Regierungsrat des Kantons Schwyz

Beschluss Nr. 1132/2009 Schwyz, 27. Oktober 2009 / bz

Ibergereggstrasse / Windstock - Chaisten, Schwyz, km 4.580 - km 5.210 Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

1. Ausgangslage 1.1 Allgemeines Im Beschluss Nr. 650 vom 23. April 1985 hält der Regierungsrat fest, dass die übernommene Ibergereggstrasse in ihrem Ausbaustandard belassen wird. Örtliche Massnahmen zur Erhaltung der Strasse sowie zur Behebung von Gefahrenstellen wurden hingegen in der Kantonalisierungsvorlage gutgeheissen. Die Ibergereggstrasse verbindet Schwyz mit Oberiberg und ist im Abschnitt Stalden bis Kehrplatz Weid als Bergpoststrasse signalisiert. Die Passstrasse ist im Längsgefälle relativ steil und weist sehr unterschiedliche Fahrbahnbreiten auf. Sie ist mehrheitlich schmal und vielerorts sind Kreuzungsmanöver zwischen normalen Personenwagen nicht möglich. Zudem ist die Strasse sehr kurvenreich und teilweise unübersichtlich. Oftmals stehen gerade dort dem Fahrverkehr keine Ausstellbuchten auf Sichtweite zur Verfügung. Aufgrund des reduzierten Ausbaustandards ist auf der Ibergereggstrasse der Schwerverkehr nur beschränkt zugelassen. Die Strasse dient als Zufahrtsweg für Anwohner und wird zudem durch den Tourismus (Wintersport, Wandergebiet, Radfahrer) stark genutzt. Die bestehenden strukturellen Problemzonen wie Rutschgebiete, schwache Bankette und Schmalstellen wurden im November 2007 in der Studie "Massnahmenkonzept Ibergereggstrasse" erfasst. Darin wurden die erforderlichen baulichen Massnahmen zur Erhaltung der Ibergereggstrasse zw ischen Rickenbach (Stalden) und Oberiberg (Kehrplatz Weid) zusammengestellt. In diesem Massnahmenkonzept erhielt der Abschnitt oberhalb Windstock bis Chaisten (km 4.60 bis km 5.20) infolge Tragsicherheitsproblemen erste Priorität. Die Ibergereggstrasse weist im betrachteten Bereich über weite Strecken eine Breite von weniger als 4.40 Metern auf. Die minimale Breite beträgt lediglich 3.60 Meter. Während an der Bergseite der Strasse in engeren und/oder steileren Passagen Stützkonstruktionen in Form von Bruchsteinmauern vorhanden sind, fehlen am talseitigen Strassenrand, teilweise auch in steilen Passagen, Stützkonstruktionen. Die bestehenden talseitigen Stützmauern befinden sich in einem schlechten

Zustand und sind sanierungsbedürftig. Der instabile talseitige Strassenrand ist behelfsmässig durch Leitpla nken gehalten. Die Tragsicherheit und somit auch die Funktion der Strasse sind gefährdet. Ausserdem befinden sich auf dem Strassenabschnitt zwischen km 4.600 und km 5.200 verschiedene weitere örtliche Schwachpunkte wie Engpässe, talseitige Instabilitäten, Entwässerungsprobleme, knappe Sichtweiten oder Gefällsprobleme. Neu is t eine Strassenbreite von 4.40 Metern inklusive Bankett gefordert (bei Kreuzungsstellen 5.40 Meter inklusive Bankett). Mit der Planung und Ausführung verschiedener Massnahmen soll in diesem Abschnitt der Ibergereggstrasse die Trag- und Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Die Charakteristik der Passstrasse soll jedoch erhalten bleiben. 1.2 Bewilligungsverfahren Das Bauprojekt Windstock - Chaisten, Schwyz (Ibergereggstrasse, Schwyz - Oberiberg) wurde gemäss § 16 der Strassenverordnung vom 15. September 1999 (StrV, SRSZ 442.110) während 20 Tagen auf der Gemeinde Schwyz öffentlich aufgelegt. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. 22 vom 29. Mai 2009. Gegen das Projekt gingen keine Einsprachen ein. Mit Schreiben vom 29. Juni 2009 stimmte der Gemeinderat Schwyz dem Bauprojekt ohne Einwände zu. Gleichzeitig mit dem Bauprojekt wurde das Rodungsgesuch während 20 Tagen auf der Gemeinde Schwyz öffentlich aufgelegt. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. 22 vom 29. Mai 2009. Dagegen gingen innert der Frist keine Einsprachen oder Einwendungen ein. Mit Schreiben vom 5. Juni 2009 stimmte der Gemeinderat Schwyz der Rodungsbewilligung ohne Einwände zu. Gemäss § 15 StrV ersetzt das Projektgenehmigungsverfahren das Baubewilligungsverfahren nach dem Planungs- und Baugesetz. Alle für das Bauvorhaben erforderlichen Bewilligungen sind in diesem Verfahren einzuholen. Mit Schreiben des Tiefbauamtes vom 10. Juli 2009 wurden die Unterlagen der Kantonalen Baukontrolle zugestellt. Das Bauvorhaben wurde an der verwaltungsinternen Koordinationssitzung vom 30. Juni 2009 behandelt. In der Folge übermittelte das Amt für Raumentwicklung (ARE) die Stellungnahmen der zuständigen Amtsstellen. Der Regierungsrat hat das Projekt am 25. August 2009 mit Beschluss Nr. 935/2009 genehmigt. 2. Heutiger Zustand 2.1 Verkehrliche Belastung Auf der Ibergereggstrasse beträgt der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV 2007) rund 1700 Fahrzeuge. Es gilt jedoch zu beachten, dass je nach Standort, Jahreszeit und Witterungsverhältnissen die Anzahl Fahrzeuge erheblich höher sein kann. Der Spitzentag war der 28. Dezember 2007 mit 4480 Fahrzeugen. An solchen Tagen kommt es vermehrt zu Staus auf grossen Teilen der Strecke. Aufgrund des reduzierten Ausbaustandards ist der Schwerverkehr auf der Ibergereggstrasse nur beschränkt zugelassen. Im Abschnitt Stalden (Rickenbach) bis Passhöhe ist die Höchstbreite auf 2.30 Meter und das Höchstgewicht auf 18 Tonnen beschränkt, ausgenommen davon sind Landund Forstwirtschaft. Ausserdem besteht ein Verbot für Gesellschaftswagen mit mehr als 22 Sitzplätzen. Vom Frühjahr bis im Herbst ist ein starkes und ansteigendes Radfahreraufkommen zu verzeic hnen.

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2.2 Situation Langsamverkehr Die bestehende Strasse weist eine variable Breite von zirka 3.60 bis 6.50 Metern (im Bereich von Ausweichstellen) auf. Weder für die Radfahrer noch für die Fussgänger sind separate Verkehrsflächen vorhanden. Die betroffene Strecke ist Teil der Regionalen Radroute Nr. 76 von Schweiz Mobil. Die Radroute 76 führt von Schwyz über die Ibergeregg und Sattelegg nach Tuggen. 2.3 Verkehrssicherheit Obwohl die Strecke ungenügende Fahrbahnbreiten aufweist, ist auf dem Abschnitt Windstock Chaisten keine Unfallhäufigkeit festzustellen. Weil entlang der Ibergereggstrasse heute keine separaten Verkehrsflächen für Radfahrer und Fussgänger vorhanden sind, führt das Überholen aber immer wieder zu kritischen Situationen. 3. Projektbeschrieb 3.1 Konzept des Projektes Mit dem vorliegenden Projekt soll die Trag- und Verkehrssicherheit gewährleistet und die Struktur der Strasse, unter Beibehaltung des Ausbaustandards einer Passstrasse, erhalten werden. Durch die künftige minimale Strassenbreite von 4.40 Metern, inklusive Bankett, wird das Kreuzen zweier Personenwagen mit reduzierter Geschwindigkeit, durchgehend ermöglicht. Mit den Ausweic hstellen, die auf Sichtweite angeordnet sind und einer allgemeinen lichten Höhe von 4.20 Metern wird auch das Kreuzen des relativ geringen Schwerverkehrs und des öffentlichen Verkehrs verbessert. 3.2 Baulicher Beschrieb Die Linienführung des Projektes folgt durchwegs der bestehenden Strassenführung. Auf dem gesamten Projektperimeter wird der ungenügende Strassenoberbau sowie die bestehende Strassenentwässerung abgebrochen und neu erstellt. Die talseitigen Leitplanken werden im Zuge der ba ulichen Massnahmen demontiert und erneuert. Die im Anschluss an das "Massnahmenkonzept Ibergereggstrasse" vom 7. November 2007 vorgenommenen Baugrunduntersuchungen haben gezeigt, dass insbesondere die erforderlichen Stützkonstruktionen erheblich vergrössert werden müssen. Besonders im steilsten und engsten Strassenabschnitt (km 4.580 - km 4.965) erwies sich bereits im Rahmen des "Variantenvergleichs Stützmauer" vom 6. August 2008, dass eine Stabilisierung der Strasse nur mittels aufwändiger, gebohrter Tiefenfundation möglich ist. Im vorliegenden Bauprojekt sind als Stützkonstruktionen eine Winkelstützmauer auf Mikropfählen fundiert, diverse Blocksteinmauern und tals eitige Mauerkronen aus Beton geplant. Neben diesen Stützkonstruktionen wird im Bereich km 4.990 - km 5.025 zur Einhaltung des vorgegebenen Lichtraumprofils und infolge der schwierigen, talseitigen Geländeverhältnisse ein Abtrag von zirka 1300 Kubikmetern Fels auf einer Länge von zirka 37 Metern nötig. Ausserdem wird im Bereich der Kurve km 5.120 - km 5.170 das Strassentrassee abgesenkt und damit das sehr hohe Längsgefälle reduziert. Zusätzlich wird an der Kurveninnenseite zur Sichtverbesserung die bestehende Geländekuppe abgetragen. Der Strassenoberbau wurde entsprechend der vorhandenen Verkehrsbelastung dimensioniert. Die Details sind im Ausführungsprojekt festzulegen. Als Hauptelement wird eine 70 cm starke Funda-

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tionsschicht mit frostsicherem Kiessand eingebaut. Darüber wird ein zweischichtiger bituminöser Belag von insgesamt 13 cm Stärke aufgebracht. Die Belagsoberfläche der Strasse wird ein konstantes Quergefälle (auch in Kurven) von 3% aufweisen. Das Oberflächenwasser wird wenn möglich über die Schulter in das Gelände abgegeben. Bei bergseitigen Kurveninnenseiten wird das Oberflächenwasser im Schlammsammler (mit Tauchbogen) gesammelt und anschliessend mit einer Leitung rechtwinklig zur Strasse an die talseitige Böschung abgegeben. Im Bereich der Schutzzone S2 wird das Oberflächenwasser gesammelt und unterhalb der Schutzzone in einen Sickerschacht abgeleitet. Die Entwässerung wird so erstellt, dass sie den Auflagen der Wegleitung "Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen" entspricht. Die Entwässerung des Koffers wird mit einer Sickerleitung gewährleistet. Bei km 4.740 wird die talseitige Winkelstützmauer kurz unterbrochen und ein Kuhauslass erstellt. Die Winkelstützmauer wird auf zirka 10 m Länge in den talseitigen Hang geführt und geht danach in eine Blocksatzmauer mit Betonkonsolenkopf über. Das Terrain in diesem Bereich wird dementsprechend angepasst. Dadurch entsteht eine Ausstellfläche, über welche die Kühe aus dem Viehtransporter sicher in die Weide gelassen werden können, ohne dabei den Verkehr auf der Ibergereggstrasse zu behindern. 3.3 Bauablauf Wegen der engen Platzverhältnisse, der Höhenlage mit schwierigen topografischen Verhältnissen und der Forderung der Anwohner und des Tourismus, wonach Vollsperrungen möglichst kurz zu halten sind, wird die Ausführung der oben beschriebenen baulichen Massnahmen in zwei Etappen vorgesehen. In der ersten Etappe (geplant 2011) sollen die Arbeiten im Bereich der Winkelstützmauer auf Mikropfählen (Länge zirka 400 Meter) ausgeführt werden. In der zweiten Etappe (geplant 2012) soll schliesslich der obere, zirka 230 m lange Teil mit dem Felsabtrag umgesetzt werden. Für den Neubau der Stützmauer ist eine einspurige Verkehrsführung unumgänglich. Dabei beträgt die minimale Fahrbahnbreite temporär 3.00 m. Während dem Bau der Strassenentwässerung, dem Einbringen des Koffers und dem Belagseinbau ist eine Vollsperrung der Strasse nicht zu vermeiden. Durch diese Aufteilung können aber die Vollsperrungen (an Wochenenden einspurig befahrbar) in beiden Jahren auf zirka acht Wochen beschränkt werden. Für den öffentlichen Verkehr ist für die Dauer der Vollsperrungen, während der Erarbeitung des Ausführungsprojektes, die Möglichkeit einer Alternativroute über Illgau nach Hinter Gründel (oberhalb Gebiet Hand) zu prüfen. Dabei ist in Absprache mit der Auto AG Schwyz ebenfalls zu prüfen, ob eventuell aufgrund der engen Strassenverhältnisse kleinere Busse zum Einsatz kommen und dementsprechend die Frequenz der Verbindungen erhöht werden muss. Auf den Einsatz von Lichtsignalanlagen kann nicht verzichtet werden. Der definitive Bauablauf wird im Rahmen des Ausführungsprojektes festgelegt. 3.4 Landerwerb Die Verträge mit den Eigentümern, von welchen Land erworben werden muss, damit das Projekt realisiert werden kann, sind unterzeichnet und wurden von der Regierung genehmigt (RRB Nrn. 1011/2009, 1012/2009 und 1013/2009). Insgesamt beträgt der Landbedarf 372 m2. 4. Kosten und Finanzierung 4.1 Kostenvoranschlag Der Kostenvoranschlag ist für die Bauhaupt- und Baunebenarbeiten mit projektbezogenen Vor

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ausmassen anhand des Normpositionenkataloges ausgearbeitet worden. Die Einheitspreise entsprechen der Preisbasis November 2008 (Genauigkeit ± 10%). Für die Berechnung des Verpflichtungskredites kann gemäss § 14 der Vollzugsverordnung über den Finanzhaushalt vom 23. Dezember 1986 (VVzFHG, SRSZ 144.111) eine offene Reserve für Unsicherheiten in die Kostenberechnung aufgenommen werden. Da der Kostenvoranschlag gemäss üblicher Anforderungen eine Genauigkeit von ±10 % aufzuweisen hat und demzufolge um diese Grösse über- oder unterschritten werden kann, wird im Hinblick auf mögliche unvorhe rgesehene Projekteinflüsse eine offene Reserve von 10 % der Baukosten beantragt. Daraus ergibt sich: A) Bauhauptarbeiten B) Baunebenarbeiten C) Dienstleistungen Total Baukosten D) Landerwerb, Entschädigungen Total Kosten, inklusive MWST, brutto E) Offene Reserve gem. § 14 VVzFHG (10 % Baukosten) Total Verpflic htungskredit, brutto

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

3 920 000.-180 000.-870 000.-4 970 000.-40 000.-5 010 000.-500 000.-5 510 000.--

4.1.1 Dienstleistungen In dieser Position sind die Leistungen für den Bauingenieur, den Geologen und die Baugrunduntersuchungen sowie sämtliche Kosten für die Bewilligungen enthalten. Ebenfalls sind die Aufwendungen für die ökologische Baubegleitung sowie die Nebenkosten für Reproduktionen und Spesen Bestandteil dieser Position. Zudem werden die Kosten der Qualitätsprüfungen bei den Baumaterialien, die Überprüfung der Wasserqualität der Quelle Lotenbach (Wasserversorgung Uf Ybrig) vor, während und nach Abschluss der Bauarbeiten sowie der Verkehrsdienst während der Ausführung dieser Rubrik belastet. Im Weiteren werden die Prämien und die Selbstbehalte beim Abschluss von speziellen Bauversicherungen über diesen Posten abgerechnet. 4.1.2 Landerwerb Im Kostenvoranschlag sind - nebst den Landerwerbkosten - alle weiteren Aufwendungen (Entschädigungen für Inkonvenienzen, Geometer- und Grundbuchkosten, Notariatsgebühren usw.) enthalten. 4.2 Finanzierung Die Ibergereggstrasse ist nicht Bestandteil des subventionsberechtigten Schweizerischen Hauptstrassennetzes. Deshalb können für das Vorhaben keine Bundesbeiträge geltend gemacht werden. Mit Beschluss Nr. 457 vom 21. April 2009 genehmigte der Regierungsrat das aktualisierte Strassenbauprogramm 2010 - 2024. Darin sind in den kommenden Jahren die Mittel für dieses Projekt eingestellt. Diese gehen zu Lasten der Investitionsrechnung und werden dem Ko nto 28 250.501.10.390 belastet. 5. Verfahren und Termine Nach Verabschiedung des vorliegenden Verpflichtungskredites durch den Kantonsrat kann mit der Ausarbeitung des Ausführungsprojektes begonnen werden.

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Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten der ersten Phase, im Frühling 2011 direkt nach WinterSaisonschluss der Ibergeregg, zu beginnen. Die Realisierung des Strassenbauprojektes muss während der Wintersaison 2011/2012 unterbrochen werden. Ab dem Frühling 2012 werden dann die Bauarbeiten der zweiten Phase umgesetzt und bis im Herbst 2012 abgeschlossen. 6. Zuständigkeit Die Kosten für das Bauprojekt Windstock - Chaisten, Schwyz, liegen über dem Schwellenwert von 2 Mio. Franken für referendumspflichtige Projekte. Gestützt auf § 20 der Strassenverordnung vom 15. September 1999 (SRSZ 442.110) untersteht die Vorlage dem fakultativen Referendum.

Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons - und Regierungsrates; Gemeinderat Schwyz; Baudepartement (4); Finanzdepartement; Finanzverwaltung; Finanzkontrolle; Tiefbauamt (3, unter Rückgabe der Akten).

Im Namen des Regierungsrates:

Dr. Georg Hess, Landammann

Peter Gander, Staatsschreiber

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