St. Nikolai im Sausal. ...anno dazumal. Bild: Kataster aus dem Jahr Aus dem Inhalt:

Aktuelle Information aus der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal www.nikolai-sausal.at Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at 2/2012 St. Nikol...
Author: Leopold Solberg
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Aktuelle Information aus der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal www.nikolai-sausal.at Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at

2/2012

St. Nikolai im Sausal ...anno dazumal

Aus dem Inhalt:

Bild: Kataster aus dem Jahr 1825

Vorwort des Bürg ermeiste Bürgerse rs S. 2 rvice & In formation Kolumne S. 3 - 4 St. Nikola S. 4 ier Vielfa lt Kinderga S. 5 rten/Volk sschule Vereine S. 6 Aus dem S. 7 - 10 Standesa mt Veransta S. 11 ltungshin weise S. 12

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S T. N I KO L A I E R G E M E I N D E K U R I E R 2 / 2 0 1 2

Foto: Hans-Jörg Karrenbrock

Vorwort

Liebe Nikolaierinnen und Nikolaier! Endlich ist es soweit: Der Flächenwidmungsplan-Entwurf der Revision 5.0 liegt noch bis 27. Juli 2012 im Marktgemeindeamt zur allgemeinen Einsicht auf. Schon im Vorfeld war das Interesse der Bevölkerung bei den Bürgerversammlungen sehr groß. Großes Augenmerk wurde auf die Ausweisung der Geruchskreise bei den landwirtschaftlichen Betrieben gelegt. Das wieder einmal novellierte Raumordnungsgesetz (derzeit wird es schon wieder novelliert) schreibt vor, dass die Geruchskreise im Entwurf sichtbar gemacht werden müssen. Die Erhebung dafür war sehr mühsam und zeitaufwendig. Jetzt prüfen die Grundbesitzer und die Ämter diesen Entwurf. Auch eine Überprüfung durch das Land Steiermark fand statt und es gab einige Überzeugungsarbeit zu leisten, um die eine oder andere Ausweisung als Bauland zu rechtfertigen. Das größte Problem in unserer Marktgemeinde sind die nicht konsumierten Grundstücke im Bauland. Durch den Baulandüberschuss konnten nur wenige Wünsche für neues Bauland berücksichtigt werden. Die einzige Ausnahme bestand darin - wo es möglich war - Auffüllungsgebiete festzulegen. Diese sind wiederum mit Kosten für die Vermessung durch den oder die Grundbesitzer verbunden. Die Ausschreibungen für die Sanierung der Volksschule sind größtenteils abgeschlossen. Saniert werden die Fenster (Tischler und Anstrich), die elektrische Beleuchtung, die Notbeleuchtung, die Brandschutzeinrichtung, die Heizungsregelung und die Innenwände (Malerarbeiten). Die

Arbeiten werden in zwei Etappen ausgeführt: heuer das 1. und 2. OG und eine Outdoorklasse, nächstes Jahr das EG und der Zubau sowie die Versiegelung der Parkettböden. Abgeschlossen werden diese Arbeiten mit der Fassade, der Dacheindeckung und einen kleinen Zubau für Lager und Manipulation sowie der Sanierung der Außenanlage. Die Ausschreibungen wurden mittels Preisverhandlungsverfahren durchgeführt. Die Gesamtkosten dieser Sanierung werden sich auf ca. € 500.000,belaufen. Die Arbeiten sollen bis zum Jahr 2015 abgeschlossen sein. Die Finanzierung erfolgt zu je 50 % Bedarfszuweisungen durch LH Mag. Franz Voves und 50 % Eigenmitteln. Hervorzuheben ist auch, dass für die neue Beleuchtung auch eine Förderung durch die EU (bis 30 %) erfolgt, wenn energiesparende Maßnahmen nachgewiesen werden – und das können wir! Die Gemeindestrukturreform, in aller Munde in der Bevölkerung und vor allem in den Medien, geht jetzt in die nächste Runde. Ich habe mit Vzbgm. Josef Fack und Gemeindekassier Gerhard Hartinger mit unseren Nachbargemeinden Kontaktgespräche geführt. Auf Grund dieser Ergebnisse war mir klar, dass ein Zusammengehen mit der einen oder anderen Gemeinde alleine nicht zielführend ist. Eine größere Lösung mit vielen Vorteilen und vor allem eine Identifikation mit unserer Region „Sausal“ wäre der richtige Weg. Automatisch ergebe sich eine große Chance für alle beteiligten Gemeinden: Vorteil Nr. 1: finanzieller Vorteil von ca. € 700.000,-; Vorteil Nr. 2: eine größere Gewichtung in allen Gremien; Vorteil Nr. 3: Verbesserung des öffentlichen Verkehrs; Vorteil Nr. 4: die Kommunalsteuer wird um ein Vielfaches aufgebessert; Vorteil Nr. 5: diese Großgemeinde kann den Bewohnern Arbeitsplatz, Wohnen, Erholung, Schule, Kinderbetreuung, Nahversorgung u.v.m. anbieten. Die Landwirtschaft kann viele Produkte mit „Sausal“ anpreisen; Vorteil Nr. 6: der Tourismus punktet mit „Südsteirisches Weinland - Sausal“; Vorteil Nr. 7: in einigen Gemeinden sind Industrie- und Gewerbegründe

als wertvolles Gebiet vorhanden und von Investoren bei einer Großgemeinde als Partner besser anerkannt. Unsere Bevölkerung besitzt enormes Potential in allen Ausbildungs- und Berufssparten; Vorteil Nr. 8: unsere Verwaltungen können sich den Aufgaben spezialisierter widmen, in den Gemeinden bleiben für die Bevölkerung so genannte Anlaufstellen erhalten und arbeiten vernetzt zusammen. Auch im Schul- und Betreuungswesen sind personelle Vorteile gegeben; Vorteil Nr. 9: im Außendienst und bei den Gerätschaften sind viele gemeinsame Nutzungen möglich, auch deren Berufssparten sind eine große Hilfe für die öffentlichen Aufgaben, u.v.m. Ich könnte noch einige Vorteile hervorheben, aber aufgrund dieser oben genannten Vorteile habe ich ein Konzept unseren Nachbargemeinden und daraus resultierend dem Gemeinderat vorgestellt. Meiner Meinung nach muss eine Vision vorhanden sein, es muss vor allem der Mensch im Vordergrund stehen und nicht die Partei oder taktische Überlegungen, die uns nichts außer ein böses Erwachen bringen würden. Noch viel mehr Gedanken für eine fruchtende Diskussion könnte ich einbringen und wäre froh, wenn die eine oder andere Möglichkeit für eine Region „SAUSAL“ umgesetzt werden können. Mit diesem Ausblick wünsche ich Ihnen erholsame und gesellige Urlaubs- und Sommertage! Ihr Bürgermeister Kurt Kada Är zte Rufnummern Dr. Fürnschuß

03185 / 22 91 0664 / 974 74 75

URLAUB von 23.07. bis 12.08.2012 Rettungsdienste Notruf Grünes Kreuz Rotes Kreuz LKH Wagna

03452 / 144 03185 / 21 44 03452 / 825 55 - 0 03452 / 701 - 0

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Bürgerservice & Information Kostenlose Rechtsberatung

Rechtsanwalt Mag. Jochen Eberhardt (Kanzlei Christandl & Partner, Graz) bietet eine kostenlose erste anwaltliche Auskunft im Marktgemeindeamt an: Termine: Donnerstag, 9. August 15 - 17 Uhr Donnerstag, 6. September 15 - 17 Uhr Donnerstag, 4. Oktober 15 - 17 Uhr Mähverpflichtung

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sind zur Vermeidung unzumutbarer Belästigungen der Nachbarschaft durch Schädlinge und Lästlinge, durch Unkrautvermehrung (Samenflug) sowie zur Wahrung des Ortsbildes verpflichtet, ihre Grundstücke mindestens zweimal jährlich (spätestens bis zum 15. Juni und 30. August) zu mähen oder so zu pflegen, dass keine Verwilderung und keine unmäßige Vermehrung von Schädlingen, Lästlingen und Unkraut eintreten kann.

850-Jahr-Organisationskomitee gegründet

Die Arbeiten an der Chronik sind bereits voll im Gange - wir danken in diesem Zusammenhang allen Bürgern für die gute Zusammenarbeit und die Zurverfügungstellung von historischem Material. Ebenfalls sind wir mitten in den Vorbereitungsarbeiten für das nächstjährige Jubiläumsjahr. Das hierfür gegründete Organisationskomitee setzt sich derzeit mit den Planungen und den vielen Veranstaltungsvorschlägen auseinander. Die Mitglieder des Komitees sind: Mag. Krystian Puszka (Pfarre), Mesi List (Kunst/Kultur), Mag. Johann Grasch (Musik), Erna Matzer-Herzog (Vereine), VDir. MarieTheres Oswald (Bildung), Philipp Koller (Jugend), Franz Peter

(Sport), Gottfried Schodl und Dipl.Päd. Anton Korb (Chronik), Maria Braunegger (Kulinarik), Kurt Braunegger (Landwirtschaft) und Johannes Zöhrer (Gewerbe). Die Hauptorganisation obliegt der Marktgemeinde. Ein Danke den Mitliedern des Komitees für ihre freiwillige Mitarbeit! Müllabfuhr

Bezüglich Restmüllabfuhr wird mitgeteilt, dass keine schwarzen Säcke auf oder neben den Restmüllcontainern mitgenommen werden. Die Restmüllabfuhr findet nur mehr eintägig statt, daher werden Sie gebeten, Ihre Restmüllkübeln bereits am Tag vor der Entleerung bereit zu stellen.

Rasenmähzeiten

Die Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten (Presslufthammer, Kreissägen udgl.) ist per Verordnung des Gemeinderates wie folgt gestattet: Montag-Freitag 08 - 12 Uhr und 14 - 19 Uhr Samstag 08 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr

An Sonn- und Feiertagen sind lärmerregende Tätigkeiten nicht erlaubt!

Der neue Flächenwidmungsplan 5.0 (Entwurf)

LUFT reinhalten statt LUFT anhalten

Luftreinhalteprogramm Steiermark 9VhAj[igZ^c]VaiZegd\gVbbHiZ^Zg" bVg`^hiY^Z;dgihZiojc\YZhaVc\" _~]g^\Zc7Zb“]Zch!Y^ZAj[ih^ijVi^dc ^cjchZgZb7jcYZhaVcYojkZg" WZhhZgc#

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