Brandenburg an der Havel - Kurzexposé Gewerbegebiet Caasmannstraße
Stadt Brandenburg an der Havel/L. Hannemann
Gewerbeflächen in Brandenburg an der Havel
Luftbilder Stadt Brandenburg an der Havel/Lutz Hannemann
Gewerbegebiet Caasmannstraße
B 102
Stadt
Brandenburg an der Havel
Art des beplanten Gebietes
Stadtzentrum B 1/B 102
Sonderfläche Freizeit, Erholung, Sport, wasserbezogener Tourismus
Nettofläche
59.132 m²
Erschließung
teil erschlossen
Baurecht
nach § 34 BauGB
Altlasten
Altlastenverdachtsflächen
Eigentumsverhältnisse
Land Brandenburg
Standortvorteil
direkter Zugang zur Niederen Havel
Kaufpreis
nach Angebot (nutzungsabhängig)
Ansprechpartner Brandenburgische Boden GmbH Verkaufsmanagement Sabine Schulze Am Baruther Tor 12, Haus 134/1 15806 Zossen Telefon Fax Internet Email
B1
033702 222125 033702 222180 www.bbg-immo.de
[email protected]
B 102
Verkehrsanbindung Autobahn
A2
ca. 11 km
Bundesstraße
B 1/B 102
ca. 1 km
Flughafen
Berlin
ca. 90 km
Güterumschlagort
Hauptbahnhof ca. 3,5 km
Binnenhafen
öffentl. Hafen am Silokanal
ca. 2 km
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Gewerbegebiet Caasmannstraße
Die Liegenschaft mit einer Größe von 59.132 m² liegt im südwestlichen Teil der Stadt an der Caasmannstraße, die von der Zander-/Otto-Sidow-Straße - Bundesstraße B1/B102 abzweigt. Das Gelände befindet sich direkt an der Niederen Havel. Eigentümer ist das Land (Grundstücksfonds Brandenburg). Die Verwaltung und Verwertung erfolgen durch die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH. Das Grundstück wurde durch die Westgruppe der sowjetischen Streitkräfte bis zum Jahr 1993 als Betonwerk genutzt. Nach dem Abzug der russischen Truppen wurden die Baulichkeiten durch das Land Brandenburg mind. bis zur Geländeoberkante rückgebaut. Auf der Liegenschaft befinden sich versiegelte Flächen und Fundamentreste einer Waschrampe. Des Weiteren besteht die Uferbegrenzung tlw. aus gemauerten bzw. Betonteilen. Im südlichen Teil der Liegenschaft befindet sich ein Hafenbecken mit einer Ausdehnung von ca. 30 Meter mal 50 Meter. Bei einer Nachnutzung sind das Bundeswasserstraßengesetz und das Brandenburgische Wassergesetz zu beachten. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als “Sonderfläche Freizeit, Erholung, Sport, wasserbezogener Tourismus” ausgewiesen. Entsprechend der Satzung der Stadt Brandenburg an der Havel “Festlegung zur Freihaltung von Gewässerufern” ist mindestens bis zu 50 Meter landseitig vom Uferrand entfernt die freie Uferzone “von jeder weiteren Errichtung von Bauwerken, bauliche Anlagen ... freizuhalten”. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. Die Liegenschaft selbst unterliegt keinem Naturschutzstatus, jedoch grenzen im Süden das Naturschutzgebiet “Stadthavel”, das gleichnamige Flora-Fauna-Habitat sowie das Vogelschutzgebiet (SPA) “Mittlere Havelniederung” an die Liegenschaft. Das Vorhandensein geschützter Biotope nach § 32 Brandenburgisches Naturschutzgesetz ist anzunehmen. Auf der Liegenschaft befinden sich Altlasten-Verdachtsflächen. Es handelt sich dabei um eine lokal eng begrenzte Kontamination durch Mineralölkohlenwasserstoffe im Bereich des ehemaligen, jetzt rückgebauten Heizhauses und des Freilagers für Heizöl. Akuter Handlungsbedarf zur Gefahrenabwehr besteht derzeit nicht. Der Kaufgrundbesitz ist in der Belastungskarte des Zentraldienstes der Polizei des Landes Brandenburg -Kampfmittelbeseitigungsdienst- als Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen. Die Liegenschaft grenzt im Osten an ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Havel. Beeinträchtigungen durch erhöhte Wasserstände in der Havel bzw. bei Hochwasserereignisse können nicht ausgeschlossen werden. Im südlichen Bereich grenzt das Tierheim der Stadt Brandenburg an der Havel an.
Gewerbegebiet Caasmannstraße
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MAGDEBURG HANNOVER LUCKENWALD E 9
BRANDENBURG 13
LEIPZIG FRANKFURT/MAIN MÜNCHEN COTTBUS 15
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DRESDEN
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