Gemeinsam sind wir stark und bauen an unserer Zukun1! S&E Bern Behörde
Eltern Kinder Andere
Schule
Geschichte • seit 2002 • Vereinigung der Elternräte des Kantons Bern • ca. 85 Elternräte als Mitglieder
1954 • seit • grösste ElternorganisaIon der deutschsprachigen Schweiz • ca.80 Mitglieder im Kanton Bern
Fusion 2014
Entwicklung der Elternmitwirkung im Kt Bern:
1985 1994 1995 1996 2002 2002 2006 2014
Bildung der ersten Elternräte im Kanton Neues VSG sieht Elternmitwirkung vor (Kann-‐ Formulierung) Gründungen von Elternräten in diversen Gemeinden EinzeliniIaIven von Elternräten zu diversen schulspezifischen Themen (Unterschri1ensammlungen, AkIonen, etc) RR Annoni: Aufforderung zur Kanalisierung der Anliegen der Elternräte an den Kanton Gründung von ver:Be gemeinsamer Vorstand: S&E Kanton Bern und ver:Be Fusion von ver:Be und S&E Kanton Bern
Zusammenarbeit Schule und Eltern Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)
Eltern Recht und Pflicht zu: • Fürsorge • Erziehung • Unterhalt • Ausbildung (Art. 301/302 ZGB) • Eltern sind verpflichtet, die • Kinder regelmässig in die Schule zu schicken ( Art. 32 VSG)
Elternrat Zusammenarbeit: • Schulkommissionen, Lehrerschaft und Eltern sind zur Zusammenarbeit verpflichtet. (Art.31 VSG) • Die Gemeinde kann weitere Formen der Mitsprache und Mitwirkung der Eltern vorsehen. (Art. 31 VSG)
Schule / Kindergarten Recht und Pflicht zu: • Vermittlung von schulischen Kenntnissen und Fertigkeiten (Art. 2 VSG) • KG: Kind in Entwicklung fördern, in erweiterte Gemeinschaft einführen, Eintritt in Primarschule erleichtern (Art. 2 KGG) • Berufsauftrag: Unterrichten, Erziehen, Beraten und Begleiten ( Art.17. LAG)
In Bezug auf Schule/KG: • Zusammenarbeit mit Schule/KG (Art. 302 ZGB) • Verantwortung für Kind auf Schulweg (Art. 6 KGV)
In Bezug auf die Eltern: • Unterstützung der Familie bei der Erziehung der Kinder (Art. 2 VSG) • Information der Eltern über Geschehnisse und Vorhaben im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb (Art. 31 VSG)
Schwergewichtig in den Bereichen: • Religion • Politik • Ethik • Moral • Werthaltung (Art. 4 VSG)
Schwergewichtig in den Bereichen: • Gestaltung des Unterrichts, dass die Lernziele erreicht und Lernprozesse ermöglicht werden. (Art. 53 LAV) • Beurteilung der SchülerInnen (Art. 53 LAV)
Schule und Elternhaus Erziehungsdirektion Verband der Schulbehörden des Kantons Bern Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen
Eltern-‐ bildung
VSL BE
Bildung Bern: Berufsverband der Lehrer und Lehrerinnen Kanton Bern VSL BE: Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Bern IWM der PH: Institut für Weiterbildung und Medienbildung der pädagogischen Hochschule
Ziele • Förderung der Elternmitwirkung
VSB ERZ Bildung Bern
• Vernetzung und Zusammenarbeit mit OrganisaIonen • Mitgestaltung der BildungspoliIk • Aufgreifen von bildungspoliIschen Themen • Elternbildung im Zusammenhang mit Schule/Erziehung
S&E IWM der PH Eltern-‐ bildung
VSL BE
Aufgaben • Zusammenarbeit und Vernetzung • InformaIon: Newsleder, Homepage, Netzwerke • Veranstaltungen: Erfahrungsaustausch, Elternbildung • Vernehmlassungen • Anlaufstelle für bestehende Elternräte • Unterstützung von Neugründungen