SG 2

Telefon 233 – 27818 Telefax 233 - 25252 Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 2 Photovoltaik auf Schuldächern Antrag Nr. 02-08 / ...
Author: Swen Kaufer
1 downloads 2 Views 82KB Size
Telefon 233 – 27818 Telefax 233 - 25252

Schul- und Kultusreferat Abteilung Bau und Planung BP/SG 2

Photovoltaik auf Schuldächern Antrag Nr. 02-08 / A 01839 von Herrn StR Dr. Reinhold Babor, Frau StRin Ursula Sabathil, Herrn StR Thomas Schmatz, Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Johann Stadler vom 22.07.2004, eingegangen am 22.07.2004 Sitzungsvorlage Nr.: 02-08 / V 06690 Anlage

Beschluss des Schulausschuss des Stadtrates vom 21.09.2005 (SB) Öffentliche Sitzung I.

Vortrag der Referentin Die Stadtratsmitglieder Dr. Reinhold Babor, Ursula Sabathil, Thomas Schmatz, Josef Schmid und Johann Stadler haben den in der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Der Antrag befasst sich mit dem Thema der intensiveren Nutzung der Photovoltaik im Bereich des Immobilienbestandes des Schulreferates. Nachdem zur Beantwortung des Antrages umfangreiches Zahlen- und Informationsmaterial aufbereitet werden musste, hat das Schulreferat mit Schreiben vom 29.10.2004 um Fristverlängerung gebeten, welche dankenswerterweise gewährt wurde. Die Beantwortung war für Anfang 2005 zugesagt, leider hat sich die Bearbeitung wegen der Komplexität der Angelegenheit noch etwas länger hinausgeschoben. In die Beantwortung kann das Schulreferat auch noch Daten und Informationen einer vom Baureferat allgemein zum Thema Photovoltaikanlagen erarbeiteten Beschlussvorlage aufnehmen. Der Bauausschuss und die Stadtratsvollversammlung haben mit Beschlüssen vom 07.12.2004 bzw. 15.12.2004 der Vorlage des Baureferates "Erweitertes Klimaschutzprogramm der Landeshauptstadt München Ausbau stadteigener Solaranlagen - Erlöse aus Stromverkauf (Refinanzierung) Änderung MIP 2004-2008" zugestimmt. Auf einige für die Beantwortung dieses Antrages relevante Punkte aus dieser Beschlussvorlage wird im Weiteren noch kurz eingegangen. Das Schulreferat möchte im Zusammenhang mit dem Stadtratsantrag auch über die ersten Erfahrungen bei den Verhandlungen zu der Überlassung von Schuldächern an private Betreiber informieren. Wie bekannt, hat das Referat für Gesundheit und Umwelt zu diesem Thema für den Umweltschutzausschuss eine Beschlussvorlage erarbeitet, mit der das

Seite 2

RGU zur Vergabe von städtischen Dächern an Private einen Erfahrungsbericht abgab und eine neue Regelung bei der Vergabe vorstellte. Mit Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 01.03.2005 hat der Stadtrat die Vergaberichtlinien für städt. Dachflächen auf der Basis des Beschlusses vom 13.07.2004 erneut bestätigt, wobei künftig nunmehr die Hälfte der für eine private Nutzung zur Verfügung stehenden Dächer im Verfahrensmodus "Beteiligungsmodell zur Anlagenfinanzierung" vergeben werden. Das Referat für Gesundheit und Umwelt ist beauftragt, verstärkt städtische Dachflächen für die Vergabepraxis zu akquirieren und die Bereitstellung geeigneter Dachflächen zu fördern und zu unterstützen. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist es, die Nutzung von Dachflächen für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen verstärkt publik zu machen und gerade private Dachflächeneigentümer durch das Beispiel der Stadt München zu animieren, ihre Dächer entweder selbst mit entsprechenden Anlagen zu bestücken bzw. die Dächer langfristig an private PV-Betreiber zu überlassen. Aus den vorstehenden Gründen hat sich damit die Beantwortung des Antrages etwas verzögert, wofür das Schulreferat um Verständnis bittet. Beantwortung des Antrages Nr. 1839:

1. Das Schulreferat stellt dar, wie viel Strom mit Photovoltaik-Anlagen auf Schuldächern im letzten Jahr 1erzeugt und wie viel Geld in der Folge eingespart werden konnte. Antwort: Im Bereich der vom Schulreferat unterhaltenen und selbst betriebenen Anlagen werden derzeit (Stand Juli 2005) 34 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 122 kWp und einer jährlichen Stromerzeugung von rd. 110.000 kWh betrieben. Es wird hier nachdem dies aus Sicht des Schulreferates nicht relevant erscheint - keine Unterscheidung zwischen PV-Anlagen auf Dächern und an Fassaden getroffen (PV-Anlagen an der Fassade sind derzeit noch in untergeordneter Zahl; bei Weiterentwicklung der technischen gebäudeintegrierten Systeme bekommen diese aber in Zukunft eine zunehmende Bedeutung2). In der nachstehenden Antwort auf die Frage wird auf die von privaten Betreibern auf Dächern des Schulreferates installierten Anlagen nicht eingegangen (hierzu wird auf die Ziffer 2 verwiesen). Das Schulreferat hat die Bedeutung innovativer Energieträger bereits sehr früh erkannt und in seinem Bereich entsprechende Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet. Was mit der Errichtung von 1 kWp-Photovoltaikanlagen beginnend ab 1995 noch als Versuchsstadium bezeichnet werden konnte, hat sich zwischenzeitlich zu einer wesentlichen Komponente bei diversen Bauvorhaben des Schulreferates entwickelt. Diese 1 kWp-Anlagen, welche damals im Rahmen von geförderten Projekten, wie "Sonne an der Schule" als Einstieg in diese neue Form der Energiegewinnung gesehen und mittels entsprechender Displayanlagen pädagogisch hervorragend in den Unterricht eingebunden werden konnten, sind weiterhin unverändert in Betrieb. Es handelt sich hier um 21 Anlagen, von denen auf Grund der attraktiven Einspeisevergütung zwei auf Netzrückspeisung umgerüstet wurden. Eine von diesen Anlagen wurde um 6 kWp erweitert. Aufgrund der damaligen Verträge mit den Energieversorgungsunternehmen bzw. der damals geltenden sonstigen Regularien wurde die bei diesen sog. Altanlagen mittels Photovoltaik erzeugte Energie direkt in das Netz des jeweiligen Gebäudes und nicht in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Diese direkt eingespeiste Energie führt zu einer Reduzierung der Stromabnahme und damit unmittelbar zu einer geringeren Stromverbrauchsrechnung für das jeweilige Gebäude. Die mit diesen Altanlagen erzeugte Energie und die damit verbundenen geringeren Stromkosten lassen sich nicht genau ermitteln, da wegen dieser Netzeinspeisung sämtliche jährlichen Stromrechnungen auf diesen Punkt hin nachgerechnet werden müssten. Aufgrund von Vergleichsdaten (bei Unterstellung 1 2

gemeint ist das Jahr 2003 wie z.B. das mit Photovoltaikzellen beschichtete Mansardendach der Grundschule Dom-Pedro-Platz

Seite 3

durchschnittlicher Strombezugskosten von 10 Ct/kWh) lassen sich jedoch bei einer Gesamtleistung dieser Anlagen von rd. 25 kWp und einer jährlichen Stromleistung von rd. 23.000 kWh eingesparte Kosten von rd. 2.300.- Euro/Jahr errechnen. Mit Einführung des Gesetzes zum Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Gesetz, EEG) zum 01.04.2000 wurden die Rahmenbedingungen für photovoltaische Solaranlagen erheblich verbessert. Für Strom aus solarer Strahlungsenergie betrug die Vergütung beginnend im Jahr 2000 mindestens 50,6 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh), wobei (leider) jährlich zum 01.01. jeweils für die ab diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommenen Anlagen die Vergütung um fünf von Hundert gesenkt wird. Zum 01.01.2004 wurde durch eine Gesetzesänderung die Vergütung für den verkauften Strom bei PV-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb gehen, wie folgt geändert: - auf freien Flächen 45,7 Ct/kWh - auf oder im Dach 57,4 Ct/kWh (bis zu einer Anlagengröße von 30 kW) - bei Fassadenintegration 62,4 Ct/kWh (bis zu einer Anlagengröße von 30 kW). Ab dem Jahr 2000 ist nun für die sog. Neuanlagen (insg. 15 Anlagen seit 2001) eine direkte Erfassung des erzeugten Stromes und der dafür erhaltenen Vergütung möglich. Die Leistung beträgt 97,2 kWp. Damit kann jährlich eine Strommenge von rd. 88.000 kWh erzeugt werden. Der Erlös aus dieser Einspeisung in das öffentliche Netz beträgt (bei einem durchschnittlichen Erlös von 53 Ct/kWh) rd. 46.000.- Euro/jährlich. Hinweis: Photovoltaikanlagen sind jedoch nur eine Form der Energieeinsparung. Im Bereich des Schulreferates werden an 19 Objekten thermische Solaranlagen zur Trinkwasser- bzw. Schwimmbaderwärmung sowie zur Heizung von Sporthallen (Luftkollektoren) mit insg. rd. 1.200 qm Kollektorfläche eingesetzt. Ob solche Anlagen rentabel betrieben werden können, wird bei Bauvorhaben mit geprüft.

Seite 4

2. Das Schulreferat stellt dar, wie viele Schuldächer im Jahr mit Photovoltaikanlagen versehen werden können. Antwort: Die Frage, wie viele Schuldächer im Jahr mit Photovoltaikanlagen versehen werden können, ist äußerst schwierig zu beantworten. Dies hängt von vielen Faktoren ab, welche aufgrund der komplexen technischen und organisatorischen Gegebenheiten schwer zu beurteilen sind. Zuerst ist auch die Frage zu klären, ob die Errichtung solcher PV-Anlagen durch die Stadt München selbst erfolgt, wie bei den unter Ziffer 1 genannten Anlagen, oder durch einen Fremdbetreiber, auf dessen Kosten und in dessen Regie. Im letzteren Fall sind entsprechende Gestattungsverträge zu schließen. Aufgrund des eingangs bereits erwähnten Beschlusses des Umweltschutzausschusses vom 13.07.2004 ist das Referat für Gesundheit und Umwelt beauftragt, die Bereitstellung geeigneter Dachflächen sämtlicher Referate zur Überlassung an private Photovoltaikbetreiber zu fördern und zu unterstützen. Es besteht der Grundsatz, wenn eine vorhandene Dachfläche von Art, Ausrichtung, der möglichen Verschattung, Beschaffenheit und statischen und sonstigen technischen Gegebenheiten für die Errichtung einer Photovoltaikanlage geeignet erscheint, diese mittels Gestattungsvertrag vorrangig an einen privaten Betreiber zu überlassen. Die Intention dieses Gedankens ist, das große Potential an privaten nutzbaren Dachflächen zu aktivieren. Dies gelingt nach Ansicht des Referates für Gesundheit und Umwelt nur, wenn die Stadt mit ihren eigenen Dachflächen eine Vorreiterrolle bei der Überlassung an private PV-Betreiber übernimmt und so die breite Akzeptanz fördert, zumal bei den Eigentümern der Dächer Vorbehalte hinsichtlich der doch sehr langfristigen Dachflächenüberlassung bestehen. Die Stadt München setzt hier ein entsprechendes Signal, um allgemein das Verständnis für eine derartige Überlassungskonstellation zu fördern. Das Schulreferat unterstützt diese Vorgehensweise, hat aber mehrmals deutlich gemacht, dass es jedem Referat überlassen bleiben sollte, in Eigenregie eine solche PVAnlage im Zuge seiner eigenen Bauvorhaben zu realisieren. So wird im Bereich des Schulreferates bei jeder Neubaumaßnahme bzw. Generalinstandsetzung oder Dachsanierung explizit geprüft, ob die Miterrichtung einer PV-Anlage wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist. Im Zuge der Neuentwicklung von in die Dachhaut integrierten Systemen (z.B. Solar-roof) oder neuen Fassadensystemen kommt es hier zu günstigen Synergieeffekten, welche sich die Stadt München nicht entgehen lassen sollte. So sind bei Neubauten und Generalinstandsetzungen bis 2007, bzw. im Zuge der unter der nachstehenden Ziffer 3 beschriebenen Refinanzierung im Rahmen des erweiterten Klimaschutzprogrammes der Stadt München eine Reihe von PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 50 kWp alleine auf Schulen in Planung (z.B. beim Erweiterungsbau Simon-Knoll-Platz mit bis zu 30 kWp und bei der Grundschule Pfeuferstraße mit bis zu 10 kWp). Entsprechend der vorgenannten Stadtratsvorlage wird jedoch die Errichtung solcher PV-Anlagen hauptsächlich in Form der Dachflächenüberlassung an Private relevant sein. Das Schulreferat hat in den letzten Jahren Verträge mit sechs privaten Betreibern geschlossen. Zu diesem Zweck wurde ein Standardvertrag erarbeitet, welcher eine Nutzungszeit von 20 Jahren vorsieht. Nachdem sich beide Vertragsparteien für einen doch sehr langen Zeitraum binden, entstand ein komplexes Werk, welches - gerade im Hinblick auf mögliche Dachsanierungsarbeiten - eine Reihe von Eventualitäten berücksichtigen musste. Aufgrund einer vom RGU im letzten Jahr vorgenommenen Ausschreibung von Dachflächen auf Schulgebäuden verhandelt das Schulreferat seit September 2004 mit acht weiteren Interessenten. Betroffen sind die Schulanlagen: Am Staudengarten 2, Ernst-Reuter-Str. 4, Eduard-Spranger-Str. 17, Gerhart-Hauptmann-Ring 15, Konrad-Celtis-Str. 44, Karl-Theodor-Str. 92, Rotbuchenstr. 81 und Walliser Str. 5. Erst Mitte Juni 2005 konnte daraus mit einem Betreiber ein Vertrag geschlossen wer-

Seite 5

den. Die Verhandlungen ziehen sich wegen der Vielzahl zu klärender technischer und rechtlicher Fragen in die Länge. Vor allem der Nachweis der statischen Geeignetheit der Dächer und der daraus abzuleitenden Windlastberechnungen ist zum Teil schwierig und langwierig. Der Abschluss eines Vertrages hängt damit im Wesentlichen von der Klärung der technischen und statischen Gegebenheiten ab. So kommt für das Schulreferat definitiv nur dann ein Vertragsabschluss in Frage, wenn während der Überlassungszeit eine mögliche Dachsanierung ausgeschlossen werden kann und wenn durch statische Prüfgutachten eindeutig die Belastbarkeit des Daches (einschließlich Windlasten) nachgewiesen werden kann. Zeitliche Verzögerungen entstanden in der Vergangenheit auch dadurch, dass Engpässe bei der Beschaffung der PV-Module auftraten. So ist in der Regel von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Abschluss eines Vertrages und Inbetriebnahme der Anlage mit einem Jahr Bearbeitungszeit zu rechnen. Ein Bewerber musste kurz vor Vertragsabschluss abgelehnt werden, da er die Anlage zwar errichten aber diese dann sofort weiterverkaufen wollte, was so nicht den Vorstellungen der Stadt München entspricht. Bei zwei anderen Losgewinnern wurden die Verhandlungen (nach dem diese die notwendigen Unterlagen nicht beibringen konnten) abgebrochen und stattdessen mit den Zweitplazierten weitergeführt. Ein weiteres Problem bei diesen Überlassungsaktionen besteht darin, dass eine Reihe von Schuldächern in den nächsten Jahren zur Sanierung anstehen; diese scheiden derzeit für eine Überlassung von vorneherein aus. Daneben sind momentan viele Dächer zwar technisch noch in Ordnung, müssen aber erkennbar in den nächsten fünf bis zehn Jahren saniert werden (solche Dächer scheiden ebenfalls für eine Überlassung aus). Der Zustand der Dächer allgemein (vor allem Flachdächer) ist trotz kontinuierlicher Überprüfung in der Regel schwer einschätzbar. Hier kann nicht garantiert werden, dass im Überlassungszeitraum nicht doch Sanierungsarbeiten notwendig werden. Solche Fälle stellen für beide Vertragspartner ein Problem dar. Für den Betreiber der die Anlage dann abbauen und zwischenlagern muss (damit gleichzeitig einen Einnahmenausfall hat), aber auch für die Stadt da sie nicht ohne Weiteres an die Dachflächen heran kann. Die Überlassung einer Dachfläche muss daher in jedem Einzelfall genauestens und gewissenhaft abgewogen werden, um Nachteile für die Stadt vermeiden zu können. Dass die Überlassung von Dachflächen an Private nicht ganz ohne Risiko abläuft, bestätigte sich durch einen Brand in der Nacht vom 23.07.2005 auf den 24.07.2005 im Speicher der Schule an der Ernst-Reuter-Straße, bei dem ein Wechselrichter der durch einen privaten Betreiber installierten PV-Anlage in Feuer aufging. Nur durch die Aufmerksamkeit eines Nachbarn konnte die Feuerwehr schnell eingreifen und das Feuer unter Kontrolle bringen und größeren Schaden vermeiden. Es besteht insgesamt gesehen eine natürliche Diskrepanz zwischen den zeitlichen und größenmäßigen Zielvorstellungen des Referates für Gesundheit und Umwelt und den aufgrund der technischen Gegebenheiten realisierbaren Überlassungsmöglichkeiten. Personalmäßig sind in der Abt. Bau und Planung des Schulreferates größere Überlassungsaktionen überdies nur noch schwer leistbar, zumal aufgrund der Erfahrung mit den bisherigen Fällen pro Vertrag mit mehreren Arbeitstagen zu rechnen ist. Aus diesen dargestellten Gründen ist es somit für das Schulreferat äußerst schwierig, die Frage, wie viele Schuldächer im Jahr mit Photovoltaikanlagen (entweder in Eigenregie im Zuge eigener Bauvorhaben oder durch Überlassung von Dachflächen an private PV-Anlagen-Betreiber) versehen werden können, abschließend zu beantworten. Das Schulreferat ist jedoch bestrebt, da die Forcierung dieser Energiequellenart hochrangiges Ziel sein muss, alles erdenklich Notwendige in dieser Richtung zu unternehmen. So erfolgt in nächster Zeit eine 2. Ausschreibung von 7 Dächern im Bereich des Schulreferates. Die Planungen bei Eigenprojekten laufen dazu parallel natürlich weiter.

3. Das Schulreferat stellt dar, wie viel Strom an Schulen dadurch selbst erzeugt und wie viel Geld in der Folge dadurch eingespart werden kann.

Seite 6

Antwort; Mit der Überlassung von Dachflächen an private PV-Anlagen-Betreiber trägt die Stadt München in erheblichem Maße zu einer Verbreiterung dieser Energieart bei und leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur CO2-Emissionsverringerung. Aus der monetären Sicht entstehen hier jedoch keine Einsparungen im Stadthaushalt. Eine solche Einsparung entsteht effektiv nur dann, wenn die Stadt München PV-Anlagen in Eigenregie errichtet und betreibt. Wie in dem eingangs erwähnten Beschluss des Baureferates vom 07.12.2004 dargestellt, wurden und werden für die Errichtung von städtischen PVAnlagen Mittel des erweiterten Klimaschutzprogrammes (stadteigene Solaranlagen, siehe Beschlüsse des Bauausschusses vom 18.01.2000 und des Umweltschutzausschusses vom 03.02.2000) eingesetzt. Dabei wurde ein Refinanzierungsmodell entwickelt, bei dem die eingesparten Mittel im Hoheitshaushalt verbleiben und dann wiederum für weitere Projekte verwendet werden können. Mit diesen Mitteln wurden im Bereich des Schulreferates in den letzten Jahren eine Reihe von Projekten realisiert. Zusammen mit den unter Ziffer 2 bereits beschriebenen, bis 2007 realisierten, eigenen Baumaßnahmen werden von den PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 172 kWp Stromvergütungen in Höhe von rd. 75.000.- Euro pro Jahr erwartet. Geplant sind weiter eine Wasserkraftanlage in einem Schulgebäude mit einem geschätzten Jahresertrag von 120.000 kWh. Entsprechend diesem Beschluss sollen aus diesem Programm in den nächsten Jahren weitere stadteigene Projekte für die regenerative Energienutzung mit dem Schwerpunkt Photovoltaik in den Solarplan aufgenommen werden. Das Schulreferat hofft, dass es auch in den nächsten Jahren an diesem Programm partizipieren kann. Insgesamt betrachtet sind damit im Bereich des Schulreferates hinsichtlich der Nutzung umweltfreundlicher Energien vielfältige Aktivitäten zu verzeichnen. Diese sollen in den nächsten Jahren sowohl durch Eigenbaumaßnahmen als auch durch die Überlassung von Dächern an private Betreiber von Photovoltaikanlagen - soweit dies jeweils aus personeller Sicht in der Abt. Bau und Planung leistbar ist - noch gesteigert werden. Ein Anhörungsrecht des Bezirksausschusses besteht in diesem Fall nicht. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Die Korreferentin des Schulreferates, Frau Stadträtin Brunner, sowie die Verwaltungsbeirätin für übergreifende Angelegenheiten, Frau Stadträtin Burkhardt, haben einen Abdruck der Beschlussvorlage erhalten. II.

Antrag der Referentin 1.

Von den Ausführungen im Vortrag wird Kenntnis genommen.

2.

Der Antrag Nr. 02-08 / A 01839 von Herrn StR Dr. Reinhold Babor, Frau StRin Ursula Sabathil, Herrn StR Thomas Schmatz, Herrn StR Josef Schmid, Herrn StR Johann Stadler vom 22.07.2004 ist geschäftsordnungsgemäß beantwortet.

3.

Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschluss nach Antrag. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende

Die Referentin

Seite 7

Dr. Gertraud Burkert 2. Bürgermeisterin

Elisabeth Weiß-Söllner Stadtschulrätin

IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle das Revisionsamt die Stadtkämmerei (2x) zur Kenntnis V. Wiedervorlage im Schulreferat - BP, Neuhauser Str. 39 Schulreferat I.

Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.

II.

An das Direktorium – HA II/V zu Az. D-HA II/V1 70/TS-04/2 das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H das Baureferat - HZ das Baureferat - H 3 das Baureferat - H 4 das Baureferat - H 6 das Referat für Gesundheit und Umwelt das Schulreferat - BP/SG 2 (2-fach) das Schulreferat - BP/SG 1 zur Kenntnis Am.............. i.A.