Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Teil C Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Stand: Fortschreibung Juni 2015
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Inhaltsverzeichnis Teil C
C 1 Ziele ............................................................................................. C-4 C 1.1 Grundsätze ................................................................................. C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot ............................................. C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb ....................................................................... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen ....................... C-7 C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot......................................................... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes .................................... C-7 C 2.2 Produkte ..................................................................................... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN ..................................................... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV ................................................................ C-11 C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz ..... C-11 C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen
im SPNV-Netz .............................................................................. C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen .................................................... C-15 C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven ............................................. C-19 C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst .............................................. C-23 C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg ................................................. C-26 C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland ......................................... C-30 C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz ............................................. C-35 C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg .......................................... C-41 C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz ........................................... C-46 C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden................................................ C-50 C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch .................................... C-56
C-2
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C 3 Linienbündelung.......................................................................... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung .......................................... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften ............................... C-64 C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen ............................... C-64 C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven ....................... C-66 C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst ...................................... C-67 C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg.......................................... C-68 C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland ................................. C-69 C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz ..................................... C-71 C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg................................... C-73 C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz .................................... C-75 C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden ........................................ C-76 C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch ............................ C-78 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer ............................... C-79 C 4 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV ........................................................... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge ....................................................... C-81 C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV ....................... C-81 C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV ......................... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet .............................................. C-89 C 4.3.1 Stationsausbauplanung .................................................... C-89 C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung...................... C-92 C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld........... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation................................................................ C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN ................................................. C-114 C 5 Tarif und Vertrieb .......................................................................C-117
C-3
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-4
C 1 Ziele C 1.1 Grundsätze Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen
im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
und soll in allen Teilen des Zweckverbandsgebietes unter Berücksichtigung
der unterschiedlichen zeit-
und
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung
raumbezogenen Verkehrsbedürfnisse
gewährleistet und weiterentwickelt werden. Die Sicherstellung einer ausrei-
chenden Verkehrsbedienung beinhaltet neben einer angemessenen räumlichen und zeitlichen Erschließung und einer umfassenden Fahrgastinfor-
mation und -beratung insbesondere auch die Umsetzung der im Verkehrs-
verbund Bremen/Niedersachsen geltenden Qualitätskonzepte sowie die Anwendung des VBN-Tarifs.
Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen sowie der Ver-
Vorrang für den ÖPNV
kehrssicherheit ist eine Erhöhung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen durch Aufkommensverlagerungen vom motorisierten Individual-
verkehr anzustreben. Unter diesem Gesichtspunkt soll dem Ausbau des ÖPNV sowie einer weiteren Abstimmung und Verknüpfung der Verkehrsträ-
ger des Umweltverbundes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit Vorrang gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Indi-
vidualverkehr eingeräumt werden. Insbesondere sind auch die Übergänge vom Individualverkehr zum ÖPNV weiter auszubauen.
Die Siedlungsentwicklung und der ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die
Schaffung einer ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung gegenseitig stär-
ÖPNV-orientierte Siedlungsentwicklung
ken. Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist eine ÖPNV-
Erschließung in die Gesamtplanung einzubeziehen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist hierbei darauf hinzuwirken, dass Wohnbereiche an Arbeits- und
Ausbildungsstätten und diese Bereiche an öffentliche, private, gewerbliche,
soziale und kulturelle Einrichtungen mit Verkehrsmitteln des ÖPNV auf möglichst kurzem Wege angebunden werden.
Der ÖPNV soll ein Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger leisten.
Barrierefreiheit
Bei Planung, Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen, bei der Fahrzeugbeschaffung, der Fahrgastinformation, dem Vertrieb sowie der Planung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Verkehrsangebots ist insbesondere auf
eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu achten. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, werden vorrangig gefördert.
Vor dem Hintergrund der im PBefG enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare
Rahmenvorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren zu etablieren bzw. weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die im Nahverkehrsplan verankerte Linienbündelung.
Rahmenvorgaben für Vergabeverfahren
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-5
C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot Das mehrstufig differenzierte ÖPNV-Netz im Zweckverbandsgebiet bildet die Grundlage für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
Differenziertes Bedienungsnetz
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Das Rückgrat des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist der SPNV und - abseits
von Schienenkorridoren - der straßengebundene ÖPNV, der der Bedie-
nungsebene 1 und dem Stadtverkehr zugeordnet ist.
Das differenzierte Bedienungsnetz ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit umzusetzen. Zur Weiterentwicklung des differenzierten
Netzes zählen auch die Differenzierung von Betriebsformen und die damit verbundene Bildung marktfähiger ÖPNV-Produkte.
Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des differenzierten Bedienungs-
netzes ist insbesondere sicherzustellen, •
dass das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot der einzelnen Teilverkehrssysteme
und
Verkehrsträger
untereinander
nach
einem
Sicherstellung des differenzierten Bedienungsnetzes und Verknüpfung der Verkehrsträger
Gesamtkonzept sowie unter Einbeziehung technischer Verkehrsmana-
gement- und -informationssysteme abgestimmt und verknüpft wird.
Hierbei sind die Umsteigezeiten und –anlagen (beispielsweise ZOB oder
Park-/Bike-and-ride-Anlagen) nachfragegerecht und kundenfreundlich
zu gestalten, •
dass zentrale Orte mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrs-
mitteln bedient werden. Dabei sollen aufkommensstarke Orte, insbe-
sondere die Ober- und Mittelzentren, möglichst direkt miteinander verbunden werden.
•
dass die Vertaktung der Verkehre im schienen- und straßengebundenen
ÖPNV weiter vorangetrieben wird, •
dass das SPNV-Angebot von den zuständigen Aufgabenträgern gesi-
chert und weiter ausgebaut wird, •
dass der Verkehrsfluss des ÖPNV durch geeignete Maßnahmen beschleunigt wird,
•
dass bei hauptsächlich auf Schülerbeförderung ausgerichteten Linien-
verkehren das Angebot nach Möglichkeit so gestaltet wird, dass weitere Fahrgäste gewonnen werden können und •
dass in Zeiten und Räumen schwacher Verkehrsnachfrage das Instru-
mentarium bedarfsorientierter Betriebsformen angewendet wird.
Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben für die Angebotsgestaltung der SPNV-
Linien wird das Ziel verfolgt, dass Oberzentren im Verbandsgebiet sowie die benachbarten Oberzentren montags bis sonntags durch ein schnelles mit
dem Schwerpunkt auf Verbindungsfunktion erschließendes SPNV-Produkt (vgl. Kap. A 2.1.1, Expresslinien) im Stundentakt untereinander verbunden werden. Die Verbindung zwischen den an den SPNV-Strecken gelegenen
Mittelzentren und den Oberzentren im Verbandsgebiet soll montags bis sonntags mindestens durch im Stundentakt verkehrende mit erschließenden, langsameren SPNV-Produkten (Regionalbahnlinien, Regio-S-Bahn)
Zeitliches Angebot
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-6
erfolgen. In Tagesrandlagen kann, bei gleichzeitigem Einsatz von schnellen
und langsamen SPNV-Produkten auf einer SPNV-Strecke, eine Abstimmung
im Angebot der Produkte sinnvoll sein.
C 1.3 Qualität des ÖPNV Zur weiteren Verbesserung der Qualität des ÖPNV ist die Umsetzung der in
der Verbandsversammlung des ZVBN und der Gesellschafterversammlung
Qualitätskonzepte und Qualitätssicherung
der VBN GmbH bereits beschlossenen Qualitätskonzepte (vgl. www.zvbn.de)
sowie die Entwicklung von weiteren Qualitätskonzepten von allen Beteiligten weiter voranzutreiben. Hierbei ist in der Umsetzung insbesondere dafür Sorge zu tragen, •
dass nur solche Maßnahmen eine öffentliche Förderung erhalten, die
den Anforderungen der beschlossenen Qualitätskonzepte entsprechen und •
dass das gemeinsam entwickelte Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet wird.
Um Zugangshemmnisse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter
Fahrgastinformation
abzubauen und eine effektive Nutzung verschiedener Verkehrsträger und
deren Kombinationsmöglichkeiten zu fördern, ist die Fahrgastinformation
und –beratung, insbesondere unter Berücksichtigung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, weiter zu verbessern.
C 1.4 Tarif und Vertrieb Um tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und ihrer Gren-
zen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer
Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berücksichtigen
sind hierbei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in den Ver-
bundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN-
Tarifs. Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben,
lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen, verstärkt ziel-
gruppenspezifische Ticketangebote zu schaffen (z.B. für Schüler/Jugend-
liche, Senioren, Touristen), tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen
einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten, die Kooperation mit Dritten
im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen sowie die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu bewerben.
Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr im Zweckverbandsgebiet ist der einheitliche VBN-Tarif ein zentraler und maßgeblicher Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG. Der ZVBN wird deshalb den VBN-Tarif
im
Rahmen
von
Vergabeverfahren
für
Verkehrsleistungen
verpflichtend vorgeben und darauf im Rahmen seiner Vorabbekanntmachungen nach der EU-VO 1370/2007 hinweisen. Auch im Rahmen eigen-
wirtschaftlicher Genehmigungsanträge wird seitens des ZVBN und seiner
Tarif und Vertrieb
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-7
Verbandsglieder auf die Anwendung des VBN-Tarifs gegenüber den Genehmigungsbehörden bestanden werden.
Hinsichtlich des Ticketvertriebs bestehen bei den Verkehrsunternehmen im
VBN sehr unterschiedliche Systeme. Um die hierdurch bestehenden Zu-
gangshemmnisse im Bereich des VBN abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hier-
bei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten verbundweiter bar-
geldloser, internet- sowie handy- bzw. smartphone-gestützter Ticketange-
bote und -vertriebswege zu prüfen.
Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden sowie eine möglichst weitreichende barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Bei der
Ausgestaltung des Vertriebsstellennetzes ist in Kooperation mit den Ge-
bietskörperschaften und Verkehrsunternehmen anzustreben, das vorhande-
ne Vertriebsstellennetz, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten einer persönlichen Beratung, zu sichern und weiter auszubauen.
C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen Die Zusammenarbeit mit den an das Verbandsgebiet angrenzenden Ver-
Kooperation
kehrsregionen ist insbesondere im Rahmen der Planung und Ausgestaltung verbandsgrenzenüberschreitender Verkehre sowie bei der Entwicklung tariflicher Kooperationen weiter auszubauen. Hierbei sind insbesondere aufkommensstarke Verkehrsverflechtungen im Schienenpersonennahverkehr
über das Verbundgebiet hinaus zu berücksichtigen. Dabei ist auch die von dem SPNV-Aufgabenträger entwickelte und im VBN eingeführte neue Liniennummerierung (vgl. Kap. A 2.1.1) auf die angrenzenden Verkehrsregio-
nen zu übertragen.
C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes Die unterschiedlichen Anforderungen an das ÖPNV-Netz werden durch eine Gliederung in verschiedene Bedienungsebenen mit Rahmenvorgaben für die
Angebotsgestaltung differenziert. Gegenüber dem vorherigen Nahverkehrs-
plan wurde das Konzept weiter differenziert. Insbesondere wurde eine stärkere Differenzierung zwischen Stadt- und Regionalverkehr eingeführt.
Das Konzept soll den unterschiedlichen Nachfragebedarfen durch den Ein-
satz unterschiedlicher Angebote gerecht werden. Mit den einzelnen Angeboten werden bestimmte Qualitätsanforderungen verbunden (beispielsweise
vertaktet). Angebotskategorien definieren Anforderungen an die Angebotsgestaltung wie Taktdichte und Bedienungszeiten. Je Linie können über diese Anforderungen hinausgehende Festlegungen getroffen werden.
Im Zusammenspiel der verschiedenen Bedienungsebenen und den Verkehrsträgern Schiene und Straße soll ein abgestimmtes Netz entstehen. An wich-
tigen Punkten werden die Linien aufeinander abgestimmt und verknüpft; gerade die einheitliche Vertaktung sichert die Möglichkeit zur Abstimmung
Differenzierung des vorherigen Konzeptes
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-8
der Fahrpläne und Sicherung der Anschlüsse. Durch das Projekt Echtzeitinformation (siehe C 4.4) können diese auch technisch gesichert und dem
Fahrgast kommuniziert werden. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des differenzierten Liniennetzes wird die Definition von Anschlusspunkten und Abstimmung der Fahrpläne sein.
Im Folgenden werden die Ebenen des differenzierten Liniennetzes beschrie-
ben:
Der SPNV verkehrt auf den Hauptnachfrageachsen und verbindet Zentren im Stundentakt oder dichter. Die Vertaktung sichert Anschlüsse zu anderen
Schienenpersonennahverkehr
Linien des SPNV, dem Fernverkehr und dem Stadt- und Regionalverkehr.
Unterschiedliche Produkte wie RegionalExpress oder die Regio-S-Bahn
schaffen attraktive Angebote für verschiedene Nutzer.
Die Nachfrageanforderungen in den Städten erfordern ein vielfältig differen-
Stadtverkehr
ziertes Angebot. Für den Stadtverkehr (SV) werden je Linie die Mindestan-
forderungen je Verkehrstag und –zeit an das Taktangebot festgelegt.
Wesentliches Merkmal des Stadtverkehrs ist die Vertaktung der Linien, die
attraktive Umsteigebeziehungen ermöglicht. Innerhalb des Stadtverkehrs
existieren verschiedene Angebotsformen; neben den Stadtbussen und Stra-
ßenbahnen verkehren auch z.B. Ortsbusse, die den Anforderungen an die kleinräumige Erschließung gerecht werden.
Auf der Bedienungsebene 1 im Regionalverkehr gibt es vornehmlich Verbin-
Bedienungsebene 1
dungen zwischen Orten höherer Zentralität und Fahrgastnachfrage in der
Region. Als Mindestangebot soll auf der Bedienungsebene 1 ein Stundentakt
angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht; an Samstagen wird als Grundangebot
ein Zweistundentakt festgelegt. Für die Hauptverkehrszeiten und Sonn- und
Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots im Kapitel C 2.5 statt. Die Buslinien der Bedienungsebene 1 ergänzen den SPNV um ein hochwertiges Angebot.
Die Bedienungsebene 2 ergänzt das Netz im Regionalverkehr um die Flä-
Bedienungsebene 2
chenerschließung. An geeigneten Verknüpfungspunkten wird die Bedie-
nungsebene 2 mit der Bedienungsebene 1, dem Stadtverkehr und dem SPNV verknüpft, wenn auf diese Weise die Anbindung eines Ortes höherer Zentra-
lität sichergestellt werden kann bzw. sich kürzere Reisezeiten für Fahrgäste ergeben. Als Mindestangebot soll auf dieser Bedienungsebene ein Zweistun-
dentakt angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht. Für die HVZ, das Wochenende
und Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots statt.
Der Schülerverkehr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Flexibilität und Ausgestaltung des Angebots. Vornehmliche Aufgabe ist die Anbin-
dung der Schulstandorte unter besonderer Berücksichtigung der von den
Trägern der Schülerbeförderung getroffenen Festlegungen (z.B. im Rahmen
der Satzungen zur Schülerbeförderung). Das Angebot kann bedarfsorientiert
um Fahrten erweitert werden, die auch einen Nutzen für andere Fahrgastgruppen bieten. Die Bedienungsebene 3 im Regionalverkehr umfasst im Gegensatz zu dem bisherigen Nahverkehrsplan hauptsächlich schulorientierte Verkehre und andere Sonderformen wie Werksverkehre.
Bedienungsebene 3
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Die Linien des Nachtverkehrs (NV) befriedigen die Nachfrage in den Abend-
C-9 Nachtverkehr
und Nachtstunden. Sie orientieren sich mit ihrer Linienführung an wichtigen Zielen des Freizeitverkehrs. Die Betriebszeiten werden an die Anforderungen der städtischen oder regionalen Verkehrsaufgaben im Freizeitverkehr angepasst.
Gegenüber dem bisherigen Nahverkehrsplan haben sich die Zuordnungen
der Linien zu Bedienungsebenen zum Teil geändert: So wurden z.B. Linien
heraufgestuft, deren heutiges Angebot und Potenziale ein besseres Angebot
rechtfertigen, und es wurden Linien herabgestuft, die aufgrund der Poten-
zialbetrachtung ihre bisherige Einstufung nicht mehr gerechtfertigt haben (vgl. Kap. B 3).
C 2.2 Produkte Im ÖPNV gibt es - wie oben beschrieben - vielfältige Angebote mit zum Teil sehr unterschiedlichen Verkehrsaufgaben. Eine klare Erkennbarkeit der verschiedenen ÖPNV-Produkte stiftet hier Nutzen für den Kunden. Deshalb
muss ein Fahrgast wissen, was hinter der "Verpackung" - also der Produktbezeichnung - steckt. Dies ermöglicht auch eine zielgruppenspezifische Vermarktung der einzelnen Produkte.
Es wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit der VBN GmbH, den Verkehrsun-
ternehmen sowie den SPNV-Aufgabenträgern für die im VBN-Gebiet ange-
botenen Verkehre Produktkategorien und -bezeichnungen mit definierten Anforderungen zu erarbeiten und sukzessive umzusetzen. Dies gilt nicht
nur für den Bereich der auf der Schiene, in den Städten und im Regionalbusbereich angebotenen Verkehre, sondern insbesondere auch für die bedarfs-
gesteuerten Angebote wie Anruflinientaxi (ALT) und Anrufsammeltaxi (AST)
sowie für BürgerBusse. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklungen in den eher ländlichen Gebieten des Verbundraumes wird es zur erfolgreichen Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung notwendig werden, flexible und bedarfsgesteuerte Verkehre mit klaren und
möglichst verbundweit einheitlichen Produkteigenschaften auszugestalten.
Ziel ist es, sowohl bestehende bedarfsgesteuerte Modelle zu stärken und zu
profilieren sowie die Möglichkeit zu prüfen, in welchen Räumen neue, be-
darfsgesteuerte Modelle als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot
installiert werden können.
C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN VBN-BürgerBusse ergänzen das bestehende ÖPNV-Angebot in zeitlicher
und/oder räumlicher Hinsicht. BürgerBusse sollen eine vertaktete inner-
gemeindliche Erschließung und Anschlüsse an weiterführende Bus- und
Bahnlinien bieten. Die Fahrplangestaltung berücksichtigt diese Erschlie-
ßungs- sowie Zu- und Abbringerfunktion und ist mit dem begleitenden Verkehrsunternehmen abzustimmen. Die fahrplan- und fahrzeugtechnische
Auslegung des Betriebes stellt insbesondere die Zielgruppe Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen in den Mittelpunkt.
Der Betrieb und die Organisation werden weitestgehend durch in einem BürgerBusverein zusammengeschlossene, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen
Zielsetzung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-10
und Bürger bewerkstelligt. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen werden die BürgerBusse stets von einem Verkehrsunternehmen begleitet.
Das zum Einsatz kommende Fahrzeug mit acht Fahrgastsitzplätzen ist be-
BürgerBusfahrzeug
sonders auf die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnitten. Es
muss
den
im
VBN-Fahrzeugkonzept
und
Förderrichtlinien dargelegten Kriterien entsprechen.
den
in
den
ZVBN-
Für die planerische Bewertung eines nachhaltigen Betriebes von BürgerBus-
sen bieten die folgenden Kriterien gute Anhaltspunkte:
Für den nachfrageseitigen Anspruch der Bevölkerung können Ergebnisse
Fahrgastnachfrage
von Haushaltsbefragungen herangezogen werden. Nach Anwendung der
10 %-Ableitung 1 aus den Ergebnissen der Haushaltsbefragungen sollte für
das erste Betriebsjahr eine berechnete Mindestnachfrage von 300 bis 350
Fahrgästen/Monat vorliegen. Auf Basis der seit 2004 geführten BürgerBusFahrgaststatistik ist von einem durchschnittlichen jährlichen Fahrgastzu-
wachs von 15 % binnen der ersten zwei Jahre auszugehen.
Das Verkehrsgebiet sollte nicht weniger als 10.000 Einwohner bzw. eine
Siedlungsstruktur
Die jeweiligen Gemeinden müssen zur Deckung der jährlichen Betriebskos-
Finanzierung
Um eine Konkurrenz zu bestehenden Regionalbusangeboten der Bedie-
Netzergänzung
Siedlungsdichte von nicht unter 100 Einwohner/km2 vorweisen.
ten einen angemessenen finanziellen Beitrag zu leisten bereit sein.
nungsebenen 1 und 2 zu vermeiden, sollen die Fahrpläne der BürgerBusse auf parallel bedienten Streckenabschnitten möglichst auf die jeweiligen
Fahrplanlücken ausgerichtet sein. Dadurch wird hier im engeren Sinne eine Ergänzung des Fahrplanangebots erreicht.
In den VBN-BürgerBussen kommt der VBN-Tarif zur Anwendung. Die Fahr-
zeuggestaltung, aber auch das Fahrplanlayout, entspricht den Kriterien des VBN.
Im Verbundgebiet bieten derzeit (Stand Dezember 2012) 14 BürgerBusver-
eine auf 35 Linien ein Fahrplanangebot (vgl. Abb. C-1).
1
Die in den Haushaltsbefragungen gemachten Angaben zur Nutzungshäufigkeit werden
addiert, aber nur mit 10 % als konkrete Nutzung nach Einführung eines BürgerBusses gewertet. Mit dieser Herangehensweise wurden bislang gute und der Realität nahekommende Fahrgastzahlen für das erste Betriebsjahr prognostiziert.
Tarif + Corporate Design
Nahverkehrsplan ZVBN Ganderkesee
Teil C
C-11
bürgerbus-ganderkesee.de
221 Schierbrok-Delmenhorst 222 Rethorn-Delmenhorst
Wildeshausen Westerstede Butjadingen Grasberg/ Worpswede
281 Wildeshausen - Katenbäker Berg
buergerbus-wildeshausen.de
283 Wildeshausen - Spascher Sand
buergerbus-westerstede.de
359 Westerstede - Westerstede 403 Eckwarden-Waddens-Nordenham
buergerbus-butjadingen.de
408 Eckwarden-Stollhamm-Nordenham 612 Grasberg-Worpswede-Grasberg 616 Grasberg-Adolphsdorf-Grasberg
bürgerbus-grasberg-worpswede.de
781 Kirchlinteln-Heins-Kirchlinteln Kirchlinteln
782 Kirchlinteln-Kirchlinteln
buergerbus-kirchlinteln.de
783 Kirchlinteln-Bendingbostel-Kirchlinteln 784 Kirchlinteln-Odeweg-Kirchlinteln
Thedinghausen Ottersberg
785 Thedinghausen - Dibbersen - Riede 786 Thedinghausen - Morsum - Intschede
buergerbus-samtgemeinde-thedinghausen.de
789 Grasdorf - Sagehorn - Grasdorf
buergerbus-ottersberg.de
791 Achim - Uphusen - Achim Achim
792 Achim - Badenermoor - Achim
buergerbus-achim.de
793 Achim - Embsen - Achim Rotenburg (Wümme)
802 Bf - Krankenhaus - Harburger Str. - Bf 803 Bf - Saturnstr. - Moorstr. und zurück
buergerbus-row.de
852 Sottrum - Winkeldorf - Sottrum Sottrum
853 Sottrum - Stuckenborstel - Sottrum 854 Sottrum - Bötersen - Sottrum
buergerbus-sottrum.de
856 Sottrum - Ahausen - Sottrum
Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN
Eine regelmäßig fortgeschriebene Übersicht aller VBN-BürgerBusvereine findet sich unter www.zvbn.de.
Weitere BürgerBusse befinden sich derzeit (Stand Dezember 2012) in fol-
genden Gebietskörperschaften in Vorbereitung: Gemeinden Ritterhude,
Rastede, Bad Zwischenahn und Zeven (vgl. Karte A-23 in der Anlage).
C 2.4 Maßnahmen im SPNV Die Maßnahmen im SPNV-Netz werden in den folgenden zwei Kapiteln ge-
trennt nach denen der SPNV-Aufgabenträger und denen der Verbandsmit-
glieder dargestellt.
C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz Im Kapitel A 2.1.1 ist das aktuelle Leistungsangebot im SPNV ausführlich
dargestellt. Demnach konnten im Verbundgebiet vor allem mit Einführung
der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (2010/11) sowie der Angebotser-
weiterung auf der Strecke Bremen – Hamburg (Hanse-Netz, 2010) wesentli-
che Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden.
Für die künftige Entwicklung des SPNV-Angebots im Gebiet des Verkehrs-
verbundes Bremen/Niedersachsen können die Ausführungen der LNVG beim
Regionalen Planungsgespräch für den SPNV am 09.03.2012 in Bremen herangezogen werden:
Verbesserungen des Angebots in der Vergangenheit
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Die vordergründige Aussage zum Fahrplan 2013 lautet dabei, dass "auf dem
überwiegenden Teil der Linien das SPNV-Angebot im Status quo fortgeführt" wird. Zusätzlich sind einige Änderungen und Ergänzungen vorgesehen, die
C-12 Geplante Änderungen und Ergänzungen des SPNV-Angebots
sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Auf mehreren Linien sind einzelne Anpassungen zur Optimierung des Fahr-
Fahrplanoptimierungen
plans bereits vorgesehen bzw. noch im Prüfverfahren. Dies betrifft vor allem
ausgewählte Früh- oder Spätverbindungen auf den Regio-S-Bahnlinien RS1
bis RS3 sowie einzelne Verbindungen auf den Regionallinien zur Schließung von Taktlücken.
Wesentliche Angebotsverbesserungen im SPNV sind mit der Betriebsaufnahme des sogenannten "RE-Kreuzes Niedersachsen/Bremen" zum Fahr-
RE-Kreuz Niedersachsen/Bremen
planwechsel im Dezember 2013 zu erwarten. Es handelt sich dabei um Verkehrsleistungen auf der Ost-West-Relation Norddeich/Emden – Bremen –
Hannover sowie der Nord-Süd-Verbindung Bremerhaven – Bremen – Osna-
brück, wodurch sich das Kreuz ergibt. Die Leistungen wurden an die DB Regio AG vergeben.
Zu den wesentlichen fahrplanbezogenen Verbesserungen zählen: •
die Verdichtung auf einen Stundentakt der Expresslinie RX2 zwischen
Fahrplanbezogene Verbesserungen
Bremerhaven und Bremen und damit die Schaffung schneller stündlicher
Verbindungen von Cuxhaven nach Bremen mit Umstieg in Bremerhaven sowie •
die Neueinrichtung einer zweistündlichen Direktverbindung (RX2/RX1) zwischen Bremerhaven und Hannover.
Des Weiteren werden mit der Betriebsaufnahme des RE-Kreuzes folgende Verbesserungen angestrebt: •
Schließung der abendlichen Fahrplanlücke Bremen - Osnabrück: Die be-
stehende abendliche Fahrplanlücke auf der Strecke Bremen – Osnabrück
soll durch ein zusätzliches Zugpaar (Abfahrt Bremen Hbf um 22:06 Uhr und Osnabrück Hbf um 22:38 Uhr) geschlossen werden. Auf der Strecke
Hannover – Bremen sollen zusätzlich eine Frühverbindung (Ankunft in
Bremen Hbf um 05:40 Uhr) angeboten werden und eine Spätverbindung
(Abfahrt Bremen Hbf um 00:11 Uhr). Des Weiteren soll künftig um
00:11 Uhr
ein
Zug
täglich
nach
Hannover,
mit
Halt
an
allen
Unterwegsbahnhöfen bis Verden ergänzt werden. Die RS1-Leistung zu dieser Uhrzeit entfällt, um 01:11 Uhr gibt es dann eine neue Fahrt der
RS1 bis Verden (Sa und So). •
Verlängerung von Zügen: Weitere Verbesserungen ergeben sich hinsichtlich der Fahrzeuge, da auf den genannten Relationen alle Züge um je-
weils einen zusätzlichen Wagen verstärkt und die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern und sonstigem Gepäck verbessert werden.
Ergänzt werden die Maßnahmen des RE-Kreuzes durch eine Neukonzeption
auf dem Streckenabschnitt Emden – Bremen, wo ab Dezember 2013 durch
eine Ausweitung des IC-Angebots sowie eine konsequente Vertaktung von Nahverkehrs- (RegionalExpress-Züge der Linie RX1) und Fernverkehrsange-
bot (IC-Züge) ein durchgehender Stundentakt geschaffen wird.
Ausweitung IC-Angebot Emden - Bremen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Von besonderer Bedeutung ist dabei die vollständige Tarifintegration aller IC-Züge im Abschnitt Norddeich Mole – Bremen in den Nahverkehrstarif, so
C-13 Tarifintegration von ICZügen
dass mit Verbundfahrscheinen alle Züge zwischen Augustfehn und Bremen
genutzt werden können. Zudem wird der Bahnhof Hude als Umsteigepunkt zu den Zügen der Linie RS4 ein zusätzlicher IC-Halt.
Da auch der Einsatz von modernen Neufahrzeugen im Fernverkehr (Doppel-
stock-IC) vorgesehen ist, sind auf dieser Relation insgesamt spürbare Ange-
Einsatz moderner Fahrzeuge im Fernverkehr
botsverbesserungen für Bahnfahrgäste zu erwarten.
Am Hbf Bremen wird in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag
Nachtknoten Hbf Bremen
auf Sonntag das Ziel verfolgt, jeweils um 23:00 Uhr, 00:00 Uhr und 01:00
Uhr einen Nachtknoten einzuführen. Der SPNV soll dann vor Minute :00 am
Hbf ankommen und nach Minute :00 den Bahnhof wieder verlassen. Somit ist ein Umsteigen zwischen den verschiedenen SPNV-Linien möglich. Er-
gänzt wird dies durch die Integration der nächtlichen bremischen Stadtund Regionalverkehrslinien in den Nachtknoten Bremen Hbf, so dass ein
Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der
Schwachverkehrszeit realisiert wird.
C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz
Die nun folgenden Maßnahmen sind Vorschläge der einzelnen Gebietskör-
perschaften, die sich auf das SPNV-Netz beziehen. Im Einzelnen müssen
Vorschläge der Gebietskörperschaften
diese mit den zuständigen SPNV-Aufgabenträgern, der LNVG sowie dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen abgestimmt werden.
Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-
Stadt Bremerhaven
merhaven und Bremen soll nachhaltig weiter verbessert werden. Dabei ist
insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabilität (SPNVTaktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.
Neben dem geplanten Stundentakt für den RegionalExpress mit Direktver-
bindungen nach Hannover soll der Regio-S-Bahn-Takt insbesondere in den
Hauptverkehrszeiten verdichtet werden. Der SPNV ist als Zubringer zum Schienenpersonenfernverkehr mit attraktiven Übergängen auch in den Ta-
gesrandverbindungen fortzuentwickeln. Des Weiteren ist auch eine Verbes-
serung der Übergänge zwischen den einzelnen SPNV-Linien im Knoten Bre-
men anzustreben.
Darüber hinaus ist perspektivisch die Wiederanbindung der Stadt Bremerhaven an den Schienenpersonenfernverkehr anzustreben. Ein erster Schritt
kann beispielsweise in Tagesrandlagen eine Verlängerung von ICE-Halb-
zügen über Bremen hinaus nach Bremerhaven sein.
Das zeitliche Angebot im SPNV ist auf der Relation Bremen - Delmenhorst -
Oldenburg durch zeitlich enge Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.
Das Angebot ist zeitlich zu entzerren und zu vergleichmäßigen, damit ein
möglichst gleichmäßig verteilter Taktverkehr auf der Relation entsteht. Der Bahnhof Heidkrug soll, wie vor Einführung der Regio-S-Bahn, durch
zwei Halte pro Stunde bedient werden. Das zeitliche Angebot im SPNV ist
Stadt Delmenhorst
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-14
auf der Relation Bremen - Delmenhorst - Oldenburg durch zeitlich enge
Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.
Der neu entstehende Haltepunkt Oldenburg-Wechloy ist in die Regio-S-
Stadt Oldenburg
Bahnlinie RS3 (Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn) einzubinden. Um
nach Inbetriebnahme des Haltepunktes auch das westliche Einzugsgebiet
direkt anzubinden, soll mittelfristig die Möglichkeit des zusätzlichen Halts von RE- bzw. IC-Zügen geprüft werden.
Die Anbindung der bestehenden SPNV-Haltepunkte in Augustfehn und Wes-
Landkreis Ammerland
terstede-Ocholt an die Regio-S-Bahnlinie RS3 ist zu verfolgen. Außerdem soll die Gemeinde Rastede in das Regio-S-Bahn-Netz eingebunden werden.
Die überlagernden Verkehre der Regio-S-Bahn RS2 und der Expresslinie RX2
Landkreis Diepholz
in Richtung Süden sind zeitlich zu entzerren bzw. auf einen Halbstundentakt anzupassen.
Die bestehende Regio-S-Bahnlinie RS2 soll über Twistringen hinaus bis Diepholz verlängert werden.
Zur besseren Einbindung der Region rund um den Bahnhof Diepholz in den Landkreisen Diepholz und Vechta an den Fernverkehr der DB AG soll der Bahnhof Diepholz zu einem IC-Systemhalt ausgebaut werden.
Die nicht mehr im SPNV betriebenen Bahnstrecken Bassum – Sulingen – Rahden, Diepholz – Sulingen – Nienburg, Bremen – Thedinghausen und Syke
– Hoya im Landkreis Diepholz sollen - soweit es sich nicht um entwidmete
Teilstücke handelt - als Option für künftige Planungen und Nutzungen in ihrem Bestand nicht weiter angetastet werden.
Das Angebot auf der Regionalbahnlinie R6 (Bremen – Vechta - Osnabrück)
Landkreis Oldenburg
ist in den Abendstunden zu verdichten. Der Landkreis Oldenburg verfolgt
die Reaktivierung des Haltepunktes Dötlingen, dort sollen die Züge der Regionallinie R6 und der Expresslinie RX12 halten.
Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-
Landkreis Osterholz
merhaven und Bremen (KBS 125) soll nachhaltig weiter verbessert werden.
Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabi-
lität (SPNV-Taktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich
wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.
Die Bahnstrecke Osterholz-Scharmbeck – Bremervörde ("Moorexpress"), die
zurzeit nur für den Güter- und Touristikverkehr genutzt wird, soll als
Option für künftige Planungen in Bezug auf eine mögliche Wiederaufnahme
des SPNV auf dieser Strecke (bzw. auf Teilstrecken) in ihrem Bestand gesichert werden.
Eine Verlängerung der Regio-S-Bahn über Farge nach Schwanewede ist eine
langfristige Zieloption des Landkreises Osterholz.
Von zentraler Bedeutung für die schienenverkehrliche Anbindung des Land-
kreises Verden ist die Aufrechterhaltung der regulären Einbindung des Bahnhofs Verden in den Schienenpersonenfernverkehr.
Auf der Regio-S-Bahnlinie RS1 (Bremen-Farge – Bremen – Verden) soll auf dem gesamten Abschnitt ganztägig ein Halbstundentakt eingerichtet werden.
Landkreis Verden
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-15
Das Angebot auf der Regionallinie R5 (Rotenburg – Verden – Minden) soll im
Bestand gesichert und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, die Durchbindung der Züge nach Minden auch montags bis freitags
wieder herzustellen. Der Landkreis setzt sich für den zweigleisigen Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Rotenburg (Wümme) – Verden ein.
Die sogenannte Y-Trasse (Neubau der Fernverkehrsverbindung Hannover – Hamburg und Hannover – Bremen) wird zu einer noch stärkeren Belastung
des bereits heute stark befahrenen Streckenabschnittes Bremen – Langwedel
führen. Ziel ist, zwischen Bremen und Verden auch nach Realisierung der
Y-Trasse ein hochwertiges (schnelles, halbstündiges) SPNV-Angebot be-
trieblich durchführen zu können. Notwendig ist eine Erweiterung der Schieneninfrastruktur im Bereich Bremen – Langwedel um ein oder mehrere zu-
sätzliche Gleise.
Der "Übereckanschluss" am Bahnhof Hude zwischen den Regio-S-Bahnlinien
Landkreis Wesermarsch
RS4 (Nordenham – Hude – Bremen) und RS3 (Bad Zwischenahn – Oldenburg
– Bremen) ist für schnelle Verbindungen zwischen dem Landkreis Wesermarsch und der Stadt Oldenburg von großer Bedeutung und damit aufrechtzuerhalten.
C 2.5 Bedienungsangebot und Maßnahmen in den Gebietskörperschaften Im folgenden Abschnitt werden die Veränderungen im Angebot sowie die Zielnetze der Gebietskörperschaften dargestellt. C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen Im Bereich Kirchhuchting ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und
8 geplant. An der heutigen Endhaltestelle Roland-Center soll nach der aktuellen
Planung
die
Verlängerungsstrecke
beginnen,
die
über
den
Willakedamm auf die Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE)
Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 nach Bremen-Mittelshuchting und 8 nach Weyhe
geführt werden soll und die beide Straßenbahnlinien bis zur Heinrich-PlettAllee gemeinsam benutzen sollen. Die Verlängerung der Linie 1 soll dann weiter über die Heinrich-Plett-Allee bis zum Endpunkt Brüsseler Straße ge-
führt werden. Die Linie 8 soll ab Heinrich-Plett-Allee weiter auf der BTETrasse über die Landesgrenze in Richtung Stuhr-Brinkum und Weyhe geführt werden. Die Buslinie 55 zwischen Stuhr-Brinkum und Bremen-
Huchting entfällt mit der Inbetriebnahme der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8. Die Busbedienung ist dann nur noch zwischen Brüsseler Straße
und Friedhof Huchting über die Huchtinger Heerstraße, Roland-Center und
Kirchhuchtinger Landstraße erforderlich. In der Kirchhuchtinger Landstraße bis zum Roland-Center verkehren wie bisher zusätzlich die Regionalbusse und eine Buslinie der Delbus.
Nach einer erneuten Variantenuntersuchung im Jahr 2012 wird eine Planfeststellung bis 2014 angestrebt. Ein gemeinsamer Bau der Linien 1 und 8 ist aus wirtschaftlichen Gründen zu befürworten.
In einer Analyse von Verkehrsbeziehungen hat sich herausgestellt, dass zwischen der Vahr und Osterholz-Tenever einerseits sowie zwischen
Hulsberg, Peterswerder, Steintor und Ostertor andererseits viele Fahrten mit
dem motorisierten Individualverkehr und vergleichsweise wenig Fahrten mit
Gleisverbindung JuliusBrecht-Allee – Steubenstraße - Stresemannstraße – Bennigsenstraße
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-16
öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die genannte Gleisver-
bindung zwischen den Linien 1 und 2/10 ermöglicht es, diese Fahrgastpotenziale besser auszuschöpfen. Die östliche Vorstadt könnte somit direkt
und umsteigefrei mit der Neuen Vahr und Osterholz durch die Straßenbahn verbunden werden. Eine erste Kosten-Nutzen-Untersuchung nach den Pa-
rametern der standardisierten Bewertung für ÖPNV-Vorhaben hat bereits ein
positives Ergebnis erbracht. Die Einbeziehung der Maßnahme in das GVFG-
Großvorhabenprogramm des Bundes wird zeitnah angestrebt.
Der Gleisbogen aus Richtung Neustadt zur Obernstraße war wegen der in-
zwischen entfernten Treppenanlage zum Brilltunnel nicht möglich. Das Ge-
Betriebsgleisverbindung Am Brill
gengleis ist bereits vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende
2012 erfolgt.
Der Beschluss der Deputation für Bau und Verkehr aus dem Jahr 2001 wird
weiter umgesetzt. Für den Einsatz 2,65 m breiter Straßenbahnfahrzeuge
Streckenanpassungen für 2,65 m breite Straßenbahnen
müssen weiterhin Streckenabschnitte im Zuge von Gleiserneuerungs- und
Straßenbaumaßnahmen angepasst werden.
Es wird angestrebt, alle Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz mit 2,65 m breiten Straßenbahnfahrzeugen befahren zu können. Anfang 2012 waren bereits 89 % des Streckennetzes angepasst. Befahrbar waren zum genannten
Zeitpunkt die Strecken der Linien 1, 3 und 6. Im Zuge von Gleisersatzbauarbeiten ist vorgesehen, eine Engstelle im Bereich der Schwachhauser Heer-
straße zu beseitigen, um zeitgleich mit der Verlängerung der Strecke nach
Lilienthal die breiteren Straßenbahnfahrzeuge auf der gesamten Linie 4 ein-
setzen zu können. Mit der 2013 vorgesehenen Ersatzbaumaßnahme Hartwigstraße wird der Einsatz der neuen Fahrzeuge auch auf der Linie 8
möglich sein.
Seit 2008 befindet sich in Bremen die "Richtlinie der Freien Hansestadt
Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen
Verkehrsraumes, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und
Sportstätten" in Kraft 2, wonach Haltestellenbereiche des Öffentlichen Perso-
Einzelmaßnahmen an Haltestellen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
nennahverkehrs grundsätzlich so gestaltet sein sollen, dass auch mobilitätseingeschränkten Personen der Einstieg in das öffentliche Verkehrsmittel
ermöglicht wird. Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet. Bei jeder Neuanlage von Haltestellen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen kommen
die Inhalte dieser Richtlinie konsequent zur Anwendung. In Zusammenarbeit mit der BSAG beabsichtigt die Stadtgemeinde Bremen darüber hinaus, eine
Bestandsaufnahme der stadtbremischen Bushaltestellen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vorzunehmen. Zweck der Analyse ist es, bestehende Defizite
bezüglich der barrierefreien Nutzung der Haltestellen festzustellen und auf Basis der erhobenen Daten ein Konzept zu entwickeln, das die Beseitigung
ermittelter Mängel in verschiedenen Priorisierungsstufen als mittelfristiges Ziel vorsieht.
Im Zuge der weiteren Ansiedlung von Betrieben im Gewerbegebiet Hansalinie wird angestrebt, die Buslinie 42 zu verlängern. Für diesen Fall müsste ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit, die Linie durch den Hemelinger Ortskern bis zum Weserwehr zu führen und 2
Die Richtlinie wird zurzeit überarbeitet.
Anbindung Gewerbegebiet Hansalinie
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-17
neben der Anbindung des Bahnhofs Sebaldsbrück (heutiges Linienende) zusätzliche Anschlüsse an die Straßenbahnlinien 2 und 10 (Föhrenstraße)
sowie an die Straßenbahnlinie 3 (Weserwehr) herzustellen. Die halbstündlich
verkehrende Linie könnte zwischen Weserwehr und Schlengstraße zusammen mit den Buslinien 40/41 eine vorhandene Taktlücke schließen und das
Angebot zu einem 10-Minutentakt verdichten.
Das Konzept für den ÖPNV im Neuen Hulsberg-Viertel auf dem ehemaligen
Gelände des Klinikums Mitte beruht auf einer Verbesserung und Ausweitung
des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Achse der Bismarckstraße. Mit der
Anbindung Neues HulsbergViertel und Klinikum Bremen-Mitte
Führung einer zusätzlichen Buslinie würde das vorhandene Angebot im Takt
und in der Kapazität deutlich aufgewertet. In Abstimmung mit der BSAG wird eine nachfragegerechte Buslinienführung untersucht.
Bisher wurden von der BSAG schon Bus-Teilnetze im Zuge von Erweiterun-
gen des Schienenverkehrs (Linien 1, 4 und RS 1) modifiziert und an die sich
Überprüfung des Busliniennetzes der BSAG
verändernden Fahrgastströme angepasst. Der Planungsprozess des seit
2012 in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans soll genutzt
werden, das Netz im gesamtstädtischen Zusammenhang mit dem Ziel weiterer Optimierungen zu überprüfen. Darüber hinaus soll die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Ortsbussen und bedarfsgesteuerten Angeboten untersucht werden.
Unter der Federführung des VBN wird angestrebt, den Nachtknoten Bremen
Nachtknoten Bremen
Hbf mit dem Ziel zu optimieren, kürzere Übergangszeiten im Nachtverkehr zwischen den Verkehrsmitteln des SPNV, der Regionalbusse sowie den Ver-
kehrsmitteln der BSAG (Straßenbahn, Stadtbus) zu ermöglichen, so dass ein
Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit möglich ist.
Für den Nahverkehrsplan bestehen aktuell keine Überlegungen zur Ände-
rung der Linienführung von Regio-Buslinien auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Mit der Umsetzung von netzergänzenden Straßenbaumaß-
Führung der Regio-Buslinien im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
nahmen – insbesondere der Fertigstellung der A 281 – und im Zuge der Erweiterung des Straßenbahnnetzes (u.a. Verlängerung der Linie 8 in Richtung Weyhe) soll eine Überprüfung der Linienführung der Regio-Buslinien in
Abstimmung mit den Busunternehmen und den betroffenen Gemeinden
sowie mit dem VBN und ZVBN erfolgen. Dabei bestehen folgende Anforde-
rungen: •
Orientierung der Linienführung an der tatsächlichen und der zu erwartenden Fahrgastnachfrage
•
Gewährleistung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs
•
Sicherstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen bei der Straßeninfrastruktur
Die Belange der Busunternehmen und die Bedürfnisse der Fahrgäste aus der
Region sowie die Bedürfnisse der Bremer Fahrgäste, die ihre Ziele in der
Region haben, sind vor diesem Hintergrund in besonderer Weise zu beachten.
Netz- und Haltestellendichte, Betriebszeiten und Bedienungshäufigkeiten
sind vertraglich mit der Bremer Straßenbahn AG im Rahmen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) bis 2020 vereinbart. Sie entsprechen wei-
Bedienungsstandards
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-18
testgehend den zurzeit geltenden Bedienungsstandards (vgl. Teil A). Das
räumliche Verkehrsangebot ist über die Erschließung mit Haltestellenein-
zugsbereichen (600-Meter–Radius, 300 m für Stadtteile mit höherer Sied-
lungs- und Bevölkerungsdichte) gegeben. Eine weitere Verdichtung des Li-
niennetzes ist nicht Gegenstand des Kontraktes.
Es gelten die mit der BSAG im ÖDLA festgelegten Qualitätskriterien sowie
Qualität
die im Qualitätssicherungssystem der BSAG vereinbarten Konkretisierungen, die die Qualität speziell der kundenrelevanten Leistungen beschreiben, wie
und wann jene gemessen werden und wie mit Abweichungen vom Maßstab umzugehen ist. Hierzu zählen u.a. Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sau-
berkeit und kundenfreundliche Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen
inkl. Fahrgastinformation, die Definition von maximalen Besetzungsgraden an maßgeblichen Querschnitten, die eine Überfüllung von Fahrzeugen im
Normalfall ausschließen sollen, Regelungen zur Information der Fahrgäste im Störungsfall sowie Freundlichkeit und Sachkenntnis des Betriebspersonals.
Zur Sicherung eines pünktlichen, sicheren, kundenfreundlichen und wirt-
Beschleunigungsmaßnahmen
schaftlichen ÖPNV-Betriebs sind Beschleunigungsmaßnahmen für die Fahrzeuge im Liniennetz erforderlich. Wartezeiten an Lichtsignalanlagen sind
grundsätzlich zu vermeiden und in bestimmten Fällen zu minimieren. Die
bereits weitgehend umgesetzte Beeinflussung der Lichtsignalanlagen durch
die Straßenbahnen wird für nachfragestarke Buslinien und fahrtzeitverlustträchtige Streckenbereiche weitergeführt sowie der technische Fortschritt
bei der Modernisierung von Anlagen berücksichtigt. Hierbei sind die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen für die Fahrgäste nachzuweisen. Ziele sind: •
Qualitätssicherung und weitere Optimierung der Ansteuerung von LSA durch Straßenbahnen
•
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der LSA-Ansteuerung für
Busse •
Einbeziehung von Regionalbuslinien in die LSA-Ansteuerung
•
Erneuerung des Funkansteuerungssystems für die Anmeldung von ÖV-Fahrzeugen an die Lichtsignalanlage
•
Optimierung von Baustellensignalanlagen durch ÖV-Ansteuerung.
Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremen wird in der Tabelle C-1 im
Anhang dargestellt. Dieser soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Die Stadtgemeinde Bremen erstellt bis 2014 einen neuen Verkehrsentwicklungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025, der weiter-
gehende Vorschläge und Begründungszusammenhänge zur ÖPNV- und SPNV-Planung in der Stadtgemeinde Bremen enthalten wird.
Verkehrsentwicklungsplan
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-19
C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven Der öffentliche Nahverkehr auf Schiene und Straße ist eines der Kernthemen
der „Klimastadt Bremerhaven“ sowie wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird deshalb das Ziel verfolgt, den ÖPNV weiter zu stärken und noch attraktiver auszugestalten. Derzeit wird an einem nachhaltigen, integrierten Gesamtverkehrskonzept gearbeitet. Darin werden der öffentliche Nahverkehr und eine grundle-
gende Überprüfung der Linienstruktur einen besonderen Schwerpunkt
bilden. Nach Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die nachfolgenden Aussagen im Rahmen einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans für das Teilgebiet Bremerhaven angepasst werden müssen.
Die Stadt Bremerhaven ist durch die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bre-
men – Twistringen, die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven und R3 Bremerhaven - Buxtehude sowie die Expresslinie RX2 Bremerhaven – Bremen
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
– Osnabrück/Hannover an das SPNV-Netz angeschlossen. •
Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im
Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt. Mit Neuver-
gabe des RE-Kreuzes Bremen im Dezember 2013 wird das Angebot auf
einen Stundentakt verbessert und es bestehen von Bremerhaven abwechselnde Direktverbindungen nach Osnabrück und Hannover.
•
Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt. Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten.
•
Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.
Während der Sommersaison (01.04.–31.10.) werden einzelne Fahrten nach Bremen durchgebunden.
•
Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im
Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe.
Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Busli-
nien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innen-
Bedienungsebene Stadtbus
stadt ausgerichtet sind (vgl. Kap. A 2.2.3 bzw. Karte A-9).
Ziel ist es, das bestehende Angebotsniveau zu sichern und den Erfordernis-
sen entsprechend anzupassen. Zu prüfen sind insbesondere: •
Anpassung des vorhandenen Angebots an siedlungsstrukturelle Entwicklungen
•
Verbesserungen der ÖPNV-Anbindungen für das Überseehafen- und
Fischereihafenareal (einschließlich der geplanten Erweiterungen im Zu-
sammenhang mit dem Offshore-Terminal Bremerhaven) und angrenzender hafenorientierter Gewerbegebiete •
Verbesserungen der ÖPNV-Erreichbarkeit der touristischen Ziele (z.B.
Havenwelten)
In Räumen und Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage werden zur Ergänzung
des Linienangebots Anruflinientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nach
telefonischer Anmeldung zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in
den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruflinientaxi. Das Angebot ist bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
ALT-Ergänzungen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in
C-20 Stadtbus Nachtverkehr
den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im
Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen
sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10). Das Nachtverkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt
werden. Zu prüfen ist insbesondere die Abstimmung mit dem SPNVAngebot am Hauptbahnhof Bremerhaven.
Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremerhaven ist in Tabelle C-2 dargestellt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Neben diesen harten Angebotsstandards sollen folgende weiche Standards in Bremerhaven unbedingt gesichert und weiterentwickelt werden: •
Vorhaltung eines betriebseigenen Kundencenters am Hauptbahnhof
•
Stadtweites Angebot der Busschule für Schülerinnen und Schüler
•
Stadtweites Mobilitätstraining
•
Hohe Qualität des Fahrpersonals durch Festschreibung des Qualifikationsziels Berufskraftfahrer
•
Besondere Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste sowie
von Fahrgästen mit besonderen Beförderungsbedürfnissen (u.a. Kinderwagen) durch entsprechend erweiterte Kombiflächen in den Fahrzeugen •
Vermeidung von Zugangshemmnissen für Gelegenheits- und Dauerkun-
den durch moderne, elektronische Vertriebssysteme (BOB, MIA) •
Videoaufzeichnung in allen Fahrzeugen zur Erhöhung der subjektiven
Fahrgastsicherheit
Um den Busverkehr in der Stadt weiter zu beschleunigen, sollen die beste-
Beschleunigungsmaßnahmen
henden Bussonderfahrspuren und Busbeschleunigungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert werden.
Hinsichtlich der Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger ist im Stadtge-
Verknüpfungsanlagen
biet und in Stadtrandlagen die Einrichtung und Verbesserung von Verknüp-
fungsanlagen zu prüfen. Am Hauptbahnhof ist eine Verbesserung des Wegeleitsystems (Beschilderung einschließlich taktiler Leitung) vorgesehen.
Ein Beitrag zur „Klimastadt Bremerhaven“ ist neben der Berücksichtigung der jeweils höchsten technischen Schadstoffklasse bei der Neubeschaffung von
Machbarkeit von Oberleitungsbussen
Fahrzeugen (2012 = EEV) auch der Einsatz CO2-freier Fahrzeuge. In diesem
Zusammenhang wird die Machbarkeit der Einführung von Oberleitungsbussen (Trolleybusse) geprüft.
Um den Zugang zum ÖPNV weiter zu vereinfachen, ist eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation unerlässlich. Deshalb ist die Fahrgastinformation kontinuierlich, insbesondere unter Nutzung moderner Informations-
technologien, weiterzuentwickeln. Insbesondere ist •
die Integration von BremerhavenBus in das verkehrsunternehmensübergreifende VBN-Echtzeitinformations- und Anschlusssicherungssystem weiter voranzutreiben,
•
die Ausstattung von Haltestellen mit DFI-Anzeigern sowie aller Fahr-
zeuge mit Echtzeitanzeigern fortzusetzen und
Fahrgastinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-21
die Fahrgastinformationen auch unter besonderer Berücksichtigung der
•
Zielgruppe Touristen auszubauen. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit
touristischen Einrichtungen, der Hotelerie sowie dem Einzelhandel zu intensivieren.
Das Stadtgebiet Bremerhaven wird u.a. auch von sieben regional bedeutsa-
men Regionalbuslinien aus dem angrenzenden Landkreis Cuxhaven ange-
fahren. Dies betrifft die in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Cuxhaven stehenden Linien: •
525 Bad Bederkesa – Bremerhaven
•
530 Dedesdorf – Bremerhaven
•
531 Uthlede - Bremerhaven
•
550 Cuxhaven - Bremerhaven
•
570/580 Sandstedt – Bremerhaven über Holte und Stotel bzw. Dedesdorf und Lanhausen
575 Beverstedt – Bremerhaven
•
Das bestehende Fahrplanangebot sowie die bestehenden Anschlüsse dieser
Linien - insbesondere am Hauptbahnhof und an den Haltestellen Carsten-
Börger-Straße und Flötenkiel - an weiterführende Bus- und Zugverbindun-
gen sollen erhalten werden.
Die Linie 440 (WeserSprinter) verbindet die Oberzentren Bremerhaven und
Oldenburg täglich im Zweistundentakt. Das Angebot soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
Grundsätzlich soll die weitere Abstimmung der ÖPNV-Angebote von Stadtund Regionalbusverkehren vorangetrieben werden (zeitlich, räumlich und in Hinblick auf Verknüpfungspunkte).
Hinweis zur folgenden Tabelle C-1: Abkürzungen SVZ
HVZ NVZ ALT
mit ALT BA
HB E
EKZ Hbf HS
ML NL Nds SB
SZ
Schwachverkehrszeit Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Anruflinientaxi, verkehrt nur nach telefonischer Anmeldung zum VBN-Tarif Einzelne Fahrten werden als ALT angeboten Betriebsanfang verkehrt nur an Schultagen im Land Bremen Einsetzwagen Montag bis Freitag an Schultagen Einkaufszentrum Hauptbahnhof Hochschule Moon-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage
Night-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage
verkehrt nur an Schultagen im Land Niedersachsen Schnellbus Schulzentrum
Regionalbus
Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven (Quelle: BremerhavenBus)
Ziegeleistraße - Hbf - Klinikum Bremerhaven
Debstedt - Carsten-Börger-Straße
Night-Liner
Imsum - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Spaden - Hbf - Klinikum Bremerhaven
E21 Z
E22 Z
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
Nds
HB/Nds
Nds
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
ALT
ALT
ALT
mit ALT
SB
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
SB
Anme rkung
Einzelfahrt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
-
30
60
60
30
30
30
Einzelfahrt
30
30
30
30
30
15
30
15
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
-
-
30
60
-
-
60
Einzelfahrt
30
60
30
15
60
30
30
HVZ 1 Min.-Takt
SVZ 1 Min.-Takt 30
06:30 - 08:30
BA - 06:30
-
-
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
30
60
60
30
30
-
Einzelfahrt
30
30
30
30
30
30
30
15
30
NVZ 1 Min.-Takt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
30
30
30
Einzelfahrt
30
30
30
30
30
15
30
15
30
HVZ 2 Min.-Takt
15:00 - 18:30
monta gs - fre ita gs 08:30 - 15:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
30
30
-
-
30
30
30
30
30
30
30
15
30
NVZ 2 Min.-Takt
18:30 - 20:30
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
60
-
-
60
60
-
-
60
60
30
60
60
2
60
30
-
SVZ 2 Min.-Takt
20:30 - 00:00
120
60
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
60
60
-
-
60
-
30
60
60
60
60
30
-
SVZ 1 Min.-Takt
BA - 09:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
60
30
-
-
30
30
30
30
30
60
30
15
-
NVZ 1 Min.-Takt
09:00 - 16:00
sa msta gs
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30 - 60
-
-
60
40 - 60
-
-
60
60
20 - 30
40 - 60
40 - 60
-
40 - 60
20 - 30
-
SVZ 2 Min.-Takt
16:00 - 00:00
120
60
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30 - 60
-
60
60
60
-
-
60
60
30
60
60
60
60
30
-
SVZ 1 Min.-Takt
BA - 10:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30 - 60
-
60
60
40 - 60
-
-
60
60
20 - 30
40 - 60
40 - 60
-
40 - 60
20 - 30
-
SVZ 2 Min.-Takt
10:00 - 00:00
sonn- und fe ie rta gs
Teil C
Moon-Liner
HS/Stadttheater - EKZ Spaden
Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf
E19 Z
E20 Z
Freigeb./Arbeitsagentur - Friedhof Schiffdorf
SZ Carl von Ossietzky - Heinrich-Plett-Straße
E17 Z
E18 Z
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
E15 Z
E16 Z
Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Spaden - Hbf - Schiffdorf
E11 Z
E12 Z
E13 Z
Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf
E10 Z
E14 Z
Surheide - Hbf - Pestalozzistraße
Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße
E09 Z
Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße
Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße
E07 Z
E08 Z
Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf
Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße
E05 Z
E06 Z
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Spaden - Hbf - Schiffdorf
E03 Z
E04 Z
Goethestraße - Hbf - Bahnhofstraße
HS/Stadttheater - Heinrich-Plett-Straße
Carsten-Börger-Str. - PowerBlades
516
E01 Z
Buschkämpen - Stadtverwaltung
515
E02 Z
Überseering - Container-Terminal - Rotersand
Plätternweg - Louise-Schroeder-Straße
512
513
Leherheide Ost - Stadtmitte - Wulsdorf
511
Langen - Imsum
Hbf - Am Seedeich
509 Z
510
Leherheide - Hbf - Klinikum Bremerhaven
Imsum - Hbf - Surheide
508
509
SZ Langen - Hbf - Wulsdorf
Spaden - Hbf - Bramel
506
Debstedt - Hbf - Wulsdorf
505
507
Leherheide West - Hbf - Surheide
Hbf - Fischereihafen - Bohmsiel
503
504
Leherheide - Hbf - Wusldorf
Leherheide West - Hbf - Grünhöfe
501
Linie nve rla uf
502
Linie
Stand Fahrp lan 2012
Taktzeiten Stadtbusverkehr Bremerhaven
Nahverkehrsplan ZVBN C-22
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-23
C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst Die Weiterentwicklung des Stadtbusverkehrs zielt auf eine gute Erreichbarkeit der verschiedenen Infrastruktureinrichtungen in der Stadt. Entscheidend
ist, ob insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Veränderun-
gen den Bedürfnissen älterer Menschen ausreichend entsprochen wird, da diese oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Hierzu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob das bestehende Stadtbusnetz noch den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, Rechnung trägt. In diesem Zu-
sammenhang bedarf es einer Analyse, welche Ziele im Stadtgebiet zu welcher Zeit, von welchem Personenkreis und wie häufig nachgefragt werden.
Neben der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten fließen diese Ergebnisse in eine nachfrageorientierte Weiterentwicklung des städtischen Busnetzes ein.
Für den Nahverkehrsplan leiten sich daraus folgende Ziele ab: •
Ziele
Die Optimierung des Stadtbusverkehrs wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Notwendigkeit weiter verfolgt.
•
Die Finanzierung für ein bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes
ÖPNV-Angebot ist dabei sicherzustellen. •
Die Fahrgastinformation am Bahnhof Delmenhorst wird im Hinblick auf die Erfordernisse, auch unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten, überprüft und gegebenenfalls angepasst.
•
Unter Berücksichtigung des städtischen ÖPNV-Angebots sollen die Ver-
knüpfungen zu den Regionalbusangeboten überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
•
Unter Berücksichtigung des städtischen Freizeitliniennetzes soll eine Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots geprüft werden.
•
Im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtun-
gen, mit Einrichtungen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel sollen
ÖPNV-Informationen, beispielsweise auf den jeweiligen Internetseiten, verbessert werden.
Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie
RX1, den Regio-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6. •
Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg - Bad
Zwischenahn - Leer – Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der
durch den IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. •
Die Regio-S-Bahnlinien RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn und
RS4 Bremen – Hude – Nordenham stellen direkte Anbindungen an die
Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Nordenham her. Sie verkehren im Stundentakt.
•
Die Regionallinie R6 schließlich verkehrt ebenfalls im Stundentakt in
nordsüdlicher Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück.
Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrtenangebote soll eine bessere
Vertaktung zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bremen hergestellt werden.
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das Liniennetz des Delmenhorster Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem Freizeitliniennetz am Abend und an den Wochenenden.
C-24 Bedienungsebene Stadtbus
Das Tagesliniennetz besteht aus sieben Linien. In Zeiten geringerer Nach-
frage verkehren im Freizeitliniennetz sechs Linien. Der Angebotsstandard
des Stadtverkehrs Delmenhorst ist in Tabelle C-2 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen
nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige An-
schlüsse mit der Linie 205 her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruflinientaxi.
Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von keiner Regionalbuslinie der Bedie-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von einer Regionalbuslinie der Bedie-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
nungsebene 1 angefahren.
nungsebene 2 angefahren:
Linie 450 "Deichläufer" Berne – Lemwerder - Delmenhorst (LK Wesermarsch,
C 2.5.10)
Grundsätzlich soll diese Linie montags bis freitags im Zweistundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Die Linie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die Tageslinien mit ungera-
den Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmenhorst Anschlüsse an die
RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her.
Folgende Linien aus dem angrenzenden Landkreis Oldenburg bedienen die
Stadt Delmenhorst: Neben den Linien 229, 240 und 256, mit Schwerpunkt
Schülerbeförderung, verkehren auch die Werkbuslinien 237 und 238 mit Ziel
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
Mercedes-Benz-Werk in Bremen über das Stadtgebiet.
In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient
Nachtverkehre
die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst. Bei dieser als
"NachtEule" verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung.
Die BürgerBuslinien der an das Stadtgebiet angrenzenden Gemeinde Gan-
derkesee 221 und 222 bieten in Delmenhorst regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBus
Sandhausen/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel-Süd
Deichhorst - Bf/ZOB - Bungerhof
Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne
205
206
208
Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.
Roland-Center - Bf Heidkrug - Bf/ZOB
Friedhof/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.
Deichhorst/Hilversumer Str. Bf/ZOB - Hasport/Buchenstr.
Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne
213
214
215
216
218
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
SVZ 1
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
HV Z 1
Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst (Quelle: Delbus) NV Z 1
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
HV Z 2
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
NV Z 2
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 2*
NVZ: Nebenverkehrszeit
HVZ: Hauptverkehrszeit
SVZ: Schwachverkehrszeit
Linie 206 A bschnitt B rahmstraße bis Hanse-Wissenschafts-Ko lleg über M o zartstraße so wie M o o rweg bis Ko nrad-A denauer-Straße über Ernst-Eckert-Straße nur im 60 M in.-Takt
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
Linie 205 Sandhausen/B ungerho f - ZOB A b Endstelle Sandhausen bis Haltestelle Wilhelm-Tell-Weg nur 60 M in.-Takt
Linie 202 Hasbergen/Dreilinien - ZOB A b Endstelle Hasbergen bis Haltestelle Lemwerder Str. nur 60 M in.-Takt
** NVZ 1So nnabend vo n 09:00 bis 16:00 30 M in.-Takt, ab 16:00 - 18:00 60 M in.-Takt
*SVZ 2 M o -Do . vo n 20:30 bis 22:18, freitags vo n 20:30 - 00:18 so nnabends vo n 16:00 bis 00:18 60 M in.- Takt
Dreilinien - Bf/ZOB - Annenheide
212
L in ien im F r eizeitlin ien n etz
Dwoberg/Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.
Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Annenheide
203
204
Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Deichhorst/Hilversume
Hasbergen/Dreilinien - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.
201
202
L in ien im T ag es lin ien n etz
L in ie L in ien v er lau f
Mo n tag - F r eitag
BA - 0 6 :3 0 0 6 :3 0 - 0 8 :3 0 0 8 :3 0 - 15 :0 0 15 :0 0 - 18 :3 0 18 :3 0 - 2 0 :3 0 2 0 :3 0 - 2 3 :3 0
Taktzeiten Stadtbusverkehr Delmenhorst
Stand Fahrp lan 2012
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
SVZ 1
BA- 0 9 :0 0
S am tag s
N VZ 2
N VZ 1
H VZ 2
H VZ 1
SVZ 2
SVZ 1
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
NV Z 1* *
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 1
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 2
10 :0 0 - 2 3 :0 0
S o n n - u n d F eier tag BA- 10 :0 0
M o ntag bis Freitag vo n 18:30 bis 20:30
So nnabend vo n 09:00 bis 18:00
M o ntag bis Freitag vo n 08:30 bis 15:00
M o ntag bis Freitag vo n 15:00 bis 18:30
M o ntag bis Freitag vo n 06:30 bis 08:30
So nn- und feiertags vo n 10:00 bis 23:00
So nnabend vo n 18:00 bis 23:30
M o ntag bis Freitag vo n 20:30 bis 23:30
So nn- und feiertags vo n B etriebsbeginn bis 10:00
So nnabend vo n B etriebsbeginn bis 09:00
M o ntag bis Freitag vo n B etriebsbeginn bis 06:30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 2
0 9 :0 0 - 18 :0 0 18 :0 0 - 2 3 :3 0
Nahverkehrsplan ZVBN Teil C C-25
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-26
C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg Der Entwurf des Strategieplans Mobilität und Verkehr (Stand 2012) leitet aus
Strategieplan Mobilität
der übergeordneten Perspektive der Stadt- und Mobilitätsentwicklung u.a. Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV in Oldenburg ab. Schwerpunkt ist dabei der Erhalt des inzwischen erreichten, guten und für Oldenburg angemesse-
nen Angebots mit Weiterentwicklung in einigen Teilbereichen, insbesondere
im Service und in der Qualität. Zusammengefasst wird dies in dem Leitsatz
"Konsolidierung, aber Service und Qualität optimieren" (Stadt Oldenburg 2011). Darüber hinaus sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen und ein höherer Anteil am Gesamtverkehr erreicht werden. Dazu sind u.a. die Belan-
ge älterer Menschen verstärkt zu berücksichtigen und die Verknüpfungen
vor allem zwischen dem Radverkehr und ÖPNV zu verbessern. Um attraktive Reisezeiten im ÖPNV zu gewährleisten, sollen Maßnahmen vermieden werden, die den Busverkehr in der Stadt verlangsamen. Auf den vom ÖPNV befahrenen Trassen ist grundsätzlich zu beachten: •
Durchgehender, ebener Fahrbahnbelag
•
Verzicht auf Rampen oder Schwellen
•
Vorfahrtsregelung auf der ÖPNV-Trasse, auch in Tempo-30-Zonen
•
Ausreichende Fahrbahnbreiten
•
Vermeidung regelmäßig parkender Fahrzeuge im Fahrbahnbereich
•
Vorrangschaltung für ÖPNV-Fahrzeuge an Ampeln und Kreuzungen
Daraus abgeleitet sind die Maßnahmen unter dem Punkt "Stadtbus" zu finden.
In Oldenburg verkehren drei Linien auf dem Ost-West Korridor und eine Linie in Nord-Süd-Ausrichtung (vgl. Kap. C 2.4): •
Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
(Zweistundentakt) •
IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 3
•
Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)
•
(Stun-
Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück (Stundentakt)
Für die 16 Stadtbuslinien in Oldenburg sind im "Strategieplan Mobilität" folgende Ziele und Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern "Finanzierung
Bedienungsebene Stadtbus
des ÖPNV", "Infrastruktur/Investition" sowie "Service, Angebot und Qualität" formuliert worden: •
Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden
Finanzierung des ÖPNV
Neue barrierefreie Mobilitätszentrale in Lappan Nähe
Infrastruktur /Investitionen
Finanzierung
• •
Ausbau der Dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen (Einbezie-
hung weiterer wichtiger Haltestellen) 3
Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets
gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil C
C-27
Ausbau von Bike-and-ride-Anlagen (Programm für Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen)
•
Optimierung Park-and-ride-Anlagen (Prüfung der Standorte, der Kapazi-
tät, des Verkehrsangebots und des Tarifs) •
Fertigstellen des SPNV-Haltepunktes Wechloy und seiner Verknüpfungs-
anlagen mit dem Bus, Rad und Pkw •
Ausstattung verbessern
•
Bauliche Mängel beseitigen
•
Öffentlichkeitsarbeit intensivieren
•
Verbesserung der Servicequalität: Schulung des Fahrpersonals (Kunden-
Service, Angebot und Qualität
orientierung, Auskunft, Freundlichkeit) •
Angebotsverbesserung in den Abendstunden
•
Nachtverkehr optimieren
•
Pünktlichkeit verbessern
•
Marktforschung
Ergänzungen erfahren diese Handlungsfelder durch Maßnahmen mit lang-
fristigen Perspektiven, wie die Prüfung von weiteren Haltepunkten für den Regionalverkehr sowie tangentialer Stadtteilverbindungen.
Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Oldenburg ist in Tabelle C-3 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Hinweis zur folgenden Tabelle C-3: Abkürzungen HVZ* NVZ**
Montag bis Freitag von 06:30 bis 08:30 Montag bis Freitag von 08:30 bis 19:00 Samstag von 09:45 bis 18:30 Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 06:30
SVZ*** 1
Samstag von Betriebsbeginn bis 09:45 Sonn- und feiertags von Betriebsbeginn bis 11:30 Montag bis Freitag von 19:00 bis 24:00
SVZ 2 SVZ 3
Samstag von 18:30 bis 24:00 Sonn- und feiertags von 11:30 bis 24:00 Montag bis Freitag 00:00 bis 01:15 Samstag und Sonntag 00:00 bis 03:15
* Hauptverkehrszeit ** Nebenverkehrszeit *** Schwachverkehrszeit
Maßnahmen mit langfristigen Perspektiven
Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg (Quelle: VWG Oldenburg) -----
---
---
1 Fahrt 1 Fahrt 1 Fahrt
-----
------1 Fahrt 1 Fahrt
-------
---
-----
---
---------
---
30 30 15 30 60 60 15 15 15 15 60 60 60 15 30 15 15 15 15 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
30 30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
---
30
-----
---
30 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 15 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
30
-----
---
30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----
* Linie 316 wird fast ausschließlich mit Anruf-Linien-Taxen (ALT) bedient. Die Linie 311 beinhaltet Fahrten an den Adventssamstagen und während des Kramermarktes. Die Linien 319A und 319B beinhalten ausschließlich Schülerfahrten, die in diesem Zusammenhang nicht dargestellt werden. Die Linie 319C verkehrt nach Neuharlingersiel/Bensersiel und wird nicht weiter dargestellt.
Lini env erlauf Eversten - Ofenerfeld Infanterieweg - BBS Wechloy Borchersweg Krusenbusch - Schlossplatz Schlossplatz - Th.-Pekol-Str. Th.-Pekol-Str. - Am Alexanderhaus Th.-Pekol-Str.- Ofenerfeld Th.-Pekol-Str. - Heidkamp Ofenerdiek - Bümmerstede Universität - Hbf/ZOB Drielake - Hbf/ZOB BBS Wechloy/Rauhehorst - Hbf/ZOB Petersfehn – Bloherfelde Wildenloh – Bloherfelde Eschenplatz - Bloherfelde Bloherfelde - Ohmstede Ohmstede – Wahnbek Wehnen - Famila Famila - Hbf/ZOB Kreyenbrück - Hbf/ZOB Am Vogelbusch - Kanalbrücke Kanalbrücke - Rennplatz Rennplatz - Patentbusch Hatterwüsting - Hbf/ZOB Neuenwege - Nordstraße IKEA - Hbf/ZOB Thomasburg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - BBS Wechloy Infanterieweg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - Patentbusch Lappan - Donnerschwee/Alexandersfeld Lappan - Ofenerdiek/Ofenerfeld Lappan - Universität/Bloherfelde/ Petersfehn Lappan - Bümmerstede/Kreyenbrück Lappan - Osternburg/Krusenbusch 60 60
60
------30 ------60 60
---
-----
---
---------
---
---
-----
---
30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----
30
Hinweise:
-----
---
15 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 30 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
30
SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 NVZ Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --30 15
HVZ NVZ SVZ
-----
---
30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----
30 30 60 60
30
60
-----
---
60 30 60 60 60 60 --60 60 120 120 120 60 60 30 30 60 60 60 60 60 120 --60 --60 -------
Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Schwachverkehrszeit
60 60
60
------60 60
-------
---
-----
---
---------
---
---
SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --60
-----
---
30 15 60 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 --30 --30 -------
30
SV Z 2 Min.-Takt 30
11:30 - 24:00
s onn- und fei ertags
9:45 - 18:30 18:30 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 11:30
s amtags
6:30 - 8:30 8:30 - 19:00 19:00 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 9:45
montags - freitags
BA - 6:30
Teil C
N39 N40
N36 N37 N38
324
322
315 316* 317
314
312
310
309
304 306 307 308
303
Lini e 301 302
0:00 - 1:15
SV Z 3 SV Z 1 HVZ NVZ Anmerk ung Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt --30 15 15
Übersicht Taktzeiten Stadt Oldenburg
Fahrplan 2012/13
Nahverkehrsplan ZVBN C-28
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das Stadtgebiet Oldenburg wird von acht Regionalbuslinien der Bedienungs-
ebene 1 radial angefahren. Grundsätzlich sollen diese Linien montags bis
C-29 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
freitags im Stundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Alle diese Linien fahren am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg in den Taktknoten zur Minute :30, so dass hier eine Verknüpfung untereinan-
der und mit dem SPNV/Fernverkehr hergestellt wird. Dies soll weiter optimiert werden und das Verkehrsangebot nach den Vorgaben realisiert werden.
Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen, sind in den Kapiteln der Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch beschrieben. •
Linie S35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede (LK Ammerland,
C 2.5.5) •
Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede – Conneforde (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn – Oldenburg (LK Ammerland,
C 2.5.5) •
Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg - Wildeshausen (LK Oldenburg, C 2.5.7)
•
Linie 280 Oldenburg - Wardenburg (LK Oldenburg, C 2.5.7)
•
Linie 440 "WeserSprinter" Oldenburg – Bremerhaven / NordenhamBlexen (LK Wesermarsch, C 2.5.10)
Die Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe ist
dem Landkreis Cloppenburg zugeordnet. Aus Sicht des ZVBN soll das Ange-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
bot gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Einige Linien aus den angrenzenden Landkreisen Ammerland, Oldenburg
und Wesermarsch, die schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler
aus den Landkreisen ausgerichtet sind, fahren auch zu Schulstandorten in
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
der Stadt Oldenburg. Auch gibt es Schüler, die den entgegengesetzten Weg nehmen und Schulen in den Landkreisen besuchen (z.B. BürgerBus Rostrup,
Gemeinde Bad Zwischenahn). Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen,
sind unter den Landkreiskapiteln zu finden (vgl. Kap. C 2.5.5 – C 2.5.10).
Die fünf städtischen Nachtlinien (N36 bis N40) verkehren in allen Nächten,
wobei das Angebot in den Wochenendnächten länger bereitgestellt wird. Dieses Angebot soll weiter optimiert werden.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot in den Nächten von Freitag auf Samstag
sowie Samstag auf Sonntag durch vier Linien der NachtEule Ammerland so-
wie durch zwei Linien der NachtEule Oldenburg (vgl. Karte A-22). Dieses Angebot soll gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Nachtverkehre
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-30
C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland Im SPNV verkehren vier Linien: •
Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt)
•
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt 4
•
Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)
•
(Stun-
Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück
(Stundentakt)
Die an der Stadtgrenze von Oldenburg liegenden Ortsteile der Gemeinden
Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede werden durch die vier
Bedienungsebene Stadtbus
Oldenburger Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310 direkt an die Stadt Oldenburg angebunden.
Das Angebot der sechs in den Landkreis Ammerland verkehrenden Linien-
äste (vgl. Kap. C 2.5.4 "Zielnetz Stadt Oldenburg") soll gesichert und be-
darfsgerecht weiterentwickelt werden.
Folgende Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Linie S 35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Verbindung zwischen
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1
dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Westerstede über die Autobahn A28
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 5
Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
in Taktknoten zur Minute :30
Am ZOB Westerstede
Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede - Conneforde Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der beiden Grund-
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
zentren Wiefelstede und
Metjendorf mit dem Oberzentrum Oldenburg
Anbindung des Grundzentrums Metjendorf an den Hauptort Wiefelstede
Direkte Linienführung zwischen
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch durch bedarfs-
gesteuerte Fahrten)
Metjendorf und Borbeck über die
Heidkamper/Borbecker Landstraße (L824)
4
Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets
gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 5
Vgl. Kapitel C 2.1
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-31
Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der zentralen Orte der
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Gemeinde Rastede (Mittelzentrum Rastede, Grundzentren Wahnbek und Hahn-Lehmden)
untereinander und mit dem Oberzentrum Oldenburg
Anbindung des Grundzentrums
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch durch bedarfs-
gesteuerte Fahrten)
Jaderberg im Landkreis Wesermarsch
Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn - Oldenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Mittelzentren
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Westerstede und Bad Zwischenahn mit dem Oberzentrum Oldenburg und Anbindung des Grundzen-
trums Ofen an das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die
Verbindung der zentralen Orte miteinander
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch
Am ZOB/Bf Bad
gesteuerte Fahrten)
fahrplanmäßige
durch bedarfs-
Zwischen Bad Zwischenahn und
ebene (BE)
Zwischenahn eine Verknüpfung mit der
Regio-S-Bahnlinie RS3
Westerstede verkehrt die Linie über Rostrup - Elmendorf Langebrügge
Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Direkte Anbindung der beiden
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Grundzentren der Gemeinde Edewecht (Edewecht und Friedrichsfehn) an das
Oberzentrum Oldenburg Für den Landkreis Cloppenburg: direkte Anbindung des
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch durch bedarfs-
gesteuerte Fahrten)
Grundzentrums Barßel an das Oberzentrum Oldenburg
Hinweis: Die Zielvorgaben für die Linie 440 stehen im Kapitel C 2.5.10.
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:
C-32 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie 360 Barßel - Ocholt – Westerstede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Direkte Verbindung zwischen dem
Montag bis Freitag
Am Bf Westerstede-
BE 2
Grundzentrum Ocholt und dem
Grundzentrum Barßel (Landkreis Cloppenburg) mit dem
Mittelzentrum Westerstede
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 6
Samstag (08:00 Uhr 19:00 Uhr): Zwei-
Ocholt Verknüpfung
ebene (BE)
mit dem
SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg
stundentakt
Linie 366 Augustfehn - Apen – Westerstede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der beiden Grund-
Montag bis Freitag
Am Bf Augustfehn
BE 2
zentren Apen und Augustfehn direkt mit dem Mittelzentrum Westerstede
Die Anbindung des Grundzen-
trums Barßel an den Bf Augustfehn soll, in Abstimmung mit dem
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Samstag (08:00 Uhr -
Verknüpfung mit dem
ebene (BE)
SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg
18:00 Uhr): Zweistundentakt
Landkreis Cloppenburg, erreicht werden.
Linie 370 Rastede – Wiefelstede - Bad Zwischenahn Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Tangentiale Verbindung zwischen
Montag bis Freitag
Am Bf Rastede Ver-
BE 2
den drei Gemeinden Rastede,
Wiefelstede und Bad Zwischenahn mit den zentralen Orten Rastede
(Mittelzentrum), Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Wiefelstede
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:
Zweistundentakt
(Grundzentrum)
knüpfung mit dem
ebene (BE)
SPNV sowie am ZOB/Bf Bad Zwischenahn Verknüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr jeweils unter
Berücksichtigung des Schülerverkehrs
Linie 375 Bad Zwischenahn - Edewecht - Süddorf Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen den beiden
Montag bis Freitag
Am ZOB/Bf Bad
BE 2
Gemeinden Bad Zwischenahn und
Edewecht mit den zentralen Orten Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Edewecht (Grundzentrum)
Anbindung des Gymnasiums Bad Zwischenahn und dessen Außenstelle in Edewecht
6
Vgl. Kapitel C 2.1
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:
Zweistundentakt
Zwischenahn Ver-
knüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr
unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-33
Nachrichtlich: Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe Zuordnung: Landkreis Cloppenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Mittelzentrums
Das Angebot soll vom
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 2
Cloppenburg mit dem
gesichert und bedarfs-
in Taktknoten zur
Friesoythe im Landkreis
Oberzentrum Oldenburg Erschließung der Orte im Bereich
Betriebszeitenfenster Landkreis Cloppenburg gerecht weiter-
entwickelt werden.
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
Minute :30
des Küstenkanals
Insgesamt 45 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler im Landkreis Ammerland ausgelegt.
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:
Besonderheiten
Die Linie 358 übernimmt eine Zubringerfunktion zur Schnellbuslinie S35
sowie zur Regionalbuslinie 350. Damit werden die beiden Linien der Bedie-
nungsebene 1 von dieser Aufgabe befreit, und das Fahrplanangebot wird für den Fahrgast verständlicher dargestellt.
Die Linie 377 "MeerBus" bietet ein saisonales Angebot für den Tourismus
mit der Rundfahrt um das Zwischenahner Meer an. Diese Linie 377 verkehrt am Wochenende. Die Linie ist in die Haltestelleninfrastruktur des Linienverkehrs zu integrieren.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland durch die vier
Nachtverkehre
Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (vgl. Karte A-22). Diese verkehren in
den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Dadurch
wird ein Angebot (teilweise vertaktet) zwischen allen Landkreisgemeinden
mit den Oberzentren Oldenburg und den Diskothekenstandorten in Tange
und Friesoythe geschaffen. Anfangs- bzw. Endpunkt ist der zentrale Omni-
busbahnhof (ZOB) in Oldenburg. Weitere Verknüpfungen der Nachtlinien untereinander gibt es in Bad Zwischenahn und Edewecht.
Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Ammerland wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die zwei Nachtexpress-Linien der Stadt Oldenburg N37 und N38 bieten einen direkten Anschluss der Vorortgemeinden Petersfehn (Gemeinde Bad
Zwischenahn) und Ofenerfeld (Gemeinde Wiefelstede) an die Stadt Oldenburg. Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Ammerland verkehrt ein BürgerBus in der Stadt Westerstede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-34
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-35
C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Diepholz: Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Oberzentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die
Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der
Strecke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum,
Twistringen. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Die
Durchbindung nach Bremerhaven erfolgt im Zweistundentakt.
Das Angebot der Stadtbuslinien, die auch das Gebiet des Landkreises
Diepholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben. Über die Verlänge-
Bedienungsebene Stadtbus/Straßenbahn
rung der Linie 8 nach Stuhr/Weyhe wird der Landkreis zukünftig auch direkt
an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2018.
Im Landkreis Diepholz sollen die Angebote besser aufeinander abgestimmt
Busnetz allgemein
werden. Das Regionalbusangebot entlang des Korridors Bruchhausen-Vilsen
– Syke – Brinkum - Bremen Hbf ist im Rahmen der Laufzeit des NVP zu überplanen. Auf dem Abschnitt zwischen Bruchhausen-Vilsen – Syke Bf so-
wie Syke Bf – Brinkum ZOB wird ein Stundentakt geplant. Entsprechend ist
die Einordnung jeweils einer Linie auf diesem Korridor in die Bedienungsebene 1 vorzusehen. Am Bahnhof Syke ist insbesondere die Verknüpfung
mit dem SPNV-Angebot sowie zwischen den Busangeboten der beiden Ab-
schnitte sicherzustellen. Bei der Überplanung des oben genannten Ab-
schnittes sind die heute genehmigten Linien 150, 153 und 102 zu berück-
sichtigen.
Auf dem Abschnitt zwischen Bremen Hbf und Brinkum ZOB ist das Regionalbusangebot besser aufeinander abzustimmen, um merkbarere Takte zu
erhalten. Dabei werden die Ausbauplanungen für die Straßenbahnlinie 8 soweit als möglich einbezogen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob einzelne aus
der Region kommende Linien am ZOB Brinkum enden bzw. mit anderen Regionalbuslinien in Richtung Bremen Hbf verknüpft werden können. Bei der Überplanung des oben genannten Abschnittes sind die heute genehmigten
Linien 101, 102, 120 und 150 zu berücksichtigen. Die Umsetzung der aus
diesem Teil der Überplanung resultierenden Maßnahmen ist an die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke der Straßenbahnlinie 8 gebunden.
Zur besseren Anbindung des Bahnhofs Diepholz an die Region werden im
Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung von/nach Vechta untersucht, die im Zusammenhang mit dem angestrebten IC-Systemhalt stehen.
Zur Förderung des Tourismus in der Dümmer-Region werden im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer ver-
besserten Regionalbusanbindung untersucht.
Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 101 in Zusam-
menhang mit der Linie 150, 102, 120 und 123 der Bedienungsebene 1 zu-
geordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben.
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-36
Linie 101 Bremen - Stuhr – Bassum Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
Verknüpfung am Bre-
BE 1 neu
Mittelzentrum Stuhr und der Stadt
dem Abschnitt Bremen–
zum Nah- und Fern-
Oberzentrum Bremen, Bassum
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Stuhr-Fahrenhorst Kreuzung
mer Hauptbahnhof verkehr
Die zukünftige Bedienung des
Der Abschnitt Fahren-
Am Bf Bassum zur
Regionalbuslinien wird sich an den
Mo-Fr im Zweistunden-
Möglichkeit zu Regio-
orientieren. Weitere Planungs-
werden auf diesem
BE 2
sich im Absatz “Busnetz allgemein”
je Richtung angeboten.
Am ZOB Brinkum zu
Korridors Bremen - Stuhr mit
horst - Bassum wird
RX2/RS2 und nach
Planungen der Straßenbahnlinie 8
takt bedient. Samstags
nalbussen BE 1 und
inhalte zu diesem Korridor finden
Abschnitt fünf Fahrten
dieses Kapitels.
Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung
ebene (BE)
Regionalbuslinien BE 1 und BE 2 bzw. Stadtbuslinien
Linie 102 und 150 Bremen – Stuhr - Syke - Bruchhausen-Vilsen – Hoya Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
Verknüpfung am
BE 1
Gemeinden Stuhr, Weyhe, dem
dem Abschnitt Bremen
zum Nah- und
Oberzentrum Bremen und den
Mittelzentrum Stadt Syke und im weiteren Verlauf der
Samtgemeinde Bruchhausen-
Vilsen sowie der Samtgemeinde Hoya im Landkreis Nienburg
Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf
– Stuhr - Syke-Bruchhausen-Vilsen; der Abschnitt Bruch-
hausen-Vilsen – Hoya wird im Zweistundentakt bedient
Sonn- und Feiertag:
drei Fahrten je Richtung auf dem Abschnitt Syke
- Bruchhausen-Vilsen -
Hoya sowie vier Fahrten je Richtung auf dem
Abschnitt Syke – Weyhe – Stuhr - Bremen
Bremer Hauptbahnhof Fernverkehr
Verknüpfung Bf Syke
zur RX2/RS2 sowie ggf. zu anderen Regional-
buslinien BE 1 und BE 2
ebene (BE)
(neu für Linie 102)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-37
Linie 120 Bremen – Stuhr – Kirchweyhe Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen den
Montag bis Samstag
Verbindung am Bremer
BE 1 neu
Oberzentrum Bremen und den Gemeinden Stuhr und Weyhe
Die zukünftige Bedienung des Korridors Bremen - Stuhr mit
Regionalbuslinien wird sich an den Planungen der Straßenbahnlinie 8
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Hbf zum Angebot des
Nah- und Fernverkehrs
Sonn- und Feiertag:
Verknüpfung Bf
Richtung
RX2/RS2
fünf Fahrten je
ebene (BE)
Kirchweyhe zur
orientieren. Weitere
Planungsinhalte zu diesem
Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.
Linie 123 Bassum - Schwaförden – Sulingen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen Bassum, der
Montag bis Samstag
Verknüpfung Bf Bassum
BE 1
Samtgemeinde Schwaförden sowie der Stadt Sulingen
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
fünf Fahrten je Rich-
tung sowie Fahrten im
zur RX2/RS2 sowie
ebene (BE)
nach Möglichkeit in Sulingen zu den
Regionalbussen BE 1 und BE 2
Spätverkehr
Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 113, 121, 133, 137 und 138 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Ver-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
kehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 113 Stuhr Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Anbindung der westlichen Teile
Montag bis Freitag
In Bremen Huchting
BE 2
Stuhr an das Oberzentrum Bremen
Samstags: kein Angebot
und Bussen
des Mittelzentrums Gemeinde
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
zu den Straßenbahnen
ebene (BE)
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Linie 121 Bremen – Kirchweyhe Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Oberzentrums
Montag bis Freitag
Verknüpfung Bf
BE 2
Bremen mit der Gemeinde Weyhe
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Samstags: vier Fahrten je Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Kirchweyhe zur RX2/RS2
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-38
Linie 133 7 Sulingen – Kirchdorf – Wagenfeld - Rahden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Mittelzentrums
Montag bis Freitag
In Sulingen
BE 2
Samtgemeinde Kirchdorf und der
Verstärkung in der
Buslinien der BE 1
Stadt Sulingen mit der Gemeinde Wagenfeld
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf
dem Abschnitt Sulingen - Kirchdorf
Samstags: kein Angebot
Verknüpfung zu den
ebene (BE)
und BE 2
Am Bf Rahden
Verknüpfung zum SPNV
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Linie 137 Sulingen - Diepholz Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Mittelzentrums
Montag bis Freitag
Verknüpfung Bf
BE 2
Stadt Sulingen unter Anbindung
Verstärkung der
in Sulingen zu den
Diepholz mit dem Mittelzentrum der Samtgemeinden Rehden und Kirchdorf
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf
dem Abschnitt Rehden Diepholz
Diepholz zur RX2 und
ebene (BE)
anderen Buslinien der BE 1 und 2
Samstags: fünf Fahrten Sonn- und Feiertag:
zwei Fahrten je Richtung
Linie 138 Sulingen - Nienburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
BedienungsBE2
Betriebszeitenfenster Verbindung des Mittelzentrums
Montag bis Freitag
Verknüpfung Bf
Nienburg
Verstärkung der
und in Sulingen zu den
Stadt Sulingen mit der Stadt
gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit Samstags: vier Fahrten
Nienburg zum SPNV
ebene (BE)
anderen Buslinien der BE 1 und BE 2
Sonn- und Feiertag:
eine Fahrt je Richtung
Im Landkreis Diepholz werden 58 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den
schulorientierten Verkehr eingruppiert.
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.
7
Die Möglichkeiten der Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 133 mit der Linie 170 in
der Gemeinde Wagenfeld werden geprüft.
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-39
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Diepholz durch die Linie N12
Nachtverkehre
Bremen – Brinkum - Kirchweyhe des VBN-Nachtschwärmer-Netzes (vgl. Karte A-21). Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Diepholz verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Bassum,
BürgerBusse
Syke und Weyhe. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im
Kapitel C 2.3.
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der
zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es
im Landkreis Diepholz VBN-Sammeltaxen in der Gemeinde Stuhr, der Samt-
gemeinde Bruchhausen-Vilsen sowie der Gemeinde Kirchdorf.
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-40
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-41
C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Oldenburg in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •
Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden
Finanzierung
Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-
Infrastruktur
Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-
Angebot und Qualität
Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •
stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, BE 1 und BE 2 •
angebots
•
Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus und Bus-Zug
•
Anpassung des Fahrplanangebots der Linien 226/227, sobald die Anbindung der Gemeinde Stuhr an das Bremer Straßenbahnnetz konkret wird
•
Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2
•
Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter Angebote (AST, ALT)
•
Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-
Fahrgastinformation
len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen
•
Einrichtung von Echtzeitanzeigern am Bf Sandkrug sowie an den Halte-
stellen Wardenburg, Markt und Kirchhatten, Markt
Das SPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien: •
Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
den Oberzentren Oldenburg und Bremen. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von
Oldenburg nach Bremen. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem
Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie
Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3. •
Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in
nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des
Verbundgebietes)
sowie
den
Mittelzentren
Delmenhorst
und
Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden
Hatten und Großenkneten im Stundentakt und verbindet diese mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des Verbundgebietes).
Die Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315 verbinden die nahe an der
Stadtgrenze liegenden Orte Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug
(Gemeinde Hatten) im Landkreis Oldenburg mit der Stadt Oldenburg. Beide Stadtbuslinien bieten an allen Verkehrstagen Taktverkehre an; in der mor-
gendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314
bis zum 15-Minutentakt.
Bedienungsebene Stadtbus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:
C-42 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg – Wildeshausen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Verbindung zwischen
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1
dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Wildeshausen mit Anbindung der Gemeinden Hatten und Dötlingen
Verkehrt teilweise über die Autobahn A28
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag: drei Fahrtenpaare
Diese können auch in Form eines ALT
dargestellt werden.
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
in Taktknoten zur Minute :30
Am Bf Wildeshausen:
Verknüpfung mit den Linien 226/227
In Hatten: Verknüpfung mit Linie 277
Linie 280 Oldenburg – Wardenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Anbindung der Gemeinde
Montag bis Freitag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Oldenburg
Taktverdichtung auf
in Taktknoten zur
Wardenburg an das Oberzentrum
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
einen 30-Min.-Takt in den Hauptverkehrszeiten
Samstags Stundentakt Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
Minute :30
In Wardenburg:
Verknüpfung mit der
Zu- und Abbringerlinie 288
zwischen 09:00 und
00:00 Uhr acht Fahrten je Richtung
Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie 226/227 Wildeshausen – Bremen Hbf/- Bremen-Huchting Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem Mittelzen-
Montag bis Freitag
Am Bf Wildes-
BE 2
trum Wildeshausen und dem Oberzentrum Bremen mit Anbindung der
Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Stuhr
Gemeinsame Bedienung der Relation
Wildeshausen – Kirchseelte. Danach Trennung der Streckenverläufe:
Die 226 bindet die Ortslagen Fahren-
horst, Heiligenrode, Seckenhausen und Brinkum (Gemeinde Stuhr) an den Hbf Bremen an.
Die 227 erschließt die Ortslagen
Heiligenrode, Groß-Mackenstedt und
Moordeich (Gemeinde Stuhr) und bindet
sie in Bremen-Huchting an das Netz des städtischen ÖPNV an.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Auf dem gemeinsam bedienten Strecken-
abschnitt ergibt sich
montags bis freitags ein Ein- bis Zweistundentakt.
Samstags: drei
Fahrtenpaare der Linie 226 zwischen
Wildeshausen und Bremen
hausen:
Verknüpfung mit allen Fahrten der von und nach Oldenburg
verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-43
Linie 277 Kirchhatten – Wardenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen Kirchhatten
Montag bis Freitag
An der Haltestelle
BE 2 neu
der Ortslagen Hatterwüsting,
An Schultagen
Verknüpfung mit der
bezogene Fahrten und
Oldenburg/
und Wardenburg mit Anbindung
Sandhatten, Sandkrug und Astrup
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Kirchhatten, Markt:
zusätzliche schul-
von und nach
Primäre Aufgabe ist die Anbindung
Verstärkerfahrten
Wildeshausen
Schul- und Sportzentrums in
stundentakt zwischen
des HunteSprinters sowie des
Samstags: Zwei-
Sandkrug.
07:30 und 17:30
ebene (BE)
verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)
Wardenburg wird
montags bis freitags zwischen 07:00 und
15:30 durch mehrere unvertaktete Fahrten
angebunden. Samstags wird Wardenburg nicht erschlossen.
Insgesamt 47 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler in den Landkreisgemeinden Wardenburg, Hatten, Hude, Großenkne-
ten, Dötlingen, Ganderkesee, Wildeshausen und Harpstedt ausgelegt. Als
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
Quelle und Ziel dieser Schülerverkehre nimmt die Kreisstadt Wildeshausen
aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein 8. Auch auf das in der Stadt Oldenburg befindliche Landkreisgymnasium (GrafAnton-Günther-Gymnasium) ist ein großer Teil des schulorientierten Verkehrs ausgerichtet.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Das Angebot wird durch die Werkbuslinien 237 und 238 ergänzt. Diese sind auf die Schichtzeiten des Mercedes-Benz-Werkes in Bremen abgestimmt. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:
Linie 288: Die Linie 288 Garrel (Landkreis Cloppenburg) - Littel -
Wardenburg fungiert innerhalb der Gemeinde Wardenburg vorrangig als Zuund Abbringerlinie zur bzw. von der Linie 280 nach/aus Oldenburg.
8
Da die Kreisstadt Wildeshausen mit ihren zahlreichen Schulstandorten wesentlicher
Bezugspunkt des schülerbezogenen Verkehrs im Landkreis ist, wird im Folgenden kurz die
Zuordnung der Schulstandorte zu den in den Fahrplänen genannten Haltestellen aufgelistet: •
Haltestelle Deekenstraße - Berufsbildende Schulen (Standort Feldstraße)
•
Haltestelle Humboldtstraße - Hauptschule und Gymnasium
•
Haltestelle Schillerstraße - Berufsbildende Schulen (Standort St.-Peter-Straße)
•
Realschule, Grundschulen (St.-Peter-Schule und Holbeinschule)
Besonderheiten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-44
Die Linie stellt an der Haltestelle Markt in Wardenburg eine Verknüpfung mit der Linie 280 her.
Durch diese Verknüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Clop-
penburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Das
Angebot der in den Landkreis Cloppenburg führenden Leistungen ist abhängig von der finanziellen Beteiligung des dortigen ÖPNV-Aufgabenträgers bzw. der dort bedienten Gemeinden. Der Fahrplan bietet wochentags ganz-
jährig, also auch in den Ferienzeiten, überwiegend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten.
Gegebenenfalls werden im Rahmen einer Überprüfung der Linien 280 und 288 Leistungen im Landkreis Cloppenburg zum Zweck der Angebotsstärkung auf das Gebiet des Landkreises Oldenburg umgelegt.
Linie 289: Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde
Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die
Stadt Oldenburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke Anschlüsse an die nach Oldenburg wei-
terführende Linie 314 her.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die Nachtli-
Nachtverkehre
nien (NachtEulen) N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22). Diese verbin-
den in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag verschiedene Oldenburger Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen.
Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Oldenburg wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es
im Landkreis Oldenburg in der Gemeinde Wardenburg auf der Linie 288
montags bis freitags um 20:45 Uhr eine Fahrt von Wardenburg nach Littel in
Form eines Anruflinientaxis. Zudem wird an Samstagen auf den Linien 230,
231, 232, 233, 234 und 235 jeweils eine Fahrt je Richtung angeboten.
Im Landkreis Oldenburg verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Gander-
kesee und Wildeshausen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden
sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-45
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-46
C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Osterholz: •
Die Expresslinie RX2 und die Regio-S-Bahn RS2 verkehren von Bremer-
haven über Osterholz-Scharmbeck und weiter nach Bremen und Richtung
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Twistringen/Osnabrück bzw. Hannover. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Nach Hannover und Osnabrück wird abwechselnd ein Zweistundentakt angeboten.
•
Die Regio-S-Bahn RS1 bedient den Haltepunkt Bremen Klinikum Nord/
Beckedorf im 30-Min.-Takt.
Das Angebot der Stadtbuslinien und der Straßenbahn, die auch das Gebiet des Landkreises Osterholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben.
Bedienungsebene Stadtbus
Über die Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg ist der Land-
kreis ab Mitte 2013 auch direkt an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden.
Im Landkreis Osterholz werden die drei Regionalbuslinien 630, 670 und 680
der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je
Bedienungsebene Regionalbus- Ebene1
Linie ist nachfolgend beschrieben:
Linie 630 Bremen – Lilienthal – Grasberg - Zeven 9 Streckenführung
Angebot und Betriebszeitenfenster
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Verbindung am Bremer
BE 1
Gemeinden Lilienthal und
am Abend bis 23:00 Uhr ab Bremen
Nah- und Fernverkehrs
Oberzentrum Bremen und den Grasberg im Landkreis Osterholz und den
Samtgemeinden Tarmstedt und Zeven im Landkreis Rotenburg Die 630 wird im Bereich Lilienthal nach
Betriebsaufnahme der Linie 4
ab Falkenberger Kreuz über die Trupermoorer Landstraße, das Gewerbegebiet Moorhausen, die Klinik Lilienthal und Dr.Sasse-Straße nach Borgfeld geführt.
Kategorie mit zusätzlichen Fahrten und Verdichtung des Angebots in der HVZ auf einen 30-Min.-Takt
Sonn- und Feiertag: vier Fahrten je Richtung
Nach Betriebsaufnahme der Linie 4
nach Lilienthal-Falkenberg soll das Angebot auch zukünftig in der
bestehenden Qualität hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und Betriebs-
zeitfenster fortgeführt werden. Dies gilt auch für die Verdichtung des Angebots in der HVZ.
Hbf zum Angebot des
ebene (BE)
Verknüpfung in Lilien-
thal-Falkenberg an die Straßenbahnlinie 4
Verknüpfung in Bremen Borgfeld an Linie 4 und ab Mitte 2013 in
Lilienthal-Falkenberg an Linie 4
Verknüpfung in
Lilienthal-Falkenberg zu Linie 668 und Linie 632
Linie 680 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck - Hambergen Streckenführung
Angebot und Betriebszeitenfenster
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag: gemäß
BE 1 (neu:
Gemeinden Ritterhude, Mittel-
Hambergen
Am Bf Oldenbüttel zur RS2, am Bf OHZScharmb. zur RX2/RS2, am Bf Burg zur RS1
Oberzentrum Bremen und den zentrum Osterholz-Scharmbeck und Hambergen
9
Kategorie zwischen Bremen und Einzelne Fahrten in der HVZ nach Hambergen/Wallhöfen
Bremen-Gröpelingen zum Stadtverkehr Bremen
Die Genehmigung für die Linie 630 ist zwischen Landkreisen Osterholz und Rotenburg
(Wümme) geteilt.
ebene (BE)
Zusammenfassung der 665/680)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-47
Linie 670 Bremen – Lilienthal – Worpswede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Verbindung am
BE 1
Gemeinden Lilienthal und
Fahrten am Abend bis 23h ab
Angebot des Nah-
Oberzentrum Bremen und den Worpswede
Die 670 wird im Bereich Lilienthal
Betriebszeitenfenster Kategorie mit zusätzlichen
Bremen und Verdichtung des
Angebots in der HVZ auf einen
nach Betriebsaufnahme der Linie 4
30-Min.-Takt
Trupermoorer Landstraße, das
Sonn- und Feiertag:
Klinik Lilienthal und Dr.-SasseStraße nach Borgfeld geführt.
Bremer Hbf zum
und Fernverkehrs Verknüpfung in
Bremen Borgfeld an
ab Falkenberger Kreuz über die
Gewerbegebiet Moorhausen, die
ebene (BE)
die Straßenbahnlinie 4 von 10 – 22h
2h-Takt
Nach Betriebsaufnahme der Linie
und ab Mitte 2013 in
Lilienthal-Falkenberg an Linie 4
4 nach Lilienthal-Falkenberg soll
Verknüpfung in Lilien-
der bestehenden Qualität
Linie 668 und Linie
und Betriebszeitfenster
Verknüpfung in
auch für die Verdichtung des
die Linie 640
das Angebot auch zukünftig in
thal-Falkenberg zu
hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit
632
fortgeführt werden. Dies gilt
Worpswede Insel an
Angebots in der HVZ.
Im Landkreis Osterholz werden die vier Regionalbuslinien 640, 650, 660 und 677 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-
Bedienungsebene Regionalbus-Ebene 2
gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben:
Linie 640 Osterholz-Scharmbeck – Worpswede – Gnarrenburg - Bremervörde 10 Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Freitag: gemäß
An der Haltestelle
BE 2
Scharmbeck und der Gemeinde
In der Hauptverkehrszeit besteht
670 sowie am Bf
Mittelzentrum Osterholz-
Worpswede sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Samtgemeinde
Geestequelle und Bremervörde im Landkreis Rotenburg
Betriebszeitenfenster Kategorie
eine Verdichtung auf Stundentakt Samstags: fünf Fahrten je
Worpswede Insel zur
ebene (BE)
Osterholz-Scharmbeck zur RX2/RS2
Richtung
Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung
Linie 650 Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Gemeinde
Montag bis Freitag gemäß
Am Bahnhof
BE 2
Osterholz-Scharmbeck
Samstags: zwei Fahrten je
beck zur RX2/RS2
Schwanewede mit dem Mittelzentrum
Betriebszeitenfenster Kategorie
Osterholz-Scharm-
Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
10
Die Genehmigung für die Linie 640 ist zwischen den Landkreisen Osterholz und
Rotenburg (Wümme) geteilt.
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-48
Linie 660 Bremen – Osterholz-Scharmbeck – Hagen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Oberzentrums
Montag bis Freitag gemäß
Am Hbf Bremen zum
BE 2
Gemeinden Ritterhude und Osterholz-
Samstags: vier Fahrten je
sowie im Bremen-
Bremens mit den westlichen Teilen der Scharmbeck sowie der Samtgemeinde Hagen im Bremischen im Landkreis Cuxhaven
Betriebszeitenfenster Kategorie Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Nah- und Fernverkehr
ebene (BE)
Gröpelingen zu den Straßenbahn- und Buslinien
Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Oberzentrums Bremen
Montag bis Freitag gemäß
Am Bahnhof Bremen-
BE 2
Samstags: kein Angebot
Stadtverkehr Bremen
mit der Gemeinde Schwanewede
Betriebszeitenfenster Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Vegesack zum
ebene (BE)
sowie zur RS1
kein Angebot
Im Landkreis Osterholz werden 31 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit dem schulorientiertem Verkehr eingruppiert.
Bedienungsebene Schulorientierter Verkehr Ebene 3
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz durch die Linien
Nachtverkehre
des VBN-Nachtschwärmer-Netzes sowie zwei Linien des Nachtnetzes Bremen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Linien: • • • • • • •
N7 Bremen – Bremen-Vegesack - Schwanewede
N61 Bremen – Vegesack - Hagen
N62 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck
N63 Bremen-Borgfeld – Lilienthal – Grasberg - Zeven N67 Bremen-Borgfeld – Lilienthal - Worpswede N68 Osterholz-Scharmbeck – Hagen
N94 Nachttaxi Blumenthal - Schwanewede
Ergänzt wird das Angebot durch das Nachtschwärmertaxi des Landkreises
Osterholz (vgl. Karte A-21).
Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu er-
gänzen.
Im Landkreis Osterholz verkehrt ein BürgerBus in den Gemeinden Grasberg
und Worpswede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Ka-
pitel C 2.3.
BürgerBusse
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-49
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-50
C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden Folgende SPNV-Linien verkehren auf den Hauptachsen im Landkreis Verden: •
Die Expresslinie RX1 verkehrt von Bremen nach Hannover im Stundentakt.
•
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt
auf dem Abschnitt Bremen – Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten noch verstärkt.
•
Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im
Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg – Hamburg. Weitere SPNV-Linien im Landkreis Verden sind: •
Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im Zweistundentakt.
•
Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) –
Verden - Minden) verkehrt ganztägig im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg
(Wümme) und Verden. Am Wochenende (sa+so) ist die Linie bis nach
Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden. Weitere Details zum SPNV im Landkreis Verden vgl. Teil A. Die Linien 711 und 712 werden der Bedienungsebene Stadtbus zugeordnet. Diese Linien verkehren Montag-Freitag zwischen 06:00-19:00 Uhr sowie an
Bedienungsebene Stadtbus
Samstagen zwischen 6:00-14:00 Uhr im 30 Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen ist das Verkehrsangebot auf die Zeit 14:00-18:00 Uhr begrenzt.
Das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Übe rsicht Taktze ite n Stadt Ve rde n Fahrplan 2011/12
sa msta gs
monta gs-fre ita gs
sonn- und fe ie rta gs
6:00 - 19:00
6:00 - 14:00
14:00-18:00
14:00-18:00
Min. -T a kt
Min. -T a kt
Min. -T a kt
Min. -T a kt
Verden ZOB - Dauelsen - Verden ZOB
30
30
120
120
Verden ZOB - Roggenkamp - Trift - Verden ZOB
30
30
120
120
Linie
Linie nve rla uf
711 712
Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkehre) ergänzt die Stadtbuslinien der Stadt Verden.
Die BSAG-Stadtbuslinie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen be-
dient Teile der Ortschaft Uphusen in Achim.
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden werden die fünf Regionalbuslinien 713, 735, 730, 740 und 750 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-
C-51 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 713 Verden – Kirchlinteln Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
Am ZOB Verden zu
BE 1 neu
Betriebszeitenfenster
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Kirchlinteln Unter Berücksichtigung des
zukünftigen Linienverlaufs bzw.
Takts der Linie 701 wird zukünftig die Aufteilung der heutigen
gemäß Kategorie
anderen Buslinien
ebene (BE)
sowie zum SPNV
Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung
Ringlinie 713 in zwei unabhängige Linien angestrebt:
a) Direktverbindung Kirchlinteln –
Verden Innenstadt mit Anbindung der Brunnenstraße
b) Direktverbindung Luttum – Verden Innenstadt
Linie 735 Verden – Dörverden – Hoya/Eystrup Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Am ZOB Verden zu
BE 1 neu
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Dörverden sowie in
Verlängerung mit der Samtgemeinde Hoya
Betriebszeitenfenster Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Es wird angestrebt, zwei
anderen Buslinien
ebene (BE)
sowie zum SPNV
Am Bf Dörverden zum SPNV
Fahrten je Richtung anzubieten.
Linie 730 Bremen – Oyten – Ottersberg – Otterstedt Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Am ZOB Oyten mit
BE 1 neu
den Gemeinden Oyten und
und Oyten mit Taktverdich-
sowie am Bf Ottersberg
Oberzentrum Bremen und Ottersberg
Betriebszeitenfenster Kategorie zwischen Bremen tung in der Hauptverkehrszeit.
Auf dem Streckenabschnitt
Oyten - Ottersberg wird ein
Zweistundentakt angeboten
mit Verdichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung
anderen Buslinien mit dem SPNV
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-52
Linie 740 Bremen – Achim – Langwedel – Verden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
In Achim, Markt/
BE 1 neu
Mittelzentren Stadt Achim und
Abschnitt Achim,
Verden ZOB mit
Oberzentrum Bremen und den Stadt Verden (Aller) sowie der Ortsteile von Langwedel.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie für den Krankenhaus – Verden ZOB.
Dabei bedient die Linie vorrangig
Auf dem Abschnitt
Strecke liegen.
wird ein Zweistundentakt
Ortsteile, die nicht an der SPNV-
Zukünftig wird die Aufteilung der Linie in zwei unabhängige Linien angestrebt:
a) Bremen – Achim - Baden b) Achim, Krankenhaus Verden ZOB
Bremen – Achim - Baden
Schmiedeberg sowie
ebene (BE)
anderen Buslinien
sowie am Bf Achim
(Süd) sowie Bf Verden mit dem SPNV
angeboten mit Ver-
dichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung
Als mögliche alternative Linienführung wird eine
Verlängerung des Strecken-
abschnitts b) Verden – Achim Oyten geprüft. Bei dieser
Überprüfung wird berücksichtigt, dass dann eine Direktverbindung zwischen Stadt Verden und
Achim, Krankenhaus nicht mehr gegeben wäre. Im Falle einer
Verlängerung der Linie 740 bis Oyten würde die Linie 745 der BE 3 zugeordnet.
Linie 750 Bremen – Dreye - Thedinghausen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
In Thedinghausen,
BE 1 neu
Oberzentrum Bremen und der Gemeinde Kirchweyhe mit der Gemeinde Thedinghausen
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Marktplatz mit anderen Buslinien
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden werden die drei Regionalbuslinien 701, 720 und 745
der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je
C-53 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie ist nachfolgend beschrieben:
Linie 701 Verden - Kirchlinteln, Otersen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der südlichen
Montag bis Freitag
Am ZOB Verden mit
BE 2
Kirchlinteln mit dem
In der Hauptverkehrszeit
sowie mit dem SPNV
auf Stundentakte
Verknüpfung mit
Ortsteile der Gemeinde
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
anderen Buslinien
wird eine Verdichtung
In Ludwigslust
angestrebt, jedoch in
anderen Buslinien
Abhängigkeit vom
zukünftigen Linien-
ebene (BE)
Richtung Walsrode
verlauf der Linie 713 Samstags: drei Fahrten je Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Linie 720 Thedinghausen – Verden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Gemeinde
Montag bis Freitag
In Thedinghausen,
BE 2
Thedinghausen mit dem
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Samstags: eine Fahrt je Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Marktplatz sowie
ebene (BE)
Verden ZOB mit
anderen Buslinien Am Bf Verden mit dem SPNV
Linie 745 Ottersberg – Oyten – Achim Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Gemeinden
Montag bis Freitag:
Am ZOB Oyten und
BE 2
Mittelzentrum Stadt Achim. Die
dem Streckenabschnitt
Schmiedeberg mit
Ottersberg und Oyten mit dem Streckenführung verläuft über Fischerhude.
Bei einer Verlängerung der Linie 740 bis Oyten (siehe Tabelle
Linie 740) würde die Linie 745 der BE3 zugeordnet.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Oyten – Achim
Achim, Markt/
anderen Buslinien
Auf dem Abschnitt Ot-
Am Bf Achim und Bf
vorrangig Fahrten des
SPNV
tersberg - Oyten werden schulorientierten
Verkehrs angeboten Samstags: eine Fahrt je Richtung
Sonn- und Feiertag:
eine Fahrt je Richtung
Sagehorn mit dem
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden werden 15 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den
schulorientierten Verkehr eingruppiert.
C-54 Bedienungsebene schulorientierter Verkehr – Ebene 3
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte
gesichert und optimiert werden. Dabei wird eine Anbindung dieser Linien an den SPNV soweit als möglich angestrebt.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage
von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des
Nachtverkehre
VBN-Nachtschwärmer-Netzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73
und N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzent-
rum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A-21).
Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Verden verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Ottersberg,
BürgerBusse
Achim, Thedinghausen und Kirchlinteln. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Verden ein VBN-Sammeltaxi in der Stadt Verden (Aller). Dieses
Anrufsammeltaxi wird von der Stadt Verden als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs ausgebaut.
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-55
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-56
C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Wesermarsch in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •
Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden
Finanzierung und Tarif
Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •
Einbindung der Fähre Blexen – Bremerhaven in den VBN-Tarif
•
Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-
Infrastruktur
Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-
Angebot und Qualität
stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, SV, BE 1 und BE 2
•
Angebots auch unter touristischen Gesichtspunkten •
Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus, Bus-Zug, Bus-Fähre
•
Prüfung von Angebotsverbesserungen auf der Linie 450 (Deichläufer)
•
Prüfung zur Verdichtung des Fahrplanangebots der Linie 340 Jaderberg Oldenburg
•
Überplanung und Optimierung der Stadtbusangebote in Brake und Nor-
denham •
Anbindung Ovelgönne (Burgdorf) an die Stadt Brake bzw. an die Linie
440 •
Prüfung zur Ausweitung des Fahrplanangebots der Stadtbuslinie 422 zu einem Regionalbusverkehr mit Anbindung umliegender Ortslagen
•
Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2 und bei BürgerBussen
•
Prüfung zur Einrichtung eines AST für Teilbereiche der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne
•
Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter
Angebote (AST, ALT) •
Prüfung zur Einrichtung eines Nachtlinienverkehrs mit Anbindung an
Bremen und die von dort nach Wildeshausen fahrende Nachtlinie N23 •
Sicherung des fahrplanseitigen Übereckumstieges der RS4 am Bf Hude
•
Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-
Fahrgastinformation
len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen
•
Einrichtung von zwei Echtzeitanzeigern an den Bf Nordenham und Brake
Das SPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie.
Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von Montag bis Sonntag eine direkte Ver-
bindung zwischen den Mittelzentren Nordenham und Brake sowie mehreren
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her.
Hinweis: Derzeit ist eine Überplanung des StadtbusAngebots in Nordenham im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben.
Bedienungsebene Stadtbus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-57
Linie 401 Nordenham - Blexen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der
Montag bis Freitag im Stunden-
Am Bf Nordenham
Stadtverkehr
nördlichen Stadt-
08:00 Uhr Verdichtung auf einen
SPNV aus und in
Stadtmitte und des gebietes einschließlich
Einswarden und Blexen.
Betriebszeitenfenster takt, zwischen 06:00 und 30-Min.-Takt.
Verknüpfung mit dem Richtung Bremen
Ab 18:00 Uhr kann das Angebot
Am Fähranleger Blexen
gefahren werden.
Fähre Blexen -
mit einem 8-sitzigen Kleinbus Samstags zwischen 07:00 und
ebene (BE)
Verknüpfung mit der Bremerhaven
20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr im Zweistundentakt
Linie 402 Nordenham - Moorsee Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der
Montag bis Freitag zwischen
Am Bf Nordenham
Stadtverkehr
südlichen Stadtgebietes
Zweistundentakt
SPNV in Richtung
Stadtmitte und des einschließlich
Großensiel, Ellwürden und Abbehausen
Betriebszeitenfenster 07:00 und 20:00 Uhr im
Samstags zwischen 09:00 und
Verknüpfung mit dem
ebene (BE)
Bremen
20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr Zweistundentakt
Samstags und sonntags kann das Angebot mit einem 8-sitzigen Kleinbus gefahren werden.
Hinweis zum Stadtbus Brake: Derzeit ist eine Überplanung des Stadtbusangebots in Brake im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben. Linie 421 Golzwarden - Oberhammelwarden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Anbindung von
Montag bis Freitag im
Am Bf Brake einzelne
Stadtverkehr
Schmalenfleth und
Golzwarden im Braker Stadtgebiet und der nördlich gelegenen
Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland sowie dem südlich gelegenen
Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der
Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum
Betriebszeitenfenster Zweistundentakt
Anschlüsse an den
SPNV von Bremen und an den WeserSprinter
(440) nach Oldenburg
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-58
Linie 422 Brake - Oberhammelwarden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Anbindung der südlich
Montag bis Freitag zwischen
Am Bf Brake
Stadtverkehr
Kirchhammelwarden und
Stundentakt
SPNV nach Nordenham
gelegenen Stadtteile Käseburg sowie der
Ortslagen Oberhammelwarden und Sandfeld im
Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das
Betriebszeitenfenster ca. 06:30 und 19:30 Uhr im
Samstags zwischen 08:00 und 19:30 Uhr vier Fahrten je Richtung
Anschlüsse an den
ebene (BE)
und Bremen und an den WeserSprinter
(440) nach Oldenburg und Bremerhaven
Mittelzentrum Brake
Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Linie 440 WeserSprinter Oldenburg – Nordenham/Bremerhaven Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Verbindung
Zwischen Rodenkirchen und
Am Hbf/ZOB
BE 1
Oberzentren Oldenburg
Stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr
Einbindung in den
zwischen den
und Bremerhaven sowie den Mittelzentren
Nordenham und Brake Verbindung der
Gemeinden Stadland (Rodenkirchen) und
Ovelgönne sowie der
Ortslagen Großenmeer und Oldenbrok untereinander
Betriebszeitenfenster Oldenburg: Montag bis Freitag
Oldenburg:
Samstag: Stundentakt
Taktknoten
Sonntag: Stundentakt
Am Bf Brake
Zwischen 05:30 und 07:30 Uhr
Zubringerlinie 422
ebene (BE)
08:30 bis 01:30 Uhr 08:30 bis 20:30 Uhr
Verknüpfung mit der
Verdichtung auf 30-Min.-Takt
Anschlüsse in Zwischen Rodenkirchen und
Nordenham bzw. Bremerhaven:
Nordenham-Blexen an die Fähre
Montag bis Freitag jeweils Zwei-
stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr Samstag jeweils Zweistundentakt, 08:00 bis 01:30 Uhr
Sonntag jeweils Zweistundentakt, 08:30 bis 20:30 Uhr
Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie 408 Nordenham - Eckwarden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der
Montag bis Freitag im
Am Bf Nordenham
BE 2
Gemeinde Butjadingen und Anschluss an das Mittelzentrum Nordenham
Verbindung der Ortslagen Eckwarden, Stollhamm, Burhave und Tossens untereinander
Betriebszeitenfenster Zweistundentakt
An Schultagen, in den Ferien
und an Wochenenden kann das Angebot durch Leistungen des BürgerBusses Butjadingen verstärkt werden.
Verknüpfung mit dem SPNV in Richtung Bremen
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-59
Linie 450 Deichläufer Berne - Delmenhorst Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der Gemeinden
Montag bis Freitag
Am ZOB Delmenhorst
BE 2
Berne und Lemwerder und
Anschluss an das Mittelzentrum Delmenhorst
Verbindung der Ortslagen
Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe,
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstags zwei Fahrtenpaare
Bardenfleth, Deichshausen und
Verknüpfungen mit dem
ebene (BE)
Stadtverkehr sowie mit dem SPNV in Richtung
Oldenburg, Bremen und Wildeshausen.
Am Bf Berne Verknüp-
Süderbrook untereinander
fung mit dem SPNV in Richtung Nordenham
Insgesamt 26 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der
Schüler in den Landkreisgemeinden Butjadingen, Nordenham, Stadland, Jade, Ovelgönne, Brake, Elsfleth, Berne und Lemwerder ausgelegt. Als Quelle
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
und Ziel dieser Schülerverkehre nehmen die Mittelzentren Nordenham und Brake aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Besonderheit
Eine Linie weist Besonderheiten auf:
Linie 430 Rodenkirchen – Varel: Auch an Ferientagen stellt die Linie 430 zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis Wesermarsch werden die Ge-
meinden Stadland und Jade von der Linie 430 von Montag bis Freitag unre-
gelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren. Die Linie war vormals der Bedienungsebene 2 zugeordnet.
Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises
Sonstige Verkehre
Wesermarsch weitere Linien (Linien 256 , 340, 341, 345, 399, 495), die 11
weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ammerland zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering.
Für den Landkreis Wesermarsch sind derzeit keine Nachtverkehrsangebote
Nachtverkehre
vorgesehen. Allerdings bietet die Linie 440 in den Nächten von Samstag auf Sonntag Spätfahrten bis ca. 1:30 Uhr an (s.o.).
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es
im Landkreis Wesermarsch ein VBN-Plus-Sammeltaxi in der Gemeinde Lemwerder.
Im Landkreis Wesermarsch verkehrt ein BürgerBus in der Gemeinde
Butjadingen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
11
Die Linienummer 256 existiert zweimal: zwischen Oldenburg und Delmenhorst (über
Buttel und Neuenhuntorfermoor) sowie zwischen Jaderberg und Petersgroden. Beide Linien berühren den Landkreis Wesermarsch mit wenigen Haltestellen. Letztere ist jedoch keine VBN-Linie.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-60
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-61
C 3 Linienbündelung C 3.1 Vorgehensweise der Bündelbildung Im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung wird als
Integration der Nahverkehrsbedienung
zentrales Ziel in § 8 PBefG die Integration der Nahverkehrsbedienung ge-
nannt. Dieses zentrale Ziel soll insbesondere durch Verkehrskooperationen,
die Abstimmung oder den Verbund der Beförderungsentgelte und die Abstimmung der Fahrpläne erreicht werden. Hierbei ist auch auf eine wirtschaftliche Gestaltung des Verkehrs zu achten, so dass dessen Kosten durch
die Erträge so weit wie möglich gedeckt und die öffentlichen Haushalte so
wenig wie möglich belastet werden, wie es erläuternd in der Gesetzesbe-
gründung heißt.
Die Förderung einer integrierten Nahverkehrsbedienung ist den Gebietskör-
perschaften und Verkehrsunternehmen im VBN ein wichtiges Anliegen. Mit den zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH abgeschlossenen Verbundver-
trägen, dem einheitlichen VBN-Tarif und den gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Qualitätskonzepten wird dieses Anliegen unterstrichen.
Vor dem Hintergrund der in der EU-VO 1370/2007 sowie im PBefG enthal-
tenen Regelungen zur Vergabe und Genehmigung von Verkehrsleistungen
ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hoch-
wertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für
Rahmenvorgaben für Vergabe- und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren
die Durchführung von Vergabeverfahren und eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren zu setzen.
Ein wichtiges Element hierzu ist die im § 9 Abs. 2 PBefG enthaltene Möglich-
keit der Linienbündelung, mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden
können. Mit diesem Instrument können insbesondere die Ziele einer inte-
grierten Nahverkehrsbedienung nach § 8 PBefG gesichert werden. Die Linienbündelung ist auch für die weitere Optimierung der Nahverkehrsbedie-
nung ein unverzichtbares Instrument.
Die in der Gesetzesbegründung aufgezeigte Möglichkeit, mit dem Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung ver-
Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken
bundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlech-
ten Risiken" zu erreichen, ist bei einem Verzicht auf Linienbündel nicht möglich und wird im Ergebnis zu höheren Belastungen der öffentlichen
Haushalte führen. So gilt es in Vorbereitung auf die Vergabe von Verkehrsleistungen und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren darauf zu ach-
ten, dass sich Verkehrsunternehmen nicht auf einzelne ertragsstarke Linien
beschränken und die Gebietskörperschaften Linien mit geringem Ertrag oder
sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren müssen, ohne dass ein Ausgleich mit ertragsstarken Linien möglich ist.
In der im März 2000 zwischen ZVBN und VBN GmbH geschlossenen Verein-
barung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde verabredet, Linienbündelungsvorschläge für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu erarbeiten.
Vereinbarung zur Fortschreibung des NVP
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-62
Entsprechend dieser Vereinbarung wurden im Grundsatz zunächst von der VBN GmbH Linienbündelungsvorschläge für die einzelnen Verbandsglieder
erarbeitet und mit den Verkehrsunternehmen erörtert. Im Anschluss daran
wurden diese Linienbündel mit dem ZVBN und dem jeweiligen Verbandsglied diskutiert und teilweise sowohl hinsichtlich ihres Zuschnittes als auch
der vorgesehenen Harmonisierungszeitpunkte überarbeitet. Die hieraus
resultierenden Vorschläge wurden dann in gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen abschließend beraten.
Im Dezember 2001 wurden die Linienbündel schließlich erstmals im Nah-
verkehrsplan aufgenommen. Im Rahmen der seit diesem Zeitpunkt stattgefundenen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans sind die Verkehrsunternehmen regelmäßig beteiligt worden.
Im Jahr 2001 wurde die unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen erar-
beitete Linienbündelung erstmals im NVP - als Teilfortschreibung des ersten
Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung
NVP vom 16. Dezember 1997 - aufgenommen (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2001).
Im Jahr 2002 wurden - mit der Fortschreibung des gesamten Nahverkehrs-
plans - Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und ergänzend und bis dahin nicht zugeordnete Nachtlinien berücksichtigt (Beschluss vom 18. Dezember 2002).
Im Jahr 2004 wurden zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten
aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Mai 2004).
Im Jahr 2006 wurden aktuelle Entwicklungen seit der Fortschreibung vom
19. Mai 2004 aufgenommen. Dies betraf die Genehmigung von Linien und
daraus resultierende neue Genehmigungszeitpunkte, den Wegfall von Linien, die Neuzuordnung von Linien sowie die Aufnahme der Linienbündel im Landkreis Verden (Beschluss vom 22. September 2006).
Im Jahr 2007 wurden – mit Fortschreibung des gesamten Nahverkehrsplans
- zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Dezember 2007).
Die Fortschreibung im Jahr 2009 beinhaltete im Wesentlichen Anpassungen,
die sich aus der Direktvergabe der Verkehrsleistungen in Bremen und An-
passungen des Bündelzuschnitts in Landkreis Diepholz ergeben haben (Beschluss vom 22. September 2009).
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden insbesondere zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert.
Unter Berücksichtigung der im PBefG sowie der in der Gesetzesbegründung
enthaltenen Ausführungen zur Linienbündelung sind bei der Bildung der
Kriterien für die Bildung der Linienbündel
Linienbündel insbesondere verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Kriterien herangezogen worden, die im Folgenden näher erläutert werden.
Die Linien des ÖPNV können innerhalb eines Bedienungsraumes unterschiedliche Funktionen innehaben. Aufbauend auf dem Konzept eines
mehrstufig differenzierten Liniennetzes (vgl. Kap. C 2.1) sind die Linienbün-
del so geschnitten, dass sie raum- und siedlungsstrukturelle Zusammenhänge sowie die verkehrlichen Funktionen berücksichtigen.
Verkehrliche Funktionen der Linien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-63
Linien mit Verbindungsfunktion und die auf diese Linien abgestimmten Zubringerlinien werden in einem Bündel zusammengefasst.
Im NVP sind - sowohl im SPNV wie auch im straßengebundenen ÖPNV -
Verknüpfungspunkte
Haltestellen definiert, an denen fahrplanmäßig Verknüpfungen stattfinden.
Diese Verknüpfungspunkte werden bei der Linienbündelung berücksichtigt, indem miteinander verknüpfte Linien mit nachweisbaren Umsteigebezie-
hungen in der Regel in einem Bündel zusammengefasst werden. Damit wird
auch die Aufgabenteilung zwischen Hauptlinien und - soweit vorhanden -
Zubringerlinien berücksichtigt.
In der Gesetzesbegründung zu der im Rahmen der PBefG-Novelle 1996 ein-
Wirtschaftliche Kriterien
geführten Möglichkeit der Linienbündelung wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Be-
wertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken" ermöglicht. Dieser Aspekt ist für den ZVBN und die Verbandsglieder bei der Bildung von Linienbündeln von besonderer Bedeutung. Um zu verhindern, dass sich Unternehmen nur auf einzelne ertragsstarke Linien beschränken ("Rosinenpickerei") und die Gebietskörperschaf-
ten Linien mit geringem Ertrag oder sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren
müssen, ist der Ausgleich von ertragsschwachen und ertragsstarken Linien mit dem Instrument der Linienbündelung zu erreichen.
Die Verkehrsunternehmen haben bei der Erarbeitung der Linienbündel mitgewirkt und in diesem Rahmen insbesondere ihre Erfahrungen hinsichtlich
betrieblich und betriebswirtschaftlich möglichst optimal gestalteter Linienbündel eingebracht. Auch durch die Zusammenfassung von Linien mit unterschiedlichen Verkehrsaufgaben und Bedienungsebenen in den jeweiligen
Linienbündeln ist dem Ziel, betrieblich und betriebswirtschaftlich optimal gestaltete Linienbündel zu erarbeiten, Rechnung getragen worden.
Im Grundsatz wurde für die einzelnen Linienbündel als Harmonisierungs-
zeitpunkt die Laufzeit der längstlaufenden Genehmigung in dem jeweiligen
Linienbündel gewählt. Bei den Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen Bedeutung der Schülerverkehre als Zeitpunkt der 31. Juli des jeweiligen Jahres (in der Regel zum Ende der Sommer-
ferien) vorgesehen. Bei den kreisfreien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen (in Orientierung am Fahrplanwechsel
zum Jahresende). In den meisten Bündeln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht.
Soweit neue Linien eingerichtet werden, die verkehrlich oder wirtschaftlich
zu bestehenden Linien in einem Linienbündel zugeordnet werden können,
ist als Genehmigungslaufzeit dafür die des zugeordneten Linienbündels maßgeblich.
Harmonisierung der Laufzeiten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-64
C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften Nachfolgend werden, die Linienbündel je Gebietsköperschaft dargestellt. In der Tabelle wird nachrichtlich auch die Zuordnung zu den Bedienungsebenen (BE) dargestellt. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: •
SV
Stadtverkehr
•
NV Nachtverkehr
•
BB
BürgerBus
C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2019 Linie
BE
Von
Nach
20
SV
Hohweg
Hauptbahnhof
31.12.2018
21
SV
Mercedes-Benz
Leher Feld
31.12.2018
22
SV
Kattenturm
Universität/Lehe
31.12.2018
24
SV
Rablinghausen
Neue Vahr Nord
31.12.2018
25
SV
Weidedamm
Osterholz
31.12.2018
26
SV
Huckelriede
Walle
31.12.2018
27
SV
Huckelriede
Findorff
31.12.2018
28
SV
Universität
Walle
31.12.2018
29
SV
Kattenturm
Neue Vahr Nord
31.12.2018
SV
Borgfeld
Falkenberg
31.12.2018
31
SV
Borgfeld-Ost
Borgfeld-Ost
31.12.2018
33
SV
Horn
Sebaldsbrück
31.12.2018
34
30
12
SV
Sebaldsbrück
Horn
31.12.2018
37
SV
Sebaldsbrück
Kuhkamp
31.12.2018
38
SV
Osterholz/Weserp.
Bf Mahndorf
31.12.2018
40
SV
Weserwehr
Osterholz/Weserp.
31.12.2018
41
SV
Weserwehr
Osterholz/Weserp.
31.12.2018
41S
SV
Weserwehr
Mahndorf
31.12.2018
42
SV
Bf Sebaldsbrück
Gewerbep. Hansalinie
31.12.2018
44
SV
Sebaldsbrück
Mahndorf
31.12.2018
51
SV
Huckelriede
Kattenturm
31.12.2018
52
SV
Huchting
Kattenturm
31.12.2018
53
SV
Huckelriede
Stuhr Brinkum-Nord
31.12.2018
SV
Huchting
Stuhr Brinkum
31.12.2018
57
SV
Kirchhuchting
Kirchhuchting
31.12.2018
58
SV
Kirchhuchting
Kirchhuchting
31.12.2018
55
12
Genehmigt bis
13
Die Linie 30 ist ein Vorlaufbetrieb der Straßenbahnlinie 4, die voraussichtlich Mitte 2013
über Borgfeld hinaus den Betrieb nach Lilienthal-Falkenberg aufnehmen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Linie 30 den Betrieb einstellen. 13
Die Linie 55 verläuft auf dem Gemeindegebiet Stuhr entlang der Siedlungsbänder der
zukünftigen Straßenbahnlinie 8. Die Linie wird daher zur Betriebsaufnahme der Linie 8 eingestellt.
Linienbündel Bremen Bus
Nahverkehrsplan ZVBN
14
Linie
BE
61
SV
62
SV
63
SV
65/66
SV
80
Von Rablinghausen/
Teil C Nach
Genehmigt bis
Sandhausen
31.12.2018
Hasenbüren
31.12.2018
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
31.12.2018
Rablinghausen/
Rablinghausen/
Stromer Str.
Stromer Str.
SV
Bf Oslebshausen
Gröpelingen
31.12.2018
81
SV
Gröpelingen
Industriehäfen
31.12.2018
82
SV
Gröpelingen
Gröpelingen
31.12.2018
87
SV
Schönebeck
Schwanewede Beckedorf
31.07.2015
90
SV
Gröpelingen
Neuenkirchen
31.12.2018
90E
SV
Vegesack
91
SV
Rönnebeck
Gröpelingen
31.12.2018
92
SV
Rönnebeck
Gröpelingen
31.12.2018
93
SV
Gröpelingen
Marßel
31.12.2018
94
SV
Gröpelingen
95
SV
Marßel
Bockhorn Landesgrenze
31.12.2018
96
SV
Bf Blumenthal
Rönnebeck
31.12.2018
96E
SV
Bf Blumenthal
Neuenkirchner Weg
31.12.2018
97
SV
Bf Blumenthal
Rönnebeck
31.12.2018
98
SV
Bf Vegesack
Bf Vegesack
31.12.2018
Stromer Str. Rablinghausen/ Stromer Str.
Neuenkirchner W./SZ Sandwehen
Schwanewede
Ostlandstraße
31.12.2018
31.12.2018
99
SV
Bf Vegesack
Bf Vegesack
31.12.2018
NV
Rablinghausen
Kuhkamp
31.12.2018
N5
NV
Domsheide
Osterholz/Weserpark
31.12.2018
N6
NV
Kirchhuchting
Kirchhuchting
31.12.2018
N7
NV
Bremen Hbf
Neuenkirchen
31.12.2018
N9
NV
Huckelriede
Neue Vahr Nord
31.12.2018
N94
NV
Bf Blumenthal
Schwanewede
31.12.2018
Linie
BE
Von
Nach
1
SV
Huchting
Osterholz/Weserpark
31.12.2020
1S/E
SV
Osterholz
Hauptbahnhof
07.11.2021
2
SV
Gröpelingen
Sebaldsbrück
31.12.2020
3
SV
Gröpelingen
Weserwehr
31.12.2020
3S
SV
Gröpelingen
Humboldtstraße
31.12.2020
4 14
SV
Arsten
Borgfeld
31.12.2020
4S 15
SV
Borgfeld
Arsten
31.12.2020
5
SV
Arsten
Horner Mühle
31.12.2020
Genehmigt bis
Die Linie 4 wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg
verlängert. 15
Die Linie 4S wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg
verlängert.
Linienbündel Bremen Bus
31.12.2018
N3
Schwanewede
C-65
Linienbündel Bremen Straßenbahn
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
6
SV
Flughafen
Universität
31.12.2020
N1
NV
Huchting
Osterholz/Weserpark
31.12.2020
N4
NV
Arsten
Borgfeld
31.12.2020
8
16
SV
Huchting
Kulenkampffallee
31.12.2020
10
SV
Gröpelingen
Sebaldsbrück
31.12.2020
N10
NV
Gröpelingen
Sebaldsbrück
31.12.2020
C-66 Linienbündel Bremen Straßenbahn
C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2017 Linie
BE
Von
Nach
501
SV
Leherheide
Wulsdorf
31.12.2016
502
SV
Leherheide
Grünhöfe
31.12.2016
503
SV
Leherheide
Surheide
31.12.2016
504
SV
Hauptbahnhof
Bohmsiel
31.12.2016
505
SV
Debstedt
Wulsdorf
31.12.2016
506
SV
SZ Langen
Wulsdorf
31.12.2016
507
SV
Spaden
Bramel
31.12.2016
508
SV
Leherheide
Klinikum Bremerhaven
31.12.2016
509
SV
Imsum
Surheide
31.12.2016
510
SV
Hauptbahnhof
Am Seedeich
31.12.2016
511
SV
Leherheide Ost
Wulsdorf
31.12.2016
512
SV
Überseering
Rotersand
31.12.2016
Plätternweg
Louise-Schröder-Str.
31.12.2016
Buschkämpen
Stadtverwaltung
31.12.2016
Carsten-Börger-Str.
PowerBlades
31.12.2016
NV
Ziegeleistr.
Klinikum Bremerhaven
31.12.2016
NV
Carsten-Börger-Str.
Debstedt
31.12.2016
513
(ALT) 515
(ALT) 516
(ALT) MoonLiner
NightLiner
Genehmigt bis
Zusätzlich bestehen derzeit noch eigenständige Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind
diese eindeutig einzelnen Stammlinien zuzuordnen, da sich diese häufig nur minimal von den Fahrplänen der Stammlinien unterscheiden. Diese Einzel-
genehmigungen sollen genehmigungsrechtlich wieder auf die Stammlinien zurückgeführt werden.
16
Die Linie 8 wird nach jetzigem Planungsstand 2018 über Huchting hinaus über Stuhr
nach Weyhe verlängert.
Linienbündel Bremerhaven
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-67
C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.05.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.06.2015 Linie
BE
Von
Nach
Huchting, Roland-
201
SV
Deichhorst, Hilversumer
202
SV
203
SV
204
SV
205
SV
206
SV
Bungerhof
208
SV
Wichernstift
Adelheide, Kaserne
31.05.2015
212
SV
Schwalbenflucht
Annenheide
31.05.2015
213
SV
Dwoberg, Hoher Weg
31.05.2015
214
SV
Huchting, Roland-Center
31.05.2015
215
SV
Bungerhof, Friedhof
31.05.2015
216
SV
218
SV
Center
Brendel-Süd, Gothaer Straße
Stickgras, FridtjofNansen-Straße
Huchting, RolandCenter
Brendel-Süd, Gothaer Straße
Stickgras, FridtjofNansen-Straße Bahnhof/ZOB Brendel-Süd, Gothaer Straße
Straße
Dreilinien,
31.05.2015
Schwalbenflucht/
31.05.2015
Dwoberg, Hoher Weg
31.05.2015
Annenheide
31.05.2015
Bungerhof/Sandhausen
31.05.2015
Hasbergen, Grüner Weg
Deichhorst, Hilversumer Straße
Hasport,
Deichhorst, Hilversumer
Wichernstift
Adelheide, Kaserne
Buchenstraße
Genehmigt bis
Straße
31.05.2015
31.05.2015 31.05.2015
Linienbündel Delmenhorst
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-68
C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 01.06.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 02.06.2018 Linie
BE
Von
Nach
301
SV
Eversten
Ofenerfeld
01.06.2018
302
SV
Infanterieweg
Borchersweg
01.06.2018
303
SV
Krusenbusch
304
SV
Ofenerdiek
Bümmerstede
01.06.2018
306
SV
Universität
Hbf/ZOB
01.06.2018
307
SV
Drielake
Hbf/ZOB
01.06.2018
308
SV
Hbf/ZOB
01.06.2018
309
SV
Ohmstede/Wahnbek
01.06.2018
310
SV
Wehnen/Famila
Hbf/ZOB
01.06.2018
311
SV
Lappan
P+R Weser-Ems-Halle
01.06.2018
312
SV
Kreyenbrück
Hbf/ZOB
01.06.2018
314
SV
Rennplatz/Patentbusch
01.06.2018
315
SV
Hatterwüsting
Hbf/ZOB
01.06.2018
316
SV
Neuenwege
Nordstraße
01.06.2018
317
SV
IKEA
Hbf/ZOB
01.06.2018
319 A
3
Mittelweg
Schleistraße
01.06.2018
319 B
3
Krusenbusch
SZ Kreyenbrück
01.06.2018
322
SV
Rauhehorst
Thomasburg
01.06.2018
324
SV
Infanterieweg
Patentbusch
01.06.2018
N36
NV
Lappan
N37
NV
Lappan
N38
NV
Lappan
N39
NV
Lappan
N40
NV
Lappan
BBS Wechloy/ Rauhehorst
Bloherfelde/Peters fehn/Wildenloh
Am Vogelbusch/ Kanalbrücke
Ofenerfeld/Heidkamp/ Am Alexanderhaus
Donnerschwee/ Alexandersfeld
Ofenerdiek/Ofenerfeld Universität/Bloherfelde/Petersfehn
Bümmerstede/Kreyenbrück
Osternburg/Krusenbusch
Genehmigt bis
01.06.2018
01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018
Linienbündel Stadt Oldenburg
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland
C-69
Siehe Fortschreibung 2015
Das Linienbündel NachtEule Ammerland wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Ammerland zugeordnet. Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2014 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2014 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
330
1
Oldenburg
Conneforde
31.07.2014
340
1
Oldenburg
Jaderberg
31.07.2014
331
3
Conneforde
Wiefelstede
31.07.2014
332
3
Wiefelsteder Moor
Wiefelstede
31.07.2014
333
3
Ofenerfeld
Wiefelstede
31.07.2014
334
3
Wemkendorf
Wiefelstede
31.07.2014
335
3
Borbeck
Metjendorf
31.07.2014
336
3
Bokel
Rastede
31.07.2014
337
3
Wiefelstede
Jaderberg
31.07.2014
338
3
Wiefelstede
Varel
31.07.2014
341
3
Rastede
Bekhausen
31.07.2014
342
3
Barghorn
Rastede
31.07.2014
343
3
Rastede
Nethen
31.07.2014
344
3
Rastede
Südbäke
31.07.2014
345
3
Jaderberg
Varel
31.07.2014
370
2
Rastede
Bad Zwischenahn
31.07.2014
N31
NV
Oldenburg
Tange
31.07.2014
Linienbündel Ammerland Ost
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie
BE
Von
Nach
S 35
1
Westerstede
Oldenburg
31.07.2015
350
1
Westerstede
Oldenburg
31.07.2015
360
2
Westerstede
Barßel
31.07.2015
366
2
Westerstede
Augustfehn
31.07.2015
351
3
Westerstede
Westerstede
31.07.2015
353
3
Halsbek
Westerstede
31.07.2015
355
3
Garnholterdamm
Westerstede
31.07.2015
356
3
Ramsloh
Rostrup
31.07.2015
357
3
Ocholt
Westerstede
31.07.2015
358
3
Westerstede
Westerstede
31.07.2015
BB: Westerstede
Westerstede
31.07.2015
359
Genehmigt bis
361
3
Augustfehn
Apen
31.07.2015
362
3
Nordloh
Augustfehn
31.07.2015
363
3
Aperberg
Apen
31.07.2015
364
3
Vreschen-Bokel
Apen
31.07.2015
365
3
Ocholt
Apen
31.07.2015
Linienbündel Ammerland West
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Siehe Fortschreibung 2015 Linie
BE
Von
Nach
371
3
Westerstede
Rostrup
31.07.2015
Oldenburg
Westerstede
31.07.2015
Oldenburg
Tange
31.07.2014
389 N32
NV
Genehmigt bis
C-70 Linienbündel Ammerland West
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
380
1
Oldenburg
Barßel
31.07.2016
375
2
Bad Zwischenahn
Süddorf
31.07.2016
372
3
Westerholzfelde
Ofen
31.07.2016
373
3
Ofen
Bad Zwischenahn
31.07.2016
374
3
Edewecht
Rostrup
31.07.2016
376
3
Willbroksmoor
Rostrup
31.07.2016
377
3
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
31.07.2016
379
3
Bad Zwischenahn
Bloh
31.07.2016
381
3
Jeddeloh
Rostrup
31.07.2016
382
3
Husbäke
Friedrichsfehn
31.07.2016
383
3
Portsloge
Edewecht
31.07.2016
384
3
Wildenloh
Edewecht
31.07.2016
385
3
Wittenriede
Edewecht
31.07.2016
386
3
Hogenset
Osterscheps
31.07.2016
387
3
Wildenloh
Edewecht
31.07.2016
388
3
Wildenloh
Jeddeloh II
31.07.2016
395
3
Dänikhorst
Bad Zwischenahn
31.07.2016
396
3
Langebrügge
Bad Zwischenahn
31.07.2016
397
3
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
31.07.2016
398
3
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
31.07.2016
399
3
Edewecht
Jaderberg
31.07.2016
N34
NV
Oldenburg
Tange
31.07.2014
N35
NV
Oldenburg
Friesoythe
31.07.2014
Linienbündel Ammerland Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-71
C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie
BE
Von
Nach
101
1
Bassum
Stuhr-(Bremen Hbf)
31.07.2017
102
1
Syke
Bremen Hbf
31.07.2017
120
1
Kirchweyhe
Bremen Hbf
31.07.2017
150
1
Syke – (Bremen Hbf)
31.07.2017
113
2
Stuhr, Heiligenrode
Bremen, Roland Center
31.07.2014
121
2
Kirchweyhe
Bremen Hbf
31.07.2017
103
3
Ristedt
Syke
31.07.2017
104
3
Nienstedt
Bassum
31.07.2017
105
3
Bassum
Syke
31.07.2017
105T
3
Heiligenfelde
Henstedt
31.07.2017
106
3
Seckenhausen
Syke
31.07.2017
107
3
Martfeld
Syke
31.07.2018
109
3
Stuhr
Stuhr
31.07.2017
118
3
Leeste
Ahausen
31.07.2017
119
3
Dreye
Syke
31.07.2017
134
3
Sulingen
Asendorf
27.05.2016
151
3
Hoya-Graue
Syke
31.07.2017
152
3
Bruchhausen-Vilsen
Sulingen
31.07.2017
153
3
Bruchhausen-Vilsen
Syke
31.07.2017
154
3
Asendorf
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2017
157
3
Twistringen
Bassum
31.07.2017
159
3
Twistringen
Twistringen
31.07.2017
161
3
Twistringen
Twistringen
31.07.2017
162
3
Anstedt
Twistringen
31.07.2017
163
3
Twistringen
Syke
31.07.2017
164
3
Martfeld
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2017
165
3
Schwarme
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2017
173
3
Varrel
Brinkum
31.07.2017
177
3
Uepsen
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2018
178
3
Steinborn
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2018
179
3
Essen
Asendorf
31.07.2018
194
3
Stuhr
Syke
31.07.2018
228
3
(Hoya) – BruchhausenVilsen
Genehmigt bis
Syke
Harpstedt
31.07.2017
116
BB: Melchiorshausen
Jeebel
31.07.2013
117
BB: Erichshof
Sudweyhe
31.07.2013
181
BB: Bassum
Nordwohlde
31.07.2017
182
BB: Bassum
Ringmar
31.07.2017
183
BB: Bassum
Neubruchhausen
31.07.2017
184
BB: Bassum
Groß Bramstedt
31.07.2017
Linienbündel Diepholz Nord
Nahverkehrsplan ZVBN Linie
BE
Teil C
Von
Nach
Genehmigt bis
185
BB: Syke
Syke (über Ristedt)
31.07.2017
186
BB: Syke
Syke (über Okel)
31.07.2017
187
BB: Syke
Syke (über Gödestorf)
31.07.2017
C-72 Linienbündel Diepholz Nord
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
123
1
Bassum
Sulingen
27.05.2016
133
2
Sulingen
Rahden
27.05.2016
137
2
Sulingen
Diepholz
27.05.2016
138
2
Sulingen
Nienburg
27.05.2016
122
3
Sulingen
Sulingen
27.05.2016
125
3
Twistringen
Diepholz
27.05.2016
126
3
Harbergen
Nienburg
31.05.2017
127
3
Uchte
Uchte
27.05.2016
128
3
Sulingen
Borstel
27.05.2016
129
3
Brockum
Diepholz
27.05.2016
131
3
Barnstorf
Drebber
27.05.2016
132
3
Freistatt
Kirchdorf
31.07.2016
135
3
Sudwalde
Brelloh
27.05.2016
136
3
Mellinghausen
Ehrenburg
27.05.2016
139
3
Diepholz
Vechta
27.05.2016
140
3
Diepholz
Diepholz
27.05.2016
141
3
Lembruch
Brockum
27.05.2016
142
3
Drentwede
Barnstorf
27.05.2016
143
3
Drentwede
Brockmannshausen
27.05.2016
144
3
Barnstorf
Barnstorf
27.05.2016
145
3
Wagenfeld-Ströhen
Wagenfeld-Ströhen
27.05.2016
146
3
Diepholz
Aschen
27.05.2016
158
3
Sulingen
Twistringen
31.07.2019
167
3
Bokel
Wagenfeld
31.07.2018
168
3
Barver
Wagenfeld
31.07.2018
169
3
Wetschen
Wagenfeld
31.07.2018
170
3
Ströhen
Diepholz
31.07.2018
171
3
Förlingen
Wagenfeld
31.07.2018
172
3
Haßlingen
Wagenfeld
31.07.2018
Linienbündel Diepholz Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-73
C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg Das Linienbündel NachtEule Oldenburg wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Oldenburg zugeordnet.
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
226
2
Wildeshausen
Bremen Hbf
31.07.2016
227
2
Wildeshausen
Bremen-Huchting
31.07.2016
229
3
Harpstedt
Delmenhorst
31.07.2016
230
3
Wildeshausen
Kirchseelte
31.07.2016
231
3
Wildeshausen
Hackfeld
31.07.2016
232
3
Harpstedt
Spradau
31.07.2016
233
3
Wildeshausen
Holzhausen
31.07.2016
234
3
Wildeshausen
Horstedt
31.07.2016
235
3
Wildeshausen
Schulenberg
31.07.2016
281
BB: Wildeshausen
Katenbäker Berg
31.07.2016
283
BB: Wildeshausen
Spascher Sand
31.07.2016
N23
NV
Bremen
Wildeshausen
31.12.2015
N24
NV
Groß Ippener
Wildeshausen
31.12.2015
Linienbündel Oldenburg Südost
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
270
1
Wildeshausen
Oldenburg
31.07.2017
280
1
Friesoythe
Oldenburg
31.07.2017
277
2
Kirchhatten
Wardenburg
31.07.2017
260
3
Ahlhorn
Wildeshausen
31.07.2017
261
3
Ahlhorn
Ahlhorn
31.07.2017
262
3
Huntlosen
Großenkneten
31.07.2017
263
3
Wildeshausen
Wildeshausen
31.07.2017
264
3
Wildeshausen
Visbek/Aumühle
31.07.2017
265
3
Wildeshausen
Großenkneten
31.07.2017
266
3
Oldenburg
Huntlosen
31.07.2017
267
3
Ahlhorn
Lethe
31.07.2017
268
3
Ahlhorn
Huntlosen
31.07.2017
269
3
Ahlhorn
Großenkneten
31.07.2017
271
3
Oelmühle
Vossberg
31.07.2017
272
3
Wildeshausen
Neerstedt
31.07.2017
273
3
Neerstedt
Ostrittrum
31.07.2017
274
3
Neerstedt
Neerstedt
31.07.2017
275
3
Kirchhatten
Kirchhatten
31.07.2017
276
3
Kirchhatten
Kirchhatten
31.07.2017
Linienbündel Oldenburg West
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Linie
BE
Von
Nach
278
3
Sandkrug
Sandkrug
279
3
Sandkrug
285
3
Wildeshausen
Wardenburg
31.07.2017
286
3
Wardenburg
Achternmeer
31.07.2017
287
3
Wardenburg
Wardenburg
31.07.2017
288
3
Wardenburg
Garrel
31.07.2017
289
3
Oldenburg
Wardenburg
31.07.2017
N21
NV
Oldenburg
Wildeshausen
31.12.2015
N25
NV
Oldenburg
Wildeshausen
31.12.2015
Hatterwüsting/ Wiemerslande
Genehmigt bis 31.07.2017
C-74 Linienbündel Oldenburg West
31.07.2017
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
237
3
Hude
HB-Sebaldsbrück
31.07.2018
238
3
Ganderkesee
HB-Sebaldsbrück
31.07.2018
240
3
Delmenhorst
Ganderkesee
31.07.2018
241
3
Ganderkesee
Wildeshausen
31.07.2018
242
3
Bookholzberg
Heide
31.07.2018
243
3
Bookholzberg
Heide
31.07.2018
244
3
Hengsterholz
Ganderkesee
31.07.2018
245
3
Heide
Ganderkesee
31.07.2018
246
3
Hude
Ganderkesee
31.07.2018
247
3
Ganderkesee
Ganderkesee
31.07.2018
248
3
Ganderkesee
Ganderkesee
31.07.2018
249
3
Almsloh
Bookholzberg
31.07.2018
250
3
Hude
Wildeshausen
31.07.2018
251
3
Lintel
Hude
31.07.2018
252
3
Hude
Oldenburg
31.07.2018
253
3
Holle
Wüsting
31.07.2018
254
3
Oldenburg
Hude
31.07.2018
256
3
Delmenhorst
Oldenburg
31.07.2018
257
3
Hemmelsberg
Wüsting
31.07.2018
258
3
Maibusch
Hude
31.07.2018
259
3
Hurrel
Wüsting
31.07.2018
220
BB: Rethorn
Ganderkesee
31.07.2018
221
BB: Schierbrok
Delmenhorst
31.07.2018
222
BB: Rethorn
Delmenhorst
31.07.2018
Linienbündel Oldenburg Nord
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-75
C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
677
2
Bremen Hbf
Schwanewede-Meyenburg
31.07.2015
641
3
Schwanewede
Schwanewede
31.07.2015
642
3
Schwanewede
Schwanewede
31.07.2015
643
3
Harriersand
Neuenkirchen
31.07.2015
644
3
Schwanewede
Uthlede
31.07.2015
645
3
Schwanewede
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2015
646
3
Schwanewede
Dreienkamp
31.07.2015
650
2
Neuenkirchen
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2015
Linienbündel Osterholz West
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie
BE
Von
Nach
660
2
Hagen, Busbahnhof
Bremen Hbf
31.07.2017
680
2
Wallhöfen
Bremen-Gröpelingen
31.07.2017
656
3
Ritterhude, Schulzentrum
31.07.2017
657
3
Platjenwerbe, Schule
31.07.2017
658
3
Ihlpohl, Schule
Ihlpohl, Schule
31.07.2017
659
3
Platjenwerbe, Schule
Ritterhude, Grundschule
31.07.2017
661
3
Osterholz-Scharm-
Buschhausen,
662
3
663
3
666
3
681
3
682
Ritterhude-Stendorf, Stundenweg
Ritterhude-Stendorf, Gasthaus Walde
beck, Teufelsmoor
Platjenwerbe, Schule Osterholz-
Schulzentrum Buschhausen,
Schulzentrum
Genehmigt bis
31.07.2017 31.07.2017
Ritterhude
31.07.2017
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
Paddewisch
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
3
Hambergen
Hambergen
31.07.2017
683
3
Ohlenstedt, Spielkreis
Ohlenstedt, Spielkreis
31.07.2017
686
3
Vollersode
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
Scharmbeck Osterholz-
Scharmbeck
Linienbündel Osterholz Mitte
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-76
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie
BE
Von
Nach
630
Genehmigt bis
1
Zeven - Tarmstedt
Bremen Hbf
31.07.2017
670
1
Worpswede
Bremen Hbf
31.07.2017
640 18
2
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
608
3
Ostersode
Worpswede
31.07.2017
609
3
Hüttendorf
Worpswede
31.07.2017
610
3
Neu St. Jürgen
Worpswede
31.07.2017
611
3
Bergedorf
Worpswede
31.07.2017
613
3
Ostersode
Grasberg
31.07.2017
614
3
Neu St. Jürgen
Grasberg
31.07.2017
615
3
Heudorf
Grasberg
31.07.2017
617
3
Grasberg
Grasberg
31.07.2017
618
3
Eickedorf
Grasdorf
31.07.2017
619
3
Grasberg
Grasberg
31.07.2017
620
3
Rautendorf
Grasberg
31.07.2017
621
3
Grasberg
Rautendorf
31.07.2017
622
3
Grasberg
Rautendorf
31.07.2017
632
3
Buchholz
Lilienthal
31.07.2017
633
3
Heidberg
Lilienthal
31.07.2017
636
3
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
668
3
Lilienthal
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
612
BB: Grasberg
Grasberg
31.07.2017
616
BB: Grasberg
Grasberg
31.07.2017
17
Bremervörde – Worpswede
Ottersberg/Quelkhorn
C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden
Linienbündel Osterholz Ost
Siehe Fortschreibung 2015
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017
17
Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
730
1
Ottersberg
Bremen
31.07.2013
740
1
Bremen
Verden
31.05.2017
745
2
Achim
Narthauen
31.07.2017
702
3
Thedinghausen
Achim
31.07.2017
760
3
Fischerhude
Verden
31.07.2017
Die Linie 630 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 630/1 Heeslingen –
Grasberg ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 630/2 Tarmstedt – Bremen ist bis
zum 31.07.2017 genehmigt. 18
Die Linie 640 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 640/1 Bremervörde –
Karlshöfen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 640/2 Osterholz-Scharmbeck –
Worpswede ist bis zum 31.07.2017 genehmigt.
Linienbündel Verden Nord
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-77
Siehe Fortschreibung 2015 Linie
BE
Von
Nach
703
3
Achim
Bassen
31.07.2017
704
3
Völkersen
Langwedel
31.07.2017
722
3
Achim-Uphusen
Oyten
31.07.2017 19
723
3
Achim-Baden
Oyten
31.07.2017 20
726
3
Ortsverkehr Langwedel
733
3
Stadtverkehr Achim
739
3
Bremen
Posthausen
31.05.2013
Achim-Embsen
Achim
31.07.2013
789
BB: Sagehorn
Grasdorf
31.07.2017
791
BB: Achim
Uphusen
14.12.2013
792
BB: Achim
Badenermoor
14.12.2013
793
BB: Achim
Embsen
14.12.2013
748
21
Genehmigt bis
Linienbündel Verden Nord
31.07.2013 31.07.2013
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018
19 20 21 22
Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
711
SV
Stadtverkehr Verden
31.07.2018
712
SV
Stadtverkehr Verden
31.07.2018
713
1
Verden
Kirchlinteln-Verden
31.07.2018
735
1
Verden
Hoya/Eystrup
31.07.2014
750
1
Morsum
Bremen
701
2
Verden
Kirchlinteln-Otersen
720
2
Thedinghausen
Verden
31.07.2014
725
3
Rotenburg
Verden
31.07.2018
765
3
Verden
Rethem
31.07.2014
715
3
Bendingbostel
Brunsbrock-Verden
31.07.2018
717
3
Rieda
Verden–Dauelsen
31.07.2018
718
3
Eissel
Verden-Scharnhorst
31.07.2018
721
3
Ortsverkehr Thedingh.
31.07.2014 22
31.07.2018
31.07.2014
781
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
782
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
783
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
784
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
785
BB: Thedinghausen
Thedinghausen
31.07.2018
786
BB: Thedinghausen
Thedinghausen
31.07.2018
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren
Die Linie 748 ist genehmigt als Sonderform des Linienverkehrs nach § 43 Nr.2 PbefG.
Der Streckenabschnitt Otersen-Walsrode ist als getrennte Konzession vergeben (Linie
510, Heidekreis).
Linienbündel Verden Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-78
C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
401
SV
Nordenham
Blexen-Fähre
31.07.2019
402
SV
Moorsee Mühle
Nordenham
31.07.2019
408
2
Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
421
SV
Golzwarden
Oberhammelwarden
31.07.2019
422
SV
Brake
Oberhammelwarden
31.07.2019
403
3
Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
404
3
Nordenham
Schwei
31.07.2019
406
3
Nordenham Bf
Nordenham Bf
31.07.2019
407
3
Blexen
Blexen-Fähre
31.07.2019
409
3
Burhave
Tossens
31.07.2019
410
3
Seefeld
Seefeld
31.07.2019
411
3
Seefeld
Rodenkirchen
31.07.2019
414
3
Reitland
Schwei
31.07.2019
416
3
Nordenham
Kleinensiel
31.07.2019
419
3
Burhave
Tossens
31.07.2019
403
BB: Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
408
BB: Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
Linienbündel Wesermarsch Nord
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie
BE
Von
Nach
440
1
Oldenburg
450
2
Berne
Delmenhorst
31.07.2018
430
3
Varel
Rodenkirchen
31.07.2018
431
3
Brake
Jaderberg
31.07.2018
432
3
Jaderberg
Wapelersiel
31.07.2018
436
3
Rodenkirchen
Kötermoor
31.07.2018
446
3
Großenmeer
Brake
31.07.2018
447
3
Brake
Oldenbrok
31.07.2018
448
3
Ovelgönne/Brake
Oldenbrok
31.07.2018
451
3
Berne
Brake
31.07.2018
452
3
Huntebrück
Berne
31.07.2018
453
3
Brake
Nordenham Bf
31.07.2018
455
3
Berne
Lemwerder
31.07.2018
458
3
Berne
Bardenfleth
31.07.2018
459
3
Lemwerder
Sandhausen
31.07.2018
460
3
Oldenburg
Großenmeer
31.07.2018
461
3
Elsfleth
Moorhausen
31.07.2018
462
3
Lienen
Lienen
31.07.2018
463
3
Elsfleth
Großenmeer
31.07.2018
Nordenham – Blexen/ Bremerhaven
Genehmigt bis 31.07.2018
Linienbündel Wesermarsch Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-79
Siehe Fortschreibung 2015 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 10.12.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 11.12.2017 Linie
BE
Von
Nach
N12
NV
Bremen
Kirchweyhe
10.12.2017
N61
NV
Bremen
Hagen
10.12.2017
N62
NV
Bremen
Osterholz-Scharmbeck
10.12.2017
N63
NV
Bremen-Borgfeld
Zeven
10.12.2017
N67
NV
Bremen-Borgfeld
Worpswede
10.12.2017
NV
Osterholz-
Hagen
10.12.2017
N73
NV
Bremen
Oyten
10.12.2017
N74
NV
Bremen
Achim-Baden
10.12.2017
N83
NV
Rotenburg (W.)
Wehldorf
10.12.2017
N84
NV
Rotenburg (W.)
Wehldorf
10.12.2017
N68
Scharmbeck
Genehmigt bis
Linienbündel VBNNachtschwärmer
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-80
C 4 Qualität des ÖPNV C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV Mit
dem
Inkrafttreten
des
Gesetzes
zur
Gleichstellung
behinderter
Menschen (BGG) am 1. Mai 2002 wurde nachstehende Anforderung an den
Anforderungen nach § 8 Abs. 3 PBefG
Nahverkehrsplan in § 8 des Personenbeförderungsgesetzes ergänzt: "Der
Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nut-
zung des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende
Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über
zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen" (§ 8 Abs. 3, Satz 3 und 4 PBefG).
Gerade im Hinblick auf die sich verändernde Bevölkerungsentwicklung, hier vor allem im Hinblick auf die Altersstruktur, wird der Bedarf einer möglichst
weitreichenden Barrierefreiheit immer größer (vgl. STUVA 2006: 48). Unab-
hängig hiervon ist ein möglichst weitreichender barrierefreier ÖPNV für alle Fahrgäste von Vorteil.
Handlungsfelder zur Umsetzung einer möglichst weitreichenden Barriere-
Handlungsfelder
freiheit im ÖPNV sind insbesondere die Bereiche Fahrzeuge, Haltestellen
und Fahrgastinformation.
Die im Gutachten "Barrierefreier ÖPNV im VBN" (vgl. STUVA 2006) enthalte-
nen Empfehlungen für den Bereich der Haltestellen und Fahrzeuge flossen 2007 in die Fortschreibung der VBN-Qualitätskonzepte ein.
In Kapitel A 2.2.12 wurde bereits der derzeitige Stand der Umsetzung von zentralen Aspekten der Barrierefreiheit im Bereich der Fahrzeuge und der
Empfehlungen des Gutachtens "Barrierefreier ÖPNV im VBN" Stand der Umsetzung und Perspektive: Fahrzeuge
Haltestellen dargestellt. Während im Bereich der Stadtverkehre bereits nahezu ausschließlich niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt
werden, ist dies im Regionalbusverkehr noch nicht der Fall. Allerdings sind in den mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträgen in
der Regel konkrete Zeitpunkte zur Erfüllung der Anforderungen der Quali-
tätskonzepte definiert. So ist beispielsweise für Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 festgelegt, zu welchem Zeitpunkt nur noch niederflurige Fahr-
zeuge mit Einstiegshilfe eingesetzt werden dürfen (spätester Zeitpunkt: Ende 2015). Auch im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Neu-
vergaben der Linienbündel werden die in den Konzepten verankerten Anforderungen Grundlage für die Vergabeunterlagen sein.
Im Bereich Haltestelleninfrastruktur zeigt der in Kapitel A 2.2.12 dargestellte
Haltestelleninfrastruktur
Sachstand den trotz des in den letzten Jahren forcierten Ausbaus nach wie
vor bestehenden Handlungsbedarf. Der ZVBN wird deshalb auch künftig
einen Schwerpunkt seiner Förderung auf die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelleninfrastruktur legen.
Neben der Umsetzung der in den Qualitätskonzepten verankerten Anforderungen für eine barrierefreie Fahrgastinformation werden in diesem Hand-
lungsfeld die Schwerpunkte insbesondere darin liegen, die barrierefreie
Nutzbarkeit der internetgestützten Fahrgastinformation ebenso wie die der mobilen Anwendungen noch weiter zu verbessern.
Fahrgastinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-81
Auch die Information der Fahrgäste über die barrierefreie Zugänglichkeit
von zentralen ÖPNV-Haltestellen und Vertriebsstellen soll in Anlehnung an
die bereits in der elektronischen Fahrplanauskunft vorliegenden Stationssteckbriefe für die SPNV-Haltepunkte im VBN-Gebiet vorangetrieben werden.
Um sicherzustellen, dass die in den VBN-Qualitätskonzepten verankerten
Anforderungen zur Barrierefreiheit sowie die geplanten Maßnahmen in qua-
litativer und quantitativer Hinsicht noch den aktuellen und zukünftigen
Anforderungen entsprechen, ist beabsichtigt, im Laufe des Gültigkeitszeitraumes des Nahverkehrsplans eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV
Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen An den Haltestellen des straßengebundenen Verkehrs findet für viele Kun-
Visitenkarte: Haltestellen
den der erste Kontakt mit dem ÖPNV statt. Da die Haltestellen in der Öffentlichkeit immer präsent sind, auch wenn weder Bus noch Bahn fährt, sind sie
in gewisser Weise die Visitenkarte und nehmen eine wichtige Rolle im Ge-
samtsystem des ÖPNV ein.
Der Standard der Haltestellen im Verbundgebiet soll stetig verbessert werden. Aus diesem Grund wird das 1998 von der VBN GmbH und dem Zweck-
verband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen erstmalig beschlossene
Konzept "Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen" ständig
weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung wurde
2011 beschlossen und beinhaltet auch die Erkenntnisse der STUVA zur Barrierefreiheit (vgl. ZVBN/VBN 2011, STUVA 2006). Bezüglich der Ende 2012 herausgegebenen neuen DIN „Bodenindikatoren“ muss das Konzept zeitnah entsprechend angepasst werden.
Weiterentwicklung des Standards
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das Haltestellenkonzept bildet eine gemeinsame, praxisorientierte Arbeitsgrundlage für Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und den Ver-
C-82 Arbeitsgrundlage für die Praxis
bund, aber auch für mitwirkende Planungsbüros, die Attraktivität zu steigern und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots
im Verbundgebiet zu erlangen. Hierin sind wichtige Qualitätskriterien und Standards festgelegt, die die Planung und Umsetzung von Maßnahmen vereinfachen und vereinheitlichen sollen.
Die Situation an den einzelnen Haltestellen ist oft unterschiedlich. Im Haltestellenkonzept gibt es Bündelungen einzelner Kriterien. Hier wird zum Bei-
spiel die Höhe der Plattform in drei unterschiedlichen Höhen festgeschrie-
ben. Diese Höhen sind für alle straßengebundenen Fahrzeuge anfahrbar.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Haltestellensituation den barrierefreien Einstieg an allen Türen ermöglicht.
Im Haltestellenkonzept werden Ausführungen zur Lage der Haltestellen im Bedienungsgebiet gemacht sowie einzelne Haltestellentypen, die Ausstat-
Inhalte des Haltestellenkonzeptes
tung der Haltestelle nebst Barrierefreiheit und das Haltestellenmanagement beschrieben. Darüber hinaus beinhaltet das Haltestellenkonzept auch Aus-
sagen zu Fahrgastinformationen und Erreichbarkeit sowie zu Fahrradabstellanlagen (Bike-and-ride) und Park-and-ride-Anlagen. Ebenfalls wird
auf die Umsetzung von Maßnahmen mit den jeweiligen Zuständigkeiten und auf die Finanzierung eingegangen.
Entsprechend den Qualitäts- und Gestaltungskriterien des Haltestellenkon-
zeptes wird die Ausstattung der Haltestellen in Bezug auf Attraktivität und
Kundenorientierung auch weiterhin umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt in
Maßnahmen im Gesamtnetz des straßengebundenen ÖPNV
Zusammenarbeit zwischen dem Verbund, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen.
Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen in den Gebietskörperschaften
Einzelmaßnahmen
beispielhaft für Verbesserungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld bzw. haben bereits einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.
In der Stadt Bremen wird die Erhöhung des Fahrgastkomforts in Anlehnung
Stadt Bremen
an das VBN-Haltestellenkonzept umgesetzt (unterschiedliche Fahrzeugbreiten bei der Straßenbahn, Hublifteinsatz). Dazu dienen Einzelmaßnahmen an
Haltestellen
zur
Verbesserung
der
Verknüpfungsqualität
und
der
Barrierefreiheit. An neuen bzw. umzubauenden Bushaltestellen ist eine
Bordsteinhöhe von 15 cm einzuhalten. Dieses Maß gewährleistet sowohl den Einsatz eines Hubliftes bei den Stadtbussen als auch die Betätigung einer Klapprampe bei den Regionalbussen als Einstiegshilfe für behinderte Fahrgäste an allen Einstiegstüren.
Im Rahmen der Neugestaltung des Busnetzes in Bremen-Nord ist der Umbau
der Umsteigeanlage am Bahnhof Bremen-Blumenthal vordringlich. Hierbei sollen die Bushaltestellen mit direktem Zugang zum Bahnsteig der RS1 an-
geordnet und so die Umsteigewege gegenüber der Bestandssituation erheblich verkürzt werden. Ziel ist die Verlagerung der Umsteigerpotenziale zur
Regio-S-Bahn aus bzw. in Richtung Farge/Blumenthal und Schwanewede vom Verknüpfungspunkt Bf Vegesack auf den Verknüpfungspunkt Bf Blumenthal. Hierdurch soll auch eine Entlastung der parallel laufenden
Verknüpfungspunkt Bahnhof Blumenthal
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-83
Buslinien erreicht werden. Seit Frühjahr 2012 befindet sich das Projekt in der Planung, eine Realisierung wird bis Ende 2013 angestrebt.
Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines gleichnamigen
SPNV-Haltepunktes an der Föhrenstraße ist auch die Planung neuer Stra-
Verknüpfungspunkt Föhrenstraße
ßenbahn- und Bushaltestellen sowie einer Buswendeschleife vorgesehen,
um die dort dann möglichen Umsteigevorgänge zwischen Straßenbahn/Bus und SPNV (Regio-S-Bahn) für die Fahrgäste optimal zu gestalten.
Die Umsteigeanlage Huckelriede soll städtebaulich aufgewertet werden.
Kern der neuen Umsteigeanlage ist eine zentrale Fahrgastinsel, die von den
Verknüpfungspunkt Huckelriede
Straßenbahnen durchfahren wird und an deren Seitenbereichen die Buslinien halten, warten oder überliegen können. Als Fahrgastunterstände sind Ele-
mente besonderer Bauart vorgesehen, die eigens für diesen Ort entwickelt werden.
Mit der vollständigen Inbetriebnahme mit Durchbindung der Regio-S-
Bahnlinie RS1 ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgastströme am
Verknüpfungspunkt Bahnhof Vegesack
Bahnhof Bremen-Vegesack neu sortieren. Einerseits besteht auf der Schiene
eine Verbindung bis Bremen-Farge mit zahlreichen Unterwegsbahnhöfen, die ein Umsteigen auf den Bus entbehrlich macht, andererseits wird der
ÖPNV in Bremen-Nord durch die Regio-S-Bahn attraktiver und die Funktion des zentralen Verknüpfungspunktes am Vegesacker Bahnhof bleibt erhalten.
Die bestehenden Bushaltestellen befinden sich am Platzrand, während die
relativ großflächige Platzmitte kaum genutzt wird. Hierdurch entstehen für
die Umsteiger zwischen Regio-S-Bahn und Bus unnötig lange Fußwege. Aus
verkehrlicher Sicht ist eine bahnhofsnähere und fahrgastfreundlichere An-
ordnung der Haltestellen wünschenswert, die auch die Chance einer städtebaulichen Neuordnung böte.
Haltestellenanlagen im Stadtgebiet Bremerhaven sollen mit Buskapsteinen
Stadt Bremerhaven
und taktilen Leitelementen sowie Fahrgastunterständen fahrgastfreundlich
und barrierefrei umgestaltet werden. Dabei sind insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gesicherte Zugänge (Querungshilfen) zu berücksichtigen.
An wichtigen Umsteigepunkten sollen durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) dynamische Fahrgastinformationen gegeben werden.
Zur verkehrlichen Entlastung der Stadtmitte einschließlich der Havenwelten ist ein Park-and-ride-Angebot vorzusehen.
An zentralen Haltestellen im Stadtgebiet Delmenhorst soll die Einrichtung weiterer dynamischer Informationssysteme mit akustischer Abfahrtsansage geprüft werden.
Die Notwendigkeit von Haltestellenneuanlagen bzw. -verlegungen wird im Rahmen von Netzoptimierungen auch weiterhin geprüft.
Neben der bedarfsabhängigen Ausstattung von Haltestellen mit Fahrgastunterständen ist auch die Anhebung von Bordsteinen zur Verringerung der
Höhendifferenz beim Einstieg und Ausstieg Ziel von Haltestellenmaßnahmen. Die Bordsteine sämtlicher Haltestellen, deren langfristiger Bestand als gesichert anzusehen ist, sollen barrierefrei umgebaut werden. Am ZOB wird
die Durchgängigkeit eines Blindenleitsystems für Fahrgäste geprüft mit dem
Ziel, auch den ZOB entsprechend barrierefrei zu gestalten.
Stadt Delmenhorst
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-84
Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr wird
unter Berücksichtigung siedlungsstruktureller Ansprüche an geeigneten Haltestellen die Einrichtung von Bike-and-ride-Anlagen geplant.
Unter Berücksichtigung des Haltestellenkonzeptes kann in Einzelfällen die
Umwandlung von Busbuchten zu Kap-Haltestellen (vgl. ZVBN/VBN 2011) umgesetzt werden.
Die Situation an den Haltestellen in der Stadt Oldenburg soll insgesamt wei-
Stadt Oldenburg
ter verbessert werden. Dazu gehört u.a. die Beseitigung baulicher Mängel.
Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr werden
an geeigneten Haltestellen Bike-and-ride-Anlagen eingerichtet und beste-
hende ausgebaut.
Das Park-and-ride-System in Oldenburg wird einer grundsätzlichen Prüfung
bezüglich Information, Standorten und Bedienung, letzteres insbesondere
im Hinblick auf Sonderverkehre, unterzogen und soll im Ergebnis bedarfs-
gerecht optimiert werden. Dies beinhaltet die Einführung eines neuen Park-
and-ride-Tarifs.
Die Zahl der dynamischen Fahrgastinformationen wird durch Anbringung neuer Anzeiger erhöht.
Für die zentrale Haltestelle Lappan ist in den kommenden Jahren ein weite-
rer Ausbau als multimodale Mobilitätsdrehscheibe vorgesehen, die u.a. eine
direkte Verknüpfung mit dem Carsharing und einen verbesserten Umstieg zwischen dem ÖPNV und dem Fahrrad vorsieht. Dazu werden überdachte
Fahrradabstellanlagen einschließlich einer Gepäckaufbewahrungs- und La-
destation für Pedelecs und E-Bikes im Haltestellenbereich errichtet. Das
wichtigste Projekt im Bereich der zentralen Haltestelle Lappan ist die Schaffung einer barrierefrei nutzbaren, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätszentrale durch Verlagerung in ein anderes Gebäude, die die bisherige Einrichtung mit ihrer problematischen Zugangs- und Flächensituation ersetzt.
An der Haltestelle "Julius-Mosen-Platz" soll der Bahnsteig C verbreitert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll im Rahmen einer Verbesserungs-
maßnahme in Bezug auf Möblierung, Sauberkeit, Fahrgastinformation und
soziale Sicherheit sowie die Räumlichkeiten für das Betriebspersonal gestal-
tet bzw. ergänzt werden.
Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Ammerland soll insgesamt
Landkreis Ammerland
verbessert werden. Dazu gehören u.a. der barrierefreie Ausbau und ein
barrierefreier Zugang, aber auch die Verbesserung der Verknüpfungsquali-
tät. Der Bahnhof Westerstede-Ocholt soll barrierefrei ausgebaut werden.
Im Landkreis Diepholz sind die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der
Haltestellen geplant: •
Die Park-and-ride-Anlage am Bahnhof Dreye soll verbessert werden.
•
Eine Park-and-ride-Anlage ist an der zukünftigen Straßenbahnlinie 8 in
Erichshof vorzusehen.
Landkreis Diepholz
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden sollen folgende Haltestellen ausgebaut werden: •
C-85 Landkreis Verden
Der ZOB in Verden soll, entsprechend dem Qualitätskonzept für Halte-
stellen im straßengebundenen ÖPNV, barrierefrei umgebaut und qualita-
tiv aufgewertet werden. Die Bedingungen, insbesondere Fahrgastinformation und Komfort, sind deutlich zu verbessern. •
Der Busbahnhof in Ottersberg ist zu modernisieren.
•
In der Gemeinde Dörverden sowie im Flecken Langwedel sind zur Ver-
größerung der Haltestelleneinzugsgebiete Bike-and-ride-Anlagen an den
Haltestellen zu errichten.
Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Wesermarsch soll, entspre-
Landkreis Wesermarsch
chend dem Qualitätskonzept, insgesamt verbessert werden. Dazu gehören auch der barrierefreie Ausbau und ein barrierefreier Zugang zur Haltestelle.
Eine ausreichende Beleuchtung, möglichst in Form von Photovoltaik, soll umgesetzt werden.
C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV
Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen Busse und Bahnen sind – ebenso wie die Haltestellen – die Visitenkarten des
Öffentlichen Personennahverkehrs.
Ein leichtes Erkennen (Erscheinungsbild und Fahrgastinformation) und ein-
fache und bequeme Nutzung (Ein- und Ausstiegskomfort, Innenausstattung
und –aufteilung) sind für die Fahrgäste sehr wichtig.
Busse und Bahnen als Visitenkarten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Fahrzeugkonzept werden hierfür Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge
im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen formuliert. Dieses Konzept ist
C-86 Fahrzeugkonzept formuliert Qualitätsanforderungen
ein Baustein der Reihe "Qualität verbindet" von VBN und ZVBN. Die Gesellschafterversammlung des VBN und die Verbandsversammlung des ZVBN
haben die erste Auflage des Fahrzeugkonzeptes im Dezember 2000 verabschiedet. Die aktuelle Fortschreibung, die vierte Auflage, wurde 2011 beschlossen (vgl. ZVBN/VBN 2011).
Dieses Konzept beinhaltet Anforderungen für vier Bereiche: das Erschei-
nungsbild, die Fahrgastinformation, den Ein- und Ausstiegskomfort sowie die Innenausstattung- und Aufteilung. In der aktuellen Auflage wurden ins-
besondere Aussagen ergänzt, die sich aus dem Thema Haltestellenmanagement und der Fortschreibung des Haltestellenkonzeptes ergeben haben.
Die verbundweite Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele und Vorstellungen erfordert eine langfristig wirkende Strategie.
Das neue Konzept berücksichtigt auch Änderungen, die sich seit der letzten
Auflage beispielsweise durch den Stand der Technik ergeben haben (z.B.
Komponenten im Fahrzeug zur Echtzeitdatengewinnung). Da im Fahrzeugkonzept die Bereiche sehr detailliert beschrieben werden, wird an dieser Stelle nur kurz darauf eingegangen.
Bei der Neubeschaffung von Bussen und Straßenbahnen sollen umweltfreundliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen mindestens Fahrzeuge mit Abgasstandard
Euro V (besser EEV) zu bestellen.
In einem Verkehrsverbund ist es wichtig, ein einprägsames und einheitliches
Erscheinungsbild
Erscheinungsbild zu schaffen. Die Fahrgäste können sich besser orientieren.
Auch wird durch das Erscheinungsbild allen anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert: "Hier kommt der Bus/die Bahn".
Die Möglichkeit der Werbung in der Öffentlichkeit und die Wiedererkennung,
eine Voraussetzung für die Kundengewinnung, wird durch einen einheitlichen Auftritt begünstigt.
Eine gute Fahrgastinformation ist sehr wichtig für die Fahrgäste. Deshalb
Fahrgastinformation
befinden sich entsprechende Informationen am und im Fahrzeug. Auch hier
sind barrierefreie Aspekte, wie eine kontrastreiche, in großen Buchstaben geschriebene Information, wichtig. Ebenso haben akustische Informationen eine große Bedeutung (vgl. ZVBN/VBN 2011).
Ein guter Ein- und Ausstiegskomfort für alle Fahrgäste ist durch den Einsatz
von Niederflurfahrzeugen, in Kombination mit barrierefrei ausgebauten Hal-
testellen, zu erreichen. Durch diese Kombination wird der Spalt (in Höhe und Breite) meist so gering, dass ein fast niveaugleicher Ein- und Ausstieg
erreicht wird.
Auch das Kneeling der Busse hilft bei der Überwindung von großen Spalten und Stufen. Durch den zusätzlichen Einsatz fahrzeuggebundener Rampen (oder Lifte) wird allerdings erst ein wirklicher barrierefreier Ein- und Aus-
stieg gewährleistet.
Ein- und Ausstiegskomfort
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-87
Gute Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste sowie ausreichend Knöpfe zum Signalisieren des Ausstiegswunsches gehören ebenfalls zu einem guten Ein- und Ausstiegskomfort.
Für die Stadtverkehre in Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie die Verkehre in den Landkreisen wird der Einsatz von Rampen an der Tür
zwei in Kombination mit dem Kneeling und angepasster Haltestelleninfrastruktur empfohlen.
Für die Stadtverkehrslinien in Bremen und das von ihnen bediente Umland kommt neben dem Einsatz der Rampe auch der Lift an Tür eins zum Einsatz. Zur Innenausstattung und Aufteilung der Fahrzeuge werden in der Langfassung des Fahrzeugkonzeptes detaillierte Ausführungen gemacht. Dazu ge-
Innenausstattung und Aufteilung
hören: •
die Definition der Platzkapazität und Beförderungsqualität allgemein,
aber auch für Personen, die in irgendeiner Form in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, •
Sicherheitseinrichtungen wie Festhaltemöglichkeiten oder Beleuchtung sowie
•
Komfortmerkmale wie Klimatisierung, Heizung, Lüftung und auch Beleuchtung.
Die im Fahrzeugkonzept niedergelegten und im NVP aufgenommenen Anforderungen an Fahrzeuge im VBN werden im Fall einer Vergabe von Verkehrsleistungen als Grundlage für die Beschreibung der erforderlichen An-
Anforderungen an Fahrzeuge als Vergabegrundlage
gebotsqualität herangezogen.
Soweit Fahrzeuge im ÖPNV gefördert werden, sollen die definierten und im
Verkehrsverbund sowohl von den Unternehmen wie den Gebietskörperschaften beschlossenen Anforderungen herangezogen werden.
Bei der Erneuerung des Fahrzeugparks durch die Verkehrsunternehmen le-
Einzelmaßnahmen
gen alle, sowohl die Unternehmen der kreisfreien Städte als auch die Unternehmen der Region, das Fahrzeugkonzept zu Grunde.
Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen beispielhaft für generelle Verbesserungsmaßnahmen der Städte in diesem Handlungsfeld bzw. haben
einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.
Es gelten die Anforderungen aus dem vom ZVBN und der VBN GmbH ge-
Bremen
meinsam beschlossenen jeweils gültigen Qualitätskonzept. Für den Ein- und
Ausstieg wird der barrierefreie Zugang sichergestellt. Das Fahrzeugalter der Omnibusse der BSAG beträgt im Flottendurchschnitt über die Vertragslaufzeit max. 5,5 Jahre.
Alle Omnibusse der BSAG entsprechen bei ihrer Beschaffung dem aktuellen
technischen Stand hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Einhaltung der EUImmissionsgrenzwerte zu leisten.
Bei Ersatz von Linienfahrzeugen erfüllen die Fahrzeuge den Euro-VStandard plus EEV und es werden barrierefrei-gerechte Busse beschafft. Zur
Verbesserung der Umweltfreundlichkeit sollen neue Fahrzeugtechnologien
einschließlich der notwendigen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Stadt-
busse wurden alle mit sogenannten CRT-Schadstofffiltern (Continuously
Bremerhaven
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-88
Regenerating Trap) ausgestattet. Diese Maßnahme wird auch im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen fortgeführt. Alle Fahrzeuge werden mit
Klimaanlagen ausgestattet. Die Fahrzeuge haben eine Einstiegshilfe, um
auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Einstieg zu ermöglichen.
Für einen geeigneten Ein- und Ausstieg wird der barrierefreie Zugang zu
Stadt Delmenhorst
den Linienfahrzeugen sichergestellt. Alle neu zu beschaffenden Linienfahr-
zeuge sind Niederflurfahrzeuge und grundsätzlich mit einer fahrzeugge-
bundenen Einstiegshilfe gemäß der jeweiligen aktuellen politischen Beschlusslage ausgestattet (derzeit manuelle Rampe).
Alle Fahrzeuge sollen standardmäßig mit einer Rampe ausgestattet werden. Für die Emissionsstandards der Fahrzeuge gilt: Vom Unternehmen neu zu
beschaffende Omnibusse entsprechen mindestens dem Euro-V-Standard hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Bei-
trag zur Einhaltung der entsprechenden EU-Immissionsgrenzwerte zu leis-
ten. Ab 2014 gilt für alle neu zugelassenen Omnibusse die Euro-VI-Norm.
Informationseinrichtungen und akustische Haltestellenansagen in den Bussen sollen zur Standardausstattung werden.
Zur weiteren Reduzierung von Luftschadstoffen, zur Lärmminderung sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes wird die Anschaffung von Dieselhybridbussen von der Stadt Delmenhorst unterstützt, sofern sich herausstellt, dass diese Technik zukunftsweisend ist.
Im Stadtbusverkehr Oldenburg werden ausschließlich Niederflurfahrzeuge
eingesetzt. Alle Fahrzeuge haben an der zweiten Tür eine mechanische Klapprampe, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere den Rollstuhlfahrern, einen problemlosen Einstieg zu ermöglichen.
Aktuell sind rund 80 % der Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet, um sowohl in der sommerlichen als auch in der winterlichen Jahreszeit für
ein zeitgemäßes Raumklima und den entsprechenden Fahrgastkomfort in den Bussen zu sorgen. Spätestens 2015 sind alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage vorzuhalten.
Neue Busse im Stadtverkehr Oldenburg werden ausschließlich über Erdgasantrieb verfügen. Aktuell sind rund zwei Drittel der Fahrzeuge mit Erdgas-
antrieb (EEV-Abgasstandard) versehen. Spätestens im Jahr 2017 werden
ausschließlich Erdgasfahrzeuge eingesetzt. Hierdurch werden die Emissi-
onswerte positiv beeinflusst, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Luftverunreinigung (Feinstaub) verringert. Der zukünftige Einsatz von Bio-Erdgas wird geprüft.
Stadt Oldenburg
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-89
C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet Innerhalb des Verbundgebietes nimmt der SPNV eine bedeutende Rolle im System ÖPNV ein. Er bildet zusammen mit den Stadtverkehren und den Bus-
linien der Bedienungsebenen 1 und 2 das Rückgrat für ein vertaktetes Angebot im hierarchisch abgestuften, differenzierten Bedienungsnetz (vgl.
Kap. C 2.1).
Als erster Berührungspunkt der Fahrgäste mit dem System SPNV sowie als Tor zur Stadt oder Gemeinde kommt dabei den Bahnstationen (als Sammelbegriff für Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte) besondere Bedeutung zu. Auch
wenn die Züge gerade nicht verkehren, sind die Bahnstationen Werbeträger und Visitenkarten des Gesamtsystems ÖPNV sowie der angebundenen
Städte oder Gemeinden.
C 4.3.1 Stationsausbauplanung Gemäß den Ausführungen im Kapitel A 2.1 haben die Länder Bremen und
Stationsausbauprogramme
Niedersachsen in Kooperation mit den Eisenbahninfrastrukturgesellschaften in den letzten Jahren zahlreiche Bahnstationen im Verbundgebiet grundhaft
erneuert. In den kommenden Jahren werden im Zuge weiterer Ausbauprogramme die nächsten Stationen ausgebaut, vgl. dazu die Karte A-3.
Ziel der Stationsausbauprogramme war und ist die grundhafte und fahr-
gastorientierte Erneuerung der Bahnstationen. Im SPNV-Konzept 2013+ der
LNVG wird dazu Folgendes ausgeführt: "Die Anforderungen der LNVG bei
der Modernisierung von Bahnanlagen sind fahrgastorientiert und sehen un-
ter anderem einen möglichst barrierefreien Ausbau, eine umfassende Fahr-
gastinformation und eine gute Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste vor"
(LNVG 2010:90).
Beim Ausbau der Bahnstationen werden die Bahnsteige an elektrifizierten
Strecken auf 76 cm über Schienenoberkante (SO) und an den restlichen
Stationsausbau nach einheitlichen Vorgaben
Strecken auf 55 cm über SO erhöht, so dass den Fahrgästen künftig an allen Stationen ein bequemer, niveaugleicher Einstieg in die Fahrzeuge ermöglicht
wird.
Bei den Bahnsteiglängen soll gemäß dem SPNV-Konzept 2013+ der LNVG "künftig ein höheres Maß an Flexibilität für den Fahrzeugeinsatz erreicht
werden". Im Zuge der o.g. Ausbauprogramme werden die Bahnstationen im
Verbundgebiet in der Regel mit Bahnsteiglängen von 170 bis 220 m an den
elektrifizierten Strecken sowie mit Längen von 140 m an den mit Dieseltriebwagen bedienten Regionallinien errichtet.
Neben den Bahnsteigparametern spielt auch die Ausstattung der Bahnstationen für den Fahrgastkomfort eine wesentliche Rolle. Gemäß den Zielen des
SPNV-Konzeptes 2013+ der LNVG ist für kleinere Stationen ein "Ausstat-
tungsmindeststandard" mit transparenten und beleuchteten Wetterschutz-
häusern, Sitzgelegenheiten, beleuchteten Informationsvitrinen, Uhren, Laut-
sprechern und Wegeleitsystemen einzuhalten. Für größere Bahnstationen oder Knotenbahnhöfe wird ein höherer Standard verlangt:
Ausstattungsstandard der Bahnstationen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-90
"Ein Abbau von Informations- oder Ausstattungselementen wird seitens der
LNVG grundsätzlich abgelehnt und ist nur in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen möglich. Die derzeitige Ausstattung der Bahnstationen ist
durch die Einnahmen mittels Stationspreissystem finanziell abgedeckt und
daher im Grundsatz nicht reduzierbar" (LNVG 2010:90).
Abb. C-4: Der Bahnhof Langwedel erhielt im Rahmen des Stationsausbaus ein Bahnsteigdach und damit eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung. Hinsichtlich der Bereitstellung von Fahrgastinformationen sind alle Bahnsta-
tionen im Verbundgebiet künftig mit einer Vitrine auszustatten, in der alle
Bündelung der VBNInformationen
VBN-Informationen gebündelt dargestellt werden: Dazu gehören Netzplan und Tarifinformationen.
Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung durchgehend barrierefrei zu-
gänglicher Bahnstationen. Während die LNVG in ihrem SPNV-Konzept
2013+ von "einem möglichst barrierefreien Ausbau" der Bahnstationen spricht und auf die in der Regel dafür notwendige Mindestanzahl von 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern verweist (LNVG 2010:89f), strebt der ZVBN
einen konsequent barrierefreien Ausbau aller Bahnstationen im Verbundge-
biet an.
Wie dem Kapitel A 2.1 und im Besonderen der Karte A-3 entnommen wer-
den kann, sind zwar bereits zahlreiche Bahnstationen barrierefrei ein-
schließlich Bodenindikatoren ausgebaut bzw. ist deren barrierefreier Ausbau
im Zuge der laufenden und anstehenden Ausbauprogramme vorgesehen,
jedoch sind einige Stationen aufgrund geringer Fahrgastzahlen bzw. der
bislang fehlenden Verankerung in Ausbauprogrammen davon ausgenom-
men.
Zahlreiche Stationen noch nicht barrierefrei
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-91
Abb. C-5: Der Hauptbahnhof in Bremerhaven wurde rundum erneuert und konsequent barrierefrei gestaltet.
Bei Fahrgastzahlen von deutlich unter 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern ist der barrierefreie Stationsausbau mit alternativen Finanzierungsmodellen anzustreben, soweit die anteilige Finanzierbarkeit über Bundesmittel nicht
gewährleistet ist. Der ZVBN wird sich in diesen Fällen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen (vgl. Finanzierungsmodell 40-40-20 im Kap. A 2.1.2).
Der ZVBN verfolgt zudem das Ziel, in Abstimmung mit der LNVG und der DB Station&Service AG auch für die letzten, bislang unsanierten und in keinem Ausbauprogramm
aufgenommenen
Bahnstationen
im
Verbundgebiet
(Diepholz, Lemförde, Augustfehn, Westerstede-Ocholt und Rastede) eine sichere Perspektive für den notwendigen Stationsausbau (Modernisierung/
Erhöhung der Bahnsteige und Schaffung stufenloser Bahnsteigzugänge) zu erlangen.
Als übergeordnetes Ziel wird der barrierefreie Ausbau aller Bahnstationen im
Verbundgebiet bis zum Jahre 2020 festgelegt. Dazu zählt auch die Neuanlage der Bahnstationen Oldenburg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden,
deren Bau und Bestellung von der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger bereits bestätigt worden ist.
Zielsetzung des ZVBN: Barrierefreier Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-92
Abb. C-6: Der Bahnhof Lemförde hat in den letzten Jahren einen stetigen Fahrgastzuwachs zu verzeichnen und wartet auf den barrierefreien Stationsausbau.
C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung Neben der Modernisierung der Bahnstationen selbst kommt auch der Neubzw. Umgestaltung der Bahnhofsumfelder im Hinblick auf die Schaffung
eines attraktiven ÖPNV-Gesamtsystems eine große Bedeutung zu. Es handelt sich dabei in der Regel um eine kommunale Aufgabe, die vor allem den
Bau von Haltestellen für die direkte Bahn-Bus-Verknüpfung sowie die Anla-
ge von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-and-ride und Bike-and-
ride) abdeckt.
Diese sogenannten Verknüpfungsanlagen müssen in Bezug auf verkehrliche
Funktionalität und städtebauliches Erscheinungsbild ansprechend gestaltet werden, damit sie von den Fahrgästen angenommen werden und die Akzeptanz des ÖPNV insgesamt erhöht wird.
Wichtige Aspekte sind hierbei kurze Wege, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen und damit den öffentlichen Verkehr konkurrenzfähiger zu machen, weitgehend durchgängige Barrierefreiheit, um alle Bevölkerungsgruppen
möglichst diskriminierungsfrei an der Mobilität teilhaben zu lassen, sowie
attraktiv gestaltete und städtebaulich in das jeweilige Gesamtgefüge integrierte Anlagen. Hierbei kommt - nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass
in diesem Zusammenhang in hohem Maße öffentliche Gelder zum Einsatz kommen - auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein hoher Stellenwert zu.
Die nicht immer einfache Aufgabe für Kommunen und Planer besteht also in
der Regel darin, eine Lösung zu finden, die sämtliche funktionalen Anforderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfüllt, architektonisch und städtebaulich angemessen und gleichzeitig wirtschaftlich ist.
Bahnhofsumfeldgestaltung als ganzheitlicher Ansatz
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das ZVBN-Stationsbüro unterstützt die Städte und Gemeinden aktiv bei der
C-93 ZVBN-Stationsbüro
Neu- bzw. Umgestaltung ihres Bahnhofsumfelds. Dabei geht es nicht nur
um inhaltlich-fachliche Hilfestellungen, sondern auch um die Wirtschaftlich-
keit und damit auch um die Finanzierbarkeit der Vorhaben unter Inan-
spruchnahme von Landeszuschüssen.
Zahlreiche Kommunen im Verbundgebiet haben bereits in den vergangenen
Jahren mit Hilfe der Förderung durch LNVG, ZVBN und teilweise auch der Landkreise ihre Bahnhofsumfelder mit der Errichtung von Verknüpfungsan-
lagen für Bus, Fahrrad und Auto auf einen modernen und fahrgastfreundlichen Stand gebracht.
Für die nächsten Jahre wird ein Schwerpunkt der kommunalen Maßnahmen dort zu sehen sein, wo aufgrund neu einzurichtender Bahnstationen (Olden-
Schwerpunktmaßnahmen für die kommenden Jahre
burg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden) sowie veränderter Bahnsteiglagen an bestehenden Stationen (als Beispiele seien hier die Bahnhöfe
Stubben, Oldenbüttel und Ottersberg genannt) neue Park- und Bike-and-
ride-Anlagen benötigt werden.
Darüber hinaus muss an einigen Bahnhöfen den – nicht zuletzt mit Einführung der Regio-S-Bahn – gestiegenen Fahrgastzahlen Rechnung getragen
werden und eine Vergrößerung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vor-
genommen werden (vgl. die aufgeführten Einzelmaßnahmen in Kapitel
C 4.2.3).
Im Folgenden sollen einige grundlegende Aspekte für die Realisierung von
Bahnhofsumfeldmaßnahmen dargestellt werden, wobei es sich an dieser
Planungsleitfaden für Bahnhofsumfeldgestaltung
Stelle nur um allgemeine Grundsätze handeln kann und letztlich vor Ort von den Kommunen und deren beauftragten Planern auf den Einzelfall bezogene
Lösungen zu entwickeln sind.
Die Positionierung von Bushaltestellen ist – wenn irgend möglich – in unmit-
telbarer Nähe der Bahnsteigzugänge vorzusehen und gegenüber Park-and-
ride-Anlagen hinsichtlich der Lage bevorzugt zu behandeln. Soweit noch
Bahnhofsgebäude vorhanden sind und auch perspektivisch Einrichtungen
mit Servicefunktionen wie Fahrscheinverkauf, Wartehalle oder Gastronomie beherbergen, sollten nach Möglichkeit Bushaltestellen zentral vor dem Ge-
bäude positioniert werden, damit deren Integration in die Wegebeziehung umsteigender Fahrgäste berücksichtigt wird. Die Umsteigewege zwischen
Bahn und Bus sollten möglichst kurz und ohne Straßenquerung gestaltet sein. Sichtbeziehungen zwischen Bahn und Bus erleichtern nicht nur für ortsunkundige Fahrgäste die Orientierung, sondern verbessern auch die Anschlusssicherung.
Eine optimale Bahn-Bus-Schnittstelle stellen sogenannte "Kombibahnsteige"
dar, bei denen ein Umstieg zwischen Bahn und Bus bzw. Straßenbahn am selben Bahnsteig möglich ist (Beispiel Bremen-Burg).
Bushaltestellen: Standortwahl
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-94
Abb. C-7: Am Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe wurde die Bushaltestelle zentral vor dem frisch sanierten Empfangsgebäude positioniert. Die Anzahl der Bushaltestellen sowie die Dimensionierung der Bussteige
sind fahrplanabhängig. Bei integralen Taktknoten sowie RendezvousPunkten muss im Regelfall für alle Buslinien ein eigener Halteplatz zur Verfügung stehen. Dagegen sollten bei Richtungsanschlüssen und bei Busli-
nien, die außerhalb der Taktknoten verkehren, einzelne Haltestellen oder Bussteige von mehreren Linien gemeinsam genutzt werden.
Bei mehreren Bushaltestellen sollte im Interesse größerer Übersichtlichkeit und geringeren Flächenverbrauchs einer Anordnung hintereinander (langer
Bussteig) oder an einer Businsel der Vorzug gegenüber der Errichtung nebeneinander liegender Bussteige gegeben werden.
Abb. C-8: In Nordenham wurden die Busbuchten am Bahnhofsvorplatz verlängert und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut.
Bushaltestellen: Größenordnung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Für alle Bushaltestellen ist eine barrierefreie und behindertenfreundliche
C-95 Ausstattung
Gestaltung obligatorisch. Zu den damit verbundenen Maßnahmen zählen erhöhte Bordsteine, die den Zustieg erleichtern und bei Niederflurbussen sogar einen stufenlosen Einstieg ermöglichen, sowie Blindenleitstreifen. Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte und Planungsgrundsätze von Bedeutung:
Gewährleistung einer weitgehend durchgängig barrierefreien Reisekette zwischen Haltestelle und Bahnsteig,
Berücksichtigung von Blindenleitstreifen als durchgängiges System,
fahrgastfreundliche Ausstattung der Bushaltestellen mit guter Beleuchtung, Witterungsschutz, ausreichend Sitzgelegenheiten und Informationsvitrinen (Abfahrtszeiten, Linien- und Ortspläne, touristische Hin weise),
bei mehreren Abfahrtshaltestellen: übersichtliche Zuordnung der verkehrenden Buslinien zu den einzelnen Haltestellen sowie gut lesbare und günstig positionierte elektronische Abfahrtstafeln (mit Angabe der Abfahrtszeiten aller verkehrenden Bus- und Bahnlinien). Durch das Projekt "Echtzeitinformation im VBN" sind auch für immer mehr Linien Echtzeitinformationen vorhanden.
Vieles von dem, was zur Verknüpfung mit dem Busverkehr gesagt wurde, gilt auch für die Straßenbahn. Wichtig sind auch hier qualitative Kriterien wie direkte Wege, eine gute Orientierung und Barrierefreiheit sowie eine angemessene Dimensionierung der Anlagen. Neben den Bushaltestellen sind auch Fahrradabstellanlagen in der Regel unweit der Bahnsteigzugänge zu platzieren. Grundsätzlich muss jede Bahn-
Fahrradabstellanlagen Positionierung
station im Verbundgebiet mit einem Mindestangebot an überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet sein. An größeren Bahnhöfen mit verschiedenen Anfahrmöglichkeiten aus dem Umfeld und mehreren Bahnsteigzugängen (z.B. Personentunnel oder Überführung mit beidseitigen Zugängen) sind auch die Abstellanlagen dezentral anzuordnen. Dabei sollten die Standorte so gewählt werden, dass Einsehbarkeit und soziale Kontrolle gegeben sind (z.B. im Sichtbereich benachbarter Wohnquartiere oder angrenzender Straßen), um das Sicherheitsempfinden der Nutzer zu erhöhen und Vandalismusprobleme einzudämmen. Die Dimensionierung der Bike-and-ride-Anlagen richtet sich grundsätzlich
Dimensionierung
nach dem Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten: Neben den Fahrgastzahlen der Bahnstation (Ein- und Aussteiger an Werktagen) spielen auch der Anteil an Schülern und Auszubildenden sowie die Siedlungsstruktur eine wichtige Rolle. Dabei ist grundsätzlich zu bedenken, dass mit dem Bau neuer, attraktiver Bike-and-ride-Anlagen in der Regel auch die Nachfrage steigt, so dass für die Bemessung die Auslastung vorhandener Anlagen als einzige Berechnungsgrundlage nicht ausreicht. Fahrradabstellanlagen sind grundsätzlich zu überdachen und müssen in der Dunkelheit gut beleuchtet sein. Auf Seiten- und Rückwände sollte im Regelfall verzichtet werden, da diese häufig beschmiert, beklebt oder gänzlich zerstört werden.
Fahrradabstellanlagen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-96
Auch die Auswahl der Fahrradständer trägt erheblich zur Qualität und Fahrgastfreundlichkeit von Bike-and-ride-Anlagen bei. Daher müssen die Ständer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zertifiziert sein. In der Regel sollte der Einbau von Fahrradbügeln mit Knieholm (Mindestabstand von 1,0 m zwischen zwei Bügeln) oder von sogenannten Hoch-/Tiefeinstellern (Abstand 0,5 m) zum Tragen kommen, die ein Anschließen der Räder am Rahmen ermöglichen und damit ein Verbiegen der Vorderräder verhindern.
Abb. C-9: Am Bahnhof Elsfleth ist mit dem Bau einer transparenten Bike-andride-Anlage (z.T. als Sammelschließanlage) am Bahnsteigzugang eine erhebliche Verbesserung erzielt worden.
Zur Standardausstattung an Bahnstationen gehören inzwischen auch kostenpflichtige, abschließbare Bike-and-ride-Anlagen, die insbesondere von Fahrgästen mit guten Fahrrädern zunehmend nachgefragt werden. Der ZVBN empfiehlt den Bau von sogenannten Sammelschließanlagen. Dabei handelt es sich um überdachte Bike-and-ride-Anlagen, die in der Regel von einer Einzäunung umgeben und nur durch verschließbare Türen erreichbar sind. Die Anlagen sollten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Überschaubarkeit des Nutzerkreises eine Größe von 20 bis 60 Stellplätzen aufweisen. Die Errichtung von Fahrradboxen, die an vielen Bahnstationen der Region vorzufinden sind, wird inzwischen aufgrund des größeren Flächenbedarfs, höherer Investitionskosten, teilweise unsachgemäßer Nutzung sowie einer größeren Aufbruchgefahr seitens des ZVBN nicht mehr empfohlen. Bei einem großen Bedarf an Bike-and-ride-Stellplätzen kann die Einrichtung einer in der Regel mehrgeschossigen und damit flächensparenden Fahrradstation durchaus sinnvoll sein. In dieser sollte neben der Aufbewahrung von Fahrrädern auch deren Verkauf und Reparatur sowie ein Fahrradverleih angeboten werden.
Abschließbare Fahrradstellplätze
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-97
Abb. C-10: Die neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack vereint Aufbewahrung und Service (Wartung, Verkauf und Verleih von Fahrrädern).
Nicht zu vergessen ist bei Bike-and-ride-Anlagen die Berücksichtigung des
Anlagen für E-Bikes
noch relativ jungen Trends hin zu Elektrofahrrädern, den sogenannten Pedelecs bzw. E-Bikes. Demnach sind zukünftig auch Fahrradabstellanlagen an Bahnstationen vermehrt mit Ladestationen auszustatten und die Stellplätze diebstahlsicher herzustellen. Der ZVBN stellt sich dieser Entwicklung und bietet eine besondere Unterstützung solcher Vorhaben an. Vor allem in den ländlichen Regionen des Verbundgebietes kommt dem Pkw im Hinblick auf die Erreichbarkeit des SPNV eine wichtige Rolle zu. Demzu-
Pkw-Stellplätze (Park-and-ride-Anlagen)
folge gehören auch die Park-and-ride-Anlagen zur verkehrspolitisch gewünschten Grundausstattung an Bahnstationen, wenngleich in großstädtischen Bereichen aufgrund einer in der Regel guten ÖPNV-Anbindung (Bus, Straßenbahn) der Anteil an Stellplätzen pro Fahrgastaufkommen deutlich geringer ausfallen sollte. Park-and-ride-Anlagen sind in der Standortgunst an Bahnstationen nachrangig zu behandeln. Da zudem der Flächenbedarf je Fahrgast bei PkwStellplätzen größer ausfällt als bei Fahrradstellplätzen und Bus-/Straßenbahnhaltestellen, werden Park-and-ride-Anlagen – außer an kleinen Haltepunkten – nicht unmittelbar an den Hauptzugängen der Bahnsteige angeordnet. Bei der Standortwahl ist nicht nur eine gute Straßenanbindung zu berücksichtigen, auch die Information, aus welcher Richtung der Nutzerkreis zum Bahnhof kommt, spielt eine Rolle. So kann es beispielsweise bei Bahnstationen am Siedlungsrand vorteilhaft sein, Park-and-ride-Anlagen an den ortsabgewandten Bahnhofsrückseiten zu positionieren. Wichtig ist hierbei jedoch, dass überlange Wege zum Bahnsteig vermieden werden.
Positionierung und Anbindung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-98
Abb. C-11: Am Bahnhof Bassum ist auf einer ehemaligen Bahnbrache der Bahnhofsrückseite eine Park-and-ride-Anlage gebaut worden.
Auch Park-and-ride-Anlagen sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung den
Größenordnung
jeweiligen spezifischen Anforderungen anzupassen. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei vor allem die aktuellen bzw. zu erwartenden Fahrgastzahlen, der Anteil an Pkw-Nutzern (Berufspendler oder, im ländlichen Raum, die auf das Auto als Zubringer angewiesenen Fahrgäste) sowie die Siedlungsstruktur. In innerstädtischen Bereichen, vor allem bei Bahnhöfen der Mittel- und Oberzentren, sollten flächensparende Lösungen (Parkhaus oder Parkpalette) ebenso in Betracht gezogen werden wie eine Parkraumbewirtschaftung. Dabei gilt es jedoch, eine Verdrängung hin zu kostenlos nutzbaren Stellplätzen in den umliegenden Siedlungsbereichen zu verhindern. Neben den "klassischen" Park-and-ride-Stellplätzen, die vor allem von regelmäßig verkehrenden Berufspendlern genutzt werden, ist grundsätzlich auch ein Mindestangebot an Kurzzeitstellplätzen vorzuhalten. Diese werden vor allem zum Bringen und Abholen von Fahrgästen genutzt und sollten daher, wie auch Taxi-Stellplätze, möglichst zentral angeordnet werden.
Stellplätze für Kurzzeitparker
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-99
Abb. C-12: Im Zuge des Stationsausbaus hat die Stadt Achim nicht mehr benötigte Bahnflächen angekauft und bahnsteignah eine Park-and-ride-Anlage errichtet.
Nicht zu vergessen ist die Errichtung von Pkw-Stellplätzen für mobilitäts-
Behindertenstellplätze
eingeschränkte Personen. Diese sind nicht nur größer zu dimensionieren,
sondern auch in ihrer Positionierung bevorzugt zu behandeln. Durch geeignete Materialwahl und Bordabsenkungen ist ein barrierefreier Übergang zu den Bahnsteigen zu gewährleisten. Der Anteil dieser Stellplätze sollte 3 %
der Gesamtzahl an Park-and-ride-Stellplätzen, mindestens jedoch einen Stellplatz ausmachen (gemäß DIN 18025-1).
Auch Abstellmöglichkeiten für Motorräder und Mopeds werden an Bahnstationen zunehmend nachgefragt. Daher sollte die Bereitstellung separater
Stellplätze für diese Nutzergruppen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung
möglichst berücksichtigt werden.
Neben dem Bau von Haltestellen und Stellplätzen für den ruhenden Verkehr
spielt auch die Gestaltung von Bahnhofsvorplätzen eine große Rolle im Hinblick auf die Attraktivität einer Bahnstation. Der Bahnhofsvorplatz ist für
Besucher der Ankunftsort, bildet das "Tor zur Stadt" und vermittelt daher
einen ersten wichtigen Eindruck. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verkehrlichen Funktionen und städtebaulicher Qualität erzielt werden, da hier die Aufenthaltsqualität im Vergleich zu den anderen Flächen im Bahnhofsumfeld von größerer Bedeutung ist.
Bahnhofsvorplatz
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-100
Abb. C-13: Der Bahnhofsvorplatz Barnstorf hat nach dem Umbau durch die Gemeinde erheblich an Aufenthaltsqualität gewonnen. Beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Bahnhofsvorplätzen innerhalb des Verbundgebietes ist neben der Schaffung von Sitzgelegenheiten vor
allem die Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebots beson-
ders wichtig. Dazu zählen neben den standardisierten VBN-Informationen
(Stationsplan, Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) auch der Aushang von Stadtbzw. Ortsplänen sowie Wegweiser zu innerörtlichen und touristischen Zielen, möglichst mit Entfernungsangaben.
An Bahnhöfen mit wichtigen Schnittstellen zwischen Bahn- und Busverkehr
empfiehlt sich darüber hinaus die Aufstellung dynamischer Fahrgastanzei-
ger (DFI) an exponierter Stelle, um über die nächsten abfahrenden Bahnen und Busse zu informieren. Dabei sind möglichst Echtzeitdaten, also tatsäch-
liche Abfahrtszeiten, anzuzeigen. Für Fahrten, für die diese Informationen
noch nicht vorliegen, sind die Sollabfahrtszeiten darzustellen. Zudem sind
Zusatzinformationen (z.B. über Zugausfälle oder Schienenersatzverkehre) bereitzustellen.
Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum
Ausstattung und Fahrgastinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Auch das Erscheinungsbild und die Nutzung von Bahnhofsgebäuden, im
Fachjargon Empfangsgebäude genannt, prägen das Image von Bahnstatio-
C-101 Empfangsgebäude: Funktionswandel und Verfall
nen in hohem Maße.
Durch die Rationalisierung des Eisenbahnverkehrs und den damit einhergehenden Funktionswandel der Empfangsgebäude hat sich die Deutsche Bahn
AG im Laufe der letzten Jahrzehnte bundesweit - vor allem an kleineren und
mittleren Stationen - von ihrer ursprünglichen Verantwortung für diese Im-
mobilien zurückgezogen und zahlreiche Gebäude entweder verkauft oder
verfallen lassen. Auch im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Nieder-
sachsen präsentieren sich einige Empfangsgebäude, unabhängig vom heutigen Eigentümerstatus und ihrer stadtbildprägenden Bedeutung, in einem trostlosen Erscheinungsbild und hoher Leerstandsquote (vgl. Kap. A 2.1.2).
Dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Gebäude wieder einer nach-
haltigen Nutzung zuzuführen ist daher ein wichtiges Ziel des ZVBNStationsbüros und Bestandteil einer integrierten Bahnhofsentwicklung, wo-
bei vor allem zentral gelegene Gebäude an größeren Stationen mit entsprechend höheren Fahrgastzahlen hierfür durchaus Potenziale bieten.
Aufgrund der häufig enormen Sanierungs- und Modernisierungskosten
kann eine Aufwertung der Bahnhofsgebäude allerdings oftmals nur durch
das Engagement von Kommunen oder kommunalen Einrichtungen, in Einzelfällen auch durch private Investoren erreicht werden.
Abb. C-15: Das Bahnhofsgebäude in Osterholz-Scharmbeck steht bis auf das Reisezentrum komplett leer und wartet schon lange auf seine Revitalisierung.
Revitalisierung der Bahnhofsgebäude
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-102
Abb. C-16: Die Stadt Twistringen hat bereits vor einigen Jahren das Bahnhofsgebäude erworben. Alle Versuche einer Entwicklung sind jedoch bislang fehlgeschlagen.
Voraussetzung für die Entwicklung eines Empfangsgebäudes ist ein standortspezifisches, nachhaltiges Nutzungs- und Betreiberkonzept. Dabei sind idealerweise kommerzielle und öffentliche Nutzungen zu kombinieren und
klassische Bahnnutzungen (Reiseservice/Mobilitätszentrale, Aufenthaltsbereich, WC) zu integrieren.
Als positive Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die Modernisierung
Positive Beispiele
und Wiederbelebung der Empfangsgebäude an den Bahnhöfen Kirchweyhe,
Barnstorf, Ganderkesee und Sandkrug zu nennen. An der denkmalgerechten
Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bremerhaven Hbf haben neben der Stadt Bremerhaven und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auch die Deut-
sche Bahn AG mitgewirkt.
Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung kommunaler Vorhaben an Bahnstationen ist die Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, da eine alleinige Finanzierung der Maßnahmen durch die Städte und Gemeinden nicht möglich ist (vgl. Kap. D "Finanzierung").
C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Ausbau der Verkehrsstation (in Verantwortung der DB AG unter Mitwirkung der Länder Bremen und Niedersachsen sowie teilweise des Bundes) als auch
auf die Gestaltung der Bahnhofsumfelder (kommunale Aufgabe) und sind im
Wesentlichen von den Gebietskörperschaften genannt worden. Diese Unter-
scheidung zwischen "Verkehrsstation" und "Bahnhofsumfeld" wird darge-
stellt, weil damit auch die unterschiedliche politische und finanzielle Verantwortung verbunden ist.
Fördermöglichkeiten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-103
Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen des Landes Bremen - als
SPNV-Aufgabenträger - und Maßnahmen der niedersächsischen Gebietskör-
perschaften im Verbundgebiet.
Zusätzlich sind teilweise noch weitere Maßnahmen der niedersächsischen
Gebietskörperschaften aufgeführt. Diese Vorschläge müssen im Einzelnen
noch mit der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger abgestimmt werden.
Maßnahmen im bremischen Teil des Verbundgebietes des SPNVAufgabenträgers und der Stadtgemeinden
Die Bahnstation Bremen-Mahndorf ist im Jahr 2011 auf die Westseite des
nahe gelegenen Bahnübergangs verschoben worden. Die Station ist mit zwei
Stadt Bremen Bf Bremen-Mahndorf
erhöhten Außenbahnsteigen und Rampen als Bahnsteigzugänge am Bahnübergang durchgehend barrierefrei ausgebaut worden.
In den Jahren 2012/13 ist der Bau einer zusätzlichen Fußgängerüberführung
mit Treppen und Aufzügen vorgesehen.
Darüber hinaus werden umfangreiche Verknüpfungsanlagen errichtet, die den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln wesentlich verbessern: Schwer-
punkt der Maßnahme ist dabei die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 mit Wendeschleife und Haltestelle am nördlichen Bahnsteig (Fahrtrichtung Bre-
men Hbf). Weiterhin ist der Bau von Bushaltestellen und einer großen Zahl an Park- und Bike-and-ride-Stellplätzen sowie die Installation eines Fahr-
gastinformationssystems (für Bus- und Bahnsteige) vorgesehen.
Die neue Bahnstation Bremen-Föhrenstraße wird als Umsteigebahnhof mit
oben liegenden Bahnsteigen an der Strecke Bremen - Osnabrück (Bedienung
durch die Regio-S-Bahnlinie RS2) sowie unten liegenden Bahnsteigen an der
Stadt Bremen Bf Bremen-Föhrenstraße (oben/unten)
Strecke Bremen - Hannover (Halt der Regio-S-Bahnlinie RS1) gebaut. Da-
durch wird ein direkter Verknüpfungspunkt zwischen den beiden Regio-S-
Bahnlinien untereinander sowie mit den Straßenbahnlinien 2 und 10 realisiert. Die Station wird mit jeweils 220 m langen Außenbahnsteigen (Bahn-
steighöhe 76 cm) an beiden Streckenästen errichtet und insgesamt durch den Einbau von Aufzügen und Rampen barrierefrei gestaltet.
Abgerundet wird das Vorhaben durch den Bau einer ausreichend großen Anzahl an Fahrradstellplätzen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Bremen-Föhrenstraße
wird zusätzlich an der Strecke Bremen - Osnabrück die Verschiebung des
Bahnhofs Hemelingen in Richtung Süden untersucht. Die Station wird
barrierefrei ausgebaut (ebenfalls mit 220 m langen und 76 cm hohen Au-
ßenbahnsteigen) werden. Die Bahnstation wird mit den Zügen der Linie RS2
sowie einzelnen RegionalExpress-Zügen bedient.
Durch die Stadt Bremen ist im Bahnhofsumfeld der Neubau zeitgemäßer Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen.
Mit der Inbetriebnahme dieser beiden neuen Stationen bis spätestens Ende des Jahrzehnts wird die nahe gelegene, bestehende Stationen Bremen-
Sebaldsbrück (an die Linie RS1) aufgelassen.
Stadt Bremen Bf Bremen-Hemelingen (Süd)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Übrig bleiben im Stadtgebiet von Bremen die bestehenden Bahnhöfe Neu-
stadt (Richtung Delmenhorst) und Oberneuland (Richtung Hamburg), die in
den nächsten Jahren durch Erhöhung der Bahnsteige und Errichtung stufen-
C-104 Stadt Bremen Bf Bremen-Neustadt und Bf Bremen-Oberneuland
loser Bahnsteigzugänge barrierefrei auszubauen sind. Im Bahnhofsumfeld
sind zeitgemäße Bike-and-ride-Anlagen und Pkw-Stellplätze – zumindest
als Kurzzeitstellplätze zum Bringen und Abholen von Fahrgästen – vorzusehen.
Bahnhofsumfeld: Der Bremerhavener Hauptbahnhof – einschließlich des Empfangsgebäudes – ist in den letzten Jahren durch die DB AG umfassend
Stadt Bremerhaven Hbf Bremerhaven
modernisiert und barrierefrei ausgebaut worden. Die Stadt Bremerhaven
strebt die Modernisierung und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes an.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Bremerhaven-Lehe ist weiterhin eine bedarfs-
gerechte Erweiterung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen. Die
Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Lehe
Busanbindung ist zu verbessern. Durch Aufstellung von dynamischen Fahr-
gastinformationsanzeigern auf dem Vorplatz des Bahnhofs Lehe und an der Haltestelle Eisenbahnstraße wird die Fahrgastinformation verbessert.
Verkehrsstation: Die Verkehrsstation Bahnhof Bremerhaven-Wulsdorf soll
durch die Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm über SO sowie den Ein-
Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Wulsdorf
bau eines Aufzugs zur Straßenüberführung Vieländer Weg barrierefrei aus-
gebaut werden.
Bahnhofsumfeld: Für das Umfeld des Bahnhofs Bremerhaven-Wulsdorf sind
bei einem barrierefreien Ausbau Verbesserungen der Verknüpfung (Parkund Bike-and-ride, ÖPNV) und des Wegeleitsystems zu prüfen.
Maßnahmen im niedersächsischen Teil des Verbundgebietes des SPNV-Aufgabenträgers und der Gebietskörperschaften
Verkehrsstation: Am Bahnhof Delmenhorst fehlen der durchgängige Blin-
denleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenauf-
Stadt Delmenhorst Bf Delmenhorst
gängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge. Diese sind zu ergänzen.
Bahnhofsumfeld: Der Neubau einer Bike-and-ride-Anlage auf der Nordseite
des Bf Delmenhorst wird angestrebt.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Heidkrug soll durch das RS2-RS4-Programm
in bestehender Lage barrierefrei (Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76 cm
Stadt Delmenhorst Bf Heidkrug
über SO, barrierefreie Rampen als Zugang) ausgebaut werden.
Bahnhofsumfeld: Die Errichtung zusätzlicher Bike-and-ride-Stellplätze, u.a.
als Sammelschließanlage, wird angestrebt.
Verkehrsstation: Die im Westen der Stadt unweit der Universität neu einzu-
richtende Bahnstation Oldenburg-Wechloy (Strecke Oldenburg – Emden) soll
im Zeitraum bis 2014 errichtet und dann mit den Zügen der Regio-SBahnlinie RS3 (Bremen – Bad Zwischenahn) bedient werden. Der Bahnsteig
wird mit 220 m Länge und 76 cm Höhe hergestellt.
Stadt Oldenburg Bf Oldenburg-Wechloy
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-105
Bahnhofsumfeld: Im Umfeld des Haltepunktes wird die Verknüpfung zum
Liniennetz des städtischen ÖPNV über die Haltestellen Grotepool (Linien 306, 310, 350, N32) und Erlenweg (Linie 324) hergestellt. Dazu wird neben der Hauptzuwegung zum
Haltepunkt
am Bäkeplacken eine
weitere,
barrierefreie Zuwegung zum Artillerieweg geschaffen. Im unmittelbaren
Zugangsbereich werden eine bedarfsgerechte Park-and-ride-Anlage sowie
eine Bike-and-ride-Anlage errichtet.
Verkehrsstation: Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bad Zwischenahn
erfolgt im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Bahnsteige und ist Be-
LK Ammerland Bf Bad Zwischenahn
standteil des gegenwärtig in der Planung befindlichen Infrastrukturausbauprojektes RS2-RS4-Rrogramm.
Die Attraktivität aller Bahnstationen im Landkreis Ammerland muss insge-
samt nachhaltig verbessert werden. So sollen bis spätestens Ende des
Jahrzehnts die Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt (Strecke Oldenburg – Emden) sowie Rastede (Oldenburg – Wilhelmshaven) durch Bahnsteigerhöhungen und stufenlose Bahnsteigzugänge barrierefrei ausgebaut werden.
Die Wiedereröffnung der Bahnstationen in Hahn-Lehmden (Strecke Olden-
burg – Wilhelmshaven) sowie Apen (Oldenburg – Emden) wird seitens des Landkreises Ammerland angestrebt.
Verkehrsstationen: Die Bahnhöfe Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen
und Barnstorf sind Bestandteil des Stationsausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und werden bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-
baut (Bahnsteiglängen 220 m und Bahnsteighöhen 76 cm). Eine detaillierte
LK Diepholz Bf Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen und Barnstorf
Übersicht der Baumaßnahmen und der Fertigstellungstermine zeigt die Tabelle A-11 in Anlage A.
Verkehrsstationen: Die beiden kleineren Stationen Barrien und Bramstedt
sollen im Rahmen des Folgeprogramms RS2-RS4-Stationen ausgebaut wer-
LK Diepholz Bf Barrien und Bramstedt
den. Dabei werden jeweils die beiden Außenbahnsteige grundhaft erneuert.
Sie erhalten die notwendige Bahnsteighöhe von 76 cm.
Aus Sicht des Landkreises Diepholz und des ZVBN ist darüber hinaus auch
die Herstellung stufenloser Bahnsteigzugänge – wie auch für die Station Dreye – anzustreben.
Am Bahnhof Diepholz sind zwar bereits in den vergangenen Jahren stufen-
lose Bahnsteigzugänge gebaut worden, jedoch sind sowohl der Haus- als
LK Diepholz Bf Diepholz
auch der Mittelbahnsteig noch auf 76 cm zu erhöhen.
Bahnhofsumfeld: Das Empfangsgebäude soll saniert werden und die Treppen und Bahnsteige einschließlich der Ticketautomaten mit ausreichend WItterungsschutz ausgestattet werden.
Der Bahnhof Lemförde ist barrierefrei auszubauen (Erhöhung der Außenbahnsteige und Errichtung stufenloser Zugänge vom Personentunnel).
Während die meisten Bahnhofsumfelder im Landkreis Diepholz in den letz-
ten Jahren durch die Städte und Gemeinden neu gestaltet bzw. erweitert
worden sind, befindet sich ein solches Vorhaben am Bahnhof Lemförde noch
in der Planung. Hier soll in den kommenden Jahren nicht nur die Bahn-Bus-
Verknüpfung erheblich verbessert werden, sondern auch der Neubau über-
dachter und teilweise abschließbarer Bike-and-ride-Anlagen sowie eine
Erweiterung der Park-and-ride-Stellplätze vorgenommen werden.
LK Diepholz Bf Lemförde
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Verkehrsstationen: Der Bahnhof Hude wird im Rahmen des Ausbaupro-
gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" grundhaft erneuert: Neben der Er-
C-106 LK Oldenburg Bf Hude
neuerung und Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm erhalten beide Bahnsteige auch Aufzüge vom/zum Personentunnel.
Bahnhofsumfeld: Die Rampe aus dem Tunnel am nördlichen Bahnhofsvor-
platz wird barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus sind auf der Bahnhofssüd-
seite die Bushaltestellen zu bündeln und barrierefrei auszubauen und die Bike-and-ride-Anlagen bedarfsgerecht zu erweitern.
Verkehrsstationen: Die zwischen Delmenhorst und Hude entlang der RS3
liegenden Bahnstationen Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg sollen im Rahmen des RS2-RS4-Ausbauprogramms grundhaft erneuert und
LK Oldenburg Bf Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg
barrierefrei gestaltet werden.
Bahnhofsumfeld: An allen drei Stationen sind zeitgemäße Bike-and-rideAnlagen mit einem Mindestangebot an abschließbaren Stellplätzen zu errichten. Darüber hinaus sind nahe gelegene Bushaltestellen barrierefrei aus-
zubauen und das Angebot an Park-and-ride- und Kurzzeitstellplätzen für
Pkws jeweils bedarfsgerecht zu erweitern.
Verkehrsstationen: Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck wird im Rahmen des
Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2013
LK Osterholz Bf Osterholz-Scharmbeck
barrierefrei ausgebaut (Erhöhung des Mittelbahnsteigs und Einbau von Aufzügen im Personentunnel).
Verkehrsstationen: An der Station Ritterhude müssen die Bahnsteige aufgrund von Setzungen erneuert werden.
LK Osterholz Bf Ritterhude
Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde beabsichtigt am Bahnsteig in Fahrtrichtung
Bremen (Bahnhofswestseite) eine weitere Bike-and-ride-Anlage zu errich-
ten.
Verkehrsstationen: Die beiden Bahnhöfe Oldenbüttel und Lübberstedt wer-
den im Rahmen des Bundesprogramms "Seehafenhinterlandverkehr" grund-
haft ausgebaut. Anstatt der heutigen Zwischenbahnsteige mit gleisquerenden Zugängen werden auf der jeweiligen Bahnhofswestseite neue Außen-
bahnsteige (Fahrtrichtung Bremen) errichtet, die mittels Rampen über den nahe gelegen Bahnübergang erreichbar sind. Da weiterhin auch die beiden
Hauptbahnsteige auf der Bahnhofsostseite neu gebaut werden, sind beide Stationen nach Abschluss der Maßnahmen (voraussichtlich 2014) konse-
quent barrierefrei.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Oldenbüttel will die zuständige Samtgemeinde Hambergen unmittelbar an den neuen Außenbahnsteig angrenzend
Park- und Bike-and-ride-Anlagen errichten und damit der zu erwartenden
Nachfrage (Hauptlastrichtung Bremen) Rechnung tragen. Zusätzlich soll
auch auf der Bahnhofsostseite eine neue überdachte Bike-and-ride-Anlage
unweit des Bahnübergangs platziert werden. Der bedarfsgerechte Ausbau
der bestehenden Bike-/Park-and-ride-Anlagen an der Westseite des Bf
Lübberstedt wird angestrebt.
LK Osterholz Bf Oldenbüttel und Lübberstedt
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Bahnhofsumfelder: Die Bahnhöfe Langwedel und Etelsen sind grundhaft
ausgebaut worden. Nun beabsichtigt der Flecken Langwedel an beiden Sta-
C-107 LK Verden Bf Langwedel und Etelsen
tionen die Bahnhofsumfelder neu zu estalten. Dazu sollen jeweils auf der
Südwestseite bahnsteignah Park-/Bike-and-ride-Anlagen errichtet werden;
in Etelsen werden zusätzlich noch neue Stellplätze auf der Nordostseite errichtet.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Ottersberg ist Bestandteil des Ausbaupro-
gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und wird durch den Neubau eines
LK Verden Bf Ottersberg
Außenbahnsteigs auf der Bahnhofssüdseite (Fahrtrichtung Hamburg) sowie
durch die Verlängerung des Hausbahnsteigs unter Nutzung des vorhandenen Personentunnels und der beidseitigen Rampen stufenfrei ausgebaut.
Bahnhofsumfeld: Als kommunale Ergänzungsmaßnahme ist der Bau von
Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-/Bike-and-ride) am neuen Au-
ßenbahnsteig vorgesehen. Außerdem soll die Bushaltestelle an der Verdener Straße barrierefrei ausgebaut werden.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten
nicht in bestehender Lage ausgebaut werden. Stattdessen ist angedacht, die
LK Verden Bf Sagehorn
Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige,
die über die bereits bestehende Fußgänger- und Radfahrerüberführung im
Bereich der Straßen "Am Fuhrenkamp"/"Schwarzer Weg" erschlossen werden. Der barrierefreie Ausbau der gesamten Anlage wird angestrebt.
Die Stationsneubaumaßnahme ist nicht Bestandteil des RS2-RS4-Ausbau-
programms und kann erst in einem Folgeprogramm aufgenommen und realisiert werden.
Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde Oyten wird sich um die Gestaltung der
Bahnhofsumfelder und den Bau von Verknüpfungsanlagen kümmern.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Achim gibt es Überlegungen seitens der Stadt,
das Empfangsgebäude von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und zu
LK Verden Bf Achim
sanieren und ggf. im ehemaligen Güterschuppen eine Fahrradstation einzurichten.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Verden sollen die Verknüpfungsanlagen am
Bahnhofsvorplatz (Westseite) modernisiert werden. Im Vordergrund steht
dabei der Bau eines modernen Busbahnhofs mit Witterungsschutz für Fahr-
gäste. Darüber hinaus sind überdachte Fahrradstellplätze, u.a. auch als Sammelschließanlage, zu errichten und die Park-and-ride-Anlage anzupas-
sen.
Für die Qualität der Bahnstationen im Landkreis Verden ist der Erhalt der Reisezentren bzw. des personell besetzten Fahrkartenverkaufs an den Bahnhöfen in Achim und Verden von besonderer Bedeutung.
Der Landkreis und die Stadt Verden setzen sich für die Neueröffnung einer zusätzlichen Bahnstation in Verden-Dauelsen an der RS1-Linie ein. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zeigt ein positives Ergebnis. Die Planung zur Umsetzung der Maßnahme ist fortzuführen.
Angestrebt werden zudem die Neueinrichtung einer Bahnstation in AchimUphusen (Strecke Bremen - Verden) und die Verlegung und Wiedereröffnung der Bahnstation in Kirchlinteln (Strecke Langwedel - Soltau).
LK Verden Bf Verden
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Verkehrsstation: Der Bahnhof Brake wird durch das Infrastrukturprogramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-
C-108 LK Wesermarsch Bf Brake
baut.
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake ist bestrebt, das stadtbildprägende Empfangsgebäude des Bahnhofs Brake vor dem weiteren Verfall zu schützen und – verbunden mit einem angrenzenden Neubau – als Rathaus umzunutzen.
Dabei sollten im Bereich des Hausbahnsteigs fahrgastrelevante Nutzungen
integriert werden.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Nordenham wird durch das Infrastrukturpro-
gramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei
LK Wesermarsch Bf Nordenham
ausgebaut.
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Nordenham plant zur Abrundung der bereits in
den letzten Jahren durchgeführten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
den Bau überdachter und (zum Teil) abschließbarer Fahrradstellplätze. Das Empfangsgebäude Bf Nordenham ist zu entwickeln und ggf. mit einer personell besetzten Beratungs- und Vertriebseinrichtung auszustatten.
Verkehrsstationen: Die weiteren Stationen an der Regio-S-Bahnlinie RS4
(Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel) sollen im Rahmen des dann
folgenden RS2-RS4-Programms grundhaft erneuert werden. Während die
anderen Bahnstationen in bestehender Lage durch Erhöhung der Außen-
LK Wesermarsch Bf Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel
bahnsteige und die Errichtung kurzer Rampen vom jeweiligen Bahnhofsvor-
platz ausgebaut werden sollen, ist in Rodenkirchen die Verschiebung des
Bahnhofs in Richtung des nördlich gelegenen Bahnübergangs Marktstraße geplant. Dort sollen zwei Außenbahnsteige mit Zugang über den Bahnübergang errichtet werden.
Bahnhofsumfeld Rodenkirchen: Die Gemeinde Stadland wird sich um den
Bau bahnsteignaher Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, Park-/Bike-and-
ride) bemühen.
Verkehrsstation: Im Braker Ortsteil Kirchhammelwarden soll im Rahmen des RS2-RS4-Programms nördlich des Bahnübergangs Hammelwarder Straße
LK Wesermarsch Bf Kirchhammelwarden
durch den Bau eines Außenbahnsteigs eine neue Bahnstation errichtet werden.
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake plant den Bau bahnsteignaher Park-/Bike-
and-ride-Anlagen.
Aus Sicht der Gemeinde Jaderberg und des LK Wesermarsch soll der Halte-
Jaderberg
punkt Jaderberg an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven reaktiviert werden.
C 4.4 Fahrgastinformation Um die Nutzung und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu erleich-
tern, muss der Fahrgast umfassend und aktuell über die Angebote informiert werden. Bei jeder Art der Informationsvermittlung ist von Bedeutung, dass die Information verständlich, umfassend und korrekt ist. Insbesondere
sind die Informationen auf den verschiedenen Kanälen zu harmonisieren,
das heißt es sollten zum Beispiel keine Widersprüche zwischen dem Haltestellenaushang und der Internetauskunft auftreten. Harmonisierung heißt
auch, dass der Informationsumfang in allen Medien gleich sein soll.
Grundsätze
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-109
Der Kunde muss sicher sein, unabhängig wie er sich informiert, dass er stets gut informiert wird.
Die Fahrgastinformation muss sich stets den Bedürfnissen der Kunden an-
passen und auf technische Neuerungen reagieren. So hat in den vergangenen fünf Jahren die Bedeutung des Internets rasant an Bedeutung gewon-
nen. Insbesondere mobile Dienste ermöglichen ganz neue Arten der Fahr-
gastinformation, die den individuellen Bedürfnissen des Kunden gerecht werden. Neben technischen Lösungen nimmt die persönliche Beratung des
Fahrgasts und die statistische Information an der Haltestelle einen hohen Stellenwert ein.
Hier nehmen die Bürgerbüros und Touristinformationen der Gemeinden, die
Beratung vor Ort
Service-Center der Verkehrsunternehmen und die Mobilitätszentralen eine tragende Rolle ein. Die Einbeziehung von privaten Einzelhandels- und
Dienstleistungsunternehmen in das Beratungs- und Informationsnetz rundet das Angebot ab.
Ein erster Baustein für ein umfassendes Angebot von persönlicher Informa-
Private Vorverkaufsstellen
tion und dem Vertrieb von Tickets des ÖPNV ist die Einbindung privater Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen. In der Regel können sich
die Kunden hier vorrangig mit Tickets versorgen. Aufgrund der Überschneidung mit dem übrigen Kundenverkehr werden Auskünfte über Tarife und Fahrpläne meist nur in begrenztem Maße gegeben.
Ein zentraler Baustein im Netz der ÖPNV-Information und Beratung in der
Fläche ist die Einbeziehung der Bürgerbüros bzw. Touristinformationen der
Städte und Gemeinden. Dabei werden die persönliche ÖPNV-Beratung und
ÖPNV-Beratung im Bürgerbüro oder in der Touristinformation
der Vertrieb von Tickets in die Palette der bereits angebotenen Dienstleis-
tungen der Bürgerbüros und Touristinformationen integriert.
Der VBN unterstützt insbesondere die Gemeinden bei Verbesserung der Fahrgastinformation vor Ort durch die persönliche Beratung durch Mitarbeiter des VBN sowie die Bereitstellung von Materialen.
Die Kundencenter bzw. Service-Center sind die personell besetzten Bera-
tungs- und Vertriebseinrichtungen der Verkehrsunternehmen. Sie verkaufen
Service-Center der Verkehrsunternehmen
Tickets, geben oft umfangreiche internetgestützte Tarif- und Fahrplanaus-
künfte und bieten auch sonst eine Reihe von Serviceleistungen für ihre Kunden, wie zum Beispiel die Aufbewahrung von Fundsachen und das Beschwerdemanagement.
Die VBN-Serviceauskunft bietet an sieben Tagen in der Woche rund um die
Uhr unter der Telefonnummer 0421/59 60 59 telefonische Auskunft zu
Fahrplänen, Verkehrsmeldungen und Tarifen im VBN-Gebiet und auch darü-
ber hinaus und ist somit wichtiger Teil der persönlichen Beratung. Seit dem 9. Dezember 2012 ist die VBN-Serviceauskunft unter dieser kostengünstigen Nummer zu erreichen. Auch für spezielle Fragestellungen, wie zum
Beispiel Auskünfte für mobilitätseingeschränkte Personen, Beschwerden, Auffinden von verlorenen Gegenständen, Sonderfahrpläne usw. ist die Serviceauskunft ein Ansprechpartner.
Für alle Einrichtungen des Informations- und Vertriebsnetzes sollen einheit-
liche Qualitätsstandards entwickelt, umgesetzt und laufend kontrolliert werden:
Telefonische ÖPNV-Auskunft
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil C
C-110
Das Personal soll eine hohe fachliche und persönliche Beratungskompetenz aufweisen. Dies bezieht sich auf die Tarif- und Fahrplanauskunft sowie auch auf den allgemeinen Umgang mit Kunden.
•
Fahrplan- und Tarifauskünfte sollen über die einheitliche Internetplattform erfolgen. So können die Kunden aktuelle und schnelle Auskünfte
über das Angebot im gesamten VBN-Gebiet und darüber hinaus bekom-
men. •
In allen Informations- und Beratungseinrichtungen sollen umfassende
Informationsmaterialien zum ÖPNV ausliegen oder ausgegeben werden. Diese werden vom VBN oder von den Verkehrsunternehmen erstellt und ggf. um Materialien benachbarter Verkehrsverbünde bzw. –gesell-
schaften ergänzt. Ziel hierbei ist es, die regelmäßige Versorgung stärker
zu systematisieren. •
Durch alle Informationsmedien soll sich eine einheitliche Benutzerplatt-
form ziehen, um so die Zugänglichkeit unabhängig vom Lieferanten oder Hersteller zu gewährleisten. •
Durch Schulung zum Verkehrs- oder Tarifangebot oder Methoden wie
"Train the trainer" (d.h. nach einer Schulung geben erfahrene Nutzer ihre Kenntnisse weiter) soll insbesondere Neunutzern des Nahverkehrs der Zugang erleichtert werden.
Um die Zugänglichkeit des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen zu verbes-
Barrierefreie Gestaltung
sern, müssen die ÖPNV-Vertriebs-, Beratungs- und Informationseinrichtun-
gen auch auf die Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen ausgerich-
tet sein. Das bedeutet zum Beispiel eine barrierefreie Zugänglichkeit oder die entsprechende Dimensionierung der Räumlichkeiten und der Möblierung. Informationsmaterialien, Ticketautomaten usw. müssen ebenfalls für
alle Kunden erreichbar und bedienbar sein. Hierbei ist insbesondere auf die Höhe der Anbringung von Anzeige- und Bedienelementen und die Lesbar-
keit zu achten. Das Personal soll Auskünfte über die barrierefreie Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen geben können und mobilitätseingeschränkte Personen bei ihrer Reiseplanung entsprechend unterstützen.
Die personell besetzten Informations- und Beratungseinrichtungen, aber
Beschwerdemanagement
auch die Serviceauskunft und die Verkehrsunternehmen sind in das System des VBN-Beschwerdemanagements einbezogen. Durch die systematische
Bearbeitung von Beschwerden soll die Kundenzufriedenheit gesteigert wer-
den. In weiteren Schritten sollen auch andere Stellen wie die Träger der Schülerbeförderung in das Beschwerdemanagement einbezogen werden.
Anforderungen zu der Fahrgastinformation an Haltestellen und Fahrzeugen
finden sich im Kapitel C 4.2 und in den Konzepten "Haltestellen im VBN"
Information an Haltestellen und in Fahrzeugen
sowie "Fahrzeuge im VBN". Die Konzepte werden laufend fortgeschrieben.
Das Internet bietet hinsichtlich der Gestaltung der Fahrgastinformation, Fahrgastberatung und des Vertriebs neue, umfangreiche, flexible und
schnelle Möglichkeiten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Nutzung neuer
Technologien Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, zur Standardisierung und zur Aktualität der dargereichten Inhalte. Mit der möglichst
weitreichenden Vereinheitlichung der Internetinformationen soll insbeson-
ÖPNV-Service im Internet
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-111
dere eine leichte Orientierung und bei Bedarf auch eine übersichtliche Ver-
knüpfung zu weiterführenden Informationen sichergestellt werden.
Im Internet ist unter der Adresse www.vbn.de eine umfassende Information über das Dienstleistungsangebot sowie vor allem eine Fahrplan- und Tarifauskunft des VBN möglich.
Die Information zur Barrierefreiheit im Internet soll laufend ausgebaut wer-
den. Zurzeit finden sich Merkmale zu den Fahrzeugen und über den Sta-
Information zur Barrierefreiheit
tionssteckbrief Informationen zu den Bahnstationen in der Auskunft. Diese
Informationen sollen auch für weitere Stationen, zum Beispiel über eine Verknüpfung zum Haltestellenkataster des ZVBN, erweitert werden.
Auf den Internetseiten der Städte, Landkreise und Gemeinden sollen leicht
auffindbare und gut verständliche Informationen zum ÖPNV-Angebot vor
Ort gegeben werden. Neben einer grundsätzlichen Verknüpfung zur Inter-
netpräsenz des VBN sollen linienbezogene Hinweise zu wichtigen Linien oder die Erreichbarkeit ausgewählter Ziele (wie Kreisverwaltungen, Krankenhäuser, Rathäuser usw.) dargestellt werden.
Die Fahrplanauskunft im Internet soll um Elemente wie Informationen über besondere Einrichtungen ("Points of Interest"), Vorverkaufsstellen etc. erweitert werden, um die Orientierung insbesondere auch für Ortsunkundige zu
verbessern. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderungen und Blinden.
Seit 2011 sind für das Gebiet des VBN Echtzeitinformationen über Verspä-
tungen und Ausfälle verfügbar. Kern des Projektes ist eine zentrale Daten-
drehscheibe, die Meldungen zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen
austauscht. Durch die Vernetzung der Systeme ist es nun für den Kunden
möglich, Daten über Verspätungen etc. für die gesamte Reisekette zu erhal-
ten. Neben der Information über Verspätungen können jetzt auch unternehmensübergreifend Anschlüsse zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und –unternehmen gesichert werden.
Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation Für den Regionalbusbereich wurde beim VBN das System RBL-light instal-
liert, welches kleine und mittlere Busunternehmen in die Lage versetzt, Echtzeitdaten zu generieren und Anschlusssicherung zu anderen Unterneh-
men zu tätigen. Diese Daten fließen über die zentrale Datendrehscheibe auch in die Fahrplanauskunft.
Echtzeitinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-112
Mittelfristig sollen alle Daten des SPNV, des Stadtverkehrs sowie der Regionalbuslinien der Bedienungsebene 1 und 2 in Echtzeit verfügbar sein.
An wichtigen Verknüpfungspunkten in der Region werden die Echtzeitdaten
auch über dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an die Fahrgäste weitergegeben. In den weiteren Ausbaustufen des Projektes sollen an wichtigen Punkten in den Landkreisen weitere Anzeiger aufgestellt werden.
Seit 2008 haben die Fahrgäste im VBN auch die Möglichkeit, Fahrplaninfor-
Mobile Auskunft
mationen über mobile Endgeräte zu erhalten. Das Angebot wurde seitdem kontinuierlich erweitert, d.h. weitere technische Plattformen und Echtzeit-
formationen wurden integriert. Die mobilen Geräte bieten insbesondere mit den Ortungs- und Kartendarstellungsfunktionen eine wesentliche Erleichte-
rung für den Zugang zu ÖPNV-Informationen. Durch die ständige Verfügbarkeit und die Verknüpfung der Echtzeitinformation bieten sie die Möglichkeit, laufend den Fahrgast zu informieren.
Eine wesentliche Neuerung sind sogenannte Push-Nachrichten, die aktiv über Störungen informieren – ohne dass der Fahrgast sich laufend die Aus-
künfte selbst holen muss (Pull-Information).
Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone Für den Bereich Echtzeitinformation sind folgende Maßnahmen vorgesehen: •
Der Umfang der Echtzeitdaten soll kontinuierlich erweitert werden. Das heißt der komplette SPNV, inklusive des Fernverkehrs, soll für den Kun-
den verfügbar werden. Die Stadtverkehre Bremerhaven, Nordenham, Oldenburg, Delmenhorst und Verden sollen integriert werden. Im Regional-
busbereich sollen weitere Unternehmen integriert werden, so dass mittelfristig auch alle Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 in Echtzeit in der Fahrplanauskunft erscheinen.
Echtzeitinformation
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil C
C-113
Die Fahrgastinformation soll um sogenannte weiche Meldungen zu Stö-
rungen und Unregelmäßigkeiten ergänzt werden. Dies beinhaltet auch Störungen im Bereich der Stationsausstattung wie Aufzüge. •
Von den neuen technischen Möglichkeiten der unternehmensübergrei-
fenden Anschlusssicherung soll im weit stärkeren Maße Gebrauch gemacht werden.
•
Aufgrund des technischen Wandels wird laufend geprüft, welche weiteren
Funktionen integriert werden können und welche technischen Plattformen bedient werden sollen. •
Vorgesehen sind ebenfalls Verbesserungen der Qualitätssicherung im
Bereich Echtzeitinformation, um so den Kunden verlässliche und qualita-
tiv hochwertige Informationen zu geben. •
Um die Verbreitung von Echtzeitdaten zu verbessern, sind diese auch
verstärkt auf Ticketautomaten, in Verkaufsbüros oder Wartebereichen darzustellen.
Im März 2007 wurde unter zvbn.pendlerportal.de eine internetgestützte
Pendlerportal
Mitfahrzentrale in Betrieb genommen. Alle ZVBN-Verbandsglieder haben
regionsbezogene Portale (zum Beispiel unter ammerland.pendlerportal.de).
Der ZVBN prüft, inwieweit Angebote wie das Pendlerportal auch für sponta-
ne Fahrten, insbesondere in Räumen mit einem unzureichenden ÖPNV-
Angebot, erweitert werden können, um auch hier Optionen zur Sicherung der Mobilität herzustellen.
Der Stationssteckbrief des VBN wurde kontinuierlich weiterentwickelt und in
Stationssteckbrief
die Fahrplanauskunft integriert. Seit Dezember 2012 sind neben den Statio-
nen im VBN auch alle Haltestellen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg
und in der VEJ enthalten. Der Stationssteckbrief soll künftig auch für wichtige Punkte, wie Umstiegspunkte außerhalb des Bahnnetzes, verfügbar sein.
Gemeinsam mit 19 Kooperationspartnern beteiligt sich der ZVBN am Betrieb
und der Pflege eines landesübergreifenden (Niedersachsen und Bremen)
Fahrplandatenpools, der von verschiedenen Auskunftsanbietern genutzt
werden kann.
Der Connect-Datenpool ist wiederum Teil des DELFI-Systemverbundes (Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation). Hierin sind alle Länder-
auskunftssysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der Fahrplanbe-
stand der Deutschen Bahn AG miteinander vernetzt. Der Kunde kann so von
"seinem" (Landes-)Auskunftssystem aus auch die Daten anderer Länder ab-
rufen, ohne deswegen auf eine andere Internetseite wechseln zu müssen. In
weiteren Schritten soll geprüft werden, wie weit der Austausch der Solldaten über Connect mit dem Projekt Echtzeitinformation harmonisiert werden kann.
Im europäischen Kontext wird derzeit die Integration des Connect-Datenpools in das System "EU-Spirit" (www.eu-spirit.com) angestrebt. Über das Interreg IVB-Projekt "Green Sustainable Airports" (www.greenairports.eu)
werden die Echtzeitdaten des Nahverkehrs mit den Echtzeitdaten des Flughafens Bremen verknüpft. Dieses Projekt ist somit ein erster Einstieg in eine multimodale Auskunft.
Connect - Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
VBN und ZVBN erarbeiten als Ergänzung zum Haltestellen- und Fahrzeugkonzept ein Konzept zur Fahrgastinformation. Ein Schwerpunkt dieses Kon-
C-114 Konzept Fahrgastinformation
zeptes wird die barrierefreie Gestaltung der Fahrgastinformation. 2013 soll
der Entwurf in die öffentliche Beteiligung gehen.
C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN Seit 2005 entwickeln die VBN GmbH und der ZVBN gemeinsam ein Verfahren
zur Qualitätssicherung, das im Jahr 2007 unter anderem mit der Durchfüh-
Verfahren zur Qualitätssicherung
rung von Qualitätstests zur praktischen Anwendung gebracht wurde. Weitere Elemente des Qualitätsmanagements sind die Ergebnisse des VBN-
Kundenbarometers, die VBN-Kundengarantien, das Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Qualitätsgespräche mit den Verkehrsunternehmen (s.u.).
Zentrale Zielsetzung des Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und langfristige Verbesserung der Qualität des ÖPNV im VBN 23.
Auf Basis der bestehenden Qualitätskonzepte, deren Inhalte bereits in die Vergaben und Verkehrsverträge eingeflossen sind, bilden diese Bestandteile per Beschluss vom Mai 2011 das gemeinsam beschlossene VBN/ZVBN-
Qualitätsmanagement (QM). Kernbestandteil dieses QM ist das zur Veröffentlichung bestimmte Qualitätsbarometer.
Das QM umfasst bisher den straßengebundenen ÖPNV. Es ist jedoch das
gemeinsame Ziel von VBN GmbH und ZVBN, auch den Schienenpersonennahverkehr in das Qualitätsmanagement einzubeziehen. VBN GmbH und
ZVBN werden deshalb auf die SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen zugehen und ausloten, wie eine Integration des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement erfolgen kann.
Im Folgenden werden die Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems beschrieben:
Das QM soll sicherstellen, dass den Kunden auf der Basis der VBN-
Qualitätsniveau
Qualitätskonzepte dauerhaft ein angemessenes Qualitätsniveau der von den
Verkehrsunternehmen erbrachten Verkehrsleistungen geboten wird. Grundprinzip ist die fahrgastnahe Steuerung - das Feedback durch den Kunden an
das Unternehmen - bei Abweichungen zwischen erwarteter Leistung und erbrachter Leistung. Die "Benutzeroberfläche" des QM soll für den Fahrgast
einheitlich gestaltet sein. Dies betrifft die Anwendung der VBN-Garantien mit einheitlichen Inhalten, die Vermarktung der Kundengarantie im einheit-
lichen VBN-Erscheinungsbild und die Kommunikation zwischen Unterneh-
men und Fahrgast.
Das VBN-Kundenbarometer ist Teil einer bundesweiten Erhebung, die die
Leistungen verschiedener ÖPNV-Anbieter aus Sicht der Kunden ermittelt und aufgrund eines standardisierten Verfahrens vergleichbar macht.
So werden alle zwei Jahre Befragungen zur Kundenzufriedenheit mit den ÖPNV-Leistungen auch im Gebiet des VBN durchgeführt. Die nach einer 23
Das Qualitätsmanagement wurde in Anlehnung an die DIN EN 13816 entwickelt. Diese
Norm dient dem Nachweis der Servicequalität von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr.
VBN-Kundenbarometer
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-115
festgelegten Stichprobenzahl durchgeführten, repräsentativen Telefoninter-
views geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten und die Zufriedenheit der Kunden mit rund 30 Leistungsmerkmalen (vgl. Kap. A 5).
Alle für Kunden besonders relevanten Qualitätskriterien werden in erster
VBN-Kundengarantien
Linie durch die VBN-Kundengarantien gesteuert. Diese steuern die Qualität direkt in der Beziehung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast. Die VBN-Kundengarantien beinhalten eine •
Pünktlichkeitsgarantie
•
Anschlussgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Verbindungen)
•
Niederflurgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Fahrten)
•
Sauberkeitsgarantie
Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste Der Fahrgast erhält für die Bereiche, die mit der Garantie abgedeckt sind, im
Wiedergutmachung
Falle der Schlechtleistung oder Nichtleistung Wiedergutmachung in einem vorab definierten Umfang. Die Kosten trägt das verantwortliche Verkehrsun-
ternehmen.
Über das Internet oder über Feedbackkarten wird es den Kunden ermöglicht,
ihre Garantieansprüche geltend zu machen bzw. ihre Beschwerden, Anliegen
oder Wünsche auf direktem Wege an das Verkehrsunternehmen bzw. den VBN zu melden. Alle Kundenanliegen, Garantiefälle und Beschwerden werden dokumentiert und analysiert.
Die VBN-Kundengarantien werden auf allen Linien der Stadtverkehre in Bre-
men, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Brake sowie
auf den meisten Regionalbuslinien der Bedienungsebenen 1 und 2 im gesamten Verbundraum angeboten. 24
Alle eingehenden Kundengarantieansprüche, aber auch weitere Beschwerden
und Rückmeldungen, sollen in das EDV-gestützte VBN-Beschwerde-
management eingehen. Dieses gewährleistet neben einer geregelten Auf-
nahme der Meldungen insbesondere eine gesicherte Rückmeldung an den
Kunden sowie die kategorisierte Auswertung von Beschwerden. Diese Auswertungen finden Eingang in die regelmäßigen Qualitätsgespräche mit den
Verkehrsunternehmen. Zudem gehen einzelne Ergebnisse in das Qualitäts-
barometer ein und bilden somit eine wesentliche Grundlage für weitere Qualitätsverbesserungen.
Das VBN-Beschwerdemanagement ist von allen VBN-Verkehrsunternehmen im straßengebundenen ÖPNV anzuwenden.
24
Zu Inhalten, Ausgestaltung und Übersicht der VBN-Kundengarantien siehe:
http://vbn.de/fahrgastinformation/kundengarantien.html
Beschwerdemanagement
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Neben der beschriebenen fahrgastnahen Steuerung durch Kundengarantien
C-116 Indikative Qualitätstests
und dem VBN-Beschwerdemanagement werden in einem standardisierten
Stichprobenverfahren im ganzen Verbundgebiet Qualitätstests durchgeführt. Die erhobenen Kriterien sind verschiedenen Kategorien in den Bereichen Haltestelle, Fahrzeug und Fahrplantreue zugeordnet.
Die Tests werden gleichmäßig auf den Verbundraum verteilt, so dass in je-
dem der 15 Linienbündel in den Landkreisen pro Jahr möglichst eine Linie der Bedienungsebenen 1 und 2 sowie eine Linie der Bedienungsebene 3
erhoben wird. Die Überprüfung der Stadtnetze (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg) erfolgt abwechselnd alle zwei Jahre.
Die zukünftige Ausweitung der Qualitätstests auf sogenannte subjektive Kriterien wird angestrebt. Dazu zählt bspw. die Beratungsqualität in Service-
Centern oder des Fahrpersonals. Auch die Erweiterung auf Kriterien in Bezug auf den SPNV - wie beispielsweise der Zustand der Bahnsteige, Wetterschutz
oder die Zugänglichkeit zu Bahnhofseinrichtungen und Gleisen - wird angestrebt.
Möglichst direkt nach Beendigung der Erhebung (indikative Qualitätstests)
Qualitätsgespräche
findet ein Qualitätsgespräch mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen statt. Hierbei werden die Ergebnisse der jeweiligen Erhebung vorgestellt und
erörtert. Ziel ist es, eventuell festgestellte Schlechtleistungen möglichst umgehend abzustellen.
Die vorgenannten Bestandteile des QM fließen schließlich im Qualitätsbarometer zusammen, wobei die Ergebnisse der Qualitätstests den wesentlichen Inhalt bilden.
Das fortan jährlich veröffentlichte Qualitätsbarometer dient der Gesamtdarstellung der gemessenen Qualität im VBN. Die Ergebnisse werden möglichst
unternehmens- und linienscharf dargestellt und enthalten auch ein Ranking der angebotenen Qualität getrennt nach Stadt- und Regionalbusverkehren.
Qualitätsbarometer
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-117
C 5 Tarif und Vertrieb Um insbesondere tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und
Tarifstruktur und Ticketsortiment
ihrer Grenzen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berück-
sichtigen sind dabei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in
den Verbundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN-Tarifs.
Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben, •
lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen,
•
tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten,
•
die Kooperation mit Dritten im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen,
•
die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu
bewerben, •
verstärkt zielgruppenspezifische Ticketangebote anzubieten (z.B. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen).
Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Verflechtungen, des vom Land
Tarifkooperationen
Niedersachsen angestrebten landesweiten Niedersachsentarifs, der Fahr-
gastzahlen sowie möglicherweise anfallender Durchtarifierungsverluste ist mit den an das VBN-Gebiet angrenzenden Gebietskörperschaften und Ver-
kehrsverbünden regelmäßig zu prüfen, ob die Schaffung oder Vertiefung
von tariflichen Kooperationen sinnvoll ist.
Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ausgestaltung und An-
wendung der tariflichen Kooperationsformen für den Kunden möglichst einfach gestaltet werden.
Im VBN gibt es bislang (Stand Mai 2012) kein für die Verkehrsunternehmen beschlossenes Konzept mit definierten Anforderungen für ein einheitliches
Vertriebssystem im VBN. Vielmehr bestehen bei den Verkehrsunternehmen in Bezug auf die Vertriebsstruktur und die Vertriebswege sehr unterschied-
liche Systeme (z.B. wird das BOB-Ticket bisher nur von den kommunalen Verkehrsunternehmen in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg angeboten). Um die hierdurch bestehenden Zugangshemmnisse im Bereich des Ticketvertriebs abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-
Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hierbei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten
verbundweiter bargeldloser,
internet-
sowie
handy- bzw. smartphonegestützter Ticketangebote und -vertriebswege zu
prüfen. Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden.
Ticketvertrieb