"Sakrales" Königtum in Afrika? ( ERYTHRÄA)

"Sakrales" Königtum in Afrika ? ( ERYTHRÄA) Frobenius berichtet über seine ethnologische Erforschung afrikanischer Königreiche und hat - recht un-syst...
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"Sakrales" Königtum in Afrika ? ( ERYTHRÄA) Frobenius berichtet über seine ethnologische Erforschung afrikanischer Königreiche und hat - recht un-systematisch - Material zusammengetragen und veröffentlicht aus jenem Kulturkreis, den er „Erythräa“ nennt. (Leo Frobenius: “Erythräa. Länder und Zeiten des heiligen Königsmordes“, Berlin/ Zürich, 1931). Frobenius beschreibt - ohne die wünschenswerte gesellschaftswissenschaftliche Durchdringung und Präzisionafrikanische Bovidenkulturen, und zwar Rinderbauern mit einem sogen. "Sakralkönigtum" (nach Frazer) , das bemerkenswerte matrilineare bis matrifokale Traditionen innerhalb eines , vom Frobenius beschriebenen , bilinearen Systems aufweist (obwohl er diese soziologischen Termini nicht verwendet). Dies afrikanische "Königtum" residierte in Königshöfen besonderer Art : Zimbabwe,“, das „Königsgehöft“, der „Hof“ heisst wörtlich übersetzt: „Verehrungswürdiges Haus" (aaO.S. 62). Es handelt sich um metallverarbeitende (S.46), kriegerische (S.125) Gesellschaften mit Sklavenhaltung (S.365), die dem entsprechen, was wir von den frühen Königreichen Asiens gewohnt sind: Despotische Klassengesellschaften, in denen die Untertanen vom afrikanischen Königtum allerdings nahezu wie Untermenschen angesehen und behandelt wurden. Frobenius berichtet, daß in der legendären Frühzeit allein die Königsfamilie über Rinderherden verfügte (S.39), daß den Mythen zufolge der König mit dem Stier identifiziert wurde (S.173) , und daß er in einem sakralen Stierfell bestattet worden sei (S.191). Wir finden also bei diesem afrikanischen Bovidenkönigtum die typischen Merkmale der asiatischen Bovidenkulturen, und aus den Angaben läßt sich schließen, daß nomadische Rinderhirten als Herrenschicht, die aus dem neolithischen Asien nach Afrika eingewandert waren, die Ackerbau (pflanzerischer Hackbau) treibenden indigenen Populationen Afrikas überschichteten. Der König („Mambo“) mußte nach den geltenden dynastischen Regeln immer einer königlichen Geschwisterehe entstammen (S.207), d.h. sein Thronerbrecht war strikt auf Bilinearität des Verwandtschaftsdenkens gegründet. Dies bedeutet, daß auch seine Mutter immer die Tochter eines Königs und dessen schwesterlichen Königin sein musste. Wir finden also zwar ein viriles Königtum vor (schon des Krieges wegen), aber neben der patrilinearen bleibt auch die matrilineare Herkunft unverzichtbar, um König und auch um Ehefrau des Königs und damit Königin zu werden. Auf diese Weise wurde, ähnlich wie im frühen Ägypten und in Kush, sichergestellt, daß der König wirklich das königliche Blut in sich trug, was ja

- 2 nicht sicher gewesen wäre, wenn nur sein Vater königlichen Blutes war, seine Mutter aber aus nicht-königlicher Familie stammen würde ; denn in einem solchen Falle hätte man nie wissen können, ob der Vater wirklich der König war. Aus diesem Grund blieb im sogen. afrikanischen „Sakral-Königtum“ der Matrilinearität, und damit der Rolle der Frau, eine hohe Bedeutung erhalten, gerade so , wie es in den urgeschichtlichen matrifokalen Gemeinschaften gewesen war: Die jeweilige „Königin-Mutter“, „Mazarra“, die ja auch einer königlichen Geschwisterehe entstammte, also bilinear-königlicher Herkunft sein musste, war die mächtigste Frau bei Hofe und war an der realen politischen Herrschaft beteiligt. (S.44). Sie führte auch den Titel „Schwestermutter des Königs“ (S. 44, 118), woraus deutlich wird, daß sie , die ja auch Mutter der Königin , also der Schwester des Königs, grosse Bedeutung hatte. Daneben wurde sie auch als „Mutter aller Könige“ tituliert (S.118). Die fortdauernde Bedeutung auch der matrilinearen Verwandtschaft wird hierdurch erkennbar. Trotz des Viril-Königtums kommt also der Matrilinearität innerhalb des bilinearen dynastischen Verwandtschaftsdenkens immer noch grosse Bedeutung zu. Diejenige der Töchter der Mutter des Königs , die ja zugleich "Schwestermutter" des Königs war, und die dann durch die Geschwister-Ehe zur Hauptfrau des Königs aufstieg, war , nach der Mutter des königlichen Geschwister-Paares, die Zweitmächtigste der adligen Frauen , die "Wahosi". Der König wurde also von seinen Eltern , dem Mambo und der Wahosi , die ihrerseits als Geschwister die Ehe geschlossen hatten , mit seiner Schwester verehelicht, und diese eheliche Tochter wurde als "Erste Königsgemahlin" , Wahosi, Königin. (S.59). Die einflussreichen Frauen der königlichen Familie sind also die MAZARRA , die Mutter des geschwisterlichen Königs-Paares , die zuvor als Königsgemahlin Wahosi war, und die WAHOSI, die Ehefrau des Königs und damit Königin. Die Wahosi erbt nach dem Tode ihrer Königsmutter den Rang der "Mazarra" und rückt auf in die führende weibliche Machtposition. Der Mambo hat zwar neben der Wahosi, seiner Königin, noch einen Harem, in welchem die Nebenfrauen in einer bestimmten höfischen Rangordnung leben (S.41), die Frobenius leider nicht näher beschreibt. Er berichtet aber folgendes: Allen Frauen bei Hofe kann nur die Wahosi oder deren Mutter, die Mazarra, gebieten; der König hingegen kann keiner einzigen der Frauen, die zum Adel gehören, Befehle erteilen, nicht einmal seinen Töchtern, die

- 3 von der Wahosi zur Welt gebracht worden waren, den Prinzessinnen (Wasarre, Singular: Musarre), (S.127). Nur seinen Söhnen kann der König Befehle erteilen. Diese Wasarre, königliche Prinzessinnen, die nur ihrer Mutter (oder mütterlichen Großmutter) zu gehorchen haben, sind - das hebt Frobenius vielfach hervor - völlig frei in ihrer sexuellen Partnerwahl (S.175,215,220). Ihnen wird auch völlige sexuelle Freiheit eingeräumt, die sie ausgiebig nutzen, weil ihre Sexualität als mit dem Regen-Kult in Zusammenhang stehend angesehen wird (S.120,176,194,203). Da jede Musarre ihre Sexualpartner frei nach ihren Wünschen wählen konnte, genossen natürlich auch die Männer des Adels diese sexuellen Freiheiten. Für jeden galt es als besonderes Privileg, von einer Muzarre als Sexualpartner gewählt zu werden. Zwar macht Frobenius dazu keine näheren Angaben, aber aus seinem Bericht läßt sich schließen, daß sich auch die mit dem König verehelichte Wahosi durch die Ehe nicht in ihrer Sexualität einschränken ließ, weil der König ihr nicht befehlen konnte (S.127); sondern sie nur ihrer Mutter zu gehorchen hatte, die ja ebenfalls seit ihrer Pubertät an die sexuelle Freiheit einer Musarre gewöhnt war. Wie in der Wahl ihrer Sexualpartner sind , mit Ausnahme der Wahosi, die königlichen Prinzessinnen auch in der Gattenwahl frei. (S.175) Der König kann seinen Töchtern auch in dieser Hinsicht keine Vorschriften machen. Allerdings kann bei diesem bilinear-dynastischen System nur diejenige der Wasarre , der bluts-königlichen Prinzessinnen, den Rang der Wahosi, der 1. Königsgemahlin, erhalten und damit Königin und zukünftige Mutter eines Königs werden, die, dem Gebot ihrer Eltern (und ihren eigenen Machtinteressen) folgend, ihren königlichen Bruder ehelicht. Die Machtposition der Frauen, die jene geschwisterlichen Königs-EHEN arrangierten, war also derart , dass wir in dynastischen Fragen fast von einer Matrifokalität bei Hofe sprechen können . Die Prinzen aus königlichem Geblüt, die „Machanda“, Söhne des Mambo, die von der Wahosi zur Welt gebracht worden waren, hatten kein Recht zu bestimmen, wer, im Falle des Ablebens des Königs, durch die Eheschließung mit derjenigen Musarre, die nach dem Willen ihrer Mutter die neue Wahosi werden sollte , der neue König wird . Diese fundamentale Entscheidung wird von den königlichen Eltern getroffen, also von der Mazarra mit bestimmt wie auch, von der Wahosi und den übrigen Wassare, (S. 235) . Der Grund ist wohl darin zu finden,dass nur die Mazarra und die Wahosi den Prinzessinnen , und damit auch der „Erbprinzessin“ , Vorschriften machen können.

- 4 Dies erklärt, warum der König in dynastischen Fragen nach aussen keine erkennbare Rolle spielt, nämlich weil er seinen Töchtern nicht vorschreiben kann, welche von ihnen ihren leiblichen Bruder zu heiraten hat, sondern das machen, nach Frobenius , die Frauen unter sich aus. Sobald eine Musarre also einmal WAHOSI, die erste EHE-Gemahlin , eines regierenden Königs, ihres Bruders, geworden war, hatte sie damit das Recht erworben, gemeinsam mit ihrer Mutter zu entscheiden, welche ihrer Töchter sie mit welchem ihrer Söhne verehelichen wollte, und damit lag es wenn auch nur innerhalb der strikten Erbfolge-Regeln, in der Hand der Mutter oder Schwester, welchen ihrer ehelichen Brüder oder Söhne sie zum Thronfolger machen wollte. Dass sie sich häufig dennoch mit ihrem Ehemann, dem König, absprach, kann angenommen werden. Zu bedenken ist auch, dass der König auf die Thronfolge Einfluss nehmen konnte, indem er sein Gewaltmonopol nutzte, um diejenigen seiner Söhne, die er nicht als Thronerben sehen wollte, zu zwingen, auf das Ehewahlrecht seiner erbprinzesslichen Schwester nicht einzugehen. Auf diese Weise konnte er die Politik seiner Ehefrau und Königin, der Wahosi, durchkreuzen. Auch wenn die königlichen Eltern ihre Nachfolger-Entscheidung nach dem geltenden Thron-Erbrecht treffen, geschieht dies - wie bei den Kushiten nach dem kollateralen Erbrecht: Geborener Nachfolger des Königs ist zunächst dessen Bruder (S. 224),: Geerbt wird in der Seitenlinie (kollateral) und nicht „nach Stämmen“ . Der Grund für ein kollaterales Erbrecht ist das Interesse der Eltern, daß zunächst ihre Söhne (einer nach dem anderen) das Vorrecht haben vor ihren Enkelnsöhnen. Frobenius beschreibt zwar, kasuistisch, Matrilinearität und Matrifokalität, allerdings ohne diese soziologischen Termini zu verwenden; sie waren ihm wahrscheinlich unbekannt und sein soziologisches Interesse ist insgesamt gering. Auch zum gesellschaftswissenschaftlich so interessanten Problem Matrilokalität / Patrilokalität bei den Untertanen schreibt er nichts. Das hängt damit zusammen, daß er sich vorwiegend mit dem Königtum (und weniger mit den Untertanen) beschäftigt. Wegen der königlichen Geschwisterehe taucht ja bei Hofe, innerhalb der königlichen Paarungsfamilie, das Problem der „Lokalität“, sei es Matri- oder Patri-Lokalität ,( d.h. welcher der Partner in die Geburtsfamilie des anderen zieht und dort als „Fremder“ leben muss) , gar nicht auf ; denn beide Partner gehören, als Bruder und Schwester, derselben Geburtsfamilie an und bleiben am selben Ort: Paarungsfamilien-Endogamie statt Exogamie.

- 5 Wir finden hier also ein strikt bilineares Thronerbrecht vor: Eine Prinzessin, "Musarre", kann nur dadurch WAHOSI, Königin , werden, dass sie mit demjenigen (in der Erbfolge bevorzugten) "Machanda" und Thronfolger des Königs, dem neuen MAMBO , die EHE schliesst, während ein Machanda ebenfalls nur dadurch zum Mambo werden kann, dass die (in der Thronerbfolge bevorzugte) Musarre bereit ist, gerade mit diesem Bruder , oder dem Bruder ihres Vaters UND ihrer Mutter, dem bilinearen Onkel, der also zugleich Vater-Bruder und Mutter-Bruder ist, die Ehe zu schliessen. Wir können uns gut vorstellen, zu welchen politischen Machtkämpfen dies führte. Die bluts-königlichen Geschwister sind also auf einander angewiesen, wenn sie König und Königin werden wollen, nur gemeinsam können sie dies erreichen, wobei viele der Prinzessinnen und Prinzen des kollaterale Thronerbrechtes wegen, als Kandidaten gar nicht in Betracht kommen. Zum „rituellen Königsmord“, den Frobenius ausgiebig beschreibt, weil er stark beeinflußt ist durch die von FRAZER gesammelten Mythen, ist folgendes anzumerken: Die von Frobenius beschriebenen Legenden verweisen immer wieder darauf, daß der Königsmord immer mit Hilfe einer der Königsgemahlinnen ausgeführt wurde, oft von einer seiner jüngeren Schwestern, einer Musarre. Jene Bruder-Mörderin durfte dann mit demjenigen Sohn , der nach den Erbregeln als König in Betracht kam , die Ehe schliessen , wodurch dann die Schwester oder Tochter die Position einer Wahosi erhielt und die Mutter als Mazarra weiter die Höchste der Frauen bei Hofe blieb. Auch von Machtintrigen, an denen die Blutsverwandten des amtierenden Königs beteiligt waren, die Machanda (die königlichen Prinzen) und die Wasarre (königlichen Prinzessinnen), berichtet Frobenius ausführlich. Das Material führt zu dem Schluß, daß die Frauen, die den Königsmord "matrifokal" ausführten, auch mit bestimmten, wer danach König wurde (S. 235), immer nach der Regel des bilinearen dynastischen Erbrechts: König, Mambo, und Königin, Wahosi, konnten nur werden, wer einen KÖNIGSVATER UND eine KÖNIGIN-MUTTER hatte, die zudem Bruder und Schwester waren. Wenn die königlichen Frauen und deren Söhne und Brüder also einen alten, schwachen oder unfähigen König „abberufen“ wollten, was besonders in Situationen gesellschaftlichen Unglücks angeraten erscheinen konnte , um die Herrschaft der Dynastie aufrecht zu erhalten, , so waren es die Frauen der Königsfamilie, die eine ihrer Töchter bestimmten, als Nebenfrau des Königs, mit Hilfe anderer, die Tat auszuführen und den König , d.h. ihren Vater , ihren Bruder oder Onkel „zu opfern“, der dann mit allen Ehren im üblichen Opferritual bestattet wurde, mit grossem Pomp , wie es einem gestorbenen König gebührt.

- 6 Bemerkenswert ist im Zusammenhang der female choice und dem ursprünglichen weiblichen Sexualbedürfnis noch ein Beispiel aus der Ethnologie: Frobenius berichtet über das eriträische Königtum folgendes: In diesen patriarchalischen Gesellschaften von Viehzüchtern (auch Boviden) ist von den Untertanen "Keuschheit" gefordert, die female choice ist also durch die monogame Ehe eliminiert. (Was Frobenius lobend hervorhebt, S. 119). Nur einmal im Jahr bei einem karnevalsartigen orgiastischen Fruchtbarkeitsfest herrscht "Liebesfreiheit" (S. 208) ,was Frobenius auch als "rituelle Hurerei" bezeichnet (S.203). Ganz andere Gesetze gelten für die Damen der Königs-Sippe. Sie haben sich das Recht der freien Wahl ihrer Sexualpartner erhalten und dies nicht nur vor, sondern auch während der Ehe. Die Prinzessinnen, ("Musarre") machen von diesem Recht ausgiebig Gebrauch. Dies kommt natürlich auch den vielen Prinzen zugute, aber nicht nur sie , sondern auch Männer aus dem Volk haben zuweilen das Glück, erwählt zu werden, was sie sich als höchste Ehre anrechnen und was ihnen soziales Prestige verleiht. Dies Sexual-Privileg der königlichen Frauen wird bezeichnet als "debge ne ngwe", d.h. "Das Fell des Leoparden". Damit sei ausgedrückt, dass diese Liebesfreiheit ein königliches Privileg ist, wie das Leopardenfell. (S. 120). Vom Volk werde es aber auch so interpretiert, dass eine Musarre so viele Liebhaber hat, wie das Leopardenfell Flecken. (aaO.) Dem "keuschen" Volk wird das königliche Sexualprivileg damit erklärt, dass die Hypersexualität der Prinzessinnen dem Erhalt der pluvialen Fruchtbarkeit diene. Es heisst: "Die Scheiden der Musarre dürfen nicht trocken werden". (S.120). Gerhard Bott * *Die Erfindung der Götter. Essays zur politischen Theologie. ISBN 978-3-8370-3272-7 vgl. ferner in diesem Blog:

Das Thronerbrecht der Pharaonen ; Das Thronerbrecht der Hethiter ; Zur MEROE-Kultur ; Reflexionen zur Fruchtbarkeits-Symbolik Entwicklung menschlichen Sexualverhaltens.

und zur kulturellen