VORBERICHT zum Haushaltsplan I. Finanzielle Rahmenbedingungen der Kommunen und der Stadt Minden

VORBERICHT zum Haushaltsplan 2018 I. Finanzielle Rahmenbedingungen der Kommunen und der Stadt Minden Die Finanzsituation der deutschen Städte und Ge...
Author: Alke Albert
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VORBERICHT zum Haushaltsplan 2018 I.

Finanzielle Rahmenbedingungen der Kommunen und der Stadt Minden

Die Finanzsituation der deutschen Städte und Gemeinden stellt sich für das laufende Jahr 2017 auf Grund einer stabilen wirtschaftlichen Lage insgesamt gut da. Für die Stadt Minden bescheinigt ein überragend positiver Jahresabschluss 2016 (+20,7 Mio.€) und ein bislang ebenfalls gut laufendes Haushaltsjahr 2017 (+6,6 Mio.€ 1) sogar aktuell sehr gute Rahmenbedingungen. Mit Blick auf den mittelfristigen Planungszeitraum bis 2021 fällt landesweit die Perspektive

jedoch

voraussichtlich

wieder

nicht

mehr

ungünstiger positiv

aus,

aus. da

Die

Finanzierungssalden

aufgrund

weiter

stark

fallen

steigender

Sozialausgaben die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder weiter aufgeht. Hinsichtlich der Sozialausgaben erwarten die Kommunen in fast allen Bereichen und auch unabhängig vom Flüchtlingszuzug für den gesamten Prognosezeitraum weiterhin deutliche Anstiege – aufbauend auf einem sprunghaft angestiegenen Niveau. Die Ausgaben bleiben trotz zurückgehender Flüchtlingszuzugszahlen hoch, da sie aktuell eher von der Gesamtzahl der sich bereits in Deutschland aufhaltenden und zu integrierenden Flüchtlinge abhängig ist, als von der Anzahl der pro Jahr neu ankommenden Flüchtlinge. Die Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung muss auch über das Jahr 2018 hinaus gesichert bleiben. Die Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen bei der Integration der Menschen in Gesellschaft und Arbeitsmarkt endet nicht zu einem beliebigen Stichtag 2! Hinzu

tritt,

dass

steigende

Bevölkerungszahlen

und

Integrationsbemühungen

vielerorts dringend Investitionen in Bildungsinfrastrukturen (Schulen, Kitas), aber auch in soziale Infrastruktur (Quartiersarbeit, Stadtteilzentren) erfordern. Zwar sind diese Investitionen vielfach mit attraktiven Förderquoten für die Errichtung und die ersten Betriebsjahre ausgestattet. Dabei gerät häufig aber aus dem Blick, dass nach der

geförderten

Anlaufzeit

die

Folgekosten

für

Personal

und

Betrieb

(Versorgungsmedien, Reinigung, Hausdienste) vollständig von den Kommunen zu tragen sind. Vor diesem Hintergrund müssen Bund und Länder die Gunst der Stunde nutzen, um die Leistungsfähigkeit und Qualität des Wirtschaftsstandortes Deutschland und seiner Kommunen nachhaltig zu sichern. Die wirtschaftliche Gesamtsituation und ein hohes Steueraufkommen lassen genügend Spielraum, die finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen zu verbessern und für die Zukunft verlässlich und planbar zu machen.

1 Berichtstermin 31.08.2017 2 Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, Pressemitteilung vom 13.7.2017 1

Dazu

gehört

v.a.

eine

wirkungsvolle

Entlastung

der

Kommunen

von

den

besorgniserregend weiter ansteigenden Sozialausgaben. Die

kommunalen

Spitzenverbände

unterstreichen

in

diesem

Zusammenhang

nochmals, dass die Gefahr von zunehmenden Disparitäten zwischen finanz- und strukturschwachen und finanz- und strukturstarken Kommunen bei weitem nicht gebannt ist. Die Kommunen der 1. Stufe des „NRW-Stärkungspakts Stadtfinanzen“ – zu denen auch Minden gehört - stehen 2018 das dritte Mal vor der Aufgabe, einen in Ertrag und Aufwand ausgeglichenen Haushaltsplan aufzustellen. Dieses Ziel wird in den meisten Kommunen weiterhin nur unter größten Schmerzen und Einschnitten bei kommunalen Leistungen und durch Steuer- und Entgelterhöhungen erreichbar sein. Obschon in Minden auch 2018 aufgrund der guten Haushaltsentwicklung seit 2015 und den positiven

Eckwerten

für

das

kommende

Jahr

große

Einschnitte

und

Hebesatzerhöhungen nicht erforderlich sein werden, darf nicht verkannt werden, dass der städtische Haushaltsplan auch im kommenden Jahr strukturell tatsächlich nicht ausgeglichen ist, da aus dem Stärkungspakt eine Landeszuwendung von 3.155 T€ in die Planung einfließt. Bis 2020 sinken die Stärkungspaktmittel planmäßig auf „0 €“ ab. Eine konsequente Fortführung des Sanierungsprozesses und eine permanente Priorisierung

neuer

oder

im

Standard

veränderter

Aufgaben

sind

insoweit

unabdingbar. Es wäre ein fataler Fehler, das Maß neuer Aufgaben, Projekte und Maßnahmen mit entsprechenden Folgekosten auf das aktuelle Allzeithoch des Gewerbesteueraufkommens

auszurichten.

Jeder

noch

so

lange

wirtschaftliche

Aufschwung wird sich perspektivisch zumindest verlangsamen. Und auch dann muss die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt gewährleistet bleiben ohne sofort wieder in einen

neuen

Haushaltssicherungsmechanismus

mit

bekannten

kommunalauf-

sichtlichen Einschränkungen zu verfallen. Neben den eigenen Konsolidierungsanstrengungen und dem z.Zt. noch nicht klar erkennbaren Kurs der neuen Landesregierung in Bezug auf die Städte und Gemeinden kommt vor allem dem Bund eine besondere Verantwortung zu, die strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen in der Erledigung der Aufgaben, die sie weitgehend nicht selbst steuern können, dauerhaft zu beseitigen. Dabei zeigen die Prognosen der kommunalen Spitzenverbände, dass die ab 2018 zu vollziehende volle Wirkung des sog. „5-Mrd.Euro-Entlastungspaketes“ im Grunde aufgrund anderweitiger zwingender Mehrausgaben praktisch schon wieder verbraucht ist. Eine nachhaltige tatsächliche Entlastung der Kommunen für die bereits aufgelaufenen Lasten steht also weiterhin noch aus! Für den mittelfristigen Planungszeitraum 2018-2021 ist zusammenfassend nochmals hervorzuheben,

dass

Veränderungen

der

2

allgemeinen

haushaltswirtschaftlichen

Rahmenbedingungen (z.B. Konjunkturentwicklung, Veränderungen der Sozialtransfers und der Standards) in der Planungsperiode entlastend oder aber auch – und das war und ist die kommunale Wirklichkeit -

verschärfend auf das Erfordernis eigener

Konsolidierungsbemühungen wirken können. Mit Blick auf den Planungshorizont bis 2021 (Ende des Stärkungspakts) befindet sich der Konsolidierungsprozess jetzt in einer entscheidenden Phase: Verändert sich - z.B.

konjunkturell bedingt der

haushaltswirtschaftliche Rahmen erheblich (Steuer- und Zuweisungsausfälle), steigen Sozialtransfers sprunghaft, lassen sich eigene Sanierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzen und kommen weitere Entlastungen v.a. von Seiten des Bundes nicht oder nicht rechtzeitig, so kann für die Haushaltsplanungen der kommenden Jahre eine Erhöhung der Realsteuerhebesätze als ultima ratio weiterhin nicht ausgeschlossen werden.

II. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2018 im Gesamtüberblick Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

240.540.453 € 239.936.945 €

festgesetzt. Der Überschuss des Ergebnisplans beträgt im Finanzplan mit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

603.508 €

229.921.507 € 224.339.449 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

13.395.498 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf

21.934.614 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

17.501.877 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt.

12.957.483 €

Es sind in 2018 Kreditaufnahmen in Höhe von 8.539.116 € vorgesehen. 3

III. Gesamtergebnisplan 2018 1. Ertragsstruktur Die Ertragsseite mit einem Volumen von rd. 240.540 T€ (Ordentliche Erträge) wird geprägt von den Erträgen aus Steuern und Abgaben (123.395 T€) und den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (73.807 T€).

Wesentliche Einzelerträge: 2017 Ertragsart (in T€) Plan

Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer GA Einkommensteuer GA Umsatzsteuer Kompensationsleistungen Sonstige Steuern (Hunde-, Vergnügungs-, Zweitwohnungssteuer, Steuer auf sexuelle Vergnügungen, Wettbürosteuer)

Gesamtsumme

2017*)

2018

Prognose

Plan

+/Plan 17/18

2019

2020

2021

Plan

Plan

Plan

126 14.019 50.880 33.050 7.360

126 14.019 65.000 32.800 7.340

126 14.213 60.000 34.700 9.360

0 194 9.120 1.650 2.000

126 14.409 60.000 36.600 9.110

126 14.562 55.900 38.700 9.330

126 14.717 55.800 41.000 9.560

3.212 1.980

3.209 1.784

3.149 1.847

-63 -133

3.269 1.859

3.390 1.871

3.488 1.888

124.278 123.395

12.768

125.373

110.627 *) Berichtstermin 31.08.2017 GA = Gemeindeanteil

4

123.879 126.579

Grundsteuer A: Die Veranschlagung der Grundsteuer A berücksichtigt den seit 01.01.2013 geltenden Hebesatz in Höhe von 249 v.H. (Landesdurchschnitt I / 2012) und führt zu einem Steueraufkommen von 126 T€/Jahr. Grundsteuer B: Die Veranschlagung der Grundsteuer B berücksichtigt den seit 01.01.2013 geltenden Hebesatz in Höhe von 460 v.H. (Landesdurchschnitt I / 2012) und führt zu einem Steueraufkommen von 14.213 T€/Jahr. Gewerbesteuer: Die anhaltende Aufwärtsbewegung der deutschen Konjunktur wird durch eine sehr gute Arbeitsmarktlage, hohe private Konsumausgaben, einer zunehmenden staatlichen Nachfrage und stabilen Wohnungsbauinvestitionen weiterhin gestärkt. Auch die schwungvolle Erholung des Welthandels kräftigt den Zuwachs bei den Exporten und belebt die Industriekonjunktur, was zu vermehrten Unternehmensinvestitionen führt. Diese robuste Verfassung der Weltwirtschaft wird durch die wirtschaftspolitischen Unsicherheiten - wie den Folgen aus der Präsidentschaftswahl in den Vereinigten Staaten sowie des Brexit-Votums - bisher kaum beeinflusst. Einzig Engpässe am Arbeitsmarkt dürften sich künftig bemerkbar machen. Die Veranschlagung der Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Minden berücksichtigt den seit 01.01.2013 geltenden Hebesatz der Gewerbesteuer in Höhe von 447 v.H. (Landesdurchschnitt l/2012). Weiterhin berücksichtigt ist die aktualisierte HSP-Maßnahme-Nr. 24.7 des Haushaltssanierungsplans. Hierbei sollen auf der Basis des Wirtschaftsförderungskonzeptes - durch eine noch aktivere Wirtschafts- und Standortförderung - günstige Rahmenbedingungen für Neuansiedlungen und Unternehmenserweiterungen im gewerblichen, industriellen und Dienstleistungsbereich gewährleistet werden. Die Entwicklung der Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren hat die positiven Auswirkungen dieser HSP-Maßnahme gezeigt. Mittelbar sollen hierdurch weiterhin höhere Steuereinnahmen generiert werden (2018: +1.850 T€, 2019: +1.950 T€, 2020: +2.400 T€). Insgesamt erhöht sich der Ansatz 2018 von 51.890 T€ (in 2017) auf 60.000 T€ (+ 8.110 T€). Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf der Basis der Planungsrichtwerte des Städtetages Nordrhein-Westfalen und der neuen Schlüsselzahl für die Jahre 2018-2020 kalkuliert. Demnach ist mit einer Erhöhung des zu erwartenden Landesaufkommens in 2018 auf 8,62 Mrd.€ (2017 = 8,25 Mrd.€, 2016 = 7,95 Mrd.€) zu rechnen. Für die Stadt Minden ergibt sich ein Anteil von 34.700 T€. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: Die Planung berücksichtigt ebenfalls die neuen Schlüsselzahlen für die Jahre 20182020 und basiert auf den Planungsrichtwerten des Städtetages Nordrhein5

Westfalen sowie die Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer um bundesweit je 2,4 Mrd. Euro jährlich ab 2018 infolge des sog. „5-Mrd.-EuroEntlastungspaketes“. Insgesamt ist in 2018 mit einem Betrag von 9.360 T€ zu rechnen. Vergnügungssteuer: Die Veranschlagung der Vergnügungssteuer berücksichtigt den seit 01.01.2016 geltenden Steuersatz von 21 v.H. und führt zu einem Steueraufkommen von 1.308 T€. Derzeit noch unklar sind die Auswirkungen der Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages. Hundesteuer: Die Veranschlagung der Hundesteuer basiert auf der Sollstellung 2017 und beträgt 460 T€. Zweitwohnungssteuer: Das Jahressteueraufkommen ist stabil und pendelt sich bei 31 T€/Jahr ein. Wettbürosteuer: Die seit 2017 erhobene Wettbürosteuer ist für 2018 mit einem Ansatz von 30 T€ veranschlagt. Nicht abzuschätzen sind derzeit die Auswirkungen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der derzeitige Maßstab der Wettbürosteuer unzulässig ist. Ein neuer Maßstab zur Steuererhebung muss noch entwickelt werden. Die Urteilsbegründung ist offen. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (73.807 T€) sind folgende Positionen hervorzuheben: Ertragsart (in T€)

Schlüsselzuweisungen Landeshilfe zum Haushaltsausgleich Zuwendungen für lfd. Zwecke (u. a. KiBitz,

2017

2017*)

2018

Plan

Prognose

40.466 4.740 18.828

2019

2020

2021

Plan

+/Plan 17/18

Plan

Plan

Plan

40.466

39.400

-1.066

42.500

44.200

46.100

4.740

3.155

-1.585

1.575

0

0

19.308

20.005

1.178

18.364

18.605

18.887

Offener Ganztag, KInvFG)

Pauschale Landes9.617 zuweisung nach FlüAG Auflösung von 6.107 Sonderposten Gesamtsumme 79.757 *)Berichtstermin 31.08.2017

4.900

5.000

-4.617

5.050

5.101

5.152

6.107

6.247

140

6.218

6.167

5.966

75.521

73.807 -5.950

73.707

74.072

76.105

Schlüsselzuweisungen: Die letzte mittelfristige Planung aus 2017 sah für 2018 eine Steigerung bei den Schlüsselzuweisungen vor (2017 = 40.466 T€, 2018 = 44.100 T€). Aufgrund der

6

überdurchschnittlich guten Steuerkraftentwicklung der Gewerbesteuer ist Grundlage der Simulationsrechnung zum GFG jedoch davon auszugehen, dass Schlüsselzuweisungen ab 2018 deutlich geringer ausfallen, sodass Haushaltsplan für 2018 ein Ansatz von 39.400 T€ einzuplanen ist (-4.700 gegenüber der Erwartung für 2018).

auf die im T€

Landeshilfe gem. Stärkungspaktgesetz: Auf der Grundlage des Stärkungspaktgesetzes waren unter Berücksichtigung des Korrekturverfahrens zum Verteilungsparameter der strukturellen Lücke bis 2016 jährliche Landeshilfen von 6.340 T€ zu erwarten. Vor dem Hintergrund der Erreichung des Zieljahres 2016 für den Haushaltsausgleich beginnt der Einstieg in den sukzessiven Abbau der Konsolidierungshilfen des Landes bereits ab 2017. Während in 2017 noch mit einer Landeshilfe von 4.740 T€ zu rechnen ist, reduziert sich der Betrag in 2018 auf 3.155 T€. Schließlich sieht der HSP letztmalig 2019 eine Landeshilfe von 1.575 T€ vor. Auflösung von Sonderposten: Die Erträgen aus der Auflösung der gebildeten Sonderposten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um +140 T€. Während sich die Auflösungsbeträge der Sonderposten im Bereich der Gemeindestraßen reduzieren (-76 T€) steigen sie im Bereich des allgemeinen Anlagevermögens (+217 T€). Die in der mittelfristigen Planung veranschlagten Auflösungsbeträge sind jedoch weitestgehend stabil. Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (12.689 T€) setzen sich für 2018 aus Verwaltungsgebühren (1.875 T€), Benutzungsgebühren (6.908 T€) und sonstigen Beiträgen und Entgelten in Höhe von 3.134 T€ sowie den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten, namentlich aus Erschließungs- und Straßenbaubeiträgen mit rd. 773 T€ zusammen. Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen (10.173 T€) gliedern sich im Wesentlichen in die Kostenerstattungen für die Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem SGB-II (1.170 T€), dem SGB-II-Härteausgleich (1.000 T€), weiteren allgemeinen Kostenerstattungen (5.263 T€) sowie den Erstattungen der Städtischen Betriebe Minden (SBM) für Leistungen der Kernverwaltung (2.739 T€ - vgl. dazu Abschnitt VI). Die Transfererträge im Jahr 2018 (4.694 T€) werden dominiert von den Erstattungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (2.599 T€) und den Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) und Landesaufnahmegesetz (1.215 T€). Die Ertragsseite wird komplettiert durch die sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 7.413 T€ (davon 3.576 T€ aus Konzessionsabgaben), den privatrechtlichen Entgelten in Höhe von rd. 2.558 T€ sowie aktivierten Eigenleistungen i.H.v. 250 T€. 2. Aufwandsstruktur Die ordentlichen Aufwendungen (239.937 T€) werden dominiert von den Transferaufwendungen (122.013 T€), dem Personal- und Versorgungsaufwand (53.417 T€) und den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (37.326 T€), im Einzelnen: 7

Personal- und Versorgungsaufwand: Detaillierte Erläuterungen siehe Abschnitt VII. Aufwand (in T€)

Personalaufwand Versorgungsaufwand Gesamtergebnis

*) Berichtstermin 31.08.2017

2017

2017*)

2018

Plan

Prognose

Plan

43.604

45.374

43.207

8.147

7.150

10.210

51.751

52.524 53.417

+/Plan 17/18

2019

2020

2021

Plan

Plan

Plan

45.021

41.561

8.511

12.105

-397 46.382 2.063

6.607

1.666 52.989 53.532 53.666

Bei den Transferaufwendungen 3 (122.013 T€) sind hervorzuheben:

3 ohne Leistungsbeteiligung SGB-II ( siehe „sonstige ordentliche Aufwendungen“)

8

Aufwand (in T€) Zuwendungen für laufende Zwecke (u. a. KiBitz, Einzelprojekte, Offener Ganztag)

Plan 2017 25.322

2017*) 25.788

Plan 2018 27.167

+/Plan 17/18 1.846

Plan 2019 28.492

Plan 2020 30.046

Plan 2021 30.757

Prognose

Unterhaltsvorschuss

1.490

1.800

2.980

1.490

2.980

2.980

2.980

Asylbewerberleistungsgesetz

9.093

8.571

8.694

-399

8.747

8.898

9.118

1.375

1.611

1.450

75

1.450

1.450

1.450

14.503

15.117

14.746

242

15.040

15.340

15.646

8.700

10.000

9.100

400

9.100

4.400

4.400

940

971

940

0

940

940

940

51.013 Kreisumlage Umlagen an Zweckver435 bände (PV RegioPort, Weserniederung) Verlustübernahme 554 ÖPNV 113.425 Gesamtsummen

51.010 358

55.877 409

4.864 -26

57.670 395

59.510 395

61.410 396

621

650

96

565

570

576

Kindertagespflege Erzieherische Hilfen Gewerbesteuerumlagen Umlage Krankenhausfinanzierung Land

115.847 122.013

8.588 125.379 124.529 127.673

*) Berichtstermin 31.08.2017

Zuwendungen für laufende Zwecke Im Rahmen der Bedarfsermittlung zukünftig benötigter Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen wurde festgestellt, dass in den Stadtteilen Nordstadt und Rechtes Weserufer ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 ein erheblicher Bedarf bestehen wird. Der Jugendhilfeausschuss hat daher in seiner Sitzung am 28.06.2017 beschlossen, die Verwaltung mit entsprechenden Planungen zu beauftragen, um zu dem entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können. Der Bedarf wurde entsprechend in die Haushaltsplanung ab 2019 eingestellt. Unterhaltsvorschuss Mit Wirkung vom 01.07.2017 ist das Unterhaltsvorschussgesetz geändert worden. UVG-Leistungen werden seit diesem Zeitpunkt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt. Zudem ist die Leistungsbeschränkung von 6 Jahren aufgehoben werden. Dadurch erhöhen sich die Fallzahlen deutlich und somit auch die Transferaufwendungen (+1.490 T€). Die Kalkulation der Gewerbesteuerumlagen (9.100 T€) basiert auf dem kalkulierten Gewerbesteueraufkommen. Zu berücksichtigen ist, dass ab dem Jahr 2020 ein Auslaufen der Umlage Fond Deutsche Einheit eingeplant ist. Die Umlage Krankenhaus-Finanzierung an das Land Nordrhein-Westfalen wird mit einem jährlichen Aufwand von rd. 940 T€ kalkuliert. Seitens der Landesregierung ist mit dem Nachtragshaushalt 2017 eine Erhöhung der KrankenhausInvestitionsmittel vorgesehen, was Auswirkungen auf die kommunalen Krankenhausumlagen hätte. 9

Kreisumlage: Auf Grundlage der Simulationsrechnung zum GFG haben sich die Umlagegrundlagen für die Stadt Minden erhöht. Diese Erhöhung resultiert insbesondere aus der hohen Steuerkraft der Stadt und führt zu einer Anhebung der abzuführenden Kreisumlage. Entgegen der bisherigen Annahme wird der Kreisumlage-Satz nicht angehoben und beläuft sich wie im Vorjahr auf 38,71%. Insgesamt ist in 2018 eine Kreisumlage von 55.877 T€ abzuführen. An Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (37.326 T€) sind im Einzelnen angesetzt: 2017

2017*)

2018

Plan

Prognose

Plan

Pauschalerstattungen an SBM

13.252

13.367

14.179

+/Plan 17/18 927

Erstattungen f. Aufwendungen von Dritten aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2.060

2.306

2.550

Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

6.546

7.415

Bewirtschaftungskosten

6.465

Aufwand (in T€)

Schülerbeförderung, Lehrund Lehrmittel Lfd. Schulbedarf, Bädernutzung Sonstige Sach- und Dienstleistungen Gesamtsumme *)Berichtstermin 31.08.2017

2019

2020

2021

Plan

Plan

Plan

15.159

14.873

14.706

490

2.580

2.611

2.642

4.168

-2.378

2.683

2.335

2.701

6.534

6.348

-117

6.393

6.490

6.595

2.343

2.347

2.323

-20

2.323

2.324

2.324

341

348

338

-3

338

338

338

7.532

6.674

7.421

-112

6.545

6.215

6.309

38.991 37.326

-1.213

38.539

36.021 35.186 35.616

Die Pauschalerstattungen an die SBM soll die erwartete Kostenentwicklung – insbesondere auch im Personalbereich – abdecken. Darüber hinaus werden ab dem Haushaltsjahr 2018 hier auch die Eigenanteile für die Sanierung der klassifizierten Straßen und Brücken abgebildet. Aufgrund der eigenständigen Betreibung der Leitstelle durch den Kreis MindenLübbecke ab 01.01.2018 hat die Stadt Minden Personal- und Sachkosten zu erstatten (+425 T€). Die Reduzierung bei der Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen im Vergleich 2017 zu 2018 ergibt sich aus der Abwicklung der Maßnahmenprimär aus der nicht mehr zur Ausführung kommenden Flüchtlingswohnanlage

10

„Große Heide“ (- 552 T€) sowie der bereits in 2017 im Wesentlichen hergestellten Flüchtlingsunterkunft in Leteln (- 800 T€). Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen (10.518 T€) setzen sich wie folgt zusammen: Aufwand (in T€)

Leistungsbeteiligung bei Unterkunft und Heizung für Arbeitssuchende - SGB II

2017 Plan

2017 Prognose

+/Plan 17/18

2018 Plan

2019 Plan

2020 Plan

2021 Plan

6.420

6.420

0

-6.420

0

0

0

Aus-/Fortbildung, Dienstreisen, Ehrenamt

1.744

1.804

2.003

259

2.017

1.961

1.930

Geschäftsaufwendungen, Repräsentation

1.639

1.571

1.549

-90

1.573

1.610

1.575

1.100

1.130

1.100

0

1.100

1.100

1.100

249

249

180

-69

20

215

20

5.574

5.235

5.686

112

5.806

5.882

5.360

1.387

1.432

1.447

60

1.447

1.447

1.447

16.408 10.518

-6.208

10.516

10.768

Versicherungen, Schadenfälle Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen Sonstige Aufwendungen davon: Finanzierung Offener Ganztag Gesamtsumme

16.726

Die Einsparungen bei den Sonstigen Aufwendungen (- 6.208 T€) im Vergleich zum Haushaltsjahr 2017 resultieren im Wesentlichen aus der Rücknahme der Delegation im SGB II Bereich zum 01.01.2018. Die hier ausgewiesenen Weiterleitungen der Elternbeiträge des offenen Ganztages belaufen sich auf 1.447 T€. Der Zuschussbedarf steigt auf 844 T€ (Vergleich Vorjahr: 784 T€).

11

9.985

Die Abschreibungen in Höhe von rd. 13.486 T€ teilen sich wie folgt auf: 2017 Plan

Aufwand (in T€)

2017*) Prognose

2018 Plan

+/Plan 17/18

2019 Plan

2020 Plan

2021 Plan

72

13.133

12.182

12.492

Abschreibungen auf Sachanlagen

12.818

Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter

567

567

494

-73

381

371

342

Abschreibungen auf Finanzanlagen

1

1

1

0

1

1

1

Abschreibungen auf Umlaufvermögen

101

101

101

0

101

101

101

13.487

13.487

13.486

-1

13.616

12.655

12.936

Gesamtsumme

12.818 12.890

*) Berichtstermin 31.08.2017

Das Ordentliche Ergebnis beträgt für 2018 rd. -1.782 T€ (2017: -3.923 T€). Diesem Ergebnis hinzuzurechnen sind Finanzerträge von rd. 5.561 T€ aus:

Ertrag (in T€)

2017 Plan

Zinsen Trägerdarlehen SBM

2017*)

Prognose

298

300

Ergebnisabführung SBM

6.242

5.460

Sonstige Gewinnanteile und Finanzerträge

810

738

7.350

6.498

Gesamtsumme

2018 Plan

251

+/Plan 17/18

2019 Plan

2020 Plan

2021 Plan

- 47

202

150

97

4.570 -1.672

4.322

4.439

4.377

721

696

697

5.244

5.286

5.171

741

-70 5.561 1.789

*) Berichtstermin 31.08.2017

Vom Ergebnis abzusetzen sind die Aufwendungen Kreditmarktdarlehen in Höhe von 3.176 T€ (Vj. 3.394 T€).

für

Zinsen

für

Der Überschuss des Ergebnisplans in Höhe von 603.508 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt. Das Eigenkapital beträgt zum 01.01.2018 voraussichtlich 72.360 T€.

12

IV.

Gesamtfinanzplan 2018

1. Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit/ Kassenkredite Die kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit führen 2018 im Saldo zu einem Liquiditätsüberschuss von rd. 5.582 T€ (Vorjahr: 3.392 T€). Der Überschuss resultiert aus der soliden Einnahmesituation der Stadt v.a. aus Gewerbesteuereinnahmen und der fortschreitenden Umsetzung des Haushaltssanierungsplans einschließlich der Konsolidierungshilfen des Landes im Rahmen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“. Ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2021 unter Berücksichtigung der Effekte des Haushaltssanierungsplans von folgender Entwicklung der Kassenkredite auszugehen:

13

2. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Es werden im Jahr 2018 Einzahlungen aus Zuwendungen, Veräußerungserlösen und sonstigen Investitionseinzahlungen zur Refinanzierung der Investitionen in Höhe von insgesamt 13.396 T€ erwartet. Die allgemeine Investitionspauschale des Landes wird zunächst zur Finanzierung der sog. unrentierlichen Investitionen der SBM eingesetzt. Die Weiterleitung der Zuwendungsanteile an die SBM erfolgt über die Position „Auszahlungen von Zuwendungen“. Die verbleibende allgemeine Investitionspauschale sowie die Investitionspauschale aus der Feuerschutzsteuer, die Bildungs- und die Sportpauschale werden im Kernhaushalt vereinnahmt. Plan

Plan

+/Plan

Plan

Plan

Plan

2017

2018

17/18

2019

2020

2021

Bildungspauschale

2.470

2.485

15

2.470

2.485

2.485

Allgemeine Investitionspauschale

3.065

3.476

411

3.476

3.476

3.476

Sportpauschale

222

222

0

222

222

222

Feuerschutzpauschale

133

133

0

133

133

133

1.477

1.233

-244

765

1.193

0

18 -2.000

0

0

0

Einzahlungsgrund (in T€)

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Ausbau Breitbandversorgung Sanierung Sommerbad Neubau Stadtteilzentrum Bärenkämpen Zuwendungen Aktives Stadtzentrum Förderung Kitas Zuwendungen Straßenbauprojekte Veräußerungserlöse inkl. EZ aus Finanzanlagen Beiträge Sonstige Projektförderungen/ Investitionseinzahlungen

2.018 1.350

810

-540

0

0

0

783

900

117

0

0

0

2.677 +1.367

1.897

825

569

1.310 828

0

-828

1.201

0

0

526

160

-366

50

1.500

1.200

10 -1.952

0

0

0

1.962 291

936

645

1.130

0

0

516

336

180

154

404

154

Bei den Investitionspauschalen wird im Jahr 2018 mit keinen wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Vorjahresvolumen gerechnet.

14

Ein Schwerpunkt in der Projektförderung ist auch im Jahr 2018 die Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans im Rahmen des Aktiven Stadtzentrums. Hierzu zählen beispielsweise die Sanierungen des Rathauses und der Juxbude (ab 2019), der Wohnungsneubau in der Oberen Altstadt und der Umbau der Martinitreppe. Aber auch der Neubau des Stadtteilzentrums in Bärenkämpen sowie die Sanierung des Sommerbades stehen im Zentrum der Projektförderung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in den Bereichen Infrastruktur und Bildungsinfrastruktur. Hierfür werden in 2018 Zuwendungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz in Höhe von 1.233 T€ erwartet. Bei den sonstigen Projektförderungen handelt es sich überwiegend um Maßnahmen des Kulturbereichs, der Stadtplanung und der Gebäudewirtschaft. Im Bereich der Förderung von Kitas sind in 2019 Maßnahmen für den Ausbau zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt vorgesehen. 3. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Die geplanten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit betragen in 2018 rd. 21.935 T€. Auszahlungsgrund (in T€)

Auszahlung von Zuwendungen Erwerb von Anlagevermögen Baumaßnahmen

Plan

Plan

+/- Plan

Plan

Plan

Plan

2017

2018

17/18

2019

2020

2021

6.231

3.105

-3.126

1.966

1.730

880

3.304

4.557

+1.253

3.474

3.218

2.244

11.157 14.273

+3.116 18.156 19.044 13.307

Der Schwerpunkt beim Hochbau liegt auch im Jahr 2018 auf Schulbaumaßnahmen. Nachdem in den vergangenen Jahren an der GS Hohenstaufen zwei Züge erneuert und eine Mensa sowie ein Forum errichtet wurden, ist nun der Neubau der Sporthalle und der Außenanlage vorgesehen. Die bestehende Einfach-Sporthalle der Grundschule wird durch eine Zweifeldhalle ersetzt. Bei der Freiherr-vonVincke-Schule wird ein 4-zügiger Ausbau geplant, mit dessen 1. Bauabschnitt im Jahr 2019 begonnen werden soll. Insgesamt werden drei Bauabschnitte bis zur Fertigstellung im Jahr 2023 erfolgen. Außerdem sollen am Besselgymnasium Fahrradständer nebst Außenbeleuchtung erstellt werden und für das Ratsgymnasium beginnen die Planungen für den Neubau einer Einfachsporthalle. Der bereits in 2017 geplante Einbau einer Lüftungsanlage in der Mensa der KTG Innenstadt wird aufgrund fehlender Angebote von ausführenden Firmen in den Sommer 2018 verlegt. Mit der Sanierung des Rathauses Minden wurde 2017 begonnen. Diese Maßnahme mit einem Gesamtvolumen von 34.485 T€ stellt in den nächsten Jahren einen weiteren Investitionsschwerpunkt dar. Im Rahmen der Umbaumaßnahme ist auch die Sanierung der Außenbeleuchtung (220 T€) vorgesehen. Für den weiteren Erwerb von Teileigentümerflächen sind zusätzlich 500 T€ eingeplant. Zudem wird im Stadtteil Bärenkämpen bis 2018 ein neues Stadtteilzentrum errichtet, dass aus dem Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur

15

Integration von Flüchtlingen“ gefördert wird. Stadtteilzentrums sind 200 T€ vorgesehen.

Für

die

Erstausstattung

des

Im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes werden beim Hochbau folgende weitere Maßnahmen in 2018 umgesetzt: -

Fortführung des Umbaus „Haus C“ der KTG zum „Haus der Bildung“ Hier sollen Räumlichkeiten für vielfältige Bildungsaspekte in Kooperation des Ratsgymnasiums, des Herdergymnasiums und der Kurt-TucholskyGesamtschule hergerichtet werden. In den Jahren 2017 und 2018 werden u. a. die energetische Ertüchtigung der Hülle, die Errichtung eines Treppenhauses und einer Aufzugsanlage sowie die Sanierung des 1. und 2. Geschosses umgesetzt.

-

Neubau eines Versorgungsgebäudes am Sportpark Zähringer Allee In 2018 beginnen die Planungen für das Gebäude, die Umsetzung der Maßnahme erfolgt in 2019 und 2020. Es ist vorgesehen in 2020 einen Kunstrasenplatz mit Flutlicht anzulegen.

Schließlich wurde im Sommer 2017 mit der Neubaumaßnahme des Feuerwehrgerätehauses Hahlen begonnen, dessen Baubeginn ursprünglich schon für 2016 vorgesehen war. Grund waren Verzögerungen im Zusammenhang mit der Entwässerung des Geländes. Die Fertigstellung wird im Herbst 2018 erwartet. Bei den Tiefbaumaßnahmen wird die Umgestaltung der Fußgängerzone in der Innenstadt fortgeführt. Neben dem 2. Bauabschnitt in der Bäckerstraße und den Maßnahmen „An der Tränke“ und der „Johannispassage“ sind im Wesentlichen abschließende Abrundungsarbeiten auszuführen. Zudem ist der Ausbau der geschützten Baumallee „Bierpohlweg“ vorgesehen und an der Martinitreppe ist ein Umbau einschließlich einer behindertengerechten Erweiterung geplant. In 2018 beginnen hierfür zunächst die Planungen. Die Planungen für den Umbau der Viktoriastraße beginnen erst im Jahr 2019. Der Umbau beinhaltet die Bahnunterführung und den Straßenentwässerungskanal. Auch die städtische Erschließung des Plangebietes Riehekamp Nord ist für das Jahr 2019 vorgesehen. Zum Schutz vor terroristischen Bedrohungen ist eine Ausweitung der Sicherheitsausstattung in der Innenstadt geplant. Hierzu sollen Einfahrsperren für die Fußgängerzone eingesetzt werden. Insgesamt sind 7 absenkbare und 16 feste Poller geplant. Die Beschaffungen des Anlagevermögens umfassen unter anderem Fahrzeuge mit 678 T€, Hard- und Software mit rd. 452 T€ sowie die Ausstattung von Schulen mit 745 T€. Bezüglich der Einzelmaßnahmen wird auf die jeweiligen Teilfinanzpläne der Produkte verwiesen. Bei den Auszahlungen von Zuwendungen wurden für die Neugestaltung der Innenstadt im Rahmen des Masterplans 340 T€ veranschlagt. Außerdem werden hier die Zuwendungen für den Ausbau der Breitbandversorgung im Mindener Stadtgebiet (18 T€) und für die Sanierung des Sommerbades (900 T€) dargestellt.

16

Weitere Auszahlungen sind für die Multifunktionshalle vorgesehen. Hier sind Projektentwicklungskosten veranschlagt (500 T€), die unter dem Vorbehalt eines positiven Grundsatzbeschlusses über die Errichtung der Halle stehen. Des Weiteren werden 758 T€ aus der Allgemeinen Investitionspauschale an den SBM zur Finanzierung der sog. unrentierlichen Investitionen weitergeleitet. Die Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ergeben per Saldo einen Finanzierungsbedarf von rd. 8.539 T€ (= Kreditaufnahme im Kernhaushalt), der sowohl dem rentierlichen, hier Rettungsdienst, als auch dem unrentierlichen Investitionsbereich zuzuordnen ist. Ein Teil des investiven Kreditbedarfs in Höhe von 2.241 T€ entstammen dem Programm „Gute Schule 2020“. Im Rahmen dieses Programms erhält die Stadt Minden in den Jahren 2017 - 2020 für die Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der baulichen und digitalen Schulinfrastruktur Hilfen vom Land NRW. Hierbei handelt es sich um Kredite, die vollständig (Zins und Tilgung) vom Land ab finanziert werden. Auf Grund der beabsichtigten Kreditaufnahme der Stadt Minden im unrentierlichen Bereich besteht für die neuen Investitionsmaßnahmen noch keine Finanzierungs- und Umsetzungssicherheit. Hierfür ist die Genehmigung des Haushaltssanierungsplans durch die Kommunalaufsicht erforderlich.

17

4. Finanzierungstätigkeit Der Saldo der Finanzierungstätigkeit beträgt +4.544 T€ und setzt sich wie folgt zusammen: Finanzierungstätigkeit (in T€)

Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Tilgung und Gewährung von Darlehen Saldo

Plan

Plan

+/Plan

Plan

Plan

Plan

2017

2018

17/18

2019

2020

2021

5.177

17.502

15.119

10.096

5.785

12.957

5.371

5.293

5.763

-608

4.544

5.153 7.936

9.826

4.333

12.325 13.307 7.172

Die Einzahlungen resultieren aus der Neuaufnahme von Krediten (8.539 T€), den Rückflüssen (1.175 €) und Umschuldungen (7.787 T€). Die Auszahlungen erfolgen zur Tilgung (12.957 T€) von Darlehen. Die beabsichtigte Darlehensaufnahme deckt den negativen Saldo aus der Investitionstätigkeit. Sie dient mit 236 T€ der Finanzierung von rentierlichen und mit 8.303 T€ der Finanzierung der unrentierlichen Investitionen. In den Jahren 2019 – 2021 sind für die sog. unrentierlichen Investitionen ebenfalls Kreditaufnahmen vorgesehen. 5. Kreditrahmen (Kernhaushalt und SBM) Prägend für die Investitionstätigkeit der Stadt Minden (einschl. SBM) bleibt in den nächsten Jahren primär die Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes. Hieraus resultiert eine in weiten Teilen sehr begrenzte Kreditaufnahme. Ausnahmen hierzu bilden die auf einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung basierende Rathaussanierung und das Landesprogramm „Gute Schule 2020“. Der weitgehende Verzicht auf Kreditaufnahmen und die damit verbundene Entschuldungsstrategie ist ein Kernpunkt des HSP und Grundlage für aufsichtsrechtliche Genehmigungen, die für die jeweils beabsichtigten Kreditlinien weiterhin erforderlich sind. Insgesamt muss daher auch für die nächsten Jahre mit einer erheblichen Einschränkung der Investitionsmöglichkeiten im unrentierlichen Bereich gerechnet werden. Beginnend ab dem Haushaltsjahr 2011 sind die Kreditbedarfe, die im sog. unrentierlichen Bereich angesetzt waren, deutlich abgesenkt worden ( Entschuldungsstrategie; vgl. VIII.). Vor dem Hintergrund eingeschränkter bzw. auf 0 € reduzierter Kreditrahmen besteht im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung weiterhin dringender Priorisierungsbedarf. Der Spielraum für neue/zusätzliche Investitionsmaßnahmen im unrentierlichen Bereich ist äußerst gering. Die Investitionsschwerpunkte liegen entsprechend der priorisierten strategischen Zielbereiche im Bildungsund Betreuungsbereich sowie in der

18

Innenstadtentwicklung, Feuerwehr.

der

Rathaussanierung

und

dem

Projekt

2020

der

Im Jahr 2018 erfolgt eine Kreditaufnahme im unrentierlichen Bereich in Höhe von 8.303 T€. Hiervon sind 2.241 T€ für das Landesprogramm „Gute Schule 2020“ eingeplant. Im weiteren Finanzplanungszeitraum bis 2021 sind ebenfalls Kreditaufnahmen im unrentierlichen Bereich vorgesehen. Im Wesentlichen sind diese Kreditaufnahmen für die Ratshaussanierung notwendig und mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

6. Entwicklung der unrentierlichen Investitionen bis 2021

Einen zusammengefassten Überblick über die geplante Investitionstätigkeit im sogenannten unrentierlichen Bereich im Planungszeitraum 2018 bis 2021 zeigt die nachfolgende Übersicht (ohne Ermächtigungsübertragungen aus Vorjahren):

19

Maßnahme/nfeld Schulen, Kinder und Jugendbereich

2018

2019

2020

2021

3.714.128 5.991.353 0 100.000 1.250.000 200.000 1.500.000 340.000 50.000 300.000

3.819.929 6.440.055 50.000 0 0 2.700.000 0 0 750.000 2.200.000

3.139.128 8.216.337 700.000 0 0 3.375.000 0 0 1.000.000 2.466.000

2.963.128 3.082.198 480.000 0 0 1.000.000 0 0 0 0

1.949.000 3.111.160 1.100.000 330.000 0 630.000 400.000

1.707.000 2.281.160 600.000 0 100.000 290.000 0

1.989.000 2.678.160 0 0 1.000.000 0 0

1.439.000 2.071.160 0 0 400.000 0 0

136.000 1.477.600 556.000 680.000 120.000

136.000 1.968.100 1.185.000 500.000 120.000

136.000 1.799.600 1.120.000 500.000 120.000

136.000 1.469.600 865.000 500.000 0

253.100 748.234 35.000 0 40.000 500.000

491.600 583.234 300.000 0 160.000 0

986.600 1.123.234 300.000 550.000 150.000 0

221.600 221.234 0 0 50.000 0

Refinanzierung Maßnahmekosten davon: - Rathaussanierung (tlw. Fö) - Breitbandausbau (Fö) - Sanierung Sommerbad (Fö) - Stadtteilzentrum Bärenkämpen (Fö) - IT-Ausstattung - Softwarelizenzen

3.867.610 1.882.610 9.612.544 10.917.544 6.120.000 9.700.000 17.500 0 900.000 0 1.200.000 0 325.000 325.000 127.000 127.000

511.110 8.762.044 7.700.000 0 0 0 325.000 127.000

3.610 9.059.544 8.525.000 0 0 0 325.000 127.000

Investitionspauschale

3.475.660

3.475.660

3.475.660

3.475.660

757.950

1.020.000

950.000

480.000

-8.303.343 -11.697.294

-13.291.877

-8.144.738

-2.240.955 -2.240.955 -2.240.955 -1.742.388 -1.044.339 -3.350.922

380.262

Refinanzierung Maßnahmekosten davon: - Juxbude Komplettsan. / Herstellung Fahrstuhl (Fö) - Besselgymn. - Fahrradständer, Parkplätze, Außenb. - Umbau/Sanierung "Haus der Bildung" (Fö) - Ausbau Fr.-v.-Vincke RS (Fö) - GS Hohenstaufen - Neubau Zweifeld-Sporthalle (Fö) - GS Hohenstaufen - Herstellung Außenanlagen (Fö) - Baukosten Sporthalle Ratsgymnasium - Neubau Kindertagesstätten (Fö)

Straßenbau und Innenstadtentwicklung Refinanzierung Maßnahmekosten davon: - Ausbau Bierpohlweg von Hessenring - Bahnübergang Marienstraße, Signalanlage - Viktoriastraße / Bahnunterführung und SEK - Fußgängerzone Restmaßnahmen (Fö) - Einfahrsperren Fußgängerzone

Feuerschutz Refinanzierung Maßnahmekosten davon: - Fahrzeugbeschaffung - Baukosten u. Grunderwerb Feuerwehrgerätehäuser - Ausbau Warnsysteme

Sport und Kultur Refinanzierung Maßnahmekosten davon: - Versorgungsgebäude Sportpark Zähringerallee (Fö) - Neubau Kunstrasenplatz Sportpark Zähringerallee - Stadtgeschichtliche Dauerausstellung im Museum - Multifunktionshalle: Projektentwicklung / Investition

Sonstiges

Anteil Investitionspauschale SBM

Unterdeckung = Kreditbedarf (mit Rathaussanierung) Nachrichtlich: Kreditbedarf Gute Schule 2020 Kreditbedarf ohne Rathaussanierung

20

V.

Teilpläne, haushaltsstrukturelle Veränderungen, Ziele/Kennzahlen Die Darstellung der Teilpläne auf Produktebene erfolgt unverändert seit 2007 gemäß dem Wahlrecht in § 4 Abs. 2 GemHVO nach den örtlichen Verantwortungsbereichen entsprechend der Struktur der gebildeten Budgets. Die Produktstruktur und die Budgetstruktur haben sich gegenüber 2017 wie folgt verändert: Ab dem Haushaltsjahr 2018 wird das Produkt 005 003 001 – Leistungen nach SGB II aufgrund der Rücknahme der Delegation im SGB II nur noch für die Abwicklung der Vorjahre geführt. Aufgrund der eigenständigen Betreibung der Leitstelle durch den Kreis MindenLübbecke entfällt das Produkt 002 010 001- Leitstelle ab 01.01.2018 vollständig. Nach § 41 Abs. 1, lit t) GO gehört zu den Zuständigkeiten des Rates „die Festlegung strategischer Ziele unter Berücksichtigung des Ressourcenverbrauchs“ (vgl. Abschnitt VIII, Ziffer 2). Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt werden sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Ausgehend von den strategischen Zielbereichen der Stadt Minden, den Selbstverpflichtungen des Leitbildes für die Stadt Minden und des Leitbildes für die Verwaltung der Stadt Minden sind ca. 200 konkrete Ziele definiert bzw. fortgeschrieben worden, deren Zielerreichung durch das gesamtstädtische Kennzahlenset und des darauf basierenden Produktberichtswesens und Zielcontrollings unterstützt wird. Berichtstermine gegenüber dem Haupt- und Finanzausschuss und den Fachausschüssen der Stadtverordnetenversammlung sind der 30.04. und 31.08. eines jeden Jahres. Hinsichtlich der Neuausrichtung der Ziele und Kennzahlen erfolgt eine erste pilotweise Umsetzung der Ausdifferenzierung des Zielsystems im Bereich der erzieherischen Hilfen (Produkt 006.003.001) in Form eines „Werkstattberichtes“, der dem Teilplan beigefügt ist.

21

VI. Leistungsbeziehungen zwischen Kernverwaltung und SBM 1. Gesamtübersicht Seit dem Haushaltsjahr 2009 erfolgt die Leistungsverrechnung zwischen der Kernverwaltung und den SBM auf Basis von Dienstleistungsvereinbarungen, die sich 2018 im städtischen Haushaltsplan und im SBM-Wirtschaftsplan wechselseitig wie folgt abbilden: Leistung

(in T€)

Ertrag Kern

Ertrag Kern

(=Aufwand SBM)

(=Aufwand SBM)

2017

2018

Leistungen der Kernverwaltung an SBM für - Zentraler Steuerungsdienst - Beschäftigtenvertretung (Personalrat) - Bürgerbüro - Gleichstellungsstelle - Rechnungsprüfung - Personalservice - Poststelle - Darlehensmanagement/Zuschusswesen - Gebührenveranlagung/Steuern - Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung - Rechtsservice - TUIV - Versicherungen/Schadensfälle - Vermessung, Geo-Datenbasis - Serviceleistungen Gebäudewirtschaft - Erstattung Overheadkosten Gebäudewirtschaft - Erstattungen Arbeitssicherheitsfachkraft Summe +/- 2017 / 2018 Leistung

Leistungen der SBM an Kernverwaltung für Differenzierte Kostenerstattung (nach Leistung) - Fahrzeughaltung - Bauhof - Grünanlagen

88 92 4 32 90 485 46 25 444 341 190 203 169 115 161 91

104 109 4 42 93 495 44 24 471 315 216 205 200 140 161 91 26 2.739 + 163

2.576 Aufwand Kern

Aufwand Kern

(=Ertrag SBM)

(=Ertrag SBM)

2017

2018

180 69 129

182 69 80

388 2.165 276 121 37 9.970

388 2.431 278 110 37 10.191 415 14.179 + 844

Pauschalerstattungen - Stadtreinigung - Grünanlagen - Bestattungswesen - Dauergrabpflege - Gewässerbau - Straßenwesen - Eigenanteile klassifizierte Straßen u. Brücken* Summe +/- 2017 / 2018

13.335

* Die Abweichung resultiert aus der Aufnahme der Eigenanteile für die Sanierung der klassifizierten Straßen und Brücken in diese Übersicht. 22

2. Gebäudeentgelte (Innere Verrechnung) Für Gebäudeentgelte sind im Haushaltsplan 2018 insgesamt 14.771 T€ (Vj. 15.094 T€) veranschlagt. In dieser Entgeltposition sind die Aufwendungen für folgende gebäudewirtschaftliche Kosten enthalten: + + + + + + + =

Netto-Abschreibungen (Abschreibungen ./. Sonderposten a. Zuwendungen) Lfd. bauliche Unterhaltung Einmalige (größere) Unterhaltung Lfd. Betriebsaufwand Mieten und Pachten Hausmeister- und Reinigungsaufwendungen Gemeinkosten Erträge aus Mieten und Pachten Sonstige Erträge Gebäudeentgelt

Seit dem Haushaltsplan 2012 werden die v.g. Kosten in den einzelnen Produkten objektscharf in tabellarischer Form ausgewiesen. Ausnahme: Die Gebäudeentgelte für das Objekt Rathaus werden über eine Vielzahl von Produkten entsprechend der jeweils genutzten Gebäudefläche verteilt und in der Veranschlagung produktscharf berücksichtigt. Da allerdings bezogen auf ein einzelnes Produkt die anteilige Darstellung der Rathauskosten nicht sinnvoll ist, wird nachfolgend summarisch das Gebäudeentgelt für das Rathaus dargestellt:

Lfd. baul. Unterhaltung

Einm. Unterhaltung

Lfd. Betriebsaufwand

64.323

0

0

303.437

0

Hausmeister und Eigen/Fremdreinigung 267.454

Rathaus Ratskeller

0

0

0

2.584

0

Rathaus WC

0

0

0

2.756

Rathaus Stadtwerke

0

0

0

Rathaus Teileigentum

0

0

Rathaus ehem. Sparkasse

232

Rathaus Interim Weserglacis

Objekt

Rathaus

Gesamt:

AfaSoPo

Mieten und Pachten

Gemeinkosten

Erträge aus Mieten und Pachten

Sonstige Erträge

Gesamt

246.409

8.465

0

873.159

0

15.780

0

0

18.364

0

0

876

1.800

0

1.831

5.086

0

0

2.084

0

0

7.170

0

72.160

0

16.948

35.834

25.000

12.000

87.942

0

0

27.816

155.169

5.678

19.318

0

0

208.214

0

0

0

0

464.855

40.000

102.564

0

0

607.419

64.555

0

0

413.839

620.024

330.080

422.867

35.265

12.000

1.804.100

23

VII. Personalaufwand und Stellenplan 2018 1. Veranschlagung saldierte Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Ausgangsbasis für die Veranschlagung der Personalauszahlungen des Haushaltsjahres 2018 ist die zu erwartende personelle Stellenbesetzung für 2018 unter Berücksichtigung der bereits seit 2002 realisierten und der in 2018 wirksam werdenden Konsolidierungs-Maßnahmen. Wesentliche Änderungen ergeben sich für 2018 durch die Redelegation der Grundsicherung gemäß SGB II und die Aufgabenwahrnehmung der Kreisleitstelle an bzw. durch den Kreis Minden-Lübbecke. Die Mittelveranschlagung zum Haushalt 2018 wurde gemäß Terminvorgabe im Mai / Juni 2017 durchgeführt. Die bereits bekannte Besoldungserhöhung der Beamten*innen ist für 2018 mit 2,35 % ab Januar berücksichtigt worden. Für die Tariferhöhung im TVöD liegen keine Informationen vor. In der Mittelanmeldung 2018 ist eine angenommene Erhöhung um 2,0 % ab März berücksichtigt. Für die Berechnung der Zuführungen zu Pensionsrückstellungen wurde ebenfalls die Besoldungserhöhung um 2,35% berücksichtigt. Berücksichtigt sind auch die Zuführungen und die Verschiebungen zwischen den Rückstellungen für Aktive und Pensionäre, die sich aus Veränderungen im vorhandenen Bestand ergeben; hier insbesondere die bereits feststehenden Pensionierungen. Die Mittelveranschlagung 2018 für Beihilfeaufwendungen und Beamtenversorgung wurde an das tatsächliche Abrechnungsergebnis 2016 angepasst. Zusätzlich sind bei der Beamtenversorgung die Pensionierungen und Sterbefälle bis 31.08.2017 und die bis Ende 2018 bereits feststehenden Pensionierungen in die Berechnung einbezogen worden. Für die Beamtenversorgung und die Zuführungen zu Rückstellungen für Versorgungsempfänger wurde ebenfalls eine Erhöhung um 2,35 % in 2018 angenommen. Die tatsächliche Mittelanmeldung wird gegenüber dem Bedarf im Rahmen des HSP 2018 um 1,4 Mio. € abgesenkt. Das erfordert eine Nutzung der Personal-Fluktuationen durch Nicht-Wiederbesetzung oder zeitversetzte Wiederbesetzung, den Verzicht auf Krankheitsvertretungen und die Herabsetzung von Standards (Öffnungszeiten, Bearbeitungsdauer) in der Aufgabenerledigung. Darüber hinaus sind die Personalaufwendungen voll in die Budgetierung einbezogen, so dass auch Einsparungen bei Sachaufwendungen oder Mehr-Erträge den Personalaufwand ausgleichen können. In der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2025 sind jährliche Steigerungen um jeweils 1 % für den TVöD, die Beamtenbesoldung und die Beamtenversorgung berücksichtigt worden. Die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen wurden ebenfalls auf der Grundlage dieser Steigerungsraten berechnet. Bei den Pensions- und Beihilferückstellungen sind die planbaren Pensionierungen in der Finanzplanung berücksichtigt worden. Hierdurch ergeben sich von Jahr zu Jahr 24

teilweise erhebliche Schwankungen zwischen den einzelnen Rückstellungen (Aktive und Versorgungsempfänger). Insgesamt ergibt sich für 2018 folgende Veranschlagung: • Die Personalaufwendungen im Kernhaushalt 2018 betragen 43.206 T€. • Die Versorgungsaufwendungen werden mit 10.210 T€ veranschlagt. • Die Personalnebenaufwendungen betragen 92 T€. • Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus Forderungen gegen andere Dienstherrn werden mit 345 T€ veranschlagt. Die saldierte Mittelanmeldung beträgt 53.163 T€ (Vorjahr 51.578 T€) und steigt gegenüber 2017 um 1.585 T€.

Personalaufwendungen und Erträge 2018 Plan 2017

Plan 2018

Veränderung

Begründung

Personalaufwendungen

Besoldung und Entgelte

Beihilfen Aktive

Rückstellungen Aktive

Personalaufwendungen

-73 T€

+669 T€ Tariferhöhung TVöD +124 T€ Besoldungserhöhung Beamte +1.077 T€ Mehrstellen 2018 -2.770 T€ Wenigerstellen 2018 Redelegation SGB II Kreisleitstelle +277 T€ Stufenaufstiege, Beförderungen, Teilzeit, ... +550 T€ Wegfall einmalige Einsparvorgabe

42.099 T€

42.026 T€

330 T€

360 T€

30 T€ Anpassung an Ergebnisse der Vorjahre

1.174 T€

820 T€

-1.087 T€ Verschiebung in Rückstellung Versorgungsempfänger +733 T€ Bestandveränderungen aus Einstellungen, -354 T€ Beförderungen, Stufenaufstiegen, Teilzeitänderungen, Besoldungserhöhung, …

43.603 T€

43.206 T€

-397 T€

5.115 T€

6.091 T€

976 T€

723 T€

723 T€

0 T€

2.309 T€

3.396 T€

8.147 T€

10.210 T€

2.063 T€

118 T€

92 T€

-26 T€

Versorgungsaufwendungen Beamtenversorgung Beihilfen Versorgungsempfänger Rückstellungen Versorgungsempfänger Versorgungsaufwendungen Personalnebenaufwendungen

Pensionierungen 2017 / 2018 Erhöhung Umlage Versorgungskasse

1.087 T€ Verschiebung aus Rückstellung Aktive

25

Erträge Rückstellungen Aktive Rückstellungen Versorgungsempfänger Forderungen gegen andere Dienstherrn Erträge Gesamtsaldo

4 T€

4 T€

0 T€

2 T€

2 T€

0 T€

284 T€

339 T€

290 T€

345 T€

55 T€

51.578 T€

53.163 T€

1.585 T€

allgemeine Bestandveränderungen aus 55 T€ Neueinstellungen und Besoldungserhöhungen

Die saldierte Mittelanmeldung beträgt 53.163 T€ (Vorjahr 51.578 T€) und steigt gegenüber 2017 um 1.585 T€. Die dargestellte Veränderung gegenüber dem Vorjahr bezieht sich ausschließlich auf die direkten Personalaufwendungen und –erträge. Nicht berücksichtigt sind den Haushalt entlastende Mehrerträge „außerhalb“ der Personalveranschlagungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den geschaffenen Mehrstellen stehen. Hierzu gehören Gebühren, Zuschüsse und Förderungen durch Bund und Land oder direkt auf der Stelle erwirtschaftete Erträge. Der ausgewiesene Mehraufwand für neue Stellen in Höhe von 1.077 T€ reduziert sich bei einer saldierten Betrachtung unter Berücksichtigung der Mehrerträge aus diesen Stellen auf 578 T€. 2. Änderungen im Stellenplan von 2017 nach 2018 Die in dem vorgelegten Stellenplanentwurf enthaltenen Änderungen ergeben sich aus den Anlagen zum Haushaltsplanentwurf. Für die Gliederung des Stellenplanes ist weiterhin das amtlich vorgegebene Muster zu verwenden, das aus Gründen der Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte verbindlich ist. Die tatsächliche Struktur der Kernverwaltung der Stadt Minden kann deshalb nicht als Grundlage für die äußere Gestaltung des Stellenplanes (Anlage zum Haushaltsplan) dienen. Die in den Anlagen dargestellten Stellenplanänderungen sind aber in der Struktur der Stadt Minden dargestellt. Die Veränderungsliste „Mehr-/Weniger-Stellen Beamte/Tariflich Beschäftigte“ enthält die neu eingerichteten Stellen (Mehrstellen) und die aufgehobenen Stellen (Wenigerstellen). Der Stellenplanentwurf 2018 für die Kernverwaltung beinhaltet im Saldo 35,75 Wenigerstellen. Die einzelnen Stellen können der Veränderungsliste entnommen werden. Ein Teil der Mehr- und Wenigerstellen entfällt auf Anpassungen an Teilzeitstunden und beendete ATZ-Freistellungen. Hervorzuheben sind 21 Wenigerstellen für die Kreisleitstelle und 36 Wenigerstellen für die Grundsicherung SGB II. Mehrstellen werden insbesondere geschaffen in der Ausländerbehörde, in der Ordnungsbehörde, dem Jugendamt sowie in der Gebäudewirtschaft. Die Veränderungsliste „Anpassungen an tatsächliche Besetzung/Bewertung, Beförderungen, Höhergruppierungen, Vermerke“ enthält die Anpassungen des 26

Stellenplanes an die tatsächliche Besetzung oder Bewertung der Stellen, Beförderungsstellen für Beamte/innen und Höhergruppierungsstellen für tariflich Beschäftigte und neu ausgebrachte Vermerke. Bei verschiedenen Stellen wurde die anteilige Produkt-Verteilung der Stelle an die Produkt-Verteilung des Personalaufwandes angepasst (für Übereinstimmung Stellenplan und Personalaufwand). Es ergeben sich dadurch Verschiebungen von Stellen-Anteilen zwischen den einzelnen Produkten. Weiterhin wurden die Höhergruppierungen berücksichtigt, die sich aus der neuen Entgeltordnung ergeben. Da hierdurch jedoch weder die Anzahl der vorhandenen Stellen noch die organisatorische Zuordnung der Stellen verändert wird, wird auf eine detaillierte und umfangreiche Auflistung verzichtet. Gegenüber dem Vorjahr zeigt der Stellenplan 2018 folgende Entwicklung: 2017

2018

Veränderung

188,75

171

- 17,75

Tariflich Beschäftigte

582,5

564,5

- 18

Zusammen

771,25

735,5

- 35,75

Beamte

Die 735,5 Planstellen sind in vielen Fällen mit Teilzeit-Beschäftigten besetzt. Die Summe aller tatsächlichen Arbeitszeiten entspricht zum 01.01.2018 umgerechnet 685,61 Vollzeit-Besetzungen. Die saldierte Mittelveranschlagung für Personalaufwendungen 2018 beträgt wie oben dargestellt 53.163 T€. Darin sind Aufwendungen für Personen und Stellen enthalten, die von Dritten erstattet werden. Weiterhin erfolgen Personalkostenerstattungen für städtisches Personal, welches im Rahmen so genannter Gestellungsverträge bei den neuen Trägern ehemals städtischer Einrichtungen (Musikschule, Eine-Welt-Schule, Altenheim, ...) beschäftigt ist. Durch diese personen- / stellenbezogenen Erstattungen werden von den im Stellenplan 2018 aufgeführten Planstellen 17,435 Stellen refinanziert.

27

Im Einzelnen: Erstattung Personalaufwendungen von / für Hafen GmbH / Personalgestellung Controller Teileigentümer Rathaus / Verwaltung Teileigentum Kreis Mi-Lü / Schulsozialarbeit Bezirksregierung / Schulsozialarbeit DRK / zusätzliche Erzieherin Kuhlenkampschule DRK / städtisches Personal Eine-Welt-Schule Förderverein Theater / Bundesfreiwilligendienst Kreis Mi-Lü / städtisches Personal Archiv Musikschule gGmbH / städtisches Personal AWO / städtisches Personal Altenheim Bund / Zuwendung „Sprache“ für KiTa Sieben Bauern Bundesamt für Familie / Bundesfreiwilligendienst Land NRW / Schulprojekt im JH Geschwister Scholl Bund / Personalkostenerstattung für B 4.3 „Frühe Hilfen“ Summe:

Stellen

Betrag 2018

0,06 4,17 0,885 1 1,5 1,25 7 1

88 4 160 55 16 86 2 64 480 48

T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€ T€

-

20 T€

0,13

8 T€ 10 T€

0,44

26 T€

17,435

1.067 T€

Diese Erträge entsprechen damit 2 % der saldierten Mittelveranschlagung. Stellenplan und Personalaufwand lassen sich zu folgender „Netto-Betrachtung“ zusammenfassen: Netto-Wert Personalaufwendungen unter Berücksichtigung der Refinanzierung

Personalaufwendungen

Haushalt

Erträge aus refinanzierten Stellen

„Netto-Wert“

53.163 T€

1.067 T€

52.096 T€

Netto-Wert Planstellen unter Berücksichtigung von Teilzeit-Beschäftigungen und refinanzierten Stellen Summe Planstellen Stellenplan

735,5

Summe Arbeitszeit

685,61

refinanzierte Stellen

17,435

„Netto-Wert“ in Vollzeitäquivalenten

28

668,175

3. Ausbildungsstellen Das Ausbildungsplatzangebot für 2018 wird auf 45 Stellen festgesetzt (2017 = 41). 4. Beteiligung des Personalrates und der Gleichstellungsstelle Dem Personalrat und der Gleichstellungsstelle wurden die beabsichtigten Änderungen zum Stellenplan 2018 zur Kenntnis und gegebenenfalls zur Stellungnahme vorgelegt. Es fand ein gemeinsames Gespräch mit den freigestellten Mitgliedern des Personalrates, der Gleichstellungsbeauftragten und Vertretern des Personalservices zum Stellenplanentwurf statt. Die Beteiligung des Personalrates gem. § 75 Nr. 1 LPVG (Anhörung) ist erfolgt.

29

VIII. Konsolidierungsstrategie und Haushaltssanierungsplan bis 2020 1. Finanzielle Entwicklung der Stadt Minden 2007 bis 2017 Bereits die erste mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung nach der NKFUmstellung zum 01.01.2007 für den Zeitraum 2007 bis 2010 sah in Fortsetzung der defizitären Haushaltslage seit 1998 einen vollständigen Verzehr der Ausgleichsrücklage bis Ende 2009 sowie einen erheblichen Eigenkapitalabbau ab 2010 vor. Die gegenüber der Planung vergleichsmäßig gute Ertragslage der Haushaltsjahre 2007 und 2008 insbesondere bei der Gewerbe- und Einkommensteuer ließ seinerzeit die Erwartung zu, dass die tatsächlichen Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage geringer als geplant ausfallen würden. So schloss das Haushaltsjahr 2007 mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung von rd. -9.582 T€ rd. 5.360 T€ besser ab als geplant. Das Haushaltsjahr 2008 schloss mit einem Jahresüberschuss von 1.261 T€, der der Ausgleichsrücklage zugeführt wurde, ab. Entgegen der guten Entwicklung in den Jahren 2007 und 2008 ist bekanntlich Anfang 2009 eine vollkommen gegenläufige Tendenz eingetreten. Die Auswirkungen der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise haben sich insbesondere in den Jahren 2009 und 2010 bundesweit massiv auf die kommunalen Finanzlagen ausgewirkt. Für das Haushaltsjahr 2009 (fortgeschriebenes Plandefizit -12.562 T€) zeichnete sich zunächst insbesondere wegen hoher unmittelbarer (Gewerbesteuer, Gemeindeanteil a. d. Einkommensteuer) und mittelbarer (Finanzausgleich) Steuerausfälle infolge der Wirtschaftskrise - eine zusätzliche Ergebnisverschlechterung von über 12.600 T€ auf ein Defizit von -25.228 T€ ab. Durch Ergebnisverbesserungen, die erst nach dem 31.12.2009 bekannt geworden sind, wie u.a. die Erstattung SGB-II für 2007-2009 (2.693 T€), Rechnungsabgrenzung Gewerbesteuer (2.485 T€) sowie abschlussbedingte Verbesserungen (Durchbuchung der Sonderpostenauflösung -1.953 T€- sowie sonstige Abschlussverbesserungen 618 T€-) konnte die Erhöhung des Defizits auf 4.556 T€ reduziert werden. Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2009 schloss im Jahresabschluss mit einem Gesamtdefizit von -17.118 T€ und markiert damit dennoch den bisherigen Tiefpunkt der finanziellen Lage der Stadt Minden. Für das Haushaltsjahr 2010, das – geplant vor dem Hintergrund der Finanzund Wirtschaftskrise - von einem Haushaltsdefizit von -31.828 T€ in der fortgeschriebenen Planung ausging, war zum Berichtsstand 31.11.2010 wegen der beginnenden konjunkturellen Erholung eine leichte Verbesserung auf 27.580 T€ erkennbar (4.248 T€ besser). Während des 1. Quartals 2011 haben sich für das Vorjahr noch erhebliche Haushaltsverbesserungen ergeben, die noch in den Jahresabschluss einzufließen hatten: Aufstockung GFG 2010 (Nachtrag, +1,0 Mio.€, Neuberechnung Pensionsrückstellungen durch Versorgungskasse; Entlastung 2,6 Mio.€, Zinseinsparungen/ Abschlussverbesserungen; Entlastung 1,8 Mio.€, Gewerbesteuererträge (1.12.10-31.3.11); + 6,2 Mio.€ und Gewerbesteuerumlagen f. Kassenstand 2010; -1,2 Mio.€). Insbesondere der erhebliche Umfang an GewerbesteuerFestsetzungen im 1. Quartal 2011 für das Jahr 2010 bewirkte im Ergebnis 30

einschließlich aller weiteren Einflussfaktoren eine Absenkung des ursprünglichen Plandefizits von -31.828 T€ um rd. 67% auf -10.541 T€ im festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2011. Die Stadt Minden kann – insgesamt überraschend - auf einen sehr positiven Jahresverlauf 2011 zurückblicken. Ausgehend von einem fortgeschriebenen Plandefizit von -21.641 T€ reduzierte sich der Jahresfehlbetrag bereits im laufenden Jahr auf -13.897 T€ (30.11.2011) und auf -4.583 T€ in der Trendrechnung zum Stand 30.04.2012. Nach Feststellung des Jahresabschlusses 2010 (31.05.2012) konnten die letzten Abschlussarbeiten für den Jahresabschluss 2011 vollzogen werden. Im festgestellten Jahresabschluss schließt das Jahr 2011 mit einem Überschuss in der Ergebnisrechnung von 1.698 T€ ab. Insbesondere die Endabrechnung des Konjunkturpakets II und die Folgewirkungen der Eröffnungsbilanzkorrektur im Straßenvermögen aus 2010 bargen abschließende Unwägbarkeiten. Schlussendlich sind diesbezüglich bis Mai 2012 berücksichtigte Veranschlagungssicherheiten nicht benötigt worden (Verbesserung rd. +3.000 T€). Darüber hinaus sind nachträglich zusätzliche Verbesserungen aus der Rechnungsabgrenzung der Gewerbesteuer (+1.681 T€), der letzten Gebäudeabrechnung (Gesamtersparnis -1.032 T€) und den Wertberichtigungen auf Forderungen (Herabsetzung) zu berücksichtigen gewesen. Der geringe Jahresüberschuss, der weitgehend auf einmaligen Effekten bei der Gewerbesteuer (u.a. Hauptveranlagung des „Krisenjahres“ 2009 und daraus folgende Vorauszahlungsanpassungen für 2010; insg. +15.593 T€) und der nicht veranschlagten Konsolidierungshilfe des Landes (+3.369 T€) beruht, macht deutlich, dass ohne diese Sondereffekte die unverändert schwierige finanzielle Lage der Stadt fortbesteht. Die Stadt Minden kann – im Vergleich zur ursprünglichen Planung - auf einen verhältnismäßig guten Jahresverlauf 2012 zurückblicken. Ausgehend von einem fortgeschriebenen Plandefizit von -14.857 T€ reduzierte sich der Jahresfehlbetrag im laufenden Jahr zunächst nur um gut 2.042 T€ auf -12.815 T€ (31.08.2012), der sich mit -12.963 T€ auch zum Berichtstermin 30.11.2012 noch zu bestätigen schien. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Jahresabschlussbuchungen reduzierte sich der Jahresfehlbetrag in der Trendrechnung zum Stand 22.04.2013 dann um weitere 5.113 T€ auf -7.850 T€. Maßgeblich für diese positive Entwicklung war der Abschluss der Lohnbuchhaltung (geringere Personal- und Versorgungsaufwendungen, netto 1.020 T€), geringere Sachausgaben (Einsparungen aus Bewirtschaftungsbeschränkungen und Verschiebung von Maßnahmen ins Folgejahr; rd. 651 T€) sowie geringere Zinsaufwendungen (insgesamt -1.000 T€). Der Abschluss der Anlagenbuchhaltung bewirkte nochmals eine Verbesserung um rd. 1.928 T€; weitere 746 T€ resultierten aus Veränderungen bei Rückstellungen, (noch) nicht eingetretenen Buchabgängen und der Wertberichtigung auf Forderungen. Im Ergebnis schließt das Jahr 2012 mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung von-5.524 T€ ab. Das Haushaltsjahr 2013, das in der Planung ein fortgeschriebenes strukturelles Haushaltsdefizit von -12.700 T€ vorsah, konnte – nach zwischenzeitlich erwarteten Verschlechterungen auf Grund von erheblichen Ausfällen bei der 31

Gewerbesteuer – mit einem Defizit von rund -6.708 T€ und damit um 5.992 T€ besser abgeschlossen werden. Hauptgründe für diese positive Entwicklung waren die Neuberechnung der sog. „strukturellen Lücke“ durch das Land und die damit verbundene Erhöhung der Leistungen aus dem Stärkungspakt Stadtfinanzen um 2.931 T€, Mehrerträge aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz von rund 1.540 T€ und 1.060 T€ Verbesserungen bei den Sonstigen Transfererträgen – hierbei insbesondere im Bereich der erzieherischen Hilfen –. Des Weiteren wurde diese Entwicklung durch die Verfügung einer Haushaltssperre und positiven Entwicklungen bei den Personalkosten unterstützt. Das Haushaltsjahr 2014 verlief für die Stadt Minden durchweg positiv. Ausgehend von einem fortgeschriebenen Plandefizit von -6.604 T€ verminderte sich der Jahresfehlbetrag im laufenden Jahr zunächst um rund 1.247 T€ auf 5.357 T€ (31.08.2014). Hauptgründe waren zu diesem Zeitpunkt angekündigte SGB-II-Härteausgleichszahlungen für 2009 bis 2011 und Einsparungen im Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Diese wurden durch sich abzeichnende Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 4.500T€, zusätzlichen Belastungen aus der ELAG-Bedarfsumlage des Kreises sowie den Auswirkungen des TVöDAbschlusses reduziert. Bedingt durch die Jahresabschlussbuchungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer (Verbesserung um 5.939 T€), der Bildung einer Rückstellung für rückwirkende Besoldungserhöhungen sowie der Endabrechnung der Pauschalentgelte an die SBM reduzierte sich der Jahresfehlbetrag, so dass das Jahr 2014 mit einem Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung von -825 T€ abschließt. Das Haushaltsjahr 2015, das in der Planung ein fortgeschriebenes Plandefizit von -4.076 T€ vorsah, konnte mit einem Überschuss von rd. 946 T€ in der Ergebnisrechnung und damit um 5.022 T€ besser abgeschlossen werden. Maßgeblich für diese positive Entwicklung waren die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Minden und die daraus resultierenden Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+982 T€). Allerdings führten diese im Gegenzug auch zu erhöhten Gewerbesteuerumlagen (rd. 100 T€). Weitere Gründe waren die um rd. 2.505 T€ erhöhten Leistungen des Bundes für die Flüchtlinge, Verbesserungen im Personalbereich (1.334 T€) und Mehrerträge beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+692 T€). Die Stadt Minden kann auf einen außergewöhnlich positiven Jahresverlauf 2016 zurückblicken. Ausgehend von einem fortgeschriebenen4 Plandefizit von -1.153 T€ verbesserte sich das Jahresergebnis um rund 21.807 T€, sodass das Jahr 2016 insgesamt mit einem Überschuss in der Ergebnisrechnung in Höhe von 20.654 T€ abschließt. Ausschlaggebend hierfür waren die günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, die sich bei der Gewerbesteuer deutlich bemerkbar gemacht haben und zu einem Anstieg des Steueraufkommens führten. Durch hohe Vorauszahlungen und geringere Rückzahlungen für die Vorjahre ergaben sich bei der Gewerbesteuer insgesamt Mehrerträge i.H.v. 13.423 T€. Dieser Effekt wurde jedoch gleichzeitig durch die 4 einschl. Ermächtigungsübertragungen aus dem Vorjahr

32

höher zu prognostizierenden Gewerbesteuerumlagen (1,3 Mio. €) teilweise wieder abgemildert. Darüber hinaus konnten aus den Nachforderungszinsen zur Gewerbesteuer noch zusätzliche Mehrerträge (1.038 T€ ggü. Plan) erzielt werden. Zu den weiteren Gründen für den positiven Jahresverlauf zählen die Erstattung des Härteausgleichs für das Jahr 2013 (+1.432 T€) sowie höhere Landeszuweisungen (+ 529 T€) basierend auf Änderungen im Kinderbildungsgesetz. Neben diesen Veränderungen sind zudem höhere pauschalierten Landeszuweisungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) von rd. 3.152 T€ zu benennen, denen allerdings auch ein erhöhter Transferaufwand in Höhe von 3.681 T€ gegenüberstand. Diese positive Entwicklung setzt sich auch im Jahresverlauf 2017 weiter fort. Ausgehend von einem fortgeschriebenen strukturellen Defizit von -1.878 T€ zeichnet sich zum Berichtstermin 31.08.2017 eine Ergebnisverbesserung in der Gesamtergebnisrechnung um rd. 8.480 T€ ab. Damit würde sich zum Jahresende ein Überschuss von rd. + 6.602 T€ ergeben. Prägend hierfür ist weiterhin die gute Konjunktur in Deutschland und die daraus resultierenden Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer für die Stadt Minden von rd. 14.000 T€. Teilweise abgemildert wird dieser Effekt allerdings durch die höher zu prognostizierenden Gewerbesteuerumlagen + 1.300 T€. Auch das Produkt „Hilfen nach AsylbLG und Teilhabe- und Integrationsgesetz“ schlägt sich mit einer Verschlechterung von 2.972 T€ im Bericht zum 31.08. nieder. Neben diesen größten Veränderungen haben sich weitere nennenswerte Abweichungen ergeben, die jedoch insgesamt durch die hohen Gewerbesteuererträge wieder aufgefangen werden können: Das Ergebnis des Fachbereichs 4 – Jugend – fließt aktuell mit einer Verschlechterung von + 638 T€ in das Berichtsergebnis ein, der Personalsektor mit rd. + 474 T€, der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit - 250 T€ an weniger Erträgen ebenso wie die Vergnügungssteuer (- 200 T€). 2. Konsolidierungsstrategie Im Planungszeitraum bis 2020 wird an den Grundsätzen und Stoßrichtungen der Konsolidierungsstrategie festgehalten, d.h. im Einzelnen: - Orientierung an den strategischen Zielbereichen und Oberzielen der Stadt Minden unter besonderer Berücksichtigung mittelfristiger Schwerpunktsetzungen; - Berücksichtigung exogener Effekte (Demographie, gesellschaftlicher und technologischer Wandel) und - Konzentration auf 7 Kern-Handlungsfelder:

1.

Infrastrukturentwicklung (Demografie, Bedarfe)

Anpassung der kommunalen Infrastruktur an die demografische Entwicklung (z.B. Schulentwicklungsplanung, Feuerwehr-Projekt 2020) und veränderte Bedarfe. 33

2.

Optimierung Flächen/Energiebilanz

Vorrang für Investitionen, die eine nachhaltige Optimierung und Reduzierung der Energie- und Flächenbilanz bewirken. 3.

Stärkung Wirtschafts-, Einkaufs-, Wohnstandort

Die Stärkung und Förderung des Wirtschafts-, Einkaufs- und Wohnstandorts Minden fokussiert v.a. auf die Umsetzung des Masterplans Innenstadt, der Reaktivierung Mindens als Einkaufsstadt, dem Projekt „Regioport Weser“ und einer aktiven Wirtschafts- und Standortförderung. 4.

Kostendeckungsgrade optimieren (+Erträge/-Aufwand)

Die Kostendeckungsgrade der einzelnen Produkte und Leistungen der Stadtverwaltung Minden sind kontinuierlich auf den Prüfstand zu stellen und zu optimieren. 5.

Kooperationen

Optionen für interkommunale Zusammenarbeit sind initiativ auszuloten. 6.

Prozessoptimierungen

Forcierung von Geschäftsprozessoptimierungen, insbesondere Generierung von Synergieeffekten durch die Abbildung Standardprozessen und Einbindung in IT-Prozesse. 7.

die von

Produktkritik/ Wirkungsorientierung

Die Produktkritik in ihrer gesamten Bandbreite (Leistungsbreite und -tiefe pflichtiger und freiwilliger Aufgaben), insbesondere vor dem Hintergrund vorab festzulegender Wirkungen, die mit den angebotenen Produkten erreicht bzw. gefördert werden sollen, ist kontinuierlich fortzuführen. Die Einordnung und Bewertung möglicher Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt vor dem Hintergrund der strategischen Ziele der Stadt Minden. Die vom Rat der Stadt Minden im Jahr 2009 festgelegten strategischen Zielbereiche und Ziele, die auch der Werteorientierung des im Jahr 2000 verabschiedeten Leitbildes der

34

Stadt Minden entsprechen, bestimmen als Grundsatzentscheidungen in ihrer Wirkung die mittel- bis langfristige Entwicklung der Stadt. Mit ihrem umfassenden Steuerungsanspruch wirken sie sich in logischer Konsequenz sowohl in der grundsätzlichen Orientierung für die städtischen Entwicklungsplanungen als auch auf die Produktziele des städtischen Haushalts aus. Rat und Verwaltung ist auch unter Haushaltssicherungsgesichtspunkten eine Orientierung an den strategischen Zielbereichen und Zielen wichtig. Klarer Standpunkt ist, - dass Rat und Verwaltung eine konkrete Vorstellung von der Zukunft der Stadt Minden haben, - dass Rat und Verwaltung auch ein Bewusstsein über die geringen Gestaltungsspielräume im Rahmen der pflichtigen Teilnahme am „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ haben, - dass bei Rat und Verwaltung die Erkenntnis zu Grunde liegt, dass für die zukünftige Gestaltung auf den Erhalt eines strukturellen Grundgerüsts der kommunalen Daseinsvorsorge einer Mittelstadt zu achten ist. In diesem Zusammenhang darf angesichts der angespannten Haushaltslage der umfassende Steuerungsanspruch der Strategischen Ziele und die Einordnung aller formulierten wichtigen Ziele nicht aufgegeben werden. Allerdings führt der Abwägungsprozess zwischen finanzieller Konsolidierung und Strukturerhalt einer Mittelstadt zu der Konsequenz, dass einzelne Ziele für die Entwicklung der Stadt für besonders bedeutsam und somit als mittelfristige Schwerpunkte herausgestellt werden. Inhaltlich sind das die „Transparenz kommunalen Handelns“ und die „Infrastrukturanpassung“ und das Angebot einer „Bildungslandschaft vom Kleinkind- bis in den Erwachsenenbereich“. Darüber hinaus liegt der Fokus bei der Stärkung der „oberzentralen Versorgungsfunktionen“ insbesondere auf der „Einzelhandelsentwicklung unter Berücksichtigung der Wechselwirkungen mit den Belangen der Innenstadt“. Damit gestalten sich die strategischen Zielbereiche und strategischen Ziele wie folgt (mittelfristige Schwerpunkte „fett“ hervorgehoben): •

Chancengerechtigkeit durch Teilhabe Der Zugang zu Bildung, Ausbildung, Erziehung, Kultur, Sport, Arbeit und Einkommen ist gewährleistet und die Integration der verschiedenen Gruppen der Stadtgesellschaft verbessert. -

Die kulturelle Grundversorgung für breite Bevölkerungsschichten ist gewährleistet.

-

Die Stadt Minden verfügt über eine zukunftsfähige Bildungslandschaft mit attraktiven Schulen, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen.

-

Benachteiligte und Menschen in Notlagen werden von der Stadt unterstützt.

-

Die Grundversorgung für Sport und Bewegung ist für breite Bevölkerungsschichten gewährleistet.

35

-

Zielgruppenspezifische Angebote für Alte, Behinderte, sozial Benachteiligte, Familien, Frauen und Männer, Kinder und Jugendlichen sowie Neubürger sind ausgebaut.



-

Die Integration der Migranten in die Stadtgesellschaft ist verbessert.

-

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist verbessert.

Minden als regionales Zentrum Die Funktion der Stadt Minden als wirtschaftliches und kulturelles Zentrum der Region und Sportstadt mit guter Lebensqualität ist gesichert und gestärkt. -

Die Einwohnerzahl ist auf dem Niveau von 2005 stabilisiert.

-

Die (ober-)zentralen (Versorgungs-)Funktionen sind gestärkt.

-

Die Stadt Minden verfügt über attraktive Wohngebiete für unterschiedliche Wohnformen.

-

Die gesunde Lebensqualität mit gutem Freizeit-, Sport-, Naherholungs- und Gesundheitsangebot ist gesichert.

-

Minden entwickelt sich als dynamischer und attraktiver Wirtschaftsstandort mit guten touristischen Angeboten.

-



Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit sind gewährleistet.

Familienfreundliche Stadt Die Stadt ist von Familien-, Kinder- und Jugendfreundlichkeit geprägt. -

Ein bedarfsgerechtes Angebot zur Kinderbetreuung steht zur Verfügung.

-

Die Beratung, Unterstützung und Förderung für Familien ist ausgebaut.

-

Die Kinder- und Jugendhilfe ist qualitativ weiterentwickelt.

-

Ein bedarfsgerechtes, attraktives Bildungs-, Sport- und Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche ist vorhanden.



Aktivierte Bürgergesellschaft Mindens Bürger engagieren sich aktiv und übernehmen Verantwortung für ihre Stadt. Die Kommunalpolitik ist transparent gestaltet und bindet die Bürgerschaft frühzeitig in Planungen und Entscheidungen ein.



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Das bürgerschaftliche Engagement wird aktiv gefördert.

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Bürgerinnen und Bürger werden frühzeitig in Planungen und Entscheidungen einbezogen.

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Die Entscheidungen der Kommunalpolitik sind transparent und nachvollziehbar.

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Die Außendarstellung der Stadt ist verbessert.

Nachhaltiger Umgang mit natürlichen Ressourcen Minden schützt seine natürlichen Lebensgrundlagen.



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Mit den natürlichen Ressourcen wird schonend umgegangen.

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Der Siedlungsraum wird im Sinne der Stadt der kurzen Wege kompakt entwickelt.

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Der Verkehr wird umweltverträglich abgewickelt.

Gutes kommunales Management Das Verwaltungshandeln ist durch gutes kommunales Management geprägt. -

Die Prioritätensetzung ist im Sinne einer Gesamtsteuerung verbessert.

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Das Dienstleistungsangebot der Stadtverwaltung ist optimiert.

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Der Wert- und Substanzerhalt des städtischen Vermögens ist gesichert.

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Die kommunale Infrastruktur ist an die Bedarfe und die finanziellen Ressourcen angepasst.

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Die Qualifikation und die Motivation der Beschäftigten sind verbessert.

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Die fachübergreifende Zusammenarbeit funktioniert.

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Kommunales Handeln ist transparent und nachvollziehbar.

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3. Haushaltssanierungsplan bis 2020 a. Ausgangslage Ohne konsequente strukturelle Änderungen in der Gemeindefinanzierung, ohne temporäre Konsolidierungshilfen des Landes und ohne weitere eigene Konsolidierungsmaßnahmen zeigt auch die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung für 2018 bis 2020 keine Reduzierung des strukturellen Haushaltsdefizits - ohne Gegensteuerungsmaßnahmen wäre rein rechnerisch von Defiziten in Höhe von durchschnittlich 32 Mio.€ p.a. auszugehen 5. Erfreulich ist, dass seit 2011 Diskussions- und Entscheidungsprozesse auf Landesund Bundesebene in eine Phase eingetreten sind, die seit 2012 einen mittelfristigen Korridor aufzeigen, der die Erreichung des Haushaltsausgleichs, die Vermeidung der Überschuldung und einen weitgehenden Abbau der Kassenkreditverbindlichkeiten realisierbar erscheinen lässt: Novellierung des § 76 GO: HSK sind künftig genehmigungsfähig, wenn der Haushaltsausgleich innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erreicht wird (bisher 3 Jahre); GFG 2011/2012: Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs um Mio.€ („Soforthilfe“) und tlw. Grunddatenanpassung, u.a. 1. Stufe Höhergewichtung des Soziallastenansatzes (2011). Weitere Umsetzung Ifo-Gutachtens zur Novellierung des Finanzausgleichs (u.a. 2. Stufe Höhergewichtung des Soziallastenansatzes, höherer Zentralitätsansatz);

300 der des der

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Übernahme der Finanzierungslasten durch den Bund (schrittweise ab 2012; NRW = rd. 1 Mrd.€); Konsolidierungshilfen des Landes („Stärkungspakt Stadtfinanzen“; 350 Mio. €/Jahr ab 2011) in Form von Hilfen zum Haushaltsausgleich und Hilfen zum Abbau der Kassenkredite.

Die Stadt Minden hat vor diesem Hintergrund basierend auf der Grundlage der Diskussion über einen „Masterplan Haushaltskonsolidierung“ und den Vorgaben des sog. Stärkungspaktgesetzes einen mittelfristigen Haushaltssanierungsplan aufgestellt, der im wesentlichen drei Bausteine umfasst (s. nachfolgend b.). b. Eckpunkte des Haushaltssanierungsplans bis 2020 Der Sanierungsplan sieht neben perspektivisch zu erwartenden strukturellen Finanzierungsverbesserungen und Landeshilfen einen hohen Anteil eigener Konsolidierungsbeiträge im Rahmen eines Meilensteinkonzepts im Zeitraum bis 2020 vor: 5

vgl. Entwurf Haushaltssanierungsplan 2018, I. Rahmenplan, Ergebnisentwicklung vor Sanierung, Seite 2. 37

- Baustein 1 (Ordnungspolitischer Ansatz) Baustein 1 umfasst die ab 2012 zu erwartenden strukturellen Verbesserungen für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Stadt Minden. Insoweit werden aus der Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs dauerhafte Mehreinnahmen von rd. 1.700 T€/Jahr prognostiziert. So berücksichtigen die GFGs ab 2012 die Umsetzung der 2. Stufe der Höhergewichtung des Soziallastenansatzes sowie Veränderungen beim Zentralitätsansatz und des Schüleransatzes, die sich für die Stadt Minden wie erwartet positiv auswirken und eine Einnahmeverbesserung in der o.g. Höhe generieren werden. Des Weiteren gehört zum Baustein 1 die strukturelle Entlastung der Stadt durch die Übernahme der Finanzierungslasten aus der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund; auf die Ausführungen zur Kreisumlage unter III.2 wird hingewiesen. Außerdem sind infolge des VGH-Urteils zu den Konnexitätspflichten des Landes im Rahmen des U3-Ausbaus Kostenerstattungen als Belastungsausgleich zu erwarten. - Baustein 2 (Krisenpolitischer Ansatz) Baustein 2 betrifft die temporären Konsolidierungshilfen des Landes im Rahmen des geplanten „Stärkungspakts Stadtfinanzen“. Danach ist auf die Stadt Minden für das Jahr 2011 ein Anteil von rd. 3.370 T€ und für das Jahr 2012 ein Anteil von rd. 3.348 T€ von den Stärkungspaktmitteln (landesweit 350 Mio. €) entfallen. Ab 2013 bis zum Jahr 2016 beläuft sich der Anteil auf rd. 6.340 T€/Jahr, die als Hilfen zum Haushaltsausgleich jeweils zum 01.10. jeden Jahres ausgezahlt werden. Die Landeshilfe ist ab 2017 sukzessiv zu reduzieren und wird nach dem Haushaltssanierungsplan zum Abbau der Kassenkredite zur Verfügung gestellt. Nach dem Haushaltssanierungsplan 2016 ist letztmalig im Jahr 2019 eine Hilfegewährung erforderlich. Zahlungsvoraussetzung ist die Einhaltung des Haushaltssanierungsplans, und damit insbesondere die vollständige Umsetzung des Bausteins 3 (Eigener Konsolidierungsbeitrag). - Baustein 3 (Eigener Konsolidierungsbeitrag) Entsprechend den Regelungen des Stärkungspaktgesetzes muss der Haushaltssanierungsplan das Erreichen des Haushaltsausgleichs in gleichmäßigen jährlichen Schritten darstellen. Nach dem Erreichen des erstmaligen Haushaltsausgleichs (2016) ist zudem ein sukzessiver Abbau der zum Haushaltsausgleich erforderlichen Konsolidierungshilfe zu berücksichtigen. Diese Regelungen bedingen, dass der eigene Konsolidierungsbeitrag kontinuierlich zu steigern ist und der Haushaltsausgleich spätestens 2020 ohne Landeshilfen vollständig aus eigener Kraft generiert wird. Veränderungen der allgemeinen haushaltswirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. höhere/niedrige Realsteuererträge) können im Zeitverlauf entlastend oder aber auch verschärfend auf das Erfordernis eigener Konsolidierungsbemühungen wirken.

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Die Teilbausteine a) bis d) im Einzelnen: a)

Produktbezogene Einzelmaßnahmen - bereits konkretisiert: 2018: 12.820 T€; 2019: 13.111 T€; - noch zu konkretisieren: 2019:0 T€; 2020: 0

2020:13.199 T€

Ausgehend von der Konsolidierungsstrategie und den dort definierten Handlungsfeldern (vgl. VIII./Ziffer 2) kommen insoweit u.a. konkrete Maßnahmen und Projekte aus den Schwerpunkt-Maßnahmenfeldern des HSP, wie z.B. Steuerung/Wirkungsorientierung Jugendhilfe, Interkommunale Zusammenarbeit, Prozessoptimierungen, aus HSP-Prüfaufträgen, aus weiteren Optimierungen der betrieblichen Leistungserstellung durch SBM und weiteren Flächenoptimierungen (z.B. Rathaus) in Betracht. b)

Mittelbare Effekte aus Wirtschaftsförderung/Standortmarketing (2018: 1.850 T€; 2019: 1.950 T€; 2020: 2.400 T€)

Eines der herausragenden strategischen Oberziele der Stadt und damit auch zentrales Handlungsfeld im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist die nachhaltige Stärkung und Förderung Mindens als Wirtschafts-, Einkaufsund Wohnstandort. Schwerpunktmäßig sind insoweit auf Basis des Wirtschaftsförderungskonzeptes durch eine noch aktivere Wirtschafts- und Standortförderung günstige Rahmenbedingungen für Neuansiedlungen und Unternehmenserweiterungen im gewerblichen, industriellen und Dienstleistungsbereich zu gewährleisten. Mittelbar sollen hierdurch höhere Steuereinnahmen (u.a. Gewerbesteuer) generiert werden. c)

Zinsaufwand (2018: 3.653 T€; 2019: 4.131 T€; 2020: 4.570 T€)

Die zeitgerechte und vollumfängliche Umsetzung der Bausteine 1 bis 3 des Haushaltssanierungsplans verhindert das weitere Ansteigen der erforderlichen Liquiditätskredite (vgl. dazu Grafik unter IV./Ziffer 1) und wirkt sich somit positiv auf die Zinsaufwendungen aus. d)

Hebesätze der Realsteuern (2018: 2.473 T€; 2019: 2.486 T€; 2020: 2.486 T€)

Bereits mit dem HSP 2012 musste mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit des Sanierungsplans auch eine Realsteuerhebesatzerhöhung zum 01.01.2013 als unverzichtbare Maßnahme zum kontinuierlichen Defizitabbau berücksichtigt werden (Mindestumfang 800 T€/p.a.). Im Rahmen der Fortschreibung des HSP für 2013 sind darüber hinaus zusätzliche exogene – d.h. von der Stadt Minden nicht oder nur bedingt beeinflussbare – Haushaltsbelastungen zu berücksichtigen, wie z.B. im Rahmen der Jugendhilfeleistungen, der Personalaufwendungen infolge der Tarifabschlüsse, der ÖPNV-Verlustabdeckungen und der zu erwartenden höheren Belastung in der Kreisumlage infolge steigender Sozialtransfers. Insgesamt ergab sich damit eine Abweichung von der Defizitentwicklungslinie des genehmigten Sanierungsplans, mit der Folge, dass die Erreichung der Ziele des Stärkungspakts gefährdet erschien. Unter Berücksichtigung aller weiteren eigenen Konsolidierungsanstrengungen war es daher für die Genehmigungsfähigkeit des HSPs

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2013 unerlässlich, die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer) zum 01.01.2013 auf die jeweiligen Landesdurchschnitte anzuheben: - Grundsteuer A - Grundsteuer B - Gewerbesteuer

von 228 % auf 249 % (+ 9,21 %) von 418 % auf 460 % (+10,05 %) von 432 % auf 447 % (+ 3,47 %)

Im HSP 2015 konnte die höhere Kreisumlagenbelastung 2015 (rd. 1.181 T€) einmalig durch den KdU-Härteausgleich (1.611 T€) kompensiert werden, was dazu führte, dass in 2015 keine Veränderungen bei den Realsteuerhebesätzen erfolgen mussten. Auch im Jahr 2016 und 2017 konnte die Anhebung der Realsteuerhebesätze durch Einsparungen bzw. zusätzliche Erträge vermieden werden. c. Ausblick Die Realisierung der eigenen Konsolidierungsbeiträge gemäß Baustein 3 ist vor dem Hintergrund der bereits umgesetzten Haushaltssicherungsmaßnahmen seit 1998 eine gewaltige Herausforderung für Politik und Verwaltung. Andererseits eröffnet insbesondere der Stärkungspakt eine Chance für die Stadt Minden die seit 2011 drohende Überschuldung abzuwenden und eine nachhaltig ausgeglichene Haushaltswirtschaft zu erreichen. Der Haushaltssanierungsplan stellt im Weiteren die Folgewirkungen Entwicklung des Eigenkapitals und auf den Bestand der Kassenkredite dar.

auf

die

Das Eigenkapital würde demnach im Jahr 2018 auf rd. 73,0 Mio. € ansteigen und würde sich für den Zeitraum 2019-2020 infolge der in der Planungsrechnung ausgewiesenen Jahresüberschüsse weiterhin geringfügig erhöhen (2020: 73,2 Mio. €). Unter den Bedingungen des Haushaltssanierungsplans kann davon ausgegangen werden, dass im Planungszeitraum 2018 - 2020 keine Kassenkredite mehr benötigt werden. Minden, den 26.09.2017

(Kresse) Stadtkämmerer

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