Suche
Preise 2017
Preisliste Nr. 31 | www.ffnsales.de
Teilsendegebiete radio ffn
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Neumünster
Itzehoe
Cuxhaven
Norderney
Ratzeburg
Borkum
Hamburg
Ostfriesland | Meer
Lüneburg Ludwigslust
Oldenburg | Bremen
Heide
Emmen
Emsland | Grafschaft Bentheim
Osnabrück
Hannover Braunschweig | Wolfsburg | Harz
Enschede
Münster
Bielefeld
Hameln Detmold
Magdeburg
Halberstadt
Göttingen Nordhausen Kassel
Preisliste 2017
Salzwedel
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Basispreisliste zu den Teilsendegebieten Spot — Preisübersicht € / Sek.
€ / Sek.
€ / Sek.
Montag — Freitag
Samstag
Sonntag
0 - 4
3,60
3,60
3,60
5
7,20
8,20
9,80
6
13,40
8,20
9,80
7
14,50
8,20
9,80
8
13,40
11,10
9,80
9
12,10
13,80
9,80
10
11,00
12,20
9,80
11
11,00
12,20
9,80
12
12,10
12,20
9,80
13
12,10
12,20
9,80
14
11,00
12,20
9,80
15
11,00
9,70
9,80
16
12,10
9,70
9,80
17
12,10
9,70
9,80
18
5,10
5,00
5,00
19
5,10
5,00
5,00
20
5,10
5,00
5,00
21 - 23
3,60
3,60
3,60
Ø 6 -18
12,15
10,95
9,80
Uhrzeit
Jan Quitmeyer Leitung Verkauf regional Telefon: 0511 1666-129 Telefax: 0531 1298892 E-Mail:
[email protected]
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Spot — Indexfaktoren für Teilsendegebiete
Faktor
Faktor
0,71
Emsland | Grafschaft Bentheim
0,68
Heide
Ostfriesland | Meer
Faktor
0,26
Hannover
0,68
Braunschweig | Wolfsburg | Harz
Faktor
1,25
Faktor
1,00
Hamburg | Lüneburg
Faktor
0,31
Faktor
0,67
Göttingen
Faktor
0,26
Faktor
0,68
Osnabrück
Faktor Cuxhaven
Faktor
1,19
Hameln
Oldenburg | Bremen
Spot-Preisberechnung Beispielhafte Preisberechnung bei einer Spotlänge von 30 Sekunden: Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor (bspw. Region Hannover)
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
1,25
=
15,10 €
x
30
=
453,00 €
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Basispreisliste zu den Teilsendegebieten Sponsoring — Preisübersicht
Jan Quitmeyer Leitung Verkauf regional Telefon: 0511 1666-129 Telefax: 0531 1298892 E-Mail:
[email protected]
ffn-Früh-Verkehr
ffn-Verkehr
ffn-Spät-Verkehr
ffn-Verkehr-Wochenende
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Samstag
Sonntag
6.30 - 9.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
10.30 -13.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
14.30 -17.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
8.30 -17.30 Uhr 10 Schaltungen/Tag
10.30 -17.30 Uhr 8 Schaltungen/Tag
7.240,00 €
6.070,00 €
6.170,00 €
ffn-Früh-Wetter*
ffn-Wetter
ffn-Spät-Wetter
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Samstag
5.30 - 8.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
10.30 -14.30 Uhr 5 Schaltungen/Tag
16.30 - 20.30 Uhr 5 Schaltungen/Tag
3.30/4.30/9.30/15.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
4.30/7.30/10.30 Uhr 3 Schaltungen/Tag
7.240,00 €
6.070,00 €
6.170,00 €
ffn-Früh-FlitzerBlitzer**
ffn-FlitzerBlitzer**
ffn-Spät-FlitzerBlitzer**
ffn-ProgrammHighlights**
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Montag — Freitag
Montag — Freitag
6.30 - 9.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
10.30 -13.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
14.30 -17.30 Uhr 4 Schaltungen/Tag
6.00 -14.00 Uhr 2 Schaltungen/Tag
7.240,00 €
6.070,00 €
6.170,00 €
2.700,00 €
4.130,00 €
„Das ist los im Norden“
4.130,00 €
* nur ein Intro ** nur ein Outro Beim Programmsponsoring sind die Kosten für einen Monat abhängig von der Anzahl der A usstrahlungstage. Die Ausstrahlung erfolgt nicht an Feiertagen. Konkrete Angebote erhalten Sie auf Anfrage. Die Produktionskosten sind nicht AE-fähig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Programmbestandteile können sich v erändern bzw. gestrichen werden. ffn wird sich in diesem Fall um Ersatz kümmern. Alle Preise verstehen sich zzgl. Produktionskosten in Höhe von 290,00 Euro.
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Sponsorings — Indexfaktoren für Teilsendegebiete
Faktor
Faktor
0,64 Emsland | Grafschaft Bentheim
0,64
Göttingen
Faktor
0,31
Faktor
0,64
Osnabrück
Faktor Cuxhaven
Faktor
0,68 Hamburg | Lüneburg
Faktor
0,31
Braunschweig | Wolfsburg | Harz
Hameln
0,64 Ostfriesland | Meer
Faktor
0,31
Hannover
Faktor
1,00
Faktor
1,12
Heide
Faktor
1,12
Oldenburg | Bremen
Sponsoring-Preisberechnung Beispielhafte Preisberechnung pro Monat, basierend auf einer Ausstrahlung von 20 Werktagen: Formel zur Berechnung
Sponsoringpreis Basisregion
x
Indexfaktor (bspw. Region Hannover)
=
Sponsoringpreis (gerundet auf 100 Euro)
Beispiel „ffn-Wetter“: 10.30 — 14.30 Uhr (Montag — Freitag)
6.070,00 €
x
1,12
=
6.800,00 €
Preisliste 2017
Sendegebiet Cuxhaven
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Heide
Nina Kuhr
Neufeld
Telefon: 0421 33566-48 Telefax: 0421 33566-44 E-Mail:
[email protected]
Itzehoe
Brunsbüttel
Cuxhaven Otterndorf Cadenberge Wingst
27
Oberndorf Hemmoor
Langen Stade
Bremerhaven
Wilhelmshaven
Nordenham
Bremervörde
Faktor
0,26
Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,26
=
3,10 €
x
30
=
93,00 €
Preisliste 2017
Fischbeck
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Sendegebiet Hameln Hilligsfeld
Wehl
Hameln
Vanessa Van Bossele-Eisermann
Afferde
Telefon: 0511 1666-127 Telefax: 0511 1666-139 E-Mail:
[email protected]
Hastenbeck
Tündern
Aerzen
Emmerthal
Faktor
Hajen
0,26
Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
Preisliste 2017
Indexfaktor
0,26
=
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
3,10 €
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Hehlen 30
=
93,00 €
Sendegebiet Braunschweig | Wolfsburg | Harz
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Wittingen Celle Gifhorn
Rosa Zimmermann
Gardelegen
Burgdorf
Telefon: 0531 2336051 Telefax: 0531 1298892 E-Mail:
[email protected]
Wolfsburg
Lehrte
Haldensleben Peine
Laatzen
Braunschweig
Helmstedt E30
Wolfenbüttel
Hildesheim Tabea Feldmann
7
Alfeld (Leine)
Telefon: 0531 1216466 Telefax: 0531 1298892 E-Mail:
[email protected]
Salzgitter Bad Harzburg
Seesen ClausthalZellerfeld
Quedlinburg
Bad Lauterberg
Faktor
Wanzleben
Halberstadt Wernigerode
Braunlage
Osterode am Harz
Magdeburg
Oschersleben
Schönebeck
Goslar
Bad Gandersheim
Schöningen
Aschersleben
Harz
1,00 Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
1,00
=
12,10 €
x
30
=
363,00 €
Preisliste 2017
Staßfurt
Sendegebiet Oldenburg | Bremen Wittmund
Jever Zetel
Wilhelmshaven
Bremerhaven Bremervörde Nordenham
Varel
29
Cathrin Frerichs
Leer Rhauderfehn
Westerstede
Friesoythe Dorothee Horstmann
27
Oldenburg Hude
Wardenburg
Papenburg
Brake
Rastede
Wiefelstede
Telefon: 0441 2051807 Telefax: 0441 2056757 E-Mail:
[email protected]
Delmenhorst
Ganderkesee
Zeven Osterholz-Scharmbeck
Bremen
28
Rotenburg (Wümme) Achim
1
Wildeshausen Cloppenburg
Telefon: 0441 2051806 Telefax: 0441 2056757 E-Mail:
[email protected]
Hemmoor
Langen
Syke
Verden (Aller)
Bassum Vechta
Haselünne
Sulingen Bersenbrück
Diepholz
Kirchdorf
Bramsche
Faktor
1,19
Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
1,19
=
14,40 €
x
30
=
432,00 €
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Sendegebiet Emsland | Grafschaft Bentheim
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Veendam Papenburg 31
Stadskanaal
Friesoythe 29
Beilen Andrea Johannink
Hoogeveen
Telefon: 0541 23022 Telefax: 0541 2026976 E-Mail:
[email protected]
Cloppenburg
Haren
Emmen
Löningen
Meppen
Vechta
Coevorden Hardenberg
Haselünne
Emlichheim
31
Uelsen
Bersenbrück
Lingen (Ems)
1
Nordhorn Bramsche
Almelo Oldenzaal
1
Hengelo
30
Ibbenbüren
Rheine
Gronau
Enschede
Emsdetten
31
Steinfurt
Lengerich 1
Faktor
Greven
0,71 Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,71
=
8,60 €
x
30
=
258,00 €
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Sendegebiet Osnabrück Cloppenburg
Meppen Haselünne
Stephanie Arens Telefon: 0541 2026975 Telefax: 0541 2026976 E-Mail:
[email protected]
Quakenbrück
Vechta
Sulingen
Diepholz Lingen (Ems)
Bersenbrück
Handrup
Kirchdorf Damme
Bramsche
Andrea Johannink
Espelkamp
1
Telefon: 0541 23022 Telefax: 0541 2026976 E-Mail:
[email protected]
Lübbecke Rheine
Ibbenbüren
Emsdetten
Osnabrück Bünde
Lengerich
Lohne
Bielefeld
Faktor
0,68 Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,68
=
8,20 €
x
30
=
246,00 €
Preisliste 2017
Petershagen
Minden
Sendegebiet Göttingen
Alfeld (Leine)
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
7
Bad Gandersheim Seesen
Holzminden
Anne Krekeler
ClausthalZellerfeld
Einbeck
Höxter
Telefon: 0551 3894388 Telefax: 0551 49569028 E-Mail:
[email protected]
Goslar
Osterode am Harz
Northeim
Uslar
Bad Lauterberg
Göttingen
Duderstadt
Hann. Münden Vellmar
Braunlage
38
Witzenhausen
Kassel
Leinefelde Heilbad Heiligenstadt Eschwege
Faktor
0,68 Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,68
=
8,20 €
x
30
=
246,00 €
Preisliste 2017
Sendegebiet Hamburg | Lüneburg
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Neumünster Itzehoe Brunsbüttel
23
Sonja Melanie Kemena
Hemmoor Bremerhaven
1 Norderstedt Ahrensburg
Pinneberg
Ratzeburg Mölln
Hamburg
Stade Wedel
Bremervörde
Bad Oldesloe
Quickborn
Elmshorn
Telefon: 040 27166280 Telefax: 040 27805180 E-Mail:
[email protected]
Bad Segeberg
7
Geesthacht
Alexander Hill
Winsen (Luhe) Zeven
Telefon: 040 27805173 Telefax: 040 27805180 E-Mail:
[email protected]
Buchholz in der Nordheide
OsterholzScharmbeck
Boizenburg
7
Lüneburg
Scheeßel Rotenburg (Wümme)
Bremen
Uelzen Soltau
Munster
Faktor
0,67 Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,67
=
8,10 €
x
30
=
243,00 €
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Sendegebiet Ostfriesland | Meer Spiekeroog Juist Dorothee Horstmann
Wangerooge
Langeoog
Norderney Baltrum
Mellum
Borkum Norden
Telefon: 0441 2051806 Telefax: 0441 2056757 E-Mail:
[email protected]
Jever Wittmund Wilhelmshaven
Aurich
Nordenham
Zetel
29
Wiesmoor Delfzijl
Cathrin Frerichs
Varel
Großefehn
Emden 31
Rastede
Telefon: 0441 2051807 Telefax: 0441 2056757 E-Mail:
[email protected]
28
Leer Winschoten
Apen
Westerstede
Papenburg
Faktor
0,68 Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,68
=
8,20 €
x
30
=
246,00 €
Preisliste 2017
Sendegebiet Heide
Ahrensburg
Ratzeburg
1
Buchholz in der Nordheide
Telefon: 040 27166280 Telefax: 040 27805180 E-Mail:
[email protected]
Schwerin 14
Diepholz Geesthacht
1
24
Boizenburg
Winsen (Luhe)
24
Ludwigslust
Lüneburg
1
Scheeßel Schneverdingen
Rotenburg (Wümme) Julia Scholden
27
Achim
Telefon: 0511 1666-152 Telefax: 0511 1666-173 E-Mail:
[email protected]
Soltau
Verden (Aller)
Dannenberg
7
Perleberg Munster
Visselhövede
Lüchow
Uelzen
Salzwedel
Walsrode
Bergen
Wittingen
Celle
Schwarmstedt
Nienburg (Weser)
7
Gifhorn
Faktor
Gardelegen
2
0,31
Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
0,31
=
3,80 €
x
30
=
114,00 €
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Gadebusch
Mölln
Hamburg
Sonja Melanie Kemena
20
Wittenberge
Sendegebiet Hannover
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Achim Bassum
Verden (Aller)
Walsrode
Bad Fallingbostel Bergen
Vechta
Vanessa Van Bossele-Eisermann
Sulingen
Diepholz
Telefon: 0511 1666-127 Telefax: 0511 1666-139 E-Mail:
[email protected]
Schwarmstedt
Nienburg (Weser)
Kirchdorf
Langenhagen Garbsen
Espelkamp Petershagen Wunstorf Stadthagen Lübbecke Minden Bückeburg Bünde Löhne 2
Julia Scholden Telefon: 0511 1666-152 Telefax: 0511 1666-173 E-Mail:
[email protected]
Bad Oeynhausen
Herford Bielefeld
Lage
Peine Braunschweig
Springe
Wolfenbüttel
Hildesheim
Salzgitter
Alfeld (Leine)
Bad Pyrmont
Bad Gandersheim
Holzminden Höxter
Seesen
1,25
Formel zur Berechnung
Sekundenpreis Basisregion
x
Indexfaktor
=
Sekundenpreis (gerundet auf 10 Cent)
x
Spotlänge
=
Preis je Spot
Beispiel: 12 — 13 Uhr (Montag — Freitag)
12,10 €
x
1,25
=
15,10 €
x
30
=
453,00 €
Preisliste 2017
Gifhorn
Hannover
Bad Salzuflen Lemgo
Faktor
Burgdorf
Lehrte Barsinghausen Laatzen
Hameln
Detmold
Celle
7
Neustadt am Rübenberge
Allgemeine Preisinformation radio ffn Spotlängenbonus 1 - 15 Sek.
110 Index
16 - 24 Sek.
106 Index
25 - 34 Sek.
100 Index
ab 35 Sek.
95 Index
Sonderplatzierungen /Aufschläge Single-Spot
50 %
Sonderplatzierung
30 %
Mehr als zwei Spots im Werbeblock
50 %
Spotproduktion bei ffn Sprecher
Teilbelegung
gesamtes Sendegebiet
Ein Sprecher
ab 350,00 €
ab 650,00 €
Zwei Sprecher
ab 500,00 €
ab 900,00 €
Drei Sprecher
ab 650,00 €
ab 1.000,00 €
Weitere Preise erhalten Sie auf Anfrage.
Spotlängenbonus Grundlage für die Berechnung ist der Sekundenpreis auf Basis des Index 100. Dieser Sekundenpreis wird zunächst mit dem Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Anschließend wird der errechnete Sekundenpreis mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert. radio ffn Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden. Maximal fünf regionale Sendegebiete können gleichzeitig belegt werden.
Spotproduktion Regen Sie die Phantasie Ihrer Kunden an und sorgen Sie für das ganz persönliche „Kino im Kopf“. Mit kreativen Radiospots heben Sie sich von Ihren Mitbewerbern ab und schaffen individuelle Verbindungen zu Ihrem Produkt! Wir helfen Ihnen gern! Beste Beratung vom ersten Textlayout bis zum fertigen Spot — damit es für Sie heißt: „… geht ins Ohr, bleibt im Kopf!“
Weitere Informationen Die Produktionskosten sind nicht AE-fähig. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Teilbelegungen Mindestabnahme 15 Spots.
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Kontakt Mediaservice und Disposition Mediaservice Mirja Voiges Mediaservice radio ffn und ENERGY Bremen
Yara Koch Mediaservice ENERGY Bremen
Telefon: 0511 1666-120 Telefax: 0511 1666-151 E-Mail:
[email protected]
Telefon: 0421 33566-45 Telefax: 0421 33566-44 E-Mail:
[email protected]
Birgit Hoppe Disposition radio ffn und ENERGY Bremen
Monique Meier Disposition radio ffn und ENERGY Bremen
Telefon: 0511 1666-123 Telefax: 0511 1666-250 E-Mail:
[email protected]
Telefon: 0511 1666-124 Telefax: 0511 1666-250 E-Mail:
[email protected]
Disposition
Preisliste 2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM
Gemeinsame allgemeine Geschäftsbedingungen DER FUNK & FERNSEHEN NORDWESTDEUTSCHLAND MARKETING- UND VERTRIEBS GMBH & CO. KG, HANNOVER, FÜR WERBEAUFTRÄGE AN DIE HÖRFUNKSENDER, radio ffn, Hannover und «ENERGY BREMEN», BREMEN (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017). Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, Werbezeiten und damit zusammenhängende Geschäfte für den Hörfunksender «ENERGY Bremen» der PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen, in dessen Namen, jedoch auf eigene Rechnung, zu vertreiben. Für Zustandekommen und Abwicklung derartiger Verträge gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. 1. Auftragsvereinbarung Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG entscheidet über die Annahme von Aufträgen für radio ffn, Werbung im Sendebereich von «ENERGY Bremen», ffn Comedy und Peppermint FM. 1 a. Für alle Verträge zur Ausstrahlung von Werbespots gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Auftraggebers sind nur bei schriftlicher Zustimmung von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zulässig. 1 b. Werbefunkaufträge sind erst verbindlich, wenn Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt hat. 1 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist berechtigt, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, wenn einzelne Werbespots wegen ihres Inhalts, ihrer Form oder ihrer technischen Qualität gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen, technisch nicht auszustrahlen sind, nicht zum Format des Senders passen oder andere wichtige Gründe vorliegen. 2. Ausstrahlungsmodalitäten 2 a. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG wird dafür Sorge tragen, dass die Werbesendungen unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt werden wie das Programm von ENERGY Bremen, wenn und soweit die vom Kunden überreichten Werbespots die Ausstrahlungen in dieser Qualität ermöglichen. 2 b. Sowohl die vereinbarten Sendezeiten als auch Konkurrenzausschlusswünsche werden von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nach Möglichkeit eingehalten. Eine Gewähr für die Ausstrahlung von Werbespots oder einer Sendung in bestimmten Werbeblöcken, innerhalb einer bestimmten Zeit oder in einer bestimmten Reihenfolge oder zusammen mit bestimmten anderen Werbespots kann nicht gegeben werden. Ein dahin gehender Anspruch des Kunden ist ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, aus programmtechnischen sowie aus inhaltlichen Gründen Werbeblöcke zu verschieben und/oder Werbespots abzulehnen. 2 c. Fällt eine Werbesendung aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder wegen anderer von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Umstände aus, wird Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG die Werbesendung nach Möglichkeit in einer vergleichbar werthaltigen Zeitschiene ausstrahlen. Der Auftraggeber wird nur von einer erheblichen Verschiebung über mehr als zwei Stunden in Kenntnis gesetzt.
Preisliste 2017
2 d. Der Auftraggeber ist verpflichtet, spätestens fünf Arbeitstage vor Erstausstrahlung des Spots Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG sendefähige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Bei nicht fristgerechter Einsendung ist die Ausstrahlung der Werbesendung innerhalb des vereinbarten Zeitraums nicht mehr gewährleistet. Die Mindestspotlänge beträgt 20 Sekunden, ausgenommen sind Reminder. Sonderwerbeformen (insbesondere Tandemspots) sind nur nach Rücksprache mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG möglich. 3. Inhaltliche Verantwortung/Haftung 3 a. Die Verantwortung für die Inhalte der Werbespots trägt ausschließlich der Auftraggeber. Mit Unterzeichnung des Auftrags versichert der Auftraggeber, dass dieser sämtliche zur Ausstrahlung der Sendeunterlagen erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte, innehat und berechtigt ist, die eingereichten Sendeunterlagen zur Ausstrahlung zu bringen. 3 b. Im Innenverhältnis stellt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG von allen Ansprüchen Dritter frei, welche wegen etwaiger Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften gegenüber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG geltend gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle mit der Erfüllung dieses Freistellungsanspruchs verbundenen Kosten Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG auf erste Anforderung zu erstatten und alle hiermit verbundenen Schadenersatzansprüche zu übernehmen. Dies umfasst insbesondere auch die Ablösung von Rechtsanwalts Gebühren und Gerichtskosten für die Abwehr von Unterlassungsansprüchen durch Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, gegenüber Dritten die Freistellung umgehend offenzulegen. 3 c. Fehler bei der Ausstrahlung von Werbesendungen gehen nicht zulasten von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG, wenn die eingesandten Unterlagen, Texte oder Sendebänder verspätet eingereicht werden, qualitativ mangelhaft und technisch nicht umsetzbar sind oder falsch gekennzeichnet wurden. Der Sendeplatz ist dennoch vom Auftraggeber zu bezahlen. Gleiches gilt auch bei einer Falschübermittlung durch fernmündlich oder fernschriftlich durchgegebene Texte. 3 d. Mit Übermittlung der Ausstrahlungsunterlagen überträgt der Auftraggeber Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt die Vermarktungsrechte für die Durchführung des Auftrags. Hiervon umfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in Online-Medien aller Art, einschließlich des Internets.
4. Abwicklung/Zahlungsmodalitäten 4 a. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden die bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG eingehenden Aufträge auf der Grundlage der jeweils gültigen Preisliste innerhalb des Kalenderjahres abgewickelt. 4 b. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ausstrahlung der jeweiligen Spots, bei Sonderwerbeformen nach Abschluss des Projektes und bei Veranstaltungen nach Vertragsabschluss. Die Zahlungen sind fällig netto ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung, der Zeitpunkt des Zugangs beim Auftraggeber ist unbeachtlich. 4 c. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG behält sich vor, im Falle eines Zahlungsverzugs oder bei wiederholt auftretenden Bonitätsproblemen die Ausstrahlung der Werbespots erst nach Vorkasse vorzunehmen. Das Recht, Vorkasse zu verlangen, behält sich Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG bei Neukunden und auch bei einem Zahlungsverzug mit Teilleistungen für die verbleibenden Aufträge vor. Der Auftraggeber ist in diesem Fall von Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Schadenersatz zu fordern, insbesondere Verzugszinsen, sowie Einziehungskosten bei dem Auftraggeber zu erheben. 4 d. Bei Tarifänderungen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Inkrafttreten der Tarifänderung vom Vertrag zurückzutreten. Hiernach ist ein Rücktrittsrecht ausgeschlossen und für weitere Aufträge gelten die neuen Tarife zwischen den Parteien als vereinbart. Das Rücktrittsrecht bedarf zu seiner Wirksamkeit des schriftlichen Zugangs bei Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG. 5. Preise/Rabatte 5 a. Die Berechnung der Einschaltpreise erfolgt aufgrund der von Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ermittelten Spotlänge. 5 b. Grundlage jeder Preisvereinbarung ist die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Preisliste. Es gilt ein Mindestauftragswert von 1.500 € zzgl. USt. 5 c. Für landesweite Spots, welche im Sendegebiet von radio ffn und ENERGY Bremen zur Ausstrahlung gelangen, sowie für Regionalsponsorings und regionale Spotwerbung werden Nachlässe nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG gewährt. Verbundwerbung wird nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG angenommen.
6. Agenturvergütung Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % auf die Netto-Auftragssumme, sofern diese nachweislich den Werbekunden, für den die Schaltung in Auftrag gegeben wurde, werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können. Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG ist in jedem Einzelfall berechtigt, schriftliche Nachweise für das Vorliegen dieser Voraussetzungen von der Agentur zu fordern und bei Nichterbringung die AE-Provision zurückzufordern. Die Agenturvergütung bezieht sich nur auf die reine Medialeistung, nicht auf Produktionskosten, Internetkosten oder Eventbudgets. 7. Aufbewahrungspflicht Die Pflicht zur Aufbewahrung von eingesandten Sendeunterlagen endet für Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland Marketing- und Vertriebs GmbH & Co. KG mit der Ausstrahlung des Spots. Eingesandte Unterlagen, insbesondere Tonträger, werden an den Auftraggeber nur dann zurückgesandt, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Eine Haftung für die Beschädigung oder den Untergang von eingesandten Unterlagen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8. Schriftformerfordernis/Gerichtsstand 8 a. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Nebenabreden sind unbeachtlich. 8 b. Erfüllungsort für alle vertragsgemäßen Leistungen ist Hannover. 8 c. Soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind, gilt Hannover als Gerichtsstand vereinbart. 9. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit hiervon unberührt. An die Stelle der angreifbaren Klausel tritt eine rechtlich haltbare Regelung mit wirtschaftlich identischem Inhalt. Gleiches gilt auch bei Vorliegen einer Regelungslücke. Gültig ab 01.01.2017
ERFOLG IST UNSER PROGRAMM