Wassernutzungsstrategie Regierungsrat des Kantons Bern

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Wassernutzungsstrategie 2010

Regierungsrat des Kantons Bern

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

IMPRESSUM Wassernutzungsstrategie 2010 des Kantons Bern Dezember 2010 Bezugsadresse: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Amt für Wasser und Abfall Reiterstrasse 11, 3011 Bern Telefon 031 633 38 11 Fax 031 633 38 50 oder [email protected] Projektleitung: Irène Schmidli, Abteilungsleiterin Wassernutzung, AWA In Zusammenarbeit mit: WaterGisWeb (Potenzialstudie Wasserkraft; Anhang 3) Gewässer- und Bodenschutzlabor, AWA (Masterplan Gewässerökologie; Anhang 4) Fischereiinspektorat des Kantons Bern (Masterplan Fischerei; Anhang 5) Arbeitsgruppe „Dialog Wasserkraft“, Wasseragenda 21 (Anhänge 3 bis 5) Amt für Umweltkoordination und Energie (Nachhaltigkeitsbeurteilung; Anhang 8) Geographisches Institut der Universität Bern (Anhang 6) Review-Team: Hans Bodenmann (BKW) Peter von Rotz (Hydroelectra AG) Fritz Lühi (Werner & Partner AG) Peter Friedli (FI) Urs Känzig (NSI) Dany Klooz (AUE) Oliver Hitz (TBA) Flurin Baumann (AGR)

Bernard Oppeliquer (AWA) Christopher Schmid (AWA) Tony Dervey (AWA) Bruno Bangerter (AWA)

Begleitgruppe: 35 Personen als Vertreter von: Kraftwerkbetreiber, Wasserversorger, Abwasserentsorger, HIV, KMU, WWF, ProNatura, Stiftung Landschaftsschutz, Bernisch Kantonaler Fischerei-Verband, Verband Bernischer Gemeinden, Regionalplanungsverbände, Tourismus Foto Titelseite: Tony Sweet / Digital Vision / Getty Images

Version 1 2

Datum 15.12.2010 12.04.2011

Bemerkung Mit RRB Nr. 1811 verabschiedete Version • Korrektur Gewässerkarten «Ist-Analyse: Wasserkraft / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft» (Abb. 6) und «Nutzungskategorien Wasserkraft» (Abb. 7): Streichung Urbachwasserfall als zu schützender Wasserfall • Korrektur S. 9: «...60 – 64 Rappen pro Kilowatt Bruttoleistung...» • Korrektur S. 17: «...im kantonalen Richtplan enthalten (Massnahmenblatt C_20).» • Korrektur S. 18: «...(grüne und gelbe Gewässerabschnitte).» • Korrektur S. 18: «...sollen dabei den Wert von 1.5 (Umwelt, Gesellschaft) bzw. 1.0 (Wirtschaft) und den Gesamtwert von 1.6 nicht unterschreiten.» • Ergänzung S. 27: «...wichtigste Objekte gemäss F. Spichtig und C. Schwick, Datenbank Stand Dez. 2010).» • Korrektur Anhang 9: Neue Tabelle 9 mit 23 Beurteilungskriterien anstelle 22 Kriterien und neue Abbildung 9 (→definitive Version Instrument Nachhaltigkeitsbeurteilung)

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Inhaltsverzeichnis Lesehilfe

3

1

Zusammenfassung

4

1.1

Ausgangslage / IST-Zustand

4

1.2

Ziele

5

1.3

Massnahmen

5

2

Wozu eine Strategie?

6

3

Grundsätze

6

4

Ausgangslage

7

4.1

Inhalt

7

4.2

Rechtliche Rahmen-bedingungen

7

4.3

IST-Situation

8

4.4

Herausforderungen der Zukunft

13

4.5

SWOT-Analyse

15

5

Strategie

16

5.1

Vision

16

5.2

Ziele

16

5.3

Stossrichtungen

17

5.4

Massnahmenplan

18

5.5

Nachhaltigkeitsbeurteilung

20

Anhang 1: Rechtsgrundlagen Wassernutzung (Stand 2009)

21

Anhang 2: Richtlinien / weitere Grundlagen

22

Anhang 3: Potenzialstudie Wasserkraft

23

Anhang 4: Masterplan Gewässerökologie

24

Anhang 5: Masterplan Fischerei

26

Anhang 6: Masterplan Landschaft

27

Anhang 7:Karte Ist-Analyse: Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft

30

Anhang 8: Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“

32

Anhang 9: Nachhaltigkeitsbeurteilung für Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW

36

Anhang 10 Beurteilung gemäss Berner Nachhaltigkeitskompass

39

1

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

2

WASSERSTRATEGIE

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Lesehilfe Worum geht es in der Wassernutzungsstrategie? Wasser ist im Kanton Bern ein stark genutztes Gut – und die Nachfrage wird weiter steigen. Im Vordergrund stehen die Nutzung der Wasserkraft zur Stromerzeugung und die Wärmegewinnung aus Grundwasser. Wenn die Klimaprognosen eintreffen, wird auch die Nachfrage nach Wasser für die landwirtschaftliche Bewässerung und für Kühlzwecke steigen. Um den unterschiedlichen und steigenden Bedürfnissen und Ansprüchen von Nutzung und Schutz gerecht zu werden, ist eine vorausschauende Strategie zur Wassernutzung erforderlich. Die Wassernutzungsstrategie zeigt auf, welche Ziele der Kanton Bern als Konzessions-, Aufsichts- und Beratungsbehörde verfolgt, welche Stossrichtungen er einschlägt und welche Aktionen er auslösen will. Teil der Wassernutzungsstrategie sind konkrete Massnahmen, die in der Periode bis zur nächsten Aktualisierung der Teilstrategie Wassernutzung, welche für 2015 vorgesehen ist, ausgelöst und umgesetzt werden sollen. Die Wassernutzungsstrategie ist einer von drei Teilen der kantonalen Wasserstrategie. Zu dieser gehören auch die Wasserversorgungsstrategie und der Sachplan Siedlungsentwässerung. Die kantonale Wasserstrategie hat zum Ziel, die verschiedenen Ansprüche, die an das Wasser gestellt werden, bestmöglich aufeinander abzustimmen. Sie ist für die kantonale Verwaltung verbindlich. An wen richtet sich die Strategie? Die Teilstrategie Wassernutzung richtet sich an die Betreiber und Konzessionäre von Wasserkraftwerken (Energieversorgungsunternehmungen, spezialisierte Betriebsgesellschaften, Industrie- und Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen) und Gebrauchswasser (Wasserversorgungsverbände, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaftliche Genossenschaften, Betreiber von Fischzuchtanlagen und Bergbahnen sowie Hausbesitzer und Privatpersonen). Weitere Zielgruppen sind die nationalen und kantonalen Fachstellen, politische Entscheidungsträger sowie weitere Interessierte im Bereich der Wassernutzung. Was finde ich wo? Die Kapitel 2 und 3 führen die grundsätzlichen Überlegungen und Grundsätze der Wassernutzungsstrategie aus. In Kapitel 4 werden die Gesetzesgrundlagen, der IstZustand sowie die künftigen Herausforderungen im Bereich der Wassernutzung beschrieben. In Kapitel 5 sind Vision, Ziele und die konkreten Massnahmen ausgeführt. Die Anhänge beinhalten Grundlagen und Karten, wie beispielsweise die Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“.

3

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

WASSERSTRATEGIE

1 Zusammenfassung Die Wassernutzungsstrategie wurde vom Amt für Wasser und Abfall tons Bern erarbeitet. Für das Jahr 2035 formuliert der Kanton Bern Die Nutzung des Wassers erfolgt unter systematischer Abwägung Teil der Vision ist zudem, dass alle Beteiligten die Ansprüche der Schutzanspruchs der Gewässer akzeptieren.

1.1

(AWA) des Kanfolgende Vision: aller Interessen. Nutzer und den

Ausgangslage / IST-Zustand

Die aktuelle Situation im Bereich Wassernutzung zeichnet sich durch folgende Merkmale aus: ƒ Zunahme der Wasserkraftnutzung: Die Wasserkraft wird heute fast ausschliesslich zur Erzeugung von Strom genutzt. Im Kanton Bern beträgt der Anteil der Stromproduktion aus Wasserkraft knapp 40 Prozent. Mit der Einführung der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) hat das Interesse an neuen Wasserkraftanlagen stark zugenommen. Die Planung und der Bau von Wasserkraftanlagen, deren Wirtschaftlichkeit bis anhin nicht gegeben war, werden möglich. ƒ Neue Grundlagen und Beurteilungsinstrumente: Der Kanton Bern hat sich entschlossen, die teilweise fehlenden Instrumente für eine ganzheitliche Beurteilung der Gewässer zu erarbeiten. Diese neu geschaffenen Instrumente zur Abwägung von Nutzungs- und Schutzansprüchen sind zentral in der Wassernutzungsstrategie: Die Potenzialstudie zeigt auf, wie gross das vorhandene Wasserkraftpotenzial in den Gewässern des Kantons Bern ist. Die Masterpläne „Fischerei“ und „Gewässerökologie“ zeigen die Schutzansprüche aus Sicht des Gewässerschutzes, der Masterplan „Landschaft“ zeigt die Schutz- und Nutzungsansprüche aus Sicht des Tourismus auf. Die kombinierte Darstellung dieser Ist-Aufnahme in einer Karte liefert die Grundlage für die Einteilung der Gewässer in Nutzungskategorien. Das Instrument für die Nachhaltigkeitsbeurteilung von Kraftwerken ermöglicht die umfassende Beurteilung von neuen Projekten bis 10 Megawatt (MW). ƒ Steigende Nachfrage bei der Gebrauchswassernutzung: In den letzten vier Jahren ist eine deutliche Zunahme der Wärmepumpanlagen zur Heizung von Gebäuden und zur Warmwasserbereitung festzustellen. Ebenfalls stark ansteigend ist der Bedarf an Kühlwasser und an Wasser für Beschneiungsanlagen. Zudem wird im Zusammenhang mit dem Klimawandel der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung weiter steigen. Die älteste und mengenmässig wichtigste Gebrauchswassernutzung ist die Nutzung des Wassers als Trinkwasser. ƒ Dauer der Konzessionen: Die Dauer des Nutzungsrechtes für Wasserkraft und Gebrauchswasser beträgt maximal 80 beziehungsweise 40 Jahre. In vielen Fällen wird diese Dauer gekürzt; zum Beispiel für bestehende Kraftwerke auf 40 oder für Wärmepumpen auf 20 Jahre. Herausforderungen respektive Handlungsbedarf bestehen in folgenden Punkten: ƒ Politische Prozesse und Vorstösse auf eidgenössischer und kantonaler Ebene: Das Interesse an der Wassernutzung hat mit der Erfordernis der klimaneutralen Energieerzeugung stark an Bedeutung gewonnen. Vorgaben des eidgenössischen Energiegesetzes und der kantonalen Energiestrategie sind umzusetzen. Das überarbeitete Gewässerschutzgesetz tritt 2011 in Kraft und weitere geltende und die Wassernutzung betreffende gesetzliche Grundlagen sind in Überarbeitung (Wassernutzungsgesetz). ƒ Veränderungen beim Energiebedarf: Der Kanton Bern rechnet mit einer leichten Zunahme des Strombedarfs und einer nachfolgenden Stabilisierung bis ins Jahr 2035. Um den Bedarf auch künftig zu decken, setzt der Kanton Bern vor allem auf die Steigerung der Energieeffizienz sowie die Förderung erneuerbarer Energien. ƒ Folgen der Klimaerwärmung: Die heute zu beobachtende Klimaerwärmung mit all ihren Folgen führt auch zu veränderten Abflussverhältnissen in unseren Ge4

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

wässern. Diese Veränderungen haben Konsequenzen für die Wassernutzung und den Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung. ƒ Nutzungskonflikte zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen: Die Gewässer werden von verschiedensten Anspruchsgruppen genutzt. Mit dem Bau und dem Betrieb von Wasserkraftanlagen werden andere Nutzungen beeinträchtigt.

1.2

Ziele

Um diese langfristige Vision zu erreichen und basierend auf der Ist-Situation, definiert der Kanton Bern folgende Ziele: ƒ Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft an geeigneten Gewässerabschnitten: Die Förderung der Wasserkraftnutzung an den dafür geeigneten Gewässern ermöglicht eine zusätzliche Stromproduktion von mindestens 300 Gigawattstunden pro Jahr. ƒ Förderung der bedarfsgerechten Stromerzeugung: Der Ausbau und Betrieb der Pumpspeicherung, insbesondere zur Speicherung von erneuerbaren Energien, wird gefördert. ƒ Nachhaltigkeitsbeurteilung neuer Wasserkraftprojekte: Neue und erneuerte Anlagen zur Wasserkraftnutzung erfüllen die Anforderungen an die nachhaltige Entwicklung. ƒ Effizientere Nutzung der Grundwasserwärme: Das Wärmepotenzial des Grundwassers wird in grösseren Gemeinschaftsanlagen effizient genutzt. ƒ Bereitstellung von Brauchwasser: Die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Brauchwasser, insbesondere zur landwirtschaftlichen Bewässerung, aber auch für Industrie und Gewerbe sowie für die Beschneiung sind aufzuzeigen. Dazu gehört auch die Grundwassernutzung.

1.3

Massnahmen

Teil der Wassernutzungsstrategie sind konkrete Massnahmen, die in der Periode 2010 bis 2015, das heisst bis zur nächsten Aktualisierung der Strategie, ausgelöst und umgesetzt werden sollen. Mit diesen ersten Massnahmen sollen die genannten Herausforderungen angegangen und die Ziele der Wassernutzungsstrategie so weit als möglich erreicht werden. Um die langfristigen Ziele zu erreichen, werden weitere Massnahmen folgen. Die auszulösenden Massnahmen umfassen: ƒ Überprüfung bestehender Wasserkraftanlagen durch externe Beauftragte beziehungsweise die Betreiber auf eine optimale Nutzung. ƒ Konsequente Anwendung der Nachhaltigkeitsbeurteilung: Gesuche für Wasserkraftprojekte werden im Rahmen der Vorprüfung mit dem neuen Instrument der Nachhaltigkeitsbeurteilung geprüft. ƒ Priorisierung der aus- und neu zu bauenden Wasserkraftanlagen: Neue Anlagen mit sehr guter Nachhaltigkeitsbeurteilung und grossem Beitrag zur Erreichung des gesetzten Produktionssteigerungsziels werden mit hoher Priorität behandelt, Prioritär sind auch bestehende Anlagen, welche optimiert und ausgebaut werden. ƒ Gewährleistung der Investitionssicherheit: Die Investitionskosten für Anlagen zur Wassernutzung sind hoch. Durch angepasste Konzessionsdauern wird die Abschreibung von Investitionen berücksichtigt. ƒ Erarbeitung von Grundwassernutzungskonzepten für ausgewählte Regionen. Die Nutzung zur landwirtschaftlichen Bewässerung sowie zu Heiz- und Kühlzwecken wird speziell berücksichtigt. ƒ Bezeichnung von Ausschlussgebieten für die Grundwasserwärmenutzung: Die bestehende Geoportal-Karte „Grundwasserwärmenutzung“ wird inhaltlich ergänzt und verfeinert. 5

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

2 Wozu eine Strategie?

3 Grundsätze

Wasser wird vielfältig genutzt. Mit dem Ruf nach einer nachhaltigen Energiepolitik als Antwort auf Klimaveränderung und schwindenden Erdölvorräte wird Wasser auch als erneuerbare Energiequelle zunehmend von Interesse. Insbesondere bei der Wasserkraft soll das noch brach liegende Potenzial möglichst rasch und massvoll genutzt werden. Auch die Nachfrage nach Wärmenutzung aus Grundwasser und mit Erdsonden nimmt zu. In trockenen und heissen Sommern, wie sie als Folge der Klimaerwärmung zu erwarten sind, wird der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung und für Kühlzwecke eine zusätzliche Herausforderung darstellen. Gleichzeitig sind Gewässer als wichtiger Lebens- und Erholungsraum vor übermässiger Nutzung zu schützen.

Die Entwicklung der Strategie für die Wassernutzung richtet sich nach den folgenden Grundsätzen:

Eine vorausschauende und grossräumige Planung ist entscheidend, um den unterschiedlichen und steigenden Bedürfnissen gerecht zu werden. Es ist ein Instrument zu schaffen, das die objektive Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen ermöglicht und die Entscheidungen transparent sowie verständlich macht. Die Ressource Wasser und die personellen Ressourcen des Kantons sollen optimal eingesetzt werden. Dafür zeigt die Wassernutzungsstrategie auf, welche Ziele sich der Kanton Bern als Konzessions-, Aufsichts- und Beratungsbehörde in diesem Zusammenhang setzt, welche Stossrichtungen er verfolgt und welche Massnahmen er auslösen will. Abbildung 1: Die drei Nachhaltigkeitsdimensionen mit den im Text erwähnten Zielrichtungen für die Wassernutzung

6

WASSERSTRATEGIE

ƒ Sicher: Energie aus Wasserkraft, Wasser für die Landwirtschaft, Wasser für den Bezug von Wärme und für die Kühlung, Brauchwasser für Industrie und Gewerbe müssen für alle Nutzer zuverlässig zur Verfügung stehen, sicher und ohne unzulässige Auswirkungen auf Mensch und Umwelt sein. ƒ Unabhängig und einheimisch: Eine lokale, vom Ausland unabhängige Versorgung schafft Vertrauen, fördert die ansässige Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze. ƒ Bedarfsgerecht: Unsere Wirtschaft ist auf eine auf den Bedarf ausgerichtete Versorgung angewiesen. ƒ Gewässerschonend: Die Wassernutzung nimmt Rücksicht auf unsere Gewässer, den natürlichen Wasserhaushalt und wichtige Lebensräume. ƒ Risikobewusst: Die Wassernutzung darf das Risiko für Menschenleben und Sachwerte durch die Beeinflussung von Naturgefahrenprozessen nicht vergrössern. Diese Grundsätze berücksichtigen ausgewogen die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

4 Ausgangslage 4.1

Inhalt

4.1.1 Einbettung in Wasserstrategie Die vorliegende «Teilstrategie Wassernutzung» ist ein Bestandteil der kantonalen «Wasserstrategie», welche aus folgenden Dokumenten besteht: Titel des Dokumentes

Ref. Nr.

Wasserstrategie

[1]

Teilstrategie Wassernutzung

[2]

Teilstrategie Wasserversorgung

[3]

Sachplan Siedlungsentwässerung

[4]

Die «Teilstrategie Wassernutzung» behandelt zum einen die Nutzung des Wassers zur Erzeugung von mechanischer und elektrischer Energie, also zur Wasserkraftnutzung. Zum anderen behandelt sie die Gebrauchswassernutzung, also als Brauchwasser in Industrieund Gewerbe, zum Heizen und Kühlen, für die landwirtschaftliche Bewässerung, Fischzucht- und Beschneiungsanlagen. Der Bereich Wasserbeschaffung für die Wasserversorgung wird in der Teilstrategie Wasserversorgung behandelt. Die Grundwasserüberwachung wird im Sachplan Siedlungsentwässerung thematisiert.

4.2

Rechtliche Rahmenbedingungen

4.2.1 Einleitung Die Kraft des Wassers zu nutzen entspricht einem alten Bedürfnis des Menschen. Im Kanton Bern wurde bereits im 13. Jahrhundert das Wasser zum Betrieb von Mühlen, Sägereien, Knochenstampfen und Ölen genutzt. Die Rechte dazu wurden von den Lehnsherren erteilt. Mitte des 19. Jahrhunderts, - mit der Einführung des kantonalen Gesetzes über den Unterhalt und die Korrektion der Gewässer und die Austrocknung von Mösern und andern Ländereien, - war dann der Regierungsrat für die Erteilung der Bewilligungen zuständig. Heute ist die vielfältige Nutzung des Wassers sowohl auf Stufe Bund als auch auf kantonaler Ebene geregelt. Die aktuellen Rechtsgrundlagen sind im Anhang 1 aufgeführt.

4.2.2 Aufgaben des Bundes Die Bundesverfassung überträgt die Wasserhoheit den Kantonen. Der Bund (Bundesamt für Energie BFE) selbst erteilt Wasserkraftkonzessionen für Grenzkraftwerke. Bei interkantonalen Kraftwerken kann der Bund (BFE, Bundesamt für Umwelt BAFU) beigezogen werden. Als Gesetzgeber regelt der Bund die folgenden Bereiche: ƒ Rahmengesetz für die Wasserkraftnutzung; ƒ Festlegung der Wasserzinsmaxima und Berechnung der Wasserzinsen; ƒ Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung; ƒ Überwachung der Stauanlagen; ƒ Vollzug Gewässerschutz; ƒ Festlegen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht). 4.2.3 Aufgaben des Kantons Die Nutzung des Wassers ist im Kanton Bern ein Regalrecht. Das heisst, dass das Wasser nur über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden darf, wenn ein Nutzungsrecht (Konzession oder Bewilligung) des Kantons vorliegt. Die Bearbeitung der Bereiche der Wassernutzung ist (mit Ausnahme der Spülungen, für welche das Fischereiinspektorat zuständig ist), an das Amt für Wasser und Abfall (AWA) delegiert. Dieses nimmt die folgenden Aufgaben wahr: ƒ Bereitstellen von fachspezifischen Grundlagen für die Bewirtschaftung und den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser; ƒ Prüfen und Beantragen von neuen Nutzungsrechten; ƒ Erneuern und ändern von Nutzungsrechten; ƒ Übertragen von Nutzungsrechten; ƒ Durchsetzen der Konzessionsbestimmungen (Restwasser, Schwallbetrieb etc.); ƒ Berechnen und einfordern der Wasserzinsen; ƒ Führen der wasserwirtschaftlichen Datenbanken WAKRA und WAWIKO.

7

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

4.2.4 Aufgaben der Gemeinden Die Gemeinden sind befugt, Bewilligungen für industrielle, gewerbliche, landwirtschaftliche oder öffentlichen Zwecken dienende Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu erteilen, sofern die Entnahmen nur zeitweise und ohne feste Einrichtungen erfolgen. Beim Bau von Wassernutzungsanlagen nimmt die Gemeinde die Aufgaben als Baupolizeibehörde wahr.

4.3

IST-Situation

4.3.1

Wasserkraftnutzung

Übersicht Wasserkraft wird heute fast ausschliesslich zur Erzeugung von Strom genutzt. Es wird zwischen Speicherwerken, Laufwerken, Trinkwasserkraftwerken und Spezialkraftwerken unterschieden: In Speicherwerken wird das Wasser in Stauseen akkumuliert und auf Nachfrage zur Erzeugung von Spitzenstrom über Turbinen abgeleitet. Laufwerke nutzen das Potenzial der Fliessgewässer durch Tabelle 1: Übersicht über die Wasserkraftanlagen im Kanton Bern: Kraftwerke nach Typen und Grösse bemessen an der installierten Leistung mit Angaben zu - Anzahl der Kraftwerke KW, - installierter Leistung und - Jahresproduktion (Quelle: Statistik BFE; KW < 300 kW hochgerechnet)

KW-Typ

SpeicherKW

Grösse Gross-KW über 10 MW

Klein-KW 301 kW bis 10 MW

Aktuell sind in 323 Zentralen 1’302 Megawatt (MW) maximal mögliche Leistung ab Generatoren installiert (siehe Tabelle 1). Davon sind 1’023 MW, mit einer Jahresproduktion von 1’830 Gigawattstunden (GWh) Strom, in 11 Zentralen der Kraftwerke Oberhasli AG im Oberhasli vereinigt. Der Rest – 1’400 GWh – wird in 312 im ganzen Kanton verteilten Kraftwerken (hauptsächlich Laufkraftwerken) erzeugt. Davon machen die sog. Kleinstwasser- und Picokraftwerke (Leistung unter 300 Kilowatt kW) 80 Prozent der Zentralen aber nur 1 Prozent der Produktion aus. Sie stammen vielfach aus der Zeit der Mechanisierung der Gewerbebetriebe und wurden im Laufe der Zeit zu „Elektrizitätswerken“ umgerüstet und

TrinkwasserKW

9 940 1’560

10 253 1’144

4 19 50

37 80.7 430

3 1.8 9

55 4.6 24

15 1.0 5.5

130 1.2 6

Kleinst-KW 31 bis 300 kW

Pico-KW 0 bis 30 kW

SpezialKW

Total

19 1’193 2’704

Anzahl MW GWh/a

44 101.5 489

Anzahl MW GWh/a

4 0.2 -

74 5.8 29.5

Anzahl MW GWh/a

22 0.3 1.5

34 0.2 -

186 1.7 7.5

Anzahl MW GWh/a Anlagen

Total Anlagen

13

231

40

38

323

Total Leistung

959

337.5

3.1

0.4

1’302

MW

1’610

1’594

16

-

3’230

GWh/a

Total Produktion

8

LaufKW

Aufstau (Flusskraftwerke) oder als Umbeziehungsweise Ausleitwerke. Trinkwasserkraftwerke nutzen den Leitungsdruck in den Wasserversorgungsanlagen, welcher sonst mit Druckbrechern abgebaut wird. Unter den Spezialkraftwerken sind netz-unabhängige Anlagen, die Strom für den Eigenbedarf produzieren (z.B. für Alpbetriebe), Pumpwerke und historische Bauwerke mit meist mechanischer Kraftumwandlung eingereiht.

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Tabelle 2: Energiebilanz im Kanton Bern

Strombilanz Kt. Bern (2010) Quelle: BFE "Die Energieperspektiven 2035"

In der Schweiz liegt der mittlere Bedarf an elektrischer Energie einer 4-köpfigen Familie bei rund 3'500 kWh/Jahr. Unter Berücksichtigung von Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Dienstleistung verzehnfacht sich dieser Wert auf rund 8'300 kWh pro Person (Einwohnergleichwert*) oder gut 33'000 kWh/Jahr für eine 4-köpfige Familie. Der gesamte Bedarf des Kantons Bern mit knapp 1 Million Einwohner liegt somit bei rund 8'180 Millionen kWh oder 8180 GWh/Jahr. * Einwohnergleichwert = Bedarf pro Person unter Berücksichtigung des Bedarfs aus Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft und Dienstleistung verteilt auf Anzahl Einwohner.

Strombeschaffung in GWh/Jahr

Energieträger

Anteil in %

Bemerkungen

8’180

Alle

100.0

Bedarf Kanton Bern

3’230

Wasserkraft

39.5

Produktion Wasserkraftwerke Kanton Bern

3’100

Kernenergie

38.0

Kernkraftwerk Mühleberg

450

Fossile Energie

5.5

prozentualer Anteil ganze Schweiz

290

Erneuerbare Energie

3.5

prozentualer Anteil ganze Schweiz

1’110

Import

ausgebaut. Der erzeugte Strom wird ins lokale Versorgungsnetz eingespeist. Der Anteil der Stromproduktion aus Wasserkraft beträgt gemäss Tabelle 2 im Kanton Bern knapp 40 Prozent Der Anteil des Kantons Bern an der schweizerischen Stromproduktion aus Wasserkraft beträgt knapp 9 Prozent. Anspruchsgruppen Betreiber und Konzessionäre von Wasserkraftwerken sind die Energieversorgungsunternehmungen (EVU), spezialisierte Betriebsgesellschaften, Industrieund Gewerbebetriebe sowie Privatpersonen. Wasserzinsen Für die Nutzung der Wasserkraft mit einer Bruttoleistung von mehr als einem Megawatt ist ein jährlicher Wasserzins zu bezahlen. Diese Regelung betrifft 23 Werke. Der jährliche Nettoertrag aus dieser Abgabe an den Kanton beträgt zurzeit 35 Millionen Franken. 10 Prozent davon fliessen in den Renaturierungsfonds, 60-64 Rappen pro Kilowatt Bruttoleistung gehen als Ausgleichsbeitrag an den Bund, der restliche Teil fliesst in die allgemeine Staatskasse.

13.5

4.3.2

Import aus anderen Kantonen / Ausland

Neue Grundlagen und Beurteilungsinstrumente

Allgemein Das gestiegene Interesse an erneuerbaren Energien hat schweizweit zu einer Flut von Studien für Wasserkraftanlagen geführt. Der Kanton Bern hat sich entschlossen, vor der Bearbeitung dieser Studien die teilweise fehlenden Grundlagen für eine gesamtheitliche Beurteilung der Gewässer zu erarbeiten. Die Potenzialstudie wird nun auch als Vorbild für eine gesamtschweizerische Studie des BFE verwendet. Potenzialstudie Für alle Fliessgewässer im Kanton Bern, die länger als 500 Meter sind (total 8’161 Kilometer), wurde das theoretische hydroelektrische Potenzial ermittelt. 25 Prozent der Gewässerstrecken sind durch bestehende Nutzungen und aus Schutzgründen (zum Beispiel Auengebiete) belegt. In weiteren 20 Prozent der Gewässerstrecken sind Nutzungen durch Einflussfaktoren wie Schutzzonen und Naturschutzgebiete eingeschränkt. Im Mittelland, Emmental und Oberaargau werden die Gewässer vielerorts bereits genutzt. Die interessanten Potenziale beschränken sich vorwiegend auf das Berner Oberland. Vom verbleibenden nutzbaren Potenzial kann jedoch aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nur ein kleiner Teil erschlossen werden (Details im Anhang 3). 9

WASSERSTRATEGIE

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Masterplan Gewässerökologie Als Grundlagen für die Abwägung zwischen Nutzung und Schutz der Gewässer werden hier die hydrologischen und ökomorphologischen Verhältnisse, die Wasserqualität sowie die Einzigartigkeit oder Seltenheit eines Gewässers dokumentiert. Die Zusammenfassung dieser Faktoren ermöglicht eine gesamtheitliche Beurteilung der gewässerökologischen Situation pro Gewässerabschnitt. Für einige wenige, besonders wertvolle Gewässer wird aufgezeigt, warum deren vollständiger Schutz vor einer Nutzung angestrebt wird (Details im Anhang 4). Masterplan Fische Für die fischereiliche Beurteilung der bernischen Gewässer wurden fünf Kriterien verwendet. Beurteilt wurden die „fischereiliche Lebensraumqualität“, das „Vorkommen von prioritären Fischarten“, die Bedeutung als „Fischereigewässer“ (Attraktivität als Angelgewässer, Bedeutung als Laichfischfanggewässer), die „Artenzahl“ und das „fischereiliche Aufwertungspotenzial“ (Details im Anhang 5). Masterplan Landschaft Das Geografische Institut der Uni Bern hat sich mit der Beurteilung der landschaftlich-touristischen Qualität einer Landschaft befasst, welche einerseits das Erscheinungsbild und andererseits die Eignung des Raumes für die touristische Nutzung dokumentiert. Es wurden die drei Aspekte „Wasserfälle“, „Landschaftsästhetischer Eigenwert“ und „Tourismus- und Erholungswert“ behandelt (Details siehe Anhang 6). Karte Ist-Analyse: Wasserkraftpotenzial, Gewässerökologie, Fischerei, Landschaft Auf einer Karte sind die Ergebnisse der Potenzialstudie (ohne Einschränkungen), die gewässerökologische Beurteilung (Masterplan Gewässerökologie) der Masterplan Fischerei und der Masterplan Landschaft kombiniert (Details im Anhang 7). Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde auf den Eintrag von Schutzgebieten in der Karte verzichtet. Nachhaltigkeitsbeurteilung für Wasserkraftanlagen bis 10 MW Für eine Erstbeurteilung der neu zu bauenden Kraftwerke wird ein einfaches Beurteilungsinstrument erarbeitet, welches die drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung – Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft – gleichermassen be10

rücksichtigt. Die Zielbereiche sind von der Strategie „Nachhaltige Entwicklung“ des Bundesrates abgeleitet. Die Beurteilungskriterien stimmen soweit möglich mit den Kriterien der Masterpläne Gewässerökologie und Fischerei überein. Ebenso einbezogen wurden naturschutzrelevante Kriterien. Das Instrument kann auch für die Beurteilung bereits bestehender Anlagen angewendet werden (Details im Anhang 9). 4.3.3

Gebrauchswassernutzung

Übersicht Ende 2008 waren ungefähr 2'500 Gebrauchswasserkonzessionen registriert. Tabelle 3 zeigt deren Verteilung auf die verschiedenen Nutzungen. Rund 90 Prozent der Konzessionen betreffen das Grundwasser (Karte Abbildung 4). In Abbildung 2 ist der prozentuale Anteil der einzelnen Konzessionskategorien an der Gesamtmenge des 2008 genutzten Grundwassers dargestellt. Die älteste und zugleich mengenmässig wichtigste Gebrauchswassernutzung ist die Nutzung des Wassers als Trinkwasser. Den grössten Anteil an den Gebrauchswassernutzungen machen mit rund 1’600 Konzessionen die Wärmepumpenanlagen zur Heizung von Gebäuden und Warmwasserbereitung aus. Diese Anlagen nutzen pro Jahr rund 20 Millionen Kubikmeter Wasser, das mehrheitlich wieder in den Grundwasserträger zurückgeführt wird. Ihre gesamte Wärmeleistung beträgt rund 90 Megawatt (MW). In den letzten vier Jahren hat die Wassernutzung für Heizzwecke deutlich zugenommen (siehe Abbildung 3). Ebenfalls stark ansteigend ist die Nachfrage nach Kühlwasser. Die raumplanerische Einteilung in Industrie- und Gewerbezonen hat eine räumliche Konzentration dieser Nutzung zur Folge, wodurch vermehrt mit negativen Auswirkungen auf das Grundwasser (Erwärmung) gerechnet werden muss. Vor allem grössere Industrie- und Dienstleistungsbetriebe benötigen sowohl Grund- als auch Oberflächenwasser für die betriebliche Kühlung. Die gesamte Kühlenergie im Kanton Bern betrug im Jahr 2008 rund 6 Millionen Megawattstunden (MWh). Ende 2008 waren im Kanton Bern Konzessionen für die Bewässerung von 5’300 ha Agrarfläche registriert. Die Bewässerungen erfolgen oft aus Gewässern, die in Trockenzeiten selber zu wenig Wasser führen. Der Kanton Bern hat

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

mit dem Pegelsystem und dem Projekt "TroSec" die Konflikte um die Wasserbeschaffung in Trockenperioden massgeblich entschärfen können (siehe Geoportal des Kantons Bern, Karte Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern).

Verwendungszweck

Mit dem prognostizierten Klimawandel wird die Nachfrage nach Bewässerung in der Landwirtschaft weiter steigen. Die Studie „Bewässerungsbedürftigkeit in der Schweiz“ der Forschungsanstalt Agroscope geht davon aus, dass in Zukunft nicht nur wasserbedürftige Kulturen wie Kartoffeln und Gemüse sondern auch Mais und Getreide sowie exponierte Graslandflächen vermehrt bewässert werden müssen. Die “LANAT-Strategie 2014“ des Kantons Bern befasst sich unter anderem mit der zunehmenden Bedeutung der Bewässerung für die Landwirtschaft.

Wasserzinsen Für die Gebrauchswassernutzung sind jährliche, verbrauchsabhängige Gebühren zu entrichten. Die gesamten Einnahmen betragen zirka 11 Millionen Franken jährlich. Die Einnahmen von Trink- und Brauchwassernutzungen (ca. 50 Prozent der Gesamteinnahmen) werden direkt dem Trinkwasserfonds zugewiesen.

232

Industrie (Brauchwasser)

143

Kühlwasser

210

Wärmepumpen

Tabelle 3: Gebrauchswasser-Konzessionen Ende 2008

1’580

Bewässerungen

123

Fischzucht

48

Diverses

167

Total

2’503 Abbildung 2 Grundwassernutzung 2008 (konzedierte Wassermenge in %)

1% 24%

54%

6%

14% Trinkw asser

Industrie (Brauchw asser)

Kühlwasser

Wärmepumpen

Übrige Nutzungen

1'600

175

1'400

150 125

1'200 1'000

100

800

75

600

50 25

400 200

0

Abbildung 3 Entwicklung der Anzahl Wärmepumpen seit dem Jahre 2000 Sum m e

200

0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Mitte 2009

Anspruchsgruppen Konzessionäre von Gebrauchswasser sind Wasserversorgungsverbände, Gemeinden, Industrie- und Gewerbebetriebe, Landwirtschaftliche Genossenschaften, Gemüseproduzenten, Betreiber von Fischzuchtanlagen und Bergbahnen sowie Hausbesitzer und Privatpersonen.

Trinkwasser

p ro Jah r

Das Wasser für Beschneiungsanlagen stammt in vielen Wintersportorten aus Überläufen von Wasserversorgungsanlagen. Um Konflikte bei zusätzlichem Wasserbedarf während der Hochsaison zu vermeiden, werden vermehrt Speicherseen gebaut oder zusätzlich Wasser aus Fliessgewässern genutzt. Das Bedürfnis nach zusätzlichem Wasser für Beschneiungsanlagen ist mit der Lockerung der Beschneiungsrichtlinien (neu ganzflächige Beschneiung möglich) stark gestiegen.

Anzahl Konzessionen

Neukonz ess ionen Summe der Konz es s ionen

11

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Abbildung 4: Übersicht über die Grundwassernutzungen; Stand Ende 2008

12

4.3.4 Dauer der Konzessionen Nutzungsrechte für die Wasserkraftnutzung werden für eine Dauer von maximal 80 Jahren, Gebrauchswasserkonzessionen für eine Dauer von maximal 40 Jahren erteilt. In vielen Fällen werden kürzere Dauern eingesetzt; zum Beispiel für bestehende Kraftwerke (40 Jahre) oder für Wärmepumpen (20 Jahre). Die Laufzeiten bestimmen oder berücksichtigen die Lebensdauer und die Betriebsführung der Wassernutzungsanlagen. Sie können bei Entscheiden für kostspielige Erneuerungsarbeiten massgebend sein.

WASSERSTRATEGIE

Die Erteilung einer Konzession begründet ein wohl erworbenes Recht, in das der Konzessionsgeber während der Laufzeit nur beschränkt eingreifen kann.

WASSERSTRATEGIE

4.4

Herausforderungen der Zukunft

4.4.1 Politik Der Bund strebt eine Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch an. Der Bundesrat hat dazu im Februar 2007 eine Neuausrichtung der Energiepolitik beschlossen. Im Energiegesetz wird neu ein längerfristiger Zielwert für die Erhöhung der durchschnittlichen Jahreserzeugung von Elektrizität aus Wasserkraft von mindestens 2’000 Gigawattstunden bis zum Jahr 2030 vorgegeben. Mit der Einführung der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) für den Bau neuer sowie die grundlegende Erneuerung bestehender Kleinwasserkraftanlagen (Null bis 10 Megawatt) hat der Bund einen Boom ausgelöst. Die Fördergelder ermöglichen die Planung und den Bau von Wasserkraftanlagen, welche ohne diese nicht wirtschaftlich betrieben werden könnten. Auch in der kantonalen Energiepolitik werden die Erneuerung und der massvolle Ausbau der bestehenden Wasserkraftwerke sowie die Erstellung und Modernisierung von Kleinwasserkraftwerken unterstützt (siehe Ziffer 3.14 des Dekretes über die Leitsätze der kantonalen Energiepolitik vom 21. August 1990). Die Energiestrategie 2006 fordert explizit den optimalen Erhalt bestehender und die Erstellung neuer Wasserkraftwerke. Der Bedarf an alternativen Heizsystemen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen wird ebenfalls zunehmen (zum Beispiel Wärmepumpen). Als Anreiz zum Ersatz von Elektroheizungen gewähren der Bund und auch der Kanton Unterstützungsbeiträge. Sowohl auf kantonaler wie eidgenössischer Ebene wird den Fruchtfolgeflächen als Grundlage für die Versorgung mit Nahrungsmitteln eine zunehmende Bedeutung zugemessen. Damit die Produktivität dieser Flächen gewährleistet bleibt, wird der Bedarf an Wasser für die Bewässerung zunehmen.

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

4.4.2 Entwicklung Um eine klima- und umweltfreundliche Energieversorgung in Zukunft sicherzustellen, werden vor allem Energieeffizienz und erneuerbare Energien propagiert. Im Kanton Bern rechnet man mit einer weiteren leichten Zunahme des Strombedarfs und einer nachfolgenden Stabilisierung auf heutigem Niveau bis ins Jahr 2035. Mit der Sanierung alter Gebäudehüllen sowie dem heutigen Standard der Neubauten kann Energie eingespart werden. Klimafreundliche Heizsysteme wie Wärmepumpen benötigen allerdings vermehrt Strom. Die alternative Stromerzeugung aus Sonne und Wind hat den Nachteil, dass Strom nur dann produziert werden kann, wenn Sonnenlicht und Wind verfügbar sind. Diese Zeiten decken sich oft nicht mit den Zeiten des grössten Bedarfs. Die Speicherung von Strom, der nicht sofort gebraucht wird, ist bis heute nur in Form von Wasser wirtschaftlich. Um unvorhersehbare Schwankungen des Stromverbrauches und der Stromerzeugung (z.B. Kraftwerksausfälle) auszugleichen, kann auf Regelenergie, die durch Speicherkraftwerke zur Verfügung gestellt wird, auch in Zukunft nicht verzichtet werden. Daher gewinnt der Bau von zusätzlichen Pumpspeicherwerken wieder an Bedeutung. Die heutige Energieproduktion von Wasserkraftwerken wird durch die Restwasservorschriften eingeschränkt. Dieser Produktionsverlust kann mit der Optimierung bestehender Anlagen höchstens ausgeglichen werden. Eine Erhöhung der Stromproduktion aus Wasserkraft ist nur mit einer grundlegenden Erneuerung beziehungsweise dem Neubau von Anlagen zu erreichen. Das geänderte Gewässerschutzgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Mit den neuen Bestimmungen werden die Kantone verpflichtet, einen genügenden Gewässerraum festzulegen, Revitalisierungen zu planen und umzusetzen sowie die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Längevernetzung) zu reduzieren. Die Planungen sollten bis Ende 2014 abgeschlossen sein. Die Ergebnisse werden bei der nächsten Überarbeitung der Strategie berücksichtigt.

13

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

4.4.3 Klimaveränderung Die zu beobachtende und prognostizierte Klimaerwärmung führt zu veränderten Abflussverhältnissen. Für die Wassernutzung und den Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung haben diese Veränderungen Konsequenzen: ƒ Die Abflussmengen werden in den meisten Gewässern im Winter zunehmen. Vor allem im Spätsommer ist aber mit deutlich tieferen Abflussmengen zu rechnen. Die Energieproduktion in den bestehenden Anlagen kann dadurch beeinträchtigt werden; ƒ Die Grundwasservorkommen in den grossen Grundwassergebieten unterhalb der Seen und im Aaretal werden kaum beeinträchtigt. Hingegen kann der Grundwasserspiegel in Gebieten, die stark von der Grundwasserneubildung durch Niederschläge oder von der Infiltration aus kleinen Gewässern abhängig sind, gegen Herbst stark sinken; ƒ Quellfassungen mit kleinen Einzugsgebieten werden im Spätsommer und Herbst Einbussen erleiden; ƒ Der Bedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung wird während der Vegetationsperiode generell zunehmen; ƒ Die zunehmende Erwärmung unserer Gewässer (Oberflächen- und Grundwasser) und die geringen Abflussmengen im Spätsommer können zu Problemen für Wasserkühlungen führen. Insbesondere Kernkraftwerke sind auf eine zuverlässige Kühlung angewiesen; ƒ Höhere Temperaturen beeinflussen die Lebensgemeinschaften in den Gewässern. Dies hat neben ökologischen auch Folgen für die Fischerei.

14

WASSERSTRATEGIE

4.4.4 Nutzungskonflikte Die Gewässer werden von verschiedensten Anspruchsgruppen genutzt. Mit den folgenden Konflikten ist in Zukunft vermehrt zu rechnen: ƒ Die Nutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers in geschützten Landschaften ist erschwert; ƒ Die fischereirechtlichen Bestimmungen erschweren den Betrieb einer Wasserkraftanlage; ƒ Eine Zunahme der Nutzung der Gewässer für Abenteuersportarten verschärft in durch Wasserkraftnutzung beeinflussten Gewässern die Haftungsfragen; ƒ Die Revitalisierung der Fliessgewässer (zum Beispiel Aufweitungen) erhöht die Attraktivität des Gewässerraumes für Freizeitaktivitäten des Menschen. Unterhalb von Wasserfassungen besteht allerdings eine Gefährdung der Erholungssuchenden (plötzliches Öffnen des Wehrs); ƒ Der Bau von Ausgleichsbecken bei Speicheranlagen zur Reduktion von Schwall im Gewässer führt zu erhöhtem Landbedarf von Landwirtschaftsland; ƒ Revitalisierungen führen zu einem erhöhten Landbedarf, was sowohl einen Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche als auch an Fruchtfolgeflächen zur Folge haben wird; ƒ Der zunehmende Wasserbedarf für die Bewässerung in Trockenperioden kann zu Konflikten mit den fischereilichen und gewässerökologischen Interessen führen; ƒ Beschneiungsanlagen brauchen vermehrt Wasser aus Fliessgewässern.

WASSERSTRATEGIE

4.5

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

SWOT-Analyse

Im Sinne einer Zusammenfassung werden die wichtigsten Aussagen aus der IstSituation in Form einer SWOT-Analyse gruppiert:

4.5.1

Stärken (Strength)

ƒ Es sind gute Grundlagen für die Beurteilung der zukünftige Bewirtschaftung der Gewässer vorhanden (Studie für Bewässerungsbedürftigkeit, Hydrogeologische Grundlagen); ƒ Neue Instrumente zur Beurteilung der Wasserkraftnutzung können gestützt auf vorhandene Kenntnisse kurzfristig erstellt werden (Potenzialstudie, Masterpläne Fischerei, Gewässerökologie und Landschaft, Instrument zur Prüfung der Nachhaltigkeit); ƒ Die gute Lage (Alpenkamm mit dem nötigen Gefälle und hohen Niederschlagsmengen) bietet Chancen für einen zusätzlichen Ausbau der Wassernutzung; ƒ Grosse Alpen- und Jurarandseen dienen als Ausgleichsbecken zur räumlichen Begrenzung von SchwallSunk-Auswirkungen; ƒ Der Kanton erteilt die Konzessionen.

4.5.3

Chancen (Opportunities)

ƒ Bei vielen älteren Anlagen besteht Sanierungsbedarf, welcher gleichzeitig die Chance zu Optimierung bietet; ƒ Noch ungenutztes Potenzial (viele Bäche, steile Gebiete) erlaubt den Ausbau der Wasserkraftnutzung; ƒ In vielen Gebieten bestehen noch bedeutende Grundwasser-Reserven, diese liegen jedoch meist ausserhalb der grossen Siedlungsräume; ƒ Kühlwasser kann vor der Rückgabe ins Grundwasser zu Heizzwecken weiterverwendet werden.

4.5.2

Schwächen (Weakness)

ƒ Viele kleine Anlagen mit niedriger Leistung (Wirkungsgrad, Nutzwassermenge) und grossen ökologischen Auswirkungen; ƒ Gewässerökosysteme und gewässergeprägte Landlebensräume werden durch Wasserkraftanlagen beeinträchtigt; ƒ Sehr viele GrundwassernutzungsKonzessionäre; ƒ Die heute relativ liberale Bewilligungspraxis im Bereich GrundwasserWärmepumpen führt in verschiedenen Gebieten zu einer Häufung von Kleinanlagen; ƒ Bedingt durch eine übermässige Verletzung der natürlichen Deckschicht durch die zahlreichen Brunnenbauten für Wärmepumpen erhöht sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität.

4.5.4

Gefahren (Threats)

ƒ Die kurzfristig gesteigerte Nachfrage nach neuen Kleinanlagen durch Förderprogramme verschärft die Konflikte mit anderen Interessen; ƒ Der stetige Anstieg des Stromverbrauchs erfordert den Bau neuer Kraftwerke in bisher wenig beeinträchtigten Gebieten; ƒ Die kurzfristig gesteigerte Nachfrage nach Grundwasser-Wärmepumpen durch Förderprogramme und stark gestiegene Heizölpreise erhöht den Druck auf die Nutzung des Grundwassers.

15

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

5 Strategie 5.1

Vision

Nutzen und Schutz mit gegenseitiger Akzeptanz. Im Kanton Bern wird das Wasser unter systematischer Abwägung aller Interessen genutzt. Dabei steht die gesamtgesellschaftliche Sicht im Vordergrund. Diese Abwägung ist die Grundlage für die gegenseitige Akzeptanz: Die Akteure der Nutzung akzeptieren die Sperrung einzelner Gewässer; die Vertreter des Gewässerschutzes tolerieren die konsequente Nutzung der „freigegebenen“ Gewässerstrecken. Der Kanton Bern hat eine Fläche von 5’959 Quadtratkilometern und ist dank seiner Lage am Alpenkamm reich an Niederschlägen und an Wasser. Rund 12'600 km Fliessgewässer prägen die Landschaften des Kantons, sind Lebensund Erholungsräume und verfügen mit den grossen Höhenunterschieden (Berg Tal) über ein grosses Wasserkraftpotenzial. Grosse Grundwasservorkommen auf 530 km2 Fläche bilden eine gute Voraussetzung für dessen Nutzung. Der Kanton Bern will diese Ressourcen im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung nutzen. Erneuerbare Energie aus Wasserkraft und die Nutzung der Erdwärme stärken den Wirtschaftsstandort und erfüllen wesentliche Umweltziele. Bei der Nutzung des Grundwassers geniesst die Trinkwasserversorgung auf der Basis der Generellen Wasserversorgungsplanung GWP (vgl. Teilstrategie Wasserversorgung) den Vorrang vor anderen Gebrauchswassernutzungen. Der Kanton Bern will aber auch naturnahe Gewässer als Lebens- und Erholungsräume sichern. Für übergeordnete Schutzanliegen sowie einzigartige Gewässerabschnitte soll die Nutzung des Wassers für die Energiegewinnung eineingeschränkt beziehungsweise nicht mehr zugelassen werden.

16

5.2

Ziele

Die Ziele der Wassernutzungsstrategie sind auf den Zeitraum bis 2035 ausgelegt. Sie dienen den kantonalen Behörden als Leitplanken im bestehenden Handlungsspielraum. Für die Erreichung der Ziele ist aber auch die Mitwirkung der möglichen Nutzer unabdingbar, die die Anlagen erstellen und betreiben. 5.2.1

Förderung der Wasserkraftnutzung an den dafür geeigneten Gewässerabschnitten. Die Jahresproduktion wird gegenüber heute um mindestens 300 Gigawattstunden gesteigert. Das Ziel einer Steigerung der Wasserkraftnutzung um 300 Gigawattstunden pro Jahr soll einerseits durch Optimierungen bestehender Wasserkraftanlagen, andererseits durch neue Anlagen erreicht werden. Gleichzeitig sollen aber auch wertvolle und naturnahe Gewässerabschnitte vor einer Wasserkraftnutzung geschützt werden. Der Richtwert von 300 Gigawattstunden pro Jahr entspricht im Kanton Bern einer Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft von 10 Prozent. Gesamtschweizerisch kann ein Beitrag von 15 Prozent an den langfristigen Zielwert des Bundes geleistet werden (Energiegesetz vom 26. Juni 1998, Artikel 1 sieht eine Steigerung der jährlichen Elektrizitätsproduktion um 2’000 Gigawattstunden vor). 5.2.2

Förderung der bedarfsgerechten Energieerzeugung (Pumpspeicherung) Speicherkraftwerke bilden eine ideale Voraussetzung zu Speicherung von elektrischer Energie zur bedarfsgerechten Erzeugung und Einspeisung. Neue Stauseen sind im Kanton Bern kaum mehr realisierbar. Die bestehenden Anlagen weisen aber ein beachtliches Optimierungs- und Ausbaupotenzial auf, für dessen Nutzung sich der Kanton Bern einsetzen will. Ausbau und Betrieb der Pumpspeicherung sollen gefördert werden, insbesondere wenn die Pumpen mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

WASSERSTRATEGIE

5.2.3

Neue und erneuerte Anlagen zur Wasserkraftnutzung erfüllen die Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung. Neue und die Erneuerung von bestehenden Wasserkraftanlagen haben einen Einfluss auf Gewässerlebensräume und Landschaft, auf die lokale Wirtschaft und die Bevölkerung im Umfeld der Anlagen. Die verschiedenen Interessen und Anliegen werden künftig in einer Nachhaltigkeitsbeurteilung berücksichtigt. Ziel sind Anlagen mit optimaler, an den Standort angepasster Energieproduktion. Die Verbesserung alter Anlagen durch die Erhöhung des Wirkungsgrades von Turbine und Generator sowie eine verbesserte Nutzung des Wasserangebots sind insbesondere bei den Flusskraftwerken eine gute Option. 5.2.4

Das Wärmepotenzial des Grundwassers soll in Zukunft effizienter genutzt werden. Dazu soll Grundwasser dort genutzt werden, wo es reichlich zur Verfügung steht und wo keine Trinkwasserfassungen gefährdet werden. Statt mit einer Vielzahl von kleinen Anlagen soll mit möglichst wenigen Gemeinschaftsanlagen eine hohe Effizienz erreicht werden. Damit wird die Zahl der Eingriffe in die Grundwasserträger reduziert, was die Gefahr von Verunreinigungen reduziert. 5.2.5

Die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Brauchwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung werden aufgezeigt. Insbesondere in den Ackerbaugebieten wird der Wasserbedarf für die Bewässerung stark zunehmen. Neben der Nutzung von Wasser aus Oberflächengewässern ist eine vermehrte Nutzung von Grundwasser anzustreben. 5.2.6

Die Möglichkeiten zur Bereitstellung von Brauchwasser für die Beschneiung werden aufgezeigt. Die grossflächige Beschneiung erfordert mehr Wasser. Neben der Nutzung von Wasser aus Trinkwasserversorgungen und aus Oberflächengewässern ist auch hier die Möglichkeit der Grundwassernutzung zu prüfen.

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

5.3

Stossrichtungen

5.3.1

Bereitstellen von aktuellen Entscheidungshilfen Sowohl für die Nutzung der Wasserkraft als auch für die Gebrauchswassernutzung des Grundwassers verfügt der Kanton über Grundlagen und Kenntnisse. Er bereitet diese Grundlagen als Entscheidungshilfen für mögliche Nutzer auf. Er stellt insbesondere bereit: ƒ Das Wasserkraftpotenzial für die bernischen Gewässer; ƒ Die Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“. Diese Karte basiert auf der Karte „Ist-Analyse“ und teilt die Gewässer in die Nutzungskategorien „realisierbar“, „erschwert realisierbar mit Auflagen“ und als „nicht realisierbar“ beziehungsweise keine Nutzung ein. Einzelne besondere Gewässer werden auf ihrer Gesamtlänge oder auf definierten Abschnitten vollständig geschützt (Beschreibung im Anhang 8). Die Gewässerkarte ist im kantonalen Richtplan enthalten (Massnahmenblatt C_20). Allfällige Änderungen fliessen in die Aktualisierung des Richtplans ein; ƒ Ein Instrument für die Nachhaltigkeitsbeurteilung von Wasserkraftprojekten (Beschreibung im Anhang 9); ƒ Karten für die Nutzung des Grundwassers für Wärmepumpen; ƒ Die Studie „Bewässerungsbedürftigkeit in der Schweiz“ Durch eine laufende Aktualisierung und eine geeignete Verbreitung dieser Instrumente fördert der Kanton die gezielte und effiziente Nutzung dieser Ressourcen. 5.3.2

Gezielte Erteilung von neuen Konzessionen Um die gesetzten Ziele zu erreichen, werden Konzessionen für Wassernutzungen nur erteilt, wenn sie neben den gesetzlichen Bestimmungen auch folgenden Anforderungen genügen. Wasserkraftkonzessionen: Priorisierung von bestehenden Anlagen: ƒ Die Optimierung und der Ausbau bestehender Anlagen mit optimaler Energiegewinnung werden gefördert. ƒ Konzessionen für bestehende Wasserkraftanlagen können unabhängig von ihrer Grösse erneuert werden, sofern die Anlagen die aktuellen gesetz17

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

lichen Anforderungen einhalten. Es besteht jedoch kein grundsätzlicher Anspruch auf eine neue Konzession. ƒ Der Bau von neuen Pumpspeicherwerken mit bestehenden Speicheranlagen wird gefördert. Dabei soll der Ausbau bestehender Stauseen vorrangig behandelt werden. Priorisierung der Anlagen an geeigneten Standorten: ƒ Neue Wasserkraftkonzessionen werden nur für Anlagen erteilt, die dafür geeignete Gewässer nutzen. Über die Eignung der Gewässer gibt die Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“ Auskunft (grüne und gelbe Gewässerabschnitte). ƒ Vorprojekte für Wasserkraftanlagen müssen eine Nachhaltigkeitsbeurteilung gemäss Anhang 9 durchlaufen haben und sich in dieser Beurteilung als geeignet erweisen. Priorisierung der grösseren Anlagen: ƒ Neue Wasserkraftanlagen mit einer Leistung kleiner als 300 Kilowatt werden nur noch in begründeten Fällen (zum Beispiel für Alpanlagen) erteilt. Es gilt zu verhindern, dass viele kleine Neuanlagen zahlreiche Gewässer beeinträchtigen oder die optimale Nutzung eines Gewässerabschnittes verunmöglichen. ƒ Bei Neubau oder Erneuerung von Trinkwasserkraftwerken werden auch kleine Anlagen bewilligt. Voraussetzung ist die Nutzung in einer Trinkwasseranlage, die in der generellen Wasserversorgungsplanung (GWP) enthalten und für die sichere und qualitativ einwandfreie Trinkwasserversorgung erforderlich ist. Konzessionen für Gebrauchswassernutzungen: Konzessionen für Bewässerungs- und Beschneiungsanlagen werden erteilt, wenn entsprechende Nutzungskonzepte vorliegen. Konzessionen für die Wärmenutzung aus dem Grundwasser werden erteilt, wenn ƒ die gesetzlichen Anforderungen eingehalten, keine Trinkwasserfassungen gefährdet werden und eine effiziente Nutzung sichergestellt ist; ƒ die Anlage in einem Gebiet zu liegen kommt, das auf der Geoportal-Karte „Grundwasserwärmenutzung“ für die Nutzung freigegeben ist. 18

Nicht erteilt werden Konzessionen für Kleinanlagen, wenn sie künftige Gemeinschaftsanlagen verhindern würden.

5.4

Massnahmenplan

Der Plan umfasst alle Massnahmen, die bis zur nächsten Aktualisierung der „Teilstrategie Wassernutzung“ (vorgesehen für 2015) ausgelöst und umgesetzt werden sollen. 5.4.1

Überprüfung der bestehenden Wasserkraftanlagen auf eine optimale Nutzung Eine fachmännische Überprüfung der bestehenden Kleinwasserkraftwerke soll die Möglichkeiten einer verbesserten Ausnutzung des Potenzials (Verbesserung Wirkungsgrad, optimale Nutzung Wasserdargebot, etc.) aufzeigen und entsprechende Massnahmen vorschlagen. Für Anlagen mit einer Leistung von 31 kW bis 1 MW werden entsprechende Abklärungen durch externe Beauftragte vorgenommen. Das AWA erstellt dazu ein Pflichtenheft. Bei grösseren Anlagen werden die Betreiber aufgefordert, ihre Anlagen auf Optimierungspotenzial zu prüfen und dem AWA einen Untersuchungsbericht mit Massnahmenvorschlägen abzugeben. 5.4.2

Konsequente Anwendung der Nachhaltigkeitsbeurteilung Neue Gesuche, die gemäss der Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“ realisiert werden können, werden im Rahmen der Vorprüfung der Nachhaltigkeitsbeurteilung NHB unterzogen. Das Stärken-/Schwächenprofil kann als Hilfe zur Projektverbesserung dienen. Die Mindestwerte der drei Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft sollen dabei den Wert von 1.5 (Umwelt, Gesellschaft) bzw. 1.0 (Wirtschaft) und den Gesamtwert von 1.6 nicht unterschreiten. Werden die Mindestwerte mehrfach nicht erreicht, wird auf das Projekt nicht mehr eingetreten. 5.4.3

Priorisierung der aus- und neu zu bauenden Anlagen Neue Kraftwerke, welche die vorgegebenen Rahmenbedingungen gemäss NHB am besten erfüllen und einen wesentlichen Beitrag an die vorgesehene Produktionssteigerung leisten, werden mit hoher Priorität behandelt. Ebenfalls hohe Priorität erhalten bestehende Kraftwerk-

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

anlagen, welche optimiert oder ausgebaut werden. Für Trinkwasseranlagen gelten die Bestimmungen der Wasserversorgungsstrategie. Die primäre Nutzung bleibt die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser; Überwasser- und Brauchwassernutzung wird nicht gefördert. 5.4.4

Gewährleistung der Investitionssicherheit Die Investitionskosten für Anlagen zur Wassernutzung sind hoch. Branchenübliche Abschreibungsdauern für bauliche Anlageteile sind entsprechend zu berücksichtigen. Die bisherige Praxis des Kantons bei der Festlegung der Konzessionsdauer wird überprüft und allenfalls angepasst. 5.4.5

Erarbeitung von Grundwassernutzungs-Konzepten Für ausgewählte Regionen mit heiklen hydrogeologischen Verhältnissen sowie Gebiete mit hoher Dichte an Grundwassernutzungsanlagen sind GrundwasserNutzungskonzepte zu erarbeiten. Diese berücksichtigen insbesondere die Nutzung zu Heiz- und Kühlzwecken. Das AWA erstellt dazu ein Pflichtenheft und beauftragt Externe.

5.4.7

Erarbeitung von Nutzungskonzepten für die landwirtschaftliche Bewässerung Für Gebiete mit bewässerungsintensiver landwirtschaftlicher Nutzung sowie Gemüsebau sind durch die Nutzer Konzepte zu erarbeiten. Die Nutzung von Grundwasser sowie die Speicherung von Regenwasser sind vermehrt zu berücksichtigen. Die Konzepte beinhalten neben dem Bewässerungsbedarf insbesondere auch den Nachweis von wassersparenden Bewässerungstechniken und die Festlegung von Bewässerungsperioden. 5.4.8

Erarbeitung von Nutzungskonzepten für Beschneiungsanlagen Für Beschneiungsanlagen sind durch die Nutzer Konzepte zu erarbeiten. Für Gebiete mit hoher Dichte an Beschneiungsanlagen und hohem Wasserverbrauch sind regionale Nutzungskonzepte vorzulegen. In erster Linie ist die Speicherung von Wasser in Speicherseen und Reservoirs vorzusehen. In den Nutzungskonzepten soll dargelegt werden, welches Wasservolumen für die Beschneiung erforderlich ist und wie dieses bereitgestellt werden kann.

5.4.6

Bezeichnung von Ausschlussgebieten für die Grundwasserwärmenutzung Die Ausschlusskriterien stützen sich auf die Vollzugshilfe „Wärmenutzung aus Boden und Untergrund“ (Bundesamt für Umwelt BAFU 2009) und die Broschüre „Wärmepumpenanlagen“ (AWA 2010). Die bereits bestehende Geoportal-Karte „Grundwasserwärmenutzung“ wird inhaltlich ergänzt und verfeinert.

2011 Planungen NHB

2012

Überprüfung der bestehenden Wasserkraftanlagen

2013

2014

2015

Kontinuierliche Umsetzung der sich daraus ergebenden Massnahmen

Tabelle 4 Übersicht aller Massnahmen mit zeitlicher Staffelung

Anwendung des NHB-Instrumentes mit Datenauswertung Mindestanforderung

Konzessionsdauer

Überprüfung der Paxis

GWNutzungskonzepte

Erarbeitung der Konzepte

Laufende Umsetzung bei neuen Anlagen bzw. bei Erneuerungen

Ausschlussgebiete

Laufende Aktualisierung der Karte Grundwasserwärmenutzung

Nutzungskonzepte Bewässerung und Beschneiung

Erarbeitung von Nutzungskonzepten für neue und zu erneuernde Anlagen sowie laufende Umsetzung bei der Konzessionierung

19

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

5.5 Abbildung 5: Zusammenzug der Nachhaltigkeitsbeurteilung aller vorgesehenen Massnahmen

Nachhaltigkeitsbeurteilung -1.0

-0.5

0.0

Wasser haushal t Wasser qual i tät Bodenver br auch Bodenqual i tät Stof f umsatz

Stof f qual i tät Bi odi ver si tät Natur r aum Luf tqual i tät Kl i ma

Ener gi equal i tät Ei nkommen Lebenskosten Ar bei tsangebot Neui nvesti ti onen Wer ter hal tung Wi r tschaf tsf ör der ung

ƒ Im Bereich Wirtschaft zeigen sich die stärksten positiven Auswirkungen: Die Wassernutzungsstrategie bringt Planungssicherheit für Betreiber von Wasserkraftanlagen und unterstützt die Wasserkraft als regionale Stärke, insbesondere der ländlichen Regionen.

Kostenwahr hei t Ressour cenef f i zi enz Wi r tschaf tsstr uktur Steuer bel astung Öf f entl . Haushal t Know-how Innovati onen Landschaf tsqual i tät Wohnqual i tät Si edl ungsqual i tät

Die Begründungen für die Wirkung bezüglich der einzelnen Zielbereiche finden sich im Anhang 10.

Di enstl ei stungen Mobi l i tät Gesundhei t Si cher hei t Par ti zi pati on Integr ati on Gemei nschaf t Mi ttel ver tei l ung Chancengl ei chhei t Über r eg.Zusammenar bei t Fr ei zei t

Sozi al e Si cher hei t

20

Die Auswirkungen der aufgezeigten Massnahmen auf die nachhaltige Entwicklung werden mit dem Nachhaltigkeitskompass des Kantons Bern überprüft.

ƒ Im Bereich Umwelt schlagen die erhöhte Nutzungseffizienz und der grössere Anteil an erneuerbarer Energie positiv zu Buche. Im Gegenzug wird der Wasserverbrauch für Bewässerung etc. auch mit der Strategie weiter steigen, was sich negativ auswirkt.

Ener gi ever br auch

Kul tur

1.0

In der Summe ergeben die Massnahmen für jede der drei Nachhaltigkeitsdimensionen (Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft) eine positive Wirkung.

Wi eder ver wer tung

Bi l dung

0.5

Umwelt Wirtschaft Gesellschaft

WASSERSTRATEGIE

Anhang 1: Rechtsgrundlagen Wassernutzung (Stand 2009) Bund: ƒ Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV, SR 101) ƒ Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22. Dezember 1916 (Wasserrechtsgesetz, WRG, SR 721.80); ƒ Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Umweltschutzgesetz USG, SR 814.01) und Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 19. Oktober 1988 (UVPV, SR 814.011) ƒ Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (Gewässerschutzgesetz, GSchG, SR 814.20) und Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV, SR 814.201);

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Kanton: ƒ Wassernutzungsgesetz vom 23. November 1997 (WNG, BSG 752.41); ƒ Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (Wasserbaugesetz, WBG, BSG 751.11); ƒ Kantonales Gewässerschutzgesetz vom 11. November 1996 (KGSchG, BSG 821.0) und Kantonale Gewässerschutzverordnung vom 24. März 1999 (KGV, BSG 821.1); ƒ Fischereigesetz vom 21. Juni 1995 (FiG, BSG 923.11); ƒ Kantonales Naturschutzgesetz vom 15. September 1992 (BSG 426.11) und Naturschutzverordnung vom 10. November 1993 (NSchV; BSG 426.111); ƒ Kantonales Waldgesetz vom 5. Mai 1997 (KWaG, BSG 921.11) und Kantonale Waldverordnung vom 29. Oktober 1997 (KWaV, BSG 921.111);

ƒ Bundesgesetz über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (BGF, SR 923.0);

ƒ Strassengesetz vom 4 Juni 2008 (SG, BSG 732.11);

ƒ Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) und Verordnungen

ƒ Gesetz über die Arbeit, Betriebe und Anlagen vom 4. November 1992 (ABAG, BSG 832.01);

ƒ Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (JSG, SR 922.0);

ƒ Energiegesetz vom 14. Mai 1981 (EnG, BSG 741.1);

ƒ Bundesgesetz über den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG, SR 921.0) und Verordnung über den Wald vom 30. November 1992 (WaV, SR 921.01); ƒ Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700); ƒ Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21. Juni 1991 (SR 721.100); ƒ Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel vom 13. März 1964 (Arbeitsgesetz, ArG, SR 822.11); ƒ Energiegesetz vom 26. Juni 1998 (EnG, SR 730.0); ƒ Verordnung über die Berechnung des Wasserzinses vom 12. Februar 1918 (Wasserzinsverordnung, WZV, SR 721.831); ƒ Verordnung über Belastungen des Bodens vom 1. Juli 1998 (VBBo, SR 814.12);

ƒ Dekret über die Leitsätze der kantonalen Energiepolitik vom 21. August 1990; ƒ Dekret über die Wassernutzungsabgaben vom 11. November 1996 (WAD, BSG 752.461); ƒ Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 14. Oktober 2009 (KUVPV, BSG 820.111) ƒ Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung vom 22. Februar 1995 mit Änderung vom 29. Oktober 2008 (GebV, BSG 154.21); Sammlung der bau- und planungsrechtlichen Erlasse des Kantons Bern: ƒ Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG, BSG 724.1); ƒ Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG, BSG 721.0); ƒ Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BewD, BSG 725.1); ƒ Gesetz über See- und Flussufer vom 6. Juni 1982 (SFG, BSG 704.1); 21

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Anhang 2: Richtlinien / weitere Grundlagen ƒ AWA: Wasserstrategie 2010. ƒ AWA: Teilstrategie Wasserversorgung 2010. ƒ AWA, Afu SO: Sachplan Siedlungsentwässerung (VOKOS) 2010. ƒ Energiestrategie 2006 des Kantons Bern; beschlossen vom Regierungsrat am 5. Juli 2006. ƒ Richtlinien über die Behandlung von Kleinwasserkraftwerken (VOL/BVE 1996). ƒ BAFU: Wärmenutzung aus Boden und Untergrund, Vollzugshilfe 10/09 ƒ Bundesamt für Energie BFE: Die Energieperspektiven 2035 – Band 1, Januar 2007 ƒ AWA: Wärmepumpenanlagen, Ausgabe 2010. ƒ Bewässerungsbedürftigkeit in der Schweiz. Schlussbericht zum Projekt BB-CH. Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tännikon ART; Fuhrer J. und Jasper K., 2009. ƒ Abschätzung des Bewässerungsbedarfs in der Schweizer Landwirtschaft. Abschlussbericht zum Projekt BB-CH. Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tännikon ART; Fuhrer J., 2010 ƒ LANAT - Strategie 2014 ƒ Bundesinventar der Auengebiete von nationaler Bedeutung. ƒ Bundesinventar der Moorlandschaften. ƒ Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN). ƒ Geoportal: http://www.be.ch/geoportal ƒ Wassernutzungsstrategie Kanton Bern – Thema "Landschaft", Kurzbericht, Geografisches Institut der Uni Bern, 2010

22

WASSERSTRATEGIE

WASSERSTRATEGIE

Anhang 3: Potenzialstudie Wasserkraft Ermittlung und Darstellung des Linienpotenzials 1. Quelle Die Berechnung des Linienpotenzials wurde durch die Firma WaterGisWeb AG im Auftrag des Amtes für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) vorgenommen. Analoge Berechnungen wurden im Auftrag des Bundesamtes für Energie BFE, bis Ende 2009 durch WaterGisWeb für die ganze Schweiz durchgeführt.

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

3. Aus dem digitalen Höhenmodell [D] werden die Einzugsgebiete für jeden Gewässerabschnitt bestimmt. 4. Für jeden Gewässerabschnitt wird aus der Einzugsgebietsfläche mit Hilfe der rasterisierten Abflussdaten [E] der Abfluss berechnet. Es werden die mittleren monatlichen Abflüsse und der mittlere Jahresabfluss bestimmt. 5. Für jeden Gewässerabschnitt wird die theoretische elektrische Leistung beziehungsweise das theoretische hydroelektrische Potenzial berechnet, durch Multiplikation des mittleren Jahres-Abfluss (Schritt 4) mit dem Höhenunterschied (Schritt 2). Die verwendete Formel ist: P = Q * Δh * g * w P

elektrische Leistung in kW

Ergebnisse von WaterGisWeb:

Q

Abflussmenge in l/s

ƒ [A] Karten "Wasserkraftstudie Kanton Bern", 1:100’000 sowie 1:25’000, Ausgabe 2009, AWA

Δh

Höhenunterschied in m

g

Erdbeschleunigung 9.81 m/s2

ƒ [B] Bericht "Potenzialstudie Wasserkraft für den Kanton Bern, Projektbericht, Version 0.6", WaterGisWeb AG, 26.02.2009

w

Koeffizient für den Wirkungsgrad, Annahme w = 1.0

2. Grundlagen der Berechnung Die Berechnung des Linienpotenzials beruht auf folgenden Grundlagen: ƒ [C] GN5: Digitales Gewässernetz des Kantons Bern (Erhebungsmassstab 1:5 000), © Tiefbauamt des Kantons Bern ƒ [D] DHM25_10: Digitales Höhenmodell des Kantons Bern mit einer Rastergrösse von 10 m, © swisstopo ƒ [E] MQ-CH: Rasterdatensatz der mittleren monatlichen Abflüsse mit einer Rastergrösse von 500 m © BAFU

6. Das Potenzial wird durch die Länge des Gewässerabschnitts dividiert. Ergebnis ist die theoretische spezifische Leistung in Kilowatt pro Meter (kW/m). 7. Alle Ergebnisse werden in einer Geodatenbank gespeichert. 8. Es werden Karten erstellt, mit der theoretischen spezifischen Leistung aller berechneten Gewässerabschnitte. 9. Für die Karte „Ist-Analyse- Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei“ wird folgende Bewertungsskala verwendet: Wertung „Wasserkraft“

Farbe

3. Berechnungsschritte und Ergebnisse

3 – 300 kW pro m; Hohes Potenzial

dunkelblau

Folgende Berechnungsschritte wurden im Rahmen der Studie durchgeführt (zusammenfassende Beschreibung):

0.3 – 3 kW pro m; Mittleres Potenzial

blau

0.1 – 0.3 kW pro m; Geringes Potenzial

hellblau

< 0.1 kW pro m; sehr geringes Potenzial

Nicht dargestellt

1. Jedes Gewässer des Kantons Bern wird in äquidistante Abschnitte von 50 Metern Länge unterteilt. Eine Ausnahme sind die obersten 500 Meter der Gewässer, für welche keine Potenziale berechnet wurden. 2. Aus dem digitalen Höhenmodell [D] wird das Gefälle beziehungsweise der Höhenunterschied für jeden Gewässerabschnitt bestimmt.

23

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Anhang 4: Masterplan Gewässerökologie Für den Masterplan Gewässerökologie wurden vier Beurteilungskriterien beigezogen: ƒ Hydrologie

und/oder geringere Selbstreinigungskraft des Gewässers). Bei schlechten Verdünnungsverhältnissen im Winter und guten im Sommer wurde die Situation als knapp genügend beurteilt. Die Länge von durch ein schlechtes Verdünnungsverhältnis beeinflussten Gewässerabschnitten wurde durch Expertenmeinung festgelegt. Bewertung

ƒ Wasserqualität

Punkte

Verdünnungsfaktor > 20

0

ƒ Natürlichkeitsgrad

Verdünnungsfaktor 10 - 20

1

Nicht objektiv quantifizieren liess sich das Aufwertungspotenzial von genutzten und verbauten Fliessgewässern.

Verdünnungsfaktor < 10

2

ƒ Seltenheitswert des Gewässers

3. Seltenheitswert Gewässer Es wurden folgende Auswahlkriterien verwendet:

1. Hydrologie Bereits bestehende, über längere Gewässerstrecken wirksame, anthropogene Veränderungen wurden als Beeinträchtigung der ökologischen Qualität beurteilt. Dazu gehören Restwasserstrecken, Gewässerabschnitte mit Sunk-Schwall (Hasliaare und Saane) und Staustrecken (Aare). Diese Gewässerstrecken weisen gegenüber frei fliessenden Gewässern einen geringeren ökologischen Wert auf. Die durch bestehende Wasserkraftnutzungen eingestauten kurzen Abschnitte in allen übrigen Fliessgewässern wurden nicht berücksichtigt. Bewertung

Punkte

Stark beeinträchtigt: Schwall-Sunk oder Staustrecken

0

Beeinträchtigt: Restwasserstrecken

1

Nicht beeinträchtigt: frei fliessende Gewässer

2

Kategorie sehr wertvoll: ƒ Einzigartigkeit schweizweit: Intakte schweizerische Fliessgewässerobjekte, welche es nur noch im Kanton Bern gibt, die also einen hohen Seltenheitswert aufweisen. ƒ Herausragend für den Kanton Bern: Intakte Fliessgewässerobjekte von regionsund gewässertypischer Ausprägung und nationaler Bedeutung. Kategorie wertvoll: Intakte Fliessgewässerobjekte von regions- und gewässertypischer Ausprägung. Nicht beurteilte Gewässer sind als übrige Gewässer bezeichnet. Im Kanton Bern befinden sich fünf schweizweit einzigartige Fliessgewässerobjekte: ƒ Wildflusssystem im Canyon Sense und Schwarzwasser;

von

ƒ radiales Bachsystem Napf; 2. Wasserqualität Die umfangreichen, punktuell erhobenen Daten zur Wasserqualität (chemische und teilweise biologische Erhebungen) umfassen nicht sämtliche Fliessgewässerstrecken. Deshalb wurde die Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kläranlagen in das Gewässer als geeigneter Parameter ausgewählt. Ist der Verdünnungsfaktor schlecht, ist auf der beeinflussten Gewässerstrecke auch die Wasserqualität schlecht. Und diese würde sich durch eine geringe Restwassermenge weiter verschlechtern (noch schlechteres Verdünnungsverhältnis, 24

ƒ historische Talmäanderschlaufe der Aare bei Wynau; ƒ glaziale Gletscherbachabfolge Vorfeld Gauli;

mit

ƒ Weisse/Vereinigte Lütschine als letzter alpiner Fluss der Alpennordseite mit einem Fliesskontinuum vom Gletscher bis zum grossen Alpensee. Kantonal herausragende Fliessgewässer befinden sich grösstenteils in den Alpen und Voralpen, einige kleinere Objekte im Berner Jura. Diese Fliessgewässerobjekte sollten ungeschmälert erhalten wer-

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

den. In diesen Objekten sollten keine Wassernutzungen erfolgen.

Gesamtbeurteilung des gewässerökologischen Wertes bzw. Schutzbedarfs

Bewertung

Die vier Kriterien sind auf Grund ihrer gewässerökologischen Relevanz unterschiedlich stark gewichtet worden. Das Hauptgewicht lag dabei auf dem Schutz der heute noch nicht genutzten Gewässer und Gewässereinzugsgebiete, die

Punkte

Übrige Gewässer

0

Wertvolle Gewässer

1

Sehr wertvolle Gewässer

2

4. Natürlichkeitsgrad Der seit einigen Jahren öffentliche Datensatz Ökomorphologie enthält unter anderem auch eine Aussage über den Natürlichkeitsgrad der Fliessgewässer. Dieser Parameter wird rechnerisch aus einer umfangreichen Liste von Strukturparametern für jeweils kurze Gewässerabschnitte ermittelt. Für den Masterplan Gewässerökologie mussten die bezüglich Gewässerlänge hoch aufgelösten Daten so aggregiert werden, dass für ein bestimmtes Gewässer nur ein Natürlichkeitsgrad, gültig für die gesamte Länge, resultierte. Ausnahmen bildeten die grossen Fliessgewässer (wie beispielsweise Kander, Simme, Engstlige, Schüss, Emme), bei welchen mehrere längere Abschnitte definiert wurden. Bei diesen grossen Gewässern kann sich daher der Natürlichkeitsgrad im Längsverlauf ändern. Natürliche/naturnahe und wenig beeinträchtigte Gewässer(abschnitte) werden im Masterplan als wertvoller als die übrigen eingestuft. Im alpinen Raum konnten aus Sicherheits- und Effizienzgründen nicht alle Gewässer erfasst werden. Per Definition werden die nicht kartierten Gewässer(abschnitte) der Kategorie natürlich/naturnah zugeordnet. Das dürfte für die grosse Mehrheit dieser Gewässer auch zutreffen. Bewertung

Punkte

Übrige Gewässer

0

> 50 % der Gewässerlänge naturnah > 70 % naturnah oder wenig beeinträchtigt

1

> 80 % der Gewässerlänge naturnah > 90 % naturnah oder wenig beeinträchtigt

2

ƒ einerseits einen hohen gesamtschweizerischen oder regionalen Seltenheitswert oder regional einen hohen Naturwert aufweisen und/oder ƒ

auf Grund von Bundesinventaren faktisch einen vollständigen Schutz geniessen.

Die Wasserqualität wurde am geringsten gewichtet, da diese mit einem vergleichsweise geringen bis mässigen Aufwand verbessert werden kann. Die vier Kriterien wurden für die Ermittlung eines Gesamtbeurteilungswertes wie folgt gewichtet: Kriterium

Gew

Hydrologie

20 %

Wasserqualität

10 %

Seltenheitswert Gewässer

50 %

Natürlichkeitsgrad

20 %

Daraus ergeben sich für die Gewässerabschnitte Werte zwischen 0 und 2: Auf der Karte „Ist-Analyse Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft“ wurde für die gewässerökologische Beurteilung folgende Farben eingesetzt: Wertung „Gewässerökologie“

Farbe

Wert ≥ 1; sehr wertvolles Gewässer

rot

Wert ≥ 0.5 bis < 1; wertvolles Gewässer

gelb

Wert < 0.5; übrige Gewässer

grün

25

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Anhang 5:

Bewertung

Masterplan Fischerei

Einzigartige, naturbelassene Fischgewässer

2

Wenig beeinträchtigte Fischgewässer mit hoher fischereilicher Lebensraumqualität

1

Übrige Gewässer

0

Für den Masterplan Fischerei wurden folgende fünf Beurteilungskriterien beigezogen: 1. Vorkommen von prioritären Arten Für den Kanton Bern gemäss kantonalem Artenförderungskonzept 2008 (AFK), Grundlage Fischatlas (FIAT). Bewertung

Punkte

5. Fischereiliches Aufwertungspotenzial Reelle Aufwertungsmöglichkeiten in den Kriterienbereichen 1-4 unter Berücksichtigung von Restriktionen

Vorkommen von 2 oder mehr prioritären Arten

2

Vorkommen von 1 prioritären Art

1

Bewertung

Keine prioritären Arten

0

Erhöhung von mindestens 2 der obigen Kriterien um mindestens 1 Stufe

2

1

Grundlage

Erhöhung von 1 der obigen Kriterien um mindestens 1 Stufe

Punkte

Keine Erhöhung der obigen Kriterien

0

2. Artenzahl Indikator FIAT.

für

Biodiversität,

Bewertung

26

Punkte

Artenzahl ≥ 8

2

Artenzahl 3 bis 7

1

Artenzahl ≤ 3

0

Punkte

Die fünf Kriterien wurden für die Ermittlung eines Gesamtbeurteilungswertes wie folgt gewichtet: Kriterium

Gew

3. Bedeutung als Fischereigewässer

Prioritäre Arten

30 %

Grundlagen: Bonitierung, Fangstatistik (FASTAT), Laichfischfang (LFF), Attraktivität als Angelfischgewässer.

Artenzahl

20 %

Fischereigewässer

20 %

Bewertung

Lebensraumqualität

20 %

Aufwertungspotenzial

10 %

Punkte

Sehr wichtiges Angelfischgewässer, sehr wichtiges Laichfischfanggewässer (Genpool)

2

Wichtiges Fischereigewässer: z.B. wichtige Patent- und Pachtgewässer, wichtige LFFGewässer

1

Übrige Fischgewässer

0

Daraus ergeben sich für die Gewässerabschnitte Werte zwischen 0 und 2: Auf der Karte „Ist-Analyse Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft“ wurde für die gewässerökologische Beurteilung folgende Farben eingesetzt:

4. Fischereiliche Lebensraumqualität

Wertung „Fischerei“

Grundlagen: Ökomorphologie, Vernetzungsgrad, Faktor k2 aus Bonitierung.

Wert ≥ 0.8; Fischgewässer von sehr hoher Bedeutung

Farbe rot

Wert ≥ 0.4 und < 0.8; Fischgewässer von hoher Bedeutung

gelb

Wert < 0.4; weitere wichtige Fischgewässer

grün

WASSERSTRATEGIE

Anhang 6: Masterplan Landschaft Zur Beurteilung der landschaftlich-touristischen Qualität einer Landschaft gehört einerseits das Erscheinungsbild, andererseits die Eignung des Raumes für touristische Nutzungen. In der hier angewendeten Methode werden folgende drei Aspekte behandelt: ƒ

Wasserfälle

ƒ

Landschaftsästhetischer Eigenwert

ƒ

Tourismus- und Erholungswert

Betrachtungsgegenstand Die Wasserfälle werden als Punktobjekte behandelt. Für die Beurteilung der beiden anderen Aspekte wurde das in der Karte „Nutzungskategorien Wasserkraft“ dargestellte Gewässernetz samt seinem Umfeld aufgrund folgender Kriterien in einheitliche Raumeinheiten gegliedert: ƒ

Topographie, Höhenlage und Morphologie der Flusslandschaft

ƒ

Einzugsgebietsgrenzen

ƒ

Wechsel des Gewässertyps

ƒ

Zusammenflüsse

ƒ

Vegetationsgrenzen

ƒ

Infrastrukturen (Strassen, Bahnlinien, Siedlungen).

Die dabei entstandenen rund 730 Raumeinheiten umfassen sowohl das Gewässer wie die umgebende Kulturlandschaft. In der Regel besteht eine Raumeinheit aus dem unmittelbaren Gewässerraum. In gewissen Fällen wurde die Raumeinheit auch auf das anschliessende Gebiet ausgedehnt. Dies ist vor allem bei Gewässern in steileren Lagen der Fall, wo das Einzugsgebiet des Gewässers (oder Teile davon) auch aus grösserer Distanz einsehbar ist.

1. Wasserfälle Die Wasserfälle stellen sowohl eine ästhetische wie touristische Attraktion dar. Sie sind in die Bestimmung des landschaftsästhetischen Eigenwerts eingeflossen. Weil Wasserfälle für das Gewässer und das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung sind, wird ihre direkte Nutzung ausgeschlossen. Hingegen kann ihr Ober- und Unterlauf unter Umständen genutzt werden.

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Die Liste der zu schützenden Wasserfälle integriert die Objekte von . www.waterfall.ch (wichtigste Objekte gemäss F. Spichtig und C. Schwick, Datenbank Stand Dez. 2010). Diese Quelle wurde durch Mitarbeitende der Gruppe Hydrologie des Geografischen Instituts der Universität Bern (GIUB) und Fachpersonen aus der Verwaltung überprüft.

2. Landschaftsästhetischer Eigenwert Der landschaftsästhetische Eigenwert einer Raumeinheit wurde in Anlehnung an die BUWAL- Arbeitshilfe „Landschaftsästhetik“ von Roth, Schmitt und Zeh (2005) anhand der Faktoren Vielfalt, Naturnähe und Eigenart erhoben. 2.1 Vielfalt Zur Beurteilung der Vielfalt wurden folgende Eigenschaften untersucht: ƒ Vorhandensein mehrerer verschiedener Strukturelemente: natürliche (zum Beispiel Bäume, Findlinge, Hügel), und/oder kulturelle (zum Beispiel Zäune, Trockensteinmauern, Alphütten). ƒ Wahrnehmbare Kontraste (zum Beispiel Farbe, Licht, Material) ƒ Formenvielfalt (zum Beispiel Wasserfälle, Mäander, Seitenarm, Aue) und Lebendigkeit (Gefälle, Abfluss). Erfüllte Eigenschaften pro Raumeinheit

Vielfalt (Punktzahl)

3/3

vielfältig (2)

2/3

ansatzweise vielfältig (1)

1/3 oder 0/3

monoton (0)

2.2 Naturnähe Zur Beurteilung der Naturnähe wurden folgende Eigenschaften untersucht: ƒ

Naturnahe oder wenig beeinträchtigte Ökomorphologie des Gewässers

ƒ

Fehlen von störenden, anthropogenen Eingriffen in den Gewässerraum

ƒ

Vernetzung/Verbundenheit des Gewässers und Gewässerraums über eine längere Strecke.

Erfüllte Eigenschaften pro Raumeinheit

Naturnähe (Punktzahl)

3/3

naturnah (2)

2/3

erkennbar (1)

1/3 oder 0/3

naturfern (0) 27

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

2.3 Eigenart Zur Beurteilung der Eigenart der Raumeinheiten wurden folgende Eigenschaften untersucht: ƒ

Prägung der Raumeinheit durch Gewässer bzw. Bedeutung des Gewässers für dieselbe (zum Beispiel Mystik, Naturgefahr, Erholung)

ƒ

Harmonische und massstäbliche Abstimmung kultureller Landschaftselemente in Form, Farbe und Material (zum Beispiel Gebäude, Zäune, Zufahrt)

ƒ

Vorhandensein unverwechselbarer, besonders prägender und typischer Eigenheiten (zum Beispiel optische Orientierungspunkte wie Flussschleifen; prägende Aussichten; typische Bauweisen, Siedlungsstrukturen und Ortsbilder; prägende Silhouetten; kulturhistorisch erhaltenswerte Bauten und Anlagen mit Bezug zum Gewässer; sakrale Objekte).

Für den Tourismus- und Erholungswert wurde das Vorhandensein entsprechender Infrastrukturen erhoben. Es wurde angenommen, dass die Eignung einer Landschaft für touristische oder Naherholungszwecke hoch ist, wenn die Nutzungsintensität hoch ist. 3.1 Wandern, Velowandern, Biken Als Mass für den Beitrag der Gewässerstrecken zum Tourismus- und Naherholungswert wurde folgender Wert verwendet: Anteil der Gewässerstrecken der Raumeinheit, die näher als 100m an offiziellen Wanderwegen, Velowanderwegen oder Biketrails liegen. Anteil der von Infrastrukturen betroffen Gewässerstrecken der Raumeinheit

Wert für Wandern, Velo, Bike

< 10% (extensive Nutzung)

hoch

Erfüllte Eigenschaften pro Raumeinheit

Eigenart (Punktzahl) hoch (2)

>65% (intensive Beanspruchung)

hoch

3/3 oder 2/3 1/3

mittel (1)

10 – 65%

durchschnittlich

0/3

gering (0)

2.4 Kombination zum landschaftsästhetischen Eigenwert Aus den resultierenden Gesamtpunktzahlen der Faktoren Vielfalt, Naturnähe und Eigenart wurde der landschaftsästhetische Eigenwert wie folgt bestimmt:

28

3. Tourismus- und Erholungswert

3.2 Kanusport, Canyoning Berücksichtigt wurden die auf dem Internet (kanuland.ch), als Karte (Kanu) oder als detaillierte Beschreibung (Canyoning) verfügbaren Start- und Endpunkte der Wassersportstrecken. Raumeinheit…

Wert für Kanu, Canyoning

Gesamtpunktzahlen

Wert

5 und 6 von 6

hoch

3 und 4 von 6

mittel

mit Wassersportnutzung

hoch

0, 1 und 2 von 6

tief

ohne Wassersportnutzung

gering

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

4. Gesamtbeurteilung: Landschaftlich-touristischer Wert

Für die Gesamtbeurteilung wurde aus dem landschaftsästhetischen Eigenwert und dem Tourismus- und Naherholungswert der landschaftlich-touristische Wert einer Raumeinheit abgeleitet. Tabelle 5 Herleitung des landschaftlichtouristischen Werts

Herleitung des landschaftlich-touristischen Werts pro Raumeinheit Landschaftsästhetischer Eigenwert Wassersportstrecke Wert für Wandern, Velo, Bike

durchschnittlich

hoch

durchschnittlich

hoch

durchschnittlich

hoch

durchschnittlich

hoch

durchschnittlich

mittel

hoch

mittel

mittel

gering

mittel

gering

gering

gering

Nein

hoch

Ja

hoch

Nein

durchschnittlich

Ja

hoch

Nein

tief

hoch

Ja

mittel

hoch

Synthese: landschaftlichtouristischer Wert

hoch

Weitergehende Informationen zur Methodik des Masterplans Landschaft finden sich im Kurzbericht des Geografischen Instituts der Uni Bern (siehe Anhang 2)

29

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

WASSERSTRATEGIE

Anhang 7: Karte Ist-Analyse: Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft Die Ergebnisse der Potenzialstudie Wasserkraft (Anhang 3), der gewässerökologischen Beurteilung im Masterplan Gewässerökologie (Anhang 4) der fischereilichen Beurteilung im Masterplan Fischerei (Anhang 5) sowie der landschaftlichen Beurteilung im Masterplan Landschaft (Anhang 6) werden gemeinsam auf einer Karte Ist-Analyse: Wasserkraftpotenzial / Gewässerökologie / Fischerei / Landschaft dargestellt. Wasserkraftpotenziale werden auf dem Gewässerlauf dargestellt. Die Farbe gibt das Potenzial wieder. Links und rechts des Gewässerlaufes werden die gewässerökologische und die fischereiliche Beurteilung abgebildet. Dabei bedeutet die Farbe Rot einen hohen Schutz- bzw. Erhaltungsbedarf, Gelb einen mittleren und Grün einen geringen. Die landschaftliche Beurteilung wird in Raumeinheiten (Gewässerraum) dargestellt. Dabei bedeuten die Farben Dunkelrosa einen hohen landschaftlichtouristischen Wert, Gelb einen mittleren und Grün einen geringen. Die Wasserfälle sind als Punktelemente (Stern) dargestellt.

30

Farblich herausgehoben wurden ausschliesslich Gewässer mit einem hydroelektrischen Potenzial von mindestens 0.1 kW pro Meter. Beurteilt wurden alle Gewässer. Auf eine Darstellung der Gewässer mit sehr geringem Potenzial wird zur Erhöhung der Übersichtlichkeit verzichtet. Ebenfalls aus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf die Darstellung von weiteren Einschränkungen der Nutzung (Auen, BLN, Moorlandschaften etc.) verzichtet. Für die Beurteilung sind die Detailkarten massgebend. Im Geoportal des Kantons Bern können weitere Informationen bezogen bzw. heruntergeladen werden Link: http://www.be.ch/geoportal

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Abbildung 6: Ist-Analyse: Wasserkraft / Gewässerökologie / Fischerei Landschaft

31

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

WASSERSTRATEGIE

Anhang 8: Gewässerkarte „Nutzungskategorien Wasserkraft“ Einleitung Die Gewässerkarte "Nutzungskategorien Wasserkraft" zeigt, welche Gewässer für Wasserkraftnutzungen geeignet sind. Die Karte wurde mit dem Ziel einer ausgeglichenen Abwägung von Schutz- und Nutzungsinteressen erstellt. Berücksichtigt wurden die drei Bereiche der nachhaltigen Entwicklung: Wirtschaft (Wasserkraftpotenzial), Umwelt (Gewässerökologie, Fischerei) und Gesellschaft (Landschaft, Naherholung, Tourismus). Inhalte der Gewässerkarte Die Karte ordnet die Gewässer nach Nutzungskategorien bezüglich der Wasserkraftnutzung, basierend auf dem Wasserkraftpotenzial und den Masterplänen Gewässerökologie, Fischerei und Landschaft. Ziel dieser Karte ist, aufzuzeigen, in welchen Gewässern eine Wasserkraftnutzung ƒ unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen realisierbar ist (Gewässer grün eingefärbt), ƒ erschwert realisierbar und wahrscheinlich mit zusätzlichen Auflagen verbunden ist (gelb eingefärbt), ƒ nicht realisierbar ist, weil die Schutzanliegen überwiegen (rot eingefärbt). Auch auf den grünen bzw. gelben Gewässerabschnitten müssen alle Projekte zur Wasserkraftnutzung ein ordentliches Konzessionsverfahren durchlaufen. Zusätzlich auf der Karte dargestellt sind ƒ die Auengebiete (Flächen in altrosa), die national geschützt sind und eine neue Wasserkraftnutzung nicht zulassen, ƒ die bereits genutzten Strecken (dunkelgrau).

32

Nicht dargestellte Informationen Weitere für die Abklärung einer neuen Nutzung ebenfalls wichtige Informationen sind dem Geoportal des Kantons Bern zu entnehmen, insbesondere: ƒ die Naturschutzkarte, ƒ die Naturgefahrenkarte, ƒ die Gewässerschutzkarte, ƒ die Kataster der belasteten Standorte. Gewässer mit einem sehr geringen Potenzial werden nicht dargestellt. Für diese Gewässer gilt, dass eine Nutzung nur in Ausnahmefällen möglich ist, zum Beispiel bei Alpanlagen zur lokalen Versorgung.

WASSERSTRATEGIE

Bestimmung der Nutzungskategorie Für die Abwägung des Wasserkraftpotenzials gegenüber Gewässerökologie, Fischerei und Landschaft zur Erstellung der Karte „Nutzungskategorien“ wurden folgende Regeln festgelegt: ƒ Innerhalb der Schutzaspekte werden die fischereilichen, gewässerökologischen und landschaftlich-touristischen Beurteilungen gleich gewichtet. ƒ Die Abwägung der Schutz- und Nutzungsinteressen zur Bestimmung der Nutzungskategorie erfolgt gemäss untenstehender Tabelle. Anpassung der Nutzungskategorie in speziellen Fällen Auf „rot“ gesetzt werden Gewässer in national geschützten Auen/- und Moorlandschaften. Von „grün“ auf Gewässer, die (Bundesinventar Naturdenkmäler tung) liegen.

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

ƒ Die Schwarzwasser und Sense auf der ganzen Länge (weitgehend Auenund Naturschutzgebiet) ƒ Kander im Gasterntal vom Ursprung bis zum Schluchteingang. Die Karte wird nach der Kenntnisnahme des Grossen Rates zur Wassernutzungsstrategie auf dem Geoportal des Kantons angeboten. http://www.be.ch/geoportal Nutzungskategorien Bei hohem Wasserkraftpotenzial: Nutzungsinteresse Potenzial (Abfluss, Gefälle)

Schutzinteresse Gewässerökologie, Fischerei, Landschaft

Nutzungskategorie

„gelb“ gesetzt werden in einem BLN-Gebiet der Landschaften und von nationaler Bedeu-

Besondere Gewässer (Ausnahmen) Werden Gewässer auf einem überwiegenden Teil ihrer Gesamtlänge als schützenswert – also rot – eingestuft, rechtfertigt dies eine besondere Betrachtung. Wenn in solchen Gewässern kurze Strecken mit hohem Potenzial oder verbaute Strecken auftreten, die zu einer ökologisch beziehungsweise fischereilich tiefen Einstufung führen, so wäre auf diesen kurzen Strecken eine Nutzung von der Farbgebung her gesehen möglich. Für einige dieser Gewässer oder Gewässerabschnitte soll aber die „Unberührtheit“, bzw. „das auf der ganzen Länge natürliche Abflussregime“ erhalten bleiben. Als solche Gewässer, die vor der Nutzung zu bewahren sind, werden bezeichnet:

Bei mittlerem Wasserkraftpotenzial: Nutzungsinteresse

Schutzinteresse

Kategorie

Bei geringem Wasserkraftpotenzial: Nutzungsinteresse

Schutzinteresse

Kategorie

ƒ Die Vereinigte und Weisse Lütschine auf der ganzen Länge, als einziges Gewässer der Schweizer Alpen, mit einem natürlichen Abflussregime vom Gletscher bis zum Voralpensee. ƒ Die Zulg auf der ganzen Länge; ƒ Der Lombach samt seinem Einzugsgebiet; ƒ Die Emme und ihre Seitengewässer von der Quelle bis Eggiwil; ƒ Die Suld von Suld bis zur Einmündung in die Kander;

Kategorie

Zukünftige Nutzung

grün

Nutzung realisierbar

gelb

Nutzung erschwert realisierbar mit Auflagen

rot

Keine Nutzung

33

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Tabelle 6: Gewässer nach Nutzungskategorien: Länge in km und theoretisches Potenzial MW

Länge km 12’594

1’765

Abschnitte mit Potenzial ≤ 0.1 kW pro m

10’669

93

229

278

Ungenutzte Strecken > 0.1 kW pro m

Tabelle 8: Abschätzbare Mehrproduktion aus bekannten Wasserkraftprojekten

34

Potenzial MW

Total aller Gewässerabschnitte Genutzte Strecken (Konzessionsstrecken)

Tabelle 7: Abschätzung der möglichen Stromproduktion in den grünen und gelben Gewässern

%

%

1’696

100

1’394

100

Davon „grün“

600

35

518

37

Davon „gelb“

637

38

653

47

Davon „rot“

459

27

223

16

„Rote Gewässer“ in Auen und Moorlandschaften

205

133

grün

gelb

Theoretische Potenzial gemäss Tabelle 4

518

653

MW

Nutzbare Strecken, Annahme (30% der grünen, 10% der gelben)

155

65

MW

Nutzbarer Abfluss 50%

78

33

MW

Wirkungsgrad 70%

55

23

MW

Mittlere Leistung 50%

28

12

MW

Mögliche Jahresproduktion

245

105

GWh/a

Abschätzbare Mehrproduktion aus bekannten Projekten

265

GWh/a

davon laufende Konzessionsverfahren für Erneuerungen, Ausbauten und neue Kraftwerke

200

GWh/a

davon bekannte Projekte in Vorprüfung

65

GWh/a

Nicht realisierbare Projekte an roten Gewässern (Lütschine)

57

GWh/a

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Abbildung 7: Nutzungskategorien Wasserkraft (Die Karte ist auch im A2-Format und als pfd-Datei erhältlich)

35

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Anhang 9: Nachhaltigkeitsbeurteilung für Kleinwasserkraftanlagen bis 10 MW Die Nachhaltigkeitsbeurteilung wurde entwickelt unter Federführung des Amts für Umweltkoordination und Energie (AUE) des Kantons Bern. Massgeblich an der Erarbeitung beteiligt waren das Amt für Wasser und Abfall (AWA), das kantonale Fischereiinspektorat (FI), die kantonale Abteilung für Naturförderung (ANF) sowie ein externer Berater. Gewisse vertiefte Abklärungen wurden extern vergeben. Das Instrument ermöglicht eine Beurteilung von Kleinwasserkraftwerken bis 10 MW aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung. Es wird in einem frühen Planungsstadium (Stufe Vorprojekt) angewendet und dient der Grobanalyse der von diesen Projekten zu erwartenden Wirkungen. Das Instrument basiert auf dem Konzept der Nachhaltigkeitsbeurteilung wie es im Leitfaden „Nachhaltigkeitsbeurteilung“(NHB) des AUE beschrieben ist. Bei jeder Entwicklung eines Instruments zur Nachhaltigkeitsbeurteilung geht es darum, diese Grundsätze der NHB auf den spezifischen Anwendungsfall zu adaptieren. Entscheidend ist dabei vor allem die Wahl der Untersuchungstiefe und damit insbesondere die Anzahl Indikatoren, welche in der entsprechenden Entscheidungsstufe möglich und angemessen sind. Ausgangspunkt sind die Definition der nachhaltige Entwicklung NE und die drei gleichwertigen Dimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft. Ausgehend von diesen drei Dimensionen wurden die für die Wasserkraftnutzung wichtigen Zielbereiche definiert. Als Vorgabe diente eine Liste mit 35 Zielbereichen, welche Abbildung 8: Begriffs-Pyramide der Nachhaltigen Entwicklung (Quelle: Leitfaden NHB, angepasst)

Definition Nachhaltige Entwicklung Brundtland-Definition, Bundesverfassung Nachhaltigkeitsdimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft Zielbereiche in den Nachhaltigkeitsdimensionen Beurteilungskriterien für die Zielbereiche

36

Indikatoren zu den Beurteilungskriterien

WASSERSTRATEGIE

von den Strategien des Bundesrates zur nachhaltigen Entwicklung von 2002 und 2008 abgeleitet sind. Aus diesen Zielbereichen wurden diejenigen ausgewählt, welche als relevant respektive als erforderlich für eine umfassende und genügend fundierte Beurteilung der Kraftwerksprojekte erachtet werden. Es sind dies insgesamt 15 Zielbereiche. Diese wiederum wurden mit 23 Beurteilungskriterien weiter konkretisiert. Die Kriterien wurden so definiert, dass jeder Zielbereich hinreichend abgebildet wird. Dies kann unter Umständen durch mehrere Kriterien geschehen. Die Anzahl Kriterien erhöht dabei das Gewicht des Zielbereiches nicht. In einem nächsten Schritt mussten die 23 Beurteilungskriterien durch geeignete Indikatoren messbar gemacht werden. Dieser Schritt war insofern besonders schwierig, weil hier in der Regel ein Konflikt zwischen der theoretischen Wünschbarkeit von Indikatoren und deren praktischer Realisierbarkeit beziehungsweise Erhebbarkeit besteht. In diesem Schritt war auch die Bewertungsskala festzulegen. Das vorliegende Instrument verwendet eine 4-teilige Punkteskala (0 – 3 Punkte). Für jeden Indikator ist definiert, was ein Kraftwerkprojekt erfüllen muss, um eine bestimmte Punktzahl zu erreichen. Je grösser die Punktezahl, desto besser ist die Beurteilung des Projekts. Als Ergebnis der Nachhaltigkeitsbeurteilung resultiert ein Stärken – Schwächen-Profil. Zentral für die Auswertung ist die Tatsache, dass die drei Dimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft und damit auch ihre Interessen und Ansprüche gleichwertig in die Beurteilung einfliessen. Neben den drei Dimensionen werden auch alle Zielbereiche gleich gewichtet.

WASSERSTRATEGIE

Zielbereiche

Beurteilungskriterien

Indikatoren

U1 Biodiversität

U1.1 Lebensraumtypische Artenvielfalt Uferbereich (Gefässpflanzen)

Anzahl lebensraumtypischer Arten (Gefässpflanzen) / Grad der Beeinträchtigung durch das Vorhaben

U1.2 Lebensraumtypische gefährdete / geschützte Arten (Gefässpflanzen)

Anzahl belegter Vorkommen lebensraumtypischer gefährdeter / geschützter Arten (Gefässpflanzen)

U1.3 Lebensraumtypische Artenvielfalt Gewässer (Fische)

Prioritäre Arten und Artenvielfalt

U2.1 Schützenswerte Lebensräume nach NHV

Vorkommen schützenswerter Lebensräume nach NHV / Grad der Beeinträchtigung durch das Vorhaben

U2.2 Inventare

Vorkommen von Inventarobjekten / Grad der Beeinträchtigung durch das Vorhaben

U2.3 Kantonale und kommunale Naturschutzgebiete

Vorkommen von Naturschutzgebieten

U2.4 Aquatische Lebensraumqualität (Fische)

Lebensraumqualität und Aufwertungs- / Entwicklungspotenzial

U3 Klima

U3.1 Klimaneutrale Energieproduktion

Stromproduktion

U4 Energiequalität

U4.1 Jahreszeitliche Schwankungen in der Produktion

Anteil Stromproduktion Oktober bis und mit März (Winterstrom) an der Jahresproduktion

U5 Wasserhaushalt

U5.1 Restwassermenge

Zusatzabfluss

U5.2 Restwasserstrecke

Gewichtete Restwasserstrecke

W1 Steuern, Öffentlicher Haushalt

W1.1 Einnahmen der öffentlichen Hand

Gebühren, Steuern und Wasserzinsen

W2 Volkseinkommen

W2.1 Wertschöpfung durch Anlage

Bruttoertrag

W3 Arbeitsmarkt

W3.1 Kraftwerkinduziertes Arbeitsvolumen

Arbeitsplätze in der Region

W4 Investitionen

W4.1 Investitionen

Gesamtinvestitionen

W5 Ressourceneffizienz

W5.1 Wirtschaftlichkeit der Stromproduktion

Gestehungskosten

G1 Lärm und Wohnqualität

G1.1 Lärmbelastung

Bewohnte Gebäude in Anlagenähe

G2 Partizipation

G2.1 Lokale Beteiligung an der Anlage

Lokale finanzielle Beteiligung

G3 Kultur

G3.1 Landschafts- und Ortsbild

Landschaftsästhetischer Eigenwert / Qualität des Ortsbildes

G4 Freizeit

G4.1 Fischerei

Fischereiliche Nutzung

G4.2 Kanusport

Beeinflussung der Nutzung als Kanu- / Raftingstrecke

G5.1 Regionales Steueraufkommen

Steuersitz des Werkeigentümers

G5.2 Lokale Verankerung des Betreibers

Steuersitz der Betreibergesellschaft

WIRTSCHAFT

UMWELT

U2 Natur und Landschaft

GESELLSCHAFT

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

G5 Überregionale Solidarität

Tabelle 9: Zusammenfassende Übersicht über Zielbereiche, Kriterien und Indikatoren.

37

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Abbildung 9: Auswertungsbeispiel zum Beurteilungsinstrument

Nachhaltigkeitsbeurteilung Kraftwerksprojekt: Auswertung Projekt:

Test

Datum:

12.04.2011

Dimension

Mittelwert Zielbereich

Umwelt

1.9

Gesamtwert:

U1 Biodiversität

U2 Natur und Landschaft

U3 Klima U4 Energiequalität U5 Wasserhaushalt

Wirtschaft

Gesellschaft

1.2

1.7

Kriterium U1.1 Lebensraumtypische Artenvielfalt (Gefässpflanzen) U1.2 Lebensraumtypische gefährdete/geschützte Arten (Gefässpflanzen) U1.3 Lebensraumtypische Artenvielfalt (Fische) U2.1 Schützenswerte Lebensräume nach NHV U2.2 Inventare U2.3 Kantonale und kommunale Naturschutzgebiete U2.4 Aquatische Lebensraumqualität (Fische) U3.1 Klimaneutrale Energieproduktion U4.1 Jahreszeitliche Schwankungen in der Produktion U5.1 Restwassermenge U5.2 Restwasserstrecke

W1 Steuern, öffentlicher Haushalt W2 Volkseinkommen W3 Arbeitsmarkt W4 Investitionen W5 Ressourceneffizienz

W1.1 Einnahmen der öffentlichen Hand W2.1 Wertschöpfung durch Anlage W3.1 Kraftwerkinduziertes Arbeitsvolumen W4.1 Gesamtinvestitionen W5.1 Wirtschaftlichkeit der Stromproduktion

G1 Lärm / Wohnqualität G2 Partizipation G3 Kultur

G1.1 Lärmbelastung G2.1 Lokale Beteiligung an der Anlage G3.1 Landschafts- und Ortsbild G4.1 Fischerei G4.2 Kanusport G5.1 Regionales Steueraufkommen G5.2 Lokale Verankerung des Betreibers

G4 Freizeit G5 Überregionale Solidarität

Die Nachhaltigkeitsbeurteilung ist in einen Beurteilungsprozess eingebettet, welcher aus mehreren Schritten besteht und welcher letztlich zur Priorisierung der Projekte führt. Für die Nachhaltigkeitsbeurteilung wird ein Excel-Instrument eingesetzt. Dieses Instrument kann mit der Anleitung auf der Website heruntergeladen werden. http://www.bve.be.ch/site/index/aue/bve_ aue_ent_nachhaltigkeitsbeurteilung.htm

38

0

1.6

Beurteilung 1 2 3 2

2

2

2

3

3

3

3

2

2

2

2

2

2

2

2

2

2

2

2

3

3

3

3

2

2

2

2

2

2

2

2

2

2

2

1

1

1

1

1

2

1

1

1

0.00

0.00

0.00

0.00

1.00

1.00

1.00

1.00

2.00

2.00

2.00

2.00

1.00

1.00

1.00

1.00

2.00

2.00

2.00

2.00

3

3

3

3

0

0

0

0

2

2

2

2

2

2

2

3

3

3

3

1

1

1

1

1

1

1

1

2

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Anhang 10 Nachhaltikeitsbeurteilung der Teilstrategie Beurteilung gemäss Berner Nachhaltigkeitskompass Nachhaltigkeitsdimension Nachhaltigkeitsdimension «Umwelt»: «Umwelt» Berner Nachhaltigkeitskompass: Eingaberaster Wassernutzungsstrategie Name des Vorhabens:

Räumlicher / zeitlicher Betrachtungshorizont:

Wassernutzungsstrategie

Kanton Bern bis 2035

Beurteilung durchgeführt von:

Vergleichsbasis:

I. Schmidli/R. Battaglia

Heutiger Zustand

Datum: 03.09.2010 -2

1

UMWELT

1.1

Wasserhaushalt

1.1.1

Reduktion des Wasserverbrauchs

1.1.2

1.2

1.3

1.4

x x x

Reduktion der Bodenversiegelung Reduktion der Wohnfläche pro Kopf Erhöhung der Innenentwicklung (Wachstum innerhalb des bestehenden Siedlungsraumes) Reduktion der Bodenerosion

x x x x

Bodenverbrauch

Bodenqualität x x x

Reduktion der Abfallmenge Reduktion des Materialverbrauchs

x x

Rohstoffverbrauch: Wertstoffwiederverwertung Vermehrte Rückgewinnung oder Wiederverwertung von Stoffen Erhöhung des Anteils wiederverwerteter Grünabfälle

x x

Erhöhung des Anteils erneuerbarer Rohstoffe am gesamten Rohstoffverbrauch Erhöhung des Anteils schadstoffarmer Materialien und Produkte

x x

Stoffqualität

1.7.1 1.7.2

1.8

Reduktion der Schadstoffkonzentration Reduktion der Nährstoffkonzentration Reduktion der Bodenverdichtung

Rohstoffverbrauch: Stoffumsatz

1.6.1 1.6.2

1.7

Biodiversität

1.8.1 1.8.2

Verbesserung des Lebensraumes für seltene und bedrohte Arten Verbesserung und vorsorglicher Schutz des Lebensraums für häufige Arten

1.8.3

Verbesserung der Qualität der Gewässer als Lebensraum (inkl. Sicherung der Restwassermenge)

1.9

x

Reduktion der Schadstoffkonzentration Reduktion der Nährstoffkonzentration Reduktion der mikrobiologischen Verunreinigungen

1.5.1 1.5.2

1.6

x

Vergrösserung des Anteils naturnaher Flächen

Erhöhter Platzbedarf für Speicherseen, Verminderung der Landschaftsqualität an genutzten Gewässerstrecken

x x

1.10.1

Reduktion der Immissionsbelastung Stickoxyde (NOX)

1.10.2 1.10.3

Reduktion der Immissionsbelastung PM10 Reduktion der Immissionsbelastung Ozon

x x x

Luftqualität

Klima

1.11.1

Reduktion der CO2-Emissionen

1.11.2

Reduktion der Emissionen von anderen Treibhausgasen (z.B. Methan, Lachgas, FCKW)

1.12

x

Energieverbrauch Reduktion des stationären Energieverbrauchs

x

1.12.2 1.12.3 1.12.4

Reduktion des Energieverbrauchs im Verkehr Erhöhung der Nutzungseffizienz bei stationärer Energienutzung Erhöhung der Energienutzungseffizienz im Verkehr

x

1.13

durch Steigerung der Produktion von erneuerbarer Energie

x

1.12.1

1.13.1 1.13.2

Der vermehrten Nutzung für Wasserkraft stehen bessere Schutzkonzepte (Bewässerung) und effizientere Nutzung bei bestehenden Wasserkraftwerken entgegen.

x

Aufwertung naturnaher Flächen (z.B. bessere Vernetzung)

1.9.2

1.11

Bei Gewässerbeurteilung (FI) gewichtet

x

Naturraum

1.9.1

1.10

Kommentar

Steigender Bedarf nach Gebrauchswassernutzung für Bewässerung, Kühlung etc.

x

Reduktion der Abwassermenge

1.4.1 1.4.2 1.4.3

1.5

2

Wasserqualität (Oberflächengewässer und/oder Grundwasser)

1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4

Eingabe [x] -1 0 1

Erhöhter Energiebedarf für Beschneiung, im Gegenzug Nutzung der Grundwasserwärme

x

optimale Nutzung (Kap. 5.4.1)

x x

nicht 2 weil Nutzungseinschränkungen (rote Gewässer)

x

Energiequalität Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch Erhöhung des Anteils inländischer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch

nicht 2 weil Nutzungseinschränkungen (rote Gewässer)

39

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Nachhaltikeitsdimension «Wirtschaft»: Nachhaltigkeitsdimension «Wirtschaft» 2

WIRTSCHAFT

2.1

Einkommen

-2 -1

2.1.1 2.1.2

2.2

Erhöhung des durchschnittlichen Lohnniveaus Erhöhung des durchschnittlichen verfügbaren Einkommens

x x

Reduktion des Preisniveaus der Konsumgüter Reduktion des Preisniveaus für Wohnraum

x x

Schaffung von Arbeitsplätzen Reduktion von Arbeitslosigkeit

x

2.4 2.5

x

regional für Kleinkraftwerke möglich

x

mit Einschränkung (rote Gewässer)

Unterhalt und Ersatzinvestitionen in die lokale Infrastruktur

x

bei bestehendenden Anlagen

Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft: unterstützende Dienstleistungen und Beratungen, verfügbare Flächen und Objekte etc.

x

Aufzeigen, wo Nutzung möglich; keine unnötigen Planungen in geschützten Gewässern; Gewährleistung Investitionssicherheit

x

Nutzbare Gewässer mit Potenzial

x

die Strategie liefert wichtige Informationen

Investitionen: Neuinvestitionen Ausbau oder Verbesserung der lokalen Infrastruktur: Verkehr, Telekommunikation, Energie, Wasser etc.

Investitionen: Werterhaltung

2.5.1

2.6 2.6.1

Wirtschaftsförderung

Erhöhung des Angebots an Kinderkrippen und Tageseltern

x

Verursachergerechtere Abgaben Bessere Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen

x x

Erhöhung der regionalen Zusammenarbeit (mit Lieferanten, Kooperationspartnern etc.) Reduktion der Transportintensität der Wirtschaft Verlängerung der Produktlebensdauer Verbesserung der Auslastung der öffentlichen Infrastruktur

x x x x

2.6.2

2.7

Kostenwahrheit

2.7.1 2.7.2

2.8 2.8.1 2.8.2 2.8.3 2.8.4

2.9

Ressourceneffizienz

Wirtschaftsstruktur Zunahme der Ansiedlung wertschöpfungsstarker Unternehmen Förderung einer breiten Branchenstruktur Verbesserte Nutzung der regionalen Stärken

x x

Reduktion der Steuerbelastung für juristische Personen Reduktion der Steuerbelastung für natürliche Personen

x x

Ausgeglichenere Haushaltsbilanz Reduktion der Verschuldung Förderung des effektiven und effizienten Mitteleinsatzes der öffentlichen Hand Erhöhung des Steueraufkommens

x x x x

Erhöhung bzw. Aufwertung des beruflichen Weiterbildungsangebots Erhöhung der Qualifikation der Arbeitnehmenden Verbesserter Zugang zu Information

x x

2.9.1 2.9.2 2.9.3

2.10

Steuerbelastung

2.10.1 2.10.2

2.11

Öffentlicher Haushalt

2.11.1 2.11.2 2.11.3 2.11.4

2.12

Know-how

2.12.1 2.12.2 2.12.3

2.13 2.13.1 2.13.2

2

Arbeitsangebot

2.3.1 2.3.2 2.4.1

1

Lebenskosten

2.2.1 2.2.2

2.3

0

Innovationen Erhöhung des Anteils innovativer Produkte und Dienstleistungen an der lokalen Wertschöpfung Förderung von Forschung und Entwicklung

40

x x

WASSERSTRATEGIE

TEILSTRATEGIE WASSERNUTZUNG

Nachhaltigkeitsdimension «Gesellschaft» 3

GESELLSCHAFT

3.1

Landschaftsqualität

-2 -1 Aufwertung von Naturlandschaften

x

Aufwertung von Kulturlandschaften

x

Reduktion der Lärmimmissionen aus dem Verkehr Reduktion der Lärmimmissionen aus Industrie, Gewerbe etc. Reduktion der nicht-ionisierenden Strahlung (Elektrosmog) Reduktion der Geruchsbelästigung

x x x x

3.1.1 3.1.2

3.2

3.3 3.3.2 3.3.3 3.3.4 3.3.5

3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3

3.5

Verbesserung der Naherholungsmöglichkeiten (z.B. Aufwertung der Grünflächen im Siedlungsgebiet) Erhöhung des Bevölkerungsanteils, der in den Ortskernen wohnt Aufwertung von Siedlungsgebieten (z.B. städtebauliche Qualität, Wohnlichkeit) Ausweitung von Fussgängerzonen, verkehrsberuhigten Zonen und Begegnungszonen Aufwertung kulturhistorischer Objekte

x x x x

Einkaufsangebot und Dienstleistungen Verbesserung des lokalen Angebots an Gütern des täglichen Bedarfs Verbesserung des lokalen Angebots an Gütern des gehobenen und spezialisierten Bedarfs Verbesserung des Dienstleistungsangebots (Bank, Post, Arzt, Coiffeur etc.)

x x x

Mobilität x x x x

Vermehrte Anstrengungen für Gesundheitsförderung oder Krankheitsprävention Verbesserung des psychosozialen Wohlbefindens Verbesserung des körperlichen Gesundheitszustandes Erhöhung der gesundheitsfördernden körperlichen Aktivität Reduktion des Suchtmittelkonsums

x x x x x

3.7.1 3.7.2 3.7.3 3.7.4 3.7.5 3.7.6

Erhöhung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung Reduktion der Straf- und Gewalttaten Reduktion von Unfällen (Verkehrs-, Arbeits-, Haushaltsunfälle) Verbesserung der Notfalldienste (Polizei, Feuerwehr, Sanität) Verbesserung der Versorgungssicherheit (Energie, Wasser etc.) Verbesserung des Schutzes vor Naturkatastrophen

x x x x

3.7.7

Verminderung des Risikos von Störfällen

Gesundheit

3.6.1 3.6.2 3.6.3 3.6.4 3.6.5

3.8

Sicherheit

Erhöhung der Stimm- und Wahlbeteiligung

x

Förderung der Freiwilligenarbeit (ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Nachbarschaftshilfe etc.)

x

3.8.3

Förderung der Mitwirkung der lokalen Bevölkerung

x

Verbesserung der Eingliederung von Arbeitslosen Verbesserung der Integration von Betagten, Kranken und Behinderten Verbesserung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern Verbesserung der Integration von Randgruppen Verbesserung der Integration von verhaltensauffälligen Jugendlichen

x x x x x

Förderung der Dorf-, Quartierkultur Förderung der Begegnungsmöglichkeiten

x x

Reduktion der Einkommensunterschiede Reduktion des Anteils der Working poor

x x

Erhöhung der Chancengleichheit zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen (z.B.: Mann/Frau)

x

Einkommens- und Vermögensverteilung

3.11.1 3.11.2

3.12 3.13 3.13.1 3.13.2

3.14

Chancengleichheit Überregionale Zusammenarbeit Verbesserung der Zusammenarbeit oder des finanziellen Engagements für Regionen in der Schweiz oder in industrialisierten Ländern Verbesserung der Zusammenarbeit oder des finanziellen Engagements für Regionen in Entwicklungs- oder Transitionsländern

3.16

3.17 3.17.1 3.17.2 3.17.3 3.17.4

x

Verbesserung des Sportangebots Verbesserung des Angebots an Jugendzentren Verbesserung des Angebots an weiteren Freizeitaktivitäten

x x x

Verbesserung des Kuturangebots (Kino, Theater, Museen etc.) Förderung des Kulturschaffens Förderung der kulturellen Vielfalt Stärkung des kulturellen Erbes (z.B. Brauchtum)

x x x x

Verbesserung des Angebots im Bereich der obligatorischen Schulen Verbesserung des Angebots im Bereich der nicht obligatorischen Schulen Verbesserung des Angebots an Lehr- und Ausbildungsstellen Verbesserung des Angebots für Erwachsenenbildung und nicht berufliche Weiterbildung

x x x x

Kultur

3.15.1 3.15.2 3.15.3 3.15.4 3.16.1 3.16.2 3.16.3 3.16.4

x

Freizeit

3.14.1 3.14.2 3.14.3

3.15

Besser Schutz von Grundwasserleitern durch Bezeichnung von Ausschlussgebieten für Grundwasser-Wärmenutzung

Gemeinschaft

3.10.1 3.10.2

3.12.1

x

Integration

3.9.1 3.9.2 3.9.3 3.9.4 3.9.5

3.11

angestrebte Mehrproduktion

Partizipation

3.8.2

3.10

x x

3.8.1

3.9

ausgeglichen: dort wo Schutz angesagt ist ja (rote Gewässer), nein wo Nutzung möglich

x

Erhöhung des Bevölkerungsanteils mit gleichem Wohn- und Arbeitsort Erhöhung der Attraktivität bzw. des Anteils des öffentlichen Verkehrs Erhöhung der Attraktivität bzw. des Anteils des Langsamverkehrs Verminderung von Fahrzeiten oder -distanzen

3.7

2

Siedlungsqualität

3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.5.4

3.6

1

Wohnqualität

3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.3.1

0

Bildung

Soziale Sicherheit Verbesserung des Angebots an spezifischen Wohnmöglichkeiten für Alte, Behinderte etc. Verbesserung des Angebots an ambulanten Einrichtungen (z.B. Spitex, Gassenarbeit) Verbesserung weiterer Angebote zur Abdeckung sozialer Risiken Reduktion der Anzahl Sozialhilfe- und IV-Empfangender

x x x x

41