Vorbericht zum Haushaltsplan

Vorbericht zum Haushaltsplan II 11 Landkreis Zwickau 2015 Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 1. Vorbemerkungen Der Vorbericht als Anlage zum Hau...
Author: Eike Straub
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Vorbericht zum Haushaltsplan

II 11

Landkreis Zwickau

2015

Vorbericht zum Haushaltsplan 2015 1.

Vorbemerkungen

Der Vorbericht als Anlage zum Haushaltsplan vermittelt einen allgemeinen Überblick über die wirtschaftliche Lage und Leistungsfähigkeit des Landkreises. Die Erarbeitung des vorliegenden Haushaltsplanes erfolgte im Zeitraum von Juni 2014 bis September 2014. Im vorliegenden Haushaltsplan sind: -

die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen, die Einzahlungen und Auszahlungen, die nicht zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen, gegliedert nach Ergebnis- und Finanzhaushalt und den zugehörigen Produkten im Einzelfall

erfasst. Alle Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sind getrennt voneinander veranschlagt. Unter Bezugnahme auf die Haushaltsansätze 2014 und Zugrundelegung der voraussichtlichen Einschätzung zum Haushaltsvollzug 31. Dezember 2014 sowie Berücksichtigung der vorliegenden Ergebnisse der Verhandlungen zum SächsFAG wurden sämtliche Aufwendungen und Erträge, voraussichtlich eingehende Einzahlungen und zu leistende Auszahlungen sorgfältig ermittelt bzw. geschätzt, wenn die Beträge nicht konkret ermittelbar waren. Die Planung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsaufwand im Ergebnishaushalt erfolgt auf dem entsprechenden Produktsachkonto. Maßnahmen mit erheblichem Umfang, ab 50 TEUR, bzw. Maßnahmen für die Zuwendungen beantragt werden, sind im Ergebnishaushalt einzeln veranschlagt. Die veranschlagten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sind als Übersicht unter Teil IX zusammengefasst. Im Bereich der Investitionstätigkeit sind auch die Einzahlungen und Auszahlungen maßnahmebezogen dargestellt und die periodengerechte Kassenwirksamkeit der Folgejahre berücksichtigt. Der Kreistag nahm in der konstituierenden Sitzung am 5. November 2014 in 1. Lesung den Haushaltsentwurf 2015 zur Kenntnis. Im November und Dezember fanden die Diskussion des Haushaltes in den Fachausschüssen statt. Mit dem Ziel der Beschlussfassung in der Kreistagssitzung am 4. März 2015 wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 entsprechend Sächsischer Gemeindeordnung in der Zeit vom 8. bis 16. Januar 2015 ausgelegt. Auf die öffentliche Auslegung wird im Amtsblatt des Landkreises Zwickau verwiesen. 12

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1.1

2015

Rechtsgrundlagen

Für die Aufstellung des Entwurfes zum Haushaltsplan 2015 finden folgende wesentliche Rechtsgrundlagen in der jeweils gültigen Fassung Beachtung: -

Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen, Sächsisches Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG), Sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO), Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), Sächsische Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik (SächsKomHVO-Doppik), Verwaltungsvorschrift Kommunale Haushaltssystematik (VwV KomHSys).

1.2

Der doppische Haushalt

1.2.1 Bilanz Die nach der doppischen Buchführung zu erstellende Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 steht bis dato noch aus. Nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz fließen alle Berichtigungen, infolge Prüfungsfeststellungen durch das Rechnungsprüfungsamt in den 1. Jahresabschluss ein und werden damit dort berücksichtigt. In der zum 1. Januar 2015 vorliegenden dritten doppischen Haushaltssatzung wird analog der Vorjahre von § 131 SächsGemO Gebrauch gemacht. Es werden die aus den nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen entstandenen Fehlbeträge mit dem Basiskapital verrechnet. Das bis 30. Juni 2014 erfasste Vermögen bildet die Berechnungsgrundlage für die Abschreibungen. Im Anschluss an die Erstellung der Eröffnungsbilanz ist nach § 131 Abs. 3 SächsGemO innerhalb von vier Monaten die örtliche Prüfung durchzuführen. Der Termin zur Feststellung der Eröffnungsbilanz hängt vom Zeitpunkt der Übergabe an das Rechnungsprüfungsamt ab.

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1.2.2 Budgetierungs- und Bewirtschaftungsregeln des Landkreises Zwickau a)

Budgetregeln

Gemäß § 4 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik muss jeder Teilhaushalt aus mindestens einer Bewirtschaftungseinheit (Budget) bestehen. Die Budgets sind jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Da im Landkreis Zwickau die Teilhaushalte produktorientiert nach Produktbereichen gebildet wurden, stimmen Produktstruktur und Organisationsstruktur nicht vollständig überein. Die Budgets dienen der Strukturierung des Haushaltes und ermöglichen eine klare Zuordnung nach Verantwortungsbereichen. Nachfolgend wird die Budgetstruktur des Landkreises Zwickau dargestellt. Durch die Bildung von Budgets werden einer bestimmten Verwaltungseinheit (Amt, Stabsstelle, Einrichtung) für ein Haushaltsjahr ein in Geld bewerteter Betrag im Rahmen der Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt, der für die Erfüllung der zugeordneten Aufgaben im Höchstfall aufgewendet werden darf. Im Landkreis Zwickau werden Ämterbudgets gebildet, so dass die Budgetverantwortung bei den Amtsleitern bzw. Leitern liegt, welche verpflichtet sind, die Einhaltung ihres Budgets zu überwachen. Aufgrund der Budgetgröße und/oder aus fachlichen Gründen wurden in einigen Ämtern Unterbudgets gebildet. Für die Unterbudgets legt der Amtsleiter selbstständig die Verantwortlichkeiten fest. Darüber hinaus hat der jeweilige Beigeordnete bzw. Dezernent die Verantwortung für die Summe der nachgeordneten Ämterbudgets. In der Budgetstruktur sind die Budgetverantwortlichkeiten ausgewiesen. Die Produkte Personalrat und Beauftragte sind dem Büro Landrat zugeordnet. Für die Personal- und Versorgungsaufwendungen (außer Honorare Konto 4019 und Künstlersozialabgabe Konto 4039), für Abschreibungen und Auflösung von Sonderposten sowie für Wertberichtigungen auf Forderungen werden jeweils Sonderbudgets gebildet, so dass die entsprechenden Produktsachkonten aus dem regulären Ämterbudget herausgelöst sind. Die Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets wird sowohl durch gesetzliche Regelungen (§§ 19 und 20 SächsKomHVO-Doppik) als auch darüber hinaus durch die unter den Buchstaben b) bis c) beschriebenen Bewirtschaftungsgrundsätze des Landkreises Zwickau geregelt. Budgetüberschreitungen Der Zuschussbedarf bzw. Überschuss abzüglich Personal- und Versorgungsaufwendungen, Abschreibungen und Auflösung Sonderposten sowie Wertberichtigung auf Forderungen ist die relevante Größe zur Messung der Budgeteinhaltung. Das bedeutet, dass innerhalb der eingerichteten Budgets und Unterbudgets der Ausgleich von Mindererträgen und Mehraufwendungen gewährleistet sein muss. Grundsätzlich hat der Budgetverantwortliche die Einhaltung des Budgets zu sichern. Ist der Ausgleich innerhalb eines Unterbudgets nicht möglich, muss ein Ausgleich durch über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung innerhalb des Ämterbudgets geprüft werden und kann 14

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selbstständig durch den Ämterbudgetverantwortlichen veranlasst werden. An das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse ist ein formaler Antrag auf über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu stellen, um die Änderungen im Haushaltsprogramm vorzunehmen. Ist der Ausgleich innerhalb eines Ämterbudgets nicht möglich, muss ein Ausgleich durch über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung innerhalb des Dezernates geprüft werden. Ein entsprechender Antrag auf außer- bzw. überplanmäßige Mittelbereitstellung ist im Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse zu stellen. Sowohl bei Überschreitung des Unterbudgets als auch bei Überschreitung des Ämterbudgets sind die festgelegten Wertgrenzen gemäß der geltenden Zuständigkeitsordnung des Landratsamtes Zwickau zu beachten. Ist ein Ausgleich auch innerhalb des Dezernates nicht möglich, sind Festlegungen und Entscheidungen für das Haushaltsjahr und zur Auswirkung auf das Budget im Folgejahr bzw. für den Finanzplanzeitraum im Einzelfall durch die Verantwortlichen entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung des Landratsamtes Zwickau zu treffen.

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2015

Übersicht der Unterbudgets im Landkreis Zwickau Bereich Landrat: Budget 1 Unterbudgets:

Budget 2 Unterbudgets:

Budget 3 Unterbudgets: Budget 5 Unterbudgets: Dezernat I: Budget 2 Unterbudgets: Dezernat II: Budget 1 Unterbudgets:

Stabsstelle Strategisches Controlling/Beteiligungsmanagement 1 Allgemeines 2 Schulträger 3 Krankenhäuser Stabsstelle Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz 1 Stabsstelle Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz 2 Feuerwehrtechnisches Zentrum 3 ABC-Schutz Büro Landrat 1 Büro Landrat 2 Personalrat/Beauftragte Amt für Kommunalaufsicht 1 Allgemeines 2 Wahlen Amt für Personal und Organisation 1 Amt für Personal und Organisation 2 Jobcenter Amt für Planung/Schule/Bildung 1 Gymnasien 2 Berufliche Schulzentren 3 Förderschulen für geistig Behinderte 4 Förderschulen für Lernförderung 5 Förderschule für Erziehungshilfe 6 Überbetriebliches Ausbildungszentrum 7 Förderung Kultur und Sport, sonstige schulische Aufgaben

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Budget 2 Unterbudgets:

Budget 3 Unterbudgets: Budget 4 Unterbudgets:

Dezernat III: Budget 2 Unterbudgets:

Budget 4 Unterbudgets:

2015

Sozialamt 1 Bildungs- und Teilhabepaket 2 Verwaltung Grundsicherung SGB II 3 Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII und Leistungen nach BerRehaG 4 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und soziale Einrichtungen für Aussiedler und Ausländer 5 Kommunale Aufgaben SGB IX und Landesblindengeld 6 Förderung der Wohlfahrtspflege, Pflichtaufgaben 7 Förderung der Wohlfahrtspflege, freiwillige Aufgaben 8 Allgemeines 9 Wohngeld Gesundheitsamt 1 ohne Förderung 2 mit Förderung Jugendamt 1 Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 2 Jugendhilfe nach SGB VIII - Leistungen in- und außerhalb von Einrichtungen 3 Kindertagesstätten/Tagespflege 4 Förderung der Jugendhilfe (Jugendpauschale) 5 Unterhaltsvorschussleistungen (ohne Sachkosten) 6 sonstige Förderung der Jugendhilfe 7 Kindertagesstätten, Instandhaltung 8 Allgemeines 9 Adoption, Amtspflegschaft, Vormundschaft und Jugendgerichtshilfe Straßenverkehrsamt 1 Straßenverkehrsamt 2 Schülerbeförderung 3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Amt für Abfallwirtschaft 1 Planung 5 BgA „Grüner Punkt“ 6 Abfallentsorgung Landkreis Zwickau

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Budget 5 Unterbudgets:

Dezernat IV: Budget 2 Unterbudgets: Budget 3 Unterbudgets:

b)

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Umweltamt 1 Wasser 2 Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft 3 Abfall- und Bodenschutz 4 Immissionsschutz Amt für Straßenbau 1 Amt für Straßenbau 2 Hochwasser Amt für Kreisentwicklung, Bauaufsicht und Denkmalschutz 1 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Tourismus 2 Bauaufsicht und Denkmalschutz 3 EU-Projekt SHIFT-X 4 Modellvorhaben Koordinierungsstellen Kompetenzentwicklung 5 EU-Projekt INDU_CULT

Deckungskreise

Die Regelungen in Abschnitt 3 „Deckungsgrundsätze“ (§§ 18 - 21) SächsKomHVO-Doppik werden im Landkreis Zwickau wie folgt angewendet: Zweckbindung Zweckbindung bedeutet die Bindung der Verwendung von bestimmten Erträgen/Einzahlungen an bestimmte Zwecke. Zweckbindungen sind in drei Fällen zulässig: 1. 2. 3.

wenn sie sich aus einer rechtlichen Verpflichtung ergeben (u. a. Zuwendungsbescheid, Bildungs- und Teilhabepaket, Ganztagsangebote), wenn sie sich aus der Herkunft oder der Natur der Einzahlung oder des Ertrages ergeben (z. B. KBA-Gebühren), wenn ein sachlicher Zusammenhang die Zweckbindung erfordert (z. B. investive Schlüsselzuweisungen).

Somit stehen die betreffenden Ansätze nicht mehr zur Gesamtdeckung zur Verfügung und zweckgebundene Mehrerträge dürfen für entsprechende Mehraufwendungen verwendet werden. Bei 2. und 3. ist die Zweckbindung gemäß § 17 Satz 2 Nr. 5 SächsKomHVO-Doppik im Haushaltsplan zu erläutern. 19

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Unechte Deckungsfähigkeit Nach § 19 Absatz 2 SächsKomHVO-Doppik können innerhalb eines Budgets Mehrerträge die Ansätze für Aufwendungen im Ergebnishaushalt erhöhen, soweit im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt ist. Im Haushaltsplan kann ferner bestimmt werden, dass Mehrerträge bestimmte Aufwendungsansätze des Ergebnishaushaltes erhöhen oder Mindererträge bestimmte Aufwendungsansätze vermindern, wenn sie sachlich zusammenhängen. Von den Regelungen in den Sätzen 1 und 2 ausgenommen sind Erträge aus Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen. Mindererträge/-einzahlungen sind im Rahmen der laufenden Haushaltsanalyse anzuzeigen und werden über entsprechende Sperren auf den Aufwandskonten, welche durch die betreffenden Fachämter zu benennen sind, umgesetzt. Der § 20 der SächsKomHVO-Doppik regelt die echte Deckungsfähigkeit und sagt aus, dass 1.

2. 3. 4. 5.

Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die zu einem Budget gehören gegenseitig deckungsfähig sind, wenn im Haushaltsplan nichts anderes bestimmt wird. Zahlungsunwirksame Aufwendungen dürfen nicht zugunsten zahlungswirksamer Aufwendungen für deckungsfähig erklärt werden, Aufwendungen im Ergebnishaushalt, die nicht nach 1. deckungsfähig sind, für gegenseitig oder einseitig deckungsfähig erklärt werden können, wenn sie sachlich zusammenhängen, die Regelungen unter 1. und 2. für Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für Investitionstätigkeit entsprechend gelten, zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets im Ergebnishaushalt zu Gunsten von Auszahlungen eines Budgets im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden können, bei Deckungsfähigkeit können die deckungsberechtigten Ansätze für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der deckungsfähigen Ansätze erhöht werden.

Gegenseitige Deckungsfähigkeit Generell gegenseitig deckungsfähig sind die zahlungswirksamen ordentlichen Aufwendungen eines Budgets (Ergebnishaushalt). Gleichzeitig sind die korrespondierenden Auszahlungen gegenseitig deckungsfähig (Finanzhaushalt). Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen und Rückstellungen sind im Ämterbudget enthalten, aber nicht deckungsfähig mit zahlungswirksamen Aufwendungen.

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Landkreis Zwickau

2015

Einseitige Deckungsfähigkeit zahlungswirksamer Aufwendungen eines Budgets im Ergebnishaushalt zu Gunsten von Auszahlungen des Budgets im Finanzhaushalt (Investitionen) Zahlungswirksame Aufwendungen eines Budgets im Ergebnishaushalt können zu Gunsten von Auszahlungen eines Budgets im Finanzhaushalt für einseitig deckungsfähig erklärt werden (einseitige Deckungsfähigkeit). Diese Regelung wird vor allem dann von Bedeutung sein, wenn beim Erwerb von beweglichem Anlagevermögen die Aufteilung im Aufwand (Ergebnishaushalt) oder Auszahlung (Finanzhaushalt) nicht genau planbar war (u. a. bei Erwerb von technischen Ausrüstungen für die Sicherung des ABC-Schutzes und Zuschüsse für Kindertageseinrichtungen). Die Umsetzung dieser Möglichkeit erfolgt über einen Antrag auf Mittelübertragung im laufenden Jahr an das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse. Die Mittelübertragung in das Folgejahr ist nur möglich, wenn der Vermerk im Haushaltsplan angebracht ist. Da die Erhöhung im investiven Bereich in der Regel auch höhere Aufwendungen für Abschreibungen sowie andere Folgekosten verursachen, ist im Antrag die Abdeckung der zusätzlichen Aufwendungen nachzuweisen. Echte Deckungsfähigkeit bei Baumaßnahmen Deckungsfähigkeit bei Erhaltungsmaßnahmen Umverteilungen von Unterhaltungsaufwendungen zwischen Maßnahmennummern können innerhalb des Budgets generell per Mittelübertragung erfolgen, die konkrete Einbeziehung der Fördermittel ist zu überwachen. Aufgrund der notwendigen getrennten Abrechnung von Finanzierungsquellen ist bei voraussichtlichen Mehraufwendungen grundsätzlich das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse zu beteiligen. Des Weiteren dürfen Minderaufwendungen für die Unterhaltung des Vermögens nicht zur Deckung von anderen Aufwendungen herangezogen werden. Mehraufwendungen für die Unterhaltung des Vermögens dürfen jedoch durch Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen bei anderen Sachkonten gedeckt werden. Deckungsfähigkeit bei Investitionen einschließlich Verpflichtungsermächtigungen Die Finanzkonten innerhalb einer Investitionsmaßnahme sind gegenseitig deckungsfähig. Wenn bei einer Investitionsmaßnahme ein überoder außerplanmäßiger Mittelbedarf besteht, ist unter Beachtung der festgelegten Wertgrenzen gemäß der geltenden Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung des Landratsamtes Zwickau ein Antrag auf über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellung an das Amt für Finanzverwaltung, Kreiskasse zu stellen. Investitionsmaßnahmen zum Hochwasser 2013 im Bereich Kreisstraßenbau sind in einem Deckungskreis eingebunden. Der Saldo zwischen Finanzeinzahlungen und Finanzauszahlungen ist die relevante Größe zur Messung der zur Verfügung stehenden Mittel. Minder-/Mehreinzahlungen (z. B. Zuwendungen für Investitionen und Beteiligungen Dritter) bedingen Minder-/Mehrauszahlungen. Die im Landkreis Zwickau gebildeten Deckungskreise werden im Teil XV des Haushaltsplanes 2015 ausgewiesen. 21

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c)

2015

Übertragbarkeit

Gemäß § 76 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO gilt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr. Damit wird der Grundsatz der zeitlichen Bindung festgelegt. Endet das Haushaltsjahr, sind damit zugleich auch die in den Ansätzen des Haushaltsplanes enthaltenen Ermächtigungen, Aufwendungen bzw. Auszahlungen nicht mehr zu leisten. Um eine sinnvolle und kontinuierliche Aufgabenerledigung insbesondere bei größeren Investitionen zu gewährleisten, ermöglicht das Recht deswegen Ausnahmen vom Grundsatz der zeitlichen Bindung. Diese Ausnahmen regelt der § 21 der SächsKomHVO-Doppik, indem einerseits bestimmte Ansätze kraft Gesetzes über das Jahresende hinaus verfügbar bleiben und andererseits die Möglichkeit geschaffen wird, dass bestimmte Ansätze durch eine entsprechende Übertragungserklärung über das Jahresende hinaus verfügbar bleiben 1. 2.

Strukturdaten und Ziele/Änderungen zum Vorjahr

2.1

Ausgewählte Strukturdaten des Landkreises

2.1.1 Statistische Angaben zur Fläche und Entwicklung der Einwohnerzahlen Bevölkerungsbestand auf Basis Zensus 2011 31.12.2011 Einwohner

31.12.2012 333.291

Veränderung zum Bezugsvorjahr (in %)

1

31.12.2013 330.294

327.062

./. 0,9

./. 1,0

Fläche (in km²)

949

949

949

Einwohner/km²

351

348

345

Städte

14

14

14

Gemeinden

19

19

19

Kommentar zu § 21 SächsKomHVO-Doppik. 22

Landkreis Zwickau

2015

Prognose 2015 Variante 1 Einwohner

Prognose 2015 Variante 2

Prognose 2020 Variante 1

Prognose 2020 Variante 2

Prognose 2025 Variante 1

Prognose 2025 Variante 2

322.808

320.904

305.626

301.561

288.480

281.630

./. 4,2

./. 4,7

./. 5,3

./. 6,0

./. 5,6

./. 6,6

Fläche (in km²)

949

949

949

949

949

949

Einwohner/km²

340

338

322

318

304

297

Veränderung zum Bezugsvorjahr (in %)

„… Weil es bei der 5. Regionalisierten Bevölkerungsprognose [vom 30. November 2010] zwei unterschiedliche Varianten gibt, werden jeweils zwei Werte für [2015, 2020 und 2025] genannt. Die beiden Varianten unterscheiden sich in den Annahmen zur Auslandswanderung, dem Wanderungsaustausch mit dem Bundesgebiet und der Geburtenhäufigkeit. Diese zwei Varianten markieren die Grenzen eines Korridors, in dem sich die Veränderung bei Fortsetzung der aktuellen demografischen Entwicklung bewegen wird.“ 2

2

Quelle: http://www.demografie.sachsen.de. 23

Landkreis Zwickau

2.1.2

2015

Wirtschaftsdaten des Landkreises Zwickau

Unternehmen nach Beschäftigungsgrößenklassen im Landkreis Zwickau 3: Unternehmen mit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten Insgesa mt

0-9 Anzahl

in 2011 aktive Unternehmen Landesdurchschnitt Sachsen darunter am 31.05.2013 noch aktive Unternehmen Landesdurchschnitt Sachsen in 2012 aktive Unternehmen Landesdurchschnitt Sachsen darunter am 31.05.2014 noch aktive Unternehmen Landesdurchschnitt Sachsen

3

14.063

12.758

10 - 49

Anteil (in %) 90,7

Anzahl 1.036

90,7 13.634

12.343

90,5

13.402

88,2

1.024

13.014

88,0 87,9

7,3

Anzahl 229

7,5

1.411

9,3

227

9,4 9,5

Anteil (in %) 1,6

Anzahl 40

1,7

335

2,2

40

2,2 2,3

0,3

0,3 0,3

53

2,2 329

Anteil (in %)

0,3

1,6

9,3 1.392

250 und mehr

1,6

7,6

88,2 14.788

Anteil (in %)

7,5

90,4 15.201

50 - 249

0,3 0,3

53

0,4 0,3

Quelle: http://www.statistik.sachsen.de. 24

Landkreis Zwickau

2.1.3

2015

Anzahl der Kinder und jungen Menschen im Landkreis Zwickau 4

Die folgenden Angaben für die Jahre 2011 bis 2012 beziehen sich auf die Fortschreibung der Bevölkerungsstatistik 5: Alter (in Jahren)

2011

unter 14

Prognose 2015

2012

Prognose 2020

Prognose 2025

Variante 1 Variante 2 Variante 1 Variante 2 Variante 1 Variante 2

34.637

34.783

33.005

32.762

30.630

29.649

27.505

25.567

14 - 18

8.288

8.731

9.799

9.633

9.688

9.478

9.295

9.023

18 - 27

28.577

26.125

21.211

20.795

19.384

18.686

20.593

19.215

Entwicklung der Anzahl der Jungen Menschen (0 - 27 Jahre) im Landkreis Zwickau 80.000 75.000 70.000

71.502 71.502

69.639 69.639

65.000

64.015

Variante 1 Variante 2

63.190

60.000

59.702 57.813

55.000

57.393 53.805

50.000 2011 4 5

2012

Prognose 2015

Prognose 2020

Prognose 2025

Quelle: http://www.statistik.sachsen.de. Bevölkerung am 31.12. (Basis Zensus 09.05.2011), Stand: 24.09.2014. 25

Landkreis Zwickau

2.1.4

2015

Arbeitslosenquote 6 Landkreis Zwickau

Arbeitslosenzahl (absolute Größe)

Arbeitslosenzahl (in %)

Juni 2010

18.894

10,8

Dezember 2010

18.141

10,4

Juni 2011

15.881

9,1

Dezember 2011

14.508

8,3

Juni 2012

13.816

8,0

Dezember 2012

14.195

8,3

Juni 2013

13.547

7,9

Dezember 2013

13.464

7,9

Juni 2014

12.566

7,4

Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf alle zivilen Erwerbspersonen. Begründung für die Verringerung der Arbeitslosenzahlen Die Arbeitslosenquoten beziehen sich auf alle zivilen Erwerbspersonen. Die rückläufige Entwicklung der Arbeitslosenzahlen ist auf den Konjunkturaufschwung und der damit verbundenen besseren Wirtschaftslage zurückzuführen.

6

Quelle: http://statistik.arbeitsagentur.de. 26

Landkreis Zwickau

2.2

2015

Wesentliche Ziele und Strategien des Landkreises Zwickau

Die wesentlichen Ziele und Strategien sowie Kennzahlen des Landkreises Zwickau werden ab 2014 in den einzelnen Produktbeschreibungen der Schlüsselprodukte dargestellt. Schlüsselprodukte des Landkreises Zwickau sind: Produktnummer

Bezeichnung

111201

Personal- und Organisationsangelegenheiten

111301

Haushaltswirtschaft, Finanzsteuerung sowie Kassen- und Rechnungswesen

126101

Brandschutz

126102

Feuerwehrtechnisches Zentrum

231101

Berufsschulen, Fachschulen, Berufsfachschulen, berufliche Gymnasien, Fachoberschulen, einschl. Berufskollegs, Vorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr in öffentlicher Trägerschaft

311301

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

312101

Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II

363301

Hilfe zur Erziehung

414101

Gesundheitspflege

537101

Abfallwirtschaft

542101

Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen bei Kreisstraßen

545301

Winterdienst an Kreisstraßen

547101

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

27

Landkreis Zwickau

2.3

2015

Aufstellung des Haushaltsplanes 2015 und Veränderungen gegenüber den Vorjahren

Jahresabschluss 2013 Zum Ergebnis des ersten doppischen Haushaltes 2013 kann infolge der bis dato noch nicht erstellten Eröffnungsbilanz u. a. aus nachfolgenden Gründen keine abschließende Aussage getroffen werden: Nach dem Prinzip der Periodenabgrenzung § 37 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SächsKomHVO-Doppik ist für die periodengerechte Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen der Zeitpunkt bzw. Zeitraum der wirtschaftlichen Verursachung heranzuziehen. Insofern finden Geschäftsvorfälle, deren wirtschaftliche Verursachung im Jahr 2012 lag und deren Fälligkeit zur Zahlung in 2013 liegt, ihren Niederschlag über Vortragsbuchungen als Anfangsbestand (VD – Vortrag Debitoren/Forderungen; VK – Vortrag Kreditoren/Verbindlichkeiten) in der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013. Alle wertaufhellenden Tatsachen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden bzw. begründet sind sowie unvorhersehbare Risiken, welche bis zur Jahresabschlusserstellung bekannt werden, sind zwingend zu berücksichtigen. Haushaltsjahr 2014 Der Kreistag beschloss am 11. Dezember 2013 den doppischen Haushaltsplan 2014 des Landkreises Zwickau. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung durch die Landesdirektion Sachsen erfolgte mit Schreiben vom 20. März 2014. Der Haushalt 2014 des Landkreises wurde am 30. April 2014 rechtskräftig. Mit der Haushaltssatzung 2014 wurde der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 298.503.850 EUR und der ordentlichen Aufwendungen auf 303.088.050 EUR festgesetzt. Es erfolgte der Ausweis der verbleibenden Nettobelastung aus Abschreibungen in Höhe von ./. 4.584.200 EUR. Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wurden Kreditaufnahmen in Höhe von 1.035.000 EUR beschlossen. Im Rahmen der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahr 2014 der Umlagesatz für die Kreisumlage auf 31,83 v. H. bestimmt. Die Liquidität zum Ende des Haushaltsjahres 2014 ist gesichert. Zusammengefasste Details zur voraussichtlichen Einschätzung zum Haushaltsvollzug 31. Dezember 2014, Stand Juni 2014, sind der Informationsvorlage InfoV/031/2014 zu entnehmen. Haushaltsjahr 2015 Analog der Haushaltsplanung 2014 erfolgte die Planaufstellung 2015. Aufbauend auf die Prognosehochrechnung 30. Dezember 2014, Stand 30. Juni 2014, sowie die teilweise vorliegenden Ergebnisse des Haushaltsjahres 2013, wurde die Einstellung der Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen im Haushaltsplan 2015 sowie im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2018 vorgenommen. Die Betriebs- und Gebäudekosten wurden produktbezogen auf landkreiseigene Gebäude in den Aufwandskonten 4455001, 4455002, 4455003 und 4455004 sowie für im Sondervermögen befindliche Immobilien in den Aufwandskonten 4231001, 4231002, 4231003 und 4231004 veranschlagt.

28

Landkreis Zwickau

2015

Einzelne Abweichungen der Ertrags- und Aufwandsarten gegenüber 2014 sind unter Punkt 3 dargestellt. Die Entwicklung des Zahlungsmittelund Finanzierungsmittelbestands von 2015 bis 2018 ist dem Punkt 8.1 zu entnehmen. Unter Anwendung des § 131 SächsGemO wird im ordentlichen Ergebnis die verbleibende Nettobelastung aus Abschreibungen in Höhe von ./. 4.356,0 TEUR ausgewiesen. Der Kreistag beschloss in der Kreistagssitzung am 5. März 2014 (Beschluss-Nr. 407/14/KT) die Auflösung des „Zentrales Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM)“ zum 31. Dezember 2015. Die haushaltsmäßige Umsetzung wird mit der Haushaltsplanung 2016 vollzogen. 2.3.1 Ergebnishaushalt Der Ergebnishaushalt ist weder im ordentlichen Ergebnis noch im Gesamtergebnis ausgeglichen. Er beinhaltet: Ordentliche Erträge in Höhe von

318.953,4 TEUR

Ordentliche Aufwendungen in Höhe von

323.309,3 TEUR

Saldo

./. 4.356,0 TEUR

Im Haushaltsplan 2015 ist das Sonderergebnis mit ./. 38,3 TEUR ausgewiesen - siehe dazu Punkt 11, Besondere Schadensereignisse Hochwasser 2013. Das veranschlagte Gesamtergebnis beträgt damit ./. 4.394,3 TEUR. Die geänderte VwV KomHSys vom 10. Dezember 2013 mit Wirkung vom 10. Januar 2014 ist im Haushaltsplan 2015 eingearbeitet. Veränderte Zuordnungen gegenüber dem Haushaltsplan 2014 erfolgten in den Ertragskonten 33 - öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte und 34 - Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen. Dabei werden die privatrechtlichen Entgelte nicht mehr dem Konto 33 sondern dem Konto 34 zugeordnet.

29

Landkreis Zwickau

2015

Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge des Ergebnishaushaltes (Basis Gesamthaushalt): Konto

Ertragsarten

3052, 3053, 3054

Steuern und ähnliche Abgaben

31 32 33 340 346 348 35 36 37

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

24.000,0

28.490,8

+ 4.490,8

27.850,8

27.850,8

27.850,8

Zuwendungen, Umlagen

215.394,4

220.126,5

+ 4.732,1

218.559,1

220.873,5

219.713,3

Sonstige Transfererträge

4.135,6

3.514,7

./. 620,9

3.514,7

3.514,7

3.514,7

23.324,4

21.860,7

./. 1.463,7

22.173,0

22.501,9

22.673,5

1.044,4

1.294,0

+ 249,6

1.294,0

1.295,0

1.295,0

26.989,8

39.905,7

+ 12.915,9

40.483,0

41.109,4

42.055,7

2.194,1

2.190,4

./. 3,7

2.239,7

2.245,1

2.148,6

1.421,2

1.570,6

+ 149,4

1.529,1

1.473,1

1.401,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

298.503,9

318.953,4

+ 20.449,5

317.643,4

320.863,5

320.653,1

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und -umlagen Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge (Zinsen, Erträge aus Beteiligungen und ähnliche Erträge) Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen

Ordentliche Erträge

(Angaben in TEUR)

30

Landkreis Zwickau

2015

Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushaltes (Basis Gesamthaushalt):

Konto

Aufwandsarten

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

40

Personalaufwendungen

60.863,2

62.998,6

+ 2.135,4

63.275,7

64.458,4

64.318,6

42

Sach- und Dienstleistungen

31.130,6

29.741,0

./. 1.389,6

29.136,7

29.601,0

28.867,1

43/46

Transferaufwendungen/Abführungen an Gebührenüberschüssen

124.876,9

144.432,4

+ 19.555,5

143.491,9

145.387,7

146.700,1

44

Sonstige ordentliche Aufwendungen

75.323,5

76.186,5

+ 863,0

73.764,3

73.560,5

73.358,9

45

Zinsen

2.212,3

604,6

./. 1.607,7

677,3

647,2

606,5

47

Abschreibungen/Wertberichtigungen

8.681,6

9.346,2

+ 664,6

7.297,5

6.858,7

6.282,0

303.088,1

323.309,3

+ 20.221,2

317.643,4

320.513,5

320.133,1

Ordentliche Aufwendungen

(Angaben in TEUR)

2.3.2 Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden die Zahlungsströme im Landkreis dargestellt. Im Gesamtfinanzhaushalt werden gemäß SächsKomHVO-Doppik die Salden: -

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 7, Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit, Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit, veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-fehlbetrag, Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln, voraussichtlicher Bestand (Überschuss/Bedarf) an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres

ausgewiesen. Die Entwicklung des Zahlungsmittel-/Finanzierungsmittelbestandes ist unter Punkt 8.1 dargestellt. 7

Zur Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit werden zum veranschlagten Gesamtergebnis die nicht zahlungswirksamen Erträge (Auflösung Sonderposten) und die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen (Rückstellung Lohn, Abschreibungen und Wertberichtigungen) abgezogen und die zahlungswirksamen Aufwendungen Altersteilzeit und Zinsen dazu addiert. 31

Landkreis Zwickau

2015

2.3.3 Ausweisung von Vorjahreswerten Gemäß § 63 Abs. 4 SächsKomHVO-Doppik ist für die ersten beiden Haushaltsjahre, in denen nach dieser Verordnung geplant und abgerechnet wird, die Darstellung der Vorjahreswerte (Rechnungsergebnis Vorvorjahr und Ansatz Vorjahr) lediglich für definierte Positionen verpflichtend. Dieser Verpflichtung wurde in den Vorberichten zur Planung 2013 und 2014 nachgekommen. Im Haushaltsplan 2015 sind demzufolge zum ersten Mal alle Positionen vollständig mit dem Rechnungsergebnis Vorvorjahr und Ansatz Vorjahr abzubilden. Aufgrund der erst zum Teil aufgestellten, noch nicht vorgelegten und noch nicht örtlich und überörtlich geprüften Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 ist noch kein Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 aufgestellt. Der Ausweis der Werte des Rechnungsergebnisses 2013 stellt den Arbeitsstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Berichte dar und entspricht nicht dem endgültigen Rechnungsergebnis 2013. Die Werte können nicht zu Vergleichszwecken herangezogen werden und stellen noch keine Basis für eine Interpretation im Rechenschaftsbericht dar. Der Ansatz des Vorjahres 2014 wird ausgewiesen. 3.

Ergebnishaushalt

3.1

Ergebnishaushalt – Erträge

3.1.1 Übersicht und Entwicklung der Finanzzuweisungen nach dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz Mit Landräte-Rundschreiben Nr. 037/2014 zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (SächsFAG) 2015/2016 wurden die Ergebnisse des Spitzengesprächs vom 3. Juni 2014 zusammengefasst dargestellt. Die im Vorbericht dargelegten Zuweisungen basieren auf Berechnungen bzw. Angaben aus der Niederschrift zu diesem Spitzengespräch. Die Orientierungsdaten für die mittelfristige Finanzplanung wurden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern am 16. Oktober 2014 bekannt gegeben.

32

Landkreis Zwickau

2015

Aus der Allgemeinen Finanzausgleichsmasse des Freistaates Sachsen werden 2015 und 2016 voraussichtlich zur Verfügung gestellt: Gesamtschlüsselzuweisungen 2015: 2.590,4 Mio. EUR 2016: 2.538,8 Mio. EUR 2015 Allgemeine Schlüsselzuweisungen zur Auffüllung mangelnder Steuerkraft

2016 2.241,4

2.255,4

darunter Landkreise

580,6

575,0

Investive Schlüsselzuweisungen

349,0

283,4

24,2

17,8

darunter Landkreise

(Angaben in Mio. EUR)

Die sich aus dem SächsFAG und anderen gesetzlichen Regelungen ergebende Finanzbeziehungen im Haushaltsjahr 2015 und folgenden werden eingeschätzt und in den einzelnen Positionen dargelegt. 3.1.2 Steuern und ähnliche Abgaben (Kontenart 305) Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen und Kontenrahmen sowie Muster für das neue kommunale Rechnungswesen im Freistaat Sachsen (VwV Kommunale Haushaltssystematik - VwV KomHSys) sind in der Kontenklasse 3, Kontengruppe 30 - Steuern und ähnliche Abgaben beim Landkreis Zwickau die Leistungen des Landes aus dem Ausgleich von Sonderlasten bei der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe darzustellen. Hier wurde der Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe eingebunden. Folgende Entwicklung ist hier zu verzeichnen:

33

Landkreis Zwickau

Konto

2015

Bezeichnung

3052

Wohngeldentlastung

3053 3054 Summe

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

9.000,0

11.640,0

+ 2.640,0

11.000,0

11.000,0

11.000,0

Sonderlastenausgleich

15.000,0

15.000,0

0,0

15.000,0

15.000,0

15.000,0

Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe

0,0

1.850,8

+ 1.850,8

1.850,8

1.850,8

1.850,8

24.000,0

28.490,8

+ 4.490,8

27.850,8

27.850,8

27.850,8 (Angaben in TEUR)

Entsprechend der Ergebnisse des Spitzengesprächs vom 3. Juni 2014 werden im Jahr 2015 rund 23,0 Mio. EUR zusätzlich bei der Wohngeldentlastung an die Landkreise fließen. Im Finanzplanungszeitraum wurde von einer gleichbleibend höheren Weitergabe der Wohngeldentlastung an die Landkreise ausgegangen. Erstmals mit dem SächsFAG 2015/2016 wird ein Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe aus dem in Sachsen ankommenden Entlastungsbetrag entsprechend der Anteile an den Lasten der Eingliederungshilfe bei den Landkreisen und kreisfreien Städten an der Gesamtbelastung der Eingliederungshilfe (örtliche und überörtliche) verteilt. Die Landkreise erhalten in den Jahren 2015 und 2016 jährlich rund 32,2 Mio. EUR, darunter 17,1 Mio. EUR über die Erhöhung des KdU-Anteils und jährlich rund 15,1 Mio. EUR aus dem Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe. Aus dieser Vereinbarung werden dem Landkreis Zwickau im Jahr 2015 zugewiesen: -

im Unterprodukt 31130101 - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Konto 3481000 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land 1.974,0 TEUR sowie im Unterprodukt 61110101 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, Konto 3054000 - Sonderlastenausgleich Eingliederungshilfe 1.850,8 TEUR.

Es wird im Finanzplanungszeitraum von einem gleichbleibenden Zufluss ausgegangen.

34

Landkreis Zwickau

2015

3.1.3 Zuweisungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten (Kontengruppe 31) In dieser Kontengruppe werden die Erträge/Einzahlungen entsprechend des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG) dargestellt. Die Zuweisungen betreffen den Ergebnishaushalt und den Finanzhaushalt: Konto

Bezeichnung

3111000 Allgemeine 6111000 Schlüsselzuweisungen 3111001 Auflösung Vorsorgevermögen 3121000 Ausgleich 6121000 Schlüsselzuweisungsverluste 3121001 Anpassungsmaßnahmen 6121001 Zuweisung zur Bildung des 6131100 Vorsorgevermögens 3131901 Zuweisung für übertragene 6131901 Aufgaben 3131902 Mehrbelastungsausgleich 6131902 3131903 Ergänzender Mehrbelastungs6131903 ausgleich 3182100 Kreisumlage 6182100 3182200 Finanzausgleichsumlage 6182200 6811100 Investive Schlüsselzuweisung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

57.772,4

60.963,0

+ 3.190,6

60.375,0

62.200,0

62.537,6

0,0

0,0

0,0

216,0

216,0

216,0

2.192,0

1.753,7

./. 438,3

1.315,3

876,8

438,4

5.117,0

5.117,0

0,0

4.080,0

4.000,0

4.000,0

7.603,3

0,0

./. 7.603,3

0,0

0,0

0,0

7.563,7

7.500,0

./. 63,7

7.400,00

7.360,0

7.250,0

10.992,0

10.463,0

./. 529,0

9.934,0

9.405,0

9.260,0

248,4

248,4

0,0

248,4

248,4

248,4

99.851,6

102.935,1

+ 3.083,5

106.120,2

107.886,4

108.226,6

105,0

190,0

+ 85,0

190,0

190,0

190,0

3.956,8

2.400,0

./. 1.556,8

1.800,0

2.000,0

2.000,0 (Angaben in TEUR)

35

Landkreis Zwickau

2015

Die Einstellung der Allgemeinen Schlüsselzuweisungen erfolgte entsprechend den Prognosen der Mai-Steuerschätzung 2014 und dem bekannt gegebenen Orientierungsdaten zur mittelfristigen Finanzplanung. Unter diesen Bedingungen wurden auch die Werte des Finanzplanungszeitraumes eingestellt. Die Auflösung des Vorsorgevermögens ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorberichts im Sächsischen Finanzausgleichsgesetz 2013/2014 geregelt. Demnach soll die Auflösung bis spätestens 31. Dezember 2019 erfolgen. Entsprechend des Bedarfs des Landkreises Zwickau wird das Vorsorgevermögen in den Jahren 2016 bis 2018 in drei gleichen Jahresbeträgen in Höhe von 216,0 TEUR aufgelöst und dem Ergebnishaushalt als nicht zahlungswirksamer Ertrag zugeführt. Die Einstellung der Verzinsung des Vorsorgevermögens in den Haushaltsplan 2015 basierte auf marktüblichen Konditionen. Die Positionen „Ausgleich Schlüsselzuweisungsverlust“ und „Mehrbelastungsausgleich“ wurden entsprechend des Sächsischen Mehrbelastungsausgleichsgesetzes 2008 (SächsMBAG 2008) abgeschmolzen. Der bereits 2013 ausgereichte „Ergänzende Mehrbelastungsausgleich“ für die übertragenen Aufgaben im Bereich der Vermessungsverwaltung unterliegt nicht der Abschmelzung und wird 2015 und im Finanzplanungszeitraum dargestellt. Die vorgesehenen Bedarfszuweisungen für Anpassungsmaßnahmen als Berücksichtigung besonderer Lasten im Zuge der Kreisreform 2008 sind gemäß § 22 Absatz 2 Nr. 7 SächsFAG vorerst bis zum Haushaltsjahr 2015 im Gesetz verankert. Für 2016 wurden für die besonderen Belastungen, die sich für den Landkreis Zwickau ergeben haben, weitere 4,08 Mio. EUR als Ausgleichsbetrag zur Verfügung gestellt. Die Mittel werden über einen Nebenansatz an die betreffenden Landkreise weitergeleitet und unterliegen einer zweijährigen Überprüfung. Es wird davon ausgegangen, dass diese Bedarfszuweisungen weiterhin unerlässlich für die Erfüllung der Aufgaben im Landkreis Zwickau sind und damit auch für die Finanzplanung eine erforderliche Größe darstellen. Bei der Planung der Höhe der Zuweisung für übertragene Aufgaben wurden die Daten des Zensus zur weiteren Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis Zwickau herangezogen, da diese Mittel in Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung ausgereicht werden. Bei der Ermittlung der Kreisumlage und der Schlüsselzuweisungen wurden die vom Sächsischen Landkreistag zur Verfügung gestellten Daten und die Daten aus der Mai-Steuerschätzung 2014 zu Grunde gelegt. Die Investive Schlüsselzuweisung wurde anhand der Schlüsselmasse des Freistaates Sachsens im Haushaltsplan veranschlagt. Unter Punkt 3.3 sind die Schwerpunkte Ergebnishaushalt - Bereich Jugend und Soziales zu finden.

36

Landkreis Zwickau

2015

In der Kontengruppe 31 werden u. a. Fördermittel des Landes sowie Zuschüsse veranschlagt. Insgesamt ergibt sich bei Kontengruppe 31 folgendes Bild: Konto

Bezeichnung

311

Schlüsselzuweisungen

312

Bedarfszuweisungen

313 314

Sonstige allgemeine Zuweisungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

59.319,7

60.963,0

+ 1.643,3

60.951,0

62.681,0

62.763,6

7.309,1

6.870,7

./. 438,4

5.395,3

4.876,8

4.438,4

18.804,1

18.211,4

./. 592,7

17.582,4

17.013,4

16.758,4

10.436,9

11.902,4

+ 1.465,5

9.300,0

9.346,0

8.572,1

2.891,1

2.939,6

+ 48,5

2.720,8

2.563,5

2.447,8

316

Auflösung von Sonderposten

318

Allgemeine Umlagen

99.956,6

103.125,1

+ 3.168,5

106.310,2

108.076,4

108.416,6

319

Aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen

16.677,0

16.114,3

./. 562,7

16.299,4

16.316,4

16.316,4

215.394,5

220.126,5

+ 4.732,0

218.559,1

220.873,5

219.713,3

Summe

(Angaben in TEUR)

37

Landkreis Zwickau

2015

3.1.4 Sonstige Transfererträge (Kontengruppe 32) Bei diesem Konto handelt es sich vorrangig um Erträge im Jugend- und Sozialbereich. Dazu gehören Ersatzleistungen wie Kostenbeiträge, Aufwendungsersatz, Unterhaltsbeiträge, Leistungen von Sozialleistungsträgern, Rückzahlung von gewährten Hilfen (Tilgung und Zinsen von Darlehen). Auch Rückzahlungen des Bildungs- und Teilhabepakets von zu viel gezahlten Leistungen werden in dieser Position abgebildet. Die sonstigen Transfererträge setzen sich wie folgt zusammen: Konto

Bezeichnung Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen Rückzahlungen Bildungs- und Teilhabepaket

321 322 324 Summe

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

2.298,9

1.772,2

./. 526,7

1.772,2

1.772,2

1.772,2

1.834,3

1.739,8

./. 94,5

1.739,8

1.739,8

1.739,8

2,4

2,7

+ 0,3

2,7

2,7

2,7

4.135,6

3.514,7

./. 620,9

3.514,7

3.514,7

3.514,7

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in TEUR)

Die Absenkung der Erträge gegenüber 2014 resultiert aus: -

der Verschiebung der Abrechnung Wohngeld aus dem Ergebnishaushalt in dem Bereich der haushaltsunwirksamen Zahlungen, aus Anpassungen an das voraussichtliche Ist 2014 in der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen bei den Leistungen von Sozialleistungsträgern und in der Jugendhilfe in den Bereichen Erziehung in der Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Hilfe für junge Volljährige und Heimerziehung.

Im Bereich der Jugendhilfe resultieren die sinkenden Kostenbeiträge und Aufwandsersätze aus dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetzes (KJVVG) und der damit verbundenen neuen Kostenbeitragsverordnung inklusive Kostenbeitragstabelle. Hier wurde die Einkommensgrenze pro Elternteil von bisher 1.000 EUR auf 1.470 EUR angehoben, da sonst der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt nicht gedeckt war. Unter Punkt 3.3 wird der Jugend- und Sozialbereich schwerpunktmäßig betrachtet.

38

Landkreis Zwickau

2015

3.1.5 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Kontengruppe 33) Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte sind Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie nicht zahlungswirksame Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich. Im Ergebnishaushalt sind es 6,9 v. H. der ordentlichen Erträge, die sich wie folgt zusammensetzen: Konto

Bezeichnung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

3311

Verwaltungsgebühren

5.565,0

5.576,5

+ 11,5

5.571,5

5.571,5

5.451,5

3321

Benutzungsgebühren

16.532,8

15.483,4

./.1.049,4

15.483,4

15.493,4

15.503,4

337,6

0,5

./. 337,1

0,5

0,5

0,5

15.424,0

14.724,0

./. 700,0

14.724,0

14.724,0

14.724,0

1.226,6

800,8

./. 425,8

1.118,1

1.437,0

1.718,6

23.324,4

21.860,7

./.1.463,7

22.173,0

22.501,9

22.673,5

darunter: Volkshochschule darunter: Abfallwirtschaft 3381 Summe

Auflösung von Sonderposten Abfallwirtschaft

(Angaben in TEUR)

Der Bereich der Abfallwirtschaft wirkt haushaltsneutral, da die Aufwendungen über Benutzungsgebühren bzw. die Auflösung von Sonderposten gedeckt sind. Die Abweichung bei den Benutzungsgebühren entsteht durch die Änderung der Abrechnungsmodalitäten bei der Restabfallbehandlung im Bereich Abfallwirtschaft. Die Aufwendungen sind in gleicher Höhe in Kontengruppe 42 - Sach- und Dienstleistungen reduziert. Die Gebühren der kostenrechnenden Einrichtungen (Feuerwehrtechnisches Zentrum, Deutsches Landwirtschaftsmuseum, Kreismusikschule und Volkshochschule) werden unter Punkt 3.3 näher erläutert.

39

Landkreis Zwickau

2015

3.1.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte (Kontenart 341 - 346) Die privatrechtlichen Leistungsentgelte sind Mieten und Pachten, Erträge aus Verkauf und sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte wie u. a. Erträge für Ersatzleistungen auf Schadensfälle, für Beratungen, aus Werkverträgen, aus Regressansprüchen. Im Ergebnishaushalt sind es 0,4 v. H. der ordentlichen Erträge, die sich wie folgt zusammensetzen: Konto

Bezeichnung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

3411

Mieten und Pachten

91,9

39,5

./. 52,4

39,5

39,5

39,5

3421

Erträge aus Verkauf

848,5

816,3

./. 32,3

816,3

816,3

816,3

darunter: Abfallwirtschaft

830,0

800,0

./. 30,0

800,0

800,0

800,0

0,0

320,0

+ 320,0

320,0

320,0

320,0

104,0

118,2

+ 14,2

118,2

119,2

119,2

1.044,4

1.294,0

+ 249,6

1.294,0

1.295,0

1.295,0

3431 3461 Summe

Privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen Sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte

(Angaben in TEUR)

Die Erhöhung im Konto 3431000 basiert auf einer Änderung in der Systematik und ist lediglich eine Umsetzung vom Konto 3321000 Benutzungsgebühren in das Konto 3431000 - privatrechtliche Entgelte für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen.

40

Landkreis Zwickau

2015

3.1.7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Kontenart 348) Erstattungen sind Ersatz für Aufwendungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, die eine Stelle für eine andere erbracht hat. Hierunter fallen insbesondere Erträge aus Kostenerstattungen der Sozialhilfeträger sowie für Aufwand für den Unterhalt von Bundes- und Staatsstraßen. Im Ergebnishaushalt sind es 11,9 v. H. der ordentlichen Erträge, die sich wie folgt zusammensetzen: Konto

Bezeichnung

Summe

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 20184

26.989,8

39.905,7

+ 12.915,9

40.483,0

41.109,4

42.055,7

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

6.405,9

7.765,5

+ 1.359,6

8.380,8

9.041,6

9.750,9

Verwaltungskosten im Jobcenter

6.506,6

7.010,0

+ 503,4

7.210,0

7.260,0

7.460,0

Erstattung für Gemeinschaftsaufwand Straßen

2.108,3

2.325,6

+ 217,3

2.347,0

2.406,3

2.459,3

Unterhaltsvorschussleistungen

3.300,0

3.170,0

./. 130,0

3.170,0

3.170,0

3.170,0

5.136,0

14.236,5

+ 9.100,5

14.189,2

14.189,2

14.189,2

764,3

770,1

+ 5,8

770,1

770,1

770,1

879,3

825,1

./. 54,2

788,3:

744,9

754,8

darunter:

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Überbetriebliches Ausbildungszentrum

(Angaben in TEUR)

Die Erträge und Aufwendungen im sozialen Bereich (Grundsicherung, Leistungen für Asylbewerber, Unterhaltsvorschussleistungen, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe ebenso die Erstattungen vom Jobcenter) werden unter Punkt 3.3 dargestellt.

41

Landkreis Zwickau

2015

3.1.8 Zinsen und sonstige Finanzerträge (Kontengruppe 36) In der Kontengruppe 36 werden Zinserträge und Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen dargestellt. Konto

Bezeichnung

Summe

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

1.421,2

1.570,6

+ 149,4

1.529,1

1.473,1

1.401,5

401,6

355,9

./. 45,7

314,4

274,4

234,9

1.019,6

1.214,7

+ 195,1

1.214,7

1.198,7

1.166,6

darunter: 361

Zinserträge

365

Erträge aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen

(Angaben in TEUR)

Die Zinserträge resultieren aus Altkrediten und Darlehen an das Zentrale Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM). Aufgrund der vorangeschrittenen Tilgung der Darlehen sinken diese Erträge im Finanzplanungszeitraum weiter. Des Weiteren sind in dieser Gruppe zahlungsunwirksame Zinserträge aus der Verzinsung Sonderposten für den Gebührenausgleich im Bereich der Abfallwirtschaft veranschlagt. Bei den Erträgen aus Gewinnanteilen aus verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sind überwiegend die Gewinnausschüttungen der Sparkassen Chemnitz und Zwickau an den Landkreis Zwickau als Träger der Sparkassen enthalten. Die Steigerung in Höhe von 174,0 TEUR ergibt sich aus der Bruttodarstellung. Weiter sind hier Erträge aus Gewinnanteilen der Beteiligungen Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH“ und Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG eingestellt.

42

Landkreis Zwickau

2015

3.1.9 Sonstige ordentliche Erträge (Kontengruppe 35) Die Position sonstige ordentliche Erträge sind Erstattungen von Steuern, Bußgelder, Säumniszuschläge, Auflösungen von sonstigen Sonderposten und nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge (wie z. B. Auflösungen von Rückstellungen). Im Ergebnishaushalt sind es 0,7 v. H. der ordentlichen Erträge, die sich wie folgt zusammensetzen: Konto

Bezeichnung

Summe

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 20184

2.194,1

2.190,4

./. 3,7

2.239,7

2.245,1

2.148,5

15,0

15,0

0,0

15,0

15,0

15,0

1.812,2

1.912,1

+ 99,9

1.912,1

1.912,1

1.912,1

3561001 Zwangsgelder

14,7

15,5

+ 0,8

15,5

15,5

15,5

3562000 Säumniszuschläge

30,0

30,0

0,0

30,0

30,0

30,0

3562001 Beitreibungsgebühren

95,4

95,4

0,0

95,3

95,3

95,3

1,5

1,0

./. 0,5

1,0

1,0

1,0

72,0

73,8

+ 1,8

73,8

73,8

73,8

153,2

47,6

./. 105,6

97,0

102,4

5,8

0,1

0,0

./. 0,1

0,0

0,0

0,0

darunter: 3521000

Erstattung von Steuern BgA "Grüner Punkt"

3561000 Bußgelder

3562002

Stundungs- und Verzugszinsen

3562003 Mahngebühren 3583900 359100

Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge Weitere sonstige ordentliche Erträge

(Angaben in TEUR)

Die sonstigen nicht zahlungswirksamen Erträge sind die Verbuchung der Wertaufholung von abgezinsten Rückstellungen in Höhe von 47,6 TEUR für die Deponie Lauenhain und die Halde 10. Der Abzinsungsbetrag wird im Jahr der Bildung der Rückstellung in voller Höhe als Zinsertrag und im Folgejahr als Zinsaufwand gebucht. Die Erträge für Bußgelder basieren auf der Prognose 31. Dezember 2014, Stand 30. Juni 2014. 43

Landkreis Zwickau

2015

3.1.10 Interne Leistungsverrechnungen Die interne Leistungsverrechnung ermöglicht die Ermittlung aller Aufwendungen und Erträge in einzelnen Produkten. Ziel der internen Leistungsverrechnung ist der Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs und -aufkommens eines Produktes. Die Erträge aus bzw. die Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen sind im Teilergebnishaushalt dargestellt. Dies betrifft u. a. die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung, Volkshochschule, Kreismusikschule, Deutsches Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain, Medienpädagogisches Zentrum, Überbetriebliches Ausbildungszentrum für Straßenwärter, Feuerwehrtechnisches Zentrum, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Eingliederungsleistungen nach SGB II sowie präventive Maßnahmen. Die Erträge werden in den Querschnittsbereichen realisiert. 3.1.11 Auflösung von Sonderposten (Kontenart 316) Im Plan 2015 wurden folgende Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, Zuweisungen, Beiträgen, Kostenerstattungen und ähnlichen Entgelten, Spenden sowie unentgeltlichen Vermögensübertragungen eingestellt: Konto

316

Bezeichnung Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, Zuweisungen, Beiträgen, Kostenerstattungen und ähnlichen Entgelten, Spenden sowie unentgeltlichen Vermögensübertragungen

Ansatz 2014

2.891,2

Ansatz 2015

2.939,6

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

./. 48,4

FIPL 2016

2.720,8

FIPL 2017

2.563,5

FIPL 2018

2.447,8

(Angaben in TEUR)

44

Landkreis Zwickau

3.2

2015

Ergebnishaushalt - Aufwendungen

3.2.1 Personalaufwendungen (Kontengruppe 40) „Unter Personalaufwendungen sind alle beim Landkreis brutto anfallenden Aufwendungen für aktive Beschäftigte zu erfassen…“ 8 „Zu den Personalaufwendungen gehören mithin alle Dienstaufwendungen, Beiträge zu Versorgungskassen, zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beihilfen und Unterstützungsleistungen für Beschäftigte, Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte und Zuführungen zu Rückstellungen für Entgeltzahlungen für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeit, Urlaubsansprüchen, Überstunden und ähnliche Maßnahmen.“ 9 Gemäß § 16 Abs. 2 SächsKomHVO-Doppik sind die Personalaufwendungen nach den im Haushaltsjahr voraussichtlich besetzten Stellen zu veranschlagen. Die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen sind nach geeignetem Schlüssel auf die Teilhaushalte aufzuteilen. „… die Veranschlagung der Personalaufwendungen richtet sich somit nach der tatsächlich vorhandenen Zahl der auf gewisse Dauer Beschäftigten…“ 10 „Personalaufwendungen für voraussichtlich besetzte Stellen sind in den Teilhaushalten zu veranschlagen. Personalaufwendungen für Personen, die nicht im Stellenplan geführt werden (Praktikanten, kurzfristige Beschäftigte, Beschäftigte auf Honorarbasis), können zentral veranschlagt werden, wenn sich diese Personalaufwendungen nicht oder nicht sinnvoll bestimmten Produkten in den Teilhaushalten zuordnen lassen...“ 11 Die Personalaufwendungen werden in einem Sonderbudget (ohne Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte Konto 4019 und Künstlersozialabgabe in Konto 4039) verwaltet. Die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sind unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit als Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit (Konto 4421) in den jeweiligen Produkten veranschlagt. In der Planung der Personalaufwendungen wurden alle abgeschlossenen Altersteilzeitverträge berücksichtigt. Tariferhöhungen sind für Beschäftigte ab März 2015 in Höhe von 2,4 v. H. und für Beamte ab Juni 2015 in Höhe von 3,0 v. H. enthalten. Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind mit den derzeit gültigen Beitragssätzen und einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen um 100 EUR geplant. Der Umlagesatz zu den Versorgungskassen Beamte ist mit 43,0 v. H. in den Aufwendungen enthalten. Das führt zur Abweichung der Ansätze 2015 zu 2014 in Höhe von 2.321,6 TEUR. Da noch keine Tarifabschlüsse vorliegen wird mittelfristig von moderaten Steigerungen der Personalaufwendungen/-auszahlungen ausgegangen.

8

Kommentar Gemeindehaushaltsrecht zu § 2, Seite 12, Randnummer 71. Kommentar Gemeindehaushaltsrecht zu § 2, Seite 12, Randnummer 73. Kommentar Gemeindehaushaltsrecht zu § 16, Seite 2, Randnummer 8. 11 Kommentar Gemeindehaushaltsrecht zu § 16, Seite 2, Randnummer 9. 9

10

45

Landkreis Zwickau

2015

Übersicht zu den Personalaufwendungen: Bezeichnung Personalaufwendungen

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

59.855,1

62.176,7

+ 2.321,6

62.452,7

63.634,9

63.493,1

Unfallversicherung

312,0

328,8

+ 16,8

328,8

328,8

328,8

Zuführungen zu Rückstellungen

212,8

0,0

./. 212,8

0,0

0,0

0,0

Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte

473,0

480,5

+ 7,5

481,5

482,5

483,5

10,3

12,7

+ 2,4

12,7

13,2

13,2

303,9

254,6

./. 49,3

64,2

0,0

0,0

Summe

61.167,1

63.253,3

+ 2.086,2

63.339,9

64.458,4

64.318,6

Personalauszahlungen

65.629,1

66.480,0

+ 850,9

65.235,2

65.090,9

64.053,8

Unfallversicherung

312,0

328,8

+ 16,8

328,8

328,8

328,8

Dienstaufwendungen für sonstige Beschäftigte

473,0

480,5

+ 7,5

481,5

482,5

483,5

10,3

12,7

+ 2,4

12,7

13,2

13,2

66.424,4

67.302,0

+ 877,6

66.058,2

65.915,4

64.879,3

5.257,3

4.048,7

./. 1.208,6

2.718,3

1.457,0

560,7

Künstlersozialabgabe Personalaufwendungen Junihochwasser 2013

Künstlersozialabgabe Summe Differenz zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt

(Angaben in TEUR)

Die Differenz zwischen Ergebnis- und Finanzhaushalt verringert sich gegenüber 2014 um 1.208,6 TEUR aufgrund der Rückläufigkeit der Altersteilzeitverträge.

46

Landkreis Zwickau

2015

Im Finanzhaushalt sind die Aufstockungsbeträge für die Arbeits- und Freizeitphase sowie die Entgelte während der Freizeitphase enthalten. Die Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 sind im außerordentlichen Ergebnis veranschlagt. Nähere Erläuterung siehe Punkt 3.4. Im Stellenplan 2015 sind folgende Stellen enthalten: Stellenplan/Vollzeitäquivalente (ohne Sondervermögen) RE 2012 Kernverwaltung (einschl. Jobcenter ohne LR)

Ansatz 2013

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

1.029,370

875,345

862,086

860,505

./. 1,581

65,544

73,075

71,075

71,879

+ 0,804

tariflich Beschäftigte

963,826

802,270

791,011

788,626

./. 2,385

Nachgeordnete Einrichtungen und übrige Bereiche

123,602

304,316

308,528

306,859

./. 1,669

0,000

16,051

16,051

16,046

./. 0,005

123,602

288,265

292,477

290,813

./. 1,664

1.152,972

1.179,660

1.170,613

1.167,364

./. 3,249

65,544

89,125

87,125

87,925

+ 0,800

tariflich Beschäftigte

1.087,428

1.090,535

1.083,488

1.079,439

./. 4,049

Freistellungsphase

40,100

52,400

59,200

44,400

./. 14,800

3,000

4,000

7,000

4,000

./. 3,000

37,100

48,400

52,200

40,400

./. 11,800

Summe

1.193,072

1.232,060

1.229,813

1.211,764

./. 18,049

Beamte

68,544

93,125

94,125

91,925

./. 2,200

1.124,528

1.138,935

1.135,688

1.119,839

./. 15,849

Beamte

Beamte tariflich Beschäftigte Summe (ohne Freistellungsphase) Beamte

Beamte tariflich Beschäftigte

tariflich Beschäftigte

(Angaben in VZÄ)

47

Landkreis Zwickau

2015

Die Verringerung der VZÄ 12 von 2015 zu 2014 in Höhe von 18,049 VZÄ resultiert aus: -

29,250 VZÄ Stellenstreichungen aus kw-Setzungen und 11,201 VZÄ Stellenneubildungen aus gesetzlichen Erfordernissen und Aufgabenerhöhungen.

3.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Kontengruppe 42) Die Position der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfasst alle Aufwendungen die mit der kommunalen Aufgabenerfüllung im Zusammenhang stehen. In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen dargestellt: Konto

Bezeichnung

Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen Unterhaltung des sonstigen 422 beweglichen Vermögens 423 Mieten und Pachten Bewirtschaftung der Grund424 stücke und baulichen Anlagen Unterhaltung und Erwerb von 425 beweglichen Vermögen Besondere Aufwendungen für 426 Beschäftigte Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen sowie 427 Aufwendungen für Unterrichtswegekosten 428 Verbrauch von Vorräten Aufwendungen für sonstige 429 Dienstleistungen (u. a. Entsorgungsleistungen) Summe 421

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

207,2

256,6

+ 49,4

213,1

213,6

214,1

2.146,5

2.065,8

./. 80,7

1.932,7

2.006,7

996,6

4.932,4

4.993,9

+ 61,5

4.429,4

4.434,5

4.423,0

663,7

735,1

+ 71,4

749,2

759,3

753,5

2.616,6

2.848,4

+ 231,8

2.767,7

2.826,2

2.797,9

436,8

383,3

./. 53,5

345,9

352,6

369,0

2.327,1

2.442,3

+ 115,2

2.368,2

2.364,3

2.385,2

955,0

1.045,0

+ 90,0

1.045,0

1.065,0

1.085,0

16.845,3

14.970,7

./. 1.874,6

15.285,5

15.578,9

15.842,8

31.130,6

29.741,1

./. 1.389,5

29.136,7

29.601,1

28.867,1 (Angaben in TEUR)

12

Vollzeitäquivalente 48

Landkreis Zwickau

2015

Die Abweichung in der Kontenart 429 zwischen Ansatz 2015 und Ansatz 2014 resultiert aus: -

der Zuordnung der bisher in dieser Kontenart geplanten Aufwendungen von Gebühren für Fachprogramme sowie Dienstleistungen im IT-Bereich zur Kontenart 442, der Zuordnung der bisher in dieser Kontenart geplanten Aufwendungen für Verwaltungskosten für den Gebühreneinzug der KECL, welche sich nunmehr in anderen Kontenarten niederschlagen (z. B. Personalaufwand, Geschäftsaufwendungen) sowie der Änderung von Abrechnungsmodalitäten bei der Restabfallbehandlung im Bereich Abfallwirtschaft. Die Erträge sind in gleicher Höhe in der Kontenart 332 - Benutzungsgebühren reduziert. 13

-

-

3.2.3 Transferaufwendungen (Kontengruppe 43) Als Transferaufwendungen sind jene Aufwendungen zu erfassen und zu buchen, die im Zusammenhang mit Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke, der Abwicklung von Sozialtransferleistungen nach SGB II, XII und VIII, Umlagen u. a. stehen. Die Transferaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: Konto

Bezeichnung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

431

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

23.249,1

25.341,0

+ 2.091,9

22.715,3

22.924,5

23.005,0

433

Sozialtransferaufwendungen

69.615,7

85.673,5

+ 16.057,8

87.056,9

88.675,2

89.911,0

437

Allgemeine Umlagen

31.989,4

33.404,8

+ 1.415,4

33.709,8

33.781,5

33.780,8

124.854,2

144.419,3

+ 19.565,1

143.482,0

145.381,2

146.696,8

Summe

(Angaben in TEUR)

Unter Punkt 3.3 wird der Jugend- und Sozialbereich schwerpunktmäßig betrachtet.

13

Siehe ebenfalls Ausführungen unter Punkt 3.1.5. 49

Landkreis Zwickau

2015

3.2.4 Sonstige ordentliche Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (Kontengruppe 44) Die Position der sonstigen ordentlichen Aufwendungen stellt eine Art Auffangposition für alle noch nicht vorgenannten zugeordneten Aufwandsarten aus laufender Verwaltung dar. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen umfassen u. a.: -

Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit, Geschäftsaufwendungen (…), Steuern und Versicherungen, Erstattungen für die Aufwendungen für landkreiseigene Gebäude, Erstattungen Nebenkosten für landkreiseigene Gebäude, aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen:     Konto 44

für die (nicht) revisionsrelevanten Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 SGB II), für sonstige Leistungsbeteiligungen bei laufenden Leistungen (§ 16 a SGB II), für sonstige Leistungsbeteiligungen bei einmaligen Leistungen (§ 23 Abs. 3 SGB II), im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes. Bezeichnung Sonstige ordentliche Aufwendungen

Ansatz 2014 75.323,5

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

76.186,4

+ 862,9

FIPL 2016 73.764,3

FIPL 2017 73.560,5

FIPL 2018 73.358,9 (Angaben in TEUR)

Im Wesentlichen ergeben sich die Veränderungen aus folgenden Aufwandskonten: Konto 4423

Bezeichnung Datenverarbeitung

Ansatz 2014 80,0

Ansatz 2015 699,5

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 619,5

FIPL 2016 699,5

FIPL 2017 699,5

FIPL 2018 699,5 (Angaben in TEUR)

Die Erhöhung ist lediglich eine Änderung des Kontos 4291 - sonstige Dienstleistungen in das Konto 4423 - Datenverarbeitung in Höhe von 615,0 TEUR. Hierzu wird auf die Ausführungen unter Punkt 3.2.2 verwiesen.

50

Landkreis Zwickau

Konto 4431

2015

Bezeichnung Geschäftsaufwendungen

Ansatz 2014

Ansatz 2015

3.113,9

3.271,0

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 157,1

FIPL 2016 3.175,4

FIPL 2017 3.192,0

FIPL 2018 3.145,4 (Angaben in TEUR)

Diese Position beinhaltet u. a.: -

Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren und Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten.

Die Erhöhung in den Geschäftsausgaben resultiert aus den Projekten der Wirtschaftsförderung: -

EU-Projekt Shift X 72,0 TEUR, Modellvorhaben Koordinierungsstelle 47,5 TEUR und dem EU-Projekt INDU_CULT 50,0 TEUR.

Demgegenüber stehen Mehrerträge in Höhe von 38,1 TEUR aus dem Modellvorhaben Koordinierungsstelle. Konto

Bezeichnung

Erstattungen von 4455001, Gebäudekosten, Nebenkosten 4455002, und 4455003, Unterhaltungsmaßnahmen an 4455004 landkreiseigegen Gebäuden

Ansatz 2014

6.599,3

Ansatz 2015

7.018.8

Abw. Ansatz 2015 zu 2011

+ 419,5

FIPL 2016

5.706,1

FIPL 2017

5.493,6

FIPL 2018

5.493,6

(Angaben in TEUR)

In dieser Aufwandsart werden die an das Zentrale Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM) zur Bewirtschaftung übertragenen landkreiseigenen Gebäude und die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufwendungen dargestellt. Die Aufwendungen für die Gebäude werden produktbezogen zugordnet. Hierzu wurden die auf Produkte zugeordneten VZÄ anteilig auf die genutzten Räume verteilt. 51

Landkreis Zwickau

2015

In 2015 werden Aufwendungen für die einzelnen Instandhaltungsmaßnahmen ausschließlich aus Eigenmittel des Landkreises finanziert, u. a.: -

Erneuerung Brandmeldeanlage und Sanierung Innenbereich nach Wasserschäden im Christoph-Graupner-Gymnasium, Erneuerung Feststellanlagen an Fluchttüren am Gymnasium „Am Sandberg“, Sanierung Keller an der Sonnenbergschule in Werdau, Beseitigung der Nässeschäden an der Lindenschule in Crimmitschau, Erneuerung Fassade an der Sperlingsbergschule in Kirchberg, Fortsetzung Fenstersanierung am Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft, Gesundheit und Technik, Außenstelle Werdau, Fortsetzung Dachinstandsetzung und -entwässerung Holzwerkstatt inklusive Rampe am Beruflichen Schulzentrum Bau- und Oberflächentechnik in Zwickau, Sanierung Hallendecke Sporthalle Wilkau-Haßlau.

-

Konto

Bezeichnung Erstattungen für die Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit

445

Ansatz 2014

Ansatz 2015

5.952,9

7.713,5

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 1.760,6

FIPL 2016 7.297,2

FIPL 2017 7.295,4

FIPL 2018 7.143,7 (Angaben in TEUR)

Die Erhöhung gegenüber dem Planansatz 2014 ist begründet mit: -

Umstufungsverfahren von Kreis- auf Gemeindestraßen 1 Mio. EUR, Änderung der Konten für die Nachsorge der Deponien und die Verwaltungskosten an den Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung in Höhe von 457,0 TEUR. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen in der gleichen Höhe in den Konten 4313 und 4221. Konto

Bezeichnung

44611

Revisionsrelevante Leistungen für Unterkunft und Heizung

Ansatz 2014 54.500,0

Ansatz 2015 52.490,0

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 2.010,0

FIPL 2016 51.910,0

FIPL 2017 51.910,0

FIPL 2018 51.910,0 (Angaben in TEUR)

Hierzu wird auf die Ausführungen unter Punkt 3.3 (Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes) verwiesen. 52

Landkreis Zwickau

2015

3.2.5 Zinsaufwendungen (Kontengruppe 45) In der Kontengruppe 45 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen werden die Zinslasten für die bestehenden Kredite nachgewiesen. Entsprechend der geplanten Schuldenentwicklung (nachgewiesen in Punkt 5 - Entwicklung der Verbindlichkeiten) nehmen die Belastungen des Landkreises Zwickau im Finanzplanungszeitraum ab. Zu dieser Entwicklung tragen die momentan am Markt erzielten niedrigen Kreditzinssätze bei, die bei anstehenden Umschuldungen für laufende Kredite und bei den Neuaufnahmen in den letzten Haushaltsjahren für einen aufwandssenkenden Effekt sorgten. Der Schuldenabbau in den vergangenen Jahren konnte in einem wesentlich höheren Umfang gegenüber den Neukreditaufnahmen erfolgen, so dass die Zinslasten trotz geplanter Neukreditaufnahmen im Finanzplanungszeitraum sinken. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung: Konto 45

Bezeichnung Zinsaufwendungen

Ansatz 2014 2.212,3

Ansatz 2015 604,6

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 1.607,7

FIPL 2016 677,4

FIPL 2017 647,2

FIPL 2018 606,4 (Angaben in TEUR)

Im Haushaltsjahr 2014 waren Zinsaufwendungen für Zahlungen im inzwischen beigelegten Rechtsstreit mit der Stadt Zwickau für ausstehende Zahlungen im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehr der Stadt Zwickau in den Haushaltsplan aufgenommen worden, was die Abweichung zwischen Ansatz 2015 und 2014 begründet. 3.2.6 Abschreibung (Kontengruppe 47) Zeitlich begrenzt nutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens des Landkreises unterliegen der Wertminderung wie Alterung, Verschleiß, technischen Fortschritt, Untergang oder Preisverfall. Nach § 89 Abs. 5 Satz 1 SächsGemO sind Vermögensgegenstände in der Vermögensrechnung mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um Abschreibung anzusetzen. Während die Anschaffung oder Herstellung der Vermögensgegenstände erfolgsneutral ist, erfassen die Abschreibung den Werteverzehr der Vermögensgegenstände innerhalb eines Haushaltsjahres. Bei Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens sind gemäß § 44 Abs. 7 SächsKomHVO-Doppik Abschreibungen vorzunehmen. Um diesen mit einem niedrigeren Wert anzugeben, sind die Forderungen entsprechend des Niederstwerts- und Vorsichtsprinzips angesetzt. Gemäß § 41 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik können Rückstellungen abgezinst werden. Im Plan 2014 erfolgte die Abzinsung der Altersteilzeitrückstellung. Mit Gesetzesänderung vom 10. Dezember 2013 entfällt die Abzinsung für die Altersteilzeitrückstellung. Es erfolgt lediglich eine Abzinsung von Rückstellungen im Deponie- und Altlastenbereich. 53

Landkreis Zwickau

2015

Im Plan 2015 wurden somit folgende Aufwendungen für Abschreibungen des Anlage- und Umlaufvermögens eingestellt: Konto 471

Bezeichnung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Abschreibung auf immaterielle Vermögen und Sachvermögen

7.475.350

7.295.500

./. 179.850

6.835.150

6.611.350

6.123.700

Infrastrukturvermögen

4.301.450

4.301.450

0

4.083.450

4.083.400

3.809.200

Gebäude

1.948.950

1.776.800

./. 172.150

1.762.300

1.749.050

1.710.450

1.224.950

1.217.250

./. 7.700

989.400

778.900

604.050

1.206.300

2.050.750

+ 844.450

462.300

247.300

158.300

8.681.650

9.346.250

+ 664.600

7.297.450

6.858.650

6.282.000

davon:

472 Summe

bewegliches immaterielles Vermögen Abschreibungen auf Finanzvermögen

(Angaben in EUR)

Die Abweichung in der Gruppe 472 in Höhe von 844,5 TEUR gegenüber 2014 resultiert schwerpunktmäßig aus der Erhöhung der zu erwartenden Wertberichtigung von Forderungen des Landkreises Zwickau.

54

Landkreis Zwickau

3.3

2015

Schwerpunkte Ergebnishaushalt

3.3.1 Schulen nach Schularten Die Umstrukturierung im Bereich der Schulen ist auf Grundlage des bestätigten Schulnetzplanes formell abgeschlossen. Der Landkreis Zwickau ist Träger von zwei Gymnasien, acht Förderschulen und sechs Beruflichen Schulen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vom 17. April 2012 (Az: 2 A 520/11) wurde der Rahmen für die in der Sächsischen Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit neu gesetzt. Die Kommunen erhielten in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 einen finanziellen Ausgleich vom Land, daher waren jeweils 108,4 TEUR als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land im Produktkonto 24310102.3141000 eingestellt. Diese Lernmittelergänzungspauschale wird im Haushaltsjahr 2015 durch den Freistaat Sachsen nicht mehr gezahlt. Die Lern- und Lehrmittel (Konten 4275000 und 4276000) sind im Haushaltsplan 2015 entsprechend der Prognose und des Bedarfes mit einer leichten Erhöhung gegenüber 2014 veranschlagt worden. Die Abweichungen in den Aufwendungen gegenüber dem Haushaltsplan 2014 bei den Gymnasien (+ 80,1 TEUR), bei den Förderschulen (+ 523,8 TEUR) und bei den Beruflichen Schulen (./. 512,8 TEUR) wird im Wesentlichen durch die planungsseitigen Veränderungen folgender Konten beeinflusst: -

Kostenmiete (4231001), Nebenkosten (4431002), Unterhaltungsmaßnahmen Investive Schlüsselzuweisung (4231003), Einzelmaßnahmen Instandhaltung (4231004), Erstattung von Gebäudekosten für landkreiseigene Gebäude (4455001), Erstattung Nebenkosten für landkreiseigene Gebäude (4455002), Unterhaltungsmaßnahmen Investive Schlüsselzuweisung (4455003), Einzelmaßnahmen Instandhaltung (4455004).

In den folgenden Übersichten werden die Erträge und Aufwendungen nach Schularten dargestellt: Gymnasien

Ansatz 2014

Erträge

Schülerzahlen (Stand 20.09.2013)

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

162,9

171,4

+ 8,5

170,9

170,9

170,5

1.469,3

1.549,4

+ 80,1

1.405,4

1.406,0

1.402,6

./. 1.306,4

./. 1.378,0

./. 71,6

./. 1.234,5

./. 1.235,1

./. 1.232,1

Aufwendungen Saldo

Ansatz 2015

1.325 (Angaben in TEUR) 55

Landkreis Zwickau

Förderschulen

2015

Ansatz 2014

Erträge

Schülerzahlen (Stand 20.09.2013)

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

679,3

328,1

./. 351,2

330,4

308,5

304,2

3.464,2

3.988,0

+ 523,8

2.968,0

2.935,5

2.921,0

./. 2.784,9

./. 3.659,9

./. 875,00

./. 2.637,6

./. 2.627,0

./. 2.616,8

Aufwendungen Saldo

Ansatz 2015

836 (Angaben in TEUR)

Berufliche Schulen

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Erträge

1.917,3

1.092,6

./. 824,7

1.027,8

973,6

979,00

Aufwendungen

6.987,3

6.474,5

./. 512,8

5.925,5

5.880,1

5.847,7

./. 5.070,00

./. 5.381,9

./. 311,9

./. 4.897,7

./. 4.906,5

./. 4.868,7

Saldo Schülerzahlen (Stand 18.10.2013)

5.644 (Angaben in TEUR)

56

Landkreis Zwickau

2015

3.3.2 Einrichtungen 3.3.2.1

Feuerwehrtechnisches Zentrum (Produkt 12610201)

Die Erträge und Aufwendungen stellen sich wie folgt dar:

207.650

206.100

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 1.550

31

48.950

52.200

+ 3.250

33

40.000

30.000

./. 10.000

34

116.700

116.900

+ 200

38

2.000

7.000

+ 5.000

419.500

483.200

+ 63.700

Konto

Ansatz 2014

Erträge davon: Zuwendungen, Zuweisungen, allgemeine Umlagen und aufgelöste Sonderposten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen Interne Leistungsbeziehungen Aufwendungen

Ansatz 2015

davon: Personalaufwendungen

40

164.100

168.850

+ 4.750

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

42

118.100

130.800

+ 12.700

Sonstige ordentliche Aufwendungen

44

59.050

94.700

+ 35.650

Bilanzielle Abschreibungen

47

76.250

74.650

./. 1.600

Leistungen aus internen Leistungsbeziehungen

48

2.000

14.200

+ 12.200

./. 211.850

./. 277.100

./. 65.250

49,50

42,70

./. 6,80

Saldo Kostendeckungsgrad (in %)

(Angaben in EUR)

Die Erhöhung des Zuschusses um 65,3 TEUR gegenüber 2014 erfolgte u. a. auf Grund der -

Mindererträge bei den Benutzungsgebühren nach Satzung (10 TEUR), Dachsanierung des Verwaltungsgebäudes am Standort Wilkau-Haßlau (40 TEUR). 57

Landkreis Zwickau

3.3.2.2

2015

Deutsches Landwirtschaftsmuseum Schloss Blankenhain (Produkt 25210101)

Die Erträge und Aufwendungen stellen sich wie folgt dar: Konto Erträge

620.450

620.450

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 0

Ansatz 2014

Ansatz 2015

davon: Zuwendungen, Zuweisungen, allg. Umlagen und aufgelöste Sonderposten

31

423.050

423.050

0

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

33

93.150

93.150

0

Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen

34

104.250

104.250

0

895.100

975.200

+ 80.100

Aufwendungen davon: Personalaufwendungen

40

404.800

421.650

+ 16.850

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

42

436.200

484.550

+ 48.350

Sonstige ordentliche Aufwendungen

44

23.900

26.400

+ 2.500

Bilanzielle Abschreibungen

47

11.000

7.950

./. 3.050

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

48

19.200

34.650

+ 15.450

./. 274.650

./. 354.750

./. 80.100

69,32

63,62

./. 5,70

Saldo Kostendeckungsgrad (in %)

(Angaben in EUR)

Die Erhöhung des Zuschusses um 80,1 TEUR gegenüber 2014 erfolgte u. a. aufgrund: -

Steigerung der Personalaufwendungen in Höhe von 16,9 TEUR, Mehraufwand bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen in Höhe von 40,0 TEUR, Erhöhung der Kosten für Energie, Reinigung, Schutz- und Wachdienst sowie Heizöl um 5,0 TEUR, gestiegenem Aufwand bei Dienstreisen in Höhe von 2,0 TEUR, gesunkenem Aufwand für Abschreibungen um 3,0 TEUR, Mehraufwendungen für Interne Leistungsbeziehungen in Höhe von 15,5 TEUR. 58

Landkreis Zwickau

3.3.2.3

2015

Kreismusikschule (Produkt 26310101)

Die Erträge und Aufwendungen stellen sich wie folgt dar: Konto Erträge

1.058.100

1.057.750

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 350

Ansatz 2014

Ansatz 2015

davon: Zuwendungen, Zuweisungen, allg. Umlagen und aufgelöste Sonderposten

31

456.000

457.750

+ 1.750

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

33

602.100

600.000

./. 2.100

1.912.700

1.960.700

+ 48.000

Aufwendungen davon: Personalaufwendungen

40

1.575.450

1.620.350

+ 44.900

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

42

63.700

62.800

./. 900

Sonstige ordentliche Aufwendungen

44

215.600

193.900

./. 21.700

Bilanzielle Abschreibungen

47

16.550

35.150

+ 18.600

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

48

41.400

48.500

+ 7.100

./. 854.600

./. 902.950

./. 48.350

55,32

53,95

./. 1,37

Saldo Kostendeckungsgrad (in %)

(Angaben in EUR)

Die Erhöhung des Zuschusses um 48,4 TEUR gegenüber 2014 setzt sich u. a. wie folgt zusammen: -

Mehrerträge bei Zuweisungen vom Land in Höhe von 4,0 TEUR, gesunkene Erträge bei Zuweisungen an Kulturraummitteln um 10,0 TEUR, verminderte Benutzungsgebühren u. ä. Entgelte in Höhe von 2,1 TEUR, erhöhte Erträge aus Auflösung Sonderposten um 7,8 TEUR, gestiegene Personalaufwendungen in Höhe von 44,9 TEUR, Mehraufwand bei Erwerb von beweglichen Gegenständen (unter 410,00 EUR) um 6,0 TEUR, Absenkung Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen in Höhe von 5,8 TEUR, 59

Landkreis Zwickau

-

2015

Minderaufwendungen bei den Erstattungen von Gebäudekosten für landkreiseigene Gebäude in Höhe von 4,7 TEUR, Erhöhung Aufwendungen Erstattung Nebenkosten für landkreiseigene Gebäude um 7,7 TEUR, Minderaufwand bei eingestellten Unterhaltungsmaßnahmen (Komplettsanierung Hofeinfahrt, Umrüstung auf vollbiologische Kläranlage) in Höhe von 25,0 TEUR, Mehraufwand für Abschreibungen in Höhe von 18,6 TEUR, erhöhte Aufwendungen für Interne Leistungsbeziehungen um 7,1 TEUR.

3.3.2.4

Volkshochschule (Produkt 27110101)

Die Erträge und Aufwendungen stellen sich wie folgt dar: Konto Erträge

460.500

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 443.300 ./. 17.200

Ansatz 2014

Ansatz 2015

davon: Zuwendungen, Zuweisungen, allg. Umlagen und aufgelöste Sonderposten

31

122.300

122.300

0

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

33

338.100

800

./. 337.300

Privatrechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen

34

100

320.200

+ 320.100

703.450

700.000

./. 3.450

Aufwendungen davon: Personalaufwendungen

40

563.350

526.100

./. 37.250

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

42

43.350

53.750

+ 10.400

Sonstige ordentliche Aufwendungen

44

81.450

96.200

+ 14.750

Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

48

15.300

23.950

+ 8.650

./. 242.950

./. 256.700

./. 13.750

65,46

63,33

./. 2,13

Saldo Kostendeckungsgrad (in %)

(Angaben in EUR)

60

Landkreis Zwickau

2015

Die Erhöhung des Zuschusses um 13,8 TEUR im Vergleich zu 2014 ergibt sich hauptsächlich aus Mindererträge bei Leistungsentgelten. Aufgrund eines reduzierten Personalschlüssels werden weniger Veranstaltungen durchgeführt und damit werden geringere Erträge prognostiziert. 3.3.3 Straßen Die Aufgaben des Landkreises Zwickau für die Unterhaltung und Instandsetzung für Straßen werden im Teilhaushalt 10 - Verkehrsflächen und -anlagen, Öffentlicher Personennahverkehr in insgesamt neun Unterprodukten und zwei Hilfsunterprodukten dargestellt. Abgebildet werden im Wesentlichen die Erträge und Aufwendungen für die Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen bei Kreisstraßen, Unterhaltung von Verkehrsflächen bei Staats- und Bundesstraßen und der Winterdienst an Kreisstraßen, Staats- und Bundesstraßen, die sich auch im Gemeinschaftsaufwand der Straßenbauverwaltung, der Straßenmeistereien und der Amtswerkstatt niederschlagen. Der Direktaufwand bei Staats- und Bundesstraßen wird nicht über den Haushalt des Landkreises Zwickau geplant und abgerechnet. Insgesamt ergibt sich bei den Produkten des Amtes für Straßenbau folgendes Bild: Konto 31

Bezeichnung Zuwendungen, Zuweisungen, allg. Umlagen und aufgelöste Sonderposten

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

4.004,1

3.913,7

./. 90,4

3.508,2

3.455,8

3.398,8

1.786,0

1.786,0

0,0

1,786,0

1.786,0

1.786,0

1.837,9

1.837,9

0,0

1.722,4

1.669,9

1.612,9

22,2

8,0

./. 14,2

8,0

8,0

8,0

2.256,8

2.489,0

+ 232,2

2.510,4

2.570,7

2.623,7

2.162,8

2.380,2

+ 217,4

2.401,6

2.460,9

2.513,9

2,1

4,9

+ 2,8

4,9

4,9

4,9

darunter:

33 34

Straßenlastenausgleich für Kreisstraßen Auflösung von Sonderposten für Kreisstraßen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte

darunter: Erträge aus Kostenerstattungen 38

Erträge aus internen

61

Landkreis Zwickau

Konto

2015

Bezeichnung

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Leistungsbeziehungen Summe Erträge

6.285,2

6.415,6

+ 130,4

6.031,5

6.039,4

6.035,4

40

Personalaufwendungen

4.627,3

4.851,7

+ 224,4

5.039,5

5.116,5

4.782,0

42

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

3.189,9

3.654,7

+ 464,8

3.174,7

3.257,7

3.314,8

1.049,6

1.258,0

+ 208,4

798,0

807,0

812,0

787,9

870,3

+ 82,4

870,3

910,8

927,8

955,0

1.045,0

+ 90,0

1.045,0

1.065,0

1.085,0

32,3

1.030,3

+ 998,0

529,7

530,2

530,2

4.713,2

4.713,8

+ 0,6

4.407,6

4.355,1

4.023,8

12.562,7

14.250,5

+ 1.687,8

13.151,5

13.259,5

12.650,8

./. 6.277,5

./. 7.834,9

./. 1.557,4

./. 7.120,0

./. 7.220,1

./. 6.615,4

darunter: Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Unterhaltung und Erwerb des beweglichen Vermögens Verbrauch von Vorräten 44 47

Sonstige ordentliche Aufwendungen Bilanzielle Abschreibungen für Kreisstraßen

Summe Aufwendungen Saldo

(Angaben in TEUR)

Zur Finanzierung dieser Aufgaben wird der zugeordnete Anteil am Mehrbelastungsausgleich herangezogen. Dieser wird im Finanzplanungszeitraum wie folgt abgeschmolzen: Jahr Zugeordneter Anteil am Mehrbelastungsausgleich

2014 2.665,9

2015 2.537,8

Abw. 2015 zu 2014 ./. 128,1

2016 2.409,5

2017 2.281,0

2018 2.246,0 (Angaben in TEUR)

62

Landkreis Zwickau

2015

Der Landkreis Zwickau ist mit der Übernahme der Aufgaben aus der Verwaltungsreform 2008 belastet, die Auskömmlichkeit mit den zugewiesenen Mitteln ist nicht gegeben. Als besondere Belastung für den Landkreis Zwickau erweisen sich die drohenden Verpflichtungen nach § 11 SächsStrG - Wechsel der Straßenbaulast. Im Absatz 4 heißt es hier: „Der bisherige Träger der Straßenbaulast hat dem neuen Träger der Straßenbaulast dafür einzustehen, dass er die Straße in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten und den notwendigen Grunderwerb durchgeführt hat.“ Es wird davon ausgegangen, dass bei Umstufungen von Kreisstraßen in Gemeindestraßen, die in der Verantwortung der Oberen besonderen Straßenaufsichtsbehörde stehen, Ansprüche der Gemeinden als neuem Träger der Straßenbaulast an den Landkreis Zwickau aufgrund unterlassener Instandhaltung geltend gemacht werden. Dargestellt ist diese drohende Verpflichtung im Unterprodukt 54210101 - Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen bei Kreisstraßen, Konto 7452000 - Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden/Gemeindeverbände (GV): Jahr

2015

Verpflichtung nach § 11 SächsStrG Straße

2016 1.000,0

K 7311 Niederfrohna K 7301 Niederfrohna

2017 500,0

K 9307 Kirchberg

2018 500,0

noch nicht bekannt

500,0 noch nicht bekannt (Angaben in TEUR)

In der noch vorzulegenden und noch zu bestätigenden Eröffnungsbilanz sind Rückstellungen für Straßen nach § 11 SächsStrG enthalten. In den Finanzhaushalt 2015 wurden im Unterprodukt 54210101 - Bereitstellung und Unterhaltung von Verkehrsflächen bei Kreisstraßen, Kontenart 745 - Erstattungen für Auszahlungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen in Höhe von 770,0 TEUR eingestellt für: -

K 9306 K 9311 K 9314 K 9306 K 9310

Gemeinde Lichtentanne, Stadt Werdau, Stadt Werdau, Gemeinde Langenweißbach und Aufstufung in Zwickau, Ortsteil Crossen.

Mit den oben im Einzelnen dargestellten Mitteln erfolgt die Unterhaltung, Instandsetzung sowie der Winterdienst an Kreis-, Staats- und Bundesstraßen in folgenden Straßenkilometern (die Straßenkilometer ergeben sich bei Staats- und Bundesstraßen durch Mehrspurigkeit):

63

Landkreis Zwickau

-

2015

Kreisstraßen Staatsstraßen Bundesstraßen

318,9 km, 325,1 km, 147,5 km.

In der folgenden Darstellung wird der Aufwand (ohne Abschreibungen für Kreisstraßen, Investitionen für Kreisstraßen und Aufwand für Zahlungen aus Umstufungen) für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen dargestellt. Inbegriffen sind die Unterprodukte Unterhaltung, Instandsetzung sowie der Winterdienst je Straßentyp und die Unterprodukte Straßenmeisterei und Amtswerkstatt als Hilfsprodukte für den Gemeinschaftsaufwand. Für die Aufteilung des Gemeinschaftsaufwandes wird der zur Planung angesetzte Verteiler verwendet: -

Kreisstraßen Staatsstraßen Bundesstraßen

40 v. H., 35 v. H., 25 v. H.

Es ergibt sich folgendes Bild:

Aufwand je Straßenkilometer 12.000

10.458

10.000 Aufwand in EUR

9.731

10.748

11.299 10.733

10.676

8.000 7.670 6.000

11.017

9.369

9.366

9.206

7.841

8.058

7.740 Kreisstraßen

6.722

Staatsstraßen 4.000

Bundesstraßen

2.000 0 2014

2015

2016 Jahr

2017

2018

64

Landkreis Zwickau

2015

Der höchste Aufwand bei Unterhaltung, Instandsetzung und Winterdienst je Kilometer Straße entsteht bei den Bundesstraßen. Die Absenkung des Aufwandes bei Kreisstraßen resultiert aus noch nicht bezifferten Instandhaltungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum. Bei den Kreisstraßen ist der Direktaufwand enthalten, der bei Bundes- und Staatsstraßen jedoch direkt mit dem Freistaat Sachsen abgerechnet wird und den Haushalt des Landkreises Zwickau nicht berührt. Dadurch erklärt sich der geringere Aufwand bei den Staatsstraßen. Durch das differenzierte Abrechnungssystem bei Straßen ist eine Vergleichbarkeit der Straßentypen über den Haushalt des Landkreises nur bedingt gegeben. 3.3.4 Bereich Jugend und Soziales 

Die Bereiche Soziale Hilfen und Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (SGB VIII) stellen sich im Ergebnishaushalt 14 wie folgt dar:

Im Bereich Teilhaushalt 05 „Soziale Hilfen“ ergibt sich folgende Aufstellung: Soziale Hilfen15 Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

40.747.450

53.061.750

+ 12.314.300

54.014.850

54.742.650

55.652.000

141.145.800

155.072.400

+ 13.926.600

156.045.500

157.315.000

158.214.200

./. 100.398.350

./. 102.010.650

./. 1.612.300

./. 102.030.650

./. 102.572.350

./. 102.562.200 (Angaben in EUR)

14 15

Inkl. Personal- und Gebäudeaufwendungen, Abschreibungen, Auflösung Sonderposten. Inkl. Unterhaltsvorschussleistungen Zuständigkeit Jugendamt, aber THH 05 Soziales. 65

Landkreis Zwickau

2015

Soziale Hilfen 2014 bis 2018 (Angaben in EUR) 180.000.000 155.072.400

156.045.500

157.315.000

160.000.000

158.214.200

141.145.800 140.000.000

120.000.000

100.000.000 Erträge 80.000.000

Aufwendungen 53.061.750

60.000.000

54.014.850

54.742.650

55.652.000

40.747.450 40.000.000

20.000.000

0 Ansatz 2014

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

66

Landkreis Zwickau

2015

Schwerpunkte im Bereich Teilhaushalt 05 „Soziale Hilfen“ nach Produktgruppen (PG) Grundversorgung und Hilfen nach SGB XII sowie Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach SGB IX (PG 311)

Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

7.643.200

10.818.900

+ 3.175.700

11.434.200

12.094.950

12.804.300

26.216.250

28.620.750

+ 2.404.500

29.570.650

30.479.950

31.226.350

./. 18.573.050

./. 17.801.850

+ 771.200

./. 18.136.450

./. 18.385.000

./. 18.422.050

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Die wesentlichen Mehraufwendungen in der PG 311 gegenüber 2014 sind in folgenden Bereichen zu verzeichnen: -

Hilfen zum Lebensunterhalt (PUG 3111) Die steigenden Fallzahlen sowie Regelbedarfserhöhung führen zum Mehrbedarf. Die Fallzahlsteigerungen resultieren u. a. aus dem Übergang vom SGB II in das 3. Kapitel SGB XII wegen vorgezogener Altersrenten.

+ 565 TEUR

-

Hilfe zur Pflege (PUG 3112) + 222 TEUR Bei der vollstationären Dauerpflege, besonders in den Pflegestufen 1 bis 3 in Einrichtungen, führen steigende Fallzahlen zu Mehraufwendungen.

-

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - 6. Kapitel SGB XII (PUG 3113) + 443 TEUR Der Mehrbedarf ist im Wesentlichen auf steigende Entgelte in den Integrationskindertageseinrichtungen sowie steigende Fallzahlen in der vollstationären Betreuung in Einrichtungen, bei Einzelfallhelfern in Schulen und bei der Ferienbetreuung in Einrichtungen zurückzuführen. Der Mehraufwand für die erwartete deutliche Preissteigerung bei der Beförderung behinderter Kinder in Einrichtungen ist nicht enthalten.

-

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (PUG 3117) (nachfolgend näher erläutert)

+ 1.251 TEUR

Die wesentlichen Mehrerträge resultieren aus der Kostenerstattung in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen sowie aus der Erstattung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (nachfolgende näher erläutert). 67

Landkreis Zwickau



2015

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (PUG 3113)

Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

588.250

2.554.400

+ 1.966.150

2.554.400

2.554.400

2.554.400

11.123.750

11.567.100

+ 443.350

11.618.850

11.658.500

11.682.650

./. 10.535.500

./. 9.012.700

+ 1.522.800

./. 9.064.450

./. 9.104.100

./. 9.128.250

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Im Rahmen der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur innerstaatlichen Umsetzung des EU-Fiskalpakts hatte der Bund zugesagt, sich ab der laufenden Legislaturperiode an den Kosten der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu beteiligen. Zum Ausgleich der Belastungen aus der Eingliederungshilfe sollen die Landkreise und kreisfreien Städte in den Jahren 2015 bis 2017 einen Sonderlastenausgleich erhalten und über die Bundesbeteiligung der Kosten der Unterkunft entlastet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Ausgleich auch im Jahr 2018 erfolgen wird. Für den Landkreis Zwickau werden dafür jährlich 3,8 Mio. EUR vorgesehen. Planungsseitig wurden 2 Mio. EUR in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Produkt 311301) und 1,8 Mio. EUR in der Allgemeinen Finanzwirtschaft (Produktbereich 61) eingestellt.

68

Landkreis Zwickau



2015

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (PUG 3117)

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird im Produkt 311701 dargestellt. Nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch16 wird bestimmt, dass der Bund den Ländern ab dem Jahr 2014 jeweils einen Anteil von 100 v. H. der im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen erstattet. Damit wird der Landkreis seit dem Haushaltsjahr 2014 um 100 v. H. der Nettoauszahlungen des laufenden Haushaltsjahres entlastet. In der angefügten Tabelle wird die Entwicklung der Transferaufwendungen dargestellt:

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Einrichtungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

Ertrag

6.183.300

7.338.500

+ 1.155.200

7.953.800

8.614.550

9.323.900

Aufwand

6.183.300

7.338.500

+ 1.155.200

7.953.800

8.614.550

9.323.900

Ertrag

447.200

522.000

+ 74.800

522.000

522.000

522.000

Aufwand

447.200

522.000

+ 74.800

522.000

522.000

522.000

0

0

0

0

0

0

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Die Aufwandserhöhung gegenüber 2014 ist auf steigende Fallzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung sowie dem zu erwartenden sinkenden Rentenniveau und Regelbedarfserhöhung zurückzuführen.

16

Viertes Kapitel, Dritter Abschnitt, § 46 a. 69

Landkreis Zwickau

2015

In der folgenden Grafik wird diese Entwicklung veranschaulicht:

Entwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Angaben in EUR)

12.000.000 10.000.000 7.860.500 8.000.000

9.845.900

9.136.550 8.475.800

6.630.500

6.000.000 Ertrag und Aufwand

4.000.000 2.000.000 0 Ansatz 2014

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (PG 312) Ansatz 2014

Ansatz 2015

Erträge

23.185.650

23.125.350

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 60.300

Aufwendungen

67.460.450

66.202.200

./. 44.274.800

./. 43.076.850

Saldo

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

23.510.400

23.577.450

23.777.450

./. 1.258.250

65.856.150

66.016.600

66.133.050

+ 1.197.950

./. 42.345.750

./. 42.439.150

./. 42.355.600 (Angaben in EUR)

Erträge und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen, werden ab Seite 76 zusammengefasst dargestellt. 70

Landkreis Zwickau

2015

Nachfolgend werden die Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II insgesamt dargestellt: Unterprodukt

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Bundesbeteiligung KdU

31210101

15.042.000

14.487.200

./. 554.800

14.327.150

14.327.150

14.327.150

Sonderlastenausgleich

61110101

24.000.000

26.640.000

+ 2.640.000

26.000.000

26.000.000

26.000.000

Jobcenter

31270101

6.059.500

6.557.000

+ 497.500

6.747.150

6.785.550

6.962.100

45.101.500

47.684.200

+ 2.582.700

47.074.300

47.112.700

47.289.250

Erträge Kommunale Leistungen zur Grundsicherung nach dem SGB II darunter: Kosten der Unterkunft und Heizung

31210101 31220101 31230101

55.803.400

53.694.350

./. 2.109.050

53.109.350

53.109.350

53.109.350

31210101

54.500.000

52.490.000

./. 2.010.000

51.910.000

51.910.000

51.910.000

Jobcenter

31270101

10.102.450

10.804.850

+ 702.400

11.038.950

11.187.800

11.280.800

65.905.850

64.499.200

./. 1.406.650

64.148.300

64.297.150

64.390.150

./. 20.804.350

./. 16.815.000

+ 3.989.350

./. 17.074.000

./. 17.184.450

./. 17.100.900

Aufwendungen Saldo

(Angaben in EUR)

Die wesentlichsten Aufwendungen beim SGB II sind die Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese wurden mit 52,5 Mio. EUR in 2015 veranschlagt und liegen zum Ansatz 2014 um 2,0 Mio. EUR darunter. Sinkende Bedarfsgemeinschaften 17 führen zu Minderaufwendungen. Die damit im Zusammenhang stehende Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung beträgt 2015 14,5 Mio. EUR, das entspricht dem Grundbetrag von 27,6 v. H. der laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung. Die saldierte Abweichung beim Jobcenter in Höhe von ./. 204,9 TEUR ist u. a. durch den Mehrbedarf von 158 TEUR beim Kommunalen Finanzierungsanteil begründet.

17

Diagramm: Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Berichtsmonat Juni 2014. Die letzten 3 Monate 2014 sind vorläufige Daten. 71

Landkreis Zwickau

2015

Bedarfsgemeinschaften 18.500

17.861

18.000

17.919

17.930 17.812

17.727 17.593

17.500 17.116

17.231

17.251

17.295

17.483

17.473

17.246 17.118

17.217 17.094

17.026

17.005

17.007

16.862

17.000 16.393

16.500

16.503

16.575

2013

16.644 16.490

16.494 16.378

2012

16.310

2014 16.380

16.349

Nov

Dez

16.000

15.500 Jan

Feb

Mrz

Unterprodukt Sonderlastenausgleiche

Apr

Mai

Jun

Jul

Aug

Sep

Ansatz 2014

Ansatz 2015

24.000.000

26.640.000

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 2.640.000

Okt

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

26.000.000

26.000.000

26.000.000

davon: Wohngeldentlastung

61110101

9.000.000

11.640.000

+ 2.640.000

11.000.000

11.000.000

11.000.000

SoBEZ Hartz IV

61110101

15.000.000

15.000.000

0

15.000.000

15.000.000

15.000.000 (Angaben in EUR)

Der Mehrertrag in 2015 bei der Wohngeldentlastung resultiert aus der voraussichtlichen Weitergabe der Wohngeldentlastung durch den Freistaat. 72

Landkreis Zwickau

2015

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (PG 313) Ansatz 2014

Ansatz 2015

Erträge

5.161.350

14.752.550

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 9.591.200

Aufwendungen

7.668.550

19.326.800

./. 2.507.200

./. 4.574.250

Saldo

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

14.705.300

14.705.300

14.705.300

+ 11.658.250

19.359.800

19.391.550

19.421.750

./. 2.067.050

./. 4.654.500

./. 4.686.250

./. 4.716.450 (Angaben in EUR)

Die zum Zeitpunkt der Planung vorliegenden Prognosen der Landesdirektion Sachsen zur Fallzahlenentwicklung im Landkreis Zwickau wurden eingearbeitet, ebenso die Erhöhung der Asylbewerberpauschale von 6.000 EUR auf 7.600 EUR pro Asylbewerber im Jahr. Soziale Einrichtungen ohne Einrichtungen der Jugendhilfe (PG 315) Ansatz 2014

Ansatz 2015

Erträge

10.300

10.000

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 300

Aufwendungen

16.800

18.400

./. 6.500

./. 8.400

Saldo

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

10.000

10.000

10.000

+ 1.600

18.300

18.750

18.700

./. 1.900

./. 8.300

./. 8.750

./. 8.700 (Angaben in EUR)

Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege (PG 331) Ansatz 2014

Ansatz 2015

Erträge

371.600

326.600

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 ./. 45.000

Aufwendungen

972.700

1.124.600

./. 601.100

./. 798.000

Saldo

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

326.600

326.600

326.600

+ 151.900

1.133.600

1.135.150

1.131.000

./. 196.900

./. 807.000

./. 808.550

./. 804.400 (Angaben in EUR)

Die Mindererträge resultieren aus haushaltsneutralen Internen Leistungsverrechnungen. Aufgrund aktueller Erfordernisse in diesem Bereich wird eine Erhöhung des Budgets vorgeschlagen. 73

Landkreis Zwickau

2015

Unterhaltsvorschussleistungen (PG 341) 18 Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

Erträge

4.098.000

3.987.400

./. 110.600

3.987.400

3.987.400

3.987.400

Aufwendungen

5.780.800

5.607.250

./. 173.550

5.608.450

5.629.550

5.624.350

./. 1.682.800

./. 1.619.850

+ 62.950

./. 1.621.050

./. 1.642.150

./. 1.636.950

Saldo

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden mit Minderaufwendungen von gegenüber dem Vorjahr geplant. Ursachen hierfür sind: -

Fallzahlenrückgang von 2 500 geplanten Fällen in 2014 zu 2 400 geplanten Fällen in 2015, Ansteigen der vorrangigen Leistung des anderen Elternteils.

Die Erträge (Kosterstattungen vom Land) sind von den Aufwendungen für Unterhaltsleistungen abhängig. Betreuungsleistungen (PG 343)

Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

1.050

250

./. 800

250

250

250

402.250

555.800

+ 153.550

560.800

558.850

555.900

./. 401.200

./. 555.550

./. 154.350

./. 560.550

./. 558.600

./. 555.650

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Die Mehraufwendungen im Personalbereich resultieren aus Aufgabenerweiterung im Betreuungsrecht aufgrund einer Gesetzesänderung.

18

Unterhaltsvorschussleistungen Zuständigkeit Jugendamt, aber THH 05 Soziales. 74

Landkreis Zwickau

2015

Leistungen nach Berufliches Rehabilitierungsgesetz - BerRehaG (PG 344) Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

Erträge

35.500

0

./. 35.500

0

0

0

Aufwendungen

80.200

51.900

./. 28.300

52.550

52.850

52.850

./. 44.700

./. 51.900

./. 7.200

./. 52.550

./. 52.850

./. 52.850

Saldo

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Die Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz werden ab 2015 nur noch als haushaltsunwirksame Einzahlungen und Auszahlungen dargestellt. Die übrigen Aufwendungen betreffen Personal- und Sachaufwendungen. Bildung und Teilhabe nach § 6 b Bundeskindergeldgesetz (PG 345)

Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

700

700

0

700

700

700

1.137.900

1.091.150

./. 46.750

1.097.200

1.104.400

1.118.050

./. 1.137.200

./. 1.090.450

+ 46.750

./. 1.096.500

./. 1.103.700

./. 1.117.350

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

75

Landkreis Zwickau

2015

Nachfolgend wird das gesamte Bildungs- und Teilhabepaket dargestellt:

1

Der § 46 Abs. 5 - 7 SGB II regelt die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Beteiligung beträgt 2015 27,6 v. H. (Grundbetrag) der laufenden Kosten der Unterkunft. Die Erträge und Aufwendungen für das Mittagessen im Hort entfallen ab 2014. Zusätzlich beteiligte sich der Bund an den Leistungsausgaben des Bildungs- und Teilhabepaketes SGB II und BKGG 19. In der BundesbeteiligungsFeststellungsverordnung 2014 vom 14. Juli 2014 ist dafür ein länderspezifischer Wert für Sachsen für das gesamte Jahr 2014 und vorläufig für das Jahr 2015 von 3,1 v. H. festgelegt. Für die Aufwendungen der Bildung und Teilhabe nach dem SGB XII und AsylbLG erfolgen keine Bundesbeteiligungen. Die Erträge und Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket werden in folgenden Produkten/Unterprodukten abgebildet:         

19

311801 312101 312601 312701 31310106 31310107 31310109 345101 345201

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach SGB XII, Leistungen für Unterkunft und Heizung nach SGB II, Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II, Verwaltungskosten in Jobcentern nach SGB II, Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 2 AsylbLG) - a. E., Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 2 AsylbLG) - i. E., Leistungen für Bildung und Teilhabe Asylbewerber mit AE nach § 25 Abs. 5 AufenthG, Bildung und Teilhabe für Kinder von Kinderzuschlagsempfängern, Bildung und Teilhabe für Kinder von Wohngeldempfängern.

Bundeskindergeldgesetz. 76

Landkreis Zwickau

2015

Die Erträge und Aufwendungen für das Bildungs- und Teilhabepaket stellen sich wie folgt dar: Unterprodukt Bezugsgröße 31210101

Bezeichnung revisionsrelevante Leistungen für Unterkunft und Heizung Leistungsbeteiligung des Bundes (Grundbetrag)

BB 20 2013

BB 2014

Ansatz 2014

BB 2015

54.500.000

Ansatz 2015

Abweichung 2015 zu 2014

52.490.000

./. 2.010.000

27,60 %

27,60 %

15.042.000

27,60 %

14.487.200

./. 554.800

1,00 %

1,00 %

545.000

1,00 %

524.900

./. 20.100

0,20 %

0,20 %

109.000

0,20 %

104.980

./. 4.020

1.635.000

3,10 %

1.627.150

./. 7.850

0

0,00 %

0

0

447.150

453.000

+ 5.850

2.650

3.050

+ 400

2.738.800

2.713.080

./. 25.720

Erträge

darunter:

31210101

31210101

31270101

Bundesbeteiligung für Verwaltungskosten BuT SGB II Bundesbeteiligung für Verwaltungskosten BuT § 6b BKGG Leistungsbeteiligung des Bundes BuT SGB II/BKGG Leistungsbeteiligung des Bundes Hortkinder (befristet bis 2013) Kostenerstattungen vom Jobcenter für PK BuT (komm. Beschäftigte) Sonstige Transfererträge/ Rückzahlungen

Summe Erträge

20

2,69 %

2,80 %

Plan 3,00 % Ist 3,10 % 0,00 %

BB - Bundesbeteiligung. 77

Landkreis Zwickau

Unterprodukt

2015

Ansatz 2015

Abweichung 2015 zu 2014

1.107.450

1.250.000

+ 142.550

776.600

745.000

./. 31.600

0

0

0

0

0

0

696.184

723.211

+ 27.027

447.150

453.000

+ 5.850

361.300

346.150

./. 15.150

31.200

39.350

+ 8.150

Summe Aufwendungen

3.419.884

3.556.711

+ 136.827

Saldo

./. 681.084

./. 843.631

./. 162.547

Bezeichnung

BB 21 2013

BB 2014

Ansatz 2014

BB 2015

Aufwendungen 31260101 34510102 34520102

Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder von Kinderzuschlagsempfängern/ Wohngeld

31260101

Mittag SGB II Hortkinder

34510102 34520102

Mittag BKGG KIZU/Wohngeld Hortkinder Kommunaler Finanzierungsanteil BuT BuT Personalkosten Jobcenter BuT Personal- und Sachkosten KIZU/Wohngeld

31270101 31270101 34510101 34520101 31180102 31180103 31310106 31310107 31310109

Leistung für Bildung und Teilhabe SGB XII/AsylbLG/AufenthG

(Angaben in EUR)

21

BB - Bundesbeteiligung. 78

Landkreis Zwickau

2015

Sonstige soziale Hilfen und Leistungen (PG 351)

Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

240.100

40.000

./. 200.100

40.000

40.000

40.000

31.409.900

32.473.550

+ 1.063.650

32.788.000

32.927.350

32.932.200

./. 31.169.800

./. 32.433.550

./. 1.263.750

./. 32.748.000

./. 32.887.350

./. 32.892.200

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

(Angaben in EUR)

Das in dieser Produktgruppe bisher in den Erträgen und Aufwendungen veranschlagte Wohngeld in Höhe von 200 TEUR wird ab 2015 nur noch als haushaltsunwirksame Einzahlung und Auszahlung dargestellt. In dieser Produktgruppe wird auch die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) dargestellt. Der KSV als überörtliche Träger der Sozialhilfe ist insbesondere für behinderte oder pflegebedürftige Personen zwischen 18 und 65 Jahren zuständig. Basis für den Mehrbedarf bei der Sozialumlage in Höhe von 1,5 Mio. EUR ist die Prognose zur Entwicklung der Sozialumlage des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.

79

Landkreis Zwickau

2015

3.3.5 Jugendhilfe (SGBVIII) 

Im Bereich Teilhaushalt 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ ergibt sich folgende Aufstellung: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Ansatz 2014

Erträge

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

5.709.700

6.313.000

603.300

3.711.350

3.711.350

3.711.350

45.663.950

49.558.650

3.894.700

47.188.600

48.112.700

48.595.650

./. 39.954.250

./. 43.245.650

./. 3.291.400

./. 43.477.250

./. 44.401.350

./. 44.884.300

Aufwendungen Saldo

Ansatz 2015

(Angaben in EUR)

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 2014 bis 2018 (Angaben in EUR) 60.000.000 49.558.650 50.000.000

47.188.600

48.112.700

48.595.650

45.663.950

40.000.000 Erträge

30.000.000

Aufwendungen 20.000.000 10.000.000

6.313.000 5.709.700

3.711.350

3.711.350

3.711.350

0 Ansatz 2014

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

80

Landkreis Zwickau

2015

Schwerpunkte im Bereich Teilhaushalt 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ Bei der Jugendpauschale (enthalten in den Produkten 36210101 Jugendarbeit § 11, 36310102 Jugendsozialarbeit § 13, 36310103 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz § 14), ergänzt um die Allgemeine Förderung in der Familie § 16 und Innovative Projekte, ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusses. Damit wurde der Beschluss des Kreistages KT 0481/13 vom 11. Dezember 2013 berücksichtigt. Die Jugendpauschale stellt sich wie folgt dar: Konto

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

Erträge Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke vom Land

31

802.500

791.300

./. 11.200

431

1.833.100

1.860.000

+ 26.900

./. 1.030.600

./. 1.068.700

./. 38.100

Aufwendungen Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke Saldo

(Angaben in EUR)

Der Landkreis Zwickau erhält jährlich eine Zuwendung aus Landesmitteln der Förderrichtlinie Jugendpauschale Sachsen (Grundbetrag = 10,40 EUR pro Bezugsperson + variablen Aufstockungsbetrag). Dabei werden die jungen Menschen von 0 bis unter 27 Jahren berücksichtigt. Die Zuwendung ist zweckgebunden bestimmt für Angebote und Leistungen der Jugendarbeit (§ 11 SGB VIII), der Jugendverbandsarbeit (§ 12 SGB VIII), der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII), des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§ 14 SGB VIII), der Familienbildung (§ 16 SGB VIII), der familienunterstützenden Beratung (§§ 27, 28 SGB VIII) sowie der Jugendgerichtshilfe (§ 52 SGB VIII) im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Zwickau.

81

Landkreis Zwickau

2015

Hilfe zur Erziehung (Produktuntergruppe 3633) Ansatz 2014 Erträge Aufwendungen Saldo

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

2.011.300

1.791.300

./. 220.000

1.791.300

1.791.300

1.791.300

24.273.900

26.194.850

+ 1.920.950

26.443.550

26.999.950

27.231.750

./. 22.262.600

./. 24.403.550

./. 2.140.950

./. 24.652.250

./. 25.208.650

./. 25.440.450 (Angaben in EUR)

Die Mindererträge resultieren im Wesentlichen aus der neuen Gesetzeslage. Durch Inkrafttreten des Kinder-und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetzes (KJVVG) und der damit verbundenen neuen Kostenbeitragsverordnung incl. Kostenbeitragstabelle wurde die Einkommensgrenze pro Elternteil von bisher 1.000 EUR auf ca. 1.470 EUR erhöht, da laut Kostenbeitragstabelle von 2005 nicht der unterhaltsrechtliche Selbstbehalt gedeckt war. Die Hilfe zur Erziehung wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 27 bis 35 SGB VIII gewährt.

82

Landkreis Zwickau

§§ … SGB VIII 27

2015

Andere Hilfen zur Erziehung

36330102

4331000

604.000

643.550

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 39.550

28

Erziehungsberatung

36330103

4331511

907.100

924.300

17.200

29

Soziale Gruppenarbeit

36330104

4331000

122.100

118.600

./. 3.500

30

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

36330105

4331506

248.700

285.000

+ 36.300

31

Sozialpädagogische Familienhilfe

36330106

4331000

2.143.200

2.159.100

+ 15.900

32

Erziehung in der Tagesgruppe - teilstationär

36330107

4331512

2.166.000

2.485.500

+ 319.500

95

106

2.802.000

3.137.500

250

258

12.500.000

13.438.500

306

325

50.000

50.000

2

2

21.543.100

23.242.050

Produkt-Bezeichnung

Produkt

Konto

Fälle 33

Vollzeitpflege

34

Fälle Heimerziehung, Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform Fälle

35

36330108

36330109

Intensiv sozialpädagogische Einzelbetreuung 36330110 Fälle

§§ 27 - 35 Summe

4331507

4332501

4332504

Ansatz 2014

Ansatz 2015

+ 335.500

+ 938.500

0 1.698.950 (Angaben in EUR)

Im Bereich der Heimerziehung (§ 34 SGB VIII) wird auch mit einer Steigerung der Nebenkosten z. B. für Taschengeld, Bekleidung, Klassenfahrten usw. in Höhe von 24.450 EUR gerechnet sowie 155.100 EUR bei der Erstattung der Kosten für geleistete Jugendhilfe an andere Jugendhilfeträger laut anerkannter Erstattungsansprüche. -

27 - 31 SGB VIII Die Planung erfolgt nicht auf Grund von Fallzahlen, da diese Leistungen mit Pauschalfinanzierung abgedeckt werden.

-

§ 32 SGB VIII Der kontinuierliche Anstieg der Fallzahlen verursacht einen geplanten Mehraufwand von 319.500 EUR. 83

Landkreis Zwickau

-

2015

§ 33 SGB VIII Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen. Bei der Vollzeitpflege sind die durchschnittlichen Fallzahlen gegenüber dem Vorjahr von 250 auf 258 angestiegen und begründen somit die Kostensteigerung von 335.500 EUR.

-

§ 34 SGB VIII Extrem steigende Fallzahlen bei der Heimerziehung sowie sonstige betreute Wohnform verursachen einen geschätzten Mehraufwand in Höhe von 938.500 EUR. Der Anstieg der Fallzahlen von geplanten 306 auf durchschnittlich 325 Fälle je Monat ist Ausdruck der sich weiter verschärfenden sozialen Situation im Landkreis sowie der Anstieg psychisch kranker und suchtbelasteter Eltern. Hier findet die öffentliche Debatte um Kindeswohlgefährdungen und den Schutzauftrag des Jugendamtes seinen Niederschlag. Bei einem Drittel der Inobhutnahmen schließt sich eine Unterbringung im stationären Bereich an.

-

§ 35 SGB VIII Lediglich bei der intensiv sozialpädagogischen Einzelbetreuung in Einrichtungen ist kein Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen. Diese Hilfeart soll dazu beitragen, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme von Jugendlichen zu überwinden und die soziale Integration intensiv zu unterstützen, um ein eigenverantwortliches Leben zu führen. Die Unterbringung erfolgt zum Teil in Spezialeinrichtungen außerhalb des Landkreises um den individuellen Bedarf des jeweiligen Jugendlichen abzudecken.

84

Landkreis Zwickau

§§ … SGB VIII 35a

35a

35a

§ 35a

2015

Produkt-Bezeichnung Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Fälle - ambulant Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Fälle - teilstationär Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Fälle - stationär Summe

Produkt 36340104

36340104

36340104

Konto 4331511

4331512

4332501

Ansatz 2014

Ansatz 2015

837.900

999.600

95

100

29.000

26.600

7

10

723.000

723.000

18

18

1.589.900

1.749.200

Abw. Ansatz 2015 zu 2014 + 161.700

./. 2.400

0

+159.300 (Angaben in EUR)

-

§ 35a SGB VIII Der Schwerpunkt bei der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche liegt bei den ambulanten Leistungen. Der Anstieg der Fallzahlen im Bereich der ambulanten Hilfen ist auf die vermehrte Inanspruchnahme von Einzelfallhelfern zurückzuführen. Der Unterstützungsbedarf wird durch die Bildungsagentur festgestellt. Die teilstationäre Eingliederungshilfe beinhaltet die Hortintegration und die Hilfeleistung in Werkstätten für behinderte Menschen.

Im Vergleich zu dem aktuellen Ist-Aufwand des Haushaltes 2014 besteht mit den Planansätzen 2015 ein Risiko. Dem wird mit internen Festlegungen zur Steuerung und Eindämmung des Kostenaufwuchses entgegengewirkt. 3.3.6 Bereich Abfallwirtschaft Für den gesamten Landkreis Zwickau bestehen seit dem 1. Januar 2011 eine Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung. Im Rahmen dieser Vereinheitlichung wurden das Leistungsspektrum und die Gebührenhöhe angepasst. Gleiche Gebührenmaßstäbe gelten seit dem 1. Januar 2013. Folglich ist die Gebührenhöhe für alle Überlassungspflichtigen identisch.

85

Landkreis Zwickau

2015

Im Teilhaushalt 09 Bereich Abfallwirtschaft ergibt sich folgende Aufstellung: Bereich Abfallwirtschaft

Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Erträge

18.282,6

16.972,3

./. 1.310,3

17.295,1

17.582,2

17.855,5

Aufwendungen

18.430,3

17.130,1

./. 1.300,2

17.462,6

17.757,4

18.035,9

Saldo

./. 147.7

./. 157,8

./. 10,1

./. 167.5

./. 175,2

./. 180,4 (Angaben in TEUR)

Der Bereich Abfallwirtschaft untergliedert sich wie folgt: 

Planerische und rechtliche Grundlagen der Abfallwirtschaft einschließlich Beseitigung wilder Deponien - Unterprodukt 53710101 Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Erträge

754,2

9,2

./. 745,0

9,2

9,2

9,2

Aufwendungen

908,9

169,5

./. 739,4

169,8

171,8

171,3

./. 154,7

./. 160,3

./. 5,6

./. 160,6

./. 162,6

./. 162,1

Saldo

(Angaben in TEUR)

Die Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen resultieren aus der Änderung der Abrechnungsmodalitäten bei der Restabfallbehandlung.

86

Landkreis Zwickau



2015

Betrieb gewerblicher Art „Grüner Punkt“ - Unterprodukt 53710105 Ansatz 2014

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

Erträge

574,6

569,6

./. 5,0

564,5

559,5

554,6

Aufwendungen

567,5

567,2

./. 0,3

571,4

572,1

572,9

7,1

2,4

./. 4,7

./. 6,9

./. 12,6

./. 18,3

Saldo

(Angaben in TEUR)

Zwischen dem Landkreis Zwickau und der „Grüne Punkt – Duales System Deutschland AG (DSD)“ bestehen drei gebietsbezogene Abstimmungsvereinbarungen sowie Vereinbarungen über die Kostenbeteiligungen an Abfallberatung und Stellflächen von Sammelgroßbehältnissen. Diese Vereinbarungen gelten vorab bis zum 31. Dezember 2015. Die Abstimmungsvereinbarungen regeln den Betrieb eines flächendeckenden Systems zur Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen, Pappe und Glas im Gebiet des Landkreises. Die DSD tritt als Systemführer stellvertretend für acht weitere Betreiber Duales System in Erscheinung. Für die Erbringung der Leistungen durch den Landkreis bzw. seine beauftragten Dritten im Zusammenhang mit der Abfallberatung sowie Herrichtung und Sauberhaltung der Wertstoffsammelplätze wurde ein pauschales Entgelt pro Einwohner und Jahr in Höhe von zurzeit 1,41 EUR vereinbart. 

Öffentlich- rechtliche Abfallentsorgung Landkreis Zwickau - Unterprodukt 53710106

Im Unterprodukt 53710106 ist der gebührenrelevante Teil der Abfallwirtschaft dargestellt. Im Kreistag wurde am 25. September 2013 die Satzung des Landkreises Zwickau zur Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung Abfallgebührensatzung - AGS 2014) beschlossen (Beschlussnummer 374/13/KT). Die Abfallgebührenkalkulation wurde für den Zeitraum 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 unter Einbeziehung der gebietsbezogenen Ergebnisse aus den zurückliegenden Kalkulationszeiträumen (Stand der Sonderrücklagen Abfallwirtschaft) sowie der Jahresabschlüsse 2012 der einzelnen Gebietskörperschaften erstellt.

87

Landkreis Zwickau

2015

Ansatz 2014 Erträge ohne Auflösung des Sonderpostens darunter:

Ansatz 2015

Abw. Ansatz 2015 zu 2014

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

15.727,2

15.592,7

./. 134,5

15.603,3

15.576,5

15.573,1

14.724,0

14.724,0

0,0

14.724,0

14.724,0

14.724,0

Einnahmen aus Verkauf

830,0

800,0

./. 30,0

800,0

800,0

800,0

Sonstige nicht zahlungswirksame ordentliche Erträge

125,1

20,6

./. 104,5

31,2

4,4

1,0

16.953,8

16.393,4

./. 560,4

16.721,4

17.013,5

17.291,7

365,4

36,3

./. 329,1

30,2

35,2

30,1

14.881,9

14.323,9

./. 558,0

14.636,6

14.934,9

15.198,9

154,1

0,0

./. 154,1

0,0

0,0

0,0

0,0

457,0

457,0

430,0

427,0

424,0

./. 1.226,6

./. 800,7

425,9

./. 1.118,1

./. 1.437,0

./. 1.718,6

Benutzungsgebühren

Aufwendungen darunter: Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens Sonstige Dienstleistungen Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an Zweckverbände Erstattung für die Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit an Zweckverbände Saldo

(Angaben in TEUR)

Die Erträge aus Verkauf wurden an das voraussichtliche Ergebnis 2013 angepasst. Die Veränderung bei den sonstigen nicht zahlungswirksamen ordentlichen Erträgen ist wie folgt begründet: -

Haushaltsjahr 2014 - Auflösung der Sonderrücklage für die Rekultivierung/Nachsorge aus dem Kalkulationszeitraum 2005 bis 2008 für den Altlandkreis Zwickauer Land, Haushaltsjahre 2016 bis 2018 - Darstellung des Zinsertrages für die Rückstellung Deponie Lohe (in gleicher Höhe im Aufwandskonto 47239). 88

Landkreis Zwickau

2015

Die Abweichungen bei den Aufwendungen ergeben sich aus: -

-

-

der Zuordnung der bisher im Konto 4221 - Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens geplanten Aufwendungen (329,1 TEUR) in das Konto 4453 - Erstattungen für die Aufwendung von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Zweckverbände. Darin enthalten sind die Aufwendungen für die Deponienachsorge der fünf geschlossenen und rekultivierten Deponien im Gebiet des Landkreises Zwickau, die sich in Inhaberschaft des Abfallzweckverbandes Südwestsachsen befinden. der Zuordnung der bisher im Konto 4291 - sonstige Dienstleistungen geplanten Aufwendungen für Verwaltungskosten für den Gebühreneinzug der KECL (558,0 TEUR), welche sich im Zusammenhang mit der Rückführung der Aufgabe des Abfallgebühreneinzuges und des Personals in die Landkreisverwaltung in anderen Sachkonten (u. a. Personalaufwendungen, Geschäftsausgaben) widerspiegeln, der Zuordnung der Verwaltungskosten des Abfallzweckverbandes Südwestsachsen (154,1 TEUR) in das Konto 4313 - Erstattungen für die Aufwendungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit.

Der Saldo in den Haushaltsjahren 2014 bis 2018 wird entsprechend der Abfallgebührenkalkulation (Auflösungen von Überdeckungen) aus der Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich gedeckt. Die Rücklagen in der Abfallwirtschaft sind aus Gebührenüberschüssen entstanden. „Gebührenüberschüsse kostenrechnender Einrichtungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums nach § 10 Abs. 2 SächsKAG ergeben, sind als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen.“ 22 „Bei der Gebührenbemessung können die Kosten in einem mehrjährigen Zeitraum berücksichtigt werden, der jedoch höchstens fünf Jahre umfassen soll. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen … 23 Die Abfallgebührenkalkulation 2014 bis 2018 beinhaltet eine Auflösung des Sonderposten zur Deckung der Aufwendungen im Gebührenzeitraum.

22 23

Kommentar zu § 40 SächsKomHVO-Doppik, Seite 1. § 10 Abs. 2 SächsKAG. 89

Landkreis Zwickau

2015

Der Sonderposten Gebührenausgleich stellt sich wie folgt dar: Stand 31.12.2012

7.690.606,55

Bereinigung zur Eröffnungsbilanz

./. 301.799,98

davon: Bildung Rückstellung Halde 10

./. 345.782,00

Erhöhung Rückstellung Deponie Lohe

./. 187.183,06

Vortrag Debitoren manuell in 2013

150.079,54

Vortrag Kreditoren manuell in 2013

./. 1.869.675,60

Periodenabgrenzung Forderungen 2012

1.950.761,14

Bereinigter Stand zum 31.12.2012 und 01.01.2013

7.388.806,57

geplante Entnahme 2013

./. 999.850,00

geplante Entnahme 2014

./. 1.351.700,00

geplante Entnahme 2015

./. 800.750,00

geplante Entnahme 2016

./. 1.118.100,00

geplante Entnahme 2017

./. 1.437.000,00

geplante Entnahme 2018

./. 1.718.600,00

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2018

./. 37.193,43 (Angaben in EUR)

„Die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien löst das haushaltsrechtliche Instrument der Sonderrücklage nach § 20 Absatz 1 und 3 KomHVO ab, von der sie jedoch zu unterscheiden ist. Während der Sonderrücklage lediglich die über Abfallgebühren erwirtschafteten Rekultivierungs- und Nachsorgekostenenteile zugeführt werden durften, sind in der nunmehr zu bildenden Rückstellung die Kosten für die künftige Rekultivierung und Nachsorge von Deponien unabhängig von der Gebührenerwirtschaftung regelmäßig entsprechend des Verfüllungsgrades der Deponie aufwandswirksam darzustellen.“ 24 Der Aufwand ist im Unterprodukt 53710106 - Öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung Landkreis Zwickau geplant. 24

Kommentar zu § 41 SächsKomHVO-Doppik, Seite 18, Randnummer 103. 90

Landkreis Zwickau

2015

Folgende Rückstellungen wurden im Bereich der Abfallwirtschaft zum Stand 1. Januar 2013 gebildet: -

Deponie Lohe in Höhe von 913.458 EUR sowie Halde 10 in Höhe von 345.782 EUR.

3.4

Außerordentliche Erträge und Aufwendungen

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen werden gesondert im Ergebnishaushalt ausgewiesen. Zu erfassen sind alle außerhalb der gewöhnlichen Geschäfts- und Verwaltungstätigkeit anfallenden Erträge und Aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus Vermögensveräußerungen. Aufgrund der nicht häufig oder regelmäßig wiederkehrenden Geschäftsvorfälle unterscheiden sich die unvorhergesehenen Geschäftsvorfälle und Ereignisse klar von der gewöhnlichen Tätigkeit des Landkreises. Darüber hinaus zählen hierzu außerplanmäßige Abschreibungen und periodenfremde Aufwendungen. Diese können u. a. bei Vermögensveräußerungen entstehen, wenn der Buchwert größer als der Veräußerungswert ist. Durch den Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anwendung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Ermöglichung und Beschleunigung des Wiederaufbaus in den vom Hochwasser in den Monaten Mai/Juni 2013 betroffenen Kommunen im Freistaat Sachsen vom 6. Juni 2013 25 wurde u. a. folgende Regelung getroffen: „Die im Rahmen der Bewältigung der Hochwasserfolgen anfallenden Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen sind in den Produktbereichen 71 bis 76 mit den entsprechenden Produktgruppen zu verbuchen. Dies gilt auch für Aufwendungen und Erträge, die im Rahmen der Gefahrenbekämpfung oder Gefahrenabwehr in direktem Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis entstanden sind und schließt Kosten, für die (z. B. im Rahmen des SächsBRKG) Ausgleichspflichten bestehen, ein. Bei Instandsetzungsmaßnahmen und anderen laufenden Ausgaben sowie bei laufenden Einnahmen ist dies durch Verknüpfung des Ertrags- bzw. Aufwandskontos im Sonderergebnis der Ergebnisrechnung sowie der originären Einzahlungs- bzw. Auszahlungskonten der Finanzrechnung mit den Produktbereichen 71 bis 76 zu realisieren. Wurden Investivgüter beschädigt, ist die außerplanmäßige Abschreibung ebenfalls in den Produktbereichen 71 bis 76 zu erfassen.“ In 2015 werden außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden geplant, somit sind das Gesamtergebnis und das ordentliche Ergebnis nicht identisch. Im Übrigen wird auf Punkt 11 verwiesen.

25

Einschl. Buchungshinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 18. Juni 2013. 91

Landkreis Zwickau

4.

2015

Darstellung des Vermögens

In der Kreistagssitzung am 10. Dezember 2014 erhielt der Kreistag eine Informationsvorlage zum Stand der Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 im Landkreis Zwickau. Dabei wird auf die Untergliederung der Aktivseite der Bilanz in Anlagevermögen, Umlaufvermögen, den aktiven Rechnungsposten und die nicht durch die Kapitalposition gedeckten Fehlbeträge sowie auf die Mittelherkunft der Passivseite abgestellt. Die abschließende Erstellung der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2013 gestaltet sich in Abhängigkeit der Fertigstellung der Bewertung, Dokumentation und Hinterlegung im Haushalts- und Kassenprogramm. 5.

Entwicklung der Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen sind auf der Passivseite der Bilanz (Kontengruppe 23) zu finden. Kreditaufnahmen, Umschuldungen sowie deren Tilgungen werden im Finanzhaushalt geplant. Im Haushaltsjahr 2015 ist eine Neukreditaufnahme in Höhe von 8.027,6 TEUR, im Jahr 2016 in Höhe von 1.383,5 TEUR, im Jahr 2017 in Höhe von 705,2 TEUR sowie im Jahr 2018 in Höhe von 856,9 TEUR vorgesehen. Im Jahr 2015 erfolgt eine Kredittilgung in Höhe von 4.255,3 TEUR. Für den Landkreis Zwickau ergibt sich für die kommenden Jahre folgende Entwicklung der Verschuldung: Ansatz 2015 (in TEUR) Ist-Schuldenstand per 01.01.2009

Schulden (in EUR/Einwohner)

36.267,4

+ Restschuld ZAZ-Kredite (31.12.2008)

2.079,2

./. Tilgung 2009 (*)

4.185,0

Ist-Schuldenstand per 31.12.2009 + Aufnahme Plan 2010 ./. Tilgung 2010 (*) Ist-Schuldenstand per 31.12.2010

34.161,6

348.834

98,99

345.118

88,32

341.932

98,77

333.291

3.963,0 30.198,6 6.399,1

./. Tilgung 2011 (*)

3.677,0 32.920,7

+ Aufnahme HER 2011

704,0

+ Aufnahme Plan 2012

576,0

./. Tilgung 2012 (*)

103,97

0,0

+ Aufnahme HER 2010 Ist-Schuldenstand per 31.12.2011

Einwohner

3.765,5 92

Landkreis Zwickau

2015

Ansatz 2015 (in TEUR) Ist-Schuldenstand per 31.12.2012 + Aufnahme Plan 2013 ./. Tilgung 2013 (*) Ist-Schuldenstand per 31.12.2013 + Aufnahme Haushaltsermächtigung 2013 ./. Tilgung 2014 Summe 2014

Schulden (in EUR/Einwohner)

30.435,2

26.129,0

22.212,3

./. Tilgung 2015

4.255,3 27.019,6

+ Aufnahme Plan 2016

1.383,5

./. Tilgung 2016

3.725,5

Summe 2017 + Aufnahme Plan 2018 ./. Tilgung 2018 Summe 2018

327.062

67,91

327.062

82,61

327.062

75,45

327.062

67,80

327.062

62,92

327.062

4.306,9

8.027,6

./. Tilgung 2017

79,89

390,2

+ Aufnahme Plan 2015

+ Aufnahme Plan 2017

330.294

4.306,2

1.035,0

Summe 2016

92,15

0,0

+ Aufnahme Haushaltsermächtigung 2014

Summe 2015

Einwohner

24.677,6 705,2 3.208,4 22.174,4 856,9 2.452,0 20.579,3

(*) einschl. Tilgung für innere Darlehen 93

Landkreis Zwickau

2015

Die Verschuldung sinkt vom 1. Januar 2015 bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes per 31. Dezember 2018 um 1.633,0 TEUR. Im Jahr 2015 läuft für einen Kredit per 30.12. die Zinsbindung aus, so dass eine Umschuldung in Höhe von 380,6 TEUR bzw. entsprechend vorhandener liquider Mittel eine Resttilgung möglich ist. Der Kredit läuft momentan mit folgendem Zinssatz: bisheriger Zinssatz

Umschuldung per 3,4 %

Restschuld bei auslaufender Zinsbindung

30.12.2015

380.563,28 EUR

Zwei weitere Kredite sind per 15. Februar bzw. 30. September 2015 getilgt. Die Rückflüsse von Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen (Zentrales Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM)), Konto 6865, gliedern sich wie folgt auf: Ansatz 2014 Summe

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

867.300

754.200

730.450

711.750

712.150

618.000

618.000

618.000

618.000

618.000

9.550

9.900

10.200

10.550

10.950

239.750

126.300

102.250

83.200

83.200

davon: Tilgungserstattungen vom EB ZIM für Altkredite Tilgungserstattungen vom EB ZIM für Darlehen Rückflüsse von Darlehen für Investitionsmaßnahmen vom EB ZIM 26

(Angaben in EUR)

26

Siehe hierzu Aussagen zur Finanzierungstätigkeit unter Punkt 7.4. 94

Landkreis Zwickau

2015

6.

Entwicklung des Gesamtergebnisses und der Rücklagen im Finanzplanungszeitraum

6.1

Entwicklung des Gesamtergebnisses

Das Gesamtergebnis (ordentliches/außerordentliches Ergebnis) entwickelt sich wie folgt: Ansatz 2014 veranschlagtes Gesamtergebnis

./. 4.584,2

Ansatz 2015

FIPL 2016

./. 4.394,3

./. 39,3

./. 38,3

./. 39,3

FIPL 2017 350,0

FIPL 2018 520,0

Ergebnisabdeckung Entnahmen aus Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gemäß § 24 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses gemäß § 25 Abs. 2 und § 24 Abs. 3 SächsKomHVO-Doppik Vortrag eines Haushaltsfehlbetrages auf das ordentliche Ergebnis der Folgejahre gemäß § 24 Abs. 4 bis 6 SächsKomHVO-Doppik Entnahme aus Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses gemäß § 25 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik Vortrag eines Fehlbetrages des Sonderergebnisses auf das Sonderergebnis der Folgejahre gemäß § 25 Abs. 5 SächsKomHVO-Doppik Minderung des Basiskapitals gemäß § 25 Abs. 4 und 5 SächsKomHVO-Doppik 27

./. 4.584,2

./. 4.356,0 (Angaben in TEUR)

Erläuterungen zum Sonderergebnis erfolgen im Punkt 11 - Besondere Schadensereignisse - Hochwasser 2013.

27

Diese Beträge resultieren aus der Anwendung des § 131 Abs. 7 SächsGemO. 95

Landkreis Zwickau

6.2

2015

Rücklagen im Finanzplanungszeitraum

„Rücklagen stellen den variablen Teil der Kapitalposition dar. Rücklagen werden aufgrund von gesetzlichen oder satzungsmäßigen Bestimmungen oder freiwillig gebildet (§ 59 Nr. 43 SächsKomHVO-Doppik). Sie haben im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen eine andere Bedeutung als in der Kameralistik. In der Kameralistik dienten die Rücklagen in erster Linie zur Sicherung der Kassenliquidität. Jetzt sind sie Bestandteil der Kapitalposition. Es stehen ihr keine bestimmten Vermögensmittel gegenüber. Sie liegt also nicht zwingend in Form von liquiden Mitteln vor. Sie können daher auch nicht wie bisher in der Kameralistik ausgegeben werden. Die Rücklagen werden nach ihrem Entstehungsgrund unterschieden in Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, aus Überschüssen des Sonderergebnisses, aus nicht ergebniswirksam aufzulösenden Zuwendungen sowie zweckgebundenen und sonstigen Rücklagen.“28 Stand 31.12.2014 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

0,0

Ansatz 2015 0,0

FIPL 2016 0,0

FIPL 2017 350,0

FIPL 2018 520,0

Bestand 2018 870,0 (Angaben in TEUR)

Im Plan 2015 und im Finanzplan 2016 sind keine Überschüsse aus dem ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis veranschlagt. Die geplanten Überschüsse in 2017 und 2018 sind notwendig, um die mittelfristige Leistungsfähigkeit des Landkreises Zwickau abzusichern.

28

Kommentar zu § 51 SächsKomHVO-Doppik, Seite 21. 96

Landkreis Zwickau

7.

2015

Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Ab dem Jahr 2013 werden die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen produktbezogen im Finanzhaushalt geplant und maßnahmebezogen erläutert. Die Untersetzung in Maßnahmennummern ermöglicht beim Haushaltsvollzug die Zuordnung der entsprechenden Zuweisungen und den Nachweis zur Abrechnung von Finanzierungsquellen pro Vorhaben. 7.1

Investive Einzahlungen

Im Folgenden werden die einzelnen Positionen der investiven Einzahlungen des Finanzhaushaltes allgemein erläutert: 

Einzahlungen aus Investitionszuwendungen

Hierunter fallen Spenden mit einer investiven Zweckbindung, erhaltene Fördermittel für investive Maßnahmen und die Einzahlung aus der investiven Schlüsselzuweisung. 

Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit

Diese Position wird vom Landkreis Zwickau nicht geplant, da unter dieser Position u. a. erhaltene Beiträge für Investitionen, z. B. Straßenausbau- und Erschließungsbeiträge, auszuweisen sind. 

Einzahlungen aus der Veräußerung von immateriellen Vermögensgegenständen

Hierunter fallen die Einzahlungen für den Verkauf aller nicht körperlich fassbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 59 Nr. 19 SächsKomHVO-Doppik), z. B. Lizenzen, Konzessionen. 

Veräußerung von Grundstücken, Gebäuden und sonstigen unbeweglichen Vermögensgegenständen



Einzahlungen aus der Veräußerung von übrigem Sachanlagevermögen

Die Darstellung von Einzahlungen aus dem Verkauf von aktivierten beweglichen Anlagevermögen, z. B. Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge sowie aktivierte Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt unter dieser Rubrik.

97

Landkreis Zwickau



2015

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagevermögen und von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Unter diese Position werden die Einzahlungen aus dem Verkauf von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen. 

Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit

Hier werden in der Regel Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaßnahmen erfasst. 7.1.1 Investive Schlüsselzuweisung Der Einsatz der investiven Schlüsselzuweisung ist für investive Maßnahmen als auch für Instandhaltungsmaßnahmen (Investitionen i. w. S.) des Ergebnishaushaltes möglich. Der Landkreis Zwickau setzt die investiven Schlüsselzuweisungen wie folgt ein: 2015 Maßnahmen im Ergebnis-haushalt für sog. Investitionen i. w. S.

Ertrag/Einzahlung Einzahlung

Investitionen i. e. S. (Finanzhaushalt)

Summe

Einsatz aus Rücklage investiver Schlüsselzuweisungen aus Vorjahren

2016

2017

2018

0

360.000

265.000

10.000

2.400.000

1.440.000

1.735.000

1.990.000

875.200

851.200

353.700

0

3.275.200

2.651.200

2.353.700

2.000.000 (Angaben in EUR)

Die planmäßige Zuordnung der investiven Schlüsselzuweisung erfolgt im Haushaltsprogramm produktscharf je Investitionsmaßnahme.

98

Landkreis Zwickau

2015

7.1.2 Geplante Zuschüsse für Investitionen Der Landkreis Zwickau plant in 2015 bis 2018 folgende Investitionszuwendungen: Konto 6810000 6811103 6811900 6812000 6816000 6818000

Bezeichnung Investitionszuwendungen - Bund Investitionszuwendungen Land Ausgleich § 11 SächsStrG Sonstige Investitionszuwendungen - Land Investitionszuwendungen Gemeinden/GV Investitionszuwendungen sonstige öffentliche Sonderrechnungen Investitionszuwendungen - übrige Bereiche

Summe

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

96.000

96.000

96.000

96.000

370.000

370.000

479.000

550.000

6.029.000

7.949.000

6.612.000

3.787.000

123.750

411.750

927.250

525.750

200.000

0

0

0

0

6.000

0

0

6.818.750

8.832.750

8.114.250

4.958.750 (Angaben in EUR)

In der Kontengruppe 68 werden auch die von der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellten Zuwendungen für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Gewährung pauschalierter Fördermittel für Baumaßnahmen und Ausstattung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen - VwV Kita Bau) geplant 29. Allerdings werden im Finanzhaushalt lediglich die Einzahlungen betrachtet, die zu einer Investition bei den jeweiligen Zuwendungsempfängern führen. Die anteiligen Zuwendungen des Bundes und Landes für Instandhaltungsmaßnahmen werden im Ergebnishaushalt ertragsseitig dargestellt.

29

Weitere Aussagen siehe hierzu Punkt 7.2.2. 99

Landkreis Zwickau

2015

Gliederung nach Teilhaushalten: Teilhaushalt

Bezeichnung

01

Innere Verwaltung

02

Sicherheit und Ordnung

03

Schulträgeraufgaben

04

Kultur und Wissenschaft

05

Soziale Hilfen

06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

07

Gesundheit und Sport

08 10 11

Raumplanung, Bau- und Grundstücksordnung Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (Zuwendungen Kreisstraßenbau) Naturschutz- und Landschaftspflege, Umwelt

12

Wirtschaft und Tourismus

13

Allgemeine Finanzwirtschaft

14

Besondere Schadensereignisse (Zuwendungen Hochwasser 2013 - Kreisstraßenbau)

Summe

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

0

0

0

0

750

750

750

750

68.000

66.000

70.500

50.000

0

0

0

0

200.000

0

0

0

10.000

10.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

2.268.000

4.118.000

6.568.000

4.908.000

0

0

0

0

4.000

6.000

0

0

0

0

0

0

4.268.000

4.632.000

1.475.000

0

6.818.750

8.832.750

8.114.250

4.958.750 (Angaben in EUR)

100

Landkreis Zwickau

7.2

Investive Auszahlungen



Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen

2015

Hierunter fallen Auszahlungen für den Erwerb aller nicht körperlich fassbaren Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (§ 59 Nr. 19 SächsKomHVO-Doppik), z. B. Lizenzen, Konzessionen. 

Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden und sonstigen unbeweglichen Vermögensgegenständen

In dieser Position werden die Auszahlungen zum Zwecke des Erwerbs von Grundstücken und Gebäuden, welche dauerhaft in das Anlagevermögen des Landkreises eingehen sollen, verstanden. 

Auszahlungen für Baumaßnahmen

Hier werden die Auszahlungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen einschließlich deren Planungsleistungen dargestellt. 

Auszahlungen für den Erwerb von übrigem Sachanlagevermögen

Die Darstellung von Auszahlungen aus dem Erwerb von zu aktivierenden beweglichen Anlagevermögen, z. B. Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge sowie zu aktivierende Betriebs- und Geschäftsausstattung erfolgt unter dieser Rubrik. 

Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagevermögen und von Wertpapieren des Umlaufvermögens

Unter diese Position werden die Auszahlungen für den Erwerb von Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und kurzfristigen Wertpapieren ausgewiesen. 

Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen

Investitionsfördermaßnahmen werden im § 59 Nr. 24 SächsKomHVO-Doppik als Zuweisungen, Zuschüsse und Darlehen für Investitionen Dritter und für Investitionen der Sondervermögen mit Sonderrechnung definiert. Zuwendungen des Landkreises für investive Zwecke Dritter dürfen außerdem als aktive Sonderposten in der Vermögensrechnung ausgewiesen und über die Zweckbindungsfrist aufgelöst werden. 

Auszahlungen für sonstige Investitionstätigkeit

Diese Rubrik ist investive Auszahlungen als Auffangtatbestand zu verstehen, wenn keine Zuordnung zu einer der zuvor genannten Positionen erfolgen kann. 101

Landkreis Zwickau

2015

7.2.1 Investive Baumaßnahmen Darstellung der investiven Baumaßnahmen: Konto

Bezeichnung

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

7851100

Hochbaumaßnahmen

6.100.000

275.000

0

0

7851200

Tiefbaumaßnahmen

8.431.700

9.676.000

8.704.000

5.670.000

7851300

Sonstige Baumaßnahmen

0

0

0

0

14.531.700

9.951.000

8.704.000

5.670.000

Summe

(Angaben in EUR)

Gliederung nach Teilhaushalten: Teilhaushalt

Bezeichnung

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

01

Innere Verwaltung

0

0

0

0

02

Sicherheit und Ordnung

0

0

0

0

03

Schulträgeraufgaben

600.000

275.000

0

0

05

Soziale Hilfen

5.500.000

0

0

0

07

Gesundheit und Sport

0

0

0

0

4.115.700

4.951.000

7.269.000

5.670.000

0

0

0

0

0

0

0

0

4.316.000

4.725.000

1.435.000

0

14.531.700

9.951.000

8.704.000

5.670.000

10 11

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Naturschutz- und Landschaftspflege, Umwelt

12

Wirtschaft und Tourismus

14

Besondere Schadensereignisse

Summe

(Angaben in EUR) 102

Landkreis Zwickau

2015

7.2.2 Investitionsfördermaßnahmen Der Landkreis Zwickau plant in 2015 bis 2018 folgende Auszahlungen für Investitionsfördermaßnahmen: Konto 7812000 7813000

7815000 7818000

Bezeichnung Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - Gemeinden/GV Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - Zweckverbänden und dergl. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - übrige Bereiche

Summe

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

41.000

30.000

30.000

30.000

95.000

110.000

276.000

240.000

1.310.000

848.000

476.500

100.000

305.300

36.000

25.000

25.000

1.751.300

1.024.000

807.500

395.000 (Angaben in EUR)

Gliederung nach Teilhaushalten: Teilhaushalt

Bezeichnung

01

Innere Verwaltung

02

Sicherheit und Ordnung

03

Schulträgeraufgaben

04 05 06 07 08

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

360.000

455.000

0

100.000

95.000

55.000

55.000

55.000

0

0

0

0

Kultur und Wissenschaft

950.000

393.000

476.500

0

Soziale Hilfen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Gesundheit und Sport Raumplanung, Bau- und Grundstücksordnung

280.300

0

0

0

11.000

11.000

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

103

Landkreis Zwickau

Teilhaushalt 09

2015

Bezeichnung

Ansatz 2015

Abfallwirtschaft Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Naturschutz- und Landschaftspflege, Umwelt

10 11

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

0

0

0

0

55.000

110.000

276.000

240.000

0

0

0

0

12

Wirtschaft und Tourismus

0

0

0

0

13

Allgemeine Finanzwirtschaft

0

0

0

0

14

Besondere Schadensereignisse

0

0

0

0

1.751.300

1.024.000

807.500

395.000

Summe

(Angaben in EUR)

7.2.3 Sonstige investive Auszahlungen Der Landkreis Zwickau veranschlagt in 2015 bis 2017 Auszahlungen für den Erwerb von unbeweglichen, beweglichen und immateriellen Vermögensgegenständen. Konto 7821000 7831000

7832000 Summe

Bezeichnung Erwerb von unbeweglichen Vermögensgegenständen Erwerb von zu aktivierenden immateriellen Vermögensgegenständen Erwerb von zu aktivierenden beweglichen Vermögensgegenständen

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

1.183.000

176.000

275.000

210.000

105.000

90.500

120.000

60.000

1.587.550

1.368.200

1.084.850

1.172.100

2.875.550

1.634.700

1.479.850

1.442.100 (Angaben in EUR)

104

Landkreis Zwickau

2015

Gliederung nach Teilhaushalten: Teilhaushalt

Bezeichnung

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

01

Innere Verwaltung

634.500

477.000

410.000

585.000

02

Sicherheit und Ordnung

134.250

25.750

15.750

15.750

03

Schulträgeraufgaben

373.200

378.450

238.600

142.850

04

Kultur und Wissenschaft

510.000

10.000

0

0

05

Soziale Hilfen

500.000

0

0

0

06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

0

0

0

0

07

Gesundheit und Sport

10.400

5.000

5.000

5.000

08

Raumplanung, Bau- und Grundstücksordnung

49.200

73.000

52.000

0

09

Abfallwirtschaft

0

0

0

0

594.000

570.000

635.000

690.000

0

0

0

0

10 11

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Naturschutz- und Landschaftspflege, Umwelt

12

Wirtschaft und Tourismus

12.000

9.500

3.500

3.500

14

Besondere Schadensereignisse

58.000

86.000

120.000

0

2.875.550

1.634.700

1.479.850

1.442.100

Summe

(Angaben in EUR)

105

Landkreis Zwickau

2015

7.2.4 Zusammenfassung Konto 7812000 7813000

7815000

7818000 7821000 7831000

7832000

Bezeichnung Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - Gemeinden/GV Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - Zweckverbände und dergl. Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - verbundene Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - übrige Bereiche Erwerb von unbeweglichen Vermögensgegenständen Erwerb von zu aktivierenden immateriellen Vermögensgegenständen Erwerb von zu aktivierenden beweglichen Vermögensgegenständen

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

41.000

30.000

30.000

30.000

95.000

110.000

276.000

240.000

1.310.000

848.000

476.500

100.000

305.300

36.000

25.000

25.000

1.183.000

176.000

275.000

210.000

105.000

90.500

120.000

60.000

1.587.550

1.368.200

1.084.850

1.172.100

7851100

Hochbaumaßnahmen

6.100.000

275.000

0

0

7851200

Tiefbaumaßnahmen

8.431.700

9.676.000

8.704.000

5.670.000

19.158.550

12.609.700

10.991.350

7.507.100

Summe

(Angaben in EUR)

106

Landkreis Zwickau

2015

Gliederung nach Teilhaushalten: Teilhaushalt

Bezeichnung

Ansatz 2015

FIPL 2016

FIPL 2017

FIPL 2018

01

Innere Verwaltung

994.500

932.000

410.000

685.000

02

Sicherheit und Ordnung

229.250

80.750

70.750

70.750

03

Schulträgeraufgaben

973.200

653.450

238.600

142.850

04

Kultur und Wissenschaft

1.460.000

403.000

476.500

0

05

Soziale Hilfen

6.280.300

0

0

0

06

Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

11.000

11.000

0

0

07

Gesundheit und Sport

10.400

5.000

5.000

5.000

08

Raumplanung, Bau- und Grundstücksordnung

49.200

73.000

52.000

0

09

Abfallwirtschaft

0

0

0

0

4.764.700

5.631.000

8.180.000

6.600.000

0

0

0

0

12.000

9.500

3.500

3.500

0

0

0

0

4.374.000

4.811.000

1.555.000

0

13.158.550

12.609.700

10.991.350

7.507.100

10 11

Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV Naturschutz- und Landschaftspflege, Umwelt

12

Wirtschaft und Tourismus

13

Allgemeine Finanzwirtschaft

14

Besondere Schadensereignisse

Summe

(Angaben in EUR)

107

Landkreis Zwickau

2015

Die investiven Auszahlungen sind schwerpunktmäßig in den folgenden Teilhaushalten: -

-

Teilhaushalt 01 - Innere Verwaltung (u. a. Baumaßnahmen an Verwaltungsgebäuden/Kreisarchiv, Erwerb von Fahrzeugen, Erwerb von Hard- u. Software), Teilhaushalt 03 - Schulträgeraufgaben (u. a. Baumaßnahmen an Schulen, Erwerb von Vermögensgegenständen wie z. B. EDVTechnik, Geräte), Teilhaushalt 04 - Kultur und Wissenschaft (u. a. Innensanierung - Schloss Waldenburg, Ankauf Grundstücke/Gebäude), Teilhaushalt 05 - Soziale Hilfen (u. a. Asylbewerberunterbringungsplätze), Teilhaushalt 10 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV (Kreisstraßenbau), Teilhaushalt 14 - Besondere Schadensereignisse (Hochwasser 2013 - Kreisstraßenbau).

7.3

Verpflichtungsermächtigungen

-

Verpflichtungsermächtigungen sind gemäß § 11 SächsKomHVO-Doppik in den Teilhaushalten maßnahmenbezogen zu veranschlagen. Diese sind grundsätzlich nur im Finanzplan und nur für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen möglich. Dabei ist anzugeben, wie sich die Belastungen voraussichtlich auf die künftigen Jahre verteilen werden. Verpflichtungsermächtigungen stellen somit Ermächtigungen dar, um im laufenden Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die erst in kommenden Haushaltsjahren Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erfordern. Im Haushaltsplan 2015 (inkl. Finanzplan 2016 bis 2018) werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt. Zur Sicherung der Kontinuität der Baumaßnahmen gelten die Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2014 weiter, bis die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 erlassen ist (§ 81 Abs. 3 SächsGemO). 7.4

Finanzierung der Investitionsmaßnahmen

Die Finanzierung der Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen des Landkreises Zwickau erfolgt im Wesentlichen aus den Finanzierungssäulen: -

maßnahmegebundene Einzahlungen aus Investitionszuwendungen (u. a. Bund, Land, Gemeinden/Gemeindeverbände), Einzahlung aus der investiven Schlüsselzuweisung, spezielle Einzahlungen im Rahmen des Sofortprogramms Straßen zur Beseitigung von Schäden des Winters 2012/2013 (Bereich: Kreisstraßenbau), spezielle Einzahlungen aus Umstufungsvereinbarungen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Bereich: Kreisstraßenbau),

108

Landkreis Zwickau

-

2015

Einzahlung aus der Rückzahlung von Darlehen vom Zentralen Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM) und Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen.

-

Die beiden Finanzierungsarten Einzahlungen aus Investitionszuwendungen und investiven Schlüsselzuweisung Punkten 7.1.1 und 7.1.2 behandelt.

werden unter den

Im Folgenden werden nur die übrigen Finanzierungsarten erläutert: 

Einzahlung im Rahmen des Sofortprogramms Straßen zur Beseitigung von Schäden des Winters 2012/2013

Der Landkreis Zwickau hat in 2014 vom Freistaat Sachsen für die Beseitigung der Schäden des Winters 2012/2013 zusätzlich 955,7 TEUR erhalten. Davon werden im Haushaltsjahr 2014 voraussichtlich nur 45 TEUR verbraucht. Die restlichen Mittel in Höhe von 910,7 TEUR stehen für Maßnahmen in 2015 zur Verfügung. 

Einzahlung aus Umstufungsvereinbarungen mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr

Der Landkreis Zwickau erhält vom Freistaat Sachsen, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, im Rahmen des § 11 Abs. 4 SächsStrG 2.242,00 TEUR für die Ablösung der Einstandspflicht für nicht durchgeführte Unterhaltungsmaßnahmen auf Straßen. Die Fälligkeit dieser Finanzmittel wurde in den Vereinbarungen nicht festgelegt. 

Einzahlung aus der Rückzahlung von Darlehen vom Zentralen Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM)

Wie unter Punkt 5. beschrieben, erhält der Landkreis Zwickau vom Zentralen Immobilienmanagement, Eigenbetrieb des Landkreises Zwickau (ZIM) in 2015 eine Einzahlung aus Darlehensrückflüssen in Höhe von insgesamt 754,2 TEUR. Nach Abzug der zur Tilgung einzusetzenden Beträge aus Altdarlehen, verbleibt ein Betrag in Höhe von 126,3 TEUR, welcher zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen zur Verfügung steht. Der verfügbare Betrag für Investitionen entwickelt sich wie folgt: 2015 Einsetzbarer Betrag nach Abzug der Altdarlehen für Tilgungsleistungen

2016 126.300

2017 102.250

2018 83.200

83.200 (Angaben in EUR) 109

Landkreis Zwickau



2015

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

Die Finanzierung der Investitionstätigkeiten in den Jahren 2015 bis 2018 sind zuzüglich zu den veranschlagten Investitionszuwendungen Kreditaufnahmen erforderlich. Die geplanten Neukreditaufnahmen werden in der folgenden Tabelle dargestellt: 2015 Geplante Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen

8.027.600

2016

2017

1.383.500

2018 705.200

856.950

darunter: Bau von Asylunterkünften*

6.000.000

* Die Maßnahme zur Schaffung von Asylunterkünften steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt der konkreten Beschlussfassung durch den Kreistag, sowohl auszahlungs- als auch einzahlungsseitig.

(Angaben in EUR)

110

Landkreis Zwickau

2015

8.

Entwicklung der Finanzrechnung

8.1

Entwicklung des Zahlungsmittel-/Finanzierungsmittelbestandes

Allgemeine Ausführungen zum Aufbau des Finanzhaushaltes sind unter Punkt 2.3.2 dargestellt. Der Finanzhaushalt enthält neben den laufenden Einzahlungen und Auszahlungen, die aus dem Ergebnishaushalt abgeleitet werden, die Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt ./. 3.908,5 TEUR. Hinzu kommt der „Zahlungsmittelsaldo“ aus Investitionstätigkeit (Differenz Einzahlungen/Auszahlungen) in Höhe von ./. 9.939,8 TEUR. Darunter betragen die Einzahlungen Investitionstätigkeiten 9.218,8 TEUR und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten 19.158,6 TEUR. Resultierend daraus ergibt sich Finanzierungsmittelfehlbetrag in Höhe von ./. 13.848,3 TEUR. Der „Finanzierungsmittelfehlbetrag“ wird mit dem „Saldo Finanzierungstätigkeit“ (Kreditaufnahme/-tilgung) = + 3.772,4 TEUR verrechnet. Daraus ergibt sich der „Finanzierungsmittelbestand“. Ansatz 2015

Finanzplan 2016

Finanzplan 2017

der für ein der

Finanzplan 2018

1. Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ./. 3.908,5

331,8

2.916,9

1.862,1

2. Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit ./. 9.939,8 ./. 2.337,0 ./. 1.142,0 3. Finanzmittelüberschuss/-fehlbetrag unter Berücksichtigung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit und Investitionstätigkeit ./. 13.848,3 ./. 2.005,2 1.774,8

./. 558,4

1.303,8

4. Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit (Differenz der Ein- und Auszahlungen aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten) 3.772,4

./. 2.342,0

./. 2.503,2

./. 1.595,1

5. Finanzierungsmittelbedarf aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sowie der Investitions- und Finanzierungstätigkeit ./. 10.076,0

./. 4.347,2

./. 728,4

./. 291,3

./. 16,6

420,9

6. Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr ./. 9.321,8

./. 3.616,7

111

Landkreis Zwickau

2015

Ansatz 2015

Finanzplan 2016

Finanzplan 2017

Finanzplan 2018

7. Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres (ohne Liquiditätskredite und Kontokorrentverbindlichkeiten) 13.310,2

3.988,4

371,7

355,1

355,1

776,0

8. Voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 3.988,4

371,7

(Angaben in TEUR)

Es wird von einem voraussichtlichen Bestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 13.310,2 TEUR ausgegangen. Mit diesem Anfangsbestand an Zahlungsmitteln ist der Bedarf der Haushaltsjahre 2015 bis 2018 abgesichert, wobei der Zahlungsmittelbestand jährlich sinkt. 8.2

Inanspruchnahme Kassenkredite

Gemäß § 84 SächsGemO hat der Landkreis die rechtzeitige Leistung der Auszahlung sicherzustellen. Zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlung kann der Landkreis Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgelegten Höchstbetrag aufnehmen, soweit für die Kasse keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Bis die Haushaltssatzung für das folgende Jahr rechtskräftig ist, gilt die Ermächtigung weiter.

Haushaltsjahr

Festgesetzte Höchstbeträge der Kassenkredite (in TEUR)

Inanspruchnahme (in Tagen)

Zinsen für in Anspruch genommene Kassenkredite (in EUR)

2011

55.780

4

21,86

2012

55.705

4

112,37

2013

55.000

8

532,27

2014 (Stand 31. Juli 2014)

57.000

0

0,00

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, liegt in 2015 unter einem Fünftel der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen und bedarf somit im Rahmen der Haushaltssatzung nicht der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.

112

Landkreis Zwickau

8.3

2015

Liquiditätsreserven

Der sinkende Zahlungsmittelbestand bis 2018 engt den Finanzierungsspielraum des Landkreises Zwickau erheblich ein, sodass die Finanzierung von Investitionen aus Eigenmitteln erschwert wird. Die Nichterwirtschaftung der Nettoabschreibungen im Ergebnishaushalt unter Anwendung des § 131 SächsGemO bewirkt, dass im Haushaltsjahr 2015 sowohl der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit also auch der Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit in den negativen Bereich fallen und die liquiden Mittel in voller Höhe belasten. Die mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2018 sieht die Erwirtschaftung der Nettoabschreibungen vor. Der dadurch erreichte positive Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit reicht aber auch 2016 nicht aus, um die Finanzierungstätigkeit (Kredittilgung) zu decken. Erst in den Jahren 2017 und 2018 wird die Kredittilgung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet. Nach § 131 SächsGemO können die entstandenen Fehlbeträge aus nicht zahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen (saldierte AfA) mit dem Basiskapital verrechnet werden. Mit der Schmälerung des Basiskapitals ist die Finanzierung des Anlagevermögens auf Dauer nicht mehr gewährleistet. 9.

Entwicklung des Basiskapitals

Das Basiskapital als reine Rechengröße ist ein Bestandteil der Kapitalposition, welches sich aus der Differenz des Vermögens und der Schulden des Landkreises ergibt (Summe Aktiva abzüglich Rücklagen, Ergebnis, Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzungsposten). Eine Angabe zur voraussichtlichen Entwicklung des Basiskapitals ist noch nicht möglich, da mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz erstmalig die Ermittlung des Basiskapitals erfolgt. Die Kreisverwaltung strebt an, Ende Dezember 2014, vorbehaltlich keiner Änderungen die Endfertigung der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Rechenschaftsbericht zu erstellen. Analog der Haushaltsjahre 2013 und 2014 wird auch im Haushaltsplan 2015 vom Wahlrecht der Verrechnung mit dem Basiskapital Gebrauch gemacht. Im Haushaltsplan 2015 wird im ordentlichen Ergebnis in Höhe der saldierten Abschreibungen ein Defizit von 4.356 TEUR ausgewiesen. 10.

Haushaltswirtschaftliche Belastungen aus Sondervermögen und Beteiligungen

Gemäß § 96 SächsGemO (in Verbindung mit § 63 SächsLKrO) darf sich die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch wirtschaftlicher Unternehmen bedienen. Von dieser Möglichkeit hat auch der Landkreis Zwickau Gebrauch gemacht und ist derzeit an 16 Unternehmen unmittelbar und an sechs Unternehmen mittelbar beteiligt. Nachfolgende Übersicht zeigt die unmittelbaren Beteiligungen des Landkreises Zwickau:

113

Landkreis Zwickau

2015 Autobus GmbH Sachsen - Regionalverkehr SK: 511.650 Euro Anteil: 100 %

Rudolf Virchow Klinikum Glauchau gGmbH SK: 511.291,88 Euro Anteil: 100 % Pleißental - Klinik GmbH SK: 25.000 Euro Anteil: 100 %

SRM GmbH SK: 25.000 Euro 24 %

Heinrich-Braun-Klinikum gGmbH SK: 147.000 Euro Anteil: 4,67 %

Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG SK: 25.564,59 Euro Anteil: 16 %

Gemeinnützige Heimbetriebsgesellschaft mbH Kirchberg SK: 1.614.000 Euro Anteil: 100 %

Verkehrssicherheitszentrum Verwaltung GmbH SK: 25.564,59 Euro Anteil: 16 %

Landkreis Zwickau

Tourismus und Sport GmbH SK: 260.000 Euro Anteil: 100 %

WIREGmbH i. L. SK: 25.000 Euro Anteil: 20 %

Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH SK: 100.000 Euro Anteil 100 %

TDL GmbH SK: 130.000,00 Euro Anteil: 20 %

Entsorgungsgesellschaft Zw ickauer Land mbH SK: 26.000 Euro Anteil: 100 %

TCC GmbH SK: 58.240 Euro Anteil: 18,75 %

GAFUG mbH SK: 26.000 Euro Anteil: 52 %

BIC GmbH SK: 153.387,56 Euro Anteil: 10 %

114

Landkreis Zwickau

2015

Die Zuordnung von Aufwand, Auszahlungen, Erträgen und Einzahlungen für ausgegliederte Aufgabenbereiche ist entsprechend dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen unter der jeweils sachlich relevanten Produktgruppe vorzunehmen. Im Jahr 2015 wurden insgesamt Leistungen für die Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG und die Tourismus und Sport GmbH in Höhe von insgesamt 129.800 EUR geplant. Die im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheitszentrum am Sachsenring GmbH & Co. KG stehenden Aufwendungen betreffen die Körperschafts- und Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag, welche aufgrund der durch die Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne bzw. der Gewinnausschüttung an den Landkreis entstehen. Der für die Tourismus und Sport GmbH geplante Verlustausgleich resultiert aus dem Fehlbetrag im Bereich Sachsenlandhalle Glauchau. An die übrigen Unternehmen werden keine Zahlungen geleistet. 11.

Besondere Schadensereignisse - Hochwasser 2013

Aufgrund des Hochwassers im Juni 2013 und der damit einhergehenden Erträge und Aufwendungen bzw. Einzahlungen und Auszahlungen im Rahmen der Gefahrenbekämpfung bzw. -abwehr sowie Schadensbeseitigung wurden bereits im Haushaltsvollzug 2013 die Produktbereiche 71 bis 76 angelegt und bebucht. Ergebnishaushalt In 2015 werden außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden wie folgt geplant: Aufwendungen -

30

Personalaufwand in Höhe von 254,5 TEUR für Beschäftigte, die für die zu bewältigende Aufgabe abgestellt/eingestellt wurden, Aufwand für Dienstreisen im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung in Höhe von 5,0 TEUR und Aufwendungen in Höhe von 363,0 TEUR im Produkt 754211 für die Beseitigung von Schäden an Kreisstraßen 30.

Maßnahmennummern: 97542110100141, 97542110100142, 97542119301141 und 97542119374141. 115

Landkreis Zwickau

2015

Erträge -

Erträge aus öffentlich-rechtlichem Vertrag in Höhe von 221,2 TEUR und Erträge aus Zuwendungen (100 v. H. Förderung) in Höhe von 363,0 TEUR im Produkt 754211 für die Beseitigung von Schäden an Kreisstraßen.

Im Bereich Kreisstraßenbau (Instandsetzungen) wurden im Finanzplan 2016 bis 2018 folgende außerordentliche Aufwendungen mit einer 100 prozentigen Förderung geplant: -

2016: 2017: 2018:

100 TEUR, 100 TEUR und 50 TEUR.

Der negative Saldo im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von -

2015: 2016:

38,3 TEUR und 39,3 TEUR

resultiert aus Personalaufwendungen, bei denen nicht Erträge aus dem öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Deckung herangezogen werden können.

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Landkreis Zwickau

2015

Finanzhaushalt – Teil Investitionen In 2015 bis 2017 wurden folgende investive Mittel im Bereich Kreisstraßenbau eingestellt:

Investive Auszahlungen

Investive Einzahlungen (ohne investive Schlüsselzuweisung)

Eigenanteil Landkreis

2015

4.374,0

4.268,0

106,0

2016

4.791,0

4.632,0

159,0

2017

1.555,0

1.475,0

80,0

10.720,0

10.375,0

345,0

Summe

(Angaben in TEUR)

Alle im Haushaltsplan 2015 und dem Finanzplan 2016 und 2017 eingestellten Maßnahmen, sowohl im Ergebnishaushalt als auch Finanzhaushalt (Teil Investitionen), wurden in den Wiederaufbauplan des Landkreises Zwickau aufgenommen und vom Wiederaufbaustab der Sächsischen Staatskanzlei bestätigt.

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