________________ IHK STÄRKT STANDORT UND UNTERNEHMEN ___________________________________ IHK HEIßT SELBSTVERANTWORTUNG _________________________________________ IHK – DIENSTLEISTER DER W IRTSCHAFT ______________________________________

3 3 3 4

II. Die IHK Chemnitz und ihre Aufgaben ________________________________________ 5 1. 2.

DIE DREI SÄULEN DER IHK-ARBEIT __________________________________________ 5 IHK IST DEMOKRATISCH ORGANISIERT ________________________________________ 6

III. Stichwortlexikon IHK-Wahl ________________________________________________ 7 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15.

WAS WIRD GEWÄHLT? ____________________________________________________ 8 WAS IST DIE VOLLVERSAMMLUNG? __________________________________________ 8 WAS IST DAS PRÄSIDIUM? _________________________________________________ 9 FÜR WELCHEN ZEITRAUM WIRD GEWÄHLT? ____________________________________ 9 WAS SIND W AHLBEZIRKE? _________________________________________________ 9 WAS SIND W AHLGRUPPEN? ________________________________________________ 9 WIE ERGIBT SICH DIE SITZVERTEILUNG? _____________________________________ 10 WER KANN WÄHLEN? (W AHLRECHT) ________________________________________ 10 WER KANN GEWÄHLT WERDEN? (W ÄHLBARKEIT) _______________________________ 10 WIE WIRD GEWÄHLT? W AS BEDEUTET BRIEFWAHL? _____________________________ 10 WAS IST DER W AHLAUSSCHUSS? __________________________________________ 11 WAS SIND W ÄHLERLISTEN? _______________________________________________ 11 WAS IST DIE BEWERBERLISTE? ____________________________________________ 11 WAS IST DIE KANDIDATENLISTE? ___________________________________________ 11 WAS IST DER W AHLSCHEIN? ______________________________________________ 11

IV. Aufgaben der Regional- und Vollversammlung I Präsidien ______________________ 12 1. 2. 3. 4.

VOLLVERSAMMLUNG ____________________________________________________ REGIONALVERSAMMLUNGEN ______________________________________________ PRÄSIDIUM DER VOLLVERSAMMLUNG ________________________________________ PRÄSIDIEN DER REGIONALVERSAMMLUNGEN __________________________________

12 13 14 15

V. Von der Theorie in die Praxis _____________________________________________ 15 VI. Ihre Ansprechpartner ___________________________________________________ 16

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I.

Was ist IHK? Wofür steht IHK? 1. Entstehung der IHK Anfang des 19. Jahrhunderts räumt der Staat Unternehmern erstmals das Recht ein, ihre Angelegenheiten selbstverwaltend und eigenverantwortlich zu regeln. Auf Initiative von Gewerbetreibenden entstehen erste Handelskammern als Selbstverwaltungskörperschaften, so auch 1862 in Chemnitz. IHKs sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie vertreten die Interessen der Unternehmer, erbringen hoheitliche Aufgaben und ServiceLeistungen. Grundlage der heutigen Arbeit bildet das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG).

2.

IHK stärkt Standort und Unternehmen IHK bündelt Wirtschaftskraft der Region Die IHK lässt die Wirtschaft mit einer Stimme sprechen. Sie vermittelt staatlichen Verantwortungsträgern eine sachgerechte politische Entscheidungsfindung. Sie vertritt Gewerbetreibende und Branchen gleichberechtigt. IHK sorgt für eine vernünftige Infrastruktur, verhilft Existenzgründern zum Start, unterstützt Unternehmensfinanzierungen, fördert Aus- und Weiterbildung und die Erschließung neuer Märkte. Sie wirkt als Wirtschaftsförderer im Wettbewerb der Standorte und um die besten Arbeitskräfte. IHK ist Plattform für Kommunikation und gemeinschaftliches Handeln IHK motiviert mehr als 200.000 Unternehmer in Deutschland zu ehrenamtlichem Engagement. Sie schafft Verbindung, fördert Gemeinschaft, überbrückt Gegensätze und trägt über Branchengrenzen hinweg zur Meinungsbildung bei. Die Kommunikationsplattform IHK bringt unternehmerisches Praxiswissen gebündelt in politische Entscheidungen ein. Die Gemeinschaft ist somit um ein Vielfaches stärker als der Einzelne.

3.

IHK heißt Selbstverantwortung Wirtschaft entscheidet, leistet und finanziert selbst Wo Rechte sind, sind auch Pflichten: Mitspracherecht und Leistungsangebot der IHK kommen allen Mitgliedsunternehmen 3

zugute – unabhängig von ihrer Größe und Branche. Dies kann nur funktionieren, wenn jeder mitwirkt und entsprechend seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten zur Finanzierung beiträgt. Weniger IHK heißt mehr Staat Industrie- und Handelskammern erfüllen mehr als 50 hoheitliche Aufgaben - z.B. durch Prüfungsabnahme und Bestellung von Sachverständigen. Sollte die IHK-Pflichtmitgliedschaft wegfallen, müsste der Staat für diese Leistungen Ersatzbehörden schaffen. Da auch der Staat nicht unentgeltlich arbeiten kann, würden mit Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft gleich neue Kosten entstehen. Ehrenamtliches Engagement der Unternehmen senkt Kosten Für jährlich weit über 600.000 Abschluss- und Zwischenprüfungen im gesamten Bundesgebiet stellen Unternehmen regelmäßig Mitarbeiter frei. Allein dieser ehrenamtliche Einsatz, u.a. zur Prüfungsvorbereitung, zur Bewertung von Arbeitsproben und Projektarbeiten, zur Korrektur von Prüfungsarbeiten, entspricht umgerechnet etwa 1 Milliarde Euro. Kosten, die auf die Unternehmen verteilt werden müssten. Kosten, die der Wirtschaft dank Ehrenamt erspart bleiben! 4.

IHK – Dienstleister der Wirtschaft Hätten Sie es gewusst? IHKs beraten jedes Jahr fast 350.000 Existenzgründer IHKs leisten jährlich 55.000 Auskünfte zu steuerlichen Fragen IHKs stellen jedes Jahr 1,6 Millionen Exportdokumente aus IHKs geben pro Jahr fast 200.000 Auskünfte zu Innovations- und Umweltfragen

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II.

Die IHK Chemnitz und ihre Aufgaben

Die IHK Chemnitz ist die regionale Gewerbetreibenden in Südwestsachsen.

Interessenvertretung

der

Die Mitarbeiter der IHK sind derzeit für über 70.000 Mitgliedsunternehmen zuständig. Überregional ist die IHK auf Landesebene ein Teil der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen IHKs. Auf nationaler Ebene ist sie Mitglied im Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der nationalen Vertretung der IHKs in ganz Deutschland.

1.

Die drei Säulen der IHK-Arbeit

Wirtschaftspolitische Interessenvertretung Landes-, Bundes- und Europaebene

im

Kammerbezirk,

auf

…erfolgt durch die Arbeit ehrenamtlich tätiger Unternehmer in branchen-/ themenspezifischen Ausschüssen und Arbeitskreisen mit starkem regionalen Bezug sowie Einbringen von Forderungen bei Gestaltung gesetzlicher Regelungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene Wahrnehmung hoheitlicher, vom Staat übertragener Aufgaben … mittels Organisation praxisnaher Berufsausbildung und Verantwortung für die Abschlussprüfungen, Vereidigung von Sachverständigen, Bescheinigung von Dokumenten im Außenwirtschaftsverkehr Servicedienste für die Wirtschaft im Kammerbezirk … in Form von Börsendiensten, Rechtsinformationen, Adressvermittlung, Informationen zu Wirtschaftsstrukturdaten Die IHK Chemnitz arbeitet mitgliederorientiert, orts- und marktnah. Ihre Mitarbeiter verpflichten sich zu unbürokratischem, effizienten und engagierten Handeln.

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2.

IHK ist demokratisch organisiert

Alle sechs Jahre wählen die Mitgliedsunternehmen aus ihrer Mitte ein ehrenamtlich tätiges Parlament: die Vollversammlung. Diese, mit einem ebenfalls gewählten Präsidenten an der Spitze, repräsentiert die gewerbliche Wirtschaft der Region. Die Vollversammlung bestellt die Geschäftsführung und entscheidet über Arbeitsschwerpunkte und Finanzen der IHK.

Je mehr Unternehmer die Chance nutzen, sich in IHK-Arbeit einzubringen, desto passgenauer können Interessen und Bedürfnisse der Mitglieder formuliert und in den politischen Willensbildungsprozess eingebracht werden. Wirtschaftsnähe trägt dazu bei, die Informationspflichten und Serviceleistungen der IHK glaubwürdig und bedarfsgerecht auszufüllen.

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III.

Stichwortlexikon IHK-Wahl

über 70.000 Unternehmen des Kammerbezirkes Chemnitz aus den Bereichen:

Industrie I Bau I Verkehr Handel I Gastgewerbe Dienstleistungswirtschaft Kreditinstitute I Versicherungen I Immobilienwirtschaft

wählen ihre regionalen Interessenvertreter 30 Mitglieder der

22 Mitglieder der

Regionalversammlung Chemnitz

Regionalversammlung Erzgebirge 16

Regionalversammlung Mittelsachsen

Regionalversammlung Plauen

16

16

(80 Mitglieder)

Präsidenten

40 Mitglieder der

Regionalversammlung Zwickau 16

Vollversammlung

bestellt

16

40 Mitglieder der

22 Mitglieder der

Präsidium

Hauptgeschäftsführer

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1.

Was wird gewählt?

Gemäß § 9 Abs.1 der Satzung der IHK Chemnitz werden zur Sicherung der regionalen Interessenvertretung für jeden Wahlbezirk eigene Regionalversammlungen gewählt.

RVC 30 22

RVZ

RVM

40

40

22

RVP

RVE

Gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung in Verbindung mit § 3 der Satzung der IHK Chemnitz setzt sich die Vollversammlung aus den in den 5 Wahlbezirken gewählten Mitgliedern der Regionalversammlungen mit den meisten Stimmen zusammen. Die Vollversammlung besteht sodann aus 80 unmittelbar gewählten Mitgliedern.

RVC 30 16

RVZ 40

22 16

16

VV 16

16

40

RVP

2.

RVM

22

RVE

Was ist die Vollversammlung?

Die Vollversammlung ist das höchste Organ der Kammer. Hier praktizieren die demokratisch gewählten Vertreter der regionalen Wirtschaft die Selbstverwaltung, in dem sie die Richtlinien der Kammerarbeit festlegen. Dabei berücksichtigt die Zusammensetzung der

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Vollversammlung die für die Struktur der Wirtschaft des Kammerbezirks wichtigen Gewerbezweige entsprechend ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung und der regionalen Gliederung. Die Mitglieder der Vollversammlung sind Vertreter der Gesamtheit der Kammerzugehörigen und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Sie nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Die Vollversammlung tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. 3.

Was ist das Präsidium?

Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten und 10 von der Vollversammlung aus ihrer Mitte gewählten Vizepräsidenten, wobei die 5 Wahlbezirke mit jeweils 2 Mitgliedern vertreten sind. Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung; es beschließt alle Angelegenheiten der Kammer, die nicht durch Gesetz oder Satzung anderen Gremien vorbehalten sind. 4.

Für welchen Zeitraum wird gewählt?

Die Amtszeit der Regionalversammlungen und Vollversammlung beträgt 6 Jahre. 5.

Was sind Wahlbezirke?

Der Bezirk der IHK Chemnitz umfasst die Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen, den Erzgebirgskreis, den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau. Die IHK untergliedert sich in eben diese fünf Wahlbezirke. 6.

Was sind Wahlgruppen?

Um die Branchenvielfalt im Bezirk der IHK Chemnitz widerzuspiegeln, sind die wahlberechtigten Unternehmen in folgende 4 Wahlgruppen unterteilt: Wahlgruppe I

Industrie I Bau I Verkehr

Wahlgruppe II

Handel I Gastgewerbe

Wahlgruppe III

Dienstleistungswirtschaft

Wahlgruppe IV Kreditinstitute I Versicherungen I Immobilienwirtschaft

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7.

Wie ergibt sich die Sitzverteilung?

Insgesamt gibt es 80 Vollversammlungssitze. Die Zahl der Sitze hängt für die einzelnen Wahlgruppen in den jeweiligen Wahlbezirken von der Anzahl der wahlberechtigten Unternehmen und deren Wirtschaftskraft ab. 8.

Wer kann wählen? (Wahlrecht)

Wahlberechtigt sind gemäß § 3 Abs.1 Wahlordnung der IHK Chemnitz alle Unternehmen, die Mitglied der IHK Chemnitz sind. Dabei hat jeder IHK-Zugehörige nur eine Wahlstimme. Bei Einzelunternehmen (natürliche Personen) wählt der Inhaber. Bei Personenmehrheiten, Handelsgesellschaften, juristischen Personen des privaten oder öffentlichen Rechts wählt die Person, die allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung befugt ist. Das Wahlrecht ruht bei IHK-Zugehörigen, solange ihnen von einem Gericht das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, rechtskräftig aberkannt ist. 9.

Wer kann gewählt werden? (Wählbarkeit)

Gewählt werden können Personen, die am Wahltag volljährig sind, das Kammerwahlrecht auszuüben berechtigt sind und entweder selbst IHKzugehörig oder allein oder zusammen mit anderen zur gesetzlichen Vertretung einer IHK-zugehörigen juristischen Person, Handelsgesellschaft oder nicht rechtsfähigen Personenmehrheit befugt sind oder im Handelsregister eingetragene Prokuristen oder besonders bestellte Bevollmächtigte von IHK-Zugehörigen. 10.

Wie wird gewählt? Was bedeutet Briefwahl?

Die IHK-Wahl findet per Briefwahl statt. Alle wahlberechtigten Unternehmen erhalten Mitte März 2017 ihre Wahlunterlagen zugesandt. Die Wahlunterlagen beinhalten: - Den Stimmzettel mit den Kandidaten derjenigen Wahlgruppe, der das wahlberechtigte Unternehmen angehört. Auf dem Stimmzettel steht, wie viele Kandidaten maximal angekreuzt werden können. - Einen neutralen Briefumschlag, in den der Stimmzettel eingelegt werden muss.

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- Den Wahlschein. Auf dem Wahlschein muss derjenige, der für das wahlberechtigte Unternehmen das Wahlrecht ausübt, Name und Anschrift des Unternehmens sowie seinen Vor- und Zunamen angeben und anschließend unterschreiben. - Einen Freiumschlag, in den der neutrale Briefumschlag und der Wahlschein eingelegt werden und der an die Regionalkammern zurückgeschickt werden muss. 11.

Was ist der Wahlausschuss?

Die Vollversammlung wählt zur Durchführung der Wahl einen Wahlausschuss, der alle Entscheidungen über die Abwicklung der Wahl trifft, soweit sie nach der Wahlordnung nicht anderen Gremien vorbehalten sind. 12.

Was sind Wählerlisten?

Zur Vorbereitung der Wahl werden Listen der Wahlberechtigten (Wählerlisten) ausgelegt, die nach Wahlgruppen eingeteilt sind. Es besteht die Möglichkeit für die Wahlberechtigten, Einsicht in die Wählerlisten zu nehmen. Nachdem die Auslegungsfrist beendet ist, stellt der Wahlausschuss der IHK Chemnitz die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest. Sie erfasst den Personenkreis, der das aktive und passive Wahlrecht wahrnehmen kann. Auf dieser Grundlage kann dann die IHK-Wahl erfolgen. 13.

Was ist die Bewerberliste?

Die Liste der eingereichten und zusammengefassten Wahlvorschläge. 14.

Was ist die Kandidatenliste?

Nachdem der Wahlausschuss geprüft hat, ob alle Bewerbervorschläge den Voraussetzungen für das passive Wahlrecht nach der Wahlordnung entsprechen, stellt er die Kandidatenliste auf. Sie enthält in alphabetischer Reihenfolge alle eingereichten Wahlvorschläge, geordnet nach Wahlgruppen und Wahlbezirken. 15.

Was ist der Wahlschein?

Der Vordruck für den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung des Wahlrechts. 11

IV. Aufgaben der Regional- und Vollversammlung I Präsidien 1.

Vollversammlung Die Vollversammlung tagt in der Regel 3x pro Jahr; je ca. 2 2,5 Stunden. Aufgaben Die Vollversammlung bestimmt gemäß IHKG und Satzung der IHK Chemnitz die Richtlinien der Kammerarbeit und entscheidet über Fragen, die für die gewerbliche Wirtschaft und die Arbeit der Kammer von grundsätzlicher Bedeutung sind, so unter anderem über: die IHK-Satzung, das Finanzstatut die Wahl-, Beitrags-, Sonderbeitrags- und Gebührenordnung die Feststellung Wirtschaftssatzung

des

Wirtschaftsplans

und

der

die Festsetzung des Maßstabes für die Beiträge und Sonderbeiträge die Wahl und Abwahl der Mitglieder des Präsidiums und des Präsidenten die Erteilung der Entlastung die Ernennung Ehrenpräsidenten I Ehrenmitglieder die Bestellung des Hauptgeschäftsführers die Bildung von Ausschüssen (ohne Berufsbildungsausschuss) den Vorschlag der Beauftragten der Arbeitgeber des Berufsbildungsausschusses die Errichtung des Finanzausschusses die Errichtung von ständigen Schiedsgerichten und Einigungsstellen

12

die Vorschriften für die öffentliche Vereidigung von Sachverständigen

Bestellung

und

den Erlass einer Geschäftsordnung für die Vollversammlung und ihre Ausschüsse die Wahl der Rechnungsprüfer die Errichtung und Schließung von Geschäftsstellen das Vorschlagsrecht der mittelbaren Wahlen (Zuwahl, Ersatzwahl) in die Vollversammlung und das Präsidium die mittelbaren Wahlen in die Vollversammlung die Übertragung von Aufgaben auf andere IHKs, Übernahme von Aufgaben, Bildung von öffentlich-rechtlichen Zusammenschlüssen und Beteiligung hieran, Beteiligung an Einrichtungen (einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetze) die Art und Weise der öffentlichen Bekanntmachung

2.

Regionalversammlungen Die Regionalversammlungen tagen in der Regel 2 - 3 x pro Jahr; je ca. 2 - 2,5 Stunden.

Aufgaben Die Regionalversammlungen bestimmen die Richtlinien der Arbeit für ihre Wahlbezirke, so unter anderem über: die Wahl ihrer Präsidenten und Vizepräsidenten der Regionalversammlungen die Ernennung von Ehrenpräsidenten I Ehrenmitgliedern die Errichtung von regionalen Ausschüssen die Benennung der Mitglieder des Finanzausschusses der IHK Chemnitz die mittelbaren Wahlen in die Regionalversammlung das Vorschlagsrecht der mittelbaren Wahlen (Zuwahl, Ersatzwahl) in die Vollversammlung 13

3.

Präsidium der Vollversammlung Das Präsidium der Vollversammlung tagt in der Regel vor jeder Vollversammlung; ggf. zusätzliche Termine.

Aufgaben Das Präsidium bereitet die Beschlüsse der Vollversammlung vor und überwacht ihre Durchführung. Es beschließt über alle Angelegenheiten der Kammer, die nicht durch Gesetz oder Satzung anderen Gremien vorbehalten sind, so unter anderem über: die Einberufung der Vollversammlung durch den Präsidenten die rechtsgeschäftliche und gerichtliche Vertretung der Kammer durch den Präsidenten gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer Eilentscheidungen (auch bei Vorbehalt der Vollversammlung) mit Einholung der Zustimmung in der nächsten ordentlichen Sitzung der Vollversammlung das Vorschlagsrecht Ehrenpräsidentschaft das Vorschlagsrecht Vollversammlung

der

mittelbaren

Wahlen

in

die

Darüber hinaus ist das Präsidium mit der thematischen und inhaltlichen Vorbereitung der Vollversammlungen sowie des IHKJahresempfanges betraut.

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4.

Präsidien der Regionalversammlungen Die Präsidien der Regionalversammlungen tagen in der Regel vor jeder Regionalversammlung; ggf. zusätzliche Termine.

Aufgaben Die Präsidien bereiten die Beschlüsse der Regionalversammlungen vor und überwachten ihre Durchführung. Sie beschließen über alle Angelegenheiten der Kammer, die nicht durch Gesetz oder Satzung anderen Gremien vorbehalten sind. Dabei nehmen sie die identischen Aufgaben des Präsidiums der Vollversammlung für ihre Wahlbezirke war.

V.

Von der Theorie in die Praxis Ehrenamt bringt Mehrwert: Sie erhalten frühzeitig Kenntnis von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen. Sie entwickeln mit Gleichgesinnten Ideen und Konzepte. Sie adressieren Ihre Interessen an Entscheider in Landes- u. Bundespolitik. Sie bewegen sich im regionalen Netzwerk der Branchenstärksten. Sie nehmen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region Einfluss.

Gestalten Sie mit! Nehmen Sie Einfluss! Übernehmen Sie Verantwortung! …



und stellen Sie sich zur Wahl!

Wir freuen uns auf Ihre Interessenbekundung - kontaktieren Sie uns!

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VI. Ihre Ansprechpartner Region Chemnitz Geschäftsführer Hans-Joachim Wunderlich Straße der Nationen 25 | 09111 Chemnitz Tel. 0371 6900-1100 | Fax: 0371 6900-191565 E-Mail: [email protected] _____________________________________________ Region Erzgebirge Geschäftsführerin Jana Dost Geyersdorfer Straße 9a | 09456 Annaberg-Buchholz Tel. 03733 1304-4111| Fax: 03733 1304-4120 E-Mail: [email protected] _____________________________________________ Region Mittelsachsen Geschäftsführerin Dr. Annette Schwandtke Halsbrücker Str. 34 | 09599 Freiberg Tel. 03731 79865-5100 | Fax: 03731 79865-5102 E-Mail: [email protected] _____________________________________________ Region Vogtland Geschäftsführer Michael Barth Friedensstraße 32 | 08523 Plauen Tel. 03741 214-3100 | Fax: 03741 214-3102 E-Mail: [email protected] _____________________________________________ Region Zwickau Geschäftsführer Torsten Spranger Äußere Schneeberger Straße 34 | 08056 Zwickau Tel. 0375 814-2100 | Fax: 0375 814-192100 E-Mail: [email protected] 16

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