Flurneuordnung Staufen (L 123)

Flurneuordnung Staufen (L 123) Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) gem. § 21 FlurbG am 22.09.2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmerge...
Author: Irmela Jaeger
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Flurneuordnung Staufen (L 123) Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) gem. § 21 FlurbG am 22.09.2016 Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Vogtsburg-Burkheim (Nonnental) 09.04.2014

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Ladung zur heutigen Veranstaltung ● Öffentliche Bekanntmachung zw. 18.08.2016 und 02.09.2016 in  den Flurbereinigungsgemeinden, den Städten Staufen und Bad Krozingen,  den angrenzenden Gemeinden Münstertal, Ehrenkirchen und Ballrechten-Dottingen, sowie den Städten Sulzburg und Heitersheim

 Terminerinnerung in Staufen am 15.09.2016. ● Auslage des Satzungsentwurfs im Rathaus Staufen.

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Ablauf der Veranstaltung 1.

Begrüßung und Vorstellung

2.

Rechtliche Grundlagen

3.

Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG)

4.

Grundsätze der Wahl

5.

Wahlsatzung

6.

Aufstellung der Kandidaten/innen

7.

Bildung des Wahlausschusses und Wahl

8.

Ergebnis der Wahl

9.

Nächste Arbeitsschritte

10. Wichtige Hinweise Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016

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1. Begrüßung und Vorstellung Gemeinsame Dienststelle (GDS) Flurneuordnung und Landentwicklung der Landratsämter Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen - Untere Flurbereinigungsbehörde ●Projekt-Team:

Edgar Faller Walter Rohrer Priska Wehrle Günter Johner Oliver Frey Tobias Anlicker

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2. Rechtliche Grundlagen ● Die Teilnehmergemeinschaft (TG) ist mit dem Anordnungsbeschluss vom 05.07.2016 als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. ● Die Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde durch die untere Flurbereinigungsbehörde mit der Ladung zur Wahl auf 5 festgelegt. Darüber hinaus wird es 5 Stellvertreter geben. ● Gem. § 2 des baden-württembergischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) müssen sowohl ein Vorstand als auch ein Stellvertreter Nichtbeteiligte im Sinne des § 10 FlurbG sein.  Gemeinderatsmitglieder und der Bürgermeister sind keine Nichtbeteiligten im Sinne des § 10 FlurbG.

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2. Rechtliche Grundlagen - Beteiligte Beteiligte gem. §10 FlurbG

Teilnehmer

Nebenbeteiligte

Eigentümer Erbbauberechtigte

Gemeinde, Wasser- und Bodenverbände, Körperschaften des öffentl. Rechts, Inhaber von Rechten, Pächter

Teilnehmergemeinschaft

Körperschaft des öfftentl. Rechts

Aufsicht

Untere Flurbereinigungsbehörde (UFB)

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2. Rechtliche Grundlagen – Organe der TG

Teilnehmerversammlung gem. § 22 FlurbG

Vorstand gem. § 21 FlurbG Vorsitzender des Vorstandes gem. §26 FlurbG

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2. Rechtliche Grundlagen - Organe der TG ● Teilnehmerversammlung ● Vorstand  führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft

● Vorsitzender des Vorstandes  führt die Vorstandsbeschlüsse aus  vertritt die Teilnehmergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich  ist erster Ansprechpartner für das LRA BreisgauHochschwarzwald, FB Flurneuordnung und Landentwicklung

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3. Aufgaben des Vorstandes der TG ● Beschlussrecht und –pflicht  z.B. Vergabe, Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen oder Beitragserhebung

● Mitspracherecht  z.B. Festlegung Wertrahmen bei der Wertermittlung, Erstellung von Überleitungsbestimmungen

● Mitwirkung  z.B. Wege- und Gewässerplanung, Aufstellung der Grundsätze zur Neueinteilung, Masselandvergabe

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3. Aufgaben des Vorstandes der TG ● Unterrichtung und Anhörung  z.B. Entschädigungsfragen, Änderung des Flurneuordnungsgebietes

● Nicht zu den Aufgaben des Vorstandes zählen:  der Wunschtermin!  die Neuzuteilung der Grundstücke!

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4. Grundsätze der Wahl

Teilnehmer wahlberechtigt und wählbar

muss

nur wählbar

Kandidaten

Wahlsatzung

kann

genehmigt

LRA BreisgauHochschwarzwald FB 540

Nichtbeteiligter

Nebenbeteiligte nur wählbar

leitet

Wahl

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4. Grundsätze der Wahl – Wahlberechtigung Miteigentümer A

B 1 Stimme

Einigung A

C

Alleineigentümer

B

AAAAABAAAAA 1 Stimme

C

Stimmzettel

Stimmzettel

z.B. auf A

Nicht auf B, weil B nur eine Stimme hat und diese bereits als Alleineigentümer einsetzt

Stimmzettel

Keine Einigung

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4. Grundsätze der Wahl

Wahl

5 Vorstandsmitglieder

5 Stellvertreter

davon mindestens 1 Nichtbeteiligter

davon mindestens 1 Nichtbeteiligter

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4. Grundsätze der Wahl Vorstandsmitglieder sind wahlberechtigt und wählbar; die Stellvertreter nicht

Wahl

Vorsitzenden

Stellvertreter des Vorsitzenden

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4. Grundsätze der Wahl ● Nur volljährige Teilnehmer sind wahlberechtigt. ● Jeder Wahlberechtigte hat nur 1 Stimme für jedes zu wählende Vorstandsmitglied. ● Bevollmächtigte Personen müssen sich durch Vollmacht ausweisen. ● Mit der Unterschrift auf der Anwesenheitsliste versichert der Anwesende seine Wahlberechtigung als Teilnehmer bzw. Bevollmächtigter.

● Die Kontrolle der Wahlberechtigung obliegt der Selbstkontrolle aller anwesenden Teilnehmer.

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5. Wahlsatzung

Siehe Anlage

Vorstehende Satzung wurde von der Teilnehmerversammlung beschlossen und wird hiermit von der unteren Flurbereinigungsbehörde genehmigt.

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Noch Fragen

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6. Aufstellung der Kandidaten/innen

Folgender Wahlvorschlag ist bei der Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung für die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen eingegangen:

● siehe Stimmzettel ● Gibt es weitere Kandidaten/innen?

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7. Bildung des Wahlausschusses und Wahl

● Wahlausschuss: Laut Satzung mind. 3 Personen, die sich nicht zur Wahl stellen

● Wahl: Bitte Wählen Sie nun Ihren Vorstand!

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8. Ergebnis der Wahl des Vorstandes Die Auszählung der abgegebenen Stimmen hat folgendes Ergebnis ergeben:

Wahlergebnisliste

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9. Nächste Arbeitsschritte 2016/17 1. Einleitungsphase  2. Bestandsaufnahme -

Befliegung  Ökologische Voruntersuchung Ökologische Ressourcenanalyse Feldvergleich der derzeitigen Nutzfläche Wertermittlung Gebietsgrenze vermessen

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10. Wichtige Hinweise  Der Grundstücksverkehr ist nicht eingeschränkt! -

Notarieller Kaufvertrag Landabfindungsverzicht gem.§52 FlurbG (wenn im Sinne der FNO) Freiwilliger Landtausch

 An wen kann ich verkaufen? Welche Grundstücke kann ich kaufen? -

Ergebnisse der Eigentümerbefragung wurden in Karten und Verzeichnisse umgesetzt Auslage erfolgt zeitnah und wird über das Gemeindeblatt bekannt gegeben

 Zu welchem Preis kann ich verkaufen / kaufen? -

Preisfindung ist Sache der Vertragspartner Hilfsmittel: Es wird eine objektive Wertermittlung aller Flurstücke durchgeführt.

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Unsere Kontaktdaten:

Herr Faller 0761-2187-5400 Herr Rohrer 0761-2187-5431 Frau Wehrle 0761-2187-5432 ? Herr Johner 0761-2187-5433 [email protected]

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gem. § 21 FlurbG - Staufen(L 123) 22.09.2016

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