Flurneuordnung Staufen (L 123) Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) gem. § 21 FlurbG am 22.09.2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) 09.04.2014
Folie 1
Ladung zur heutigen Veranstaltung ● Öffentliche Bekanntmachung zw. 18.08.2016 und 02.09.2016 in den Flurbereinigungsgemeinden, den Städten Staufen und Bad Krozingen, den angrenzenden Gemeinden Münstertal, Ehrenkirchen und Ballrechten-Dottingen, sowie den Städten Sulzburg und Heitersheim
Terminerinnerung in Staufen am 15.09.2016. ● Auslage des Satzungsentwurfs im Rathaus Staufen.
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 2
Ablauf der Veranstaltung 1.
Begrüßung und Vorstellung
2.
Rechtliche Grundlagen
3.
Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)
4.
Grundsätze der Wahl
5.
Wahlsatzung
6.
Aufstellung der Kandidaten/innen
7.
Bildung des Wahlausschusses und Wahl
8.
Ergebnis der Wahl
9.
Nächste Arbeitsschritte
10. Wichtige Hinweise Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 3
1. Begrüßung und Vorstellung Gemeinsame Dienststelle (GDS) Flurneuordnung und Landentwicklung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen - Untere Flurbereinigungsbehörde ●Projekt-Team:
Edgar Faller Walter Rohrer Priska Wehrle Günter Johner Oliver Frey Tobias Anlicker
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 4
2. Rechtliche Grundlagen ● Die Teilnehmergemeinschaft (TG) ist mit dem Anordnungsbeschluss vom 05.07.2016 als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. ● Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde durch die untere Flurbereinigungsbehörde mit der Ladung zur Wahl auf 5 festgelegt. Darüber hinaus wird es 5 Stellvertreter geben. ● Gem. § 2 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) müssen sowohl ein Vorstand als auch ein Stellvertreter Nichtbeteiligte im Sinne des § 10 FlurbG sein. Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeister sind keine Nichtbeteiligten im Sinne des § 10 FlurbG.
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 5
2. Rechtliche Grundlagen - Beteiligte Beteiligte gem. §10 FlurbG
Teilnehmer
Nebenbeteiligte
Eigentümer Erbbauberechtigte
Gemeinde, Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentl. Rechts, Inhaber von Rechten, Pächter
Teilnehmergemeinschaft
Körperschaft des öfftentl. Rechts
Aufsicht
Untere Flurbereinigungsbehörde (UFB)
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 6
2. Rechtliche Grundlagen – Organe der TG
Teilnehmerversammlung gem. § 22 FlurbG
Vorstand gem. § 21 FlurbG Vorsitzender des Vorstandes gem. §26 FlurbG
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 7
2. Rechtliche Grundlagen - Organe der TG ● Teilnehmerversammlung ● Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft
● Vorsitzender des Vorstandes führt die Vorstandsbeschlüsse aus vertritt die Teilnehmergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich ist erster Ansprechpartner für das LRA BreisgauHochschwarzwald, FB Flurneuordnung und Landentwicklung
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 8
3. Aufgaben des Vorstandes der TG ● Beschlussrecht und –pflicht z.B. Vergabe, Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen oder Beitragserhebung
● Mitspracherecht z.B. Festlegung Wertrahmen bei der Wertermittlung, Erstellung von Überleitungsbestimmungen
● Mitwirkung z.B. Wege- und Gewässerplanung, Aufstellung der Grundsätze zur Neueinteilung, Masselandvergabe
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 9
3. Aufgaben des Vorstandes der TG ● Unterrichtung und Anhörung z.B. Entschädigungsfragen, Änderung des Flurneuordnungsgebietes
● Nicht zu den Aufgaben des Vorstandes zählen: der Wunschtermin! die Neuzuteilung der Grundstücke!
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 10
4. Grundsätze der Wahl
Teilnehmer wahlberechtigt und wählbar
muss
nur wählbar
Kandidaten
Wahlsatzung
kann
genehmigt
LRA BreisgauHochschwarzwald FB 540
Nichtbeteiligter
Nebenbeteiligte nur wählbar
leitet
Wahl
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 11
4. Grundsätze der Wahl – Wahlberechtigung Miteigentümer A
B 1 Stimme
Einigung A
C
Alleineigentümer
B
AAAAABAAAAA 1 Stimme
C
Stimmzettel
Stimmzettel
z.B. auf A
Nicht auf B, weil B nur eine Stimme hat und diese bereits als Alleineigentümer einsetzt
Stimmzettel
Keine Einigung
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 12
4. Grundsätze der Wahl
Wahl
5 Vorstandsmitglieder
5 Stellvertreter
davon mindestens 1 Nichtbeteiligter
davon mindestens 1 Nichtbeteiligter
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 13
4. Grundsätze der Wahl Vorstandsmitglieder sind wahlberechtigt und wählbar; die Stellvertreter nicht
Wahl
Vorsitzenden
Stellvertreter des Vorsitzenden
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 14
4. Grundsätze der Wahl ● Nur volljährige Teilnehmer sind wahlberechtigt. ● Jeder Wahlberechtigte hat nur 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied. ● Bevollmächtigte Personen müssen sich durch Vollmacht ausweisen. ● Mit der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste versichert der Anwesende seine Wahlberechtigung als Teilnehmer bzw. Bevollmächtigter.
● Die Kontrolle der Wahlberechtigung obliegt der Selbstkontrolle aller anwesenden Teilnehmer.
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 15
5. Wahlsatzung
Siehe Anlage
Vorstehende Satzung wurde von der Teilnehmerversammlung beschlossen und wird hiermit von der unteren Flurbereinigungsbehörde genehmigt.
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) 09.04.2014
Folie 16
Noch Fragen
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 17
6. Aufstellung der Kandidaten/innen
Folgender Wahlvorschlag ist bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung für die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen eingegangen:
● siehe Stimmzettel ● Gibt es weitere Kandidaten/innen?
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 18
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 19
7. Bildung des Wahlausschusses und Wahl
● Wahlausschuss: Laut Satzung mind. 3 Personen, die sich nicht zur Wahl stellen
● Wahl: Bitte Wählen Sie nun Ihren Vorstand!
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 20
8. Ergebnis der Wahl des Vorstandes Die Auszählung der abgegebenen Stimmen hat folgendes Ergebnis ergeben:
Wahlergebnisliste
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 21
9. Nächste Arbeitsschritte 2016/17 1. Einleitungsphase 2. Bestandsaufnahme -
Befliegung Ökologische Voruntersuchung Ökologische Ressourcenanalyse Feldvergleich der derzeitigen Nutzfläche Wertermittlung Gebietsgrenze vermessen
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) ) 22.09.2016
Folie 22
10. Wichtige Hinweise Der Grundstücksverkehr ist nicht eingeschränkt! -
Notarieller Kaufvertrag Landabfindungsverzicht gem.§52 FlurbG (wenn im Sinne der FNO) Freiwilliger Landtausch
An wen kann ich verkaufen? Welche Grundstücke kann ich kaufen? -
Ergebnisse der Eigentümerbefragung wurden in Karten und Verzeichnisse umgesetzt Auslage erfolgt zeitnah und wird über das Gemeindeblatt bekannt gegeben
Zu welchem Preis kann ich verkaufen / kaufen? -
Preisfindung ist Sache der Vertragspartner Hilfsmittel: Es wird eine objektive Wertermittlung aller Flurstücke durchgeführt.
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) Folie 23
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) 09.04.2014
Folie 24
Unsere Kontaktdaten:
Herr Faller 0761-2187-5400 Herr Rohrer 0761-2187-5431 Frau Wehrle 0761-2187-5432 ? Herr Johner 0761-2187-5433
[email protected]
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016
Folie 25