Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Teil C Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Stand: Fortschreibung Juni 2015

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Inhaltsverzeichnis Teil C

C 1 Ziele ............................................................................................. C-4 C 1.1 Grundsätze ................................................................................. C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot ............................................. C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb ....................................................................... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen ....................... C-7 C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot......................................................... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes .................................... C-7 C 2.2 Produkte ..................................................................................... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN ..................................................... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV ................................................................ C-11 C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz ..... C-11 C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen

im SPNV-Netz .............................................................................. C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen .................................................... C-15 C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven ............................................. C-19 C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst .............................................. C-23 C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg ................................................. C-26 C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland ......................................... C-30 C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz ............................................. C-35 C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg .......................................... C-41 C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz ........................................... C-46 C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden................................................ C-50 C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch .................................... C-56

C-2

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C 3 Linienbündelung.......................................................................... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung .......................................... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften ............................... C-64 C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen ............................... C-64 C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven ....................... C-66 C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst ...................................... C-67 C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg.......................................... C-68 C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland ................................. C-69 C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz ..................................... C-71 C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg................................... C-73 C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz .................................... C-75 C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden ........................................ C-76 C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch ............................ C-78 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer ............................... C-79 C 4 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV ........................................................... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge ....................................................... C-81 C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV ....................... C-81 C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV ......................... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet .............................................. C-89 C 4.3.1 Stationsausbauplanung .................................................... C-89 C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung...................... C-92 C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld........... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation................................................................ C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN ................................................. C-114 C 5 Tarif und Vertrieb .......................................................................C-117

C-3

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-4

C 1 Ziele C 1.1 Grundsätze Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen

im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge

und soll in allen Teilen des Zweckverbandsgebietes unter Berücksichtigung

der unterschiedlichen zeit-

und

Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung

raumbezogenen Verkehrsbedürfnisse

gewährleistet und weiterentwickelt werden. Die Sicherstellung einer ausrei-

chenden Verkehrsbedienung beinhaltet neben einer angemessenen räumlichen und zeitlichen Erschließung und einer umfassenden Fahrgastinfor-

mation und -beratung insbesondere auch die Umsetzung der im Verkehrs-

verbund Bremen/Niedersachsen geltenden Qualitätskonzepte sowie die Anwendung des VBN-Tarifs.

Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen sowie der Ver-

Vorrang für den ÖPNV

kehrssicherheit ist eine Erhöhung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen durch Aufkommensverlagerungen vom motorisierten Individual-

verkehr anzustreben. Unter diesem Gesichtspunkt soll dem Ausbau des ÖPNV sowie einer weiteren Abstimmung und Verknüpfung der Verkehrsträ-

ger des Umweltverbundes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und

Finanzierbarkeit Vorrang gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Indi-

vidualverkehr eingeräumt werden. Insbesondere sind auch die Übergänge vom Individualverkehr zum ÖPNV weiter auszubauen.

Die Siedlungsentwicklung und der ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die

Schaffung einer ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung gegenseitig stär-

ÖPNV-orientierte Siedlungsentwicklung

ken. Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist eine ÖPNV-

Erschließung in die Gesamtplanung einzubeziehen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist hierbei darauf hinzuwirken, dass Wohnbereiche an Arbeits- und

Ausbildungsstätten und diese Bereiche an öffentliche, private, gewerbliche,

soziale und kulturelle Einrichtungen mit Verkehrsmitteln des ÖPNV auf möglichst kurzem Wege angebunden werden.

Der ÖPNV soll ein Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger leisten.

Barrierefreiheit

Bei Planung, Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen, bei der Fahrzeugbeschaffung, der Fahrgastinformation, dem Vertrieb sowie der Planung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Verkehrsangebots ist insbesondere auf

eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu achten. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, werden vorrangig gefördert.

Vor dem Hintergrund der im PBefG enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare

Rahmenvorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren zu etablieren bzw. weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die im Nahverkehrsplan verankerte Linienbündelung.

Rahmenvorgaben für Vergabeverfahren

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-5

C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot Das mehrstufig differenzierte ÖPNV-Netz im Zweckverbandsgebiet bildet die Grundlage für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit

Differenziertes Bedienungsnetz

Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.

Das Rückgrat des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist der SPNV und - abseits

von Schienenkorridoren - der straßengebundene ÖPNV, der der Bedie-

nungsebene 1 und dem Stadtverkehr zugeordnet ist.

Das differenzierte Bedienungsnetz ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und

Finanzierbarkeit umzusetzen. Zur Weiterentwicklung des differenzierten

Netzes zählen auch die Differenzierung von Betriebsformen und die damit verbundene Bildung marktfähiger ÖPNV-Produkte.

Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des differenzierten Bedienungs-

netzes ist insbesondere sicherzustellen, •

dass das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot der einzelnen Teilverkehrssysteme

und

Verkehrsträger

untereinander

nach

einem

Sicherstellung des differenzierten Bedienungsnetzes und Verknüpfung der Verkehrsträger

Gesamtkonzept sowie unter Einbeziehung technischer Verkehrsmana-

gement- und -informationssysteme abgestimmt und verknüpft wird.

Hierbei sind die Umsteigezeiten und –anlagen (beispielsweise ZOB oder

Park-/Bike-and-ride-Anlagen) nachfragegerecht und kundenfreundlich

zu gestalten, •

dass zentrale Orte mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrs-

mitteln bedient werden. Dabei sollen aufkommensstarke Orte, insbe-

sondere die Ober- und Mittelzentren, möglichst direkt miteinander verbunden werden.



dass die Vertaktung der Verkehre im schienen- und straßengebundenen

ÖPNV weiter vorangetrieben wird, •

dass das SPNV-Angebot von den zuständigen Aufgabenträgern gesi-

chert und weiter ausgebaut wird, •

dass der Verkehrsfluss des ÖPNV durch geeignete Maßnahmen beschleunigt wird,



dass bei hauptsächlich auf Schülerbeförderung ausgerichteten Linien-

verkehren das Angebot nach Möglichkeit so gestaltet wird, dass weitere Fahrgäste gewonnen werden können und •

dass in Zeiten und Räumen schwacher Verkehrsnachfrage das Instru-

mentarium bedarfsorientierter Betriebsformen angewendet wird.

Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben für die Angebotsgestaltung der SPNV-

Linien wird das Ziel verfolgt, dass Oberzentren im Verbandsgebiet sowie die benachbarten Oberzentren montags bis sonntags durch ein schnelles mit

dem Schwerpunkt auf Verbindungsfunktion erschließendes SPNV-Produkt (vgl. Kap. A 2.1.1, Expresslinien) im Stundentakt untereinander verbunden werden. Die Verbindung zwischen den an den SPNV-Strecken gelegenen

Mittelzentren und den Oberzentren im Verbandsgebiet soll montags bis sonntags mindestens durch im Stundentakt verkehrende mit erschließenden, langsameren SPNV-Produkten (Regionalbahnlinien, Regio-S-Bahn)

Zeitliches Angebot

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-6

erfolgen. In Tagesrandlagen kann, bei gleichzeitigem Einsatz von schnellen

und langsamen SPNV-Produkten auf einer SPNV-Strecke, eine Abstimmung

im Angebot der Produkte sinnvoll sein.

C 1.3 Qualität des ÖPNV Zur weiteren Verbesserung der Qualität des ÖPNV ist die Umsetzung der in

der Verbandsversammlung des ZVBN und der Gesellschafterversammlung

Qualitätskonzepte und Qualitätssicherung

der VBN GmbH bereits beschlossenen Qualitätskonzepte (vgl. www.zvbn.de)

sowie die Entwicklung von weiteren Qualitätskonzepten von allen Beteiligten weiter voranzutreiben. Hierbei ist in der Umsetzung insbesondere dafür Sorge zu tragen, •

dass nur solche Maßnahmen eine öffentliche Förderung erhalten, die

den Anforderungen der beschlossenen Qualitätskonzepte entsprechen und •

dass das gemeinsam entwickelte Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet wird.

Um Zugangshemmnisse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter

Fahrgastinformation

abzubauen und eine effektive Nutzung verschiedener Verkehrsträger und

deren Kombinationsmöglichkeiten zu fördern, ist die Fahrgastinformation

und –beratung, insbesondere unter Berücksichtigung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, weiter zu verbessern.

C 1.4 Tarif und Vertrieb Um tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und ihrer Gren-

zen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer

Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berücksichtigen

sind hierbei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in den Ver-

bundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN-

Tarifs. Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben,

lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen, verstärkt ziel-

gruppenspezifische Ticketangebote zu schaffen (z.B. für Schüler/Jugend-

liche, Senioren, Touristen), tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen

einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten, die Kooperation mit Dritten

im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen sowie die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu bewerben.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr im Zweckverbandsgebiet ist der einheitliche VBN-Tarif ein zentraler und maßgeblicher Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG. Der ZVBN wird deshalb den VBN-Tarif

im

Rahmen

von

Vergabeverfahren

für

Verkehrsleistungen

verpflichtend vorgeben und darauf im Rahmen seiner Vorabbekanntmachungen nach der EU-VO 1370/2007 hinweisen. Auch im Rahmen eigen-

wirtschaftlicher Genehmigungsanträge wird seitens des ZVBN und seiner

Tarif und Vertrieb

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-7

Verbandsglieder auf die Anwendung des VBN-Tarifs gegenüber den Genehmigungsbehörden bestanden werden.

Hinsichtlich des Ticketvertriebs bestehen bei den Verkehrsunternehmen im

VBN sehr unterschiedliche Systeme. Um die hierdurch bestehenden Zu-

gangshemmnisse im Bereich des VBN abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hier-

bei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten verbundweiter bar-

geldloser, internet- sowie handy- bzw. smartphone-gestützter Ticketange-

bote und -vertriebswege zu prüfen.

Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden sowie eine möglichst weitreichende barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Bei der

Ausgestaltung des Vertriebsstellennetzes ist in Kooperation mit den Ge-

bietskörperschaften und Verkehrsunternehmen anzustreben, das vorhande-

ne Vertriebsstellennetz, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten einer persönlichen Beratung, zu sichern und weiter auszubauen.

C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen Die Zusammenarbeit mit den an das Verbandsgebiet angrenzenden Ver-

Kooperation

kehrsregionen ist insbesondere im Rahmen der Planung und Ausgestaltung verbandsgrenzenüberschreitender Verkehre sowie bei der Entwicklung tariflicher Kooperationen weiter auszubauen. Hierbei sind insbesondere aufkommensstarke Verkehrsverflechtungen im Schienenpersonennahverkehr

über das Verbundgebiet hinaus zu berücksichtigen. Dabei ist auch die von dem SPNV-Aufgabenträger entwickelte und im VBN eingeführte neue Liniennummerierung (vgl. Kap. A 2.1.1) auf die angrenzenden Verkehrsregio-

nen zu übertragen.

C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes Die unterschiedlichen Anforderungen an das ÖPNV-Netz werden durch eine Gliederung in verschiedene Bedienungsebenen mit Rahmenvorgaben für die

Angebotsgestaltung differenziert. Gegenüber dem vorherigen Nahverkehrs-

plan wurde das Konzept weiter differenziert. Insbesondere wurde eine stärkere Differenzierung zwischen Stadt- und Regionalverkehr eingeführt.

Das Konzept soll den unterschiedlichen Nachfragebedarfen durch den Ein-

satz unterschiedlicher Angebote gerecht werden. Mit den einzelnen Angeboten werden bestimmte Qualitätsanforderungen verbunden (beispielsweise

vertaktet). Angebotskategorien definieren Anforderungen an die Angebotsgestaltung wie Taktdichte und Bedienungszeiten. Je Linie können über diese Anforderungen hinausgehende Festlegungen getroffen werden.

Im Zusammenspiel der verschiedenen Bedienungsebenen und den Verkehrsträgern Schiene und Straße soll ein abgestimmtes Netz entstehen. An wich-

tigen Punkten werden die Linien aufeinander abgestimmt und verknüpft; gerade die einheitliche Vertaktung sichert die Möglichkeit zur Abstimmung

Differenzierung des vorherigen Konzeptes

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-8

der Fahrpläne und Sicherung der Anschlüsse. Durch das Projekt Echtzeitinformation (siehe C 4.4) können diese auch technisch gesichert und dem

Fahrgast kommuniziert werden. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des differenzierten Liniennetzes wird die Definition von Anschlusspunkten und Abstimmung der Fahrpläne sein.

Im Folgenden werden die Ebenen des differenzierten Liniennetzes beschrie-

ben:

Der SPNV verkehrt auf den Hauptnachfrageachsen und verbindet Zentren im Stundentakt oder dichter. Die Vertaktung sichert Anschlüsse zu anderen

Schienenpersonennahverkehr

Linien des SPNV, dem Fernverkehr und dem Stadt- und Regionalverkehr.

Unterschiedliche Produkte wie RegionalExpress oder die Regio-S-Bahn

schaffen attraktive Angebote für verschiedene Nutzer.

Die Nachfrageanforderungen in den Städten erfordern ein vielfältig differen-

Stadtverkehr

ziertes Angebot. Für den Stadtverkehr (SV) werden je Linie die Mindestan-

forderungen je Verkehrstag und –zeit an das Taktangebot festgelegt.

Wesentliches Merkmal des Stadtverkehrs ist die Vertaktung der Linien, die

attraktive Umsteigebeziehungen ermöglicht. Innerhalb des Stadtverkehrs

existieren verschiedene Angebotsformen; neben den Stadtbussen und Stra-

ßenbahnen verkehren auch z.B. Ortsbusse, die den Anforderungen an die kleinräumige Erschließung gerecht werden.

Auf der Bedienungsebene 1 im Regionalverkehr gibt es vornehmlich Verbin-

Bedienungsebene 1

dungen zwischen Orten höherer Zentralität und Fahrgastnachfrage in der

Region. Als Mindestangebot soll auf der Bedienungsebene 1 ein Stundentakt

angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht; an Samstagen wird als Grundangebot

ein Zweistundentakt festgelegt. Für die Hauptverkehrszeiten und Sonn- und

Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots im Kapitel C 2.5 statt. Die Buslinien der Bedienungsebene 1 ergänzen den SPNV um ein hochwertiges Angebot.

Die Bedienungsebene 2 ergänzt das Netz im Regionalverkehr um die Flä-

Bedienungsebene 2

chenerschließung. An geeigneten Verknüpfungspunkten wird die Bedie-

nungsebene 2 mit der Bedienungsebene 1, dem Stadtverkehr und dem SPNV verknüpft, wenn auf diese Weise die Anbindung eines Ortes höherer Zentra-

lität sichergestellt werden kann bzw. sich kürzere Reisezeiten für Fahrgäste ergeben. Als Mindestangebot soll auf dieser Bedienungsebene ein Zweistun-

dentakt angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht. Für die HVZ, das Wochenende

und Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots statt.

Der Schülerverkehr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Flexibilität und Ausgestaltung des Angebots. Vornehmliche Aufgabe ist die Anbin-

dung der Schulstandorte unter besonderer Berücksichtigung der von den

Trägern der Schülerbeförderung getroffenen Festlegungen (z.B. im Rahmen

der Satzungen zur Schülerbeförderung). Das Angebot kann bedarfsorientiert

um Fahrten erweitert werden, die auch einen Nutzen für andere Fahrgastgruppen bieten. Die Bedienungsebene 3 im Regionalverkehr umfasst im Gegensatz zu dem bisherigen Nahverkehrsplan hauptsächlich schulorientierte Verkehre und andere Sonderformen wie Werksverkehre.

Bedienungsebene 3

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Die Linien des Nachtverkehrs (NV) befriedigen die Nachfrage in den Abend-

C-9 Nachtverkehr

und Nachtstunden. Sie orientieren sich mit ihrer Linienführung an wichtigen Zielen des Freizeitverkehrs. Die Betriebszeiten werden an die Anforderungen der städtischen oder regionalen Verkehrsaufgaben im Freizeitverkehr angepasst.

Gegenüber dem bisherigen Nahverkehrsplan haben sich die Zuordnungen

der Linien zu Bedienungsebenen zum Teil geändert: So wurden z.B. Linien

heraufgestuft, deren heutiges Angebot und Potenziale ein besseres Angebot

rechtfertigen, und es wurden Linien herabgestuft, die aufgrund der Poten-

zialbetrachtung ihre bisherige Einstufung nicht mehr gerechtfertigt haben (vgl. Kap. B 3).

C 2.2 Produkte Im ÖPNV gibt es - wie oben beschrieben - vielfältige Angebote mit zum Teil sehr unterschiedlichen Verkehrsaufgaben. Eine klare Erkennbarkeit der verschiedenen ÖPNV-Produkte stiftet hier Nutzen für den Kunden. Deshalb

muss ein Fahrgast wissen, was hinter der "Verpackung" - also der Produktbezeichnung - steckt. Dies ermöglicht auch eine zielgruppenspezifische Vermarktung der einzelnen Produkte.

Es wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit der VBN GmbH, den Verkehrsun-

ternehmen sowie den SPNV-Aufgabenträgern für die im VBN-Gebiet ange-

botenen Verkehre Produktkategorien und -bezeichnungen mit definierten Anforderungen zu erarbeiten und sukzessive umzusetzen. Dies gilt nicht

nur für den Bereich der auf der Schiene, in den Städten und im Regionalbusbereich angebotenen Verkehre, sondern insbesondere auch für die bedarfs-

gesteuerten Angebote wie Anruflinientaxi (ALT) und Anrufsammeltaxi (AST)

sowie für BürgerBusse. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen

Entwicklungen in den eher ländlichen Gebieten des Verbundraumes wird es zur erfolgreichen Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung notwendig werden, flexible und bedarfsgesteuerte Verkehre mit klaren und

möglichst verbundweit einheitlichen Produkteigenschaften auszugestalten.

Ziel ist es, sowohl bestehende bedarfsgesteuerte Modelle zu stärken und zu

profilieren sowie die Möglichkeit zu prüfen, in welchen Räumen neue, be-

darfsgesteuerte Modelle als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot

installiert werden können.

C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN VBN-BürgerBusse ergänzen das bestehende ÖPNV-Angebot in zeitlicher

und/oder räumlicher Hinsicht. BürgerBusse sollen eine vertaktete inner-

gemeindliche Erschließung und Anschlüsse an weiterführende Bus- und

Bahnlinien bieten. Die Fahrplangestaltung berücksichtigt diese Erschlie-

ßungs- sowie Zu- und Abbringerfunktion und ist mit dem begleitenden Verkehrsunternehmen abzustimmen. Die fahrplan- und fahrzeugtechnische

Auslegung des Betriebes stellt insbesondere die Zielgruppe Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen in den Mittelpunkt.

Der Betrieb und die Organisation werden weitestgehend durch in einem BürgerBusverein zusammengeschlossene, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen

Zielsetzung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-10

und Bürger bewerkstelligt. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen werden die BürgerBusse stets von einem Verkehrsunternehmen begleitet.

Das zum Einsatz kommende Fahrzeug mit acht Fahrgastsitzplätzen ist be-

BürgerBusfahrzeug

sonders auf die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnitten. Es

muss

den

im

VBN-Fahrzeugkonzept

und

Förderrichtlinien dargelegten Kriterien entsprechen.

den

in

den

ZVBN-

Für die planerische Bewertung eines nachhaltigen Betriebes von BürgerBus-

sen bieten die folgenden Kriterien gute Anhaltspunkte:

Für den nachfrageseitigen Anspruch der Bevölkerung können Ergebnisse

Fahrgastnachfrage

von Haushaltsbefragungen herangezogen werden. Nach Anwendung der

10 %-Ableitung 1 aus den Ergebnissen der Haushaltsbefragungen sollte für

das erste Betriebsjahr eine berechnete Mindestnachfrage von 300 bis 350

Fahrgästen/Monat vorliegen. Auf Basis der seit 2004 geführten BürgerBusFahrgaststatistik ist von einem durchschnittlichen jährlichen Fahrgastzu-

wachs von 15 % binnen der ersten zwei Jahre auszugehen.

Das Verkehrsgebiet sollte nicht weniger als 10.000 Einwohner bzw. eine

Siedlungsstruktur

Die jeweiligen Gemeinden müssen zur Deckung der jährlichen Betriebskos-

Finanzierung

Um eine Konkurrenz zu bestehenden Regionalbusangeboten der Bedie-

Netzergänzung

Siedlungsdichte von nicht unter 100 Einwohner/km2 vorweisen.

ten einen angemessenen finanziellen Beitrag zu leisten bereit sein.

nungsebenen 1 und 2 zu vermeiden, sollen die Fahrpläne der BürgerBusse auf parallel bedienten Streckenabschnitten möglichst auf die jeweiligen

Fahrplanlücken ausgerichtet sein. Dadurch wird hier im engeren Sinne eine Ergänzung des Fahrplanangebots erreicht.

In den VBN-BürgerBussen kommt der VBN-Tarif zur Anwendung. Die Fahr-

zeuggestaltung, aber auch das Fahrplanlayout, entspricht den Kriterien des VBN.

Im Verbundgebiet bieten derzeit (Stand Dezember 2012) 14 BürgerBusver-

eine auf 35 Linien ein Fahrplanangebot (vgl. Abb. C-1).

1

Die in den Haushaltsbefragungen gemachten Angaben zur Nutzungshäufigkeit werden

addiert, aber nur mit 10 % als konkrete Nutzung nach Einführung eines BürgerBusses gewertet. Mit dieser Herangehensweise wurden bislang gute und der Realität nahekommende Fahrgastzahlen für das erste Betriebsjahr prognostiziert.

Tarif + Corporate Design

Nahverkehrsplan ZVBN Ganderkesee

Teil C

C-11

bürgerbus-ganderkesee.de

221 Schierbrok-Delmenhorst 222 Rethorn-Delmenhorst

Wildeshausen Westerstede Butjadingen Grasberg/ Worpswede

281 Wildeshausen - Katenbäker Berg

buergerbus-wildeshausen.de

283 Wildeshausen - Spascher Sand

buergerbus-westerstede.de

359 Westerstede - Westerstede 403 Eckwarden-Waddens-Nordenham

buergerbus-butjadingen.de

408 Eckwarden-Stollhamm-Nordenham 612 Grasberg-Worpswede-Grasberg 616 Grasberg-Adolphsdorf-Grasberg

bürgerbus-grasberg-worpswede.de

781 Kirchlinteln-Heins-Kirchlinteln Kirchlinteln

782 Kirchlinteln-Kirchlinteln

buergerbus-kirchlinteln.de

783 Kirchlinteln-Bendingbostel-Kirchlinteln 784 Kirchlinteln-Odeweg-Kirchlinteln

Thedinghausen Ottersberg

785 Thedinghausen - Dibbersen - Riede 786 Thedinghausen - Morsum - Intschede

buergerbus-samtgemeinde-thedinghausen.de

789 Grasdorf - Sagehorn - Grasdorf

buergerbus-ottersberg.de

791 Achim - Uphusen - Achim Achim

792 Achim - Badenermoor - Achim

buergerbus-achim.de

793 Achim - Embsen - Achim Rotenburg (Wümme)

802 Bf - Krankenhaus - Harburger Str. - Bf 803 Bf - Saturnstr. - Moorstr. und zurück

buergerbus-row.de

852 Sottrum - Winkeldorf - Sottrum Sottrum

853 Sottrum - Stuckenborstel - Sottrum 854 Sottrum - Bötersen - Sottrum

buergerbus-sottrum.de

856 Sottrum - Ahausen - Sottrum

Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN

Eine regelmäßig fortgeschriebene Übersicht aller VBN-BürgerBusvereine findet sich unter www.zvbn.de.

Weitere BürgerBusse befinden sich derzeit (Stand Dezember 2012) in fol-

genden Gebietskörperschaften in Vorbereitung: Gemeinden Ritterhude,

Rastede, Bad Zwischenahn und Zeven (vgl. Karte A-23 in der Anlage).

C 2.4 Maßnahmen im SPNV Die Maßnahmen im SPNV-Netz werden in den folgenden zwei Kapiteln ge-

trennt nach denen der SPNV-Aufgabenträger und denen der Verbandsmit-

glieder dargestellt.

C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz Im Kapitel A 2.1.1 ist das aktuelle Leistungsangebot im SPNV ausführlich

dargestellt. Demnach konnten im Verbundgebiet vor allem mit Einführung

der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (2010/11) sowie der Angebotser-

weiterung auf der Strecke Bremen – Hamburg (Hanse-Netz, 2010) wesentli-

che Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden.

Für die künftige Entwicklung des SPNV-Angebots im Gebiet des Verkehrs-

verbundes Bremen/Niedersachsen können die Ausführungen der LNVG beim

Regionalen Planungsgespräch für den SPNV am 09.03.2012 in Bremen herangezogen werden:

Verbesserungen des Angebots in der Vergangenheit

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Die vordergründige Aussage zum Fahrplan 2013 lautet dabei, dass "auf dem

überwiegenden Teil der Linien das SPNV-Angebot im Status quo fortgeführt" wird. Zusätzlich sind einige Änderungen und Ergänzungen vorgesehen, die

C-12 Geplante Änderungen und Ergänzungen des SPNV-Angebots

sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Auf mehreren Linien sind einzelne Anpassungen zur Optimierung des Fahr-

Fahrplanoptimierungen

plans bereits vorgesehen bzw. noch im Prüfverfahren. Dies betrifft vor allem

ausgewählte Früh- oder Spätverbindungen auf den Regio-S-Bahnlinien RS1

bis RS3 sowie einzelne Verbindungen auf den Regionallinien zur Schließung von Taktlücken.

Wesentliche Angebotsverbesserungen im SPNV sind mit der Betriebsaufnahme des sogenannten "RE-Kreuzes Niedersachsen/Bremen" zum Fahr-

RE-Kreuz Niedersachsen/Bremen

planwechsel im Dezember 2013 zu erwarten. Es handelt sich dabei um Verkehrsleistungen auf der Ost-West-Relation Norddeich/Emden – Bremen –

Hannover sowie der Nord-Süd-Verbindung Bremerhaven – Bremen – Osna-

brück, wodurch sich das Kreuz ergibt. Die Leistungen wurden an die DB Regio AG vergeben.

Zu den wesentlichen fahrplanbezogenen Verbesserungen zählen: •

die Verdichtung auf einen Stundentakt der Expresslinie RX2 zwischen

Fahrplanbezogene Verbesserungen

Bremerhaven und Bremen und damit die Schaffung schneller stündlicher

Verbindungen von Cuxhaven nach Bremen mit Umstieg in Bremerhaven sowie •

die Neueinrichtung einer zweistündlichen Direktverbindung (RX2/RX1) zwischen Bremerhaven und Hannover.

Des Weiteren werden mit der Betriebsaufnahme des RE-Kreuzes folgende Verbesserungen angestrebt: •

Schließung der abendlichen Fahrplanlücke Bremen - Osnabrück: Die be-

stehende abendliche Fahrplanlücke auf der Strecke Bremen – Osnabrück

soll durch ein zusätzliches Zugpaar (Abfahrt Bremen Hbf um 22:06 Uhr und Osnabrück Hbf um 22:38 Uhr) geschlossen werden. Auf der Strecke

Hannover – Bremen sollen zusätzlich eine Frühverbindung (Ankunft in

Bremen Hbf um 05:40 Uhr) angeboten werden und eine Spätverbindung

(Abfahrt Bremen Hbf um 00:11 Uhr). Des Weiteren soll künftig um

00:11 Uhr

ein

Zug

täglich

nach

Hannover,

mit

Halt

an

allen

Unterwegsbahnhöfen bis Verden ergänzt werden. Die RS1-Leistung zu dieser Uhrzeit entfällt, um 01:11 Uhr gibt es dann eine neue Fahrt der

RS1 bis Verden (Sa und So). •

Verlängerung von Zügen: Weitere Verbesserungen ergeben sich hinsichtlich der Fahrzeuge, da auf den genannten Relationen alle Züge um je-

weils einen zusätzlichen Wagen verstärkt und die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern und sonstigem Gepäck verbessert werden.

Ergänzt werden die Maßnahmen des RE-Kreuzes durch eine Neukonzeption

auf dem Streckenabschnitt Emden – Bremen, wo ab Dezember 2013 durch

eine Ausweitung des IC-Angebots sowie eine konsequente Vertaktung von Nahverkehrs- (RegionalExpress-Züge der Linie RX1) und Fernverkehrsange-

bot (IC-Züge) ein durchgehender Stundentakt geschaffen wird.

Ausweitung IC-Angebot Emden - Bremen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Von besonderer Bedeutung ist dabei die vollständige Tarifintegration aller IC-Züge im Abschnitt Norddeich Mole – Bremen in den Nahverkehrstarif, so

C-13 Tarifintegration von ICZügen

dass mit Verbundfahrscheinen alle Züge zwischen Augustfehn und Bremen

genutzt werden können. Zudem wird der Bahnhof Hude als Umsteigepunkt zu den Zügen der Linie RS4 ein zusätzlicher IC-Halt.

Da auch der Einsatz von modernen Neufahrzeugen im Fernverkehr (Doppel-

stock-IC) vorgesehen ist, sind auf dieser Relation insgesamt spürbare Ange-

Einsatz moderner Fahrzeuge im Fernverkehr

botsverbesserungen für Bahnfahrgäste zu erwarten.

Am Hbf Bremen wird in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag

Nachtknoten Hbf Bremen

auf Sonntag das Ziel verfolgt, jeweils um 23:00 Uhr, 00:00 Uhr und 01:00

Uhr einen Nachtknoten einzuführen. Der SPNV soll dann vor Minute :00 am

Hbf ankommen und nach Minute :00 den Bahnhof wieder verlassen. Somit ist ein Umsteigen zwischen den verschiedenen SPNV-Linien möglich. Er-

gänzt wird dies durch die Integration der nächtlichen bremischen Stadtund Regionalverkehrslinien in den Nachtknoten Bremen Hbf, so dass ein

Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der

Schwachverkehrszeit realisiert wird.

C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz

Die nun folgenden Maßnahmen sind Vorschläge der einzelnen Gebietskör-

perschaften, die sich auf das SPNV-Netz beziehen. Im Einzelnen müssen

Vorschläge der Gebietskörperschaften

diese mit den zuständigen SPNV-Aufgabenträgern, der LNVG sowie dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen abgestimmt werden.

Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-

Stadt Bremerhaven

merhaven und Bremen soll nachhaltig weiter verbessert werden. Dabei ist

insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabilität (SPNVTaktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.

Neben dem geplanten Stundentakt für den RegionalExpress mit Direktver-

bindungen nach Hannover soll der Regio-S-Bahn-Takt insbesondere in den

Hauptverkehrszeiten verdichtet werden. Der SPNV ist als Zubringer zum Schienenpersonenfernverkehr mit attraktiven Übergängen auch in den Ta-

gesrandverbindungen fortzuentwickeln. Des Weiteren ist auch eine Verbes-

serung der Übergänge zwischen den einzelnen SPNV-Linien im Knoten Bre-

men anzustreben.

Darüber hinaus ist perspektivisch die Wiederanbindung der Stadt Bremerhaven an den Schienenpersonenfernverkehr anzustreben. Ein erster Schritt

kann beispielsweise in Tagesrandlagen eine Verlängerung von ICE-Halb-

zügen über Bremen hinaus nach Bremerhaven sein.

Das zeitliche Angebot im SPNV ist auf der Relation Bremen - Delmenhorst -

Oldenburg durch zeitlich enge Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.

Das Angebot ist zeitlich zu entzerren und zu vergleichmäßigen, damit ein

möglichst gleichmäßig verteilter Taktverkehr auf der Relation entsteht. Der Bahnhof Heidkrug soll, wie vor Einführung der Regio-S-Bahn, durch

zwei Halte pro Stunde bedient werden. Das zeitliche Angebot im SPNV ist

Stadt Delmenhorst

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-14

auf der Relation Bremen - Delmenhorst - Oldenburg durch zeitlich enge

Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.

Der neu entstehende Haltepunkt Oldenburg-Wechloy ist in die Regio-S-

Stadt Oldenburg

Bahnlinie RS3 (Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn) einzubinden. Um

nach Inbetriebnahme des Haltepunktes auch das westliche Einzugsgebiet

direkt anzubinden, soll mittelfristig die Möglichkeit des zusätzlichen Halts von RE- bzw. IC-Zügen geprüft werden.

Die Anbindung der bestehenden SPNV-Haltepunkte in Augustfehn und Wes-

Landkreis Ammerland

terstede-Ocholt an die Regio-S-Bahnlinie RS3 ist zu verfolgen. Außerdem soll die Gemeinde Rastede in das Regio-S-Bahn-Netz eingebunden werden.

Die überlagernden Verkehre der Regio-S-Bahn RS2 und der Expresslinie RX2

Landkreis Diepholz

in Richtung Süden sind zeitlich zu entzerren bzw. auf einen Halbstundentakt anzupassen.

Die bestehende Regio-S-Bahnlinie RS2 soll über Twistringen hinaus bis Diepholz verlängert werden.

Zur besseren Einbindung der Region rund um den Bahnhof Diepholz in den Landkreisen Diepholz und Vechta an den Fernverkehr der DB AG soll der Bahnhof Diepholz zu einem IC-Systemhalt ausgebaut werden.

Die nicht mehr im SPNV betriebenen Bahnstrecken Bassum – Sulingen – Rahden, Diepholz – Sulingen – Nienburg, Bremen – Thedinghausen und Syke

– Hoya im Landkreis Diepholz sollen - soweit es sich nicht um entwidmete

Teilstücke handelt - als Option für künftige Planungen und Nutzungen in ihrem Bestand nicht weiter angetastet werden.

Das Angebot auf der Regionalbahnlinie R6 (Bremen – Vechta - Osnabrück)

Landkreis Oldenburg

ist in den Abendstunden zu verdichten. Der Landkreis Oldenburg verfolgt

die Reaktivierung des Haltepunktes Dötlingen, dort sollen die Züge der Regionallinie R6 und der Expresslinie RX12 halten.

Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-

Landkreis Osterholz

merhaven und Bremen (KBS 125) soll nachhaltig weiter verbessert werden.

Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabi-

lität (SPNV-Taktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich

wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.

Die Bahnstrecke Osterholz-Scharmbeck – Bremervörde ("Moorexpress"), die

zurzeit nur für den Güter- und Touristikverkehr genutzt wird, soll als

Option für künftige Planungen in Bezug auf eine mögliche Wiederaufnahme

des SPNV auf dieser Strecke (bzw. auf Teilstrecken) in ihrem Bestand gesichert werden.

Eine Verlängerung der Regio-S-Bahn über Farge nach Schwanewede ist eine

langfristige Zieloption des Landkreises Osterholz.

Von zentraler Bedeutung für die schienenverkehrliche Anbindung des Land-

kreises Verden ist die Aufrechterhaltung der regulären Einbindung des Bahnhofs Verden in den Schienenpersonenfernverkehr.

Auf der Regio-S-Bahnlinie RS1 (Bremen-Farge – Bremen – Verden) soll auf dem gesamten Abschnitt ganztägig ein Halbstundentakt eingerichtet werden.

Landkreis Verden

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-15

Das Angebot auf der Regionallinie R5 (Rotenburg – Verden – Minden) soll im

Bestand gesichert und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, die Durchbindung der Züge nach Minden auch montags bis freitags

wieder herzustellen. Der Landkreis setzt sich für den zweigleisigen Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Rotenburg (Wümme) – Verden ein.

Die sogenannte Y-Trasse (Neubau der Fernverkehrsverbindung Hannover – Hamburg und Hannover – Bremen) wird zu einer noch stärkeren Belastung

des bereits heute stark befahrenen Streckenabschnittes Bremen – Langwedel

führen. Ziel ist, zwischen Bremen und Verden auch nach Realisierung der

Y-Trasse ein hochwertiges (schnelles, halbstündiges) SPNV-Angebot be-

trieblich durchführen zu können. Notwendig ist eine Erweiterung der Schieneninfrastruktur im Bereich Bremen – Langwedel um ein oder mehrere zu-

sätzliche Gleise.

Der "Übereckanschluss" am Bahnhof Hude zwischen den Regio-S-Bahnlinien

Landkreis Wesermarsch

RS4 (Nordenham – Hude – Bremen) und RS3 (Bad Zwischenahn – Oldenburg

– Bremen) ist für schnelle Verbindungen zwischen dem Landkreis Wesermarsch und der Stadt Oldenburg von großer Bedeutung und damit aufrechtzuerhalten.

C 2.5 Bedienungsangebot und Maßnahmen in den Gebietskörperschaften Im folgenden Abschnitt werden die Veränderungen im Angebot sowie die Zielnetze der Gebietskörperschaften dargestellt. C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen Im Bereich Kirchhuchting ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und

8 geplant. An der heutigen Endhaltestelle Roland-Center soll nach der aktuellen

Planung

die

Verlängerungsstrecke

beginnen,

die

über

den

Willakedamm auf die Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE)

Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 nach Bremen-Mittelshuchting und 8 nach Weyhe

geführt werden soll und die beide Straßenbahnlinien bis zur Heinrich-PlettAllee gemeinsam benutzen sollen. Die Verlängerung der Linie 1 soll dann weiter über die Heinrich-Plett-Allee bis zum Endpunkt Brüsseler Straße ge-

führt werden. Die Linie 8 soll ab Heinrich-Plett-Allee weiter auf der BTETrasse über die Landesgrenze in Richtung Stuhr-Brinkum und Weyhe geführt werden. Die Buslinie 55 zwischen Stuhr-Brinkum und Bremen-

Huchting entfällt mit der Inbetriebnahme der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8. Die Busbedienung ist dann nur noch zwischen Brüsseler Straße

und Friedhof Huchting über die Huchtinger Heerstraße, Roland-Center und

Kirchhuchtinger Landstraße erforderlich. In der Kirchhuchtinger Landstraße bis zum Roland-Center verkehren wie bisher zusätzlich die Regionalbusse und eine Buslinie der Delbus.

Nach einer erneuten Variantenuntersuchung im Jahr 2012 wird eine Planfeststellung bis 2014 angestrebt. Ein gemeinsamer Bau der Linien 1 und 8 ist aus wirtschaftlichen Gründen zu befürworten.

In einer Analyse von Verkehrsbeziehungen hat sich herausgestellt, dass zwischen der Vahr und Osterholz-Tenever einerseits sowie zwischen

Hulsberg, Peterswerder, Steintor und Ostertor andererseits viele Fahrten mit

dem motorisierten Individualverkehr und vergleichsweise wenig Fahrten mit

Gleisverbindung JuliusBrecht-Allee – Steubenstraße - Stresemannstraße – Bennigsenstraße

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-16

öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die genannte Gleisver-

bindung zwischen den Linien 1 und 2/10 ermöglicht es, diese Fahrgastpotenziale besser auszuschöpfen. Die östliche Vorstadt könnte somit direkt

und umsteigefrei mit der Neuen Vahr und Osterholz durch die Straßenbahn verbunden werden. Eine erste Kosten-Nutzen-Untersuchung nach den Pa-

rametern der standardisierten Bewertung für ÖPNV-Vorhaben hat bereits ein

positives Ergebnis erbracht. Die Einbeziehung der Maßnahme in das GVFG-

Großvorhabenprogramm des Bundes wird zeitnah angestrebt.

Der Gleisbogen aus Richtung Neustadt zur Obernstraße war wegen der in-

zwischen entfernten Treppenanlage zum Brilltunnel nicht möglich. Das Ge-

Betriebsgleisverbindung Am Brill

gengleis ist bereits vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende

2012 erfolgt.

Der Beschluss der Deputation für Bau und Verkehr aus dem Jahr 2001 wird

weiter umgesetzt. Für den Einsatz 2,65 m breiter Straßenbahnfahrzeuge

Streckenanpassungen für 2,65 m breite Straßenbahnen

müssen weiterhin Streckenabschnitte im Zuge von Gleiserneuerungs- und

Straßenbaumaßnahmen angepasst werden.

Es wird angestrebt, alle Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz mit 2,65 m breiten Straßenbahnfahrzeugen befahren zu können. Anfang 2012 waren bereits 89 % des Streckennetzes angepasst. Befahrbar waren zum genannten

Zeitpunkt die Strecken der Linien 1, 3 und 6. Im Zuge von Gleisersatzbauarbeiten ist vorgesehen, eine Engstelle im Bereich der Schwachhauser Heer-

straße zu beseitigen, um zeitgleich mit der Verlängerung der Strecke nach

Lilienthal die breiteren Straßenbahnfahrzeuge auf der gesamten Linie 4 ein-

setzen zu können. Mit der 2013 vorgesehenen Ersatzbaumaßnahme Hartwigstraße wird der Einsatz der neuen Fahrzeuge auch auf der Linie 8

möglich sein.

Seit 2008 befindet sich in Bremen die "Richtlinie der Freien Hansestadt

Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen

Verkehrsraumes, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und

Sportstätten" in Kraft 2, wonach Haltestellenbereiche des Öffentlichen Perso-

Einzelmaßnahmen an Haltestellen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

nennahverkehrs grundsätzlich so gestaltet sein sollen, dass auch mobilitätseingeschränkten Personen der Einstieg in das öffentliche Verkehrsmittel

ermöglicht wird. Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet. Bei jeder Neuanlage von Haltestellen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen kommen

die Inhalte dieser Richtlinie konsequent zur Anwendung. In Zusammenarbeit mit der BSAG beabsichtigt die Stadtgemeinde Bremen darüber hinaus, eine

Bestandsaufnahme der stadtbremischen Bushaltestellen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vorzunehmen. Zweck der Analyse ist es, bestehende Defizite

bezüglich der barrierefreien Nutzung der Haltestellen festzustellen und auf Basis der erhobenen Daten ein Konzept zu entwickeln, das die Beseitigung

ermittelter Mängel in verschiedenen Priorisierungsstufen als mittelfristiges Ziel vorsieht.

Im Zuge der weiteren Ansiedlung von Betrieben im Gewerbegebiet Hansalinie wird angestrebt, die Buslinie 42 zu verlängern. Für diesen Fall müsste ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit, die Linie durch den Hemelinger Ortskern bis zum Weserwehr zu führen und 2

Die Richtlinie wird zurzeit überarbeitet.

Anbindung Gewerbegebiet Hansalinie

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-17

neben der Anbindung des Bahnhofs Sebaldsbrück (heutiges Linienende) zusätzliche Anschlüsse an die Straßenbahnlinien 2 und 10 (Föhrenstraße)

sowie an die Straßenbahnlinie 3 (Weserwehr) herzustellen. Die halbstündlich

verkehrende Linie könnte zwischen Weserwehr und Schlengstraße zusammen mit den Buslinien 40/41 eine vorhandene Taktlücke schließen und das

Angebot zu einem 10-Minutentakt verdichten.

Das Konzept für den ÖPNV im Neuen Hulsberg-Viertel auf dem ehemaligen

Gelände des Klinikums Mitte beruht auf einer Verbesserung und Ausweitung

des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Achse der Bismarckstraße. Mit der

Anbindung Neues HulsbergViertel und Klinikum Bremen-Mitte

Führung einer zusätzlichen Buslinie würde das vorhandene Angebot im Takt

und in der Kapazität deutlich aufgewertet. In Abstimmung mit der BSAG wird eine nachfragegerechte Buslinienführung untersucht.

Bisher wurden von der BSAG schon Bus-Teilnetze im Zuge von Erweiterun-

gen des Schienenverkehrs (Linien 1, 4 und RS 1) modifiziert und an die sich

Überprüfung des Busliniennetzes der BSAG

verändernden Fahrgastströme angepasst. Der Planungsprozess des seit

2012 in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans soll genutzt

werden, das Netz im gesamtstädtischen Zusammenhang mit dem Ziel weiterer Optimierungen zu überprüfen. Darüber hinaus soll die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Ortsbussen und bedarfsgesteuerten Angeboten untersucht werden.

Unter der Federführung des VBN wird angestrebt, den Nachtknoten Bremen

Nachtknoten Bremen

Hbf mit dem Ziel zu optimieren, kürzere Übergangszeiten im Nachtverkehr zwischen den Verkehrsmitteln des SPNV, der Regionalbusse sowie den Ver-

kehrsmitteln der BSAG (Straßenbahn, Stadtbus) zu ermöglichen, so dass ein

Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit möglich ist.

Für den Nahverkehrsplan bestehen aktuell keine Überlegungen zur Ände-

rung der Linienführung von Regio-Buslinien auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Mit der Umsetzung von netzergänzenden Straßenbaumaß-

Führung der Regio-Buslinien im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

nahmen – insbesondere der Fertigstellung der A 281 – und im Zuge der Erweiterung des Straßenbahnnetzes (u.a. Verlängerung der Linie 8 in Richtung Weyhe) soll eine Überprüfung der Linienführung der Regio-Buslinien in

Abstimmung mit den Busunternehmen und den betroffenen Gemeinden

sowie mit dem VBN und ZVBN erfolgen. Dabei bestehen folgende Anforde-

rungen: •

Orientierung der Linienführung an der tatsächlichen und der zu erwartenden Fahrgastnachfrage



Gewährleistung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs



Sicherstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen bei der Straßeninfrastruktur

Die Belange der Busunternehmen und die Bedürfnisse der Fahrgäste aus der

Region sowie die Bedürfnisse der Bremer Fahrgäste, die ihre Ziele in der

Region haben, sind vor diesem Hintergrund in besonderer Weise zu beachten.

Netz- und Haltestellendichte, Betriebszeiten und Bedienungshäufigkeiten

sind vertraglich mit der Bremer Straßenbahn AG im Rahmen des öffentlichen

Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) bis 2020 vereinbart. Sie entsprechen wei-

Bedienungsstandards

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-18

testgehend den zurzeit geltenden Bedienungsstandards (vgl. Teil A). Das

räumliche Verkehrsangebot ist über die Erschließung mit Haltestellenein-

zugsbereichen (600-Meter–Radius, 300 m für Stadtteile mit höherer Sied-

lungs- und Bevölkerungsdichte) gegeben. Eine weitere Verdichtung des Li-

niennetzes ist nicht Gegenstand des Kontraktes.

Es gelten die mit der BSAG im ÖDLA festgelegten Qualitätskriterien sowie

Qualität

die im Qualitätssicherungssystem der BSAG vereinbarten Konkretisierungen, die die Qualität speziell der kundenrelevanten Leistungen beschreiben, wie

und wann jene gemessen werden und wie mit Abweichungen vom Maßstab umzugehen ist. Hierzu zählen u.a. Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sau-

berkeit und kundenfreundliche Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen

inkl. Fahrgastinformation, die Definition von maximalen Besetzungsgraden an maßgeblichen Querschnitten, die eine Überfüllung von Fahrzeugen im

Normalfall ausschließen sollen, Regelungen zur Information der Fahrgäste im Störungsfall sowie Freundlichkeit und Sachkenntnis des Betriebspersonals.

Zur Sicherung eines pünktlichen, sicheren, kundenfreundlichen und wirt-

Beschleunigungsmaßnahmen

schaftlichen ÖPNV-Betriebs sind Beschleunigungsmaßnahmen für die Fahrzeuge im Liniennetz erforderlich. Wartezeiten an Lichtsignalanlagen sind

grundsätzlich zu vermeiden und in bestimmten Fällen zu minimieren. Die

bereits weitgehend umgesetzte Beeinflussung der Lichtsignalanlagen durch

die Straßenbahnen wird für nachfragestarke Buslinien und fahrtzeitverlustträchtige Streckenbereiche weitergeführt sowie der technische Fortschritt

bei der Modernisierung von Anlagen berücksichtigt. Hierbei sind die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen für die Fahrgäste nachzuweisen. Ziele sind: •

Qualitätssicherung und weitere Optimierung der Ansteuerung von LSA durch Straßenbahnen



Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der LSA-Ansteuerung für

Busse •

Einbeziehung von Regionalbuslinien in die LSA-Ansteuerung



Erneuerung des Funkansteuerungssystems für die Anmeldung von ÖV-Fahrzeugen an die Lichtsignalanlage



Optimierung von Baustellensignalanlagen durch ÖV-Ansteuerung.

Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremen wird in der Tabelle C-1 im

Anhang dargestellt. Dieser soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Die Stadtgemeinde Bremen erstellt bis 2014 einen neuen Verkehrsentwicklungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025, der weiter-

gehende Vorschläge und Begründungszusammenhänge zur ÖPNV- und SPNV-Planung in der Stadtgemeinde Bremen enthalten wird.

Verkehrsentwicklungsplan

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-19

C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven Der öffentliche Nahverkehr auf Schiene und Straße ist eines der Kernthemen

der „Klimastadt Bremerhaven“ sowie wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird deshalb das Ziel verfolgt, den ÖPNV weiter zu stärken und noch attraktiver auszugestalten. Derzeit wird an einem nachhaltigen, integrierten Gesamtverkehrskonzept gearbeitet. Darin werden der öffentliche Nahverkehr und eine grundle-

gende Überprüfung der Linienstruktur einen besonderen Schwerpunkt

bilden. Nach Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die nachfolgenden Aussagen im Rahmen einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans für das Teilgebiet Bremerhaven angepasst werden müssen.

Die Stadt Bremerhaven ist durch die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bre-

men – Twistringen, die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven und R3 Bremerhaven - Buxtehude sowie die Expresslinie RX2 Bremerhaven – Bremen

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

– Osnabrück/Hannover an das SPNV-Netz angeschlossen. •

Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im

Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt. Mit Neuver-

gabe des RE-Kreuzes Bremen im Dezember 2013 wird das Angebot auf

einen Stundentakt verbessert und es bestehen von Bremerhaven abwechselnde Direktverbindungen nach Osnabrück und Hannover.



Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt. Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten.



Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.

Während der Sommersaison (01.04.–31.10.) werden einzelne Fahrten nach Bremen durchgebunden.



Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im

Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe.

Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Busli-

nien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innen-

Bedienungsebene Stadtbus

stadt ausgerichtet sind (vgl. Kap. A 2.2.3 bzw. Karte A-9).

Ziel ist es, das bestehende Angebotsniveau zu sichern und den Erfordernis-

sen entsprechend anzupassen. Zu prüfen sind insbesondere: •

Anpassung des vorhandenen Angebots an siedlungsstrukturelle Entwicklungen



Verbesserungen der ÖPNV-Anbindungen für das Überseehafen- und

Fischereihafenareal (einschließlich der geplanten Erweiterungen im Zu-

sammenhang mit dem Offshore-Terminal Bremerhaven) und angrenzender hafenorientierter Gewerbegebiete •

Verbesserungen der ÖPNV-Erreichbarkeit der touristischen Ziele (z.B.

Havenwelten)

In Räumen und Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage werden zur Ergänzung

des Linienangebots Anruflinientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nach

telefonischer Anmeldung zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in

den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruflinientaxi. Das Angebot ist bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

ALT-Ergänzungen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in

C-20 Stadtbus Nachtverkehr

den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im

Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen

sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10). Das Nachtverkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt

werden. Zu prüfen ist insbesondere die Abstimmung mit dem SPNVAngebot am Hauptbahnhof Bremerhaven.

Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremerhaven ist in Tabelle C-2 dargestellt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Neben diesen harten Angebotsstandards sollen folgende weiche Standards in Bremerhaven unbedingt gesichert und weiterentwickelt werden: •

Vorhaltung eines betriebseigenen Kundencenters am Hauptbahnhof



Stadtweites Angebot der Busschule für Schülerinnen und Schüler



Stadtweites Mobilitätstraining



Hohe Qualität des Fahrpersonals durch Festschreibung des Qualifikationsziels Berufskraftfahrer



Besondere Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste sowie

von Fahrgästen mit besonderen Beförderungsbedürfnissen (u.a. Kinderwagen) durch entsprechend erweiterte Kombiflächen in den Fahrzeugen •

Vermeidung von Zugangshemmnissen für Gelegenheits- und Dauerkun-

den durch moderne, elektronische Vertriebssysteme (BOB, MIA) •

Videoaufzeichnung in allen Fahrzeugen zur Erhöhung der subjektiven

Fahrgastsicherheit

Um den Busverkehr in der Stadt weiter zu beschleunigen, sollen die beste-

Beschleunigungsmaßnahmen

henden Bussonderfahrspuren und Busbeschleunigungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert werden.

Hinsichtlich der Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger ist im Stadtge-

Verknüpfungsanlagen

biet und in Stadtrandlagen die Einrichtung und Verbesserung von Verknüp-

fungsanlagen zu prüfen. Am Hauptbahnhof ist eine Verbesserung des Wegeleitsystems (Beschilderung einschließlich taktiler Leitung) vorgesehen.

Ein Beitrag zur „Klimastadt Bremerhaven“ ist neben der Berücksichtigung der jeweils höchsten technischen Schadstoffklasse bei der Neubeschaffung von

Machbarkeit von Oberleitungsbussen

Fahrzeugen (2012 = EEV) auch der Einsatz CO2-freier Fahrzeuge. In diesem

Zusammenhang wird die Machbarkeit der Einführung von Oberleitungsbussen (Trolleybusse) geprüft.

Um den Zugang zum ÖPNV weiter zu vereinfachen, ist eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation unerlässlich. Deshalb ist die Fahrgastinformation kontinuierlich, insbesondere unter Nutzung moderner Informations-

technologien, weiterzuentwickeln. Insbesondere ist •

die Integration von BremerhavenBus in das verkehrsunternehmensübergreifende VBN-Echtzeitinformations- und Anschlusssicherungssystem weiter voranzutreiben,



die Ausstattung von Haltestellen mit DFI-Anzeigern sowie aller Fahr-

zeuge mit Echtzeitanzeigern fortzusetzen und

Fahrgastinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-21

die Fahrgastinformationen auch unter besonderer Berücksichtigung der



Zielgruppe Touristen auszubauen. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit

touristischen Einrichtungen, der Hotelerie sowie dem Einzelhandel zu intensivieren.

Das Stadtgebiet Bremerhaven wird u.a. auch von sieben regional bedeutsa-

men Regionalbuslinien aus dem angrenzenden Landkreis Cuxhaven ange-

fahren. Dies betrifft die in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Cuxhaven stehenden Linien: •

525 Bad Bederkesa – Bremerhaven



530 Dedesdorf – Bremerhaven



531 Uthlede - Bremerhaven



550 Cuxhaven - Bremerhaven



570/580 Sandstedt – Bremerhaven über Holte und Stotel bzw. Dedesdorf und Lanhausen

575 Beverstedt – Bremerhaven



Das bestehende Fahrplanangebot sowie die bestehenden Anschlüsse dieser

Linien - insbesondere am Hauptbahnhof und an den Haltestellen Carsten-

Börger-Straße und Flötenkiel - an weiterführende Bus- und Zugverbindun-

gen sollen erhalten werden.

Die Linie 440 (WeserSprinter) verbindet die Oberzentren Bremerhaven und

Oldenburg täglich im Zweistundentakt. Das Angebot soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit überprüft werden.

Grundsätzlich soll die weitere Abstimmung der ÖPNV-Angebote von Stadtund Regionalbusverkehren vorangetrieben werden (zeitlich, räumlich und in Hinblick auf Verknüpfungspunkte).

Hinweis zur folgenden Tabelle C-1: Abkürzungen SVZ

HVZ NVZ ALT

mit ALT BA

HB E

EKZ Hbf HS

ML NL Nds SB

SZ

Schwachverkehrszeit Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Anruflinientaxi, verkehrt nur nach telefonischer Anmeldung zum VBN-Tarif Einzelne Fahrten werden als ALT angeboten Betriebsanfang verkehrt nur an Schultagen im Land Bremen Einsetzwagen Montag bis Freitag an Schultagen Einkaufszentrum Hauptbahnhof Hochschule Moon-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage

Night-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage

verkehrt nur an Schultagen im Land Niedersachsen Schnellbus Schulzentrum

Regionalbus

Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven (Quelle: BremerhavenBus)

Ziegeleistraße - Hbf - Klinikum Bremerhaven

Debstedt - Carsten-Börger-Straße

Night-Liner

Imsum - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Spaden - Hbf - Klinikum Bremerhaven

E21 Z

E22 Z

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

Nds

HB/Nds

Nds

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

ALT

ALT

ALT

mit ALT

SB

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

SB

Anme rkung

Einzelfahrt

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

-

30

60

60

30

30

30

Einzelfahrt

30

30

30

30

30

15

30

15

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-

-

-

-

-

-

-

-

-

30

-

-

30

60

-

-

60

Einzelfahrt

30

60

30

15

60

30

30

HVZ 1 Min.-Takt

SVZ 1 Min.-Takt 30

06:30 - 08:30

BA - 06:30

-

-

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

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-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

30

60

60

30

30

-

Einzelfahrt

30

30

30

30

30

30

30

15

30

NVZ 1 Min.-Takt

-

-

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-

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-

-

-

-

-

-

-

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30

60

60

30

30

30

Einzelfahrt

30

30

30

30

30

15

30

15

30

HVZ 2 Min.-Takt

15:00 - 18:30

monta gs - fre ita gs 08:30 - 15:00

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30

60

60

30

30

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30

30

30

30

30

30

30

15

30

NVZ 2 Min.-Takt

18:30 - 20:30

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-

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60

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60

60

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60

60

30

60

60

2

60

30

-

SVZ 2 Min.-Takt

20:30 - 00:00

120

60

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30

60

60

60

60

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60

-

30

60

60

60

60

30

-

SVZ 1 Min.-Takt

BA - 09:00

-

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30

60

60

60

30

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30

30

30

30

30

60

30

15

-

NVZ 1 Min.-Takt

09:00 - 16:00

sa msta gs

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30 - 60

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60

40 - 60

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60

60

20 - 30

40 - 60

40 - 60

-

40 - 60

20 - 30

-

SVZ 2 Min.-Takt

16:00 - 00:00

120

60

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30 - 60

-

60

60

60

-

-

60

60

30

60

60

60

60

30

-

SVZ 1 Min.-Takt

BA - 10:00

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30 - 60

-

60

60

40 - 60

-

-

60

60

20 - 30

40 - 60

40 - 60

-

40 - 60

20 - 30

-

SVZ 2 Min.-Takt

10:00 - 00:00

sonn- und fe ie rta gs

Teil C

Moon-Liner

HS/Stadttheater - EKZ Spaden

Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf

E19 Z

E20 Z

Freigeb./Arbeitsagentur - Friedhof Schiffdorf

SZ Carl von Ossietzky - Heinrich-Plett-Straße

E17 Z

E18 Z

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

E15 Z

E16 Z

Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Spaden - Hbf - Schiffdorf

E11 Z

E12 Z

E13 Z

Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf

E10 Z

E14 Z

Surheide - Hbf - Pestalozzistraße

Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße

E09 Z

Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße

Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße

E07 Z

E08 Z

Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf

Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße

E05 Z

E06 Z

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Spaden - Hbf - Schiffdorf

E03 Z

E04 Z

Goethestraße - Hbf - Bahnhofstraße

HS/Stadttheater - Heinrich-Plett-Straße

Carsten-Börger-Str. - PowerBlades

516

E01 Z

Buschkämpen - Stadtverwaltung

515

E02 Z

Überseering - Container-Terminal - Rotersand

Plätternweg - Louise-Schroeder-Straße

512

513

Leherheide Ost - Stadtmitte - Wulsdorf

511

Langen - Imsum

Hbf - Am Seedeich

509 Z

510

Leherheide - Hbf - Klinikum Bremerhaven

Imsum - Hbf - Surheide

508

509

SZ Langen - Hbf - Wulsdorf

Spaden - Hbf - Bramel

506

Debstedt - Hbf - Wulsdorf

505

507

Leherheide West - Hbf - Surheide

Hbf - Fischereihafen - Bohmsiel

503

504

Leherheide - Hbf - Wusldorf

Leherheide West - Hbf - Grünhöfe

501

Linie nve rla uf

502

Linie

Stand Fahrp lan 2012

Taktzeiten Stadtbusverkehr Bremerhaven

Nahverkehrsplan ZVBN C-22

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-23

C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst Die Weiterentwicklung des Stadtbusverkehrs zielt auf eine gute Erreichbarkeit der verschiedenen Infrastruktureinrichtungen in der Stadt. Entscheidend

ist, ob insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Veränderun-

gen den Bedürfnissen älterer Menschen ausreichend entsprochen wird, da diese oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Hierzu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob das bestehende Stadtbusnetz noch den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, Rechnung trägt. In diesem Zu-

sammenhang bedarf es einer Analyse, welche Ziele im Stadtgebiet zu welcher Zeit, von welchem Personenkreis und wie häufig nachgefragt werden.

Neben der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten fließen diese Ergebnisse in eine nachfrageorientierte Weiterentwicklung des städtischen Busnetzes ein.

Für den Nahverkehrsplan leiten sich daraus folgende Ziele ab: •

Ziele

Die Optimierung des Stadtbusverkehrs wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Notwendigkeit weiter verfolgt.



Die Finanzierung für ein bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes

ÖPNV-Angebot ist dabei sicherzustellen. •

Die Fahrgastinformation am Bahnhof Delmenhorst wird im Hinblick auf die Erfordernisse, auch unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten, überprüft und gegebenenfalls angepasst.



Unter Berücksichtigung des städtischen ÖPNV-Angebots sollen die Ver-

knüpfungen zu den Regionalbusangeboten überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.



Unter Berücksichtigung des städtischen Freizeitliniennetzes soll eine Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots geprüft werden.



Im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtun-

gen, mit Einrichtungen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel sollen

ÖPNV-Informationen, beispielsweise auf den jeweiligen Internetseiten, verbessert werden.

Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie

RX1, den Regio-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6. •

Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg - Bad

Zwischenahn - Leer – Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der

durch den IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. •

Die Regio-S-Bahnlinien RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn und

RS4 Bremen – Hude – Nordenham stellen direkte Anbindungen an die

Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Nordenham her. Sie verkehren im Stundentakt.



Die Regionallinie R6 schließlich verkehrt ebenfalls im Stundentakt in

nordsüdlicher Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück.

Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrtenangebote soll eine bessere

Vertaktung zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bremen hergestellt werden.

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das Liniennetz des Delmenhorster Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem Freizeitliniennetz am Abend und an den Wochenenden.

C-24 Bedienungsebene Stadtbus

Das Tagesliniennetz besteht aus sieben Linien. In Zeiten geringerer Nach-

frage verkehren im Freizeitliniennetz sechs Linien. Der Angebotsstandard

des Stadtverkehrs Delmenhorst ist in Tabelle C-2 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen

nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige An-

schlüsse mit der Linie 205 her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruflinientaxi.

Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von keiner Regionalbuslinie der Bedie-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von einer Regionalbuslinie der Bedie-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

nungsebene 1 angefahren.

nungsebene 2 angefahren:

Linie 450 "Deichläufer" Berne – Lemwerder - Delmenhorst (LK Wesermarsch,

C 2.5.10)

Grundsätzlich soll diese Linie montags bis freitags im Zweistundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Die Linie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die Tageslinien mit ungera-

den Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmenhorst Anschlüsse an die

RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her.

Folgende Linien aus dem angrenzenden Landkreis Oldenburg bedienen die

Stadt Delmenhorst: Neben den Linien 229, 240 und 256, mit Schwerpunkt

Schülerbeförderung, verkehren auch die Werkbuslinien 237 und 238 mit Ziel

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

Mercedes-Benz-Werk in Bremen über das Stadtgebiet.

In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient

Nachtverkehre

die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst. Bei dieser als

"NachtEule" verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung.

Die BürgerBuslinien der an das Stadtgebiet angrenzenden Gemeinde Gan-

derkesee 221 und 222 bieten in Delmenhorst regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBus

Sandhausen/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel-Süd

Deichhorst - Bf/ZOB - Bungerhof

Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne

205

206

208

Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.

Roland-Center - Bf Heidkrug - Bf/ZOB

Friedhof/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.

Deichhorst/Hilversumer Str. Bf/ZOB - Hasport/Buchenstr.

Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne

213

214

215

216

218

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

SVZ 1

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

HV Z 1

Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst (Quelle: Delbus) NV Z 1

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

HV Z 2

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

NV Z 2

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 2*

NVZ: Nebenverkehrszeit

HVZ: Hauptverkehrszeit

SVZ: Schwachverkehrszeit

Linie 206 A bschnitt B rahmstraße bis Hanse-Wissenschafts-Ko lleg über M o zartstraße so wie M o o rweg bis Ko nrad-A denauer-Straße über Ernst-Eckert-Straße nur im 60 M in.-Takt

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

Linie 205 Sandhausen/B ungerho f - ZOB A b Endstelle Sandhausen bis Haltestelle Wilhelm-Tell-Weg nur 60 M in.-Takt

Linie 202 Hasbergen/Dreilinien - ZOB A b Endstelle Hasbergen bis Haltestelle Lemwerder Str. nur 60 M in.-Takt

** NVZ 1So nnabend vo n 09:00 bis 16:00 30 M in.-Takt, ab 16:00 - 18:00 60 M in.-Takt

*SVZ 2 M o -Do . vo n 20:30 bis 22:18, freitags vo n 20:30 - 00:18 so nnabends vo n 16:00 bis 00:18 60 M in.- Takt

Dreilinien - Bf/ZOB - Annenheide

212

L in ien im F r eizeitlin ien n etz

Dwoberg/Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.

Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Annenheide

203

204

Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Deichhorst/Hilversume

Hasbergen/Dreilinien - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.

201

202

L in ien im T ag es lin ien n etz

L in ie L in ien v er lau f

Mo n tag - F r eitag

BA - 0 6 :3 0 0 6 :3 0 - 0 8 :3 0 0 8 :3 0 - 15 :0 0 15 :0 0 - 18 :3 0 18 :3 0 - 2 0 :3 0 2 0 :3 0 - 2 3 :3 0

Taktzeiten Stadtbusverkehr Delmenhorst

Stand Fahrp lan 2012

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

SVZ 1

BA- 0 9 :0 0

S am tag s

N VZ 2

N VZ 1

H VZ 2

H VZ 1

SVZ 2

SVZ 1

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

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Min. - Ta kt

NV Z 1* *

60

60

60

60

60

60

60

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60

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Min. - Ta kt

SVZ 1

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 2

10 :0 0 - 2 3 :0 0

S o n n - u n d F eier tag BA- 10 :0 0

M o ntag bis Freitag vo n 18:30 bis 20:30

So nnabend vo n 09:00 bis 18:00

M o ntag bis Freitag vo n 08:30 bis 15:00

M o ntag bis Freitag vo n 15:00 bis 18:30

M o ntag bis Freitag vo n 06:30 bis 08:30

So nn- und feiertags vo n 10:00 bis 23:00

So nnabend vo n 18:00 bis 23:30

M o ntag bis Freitag vo n 20:30 bis 23:30

So nn- und feiertags vo n B etriebsbeginn bis 10:00

So nnabend vo n B etriebsbeginn bis 09:00

M o ntag bis Freitag vo n B etriebsbeginn bis 06:30

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 2

0 9 :0 0 - 18 :0 0 18 :0 0 - 2 3 :3 0

Nahverkehrsplan ZVBN Teil C C-25

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-26

C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg Der Entwurf des Strategieplans Mobilität und Verkehr (Stand 2012) leitet aus

Strategieplan Mobilität

der übergeordneten Perspektive der Stadt- und Mobilitätsentwicklung u.a. Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV in Oldenburg ab. Schwerpunkt ist dabei der Erhalt des inzwischen erreichten, guten und für Oldenburg angemesse-

nen Angebots mit Weiterentwicklung in einigen Teilbereichen, insbesondere

im Service und in der Qualität. Zusammengefasst wird dies in dem Leitsatz

"Konsolidierung, aber Service und Qualität optimieren" (Stadt Oldenburg 2011). Darüber hinaus sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen und ein höherer Anteil am Gesamtverkehr erreicht werden. Dazu sind u.a. die Belan-

ge älterer Menschen verstärkt zu berücksichtigen und die Verknüpfungen

vor allem zwischen dem Radverkehr und ÖPNV zu verbessern. Um attraktive Reisezeiten im ÖPNV zu gewährleisten, sollen Maßnahmen vermieden werden, die den Busverkehr in der Stadt verlangsamen. Auf den vom ÖPNV befahrenen Trassen ist grundsätzlich zu beachten: •

Durchgehender, ebener Fahrbahnbelag



Verzicht auf Rampen oder Schwellen



Vorfahrtsregelung auf der ÖPNV-Trasse, auch in Tempo-30-Zonen



Ausreichende Fahrbahnbreiten



Vermeidung regelmäßig parkender Fahrzeuge im Fahrbahnbereich



Vorrangschaltung für ÖPNV-Fahrzeuge an Ampeln und Kreuzungen

Daraus abgeleitet sind die Maßnahmen unter dem Punkt "Stadtbus" zu finden.

In Oldenburg verkehren drei Linien auf dem Ost-West Korridor und eine Linie in Nord-Süd-Ausrichtung (vgl. Kap. C 2.4): •

Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

(Zweistundentakt) •

IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 3



Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)



(Stun-

Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück (Stundentakt)

Für die 16 Stadtbuslinien in Oldenburg sind im "Strategieplan Mobilität" folgende Ziele und Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern "Finanzierung

Bedienungsebene Stadtbus

des ÖPNV", "Infrastruktur/Investition" sowie "Service, Angebot und Qualität" formuliert worden: •

Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden

Finanzierung des ÖPNV

Neue barrierefreie Mobilitätszentrale in Lappan Nähe

Infrastruktur /Investitionen

Finanzierung

• •

Ausbau der Dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen (Einbezie-

hung weiterer wichtiger Haltestellen) 3

Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets

gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil C

C-27

Ausbau von Bike-and-ride-Anlagen (Programm für Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen)



Optimierung Park-and-ride-Anlagen (Prüfung der Standorte, der Kapazi-

tät, des Verkehrsangebots und des Tarifs) •

Fertigstellen des SPNV-Haltepunktes Wechloy und seiner Verknüpfungs-

anlagen mit dem Bus, Rad und Pkw •

Ausstattung verbessern



Bauliche Mängel beseitigen



Öffentlichkeitsarbeit intensivieren



Verbesserung der Servicequalität: Schulung des Fahrpersonals (Kunden-

Service, Angebot und Qualität

orientierung, Auskunft, Freundlichkeit) •

Angebotsverbesserung in den Abendstunden



Nachtverkehr optimieren



Pünktlichkeit verbessern



Marktforschung

Ergänzungen erfahren diese Handlungsfelder durch Maßnahmen mit lang-

fristigen Perspektiven, wie die Prüfung von weiteren Haltepunkten für den Regionalverkehr sowie tangentialer Stadtteilverbindungen.

Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Oldenburg ist in Tabelle C-3 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Hinweis zur folgenden Tabelle C-3: Abkürzungen HVZ* NVZ**

Montag bis Freitag von 06:30 bis 08:30 Montag bis Freitag von 08:30 bis 19:00 Samstag von 09:45 bis 18:30 Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 06:30

SVZ*** 1

Samstag von Betriebsbeginn bis 09:45 Sonn- und feiertags von Betriebsbeginn bis 11:30 Montag bis Freitag von 19:00 bis 24:00

SVZ 2 SVZ 3

Samstag von 18:30 bis 24:00 Sonn- und feiertags von 11:30 bis 24:00 Montag bis Freitag 00:00 bis 01:15 Samstag und Sonntag 00:00 bis 03:15

* Hauptverkehrszeit ** Nebenverkehrszeit *** Schwachverkehrszeit

Maßnahmen mit langfristigen Perspektiven

Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg (Quelle: VWG Oldenburg) -----

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1 Fahrt 1 Fahrt 1 Fahrt

-----

------1 Fahrt 1 Fahrt

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30 30 15 30 60 60 15 15 15 15 60 60 60 15 30 15 15 15 15 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

30 30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

---

30

-----

---

30 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 15 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

30

-----

---

30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----

* Linie 316 wird fast ausschließlich mit Anruf-Linien-Taxen (ALT) bedient. Die Linie 311 beinhaltet Fahrten an den Adventssamstagen und während des Kramermarktes. Die Linien 319A und 319B beinhalten ausschließlich Schülerfahrten, die in diesem Zusammenhang nicht dargestellt werden. Die Linie 319C verkehrt nach Neuharlingersiel/Bensersiel und wird nicht weiter dargestellt.

Lini env erlauf Eversten - Ofenerfeld Infanterieweg - BBS Wechloy Borchersweg Krusenbusch - Schlossplatz Schlossplatz - Th.-Pekol-Str. Th.-Pekol-Str. - Am Alexanderhaus Th.-Pekol-Str.- Ofenerfeld Th.-Pekol-Str. - Heidkamp Ofenerdiek - Bümmerstede Universität - Hbf/ZOB Drielake - Hbf/ZOB BBS Wechloy/Rauhehorst - Hbf/ZOB Petersfehn – Bloherfelde Wildenloh – Bloherfelde Eschenplatz - Bloherfelde Bloherfelde - Ohmstede Ohmstede – Wahnbek Wehnen - Famila Famila - Hbf/ZOB Kreyenbrück - Hbf/ZOB Am Vogelbusch - Kanalbrücke Kanalbrücke - Rennplatz Rennplatz - Patentbusch Hatterwüsting - Hbf/ZOB Neuenwege - Nordstraße IKEA - Hbf/ZOB Thomasburg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - BBS Wechloy Infanterieweg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - Patentbusch Lappan - Donnerschwee/Alexandersfeld Lappan - Ofenerdiek/Ofenerfeld Lappan - Universität/Bloherfelde/ Petersfehn Lappan - Bümmerstede/Kreyenbrück Lappan - Osternburg/Krusenbusch 60 60

60

------30 ------60 60

---

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---------

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-----

---

30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----

30

Hinweise:

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15 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 30 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

30

SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 NVZ Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --30 15

HVZ NVZ SVZ

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30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----

30 30 60 60

30

60

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60 30 60 60 60 60 --60 60 120 120 120 60 60 30 30 60 60 60 60 60 120 --60 --60 -------

Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Schwachverkehrszeit

60 60

60

------60 60

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SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --60

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30 15 60 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 --30 --30 -------

30

SV Z 2 Min.-Takt 30

11:30 - 24:00

s onn- und fei ertags

9:45 - 18:30 18:30 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 11:30

s amtags

6:30 - 8:30 8:30 - 19:00 19:00 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 9:45

montags - freitags

BA - 6:30

Teil C

N39 N40

N36 N37 N38

324

322

315 316* 317

314

312

310

309

304 306 307 308

303

Lini e 301 302

0:00 - 1:15

SV Z 3 SV Z 1 HVZ NVZ Anmerk ung Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt --30 15 15

Übersicht Taktzeiten Stadt Oldenburg

Fahrplan 2012/13

Nahverkehrsplan ZVBN C-28

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das Stadtgebiet Oldenburg wird von acht Regionalbuslinien der Bedienungs-

ebene 1 radial angefahren. Grundsätzlich sollen diese Linien montags bis

C-29 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

freitags im Stundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Alle diese Linien fahren am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg in den Taktknoten zur Minute :30, so dass hier eine Verknüpfung untereinan-

der und mit dem SPNV/Fernverkehr hergestellt wird. Dies soll weiter optimiert werden und das Verkehrsangebot nach den Vorgaben realisiert werden.

Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen, sind in den Kapiteln der Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch beschrieben. •

Linie S35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede (LK Ammerland,

C 2.5.5) •

Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede – Conneforde (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn – Oldenburg (LK Ammerland,

C 2.5.5) •

Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg - Wildeshausen (LK Oldenburg, C 2.5.7)



Linie 280 Oldenburg - Wardenburg (LK Oldenburg, C 2.5.7)



Linie 440 "WeserSprinter" Oldenburg – Bremerhaven / NordenhamBlexen (LK Wesermarsch, C 2.5.10)

Die Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe ist

dem Landkreis Cloppenburg zugeordnet. Aus Sicht des ZVBN soll das Ange-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

bot gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Einige Linien aus den angrenzenden Landkreisen Ammerland, Oldenburg

und Wesermarsch, die schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler

aus den Landkreisen ausgerichtet sind, fahren auch zu Schulstandorten in

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

der Stadt Oldenburg. Auch gibt es Schüler, die den entgegengesetzten Weg nehmen und Schulen in den Landkreisen besuchen (z.B. BürgerBus Rostrup,

Gemeinde Bad Zwischenahn). Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen,

sind unter den Landkreiskapiteln zu finden (vgl. Kap. C 2.5.5 – C 2.5.10).

Die fünf städtischen Nachtlinien (N36 bis N40) verkehren in allen Nächten,

wobei das Angebot in den Wochenendnächten länger bereitgestellt wird. Dieses Angebot soll weiter optimiert werden.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot in den Nächten von Freitag auf Samstag

sowie Samstag auf Sonntag durch vier Linien der NachtEule Ammerland so-

wie durch zwei Linien der NachtEule Oldenburg (vgl. Karte A-22). Dieses Angebot soll gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Nachtverkehre

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-30

C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland Im SPNV verkehren vier Linien: •

Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt)



Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt 4



Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)



(Stun-

Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück

(Stundentakt)

Die an der Stadtgrenze von Oldenburg liegenden Ortsteile der Gemeinden

Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede werden durch die vier

Bedienungsebene Stadtbus

Oldenburger Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310 direkt an die Stadt Oldenburg angebunden.

Das Angebot der sechs in den Landkreis Ammerland verkehrenden Linien-

äste (vgl. Kap. C 2.5.4 "Zielnetz Stadt Oldenburg") soll gesichert und be-

darfsgerecht weiterentwickelt werden.

Folgende Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Linie S 35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Verbindung zwischen

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1

dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Westerstede über die Autobahn A28

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 5

Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

in Taktknoten zur Minute :30

Am ZOB Westerstede

Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede - Conneforde Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der beiden Grund-

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

zentren Wiefelstede und

Metjendorf mit dem Oberzentrum Oldenburg

Anbindung des Grundzentrums Metjendorf an den Hauptort Wiefelstede

Direkte Linienführung zwischen

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch durch bedarfs-

gesteuerte Fahrten)

Metjendorf und Borbeck über die

Heidkamper/Borbecker Landstraße (L824)

4

Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets

gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 5

Vgl. Kapitel C 2.1

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-31

Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der zentralen Orte der

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Gemeinde Rastede (Mittelzentrum Rastede, Grundzentren Wahnbek und Hahn-Lehmden)

untereinander und mit dem Oberzentrum Oldenburg

Anbindung des Grundzentrums

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch durch bedarfs-

gesteuerte Fahrten)

Jaderberg im Landkreis Wesermarsch

Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn - Oldenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Mittelzentren

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Westerstede und Bad Zwischenahn mit dem Oberzentrum Oldenburg und Anbindung des Grundzen-

trums Ofen an das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die

Verbindung der zentralen Orte miteinander

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch

Am ZOB/Bf Bad

gesteuerte Fahrten)

fahrplanmäßige

durch bedarfs-

Zwischen Bad Zwischenahn und

ebene (BE)

Zwischenahn eine Verknüpfung mit der

Regio-S-Bahnlinie RS3

Westerstede verkehrt die Linie über Rostrup - Elmendorf Langebrügge

Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Direkte Anbindung der beiden

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Grundzentren der Gemeinde Edewecht (Edewecht und Friedrichsfehn) an das

Oberzentrum Oldenburg Für den Landkreis Cloppenburg: direkte Anbindung des

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch durch bedarfs-

gesteuerte Fahrten)

Grundzentrums Barßel an das Oberzentrum Oldenburg

Hinweis: Die Zielvorgaben für die Linie 440 stehen im Kapitel C 2.5.10.

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:

C-32 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie 360 Barßel - Ocholt – Westerstede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Direkte Verbindung zwischen dem

Montag bis Freitag

Am Bf Westerstede-

BE 2

Grundzentrum Ocholt und dem

Grundzentrum Barßel (Landkreis Cloppenburg) mit dem

Mittelzentrum Westerstede

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 6

Samstag (08:00 Uhr 19:00 Uhr): Zwei-

Ocholt Verknüpfung

ebene (BE)

mit dem

SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg

stundentakt

Linie 366 Augustfehn - Apen – Westerstede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der beiden Grund-

Montag bis Freitag

Am Bf Augustfehn

BE 2

zentren Apen und Augustfehn direkt mit dem Mittelzentrum Westerstede

Die Anbindung des Grundzen-

trums Barßel an den Bf Augustfehn soll, in Abstimmung mit dem

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Samstag (08:00 Uhr -

Verknüpfung mit dem

ebene (BE)

SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg

18:00 Uhr): Zweistundentakt

Landkreis Cloppenburg, erreicht werden.

Linie 370 Rastede – Wiefelstede - Bad Zwischenahn Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Tangentiale Verbindung zwischen

Montag bis Freitag

Am Bf Rastede Ver-

BE 2

den drei Gemeinden Rastede,

Wiefelstede und Bad Zwischenahn mit den zentralen Orten Rastede

(Mittelzentrum), Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Wiefelstede

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:

Zweistundentakt

(Grundzentrum)

knüpfung mit dem

ebene (BE)

SPNV sowie am ZOB/Bf Bad Zwischenahn Verknüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr jeweils unter

Berücksichtigung des Schülerverkehrs

Linie 375 Bad Zwischenahn - Edewecht - Süddorf Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen den beiden

Montag bis Freitag

Am ZOB/Bf Bad

BE 2

Gemeinden Bad Zwischenahn und

Edewecht mit den zentralen Orten Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Edewecht (Grundzentrum)

Anbindung des Gymnasiums Bad Zwischenahn und dessen Außenstelle in Edewecht

6

Vgl. Kapitel C 2.1

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:

Zweistundentakt

Zwischenahn Ver-

knüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr

unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-33

Nachrichtlich: Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe Zuordnung: Landkreis Cloppenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Mittelzentrums

Das Angebot soll vom

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 2

Cloppenburg mit dem

gesichert und bedarfs-

in Taktknoten zur

Friesoythe im Landkreis

Oberzentrum Oldenburg Erschließung der Orte im Bereich

Betriebszeitenfenster Landkreis Cloppenburg gerecht weiter-

entwickelt werden.

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

Minute :30

des Küstenkanals

Insgesamt 45 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler im Landkreis Ammerland ausgelegt.

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:

Besonderheiten

Die Linie 358 übernimmt eine Zubringerfunktion zur Schnellbuslinie S35

sowie zur Regionalbuslinie 350. Damit werden die beiden Linien der Bedie-

nungsebene 1 von dieser Aufgabe befreit, und das Fahrplanangebot wird für den Fahrgast verständlicher dargestellt.

Die Linie 377 "MeerBus" bietet ein saisonales Angebot für den Tourismus

mit der Rundfahrt um das Zwischenahner Meer an. Diese Linie 377 verkehrt am Wochenende. Die Linie ist in die Haltestelleninfrastruktur des Linienverkehrs zu integrieren.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland durch die vier

Nachtverkehre

Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (vgl. Karte A-22). Diese verkehren in

den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Dadurch

wird ein Angebot (teilweise vertaktet) zwischen allen Landkreisgemeinden

mit den Oberzentren Oldenburg und den Diskothekenstandorten in Tange

und Friesoythe geschaffen. Anfangs- bzw. Endpunkt ist der zentrale Omni-

busbahnhof (ZOB) in Oldenburg. Weitere Verknüpfungen der Nachtlinien untereinander gibt es in Bad Zwischenahn und Edewecht.

Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Ammerland wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die zwei Nachtexpress-Linien der Stadt Oldenburg N37 und N38 bieten einen direkten Anschluss der Vorortgemeinden Petersfehn (Gemeinde Bad

Zwischenahn) und Ofenerfeld (Gemeinde Wiefelstede) an die Stadt Oldenburg. Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Ammerland verkehrt ein BürgerBus in der Stadt Westerstede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-34

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-35

C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Diepholz: Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Oberzentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die

Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der

Strecke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum,

Twistringen. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Die

Durchbindung nach Bremerhaven erfolgt im Zweistundentakt.

Das Angebot der Stadtbuslinien, die auch das Gebiet des Landkreises

Diepholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben. Über die Verlänge-

Bedienungsebene Stadtbus/Straßenbahn

rung der Linie 8 nach Stuhr/Weyhe wird der Landkreis zukünftig auch direkt

an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2018.

Im Landkreis Diepholz sollen die Angebote besser aufeinander abgestimmt

Busnetz allgemein

werden. Das Regionalbusangebot entlang des Korridors Bruchhausen-Vilsen

– Syke – Brinkum - Bremen Hbf ist im Rahmen der Laufzeit des NVP zu überplanen. Auf dem Abschnitt zwischen Bruchhausen-Vilsen – Syke Bf so-

wie Syke Bf – Brinkum ZOB wird ein Stundentakt geplant. Entsprechend ist

die Einordnung jeweils einer Linie auf diesem Korridor in die Bedienungsebene 1 vorzusehen. Am Bahnhof Syke ist insbesondere die Verknüpfung

mit dem SPNV-Angebot sowie zwischen den Busangeboten der beiden Ab-

schnitte sicherzustellen. Bei der Überplanung des oben genannten Ab-

schnittes sind die heute genehmigten Linien 150, 153 und 102 zu berück-

sichtigen.

Auf dem Abschnitt zwischen Bremen Hbf und Brinkum ZOB ist das Regionalbusangebot besser aufeinander abzustimmen, um merkbarere Takte zu

erhalten. Dabei werden die Ausbauplanungen für die Straßenbahnlinie 8 soweit als möglich einbezogen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob einzelne aus

der Region kommende Linien am ZOB Brinkum enden bzw. mit anderen Regionalbuslinien in Richtung Bremen Hbf verknüpft werden können. Bei der Überplanung des oben genannten Abschnittes sind die heute genehmigten

Linien 101, 102, 120 und 150 zu berücksichtigen. Die Umsetzung der aus

diesem Teil der Überplanung resultierenden Maßnahmen ist an die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke der Straßenbahnlinie 8 gebunden.

Zur besseren Anbindung des Bahnhofs Diepholz an die Region werden im

Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung von/nach Vechta untersucht, die im Zusammenhang mit dem angestrebten IC-Systemhalt stehen.

Zur Förderung des Tourismus in der Dümmer-Region werden im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer ver-

besserten Regionalbusanbindung untersucht.

Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 101 in Zusam-

menhang mit der Linie 150, 102, 120 und 123 der Bedienungsebene 1 zu-

geordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben.

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-36

Linie 101 Bremen - Stuhr – Bassum Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

Verknüpfung am Bre-

BE 1 neu

Mittelzentrum Stuhr und der Stadt

dem Abschnitt Bremen–

zum Nah- und Fern-

Oberzentrum Bremen, Bassum

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Stuhr-Fahrenhorst Kreuzung

mer Hauptbahnhof verkehr

Die zukünftige Bedienung des

Der Abschnitt Fahren-

Am Bf Bassum zur

Regionalbuslinien wird sich an den

Mo-Fr im Zweistunden-

Möglichkeit zu Regio-

orientieren. Weitere Planungs-

werden auf diesem

BE 2

sich im Absatz “Busnetz allgemein”

je Richtung angeboten.

Am ZOB Brinkum zu

Korridors Bremen - Stuhr mit

horst - Bassum wird

RX2/RS2 und nach

Planungen der Straßenbahnlinie 8

takt bedient. Samstags

nalbussen BE 1 und

inhalte zu diesem Korridor finden

Abschnitt fünf Fahrten

dieses Kapitels.

Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung

ebene (BE)

Regionalbuslinien BE 1 und BE 2 bzw. Stadtbuslinien

Linie 102 und 150 Bremen – Stuhr - Syke - Bruchhausen-Vilsen – Hoya Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

Verknüpfung am

BE 1

Gemeinden Stuhr, Weyhe, dem

dem Abschnitt Bremen

zum Nah- und

Oberzentrum Bremen und den

Mittelzentrum Stadt Syke und im weiteren Verlauf der

Samtgemeinde Bruchhausen-

Vilsen sowie der Samtgemeinde Hoya im Landkreis Nienburg

Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf

– Stuhr - Syke-Bruchhausen-Vilsen; der Abschnitt Bruch-

hausen-Vilsen – Hoya wird im Zweistundentakt bedient

Sonn- und Feiertag:

drei Fahrten je Richtung auf dem Abschnitt Syke

- Bruchhausen-Vilsen -

Hoya sowie vier Fahrten je Richtung auf dem

Abschnitt Syke – Weyhe – Stuhr - Bremen

Bremer Hauptbahnhof Fernverkehr

Verknüpfung Bf Syke

zur RX2/RS2 sowie ggf. zu anderen Regional-

buslinien BE 1 und BE 2

ebene (BE)

(neu für Linie 102)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-37

Linie 120 Bremen – Stuhr – Kirchweyhe Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen den

Montag bis Samstag

Verbindung am Bremer

BE 1 neu

Oberzentrum Bremen und den Gemeinden Stuhr und Weyhe

Die zukünftige Bedienung des Korridors Bremen - Stuhr mit

Regionalbuslinien wird sich an den Planungen der Straßenbahnlinie 8

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Hbf zum Angebot des

Nah- und Fernverkehrs

Sonn- und Feiertag:

Verknüpfung Bf

Richtung

RX2/RS2

fünf Fahrten je

ebene (BE)

Kirchweyhe zur

orientieren. Weitere

Planungsinhalte zu diesem

Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.

Linie 123 Bassum - Schwaförden – Sulingen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen Bassum, der

Montag bis Samstag

Verknüpfung Bf Bassum

BE 1

Samtgemeinde Schwaförden sowie der Stadt Sulingen

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

fünf Fahrten je Rich-

tung sowie Fahrten im

zur RX2/RS2 sowie

ebene (BE)

nach Möglichkeit in Sulingen zu den

Regionalbussen BE 1 und BE 2

Spätverkehr

Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 113, 121, 133, 137 und 138 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Ver-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

kehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 113 Stuhr Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Anbindung der westlichen Teile

Montag bis Freitag

In Bremen Huchting

BE 2

Stuhr an das Oberzentrum Bremen

Samstags: kein Angebot

und Bussen

des Mittelzentrums Gemeinde

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

zu den Straßenbahnen

ebene (BE)

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Linie 121 Bremen – Kirchweyhe Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Oberzentrums

Montag bis Freitag

Verknüpfung Bf

BE 2

Bremen mit der Gemeinde Weyhe

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Samstags: vier Fahrten je Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Kirchweyhe zur RX2/RS2

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-38

Linie 133 7 Sulingen – Kirchdorf – Wagenfeld - Rahden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Mittelzentrums

Montag bis Freitag

In Sulingen

BE 2

Samtgemeinde Kirchdorf und der

Verstärkung in der

Buslinien der BE 1

Stadt Sulingen mit der Gemeinde Wagenfeld

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf

dem Abschnitt Sulingen - Kirchdorf

Samstags: kein Angebot

Verknüpfung zu den

ebene (BE)

und BE 2

Am Bf Rahden

Verknüpfung zum SPNV

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Linie 137 Sulingen - Diepholz Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Mittelzentrums

Montag bis Freitag

Verknüpfung Bf

BE 2

Stadt Sulingen unter Anbindung

Verstärkung der

in Sulingen zu den

Diepholz mit dem Mittelzentrum der Samtgemeinden Rehden und Kirchdorf

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf

dem Abschnitt Rehden Diepholz

Diepholz zur RX2 und

ebene (BE)

anderen Buslinien der BE 1 und 2

Samstags: fünf Fahrten Sonn- und Feiertag:

zwei Fahrten je Richtung

Linie 138 Sulingen - Nienburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

BedienungsBE2

Betriebszeitenfenster Verbindung des Mittelzentrums

Montag bis Freitag

Verknüpfung Bf

Nienburg

Verstärkung der

und in Sulingen zu den

Stadt Sulingen mit der Stadt

gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit Samstags: vier Fahrten

Nienburg zum SPNV

ebene (BE)

anderen Buslinien der BE 1 und BE 2

Sonn- und Feiertag:

eine Fahrt je Richtung

Im Landkreis Diepholz werden 58 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den

schulorientierten Verkehr eingruppiert.

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.

7

Die Möglichkeiten der Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 133 mit der Linie 170 in

der Gemeinde Wagenfeld werden geprüft.

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-39

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Diepholz durch die Linie N12

Nachtverkehre

Bremen – Brinkum - Kirchweyhe des VBN-Nachtschwärmer-Netzes (vgl. Karte A-21). Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Diepholz verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Bassum,

BürgerBusse

Syke und Weyhe. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im

Kapitel C 2.3.

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der

zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es

im Landkreis Diepholz VBN-Sammeltaxen in der Gemeinde Stuhr, der Samt-

gemeinde Bruchhausen-Vilsen sowie der Gemeinde Kirchdorf.

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-40

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-41

C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Oldenburg in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •

Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden

Finanzierung

Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-

Infrastruktur

Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-

Angebot und Qualität

Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •

stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, BE 1 und BE 2 •

angebots



Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus und Bus-Zug



Anpassung des Fahrplanangebots der Linien 226/227, sobald die Anbindung der Gemeinde Stuhr an das Bremer Straßenbahnnetz konkret wird



Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2



Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter Angebote (AST, ALT)



Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-

Fahrgastinformation

len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen



Einrichtung von Echtzeitanzeigern am Bf Sandkrug sowie an den Halte-

stellen Wardenburg, Markt und Kirchhatten, Markt

Das SPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien: •

Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

den Oberzentren Oldenburg und Bremen. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von

Oldenburg nach Bremen. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem

Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie

Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3. •

Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in

nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des

Verbundgebietes)

sowie

den

Mittelzentren

Delmenhorst

und

Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden

Hatten und Großenkneten im Stundentakt und verbindet diese mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des Verbundgebietes).

Die Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315 verbinden die nahe an der

Stadtgrenze liegenden Orte Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug

(Gemeinde Hatten) im Landkreis Oldenburg mit der Stadt Oldenburg. Beide Stadtbuslinien bieten an allen Verkehrstagen Taktverkehre an; in der mor-

gendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314

bis zum 15-Minutentakt.

Bedienungsebene Stadtbus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:

C-42 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg – Wildeshausen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Verbindung zwischen

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1

dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Wildeshausen mit Anbindung der Gemeinden Hatten und Dötlingen

Verkehrt teilweise über die Autobahn A28

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag: drei Fahrtenpaare

Diese können auch in Form eines ALT

dargestellt werden.

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

in Taktknoten zur Minute :30

Am Bf Wildeshausen:

Verknüpfung mit den Linien 226/227

In Hatten: Verknüpfung mit Linie 277

Linie 280 Oldenburg – Wardenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Anbindung der Gemeinde

Montag bis Freitag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Oldenburg

Taktverdichtung auf

in Taktknoten zur

Wardenburg an das Oberzentrum

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

einen 30-Min.-Takt in den Hauptverkehrszeiten

Samstags Stundentakt Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

Minute :30

In Wardenburg:

Verknüpfung mit der

Zu- und Abbringerlinie 288

zwischen 09:00 und

00:00 Uhr acht Fahrten je Richtung

Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie 226/227 Wildeshausen – Bremen Hbf/- Bremen-Huchting Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem Mittelzen-

Montag bis Freitag

Am Bf Wildes-

BE 2

trum Wildeshausen und dem Oberzentrum Bremen mit Anbindung der

Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Stuhr

Gemeinsame Bedienung der Relation

Wildeshausen – Kirchseelte. Danach Trennung der Streckenverläufe:

Die 226 bindet die Ortslagen Fahren-

horst, Heiligenrode, Seckenhausen und Brinkum (Gemeinde Stuhr) an den Hbf Bremen an.

Die 227 erschließt die Ortslagen

Heiligenrode, Groß-Mackenstedt und

Moordeich (Gemeinde Stuhr) und bindet

sie in Bremen-Huchting an das Netz des städtischen ÖPNV an.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Auf dem gemeinsam bedienten Strecken-

abschnitt ergibt sich

montags bis freitags ein Ein- bis Zweistundentakt.

Samstags: drei

Fahrtenpaare der Linie 226 zwischen

Wildeshausen und Bremen

hausen:

Verknüpfung mit allen Fahrten der von und nach Oldenburg

verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-43

Linie 277 Kirchhatten – Wardenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen Kirchhatten

Montag bis Freitag

An der Haltestelle

BE 2 neu

der Ortslagen Hatterwüsting,

An Schultagen

Verknüpfung mit der

bezogene Fahrten und

Oldenburg/

und Wardenburg mit Anbindung

Sandhatten, Sandkrug und Astrup

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Kirchhatten, Markt:

zusätzliche schul-

von und nach

Primäre Aufgabe ist die Anbindung

Verstärkerfahrten

Wildeshausen

Schul- und Sportzentrums in

stundentakt zwischen

des HunteSprinters sowie des

Samstags: Zwei-

Sandkrug.

07:30 und 17:30

ebene (BE)

verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)

Wardenburg wird

montags bis freitags zwischen 07:00 und

15:30 durch mehrere unvertaktete Fahrten

angebunden. Samstags wird Wardenburg nicht erschlossen.

Insgesamt 47 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler in den Landkreisgemeinden Wardenburg, Hatten, Hude, Großenkne-

ten, Dötlingen, Ganderkesee, Wildeshausen und Harpstedt ausgelegt. Als

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

Quelle und Ziel dieser Schülerverkehre nimmt die Kreisstadt Wildeshausen

aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein 8. Auch auf das in der Stadt Oldenburg befindliche Landkreisgymnasium (GrafAnton-Günther-Gymnasium) ist ein großer Teil des schulorientierten Verkehrs ausgerichtet.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Das Angebot wird durch die Werkbuslinien 237 und 238 ergänzt. Diese sind auf die Schichtzeiten des Mercedes-Benz-Werkes in Bremen abgestimmt. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:

Linie 288: Die Linie 288 Garrel (Landkreis Cloppenburg) - Littel -

Wardenburg fungiert innerhalb der Gemeinde Wardenburg vorrangig als Zuund Abbringerlinie zur bzw. von der Linie 280 nach/aus Oldenburg.

8

Da die Kreisstadt Wildeshausen mit ihren zahlreichen Schulstandorten wesentlicher

Bezugspunkt des schülerbezogenen Verkehrs im Landkreis ist, wird im Folgenden kurz die

Zuordnung der Schulstandorte zu den in den Fahrplänen genannten Haltestellen aufgelistet: •

Haltestelle Deekenstraße - Berufsbildende Schulen (Standort Feldstraße)



Haltestelle Humboldtstraße - Hauptschule und Gymnasium



Haltestelle Schillerstraße - Berufsbildende Schulen (Standort St.-Peter-Straße)



Realschule, Grundschulen (St.-Peter-Schule und Holbeinschule)

Besonderheiten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-44

Die Linie stellt an der Haltestelle Markt in Wardenburg eine Verknüpfung mit der Linie 280 her.

Durch diese Verknüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Clop-

penburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Das

Angebot der in den Landkreis Cloppenburg führenden Leistungen ist abhängig von der finanziellen Beteiligung des dortigen ÖPNV-Aufgabenträgers bzw. der dort bedienten Gemeinden. Der Fahrplan bietet wochentags ganz-

jährig, also auch in den Ferienzeiten, überwiegend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten.

Gegebenenfalls werden im Rahmen einer Überprüfung der Linien 280 und 288 Leistungen im Landkreis Cloppenburg zum Zweck der Angebotsstärkung auf das Gebiet des Landkreises Oldenburg umgelegt.

Linie 289: Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde

Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die

Stadt Oldenburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke Anschlüsse an die nach Oldenburg wei-

terführende Linie 314 her.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die Nachtli-

Nachtverkehre

nien (NachtEulen) N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22). Diese verbin-

den in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag verschiedene Oldenburger Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen.

Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Oldenburg wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es

im Landkreis Oldenburg in der Gemeinde Wardenburg auf der Linie 288

montags bis freitags um 20:45 Uhr eine Fahrt von Wardenburg nach Littel in

Form eines Anruflinientaxis. Zudem wird an Samstagen auf den Linien 230,

231, 232, 233, 234 und 235 jeweils eine Fahrt je Richtung angeboten.

Im Landkreis Oldenburg verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Gander-

kesee und Wildeshausen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden

sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-45

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-46

C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Osterholz: •

Die Expresslinie RX2 und die Regio-S-Bahn RS2 verkehren von Bremer-

haven über Osterholz-Scharmbeck und weiter nach Bremen und Richtung

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Twistringen/Osnabrück bzw. Hannover. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Nach Hannover und Osnabrück wird abwechselnd ein Zweistundentakt angeboten.



Die Regio-S-Bahn RS1 bedient den Haltepunkt Bremen Klinikum Nord/

Beckedorf im 30-Min.-Takt.

Das Angebot der Stadtbuslinien und der Straßenbahn, die auch das Gebiet des Landkreises Osterholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben.

Bedienungsebene Stadtbus

Über die Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg ist der Land-

kreis ab Mitte 2013 auch direkt an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden.

Im Landkreis Osterholz werden die drei Regionalbuslinien 630, 670 und 680

der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je

Bedienungsebene Regionalbus- Ebene1

Linie ist nachfolgend beschrieben:

Linie 630 Bremen – Lilienthal – Grasberg - Zeven 9 Streckenführung

Angebot und Betriebszeitenfenster

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Verbindung am Bremer

BE 1

Gemeinden Lilienthal und

am Abend bis 23:00 Uhr ab Bremen

Nah- und Fernverkehrs

Oberzentrum Bremen und den Grasberg im Landkreis Osterholz und den

Samtgemeinden Tarmstedt und Zeven im Landkreis Rotenburg Die 630 wird im Bereich Lilienthal nach

Betriebsaufnahme der Linie 4

ab Falkenberger Kreuz über die Trupermoorer Landstraße, das Gewerbegebiet Moorhausen, die Klinik Lilienthal und Dr.Sasse-Straße nach Borgfeld geführt.

Kategorie mit zusätzlichen Fahrten und Verdichtung des Angebots in der HVZ auf einen 30-Min.-Takt

Sonn- und Feiertag: vier Fahrten je Richtung

Nach Betriebsaufnahme der Linie 4

nach Lilienthal-Falkenberg soll das Angebot auch zukünftig in der

bestehenden Qualität hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und Betriebs-

zeitfenster fortgeführt werden. Dies gilt auch für die Verdichtung des Angebots in der HVZ.

Hbf zum Angebot des

ebene (BE)

Verknüpfung in Lilien-

thal-Falkenberg an die Straßenbahnlinie 4

Verknüpfung in Bremen Borgfeld an Linie 4 und ab Mitte 2013 in

Lilienthal-Falkenberg an Linie 4

Verknüpfung in

Lilienthal-Falkenberg zu Linie 668 und Linie 632

Linie 680 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck - Hambergen Streckenführung

Angebot und Betriebszeitenfenster

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag: gemäß

BE 1 (neu:

Gemeinden Ritterhude, Mittel-

Hambergen

Am Bf Oldenbüttel zur RS2, am Bf OHZScharmb. zur RX2/RS2, am Bf Burg zur RS1

Oberzentrum Bremen und den zentrum Osterholz-Scharmbeck und Hambergen

9

Kategorie zwischen Bremen und Einzelne Fahrten in der HVZ nach Hambergen/Wallhöfen

Bremen-Gröpelingen zum Stadtverkehr Bremen

Die Genehmigung für die Linie 630 ist zwischen Landkreisen Osterholz und Rotenburg

(Wümme) geteilt.

ebene (BE)

Zusammenfassung der 665/680)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-47

Linie 670 Bremen – Lilienthal – Worpswede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Verbindung am

BE 1

Gemeinden Lilienthal und

Fahrten am Abend bis 23h ab

Angebot des Nah-

Oberzentrum Bremen und den Worpswede

Die 670 wird im Bereich Lilienthal

Betriebszeitenfenster Kategorie mit zusätzlichen

Bremen und Verdichtung des

Angebots in der HVZ auf einen

nach Betriebsaufnahme der Linie 4

30-Min.-Takt

Trupermoorer Landstraße, das

Sonn- und Feiertag:

Klinik Lilienthal und Dr.-SasseStraße nach Borgfeld geführt.

Bremer Hbf zum

und Fernverkehrs Verknüpfung in

Bremen Borgfeld an

ab Falkenberger Kreuz über die

Gewerbegebiet Moorhausen, die

ebene (BE)

die Straßenbahnlinie 4 von 10 – 22h

2h-Takt

Nach Betriebsaufnahme der Linie

und ab Mitte 2013 in

Lilienthal-Falkenberg an Linie 4

4 nach Lilienthal-Falkenberg soll

Verknüpfung in Lilien-

der bestehenden Qualität

Linie 668 und Linie

und Betriebszeitfenster

Verknüpfung in

auch für die Verdichtung des

die Linie 640

das Angebot auch zukünftig in

thal-Falkenberg zu

hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit

632

fortgeführt werden. Dies gilt

Worpswede Insel an

Angebots in der HVZ.

Im Landkreis Osterholz werden die vier Regionalbuslinien 640, 650, 660 und 677 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-

Bedienungsebene Regionalbus-Ebene 2

gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben:

Linie 640 Osterholz-Scharmbeck – Worpswede – Gnarrenburg - Bremervörde 10 Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Freitag: gemäß

An der Haltestelle

BE 2

Scharmbeck und der Gemeinde

In der Hauptverkehrszeit besteht

670 sowie am Bf

Mittelzentrum Osterholz-

Worpswede sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Samtgemeinde

Geestequelle und Bremervörde im Landkreis Rotenburg

Betriebszeitenfenster Kategorie

eine Verdichtung auf Stundentakt Samstags: fünf Fahrten je

Worpswede Insel zur

ebene (BE)

Osterholz-Scharmbeck zur RX2/RS2

Richtung

Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

Linie 650 Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Gemeinde

Montag bis Freitag gemäß

Am Bahnhof

BE 2

Osterholz-Scharmbeck

Samstags: zwei Fahrten je

beck zur RX2/RS2

Schwanewede mit dem Mittelzentrum

Betriebszeitenfenster Kategorie

Osterholz-Scharm-

Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

10

Die Genehmigung für die Linie 640 ist zwischen den Landkreisen Osterholz und

Rotenburg (Wümme) geteilt.

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-48

Linie 660 Bremen – Osterholz-Scharmbeck – Hagen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Oberzentrums

Montag bis Freitag gemäß

Am Hbf Bremen zum

BE 2

Gemeinden Ritterhude und Osterholz-

Samstags: vier Fahrten je

sowie im Bremen-

Bremens mit den westlichen Teilen der Scharmbeck sowie der Samtgemeinde Hagen im Bremischen im Landkreis Cuxhaven

Betriebszeitenfenster Kategorie Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Nah- und Fernverkehr

ebene (BE)

Gröpelingen zu den Straßenbahn- und Buslinien

Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Oberzentrums Bremen

Montag bis Freitag gemäß

Am Bahnhof Bremen-

BE 2

Samstags: kein Angebot

Stadtverkehr Bremen

mit der Gemeinde Schwanewede

Betriebszeitenfenster Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Vegesack zum

ebene (BE)

sowie zur RS1

kein Angebot

Im Landkreis Osterholz werden 31 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit dem schulorientiertem Verkehr eingruppiert.

Bedienungsebene Schulorientierter Verkehr Ebene 3

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz durch die Linien

Nachtverkehre

des VBN-Nachtschwärmer-Netzes sowie zwei Linien des Nachtnetzes Bremen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Linien: • • • • • • •

N7 Bremen – Bremen-Vegesack - Schwanewede

N61 Bremen – Vegesack - Hagen

N62 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck

N63 Bremen-Borgfeld – Lilienthal – Grasberg - Zeven N67 Bremen-Borgfeld – Lilienthal - Worpswede N68 Osterholz-Scharmbeck – Hagen

N94 Nachttaxi Blumenthal - Schwanewede

Ergänzt wird das Angebot durch das Nachtschwärmertaxi des Landkreises

Osterholz (vgl. Karte A-21).

Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu er-

gänzen.

Im Landkreis Osterholz verkehrt ein BürgerBus in den Gemeinden Grasberg

und Worpswede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Ka-

pitel C 2.3.

BürgerBusse

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-49

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-50

C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden Folgende SPNV-Linien verkehren auf den Hauptachsen im Landkreis Verden: •

Die Expresslinie RX1 verkehrt von Bremen nach Hannover im Stundentakt.



Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt

auf dem Abschnitt Bremen – Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten noch verstärkt.



Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im

Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg – Hamburg. Weitere SPNV-Linien im Landkreis Verden sind: •

Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im Zweistundentakt.



Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) –

Verden - Minden) verkehrt ganztägig im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg

(Wümme) und Verden. Am Wochenende (sa+so) ist die Linie bis nach

Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden. Weitere Details zum SPNV im Landkreis Verden vgl. Teil A. Die Linien 711 und 712 werden der Bedienungsebene Stadtbus zugeordnet. Diese Linien verkehren Montag-Freitag zwischen 06:00-19:00 Uhr sowie an

Bedienungsebene Stadtbus

Samstagen zwischen 6:00-14:00 Uhr im 30 Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen ist das Verkehrsangebot auf die Zeit 14:00-18:00 Uhr begrenzt.

Das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Übe rsicht Taktze ite n Stadt Ve rde n Fahrplan 2011/12

sa msta gs

monta gs-fre ita gs

sonn- und fe ie rta gs

6:00 - 19:00

6:00 - 14:00

14:00-18:00

14:00-18:00

Min. -T a kt

Min. -T a kt

Min. -T a kt

Min. -T a kt

Verden ZOB - Dauelsen - Verden ZOB

30

30

120

120

Verden ZOB - Roggenkamp - Trift - Verden ZOB

30

30

120

120

Linie

Linie nve rla uf

711 712

Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkehre) ergänzt die Stadtbuslinien der Stadt Verden.

Die BSAG-Stadtbuslinie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen be-

dient Teile der Ortschaft Uphusen in Achim.

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden werden die fünf Regionalbuslinien 713, 735, 730, 740 und 750 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-

C-51 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 713 Verden – Kirchlinteln Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

Am ZOB Verden zu

BE 1 neu

Betriebszeitenfenster

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Kirchlinteln Unter Berücksichtigung des

zukünftigen Linienverlaufs bzw.

Takts der Linie 701 wird zukünftig die Aufteilung der heutigen

gemäß Kategorie

anderen Buslinien

ebene (BE)

sowie zum SPNV

Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

Ringlinie 713 in zwei unabhängige Linien angestrebt:

a) Direktverbindung Kirchlinteln –

Verden Innenstadt mit Anbindung der Brunnenstraße

b) Direktverbindung Luttum – Verden Innenstadt

Linie 735 Verden – Dörverden – Hoya/Eystrup Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Am ZOB Verden zu

BE 1 neu

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Dörverden sowie in

Verlängerung mit der Samtgemeinde Hoya

Betriebszeitenfenster Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Es wird angestrebt, zwei

anderen Buslinien

ebene (BE)

sowie zum SPNV

Am Bf Dörverden zum SPNV

Fahrten je Richtung anzubieten.

Linie 730 Bremen – Oyten – Ottersberg – Otterstedt Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Am ZOB Oyten mit

BE 1 neu

den Gemeinden Oyten und

und Oyten mit Taktverdich-

sowie am Bf Ottersberg

Oberzentrum Bremen und Ottersberg

Betriebszeitenfenster Kategorie zwischen Bremen tung in der Hauptverkehrszeit.

Auf dem Streckenabschnitt

Oyten - Ottersberg wird ein

Zweistundentakt angeboten

mit Verdichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

anderen Buslinien mit dem SPNV

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-52

Linie 740 Bremen – Achim – Langwedel – Verden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

In Achim, Markt/

BE 1 neu

Mittelzentren Stadt Achim und

Abschnitt Achim,

Verden ZOB mit

Oberzentrum Bremen und den Stadt Verden (Aller) sowie der Ortsteile von Langwedel.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie für den Krankenhaus – Verden ZOB.

Dabei bedient die Linie vorrangig

Auf dem Abschnitt

Strecke liegen.

wird ein Zweistundentakt

Ortsteile, die nicht an der SPNV-

Zukünftig wird die Aufteilung der Linie in zwei unabhängige Linien angestrebt:

a) Bremen – Achim - Baden b) Achim, Krankenhaus Verden ZOB

Bremen – Achim - Baden

Schmiedeberg sowie

ebene (BE)

anderen Buslinien

sowie am Bf Achim

(Süd) sowie Bf Verden mit dem SPNV

angeboten mit Ver-

dichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung

Als mögliche alternative Linienführung wird eine

Verlängerung des Strecken-

abschnitts b) Verden – Achim Oyten geprüft. Bei dieser

Überprüfung wird berücksichtigt, dass dann eine Direktverbindung zwischen Stadt Verden und

Achim, Krankenhaus nicht mehr gegeben wäre. Im Falle einer

Verlängerung der Linie 740 bis Oyten würde die Linie 745 der BE 3 zugeordnet.

Linie 750 Bremen – Dreye - Thedinghausen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

In Thedinghausen,

BE 1 neu

Oberzentrum Bremen und der Gemeinde Kirchweyhe mit der Gemeinde Thedinghausen

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Marktplatz mit anderen Buslinien

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden werden die drei Regionalbuslinien 701, 720 und 745

der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je

C-53 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie ist nachfolgend beschrieben:

Linie 701 Verden - Kirchlinteln, Otersen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der südlichen

Montag bis Freitag

Am ZOB Verden mit

BE 2

Kirchlinteln mit dem

In der Hauptverkehrszeit

sowie mit dem SPNV

auf Stundentakte

Verknüpfung mit

Ortsteile der Gemeinde

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

anderen Buslinien

wird eine Verdichtung

In Ludwigslust

angestrebt, jedoch in

anderen Buslinien

Abhängigkeit vom

zukünftigen Linien-

ebene (BE)

Richtung Walsrode

verlauf der Linie 713 Samstags: drei Fahrten je Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Linie 720 Thedinghausen – Verden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Gemeinde

Montag bis Freitag

In Thedinghausen,

BE 2

Thedinghausen mit dem

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Samstags: eine Fahrt je Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Marktplatz sowie

ebene (BE)

Verden ZOB mit

anderen Buslinien Am Bf Verden mit dem SPNV

Linie 745 Ottersberg – Oyten – Achim Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Gemeinden

Montag bis Freitag:

Am ZOB Oyten und

BE 2

Mittelzentrum Stadt Achim. Die

dem Streckenabschnitt

Schmiedeberg mit

Ottersberg und Oyten mit dem Streckenführung verläuft über Fischerhude.

Bei einer Verlängerung der Linie 740 bis Oyten (siehe Tabelle

Linie 740) würde die Linie 745 der BE3 zugeordnet.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Oyten – Achim

Achim, Markt/

anderen Buslinien

Auf dem Abschnitt Ot-

Am Bf Achim und Bf

vorrangig Fahrten des

SPNV

tersberg - Oyten werden schulorientierten

Verkehrs angeboten Samstags: eine Fahrt je Richtung

Sonn- und Feiertag:

eine Fahrt je Richtung

Sagehorn mit dem

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden werden 15 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den

schulorientierten Verkehr eingruppiert.

C-54 Bedienungsebene schulorientierter Verkehr – Ebene 3

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte

gesichert und optimiert werden. Dabei wird eine Anbindung dieser Linien an den SPNV soweit als möglich angestrebt.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage

von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des

Nachtverkehre

VBN-Nachtschwärmer-Netzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73

und N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzent-

rum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A-21).

Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Verden verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Ottersberg,

BürgerBusse

Achim, Thedinghausen und Kirchlinteln. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Verden ein VBN-Sammeltaxi in der Stadt Verden (Aller). Dieses

Anrufsammeltaxi wird von der Stadt Verden als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs ausgebaut.

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-55

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-56

C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Wesermarsch in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •

Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden

Finanzierung und Tarif

Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •

Einbindung der Fähre Blexen – Bremerhaven in den VBN-Tarif



Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-

Infrastruktur

Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-

Angebot und Qualität

stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, SV, BE 1 und BE 2



Angebots auch unter touristischen Gesichtspunkten •

Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus, Bus-Zug, Bus-Fähre



Prüfung von Angebotsverbesserungen auf der Linie 450 (Deichläufer)



Prüfung zur Verdichtung des Fahrplanangebots der Linie 340 Jaderberg Oldenburg



Überplanung und Optimierung der Stadtbusangebote in Brake und Nor-

denham •

Anbindung Ovelgönne (Burgdorf) an die Stadt Brake bzw. an die Linie

440 •

Prüfung zur Ausweitung des Fahrplanangebots der Stadtbuslinie 422 zu einem Regionalbusverkehr mit Anbindung umliegender Ortslagen



Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2 und bei BürgerBussen



Prüfung zur Einrichtung eines AST für Teilbereiche der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne



Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter

Angebote (AST, ALT) •

Prüfung zur Einrichtung eines Nachtlinienverkehrs mit Anbindung an

Bremen und die von dort nach Wildeshausen fahrende Nachtlinie N23 •

Sicherung des fahrplanseitigen Übereckumstieges der RS4 am Bf Hude



Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-

Fahrgastinformation

len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen



Einrichtung von zwei Echtzeitanzeigern an den Bf Nordenham und Brake

Das SPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie.

Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von Montag bis Sonntag eine direkte Ver-

bindung zwischen den Mittelzentren Nordenham und Brake sowie mehreren

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her.

Hinweis: Derzeit ist eine Überplanung des StadtbusAngebots in Nordenham im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben.

Bedienungsebene Stadtbus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-57

Linie 401 Nordenham - Blexen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der

Montag bis Freitag im Stunden-

Am Bf Nordenham

Stadtverkehr

nördlichen Stadt-

08:00 Uhr Verdichtung auf einen

SPNV aus und in

Stadtmitte und des gebietes einschließlich

Einswarden und Blexen.

Betriebszeitenfenster takt, zwischen 06:00 und 30-Min.-Takt.

Verknüpfung mit dem Richtung Bremen

Ab 18:00 Uhr kann das Angebot

Am Fähranleger Blexen

gefahren werden.

Fähre Blexen -

mit einem 8-sitzigen Kleinbus Samstags zwischen 07:00 und

ebene (BE)

Verknüpfung mit der Bremerhaven

20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr im Zweistundentakt

Linie 402 Nordenham - Moorsee Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der

Montag bis Freitag zwischen

Am Bf Nordenham

Stadtverkehr

südlichen Stadtgebietes

Zweistundentakt

SPNV in Richtung

Stadtmitte und des einschließlich

Großensiel, Ellwürden und Abbehausen

Betriebszeitenfenster 07:00 und 20:00 Uhr im

Samstags zwischen 09:00 und

Verknüpfung mit dem

ebene (BE)

Bremen

20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr Zweistundentakt

Samstags und sonntags kann das Angebot mit einem 8-sitzigen Kleinbus gefahren werden.

Hinweis zum Stadtbus Brake: Derzeit ist eine Überplanung des Stadtbusangebots in Brake im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben. Linie 421 Golzwarden - Oberhammelwarden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Anbindung von

Montag bis Freitag im

Am Bf Brake einzelne

Stadtverkehr

Schmalenfleth und

Golzwarden im Braker Stadtgebiet und der nördlich gelegenen

Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland sowie dem südlich gelegenen

Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der

Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum

Betriebszeitenfenster Zweistundentakt

Anschlüsse an den

SPNV von Bremen und an den WeserSprinter

(440) nach Oldenburg

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-58

Linie 422 Brake - Oberhammelwarden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Anbindung der südlich

Montag bis Freitag zwischen

Am Bf Brake

Stadtverkehr

Kirchhammelwarden und

Stundentakt

SPNV nach Nordenham

gelegenen Stadtteile Käseburg sowie der

Ortslagen Oberhammelwarden und Sandfeld im

Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das

Betriebszeitenfenster ca. 06:30 und 19:30 Uhr im

Samstags zwischen 08:00 und 19:30 Uhr vier Fahrten je Richtung

Anschlüsse an den

ebene (BE)

und Bremen und an den WeserSprinter

(440) nach Oldenburg und Bremerhaven

Mittelzentrum Brake

Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Linie 440 WeserSprinter Oldenburg – Nordenham/Bremerhaven Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Verbindung

Zwischen Rodenkirchen und

Am Hbf/ZOB

BE 1

Oberzentren Oldenburg

Stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr

Einbindung in den

zwischen den

und Bremerhaven sowie den Mittelzentren

Nordenham und Brake Verbindung der

Gemeinden Stadland (Rodenkirchen) und

Ovelgönne sowie der

Ortslagen Großenmeer und Oldenbrok untereinander

Betriebszeitenfenster Oldenburg: Montag bis Freitag

Oldenburg:

Samstag: Stundentakt

Taktknoten

Sonntag: Stundentakt

Am Bf Brake

Zwischen 05:30 und 07:30 Uhr

Zubringerlinie 422

ebene (BE)

08:30 bis 01:30 Uhr 08:30 bis 20:30 Uhr

Verknüpfung mit der

Verdichtung auf 30-Min.-Takt

Anschlüsse in Zwischen Rodenkirchen und

Nordenham bzw. Bremerhaven:

Nordenham-Blexen an die Fähre

Montag bis Freitag jeweils Zwei-

stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr Samstag jeweils Zweistundentakt, 08:00 bis 01:30 Uhr

Sonntag jeweils Zweistundentakt, 08:30 bis 20:30 Uhr

Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie 408 Nordenham - Eckwarden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der

Montag bis Freitag im

Am Bf Nordenham

BE 2

Gemeinde Butjadingen und Anschluss an das Mittelzentrum Nordenham

Verbindung der Ortslagen Eckwarden, Stollhamm, Burhave und Tossens untereinander

Betriebszeitenfenster Zweistundentakt

An Schultagen, in den Ferien

und an Wochenenden kann das Angebot durch Leistungen des BürgerBusses Butjadingen verstärkt werden.

Verknüpfung mit dem SPNV in Richtung Bremen

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-59

Linie 450 Deichläufer Berne - Delmenhorst Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der Gemeinden

Montag bis Freitag

Am ZOB Delmenhorst

BE 2

Berne und Lemwerder und

Anschluss an das Mittelzentrum Delmenhorst

Verbindung der Ortslagen

Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe,

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstags zwei Fahrtenpaare

Bardenfleth, Deichshausen und

Verknüpfungen mit dem

ebene (BE)

Stadtverkehr sowie mit dem SPNV in Richtung

Oldenburg, Bremen und Wildeshausen.

Am Bf Berne Verknüp-

Süderbrook untereinander

fung mit dem SPNV in Richtung Nordenham

Insgesamt 26 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der

Schüler in den Landkreisgemeinden Butjadingen, Nordenham, Stadland, Jade, Ovelgönne, Brake, Elsfleth, Berne und Lemwerder ausgelegt. Als Quelle

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

und Ziel dieser Schülerverkehre nehmen die Mittelzentren Nordenham und Brake aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Besonderheit

Eine Linie weist Besonderheiten auf:

Linie 430 Rodenkirchen – Varel: Auch an Ferientagen stellt die Linie 430 zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis Wesermarsch werden die Ge-

meinden Stadland und Jade von der Linie 430 von Montag bis Freitag unre-

gelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren. Die Linie war vormals der Bedienungsebene 2 zugeordnet.

Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises

Sonstige Verkehre

Wesermarsch weitere Linien (Linien 256 , 340, 341, 345, 399, 495), die 11

weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ammerland zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering.

Für den Landkreis Wesermarsch sind derzeit keine Nachtverkehrsangebote

Nachtverkehre

vorgesehen. Allerdings bietet die Linie 440 in den Nächten von Samstag auf Sonntag Spätfahrten bis ca. 1:30 Uhr an (s.o.).

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es

im Landkreis Wesermarsch ein VBN-Plus-Sammeltaxi in der Gemeinde Lemwerder.

Im Landkreis Wesermarsch verkehrt ein BürgerBus in der Gemeinde

Butjadingen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

11

Die Linienummer 256 existiert zweimal: zwischen Oldenburg und Delmenhorst (über

Buttel und Neuenhuntorfermoor) sowie zwischen Jaderberg und Petersgroden. Beide Linien berühren den Landkreis Wesermarsch mit wenigen Haltestellen. Letztere ist jedoch keine VBN-Linie.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-60

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-61

C 3 Linienbündelung C 3.1 Vorgehensweise der Bündelbildung Im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung wird als

Integration der Nahverkehrsbedienung

zentrales Ziel in § 8 PBefG die Integration der Nahverkehrsbedienung ge-

nannt. Dieses zentrale Ziel soll insbesondere durch Verkehrskooperationen,

die Abstimmung oder den Verbund der Beförderungsentgelte und die Abstimmung der Fahrpläne erreicht werden. Hierbei ist auch auf eine wirtschaftliche Gestaltung des Verkehrs zu achten, so dass dessen Kosten durch

die Erträge so weit wie möglich gedeckt und die öffentlichen Haushalte so

wenig wie möglich belastet werden, wie es erläuternd in der Gesetzesbe-

gründung heißt.

Die Förderung einer integrierten Nahverkehrsbedienung ist den Gebietskör-

perschaften und Verkehrsunternehmen im VBN ein wichtiges Anliegen. Mit den zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH abgeschlossenen Verbundver-

trägen, dem einheitlichen VBN-Tarif und den gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Qualitätskonzepten wird dieses Anliegen unterstrichen.

Vor dem Hintergrund der in der EU-VO 1370/2007 sowie im PBefG enthal-

tenen Regelungen zur Vergabe und Genehmigung von Verkehrsleistungen

ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hoch-

wertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für

Rahmenvorgaben für Vergabe- und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren

die Durchführung von Vergabeverfahren und eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren zu setzen.

Ein wichtiges Element hierzu ist die im § 9 Abs. 2 PBefG enthaltene Möglich-

keit der Linienbündelung, mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden

können. Mit diesem Instrument können insbesondere die Ziele einer inte-

grierten Nahverkehrsbedienung nach § 8 PBefG gesichert werden. Die Linienbündelung ist auch für die weitere Optimierung der Nahverkehrsbedie-

nung ein unverzichtbares Instrument.

Die in der Gesetzesbegründung aufgezeigte Möglichkeit, mit dem Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung ver-

Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken

bundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlech-

ten Risiken" zu erreichen, ist bei einem Verzicht auf Linienbündel nicht möglich und wird im Ergebnis zu höheren Belastungen der öffentlichen

Haushalte führen. So gilt es in Vorbereitung auf die Vergabe von Verkehrsleistungen und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren darauf zu ach-

ten, dass sich Verkehrsunternehmen nicht auf einzelne ertragsstarke Linien

beschränken und die Gebietskörperschaften Linien mit geringem Ertrag oder

sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren müssen, ohne dass ein Ausgleich mit ertragsstarken Linien möglich ist.

In der im März 2000 zwischen ZVBN und VBN GmbH geschlossenen Verein-

barung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde verabredet, Linienbündelungsvorschläge für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu erarbeiten.

Vereinbarung zur Fortschreibung des NVP

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-62

Entsprechend dieser Vereinbarung wurden im Grundsatz zunächst von der VBN GmbH Linienbündelungsvorschläge für die einzelnen Verbandsglieder

erarbeitet und mit den Verkehrsunternehmen erörtert. Im Anschluss daran

wurden diese Linienbündel mit dem ZVBN und dem jeweiligen Verbandsglied diskutiert und teilweise sowohl hinsichtlich ihres Zuschnittes als auch

der vorgesehenen Harmonisierungszeitpunkte überarbeitet. Die hieraus

resultierenden Vorschläge wurden dann in gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen abschließend beraten.

Im Dezember 2001 wurden die Linienbündel schließlich erstmals im Nah-

verkehrsplan aufgenommen. Im Rahmen der seit diesem Zeitpunkt stattgefundenen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans sind die Verkehrsunternehmen regelmäßig beteiligt worden.

Im Jahr 2001 wurde die unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen erar-

beitete Linienbündelung erstmals im NVP - als Teilfortschreibung des ersten

Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung

NVP vom 16. Dezember 1997 - aufgenommen (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2001).

Im Jahr 2002 wurden - mit der Fortschreibung des gesamten Nahverkehrs-

plans - Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und ergänzend und bis dahin nicht zugeordnete Nachtlinien berücksichtigt (Beschluss vom 18. Dezember 2002).

Im Jahr 2004 wurden zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten

aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Mai 2004).

Im Jahr 2006 wurden aktuelle Entwicklungen seit der Fortschreibung vom

19. Mai 2004 aufgenommen. Dies betraf die Genehmigung von Linien und

daraus resultierende neue Genehmigungszeitpunkte, den Wegfall von Linien, die Neuzuordnung von Linien sowie die Aufnahme der Linienbündel im Landkreis Verden (Beschluss vom 22. September 2006).

Im Jahr 2007 wurden – mit Fortschreibung des gesamten Nahverkehrsplans

- zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Dezember 2007).

Die Fortschreibung im Jahr 2009 beinhaltete im Wesentlichen Anpassungen,

die sich aus der Direktvergabe der Verkehrsleistungen in Bremen und An-

passungen des Bündelzuschnitts in Landkreis Diepholz ergeben haben (Beschluss vom 22. September 2009).

Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden insbesondere zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert.

Unter Berücksichtigung der im PBefG sowie der in der Gesetzesbegründung

enthaltenen Ausführungen zur Linienbündelung sind bei der Bildung der

Kriterien für die Bildung der Linienbündel

Linienbündel insbesondere verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Kriterien herangezogen worden, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die Linien des ÖPNV können innerhalb eines Bedienungsraumes unterschiedliche Funktionen innehaben. Aufbauend auf dem Konzept eines

mehrstufig differenzierten Liniennetzes (vgl. Kap. C 2.1) sind die Linienbün-

del so geschnitten, dass sie raum- und siedlungsstrukturelle Zusammenhänge sowie die verkehrlichen Funktionen berücksichtigen.

Verkehrliche Funktionen der Linien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-63

Linien mit Verbindungsfunktion und die auf diese Linien abgestimmten Zubringerlinien werden in einem Bündel zusammengefasst.

Im NVP sind - sowohl im SPNV wie auch im straßengebundenen ÖPNV -

Verknüpfungspunkte

Haltestellen definiert, an denen fahrplanmäßig Verknüpfungen stattfinden.

Diese Verknüpfungspunkte werden bei der Linienbündelung berücksichtigt, indem miteinander verknüpfte Linien mit nachweisbaren Umsteigebezie-

hungen in der Regel in einem Bündel zusammengefasst werden. Damit wird

auch die Aufgabenteilung zwischen Hauptlinien und - soweit vorhanden -

Zubringerlinien berücksichtigt.

In der Gesetzesbegründung zu der im Rahmen der PBefG-Novelle 1996 ein-

Wirtschaftliche Kriterien

geführten Möglichkeit der Linienbündelung wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Be-

wertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken" ermöglicht. Dieser Aspekt ist für den ZVBN und die Verbandsglieder bei der Bildung von Linienbündeln von besonderer Bedeutung. Um zu verhindern, dass sich Unternehmen nur auf einzelne ertragsstarke Linien beschränken ("Rosinenpickerei") und die Gebietskörperschaf-

ten Linien mit geringem Ertrag oder sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren

müssen, ist der Ausgleich von ertragsschwachen und ertragsstarken Linien mit dem Instrument der Linienbündelung zu erreichen.

Die Verkehrsunternehmen haben bei der Erarbeitung der Linienbündel mitgewirkt und in diesem Rahmen insbesondere ihre Erfahrungen hinsichtlich

betrieblich und betriebswirtschaftlich möglichst optimal gestalteter Linienbündel eingebracht. Auch durch die Zusammenfassung von Linien mit unterschiedlichen Verkehrsaufgaben und Bedienungsebenen in den jeweiligen

Linienbündeln ist dem Ziel, betrieblich und betriebswirtschaftlich optimal gestaltete Linienbündel zu erarbeiten, Rechnung getragen worden.

Im Grundsatz wurde für die einzelnen Linienbündel als Harmonisierungs-

zeitpunkt die Laufzeit der längstlaufenden Genehmigung in dem jeweiligen

Linienbündel gewählt. Bei den Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen Bedeutung der Schülerverkehre als Zeitpunkt der 31. Juli des jeweiligen Jahres (in der Regel zum Ende der Sommer-

ferien) vorgesehen. Bei den kreisfreien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen (in Orientierung am Fahrplanwechsel

zum Jahresende). In den meisten Bündeln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht.

Soweit neue Linien eingerichtet werden, die verkehrlich oder wirtschaftlich

zu bestehenden Linien in einem Linienbündel zugeordnet werden können,

ist als Genehmigungslaufzeit dafür die des zugeordneten Linienbündels maßgeblich.

Harmonisierung der Laufzeiten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-64

C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften Nachfolgend werden, die Linienbündel je Gebietsköperschaft dargestellt. In der Tabelle wird nachrichtlich auch die Zuordnung zu den Bedienungsebenen (BE) dargestellt. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: •

SV

Stadtverkehr



NV Nachtverkehr



BB

BürgerBus

C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2019 Linie

BE

Von

Nach

20

SV

Hohweg

Hauptbahnhof

31.12.2018

21

SV

Mercedes-Benz

Leher Feld

31.12.2018

22

SV

Kattenturm

Universität/Lehe

31.12.2018

24

SV

Rablinghausen

Neue Vahr Nord

31.12.2018

25

SV

Weidedamm

Osterholz

31.12.2018

26

SV

Huckelriede

Walle

31.12.2018

27

SV

Huckelriede

Findorff

31.12.2018

28

SV

Universität

Walle

31.12.2018

29

SV

Kattenturm

Neue Vahr Nord

31.12.2018

SV

Borgfeld

Falkenberg

31.12.2018

31

SV

Borgfeld-Ost

Borgfeld-Ost

31.12.2018

33

SV

Horn

Sebaldsbrück

31.12.2018

34

30

12

SV

Sebaldsbrück

Horn

31.12.2018

37

SV

Sebaldsbrück

Kuhkamp

31.12.2018

38

SV

Osterholz/Weserp.

Bf Mahndorf

31.12.2018

40

SV

Weserwehr

Osterholz/Weserp.

31.12.2018

41

SV

Weserwehr

Osterholz/Weserp.

31.12.2018

41S

SV

Weserwehr

Mahndorf

31.12.2018

42

SV

Bf Sebaldsbrück

Gewerbep. Hansalinie

31.12.2018

44

SV

Sebaldsbrück

Mahndorf

31.12.2018

51

SV

Huckelriede

Kattenturm

31.12.2018

52

SV

Huchting

Kattenturm

31.12.2018

53

SV

Huckelriede

Stuhr Brinkum-Nord

31.12.2018

SV

Huchting

Stuhr Brinkum

31.12.2018

57

SV

Kirchhuchting

Kirchhuchting

31.12.2018

58

SV

Kirchhuchting

Kirchhuchting

31.12.2018

55

12

Genehmigt bis

13

Die Linie 30 ist ein Vorlaufbetrieb der Straßenbahnlinie 4, die voraussichtlich Mitte 2013

über Borgfeld hinaus den Betrieb nach Lilienthal-Falkenberg aufnehmen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Linie 30 den Betrieb einstellen. 13

Die Linie 55 verläuft auf dem Gemeindegebiet Stuhr entlang der Siedlungsbänder der

zukünftigen Straßenbahnlinie 8. Die Linie wird daher zur Betriebsaufnahme der Linie 8 eingestellt.

Linienbündel Bremen Bus

Nahverkehrsplan ZVBN

14

Linie

BE

61

SV

62

SV

63

SV

65/66

SV

80

Von Rablinghausen/

Teil C Nach

Genehmigt bis

Sandhausen

31.12.2018

Hasenbüren

31.12.2018

Hauptbahnhof

Hauptbahnhof

31.12.2018

Rablinghausen/

Rablinghausen/

Stromer Str.

Stromer Str.

SV

Bf Oslebshausen

Gröpelingen

31.12.2018

81

SV

Gröpelingen

Industriehäfen

31.12.2018

82

SV

Gröpelingen

Gröpelingen

31.12.2018

87

SV

Schönebeck

Schwanewede Beckedorf

31.07.2015

90

SV

Gröpelingen

Neuenkirchen

31.12.2018

90E

SV

Vegesack

91

SV

Rönnebeck

Gröpelingen

31.12.2018

92

SV

Rönnebeck

Gröpelingen

31.12.2018

93

SV

Gröpelingen

Marßel

31.12.2018

94

SV

Gröpelingen

95

SV

Marßel

Bockhorn Landesgrenze

31.12.2018

96

SV

Bf Blumenthal

Rönnebeck

31.12.2018

96E

SV

Bf Blumenthal

Neuenkirchner Weg

31.12.2018

97

SV

Bf Blumenthal

Rönnebeck

31.12.2018

98

SV

Bf Vegesack

Bf Vegesack

31.12.2018

Stromer Str. Rablinghausen/ Stromer Str.

Neuenkirchner W./SZ Sandwehen

Schwanewede

Ostlandstraße

31.12.2018

31.12.2018

99

SV

Bf Vegesack

Bf Vegesack

31.12.2018

NV

Rablinghausen

Kuhkamp

31.12.2018

N5

NV

Domsheide

Osterholz/Weserpark

31.12.2018

N6

NV

Kirchhuchting

Kirchhuchting

31.12.2018

N7

NV

Bremen Hbf

Neuenkirchen

31.12.2018

N9

NV

Huckelriede

Neue Vahr Nord

31.12.2018

N94

NV

Bf Blumenthal

Schwanewede

31.12.2018

Linie

BE

Von

Nach

1

SV

Huchting

Osterholz/Weserpark

31.12.2020

1S/E

SV

Osterholz

Hauptbahnhof

07.11.2021

2

SV

Gröpelingen

Sebaldsbrück

31.12.2020

3

SV

Gröpelingen

Weserwehr

31.12.2020

3S

SV

Gröpelingen

Humboldtstraße

31.12.2020

4 14

SV

Arsten

Borgfeld

31.12.2020

4S 15

SV

Borgfeld

Arsten

31.12.2020

5

SV

Arsten

Horner Mühle

31.12.2020

Genehmigt bis

Die Linie 4 wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg

verlängert. 15

Die Linie 4S wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg

verlängert.

Linienbündel Bremen Bus

31.12.2018

N3

Schwanewede

C-65

Linienbündel Bremen Straßenbahn

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

6

SV

Flughafen

Universität

31.12.2020

N1

NV

Huchting

Osterholz/Weserpark

31.12.2020

N4

NV

Arsten

Borgfeld

31.12.2020

8

16

SV

Huchting

Kulenkampffallee

31.12.2020

10

SV

Gröpelingen

Sebaldsbrück

31.12.2020

N10

NV

Gröpelingen

Sebaldsbrück

31.12.2020

C-66 Linienbündel Bremen Straßenbahn

C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2017 Linie

BE

Von

Nach

501

SV

Leherheide

Wulsdorf

31.12.2016

502

SV

Leherheide

Grünhöfe

31.12.2016

503

SV

Leherheide

Surheide

31.12.2016

504

SV

Hauptbahnhof

Bohmsiel

31.12.2016

505

SV

Debstedt

Wulsdorf

31.12.2016

506

SV

SZ Langen

Wulsdorf

31.12.2016

507

SV

Spaden

Bramel

31.12.2016

508

SV

Leherheide

Klinikum Bremerhaven

31.12.2016

509

SV

Imsum

Surheide

31.12.2016

510

SV

Hauptbahnhof

Am Seedeich

31.12.2016

511

SV

Leherheide Ost

Wulsdorf

31.12.2016

512

SV

Überseering

Rotersand

31.12.2016

Plätternweg

Louise-Schröder-Str.

31.12.2016

Buschkämpen

Stadtverwaltung

31.12.2016

Carsten-Börger-Str.

PowerBlades

31.12.2016

NV

Ziegeleistr.

Klinikum Bremerhaven

31.12.2016

NV

Carsten-Börger-Str.

Debstedt

31.12.2016

513

(ALT) 515

(ALT) 516

(ALT) MoonLiner

NightLiner

Genehmigt bis

Zusätzlich bestehen derzeit noch eigenständige Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind

diese eindeutig einzelnen Stammlinien zuzuordnen, da sich diese häufig nur minimal von den Fahrplänen der Stammlinien unterscheiden. Diese Einzel-

genehmigungen sollen genehmigungsrechtlich wieder auf die Stammlinien zurückgeführt werden.

16

Die Linie 8 wird nach jetzigem Planungsstand 2018 über Huchting hinaus über Stuhr

nach Weyhe verlängert.

Linienbündel Bremerhaven

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-67

C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.05.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.06.2015 Linie

BE

Von

Nach

Huchting, Roland-

201

SV

Deichhorst, Hilversumer

202

SV

203

SV

204

SV

205

SV

206

SV

Bungerhof

208

SV

Wichernstift

Adelheide, Kaserne

31.05.2015

212

SV

Schwalbenflucht

Annenheide

31.05.2015

213

SV

Dwoberg, Hoher Weg

31.05.2015

214

SV

Huchting, Roland-Center

31.05.2015

215

SV

Bungerhof, Friedhof

31.05.2015

216

SV

218

SV

Center

Brendel-Süd, Gothaer Straße

Stickgras, FridtjofNansen-Straße

Huchting, RolandCenter

Brendel-Süd, Gothaer Straße

Stickgras, FridtjofNansen-Straße Bahnhof/ZOB Brendel-Süd, Gothaer Straße

Straße

Dreilinien,

31.05.2015

Schwalbenflucht/

31.05.2015

Dwoberg, Hoher Weg

31.05.2015

Annenheide

31.05.2015

Bungerhof/Sandhausen

31.05.2015

Hasbergen, Grüner Weg

Deichhorst, Hilversumer Straße

Hasport,

Deichhorst, Hilversumer

Wichernstift

Adelheide, Kaserne

Buchenstraße

Genehmigt bis

Straße

31.05.2015

31.05.2015 31.05.2015

Linienbündel Delmenhorst

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-68

C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 01.06.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 02.06.2018 Linie

BE

Von

Nach

301

SV

Eversten

Ofenerfeld

01.06.2018

302

SV

Infanterieweg

Borchersweg

01.06.2018

303

SV

Krusenbusch

304

SV

Ofenerdiek

Bümmerstede

01.06.2018

306

SV

Universität

Hbf/ZOB

01.06.2018

307

SV

Drielake

Hbf/ZOB

01.06.2018

308

SV

Hbf/ZOB

01.06.2018

309

SV

Ohmstede/Wahnbek

01.06.2018

310

SV

Wehnen/Famila

Hbf/ZOB

01.06.2018

311

SV

Lappan

P+R Weser-Ems-Halle

01.06.2018

312

SV

Kreyenbrück

Hbf/ZOB

01.06.2018

314

SV

Rennplatz/Patentbusch

01.06.2018

315

SV

Hatterwüsting

Hbf/ZOB

01.06.2018

316

SV

Neuenwege

Nordstraße

01.06.2018

317

SV

IKEA

Hbf/ZOB

01.06.2018

319 A

3

Mittelweg

Schleistraße

01.06.2018

319 B

3

Krusenbusch

SZ Kreyenbrück

01.06.2018

322

SV

Rauhehorst

Thomasburg

01.06.2018

324

SV

Infanterieweg

Patentbusch

01.06.2018

N36

NV

Lappan

N37

NV

Lappan

N38

NV

Lappan

N39

NV

Lappan

N40

NV

Lappan

BBS Wechloy/ Rauhehorst

Bloherfelde/Peters fehn/Wildenloh

Am Vogelbusch/ Kanalbrücke

Ofenerfeld/Heidkamp/ Am Alexanderhaus

Donnerschwee/ Alexandersfeld

Ofenerdiek/Ofenerfeld Universität/Bloherfelde/Petersfehn

Bümmerstede/Kreyenbrück

Osternburg/Krusenbusch

Genehmigt bis

01.06.2018

01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018

Linienbündel Stadt Oldenburg

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland

C-69

Siehe Fortschreibung 2015

Das Linienbündel NachtEule Ammerland wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Ammerland zugeordnet. Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2014 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2014 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

330

1

Oldenburg

Conneforde

31.07.2014

340

1

Oldenburg

Jaderberg

31.07.2014

331

3

Conneforde

Wiefelstede

31.07.2014

332

3

Wiefelsteder Moor

Wiefelstede

31.07.2014

333

3

Ofenerfeld

Wiefelstede

31.07.2014

334

3

Wemkendorf

Wiefelstede

31.07.2014

335

3

Borbeck

Metjendorf

31.07.2014

336

3

Bokel

Rastede

31.07.2014

337

3

Wiefelstede

Jaderberg

31.07.2014

338

3

Wiefelstede

Varel

31.07.2014

341

3

Rastede

Bekhausen

31.07.2014

342

3

Barghorn

Rastede

31.07.2014

343

3

Rastede

Nethen

31.07.2014

344

3

Rastede

Südbäke

31.07.2014

345

3

Jaderberg

Varel

31.07.2014

370

2

Rastede

Bad Zwischenahn

31.07.2014

N31

NV

Oldenburg

Tange

31.07.2014

Linienbündel Ammerland Ost

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie

BE

Von

Nach

S 35

1

Westerstede

Oldenburg

31.07.2015

350

1

Westerstede

Oldenburg

31.07.2015

360

2

Westerstede

Barßel

31.07.2015

366

2

Westerstede

Augustfehn

31.07.2015

351

3

Westerstede

Westerstede

31.07.2015

353

3

Halsbek

Westerstede

31.07.2015

355

3

Garnholterdamm

Westerstede

31.07.2015

356

3

Ramsloh

Rostrup

31.07.2015

357

3

Ocholt

Westerstede

31.07.2015

358

3

Westerstede

Westerstede

31.07.2015

BB: Westerstede

Westerstede

31.07.2015

359

Genehmigt bis

361

3

Augustfehn

Apen

31.07.2015

362

3

Nordloh

Augustfehn

31.07.2015

363

3

Aperberg

Apen

31.07.2015

364

3

Vreschen-Bokel

Apen

31.07.2015

365

3

Ocholt

Apen

31.07.2015

Linienbündel Ammerland West

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Siehe Fortschreibung 2015 Linie

BE

Von

Nach

371

3

Westerstede

Rostrup

31.07.2015

Oldenburg

Westerstede

31.07.2015

Oldenburg

Tange

31.07.2014

389 N32

NV

Genehmigt bis

C-70 Linienbündel Ammerland West

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

380

1

Oldenburg

Barßel

31.07.2016

375

2

Bad Zwischenahn

Süddorf

31.07.2016

372

3

Westerholzfelde

Ofen

31.07.2016

373

3

Ofen

Bad Zwischenahn

31.07.2016

374

3

Edewecht

Rostrup

31.07.2016

376

3

Willbroksmoor

Rostrup

31.07.2016

377

3

Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

31.07.2016

379

3

Bad Zwischenahn

Bloh

31.07.2016

381

3

Jeddeloh

Rostrup

31.07.2016

382

3

Husbäke

Friedrichsfehn

31.07.2016

383

3

Portsloge

Edewecht

31.07.2016

384

3

Wildenloh

Edewecht

31.07.2016

385

3

Wittenriede

Edewecht

31.07.2016

386

3

Hogenset

Osterscheps

31.07.2016

387

3

Wildenloh

Edewecht

31.07.2016

388

3

Wildenloh

Jeddeloh II

31.07.2016

395

3

Dänikhorst

Bad Zwischenahn

31.07.2016

396

3

Langebrügge

Bad Zwischenahn

31.07.2016

397

3

Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

31.07.2016

398

3

Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

31.07.2016

399

3

Edewecht

Jaderberg

31.07.2016

N34

NV

Oldenburg

Tange

31.07.2014

N35

NV

Oldenburg

Friesoythe

31.07.2014

Linienbündel Ammerland Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-71

C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie

BE

Von

Nach

101

1

Bassum

Stuhr-(Bremen Hbf)

31.07.2017

102

1

Syke

Bremen Hbf

31.07.2017

120

1

Kirchweyhe

Bremen Hbf

31.07.2017

150

1

Syke – (Bremen Hbf)

31.07.2017

113

2

Stuhr, Heiligenrode

Bremen, Roland Center

31.07.2014

121

2

Kirchweyhe

Bremen Hbf

31.07.2017

103

3

Ristedt

Syke

31.07.2017

104

3

Nienstedt

Bassum

31.07.2017

105

3

Bassum

Syke

31.07.2017

105T

3

Heiligenfelde

Henstedt

31.07.2017

106

3

Seckenhausen

Syke

31.07.2017

107

3

Martfeld

Syke

31.07.2018

109

3

Stuhr

Stuhr

31.07.2017

118

3

Leeste

Ahausen

31.07.2017

119

3

Dreye

Syke

31.07.2017

134

3

Sulingen

Asendorf

27.05.2016

151

3

Hoya-Graue

Syke

31.07.2017

152

3

Bruchhausen-Vilsen

Sulingen

31.07.2017

153

3

Bruchhausen-Vilsen

Syke

31.07.2017

154

3

Asendorf

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2017

157

3

Twistringen

Bassum

31.07.2017

159

3

Twistringen

Twistringen

31.07.2017

161

3

Twistringen

Twistringen

31.07.2017

162

3

Anstedt

Twistringen

31.07.2017

163

3

Twistringen

Syke

31.07.2017

164

3

Martfeld

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2017

165

3

Schwarme

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2017

173

3

Varrel

Brinkum

31.07.2017

177

3

Uepsen

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2018

178

3

Steinborn

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2018

179

3

Essen

Asendorf

31.07.2018

194

3

Stuhr

Syke

31.07.2018

228

3

(Hoya) – BruchhausenVilsen

Genehmigt bis

Syke

Harpstedt

31.07.2017

116

BB: Melchiorshausen

Jeebel

31.07.2013

117

BB: Erichshof

Sudweyhe

31.07.2013

181

BB: Bassum

Nordwohlde

31.07.2017

182

BB: Bassum

Ringmar

31.07.2017

183

BB: Bassum

Neubruchhausen

31.07.2017

184

BB: Bassum

Groß Bramstedt

31.07.2017

Linienbündel Diepholz Nord

Nahverkehrsplan ZVBN Linie

BE

Teil C

Von

Nach

Genehmigt bis

185

BB: Syke

Syke (über Ristedt)

31.07.2017

186

BB: Syke

Syke (über Okel)

31.07.2017

187

BB: Syke

Syke (über Gödestorf)

31.07.2017

C-72 Linienbündel Diepholz Nord

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

123

1

Bassum

Sulingen

27.05.2016

133

2

Sulingen

Rahden

27.05.2016

137

2

Sulingen

Diepholz

27.05.2016

138

2

Sulingen

Nienburg

27.05.2016

122

3

Sulingen

Sulingen

27.05.2016

125

3

Twistringen

Diepholz

27.05.2016

126

3

Harbergen

Nienburg

31.05.2017

127

3

Uchte

Uchte

27.05.2016

128

3

Sulingen

Borstel

27.05.2016

129

3

Brockum

Diepholz

27.05.2016

131

3

Barnstorf

Drebber

27.05.2016

132

3

Freistatt

Kirchdorf

31.07.2016

135

3

Sudwalde

Brelloh

27.05.2016

136

3

Mellinghausen

Ehrenburg

27.05.2016

139

3

Diepholz

Vechta

27.05.2016

140

3

Diepholz

Diepholz

27.05.2016

141

3

Lembruch

Brockum

27.05.2016

142

3

Drentwede

Barnstorf

27.05.2016

143

3

Drentwede

Brockmannshausen

27.05.2016

144

3

Barnstorf

Barnstorf

27.05.2016

145

3

Wagenfeld-Ströhen

Wagenfeld-Ströhen

27.05.2016

146

3

Diepholz

Aschen

27.05.2016

158

3

Sulingen

Twistringen

31.07.2019

167

3

Bokel

Wagenfeld

31.07.2018

168

3

Barver

Wagenfeld

31.07.2018

169

3

Wetschen

Wagenfeld

31.07.2018

170

3

Ströhen

Diepholz

31.07.2018

171

3

Förlingen

Wagenfeld

31.07.2018

172

3

Haßlingen

Wagenfeld

31.07.2018

Linienbündel Diepholz Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-73

C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg Das Linienbündel NachtEule Oldenburg wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Oldenburg zugeordnet.

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

226

2

Wildeshausen

Bremen Hbf

31.07.2016

227

2

Wildeshausen

Bremen-Huchting

31.07.2016

229

3

Harpstedt

Delmenhorst

31.07.2016

230

3

Wildeshausen

Kirchseelte

31.07.2016

231

3

Wildeshausen

Hackfeld

31.07.2016

232

3

Harpstedt

Spradau

31.07.2016

233

3

Wildeshausen

Holzhausen

31.07.2016

234

3

Wildeshausen

Horstedt

31.07.2016

235

3

Wildeshausen

Schulenberg

31.07.2016

281

BB: Wildeshausen

Katenbäker Berg

31.07.2016

283

BB: Wildeshausen

Spascher Sand

31.07.2016

N23

NV

Bremen

Wildeshausen

31.12.2015

N24

NV

Groß Ippener

Wildeshausen

31.12.2015

Linienbündel Oldenburg Südost

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

270

1

Wildeshausen

Oldenburg

31.07.2017

280

1

Friesoythe

Oldenburg

31.07.2017

277

2

Kirchhatten

Wardenburg

31.07.2017

260

3

Ahlhorn

Wildeshausen

31.07.2017

261

3

Ahlhorn

Ahlhorn

31.07.2017

262

3

Huntlosen

Großenkneten

31.07.2017

263

3

Wildeshausen

Wildeshausen

31.07.2017

264

3

Wildeshausen

Visbek/Aumühle

31.07.2017

265

3

Wildeshausen

Großenkneten

31.07.2017

266

3

Oldenburg

Huntlosen

31.07.2017

267

3

Ahlhorn

Lethe

31.07.2017

268

3

Ahlhorn

Huntlosen

31.07.2017

269

3

Ahlhorn

Großenkneten

31.07.2017

271

3

Oelmühle

Vossberg

31.07.2017

272

3

Wildeshausen

Neerstedt

31.07.2017

273

3

Neerstedt

Ostrittrum

31.07.2017

274

3

Neerstedt

Neerstedt

31.07.2017

275

3

Kirchhatten

Kirchhatten

31.07.2017

276

3

Kirchhatten

Kirchhatten

31.07.2017

Linienbündel Oldenburg West

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Linie

BE

Von

Nach

278

3

Sandkrug

Sandkrug

279

3

Sandkrug

285

3

Wildeshausen

Wardenburg

31.07.2017

286

3

Wardenburg

Achternmeer

31.07.2017

287

3

Wardenburg

Wardenburg

31.07.2017

288

3

Wardenburg

Garrel

31.07.2017

289

3

Oldenburg

Wardenburg

31.07.2017

N21

NV

Oldenburg

Wildeshausen

31.12.2015

N25

NV

Oldenburg

Wildeshausen

31.12.2015

Hatterwüsting/ Wiemerslande

Genehmigt bis 31.07.2017

C-74 Linienbündel Oldenburg West

31.07.2017

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

237

3

Hude

HB-Sebaldsbrück

31.07.2018

238

3

Ganderkesee

HB-Sebaldsbrück

31.07.2018

240

3

Delmenhorst

Ganderkesee

31.07.2018

241

3

Ganderkesee

Wildeshausen

31.07.2018

242

3

Bookholzberg

Heide

31.07.2018

243

3

Bookholzberg

Heide

31.07.2018

244

3

Hengsterholz

Ganderkesee

31.07.2018

245

3

Heide

Ganderkesee

31.07.2018

246

3

Hude

Ganderkesee

31.07.2018

247

3

Ganderkesee

Ganderkesee

31.07.2018

248

3

Ganderkesee

Ganderkesee

31.07.2018

249

3

Almsloh

Bookholzberg

31.07.2018

250

3

Hude

Wildeshausen

31.07.2018

251

3

Lintel

Hude

31.07.2018

252

3

Hude

Oldenburg

31.07.2018

253

3

Holle

Wüsting

31.07.2018

254

3

Oldenburg

Hude

31.07.2018

256

3

Delmenhorst

Oldenburg

31.07.2018

257

3

Hemmelsberg

Wüsting

31.07.2018

258

3

Maibusch

Hude

31.07.2018

259

3

Hurrel

Wüsting

31.07.2018

220

BB: Rethorn

Ganderkesee

31.07.2018

221

BB: Schierbrok

Delmenhorst

31.07.2018

222

BB: Rethorn

Delmenhorst

31.07.2018

Linienbündel Oldenburg Nord

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-75

C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

677

2

Bremen Hbf

Schwanewede-Meyenburg

31.07.2015

641

3

Schwanewede

Schwanewede

31.07.2015

642

3

Schwanewede

Schwanewede

31.07.2015

643

3

Harriersand

Neuenkirchen

31.07.2015

644

3

Schwanewede

Uthlede

31.07.2015

645

3

Schwanewede

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2015

646

3

Schwanewede

Dreienkamp

31.07.2015

650

2

Neuenkirchen

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2015

Linienbündel Osterholz West

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie

BE

Von

Nach

660

2

Hagen, Busbahnhof

Bremen Hbf

31.07.2017

680

2

Wallhöfen

Bremen-Gröpelingen

31.07.2017

656

3

Ritterhude, Schulzentrum

31.07.2017

657

3

Platjenwerbe, Schule

31.07.2017

658

3

Ihlpohl, Schule

Ihlpohl, Schule

31.07.2017

659

3

Platjenwerbe, Schule

Ritterhude, Grundschule

31.07.2017

661

3

Osterholz-Scharm-

Buschhausen,

662

3

663

3

666

3

681

3

682

Ritterhude-Stendorf, Stundenweg

Ritterhude-Stendorf, Gasthaus Walde

beck, Teufelsmoor

Platjenwerbe, Schule Osterholz-

Schulzentrum Buschhausen,

Schulzentrum

Genehmigt bis

31.07.2017 31.07.2017

Ritterhude

31.07.2017

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

Paddewisch

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

3

Hambergen

Hambergen

31.07.2017

683

3

Ohlenstedt, Spielkreis

Ohlenstedt, Spielkreis

31.07.2017

686

3

Vollersode

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

Scharmbeck Osterholz-

Scharmbeck

Linienbündel Osterholz Mitte

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-76

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie

BE

Von

Nach

630

Genehmigt bis

1

Zeven - Tarmstedt

Bremen Hbf

31.07.2017

670

1

Worpswede

Bremen Hbf

31.07.2017

640 18

2

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

608

3

Ostersode

Worpswede

31.07.2017

609

3

Hüttendorf

Worpswede

31.07.2017

610

3

Neu St. Jürgen

Worpswede

31.07.2017

611

3

Bergedorf

Worpswede

31.07.2017

613

3

Ostersode

Grasberg

31.07.2017

614

3

Neu St. Jürgen

Grasberg

31.07.2017

615

3

Heudorf

Grasberg

31.07.2017

617

3

Grasberg

Grasberg

31.07.2017

618

3

Eickedorf

Grasdorf

31.07.2017

619

3

Grasberg

Grasberg

31.07.2017

620

3

Rautendorf

Grasberg

31.07.2017

621

3

Grasberg

Rautendorf

31.07.2017

622

3

Grasberg

Rautendorf

31.07.2017

632

3

Buchholz

Lilienthal

31.07.2017

633

3

Heidberg

Lilienthal

31.07.2017

636

3

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

668

3

Lilienthal

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

612

BB: Grasberg

Grasberg

31.07.2017

616

BB: Grasberg

Grasberg

31.07.2017

17

Bremervörde – Worpswede

Ottersberg/Quelkhorn

C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden

Linienbündel Osterholz Ost

Siehe Fortschreibung 2015

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017

17

Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

730

1

Ottersberg

Bremen

31.07.2013

740

1

Bremen

Verden

31.05.2017

745

2

Achim

Narthauen

31.07.2017

702

3

Thedinghausen

Achim

31.07.2017

760

3

Fischerhude

Verden

31.07.2017

Die Linie 630 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 630/1 Heeslingen –

Grasberg ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 630/2 Tarmstedt – Bremen ist bis

zum 31.07.2017 genehmigt. 18

Die Linie 640 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 640/1 Bremervörde –

Karlshöfen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 640/2 Osterholz-Scharmbeck –

Worpswede ist bis zum 31.07.2017 genehmigt.

Linienbündel Verden Nord

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-77

Siehe Fortschreibung 2015 Linie

BE

Von

Nach

703

3

Achim

Bassen

31.07.2017

704

3

Völkersen

Langwedel

31.07.2017

722

3

Achim-Uphusen

Oyten

31.07.2017 19

723

3

Achim-Baden

Oyten

31.07.2017 20

726

3

Ortsverkehr Langwedel

733

3

Stadtverkehr Achim

739

3

Bremen

Posthausen

31.05.2013

Achim-Embsen

Achim

31.07.2013

789

BB: Sagehorn

Grasdorf

31.07.2017

791

BB: Achim

Uphusen

14.12.2013

792

BB: Achim

Badenermoor

14.12.2013

793

BB: Achim

Embsen

14.12.2013

748

21

Genehmigt bis

Linienbündel Verden Nord

31.07.2013 31.07.2013

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018

19 20 21 22

Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

711

SV

Stadtverkehr Verden

31.07.2018

712

SV

Stadtverkehr Verden

31.07.2018

713

1

Verden

Kirchlinteln-Verden

31.07.2018

735

1

Verden

Hoya/Eystrup

31.07.2014

750

1

Morsum

Bremen

701

2

Verden

Kirchlinteln-Otersen

720

2

Thedinghausen

Verden

31.07.2014

725

3

Rotenburg

Verden

31.07.2018

765

3

Verden

Rethem

31.07.2014

715

3

Bendingbostel

Brunsbrock-Verden

31.07.2018

717

3

Rieda

Verden–Dauelsen

31.07.2018

718

3

Eissel

Verden-Scharnhorst

31.07.2018

721

3

Ortsverkehr Thedingh.

31.07.2014 22

31.07.2018

31.07.2014

781

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

782

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

783

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

784

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

785

BB: Thedinghausen

Thedinghausen

31.07.2018

786

BB: Thedinghausen

Thedinghausen

31.07.2018

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren

Die Linie 748 ist genehmigt als Sonderform des Linienverkehrs nach § 43 Nr.2 PbefG.

Der Streckenabschnitt Otersen-Walsrode ist als getrennte Konzession vergeben (Linie

510, Heidekreis).

Linienbündel Verden Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-78

C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

401

SV

Nordenham

Blexen-Fähre

31.07.2019

402

SV

Moorsee Mühle

Nordenham

31.07.2019

408

2

Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

421

SV

Golzwarden

Oberhammelwarden

31.07.2019

422

SV

Brake

Oberhammelwarden

31.07.2019

403

3

Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

404

3

Nordenham

Schwei

31.07.2019

406

3

Nordenham Bf

Nordenham Bf

31.07.2019

407

3

Blexen

Blexen-Fähre

31.07.2019

409

3

Burhave

Tossens

31.07.2019

410

3

Seefeld

Seefeld

31.07.2019

411

3

Seefeld

Rodenkirchen

31.07.2019

414

3

Reitland

Schwei

31.07.2019

416

3

Nordenham

Kleinensiel

31.07.2019

419

3

Burhave

Tossens

31.07.2019

403

BB: Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

408

BB: Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

Linienbündel Wesermarsch Nord

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie

BE

Von

Nach

440

1

Oldenburg

450

2

Berne

Delmenhorst

31.07.2018

430

3

Varel

Rodenkirchen

31.07.2018

431

3

Brake

Jaderberg

31.07.2018

432

3

Jaderberg

Wapelersiel

31.07.2018

436

3

Rodenkirchen

Kötermoor

31.07.2018

446

3

Großenmeer

Brake

31.07.2018

447

3

Brake

Oldenbrok

31.07.2018

448

3

Ovelgönne/Brake

Oldenbrok

31.07.2018

451

3

Berne

Brake

31.07.2018

452

3

Huntebrück

Berne

31.07.2018

453

3

Brake

Nordenham Bf

31.07.2018

455

3

Berne

Lemwerder

31.07.2018

458

3

Berne

Bardenfleth

31.07.2018

459

3

Lemwerder

Sandhausen

31.07.2018

460

3

Oldenburg

Großenmeer

31.07.2018

461

3

Elsfleth

Moorhausen

31.07.2018

462

3

Lienen

Lienen

31.07.2018

463

3

Elsfleth

Großenmeer

31.07.2018

Nordenham – Blexen/ Bremerhaven

Genehmigt bis 31.07.2018

Linienbündel Wesermarsch Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-79

Siehe Fortschreibung 2015 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 10.12.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 11.12.2017 Linie

BE

Von

Nach

N12

NV

Bremen

Kirchweyhe

10.12.2017

N61

NV

Bremen

Hagen

10.12.2017

N62

NV

Bremen

Osterholz-Scharmbeck

10.12.2017

N63

NV

Bremen-Borgfeld

Zeven

10.12.2017

N67

NV

Bremen-Borgfeld

Worpswede

10.12.2017

NV

Osterholz-

Hagen

10.12.2017

N73

NV

Bremen

Oyten

10.12.2017

N74

NV

Bremen

Achim-Baden

10.12.2017

N83

NV

Rotenburg (W.)

Wehldorf

10.12.2017

N84

NV

Rotenburg (W.)

Wehldorf

10.12.2017

N68

Scharmbeck

Genehmigt bis

Linienbündel VBNNachtschwärmer

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-80

C 4 Qualität des ÖPNV C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV Mit

dem

Inkrafttreten

des

Gesetzes

zur

Gleichstellung

behinderter

Menschen (BGG) am 1. Mai 2002 wurde nachstehende Anforderung an den

Anforderungen nach § 8 Abs. 3 PBefG

Nahverkehrsplan in § 8 des Personenbeförderungsgesetzes ergänzt: "Der

Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nut-

zung des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende

Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über

zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen" (§ 8 Abs. 3, Satz 3 und 4 PBefG).

Gerade im Hinblick auf die sich verändernde Bevölkerungsentwicklung, hier vor allem im Hinblick auf die Altersstruktur, wird der Bedarf einer möglichst

weitreichenden Barrierefreiheit immer größer (vgl. STUVA 2006: 48). Unab-

hängig hiervon ist ein möglichst weitreichender barrierefreier ÖPNV für alle Fahrgäste von Vorteil.

Handlungsfelder zur Umsetzung einer möglichst weitreichenden Barriere-

Handlungsfelder

freiheit im ÖPNV sind insbesondere die Bereiche Fahrzeuge, Haltestellen

und Fahrgastinformation.

Die im Gutachten "Barrierefreier ÖPNV im VBN" (vgl. STUVA 2006) enthalte-

nen Empfehlungen für den Bereich der Haltestellen und Fahrzeuge flossen 2007 in die Fortschreibung der VBN-Qualitätskonzepte ein.

In Kapitel A 2.2.12 wurde bereits der derzeitige Stand der Umsetzung von zentralen Aspekten der Barrierefreiheit im Bereich der Fahrzeuge und der

Empfehlungen des Gutachtens "Barrierefreier ÖPNV im VBN" Stand der Umsetzung und Perspektive: Fahrzeuge

Haltestellen dargestellt. Während im Bereich der Stadtverkehre bereits nahezu ausschließlich niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt

werden, ist dies im Regionalbusverkehr noch nicht der Fall. Allerdings sind in den mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträgen in

der Regel konkrete Zeitpunkte zur Erfüllung der Anforderungen der Quali-

tätskonzepte definiert. So ist beispielsweise für Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 festgelegt, zu welchem Zeitpunkt nur noch niederflurige Fahr-

zeuge mit Einstiegshilfe eingesetzt werden dürfen (spätester Zeitpunkt: Ende 2015). Auch im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Neu-

vergaben der Linienbündel werden die in den Konzepten verankerten Anforderungen Grundlage für die Vergabeunterlagen sein.

Im Bereich Haltestelleninfrastruktur zeigt der in Kapitel A 2.2.12 dargestellte

Haltestelleninfrastruktur

Sachstand den trotz des in den letzten Jahren forcierten Ausbaus nach wie

vor bestehenden Handlungsbedarf. Der ZVBN wird deshalb auch künftig

einen Schwerpunkt seiner Förderung auf die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelleninfrastruktur legen.

Neben der Umsetzung der in den Qualitätskonzepten verankerten Anforderungen für eine barrierefreie Fahrgastinformation werden in diesem Hand-

lungsfeld die Schwerpunkte insbesondere darin liegen, die barrierefreie

Nutzbarkeit der internetgestützten Fahrgastinformation ebenso wie die der mobilen Anwendungen noch weiter zu verbessern.

Fahrgastinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-81

Auch die Information der Fahrgäste über die barrierefreie Zugänglichkeit

von zentralen ÖPNV-Haltestellen und Vertriebsstellen soll in Anlehnung an

die bereits in der elektronischen Fahrplanauskunft vorliegenden Stationssteckbriefe für die SPNV-Haltepunkte im VBN-Gebiet vorangetrieben werden.

Um sicherzustellen, dass die in den VBN-Qualitätskonzepten verankerten

Anforderungen zur Barrierefreiheit sowie die geplanten Maßnahmen in qua-

litativer und quantitativer Hinsicht noch den aktuellen und zukünftigen

Anforderungen entsprechen, ist beabsichtigt, im Laufe des Gültigkeitszeitraumes des Nahverkehrsplans eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.

C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV

Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen An den Haltestellen des straßengebundenen Verkehrs findet für viele Kun-

Visitenkarte: Haltestellen

den der erste Kontakt mit dem ÖPNV statt. Da die Haltestellen in der Öffentlichkeit immer präsent sind, auch wenn weder Bus noch Bahn fährt, sind sie

in gewisser Weise die Visitenkarte und nehmen eine wichtige Rolle im Ge-

samtsystem des ÖPNV ein.

Der Standard der Haltestellen im Verbundgebiet soll stetig verbessert werden. Aus diesem Grund wird das 1998 von der VBN GmbH und dem Zweck-

verband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen erstmalig beschlossene

Konzept "Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen" ständig

weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung wurde

2011 beschlossen und beinhaltet auch die Erkenntnisse der STUVA zur Barrierefreiheit (vgl. ZVBN/VBN 2011, STUVA 2006). Bezüglich der Ende 2012 herausgegebenen neuen DIN „Bodenindikatoren“ muss das Konzept zeitnah entsprechend angepasst werden.

Weiterentwicklung des Standards

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das Haltestellenkonzept bildet eine gemeinsame, praxisorientierte Arbeitsgrundlage für Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und den Ver-

C-82 Arbeitsgrundlage für die Praxis

bund, aber auch für mitwirkende Planungsbüros, die Attraktivität zu steigern und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots

im Verbundgebiet zu erlangen. Hierin sind wichtige Qualitätskriterien und Standards festgelegt, die die Planung und Umsetzung von Maßnahmen vereinfachen und vereinheitlichen sollen.

Die Situation an den einzelnen Haltestellen ist oft unterschiedlich. Im Haltestellenkonzept gibt es Bündelungen einzelner Kriterien. Hier wird zum Bei-

spiel die Höhe der Plattform in drei unterschiedlichen Höhen festgeschrie-

ben. Diese Höhen sind für alle straßengebundenen Fahrzeuge anfahrbar.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Haltestellensituation den barrierefreien Einstieg an allen Türen ermöglicht.

Im Haltestellenkonzept werden Ausführungen zur Lage der Haltestellen im Bedienungsgebiet gemacht sowie einzelne Haltestellentypen, die Ausstat-

Inhalte des Haltestellenkonzeptes

tung der Haltestelle nebst Barrierefreiheit und das Haltestellenmanagement beschrieben. Darüber hinaus beinhaltet das Haltestellenkonzept auch Aus-

sagen zu Fahrgastinformationen und Erreichbarkeit sowie zu Fahrradabstellanlagen (Bike-and-ride) und Park-and-ride-Anlagen. Ebenfalls wird

auf die Umsetzung von Maßnahmen mit den jeweiligen Zuständigkeiten und auf die Finanzierung eingegangen.

Entsprechend den Qualitäts- und Gestaltungskriterien des Haltestellenkon-

zeptes wird die Ausstattung der Haltestellen in Bezug auf Attraktivität und

Kundenorientierung auch weiterhin umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt in

Maßnahmen im Gesamtnetz des straßengebundenen ÖPNV

Zusammenarbeit zwischen dem Verbund, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen.

Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen in den Gebietskörperschaften

Einzelmaßnahmen

beispielhaft für Verbesserungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld bzw. haben bereits einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.

In der Stadt Bremen wird die Erhöhung des Fahrgastkomforts in Anlehnung

Stadt Bremen

an das VBN-Haltestellenkonzept umgesetzt (unterschiedliche Fahrzeugbreiten bei der Straßenbahn, Hublifteinsatz). Dazu dienen Einzelmaßnahmen an

Haltestellen

zur

Verbesserung

der

Verknüpfungsqualität

und

der

Barrierefreiheit. An neuen bzw. umzubauenden Bushaltestellen ist eine

Bordsteinhöhe von 15 cm einzuhalten. Dieses Maß gewährleistet sowohl den Einsatz eines Hubliftes bei den Stadtbussen als auch die Betätigung einer Klapprampe bei den Regionalbussen als Einstiegshilfe für behinderte Fahrgäste an allen Einstiegstüren.

Im Rahmen der Neugestaltung des Busnetzes in Bremen-Nord ist der Umbau

der Umsteigeanlage am Bahnhof Bremen-Blumenthal vordringlich. Hierbei sollen die Bushaltestellen mit direktem Zugang zum Bahnsteig der RS1 an-

geordnet und so die Umsteigewege gegenüber der Bestandssituation erheblich verkürzt werden. Ziel ist die Verlagerung der Umsteigerpotenziale zur

Regio-S-Bahn aus bzw. in Richtung Farge/Blumenthal und Schwanewede vom Verknüpfungspunkt Bf Vegesack auf den Verknüpfungspunkt Bf Blumenthal. Hierdurch soll auch eine Entlastung der parallel laufenden

Verknüpfungspunkt Bahnhof Blumenthal

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-83

Buslinien erreicht werden. Seit Frühjahr 2012 befindet sich das Projekt in der Planung, eine Realisierung wird bis Ende 2013 angestrebt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines gleichnamigen

SPNV-Haltepunktes an der Föhrenstraße ist auch die Planung neuer Stra-

Verknüpfungspunkt Föhrenstraße

ßenbahn- und Bushaltestellen sowie einer Buswendeschleife vorgesehen,

um die dort dann möglichen Umsteigevorgänge zwischen Straßenbahn/Bus und SPNV (Regio-S-Bahn) für die Fahrgäste optimal zu gestalten.

Die Umsteigeanlage Huckelriede soll städtebaulich aufgewertet werden.

Kern der neuen Umsteigeanlage ist eine zentrale Fahrgastinsel, die von den

Verknüpfungspunkt Huckelriede

Straßenbahnen durchfahren wird und an deren Seitenbereichen die Buslinien halten, warten oder überliegen können. Als Fahrgastunterstände sind Ele-

mente besonderer Bauart vorgesehen, die eigens für diesen Ort entwickelt werden.

Mit der vollständigen Inbetriebnahme mit Durchbindung der Regio-S-

Bahnlinie RS1 ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgastströme am

Verknüpfungspunkt Bahnhof Vegesack

Bahnhof Bremen-Vegesack neu sortieren. Einerseits besteht auf der Schiene

eine Verbindung bis Bremen-Farge mit zahlreichen Unterwegsbahnhöfen, die ein Umsteigen auf den Bus entbehrlich macht, andererseits wird der

ÖPNV in Bremen-Nord durch die Regio-S-Bahn attraktiver und die Funktion des zentralen Verknüpfungspunktes am Vegesacker Bahnhof bleibt erhalten.

Die bestehenden Bushaltestellen befinden sich am Platzrand, während die

relativ großflächige Platzmitte kaum genutzt wird. Hierdurch entstehen für

die Umsteiger zwischen Regio-S-Bahn und Bus unnötig lange Fußwege. Aus

verkehrlicher Sicht ist eine bahnhofsnähere und fahrgastfreundlichere An-

ordnung der Haltestellen wünschenswert, die auch die Chance einer städtebaulichen Neuordnung böte.

Haltestellenanlagen im Stadtgebiet Bremerhaven sollen mit Buskapsteinen

Stadt Bremerhaven

und taktilen Leitelementen sowie Fahrgastunterständen fahrgastfreundlich

und barrierefrei umgestaltet werden. Dabei sind insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gesicherte Zugänge (Querungshilfen) zu berücksichtigen.

An wichtigen Umsteigepunkten sollen durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem (RBL) dynamische Fahrgastinformationen gegeben werden.

Zur verkehrlichen Entlastung der Stadtmitte einschließlich der Havenwelten ist ein Park-and-ride-Angebot vorzusehen.

An zentralen Haltestellen im Stadtgebiet Delmenhorst soll die Einrichtung weiterer dynamischer Informationssysteme mit akustischer Abfahrtsansage geprüft werden.

Die Notwendigkeit von Haltestellenneuanlagen bzw. -verlegungen wird im Rahmen von Netzoptimierungen auch weiterhin geprüft.

Neben der bedarfsabhängigen Ausstattung von Haltestellen mit Fahrgastunterständen ist auch die Anhebung von Bordsteinen zur Verringerung der

Höhendifferenz beim Einstieg und Ausstieg Ziel von Haltestellenmaßnahmen. Die Bordsteine sämtlicher Haltestellen, deren langfristiger Bestand als gesichert anzusehen ist, sollen barrierefrei umgebaut werden. Am ZOB wird

die Durchgängigkeit eines Blindenleitsystems für Fahrgäste geprüft mit dem

Ziel, auch den ZOB entsprechend barrierefrei zu gestalten.

Stadt Delmenhorst

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-84

Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr wird

unter Berücksichtigung siedlungsstruktureller Ansprüche an geeigneten Haltestellen die Einrichtung von Bike-and-ride-Anlagen geplant.

Unter Berücksichtigung des Haltestellenkonzeptes kann in Einzelfällen die

Umwandlung von Busbuchten zu Kap-Haltestellen (vgl. ZVBN/VBN 2011) umgesetzt werden.

Die Situation an den Haltestellen in der Stadt Oldenburg soll insgesamt wei-

Stadt Oldenburg

ter verbessert werden. Dazu gehört u.a. die Beseitigung baulicher Mängel.

Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr werden

an geeigneten Haltestellen Bike-and-ride-Anlagen eingerichtet und beste-

hende ausgebaut.

Das Park-and-ride-System in Oldenburg wird einer grundsätzlichen Prüfung

bezüglich Information, Standorten und Bedienung, letzteres insbesondere

im Hinblick auf Sonderverkehre, unterzogen und soll im Ergebnis bedarfs-

gerecht optimiert werden. Dies beinhaltet die Einführung eines neuen Park-

and-ride-Tarifs.

Die Zahl der dynamischen Fahrgastinformationen wird durch Anbringung neuer Anzeiger erhöht.

Für die zentrale Haltestelle Lappan ist in den kommenden Jahren ein weite-

rer Ausbau als multimodale Mobilitätsdrehscheibe vorgesehen, die u.a. eine

direkte Verknüpfung mit dem Carsharing und einen verbesserten Umstieg zwischen dem ÖPNV und dem Fahrrad vorsieht. Dazu werden überdachte

Fahrradabstellanlagen einschließlich einer Gepäckaufbewahrungs- und La-

destation für Pedelecs und E-Bikes im Haltestellenbereich errichtet. Das

wichtigste Projekt im Bereich der zentralen Haltestelle Lappan ist die Schaffung einer barrierefrei nutzbaren, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätszentrale durch Verlagerung in ein anderes Gebäude, die die bisherige Einrichtung mit ihrer problematischen Zugangs- und Flächensituation ersetzt.

An der Haltestelle "Julius-Mosen-Platz" soll der Bahnsteig C verbreitert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll im Rahmen einer Verbesserungs-

maßnahme in Bezug auf Möblierung, Sauberkeit, Fahrgastinformation und

soziale Sicherheit sowie die Räumlichkeiten für das Betriebspersonal gestal-

tet bzw. ergänzt werden.

Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Ammerland soll insgesamt

Landkreis Ammerland

verbessert werden. Dazu gehören u.a. der barrierefreie Ausbau und ein

barrierefreier Zugang, aber auch die Verbesserung der Verknüpfungsquali-

tät. Der Bahnhof Westerstede-Ocholt soll barrierefrei ausgebaut werden.

Im Landkreis Diepholz sind die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der

Haltestellen geplant: •

Die Park-and-ride-Anlage am Bahnhof Dreye soll verbessert werden.



Eine Park-and-ride-Anlage ist an der zukünftigen Straßenbahnlinie 8 in

Erichshof vorzusehen.

Landkreis Diepholz

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden sollen folgende Haltestellen ausgebaut werden: •

C-85 Landkreis Verden

Der ZOB in Verden soll, entsprechend dem Qualitätskonzept für Halte-

stellen im straßengebundenen ÖPNV, barrierefrei umgebaut und qualita-

tiv aufgewertet werden. Die Bedingungen, insbesondere Fahrgastinformation und Komfort, sind deutlich zu verbessern. •

Der Busbahnhof in Ottersberg ist zu modernisieren.



In der Gemeinde Dörverden sowie im Flecken Langwedel sind zur Ver-

größerung der Haltestelleneinzugsgebiete Bike-and-ride-Anlagen an den

Haltestellen zu errichten.

Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Wesermarsch soll, entspre-

Landkreis Wesermarsch

chend dem Qualitätskonzept, insgesamt verbessert werden. Dazu gehören auch der barrierefreie Ausbau und ein barrierefreier Zugang zur Haltestelle.

Eine ausreichende Beleuchtung, möglichst in Form von Photovoltaik, soll umgesetzt werden.

C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV

Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen Busse und Bahnen sind – ebenso wie die Haltestellen – die Visitenkarten des

Öffentlichen Personennahverkehrs.

Ein leichtes Erkennen (Erscheinungsbild und Fahrgastinformation) und ein-

fache und bequeme Nutzung (Ein- und Ausstiegskomfort, Innenausstattung

und –aufteilung) sind für die Fahrgäste sehr wichtig.

Busse und Bahnen als Visitenkarten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Fahrzeugkonzept werden hierfür Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge

im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen formuliert. Dieses Konzept ist

C-86 Fahrzeugkonzept formuliert Qualitätsanforderungen

ein Baustein der Reihe "Qualität verbindet" von VBN und ZVBN. Die Gesellschafterversammlung des VBN und die Verbandsversammlung des ZVBN

haben die erste Auflage des Fahrzeugkonzeptes im Dezember 2000 verabschiedet. Die aktuelle Fortschreibung, die vierte Auflage, wurde 2011 beschlossen (vgl. ZVBN/VBN 2011).

Dieses Konzept beinhaltet Anforderungen für vier Bereiche: das Erschei-

nungsbild, die Fahrgastinformation, den Ein- und Ausstiegskomfort sowie die Innenausstattung- und Aufteilung. In der aktuellen Auflage wurden ins-

besondere Aussagen ergänzt, die sich aus dem Thema Haltestellenmanagement und der Fortschreibung des Haltestellenkonzeptes ergeben haben.

Die verbundweite Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele und Vorstellungen erfordert eine langfristig wirkende Strategie.

Das neue Konzept berücksichtigt auch Änderungen, die sich seit der letzten

Auflage beispielsweise durch den Stand der Technik ergeben haben (z.B.

Komponenten im Fahrzeug zur Echtzeitdatengewinnung). Da im Fahrzeugkonzept die Bereiche sehr detailliert beschrieben werden, wird an dieser Stelle nur kurz darauf eingegangen.

Bei der Neubeschaffung von Bussen und Straßenbahnen sollen umweltfreundliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen mindestens Fahrzeuge mit Abgasstandard

Euro V (besser EEV) zu bestellen.

In einem Verkehrsverbund ist es wichtig, ein einprägsames und einheitliches

Erscheinungsbild

Erscheinungsbild zu schaffen. Die Fahrgäste können sich besser orientieren.

Auch wird durch das Erscheinungsbild allen anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert: "Hier kommt der Bus/die Bahn".

Die Möglichkeit der Werbung in der Öffentlichkeit und die Wiedererkennung,

eine Voraussetzung für die Kundengewinnung, wird durch einen einheitlichen Auftritt begünstigt.

Eine gute Fahrgastinformation ist sehr wichtig für die Fahrgäste. Deshalb

Fahrgastinformation

befinden sich entsprechende Informationen am und im Fahrzeug. Auch hier

sind barrierefreie Aspekte, wie eine kontrastreiche, in großen Buchstaben geschriebene Information, wichtig. Ebenso haben akustische Informationen eine große Bedeutung (vgl. ZVBN/VBN 2011).

Ein guter Ein- und Ausstiegskomfort für alle Fahrgäste ist durch den Einsatz

von Niederflurfahrzeugen, in Kombination mit barrierefrei ausgebauten Hal-

testellen, zu erreichen. Durch diese Kombination wird der Spalt (in Höhe und Breite) meist so gering, dass ein fast niveaugleicher Ein- und Ausstieg

erreicht wird.

Auch das Kneeling der Busse hilft bei der Überwindung von großen Spalten und Stufen. Durch den zusätzlichen Einsatz fahrzeuggebundener Rampen (oder Lifte) wird allerdings erst ein wirklicher barrierefreier Ein- und Aus-

stieg gewährleistet.

Ein- und Ausstiegskomfort

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-87

Gute Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste sowie ausreichend Knöpfe zum Signalisieren des Ausstiegswunsches gehören ebenfalls zu einem guten Ein- und Ausstiegskomfort.

Für die Stadtverkehre in Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie die Verkehre in den Landkreisen wird der Einsatz von Rampen an der Tür

zwei in Kombination mit dem Kneeling und angepasster Haltestelleninfrastruktur empfohlen.

Für die Stadtverkehrslinien in Bremen und das von ihnen bediente Umland kommt neben dem Einsatz der Rampe auch der Lift an Tür eins zum Einsatz. Zur Innenausstattung und Aufteilung der Fahrzeuge werden in der Langfassung des Fahrzeugkonzeptes detaillierte Ausführungen gemacht. Dazu ge-

Innenausstattung und Aufteilung

hören: •

die Definition der Platzkapazität und Beförderungsqualität allgemein,

aber auch für Personen, die in irgendeiner Form in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, •

Sicherheitseinrichtungen wie Festhaltemöglichkeiten oder Beleuchtung sowie



Komfortmerkmale wie Klimatisierung, Heizung, Lüftung und auch Beleuchtung.

Die im Fahrzeugkonzept niedergelegten und im NVP aufgenommenen Anforderungen an Fahrzeuge im VBN werden im Fall einer Vergabe von Verkehrsleistungen als Grundlage für die Beschreibung der erforderlichen An-

Anforderungen an Fahrzeuge als Vergabegrundlage

gebotsqualität herangezogen.

Soweit Fahrzeuge im ÖPNV gefördert werden, sollen die definierten und im

Verkehrsverbund sowohl von den Unternehmen wie den Gebietskörperschaften beschlossenen Anforderungen herangezogen werden.

Bei der Erneuerung des Fahrzeugparks durch die Verkehrsunternehmen le-

Einzelmaßnahmen

gen alle, sowohl die Unternehmen der kreisfreien Städte als auch die Unternehmen der Region, das Fahrzeugkonzept zu Grunde.

Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen beispielhaft für generelle Verbesserungsmaßnahmen der Städte in diesem Handlungsfeld bzw. haben

einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.

Es gelten die Anforderungen aus dem vom ZVBN und der VBN GmbH ge-

Bremen

meinsam beschlossenen jeweils gültigen Qualitätskonzept. Für den Ein- und

Ausstieg wird der barrierefreie Zugang sichergestellt. Das Fahrzeugalter der Omnibusse der BSAG beträgt im Flottendurchschnitt über die Vertragslaufzeit max. 5,5 Jahre.

Alle Omnibusse der BSAG entsprechen bei ihrer Beschaffung dem aktuellen

technischen Stand hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Einhaltung der EUImmissionsgrenzwerte zu leisten.

Bei Ersatz von Linienfahrzeugen erfüllen die Fahrzeuge den Euro-VStandard plus EEV und es werden barrierefrei-gerechte Busse beschafft. Zur

Verbesserung der Umweltfreundlichkeit sollen neue Fahrzeugtechnologien

einschließlich der notwendigen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Stadt-

busse wurden alle mit sogenannten CRT-Schadstofffiltern (Continuously

Bremerhaven

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-88

Regenerating Trap) ausgestattet. Diese Maßnahme wird auch im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen fortgeführt. Alle Fahrzeuge werden mit

Klimaanlagen ausgestattet. Die Fahrzeuge haben eine Einstiegshilfe, um

auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Einstieg zu ermöglichen.

Für einen geeigneten Ein- und Ausstieg wird der barrierefreie Zugang zu

Stadt Delmenhorst

den Linienfahrzeugen sichergestellt. Alle neu zu beschaffenden Linienfahr-

zeuge sind Niederflurfahrzeuge und grundsätzlich mit einer fahrzeugge-

bundenen Einstiegshilfe gemäß der jeweiligen aktuellen politischen Beschlusslage ausgestattet (derzeit manuelle Rampe).

Alle Fahrzeuge sollen standardmäßig mit einer Rampe ausgestattet werden. Für die Emissionsstandards der Fahrzeuge gilt: Vom Unternehmen neu zu

beschaffende Omnibusse entsprechen mindestens dem Euro-V-Standard hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Bei-

trag zur Einhaltung der entsprechenden EU-Immissionsgrenzwerte zu leis-

ten. Ab 2014 gilt für alle neu zugelassenen Omnibusse die Euro-VI-Norm.

Informationseinrichtungen und akustische Haltestellenansagen in den Bussen sollen zur Standardausstattung werden.

Zur weiteren Reduzierung von Luftschadstoffen, zur Lärmminderung sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes wird die Anschaffung von Dieselhybridbussen von der Stadt Delmenhorst unterstützt, sofern sich herausstellt, dass diese Technik zukunftsweisend ist.

Im Stadtbusverkehr Oldenburg werden ausschließlich Niederflurfahrzeuge

eingesetzt. Alle Fahrzeuge haben an der zweiten Tür eine mechanische Klapprampe, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere den Rollstuhlfahrern, einen problemlosen Einstieg zu ermöglichen.

Aktuell sind rund 80 % der Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet, um sowohl in der sommerlichen als auch in der winterlichen Jahreszeit für

ein zeitgemäßes Raumklima und den entsprechenden Fahrgastkomfort in den Bussen zu sorgen. Spätestens 2015 sind alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage vorzuhalten.

Neue Busse im Stadtverkehr Oldenburg werden ausschließlich über Erdgasantrieb verfügen. Aktuell sind rund zwei Drittel der Fahrzeuge mit Erdgas-

antrieb (EEV-Abgasstandard) versehen. Spätestens im Jahr 2017 werden

ausschließlich Erdgasfahrzeuge eingesetzt. Hierdurch werden die Emissi-

onswerte positiv beeinflusst, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Luftverunreinigung (Feinstaub) verringert. Der zukünftige Einsatz von Bio-Erdgas wird geprüft.

Stadt Oldenburg

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-89

C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet Innerhalb des Verbundgebietes nimmt der SPNV eine bedeutende Rolle im System ÖPNV ein. Er bildet zusammen mit den Stadtverkehren und den Bus-

linien der Bedienungsebenen 1 und 2 das Rückgrat für ein vertaktetes Angebot im hierarchisch abgestuften, differenzierten Bedienungsnetz (vgl.

Kap. C 2.1).

Als erster Berührungspunkt der Fahrgäste mit dem System SPNV sowie als Tor zur Stadt oder Gemeinde kommt dabei den Bahnstationen (als Sammelbegriff für Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte) besondere Bedeutung zu. Auch

wenn die Züge gerade nicht verkehren, sind die Bahnstationen Werbeträger und Visitenkarten des Gesamtsystems ÖPNV sowie der angebundenen

Städte oder Gemeinden.

C 4.3.1 Stationsausbauplanung Gemäß den Ausführungen im Kapitel A 2.1 haben die Länder Bremen und

Stationsausbauprogramme

Niedersachsen in Kooperation mit den Eisenbahninfrastrukturgesellschaften in den letzten Jahren zahlreiche Bahnstationen im Verbundgebiet grundhaft

erneuert. In den kommenden Jahren werden im Zuge weiterer Ausbauprogramme die nächsten Stationen ausgebaut, vgl. dazu die Karte A-3.

Ziel der Stationsausbauprogramme war und ist die grundhafte und fahr-

gastorientierte Erneuerung der Bahnstationen. Im SPNV-Konzept 2013+ der

LNVG wird dazu Folgendes ausgeführt: "Die Anforderungen der LNVG bei

der Modernisierung von Bahnanlagen sind fahrgastorientiert und sehen un-

ter anderem einen möglichst barrierefreien Ausbau, eine umfassende Fahr-

gastinformation und eine gute Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste vor"

(LNVG 2010:90).

Beim Ausbau der Bahnstationen werden die Bahnsteige an elektrifizierten

Strecken auf 76 cm über Schienenoberkante (SO) und an den restlichen

Stationsausbau nach einheitlichen Vorgaben

Strecken auf 55 cm über SO erhöht, so dass den Fahrgästen künftig an allen Stationen ein bequemer, niveaugleicher Einstieg in die Fahrzeuge ermöglicht

wird.

Bei den Bahnsteiglängen soll gemäß dem SPNV-Konzept 2013+ der LNVG "künftig ein höheres Maß an Flexibilität für den Fahrzeugeinsatz erreicht

werden". Im Zuge der o.g. Ausbauprogramme werden die Bahnstationen im

Verbundgebiet in der Regel mit Bahnsteiglängen von 170 bis 220 m an den

elektrifizierten Strecken sowie mit Längen von 140 m an den mit Dieseltriebwagen bedienten Regionallinien errichtet.

Neben den Bahnsteigparametern spielt auch die Ausstattung der Bahnstationen für den Fahrgastkomfort eine wesentliche Rolle. Gemäß den Zielen des

SPNV-Konzeptes 2013+ der LNVG ist für kleinere Stationen ein "Ausstat-

tungsmindeststandard" mit transparenten und beleuchteten Wetterschutz-

häusern, Sitzgelegenheiten, beleuchteten Informationsvitrinen, Uhren, Laut-

sprechern und Wegeleitsystemen einzuhalten. Für größere Bahnstationen oder Knotenbahnhöfe wird ein höherer Standard verlangt:

Ausstattungsstandard der Bahnstationen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-90

"Ein Abbau von Informations- oder Ausstattungselementen wird seitens der

LNVG grundsätzlich abgelehnt und ist nur in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen möglich. Die derzeitige Ausstattung der Bahnstationen ist

durch die Einnahmen mittels Stationspreissystem finanziell abgedeckt und

daher im Grundsatz nicht reduzierbar" (LNVG 2010:90).

Abb. C-4: Der Bahnhof Langwedel erhielt im Rahmen des Stationsausbaus ein Bahnsteigdach und damit eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung. Hinsichtlich der Bereitstellung von Fahrgastinformationen sind alle Bahnsta-

tionen im Verbundgebiet künftig mit einer Vitrine auszustatten, in der alle

Bündelung der VBNInformationen

VBN-Informationen gebündelt dargestellt werden: Dazu gehören Netzplan und Tarifinformationen.

Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung durchgehend barrierefrei zu-

gänglicher Bahnstationen. Während die LNVG in ihrem SPNV-Konzept

2013+ von "einem möglichst barrierefreien Ausbau" der Bahnstationen spricht und auf die in der Regel dafür notwendige Mindestanzahl von 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern verweist (LNVG 2010:89f), strebt der ZVBN

einen konsequent barrierefreien Ausbau aller Bahnstationen im Verbundge-

biet an.

Wie dem Kapitel A 2.1 und im Besonderen der Karte A-3 entnommen wer-

den kann, sind zwar bereits zahlreiche Bahnstationen barrierefrei ein-

schließlich Bodenindikatoren ausgebaut bzw. ist deren barrierefreier Ausbau

im Zuge der laufenden und anstehenden Ausbauprogramme vorgesehen,

jedoch sind einige Stationen aufgrund geringer Fahrgastzahlen bzw. der

bislang fehlenden Verankerung in Ausbauprogrammen davon ausgenom-

men.

Zahlreiche Stationen noch nicht barrierefrei

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-91

Abb. C-5: Der Hauptbahnhof in Bremerhaven wurde rundum erneuert und konsequent barrierefrei gestaltet.

Bei Fahrgastzahlen von deutlich unter 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern ist der barrierefreie Stationsausbau mit alternativen Finanzierungsmodellen anzustreben, soweit die anteilige Finanzierbarkeit über Bundesmittel nicht

gewährleistet ist. Der ZVBN wird sich in diesen Fällen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen (vgl. Finanzierungsmodell 40-40-20 im Kap. A 2.1.2).

Der ZVBN verfolgt zudem das Ziel, in Abstimmung mit der LNVG und der DB Station&Service AG auch für die letzten, bislang unsanierten und in keinem Ausbauprogramm

aufgenommenen

Bahnstationen

im

Verbundgebiet

(Diepholz, Lemförde, Augustfehn, Westerstede-Ocholt und Rastede) eine sichere Perspektive für den notwendigen Stationsausbau (Modernisierung/

Erhöhung der Bahnsteige und Schaffung stufenloser Bahnsteigzugänge) zu erlangen.

Als übergeordnetes Ziel wird der barrierefreie Ausbau aller Bahnstationen im

Verbundgebiet bis zum Jahre 2020 festgelegt. Dazu zählt auch die Neuanlage der Bahnstationen Oldenburg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden,

deren Bau und Bestellung von der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger bereits bestätigt worden ist.

Zielsetzung des ZVBN: Barrierefreier Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-92

Abb. C-6: Der Bahnhof Lemförde hat in den letzten Jahren einen stetigen Fahrgastzuwachs zu verzeichnen und wartet auf den barrierefreien Stationsausbau.

C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung Neben der Modernisierung der Bahnstationen selbst kommt auch der Neubzw. Umgestaltung der Bahnhofsumfelder im Hinblick auf die Schaffung

eines attraktiven ÖPNV-Gesamtsystems eine große Bedeutung zu. Es handelt sich dabei in der Regel um eine kommunale Aufgabe, die vor allem den

Bau von Haltestellen für die direkte Bahn-Bus-Verknüpfung sowie die Anla-

ge von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-and-ride und Bike-and-

ride) abdeckt.

Diese sogenannten Verknüpfungsanlagen müssen in Bezug auf verkehrliche

Funktionalität und städtebauliches Erscheinungsbild ansprechend gestaltet werden, damit sie von den Fahrgästen angenommen werden und die Akzeptanz des ÖPNV insgesamt erhöht wird.

Wichtige Aspekte sind hierbei kurze Wege, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen und damit den öffentlichen Verkehr konkurrenzfähiger zu machen, weitgehend durchgängige Barrierefreiheit, um alle Bevölkerungsgruppen

möglichst diskriminierungsfrei an der Mobilität teilhaben zu lassen, sowie

attraktiv gestaltete und städtebaulich in das jeweilige Gesamtgefüge integrierte Anlagen. Hierbei kommt - nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass

in diesem Zusammenhang in hohem Maße öffentliche Gelder zum Einsatz kommen - auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein hoher Stellenwert zu.

Die nicht immer einfache Aufgabe für Kommunen und Planer besteht also in

der Regel darin, eine Lösung zu finden, die sämtliche funktionalen Anforderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfüllt, architektonisch und städtebaulich angemessen und gleichzeitig wirtschaftlich ist.

Bahnhofsumfeldgestaltung als ganzheitlicher Ansatz

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das ZVBN-Stationsbüro unterstützt die Städte und Gemeinden aktiv bei der

C-93 ZVBN-Stationsbüro

Neu- bzw. Umgestaltung ihres Bahnhofsumfelds. Dabei geht es nicht nur

um inhaltlich-fachliche Hilfestellungen, sondern auch um die Wirtschaftlich-

keit und damit auch um die Finanzierbarkeit der Vorhaben unter Inan-

spruchnahme von Landeszuschüssen.

Zahlreiche Kommunen im Verbundgebiet haben bereits in den vergangenen

Jahren mit Hilfe der Förderung durch LNVG, ZVBN und teilweise auch der Landkreise ihre Bahnhofsumfelder mit der Errichtung von Verknüpfungsan-

lagen für Bus, Fahrrad und Auto auf einen modernen und fahrgastfreundlichen Stand gebracht.

Für die nächsten Jahre wird ein Schwerpunkt der kommunalen Maßnahmen dort zu sehen sein, wo aufgrund neu einzurichtender Bahnstationen (Olden-

Schwerpunktmaßnahmen für die kommenden Jahre

burg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden) sowie veränderter Bahnsteiglagen an bestehenden Stationen (als Beispiele seien hier die Bahnhöfe

Stubben, Oldenbüttel und Ottersberg genannt) neue Park- und Bike-and-

ride-Anlagen benötigt werden.

Darüber hinaus muss an einigen Bahnhöfen den – nicht zuletzt mit Einführung der Regio-S-Bahn – gestiegenen Fahrgastzahlen Rechnung getragen

werden und eine Vergrößerung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vor-

genommen werden (vgl. die aufgeführten Einzelmaßnahmen in Kapitel

C 4.2.3).

Im Folgenden sollen einige grundlegende Aspekte für die Realisierung von

Bahnhofsumfeldmaßnahmen dargestellt werden, wobei es sich an dieser

Planungsleitfaden für Bahnhofsumfeldgestaltung

Stelle nur um allgemeine Grundsätze handeln kann und letztlich vor Ort von den Kommunen und deren beauftragten Planern auf den Einzelfall bezogene

Lösungen zu entwickeln sind.

Die Positionierung von Bushaltestellen ist – wenn irgend möglich – in unmit-

telbarer Nähe der Bahnsteigzugänge vorzusehen und gegenüber Park-and-

ride-Anlagen hinsichtlich der Lage bevorzugt zu behandeln. Soweit noch

Bahnhofsgebäude vorhanden sind und auch perspektivisch Einrichtungen

mit Servicefunktionen wie Fahrscheinverkauf, Wartehalle oder Gastronomie beherbergen, sollten nach Möglichkeit Bushaltestellen zentral vor dem Ge-

bäude positioniert werden, damit deren Integration in die Wegebeziehung umsteigender Fahrgäste berücksichtigt wird. Die Umsteigewege zwischen

Bahn und Bus sollten möglichst kurz und ohne Straßenquerung gestaltet sein. Sichtbeziehungen zwischen Bahn und Bus erleichtern nicht nur für ortsunkundige Fahrgäste die Orientierung, sondern verbessern auch die Anschlusssicherung.

Eine optimale Bahn-Bus-Schnittstelle stellen sogenannte "Kombibahnsteige"

dar, bei denen ein Umstieg zwischen Bahn und Bus bzw. Straßenbahn am selben Bahnsteig möglich ist (Beispiel Bremen-Burg).

Bushaltestellen: Standortwahl

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-94

Abb. C-7: Am Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe wurde die Bushaltestelle zentral vor dem frisch sanierten Empfangsgebäude positioniert. Die Anzahl der Bushaltestellen sowie die Dimensionierung der Bussteige

sind fahrplanabhängig. Bei integralen Taktknoten sowie RendezvousPunkten muss im Regelfall für alle Buslinien ein eigener Halteplatz zur Verfügung stehen. Dagegen sollten bei Richtungsanschlüssen und bei Busli-

nien, die außerhalb der Taktknoten verkehren, einzelne Haltestellen oder Bussteige von mehreren Linien gemeinsam genutzt werden.

Bei mehreren Bushaltestellen sollte im Interesse größerer Übersichtlichkeit und geringeren Flächenverbrauchs einer Anordnung hintereinander (langer

Bussteig) oder an einer Businsel der Vorzug gegenüber der Errichtung nebeneinander liegender Bussteige gegeben werden.

Abb. C-8: In Nordenham wurden die Busbuchten am Bahnhofsvorplatz verlängert und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut.

Bushaltestellen: Größenordnung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Für alle Bushaltestellen ist eine barrierefreie und behindertenfreundliche

C-95 Ausstattung

Gestaltung obligatorisch. Zu den damit verbundenen Maßnahmen zählen erhöhte Bordsteine, die den Zustieg erleichtern und bei Niederflurbussen sogar einen stufenlosen Einstieg ermöglichen, sowie Blindenleitstreifen. Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte und Planungsgrundsätze von Bedeutung: 

Gewährleistung einer weitgehend durchgängig barrierefreien Reisekette zwischen Haltestelle und Bahnsteig,



Berücksichtigung von Blindenleitstreifen als durchgängiges System,



fahrgastfreundliche Ausstattung der Bushaltestellen mit guter Beleuchtung, Witterungsschutz, ausreichend Sitzgelegenheiten und Informationsvitrinen (Abfahrtszeiten, Linien- und Ortspläne, touristische Hin weise),



bei mehreren Abfahrtshaltestellen: übersichtliche Zuordnung der verkehrenden Buslinien zu den einzelnen Haltestellen sowie gut lesbare und günstig positionierte elektronische Abfahrtstafeln (mit Angabe der Abfahrtszeiten aller verkehrenden Bus- und Bahnlinien). Durch das Projekt "Echtzeitinformation im VBN" sind auch für immer mehr Linien Echtzeitinformationen vorhanden.

Vieles von dem, was zur Verknüpfung mit dem Busverkehr gesagt wurde, gilt auch für die Straßenbahn. Wichtig sind auch hier qualitative Kriterien wie direkte Wege, eine gute Orientierung und Barrierefreiheit sowie eine angemessene Dimensionierung der Anlagen. Neben den Bushaltestellen sind auch Fahrradabstellanlagen in der Regel unweit der Bahnsteigzugänge zu platzieren. Grundsätzlich muss jede Bahn-

Fahrradabstellanlagen Positionierung

station im Verbundgebiet mit einem Mindestangebot an überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet sein. An größeren Bahnhöfen mit verschiedenen Anfahrmöglichkeiten aus dem Umfeld und mehreren Bahnsteigzugängen (z.B. Personentunnel oder Überführung mit beidseitigen Zugängen) sind auch die Abstellanlagen dezentral anzuordnen. Dabei sollten die Standorte so gewählt werden, dass Einsehbarkeit und soziale Kontrolle gegeben sind (z.B. im Sichtbereich benachbarter Wohnquartiere oder angrenzender Straßen), um das Sicherheitsempfinden der Nutzer zu erhöhen und Vandalismusprobleme einzudämmen. Die Dimensionierung der Bike-and-ride-Anlagen richtet sich grundsätzlich

Dimensionierung

nach dem Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten: Neben den Fahrgastzahlen der Bahnstation (Ein- und Aussteiger an Werktagen) spielen auch der Anteil an Schülern und Auszubildenden sowie die Siedlungsstruktur eine wichtige Rolle. Dabei ist grundsätzlich zu bedenken, dass mit dem Bau neuer, attraktiver Bike-and-ride-Anlagen in der Regel auch die Nachfrage steigt, so dass für die Bemessung die Auslastung vorhandener Anlagen als einzige Berechnungsgrundlage nicht ausreicht. Fahrradabstellanlagen sind grundsätzlich zu überdachen und müssen in der Dunkelheit gut beleuchtet sein. Auf Seiten- und Rückwände sollte im Regelfall verzichtet werden, da diese häufig beschmiert, beklebt oder gänzlich zerstört werden.

Fahrradabstellanlagen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-96

Auch die Auswahl der Fahrradständer trägt erheblich zur Qualität und Fahrgastfreundlichkeit von Bike-and-ride-Anlagen bei. Daher müssen die Ständer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zertifiziert sein. In der Regel sollte der Einbau von Fahrradbügeln mit Knieholm (Mindestabstand von 1,0 m zwischen zwei Bügeln) oder von sogenannten Hoch-/Tiefeinstellern (Abstand 0,5 m) zum Tragen kommen, die ein Anschließen der Räder am Rahmen ermöglichen und damit ein Verbiegen der Vorderräder verhindern.

Abb. C-9: Am Bahnhof Elsfleth ist mit dem Bau einer transparenten Bike-andride-Anlage (z.T. als Sammelschließanlage) am Bahnsteigzugang eine erhebliche Verbesserung erzielt worden.

Zur Standardausstattung an Bahnstationen gehören inzwischen auch kostenpflichtige, abschließbare Bike-and-ride-Anlagen, die insbesondere von Fahrgästen mit guten Fahrrädern zunehmend nachgefragt werden. Der ZVBN empfiehlt den Bau von sogenannten Sammelschließanlagen. Dabei handelt es sich um überdachte Bike-and-ride-Anlagen, die in der Regel von einer Einzäunung umgeben und nur durch verschließbare Türen erreichbar sind. Die Anlagen sollten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Überschaubarkeit des Nutzerkreises eine Größe von 20 bis 60 Stellplätzen aufweisen. Die Errichtung von Fahrradboxen, die an vielen Bahnstationen der Region vorzufinden sind, wird inzwischen aufgrund des größeren Flächenbedarfs, höherer Investitionskosten, teilweise unsachgemäßer Nutzung sowie einer größeren Aufbruchgefahr seitens des ZVBN nicht mehr empfohlen. Bei einem großen Bedarf an Bike-and-ride-Stellplätzen kann die Einrichtung einer in der Regel mehrgeschossigen und damit flächensparenden Fahrradstation durchaus sinnvoll sein. In dieser sollte neben der Aufbewahrung von Fahrrädern auch deren Verkauf und Reparatur sowie ein Fahrradverleih angeboten werden.

Abschließbare Fahrradstellplätze

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-97

Abb. C-10: Die neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack vereint Aufbewahrung und Service (Wartung, Verkauf und Verleih von Fahrrädern).

Nicht zu vergessen ist bei Bike-and-ride-Anlagen die Berücksichtigung des

Anlagen für E-Bikes

noch relativ jungen Trends hin zu Elektrofahrrädern, den sogenannten Pedelecs bzw. E-Bikes. Demnach sind zukünftig auch Fahrradabstellanlagen an Bahnstationen vermehrt mit Ladestationen auszustatten und die Stellplätze diebstahlsicher herzustellen. Der ZVBN stellt sich dieser Entwicklung und bietet eine besondere Unterstützung solcher Vorhaben an. Vor allem in den ländlichen Regionen des Verbundgebietes kommt dem Pkw im Hinblick auf die Erreichbarkeit des SPNV eine wichtige Rolle zu. Demzu-

Pkw-Stellplätze (Park-and-ride-Anlagen)

folge gehören auch die Park-and-ride-Anlagen zur verkehrspolitisch gewünschten Grundausstattung an Bahnstationen, wenngleich in großstädtischen Bereichen aufgrund einer in der Regel guten ÖPNV-Anbindung (Bus, Straßenbahn) der Anteil an Stellplätzen pro Fahrgastaufkommen deutlich geringer ausfallen sollte. Park-and-ride-Anlagen sind in der Standortgunst an Bahnstationen nachrangig zu behandeln. Da zudem der Flächenbedarf je Fahrgast bei PkwStellplätzen größer ausfällt als bei Fahrradstellplätzen und Bus-/Straßenbahnhaltestellen, werden Park-and-ride-Anlagen – außer an kleinen Haltepunkten – nicht unmittelbar an den Hauptzugängen der Bahnsteige angeordnet. Bei der Standortwahl ist nicht nur eine gute Straßenanbindung zu berücksichtigen, auch die Information, aus welcher Richtung der Nutzerkreis zum Bahnhof kommt, spielt eine Rolle. So kann es beispielsweise bei Bahnstationen am Siedlungsrand vorteilhaft sein, Park-and-ride-Anlagen an den ortsabgewandten Bahnhofsrückseiten zu positionieren. Wichtig ist hierbei jedoch, dass überlange Wege zum Bahnsteig vermieden werden.

Positionierung und Anbindung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-98

Abb. C-11: Am Bahnhof Bassum ist auf einer ehemaligen Bahnbrache der Bahnhofsrückseite eine Park-and-ride-Anlage gebaut worden.

Auch Park-and-ride-Anlagen sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung den

Größenordnung

jeweiligen spezifischen Anforderungen anzupassen. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei vor allem die aktuellen bzw. zu erwartenden Fahrgastzahlen, der Anteil an Pkw-Nutzern (Berufspendler oder, im ländlichen Raum, die auf das Auto als Zubringer angewiesenen Fahrgäste) sowie die Siedlungsstruktur. In innerstädtischen Bereichen, vor allem bei Bahnhöfen der Mittel- und Oberzentren, sollten flächensparende Lösungen (Parkhaus oder Parkpalette) ebenso in Betracht gezogen werden wie eine Parkraumbewirtschaftung. Dabei gilt es jedoch, eine Verdrängung hin zu kostenlos nutzbaren Stellplätzen in den umliegenden Siedlungsbereichen zu verhindern. Neben den "klassischen" Park-and-ride-Stellplätzen, die vor allem von regelmäßig verkehrenden Berufspendlern genutzt werden, ist grundsätzlich auch ein Mindestangebot an Kurzzeitstellplätzen vorzuhalten. Diese werden vor allem zum Bringen und Abholen von Fahrgästen genutzt und sollten daher, wie auch Taxi-Stellplätze, möglichst zentral angeordnet werden.

Stellplätze für Kurzzeitparker

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-99

Abb. C-12: Im Zuge des Stationsausbaus hat die Stadt Achim nicht mehr benötigte Bahnflächen angekauft und bahnsteignah eine Park-and-ride-Anlage errichtet.

Nicht zu vergessen ist die Errichtung von Pkw-Stellplätzen für mobilitäts-

Behindertenstellplätze

eingeschränkte Personen. Diese sind nicht nur größer zu dimensionieren,

sondern auch in ihrer Positionierung bevorzugt zu behandeln. Durch geeignete Materialwahl und Bordabsenkungen ist ein barrierefreier Übergang zu den Bahnsteigen zu gewährleisten. Der Anteil dieser Stellplätze sollte 3 %

der Gesamtzahl an Park-and-ride-Stellplätzen, mindestens jedoch einen Stellplatz ausmachen (gemäß DIN 18025-1).

Auch Abstellmöglichkeiten für Motorräder und Mopeds werden an Bahnstationen zunehmend nachgefragt. Daher sollte die Bereitstellung separater

Stellplätze für diese Nutzergruppen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung

möglichst berücksichtigt werden.

Neben dem Bau von Haltestellen und Stellplätzen für den ruhenden Verkehr

spielt auch die Gestaltung von Bahnhofsvorplätzen eine große Rolle im Hinblick auf die Attraktivität einer Bahnstation. Der Bahnhofsvorplatz ist für

Besucher der Ankunftsort, bildet das "Tor zur Stadt" und vermittelt daher

einen ersten wichtigen Eindruck. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verkehrlichen Funktionen und städtebaulicher Qualität erzielt werden, da hier die Aufenthaltsqualität im Vergleich zu den anderen Flächen im Bahnhofsumfeld von größerer Bedeutung ist.

Bahnhofsvorplatz

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-100

Abb. C-13: Der Bahnhofsvorplatz Barnstorf hat nach dem Umbau durch die Gemeinde erheblich an Aufenthaltsqualität gewonnen. Beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Bahnhofsvorplätzen innerhalb des Verbundgebietes ist neben der Schaffung von Sitzgelegenheiten vor

allem die Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebots beson-

ders wichtig. Dazu zählen neben den standardisierten VBN-Informationen

(Stationsplan, Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) auch der Aushang von Stadtbzw. Ortsplänen sowie Wegweiser zu innerörtlichen und touristischen Zielen, möglichst mit Entfernungsangaben.

An Bahnhöfen mit wichtigen Schnittstellen zwischen Bahn- und Busverkehr

empfiehlt sich darüber hinaus die Aufstellung dynamischer Fahrgastanzei-

ger (DFI) an exponierter Stelle, um über die nächsten abfahrenden Bahnen und Busse zu informieren. Dabei sind möglichst Echtzeitdaten, also tatsäch-

liche Abfahrtszeiten, anzuzeigen. Für Fahrten, für die diese Informationen

noch nicht vorliegen, sind die Sollabfahrtszeiten darzustellen. Zudem sind

Zusatzinformationen (z.B. über Zugausfälle oder Schienenersatzverkehre) bereitzustellen.

Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum

Ausstattung und Fahrgastinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Auch das Erscheinungsbild und die Nutzung von Bahnhofsgebäuden, im

Fachjargon Empfangsgebäude genannt, prägen das Image von Bahnstatio-

C-101 Empfangsgebäude: Funktionswandel und Verfall

nen in hohem Maße.

Durch die Rationalisierung des Eisenbahnverkehrs und den damit einhergehenden Funktionswandel der Empfangsgebäude hat sich die Deutsche Bahn

AG im Laufe der letzten Jahrzehnte bundesweit - vor allem an kleineren und

mittleren Stationen - von ihrer ursprünglichen Verantwortung für diese Im-

mobilien zurückgezogen und zahlreiche Gebäude entweder verkauft oder

verfallen lassen. Auch im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Nieder-

sachsen präsentieren sich einige Empfangsgebäude, unabhängig vom heutigen Eigentümerstatus und ihrer stadtbildprägenden Bedeutung, in einem trostlosen Erscheinungsbild und hoher Leerstandsquote (vgl. Kap. A 2.1.2).

Dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Gebäude wieder einer nach-

haltigen Nutzung zuzuführen ist daher ein wichtiges Ziel des ZVBNStationsbüros und Bestandteil einer integrierten Bahnhofsentwicklung, wo-

bei vor allem zentral gelegene Gebäude an größeren Stationen mit entsprechend höheren Fahrgastzahlen hierfür durchaus Potenziale bieten.

Aufgrund der häufig enormen Sanierungs- und Modernisierungskosten

kann eine Aufwertung der Bahnhofsgebäude allerdings oftmals nur durch

das Engagement von Kommunen oder kommunalen Einrichtungen, in Einzelfällen auch durch private Investoren erreicht werden.

Abb. C-15: Das Bahnhofsgebäude in Osterholz-Scharmbeck steht bis auf das Reisezentrum komplett leer und wartet schon lange auf seine Revitalisierung.

Revitalisierung der Bahnhofsgebäude

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-102

Abb. C-16: Die Stadt Twistringen hat bereits vor einigen Jahren das Bahnhofsgebäude erworben. Alle Versuche einer Entwicklung sind jedoch bislang fehlgeschlagen.

Voraussetzung für die Entwicklung eines Empfangsgebäudes ist ein standortspezifisches, nachhaltiges Nutzungs- und Betreiberkonzept. Dabei sind idealerweise kommerzielle und öffentliche Nutzungen zu kombinieren und

klassische Bahnnutzungen (Reiseservice/Mobilitätszentrale, Aufenthaltsbereich, WC) zu integrieren.

Als positive Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die Modernisierung

Positive Beispiele

und Wiederbelebung der Empfangsgebäude an den Bahnhöfen Kirchweyhe,

Barnstorf, Ganderkesee und Sandkrug zu nennen. An der denkmalgerechten

Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bremerhaven Hbf haben neben der Stadt Bremerhaven und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auch die Deut-

sche Bahn AG mitgewirkt.

Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung kommunaler Vorhaben an Bahnstationen ist die Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, da eine alleinige Finanzierung der Maßnahmen durch die Städte und Gemeinden nicht möglich ist (vgl. Kap. D "Finanzierung").

C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Ausbau der Verkehrsstation (in Verantwortung der DB AG unter Mitwirkung der Länder Bremen und Niedersachsen sowie teilweise des Bundes) als auch

auf die Gestaltung der Bahnhofsumfelder (kommunale Aufgabe) und sind im

Wesentlichen von den Gebietskörperschaften genannt worden. Diese Unter-

scheidung zwischen "Verkehrsstation" und "Bahnhofsumfeld" wird darge-

stellt, weil damit auch die unterschiedliche politische und finanzielle Verantwortung verbunden ist.

Fördermöglichkeiten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-103

Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen des Landes Bremen - als

SPNV-Aufgabenträger - und Maßnahmen der niedersächsischen Gebietskör-

perschaften im Verbundgebiet.

Zusätzlich sind teilweise noch weitere Maßnahmen der niedersächsischen

Gebietskörperschaften aufgeführt. Diese Vorschläge müssen im Einzelnen

noch mit der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger abgestimmt werden.

Maßnahmen im bremischen Teil des Verbundgebietes des SPNVAufgabenträgers und der Stadtgemeinden

Die Bahnstation Bremen-Mahndorf ist im Jahr 2011 auf die Westseite des

nahe gelegenen Bahnübergangs verschoben worden. Die Station ist mit zwei

Stadt Bremen Bf Bremen-Mahndorf

erhöhten Außenbahnsteigen und Rampen als Bahnsteigzugänge am Bahnübergang durchgehend barrierefrei ausgebaut worden.

In den Jahren 2012/13 ist der Bau einer zusätzlichen Fußgängerüberführung

mit Treppen und Aufzügen vorgesehen.

Darüber hinaus werden umfangreiche Verknüpfungsanlagen errichtet, die den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln wesentlich verbessern: Schwer-

punkt der Maßnahme ist dabei die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 mit Wendeschleife und Haltestelle am nördlichen Bahnsteig (Fahrtrichtung Bre-

men Hbf). Weiterhin ist der Bau von Bushaltestellen und einer großen Zahl an Park- und Bike-and-ride-Stellplätzen sowie die Installation eines Fahr-

gastinformationssystems (für Bus- und Bahnsteige) vorgesehen.

Die neue Bahnstation Bremen-Föhrenstraße wird als Umsteigebahnhof mit

oben liegenden Bahnsteigen an der Strecke Bremen - Osnabrück (Bedienung

durch die Regio-S-Bahnlinie RS2) sowie unten liegenden Bahnsteigen an der

Stadt Bremen Bf Bremen-Föhrenstraße (oben/unten)

Strecke Bremen - Hannover (Halt der Regio-S-Bahnlinie RS1) gebaut. Da-

durch wird ein direkter Verknüpfungspunkt zwischen den beiden Regio-S-

Bahnlinien untereinander sowie mit den Straßenbahnlinien 2 und 10 realisiert. Die Station wird mit jeweils 220 m langen Außenbahnsteigen (Bahn-

steighöhe 76 cm) an beiden Streckenästen errichtet und insgesamt durch den Einbau von Aufzügen und Rampen barrierefrei gestaltet.

Abgerundet wird das Vorhaben durch den Bau einer ausreichend großen Anzahl an Fahrradstellplätzen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Bremen-Föhrenstraße

wird zusätzlich an der Strecke Bremen - Osnabrück die Verschiebung des

Bahnhofs Hemelingen in Richtung Süden untersucht. Die Station wird

barrierefrei ausgebaut (ebenfalls mit 220 m langen und 76 cm hohen Au-

ßenbahnsteigen) werden. Die Bahnstation wird mit den Zügen der Linie RS2

sowie einzelnen RegionalExpress-Zügen bedient.

Durch die Stadt Bremen ist im Bahnhofsumfeld der Neubau zeitgemäßer Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen.

Mit der Inbetriebnahme dieser beiden neuen Stationen bis spätestens Ende des Jahrzehnts wird die nahe gelegene, bestehende Stationen Bremen-

Sebaldsbrück (an die Linie RS1) aufgelassen.

Stadt Bremen Bf Bremen-Hemelingen (Süd)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Übrig bleiben im Stadtgebiet von Bremen die bestehenden Bahnhöfe Neu-

stadt (Richtung Delmenhorst) und Oberneuland (Richtung Hamburg), die in

den nächsten Jahren durch Erhöhung der Bahnsteige und Errichtung stufen-

C-104 Stadt Bremen Bf Bremen-Neustadt und Bf Bremen-Oberneuland

loser Bahnsteigzugänge barrierefrei auszubauen sind. Im Bahnhofsumfeld

sind zeitgemäße Bike-and-ride-Anlagen und Pkw-Stellplätze – zumindest

als Kurzzeitstellplätze zum Bringen und Abholen von Fahrgästen – vorzusehen.

Bahnhofsumfeld: Der Bremerhavener Hauptbahnhof – einschließlich des Empfangsgebäudes – ist in den letzten Jahren durch die DB AG umfassend

Stadt Bremerhaven Hbf Bremerhaven

modernisiert und barrierefrei ausgebaut worden. Die Stadt Bremerhaven

strebt die Modernisierung und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes an.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Bremerhaven-Lehe ist weiterhin eine bedarfs-

gerechte Erweiterung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen. Die

Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Lehe

Busanbindung ist zu verbessern. Durch Aufstellung von dynamischen Fahr-

gastinformationsanzeigern auf dem Vorplatz des Bahnhofs Lehe und an der Haltestelle Eisenbahnstraße wird die Fahrgastinformation verbessert.

Verkehrsstation: Die Verkehrsstation Bahnhof Bremerhaven-Wulsdorf soll

durch die Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm über SO sowie den Ein-

Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Wulsdorf

bau eines Aufzugs zur Straßenüberführung Vieländer Weg barrierefrei aus-

gebaut werden.

Bahnhofsumfeld: Für das Umfeld des Bahnhofs Bremerhaven-Wulsdorf sind

bei einem barrierefreien Ausbau Verbesserungen der Verknüpfung (Parkund Bike-and-ride, ÖPNV) und des Wegeleitsystems zu prüfen.

Maßnahmen im niedersächsischen Teil des Verbundgebietes des SPNV-Aufgabenträgers und der Gebietskörperschaften

Verkehrsstation: Am Bahnhof Delmenhorst fehlen der durchgängige Blin-

denleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenauf-

Stadt Delmenhorst Bf Delmenhorst

gängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge. Diese sind zu ergänzen.

Bahnhofsumfeld: Der Neubau einer Bike-and-ride-Anlage auf der Nordseite

des Bf Delmenhorst wird angestrebt.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Heidkrug soll durch das RS2-RS4-Programm

in bestehender Lage barrierefrei (Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76 cm

Stadt Delmenhorst Bf Heidkrug

über SO, barrierefreie Rampen als Zugang) ausgebaut werden.

Bahnhofsumfeld: Die Errichtung zusätzlicher Bike-and-ride-Stellplätze, u.a.

als Sammelschließanlage, wird angestrebt.

Verkehrsstation: Die im Westen der Stadt unweit der Universität neu einzu-

richtende Bahnstation Oldenburg-Wechloy (Strecke Oldenburg – Emden) soll

im Zeitraum bis 2014 errichtet und dann mit den Zügen der Regio-SBahnlinie RS3 (Bremen – Bad Zwischenahn) bedient werden. Der Bahnsteig

wird mit 220 m Länge und 76 cm Höhe hergestellt.

Stadt Oldenburg Bf Oldenburg-Wechloy

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-105

Bahnhofsumfeld: Im Umfeld des Haltepunktes wird die Verknüpfung zum

Liniennetz des städtischen ÖPNV über die Haltestellen Grotepool (Linien 306, 310, 350, N32) und Erlenweg (Linie 324) hergestellt. Dazu wird neben der Hauptzuwegung zum

Haltepunkt

am Bäkeplacken eine

weitere,

barrierefreie Zuwegung zum Artillerieweg geschaffen. Im unmittelbaren

Zugangsbereich werden eine bedarfsgerechte Park-and-ride-Anlage sowie

eine Bike-and-ride-Anlage errichtet.

Verkehrsstation: Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bad Zwischenahn

erfolgt im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Bahnsteige und ist Be-

LK Ammerland Bf Bad Zwischenahn

standteil des gegenwärtig in der Planung befindlichen Infrastrukturausbauprojektes RS2-RS4-Rrogramm.

Die Attraktivität aller Bahnstationen im Landkreis Ammerland muss insge-

samt nachhaltig verbessert werden. So sollen bis spätestens Ende des

Jahrzehnts die Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt (Strecke Oldenburg – Emden) sowie Rastede (Oldenburg – Wilhelmshaven) durch Bahnsteigerhöhungen und stufenlose Bahnsteigzugänge barrierefrei ausgebaut werden.

Die Wiedereröffnung der Bahnstationen in Hahn-Lehmden (Strecke Olden-

burg – Wilhelmshaven) sowie Apen (Oldenburg – Emden) wird seitens des Landkreises Ammerland angestrebt.

Verkehrsstationen: Die Bahnhöfe Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen

und Barnstorf sind Bestandteil des Stationsausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und werden bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-

baut (Bahnsteiglängen 220 m und Bahnsteighöhen 76 cm). Eine detaillierte

LK Diepholz Bf Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen und Barnstorf

Übersicht der Baumaßnahmen und der Fertigstellungstermine zeigt die Tabelle A-11 in Anlage A.

Verkehrsstationen: Die beiden kleineren Stationen Barrien und Bramstedt

sollen im Rahmen des Folgeprogramms RS2-RS4-Stationen ausgebaut wer-

LK Diepholz Bf Barrien und Bramstedt

den. Dabei werden jeweils die beiden Außenbahnsteige grundhaft erneuert.

Sie erhalten die notwendige Bahnsteighöhe von 76 cm.

Aus Sicht des Landkreises Diepholz und des ZVBN ist darüber hinaus auch

die Herstellung stufenloser Bahnsteigzugänge – wie auch für die Station Dreye – anzustreben.

Am Bahnhof Diepholz sind zwar bereits in den vergangenen Jahren stufen-

lose Bahnsteigzugänge gebaut worden, jedoch sind sowohl der Haus- als

LK Diepholz Bf Diepholz

auch der Mittelbahnsteig noch auf 76 cm zu erhöhen.

Bahnhofsumfeld: Das Empfangsgebäude soll saniert werden und die Treppen und Bahnsteige einschließlich der Ticketautomaten mit ausreichend WItterungsschutz ausgestattet werden.

Der Bahnhof Lemförde ist barrierefrei auszubauen (Erhöhung der Außenbahnsteige und Errichtung stufenloser Zugänge vom Personentunnel).

Während die meisten Bahnhofsumfelder im Landkreis Diepholz in den letz-

ten Jahren durch die Städte und Gemeinden neu gestaltet bzw. erweitert

worden sind, befindet sich ein solches Vorhaben am Bahnhof Lemförde noch

in der Planung. Hier soll in den kommenden Jahren nicht nur die Bahn-Bus-

Verknüpfung erheblich verbessert werden, sondern auch der Neubau über-

dachter und teilweise abschließbarer Bike-and-ride-Anlagen sowie eine

Erweiterung der Park-and-ride-Stellplätze vorgenommen werden.

LK Diepholz Bf Lemförde

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Verkehrsstationen: Der Bahnhof Hude wird im Rahmen des Ausbaupro-

gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" grundhaft erneuert: Neben der Er-

C-106 LK Oldenburg Bf Hude

neuerung und Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm erhalten beide Bahnsteige auch Aufzüge vom/zum Personentunnel.

Bahnhofsumfeld: Die Rampe aus dem Tunnel am nördlichen Bahnhofsvor-

platz wird barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus sind auf der Bahnhofssüd-

seite die Bushaltestellen zu bündeln und barrierefrei auszubauen und die Bike-and-ride-Anlagen bedarfsgerecht zu erweitern.

Verkehrsstationen: Die zwischen Delmenhorst und Hude entlang der RS3

liegenden Bahnstationen Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg sollen im Rahmen des RS2-RS4-Ausbauprogramms grundhaft erneuert und

LK Oldenburg Bf Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg

barrierefrei gestaltet werden.

Bahnhofsumfeld: An allen drei Stationen sind zeitgemäße Bike-and-rideAnlagen mit einem Mindestangebot an abschließbaren Stellplätzen zu errichten. Darüber hinaus sind nahe gelegene Bushaltestellen barrierefrei aus-

zubauen und das Angebot an Park-and-ride- und Kurzzeitstellplätzen für

Pkws jeweils bedarfsgerecht zu erweitern.

Verkehrsstationen: Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck wird im Rahmen des

Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2013

LK Osterholz Bf Osterholz-Scharmbeck

barrierefrei ausgebaut (Erhöhung des Mittelbahnsteigs und Einbau von Aufzügen im Personentunnel).

Verkehrsstationen: An der Station Ritterhude müssen die Bahnsteige aufgrund von Setzungen erneuert werden.

LK Osterholz Bf Ritterhude

Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde beabsichtigt am Bahnsteig in Fahrtrichtung

Bremen (Bahnhofswestseite) eine weitere Bike-and-ride-Anlage zu errich-

ten.

Verkehrsstationen: Die beiden Bahnhöfe Oldenbüttel und Lübberstedt wer-

den im Rahmen des Bundesprogramms "Seehafenhinterlandverkehr" grund-

haft ausgebaut. Anstatt der heutigen Zwischenbahnsteige mit gleisquerenden Zugängen werden auf der jeweiligen Bahnhofswestseite neue Außen-

bahnsteige (Fahrtrichtung Bremen) errichtet, die mittels Rampen über den nahe gelegen Bahnübergang erreichbar sind. Da weiterhin auch die beiden

Hauptbahnsteige auf der Bahnhofsostseite neu gebaut werden, sind beide Stationen nach Abschluss der Maßnahmen (voraussichtlich 2014) konse-

quent barrierefrei.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Oldenbüttel will die zuständige Samtgemeinde Hambergen unmittelbar an den neuen Außenbahnsteig angrenzend

Park- und Bike-and-ride-Anlagen errichten und damit der zu erwartenden

Nachfrage (Hauptlastrichtung Bremen) Rechnung tragen. Zusätzlich soll

auch auf der Bahnhofsostseite eine neue überdachte Bike-and-ride-Anlage

unweit des Bahnübergangs platziert werden. Der bedarfsgerechte Ausbau

der bestehenden Bike-/Park-and-ride-Anlagen an der Westseite des Bf

Lübberstedt wird angestrebt.

LK Osterholz Bf Oldenbüttel und Lübberstedt

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Bahnhofsumfelder: Die Bahnhöfe Langwedel und Etelsen sind grundhaft

ausgebaut worden. Nun beabsichtigt der Flecken Langwedel an beiden Sta-

C-107 LK Verden Bf Langwedel und Etelsen

tionen die Bahnhofsumfelder neu zu estalten. Dazu sollen jeweils auf der

Südwestseite bahnsteignah Park-/Bike-and-ride-Anlagen errichtet werden;

in Etelsen werden zusätzlich noch neue Stellplätze auf der Nordostseite errichtet.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Ottersberg ist Bestandteil des Ausbaupro-

gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und wird durch den Neubau eines

LK Verden Bf Ottersberg

Außenbahnsteigs auf der Bahnhofssüdseite (Fahrtrichtung Hamburg) sowie

durch die Verlängerung des Hausbahnsteigs unter Nutzung des vorhandenen Personentunnels und der beidseitigen Rampen stufenfrei ausgebaut.

Bahnhofsumfeld: Als kommunale Ergänzungsmaßnahme ist der Bau von

Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-/Bike-and-ride) am neuen Au-

ßenbahnsteig vorgesehen. Außerdem soll die Bushaltestelle an der Verdener Straße barrierefrei ausgebaut werden.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten

nicht in bestehender Lage ausgebaut werden. Stattdessen ist angedacht, die

LK Verden Bf Sagehorn

Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige,

die über die bereits bestehende Fußgänger- und Radfahrerüberführung im

Bereich der Straßen "Am Fuhrenkamp"/"Schwarzer Weg" erschlossen werden. Der barrierefreie Ausbau der gesamten Anlage wird angestrebt.

Die Stationsneubaumaßnahme ist nicht Bestandteil des RS2-RS4-Ausbau-

programms und kann erst in einem Folgeprogramm aufgenommen und realisiert werden.

Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde Oyten wird sich um die Gestaltung der

Bahnhofsumfelder und den Bau von Verknüpfungsanlagen kümmern.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Achim gibt es Überlegungen seitens der Stadt,

das Empfangsgebäude von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und zu

LK Verden Bf Achim

sanieren und ggf. im ehemaligen Güterschuppen eine Fahrradstation einzurichten.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Verden sollen die Verknüpfungsanlagen am

Bahnhofsvorplatz (Westseite) modernisiert werden. Im Vordergrund steht

dabei der Bau eines modernen Busbahnhofs mit Witterungsschutz für Fahr-

gäste. Darüber hinaus sind überdachte Fahrradstellplätze, u.a. auch als Sammelschließanlage, zu errichten und die Park-and-ride-Anlage anzupas-

sen.

Für die Qualität der Bahnstationen im Landkreis Verden ist der Erhalt der Reisezentren bzw. des personell besetzten Fahrkartenverkaufs an den Bahnhöfen in Achim und Verden von besonderer Bedeutung.

Der Landkreis und die Stadt Verden setzen sich für die Neueröffnung einer zusätzlichen Bahnstation in Verden-Dauelsen an der RS1-Linie ein. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zeigt ein positives Ergebnis. Die Planung zur Umsetzung der Maßnahme ist fortzuführen.

Angestrebt werden zudem die Neueinrichtung einer Bahnstation in AchimUphusen (Strecke Bremen - Verden) und die Verlegung und Wiedereröffnung der Bahnstation in Kirchlinteln (Strecke Langwedel - Soltau).

LK Verden Bf Verden

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Verkehrsstation: Der Bahnhof Brake wird durch das Infrastrukturprogramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-

C-108 LK Wesermarsch Bf Brake

baut.

Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake ist bestrebt, das stadtbildprägende Empfangsgebäude des Bahnhofs Brake vor dem weiteren Verfall zu schützen und – verbunden mit einem angrenzenden Neubau – als Rathaus umzunutzen.

Dabei sollten im Bereich des Hausbahnsteigs fahrgastrelevante Nutzungen

integriert werden.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Nordenham wird durch das Infrastrukturpro-

gramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei

LK Wesermarsch Bf Nordenham

ausgebaut.

Bahnhofsumfeld: Die Stadt Nordenham plant zur Abrundung der bereits in

den letzten Jahren durchgeführten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes

den Bau überdachter und (zum Teil) abschließbarer Fahrradstellplätze. Das Empfangsgebäude Bf Nordenham ist zu entwickeln und ggf. mit einer personell besetzten Beratungs- und Vertriebseinrichtung auszustatten.

Verkehrsstationen: Die weiteren Stationen an der Regio-S-Bahnlinie RS4

(Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel) sollen im Rahmen des dann

folgenden RS2-RS4-Programms grundhaft erneuert werden. Während die

anderen Bahnstationen in bestehender Lage durch Erhöhung der Außen-

LK Wesermarsch Bf Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel

bahnsteige und die Errichtung kurzer Rampen vom jeweiligen Bahnhofsvor-

platz ausgebaut werden sollen, ist in Rodenkirchen die Verschiebung des

Bahnhofs in Richtung des nördlich gelegenen Bahnübergangs Marktstraße geplant. Dort sollen zwei Außenbahnsteige mit Zugang über den Bahnübergang errichtet werden.

Bahnhofsumfeld Rodenkirchen: Die Gemeinde Stadland wird sich um den

Bau bahnsteignaher Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, Park-/Bike-and-

ride) bemühen.

Verkehrsstation: Im Braker Ortsteil Kirchhammelwarden soll im Rahmen des RS2-RS4-Programms nördlich des Bahnübergangs Hammelwarder Straße

LK Wesermarsch Bf Kirchhammelwarden

durch den Bau eines Außenbahnsteigs eine neue Bahnstation errichtet werden.

Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake plant den Bau bahnsteignaher Park-/Bike-

and-ride-Anlagen.

Aus Sicht der Gemeinde Jaderberg und des LK Wesermarsch soll der Halte-

Jaderberg

punkt Jaderberg an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven reaktiviert werden.

C 4.4 Fahrgastinformation Um die Nutzung und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu erleich-

tern, muss der Fahrgast umfassend und aktuell über die Angebote informiert werden. Bei jeder Art der Informationsvermittlung ist von Bedeutung, dass die Information verständlich, umfassend und korrekt ist. Insbesondere

sind die Informationen auf den verschiedenen Kanälen zu harmonisieren,

das heißt es sollten zum Beispiel keine Widersprüche zwischen dem Haltestellenaushang und der Internetauskunft auftreten. Harmonisierung heißt

auch, dass der Informationsumfang in allen Medien gleich sein soll.

Grundsätze

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-109

Der Kunde muss sicher sein, unabhängig wie er sich informiert, dass er stets gut informiert wird.

Die Fahrgastinformation muss sich stets den Bedürfnissen der Kunden an-

passen und auf technische Neuerungen reagieren. So hat in den vergangenen fünf Jahren die Bedeutung des Internets rasant an Bedeutung gewon-

nen. Insbesondere mobile Dienste ermöglichen ganz neue Arten der Fahr-

gastinformation, die den individuellen Bedürfnissen des Kunden gerecht werden. Neben technischen Lösungen nimmt die persönliche Beratung des

Fahrgasts und die statistische Information an der Haltestelle einen hohen Stellenwert ein.

Hier nehmen die Bürgerbüros und Touristinformationen der Gemeinden, die

Beratung vor Ort

Service-Center der Verkehrsunternehmen und die Mobilitätszentralen eine tragende Rolle ein. Die Einbeziehung von privaten Einzelhandels- und

Dienstleistungsunternehmen in das Beratungs- und Informationsnetz rundet das Angebot ab.

Ein erster Baustein für ein umfassendes Angebot von persönlicher Informa-

Private Vorverkaufsstellen

tion und dem Vertrieb von Tickets des ÖPNV ist die Einbindung privater Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen. In der Regel können sich

die Kunden hier vorrangig mit Tickets versorgen. Aufgrund der Überschneidung mit dem übrigen Kundenverkehr werden Auskünfte über Tarife und Fahrpläne meist nur in begrenztem Maße gegeben.

Ein zentraler Baustein im Netz der ÖPNV-Information und Beratung in der

Fläche ist die Einbeziehung der Bürgerbüros bzw. Touristinformationen der

Städte und Gemeinden. Dabei werden die persönliche ÖPNV-Beratung und

ÖPNV-Beratung im Bürgerbüro oder in der Touristinformation

der Vertrieb von Tickets in die Palette der bereits angebotenen Dienstleis-

tungen der Bürgerbüros und Touristinformationen integriert.

Der VBN unterstützt insbesondere die Gemeinden bei Verbesserung der Fahrgastinformation vor Ort durch die persönliche Beratung durch Mitarbeiter des VBN sowie die Bereitstellung von Materialen.

Die Kundencenter bzw. Service-Center sind die personell besetzten Bera-

tungs- und Vertriebseinrichtungen der Verkehrsunternehmen. Sie verkaufen

Service-Center der Verkehrsunternehmen

Tickets, geben oft umfangreiche internetgestützte Tarif- und Fahrplanaus-

künfte und bieten auch sonst eine Reihe von Serviceleistungen für ihre Kunden, wie zum Beispiel die Aufbewahrung von Fundsachen und das Beschwerdemanagement.

Die VBN-Serviceauskunft bietet an sieben Tagen in der Woche rund um die

Uhr unter der Telefonnummer 0421/59 60 59 telefonische Auskunft zu

Fahrplänen, Verkehrsmeldungen und Tarifen im VBN-Gebiet und auch darü-

ber hinaus und ist somit wichtiger Teil der persönlichen Beratung. Seit dem 9. Dezember 2012 ist die VBN-Serviceauskunft unter dieser kostengünstigen Nummer zu erreichen. Auch für spezielle Fragestellungen, wie zum

Beispiel Auskünfte für mobilitätseingeschränkte Personen, Beschwerden, Auffinden von verlorenen Gegenständen, Sonderfahrpläne usw. ist die Serviceauskunft ein Ansprechpartner.

Für alle Einrichtungen des Informations- und Vertriebsnetzes sollen einheit-

liche Qualitätsstandards entwickelt, umgesetzt und laufend kontrolliert werden:

Telefonische ÖPNV-Auskunft

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil C

C-110

Das Personal soll eine hohe fachliche und persönliche Beratungskompetenz aufweisen. Dies bezieht sich auf die Tarif- und Fahrplanauskunft sowie auch auf den allgemeinen Umgang mit Kunden.



Fahrplan- und Tarifauskünfte sollen über die einheitliche Internetplattform erfolgen. So können die Kunden aktuelle und schnelle Auskünfte

über das Angebot im gesamten VBN-Gebiet und darüber hinaus bekom-

men. •

In allen Informations- und Beratungseinrichtungen sollen umfassende

Informationsmaterialien zum ÖPNV ausliegen oder ausgegeben werden. Diese werden vom VBN oder von den Verkehrsunternehmen erstellt und ggf. um Materialien benachbarter Verkehrsverbünde bzw. –gesell-

schaften ergänzt. Ziel hierbei ist es, die regelmäßige Versorgung stärker

zu systematisieren. •

Durch alle Informationsmedien soll sich eine einheitliche Benutzerplatt-

form ziehen, um so die Zugänglichkeit unabhängig vom Lieferanten oder Hersteller zu gewährleisten. •

Durch Schulung zum Verkehrs- oder Tarifangebot oder Methoden wie

"Train the trainer" (d.h. nach einer Schulung geben erfahrene Nutzer ihre Kenntnisse weiter) soll insbesondere Neunutzern des Nahverkehrs der Zugang erleichtert werden.

Um die Zugänglichkeit des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen zu verbes-

Barrierefreie Gestaltung

sern, müssen die ÖPNV-Vertriebs-, Beratungs- und Informationseinrichtun-

gen auch auf die Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen ausgerich-

tet sein. Das bedeutet zum Beispiel eine barrierefreie Zugänglichkeit oder die entsprechende Dimensionierung der Räumlichkeiten und der Möblierung. Informationsmaterialien, Ticketautomaten usw. müssen ebenfalls für

alle Kunden erreichbar und bedienbar sein. Hierbei ist insbesondere auf die Höhe der Anbringung von Anzeige- und Bedienelementen und die Lesbar-

keit zu achten. Das Personal soll Auskünfte über die barrierefreie Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen geben können und mobilitätseingeschränkte Personen bei ihrer Reiseplanung entsprechend unterstützen.

Die personell besetzten Informations- und Beratungseinrichtungen, aber

Beschwerdemanagement

auch die Serviceauskunft und die Verkehrsunternehmen sind in das System des VBN-Beschwerdemanagements einbezogen. Durch die systematische

Bearbeitung von Beschwerden soll die Kundenzufriedenheit gesteigert wer-

den. In weiteren Schritten sollen auch andere Stellen wie die Träger der Schülerbeförderung in das Beschwerdemanagement einbezogen werden.

Anforderungen zu der Fahrgastinformation an Haltestellen und Fahrzeugen

finden sich im Kapitel C 4.2 und in den Konzepten "Haltestellen im VBN"

Information an Haltestellen und in Fahrzeugen

sowie "Fahrzeuge im VBN". Die Konzepte werden laufend fortgeschrieben.

Das Internet bietet hinsichtlich der Gestaltung der Fahrgastinformation, Fahrgastberatung und des Vertriebs neue, umfangreiche, flexible und

schnelle Möglichkeiten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Nutzung neuer

Technologien Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, zur Standardisierung und zur Aktualität der dargereichten Inhalte. Mit der möglichst

weitreichenden Vereinheitlichung der Internetinformationen soll insbeson-

ÖPNV-Service im Internet

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-111

dere eine leichte Orientierung und bei Bedarf auch eine übersichtliche Ver-

knüpfung zu weiterführenden Informationen sichergestellt werden.

Im Internet ist unter der Adresse www.vbn.de eine umfassende Information über das Dienstleistungsangebot sowie vor allem eine Fahrplan- und Tarifauskunft des VBN möglich.

Die Information zur Barrierefreiheit im Internet soll laufend ausgebaut wer-

den. Zurzeit finden sich Merkmale zu den Fahrzeugen und über den Sta-

Information zur Barrierefreiheit

tionssteckbrief Informationen zu den Bahnstationen in der Auskunft. Diese

Informationen sollen auch für weitere Stationen, zum Beispiel über eine Verknüpfung zum Haltestellenkataster des ZVBN, erweitert werden.

Auf den Internetseiten der Städte, Landkreise und Gemeinden sollen leicht

auffindbare und gut verständliche Informationen zum ÖPNV-Angebot vor

Ort gegeben werden. Neben einer grundsätzlichen Verknüpfung zur Inter-

netpräsenz des VBN sollen linienbezogene Hinweise zu wichtigen Linien oder die Erreichbarkeit ausgewählter Ziele (wie Kreisverwaltungen, Krankenhäuser, Rathäuser usw.) dargestellt werden.

Die Fahrplanauskunft im Internet soll um Elemente wie Informationen über besondere Einrichtungen ("Points of Interest"), Vorverkaufsstellen etc. erweitert werden, um die Orientierung insbesondere auch für Ortsunkundige zu

verbessern. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderungen und Blinden.

Seit 2011 sind für das Gebiet des VBN Echtzeitinformationen über Verspä-

tungen und Ausfälle verfügbar. Kern des Projektes ist eine zentrale Daten-

drehscheibe, die Meldungen zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen

austauscht. Durch die Vernetzung der Systeme ist es nun für den Kunden

möglich, Daten über Verspätungen etc. für die gesamte Reisekette zu erhal-

ten. Neben der Information über Verspätungen können jetzt auch unternehmensübergreifend Anschlüsse zwischen verschiedenen Verkehrsträgern und –unternehmen gesichert werden.

Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation Für den Regionalbusbereich wurde beim VBN das System RBL-light instal-

liert, welches kleine und mittlere Busunternehmen in die Lage versetzt, Echtzeitdaten zu generieren und Anschlusssicherung zu anderen Unterneh-

men zu tätigen. Diese Daten fließen über die zentrale Datendrehscheibe auch in die Fahrplanauskunft.

Echtzeitinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-112

Mittelfristig sollen alle Daten des SPNV, des Stadtverkehrs sowie der Regionalbuslinien der Bedienungsebene 1 und 2 in Echtzeit verfügbar sein.

An wichtigen Verknüpfungspunkten in der Region werden die Echtzeitdaten

auch über dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an die Fahrgäste weitergegeben. In den weiteren Ausbaustufen des Projektes sollen an wichtigen Punkten in den Landkreisen weitere Anzeiger aufgestellt werden.

Seit 2008 haben die Fahrgäste im VBN auch die Möglichkeit, Fahrplaninfor-

Mobile Auskunft

mationen über mobile Endgeräte zu erhalten. Das Angebot wurde seitdem kontinuierlich erweitert, d.h. weitere technische Plattformen und Echtzeit-

formationen wurden integriert. Die mobilen Geräte bieten insbesondere mit den Ortungs- und Kartendarstellungsfunktionen eine wesentliche Erleichte-

rung für den Zugang zu ÖPNV-Informationen. Durch die ständige Verfügbarkeit und die Verknüpfung der Echtzeitinformation bieten sie die Möglichkeit, laufend den Fahrgast zu informieren.

Eine wesentliche Neuerung sind sogenannte Push-Nachrichten, die aktiv über Störungen informieren – ohne dass der Fahrgast sich laufend die Aus-

künfte selbst holen muss (Pull-Information).

Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone Für den Bereich Echtzeitinformation sind folgende Maßnahmen vorgesehen: •

Der Umfang der Echtzeitdaten soll kontinuierlich erweitert werden. Das heißt der komplette SPNV, inklusive des Fernverkehrs, soll für den Kun-

den verfügbar werden. Die Stadtverkehre Bremerhaven, Nordenham, Oldenburg, Delmenhorst und Verden sollen integriert werden. Im Regional-

busbereich sollen weitere Unternehmen integriert werden, so dass mittelfristig auch alle Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 in Echtzeit in der Fahrplanauskunft erscheinen.

Echtzeitinformation

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil C

C-113

Die Fahrgastinformation soll um sogenannte weiche Meldungen zu Stö-

rungen und Unregelmäßigkeiten ergänzt werden. Dies beinhaltet auch Störungen im Bereich der Stationsausstattung wie Aufzüge. •

Von den neuen technischen Möglichkeiten der unternehmensübergrei-

fenden Anschlusssicherung soll im weit stärkeren Maße Gebrauch gemacht werden.



Aufgrund des technischen Wandels wird laufend geprüft, welche weiteren

Funktionen integriert werden können und welche technischen Plattformen bedient werden sollen. •

Vorgesehen sind ebenfalls Verbesserungen der Qualitätssicherung im

Bereich Echtzeitinformation, um so den Kunden verlässliche und qualita-

tiv hochwertige Informationen zu geben. •

Um die Verbreitung von Echtzeitdaten zu verbessern, sind diese auch

verstärkt auf Ticketautomaten, in Verkaufsbüros oder Wartebereichen darzustellen.

Im März 2007 wurde unter zvbn.pendlerportal.de eine internetgestützte

Pendlerportal

Mitfahrzentrale in Betrieb genommen. Alle ZVBN-Verbandsglieder haben

regionsbezogene Portale (zum Beispiel unter ammerland.pendlerportal.de).

Der ZVBN prüft, inwieweit Angebote wie das Pendlerportal auch für sponta-

ne Fahrten, insbesondere in Räumen mit einem unzureichenden ÖPNV-

Angebot, erweitert werden können, um auch hier Optionen zur Sicherung der Mobilität herzustellen.

Der Stationssteckbrief des VBN wurde kontinuierlich weiterentwickelt und in

Stationssteckbrief

die Fahrplanauskunft integriert. Seit Dezember 2012 sind neben den Statio-

nen im VBN auch alle Haltestellen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg

und in der VEJ enthalten. Der Stationssteckbrief soll künftig auch für wichtige Punkte, wie Umstiegspunkte außerhalb des Bahnnetzes, verfügbar sein.

Gemeinsam mit 19 Kooperationspartnern beteiligt sich der ZVBN am Betrieb

und der Pflege eines landesübergreifenden (Niedersachsen und Bremen)

Fahrplandatenpools, der von verschiedenen Auskunftsanbietern genutzt

werden kann.

Der Connect-Datenpool ist wiederum Teil des DELFI-Systemverbundes (Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation). Hierin sind alle Länder-

auskunftssysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der Fahrplanbe-

stand der Deutschen Bahn AG miteinander vernetzt. Der Kunde kann so von

"seinem" (Landes-)Auskunftssystem aus auch die Daten anderer Länder ab-

rufen, ohne deswegen auf eine andere Internetseite wechseln zu müssen. In

weiteren Schritten soll geprüft werden, wie weit der Austausch der Solldaten über Connect mit dem Projekt Echtzeitinformation harmonisiert werden kann.

Im europäischen Kontext wird derzeit die Integration des Connect-Datenpools in das System "EU-Spirit" (www.eu-spirit.com) angestrebt. Über das Interreg IVB-Projekt "Green Sustainable Airports" (www.greenairports.eu)

werden die Echtzeitdaten des Nahverkehrs mit den Echtzeitdaten des Flughafens Bremen verknüpft. Dieses Projekt ist somit ein erster Einstieg in eine multimodale Auskunft.

Connect - Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

VBN und ZVBN erarbeiten als Ergänzung zum Haltestellen- und Fahrzeugkonzept ein Konzept zur Fahrgastinformation. Ein Schwerpunkt dieses Kon-

C-114 Konzept Fahrgastinformation

zeptes wird die barrierefreie Gestaltung der Fahrgastinformation. 2013 soll

der Entwurf in die öffentliche Beteiligung gehen.

C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN Seit 2005 entwickeln die VBN GmbH und der ZVBN gemeinsam ein Verfahren

zur Qualitätssicherung, das im Jahr 2007 unter anderem mit der Durchfüh-

Verfahren zur Qualitätssicherung

rung von Qualitätstests zur praktischen Anwendung gebracht wurde. Weitere Elemente des Qualitätsmanagements sind die Ergebnisse des VBN-

Kundenbarometers, die VBN-Kundengarantien, das Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Qualitätsgespräche mit den Verkehrsunternehmen (s.u.).

Zentrale Zielsetzung des Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und langfristige Verbesserung der Qualität des ÖPNV im VBN 23.

Auf Basis der bestehenden Qualitätskonzepte, deren Inhalte bereits in die Vergaben und Verkehrsverträge eingeflossen sind, bilden diese Bestandteile per Beschluss vom Mai 2011 das gemeinsam beschlossene VBN/ZVBN-

Qualitätsmanagement (QM). Kernbestandteil dieses QM ist das zur Veröffentlichung bestimmte Qualitätsbarometer.

Das QM umfasst bisher den straßengebundenen ÖPNV. Es ist jedoch das

gemeinsame Ziel von VBN GmbH und ZVBN, auch den Schienenpersonennahverkehr in das Qualitätsmanagement einzubeziehen. VBN GmbH und

ZVBN werden deshalb auf die SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen zugehen und ausloten, wie eine Integration des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement erfolgen kann.

Im Folgenden werden die Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems beschrieben:

Das QM soll sicherstellen, dass den Kunden auf der Basis der VBN-

Qualitätsniveau

Qualitätskonzepte dauerhaft ein angemessenes Qualitätsniveau der von den

Verkehrsunternehmen erbrachten Verkehrsleistungen geboten wird. Grundprinzip ist die fahrgastnahe Steuerung - das Feedback durch den Kunden an

das Unternehmen - bei Abweichungen zwischen erwarteter Leistung und erbrachter Leistung. Die "Benutzeroberfläche" des QM soll für den Fahrgast

einheitlich gestaltet sein. Dies betrifft die Anwendung der VBN-Garantien mit einheitlichen Inhalten, die Vermarktung der Kundengarantie im einheit-

lichen VBN-Erscheinungsbild und die Kommunikation zwischen Unterneh-

men und Fahrgast.

Das VBN-Kundenbarometer ist Teil einer bundesweiten Erhebung, die die

Leistungen verschiedener ÖPNV-Anbieter aus Sicht der Kunden ermittelt und aufgrund eines standardisierten Verfahrens vergleichbar macht.

So werden alle zwei Jahre Befragungen zur Kundenzufriedenheit mit den ÖPNV-Leistungen auch im Gebiet des VBN durchgeführt. Die nach einer 23

Das Qualitätsmanagement wurde in Anlehnung an die DIN EN 13816 entwickelt. Diese

Norm dient dem Nachweis der Servicequalität von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr.

VBN-Kundenbarometer

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-115

festgelegten Stichprobenzahl durchgeführten, repräsentativen Telefoninter-

views geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten und die Zufriedenheit der Kunden mit rund 30 Leistungsmerkmalen (vgl. Kap. A 5).

Alle für Kunden besonders relevanten Qualitätskriterien werden in erster

VBN-Kundengarantien

Linie durch die VBN-Kundengarantien gesteuert. Diese steuern die Qualität direkt in der Beziehung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast. Die VBN-Kundengarantien beinhalten eine •

Pünktlichkeitsgarantie



Anschlussgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Verbindungen)



Niederflurgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Fahrten)



Sauberkeitsgarantie

Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste Der Fahrgast erhält für die Bereiche, die mit der Garantie abgedeckt sind, im

Wiedergutmachung

Falle der Schlechtleistung oder Nichtleistung Wiedergutmachung in einem vorab definierten Umfang. Die Kosten trägt das verantwortliche Verkehrsun-

ternehmen.

Über das Internet oder über Feedbackkarten wird es den Kunden ermöglicht,

ihre Garantieansprüche geltend zu machen bzw. ihre Beschwerden, Anliegen

oder Wünsche auf direktem Wege an das Verkehrsunternehmen bzw. den VBN zu melden. Alle Kundenanliegen, Garantiefälle und Beschwerden werden dokumentiert und analysiert.

Die VBN-Kundengarantien werden auf allen Linien der Stadtverkehre in Bre-

men, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Brake sowie

auf den meisten Regionalbuslinien der Bedienungsebenen 1 und 2 im gesamten Verbundraum angeboten. 24

Alle eingehenden Kundengarantieansprüche, aber auch weitere Beschwerden

und Rückmeldungen, sollen in das EDV-gestützte VBN-Beschwerde-

management eingehen. Dieses gewährleistet neben einer geregelten Auf-

nahme der Meldungen insbesondere eine gesicherte Rückmeldung an den

Kunden sowie die kategorisierte Auswertung von Beschwerden. Diese Auswertungen finden Eingang in die regelmäßigen Qualitätsgespräche mit den

Verkehrsunternehmen. Zudem gehen einzelne Ergebnisse in das Qualitäts-

barometer ein und bilden somit eine wesentliche Grundlage für weitere Qualitätsverbesserungen.

Das VBN-Beschwerdemanagement ist von allen VBN-Verkehrsunternehmen im straßengebundenen ÖPNV anzuwenden.

24

Zu Inhalten, Ausgestaltung und Übersicht der VBN-Kundengarantien siehe:

http://vbn.de/fahrgastinformation/kundengarantien.html

Beschwerdemanagement

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Neben der beschriebenen fahrgastnahen Steuerung durch Kundengarantien

C-116 Indikative Qualitätstests

und dem VBN-Beschwerdemanagement werden in einem standardisierten

Stichprobenverfahren im ganzen Verbundgebiet Qualitätstests durchgeführt. Die erhobenen Kriterien sind verschiedenen Kategorien in den Bereichen Haltestelle, Fahrzeug und Fahrplantreue zugeordnet.

Die Tests werden gleichmäßig auf den Verbundraum verteilt, so dass in je-

dem der 15 Linienbündel in den Landkreisen pro Jahr möglichst eine Linie der Bedienungsebenen 1 und 2 sowie eine Linie der Bedienungsebene 3

erhoben wird. Die Überprüfung der Stadtnetze (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg) erfolgt abwechselnd alle zwei Jahre.

Die zukünftige Ausweitung der Qualitätstests auf sogenannte subjektive Kriterien wird angestrebt. Dazu zählt bspw. die Beratungsqualität in Service-

Centern oder des Fahrpersonals. Auch die Erweiterung auf Kriterien in Bezug auf den SPNV - wie beispielsweise der Zustand der Bahnsteige, Wetterschutz

oder die Zugänglichkeit zu Bahnhofseinrichtungen und Gleisen - wird angestrebt.

Möglichst direkt nach Beendigung der Erhebung (indikative Qualitätstests)

Qualitätsgespräche

findet ein Qualitätsgespräch mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen statt. Hierbei werden die Ergebnisse der jeweiligen Erhebung vorgestellt und

erörtert. Ziel ist es, eventuell festgestellte Schlechtleistungen möglichst umgehend abzustellen.

Die vorgenannten Bestandteile des QM fließen schließlich im Qualitätsbarometer zusammen, wobei die Ergebnisse der Qualitätstests den wesentlichen Inhalt bilden.

Das fortan jährlich veröffentlichte Qualitätsbarometer dient der Gesamtdarstellung der gemessenen Qualität im VBN. Die Ergebnisse werden möglichst

unternehmens- und linienscharf dargestellt und enthalten auch ein Ranking der angebotenen Qualität getrennt nach Stadt- und Regionalbusverkehren.

Qualitätsbarometer

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-117

C 5 Tarif und Vertrieb Um insbesondere tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und

Tarifstruktur und Ticketsortiment

ihrer Grenzen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berück-

sichtigen sind dabei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in

den Verbundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN-Tarifs.

Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben, •

lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen,



tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten,



die Kooperation mit Dritten im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen,



die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu

bewerben, •

verstärkt zielgruppenspezifische Ticketangebote anzubieten (z.B. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen).

Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Verflechtungen, des vom Land

Tarifkooperationen

Niedersachsen angestrebten landesweiten Niedersachsentarifs, der Fahr-

gastzahlen sowie möglicherweise anfallender Durchtarifierungsverluste ist mit den an das VBN-Gebiet angrenzenden Gebietskörperschaften und Ver-

kehrsverbünden regelmäßig zu prüfen, ob die Schaffung oder Vertiefung

von tariflichen Kooperationen sinnvoll ist.

Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ausgestaltung und An-

wendung der tariflichen Kooperationsformen für den Kunden möglichst einfach gestaltet werden.

Im VBN gibt es bislang (Stand Mai 2012) kein für die Verkehrsunternehmen beschlossenes Konzept mit definierten Anforderungen für ein einheitliches

Vertriebssystem im VBN. Vielmehr bestehen bei den Verkehrsunternehmen in Bezug auf die Vertriebsstruktur und die Vertriebswege sehr unterschied-

liche Systeme (z.B. wird das BOB-Ticket bisher nur von den kommunalen Verkehrsunternehmen in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg angeboten). Um die hierdurch bestehenden Zugangshemmnisse im Bereich des Ticketvertriebs abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-

Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hierbei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten

verbundweiter bargeldloser,

internet-

sowie

handy- bzw. smartphonegestützter Ticketangebote und -vertriebswege zu

prüfen. Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden.

Ticketvertrieb