Wie kann ich mich informieren?

1 Bewerbungsanleitung für die Europa/Erasmus-Programme der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Fakultät für Wirts...
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Bewerbungsanleitung für die Europa/Erasmus-Programme der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik (in Kooperation mit dem Akademischen Auslandsamt) Bewerbungsschluss für das Herbstsemester 2012 oder einen zweisemestrigen Aufenthalt ab HWS 2012: 31. Januar 2012 Bewerbungsschluss für das Frühjahrssemester 2013: 30. April 2012 Diese Anleitung soll als Leitfaden zur Erstellung Ihrer Bewerbung dienen. Sie gilt für alle Austauschprogramme der oben genannten Fakultäten/Fachbereiche mit europäischen Partneruniversitäten, die vom Akademischen Auslandsamt (AAA) koordiniert werden. Bewerbungsschluss Es gibt zwei Bewerbungstermine pro Jahr: Für einen Auslandsaufenthalt im Herbstsemester oder für einen zweisemestrigen Aufenthalt im Herbstsemester mit anschließendem Frühjahrssemester ist der vorausgehende 31. Januar der Bewerbungsschluss. Für einen Aufenthalt im Frühjahrssemester ist der Termin jeweils der 30. April. Diese Regelung gilt für alle Studiengänge der oben genannten Fakultäten. Wie kann ich mich informieren? 

„Einführungsveranstaltung Auslandsstudium“ In der Einführungsveranstaltung, die mehrmals im Semester stattfindet, werden alle „Wege ins Ausland“ inkl. der Stipendien-/Fördermöglichkeiten erklärt. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Programme (Partneruniversitäten, Erasmus, DAAD etc.) sowie über die verschiedenen Bewerbungsverfahren. Termine: Homepage AAA: http://www.uni-mannheim.de/aaa/ (in der Navigationsleiste bei den „Top-Links“)



Website des Akademischen Auslandsamts: http://www.uni-mannheim.de/aaa/ In unserer Datenbank unter dem Punkt „Studium im Ausland“ > „Partneruniversitäten“ finden Sie die Programme, für die Sie sich bewerben können, Links zu den Homepages der Partneruniversitäten, Erfahrungsberichte und weitere nützliche Informationen.



Broschüren Im Lesesaal im Erdgeschoss von L1, 1 (beim Express-Service), sammeln wir für Sie Broschüren der Partneruniversitäten zur Ansicht. Nicht alle Partnerhochschule stellen im Zeitalter des Internet Broschüren zur Verfügung, aber werfen Sie einfach mal einen Blick in die nach Ländern sortierten Fächer.



Einzelberatung im Akademischen Auslandsamt Wir beantworten gerne Ihre Fragen! Englisch- und deutschsprachige Länder (incl. Skandinavien, Osteuropa etc.): Romanische Länder (Frankreich, Spanien, Italien, Portugal):

Kathrin Blitzke Kerstin Bach

Sprechstunden-Termine nach telefonischer Vereinbarung unter 0621/181-1151 (Sekretariat) Durchwahl: Kerstin Bach 181-1160 Kathrin Blitzke 181-1159 (Mo und D1 bis 13 Uhr, Mi und Do bis 15 Uhr)

Bitte gehen Sie erst zu einer Einführungsveranstaltung zum Auslandsstudium, bevor Sie sich einen Termin für eine Einzelberatung geben lassen, da hier Ihre individuellen Fragen beantwortet werden, nicht aber die allgemeinen Informationen wiederholt werden. Bereiten Sie sich auf den Termin z.B. durch die Lektüre dieser Informationen vor. 

Beratung im Fachbereich Bei fachlichen Fragen (z.B. zur Kursauswahl und -anerkennung wenden Sie sich zunächst an die zentralen Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs an den Dekanaten. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie unter www.uni-mannheim.de/aaa/kontakt (Link Ansprechpartner > Fachbereiche).

2 Wofür kann ich mich bewerben? Für welche Programme Sie sich wann bewerben können, entnehmen Sie bitte der PartneruniversitätenDatenbank auf der Website des Akademischen Auslandsamts. Zum entsprechenden Bewerbungstermin können Sie eine Bewerbung einreichen. In dieser Bewerbung können Sie eine Partneruniversität als 1. Priorität nennen, und ggf. bis zu zwei weitere Partneruniversitäten als Alternativwünsche. Diese Alternativen können auch in anderen Ländern als der Erstwunsch liegen, sofern entsprechende Sprachkenntnisse vorhanden sind. Beispiel: Erstwunsch: Univ. Oslo (engl.) Zweitwunsch: Univ. Maastricht (engl.) Drittwunsch: Univ. Florenz (ital.) Zweit- und Drittwünsche werden meist nur dann berücksichtigt, wenn in der ersten Runde nicht alle Plätze vergeben wurden, d.h. die Erstwünsche haben i.d.R. Priorität. Beachten Sie: Zum Bewerbungstermin 31.1. sind nur europäische Universitäten zur Bewerbung ausgeschrieben. Entsprechend können Sie zu diesem Termin nur europäische (Erasmus-)Partneruniversitäten als Prioritäten nennen. Zum Bewerbungstermin 30.4. sind europäische Universitäten und Partnerhochschulen aus dem Bereich „Übersee Süd“ zur Bewerbung ausgeschrieben – hier können Sie bei Interesse also Ihre Prioritäten aus den unterschiedlichen Regionen „mischen“ – beachten Sie dabei jedoch eventuell abweichende Bewerbungsanforderungen für „Übersee Süd“  siehe separate Bewerbungsanleitung. Eine Wunschuniversität (Erstwunsch)

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plus bis zu zwei Alternativen

Zu Ihrer Information: In den Austauschbeziehungen der Universität ergeben sich immer wieder Änderungen. Das kann sowohl bedeuten, dass zu den im Internet aufgeführten Austauschmöglichkeiten Universitäten hinzukommen, aber auch, dass im schlimmsten Fall die eine oder andere Universität wegfällt. Wir aktualisieren unsere Internetseiten ständig, bitte halten Sie sich auf dem Laufenden. Sie können normalerweise nur an solchen Programmen teilnehmen, die für Ihre Fakultät oder Ihren Fachbereich ausgeschrieben sind (für die Zuordnung zählt hierbei Ihr Hauptfach). Studierende in interdisziplinären Studiengängen können sich in einigen Fällen zwar auch auf Austauschprogramme in Nebenfächern bewerben, werden bei der Auswahl hierbei jedoch gegenüber Hauptfach-Bewerbern nachrangig behandelt. Lassen Sie sich hierzu im Auslandsamt oder im Fachbereich beraten. Welche Bewerbungsvoraussetzungen gibt es? 1. Immatrikulation in einem Studiengang der Universität Mannheim während des Zeitraums des Auslandsaufenthalts (und anschließende Rückkehr zum Studium an die Universität Mannheim) 2. Nachweis fortgeschrittener Kenntnisse in der Unterrichtssprache Ihrer gewünschten Zieluniversität 3. In den Staatsexamensstudiengängen: bestandene Zwischenprüfung spätestens zum Antritt des Auslandsaufenthalts. Die rechtzeitig bestandene Zwischenprüfung ist Grundvoraussetzung für die Teilnahme an den Austauschprogrammen des Auslandsamts. Die Zwischenprüfung muss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegen, muss aber auf jeden Fall vor Antritt des Auslandsaufenthalts bestanden werden! Das Risiko, wegen einer nicht bestandenen Prüfung kurzfristig den Auslandsaufenthalt absagen zu müssen, tragen Sie selbst. Dies gilt auch für finanzielle Risiken (Stornokosten Flug etc.). 4. Fristgerechte Abgabe einer vollständigen Bewerbung Hinweis: Bewerber, die innerhalb des aktuellen Studiums bereits einmal einen Auslandsstudienplatz der Universität Mannheim in Anspruch genommen haben, werden bei der Auswahl nachrangig behandelt, um möglichst vielen Studierenden die Chance auf einen Auslandsaufenthalt zu ermöglichen. Nach einem Auslandsaufenthalt im Bachelor-Studium wird eine erneute Bewerbung im Master-Studium hingegen nicht nachrangig behandelt (aber beachten: keine zweite Erasmus-Förderung möglich, siehe Abschnitt zu „Stipendienleistungen“).

3 Kann ich einen Abschluss im Ausland erwerben? Innerhalb von Austauschprogrammen ist der Erwerb von „degrees“ (MBA, Bachelor, Master o.ä.) i.d.R. nicht möglich, da Sie als Austauschstudent im Ausland den Status “non-degree seeking student“ haben. Zusätzlich gilt: Wenn durch den Erwerb eines Abschlusses Studiengebühren fällig werden sollten, verlieren Sie automatisch Ihren Erasmus-Status und können keine Erasmus-Förderung erhalten. Stipendienleistungen Bei erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen studiengebührenbefreiten Studienplatz an einer der europäischen Partnerhochschulen. Zusätzlich gibt es an den Erasmus-Partneruniversitäten eine Mobilitätsförderung aus Mitteln der EU, die voraussichtlich pro Monat zwischen 140 und 160 Euro liegen wird („Erasmus-Förderung“). Studierende, die z.B. ein DAAD-Stipendium erhalten, können meist keine weitere finanzielle Förderung erhalten. Das Bafög ist hiervon nicht betroffen. Zweiter Auslandsaufenthalt innerhalb Europas: Nach aktuellem EU-Recht darf ein Studierender nur einmal im Rahmen des Erasmus-Programms gefördert werden. Das heißt: sollten Sie während Ihres bisherigen Studiums (ganz gleich an welcher Universität Sie vorher studiert haben) bereits einmal am ErasmusProgramm teilgenommen haben, können Sie zwar erneut innerhalb Europas einen Auslandszeitraum verbringen, jedoch nur außerhalb der Förderung durch das Erasmus-Programm (d.h. insbesondere Wegfall der monatlichen Unterstützung). Sie können also Bewerbungen für die Austauschprogramme mit europäischen Universitäten einreichen, würden bei einer Zusage Ihren Aufenthalt jedoch ohne die Förderung durch das Erasmus-Programm durchführen. Der Studiengebührenerlass im Ausland bleibt als Förderleistung hingegen bestehen. Bewerbungsunterlagen Allgemeine Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen: 

Sie reichen die unten aufgeführten Unterlagen in Papierform ein, ZUSÄTZLICH gibt es eine OnlineAnmeldung. Es werden nur Bewerbungen akzeptiert, die sowohl in Papierform eingehen als auch über das Online-System angemeldet werden.



Alle Bewerbungsunterlagen sollten in einfacher Ausfertigung in deutscher Sprache eingereicht werden. Wenn Ihre Muttersprache nicht deutsch ist, können Sie die Bewerbungsunterlagen gerne in englischer Sprache einreichen.



Falls Sie eine Zusage erhalten, fordern viele Gasthochschulen anschließend für Ihre Anmeldung weitere Unterlagen an, z.B. eine Auflistung der bisherigen Leistungen in englischer Sprache, ein Motivationsschreiben in der Landes- oder Unterrichtssprache, einen Sprachnachweis in der Landesbzw. Unterrichtssprache etc. Diese Unterlagen müssen Sie dann ggf. nach der Zusage zusammenstellen und (nach Aufforderung) an die Gasthochschule versenden. Aus diesem Grund sollten Sie sich den zur Bewerbung geforderten Sprachnachweis bereits jetzt zweifach ausstellen lassen und das zweite Exemplar bei sich zu Hause aufbewahren.



Sie benötigen keine Gutachten für die Europa-Programme! Bitte entsprechend auch keine (evtl. bereits vorhandenen) Gutachten der Bewerbung beilegen – sie gehen nicht als Kriterium in den Auswahlprozess mit ein.



Falls sich Ihre Adresse in der nächsten Zeit ändern sollte: bitte teilen Sie Ihre neue Adresse nicht nur den Studienbüros (Express-Service) mit, sondern auch (am besten per E-Mail) direkt dem Auslandsamt, da es leider keinen automatischen Abgleich der Auslandsamts-Datenbank mit derjenigen der Studienbüros gibt.

4 Komponenten der Bewerbung: (bitte in der entsprechenden Reihenfolge geordnet abgeben) 1

Bewerbungsbogen (wird bei Online-Anmeldung erstellt) Online-Bewerbungsformular      

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Im Online-Formular geben Sie neben Ihren persönlichen Daten Ihre Wunschuniversität(en) an sowie den gewünschten Zeitraum des Auslandsstudiums. Sie finden das Formular unter www.uni-mannheim.de/aaa > Studium im Ausland > Bewerbung > Zugang zur Online-Registrierung. Folgen Sie den dort beschriebenen Anweisungen. Hinweis: In den Auswahlfeldern des Online-Formulars sind die Partneruniversitäten aller Fachbereiche vorhanden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie nur Universitäten auswählen, die für Ihren Studiengang zum entsprechenden Bewerbungstermin ausgeschrieben sind. Nach dem Ausfüllen senden Sie das Online-Formular elektronisch ab. Anschließend drucken Sie es aus, versehen es mit Ihrer Unterschrift und einem Pass- oder Bewerbungsfoto, und geben es dann mit den übrigen Unterlagen fristgerecht ab. Nach der elektronischen Übermittlung des Online-Formulars erhalten Sie eine automatisierte Bestätigungsmail von uns. Sollten Sie diese nicht erhalten, müssen Sie sich umgehend bei uns melden – ggf. haben Sie Ihre E-Mail-Adresse falsch eingegeben. Geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an, die auch über die Dauer des Auslandsaufenthalts gültig sein wird. Es ist Ihre Aufgabe, eine sichere E-Mail-Zustellung zu gewährleisten, indem Sie Ihr Postfach regelmäßig checken und auch leeren, um z.B. auch die Zusendung von E-Mails mit größeren Anhängen zu ermöglichen. (insb. „web.de“ Adressen sind hier erfahrungsgemäß problematisch)

Lebenslauf Format: Tabellarischer Lebenslauf Geben Sie – soweit vorhanden – auch Berufserfahrung, Praktika und außeruniversitäre Aktivitäten an.  Unterschrift nicht vergessen  kein Foto nötig (Foto auf Online-Formular reicht) 

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Motivationsschreiben Format: Bitte gesonderte DIN A4-Blätter beifügen. Das Motivationsschreiben muss Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer enthalten (Kopfzeile). Umfang: 2 Seiten.  Auf der ersten Seite des Motivationsschreibens legen Sie die persönlichen und fachlichen Gründe für das Austauschprogramm dar, das Sie als erste Priorität genannt haben.  Auf der zweiten Seite gehen Sie in kürzerer Form entsprechend auf die beiden weiteren Austauschprogramme Ihrer Prioritätenliste ein. Falls Sie nur einen Wunsch angegeben haben, beträgt die Länge Ihres Motivationsschreibens eine Seite.

 Aus dem Motivationsschreiben soll hervorgehen, dass Sie sich bereits mit dem Studienangebot Ihrer Wunschuniversitäten vertraut gemacht haben. Das Auswahlkomittee liest und bewertet jedes einzelne Motivationsschreiben.

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Alle Studiengänge: Auflistung aller besuchten Studienveranstaltungen/Kopien von Scheinen 

Die Notenaufstellung gibt der Auswahlkommission einen Überblick über Ihre Studienleistungen. Daher muss diese Auflistung alle Leistungen seit dem 1. Semester enthalten (bei MasterStudiengängen: seit dem 1. Semester des Masterstudiums, falls bereits vorhanden). a)

Im Studienbüro oder beim Express-Schalter können Sie sich einen Notenauszug ausstellen lassen, der alle bisherigen Leistungen auflistet. Geben Sie bitte den Original-Notenauszug oder eine bestätigte Kopie ab.

b)

Betrifft Lehramtsstudierende: Wenn Sie einen Studiengang studieren, bei dem Sie Leistungen/Scheine erbracht haben, die nicht (digital) im Studienbüro verfügbar sind, erstellen Sie selbst eine chronologische Auflistung Ihrer bisherigen Leistungen (Formularvorlage unter: „Studium im Ausland“ > „Bewerbung“ > „Formulare und Vordrucke“ > „Notenauflistung (deutsch)“) und lassen sich diese unter Vorlage Ihrer Originalscheine im Studienbüro bestätigen. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Bestätigung dieser Auflistung, da es sonst kurz vor Bewerbungsschluss zu Engpässen im Studienbüro kommen kann.

Staatsexamensstudiengänge: Sie brauchen keine Kopie Ihrer Zwischenprüfungsurkunde beizulegen. Diese Daten erfragt das Auslandsamt bis spätestens zum Antritt Ihres Auslandsaufenthalts direkt beim Studienbüro.

5 4b Nur Master-Studiengänge: Zusätzliches Bachelor-Abschlusszeugnis inkl. Einzelnoten Legen Sie außer den o.g. Dokumenten, die Sie für Ihre bisherigen Leistungen im Masterstudium einreichen sollen, zusätzlich eine unbeglaubigte Kopie Ihres Bachelor-Abschlusszeugnisses bei. Daraus muss sowohl die Gesamtnote als auch die Einzelnoten hervorgehen. Die Auswahlkommission behält sich vor, die Originale anzufordern. 5

Nachweis der Sprachkenntnisse (Formular auf der AAA-Website) Notwendig ist ein Nachweis von fortgeschrittenen Sprachkenntnissen in der Unterrichtssprache, d.h.: -

UK, Irland, Skandinavien, Osteuropa und andere englischsprachige Programme: EnglischNachweis. Kenntnisse in der Landessprache sind für die Länder mit selten gesprochenen Sprachen (z.B. Skandinavien, Osteuropa) nicht nötig. Frankreich, Spanien, Italien, Portugal, Russland: Kenntnisse in der Landessprache, soweit nicht im Internet/Partneruniversitäten-Datenbank eine hiervon abweichende Unterrichtssprache angegeben ist. Wo kann ich mir den Sprachnachweis ausstellen lassen?



Als Standard gilt der uni-interne Sprachnachweis (Formular auf AAA-Website), der für alle Sprachen und Länder akzeptiert wird. Er kann von folgenden Stellen ausgestellt werden: -

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Studium Generale (bei der Service und Marketing GmbH der Universität Mannheim): Es wird ein ca. 30-minütiger Test durchgeführt, Gebühr 34 Euro. Informationen unter: http://www.studiumgenerale.uni-mannheim.de/de/sprachzertifikate/. Wichtig: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, v.a. für einen Nachweis in Englisch und Französisch, da Termine hier erfahrungsgemäß kurz vor Bewerbungsschluss knapp werden. Studierende, die die entsprechende Sprache als Haupt- oder Nebenfach studieren, können das Formular bei ihren Lektoren in der Philosophischen Fakultät ausfüllen lassen. Sie können sich das Formular im Ausnahmefall auch bei sonstigen Sprachschulen / Fremdsprachenlehrern (z.B. Gymnasium) ausstellen lassen, die sich durch einen Stempel ausweisen können.

Das Formular ist nur in englischer Sprache verfügbar, kann aber für alle Sprachen verwendet werden. Es steht zum Download auf folgender Website: www.uni-mannheim.de/aaa Studium im Ausland - Bewerbung – Formulare und Vordrucke. Bitte drucken Sie es aus und nehmen Sie es zu Ihrem Test-Termin mit.  Lassen Sie sich den Sprachnachweis direkt in zweifacher Ausfertigung ausstellen oder eine Kopie davon bestätigen und bewahren Sie das zweite Exemplar bei sich zu Hause auf! Im Falle einer Zusage muss das zweite Exemplar in der Regel von Ihnen an die Partneruniversität gesendet werden.



Bitte den Sprachnachweis entweder im Original oder in bestätigter Kopie beilegen!

6 Alternativen zum uni-internen Sprachnachweis: 

Für alle Sprachen: Akzeptiert wird der Nachweis des im Ausland oder an einer internationalen Schule erworbenen Abiturabschlusses in der entsprechenden Sprache.



Englisch: TOEFL, IELTS, University of Cambridge/ESOL Examinations, International Baccalaureat



Französisch: DELF, DALF, TCF, Abi-Bac, sowie: die mit dem Abitur erworbene „Bescheinigung zur Vorlage bei französischen Universitäten“ über das Belegen von Französisch als Leistungsfach/Kernkompetenz/Profil/Neigungsfach mit mindestens ausreichender Note. Diese Bescheinigung beruht auf der Vereinbarung vom 4. November 1988 zwischen der Regierung der Französischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und befreit den Inhaber/die Inhaberin von den Sprachprüfungen für die Einschreibung an den französischen Universitäten. Die Bescheinigung gilt nur in Verbindung mit dem Abiturzeugnis – bitte Kopie beilegen.



Spanisch: DELE



Italienisch: CELE/CILS

Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Bewerbungen sind in der Regel keine weiteren Alternativen zugelassen. Im Zweifelsfall können Sie uns gerne vor dem Bewerbungstermin einen Scan Ihres Sprachnachweises zur Prüfung per E-Mail zusenden. Bitte beachten Sie: die hier aufgeführten Sprachnachweise werden vom Akademischen Auslandsamt als Nachweis zur Bewerbung akzeptiert. Da die Partneruniversitäten teilweise strengere Anforderungen an den Sprachnachweis stellen, würden wir Sie in Ausnahmefällen nach der Platzzusage um einen von der Gasthochschule akzeptierten Sprachnachweis bitten. 

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Falls Sie Alternativ-Universitäten in anderen Sprachräumen angeben, bitte auch für diese Sprache(n) ein Zeugnis beifügen. Beispiel: Erstwunsch Paris  Zeugnis für Französisch Zweitwunsch Bologna  zusätzlich ein Zeugnis für Italienisch

Sonstige Zeugnisse Soweit Sie Praktika, Berufserfahrung und ähnliches in Ihrem Lebenslauf erwähnen, ist es sinnvoll, soweit vorhanden, Kopien der entsprechenden Zeugnisse beizufügen.

Unterlagen aus früheren Bewerbungen Wir können nicht auf Unterlagen aus möglichen früheren Bewerbungen zurückgreifen. Bei jeder Neubewerbung ist es Ihre Aufgabe, uns einen aktualisierten, kompletten Bewerbungssatz zur Verfügung zu stellen. Verpackung der Bewerbung 1. Sortieren Sie die Bewerbungsunterlagen in der oben angegebenen Reihenfolge – unsortierte Unterlagen haben negative Auswirkungen auf Ihre Bewerbungschancen. 2. Versehen Sie die Papiere mit einer Büroklammer und legen Sie die Unterlagen in eine an zwei Seiten offene Klarsichthülle – keine sonstigen Hüllen, Bewerbungsmappen o.ä. verwenden! Teure Bewerbungsmappen verbessern Ihre Chancen nicht und sind hinderlich für die weitere Bearbeitung. Bewerbungen in Klarsichthüllen mit nur einer Öffnung werden wegen der schlechten Handhabbarkeit nicht akzeptiert.

7 Abgabe der Bewerbung Bewerbungsschluss für einen Auslandsaufenthalt ab dem Herbstsemester: 31. Januar 2012 Bewerbungsschluss für einen Auslandsaufenthalt im Frühjahrssemester: 30. April 2012 Geben Sie Ihre Bewerbung spätestens am Stichtag entweder persönlich im Erdgeschoss in L1,1 am Express-Service ab oder schicken Sie sie rechtzeitig per Post (es gilt das Datum des Poststempels). Öffnungszeiten Express-Service:

Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch Freitag

9:00 - 16:00 Uhr 9:00 - 17:00 Uhr 9:00 - 14:00 Uhr

Postadresse: Universität Mannheim Akademisches Auslandsamt 68131 Mannheim Für die Vollständigkeit Ihrer Bewerbung sind Sie alleine verantwortlich. Nutzen Sie zur Überprüfung der Vollständigkeit bitte oben stehende Tabelle. Aufgrund der hohen Zahl an Bewerber/innen sehen wir uns außer Stande, fehlende Unterlagen einzufordern. Unvollständige oder ungeordnete Bewerbungsunterlagen wirken sich negativ auf Ihre Bewerbungschancen aus. Eingangsbestätigung: Sie erhalten spätestens bis Freitag, 11.05.2012 (18 Uhr) eine Email vom Akademischen Auslandsamt, mit der wir Ihnen den Eingang Ihrer Bewerbung bestätigen. Falls Sie bis zu dem oben genannten Datum keine Email erhalten haben, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Nachreichen von Unterlagen Sprachtest-Ergebnisse und Noten (Notenauszüge oder Schein-Kopien) können bis zum Freitag, 11.5.12 nachgereicht werden, wenn die übrigen Unterlagen fristgerecht vorlagen. Achten Sie bitte darauf, dass wir klar erkennen können, zu welchem Programm diese Ergänzungen gehören (bitte vermerken Sie bei Nachreichungen stets Ihren Namen und den Namen der Universität, für die Sie sich bewerben). Auswahlverfahren Die Auswahl wird von einer Kommission aus Fachvertretern bzw. den mit den Programmen beauftragten Professorinnen/Professoren getroffen, zum Teil unter Mitwirkung von Mitarbeitern des Akademischen Auslandsamts. In der Regel erfolgt die Auswahl für die europäischen Partneruniversitäten auf Basis der PapierUnterlagen. Im Ausnahmefall könnte es für einige Programme Auswahlgespräche geben, zu denen Sie gesondert eingeladen werden würden. Wegen der hohen Zahl an Bewerbungen, die bearbeitet und begutachtet werden müssen, bitten wir Sie, sich weder telefonisch noch per E-Mail nach dem Ausgang Ihrer Bewerbung erkundigen. Sie müssen damit rechnen, dass der Auswahlprozess einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Wir werden Sie so schnell wie möglich über das Ergebnis informieren. Wenn Sie eine Zusage erhalten, müssen Sie innerhalb einer Frist von ca. zwei Wochen eine Erklärung unterschreiben, dass Sie den Platz annehmen. Diese Annahmeerklärung ist verbindlich. Leider kommt es in jedem Jahr wieder vor, dass Kommilitonen/Kommilitoninnen einen Platz zunächst annehmen, zu einem späteren Zeitpunkt und ohne Absprache aber wieder abspringen, so dass der Platz wegen abgelaufener Meldefristen an den Partneruniversitäten nicht mehr an Nachrücker vergeben werden kann. Dieses unfaire Verhalten gegenüber den Studierenden, die gar keinen Platz erhalten haben, werden wir in Zukunft mit einem Ausschluss aus jeglichen universitätsinternen Auslandsprogrammen sanktionieren und bei entsprechenden Fällen mit den zuständigen Fakultäten Rücksprache halten. Wenn Sie für Ihren Erstwunsch eine Absage erhalten, aber noch Alternativuniversitäten angegeben haben, wird Ihre Bewerbung automatisch für die evtl. noch zur Verfügung stehenden Programmplätze berücksichtigt.

8 Auswahlkriterien/Chancen Die Aussagen zu den Auswahlkriterien können nur sehr allgemein formuliert werden, da die verschiedenen Auswahlkommissionen unter Umständen jeweils andere Schwerpunkte bei der Beurteilung der Bewerbung setzen. Relativ großes Gewicht haben die im Studium erworbenen benoteten Leistungen und der Studienfortschritt. Neben den Noten zählt ebenfalls der Gesamteindruck der Bewerbung: Fristgerechte Abgabe, formale Korrektheit der Bewerbung, Lebenslauf (evtl. Praktika, außeruniversitäres Engagement etc.), Sprachkenntnisse, Motivationsschreiben. Im Falle eines Auswahlgespräches fließt natürlich der persönliche Eindruck mit in die Bewertung ein. Ihre Chancen sind im Vorhinein nicht abzuschätzen. Wie gut oder wie schlecht Sie abschneiden, hängt immer von Ihren Mitbewerbern ab, die sich für dieselbe Universität beworben haben. Zudem ändern sich die Bewerberzahlen von Jahr zu Jahr zum Teil sehr stark, ohne dass dafür Gründe zu erkennen sind. Aus diesen Gründen möchten wir Sie bitten, von Nachfragen bezüglich Ihrer persönlichen Bewerbungschancen abzusehen.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Bewerbung! Ihr Team des Akademischen Auslandsamts

Stand: 01.02.2012