Gemeinsam. Stark. Solidarisch

Gemeinsam. Stark. Solidarisch Info von Frauen für Frauen Landesfrauenvorstand Wien Ausgabe Nr. 25 / Dezember 2010 www.proge-frauen.at [email protected]...
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Gemeinsam. Stark. Solidarisch Info von Frauen für Frauen

Landesfrauenvorstand Wien Ausgabe Nr. 25 / Dezember 2010

www.proge-frauen.at [email protected]

VORWORT Liebe Kolleginnen! Solidarität, Gender, Gleichbehandlung – große Worte, die uns schon sehr lange begleiten, die aber - so hat es zumindest den Anschein - an Wert und Wichtigkeit verlieren. Ich bin seit 22 Jahren Betriebsrätin und zu meinem Bedauern muss ich noch immer feststellen, dass es keine Änderungen beim Frauenanteil in den Betriebsrats-Körperschaften gibt. Sollten es doch Frauen in eine BetriebsratsKörperschaft schaffen, ist für die Kolleginnen die Gewerkschaftsarbeit außerhalb des Betriebes keine Selbstverständlichkeit! Woran liegt das? Zum einen denke ich, dass es einige Kollegen im BR-Team gibt, die keine Wertschätzung gegenüber der „Frauenarbeit“ in der Gewerkschaft haben! Zum anderen wird Kollegen oft von Seiten der ArbeitgeberInnen gesagt es ginge nicht, dass die Frauen zu Sitzungen gehen, da ja bereits die männlichen Betriebsräte zu Sitzungen gehen. Und wie reagieren wir Frauen darauf? Wir lassen es leider viel zu oft zu, dass wir in den Hintergrund gedrängt werden! Keine Konfrontation, kein Aufbegehren. Ist ja eigentlich auch der bequemere Weg. Ich halte es aber für feige, den Mut nicht aufzubringen und sein Recht für die Kolleginnen einzufordern. Denn Frauenarbeit in der Gewerkschaft ist und bleibt solange wichtig, wie es unfaire Verhältnisse gibt. The-

men wie das Schließen der Einkommensschere, Gleichbehandlung, Gleichstellung und Chancengleichheit müssen wir verstärkt angehen. Nicht nur, dass sich hier noch viel ändern MUSS – es kann sich auch etwas ändern wenn wir uns genügend engagieren. Ich möchte damit alle Funktionärinnen aufrufen, sich uns anzuschließen und gewerkschaftlich mitzuwirken!

Lassen wir uns doch nicht entmündigen! Lassen wir nicht zu, dass wir selbst nicht motiviert sind. Nehmen wir unser Recht in die Hand und stehen wir auch dazu. Trotz der vielen Steine, die wir noch aus dem Weg räumen müssen, haben wir auch schon viel geschafft. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Kolleginnen für ihre tatkräftige Mitarbeit und Unterstützung im vergangen Jahr recht herzlich bedanken! Ich wünsche euch und euren Familien geruhsame Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Glück Auf! Eure Renate Blauensteiner

INHALT Vorwort von unserer Vorsitzenden Kollektivverträge Bedarfsorientierte Mindestsicherung Aus dem Nationalrast Novelle Gleichbehandlungsgesetz Servicekast‘l/Gewalt Interview Buchtipp In den Tag hineingedacht... Geburtstage Impressum

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KOLLEKTIVVERTRÄGE IN DER GEWERKSCHAFT PRO-GE So vielfältig die Branchen in der Gewerkschaft PRO-GE sind, so vielfältig sind natürlich auch unsere Kollektivverträge. Rund 144 Vereinbarungen werden dazu jährlich in den Branchen Metall, Bergbau, Energie, Textil, Bekleidung, Leder, Nahrung, Genuss, Mineralöl, Chemie, Papier, Glas, der Arbeitskräfteüberlassung sowie der Land- und Forstwirtschaft getroffen. Es werden also laufend Verbesserungen beim Einkommen und den Bedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen erzielt. Der Kollektivvertrag für die Metallindustrie & Bergbau ist traditionell richtungsweisend für alle anderen Branchen und steht daher im Mittelpunkt des öffentlichen und medialen Interesses. Besonders heuer gestalteten sich die Verhandlungen schwierig, da das Thema der Arbeitszeit von beiden Seiten sehr kontroversiell geführt wurde. Während die Gewerkschaften PRO-GE und GPA-DJP mit einer Forderung nach Arbeitszeitverkürzung ein Mittel zur Schaffung von mehr Arbeitsplätzen und eine Verbesserung der Lebensqualität der ArbeitnehmerInnen sehen, verstanden die ArbeitgeberInnen unter Flexibilisierung und der Ausdehnung der Bandbreite bei den Überstunden mehr Arbeit für weniger Lohn. Überraschenderweise haben die ArbeitgeberInnen zu Beginn der Verhandlungen ihre Forderung nach Arbeitszeitflexibilisierung zurückgezogen. Arbeitszeitthema weiterhin Thema Die im Jahr 2010 geführte Arbeitszeitkampagne der Gewerkschaft PRO-GE hat gezeigt, dass hier

allerdings weiterhin Handlungsbedarf besteht und dieses Thema ein wichtiger Schwerpunkt in der zukünftigen Kollektivvertragsarbeit bleiben wird. Im Frühjahr 2011 werden wir gemeinsam mit anderen Interessensvertretungen Workshops anbieten, um mit ExpertInnen besonders die Problematik bei Schicht-, Akkordarbeit oder bei Montagetätigkeiten zu diskutieren. Positive Beispiele gibt es ja bereits in einigen Kollektivverträgen innerhalb unserer Gewerkschaft. So haben beispielsweise die Unternehmen der Papierindustrie erkannt, dass sich kürzere Arbeitszeiten positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Weitere Schwerpunkte in unseren Kollektivverträgen bleiben aber auch die Forderungen nach verbesserter Anrechnung der Karenzzeiten, Frühwarnsystemen bei Karenzende, die geschlechtergerechte Formulierung (Gender Mainstreaming) sowie eine finanzielle Beteiligung der Lehrlinge an den Förderungen, die Unternehmen für die Ausbildung erhalten. Frauen im KV sichtbar gemacht! Mit der geschlechtergerechten Formulierung des Kollektivvertrages für die Metallindustrie & Bergbau konnte bei den aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen ein Meilenstein vereinbart werden. Renate Anderl, PRO-GE-Bundesfrauenvorsitzende begrüßt diese Einigung: „Erst wenn Frauen nicht nur 'mitgemeint’, sondern explizit genannt werden, können sie auch wahrgenommen werden".

Aktuelle Abschlüsse Metallindustrie & Bergbau ab 1. November 2010 KV-Lohn +2,5 %, Ist-Lohn +2,3%, Einmalzahlung nach EBIT, Lehrlingsprämien, usw. Neuer Mindestlohn: € 1.515, 84 Metallgewerbe ab 1. Jänner 2011 KV-Lohn +2,45 %, Ist-Lohn +2,2 %, Lehrlingsprämien, rahmenrechtliche Verbesserungen, usw. Neuer Mindestlohn: € 1.511,62 Molkereibereich ab 1. November 2010 Monatslöhne +2 %, Lehrlingsprämien, usw. Neuer Mindestlohn: € 1.484,43 Mehr Infos Alle aktuellen Kollektivvertragsabschlüsse inklusive aller Lohntafeln findest du auf unserer Website www.proge.at oder unter www.lohnrunden.at. Seite 3

INFO BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG Voraussetzungen Um eine BMS zu bekommen, besteht grund-sätzlich die Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft. Es gibt also keine Wahlfreiheit zwischen der BMS und der Erwerbstätigkeit. Für ausländische Arbeitskräfte gibt es eigens definierte Voraussetzungen, allerdings immer unter dem Aspekt der Arbeitsbereitschaft. AsylwerberInnen haben keinen Anspruch auf BMS.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ersetzt ab 1. September 2010 die Sozialhilfe, deren Höhe bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich war. Mit der Einführung der Mindestsicherung wird ein wichtiger Beitrag zur Armutsvermeidung und zum Wiedereinstieg der Menschen ins Arbeitsleben geleistet. Die PRO-GE-Frauen begrüßen diese Maßnahme, da die Armutsgefährdung besonders bei Frauen sehr hoch ist. Mit der BMS werden all‘ jene Menschen unterstützt, die für ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft aufkommen können. Der Anspruch auf die BMS kommt allerdings dann erst zum Tragen, wenn keine ausreichende finanzielle Absicherung durch andere Mittel (z. B. Einkommen, Leistungen aus der Sozialversicherung, Unterhalt, etc.) oder Vermögen möglich ist. Die BMS stellt für alle Anspruchsberechtigten dieselben Mindeststandards sicher. Den einzelnen Bundesländern wird jedoch freigestellt, höhere Beiträge für weitere Leistungen zu gewähren. Da die Sozialhilfe Ländersache ist, hat der burgenländische Landtag beschlossen, die BMS rückwirkend mit 1. September 2010 umzusetzen.

Wie hoch ist die BMS? Die BMS wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt und beträgt 2010 für Alleinstehende bzw. Alleinerziehende 744 Euro und für Paare 1.116 Euro; Euro für die ersten drei minderjährigen Kinder 133,90 Euro, ab dem 4. Kind 111,60 Euro.

Ausnahmen vom Einsatz der Arbeitskraft gibt es für Personen, die das Regelpensionsalter erreicht haben, Betreuungspflichten für Kinder bis zum 3. Lebensjahr bzw. bei zu pflegenden Angehörigen ab der Pflegestufe 3, bei der Sterbebe-gleitung und der Begleitung schwerst erkrankter Kinder bzw. bei einer Erwerbsoder Berufsausbildung, die vor dem 18. Lebensjahr begonnen hat (ausgenommen Studium).

Vermögens- und Rückzahlungsbestimmungen Generell entfällt die Verpflichtung zur Rück-zahlung der BMS-Leistung, jedoch werden alle Sozialleistungen, Erbschaften, Unterhalt herangezogen. Auch unrichtige Angaben führen zu einer Streichung und Rückzahlung der BMS. Die BMS setzt voraus, dass vorhandenes Vermögen bis auf Grenzwerte veräußert werden muss, bzw. Wohnraum im Eigentum nach einiger Zeit mittels Pfandrecht belegt werden kann. Es kann auch durchaus sein, dass ein neuwertiges Auto gegen einen älteres „eingetauscht“ werden muss.

E-card für BMS-BezieherInnen Mit dem Bezug der BMS erhalten Betroffene eine eigene E-card. Damit gehören unwürdige Sozialhilfekrankenscheine der Vergangenheit an.

Auskunft über das Sozialtelefon Die BMS kann über das AMS bzw. unterschiedliche Behörden beantragt werden. Auskünfte dazu sowie zu allen anderen Fragen gibt das Sozialministerium über das Sozialtelefon 0800/20 16 11 (österreichweit Mo. – Fr. von 8.00 -16.00 Uhr) bzw. auf www.bmask.gv.at.

ZITAT DES MONATS! „Armut ist keine Schande, aber das ist ungefähr alles, was man Gutes über sie sagen kann.“ Seite 4

Aus dem NATIONALRAT Budgetverhandlungen 2011 Ende Oktober wurden von der Bundesregierung jene Maßnahmen präsentiert, die zur Budgetkonsolidierung geplant sind. Neben steuerlichen Belastungen sind Einsparungen im Sozialbereich geplant, die Familien, Pensionen und die Jugend betreffen. Besonders diese Maßnahmen sind von zahlreichen Protesten vieler Organisationen begleitet, darunter auch die Gewerkschaft PRO-GE. Für die Gewerkschaft PRO-GE sind Kürzungen im Bildungs- und Familienbereich inakzeptabel. "Wir wissen alle, dass gute Bildung und Ausbildung der beste Schutz gegen Arbeitslosigkeit sind", argumentiert Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der PRO-GE. "Jedes Kind muss die Chance auf gute Bildung und Ausbildung haben - unabhängig vom Einkommen der Eltern", so Wimmer. Nachstehend eine kurze Information über die wesentlichsten, geplanten Maßnahmen: • Die Familienbeihilfe wird ab 1. Juli 2011 nur mehr

bis zum 24. Lebensjahr ausbezahlt, wobei es einige Ausnahmen geben wird. Für arbeitsuchende Kinder von 18 – 21 Jahren wird es ab 2011 keine Familienbeihilfe mehr geben. Gekürzt werden die 13. Familienbeihilfe sowie der Mehrkindzuschlag. • Die

Langzeitenversichertenregelung („Hacklerregelung“) wird ab 2014 ins Dauerrecht übernommen. Das Antrittsalter wird schrittweise angehoben.

• Verbesserungen gibt es bei der Invaliditätspension

für SchwerarbeiterInnen. Das mögliche Antrittsalter und die Abschläge werden für die betroffenen Personen gesenkt.

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• Der Zugang zu den ersten beiden Stufen des Pflege-

geldes wird durch die Anhebung der Mindeststundenzahl erschwert. • Neben einer Erhöhung der Mineralsteuer und der

Tabaksteuer werden eine Bankenabgabe und eine Flugticketabgabe eingeführt. Auch der Kauf eines Neuwagens verteuert sich ab 2011 durch die Anhebung der Normalverbrauchsabgabe (NOVA).

Das Budget wurde zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Zeitung im Parlament diskutiert und soll – so es im Parlament beschlossen wird – vorausichtlich mit 1. Jänner 2011 in Kraft treten. Erst dann werden auch wirklich alle Details feststehen. Wir werden in der nächsten Ausgabe über die dann beschlossenen Maßnahmen und deren Auswirkungen berichten.

NOVELLE GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ Mit 1. Jänner 2011 wird das Gleichbehandlungsgesetz novelliert. Schwerpunkte sind die verpflichtenden Einkommensberichte sowie die Einkommensangabe bei Stellenausschreibungen. Vor allem mit der nun gesetzlichen Basis der Einkommenstransparenz geht eine langjährige Forderung der PRO-GE-Frauen auf dem Weg zur Gleichstellung bei der Entlohnung in Erfüllung.

Wann ist es soweit? Die Offenlegung der Einkommensberichte erfolgt in einem Stufenplan: * * * *

Unternehmen mit mehr als 1.000 ArbeitnehmerInnen erstmals ab 2011 für das Jahr 2010 Unternehmen mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen erstmals ab 2012 für das Jahr 2011 Unternehmen mit mehr als 250 ArbeitnehmerInnen erstmals ab 2013 für das Jahr 2012 Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen erstmals ab 2014 für das Jahr 2013.

Was muss veröffentlicht werden? *

Wie viele Männer und wie viele Frauen sind in einer Verwendungsgruppe (kollektivvertraglich oder betrieblich) pro Verwendungsjahr eingereiht?

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Angegeben werden muss das Gesamtentgelt (inkl. Zulagen, Zuschläge, Remunerationen, usw.)

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Zur besseren Vergleichbarkeit muss Teilzeitbeschäftigung auf Vollzeit umgerechnet werden; nicht ganzjährige Beschäftigungen müssen auf das ganze Jahr hochgerechnet werden.

Wer bekommt den Bericht? Die Berichte sind alle zwei Jahre jeweils im ersten Quartal dem (Zentral-)Betriebsrat bzw. den Betriebsausschüssen zu übermitteln. Wenn kein Betriebsrat besteht bzw. kein Betriebsrat für eine bestimmte Gruppe, muss das Unternehmen den Bericht an einem für alle betroffenen MitarbeiterInnen zugänglichen Ort auflegen.

Wer darf den Bericht sehen? Über den Inhalt des Einkommensberichtes sind ArbeitnehmerInnen zur Verschwiegenheit verpflichtet. BetriebsrätInnen können im Rahmen ihrer Tätigkeit Auskunft an ArbeitnehmerInnen über die für sie relevanten Informationen erteilen. Auch die Einholung von Rechtsauskünften und die Beratung bei Interessensvertretungen sind zulässig. Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht liegen vor, wenn der Bericht nach außen getragen wird, und zwar in den nicht zulässigen Fällen.

Was tun, wenn das Unternehmen keinen Bericht vorlegt? BetriebsrätInnen bzw. ArbeitnehmerInnen können die Erstellung bzw. die Übermittlung und Information über den Einkommensbericht innerhalb von drei Jahren (Verjährungsfrist!) gerichtlich geltend machen.

Einkommensangabe bei Stellenausschreibungen Ein Bei Stellenausschreibungen muss zukünftig das kollektivvertragliche Mindestentgelt angegeben werden. Besteht die Bereitschaft zu Überzahlungen, so ist darauf ebenfalls in der Ausschreibung hinzuweisen.

Bereits mit der Kampagne „Ein paar Zentimeter mehr ….. und Geld verdienen wär’ weniger schwer“ haben die PRO-GE-Frauen beim Internationalen Frauentag 2010 aufmerksam gemacht, dass die Offenlegung der Einkommen ein wichtiger Schritt zur Einkommensgerechtigkeit ist.

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Gewalt gegen Frauen – das Gewaltschutzgesetz Im eigenen privaten Bereich Gewalt gegen die eigene Person zu erleben, ist für Betroffene – neben den körperlichen Verletzungen – erniedrigend und entwürdigend. Gewalt im häuslichen Bereich ist unabhängig von sozialen Schichten und ethnischer Herkunft. Leider sind in 90 % der Fälle Frauen die Betroffenen. Gewalt hat viele Gesichter; neben körperlicher Gewalt zählen auch psychische Gewalt, das Zurückhalten von Unterhalt, z. B. für Kinder, aber auch Vernachlässigung zu den Tatbeständen. Seit 1997 gibt es in Österreich das Gewaltschutzgesetz, das die rechtliche Grundlage zum Schutz vor Gewalt in der Familie darstellt. Erst dieses Gesetz hat es möglich gemacht, von Seiten der Polizei gegen Übergriffe einzuschreiten und viele Frauen zu schützen und damit Beziehungen, die sie zu Verliererinnen gemacht haben, zu beenden. Gewalt in der Familie ist ein sehr sensibles Thema; Betroffene schweigen aus Scham, Opfer von häuslicher Gewalt geworden zu sein und wissen oftmals nicht, welche Rechte sie haben, sich und ihre Kinder zu schützen.

UNSER SERVICEKASTL

Aus diesem Grund wollen die Bundesfrauenabteilung der Gewerkschaft PRO-GE gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt mit einer gemeinsamen Broschüre Aufklärungsarbeit leisten, die im P R O - G E Landessekretariat Wien oder aber über die PRO-GE-Bundesfrauenabteilung zu bestellen ist. Sie ist ebenfalls in allen Polizeidienststellen - in ganz Österreich - zu finden.

Gemeinsam laden wir die BetriebsrätInnen der Gewerkschaft PRO-GE ein, mit uns gemeinsam gegen jede Art von Gewalt aufzutreten und allen KollegInnen ein gewaltfreies Leben in Würde zu ermöglichen.

Informationen die „frau“ brauchen kann!

...für den Bereich Behinderung Domino - Zentrum für Kompetenzen; Beratungsstelle für behinderte Menschen www.zfk.at [email protected] Tel. 01 929 14 92 oder 0650 929 14 92 ...für den Bereich Gewalt gegen Kinder Selbstlaut - Gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Buben www.selbstlaut.org [email protected] Tel. 01 810 90 31 ...für den Bereich Lebensgemeinschaften Wiener Antidiskriminierungsstelle für gleichgeschlechtliche Lebensweisen www.magwien.gv.at/queerwien [email protected] Tel. 01 4000 81449

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MANUELA WILL‘S WISSEN... ...diesmal mit Dr.in Michaela Moser, österreichische Armutskonferenz Redaktion: Liebe Fr. Moser, wir haben heuer ja das EU-Jahr zur Armutsbekämpfung und soziale Ausgrenzung. Sie sind Expertin auf dem Gebiet der Armutsbekämpfung, auch in Hinblick auf spezifische Armut. Kann man Armut zuordnen? Z.B. nach dem Geschlecht? Gibt es ein Ost-West Gefälle in Österreich, bzw. gibt es Unterschiede im Lebensbereich städtischer-ländlicher Raum? Dr. Moser: Armut bedeutet einen Mangel an Möglichkeiten. Einkommensprobleme sind nur ein Teil des Problems bzw. gehen immer mit vielen anderen Mangelsituationen einher. Menschen, die in Armut leben, sind meist auch u. a. von schlechten Wohnverhältnissen, geringeren Bildungschancen, weniger guten Gesundheitsversorgung, weniger Mobilitätsmöglichkeiten betroffen, sie müssen oft schwierige Entscheidungen z.B. zwischen dem Aufdrehen der Heizung im Winter oder Ausgaben für gesunde Ernährung für die Kinder treffen. Wer in einem reichen Land wie Österreich von Armut betroffen wird, lebt außerdem meist recht isoliert, und erlebt viele Situationen der Ausgrenzung und Beschämung, z.B. beim Arzt oder in der Schule. Oft fehlt es an Kraft, Zeit und Ressourcen um Kontakt mit Verwandten und FreundInnen aufrechtzuerhalten. Das negative Bild, das Medien und Gesellschaft nicht selten von Armutsbetroffenen zeichnen und die schwierige Situation verletzen auch stark das Selbstwertgefühl. Besonders stark von Armut betroffen sind in Österreich AlleinerzieherInnen, MigrantInnenhaushalte, Familien mit mehreren Kindern, Langzeitarbeitslose und PensionistInnen. Und damit all jene, die einen eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, weil sie zu krank oder zu alt sind, sie nicht über die „gefragten“ Qualifikationen verfügen oder ihre Qualifikationen nicht anerkannt werden oder weil sie für Kinder oder kranke bzw. alte Familienmitglieder sorgen. Unterschiede im Stadt-Land-Bereich hängen stark von der noch zur Verfügung stehenden Infrastruktur ab; je weniger Investitionen in öffentlichen Verkehr, Nahversorgung usw., desto schwieriger die Situationen für Menschen am Land. Redaktion: Für wie praktikabel beurteilen Sie die die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung? Wird man damit die Armut eindämmen können? Dr. Moser: Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe. Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der

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neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Mit ihren 744 Euro liegt die Mindestsicherung deutlich unter der Einkommensarmutsgrenze von derzeit 951 Euro. Laut Kalkulationen der Schuldenberatungen zu jenen Haushaltsausgaben, die für einen bescheidenen, aber angemessenen Lebensstil in Österreich notwendig sind, braucht es ein Einkommen von 1.200 Euro (für einen Einpersonenhaushalt), eine angemessen soziale Teilhabe und nachhaltige Armutsbekämpfung ist also mit der Mindestsicherung in ihrer derzeitigen Form nicht gegeben. Vor allem im Blick auf die hohen Wohnkosten und Sonderleistungen im Fall spezifischer Problemlagen besteht akuter Verbesserungsbedarf. Zudem braucht es mehr und bessere Projekte und Maßnahmen, um sinn- und qualitätvolle Arbeitsplätze für jene zu schaffen und zu finden, die schon lange nicht mehr erwerbstätig waren bzw. nur eingeschränkt erwerbsfähig sind. Wichtig ist auch, MindestsicherungsempfängerInnen nicht weiter als „faul“ oder „arbeitsunwillig“ zu diskriminieren. Fast alle von ihnen, würden sehr gerne arbeiten, wenn es entsprechende Arbeitsplätze gäbe und wenn ihre Gesundheits- und Lebensumstände dies erlauben. Die neue Mindestsicherung ist im Wesentlichen die alte Sozialhilfe. Sie ersetzt nicht die Sozialhilfe, sondern baut sich in das bestehende System der neun Bundesländerregelungen ein. Es wird weiter neun verschiedene Standards geben. In den meisten Punkten bleibt die Ausgestaltung zentraler Elemente den Landesgesetzgebern bzw. den Vollzugsrichtlinien der Behörden überlassen. Mit ihren 744 Euro liegt die Mindestsicherung deutlich unter der Einkommensarmutsgrenze von derzeit 951 Euro. Laut Kalkulationen der Schuldenberatungen zu jenen Haushaltsausgaben, die für einen bescheidenen, aber angemessenen Lebensstil in Österreich notwendig sind, braucht es ein Einkommen von 1.200 Euro (für einen Einpersonenhaushalt), eine angemessen soziale Teilhabe und nachhaltige Armutsbekämpfung ist also mit der Mindestsicherung in ihrer derzeitigen Form nicht gegeben. Vor allem im Blick auf die hohen Wohnkosten und Sonderleistungen im Fall spezifischer

Problemlagen besteht akuter Verbesserungsbedarf. Zudem braucht es mehr und bessere Projekte und Maßnahmen, um sinn- und qualitätvolle Arbeitsplätze für jene zu schaffen und zu finden, die schon lange nicht mehr erwerbstätig waren bzw. nur eingeschränkt erwerbsfähig sind. Wichtig ist auch MindestsicherungsbezieherInnen nicht als „faul“ oder „arbeitsunwillig“ zu diskriminieren, zumal die meisten sich ohnehin nichts sehnsüchtiger wünschen als unter Berücksichtigung ihrer Qualifikation, ihrer Gesundheits- und familiären Lebensumstände einen guten Arbeitsplatz mit Perspektive zu finden. Redaktion: Führen die heutigen Konsumgewohnheiten in die Armut? Wird es einem heutzutage tatsächlich zu „leicht“ gemacht, Schulden bzw. Ratengeschäfte einzugehen? Dr. Moser: Es sind weniger Konsumgewohnheiten als vielmehr ein mangelndes Einkommen, das Menschen in Österreich in die Armut führt. Wer das knapp kalkulierte Haushaltsbudget von NiedrigeinkommensbezieherInnen studiert, wird sehen, das es dort schlicht keinen Spielraum für Einsparungen gibt, da der allergrößte Teil des verfügbaren Gelds für den unmittelbaren Lebensbedarf (Wohnen, Heizen, Essen, Kleidung) ausgegeben wird und ohnehin bereits kein bzw. nur sehr wenig Geld für soziale oder kulturelle Aktivitäten, wie etwa einem gelegentlichen Kinobesuch oder einem Abendessen mit Freunden zur Verfügung steht. Leichtfertige vergegebene Kredite bzw. Ratenangebote versuchen aus der Not von NiedereinkommensbezieherInnen ein Geschäft zu machen. Sie führen Jahr für Jahr viele Menschen in die Überschuldung, strengere gesetzliche Rahmenbedingungen wären hier genauso notwendig wie mehr allgemeine Bewusstseinsbildung in Finanzfragen von Kindesalter an.

Redaktion: Sind die in den letzten Jahren immer häufiger gewordenen Sozialmärkte und Second-hand Shops der richtige Weg um die akute Armut zu lindern? Wie kann man nicht nur die Auswirkung von Armut, sondern auch langfristig die Ursachen bekämpfen? Dr. Moser: Sozialmärkte, Second-hand-Shops und ähnliche Projekte sind „Notlösungen“ im wahrsten Sinne des Wortes. Sie helfen unmittelbare Not zu lösen, aber verändern Armutssituationen nicht nachhaltig. Darüber hinaus haben sie einen stigmatisierenden Nebeneffekt und ich denke, es ist auch schädlich für einen Gesellschaft, wenn die einen nur mehr von dem leben können, was die anderen wegwerfen. Deshalb muss insgesamt die Verteilungsfrage viel stärker in den Blick kommen. Einkommen, vor allem aber Vermögen, sind in Österreich höchst ungleich verteilt, die obersten 10 % verfügen beispielsweise über 2/3 allen Privatvermögens. Da wäre es dringend notwendig, entsprechende Steuern einzuführen und durch das zusätzlich verfügbare Geld gleichzeitig das Budget zu konsolidieren, ArbeitnehmerInnen zu entlasten und in eine gute Mindestsicherung, aber auch in Pflege und in gute Infrastruktur, also in Bildung, Gesundheitsversorgung, öffentlichen Verkehr, Kinderbetreuung zu investieren. Und natürlich braucht es auch Mindestlöhne, die wirklich zum Leben reichen. Redaktion: Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und weiterhin viel Kraft für ihre Tätigkeit im Dienste der Armutsbekämpfung! Glück auf!“

BUCHTIPP: „ES REICHT! FÜR ALLE!“ Martin Schenk, Michaela Moser Es reicht! Für alle! 240 Seiten Zsolnay Verlag, 2010 ISBN: 978-3-552-06114-9 EUR: 20,50 Seite 9

IN DEN TAG HINEINGEDACHT... von Regina Assigal Es wird sowieso immer behauptet, unsere Kinder sind vom Fast Food zu dick. Ich bin allerdings der Meinung, dass oftmals unsere Kinder mit ihrer Freizeit nichts anders anzufangen wissen, als vor dem Fernseher oder dem PC zu sitzen und sich dabei mit Chips und Schokolade vollstopfen.

Eine neue Erkenntnis für mich oder ein Tag voller „Überraschungen“! Zwischen kein Frühstück, weil in der Früh noch keinen Hunger und noch kein Mittagessen, da ansonsten nur Abendessen angesagt ist, platzte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn an einem Donnerstag um halb Zwölf bei einer beliebten Fast Food Kette herein. Vor dem Geschäft so an die Zwanzig kreischende Teenies und im Geschäft um nichts besser... Zwischen vorprogrammierten Gehirn, nur einen Salat zu essen, aber mit Gusto auf einen deftigen Burger, beobachtete ich den jungen Haufen vor mir (dazu möchte ich noch bemerken, der Burger hat gewonnen). Die erste Überraschung für mich war, wie diszipliniert die jungen Leute auf ihr Essen warteten. Als ich mir mit meinem „Burger beladenen“ Tablett mir einen Tisch suchte, begegnete ich der zweiten Überraschung. Es saßen so an die 15 – 20 Jugendliche gemischter Nationalität und schrieben ihre Hausaufgaben, oder unterhielten sich tatsächlich über Lern- und Schulthemen in diesem Lokal. Da ich immer öfter den Medien entnehmen muss, dass die Kinder von heute sich nur von Fast Food ernähren, weil wir ach so bösen Mütter einer beruflichen Tätigkeit nachgehen müssen, lässt dieser Anblick mein Herz höher schlagen! Natürlich bin auch ich der Meinung, dass ein ordentliches Mittagessen dem Fast Food vorzuziehen ist, aber leider können nicht alle Mütter aufgrund ihrer Arbeitszeiten zu Mittag zu Hause sein oder am Vorabend etwas vorkochen. Seite 10

Die dritte Überraschung war für mich das Gespräch an einem Nebentisch, wo vier junge Burschen saßen. Einer der vier nahm sein Tablett und wollte es zur Ablage bringen. Ein anderer der Gruppe fragte, was er da mache. „Na mein Tablett wegräumen“ sagte der Bursch. Darauf zeigte der Fragende auf einen jungen Mitarbeiter, der gerade mit Tischabwischen beschäftigt war, und meinte: „ das macht doch eh der...“. Darauf kam prompt die Antwort: „Ja, aber zu Hause räume ich doch auch meinen Teller weg, da kann ich es hier doch auch machen!“ Die übrigen drei Burschen grinsten, nahmen aber doch auch letztendlich ihre Tabletts und räumten sie weg. Der junge Mitarbeiter und ich schauten uns nur verwundert an. Da soll uns noch einer behaupten, diese Lokalitäten haben keinen erzieherischen Wert! Die jungen Leute heutzutage lernen von einander und miteinander, und das sollten wir Eltern nicht außer Acht lassen! Wenn wir etwas mehr Vertrauen in unsere Kinder hätten, könnten wir von ihnen nicht nur das Miteinander zurückgewinnen, sondern auch die Kommunikation, die uns Erwachsenen verloren gegangen ist!

GEBURTSTAGE APRIL

Wir gratulieren auf das Herzlichste!

MAI

Siegmund Franziska Frank Irene Plachy Gabriele Ackerl Brigitte Weinhofer Renate Stehlik Sabine Crnoseljanski Slavica Petkovic Milena Petrovic Bojana Knoth Ingrid Steiner Manuela

AUGUST

Milatz Judith Hinterbucher Brigitte Schiegert Angela Handl Margarete Topeiner Gabriela Giebner Evelyne Troll Christine Bagl Elvira Dittinger Paula Schmid Rosa Peischl Irena Bennersdorfer Juliane

SEPTEMBER

Rechberger Franziska Neumann Marianne Neumann Susanne Gajic Stana Assigal Regina Beitl Marion Rauecker-Döll Sabine

NOVEMBER

Kampel Andrea Grünwald Waltraud Brechelmacher Monika Chmielewsky Monika Novotny Susanna Kocic Gordana Lovric Jelka Zier Silvia

JUNI Doblinger Renate Juwan Sonja Husner Andrea Secic Selma Finz Sonja Limbichler Romana Windberger Maria Giller Brigitte Baumholzer Monika Sisa Birgit

OKTOBER Hatter Gabriele Knieschek Silvia

DEZEMBER

Thalhammer Daniela Hentschel Gerlinde Dolezal Ursula Seidenschmidt Gabriela Blauensteiner Renate Vegh Ingeborg

Mulderer Karin Coufal Theresia Farkas Gertrude Peterseil Malgorzata Menschhorn Hannelore Aytekin Sebahat Pöll Gabriele Zborowski Marion Klaura Elisabeth Malik Theresia

Der Wiener Landesfrauenvorstand wünscht allen Kolleginnen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Seite 11

JULI Steindl Margit Wild Margit

Impresseum: Herausgeber und Hersteller: Österreichischer Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien; für den Inhalt verantwortlich: Landesfrauenvorstand Wien, 1020 Wien, ÖGB-ZVR-Nr.: 576439352