Vorbericht zum Haushaltsplan 2017

Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 Gemeinde Eichenau Inhaltsverzeichnis 1. Rückblick auf die Finanzwirtschaft des Jahres 2015 2-8 2. Überblick über d...
Author: Kathrin Engel
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Vorbericht zum Haushaltsplan 2017 Gemeinde Eichenau Inhaltsverzeichnis

1. Rückblick auf die Finanzwirtschaft des Jahres 2015 2-8

2. Überblick über die Finanzwirtschaft des Jahres 2016 9 - 12

3. Ausblick auf die voraussichtliche Entwicklung 2017 13 - 15

4. Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben 16 - 20

5. Finanzplan 2016-2020 21 – 22

6. Entwicklung Umlagegrundlagen und Kreisumlage 23

1

1. Rückblick 2015 1. Gesamthaushalt Verwaltungshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

Plan 17.871.500 16.315.200

Ergebnis 19.372.885,71 15.532.667,36

Zuführung zum VermögensHH 1.556.300

3.840.218,35

Vermögenshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

3.985.800 3.958.800

6.035.515,46 3.031.628,57

0

3.003.886,89

Sollüberschuss/-fehlbetrag

20.000.000 19.000.000 18.000.000 17.000.000 16.000.000 15.000.000 14.000.000 13.000.000 12.000.000 11.000.000 10.000.000 9.000.000 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 -1.000.000 -2.000.000

Plan Zuführung Ist Sollüberschuss

Einnahmen VerwHH

Ausgaben VerwHH

2

Einnahmen VermHH

Ausgaben VermHH

2. Verwaltungshaushalt 2.1 Entwicklung der wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

10.000.000

8.960.002

8.600.000

Plan

8.000.000

Ist 4.379.045

6.000.000 3.250.000

4.000.000 1.162.500 1.118.156

2.000.000 0 EkSt-Anteil

Gew.St.

Grundst.

Die Einnahmen aus dem Einkommensteueranteil stiegen erfreulicherweise zum fünften Mal hintereinander und erzielten damit einen neuen Höchststand. Der im Haushaltsansatz prognostizierte Wert wurde damit deutlich übertroffen. Die Gewerbesteuereinnahmen übertrafen sehr deutlich die prognostizierten Zahlen. Es war nach 2009 (4.462.507,00 €) das zweitbeste Gewerbesteuerergebnis, das je in Eichenau erzielt wurde. Auch das Niveau der Sollabschlagsbeträge (ohne Sollveränderungen aufgrund Nachholungen und Rückzahlungen) lag bei rund 3,1 Mio €. Die Grundsteuer A und B entwickelte sich nicht ganz im geplanten Rahmen. Der Ansatz wurde leicht untertroffen.

2.2 Entwicklung der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes nach Einzelplänen zusammengefasst

1.400.000 Ansatz

1.200.000 1.000.000 800.000

Einzelplan 9 Ansatz: 15.266.200 Ergebnis: 16.564.176

Ergebnis

600.000 400.000 200.000 0 Epl 0

Epl 1

0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit 2 Schulen

Epl 2

Epl 3

Epl 4

3 Wissenschaft, Kultur 4 Soziale Sicherung 5 Gesundheit, Erholung, Sport

3

Epl 5

Epl 6

Epl 7

Epl 8

6 Bau-, Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen 8 Unternehmen, Allg. Grundvermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft

Die Einnahmeentwicklung des Verwaltungshaushaltes 2015 verlief in Summe fast aller Einzelpläne positiv. Auch unter Berücksichtigung der guten Steuereinnahmen des Einzelplanes 9 verbesserte sich die finanzielle Situation der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes erheblich. Die Mindereinnahmen im Einzelplan 7 waren vor allem den fehlenden Erstattungen durch Bestattungsdienstleister (HHSt. 0.7549.1670) geschuldet. Gleichzeitig wurden aber auch entsprechende Ausgaben in gleicher Höhe (HHSt. 0.7549.6365) in 2015 nicht geleistet.

2.3 Entwicklung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes nach Einzelplänen zusammengefasst

3.600.000 3.200.000

Einzelplan 9 Ansatz: 8.039.400 Ergebnis: 10.226.983

2.800.000 2.400.000

Ansatz

2.000.000

Ergebnis

1.600.000 1.200.000 800.000 400.000 0 Epl 0

Epl 1

0 Allgemeine Verwaltung 1 Öffentliche Sicherheit 2 Schulen

Epl 2

Epl 3

Epl 4

Epl 5

3 Wissenschaft, Kultur 4 Soziale Sicherung 5 Gesundheit, Erholung, Sport

Epl 6

Epl 7

Epl 8

6 Bau-, Wohnungswesen, Verkehr 7 Öffentliche Einrichtungen 8 Unternehmen, Allg. Grundvermögen 9 Allgemeine Finanzwirtschaft

Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes in den Einzelplänen 0 – 8 entwickelten sich durch intensivste Sparvorgaben und – bemühungen in Summe insgesamt positiver wie im Haushaltsplan veranschlagt und trugen damit zum sehr guten Ergebnis des Verwaltungshaushaltes bei (siehe Ziffer 2.4). Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben waren alle durch entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt. Die Mehrausgaben im Einzelplan 9 beruhten auf der höheren Zuführung an den Vermögenshaushalt, die in dieser Höhe nicht geplant war.

4

2.4 Zuführung zum Vermögenshaushalt Die erforderliche Mindestzuführung lt. Haushaltsrechnung in Höhe von 602.964,65 € (Summe tatsächlicher Kredittilgungen) wurde mit der tatsächlichen erzielten Zuführung im Verwaltungshaushalt von 3.840.218,35 € deutlich übertroffen. Sinn der Mindestzuführung ist es vorrangig, mindestens die ordentliche Tilgung von Krediten zu gewährleisten und darüber hinaus zur Deckung der Investitionen des Vermögenshaushaltes beizutragen. Die Gemeinde hatte somit 2015 eine sehr große freie Finanzspanne und war somit in ihrer finanziellen Kraft zur Bewältigung der Investitionen des Vermögenshaushaltes nicht eingeschränkt.

3. Vermögenshaushalt 3.1 Entwicklung der Einnahmen des Vermögenshaushaltes nach Einzelplänen zusammengefasst 800000 700000 Einzelplan 9: Ansatz: 3.256.700 Ergebnis: 5.321.362

600000 500000

Ansatz

400000

Ergebnis

300000 200000 100000 0 Epl 0

Epl 1

Epl 2

Epl 3

Epl 4

Epl 5

Epl 6

Epl 7

Epl 8

Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes in den Einzelplänen 0- 5, 7 und 9 gingen alle wie geplant ein. Im Einzelplan 6 gingen Erschließungsbeitragseinnahmen für die Straßenbaumaßnahmen an der Wettersteinstraße und am Birkenweg nicht in der geplanten Höhe ein. Da bei beiden Maßnahmen die Ausbaukosten niedriger als geplant ausfielen, waren aber auch entsprechende Ausgaben im Vermögenshaushalt 2015 niedriger als geplant. Im Einzelplan 8 gingen Zuwendungen vom Bayerischen Wirtschaftsministerium für das Energiesparkonzept der kommunalen Liegenschaften nicht ein. Die Maßnahme wurde zwar in 2015 beendet (siehe Gemeinderat am 06.10.2015), aber die staatlichen Zuwendungseinnahmen hierfür wurden erst in 2016 kassenwirksam (Geldeingang am 01.02.2016). Die fehlenden Mittel wurden ebenfalls in 2016 veranschlagt. Einnahmen aus Kreditaufnahmen waren in 2015 nicht vorgesehen. Eine Ermächtigung zur Rücklagenentnahme war im Haushalt 2015 in Höhe von 1.586.400 € vorgesehen. Sie wurde in einer Höhe von 1.368.740 € in Anspruch genommen.

5

3.2 Entwicklung der Ausgaben des Vermögenshaushaltes nach Einzelplänen zusammengefasst 1.200.000

Einzelplan 9: Ansatz: 598.800 Ergebnis: 3.606.852

1.000.000 800.000

Ansatz

600.000

Ergebnis

400.000 200.000 0 Epl 0

Epl 1

Epl 2

Epl 3

Epl 4

Epl 5

Epl 6

Epl 7

Epl 8

Die Ausgaben des Vermögenshaushaltes entwickelten sich insgesamt unterhalb der im Haushaltsplan veranschlagten Höhe. Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben waren alle durch entsprechende Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gedeckt. Die Mehrausgaben im Einzelplan 1 ergaben sich bei der im Haushalt nicht geplanten Beschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Freiwillige Feuerwehr. Die Mittelbereitstellung hierfür erfolgte in der Kompetenz des Gemeinderats am 24.03.2015. Die erheblichen Minderausgaben im Einzelplan 2 beruhten auf der nur in geringeren Umfang begonnenen Fenster- und Fassadensanierung (in 2015 nur die Ostfassade) an der Starzelbachschule. Die Mehrausgaben im Einzelplan 3 ergaben sich insbesondere durch eine nicht im Haushalt geplante Sonderumlage (Abschlagszahlung) bei der Eigentümergemeinschaft des Büchereigebäudes für die Generalsanierung der Tiefgarage. Die Mittelbereitstellung hierfür erfolgte in der Kompetenz des Gemeinderates am 22.09.2015. Die Mehrausgaben in den Einzelplänen 5 und 7 ergaben sich insbesondere jeweils durch nicht im Haushalt geplante Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen für das Sport- und Freizeitgebiet (Kommunaltraktor kaputt) und für den Bauhof (Kauf statt Leasing eines Geräteträgers). Die jeweiligen Mittelbereitstellungen hierfür erfolgten in der Kompetenz des Gemeinderats am 22.09.2015 bzw. am 30.06.2015. Die Minderausgaben im Einzelplan 6 beruhten, wie bereits unter Ziffer 3.1 dargestellt, auf niedrigeren Straßenausbaukosten. Die Mehrausgaben im Einzelplan 9 beruhen auf dem nicht geplanten Sollüberschuss 2015 (Rücklagenzuführung als Ausgabe).

6

4. Kassen- und Haushaltsjahr 2016

Haushaltsreste

zur

Übertragung

in

das

4.1 Kassenreste Die Kasseneinnahmereste betrugen im Verwaltungshaushalt 149.077,35 €. Von diesen Einnahmeresten entfielen 128.879,98 € auf die Gewerbesteuer, wobei für einen Teil der Summe vom Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung der Gewerbesteuerschuld verfügt worden ist. Eine Entscheidung über die tatsächliche Gewerbesteuerschuld wurde vom Finanzamt zu einem späteren Zeitpunkt getroffen. Weitere Beträge wurden gestundet, bzw. waren im Mahn- und Beitreibungsverfahren. Im Vermögenshaushalt betrugen die Kasseneinnahmereste 14.407,45 €, die alle aus offenen bzw. gestundeten (insgesamt für noch drei Anlieger) Erschließungsbeiträgen bzw. Straßenausbaubeiträgen herrührten.

4.2 Haushaltseinnahmereste Für das Haushaltsjahr 2015 ergaben sich keine Haushaltseinnahmereste.

4.3 Haushaltsausgabereste Für das Haushaltsjahr 2015 ergaben sich keine Haushaltsausgabereste.

5. Stand Allgemeine Rücklage/ Schulden Allgemeine Rücklage (Einzelheiten siehe Anlage 4) 4.500.000

4.111.282

4.000.000 3.500.000 3.000.000

3.003.887 2.476.135

2.500.000 2.000.000 1.368.740

1.500.000 1.000.000 500.000 0 01.01.2015

Entnahme

Sollüberschuss

31.12.2015

Eine Ermächtigung zur Entnahme aus der Rücklage bestand 2015 in Höhe von 1.586.400 €, die in einer Höhe von 1.368.740 € in Anspruch genommen wurde. Mit Endstand 31.12.2015 bewegte sie sich weiterhin sehr deutlich über der gesetzlichen Mindestrücklage.

7

Schulden (Einzelheiten siehe Anlage 5) 7.000.000

6.441.073 5.838.108

davon unrentierlich 3.914.448

6.000.000 5.000.000

davon unrentierlich 3.394.081

4.000.000 3.000.000 2.000.000

602.965

1.000.000

0

0 01.01.2015

Zugang

Tilgung

31.12.2015

Im Jahr 2015 wurde die Schuldenlast bereits zum fünften Mal deutlich mit einem Betrag von diesmal rund 600.000 € gesenkt. Der im Jahr 2006 aufgenommene Kredit erfolgte rentierlich für eine entsprechende Beteiligung an der Strombetriebsgesellschaft KommEnergie GmbH. Mit einer Verschuldung von rund 497 € (davon 289 € unrentierlich, 208 € rentierlich für die Strombetriebsgesellschaft) pro Einwohner zum 31.12.2015 lag Eichenau unter dem Landesdurchschnitt (697 € zum 01.01.2015).

6. Sonstiges Die Zahlungsbereitschaft der Kasse war kontinuierlich das ganze Jahr über gegeben. Kassenliquiditätsschwächephasen bestanden nicht. Die hohen Investitionsausgaben aus den Vorjahren wurden endgültig bewältigt. Kassenkredite wurden zinsgünstig in Anspruch genommen. Zinsen wurden hierfür nur noch in Höhe von 677,89 € (Haushaltsstelle 0.9181.8070) gezahlt. Die nicht benötigten Geldmittel der Kasse sowie der Allgemeinen Rücklage wurden unter Ausschöpfung von Konkurrenzangeboten konservativ angelegt. Dies erbrachte Zinseinnahmen in Höhe von 491,07 € (Haushaltsstelle 0.9101.2070, Rücklage) und 365,19 € (Haushaltsstelle 0.9181.2071 und 2072, Kassenmittel), insgesamt 856,26 €. Mögliche Verpflichtungen aus zwei Bürgschaften bestanden zum 31.12.2015 in Höhe von zusammen 61.903,61 € (voraussichtliches Ende der Verpflichtung für 55.551,11 € in 2017/18 gemäß Gemeinderatsbeschlüsse 18.07.2006, 15.07.2008, 20.01.2015 und 22.12.2015 und für 6.352,50 € zum 01.04.2019). Das Vermögen der kostenrechnenden Einrichtung Friedhof ist erfasst. Für das Jahr 2015 ergab sich ein Kostendeckungsgrad von 61,62 % (2014 64,64 %). Für das übrige Vermögen der Gemeinde wurden die vorgesehenen Bestandsverzeichnisse nach § 75 KommHV geführt. Für die Beteiligungen der Gemeinde (KommEnergie GmbH, KommEnergie Erzeugungs GmbH und KommEnergie 1. Erneuerbare Energien Beteiligungs-GmbH & Co.KG) wurde für das Berichtsjahr 2015 zum neunten Mal ein Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 GO erstellt, der im Anschluss an den Bericht des Wirtschaftsprüfers dem Gemeinderat am 11.10.2016 zur Kenntnis gebracht wurde.

8

2. Überblick 2016 Darstellung der Plandaten Verwaltungshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

18.653.300 17.589.000

Zuführung VermögHH

1.064.300

Vermögenshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

Sollüberschuss

4.610.300 4.610.300

0

Voraussichtliches Ergebnis 2016 (vorbehaltlich endgültige Jahresrechnung) Verwaltungshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

Zuführung zum VermögHH

18.452.394 15.971.122

2.481.272

Vermögenshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

Sollüberschuss Zuführung zur Rücklage

4.228.334 3.378.940

849.394

9

Gesamthaushalt 20.000.000

Verwaltungshaushalt

18.000.000 Vermögenshaushalt

16.000.000 14.000.000 12.000.000

Plan

10.000.000

Ist

8.000.000

Zuführungen

6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 Einnahmen

Ausgaben

Einnahmen

Ausgaben

Entwicklung der wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushaltes (voraussichtliche Ergebnisse)

10.000.000 9.000.000 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000 0

9.200.000

9.245.134

Plan 3.500.000

3.632.142

vorauss. Ist 1.153.400 1.196.814

EkSt-Anteil

Gew.St.

Grundst.

Die Einnahmen aus dem Einkommenssteueranteil sind seit 2011 kontinuierlich gestiegen, übertrafen dabei 2016 zum ersten Mal die Neunmillionenmarke. Sie übertrafen dabei auch leicht den geplanten Ansatz. Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer sind aufgrund der guten konjunkturellen Situation der Bundesrepublik und aufgrund örtlicher Besonderheiten entstanden (mehr Nachzahlungen von einzelnen Gewerbebetrieben). Die Gewerbestruktur der Gemeinde selbst, deren gestiegenes Sollaufkommen derzeit für 2016 rund 2.975.000 € beträgt, ist voraussichtlich, wie in der Vergangenheit, weiter großen Schwankungen ausgesetzt (siehe Seite 16 und insbesondere Entwicklung ab 2017 gemäß Ziffer 3). Die Grundsteuer übertraf leicht den geplanten Ansatz. Die Entwicklung des Verwaltungshaushaltes 2016 verlief insgesamt sehr positiv. Eine deutliche Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt wurde erzielt.

10

Allgemeine Entwicklung der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes waren in den Einzelplänen 0 – 8 aufgrund weiter strenger Sparvorgaben niedriger, als im Haushaltsplan veranschlagt. Insgesamt blieben die Ausgaben unter den veranschlagten Beträgen. Die detaillierte Entwicklung der Einzelpläne wird in der Jahresrechnung ausführlich dargestellt. Die bei einzelnen Haushaltsstellen erforderlichen Mehrausgaben sind alle durch entsprechende Minderausgaben gedeckt.

Vermögenshaushalt: Die im Vermögenshaushalt vorgesehenen Investitionen wurden in 2016 in geringerem Umfang als geplant verwirklicht. Insbesondere wurden unter anderem Investitionen für die Beschaffung eines Löschfahrzeugs für die Feuerwehr und für die Fenster- und Fassadenerneuerung an der Starzelbachschule 2016 noch nicht vollständig getätigt. Auch einige Ausgaben für Investitionen beanspruchten die geplanten Haushaltsansätze in diesem Jahr nicht im vollen Umfang. Ein vollständiger Überblick hierzu erfolgt mit der Jahresrechnung 2016. Für eine Rücklagenentnahme bestand eine Ermächtigung in Höhe von 2.925.700 €, die mit 1.503.887 € in Anspruch genommen wurde. Es bleibt somit ein Betrag von rund 2.607.395 € zuzüglich des zu erwartenden Sollüberschusses 2016 als Bestand in der Rücklage. Die Rücklagen bewegen sich damit Ende 2016 weiterhin deutlich über dem Niveau der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage. Eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme für 2016 war im Haushalt nicht vorgesehen. Es wird 2016 ein Sollüberschuss entstehen, der der Rücklage zugeführt werden wird und damit den Investitionen ab 2017 zur Verfügung stehen kann.

Allgemeine Rücklage 4.500.000

4.111.282

4.000.000

3.456.789

3.500.000 3.000.000 2.500.000 2.000.000

1.503.887

1.500.000 849.394

1.000.000 500.000 0 01.01.2016

Entnahme

11

Sollüberschuss

31.12.2016

Schuldenstand 7.000.000 6.000.000

5.838.108

davon unrentierlich 3.394.081

davon unrentierlich 2.898.061

5.000.000

5.256.088

4.000.000 3.000.000 2.000.000 1.000.000

582.020 0

0 01.01.2016

Zugang

12

Tilgung

31.12.2016

3. Ausblick 2017 Darstellung der Plandaten Verwaltungshaushalt: Solleinnahmen Sollausgaben

18.785.700 18.112.500

Zuführung VermögHH

673.200

Vermögenshaushalt:

Solleinnahmen Sollausgaben

4.925.400 4.925.400

Sollüberschuss

0

Gesamthaushalt 20.000.000

Verwaltungshaushalt

18.000.000 Vermögenshaushalt

16.000.000 14.000.000

Kreditermächtigung 0.-

12.000.000 10.000.000 8.000.000 6.000.000 Zuführung

4.000.000 2.000.000 0 Einnahmen

Ausgaben

Einnahmen

Ausgaben

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den kommenden Jahren als Folge der günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit moderat wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Zu beachten ist dabei aber, dass in den Prognosen der Steuerschätzer eine Reihe von steuerlichen Vorhaben, insbesondere die für das Jahr 2017 angekündigten Steuerentlastungen, nicht enthalten sind. Des Weiteren steigen die Sozialausgaben im kommunalen Bereich weiterhin ungebremst an.

13

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zeichnet sich aufgrund eines hohen Beschäftigungsstandes und steigender Bruttolöhne und -gehälter auch für 2017 ein solides Wachstum ab. Aufgrund der o.g. absehbaren und noch nicht berücksichtigten Steuerrechtsänderungen ist dieser Aufwuchs aber mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Der derzeitige Ansatz für 2017 beläuft sich auf 9,700 Mio €. Er berücksichtigt aber auch, dass die Prognose der Steuerschätzung in den vergangenen Jahren bei etwa gleichen Gegebenheiten jeweils übertroffen wurde. Auch wenn dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen eine eher untergeordnete Bedeutung zukommt, gibt es für 2017 einen sprunghaften Anstieg zu verzeichnen. Der starke Aufwuchs resultiert aus einer durch den Bund gewährten Entlastung der kommunalen Ebene, die überwiegend über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer transferiert wird. Die von den Steuerschätzern für das Jahr 2018 vorgenommene Abwärtskorrektur wird nicht eintreten, weil ab dem Jahr 2018 die aus dem Koalitionsvertrag zugesagte und bereits im Gesetzgebungsverfahren befindliche 5-Milliarden-Entlastung greift, die fast hälftig über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer an die Kommunen fließt. Das für 2016 derzeit prognostizierte Gewerbesteuerergebnis kann sich leider nicht im Ansatz für 2017 wiederspiegeln. Die örtlichen Verhältnisse entsprechen nicht dem überörtlichen Trend steigender Steuereinnahmen. Der Wegzug der Firma ALDI ab Ende April 2017 wird eine erhebliche Lücke im Gewerbesteueraufkommen hinterlassen. Ob diese Lücke mit Betriebsaufnahme der Firma Transgourmet ab September 2017 zumindest teilweise geschlossen werden kann, bleibt abzuwarten. Dies wird sich frühestens erst in den Folgejahren ab 2018 erweisen. Vorerst sind für 2017 lediglich 2,875 Mio € an GesamtGewerbesteuereinnahmen anzusetzen. Der Ansatz für die Schlüsselzuweisungen wird mit rund 235.000 € festgesetzt. Der deutliche Anstieg bei den Umlagegrundlagen der Gemeinde Eichenau für die Kreisumlage basiert auf dem überaus positiven Eichenauer Steuerergebnis 2015. Gleichzeitig steigen allerdings die Mehreinnahmen des Landkreises aus den Umlagegrundlagen aller Kreiskommunen mehr als deutlich an. Bei einem Kreisumlagesatz von 49,70 % ist der Ansatz auf rund 6,500 Mio€ festzusetzen (Kreisumlagesatz 2016 49,90, entspricht rund 5,975 Mio €). Mit den vorgenannten und vorgegeben Rahmendaten konnte der Verwaltungshaushalt 2017 nach dem vorliegenden Entwurf ausgeglichen werden, die erforderliche Mindestzuführung von 529.800.- € wurde nur leicht übertroffen. Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beträgt 673.200.- € (HHSt. 0.9161.8600). Mit der in 2017 geplanten Rücklagenentnahme werden die Rücklagemittel unter Berücksichtigung des Sollüberschusses 2016 voraussichtlich wieder auf das Niveau der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage abgesenkt. Für den Ausgleich des Vermögenshaushaltes 2017 ist keine Kreditermächtigung notwendig. Die vom Gemeinderat bis dato konsequent betriebene Tilgungspolitik der letzten Jahre zur Entlastung künftiger Vermögenshaushalte kann weiter verfolgt werden. So werden nach aktuellem Entwurf in 2017 wieder rund 600.000 € an Altschulden abgebaut werden. In der Haushaltssatzung 2017 werden keine Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten des Haushaltes 2018 festgesetzt.

14

Allgemeine Rücklage Inkl. vorauss. Sollüberschuss 2016 4.000.000 3.500.000

3.456.789 3.132.700

3.000.000 Sicherung der Kassenliquidität

2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000

324.089

500.000 0

0 01.01.2017

Entnahme

Sollüberschuss 2017

31.12.2017

Schuldenstand 6.000.000

Gesamtverschuldung 5.256.088

Gesamtverschuldung 4.697.025

5.000.000 4.000.000

davon unrentierliche Verschuldung 2.898.061

3.000.000

davon unrentierliche Verschuldung 2.428.541

2.000.000 0 1.000.000

559.063

0 01.01.2017

Zugang

Die rentierliche Verschuldung ist für Strombetriebsgesellschaft in 2006 erfolgt.

Tilgung

die

Peter Münster Erster Bürgermeister

Beteiligung

31.12.2017

an

einer

Alexander Zydek Kämmerer

15

kommunalen

Entwicklung der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben Rechnungsjahre 2012 – 2016; 2017 voraussichtliche Werte Einkommenssteuer 12.000.000 10.000.000 8.000.000

7.221.055

7.797.527

8.393.682

8.960.002

9.245.134

2015

2016

9.700.000

6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2012

2013

2014

2017

Gewerbesteuer 5.000.000 4.379.045

4.500.000 4.000.000 3.500.000 3.000.000

3.632.142 3.361.302 2.954.436

2.823.032

2012

2013

2.875.000

2.500.000 2.000.000 1.500.000 1.000.000 500.000 0 2014

16

2015

2016

2017

Grundsteuer A + B

1.240.000 1.218.400

1.220.000 1.196.814

1.200.000 1.180.000 1.160.000 1.140.000

1.135.554

1.138.802

1.142.339 1.118.156

1.120.000 1.100.000 1.080.000 1.060.000 2012

2013

2014

2015

2016

2017

Umsatzsteuerbeteiligung und Schlüsselzuweisung Schlüsselzuweisung Umsatzsteuerbeteiligung 900.000

835.772

800.000 647.304

700.000 600.000

507.624

500.000 401.780 400.000

315.000

312.808 256.496

251.450

300.000 192.650

235.000

199.169

193.816

200.000 100.000 0 2012

2013

2014

17

2015

2016

2017

Finanzzuweisungen („Kopfbeträge“ pro Einwohner)

220.000 212.000 210.000

200.000

199.749

201.001 194.705

195.874

196.125

2015

2016

190.000

180.000 2012

2013

2014

2017

Grunderwerbssteuer 600.000 500.000 500.000 400.000 300.000 200.000

242.507 197.737

236.299

215.341 174.451

100.000 0 2012

2013

2014

18

2015

2016

2017

7.000.000

6.000.000

5.000.000

4.000.000

3.000.000

2.000.000

1.000.000

0

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kreisumlage

5.399.951

5.184.179

5.573.746

5.396.917

5.949.866

6.500.000

Personalausgaben

3.611.135

3.829.538

4.251.481

4.485.678

4.672.913

5.195.700

598.692

507.118

668.775

760.020

760.020

550.000

Gewerbesteuerumlage

2012-2016 Rechnungsergebnisse, 2017 Plandaten Bei den Personalkosten 2017 (Plan) sind Mittel für die Deckungsreserve Personal enthalten.

Entwicklung der Rücklage und der Schulden Schulden-Rücklagenstand jeweils zum 31.12. 9.000.000 8.000.000 7.000.000 6.000.000 5.000.000

Schulden

4.000.000

Rücklage

3.000.000 2.000.000 1.000.000 0 2012

2013

2014

2015

19

2016

2017

Entwicklung der Einwohnerzahl und der Pro-Kopf-Verschuldung

Landesdurchschnitt Gemeinde Einwohner

davon 243,- unrentierlich, 198,- rentierlich für Strombetriebsgesellschaft

14000 12.064

12.036

12.000

11.912

11.744

11.729

12000

10000

8000

6000

4000

2000 687 634

695 583

697 549

700 497

700 441

2012

2013

2014

2015

2016

750

391

0

20

2017

Finanzplan 2016 – 2020 Nach Artikel 70 der Bayer. Gemeindeordnung hat die Gemeinde Eichenau ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Als Unterlage für die Finanzplanung ist ein Investitionsprogramm aufzustellen. Der Finanzplan ist dem Gemeinderat spätestens mit dem Entwurf der Haushaltssatzung vorzulegen. Zur kommunalen Finanzplanung wurden zuletzt in einer Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern die nachfolgenden Orientierungsdaten mitgeteilt:

Einnahmeart/Ausgabeart

2017

2018

2019

2020

0,0

0,0

0,0

0,0

1,5

1,5

1,5

1,5

9,9

2,4

2,4

2,9

24,5

-22,1

3,4

3,4

4,9

4,9

5,1

5,1

1,0

1,0

1,0

1,0

2,0

2,0

2,0

2,0

Einnahmen Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer (brutto) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommenssteuer, Anteil Zinsabschlag Allgemeine Finanzzuweisung (Schlüsselzuweisung und Finanzzuweisung gemäß Art. 7 FAG) Gebühren, Entgelte Ausgaben Bereinigte Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes

21

Es wird darauf hingewiesen, dass die Orientierungsdaten allgemeine Durchschnittswerte sind, wie sie sich aus der gesamtwirtschaftlichen Lage und der Gesamtschau ergeben. Sie beziehen sich auf die voraussichtliche landesdurchschnittliche Entwicklung. Die Orientierungsdaten beruhen grundsätzlich auf der derzeitigen Rechtslage; sie sind lediglich Anhaltspunkte für die Finanzplanung. Aufgrund aktuellerer Steuerschätzungen, die weit negativer oder positiver ausfallen können, ist immer mit größeren Schwankungen zu rechnen. Die Abweichungen in der Finanzplanung der Gemeinde gegenüber den Orientierungsdaten beruhen auf den örtlichen Besonderheiten. Ausgehend von den Einnahmen im Jahr 2016 sind die Einnahmen der künftigen Jahre zu berechnen, wobei die Entwicklung der Einnahmen auch dieses Mal nur sehr schwer zu beurteilen ist. Der größte Unsicherheitsfaktor ist immer die Gewerbesteuer, deren Entwicklung aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation und des Wegzugs der Firma Aldi nur schwer berechnet bzw. geschätzt werden kann. Ausgehend vom Vorauszahlungssoll, kann es aufgrund großer Nachholungen zu erheblichen Mehreinnahmen kommen, aber andererseits besteht die Gefahr größerer Ausfälle durch nicht planbare Rückzahlungen (siehe Tabelle Seite 16). Die restlichen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ergeben sich aus der laufenden Verwaltung und lassen keine größeren Abweichungen erwarten. Der Kreisumlagesatz im Jahr 2017 wurde nach Beschluss des Kreistages fast unverändert ggü. 2016 auf 49,70 Prozentpunkte festgesetzt. Bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes sind die Personalkostensteigerungen und Stellenplanmehrungen (GR 20.12.2016) mit dem für den Sozial- und Erziehungsdienst und dem für die übrigen Beschäftigten erzielten Tarifabschluss und den Kosten der Sozialversicherung und Versorgung für 2017 hochgerechnet. Die Folgekosten für bisherige Investitionen sind in der Planung enthalten. In 2017 ist keine Neuverschuldung vorgesehen. Die Rücklage wird sich in 2017 nach voraussichtlichem Rechnungsergebnis 2016 mit dem erzielten Sollüberschuss und gleichzeitiger Entnahme nur noch knapp über dem Niveau der vorgeschriebenen Mindestrücklage bewegen. Der Zahlenteil der Finanzplanung befindet sich im Teil IV des Haushaltsplanes, das Investitionsprogramm nach Teil XVI des Haushaltsplanes.

22

Entwicklung Umlagegrundlagen – Kreisumlage 2011 – 2017 Umlagegrundlage (2017 geschätzt) 14.000.000

12.921.767 11.923.579

12.000.000 10.476.966 10.424.797

10.097.437 10.000.000

9.022.474 9.095.051

8.000.000 6.000.000 4.000.000 2.000.000 0 2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Kreisumlage 7.000.000

6.500.000 6.043.316

6.000.000

5.399.951

5.184.179

5.573.746 5.396.917

5.949.866

5.000.000 4.000.000 3.000.000 2.000.000

1.000.000 0

in %:

2011

2012

2013

2014

2015

59,85

59,85

57,00

53,20

51,77

23

2016

49,90

2017

49,70

Übersicht Über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen (Angaben in Euro)

Art

1. Allgemeine Rücklage

2. Sonderrücklagen

Stand zu Beginn des Vorjahres 2016 4.111.282

Vorauss. Stand zu Beginn des HHJahres 2017 3.456.789

- 3.132.700

Vorauss. Stand zum Ende des HHJahres 2017 324.089

0

0

0

0

Nachrichtlich: Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten 3 Jahre

2014 2015 2016

17.413.750 19.372.886 18.653.300 (Plan)

Durchschnitt:

18.479.979

Hiervon eins vom Hundert 184.800 = Sollmindestbetrag nach § 20 Abs. 2 KommHV

24

Zugang + Abgang –