Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten

Gefördert durch Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten Gutachten zu Möglichkeiten der Institution...
Author: Helmut Weiner
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Gefördert durch

Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung

Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten Gutachten zu Möglichkeiten der Institutionalisierung der Kulturlandschaftsentwicklung der Region Mittlere Havel

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Region Mittlere Havel Entwicklungsgutachten Förderung

Erstellt mit Zuwendung des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung des Landes Brandenburg aus Konzessionsabgaben Lotto

und mit Unterstützung durch das Institut für Nachhaltige Entwicklung und Strukturpolitik e.V.

Mitarbeiter und Autoren

Marina Donner Dipl.-Biol. Kai Deutschmann Dr. Axel Mueller Chris Rappaport Dr. Thorsten Rocksch Kai-Uwe Schwinzert Oliver Vogeler

Titelfoto

© Dr. C.W. Axel Mueller

Blick über die Mittlere Havel in Richtung Brandenburg Rechts: Ketzin im Landkreis Havelland Links: Schmergow in der Gemeinde Groß Kreutz (Havel) Landkreis Potsdam-Mitelmark

2

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Inhalt

3

1 2

Einleitung und Aufgabenstellung

4

Gesetzliche und administrative Grundlagen

5

2.1 2.2 2.3

Europäische und nationale Rahmensetzung

5

Gesetzlicher Rahmen im Land Brandenburg

7

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark

17

2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4

Kreisentwicklung

17

Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (GLES)

18

Konzept der Integrierten ländlichen Entwicklung (ILEK)

20

Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) „Kulturlandschaft Havelobst“

22

2.3.5

Landschaftsrahmenplan Potsdam-Mittelmark

23

2.4

Städte und Gemeinden im Entwicklungsraum „Mittlere Havel“

25

3

Organisationsformen für Naturparke

31

3.1 3.2 3.3 3.4 3.5

Was sind Naturparke

31

Stellung der Naturparke in Deutschland

32

Großschutzgebiete in Brandenburg

37

Regionalparks

38

Andere Organisations und Entwicklungsformen

40

4

Kulturlandschaft Mittlere Havel

41

4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6

Die Besiedlungsgeschichte

45

Naturräumliche Entwicklung

50

Kulturhistorischer Abriss

92

Landwirtschaftliche Entwicklung

92

Wirtschaftliche Entwicklung aus der Sicht von Industrie und Gewerbe

97

Kulturlandschaft aus touristischer Sicht

100

5

Entscheidungen politischer Körperschaften und deren Vertreter

103

5.1 5.2 5.3

Beschlüsse der Körperschaften öffentlichen Rechts

103

Äußerungen von Mandatsträgern und Unternehmern in Interviews

117

Stellungnahmen von Behörden und politischen Organisationen

124

6

Der Weg zum Naturpark Mittlere Havel

131

6.1 6.2 6.3 6.4

Die Grenzen des Naturparks Mittlere Havel in Gründung (i.G.)

131

Die naturschutzfachlichen Ziele des Naturpark Mittlere Havel i.G.

133

Die touristische Entwicklung des Naturpark Mittlere Havel i.G.

135

Die land- und fischereiwirtschaftliche Ausrichtung des Naturpark Mittlere Havel i.G.

Literatur Anhang1: Schutzgebiete im Naturpark i.G. Mittlere Havel

141 143 144

3

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1 Einleitung und Aufgabenstellung Die Region zwischen den Städten Werder und Brandenburg an der Havel ist die Wiege der Mark Brandenburg. Sie umfasst den Bereich der Mittleren Havel und liegt zwischen den

Naturparken

Westhavelland

und

Hoher

Fläming.

Trotz

ihrer

langen

kulturgeschichtlichen Tradition ist diese Region strukturarm und dünnbesiedelt und führt gegenwärtig ein Schattendasein. Dafür gibt es aber eine Vielzahl

an natürlichen

Reichtümern, die auf ihre touristische Erschließung und Erlebbarkeit warten. Engagierte Bürger der Region haben sich zusammen gefunden, einen Förderverein gegründet und nach vielen Diskussionen beschlossen, das Nötige zu tun, um dieses Gebiet aufzuwerten und seine Naturreichtümer einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen und zugänglich zu machen. Sie haben dabei erkannt, dass Engagement allein nicht ausreicht und eine Strategie entwickelt werden muss, um die Menschen in der Region von diesen Ideen zu überzeugen und um die Verwaltungen zu bewegen, notwendige Entscheidungen zu treffen. Dies alles ist aber nur machbar, wenn die Entwicklungsziele für die Region plausibel ausformuliert sind und wenn sie in einem breiten gesellschaftlichen Abstimmungsprozess

einvernehmlich

anerkannt

und

von

allen

Akteuren

und

Landnutzern mitgetragen werden. Dafür muss jedoch auch eine Organisationsstruktur gefunden werden, mit deren Hilfe die Ziele schrittweise realisiert werden können. Die Europäische Union, die Bundesrepublik Deutschland und das Land Brandenburg haben Ziele für die Entwicklung ländlicher Räume mit dem Schwerpunkt der nachhaltigen regionalen naturräumlichen Entwicklung formuliert. Um diese Ziele zu erreichen wurden Förderprogramme aufgelegt und Finanzmittel bereitgestellt. Diese Mittel sind aber nur abrufbar, wenn eine geeignete Organisationsform geschaffen wird. Dieser Frage und ihrer Beantwortung soll im Folgenden nachgegangen werden.

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2 Gesetzliche und administrative Grundlagen 2.1 Europäische und nationale Rahmensetzung EU-Quelle: ELER Für die Entwicklung ländlicher Räume hat die Europäische Union am 20.9.2005 die Verordnung 1698/2005 (ELER) erlassen, die drei Ziele formuliert: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung o Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung o Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und der Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft o

ELER ist das zentrale Finanzierungsinstrument für die zweite Säule der Agrarpolitik. Der Europäische Landwirtschaftsfonds hat mittlerweile die Förderperiode 2007 bis 2013 begonnen. Die Förderung der ländlichen Entwicklung wird über Entwicklungsprogramme der Bundesländer umgesetzt. Brandenburg wird zusammen mit Berlin von der EU als eine Region gewertet. Das zentrale Förderprogramm für die Einheit Berlin-Brandenburg ist der Förderplan für den ländlichen Raum (EPLR). Dieser Förderplan vom MLUV Brandenburg wurde am 5.9.2007 von der EU-Kommission genehmigt und veröffentlicht. Der 4. Schwerpunkt von ELER ist LEADER. Unter LEADER versteht man die Entwicklung des ländlichen Raumes von unten (Bottom-Up-Prinzip), wobei die Ideen, Forderungen und Organisationsstrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raumes zusammen mit Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Bürgern auf einer regionalen Organisationsebene stattfinden. Das Land Brandenburg hat für diesen Zweck einen Wettbewerb ausgeschrieben, der am 20.4.2007 endete. Die lokale Aktionsgruppe Flaeminghavel e.V. hat sich um die Anerkennung als LEADER-Region beworben, nachdem sie bereits seit 2001 als LEADER+-Region anerkannt war. Die Auswertung dieses Wettbewerbes beim Land Brandenburg hat ergeben, dass die

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Region Fläming-Havel als 8. Leader-Region anerkannt wurde. Die Vorsitzende der LEADERRegion Fläming-Havel ist Eveline Vogel, der zuständige Regionalmanager ist Heiko Bansen, Wiesenburg (www.flaeming-havel.de).

Nationale Quelle von Bund und Ländern: GAK Die Entwicklung ländlicher Räume wird auch durch das gemeinsame Programm von Bund und Ländern finanziert. Die Pläne und Maßnahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bilden den Kern dieser Länderprogramme. Sie sind gemeinsame Bestandteile der Länderprogramme und werden als Nationale Rahmenregelung gem. Artikel 15 Absatz 3 der ELER-Verordnung zur Genehmigung vorgelegt. Die Gemeinschaftsaufgabe wird seit 1973 mit dem Ziel durchgeführt, eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft zu gewährleisten und deren Wettbewerbsfähigkeit im Gemeinsamen Markt der Europäischen Gemeinschaft zu sichern. Dabei sind die Ziele und Erfordernisse der Raumordnung, der Landesplanung sowie des Umwelt- und des Tierschutzes zu beachten (§ 2 Abs. 1 GAK-Gesetz). Die Gemeinschaftsaufgabe verfolgt als Hauptziele: - die Verbesserung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der Land- , Forst- und Ernährungswirtschaft, - die Unterstützung standortangepasster, besonders umweltgerechter Wirtschaftsweisen und - die Anpassung der Land- und Forstwirtschaft an die Erfordernisse des Umwelt- und Naturschutzes, - die Sicherung und Stärkung der Funktionsfähigkeit der Strukturen in den ländlichen Räumen, - die Verbesserung des Küstenschutzes. Sie unterstützt die Ziele des Nationalen Strategieplans und ist zum Teil mit ELER identisch.

Schema der ELER-Umsetzung im Land Brandenburg

Schwerpunkt 1

Schwerpunkt 3

Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landund Forstwirtschaft Art. 19 – 33 34,4 %

Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Art. 49 – 59 26,9 %

Schwerpunkt 2

-

Verbesserung der Umwelt und des ländlichen Lebensraumes Art. 34 – 48 31,2 %

-

-

Diversifizierung hin zunichtlandwirtsch. Tätigkeiten Förderung des ländl. Tourismus Förderung von Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung (Kleinstunternehmen) Dorfentwicklung Schutz und Erhalt des ländl. Kulturerbes Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung der ländl. Wirtschaft und Bevölkerung

Schwerpunkt 4 LEADER Art. 60 5,0 %

-

Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raumes Regionalmanagement innovative, modellhafte Projekte Kooperationsprojekte Vernetzung lokaler Partnerschaften

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Natura 2000 Natura 2000 bezeichnet ein Netz von Schutzgebieten mit gemeinschaftlicher Bedeutung, die aufgrund der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) (1992) von den Ländern bei der EU anzumelden und zu charakterisieren waren. In die Natura 2000 werden auch Gebiete einbezogen, die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) auszuweisen waren. Die §§ 32-38 des Bundesnaturschutzgesetzes befassen sich mit der nationalen Umsetzung. Die Ausweisung dieser Gebiete dient dem nachhaltigen Biotop- und Artenschutz und hat das Ziel durch Biotopverbund den Austausch von Populationen zu sichern.

Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Wasserhaushaltgesetz Zum Schutz von Grund- und Oberflächenwasser hat die EU im Jahre 2000 die Wassserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen, die durch das Wasserhaushaltgesetz in deutsches Recht und über die Wassergesetze der Länder in Landesrecht umgesetzt werden muss. Mit der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ (als Wasserrahmenrichtlinie bzw. WRRL bezeichnet) trat am 22. 12. 2000 ein Regelwerk in Kraft, das die Wasserwirtschaft in Europa nachhaltig beeinflussen wird. Mit der WRRL wird das Wasserrecht der EU in einer Richtlinie zusammengefasst und um moderne Ansätze des Gewässerschutzes ergänzt. Das Ziel der WRRL besteht darin, dass der Zustand aller Oberflächengewässer zu definieren ist und die Länder Pläne zu erarbeiten haben, damit bis 2015 die Gewässer in einen „guter Zustand“ als Qualitätsziel versetzt werden. Auf der Basis einer umfassenden Bestandsaufnahme der Gewässerstruktur und der Gewässerbelastungen soll durch Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne ein „guter Zustand“ der Gewässer erreicht werden. Im Jahr 2005 hat das Land Brandenburg einen Bericht zur Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer vorgelegt. Im April 2008 wurde das Brandenburgische Wassergesetz beschlossen, was nunmehr für unseren Raum, verbindlich ist.

Bundesnaturschutzgesetz Das Bundesnaturschutzgesetz regelt in einem Gesetzesrahmen Naturschutz und Landschaftspflege in Deutschland. In den §§ 23 bis 30 werden die unterschiedlichen Schutzgebietsformen definiert, die von den Ländern ausgewiesen werden können: § 23 – Naturschutzgebiet, § 24 – Nationalpark, § 25 – Biosphärenreservat, § 26 – Landschaftsschutzgebiet, § 27 – Naturpark, § 28 – Naturdenkmal, § 29 – geschützter Landschaftsbestandteil, § 30 – Biotop Die FFH-Richtlinie und NATURA 2000 sind in die Novellierung des Gesetzes von 2002 bereits berücksichtigt worden. Das Land Brandenburg hat im Brandenburgischen Naturschutzgesetz diese Inhalte übernommen. Neben den gesetzlichen Regelungen gibt es weitere Vorhaben ohne Gesetzescharakter.

2.2 Gesetzlicher und raumordnerischer Rahmen im Land Brandenburg Alle auf EU-Ebene und auf Bundesebene getroffenen Regelungen werden durch die Landesgesetzgebung und Planungsinstrumente untersetzt, die im Folgenden vorgestellt werden, wobei in Bezug auf Raumordnung und Raumplanung Berlin und Brandenburg als Einheit betrachtet werden.

Das Naturschutzgesetz des Landes Brandenburg (2004) Der § 26 beschreibt die Regelung für Naturparke in Brandenburg, die für die Begründung der Aufgabenstellung von essentieller Bedeutung ist. Deshalb folgen Zitate aus dem novellierten

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Naturschutzgesetz, die zeigen, welche Anstrengungen nötig sind, um den Vorschriften eines Naturparks gerecht zu werden: § 26 Naturparks (1) Großräumige, einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 2. sich als naturnaher Landschaftsraum oder historisch gewachsene Kulturlandschaft für die Erholung besonders eignen und 3. nach den Erfordernissen der Raumordnung für Erholung und Fremdenverkehr vorgesehen sind, können durch Bekanntmachung der obersten Naturschutzbehörde zu Naturparks erklärt werden. Naturparks dienen der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzungen geprägten naturnahen Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt. In ihnen wird zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung und ein nachhaltiger Tourismus angestrebt sowie eine nachhaltige Regionalentwicklung gefördert. (2) Naturparks sollen entsprechend den in Absatz 1 beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege und den nach Schutzausweisungen abgestuften Schutz- und Pflegezielen geplant, gegliedert, erschlossen, weiterentwickelt und einheitlich verwaltet werden. § 26a Europäisches Netz „Natura 2000“ Die §§ 26b bis 26g dienen dem Aufbau und dem Schutz des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000“, insbesondere dem Schutz der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete. § 26b Schutzgebiete (1) Entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen sind vorbehaltlich des Absatzes 3 die Europäischen Vogelschutzgebiete und die in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung eingetragenen Gebiete nach Maßgabe des Artikels 4 Abs. 4 der Richtlinie 92/43/EWG als geschützten Teile von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 20 bis 24 festzusetzen. (2) Die Schutzerklärung bestimmt den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen und die erforderlichen Gebietsbegrenzungen. Es soll dargestellt werden, ob prioritäre Biotope oder prioritäre Arten zu schützen sind. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass den Anforderungen des Artikels 6 der Richtlinie 92/43/EWG entsprochen wird. Weitergehende Schutzvorschriften bleiben unberührt. (3) Die Unterschutzstellung nach Absatz 1 kann unterbleiben, soweit nach anderen Rechtsvorschriften, nach Verwaltungsvorschriften, durch die Verfügungsbefugnisse eines öffentlichen oder gemeinnützigen Trägers oder durch vertragliche Vereinbarungen ein gleichwertiger Schutz gewährleistet ist. Die hierfür festzulegenden gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie die Gebietsabgrenzung sind von der obersten Naturschutzbehörde im Amtsblatt für Brandenburg öffentlich bekannt zu machen. Im Übrigen gilt Absatz 2 Satz 2 und 3 entsprechend. (4) Für Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung können Bewirtschaftungspläne im Sinne von Artikel 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG erarbeitet werden. Hierfür ist die Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege zuständig. § 26c Schutzvorschriften (1) Ist ein Gebiet nach § 10 Abs. 6 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes bekannt gemacht worden, sind 1. in einem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bis zur Unterschutzstellung nach § 26b, 2. in einem Europäischen Vogelschutzgebiet vorbehaltlich besonderer Schutzvorschriften im Sinne der §§ 20 bis 24 in Verbindung mit § 26b, alle Vorhaben, Maßnahmen, Veränderungen oder Störungen, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. In einem Konzertierungsgebiet sind die in Satz 1 genannten Handlungen, sofern sie zu erheblichen Beeinträchtigungen der in ihm vorkommenden prioritären Biotope oder prioritären Arten führen können, unzulässig. § 26d Abs. 3 bis 5 gilt entsprechend.

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(2) Für Gebiete, die von der Landesregierung entsprechend § 26g Abs. 1 ausgewählt und im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht worden sind, gilt Absatz 1 entsprechend. Der Schutz nach Satz 1 endet mit der Bekanntmachung der Gebietsliste durch das für Naturschutz zuständige Bundesministerium nach § 10 Abs. 6 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. § 26d Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten, Ausnahmen (1) Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Bei geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 20 bis 24 ergeben sich die Maßstäbe für die Verträglichkeit aus dem Schutzzweck und den dazu erlassenen Vorschriften. Der Projektträger hat alle für die Verträglichkeitsprüfung notwendigen Angaben zu machen und entsprechende Unterlagen vorzulegen. Die Ausführungen zur Prüfung der Verträglichkeit sind als eigenständige Inhalte von sonstigen Ausführungen, insbesondere zur Umweltverträglichkeit oder Eingriffsregelung, zu unterscheiden. (2) Ergibt die Prüfung der Verträglichkeit, dass das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines in Absatz 1 Satz 1 genannten Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder Schutzzwecke maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es unzulässig. (3) Abweichend von Absatz 2 darf ein Projekt nur zugelassen oder durchgeführt werden, soweit es 1. aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art notwendig ist und 2. zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, nicht gegeben sind. (4) Können von dem Projekt innerhalb eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung prioritäre Biotope oder prioritäre Arten betroffen werden, können als zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses nur solche im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit einschließlich der Landesverteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung oder den maßgeblich günstigen Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt geltend gemacht werden. Sonstige Gründe im Sinne des Absatzes 3 Nr. 1 können nur berücksichtigt werden, wenn die zuständige Behörde zuvor über die oberste Naturschutzbehörde und das für Naturschutz zuständige Bundesministerium eine Stellungnahme der Kommission eingeholt hat. (5) Soll ein Projekt nach Absatz 3, auch in Verbindung mit Absatz 4, zugelassen oder durchgeführt werden, sind die zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen ökologischen Netzes „Natura 2000” notwendigen Maßnahmen vorzusehen. Die zuständige Behörde unterrichtet die Kommission über die oberste Naturschutzbehörde und das für Naturschutz zuständige Bundesministerium über die getroffenen Maßnahmen. (6) Für Gebiete, die nach § 26c Abs. 2 geschützt sind, gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. § 26e Pläne § 26d ist außer auf die in § 35 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes genannten Pläne entsprechend auf sonstige Pläne einschließlich Raumordnungsplänen im Sinne des § 3 Nr. 7 des Raumordnungsgesetzes anzuwenden. § 26f Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften (1) § 26d dieses Gesetzes und § 36 des Bundesnaturschutzgesetzes sind für geschützte Teile von Natur und Landschaft im Sinne der Abschnitte 4 und 5 dieses Gesetzes nur insoweit anzuwenden, als die Schutzvorschriften einschließlich der Vorschriften über Ausnahmen und Befreiungen keine strengeren Regelungen für die Zulassung von Projekten enthalten. Die Pflichten nach § 26d Abs. 4 Satz 2 über die Beteiligung der Kommission und nach § 26d Abs. 5 Satz 2 über die Unterrichtung der Kommission bleiben unberührt. (2) Handelt es sich bei Projekten um Eingriffe in Natur und Landschaft, bleiben die §§ 10 bis 18 dieses Gesetzes sowie § 20 Abs. 3 und § 21 des Bundesnaturschutzgesetzes unberührt. § 26g Zuständigkeiten (1) Die Landesregierung wählt die Gebiete, die der Kommission nach Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG zu benennen sind, nach den in dieser Vorschrift genannten Maßgaben aus und benennt die ausgewählten Gebiete dem für Naturschutz zuständigen Bundesministerium. Die benannten Gebiete sowie Änderungen der Gebietsnennung werden im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht.

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(2) Für die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 26d ist die nach dem jeweiligen Fachgesetz zuständige Zulassungsbehörde zuständig. Die Entscheidungen ergehen, soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Das Einvernehmen nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn es nicht binnen eines Monats nach Eingang des Ersuchens der Zulassungsbehörde unter Darlegung der Gründe verweigert wird. Entscheidungen ergehen, soweit für sie die Konzentrationswirkung nach § 75 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg gilt, im Benehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Zuständige Naturschutzbehörde im Sinne der Sätze 2 und 4 ist die nach § 17 Abs. 2 zuständige Naturschutzbehörde. Ist ein Projekt nur nach Naturschutzrecht zuzulassen, ist die hierfür zuständige Naturschutzbehörde auch für die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 26d zuständig. (3) Bei der Aufstellung von Plänen im Sinne des § 2a Abs. 1 Nr. 15 ist der Planungsträger für die Entscheidungen und Maßnahmen nach § 26d zuständig. (4) Die oberste Naturschutzbehörde erstellt die Berichte gemäß Artikel 17 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 12 der Richtlinie 79/409/EWG auf der Grundlage periodischer Erhebungen der Fachbehörde für Naturschutz und Landschaftspflege über den Erhaltungszustand der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Artikel 11 der Richtlinie 92/43/EW)

Gemeinsames Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg (LEPro) Das Landesentwicklungsprogramm von 2003 (LEPro 2003) ist 2007 überarbeitet und neu ausgerichtet worden, so dass eine Neuorientierung bei der Raumplanung Einzug gehalten hat: Hier sollen einzelne ausgewählte (alte) Passagen zitiert werden, die die raumplanerischen Ziele darstellen, um zu zeigen, welche Ziele bislang das Handeln der Behörden bestimmt hat : § 1 Einordnung in das Bundesgebiet und in den europäischen Raum (1) Die Länder Berlin und Brandenburg betreiben eine auf Dauer angelegte gemeinsame Raumordnung und Landesplanung für das Hoheitsgebiet beider Länder (gemeinsamer Planungsraum) mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine ausgewogene Verteilung der Entwicklungschancen und -potentiale zwischen dem Verdichtungsraum Berlin und den überwiegend ländlich geprägten Räumen Brandenburgs zu schaffen und um dadurch die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des gemeinsamen Planungsraumes zu ermöglichen. Die gemeinsame Raumordnung und Landesplanung soll die Voraussetzungen für die Entwicklung des Gesamtraumes zu einer Region im zusammenwachsenden Europa der Völker schaffen. § 3 Das raumordnerische Leitbild der dezentralen Konzentration (1) Es ist eine polyzentrische Landesentwicklung auf der Grundlage des raumordnerischen Leitbildes der dezentralen Konzentration zu betreiben. Das raumordnerische Leitbild soll einen Interessenausgleich zwischen Berlin, dem Brandenburger Teil des engeren Verflechtungsraumes sowie dem äußeren Entwicklungsraum schaffen. Hierzu ist die Entwicklung auf der Grundlage der zentralörtlichen Gliederung unter Berücksichtigung kurz- und langfristiger Handlungserfordernisse dezentral auf geeignete Standorte zu konzentrieren.

Seit Mitte 2007 liegt das neue Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007) vor, dessen Entwurf am 06.07.2007 von der gemeinsamen Landesplanungskonferenz gebilligt wurde. Dieser Entwurf enthält neue Grundsätze der Raumordnung, die im Folgenden zitiert werden: § 1 Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (1) Die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (Hauptstadtregion) ist eine europäische Metropolregion und umfasst das Gesamtgebiet der Länder Berlin und Brandenburg. (2) Die Hauptstadtregion soll im Sinne des Nachhaltigkeitsprinzips im Ausgleich wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Ziele räumlich polyzentral entwickelt werden. Vorhandene Stärken sollen vorrangig genutzt und ausgebaut werden.

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(3) Die Metropole und Bundeshauptstadt Berlin soll bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, der Nutzung ihrer Potenziale im Interesse des Gesamtraums und in ihrer nationalen und internationalen Bedeutung gestärkt werden. (4) Die Hauptstadtregion soll als Wirtschafts-, Wissens- und Kulturstandort gestärkt werden. Die Potenziale der unterschiedlich geprägten Teilräume der Hauptstadtregion sollen entwickelt und genutzt werden. Die Voraussetzungen für grenzübergreifende Kooperationen sollen verbessert werden. (5) Die zentrale Lage in Europa soll durch leistungsfähige Einbindungen in die internationalen Verkehrskorridore und transeuropäischen Netze sowohl in Nord/Süd- als auch in Ost/West– Richtung besser genutzt werden.

Raumordnerisches Leitbild der dezentralen Konzentration Kartengrundlage: Digitale DatenLVermA Brandenburg, Landesumweltamt Brandenburg, Referat Raumbeobachtung:

§ 2 Wirtschaftliche Entwicklung (1) Die Wachstumschancen der Hauptstadtregion liegen insbesondere in der Metropole Berlin, den räumlichen und sektoralen Schwerpunkten Brandenburgs mit besonderem wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Potenzial und dem Flughafen Berlin Brandenburg International mit seinem Umfeld.

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(2) Zur bestmöglichen Nutzung der Chancen und Stärkung der Wirtschaftskraft der Hauptstadtregion soll der Einsatz von öffentlichen Mitteln räumlich und sektoral konzentriert werden. (3) In den ländlichen Räumen sollen in Ergänzung zu den traditionellen Erwerbsgrundlagen neue Wirtschaftsfelder erschlossen und weiterentwickelt werden. § 3 Zentrale Orte (1) Die Hauptstadtregion soll nach den Prinzipien der zentralörtlichen Gliederung entwickelt werden. Zentrale Orte sollen als Siedlungsschwerpunkte und Verkehrsknoten für ihren Versorgungsbereich räumlich gebündelt Wirtschafts-, Einzelhandels-, Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Gesundheits- und soziale Versorgungsfunktionen erfüllen. (2) Als Zentrale Orte sollen solche Gemeinden bestimmt werden, die aufgrund ihrer räumlichen Lage, der zu versorgenden Bevölkerung ihrer Verflechtungsbereiche, ihrer funktionalen Ausstattung und ihrer Potenziale in der Lage sind, die übergemeindlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge langfristig und flächendeckend zu erfüllen.

§ 4 Kulturlandschaft (1) Die Kulturlandschaft soll in ihrer Vielfalt erhalten und zur Stärkung der regionalen Identität und Wirtschaftskraft weiterentwickelt werden. Metropole, Städte und Dörfer sind wichtige Elemente der Kulturlandschaft. Historisch bedeutsame Kulturlandschaften sollen bewahrt und entwickelt werden. (2) Durch eine nachhaltige und integrierte ländliche Entwicklung sollen die Land-, Forstund Fischereiwirtschaft, die touristischen Potenziale, die Nutzung regenerativer Energien

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und nachwachsender Rohstoffe in den ländlichen Räumen als Teil der Kulturlandschaft weiterentwickelt werden. (3) Kulturlandschaften mit besonderem Handlungsbedarf sollen durch eine kooperative Regionalentwicklung auch länderübergreifend gestärkt und weiterentwickelt werden. § 5 Siedlungsentwicklung (1) Die Siedlungsentwicklung soll auf Zentrale Orte und raumordnerisch festgelegte Siedlungsbereiche ausgerichtet werden. Der Gewerbeflächenentwicklung soll daneben auch in räumlichen Schwerpunkten mit besonderem wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Potenzial angemessen Rechnung getragen werden. (2) Die Innenentwicklung soll Vorrang vor der Außenentwicklung haben. Dabei sollen die Erhaltung und Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen und die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bei der Siedlungstätigkeit Priorität haben. (3) Bei der Siedlungsentwicklung sollen verkehrssparende Siedlungsstrukturen angestrebt werden. In den raumordnerisch festgelegten Siedlungsbereichen, die durch schienengebundenen Personennahverkehr gut erschlossen sind, soll sich die Siedlungsentwicklung an dieser Verkehrsinfrastruktur orientieren. (4) Der innerstädtische Einzelhandel soll gestärkt und eine verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfes (Grundversorgung) gesichert werden. Großflächige Einzelhandelseinrichtungen sollen den Zentralen Orten entsprechend der jeweiligen Funktionszuweisung zugeordnet werden. § 6 Freiraumentwicklung (1) Die Naturgüter Boden, Wasser, Luft, Pflanzen- und Tierwelt sollen in ihrer Funktions- und Regenerationsfähigkeit sowie ihrem Zusammenwirken gesichert und entwickelt werden. Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden. (2) Die Inanspruchnahme und die Zerschneidung des Freiraums, insbesondere von großräumig unzerschnittenen Freiräumen, sollen vermieden werden. Zerschneidungswirkungen durch bandartige Infrastruktur sollen durch räumliche Bündelung minimiert werden. (3) Die öffentliche Zugänglichkeit und Erlebbarkeit von Gewässerrändern und anderen Gebieten, die für die Erholungsnutzung besonders geeignet sind, sollen erhalten oder hergestellt werden. Siedlungsbezogene Freiräume sollen für die Erholung gesichert und entwickelt werden. (4) Freiräume mit hochwertigen Schutz-, Nutz- und sozialen Funktionen sollen in einem Freiraumverbund entwickelt werden. (5) Zum vorbeugenden Hochwasserschutz sollen Überschwemmungsgebiete erhalten und Rückhalteräume geschaffen werden. Die Wasserrückhaltung in Flusseinzugsgebieten soll verbessert werden. In Gebieten, die aufgrund ihrer topografischen Lage hochwassergefährdet sind, sollen Schadensrisiken minimiert werden. (6) Für die Gewinnung von standortgebundenen Rohstoffen sollen die raumordnerischen Voraussetzungen erhalten oder geschaffen werden. § 7 Verkehrsentwicklung (1) Zur überregionalen Einbindung der Hauptstadtregion und zur Erreichbarkeit Berlins und der übrigen Zentralen Orte sollen ein leistungsfähiges, hierarchisch strukturiertes Netz von Verkehrswegen sowie entsprechende Mobilitätsangebote für Bevölkerung und Wirtschaft unter vorrangiger Nutzung vorhandener Infrastrukturen gesichert und bedarfsgerecht entwickelt werden. Die Luftverkehrsanbindung der Hauptstadtregion soll weiterentwickelt werden. (2) Die Erschließung der Hauptstadtregion mit öffentlichen Verkehrsmitteln soll orientiert auf Berlin und die übrigen Zentralen Orte durch vielfältige, ihrer Funktion und der Nachfrage angepasste Bedienangebote gesichert und weiterentwickelt werden. In Räumen mit verdichteter Siedlungsstruktur soll der öffentliche Personennahverkehr gegenüber dem motorisierten Individualverkehr vorrangig entwickelt werden. (3) Eine umwelt-, sozial- und gesundheitsverträgliche Verkehrsentwicklung soll durch integrierte Verkehrsplanung unter Einbeziehung aller Verkehrsträger und – arten sowie deren Vernetzung, durch verkehrssparende Siedlungsstrukturen, ressourcenschonende Bündelung von Infrastrukturen, Verkehrsverlagerung auf umweltfreundliche Verkehrsträger sowie durch

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Steigerung der Attraktivität umweltfreundlicher Verkehrsangebote erreicht werden. Für die Mobilität im Nahbereich sollen gute Voraussetzungen geschaffen werden. § 8 Interkommunale und regionale Kooperation Die Entwicklungspotenziale der Hauptstadtregion und ihrer Teilräume sollen durch interkommunale, regionale und länderübergreifende Zusammenarbeit auf Grundlage abgestimmter Strategien und integrierter Konzepte aktiviert werden. Kooperationen zwischen Städten und Umlandgemeinden sollen zum Interessenausgleich beitragen.

Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) Auf der Grundlage des Landesentwicklungsprogramms wird ein Landesentwicklungsplan erstellt, der als Entwurf zur Beteiligung der Bürger und öffentlicher Belange ausgelegt wurde. Der Landesplanungsvertrag enthält die Rechtsgrundlagen für die Aufstellung der gemeinsamen Landesentwicklungspläne. Der Beschluss über den LEP B-B wird noch 2008 erwartet. Aufgrund der Neuausrichtung der Landesentwicklung mit den Schwerpunkten, Wirtschaftskerne zu entwickeln, Stärken zu stärken, besteht die Gefahr, dass strukturschwache Regionen in ihren Bemühungen weniger Mittel erhalten als dies bisher möglich war. Umso wichtiger ist es, dass diese Regionen eine Organisationsstruktur erhalten, die für eine angemessene Entwicklung sorgt.

Der Regionalplan der Planungsregion Havelland-Fläming Während das Landesentwicklungsprogramm und der zugehörige Landesentwicklungsplan im Wesentlichen die raumordnerischen Beziehungen der Metropolregion zum Umland regeln, verfolgt der Regionaplan die Entwicklungen zwischen den Wachstumskernen und den strukturschwachen Gebieten. Der Regionalplan ist aus den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes zu entwickeln. Da es gegenwärtig keinen gültigen Regionalplan gibt, er wurde im Oktober 2002 durch das Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärt, sind alle Aussagen zu diesem Thema mit Vorbehalt zu betrachten. Durch den geplanten Wegfall der Begriffe Grund- und Mittelzentrum im Landesentwicklungsplan ist für den künftigen Regionalplan damit zu rechnen, dass Festlegungen getroffen werden, dass die regionale Förderung von Maßnahmen stärker projektbezogen nach den Leitlinien des EPLR erfolgt.

Quelle: Die Förderung des ländlichen Raums in der Region Havelland-Fläming. Robert Riechel 2005

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Die Regionalpläne stellen als Teil der Landesplanung die Grundsätze und Ziele der räumlichen Entwicklung in den Regionen dar (Siehe Abbildung). Mitglieder der Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Landräte, Bürgermeister der Städte über 10.000 Einwohner sowie Mitglieder der Kreistage. Die gesetzliche Grundlage für die Regionalplanung ist das Regionalplanungsgesetz des Landes Brandenburg, zuletzt geändert 2006. Der Betrachtungsraum Mittlere Havel liegt in der Planungsregion HavellandFläming mit der Landeshauptstadt Potsdam, Brandenburg an der Havel und den Landkreisen Havelland, Potsdam-Mittelmark und Teltow-Fläming. Der sachliche Teilplan "Windenergienutzung" liegt seit März 2005 vor und ist seit 2008 rechtsunwirksam erklärt. In allen Planungsregionen werden zurzeit die Regionalpläne in Verbindung mit der Erarbeitung des Zentrale-Orte-Systems (Landesentwicklungsplan LEP-ZOS) überarbeitet.

Leitbild der Planungsregion Havelland-Fläming: Freiraumverbund: Die regional bedeutsamen Gebiete für den Freiraumverbund sind aus dem Planelement "regionale Grünzüge" des Regionalplans von 1997 hervorgegangen. Da sie in erster Linie dem regionalen Freiraumverbund dienen und ergänzend wichtige Landschaft gliedernde Funktionen innerhalb regionaler Landschaftseinheiten aber auch in Siedlungsnähe übernehmen, sollen sie grundsätzlich von jeder, auch von einer privilegierten Bebauung freigehalten werden. Kulturlandschaft: Die regional bedeutsamen Teilräume der Kulturlandschaft sind solche Gebiete in der Region, in denen der für die regionale Landschaftseinheit typische Wechsel von offener Feldflur, Wald und Waldrändern, Feldgehölzen, Windschutzpflanzungen, Alleen, Gewässer und ihre Ufer unter besonderer Berücksichtigung des Reliefs besonders gut, das heißt durch großräumige Eingriffe unzerschnitten bzw. weitgehend unbelastet von Störungen des Landschaftsbildes, erhalten ist und auch so erlebt werden kann.

blau: Freiraumverbund, grün: Kulturlandschaft

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

In der Region Mittlere Havel werden zwei Gebiete zur Windenergienutzung ausgewiesen: nördlich der Mittleren Havel auf der Nauener Platte, zur Stadt Ketzin gehörend und auf der Westliche Zauche, südlich der Autobahn bei den Orten Namitz und Grebs, Ortteile der Gemeinde Kloster Lehnin. Diese Gebiete der Windenergienutzung liegen am Rande bzw. außerhalb der vorläufigen Grenzen für einen Naturpark Mittlere Havel.

Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg Das Landschaftsprogramm Brandenburg wurde 2001 aufgestellt. Es enthält Leitlinien, Entwicklungsziele, schutzgutbezogene Zielkonzepte und die Ziele für die naturräumlichen Regionen Brandenburgs. Die Inhalte des Landschaftsprogramms sind von Behörden und öffentlichen Stellen bei deren Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen, gleichzeitig sind sie Richtschnur für die Arbeit der Naturschutzbehörden im Land Brandenburg. Die raumbedeutsamen Erfordernisse und Maßnahmen des Landschaftsprogramms werden gemäß § 5 Brandenburgisches Naturschutzgesetzes unter Abwägung mit den anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen als Ziele der Raumordnung und Landesplanung in das Landesentwicklungsprogramm und die Landesentwicklungspläne aufgenommen.

Quelle: MLUV

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

2.3 Der Landkreis Potsdam-Mittelmark 2.3.1 Kreisentwicklung Der Landkreis Potsdam-Mittelmark führt mit den Mitgliedern des Kreistages und der Verwaltungsspitze Klausurtagungen durch, um Schwerpunkte für die kommunale Entwicklung festzulegen.

Strategie zur Kreisentwicklung Die regionale Wirtschaft entwickelt sich stetig wachsend!

•Weiterentwicklung der Branchen Tourismus, Gesundheit und Landwirtschaft •Stärkung der heimischen

Die Einwohnerpotentiale entwickeln sich zukunftsfähig !

•Förderung der Erwerbstätigkeit •Erhaltung und Entwicklung der Lebensqualität

Wirtschaft und Förderung von Neuansiedlungen

Die moderne Verwaltung wird effizient und serviceorientiert !

•Betriebswirtschaftliche Steuerung •Integrierte Kommunalverwaltung •Qualitätsmanagement

•Profilierung des Forschungs- und Kreisentwicklungsforum, Fachbereiche der Verwaltung, Fachausschüsse des Kreistages, Kreistag

Haushalt

Die Ergebnisse aus dem 3. Kreisentwicklungsforum von 2007: Entwicklungsziele als Empfehlung an den Kreistag In Auswertung der Ergebnisse der Arbeitsforen wurden folgende Entwicklungsziele formuliert: 1. Die Wirtschaft des Landkreises wird über das Jahr 2007 hinaus durch Investitionen in die Infrastruktur unterstützt. 2. Ansässige Unternehmen investieren auch zukünftig am Standort. Neue Unternehmen siedeln sich im Landkreis an bzw. gründen sich. An den Branchenschwerpunktorten (Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf, Werder, Treuenbrietzen) siedeln sich branchentypische Unternehmen an. 3. Die Dienstleistungen des Landratsamtes richten sich an den Bedürfnissen der ansässigen und sich potentiell ansiedelnden Unternehmen aus. 4. Die touristischen Besucherzahlen im Landkreis entwickeln sich steigend. 5. Familien und ihre Kinder sollen sich mit der Schule und ihrem Wohnort identifizieren. 6. Es sollen mehr Menschen für Bürgerschaftliches Engagement in den Städten und Gemeinden gewonnen werden. 7. Ab dem Jahr 2030 wird im Landkreis der Strombedarf zu 100% mit erneuerbaren Energieformen gedeckt.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Auf der Grundlage der Entwicklungsziele des 3. Kreisentwicklungsforums hat der Kreistag einen Strategie- und Eckwertebeschluss gefasst und eine Potenzialanalyse durchgeführt. Als Handlungsschwerpunkte für die Entwicklung der regionalen Wirtschaft sind folgende Ziele formuliert: 1. Technologiestandort Potsdam-Mittelmark fördern 2. Tourismusbranche fördern 3. Produzierendes Gewerbe ansiedeln (z. B. Ernährungsbranche) 4. Gesundheitsbranche fördern 5. Aktive Unterstützung heimischer Unternehmen

Mögliche Handlungsschwerpunkte im Bereich Entwicklung der Einwohnerpotenziale sind: 1. Zuzug fördern (Attraktive Region als Lebensmittelpunkt) 2. Infrastruktur im ländlichen Raum erhalten, bzw. an den Bedarf anpassen 3. Jugendliche an die Region binden 4. Bürgerschaftliches Engagement fördern 5. Bildungslandschaft optimieren 6. Kulturelle Angebote fördern 7. Familienfreundlicher Landkreis 8. Erwerbstätigkeit durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen fördern

Der Strategiebeschluss des Kreistages vom 03.07.2008 hat das Ergebnis des 4. Kreisentwicklungsforums vom 05.04.2008 bestätigt, auf dem in Form einer Open-SpaceVeranstaltung die Ideen von Kommunalpolitikern, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zusammengeführt wurden. Dabei ist vorgesehen, den Tourismus zu entwickeln und die Tourismusangebote miteinander zu vernetzen.

2.3.2 Gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (GLES) Die Region Fläming-Havel kann nach Bewilligung als LEADER-Region (Liaison entre actions de développement de l´économie rurale) daran gehen ihre Potenziale zu nutzen und auszuschöpfen. Eine Leader-Region hat die Möglichkeit der Förderung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes. In der neuen EUFörderperiode 2007-2013 hat sich die Region Fläming-Havel um eine Erweiterung der ehemaligen LEADERplus Region Fläming-Havel erfolgreich beworben und ist um einige Gemeinden in Havelnähe erweitert worden. Sowohl die Beantragung zur LEADERFörderregion, als auch die Koordination der Fördermittelvergabe für beantragte Projekte untersteht der Lokalen Aktionsgruppe Fläming-Havel e.V. Eine LEADER-Region entwickelt eine gebietsbezogene lokale Entwicklungsstrategie (GLES), um ihre eigenen regionalen Stärken weiter zu entwickeln. Dabei ist die Netzwerkbildung und Kooperationsbereitschaft der Akteure untereinander die Basis. Der Wettbewerbsantrag zur Anerkennung als LEADER-Region wurde durch die LAG Fläming-Havel e.V. Regionalbüro, unter Beteiligung der Firma Gartenwerk – Dipl. Ing. Mareike Lehnert erstellt und war erfolgreich, so dass große Teile des künftigen Naturparks die Möglichkeiten zu Förderung nutzen können. Die LAG Fläming-Havel e.V. wird mit folgenden Worten zitiert: „Die vorliegende Analyse und die Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit in der ländlichen Entwicklung zeigen, dass die Region mit der Nähe zu Berlin und Potsdam und ihrer intakten Natur besonders für die weitere Entwicklung des Tourismus Potenziale aufweist. Dabei ist der Bottom up Ansatz, der territoriale Bezug und das integrierte Denken der richtige Weg für die LEADER Region Fläming-Havel. In der letzten LEADER Periode ist die regionale Eigenverantwortlichkeit langsam gewachsen, die Menschen haben Vertrauen gefasst, dass ihre eigenen Ideen das Profil der Region schärfen können. Diese sich entwickelnde Stärke ist noch sehr labil

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und kann u. a. bei ausbleibender finanzielle Unterstützung in Lethargie, Entmutigung und weitere Abwanderung umschlagen. Fehlende Investitionen im ländlichen Raum verschlechtern die Arbeitsplatzsituation und verbreitern die soziale Kluft zwischen arm und reich, berlinfern und –nah weiter. Die Stärken der Region zeigen, dass die Region den kommenden Entwicklungen der Gesellschaft und Politik optimistisch entgegentreten kann. Leitbild: Denkmal barrierefrei – Miteinander statt Nebeneinander in der Region Fläming-Havel Die Region Fläming-Havel ist ein in allen ihren Teilgebieten lebenswerter ländlicher Raum mit Zukunft. Sie bietet ihren Bewohnern und Gästen aller Generationen eine vielfältige Kulturlandschaft und insbesondere in den Naturparken attraktive Natur als Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum. Eine flächendeckende umweltverträgliche Landwirtschaft, die hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe hervorbringt, schafft dafür die Voraussetzungen. Das Gebiet ist auf ganzer Fläche ein beliebter Wohnstandort mit einer qualitativ hochwertigen Infrastruktur. Der ländliche Tourismus, mit den Schwerpunkten Natur und Gesundheit ist ein wichtiger Erwerbszweig, der wohnortnahe Arbeitsplätze bietet. Die besonderen Potenziale der Teilräume werden dabei effektiv genutzt. So ist die Havelregion ein etabliertes Wassersportrevier, der Hohe Fläming Brandenburgs Wanderregion Nummer eins und der Naturpark Nuthe-Nieplitz das Zentrum für Walker und Naturliebhaber. Die regionalen Akteure aus Wirtschaft, Vereinen und Kommunen arbeiten barrierefrei und sektorübergreifend zusammen. Die Vernetzung stärkt die regionale Wirtschaft in allen Bereichen. Die Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen sowie die Sichten der Geschlechter werden gleichberechtigt berücksichtigt.“

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2.3.3 Konzept der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) Mit diesem Konzept werden die Ziele und die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes formuliert. Sie sollen hier in tabellarischer Form zitiert werden: Leitbild für den ländlichen Bereich des Landkreises PotsdamMittelmark Erhalt/Schaffung von Arbeitsplätzen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen

Verbesserung der Wohnbedingungen, Angleichung der Ortsteile untereinander

Sicherung und Ausbau des Freizeitangebots und der Erholungsfunktion

Sicherung und Ausbau von integrierenden und Brückenfunktionen

- Flächendeckende Sicherung der LW/FW - Diversifizierung der landwirt. Produktion - Ausbau des Freizeitu. Tourismusgewerbes - Schaffung von Koop. zw. LW, Verarbeitung, Vermarktung, u.a. Sektoren

- Erhalt der dörflichen Identität - Erhalt der dörflichen Strukturen u. Ortskerne - Sicherung bedarfsgerechter kommunaler Infrastruktur - Entwicklung der örtl. Straßen-Infrastruktur, Barriere frei - Entwicklung von Angeboten für Jugend und Alter

- Schaffung einer reg. übergreifenden tour. Infrastruktur - Vernetzung tourist. Potenziale, Barriere frei - Inwertsetzung kulturhistorischer Potenziale (Dorf, Landschaft) - Sicherung des Naturraumpotenzials - Entwicklung des Potenzials für Wochenendtour. /Naherholung

- Ländl. Bindeglied zw. Potsdam und Gr.K. Brandenburg Kl.L. - Entwicklung überörtlicher Infrastruktur - Entwicklung von Bindegliedern über Landes- und Kreisgrenzen hinweg

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Leitbild gerechte Handlungsschwerpunkte – Landkreis PotsdamMittelmark Š Bessere Vermarktung landwirtschaftlicher und ländlich gewerblicher

Erhalt/Schaffung Produkte – Direktvermarktung von Arbeitsplätzen Š Entwicklung Gemeinde übergreifender Vermarktungsstrategien Š Entwicklung Sektor übergreifender Vermarktungsstrategien

Š Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit Š Beseitigung von baulichen Missständen im privaten und kommunalen Bereich Besseres Wohnen/ Š Erhalt der Vierseithöfe, Gutsanlagen, Kirchen u.a. Ortsbild prägender Gestaltung von Bausubstanz Ortschaften Š Verschönerung der Städte und Dörfer Š Bedarfsgerechte Entwicklung des ÖPNV Š Schaffung neuer kultureller und Freizeit-Angebote

Š Sicherung der Erholungsfunktion der Kulturlandschaft Š Einrichtung von Wegeleit- und Ortsinformationssystemen Stärkung der Erho- Š Entwicklung überregionaler, regionaler und ortsübergreifender lungsfunktion touristischer Wegenetze Š Bessere Verknüpfung verschiedener Tourismusarten und –angebote

Regionalisierte Leitbilder und Handlungsschwerpunkte Teilregion

Leitbild

Havelländische Fluss- und SeenLandschaft, Werder, Schwielowsee, Groß Kreutz Beetzsee, Wusterwitz

Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft

Wohnen

Tourismus

Handlungsschwerpunkte - Sicherung einer flächendeckenden Landwirtschaft - Bedarfsgerechte Erweiterung des Spargel- Obstund Gemüse-Anbaus - Engere Verbindung zwischen Landwirtschaft und Wassertourismus - Erhalt der dörflichen Identität - Sicherung der notwendigen dörflichen Infrastruktur - Sicherung attraktiver Wohnstandorte - Entwicklung Wassertourismus und Verknüpfung mit Natur- und Kulturerlebnis, ländlichem Gewerbe - Entwicklung des Natur- und Kultur- Erlebnis potenzials - Entwicklung des Gastgewerbes - Entwicklung des Wegenetzes und Verknüpfung mit Havelland und Sachsen-Anhalt

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2.3.4 Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) „Kulturlandschaft Havelobst“ Die AEP „Kulturlandschaft Havelobst“ liegt am östlichen Rand des künftigen Naturparks und seine Planungsinhalte berühren den Raum Mittlere Havel. Der AEP behandelt die am Obstbau orientierten räumlichen und thematischen Schwerpunkte: - Erhaltung und Erweiterung der Wirtschaftskraft des Planungsraums - Entwicklung und Stärkung einzelner Segmente der Wertschöpfungskette - Schaffung von Arbeitsplätzen in der Landwirtschaft nachgelagerten Bereichen - Aufzeigen von Wegen zum schrittweisen Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe und ist als Instrument zur Lenkung eines ausgewählten regionalen Entwicklungsprozesses zu sehen. Die AEP zeigt die momentane Situation des Obstbaus in der angegebenen Region auf und empfiehlt die Erhaltung, Erneuerung und Erweiterung der Potentiale. Es werden Handlungsfelder definiert und Handlungsschwerpunkte gefunden um die „Kulturlandschaft Havelobst“ zu entwickeln. Der AEP kann auch als Teil des Regionalpark Havelseen verstanden werden, dessen Wirksamkeit zurzeit nicht besteht.

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2.3.5 Landschaftsrahmenplan Potsdam Mittelmark Grundlage für den Landschaftsrahmenplan ist das Landschaftsprogramm des Landes Brandenburg, in dem die überregionalen Leitlinien und Entwicklungsziele dargestellt sind. Der Landschaftsrahmenplan formuliert Entwicklungsziele und Maßnahmen und stellt den Bestand dar. Der Landschaftsrahmenplan ist für die Untere Naturschutzbehörde die

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Grundlage, um die Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege umzusetzen. Er ist für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von aktuellen Nutzungen sowie geplanten Nutzungsänderungen und Vorhaben die verbindliche Richtschnur. Auch von anderen Behörden und öffentlichen Stellen sind die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung bei Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Die Verwaltungen der Ämter, Gemeinden und Landkreise, aber auch die Investoren erhalten durch den Landschaftsrahmenplan eine gültige Informationsgrundlage und höhere Planungssicherheit. Durch die Übernahme von Inhalten des Landschaftsrahmenplans in den Regionalplan erhalten die formulierten Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege auch eine rechtliche Verbindlichkeit.

2.4 Städte und Gemeinden im Entwicklungsraum „Mittlere Havel“ Die Städte Ketzin und Brandenburg an der Havel, sowie die Gemeinden Kloster Lehnin und Groß Kreutz, aber auch der Landkreis Potsdam-Mittelmark haben durch Beschlüsse Interesse an einem Naturpark „Mittlere Havel“ bekundet. Der Landkreis Havelland hat sich noch nicht positioniert, soll aber auch zur Mitarbeit geworben werden. Im Folgenden sollen diese Kommunen vorgestellt werden: Ketzin Die Stadt Ketzin, Ersterwähnung 1197, mit ihren Ortsteilen Brückenkopf, Paretz, Etzin, Falkenrehde, Tremmen und Zachow, die im südöstlichen Teil des Landkreises Havelland liegt, nimmt eine Fläche von 92,8 km² ein, von denen 15 % mit Wasser bedeckt sind. Diese Region ist gekennzeichnet durch eine weite, einladende Bruchlandschaft mit zahlreichen Seen, die zu ausgedehnten Spaziergängen, Wander- und Radtouren und auf der Havel zu Bootsfahrten anregt. Das Areal um das Ketziner Havelgebiet zählt als Landschaftsschutzgebiet mit zu den reizvollsten Regionen Brandenburgs und ist ein wahres Traumland für Wasser- und Naturfreunde. Hier kann der Besucher noch die unberührte Natur genießen und eine vielfältige Tierwelt erleben. Vom Aussterben bedrohte Tierarten wie Fischotter, Sumpfschildkröte, Wachtelkönig und Eisvogel sind hier heimisch. Die Wasserflächen und Wiesen sind im Frühjahr und Herbst Rastplätze für viele Zugvögel. Schon Theodor Fontane wusste die Schönheiten unserer märkischen Heimat zu schätzen und verewigte sie in seinen "Wanderungen durch die Mark Brandenburg". Aber auch architektonische Sehenswürdigkeiten hat die Region zu bieten. Von 1797 -1804 wurde von David Gilly das Schloss Paretz für den Kronprinzen Friedrich Wilhelm und seine Gemahlin Luise, die berühmte Königin von Preußen, gebaut. Das unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble mit einer ausgedehnten Parkanlage und die Altstadt von Ketzin mit dem Fischerviertel sind ebenso sehenswert, wie die unter Denkmalschutz stehende Dorfkirche in Tremmen und daselbst das Dorfmuseum. Es wurde schon sehr viel getan, um diese Sehenswürdigkeiten behutsam zu sanieren.

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K Kirche S

T sonstige touristische Einrichtungen

Schloss

H Hotel/Pension

M Museum

Wanderweg

R Reiterhof

Radweg

Reitweg

Reitweg ( Vorschlag )

Nach einem ausgiebigen Bummel durch Ketzin, vorbei an dem neugestalteten Marktplatz, der Touristeninformation mit dem Museum der Stadt, der Baumhaselallee in der Rathausstraße und vielen denkmalgeschützten Bauten lädt die Havelpromenade zum Verweilen ein. Von hier aus kann man mit dem alten Dampfer Gustav oder anderen Booten der Reederei Wilfried Herzog Ausflüge zur Pfaueninsel, nach Spandau und Brandenburg, aber auch Mondscheinfahrten zu unternehmen. Eine touristische Attraktion und zugleich einziger Übergang zwischen Werder und Brandenburg a.d.H. ist die Fähre, die eine Verbindung über die Havel nach Schmergow und Groß Kreutz mit dem RE 1 und in Richtung Bundesstraße 1 ermöglicht. In Ketzin sind auch viele Ziegelbauten sehenswert, die an die Tongewinnung vom 14. bis 20. Jahrhundert erinnern. Die Bedeutung des Rohstoffs Ton und die Entstehung der Ziegeleien untersuchen die Schüler der Fontane-

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Gesamtschule der Stadt Ketzin. Ein weiterer Anziehungspunkt der Stadt ist das Havelstrandbad am Friedrich-Ludwig-Jahn-Weg, das geradezu zum Sonnenbaden einlädt. Hier befinden sich auch ein Bootsverleih und ein Campingplatz. Besondere kulturelle Höhepunkte sind das traditionelle Fischerfest, das jährliche Skippertreffen sowie der Weihnachtsmarkt. Großer Beliebtheit erfreut sich auch das alljährliche Scheunenfest in Paretz. Quelle: www.Ketzin.de

Groß Kreutz (Havel) Die Gemeinde liegt Havelniederungsgebiet zwischen Brandenburg a. d. H. und Werder. Die nördliche Grenze ist die Havel bzw. der Landkreis Havelland, südlich von Groß Kreutz erstreckt sich die Gemarkung der Gemeinde Kloster Lehnin. Große Teile der Gemeinde liegen zwischen der Havel und der Bundesstraße B1 und sind Landschaftsschutzgebiet. Groß Kreutz besteht aus den Ortsteilen Groß Kreutz, Bochow, Deetz, Schmergow, Krielow, Götz, Schenkenberg und Jeserig. Die Gemeinde hat eine Fläche von 99 km² und ca. 8.500 Einwohner. Die Gemeinde entstand im Zuge der Gemeindegebietsreform 2003 aus den Orten der Ämter Groß Kreutz und Emster-Havel.

Quelle: Copyright by Kartox, Kornelia Menzel, 14550 Groß Kreutz (Havel), Alte Dorfstraße 1, 033207 311264, [email protected]

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In früheren Zeiten gehörten viele Dörfer um Groß Kreutz dem Kloster Lehnin. Im Mittelalter nahm die Region einen bemerkenswerten wirtschaftlichen Aufschwung und eine stärkere Bevölkerungsentwicklung setzte ein. Die Havel war der wichtigste Verkehrsweg, der einen vermehrten Handel auf dem Wasserweg erlaubte, weit über die regionalen Grenzen hinaus. Auch der Ort Groß Kreutz war zunächst in Klosterbesitz wurde aber an das märkische Adelsgeschlecht derer von Rochow gegeben. Viele landwirtschaftliche Kulturen und handwerkliche Spezialisierungen sind von Einwanderern u. a. aus Holland mit in die Mark gebracht worden und von den Mönchen nutzbringend in ihren Klosterdörfern, Gütern und auf ihren Märkten eingesetzt worden. Typisch sind die mittelalterlichen Feldsteinkirchen, die wir in jedem Ortsteil finden.

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Die Gemeinde zählt zu den landwirtschaftlich geprägten Gebieten, wo auch der Obstbau stark vertreten ist. Das Rindermuseum in Groß Kreutz, das Heimatmuseum in Deetz, die Heimatstube im alten Schulhaus in Schmergow, der germanische Lebensbaumkreis in Jeserig und das Lilienthaldenkmal von Wilfried Statt in Krielow mit dem Lilienthalmuseum laden den Besucher zum Verweilen ein. An der Bahnlinie zwischen Werder und Brandenburg gelegen hat die Gemeinde eine exzellente Schienenanbindung über den RE 1 und über die Bundesstraße B 1 Anschluss an umliegende Städte, deren Bewohner diese Region als Naherholungsgebiet gerne nutzen. Der sanfte Naturtourismus beginnt als zartes Pflänzchen zu wachsen und wird als Entwicklungschance gesehen. Zusammen mit Werder, Ketzin, Brandenburg und der Gemeinde Kloster Lehnin hat sich Groß Kreutz zur Wassertourismusinitiative (WIR) zusammengeschlossen, die Potsdamer und Brandenburger Havelseen bedient. Die durch den ehemaligen Tonabbau ausgeprägte Kulturlandschaft hat große „Erdelöcher“ hinterlassen, die heute, mit Wasser gefüllt, als schützenswerte Landschaftsbestandteile bewahrt werden. Hier beeindruckt die Artenvielfalt, die in großflächigen FFH-Gebieten erhalten werden soll. Die Gemeinde Groß Kreutz (Havel) ist prädestiniert durch ihre Nähe zur Havel und ihre Lage an der Mittleren Havel wichtige Aufgaben als Ansprechpartner und für Handlungsoptionen zu übernehmen.

Kloster Lehnin Die Gemeinde Kloster Lehnin ist ein wald- und wasserreiche Gegend, die zwischen Potsdam und Brandenburg a. d. Havel südlich der Bundesautobahn A 2 liegt. Sie erstreckt sich auf der Grundmoräne der Zauche, deren Hänge zu den Niederungsgebieten wertvolle Biotope darstellen. In den vielen kleinen Dörfern (Damsdorf, Emstal, Göhlsdorf, Grebs, Krahne, Lehnin, Michelsdorf, Nahmitz, Netzen, Prützke, Rädel, Reckahn, Rietz und Trechwitz) leben 11.800 Einwohner auf einer Fläche von 199 km². Der romanisch-gotische Klosterbau Lehnin mit seinen gewaltigen Backsteinmauern aus den Zeiten des Zisterzienserordens und der Gründung der Mark Brandenburg wurde denkmalgerecht instand gesetzt, nachdem bereits im Mittelalter das Kloster säkularisiert worden war. Die Gebäude werden seit 1911 als evangelisches Diakonissenmutterhaus „Luise-Henrietten-Stift“ betrieben, die auch Alten- und Krankenpflege betreiben. Das Kloster Lehnin gehört zu den berühmtesten architektonischen Kleinoden der Mark Brandenburg mit einer reichen Geschichte. Nicht unerwähnt bleiben darf das Schulmuseum und das Schlossmuseum in Reckahn, wo der preußische Schulreformer und Landwirtschaftpädagoge Friedrich E. von Rochow wirkte. Aber auch kleine Stätten, wie das Museum "Historischer Dreiseitenhof" mit der Landwirtschaftsausstellung "Leben unserer Großeltern" im Ortsteil Grebs, das Backofenmuseum im Ortsteil Emstal aber auch die märkische Landschaft mit ihren Wäldern und den darin eingebetteten Seen bieten dem Besucher erlebnisreiche Erholung. Erwähnenswert sind in jedem Fall auch die kulturellen und künstlerischen Angebote: Der Skulpturenpark am Lehniner Klostersee mit seinen wechselnden Ausstellungen und die Sommermusiken in der Klosterkirche, Konzerte in Reckahn und Dorffeste in Lehnin oder seinen Ortsteilen.

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Quelle: www.kloster-lehnin.de

Brandenburg an der Havel Die kreisfreie Stadt Brandenburg liegt im Havelniederungsgebiet und ist durchzogen von zahlreichen Wasserläufen. Auf einer Fläche von 228,8 km² leben ca. 73.500 Einwohner. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, auf eine historische Entdeckungsreise zu gehen, um den Brandenburger Dom auf der Dominsel zu besuchen. Seit Heinrich I. die slawischen Heveller um 928 verdrängte und Otto I. um 948 das erste ostelbische Bistum errichtete, haben verschiedene Mönchsorden zur Entwicklung dieser Stadt beigetragen. Von Albrecht dem Bär wurde 1157 die Mark Brandenburg begründet. Von ihr sind in der Vergangenheit immer wieder gesellschaftliche Impulse ausgegangen. So wurde das Brandenburger Stadtrecht auf viele märkische Orte darunter auch auf Berlin übertragen. Hier befand sich mit dem so genannten Schöppenstuhl schon im Mittelalter die oberste Gerichtsbarkeit der Mark, eine Tradition, die das Brandenburgische Oberlandesgericht in der Havelstadt heute fortsetzt. Auch nach der Schließung des Stahlwerkes, das über Jahrzehnte den Industriestandort prägte, gibt es noch Produkte von Unternehmen wie Lehmann-Blechspielzeug, Brennabor-Autos, Arado-Flugzeuge und den legendären "Opel-Blitz", die als Beleg für diesen alten Industriestandort dienen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Brandenburg an der Havel zu entdecken. Ob beim Rundgang durch die drei mittelalterlichen Stadtkerne oder bei einer Erkundungstour per Schiff: Immer werden Sie auf Ihrem Weg an Zeugnisse der tausendjährigen Geschichte erinnert. Das Altstädtische Rathaus mit dem Roland, die vier Tortürme oder die Reste der Stadtmauern prägen wie die vielen liebevoll sanierten Häusern in den historischen Stadtkern und die weitläufigen Parks und Grünanlagen an den verschlungenen Flussarmen der Havel. Im Mittelalter bestand Brandenburg aus der Alten und der Neuen Stadt und den Dombezirk auf der Dominsel. Mitte des 19. Jahrhunderts setzte eine Bebauung außerhalb der Stadtbefestigungen ein. Im Zuge der Entwicklung zur Industriestadt entstanden neue Wohn- und Industriegebiete.

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Erst 1929 kam der Gemeindebezirk der Dominsel zur Stadt. Seit Oktober 2003 gehören Gollwitz und Wust zu Brandenburg an der Havel, wodurch der Stadt große naturnahe Flächen zugeordnet wurden. Der Anteil von mehr als 30 % Wald im Stadtgebiet ist ein wichtiges Potenzial für den Erholungswert dieser Stadt, deren östlichen Flächen an der Havel eine Auenlandschaft bilden. Von Norden her ragt der langgestreckte Beetzsee bis an das Stadtzentrum heran. Die Umsetzung von "Natura 2000" gehört in Brandenburg zu den wichtigsten Fachaufgaben der unteren Naturschutzbehörde. In Brandenburg an der Havel gibt es vier Landschaftsschutzgebiete (LSG), die in der unten stehenden Karte ausgewiesen sind.

Brandenburger Wald- und Seengebiet (7367 ha) Westhavelland (2493 ha) Brandenburger Osthavelniederung (915 ha) Zingelheide (97 ha)

Darüber hinaus sind Areale der Stadt als Naturschutzgebiete (NSG) ausgewiesen. Diese Naturschutzgebiete haben auch eine Bedeutung als FFH-Gebiete oder Vogelschutzgebiete und gehören damit zum europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000. In Brandenburg an der Havel gibt es folgende Naturschutzgebiete: Möweninsel - Buhnenwerder (7 ha) Bruchwald Roßdunk (90 ha) Mittlere Havel (353 ha) Gränert (467 ha) Stadthavel (250 ha) Große Freiheit (78 ha) Buhnenwerder - Wusterau (192 ha)

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Karte der NSG von Brandenburg a.d.H. Die Landesregierung Brandenburg hat von den städtischen LSG und NSG insgesamt 10 als FFH-Gebiete deklariert, die nun unter europäischem Schutzstaus stehen. Quelle: www.stadt-brandenburg.de

3 Organisationsformen für Naturparke Nationale Naturlandschaften bzw. Großschutzgebiete werden in Deutschland als Nationalpark, Biosphärenreservat oder Naturpark ausgewiesen. Die Einstufung in die Kategorien erfolgt nach den internationalen Richtlinien der IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources). Seit November 2005 treten die Großschutzgebiete bundesweit gemeinsam unter der neuen Dachmarke "Nationale Naturlandschaften" auf. Natur- und Landschaftsschutzgebiete sind eigenständige Schutzkategorien. Die überwiegende Anzahl dieser Schutzgebiete sowie der Natura 2000 Gebiete liegt in den Nationalen Naturlandschaften. Quelle:Landesumweltamt Brandenburg, Abteilung Service, Referat S 5 "Umweltinformation", Frauke Zelt, Tel.: 033 201/ 442 -173, E-Mail: [email protected]

3.1 Was sind Naturparke Naturparke sind großräumige Schutzgebiete, in denen besondere Kulturlandschaften erhalten und weiterentwickelt werden sollen. Ausgehend von einer hochwertigen Naturausstattung hat der menschliche Einfluss in diesen Regionen eine besondere landschaftliche Schönheit und eine besondere Biodiversität hervorgebracht. Daraus ergibt sich die Verpflichtung zu einem schonenden Umgang mit Natur und Landschaft sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung dieser zumeist strukturschwachen Region. Die Schönheit der Landschaft und der Reichtum der Natur bilden dabei den Grundstock für die Entwicklung von Tourismus und naturverträglichem Gewerbe. Die ländlichen Räume in Deutschland und Europa befinden sich in einem Umstrukturierungsprozess, der sich insbesondere in der Agrarwirtschaft vollzieht. Gleichzeitig befinden sich diese Räume zunehmend in einer wirtschaftlichen Wettbewerbssituation mit anderen attraktiven Natur- und Kulturlandschaften im europäischen Kontext. Dieser Wettbewerb betrifft die touristische Attraktivität, die Produktvermarktung, die Fördermittel sowie auch die Attraktivität als Wohn- und Arbeitsumfeld. Naturparke bieten in diesem Wettbewerb im Vergleich zu anderen ländlichen Räumen besondere Entwicklungschancen. Diese Chancen können nur dann genutzt werden, wenn es gelingt, einen regionalen Konsens über die Entwicklung eines Naturparks herauszuarbeiten und damit auch die regionale Identität zu stärken.

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3.2 Stellung der Naturparke in Deutschland Aufgaben Eine wichtige Aufgabe für Naturparkpläne besteht in der Stärkung der regionalen Identität. Dazu ist es erforderlich, dass sie als integriertes Konzept zur Förderung einer eigenständigen und nachhaltigen Regionalentwicklung angelegt sind. Schwerpunktmäßig müssen in einem Naturparkplan selbstverständlich die Bereiche Naturschutz / Landschaftspflege, Erholung /Tourismus sowie Landnutzung behandelt werden. Diese Ausrichtung steht auch im Einklang mit dem neugefassten NaturparkeParagraphen (§ 27) des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach sind Naturparke „einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind, sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird”. Naturparke dienen der „Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt.“ Zu diesem Zweck wird in ihnen „eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt”. Darüber hinaus sind Naturparke „besonders dazu geeignet, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.” Organisationsformen Die Entwicklung der Naturparke wird durch den jeweiligen Naturparkträger koordiniert. Die Ziele der Naturparke werden meist federführend von ihm umgesetzt, zahlreiche Aufgaben der Naturparkarbeit von ihm wahrgenommen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Entstehungsgeschichte der Naturparke wurden für die Trägerschaft unterschiedliche Organisationsformen gewählt. Wie die folgende Tabelle zeigt, sind dies sowohl eingetragene Vereine als auch Zweckverbände, kommunale oder Landeseinrichtungen. Organisationsformen der im Rahmen einer Befragung erfassten Naturparke e.V.

Zweckverband

Landeseinrichtung

Kommunale Einrichtung

Baden-Württemberg

4

0

1

0

Bayern

10

0

0

1*

Brandenburg

0

0

5

0

Hessen

1

3

0

0

Mecklenburg-Vorpommern

0

0

3

0

Niedersachsen

3

1

0

3

Nordrhein-Westfalen

1

4

0

1*

Rheinland-Pfalz

1

1

0

0

Saarland

1

0

0

0

Sachsen

1

1

0

0

Sachsen-Anhalt

2

0

1

0

Schleswig-Holstein

1

0

0

3

Thüringen

0

0

3

0

25

10

13

8

Bundesland

Gesamt *nicht eingetragener Verein

Quelle: TAURUS-Erhebung Naturparkträger

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Im Folgenden sollen die einzelnen Organisationsstrukturen kurz vorgestellt werden. Da die Organisationsstrukturen von eingetragenen Vereinen und Zweckverbänden für Naturparke bereits eine lange Tradition besitzen und größtenteils aus anderen Bereichen als bekannt vorausgesetzt werden können, werden diese nur skizziert. Die neuere Organisationsstruktur einer Landeseinrichtung wird danach am Beispiel von Mecklenburg-Vorpommern dargestellt. Eingetragene Vereine Der eingetragene Verein ist mit 45 % der erfassten Naturparke die am häufigsten gewählte Organisationsform. Die Mitgliederzahlen der Vereine schwanken von 8 bis weit über 100 Mitglieder, wobei etwa ein Drittel unter 50, ein Drittel zwischen 50 und 100 und ein weiteres Drittel der befragten Vereine über 100 Mitglieder haben. Die Gemeinden stellen meistens die größte Gruppe der Vereinsmitglieder, wobei in über 75 % der Naturparke, die eine Antwort abgegeben hatten, alle Gemeinden des Naturparkgebiets Mitglied des Vereins sind. Neben den Gemeinden sind andere Vereine und Verbände meist die zweitgrößte Mitgliedergruppe, gefolgt von Landkreisen und privaten Unternehmen. Landkreise sind die wichtigste Gruppe bei der Besetzung des Vorstands und des Vorsitzes des Vereins. Daher ist ihr Einfluss auf den Verein als am größten einzuschätzen. Die Gemeinden sind meist ordentliche Mitglieder und verfügen dadurch als große Gruppe über eine wichtige Stellung in den Mitgliederversammlungen. Andere Vereine und Verbände oder private Unternehmen und Privatpersonen sind entweder ebenfalls ordentliche Mitglieder oder Fördermitglieder. Sie sind oftmals für die Umsetzung von Projekten, die aktive Mitarbeit in Arbeitsgruppen oder die Akquise von Fördermitteln wichtig. Zweckverbände Zweckverbände wurden bei 18 % der Naturparke, die auf die entsprechende Frage geantwortet hatten, als Organisationsform gewählt. Die Mitgliederzahlen von Zweckverbänden schwanken zwischen 2 und 16 Mitgliedern. Meist sind Landkreise und kreisfreie Städte die Mitglieder des Zweckverbandes. In den zwei Zweckverbänden, die die meisten Mitglieder haben, sind auch Gemeinden vertreten. An den anderen acht Zweckverbänden waren nur Landkreise oder kreisfreie Städte beteiligt. Private Unternehmen, Vereine oder Verbände sind in den Zweckverbänden keine Mitglieder, was bei dieser Rechtsform aufgrund ihres öffentlich-rechtlichen Status auch nur sehr eingeschränkt möglich wäre. Landeseinrichtungen In den alten Bundesländern gibt es die Organisationsform der Landeseinrichtung nur einmal in Baden-Württemberg. In den neuen Bundesländern stellt sie dagegen die am häufigsten gewählte Organisationsform für Naturparke dar. Im Folgenden wird die Organisationsform am Beispiel des Landes Mecklenburg-Vorpommern erläutert. Grundlage eines Naturparks in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Verwaltungsvereinbarung des Landes mit den betroffenen Landkreisen. Der Naturpark wird in gemeinsamer Trägerschaft des Landes mit den Landkreisen in einem gemeinsamen Planungs- und Umsetzungsprozess ausgewiesen und verwaltet. Arbeitsgruppen aus Vertretern des Landes und der Kreisverwaltungen begleiten die Naturparkentwicklung. Behörden des Naturschutzes, Forst- und Landwirtschaftsämter werden ebenfalls beteiligt. Zusätzlich werden Beiräte gebildet. Sie sollen die Naturparkarbeit auf eine breite regionale Basis stellen und 33

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setzen sich meist aus Vertretern der Gemeinden, Betriebe, Verbände und Vereine der Region zusammen. Der Beirat stellt das zentrale Planungs- und Entscheidungsgremium des Naturparks dar. Weiterhin verfügen die Naturparke häufig über Fördervereine, die das Ziel der inhaltlichen und finanziellen Unterstützung der Naturparkarbeit verfolgen (Umweltministerium MecklenburgVorpommern 2000, S. 7). Auch in den Bundesländern Brandenburg und Thüringen existieren Fördervereine für die Naturparke. In Brandenburg ist dies bei allen Naturparken der Fall. Im Thüringen sind die Naturparke zwar überwiegend als Landeseinrichtungen organisiert, beim Naturpark Thüringer Wald handelt es sich bei der Trägerorganisation jedoch um einen eingetragenen Verein. In Sachsen-Anhalt ist der Naturpark Drömling eine Landeseinrichtung, die Naturparke Saale-Unstrut-Triasland und Dübener Heide sind dagegen in der Trägerschaft eines eingetragenen Vereins. Personelle und finanzielle Ausstattung Die personelle und finanzielle Ausstattung der Naturparke variiert sowohl zwischen als auch innerhalb der Bundesländer sehr stark. Die Aussagen dieses Abschnitts beziehen sich auf eine Erhebung des Europäischen Instituts für Regionalentwicklung, Innovation und Tourismus (EIRIT), welche in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Naturparke zum Thema „Entwicklungsziele deutscher Naturparke“ im Jahre 2001 erstellt wurde. Es wurden Angaben von 48 Naturparken erhoben. Zum Zeitpunkt der Erhebung verfügten die 48 Naturparke insgesamt über 191 Festangestellte, davon 159 Vollzeit- (83%) und 32 Teilzeitbeschäftigte (17%). Im Durchschnitt ergeben sich somit 4 Angestellte pro Naturpark. Dieser Mittelwert darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass es gravierende Unterschiede gibt. So ist die Personalausstattung in Mecklenburg-Vorpommern mit drei Angestellten und acht Mitarbeitern der Naturwacht aus der Forstverwaltung mit Abstand am besten, während viele Naturparke in anderen Ländern mit nur einem Geschäftsführer auskommen müssen. Diese Geschäftsführer werden häufig vom Land finanziert. In Ländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen eine finanzielle Förderung von Personalstellen nicht möglich ist, gibt es auch ehren- bzw. nebenamtliche Geschäftsführer von Naturparken. Der Anteil der Festangestellten ist mit 58 % relativ gering und erschwert nach Aussagen einzelner Naturparkträger die Kontinuität und Qualitätssicherung der Arbeit. Die Festangestellten werden durch Zuarbeit über Werkverträge (12%), Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (19%), Zivildienstleistende (7 %) oder Personen im Freiwilligen Ökologischen Jahr (4 %) unterstützt. Aus diesen Daten errechnete EIRIT eine Betreuungsintensität von rund 26.000 ha Naturparkfläche durch einen festangestellten Naturparkmitarbeiter bzw. 15.000 ha pro Mitarbeiter insgesamt. Außer in Niedersachsen ist in allen Bundesländern von den zuständigen Behörden eine finanzielle Förderung der Naturparke vorgesehen. Die Höhe der Förderung differiert zwischen den einzelnen Bundesländern zum Teil erheblich. In einigen Bundesländern erfolgt sie in Form einer institutionellen Förderung, in anderen vor allem in Form der Projektförderung. Teilweise sind beide Formen kombiniert möglich. Die Spannbreite der institutionellen Förderungen reicht von 15.000 EUR bis zu 160.000 EUR pro Naturpark. Die Mehrzahl der Naturparke erhält eine institutionelle Förderung von etwa 50.000 EUR pro Jahr, so dass häufig eine Personalstelle davon finanziert werden kann. Auch die projektbezogenen Förderungen schwanken zwischen den Bundesländern erheblich. So können Naturparke in Bayern durchschnittlich mit über 250.000 EUR Förderung für 34

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Naturparkprojekte rechnen, während in anderen Bundesländern sehr viel geringere Mittel speziell für Naturparkprojekte zur Verfügung stehen. An dieser Stelle muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass Naturparke oftmals auch andere Landesfördertöpfe des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder auch Fördertöpfe anderer Landesbehörden im Bereich des Forstes oder der Landwirtschaft nutzen, um ihre Projekte umsetzen zu können. Dabei konkurrieren sie allerdings mit anderen Antragstellern um die Förderung. Eine Übersicht über landesspezifische Fördermöglichkeiten für Naturparke sowie Zuteilungsschlüssel und Zweckbindungen in den einzelnen Bundesländern.

35

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Spezielle Förderung von Naturparken durch die Bundesländer Anzahl der Naturparke

Höhe der jährlichen finanziellen Förderung für alle Naturparke in einem Bundesland

Richtlinie/ Zuteilungsschlüssel

Baden-Württemberg

6

ca. 1 Mio. € institutionelle und projektbezogene Förderung

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen an Naturparke

Bayern

15

ca. 4,3 Mio. € Projektförderung (2000)

Brandenburg

9

ca. 435.000 € institutionelle Förderung

Hessen

5

ca. 435.000 € Förderung (2001) (incl. Trägeranteil der Kreise, Land ist Träger, gemeinsam mit den Kreisen)

Mecklenburg-Vorpommern

12

Keine Förderung

Bundesland

Rchtlinie zur Förderung der Naturparke (in Fortschreibung) Gleich hoher Sockelbetrag zuzüglich flächenbezogener Anteil

Zweckbindung Landschaftspflege, Öffentlichkeitsarbeit und Entwicklungskonzeptionen, Entwicklung des Erholungswertes; Zuwendungen werden nur für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen. Förderung soll Träger der Naturparke bei Maßnahmen der Landschaftspflege und zur Verbesserung der Erholungsmöglichkeiten unterstützen. Für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen bestehender Anlagen sowie für Neuinvestitionen

Mittel nach Haushaltsplan des Landes

ca. 152.000 € Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen, Besucherlenkung ca. 40.000 € Naturparkpläne ca. 34.000 € Öffentlichkeitsarbeit

k. A.

k. A.

Anträge werden durch Bezirksregierungen fachlich geprüft Umfang der Ausstattung mit hauptamtlichem Personal

Niedersachsen

11

ca. 665.000 € Projektförderung

Nordrhein-Westfalen

6

ca.167.000 € institutionelle Förderung

Rheinland-Pfalz

1

ca. 15.000 € institutionelle Förderung

k. A.

Für die satzungsgemäße Naturpark-Arbeit

2

ca. 317.000 € institutionelle Förderung

Personalkosten und Sachkostenanteil nach festgelegtem Personalbestand

Personal- und Sachkosten

Sachsen

4

Je verordnetem Naturpark: ca. 30.000 – 40.000 einmalige Förderung für Pflege und Entwicklungskonzept; ca. 15.000 – 20.000 € jährliche Förderung (Basis: Öffentlich rechtlicher Vertrag)

k. A.

Anteilsfinanzierung der Betreibung einer Koordinierungsstelle vor Ort (Anteilige Personal- und Sachkosten)

Sachsen-Anhalt

5

ca. 100.000 € Projektförderung

k. .

Sachinvestitionen, Anpflanzungen, Infotafeln etc.

Schleswig-Holstein

11

k. A.

k. A.

k. A.

Thüringen

4

k A.

k A.

k. A.

Saarland

k. A. Geschäftsführungs- und Personalkosten

*In einigen oder allen Naturparken dieser Bundesländer wird das Personal zusätzlich zu den genannten Fördermitteln durch das Land gestellt Quelle: TAURUS-Erhebung Landesbehörden

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Neben der Förderung durch Landesmittel gelingt es zahlreichen Naturparken, weitere Finanzierungsquellen für ihre Arbeit zu erschließen. Dabei werden die Aktivitäten bzw. der Erfolg bei der Akquisition von Fördermitteln maßgeblich von der Personalausstattung des Naturparkträgers mitbestimmt. So werden zum Beispiel Sachgüter, Projekte oder Planwerke aus Mitteln der EU, des Bundes oder von Stiftungen finanziert. Einige Naturparke erwirtschaften darüber hinaus beträchtliche Summen an Eigenmitteln, was ihren Handlungsspielraum sehr erhöht. Nach Aussagen von Naturparkgeschäftsführern in den Expertengesprächen ist es nicht ungewöhnlich, dass besonders aktive Naturparke Finanzmittel in Höhe von 0,5-1,5 Mio. EUR akquirieren und entsprechend verausgaben. Diese Ergebnisse werden auch von der EIRIT-Erhebung gestützt. Quelle: Naturparkplanung in der Region, Eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Beziehung zwischen Naturpark und Kommunen, Verband Deutscher Naturparke e.V.

3.3 Großschutzgebiete in Brandenburg Brandenburg verfügt über einen Nationalpark, 3 Biosphärenreservate und 11 Naturparks, die hier aufgelistet werden: 1 - Nationalpark Unteres Odertal 2 - Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe 3 - Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin 4 - Biosphärenreservat Spreewald 5 - Naturpark Barnim 6 - Naturpark Dahme-Heideseen 7 - Naturpark Hoher Fläming 8 - Naturpark Märkische Schweiz 9 - Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft 10 - Naturpark Niederlausitzer Landrücken 11 - Naturpark Nuthe-Nieplitz-Auen 12 - Naturpark Schlaubetal 13 - Naturpark Stechlin-Ruppiner Land 14 - Naturpark Uckermärkische Seen 15 - Naturpark Westhavelland

37

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3.4 Regionalparks Neben den Naturparks, deren Funktionalität ausführlich erklärt wurde, gibt es Regionalparks, die als geografisches und wirtschaftliches Bindeglied zwischen der Metropolregion Berlin und dem Umland eingerichtet wurden. Regionalparks sind als Räume für eine abgestimmte ökologische, ökonomische und ästhetische Gesamtentwicklung im engeren Verflechtungsraum angelegt.

Abb.: Anordnung der Regionalparks um Berlin

Konzept Ziel ist es, länderübergreifend die Stadt-Umland-Entwicklung zu steuern und unterschiedliche Anforderungen in eine nachhaltige Raumentwicklung zu überführen. Von der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg wurden 1998 acht Regionalparks im Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburgs festgesetzt. Dabei stellen die Regionalparks kein administratives Planungsinstrument dar, sondern vielmehr ein Angebot der Landesplanung zur Umsetzung regionaler Entwicklungsziele, das von örtlichen Akteuren aufgegriffen wird. Entsprechend haben sich für die acht Regionalparks Interessenvertretungen und Organisationsstrukturen, zumeist in der Rechtsform von Vereinen, gebildet an denen sich Einzelpersonen, Kommunen, Vereine, Verbände und Unternehmen beteiligen. Abgrenzung Die Regionalparks bilden einen ca. 15 km breiten Ring um Berlin, wobei ein Teil der Regionalparks auf Berliner Stadtgebiet liegt während sich der andere Teil im Land Brandenburg befindet. Im Bereich dieses Ringes engagieren sich die kommunalen und sonstigen Akteure unter dem Label "Regionalpark". Untereinander abgegrenzt werden die Regionalparks durch die Siedlungsachsen, die von Berlin aus sternförmig bis nach Brandenburg reichen. Unterschiedliche landschaftliche Qualitäten und ihre jeweils 38

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individuelle Ausprägung machen die Regionalparks zu eigenständigen Erlebnisräumen. Regionalparks sind Hüllen, die von den Interessenvertretern erst mit Inhalt gefüllt werden müssen.

Abb.: Plan der acht Regionalparks um Berlin

Ziele Die Ziele der Regionalparks sind der Erhalt der Lebensgrundlagen für die ansässige Bevölkerung, die Stärkung der regionalen Identität, die Förderung der Heimatpflege, die Unterstützung örtlicher Brauchtümer und regionaler Wirtschaftsweisen, die Förderung der Denkmalpflege sowie der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft im engeren Verflechtungsraum Berlin-Brandenburgs. Handlungsfelder

Alle Regionalparks zeichnen sich zum einen durch ihre Nähe zu Berlin, zum anderen durch ihre hohen landschaftlichen Qualitäten aus. Landwirtschaft und kleine Dorfstrukturen sowie der oft unmittelbare Übergang zur dichten Bebauung Berlins sind in den Regionalparks die prägenden Merkmale. In einigen Teilen verdichten sich Siedlungsstrukturen zu einem bunten Mosaik an Bebauung und Landschaft. Die Landwirtschaft ist für alle Regionalparks ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Um die vorhandenen Potenziale zu stärken und die Wirtschaftsgrundlagen der ansässigen Bevölkerung zu sichern, konzentrieren sich die Aktivitäten auf 4 Handlungsfelder: 1. Tagestourismus stärken 2. Erschließungspotenziale nutzen 3. Aufwertungen der Kulturlandschaft 4. Regionale Produkte vermarkten 39

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Der Regionalpark Potsdamer Havelseen und der Regionalpark Döberitzer Heide grenzen an den Bereich der Mittleren Havel. Der Reiz dieser Region liegt zum einen in der Landschaft, die von den rund um Potsdam gelegenen Havelseen und den sie umgebenden Wäldern geprägt ist. Zum andern macht das reiche Kulturerbe, das berühmte Baumeister und Gartenarchitekten im Auftrag Preußischer Majestäten geschaffen haben, die Einzigartigkeit dieser Region aus. Aktiv im Regionalpark Potsdamer Havelseen ist der "Landschaftspflegeverein Potsdamer Kulturlandschaft e.V.", der zum Ziel hat, die Schönheiten der Landschaft zu pflegen und die touristische Entwicklung der Region zu befördern. Neben der Pflege der Glindower Alpen bemüht sich der Verein um die Aufwertung der Kulturlandschaft im Projekt "Havelobst". Der erste Abschnitt des Obstpanoramaweges konnte bereits fertig gestellt werden. Neu angelegte Streuobstwiesen unterstützen das typische Landschaftsbild der Obst- und Weinbauregion. Quelle:www.regionalpark.de, www.mir.brandenburg.de

3.5 Andere Organisations- und Entwicklungsformen Die Kulturlandschaft "Mittlere Havel" wurde 1998 als Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Zusammenhang mit der Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen für große Verkehrsprojekte im Land Brandenburg aus der Taufe gehoben. Eine Reihe wissenschaftlicher Untersuchungen unter der Regie des Bundesamtes für Naturschutz führte zur Gründung der Flächenagentur Kulturlandschaft Mittlere Havel, die einige Jahre zusammen mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, später in Verbindung mit der Stiftung Naturschutzfonds einen Flächenpool erwarb und bewirtschaftete, um naturschutzfachlich begründete Ziele zu erreichen. Nach Genehmigung eines EU-Live-Projektes wurden wertvolle wissenschaftliche Erkenntnisse zu den Naturreichtümern der Region Mittlere Havel erarbeitet (Rößling et al. 2006) Mit der Gründung des Fördervereins „Mittlere Havel“ 2004 wurde ein Instrument geschaffen, dass neben dem naturschutzfachlichen Ansatz auch Aspekte der Organisation und der Landnutzung für das Gebiet zwischen Werder und Brandenburg, Lehnin und Ketzin bearbeiten half. Nach Kontakten zum Naturpark Westhavelland wurde die Idee verworfen, dass ein Anschluss an diesen Naturpark zur Umsetzung der angedachten Entwicklungsziele führen könnte. Wegen der bisherigen Aktivitäten unter dem Dach der Stiftung Naturschutzfonds wurde erwogen, die Naturparkidee auch als Stiftung zu organisieren. Was ist eine Stiftung? Eine Stiftung wird mit dem Vermögen eines Stifters gegründet und verfolgt einen festgelegten Zweck. Das Vermögen bleibt dabei in der Regel erhalten und nur die Erträge werden für den Zweck verwendet. Errichtet werden Stiftungen in verschiedenen rechtlichen Formen und sie können jedem legalen Zweck dienen. Im Falle eines Naturparks ist die Möglichkeit gegeben eine Gebietskörperschaft als Stifter fungieren zu lassen, in diesem Fall das Land, der Kreis und/oder die teilnehmenden Gemeinden. Der Zweck wäre der gemeinnützige Zweck einen Naturpark zu unterhalten. Eine Gebietskörperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Gebietshoheit über einen Teil des Staatsgebietes mit seinen Einwohnern. Die wahlberechtigten Bürger sind gesetzliche Vollmitglieder der Körperschaft. Die rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist in den §§ 80 ff. BGB geregelt. Sie wird errichtet durch das Stiftungsgeschäft. Die ergänzenden Rechtsvorschriften finden sich in den Verordnungen der Länder.

40

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Die Voraussetzungen, um einen Naturpark Mittlere Havel auf der Grundlage einer Stiftung zu schaffen, werden als kompliziert eingeschätzt und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausführungen.

4 Kulturlandschaft Mittlere Havel Geologie der Flusslandschaft mit der Havelniederung im Havelland und der Zauche Das Gebiet der Mittleren Havel liegt in der Mark Brandenburg und gehört zum Norddeutschen Tiefland. Die Region setzt sich aus Teilen des Havellandes und der Zauche zusammen. Das eiszeitlich bedingte Relief der Landschaft Das Relief der Mark Brandenburg wurde durch die Weichsel-Eiszeit vor ca. 17 000 Jahren überformt. Vorher war durch die Saale-Eiszeit mit dem Fläming eine große Endmoräne geschaffen worden. Die Havel liegt in einem Urstromtal im Naturraum eines pleistozänen Jungmoränengebietes. In den Havelniederungen liegen Inselförmige Diluvialflächen und kleinere Grundmoränen. Die Zauche ist eine dem Fläming vorgelagerte flachwellige Grundmoränenplatte. In den Urstromtälern am Rande der Gletscher der Weichsel-Eiszeit (um 18 000 v.Ch.) floss das Schmelzwasser nach Nordwesten ab, so auch in den Havelniederungen, es hinterließ Ablagerungen aus Geröll, Mergel und Sand, darunter die Sanderhochfläche der Zauche. Die Zauche Zauche ist ein Begriff aus dem Slawischen und bedeutet „trockenes Land“. Sie liegt zwischen dem dem Fläming vorgelagerten Baruther Urstromtal und dem Berliner Urstromtal. Große Kiefernwälder kennzeichnen die Region. Schmelzwasserseen lockern das karge Gebiet auf. Die Sand- und Heideflächen bieten dem Spargelanbau gute Voraussetzungen. Die Zauche ist von Zisterziensermönchen zur Ansiedlung ausgewählt worden. Durch sie begann die Urbarmachung und eine stärkere Besiedlung der Zauche. In ihrem Zentrum liegt Lehnin mit dem gleichnamigen Kloster. Die Spargelstadt Beelitz befindet sich am östlichen Rand der Zauche. Die Havelniederung Die Havel ist ein typischer Flachlandfluss eingebettet in weiträumigen Feuchtgebieten, der sich durch niedriges Gefälle und geringe Fließgeschwindigkeit auszeichnet. Die Landnutzung wird dominiert von Ackerflächen (37,7 %), Wald (32,6 %) und oftmals staubewässerten Wiesen (11,1 %). An der Mittleren Havel finden wir ein verzweigtes Gewässersystem vor mit mehreren durchflossenen Seen aber auch durchstochenen Mäandern. Neben gestauten und kanalisierten sind auch eingedeichte Abschnitte markante Merkmale dieses Gewässers. Die hydrologischen Verhältnisse sind stark beeinflusst durch die Nutzung, die Stauhaltung am Wehr Brandenburg a.d.H. sowie ein Grabensystem hoher Dichte in den Niederungen. Die Städte Brandenburg und Ketzin sind in dem Havelniederungsgebiet erbaut worden.

41

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Die Obere und die Untere Havel- Wasserstraße Aus hydrologischen Gesichtspunkten teilt man die Havel in die Obere und Untere Havel. Trennpunkt zwischen Oberer und Unterer Havel ist die Spreemündung. Durch den Zufluss der Spree wird die Havel unterhalb Spandaus zu einem Fluss, der der Schifffahrt schon von alters her bessere Bedingungen bot als die Obere Havel. Als Mittlere Havel wird der Fluss zwischen Brandenburg und Werder definiert. Der Begriff Region Mittlere Havel bezeichnet die Havelniederung und das Zauchegebiet zwischen den Städten Brandenburg und Werder in West-Ost-Richtung bzw. Ketzin und Lehnin in Nord-SüdRichtung. Natürliche Veränderungen in der Flusslandschaft Durch nacheiszeitliche natürliche Vorgänge entstanden aus Buchten und Seen am Rande der Havel Verlandungsmoore. Auch der ständige Stoffeintrag hat dazu beigetragen, dass sich Bruch- und Moorlandschaften in den Niederungen gebildet haben. Das nahezu stehende Wasser der Flüsse breitete sich in den angrenzenden Auen unterirdisch aus. Der Boden war wie ein Schwamm mit Wasser gefüllt und bildete Versumpfungsmoore. Bevor der Mensch in die Natur eingriff, floss die Havel in großen Mäandern durch die Niederung. Nach starken Regenfällen oder nach der Schneeschmelze setzte die Havel das Land unter Wasser. Darüber hinaus bildeten die Niederungen der Havel für die Hochwässer der Elbe ein natürliches Rückstaugebiet. Durch den ständigen Wechsel der Wasserstände bildeten sich Überflutungsmoore. Im Landschaftsschutzgebiet Mittlere Havel gibt es noch heute die Reste der so entstandenen Moore. Veränderungen der Flusslandschaft durch menschliche Aktivitäten Schon die ersten Siedler begannen mit baulichen Veränderungen an der Havel, um die Landschaft ihren Bedürfnissen anzupassen. Um 1200 entstanden die ersten Mühlen in Brandenburg. Da die Havel ein Flachlandfluss mit nur 39 m Höhenunterschied zwischen Quelle und Mündung ist und die natürliche Fliessgeschwindigkeit für den Mühlenbetrieb nicht ausreichend war, wurden Mühlenstaue errichtet, die den Wasserstand flussaufwärts erhöhten und nach Bedarf die Fliessgeschwindigkeit regulieren halfen. Dadurch wurde jedoch die aufblühende Schifffahrt behindert und Wiesen und Ackerflächen der Bauern in der Region dauerhaft überflutet und damit der Nutzung entzogen. Um nun die Schiffbarkeit wieder zu verbessern wurden Mitte des 16. Jahrhunderts in den Städten Schleusen und Kanäle gebaut. 1743-46 z.B. ließ Friedrich II. den Plauer Kanal anlegen, um eine kürzere Verbindung zur Elbe zu gewährleisten. Auch der mäandernde Flussverlauf an der Mittleren Havel behinderte die Schifffahrt. So wurde die Havel Ende des 19. Jahrhunderts mittels Durchstichen begradigt. Bei Havelberg wurde 1933 ein Durchstich zur Elbe gebaut, der die zugeschüttete Mündung in die Elbe ersetzt. Seit 1876 verkürzt der Sacrow-Paretzer-Kanal die Fließstrecke der Havel zwischen Sacrow und Ketzin und schneidet die Strecke über den Templiner See und Schwielowsee ab. Dadurch wurden Göttinsee, Fahrlander See und Schlänitzsee mit der Wublitz als Gewässer durchschnitten bzw. an das Havelgewässer angeschlossen. Nach 1990 wurden mit dem Verkehrprojekt Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) weitere Planungen zum Ausbau der Havel für 185 m lange und 11,4 m breite Schubverbände und Großmotorgüterschiffe für die Wasserstraßenklasse Vb bekannt, die zu erheblichen Eingriffen im Bereich des Sacrow-Paretzer-Kanals und der Mittleren Havel führen können. Der Bereich der Unteren Havel im Naturpark Westhavelland ist als Bundeswasserstraße zurückgestuft worden und wird in den nächsten Jahren stufenweise renaturiert.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Zeittafel der wasserbaulichen Veränderungen an der Unteren Havelwasserstraße

6.

Beginn des Baues von Hochwasserschutzanlagen an der Elbe Die Brandenburger Mühlen werden vom Kaiser Ludwig I. den Bürgern der Stadt geschenkt Bau der Stadtschleuse in Brandenburg Bruch des rechtsseitigen Elbdeiches, infolgedessen Überschwemmung des Haveltales durch das Stremmetal, Hochwasserstand in Rathenow ungefähr 6,28 m bzw. 6,59 m a.P. nach Berghaus Schutz der Havelniederung gegen Elbhochwasser durch Verlängerung des Elbdeiches um 8,2 km Verlegung der Havelmündung abwärts um 1,5 km

7.

Nochmalige Verlegung der Havelmündung abwärts um 1,5 km

1. 2. 3. 4.

5.

8.

9. 10. 11.

12. 13. 14.

Die Königliche Regierung erlässt die Regulative für die Brandenburg und Rathenow zu haltenden Wasserstände: Brandenburg Sommerstau 1,94 m, Winterstau 2,09 m, mindestens 0,20 m Staugefälle Beseitigung von 106 festen Fischwehren in der Brandenburger Havel und in der Unteren Havel bis Rathenow mit einem Aufwande von 225 000 Mark Auftreten der Wasserpest Anschluss des rechtsseitigen Elbdeiches bei Quitzöbel an die Nitzower Höhe, wodurch das Karthanetal vom Elb- und HavelHochwasser abgeschlossen wurde 1855 Setzung fester Stauziele in Brandenburg: 1,90 m im Sommer 2,20 m im Winter unter Aufhebung des Differenzstaus Aufhebung des Differenzstaus in Rathenow 1.März bis 1. November 0,31 m, 1. November bis 1.März: bei Oberwasserstand 1,62 m 0,31 m Staugefälle bei Oberwasserstand von 1,62 m bis 1,88 m 0,22 m Staugefälle bei Oberwasserstand über 1,88 m 0,20 m Staugefälle

15.

Bau des Sakrow-Paretz-Kanals

16.

Verbreiterung und Vertiefung dieses Kanals

17.

Erste zusammenhängende Regulierung der Brandenburger und Unteren Havel · bei Molkenberg · zwischen Rathenow und Göttlin, oberhalb Pritzerbe · zwischen Brandenburg und Plauer See · oberhalb Parey und oberhalb Molkenberg · bei Jederitz unterhalb Molkenberg, oberhalb Grütz und unterhalb Bahnitz · unterhalb Parey und unterhalb Warnau · unterhalb Havelberg · zwischen Potsdam und Plaue; Verbesserung der Fahrt · im Göttinsee, Durchstiche bei Saaringen, Roskow, unterhalb · Deetz und oberhalb Brandenburg, Regulierung unterhalb · Brandenburg und Vertiefung des Dammgrabens bei Ketzin · Regulierung bei Döberitz und Bützer

1160 1324 1550 1566 und 1595 1772 1809 18321836 1832

18371842 1854 1855

1859

1871 18741876 18881890 18751881 18751876 1876 1877/78 u. 1887 18771878 18781880 18791880 18791881 1880

43

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

18.

Regulierung der Pichelsdorfer Havel

19.

Bau der Vorstadtschleuse in Brandenburg

20. 21.

zweite Regulierung der Unteren Havel von Plaue bis zur Mündung mit Regulierungswerken und Baggerungen Ergänzung dieser Regulierung oberhalb der Eisenbahnbrücke bei Rathenow, zwischen Molkenberg und Strodehne, unterhalb Vehlgast, bei Warnau, zwischen Bahnitz und Döberitz

22.

Ergänzung der Regulierung von Brandenburg bis Havelberg

23.

Nachregulierung (Tieferlegung der Buhnen) von Rathenow bis zur Mündung

24.

Deckung abbrüchiger Ufer von Brandenburg bis Rathenow

25.

Herstellung des Großschiffahrtweges bei Rathenow

26. 27. 28. 29. 30. 31.

Bau der Staustufen Garz, Grütz und Rathenow mit allen Nebenanlagen Beginn der Arbeiten an der Verlegung der Havelmündung nach Gnevsdorf in 4 Ausbaustufen mit dem Bau der Schleuse Havelberg Inbetriebnahme der Wehre in Quitzöbel Inbetriebnahme des Wehres Neuwerben Fertigstellung des Gnevsdorfer Vorfluters Herbst Beginn der Arbeiten zur Komplexmeliorationsmaßnahme "Untere Havel-Dosse" zur Gewährleistung intensiver landwirtschaftlicher Produktionsbedingungen in der Havelniederung

1880 18781882 18811883 18821890 18921897 18961898 18971902 18981901 18981901 19061912 1931 1937 1954 1954 1968

Weitere Kanalisierung und schwerer Uferverbau in den 70er Jahren des 20.Jh, Ausbau als Transitweg für die Schifffahrt Quellenangaben: Uhlemann, H.-J.; 1987: Berlin und die Märkischen Wasserstraßen, 1. Auflage, DSV-Verlag; Hydrolog. und hydrogeolog. Untersuchungen des FIB "Untere Havel und angrenzende Gebiete" ,Ergebnisse der Arbeiten im Jahre 1993 und Endbericht, IHU Geologie und Analytik Stendal

Anthropogene Einflüsse auf Gewässerflora und -fauna Mit dem Errichten von Querverbauen wurden die natürlichen Migrationswege der wandernden Fischarten erheblich beeinträchtigt und diese damit von ihren angestammten Lebensräumen abgeschnitten. Das erklärt das Verschwinden von Lachs und Flussneunauge in der Havel und ihren Nebenflüssen. Viele Arten benötigen natürliche Uferbereiche als Lebensraum. Durch die Abgrabungen und Steinschüttungen im Uferbereich verlor die Havel Flachwasserbereiche und kleine Buchten. Durch die Stauhaltung kann der Wasserstand künstlich geregelt werden und um Überflutungen zu vermeiden. Der Hecht benötigt aber den natürlichen Wechsel von Hoch- und Niedrigwasser für seine Vermehrung, er laicht auf überfluteten Auenwiesen. Die vielen Pflanzenarten in der Aue sind ebenfalls an die zeitweiligen Überflutungen angepasst. Hochwässer haben eine wichtige Reinigungsfunktion für Flüsse. Bei Hochwasser tritt ein Fluss über seine Ufer und lagert Nährstoffe in der Aue ab, so bleibt 44

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

fruchtbarer Boden zurück. Dies alles wird durch die Stauhaltung verhindert. Der Wasserhaushalt und die Wasserqualität unterliegen durch den Ausbau starken Veränderungen und das hat deutliche Folgen. Durch die Begradigungen sowie die Vergrößerung der Breite und Tiefe kann zunehmend mehr Wasser die Havel durchfließen, ohne an schmaleren Stellen zurückgestaut zu werden. Daraus folgte, dass sich die Wasserstände entlang des Flusslaufs stark anglichen und der Wasserstandsausgleich zum niedrigsten Niveau stattfand. Der Wasserpegel der Havel wird gegenwärtig durch die Stauhaltung in Berlin-Charlottenburg und Brandenburg a.d.H. bestimmt und unterliegt kaum noch den natürlichen Schwankungen des Wasserdargebots.

4.1 Besiedlungsgeschichte Steinzeit Die ersten Menschen siedelten im Havelland vor etwa 13.500 Jahren, wie Funde von steinzeitlichen Werkzeugen bezeugen. Die Funde aus dem Mesolithikum zeugen von Siedlern, den Dobbertinern (nach der Fundstätte in Dobbertin in Mecklenburg), die sich vom Fischfang und Jagd ernährten. Vielfach bestanden die Siedlungen aus hölzernen Pfahlbauten im oder am Wasser. Vor ca. 6.000 Jahren verließen diese Siedler das Havelland. Auf der Suche nach neuen Siedlungsgebieten zogen später indogermanische Stämme der Baalberger- bzw. Trichterbecher- Kultur, ins Havelland und die Zauche. Sie stellten sehr viel bessere Werkzeuge her und betrieben Ackerbau. Erste Töpferarbeiten aus gebranntem Ton, Krüge und Schalen, sind gefunden worden. Diese Stämme haben das Havelland nach Süden wieder verlassen. Bronzezeit Erst wieder aus der Zeit um 1.800 v.u.Z. sind Funde von indogermanischen Stämmen im Havelland nachgewiesen. Hier gibt es Zeugnisse von Ackerbau, Viehzucht und Töpferei. Die Siedlungen zogen sich entlang der Ränder der trockenen Hochflächen wie der Zauche. Einwanderer aus dem sächsisch-lausitzischen Gebiet, aber auch aus der Ostalpenregion kamen ins Havelland (B. Faensen 2003). Neben Waffen und Geräten der Bronzezeit fand man die für diese Zeit typischen Urnengräber. Eisenzeit Im Übergang zur Eisenzeit zwischen 1.000 und 600 v.u.Z. wurden von den Germanen der Jastorf- Kultur die bewährten Bronzewaffen benutzt. Ca. 500 v.u.Z. siedelten die Semnonen im Havelland und in der Zauche. Es gibt Funde der vorrömischen Eisenzeit in Götz, die das belegen. Völkerwanderung Ca. 200 v. u. Z begannen die Völker in Europa ihre angestammten Siedlungsgebiete zu verlassen und neue Gebiete zu erobern. Die Semnonen wanderten im Laufe der nächsten Jahrhunderte in unterschiedliche Landesteile ab und wichen den durchziehenden Burgundern und Langobarden aus. Im 7. Jahrhundert überlappten sich die Siedlungsgebiete der Germanen und der einwandernden Slawen, die von den Hunnen und Awaren aus Böhmen vertrieben wurden.

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Slawenbesiedlung Die Zauche, das „trockene Land“, ist von den Slawen fast ausschließlich an den Rändern der Hochfläche besiedelt worden, wohingegen in Wassernähe an der Havel viele Funde von Slawensiedlungen zwischen Spandau und Rathenow nachgewiesen sind. Dies waren die Heveller. Sie gehörten zu den Elb- und Ostseeslawen. Sie nannten sich selbst Stodorjane. Der neuhochdeutsche Name "Heveller" geht auf eine altslawische Namensform zurück. Der ursprüngliche Stammesname Habelli, abgeleitet vom germanischen Habula (Havel) ist wohl ein von der germanischen Urbevölkerung gebräuchlicher Name gewesen, der beibehalten wurde. Seit dem 9.Jahrhundert war der Hauptsitz der Slawenfürsten aus der Dynastie der Drahomir die Brennaburg (Brandenburg) auf einer Havelinsel. Nachdem 928/29 die Brennaburg König Heinrich I. in die Hände viel, gingen die Kämpfe um das Havelland und die Zauche zwischen Deutschen und Slawen weiter. Im Jahr 948 wurde das Bistum Brandenburg von Otto I. gegründet.1150 starb der letzte slawische Fürst Pribislav, der 1127 zum Christentum konvertiert war. Er hatte, da selbst kinderlos, das Havelland dem benachbarten und befreundeten Askanier Albrecht dem Bären vererbt und dem Sohn Otto die Zauche bereits 1127 zum Patengeschenk gemacht. Zu dieser Zeit fand der Staat der Heveller sein Ende. Er war die slawische Wurzel der nun entstehenden Mark Brandenburg. Die Kolonisation durch die Deutschen Der befestigte Ort Brandenburg wurde zum Zentrum des im Laufe des Mittelalters entstehenden Territorialstaates. Es gab einige Schlachten um die Brandenburg, die 1157 mit dem Sieg des Markgrafen Albrecht dem Bären über den Slawenfürsten Jaxa von Köpenik endgültig in deutsche Hand fiel. Den Askaniern wollte die völlige Unterwerfung der Slawen nicht gelingen. Die Sicherung ihrer Hoheitsgebiete wollten sie mit Hilfe einer Doppelstrategie erreichen. Zum einen wurden christliche Siedler angeworben, deren Herkunft u. a. aus Flandern heute im Begriff „Fläming“ zu erkennen ist. Zum anderen wurde Mönche ins Land geholt. Das Kloster Lehnin wurde 1183 durch die ZisterzienserMönche gegründet, die bereits 1098 vom Benediktinerorden abgespalten hatten. Ein Netz unterschiedlicher Siedlungen entstand, ländliche Gemeinden und planvoll angelegte Städte bildeten sich heraus. Dazu wurden vom Landesherren so genannte Lokatoren beauftragt, um ein funktionierendes Gemeinwesen zu begründen. Als Belohnung standen ihnen Steuerprivilegien zu. Die Zisterzienser Die asketische Lebensweise der Mönche des Klosters Lehnin bestand in einfacher Kleidung, bescheidener vegetarischer Ernährung und der Schlaf auf ungepolsterten Strohbetten. Auch die Ortswahl sollte den Zisterziensermönchen besondere Härte abverlangen. Schon Fontane beschrieb deshalb: Die Klöster sollten in Sümpfen und Niederungen, d.h. in ungesunden Gegenden gebaut werden ..., damit die Brüder dieses Ordens den Tod jederzeit vor Augen hätten. ... An wenigen Orten mochten die Vorzüge dieses Ordens deutlicher hervortreten als in der Mark, weil sie nirgends ein besseres Gebiet für ihre Tätigkeit vorfanden. Wo die Unkultur zu Hause war, hatten die Kulturbringer ihr natürlichstes Feld. .... ...mit dem Kreuz in der Linken, mit Axt und Spaten in der Rechten, lehrend und ackerbauend, bildend und heiligend entwickelten die Mönche Lehnin zu einer wohlhabenden Abtei., und die Region zu einer ertragreichen Kulturlandschaft. Als das Kloster 1542 säkularisiert wurde, umfasste der Besitz rund 4.500 Hektar Wald- und Ackerfläche, 54 Seen, 9 Wind- und 6 Wassermühlen, 39 Dörfer sowie mit Werder eine Stadt. Zudem 3 Klosterneugründungen im 13. Jahrhundert, die 46

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erlaubt waren, sobald ein Kloster die Stärke von 60 Mönchen überschritt. Niedergang im Mittelalter (Zeit der Raubritter) Das 14. und 15. Jahrhundert werden als Krise des Spätmittelalters bezeichnet, denn sie waren in Brandenburg gekennzeichnet durch einen dramatischen Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion, der ein Sinken der Bevölkerungszahl und damit verbunden das Wüstfallen von Dörfern zur Folge hatte. Beispiele in unserer Region sind: Borsdorf, Gemarkung Prützke am Rietzer See u. a. Hervorgerufen durch viele Machtwechsel und eine schwache Landesführung erstarkte der Landadel. In diese Zeit fallen die Raubzüge der legendären Ritter von Quitzow oder von Rohr, denen Fontane in seinen „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ ein Denkmal setzte. Burgen und Schlösser fielen in den Besitz des Landadels und die Städte erstarkten durch die Bildung von Städtebünden, als Schutz- und Handelsbündnisse wie z.B. die Hanse. Die deutschen Fürsten Nach den Askaniern übernahmen die Wittelsbacher, die Luxemburger und 1415 bis1918 die Hohenzollern die Kurfürstliche Macht in der Mark. Sie besaßen seit dem 15.Jahrhundert eine starke landesherrliche Stellung. Dies drückt sich auch in der Festsetzung eines zentralen Herrschaftsortes, Berlin, aus. 1448 beginnt der Ausbau Berlins zum Regierungssitz. Der Dreißigjährige Krieg Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts war durch den Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) geprägt. Die Mark wurde als Durchzugsland fremder Söldnertruppen stark von den Kriegshandlungen und vor allem von deren Folgen, wie Besetzung und geforderten Kontributionen, betroffen. Brandenburg war in einigen Teilen nahezu entvölkert. Die durch das Friedensabkommen gewonnenen Gebietszuwächse Magdeburg, Halberstadt und Vorpommern konnten an dem starken Bevölkerungsrückgang nichts ändern. Dörfer fielen wüst und die Äcker lagen brach. Die frühe Neuzeit Um der Verödung ganzer Landstriche entgegen zu wirken, verfasste 1685 der große Kurfürst Friedrich Wilhelm das Edikt von Potsdam, in dem er die Grundlagen für die Anwerbung von Siedlern aus ganz Europa festschrieb. Steuerfreie Jahre wurden gewährt, freie Übernahme von verlassenen Höfen gesichert und die freie Ausübung des Glaubens garantiert. 20 000 Einwanderer aus Frankreich - Calvinisten und protestantische Hugenotten - Holländer, Schweizer, Württemberger, Sachsen, Mecklenburger und Böhmer folgten diesem Ruf und brachten Traditionen, Kultur und Gewerke aus Ihrer Heimat mit. Im ländlichen Raum Brandenburgs entstanden über 100 neue Siedlungen und Berlin entwickelte sich zur größten Stadt der Provinz; von 60.000 Einwohnern 1713 auf über 100.000 Einwohner 1755. Nach den Bevölkerungsverlusten durch die Schlesischen Kriege setzte sich diese Einwanderungspolitik unter Friedrich II. fort. Moderne Methoden in der Landwirtschaft (z.B. den Kartoffelanbau) und die Entwicklung von Manufakturen sind von Friedrich II eingeführt oder gefördert worden. In Reckahn lebte Friedrich Eberhard von Rochow (1734-1805), der als Vertreter eines alten märkischen Adelsgeschlechtes in der Havelregion Landwirte durch den berühmten Lehrer Heinrich Julis Bruns (1746 -1794) ausbilden ließ und wesentliche Neuerungen zur Verstetigung landwirtschaftlicher Erträge einführte. Das Museum mit der neu eröffneten Ausstellung (2006) gibt reges Zeugnis von dieser Vergangenheit. 47

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Entwicklung der Bevölkerung zwischen 1871 und 1910 (in Mio.)

Provinz Brandenburg Darunter Regierungsbezirk Potsdam Darunter Regierungsbezirk Frankfurt Berlin

1871

1885

1895

1900

1905

1910

2,0

2,3

2,8

3,1

3,5

4,1

1,0

1,2

1,6

1,9

2,3

2,9

1,0

1,1

1,2

1,2

1,2

1,2

0,8

1,3

1,7

1,9

2,0

2,1

Die Neuzeit Die Niederlage Preußens in der Doppelschlacht bei Jena und Auerstedt und die Kapitulation bei Prenzlau 1806, führten zur Besetzung des Havellandes durch die französischen Truppen. Die Mark Brandenburg wurde eine der preußischen Provinzen. Im 19. Jahrhundert war die demografische Entwicklung der Bevölkerung in Brandenburg von natürlichen Entwicklungen und der Einwanderung von Siedlern aus anderen preußischen Provinzen wie Schlesien geprägt. Im Gegenzug verließen Tausende von Menschen, besonders aus den ländlichen Regionen, die Mark und suchten sich in Übersee eine neue Heimat. Nach dem 2. Weltkrieg wurde die industrielle Entwicklung der Stadt Brandenburg a.d.H. vorangetrieben, während der ländliche Raum in der DDR der 60er Jahre die Umstellung auf industriemäßige Tier- und Pflanzenproduktion erlebte. Der Obstbau wurde für die Region bis auf 10 000 ha erweitert. Doch nach der Wiedervereinigung 1990 erlebte der ländliche wie auch der städtische Raum eine starke Rezession, den Anstieg der Arbeitslosigkeit, den Rückgang der landwirtschaftlichen und industriellen Produktion und die Abwanderung von insbesondere jungen Menschen. Diesen Prozess zu durchdringen, um ihn umzukehren und zu beeinflussen, ist auch Aufgabe und Ziel dieser Analyse. Relative Bevölkerungsveränderung vom 31.12.2002 bis 31.12.2003

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Demographische Entwicklung

Besiedlungsgeschichte und Perspektiven aus Sicht der Bewohner Seit der Wende sind die Orte, ist die Infrastruktur auch an der Mittleren Havel erneuert worden. Mit großem Aufwand wurde der Havelradweg gebaut, aber noch ist er nicht restlos fertig gestellt worden. Die Menschen, die hier leben, erleben den schnellen Wandel in der Gesellschaft mit neuen Berufsbildern, neuen Ausbildungsplätzen, neuen Technologien und überall zunehmender Geschwindigkeit. Doch die Kulturlandschaft bleibt von dieser Entwicklung im großen Ganzen unberührt. Auch das Denken und Fühlen der Menschen in den Dörfern unterliegt einem langsamen Wandel. Es gibt erste Ansätze, dass die Landschaft nicht nur als schützenswertes Gut, sondern auch als eine identitätsstiftende Region gesehen wird. Die Kulturlandschaft an der Mittleren Havel ist Gegenstand der Regionalentwicklung. Den Begriff der Kulturlandschaft an der Mittleren Havel definieren die Bewohner nicht nur als einheitlichen Entwicklungsraum aus kulturhistorischer Sicht, dessen Bedeutung sich an der Schönheit schützenswerter Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler orientiert. Der hier angesiedelte Heimatbegriff wird zunehmend von dem Blick in die Zukunft abhängig gemacht. Somit spielt die wirtschaftliche Entwicklung eine wichtige Rolle für die Identifikation als Heimatregion. Ob Ackerflächen oder vollgelaufene Erdelöcher. Die Bewahrung des Vorhandenen gilt als schützenswert. Aber die negativ zu bewertenden Veränderungen der letzten Jahrzehnte sollten aufgearbeitet werden. Fehler in der Entwicklung dieser Kulturlandschaft sind zu erkennen. Dies betrifft das Wassermanagement und Formen der intensiven Landwirtschaft. Die Auswirkungen sind zu dokumentieren und Abhilfe ist zu planen und umzusetzen. Die Bewohner möchten an der Entwicklung ihrer Region teilhaben und die Möglichkeit erhalten, sich einzubringen. Gerade das Gespräch mit den Landwirten zeigt, wie schwer es ist, übereinstimmend Ziele zu formulieren. Aber dies alles kann gelingen. Das Projekt „Naturpark Mittlere Havel“ soll den Bewohnern und den Landnutzern einen Blick in die Zukunft öffnen. Dabei werden die Beteiligten auch zu Betroffenen dieser Entwicklung, die für das Ziel „Naturpark“ einem bestimmten Qualitätsanspruch gerecht werden sollen. Dieser Anspruch ist aber auch Ansporn, sich für die Mitarbeit an diesem Projekt zu engagieren. 49

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4.2 Naturräumliche Entwicklung Aufgrund der eiszeitlichen Ablagerungen herrschen an der Mittleren Havel deutlich sandige Böden vor. Weit verbreitet ist die Braunerde-Fahlerde, ein lehmiges Ausgangssubstrat mit sandiger Deckschicht (Geschiebedecksand ca. 0,4-0,7 m stark in allen Tieflandbereichen). Im westlichen Brandenburg sind zudem die Böden stark grundwasserbeeinflusst. Wir erleben vermoorte Niederungen, die durch Talsandflächen, Dünen und inselartig verteilte Moränengebiete (Ländchen) geprägt sind. Große Teile der Flusslandschaft Havel waren noch vor 200 Jahren von Mooren bedeckt. Veränderungen durch den Eingriff des Menschen auf Flora und Fauna Die landwirtschaftliche Bearbeitung der Böden, insbesondere der Moorböden, hat auch die Flora und Fauna der Region stark verändert. Das Absenken des Wasserstandes begünstigt das Eindringen von Luft in den Boden und bewirkt auflebende Aktivitäten der Bodenlebewesen und Bakterien. Sie verarbeiten das tote Pflanzenmaterial und mineralisieren es. Der torfhaltige Boden sackt zusammen und verliert seine Eigenschaft, Wasser aufzunehmen bzw. Wasser wie ein Schwamm zu speichern. Die Reste von Moorboden liegen nun oft wie Staub an der Oberfläche und werden getrocknet vom Wind verweht. In den Moorböden waren Phosphor, Kohlenstoff und Stickstoff in den Pflanzenresten gespeichert, die durch den Abbau durch Bodenlebewesen und Bakterien freigesetzt werden. Der einstmals nährstoffarme Moorboden wird jetzt zum nährstoffreichen Boden, auf dem ganz andere Pflanzenarten und damit auch andere Tierarten entwickeln. Die ursprüngliche Moorvegetation gibt es nicht mehr. Sie lässt sich auch nicht durch Staunässe in kurzer Zeit regenerieren. Die Auswirkungen auf die Landwirtschaft Diese degradierten Ackerflächen, die vormals natürlich bewirtschaftet wurden, bereiten den Landwirten große Sorgen, da sie nur durch erheblichen Einsatz von Düngemitteln bei Gefährdung benachbarter Gewässer betrieben werden können. Um die Landwirtschaft rentabel betreiben zu können, müssen heute neue Technologien eingesetzt und alternative Produkte entwickelt werden. Viele Bauern sind nicht mehr in der Lage, allein von der Nahrungsmittelproduktion zu leben, sie treten hier als Energiewirt auf oder vermarkten ihre Produkte für neu entwickelte Angebote im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe. Dennoch liegen die Alternativen für Brandenburger Landwirte nicht nur in der Flucht aus konventionellen Arbeitsbereichen. In Deutschland ist Brandenburg führend mit 9,3 % Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche für den ökologischen Landbau (Stand Dezember 2004). Auf den sandigen Böden Brandenburgs mit eher geringer Qualität und geringen Niederschlägen ist der ökologische Landbau eine standortgerechte Bewirtschaftungsform. Künstliche Düngegaben werden durch die Bodenstruktur weggeschwemmt und belasten alleine das Grundwasser, ohne von den Pflanzen aufgenommen zu werden. Die nötige extensive Bewirtschaftungsform vereinfacht den Übergang zum ökologischen Landbau.

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Kulturlandschaft aus der Sicht des Naturraums und des Umweltschutzes Naturparke sind einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die großräumig sind, überwiegend Landschafts- oder Naturschutzgebiete sind und zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt beitragen.

Abb.: Karte der geschützten Naturflächen im westlichen Brandenburg und provisorische Grenzen des Naturparks Mittlere Havel i. G.

Aktuelle Situation des Untersuchungsgebietes Landschaftsentwicklung und Naturräumliche Gliederung Der Raum der Mittleren Havel gehört überwiegend zur naturräumlichen Haupteinheit 81 Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen; der Teilbereich westlich und nordwestlich der Stadt Brandenburg an der Havel wird der Haupteinheit 87 Elbtalniederung zugeordnet. Nach dieser Klassifikation umfasst der Naturpark Mittlere Havel i. V. vor allem die naturräumliche Einheit 812 Brandenburg – Potsdamer Havelgebiet und Teile der naturräumliche Einheiten 810 Nauener Platte, 813 Lehniner Land, 814 Beelitzer Heide, 817 Baruther Tal, 818 Karower Platte und 873 Untere Havelniederung. Die eigentlichen Niederungsbereiche sind den Einheiten 812, 813 und 873 und untergeordnet 817 zuzuordnen. Landschaftsgenetisch handelt es sich um Räume im Hinterland der Brandenburger Haupt-Eisrandlage der Weichsel-Kaltzeit und damit Jungmoränenland, die durch die Endmoränenzüge bei Ferch (Wietkiekenberg), Rädel (Rauhe Berge), Cammer, 51

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Michelsdorf (Rauher Berg), Grebs, Paterdamm (Fichtenberg), Mahlenzien (Weinberg, Schwarze Berge), Rogäsen (Friedensberg) sowie die vorgelagerten Sanderflächen von Beelitz, Golzow und Mahlenzien definiert wird (LIPPSTREU 1997, MARCINEK & ZAUMSEIL 2006a). Die Oberflächenschichten der höheren Lagen werden gebildet von StauchEndmoränen weiterer Randlagen der Weichselkaltzeit, von Ablagerungen der Vorschüttund Eiszerfallsphase sowie Grundmoränenablagerungen (höher gelegene Bereiche) und in den Niederungen von Talsanden der Urstromtäler. Kaltzeitlich prägend für den Raum waren neben den Endmoränen vor allem Toteiskörper, deren Auftauen für die Konservierung von Hohlformen sorgte, die auf Grund der geringen Höhenunterschiede schnell Anschluss an Gewässernetze fanden (MARCINEK & ZAUMSEIL 2006b). So verliefen die späteren Abflüsse über das Baruther Urstromtal nicht mehr ab dem heutigen Krahne nach Westen, sondern zuerst über das heutige untere Planetal nach Nord-Nordwest und später nordöstlich der Zauche über den Raum Klaistow – Lehnin nach Nordwest (MARCINEK & ZAUMSEIL 2006b). Die Ablagerung der mitgeführten Sandmassen führte zur Bildung der Niederterrassen der Urstromtäler, der Talsande (HERMSDORF 2005). Im Westen des Raumes kam es lokal zur Ablagerung von Dünen und Flugsandfeldern. Nachkaltzeitlich wurden im Holozän weite Teile der Niederungen durch Moorbildungen gefüllt. Während dies bis in die Zeit der slawischen Besiedelung weit überwiegend durch natürliche Vorgänge, meist den Rückstau der Elbeläufe, bewirkt wurde, wirken seit der christlichen Besiedelung etwa ab dem 12 Jh. anthropogene Faktoren moorbildend bzw. weiträumig landschaftsgestaltend (Vernässung/Moorbildung durch Mühlenstaue in Brandenburg an der Havel, Entwässerung der Zisterzienser im Raum Lehnin, hochmittelalterliche Intensivholznutzung, Intensivierung der Landwirtschaft, Ziegelproduktion, Verbesserung der Schifffahrtswege, industriell ausgelöste Vergrößerung von Siedlungen, landwirtschaftliche Melioration etc.). Relief, Böden und Hydrogeologie Das Relief des Raumes ist weit überwiegend flach, Höhenlagen zwischen 25 und 32 m ü. NN überwiegen (blaue, grüne und gelbe Partien der Nebenkarte). Generell steigen die Geländehöhen von Nordwest nach Südost an. Höher aufragende Bereiche sind vor allem die Grundmoränenkörper der Glindower Platte, der Zauche und der Karower Platte im Süden, die überwiegend Höhen zwischen 50 und 70 m ü. NN erreichen (Brauntöne), und die Kuppen der Endmoränenlagen wie Golm, Haakberg, Eichenberg, Götzer Berg (mit 108,6 m ü. NN der höchste Punkt des Raumes) sowie Schwarzer Berg bei Radewege, die 80 m ü. NN überschreiten. Vor allem an diesen Hochlagen wie auch an den niedrigeren Aufragungen wie Leester Berg, Spitzer Berg bei Derwitz, Thyrowberg bei Tremmen, Schmergower Berg, Kahler Berg bei Zachow, Weinberg bei Klein Kreutz, Marienberg in Brandenburg an der Havel, Weinberg in und Zolchberg bei Kirchmöser sowie Fohrder Berg können die Höhenunterschiede 60 m auf 1 km Distanz betragen. 52

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Entsprechend der Landschaftsgenese und des typischen Klimas haben sich in diesem Raum vor allem Braunerden auf den Grundmoränenkörpern und in der Umgebung der isoliert aufragenden Kuppen (Töplitz/Marquardt, Götz – Schmergow, nordöstlich Ketzin, nordöstlich Klein Kreutz), Niedermoore (Havelniederung, Niederung des Rietzer Sees, untere Planeniederung) und Braunerden aus Urstromtalsanden (um Werder, Lehnin und Brandenburg – Fohrde) gebildet. Typische Auensedimente treten erst unterhalb von Pritzerbe und damit außerhalb des Naturparks Mittlere Havel i. V. auf (KÜHN 1997). Die Bodentypen der Niederung bestehen vorwiegend aus Humus- und Anmoorgleyen in den tieferen und Erdniedermooren in höheren, stärker entwässerten Bereichen sowie Gleyen und Kalkgleyen auf Talsandstandorten. Auf höher gelegenen Grundmoränenstandorten haben sich vorwiegend Braunerden und Fahlerden, in grundwasserfernen sandigen Lagen auch Podsol-Braunerden und Podsole entwickelt. Gley-Braunerden sind vor allem im Raum nordöstlich von Lehnin, beiderseits des unteren Planetals, nordwestlich von Plaue und bei Fohrde entstanden (UMLAND 2006). Für das Stadtgebiet Brandenburg an der Havel werden in der Havelniederung oberhalb des Siedlungsgebiets, im Breiten Bruch, an der Stadthavel, in den tief liegenden Uferbereichen der Seen unterhalb des Siedlungsgebiets (z. T. weiträumig) und der Gördenseerinne vor allem sandunterlagerte Moore angegeben (PETRICK & Partner 1997). Besondere Moore treten auf im Bereich des Rossdunk (tiefgründig) und nördlich von Plaue (mudde-/ lehmunterlagert). Sie werden in der Havelniederung, im unteren Planetal, im Bereich der Seeinseln und am Schlangengraben umgeben von grundwasserbestimmten Sanden. Südwestlich und nordöstlich von Göttin und im Bereich der ehemaligen Planemündung in die Stadthavel wurden Sande und Tieflehme abgelagert, die heute grund- und staunässebeeinflusste Standorte bilden. Bei den übrigen, meist (geringfügig) höher liegenden Bereichen handelt es sich um sickerwasserbestimmte Sande oder Sande mit Tiefenlehme. Als besondere Böden werden vor allem die Moorböden und Gleye der Niederungen sowie „Weitgehend naturnahe Böden im Bereich historisch alter Waldstandorte“ (Haakberg, nördlich Busendorfs, nordöstlich Lehnin, südwestlich Rädel, südlich Nahmitz, westlich Michelsdorfs, Götzer Berg). Ebenfalls hervorgehoben werden Windablagerungen (Dünen, Flugsande) wie nördlich Busendorf, westlich Michelsdorf, bei Bensdorf, östlich Kranepuhl) und die Blockpackungen der Endmoränen. Überwiegend wird den Moor- und Gleyböden ein hohes, in den Bereichen südlich Mötzow und zwischen Mötzow und Grabow sowie um Fohrde auch ein sehr hohes Ertragspotential zugeschrieben (UMLAND 2006). In Brandenburg an der Havel gelten die Moorböden als schutzbedürftige Böden (PETRICK & Partner 1997). In der Havelniederung fehlen weitgehend Deckschichten, die das Grundwasser vor Verschmutzung schützen. Entsprechend besteht in den niedrig liegenden Teilen der Niederung, bedingt durch Grundwasserflurabstände von unter 5 m, eine hohe Grundwassergefährdung (Raum Werder – Deetz, südlich von Götz – Havelufer, von südwestlich Päwesin bis Brandenburg an der Havel, von Rietz bis Brandenburg an der Havel und den Breitlingsee, im eigentlichen Stadtgebiet, in der unteren Planeniederung und dem Raum zwischen Wusterwitz und Fohrde). Gleiches gilt für die durch den Emsterkanal erschlossene Niederung zwischen Klaistow und Trechwitz, den Niederungsrand nordwestlich von Trechwitz bis zum Jeseriger See sowie zwischen Prützke und Lehnin). Die höher liegenden Flächen weisen einen Grundwasserflurabstand von über 10 m auf. Da jedoch auch hier Deckschichten großräumig fehlen, besteht in Teilräumen auch hier eine mittlere potentielle Grundwassergefährdung, vor allem in der Havelniederung, im überwiegenden Teil der Anhöhen der Glindower Platte, zwischen Roskow und dem 53

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Gollwitz – Jeseriger Bruch, in der Zauche und im Bereich der Zolchberge südlich von Kirchmöser. Eine niedrige Grundwassergefährdung besteht vor allem im Raum Tremmen – Päwesin / Roskow und lokal weiter südwestlich. Bemerkenswert ist, dass glaziale Tiefenerosion in Teilbereichen des Naturparks Mittlere Havel i. V. zur Ausräumung der Rupeltonschichten führte, die die wesentlichen Trennungen zwischen mineralreichen Tiefenwässern und den oberen Grundwasserschichten bewirken. In Folge dessen dringen an einigen Stellen stark salzhaltige Tiefenwässer an die Geländeoberfläche, so dass sich dort Binnensalzstellen mit charakteristischer Vegetation entwickelt haben (Großer Plessower See, Ortslage Glindow, Trechwitz am Nordufer des Netzener Sees, im Jeseriger Bruch nördlich des Rietzer Sees, Todtlaake bei Ketzür und am Beetzsee). Neben den angrenzenden Stadtgebieten liegen auch in (ehemals) gewerblich oder industriell genutzten Bereichen der Siedlungen im Naturpark Mittlere Havel i. V. Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen. Klima und Luft Der Niederung der Havel sowie den umliegenden Acker- und Grünlandflächen wird Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet und Ventilationsbahn zugewiesen (PETRICK & Partner 1997, UMLAND 2006). Diese Funktion orientiert sich vor allem an den klimatisch belasteten Siedlungsräumen und ist dementsprechend vor allem in der Umgebung von Potsdam, Werder und Brandenburg an der Havel zur sommerlichen Abkühlung des gegenüber der Umgebung aufgeheizten Siedlungsraumes relevant. Der Naturpark Mittlere Havel i. V. übernimmt hier Entlastungsfunktion für die angrenzenden Siedlungen. Allerdings werden die niedrig liegenden Räume an der Havel auf Grund des dort herrschenden geringen Luftaustauschs als nur eingeschränkt wirksam gesehen (Schmergow – Phöben, Busendorfer Becken, Groß Kreutz – Deetz, Trechwitz Siedlung – Neubochow, Rietzer See, unterhalb von Plaue). Die Forstflächen bilden Frischluftentstehungsgebiete. Den Niederungen von Havel und Plane wird Bedeutung als Ventilationsbahn zugeschrieben. Siedlungsräume bilden Belastungsbereiche für das Klima (Emissionen, Versiegelung, Aufheizung). Lufthygienisch bestehen im Naturpark Mittlere Havel i. V. vor allem Belastungen durch den Straßenverkehr auf Autobahnen, Bundes- und Landstraßen (A 2, A 10, B 1, B 102 u. a.) und Gewerbegebiete (Jeserig, Päwesin, Wusterwitz). Oberflächengewässer Die Gewässer im Naturpark Mittlere Havel i. V. gehören zum Einzugsgebiet der Elbe bzw. der Havel, sie werden wasserwirtschaftlich weiter unterteilt in die Einzugsgebiete der Havel sowie von Plane und Buckau (Bearbeitungsgebiete nach der Wasserrahmenrichtlinie). Vorrangiges Gewässer ist die Havel mit ihren Flussseen (Großer und Kleiner Zernsee, Göttinsee und Trebelsee) und den von ihr durchflossenen Seen. Oberhalb von Deetz liegen neben den Flussseen der Große und der Kleine Plessower See; weitere Stillgewässer in diesem Raum sind die aus Ziegeleigewässern hervorgegangenen Teichgebiete von Schmergow, der Bruchlandschaft Ketzin und der Deetzer / Götzer Erdelöcher. Zwischen Trebelsee und Brandenburg an der Havel verläuft die „Flusshavel“ als mäandrierender Tieflandsfluss, dessen Mäander jedoch in der Vergangenheit zugunsten eines annähernd geradlinig verlaufenden Schifffahrtswegs meist durchstoßen oder abgegraben wurden und heute Nebengewässer abseits der Strömungslinie darstellen. Die Schifffahrtstrasse wird intensiv unterhalten (Uferdeckwerk, 54

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Beseitigung von Strömungs- und Schifffahrtshindernissen) und ist durch Schiffsdurchfahrt belastet (Wellenschlag, Sog). Westlich von Gollwitz mündet die Emster bzw. der Emsterkanal, der die Stillgewässer des Lehniner Raums (Kolpinsee, Schampsee, Mittelsee, Gohlitzsee, Mühlenteich, Klostersee, Netzener See) und den Rietzer See anbindet. Er bildet einen nach technischen Gesichtspunkten gestalteten Kanal mit gering bedeutsamer Lebensraumfunktion. Dagegen weist der noch bestehende Unterlauf der Emster, der die Erdelöcher bei Wust an die Havel anschließt, eine naturnahe Gestalt und eine Vielzahl an gewässertypischen Lebensräumen auf. Aus nördlicher Richtung bzw. von rechts fließt der Havel kein Gewässer zu, allerdings entwässern die Wublitzrinne (mit dem Schlänitzsee) und der Beetzsee in die Havel. Hinzu kommen die künstlichen Wasserstraßen des Sacrow-Paretzer-Kanals, des Havelkanals und des Elbe-Havel-Kanals und die Entwässerungsvorfluter. Sie alle sind technisch ausgestaltet und weisen nur ungeordnet naturnahe Lebensräume auf. Im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel wird der Charakter der Havel deutlich geändert: Setzt sich unterhalb von Gollwitz / Saaringen noch die Flusshavel mit der Schifffahrtstrasse und den Altarmen (Krumme Havel, Steinbruch u. a.) fort, wird die Flusshavel ab dem Mühlendamm geformt, verliert ihren offenen Charakter und bildet im Stadtgebiet einen nach menschlichen Maßstäben gestalteten Fluss; es entsteht sogar der Eindruck, die Havel würde aus dem Kleinen Beetzsee austreten, während sie ihn natürlicherweise über einen Nebenarm angeschlossen hat. Im Übergangsbereich verteilt sich der Abfluss auf zahlreiche ehemals der Wasserkraftnutzung dienende Läufe und den Stadtkanal, der zur Stadtschleuse (Sportbootschleuse) führt. Oberhalb des Siedlungsgebiets zweigt nordwestlich von Wust zudem der Neujahrsgraben ab, der im weiten Bogen südlich um die Stadt herum- und in das Breite Bruch führt, dessen Wasser über ein Pumpwerk in den Jakobsgraben abgeleitet wird. Dieser Graben bildete den mittelalterlichen Schifffahrtsweg um die Wasserkraftanlagen der Stadt herum. Da im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel der Silokanal den Hauptschifffahrtsweg darstellt, besteht hier an der Havel ein höheres Potential zur naturnäheren Gestaltung; deshalb wurde neben dem Wehr 2006 eine Fischtreppe mit einer Lockströmung eingerichtet, die die Wanderungshindernisse der Stau- und Wehranlagen für Fische passierbar machen soll. Dennoch bestehen noch Hindernisse für Fischwanderungen im Naturpark Mittlere Havel i. V. vor allem in Plane und Buckau; zudem trennen die Stauanlagen der Entwässerungssysteme die havelnahen Auenwiesen als Laichräume von Flussfischarten vom Fluss ab. Dies wird verstärkt durch weitreichende Eindeichung der Havelniederung im Bereich Götzerberge und Emsterkanal. Unterhalb der Stadt Brandenburg an der Havel durchfließt die Havel den Komplex der Gletscherrinnenseen, vor allem über Breitling- und Plauer See, um bei Plaue wieder als typischer Niederungsfluss nach Norden auszutreten. Die Seen westlich von Brandenburg an der Havel1 bilden zusammen die größte Wasserfläche im Naturpark Mittlere Havel i.bV. Auch hier sind tiefliegende Uferbereiche durch Deiche abgetrennt (Münchwerder). In den Wendsee münden der Elbe-Havel-Kanal und sein Vorläufer, der Plauer Kanal (Wolterdorfer Altkanal). Unterhalb von Plaue bestehen keine Neben- oder Altarme mehr, die Niederung beschränkt sich weitgehend auf das eigentliche Flussbett, das sich erst bei Tieckow wieder weitet. Bedeutsame Nebenflüsse der Havel sind die in den Breitlingsee mündenden Plane und Buckau, die als im Oberlauf sommerkalte, strömungsreichere Fließgewässer eine sehr hohe Bedeutung im Fließgewässerschutzsystem des Landes Brandenburg besitzen 1

Von Ost nach West: Breitlingsee, Quenzsee, Möserscher See, Plauer See und die verbundenen Gewässer Heiliger See, Wendsee und Großer Wusterwitzer See.

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(SCHARF & BRAASCH 1998). Für die Unterläufe heißt dies vor allem, dass die Fischdurchlässigkeit und die naturnahe Gestaltung wieder hergestellt werden muss. Dies betrifft sowohl die Wehranlagen der Unterläufe als auch die Wasserführung; der geringe sommerliche Abfluss führte in den letzten Jahrzehnten wiederholt zum Trockenfallen der Plane oberhalb von Göttin. Südlich von Reckahn liegen an der Plane die Fischteiche von Reckahn. In die Plane mündet knapp oberhalb der (künstlich verlegten) Mündung der (künstliche) Sandforthgraben, der heute den Unterlauf der Temnitz darstellt (ehemals Mündung in die Alte Plane auf Höhe von Reckahn). Die biologische Güteklasse der Havel ist überwiegend II-III (kritisch belastet), nördlich von Phöben ist sie ebenso wie die Emster/der Emsterkanal in Güteklasse III (stark verschmutzt) eingestuft; während die aus dem Fläming kommenden Fließgewässer Güteklasse II (mäßig belastet) haben (UMLAND 2006). Die Stillgewässer gelten als mesotroph (Kolpinsee; einziges Gewässer im Naturpark Mittlere Havel i. V.), schwach eutroph (Großer Plessower See, Schampsee, Großer Wusterwitzer See), hoch eutroph (Kleiner Plessower See), schwach polytroph (Gohlitzsee, Görnsee), hoch polytroph (Zernsee, Klostersee, Netzener See) und hypertroph (Rietzer See). Als Überschwemmungsflächen werden gutachterlich die unmittelbare Umgebung der Havel (nordwestlich des Zernsees, Ketzin bis Mühlendamm Brandenburg an der Havel, Umgebung des Rietzer Sees, Nordseite des Großen Wusterwitzer Sees, Süd- und Nordseite des Pritzerber Sees) und die Wublitz eingestuft (PETRICK & Partner 1997, UMLAND 2006). Überwiegend über Schöpfwerke entwässert (= *) werden die Räume südwestlich Uetz*, westlich Töplitz*, nordwestlich Phöben*, nördlich von Schmergow*, südöstlich und südwestlich von Deetz*, südlich von Roskow*, südwestlich bis nordöstlich von Weseram*, nordöstlich von Gollwitz*, südlich des Rietzer Sees*, Niederung zwischen Saaringen und Klein Kreutz, Gollwitzer/Jeseriger Bruch*, Staarbruch / Breites Bruch*, Nordufer des Plauer Sees, Pelze, Bohnenländer See / Zummel. Wasserrechtlich zählen Havel (mit Flussseen und Seen), Sacrow-Paretzer-Kanal, Havelkanal und Elbe-Havel-Kanal zu den Bundeswasserstraßen, während die Emster und der Plauer Kanal Landesgewässer erster Ordnung darstellen und die übrigen Gewässer Landesgewässer zweiter Ordnung sind. Planerische Vorgaben der Landschaftsplanung – das Landschaftsprogramm Das Landschaftsprogramm Brandenburgs (MLUR 2000) bildet die grundlegenden Vorgaben des Landes zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, zu umweltgerechten Nutzungen für ein landesweites Schutzgebietssystem und zum Aufbau des europaweiten ökologischen Ntzes „Natura 2000“ ab. Seine Aufgabe ist es, die landesweiten Belange (Ziele) des Naturschutzes aufzuzeigen. Im Vorlauf hierzu wurden durch das Umweltministerium sog. „Materialien zum Landschaftsprogramm“ herausgegeben (MUNR 1998). Obwohl ausschließlich die Aussagen des Landschaftsprogrammes programmatische Bedeutung für die Landschaftsplanung haben, werden die „Materialien“ als fachliche Untersetzung herangezogen. Handlungsschwerpunkte zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturschutzes (2.1) Erhalt der Kernflächen des Naturschutzes (2.1.1) Die Kernflächen umfassen - die (...) Naturschutzgebiete 56

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- die (...) FFH-Gebiete - die Feuchtgebiete internationaler und nationaler Bedeutung - landesweit für den Arten- und Biotopschutz besonders wertvolle Gebiete Im Naturpark i.V. Mittlere Havel sind dies: - die Niederung der mittleren Havel zwischen Töplitz und dem Dom in Brandenburg an der Havel mit dem Ketziner Bruch, den Niederungen zwischen Deetz und Götz, zwischen Götz und Gollwitz, südlich von Zachow, Roskow und Weseram, von Saaringen zum Fuchsbruch und zum Beetzsee, zwichen Gollwitz, Wust und Neuschmerzke - die Paretzer Erdelöcher - das Päwesiner Lötz - die Niederung des Rietzer Sees - die NSG Wolfbruch, Obere Wublitz, Kleiner Plessower See, Krielower See (mit dem Spitzen Berg), Lehniner Mittelheide und Quellgebiet der Emster, Dunkelsee, Rossdunk, Stadthavel, Krahner Busch, Gränert, Buhnenwerder/Wusterau und Große Freiheit bei Plaue - das Münchwerder des Plauer Sees - der Pritzerber See Erhalt großräumiger, störungsarmer Landschaften (2.1.2) Ziel ist, die weiträumigen, relativ dünn besiedelten und gering durch Verkehrswege zerschnittenen Landschaftsräume - als eine besondere Qualität der brandenburgischen Landschaft und - als Lebensräume der vom Aussterben bedrohten, an diese störungsarmen Räume gebundenen Arten langfristig zu erhalten. Aus dem Naturpark i.V. Mittlere Havel ist die Zauche mit der Grenze Lehnin - BAB A2 (ab Auffahrt Lehnin) - A 10 - Bahntrasse Berlin – Dessau – Baruther Urstromtal zwischen Brück und Golzow – Rotscherlinde – Waldkante westlich und südlich von Michelsdorf – Lehnin als großräumige, störungsarme Landschaft dargestellt. Entwicklung großräumiger Niedermoorgebiete und Auen (2.1.3) Ziel ist die vorrangige Verbesserung der leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes in Gebieten, - die auf Grund tiefgreifender Eingriffe in ihrer natürlichen Funktionsfähigkeit beeinträchtigt worden sind, - denen eine besondere Funktion für den Stoff- und Wasserhaushalt zukommt und - die im Besonderen die Voraussetzungen für eine notwendige Ergänzung der Kernflächen des Naturschutzes bieten. Im Naturpark i.V. Mittlere Havel sind dies - die Emsterniederung zwischen Jeseriger See, Trechwitz, Damsdorf, Netzener See, Emsterkanal, Prützke, Rietz und Neuschmerzke mit Anschluss an das „Kerngebiet“ (2.1.1) der Havelniederung - das Breite Bruch zwischen Neuschmerzke und Göttin, angebunden an - das untere Planetal bis zum Sandforthgraben und der Eigenen Scholle, - das Ostufer des Breitlingsees und des Quenzsees, - Kiehnwerder, - die Niederung um Heiligem See und Großem Wusterwitzer See.

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Entwicklung der Ergänzungsräume Feuchtbiotopverbund (2.1.4) Ziel ist, einen geschlossenen großräumigen Feuchtgebietsverbund durch Ergänzung der Kernflächen des Naturaschutzes (2.1.1) und Entwicklungsgebiete Niedermoorgebiete und Auen (2.1.3) auszubauen und insbesondere den brandenburgischen Fließgewässern Raum für eine naturnahe Entwicklung zu geben. Im Naturpark i.V. Mittlere Havel betrifft dies die Niederung zwischen Großem Plessower See, nordöstlich Groß Kreutz, Krielow, der Havel nördlich Deetz, südlich von Schmergow, westlich von Phöben und Kemnitz. Entwicklung der Freiräume im Berliner Umland (2.1.6) Das Ziel im Berliner Umland ist der Erhalt wertvoller Kulturlandschaften in unmittelbarer Nachbarschaft zur Metropole Berlin sowie vor allem die Entwicklung von solchen Freiraumfunktionen, denen im engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin besondere Bedeutung zukommt. Im Naturpark i.V. Mittlere Havel betrifft dies den Raum östlich der BAB A10, zwischen Uetz-Paaren und Paretz, nach Süden bis nach Phöben, nach Nordwesten nach Schmergow und entlang der Nordostgrenze des „Ergänzungsraumes Feuchtbiotopverbund“ (2.1.4) nach Kemnitz und zur BAB A10. In den Kapiteln 2.2 Entwicklung umweltgerechter Nutzungen, 2.3 Entwicklung eines landesweiten Schutzgebietssystems und 2.4 Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes „Natura 2000“ werden allgemeine, nicht räumlich fixierbare Vorgaben für den Gesamtraum aufgestellt. Da es Aufgabe dieser Unterlage ist, Ziele für einen Naturpark i.V. Mittlere Havel zu benennen, werden diese allgemein gültigen Vorgaben des Landschaftsprogramms nicht wiedergegeben. Schutzgutbezogene Zielkonzepte (3) Ohne die Zielsetzungen des Landschaftsprogrammes zu wiederholen, werden nachfolgend die spezifischen Schutz- und Entwicklungsziele für die Region dargestellt: - Niedermoorschutz und –regeneration: Emsterniederung westlich Jeserig, Breites Bruch - Sicherung von Dünenfeldern: Planeniederung bei Reckahn - Vorrangig zu schützende und zu entwickelnde Fließgewässer: Havel, Plane, Temnitz/Sandforthgraben, Buckau - Biberschutz: Havel bei Klein Kreutz, Plane bei Göttin - besondere Berücksichtigung des Schutzes von Vogelarten der Niedermoore und grundwassernahen Extensivgrünländer: Havelniederung südlich Roskow, Planeniederung südwestlich Krahne - Sicherung von Rastzentren von Sumpf- und Wasservögeln: Göttinsee, Trebelsee, Havel bei Deetz, Havel oberhalb von Saaringen, Breitlingsee / Möserscher See, Großer Wusterwitzer See - besondere Berücksichtigung des Schutzes von Trockenbiotopen: Kahler Berg Zachow, Eichelberg Deetz - Abstimmung der Erholungsnutzung mit den Schutz-, Pflege- und Entwicklungszielen: Klostersee Lehnin, Münchwerder Plauer See, Havel bei Tieckow und Fohrde.

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Zielsetzungen für die naturräumlichen Regionen (4) Für die den Naturpark i.V. Mittlere Havel berührenden naturräumlichen Regionen „Mittlere Mark“ und „Untere Havelniederung“ werden die folgenden regionalen Ziele für den Erhalt und die Entwicklung von Biotoptypen getroffen: 02120 04100 05120 1112 0112 02100 0216 04120 05100 08103 1111 02100 0216 04100 05121 05100 08103 11120

0112 02110 02112 04120 05100 08103

vorrangig zu schützen vorrangig zu entwickeln Mittlere Mark: Nauener Platte 04120 kleinere Niedermoore Kleingewässer 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Torfmoosmoore 0819 Traubeneichen-Wälder, StieleichenTrockenrasen mit kontinentalen Birken-Wälder Arten Binnendünen Mittlere Mark: Brandenburg - Potsdamer Havelgebiet 0818 Stieleichen-Hainbuchen-Wälder Flüsse (Havel) 0819 Traubeneichen-Wälder Seen 082 Kiefern-Mischwälder Torfstiche Niedermoore Feuchtwiesen, Überschwemmungsgrünland Erlenbruch-Wälder Binnensalzstellen Mittlere Mark: Lehniner Land Seen 0819 Traubeneichen-Wälder Tongruben 082 Kiefern-Mischwälder Torfmoosmoore Sand-Trockenrasen Mittlere Mark: Baruther Urstromtal Feuchtwiesen 05100 extensiv genutzte Wiesen Erlenbruch-Wälder 08103 Erlenbruch-Wälder Binnendünen 08291 Laubmischwälder feuchter Standorte Unteres Havelland 05100 extensiv genutztes Grünland Flüsse (Havel) 08103 Erlenbruch-Wälder Flachseen 08110 Erlen-Eschen-Wälder Altarme, -wässer 0819 Traubeneichen-Wälder, StieleichenNiedermoore Birken-Wälder Auengrünland Erlenbruch-Wälder

In den „Materialien zum Landschaftsprogramm“ (MUNR 1998) werden zudem folgende Aussagen für die Region getroffen: Die Verschmutzungsempfindichkeit des Grundwassers ist überwiegend hoch, die Bereiche der Planeniederung, der Zauche und der höheren Lagen beiderseits der Havel fallen in diese Kategorien. Eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit besteht in größeren Bereichen der Havelniederung, im Raum Schenkenberg – Bochow und südlich von Paterdamm und nur nördlich der Stadt Ketzin, südlich von Groß Kreutz, im Becken des Rietzer Sees und nördlich von Götzerberge besteht großflächig eine geringe Verschmutzungsempfindlichkeit. Der oberste geschützte Grundwasserleiter liegt im Bereich der Kuppen, in Teilgebieten der Zauche, in einem Teil der

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Planeniederung sowie im Becken des Rietzer Sees2 in Tiefen von > 60 m, in weiten Bereichen des Gebiets zwischen 40 und 60 m tief (Götzerberge – Brandenburg an der Havel – Reckahn, Zauche) und nur im Bereich Groß Kreutz – Deetz – Ketzin – Phöben > 10 – 20 m tief. Die potentielle Winderosionsgefährdung ist auf weiten Teilen der land- und forstwirtschaftlich genutzten Böden mäßig bis sehr stark; geringe Gefährdung besteht nur im Raum um Groß Kreutz und auf der westlichen Zauche. Dieses Verhältnis kehrt sich bei der potentiellen Wasserosionsgefährdung annähernd um, sie ist weit überwiegend gering oder nicht vorhanden. Die Bodengüte ist überwiegend mäßig bis mittel. Gute Böden liegen südlich von Groß Kreutz und Derwitz, außerdem unter kleinen Waldbeständen (z. B. am Jeseriger See oder am Schloss Gollwitz). Böden sehr geringer Güte sind forstbestanden (Götzer Berg, Trechwitzer Heide), liegen im Ortsbereich (Süden von Jeserig, um Trechwitz, Rietz, Schmerzke/Neuschmerzke) oder im Nord- und Südwesten (Klein Kreutz/Saaringen, Zauche). Die Niederungen und niedrig liegenden Gebietsteile weisen Moorböden auf (meist vernässungsgefährdet). Böden mit besonderen Standorteigenschaften sind im Gebiet vor allem Moore (in allen Niederungen), grundwasserbeeinflußte Böden (an den Niederungsrändern südlich und nordöstlich des Rietzer Sees, bei Damsdorf, zwischen Deetz und Schmergow u. a.) sowie trockene, nährstoffarme Böden (Zauche, südlich Wust, um Klein Kreutz, Jeserig – Schenkenberg – Trechwitz sowie am Götzer Berg) ausgeprägt. Kleinräumig treten auch land- und forstwirtschaftlich leistungsfähige Böden auf (Emstaler Schlauch, Götzerberge, Schloss Gollwitz, Jeseriger See). Als seltene sowie geowissenschaftlich bedeutsame Böden und Böden mit besonderen natur- und kulturhistorischer Bedeutung wurden vor allem Kalkmoore identifiziert, die weiträumig im Becken des Rietzer Sees sowie nördlich davon liegen und kleinräumig in der Havelniederung (Wust, Götzerberge, Deetz, Schmergow) ausgebildet sind. Weiterhin sind die Raseneisensteinvorkommen in der Planeniederung und kleinräumige Dünenfelder dargestellt. Für die Havelniederung ab Gollwitz und südlich bis nach Schmerzke sind prähistorische Fundstellen vermerkt. Potentielle natürliche Vegetation: Während für die höher liegenden, trockeneren Bereiche der Zauche, südöstlich von Brandenburg an der Havel und der Kuppenlagen davon auszugehen ist, dass sich hier ein Kiefern-Traubeneichenwald einstellen würde, ist das zu erwartende Vegetationsmosaik in den Niederungen vielfältiger. Weite Bereiche der Auen mit hohem bis oberflächennahem Grundwasserstand würden von Erlenbruchwald eingenommen, in den flachen Niederungslagen mit besserer Wasserversorgung würde hingegen ein Komplex aus feuchten StieleichenHainbuchenwald, Erlenbruchwald, Erlen-Eschenwald, Feuchtem StieleichenBirkenwald und Stieleichen-Buchenwald stocken. Reiner Kiefernwald käme auf einem 2

Allerdings ist hier das Grundwasser auf Grund aufsteigenden Tiefenwassers versalzen.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Streifen am westlichen Rand der Zauche vor; auf Sonderstandorten der Kuppenlagen würde sich Xerothermvegetation ansiedeln. Als störungsarme Landschaftsräume werden vor allem die Zauche südlich von Lehnin und die Planeniederung südlich der A 2 auf Grund ihrer sehr geringen und die Havelniederung nördlich von Wust – Jeserig – Groß Kreutz auf Grund ihrer geringen Zerschneidung durch dicht befahrene Straßen oder Eisenbahnstrecken ausgewiesen. Stärkere Störungen innerhalb dieser Bereich gehen von der Besiedelung und den dichter befahrenen Straßen (B102, Lehnin – Prützke, Roskow - Ketzin) aus. Als „Vorsorgegebiete Natur und Landschaft aufgrund besonderer fachplanerischer Zielsetzungen“ sind das Breite Bruch bis nach Rietz und Neuschmerzke, die Planeniederung um den Krahner Busch, der Raum Wust – Rietz – Trechwitz – Jeserig – Havelufer Götz und der Raum Götz – Derwitz – Ketzin – Deetz außerhalb der Kuppenlagen eingestuft. Innerhalb der Vorsorgegebiete besitzen bestimmte Bereiche Entwicklungspriorität, so das Breite Bruch bis nach Rietz, die Planeniederung südlich von Krahne und der Bereich Rietz – Gollwitz – Roskow – Ketzin – Derwitz – Groß Kreutz – Jeserig. Bei diesen Bereichen handelt es sich um „vorrangig zu schützende bzw. zu entwickelnde Bereiche für einen landesweiten Biotopverbund sowie den Bodenschutz“. Als weitere Vorrang- und Vorsorgegebiete auf Grund internationaler Übereinkommen werden die Important Bird Areas (IBA) der Havelniederung zwischen Töplitz / Phöben und Brandenburg an der Havel inkl. dem Raum um Ketzin, den Kuppenlagen Deetz – Groß Kreutz – Götz – Havelufer und dem Raum südlich der Straße Roskow – Brandenburg an der Havel sowie des heutigen NSG Rietzer See dargestellt. Die Planeniederung bei Krahne inkl. dem Krahner Busch ist Vorrang- und Vorsorgegebiet mit besonderer Bedeutung für den Bodenschutz. Weiterhin sind Vorsorgegebiete auf Grund besonderer fachplanerischer Zielsetzungen das Breite Bruch bis nach Rietz, die Niederung zwischen Havel und Rietzer See, die Krahner Planeniederung und die Niederung Groß Kreutz – Phöben – Trebelsee; Ziel ist die nachhaltige Sicherung der Niederungsbereiche. Ebenfalls in die Kategorie fällt der Raum östlich und südöstlich von Lehnin, hier ist die nachhaltige Sicherung von Waldbereichen mit Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege das Ziel.

Ökosystemtypen, Flora und Fauna j 2.1

Ökosysteme und Artenausstattung

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Für das Gebiet des Naturparks i.V. Mittlere Havel gibt es keine auf gleicher Grundlage und im gleichen Zeitraum erhobene Biotop- und Nutzungstypenkartierung. Diese Daten wurden neben Kartierungen zu Einzelvorhaben auschließlich für die Landschaftspläne der Kommunen und Ämter, die Behandlungsrichtlinien einzelner Schutzgebiete und die Landschaftrahmenpläne erhoben. Da eine einheitliche Datenbasis fehlt, wird hier auf Fernerkundungsdaten zurückgegriffen und nur für einzelne Bereiche mit genaueren Kartierungen untersetzt. Dieses Vorgehen erscheint der Zielsetzung angemessen.

Landnutzung und Biotoptypenausstattung Nach den CORINE Landcover-Daten aus 1996 (Abb. 4.3) werden über 59% des

Abb. 4.3: Landnutzung im Naturpark i.V. Mittlere Havel nach dem CORINE Landcover 1996

Naturparks i.G. Mittlere Havel landwirtschaftlich genutzt; davon sind über 29% Ackerflächen, knapp 17% Wiesen und Weiden und über 11% Obstanbauflächen. Waldflächen machen 23% der Fläche aus, davon über 17% Nadelwald. 9% der Flächen werden von Gewässern und weitere knapp 1,5% von Sümpfen und 1% von „natürlichem Grasland“ bedeckt. Über 6% des Naturparks werden von Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen eingenommen. Schließlich machen Heiden, Moorheiden und Flächen mit spärlicher Vegetation 0,62% der Naturparksfläche aus. Unter den zehn größten einheitlich aufgenommenen Flächen sind vor allem Ackerflächen (4 x; max. 3,4 km2), gefolgt von Nadelwald (3 x; max. 2,7 km2) und Obstbauflächen (2 x; max. 2,1 km2) und einer Wasserfläche (max. 1,6 km2). Tabelle 4.2.1 stellt in der Region auftretende bedeutsame Biotoptypen nach dem Vorentwurf des Landschaftsrahmenplans für den Landkreis Potsdam-Mittelmark (Umland, Stand Mai 2006), dem Landschaftsplan für die Stadt Brandenburg an der Havel (L.A.U.B.

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1995) und dem Landschaftsrahmenplan für den Altkreis Brandenburg-Land (PRO TERRA TEAM 1996) zusammen3. Tab.4.2.1: Biotoptypen im Naturpark i.V. Mittlere Havel Biotoptyp Beispiele Bäche und kleine Emster oberhalb von Lehnin, Flüsse/Fließe (01110) Buckau, in Teilbereichen Plane Langsam fließende Flüsse Havel (naturnahe Abschnitte bei und Ströme (01120); Deetz, Gollwitz und Klein Röhrichtgesellschaften an Kreutz); Fließgewässern (01210) Gräben (01130): Niederung der mittleren Havel (südl. Weseram und Roskow, nördl. bis westl. Deetz, Groß Kreutz, Derwitz, Phöben, Töplitz und Schmergow), EmsterNiederung (südl. Rietzer See), Plane-Temnitz-Niederung (Temnitz, Plane) Kanäle (01140): Elbe-Havel-Kanal, Woltersdorfer Altkanal, Sacrow-Paretzer Kanal, Emsterkanal Mesotrophe Seen (02102): Kolpinsee, Mittelsee Kleiner Plessower See, Rietzer Eu- bis polytrophe Seen (02103); Schwimmblatt- und See, Netzener See, Moorsee, Klostersee, Gohlitzsee bei Wasservegetation in Lehnin, Götzer und Jeseriger Standgewässern (02200); See, Görnsee südöstl. Prützke, Röhrichtgesellschaften an Schampsee, See bei Damsdorf, Standgewässern (02210) See südl. Göhlsdorf, Piper Fenn südl. Schmerzke, Streng, Brandenburger Seen, Großer Wusterwitzer See, Pritzerber See weiter verbreitet, meist kleine Perennierende Abgrabungen, Dorfteiche, Sölle Kleingewässer (02120); und Pseudosölle Temporäre Kleingewässer (02130) Autobahnsee südwestl. Göttin, Grubengewässer, Päwesiner Lötz, Deetz / Götz; Abgrabungsseen (02160), Torfstiche: See westl. Emstal, Teiche und kleine Fauler See im NSG Gränert, Staugewässer (02150) Große Freiheit bei Plaue Ruderale Pionier-, Grasweit verbreitet und Staudenfluren (03200) Saure Arm- und Mittelsee Zwischenmoore (04300) Basen- und Kleiner Plessower See, Krielower Kalkzwischenmoore See, Havelniederung bei Wust, (04400): Braunmoosum Götzer und Jeseriger See,

RL BB 2

Schutz ja

FFH-LRT 3260

2

ja

3

z.T.

1 3

ja z.T.

3130, 3140 3150

2-3

z.T.

(3130 – 3160)

2-3

z.T.

(3130 – 3160)

2

ja

1-2

ja

*7210, 7230

3

Einträge: RL BB – Rote Liste der Biotoptypen in Brandenburg: 1 – vom Aussterben bedroht, 2 – stark gefährdet, 3 - gefährdet, Schutz – Schutz nach § 31 bzw § 32 BbgNatSchG, FFH-LRT – Zuordnung des Biotoptyps zu Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (bei unsicherer Zuordnung in Klammern); ein Stern * kennzeichnet prioritäre Lebensraumtypen

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Biotoptyp Schneiden-Röhricht (04422), nährstoffreiche Moore und Sümpfe (04500) Großseggenwiesen (05101) Feuchtwiesen nährstoffarmer bis mäßig nährstoffreicher Standorte (Pfeifengraswiesen), insbesondere kalkreicher Standorte (05102, 051021) Nährstoffreiche Feuchtwiesen (05103)

Wechselfeuchtes Auengrünland (05104)

Frischwiesen (05112)

Beispiele Rietzer See, Mittelsee Dunkelsee, Päwesiner Lötz, Havelbereiche bei Pritzerbe Radewiesen Klein Kreutz, Südwestufer Heiliger See Wolfsbruch, Wublitz, Krielower Bruch, Rietzer See, Orchideenwiese Weseram, Breites Bruch, Rossdunk, Gränert Wolfsbruch, Wublitz, Krielower See, Rädel, Rietzer See, Netzener See, Nahmitzsee, Havelniederung , Rossdunk, Breites Bruch, Göttin (an der Plane), Stadthavel, Planewiesen, Münchwerder, Diebesgrund, Buhnenwerder, Wusterau, Kaltenhausen, Werder nördlich Plaue, Wolfsbruch, Wublitz, Niederung der mittleren Havel zwischen Potsdam und Brandenburg, Untere Havel-Niederung bei Pritzerbe weiter verbreitet, aber nicht häufig, z.B. Orchideenwiesen bei Rädel, Rietzer See, Orchideenwiesen bei Weseram, Planewiesen bei Eigene Scholle, Eichelberg Deetz, Wachtelberg Götz, Wusterau, Flugplatz Briest

Sandtrockenrasen (05121); Binnendünen mit offenen Abschnitten (11121) Grasnelken-Fluren (051212) weiter verbreitet, aber nicht häufig Eichelberg süd-östl. Deetz, Basiphile Trocken- und Deetzer Berge, Krielower Halbtrockenrasen, Spitzberg, Phöbener Berg, Steppenrasen (05122); bodensaure Halbtrockenrasen (051223) Staudenfluren und –säume Havel, Rietzer See, Südufer des feuchter Standorte (05141) Breitling-/Möserschen / Plauer Sees, Großer Wusterwitzer See Intensivgrünland (05150) in den Niederungen weit verbreitet und häufig Zwergstrauchheiden Hackenheide (06102) Weidengebüsche nasser Deetz/Götzerberge, Havelufer Standorte (07101) Götz, Wuster Bruch, Götzer See, Jeseriger See, Rietzer See, Staarbruch, Stadthavel, Planewiesen, Ufer der

RL BB

Schutz

FFH-LRT

2

ja

6410

2

ja

6410

2

ja

3

6440

3

ja

6510

2

ja

(2330)

3

ja

2330

3

ja

6214, 6120

3

ja

6430

3

ja

3210

3, wenn natürliche Standorte

z.T.

(*91E0)

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Biotoptyp Frische Laubgebüsche (07102), Feldgehölze (07110), Feldhecken (07130), Alleen und Baumreihen (07140) Solitärbäume und Baumgruppen (07150); Kopfbäume und Kopfbaumreihen/-alleen (07160) Flächige Obstbestände (Streuobstwiesen) (07170) Birkenbruch (08102) Erlen-Bruchwälder (08103)

Erlen-Eschen-Wälder (08110)

Pappel-WeidenWeichholzauenwälder (08120) Stieleichen-UlmenHartholzauenwälder (08130) Rotbuchenwälder bodensaurer Standorte (08171) Eichen-Hainbuchenwälder feuchter bis frischer Standorte (08181) und mittlerer bis trockener Standorte (08182) Eichenmischwälder bodensaurer Standorte (08190); Eichenmischwälder trockenwarmer Standorte (08200) Kiefernwälder und -forsten trockenwarmer Standorte (08210); FlechtenKiefernwälder (08230) Vorwälder (08280)

Beispiele Brandenburger Seen weiter verbreitet, aber nicht häufig

RL BB

Schutz

3

z.T.

weiter verbreitet, aber nicht häufig; Solitärbäume oft als Naturdenkmal unter Schutz gestellt; Kopfbäume vor allem reliktisch in den Niderungen praktisch nur noch reliktisch, als bewirtschaftete Fläche nur am Mühlenberg Kirchmöser südwestlich Görisgräben, NSG Gränert, nordwestlich Neu-Plaue Wolfsbruch, Wublitz, Rietzer See, Mittelsee, Netzener Busch, Krielower See, an den Götzer Bergen, Götzer See, Jeseriger See, Bruchwald Krumme Havel, Rossdunk, Fuchsbruch, Krahner Busch, Gränert, Große Freiheit bei Plaue, südl. Pritzerber See, Park Gollwitz, Krahner Busch, Buckau südlich Neue Mühle, Gränert, Feuchtgebiet Kaltenhausen Planemündung, Mittlere Havelniederung südlich Roskow, Havel südwestlich Briest, Götzer Berg, Südwestufer Gördensee

3

FFH-LRT

3

2

ja

91D0

2

ja

(91D0)

1

ja

91E0

2

ja

91E0

2

ja

91F0

Lehniner Mühlensee, Gränert

2

ja

9130

Krahner Busch, Krugpark in Brandenburg an der Havel, Buckau südlich Neue Mühle

3

ja

9190

Lehniner Mittelheide, Krugpark in Brandenburg an der Havel, südlich Gördensee

2

ja

9190

Eichelberg Deetz, Götzer Berg

2

ja

91T0

ehem. Tonabbaue Deetz / Götz und um Lehnin,

3

z.T.

65

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Biotoptyp

Beispiele Truppenübungsplätze Laubholzforsten (08300); weiter verbreitet, z. B. als Laubholzforsten mit Pappelforst in der Nadelholzarten (08500) Havelniederung, als Birkenforst im Aasbruch, als Roteichenforst im Gränert Robinienforst/-wald (08340) weit verbreitet und häufig, z. T. als Gehölz an Ortsrändern Nadelholzforsten (08400); weit verbreitet, so z. B. praktisch Nadelholzforsten mit auf der gesamten Zauche Laubholzarten (08600); Kiefernforste (08480) Äcker (09130) sehr weit verbreitet, fast 30% der Naturparkfläche Sandäcker (09125) selten und kleinflächig in Siedlungs- sowie Ackerrandlagen bei extensiver Bewirtschaftung Dorfanger (10240) in kleineren Orten mit erhaltener dörflicher Struktur, z. B. Busendorf, Rädel, Michelsdorf, Prützke Natürliche Binnensalzstellen Havelniederung bei Deetz, (11111) Nahmitzsee, Westufer Rietzer See, Netzener See (Trechwitz), Seewiesen nordöstlich Rietz (am Emsterkanal), Rieselfelder (11230) Wendgräben (Stadt Brandenburg an der Havel)

RL BB

Schutz

FFH-LRT

ja

1340

1-3

2

Komplexe bedeutsamer Biotope liegen im Naturpark i.G. Mittlere Havel damit vor allem in den Naturschutzgebieten, kleinflächiger aber auch in Bereichen wie der Bruchlandschaft Ketzin, dem Päwesiner Lötz, der Niederung der Havel zwischen Deetz und Gollwitz und von Götzer und Jeseriger See, dem Kolpin- und Schampsee, dem Mittelbruch Klein Kreutz und dem Fuchsbruch, dem Mittelbruch Wust, dem Breiten Bruch, dem Großen Wusterwitzer See, der Niederung der Havel unterhalb von Plaue oder dem Übungsplätzen Hackenheide und Hohenstücken. An den Kuppen der „Berge“ von Phöben, Krielow, Zachow, Deetz, Götz und südlich Kirchmöser sind zudem die isolierten Trockenstandorte höchst bedeutsam. Bedeutsame Arten: Flora In Tab. 4.2.2 werden bedeutsame floristische Vorkommen im Naturpark i.V. Mittlere Havel zusammengestellt (L.A.U.B. 1995, PRO TERRA TEAM 1996, UMLAND 2006).

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Tab. 4.2.2: bedeutsame floristische Vorkommen im Naturpark i.V. Mittlere Havel Nachweise (Beispiele) RL BB Arctostaphylos urva-ursi, Hackenheide bei Lehnin, letzter 1 Bärentraube Nachweis Lütkenhaus mdl.1992, vermutlich noch vorhanden (Hermann mdl. 2005). Aster tripolium L., Strand-Aster Rietzer See, kleiner stark 1 gefährdeter Bestand Cladium mariscus, Schneidried Mittelsee, Dunkelsee, Plessower 3 See, Päwesin Cnidium dubium, Sumpf-Brenndolde Vor allem Mittlere und Untere 2 Havelniederung, auch Uferwiesen Beetzsee (Benkert, Ristow mdl.) Corydalis cava, Hohler Krahner Busch, stabiler Bestand 3 Lerchensporn (Prinke 2005 mdl.) Dactylorhiza incarnata (L.), Rietzer See, Wusterwitz, Planetal, 2 Steifblättriges Knabenkraut Beetzsee Dactylorhiza majalis, Breitblättriges Weseram, Rädel 2 Knabenkraut Drosera rotundifolia, Rundblättriger Langes Fenn, 3 Sonnentau Festuca psammophila, SandMichelsdorf 3 Schwingel Fritillaria meleagris, Schachblume Krielower See (Düvel mdl. 2000) 1 noch ca. ein Dutzend Exemplare (angesalbt 1985) Gentiana pneumonanthe, Krielower See, Wolfsbruch (fraglich). 1 Lungenenzian Orchis militaris, Helm-Knabenkraut Deetz 2 Orchis palustris, Sumpf-Knabenkraut Krielower See (sehr wenig), 1 Salzstellen der Emster-Niederung Prunella grandiflora, Großblütige Butzelberg bei Deetz (Buhr 2 Braunelle 2005mdl.). Pulsatilla pratensis, WiesenDeetz (nach Recherche von Buhr) 2 Kuhschelle Scabiosa canescens, Graue Deetz 2 Skabiose Silaum silaus, Wiesen-Silau südl. Pritzerbe (Klemz in 3 Kleingewässerkataster Landkreis PM) Silene chlorantha, Grünblütiges Nur Krielower Berg (BUHR mdl., um 2 Leimkraut 2000 sehr wenig) Stipa pennata, Federgras Phöbener Wachtelberg (BUHR 2 mdl.). Stipa capillata, Pfriemengras Königsberg Deetz, südwestl. Deetz, 2 Phöbener Berge, Spitzer Berg Krielow, Trebelberg, Götzer Wachtelberg, Triglochin maritimum, StrandSalzstellen der Emsterniederung, 3 Dreizack Trollius europaeus, Trollblume Nur Rädel (SOHNS 2002), keine 1 aktuelle Bestätigung, evtl. jedoch noch vorhanden.

RL D 2

3+ 2+

2 3 3 3! 2

3+ 3 2!

2 3!

2 3 3

3! 3+

67

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Scorzonera purpurea, Violette Schwarzwurzel

Deetz

1

2!

Bedeutsame Arten: Fauna Nach RUDOLPH (2006) sind allein für die Messtischblätter 3540, 3541, 3640 und 3641, die annähernd das westliche Drittel des Naturparks i.G. Mittlere Havel westlich von Saaringen, Gollwitz und Grebs abdecken, 360 Wirbeltierarten nachgewiesen, davon 53 Säugetierarten, 253 Vogelarten, 7 Reptilien, 11 Amphibien- und 36 Fischarten. Bedeutsame Tierarten nennt Tab. 4.2.3. Tab. 4.2.3: Bedeutsame faunistische Nachweise im Naturpark i.V. Mittlere Havel Art Nachweis (Beispiel) RL BB Castor fiber, Biber (Elbebiber) gesamte Havelregion 1 Crocidura suaveolens, Wust, Gollwitz, Jeserig, 1 Gartenspitzmaus Brandenburg an der Havel Lutra lutra, Fischotter gesamte Havelregion 1 Myotis myotis, Großes Mausohr Rädel, Nahmitz 1 Vespertilio murinus, Jeserig, Gollwitz, Wust, Woltersdorf, 1 Zweifarbfledermaus Quenz (BRB) 2 Alcedo atthis, Eisvogel Krielower See, Lehniner Mittelheide, Emster/Rietzer See, Krahner Busch, Havelniederung, Buckau, Große Freiheit bei Plaue Botaurus stellaris, Große Rietzer See, Mittelbruch, Großer 1 Rohrdommel Wusterwitzer See, Große Freiheit Crex crex, Wachtelkönig Rietzer See, 1 Buhnenwerder/Wusterau Chlidonias niger, Wolfsbruch/ Wublitz, Päwesiner 1 Trauerseeschwalbe Lötz, Rietzer See, Brandenburger Seen Ciconia ciconia, Weißstorch Havelniederung, Emsterniederung, 3 Planeniederung, Brandenburger Seen Dendrocopos medius, Mittelspecht NSG Wolfsbruch, NSG Kleiner 3 Plessower See, Gränert, Neustädtische Heide Dryocopus martius, Schwarzspecht in allen größeren Forsten mit älteren Bäumen co subbuteo, Baumfalke Gränert, Neu-Plauer Forst mberiza calandra, Grauammer weiter verbreitet mit geringer 2 Siedlungsdichte, z. B. Klein Kreutz Emberiza hortulana, Ortolan Havelniederung, nordwestlich Plaue 3 Gallinago gallinago, Bekassine Rietzer See, Wusterau, 2 Münchwerder Grus grus, Kranich Havelniederung, Rietzer See, 3 Rossdunk, Gränert liaeetus albicilla, Seeadler Havelniederung / Rietzer See, 2 Brandenburger Seen, Havel unterhalb Plaue Ixobrychus minutus, Zwergdommel Päwesiner Lötz, Pritzerber See 1

RL D 3 3 1 3 G V

1 1 1

3

2 2 2

3

1

68

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Art Limosa limosa, Uferschnepfe

Nachweis (Beispiel) Radewiesen Klein Kreutz, Rietzer See, Fohrder Wiesen Luscinia svecica, Blaukehlchen Havelinseln, Rietzer See Milvus milvus, Rotmilan Havelniederung, Rietzer See, Gränert, Havel bei Briest Numenius arquata, Großer Niederungen bei Krielow, Roskow, Brachvogel Götz, Saaringen und Klein Kreutz Pandion haliaetus, Fischadler Brandenburger Seen Perdix perdix, Rebhuhn Groß Kreutz, Rietzer See, südlich Kirchmöser Saxicola rubetra, Braunkehlchen Rietzer See, Rieselfelder Wendgräben, Wusterwitz,, Kirchmöser Tringa totanus, Rotschenkel Havelniederung, Rietzer See, Münchwerder Tyto alba, Schleiereule bei geeignetem Quartierangebot in vielen Orten Vanellus vanellus, Kiebitz Havelniederung, Rietzer See turus alpestris, Bergmolch Göttin Triturus cristatus, Kammmolch Krielower See, Rietzer See, Stadthavel BRB, Gränert/Buckau, Gördenwald, Große Freiheit bei Plaue, Raum Fohrde Hyla arborea, Laubfrosch Jeseriger See Bombina bombina, Rotbauchunke Ketziner Havelinseln, östlich Groß Kreutz, südlich Weseram, Reckahn, um Fohrde Bufo calamita, Kreuzkröte Krielower See, Kleiner Plessower See, Rietzer See Rana arvalis, Moorfrosch weiter verbreitet, häufig Lampetra planeri, Bachneunauge Plane, Stadthavel, Buckau, Gränert, Rhodeus sericeus amarus, Bitterling Havel, Rietzer See, Gohlitzsee, Brandenburger Seen Aspius aspius, Rapfen Havel- und Emsterniederung, Stadthavel, Plane, Havel unterhalb Plaue Misgurnus fossilis, Schlammpeitzger Havel- und Emsterniederung Erdelöcher Deetz / Götz, Klostersee, Große Freiheit bei Plaue, Pritzerber See Cobitis taenia, Steinbeißer Havel- und Emsterniederung, Kolpinsee, Görnsee, GroßerWusterwitzer See, Pritzerber See Lota lota, Quappe Päwesiner Lötz, Roskow, Temnitz/Sandfurthgraben, Buckau

RL BB 1

RL D 1

2 3

3 V

1

2

3 2

3 2

3

3

1

2

2 2 2 2

2 3

2 2

1

3

3

2 2

2 2 2 3

3

2

2

2

2

2

Bedeutsame Brutgebiete für Wiesenvogelarten sind die Niederung zwischen Kemnitz, Krielow, Deetz, Schmergow und Phöben, Havelniederung unterhalb Schmergow / Ketzin, das Päwesiner Lötz, 69

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

die Niederung des Rietzer Sees, das Breite Bruch und die Planeniederung bei Krahne. Räume mit Vorkommen störungsempfindlicher Großvogelarten sind Hackenheide, Hügel südlich von Deetz, der Bereich Wusterwitz /Kirchmöser / Viesen, Briest – Fohrde. -

j 2.2

Die heutige potentielle natürliche Vegetation

Die heutige potentielle natürliche Vegetation gibt als Modell wider, wie sich die Vegetation in der heutigen Landschaft entwickeln würde, wenn die menschlichen Aktivitäten unterbleiben würden (Szenario „Landschaft ohne Menschen“). Sie dient dazu, die Standortbedingungen zusammenfassend darzustellen und zugleich Vorgaben für naturnahe Landschaftselemente, z. B. Wälder, aufzustellen. Im Naturpark i.V. Mittlere Havel wären die mit schwacher Strömung durchflossenen, stark durchlichteten und gut nährstoffversorgten größeren Stillgewässer mit mit Hornblatt- und Wasserrosen- Schwimmblattrasen bedeckt. Unklar ist, welche Vegetation sich auf den meisten Fließgewässern einstellen würde, sie werden charakterisiert als „Kanalisierte Fließgewässer mit hohem Artendefizit der Fließgewässerbiozönose“, d.h. die potentielle Vegetation wäre vor allem durch Ausbreitungs- und Einwanderungsprozesse definiert und lässt sich nicht einheitlich beschreiben. Vor allem für die flacher auslaufenden natürlichen Havelinseln, die auf Grund ihrer wind- und hochwasserexponierten Lage schwierige Standorte für Gehölze darstellen, wären Röhrichte und Riede im Komplex mit Grauweiden-Gebüschen zu erwarten. Ausschließlich im heutigen NSG „Lehniner Mittelheide und Quellgebiet der Emster“ böten die staunassen Tonböden die Grundlage für die Herausbildung von Moorbirken-Bruchwald und Moorbirken-Gehölzen. Dagegen wären Schwarzerlen-Sumpf- und –Bruchwälder in weiten Bereichen der nassen – feuchten Niederungen mit natürlicher Weise wechselnden Wasserständen und anmoorigen Bodenverhältnissen zu erwarten, so am Zernsee und in der Wublitz, um den Kleinen Plessower See, den Krielower See, den Götzer und den Jeseriger See und entlang des östlichen Niederungsrandes sowie weiträumig um den Rietzer See, im Quellgebiet der Emster, um den Klostersee und den Netzener See, um Dunkelsee und Rossdunk, kleinräumig an den Brandenburger Seen und an der Havel unterhalb von Plaue, in der Großen Freiheit bei Plaue und zwischen Brielow, Tieckow und Fohrde. Unmittelbar im stärker belasteten, gut wasser- und nährstoffversorgten Hochwasserbereich an der Havel würde sich Fahlweiden-Schwarzerlen-Auenwald einstellen. Auf den höher gelegenen und moorigeren Standorte vor allem in den Niederungen und Gewässern im Westen des Naturparks würden dagegen ein Schwarzerlen-Niederungswald im Komplex mit Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald stocken. Dieser würde in weiten Bereichen der Havelniederung und den umgebenden Niederungen mit schwächer humosen, aber grundwassernassen Verhältnissen abgelöst durch Traubenkirschen-Eschenwald im Komplex mit Schwarzerlen-Sumpf- und – Bruchwald (auf diesen zunehmend mineralischen Standorten besteht heute die Tendenz, die traditionelle Grünlandwirtschaft mit Hilfe weiträumiger Entwässerungen durch Ackerbau abzulösen). Die (ehemals auf Grund ihres wertvollen Holzes begehrten Wälder) der heute von der noch bestehenden „Hochwasserdynamik“ abgeschnittenen mineralischen, gut nährstoffversorgten und höher gelegenen Standorte an den Niederungen mit lehmigen Bodenverhältnissen wären mit Flatterulmen-Stieleichen70

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Hainbuchenwald im Komplex mit Erlen-Eschen-Flatterulmenwald bedeckt; im Naturpark i.V. Mittlere Havel träte dies voraussichtlich nur in der Niederung südöstlich von Tremmen und nördlich der Plauer Gartenstadt ein. Der ebenfalls auf gut wasser- und nährstoffversorgten, eher staunassen Standorten im höheren Auenbereich wachsende Pfeifengras-Stieleichen-Hainbuchenwald würde im Naturpark i.V. Mittlere Havel nur kleinflächig an der unteren Buckau bei Wendgräben wachsen. Im Gegensatz dazu wäre der Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald im Komplex mit Faulbaum-Buchenwald deutlich weiter verbreitet; er würde die gut wasser- und nährstoffversorgten höheren Lagen der Niederungen und Niederungsränder von Havel, Emster und Plane und auch den entwässerten anmoorigen Bereich von Busendorf und Klaistow einnehmen. Auf den noch höher liegenden, noch etwas trockeneren Niederungslagen – sie werden heute von den relativ neuen Bereichen der Ortslagen Prützke, Göttin, Krahne, Eigene Scholle und der östlichen Wasserfassung Mahlenzien eingenommen – würde der WaldreitgrasWinterlinden-Hainbuchenwald im Komplex mit Hainrispengras-WinterlindenHainbuchenwald stocken. Der Hainrispengras-Winterlinden-Hainbuchenwald im Komplex mit Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald würde ausschließlich kleinflächig auf gut nährstoffversorgten Standorten in der Planeniederung wachsen. Ebenfalls nur im Westen des Naturparks würde randlich auf den lehmigeren ehemaligen Sedimentationsräumen der Temnitz und der Plane südwestlich der Eigenen Scholle und in der Niederung des (künstlichen) Schlangengrabens zwischen Butterlake und Tieckow würde der PfeifengrasMoorbirken-Stieleichenwald im Komplex mit Pfeifengras-Stieleichen-Buchenwald vorkommen. Ebenfalls auf lehmigeren Standorten am Westrand der Grundmoränenplatte bei Krahne, Reckahn und Göttin, aber auch im Sedimentationsbereich westlich der Buckau im heutigen NSG Gränert wäre der Straußgras-Eichenwald zu erwarten. Der Drahtschmielen-Eichenwald im Komplex mit Straußgras-Eichenwald wäre auf den trockeneren, sandig-lehmigen Standorten nordöstlich von Wollin bis nach Wilhelmsdorf und am Südostufer des Breitlingsees anzutreffen. Ebenfalls auf lehmigeren, sickerwasserversorgten Standorten, aber diesmal auf den Kuppen der Eisrand- und Stauchmoränenlagen von Phöbener Berg („Hauberge“ !), Eichelberg (sic!) Deetz und Götzer Berg, würde der Schattenblumen-Buchenwald wachsen. Auf den nährstoffreicheren, sandigeren und damit schwächer sickerwasserversorgten (trockenen) Standorten der Grundmoränenflächen, die heute überwiegend als Forsten und nur untergeordnet und mit schwächeren Ertrag als Äcker bewirtschaftet werden, würde dagegen weiträumig im Naturpark i.V. Mittlere Havel der Straußgras-TraubeneichenBuchenwald im Komplex mit Weißmoos-Buchenwald stocken. Nur kleinräumig wäre der Rasenschmielen-Buchenwald anzutreffen; er würde nordwestlich von Phöben, bei Fernewerder und im Nordosten von Wusterwitz wachsen. Schließlich wären die übrigen höher liegenden, gut nährstoffversorgten aber eher trockeneren Grundmoränenstandorte mit Hainrispengras-Hainbuchen-Buchenwald vereinzelt mit Rasenschmielen-Buchenwald bedeckt. Diese Standorte bilden heute die erfolgreich seit dem frühen Mittelalter bewirtschafteten Ackerstandorte und Obstbauregionen z. B. von Falkenrehde – Ketzin, nordwestlich von Tremmen, Zachow, Roskow und Weseram, um Bochow, Emstal, Rädel, Lehnin, Michelsdorf oder um Fohrde. In der Rangfolge der prozentualen Anteile der zu Klassen zusammengefassten Vegetationstypen -

Bodensaure Hainsimsen-Buchenwälder Waldmeister-Buchenwälder Auen- und Niederungswälder Schwarzerlenwälder der Niedermoore Gewässer-, Ufer- und Verlandungsvegetation

31,3 19,8 17,8 11,7 8,6

71

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-

Grundfeuchte Stieleichen-Hainbuchenwälder Bodensaure grundwasserferne Drahtschmielen-Eichenwälder Grundwasserferne Traubeneichen-Winterlinden-Hainbuchenwälder Nachhaltig veränderte Landschaften Bodensaure grundfeuchte Moorbirken-Stieleichenwälder Wälder dystroph-oligotropher Moore

5,5 3,2 1,1 0,5 0,4 0,1

fällt die starke Dominanz der mittleren Standorte, auf denen Buchenwälder stocken würden, auf. Damit würden Buchenwälder über die Hälfte des Naturparks, die lehmigen, sickerwasserdominierten Standorte, und die Vegetationstypen der Niederungen über ein Drittel des Naturparks i.V. Mittlere Havel bedecken. Grundfeuchte Wälder der Niederungsränder würden dagegen nur etwa 1/20 des Naturparks bedecken, während der Anteil der grundwasserfernen Wälder noch unter 5% liegen würden. j 2.3

Zielsetzungen für Ökosysteme und Artenausstattung

Aus der Biotoptypenausstattung, den im Gebiet lebenden Pflanzen und Tieren und der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation werden die folgenden Zielsetzungen für den Naturpark i.V. Mittlere Havel abgeleitet: 1. Erhalt der in den Naturschutzgebieten und den anderen naturschutzfachlich bedeutsamen Gebietskomplexen vorkommenden Standortbedingungen, Lebensraum und Artenausstattungen sowie Wiederherstellung geeigneter beeinträchtigter Lebensbedingungen. 2. Vorrangige Sicherung und Entwicklung von Standorten der Flussniederungen, der Niedermoore, der Torfmoosmoore, der Binnensalzstellen und der Trockenrasen. 3. Vorrangige Wiederherstellung und Sicherung von Standorten der StieleichenHainbuchen-Wälder, der Traubeneichen-Wälder und der Rotbuchenwälder. 4. Pflege und Entwicklung sowie Wiederherstellung von geeigneten Standortbedingungen für die naturschutzfachlich bedeutsamen Biotope, Pflanzen und Tiere vorrangig durch regionale Institutionen sowie unter möglichst auch ökonomisch nachhaltigen Bedingungen 5. Entwicklung von Landnutzungen mit standortgerechten Intensitäten mit vorrangiger Extensivierung vor allem in den Randbereichen zu naturschutzfachlich bedeutsamen Gebieten. 6. Beachtung der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation bei der Begründung und Entwicklung von Gehölz- und Baumbeständen sowie der Wiederherstellung von Standortbedingungen. j 2.4

Biotopverbund

Biotopverbundplanungen sind sowohl nach den Naturschutzgesetzen für Deutschland und Brandenburg als auch nach der FFH-Richtlinie der EU aufzustellen. Für die Bundesreublik Deutschland hat das Bundesamt für Naturschutz [BfN] sowohl eine Zusammenstellung der Biotopverbundplanungen der Länder als auch ein Konzept der Lebensraumkorridore, die durch Pflanzen und Tiere, aber auch Menschen zur Erholung, genutzt werden können, entwickelt (BfN 2005). Die länderübergreifenden Biotopverbundplanungen in der Zusammenstellung des BfN zeigen für das westliche Brandenburg, dass durch den föderalen Ansatz der länderübergreifende Verbund auf die Elbaue und die Wälder des hohen Flämings beschränkt bleibt und die übrigen 72

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Verbundlinien Brandenburgs an der Landesgrenze enden. Hingegen ist die Konzeption der Lebensraumkorridore durch das BfN länderübergreifend angelegt. Der Naturpark i.V. Mittlere Havel umfasst hiernach mehrere Abschnitte der Korridore überwiegend für Arten der Niederungen und Flusstäler (Hauptkorridor entlang der Havel, ergänzende Korridore entlang der Emster, der Plane und der Beetzseerinne). Darüber hinaus bildet die Waldlandschaft im Süden des Naturparks i.V. einen ergänzenden Korridor für Arten der Wälder und Halboffenlandschaften. Das Land Brandenburg hat Vorgaben für den Biotopverbund vor allem im Landschaftsprogramm (MLUR 2001) aufgestellt. Nach dem räumlichen Leitbild ist es Ziel des Landes, den überwiegenden Teil der Kernflächen des Naturschutzes untereinander und mit den für Naturschutz und Landschaftspflege wichtigen Gebieten der angrenzenden Bundesländer und Polens zu verbinden und zu vernetzen. Im Zentrum des Räumlichen Leitbildes stehen hierbei u.a. die „Südschiene“ des Baruther Urstromtals (mit dem Planetal) sowie die untere Havel als Verbindung zum unteren Elbtal. Der mittleren Havel wird herausragende Bedeutung als Verbindung zwischen Südschiene/unterer Havel und Berlin zugewiesen. Weitere Vorgaben für den Biotopverbund bestehen in den landesweiten Zielen zum Fließgewässerschutz (Kap. 3.3.3 des Landschaftsprogramms). Hiernach besitzen die Gewässer im Naturpark i.V. Mittlere Havel folgende Funktionen: Havel Verbindungsgewässer mehrerer Naturräume; Sicherung der Durchgängigkeit; Ziele: Wasserqualität und Bettstruktur müssen so beschaffen sein, das sie keine unüberwindbaren Hindernisse für wandernde Tierarten oder sich ausbreitende Tier- und Pflanzenarten darstellen (mit Qualitätszielen) Plane Hauptgewässer; Kernstück des Fließgewässerschutzsystems; Ziele: alle landschaftstypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften sollen von der Quelle bis zur Mündung enthalten und nachhaltig gesichert sein Das Landschaftsprogramm gibt vor, dass diese Qualitäten in den Planungen des Landes und nachgeordneter Planungsebenen besonders zu berücksichtigen sind sowie, dass Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen auf diese Gewässer zu konzentrieren sind. Darüber hinaus sind ausreichend viele Nebengewässer eines Hauptgewässers zur Stabilisierung seiner Lebensgemeinschaften in einen natrunahen Zustand zu versetzen. Entlang der Fließgewässer sind ausreichend breite Räume zu entwickeln, die die natürliche Veränderungsdynamik der Gewässer ermöglichen. Auf der regionalen und örtlichen Planungsebene können und sollen Ergänzungen dieser landesweiten Auswahl an Hauptgewässern vorgenommen werden. Untersetzt werden die Biotopverbundplanungen durch die Landschaftsrahmenpläne [LRP] der Landkreise bzw. kreisfreien Städte. Im LRP des Landkreises Potsdam-Mittelmark (UMLAND 2006) wird die Bedeutung naturschutzfachlich geeigneter Gebiete nach national/länderübergreifend, landesweit/überregional und regional unterschieden; weiterhin werden Entwicklungsflächen und Entwicklungsbereiche für Kleingewässer und Verbundelemente zwischen Kleingewässern identifiziert. Als für den Biotopverbund bedeutsame Räume werden in den LRP eingestuft4: nationale / länderübergreifende Bedeutung: Havelniederung unterhalb von Werder (Æ Berlin) bis zum Ostrand von Brandenburg an der Havel (die angrenzenden Niederungen sind Entwicklungsflächen) Rietzer See (Entwicklungsflächen im Süden und Südosten) 4

Diese differenzierte Unterscheidung erfolgt nur im LRP für Potsdam-Mittelmark; die Darstellungen in den LRP für Brandenburg an der Havel, den Altkreis Brandenburg-Land und ## wurden entsprechend interpretiert.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Hackenheide (TÜP Brück) Havel und Havelseen ab BRB/Luckenberger Brücke über Plaue und den Pritzerber See (Æ untere Havel / Elbe). landesweite/überregionale Bedeutung (überwiegend mit hohem Anteil an Entwicklungsflächen): Niederung von großem Plessower See Richtung Phöben und entlang der Bahntrasse nach Brandenburg an der Havel Lehnin / Klostersee – Netzener See (Rietzer See, s.o.) - Havel Grünland von Saaringen – Fuchsbruch (Æ Havel, Æ Beetzseerinne) Planeniederung (Æ Fläming, Æ Baruther Urstromtal) mit Plane und Krahner Busch zum Breiten Bruch Zug von Möserschem See über Heiligem See zu großem und kleinem Wusterwitzer See zum Elbe-Havel-Kanal (Æ Elbe) und der Großen Freiheit Buckau und Verlorenwasserbach (Æ Fläming) mit dem Gränert zu den Brandenburger Seen / der Havel (Æ Elbe) regionale Bedeutung: Lehniner Mittelheide, Havel im Siedlungsgebiet von Brandenburg an der Havel Zug von Görnsee – Dunkelsee – Rossdunk zum Breiten Bruch Havel/Staarbruch – Breites Bruch – Planeniederung – Stadthavel Vor dem Hintergrund der Forderung, Fließgewässer für die Wanderung von Fischen und anderen Wasserorganismen durchgängig zu gestalten, sind im Naturpark i.V. Mittlere Havel die folgenden wesentlichen Wanderungshindernisse festzustellen: Havel in Brandenburg an der Havel: Stadtkanal / Sportbootschleuse, Stadthavel / Mühlenstaue, Silokanal / Vorstadtschleuse5 Emster Mühlenstau Lehnin, Schöpfwerk Netzen*6, Schöpfwerk Streng*, Schöpfwerk Gollwitz/Emster*, Schöpfwerk Gollwitz/Havel* Jakobsgraben Schöpfwerk Schützenworth*, Bahntrasse, B 1/102 Plane Mühlenstau Göttin, Stauköpfe* Buckau Mühlenstau neue Mühle (Umgehung im Bau) Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Bettstrukturen einer Reihe auch der größeren Fließgewässer im Naturpark i.V. Mittlere Havel zum Teil erheblich von der natürlichen Morphologie abweicht, so dass die Forderungen des Landschaftsprogramms nicht erfüllt werden. Beispiele hierfür sind der Emsterkanal (Emsterlauf praktisch ohne Verbundfunktion), die Neue Plane ober- und unterhalb von Göttin oder die Alte Plane auf Höhe von Göttin (geringe Beaufschlagung). Die unmittelbar an die Havel angrenzenden Niederungen besitzen in Folge der weiträumigen Eindeichungen praktisch nur über Grabensysteme, überwiegend mit Schöpfwerken, Verbindung zur Havel. Hier sind weder die Gewässerstruktur naturnah noch eine naturnahe Wasserstandsschwankung gewährleistet. Die einzige Ausnahme bildet das Staarbruch zwischen Wust und der brandenburger Neustadt. -

j 2.5

Zielsetzungen Biotopverbund

Für den Naturpark i.V. Mittlere Havel werden die folgenden Ziele für den Biotopverbund aufgestellt: 5

In Brandenburg an der Havel wird derzeit mit erheblichem Aufwand eine Durchgängigkeit hergestellt (Mühlengraben am Stadtkanal, Reissnersches Gerinne am Mühlendamm, Fischpass am Wehr Krakau) 6 Sterne (*) kennzeichnen Hindernisse für die Laichwanderung auf überstautes Land.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

1. Erhalt der Qualitäten im Biotopverbund der Gewässer und Niederungen 2. Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Havel-Nebengewässer 3. Erhalt und Wiederherstellung der naturnahen Strukturen an den Fließgewässern inkl. deren Ufer und unmittelbar beeinflussten Räumen (eigentliche Auen, heute allerdings praktisch ohne Abflussdynamik) 4. Schaffung eines naturnahen Systems vom Verbindungsgewässer Havel (ggf. über Hauptgewässer) zu überstaubaren Auen, um Laichwanderungen zu ermöglichen 5. Entwicklung und Sicherung eines Systems von Trockenlebensräumen, die ein Überleben standorttypischer Arten gewährleisten 6. Entwicklung und Sicherung eines Systems von älteren und alten Laubbaumbeständen, die ein Überleben standorttypischer Arten gewährleisten 7. Einbindung der Biotopverbundmaßnahmen in Angebote der naturnahen Erholung und der Umweltbildung 8. Entwicklung von wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten für Elemente des Biotopverbundes, um den langfristigen Erhalt zu sichern j 2.8

Landschafts-Leitbilder

Für das Bundesamt für Naturschutz haben FINKH et al. (2002) als Referenz für die Bewertung von Zuständen, Nutzungen und Entwicklungen in der Landschaft sog. Landschafts-Leitbilder für das nordostdeutsche Tiefland aufgestellt. Hintergrund war, dass bei der Entwicklung regionaler Naturschutzziele bundesweite Aspekte einfliessen sollten; auch, um überregionale räumliche Planungen wie beispielsweise Biotopverbundplanungen besser aufeinander abstimmen zu können. Da diese Aspekte eine objektivere Betrachtung möglicher Ziele für die Entwicklung des Naturpark i.V. Mittlere Havel gestatten, sollen die Ergebnisse von FINKH et al. hier für die naturräumlichen Einheiten zusammengefasst dargestellt werden. 81 (D12) Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen: Charakteristisch ist der Wechsel von waldreichen und überwiegend ackerbaulich genutzten Gebieten. Der Waldanteil liegt mit 41% weit über dem Bundesdurchschnitt von 29%. der Ackeranteil liegt mit ca. 37% im Bundesdurchschnitt. Besonders hoch ist er u.a. in der Nauener Platte, dem Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet und der Karower Platte. Der Grünlandanteil liegt mit ca. 10% unter dem Bundesdurchschnitt von ca. 17%, eine Ausnahme bildet nur das Brandenburg-Potsdamer Havelgebiet (20%) und das Baruther Tal (24%). Von bundesweiter Bedeutung sind vor allem die bodenständigen Waldbiotoptypen des Naturraums wie Eichen-Hainbuchenwälder, Erlenbrüche und bachbegleitende Erlen-Eschen-Wälder sowie kontinental geprägte Kiefern-Eichenwälder besonders auf Dünen und Birken-Eichenwälder auf feuchten Sandstandorten der Niederungen. Hohe Bedeutung besitzen auch die Binnensalzstellen, die trockenen Offenlandlebensräume (vor allem auf Truppenübungsplätzen) und die naturnahen Fließgewässerabschnitte (Plane). Von den ehemals großflächigen Grünlandlebensräume sind viele inzwischen in Ackerland überführt oder zu Anssatgrünland degradiert worden. Generell besteht 75

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

ein Defizit an naturraumtypischen Waldgesellschaften. zur Entwicklung sind monotone flächige Kiefernaufforstungen vor allem in Naturschutzvorrangflächen in standortheimische Laubwälder umzuwandeln; dabei sind Umtriebszeiten, Tot- und Altholzanteil sowie Flächen ohne forstliche Nutzung zu erhöhen. Naturnahe kiefernreiche Eichenwälder sollen gezielt gefördert oder neu begründet werden. In den Niederungen sollen Bruch- bzw. Auenwälder erhalten bzw. entwickelt werden. Dies gilt insbesondere für die Entwicklung bzw. Neuanlage von Weich- und Hartholzauen an u.a. der Havel. Moorwälder sollen ebenso wie die Zwischen- und Übergangsmoore in Schutzgebiete überführt und vollständig aus der Nutzung genommen werden. Ein weiterer Schwerpunkt im Naturraum sollte die Grünlandentwicklung vor allem in den Niederungen sein. Auf Niedermoorböden sollte eine Wiederernässung eingeleitet werden. Stillgewässer sollen mit ihren Ufer- und Verlandungsbereichen erhalten und entwickelt werden. Die naturnahen Abschnitte der Fließgewässer müssen erhalten und die übrigen Bereiche möglichst renaturiert werden. Für die Seen und Fließgewässer müssen Lenkungskonzepte für die touristische Nutzung erstellt werden. In den Auen der größeren Flüsse wie u.a. der Havel sollten Teilbereiche rückgedeicht werden. Die Binnensalzstellen müssen unbedingt in ihrem Gesamtbestand erhalten bleiben. Auf den (ehemaligen) Truppenübungsplätzen sollte auch ein bedeutender Anteil der derzeit vorhandenen Heiden und Sandtrockenrasen erhalten werden. -

j 2.9

873 Untere Havelniederung: Waldflächenanteil ca. 30%, Grünlandanteil ca. 20%, Ackeranteil ca. 30 – 40%. Die Fließgewässer zählen geomorphologisch zu den bedeutensten Vorkommen ihres Typs in Deutschland; sie und die Reste von Auenwäldern sind von besonderer Bedeutung. Von überregionaler Bedeutung sind Biotope wie Stromtalwiesen, Nass- und Feuchtwiesen/-weiden, Großseggenriede, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Feuchtgebüsche u.a.;sie müssen wirkungsvoll gesichert werden. Auetypische Trockenbiotope sind naturnah zu entwickeln; Kiefernforste in standorttypische Birken-Eichenwälder umzuwandeln. Sonstige naturraumtypische Wälder wie Erlen- und Birkenbruchwälder, EichenHainbuchenwälder und Birkenmoorwälder sind zu sichern und wiederzubegründen. Die landwirtschaftlich genutzten Landschaftsteile sind zu strukturieren. Zielsetzungen aus den Landschafts-Leitbildern

FINKH et al. (2002) stellen die aus der bundesweiten Betrachtung der LandschaftsLeitbilder abgeleiteten Ziele für die Naturräume tabellarisch zusammengefasst dar. Tabelle4.2.4 gibt die wesentlichen Aussagen für den Naturpark i.G. Mittlere Havel wider.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

50 % erfüllt o Alleinstellungsmerkmale als Naturreichtümer wie z.B. Binnensalzstellen, Erdelöcher und NSG-Schutzwürdigkeiten sind vorhanden. o Infrastrukturmaßnahmen, wie der Havelradweg und der Aussichtsturm auf dem Götzer Berg sind fertig bzw. weitgehend planerisch gesichert. o Der Förderverein hat erkannt, dass ein Schwerpunkt in der Umweltbildung und in der Jugendarbeit liegt. Im Febr. 2007 und im Mai 2008 wurden in Zusammenarbeit mit der Gemeinnützigen Servicegesellschaft mbH Veranstaltungen zum Thema Kulturlandschaft Mittlere Havel und Umweltbildung durchgeführt, dies soll sich fortsetzen. o Der Förderverein führt regelmäßig Veranstaltungen wie den Havelbadetag durch und pflegt den Kontakt zu den Entscheidungsträgern im Land (MLUV und LUA), im Kreis und in den Kommunen o Der Förderverein hat vom Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Erkner, ein Gutachten eingeholt, das eine Bewertung des Vorhabens zur Gründung eines Naturparks Mittlere Havel enthält.

133

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

o Der Förderverein konzentriert seine Tätigkeit auf Fragen der Regionalentwicklung und der nachhaltigen Landnutzung. o Der Förderverein pflegt den Kontakt und die Zusammenarbeit mit der Flächenagentur GmbH, der Abteilung für Großschutzgebiete des LUA und den Kreisbauernverband Potsdam-Mittelmark, um zweckmäßige Entscheidungen zum Wassermanagement und für eine nachhaltige Landnutzung zu erzielen. o Der Förderverein sieht wirtschaftliche Potenziale in der Entwicklung des Obst- und Gemüsebaus und pflegt den Kontakt zu ProAgro, LAG Fläming-Havel e.V. und den Erzeugern und Verarbeitungsunternehmen für landwirtschaftliche Produkte in der Region.

Ungeklärte Fragen und Probleme o Die Mitglieder des Fördervereins und der Vorstand, die an dem Naturpark interessiert sind, haben keinen Beschluss über die Organisationsform eines künftigen Naturparks gefasst. o Der Förderverein hat erkannt, dass ein Naturpark nicht allein ehrenamtlich betrieben werden kann und wird 2009 eine Entscheidung herbeiführen. o Das Projekt Naturpark Mittlere Havel ist zwar öffentlich gut bekannt, verfügt aber über keine staatlichen Zuwendung und hat bislang nur projektbezogene Sponsoren. o Die Mitgliederkommunen finden die Naturparkidee gut, wollen aber bislang weder Personalkosten noch Geld für Projektkosten zur Verfügung stellen. o Der konsequente Anschluss des Havelradweges nach den Städten Brandenburg und Werder wird durch den Förderverein favorisiert, ist aber noch nicht gesichert.

Defizite o Die Einrichtung einer Haushaltsstelle im Landkreis wurde nicht erreicht. o Es gibt keine Stellenzusage für eine Naturparkverwaltung durch das Land und den Kreis. o Es gibt keine feste Finanzierungszusage durch eine Kommune, die Mitglied des Fördervereins Mittlere Havel ist. o Die naturschutzfachlichen und raumplanungsrechtlichen Vorarbeiten haben keinerlei Verbindlichkeit.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

o Es konnte bislang kein naturschutzfachliches Projekt zum Wassermanagement, zum Erhalt der Biodiversität und zur Landschaftspflege eingereicht und genehmigt werden.

6.3 Die touristische Entwicklung des Naturpark Mittlere Havel in Gründung (i.G.) Durch die in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark und Havelland zuständigen Fachgebiete für Tourismus sind die vorhandenen Angebote aufzulisten und ggf. der Fehlbedarf zu signalisieren. Da nach der Tourismus-Analyse 10,3 Mio. Besucher die Region aufsuchen und im Durchschnitt 20,20 Euro ausgeben, ist zu kalkulieren, auf welche Weise dieser Umsatz von ca. 2 Mio. Euro realisiert wird und wo fördernd und steuernd eingegriffen werden sollte. Die Verteilung von Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels, Pensionen, Zelt- und Campingplätzen sind zu erfassen. Die Verteilung und Kapazität von Restaurants, Cafes, Imbissstuben aber auch Dorfkrügen u. a. ist zu erfassen und ihre Verteilung im Raum zu dokumentieren. Aus der Analyse dieser Erhebungen werden die Kommunen in die Lage versetzt, zielführende Beschlüsse zu fassen, um die Infrastruktur zu gestalten. In der Region wird Rad gefahren, gewandert, gesegelt, gerudert, gepaddelt und gespielt. Diese Angebote, aber auch die kulturellen Angebote, die in der Regel in den Ortschaften stattfinden, wo die die Infrastruktur vorhanden ist, sollen systematisch in der Region und auch außerhalb bekannt gemacht werden. Um den Naturtourismus attraktiv zu machen, braucht es Informationsblätter, Informationstafeln und Konzepte der optischen und akustischen Information. Als Beispiel dafür dient das Konzept

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

WasserPark Mittlere Havel

Das Schema ist ein logistischer Ansatz, der beispielhaft Nutzungen für die Region aufzeigt und als Entwurf für konkrete Planungen der Kommunen herangezogen werden kann. Das überplante Gebiet umfasst die Wasserflächen und Uferbereiche in den Orten Deetz, Schmergow und Götz. Allen Nutzern der Havel und Ihrer Ufergebiete soll in diesem Projekt die Möglichkeit gegeben werden, sich an Hand von Ausstellungsmaterial, das der Förderverein Mittlere Havel erarbeitet hat, über die sehenswerten Naturreichtümer und ihre historischen Denkmale zu informieren, um selbst Akteur für den Naturschutz zu werden. Diese Planungen werden bereits genutzt, um sie in ein Entwicklungskonzept für die Gemeinde Groß Kreutz Havel einfließen zu lassen. Damit sollen die Voraussetzungen für den sanften Tourismus geschaffen werden, die von der Bevölkerung der Orte angenommen und in eigener Regie weiter entwickelt werden. Beabsichtigt ist es, Arbeitsplätze aus der Region für die Region für junge Menschen zu schaffen. Dafür wird Unternehmertum aber auch Anleitung für den Schritt in die Selbständigkeit benötigt. Die Gewerbetreibenden in den Orten sind auf ein attraktiv gestaltetes Umfeld angewiesen, um über den sanften Tourismus ihren Selbsterhalt sichern zu können. Eine Investitionshilfe für Haus- und Bungalowbesitzer, die Gästezimmer ausbauen und vermieten wollen, erleichtert neue Erwerbsquellen. Die Errichtung eines Campingplatzes (z.B. Ablage in Schmergow) bietet einen weiteren Ansatz. In Deetz verbinden Imbiss und 136

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Serviceeinrichtungen für Radfahrer und Angler den touristischen Effekt mit der Versorgung der Einwohner. In Götzer Berge wird die Errichtung eines Aussichtsturmes zu einem Höhepunkt für den sanften Tourismus. Eine Erweiterung des Wander- und Radwegenetzes, aber auch des Reitwegenetzes innerhalb der Region würde die touristische Entwicklung befördern. Über die LAG Fläming-Havel e.V. sind entsprechende Anträge zu stellen.

Positive Merkmale für eine touristische Entwicklung der Region um Groß Kreutz o Die Region wird von zahlreichen Tagestouristen gut besucht. o Die Region bietet für Angler hervorragende Voraussetzungen. o Ein Rentpoint für die Ausleihe von Booten und Fahrrädern wurde zusammen mit einem Saison-Arbeitsplatz geschaffen. o Der Förderverein Mittlere Havel und die gemeinnützige Service-GmbH Berlin arbeiten an einem Naturtourismusprojekt in Götzerberge mit dem Ziel, ein Informationszentrum für Radwanderer, Wanderer und Wasserwanderer zu schaffen und mit einem Natur- und Umweltbildungszentrum zu verbinden. o Die verkehrliche Anbindung über die Bahn, die Straße und den Radweg ist sehr gut. o Die Anbindung auf dem Wasserweg ist aus mehreren Richtungen möglich und bedeutet z.B. einen halben Tag Fahrt mit dem Motorboot von Berlin. o Die Mittlere Havel bietet Paddlern, Ruderern und Kanuten stille Touren abseits der Bundeswasserstraße. o Die Schienenanbindung von Berlin bis nach Groß Kreutz Havel erfordert über die Straße ca. 1 Stunde, mit dem Rad und der Bahn ca. 45 min Fahrtzeit. Von Brandenburg führen Radwege in ca. 30 Minuten vom Stadtkern zum WasserPark.

Ungeklärte Fragen und Probleme der Region um Groß Kreutz zum Tourismus o Für Rast- und Anlegeplätze müssen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse für Grundstücke in Deetz, in Götz und in Schmergow geklärt werden. o Alteinwohner und Neubürger sollten eine gemeinsame Sprache und die Bereitschaft suchen, um gemeinsame Ziele zu verfolgen. o Obwohl die Bodenpreise niedrig sind und Wohnungsleerstand verbreitet ist, finden sich kaum Interessenten, um zu siedeln und zu investieren.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Defizite der touristischen Entwicklung um Groß Kreutz o Es gibt vor Ort kein Tourismusbüro. o Es gibt kein Gastgewerbe in Wassernähe, sondern nur an der Bundesstraße 1, wo der Durchgangsverkehr bedient wird o Es gibt keine Gastronomie mit Bootsanlegeplätzen. o Es gibt kaum Fremdenzimmer und Hotels. o Es existiert nur ein Feriencamp in Götzerberge. o Es gibt keinen Campingplatz. o Es gibt keinen öffentlichen Steg. o Es gibt Mängel bei Beschilderung der Rad- und Wanderwege. o Es gibt zu wenige Hinweise auf Service-Angebote. o Es gibt kein regionales Werbematerial. o Es gibt keine Angebote für Jugendliche und junge Familien. o Es gibt keine ausreichenden Angebote für Reittourismus, Ferien auf dem Bauernhof und Kinderspielplätze. Als Resümee sei unten stehendes Schema als Vision angeführt, das als Anregung für weitere Planungen in Ketzin, Groß Kreutz und Kloster Lehnin dienen kann.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Eine wirtschaftliche Entwicklung der Region kann mit der Gründung eines Naturparks, der ja als Label identitätsstiftend wahrgenommen werden soll, durch Förderprogramme unterstützt werden. Das unten stehende Schema versucht die Vernetzung der Problemfelder grafisch zu verdeutlichen:

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

6.4 Die land- und fischereiwirtschaftliche Ausrichtung des Naturpark Mittlere Havel in Gründung (i.G.) Auch wenn mehr als 50 % des künftigen Naturparks LSG- und NSG-Flächen sind, so dienen sie doch zum großen Teil der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung. Das Gleiche trifft auch auf die Gewässer zu, die fischereiwirtschaftlich genutzt werden. Aus Sicht der Landwirte findet gegenwärtig ein Strukturwandel zugunsten von Spargel und einigen Nischenkulturen wie Beerenobst statt. Der starke Druck Richtung Biomasseerzeugung, die steigenden Bodenpreise erschweren die Entwicklung von ökologischer Landwirtschaft. Dennoch kann die Region überleben, wenn die Vernetzung von Produktions- und Vermarktungsstrukturen vorangetrieben wird.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Positives für eine landwirtschaftliche Entwicklung o Die Land- und Forstwirtschaft der Region kann ihre Produkte besser vermarkten, wenn ein Naturpark entsteht. o Die Landwirte stellen sich der Verantwortung, auf allen Flächen dem Berufsstand gemäß eine gute landwirtschaftliche Praxis zu realisieren o Umgenutzte Flächen sollen vom Naturschutzfonds erworben werden, wenn sie als Ausgleichsmaßnahme dienen (Schmergower Wiesen). Mit den Landwirten wird für solche Flächen ein Pflegevertrag abgeschlossen, so dass solche Naturschutzflächen zu einem stabilen Einkommen führen.

Ungeklärte Fragen der landwirtschaftlichen Entwicklung o Die Fragen des Wassermanagement wurden bisher vom Staubeirat einvernehmlich entschieden. Mit dem Klimawandel verschieben sich Nutzerinteressen. Hier ergeben sich wichtige fachliche Gespräche o Der Uferbereich des Rietzer See verändert sich wegen mangelnder Mahd zusehends. Hier sind konzeptionell neue Entscheidungen im Sinne der Pflege zu treffen. o Verbesserung der Kommunikationsstrukturen zwischen Landnutzern und Naturschutzobleuten ist zweckmäßig. o Kommunikationsstrukturen zwischen Landwirten und Vermarktern sind durch Marktgespräche zu erweitern o Verknüpfung und Erweiterung des Obstpanoramaweges mit anderen touristischen Einrichtungen ist zu prüfen o Der Havelradweg ist zum großen Teil fertig gestellt. Wer sorgt für den Anschluss von Phöben nach Werder und von Gollwitz bis in die Stadt Brandenburg?

Defizite der landwirtschaftlichen Entwicklung o Ein Konzept für eine nachhaltige Landwirtschaft im Naturpark Mittlere Havel soll vorgelegt werden. Dabei ist auf Nachwuchsarbeit und Weiterbildung zu achten. o Angepasste Hilfssysteme für ältere Menschen, Sicherung deren Mobilität und ihrer Einbindung in das gesellschaftliche Leben ist noch nicht realisiert. o Wie soll Werbung für die Mittlere Havel als „Lernende Region“ aussehen und wie ist der Dialog mit der Bevölkerung offen zui gestalten? 141

Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Literatur BfN Bundesamt für Naturschutz (2005): Lebensraumkorridore für Mensch und Natur. Naturschutz und Biologische Vielfalt 17. Bonn: BfN/Münster: Landwirtschaftsverlag. FINCK, P., HAUKE, U., SCHRÖDER, E. & FORST, R. (2002): Naturschutzfachliche LandschaftsLeitbilder. Rahmenvostellungen für das Nordostdeutsche Tiefland aus bundesweiter Sicht. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 50/2. HERMSDORF, N. (2005): Geologische Übersichtskarte 1:100.000 Blatt 8 – Landkreis PotsdamMittelmark, Kreisfreie Stadt Potsdam, Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel. Kleinmachnow/Potsdam: Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg / Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg. KÜHN, D. (1997): Karte 1 - Leitbodengesellschaften. In: STACKEBRANDT, W., G. EHMKE & V. MANHENKE (Hg.): Atlas zur Geologie von Brandenburg. Kleinmachnow: Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe. L.A.U.B. (1995): Landschaftsplan Stadt Brandenburg an der Havel. Gutachten im Auftrag der Stadt Brandenburg an der Havel, unveröffentlicht. LIPPSTREU, L. (1997): Karte 3 - Landschaftsgenese. In: STACKEBRANDT, W., EHMKE, G. & V. MANHENKE (Hg.): Atlas zur Geologie von Brandenburg. Kleinmachnow: Landesamt für Geowissenschaften und Rohstoffe. LUA Landesumweltamt Brandenburg (2001): Weiterentwicklung von Schutzgebietssystemen auf naturräumlicher Grundlage in Brandenburg. Studien und Tagungsberichte 32. Potsdam: LUA. MARCINEK & ZAUMSEIL (2006a) : Oberflächenformung und naturräumliche Gliederung. In: KINDER & PORADA (Hg.): Brandenburg an der Havel und Umgebung. Landschaften in Deutschland – Werte der deutschen Heimat Bd. 69. Köln Weimar Wien: Böhlau. MARCINEK & ZAUMSEIL (2006b) : C 16 Brandenburger Eisrandlage. In: KINDER & PORADA (Hg.): Brandenburg an der Havel und Umgebung. Landschaften in Deutschland – Werte der deutschen Heimat Bd. 69. Köln Weimar Wien: Böhlau. MEYNEN, E. & SCHMITHÜSEN, J. (1953 / 1962): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands. Remagen: Bundesanstalt für Landeskunde MLUR Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg (2001): Landschaftsprogramm Brandenburg. Potsdam: MLUR. PETRICK & Partner (1997): Landschaftsrahmenplan Stadt Brandenburg an der Havel. Gutachten im Auftrag der Stadtverwaltung der Stadt Brandenburg an der Havel, Umweltamt / Untere Naturschutzbehörde, unveröffentlicht. PRO TERRA TEAM (1995): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Potsdam-Mittelmark, Altkreis Brandenburg Land. Gutachten im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark, unveröffentlicht. RUDOLPH, B. (2006): Tierwelt. In: KINDER & PORADA (Hg.): Brandenburg an der Havel und Umgebung. Landschaften in Deutschland – Werte der deutschen Heimat Bd. 69. Köln Weimar Wien: Böhlau. SCHARF, R. & D. BRAASCH (1998): Die sensiblen Fließgewässer und das Fließgewässerschutzsystem im Land Brandenburg. Landesumweltamt Brandenburg (Hg.): Studien und Tagungsberichte Band 15. Potsdam: Landesumweltamt. UMLAND (2006): Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Potsdam-Mittelmark. Gutachten im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark, unveröffentlicht. Verband Deutscher Naturparke e.V. (2002): Erarbeitung von Naturparkplänen - Ein Leitfaden für die Praxis. www.naturparke.de, 28.5.2006

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Anhang 1 Schutzgebiete im Naturpark i.G. Mittlere Havel A) Naturschutzgebiete Name Beschreibung Untere Havel Süd i.V. Ketziner Havelinseln

19

Gruppe von Schwemmsan dinseln in einem naturnah erhaltenen Flussabschnitt der Havel

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Schwimmblattges ellschaften, Röhrichte, Großseggenriede, Feucht- und Frischwiesen, Weidengebüsche und Feuchtwälder

Weichholzauenwäld er (Salicion albae)*, natürliche eutrophe Seen mit Vegetation des Magnopotamions und Hydrocharitions, Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion, magere FlachlandMähwiesen

Sumpf-Wolfsmilch (Euphorbia palustris), SumpfPlatterbse (Lathyrus palustris), Krebsschere (Stratiotes aloides), Schwanenblume (Butomus umbellatus), Blasensegge (Carex vesicaria), Froschbiss (Hydrocharis morsus-ranae), Durchwachsenes Laichkraut (Potamogeton perfoliatus), Schwingelschilf (Scolochloa festucacea), SumpfGreiskraut (Senecio paludosus), Graugrüne Sternmiere (Stellaria palustris)

Tierarten (Bsp.)16

Eigenart

Regionales

Biber (Castor fiber)*, Fischotter (Lutra lutra)*, Großem Mausohr (Myotis myotis)*, Rotbauchunke (Bombina bombina)*, Rapfen (Aspius aspius)*, Steinbeißer (Cobitis taenia)*, Schlammpeitz ger (Misgurnus fossilis)*, Bitterling (Rhodeus amarus)*, Großer Brachvogel (Numenius arquata), Tüpfelsumpfhu

Erhaltung der Flussaue wegen ihrer Vielfalt an auentypischen Strukturen und Biotopen

wesentlicher Teil des überregionalen Biotopverbundes innerhalb der Havelniederung und dabei insbesondere zwischen den Naturschutzgebieten „Mittlere Havel“ stromabwärts und „Wolfsbruch“ stromaufwärts

Mit einem Stern (*) sind prioritäre Lebensraumtypen bzw. Tierarten nach den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie gekennzeichnet.

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Obere Wublitz Mittlere Havel

Beschreibung

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Teil der Brandenburger Havelniederun g mit großräumigen Überschwemm ungsbereichen , Auenüberflutun gsmooren und Altarmen

Schwimmblattges ellschaften, Schilfröhricht, SumpfrispenRohrglanzgras Röhricht, Großseggenriede (Schlankseggenrie d), Feucht- und Frischwiesen, Trockenrasen

Auen-Wälder mit Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) und Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche) (Salicion albae)*, Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des CallitrichoBatrachion, Pfeifengraswiesen auf torfigen Böden, magere FlachlandMähwiesen, feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe

Kartäuser-Nelke, (Dianthus carthusianorum), Fieberklee (Menyanthes trifoliata), SumpfWolfsmilch (Euphorbia palustris), SumpfSchwertlilie (Iris pseudacorus), Zungen-Hahnenfuß (Ranunculus lingua), Große Teichrose (Nuphar lutea), Weiße Seerose (Nymphaea alba)

Tierarten Eigenart 16 (Bsp.) hn (Porzana porzana), Kiebitz (Vanellus vanellus), Schilfrohrsäng er (Acrocephalus schoenobaenu s) Biber (Castor fiber)*, Fischotter (Lutra lutra)*, Schlammpeitz ger (Misgurnus fossilis)*, Rapfen (Aspius aspius), Bitterling (Rhodeus sericeus amarus)*, Steinbeißer (Cobitis taenia)*, Rohrdommel (Botaurus stellaris), Weißstorch (Ciconia

zur Beobachtung und Erforschung der Lebensgemein schaften der Flussaue

Regionales

überregionaler Biotopverbund zwischen dem Rietzer See, der Stadthavel und der Niederung der unteren Havel

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Tierarten Eigenart 16 (Bsp.) ciconia), Bekassine (Gallinago gallinago), Rohrschwirl (Locustella luscinioides), Blaukehlchen (Luscinia svecica), Tüpfelralle (Porzana porzana), Flussseeschw albe (Sterna hirundo), Rotschenkel (Tringa totanus), Moorfrosch (Rana arvalis), Knoblauchkröt e (Pelobates fuscus), Pappelglucke (Gastropacha populifolia), Perlmuttfalter (Argynnis ino), Körniger Laufkäfer (Carabus granulatus)

Regionales

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name Krielower See

Wolfsbruch

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.) Armleuchteralgen Pfeifengraswiesen Wasserfeder Teil einer auf torfigem Boden (Hottonia palustris), Moorrinne mit gesellschaften in (Molinion Schachblume verlandendem Torfstichen, caeruleae) (Fritillaria See zwischen Flutrasen, meleagris), PrachtRöhrichtgesellsch dem Großen Nelke (Dianthus Plessower See aften, superbus), Zungenund der Havel Großseggenriede, Hahnenfuß Feuchtwiesen, (Ranunculus feuchte lingua), LungenHochstaudenflure Enzian (Gentiana n, pneumonanthe) Weidengebüsche und Erlenbrüche Beschreibung

Biotope

naturnahes, Binsen-Pfeifenvom graswiesen, Havelhochwas Schlank- und

Tierarten (Bsp.)16 Fischotter (Lutra lutra)*, Bauchiger Windelschneck e (Vertigo moulinsiana)*, Schmaler Windelschneck e (Vertigo angustior)*, Kranich (Grus grus), Tüpfelralle (Porzana porzana), Wachtelkönig (Crex crex), Bekassine (Gallinago gallinago), Knäkente (Anas querquedula), Ringelnatter (Natrix natrix), Knoblauchkröt e (Pelobates fuscus), Moorfrosch (Rana arvalis) (Vogelarten der Gewässerufer

Eigenart

Regionales

naturnaher Moor- und Niederungsber eich mit großer Artenvielfalt und hoher Strukturdiversi tät

wesentlicher Teil des regionalen Biotopverbundes zwischen dem Kleinen Plessower See und der Havel

Laichgebiet für Bedeutung Fischarten der innerhalb des Havelregion regionalen

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Kleiner Plessower See

Beschreibung

Biotope

ser beeinflußtes Überschwemm ungsgebiet sowie eines Havelaltarmes in der Verlandungsph ase Feuchtgebiet mit einem Flachsee und kalkreichen Verlandungsund Quellmooren in der BrandenburgPotsdamer Havelniederun g

Kammseggenried en, WalzenseggenErlenbruchwald, Schilfröhrichte

Armleuchteralgen, Nixenkraut- und Wasserschlauchg esellschaften, Röhrichtgesellsch aften mit Schwimmröhrichte n, Feuchtgrünland, Weidengebüsche und Erlenbrüche

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae*, natürlicher eutropher See mit einer Vegetation des Magnopotamions und Hydrocharitions, feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe

Krebsschere (Stratiotes aloides)

Tierarten Eigenart 16 (Bsp.) und Verlandungszo nen, von Lurchen, Kriechtieren und Kleinsäugern)

Fischotters (Lutra lutra)*, Mopsflederma us (Barbastella barbastellus)*, Bitterlings (Rhodeus sericeus amarus)*, Kranich (Grus grus), Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrschwirl (Locustella luscinioides), Schilfrohrsäng er (Acrocephalus schoenobaenu s), Wasserspitzm aus (Neomys

durch Nutzungen wenig beeinflusster, schwach eutropher Flachsee mit vollständiger Vegetationszo nierung und unverbauten Ufern

Regionales Biotopverbundes

wesentlicher Teil des regionalen Biotopverbundes zwischen dem Kleinen Plessower See, dem Krielower See und der Havel

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Eigenart

Regionales

Rietzer See

eine großräumige vermoorte Niederung im BrandenburgPotsdamer Havelgebiet

Wasserpflanzenge sellschaften, Röhrichte und Seggenriede, Grünland frischer bis nasser Standorte mit differenziertem Nährstoff-, Salzund Kalkgehalt, Weidengebüsche, Erlenbruchwälder, kleinflächig vorkommende KalkTrockenrasen und Gesellschaften der kalkreichen Niedermoore

Salzwiesen im Binnenland*, trockene kalkreiche Sandrasen*, kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus (BinsenSchneide) und Arten des Caricion davallianae*, AuenWälder mit Alnus glutinosa (SchwarzErle) und Fraxinus excelsior (Gewöhnliche Esche) (AlnoPadion)*, natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions und Hydrocharitions, Pfeifengraswiesen auf kalkreichen und

offene Niederungslan dschaft mit dem Rietzer See als ausgedehnte m Flachsee und dem Holzberg als randlich anstehender Grundmoräne nkuppe

wesentlicher Teil des regionalen Biotopverbundes zwischen Havelniederung und Lehniner Wald- und Seengebiet

Tierarten (Bsp.)16 fodiens), Ringelnatter (Natrix natrix), Moorfrosch (Rana arvalis), Glänzende Binsenjungfer (Lestes dryas); Biber (Castor Fieberklee fiber)*, (Menyanthes Fischotter trifoliata), Sumpf(Lutra lutra)*, Knabenkraut Kamm-Molch (Orchis palustris), (Triturus Strand-Tausendcristatus)*, güldenkraut Rapfen (Centaurium (Aspius littorale), Prachtaspius)*, Nelke (Dianthus Schlammpeitz superbus), Sandger (Misgurnus Strohblume fossilis)*, (Helichrysum arenarium), Heide- Bitterling (Rhodeus Nelke (Dianthus deltoides), Strand- sericeus amarus)*, Aster (Aster Schmaler tripolium), WindelMilchkraut (Glaux schnecke (Vermaritima), Salztigo Binse (Juncus angustior)*, gerardii), SalzBauchiger Bunge (Samolus Windelschneck valerandi), MeerDreizack (Triglochin e (Vertigo

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.) torfigen Böden maritimum); (Molinion caeruleae), magere FlachlandMähwiesen

Tierarten Eigenart 16 (Bsp.) moulinsiana)*, Blaukehlchen (Luscinia svecica), Kranich (Grus grus), Seeadler (Haliaeetus albicilla), Große Rohrdommel (Botaurus stellaris), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Tüpfelralle (Porzana porzana), Eisvogel (Alcedo atthis), Seggenrohrsä nger (Acrocephalus paludicola), Kranich (Grus grus), verschiedene Gänse- und Entenarten sowie Limikolen, Schilfrohrsäng

Regionales

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Tierarten Eigenart 16 (Bsp.) er (Acrocephalus schoenobaenu s), Bartmeise (Panurus biarmicus), Rohrschwirl (Locustella luscinioides), Knäkente (Anas querquedula), Schwarzhalsta ucher (Podiceps nigricollis), Kiebitz (Vanellus vanellus), Bekassine (Gallinago gallinago), Moorfrosch (Rana arvalis), Kreuzkröte (Bufo calamita), Knoblauchkröt e (Pelobates fuscus), UferLaufkäfer (Carabus clathratus)

Regionales

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Bruchwald Rosdunk

natürlicher, teilweise mesotropher Bruchwaldkomple x mit eingelagerten Feuchtwiesen auf einem Versumpfungsmo or sowie gefährdeten, vorwiegend eutrophen ErlenEschenwäldern Schuppenwurznatürlicher StieleichenLaubwaldrest Hainbuchenwald innerhalb der mit einer nahezu artenreichen vollständig Frühblüherflora, entwaldeten Erlen-EschenNiederungen im Bereich des Wald und SchwertlilienBaruther Erlen-Wald Urstromtales Vielzahl Walzenseggenunterschiedlich Erlenbruch und er Biotoptypen Birkenbruchwaldg esellschaften, Wunderseggenund Schlankseggenrie de, FroschbißKrebsscheren-

Krahner Busch

Gränert

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

natürlicher, reich gegliederter Bruchwaldkom plex inmitten einer intensiv genutzten Agrarlandschaf t

Tierarten Eigenart 16 (Bsp.) Schmetterlings -, Käfer- und Vogelarten sowie Amphibien und Reptilien

Regionales regionaler Biotopverbund

pflanzengeographis bestandsbedro hte Vogel- und ch bedeutsamer Insektenarten Standort für eine Reihe gefährdeter Pflanzenarten

in ihrem Bestand bedrohte Pflanzenarten

regionaler bestandsbedro besondere geomorpholog Biotopverbund hte Tierarten, insbesondere ische Eigenart von zahlreichen Vogel- und Schmetterlings arten

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Stadthavel

Beschreibung

Biotope

Gesellschaften , artenreiche Restvorkommen von BinsenPfeifengraswiesen Röhrichtgesellsch natürliche, aften (zum weitgehend unbeeinflusste Beispiel Retentionsfläc SchwingelschilfRöhricht), he der Brandenburger wechselfeuchtes Auengrünland und Niederhavel dessen mit Überflutungsm Auflassungsstadie n, ooren Weidengebüsche, Sandtrockenrasen in den Randbereichen, Gesellschaften der Kleingewässer, Altwasser und Flüsse

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Weichholzauenwald (Salicion albae)*, Flüsse der planaren Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis, natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions und Hydrocharitions, feuchte Hochstaudenfluren der planaren Stufe, BrenndoldenAuenwiesen

Gelbe Teichrose (Nuphar lutea), Weiße Seerose (Nymphaea alba), Wasserfeder (Hottonia palustris), Fleischrotes Knabenkraut (Dactylorhiza incarnata), SumpfPlatterbse (Lathyrus palustris), Kugelsimse (Scirpoides holoschoenus), Sumpf-Brenndolde (Cnidium dubium), Wiesen-Alant (Inula britannica), Gelbe Wiesenraute (Thalictrum flavum)

Tierarten (Bsp.)16

Eigenart

Regionales

Elbebiber (Castor fiber albicus)*, Fischotter (Lutra lutra)*, Kamm-Molch (Triturus cristatus)*, Rapfen (Aspius aspius)*, Schlammpeitz ger (Misgurnus fossilis)*, Bachneunauge (Lampetra planeri)*, Drosselrohrsän ger (Acrocephalus arundinaceus), Kiebitz (Vanellus vanellus), Bekassine (Gallinago gallinago), Tüpfelralle (Porzana

großflächiges Feuchtgebiet im Überschwem mungsbereich von Havel und Plane

überregionaler Biotopverbund zwischen mittlerer und unterer Havel

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Große Freiheit bei Plaue

Komplex von tiefgründigen Verlandungsund Versumpfungs mooren in der Unteren Havelniederun g

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Tierarten (Bsp.)16 porzana), Rohrweihe (Circus aeruginosus), Eisvogel (Alcedo atthis), Moorfrosch (Rana arvalis), Knoblauchkröt e (Pelobates fuscus) Elbebiber Wasserfeder feuchte Seggen- und Röhrichtmoore mit Hochstaudenfluren (Hottonia palustris), (Castor fiber der planaren Stufe, Sumpf-Schwertlilie albicus)*, Kleingewässern, Brenndolden-Auen- (Iris pseudacorus), Fischotter Feuchtgrünland (Lutra lutra)*, Sumpf-Platterbse wiesen, natürliche und dessen Auflassungsstadie eutrophe Seen mit (Lathyrus palustris) Schlammpeitz ger (Misgurnus einer Vegetation n sowie fossilis)*, des Erlenwäldern Großer Magnopotamions Abendsegler und (Nyctalus Hydrocharitions, noctula), mitteleuropäischer Kranich (Grus Stieleichenwald und grus), Eisvogel Hainbuchenwald (Alcedo atthis), sowie alte Rohrschwirl bodensaure (Locustella Eichenwälder auf luscinoides), Sandebenen mit Wasserralle Quercus robur (Rallus aquaticus), Zwergtaucher

Eigenart

Regionales

großflächiges Feuchtgebiet mit weitgehend unbeeinflusste n und naturnahen Biotopen

lokalen Biotopverbundes zwischen unterer Havel und Plauer Seengebiet

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

Biotope

Buhnenwerder- späteiszeitliche Schwimmblattges ellschaften, Wusterau Bildung am Weidengebüsche Beckenrand nasser Standorte, des Plauer Sees mit einer Röhrichtmoore, reiche auf engem Feuchtwiesen und Raum landschaftstypi Sandtrockenrasen sch ausgeprägten Vielfalt an Lebensräumen

Falkenrehder Wublitz

für den Landschaftsra um der Havelniederun g typischer, vom Havelkanal

Schwimmblattges ellschaften, Röhrichte, Feuchtwiesen und Erlenbruchwälder

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

Tierarten (Bsp.)16 (Tachybaptus ruficollis), Kamm-Molch (Triturus cristatus), Moorfrosch (Rana arvalis) Elbebiber Echtes Tausendgüldenkrau (Castor fiber albicus)*, t (Centaurium Fischotter erythraea s. l.), (Lutra lutra)*, Kartäuser-Nelke Schilfrohrsäng (Dianthus er (Acrocarthusianorum) cephalus und Gottesschoenobaenu Gnadenkraut (Gratiola officinalis), s), Großer Brachvogel Sumpf-Wolfsmilch (Numenius (Euphorbia arquata); palustris), SumpfPlatterbse (Lathyrus palustris), Langblättriger Blauweiderich (Pseudolysimachiu m longifolium) zahlreicher, seltener und gefährdeter Wasser- und Kleinvogelarte n, artenreiche Herpeto- und

Eigenart

Regionales

Parkstrukturen wesentlicher Teil auf der Insel des Buhnenwerder überregionalen Biotopverbundes zwischen unterer und mittlerer Havel

wesentliches Glied einer Biotopverbundket te von Feuchtgebieten in der Wublitzrinne

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Name

Beschreibung

durchquerter Naturraum mit einer hauptsächlich von Feuchtbiotope n und dem größtenteils verlandeten Wublitzsee bestandenen eiszeitlichen Abflussrinne Lehniner pflanzengeogr Mittelheide und aphisch Quellgebiet der bemerkenswer Emster ter Standort von Elementen mit vorwiegend arktischer und borealer Verbreitung B) Landschaftsschutzgebiete Landschaft Westhavelland eiszeitlich und nacheiszeitlich geprägte brandenburgty pischen Kulturlandscha ft; periodisch überfluteten

Biotope

Lebensraumtypen19 Pflanzenarten (Bsp.)

intakte Hangquellmoore, orchideenreiche Feuchtwiesen (Calthion-Typ), Schneiden-Ried, WalzenseggenErlen-Bruchwald

Landschaftsstruktur Vielfalt von Strukturen aus glazial geformten Grund-, End- und Stauchmoränen sowie postglazial sedimentierten Talsand- und Elbauenlehmflächen, Dünen äolischer Herkunft und überwiegend in historischer Zeit gewachsener Niedermoore; abwechslungsreichen

Wasser / Böden Erhalt von Niedermooren

Tierarten (Bsp.)16 Entomofauna (zum Beispiel Tagfalter), an aquatische Lebensräume gebundene Säuger

Eigenart

(Vogel- und Insektenarten sowie als Rückzugsgebi et für Amphibien)

besondere geomorpholog ische Eigenart

Biotoptypen

Regionales

Regionales

Erholung naturverträgliche und naturorientierte Erholung unter anderem im Einzugsbereich von Berlin und Brandenburg

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Potsdamer Wald- und Havelseengebi et

Landschaft Niederungslan dschaften in den grundwassern ahen Bereichen von Elb- und Havelauen eiszeitlich und kulturhistorisch geprägten Landschaft

Landschaftsstruktur Kulturlandschaft mit Gewässern, Grünland, Äckern und geschlossenen Waldungen; unzersiedelt gebliebenen ländlichen Räume; Still- und Fließgewässer

Havelniederung mit ihren meist großflächigen Gewässern und einer von Grund- und Endmoränen sowie Sanderebenen gebildeten Landschaft; reich gegliederten Kulturlandschaft mit ihren kulturhistorischen Siedlungsformen und charakteristischen landschaftsprägenden Elementen sowie der unter Denkmalschutz stehenden Forst-, Park- und Alleeanlagen; Seen und Fließgewässer und der sie begleitenden Röhrichte, Bruchwälder und Feuchtwiesen, der offenen landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzten Flächen, der Nadel-, Misch- oder Laubwälder sowie der kleinflächigen, besonders an Anhöhen vorkommenden Trockenrasen landschaftsprägenden Lehniner Wald- ein für die und Seengebiet Mittelbrandenb geomorphologischen Strukturen wie Grund- und Endmoränen, urgischen Stauchmoränenkuppen und Platten und Hangkanten, Talsand- und Niederungen repräsentativer Sanderflächen sowie vereinzelten

Wasser / Böden

Biotoptypen

Regionales

Erholung

weitgehend ungestörte Grundwasserneu bildung sowie eine naturnahe Ausbildung der Gewässer und deren Uferbereiche und Verlandungszon en; unterschiedlich ausgebildeten und noch teilweise intakten Moore

Feuchtgrünland, Trockenrasen, Ackerflächen, Hecken, Feldgehölze, Solitärbäume, Lesesteinhaufen, Feldsölle, Kopfweiden, Alleen und Streuobstbestän de

überregionale Biotopvernetzung im Havelgebiet; Pufferzone für die vom Gebiet umschlossenen Naturschutzgebiet e

nachhaltige Sicherung der Erholungsfunktio n des Gebietes im Einzugsbereich des Großraumes Berlin sowie der Städte Potsdam und Brandenburg; angepaßten Erschließung zum Zwecke der landschaftsgebu ndenen Erholung

Still- und Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen, der Verlandungsund

Wälder, Niedermoore, Quellbereiche, Stillgewässer, Fließgewässer einschließlich der

Pufferfunktion für das vom Gebiet umschlossene Naturschutzgebiet „Lehniner Mittelheide und

besonderen Bedeutung für die naturnahe Erholung

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Landschaft und charakteristisc her Ausschnitt eines eiszeitlich, durch das Gewässersyst em der Emsterniederu ng geprägten Wald- und Seengebietes

Landschaftsstruktur Binnendünen und vermoorten Schmelzwasserrinnen; abwechslungsreichen Landschaftsstruktur mit vielfältigen Landschaftselementen wie naturnahen Waldgesellschaften, Fließ- und Stillgewässern, Niederungsbereichen mit Bruchwäldern, Röhrichten, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen, Alleen, Kopfweiden und Obstbeständen sowie Weiden, vereinzelten Äckern, Brachen und Trockenrasen, sowie der für das Gebiet typischen aufgelassenen Abgrabungsflächen wie Sandgruben, Torfstichen und Tongruben; gewachsenen, landschaftsästhetisch wertvollen Übergänge von der Ortslage in die freie Landschaft sowie der Sicherung unzersiedelter Freiräume

Görnsee und Görnberg Ketziner Bruchlandschaf t Brandenburger landschaftsprä weiträumigen, wechselhaften Landschaftsstruktur mit vielfältigen Osthavelnieder genden, zum Biotopen und Landschaftselementen ung großen Teil wie Röhrichten, Feuchtwiesen, naturnahen Flußniederung Bruchwäldern, Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen, Äckern und der Havel mit Trockenrasen; durch den Wechsel von ihrem mäandrierende Röhrichten, Feuchtgrünland,

Wasser / Böden Überflutungsbere iche; nährstoffarmen Mineralböden, Gleyböden sowie Anmoor- und Niedermoorböde n

Biotoptypen Schwimmblattund Röhrichtzonen, Feuchtwiesen sowie der Trockenrasen

Regionales Erholung Quellgebiet der Emster“, für das angrenzende Naturschutzgebiet „Rietzer See“ und für die im Gebiet liegenden geschützten Landschaftsbesta ndteile, Flächennaturdenk male und gesetzlich geschützten Biotope sowie der Vernetzung dieser Gebiete

naturnahen Verlaufs der Havel, der Uferzonen, der Verlandungsund Überflutungsbere iche und der

Schwimmblattund Feuchtwiesenge sellschaften, Erlenbrüche, Eichenmischwäld er, kontinentale Trockenrasen-

Biotopvernetzung zum Naturschutzgebiet "Rietzer See" und den Landschaftsschutz gebieten "Westhavelland"

der Landschaft und Naturausstattun g angepaßten Förderung der Erlebbarkeit des Landschaftsrau ms, vor allem

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Entwicklungsgutachten Region Mittlere Havel

Brandenburger Wald- und Seengebiet

Landschaft n Flußlauf, den Altarmen, Inseln und Verlandungszo nen sowie der sie begrenzenden End-, Stauchund Grundmoränen gebiete; für die Mittelbrandenb urgischen Platten und Niederungen sowie für die Untere Havelniederun g repräsentative n und charakteristisc hen Ausschnittes eines eiszeitlich geprägten Wald- und Seengebietes

Landschaftsstruktur kleinflächigen Wäldern und Trockenrasen strukturierten, offenen Kulturlandschaft; historisch entstandenen, weiträumigen Siedlungsstrukturen mit Alleen, Wiesen, Weiden, Äckern und Obstpflanzungen

Wasser / Böden Regenerationsfä higkeit der Gewässer

Biotoptypen und vereinzelte Salzstellengesell schaften

Regionales und "Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“

Erholung der Gewässer und Niederungsgebie te; Verbesserung der landschaftlichen Einbindung der Siedlungsbereic he

landschaftsprägenden geomorphologischen Strukturen wie Grund- und Endmoränen, Kuppen und Hangkanten, Talsand- und Sanderflächen sowie vereinzelten Binnendünen und vermoorten Schmelzwasserrinnen; vielfältigen Landschaftselementen wie naturnahen Waldgesellschaften, Fließ- und Stillgewässern, Niederungsbereichen mit Bruchwäldern, Röhrichten, Feuchtwiesen und Hochstaudenfluren, Feldgehölzen, Hecken, Solitärbäumen, Äckern, Weiden, Brachen und Trockenrasen; historischen Kulturlandschaftselemente wie Alleen, Parkanlagen, Kopfweiden, Pflasterstraßen und Mauern aus Feldsteinen sowie Obstpflanzungen

Still- und Fließgewässer einschließlich ihrer Uferzonen, der Verlandungsund Überflutungsbere iche; nährstoffarmen Mineralböden, Gleiböden sowie Anmoor- und Niedermoorböde n

Niedermoore, Quellbereiche, Kleingewässer, Bachläufe, Altund Totarme, Schwimmblattund Röhrichtzonen, Bruchwälder sowie Trockenrasen

Puffer- und Vernetzungsfunkti on zu den vom Gebiet umschlossenen und unmittelbar angrenzenden Naturschutzgebiet en und zum angrenzenden Landschaftsschutz gebiet „Westhavelland“

eine der Landschaft und Naturraumausst attung angepasste Förderung der Erlebbarkeit des Landschaftsrau mes, vor allem der Gewässer und Waldgebiete

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