Aus dem Inhalt. Publikationsanhang:

 Editoral Forschungsinstitut ERiNET erhielt Förderpreis des Ministeriums der Russischen Förderation Initiative zwischen ERiNET und den Partnern a...
Author: Elly Feld
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Editoral

Forschungsinstitut ERiNET erhielt Förderpreis des Ministeriums der Russischen Förderation

Initiative zwischen ERiNET und den Partnern aus der Russischen Förderation dient der Verbesserung der Bedingungen zur Verwertung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Hochschulen und der Wirtschaft zur Förderung der Technologieakzeptanz.

INSTI – Informationsveranstaltungen fanden großes Interesse

Weitere Informationen: www.erinet.de

Aus dem Inhalt

Anlässlich der internationalen Fachmesse „Ideen – Erfindungen – Neuheiten“ wurde kürzlich in Nürnberg das Forschungsinstitut für Erfinderförderung, Innovationen und Netzwerkmanagement, kurz ERiNET mit dem Förderpreis des Wissenschafts- und Bildungsministeriums der Russischen Föderation ausgezeichnet. In der Laudatio wurde besonders das internationale Engagement des Forschungsinstitutes ERiNET zur Förderung der Technologieakzeptanz und das Unternehmenskonzept gewürdigt. Das im Technologie- und Gründerzentrum Schmalkalden eingegründete Forschungsinstituts ERiNET unterstützt mit seiner Initiative den Transfer von Entwicklungen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Förderung der Technologieakzeptanz sowie technologieorientierten Existenzgründung auf der Basis von wirtschaftlich verwertbaren Erfindungen. Die Vorstellung dieses Konzeptes und praktische Beispiele der Umsetzung von Aktivitäten überzeugte. Die Erfinder stehen im Kontext von Wissenschaft, Innovation, Technologietransfer und Marketing mit besonderer Bedeutung für den Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort Thüringen mit hohem Kompetenzgewinn. Es wurde beraten, wie zukünftig Innovatoren aus der Wirtschaft verstärkt in die Vernetzung von Technologieaktivitäten eingebunden werden, indem die Zugangsbedingungen zu neuen Produkt- und Verfahrensideen, Innovationen und Erfindungen mit dem Ziel verbessert wird, wirtschaftlich erfolgreich Erfindungen und Innovationen international zu verwerten. Eine Zusammenarbeit mit der Redaktion „Erfinder Visionen“ ist der erste konkrete Schritt einer internationalen Kooperation mit ERiNET. Diese konkrete 4/2007 Erfinder Visionen

Editoral 2 Informationen aus dem DPMA 3-4 Informationen aus dem BMJ 5-7 Jugend forscht 7 Neueste Rechtsprechung 8 Erfinderfachveranstaltungen 9 Erfinderaktionen / Bildungsmanagement 10 Erfindungen - Patente Verwertung 11-14 Patentverwertungsaktion15-16 IENA 2007 Rückblick 17 Forschung und Technik 18 Innovations- und Messemanagement 19 Innovationsprei 20 Innovations- und Gründungsmanagement 21-22 Genius der Zukunft 23 Anzeigen 24-28

Publikationsanhang: • INNOVATIONEN Magazin des Österreichischen Patentinhaber- Innovatorenund Erfinderverband (OPEV) • Erfindungen - Patente - Ver wertung

Zum bevorstehenden Weihnachtsfest und zum Jahreswechsel wünscht ERiNET sowie die Redaktion „Erfinder Visionen“ allen Leserinnen und Lesern, Freunden, Geschäftspartnern ein besinnliches und erholsames Weihnachtsfest, alles Gute zum Jahreswechsel sowie Gesunsheit, Glück und persönliches Wohlergehen im Jahr 2008. Ihr Jens Dahlems Chefredakteur

Schmalkalden (jd) Der INSTI Netzwerkpartner TGF Schmalkalden / Dermbach GmbH hat gemeinsam mit dem INSTI Netzwerkpartner Landespatentzentrum Thüringen (PATON) und weiteren Leistungspartnern, wie IHK, HWK, ERiNET, Patentanwälte und Erfinder aus Unternehmen eine INSTI Informationsveranstaltungsreihe mit großem Erfolg 2007 gestartet. Die erfinderische Tätigkeit ist für ein Unternehmen zu einem Thema im Wirtschaftsleben geworden. Wie aus guten Ideen erfolgreiche Produkte oder Verfahren entstehen, wie diese durch Schutzrechte gesichert werden können und wie Patentinformationen besser genutzt werden können, vermitteln die INST-Informationsveranstaltungen. Wir werben für ein innovationsfreundliches, erfinderisches Klima, um Erfinder dazu zu motivieren, ihre vielen guten Ideen in realistische, marktfähige Projekte mit erforderlichem Ertrag umzusetzen oder technologieorientierte Unternehmensgründungen zu generieren, so Roswitha Lincke, INSTI - Netzwerkpartnerin. Dazu fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Ideen, Erfindungen und Innovationen in der INSTI – KMU Patentaktion. Das Fördervorhaben dient dazu, Ergebnisse aus erfinderischen Leistungen schnell, kompetent und umfassend in marktfähige Produkte umzusetzen. INSTI steht für Innovationsstimulierung als bundesweites Kompetenznetzwerk. Die INSTI-Partner tragen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bei. Auf Grund der enormen Nachfrage finden mit Unterstützung von Leistungspartnern im Jahr 2008 weitere INSTI – Informationsveranstaltungen statt.

Informationen aus dem DPMA

Gute Nachfrage bei gewerblichen Schutzrechten

München - Deutsches Patent- und Markenamt baut Onlinedienstleistungen aus. Die Anmeldungen von gewerblichen Schutzrechten konsolidieren sich auf hohem Niveau. So erwartet das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) dieses Jahr über 83.000 Markenanmeldungen. Erfreulich ist auch die Entwicklung im Geschmacksmusterbereich. Die Münchener Behörde geht davon aus, dass das Vorjahresergebnis von 51.000 Mustern um etwa 2.000 Muster überschritten wird. Auch die Patentanmeldezahlen werden voraussichtlich mit gut 61.000 Anmeldungen - wie seit Jahren - wieder leicht steigen. Vor allem die Anmeldungen nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag aus dem Ausland legen wiederum deutlich zu. Die Hochrechnung ergibt etwa 2.800 Anträge (2006: 2.200). Allein beim Gebrauchsmuster wird das Ergebnis des Jahres 2006 voraussichtlich nicht erreicht werden. Das Deutsche Patent- und Markenamt geht von knapp 18.000 Anmeldungen aus. Neben den bekannten Datenbanken DEPATISnet, DPMApublikationen und DPINFO arbeitet das Amt an der Verbesserung der elektronischen Anmeldung mit DPMAdirekt. Hier sind mittlerweile Patent-, Marken- und Gebrauchsmusteranmeldungen möglich. Die elektronische Einreichung von Textteilen (Beschreibung, Ansprüche und Zusammenfassung) einer Patent- und Gebrauchmusteranmeldung ist seit Mitte des Jahres (neben dem XMLFormat) auch im komfortablen PDFFormat möglich. Die Software steht unter www.dpma.de zum Download bereit, wird aber auch als CD-ROM versandt. Quelle: DPMA

Deutsche und chinesische Patentbehörden bauen Zusammenarbeit aus

Deutsches und indisches Patentamt nehmen partnerschaftliche Beziehungen auf

München - Im Rahmen seiner Asienreise unterzeichnete Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) ein Partnerschaftsabkommen mit Prof. Tian Lipu, dem Präsidenten des Staatlichen Amts für Geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO).

München - Im Rahmen des Indienbesuchs von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel haben der Präsident des Deutschen Patent- und Markenamts, Dr. Jürgen Schade, und Ajay Shankar, Secretary des Department of Industrial Policy & Promotion eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet.

Mit dieser Vereinbarung vertiefen die beiden Patentämter ihre seit nahezu 30 Jahren bestehende Zusammenarbeit. „Die Zusammenarbeit zwischen der deutschen und der chinesischen Patentbehörde ist eng und vertrauensvoll. Gemeinsam wollen wir künftig noch stärker für den Schutz geistigen Eigentums eintreten“, sagte Dr. Jürgen Schade. „Unsere Patentsysteme sollen im Sinne unserer Kunden effizienter, transparenter und benutzerfreundlicher werden“, so Schade weiter. Die Vereinbarung sieht eine intensive Zusammenarbeit für folgende Kernbereiche vor: Patentverfahren, Recherchemöglichkeiten, Klassifikation, Informationsdienste, ITSysteme, Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Allgemeine Verwaltung, Sensibilisierung für den Schutz geistigen Eigentums, globale Patentfragen. Darüber hinaus sind regelmäßige Symposien und Amtsleitertreffen zu Aspekten des geistigen Eigentums geplant. Während seines China-Besuchs hielt Schade außerdem Vorträge zum geistigen Eigentum und zur deutsch-chinesischen Zusammenarbeit im Deutschen Generalkonsulat von Shanghai.

Darin vereinbaren beide Seiten eine Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Patent- und Markenamt und der indischen Patentbehörde. „Indien spielt in der globalen Wirtschaft eine immer größere Rolle. Damit wächst auch die Bedeutung des geistigen Eigentums und seines wirksamen Schutzes in Indien“, so Dr. Jürgen Schade. „ Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen des indischen Patentamts.

Quelle: DPMA

Gemeinsam werden wir für einen wirksamen Schutz geistigen Eigentums eintreten und so Innovationen fördern“, fährt Schade fort. Mit der gemeinsamen Erklärung nehmen das deutsche und das indische Patentamt erstmals eine Zusammenarbeit auf. Die beiden Ämter werden künftig in den Bereichen Kapazitäts- und Personalentwicklung sowie bei Programmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das geistige Eigentum kooperieren. Dazu gehören der Austausch von Patentdaten, die gemeinsame Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und die Organisation gemeinsamer Veranstaltungen. Quelle: DPMA

Erfinder Visionen 4/2007



 Informationen aus dem DPMA

Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt

Nobelpreisträger Grünberg ist erfolgreicher Erfinder

München - Öffnungszeiten beim Deutschen Patent- und Markenamt (mit Dienststelle Jena und Außenstelle Berlin - Technisches Informationszentrum -) vom 27. bis 28. Dezember 2007.

München - Prof. Dr. Peter Grünberg ist ein Paradebeispiel eines erfolgreichen Erfinders. Der diesjährige Nobelpreisträger für Physik ist einer der Entdecker des Riesenmagnetowiderstands-Effekt, der die Festplattenproduktion revolutionierte.

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist vom 27. bis 28. Dezember 2007 geschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass an diesen Tagen keine Barzahlungen möglich sind. Die Auslegehallen bleiben geschlossen. Die Auskunftsstellen sind nicht besetzt. Ich bitte Sie zu berücksichtigen, dass an diesen Tagen keine Geschäftssachen durch die Dokumentenannahme entgegengenommen werden können. Die fristgerechte Annahme von Geschäftssachen (insbesondere Anmeldungen) ist durch den Nachtbriefkasten sichergestellt. Mitteilung Nr. 11/07 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts

Veröffentlichung des elektronischen Markenblatts München - Die Veröffentlichung des Markenblatts auf der amtlichen Publikationsplattform DPMApublikationen erfolgt für das Kalenderjahr 2007 letztmalig am 28. Dezember 2007. Der erste Veröffentlichungstag im Jahr 2008 ist der 4. Januar 2008. Die weiteren Veröffentlichungen im Jahr 2008 erfolgen jeweils freitags. Aufgrund von gesetzlichen Feiertagen in Deutschland bzw. im Bundesland Bayern wird im Jahr 2008 der amtliche Veröffentlichungstag von Freitag auf den Donnerstag für folgende Daten vorverlegt: • • • •

21. 03. 2008 auf den 20. 03. 2008, 15. 08. 2008 auf den 14. 08. 2008, 03. 10. 2008 auf den 02. 10. 2008, 26. 12. 2008 auf den 24. 12. 2008 (Mittwoch). Mitteilung Nr. 10/07 des Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts

Das Forschungszentrum Jülich meldete im Juni 1988 Grünbergs Erfindung umgehend beim Deutschen Patent- und Markenamt zum Patent an, bevor die Erfindung in Fachjournalen publiziert wurde. So stellte das Forschungszentrum Jülich sicher, dass es ein Patent erlangen konnte und der Patenterteilung nicht die eigene wissenschaftliche Publikation der Erfindung entgegenstand. Es liegt auf der Hand, dass dieses Patent schnell erteilt werden konnte. „Ich freue mich natürlich, dass wir mit Peter Grünberg einen weiteren Nobelpreisträger unter unseren Erfindern haben, der zudem seine Erfindung erfolgreich verwerten konnte“, so Dr. Jürgen Schade, Präsident des Deutschen Patentund Markenamtes. „Das „GrünbergPatent“ zeigt, dass sich Schutzrechte lohnen“, erläutert der Patentamtschef. Grünberg habe die Tragweite seiner wissenschaftlichen Arbeit erkannt und durch Schutzrechte rechtzeitig abgesichert. Nur gewerbliche Schutzrechte sichern dem Inhaber durch das damit verbundene Alleinverwertungsrecht den „Return on Investment“. Wie bedeutend das Patent Nr. DE 38 20 475 C1 ist, zeigt sich auch daran, dass es über 100mal von anderen, auch aktuellen Patentdokumenten zitiert wird. Es gilt damit als Grundlagenpatent. Das Schutzrecht „Magnetfeldsensor mit ferromagnetischer, dünner Schicht“ ist immer noch in Kraft. Es handelt von Magnetfeldsensoren, bei denen zwischen zwei ferromagnetischen Schichten eine extrem dünne Zwischenschicht gepackt ist, die nur wenige Atomlagen dick ist. Dadurch nimmt die messbare Widerstandsänderung durch ein äußeres Magnetfeld um eine ganze Größenordnung zu.   Quelle: DPMA

4/2007 Erfinder Visionen

Industreibesprechung im DPMA setzt Signale

München - Rund 80 Vertreter aus Wirtschaftskreisen, Fachverbänden und der Patentanwaltschaft diskutierten kürzlich im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Dr. Jürgen Schade, der Präsident des DPMA, stellte bei der jährlichen Industriebesprechung zunächst aktuelle Entwicklungen bei den Schutzrechtsarten Marke, Patent, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster vor und gab einen Überblick über die elektronischen Dienstleistungen des DPMA. Schade zieht eine positive Zwischenbilanz im Hinblick auf die Schutzrechtsanmeldungen und das Erreichen der strategischen Ziele des Amtes. Herr Dr. Wichard vom Bundesministerium der Justiz informierte über aktuelle Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. In einer offenen Diskussionsrunde wurden von den beteiligten Kreisen sowohl nationale als auch internationale Interessen formuliert. Hier standen die Themen elektronische Anmeldung, elektronische Schutzrechtsakte mit Online-Akteneinsicht und der internationale gewerbliche Rechtsschutz im Mittelpunkt der Diskussion. Quelle: DPMA

MAGNA CHARTA Wörtlich: die große Karte. Gemeint ist der Große Freibrief, der unter dem Titel „The Great Charter“ dem englischen König Johann ohne Land (1215) von Adel und Geistlichkeit abgezwungen wurde. Die Magna Charta bildet das Staatsgrundgesetz Englands, demzufolge Adel und Klerus besondere Vorrechte genossen.

Informationen aus dem BMJ 

Reform der Rechtsberatung Der Deutsche Bundestag hat das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird, beschlossen. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. „Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erhält das Anwaltsmonopol für den gesamten Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen. Allerdings wird es künftig moderate Öffnungen geben“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. „Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund dürfen unentgeltliche Rechtsdienstleistungen anbieten – das gleiche gilt für Rechtsberatungen im Familien- und Freundeskreis. Um sicherzustellen, dass Rechtssuchende kompetent beraten werden, dürfen gemeinnützige Einrichtungen Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen, sagte die Bundesjustizministerin. Auch Nichtanwälte sollen künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten künftig im Rahmen von Planungsleistungen ihre Auftraggeber bei damit zusammenhängenden baurechtlichen Fragen beraten. „Diese Regelung ist so gewählt, dass sie einerseits die verfassungs- und europarechtlich gebotenen Öffnungen ermöglicht und andererseits die Grenzen zulässiger Rechtsberatung klar und deutlich hervorhebt“, sagte Brigitte Zypries. Dagegen soll die Erweiterung der beruflichen Zusammenarbeitsmöglichkeiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch vorgesehen war, vorläufig zurückgestellt werden. „Die berufsständischen Vertreter der

Anwälte haben signalisiert, dass sie in diesem Punkt noch Gesprächsbedarf sehen. Ich bin allerdings sicher, dass wir uns aufgrund der Entwicklung in anderen europäischen Ländern und angesichts der Tatsache, dass nach einer aktuellen Studie bereits heute 44% der Anwaltschaft die ursprünglichen Vorschläge der Bundesregierung begrüßen, mit diesen Vorschlägen schon sehr bald wieder befassen werden“, sagte Bundesjustizministerin Zypries.

Eckpunkte des neuen RDG im Einzelnen: 1. Das RDG führt keine umfassende Rechtsdienstleistungsbefugnis unterhalb der Rechtsanwaltschaft ein. Wer umfassend rechtlich beraten will, muss Volljurist sein – d. h. er muss beide juristischen Staatsexamen bestanden haben. Darüber hinaus muss er als Rechtsanwalt zugelassen sein. Für die Rechtsuchenden ist es wichtig, sich auch künftig darauf verlassen zu können, dass umfassender Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erteilt wird, die gesetzlich in besonderer Weise zur Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Wahrung der Mandanteninteressen verpflichtet sind. Damit wird es auch in Zukunft keine umfassende Rechtsberatungsbefugnis für Fachhochschulabsolventen (hier vor allem Diplom-Wirtschaftsjuristen) oder Absolventen des ersten juristischen Examens geben. Dem Anliegen der Diplomjuristen, die an den Fachhochschulen ursprünglich mit dem Ziel einer abhängigen Beschäftigung in Verwaltung oder Wirtschaft ausgebildet wurden, auch selbständig tätig werden zu können, trägt der Gesetzentwurf allerdings in gewissem Umfang Rechnung. Durch die Neuausrichtung des Begriffs der Rechtsdienstleistung, die Erweiterung der zulässigen Nebenleistungen gibt es auch für Diplomjuristen ein neues Betätigungsfeld. 2. Das RDG gilt nur für den außergerichtlichen. Bereich und reglementiert nur noch Fälle echter Rechtsanwendung Das bislang geltende Rechtsberatungsgesetz unterstellt nach seinem Wortlaut jede Erledigung fremder Rechtsangelegenheiten dem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Das führt dazu, dass all diese Tätigkeiten grundsätzlich nur durch Rechtsanwälte oder durch an-

dere Personen mit einer besonderen Erlaubnis zur Rechtsberatung erbracht werden dürfen. Das Gesetz verwendet daneben auch die Begriffe Rechtsberatung, Rechtsbetreuung und Rechtsbesorgung, ohne diese Begriffe näher einzugrenzen. Das RDG ersetzt diese konturenlose Begriffsvielfalt durch den einheitlichen, in § 2 Abs. 1 RDG definierten Begriff der Rechtsdienstleistung: Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind nur noch die Fälle echter Rechtsanwendung allein dem Anwalt vorbehalten. Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloßen schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpft, sind dagegen keine Rechtsdienstleistungen. Bereits die juristische Prüfung einfacher Sachverhalte eröffnet den Anwendungsbereich des RDG. In diesen Fällen kann die Rechtsprüfung aber durch Nichtanwälte erfolgen, wenn es sich um eine nach § 5 RDG zulässige Nebenleistung handelt (vgl. dazu unten). 3. Das RDG erlaubt allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen. Um den geänderten Anforderungen des Wirtschaftslebens gerecht zu werden, erweitert § 5 Abs. 1 RDG die Möglichkeit, im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Rechtsdienstleistungen sind künftig immer dann zulässig, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Es wird auch künftig der Rechtsprechung überlassen bleiben, darüber hinaus im Einzelnen zu bestimmen, welche Rechtsdienstleistungen – etwa bei Unternehmensberatern – noch als Nebenleistung anzusehen sind. Der Gesetzentwurf gibt den Gerichten für die Entscheidung, ob eine Nebenleistung vorliegt, aber konkrete Entscheidungskriterien an die Hand. Prüfungsmaßstab ist neben Umfang und Inhalt einer Tätigkeit und ihrer Bedeutung für den Rechtsuchenden, ob hierfür die umfassende rechtliche Ausbildung des Rechtsanwalts oder seine besondere Pflichtenstellung im Rechtssystem erforderlich ist, oder ob die juristische Qualifikation des nichtanwaltlichen Dienstleisters ausreicht.

Erfinder Visionen 4/2007

 Informationen aus dem BMJ

Stärkere Bekämpfung der Produktpiraterie gefordert Berlin (BMJ) Branchenvereinbarungen schützen geistiges Eigentum und stärken den internationalen Handel. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat mit dem Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie Strategien zum Schutz des geistigen Eigentums vorgestellt. Die Textilindustrie gehört zu den am stärksten von der Produktpiraterie betroffenen Branchen. „Die Bundesregierung hat der Produktpiraterie den Kampf angesagt. Den Schwerpunkt der diesjährigen G8Präsidentschaft haben wir bewusst auf den Schutz des geistigen Eigentums gelegt. Besonders wichtig ist es, schon im Vorfeld Präventionsstrategien zu entwickeln. Branchenvereinbarung, in denen sich die Verbände zum Schutz geistigen Eigentums verpflichten, sind dabei sehr hilfreich“, sagte Zypries. Der Gesamtverband Textil und Mode unterzeichnete als erster Verband eine Branchenvereinbarung mit China zum Schutze des geistigen Eigentums; weitere Vereinbarungen mit Indien und Russland sind unterzeichnet. Ziele dieser Kooperationen sind schärfere Fälschungskontrollen auf Messen, gezielte Aufklärungskampagnen in den jeweiligen Ländern und Sanktionen gegen Unternehmen, die andere Marken fälschen. Produkt- und Markenpiraterie stellen den internationalen Handel stärker als je zuvor vor große Verluste und schwierige Aufgaben. Nach neusten Zahlen der OECD verursacht Produktpiraterie weltweit jährlich einen Schaden von 200 Milliarden USDollar. Allein für Deutschland belaufen sich die Schätzungen der jährlichen Schäden auf rund 25 Milliarden Euro. Doch Produkt- und Markenpiraterie richtet nicht nur volkswirtschaftlichen Schaden an. Im Textilbereich bestehen Gefahren durch chemische Stoffe, die Allergien oder andere Krankheiten verursachen können. Die Einnahme von gefälschten Medikamenten kann die Gesundheit erheblich gefährden. „Wenn wir Marken- und Produktpiraterie bekämpfen, tun wir dies also auch im Interesse der Produktsicherheit und unserer Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung“, sagte Zypries. PR Info BMJ

4/2007 Erfinder Visionen

Neues Urheberrecht Berlin - Kürzlich wurde das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft im Bundesgesetzblatt verkündet. Der sogenannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird damit zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Mit dem Zweiten Korb wird das Urheberrecht – aufbauend auf die erste Novelle aus dem Jahr 2003 – weiter an das digitale Zeitalter und die neuen technischen Möglichkeiten angepasst. Das Gesetz bringt die Interessen der Urheber an der Wahrung und Verwertung ihres geistigen Eigentums und die Belange der Geräteindustrie, der Verbraucher und der Wissenschaft an der Nutzung der Werke in einen angemessenen Ausgleich.

Im Kern geht es um folgende Neuregelungen: 1. Erhalt der Privatkopie Die private Kopie nicht kopiergeschützter Werke bleibt weiterhin, auch in digitaler Form, erlaubt. Das neue Recht enthält aber eine Klarstellung: Bisher war die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage verboten. Dieses Verbot wird nunmehr ausdrücklich auch auf unrechtmäßig online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Auf diese Weise wird die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. In Zukunft gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peerto-Peer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt – z. B. weil klar ist, dass kein privater Internetnutzer die Rechte zum Angebot eines aktuellen Kinofilms im Internet besitzt –, darf er keine Privatkopie davon herstellen. Es bleibt auch bei dem Verbot, einen Kopierschutz zu knacken. Das ist durch EU-Recht zwingend vorgegeben. Die zulässige Privatkopie findet dort ihre Grenze, wo Kopierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Die Rechtsinhaber können ihr geistiges Eigentum durch derartige technische Maßnahmen selbst schützen. Diesen Selbstschutz

darf der Gesetzgeber ihnen nicht aus der Hand nehmen. Es gibt kein „Recht auf Privatkopie“ zu Lasten des Rechtsinhabers. Dies ließe sich auch nicht aus den Grundrechten herleiten: Eine Privatkopie schafft keinen Zugang zu neuen Informationen, sondern verdoppelt lediglich die bereits bekannten.

2. Pauschalvergütung als gerechter Ausgleich für die Privatkopie Als Ausgleich für die erlaubte Privatkopie bekommt der Urheber eine pauschale Vergütung. Sie wird auf Geräte und Speichermedien erhoben und über die Verwertungsgesellschaften an die Urheber ausgeschüttet. Privatkopie und Pauschalvergütung gehören also untrennbar zusammen. Dabei bleibt es auch. Allerdings ändert der Zweite Korb die Methode zur Bestimmung der Vergütung. Bisher waren die Vergütungssätze in einer Anlage zum Urheberrechtsgesetz gesetzlich festgelegt. Diese Liste wurde zuletzt 1985 geändert und ist veraltet. Das hat zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten über die Vergütungspflichtigkeit neuer Geräte geführt, die bis heute die Gerichte beschäftigen. Eine gesetzliche Anpassung der Vergütungssätze wäre hier keine ausreichende Lösung. Angesichts der rasanten technischen Entwicklung im digitalen Zeitalter müsste die Liste schon nach kurzer Zeit erneut geändert werden. Nach dem neuen Recht sollen daher die Beteiligten selbst, also die Verwertungsgesellschaften und die Verbände der Geräte- und Speichermedienhersteller, die Vergütung miteinander aushandeln. Für den Streitfall sind beschleunigte Schlichtungs- und Entscheidungsmechanismen vorgesehen. Mit diesem marktwirtschaftlichen Modell soll flexibler auf neue technische Entwicklungen reagiert werden können. Außerdem sollen Einigungen über die Vergütungszahlungen zügiger zustande kommen. Vergütungspflichtig sind in Zukunft alle Geräte und Speichermedien, deren Typ zur Vornahme von zulässigen Vervielfältigungen benutzt wird. Keine Vergütungspflicht besteht für Geräte, in denen zwar ein digitaler, theoretisch für Vervielfältigungen nutzbarer

Informationen aus dem BMJ / Jugend forscht

Speicherchip eingebaut ist, dieser tatsächlich aber ganz anderen Funktionen dient. Der Gesetzgeber gibt den Beteiligten nur noch einen verbindlichen Rahmen für die Vergütungshöhe vor. Sie soll sich nach dem tatsächlichen Ausmaß der Nutzung bemessen, in dem Geräte und Speichermedien typischer Weise für erlaubte Vervielfältigungen genutzt werden. Dies ist durch empirische Marktuntersuchungen zu ermitteln. Soweit nicht mehr privat kopiert werden kann, weil etwa Kopierschutz oder Digital-RightsManagement-Systeme (DRM) eingesetzt werden, gibt es auch keine pauschale Vergütung. Der Verbraucher wird also nicht doppelt belastet. Zugleich werden auch die Interessen der Hersteller der Geräte und Speichermedien berücksichtigt. Die ursprünglich vorgesehene 5 %-Obergrenze vom Verkaufspreis des Gerätes ist in den Beratungen im Bundestag zwar gestrichen worden. Die wirtschaftlichen Belange der Gerätehersteller werden gleichwohl hinreichend berücksichtigt. Es bleibt dabei, dass deren berechtigte Interessen nicht unzumutbar beeinträchtigt werden dürfen und die Vergütung in einem wirtschaftlich angemessenen Verhältnis zum Preisniveau des Geräts oder Speichermediums stehen muss.

3. Schranken für Wissenschaft und Forschung Die Novelle erlaubt es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Damit behalten diese Einrichtungen Anschluss an die neuen Medien. Die Medienkompetenz der Bevölkerung wird gestärkt. Neu ist auch, dass Bibliotheken auf gesetzlicher Basis Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken auf Bestellung anfertigen und versenden dürfen, z.B. per E-Mail. Das dient dem Wissenschaftsstandort Deutschland. Die berechtigten Interessen der Verlage werden dadurch gewahrt, dass diese Nutzungsmöglichkeiten bestimmten Einschränkungen unterliegen. So ist die Anzahl der Vervielfältigungen eines bestimmten Werkes, die an Leseplätzen gleichzeitig gezeigt werden dürfen, grundsätzlich an die Anzahl der Exemplare im Bestand der

Einrichtung geknüpft. Nur bei Belastungsspitzen darf darüber hinausgegangen werden. Bibliotheken dürfen Kopien per E-Mail nur dann versenden, wenn der Verlag nicht ein offensichtliches eigenes Online-Angebot zu angemessenen Bedingungen bereithält. Diese Einschränkungen sind zum Schutz des geistigen Eigentums der Verlage und Autoren erforderlich, denn der Gesetzgeber darf keine Regelungen treffen, die es den Verlagen unmöglich machen, ihre Produkte am Markt zu verkaufen.

4. Unbekannte Nutzungsarten Bisher durften keine Verträge über die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Nutzungsart geschlossen werden, die es zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch gar nicht gab, z. B. in einem zwischenzeitlich entwickelten Internet. Wollte der Verwerter das Werk auf diese neue Art nutzen, musste er mit viel Aufwand nach Urhebern oder ihren Erben suchen und sich mit ihnen über die Verwertung einigen. Nach dem Gesetzentwurf soll der Urheber über seine Rechte auch für die Zukunft vertraglich verfügen können. Dies liegt nicht nur im Interesse der Verwerter und der Verbraucher, sondern dient auch dem Urheber selbst. Sein Werk bleibt zukünftigen Generationen in neu entwickelten Medien erhalten. Der Urheber wird durch die Neuregelung auch ausreichend geschützt. Er erhält eine gesonderte, angemessene Vergütung, wenn sein Werk in einer neuen Nutzungsart verwertet wird. Außerdem muss der Verwerter den Urheber informieren, bevor er mit der neuartigen Nutzung beginnt. Danach kann der Urheber die Rechtseinräumung binnen drei Monaten widerrufen. Mit einer parallelen Regelung wird auch die Verwertung schon bestehender Werke, die in Archiven liegen, in neuen Nutzungsarten ermöglicht.

5. In Kraft Treten Das Gesetz wird nach Art. 4 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Dies ist der 1. Januar 2008.

Viva la Neugier: Endspurt für junge Forscher und Erfinder!

Hamburg - Am 30. November ist Anmeldeschluss bei Jugend forscht 2008. Wer 2008 bei Deutschlands bekanntestem Nachwuchswettbewerb dabei sein will, sollte sich beeilen. Nur noch bis zum 30. November können sich Jungforscherinnen und Jungforscher bis 21 Jahre für die Teilnahme anmelden. Die 43. Runde von Jugend forscht steht unter dem Motto „Viva la Neugier“. Nachwuchswissenschaftler, die die Herausforderung annehmen wollen, können zum Beispiel Phänomene des Klimawandels untersuchen, energiesparende Antriebssysteme entwickeln oder innovative Computersoftware programmieren. Für die Anmeldung reicht es zunächst, ein Forschungsthema festzulegen. Es kann frei gewählt werden, muss aber in eines der sieben Fachgebiete passen: Arbeitswelt, Biologie, Chemie, Geound Raumwissenschaften, Mathematik/Informatik, Physik sowie Technik stehen zur Auswahl. Bis Anfang Januar 2008 kann dann in der Schule oder zu Hause geforscht und experimentiert werden. Erst danach müssen die Teilnehmer ihre schriftliche Arbeit einreichen.   Ab Februar 2008 finden dann bundesweit die Regionalwettbewerbe statt, auf denen die Jugendlichen ihre Forschungsprojekte einer Jury und der Öffentlichkeit präsentieren. Das Formular zur Online-Anmeldung, die Teilnahmebedingungen und das Wettbewerbsplakat gibt es unter www.jugend-forscht.de Stiftung Jugend forscht e. V. Dr. Daniel Giese Baumwall 5 D-20459 Hamburg Tel.: 0049-40 374709-40 Fax: 0049-40 374709-99 E-Mail: [email protected] www.jugend-forscht.de

Quelle: BMJ

Erfinder Visionen 4/2007



 Neueste Rechtsprechung

Die Marke ist eingetragen was ist zu beachten?

Suhl (wei) Viele Anmelder gehen davon aus, dass mit der erfolgreichen Marken-eintragung alles Erforderliche erledigt ist. Jedoch sind auch nach der Eintragung Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und Verteidigung erforderlich. Zuständig für die Eintragung von Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Der Eintragung einer Marke geht zwar eine Prüfung durch das DPMA voraus, diese beschränkt sich jedoch auf die Klärung der Fragen, ob die formellen Eintragungserfordernisse erfüllt sind und ob der Eintragung sog. absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Eine weitere Prüfung erfolgt nicht.

Ältere Marken Ein relatives Schutzhindernis liegt vor, wenn bereits ältere identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen bestehen. Die Marke wird in das Markenregister eingetragen, wenn die formellen Anmeldeerfordernisse erfüllt sind und keine absoluten Schutzhindernisse bestehen. Das Vorliegen relativer Schutzhindernisse wird durch das DPMA nicht geprüft. Das bedeutet, dass eine Eintragung auch dann erfolgt, wenn ältere Marken bestehen sollten. Die Marke wird in dem vom DPMA veröffentlichten Markenblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung beginnt für den Markenanmelder die eigentlich „spannende“ Phase, denn es beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist, innerhalb derer Inhaber älterer Marken die Möglichkeit haben, gegen die Eintragung der Marke Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch wird durch den Inhaber der älteren Marke mit dem Ziel eingelegt, dass die 4/2007 Erfinder Visionen

neu angemeldete Marke gelöscht wird. Dass in einem (möglichen) Kollisionsfall tatsächlich ein Widerspruch erfolgt, ist nicht unwahrscheinlich. Denn es entspricht der gängigen Praxis, dass eine Vielzahl von Markeninhabern die Veröffentlichungen des DPMA im Hinblick auf eine mögliche Kollision mit der eigenen Marke überwachen. Häufig gehen Anmelder davon aus, dass nach Ablauf der dreimonatigen Widerspruchsfrist „alles überstanden“ ist. Diese Annahme ist jedoch unrichtig. Denn auch wenn kein Widerspruch eingegangen ist bzw. ein Widerspruchsverfahren zu Gunsten des Anmelders ausgegangen ist, ist die eingetragene Marke noch angreifbar. Inhaber älterer Marken können auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist gegen eine kollidierende jüngere Marke vorgehen.

Angriff wegen absoluter Schutzhindernisse Zu den absoluten Schutzhindernissen zählen insbesondere eine fehlende Unterscheidungskraft des angemeldeten Zeichens oder die Verwendung eines ausschließlich beschreibenden Zeichens. Liegen solche Umstände vor, erfolgt die Eintragung nicht; zumindest sollte sie nicht erfolgen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass ein absolutes Schutzhindernis als solches durch das DPMA nicht erkannt und die Marke trotzdem eingetragen wird. Ein Bestandsschutz für die an sich nicht eintragungsfähige Marke kann hieraus allerdings nicht hergeleitet werden. Selbst wenn die Eintragung schon Jahre zurückliegen sollte, ist die Marke angreifbar und kann gelöscht werden. Der Antrag auf Löschung kann von jedermann beim DPMA gestellt werden. Bei Vorliegen bestimmter Schutzhindernisse kann die Löschung auch von Amts wegen erfolgen. In der Praxis erweisen sich jedoch die oben dargestellten relativen Schutzhindernisse als das größere Problem.

Geltungserhaltende Benutzung Weitgehend unbekannt ist, dass auch das bloße Unterlassen der Benutzung der Marke dazu führen kann, dass der Markenschutz untergeht (§ 26 MarkenG). Der Bestand einer Marke ist nämlich auch davon abhängig, dass diese für die bei der Anmeldung angegebenen Waren- und Dienstleistungen ernsthaft benutzt wird. Wird eine Marke innerhalb von fünf Jahren nach

Abschluss des Eintragungsverfahrens nicht ernsthaft benutzt (Benutzungsschonfrist) oder wurde die Benutzung für einen Zeitraum von fünf Jahren unterbrochen, kann die Marke auf Antrag von jedermann wegen Verfalls gelöscht werden. Zudem ist auch die Verteidigung der eigenen Marke gegen potenzielle Kollisionsmarken ist erschwert. Denn das Vorgehen (z. B. im Widerspruchsverfahren) gegen eine identische oder ähnliche Marke ist erfolglos, wenn sich der Inhaber der jüngeren Marke auf die fehlende Benutzung der älteren Marke berufen kann.

Schutzrechtsverlängerung Eine eingetragene Marke gewährt ab dem Anmeldetag einen Schutz von zehn Jahren. Im Gegensatz zum Patent kann die Schutzdauer beliebig oft um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Eine Voraussetzung hierfür bildet, dass rechtzeitig die Verlängerungsgebühr beim DPMA eingezahlt wird. Die Löschung einer Marke kann wirtschaftlich einschneidende Folgen mit sich bringen. Dies gilt dann, wenn bereits eine erfolgreiche Produkteinführung gelungen ist und die Verkehrskreise die Marke mit dem gekennzeichneten Produkt verbinden. In diesem Fall waren langwierige und kostenintensive Markenentwicklungs- und Einführungsstrategien umsonst.

Handlungsempfehlung Das Ziel einer Markenanmeldung soll es sein, eine möglichst „unangreifbare“ Marke zu platzieren. Insbesondere sollte das anzumeldende Zeichen zunächst daraufhin überprüft werden, ob absolute Schutzhindernisse bestehen. Besonders wichtig ist die Überprüfung, ob bereits ältere Rechte bestehen, mit denen die eigene Marke kollidieren könnte (Markenrecherche). Es sollte ein interner oder externer Fachmann mit der Klärung dieses juristischen Problems betraut werden. Auch die Überwachung der Marke einschließlich der Verlängerung der Schutzdauer wird in der Praxis von einer hierauf spezialisierten Kanzlei übernommen. Anne Ehrhardt DR. WEIHRAUCH & HAUSSINGEN Patent- und Rechtsanwälte Neundorfer Str. 2 D-98527 Suhl Tel.: 0049-3681-35339-0

Erfinderfachveranstaltungen

Tag der Marke – Schützen Sie Ihren guten Namen Ilmenau (sm) Sind die Namen meiner Produkte oder Dienstleistungen geschützt? Verletze ich Markenrechte meiner Mitbewerber? Ist eine „alte“ Produktbezeichnung noch geschützt? Was muss beim Entwickeln eines neuen Logos beachtet werden? In welchen Ländern kann ich unsere Marke anmelden? Antworten auf diese Fragen wurden beim „Tag der Marke“ gegeben, zu dem das Landespatentzentrum - PATON der TU Ilmenau zum ersten Mal in den Senatssaal nach Ilmenau einlud. 43 Gäste aus kleinen und mittleren Unternehmen und den Hochschulen Thüringens waren der Einladung gefolgt.

Kahla GmbH. In den neuen Bundesländern kennen fast 70% der Bevölkerung die Marke KAHLA. Für die Erfolgsgeschichte “Made in Thüringen“ sprechen u.a. die Umsatzverdoppelung seit 1994, 50% Exportanteil, Kunden in

Unter dem Motto „Schützen Sie Ihren guten Namen“ wurde gemeinsam mit ausgewiesenen Experten des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Anwaltschaft und eines Thüringer Unternehmens mit erfolgreicher Markenstrategie das Schutzrecht „Marke“ diskutiert.

über 60 Ländern, gleichbleibend über 300 Mitarbeiter und über 60 Designauszeichnungen. Rechtsanwalt Dr. Oliver Spuhler sprach zum Thema „Die gerichtliche Durchsetzung von Markenrechten“, das er mit zahlreichen interessanten Markenkollisionsbeispielen belebte. Einen weiteren Schwerpunkt bildete der Vortrag zum Thema „Markenrecherchen – unbedingtes Erfordernis VOR der Benutzung oder Anmeldung von Namen„ von Sabine Milde, TU Ilmenau, PATON – Landespatentzentrum Thüringen.

Nach der Begrüßung durch den Leiter des Landespatentzentrums Thüringen PATON, Prof. Schramm, erörterte Marina Tuttas, Markenerinnerungsprüferin im Deutschen Patent- und Markenamt, was als Marke geschützt werden kann. Danach stellte Jutta Burkhart, Leiterin Marketing, Design & PR der KAHLA/ Thüringen Porzellan GmbH die erfolgreiche Markenstrategie ihres Unternehmens vor. Wertvolle Anregungen für die praktische Arbeit mit Marken als Marketinginstrument wurden gegeben. Kahla ist Inhaber zahlreicher nationaler und internationaler Marken. „Marke ist nicht alles - aber ohne Marke ist alles nichts“ ist deshalb das Motto der

Da das Deutsche Patent- und Markenamt selbst im Anmeldeverfahren einer Marke nicht nach älteren Rechten recherchiert, ist eine solche vom Anmelder selbst durchgeführte oder in Auftrag gegebene Recherche unabdingbar, um spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. In der anschließenden regen Diskussion wurden u.a. die Kosten der Sicherung von Markenrechten, der Inhalt und die Aktualität von Internet-Markendatenbanken und die Preise von Marken-Auftragsrecherchen besprochen. Mit Kontaktgesprächen zwischen den Teilnehmern bei einem kleinen Imbiss klang dieser Tag der Marke erfolgreich für alle Teilnehmer aus.

PATON-Dienstleistungen im Zusammenhang mit Marken für die Wirtschaft: Auftragsrecherchen nach registrierten und angemeldeten Marken für Deutschland, BENELUX-Länder, Kanada, Norwegen, Finnland, Schweden, Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz, Tschechien, Ungarn, Großbritannien, Mexico, Japan, US-Bundesmarken, US-States-Marken, Europäische Gemeinschaftsmarken, Int. registrierte Marken u.a. Inhaberrecherchen Mit einer M a r k e n re c h e rc h e kann auch abgeklärt werden, über welche Markenrechte ein bestimmter Inhaber verfügt. Markenüberwachungen Sie erhalten in regelmäßigen Zeitabständen aktuelle Informationen zu den neuesten relevanten Markenanmeldungen und können rechtzeitig auf konkurrierende Anmeldungen reagieren. Entgegennahme von Markenanmeldungen im Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamtes unter Zuerkennung des Anmeldetages.

Schulungen 2008 „Marken – Rechtsgrundlagen und Recherchen“ 8.01.2008 und 26.06.2008 Landespatentzentrum Thüringen PATON jeweils 9.00 –17.00 Uhr

Ansprechpartner / Anmeldung Dipl.-jur. Sabine Milde Tel.: 03677/ 69 4503 Fax: 03677/69 4538 E-Mail: [email protected] Dipl. Ing. (FH) Irma Eisfeld Tel.: 03677/ 69 4587 Fax: 03677/69 4538 E-Mail: [email protected]

Erfinder Visionen 4/2007



10 Erfinderaktionen / Bildungsmanagement

INSTI-KMU-Patenaktion ausgezeichnet Köln - Die Europäische Kommission hat die INSTI-KMU-Patentaktion des Bundeswirtschaftsministeriums und die Patentinformationszentren in Deutschland als hervorragende Unterstützungsangebote für KMU ausgezeichnet. Wachstum basiert vor allem auch auf der Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Politik hat dies erkannt: Europaweit gibt es in diesem Bereich eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten – in unterschiedlicher Qualität und Intensität. Jetzt hat die Europäische Kommission 300 Förderangebote für KMU zum Schutz von Geistigem Eigentum in ganz Europa untersucht. Die Ergebnisse dieser Studie sind aus deutscher Sicht sehr erfolgreich: Sowohl die INSTI-KMUPatentaktion des Bundeswirtschaftsministeriums als auch die Patentinformationszentren in Deutschland am Beispiel des Informationszentrums Patente in Stuttgart wurden neben 13 anderen Programmen als hervorragende Unterstützungsangebote ausgezeichnet. Weitere Informationen: www.insti.de

12. Jenaer Wirtschaftstag Erfurt / Jena (jd) Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) lädt am 24. April 2008 zum 12. Jenaer Wirtschaftstag „Erfolgsfaktoren im Visier: Den Wandel erfolgreich gestalten“ ein. Die Schirmherrschaft hat Ministerpräsident Dieter Althaus übernommen. Die Tagung wird durch eine Fachausstellung ergänzt. Kompetente Referenten und Gesprächspartner stehen Ihnen zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt „Anmeldung“ können Sie sich ab sofort als Sponsor, Aussteller sowie als Teilnehmer anmelden. Weitere Informationen: Tel.: 0049-3641-364573 Fax: 0049-3641/364574 E-Mail: [email protected]

4/2007 Erfinder Visionen

Berliner Gründernetzwerk exzellente Betreuung Berlin (mt) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat dem Gründernetzwerk der Berliner Hochschulen für seine Umsetzung des Förderprogramms „EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft“ ein hervorragendes Zeugnis ausgestellt. Über 75 Prozent der betreuten Projekte erhielten nach aktuellen Zahlen des Ministeriums einen positiven Förderbescheid für ein „EXIST–Gründerstipendium“. „Mit dieser überdurchschnittlichen Annahmequote der Förderanträge nimmt Berlin einen Spitzenplatz ein“, erklärt Marcel Tilmann, Projektleiter bei ipal, dem derzeitigen Koordinator des Netzwerks. Dieser Erfolg spreche nicht zuletzt für die gute Vorauswahl und Betreuung durch das Netzwerk, so Tilmann. Seit 2005 wurden 54 Projekte durch B!GRÜNDET bei ihrer Gründungsvorbereitung betreut, 43 von diesen vermittelte das Netzwerk ein Stipendium zur Erarbeitung eines professionellen Businessplans. In Berlin sind so allein in den letzten zwei Jahren 25 innovative und wirtschaftlich erfolgreiche Start-ups u. a. in den Branchen Life Sciences, IT, Luftund Raumfahrt sowie im angewandten Maschinenbau entstanden.  

Internetportal www.begruendetberlin.de online Mit dem Start des Internetportals baut das Berliner Netzwerk seinen Beratungsservice weiter aus. Über das neue Angebot finden potenzielle Gründerinnen und Gründer aus dem Hochschulbereich alle notwendigen Informationen zu den aktuellen Förderbedingungen, Ansprechpartner an den Hochschulen sowie Veranstaltungsempfehlungen. Wer Verstärkung für sein Team sucht, sich mit anderen Start-ups vernetzen möchte, oder in Themenforen von den Erfahrungen anderer Gründer/-innen profitieren möchte, der kann hierfür einen passwortgeschützten Mitgliederbereich nutzen.

Weitere Informationen: ipal GmbH Marcel Tilmann  Bundesallee 171 D-10715 Berlin Tel.: 0049 (0)30 - 2125 4827 Fax: 0049 (0)30 - 2125 4822 E-Mail: [email protected]

Weiterbildungsstudium Produktionsmanager/-in für Kunststofftechnik (FH)“ startet 2008 Schmalkalden - Sicher kann man davon ausgehen, dass in fast allen Ebenen der Kunststoffverarbeitung ca. 90 % aller Mitarbeiter „Seiteneinsteiger“ sind, die sich durch „learning by doing“ Spezialwissen angeeignet haben. Aber oftmals fehlt ihnen der kunststofftechnische Gesamtüberblick bzw. der für die bereits ausgeübte betriebliche Funktion eigentlich erforderliche Bildungsabschluss. Das berufsbegleitende Fachhochschulstudium vermittelt wissenschaftliches KnowHow mit Anwendungsbezug für erfolgreiche Unternehmen in der Kunststoffindustrie. Die Fachhochschule Schmalkalden und die TGF Schmalkladen/Dermbach GmbH haben das Studium konzipiert, das mit Beginn des Sommersemesters 2008 startet. Anmeldungen werden ab sofort entgegengenommen. Das Studium ist berufsbegleitend ausgerichtet und dauert zwei Semester. Das Studium folgt strikt den Qualitätsrichtlinien der FH Schmalkalden und des Wissenschaftsministeriums des Freistaates Thüringen. Hohe Qualität und optimaler Praxistransfer durch Begrenzung auf 15 Teilnehmer! Auf Grund der großen Nachfrage - bitte rechtzeitig anmelden! Nach Prüfung der Studienvoraussetzungen erfolgt die Imatrikulation. Weitere Informationen: Jörg Fleischmann Fachhochschule Schmalkalden Asbacher Str. 17c D-98574 Schmalkalden Tel / FAX: 0049-3683-688-1762 / 1927 E-Mail: [email protected] www.fh-sm.de/weiterbildung Dipl.-Ing. Roswitha Lincke GF TGF GmbH, Allendestr. 68 D-98574 Schmalkalden Tel./FAX: 0049-3683-798-0 / 100 E-Mail: [email protected] www.tgf-schmalkalden.de ERiNET Dipl.-Ing. Jens Dahlems Allendestraße 68 D-98574 Schmalkalden Tel /FAX: 0049-3683-798-185 / 186 E-Mail: [email protected]

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Wasserpumpe mit elektromagnetischer Reibkupplung

Digitale Helligkeitssteuerung „DOCTERunipoint“

Strömungswächter für fluide Medien mit einem, insbesondere rohrförmigen Gehäuse

Auszeichnung: Silbermedaille IENA 2007 Auszeichnung: Silbermedaille IENA 2007 Kurzbeschreibung: Die Wasserpumpe arbeitet im neu entwickelten VW TSI- Motor. Während der von der Kupplung angetriebene Kompressor das Triebwerk bei Ladedrücken mit einer Verdichtung von 10:1 so richtig aufheizt, sorgt die Wasserpumpe für die bauteil-erforderlichen Temperaturen im Kühlkreislauf. Die

Leistung von 125 kW aus 1,4l übertrifft bei weitem diejenige hubraumgleicher Motoren und dies bei einem für die Leistungsklasse deutlich verbesserten Kraftstoffverbrauch. Dieses Ergebnis wurde möglich durch die Kombination von Downsizing, Direkteinspritzung und Doppelaufladung. Erstmals in dieser Baureihe wird in der Wasserpumpe eine VR- Dichtung (Doppellippendichtring) verwendet. Sie ersetzt die bekannte Gleitringdichtung und bietet weitere Vorteile, wie Leckagefreiheit, Reibungsminimierung, Trockenlauffähigkeit, Bauraumreduzierung. Weitere Informationen: GPM GmbH Schwarzbacher Str. 28 D-98673 Merbelsrod Tel.: 036878 64-0 Fax: 036878 64-240 E-Mail: [email protected] www.gpm.eu

Kurzbeschreibung: Die digitale DOCTERtipcontrol Helligkeitssteuerung der Leuchtpunktintensität über den ergonomisch geschickt angeordneten Tiptaster zeichnet sich durch eine logische und sehr einfache Handhabung aus. Ein zweimaliges leichtes Drücken, wie der gewohnte Doppelklick bei der Computermaus, auf den Tiptaster, schaltet den Leuchtpunkt ein. Die Dimmfunktion wird durch sanften

Daumendruck auf den Tiptaster erreicht, die Intensität des Leuchtpunktes folgt dann einer Kennlinie, die dem physiologischen Empfinden des menschlichen Auges und der Umgebungshelligkeit angepasst ist. Durch die dual-Memory-Funktion wird zum einen ein mittlerer Intensitätswert gespeichert, so dass beim Wiedereinschalten der Leuchtpunkt zuverlässig wahrgenommen werden kann. Zum anderen kann wahlweise die zuletzt gewählte Intensität des Leuchtpunktes wieder aktiviert werden. Zur Wiedererkennung dieser Modellbaureihe dient die geschickt gestaltete Glockenschulter am Objektiv. Weitere Informationen: Analytik Jena AG / NL Eisfeld, Reinhard Jacob Seerasen 2, D-98673 Eisfeld Tel.: 0049-3686-3710 www.docter-germany.com

Auszeichnung: Goldmedaille IENA 2007 Kurzbeschreibung: Zur Überwachung von Gasleitungen werden Gasströmungswächter eingesetzt. Aufgabe der Erfindung ist die Konzipierung eines reibungsfreien Strömungswächters, bei dem es nur zwei Zustände gibt: 1. Zustand Strömungswächter offen 2. Zustand Strömungswächter geschlossen. Zwischenstellungen können nicht auftreten. Damit ist der Strömungswiderstand im offenen Zustand minimal. Der Strömungswächter ist in einem Rohrleitungsstück eingebaut. Er besteht aus einem Ventilsitz und einer elastischen Aufhängung mit Justierschraube für einen Verschlusskörper oder -deckel, der bei Überschreiten des Schließdurchflusses die vom Ventilsitz gebildete Durchlassöffnung verschließt. Das Prinzip des Schließens basiert auf dem Durchschlag-Effekt, der bei Wirkung eines kritischen Druckes zum Umklappen eines rotationssymmetrischen gewölbten Metallkörpers führt. Eine Überströmöffnung ist entweder im Ventilsitz oder im Verschlusskörper oder -deckel vorgesehen. Der neuartige Strömungswächter soll bei Versorgungsunternehmen, wie Gas und Wasser, als auch Entsorgungsunternehmen zur Anwendung kommen. Forschungsinstitut für Tief- und Rohrleitungsbau Weimar e.V. (FITR) Dr.-Ing. Wolfgang Berger, Dipl.-Phys. Jörg Labahn, Dr.-Ing. Lena Zentner (TU-Ilmenau) Georg-Haar-Str. 5 D-99427 Weimar Tel.: 0049-3643-8268-0, Fax: 0049-3643-8268-26 E-Mail: [email protected] www.fitr.de

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Ladestation für Handys in einem Multifunktionsrucksack „MufuRu“

Auszeichnung: Silbermedaille IENA 2007 Schülererfindung / Jugend Kurzbeschreibung: Um ohne größere Umstände die Ladung des Akkus zu erhalten bzw. zu erneuern, wurde eine handelsübliche Solarzelle an einem Rucksack befestigt. Von der Solarzelle wurde ein Kupferkabel zu den Batterien, die sich in den beiden Lampen am Rucksackträger befinden, verlegt. Durch dieses Kupferkabel wird der erzeugte Strom der Solarzelle in die Batterien übertragen. Die drei Batterien am linken Träger sind mit den drei Batterien der rechten Trägerseite in Reihe geschaltet, um die Kapazität zu erhöhen, so dass eine Spannung von 3,6 Volt mit einer Leistung von 6x800 mA zur Verfügung steht. Diese Batterien befinden sich in zwei LED-Lampen, die angeschaltet werden können und somit auch eine zusätzliche Beleuchtungsmöglichkeit bieten. Um die Batteriespannung zu kontrollieren, wurde ein Voltmeter eingebaut. Mittels eines Handy-Ladekabels wird das Handy aufgeladen oder ein Dynamo angeschlossen, mit dessen Hilfe die Batterien auch ohne Sonnenschein oder das Handy direkt aufgeladen wird. Da das Spannungsfenster nicht ausreicht um das Handy aufzuladen, ergänzt eine Steckvorrichtung mit drei in Reihe geschalteten Batterien, die Schaltung. Der Multifunktionsrucksack „MufuRu“ ist multifunktionell einsetzbar. Weitere Informationen: Staatliches Thüringisches Rhön-Gymnasium AG Leiter Herr Roth Erfinderinnen: Jessica Thoß, Laura Schmidt Petersgärten 12 D-98634 Kaltensundheim Tel.: 0049-36946-3370

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Das UGN®-BEGA-System

SRB Ski-Roller-Barthelmes

Auszeichnung: Goldmedaille IENA 2007

Auszeichnung: Silbermedaille IENA 2007

Kurzbeschreibung:

Kurzbeschreibung:

Das Be- und Entlüftungssystem zur gerichteten Abluftführung von geruchs- und schadstoffbelasteten Abluftfrachten mit biologischer oder chemisch-biologischer Abreinigungsendstufe, kurz UGN®-BEGA-System genannt, wurde von Herrn Herbert Zölsmann im Zusammenarbeit mit weiteren Mitarbeitern von UGN-Umwelttechnik GmbH entwickelt. Vieler Orts und das gilt weltweit, gibt es insbesondere in kommunalen Abwassersystemen sowie in vergleichbaren industriellen Anlagenbereichen nicht nur zu klärendes Abwasser sondern auch zu reinigende Ausgasungen (Abluft) aus diesen Prozesswässern. Das Problem ist nur, dass diese Abluftschadstofffrachten sich meist nicht an Strömungsrichtungen der prozesseigenen Hydraulik binden lassen, sondern sehr oft durch unbeherrschbare Konvektionsprozesse diffus ausgasen. Mit dem UGN®-BEGA-System, das sich im Wesentlichen auf folgende Komponenten stützt, a) die Definition und Berechnung der Abluftfracht, b) die Herstellung eines optimalen und kontrollierbaren Raumvolumens durch den Einsatz von Konvektionssperren und –schleiern, c) die Sicherung des notwendigen Luftwechsels in den definierten Raum durch Nutzung natürlicher Kaminwirkungen oder künstliche Entlüftung

Unter dem Markennamen „SRB“ wurde in Zusammenarbeit mit Spitzensportlern und Trainern ein neuer Ski-Roller für Profis und Hobby-Sportler entwickelt. Dabei werden sowohl Skating, Klassik

Weitere Informationen: UGN-Umwelttechnik GmbH Herbert Zölsmann Gewerbepark Keplerstraße 20 D-07549 Gera Tel.: 0049-365-8305898 FAX: 0049-365-7106931 www.bio-filter.de

als auch Kombigeräte der neusten Generation, unter Berücksichtigung der aktuellsten Erkenntnisse der Sportmedizin, gefertigt. Ständiges Feedback von erfahrenen Trainern, Spitzensportlern und Wissenschaftlern fließen in die Weiterentwicklung ein. Technologien aus der Raumfahrt werden bei der Herstellung der Räder eingesetzt. Die Reifen bestehen aus einem hochabriebfesten, schwingungsdämpfenden und wärmeableitenden Spezielgummi. Dieser ermöglicht einen optimalen Gripp auf trockener sowie feuchter Fahrbahn. Die Leichtmetallfelge sorgt für eine ideale Ableitung der Wärme vom Gummi. Die patentierte Konstruktion der 2Schwingentechnologie garantiert eine gleichmäßige Gewichtsverteilung auf den gesamten Holm. Weitere Informationen SRB Ski-Roller-Barthelmes Arno Barthelmes Zella-Mehlis GmbH Albrechtsgarten 3 D-98544 Zella-Mehlis Tel.: 0049-3682-400906 FAX: 0049-3682-400907 www.ski-roller.de

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PATON-PVA informiert

Technologieangebote

Faseroptischer Verzweiger Die Erfindung betrifft einen faseroptischen Verzweiger (Single-Mode Standard 2x2 Koppler), der sich durch seine Hochtemperaturtauglichkeit auszeichnet und so auch bei erhöhten Einsatztemperaturen (ca. 300 °C) konstante Kopplungsparameter aufweist. Er ermöglicht eine konstante Aufteilung von Lichtintensitäten, insbesondere in einem zu hohen Temperaturen ausgeweiteten Einsatzbereich. Auf einem Substrat werden Kapillarröhrchen mit einem Keramikkleber derart fixiert, dass sie freie Faserabschnitte des Verzweigers gleichmäßig beabstandet umfassen. Der zwischen der Innenwandung der Kapillarröhrchen und den Faserabschnitten verbleibende Hohlraum ist mit einem im ausgehärteten Zustand elastischen Klebstoff so verfüllt, dass dieser an den Kapillarenden einen tropfenförmigen Überhang bildet und die Verzweigerstelle frei schwebend über dem Substrat fixiert ist. Patentierungsstatus: Deutsche Patentanmeldung PVA-AKZ: 14/045

Temperatur und Dehnung einer optischen Faser Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur simultanen optischen Bestimmung von Temperatur und Dehnungsschwingungen einer optischen Faser für eine präzise Ermittlung der Änderungen von Umgebungseinflüssen bzw. Faserbelastungen. Das technische Alleinstellungsmerkmal der Erfindung besteht in der gleichzeitigen faseroptischen Messung von stationären Dehnungs- und Temperaturzuständen und schnellen dynamischen Dehnungsänderungen, wobei die hohe Genauigkeit von mit der hohen Mess-Auflösung kleinster Dehnungen im Nano-Strain-Bereich von kombiniert wird. Patentierungsstatus: Deutsche Patentanmeldung PVA-AKZ: 14/046

Universalmessgerät für Bauwerke Unterschiedliche physikalische Größen, z.B. Feuchtigkeit oder Temperatur haben Einfluss auf die Bauqualität. Für Messungen in einem Prüf-Bohrloch wird ein universelles Messgerät eingesetzt, dass mit verschiedenen Sensoren bestückt werden kann. Der Messsensor liegt auf Grund einer Federspannung direkt am Messobjekt an, so dass eine sehr präzise Messung möglich ist. Besonders vorteilhaft ist die simultane Messung verschiedener Parameter in unterschiedlichen Materialtiefen, die durch einen Modulaufbau erreicht werden kann.

Patentierungsstatus: Deutsches Patent PVA-AKZ: 05/013

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Technologieangebote

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Ferngesteuerte Wirkstoff-Freisetzung Problematisch bei bisherigen Kapseln zur Wirkstofffreisetzung waren körperunverträgliche Bauteile, die Möglichkeit der Selbstauflösung und die korrekte Steuerung der Wirkstoffabgabe. Bei der Erfindung wird durch einen magnetischen Impuls der Kugelförmige Rotor zum Rotieren gebracht, der die Wasserfreie Flüssigkeit erwärmt, die den Verschluss der Kapsel zum Schmelzen bringt. Damit wird eine Wirkstofffreisetzung ohne schädigende thermische oder elektromagnetische Beeinträchtigungen des Patienten erreicht. Besonders vorteilhaft ist die bioverträgliche Ausgestaltung der Kapsel, die ein Auflösen der gesamten Kapsel bei Engstellen erlaubt. Patentierungsstatus: Internationale Patentanmeldung PVA-AKZ: 05/006

Spontane Kardiovaskuläre Turbulenz Verfahren zur Darstellung der Spontaneous Heart Rate Turbulence (SHRT) und Spontaneous Pressure Turbulence (SBPT), das auch auf Zeitreihen ohne ventrikulären Extrasystolen (VES) angewandt werden kann.

Abb.: Parameter aus dem EKG- und Blutdruckverlauf bei Vorliegen eines extrasystolenähnlichen Schlages. RR - Schlag zu Schlag Intervalle, RR; -Kopplungsintervall, RRi+i - kompensatorische Pause, S - systolische Maxima, D -enddiastolische Minima.

Patentierungsstatus: Deutsche Patentanmeldung PVA-AKZ: 05/027

Gradienten-Index Optiken In dem erfindungsgemäßen Verfahren wird das homogene, optische Material (z.B. Glas) bei seiner spezifischen Schmelztemperatur Beschleunigungskräften, elektrostatischen Kräften, Lorenzkräften und/oder durch Mikrowellenfelder erzeugten Kräften ausgesetzt, durch welche die die Brechzahl beeinflussenden Kationen, wie z.B. Alkali- oder Erdalkaliionen in Richtung der Kraftwirkung diffundieren. So werden Konzentrationsunterschiede ausgebildet, die die inhomogene Verteilung der Brechungseigenschaften bewirken. Damit können optische Elemente mit gewünschten Eigenschaften hergestellt werden. Patentierungsstatus: Deutsche Patentanmeldung PVA-AKZ: 05/037 Erfinder Visionen 4/2007

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Technologieangebote

PATON-PVA informiert

Fügen von Bauteilen mit kombiniertem Form- und Kraftschluss Hohlwellen als Innenteil von aufgeschobenen, kreissymetrischen Maschinenelementen, wie Nocken und/oder Naben werden heute lagegenau nach dem Verfahren des Innenhochdruckfügens verbunden. Besonders bei Welle-Nabe-Verbindungen in der Motorentechnik findet dieses Verfahren Anwendung. Der Übertragung höherer Axialkräfte sowie Drehmomente sind mit dem Innenhochdruckfügen verbundene zylindrische Bauteile Grenzen gesetzt. Um die Übertragung von hohen Drehmomenten und Axialkräften zu ermöglichen werden am Umfang des Außenteils im Fügebereich Elemente zur Niederhaltung der radialen Aufweitung während des Fügevorganges angeordnet. Dadurch wird eine Verformung am Umfang des Außenteils partiell verhindert. Patentierungsstatus: Deutsche Patentanmeldung PVA-AKZ: 05/038

Optisch-elektrischer Kombinationsleiter CONDUS Störlichtbögen stellen in vielen technischen Systemen ein grundsätzliches Problem dar. Mit der ständigen Zunahme an elektronischen Komponenten und elektrischen Zusatzinstallationen in technischen Systemen z. B. Fahrzeugen steigt die Störlichtbogenanfälligkeit. CONDUS ist eine neuartige Technologie, die die Folgen von Störlichtbögen, wie Funktionsbeeinträchtigungen technischer Systeme, Systemzerstörung und die Gefährdung von Menschen, reduzieren bzw. gänzlich ausschließen kann.

Patentierungsstatus: Deutsche Patentanmeldung PVA-AKZ: 07/001

Impressum

Team:

Technische Universität Ilmenau PATON Landespatentzentrum Thüringen Patentverwertungsagentur (PVA) PF 100565 98684 Ilmenau

Dr. Eckhard Rehbaum Leiter PVA Tel: 03677 69 4588 Email: eckhard.rehbaum @tu-ilmenau.de

Dipl.-Ing. Stephan Zeumann Tel: 03677 69 4564 Email: stephan.zeumann @tu-ilmenau.de

Bettina Schmidt Teamassistenz Tel: 03677 69 4595 Email: bettina.schmidt @tu-ilmenau.de

Dipl.-Betriebswirt (FH) Andreas Vogel Tel: 03677 69 4569 Email: a.vogel @tu-ilmenau.de

Besucheradresse: Campus - Center Langewiesener Straße 37 Raum 415a / 425 98693 Ilmenau

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IENA 2007 Rückblick

IENA 2007- ein erfolgreicher Messerückblick

liche Verwertbarkeit, Praxisrelevanz / Nutzen und die Messepräsentation / Produktdesign geprüft. Das breite Spektrum interessanter Erfindungen und Entwicklungen verdeutlichte ein-

Nürnberg (jd) Vom 1. bis 4. November 2007 fand im Messezentrum Nürnberg zum 59. Mal die internationale Fachmesse „Ideen – Erfindungen – Neuheiten“ IENA statt. Die IENA ist die weltweit führende Messe für das Erfindungswesen. Sie stellt eine wichtige Plattform für die internationale Vermarktung von Erfindungen und neuen Produkten dar. In diesem

Jahr präsentierten Aussteller aus 34 Nationen über 800 Erfindungen – ein neuer Rekord in der fast 60jährigen Geschichte dieser Messe. Die internationale Fachwelt zeigte sich vom hohen Niveau der Erfindungen beeindruckt. Im Focus des Fachpublikums standen auch die Ideen der Jugenderfinder und der 34 deutschen INSTI Erfinderclubs. Die IENA leistet einen wichtigen Beitrag, das Ansehen der freien Erfinder in der Öffentlichkeit zu stärken. Beigetragen haben auch das 5. IENA INSTISymposium zum Thema „BIG IDEAS“ – deutsche Erfindungen auf internationalem Parkett sowie das täglich gebotene Programm aus Vorträgen oder

Präsentation im Rahmen des IENA-Forum. Die Chancen für eine erfolgreiche Vermarktung der Erfindung wurde von 70 % der Aussteller mit sehr gut oder

gut bewertet. 28 % der Aussteller konnten noch während der Messe konkrete Abschlüsse tätigen. Die Fachbesucher kamen aus 26 europäischen Ländern sowie aus Taiwan, Korea, Israel, China, Dubai, Mexiko, USA, Kanada, Malaysia, Indien u.a. Länder. Der IENA-Aktionstag „Deutschland – Land der Ideen“ und die Ehrung der Preisträger des INSTI-Erfinderclub-Wettbewerbes „i hoch 3“ bereicherten das umfangreiche Informationsangebot. Die Erfindermesse stellt auch einen internationalen Wettbewerb dar. Eine internationale Fachjury hat alle Erfindung auf ihre Erfindungshöhe und den technischen Fortschritt, die wirtschaft-

drucksvoll, dass Erfinder mit unermüdlichem Elan an der Entwicklung von neuen Verfahren, Produkten oder einfach praktischen Erfindungen arbeiten, die „Deutschland – als Land der Ideen“ so dringend benötigt. Dabei standen auch die 18 Innovationen aus Thüringen im Blickpunkt des internationalen Interesses. Das Forschungsinstitut „ERiNET“ präsentierte erfolgreich zum ersten Mal einen Gemeinschaftsstand „Thüringer Wirtschaftserfindungen“ in Nürnberg. Der Messeauftritt wurde von STIFT gefördert. In Zusammenarbeit mit der Patentverwertungsagentur (PVA) im Landespatentzentrum Thüringen der TU-Ilmenau (PATON) wurden Entwicklungen und Produktneuheiten erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Vom 30. Oktober bis 2. November findet die IENA 2008 als vielbeachtete Drehscheibe für Innovationen statt. Weitere Informationen: www.paton.tu-ilmenau.de www.erinet.de / www.iena.de

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Forschung & Technik

Vermarktung von Erfindungen im Verbund

Ilmenau / Schmalkalden (jd) Von der Idee zum Patent – die Thüringer Hochschulen, Unternehmen und freiberufliche Erfinder sind erfindeGrußwort geschrieben. Sie betonte, dass der Gemeinschaftsmessestand Thüringer „Wissenschaft und Wirtschaft“ die enge Zusammenarbeit zwi-

risch. Kürzlich fand im Senatssaal an der TU Ilmenau die Auszeichnung der besten Thüringer Erfinder aus Wissenschaft und Wirtschaft statt. Der Einladung des Landespatentzentrums Thüringen (PATON) und des Forschungsinstituts für Erfinderförderung, Innovationen und Netzwerkmanagement (ERiNET) waren Erfinder und Innovatoren der Thüringer Hochschulen, Unternehmen und freiberufliche Erfinder gefolgt.

Insgesamt gab es 14 Mal Edelmetall, viermal Gold, neunmal Silber und einmal Bronze sowie den Sonderpreis der Handwerkskammer für Mittelfranken zu verleihen. Prof. Dr. habil. Reinhard Schramm, Leiter PATON konnte den Landrat des Ilmkreises, Dr. Benno Kaufhold, Siegfried Jaschke (MdL), Dr. Kummer Ref. Leiter TMWTA sowie Kommunalpolitiker und zahlreiche Vertreter der Medien begrüßen. Lydia Zetl, Projektleiterin der IENA 2007 hat ein 4/2007 Erfinder Visionen

schen Thüringer Hochschulen und der Industrie eindrucksvoll dokumentiert und zur Bereicherung der IENA beigetragen hat. Sie wünschte allen Preisträgern viel Erfolg bei der Vermarktung ihrer Innovationen. Ein besonderer Dank ging an das Forschungsinstitut ERiNET. „Für hervorragende Leistungen in der Erfinderbetreuung“ wurde dem Institut eine Ehrenurkunde der IENA verliehen. Die vorgestellten 18 Entwicklungen und Erfindungen spannten einen „Innovationsbogen“ vom Strömungswächter für gasförmige Medien, eine Steuerung für monolithische Waschbecken – Armaturen – Kombination, das Steuergerät „Globefish“ zur 3D-Eingabe, eine „Peristaltische Pumpe“, Vibrationswandler zur Energiegewinnung, eine Lupe mit integrierter Beleuchtung, einem Filter gegen Geruchsbelästigungen aus Abwasserkanälen, einem Solarrucksack zum Aufladen von Handys, einen SkiRoller für den Leistungs- und Breitensport entwickelt bis zu neuartigen Spezialwerkzeugen zur Montage von Sanitäranlagen in Bad und WC. Eine Übersicht und Beschreibung der Erfindungen finden Sie unter www.erinet.

de oder www.paton.tu-ilmenau.de Die zum 59. Mal stattgefundene internationale Fachmesse „Ideen – Erfindungen – Neuheiten“ IENA ist die weltweit führende Messe für das Erfindungswesen. Rund 25 % der Thüringer Erfinder konnten noch während der Messe erste Gespräche zur Vermarktung ihrer Erfindung führen. Interessenten aus Dubai, Malaysia, Indien, Japan und den Vereinigten Arabischen Emiraten interessierten sich für Thüringer Produktneuheiten. Weitere Gespräche mit Interessenten aus europäischen Ländern wurden geführt. Das breite Spektrum der präsentierten Erfindungen und Entwicklungen spiegelt eindrucksvoll das beachtliche Niveau der Erfinder wieder. Die Teilnahme Thüringer Unternehmen und freiberufliche Erfinder an der Messe in Nürnberg wurde von der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) gefördert. Prof. Reinhard Schramm, Leiter PATON betonte zum Empfang, dass es trotz der erreichten Messeergebnisse die Patentanmeldungen in Thüringen von 2005 (703 Patentanmeldungen) auf 2006 (646 Patentanmeldungen) rückläufig sind. Dies sind durchaus keine saisonalen Schwankung, so Schramm. Landrat Dr. Benno Kaufhold und Siegfried Jaschke (MdL) würdigten die engagierte Arbeit des Landespatentzentrums Thüringen und des Institutes ERiNET. Wir müssen in die Zukunft schauen, um gemeinsam die Kräfte im Rahmen einer effektiven Patentverwertungsaktion bündeln. Die Patenverwertungsagentur (PVA) an der TU-Ilmenau möchte mit Leistungspartnern aus der Wirtschaft „Brücken bauen“ um Erfindungen aus der Wissenschaft systematisch in die Wirtschaft auf internationaler Basis im Netzwerk zu vermarkten. Ein Patentverwertungsverbund in Thüringen und die Initiative für Mitteldeutschland sind zukunftsweisende Konzepte. Weitere Informationen: www.paton.tu-ilmenau.de www.erinet.de

Innovations- und Messemanagement

Schneller bessere Produkte 5. Rapid.Tech beschleunigt Innovationskraft und Wissenstransfer

und Endprodukten auf Basis rechnerinterner Datenmodelle ist ein innovatives Feld mit Wirtschaftspotenzial für alle Branchen. In der modernen Medizintechnik, Luft- und Raumfahrtindustrie oder im Automobilbau sind die RapidManufacturing-Bauteile bereits unverzichtbar. Der Trend der bereits vor zwanzig Jahren entstandenen Technologie geht hin zu immer spezialisier-

Einladung zur internationalen Messe für Erfindungen Genf 2008

Genf (jd) Die 36. Internationale Messe für Erfindungen, Neue Techniken und Produkte Genf findet vom 2. bis 6. April 2008 im Palexpo statt.

Erfurt - Vom 27.-28. Mai 2008 lädt die Fachmesse für Rapid-Technologie wieder zum intensiven, bereichsübergreifenden Erfahrungsaustausch über das Rapid Manufacturing nach Erfurt ein. Der bewährte Dreiklang aus praxisnaher Fachausstellung, parallel laufender Anwendertagung und dem Konstrukteurstag findet ebenso eine Fortsetzung wie der 2007 erfolgreich gestartete Wettbewerb für Studenten und Absolventen von Design-Ausbildungsstätten. In Erfurt etablierte sich ein Forum für den Praktiker. Der Stand der Dinge wird möglichst praxisnah, also an Maschinen und Bauteilen demonstriert, die aktuelle Entwicklung aus erster Hand vermittelt und mit Fachleuten diskutiert. „Wir wollen die notwendigen Impulse geben, Beispiele zeigen und Visionen diskutieren, damit diese Zukunftstechnologie vor allem von Mittelständlern als Wettbewerbsvorteil genutzt werden kann.“ Damit nennt Johann Fuchsgruber, Vorstand Messe Erfurt AG, die drei Ziele der Rapid.Tech, die sich in fünf Jahren zur erfolgreichen Austauschplattform für Maschinenhersteller, Konstrukteure und Anwender entwickelte. Die schnelle, kostengünstige und individuelle Herstellung von Modellen, Prototypen, Werkzeugen

teren Anwendungen beispielsweise bei der Produktion von individuellen Hörgeräten und Zahnbrücken. Auf dem Programm der Rapid.Tech 2008 stehen die Anwendertagung mit Erfahrungsberichten und Zukunftsvisionen, aber auch ökologische, politische und gesellschaftliche Aspekte des Rapid Manufacturing. Informationen und Diskussionen rund um Konstruktion, Design und industrielle Praxis der Rapid-Technologien bietet der Konstrukteurstag. Parallel dazu gibt es die Fachausstellung. Hier finden Fachleute neben dem Branchenüberblick Gelegenheit, ihre Ideen potenziellen Partnern vorzustellen. Die intensive Auseinandersetzung mit Generativen Fertigungsverfahren steht auch auf dem Programm des Student Design Award for Rapid Manufacturing. Die Messe Erfurt und die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) vergeben 2008 zum zweiten Mal diesen Preis. Bis zum 31. Januar 2008 können sich Interessierte unter www.rapidtech.de zur Teilnahme anmelden. Reale, qualitative Produkte, hergestellt mittels Rapid Manufacturing, sind das Ziel des Designwettbewerbs. Die Siegerarbeiten werden in Kooperation mit namhaften Firmen produziert. Weitere Informationen: Messe Erfurt AG Grit Hachmeister Gothaer Straße 34 D-99094 Erfurt Tel.: 0049-361-400-1500 FAX: 0049-361-400-1111 www.messe-erfurt.de

Sie steht unter der Schirmherrschaft des Präsidenten der Schweizer Eidgenossenschaft, des Kantons und der Stadt Genf, sowie zahlreicher nationaler und internationaler Organisationen. Mit mehr als 700 Ausstellern aus 45 Ländern und 65.000 Besuchern ist sie die weltweit größte und wichtigste Messe, die sich ausschließlich Erfindungen widmet. Jedes Jahr werden rund 1.000 neue Erfindungen von Industrie und Handel, Forschern und Erfindern, Universitäten, privaten und staatlichen Organisationen präsentiert. Die Internationale Messe für Erfindungen in Genf ist der ideale Treffpunkt für Aussteller und Investoren, Industrielle und Händler. Eine Meinungsumfrage bei den Ausstellern der Messe 2007 hat ergeben, dass 75.65% zufrieden bis sehr zufrieden mit den Kontakten waren. Das Forschungsinstitut für Erfinderförderung, Innovationen und Netzwerkmanagement (ERiNET) plant einen Gemeinschaftsstand „Thüringen“ in Genf. Interessierte Erfinder melden sich bitte unter Tel.: 0049-3683-798-185, E-Mail: [email protected] an. Die Auszeichnung mit dem großen Preis der Messe und die Vergabe von 49 Sonderpreisen sind ein weiterer Grund, in Genf auszustellen. Rund 600 Journalisten und ca. 20 Fernsehsender berichten von der Messe. Weitere Informationen: Internationale Messe für Erfindungen Rue du 31-Décembre 8 CH - 1207 Genf Tel.: 0041-227365949 FAX: 0041-227860096 E-Mail: [email protected] www.inventions-geneva.ch

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Innovationspreis

Innovationspreis für Sicherheit verlängert

Innovationspreis Thüringen verliehen

Hannover - Neuer Einsendeschluss ist der 31. Juli 2008 Um ein Jahr verlängert wurde der „Innovationspreis für Sicherheit“ der HDIGerling Versicherungen. Erstmals im vergangen Jahr hatte der Hannoveraner Versicherer den Preis aufgelegt und die Gewinner auf der IENA 2006 in Nürnberg präsentiert. Ihren Preis erhielten die Gewinner seinerzeit aus den Händen von Bundesinnenminister a. D. Otto Schily.

In diesem Jahr war der Eingang der Arbeiten allerdings eher verhalten. „Wir haben wohl den Zeitbedarf der Erfinder etwas unterschätzt“, vermutet Dr. Christoph Groffy, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von HDI-Gerling. Die Jury, bestehend unter anderem aus Vertretern des TÜV Nord, des Erfinderzentrums Norddeutschland und der Arbeitsgemeinschaft der Polizeipräsidenten in Deutschland sprach deshalb die Empfehlung aus, die Ausschreibung zu verlängern. Gesucht sind Erfindungen und Ideen rund um das Thema Sicherheit. Angesprochen sind dazu kreative Köpfe, die sich in ihrer Freizeit Gedanken um die Gefahren des Alltags machen und mit ihren Erfindungen dazu beitragen wollen, diese zu verringern. Für die besten fünf Einsendungen ist ein Geldpreis von insgesamt 20.000 EUR ausgeschrieben. Den Erfindern winkt außerdem die Präsentation ihrer Arbeiten auf der IENA 2008 auf dem Stand der HDI-Gerling Versicherungen. Weitere Informationen: HDI-Gerling Versicherungen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Andreas Ahrenbeck Tel.: 0049-511-6454746 www.hdi-gerling.de/ innovationspreis

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Erfurt - „Willkommen in der Denkfabrik!“ So lautet der Werbeslogan des Freistaats Thüringen. Bereits zum zehnten Mal wurde der Innovationspreis Thüringen für herausragende Leistungen in den Kategorien „Kooperation“, „Design“ und „Produkte, Verfahren und Dienstleistungen“ verliehen. Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) – hat gemeinsam mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit sowie dem TÜV Thüringen e. V. – die besten Innovationen aus der „Denkfabrik“ mit einem Preis gewürdigt. Ohne Zweifel: Die wirtschaftliche Bedeutung von Innovation, Design sowie Kooperation mit Hochschulen und

verstärkt den Weg der Kooperation zu suchen, damit Thüringen mit rund 27 Patentanmeldungen je 100.000 Einwohner seinen Spitzenplatz unter den jungen Ländern behaupten kann.  Der Innovationspreis Thüringen 2007 wurde im Rahmen des Innovationstages vergeben. Dieser bot zahlreiche Vorträge und Diskussionsrunden rund um das Thema Innovation. Mehr als 100 inno-

vative Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Dienstleister, Hochschulen und Existenzgründer des Freistaates präsentierten sich auf der Innovationsmesse. Besondere Aufmerksamkeit fand der Innovationstag Thüringen 2007 bei technologiebegeisterten Schülern. Thüringer Forscher standen in einem Diskussionsforum Rede und Antwort. Preisträger

Forschungseinrichtungen vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, so Dieter Althaus, Ministerpräsident und Schirmherr für diesen Wettbewerb. Die Ideen – und ihre Umsetzung in marktfähige Verfahren und Produkte – geben den Unternehmen den notwendigen Anschub, um im Wettbewerb voranzukommen.   Die Politik muss für den nötigen Rückenwind sorgen, also günstige Rahmenbedingungen schaffen. Es geht darum, die kreativen Köpfe aus den Bereichen, Wirtschaft und Wissenschaft, zusammenzubringen. Es gilt gerade auch für den Mittelstand,

Kategorie Kooperation - Entwicklung eines neuartigen Looxster-Blood-Kits SIRS-Lab GmbH. Kategorie Design - OP-Tischsystem der Neuen Generation - TRUMPF Medizin Systeme GmbH. Kategorie Produkte, Verfahren, Dienstleistungen - Phame: Metrologiesystem zur hochauflösenden Phasen- und Transmissionsmessung auf Photomasken - Carl Zeiss SMS GmbH. Der Publikumspreis 2007 ging an die Firma GRAFE Advanced Polymers GmbH mit dem Bewerbungsgegenstand „Spectrafoil Optical Brightener“ - Kunststoffgranulat für Gewächshausfolien zur Wachstumsbeschleunigung.

www.innovationspreis-thueringen.de

Innovations- und Gründermanagement

Von der Vision zum Plan

Weimar (ah) „Nichts auf dieser Welt ist so mächtig wie eine Idee, deren Zeit gekommen ist.“ Ableitend aus dem Zitat von Victor Hugo heißt dies: Die passende Idee, zur passenden Zeit, am passenden Ort, zu den passenden Umständen mit der passenden Zielrichtung führt zum Erfolg. Wie sollte man dabei vorgehen? Zunächst wird eine Vision von dem zukünftigen Unternehmen mit der Idee entwickelt. In diesem Schritt ist träumen angesagt. Man stellt sich vor, wie die Idee verkauft wird, wie das Unternehmen geführt wird, was für Mitarbeiter beschäftigt werden, wie es sich anfühlt Erfolg zu haben, wie das Unternehmen aussieht, wo das Unternehmen betrieben wird. Im Anschluss erfolgt die schriftliche Formulierung der Vision und eine Grobplanung mit Zielen und Inhalten. Die Einbeziehung von Familie, Freunden, Bekannten und Verwandten ist eine gute Möglichkeit um die eigenen Ideen noch durch Anregungen zu ergänzen oder zu verbessern. Die Einbeziehung der Familie von Beginn an ist enorm wichtig. Sie bildet das Rückrat für den Unternehmer.Denn es geht nicht immer nur bergauf.Gerade bei Rückschlägen braucht man einen Ort, wohin man sich zurückziehen und stärken kann. Im nächsten Schritt erfolgt die Umsetzung des Plans in Zahlen. Dazu gehören sowohl Investitionsplan, Kapitalbedarfsplan, Rentabilitätsplan und Liquiditätsplan, als auch eine Marketingstrategie. Kompetente Hilfe erhält man bei Unternehmensberatern, IHK, Handwerkskammern u.a. Diese Gründungsberatungen werden zur Zeit mit 50% der Nettokosten, max.1.500 EUR vom Staat gefördert. Die Phase der Umsetzung der Planung ist die schwierigste.Für diesen Schritt muss ausreichend Zeit eingeplant werden. Gerade bei der Beantragung von Fi-

nanzierungen oder Fördermitteln vergehen oftmals Monate bis zur Genehmigung. Bereits in dieser Phase sollte auch ein entsprechendes Kontrollsystem eingeführt werden um Erfolg zu sichern und Schlussfolgerungen für eine Weiterentwicklung zu ziehen. Weitere Informationen: Unternehmensberatung&Managementse rvice Dipl.Betriebsw.(FH)Andrea Hahnemann Brahmsstr.12 ,99423 Weimar Tel.: 0049-3643-494126 Fax: 0049-3643-494271 E-Mail:[email protected] www.hahnemann-unternehmensberatung. de

CiS Institut für Mikrosensorik erhält Preis Genf (jd) Das CiS Institut für Mikrosensorik hat den ATLAS Supplier Award des europäischen Kernforschungszentrums CERN in Genf erhalten. Mit dem Preis wird das Erfurter Forschungsinstitut für die Entwicklung und Zulieferung spezieller Siliziumdetektoren ausgezeichnet, die in einem Großprojekt der Teilchenforschung des CERN – dem sog. ATLAS-Experiment – eine entscheidende Rolle spielen werden. Mit dem ATLAS Supplier Award werden die umfassende Forschungs- und Entwicklungsarbeit, die hervorragende Produktqualität der Siliziumdetektoren und die reibungslose Zusammenarbeit zwischen CiS und CERN gewürdigt. „Die Anerkennung durch eines der größten internationalen Forschungsprojekte unterstreicht die führende Rolle des CiS auf dem Gebiet der Siliziumstrukturierung“, betonte Institutsdirektor Dr. Hans-Joachim Freitag. Siliziumdetektoren sind hochempfindliche Mess-Einheiten – etwa so dünn wie eine Visitenkarte und mit vielen tausend Messzellen bestückt. Diese Messzellen sind in der Lage, die Spuren hochenergetischer Teilchen zu vermessen. Genau das ist ihre Aufgabe im ATLAS-Experiment, das im Frühjahr 2008 starten soll. Weitere Informationen: CiS Institut für Mikrosensorik Dr. Frey Tel. 0049-361-663-1480 Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit

INSTI - Kreativität und Erfindergeist fördern Dermbach (jd) Die „INSTI-Botschaft“ ist eindeutig. Sie lautet: Diejenigen verdienen unsere Anerkennung, die durch ihre Kreativität und ihre Ausdauer mit ihren Erfindungen die Grundlage für Innovationen legen. Innovatives Denken muss unterstützt werden! Diesen Anspruch verfolgt die bundesweite Initiative INSTI - Erfinderclubs und fördert einerseits Kreativität und Ideenreichtum von Kindern und Jugendlichen und unterstützt andererseits freie Erfinderinnen und Erfinder bei der Verwirklichung und Vermarktung von Ideen. Der INSTI Erfinderclub „Rhön – Werra – Rennsteig“, eine Initiative bei der TGF Schmalkalden / Dermbach GmbH, setzt auf die Synergien der Teamarbeit und die Vernetzung von Wissen, Erfahrung und Aktionen, die Erfinder zum Erfolg führen. Mit dieser besonderen Jugendinitiative möchte der INSTI – Erfinderclub aufmerksam machen, dass bereits Schülerinnen und Schüler über ein beachtliches kreatives Potential verfügen, das es weiter zu fördern und zu entwickeln gilt. Die Arbeit mit jungen Menschen ist eine Investition in die Zukunft! Der INSTI - Erfinderclub fördert nicht nur das kreative Potenzial von Erfindern, sondern leistet einen Beitrag zur Aufwertung des Erfinder-images in der öffentlichen Wahrnehmung. Im Rahmen der Erfinder - Jugendinitiative übernimmt das Forschungsinstitut ERiNET ab 2008 die Patenschaft für den INSTI – Erfinderclub. Ziel der gemeinschaftlichen Aktion ist es, die Leistungsfähigkeit des Netzwerkes der INSTI - Erfinderclubs weiter zu stärken.

EINLADUNG Der INSTI – Erfinderclubs „Rhön – Werra – Rennsteig“ lädt am 24. Januar 2008 ab 15.00 Uhr in das Technologie- und Gründerzentrum Dermbach / Rhön zu einem Erfindertag mit vielen Überraschungen ein. Eine Projekt- und Neuheitenpräsentation verspricht einen interessanten Nachmittag.

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22 Genius der Zukunft

Geburtsstunde des Transistors schlug vor 60 Jahren

Wohl keine Erfindung hat die Entwicklung der Technik in den letzten Jahrzehnten so nachhaltig beeinflusst, wie die des Transistors. Dem Forschungsergebnis gingen in den 40er Jahren intensive Arbeiten bei den Bell Telephone Laboratories voraus, um Festkörper-Alternativen für die vielseitige Vakuumröhre zu finden. Das neue, 1945 begründete Forschungsobjekt wurde von dem amerikanischen Physiker britischer Herkunft William Shockley (1910 - 1989), der seit 1936 bei der Bell in der Vakuumröhren-Abteilung arbeitete, geleitet. Zu der Forschungsgruppe gehörten die fähigsten Mitarbeiter von Bell, u.a. der in China geborene Experimentalphysiker Walter Houser Brattain (1902 - 1987) und der theoretische Physiker John Bardeen (1908 - 1991). Das Interesse der Forschungsgruppe konzentrierte sich auf die Eigenschaften von Halbleiter-Materialien, insbesondere auf Germanium und Silizium. Durch gründliche chemische Analysen hatten Forscher von Bell nämlich entdeckt, wie man kleine Stücke von Germanium und Silizium mit Spurenmengen anderer Elemente bewusst „dotieren“, d.h. künstlich verunreinigen konnte. Man unterschied dabei zwei Grundarten dotierter Halbleiter, „n-Typ“ und „p-Typ“ genannt, und ein Großteil der Arbeit verlagerte sich auf das entstehende elektrische Verhalten, wenn die beiden Typen zu einer „Übergangszone“ aneinandergelegt wurden. Die Möglichkeit des Dotierens gestattete es den Technikern, die elektrischen Eigenschaften von Halbleitern auf systematische Weise zu beeinflussen und zu verbessern. Shokley war der Meinung, dass die Dichte der Elektronen unter4/2007 Erfinder Visionen

halb der Halbleiteroberfläche mit Hilfe eines elektrischen Feldes gesteuert werden konnte. (Dies war der Grundgedanke des viel später entwickelten sogenannten Feldeffekttransistors.) Die durchgeführten Experimente zeigten jedoch nicht den erwarteten Erfolg. Schließlich war es Bardeen, der den Ausweg fand. Er entdeckte, dass auf der Randschicht des Halbleiters etwas Ungewöhnliches vorging, sobald Strom zugeführt wurde. Bardeens Theorie über die Oberflächenzustände in einem Halbleiter regte zu dem so erfolgreichen Versuchsaufbau an: auf einer Seite eines winzigen Plättchens aus entsprechend präpariertem (dotiertem) Germanium sollten zwei dünne Drähte so nah beieinander wie möglich gebracht werden. Um einen Kontaktabstand von nur 0,01 mm zu erreichen (die damals verfügbaren feinsten Drähte waren doppelt so stark!), bedeckte Brattain ein Dreieck aus Polystyrol mit Goldfolie und spaltete die Folie dann an einer Spitze des Dreiecks leicht mit einer Rasierklinge. Diese Dreiecksspitze wurde auf ein Plättchen Germanium gelegt und hinund herbewegt, um einen guten Kontakt zu erreichen. Dabei entdeckten Bardeen und Brattein erstaunt, dass die Vorrichtung elektrische Signale empfangen und verstärken konnte. Am 23. Dezember 1947 führten die beiden Physiker ihre kleine Apparatur aus Germanium und Draht den anderen Angehörigen des Bell-Teams vor und verwendeten das Gerät erfolgreich zur Stimmverstärkung. Brattain vermerkte den lapidaren Satz: „Wenn man die Anlage einschaltete, nahm die Lautstärke merklich zu.“ Damit war zum erstenmal ein steuerbares, verstärkendes Halbleiterbauelement geschaffen worden. Der Transistor war geboren worden. Der bescheidene Versuchsaufbau ohne bewegliche Teile, Vakuum, glühende Elemente und ohne alle dem, was mit der damals bekannten Elektronik-Welt in Verbindung gebracht wurde, war der erste echte Festkörper-Verstärker, primitiv aber funktionsfähig. Auf einem n-leitenden GermaniumBlock waren im Abstand von 20 Mikrometern zwei Spitzen aus Phosphorbronze aufgesetzt, eine bildete den Emitter-, die andere den Kollektoranschluß. In der Umgebung der Spitzen waren durch Formieren p-leitende Zonen entstanden. Damit war der Transistor mit der Zonenfolge p-n-p (d.h. mit unterschiedlicher Leitfähigkeit in einem Halbleiterkristall) geschaffen; er war der Vorfahre aller nachfolgenden

Entwicklungen. Die beiden spitzen Kontakte gaben der Erfindung den Namen „point-contact transistor“, also Spitzentransistor. Zuerst bezeichnete man den Spitzentransistor jedoch als „Halbleitertriode“. Der Begriff „Transistor“ wurde später von dem Bell-Techniker J.R. Pierce geprägt, indem er die wichtigen Röhrenparameter „transconductance“ (Steilheit) und „transfer resistance“ (Übertragungswiderstand) zu „Transistor“ zusammenzog. Der Öffentlichkeit wurde der Transistor übrigens erst 7 Monate später, am 30. Juni 1948 auf einer Pressekonferenz in New York, vorgestellt. Die Bell Telephone Laboratories bereitete erst einmal den Mantel der Geheimhaltung über das Projekt, um die zu diesem Zeitpunkt für sie überraschende Entdeckung in Ruhe zur weiteren Vermarktung vorzubereiten und in einem Vorrang-Forschungsprogramm genügend Informationen für eine Patentanmeldung zu beschaffen (Patentierung erfolgte am 26. Juni 1948 mit US-Patent Nr. 252 403 5). Die „New York Times“ berichtete am 1. Juli 1948 in einer 37-Zeilen-Meldung über die erwähnte Pressekonferenz und charakterisierte den Transistor so: „Der Transistor, der die Form eines kleinen Metallzylinders besitzt und ungefähr eineinviertel Zentimeter hoch ist, enthält weder Vakuum noch Gitter, Platte oder Glaskolben, um die Luft fernzuhalten. Er reagiert augenblicklich, und es gibt keine Anwärmzeit, weil im Gegensatz zu einer Vakuumröhre keine Wärme entsteht. Shockley formulierte 1949 die Theorie der p-n-Übergänge, die die theoretische Grundlage für alle Flächentransistoren und integrierten Schaltkreise bildete. Die technische Realisierung des Transistors war der erste und wichtigste Schritt auf dem Wege zur integrierten Schaltung, die erstmals 1958 von J.S. Kilby (1923 - 2005) als gleichzeitige Anordnung mehrerer Bauelementestrukturen mit inneren Verbindungen auf einem Halbleiterkristall realisiert wurde. Zu Recht erhielten deshalb J. Bardeen und W.H. Brattain gemeinsam mit W. Shockley für die Entdeckung des Transistoreffekts 1956 den Nobelpreis für Physik. John Bardeen erhielt als einer von nur wenigen Wissenschaftlern 1972 einen zweiten Physik-Nobelpreis zusammen mit Leon N. Cooper (geb. 1930) und John R. Schrieffer (geb. 1931). Dr. Wilfried Fischer

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Markenrecht ˆ Einführungslehrgang in das Markenrecht 23.-25.01.2008 in Hamburg ˆ 2. PraxisFORUM Markenund Wettbewerbsrecht 24.-25.01.2008 in Frankfurt ˆ Die Gemeinschaftsmarke 29.01.2008 in Frankfurt ˆ Die Internationale Registrierung von Marken 30.01.2008 in Frankfurt ˆ Markenrecht I 18.-19.02.2008 in München

ˆ Arbeitnehmererfinderrecht in Europa 8.02.2008 in München ˆ PCT-Schulungskurs I 12.-13.02.2008 in München ˆ Das Europäische Patentsystem 12.-13.02.2008 in München ˆ EQE 2008 Repetitorium 18.-19.02.2008 in München 25.-26.02.2008 in München ˆ Die Patentverletzung außerhalb des Wortlauts der Ansprüche 19.02.2008 in München ˆ Claim Drafting Practice 19.-20.02.2008 in München ˆ Die Reform des EPÜ 21.02.2008 in München 10.03.2008 in München 17.04.2008 in Hamburg ˆ Die Erfindervergütung in der Praxis 21.-22.02.2008 in München ˆ Ausbildungslehrgang zum Patentreferenten I 3.-7.03.2008 in München ˆ Die IR-Marke 19.-20.02.2008 in München ˆ Geographische Herkunftsangaben und das Kennzeichenrecht 20.02.2008 in Frankfurt ˆ Markenportfolio-Management 21.02.2008 in Frankfurt ˆ Das Geschmacksmuster im Prozess 28.02.2008 in München ˆ Angriffs- und Verteidigungsstrategien im Marken- und Wettbewerbsrecht 3.03.2008 in Frankfurt

ˆ Das Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt 6.-7.03.2008 in München ˆ Patentverletzungsverfahren 7.03.2007 in München ˆ U.S. Patent Litigation 10.-11.03.2007 in Frankfurt ˆ Einstieg in den gewerblichen Rechtsschutz 11.-12.03.2008 in München ˆ Fees & Time Limits 31.03.2008 in München ˆ The EPC 2000 7.04.2008 in München ˆ PCT-Schulungskurs II 8.-9.04.2008 in Heidelberg ˆ The European Patent System 10.-11.04.2008 in München ˆ epoline®-Workshop 22.04.2008 in München ˆ Von der Erfindung zur Patentanmeldung 22.04.2008 in Köln

ˆ Aktuelle Fragen zum Markenlizenzvertragsrecht 4.03.2008 in Frankfurt ˆ Ausbildungslehrgang zum Markenreferenten 10.-14.03.2008 in Mannheim ˆ Markenrecherche leicht gemacht 11.-12.03.2008 in München ˆ Markenverletzungsprozess 9.04.2008 in Frankfurt ˆ 9th International Trademark Conference 17.-18.04.2008 in Alicante

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Impressum „Erfinder Visionen“ - für innovative Ideeninhaber, Erfinder, Existenzgründer, Wissenschaft und Wirtschaft Herausgeber: ERiNET, Allendestr. 68, D-98574 Schmalkalden, • Redaktionsleitung: Jens Dahlems • Tel.: 0049-3683-798-185, Fax: 0049-3683-798-186 • e-mail: [email protected] • www.erfindervisionen.de • www.erinet.de Fotonachweis: Titelfoto: J.Dahlems, Seiten 3 li, 4, 15,16,17, 18, J. Dahlems; Seite 3 mi/re DPMA; Seite 7 Stiftung Jugend forscht; Seite 8 Dr. Weihrauch; Seite 9 S. Milde PATON; Seite 19 li. 3D Systems GmbH; Seite 19 mi. EOS GmbH; Seite 19 re. Messe Genf; Seite 20 li. HDI; Seite 20 mi/ob. STIFT; Seite 20 mi/re. J. Dahlems; Seite 21 A.Hahnemann; Seite 23 Dr. Fischer. Herstellung: Druckerei Foerster, Schleusingen, Ersch.-Jahr: 2007, 4. Ausgabe: Dezember 2007 Erscheinungszeitraum vierteljährlich, jeweils im März, Juni, September, Dezember. Veröffentlichungen müssen nicht mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen. Für unverlangt eingesandte Manuskripte/Fotos wird keine Haftung übernommen. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge redaktionell zu bearbeiten. „Erfinder Visionen“ und alle enthaltenen Beiträge, Abbildungen und Grafiken sowie die Darstellung der Ideen und Erfindungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle ist eine Verwertung einschließlich des Nachdrucks ohne schriftliche Einwilligung des Herausgebers / Redaktionsleitung verboten. Nächste Ausgabe ist für den 01.03.2008 geplant. Redaktionsschluss ist der 01.02.2008

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