Stadt Brandenburg an der Havel

Stadt Brandenburg an der Havel OT Neuendorf Binsenkute 14770 Brandenburg an der Havel Unbebautes Grundstück Größe: 900 m² I. Angaben zum Grundstück ...
Author: Hansl Günther
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Stadt Brandenburg an der Havel OT Neuendorf Binsenkute 14770 Brandenburg an der Havel Unbebautes Grundstück Größe: 900 m²

I. Angaben zum Grundstück Lage:

Ortsteil Neuendorf Binsenkute 14770 Brandenburg an der Havel

Flur:

118

Flurstück:

46

Größe:

900 m²

II. Lagebeschreibung Stadt Brandenburg an der Havel a) Ortslage Das Grundstück befindet sich in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel im Bundesland Brandenburg. In der als Oberzentrum eingestuften Stadt leben gegenwärtig etwa 72.000 Einwohner. Die Bundeshauptstadt Berlin befindet sich in östlicher Richtung ca. 60 km entfernt, die Fahrtzeit mit dem Zug dorthin beträgt rund 45 Minuten. Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit dem Zug in weniger als 30 Minuten zu erreichen. Das Grundstück ist gelegen im Ortsteil Neuendorf, ca. 4,5 Kilometer westlich des Stadtzentrums von Brandenburg an der Havel. b) Verkehrslage Brandenburg an der Havel ist Knotenpunkt der Bundesstraßen 1 und 102. Die Autobahn A2 (Berlin – Hannover), Anschlussstelle Brandenburg, befindet sich ca. 9 Kilometer in südöstlicher Richtung entfernt. Die Stadt ist über die Havel und den Elbe-Havel-Kanal an das europäische Wasserstraßennetz angebunden. In der näheren Umgebung zum Grundstück befindet sich in fußläufiger Entfernung eine Bushaltestelle mit Anbindung zum Stadtzentrum. Der Hauptbahnhof Brandenburg an der Havel ist ca. 4,5 Kilometer in westlicher Richtung entfernt. Von dort bestehen ein Regionalbahnanschluss nach Berlin und Magdeburg, eine Anschlussmöglichkeit nach Rathenow sowie überregionale Verbindungen. c) Wohn- und Geschäftslage, Beschreibung des Grundstückes Im weiteren Umfeld des ausgeschriebenen Grundstückes befinden sich die Brandenburger Niederhavel sowie der Breitlingsee, welche jeweils nur wenige Hundert Meter von dem Grundstück entfernt liegen. Die Innenstadt von Brandenburg an der Havel ist innerhalb weniger Minuten mit dem Auto oder dem ÖPNV erreichbar. Verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Kindertagesstätten, Sportvereine sowie diverse Standorte öffentlicher Verwaltungen und sonstiger Behörden befinden sich im schnell erreichbaren Stadtzentrum von Brandenburg an der Havel.

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Der Ortsteil Neuendorf ist geprägt von Einfamilienhäusern sowie einem familiären Wohnumfeld und ermöglicht naturnahes Wohnen. In südwestlicher Richtung befinden sich in der Nähe der Havel diverse Erholungsgrundstücke, welche gegenwärtig kleingärtnerisch genutzt werden. Das ausgeschriebene Grundstück ist rechteckig geschnitten und weist die Abmessungen von ca. 20 x ca. 45 m auf, siehe Punkt VIII. (Lage des Grundstückes).

III. Städtebauliche Zielsetzung Das Areal ist aufgrund der genannten Standortmerkmale für solche Nutzungen geeignet und vorgesehen, die von einer Hauptnutzung mit einem Eigenheim ausgehen.

IV. Erschließungszustand Das Grundstück gilt als ortsüblich erschlossen - die verkehrstechnische Erschließung ist gesichert. Die Abwasserentsorgung erfolgt dauerhaft mobil über eine noch zu errichtende Grube. Versorgungsleitungen für Strom und Telefon liegen im öffentlichen Bereich. Für die Realisierung der entsprechenden Hausanschlüsse ist der künftige Eigentümer des ausgeschriebenen Grundstückes selbst verantwortlich. Eine Trinkwasserleitung liegt im Bereich Binsenkute nur bis zu den Hausnummern 14/16 an. Dem künftigen Eigentümer der ausgeschriebenen Liegenschaft obliegt die Realisierung der Trinkwassererschließung für das betreffende Grundstück sowie deren Kostenübernahme. Die genaue Verlegung bzw. Verlängerung der vorhandenen Trinkwasserleitung ist mit der Wasser- und Abwassergesellschaft Brandenburg an der Havel (BRAWAG) zu klären. Dies betrifft ebenfalls die Fragestellung, ob eine Kostenteilung mit anderen Anliegern möglich ist. Alternativ zu der oben genannten Trinkwassererschließung besteht ggf. auch die Möglichkeit der Errichtung eines Brunnens auf dem ausgeschriebenen Grundstück. Eine entsprechende Prüfung ist Gegenstand des zu durchlaufenden Baugenehmigungsverfahrens. Falls die vorhandene Wasserqualität geprüft werden soll, ist das Vorhaben zuvor bei der unteren Wasserbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel anzeigepflichtig. Es gilt § 56 des Brandenburger Wassergesetzes. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist zudem die Fachgruppe Gesundheit zu beteiligen bzw. ist das Vorhaben dieser anzuzeigen. Es gilt die Trinkwasserverordnung des Bundes. Um Trinkwasserqualität zu erreichen, kann eine Aufbereitung des geförderten Grundwassers nötig werden.

V. Entwicklung der Lage / Lasten und Beschränkungen Für die bauliche Nutzung des o. g. Flurstückes ist kein Bebauungsplan vorhanden bzw. erforderlich. Im Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel ist die Fläche als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Bebauung ist auf der Grundlage von § 34 des Baugesetzbuches möglich und muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen. Der Verkauf des angebotenen Grundstückes erfolgt lastenfrei, also frei von Beschränkungen in Abteilung II und frei von Belastungen in Abteilung III des Grundbuches. 3

Im Zuge der geplanten Bebauung des Flurstückes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, da das Vorhandensein eines Bodendenkmals nicht ausgeschlossen werden kann. Eine detaillierte kostenfreie Auskunft erhalten Sie bei der dafür zuständen Fachgruppe Denkmalschutz unter der Telefonnummer 0 33 81 / 58 68 50.

VI. Kaufpreis Der für das Flurstück geltende aktuelle Bodenrichtwert gemäß der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Brandenburg an der Havel beträgt 30,00 € je m². Die Veräußerung des angebotenen Grundstückes erfolgt nach Gebot, jedoch nicht unterhalb des v. g. Bodenrichtwertes von 30,00 € je m².

VII. Haftungsausschluss Dieses Angebot der Stadt Brandenburg an der Havel erfolgt freibleibend. Alle Angaben erfolgen nach bestem Gewissen und auf der Grundlage der derzeit zur Verfügung stehenden Unterlagen und Informationen.

VIII. Lage des Grundstückes

© GDI.BRB Stadt Brandenburg an der Havel

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© GDI.BRB Stadt Brandenburg an der Havel

IX. Naturschutz- und umweltrechtliche Besonderheiten und Hinweise Auf dem Grundstück ist gegenwärtig ein Bestand von mehreren Bäumen vorhanden, der in das Bauvorhaben integriert werden sollte. Grundsätzlich richtet sich der Umgang mit dem Baumbestand auf dem Grundstück sowie entlang der Binsenkute nach den Bestimmungen der Baumschutzverordnung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel. Sofern im Zusammenhang mit der Bebauung des ausgeschriebenen Grundstückes Fällungen erforderlich sein sollten, sind diese im Zuge der Baugenehmigung zu beantragen. Es liegen keine Hinweise auf altlastenrelevante Boden- und Grundwasserverunreinigungen vor, die dem Ziel der Bebauung des Grundstückes mit einem Wohnhaus entgegenstehen. Detaillierte Festlegungen zum Umgang mit den vorstehend genannten Schutzgütern werden in Abhängigkeit von der geplanten Baumaßnahme im Zusammenhang mit der zu beantragenden Baugenehmigung getroffen.

X. Informationen zur Ausschreibung/ Allgemeine Bedingungen Der Kaufpreis richtet sich nach Gebot. Die Gebote sind in Schriftform einzureichen. Im Falle Ihres Interesses wird ein Baubeginn innerhalb von zwei Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages vorausgesetzt. Folgende Antragsunterlagen sind erforderlich: • formloser Kaufantrag mit Kaufpreisangebot • Angaben zur geplanten Art der Bebauung • Informationen zur beabsichtigten Finanzierung (Eigenmittel oder Fremdfinanzierung)

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Die Frist zur Abgabe von Angeboten (Kaufpreisgebote) endet am 31.08.2016. Die Stadt Brandenburg an der Havel ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Jeder Interessent wird aufgefordert, sich über das angebotene Grundstück im Rahmen einer Besichtigung bzw. persönlichen Inaugenscheinnahme selbst zu informieren. Für Inhalt und Richtigkeit der Ausschreibungs- und Verkaufsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Bei dieser Anzeige handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, welche nicht den Bestimmungen der VOL/ VOB unterliegt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadt Brandenburg an der Havel Eigenbetrieb Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Herrn Stefan Zeretzke Klosterstraße 14, 14770 Brandenburg an der Havel Tel.: 03381 / 58 23 15, Fax: 03381 / 58 29 04 E-Mail: [email protected]

Blickrichtung Süden

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Blickrichtung Norden

Blickrichtung Süden mit Grundstücksvorfläche

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