ANTENNE MV PREISLISTE Preise und Leistungsdaten

17 0 2 E T IS L IS E R P V M E ANTENN Preise und Leistungsdaten IELFALT ARTIGE V IG Z IN E F U A IE S N E Z ET MIT ANTENNE MV S XXL-Morgenmann On...
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0 2 E T IS L IS E R P V M E ANTENN

Preise und Leistungsdaten

IELFALT

ARTIGE V IG Z IN E F U A IE S N E Z ET MIT ANTENNE MV S XXL-Morgenmann Onni Schlebusch

DER HEIMATSENDER ZWISCHEN MEERESSTRAND UND SEENPLATTE: • Heimatliebende, einkommensstarke und freizeitorientierte Hörer • Informationen, Themen und Aktionen, die das Land bewegen • Der beste Musik-Mix für das Bundesland mit der größten Vielfalt

Bei Antenne MV hören Sie den Soundtrack des Nordostens – Leben, Arbeiten, Urlaub, das alles verbinden unsere Hörer mit ihrer Heimat. Antenne MV präsentiert diese bunte Vielfalt im täglichen Programm. Egal ob abwechslungsreiche Musik, thematische Volltreffer oder unterhaltsame Aktionen zum Mitmachen - mit Antenne MV fühlen sich die Hörer wohl und zu Hause. 132.000* Menschen entscheiden sich jeden Tag für Antenne MV – zum Aufstehen, auf dem Weg zum Job, am Arbeitsplatz – „Der Radiomorgen 1

für Mecklenburg-Vorpommern“ kommt von Antenne MV und begleitet die Hörer in den Tag. Neben Unterhaltung und Informationen, bietet Antenne MV seinen Hörern zahlreiche Interaktionsmöglichkeiten und soziales Engagement. Als erster Radiosender stärkt Antenne MV die lokale Wirtschaft und sensibilisiert mit der Initiative „Gut im Geschäft – Kauf lokal mit einem Lächeln“ die Menschen für eine bewusste Kaufentscheidung für Produkte und Dienstleistungen aus ihrer Heimat. Bringen Sie Ihre Botschaft mit unserem Pro-

* Basis: ma 2016 Radio II, Mo-Fr, 6-18 Uhr, GG „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahre“

gramm zu ihrer Zielgruppe – egal ob regional oder überregional. Antenne MV kommuniziert Ihr Anliegen zielgerichtet auf vielfältigen Wegen: On Air über UKW oder Streaming Channels online, über klassische Website-Einbindung oder auch bei einem Event direkt vor Ort. Nutzen Sie die Vielfalt von Antenne MV und machen Sie bei Ihrer Zielgruppe von sich reden! Vervielfältigen Sie Ihre Botschaft zwischen Elbe und Ostsee – mit Antenne MV.

EGEBIET

Kap Arkona

Ostsee 105,1 MHz

Sassnitz

Neukloster

Rehna

101,3 MHz

Wismar

Schönberg

Gadebusch

Bützow

Warin

Crivitz

Neustadt-Glewe

Usedom

Anklam

Malchin

Plau am See

Stavenhagen

Altentreptow

REGION OST

Waren/Müritz

Röbel

Ludwigslust

Niedersachsen

Demmin

Goldberg

Parchim

Wolgast

Teterow

Krakow am See

REGION WEST

Greifswald

Gnoien

Güstrow

Sternberg

Schwerin

Hagenow

Laage

Brüel

Zarrentin Wittenburg

Boizenburg

REGION NORD

98,3 MHz

Grevesmühlen

Grimmen

Sanitz

93,8 MHz

Insel Poel

Rostock

105,4 MHz

88,7 MHz

105,8 MHz

Bad Doberan

Stralsund

Ribnitz-Damgarten

107,7 MHz

100,8 MHz

Barth

Schleswig-Holstein

Seebad Binz

Bergen

Stettiner Haff

Ueckermünde

Neubrandenburg

Burg Stargard Neustrelitz

103,8 MHz

ANTENNE MV - SEND

Woldegk

Torgelow Pasewalk

Polen

Feldberb

Grabow

Dömitz

Brandenburg

2

ERPROFIL

ANTENNE MV – HÖR

REICHWEITEN IM TAGESVERLAUF

Hörer in Tsd.

250 212

200

191 168

150

154 139

124

132 116 98

100

97

96

94

15:00 – 16:00

16:00 – 17:00

17:00 – 18:00

83

50

0 06:00 – 07:00

07:00 – 08:00

08:00 – 09:00

09:00 – 10:00

10:00 – 11:00

11:00 – 12:00

12:00 – 13:00

13:00 – 14:00

14:00 – 15:00

Basis: ma 2016 Radio II, Mo-Fr, 6-18 Uhr, GG „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahre“

3

06:00 – 18:00

ANTENNE MV IM ÜBERBLICK:

ANTENNE MV-HÖRER SIND:

• Hörer in der Durchschnittsstunde: 132.000

• Weitester Hörerkreis: 991.000

• heimatliebend

• Hörer pro Tag: 592.000

• Technische Reichweite: 2.138.000

• freizeitorientiert

MONATLICHES HAUSHALTSNETTOEINKOMMEN 1 bis € 1.500

ANTEIL MÄNNER/FRAUEN 1

• einkommensstark

ALTERSSTRUKTUR 1

14 – 49 Jahre: 34,8% Durchschnittsalter: 51,7 Jahre

23,9% 22% 18,2%

Männer 47,0%

62,8% 59,8%

50+ J. 64,4%

Frauen 53,0%

über € 2.000

€ 1.500 – € 2.000

10–49 J. 35,6%

AFFINITÄTEN (Index) 2

BERUFSTÄTIGKEIT 1 70%

Alle Werte auf Basis 14-49 Jahre gezählt!

62,9 %

60%

Ausgehen (Disco-Clubs) *

167

50%

kulturelle Veranstaltungen besuchen **

167

40%

Konzerte / Festivals besuchen ** Sport treiben *

20%

123

eine Kurzreise in den letzten 12 Monaten

27,3 %

30%

138

10%

115

6,1 %

3,8 %

0

** Etwa einmal im Monat * Mehrmals die Woche

0

40

80

100

140

180

1 Basis: ma 2016 Radio II, Mo-Fr, 6-18 Uhr, GG „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahre“ 2 Basis: Verbrauchs- und Mediaanalyse 2016 II (VuMa), Vergleichszielgruppe 14-49 Jahre, Mecklenburg-Vorpommern

Lehrling, Schüler, Student

berufstätig

Rentner, Pensionär

nicht berufstätig, keine Angabe

4

SAMT

MMERN GE O P R O -V G R U B N E L K PREISE MEC MONTAG – FREITAG

SAMSTAG

Preis in €/Sek.

SONNTAG / FEIERTAG

Preis in €/Sek.

Preis in €/Sek.

KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich.

Uhrzeit

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

00:00 - 05:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

05:00 - 06:00

5,50

5,30

5,00

4,75

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

06:00 - 07:00

13,00

12,53

11,82

11,23

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

07:00 - 08:00

23,00

22,16

20,91

19,86

8,50

8,19

7,73

7,34

3,00

2,89

2,73

2,59

08:00 - 09:00

18,00

17,34

16,36

15,54

10,00

9,64

9,09

8,64

7,00

6,74

6,36

6,04

09:00 - 10:00

14,00

13,49

12,73

12,09

13,00

12,53

11,82

11,23

11,00

10,60

10,00

9,50

10:00 - 11:00

12,00

11,56

10,91

10,36

13,00

12,53

11,82

11,23

8,00

7,71

7,27

6,91

11:00 - 12:00

11,00

10,60

10,00

9,50

9,00

8,67

8,18

7,77

10,00

9,64

9,09

8,64

12:00 - 13:00

9,00

8,67

8,18

7,77

9,00

8,67

8,18

7,77

4,50

4,34

4,09

3,89

13:00 - 14:00

7,00

6,74

6,36

6,04

5,50

5,30

5,00

4,75

6,00

5,78

5,45

5,18

14:00 - 15:00

7,00

6,74

6,36

6,04

4,50

4,34

4,09

3,89

5,50

5,30

5,00

4,75

15:00 - 16:00

8,00

7,71

7,27

6,91

3,00

2,89

2,73

2,59

3,00

2,89

2,73

2,59

16:00 - 17:00

8,50

8,19

7,73

7,34

2,00

1,93

1,82

1,73

3,00

2,89

2,73

2,59

17:00 - 18:00

8,50

8,19

7,73

7,34

3,00

2,89

2,73

2,59

3,00

2,89

2,73

2,59

18:00 - 19:00

5,50

5,30

5,00

4,75

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

19:00 - 20:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

RABATTSTAFFEL

20:00 - 21:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

2,5% ab

1.000 Sekunden

21:00 - 22:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

5,0% ab

2.500 Sekunden

22:00 - 23:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

7,5% ab

5.000 Sekunden

23:00 - 24:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

10,0% ab

7.500 Sekunden

Ø 06:00 - 18:00

11,58

11,16

10,53

10,00

6,96

6,71

6,33

6,01

5,50

5,30

5,00

4,75

12,5% ab

10.000 Sekunden

Spotlängenbonus (gerundet)

334,85

315,90

300,11

201,19

189,80

180,31

159,00

150,00

142,50

15,0% ab

15.000 Sekunden

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.

5

Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.

RD

EGION NO R N R E M M O P R O -V G R PREISE MECKLENBU MONTAG – FREITAG

SAMSTAG

Preis in €/Sek.

SONNTAG / FEIERTAG

Preis in €/Sek.

Preis in €/Sek.

Uhrzeit

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

00:00 - 05:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

05:00 - 06:00

2,00

1,93

1,82

1,73

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich. Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert.

06:00 - 07:00

5,50

5,30

5,00

4,75

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

07:00 - 08:00

11,00

10,60

10,00

9,50

4,00

3,86

3,64

3,46

1,00

0,96

0,91

0,86

08:00 - 09:00

9,00

8,67

8,18

7,77

6,00

5,78

5,45

5,18

3,50

3,37

3,18

3,02

09:00 - 10:00

8,00

7,71

7,27

6,91

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

10:00 - 11:00

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

4,00

3,86

3,64

3,46

11:00 - 12:00

4,00

3,86

3,64

3,46

4,50

4,34

4,09

3,89

4,00

3,86

3,64

3,46

12:00 - 13:00

4,00

3,86

3,64

3,46

4,50

4,34

4,09

3,89

4,00

3,86

3,64

3,46

13:00 - 14:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

14:00 - 15:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

15:00 - 16:00

3,00

2,89

2,73

2,59

1,00

0,96

0,91

0,86

2,00

1,93

1,82

1,73

16:00 - 17:00

4,00

3,86

3,64

3,46

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

17:00 - 18:00

4,00

3,86

3,64

3,46

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

18:00 - 19:00

2,50

2,41

2,27

2,16

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

19:00 - 20:00

2,50

2,41

2,27

2,16

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

RABATTSTAFFEL

20:00 - 21:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

2,5% ab

1.000 Sekunden

21:00 - 22:00

1,00

0,96

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0,86

1,00

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1,00

0,96

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5,0% ab

2.500 Sekunden

22:00 - 23:00

1,00

0,96

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0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

7,5% ab

5.000 Sekunden

23:00 - 24:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

10,0% ab

7.500 Sekunden

Ø 06:00 - 18:00

5,25

5,06

4,77

4,54

3,00

2,89

2,73

2,59

2,50

2,41

2,27

2,16

12,5% ab

10.000 Sekunden

151,82

143,23

136,06

86,73

81,83

77,73

72,32

68,23

64,81

15,0% ab

15.000 Sekunden

Spotlängenbonus (gerundet)

Bei gleichzeitiger Belegung von zwei Senderegionen gewähren wir einen Kombinationsrabatt von 10%. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.

6

ST

EGION WE R N R E M M O P R O -V G R PREISE MECKLENBU MONTAG – FREITAG

SAMSTAG

Preis in €/Sek.

SONNTAG / FEIERTAG

Preis in €/Sek.

Preis in €/Sek.

Uhrzeit

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

00:00 - 05:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

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0,91

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1,00

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0,91

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05:00 - 06:00

2,50

2,41

2,27

2,16

1,00

0,96

0,91

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1,00

0,96

0,91

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KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich. Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert.

06:00 - 07:00

8,00

7,71

7,27

6,91

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

07:00 - 08:00

11,00

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1,00

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0,91

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08:00 - 09:00

8,00

7,71

7,27

6,91

4,50

4,34

4,09

3,89

3,50

3,37

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09:00 - 10:00

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

10:00 - 11:00

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

11:00 - 12:00

4,50

4,34

4,09

3,89

4,50

4,34

4,09

3,89

3,50

3,37

3,18

3,02

12:00 - 13:00

3,00

2,89

2,73

2,59

4,50

4,34

4,09

3,89

3,50

3,37

3,18

3,02

13:00 - 14:00

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

14:00 - 15:00

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

15:00 - 16:00

3,00

2,89

2,73

2,59

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

16:00 - 17:00

3,50

3,37

3,18

3,02

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

17:00 - 18:00

4,00

3,86

3,64

3,46

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

18:00 - 19:00

2,50

2,41

2,27

2,16

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

19:00 - 20:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

RABATTSTAFFEL

20:00 - 21:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

2,5% ab

1.000 Sekunden

21:00 - 22:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

5,0% ab

2.500 Sekunden

22:00 - 23:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

7,5% ab

5.000 Sekunden

23:00 - 24:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

10,0% ab

7.500 Sekunden

Ø 06:00 - 18:00

4,83

4,66

4,39

4,17

2,83

2,73

2,58

2,45

2,38

2,29

2,16

2,05

12,5% ab

10.000 Sekunden

139,73

131,83

125,23

81,91

77,28

73,41

68,66

64,78

61,54

15,0% ab

15.000 Sekunden

Spotlängenbonus (gerundet)

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.

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Bei gleichzeitiger Belegung von zwei Senderegionen gewähren wir einen Kombinationsrabatt von 10%. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.

EGION OST R N R E M M O P R O -V G R PREISE MECKLENBU MONTAG – FREITAG

SAMSTAG

Preis in €/Sek.

SONNTAG / FEIERTAG

Preis in €/Sek.

Preis in €/Sek.

KONDITIONEN Die Buchung von Single-Spots ist gegen einen Aufschlag von 50 % möglich.

Uhrzeit

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

Sek. 0 - 15

Sek. 16 - 24

Sek. 25 - 34

Sek. ab 35

00:00 - 05:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

05:00 - 06:00

2,00

1,93

1,82

1,73

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

06:00 - 07:00

8,00

7,71

7,27

6,91

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

07:00 - 08:00

9,50

9,16

8,64

8,21

3,00

2,89

2,73

2,59

1,00

0,96

0,91

0,86

08:00 - 09:00

6,00

5,78

5,45

5,18

4,50

4,34

4,09

3,89

3,50

3,37

3,18

3,02

09:00 - 10:00

4,50

4,34

4,09

3,89

5,50

5,30

5,00

4,75

4,50

4,34

4,09

3,89

10:00 - 11:00

4,00

3,86

3,64

3,46

5,50

5,30

5,00

4,75

4,50

4,34

4,09

3,89

11:00 - 12:00

4,00

3,86

3,64

3,46

4,00

3,86

3,64

3,46

3,50

3,37

3,18

3,02

12:00 - 13:00

3,00

2,89

2,73

2,59

4,00

3,86

3,64

3,46

2,50

2,41

2,27

2,16

13:00 - 14:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

14:00 - 15:00

3,00

2,89

2,73

2,59

2,00

1,93

1,82

1,73

2,00

1,93

1,82

1,73

15:00 - 16:00

3,00

2,89

2,73

2,59

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

16:00 - 17:00

3,00

2,89

2,73

2,59

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

17:00 - 18:00

4,50

4,34

4,09

3,89

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

18:00 - 19:00

2,00

1,93

1,82

1,73

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

19:00 - 20:00

1,00

0,96

0,91

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1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

RABATTSTAFFEL

20:00 - 21:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

2,5% ab

1.000 Sekunden

21:00 - 22:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

5,0% ab

2.500 Sekunden

22:00 - 23:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

7,5% ab

5.000 Sekunden

23:00 - 24:00

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

1,00

0,96

0,91

0,86

10,0% ab

7.500 Sekunden

Ø 06:00 - 18:00

4,63

4,46

4,21

4,00

2,88

2,77

2,62

2,48

2,29

2,21

2,08

1,98

12,5% ab

10.000 Sekunden

133,75

126,18

119,87

83,16

78,45

74,53

66,25

62,50

59,38

15,0% ab

15.000 Sekunden

Spotlängenbonus (gerundet)

Eckplatzierungen können mit einem Aufschlag von 30 % gebucht werden. Bei Tandem- und Tridemspots bildet die Spotlänge des Hauptspots (= längster Spot) die Berechnungsgrundlage. Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert. Bei gleichzeitiger Belegung von zwei Senderegionen gewähren wir einen Kombinationsrabatt von 10%. Die Rabattierungen beziehen sich nur auf die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.

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FT SCHA T O B E R IH R Ü F R FOLG: H ER O N OLS FÜR IHRE IHR SPRACHR EINE VIELFALT AN TO

UNSERE TOOLS FÜR IHREN ERFOLG:

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• Präsenz im Programmumfeld von Antenne MV



• Generierung von Marken- und Produkterlebnissen auf AntenneMV.de

• Event- und Konzertpräsentationen

• Sponsoring von Rubriken, Benchmarks oder Service-Elementen

• Gewinnspielpromotions on Air und online

• Presenterships von einzelnen Sendungen

• Kampagnen mit viralen Effekten



• mobile Off-Air-Tools: Antenne MV-Showtruck und Antenne MV-Party-Pick-up

NEU

Online-Radiowerbung vor dem Live-Stream

NEU

Mitarbeiter Recruiting mit Hilfe von Antenne MV Jobspots

Freitag, der 13. mit Lotto Mecklenburg Vorpommern

Antenne MV Fußballfieber mit sky

Der EDEKA Einkaufschampion

Lotto MV machte zusammen mit Antenne MV Freitag, den 13., zum Glückstag. 113 Euro gingen an jeden 13. Anrufer. Auch das Wetter im Programm wird durch Lotto Mecklenburg Vorpommern ganzjährig gesponsert. Das machte Hörer und Kunden gleichermaßen glücklich

Mit dem sky-Supermarkt konnten alle Fußballfans während der EM in Frankreich sky-Einkaufsgutscheine im Wert von 100 Euro, Grillpakete und das sky-Partymobil gewinnen. Eine meisterliche online und on Air Aktion.

In der ganzjährigen Aktion belohnten EDEKA und Antenne MV einmal pro Woche Hörer mit gutem Gedächtnis – pro korrekt gemerkten Artikel on Air gibt es je einen 25 Euro Einkaufsgutschein von EDEKA. Die Anmeldung erfolgt auf einer separaten Aktionsseite.

Themenwochen der Volksbanken Raiffeisenbanken

HanseSail mit Echter Nordhäuser

Antenne MV-Showtruck

Mit Themenwochen wie „Geldanlagen, die sich für Sie rechnen“ informierten die Experten der Volksbanken Raiffeisenbanken Mecklenburg-Vorpommern zu optimalen Formen von Investitionen und Kapitalanlagen.

Die on Air Bewerbung mit Online-Game fand ihren krönenden Abschluss mit einem Eventhighlight zur HanseSail und einer entsprechenden Off Air Präsenz von Echter Nordhäuser. Ideal – crossmedial.

Der Antenne MV-Showtruck kommt auch zu Ihnen. Egal ob Roadshow, Tag der offenen Tür oder Firmenjubiläum – mit dem Rundum-Paket inklusive Moderator und der on Air Bewerbung der Veranstaltung wird jedes Event zum Highlight.

SO ERREICHEN SIE IHRE KUNDEN ÜBERALL: Mit den cleveren Kombinationen von Antenne MV kann MecklenburgVorpommern Ihre Werbebotschaft nicht nur hören, sondern auch sehen, fühlen und erleben. Holen Sie Ihre Zielgruppe einfach dort ab, wo sie sich aufhält: vor dem Radio, im Internet, in sozialen Netzwerken oder direkt am

Meer. Die Experten von Antenne MV bieten Ihnen vielfältige Wege zur Kommunikation: auf Sie zugeschnitten, einzigartig und einfach brillant. Setzen Sie auf intelligente, integrierte und moderne Marketingkommunikation – das sind die strahlenden Leuchttürme für Ihre Werbebotschaft.

IEV.DREEN REM NTEENN EE AN EBSG T K A T N O K E H IC L Z EIT T ZUSÄ AUF UNSERER WE

Jetzt auch die Vorteile von Online-Radiowerbung vor unserem Live-Stream nutzen. Mehr Infos bei Ihrem Antenne MV-Mediaberater!

VON ON AIR ZU ONLINE: Ein Mix aus Radio- und Internetwerbung gibt Ihrer Kampagne mit einem Klick den besonderen Kick. Mit unseren Online-Klassikern Wallpaper, Skyscraper und Co. erhöhen Sie Ihre Kontaktfrequenz und gewinnen so an Reichweite. Die Online-Experten von Antenne MV beraten Sie gern.

Rectangle (300 x 250px) Startseite: € 30,00 | Rotation: € 20,00

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Super Banner (728 x 90px) Startseite: € 30,00 | Rotation: € 20,00

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Wallpaper (728 x 90px | 160 x 600px) Startseite: € 55,00 | Rotation: € 35,00

Pre-Roll Startseite: Preis auf Anfrage

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AUFTRAGSABWICKLUNG - SO FUNKTIONIERT’S: Die Auftragsabwicklung erfolgt über Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG (nachstehend „Antenne MV“ genannt). Aufträge und Sendeunterlagen müssen mindestens eine Woche vor dem Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Kurzfristige Buchungen sind bei Sonderwerbeformen und nach Vereinbarung möglich. Aufträge werden grundsätzlich erst mit Erteilung der schriftlichen oder per E-Mail erstellten Auftragsbestätigung durch Antenne MV bzw. RMS verbindlich. Bei Aufträgen, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr schriftlich bestätigt werden können, kann die Bestätigung auch erst nach der Ausstrahlung erfolgen. Zum Zweck der Auftragsabwicklung gibt Antenne MV bzw. RMS die Daten des Auftraggebers an Dritte weiter. SENDEUNTERLAGEN Eine Audio-Datei, jeweils mit folgenden Angaben (E-Mail: [email protected]): • Länge des Spots in Sekunden • Name des Kunden • Produkt • Bei Verwendung von Musik: GEMA-Angaben wie Titel, Komponist, Produzent und Musikdauer in Sekunden (für die Folgen fehlender, falscher oder unvollständiger GEMA-Angaben haftet der Auftraggeber)

• Textmanuskript (sofern nicht vorher eingesandt) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Audiomaterials und obiger Angaben verantwortlich. ZAHLUNGSWEISE Der Anspruch auf die Vergütung für die Sendung der Werbespots entsteht mit deren Ausstrahlung und ist 16 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig. In Einzelfällen jedoch behält sich Antenne MV bzw. RMS Vorkasse vor. Bei Eingang der Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung werden 2 Prozent Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug ist Antenne MV bzw. RMS berechtigt, die Durchführung des laufenden Auftrages zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entsteht. Antenne MV bzw. RMS behält sich vor, den dadurch entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. BANKVERBINDUNG REGIONAL: Hypovereinsbank Schwerin BIC: HYVEDEMM300 IBAN: DE80 2003 0000 0638 0059 00

BANKVERBINDUNG NATIONAL: RADIO MARKETING SERVICE GmbH & Co. KG UniCredit Bank AG BIC: HYVEDEMM300 IBAN: 5320 0300 0000 0435 4080 AGENTURPROVISION Von Antenne MV bzw. RMS anerkannte Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und Antenne MV bzw. RMS eine entsprechende Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 Prozent auf die Nettoauftragssumme (exkl. MwSt.) des Auftraggebers. RÜCKTRITT In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber mit Zustimmung von Antenne MV bzw. RMS vor der ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an Antenne MV bzw. RMS gerichtet werden und 4 Wochen vor der vorgesehenen Ausstrahlung bei Antenne MV bzw. RMS eingehen. Auch bei Einhaltung dieser Frist besteht auf die Zustimmung von Antenne MV bzw. RMS kein Anspruch. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Für alle Aufträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Antenne MV bzw. RMS.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

3.1 Die Rechnungssumme ist zur Zahlung an Antenne MV fällig 16 Tage nach Rechnungsdatum und Ausstrahlung der Werbefunksendung bzw. Platzierung des Werbemittels. Bei Platzierung von Werbemitteln ist Antenne MV auch berechtigt, Sammelrechnungen zum Monatsende für die bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen. Antenne MV gewährt dem Auftraggeber 2% Skonto, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto von Antenne MV eingeht. Antenne MV ist ferner berechtigt, im Einzelfall mit dem Auftraggeber Zahlung per Vorkasse gesondert zu vereinbaren.

1. Vertragsgegenstand 1.1 Die Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG (nachstehend „Antenne MV“ genannt) vermarktet Werbefunksendungen (z.B. im klassischen Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat) und Online-Werbeflächen (z. B. Bilder, Grafiken, Tonfolgen, Bewegtbilder in unterschiedlichen Formaten). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Antenne MV und ihren Auftraggebern für sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge (dazu unten II.) und Onlinewerbeaufträge (dazu unten III.). 1.2 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung akustischer Werbung im Hörfunk über alle möglichen Verbreitungswege durch Antenne MV. Antenne MV darf Aufträge nationaler Kunden, die an Antenne MV herangetragen werden, auch an die Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS) weiterleiten.

3.2 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Antenne MV ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen.

1.3 Onlinewerbeaufträge sind Verträge über die Einbindung von unterschiedlichen Werbemitteln auf Webseiten von Antenne MV.

3.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu.

2. Abweichende oder ergänzende Regelungen

4. Haftung

2.1 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn Antenne MV schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls Antenne MV den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.

4.1 Antenne MV haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach jedoch beschränkt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen.

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4.2 Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. Platzierung des Werbemittels, bei unterbliebener Ausstrahlung bzw. Platzierung des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche Ansprüche aus außervertraglicher Haftung. 4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. 5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, im Falle eines Vertragsschlusses mit der Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG Schwerin. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. 5.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5.3 Sind oder werden einzelne der in diesem Dokument niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. II. Regelungen für Werbefunkaufträge 1. Werbefunkauftrag 1.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen und erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch Antenne MV verbindlich. Die Bestätigung hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden,

Buchungsvolumen, Spotlängen und Werbeblock zu enthalten. Aufträge, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Ausstrahlung angenommen; ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach der Ausstrahlung.

Antenne MV alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich oder in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Prüf- und Anzeigepflicht nicht nach, kann er Rechte wegen dieser Mängel gegen Antenne MV nicht mehr geltend machen.

1.2 Antenne MV behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Motivpläne, Tonträger) wegen ihrer Herkunft oder ihres Inhalts oder wegen technisch unzureichender Qualität zurückzuweisen und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen berechtigte Interessen von Antenne MV verstößt oder wenn die Sendeunterlagen technisch unzureichend sind. Die Gründe der Ablehnung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung bereits bezahlt, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Antenne MV bereits entstandene Produktionskosten sind vom Auftraggeber zu erstatten und sofort zur Zahlung fällig, gleich ob die Werbefunksendung zur Ausstrahlung kommt oder nicht.

2.4 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der Werbefunksendung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt Antenne MV insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Antenne MV geltend machen.

2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung 2.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens eine Woche vor Ausstrahlung der Werbefunksendung in technisch und rechtlich einwandfreier Form bei Antenne MV abzuliefern. Antenne MV prüft die Sendeunterlagen auf ihre Verwendbarkeit. Dies entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenverantwortlichen umfänglichen Prüfung der Sendeunterlagen gemäß Ziff. 2.3. 2.2. Der Auftraggeber darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in Abstimmung mit Antenne MV abändern, es sei denn, die Änderung ist ausschließlich zur Anpassung an technische Sendenormen erforderlich. 2.3 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und

2.5 Weist Antenne MV die Sendeunterlagen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat – insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel – zurück, hat der Auftraggeber das Recht, die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann Antenne MV den freigewordenen Sendeplatz anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was Antenne MV durch die anderweitige Belegung des freigewordenen Sendeplatzes erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen, weil die Ausstrahlung berechtigten Interessen von Antenne MV widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadens- oder Aufwendungsersatz ist insoweit ausgeschlossen. 3. Preise 3.1 Werbefunkaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von Antenne MV zur Zeit des Vertragsschlusses über die Ausstrahlung der Sendung abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt

zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot 20 Sekunden. 3.2 Antenne MV gewährt, sofern nichts anderes vereinbart ist, einen Nachlass auf die jeweils gültigen Preise nur nach Maßgabe der Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste. Soweit Rabatte auf Basis eines angenommenen Jahresvolumens der Werbung gewährt werden, erfolgt ggf. am Kalenderjahresende eine dem tatsächlichen Volumen entsprechende Rückvergütung oder Nachberechnung. Konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG werden Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus vom Auftraggeber nachgewiesen und von Antenne MV schriftlich anerkannt ist. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Antenne MV durchgeführt. 3.3 Von Antenne MV anerkannte Werbeagenturen oder Werbevermittler erhalten, sofern sie den Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und sie dies nachweisen, eine Agenturvergütung in Höhe von 15 % der Nettoauftragssumme. Die Agenturprovision entsteht nicht, wenn Werbeagenturen oder Werbevermittler mit dem werbungtreibenden Auftraggeber identisch sind. 4. Leistung, Mängelgewährleistung 4.1 Antenne MV strahlt die Werbefunksendung nach Maßgabe der Beauftragung aus. Soweit der Werbefunkauftrag nur für bestimmte UKW-Frequenzen (Belegungsarten) von Antenne MV erteilt wurde, erfolgt die Ausstrahlung nur in den gebuchten Belegungsarten. Antenne MV steht es frei, die Werbefunksendung auch im Simulcast-Stream von Antenne MV im Internet auszustrahlen. Mangels gesonderter ausdrücklicher Vereinbarung hierüber besteht eine entsprechende Verpflichtung jedoch nicht. 4.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden Einschränkungen eingehalten: Eine Gewähr für die Aus-

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strahlung der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in einer bestimmten Sendestunde oder in einer bestimmten Reihenfolge wird nicht gegeben. Besondere Ausstrahlungsmodalitäten, etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. 4.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer Reichweite der Ausstrahlung von weniger als 10% und eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden. Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden. 4.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung von Antenne MV kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder Minderung des Sendepreises entsprechend dem Umfang der Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall erfolgt die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen Belegungsarten. Fällt bei landesweiten Werbefunkaufträgen nicht mehr als eine Belegungsart aus, gilt die Leistung noch als vertragsgemäß. Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert Antenne MV sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. 4.5 Die Haftung von Antenne MV ist ausgeschlossen, soweit die Gründe für eine mangelhafte Ausstrahlung oder eine eingeschränkte Reichweite der Ausstrahlung der Werbefunksendung auf Gründe zurückzuführen sind, die Antenne MV nicht zu vertreten hat, wie z. B. Störungen aus dem Bereich des Netzbetreibers. 4.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum. Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Garantie. 5. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Aufbewahrung von Unterlagen

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5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwertung der Sendeunterlagen in Rundfunk oder Internet bei der Abwicklung des Werbefunkauftrages erforderlich sind. Er stellt Antenne MV von allen von ihm zu vertretenden Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Antenne MV die für die Abrechnung mit der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z. B. über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik) unaufgefordert mit Auftragserteilung mitzuteilen. 5.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet für Antenne MV mit der Umspielung. Tonträger werden nach der Umspielung nur dann an den Auftraggeber zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 6. Nutzungsrechte Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen Antenne MV das Senderecht und das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen ein, und zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen Umfang. Hierzu gehört auch das Recht, das Hörfunknutzungsrecht an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internetradio sowie on-demand und near-demand. III. Regelungen für Onlinewerbeaufträge 1. Onlinewerbeauftrag

Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch Antenne MV verbindlich. Die Bestätigung kann bei Kombinationsaufträgen für Werbefunksendungen und Onlinewerbung auch in einem gemeinsamen Bestätigungsschreiben erfolgen. Sie hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden und Buchungsvolumen zu enthalten. Onlinewerbeaufträge, die aus zeitlichen Gründen vor Beginn einer Online - Werbekampagne nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Umsetzung im Sinne der ersten Einbindung der Werbekampagne auf der gebuchten Webseite angenommen; ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach Beginn der jeweiligen Werbekampagne. 2. Werbemittel Online - Werbemittel (nachfolgend „Werbemittel“) im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente bestehen: Bilder, Bewegtbilder, Texte, Tonfolgen, jeweils einschließlich ggf. Verlinkungen auf dritte Webseiten. 3. Leistung, Mängelgewährleistung 3.1 Antenne MV kann Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln als Fest- oder Abrufauftrag vereinbaren. Bei Festaufträgen bucht Antenne MV nach Eingang eines jeden Auftrags feste Zeiträume für die Platzierung der Werbemittel. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber - soweit nicht abweichend vereinbart - verpflichtet, die gebuchten Platzierungen so rechtzeitig abzurufen, dass sie bis zum Ende des Kalenderjahres der Buchung abgewickelt werden können. 3.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung über Zeit, Art und Umfang der Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, platziert Antenne MV die Werbemittel im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Ist ein Einvernehmen nicht herstellbar, entscheidet Antenne MV nach billigem Er-

messen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Die Platzierung von Werbemitteln erfolgt ausschließlich in Formaten, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind, sofern nicht abweichend vereinbart.

befunkaufträgen beauftragt, wirken sich etwaige Mängel bei Durchführung des Auftrags in einem Medium - sofern nicht abweichend vereinbart oder für den Auftraggeber unzumutbar - nicht auf den Auftrag für das jeweilige andere Medium aus.

3.3 Antenne MV ist berechtigt, einzelne Werbemittel auch bei bestätigten Aufträgen aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Platzierung für Antenne MV unzumutbar ist, z. B. wegen mangelhafter technischer Qualität. Antenne MV teilt dem Auftraggeber die Gründe für die Ablehnung der Platzierung eines Werbemittels unverzüglich mit. Weist Antenne MV Werbemittel aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat - insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel - zurück, hat der Auftraggeber das Recht, die beanstandeten Werbemittel unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht rechtzeitig, kann Antenne MV die freigewordene Platzierung anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was Antenne MV durch die anderweitige Belegung der freigewordenen Werbekapazitäten erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Platzierung, weil die Platzierung berechtigten Interessen von Antenne MV widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Der Auftraggeber kann aus einer berechtigten Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber Antenne MV keine Schadenersatzansprüche geltend machen.

3.6 Ein Mangel in der Darstellung bzw. Platzierung des Werbemittels liegt insbesondere nicht vor bei nicht von Antenne MV zu vertretenden Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder nicht Antenne MV zuzurechnenden Online-Diensten, bei unvollständigen oder nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Antenne MV liegen sowie bei Darstellungsfehlern, die aufgrund von Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- oder Hardware des Users erzeugt werden. Der vorübergehende Ausfall eines Ad-Servers stellt keinen Mangel dar, soweit die Ausfallzeit im Verhältnis zur vereinbarten Platzierungszeit des Werbemittels für den Auftraggeber noch zumutbar ist.

3.4 Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der Platzierung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und Antenne MV alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die Platzierung des Werbemittels als genehmigt.

4.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel verantwortlich, die den nachfolgenden und ggf. zusätzlich vereinbarten Vorgaben entsprechen. Die Werbemittel sind - ggf. unter Nennung etwaiger LinkZiele - spätestens sieben Werktage vor Beginn der Platzierung zu übermitteln. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Übermittlung ist Antenne MV berechtigt, die Platzierung des Werbemittels zu verweigern. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet,

3.5 Werden Werbemittel neben oder gemeinsam mit Wer-

3.7 Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von Antenne MV nicht zu vertretenden Umständen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt platziert werden, so ist Antenne MV berechtigt, die Platzierung des Werbemittels nachzuholen, soweit dies nicht für den Auftraggeber unzumutbar ist. Antenne MV setzt den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis. 4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung

Antenne MV muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die für die jeweils gebuchten Werbemittel geltenden technischen Spezifikationen legen die Vertragspartner im Rahmen der Auftragserteilung verbindlich fest. 4.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte des Werbemittels nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt Antenne MV insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Antenne MV geltend machen. 5. Preise Onlinewerbeaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von Antenne MV zur Zeit des Vertragsschlusses über die Platzierung der Werbemittel abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der in der jeweiligen Beauftragung vereinbarten Abrechnungsmodalitäten. 6. Nutzungsrechte Der Auftraggeber räumt mit Übergabe des Werbemittels Antenne MV alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Abänderung, Speicherung und Datenbanknutzung sowie erforderliche Markennutzungsrechte soweit diese jeweils räumlich, inhaltlich und zeitlich für die Durchführung des Onlinewerbeauftrags erforderlich sind, ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle insoweit einzuräumenden Rechte verfügt und stellt Antenne MV von ihm zu vertretende Ansprüche Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei.

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ERONNAL! G IE S N E T A R E B IR W VERMARKTUNG REGI ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GMBH & CO. KG Rosa-Luxemburg-Straße 25/26 • 18055 Rostock AntenneMV.de • [email protected] Tel.: 0381.2033-112 • Fax: 0381.86510-888

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Mediaberater Region Nord/Ost Katja Plennis Telefon: 0381.2033-310 Funk: 0151.62904793 E-Mail: [email protected]

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Mediaberater Region Ost Thomas Hein Telefon: 0381.2033-132 Funk: 0170.9409416 E-Mail: [email protected]

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