Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Impressum

Beschlossen in der Verbandsversammlung des ZVBN am 20. Dezember 2012

Herausgeber

Bearbeitung/Layout

Zweckverband Verkehrsverbund

BPW baumgart+partner

Bremen/Niedersachsen (ZVBN) Willy-Brandt-Platz 7 28215 Bremen 0421.460529-0 [email protected] www.zvbn.de

Stadt- und Regionalplanung Ostertorsteinweg 70-71 28203 Bremen Tel. 0421.703207 [email protected] www.bpw-baumgart.de Stand 31. Januar 2013

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Vorwort

Die Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nimmt kontinuierlich zu. Längst ist er zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Entsprechend gilt es, die steigenden Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger möglichst optimal zu erfüllen. Gleichzeitig stellen die demographischen Veränderungen, der Klimawandel und die steigenden Treibstoffpreise große Herausforderungen dar. Bei ihrer Bewältigung wird der ÖPNV in Zukunft eine zentrale Rolle einnehmen – gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich. Damit wächst auch die Verantwortung der handelnden Akteure im ÖPNV, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu leistet der Nahverkehrsplan einen wichtigen Beitrag. Aufeinander abgestimmte Fahrpläne und Fahrpreise, moderne Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sowie eine innovative Fahrgastinformation sind wesentliche Elemente eines attraktiven ÖPNV für die Menschen in unserer Region. Seit Bestehen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen wurde durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen bereits vieles erreicht oder in die Wege geleitet. Steigende Fahrgastzahlen und Einnahmen sowie Verbesserungen im Bereich der Kundenzufriedenheit zeigen, dass sich das gemeinsame Engagement und nicht zuletzt auch die eingesetzten öffentlichen Mittel positiv bemerkbar machen. Mit dem von der Verbandsversammlung des ZVBN am 20. Dezember 2012 beschlossenen Nahverkehrsplan für die Jahre 2013 bis 2017 ist der planerische und konzeptionelle Rahmen für die weitere Ausgestaltung eines modernen Nahverkehrssystems in unserer Region abgesteckt. Mein Dank gilt allen, die an der Erstellung des Nahverkehrsplans beteiligt waren. So haben sich bspw. über 100 Institutionen, Einzelpersonen, Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen mit fast 900 Anmerkungen im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens aktiv eingebracht. Besonders bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZVBN-Geschäftsstelle für ihr großes Engagement bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans.

Michael Höbrink Verbandsvorsitzender

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Inhaltsverzeichnis - gesamt

Verzeichnisse, Literatur

V-2

Teil A - Bestandsaufnahme und Bewertung

A 1 Abgrenzung und räumliche Struktur des Planungsgebietes ............... A-3 A 2 Verkehrsangebot und Verkehrsinfrastruktur ..................................... A-6  A 2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ........................................... A-7   A 2.1.1 Zeitliches und räumliches Verkehrsangebot ....................... A-7  A 2.1.2 Bahnstationen im Verbundgebiet ..................................... A-11  A 2.2 Straßengebundener ÖPNV .......................................................... A-16   A 2.2.1 Linienbündel .................................................................... A-18   A 2.2.2 Stadtgemeinde Bremen .................................................... A-20   A 2.2.3 Stadtgemeinde Bremerhaven ............................................ A-25  A 2.2.4 Stadt Delmenhorst ........................................................... A-30   A 2.2.5 Stadt Oldenburg .............................................................. A-34   A 2.2.6 Landkreis Ammerland ...................................................... A-39   A 2.2.7 Landkreis Diepholz .......................................................... A-42   A 2.2.8 Landkreis Oldenburg ....................................................... A-45   A 2.2.9 Landkreis Osterholz ......................................................... A-49   A 2.2.10 Landkreis Verden ........................................................... A-52   A 2.2.11 Landkreis Wesermarsch ................................................. A-58   A 2.2.12 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge ............................ A-61 A 3 Fahrgastinformation ...................................................................... A-64 A 4 Tarif und Vertrieb .......................................................................... A-66 A 5 Bewertung aus Kundensicht ........................................................... A-67   A 5.1 Allgemeine Bewertung ............................................................... A-67   A 5.2 Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen ............................... A-69  A 5.3 Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen ...... A-72 

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Teil B - Entwicklung des Fahrgastaufkommens Bestandsaufnahme und Potenzialbetrachtung

B 1 Zielsetzung, Vorgehensweise und Datengrundlagen ......................... B-3 B 2 Bestandsaufnahme........................................................................... B-5 B 2.1 Strukturdaten .............................................................................. B-5 B 2.1.1 Einwohner im Planungsgebiet............................................. B-5 B 2.1.2 Altersstruktur im Planungsgebiet ....................................... B-6 B 2.1.3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ........................... B-7 B 2.1.4 Pendlerströme .................................................................. B-10 B 2.1.5 PKW-Bestand ................................................................... B-12 B 2.2 Fahrgastaufkommen ................................................................ B-12 B 2.2.1 Modal Split ....................................................................... B-12 B 2.2.2 Gesamtes ÖPNV-Aufkommen im VBN............................... B-14 B 2.2.3 SPNV-Fahrgastaufkommen ............................................... B-15 B 2.2.4 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen ............................. B-20 B 2.2.5 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven .................... B-22 B 2.2.6 Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst ..................... B-24 B 2.2.7 Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg ........................ B-27 B 2.2.8 Fahrgastaufkommen der Landkreise ................................. B-29 B 3 Potenzialbetrachtungen und zukünftige Herausforderungen ........... B-33 B 3.1 Bevölkerungsprognose und demografische Entwicklung ............ B-33 B 3.2 Potenziale und Herausforderungen je Gebietskörperschaft ........ B-38 B 3.2.1 Kreisfreie Städte ............................................................... B-38 B 3.2.2 Landkreise ....................................................................... B-39 B 3.3 Zusammenfassung der Herausforderungen ............................... B-40

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Teil C - Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV

C 1 Ziele ............................................................................................... C-4 C 1.1 Grundsätze ................................................................................. C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot ............................................. C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb ....................................................................... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen ....................... C-7

C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot .......................................................... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes .................................... C-7 C 2.2 Produkte ..................................................................................... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN ..................................................... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV ................................................................ C-11 C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz ..... C-11 C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz .............................................................................. C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen .................................................... C-15 C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven ............................................. C-19 C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst .............................................. C-23 C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg ................................................. C-26 C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland ......................................... C-30 C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz ............................................. C-35 C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg .......................................... C-41 C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz ........................................... C-46 C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden ................................................ C-50 C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch .................................... C-56

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Teil C - Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV

C 3 Linienbündelung ........................................................................... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung .......................................... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften ............................... C-64 C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen ............................... C-64 C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven ....................... C-66 C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst ...................................... C-67 C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg.......................................... C-68 C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland ................................. C-69 C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz ..................................... C-71 C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg................................... C-73 C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz .................................... C-75 C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden ........................................ C-76 C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch ............................ C-78 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer ............................... C-79 C.4 Qualität des ÖPNV ......................................................................... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV ........................................................... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge ....................................................... C-81 C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV ....................... C-81 C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV ......................... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet .............................................. C-89 C 4.3.1 Stationsausbauplanung .................................................... C-89 C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung...................... C-92 C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld........... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation................................................................ C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN ................................................. C-114 C 5 Tarif und Vertrieb ........................................................................ C-117  

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Teil D – Finanzierung

D 1 Verkehrsangebot ............................................................................. D-3  D 2 Fahrzeuge ....................................................................................... D-4  D 3 ÖPNV-Haltestellen .......................................................................... D-4  D 4 SPNV-Haltestellen ........................................................................... D-4  D 5 Fahrweg .......................................................................................... D-5  D 6 Fahrgastinformation, -beratung und Vertrieb ................................... D-6  D 7 Tarif ............................................................................................... D-6 

Teil E – Prioritäten

E 1 Prioritäten für das gesamte ZVBN-Gebiet .........................................E-3

Anlagen

Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Verzeichnisse, Literatur Abkürzungen, Abbildungen, Tabellen, Karten

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse, Literatur

Abkürzungsverzeichnis ......................................................................... V-3 

Teil A .................................................................................................... V-5   Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………. V-5  Tabellenverzeichnis………………………………………………………………….. V-5  Kartenverzeichnis…………………………………………………………………….. V-5 

Teil B .................................................................................................... V-6   Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………. V-6  Kartenverzeichnis…………………………………………………………………….. V-8 

Teil C .................................................................................................... V-9   Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………. V-9  Tabellenverzeichnis…………………………………………………………………. V-9  Kartenverzeichnis……………………………………………………………………. V-9 

Literatur. ............................................................................................. V-10  

V-2

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Abkürzungsverzeichnis

ALT

Anruflinientaxi

AMM

Landkreis Ammerland

AST

Anrufsammeltaxi

ASV

Amt für Straßen und Verkehr, Bremen

BA

Betriebsanfang

BB

BürgerBus

BBS

Berufsbildende Schulen

BE

Bedienungsebene

Bf

Bahnhof

BGG

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz)

BHV

Stadt Bremerhaven

BOB

„Bequem ohne Bargeld“ – elektronisches Ticket im VBN

BSAG

Bremer Straßenbahn AG

BTE

Bremen-Thedinghauser Eisenbahn

B+R

Bike-and-ride

CRT

Continuous Regeneration Trap („Dieselrußfilter“)

DEL

Stadt Delmenhorst

DFI

Dynamische Fahrgastinformation

DH

Landkreis Diepholz

EEV

Enhanced Environmentally Friendly (Europäischer Abgasstandard)

EKZ

Einkaufszentrum

HB

Hansestadt Bremen

Hbf

Hauptbahnhof

HS

Hochschule

HVZ

Hauptverkehrszeit

IC

InterCity

ICE

InterCityExpress

LK

Landkreis

LNVG

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH

LROP

Landes-Raumordnungsprogramm

LSA

Lichtsignalanlage

LSKN

Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

MIA

Mobil im Abonnement

MiD

Mobilität in Deutschland

ML

Moon-Liner-Nachtverkehr

V-3

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Nds

Niedersachsen

NL

Night-Liner-Nachtverkehr

NV

Nachtverkehr

NVZ

Nebenverkehrszeit

NWB

NordWestBahn

Verzeichnisse

ÖDLA Öffentlicher Dienstleistungsauftrag ÖV

Öffentlicher Verkehr

ÖPNV

Öffentlicher Personennahverkehr

OHZ

Landkreis Osterholz

OL

Stadt Oldenburg

OL (LK) Landkreis Oldenburg PBefG Personenbeförderungsgesetz Pkw

Personenkraftwagen

P+R

Park-and-ride

QM

Qualitätsmanagement

R

Regionallinie im Schienenpersonennahverkehr

RBL

Rechnergestütztes Betriebsleitsystem

RE

RegionalExpress

RegG

Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs

RROP

Regionales Raumordnungsprogramm

RS

Regio-S-Bahn

RX

Expresslinie im Schienenpersonennahverkehr

SB

Schnellbus

SBUV

Senator für Umwelt, Bau und Verkehr

SPNV

Schienenpersonennahverkehr

SV

Stadtverkehr

SVZ

Schwachverkehrszeit

SZ

Schulzentrum

VBN

Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen

VDV

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen

VER

Landkreis Verden

VLN

Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg

VMS

Verkehrsmanagementsystem

VWG

Verkehr und Wasser GmbH Oldenburg

WM

Landkreis Wesermarsch

ZOB

Zentraler Omnibusbahnhof

ZVBN

Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen

V-4

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Hinweis: Alle Quellen der Abbildungen, Tabellen und Karten sind in den entsprechenden Darstellungen genannt. Bei fehlender Quellenangabe handelt es sich um eigene Darstellungen.

Teil A Abbildungsverzeichnis Abb. A-1: Stationsplan Bf Achim-Baden, S. A-12 Abb. A-2: saniertes Empfangsgebäude Bf Kirchweyhe, S. A-16 Abb. A-3: saniertes Empfangsgebäude Hbf Bremerhaven, S. A-16 Abb. A-4: Globalzufriedenheit VBN gesamt, S. A-67 Abb. A-5: Globalzufriedenheit je Region, S. A-68 Abb. A-6: Globalzufriedenheit je Hauptverkehrsmittel; S. A-68 Abb. A-7: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 1, S. A-69 Abb. A-8: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 2, S. A-69 Abb. A-9: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 3, S. A-70 Abb. A-10: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 1, S. A-70 Abb. A-11: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 2, S. A-71 Abb. A-12: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 3, S. A-72

Tabellenverzeichnis Tabelle A-1: Raumstrukturelle Gliederung des Plangebietes, S. A-4 Tabelle A-2: Bestehendes Verkehrsangebot der SPNV-Linien im Zweckverbandsgebiet, S. A-9 Tabelle A-3: SPNV-Vergabeverfahren im VBN, S. A-11 Tabelle A-4: Aktive Bahnstationen im VBN, S. A-12 Tabelle A-5: Gebietskörperschaften und Linienbündel, S. A-18 Tabelle A-6: Zuordnung der Buslinien in Bremen nach Linienformen, S. A-20 Tabelle A-7: Zeitliches Angebot der Nachtlinien in der Stadt Bremen, S. A-23 Tabelle A-8: Haltestellen und Ausstattung im Verbandsgebiet, S. A-62 Tabelle A-9: Wichtige Haltestellen und Verknüpfungsanlagen, S. A-63

Kartenverzeichnis Karte A-1: Gebiet des ZVBN sowie angrenzende Verkehrsbünde- und Verkehrsgemeinschaften, S. A-5 Karte A-2: SPNV Netz, S. A-8 Karte A-3: SPNV Stationen, S. A-13

V-5

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Karte A-4: Regionalbuslinien im VBN, S. A-17 Karte A-5: Linienbündel (allgemein) Vergabezeitpunkt, S. A-19 Karte A-7: BSAG Linienübersicht (Tagesliniennetz), S. A-21 Karte A-8: BSAG Linienübersicht (Nachtliniennetz), S. A-24 Karte A-9: Stadtbusliniennetz in Bremerhaven (Tagesliniennetz), S. A-26 Karte A-10: Stadtbusliniennetz in Bremerhaven (Nachtliniennetz), S. A-28 Karte A-11: Stadtbusliniennetz in Delmenhorst (Tagesliniennetz), S. A-32 Karte A-12: Stadtbusliniennetz in Delmenhorst (Freizeitliniennetz), S. A-33 Karte A-13: Stadtbusliniennetz in Oldenburg (Tagesnetz), S. A-37 Karte A-14: Stadtbusliniennetz in Oldenburg (Nachtnetz), S. A-38 Karte A-15: Landkreis Ammerland – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-41 Karte A-16: Landkreis Diepholz – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-44 Karte A-17: Landkreis Oldenburg – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-48 Karte A-18: Landkreis Osterholz – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-50 Karte A-19: Landkreis Verden – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-55 Karte A-19a: Stadtverkehr Verden, S. A-56 Karte A-19b: Stadtverkehr Verden - Anrufsammeltaxi (AST), S. A-57 Karte A-20: Landkreis Wesermarsch – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-60

Teil B Abbildungsverzeichnis Abb. B-1: Einwohner im Planungsgebiet 2009 und Veränderung der Einwohnerzahl 2009 gegenüber 2004, S. B-5 Abb. B-2: Altersstruktur der Einwohner im Planungsgebiet 2009, S. B-6 Abb. B-3: Veränderung der Einwohner je Altersgruppe 2009 gegenüber 2004, S. B-7 Abb. B-4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner am Arbeitsort 2009 sowie Veränderung der Beschäftigten und Einwohner 2009 gegenüber 2004, S. B-8 Abb. B-5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner auf Gemeindeebene in 2009, S. B-9 Abb. B-6: Pendler 2009 differenziert nach Binnen-, Quell- und Zielverkehr absolut und Anteile, S. B-10 Abb. B-7: Pendler auf Gemeindeebene in 2009, S. B-11 Abb. B-8: Pkw Bestand je 1.000 Einwohner 2008 und 2010 sowie Veränderung des PKW-Bestands (pro Einwohner), S. B-12 Abb. B-9: Modal Split 2002, S. B-13

V-6

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Abb. B-10: Modal Split 2008, S. B-13 Abb. B-11: ÖV-Anteile in Kernstädten und verdichteten Kreisen, S. B-14 Abb. B-12: Fahrgäste im VBN seit 2000, S. B-15 Abb. B-13: SPNV Top 10 Relation mo–fr 2007-2010 zu 2002-2003, S. B-16 Abb. B-14: SPNV Top 10 Relation Samstag 2007-2010 zu 2002-2003, S. B-17 Abb. B-15: SPNV Top 10 Relation Sonntag 2007-2010 zu 2002-2003, S. B-18 Abb. B-16: Prozentuale Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 20072010, S. B-19 Abb. B-17: Absolute Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 2007-2010, S. B-19 Abb. B-18: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-20 Abb. B-19: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-21 Abb. B-20: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-22 Abb. B-21: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-22 Abb. B-22: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-23 Abb. B-23: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-24 Abb. B-24: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-25 Abb. B-25: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-25 Abb. B-26: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-26 Abb. B-27: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-27

V-7

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Abb. B-28: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-28 Abb. B-29: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-28 Abb. B-30: ÖPNV-Fahrgastaufkommen (inkl. SPNV, Regionalbus und Stadtbus) ohne Fahrtzweck "Schule" nach Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010, S. B-29 Abb. B-31: ÖPNV-Fahrgastaufkommen ohne Fahrtzweck "Schule" nach Verkehrsart im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010, S. B-30 Abb. B-32: ÖPNV-Fahrgastaufkommen nach Fahrtzwecken (ohne Fahrtzweck "Schule") im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010, S. B-32 Abb. B-33: ÖPNV-Fahrgastaufkommen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 20072010, S. B-32 Abb. B-34: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2018 gegenüber 2013 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen, S. B-35 Abb. B-35: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2023 gegenüber 2018 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen, S. B-36 Abb. B-36: Prozentuale Bevölkerungsveränderung der Altersgruppe 18-65 Jahre im Zeitraum 2018 gegenüber 2013 sowie 2018 bis 2023 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes, S. B-37 Abb. B-37: ÖPNV-Fahrgastaufkommen Mo-Fr (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Städte je Einwohner im Zeitraum 2007-2010, S. B-39 Abb. B-38: ÖPNV-Fahrgastaufkommen je Einwohnergruppen (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Landkreise im Zeitraum 2007-2010, S. B-40

Kartenverzeichnis Karte B-1: Prozentuale Bevölkerungsveränderung im Planungsgebiet 2023 gegenüber 2013, S. B-34

V-8

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Verzeichnisse

Teil C Abbildungsverzeichnis Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN, S. C-11 Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen, S. C-81 Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen. S. C-85 Abb. C-4: Bahnhof Langwedel, S. C-90 Abb. C-5: Hauptbahnhof Bremerhaven, S. C-91 Abb. C-6: Bahnhof Lemförde, S. C-92 Abb. C-7: Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe, S. C-94 Abb. C-8: Bahnhofsvorplatz Nordenham, S. C-94 Abb. C-9: Bike-and-ride Anlage Bahnhof Elsfleth, S. C-96 Abb. C-10: Neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack, S. C-97 Abb. C-11: Park-and-ride Anlage Bahnhof Bassum, S. C-98 Abb. C-12: Park-and-ride Anlage Bahnhof Achim, S. C-99 Abb. C-13: Bahnhofsvorplatz Barnstorf, S. C-100 Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum, S. C-100 Abb. C-15: Bahnhofsgebäude Osterholz-Scharmbeck, S. C-101 Abb. C-16: Bahnhofsgebäude Twistringen, S. C-102 Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation, S. C-111 Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone, S. C-112 Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste, S. C-115

Tabellenverzeichnis Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven, S. C-22 Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst, S. C-25 Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg, S. C-28

Kartenverzeichnis Karte C-1: Landkreis Ammerland – Zielnetz, S. C-34 Karte C-2: Landkreis Diepholz – Zielnetz, S. C-40 Karte C-3: Landkreis Oldenburg – Zielnetz, S. C-45 Karte C-4: Landkreis Osterholz – Zielnetz, S. C-49 Karte C-5: Landkreis Verden – Zielnetz, S. C-55 Karte C-6: Landkreis Wesermarsch – Zielnetz, S. C-60

V-9

Nahverkehrsplan ZVBN

Verzeichnisse

 

Literatur Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) (Hrsg.) (2010): SPNVKonzept 2013+, Hannover. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) (Hrsg.) (2010): Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, Entwurf 2010, Hannover. Senator für Bau und Umwelt (Hrsg.) (2001): Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2001, Bremen. Stadt Oldenburg (Hrsg.) (2011): Strategieplan Mobilität, Oldenburg. Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) (2006): Barrierefreier ÖPNV – Gutachten für den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (zvbn) und den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN), Konzeptioneller Teil (Januar 2005) und Umsetzungsteil (September 2006), Köln. Zweckverband

Verkehrsverbund

Bremen-Niedersachsen

(Hrsg.)

(2008):

Nahverkehrsplan 2008, Bremen. Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (zvbn) und Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (VBN) (Hrsg.) (2011): Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, Qualitätsanforderungen – Teil 1: Straßengebundener ÖPNV, Bremen. Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (zvbn) und Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (VBN) (Hrsg.) (2011): Fahrzeuge im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, Qualitätsanforderungen – Teil 1: Straßengebundener ÖPNV, Bremen. Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (zvbn) und Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (VBN) (Hrsg.) (2010): Das Prinzip: Bürgerbus, Bremen.

V-10

Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Teil A Bestandsaufnahme und Bewertung

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Teil A

Inhaltsverzeichnis Teil A

A 1 Abgrenzung und räumliche Struktur des Planungsgebietes ............... A-3

A 2 Verkehrsangebot und Verkehrsinfrastruktur ..................................... A-6  A 2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) .................................... A-7  A 2.1.1 Zeitliches und räumliches Verkehrsangebot ....................... A-7  A 2.1.2 Bahnstationen im Verbundgebiet ..................................... A-11  A 2.2 Straßengebundener ÖPNV ................................................... A-16   A 2.2.1 Linienbündel .................................................................... A-18   A 2.2.2 Stadtgemeinde Bremen .................................................... A-20   A 2.2.3 Stadtgemeinde Bremerhaven ............................................ A-25  A 2.2.4 Stadt Delmenhorst ........................................................... A-30   A 2.2.5 Stadt Oldenburg .............................................................. A-34   A 2.2.6 Landkreis Ammerland ...................................................... A-39   A 2.2.7 Landkreis Diepholz .......................................................... A-42   A 2.2.8 Landkreis Oldenburg ....................................................... A-45   A 2.2.9 Landkreis Osterholz ......................................................... A-49   A 2.2.10 Landkreis Verden ........................................................... A-52   A 2.2.11 Landkreis Wesermarsch ................................................. A-58   A 2.2.12 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge ............................ A-61

A 3 Fahrgastinformation ...................................................................... A-64

A 4 Tarif und Vertrieb .......................................................................... A-66

A 5 Bewertung aus Kundensicht ........................................................... A-67   A 5.1 Allgemeine Bewertung ........................................................ A-67   A 5.2 Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen ........................ A-69  A 5.3 Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den LeistungsmerkmalenA-72 

A-2

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-3

A 1 Abgrenzung und räumliche Struktur des Planungsgebietes Das Planungsgebiet des vorliegenden Nahverkehrsplanes ist deckungsgleich

mit dem Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen/Nieder-

Abgrenzung des Planungsgebietes

sachsen (ZVBN). Hier leben auf rd. 6.600 km2 knapp 1,7 Mio. Menschen. Der ZVBN ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Die Aufgaben-

trägerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Planungsgebiet liegt bei den Ländern Bremen und Niedersachsen.

Das Planungsgebiet wird von folgenden Landkreisen begrenzt: • •

im Norden von den Landkreisen Friesland und Cuxhaven,

im Osten/Südosten von den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Heidekreis,



Im Süden von den Landkreisen Nienburg und Osnabrück und dem Kreis Minden-Lübbecke sowie



Im Südwesten/Westen von den Landkreisen Vechta, Cloppenburg u. Leer.

Der ZVBN wird durch vier kreisfreie Städte und sechs Landkreise gebildet (vgl. Karte A-1). Im Einzelnen sind dies: •

Verwaltungsstrukturelle Gliederung

die bremischen Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit insgesamt 662.000 Einwohnern (Stand 2009),



die niedersächsischen kreisfreien Städte Delmenhorst und Oldenburg mit etwa 236.000 Einwohnern (Stand 2009) sowie



die niedersächsischen Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Os-

terholz, Verden und Wesermarsch mit insgesamt rund 794.000 Einwohnern (Stand 2009).

Auf der Grundlage der mit dem ZVBN abgeschlossenen Assoziierungsver-

Zusammenarbeit ZVBN-VBN

träge erstreckt sich das Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersach-

sen (VBN) auch auf Teilgebiete der Landkreise Cuxhaven, Nienburg und Ro-

tenburg (Wümme). Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV dieser Gebiete und die damit verbundene nahverkehrsplanerische Verantwortung liegt bei

den genannten Landkreisen.

Die Zusammenarbeit des ZVBN mit der Verkehrsverbund Bremen/Nieder-

sachsen GmbH, dem Zusammenschluss der im VBN-Gebiet ÖPNV und SPNV betreibenden Verkehrsunternehmen, ist in einem Rahmen- und Durchfüh-

rungsvertrag geregelt. In diesen Verträgen sind insbesondere die Regularien zu den Bereichen Tarifentwicklung, Einnahmeaufteilung zwischen den Ver-

kehrsunternehmen, Erarbeitung und Verabschiedung von Qualitätsstandards sowie die jeweiligen Zustimmungserfordernisse festgelegt.

Nach dem niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) (vgl. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 2008) 1 ist die regionale Siedlungsentwick-

lung auf ein System von Zentralen Orten (Ober-, Mittel- und Grundzentren) ausgerichtet.

Ober- und Mittelzentren werden im LROP ausgewiesen. Grundzentren sind

in den jeweiligen regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) der Landkreise enthalten. Das Netz der Ober– und Mittelzentren bildet die Basis für

1

Derzeit befindet sich der Änderungsentwurf des Jahres 2010 in der Abstimmung.

Zentralörtliche Gliederung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-4

eine ausgeglichene und nachhaltige Siedlungs- und Versorgungsstruktur in

allen Teilen des Planungsgebietes.

Die zentralörtliche Funktion der Oberzentren haben im Planungsgebiet die

Oberzentren

Die zentralörtliche Funktion der Mittelzentren haben im Planungsgebiet 14

Mittelzentren

Städte Bremen, Bremerhaven und Oldenburg.

Städte (siehe Tabelle A-1). Davon besitzt die Stadt Delmenhorst die Teil-

funktion eines Oberzentrums. Mittelzentren, die bereits jetzt in einzelnen

Teilbereichen neben ihrer mittelzentralen Versorgungsfunktion oberzentrale Aufgaben wahrnehmen oder diesbezüglich eine besondere Spezialisierung

aufweisen, sollen in Einzelfällen durch Stärkung dieser Funktionen einen besonderen Beitrag zur Landes- und Regionalentwicklung leisten.

Grundzentren haben einen auf das Gemeinde- bzw. Samtgemeindegebiet ausgerichteten Versorgungsauftrag für die allgemeine, tägliche Grundver-

sorgung. Hierfür sollen sie über lokal bedeutsame Bevölkerungszahlen und Arbeitsplätze, öffentliche Einrichtungen und Dienste, Geschäfte und Betrie-

be, Angebote der schulischen, medizinischen und sozialen Grundversor-

gung und ÖPNV-Anbindungen zu den nächstgelegenen größeren Zentren verfügen.

Ober- und Mittelzentren sind im Planungsgebiet die folgenden Städte (vgl.

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 2008; Senator für Bau und Umwelt 2001):

Raumstrukturelle

Stadt/Stadtteil

Land/Landkreis

Oberzentren

Bremen, Bremerhaven

Land Bremen

Stadt Oldenburg

Land Niedersachsen

Stadt Delmenhorst*

Land Niedersachsen

Bad Zwischenahn, Rastede,

LK Ammerland

Diepholz, Stuhr, Sulingen, Syke

LK Diepholz

Wildeshausen

LK Oldenburg

Osterholz-Scharmbeck

LK Osterholz

Achim, Verden

LK Verden

Brake, Nordenham

LK Wesermarsch

Gliederung

Mittelzentren

Westerstede

* Teilfunktion eines Oberzentrums

Tabelle A-1: Raumstrukturelle Gliederung des Plangebietes

Grundzentren

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-5

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-6

A 2 Verkehrsangebot und Verkehrsinfrastruktur Orientierungsgrundlage für die Ausgestaltung des Verkehrsangebotes im ZVBN ist das erstmals im Nahverkehrsplan 2003-2007 verankerte Konzept des differenzierten Liniennetzes. Das Konzept beinhaltet derzeit im Kern ein

dreistufiges Ebenenmodell, das aus einem Grundnetz (Bedienungsebene 1), einem hochwertigem Ergänzungsnetz (Bedienungsebene 2) und dem nach-

geordneten ÖPNV-Netz (Bedienungsebene 3) besteht.

Linien der Bedienungsebene 1 stellen das Rückgrat des ÖPNV im Verbund-

gebiet dar. Basis ist das Angebot auf den Schienenstrecken, welches um

Busachsen insbesondere zur Verbindung von Mittel- und Oberzentren ergänzt wird. Als Mindestangebot wird für Linien der Bedienungsebene 1 im Grundsatz ein Stundentakt angestrebt.

Mit der Bedienungsebene 2 wird das Netz der Ebene 1 insbesondere im Hin-

blick auf die Flächenerschließung ergänzt. Grundzentren, die keine Anbin-

dung durch Linien der Bedienungsebene 1 haben, sollen über die Ebene 2 an das Grundnetz angeschlossen werden. Als Mindestangebot wird für

Linien der Bedienungsebene 2 im Grundsatz ein Zweistundentakt angestrebt.

In der Bedienungsebene 3 werden vor allem ÖPNV-Verkehre zusammenge-

fasst, deren räumliches und zeitliches Angebot insbesondere am "Fahrtzweck Schule" ausgerichtet ist. Außerdem sind dieser Bedienungsebene auch bedarfsorientierte

Verkehre wie Anrufsammeltaxi (AST), Anruf-

Linientaxi (ALT) und Discoverkehre zugeordnet.

Das zukünftige Konzept des differenzierten Liniennetzes wurde überarbeitet und ist im Kapitel C 2.1 dargestellt.

Nachfolgend werden zunächst für das ZVBN-Gebiet das Verkehrsangebot

und die Verkehrsinfrastruktur im SPNV dargestellt. Im Anschluss werden das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot im straßengebundenen ÖPNV so-

wie im Überblick die Linienbündel für jedes Verbandsmitglied aufgezeigt

(vgl. Kap. A 2.2.1). Abschließend wird für das ZVBN-Gebiet zusammenfas-

send die Verkehrsinfrastruktur im Bereich des straßengebundenen ÖPNV beschrieben.

Konzept des differenzierten Liniennetzes

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-7

A 2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bildet das Rückgrat des ÖPNV-

SPNV als Rückgrat

Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) sind die Bundesländer für die Bestel-

SPNV-Aufgabenträger

Netzes im Bereich des Zweckverbandsgebietes.

lung und Finanzierung des SPNV verantwortlich. Für das Verbandsgebiet, das Teile von Niedersachsen sowie das gesamte Bundesland Bremen umfasst, sind die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

sowie der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen (SUBV) als SPNVAufgabenträger zuständig.

Der ZVBN unterstützt seit dem Jahr 2006 durch das Stationsbüro die Ge-

Stationsbüro des ZVBN

bietskörperschaften bei deren Bemühen, die Bahnhöfe und Haltepunkte im Gebiet des VBN zu attraktiven, fahrgastfreundlichen und barrierefreien Verkehrsstationen zu entwickeln. Ebenfalls daran beteiligt sind verschiedene Akteure der "Deutschen Bahn AG", der "Farge-Vegesacker-Eisenbahn" und

der "Eisenbahn und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH" sowie die SPNVAufgabenträger.

A 2.1.1 Zeitliches und räumliches Verkehrsangebot Das SPNV-Verkehrsangebot hat im Bereich des ZVBN in den letzten Jahren

Verbessertes Angebot

einige wesentliche Änderungen erfahren. Die Einführung der Regio-S-Bahn

Bremen/Niedersachsen zum Fahrplanwechsel 2010/11 (Linien RS2, RS3 und

RS4) bzw. 2011/12 (RS1) und des Hanse-Netzes auf der Relation Bremen –

Hamburg zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 sind hier insbesondere zu erwähnen.

Mit der Einführung von produktbezogenen Liniennummern bei der Regio-S-

Bahn ist das bisher im VBN-Gebiet (vgl. Karte A-2) bestehende SPNVStreckennummer-Prinzip (R1 bis R10) (vgl. Zweckverband Verkehrsverbund

Bremen-Niedersachsen 2008:12) abgelöst und nunmehr durch Einteilung in

folgende drei Kategorien, angelehnt an das SPNV-Konzept 2013+ der LNVG, neu strukturiert (vgl. Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen 2010:

31).

"Expresslinien": Linien, die mit kurzer Reisezeit die aufkommensstarken

Zentren verbinden und daher in der Regel nicht an allen Stationen halten. Dies sind im Zweckverbandsgebiet die Linien RX1, RX2, RX4 und RX12.

"Regio-S-Bahnlinien"

(entsprechen

den

"Metropol"-Linien

des

LNVG-

Konzeptes): Linien, die im VBN die Naherschließung übernehmen und an

allen Stationen halten (außer bei Linien-Dopplung). Es sind dies die Linien mit der Bezeichnung RS1 bis RS4.

"Regionallinien": Linien, die die Bedienung außerhalb der Verdichtungsräume sicherstellen und alle Unterwegsbahnhöfe anfahren. Im VBN-Gebiet sind das die Linien R1 bis R6 (vgl. Karte A-2).

Der Grundtakt sowie die eingesetzten Fahrzeuge für alle im Zweckver-

bandsgebiet verkehrenden SPNV-Linien sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Neue Linienbezeichnung im SPNV

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-8

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A Bedienungstakt (Grundtakt)

A-9 Fahrzeuge *

Linie

Linienverlauf

Mo - Fr

Sa

So

RX1

Emden – Oldenburg **

60-min

60-min

60-min

DoSto

Oldenburg – Bremen ***

60-min

60-min

60-min

DoSto

Bremen – Verden - Hannover

60-min

60-min

60-min

DoSto

Bremerhaven - Bremen

60/120-min

120-min

120-min

DoSto

Bremen - Osnabrück

60-min

60-min

60-min

DoSto

RX4

Bremen - Hamburg

60-min

60-min

60-min

DoSto

RX12

Wilhelmshaven - Oldenburg -

60-min

60-min

60-min

VT

RS1

Bremen-Farge - Bremen Hbf

30-min

30-min

30-min

ET

Bremen Hbf - Verden

60-min

60-min

60-min

ET

RS2

Bremerhaven-Lehe - Bremen -

60-min

60-min

60-min

ET

RS3

Bad Zwischenahn - Oldenburg

60-min

60-min

60-min

ET

RS4

Nordenham - Bremen

60-min

60-min

60-min

ET

R1

Bremen – Soltau - Uelzen

120-min

120-min

120-min

VT

R2

Cuxhaven - Bremerhaven

60-min

60-min

60-min

VT

R3

Bremerhaven – Bremervörde -

60/120-min

120-min

120-min

VT

R4

Bremen – Rotenburg (W.) -

60-min

60-min

60-min

DoSto

R5

Rotenburg (W.) - Verden

60/120-min

120-min

120-min

ET, DoSto

Verden – Minden****

-

120-min

120-min

ET, DoSto

Bremen - Vechta - Osnabrück

60-min

60-min

60-min

VT

RX2

R6

Osnabrück

Twistringen - Bremen

Buxtehude Hamburg

* Folgende Abkürzungen werden verwendet: DoSto = Doppelstock-Züge, ET = Elek-

trotriebwagen und VT = Verbrennungstriebwagen (Dieselbetrieb)

** Auf diesem Streckenabschnitt wird durch Ergänzung einzelner IC-Züge, die an allen

Stationen halten, ein durchgängiger Stundentakt erreicht; die Abweichungen der IC-Züge

vom RE-Takt liegen im Minutenbereich. Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden.

*** Auf diesem Abschnitt verkehren die RE-Züge überwiegend nur im 2-Std.-Takt, so dass sich auch durch Ergänzung der im 2-Std.-Takt verkehrenden IC-Züge ein durchgehender 60-Min-Takt ergibt, mit Abweichung im Minutenbereich. Die IC-Züge halten nicht am

Bahnhof Hude. Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBNZeit-Tickets gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden.

**** Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (W.) - Verden - Minden)

verkehrt im 2-Std.-Takt, in der Hauptverkehrszeit im Einstundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg (W.) und Verden. Am Wochenende (Sa + So) ist die Linie bis nach Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden.

Tabelle A-2: Bestehendes Verkehrsangebot der SPNV-Linien im Zweckverbandsgebiet (Quelle: Fahrplan VBN 2011/12)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Wie die oben stehende Tabelle zeigt, ist mit Einführung der Regio-S-Bahn

und dem neuen Angebot auf der Relation Bremen – Hamburg auf allen Stre-

A-10 Stundentakt auf allen SPNV-Strecken

cken von/nach Bremen Hbf ein mindestens stündliches SPNV-Angebot ge-

schaffen worden, und zwar nicht nur werktäglich, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen.

Darüber hinaus verkehren auch die Expresslinien Bremen - Hannover (RX1),

Expresslinien

Bremen - Osnabrück (RX2) und Wilhelmshaven – Oldenburg - Osnabrück

(RX12) sowie die Regionallinien Cuxhaven - Bremerhaven (R2) und Bremen –

Vechta – Osnabrück (R6) täglich im Stundentakt. Dadurch haben alle Ober-

und Mittelzentren im Zweckverbandsgebiet eine gute SPNV-Erschließung.

Ausnahmen bilden nur Sulingen, Stuhr (Landkreis Diepholz) und Westerstede (Landkreis Ammerland), die abseits von SPNV-Strecken liegen.

Durch kurze Umsteigezeiten in Bremerhaven Hbf sowie Oldenburg Hbf ist das Oberzentrum Bremen bzw. Bremen Hbf als wichtigster Nah- und Fern-

Gute Erreichbarkeit des Oberzentrums Bremen

verkehrsbahnhof im Bereich des VBN auch von denjenigen Stationen stündlich gut zu erreichen, die keine Direktverbindung nach Bremen haben.

Auch die am Westrand des Zweckverbandsgebietes gelegenen Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt haben durch ergänzende IC-Züge

stündliche Verbindungen nach Bremen, deren Abweichung von einem festen Stundentakt im Minutenbereich liegt.

Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS

390/392 bzw. RX12/RS3) durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.

Der seit Dezember 2011 verkehrenden Linie RS1 kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie als einzige Linie – zumindest auf dem Abschnitt Bre-

Taktverdichtung im Stadtgebiet von Bremen

men-Farge bis Bremen Hbf – täglich und durchgehend von früh bis spät im

30-Minutentakt verkehrt. Auf der besonders aufkommensstarken Teilstre-

cke von Bremen-Vegesack nach Bremen Hbf wird zu den Hauptverkehrszeiten sogar ein 15-Minutentakt angeboten.

Wie bereits erwähnt, ist die Verknüpfung der SPNV-Linien untereinander in

Oldenburg und Bremerhaven durch attraktive Umsteigezeiten gut gelöst. Da

Bremen Hbf von insgesamt zehn SPNV-Linien angefahren wird, sind kurze

Attraktive SPNVVerknüpfungen in den Oberzentren

Umsteigezeiten nicht zwischen allen Linien möglich. Die nachfragestärksten Übereckverbindungen (Hannover – Bremen - Bremerhaven und Oldenburg –

Bremen - Bremerhaven) können stündlich mit gut 15-minütiger Umsteige-

zeit in Bremen Hbf genutzt werden.

Der Anschluss an den Fernverkehr ist im Zweckverbandsgebiet bis auf die IC-Halte an der Linie Hannover – Bremen - Emden (dies sind die Bahnhöfe

Verden, Bremen Hbf, Delmenhorst, Oldenburg Hbf, Bad Zwischenahn, Wes-

terstede-Ocholt und Augustfehn) vor allem in Bremen Hbf gewährleistet. Hier gibt es stündliche IC-Verbindungen nach Hamburg und weiter in Richtung Nord- oder Ostsee sowie entgegengesetzt über Münster, Dortmund

und Köln nach Süddeutschland. Weiterhin verkehren stündlich IC- bzw. ICE-

Züge (im Wechsel) nach Hannover und weiter in Richtung Braunschweig,

Halle (Saale) und Leipzig (IC) bzw. Kassel, Würzburg und München (ICE). Da auf den meisten Zulaufstrecken nach Bremen mehrere SPNV-Linien pro

Stunde verkehren, können die Fahrgäste in Bremen Hbf attraktive Verknüpfungen zwischen Nah- und Fernverkehr nutzen.

Fernverkehrsanschluss in Bremen Hbf

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Die SPNV-Aufgabenträger LNVG und SBUV haben den Wettbewerb im SPNV

A-11 Wettbewerb im SPNV

vorangetrieben. Inzwischen ist ein Großteil der Vergabe von Verkehrsleis-

tungen durch Ausschreibungen erfolgt. Lediglich die Verkehrsleistungen für die Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) – Verden – Nienburg – Minden)

sind bislang nicht neu vergeben worden. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die SPNV-Vergaben im Verbundgebiet.

SPNV-Netz

Linien

Zeitraum

Eisenbahnverkehrs-

Dieselnetz Weser-Ems

R6, RX12

2000 – 2015

NWB

Regio-S-Bahn

RS1 – RS4

2010 – 2021

NWB

Hansenetz

R4, RX4

2010 - 2019

Metronom

Dieselnetz Elbe-Weser

R3

2011 – 2021

EVB

Dieselnetz Elbe-Weser

R2

2011 – 2021

EVB

Dieselnetz Heidekreuz

R1

2011 – 2019

erixx

RE-Netz Bremer Kreuz

RX1, RX2

2013 - 2022

DB Regio

unternehmen

Tabelle A-3: SPNV-Vergabeverfahren im VBN; die Verträge haben teilweise Verlängerungsoptionen (Stand 2012) Die im VBN eingesetzten SPNV-Fahrzeuge haben eine gute bis sehr gute

Qualität. Die auf den Expresslinien RX1, RX2 und RX4 sowie auf der Regionallinie R4 eingesetzten Doppelstockzüge bieten den Fahrgästen einen zeit-

gemäßen Komfort, Mehrzweckräume und eine gute Fahrgastinformation. Auch die Dieseltriebwagen im Weser-Ems-Netz (Expresslinie RX12 und Re-

gionallinie R6) sowie in den Dieselnetzen Elbe-Weser (R3), Nordseebahn (R2)

und im Heidekreuz (R1) bieten diesen hohen Standard. Bei den Fahrzeugen

der Regio-S-Bahn wird zusätzlich durch die Schiebetritte an den Türen in

Verbindung mit 76 cm hohen Bahnsteigen den Fahrgästen an jeder Tür ein stufenfreier Zutritt geboten.

A 2.1.2 Bahnstationen im Verbundgebiet Im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen liegen 82 aktive

Bahnstationen 2 (vgl. Karte A-3), die sich wie folgt auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilen:

2

Im Unterschied zum ZVBN-Nahverkehrsplan 2008-2012 wird anstatt des Begriffes

„SPNV-Haltestelle und Haltepunkte“ in diesem Nahverkehrsplan nunmehr der Begriff „Bahnstation“ für alle Bahnhöfe und Haltepunkte des SPNV verwendet, womit eine Übereinstimmung zum SPNV-Konzept 2013+ der LNVG erzielt wird.

Fahrzeuge im SPNV

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Gebietskörperschaften kreisfreie Städte

Landkreise

A-12

Anzahl Bahnstationen im VBN

Bremen

20*

Bremerhaven

3

Delmenhorst

2

Oldenburg

1

Ammerland

4

Cuxhaven

9

Diepholz

10

Nienburg

1

Oldenburg

12

Osterholz

4

Rotenburg (W.)

2

Verden

8

Wesermarsch Summe

6 82

* Der Bahnhof Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf befindet sich auf dem Territorium der

Gemeinde Schwanewede (Landkreis Osterholz), wird jedoch durch das Land Bremen

bestellt. Daher wird dieser Bahnhof der Stadt Bremen zugeordnet.

Tabelle A-4: Aktive Bahnstationen im VBN (Stand 2012) Für alle 82 Stationen im Verbundgebiet gibt es einen Stationssteckbrief mit

einem Stationsplan (siehe Abb. A-1), der alle fahrgastrelevanten Ausstattungsmerkmale darstellt und ergänzt wird durch Fotos, eine Karte sowie ein

Luftbild. Der Stationssteckbrief gibt auch die Anzahl der Bike-/Park-and-

ride-Stellplätze an.

Diese Information ist in der elektronischen Fahrplanauskunft, in der VBN-

App sowie unter www.vbn.de zu finden. Diesen Service gibt es weiterhin für die anderen 52 Stationen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten einschließlich der Stadt Osnabrück.

Abb. A-1: Stationsplan Bf Achim-Baden (Quelle: www.zvbn.de)

Stationssteckbrief

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-13

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

In den kommenden Jahren werden die Bahnstationen Oldenburg-Wechloy an

A-14 Neue Bahnstationen im VBN

der Linie RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn und Brake-Kirch-

hammelwarden an der Linie RS4 Bremen – Nordenham das SPNV-Netz er-

gänzen.

Gemäß "SPNV-Konzept 2013+" der LNVG sind Bahnstationen "die Visitenkarten des Bahnverkehrs. Ihr Erscheinungsbild, die Ausstattung und der gebotene Komfort beeinflussen die Wahrnehmung durch den Fahrgast und

Bahnstationen "die Visitenkarten des Bahnverkehrs"

die generelle Akzeptanz des Verkehrsträgers Schiene ganz entscheidend"

(vgl. LNVG 2010:53).

Für das Verbundgebiet sind diese Ziele noch nicht überall erreicht, da sich

nach wie vor zahlreiche Bahnstationen hinsichtlich der Ausstattung und des

Erscheinungsbildes in einem unbefriedigenden Zustand befinden.

Die Länder Bremen und Niedersachsen haben zusammen mit der "Deutschen Bahn AG", der "Farge-Vegesacker-Eisenbahn" und der "Eisenbahn und

Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH" in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Bahnstationen barrierefrei auszubauen, also die

Bahnsteige grundhaft zu erneuern, auf die Einstiegshöhen der Züge anzuheben und die Zugänge stufenfrei herzurichten.

Der Stationsausbau im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersach-

sen erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen: Alle Bahnstationen an den elek-

Einheitliche Vorgaben für den Stationsausbau

trifizierten Strecken des RE-Kreuzes Bremen, des Regio-S-Bahn-Netzes und

des Hansenetzes erhalten Bahnsteighöhen von 76 cm über Schienenober-

kante (SO). Die übrigen Stationen entlang nicht elektrifizierter Strecken, auf denen die Expresslinie RX12 sowie die Regionallinien R1, R2, R3, R5 und R6

verkehren (vgl. Karte A-3), werden mit Bahnsteighöhen von 55 cm über SO ausgebaut.

Eine stufenlose Erreichbarkeit der Züge und damit eine weitgehende Barrierefreiheit einer Bahnstation ist jedoch erst dann erreicht, wenn auch

die Zugänge stufenfrei ausgebaut werden, also in Form von Aufzügen oder Rampen mit maximal 6 % Steigung und Zwischenpodesten.

Der voran stehenden Karte können die bereits barrierefrei ausgebauten Bahnstationen entnommen werden. Außerdem ist dort ersichtlich, welche

Stationsausbauprogramme

Stationen in den kommenden Jahren im Rahmen bereits in Planung befindlicher Ausbauprogramme ("Seehafen-Hinterlandverkehr" und "Niedersachsen ist am Zug! 2") sowie des beabsichtigten weiteren Ausbauprogramms (RS2-

RS4-Programm) grundhaft erneuert werden sollen. In der Tabelle A-11 im

Anhang sind für alle 82 Stationen im Verbundgebiet Aussagen zur Barrierefreiheit, zum Ausbauprogramm sowie die Fahrgastzahlen aufgeführt.

Die Herstellung der Barrierefreiheit – also die stufenlose Erreichbarkeit der

Züge einschließlich erforderlicher Bodenindikatoren - sollte dabei Zielset-

zung für alle auszubauenden Bahnstationen sein. Da an Bahnstationen mit

Fahrgastzahlen von werktäglich (deutlich) weniger als 1.000 Ein- und Aus-

steigern im Regelfall keine Bundesmittel für den barrierefreien Ausbau bereitstehen, ist dort die Finanzierung im Rahmen der genannten Ausbauprogramme nicht gesichert. Hier müssen ggf. andere Finanzierungsansätze

zum Tragen kommen und die Zusatzkosten für den Einbau von Auf-

Herstellung der Barrierefreiheit

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-15

zügen/Rampen durch Land, Region (ZVBN/Landkreise/Kommunen) und

Deutsche Bahn anteilig übernommen werden.

So werden beispielsweise die Mehrkosten für die Herstellung stufenloser

Bahnsteigzugänge der Bahnhöfe Barnstorf (Linie RX2) und Sottrum (Hanse-

netz, Linie R4) nach dem Finanzierungsmodel 40-40-20 (LNVG-Region-

DBAG) zwischen den beteiligten Akteuren aufgeteilt.

Die Fahrgastzahlen im Zweckverbandsgebiet sind nicht nur für die Beurtei-

SPNV-Fahrgastzahlen

lung barrierefreier Stationsausbaumaßnahmen von Belang, sondern auch für

Quantität und Qualität von Park-/Bike-and-ride-Anlagen der Bahnhofsum-

felder. Funktionalität und Gestaltung von Bahnhofsumfeldmaßnahmen, zu denen auch Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV sowie Bahnhofs-

vorplätze und sonstige Aufenthaltsbereiche zählen, sind für die Attraktivität

von Bahnstationen ebenso wichtig. Dieser Themenkomplex wird im Kapitel C 4.2 näher betrachtet.

Der Hauptbahnhof Bremen - als zentraler Knotenpunkt im Nah- und Fern-

Knotenpunkte

verkehr des VBN-Gebietes - ist mit über 70.000 werktäglichen Ein- und

Aussteigern (nur SPNV-Fahrgäste, Erhebung im Zeitraum 2007-2010) der hinsichtlich der Frequentierung absolut dominierende Bahnhof vor dem

Hauptbahnhof Oldenburg als Knotenpunkt im Westen des Zweckverbands-

gebietes mit knapp 20.000 werktäglichen SPNV–Ein- und Aussteigern.

In dieser Hierarchie folgen danach die Bahnstationen Bremen-Vegesack, Bremerhaven Hbf, Delmenhorst und Verden, die jeweils zwischen 5.000 und

10.000 werktägliche SPNV-Einsteiger aufweisen. Weitere 23 Stationen im

Verbundgebiet werden von über 1.000 Fahrgästen werktäglich frequentiert.

Die Fahrgastzahlen aller 82 Bahnstationen können der Tabelle A-11 im An-

hang entnommen werden.

Die Entwicklung der Fahrgastzahlen fällt insgesamt positiv aus (vgl. Kap. B 2.2). Mit Einführung der Regio-S-Bahn sowie den Verbesserungen auf der

Positive Entwicklung der Fahrgastzahlen

Strecke Bremen - Hamburg sind zudem weitere Fahrgastzuwächse zu er-

warten.

Die Empfangsgebäude haben von jeher eine wichtige Rolle bei der Beurtei-

lung des Erscheinungsbildes eines Bahnhofs gespielt und zudem durch ihr

Bedeutung der Empfangsgebäude

breites Nutzungsspektrum die Aufenthaltsqualität von Bahnhöfen gesteigert.

Leider hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten bei der Deutschen Bahn ein

Umdenken dahingehend eingesetzt, dass nur noch die großen Bahnhöfe mit

hohem Fahrgastpotenzial entwickelt worden sind (im VBN-Gebiet sind dies die Gebäude der Bahnhöfe Bremen Hbf, Oldenburg Hbf, Bremerhaven Hbf

und Delmenhorst), während die Empfangsgebäude von kleinen und mittleren Bahnstationen erheblich vernachlässigt und zum überwiegenden Teil veräußert worden sind oder gegenwärtig zum Verkauf stehen. An einigen

Bahnhöfen im Zweckverbandsgebiet sind in den vergangenen Jahren durch

privates oder kommunales Engagement die Immobilien saniert und modernisiert worden und haben zur Aufwertung der Bahnhöfe beigetragen; beispielhaft können an dieser Stelle die Empfangsgebäude der Bahnhöfe

Barnstorf, Syke und Kirchweyhe (vgl. Abb. A-2) (Strecke Bremen – Osna-

brück) genannt werden.

Privates Engagement zur Bahnhofssanierung

Nahverkehrsplan ZVBN

Abb. A-2: Saniertes Empfangsgebäude Bf Kirchweyhe

Teil A

Abb. A-3: Saniertes Empfangsgebäude Hbf Bremerhaven

Zahlreiche weitere Empfangsgebäude präsentieren sich allerdings aufgrund

jahrelangen Leerstandes sowie unterbliebener Sanierungs- und Modernisie-

rungsmaßnahmen in einem schlechten Zustand und tragen nicht zur Auf-

wertung der Bahnhöfe bei. In diesem Zusammenhang sind u.a. die Bahnhofsgebäude von Osterholz-Scharmbeck, Stubben, Oldenbüttel, Norden-

ham, Brake, Hude, Achim und Twistringen zu nennen. Diese Stationen weisen eine gute Verkehrsanbindung und Fahrgastzahlen von zum Teil deutlich mehr als 1.000 Ein-/Aussteigern auf.

A 2.2 Straßengebundener ÖPNV Nachstehend werden zunächst im Überblick die Linienbündel für jedes Ver-

bandsmitglied dargestellt und daran anschließend das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot im straßengebundenen ÖPNV der Verbandsmitglieder. Hierbei ist festzustellen, dass insbesondere hinsichtlich der zeitlichen

Ausprägung (Vertaktung, Bedienungshäufigkeit) derzeit diverse Linien, ins-

besondere in den Linienbündeln der Landkreise, die angestrebten Anforderungen ihrer jeweiligen Bedienungsebene nicht gänzlich erfüllen. Die Busli-

nien der Bedienungsebenen 1 und 2 (Regionalbusse) der Landkreise sind in der Karte A-4 dargestellt.

A-16

Empfangsgebäude mit Entwicklungspotenzial

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-17

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-18

A 2.2.1 Linienbündel Vor dem Hintergrund der im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaft-

lichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für die Durchführung von

Vergabeverfahren zu setzen. Ein wichtiges Element hierzu ist die im PBefG

enthaltene Möglichkeit der Linienbündelung (§ 9 Abs. 2 PBefG), mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden können (vgl. C 3).

Im Planungsgebiet des ZVBN existieren derzeit 23 Linienbündel. Bei den

23 Linienbündel

Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen

Bedeutung der Schülerverkehre als Laufzeit/Harmonisierungszeitpunkt für

Liniengenehmigungen der 31. Juli eines Jahres vorgesehen. Bei den kreis-

freien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen

(in Orientierung am Fahrplanwechsel zum Jahresende). In den meisten Bün-

deln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht. Die im Planungsgebiet des ZVBN derzeit existierenden Linienbün-

del sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet sowie grafisch dargestellt (vgl. Tabelle A-5 und Karten A-5).

Gebiets-

körperschaft Stadtgemeinde Bremen

Linienbündel

Harmonisierungs-

zeitpunkt/Laufzeit Linienbündel

Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel

Bremen Bus

31.12.2018

01.01.2019

Bremen Straßenbahn

31.12.2020

01.01.2021

Stadtgem. Bremerhaven

Bremerhaven

31.12.2016

01.01.2017

Stadt Delmenhorst

Delmenhorst Stadt

31.05.2015

01.06.2015

Stadt Oldenburg

Oldenburg Stadt

01.06.2018

02.06.2018

LK Ammerland

LK Ammerland Ost

31.07.2014

01.08.2014

LK Ammerland West

31.07.2015

01.08.2015

LK Ammerland Süd

31.07.2016

01.08.2016

NachtEule Ammerland

31.07.2014

01.08.2014

LK Diepholz Nord

31.07.2018

01.08.2018

LK Diepholz Süd

31.07.2019

01.08.2019

LK Oldenburg West

31.07.2017

01.08.2017

LK Oldenburg Nord

31.07.2018

01.08.2018

LK Oldenburg Südost

31.07.2016

01.08.2016

NachtEule Oldenburg

31.12.2015

01.01.2016

LK Osterholz West

31.07.2015

01.08.2015

LK Osterholz Mitte

31.07.2017

01.08.2017

LK Osterholz Ost

31.07.2017

01.08.2017

LK Verden Nord

31.07.2017

01.08.2017

LK Verden Süd

31.07.2018

01.08.2018

LK Wesermarsch Nord

31.07.2019

01.08.2019

LK Wesermarsch Süd

31.07.2018

01.08.2018

Nachtschwärmer

10.12.2017

11.12.2017

LK Diepholz LK Oldenburg

LK Osterholz

LK Verden LK Wesermarsch Bremen, LK Osterholz,

LK Verden, LK Diepholz, LK Rotenburg (Wümme)

Tabelle A-5: Gebietskörperschaften und Linienbündel

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-19

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-20

A 2.2.2 Stadtgemeinde Bremen Das ÖPNV-Gesamtangebot in der Stadtgemeinde Bremen besteht aus zehn

ÖPNV-Gesamtangebot

SPNV-Linien, 14 Straßenbahnlinien, 52 Stadtbuslinien und 29 Regionalbuslinien (jeweils inkl. Nachtverkehr). Das Gesamtnetz teilt sich in die Bedie-

nungsgebiete Bremen-Stadt und Bremen-Nord auf. Zudem ist Bremen an

den Fernverkehr angebunden, der innerhalb des Verbundes ebenfalls zum VBN-Tarif (mit Aufschlag) genutzt werden kann.

Die Stadt Bremen wird durch die SPNV-Linien RX1, RX2, RX4, RS1, RS2, RS3,

SPNV-Anbindung

RS4, R1, R4 und R6 an das SPNV-Netz und die umliegenden Oberzentren angeschlossen (vgl. Karte A-2). Von besonderer Bedeutung für den inner-

städtischen Verkehr ist die Linie RS1: Bremen–Farge - Bremen-Vegesack -

Bremen Hbf – Verden (vgl. Kap. A 2.1.1).

Die Hauptlast der ÖPNV-Bedienung übernimmt ein weitverzweigtes Stra-

Stadtverkehr

ßenbahn- und Busliniennetz, das Bremen-Stadt und Bremen-Nord erschließt

(vgl. Karte A-7).

Das Straßenbahnnetz besteht aus acht Durchmesserlinien 3 (ohne Nachtver-

Straßenbahnnetz

kehr). Während der morgendlichen Berufsverkehrszeit werden zur Verstärkung zusätzlich drei Schnellstraßenbahnlinien in die Innenstadt geführt.

Ergänzt wird das Straßenbahnnetz im Bedienungsgebiet Bremen-Stadt durch

31 Stadtbuslinien (inklusive einer Schnellbuslinie). In Bremen-Nord gibt es

ein eigenständiges Busliniennetz, das mit 15 Buslinien schwerpunktmäßig auf das Zentrum Vegesack mit Anschluss an den SPNV in Richtung Bremen-

Stadt (SPNV-Linie RS1) ausgerichtet ist. Durch die Anbindung an den Ver-

knüpfungspunkt Gröpelingen ist der Anschluss an das stadtbremische Straßenbahnnetz hergestellt.

Die Buslinien (ohne Nachtverkehr) lassen sich wie folgt den verschiedenen Linienformen zuordnen:

Linien in Bremen-Nord

Linienformen

Linien in Bremen-Stadt

Durchmesserlinie

24, 25, 26, 27

87, 90, 90E, 91, 92, 94, 95

Halbmesserlinie

20, 63

98, 99

Zubringer-

30, 31, 33, 34, 37, 38, 40,

80, 81, 82, 93, 96, 97

/Abbringerlinie Tangentiallinie

41, 41S, 42, 44, 53, 55,

(Bezug Vegesack)

57, 58, 61, 62, 65, 66

21, 22, 28, 29, 51, 52

Tabelle A-6: Zuordnung der Buslinien in Bremen nach Linienformen (Quelle: Fahrplan 12/2012) 4

3

Durchmesserlinien beginnen und enden außerhalb des Stadtzentrums und werden durch

dieses hindurchgeführt. 4

Die Linien des Nachtverkehrs, der Regionalverkehr sowie die Stadtbuslinien aus

Delmenhorst 201, 204 und 214 sind in dieser Übersicht nicht dargestellt.

Stadtbuslinien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-21

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Die Durchmesser- und Halbmesserlinien übernehmen gemeinsam mit den Straßenbahnlinien die Haupterschließung des Bedienungsgebietes Bremen-

A-22 Haupterschließung Bremen-Stadt

Stadt. Auf ihnen werden die starken Fahrgastströme zwischen den Stadtteilen und der Innenstadt abgewickelt. Ergänzt werden sie durch Zubringer-

und Abbringerlinien, die mit den vorgenannten Linien sowie mit dem SPNV an mehreren Umsteigepunkten verknüpft sind und weitere Stadtteile er-

schließen. Eine weitere Ergänzung erhält das Liniennetz durch Tangentialli-

nien, die Stadt- und Ortsteile miteinander verbinden, ohne das Stadtzentrum zu berühren und zum Teil auch die Stadtteilerschließung übernehmen.

Die Schnellbuslinie 41S hat eine gegenüber der Hauptlinie teilweise geän-

Schnellbusse

Der Betrieb der Straßenbahn- und Buslinien in Bremen-Stadt beginnt gegen

Zeitliches Verkehrsangebot in Bremen Stadt

derte Linienführung und bedient unterwegs nicht alle Haltestellen.

ca. 05:00 Uhr und endet gegen 23:30 Uhr werktäglich (bezogen auf die In-

nenstadt). Der Betrieb der Buslinien in Bremen-Nord beginnt ca. 05:00 Uhr und endet um ca. 01:00 Uhr werktäglich (bezogen auf den Bf Vegesack). Die Betriebszeit wird in die folgenden drei Zeitgruppen unterteilt: •

Hauptverkehrszeit (HVZ, Tagesverkehr): montags - freitags von 06:30 08:30 Uhr und 15:00 (teilweise bereits ab 12:30 Uhr) - 18:30 Uhr



Normalverkehrszeit (NVZ, Tagesverkehr): montags - freitags zwischen

den Hauptverkehrszeiten sowie von 18:30 - 20:00 Uhr; sonnabends von 09:00 - 18:00 Uhr



Schwachverkehrszeit (SVZ, Früh-/Spät- und Wochenendverkehr):

montags - freitags vor der HVZ bis 06:30 Uhr und nach der NVZ ab 20:00 Uhr; sonnabends vor und nach der NVZ sowie an Sonn- und

Feiertagen gilt bis 10:00 Uhr eine von der übrigen SVZ abweichende Taktdichte

Im Grundfahrplan gilt auf den Durchmesserlinien (Straßenbahn und Bus) in

der HVZ und NVZ von Montag bis Samstag ein 10-Minutentakt (Straßen-

bahnlinien 4 und 6 in der HVZ: 5-Minutentakt, Buslinien 24, 25 und 26/27 in der HVZ: 7,5-Minutentakt).

In der SVZ morgens wird im 15-Minutentakt und abends im 20-Minutentakt

gefahren. In den Sommerferien verkehren die Straßenbahnen und Busse auf den Durchmesserlinien im 10-Minutentakt, die Anschlusslinien entsprechend im 10- bzw. 20-Minutentakt.

Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen gibt es ein reduziertes Angebot. Zum Beispiel wird auf den Durchmesserlinien abhängig von der Tageszeit

samstags im 10- bis 20-Minutentakt und sonntags im 20- bis 30-

Minutentakt gefahren. Der Fahrplan bleibt samstags sowie sonn- und feier-

tags über das ganze Jahr gesehen unverändert (Jahresfahrplan).

Das Angebot auf den Halbmesserlinien ist entsprechend ihrer Verkehrsauf-

gabe mit einem Fahrplantakt zwischen 15 bis 60 Minuten unterschiedlich

gestaltet. Samstags sowie sonn- und feiertags erfolgt keine Verkehrsbedienung.

Zubringer- und Abbringerlinien verkehren in der Regel im gleichen oder in einem dichteren Fahrplantakt als die Hauptlinien, mit denen sie verknüpft

sind (zum Beispiel Linien 33/34). Linien mit einem geringeren Fahrgastauf-

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-23

kommen fahren nur zu bestimmten Verkehrszeiten bzw. an bestimmten Tagen (zum Beispiel Linien 38 und 42).

Auf den Tangentiallinien wird an allen Betriebstagen ein 15- bis 40-

Minutentakt angeboten. Auf den Linien 29 und 52 wird die Bedienung samstags teilweise und sonn- und feiertags ganz eingestellt.

Der Fahrplan des Busliniennetzes in Bremen-Nord ist auf das Verkehrsange-

bot der SPNV-Linie RS1 (Bremen-Farge - Bremen-Vegesack - Bremen Hbf -

Verkehrsangebot Bremen-Nord

Verden) ausgerichtet. Die Linien verkehren in den Hauptverkehrszeiten ab-

hängig vom Fahrgastaufkommen überwiegend in einem 5- bzw. 7,5Minutentakt, um so den Anschluss an die RS1 herzustellen, die im 15-

Minutentakt verkehrt. Weitere Anschlusspunkte für das Gebiet Nord sind der Bahnhof Burg z.B. für den Bereich Marßel sowie der Bahnhof Blumenthal für Linien im Bereich Blumenthal.

Im Bremer Stadtgebiet verkehren täglich zehn Nachtlinien: drei Straßen-

Nachtverkehr in Bremen

bahnlinien, sechs Stadtbuslinien und ein Anruf-Linientaxi (vgl. Karte A-8).

Die Linien verkehren täglich in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 04:30 Uhr (sonntags bis 06:30 Uhr). In den Wochenendnächten (Freitag/Samstag und

Samstag/Sonntag) wird ein durchgehender 60-Minutentakt angeboten. In den übrigen Nächten beginnen Fahrten jeweils um 00:00 Uhr, 00:30 Uhr und 04:30 Uhr (ab Hauptbahnhof) (vgl. Tabelle A-7).

Das Nacht-Taxi N94 dient als Zubringer/Abbringer zur/von der Linie N7. Nächte

Montag/Dienstag bis

Freitag/Samstag

Samstag/Sonntag

Fahrten

00:00 Uhr

00:00 Uhr

00:00 Uhr

00:30 Uhr

00:30 Uhr

00:30 Uhr

04:30 Uhr

stündlich bis

stündlich bis

Donnerstag/Freitag

04:30 Uhr

06:30 Uhr

Tabelle A-7: Zeitliches Angebot der Nachtlinien in der Stadt Bremen

Darüber hinaus verkehren in Bremen am Wochenende als regionales Nacht-

Regionaler Nachtverkehr

verkehrsangebot sechs VBN-Nachtschwärmerlinien sowie eine Linie der

NachtEule Oldenburg.

Die sechs Nachtschwärmerlinien verbinden das Bremer Stadtgebiet mit den

Landkreisen Cuxhaven, Diepholz, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden. In der Karte A-21 in der Anlage ist die Lage der Linien im Zweckver-

bandsgebiet dargestellt.

Diese regionalen Nachtbusangebote haben die Aufgabe, •

für Umlandbewohner eine attraktive Verbindung zu den Veranstaltungsund Freizeiteinrichtungen im Bremer Stadtgebiet zu schaffen,



für die Bremer Bevölkerung die Erreichbarkeit der Veranstaltungsorte im Umland (zum Beispiel Music Hall in Worpswede) zu verbessern und



für Jugendliche die Großraumdiskotheken im Bremer Umland erreichbar zu machen (u.a. Capitol in Oyten, das zurzeit geschlossen ist, Pam Pam

in Hagen).

Aufgabe des Nachtverkehrs

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-24

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-25

Die VBN-Nachtschwärmerlinien verkehren in den Nächten von Samstag auf Sonntag. Die Linien N12, N67 und N73 verkehren auch in den Nächten von

Freitag auf Samstag. Zur NachtEule Oldenburg vgl. Kap. A 2.2.5.

Das Regionalbusnetz verbindet das Oberzentrum Bremen in Ergänzung zum

Regionalbusverkehr

SPNV und den über das Stadtgebiet hinaus verlängerten Stadtbuslinien (zum Beispiel Linie 55, 90, 94) mit den Grund- und Mittelzentren in der Region.

Im Stadtgebiet verlaufen Regionalbuslinien streckenweise (zum Beispiel in

der Neustadt) parallel zu den Stadtbuslinien und bedienen ausgewählte Hal-

testellen. Insgesamt übernehmen 22 Regionalbuslinien zum Teil auch innerstädtische Verkehrsaufgaben (vgl. Karte A-4).

Die meisten Regionalbuslinien enden am Hauptbahnhof Bremen und ermög-

lichen dort einen Übergang insbesondere zum Fernverkehr und SPNV. Nur

fünf Regionalbuslinien (227, 237, 238, 677 und 680) enden an den Ver-

knüpfungspunkten bzw. aufkommensstarken Punkten Huchting, Sebalds-

brück/Daimler, Bf Bremen-Vegesack und Bremen-Gröpelingen im Bremer Stadtgebiet.

Die zentralen Verknüpfungspunkte im Bedienungsgebiet Bremen-Stadt sind

Verknüpfungspunkte

die Haltestellen Hauptbahnhof, Domsheide und Am Brill. Darüber hinaus gibt es noch weitere Haltestellen (zum Beispiel Gröpelingen, Sebaldsbrück, Roland-Center Huchting), an denen fahrplanmäßige Anschlüsse gewährleis-

tet sind. Im Bedienungsgebiet Bremen-Nord sind als zentrale Verknüp-

fungspunkte die Haltestellen Bf Bremen-Vegesack, Bf Bremen-Burg und Bf

Bremen-Blumenthal zu nennen.

Die Haltestelle Hauptbahnhof ist der zentrale Verknüpfungspunkt für alle städtischen Nachtlinien (Straßenbahn und Bus) mit Ausnahme der Linien N6

Verknüpfungspunkt Nachtverkehr

und N94. Hier sind die täglichen Abfahrten der städtischen Nachtlinien auf-

einander

sowie

mit

den

Abfahrtszeiten

der

dort

endenden

VBN-

Nachtschwärmerlinien in den Nächten von Samstag auf Sonntag (teilweise auch von Freitag auf Samstag) ab 23:30 Uhr abgestimmt. Ferner werden Anschlüsse u.a. an den Haltestellen Roland-Center, Gröpelingen und Sebaldsbrück sichergestellt.

A 2.2.3 Stadtgemeinde Bremerhaven In der Stadtgemeinde Bremerhaven setzt sich das ÖPNV-Angebot aus vier

ÖPNV-Gesamtangebot

SPNV-Linien, 15 Stadtbuslinien, zehn Regionalbuslinien (inkl. Schnellbusli-

nien und Schülerverkehr) aus den angrenzenden Landkreisen sowie einer

Expressbuslinie zusammen (vgl. Karte A-9). Der Nachtverkehr besteht aus zwei Nachtbuslinien.

Zusätzlich bestehen Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind diese eindeutig einzel-

nen Stammlinien zuzuordnen und sollen genehmigungsrechtlich auch wieder auf diese zurückgeführt werden.

Die Stadt Bremerhaven ist durch die Expresslinie RX2 Bremerhaven – Bremen – Osnabrück, die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bremen – Twistringen,

die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven sowie die R3 Bremerhaven Buxtehude an das SPNV-Netz angeschlossen.

SPNV-Anbindung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-26

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil A

A-27

Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt.



Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.

Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten. •

Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.

Während der Sommersaison (01.04. bis 31.10.) verkehren fünf Fahrten täglich direkt von/nach Bremen. •

Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im

Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe.

Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Busli-

Stadtbuslinien

nien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innen-

stadt ausgerichtet sind (vgl. Karte A-9).

Fünf Linien (504, 510, 512, 513, 515) verkehren in ihrer Funktion als Zuund Abbringerlinien.

Die beiden städtischen Schnellbuslinien 501 und 511 verbinden die Stadt-

Schnellbuslinien

teile Leherheide, Lehe, Grünhöfe und Wulsdorf mit der Innenstadt, wobei sie nicht alle Haltestellen bedienen.

Mit Ausnahme der Schnellbuslinien sowie der Linien 503 und 505 werden

Anruf-Linientaxi

auf allen Linien Anruf-Linientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nur,

wenn sie bis spätestens 45 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt telefonisch angemeldet werden, zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in

den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruf-Linientaxi.

Das zeitliche Verkehrsangebot der Stadtbuslinien beginnt in der Regel in der Zeit zwischen 05:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr und endet um ca. 24:00 Uhr. Die

Stadtbuslinien verkehren montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit überwiegend im 30-Minutentakt, der ab 20:00 Uhr auf einen 40- bis 60-

Minutentakt reduziert wird. In den Verkehrsspitzenzeiten etwa von 07:00

bis 08:00 Uhr und ca. 12:00 bis 13:00 Uhr wird das Fahrplanangebot durch den Einsatz von Verstärkerbussen verdichtet.

Samstags gilt der 30-Minutentakt in der Zeit von ca. 08:00 bis 16:00 Uhr,

danach wird auf einen 40- bis 60-Minutentakt reduziert. Sonntags wird

ganztägig eine Taktung von 40 bzw. 60 Minuten angeboten.

Das Fahrplanangebot in Bremerhaven bleibt ganzjährig unverändert.

Zeitliches Angebot

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-28

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Der Stadtverkehr in Bremerhaven wird durch insgesamt sechs Regionalbus-,

A-29 Regionalbuslinien

eine Schnellbus-, eine Expressbuslinie sowie drei auf Schülerverkehr ausge-

richtete Buslinien ergänzt. Die Linien verbinden das Oberzentrum Bremerhaven mit dem Oberzentrum Oldenburg, den Mittelzentren Cuxhaven und Brake sowie mit den Nachbargemeinden des Landkreises Cuxhaven und

Wesermarsch. Im Stadtgebiet übernehmen sie auch innerstädtische Erschlie-

ßungsaufgaben, jedoch werden nicht alle Haltestellen im Stadtgebiet von den Regionalbuslinien bedient.

Drei Linien (526, 528 und 568) sind überwiegend auf die Bedürfnisse der

Schulorientierter Verkehr

Schülerbeförderung ausgerichtet. Sie verkehren vollständig oder weit über-

wiegend nur an Schultagen und erschließen Schulstandorte im angrenzenden Landkreis Cuxhaven und in der Stadt Bremerhaven.

In Bremerhaven besteht die besondere Situation, dass die Regionalbuslinien

auf den überwiegenden Teilen der Linienwege außerhalb des Zweckver-

Regionalbusse außerhalb des Zweckverbands

bandsgebietes verkehren (zuständig ist hier der benachbarte Aufgabenträ-

ger Landkreis Cuxhaven). Dies betrifft die Linien 525, 530/531, 550, 570/580, 575.

Die Schnellbuslinie 440 (WeserSprinter) schafft eine direkte Verbindung zwischen den Oberzentren Bremerhaven und Oldenburg. Das Zentrum Bremer-

Schnellbusangebot aus der Region

havens wird von Montag bis Sonntag im Zweistundentakt bedient.

Die Expressbuslinie 495 (Jade-Weser-Express) verkehrt zwischen Wil-

helmshaven und Bremerhaven. Sie bietet samstags, sonn- und feiertags je

zwei bzw. ein Fahrtenpaar und bedient auch die Gemeinden Jade und

Stadland im Landkreis Wesermarsch. Saisonal werden montags und mittwochs zusätz-liche Fahrten angeboten.

Die wesentlichen Verknüpfungspunkte der Stadtbuslinien in Bremerhaven

Verknüpfungspunkte

sind die Haltestellen Hbf, Rickmersstraße, Eisenbahnstraße, Flötenkiel, Parkstraße, Elbinger Platz, Konrad-Adenauer-Platz sowie Wulsdorf-Mitte.

Am Hauptbahnhof, dem bedeutendsten Verknüpfungspunkt in Bremerha-

ven, kann von fast allen Stadtbus- und Regionalbuslinien auf die SPNVLinien RX2,

RS2,

R2

und

R3

umgestiegen

werden.

Fahrplanmäßige

Anschlüsse zum SPNV sind für die Stadtbuslinien nicht gesondert berück-

sichtigt, ergeben sich jedoch oft aufgrund der Fahrtenhäufigkeit der Stadtbuslinien.

In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor

Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10).

Nachtverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-30

A 2.2.4 Stadt Delmenhorst In der Stadt Delmenhorst setzt sich das ÖPNV-Angebot aus vier SPNV-

ÖPNV-Gesamtangebot

Linien, 13 Stadtbuslinien sowie aus acht Linien aus den angrenzenden Landkreisen bzw. aus der Stadt Bremen zusammen. Am Wochenende bedient eine regionale Nachtbuslinie das Stadtgebiet.

Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie RX1, den Region-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6. •

Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg - Bad

Zwischenahn -Leer – Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der

durch den ICE/IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. •

Die Region-S-Bahnlinien RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn

und RS4 Bremen – Hude – Nordenham stellen direkte Anbindungen an die Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Norden-

ham her. Sie verkehren im Stundentakt. •

Die Regionallinie R6 verkehrt ebenfalls im Stundentakt in nordsüdlicher

Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück.

Durch Überlagerung der Angebote ergeben sich stündlich drei bis vier unvertaktete Fahrtenangebote zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bre-

men. Die zeitliche Verteilung der SPNV-Fahrten ist ungünstig verteilt, da

zwei bis drei Fahrten dicht hintereinander gestaffelt sind und so ein ungleichmäßiges und damit unattraktives Angebot entsteht.

Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS

390/392 bzw. RX12/RS3), auch mit Halt am Bahnhof Delmenhorst, durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.

Das Liniennetz des Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem

Freizeitliniennetz.

Das

Tagesliniennetz

besteht

aus

sieben

Durchmesserlinien (Linien 201, 202, 203, 204, 205, 206, 208). In Zeiten

geringerer Nachfrage verkehren davon fünf Durchmesserlinien mit veränderter Liniennummer (die 0 wird durch eine 1 ersetzt: 212, 213, 215, 216,

218) und eine Halbmesserlinie (214) im Freizeitliniennetz. Alle Linien sind radial auf den ZOB am Bahnhof ausgerichtet (vgl. Karte A-11).

Der Stadtbusbetrieb im Tagesliniennetz beginnt von Montag bis Freitag in

der Regel zwischen etwa 05:30 Uhr und 06:00 Uhr und endet um etwa 19:30 Uhr. Zwischen 19:30 Uhr und etwa 22:00 Uhr verkehren die Linien

des Freizeitliniennetzes. An Freitagen und Samstagen wird das Angebot im

Freizeitliniennetz bis etwa 24:00 Uhr aufrechterhalten. Die Stadtbuslinien verkehren im Tagesliniennetz im 30-Minutentakt, im Freizeitliniennetz im

Stundentakt. Die einzige Ausnahme ist die Linie 208, die auch im Tagesli-

niennetz im Stundentakt verkehrt.

An Samstagen beginnt der Betrieb des Tagesliniennetzes gegen 06:30 Uhr mit Fahrten im 30-Minutentakt und geht gegen 16:30 Uhr in den Stunden-

takt des Freizeitliniennetzes über. Auch hier bildet die Linie 208 mit einem durchgängigen Stundentakt die Ausnahme.

An Sonntagen verkehren die Linien des Freizeitliniennetzes von etwa 09:00

Uhr bis etwa 22:00 Uhr ganztägig im Stundentakt. Das Fahrplanangebot in Delmenhorst bleibt ganzjährig unverändert.

Stadtbuslinien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-31

Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen

nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige An-

schlüsse mit der Linie 205 im Tagesliniennetz her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruf-Linientaxi.

Die Stadt Delmenhorst wird durch zwei Regionalbuslinien erschlossen: •

Die Buslinie 240 verbindet Delmenhorst mit Ganderkesee im Landkreis Oldenburg. Sie bietet von Montag bis Freitag ein relativ dichtes, aber weitgehend unvertaktetes Fahrplanangebot. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren.



Die Linie 450 (Deichläufer) verbindet Delmenhorst mit Gemeinden im

Landkreis Wesermarsch. Sie verkehrt von Montag bis Freitag im Stundenbzw. Zweistundentakt. Samstags werden zwei Fahrtenpaare angeboten.

Die BürgerBuslinien 221 und 222 verbinden Delmenhorst mit der Gemeinde

BürgerBus

Ganderkesee. Beide Linien verkehren von Montag bis Freitag im Zweistundentakt.

Das Angebot der Linien 229 und 256 ist auf den Schülerverkehr ausgerichtet

Schulorientierter Verkehr

und verkehrt nur an Schultagen. Die Linie 229 verbindet Delmenhorst mit

dem Landkreis Oldenburg, die Linie 256 verbindet Delmenhorst mit der

Stadt Oldenburg.

Die Fahrzeiten der Linien 237 und 238 sind auf die Schichtanfangs- und -

Werksverkehr

endzeiten des Daimler-Werkes in Bremen-Sebaldsbrück abgestimmt und

bedienen auch Haltestellen in Delmenhorst.

Bedeutendster Verknüpfungspunkt in Delmenhorst ist die Haltestelle Bahn-

hof/ZOB, über die alle Stadtbus- und Regionalbuslinien geführt werden.

Die Linien mit geraden und ungeraden Liniennummern begegnen sich je-

weils alle 30 Minuten am ZOB, so dass Umsteigemöglichkeiten hergestellt

werden. Die Abfahrtszeiten der Linien mit geraden und ungeraden Liniennummern sind im Tagesliniennetz um ca. 15 Minuten versetzt und im Freizeitliniennetz um ca. 30 Minuten.

Die Linien mit ungeraden Nummern treffen sich im Tagesliniennetz beispielsweise also immer ca. zur Minute :00 und :30 am ZOB, die Linien mit

den geraden Nummern etwa zur Minute :15 und :45. Somit ergeben sich für alle Linien maximale Umsteigezeiten von etwa 15 Minuten im Tageslinien-

und etwa 30 Minuten im Freizeitliniennetz.

Der Fahrplan der Stadtbusse ist am ZOB auch auf den SPNV in und aus Richtung Bremen abgestimmt, da die stärkste Pendlerverflechtung mit dem Oberzentrum Bremen besteht. Verknüpfungen mit den SPNV-Linien in Rich-

tung Oldenburg (RS3, RX1), Nordenham (RS4) und Osnabrück (R6) ergeben

sich unplanmäßig.

Die BürgerBuslinien 221 und 222 bieten regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern.

Regionalbuslinien, Verknüpfungspunkte

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-32

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-33

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Die Regionalbuslinie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die

Tageslinien mit ungeraden Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmen-

A-34 Regionalbuslinien, Verknüpfungspunkte

horst Anschlüsse an die RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her.

An der Haltestelle Roland-Center in Bremen-Huchting bestehen Anschlüsse

zwischen den Linien 201, 204 und 214 zu den Bremer Straßenbahnlinien 1 und 8 in Richtung Innenstadt. Weitere Anschlussmöglichkeiten bestehen zu

den Bremer Stadtbuslinien 52, 55, 57/58.

In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient

Nachtverkehr

die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei

Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst (vgl. Karte A-12). Bei dieser als NachtEule Oldenburg verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung.

A 2.2.5 Stadt Oldenburg In der Stadt Oldenburg setzt sich das ÖPNV-Angebot aus drei SPNV-Linien,

ÖPNV-Gesamtangebot

16 Stadtbuslinien sowie aus 16 Linien aus den angrenzenden Landkreisen

(inkl. Schnellbuslinien und Schülerverkehr) zusammen. Der Nachtverkehr

besteht aus fünf Stadt- und sechs regionalen Nachtbuslinien.

Die SPNV-Anbindung der Stadt Oldenburg besteht aus den beiden Express-

SPNV-Anbindung

linien RX1 und RX12 sowie aus der Regio-S-Bahnlinie RS3. In ostwestlicher Richtung verkehren die Linie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg

- Bad Zwischenahn - Leer – Norddeich Mole sowie die Linie RS3 Bremen –

Oldenburg – Bad Zwischenahn und stellen eine direkte Anbindung zwischen den Oberzentren Oldenburg und Bremen her. •

Die Expresslinie RX1 verkehrt im Zweistundentakt, der durch den ICE/ICVerkehr 5 zu einem Stundentakt verdichtet wird.



Die Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg - Osnabrück verkehrt

ebenfalls im Stundentakt. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt im Stundentakt. Durch die Überlagerung der Angebote (RX1 und RS3) ergibt sich nahezu ein 30-Minutentakt.

Alle diese Angebote werden auch am Wochenende aufrechterhalten. Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS

390/392 bzw. RX12/RS3 durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.

Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Oldenburg besteht aus 16 Buslinien

(Linien 301 – 324), die radial auf die Innenstadt ausgerichtet sind (vgl. Karte A-13). Alle Linien bedienen die beiden Umsteigehaltestellen Lappan sowie den Hbf/ZOB, mit Ausnahme der Linie 304.

Die Stadtbuslinien 301, 302, 303, 304, 309, 314, 322 und 324 sind als Durchmesserlinien konzipiert.

5

Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets

gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.

Stadtbuslinien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-35

Die Linien 306, 307, 308, 310, 312, 315, 316 (ALT) und 317 erschließen das

Stadtgebiet als Halbmesserlinien.

Eine direkte Anbindung der angrenzenden Gebiete mit dem Stadtgebiet Ol-

denburg stellen die Linien 301, 303, 309, 310, 314 und 315 her.

Das zeitliche Verkehrsangebot der Stadtbuslinien beginnt in der Regel in der

Zeitliches Verkehrsangebot

Zeit zwischen 05:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr und endet um ca. 24:00 Uhr. Die

Stadtbuslinien verkehren montags bis freitags zwischen 06:30 Uhr und

19:00 Uhr mit folgender Taktfolge, wobei nicht in Haupt- und Nebenverkehrszeit unterschieden wird: •

15-Minutentakt, zehn Linien: 301, 303, 304, 306, 308, 309, 310, 312

und 314 •

30-Minutentakt, vier Linien: 302, 307, 317, 322 und 324. Die Linien 302

und 322 sind im Abschnitt Alexanderstraße fahrplantechnisch so aufeinander abgestimmt, dass ein gemeinsamer 15-Minutentakt besteht. •

60-Minutentakt, eine Linie: 315



Die Linie 316 verkehrt montags bis sonntags stadteinwärts mit sechs bis sieben Fahrten, stadtauswärts mit sechs bis acht Fahrten. Sie verkehrt

fast ausschließlich als Anruf-Linientaxi (ALT).

Durch weitere Linienüberlagerungen auf einigen Hauptästen ergeben sich 7,5-Minutentakte.

Zwischen 19:00 Uhr und - seit dem Sommer 2011 - bis 24:00 Uhr wird auf

allen Linien ein 30-Minutentakt angeboten. Ausnahmen bilden die Linie

315, die im Stundentakt verkehrt, sowie die Linie 316, die ab 20:00 Uhr kein Angebot aufweist.

Samstags wird in der Zeit von ca. 09:45 Uhr bis 18:30 Uhr in der Taktfolge

wie Montag bis Freitag gefahren. In den übrigen Zeiten wird auf den 14 Li-

Zeitliches Angebot am Wochenende

nien ein 30-Minutentakt angeboten, der bis 24:00 Uhr gilt. Ausgenommen sind davon ebenfalls die im Stundentakt verkehrende Linie 315 sowie die Linie 316, die am Samstag sechs Fahrtenpaare anbietet.

Sonn- und feiertags verkehren die Busse bis ca. 11:30 Uhr in der Regel im Stundentakt. Auf 13 Linien wird das Fahrplanangebot bis 24:00 Uhr auf ei-

nen 30-Minutentakt verdichtet. Auf den Hauptästen besteht dann ein 15Minutentakt.

In den Außenbereichen wird durch eine Aufsplittung einzelner Linien in ver-

schiedene Linienäste die Bedienungshäufigkeit verringert (zum Beispiel Li-

nien 303, 309 und 314). Diese Linienäste werden dann im 30-Minutentakt bedient.

Das Fahrplanangebot in Oldenburg bleibt ganzjährig unverändert. Lediglich

während des Kramermarktes Ende September/Anfang Oktober wird das

Fahrtenangebot zwischen ZOB und Weser-Ems-Halle verdoppelt. Auch beim

jährlich stattfindenden Stadtfest wird das Angebot verdichtet.

Die Region um Oldenburg ist durch fünf Schnellbusse und vier Regional-

busse direkt an das Oberzentrum angebunden. Die vier Regionalbuslinien

280, 330, 340 und 350 binden die Grundzentren Wiefelstede und Rastede sowie die Mittelzentren Westerstede, Bad Zwischenahn und Friesoythe an die Stadt Oldenburg an.

Regionalbuslinien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Die Schnellbuslinien 270, S35, 380, 440 und 910 schaffen direkte Verbin-

A-36 Schnellbusangebot

dungen von dem Grundzentrum Barßel, den Mittelzentren Wildeshausen, Westerstede, Brake, Nordenham und Friesoythe sowie dem Oberzentrum Bremerhaven zur Stadt Oldenburg.

Der Linienweg der Schnell– und Regionalbuslinien wird auf den radial auf die

Innenstadt zulaufenden Hauptverkehrsstraßen zum ZOB geführt und verläuft

damit auf längeren Abschnitten parallel zu den städtischen Buslinien (vgl.

Karte A-13). Die Linien bedienen dabei auch viele Haltestellen im Stadtgebiet.

Das vertaktete Angebot der Schnell- und Regionalbuslinien wird in unter-

schiedlicher Ausprägung von montags bis samstags angeboten. Die Linien

270 und 440 fahren auch am Sonntag. Weitere Informationen dazu sind den Beschreibungen der jeweiligen Landkreise (vgl. Kap. A 2.2.6 bis A 2.2.11) zu entnehmen.

Zusätzlich stellen neun Linien die Schülerbeförderung aus den angrenzen-

Schulorientierter Verkehr

Die Haltestelle ZOB am Hauptbahnhof Oldenburg sowie die in der Innenstadt

Verknüpfungspunkte

den Städten und Gemeinden an Schulstandorte in der Stadt Oldenburg her.

am Randbereich der Fußgängerzone gelegene Haltestelle Lappan sind die zentralen Umsteigehaltestellen im Stadtgebiet. •

An der Haltestelle Hbf/ZOB gibt es Verknüpfungen zwischen den Stadt-

und Regionalbuslinien sowie zwischen den Buslinien und den drei SPNV-

Linien RX1, RX12 und RS3. Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien sind

fahrplanmäßig nicht gesondert berücksichtigt, da aufgrund der dichten Taktfolgen während des Tagesverkehrs in der Regel nur kurze Wartezeiten bestehen. •

An der Haltestelle Lappan besteht eine Verknüpfung aller Stadtbuslinien, einiger Regionalbuslinien und der Linien des Nachtverkehrs an den Wochenenden. Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien werden am Lappan außerhalb der Normalverkehrszeit montags bis freitags am frühen

Abend, samstags ab dem späten Nachmittag und sonntags bis 11:15 Uhr angeboten.

Da alle Stadtbuslinien den Wallring befahren, können die im Streckenverlauf

liegenden Haltestellen ebenfalls zum Umstieg zwischen den Bussen und zu den Bussen der Regionallinien genutzt werden.

In allen Nächten besteht im innerstädtischen Verkehr ein Nachtverkehrsan-

gebot mit fünf Linien des Nachtexpresses (N36 bis N40), die die Stadtteile

Städtischer Nachtverkehr

jeweils ringförmig vom Lappan aus erschließen. In den Wochenendnächten

werden je drei Fahrten pro Nacht (vgl. Karte A-14) im Stundentakt angebo-

ten, ansonsten wird eine Fahrt im Anschluss an den Tagesverkehr durchgeführt.

Darüber hinaus verkehren in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag vier Linien der NachtEule Ammerland und zwei Linien

der NachtEule Oldenburg von Oldenburg zu Zielen in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg (vgl. Karte A-22 in der Anlage). Die Nachtbusse

halten an den vom Regionalbus bedienten Haltestellen. An der Umsteigehal-

testelle Lappan sind die Abfahrtszeiten der Nachtlinien des Nachtexpresses

und der NachtEule Ammerland aufeinander abgestimmt.

Regionaler Nachtverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-37

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-38

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-39

A 2.2.6 Landkreis Ammerland Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland besteht aus drei SPNV-Linien

ÖPNV-Gesamtangebot

und insgesamt 76 Buslinien (inkl. Schnellbusse und Schülerverkehr). Im SPNV verkehren folgende Linien: •

Die Expresslinie RX1 (Zweistundentakt) durchfährt den Landkreis Am-

SPNV-Anbindung

merland in ostwestlicher Richtung und verbindet das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die Grundzentren Augustfehn und Ocholt mit den Oberzentren Oldenburg und Bremen. 6 •

Der ICE/IC verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 7



Die Expresslinie RX12 (Stundentakt) bildet die direkte Verbindung in

nordsüdlicher Richtung zwischen dem Mittelzentrum Rastede und der Stadt Oldenburg. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr im

Stundentakt und einmal um 23 Uhr von Bad Zwischenahn über Oldenburg nach Bremen.

Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS

390/392 bzw. RX12/RS3), auch mit Halt am Bahnhof Rastede, durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.

Das Regionalbusangebot weist drei Schnellbuslinien mit unterschiedlicher

Schnellbusangebot

Bedeutung für den Landkreis Ammerland auf: •

Die Linie S35 "RhodoSprinter" verbindet die Kreisstadt Westerstede, die über keine SPNV-Anbindung verfügt, direkt über die Autobahn A 28 mit

der Stadt Oldenburg ohne Zwischenhalt. Montags bis freitags werden in

beiden Richtungen morgens mehrere Fahrten und nachmittags ein Stun-

dentakt angeboten. Am Samstag verkehrt die Linie S35 im Zweistundentakt.



Die Linie 440 "WeserSprinter" verkehrt zwischen Oldenburg und Norden-

ham/ Bremerhaven und bedient im Ortsteil Loy der Gemeinde Rastede im Landkreis Ammerland zzt. drei Haltestellen.



Die Linie 910 "HanseSprinte"" verbindet Friesoythe mit der Stadt Olden-

burg und erschließt dabei die Edewechter Ortsteile Scharrel, Süddorf und Husbäke entlang des Küstenkanals im Landkreis Ammerland.

Des Weiteren gibt es die sieben Regionalbuslinien der Bedienungsebene 2

(330, 340, 350, 360, 366, 375 und 380), die regionale Verbindungsfunktionen übernehmen (vgl. Karte A-15). •

Die vier Linien 330, 340, 350 und 380 bieten montags bis freitags über-

wiegend einen Stundentakt an. Samstags wird teilweise ein zweistündi-

ges vertaktetes Angebot vorgehalten. Die Linien verbinden die zentralen Orte im Landkreis Ammerland direkt mit der Stadt Oldenburg. •

Die Linien 360, 366 und 375 sind Radiallinien innerhalb des Landkreises und bieten ein vertaktetes Angebot sowie Fahrten auch am Samstag an.

6

Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der

VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 7

Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets

gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden.

Regionalbuslinien

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil A

A-40

An Sonn- und Feiertagen wird auf Abschnitten der Regionalbuslinien

350, 375 und 380 ein Dreistundentakt zwischen dem Oberzentrum Ol-

denburg und dem Mittelzentrum Westerstede angeboten. Dabei wird auch die Gemeinde Edewecht eingebunden. Das Angebot wird unter der Linienummer 389 vermarktet.

Das Regionalbusangebot wird ergänzt durch die vier oldenburgischen Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310. Diese binden die direkt an der Stadtgren-

Stadtbuslinien aus Oldenburg

ze liegenden Ortsteile der Gemeinden Bad Zwischenahn, Wiefelstede,

Edewecht und Rastede an. Sie bieten in den Hauptverkehrszeiten montags

bis freitags im Stadtgebiet Oldenburg überwiegend einen 15-Minutentakt

an.

Insgesamt 46 Buslinien der Bedienungsebene 3 übernehmen überwiegend

Schulorientierter Verkehr

Aufgaben im Schülerverkehr. Das zeitliche und räumliche Angebot ist daher

auf den Fahrtzweck "Schülerverkehr" optimiert.

In der Stadt Westerstede verkehrt die BürgerBuslinie 359, die montags bis

BürgerBus

freitags sowie an Sonn- und Feiertagen teilweise ein vertaktetes Angebot leistet.

Der Hbf/ZOB Oldenburg ist der bedeutendste Verknüpfungspunkt für das

Verknüpfungspunkte

ÖPNV-Netz des Landkreises Ammerland. Hier garantieren die Schnellbuslinie S35 und die drei Regionalbuslinien 340, 350 und 380 Anschlussbezie-

hungen zum SPNV. Auch am Bf Westerstede-Ocholt warten die Regionalbus-

linie 360 und die BürgerBuslinie 359 auf verspätete Züge. Weitere Verknüpfungen sind: •

Bahnhöfe Rastede, Augustfehn und Bad Zwischenahn: Bus und Bahn,



ZOB Westerstede: Bus-Bus (Linie 358 und Schnellbuslinie S35, sowie Schnell- und Regionalbusse).

Die vier Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (verkehren in den Wochenend-

Nachtlinien

nächten, teilweise vertaktetes Angebot) der NachtEule Ammerland und die

zwei Nachtexpresslinien der Stadt Oldenburg N37 und N38 sowie die Linie

N63 der NachtEule Landkreis Leer ergänzen das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland (vgl. Karten A-14, A-22 in der Anlage).

Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises

Ammerland neun weitere Linien, die dem Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet

angrenzenden

Gebietskörperschaften

zugeordnet

worden sind (Linien 252, AnrufBus 266, AnrufBus 267, 623, 625, 673, 689,

910). Da diese Linien nur wenige Haltestellen im Landkreis Ammerland be-

dienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für den Landkreis eher gering. Mit gutem Beispiel voran!

Die Schnellbuslinie S35 "RhodoSprinter" verkehrt seit Dezember 2010 im Zweistundentakt auch am Samstag. Insgesamt werden sechs Fahrtenpaare

zwischen 08:35 Uhr und 20:20 Uhr angeboten. Damit wird die Kreisstadt Westerstede direkt und schnell mit der Stadt Oldenburg verbunden.

ÖPNV außerhalb

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-41

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-42

A 2.2.7 Landkreis Diepholz Im Landkreis Diepholz verkehren insgesamt 88 Buslinien (inkl. Schnellbusse

ÖPNV-Gesamtangebot

und Schülerverkehr) sowie im SPNV die Linien RX2 Osnabrück – Bremen –

Bremerhaven und RS2 Twistringen – Bremen – Bremerhaven (vgl. Karte A16).

Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Ober-

SPNV-Anbindung

zentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen

Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der Stre-

cke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum, Twistringen. •

Die Expresslinie RX2 verkehrt auf dieser Strecke im Stundentakt mit je-

weils einer zusätzlichen Fahrt pro Richtung in der Hauptverkehrszeit am Morgen. Am Wochenende besteht bis auf wenige Ausnahmen am Nach-

mittag ebenfalls ein Stundentakt. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS2 verkehrt ebenfalls im Stundentakt zwischen

Twistringen und Bremen. In der Regel verkehren diese Züge auch am Wochenende bis zum späten Abend im Stundentakt.



Dadurch ergeben sich für das Mittelzentrum Syke sowie die Grundzen-

tren Weyhe, Bassum, Twistringen zwei SPNV-Verbindungen pro Stunde in

das Oberzentrum Bremen.

Der Bedienungsebene 1 sind - ergänzend zur SPNV-Linie RX2 von Bremen

Regionalbuslinien

nach Osnabrück - die beiden Regionalbuslinien 123 und 150 zugeordnet: •

Die Regionalbuslinie 123 stellt die Anbindung des Mittelzentrums Sulingen an das ÖPNV-Netz und an den SPNV am Bahnhof Bassum her.

Sie verkehrt unabhängig von Schul- und Ferienzeiten von Montag bis Freitag im Stundentakt und am Wochenende im Zweistundentakt.



Die Regionalbuslinie 150 stellt die Anbindung des Grundzentrums

Bruchhausen-Vilsen sowie des im Landkreis Nienburg gelegenen Grund-

zentrums Hoya an das Mittelzentrum Syke und das Oberzentrum Bremen her. Das Angebot ist werktags auf einen Zweistundentakt beschränkt. Am

Samstag wird ebenfalls ein Zweistundentakt angeboten und sonn- und feiertags einzelne Fahrten.

Zur Bedienungsebene 2 gehören zehn Regionalbuslinien. Dies sind die Li-

nien 101, 102, 113, 120, 121, 153, 133, 137, 138 und 170. Die Regional-

buslinien der Bedienungsebene 2 sind überwiegend vertaktet, während die vier in den Landkreis einbrechenden Stadtbuslinien in den Hauptverkehrs-

zeiten meist einen 30-Minutentakt, mindestens aber einen Stundentakt

aufweisen.

Die Stadtbuslinien 55 und 53 der BSAG und die Linien 204 und 214 der

Stadtbusverkehr

Delbus übernehmen wichtige Bedienungsaufgaben im Landkreis auf dem Gebiet der Gemeinde Stuhr.

Bei den insgesamt 56 Buslinien in den beiden Linienbündeln der Bedie-

nungsebene 3 handelt es sich um Angebote mit schulorientiertem Verkehr.

Schulorientierter Verkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

In den Gemeinden Bassum, Syke und Weyhe wird das Angebot durch Bür-

A-43 BürgerBus und Sammeltaxi

gerBuslinien ergänzt, die werktags im Ein- bis Zweistundentakt verkehren.

In den Gemeinden Stuhr, Engeln und Kirchdorf verkehren zudem VBN-Plus-

Sammeltaxen (vgl. Karte A-23 in der Anlage) sowie das NachtEulen-Taxi in

der Gemeinde Stuhr.

Im Landkreis Diepholz bestehen folgende wichtige Verknüpfungspunkte zwischen ÖPNV-Verkehrsträgern: •

Bf Kirchweyhe: regelmäßige Verknüpfung der Regionalbuslinien 120 und

121 sowie der BürgerBuslinie 117 mit der SPNV-Linien RX2/RS2 in/aus Richtung Bremen und Osnabrück •

Bf Syke: regelmäßige Verknüpfung der Regionalbuslinie 102, 150 und 153 und der SPNV-Linie RS2/RX2 aus Richtung Bremen und Osnabrück



Bf Bassum: regelmäßige Verknüpfung der Regionalbuslinie 123 mit der SPNV-Linie RX2 in/aus Richtung Bremen und Osnabrück sowie überwie-

gend ungeregelte Anschlüsse der Regionalbuslinie 101 mit der SPNV-

Linie RX2/RS2 aus Richtung Bremen und Osnabrück •

Bf Diepholz: häufige Anschlüsse der Regionalbuslinie 137 und überwiegend ungeregelte Anschlüsse der Linie 170 an die SPNV-Linie RX2 in/aus Richtung Bremen und Osnabrück



Brinkum ZOB: Aufgrund der Vielzahl der hier verkehrenden Regionalbus-

linien ergeben sich Anschlüsse zwischen diesen Linien und zur Bremer Stadtbuslinie 55. •

Sulingen ZOB: häufige Verknüpfungen der Regionalbuslinien 123, 133,

137 und 138 •

Bremen-Huchting, Haltestellen Roland-Center und Varreler Landstraße:

Anschlüsse zwischen der Bremer Stadtbuslinien 55 und den Delmenhors-

ter Stadtbuslinien 204 und 214 und der Linie 113. Am Roland-Center bestehen zusätzlich Anschlüsse zu den Straßenbahnlinien 1 und 8 sowie zu weiteren Linien des Bremer Stadtverkehrs.

Verknüpfungspunkte

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-44

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Die Nachtschwärmerlinie N12 verkehrt in den Nächten von Freitag auf

A-45 Nachtlinien

Samstag und Samstag auf Sonntag zwischen Bremen, Brinkum und Kirch-

weyhe.

Im Landkreis Diepholz verkehren auch die dem Landkreis Oldenburg zu-

ÖPNV außerhalb

geordneten Linien 226/227 und 237 mit Haltestellen in der Gemeinde Stuhr

sowie die dem Landkreis Verden zugehörige Linie 750. Dabei haben zwei Linien besondere Bedeutung für das Verkehrsangebot: •

Die Linien 226/227 erschließen die südöstlichen (Linie 226) bzw. süd-

westlichen (Linie 227) Ortsteile der Gemeinde Stuhr und binden diese an den Landkreis Oldenburg sowie das Oberzentrum Bremen an. Diese verkehren auf dem Gebiet der Gemeinde Stuhr werktags nahezu im Zweistundentakt und samstags mit einzelnen Fahrten.



Die Linie 750 verbindet Dreye auf ihrem Linienweg von Thedinghausen in

das Oberzentrum Bremen und verkehrt werktags im Stundentakt. Sams-

tags wird ein Zweistundentakt angeboten.

Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Landkreis Diepholz weitere Linien, die dem Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet

angrenzenden

Gebietskörperschaften

zugeordnet

worden

sind

(Linien 21, 108, 139, 621, 623, X200, F4). Da diese Linien nur wenige Haltestellen im Landkreis Diepholz bedienen oder nur zu Veranstaltungen verkehren, ist ihre verkehrliche Bedeutung für den Landkreis eher gering. Mit gutem Beispiel voran! Die Ausrichtung der Linien 102, 150 und 153 auf den Schienenver-

knüpfungspunkt Syke verkürzt die Reisezeit in das Oberzentrum Bremen und in die Kreisstadt Diepholz.

A 2.2.8 Landkreis Oldenburg Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien

ÖPNV-Gesamtangebot

und insgesamt 69 Buslinien (inkl. Schnellbuslinien und Schülerverkehr). •

Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit

den Oberzentren Oldenburg und Bremen. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von

Oldenburg nach Bremen. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem

Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie

Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3.



Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in

nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des

Verbundgebietes)

sowie

den

Mittelzentren

Delmenhorst

und

Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden Hatten und Großenkneten im Stundentakt.

SPNV-Anbindung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-46

Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS

390/392 bzw. RX12/RS3), auch mit Halt am Bahnhof Hude, durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.

Das Regionalbusangebot weist mit dem HunteSprinter (Linie 270) eine

Schnellbusangebot

Schnellbuslinie (Bedienungsebene 1) auf. Diese verbindet das Mittelzentrum

Wildeshausen mit dem Oberzentrum Oldenburg. In Wildeshausen werden

Anschlüsse an die nach Bremen verkehrenden Linien 226 und 227 herge-

stellt. Die Linie 270 verkehrt auf einem Teilstück über die Autobahn A 28 und bietet von Montag bis Freitag einen Stundentakt, samstags einen Zweistundentakt und sonntags insgesamt drei Fahrtenpaare (vgl. Karte A-17).

Des Weiteren übernehmen fünf Regionalbuslinien 226, 227 und 280 (Bedie-

Regionalbuslinien

nungsebene 2) sowie 277 und 289 (Bedienungsebene 3) regionale Verbindungsfunktionen. •

Die Linien 226 und 227 zwischen Wildeshausen und Bremen bieten montags bis freitags überwiegend einen Zwei- bis Dreistundentakt. Die Linie

226

verkehrt

zudem

samstags

mit

drei

Fahrtenpaaren

zwischen

Harpstedt und Wildeshausen. Auf dem gemeinsam bedienten Streckenabschnitt wird der Takt auf einen Ein- bis Zweistundentakt verdichtet. •

Die Linie 280 verkehrt über die Gemeinde Wardenburg hinaus bis nach

Friesoythe in den angrenzenden Landkreis Cloppenburg. Sie bietet montags bis freitags einen Stundentakt, in der Verkehrsspitze einen 30-

Minutentakt. Auch am Samstag wird weitgehend ein Stundentakt angeboten. Auf den Spätfahrten am Samstag und Sonntag werden die Fahr-

planleistungen bis Wardenburg von der Oldenburger Stadtbuslinie 314

übernommen. •

Die Linie 277 bindet auf ihrer Fahrt von Kirchhatten über Sandkrug nach Wardenburg das Schul- und Sportzentrum in Sandkrug an. Der Fahrplan bietet an Samstagen auch während der Ferien ein durchgängiges Taktan-

gebot. Der Zweistundentakt wird stellenweise auf einen Stundentakt verdichtet. In den Ferien wird auch wochentags ein reduziertes Fahrplanangebot vorgehalten. •

Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die Stadt Ol-

denburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke, Anschlüsse an die nach Oldenburg wei-

terführende Linie 314 her.

Ergänzt wird das Regionalbusangebot durch die zwei Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315, die die nahe an der Stadtgrenze liegenden Orte

Stadtbuslinien der Stadt Oldenburg

Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug (Gemeinde Hatten) anbinden. Die beiden Stadtbuslinien bieten Taktverkehre an allen Verkehrstagen

an; in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314 bis zum 15-Minutentakt.

Im Landkreis Oldenburg übernehmen insgesamt 47 Buslinien (Bedienungs-

Schulorientierter Verkehr

ebene 3) überwiegend Aufgaben im Schülerverkehr und optimieren das zeitliche und räumliche Angebot für den Fahrtzweck "Schülerverkehr".

Im Landkreis Oldenburg bieten zwei BürgerBusvereine auf insgesamt sechs VBN-Linien ein vertaktetes Fahrplanangebot jeweils von Montag bis Freitag.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil A

A-47

Der BürgerBus Ganderkesee erschließt das Gemeindegebiet mit den

Linien 220, 221 und 222 und bietet in einem durchgängigen Zweistun-

dentakt Anbindungen an den Gemeindehauptort Ganderkesee sowie an das Mittelzentrum Delmenhorst.



Am Bf Ganderkesee sind Fahrten der BürgerBuslinie 220 auf die Abfahrt der Züge in Richtung Bremen abgestimmt.



Am Bf Bookholzberg sind Fahrten der BürgerBuslinie 220 auf die Abfahrt

der Züge in Richtung Oldenburg abgestimmt. •

Die BürgerBuslinien 221 und 222 in Delmenhorst stellen regelmäßige Anschlüsse zu den Stadtbustageslinien mit geraden Liniennummern her.



Der BürgerBus Wildeshausen erschließt mit den Linien 281 und 283 das Zentrum Wildeshausens in einem durchgängigen Zweistundentakt.

Für den Landkreis Oldenburg sind folgende Verknüpfungspunkte von Be-

Verknüpfungspunkte

deutung: •

Am Hbf/ZOB in der Stadt Oldenburg bieten die Linien der Bedienungs-

ebene 1 und 2 gute Anschlussbeziehungen zwischen Bahn und Bus. •

Am Bf Hude werden Anschlüsse zwischen den Regio-S-Bahnlinien von

und nach Oldenburg und Nordenham hergestellt (RS3 und RS4). Diese

Übereckverbindung gewährleistet gute Verbindungen für Städte und Ge-

meinden des Landkreises Wesermarsch mit dem Oberzentrum Oldenburg. •

Am Bf Wildeshausen sind die Anschlüsse zwischen den Linien 226, 227 und 270 abgestimmt. Hier werden Umstiege für Fahrten zwischen Bremen, Oldenburg und Wildeshausen ermöglicht.

Außerdem sind hier alle Fahrten der BürgerBuslinien Wildeshausen 281,

282 und 283 auf die An- und Abfahrten der Züge von und nach Bremen

und Osnabrück abgestimmt. •

In der Gemeinde Hatten (Haltestelle Marktplatz) hat die Linie 277 neben der innergemeindlichen Erschließung der Gemeinde eine wichtige Funk-

tion als Zu- und Abbringerlinie zum und vom "HunteSprinter" 270. •

An der Haltestelle Markt in Wardenburg stellt die Linie 288 eine Ver-

knüpfung mit der Linie 280 nach/aus Oldenburg her. Durch diese Ver-

knüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Cloppenburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Der Fahrplan

bietet wochentags ganzjährig, also auch in den Ferienzeiten, überwie-

gend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die vier

Nachtbuslinien

NachtEulen N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22 in der Anlage). Diese verbinden Freitag- und Samstagnacht verschiedene Oldenburger Landkreis-

gemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen.

Schließlich verkehren aus den Gemeinden Hude und Ganderkesee die Linien 237 und 238. Die Fahrtzeiten dieser Linien sind auf die Schichtanfangs- und

-endzeiten des Daimler-Werkes in Bremen-Sebaldsbrück abgestimmt.

Werksverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Teil A

A-48

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-49

Auf der Linie 288 wird montags bis freitags um 20:45 eine Fahrt von

Bedarfsgesteuerter Verkehr

Im Landkreis Oldenburg verkehren zwei weitere Linien (Linien 930 und 600),

ÖPNV außerhalb

Wardenburg nach Littel in Form eines Anruf-Linientaxis (ALT) angeboten.

die dem Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet angrenzen-

den Gebietskörperschaften zugeordnet worden sind. Da diese Linien im Landkreis Oldenburg nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für den Landkreis eher gering.

Mit gutem Beispiel voran! Seit April 2009 verkehrt die NachtEule N24 in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Die Linie ergänzt das bestehende

NachtEulen-Netz im Landkreis Oldenburg und verbindet mehrere Ortslagen in der Samtgemeinde Harpstedt mit dem Mittelzentrum Wildeshausen.

Hauptzielgruppe der Linie sind Jugendliche und junge Menschen, die an den

Wochenenden beispielsweise Diskotheken besuchen wollen. Ihnen bietet die N24 jeweils bis früh morgens um ca. 05:30 Uhr ein sicheres, verlässliches Fahrtenangebot.

Die NachtEule trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zu verringern.

A 2.2.9 Landkreis Osterholz Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz besteht aus drei SPNV-Linien 8

ÖPVNV-Gesamtangebot

und 53 Buslinien (inkl. Schülerverkehr).

Dabei handelt es sich um folgende SPNV-Linien: •

Die Expresslinie RX2 verkehrt zeitlich versetzt zur Regio-S-Bahn RS2 und

SPNV-Anbindung

bedient im Landkreis den Bahnhof Osterholz-Scharmbeck. Die RX2-Züge

fahren montags bis freitags morgens und nachmittags im Stundentakt, in den übrigen Tageszeiten sowie an Wochenenden wird ein Zweistundentakt angeboten. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS2 verbindet das Mittelzentrum Osterholz-

Scharmbeck sowie die beiden Grundzentren Ritterhude und Hambergen mit den Oberzentren Bremen und Bremerhaven. Das tägliche Grundangebot dieser Linie besteht montags bis sonntags in einem Stundentakt.



Über den Bahnhof "Bremen Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf" hat der Landkreis Osterholz direkten Anschluss an die Regio-S-Bahnlinie RS1.

Ab Mitte 2013 wird die Gemeinde Lilienthal durch die Linie 4 an das Stra-

ßenbahnnetz Bremens angebunden.

Das werktägliche Liniennetz des Landkreises ist hauptsächlich radial auf das Oberzentrum Bremen ausgerichtet.

8

Die Bahnstation "Bremen Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf" der RS1 Verden – Bremen

Hbf - Bremen-Vegesack - Bremen-Farge liegt im Gebiet des Landkreises Osterholz.

Straßenbahn

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-50

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Das Grundzentrum Schwanewede wird durch die Bremer Stadtbuslinien 90,

A-51 Stadtbuslinien aus Bremen

94 und 87 an Bremen-Nord angebunden. Die Stadtbuslinien binden Schwanewede in der HVZ im 15-Minutentakt an und in der Nebenverkehrs-

zeit im 30-Minutentakt. Die Linie 87 verkehrt werktags im Stundentakt.

Zudem übernimmt die Linie 30 als Zubringer bis zur Fertigstellung der Linie

4 wichtige Bedienungsfunktionen für die Anbindung der Gemeinde Lilienthal

an Bremen.

Mit Ausnahme der Gemeinde Schwanewede werden alle Grundzentren des

Bedienungsebene 1 und 2

Landkreises sowie das Mittelzentrum Osterholz-Scharmbeck durch Linien

der Bedienungsebene 1 (Regionalbuslinien 630 Zeven – Bremen und 670 Worpswede – Bremen) bzw. SPNV-Linien an das Oberzentrum Bremen ange-

bunden. Diese verkehren werktags im Stundentakt, samstags im Zweistun-

dentakt sowie sonn- und feiertags mit einzelnen Fahrten.

Die fünf weiteren Regionalbuslinien der Bedienungsebene 2 (vgl. Karte A18) übernehmen u.a. wie die Linie 660 und 680 wichtige Verbindungsfunk-

tionen aus dem Landkreis in das Oberzentrum Bremen. Die Linie 680 ver-

kehrt in der HVZ im Stundentakt. Die 640 bietet eine Verknüpfung aus dem

östlichen Teil des Landkreises an den SPNV-Halt Osterholz-Scharmbeck und

verbindet den Landkreis mit dem Kreis Rotenburg (Wümme). Die Linie 668

zwischen Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal verkehrt nur an Schultagen ausgerichtet auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs.

Bei den 31 Linien der Bedienungsebene 3 in den Bündeln des Landkreises

Schulorientierter Verkehr

Osterholz handelt es sich um Angebote, die vorrangig auf die Belange der

Schülerbeförderung ausgerichtet sind.

In den Gemeinden Grasberg und Worpswede wird das Angebot durch die

BürgerBus

Neben

VBN-Plus" Sammeltaxi

BürgerBuslinien 612 und 616 ergänzt. dem

Linienverkehr

wird

in

den

Gemeinden

Schwanewede das VBN-Plus-Sammeltaxi angeboten.

Lilienthal

und

Ergänzt wird das Angebot im Landkreis Osterholz durch die fünf Nachtli-

Nachtverkehr

nien N61, N62, N63, N67 und N68 des VBN-Nachtschwärmers, das VBN-

Nachtschwärmer-Taxi 9, die Bremer Nachtlinie N7 und das Nacht-Taxi N94 (vgl. Karten A-21, A-8).

Wichtige Verknüpfungspunkte innerhalb des Landkreises sind: •

Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck (Bus-Schiene) mit den Linien 640,

650 und 680 und weiteren Linien der Bedienungsebene 3 •

Der Bahnhof Oldenbüttel mit den Linien RS2 und 680



Worpswede Insel mit den Linien 640, 670 und dem Bürgerbus GrasbergWorpswede



Lilienthal-Falkenberg mit den Linien 630, 670, 30, 668, 632 und dem

AST Lilienthal •

Schwanewede Waldschule (für den Schülerverkehr)



Grasberg Schule (für den Schülerverkehr)

9

Fahrgäste des VBN-Nachtschwärmers bis zum Alter von 25 Jahren können im Landkreis

Osterholz für eine Taxifahrt von einer Nachtschwärmer-Haltestelle im Landkreis bis nach

Hause einen 50%-Taxi-Gutschein beim Fahrpersonal bekommen.

Verknüpfungspunkte

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-52

sowie außerhalb des Landkreises die Bahnhöfe: •

Bremen-Burg: Hier binden die Linien 660 und 680 an die Region-S-

Bahnlinien RS1 und RS2 an. •

Bremen-Vegesack: Neben der Anbindung der Stadtbuslinien 87, 90 und

94 findet eine Verknüpfung zur Linie 677 statt. •

Bremen-Borgfeld: Dort besteht eine Verknüpfung zur Straßenbahn. Nach

Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg wird dieser End-

punkt wichtige Verknüpfungsfunktionen übernehmen. Mit gutem Beispiel voran!

Die Vertaktung der Linie 640 schafft neue, attraktive Verbindungen weit

über die Landkreisgrenzen hinaus und stärkt den Verknüpfungspunkt Osterholz-Scharmbeck.

A 2.2.10 Landkreis Verden Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden ist geprägt durch fünf SPNV-Linien

ÖPNV-Gesamtangebot

Folgende SPNV-Linien durchfahren den Landkreis Verden:

SPNV-Anbindung

und insgesamt 44 Buslinien. •

Die Expresslinie RX1 verkehrt auf dem Streckenabschnitt Bremen - Ver-

den - Hannover im Stundentakt und ist zweistündig nach Norddeich

durchgebunden. Die Linie verbindet die Mittelzentren Achim und Verden sowie das Grundzentrum Dörverden mit den Oberzentren Bremen und Hannover (außerhalb des Verbundgebietes).



Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt

auf dem Abschnitt Bremen – Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten im Halbstundentakt. Sie bedient auch die Bahnhöfe Achim-Baden,

Etelsen und Langwedel. So besteht insgesamt auf der Strecke mindestens ein 30-Minutentakt. •

Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im

Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg (Wümme) – Hamburg (außerhalb des Verbundgebietes). Die Grundzentren Ottersberg und

Oyten (Bahnhof Sagehorn) werden durch die Regionallinie R4 mit dem

Hauptziel Oberzentrum Bremen und darüber hinaus mit der Stadt Hamburg (außerhalb des Verbundgebietes) verbunden. •

Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im

Zweistundentakt und bedient dabei die Bahnhöfe Achim und Langwedel. •

Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg – Verden - Min-

den) verkehrt im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stunden-

takt, und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg (Wümme) und Verden. Am Wochenende (Sa+So) ist die Linie bis nach Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden.

Das Regionalbusangebot im Landkreis Verden, welches der Bedienungsebe-

ne 2 zugeordnet ist, umfasst 12 Linien. Dabei übernehmen diese Linien die

Anbindung der Grundzentren des Landkreises Verden an die Mittelzentren Stadt Verden (Aller) und Stadt Achim sowie an das Oberzentrum Bremen.

Regionalbuslinien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-53

Die Linien 701, 720, 725, 735, 760 und 765 verkehren radial zum Mittelzentrum Stadt Verden (Aller). Die Linie 713 verbindet als Ringlinie die Stadt Verden und die Gemeinde Kirchlinteln über die Ortschaften Eitze, Luttum und Weitzmühlen.

Dabei verkehren die Linien 713 und 735 nahezu stündlich, während die

anderen Linien ein eher zweistündiges Angebot mit starker Orientierung des Fahrplans auf den Fahrtzweck "Schule" aufweisen.

Die Linien 702 und 745 bedienen das Mittelzentrum Stadt Achim. Beide

Linien orientieren sich heute vorrangig auf den Fahrtzweck "Schule".

Die Linien 730, 740 und 750 binden das Oberzentrum Bremen an. Zusätz-

lich verbindet die Linie 740 die Mittelzentren Stadt Achim und Stadt Verden (Aller) (vgl. Karte A-19). Während die Linie 730 nahezu stündlich verkehrt,

mit zusätzlichen Verstärkern in der Hauptverkehrszeit, so weisen die Linien 740 und 750 zwar eine nahezu stündliche Bedienung auf, aber ohne Verstärkerfahrten.

Das Regionalbusangebot wird ergänzt durch zwei Stadtbuslinien in der Stadt

Stadtbuslinien

Verden (Aller), die ebenfalls der Bedienungsebene 2 zugeordnet sind. Dies

sind die Linien 711 und 712. Diese Linien verkehren zwischen 06:00 Uhr

und 19:00 Uhr im 30-Minutentakt und stellen die Bedienung innerhalb der Stadt Verden sicher. Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkeh-

re) ergänzt die Stadtbuslinien.

Die BSAG-Linie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen bedient Teile

der Ortschaft Uphusen in Achim.

Im Landkreis Verden sind derzeit 11 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

Schulorientierter Verkehr

sowie des zeitlichen Angebotes auf den Fahrtzweck Schülerverkehr ausgerichtet (Bedienungsebene 3).

Im Landkreis Verden wurden vier BürgerBusvereine gegründet, die das

BürgerBus

ÖPNV-Angebot in Achim, Ottersberg, Kirchlinteln und Thedinghausen er-

gänzen. Es handelt sich hierbei um die Linien 781 - 784 in Kirchlinteln, 785 und 786 in Thedinghausen, 789 in Ottersberg sowie 791 - 793 in Achim.

In der Stadt Verden gibt es ein Anrufsammeltaxi, welches auf vier Linien

Bedarfsgesteuerte Verkehre

verkehrt (siehe Abbildung 19b). Dieses Anrufsammeltaxi ist als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs Verden anzusehen.

Im Landkreis Verden bestehen folgende Verknüpfungspunkte zwischen den ÖPNV-Verkehrsträgern: •

Verden Hbf/ZOB: Hier findet eine regelmäßige Verknüpfung zwischen Bus-Schiene (701, 711, 712, 713, 735, 740, 765) sowie Bus-Bus im Stadtbusverkehr statt.



Achim Bahnhof: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 740 sowie der

Linie 702 mit dem SPNV •

Achim Markt/Schmiedeberg: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linien

740, 745, 702 •

Ottersberg, Busbahnhof: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linien 730 und 760

Verknüpfungspunkte

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil A

A-54

Dörverden Bahnhof: regelmäßige Verknüpfung zwischen Schiene-Bus

(735) •

Thedinghausen, Marktplatz: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linien 702, 750, 720

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des

Nachtlinien

VBN-Nachtschwärmernetzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73 und

N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzentrum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A21 in der Anlage).

Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises

Verden weitere sieben Linien, die den Zuständigkeitsbereichen angrenzen-

der Landkreise bzw. der Stadt Bremen zugeordnet sind. Dies sind die Linien

107 (dem Landkreis Diepholz zugeordnet), Linien 636 und 632 (dem Land-

kreis

Osterholz

zugeordnet),

Linie

108

(dem

Landkreis

Nienburg-

Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg - VLN zugeordnet), die Linien 851

und 833 (dem Landkreis Rotenburg (Wümme) - Verkehrsgemeinschaft

Nordost-Niedersachsen – VNN zugeordnet) sowie die Linie 38 (der Stadt

Bremen zugeordnet).

Mit gutem Beispiel voran! Das im Dezember 2011 eingeführte neue Stadtbuskonzept der Stadt Verden (Aller) verbessert die Erschließung der Innenstadt und stärkt den ZOB Verden als zentralen Verknüpfungspunkt.

ÖPNV außerhalb

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-55

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-56

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-57

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-58

A 2.2.11 Landkreis Wesermarsch Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie

ÖPNV-Gesamtangebot

Die in nordsüdlicher Richtung verlaufende Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von

SPNV-Anbindung

und insgesamt 34 Buslinien.

Montag bis Sonntag eine direkte Verbindung zwischen den Mittelzentren

Nordenham und Brake sowie mehreren Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her.

Der Schnellbus "WeserSprinter" (Linie 440) verbindet in der Bedienungs-

Schnellbusangebot

ebene 1 die Mittelzentren Nordenham und Brake mit den Oberzentren Ol-

denburg und Bremerhaven. Die Linie 440 bietet zwischen Brake und

Rodenkirchen von Montag bis Sonntag einen Stundentakt. Ab Rodenkirchen

fährt die Linie nach Bremerhaven und Nordenham und bildet somit auf diesen Relationen jeweils einen Zweistundentakt.

Des Weiteren gibt es drei Regionalbus- (408, 430, 450) und vier Stadtbusli-

nien (401, 402, 421, 422) der Bedienungsebene 2, die regionale Verbin-

dungsfunktionen übernehmen (vgl. Karte A-20).

Die Linie 408 verkehrt zwischen Nordenham und Eckwarden über Stoll-

Regionalbuslinien

hamm, Burhave und Tossens. Das Fahrplanangebot steht von montags bis freitags an Schultagen unvertaktet zur Verfügung. Ergänzt wird das Fahrplanangebot, insbesondere auch in den Schulferien und an den Wochenenden, durch Fahrtleistungen des BürgerBusses Butjadingen.

Die Regionallinie 430 stellt zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis

Wesermarsch werden die Gemeinden Stadland und Jade von der Linie 430

von Montag bis Freitag unregelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die

Linie mit zwei Fahrtenpaaren.

Der "Deichläufer" (Linie 450) verkehrt zwischen den Gemeinden Berne und

Lemwerder und dem Mittelzentrum Delmenhorst. Er erschließt die längs des Weserdeiches gelegenen Ortslagen Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe und

Bardenfleth von Montag bis Freitag im Stunden- bzw. Zweistundentakt. Samstags werden zwei Fahrtenpaare angeboten.

Die Linie 401 erschließt die Stadtmitte und das nördliche Stadtgebiet von

Stadtverkehr Nordenham

Montag bis Freitag überwiegend im Stundentakt. Samstag und Sonntag verkehrt die Linie im Zweistundentakt.

Die Linie 402 bedient die Stadtmitte und das südlichere Stadtgebiet nur von

Montag bis Freitag überwiegend im Zweistundentakt.

Die Linie 421 bindet die nördlich gelegenen Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland, Schmalenfleth und Golzwarden in der Stadt Brake sowie

das südlich gelegene Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der Stadt

Elsfleth an das Mittelzentrum Brake an. Die Linie verkehrt nur an Schultagen von Montag bis Freitag unregelmäßig mit fünf Fahrtenpaaren.

Die Linie 422 bindet die südlich des Zentrums gelegenen Stadtteile Kirchhammelwarden und Käseburg sowie Oberhammelwarden und Sandfeld

im angrenzenden Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum

Brake an. Die Linie verkehrt von Montag bis Freitag ganztägig unregelmäßig. Samstags werden vier unregelmäßige Fahrtenpaare angeboten.

Stadtverkehr Brake

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Insgesamt übernehmen im Landkreis Wesermarsch 26 Buslinien (Bedie-

A-59 Schulorientierter Verkehr

nungsebene 3) überwiegend Aufgaben im Schülerverkehr und sind hinsichtlich ihres zeitlichen und räumlichen Angebotes auf den Fahrtzweck "Schü-

lerverkehr" optimiert.

Der BürgerBus Butjadingen erschließt das Gemeindegebiet Butjadingen und

BürgerBus und Sammeltaxi

stellt Verbindungen zum Mittelzentrum und Bahnhof Nordenham her. Er bietet auf den Linien 403 und 408 ein unvertaktetes Fahrplanangebot von Montag bis Sonntag, auch während der Schulferien. In den Ferienmonaten

kommt dem BürgerBus Butjadingen eine besondere Bedeutung als Touris-

tenbus zu.

In der Gemeinde Lemwerder verkehrt zudem ein VBN-Plus-Sammeltaxi (vgl. Karte A-23 in der Anlage).

Folgende Verknüpfungspunkte sind für den Landkreis Wesermarsch von Bedeutung: •

Am Hbf/ZOB in der Stadt Oldenburg ist die Linie 440 in den Taktknoten

eingebunden und bietet sehr gute Anschlussbeziehungen zwischen Zug und Bus. •

Am Bf Hude im Landkreis Oldenburg werden Anschlüsse zwischen den Regio-S-Bahnlinien von und nach Oldenburg und Nordenham hergestellt

(RS3 und RS4). Diese Übereckverbindung gewährleistet gute Verbindun-

gen der Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch mit dem Oberzentrum Oldenburg. •

Der Fähranleger in Nordenham-Blexen ist ein wichtiger Verknüpfungs-

punkt zwischen der Linie 401 und der Fähre von und nach Bremerhaven. Auch die 440 bietet Anschlüsse an die Fähre, welche allerdings aufgrund

häufig wechselnder Fahrplantakte der Fährverbindungen unregelmäßig sind. •

Am Bf Nordenham stellt die Linie 401 unregelmäßige Anschlüsse zur

Regio-S-Bahn RS4 von und nach Bremen her. Außerdem stellt der Bür-

gerBus Butjadingen Anschlüsse zur Regio-S-Bahnlinie RS4 von und nach

Bremen her. •

Am Bf Brake stellt die Linie 422 regelmäßig Verknüpfungen mit den nach und von Oldenburg verkehrenden Fahrten der Schnellbuslinie 440 her.

Zudem bietet die Linie 422 dort unregelmäßige Verknüpfungen zur Regio-S-Bahn RS4 von und nach Bremen. •

Am Bf Delmenhorst ergeben sich aufgrund der hohen Fahrtenanzahl der SPNV-Linien in Richtung Bremen, Oldenburg, Wildeshausen und Osnabrück Anschlüsse an die Linie 450.



Am Bf Berne bietet die Linie 450 ebenfalls regelmäßige Anschlüsse an die Regio-S-Bahn RS4 von und nach Nordenham.

Verknüpfungspunkte

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-60

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises

A-61 ÖPNV außerhalb

Wesermarsch weitere Linien (Linien 256, 340, 341, 345, 399, 495), die dem

Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet angrenzenden Ge-

bietskörperschaften zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering.

Mit gutem Beispiel voran! Die Linie 440, der WeserSprinter, bedient seit Dezember 2008 auf der Fahrt

von Oldenburg in den Landkreis Wesermarsch auch das Oberzentrum Bre-

merhaven. Damit sind mehrere Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch nun auf direktem Wege mit beiden Oberzentren verbunden.

Zudem wurde zwischen Rodenkirchen und Oldenburg das Fahrplanangebot durch die Einführung eines täglichen Stundentaktes deutlich verbessert.

Dadurch wird auch an den Wochenenden die Zielgruppe Touristen berücksichtigt.

Nicht zuletzt wurde auch an die "Nachtschwärmer" gedacht. Samstags ver-

kehren nun zusätzliche Spätfahrten bis nach Mitternacht und in beiden Richtungen.

A 2.2.12 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge Im Zweckverbandsgebiet gibt es rund 5.220 Haltestellen für den straßengebundenen ÖPNV mit rund 9.100 Haltestellenmasten.

10

Grundlage für die Ausgestaltung von Haltestellen und für die Anforderungen

Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV Qualitätskonzept

an die im VBN eingesetzten Fahrzeuge sind die gemeinsam von Zweckver-

band und VBN GmbH beschlossenen Qualitätskonzepte für Haltestellen und Fahrzeuge (vgl. www.zvbn.de).

Die Verteilung der Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV im Verbands-

gebiet sowie deren Ausstattung mit zentralen - insbesondere auch für den

Aspekt der Barrierefreiheit - wichtigen Elementen ist in der Tabelle A-8 auf

der folgenden Seite dargestellt.

In Bremen sind nahezu alle Straßenbahnhaltestellen sowie zentrale Bushal-

testellen mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen ausgestattet. Es handelt sich hier um 180 Standorte. In Bremerhaven und Oldenburg sind

ebenfalls viele Haltestellen entsprechend ausgestattet. In Oldenburg gibt es 54 dynamische Anzeiger, in Bremerhaven 23. In Delmenhorst sind bisher nur an zentralen Umsteigehaltestellen (ZOB und Markt) dynamische Fahrgastinformationsanzeiger aufgestellt.

Im Rahmen des Aufbaus des Echtzeitinformationssystem im VBN (vgl. Kap. A

3) sind dynamische Fahrgastinformationsanzeigen bisher an fünf Standorten

außerhalb der kreisfreien Städte aufgestellt worden (Haltestelle Brinkum

ZOB, Bf Syke, Bf Bassum, Bf Wildeshausen und Haltestelle Grasberg Kreu-

zung).

10

Im VBN- Gebiet sind es etwa 6.900 Haltestellen mit 10.500 Masten (Stand September

2011).

Dynamische Fahrgastinformation

Leitstreifen

keitsfeld

Aufmerksam-

>14 cm

Bordhöhe *

1

HB

597

1.308

964

74%

890

92%

29*

2%

243

19%

251

19%

2

BHV

160

344

186

54%

186

100%

82

24%

90

26%

90

26%

3

DEL

169

364

164

45%

160

92%

290

80%

96

26%

17

4%

4

OL

311

645

336

52%

328

98%

606

94%

571

89%

390

60%

5

AMM

537

909

427

47%

168

39%

153

17%

109

12%

73

8%

6

DH

999

1536

786

51%

342

44%

141

9%

72

5%

49

3%

OL

780

1226

593

48%

133

22%

179

15%

117

10%

64

5%

8

OHZ

514

851

422

50%

142

34%

44

5%

16

2%

18

2%

9

VER

549

893

425

48%

181

43%

142

16%

118

13%

121

14%

10

WM

584

1.029

349

34%

115

33%

92

9%

75

7%

68

7%

5.200

9.105

4.652

51%

2.645

57%

1.758

19%

1.507

17%

1.141

13%

7

(LK)

Summe

Anzahl

An-

davon

Anzahl Masten

zahl

Haltestellen

Stadt/LK

Fahrgast-

A-62

lfd. Nummer

transparent

Teil A

unterstand

Nahverkehrsplan ZVBN

An-

An-

An-

An-

%**

zahl

%**

zahl

%**

zahl

%**

zahl

%**

* Straßenbahnhaltestellen werden aufgrund der technischen Gegebenheiten bei allen Neubaustrecken, bei Erneuerungsarbeiten und bei Straßenumgestaltungen mit einer Bord-

steinhöhe von 10 cm gebaut. Die Bordsteinhöhe von Bushaltestellen ist für alle Haltestel-

lentypen (Busbucht, Halten am Fahrbahnrand, Haltestellenkap) auf mindestens 15 cm

festgelegt worden. Erhöhungen von Haltestellen erfolgen überwiegend im Rahmen von

Straßenaus- und Straßenneubaumaßnahmen. Verbleibende Höhenunterschiede beim Ein-

und Aussteigen werden durch den Einsatz fahrzeuggebundener Einstiegshilfen ausgeglichen.

** Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Masten.

Tabelle A-8: Haltestellen und Ausstattung im Verbandsgebiet (Quelle: Haltestellenkataster des VBN/ZVBN, Datenstand 2011; Quelle Bremerhaven: Erhebung BremerhavenBus 2012)

Um den Fahrgästen einen Umstieg vom Individualverkehr in den öffentlichen

Verkehr zu erleichtern, befinden sich an allen 82 Bahnstationen im Verbundgebiet Bike-/Park-and-ride-Anlagen. Die Ausstattung der Bahnhöfe mit Verknüpfungsanlagen ist für jeden Bahnhof im jeweiligen Stationssteck-

brief dargestellt (vgl. Kapitel A 2.1.2). Eine Übersicht ausgewiese-

ner/wichtiger Bike- und Park-and-ride Anlagen an ÖPNV-Haltestellen und

Verknüpfungspunkten enthält Tabelle A-9.

Verknüpfungen B+R und P+R

Nahverkehrsplan ZVBN

Stadt/Landkreis

Standort/Haltestelle

Bremen

Am Stern/Schwachhausen

Teil A

Bestand Park-and-ride

Bestand Bike-and-ride 42

AG Weser/Gröpelingen

170

Borgfeld

180

Lindenhofstraße/Gröpelingen

Bremerhaven Delmenhorst

Oldenburg

Klagenfurter Straße/Horn-Lehe

150

-

Sielhof/Obervieland

500

70

Roland-Center

200

70

Norderländer Str./Grolland

240

28

Gröpelingen

38

84

Kattenturm Mitte

80

48

Sebaldsbrück

68

Am Lehester Deich/Borgfeld

50

Horner Mühle/Horn

38

Hauptbahnhof***

172

275

Bahnhof Lehe***

130

180

ZOB

155

515

Sandhausen

-

13

Am Stadion

-

16

Weser-Ems-Halle

400*

-

P+R Landwehrstraße

127

-

P+R-Marschweg, Huntebad

555

-

ZOB

358

2000**

Ammerland

Westerstede ZOB

Diepholz

Stuhr-Brinkum, ZOB

50 100

80

81

58

Stuhr, Weyher Straße

36

Busplatz Leeste

45

Ganderkesee, Wildeshauser

91

Schierbrok, Bremer Weg

15

Landstraße

Hoykenkamp, Fockestraße Hude, Schützenplatz

Verden

40 20 15

Harpstedt Markt

30

19

Lilienthal, Falkenberger Kreuz

80

80

Grasberg, Kreuzung

41

36

Thedinghausen, Marktplatz

44

84

Ottersberg Busbahnhof

70

0

0

44

Oyten Busbahnhof Wesermarsch

10

53

Kirchhatten Marktplatz Osterholz

156 56

Lappan

Oldenburg (LK)

A-63

Lemwerder Industriestraße

49

Nordenham Deichgräfenstraße

48

* Berücksichtigt wurden von insgesamt 5.000 Stellplätzen an der Weser-Ems-Halle nur die

befestigten 400 P+R-Stellplätze, die ständig für die Funktion als P+R-Stellplätze zur Ver-

fügung stehen.

** 2 Fahrradstationen und Abstellanlagen *** In Bremerhaven gibt es nur an den Bahnhöfen Verknüpfungen, deshalb sind sie hier dargestellt.

Tabelle A-9: Wichtige Haltestellen und Verknüpfungsanlagen, es werden hier nur P+R an Busstationen dargestellt; Aussagen zu P+R und B+R an Bahnstationen sind immer aktuell in den Stationssteckbriefen zu finden. Ausnahme ist Bremerhaven (Quelle: Angaben der Gebietskörperschaften, Stand August 2011)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Insbesondere in den kreisfreien Städten erfolgt die ÖPNV-Beschleunigung

A-64 ÖPNV-Beschleunigung

über die gezielte Beeinflussung von Lichtsignalanlagen sowie die Einrichtung von Busspuren bzw. straßenunabhängigen Bahnkörpern für die

Straßenbahn in Bremen. Im Rahmen eines GVFG-Programms wurden beispielsweise in Delmenhorst an 70 der insgesamt 85 Lichtsignalanlagen die

bestehenden ÖPNV-Vorrangschaltungen an Hauptverkehrsstraßen optimiert.

Im Gebiet der Landkreise sind nur sehr vereinzelte Maßnahmen zur Be-

schleunigung des ÖPNV vorhanden (in der Regel über die Ansteuerung von

Lichtsignalanlagen).

Grundlage für die Anforderungen an die im VBN eingesetzten Fahrzeuge ist

Fahrzeuge

das gemeinsam von Zweckverband und VBN GmbH beschlossene Qualitätskonzept für Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV, in dem insbesondere auch Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit verankert sind (vgl. www.zvbn.de).

Während in den städtischen Verkehren der Oberzentren sowie in den Stadtverkehren in Delmenhorst, Verden und Nordenham nahezu ausschließlich

niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt werden, sind im Re-

gionalbusverkehr sehr unterschiedliche Fahrzeugtypen im Einsatz. Im Gegensatz zu den städtischen Verkehren ergibt sich nicht nur hinsichtlich der

barrierefreien Zugänglichkeit der Fahrzeuge ein sehr uneinheitliches Bild,

sondern auch bezüglich des Erscheinungsbildes, der Fahrgastinformationseinrichtungen und der Innenausstattung. Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsver-

träge in der Regel konkrete Zielwerte hinsichtlich der Erfüllung der im oben genannten Qualitätskonzept verankerten Anforderungen vereinbart worden.

A 3 Fahrgastinformation Die umfassende, verlässliche Fahrgastinformation ist eine zentrale Voraus-

Grundsätze

setzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine ganzheitliche

Fahrgastinformation beginnt damit, dass Kunden sich vor Fahrtantritt umfassend, leicht verständlich und schnell darüber informieren können, wie sie

von Ort A nach Ort B kommen.

Fahrgastinformation umfasst verschiedene Informationskanäle, die alleinig

Informationskanäle

Die Informationen an der Haltestelle und im Fahrzeug spielen eine zentrale

Haltestelle und Fahrzeug

oder in Kombination genutzt werden können.

Rolle; insbesondere für ungeplante Fahrten und den Überblick über das Angebot vor Ort. In dem von ZVBN und VBN GmbH beschlossenen Haltestel-

lenkonzept sind die Anforderungen an Gestaltung und Qualität der Haltestellenausstattung umfassend beschrieben. Von zentraler Bedeutung ist hier, dass die Informationen klar und übersichtlich präsentiert werden, so dass sich auch ungeübte Kunden schnell zurechtfinden (vgl. Kap. C 4.2).

Neben den stationären Informationseinrichtungen werden Informationen auch über das Fahr- oder Begleitpersonal vermittelt. Vorgaben zur Informa-

tion im Fahrzeug sind im gemeinsam von ZVBN und VBN GmbH beschlosse-

nen Qualitätskonzept für Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV im

Verbundraum enthalten (vgl. Kap. C 4.5).

Fahrgastinformation im Fahrzeug

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Für die Fahrgäste nutzbar ist die persönliche Beratung vor Ort. Dabei neh-

A-65 Information vor Ort

men die Kundencenter der Verkehrsunternehmen, die Verkaufsstellen, die

Bürgerbüros und Touristeninformationen bei der Verteilung des Informati-

onsmaterials eine wichtige Rolle ein.

Gedruckte Informationen findet der Fahrgast in folgender Form: •

Stadt-Fahrplanbücher mit Linienplan (Bremen, Bremen-Nord, Bremerha-

ven, Delmenhorst, Oldenburg) •

Regio-Fahrplanbuch mit Linienplan (für die Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch)



Leporellos (Fahrplaninformationen für einzelne Linien)



Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen



Verschiedene Flyer zu besonderen Verkehrs- und Tarifangeboten und

anderen Angeboten des VBN

Neben der persönlichen Beratung werden die Informationen über das Ver-

Serviceauskunft

kehrsangebot auch über die Serviceauskunft des VBN telefonisch vermittelt. Die telefonische Auskunft muss rund um die Uhr erreichbar sein und über die entsprechenden Unterlagen und technischen Hilfsmittel verfügen, um den Kunden umfassend und kompetent beraten zu können.

Die Serviceauskunft des VBN steht den ÖPNV-Kunden täglich 24 Stunden

zur Verfügung. Das Personal erteilt telefonisch Tarif- und Fahrplanaus-

künfte, nimmt Beschwerden, Lob und Kritik entgegen, stellt Kundenkarten aus und übernimmt den Versand von Informationsmaterial.

Die VBN GmbH betreibt eine verbundweite Serviceauskunft, wobei die Anrufe außerhalb der Betriebszeiten an BSAG, BremerhavenBus oder VWG weitergeleitet werden.

Auch über das Internet und mobile Endgeräte können Fahrplan- und Tarif-

auskünfte sowie Informationen über Abweichungen im Verkehrsablauf ab-

Internet und mobile Endgeräte

gerufen werden.

Unter der Internetadresse www.vbn.de finden ÖPNV-Kunden u.a. die Auflistung aller VBN-Vorverkaufsstellen, aktuelle Fahrplanänderungen sowie das

Ticketsortiment. Die elektronische Fahrplanauskunft informiert u.a. über Verkehrsverbindungen und Preise. Der Stationssteckbrief und die Angaben

zum Fahrzeugeinsatz liefern darüber hinaus auch Informationen zur Barrierefreiheit.

Seit Mitte 2011 werden die Kunden auch über Störungen (Verspätungen und

Fahrtausfälle) im Betriebsablauf im Rahmen des Projektes "Echtzeitinforma-

tion im VBN" informiert. Hierbei werden die Echtzeitinformationen der verschiedenen Verkehrsunternehmen für die Fahrplanauskunft in einem System

zusammengeführt. So kann dem Kunden für die gesamte Reisekette eine umfassende Information angeboten werden.

Mitte 2012 sind Echtzeitdaten der folgenden Unternehmen im System verfügbar: •

Bremer Straßenbahn AG



DB Regio Nord



Metronom Eisenbahngesellschaft mbH



NordWestBahn GmbH

Echtzeitinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A



Weser-Ems Busverkehr GmbH



Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH

A-66

Bis Ende 2012 sollen auch Daten der weiteren Eisenbahnverkehrsunterneh-

men erixx und EVB (Schiene) sowie Daten der BremerhavenBus, EVB (Bus)

und von Ahrentschildt verfügbar sein. Die Integration der Unternehmen Allerbus, Delbus, DHE, VGH und VBW ist für 2013 vorgesehen.

A 4 Tarif und Vertrieb Auf der Grundlage der zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH geschlosse-

Verbundgebiet

nen Verträge kommt im Gebiet des Zweckverbands der VBN-Tarif zur Anwendung. 11

Durch Assoziierungsverträge mit dem Zweckverband wird der VBN-Tarif auch

in

12 kreisangehörigen

Gemeinden

der

Landkreise

Rotenburg

(Wümme) und Cuxhaven angeboten. Außerdem wurde mit der Samtgemeinde Grafschaft Hoya im Landkreis Nienburg ebenfalls ein Assoziierungsver-

trag abgeschlossen. Allerdings kommt dort der VBN-Tarif nur für Fahrten

zwischen der Samtgemeinde und dem übrigen VBN-Gebiet zum Tragen.

Innerhalb der Samtgemeinde sowie zu den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) gilt der VLN-Tarif (vgl. Karte

A-1).

Zwischen ausgewählten Zielen im VBN-Gebiet und den Städten Cuxhaven

Übergangstarif Cuxhaven

und Nordholz besteht im Schienenpersonenverkehr ein Übergangstarif. Der Übergangstarif ist nur für Inhaber von Zeitkarten erhältlich. Diese Zeitkarten

berechtigen dazu, in den angegebenen VBN-Tarifzonen die städtischen Ver-

kehrsmittel zu nutzen. Darüber hinaus berechtigen die Zeitkarten des Über-

gangstarifs in der Stadt Cuxhaven zur Nutzung der dortigen städtischen Verkehrsmittel.

Zentrales Merkmal des VBN-Tarifs ist, dass der gesamte ÖPNV und SPNV

Alles mit einem Ticket

unternehmensunabhängig im Verbundraum mit einem Ticket genutzt wer-

den kann, d.h. dass beim Umstieg, auch auf Linien eines anderen Unter-

nehmens, kein neues Ticket gekauft werden muss.

Innerhalb des Verbundraumes werden vier Tarifgebiete unterschieden: • • • •

Vier Tarifgebiete

Tarifgebiet 1: Stadtgemeinde Bremen Tarifgebiet 2: Stadt Bremerhaven Tarifgebiet 3: Stadt Oldenburg

Tarifgebiet 4: Stadt Delmenhorst, Landkreise und assoziierte Gebietskörperschaften

Der VBN-Tarif ist als Flächenzonentarif aufgebaut, d.h. der Fahrpreis wird

Flächenzonentarif

über die Anzahl der befahrenen Tarifzonen ermittelt . 12

Ticketsortiment 11

Vgl. zur Ausgestaltung des VBN-Tarifs (Tarifgebiete und -zonen, Ticketsortiment,

Vertrieb, Übergangstarife, Tarifbestimmungen, Vorverkaufstellen etc.) im Detail die Angaben auf www.vbn.de 12

Beispielsweise im Tarifgebiet 4: 1 Zone = Preisstufe , 2 Zonen = Preisstufe B, ..., 8 und

mehr Zonen = Preisstufe H.

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-67

Das Sortiment des VBN-Tarifs umfasst im Wesentlichen nachstehende Ticketarten: • • • • •

Tickets für Erwachsene

Tickets für Kinder (6–14 Jahre), Schüler, Studierende und Auszubildende Gruppentickets

Kombitickets und Kooperationen

Tickets für die Beförderung von Sachen und Tieren

Der Verkauf der VBN-Tickets erfolgt grundsätzlich in betriebseigenen sowie

Ticketvertrieb

privaten Vorverkaufstellen, über stationäre Automaten und in den Stadtbus-

und Regionalbusverkehren auch in den Fahrzeugen. Eine Übersicht der Vertriebswege ist in den VBN-Tarifbestimmungen enthalten.

A 5 Bewertung aus Kundensicht Um die Zufriedenheit der Fahrgäste mit den im VBN-Gebiet erbrachten Leis-

VBN-Kundenbarometer

tungen zu ermitteln, werden seit 1998 im Auftrag der VBN GmbH durch einen externen Dienstleister regelmäßig Fahrgastbefragungen durchgeführt

(VBN-Kundenbarometer). Nachstehend werden die wesentlichen Ergebnisse der zuletzt im Jahr 2010 durchgeführten Untersuchung dargestellt.

A 5.1 Allgemeine Bewertung Die VBN-Kunden sind mit den Leistungen im VBN insgesamt eher zufrieden. Dies zeigt der Wert der Globalzufriedenheit (= durchschnittliche Zufrieden-

heit mit den Leistungen) von 2,75, der sich im Vergleich zum Kundenbarometer 2008 leicht verbessert (2008: 2,78) hat. Dieser Wert liegt auch über dem für das Jahr 2010 ermittelten bundesdeutschen ÖPNV-Branchen-

durchschnitt von 2,85. Im Vergleich zum ersten Kundenbarometer im Jahr 1998 hat sich die Globalzufriedenheit der VBN-Kunden deutlich verbessert.

Abb. A-4: Globalzufriedenheit VBN gesamt (Quelle: VBN-Kundenbarometer 2010)

Globalzufriedenheit VBN gesamt

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Auch die Globalzufriedenheit in den einzelnen Regionen des Verbundgebietes hat sich seit 1998 signifikant verbessert.

A-68 Globalzufriedenheit in den Regionen

Abb. A-5: Globalzufriedenheit je Region (Quelle: VBN-Kundenbarometer 2010) Ebenfalls deutlich gesteigert hat sich die Globalzufriedenheit bezogen auf das jeweilige Hauptverkehrsmittel.

Globalzufriedenheit je Hauptverkehrsmittel

Abb. A-6: Globalzufriedenheit je Hauptverkehrsmittel (Quelle: VBNKundenbarometer 2010) Die hohen Zufriedenheitswerte spiegeln sich auch in der Wiederwahl- und Weiterempfehlungsbereitschaft wider. So gaben in der Befragung 2010 rund

93 % der befragten Fahrgäste an, bei Bedarf wieder mit öffentlichen Ver-

kehrsmitteln innerhalb des VBN zu fahren. 58 % der Nutzer würden, auch wenn sie die Wahl hätten, eher nicht auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Rund 73 % werden das Fahren mit Bussen und Bahnen des VBN an Freunde und Bekannte weiterempfehlen.

Wiederwahl- und Weiterempfehlungsbereitschaft

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-69

A 5.2 Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen Zusätzlich zur Globalzufriedenheit wurde die Zufriedenheit mit insgesamt

23 einzelnen Leistungsmerkmalen erfragt. In Abbildung A-7 sind die acht

Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen

besten Leistungsmerkmale dargestellt.

Die Spanne der Zufriedenheitswerte reicht von "gut" bis "durchschnittlich".

Obwohl alle Merkmale in die positiven Bewertungskategorien einzuordnen

Positiv bewertete Leistungsmerkmale

sind, liegen die zwei letzten Kriterien unter dem ÖPNV-Branchendurchschnitt der Globalzufriedenheit.

Abb. A-7: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 1 (Quelle: tns infratest 2010) Die Abbildung A-8 beinhaltet Leistungen, mit denen die Kunden eher unzu-

frieden sind.

Lediglich die Merkmale Verkaufsstellen des VBN und Komfort und Bequemlichkeit im Fahrzeug werden positiv bewertet ("durchschnittlich"), die Werte für die übrigen Kriterien reichen von "eher schlecht" bis "schlecht".

Abb. A-8: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 2 (Quelle: tns infratest 2010)

Eher negativ bewertete Leistungsmerkmale

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Die durchgängig negativ bewerteten Leistungsmerkmale sind in Abbildung

A-9 dargestellt.

A-70 Negativ bewertete Leistungsmerkmale

Insgesamt werden sechs der sieben Merkmale "sehr schlecht" beurteilt, le-

diglich die Sauberkeit und Gepflegtheit im Fahrzeug wird etwas besser eingeschätzt.

Abb. A-9: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 3 (Quelle: tns infratest 2010) Die Abbildungen A-10 bis A-12 zeigen die Veränderungen der Zufrieden-

heit mit den einzelnen Leistungsmerkmalen zwischen den Jahren 2008 und

2010. Als Nulllinie ist der Wert aus dem Jahr 2008 dargestellt. Die Abwei-

chungen von dieser Nulllinie zeigen die Veränderungen, die sich 2010 ergeben haben. Der dargestellte Signifikanzbereich gibt an, ab welchem Wert

diese Veränderungen für die einzelnen Merkmale statistisch signifikant sind.

Eine Veränderung, die durch einen Balken nach rechts dargestellt ist, zeigt eine Verschlechterung der Beurteilung, ein Balken nach links eine bessere Beurteilung.

Abb. A-10: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 1 (Quelle: tns infratest 2010)

Veränderung der Leistungsmerkmale 2008/2010

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

Eine signifikante Verbesserung ist bei dem Merkmal Linien- und Strecken-

netz zu beobachten. Die übrigen Merkmale weisen einen Rückgang der Kundenzufriedenheit auf, der bei Fahrplaninformationen zu Hause, Freundlichkeit des Personals, Fahrplaninformationen an Haltestellen und Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit statistisch signifikant ist.

Abb. A-11: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 2 (Quelle: tns infratest 2010)

In Abbildung A-11 ist keine einheitliche Entwicklung der Kundenzufrieden-

heit zu beobachten. So schätzen die Fahrgäste die Leistungen Verkaufsstel-

len des VBN, Informationen zur Orientierung an Haltestellen, Platzangebot im Fahrzeug sowie Sicherheit im Fahrzeug – abends signifikant schlechter ein.

Im Gegensatz dazu weisen die Merkmale Komfort und Bequemlichkeit im

Fahrzeug, Fahrkartensortiment und Anschlüsse im Vergleich zu 2008 eine positive Entwicklung auf.

Die Kriterien, die von den Kunden überwiegend negativ bewertet werden

(vgl. Abb. A-12), weisen auch im Zeitverlauf eine negative Entwicklung auf.

Lediglich das Merkmal Fahrkartenautomaten verbucht eine signifikante Steigerung der Kundenzufriedenheit. Die Einschätzung zum Tarifsystem hat sich nicht verändert, während die fünf übrigen Merkmale im Vergleich zu 2008 schlechter bewertet werden.

A-71

Unterschiedliche Entwicklung der Bewertung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-72

Abb. A-12: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 3 (Quelle: tns infratest 2010)

A 5.3 Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen Im Rahmen der Befragungen wurde für die 23 Leistungsmerkmale auch die Bedeutung aus Sicht der Kunden ermittelt.

Bedeutung der Leistungsmarkmale

Die einzelnen Leistungsmerkmale lassen sich zu sechs Leistungspaketen gruppieren (Angebot, Fahrzeug, Tarif, Kundenbeziehung, Sicherheit und Haltestellen/Stationen).

Das Paket Angebot ist aus Sicht der Kunden von zentraler Bedeutung, da alle

Angebot

fünf darin enthaltenen Merkmale eine hohe Bedeutung aufweisen bzw.

Schlüsselfaktoren sind. 13 Die Kundenzufriedenheit variiert in diesem Paket allerdings stark. Während die Schnelligkeit der Beförderung in die Kategorie

"gut" eingeordnet werden kann, positionieren sich die Anschlüsse und die

Taktfrequenz im Bereich "eher schlecht" bzw. "schlecht". Auch das Linienund Streckennetz wird signifikant besser beurteilt als die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.

Die Bedeutung des Paketes Fahrzeug wird vor allem durch den Schlüsselfak-

tor Freundlichkeit des Personals definiert, der 2010 signifikant schlechter

bewertet wird, gleichzeitig aber signifikant an Bedeutung gewonnen hat. Im Moment kann er in die Bewertungskategorie "durchschnittlich" eingeordnet

werden und besitzt gerade noch einen positiven Einfluss auf die Globalzufriedenheit. Die Merkmale Informationen im Fahrzeug und Komfort und

Bequemlichkeit im Fahrzeug stellen die Fahrgäste zufrieden, werden allerdings eher als Zusatznutzen oder als eine Selbstverständlichkeit aufgefasst.

13

Als Schlüsselfaktoren werden Leistungsmerkmale bezeichnet, die von den Fahrgästen

als besonders wichtig angesehen werden. Wenn Schlüsselfaktoren nicht ausreichend

positiv bewertet werden, sinkt insgesamt die Zufriedenheit mit dem ÖPNV-Angebot und damit die Kundenbindung.

Fahrzeug

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil A

A-73

Die negativ bewerteten Merkmale Platzangebot im Fahrzeug und Sauberkeit

und Gepflegtheit im Fahrzeug werden von den Fahrgästen hinsichtlich ihrer Bedeutung als nicht sehr hoch eingeschätzt.

Das Paket Tarif stellt die Kunden insgesamt nicht zufrieden. Dies ist umso

Tarif

problematischer, da alle Merkmale (Fahrkartensortiment, Tarifsystem, Preis-

Leistungsverhältnis) aufgrund der hohen realen Bedeutung als Schlüsselfak-

toren eingestuft sind. Alle drei Leistungsmerkmale werden als "eher

schlecht" (Fahrkartensortiment) und "sehr schlecht" (Tarifsystem, Preis-

Leistungsverhältnis) bewertet.

Das Leistungspaket Kundenbeziehung besteht aus vier Merkmalen, wobei

Kundenbeziehung

lediglich eines als Schlüsselfaktor (Fahrkarten-Verkaufsstellen des VBN)

bewertet wird. Insgesamt hat das Paket im Vergleich zu 2008 an Bedeutung

verloren, bei dem Merkmal Internetauftritt des VBN ist diese Entwicklung

signifikant. Abgesehen von dem Merkmal Fahrkartenautomaten, das als "sehr schlecht" eingeschätzt wird, liegen die Bewertungen im positiven Bereich.

Da die beiden Merkmale im Paket Sicherheit (Sicherheit im Fahrzeug –

abends, Sicherheit an Haltestellen – abends) als Seitenfaktoren

14

Sicherheit

eingestuft

sind, haben sie für die Kunden kaum eine Relevanz. Daher haben auch die

negativen Bewertungen "schlecht" und "sehr schlecht" für die beiden Merkmale kaum eine Auswirkung auf die Globalzufriedenheit. Der Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Jahr 2008 zeigt auf, dass die Sicherheit im Fahr-

zeug – abends signifikant schlechter bewertet wird und dass das Merkmal Sicherheit an Haltestellen – abends signifikant an Bedeutung verliert. Das Paket Haltestellen und Stationen ist für die Kunden des VBN im Jahr

2010 Jahr wichtiger: Drei der insgesamt vier Merkmale weisen eine höhere reale Bedeutung auf als 2008. Allerdings bewerten die Fahrgäste dieses

Paket tendenziell schlechter. Ein Rückgang der Zufriedenheit ist bei allen Merkmalen zu beobachten, bei Fahrplaninformationen an Haltestellen und

bei Informationen zur Orientierung an Haltestellen ist dies signifikant. Momentan spielt das Paket im Hinblick auf die Globalzufriedenheit noch eine

geringe Rolle, da es abgesehen von dem Merkmal Fahrplaninformationen an

Haltestellen ausschließlich Seitenfaktoren beinhaltet.

14

Als Seitenfaktoren werden Leistungsmerkmale bezeichnet, die von den Fahrgästen als

nicht vordringlich wichtig angesehen werden. Die Seitenfaktoren haben zunächst einen

geringeren Einfluss auf die Globalzufriedenheit und Kundenbindung. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei längerer negativer Beurteilung Seitenfaktoren an Bedeutung zunehmen.

Haltestellen und Stationen

Nahverkehrsplan  

2013 – 2017

Teil B Entwicklung des Fahrgastaufkommens Bestandsaufnahme und Potenzialbetrachtung

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Inhaltsverzeichnis Teil B

B 1 Zielsetzung, Vorgehensweise und Datengrundlagen ......................... B-3

B 2 Bestandsaufnahme .......................................................................... B-5 B 2.1 Strukturdaten .............................................................................. B-5 B 2.1.1 Einwohner im Planungsgebiet............................................. B-5 B 2.1.2 Altersstruktur im Planungsgebiet ....................................... B-6 B 2.1.3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ........................... B-7 B 2.1.4 Pendlerströme .................................................................. B-10 B 2.1.5 Pkw-Bestand .................................................................... B-12 B 2.2 Fahrgastaufkommen ................................................................ B-12 B 2.2.1 Modal Split ....................................................................... B-12 B 2.2.2 Gesamtes ÖPNV-Aufkommen im VBN ............................... B-14 B 2.2.3 SPNV-Fahrgastaufkommen ............................................... B-15 B 2.2.4 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen ............................. B-20 B 2.2.5 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven .................... B-22 B 2.2.6 Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst ..................... B-24 B 2.2.7 Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg ........................ B-27 B 2.2.8 Fahrgastaufkommen der Landkreise ................................. B-29

B 3 Potenzialbetrachtungen und zukünftige Herausforderungen ........... B-33 B 3.1 Bevölkerungsprognose und demografische Entwicklung ............ B-33 B 3.2 Potenziale und Herausforderungen je Gebietskörperschaft ........ B-38 B 3.2.1 Kreisfreie Städte ............................................................... B-38 B 3.2.2 Landkreise ....................................................................... B-39 B 3.3 Zusammenfassung der Herausforderungen ............................... B-40

B-2

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-3

B 1 Zielsetzung, Vorgehensweise und Datengrundlagen Das Verkehrsangebot auf Regionalbuslinien sollte zukünftig möglichst

Zielsetzung

nachfrageorientiert geplant werden. Das in Teil C des Nahverkehrsplanes entwickelte Zielnetz der Regionalbuslinien nähert sich diesem Anspruch an

und basiert auf den Analysen dieses Kapitels. Das Verkehrsangebot der Stadtverkehre basiert auf den Planungen der jeweiligen Verbandsmitglieder und wurde in den Nahverkehrsplan integriert.

Als Grundlage für die Analyse der Fahrgastpotenziale der Regionalbuslinien

(Bedienungsebene 1 und Bedienungsebene 2) dienen öffentlich verfügbare Strukturdaten, die dem Fahrgastaufkommen gegenübergestellt werden. Damit schafft die Analyse einen hinreichenden Rahmen zur einheitlichen

Darstellung und somit Vergleichbarkeit der Potenziale auf Regionalbuslinien

im Planungsgebiet untereinander. Weiterführende notwendige Feinplanungen je Linie setzen auf dieser einheitlichen Basis auf.

Die Auswertung der Strukturdaten (Einwohnerzahl und Altersstruktur, so-

zialversicherungspflichtig Beschäftigte, Pendler und Pkw-Bestand) erfolgt

Vorgehensweise und Datengrundlagen

auf Gemeindeebene. Ebenfalls erfolgt die Betrachtung des Fahrgastaufkom-

mens je Regionalbuslinie auf Gemeindeebene als Grundlage der Planungen.

Hier dargestellt werden allerdings aggregierte Fahrgastauswertungen auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise. Der Analyse der Verkehrsver-

flechtungen der sozialversicherungspflichtigen Berufspendler 1 wurde ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Hieraus lassen sich unter anderem Rückschlüsse auf die Zentralitätsfunktion von Gebietskörperschaften ziehen

und somit auch auf andere Fahrtzwecke.

Zukünftige demografische Entwicklungen und ihr Einfluss auf das zukünf-

tige Verkehrsangebot fließen in die Potenzialbetrachtungen ein. Aber auch

sonstige nachfragerelevante Einflussfaktoren wie z.B. touristische Entwick-

Demografische Entwicklungen und Tourismus

lungen finden bei der anschließenden Feinplanung von Regionalbuslinien Berücksichtigung.

Bei der Analyse der oben genannten Faktoren wurde maßgeblich auf Zeit-

punkte abgestellt, die kompatibel zu den VBN-Verkehrserhebungen sind.

Die aktuellen Verkehrserhebungsdaten des VBN beziehen sich auf den Zeit-

raum 2007 bis 2010 und stellen einen durchschnittlichen Jahreswert dieses

Zeitraumes dar. Daher wurde für die Analyse der Strukturdaten vorrangig das Jahr 2009 gewählt.

Die Verkehrserhebung im Zeitraum 2007 bis 2010 konzentrierte sich auf

Linien im Stadt- und Regionalbusverkehr sowie auf den SPNV. Linien im "Schulorientierten Verkehr" (Bedienungsebene 3) wurden in den Landkreisen

nicht vollständig erhoben.

1

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-,

renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der

Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).

Verkehrserhebung des VBN

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-4

Daher erlaubt die Datengrundlage zwar Aussagen zum gesamten ÖPNV-

Fahrgastaufkommen der Städte Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und

Oldenburg, jedoch ist für die Landkreise eine analoge Gesamtfahrgastzahl

nicht verfügbar. Die Analyse des Gesamtfahrgastaufkommens für Landkreise erfolgt unter Ausschluss des Fahrtzwecks "Schule". Bei der Analyse der

Fahrtzwecke im SPNV (Kapitel B 2.2.3) kann wieder auf den Fahrtzweck "Schule" zurückgegriffen werden.

Vorgehensweise der Betrachtung des zukünftigen Fahrgastaufkommens Bestandsaufnahme Fahrgastaufkommen

Strukturdaten

 Gesamt ÖPNV-Aufkommen im Planungsgebiet,

 Einwohner und Demographie,  Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,  Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wohn- und Arbeitsort (Pendler)

 PKW -Bestand

 Gesamtes SPNV-Fahrgastaufkommen,  Gesamtes Fahrgastaufkommen der kreisfreien Städte,

 Fahrgastaufkommen der Landkreise (ohne schulorientierten Verkehr)

 Fahrgastaufkommen der Regionalbuslinien auf Gemeindeebene (interne Analysen)

Potenzialbetrachtung Demografische Entwicklung Pendlerpotenziale

Gesamtfahrgastaufkommen Fahrgastaufkommen im Fahrtzweck „Beruf und Ausbildung“

Die im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes erstellten linienbe-

zogenen Analysen der Regionalbusse auf Bedienungsebene 1 und Bedie-

nungsebene 2 wurden mit den Landkreisen besprochen und flossen in die Erstellung des Zielnetzes im Teil C ein. Zukünftige Planungen des Verkehrs-

angebotes der Regionalbuslinien sollen sich an Fahrgastanalysen und Po-

tenzialbetrachtungen orientieren.

Analysen und Potenzialbetrachtungen als Grundlage zukünftiger Planungen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-5

B 2 Bestandsaufnahme Das Kapitel B 2 umfasst die Bestandsaufnahme der Strukturdaten je Ge-

bietskörperschaft sowie die Analyse des Fahrgastaufkommens. Dabei wird

das Fahrgastaufkommen einerseits für das gesamte Planungsgebiet darge-

stellt, aber auch separat für den SPNV sowie die einzelnen Gebietskörper-

schaften. Dabei erfolgen die Fahrgastauswertungen für die Landkreise ohne den Fahrtzweck "Schule". B 2.1 Strukturdaten B 2.1.1 Einwohner im Planungsgebiet Im Planungsgebiet lebten im Jahr 2009 insgesamt 1.692.000 Menschen.

Dies waren etwa 0,2 % weniger als noch im Jahr 2004 (zum Vergleich: Im

Rückläufige Einwohnerzahlen im Planungsgebiet

Land Niedersachsen verringerte sich die Gesamtzahl der Einwohner um 0,9 % und im Land Bremen um 0,2 %).

Das mit Abstand größte Oberzentrum im Planungsgebiet stellt die Stadt

Bremen mit knapp 548.000 Einwohnern dar. Seit 2004 konnte die Stadt Bremen einen Einwohnerzuwachs von 0,3 % verzeichnen. In den beiden wei-

teren Oberzentren des Planungsgebietes – Stadt Oldenburg sowie Stadt Bremerhaven – leben 162.000 Einwohner bzw. 114.000 Einwohner. Stadt Bremen Stadt Bremerhaven

LK Diepholz

213.634

LK Oldenburg

LK Wesermarsch

91.228 0

-0,7%

LK Verden

133.328

LK Wesermarsch

1,1%

LK Osterholz

112.029

LK Verden

-0,8%

LK Diepholz

126.571

LK Osterholz

2,0%

LK Ammerland

117.517

LK Oldenburg

1,9%

Stadt Oldenburg

161.334

LK Ammerland

-2,1%

Stadt Delmenhorst

74.512

Stadt Oldenburg

-2,8%

Stadt Bremerhaven

114.031

Stadt Delmenhorst

0,3%

Stadt Bremen

547.685

100.000 200.000

300.000

400.000 500.000

600.000

Einwo hne r

-0,7% -3,0%

-4,0%

-3,0%

-2,0%

-1,0%

0,0%

Abb. B-1: Einwohner im Planungsgebiet 2009 und Veränderung der Einwohnerzahl 2009 gegenüber 2004 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Stat. Landesamt Bremen) Während die Stadt Oldenburg einen Einwohnerzuwachs von 1,9 % zwischen 2004 und 2009 verzeichnen konnte, nahm die Einwohnerzahl von Bremerhaven im selben Zeitraum um 2,8 % ab.

Die vierte kreisfreie Stadt im Planungsgebiet, Delmenhorst, zeigt ähnlich

abnehmende Einwohnerzahlen wie Bremerhaven.

Der einwohnerstärkste Landkreis ist mit etwa 214.000 Einwohnern der Landkreis Diepholz. Der Landkreis Wesermarsch ist mit 91.000 Einwohnern

der Landkreis mit der geringsten Einwohnerzahl im Planungsgebiet. Im Zeit-

raum 2004 bis 2009 verringerte sich die Bevölkerung des Landkreises Wesermarsch um 3,0 %.

Einwohnerzahlen der Landkreise auf Gemeindeebene für das Jahr 2009 so-

wie in der Veränderung gegenüber 2004 sind in der Anlage (Diagramm B-1)

dargestellt.

1,0%

Ve ränd e rung d e r Einwo hne r

2,0%

3,0%

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-6

B 2.1.2 Altersstruktur im Planungsgebiet Die Altersstruktur der sechs Landkreise zeigt im Vergleich zu den kreisfrei-

en Städten (Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Delmenhorst) einen höheren Anteil an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Besonders hervorzuhe-

Höherer Anteil von Kindern- und Jugendlichen in den Landkreisen

ben sind hier die Landkreise Oldenburg und Ammerland mit einem über-

proportional hohen Anteil in dieser Altersklasse. Ebenfalls ist die Altersgruppe 30-65 Jahre in den Landkreisen proportional stärker ausgeprägt.

Demgegenüber weisen die kreisfreien Städte tendenziell einen höheren An-

teil an jungen Menschen im Ausbildungsalter (18-30 Jahre) sowie an Senioren (über 65 Jahre) auf. Die Stadt Oldenburg bildet hier mit einem geringeren Anteil an Senioren eine Ausnahme. Stadt Bremen 4,8% Stadt Bremerhaven 5,0% Stadt Delmenhorst

5,0%

Stadt Oldenburg

5,0%

LK Ammerland

5,1%

10,3% 11,2% 12,4% 11,0%

LK Diepholz

4,9% 5,2%

LK Osterholz

4,8%

13,4%

LK Verden

5,2%

13,5%

LK Gesamt

4,9%

Städte Gesamt

5,0% 0%

21,4%

46,6%

22,0%

16,0%

47,9%

21,3%

17,1%

14,1%

LK Oldenburg

LK Wesermarsch 4,8%

47,5%

15,2%

16,0%

13,3%

12,0%

10%

0 - 6 Jahre

19,2%

49,7%

12,6%

20,9%

48,8%

12,3%

19,9%

47,5%

21,5%

47,6%

15,9%

20,9%

48,9%

12,0% 20%

20,9%

49,4%

11,2%

13,6%

20,5%

48,9%

12,0%

13,9%

18,4%

48,4%

12,0%

14,2%

10,7%

48,6%

30%

6 - 18 Jahre

40%

50%

18 - 30 Jahre

20,5% 60%

30-65 Jahre

70%

80%

90%

100%

65 und mehr Jahre

Abb. B-2: Altersstruktur der Einwohner im Planungsgebiet 2009 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie NiedersachsenLSKN; Statistisches Landesamt Bremen) Die Entwicklung der Altersstruktur zwischen 2004 und 2009 zeigt einen deutlichen Trend der Abnahme des Anteils an Kindern und Jugendlichen. Für

die Summe der sechs Landkreise bedeutet dies eine Abnahme von 16 % der Kinder unter 6 Jahren und 6 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von

6 bis 18 Jahren. Die vier kreisfreien Städte verzeichneten demgegenüber lediglich eine Abnahme von 5 % bei Kindern unter 6 Jahren sowie 7 % bei älteren Kindern und Jugendlichen (6-18 Jahre).

Die starke Abnahme der Bevölkerung in der Altersgruppe 0-18 Jahre in den Landkreisen führt hier mittel- und langfristig zu einer weiter anhaltenden

Abnahme von Kindern und Jugendlichen. Weitere Aussagen hierzu finden sich im Kapitel B 3.1.

Während der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren im Zeitraum 2004 bis 2009 abnahm, ist eine deutliche Zunahme des Seniorenanteils über 65 Jahre (+14 %) zu beobachten. Auch hier waren die Landkreise deutlich stärkeren Veränderungen unterzogen als die kreisfreien Städte.

Stärkere Veränderungen der Altersstrukturen in den Landkreisen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-7

Im Vergleich dazu änderte sich die Altersstruktur in Niedersachsen (insge-

samt) im genannten Zeitraum tendenziell in dieselbe Richtung, jedoch weni-

ger ausgeprägt: Die Zahl der Einwohner unter 18 Jahren sank um 9 % und die Zahl der Einwohner über 65 Jahre erhöhte sich um 2 %. 20%

17%

15% 7%

8%

5%

10% 5%

4%

2%

0%

-7%

-12%

-15%

-6% -5% -8% -15%

14%

3%

2%

-3% -7%

-16%

-1% -4%

-4% -6%

4%

-4% -8% -13%

-17%

4%

-5%

4%

-3% -6%

6%

8%

-3% -5% -7%

-10% -16%

-17%

0 - 6 Jahre

6 - 18 Jahre

18 - 30 Jahre

30-65 Jahre

Summe Städte

Summe LK

LK Wesermarsch

LK Verden

LK Osterholz

LK Oldenburg

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhorst

Stadt Bremerhaven

-20%

Stadt Bremen

-25%

-3%

-17%

-20%

15% 7%

6%

LK Diepholz

-10%

-5%

5% 0%

0% -2%

-5% -3% -3% -6%

5%

16%

11%

LK Ammerland

10%

16%

13%

65 und mehr Jahre

Abb. B-3: Veränderung der Einwohner je Altersgruppe 2009 gegenüber 2004 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)

B 2.1.3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Die drei Oberzentren des Planungsgebietes - Stadt Bremen, Stadt Oldenburg und Stadt Bremerhaven - weisen die höchste Anzahl an sozialversi-

cherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort je Einwohner im Jahr 2009

auf. Dies unterstreicht die Bedeutung und Zentralität dieser Städte im Pla-

nungsgebiet. Insbesondere in der Stadt Bremerhaven konnte im Zeitraum 2004 bis 2009 die Zahl der Beschäftigten um nahezu 10 % gesteigert wer-

den (bei einem gleichzeitigen Rückgang der Einwohner um 2,8 %). Auch die

Steigerung der Beschäftigten in der Stadt Oldenburg um 6,3 % ist bemerkenswert. Die Stadt Bremen weist ein vergleichsweise geringes Wachstum

von 2,4 % auf. Die Stadt Delmenhorst erreicht als vierte kreisfreie Stadt im Planungsgebiet gegenwärtig wesentlich geringere Werte bei den Beschäftig-

ten je Einwohner. Im Zeitraum 2004 bis 2009 verringerte sich die Zahl der Beschäftigten um 0,4 %.

Konzentration der Arbeitsplätze in den kreisfreien Städten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Stadt Bremen Stadt Delmenhorst

Stadt Delmenhorst

235

LK Ammerland

178

LK Verden

290

LK Gesamt

396 0

100

200

300

LK Osterholz LK Verden

-0,7%

LK Gesamt

243

Städte Gesamt

1,1% -0,7%

400

Be schäftig te p ro 1000 Einwo hne r

6,9% 3,6% 9,2%

0,4% 6,5%

-0,4% 0,1%

Städte Gesamt 500

6,3%

4,3%

LK Wesermarsch-3,0%

254

LK Wesermarsch

-0,8%

LK Oldenburg

206

LK Osterholz

1,9% 2,0%

LK Diepholz

248

LK Oldenburg

-0,4%

LK Ammerland

272

LK Diepholz

9,8%

-2,1%

Stadt Oldenburg

405

Stadt Oldenburg

2,4%

Stadt Bremerhaven-2,8%

359

Stadt Bremerhaven

0,3%

Stadt Bremen

424

B-8

-4,0% -2,0%

0,0%

2,0%

Beschäftigte

5,2% 3,3% 4,0%

6,0%

8,0%

10,0% 12,0%

Einwohner

Abb. B-4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner am Arbeitsort 2009 sowie Veränderung der Beschäftigten und Einwohner 2009 gegenüber 2004 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)

Neben den drei Oberzentren weisen die Landkreise Verden und Ammerland

ebenfalls eine vergleichsweise hohe Anzahl von Beschäftigten (Arbeitsort)

Wichtige Arbeitsorte innerhalb der Landkreise

auf. Dies ist hier insbesondere auf die Bedeutung der Städte Verden und Achim (LK Verden) sowie Westerstede und Bad Zwischenahn (LK Ammerland)

als Arbeitsort innerhalb dieser Landkreise zurückzuführen. Während der Landkreis Ammerland im Zeitraum 2004 bis 2009 neue Beschäftigte hinzu-

gewinnen konnte (+6,9 %), stagnierte die Entwicklung im Landkreis Verden nahezu (+0,4 %).

Trotz der positiven Entwicklung des Landkreises Oldenburg hinsichtlich der

Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (+9,2 %) zwischen 2004

und 2009 arbeiten in diesem Landkreis im Jahr 2009 nur durchschnittlich

206 Beschäftigte pro 1.000 Einwohner. Damit erreicht der Landkreis Olden-

burg ebenso wie der Landkreis Osterholz einen unterdurchschnittlichen Wert im Vergleich zu den anderen Landkreisen des Planungsgebietes.

Die nachfolgende Abbildung B-5 stellt einen Vergleich aller kreisangehörigen Gemeinden je Landkreis im Planungsgebiet im Bezug auf Ihre Bedeu-

tung als Arbeitsplatz dar. Es wird hier unter anderem deutlich, dass starke Unterschiede innerhalb eines Landkreises vorliegen können. Während bei-

spielweise die Stadt Verden den höchsten Wert an "Beschäftigten pro Einwohner" besitzt, rangieren Gemeinden wie Dörverden und Kirchlinteln des

selben Landkreises auf den hinteren Rängen und generieren somit eher Auspendlerströme (Quellverkehr).

Weitere Darstellungen der Beschäftigten auf Gemeindeebene finden sich in der Anlage (Diagramm B-2).

Innerhalb der Landkreise starke Unterschiede bei der Arbeitsplatzverfügbarkeit

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Ammerl and

Westerstede,Stadt Bad Zwischenahn Wiefelstede Edewecht Rastede Apen Amt Lemförde,SG Sulingen,Stadt Stuhr Diepholz,Stadt Wagenfeld Syke,Stadt Kirchdorf, SG Barnstorf, SG Bassum,Stadt Twistringen,Stadt Bruchhausen-Vilsen,SG Weyhe Rehden, SG Siedenburg, SG Schwaförden, SG Wildeshausen,Stadt Dötlingen Ganderkesee Hude (Oldb) Harpstedt,SG Großenkneten Wardenburg Hatten Stadt Osterholz Ritterhude Lilienthal Worpswede Grasberg Schwanewede Hambergen,SG Verden, Stadt Ottersberg,Flecken Achim,Stadt Oyten Langwedel,Flecken Thedinghausen,SG Kirchlinteln Dörverden Brake, Stadt Lemwerder Nordenham,Stadt Berne Elsfleth,Stadt Stadland Ovelgönne Butjadingen Jade

D i ephol z

192

Os t erhol z V erden

154 147 135

Wes ermars c h

152 139 136 135

119 0

100

390 367 358

244 236 218

556

325 323

233

323

230 203 195 185 155 200

424

353

229 216 212 210 203 189

135

75

377

305 280 250 250

261 251 244 224 218 211 180 171 156 148

Ol denburg

104

B-9

300

405 381

400

Beschäftigte (Arbeitsort) je 1.000 Einwohner

Abb. B-5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner auf Gemeindeebene in 2009 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)

500

600

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-10

B 2.1.4 Pendlerströme Starker Binnen- und Zielverkehr der kreisfreien Städte

Die Stadt Bremen verfügt mit etwa 270.000 Pendlern täglich über das

höchste Pendleraufkommen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) im Planungsgebiet. Dieses setzt sich zu 50 % aus Pendlern im Binnenverkehr

der Stadt zusammen, zu weiteren 38 % aus Einpendlern und zu 12 % aus Auspendlern 2. Aber auch die Städte Oldenburg und Bremerhaven verfügen

aufgrund der Arbeitsplatzsituation über ein hohes Pendleraufkommen sowohl im Binnenverkehr als auch im Zielverkehr (Einpendler). Demgegenüber

weist die Stadt Delmenhorst mit 46 % der Beschäftigten einen ausgeprägten

Quellverkehr (Auspendler) auf.

Landkreise weisen unterschiedliche Pendlerstrukturen auf

Unter den Landkreisen verfügt der Landkreis Diepholz über das höchste

Pendleraufkommen. Mit täglich über 90.000 Pendlern generiert der Landkreis Diepholz größere Pendlerströme als die Stadt Oldenburg. Im Landkreis Diepholz pendeln täglich etwa 38 % der sozialversicherungspflichtig Be-

schäftigten aus dem Landkreis heraus und 19 % in den Landkreis hinein. Mit

einem Anteil von 43 % am Pendleraufkommen verfügt der Landkreis aber auch über einen bedeutenden Binnenverkehr.

Die Landkreise Verden und Ammerland weisen eine ähnliche Pendlerstruktur auf wie der Landkreis Diepholz, jedoch mit einem geringeren absoluten

Pendleraufkommen von täglich etwa 63.000 Pendlern für den Landkreis Verden und 51.000 Pendlern für den Landkreis Ammerland.

Die Landkreise Osterholz und Oldenburg werden vom Quellverkehr (Aus-

pendler) dominiert. Der Landkreis Wesermarsch verfügt von allen Landkreisen über den höchsten Binnenverkehrsanteil.

Stadt Bremen

Stadt Bremen

Stadt Bremerhaven

Stadt Bremerhaven

Stadt Delmenhorst

Stadt Delmenhorst

Stadt Oldenburg

Stadt Oldenburg

39%

LK Ammerland

LK Ammerland

39%

50% 28%

LK Diepholz

LK Diepholz

LK Oldenburg

LK Oldenburg

30%

LK Osterholz

28%

LK Osterholz LK Verden

0

50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000

Binnenverk ehr Aus pendler (Quellverk ehr)

Einpendler (Zielverk ehr)

26%

19%

Binnenverk ehr Landk reis

55% 23%

38% 18%

40%

60%

28% 80%

Einpendler (Zielverk ehr)

Aus pendler (Quellverk ehr)

Als Auspendler bzw. Einpendler wird in dieser Auswertung klassifiziert, wer die

Landkreisgrenze überschreitet.

38% 48%

17%

20%

20% 36%

22%

Abb. B-6: Pendler 2009 differenziert nach Binnen-, Quell- und Zielverkehr absolut und Anteile (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)

2

46% 25%

54% 0%

15%

41%

39%

LK Wesermarsch

12%

40%

43%

LK Verden

LK Wesermarsch

38%

45%

100%

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-11

Die Gemeinde Stuhr sowie die Städte Achim und Verden sind die Gebiets-

körperschaften in den Landkreisen mit dem stärksten Pendleraufkommen 3. Alle drei Gebietskörperschaften besitzen ein starkes Einpendleraufkommen.

Gleichzeitig pendeln aus Stuhr und Achim vergleichbar viele Beschäftigte aus, wogegen die Stadt Verden eher ein starkes Binnenaufkommen besitzt.

Die unten stehende Abbildung B-7 verdeutlicht die Pendlerströme je Land-

kreis und Gebietskörperschaft. Dabei wird auch bei dieser Darstellung deutlich, dass starke Unterschiede zwischen den einzelnen Gebietskörperschaf-

ten hinsichtlich des für verkehrliche Planungen relevanten Pendleraufkommens bestehen. Das Pendleraufkommen ist sortiert nach der Summe des Quell- und Zielverkehrs je Gebietskörperschaft dargestellt. Der Binnenverkehr der Gemeinden wurde nicht in diese Sortierung einbezogen.

Weitere Darstellungen der Pendler auf Gemeindeebene finden sich in der

V erden

Os terhol z

Ol denburg

D i ephol z

Ammerl and

Anlage (Diagramm B-3). Bad Zwischenahn Westerstede,Stadt Edewecht Rastede Wiefelstede Apen Stuhr Weyhe Syke,Stadt Bruchhausen-Vilsen Diepholz,Stadt Bassum,Stadt Altes Amt Lemförde, SG Sulingen,Stadt Barnstorf, SG Twistringen,Stadt Kirchdorf, SG Schwaförden, SG Rehden, SG Wagenfeld Siedenburg, SG Ganderkesee Wildeshausen,Stadt Wardenburg Hude (Oldb) Hatten Harpstedt, SG Großenkneten Dötlingen OHZ, Stadt Lilienthal Ritterhude Schwanewede Hambergen, SG Worpswede Grasberg Achim,Stadt Verden, Stadt Oyten Langwedel,Flecken Thedinghausen, SG Ottersberg,Flecken Kirchlinteln Dörverden Brake, Stadt Nordenham,Stadt Lemwerder Elsfleth,Stadt Berne Stadland Ovelgönne Jade Butjadingen

0

2.000

4.000

6.000

Einpendler (Zielverkehr)

8.000

10.000

12.000

Auspendler (Quellverkehr)

14.000

16.000

18.000

20.000

Binnenverkehr Gemeinde

Abb. B-7: Pendler auf Gemeindeebene in 2009 (LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)

3

Als Auspendler bzw. Einpendler wird in dieser Auswertung klassifiziert, wer eine

Gemeindegrenze überschreitet.

22.000

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-12

B 2.1.5 Pkw-Bestand Der Bestand an Personenkraftwagen (Pkw) im Planungsgebiet hat in den

vergangenen Jahren weiter zugenommen. Dabei ist die Zunahme in den Landkreisen mit insgesamt 2,5 % im Zeitraum 01.01.2008 4 bis 01.01.2010

deutlicher als in den Städten. Den niedrigsten Pkw-Bestand je Einwohner

hatte im Jahr 2010 die Stadt Bremerhaven mit 384 Pkw pro 1.000 Einwoh-

ner. Den höchsten Bestand verzeichnet der Landkreis Diepholz mit 562 Pkw

je 1.000 Einwohner.

Im Vergleich dazu verzeichnete das Land Niedersachen insgesamt einen Pkw-Bestand von 518 Pkw je 1.000 Einwohner zum 01.01.2010. Der

Zuwachs betrug im selben Zeitraum 2,2 %.

397

Stadt Bremen

Stadt Bremen

384

Stadt Bremerhaven

486

Stadt Delmenhorst

561

LK Ammerland

LK Diepholz

562

LK Diepholz

LK Oldenburg

558

LK Oldenburg

LK Osterholz

558

LK Osterholz

LK Verden

561

LK Verden

507

416 0

100

200

300

400

2,7% 2,6% 1,7% 2,7% 2,0% 3,5%

LK gesamt

2,5%

Städte gesamt 500

P kw p ro 1.000 Einwo hne r 01.01.2008

1,8%

LK Wesermarsch

554

LK gesamt Städte gesamt

1,8%

Stadt Oldenburg

LK Ammerland

LK Wesermarsch

2,2%

Stadt Delmenhorst

469

Stadt Oldenburg

0,9%

Stadt Bremerhaven

600

0,0%

1,3% 0,5%

1,0%

1,5%

2,0%

2,5%

3,0%

3,5%

4,0%

Ve ränd e rung P kw p ro Einwo hne r

01.01.2010

Abb. B-8: Pkw Bestand je 1.000 Einwohner 2008 und 2010 sowie Veränderung des Pkw-Bestands ( pro Einwohner) (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)

B 2.2 Fahrgastaufkommen B 2.2.1 Modal Split Im Rahmen der zwischen Dezember 2001 und Dezember 2002 im Auftrag

des Bundesverkehrsministeriums durchgeführten Erhebung zur Mobilität in Deutschland wurde die Befragungsstichprobe für den Bereich des VBN so

erhöht, dass Aussagen zum Mobilitätsverhalten in Bremen, Bremerhaven,

Delmenhorst und Oldenburg sowie für die VBN-Landkreise in Gesamtheit

möglich waren. Nachstehende Abbildung zeigt die Ergebnisse für die

Hauptverkehrsmittelnutzung in Deutschland insgesamt sowie in den jeweiligen Gebietskörperschaften (Modal Split).

4

Ein statistischer Vergleich mit Werten vor dem 01.01.2008 ist aufgrund veränderter

Datenerfassung nicht möglich.

Modal Split 2002

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-13

Abb. B-9: Modal Split 2002 (Datenquelle: VBN 2004) In der im Jahr 2008 durchgeführten Folgeerhebung wurde die Befragungs-

stichprobe für den Bereich des VBN nicht erhöht. Dementsprechend liegen

die Daten zum Modal Split nur für das Land Bremen und das Land Niedersachsen insgesamt vor (vgl. Abb. B-10).

Abb. B-10: Modal Split 2008 (Datenquelle: MiD 2008) Für das Land Niedersachsen ist lediglich noch eine Differenzierung des Mo-

dal-Split-Anteils ÖPNV für die in der Erhebung verwendeten Raumkatego-

rien "Kernstädte" und "verdichtete Kreise" möglich (vgl. Abb. B-11). Insofern

sind Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Modal Split im VBN seit 2002 nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.

Modal Split 2008

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-14

Abb. B-11: ÖV-Anteile in Kernstädten und verdichteten Kreisen (Datenquelle: MiD 2008) Vergleicht man die Ergebnisse der beiden Länder insgesamt mit den jeweili-

Entwicklung seit 2002

gen Werten für 2002, lässt sich festhalten, dass sich in Niedersachsen die

Anteile des ÖPNV und des Fußgängerverkehrs nicht verändert haben. Der

Anteil des Fahrradverkehrs ist um 2 % gestiegen. Die Anteile des MIV sind um 1 % und des MIV (Mitfahrer) um 2 % gefallen.

Im Bundesland Bremen ist insbesondere der Fußverkehr angestiegen (+3 %),

der Radverkehr ist um 2 % gestiegen und auch der MIV (Mitfahrer) ist um 1 %

angestiegen. Im MIV ist ein Rückgang von 3 % und im ÖPNV um 2 % festzustellen.

B 2.2.2 Gesamtes ÖPNV-Aufkommen im VBN Nachstehende Angaben zum Fahrgastaufkommen basieren auf den von der

Grundlagen

VBN GmbH erstellten jährlichen Verbundstatistiken, deren Grundlage die im

VBN verkauften Tickets sind. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre

2000 bis 2010.

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Fahrgäste im VBN von rund 116,8 Mio. auf rund 140,4 Mio. erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von

rund 20,2 %. Im Vergleich zur Entwicklung der Fahrgastzahlen im Nahver-

kehr in Deutschland insgesamt in diesem Zeitraum (+ rund 18,8 %) (vgl.

Verkehr in Zahlen 2010/2011:216 f, 338) stellt dies einen leicht überdurchschnittlichen Zuwachs dar.

Fahrgäste gesamt

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-15

Fahrgäste im VBN seit 2000 (in Mio.) 150 145 140

140,4

135

137,0

130

132,0

132,5

2005

2006

2007

134,9

128,9

125

125,0

120 115

131,5

121,4

120,2

116,8

110 105 100

2000

2001

2002

2003

2004

2008

2009

2010

Abb. B-12: Fahrgäste im VBN seit 2000 (Datenquelle: VBN 2011) Fahrgäste mit Zeitkarten 5, also regelmäßige Nutzer des VBN, stellen mit

Fahrgäste mit Zeitkarten

rund 82,4 Mio. im Jahr 2010 die größte Fahrgastgruppe dar (58,7 %). Deren Gesamtzahl ist seit 2000 weitgehend konstant geblieben (-0,3 %).

Die Zahl der Fahrgäste mit Tickets, die dem Gelegenheitsverkehr zuzurech-

nen sind , betrug im Jahr 2010 rund 33,1 Mio. (23,6 %). Diese Fahrgast6

Fahrgäste im Gelegenheitsverkehr

gruppe hat seit 2000 um 20,4 % zugenommen.

Der mit Abstand stärkste Zuwachs erfolgte allerdings im Bereich der Son-

Fahrgäste mit Sondertickets

dertickets . Im Jahr 2010 waren rund 24,8 Mio. Fahrgäste mit VBN7

Sondertickets unterwegs (17,7 %). Damit hat sich die Zahl der Fahrgäste mit

diesen Tickets seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt.

B 2.2.3 SPNV-Fahrgastaufkommen Die letzte VBN-Verkehrserhebung umfasste die Erhebungsperioden Winter

2007, Frühjahr 2008, Sommer 2009 und Herbst 2010. Dabei sind u.a. alle

VBN-Verkehrserhebung 2007-2010

14 SPNV-Linien, die im VBN verkehren, erhoben worden. Die Erhebungs-

grenze erstreckte sich dabei bis zum ersten Bahnhof, der außerhalb des VBN-Gebietes lag. Für die folgenden Darstellungen sind die Zählergebnisse

hochgerechnet und auf Gebietskörperschaften aufgeteilt worden.

Außerdem werden Zahlen aus der Verkehrserhebung 2002-2003 heran-

gezogen, um Veränderungen gegenüber der aktuellen Verkehrserhebung darzustellen. In der Anlage (Matrizen B-1 bis B-6) sind getrennt nach Wo-

chentagtypen die Ergebnisse der Verkehrserhebung 2007-2010 sowie der

Verkehrserhebung 2002–2003 bezogen auf den SPNV detailliert dargelegt.

5

7-Tage Ticket, 7-TageTicket Schüler, MonatsTicket, Schüler MonatsTicket, Jugend-

FreizeitTicket (Monat/Jahr), JahresTicket/JahresTicket Plus, 365 Tage-Ticket/365 Tage-

Ticket Plus, Firmen-/JobTickt 6

EinzelTicket, KindereinzelTicket, TagesTicket Plus, GruppenTicket, Kurzstrecke

BSAG/Schüler 10er 7

Kombi- und SonderTickets, SemesterTicket

VBN-Verkehrserhebung 2002-2003

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Insgesamt nutzen täglich montags bis freitags innerhalb des VBN-Gebietes

fast 70.000 Fahrgäste den SPNV (vgl. Anlage; Matrix B-1). Dabei stellt der

B-16 Ergebnisse mo-fr 2007-2010

Binnenverkehr in Bremen (einschließlich Bremen-Nord) mit ca. 16.750 Fahr-

gästen/Tag die stärkste Relation 8 dar. Dies entspricht einem Anteil von fast 25 % am SPNV-Verkehrsaufkommen. Mit deutlichem Abstand folgt die Rela-

tion Bremen – Landkreis Verden, die einen Anteil von ca. 10 % am Gesamtverkehrsaufkommen im SPNV besitzt (ca. 7.200 Fahrgäste/Tag).

An dritter Stelle steht die Verbindung zwischen Bremen und dem Landkreis Diepholz, hier werden täglich ca. 6.200 Fahrgäste befördert (Anteil ca. 9 %).

Die Matrix B-2 der Anlage zeigt die Erhebungsergebnisse aus den Jahren

2002-2003. In diesem Zeitraum wurden ca. 53.000 Fahrgäste täglich (mo-

Ergebnisse mo-fr 2002-2003

fr) im SPNV des VBN gezählt. Dies bedeutet einen Anstieg der Anzahl der Fahrgäste um ca. 30 % zwischen den beiden Verkehrserhebungen.

Die folgende Abbildung B-13 zeigt die Top 10 Relationen montags - freitags der Verkehrserhebung 2007–2010. Außerdem sind die Werte der Ver-

kehrserhebung 2002–2003 zum Vergleich aufgeführt.

Festzustellen ist, dass bis auf die Verbindung zwischen den beiden Ober-

zentren Bremen – Oldenburg, alle Top 10 Relationen Zuwächse verzeich-

neten.

Ve rgle ich de r Top 10 Re latione n mo-fr 18.000

16.751

16.000

Fahrgäste/Tag

14.000

Matrixwert 02-03 12.401

12.000

Matrixwert 07-10

10.000 7.216

8.000

6.132

6.000

6.248 4.940

4.000

4.317 3.705

4.536 4.088

3.930 2.706

3.233 3.210

2.000

2.772 1.922

2.474 1.173

2.130 1.446

Stadt Bremen - Stadt Oldenburg

Stadt Bremen - Stadt Delmenhorst

4

5

6

7

8

9

Stadt Bremen - Lk Oldenburg

Stadt Bremen - Stadt Bremerhaven

3

Lk Diepholz Lk Diepholz

Stadt Bremen - Lk Diepholz

2

Lk Oldenburg - Stadt Oldenburg

Stadt Bremen - Lk Verden

1

Stadt Bremen - Lk Osterholz

Stadt Bremen - Stadt Bremen

0

10

Abb. B-13: SPNV Top 10 Relation mo–fr 2007-2010 zu 2002-2003 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) Das hochgerechnete SPNV-Gesamtverkehrsaufkommen (2007-2010) am

Samstag liegt

im

VBN-Gebiet

bei

durchschnittlich ca.

44.870 Fahr-

gästen/Tag (vgl. Matrix B-3 der Anlage). Dies entspricht einem Anteil von

ca. 65 % des Aufkommens montags - freitags. Die Aufteilung der Fahrgastzahlen auf die Relationen zeigt am Samstag ein ähnliches Bild wie unter der Woche.

8

Relation: Hin- und Rückrichtung, z.B. von Bremen nach Verden und von Verden nach

Bremen

Ergebnisse samstags 2007-2010

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-17

Der Binnenverkehr der Stadt Bremen führt die Reihenfolge der SPNVVerkehrsbeziehungen mit ca. 11.800 Fahrgästen/Tag an, der Wert liegt bei über 25 % des SPNV-Verkehrsaufkommens. Auf den weiteren Plätzen folgen

Verbindungen, die auch die Stadt Bremen einbeziehen. Insgesamt haben

diese bremischen Relationen einen Anteil von fast 80 %. Auch am Samstag ist die Relation Stadt Oldenburg zum Landkreis Oldenburg die größte nichtbremische Verbindung. In der Top 10 Übersicht (Abb. B-14) liegt diese Verbindung auf dem zehnten Platz.

Bei der Verkehrserhebung 2002–2003 erreicht der durchschnittliche Sams-

tagswert mit fast 30.000 Fahrgästen/Tag beim SPNV-Verkehrsaufkommen

Ergebnisse samstags 2002- 2003

einen Anteil von ca. 56 % vom Wert für montags - freitags. Die Matrix B-6

der Anlage zeigt die Verteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Auch

hier dominiert der Binnenverkehr Bremen (ca. 7.900 Fahrgäste/Tag, Anteil ca. 26 %). Die Top 10 Platzierungen am Samstag sind in der Abbildung B-14

dargestellt. Alle hier aufgeführten Relationen verzeichnen Zuwächse. In ab-

soluten Zahlen hat der Binnenverkehr Bremen die höchste Steigerung aufzuweisen.

Vergleich der Top 10 Relationen sa 14.000

12.000

11.789

Matrixwert 02-03

Fahrgäste/Tag

10.000

8.000

7.900

Matrixwert 07-10

6.000 4.326

4.000

2.958

4.319 3.207

3.777 3.425

3.360 3.013 2.289

2.000

1.283

2.219 1.276

1.623 819

1.216 673

658

1.110

6

7

8

Lk Oldenburg Stadt Oldenburg

5

Stadt Bremen Lk Rotenburg (W.)

4

Stadt Bremen Lk Oldemburg

Stadt Bremen Lk Diepholz

3

Stadt Bremen Lk Osterholz

Stadt Bremen Lk Verden

2

Stadt Bremen Stadt Delmenhorst

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven

1

Stadt Bremen Stadt Oldenburg

Stadt Bremen Stadt Bremen

0

9

10

Abb. B-14: SPNV Top 10 Relation Samstag 2007-2010 zu 2002-2003 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) Das Ergebnis für Sonntag (vgl. Matrix B-5 der Anlage) zeigt einen durch-

schnittlichen Wert von ca. 26.640 Fahrgästen/Tag im SPNV, dies sind knapp

Ergebnisse sonntags 2007-2010

40 % des Aufkommens montags - freitags. Den größten Anteil mit über 26 % am sonntäglichen SPNV-Verkehrsaufkommen hat ebenfalls der Binnen-

verkehr in Bremen mit über 7.000 Fahrgästen/Tag. Dann folgen acht weitere Relationen im Quell- und Zielverkehr Bremen.

Insgesamt ist im SPNV am Sonntag zwischen den beiden Erhebungsperioden ein Anstieg von 25 % festzustellen. Der Ausgangswert der Erhebung 2002-

2003 betrug ca. 21.200 Fahrgäste/Tag (vgl. Matrix B-6 der Anlage).

Ergebnisse sonntags 2002-2003

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-18

Absolut hat der Binnenverkehr Bremen am meisten zugenommen, nahezu

eine Verdoppelung verzeichnet die Verbindung Stadt Bremen – Landkreis

Oldenburg. Insgesamt erreicht das SPNV-Verkehrsaufkommen am Sonntag ca. 40 % des Aufkommens wie unter der Woche.

Vergleich der Top 10 Relationen so 8.000

7.000

7.054

Matrixwert 02-03 Matrixwert 07-10

Fahrgäste/Tag

6.000

5.000

4.847

4.000 2.724

3.000

2.569

2.379

2.023

2.000

2.399 2.253

2.046 1.279

1.000

1.270 956

1.406 755

889 560

339

675 374

617

Stadt Bremen - Lk Diepholz

Stadt Bremen Stadt Delmenhorst

4

5

6

7

8

9

Lk Oldenburg Stadt Oldenburg

Stadt Bremen Stadt Oldenburg

3

Stadt Bremen - Lk Oldemburg

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven

2

Stadt Bremen - Lk Rotenburg (W.)

Stadt Bremen - Lk Verden

1

Stadt Bremen - Lk Osterholz

Stadt Bremen Stadt Bremen

0

10

Abb. B-15: SPNV Top 10 Relation Sonntag 2007-2010 zu 2002-2003 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) Die Verteilung der Fahrtzwecke 9 im SPNV montags bis freitags der Verkehrs-

erhebung 2007-2010 zeigt die Abbildung B-16. Im SPNV dominiert in allen Verbandsgliedern mit 46,3 % der Fahrtzweck "Arbeit". Es folgen die zusammengefassten Fahrtzwecke "Einkauf/Freizeit" mit 20,3 %. Der Schülerverkehr

hat im SPNV insgesamt einen Anteil von 13,4 % und der Fahrzweck "Ausbildung/Uni" einen Anteil von 9,1 %.

Der Fahrtzweck "Arbeit" hat bezogen auf die jeweiligen Städte Bremen und

Delmenhorst sowie bezogen auf die Landkreise Diepholz, Osterholz und Verden einen Anteil von über 50 %. Bezogen auf den Landkreis Wesermarsch

hat dieser mit knapp 30 % den geringsten Wert. Dagegen hat der Fahrtzweck

"Freizeit/Einkaufen" mit über 27 % in Bezug auf den Landkreis Wesermarsch

einen deutlich höheren Anteil gegenüber den meisten anderen Städten und Kreisen. Nur bezogen auf den Landkreis Ammerland wird mit ca. 26 % eine ähnliche Größenordnung erreicht. Beim Fahrtzweck "Schule" haben die

Landkreise Oldenburg und Wesermarsch die höchsten Anteile. Deutlich un-

ter dem Durchschnittswert von ca. 13 % liegt hier der Wert bezogen auf die

Stadt Bremen mit ca. 5 %. Beim Fahrtzweck "Ausbildung/Uni" sind die Diffe-

renzen nicht so stark ausgeprägt.

9

Bei dieser Analyse handelt es sich um "heimbezogene Fahrtzwecke”; die Auswertung

beinhaltet den Binnen-/Quell- und Zielverkehr einer Gebietskörperschaft

Fahrtzwecke im SPNV

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Ve rte ilung Fahrtzwe cke (mo -fr) im SP NV 2007-10

100%

11,8% 11,2%

13,6%

20,1%

20,3%

17,0%

9,8%

11,7%

9,4%

10,7%

10,1%

9,2%

9,1%

10,1%

9,6%

17,7%

20,8%

15,5%

17,2%

12,6%

10,8%

90% 80% 70% 60%

5,2%

50%

14,7%

9,2%

21,3%

25,7%

7,7%

12,1%

8,0%

13,7%

9,7%

13,4%

6,1% 21,2%

8,2%

9,2%

13,1%

Sonstiges

20,3%

27,7%

Einkauf/Freizeit

9,1%

13,2%

9,3%

40%

Ausbildung/Uni

13,4%

Schule

21,1%

30%

53,0%

20%

42,2%

50,9%

42,2%

52,0%

46,4%

42,8%

53,1%

Arbeit

50,8%

46,3% 29,4%

10% 0%

en m re

t n z z h rg rg en nd rs ol ol ve sc la bu bu rd rh ho ar ha ph er en en Ve te m ie er en m r s d d D l l e m m O Lk O O Am el es re Lk Lk D dt W Lk tB Lk ta k dt S L ad a t S St

tB ad St

N SP

V

t m sa ge

Abb. B-16: Prozentuale Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) In Abbildung B-17 sind die absoluten Zahlen der Fahrtzwecke im SPNV (Ver-

kehrserhebung 2007-2010) der Verbandsglieder dargestellt. Hier zeigt sich

ebenfalls, dass der SPNV-Verkehr bezogen auf die Stadt Bremen eine we-

sentlich höhere Bedeutung hat als in den übrigen Verbandsgliedern.

Mit über 27.000 Fahrgäste/Tag dominiert der Fahrtzweck "Arbeit" bezogen

auf die Stadt Bremen. Auch mit über 10.000 Fahrgästen/Tag stellt der Ein-

kaufs-/Freizeitverkehr im Bezug auf die Stadt Bremen den zweitstärksten

Fahrtzweck dar, gefolgt vom Fahrtzweck "Ausbildung/Uni" mit über 5.000 Fahrgästen/Tag. Mit 4.000 bis 5.000 Fahrgästen/Tag ist der Fahrtzweck "Arbeit" bezogen auf die Stadt Oldenburg und die Landkreise

Diepholz und Verden vertreten.

Fahrtzw e cke im SPNV, mo-fr

60.000

Sonstiges

50.000

Einkauf/Freizeit Ausbildung/Uni

Fahrgäste/T ag

40.000

Schule Arbeit

30.000

20.000

10.000

m ar sc h

de n W

es er

Ve r Lk

Lk

ho lz st er O

Lk

ld e

nb u

rg

ol z O Lk

ie ph D Lk

m m er la nd

rg

A

nb u

Lk

ld e O

St ad t

el m

en h

or st

ve n D

m er ha

St ad t

Br e St ad t

St ad t

Br e

m en

0

Abb. B-17: Absolute Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung)

B-19

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-20

B 2.2.4 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen Das Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen betrug im Zeitraum 2007 bis

ÖPNV-Gesamtaufkommen

2010 durchschnittlich täglich etwa 390.000 Fahrgäste an den Werktagen (mo-fr). Dieses ÖPNV-Gesamtaufkommen umfasst alle Verkehrsarten wie

Straßenbahn und Stadtbus, SPNV und Regionalbus. Es setzt sich zusammen

aus einem dominierenden Binnenverkehr mit etwa 320.000 Fahrgästen (82 %), einem starken Quell- und Zielverkehr mit etwa 60.000 Fahrgästen (15 %) sowie einem Durchgangsverkehr von etwa 10.000 Fahrgästen (2 %).

Im Vergleich dazu beträgt das Fahrgastaufkommen samstags durchschnitt-

lich täglich etwa 71 % des Verkehrs an Wochentagen (mo-fr). Während sich

der Binnenverkehr an Samstagen um etwa 102.000 Fahrgäste gravierend

verringert, bleiben Quell- und Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr auf

einem hohen Niveau bestehen. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 39 % eines durchschnittlichen Werktages (mo-fr).

Du r c h s c h n ittlic h e täg l. Fah r g äs te

Stadt Bremen - Fahrgas taufk ommen ÖPN V ges amt 350.000 300.000

Mo-Fr

250.000

Sa So

200.000 150.000 100.000 50.000 0

Binnenverkehr

Quell-/Zielverkehr

Durchgangsverkehr

Abb. B-18: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Im Binnenverkehr stellen Fahrgäste mit dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbil-

dung" mit etwa täglich 98.000 Fahrgästen die stärkste Nutzergruppe (mofr) dar. Dies sind etwa 30 % des Fahrgastaufkommens im Binnenverkehr.

Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Freizeit" mit etwa 66.000 Fahrgästen bzw. 20 % des Fahrgastaufkommens, umfassen diese beiden Nutzergruppen 50 %

des Fahrgastaufkommens im Binnenverkehr der Stadt Bremen (mo-fr). Die

anderen Fahrtzwecke wie z.B. "Einkauf" und "Schule" nehmen dem gegen-

über eine nachrangige Bedeutung ein. Anzumerken ist der relativ ausgeprägte Anteil der Fahrgäste mit dem Fahrtzweck "Sonstiges". Die Nutzergruppen dieser Fahrtzwecke lassen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht

zuordnen; dies nicht zuletzt, da eine Vielzahl von Dreiecksfahrten im Alltag absolviert wird, in denen Wege miteinander verbunden werden (z.B. ArbeitEinkaufen-Kita-Wohnung) oder Fahrtanlässe gegeben sind, die nicht den

klassischen Strukturen zuzuordnen sind (z.B. Arztbesuche, Dienstreisen mit Quelle/Ziel Arbeit etc.).

Fahrtzwecke im Binnenverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Im Gegensatz zum Binnenverkehr ist die Bedeutung des Fahrtzwecks "Arbeit und Ausbildung"

10

im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremen mit einem

B-21 Fahrtzwecke im Quellund Zielverkehr

Anteil von 50 % noch ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Frei-

zeit" repräsentieren diese beiden Fahrtzwecke mehr als 70 % des Fahrgast-

aufkommens im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremen.

Stad t Bre me n: Binne nve rke hr nach Fahrtzwe cke n (Mo -Fr)

Freizeit 20%

Einkaufen 11%

Schule 9%

Uni/FH 6%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 11%

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 13%

Arbeit/Ausbildg. 30%

Stad t Bre me n: Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n (Mo -Fr) Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 8%

Uni/FH 6%

Schule 4%

Arbeit/ Ausbildg. 50%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 6% Freizeit 22% Einkaufen 4%

Abb. B-19: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Die ÖPNV-Verflechtungen (einschließlich SPNV und Regionalbus) im Quell-

und Zielverkehr der Stadt Bremen (mo-fr) konzentrieren sich auf die angrenzenden Landkreise Diepholz, Verden und Osterholz sowie die Städte Delmenhorst, Bremerhaven und Oldenburg. Die stärksten Fahrgastströme

zwischen Bremen und den Landkreisen ergeben sich auf den Quell- und

Zielrelationen Achim mit 3.000 Fahrgästen täglich, Stuhr mit 2.600 Fahrgäs-

ten, Verden und Weyhe jeweils 2.200 Fahrgästen sowie Schwanewede mit 2.100 Fahrgästen und Lilienthal mit 2.000 Fahrgästen täglich.

Dem SPNV kommt im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremen eine dominierende Bedeutung zu. 60 % der Fahrgäste im Quell- und Zielverkehr nut-

zen den SPNV. Aber auch der Stadtverkehr spielt eine wesentliche Rolle mit

etwa 32 % am Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Dies ist vorrangig der

Verteilerfunktion des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV ge-

schuldet, aber auch einem Verkehrsangebot des Stadtverkehrs über die Stadtgrenzen hinaus. Der Regionalbus hält lediglich einen Anteil von 8 %.

10

Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine

Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende.

Relationen im Quell- und Zielverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Stad t Bre me n - Fahrg astaufko mme n Que ll- und Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr)

Stad t Bre me n - Fahrg astaufko mme n Que ll- und Zie lve rke hr (Mo -Fr) 12.000

8.000 6.000 4.000 2.000

en St ad tO ld en bu rg

St ad tB

re m er ha v

or st

z

el m en h

O st er ho l

St ad tD

LK

LK

LK

Ve rd en

0

Durchschni t t l . t ä g l . Fa hrg ä st e

40.000

10.000

Di ep ho lz

Durc hs c hnittl. tägl. Fahrgäs te

B-22

35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0

SPNV

Stadtverkehr

Regionalverkehr

Abb. B-20: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010) B 2.2.5 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven Das Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven betrug im Zeitraum 2007

bis 2010 durchschnittlich täglich etwa 50.000 Fahrgäste (mo-fr). Dieses

ÖPNV-Gesamtaufkommen umfasst alle Verkehrsarten wie Stadtverkehr,

SPNV und Regionalbus. Es setzt sich zusammen aus einem dominierenden Binnenverkehr mit etwa 36.000 Fahrgästen (72 %), einem starken Quell- und Zielverkehr mit etwa 13.000 Fahrgästen (26 %) sowie einem Durchgangsverkehr von etwa 1.000 Fahrgästen (2 %).

Im Vergleich dazu beträgt das Fahrgastaufkommen an Samstagen durchschnittlich täglich etwa 63 % des Verkehrs (mo-fr). Während sich der Bin-

nenverkehr an Samstagen um täglich etwa 15.000 Fahrgäste verringert, bleiben Quell- und Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr auf einem hohen

Niveau bestehen. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 36 % des Verkehrs (mo-fr).

St ad t B re me rhave n - Fahrg ast auf ko mme n Ö P NV g e samt

Durchschn. tägl. Fahrgäste

40.000

30.000

Mo-Fr Sa So

20.000

10.000

0

Binnenverkehr

Quell-/Zielverkehr

Durchgangsverkehr

Abb. B-21: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)

ÖPNV-Gesamtaufkommen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Im Binnenverkehr stellen die Fahrgäste mit den Fahrtzwecken "Arbeit und

Ausbildung" sowie "Freizeit" die stärkste Nutzergruppe an Werktagen (mo11

B-23 Fahrtzwecke im Binnenverkehr

fr) dar. Zusammen umfassen die Fahrtzwecke ein Fahrgastaufkommen von

täglich etwa 8.000 Fahrgästen und repräsentieren etwa 44 % des Binnenverkehrsaufkommens im ÖPNV.

Die anderen Fahrtzwecke wie z.B. "Einkauf" und "Schule" nehmen dem ge-

genüber eine nachrangige Bedeutung ein. Jedoch beträgt der Anteil des

Fahrtzwecks "Schule" noch 15 % am Binnenverkehrsaufkommen der Stadt Bremerhaven.

Anzumerken ist der relativ ausgeprägte Anteil der Fahrgäste im Fahrtzweck

"Sonstiges", deren Nutzergruppen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht zuordnen lassen. 12

Im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerhaven ist die Bedeutung des

Fahrtzwecks "Arbeit und Ausbildung" mit einem Anteil von 33 % wesentlich

Fahrtzwecke im Quellund Zielverkehr

ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Freizeit" repräsentieren

diese beiden Fahrtzwecke mehr als 50 % des Fahrgastaufkommens. Der

Fahrtzweck "Schule" besitzt mit 20 % ebenfalls einen hohen Stellenwert am Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerhaven.

S tadt Bremerhaven: Binnenverkehr nach F ahrtzwecken 2007-2010 Freizeit 22%

Uni/FH 2%

Stad t Bre me rhave n: Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Freizeit 22%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 15% Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 11%

Uni/FH 6%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 7%

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 7% Einkaufen 5%

Einkaufen 13%

Schule 15%

Arbeit&Ausbildg. 22%

Schule 20%

Arbeit&Ausbildg. 33%

Abb. B-22: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010. (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010) Die wichtigsten ÖPNV-Verflechtungen (einschließlich SPNV und Regionalbus) im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerhaven (mo-fr) konzentrieren sich

mit ca. 52 % des Quell- und Zielverkehrs auf den angrenzenden Landkreis Cuxhaven sowie die Stadt Bremen mit etwa 33 %.

11

Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine

Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende. 12

Siehe weitere Ausführungen zum Fahrtzweck "Sonstiges" im Abschnitt B 2.2.4

Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen

Relationen im Quellund Zielverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-24

SPNV und Stadtbus nehmen im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerha-

ven eine gleichwertige Bedeutung ein. 48 % der Fahrgäste nutzen den SPNV,

44 % der Fahrgäste nutzen den Stadtverkehr. Dies ist einerseits der Verteilerfunktion des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV geschuldet,

aber auch einem Verkehrsangebot des Stadtverkehrs über die Stadtgrenzen hinaus. Der Regionalbus hält lediglich einen Anteil von 8 %.

Stad t Bre me rhave n - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr (Mo -Fr) Durchschni t t l . t ä g l . Fa hrg ä st e

Durc hs c hn. tägl. Fahgäs te

8.000

Stad t Bre me rhave n - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr)

7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0

Stadt Bremen

LK Cuxhaven

7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000

sonstige

0

SPNV

Stadtverkehr

Regionalverkehr

Abb. B-23: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010) B 2.2.6 Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst Das Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst betrug im Zeitraum 2007 bis 2010 (mo-fr) durchschnittlich täglich etwa 29.000 Fahrgäste in allen Verkehrsarten wie Stadtbus, SPNV und Regionalbus im Binnen-, Quell- und

Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr. Im Gegensatz zu den anderen kreis-

freien Städten verfügt die Stadt Delmenhorst über ein vergleichsweise geringes Fahrgastaufkommen im Binnenverkehr. Der Anteil des Binnenver-

kehrs am ÖPNV-Gesamtaufkommen beträgt lediglich 21 % (in Bremen bei-

spielweise 82 %). Den dominierenden Anteil stellt der Durchgangsverkehr mit 49 % dar, gefolgt vom Quell- und Zielverkehr mit 30 %.

Das Fahrgastaufkommen an Samstagen beträgt durchschnittlich täglich etwa 84 % des Verkehrs (mo-fr). Während der Binnenverkehr sowie der Quell-

und Zielverkehr sich an Samstagen weiter verringert, verbleibt der Durch-

gangsverkehr auf hohem Niveau. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 60 % des Verkehrs (mo-fr), was maßgeblich dem star-

ken Durchgangsverkehr geschuldet ist.

ÖPNV-Gesamtaufkommen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-25

S tadt Delmenho rst - F ahrgastaufko mmen ÖPNV gesamt

Du r c h s c h n ittl. täg l. Fah r g äs te

16.000 14.000 12.000

Mo-Fr Sa So

10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0

Binnenverkehr

Quell-/Zielverkehr

Durchgangsverkehr

Abb. B-24: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 20072010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Im Binnenverkehr stellen die Fahrgäste mit den Fahrtzwecken "Freizeit" so-

wie "Einkaufen" mit jeweils täglich etwa 1.300 Fahrgästen bzw. jeweils etwa

Fahrtzwecke im Binnenverkehr

22 % des Fahrgastaufkommens die stärksten Nutzergruppen (mo-fr) dar.

Die Fahrtzwecke "Schule" und "Arbeit und Ausbildung" 13 nehmen einen fast

gleichwertigen Stellenwert am Fahrgastaufkommen ein. Auch in der Stadt

Delmenhorst ist der Anteil der Fahrgäste im Fahrtzweck "Sonstiges", deren

Nutzergruppen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht zuordnen lassen, relativ hoch ausgeprägt 14.

Stad t De lme nho rst: Binne nve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Freizeit 21%

Schule 18%

Freizeit 16%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 17% Einkaufen 22%

Arbeit/Ausbildg. 16%

Stad t De lme nho rst: Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Uni/FH 4%

Schule 11%

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 8%

Einkaufen 4%

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 6%

Arbeit/Ausbildg. 51%

Abb. B-25: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)

13

Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine

Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende. 14

Siehe weitere Ausführungen zum Fahrtzweck "Sonstiges" im Abschnitt B 2.2.4

Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 6%

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Im Gegensatz zum Binnenverkehr ist die Bedeutung des Fahrtzwecks "Arbeit

und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr der Stadt Delmenhorst mit ei-

B-26 Fahrtzwecke im Quell- und Zielverkehr

nem Anteil von 51 % wesentlich ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Freizeit" repräsentieren diese beiden Fahrtzwecke mehr als 65 % des Fahrgastaufkommens im Quell- und Zielverkehr der Stadt Delmenhorst.

Die ÖPNV-Verflechtungen im Quell- und Zielverkehr (einschließlich SPNV

und Regionalbus) der Stadt Delmenhorst (mo-fr) konzentrieren sich auf

Relationen im Quell- und Zielverkehr

Bremen sowie den angrenzenden Landkreis Oldenburg. Mit fast 5.000 Fahr-

gästen täglich (Mo-Fr) stellt die Relation Bremen ca. 60 % des gesamten

Quell- und Zielverkehrs der Stadt Delmenhorst dar.

Dem SPNV kommt im Quell- und Zielverkehr der Stadt Delmenhorst eine dominierende Bedeutung zu. Fast 60 % der Fahrgäste im Quell- und Zielver-

kehr nutzen den SPNV. Aber auch der Stadtverkehr spielt eine wesentliche

Rolle mit etwa 35 % am Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Dies ist vorrangig der Verteilerfunktion des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV geschuldet. Der Regionalbus hält lediglich einen Anteil von 6 %. Stad t De lme nho rst - Fahrg astaufko mme n Que ll- und Zie lve rke hr (Mo -Fr) Durchschni t t l . t ä g l . Fa hrg ä st e

Du r c h s c h n . täg l. Fah g äs te

6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0

Stad t De lme nho rst - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr)

Stadt Bremen

LK Oldenburg

sonstige

6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0

SPNV

Stadtverkehr

Abb. B-26: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010)

Regionalverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-27

B 2.2.7 Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg Das Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg betrug im Zeitraum 2007 bis

ÖPNV-Gesamtaufkommen

2010 durchschnittlich täglich etwa 59.000 Fahrgäste (mo-fr) und bezieht

sich auf alle Verkehrsarten wie Stadtbus, SPNV und Regionalbus. Es setzt

sich zusammen aus einem dominierenden Binnenverkehr mit etwa 32.000 Fahrgästen (54 %), einem starken Quell- und Zielverkehr mit etwa 21.000

Fahrgästen (36 %) sowie einem Durchgangsverkehr von etwa 6.000 Fahrgästen (10 %).

Das Fahrgastaufkommen an Samstagen beträgt dagegen durchschnittlich etwa 71 % des Verkehrs (mo-fr). Während sich Binnenverkehr sowie Quell-

und Zielverkehr an Samstagen gravierend verringern, bleibt der Durch-

gangsverkehr auf einem hohen Niveau bestehen. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 41 % des Verkehrs (mo-fr).

Stad t Old e nb urg - Fahrg astaufko mme n ÖP NV g e samt

Durc hs c hnittl. tägl. Fahrgäs te

35.000 30.000

Mo-Fr SA

25.000

So

20.000 15.000 10.000 5.000 0

Binnenverkehr

Quell-/Zielverkehr

Durchgangsverkehr

Abb. B-27: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 20072010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Im Binnenverkehr stellen die Fahrgäste mit dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung"

15

sowie "Freizeit" mit täglich jeweils 6.700 Fahrgästen die

Fahrtzwecke im Binnenverkehr

stärksten Nutzergruppen (mo-fr) dar. Zusammen entspricht dies etwa 42 %

des Fahrgastaufkommens im Binnenverkehr. Die Fahrtzwecke "Einkauf" und "Schule" nehmen demgegenüber eine leicht nachrangige Bedeutung ein.

Anzumerken ist der relativ ausgeprägte Anteil der Fahrgäste im Fahrtzweck "Sonstiges". 16

Im Gegensatz zum Binnenverkehr ist die Bedeutung des Fahrtzwecks "Arbeit

und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg mit einem Anteil von fast 40 % deutlich ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck

"Freizeit" repräsentieren diese beiden Fahrtzwecke etwa 70 % des Fahrgast-

aufkommens. 15

Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine

Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende. 16

Siehe weitere Ausführungen zum Fahrtzweck "Sonstiges" im Abschnitt B 2.2.4

Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen

Fahrtzwecke im Quell- und Zielverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Stad t Old e nb urg : Binne nve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Sonstiges (ohne Einkaufen Wohnungs13% bezug) 14%

Stad t Old e nb urg : Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Uni/FH 8%

Freizeit 22%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 9%

Arbeit/Ausbildg. 21%

Einkaufen 4%

Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 5%

Uni/FH 6%

Schule 16%

B-28

Arbeit/Ausbildg. 39%

Freizeit 21%

Schule 15%

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 7%

Abb. B-28: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Die ÖPNV-Verflechtungen im Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg (einschließlich SPNV und Regionalbus) (mo-fr) konzentrieren sich auf die

Relationen im Quell- und Zielverkehr

angrenzenden Landkreise Oldenburg und Ammerland sowie die Stadt Bre-

men. Dem SPNV kommt im Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg eine

dominierende Bedeutung zu. Etwa 55 % der Fahrgäste nutzen den SPNV. Aber auch der Stadtverkehr spielt eine wichtige Rolle mit etwa 27 % am Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Dies ist vorrangig der Verteilerfunktion

des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV geschuldet, aber auch einem Verkehrsangebot des Stadtverkehrs über die Stadtgrenzen hinaus.

Bemerkenswert ist der relativ hohe Anteil des Regionalbusverkehrs am

Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg. Mit etwa 18 % hat Oldenburg

den höchsten Anteil Regionalbusverkehr am Quell- und Zielverkehr der kreisfreien Städte.

9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0

Stad t Old e nb urg - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr) Du r c h s c h n ittl. täg l. F ah r g äs te

Durc hs c hnittl. tägl. Fahrgäs te

Stad t Old e nb urg - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach b e d e ute nd e n Re latio ne n (Mo -Fr)

LK Oldenburg LK Ammerland Stadt Bremen

sonstige

14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0

SPNV

Stadtverkehr

Abb. B-29: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010)

Regionalverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-29

B 2.2.8 Fahrgastaufkommen der Landkreise Fahrtzweck "Schule" ausgeklammert

Das Fahrgastaufkommen der Landkreise lässt sich nicht als ÖPNV-

Gesamtaufkommen darstellen, da in der VBN-Verkehrserhebung der Jahre

2007 bis 2010 die Linien im "schulorientierten Verkehr" nicht vollständig erhoben wurden. Daher ist der Fahrtzweck "Schule" in der Verkehrserhebung unterrepräsentiert und eine Gesamtdarstellung des ÖPNV nicht möglich. Da sich der Fahrtzweck "Schule" in den meisten Fällen auf den Binnenverkehr

der Landkreise konzentriert, kann davon ausgegangen werden, dass der

Quell- und Zielverkehr nahezu vollständig erfasst ist. Die nachfolgenden Auswertungen klammern daher den Fahrtzweck "Schule" aus.

Quell-, Ziel- und Binnenverkehr

Mit etwa 14.500 Fahrgästen täglich (mo-fr) verzeichnet der Landkreis

Diepholz das höchste Fahrgastaufkommen im Quell-, Ziel und Binnenverkehr 17 der Landkreise im Zeitraum 2007 bis 2010. Der Landkreis Verden

verzeichnet mit etwa 13.000 Fahrgästen täglich eine vergleichbare Anzahl Fahrgäste. Die anderen Landkreise verfügen über ein ÖPNV-Fahrgast-

aufkommen zwischen 4.000 und 9.000 Fahrgästen täglich.

In allen Landkreisen dominiert der Quell- und Zielverkehr gegenüber dem

Binnenverkehr. Der Anteil des Quell- und Zielverkehrs beläuft sich auf 80 %-

90 %, lediglich im Landkreis Wesermarsch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs mit knapp 60 % wesentlich geringer.

P ro ze ntuale r Ante il ÖP NV-Fahrg äste im Que ll- und Zie lve rke hrs im Ve rg le ich zum Binne nve rke hr d e r Land kre ise Mo -Fr (o hne Fahrtzw e ck "Schule ")

16.000

100%

14.000

90% 80%

12.000

70%

10.000

60%

8.000

50% 40%

6.000

30%

4.000

20%

2.000

10%

0

Quell-/Zielverkehr

Der Quell- und Zielverkehr der Landkreise wird maßgeblich durch den SPNV

bedient. Dabei nutzen beispielsweise im Landkreis Verden täglich 70 % der Fahrgäste den SPNV im Quell- und Zielverkehr, im Landkreis Diepholz sind

Der Durchgangsverkehr wurde hier nicht vertiefend betrachtet. Wesentliche Fahrgast-

ströme im Durchgangsverkehr verzeichnen insbesondere die Landkreise Verden und Oldenburg.

) Ein w. 00 91 .2

h(

We se rm ars c LK

Quell-/Zielverkehr

Abb. B-30: ÖPNV-Fahrgastaufkommen (inkl. SPNV, Regionalbus und Stadtbus) ohne Fahrtzweck "Schule" nach Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)

17

0E i nw .)

)

Binnenverkehr

es 62 %.

3.3 0 (13

Ve rd en LK

LK

Os te

rh ol z

(1

(12

12 .0

00

Ein w.

0E in w .) 6.6 0

Ein w. 00 13 .6

(2

Ol de nb ur g LK

60 0 (11 7.

Di ep ho lz LK

LK

Am me rl

an d

h(

)

Ein w. )

) 00 Ein w.

91 .2

0E i nw .)

)

3.3 0

(13

We se rm ars c

LK

LK

rho lz Os te

Ve rde n

(1 1 2 .0

00 Ein w.

0E in w .)

)

6.6 0

(12

00 Ein w. LK

Ol de nb ur g

(2 1 3 .6

LK Die ph ol z

Am me rl LK

Binnenverkehr

LK

Ein w. )

0%

an d( 11 7 .6 00

Durchschnittliche tägl Fahrgäste

ÖP NV-Fahrg äste im Que ll- und Zie lve rke hr im Ve rg le ich zum Binne nve rke hr d e r Land kre ise Mo -Fr (o hne Fahrtzwe ck "Schule ")

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-30

Der Stadtverkehr 18 nimmt vorrangig eine Verteilerfunktion als Zu- und

Abbringer des SPNV ein. In einigen Landkreisen bedient auch der Stadtver-

kehr der angrenzenden Oberzentren die Landkreise, wie z.B. Bremen-Stuhr, Bremen-Schwanewede etc.

Bedeutung des Regionalbusverkehrs

Der Regionalbusverkehr nimmt im Quell- und Zielverkehr der Landkreise

eine nachrangige Bedeutung ein. So nutzen beispielweise lediglich 9 % der Fahrgäste des Landkreises Verden den Regionalbus (mo-fr). Dies entspricht

etwa 900 Fahrgästen pro Tag. Im Landkreis Diepholz sind es ca. 1.700

Fahrgäste täglich bzw. 15 % des Quell- und Zielverkehrsaufkommens, im

Landkreis Osterholz 1.600 Fahrgäste täglich (20 %) und im Landkreis Ammerland 1.500 Fahrgäste täglich (28 %). Im Landkreis Wesermarsch ist der

Anteil mit 30 % am höchsten, jedoch entspricht dieses aufgrund des gerin-

gen ÖPNV-Aufkommens lediglich 700 Fahrgästen täglich.

Im Binnenverkehr der Landkreise besitzt der Regionalbusverkehr prozentual

durchaus eine höhere Bedeutung als im Quell- und Zielverkehr, jedoch erreichen die absoluten Fahrgastzahlen nur selten ein vergleichbares Niveau.

Während in den Landkreisen Verden und Wesermarsch der Regionalbus

mehr Fahrgäste im Binnenverkehr des Landkreises befördert als im Quell-

und Zielverkehr, so stellt sich dies in den anderen vier Landkreisen anders

dar. So liegt der Anteil des Regionalbusverkehrs im Binnenverkehr des Landkreises Diepholz beispielsweise bei 43 % am Fahrgastaufkommen, jedoch repräsentiert dies lediglich 1.300 Fahrgäste täglich.

SPNV

Stadtverkehr

Regionalverkehr

4.000 2.000

Stadtverkehr

Abb. B-31: ÖPNV-Fahrgastaufkommen ohne Fahrtzweck "Schule" nach Verkehrsart im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)

18

Um Mehrfacherfassungen von Fahrgästen zu vermeiden, wurden in dieser Auswertung

die Umsteiger je nach Anzahl der Umsteigevorgänge und genutzten Verkehrsart über die

Wegekette aufgeteilt. In dieser Auswertung stellen Fahrgäste in der Verkehrsart "Stadtverkehr" vorrangig Umsteiger vom SPVN auf Stadtverkehrslinien der Städte Bremen, Oldenburg, Delmenhorst und Bremerhaven dar.

inw .) .20

00

(91

3.3

ma rsc h

13 LK

We

se r

de n( Ve r LK

0E

Ein w.

)

w. ) 00 2.0

LK

Os ter h

rg nb u Ol de

olz (11

(12

(21 olz

SPNV

Ein

w. ) Ein 00 6.6

3.

60

60 0

0E inw

Ein w

.)

.)

0

LK

LK

LK

Am me rl

an d( 11 7 .6 00 Die Ein ph w. ol z ) (2 1 3 .6 LK 00 Ol de Ein nb w. ur ) g( 12 6.6 LK 00 Os Ein te r w. ho ) lz (1 1 2 .0 00 LK Ein Ve w. rde ) n( 13 LK 3.3 We 00 se Ei n rm w. ars ) ch (91 .2 0 0E inw .)

0

6.000

Di ep h

2.000

8.000

11 7.

4.000

10.000

LK

6.000

12.000

d(

8.000

D urchschnittliche tägl F ahrgäste

10.000

Am me rla n

12.000

ÖPNV-Fahrgäste im Que ll- und Zie lve rke hr de r Landkre ise nach Ve rke hrsarte n Mo-Fr (ohne Fahrtzw e ck "Schule ")

LK

Durc hs c hnittlic he tägl Fahrgäs te

ÖPNV-Fahrgäste im Binne nve rke hr de r Landkre ise nach Ve rke hrsarte n Mo-Fr (ohne Fahrtzw e ck "Schule ")

Regionalverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

Die Fahrtzweckauswertungen (ohne Fahrtzweck "Schule") zeigen einen aus-

geprägten Anteil an Fahrgästen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung". So

B-31 Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung"

nutzen im Quell- und Zielverkehr des Landkreises Diepholz täglich (mo-fr)

etwa 6.400 Fahrgäste den ÖPNV im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung". Dies entspricht einem Anteil von 56 %.

Im Landkreis Verden sind es täglich 6.100 Fahrgäste (61 % der ÖPNVFahrgäste, ohne Fahrtzweck "Schule") und im Landkreis Osterholz 4.400 Fahrgäste (54 % der ÖPNV-Fahrgäste, ohne Fahrtzweck "Schule"). Im Land-

kreis Oldenburg sind es 4.100 Fahrgäste täglich (55 %), im Landkreis Ammerland 2.400 Fahrgäste täglich (46 %) und im Landkreis Wesermarsch 900 Fahrgäste täglich (38 %).

Im Vergleich dazu ist die Ausprägung dieses Fahrtzweckes im Binnenverkehr der Landkreise von geringerer Bedeutung, sowohl prozentual als auch in absoluter Höhe. Mit täglich 1.600 Fahrgästen (mo-fr) im Fahrtzweck "Arbeit

und Ausbildung" verzeichnet der Landkreis Diepholz das höchste Fahrgast-

aufkommen in diesem Segment. Dies entspricht einem Anteil von 54 % am Binnenverkehr, gefolgt vom Landkreis Verden mit 1.100 Fahrgästen (39 %) und dem Landkreis Wesermarsch mit etwa 500 Fahrgästen täglich (mo-fr)

(31 %). In den übrigen Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Osterholz liegt die Zahl der Fahrgäste täglich (mo-fr) im Fahrtzweck "Arbeit und Aus-

bildung" bei etwa 250-300 Fahrgästen täglich.

Neben dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" kommt dem Fahrtzweck

Fahrtzweck "Freizeit"

"Freizeit" eine wichtige Bedeutung zu. So nutzen im Quell- und Zielverkehr

des Landkreises Diepholz täglich etwa 2.300 Fahrgäste dieses Fahrtzwecks

den ÖPNV. Im Landkreis Verden sind es 1.900 Fahrgäste täglich und im Landkreis Oldenburg etwa 1.700 Fahrgäste. Prozentual sind dies je nach Landkreis zwischen 20 % - 30 % der Fahrgäste.

Im Binnenverkehr ist die Ausprägung des Fahrtzwecks "Freizeit" von geringerer Bedeutung. Die höchste Zahl an Fahrgästen erzielt der Landkreis Ver-

den mit etwa 750 Fahrgästen täglich (mo-fr). Dies entspricht einem Anteil

von 27 % am Binnenverkehr des Landkreises, gefolgt von etwa 560 Fahrgästen (19 %) täglich im Landkreis Diepholz und 470 Fahrgästen (28 %) im Bin-

nenverkehr des Landkreises Wesermarsch. In den übrigen Landkreisen Am-

merland, Oldenburg und Osterholz liegt die Zahl der Fahrgäste täglich (mofr) im Fahrtzweck "Freizeit" bei etwa 150 - 250 Fahrgästen.

Einen durchaus nennenswerten Anteil am Fahrgastaufkommen besitzt der Fahrtzweck "Sonstiges". Die Nutzergruppen dieser Fahrtzwecke lassen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht zuordnen, dies nicht zuletzt, da eine

Vielzahl von Dreiecksfahrten im Alltag absolviert wird, in denen Wege mitei-

nander verbunden werden (z.B. Arbeit-Einkaufen-Kita-Wohnung) oder

Fahrtanlässe gegeben sind, die nicht den klassischen Strukturen zuzuord-

nen sind (z.B. Arztbesuche, Dienstreisen mit Quelle/Ziel Arbeit etc.). Wäh-

rend sich im Binnenverkehr der Landkreise zwischen 20 % und 30 % der Fahrgäste diesem Fahrtzweck zuordnen lassen, sind es im Quell- und Ziel-

verkehr zwischen 10 % und 20 %.

Fahrtzweck "Sonstiges"

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

ÖP NV-Fahrg äste im Que ll- und Zie lve rke hr d e r Land kre ise nach Fahrtzwe cke n Mo -Fr (o hne Fahrtzwe ck "Schule ")

Uni/FH

Einkaufen

Freizeit

Sonstiges (mit Wohnungsbezug)

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug)

)

Sonstiges (ohne Wohnungsbezug)

Freizeit

Potenzial an Fahrgästen birgt. Die nachstehende Abbildung B-33 zeigt

deutlich die unterschiedlichen Ausprägungen dieses Fahrtzwecks in den einzelnen Landkreisen im Binnenverkehr sowie im Quell- und Zielverkehr.

ÖPNV-Fahrgäste im Fahrtzw e ck "Arbe it & Ausbildung" de r Landkre ise (Mo-Fr) Durchschnittliche tägl Fahrgäste

00 Ein w.

Sonstiges (mit Wohnungsbezug)

ein besonders hoher Stellenwert beigemessen, da dieser ein wesentliches

9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0

Binnenverkehr

91 .2

0E i nw .)

Uni/FH

Einkaufen

Dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" wurde in der Potenzialbetrachtung

LK Oldenburg (126.600 Einw.)

h(

3.3 0

Arbeit & Ausbildung

Abb. B-32: ÖPNV-Fahrgastaufkommen nach Fahrtzwecken (ohne Fahrtzweck "Schule") im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 20072010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)

LK Diepholz (213.600 Einw.)

We se rm ars c

(13

00 Ein w.

(1 1 2 .0 LK

LK

LK

Ve rde n

) 00 Ein w.

(2 1 3 .6

Die ph ol z

LK

Am me rl LK

LK

Arbeit & Ausbildung

)

0

an d( 11 7 .6 00

an d( 11 7 .6 00

Die ph ol z

LK

Am me rl LK

2.000

Ein w. )

Ein w. ) (2 1 3 .6 Ol de 00 nb Ein ur w. g( ) 12 LK 6 . 60 Os 0E te r ho in w lz .) (1 1 2 .0 LK 00 Ve Ein rde w. n( ) LK 13 We 3.3 se 00 rm Ei n ars w. ch ) (91 .2 0 0E inw .)

0

4.000

0E in w .)

2.000

6.000

rho lz

4.000

8.000

Os te

6.000

10.000

6.6 0

8.000

LK

10.000

12.000

(12

Durc hs c hnittlic he tägl Fahrgäs te

Du r c h s c h n ittlic h e täg l F ah r g äs te

12.000

Ol de nb ur g

ÖP NV-Fahrg äste im Binne nve rke hr d e r Land kre ise nach Fahrtzwe cke n Mo -Fr (o hne Fahrtzwe ck "Schule ")

LK Ammerland (117.600 Einw.)

B-32

LK Osterholz (112.000 Einw.)

LK Verden (133.300 Einw.)

LK Wesermarsch (91.200 Einw.)

Quell-/Zielverkehr

Abb. B-33: ÖPNV-Fahrgastaufkommen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-33

B 3 Potenzialbetrachtungen und zukünftige Herausforderungen In diesem Kapitel werden die zukünftige demografische Entwicklung und die

daraus resultierende Veränderung, beispielsweise der Bevölkerung im

Unterschiedliche demografische Entwicklung

arbeitsfähigen Alter, als ein wichtiger Einflussfaktor auf das zukünftige Verkehrsaufkommen betrachtet. Die prognostizierten unterschiedlichen Bevöl-

kerungsentwicklungen je Gebietskörperschaft stellen die einzelnen Gebiets-

körperschaften vor unterschiedliche Herausforderungen hinsichtlich der Anforderungen an den ÖPNV.

Des Weiteren werden Ergebnisse der Strukturdatenanalyse dem Fahrgastaufkommen je Einwohner 19 gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung ver-

deutlicht vorhandene Fahrgastpotenziale der Landkreise und der kreisfreien Städte.

Detaillierte Potenzialanalysen auf Ebene der Regionalbuslinien wurden den

Landkreisen im Rahmen der Planungsarbeit zum Nahverkehrsplan zur Ver-

fügung gestellt. Diese Analysen stellen die Fahrgastzahlen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" der Regionalbuslinie dem jeweiligen Pendlerauf-

kommen gegenüber. Die Analysen erfolgten auf Ebene von Gemeindebeziehungen sowohl für Fahrgastzahlen als auch für das Pendleraufkommen.

Damit schafft die Analyse einen hinreichenden Rahmen zur einheitlichen

Darstellung und somit Vergleichbarkeit der Potenziale auf Regionalbuslinien

im Planungsgebiet untereinander. Weiterführende notwendige Feinplanungen je Linie setzen auf dieser einheitlichen Basis auf.

B 3.1 Bevölkerungsprognose und demografische Entwicklung Die nachfolgenden Auswertungen für die Gebietskörperschaften in Nieder-

sachsen basieren auf Daten der zwölften koordinierten Bevölkerungsvoraus-

berechnung (Basisjahr 2008) des LSKN 20. Die Auswertungen für die Stadtge-

meinden Bremen und Bremerhaven basieren auf Daten des Landesamtes für Statistik Bremen mit dem Basisjahr 2010.

Der bereits in den vergangenen Jahren in vielen Gebietskörperschaften zu

beobachtende Trend der Bevölkerungsabnahme (vgl. Kapitel B 2.1) wird sich

im Wesentlichen in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Bevölkerungszahl im

gesamten Planungsgebiet sinkt voraussichtlich laut Berechnungen der Statistiker im Planungszeitraum bis 2018 um fast 9.000 Einwohner auf 1,68

Mio. Einwohner (-0,5 %). Die Bevölkerungsprognose kommt zum Ergebnis,

dass dieser Trend sich voraussichtlich in den darauffolgenden fünf Jahren

weiter verstärken wird. Der erwartete Bevölkerungsrückgang im gesamten Planungsgebiet beträgt dann -0,8 % im Zeitraum 2018-2023. Daraus ergibt

sich ein Bevölkerungsrückgang im gesamten Planungsgebiet über den Zeitraum von zehn Jahren (2013-2023) von 1,3 %. 19

Dabei handelt es sich um den Indikator "ÖPNV-Marktdurchdringung", der die Anzahl der

Fahrgäste im Binnen- bzw. Ziel- und Quellverkehr auf die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft bezieht. 20

Der Vergleich dieser Daten mit anderen Datenquellen zeigt möglicherweise abweichende

Prognoseergebnisse. Diese Datenquelle wurde gewählt, da für alle Verbandsmitglieder somit eine einheitliche Datenquelle vorlag.

Unterschiedliche Ausprägungen in den Gebietskörperschaften

Nahverkehrsplan ZVBN

Karte B-1: Prozentuale Bevölkerungsveränderung im Planungsgebiet 2023 gegenüber 2013 (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen)

Teil B

B-34

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-35

Dabei werden sich die einzelnen Gebietskörperschaften jedoch unterschied-

lich entwickeln. So wird zwischen 2013 und 2023 eine Zunahme der Bevölkerung für die Stadt Oldenburg (+2,8 %) sowie für den Landkreis Osterholz (+0,7 %) prognostiziert. Der Landkreis Oldenburg wird voraussichtlich keine

Veränderung der Bevölkerungszahl zu verzeichnen haben. Für den Landkreis Ammerland wird ein minimaler Bevölkerungsrückgang (-0,1 %) im Zeitraum

2013-2023 prognostiziert. Ähnliches gilt für die Stadtgemeinde Bremen

(-0,9 %). In den anderen Gebietskörperschaften im Planungsgebiet (LK

Diepholz, LK Verden, LK Wesermarsch, Stadt Delmenhorst, Stadt Bremerha-

ven) werden Bevölkerungsrückgänge zwischen -2 % und -5 % erwartet.

Im gesamten Planungsgebiet führt der demografische Wandel im Planungs-

zeitraum bis 2018 voraussichtlich zu einem Rückgang der Kinder und Ju-

gendlichen (Altersgruppen 0-18 Jahren) sowie der jüngeren Erwachsenen

(18-45 Jahre). Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren wird

sich um 19.000 Einwohner verringern (-6,9 %) und die Anzahl der 18- bis 45-Jährigen um 25.000 Einwohner (-4,4 %). Der Rückgang der Bevölke-

rungszahl in diesen Altersgruppen trifft für alle Landkreise und kreisfreien Städte im Planungsgebiet zu, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung.

Demgegenüber steht die Zunahme der Bevölkerungszahl in den Altersgrup-

pen ab 45 Jahren. Insgesamt wächst diese Altersgruppe im Planungszeitraum bis 2018 um fast 36.000 Einwohner (+4,3 %). Die Zunahme der Bevöl-

kerung in den Altersgruppen ab 45 Jahren wird ebenfalls in allen Landkreisen und kreisfreien Städte im Planungsgebiet erwartet, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung.

Das stärkste Wachstum im gesamten Planungsgebiet verzeichnet die Altersgruppe der Senioren ab 65 Jahren. Doch auch hier gibt es regional deutliche Unterschiede. Ausnahmen bilden die Städte Oldenburg und Bremerhaven. Dort wächst die Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen im Planungszeitraum

stärker als die der über 65-Jährigen. 15%

10%

5%

0%

-5%

0 - 18 Jahre

18 - 45 Jahre

45 - 60 Jahre

60 - 65 Jahre

LK Wesermarsch

LK Verden

LK Osterholz

LK Oldenburg

LK Diepholz

LK Ammerland

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhorst

Stadt Bremerhaven

-15%

Stadt Bremen

-10%

65 Jahre u. ä.

Abb. B-34: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2018 gegenüber 2013 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen)

Demografische Entwicklung im Planungszeitraum bis 2018

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-36

Die längerfristige Entwicklung zwischen 2018 und 2023 zeigt eine Abschwächung des Bevölkerungsrückgangs der Kinder und Jugendlichen unter

18 Jahren sowie der jüngeren Erwachsenen (18-45 Jahre) gegenüber der Entwicklung im Planungszeitraum bis 2018. In den Landkreisen Oldenburg

und Osterholz sowie in der Stadt Oldenburg kehrt sich die bis 2018 erwartete Abnahme der Bevölkerungszahl in der Altersklasse 18-45 Jahre sogar in

eine positive Entwicklung um.

Jedoch wird zwischen 2018 und 2023 ein starker Rückgang der älteren Er-

wachsenen zwischen 45 und 60 Jahren erwartet. Diese Entwicklung betrifft

Demografische Entwicklung bis 2023

alle Landkreise und kreisfreien Städte im Planungsgebiet, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. Demgegenüber steht die weitere starke Zunahme der Bevölkerungsanteile in der Altersgruppe ab 60 Jahre.

25% 20% 15% 10% 5% 0% -5%

0 - 18 Jahre

18 - 45 Jahre

45 - 60 Jahre

60 - 65 Jahre

LK Wesermarsch

LK Verden

LK Osterholz

LK Oldenburg

LK Diepholz

LK Ammerland

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhorst

Stadt Bremerhaven

-15%

Stadt Bremen

-10%

65 Jahre u. ä.

Abb. B-35: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2023 gegenüber 2018 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen) Die oben beschriebenen Entwicklungen führen dazu, dass bis 2018 für die

Mehrheit der Landkreise und der kreisfreien Städte im Planungsgebiet ein deutlicher Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-65 Jahre)

prognostiziert wird. Zwischen 2013 und 2018 wird im gesamten Planungs-

gebiet erwartet, dass die Bevölkerungszahl der Personen im erwerbsfähigen

Alter um 13.000 Einwohner (-1,3 %) sinkt. Dabei sind die regionalen Unter-

schiede jedoch sehr ausgeprägt. Während in den Landkreisen Oldenburg,

Osterholz sowie in der Stadt Oldenburg dieser Trend der Abnahme erst nach 2018 einsetzt, so beginnt er in den anderen Gebietskörperschaften bereits vor 2018 und setzt sich darüber hinaus fort.

Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-37

2% 1% 0% -1% -2% -3% -4%

2018 zu 2013

Stadt Bremerhaven

Stadt Bremen

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhorst

LK Wesermarsch

LK Verden

LK Osterholz

LK Oldenburg

LK Diepholz

-6%

LK Ammerland

-5%

2018-2023

Abb. B-36: Prozentuale Bevölkerungsveränderung der Altersgruppe 18-65 Jahre im Zeitraum 2018 gegenüber 2013 sowie 2018 bis 2023 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen) Die beschriebenen demografischen Entwicklungen werden im Bereich des ÖPNV zu veränderten Anforderungen führen. Die insgesamt sinkenden Be-

völkerungszahlen erfordern flexible und bedarfsorientierte Konzepte. Der bereits spürbare und weiter anhaltende Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe unter 18 Jahren erfordert weitere Anpassungen im schulorien-

tierten Verkehr. Die sinkende Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter

wird möglicherweise Auswirkungen auf Pendlerzahlen und die Hauptverkehrszeiten haben. Die Zunahme der Bevölkerung in der Altersgruppe über 65 Jahre erfordert weitere Anstrengungen im Ausbau eines barrierefreien ÖPNV.

Neben der demografischen Entwicklung gibt es weitere wesentliche Faktoren, welche die Verkehrsnachfrage beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise

die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung (Indikator des Bruttoinlandsproduktes) und die daraus resultierenden wachsenden Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, die Preisentwicklungen sowie die Gestaltung des Verkehrsangebotes hinsichtlich von Linienführungen und Fahrzeiten. Diese Einfluss-

faktoren können durchaus als Wachstumstreiber der Verkehrsnachfrage wirken.

Veränderte Anforderungen an den ÖPNV

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-38

B 3.2 Potenziale und Herausforderungen je Gebietskörperschaft In diesem Kapitel werden Ergebnisse der Strukturdatenanalyse dem Fahrgastaufkommen je Einwohner gegenübergestellt. Dabei handelt es sich um

den Indikator "ÖPNV-Marktdurchdringung", der die Anzahl der Fahrgäste im

Binnen- bzw. Ziel- und Quellverkehr auf die Einwohnerzahl der jeweiligen

Gebietskörperschaft bezieht. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht vorhan-

dene Fahrgastpotenziale der Landkreise und der kreisfreien Städte.

B 3.2.1 Kreisfreie Städte Das derzeitige ÖPNV-Fahrgastaufkommen der Städte weist deutliche Unter-

schiede hinsichtlich der Marktdurchdringung auf. Während im Binnenver-

kehr der Stadt Bremen der Indikator aus Fahrgästen und Einwohnern bei 0,6

Unterschiedliche Marktdurchdringung im Binnenverkehr der Städte

Fahrgästen je Einwohner 21 liegt und somit eine starke Marktdurchdringung

erreicht, zeigt sich dieser Indikator in den anderen Städten auf einem gerin-

geren Niveau (vgl. Abb. B-37). Die Städte Bremerhaven und Oldenburg wei-

sen mit 0,3 bzw. 0,2 Fahrgästen je Einwohner bereits eine wesentlich klei-

nere Marktdurchdringung als die Stadt Bremen auf. Die Stadt Delmenhorst verfügt über eine sehr geringe ÖPNV-Marktdurchdringung. Dies kann als

Indikator bisher nicht ausgeschöpfter Potenziale im Binnenverkehr dieser

Städte gesehen werden. Dabei wurde das Fahrrad als Verkehrsträger nicht

gesondert betrachtet. Zukünftige ÖPNV-Konzepte könnten eine integrierte

Entwicklung von Radverkehr und ÖPNV stärker fördern. Dies ist insbesondere in Städten mit einem hohen Fahrradanteil wie z.B. Oldenburg von Bedeutung.

Die Berücksichtigung der im Kapitel 3.1 ausgewerteten Bevölkerungsprog-

nose führt hinsichtlich des zukünftigen Fahrgastaufkommens zu der

Schlussfolgerung, dass die Städte Bremerhaven und Delmenhorst mit einem mittelfristigen Rückgang der Fahrgastzahlen im Binnenverkehr konfrontiert

sein könnten, wenn nicht die weiteren Verkehrsnachfrage beeinflussenden Faktoren diese demografischen Veränderungen ausgleichen.

Die im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten des Planungsgebietes positive Bevölkerungsprognose der Stadt Oldenburg - insbesondere in der erwerbsfähigen Altersgruppe - lässt für diese Gebietskörperschaft zusätz-

liche Potenziale für das zukünftige Fahrgastaufkommen erkennen, die es in zukünftigen Planungen zu berücksichtigen gilt.

Die Stadt Bremen verfügt bereits über eine sehr hohe Marktdurchdringung des ÖPNV und steht langfristig vor der Herausforderung, trotz leicht sin-

kender Bevölkerungszahlen insbesondere in der Altersgruppe der Erwerbs-

fähigen das hohe Niveau der Fahrgastzahlen bzw. der Marktdurchdringung

zu halten.

21

Anders ausgedrückt nutzen im Binnenverkehr täglich 60 % der Einwohner der Stadt

Bremen den ÖPNV.

Neue Herausforderungen durch die demografische Entwicklung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-39

Ö PNV Fah r g äs te je Ein w o h n er

0,70 0,60

0,6

0,50 0,40 0,3

0,30

0,2

0,20 0,1

0,10 0,00

Stadt Bremen

Stadt Bremerhaven

Stadt Delmenhorst

Stadt Oldenburg

Abb. B-37: ÖPNV-Fahrgastaufkommen Mo-Fr (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Städte je Einwohner im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: Analysen ZVBN) B 3.2.2 Landkreise Während die Städte über eine ÖPNV-Marktdurchdringung von 10 % bis

60 %

22

Fahrgästen pro Einwohner im Binnenverkehr verfügen, so erreichen

die Landkreise eine Marktdurchdringung von 1 % - 3 %. Da die Auswertun-

Fahrgastpotenziale im Binnenverkehr der Landkreise

gen für die Landkreise nicht den Fahrtzweck "Schule" berücksichtigen (vgl.

Kap. B 2.2.8), wurde in dieser Betrachtung die Altersgruppe "unter 18 Jahren" an den Einwohnerzahlen der Landkreise bei der Bildung dieses Indika-

tors ausgeschlossen. Es wird deutlich, dass es im Binnenverkehr der Landkreise noch hohe Fahrgastpotenziale gibt, die es zu mobilisieren gilt.

Die Berücksichtigung der im Kapitel B 3.1 ausgewerteten Bevölkerungsprog-

nose führt hinsichtlich des zukünftigen Fahrgastaufkommens zu der Schlussfolgerung, dass die Landkreise Diepholz, Verden und Wesermarsch mit einem mittel- und langfristigen Rückgang der Fahrgastzahlen konfron-

tiert sein könnten, wenn nicht die weiteren Verkehrsnachfrage beeinflussenden Faktoren diese demografischen Veränderungen ausgleichen.

Dabei könnte sich der Bevölkerungsrückgang in der erwerbsfähigen Altersgruppe aufgrund der starken Pendlerverflechtungen mit den kreisfreien

Städten auf die Fahrgastzahlen im Quell- und Zielverkehr der kreisfreien

Städte und Landkreise auswirken.

Die im Vergleich zu den anderen Landkreisen des Planungsgebietes positive

Bevölkerungsprognose der Landkreise Osterholz, Oldenburg und mittelfris-

tig auch des Landkreises Ammerland lässt für diese Gebietskörperschaften Potenziale für das zukünftige Fahrgastaufkommen erkennen.

22

Dies entspricht einer Marktdurchdringung von 0,1 - 0,6 Fahrgästen pro Einwohner im

Binnenverkehr dieser Städte.

Unterschiedliche Entwicklung der Fahrgastzahlen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil B

B-40

ÖPNV-Fahrgäste je Einwohner

0,030 0,03 0,025

0,02

0,020

0,02

0,015 0,010

0,01

0,01

0,01

0,005 0,000

LK

nd la er m Am

LK

lz ho ep i D LK

r bu nd e ld O

g LK

l ho er st O

z LK

en rd Ve LK

es W

h sc ar m er

ÖPNV Marktdurchdringung Binnenverkehr Einwohner > 18 Jahre

Abb. B-38: ÖPNV-Fahrgastaufkommen je Einwohnergruppen (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Landkreise im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: Analysen ZVBN) B 3.3 Zusammenfassung der Herausforderungen Die im Planungsgebiet regional unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung

wird eine kleinräumige Anpassung des ÖPNV-Angebotes erforderlich ma-

Kleinräumige Anpassung des ÖPNV

chen. Die wachsende Anzahl privater Haushalte hat Einfluss auf den Einkaufs- und Versorgungsverkehr. Die Vielfalt von Lebensstilen und die Zunahme der verschiedenen Freizeitaktivitäten stehen jedoch im Konflikt mit

den traditionellen Angebotsstrukturen des ÖPNV, die zurzeit auf eine regelmäßige, gleichgerichtete und starke Verkehrsnachfrage ausgerichtet sind. Hier gilt es, flexible, nachfrageorientierte ÖPNV-Angebote zu schaffen.

Veränderte Mobilitätsbedürfnisse, beispielsweise durch flexiblere Arbeits-

zeiten und –formen, führen dazu, dass Hauptverkehrszeiten insbesondere

am Nachmittag früher einsetzen und sich gleichmäßiger verteilen. Ein at-

traktives Angebot im ÖPNV wird zunehmend wichtiger, um Kunden, Einwohner und Arbeitsplätze zu halten und neue hinzuzugewinnen.

Um den Mobilitätsbedürfnissen älterer Menschen zu begegnen, bedarf es einer Angebotspalette, die speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse dieser

Entwicklung der technischen Infrastruktur

Kundengruppe zugeschnitten ist. Hervorzuheben sind auch die Maßnahmen

im ÖPNV, die der Barrierefreiheit dienen. Hier ist neben dem Einsatz von Niederflurfahrzeugen mit Kneeling und fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen

auch die darauf abgestimmte Infrastruktur zu nennen: Hochborde an den

Haltestellen, Rampen und/oder Aufzüge an den SPNV-Haltestellen sowie an und in den Serviceeinrichtungen.

In Siedlungsbereichen mit hoher Nachfrage bzw. in verdichteten Räumen sollen

die

ÖPNV-Leistungen

entsprechend

dem

neuen

Bedienungsebenenkonzept für den SPNV, Stadtverkehr sowie Regionalbus-

Bedienungsebene 1 und Regionalbus-Bedienungsebene 2 gesichert und

ausgebaut werden. Dies sollte seinen Niederschlag auch in Verkehrsund/oder Raumentwicklungsplänen finden.

Sicherung und Ausbau des Verkehrsangebotes in verdichteten Räumen

Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Teil C Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Inhaltsverzeichnis Teil C

C 1 Ziele ............................................................................................. C-4 C 1.1 Grundsätze ................................................................................. C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot ............................................. C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb ....................................................................... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen ....................... C-7 C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot......................................................... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes .................................... C-7 C 2.2 Produkte ..................................................................................... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN ..................................................... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV ................................................................ C-11 C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz ..... C-11 C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen

im SPNV-Netz .............................................................................. C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen .................................................... C-15 C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven ............................................. C-19 C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst .............................................. C-23 C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg ................................................. C-26 C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland ......................................... C-30 C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz ............................................. C-35 C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg .......................................... C-41 C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz ........................................... C-46 C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden................................................ C-50 C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch .................................... C-56

C-2

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C 3 Linienbündelung.......................................................................... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung .......................................... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften ............................... C-64 C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen ............................... C-64 C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven ....................... C-66 C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst ...................................... C-67 C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg.......................................... C-68 C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland ................................. C-69 C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz ..................................... C-71 C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg................................... C-73 C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz .................................... C-75 C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden ........................................ C-76 C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch ............................ C-78 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer ............................... C-79 C 4 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV ........................................................... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge ....................................................... C-81 C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV ....................... C-81 C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV ......................... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet .............................................. C-89 C 4.3.1 Stationsausbauplanung .................................................... C-89 C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung...................... C-92 C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld........... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation................................................................ C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN ................................................. C-114 C 5 Tarif und Vertrieb .......................................................................C-117

C-3

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-4

C 1 Ziele C 1.1 Grundsätze Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen

im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge

und soll in allen Teilen des Zweckverbandsgebietes unter Berücksichtigung

der unterschiedlichen zeit-

und

Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung

raumbezogenen Verkehrsbedürfnisse

gewährleistet und weiterentwickelt werden. Die Sicherstellung einer ausrei-

chenden Verkehrsbedienung beinhaltet neben einer angemessenen räumlichen und zeitlichen Erschließung und einer umfassenden Fahrgastinfor-

mation und -beratung insbesondere auch die Umsetzung der im Verkehrs-

verbund Bremen/Niedersachsen geltenden Qualitätskonzepte sowie die Anwendung des VBN-Tarifs.

Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen sowie der Ver-

Vorrang für den ÖPNV

kehrssicherheit ist eine Erhöhung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen durch Aufkommensverlagerungen vom motorisierten Individual-

verkehr anzustreben. Unter diesem Gesichtspunkt soll dem Ausbau des ÖPNV sowie einer weiteren Abstimmung und Verknüpfung der Verkehrsträ-

ger des Umweltverbundes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und

Finanzierbarkeit Vorrang gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Indi-

vidualverkehr eingeräumt werden. Insbesondere sind auch die Übergänge vom Individualverkehr zum ÖPNV weiter auszubauen.

Die Siedlungsentwicklung und der ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die

Schaffung einer ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung gegenseitig stär-

ÖPNV-orientierte Siedlungsentwicklung

ken. Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist eine ÖPNV-

Erschließung in die Gesamtplanung einzubeziehen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist hierbei darauf hinzuwirken, dass Wohnbereiche an Arbeits- und

Ausbildungsstätten und diese Bereiche an öffentliche, private, gewerbliche,

soziale und kulturelle Einrichtungen mit Verkehrsmitteln des ÖPNV auf möglichst kurzem Wege angebunden werden.

Der ÖPNV soll ein Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger leisten.

Barrierefreiheit

Bei Planung, Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen, bei der Fahrzeugbeschaffung, der Fahrgastinformation, dem Vertrieb sowie der Planung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Verkehrsangebots ist insbesondere auf

eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu achten. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, werden vorrangig gefördert.

Vor dem Hintergrund der im PBefG enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare

Rahmenvorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren zu etablieren bzw. weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die im Nahverkehrsplan verankerte Linienbündelung.

Rahmenvorgaben für Vergabeverfahren

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-5

C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot Das mehrstufig differenzierte ÖPNV-Netz im Zweckverbandsgebiet bildet die Grundlage für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit

Differenziertes Bedienungsnetz

Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.

Das Rückgrat des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist der SPNV und - abseits

von Schienenkorridoren - der straßengebundene ÖPNV, der der Bedie-

nungsebene 1 und dem Stadtverkehr zugeordnet ist.

Das differenzierte Bedienungsnetz ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und

Finanzierbarkeit umzusetzen. Zur Weiterentwicklung des differenzierten

Netzes zählen auch die Differenzierung von Betriebsformen und die damit verbundene Bildung marktfähiger ÖPNV-Produkte.

Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des differenzierten Bedienungs-

netzes ist insbesondere sicherzustellen, •

dass das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot der einzelnen Teilverkehrssysteme

und

Verkehrsträger

untereinander

nach

einem

Sicherstellung des differenzierten Bedienungsnetzes und Verknüpfung der Verkehrsträger

Gesamtkonzept sowie unter Einbeziehung technischer Verkehrsmana-

gement- und -informationssysteme abgestimmt und verknüpft wird.

Hierbei sind die Umsteigezeiten und –anlagen (beispielsweise ZOB oder

Park-/Bike-and-ride-Anlagen) nachfragegerecht und kundenfreundlich

zu gestalten, •

dass zentrale Orte mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln bedient werden. Dabei sollen aufkommensstarke Orte, insbe-

sondere die Ober- und Mittelzentren, möglichst direkt miteinander verbunden werden.



dass die Vertaktung der Verkehre im schienen- und straßengebundenen

ÖPNV weiter vorangetrieben wird, •

dass das SPNV-Angebot von den zuständigen Aufgabenträgern gesi-

chert und weiter ausgebaut wird, •

dass der Verkehrsfluss des ÖPNV durch geeignete Maßnahmen be-

schleunigt wird, •

dass bei hauptsächlich auf Schülerbeförderung ausgerichteten Linien-

verkehren das Angebot nach Möglichkeit so gestaltet wird, dass weitere Fahrgäste gewonnen werden können und •

dass in Zeiten und Räumen schwacher Verkehrsnachfrage das Instru-

mentarium bedarfsorientierter Betriebsformen angewendet wird.

Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben für die Angebotsgestaltung der SPNV-

Linien wird das Ziel verfolgt, dass Oberzentren im Verbandsgebiet sowie die benachbarten Oberzentren montags bis sonntags durch ein schnelles mit

dem Schwerpunkt auf Verbindungsfunktion erschließendes SPNV-Produkt (vgl. Kap. A 2.1.1, Expresslinien) im Stundentakt untereinander verbunden werden. Die Verbindung zwischen den an den SPNV-Strecken gelegenen

Mittelzentren und den Oberzentren im Verbandsgebiet soll montags bis sonntags mindestens durch im Stundentakt verkehrende mit erschließenden, langsameren SPNV-Produkten (Regionalbahnlinien, Regio-S-Bahn)

Zeitliches Angebot

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-6

erfolgen. In Tagesrandlagen kann, bei gleichzeitigem Einsatz von schnellen

und langsamen SPNV-Produkten auf einer SPNV-Strecke, eine Abstimmung

im Angebot der Produkte sinnvoll sein.

C 1.3 Qualität des ÖPNV Zur weiteren Verbesserung der Qualität des ÖPNV ist die Umsetzung der in

der Verbandsversammlung des ZVBN und der Gesellschafterversammlung

Qualitätskonzepte und Qualitätssicherung

der VBN GmbH bereits beschlossenen Qualitätskonzepte (vgl. www.zvbn.de)

sowie die Entwicklung von weiteren Qualitätskonzepten von allen Beteiligten weiter voranzutreiben. Hierbei ist in der Umsetzung insbesondere dafür Sorge zu tragen, •

dass nur solche Maßnahmen eine öffentliche Förderung erhalten, die den Anforderungen der beschlossenen Qualitätskonzepte entsprechen und



dass das gemeinsam entwickelte Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet wird.

Um Zugangshemmnisse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter

Fahrgastinformation

abzubauen und eine effektive Nutzung verschiedener Verkehrsträger und

deren Kombinationsmöglichkeiten zu fördern, ist die Fahrgastinformation

und –beratung, insbesondere unter Berücksichtigung moderner Informati-

ons- und Kommunikationstechnologien, weiter zu verbessern.

C 1.4 Tarif und Vertrieb Um tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und ihrer Gren-

zen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer

Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berücksichtigen

sind hierbei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in den Ver-

bundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBNTarifs. Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben,

lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen, verstärkt ziel-

gruppenspezifische Ticketangebote zu schaffen (z.B. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen), tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen

einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten, die Kooperation mit Dritten

im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen sowie die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu bewerben.

Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr im Zweckverbandsgebiet ist der einheitliche VBN-Tarif ein zentraler und maßgeblicher Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Per-

sonennahverkehr im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG. Der ZVBN wird deshalb den VBN-Tarif

im

Rahmen

von

Vergabeverfahren

für

Verkehrsleistungen

verpflichtend vorgeben und darauf im Rahmen seiner Vorabbekanntmachungen nach der EU-VO 1370/2007 hinweisen. Auch im Rahmen eigen-

wirtschaftlicher Genehmigungsanträge wird seitens des ZVBN und seiner

Tarif und Vertrieb

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-7

Verbandsglieder auf die Anwendung des VBN-Tarifs gegenüber den Genehmigungsbehörden bestanden werden.

Hinsichtlich des Ticketvertriebs bestehen bei den Verkehrsunternehmen im

VBN sehr unterschiedliche Systeme. Um die hierdurch bestehenden Zu-

gangshemmnisse im Bereich des VBN abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hier-

bei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten verbundweiter bar-

geldloser, internet- sowie handy- bzw. smartphone-gestützter Ticketange-

bote und -vertriebswege zu prüfen.

Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden sowie

eine möglichst weitreichende barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Bei der

Ausgestaltung des Vertriebsstellennetzes ist in Kooperation mit den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen anzustreben, das vorhande-

ne Vertriebsstellennetz, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten einer persönlichen Beratung, zu sichern und weiter auszubauen.

C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen Die Zusammenarbeit mit den an das Verbandsgebiet angrenzenden Ver-

Kooperation

kehrsregionen ist insbesondere im Rahmen der Planung und Ausgestaltung verbandsgrenzenüberschreitender Verkehre sowie bei der Entwicklung tariflicher Kooperationen weiter auszubauen. Hierbei sind insbesondere aufkommensstarke Verkehrsverflechtungen im Schienenpersonennahverkehr

über das Verbundgebiet hinaus zu berücksichtigen. Dabei ist auch die von dem SPNV-Aufgabenträger entwickelte und im VBN eingeführte neue Liniennummerierung (vgl. Kap. A 2.1.1) auf die angrenzenden Verkehrsregio-

nen zu übertragen.

C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes Die unterschiedlichen Anforderungen an das ÖPNV-Netz werden durch eine Gliederung in verschiedene Bedienungsebenen mit Rahmenvorgaben für die

Angebotsgestaltung differenziert. Gegenüber dem vorherigen Nahverkehrsplan wurde das Konzept weiter differenziert. Insbesondere wurde eine stärkere Differenzierung zwischen Stadt- und Regionalverkehr eingeführt.

Das Konzept soll den unterschiedlichen Nachfragebedarfen durch den Ein-

satz unterschiedlicher Angebote gerecht werden. Mit den einzelnen Angeboten werden bestimmte Qualitätsanforderungen verbunden (beispielsweise

vertaktet). Angebotskategorien definieren Anforderungen an die Angebotsgestaltung wie Taktdichte und Bedienungszeiten. Je Linie können über diese Anforderungen hinausgehende Festlegungen getroffen werden.

Im Zusammenspiel der verschiedenen Bedienungsebenen und den Verkehrsträgern Schiene und Straße soll ein abgestimmtes Netz entstehen. An wich-

tigen Punkten werden die Linien aufeinander abgestimmt und verknüpft; gerade die einheitliche Vertaktung sichert die Möglichkeit zur Abstimmung

Differenzierung des vorherigen Konzeptes

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-8

der Fahrpläne und Sicherung der Anschlüsse. Durch das Projekt Echtzeitinformation (siehe C 4.4) können diese auch technisch gesichert und dem

Fahrgast kommuniziert werden. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des differenzierten Liniennetzes wird die Definition von Anschlusspunkten und Abstimmung der Fahrpläne sein.

Im Folgenden werden die Ebenen des differenzierten Liniennetzes beschrie-

ben:

Der SPNV verkehrt auf den Hauptnachfrageachsen und verbindet Zentren im Stundentakt oder dichter. Die Vertaktung sichert Anschlüsse zu anderen

Schienenpersonennahverkehr

Linien des SPNV, dem Fernverkehr und dem Stadt- und Regionalverkehr.

Unterschiedliche Produkte wie RegionalExpress oder die Regio-S-Bahn

schaffen attraktive Angebote für verschiedene Nutzer.

Die Nachfrageanforderungen in den Städten erfordern ein vielfältig differen-

Stadtverkehr

ziertes Angebot. Für den Stadtverkehr (SV) werden je Linie die Mindestan-

forderungen je Verkehrstag und –zeit an das Taktangebot festgelegt.

Wesentliches Merkmal des Stadtverkehrs ist die Vertaktung der Linien, die

attraktive Umsteigebeziehungen ermöglicht. Innerhalb des Stadtverkehrs

existieren verschiedene Angebotsformen; neben den Stadtbussen und Stra-

ßenbahnen verkehren auch z.B. Ortsbusse, die den Anforderungen an die kleinräumige Erschließung gerecht werden.

Auf der Bedienungsebene 1 im Regionalverkehr gibt es vornehmlich Verbin-

Bedienungsebene 1

dungen zwischen Orten höherer Zentralität und Fahrgastnachfrage in der

Region. Als Mindestangebot soll auf der Bedienungsebene 1 ein Stundentakt

angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht; an Samstagen wird als Grundangebot

ein Zweistundentakt festgelegt. Für die Hauptverkehrszeiten und Sonn- und

Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots im Kapitel C 2.5 statt. Die Buslinien der Bedienungsebene 1 ergänzen den SPNV um ein hochwertiges Angebot.

Die Bedienungsebene 2 ergänzt das Netz im Regionalverkehr um die Flä-

Bedienungsebene 2

chenerschließung. An geeigneten Verknüpfungspunkten wird die Bedie-

nungsebene 2 mit der Bedienungsebene 1, dem Stadtverkehr und dem SPNV verknüpft, wenn auf diese Weise die Anbindung eines Ortes höherer Zentra-

lität sichergestellt werden kann bzw. sich kürzere Reisezeiten für Fahrgäste ergeben. Als Mindestangebot soll auf dieser Bedienungsebene ein Zweistun-

dentakt angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht. Für die HVZ, das Wochenende

und Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots statt.

Der Schülerverkehr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Flexibilität und Ausgestaltung des Angebots. Vornehmliche Aufgabe ist die Anbin-

dung der Schulstandorte unter besonderer Berücksichtigung der von den

Trägern der Schülerbeförderung getroffenen Festlegungen (z.B. im Rahmen

der Satzungen zur Schülerbeförderung). Das Angebot kann bedarfsorientiert

um Fahrten erweitert werden, die auch einen Nutzen für andere Fahrgastgruppen bieten. Die Bedienungsebene 3 im Regionalverkehr umfasst im Gegensatz zu dem bisherigen Nahverkehrsplan hauptsächlich schulorientierte Verkehre und andere Sonderformen wie Werksverkehre.

Bedienungsebene 3

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Die Linien des Nachtverkehrs (NV) befriedigen die Nachfrage in den Abend-

C-9 Nachtverkehr

und Nachtstunden. Sie orientieren sich mit ihrer Linienführung an wichtigen Zielen des Freizeitverkehrs. Die Betriebszeiten werden an die Anforderungen der städtischen oder regionalen Verkehrsaufgaben im Freizeitverkehr angepasst.

Gegenüber dem bisherigen Nahverkehrsplan haben sich die Zuordnungen

der Linien zu Bedienungsebenen zum Teil geändert: So wurden z.B. Linien

heraufgestuft, deren heutiges Angebot und Potenziale ein besseres Angebot

rechtfertigen, und es wurden Linien herabgestuft, die aufgrund der Poten-

zialbetrachtung ihre bisherige Einstufung nicht mehr gerechtfertigt haben (vgl. Kap. B 3).

C 2.2 Produkte Im ÖPNV gibt es - wie oben beschrieben - vielfältige Angebote mit zum Teil sehr unterschiedlichen Verkehrsaufgaben. Eine klare Erkennbarkeit der verschiedenen ÖPNV-Produkte stiftet hier Nutzen für den Kunden. Deshalb

muss ein Fahrgast wissen, was hinter der "Verpackung" - also der Produktbezeichnung - steckt. Dies ermöglicht auch eine zielgruppenspezifische Vermarktung der einzelnen Produkte.

Es wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit der VBN GmbH, den Verkehrsun-

ternehmen sowie den SPNV-Aufgabenträgern für die im VBN-Gebiet ange-

botenen Verkehre Produktkategorien und -bezeichnungen mit definierten Anforderungen zu erarbeiten und sukzessive umzusetzen. Dies gilt nicht

nur für den Bereich der auf der Schiene, in den Städten und im Regionalbusbereich angebotenen Verkehre, sondern insbesondere auch für die bedarfs-

gesteuerten Angebote wie Anruflinientaxi (ALT) und Anrufsammeltaxi (AST)

sowie für BürgerBusse. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen

Entwicklungen in den eher ländlichen Gebieten des Verbundraumes wird es zur erfolgreichen Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung notwendig werden, flexible und bedarfsgesteuerte Verkehre mit klaren und

möglichst verbundweit einheitlichen Produkteigenschaften auszugestalten. Ziel ist es, sowohl bestehende bedarfsgesteuerte Modelle zu stärken und zu

profilieren sowie die Möglichkeit zu prüfen, in welchen Räumen neue, be-

darfsgesteuerte Modelle als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot

installiert werden können.

C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN VBN-BürgerBusse ergänzen das bestehende ÖPNV-Angebot in zeitlicher

und/oder räumlicher Hinsicht. BürgerBusse sollen eine vertaktete inner-

gemeindliche Erschließung und Anschlüsse an weiterführende Bus- und

Bahnlinien bieten. Die Fahrplangestaltung berücksichtigt diese Erschlie-

ßungs- sowie Zu- und Abbringerfunktion und ist mit dem begleitenden

Verkehrsunternehmen abzustimmen. Die fahrplan- und fahrzeugtechnische

Auslegung des Betriebes stellt insbesondere die Zielgruppe Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen in den Mittelpunkt.

Der Betrieb und die Organisation werden weitestgehend durch in einem BürgerBusverein zusammengeschlossene, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen

Zielsetzung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-10

und Bürger bewerkstelligt. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen werden die BürgerBusse stets von einem Verkehrsunternehmen begleitet.

Das zum Einsatz kommende Fahrzeug mit acht Fahrgastsitzplätzen ist be-

BürgerBusfahrzeug

sonders auf die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnitten. Es

muss

den

im

VBN-Fahrzeugkonzept

und

Förderrichtlinien dargelegten Kriterien entsprechen.

den

in

den

ZVBN-

Für die planerische Bewertung eines nachhaltigen Betriebes von BürgerBus-

sen bieten die folgenden Kriterien gute Anhaltspunkte:

Für den nachfrageseitigen Anspruch der Bevölkerung können Ergebnisse

Fahrgastnachfrage

von Haushaltsbefragungen herangezogen werden. Nach Anwendung der

10 %-Ableitung 1 aus den Ergebnissen der Haushaltsbefragungen sollte für

das erste Betriebsjahr eine berechnete Mindestnachfrage von 300 bis 350 Fahrgästen/Monat vorliegen. Auf Basis der seit 2004 geführten BürgerBusFahrgaststatistik ist von einem durchschnittlichen jährlichen Fahrgastzu-

wachs von 15 % binnen der ersten zwei Jahre auszugehen.

Das Verkehrsgebiet sollte nicht weniger als 10.000 Einwohner bzw. eine

Siedlungsstruktur

Die jeweiligen Gemeinden müssen zur Deckung der jährlichen Betriebskos-

Finanzierung

Um eine Konkurrenz zu bestehenden Regionalbusangeboten der Bedie-

Netzergänzung

Siedlungsdichte von nicht unter 100 Einwohner/km2 vorweisen.

ten einen angemessenen finanziellen Beitrag zu leisten bereit sein.

nungsebenen 1 und 2 zu vermeiden, sollen die Fahrpläne der BürgerBusse auf parallel bedienten Streckenabschnitten möglichst auf die jeweiligen

Fahrplanlücken ausgerichtet sein. Dadurch wird hier im engeren Sinne eine Ergänzung des Fahrplanangebots erreicht.

In den VBN-BürgerBussen kommt der VBN-Tarif zur Anwendung. Die Fahr-

zeuggestaltung, aber auch das Fahrplanlayout, entspricht den Kriterien des VBN.

Im Verbundgebiet bieten derzeit (Stand Dezember 2012) 14 BürgerBusver-

eine auf 35 Linien ein Fahrplanangebot (vgl. Abb. C-1).

1

Die in den Haushaltsbefragungen gemachten Angaben zur Nutzungshäufigkeit werden

addiert, aber nur mit 10 % als konkrete Nutzung nach Einführung eines BürgerBusses gewertet. Mit dieser Herangehensweise wurden bislang gute und der Realität nahekommende Fahrgastzahlen für das erste Betriebsjahr prognostiziert.

Tarif + Corporate Design

Nahverkehrsplan ZVBN Ganderkesee

Teil C

C-11

bürgerbus-ganderkesee.de

221 Schierbrok-Delmenhorst 222 Rethorn-Delmenhorst

Wildeshausen Westerstede Butjadingen Grasberg/ Worpswede

281 Wildeshausen - Katenbäker Berg

buergerbus-wildeshausen.de

283 Wildeshausen - Spascher Sand

buergerbus-westerstede.de

359 Westerstede - Westerstede 403 Eckwarden-Waddens-Nordenham

buergerbus-butjadingen.de

408 Eckwarden-Stollhamm-Nordenham 612 Grasberg-Worpswede-Grasberg 616 Grasberg-Adolphsdorf-Grasberg

bürgerbus-grasberg-worpswede.de

781 Kirchlinteln-Heins-Kirchlinteln Kirchlinteln

782 Kirchlinteln-Kirchlinteln

buergerbus-kirchlinteln.de

783 Kirchlinteln-Bendingbostel-Kirchlinteln 784 Kirchlinteln-Odeweg-Kirchlinteln

Thedinghausen Ottersberg

785 Thedinghausen - Dibbersen - Riede 786 Thedinghausen - Morsum - Intschede

buergerbus-samtgemeinde-thedinghausen.de

789 Grasdorf - Sagehorn - Grasdorf

buergerbus-ottersberg.de

791 Achim - Uphusen - Achim Achim

792 Achim - Badenermoor - Achim

buergerbus-achim.de

793 Achim - Embsen - Achim Rotenburg (Wümme)

802 Bf - Krankenhaus - Harburger Str. - Bf 803 Bf - Saturnstr. - Moorstr. und zurück

buergerbus-row.de

852 Sottrum - Winkeldorf - Sottrum Sottrum

853 Sottrum - Stuckenborstel - Sottrum 854 Sottrum - Bötersen - Sottrum

buergerbus-sottrum.de

856 Sottrum - Ahausen - Sottrum

Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN

Eine regelmäßig fortgeschriebene Übersicht aller VBN-BürgerBusvereine findet sich unter www.zvbn.de.

Weitere BürgerBusse befinden sich derzeit (Stand Dezember 2012) in fol-

genden Gebietskörperschaften in Vorbereitung: Gemeinden Ritterhude,

Rastede, Bad Zwischenahn und Zeven (vgl. Karte A-23 in der Anlage).

C 2.4 Maßnahmen im SPNV Die Maßnahmen im SPNV-Netz werden in den folgenden zwei Kapiteln ge-

trennt nach denen der SPNV-Aufgabenträger und denen der Verbandsmit-

glieder dargestellt.

C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz Im Kapitel A 2.1.1 ist das aktuelle Leistungsangebot im SPNV ausführlich

dargestellt. Demnach konnten im Verbundgebiet vor allem mit Einführung der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (2010/11) sowie der Angebotser-

weiterung auf der Strecke Bremen – Hamburg (Hanse-Netz, 2010) wesentli-

che Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden.

Für die künftige Entwicklung des SPNV-Angebots im Gebiet des Verkehrs-

verbundes Bremen/Niedersachsen können die Ausführungen der LNVG beim

Regionalen Planungsgespräch für den SPNV am 09.03.2012 in Bremen herangezogen werden:

Verbesserungen des Angebots in der Vergangenheit

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Die vordergründige Aussage zum Fahrplan 2013 lautet dabei, dass "auf dem

überwiegenden Teil der Linien das SPNV-Angebot im Status quo fortgeführt" wird. Zusätzlich sind einige Änderungen und Ergänzungen vorgesehen, die

C-12 Geplante Änderungen und Ergänzungen des SPNV-Angebots

sich wie folgt zusammenfassen lassen:

Auf mehreren Linien sind einzelne Anpassungen zur Optimierung des Fahr-

Fahrplanoptimierungen

plans bereits vorgesehen bzw. noch im Prüfverfahren. Dies betrifft vor allem

ausgewählte Früh- oder Spätverbindungen auf den Regio-S-Bahnlinien RS1

bis RS3 sowie einzelne Verbindungen auf den Regionallinien zur Schließung von Taktlücken.

Wesentliche Angebotsverbesserungen im SPNV sind mit der Betriebsaufnahme des sogenannten "RE-Kreuzes Niedersachsen/Bremen" zum Fahr-

RE-Kreuz Niedersachsen/Bremen

planwechsel im Dezember 2013 zu erwarten. Es handelt sich dabei um Verkehrsleistungen auf der Ost-West-Relation Norddeich/Emden – Bremen –

Hannover sowie der Nord-Süd-Verbindung Bremerhaven – Bremen – Osna-

brück, wodurch sich das Kreuz ergibt. Die Leistungen wurden an die DB Regio AG vergeben.

Zu den wesentlichen fahrplanbezogenen Verbesserungen zählen: •

die Verdichtung auf einen Stundentakt der Expresslinie RX2 zwischen

Fahrplanbezogene Verbesserungen

Bremerhaven und Bremen und damit die Schaffung schneller stündlicher

Verbindungen von Cuxhaven nach Bremen mit Umstieg in Bremerhaven sowie •

die Neueinrichtung einer zweistündlichen Direktverbindung (RX2/RX1) zwischen Bremerhaven und Hannover.

Des Weiteren werden mit der Betriebsaufnahme des RE-Kreuzes folgende Verbesserungen angestrebt: •

Schließung der abendlichen Fahrplanlücke Bremen - Osnabrück: Die be-

stehende abendliche Fahrplanlücke auf der Strecke Bremen – Osnabrück

soll durch ein zusätzliches Zugpaar (Abfahrt Bremen Hbf um 22:06 Uhr und Osnabrück Hbf um 22:38 Uhr) geschlossen werden. Auf der Strecke

Hannover – Bremen sollen zusätzlich eine Frühverbindung (Ankunft in

Bremen Hbf um 05:40 Uhr) angeboten werden und eine Spätverbindung

(Abfahrt Bremen Hbf um 00:11 Uhr). Des Weiteren soll künftig um

00:11 Uhr

ein

Zug

täglich

nach

Hannover,

mit

Halt

an

allen

Unterwegsbahnhöfen bis Verden ergänzt werden. Die RS1-Leistung zu dieser Uhrzeit entfällt, um 01:11 Uhr gibt es dann eine neue Fahrt der

RS1 bis Verden (Sa und So). •

Verlängerung von Zügen: Weitere Verbesserungen ergeben sich hinsichtlich der Fahrzeuge, da auf den genannten Relationen alle Züge um je-

weils einen zusätzlichen Wagen verstärkt und die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern und sonstigem Gepäck verbessert werden.

Ergänzt werden die Maßnahmen des RE-Kreuzes durch eine Neukonzeption

auf dem Streckenabschnitt Emden – Bremen, wo ab Dezember 2013 durch

eine Ausweitung des IC-Angebots sowie eine konsequente Vertaktung von Nahverkehrs- (RegionalExpress-Züge der Linie RX1) und Fernverkehrsange-

bot (IC-Züge) ein durchgehender Stundentakt geschaffen wird.

Ausweitung IC-Angebot Emden - Bremen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Von besonderer Bedeutung ist dabei die vollständige Tarifintegration aller IC-Züge im Abschnitt Norddeich Mole – Bremen in den Nahverkehrstarif, so

C-13 Tarifintegration von ICZügen

dass mit Verbundfahrscheinen alle Züge zwischen Augustfehn und Bremen

genutzt werden können. Zudem wird der Bahnhof Hude als Umsteigepunkt zu den Zügen der Linie RS4 ein zusätzlicher IC-Halt.

Da auch der Einsatz von modernen Neufahrzeugen im Fernverkehr (Doppel-

stock-IC) vorgesehen ist, sind auf dieser Relation insgesamt spürbare Ange-

Einsatz moderner Fahrzeuge im Fernverkehr

botsverbesserungen für Bahnfahrgäste zu erwarten.

Am Hbf Bremen wird in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag

Nachtknoten Hbf Bremen

auf Sonntag das Ziel verfolgt, jeweils um 23:00 Uhr, 00:00 Uhr und 01:00

Uhr einen Nachtknoten einzuführen. Der SPNV soll dann vor Minute :00 am

Hbf ankommen und nach Minute :00 den Bahnhof wieder verlassen. Somit ist ein Umsteigen zwischen den verschiedenen SPNV-Linien möglich. Er-

gänzt wird dies durch die Integration der nächtlichen bremischen Stadtund Regionalverkehrslinien in den Nachtknoten Bremen Hbf, so dass ein

Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit realisiert wird.

C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz

Die nun folgenden Maßnahmen sind Vorschläge der einzelnen Gebietskör-

perschaften, die sich auf das SPNV-Netz beziehen. Im Einzelnen müssen

Vorschläge der Gebietskörperschaften

diese mit den zuständigen SPNV-Aufgabenträgern, der LNVG sowie dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen abgestimmt werden.

Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-

Stadt Bremerhaven

merhaven und Bremen soll nachhaltig weiter verbessert werden. Dabei ist

insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabilität (SPNVTaktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.

Neben dem geplanten Stundentakt für den RegionalExpress mit Direktverbindungen nach Hannover soll der Regio-S-Bahn-Takt insbesondere in den

Hauptverkehrszeiten verdichtet werden. Der SPNV ist als Zubringer zum Schienenpersonenfernverkehr mit attraktiven Übergängen auch in den Ta-

gesrandverbindungen fortzuentwickeln. Des Weiteren ist auch eine Verbes-

serung der Übergänge zwischen den einzelnen SPNV-Linien im Knoten Bremen anzustreben.

Darüber hinaus ist perspektivisch die Wiederanbindung der Stadt Bremerhaven an den Schienenpersonenfernverkehr anzustreben. Ein erster Schritt

kann beispielsweise in Tagesrandlagen eine Verlängerung von ICE-Halb-

zügen über Bremen hinaus nach Bremerhaven sein.

Das zeitliche Angebot im SPNV ist auf der Relation Bremen - Delmenhorst -

Oldenburg durch zeitlich enge Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.

Das Angebot ist zeitlich zu entzerren und zu vergleichmäßigen, damit ein

möglichst gleichmäßig verteilter Taktverkehr auf der Relation entsteht. Der Bahnhof Heidkrug soll, wie vor Einführung der Regio-S-Bahn, durch

zwei Halte pro Stunde bedient werden. Das zeitliche Angebot im SPNV ist

Stadt Delmenhorst

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-14

auf der Relation Bremen - Delmenhorst - Oldenburg durch zeitlich enge

Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.

Der neu entstehende Haltepunkt Oldenburg-Wechloy ist in die Regio-S-

Stadt Oldenburg

Bahnlinie RS3 (Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn) einzubinden. Um nach Inbetriebnahme des Haltepunktes auch das westliche Einzugsgebiet

direkt anzubinden, soll mittelfristig die Möglichkeit des zusätzlichen Halts von RE- bzw. IC-Zügen geprüft werden.

Die Anbindung der bestehenden SPNV-Haltepunkte in Augustfehn und Wes-

Landkreis Ammerland

terstede-Ocholt an die Regio-S-Bahnlinie RS3 ist zu verfolgen. Außerdem soll die Gemeinde Rastede in das Regio-S-Bahn-Netz eingebunden werden.

Die überlagernden Verkehre der Regio-S-Bahn RS2 und der Expresslinie RX2

Landkreis Diepholz

in Richtung Süden sind zeitlich zu entzerren bzw. auf einen Halbstundentakt anzupassen.

Die bestehende Regio-S-Bahnlinie RS2 soll über Twistringen hinaus bis Diepholz verlängert werden.

Zur besseren Einbindung der Region rund um den Bahnhof Diepholz in den Landkreisen Diepholz und Vechta an den Fernverkehr der DB AG soll der Bahnhof Diepholz zu einem IC-Systemhalt ausgebaut werden.

Die nicht mehr im SPNV betriebenen Bahnstrecken Bassum – Sulingen – Rahden, Diepholz – Sulingen – Nienburg, Bremen – Thedinghausen und Syke

– Hoya im Landkreis Diepholz sollen - soweit es sich nicht um entwidmete Teilstücke handelt - als Option für künftige Planungen und Nutzungen in ihrem Bestand nicht weiter angetastet werden.

Das Angebot auf der Regionalbahnlinie R6 (Bremen – Vechta - Osnabrück)

Landkreis Oldenburg

ist in den Abendstunden zu verdichten. Der Landkreis Oldenburg verfolgt

die Reaktivierung des Haltepunktes Dötlingen, dort sollen die Züge der Regionallinie R6 und der Expresslinie RX12 halten.

Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-

Landkreis Osterholz

merhaven und Bremen (KBS 125) soll nachhaltig weiter verbessert werden.

Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabi-

lität (SPNV-Taktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich

wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.

Die Bahnstrecke Osterholz-Scharmbeck – Bremervörde ("Moorexpress"), die

zurzeit nur für den Güter- und Touristikverkehr genutzt wird, soll als

Option für künftige Planungen in Bezug auf eine mögliche Wiederaufnahme

des SPNV auf dieser Strecke (bzw. auf Teilstrecken) in ihrem Bestand gesichert werden.

Eine Verlängerung der Regio-S-Bahn über Farge nach Schwanewede ist eine

langfristige Zieloption des Landkreises Osterholz.

Von zentraler Bedeutung für die schienenverkehrliche Anbindung des Land-

kreises Verden ist die Aufrechterhaltung der regulären Einbindung des Bahnhofs Verden in den Schienenpersonenfernverkehr.

Auf der Regio-S-Bahnlinie RS1 (Bremen-Farge – Bremen – Verden) soll auf dem gesamten Abschnitt ganztägig ein Halbstundentakt eingerichtet werden.

Landkreis Verden

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-15

Das Angebot auf der Regionallinie R5 (Rotenburg – Verden – Minden) soll im

Bestand gesichert und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, die Durchbindung der Züge nach Minden auch montags bis freitags

wieder herzustellen. Der Landkreis setzt sich für den zweigleisigen Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Rotenburg (Wümme) – Verden ein.

Die sogenannte Y-Trasse (Neubau der Fernverkehrsverbindung Hannover – Hamburg und Hannover – Bremen) wird zu einer noch stärkeren Belastung

des bereits heute stark befahrenen Streckenabschnittes Bremen – Langwedel führen. Ziel ist, zwischen Bremen und Verden auch nach Realisierung der

Y-Trasse ein hochwertiges (schnelles, halbstündiges) SPNV-Angebot be-

trieblich durchführen zu können. Notwendig ist eine Erweiterung der Schieneninfrastruktur im Bereich Bremen – Langwedel um ein oder mehrere zu-

sätzliche Gleise.

Der "Übereckanschluss" am Bahnhof Hude zwischen den Regio-S-Bahnlinien

Landkreis Wesermarsch

RS4 (Nordenham – Hude – Bremen) und RS3 (Bad Zwischenahn – Oldenburg – Bremen) ist für schnelle Verbindungen zwischen dem Landkreis Wesermarsch und der Stadt Oldenburg von großer Bedeutung und damit aufrechtzuerhalten.

C 2.5 Bedienungsangebot und Maßnahmen in den Gebietskörperschaften Im folgenden Abschnitt werden die Veränderungen im Angebot sowie die Zielnetze der Gebietskörperschaften dargestellt. C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen Im Bereich Kirchhuchting ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und

8 geplant. An der heutigen Endhaltestelle Roland-Center soll nach der aktuellen

Planung

die

Verlängerungsstrecke

beginnen,

die

über

den

Willakedamm auf die Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE)

Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 nach Bremen-Mittelshuchting und 8 nach Weyhe

geführt werden soll und die beide Straßenbahnlinien bis zur Heinrich-PlettAllee gemeinsam benutzen sollen. Die Verlängerung der Linie 1 soll dann weiter über die Heinrich-Plett-Allee bis zum Endpunkt Brüsseler Straße ge-

führt werden. Die Linie 8 soll ab Heinrich-Plett-Allee weiter auf der BTETrasse über die Landesgrenze in Richtung Stuhr-Brinkum und Weyhe geführt werden. Die Buslinie 55 zwischen Stuhr-Brinkum und Bremen-

Huchting entfällt mit der Inbetriebnahme der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8. Die Busbedienung ist dann nur noch zwischen Brüsseler Straße

und Friedhof Huchting über die Huchtinger Heerstraße, Roland-Center und

Kirchhuchtinger Landstraße erforderlich. In der Kirchhuchtinger Landstraße bis zum Roland-Center verkehren wie bisher zusätzlich die Regionalbusse und eine Buslinie der Delbus.

Nach einer erneuten Variantenuntersuchung im Jahr 2012 wird eine Planfeststellung bis 2014 angestrebt. Ein gemeinsamer Bau der Linien 1 und 8 ist aus wirtschaftlichen Gründen zu befürworten.

In einer Analyse von Verkehrsbeziehungen hat sich herausgestellt, dass zwischen der Vahr und Osterholz-Tenever einerseits sowie zwischen

Hulsberg, Peterswerder, Steintor und Ostertor andererseits viele Fahrten mit

dem motorisierten Individualverkehr und vergleichsweise wenig Fahrten mit

Gleisverbindung JuliusBrecht-Allee – Steubenstraße - Stresemannstraße – Bennigsenstraße

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-16

öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die genannte Gleisver-

bindung zwischen den Linien 1 und 2/10 ermöglicht es, diese Fahrgastpotenziale besser auszuschöpfen. Die östliche Vorstadt könnte somit direkt

und umsteigefrei mit der Neuen Vahr und Osterholz durch die Straßenbahn verbunden werden. Eine erste Kosten-Nutzen-Untersuchung nach den Pa-

rametern der standardisierten Bewertung für ÖPNV-Vorhaben hat bereits ein

positives Ergebnis erbracht. Die Einbeziehung der Maßnahme in das GVFGGroßvorhabenprogramm des Bundes wird zeitnah angestrebt.

Der Gleisbogen aus Richtung Neustadt zur Obernstraße war wegen der in-

zwischen entfernten Treppenanlage zum Brilltunnel nicht möglich. Das Ge-

Betriebsgleisverbindung Am Brill

gengleis ist bereits vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende

2012 erfolgt.

Der Beschluss der Deputation für Bau und Verkehr aus dem Jahr 2001 wird

weiter umgesetzt. Für den Einsatz 2,65 m breiter Straßenbahnfahrzeuge

Streckenanpassungen für 2,65 m breite Straßenbahnen

müssen weiterhin Streckenabschnitte im Zuge von Gleiserneuerungs- und

Straßenbaumaßnahmen angepasst werden.

Es wird angestrebt, alle Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz mit 2,65 m breiten Straßenbahnfahrzeugen befahren zu können. Anfang 2012 waren bereits 89 % des Streckennetzes angepasst. Befahrbar waren zum genannten

Zeitpunkt die Strecken der Linien 1, 3 und 6. Im Zuge von Gleisersatzbauar-

beiten ist vorgesehen, eine Engstelle im Bereich der Schwachhauser Heer-

straße zu beseitigen, um zeitgleich mit der Verlängerung der Strecke nach

Lilienthal die breiteren Straßenbahnfahrzeuge auf der gesamten Linie 4 ein-

setzen zu können. Mit der 2013 vorgesehenen Ersatzbaumaßnahme Hartwigstraße wird der Einsatz der neuen Fahrzeuge auch auf der Linie 8

möglich sein.

Seit 2008 befindet sich in Bremen die "Richtlinie der Freien Hansestadt

Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen

Verkehrsraumes, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und

Sportstätten" in Kraft 2, wonach Haltestellenbereiche des Öffentlichen Perso-

Einzelmaßnahmen an Haltestellen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

nennahverkehrs grundsätzlich so gestaltet sein sollen, dass auch mobilitätseingeschränkten Personen der Einstieg in das öffentliche Verkehrsmittel

ermöglicht wird. Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet. Bei jeder Neuanlage von Haltestellen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen kommen

die Inhalte dieser Richtlinie konsequent zur Anwendung. In Zusammenarbeit mit der BSAG beabsichtigt die Stadtgemeinde Bremen darüber hinaus, eine

Bestandsaufnahme der stadtbremischen Bushaltestellen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vorzunehmen. Zweck der Analyse ist es, bestehende Defizite

bezüglich der barrierefreien Nutzung der Haltestellen festzustellen und auf Basis der erhobenen Daten ein Konzept zu entwickeln, das die Beseitigung

ermittelter Mängel in verschiedenen Priorisierungsstufen als mittelfristiges Ziel vorsieht.

Im Zuge der weiteren Ansiedlung von Betrieben im Gewerbegebiet Hansalinie wird angestrebt, die Buslinie 42 zu verlängern. Für diesen Fall müsste ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit, die Linie durch den Hemelinger Ortskern bis zum Weserwehr zu führen und 2

Die Richtlinie wird zurzeit überarbeitet.

Anbindung Gewerbegebiet Hansalinie

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-17

neben der Anbindung des Bahnhofs Sebaldsbrück (heutiges Linienende) zusätzliche Anschlüsse an die Straßenbahnlinien 2 und 10 (Föhrenstraße)

sowie an die Straßenbahnlinie 3 (Weserwehr) herzustellen. Die halbstündlich

verkehrende Linie könnte zwischen Weserwehr und Schlengstraße zusammen mit den Buslinien 40/41 eine vorhandene Taktlücke schließen und das Angebot zu einem 10-Minutentakt verdichten.

Das Konzept für den ÖPNV im Neuen Hulsberg-Viertel auf dem ehemaligen

Gelände des Klinikums Mitte beruht auf einer Verbesserung und Ausweitung

des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Achse der Bismarckstraße. Mit der

Anbindung Neues HulsbergViertel und Klinikum Bremen-Mitte

Führung einer zusätzlichen Buslinie würde das vorhandene Angebot im Takt

und in der Kapazität deutlich aufgewertet. In Abstimmung mit der BSAG wird eine nachfragegerechte Buslinienführung untersucht.

Bisher wurden von der BSAG schon Bus-Teilnetze im Zuge von Erweiterun-

gen des Schienenverkehrs (Linien 1, 4 und RS 1) modifiziert und an die sich

Überprüfung des Busliniennetzes der BSAG

verändernden Fahrgastströme angepasst. Der Planungsprozess des seit

2012 in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans soll genutzt

werden, das Netz im gesamtstädtischen Zusammenhang mit dem Ziel weiterer Optimierungen zu überprüfen. Darüber hinaus soll die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Ortsbussen und bedarfsgesteuerten Angeboten untersucht werden.

Unter der Federführung des VBN wird angestrebt, den Nachtknoten Bremen

Nachtknoten Bremen

Hbf mit dem Ziel zu optimieren, kürzere Übergangszeiten im Nachtverkehr zwischen den Verkehrsmitteln des SPNV, der Regionalbusse sowie den Ver-

kehrsmitteln der BSAG (Straßenbahn, Stadtbus) zu ermöglichen, so dass ein

Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit möglich ist.

Für den Nahverkehrsplan bestehen aktuell keine Überlegungen zur Ände-

rung der Linienführung von Regio-Buslinien auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Mit der Umsetzung von netzergänzenden Straßenbaumaß-

Führung der Regio-Buslinien im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen

nahmen – insbesondere der Fertigstellung der A 281 – und im Zuge der Erweiterung des Straßenbahnnetzes (u.a. Verlängerung der Linie 8 in Richtung Weyhe) soll eine Überprüfung der Linienführung der Regio-Buslinien in

Abstimmung mit den Busunternehmen und den betroffenen Gemeinden

sowie mit dem VBN und ZVBN erfolgen. Dabei bestehen folgende Anforde-

rungen: •

Orientierung der Linienführung an der tatsächlichen und der zu erwartenden Fahrgastnachfrage



Gewährleistung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs



Sicherstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen bei der Straßeninfrastruktur

Die Belange der Busunternehmen und die Bedürfnisse der Fahrgäste aus der

Region sowie die Bedürfnisse der Bremer Fahrgäste, die ihre Ziele in der

Region haben, sind vor diesem Hintergrund in besonderer Weise zu beachten.

Netz- und Haltestellendichte, Betriebszeiten und Bedienungshäufigkeiten

sind vertraglich mit der Bremer Straßenbahn AG im Rahmen des öffentlichen

Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) bis 2020 vereinbart. Sie entsprechen wei-

Bedienungsstandards

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-18

testgehend den zurzeit geltenden Bedienungsstandards (vgl. Teil A). Das

räumliche Verkehrsangebot ist über die Erschließung mit Haltestellenein-

zugsbereichen (600-Meter–Radius, 300 m für Stadtteile mit höherer Sied-

lungs- und Bevölkerungsdichte) gegeben. Eine weitere Verdichtung des Li-

niennetzes ist nicht Gegenstand des Kontraktes.

Es gelten die mit der BSAG im ÖDLA festgelegten Qualitätskriterien sowie

Qualität

die im Qualitätssicherungssystem der BSAG vereinbarten Konkretisierungen, die die Qualität speziell der kundenrelevanten Leistungen beschreiben, wie

und wann jene gemessen werden und wie mit Abweichungen vom Maßstab umzugehen ist. Hierzu zählen u.a. Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sau-

berkeit und kundenfreundliche Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen

inkl. Fahrgastinformation, die Definition von maximalen Besetzungsgraden an maßgeblichen Querschnitten, die eine Überfüllung von Fahrzeugen im

Normalfall ausschließen sollen, Regelungen zur Information der Fahrgäste im Störungsfall sowie Freundlichkeit und Sachkenntnis des Betriebspersonals.

Zur Sicherung eines pünktlichen, sicheren, kundenfreundlichen und wirt-

Beschleunigungsmaßnahmen

schaftlichen ÖPNV-Betriebs sind Beschleunigungsmaßnahmen für die Fahrzeuge im Liniennetz erforderlich. Wartezeiten an Lichtsignalanlagen sind

grundsätzlich zu vermeiden und in bestimmten Fällen zu minimieren. Die

bereits weitgehend umgesetzte Beeinflussung der Lichtsignalanlagen durch

die Straßenbahnen wird für nachfragestarke Buslinien und fahrtzeitverlust-

trächtige Streckenbereiche weitergeführt sowie der technische Fortschritt

bei der Modernisierung von Anlagen berücksichtigt. Hierbei sind die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen für die Fahrgäste nachzuweisen. Ziele sind: •

Qualitätssicherung und weitere Optimierung der Ansteuerung von LSA durch Straßenbahnen



Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der LSA-Ansteuerung für

Busse •

Einbeziehung von Regionalbuslinien in die LSA-Ansteuerung



Erneuerung des Funkansteuerungssystems für die Anmeldung von ÖV-Fahrzeugen an die Lichtsignalanlage



Optimierung von Baustellensignalanlagen durch ÖV-Ansteuerung.

Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremen wird in der Tabelle C-1 im

Anhang dargestellt. Dieser soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Die Stadtgemeinde Bremen erstellt bis 2014 einen neuen Verkehrsentwicklungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025, der weiter-

gehende Vorschläge und Begründungszusammenhänge zur ÖPNV- und SPNV-Planung in der Stadtgemeinde Bremen enthalten wird.

Verkehrsentwicklungsplan

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-19

C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven Der öffentliche Nahverkehr auf Schiene und Straße ist eines der Kernthemen

der „Klimastadt Bremerhaven“ sowie wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird deshalb das Ziel verfolgt, den ÖPNV weiter zu stärken und noch attraktiver auszugestalten. Derzeit wird an einem nachhaltigen, integrierten Gesamtverkehrskonzept gearbeitet. Darin werden der öffentliche Nahverkehr und eine grundle-

gende Überprüfung der Linienstruktur einen besonderen Schwerpunkt

bilden. Nach Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die nachfolgenden Aussagen im Rahmen einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans für das Teilgebiet Bremerhaven angepasst werden müssen.

Die Stadt Bremerhaven ist durch die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bre-

men – Twistringen, die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven und R3 Bremerhaven - Buxtehude sowie die Expresslinie RX2 Bremerhaven – Bremen

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

– Osnabrück/Hannover an das SPNV-Netz angeschlossen.



Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im

Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt. Mit Neuver-

gabe des RE-Kreuzes Bremen im Dezember 2013 wird das Angebot auf

einen Stundentakt verbessert und es bestehen von Bremerhaven abwechselnde Direktverbindungen nach Osnabrück und Hannover.



Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt. Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten.



Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.

Während der Sommersaison (01.04.–31.10.) werden einzelne Fahrten nach Bremen durchgebunden.



Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im

Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe.

Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Busli-

nien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innen-

Bedienungsebene Stadtbus

stadt ausgerichtet sind (vgl. Kap. A 2.2.3 bzw. Karte A-9).

Ziel ist es, das bestehende Angebotsniveau zu sichern und den Erfordernis-

sen entsprechend anzupassen. Zu prüfen sind insbesondere: •

Anpassung des vorhandenen Angebots an siedlungsstrukturelle Entwicklungen



Verbesserungen der ÖPNV-Anbindungen für das Überseehafen- und

Fischereihafenareal (einschließlich der geplanten Erweiterungen im Zu-

sammenhang mit dem Offshore-Terminal Bremerhaven) und angrenzender hafenorientierter Gewerbegebiete •

Verbesserungen der ÖPNV-Erreichbarkeit der touristischen Ziele (z.B. Havenwelten)

In Räumen und Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage werden zur Ergänzung

des Linienangebots Anruflinientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nach

telefonischer Anmeldung zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in

den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruflinientaxi. Das Angebot ist bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

ALT-Ergänzungen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in

C-20 Stadtbus Nachtverkehr

den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im

Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen

sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10). Das Nachtverkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt

werden. Zu prüfen ist insbesondere die Abstimmung mit dem SPNVAngebot am Hauptbahnhof Bremerhaven.

Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremerhaven ist in Tabelle C-2

dargestellt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Neben diesen harten Angebotsstandards sollen folgende weiche Standards in Bremerhaven unbedingt gesichert und weiterentwickelt werden: •

Vorhaltung eines betriebseigenen Kundencenters am Hauptbahnhof



Stadtweites Angebot der Busschule für Schülerinnen und Schüler



Stadtweites Mobilitätstraining



Hohe Qualität des Fahrpersonals durch Festschreibung des Qualifikationsziels Berufskraftfahrer



Besondere Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste sowie

von Fahrgästen mit besonderen Beförderungsbedürfnissen (u.a. Kinderwagen) durch entsprechend erweiterte Kombiflächen in den Fahrzeugen



Vermeidung von Zugangshemmnissen für Gelegenheits- und Dauerkun-

den durch moderne, elektronische Vertriebssysteme (BOB, MIA) •

Videoaufzeichnung in allen Fahrzeugen zur Erhöhung der subjektiven Fahrgastsicherheit

Um den Busverkehr in der Stadt weiter zu beschleunigen, sollen die beste-

Beschleunigungsmaßnahmen

henden Bussonderfahrspuren und Busbeschleunigungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert werden.

Hinsichtlich der Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger ist im Stadtge-

Verknüpfungsanlagen

biet und in Stadtrandlagen die Einrichtung und Verbesserung von Verknüp-

fungsanlagen zu prüfen. Am Hauptbahnhof ist eine Verbesserung des Wegeleitsystems (Beschilderung einschließlich taktiler Leitung) vorgesehen.

Ein Beitrag zur „Klimastadt Bremerhaven“ ist neben der Berücksichtigung der

jeweils höchsten technischen Schadstoffklasse bei der Neubeschaffung von

Machbarkeit von Oberleitungsbussen

Fahrzeugen (2012 = EEV) auch der Einsatz CO2-freier Fahrzeuge. In diesem

Zusammenhang wird die Machbarkeit der Einführung von Oberleitungsbussen (Trolleybusse) geprüft.

Um den Zugang zum ÖPNV weiter zu vereinfachen, ist eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation unerlässlich. Deshalb ist die Fahrgastinformation kontinuierlich, insbesondere unter Nutzung moderner Informations-

technologien, weiterzuentwickeln. Insbesondere ist •

die Integration von BremerhavenBus in das verkehrsunternehmensübergreifende VBN-Echtzeitinformations- und Anschlusssicherungssystem weiter voranzutreiben,



die Ausstattung von Haltestellen mit DFI-Anzeigern sowie aller Fahr-

zeuge mit Echtzeitanzeigern fortzusetzen und

Fahrgastinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-21

die Fahrgastinformationen auch unter besonderer Berücksichtigung der



Zielgruppe Touristen auszubauen. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit

touristischen Einrichtungen, der Hotelerie sowie dem Einzelhandel zu intensivieren.

Das Stadtgebiet Bremerhaven wird u.a. auch von sieben regional bedeutsamen Regionalbuslinien aus dem angrenzenden Landkreis Cuxhaven ange-

fahren. Dies betrifft die in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Cuxhaven stehenden Linien: •

525 Bad Bederkesa – Bremerhaven



530 Dedesdorf – Bremerhaven



531 Uthlede - Bremerhaven



550 Cuxhaven - Bremerhaven 570/580 Sandstedt – Bremerhaven über Holte und Stotel bzw.



Dedesdorf und Lanhausen

575 Beverstedt – Bremerhaven



Das bestehende Fahrplanangebot sowie die bestehenden Anschlüsse dieser

Linien - insbesondere am Hauptbahnhof und an den Haltestellen Carsten-

Börger-Straße und Flötenkiel - an weiterführende Bus- und Zugverbindun-

gen sollen erhalten werden.

Die Linie 440 (WeserSprinter) verbindet die Oberzentren Bremerhaven und

Oldenburg täglich im Zweistundentakt. Das Angebot soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit überprüft werden.

Grundsätzlich soll die weitere Abstimmung der ÖPNV-Angebote von Stadtund Regionalbusverkehren vorangetrieben werden (zeitlich, räumlich und in Hinblick auf Verknüpfungspunkte).

Hinweis zur folgenden Tabelle C-1: Abkürzungen SVZ

HVZ NVZ ALT

mit ALT BA

HB E

EKZ Hbf HS

ML NL Nds SB

SZ

Schwachverkehrszeit Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Anruflinientaxi, verkehrt nur nach telefonischer Anmeldung zum VBN-Tarif Einzelne Fahrten werden als ALT angeboten Betriebsanfang verkehrt nur an Schultagen im Land Bremen Einsetzwagen Montag bis Freitag an Schultagen Einkaufszentrum Hauptbahnhof Hochschule Moon-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage

Night-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage

verkehrt nur an Schultagen im Land Niedersachsen Schnellbus Schulzentrum

Regionalbus

Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven (Quelle: BremerhavenBus)

Ziegeleistraße - Hbf - Klinikum Bremerhaven

Debstedt - Carsten-Börger-Straße

Night-Liner

Imsum - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Spaden - Hbf - Klinikum Bremerhaven

E21 Z

E22 Z

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

Nds

HB/Nds

Nds

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

HB

ALT

ALT

ALT

mit ALT

SB

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

mit ALT

SB

Anme rkung

Einzelfahrt

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

-

30

60

60

30

30

30

Einzelfahrt

30

30

30

30

30

15

30

15

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30

-

-

30

60

-

-

60

Einzelfahrt

30

60

30

15

60

30

30

HVZ 1 Min.-Takt

SVZ 1 Min.-Takt 30

06:30 - 08:30

BA - 06:30

-

-

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

Einzelfahrt

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Einzelfahrt

Einzelfahrt

30

60

60

30

30

-

Einzelfahrt

30

30

30

30

30

30

30

15

30

NVZ 1 Min.-Takt

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30

60

60

30

30

30

Einzelfahrt

30

30

30

30

30

15

30

15

30

HVZ 2 Min.-Takt

15:00 - 18:30

monta gs - fre ita gs 08:30 - 15:00

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30

60

60

30

30

-

-

30

30

30

30

30

30

30

15

30

NVZ 2 Min.-Takt

18:30 - 20:30

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

60

-

-

60

60

-

-

60

60

30

60

60

2

60

30

-

SVZ 2 Min.-Takt

20:30 - 00:00

120

60

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30

60

60

60

60

-

-

60

-

30

60

60

60

60

30

-

SVZ 1 Min.-Takt

BA - 09:00

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30

60

60

60

30

-

-

30

30

30

30

30

60

30

15

-

NVZ 1 Min.-Takt

09:00 - 16:00

sa msta gs

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30 - 60

-

-

60

40 - 60

-

-

60

60

20 - 30

40 - 60

40 - 60

-

40 - 60

20 - 30

-

SVZ 2 Min.-Takt

16:00 - 00:00

120

60

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30 - 60

-

60

60

60

-

-

60

60

30

60

60

60

60

30

-

SVZ 1 Min.-Takt

BA - 10:00

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

30 - 60

-

60

60

40 - 60

-

-

60

60

20 - 30

40 - 60

40 - 60

-

40 - 60

20 - 30

-

SVZ 2 Min.-Takt

10:00 - 00:00

sonn- und fe ie rta gs

Teil C

Moon-Liner

HS/Stadttheater - EKZ Spaden

Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf

E19 Z

E20 Z

Freigeb./Arbeitsagentur - Friedhof Schiffdorf

SZ Carl von Ossietzky - Heinrich-Plett-Straße

E17 Z

E18 Z

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

E15 Z

E16 Z

Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Spaden - Hbf - Schiffdorf

E11 Z

E12 Z

E13 Z

Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf

E10 Z

E14 Z

Surheide - Hbf - Pestalozzistraße

Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße

E09 Z

Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße

Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße

E07 Z

E08 Z

Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf

Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße

E05 Z

E06 Z

Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky

Spaden - Hbf - Schiffdorf

E03 Z

E04 Z

Goethestraße - Hbf - Bahnhofstraße

HS/Stadttheater - Heinrich-Plett-Straße

Carsten-Börger-Str. - PowerBlades

516

E01 Z

Buschkämpen - Stadtverwaltung

515

E02 Z

Überseering - Container-Terminal - Rotersand

Plätternweg - Louise-Schroeder-Straße

512

513

Leherheide Ost - Stadtmitte - Wulsdorf

511

Langen - Imsum

Hbf - Am Seedeich

509 Z

510

Leherheide - Hbf - Klinikum Bremerhaven

Imsum - Hbf - Surheide

508

509

SZ Langen - Hbf - Wulsdorf

Spaden - Hbf - Bramel

506

Debstedt - Hbf - Wulsdorf

505

507

Leherheide West - Hbf - Surheide

Hbf - Fischereihafen - Bohmsiel

503

504

Leherheide - Hbf - Wusldorf

Leherheide West - Hbf - Grünhöfe

501

Linie nve rla uf

502

Linie

Stand Fahrp lan 2012

Taktzeiten Stadtbusverkehr Bremerhaven

Nahverkehrsplan ZVBN C-22

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-23

C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst Die Weiterentwicklung des Stadtbusverkehrs zielt auf eine gute Erreichbarkeit der verschiedenen Infrastruktureinrichtungen in der Stadt. Entscheidend

ist, ob insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Veränderun-

gen den Bedürfnissen älterer Menschen ausreichend entsprochen wird, da diese oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Hierzu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob das bestehende Stadtbusnetz noch den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, Rechnung trägt. In diesem Zu-

sammenhang bedarf es einer Analyse, welche Ziele im Stadtgebiet zu welcher Zeit, von welchem Personenkreis und wie häufig nachgefragt werden.

Neben der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten fließen diese Er-

gebnisse in eine nachfrageorientierte Weiterentwicklung des städtischen Busnetzes ein.

Für den Nahverkehrsplan leiten sich daraus folgende Ziele ab: •

Ziele

Die Optimierung des Stadtbusverkehrs wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Notwendigkeit weiter verfolgt.



Die Finanzierung für ein bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes

ÖPNV-Angebot ist dabei sicherzustellen. •

Die Fahrgastinformation am Bahnhof Delmenhorst wird im Hinblick auf die Erfordernisse, auch unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten, überprüft und gegebenenfalls angepasst.



Unter Berücksichtigung des städtischen ÖPNV-Angebots sollen die Ver-

knüpfungen zu den Regionalbusangeboten überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.



Unter Berücksichtigung des städtischen Freizeitliniennetzes soll eine Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots geprüft werden.



Im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtun-

gen, mit Einrichtungen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel sollen

ÖPNV-Informationen, beispielsweise auf den jeweiligen Internetseiten, verbessert werden.

Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie RX1, den Regio-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6.



Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg - Bad

Zwischenahn - Leer – Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der

durch den IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. •

Die Regio-S-Bahnlinien RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn und

RS4 Bremen – Hude – Nordenham stellen direkte Anbindungen an die

Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Nordenham her. Sie verkehren im Stundentakt.



Die Regionallinie R6 schließlich verkehrt ebenfalls im Stundentakt in

nordsüdlicher Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück.

Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrtenangebote soll eine bessere

Vertaktung zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bremen hergestellt werden.

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das Liniennetz des Delmenhorster Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem Freizeitliniennetz am Abend und an den Wochenenden.

C-24 Bedienungsebene Stadtbus

Das Tagesliniennetz besteht aus sieben Linien. In Zeiten geringerer Nach-

frage verkehren im Freizeitliniennetz sechs Linien. Der Angebotsstandard

des Stadtverkehrs Delmenhorst ist in Tabelle C-2 dargelegt und soll gesi-

chert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen

nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige An-

schlüsse mit der Linie 205 her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruflinientaxi.

Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von keiner Regionalbuslinie der Bedie-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von einer Regionalbuslinie der Bedie-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

nungsebene 1 angefahren.

nungsebene 2 angefahren:

Linie 450 "Deichläufer" Berne – Lemwerder - Delmenhorst (LK Wesermarsch,

C 2.5.10)

Grundsätzlich soll diese Linie montags bis freitags im Zweistundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Die Linie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die Tageslinien mit ungera-

den Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmenhorst Anschlüsse an die

RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her.

Folgende Linien aus dem angrenzenden Landkreis Oldenburg bedienen die

Stadt Delmenhorst: Neben den Linien 229, 240 und 256, mit Schwerpunkt

Schülerbeförderung, verkehren auch die Werkbuslinien 237 und 238 mit Ziel

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

Mercedes-Benz-Werk in Bremen über das Stadtgebiet.

In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient

Nachtverkehre

die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst. Bei dieser als

"NachtEule" verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung.

Die BürgerBuslinien der an das Stadtgebiet angrenzenden Gemeinde Gan-

derkesee 221 und 222 bieten in Delmenhorst regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBus

Sandhausen/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel-Süd

Deichhorst - Bf/ZOB - Bungerhof

Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne

205

206

208

Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.

Roland-Center - Bf Heidkrug - Bf/ZOB

Friedhof/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.

Deichhorst/Hilversumer Str. Bf/ZOB - Hasport/Buchenstr.

Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne

213

214

215

216

218

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

SVZ 1

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

HV Z 1

Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst (Quelle: Delbus) NV Z 1

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

HV Z 2

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

NV Z 2

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 2*

NVZ: Nebenverkehrszeit

HVZ: Hauptverkehrszeit

SVZ: Schwachverkehrszeit

Linie 206 A bschnitt B rahmstraße bis Hanse-Wissenschafts-Ko lleg über M o zartstraße so wie M o o rweg bis Ko nrad-A denauer-Straße über Ernst-Eckert-Straße nur im 60 M in.-Takt

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

Linie 205 Sandhausen/B ungerho f - ZOB A b Endstelle Sandhausen bis Haltestelle Wilhelm-Tell-Weg nur 60 M in.-Takt

Linie 202 Hasbergen/Dreilinien - ZOB A b Endstelle Hasbergen bis Haltestelle Lemwerder Str. nur 60 M in.-Takt

** NVZ 1So nnabend vo n 09:00 bis 16:00 30 M in.-Takt, ab 16:00 - 18:00 60 M in.-Takt

*SVZ 2 M o -Do . vo n 20:30 bis 22:18, freitags vo n 20:30 - 00:18 so nnabends vo n 16:00 bis 00:18 60 M in.- Takt

Dreilinien - Bf/ZOB - Annenheide

212

L in ien im F r eizeitlin ien n etz

Dwoberg/Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.

Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Annenheide

203

204

Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Deichhorst/Hilversume

Hasbergen/Dreilinien - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.

201

202

L in ien im T ag es lin ien n etz

L in ie L in ien v er lau f

Mo n tag - F r eitag

BA - 0 6 :3 0 0 6 :3 0 - 0 8 :3 0 0 8 :3 0 - 15 :0 0 15 :0 0 - 18 :3 0 18 :3 0 - 2 0 :3 0 2 0 :3 0 - 2 3 :3 0

Taktzeiten Stadtbusverkehr Delmenhorst

Stand Fahrp lan 2012

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

SVZ 1

BA- 0 9 :0 0

S am tag s

N VZ 2

N VZ 1

H VZ 2

H VZ 1

SVZ 2

SVZ 1

60

60

60

60

60

60

60

30

30

30

30

30

30

Min. - Ta kt

NV Z 1* *

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 1

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 2

10 :0 0 - 2 3 :0 0

S o n n - u n d F eier tag BA- 10 :0 0

M o ntag bis Freitag vo n 18:30 bis 20:30

So nnabend vo n 09:00 bis 18:00

M o ntag bis Freitag vo n 08:30 bis 15:00

M o ntag bis Freitag vo n 15:00 bis 18:30

M o ntag bis Freitag vo n 06:30 bis 08:30

So nn- und feiertags vo n 10:00 bis 23:00

So nnabend vo n 18:00 bis 23:30

M o ntag bis Freitag vo n 20:30 bis 23:30

So nn- und feiertags vo n B etriebsbeginn bis 10:00

So nnabend vo n B etriebsbeginn bis 09:00

M o ntag bis Freitag vo n B etriebsbeginn bis 06:30

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

60

Min. - Ta kt

SVZ 2

0 9 :0 0 - 18 :0 0 18 :0 0 - 2 3 :3 0

Nahverkehrsplan ZVBN Teil C C-25

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-26

C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg Der Entwurf des Strategieplans Mobilität und Verkehr (Stand 2012) leitet aus

Strategieplan Mobilität

der übergeordneten Perspektive der Stadt- und Mobilitätsentwicklung u.a. Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV in Oldenburg ab. Schwerpunkt ist dabei der Erhalt des inzwischen erreichten, guten und für Oldenburg angemesse-

nen Angebots mit Weiterentwicklung in einigen Teilbereichen, insbesondere

im Service und in der Qualität. Zusammengefasst wird dies in dem Leitsatz

"Konsolidierung, aber Service und Qualität optimieren" (Stadt Oldenburg 2011). Darüber hinaus sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen und ein höherer Anteil am Gesamtverkehr erreicht werden. Dazu sind u.a. die Belan-

ge älterer Menschen verstärkt zu berücksichtigen und die Verknüpfungen

vor allem zwischen dem Radverkehr und ÖPNV zu verbessern. Um attraktive Reisezeiten im ÖPNV zu gewährleisten, sollen Maßnahmen vermieden werden, die den Busverkehr in der Stadt verlangsamen. Auf den vom ÖPNV befahrenen Trassen ist grundsätzlich zu beachten: •

Durchgehender, ebener Fahrbahnbelag



Verzicht auf Rampen oder Schwellen



Vorfahrtsregelung auf der ÖPNV-Trasse, auch in Tempo-30-Zonen



Ausreichende Fahrbahnbreiten



Vermeidung regelmäßig parkender Fahrzeuge im Fahrbahnbereich



Vorrangschaltung für ÖPNV-Fahrzeuge an Ampeln und Kreuzungen

Daraus abgeleitet sind die Maßnahmen unter dem Punkt "Stadtbus" zu finden.

In Oldenburg verkehren drei Linien auf dem Ost-West Korridor und eine Linie in Nord-Süd-Ausrichtung (vgl. Kap. C 2.4): •

Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

(Zweistundentakt) •

IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 3



Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)



(Stun-

Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück (Stundentakt)

Für die 16 Stadtbuslinien in Oldenburg sind im "Strategieplan Mobilität" folgende Ziele und Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern "Finanzierung

Bedienungsebene Stadtbus

des ÖPNV", "Infrastruktur/Investition" sowie "Service, Angebot und Qualität" formuliert worden:

Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden

Finanzierung des ÖPNV



Neue barrierefreie Mobilitätszentrale in Lappan Nähe

Infrastruktur /Investitionen



Ausbau der Dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen (Einbezie-



Finanzierung

hung weiterer wichtiger Haltestellen)

3

Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets

gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil C

C-27

Ausbau von Bike-and-ride-Anlagen (Programm für Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen)



Optimierung Park-and-ride-Anlagen (Prüfung der Standorte, der Kapazi-

tät, des Verkehrsangebots und des Tarifs) •

Fertigstellen des SPNV-Haltepunktes Wechloy und seiner Verknüpfungs-

anlagen mit dem Bus, Rad und Pkw •

Ausstattung verbessern



Bauliche Mängel beseitigen



Öffentlichkeitsarbeit intensivieren



Verbesserung der Servicequalität: Schulung des Fahrpersonals (Kunden-

Service, Angebot und Qualität

orientierung, Auskunft, Freundlichkeit) •

Angebotsverbesserung in den Abendstunden



Nachtverkehr optimieren



Pünktlichkeit verbessern



Marktforschung

Ergänzungen erfahren diese Handlungsfelder durch Maßnahmen mit lang-

fristigen Perspektiven, wie die Prüfung von weiteren Haltepunkten für den Regionalverkehr sowie tangentialer Stadtteilverbindungen.

Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Oldenburg ist in Tabelle C-3 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Hinweis zur folgenden Tabelle C-3: Abkürzungen HVZ* NVZ**

Montag bis Freitag von 06:30 bis 08:30 Montag bis Freitag von 08:30 bis 19:00 Samstag von 09:45 bis 18:30 Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 06:30

SVZ*** 1

Samstag von Betriebsbeginn bis 09:45 Sonn- und feiertags von Betriebsbeginn bis 11:30 Montag bis Freitag von 19:00 bis 24:00

SVZ 2 SVZ 3

Samstag von 18:30 bis 24:00 Sonn- und feiertags von 11:30 bis 24:00 Montag bis Freitag 00:00 bis 01:15 Samstag und Sonntag 00:00 bis 03:15

* Hauptverkehrszeit ** Nebenverkehrszeit *** Schwachverkehrszeit

Maßnahmen mit langfristigen Perspektiven

Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg (Quelle: VWG Oldenburg) -----

---

---

1 Fahrt 1 Fahrt 1 Fahrt

-----

------1 Fahrt 1 Fahrt

-------

---

-----

---

---------

---

30 30 15 30 60 60 15 15 15 15 60 60 60 15 30 15 15 15 15 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

30 30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

---

30

-----

---

30 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 15 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

30

-----

---

30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----

* Linie 316 wird fast ausschließlich mit Anruf-Linien-Taxen (ALT) bedient. Die Linie 311 beinhaltet Fahrten an den Adventssamstagen und während des Kramermarktes. Die Linien 319A und 319B beinhalten ausschließlich Schülerfahrten, die in diesem Zusammenhang nicht dargestellt werden. Die Linie 319C verkehrt nach Neuharlingersiel/Bensersiel und wird nicht weiter dargestellt.

Lini env erlauf Eversten - Ofenerfeld Infanterieweg - BBS Wechloy Borchersweg Krusenbusch - Schlossplatz Schlossplatz - Th.-Pekol-Str. Th.-Pekol-Str. - Am Alexanderhaus Th.-Pekol-Str.- Ofenerfeld Th.-Pekol-Str. - Heidkamp Ofenerdiek - Bümmerstede Universität - Hbf/ZOB Drielake - Hbf/ZOB BBS Wechloy/Rauhehorst - Hbf/ZOB Petersfehn – Bloherfelde Wildenloh – Bloherfelde Eschenplatz - Bloherfelde Bloherfelde - Ohmstede Ohmstede – Wahnbek Wehnen - Famila Famila - Hbf/ZOB Kreyenbrück - Hbf/ZOB Am Vogelbusch - Kanalbrücke Kanalbrücke - Rennplatz Rennplatz - Patentbusch Hatterwüsting - Hbf/ZOB Neuenwege - Nordstraße IKEA - Hbf/ZOB Thomasburg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - BBS Wechloy Infanterieweg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - Patentbusch Lappan - Donnerschwee/Alexandersfeld Lappan - Ofenerdiek/Ofenerfeld Lappan - Universität/Bloherfelde/ Petersfehn Lappan - Bümmerstede/Kreyenbrück Lappan - Osternburg/Krusenbusch 60 60

60

------30 ------60 60

---

-----

---

---------

---

---

-----

---

30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----

30

Hinweise:

-----

---

15 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 30 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----

30

SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 NVZ Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --30 15

HVZ NVZ SVZ

-----

---

30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----

30 30 60 60

30

60

-----

---

60 30 60 60 60 60 --60 60 120 120 120 60 60 30 30 60 60 60 60 60 120 --60 --60 -------

Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Schwachverkehrszeit

60 60

60

------60 60

-------

---

-----

---

---------

---

---

SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --60

-----

---

30 15 60 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 --30 --30 -------

30

SV Z 2 Min.-Takt 30

11:30 - 24:00

s onn- und fei ertags

9:45 - 18:30 18:30 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 11:30

s amtags

6:30 - 8:30 8:30 - 19:00 19:00 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 9:45

montags - freitags

BA - 6:30

Teil C

N39 N40

N36 N37 N38

324

322

315 316* 317

314

312

310

309

304 306 307 308

303

Lini e 301 302

0:00 - 1:15

SV Z 3 SV Z 1 HVZ NVZ Anmerk ung Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt --30 15 15

Übersicht Taktzeiten Stadt Oldenburg

Fahrplan 2012/13

Nahverkehrsplan ZVBN C-28

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das Stadtgebiet Oldenburg wird von acht Regionalbuslinien der Bedienungs-

ebene 1 radial angefahren. Grundsätzlich sollen diese Linien montags bis

C-29 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

freitags im Stundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Alle diese Linien fahren am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg in den Taktknoten zur Minute :30, so dass hier eine Verknüpfung untereinan-

der und mit dem SPNV/Fernverkehr hergestellt wird. Dies soll weiter optimiert werden und das Verkehrsangebot nach den Vorgaben realisiert werden.

Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen, sind in den Kapiteln der Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch beschrieben. •

Linie S35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede (LK Ammerland,

C 2.5.5) •

Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede – Conneforde (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn – Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5)



Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg - Wildeshausen (LK Oldenburg, C 2.5.7)



Linie 280 Oldenburg - Wardenburg (LK Oldenburg, C 2.5.7)



Linie 440 "WeserSprinter" Oldenburg – Bremerhaven / NordenhamBlexen (LK Wesermarsch, C 2.5.10)

Die Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe ist

dem Landkreis Cloppenburg zugeordnet. Aus Sicht des ZVBN soll das Ange-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

bot gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.

Einige Linien aus den angrenzenden Landkreisen Ammerland, Oldenburg

und Wesermarsch, die schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler

aus den Landkreisen ausgerichtet sind, fahren auch zu Schulstandorten in

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

der Stadt Oldenburg. Auch gibt es Schüler, die den entgegengesetzten Weg nehmen und Schulen in den Landkreisen besuchen (z.B. BürgerBus Rostrup,

Gemeinde Bad Zwischenahn). Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen,

sind unter den Landkreiskapiteln zu finden (vgl. Kap. C 2.5.5 – C 2.5.10).

Die fünf städtischen Nachtlinien (N36 bis N40) verkehren in allen Nächten,

wobei das Angebot in den Wochenendnächten länger bereitgestellt wird. Dieses Angebot soll weiter optimiert werden.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot in den Nächten von Freitag auf Samstag

sowie Samstag auf Sonntag durch vier Linien der NachtEule Ammerland so-

wie durch zwei Linien der NachtEule Oldenburg (vgl. Karte A-22). Dieses Angebot soll gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Nachtverkehre

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-30

C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland Im SPNV verkehren vier Linien: •

Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt)



Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt 4



Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)



(Stun-

Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück

(Stundentakt)

Die an der Stadtgrenze von Oldenburg liegenden Ortsteile der Gemeinden

Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede werden durch die vier

Bedienungsebene Stadtbus

Oldenburger Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310 direkt an die Stadt Oldenburg angebunden.

Das Angebot der sechs in den Landkreis Ammerland verkehrenden Linien-

äste (vgl. Kap. C 2.5.4 "Zielnetz Stadt Oldenburg") soll gesichert und be-

darfsgerecht weiterentwickelt werden.

Folgende Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Linie S 35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Verbindung zwischen

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1

dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Westerstede über die Autobahn A28

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 5

Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

in Taktknoten zur Minute :30

Am ZOB Westerstede

Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede - Conneforde Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der beiden Grund-

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

zentren Wiefelstede und

Metjendorf mit dem Oberzentrum Oldenburg

Anbindung des Grundzentrums Metjendorf an den Hauptort Wiefelstede

Direkte Linienführung zwischen

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch durch bedarfs-

gesteuerte Fahrten)

Metjendorf und Borbeck über die

Heidkamper/Borbecker Landstraße (L824)

4

Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets

gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 5

Vgl. Kapitel C 2.1

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-31

Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der zentralen Orte der

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Gemeinde Rastede (Mittelzentrum Rastede, Grundzentren Wahnbek und Hahn-Lehmden)

untereinander und mit dem Oberzentrum Oldenburg

Anbindung des Grundzentrums

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch durch bedarfs-

gesteuerte Fahrten)

Jaderberg im Landkreis Wesermarsch

Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn - Oldenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Mittelzentren

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Westerstede und Bad Zwischenahn mit dem Oberzentrum Oldenburg und Anbindung des Grundzen-

trums Ofen an das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die

Verbindung der zentralen Orte miteinander

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch

Am ZOB/Bf Bad

gesteuerte Fahrten)

fahrplanmäßige

durch bedarfs-

Zwischen Bad Zwischenahn und

ebene (BE)

Zwischenahn eine Verknüpfung mit der

Regio-S-Bahnlinie RS3

Westerstede verkehrt die Linie über Rostrup - Elmendorf Langebrügge

Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Direkte Anbindung der beiden

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Grundzentren der Gemeinde Edewecht (Edewecht und Friedrichsfehn) an das

Oberzentrum Oldenburg Für den Landkreis Cloppenburg: direkte Anbindung des

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30

Zweistundentakt (auch durch bedarfs-

gesteuerte Fahrten)

Grundzentrums Barßel an das Oberzentrum Oldenburg

Hinweis: Die Zielvorgaben für die Linie 440 stehen im Kapitel C 2.5.10.

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:

C-32 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie 360 Barßel - Ocholt – Westerstede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Direkte Verbindung zwischen dem

Montag bis Freitag

Am Bf Westerstede-

BE 2

Grundzentrum Ocholt und dem

Grundzentrum Barßel (Landkreis Cloppenburg) mit dem

Mittelzentrum Westerstede

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 6

Samstag (08:00 Uhr 19:00 Uhr): Zwei-

Ocholt Verknüpfung

ebene (BE)

mit dem

SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg

stundentakt

Linie 366 Augustfehn - Apen – Westerstede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der beiden Grund-

Montag bis Freitag

Am Bf Augustfehn

BE 2

zentren Apen und Augustfehn direkt mit dem Mittelzentrum Westerstede

Die Anbindung des Grundzen-

trums Barßel an den Bf Augustfehn soll, in Abstimmung mit dem

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Samstag (08:00 Uhr -

Verknüpfung mit dem

ebene (BE)

SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg

18:00 Uhr): Zweistundentakt

Landkreis Cloppenburg, erreicht werden.

Linie 370 Rastede – Wiefelstede - Bad Zwischenahn Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Tangentiale Verbindung zwischen

Montag bis Freitag

Am Bf Rastede Ver-

BE 2

den drei Gemeinden Rastede,

Wiefelstede und Bad Zwischenahn mit den zentralen Orten Rastede

(Mittelzentrum), Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Wiefelstede

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:

Zweistundentakt

(Grundzentrum)

knüpfung mit dem

ebene (BE)

SPNV sowie am ZOB/Bf Bad Zwischenahn Verknüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr jeweils unter

Berücksichtigung des Schülerverkehrs

Linie 375 Bad Zwischenahn - Edewecht - Süddorf Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen den beiden

Montag bis Freitag

Am ZOB/Bf Bad

BE 2

Gemeinden Bad Zwischenahn und

Edewecht mit den zentralen Orten Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Edewecht (Grundzentrum)

Anbindung des Gymnasiums Bad Zwischenahn und dessen Außenstelle in Edewecht

6

Vgl. Kapitel C 2.1

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:

Zweistundentakt

Zwischenahn Ver-

knüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr

unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-33

Nachrichtlich: Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe Zuordnung: Landkreis Cloppenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Mittelzentrums

Das Angebot soll vom

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 2

Cloppenburg mit dem

gesichert und bedarfs-

in Taktknoten zur

Friesoythe im Landkreis

Oberzentrum Oldenburg Erschließung der Orte im Bereich

Betriebszeitenfenster Landkreis Cloppenburg gerecht weiter-

entwickelt werden.

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

Minute :30

des Küstenkanals

Insgesamt 45 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler im Landkreis Ammerland ausgelegt.

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:

Besonderheiten

Die Linie 358 übernimmt eine Zubringerfunktion zur Schnellbuslinie S35

sowie zur Regionalbuslinie 350. Damit werden die beiden Linien der Bedie-

nungsebene 1 von dieser Aufgabe befreit, und das Fahrplanangebot wird für

den Fahrgast verständlicher dargestellt.

Die Linie 377 "MeerBus" bietet ein saisonales Angebot für den Tourismus

mit der Rundfahrt um das Zwischenahner Meer an. Diese Linie 377 verkehrt

am Wochenende. Die Linie ist in die Haltestelleninfrastruktur des Linienverkehrs zu integrieren.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland durch die vier

Nachtverkehre

Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (vgl. Karte A-22). Diese verkehren in

den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Dadurch

wird ein Angebot (teilweise vertaktet) zwischen allen Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Oldenburg und den Diskothekenstandorten in Tange

und Friesoythe geschaffen. Anfangs- bzw. Endpunkt ist der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Oldenburg. Weitere Verknüpfungen der Nachtlinien untereinander gibt es in Bad Zwischenahn und Edewecht.

Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Ammerland wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die zwei Nachtexpress-Linien der Stadt Oldenburg N37 und N38 bieten einen direkten Anschluss der Vorortgemeinden Petersfehn (Gemeinde Bad

Zwischenahn) und Ofenerfeld (Gemeinde Wiefelstede) an die Stadt Oldenburg. Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Ammerland verkehrt ein BürgerBus in der Stadt Westerstede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-34

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-35

C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Diepholz: Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Oberzentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die

Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der

Strecke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum,

Twistringen. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Die

Durchbindung nach Bremerhaven erfolgt im Zweistundentakt.

Das Angebot der Stadtbuslinien, die auch das Gebiet des Landkreises

Diepholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben. Über die Verlänge-

Bedienungsebene Stadtbus/Straßenbahn

rung der Linie 8 nach Stuhr/Weyhe wird der Landkreis zukünftig auch direkt

an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2018.

Im Landkreis Diepholz sollen die Angebote besser aufeinander abgestimmt

Busnetz allgemein

werden. Das Regionalbusangebot entlang des Korridors Bruchhausen-Vilsen

– Syke – Brinkum - Bremen Hbf ist im Rahmen der Laufzeit des NVP zu überplanen. Auf dem Abschnitt zwischen Bruchhausen-Vilsen – Syke Bf so-

wie Syke Bf – Brinkum ZOB wird ein Stundentakt geplant. Entsprechend ist

die Einordnung jeweils einer Linie auf diesem Korridor in die Bedienungsebene 1 vorzusehen. Am Bahnhof Syke ist insbesondere die Verknüpfung

mit dem SPNV-Angebot sowie zwischen den Busangeboten der beiden Ab-

schnitte sicherzustellen. Bei der Überplanung des oben genannten Ab-

schnittes sind die heute genehmigten Linien 150, 153 und 102 zu berück-

sichtigen.

Auf dem Abschnitt zwischen Bremen Hbf und Brinkum ZOB ist das Regionalbusangebot besser aufeinander abzustimmen, um merkbarere Takte zu

erhalten. Dabei werden die Ausbauplanungen für die Straßenbahnlinie 8 soweit als möglich einbezogen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob einzelne aus

der Region kommende Linien am ZOB Brinkum enden bzw. mit anderen Regionalbuslinien in Richtung Bremen Hbf verknüpft werden können. Bei der Überplanung des oben genannten Abschnittes sind die heute genehmigten

Linien 101, 102, 120 und 150 zu berücksichtigen. Die Umsetzung der aus

diesem Teil der Überplanung resultierenden Maßnahmen ist an die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke der Straßenbahnlinie 8 gebunden.

Zur besseren Anbindung des Bahnhofs Diepholz an die Region werden im

Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung von/nach Vechta untersucht, die im Zusammenhang mit dem angestrebten IC-Systemhalt stehen.

Zur Förderung des Tourismus in der Dümmer-Region werden im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung untersucht.

Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 101 in Zusam-

menhang mit der Linie 150, 102, 120 und 123 der Bedienungsebene 1 zu-

geordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben.

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-36

Linie 101 Bremen - Stuhr – Bassum Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

Verknüpfung am Bre-

BE 1 neu

Mittelzentrum Stuhr und der Stadt

dem Abschnitt Bremen–

zum Nah- und Fern-

Oberzentrum Bremen, Bassum

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Stuhr-Fahrenhorst Kreuzung

mer Hauptbahnhof verkehr

Die zukünftige Bedienung des

Der Abschnitt Fahren-

Am Bf Bassum zur

Regionalbuslinien wird sich an den

Mo-Fr im Zweistunden-

Möglichkeit zu Regio-

orientieren. Weitere Planungs-

werden auf diesem

BE 2

sich im Absatz “Busnetz allgemein”

je Richtung angeboten.

Am ZOB Brinkum zu

Korridors Bremen - Stuhr mit

horst - Bassum wird

RX2/RS2 und nach

Planungen der Straßenbahnlinie 8

takt bedient. Samstags

nalbussen BE 1 und

inhalte zu diesem Korridor finden

Abschnitt fünf Fahrten

dieses Kapitels.

Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung

ebene (BE)

Regionalbuslinien BE 1 und BE 2 bzw. Stadtbuslinien

Linie 102 und 150 Bremen – Stuhr - Syke - Bruchhausen-Vilsen – Hoya Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

Verknüpfung am

BE 1

Gemeinden Stuhr, Weyhe, dem

dem Abschnitt Bremen

zum Nah- und

Oberzentrum Bremen und den

Mittelzentrum Stadt Syke und im weiteren Verlauf der

Samtgemeinde Bruchhausen-

Vilsen sowie der Samtgemeinde Hoya im Landkreis Nienburg

Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf

– Stuhr - Syke-Bruchhausen-Vilsen; der Abschnitt Bruch-

hausen-Vilsen – Hoya wird im Zweistundentakt bedient

Sonn- und Feiertag:

drei Fahrten je Richtung auf dem Abschnitt Syke

- Bruchhausen-Vilsen -

Hoya sowie vier Fahrten je Richtung auf dem

Abschnitt Syke – Weyhe – Stuhr - Bremen

Bremer Hauptbahnhof Fernverkehr

Verknüpfung Bf Syke

zur RX2/RS2 sowie ggf. zu anderen Regional-

buslinien BE 1 und BE 2

ebene (BE)

(neu für Linie 102)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-37

Linie 120 Bremen – Stuhr – Kirchweyhe Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen den

Montag bis Samstag

Verbindung am Bremer

BE 1 neu

Oberzentrum Bremen und den Gemeinden Stuhr und Weyhe

Die zukünftige Bedienung des Korridors Bremen - Stuhr mit

Regionalbuslinien wird sich an den Planungen der Straßenbahnlinie 8

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Hbf zum Angebot des

Nah- und Fernverkehrs

Sonn- und Feiertag:

Verknüpfung Bf

Richtung

RX2/RS2

fünf Fahrten je

ebene (BE)

Kirchweyhe zur

orientieren. Weitere

Planungsinhalte zu diesem

Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.

Linie 123 Bassum - Schwaförden – Sulingen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen Bassum, der

Montag bis Samstag

Verknüpfung Bf Bassum

BE 1

Samtgemeinde Schwaförden sowie der Stadt Sulingen

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag:

fünf Fahrten je Rich-

tung sowie Fahrten im

zur RX2/RS2 sowie

ebene (BE)

nach Möglichkeit in Sulingen zu den

Regionalbussen BE 1 und BE 2

Spätverkehr

Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 113, 121, 133, 137 und 138 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Ver-

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

kehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 113 Stuhr Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Anbindung der westlichen Teile

Montag bis Freitag

In Bremen Huchting

BE 2

Stuhr an das Oberzentrum Bremen

Samstags: kein Angebot

und Bussen

des Mittelzentrums Gemeinde

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

zu den Straßenbahnen

ebene (BE)

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Linie 121 Bremen – Kirchweyhe Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Oberzentrums

Montag bis Freitag

Verknüpfung Bf

BE 2

Bremen mit der Gemeinde Weyhe

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Samstags: vier Fahrten je Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Kirchweyhe zur RX2/RS2

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-38

Linie 133 7 Sulingen – Kirchdorf – Wagenfeld - Rahden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Mittelzentrums

Montag bis Freitag

In Sulingen

BE 2

Samtgemeinde Kirchdorf und der

Verstärkung in der

Buslinien der BE 1

Stadt Sulingen mit der Gemeinde Wagenfeld

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf

dem Abschnitt Sulingen - Kirchdorf

Samstags: kein Angebot

Verknüpfung zu den

ebene (BE)

und BE 2

Am Bf Rahden

Verknüpfung zum SPNV

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Linie 137 Sulingen - Diepholz Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Mittelzentrums

Montag bis Freitag

Verknüpfung Bf

BE 2

Stadt Sulingen unter Anbindung

Verstärkung der

in Sulingen zu den

Diepholz mit dem Mittelzentrum der Samtgemeinden Rehden und Kirchdorf

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf

dem Abschnitt Rehden Diepholz

Diepholz zur RX2 und

ebene (BE)

anderen Buslinien der BE 1 und 2

Samstags: fünf Fahrten Sonn- und Feiertag:

zwei Fahrten je Richtung

Linie 138 Sulingen - Nienburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

BedienungsBE2

Betriebszeitenfenster Verbindung des Mittelzentrums

Montag bis Freitag

Verknüpfung Bf

Nienburg

Verstärkung der

und in Sulingen zu den

Stadt Sulingen mit der Stadt

gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit Samstags: vier Fahrten

Nienburg zum SPNV

ebene (BE)

anderen Buslinien der BE 1 und BE 2

Sonn- und Feiertag:

eine Fahrt je Richtung

Im Landkreis Diepholz werden 58 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den

schulorientierten Verkehr eingruppiert.

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.

7

Die Möglichkeiten der Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 133 mit der Linie 170 in

der Gemeinde Wagenfeld werden geprüft.

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-39

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Diepholz durch die Linie N12

Nachtverkehre

Bremen – Brinkum - Kirchweyhe des VBN-Nachtschwärmer-Netzes (vgl. Karte A-21). Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Diepholz verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Bassum,

BürgerBusse

Syke und Weyhe. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im

Kapitel C 2.3.

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der

zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es

im Landkreis Diepholz VBN-Sammeltaxen in der Gemeinde Stuhr, der Samt-

gemeinde Bruchhausen-Vilsen sowie der Gemeinde Kirchdorf.

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-40

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-41

C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Oldenburg in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •

Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden

Finanzierung

Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-

Infrastruktur

Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-

Angebot und Qualität

Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •

stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, BE 1 und BE 2 •

angebots •

Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus und Bus-Zug



Anpassung des Fahrplanangebots der Linien 226/227, sobald die Anbindung der Gemeinde Stuhr an das Bremer Straßenbahnnetz konkret wird



Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2



Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter Angebote (AST, ALT)



Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-

Fahrgastinformation

len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen



Einrichtung von Echtzeitanzeigern am Bf Sandkrug sowie an den Haltestellen Wardenburg, Markt und Kirchhatten, Markt

Das SPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien: •

Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

den Oberzentren Oldenburg und Bremen. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von

Oldenburg nach Bremen. •

Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem

Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie

Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3. •

Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in

nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des

Verbundgebietes)

sowie

den

Mittelzentren

Delmenhorst

und

Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden

Hatten und Großenkneten im Stundentakt und verbindet diese mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des Verbundgebietes).

Die Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315 verbinden die nahe an der

Stadtgrenze liegenden Orte Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug (Gemeinde Hatten) im Landkreis Oldenburg mit der Stadt Oldenburg. Beide Stadtbuslinien bieten an allen Verkehrstagen Taktverkehre an; in der mor-

gendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314

bis zum 15-Minutentakt.

Bedienungsebene Stadtbus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:

C-42 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg – Wildeshausen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Verbindung zwischen

Montag bis Samstag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1

dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Wildeshausen mit Anbindung der Gemeinden Hatten und Dötlingen

Verkehrt teilweise über die Autobahn A28

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag: drei Fahrtenpaare

Diese können auch in Form eines ALT

dargestellt werden.

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

in Taktknoten zur Minute :30

Am Bf Wildeshausen:

Verknüpfung mit den Linien 226/227

In Hatten: Verknüpfung mit Linie 277

Linie 280 Oldenburg – Wardenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Anbindung der Gemeinde

Montag bis Freitag

Am Hauptbahnhof/ZOB

BE 1 neu

Oldenburg

Taktverdichtung auf

in Taktknoten zur

Wardenburg an das Oberzentrum

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

einen 30-Min.-Takt in den Hauptverkehrszeiten

Samstags Stundentakt Sonn- und Feiertag:

Oldenburg: Einbindung

ebene (BE)

Minute :30

In Wardenburg:

Verknüpfung mit der

Zu- und Abbringerlinie 288

zwischen 09:00 und

00:00 Uhr acht Fahrten je Richtung

Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie 226/227 Wildeshausen – Bremen Hbf/- Bremen-Huchting Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem Mittelzen-

Montag bis Freitag

Am Bf Wildes-

BE 2

trum Wildeshausen und dem Oberzentrum Bremen mit Anbindung der

Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Stuhr

Gemeinsame Bedienung der Relation

Wildeshausen – Kirchseelte. Danach Trennung der Streckenverläufe:

Die 226 bindet die Ortslagen Fahren-

horst, Heiligenrode, Seckenhausen und Brinkum (Gemeinde Stuhr) an den Hbf Bremen an.

Die 227 erschließt die Ortslagen

Heiligenrode, Groß-Mackenstedt und

Moordeich (Gemeinde Stuhr) und bindet

sie in Bremen-Huchting an das Netz des städtischen ÖPNV an.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Auf dem gemeinsam bedienten Strecken-

abschnitt ergibt sich

montags bis freitags ein Ein- bis Zweistundentakt.

Samstags: drei

Fahrtenpaare der Linie 226 zwischen

Wildeshausen und Bremen

hausen:

Verknüpfung mit allen Fahrten der von und nach Oldenburg

verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-43

Linie 277 Kirchhatten – Wardenburg Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen Kirchhatten

Montag bis Freitag

An der Haltestelle

BE 2 neu

der Ortslagen Hatterwüsting,

An Schultagen

Verknüpfung mit der

bezogene Fahrten und

Oldenburg/

und Wardenburg mit Anbindung

Sandhatten, Sandkrug und Astrup

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Kirchhatten, Markt:

zusätzliche schul-

von und nach

Primäre Aufgabe ist die Anbindung

Verstärkerfahrten

Wildeshausen

Schul- und Sportzentrums in

stundentakt zwischen

des HunteSprinters sowie des

Samstags: Zwei-

Sandkrug.

07:30 und 17:30

ebene (BE)

verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)

Wardenburg wird

montags bis freitags zwischen 07:00 und

15:30 durch mehrere unvertaktete Fahrten

angebunden. Samstags wird Wardenburg nicht erschlossen.

Insgesamt 47 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler in den Landkreisgemeinden Wardenburg, Hatten, Hude, Großenkne-

ten, Dötlingen, Ganderkesee, Wildeshausen und Harpstedt ausgelegt. Als

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

Quelle und Ziel dieser Schülerverkehre nimmt die Kreisstadt Wildeshausen

aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein 8. Auch auf das in der Stadt Oldenburg befindliche Landkreisgymnasium (GrafAnton-Günther-Gymnasium) ist ein großer Teil des schulorientierten Verkehrs ausgerichtet.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Das Angebot wird durch die Werkbuslinien 237 und 238 ergänzt. Diese sind auf die Schichtzeiten des Mercedes-Benz-Werkes in Bremen abgestimmt. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:

Linie 288: Die Linie 288 Garrel (Landkreis Cloppenburg) - Littel -

Wardenburg fungiert innerhalb der Gemeinde Wardenburg vorrangig als Zu-

und Abbringerlinie zur bzw. von der Linie 280 nach/aus Oldenburg.

8

Da die Kreisstadt Wildeshausen mit ihren zahlreichen Schulstandorten wesentlicher

Bezugspunkt des schülerbezogenen Verkehrs im Landkreis ist, wird im Folgenden kurz die

Zuordnung der Schulstandorte zu den in den Fahrplänen genannten Haltestellen aufgelistet: •

Haltestelle Deekenstraße - Berufsbildende Schulen (Standort Feldstraße)



Haltestelle Humboldtstraße - Hauptschule und Gymnasium



Haltestelle Schillerstraße - Berufsbildende Schulen (Standort St.-Peter-Straße)



Realschule, Grundschulen (St.-Peter-Schule und Holbeinschule)

Besonderheiten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-44

Die Linie stellt an der Haltestelle Markt in Wardenburg eine Verknüpfung mit der Linie 280 her.

Durch diese Verknüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Clop-

penburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Das

Angebot der in den Landkreis Cloppenburg führenden Leistungen ist abhängig von der finanziellen Beteiligung des dortigen ÖPNV-Aufgabenträgers bzw. der dort bedienten Gemeinden. Der Fahrplan bietet wochentags ganz-

jährig, also auch in den Ferienzeiten, überwiegend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten.

Gegebenenfalls werden im Rahmen einer Überprüfung der Linien 280 und 288 Leistungen im Landkreis Cloppenburg zum Zweck der Angebotsstärkung auf das Gebiet des Landkreises Oldenburg umgelegt.

Linie 289: Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde

Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die

Stadt Oldenburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke Anschlüsse an die nach Oldenburg weiterführende Linie 314 her.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die Nachtli-

Nachtverkehre

nien (NachtEulen) N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22). Diese verbin-

den in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag verschiedene Oldenburger Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen.

Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Oldenburg wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es

im Landkreis Oldenburg in der Gemeinde Wardenburg auf der Linie 288

montags bis freitags um 20:45 Uhr eine Fahrt von Wardenburg nach Littel in

Form eines Anruflinientaxis. Zudem wird an Samstagen auf den Linien 230, 231, 232, 233, 234 und 235 jeweils eine Fahrt je Richtung angeboten.

Im Landkreis Oldenburg verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Gander-

kesee und Wildeshausen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden

sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-45

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-46

C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Osterholz: •

Die Expresslinie RX2 und die Regio-S-Bahn RS2 verkehren von Bremer-

haven über Osterholz-Scharmbeck und weiter nach Bremen und Richtung

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Twistringen/Osnabrück bzw. Hannover. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Nach Hannover und Osnabrück wird abwechselnd ein Zweistundentakt angeboten.



Die Regio-S-Bahn RS1 bedient den Haltepunkt Bremen Klinikum Nord/

Beckedorf im 30-Min.-Takt.

Das Angebot der Stadtbuslinien und der Straßenbahn, die auch das Gebiet des Landkreises Osterholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben.

Bedienungsebene Stadtbus

Über die Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg ist der Land-

kreis ab Mitte 2013 auch direkt an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden.

Im Landkreis Osterholz werden die drei Regionalbuslinien 630, 670 und 680

der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je

Bedienungsebene Regionalbus- Ebene1

Linie ist nachfolgend beschrieben:

Linie 630 Bremen – Lilienthal – Grasberg - Zeven 9 Streckenführung

Angebot und Betriebszeitenfenster

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Verbindung am Bremer

BE 1

Gemeinden Lilienthal und

am Abend bis 23:00 Uhr ab Bremen

Nah- und Fernverkehrs

Oberzentrum Bremen und den Grasberg im Landkreis Osterholz und den

Samtgemeinden Tarmstedt und Zeven im Landkreis Rotenburg Die 630 wird im Bereich Lilienthal nach

Betriebsaufnahme der Linie 4

ab Falkenberger Kreuz über die Trupermoorer Landstraße, das Gewerbegebiet Moorhausen, die Klinik Lilienthal und Dr.Sasse-Straße nach Borgfeld geführt.

Kategorie mit zusätzlichen Fahrten und Verdichtung des Angebots in der HVZ auf einen 30-Min.-Takt

Sonn- und Feiertag: vier Fahrten je Richtung

Nach Betriebsaufnahme der Linie 4

nach Lilienthal-Falkenberg soll das Angebot auch zukünftig in der

bestehenden Qualität hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und Betriebs-

zeitfenster fortgeführt werden. Dies gilt auch für die Verdichtung des Angebots in der HVZ.

Hbf zum Angebot des

ebene (BE)

Verknüpfung in Lilien-

thal-Falkenberg an die Straßenbahnlinie 4

Verknüpfung in Bremen Borgfeld an Linie 4 und ab Mitte 2013 in

Lilienthal-Falkenberg an Linie 4

Verknüpfung in

Lilienthal-Falkenberg zu Linie 668 und Linie 632

Linie 680 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck - Hambergen Streckenführung

Angebot und Betriebszeitenfenster

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag: gemäß

BE 1 (neu:

Gemeinden Ritterhude, Mittel-

Hambergen

Am Bf Oldenbüttel zur RS2, am Bf OHZScharmb. zur RX2/RS2, am Bf Burg zur RS1

Oberzentrum Bremen und den zentrum Osterholz-Scharmbeck und Hambergen

9

Kategorie zwischen Bremen und Einzelne Fahrten in der HVZ nach Hambergen/Wallhöfen

Bremen-Gröpelingen zum Stadtverkehr Bremen

Die Genehmigung für die Linie 630 ist zwischen Landkreisen Osterholz und Rotenburg

(Wümme) geteilt.

ebene (BE)

Zusammenfassung der 665/680)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-47

Linie 670 Bremen – Lilienthal – Worpswede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Verbindung am

BE 1

Gemeinden Lilienthal und

Fahrten am Abend bis 23h ab

Angebot des Nah-

Oberzentrum Bremen und den Worpswede

Die 670 wird im Bereich Lilienthal

Betriebszeitenfenster Kategorie mit zusätzlichen

Bremen und Verdichtung des

Angebots in der HVZ auf einen

nach Betriebsaufnahme der Linie 4

30-Min.-Takt

Trupermoorer Landstraße, das

Sonn- und Feiertag:

Klinik Lilienthal und Dr.-SasseStraße nach Borgfeld geführt.

Bremer Hbf zum

und Fernverkehrs Verknüpfung in

Bremen Borgfeld an

ab Falkenberger Kreuz über die

Gewerbegebiet Moorhausen, die

ebene (BE)

die Straßenbahnlinie 4 von 10 – 22h

2h-Takt

Nach Betriebsaufnahme der Linie

und ab Mitte 2013 in

Lilienthal-Falkenberg an Linie 4

4 nach Lilienthal-Falkenberg soll

Verknüpfung in Lilien-

der bestehenden Qualität

Linie 668 und Linie

und Betriebszeitfenster

Verknüpfung in

auch für die Verdichtung des

die Linie 640

das Angebot auch zukünftig in

thal-Falkenberg zu

hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit

632

fortgeführt werden. Dies gilt

Worpswede Insel an

Angebots in der HVZ.

Im Landkreis Osterholz werden die vier Regionalbuslinien 640, 650, 660 und 677 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-

Bedienungsebene Regionalbus-Ebene 2

gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben:

Linie 640 Osterholz-Scharmbeck – Worpswede – Gnarrenburg - Bremervörde 10 Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Freitag: gemäß

An der Haltestelle

BE 2

Scharmbeck und der Gemeinde

In der Hauptverkehrszeit besteht

670 sowie am Bf

Mittelzentrum Osterholz-

Worpswede sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Samtgemeinde

Geestequelle und Bremervörde im Landkreis Rotenburg

Betriebszeitenfenster Kategorie

eine Verdichtung auf Stundentakt Samstags: fünf Fahrten je

Worpswede Insel zur

ebene (BE)

Osterholz-Scharmbeck zur RX2/RS2

Richtung

Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

Linie 650 Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Gemeinde

Montag bis Freitag gemäß

Am Bahnhof

BE 2

Osterholz-Scharmbeck

Samstags: zwei Fahrten je

beck zur RX2/RS2

Schwanewede mit dem Mittelzentrum

Betriebszeitenfenster Kategorie

Osterholz-Scharm-

Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

10

Die Genehmigung für die Linie 640 ist zwischen den Landkreisen Osterholz und

Rotenburg (Wümme) geteilt.

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-48

Linie 660 Bremen – Osterholz-Scharmbeck – Hagen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Oberzentrums

Montag bis Freitag gemäß

Am Hbf Bremen zum

BE 2

Gemeinden Ritterhude und Osterholz-

Samstags: vier Fahrten je

sowie im Bremen-

Bremens mit den westlichen Teilen der Scharmbeck sowie der Samtgemeinde Hagen im Bremischen im Landkreis Cuxhaven

Betriebszeitenfenster Kategorie Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Nah- und Fernverkehr

ebene (BE)

Gröpelingen zu den Straßenbahn- und Buslinien

Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung des Oberzentrums Bremen

Montag bis Freitag gemäß

Am Bahnhof Bremen-

BE 2

Samstags: kein Angebot

Stadtverkehr Bremen

mit der Gemeinde Schwanewede

Betriebszeitenfenster Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Vegesack zum

ebene (BE)

sowie zur RS1

kein Angebot

Im Landkreis Osterholz werden 31 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit dem schulorientiertem Verkehr eingruppiert.

Bedienungsebene Schulorientierter Verkehr Ebene 3

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz durch die Linien

Nachtverkehre

des VBN-Nachtschwärmer-Netzes sowie zwei Linien des Nachtnetzes Bremen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Linien: • • • • • • •

N7 Bremen – Bremen-Vegesack - Schwanewede N61 Bremen – Vegesack - Hagen

N62 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck

N63 Bremen-Borgfeld – Lilienthal – Grasberg - Zeven N67 Bremen-Borgfeld – Lilienthal - Worpswede N68 Osterholz-Scharmbeck – Hagen

N94 Nachttaxi Blumenthal - Schwanewede

Ergänzt wird das Angebot durch das Nachtschwärmertaxi des Landkreises

Osterholz (vgl. Karte A-21).

Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Osterholz verkehrt ein BürgerBus in den Gemeinden Grasberg

und Worpswede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

BürgerBusse

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-49

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-50

C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden Folgende SPNV-Linien verkehren auf den Hauptachsen im Landkreis Verden: •

Die Expresslinie RX1 verkehrt von Bremen nach Hannover im Stundentakt.



Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt

auf dem Abschnitt Bremen – Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten noch verstärkt. •

Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im

Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg – Hamburg. Weitere SPNV-Linien im Landkreis Verden sind: •

Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im Zweistundentakt.



Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) –

Verden - Minden) verkehrt ganztägig im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg

(Wümme) und Verden. Am Wochenende (sa+so) ist die Linie bis nach

Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden. Weitere Details zum SPNV im Landkreis Verden vgl. Teil A. Die Linien 711 und 712 werden der Bedienungsebene Stadtbus zugeordnet. Diese Linien verkehren Montag-Freitag zwischen 06:00-19:00 Uhr sowie an

Bedienungsebene Stadtbus

Samstagen zwischen 6:00-14:00 Uhr im 30 Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen ist das Verkehrsangebot auf die Zeit 14:00-18:00 Uhr begrenzt.

Das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Übe rsicht Taktze ite n Stadt Ve rde n Fahrplan 2011/12

sa msta gs

monta gs-fre ita gs

sonn- und fe ie rta gs

6:00 - 19:00

6:00 - 14:00

14:00-18:00

14:00-18:00

Min. -T a kt

Min. -T a kt

Min. -T a kt

Min. -T a kt

Verden ZOB - Dauelsen - Verden ZOB

30

30

120

120

Verden ZOB - Roggenkamp - Trift - Verden ZOB

30

30

120

120

Linie

Linie nve rla uf

711 712

Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkehre) ergänzt die Stadtbuslinien der Stadt Verden.

Die BSAG-Stadtbuslinie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen be-

dient Teile der Ortschaft Uphusen in Achim.

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden werden die fünf Regionalbuslinien 713, 735, 730, 740 und 750 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-

C-51 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 713 Verden – Kirchlinteln Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

Am ZOB Verden zu

BE 1 neu

Betriebszeitenfenster

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Kirchlinteln Unter Berücksichtigung des

zukünftigen Linienverlaufs bzw.

Takts der Linie 701 wird zukünftig die Aufteilung der heutigen

gemäß Kategorie

anderen Buslinien

ebene (BE)

sowie zum SPNV

Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

Ringlinie 713 in zwei unabhängige Linien angestrebt:

a) Direktverbindung Kirchlinteln –

Verden Innenstadt mit Anbindung der Brunnenstraße

b) Direktverbindung Luttum – Verden Innenstadt

Linie 735 Verden – Dörverden – Hoya/Eystrup Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Am ZOB Verden zu

BE 1 neu

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Dörverden sowie in

Verlängerung mit der Samtgemeinde Hoya

Betriebszeitenfenster Kategorie

Sonn- und Feiertag:

Es wird angestrebt, zwei

anderen Buslinien

ebene (BE)

sowie zum SPNV

Am Bf Dörverden zum SPNV

Fahrten je Richtung anzubieten.

Linie 730 Bremen – Oyten – Ottersberg – Otterstedt Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag gemäß

Am ZOB Oyten mit

BE 1 neu

den Gemeinden Oyten und

und Oyten mit Taktverdich-

sowie am Bf Ottersberg

Oberzentrum Bremen und Ottersberg

Betriebszeitenfenster Kategorie zwischen Bremen tung in der Hauptverkehrszeit.

Auf dem Streckenabschnitt

Oyten - Ottersberg wird ein

Zweistundentakt angeboten

mit Verdichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung

anderen Buslinien mit dem SPNV

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-52

Linie 740 Bremen – Achim – Langwedel – Verden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

In Achim, Markt/

BE 1 neu

Mittelzentren Stadt Achim und

Abschnitt Achim,

Verden ZOB mit

Oberzentrum Bremen und den Stadt Verden (Aller) sowie der Ortsteile von Langwedel.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie für den Krankenhaus – Verden ZOB.

Dabei bedient die Linie vorrangig

Auf dem Abschnitt

Strecke liegen.

wird ein Zweistundentakt

Ortsteile, die nicht an der SPNV-

Zukünftig wird die Aufteilung der Linie in zwei unabhängige Linien angestrebt:

a) Bremen – Achim - Baden b) Achim, Krankenhaus Verden ZOB

Bremen – Achim - Baden

Schmiedeberg sowie

ebene (BE)

anderen Buslinien

sowie am Bf Achim

(Süd) sowie Bf Verden mit dem SPNV

angeboten mit Ver-

dichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung

Als mögliche alternative Linienführung wird eine

Verlängerung des Strecken-

abschnitts b) Verden – Achim Oyten geprüft. Bei dieser

Überprüfung wird berücksichtigt, dass dann eine Direktverbindung zwischen Stadt Verden und

Achim, Krankenhaus nicht mehr gegeben wäre. Im Falle einer

Verlängerung der Linie 740 bis Oyten würde die Linie 745 der BE 3 zugeordnet.

Linie 750 Bremen – Dreye - Thedinghausen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung zwischen dem

Montag bis Samstag

In Thedinghausen,

BE 1 neu

Oberzentrum Bremen und der Gemeinde Kirchweyhe mit der Gemeinde Thedinghausen

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Marktplatz mit anderen Buslinien

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden werden die drei Regionalbuslinien 701, 720 und 745

der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je

C-53 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie ist nachfolgend beschrieben:

Linie 701 Verden - Kirchlinteln, Otersen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der südlichen

Montag bis Freitag

Am ZOB Verden mit

BE 2

Kirchlinteln mit dem

In der Hauptverkehrszeit

sowie mit dem SPNV

auf Stundentakte

Verknüpfung mit

Ortsteile der Gemeinde

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

anderen Buslinien

wird eine Verdichtung

In Ludwigslust

angestrebt, jedoch in

anderen Buslinien

Abhängigkeit vom

zukünftigen Linien-

ebene (BE)

Richtung Walsrode

verlauf der Linie 713 Samstags: drei Fahrten je Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Linie 720 Thedinghausen – Verden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Gemeinde

Montag bis Freitag

In Thedinghausen,

BE 2

Thedinghausen mit dem

Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie

Samstags: eine Fahrt je Richtung

Sonn- und Feiertag: kein Angebot

Marktplatz sowie

ebene (BE)

Verden ZOB mit

anderen Buslinien Am Bf Verden mit dem SPNV

Linie 745 Ottersberg – Oyten – Achim Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Verbindung der Gemeinden

Montag bis Freitag:

Am ZOB Oyten und

BE 2

Mittelzentrum Stadt Achim. Die

dem Streckenabschnitt

Schmiedeberg mit

Ottersberg und Oyten mit dem Streckenführung verläuft über Fischerhude.

Bei einer Verlängerung der Linie 740 bis Oyten (siehe Tabelle

Linie 740) würde die Linie 745 der BE3 zugeordnet.

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Oyten – Achim

Achim, Markt/

anderen Buslinien

Auf dem Abschnitt Ot-

Am Bf Achim und Bf

vorrangig Fahrten des

SPNV

tersberg - Oyten werden schulorientierten

Verkehrs angeboten Samstags: eine Fahrt je Richtung

Sonn- und Feiertag:

eine Fahrt je Richtung

Sagehorn mit dem

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden werden 15 Buslinien hinsichtlich der Linienführung

sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den

schulorientierten Verkehr eingruppiert.

C-54 Bedienungsebene schulorientierter Verkehr – Ebene 3

Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-

schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte

gesichert und optimiert werden. Dabei wird eine Anbindung dieser Linien an den SPNV soweit als möglich angestrebt.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des

Nachtverkehre

VBN-Nachtschwärmer-Netzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73

und N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzent-

rum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A-21).

Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.

Im Landkreis Verden verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Ottersberg,

BürgerBusse

Achim, Thedinghausen und Kirchlinteln. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Verden ein VBN-Sammeltaxi in der Stadt Verden (Aller). Dieses

Anrufsammeltaxi wird von der Stadt Verden als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs ausgebaut.

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-55

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-56

C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Wesermarsch in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •

Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden

Finanzierung und Tarif

Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •

Einbindung der Fähre Blexen – Bremerhaven in den VBN-Tarif



Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-

Infrastruktur

Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-

Angebot und Qualität

stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, SV, BE 1 und BE 2 •

Angebots auch unter touristischen Gesichtspunkten •

Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus, Bus-Zug, Bus-Fähre



Prüfung von Angebotsverbesserungen auf der Linie 450 (Deichläufer)



Prüfung zur Verdichtung des Fahrplanangebots der Linie 340 Jaderberg Oldenburg



Überplanung und Optimierung der Stadtbusangebote in Brake und Nordenham



Anbindung Ovelgönne (Burgdorf) an die Stadt Brake bzw. an die Linie

440 •

Prüfung zur Ausweitung des Fahrplanangebots der Stadtbuslinie 422 zu einem Regionalbusverkehr mit Anbindung umliegender Ortslagen



Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2 und bei BürgerBussen



Prüfung zur Einrichtung eines AST für Teilbereiche der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne



Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter

Angebote (AST, ALT) •

Prüfung zur Einrichtung eines Nachtlinienverkehrs mit Anbindung an

Bremen und die von dort nach Wildeshausen fahrende Nachtlinie N23 •

Sicherung des fahrplanseitigen Übereckumstieges der RS4 am Bf Hude



Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-

Fahrgastinformation

len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen



Einrichtung von zwei Echtzeitanzeigern an den Bf Nordenham und Brake

Das SPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie.

Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von Montag bis Sonntag eine direkte Ver-

bindung zwischen den Mittelzentren Nordenham und Brake sowie mehreren

Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr

Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her.

Hinweis: Derzeit ist eine Überplanung des StadtbusAngebots in Nordenham im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben.

Bedienungsebene Stadtbus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-57

Linie 401 Nordenham - Blexen Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der

Montag bis Freitag im Stunden-

Am Bf Nordenham

Stadtverkehr

nördlichen Stadt-

08:00 Uhr Verdichtung auf einen

SPNV aus und in

Stadtmitte und des gebietes einschließlich

Einswarden und Blexen.

Betriebszeitenfenster takt, zwischen 06:00 und 30-Min.-Takt.

Verknüpfung mit dem Richtung Bremen

Ab 18:00 Uhr kann das Angebot

Am Fähranleger Blexen

gefahren werden.

Fähre Blexen -

mit einem 8-sitzigen Kleinbus Samstags zwischen 07:00 und

ebene (BE)

Verknüpfung mit der Bremerhaven

20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr im Zweistundentakt

Linie 402 Nordenham - Moorsee Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der

Montag bis Freitag zwischen

Am Bf Nordenham

Stadtverkehr

südlichen Stadtgebietes

Zweistundentakt

SPNV in Richtung

Stadtmitte und des einschließlich

Großensiel, Ellwürden und Abbehausen

Betriebszeitenfenster 07:00 und 20:00 Uhr im

Samstags zwischen 09:00 und

Verknüpfung mit dem

ebene (BE)

Bremen

20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr Zweistundentakt

Samstags und sonntags kann das Angebot mit einem 8-sitzigen Kleinbus gefahren werden.

Hinweis zum Stadtbus Brake: Derzeit ist eine Überplanung des Stadtbusangebots in Brake im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben. Linie 421 Golzwarden - Oberhammelwarden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Anbindung von

Montag bis Freitag im

Am Bf Brake einzelne

Stadtverkehr

Schmalenfleth und

Golzwarden im Braker Stadtgebiet und der nördlich gelegenen

Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland sowie dem südlich gelegenen

Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der

Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum

Betriebszeitenfenster Zweistundentakt

Anschlüsse an den

SPNV von Bremen und an den WeserSprinter

(440) nach Oldenburg

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-58

Linie 422 Brake - Oberhammelwarden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Anbindung der südlich

Montag bis Freitag zwischen

Am Bf Brake

Stadtverkehr

Kirchhammelwarden und

Stundentakt

SPNV nach Nordenham

gelegenen Stadtteile Käseburg sowie der

Ortslagen Oberhammelwarden und Sandfeld im

Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das

Betriebszeitenfenster ca. 06:30 und 19:30 Uhr im

Samstags zwischen 08:00 und 19:30 Uhr vier Fahrten je Richtung

Anschlüsse an den

ebene (BE)

und Bremen und an den WeserSprinter

(440) nach Oldenburg und Bremerhaven

Mittelzentrum Brake

Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1

Linie 440 WeserSprinter Oldenburg – Nordenham/Bremerhaven Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Schnelle Verbindung

Zwischen Rodenkirchen und

Am Hbf/ZOB

BE 1

Oberzentren Oldenburg

Stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr

Einbindung in den

zwischen den

und Bremerhaven sowie den Mittelzentren

Nordenham und Brake Verbindung der

Gemeinden Stadland (Rodenkirchen) und

Ovelgönne sowie der

Ortslagen Großenmeer und Oldenbrok untereinander

Betriebszeitenfenster Oldenburg: Montag bis Freitag

Oldenburg:

Samstag: Stundentakt

Taktknoten

Sonntag: Stundentakt

Am Bf Brake

Zwischen 05:30 und 07:30 Uhr

Zubringerlinie 422

ebene (BE)

08:30 bis 01:30 Uhr 08:30 bis 20:30 Uhr

Verknüpfung mit der

Verdichtung auf 30-Min.-Takt

Anschlüsse in Zwischen Rodenkirchen und

Nordenham bzw. Bremerhaven:

Nordenham-Blexen an die Fähre

Montag bis Freitag jeweils Zwei-

stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr Samstag jeweils Zweistundentakt, 08:00 bis 01:30 Uhr

Sonntag jeweils Zweistundentakt, 08:30 bis 20:30 Uhr

Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:

Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2

Linie 408 Nordenham - Eckwarden Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der

Montag bis Freitag im

Am Bf Nordenham

BE 2

Gemeinde Butjadingen und Anschluss an das Mittelzentrum Nordenham

Verbindung der Ortslagen Eckwarden, Stollhamm, Burhave und Tossens untereinander

Betriebszeitenfenster Zweistundentakt

An Schultagen, in den Ferien

und an Wochenenden kann das Angebot durch Leistungen des BürgerBusses Butjadingen verstärkt werden.

Verknüpfung mit dem SPNV in Richtung Bremen

ebene (BE)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-59

Linie 450 Deichläufer Berne - Delmenhorst Streckenführung

Angebot und

Verknüpfungen

Bedienungs-

Erschließung der Gemeinden

Montag bis Freitag

Am ZOB Delmenhorst

BE 2

Berne und Lemwerder und

Anschluss an das Mittelzentrum Delmenhorst

Verbindung der Ortslagen

Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe,

Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstags zwei Fahrtenpaare

Bardenfleth, Deichshausen und

Verknüpfungen mit dem

ebene (BE)

Stadtverkehr sowie mit dem SPNV in Richtung

Oldenburg, Bremen und Wildeshausen.

Am Bf Berne Verknüp-

Süderbrook untereinander

fung mit dem SPNV in Richtung Nordenham

Insgesamt 26 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der

Schüler in den Landkreisgemeinden Butjadingen, Nordenham, Stadland, Jade, Ovelgönne, Brake, Elsfleth, Berne und Lemwerder ausgelegt. Als Quelle

Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3

und Ziel dieser Schülerverkehre nehmen die Mittelzentren Nordenham und Brake aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein.

Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.

Besonderheit

Eine Linie weist Besonderheiten auf:

Linie 430 Rodenkirchen – Varel: Auch an Ferientagen stellt die Linie 430 zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis Wesermarsch werden die Ge-

meinden Stadland und Jade von der Linie 430 von Montag bis Freitag unre-

gelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren. Die Linie war vormals der Bedienungsebene 2 zugeordnet.

Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises

Sonstige Verkehre

Wesermarsch weitere Linien (Linien 256 , 340, 341, 345, 399, 495), die 11

weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ammerland zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering.

Für den Landkreis Wesermarsch sind derzeit keine Nachtverkehrsangebote

Nachtverkehre

vorgesehen. Allerdings bietet die Linie 440 in den Nächten von Samstag auf Sonntag Spätfahrten bis ca. 1:30 Uhr an (s.o.).

Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem

Bedarfsgesteuerte Verkehre

Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es

im Landkreis Wesermarsch ein VBN-Plus-Sammeltaxi in der Gemeinde Lemwerder.

Im Landkreis Wesermarsch verkehrt ein BürgerBus in der Gemeinde

Butjadingen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.

11

Die Linienummer 256 existiert zweimal: zwischen Oldenburg und Delmenhorst (über

Buttel und Neuenhuntorfermoor) sowie zwischen Jaderberg und Petersgroden. Beide Linien berühren den Landkreis Wesermarsch mit wenigen Haltestellen. Letztere ist jedoch keine VBN-Linie.

BürgerBus

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-60

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-61

C 3 Linienbündelung C 3.1 Vorgehensweise der Bündelbildung Im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung wird als

Integration der Nahverkehrsbedienung

zentrales Ziel in § 8 PBefG die Integration der Nahverkehrsbedienung ge-

nannt. Dieses zentrale Ziel soll insbesondere durch Verkehrskooperationen,

die Abstimmung oder den Verbund der Beförderungsentgelte und die Abstimmung der Fahrpläne erreicht werden. Hierbei ist auch auf eine wirtschaftliche Gestaltung des Verkehrs zu achten, so dass dessen Kosten durch

die Erträge so weit wie möglich gedeckt und die öffentlichen Haushalte so

wenig wie möglich belastet werden, wie es erläuternd in der Gesetzesbe-

gründung heißt.

Die Förderung einer integrierten Nahverkehrsbedienung ist den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen im VBN ein wichtiges Anliegen. Mit den zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH abgeschlossenen Verbundver-

trägen, dem einheitlichen VBN-Tarif und den gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Qualitätskonzepten wird dieses Anliegen unterstrichen.

Vor dem Hintergrund der in der EU-VO 1370/2007 sowie im PBefG enthal-

tenen Regelungen zur Vergabe und Genehmigung von Verkehrsleistungen

ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hoch-

wertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für

Rahmenvorgaben für Vergabe- und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren

die Durchführung von Vergabeverfahren und eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren zu setzen.

Ein wichtiges Element hierzu ist die im § 9 Abs. 2 PBefG enthaltene Möglich-

keit der Linienbündelung, mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden

können. Mit diesem Instrument können insbesondere die Ziele einer inte-

grierten Nahverkehrsbedienung nach § 8 PBefG gesichert werden. Die Linienbündelung ist auch für die weitere Optimierung der Nahverkehrsbedie-

nung ein unverzichtbares Instrument.

Die in der Gesetzesbegründung aufgezeigte Möglichkeit, mit dem Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung ver-

Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken

bundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlech-

ten Risiken" zu erreichen, ist bei einem Verzicht auf Linienbündel nicht möglich und wird im Ergebnis zu höheren Belastungen der öffentlichen

Haushalte führen. So gilt es in Vorbereitung auf die Vergabe von Verkehrs-

leistungen und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren darauf zu ach-

ten, dass sich Verkehrsunternehmen nicht auf einzelne ertragsstarke Linien

beschränken und die Gebietskörperschaften Linien mit geringem Ertrag oder

sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren müssen, ohne dass ein Ausgleich mit ertragsstarken Linien möglich ist.

In der im März 2000 zwischen ZVBN und VBN GmbH geschlossenen Verein-

barung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde verabredet, Linienbündelungsvorschläge für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu erarbeiten.

Vereinbarung zur Fortschreibung des NVP

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-62

Entsprechend dieser Vereinbarung wurden im Grundsatz zunächst von der VBN GmbH Linienbündelungsvorschläge für die einzelnen Verbandsglieder

erarbeitet und mit den Verkehrsunternehmen erörtert. Im Anschluss daran

wurden diese Linienbündel mit dem ZVBN und dem jeweiligen Verbandsglied diskutiert und teilweise sowohl hinsichtlich ihres Zuschnittes als auch

der vorgesehenen Harmonisierungszeitpunkte überarbeitet. Die hieraus

resultierenden Vorschläge wurden dann in gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen abschließend beraten.

Im Dezember 2001 wurden die Linienbündel schließlich erstmals im Nah-

verkehrsplan aufgenommen. Im Rahmen der seit diesem Zeitpunkt stattgefundenen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans sind die Verkehrsunternehmen regelmäßig beteiligt worden.

Im Jahr 2001 wurde die unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen erar-

beitete Linienbündelung erstmals im NVP - als Teilfortschreibung des ersten

Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung

NVP vom 16. Dezember 1997 - aufgenommen (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2001).

Im Jahr 2002 wurden - mit der Fortschreibung des gesamten Nahverkehrs-

plans - Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und ergänzend und bis dahin nicht zugeordnete Nachtlinien berücksichtigt (Beschluss vom 18. Dezember 2002).

Im Jahr 2004 wurden zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten

aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Mai 2004).

Im Jahr 2006 wurden aktuelle Entwicklungen seit der Fortschreibung vom

19. Mai 2004 aufgenommen. Dies betraf die Genehmigung von Linien und

daraus resultierende neue Genehmigungszeitpunkte, den Wegfall von Linien, die Neuzuordnung von Linien sowie die Aufnahme der Linienbündel im Landkreis Verden (Beschluss vom 22. September 2006).

Im Jahr 2007 wurden – mit Fortschreibung des gesamten Nahverkehrsplans

- zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Dezember 2007).

Die Fortschreibung im Jahr 2009 beinhaltete im Wesentlichen Anpassungen,

die sich aus der Direktvergabe der Verkehrsleistungen in Bremen und An-

passungen des Bündelzuschnitts in Landkreis Diepholz ergeben haben (Beschluss vom 22. September 2009).

Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden

insbesondere zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert.

Unter Berücksichtigung der im PBefG sowie der in der Gesetzesbegründung

enthaltenen Ausführungen zur Linienbündelung sind bei der Bildung der

Kriterien für die Bildung der Linienbündel

Linienbündel insbesondere verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Kriterien herangezogen worden, die im Folgenden näher erläutert werden.

Die Linien des ÖPNV können innerhalb eines Bedienungsraumes unterschiedliche Funktionen innehaben. Aufbauend auf dem Konzept eines

mehrstufig differenzierten Liniennetzes (vgl. Kap. C 2.1) sind die Linienbün-

del so geschnitten, dass sie raum- und siedlungsstrukturelle Zusammenhänge sowie die verkehrlichen Funktionen berücksichtigen.

Verkehrliche Funktionen der Linien

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-63

Linien mit Verbindungsfunktion und die auf diese Linien abgestimmten Zubringerlinien werden in einem Bündel zusammengefasst.

Im NVP sind - sowohl im SPNV wie auch im straßengebundenen ÖPNV -

Verknüpfungspunkte

Haltestellen definiert, an denen fahrplanmäßig Verknüpfungen stattfinden.

Diese Verknüpfungspunkte werden bei der Linienbündelung berücksichtigt, indem miteinander verknüpfte Linien mit nachweisbaren Umsteigebezie-

hungen in der Regel in einem Bündel zusammengefasst werden. Damit wird

auch die Aufgabenteilung zwischen Hauptlinien und - soweit vorhanden -

Zubringerlinien berücksichtigt.

In der Gesetzesbegründung zu der im Rahmen der PBefG-Novelle 1996 ein-

Wirtschaftliche Kriterien

geführten Möglichkeit der Linienbündelung wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Be-

wertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken" ermöglicht. Dieser Aspekt ist für den ZVBN und die

Verbandsglieder bei der Bildung von Linienbündeln von besonderer Bedeutung. Um zu verhindern, dass sich Unternehmen nur auf einzelne ertragsstarke Linien beschränken ("Rosinenpickerei") und die Gebietskörperschaf-

ten Linien mit geringem Ertrag oder sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren

müssen, ist der Ausgleich von ertragsschwachen und ertragsstarken Linien mit dem Instrument der Linienbündelung zu erreichen.

Die Verkehrsunternehmen haben bei der Erarbeitung der Linienbündel mitgewirkt und in diesem Rahmen insbesondere ihre Erfahrungen hinsichtlich

betrieblich und betriebswirtschaftlich möglichst optimal gestalteter Linienbündel eingebracht. Auch durch die Zusammenfassung von Linien mit unterschiedlichen Verkehrsaufgaben und Bedienungsebenen in den jeweiligen

Linienbündeln ist dem Ziel, betrieblich und betriebswirtschaftlich optimal gestaltete Linienbündel zu erarbeiten, Rechnung getragen worden.

Im Grundsatz wurde für die einzelnen Linienbündel als Harmonisierungs-

zeitpunkt die Laufzeit der längstlaufenden Genehmigung in dem jeweiligen

Linienbündel gewählt. Bei den Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen Bedeutung der Schülerverkehre als Zeitpunkt der 31. Juli des jeweiligen Jahres (in der Regel zum Ende der Sommer-

ferien) vorgesehen. Bei den kreisfreien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen (in Orientierung am Fahrplanwechsel

zum Jahresende). In den meisten Bündeln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht.

Soweit neue Linien eingerichtet werden, die verkehrlich oder wirtschaftlich

zu bestehenden Linien in einem Linienbündel zugeordnet werden können,

ist als Genehmigungslaufzeit dafür die des zugeordneten Linienbündels maßgeblich.

Harmonisierung der Laufzeiten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-64

C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften Nachfolgend werden, die Linienbündel je Gebietsköperschaft dargestellt. In der Tabelle wird nachrichtlich auch die Zuordnung zu den Bedienungsebenen (BE) dargestellt. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: •

SV

Stadtverkehr



NV Nachtverkehr



BB

BürgerBus

C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2019 Linie

BE

Von

Nach

20

SV

Hohweg

Hauptbahnhof

31.12.2018

21

SV

Mercedes-Benz

Leher Feld

31.12.2018

22

SV

Kattenturm

Universität/Lehe

31.12.2018

24

SV

Rablinghausen

Neue Vahr Nord

31.12.2018

25

SV

Weidedamm

Osterholz

31.12.2018

26

SV

Huckelriede

Walle

31.12.2018

27

SV

Huckelriede

Findorff

31.12.2018

28

SV

Universität

Walle

31.12.2018

29

SV

Kattenturm

Neue Vahr Nord

31.12.2018

SV

Borgfeld

Falkenberg

31.12.2018

31

SV

Borgfeld-Ost

Borgfeld-Ost

31.12.2018

33

SV

Horn

Sebaldsbrück

31.12.2018

34

30

12

SV

Sebaldsbrück

Horn

31.12.2018

37

SV

Sebaldsbrück

Kuhkamp

31.12.2018

38

SV

Osterholz/Weserp.

Bf Mahndorf

31.12.2018

40

SV

Weserwehr

Osterholz/Weserp.

31.12.2018

41

SV

Weserwehr

Osterholz/Weserp.

31.12.2018

41S

SV

Weserwehr

Mahndorf

31.12.2018

42

SV

Bf Sebaldsbrück

Gewerbep. Hansalinie

31.12.2018

44

SV

Sebaldsbrück

Mahndorf

31.12.2018

51

SV

Huckelriede

Kattenturm

31.12.2018

52

SV

Huchting

Kattenturm

31.12.2018

53

SV

Huckelriede

Stuhr Brinkum-Nord

31.12.2018

SV

Huchting

Stuhr Brinkum

31.12.2018

57

SV

Kirchhuchting

Kirchhuchting

31.12.2018

58

SV

Kirchhuchting

Kirchhuchting

31.12.2018

55

12

Genehmigt bis

13

Die Linie 30 ist ein Vorlaufbetrieb der Straßenbahnlinie 4, die voraussichtlich Mitte 2013

über Borgfeld hinaus den Betrieb nach Lilienthal-Falkenberg aufnehmen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Linie 30 den Betrieb einstellen. 13

Die Linie 55 verläuft auf dem Gemeindegebiet Stuhr entlang der Siedlungsbänder der

zukünftigen Straßenbahnlinie 8. Die Linie wird daher zur Betriebsaufnahme der Linie 8 eingestellt.

Linienbündel Bremen Bus

Nahverkehrsplan ZVBN

14

Linie

BE

61

SV

62

SV

63

SV

65/66

SV

80

Von Rablinghausen/

Teil C Nach

Genehmigt bis

Sandhausen

31.12.2018

Hasenbüren

31.12.2018

Hauptbahnhof

Hauptbahnhof

31.12.2018

Rablinghausen/

Rablinghausen/

Stromer Str.

Stromer Str.

SV

Bf Oslebshausen

Gröpelingen

31.12.2018

81

SV

Gröpelingen

Industriehäfen

31.12.2018

82

SV

Gröpelingen

Gröpelingen

31.12.2018

87

SV

Schönebeck

Schwanewede Beckedorf

31.07.2015

90

SV

Gröpelingen

Neuenkirchen

31.12.2018

90E

SV

Vegesack

91

SV

Rönnebeck

Gröpelingen

31.12.2018

92

SV

Rönnebeck

Gröpelingen

31.12.2018

93

SV

Gröpelingen

Marßel

31.12.2018

94

SV

Gröpelingen

95

SV

Marßel

Bockhorn Landesgrenze

31.12.2018

96

SV

Bf Blumenthal

Rönnebeck

31.12.2018

96E

SV

Bf Blumenthal

Neuenkirchner Weg

31.12.2018

97

SV

Bf Blumenthal

Rönnebeck

31.12.2018

98

SV

Bf Vegesack

Bf Vegesack

31.12.2018

Stromer Str. Rablinghausen/ Stromer Str.

Neuenkirchner W./SZ Sandwehen

Schwanewede

Ostlandstraße

31.12.2018

31.12.2018

99

SV

Bf Vegesack

Bf Vegesack

31.12.2018

NV

Rablinghausen

Kuhkamp

31.12.2018

N5

NV

Domsheide

Osterholz/Weserpark

31.12.2018

N6

NV

Kirchhuchting

Kirchhuchting

31.12.2018

N7

NV

Bremen Hbf

Neuenkirchen

31.12.2018

N9

NV

Huckelriede

Neue Vahr Nord

31.12.2018

N94

NV

Bf Blumenthal

Schwanewede

31.12.2018

Linie

BE

Von

Nach

1

SV

Huchting

Osterholz/Weserpark

31.12.2020

1S/E

SV

Osterholz

Hauptbahnhof

07.11.2021

2

SV

Gröpelingen

Sebaldsbrück

31.12.2020

3

SV

Gröpelingen

Weserwehr

31.12.2020

3S

SV

Gröpelingen

Humboldtstraße

31.12.2020

4 14

SV

Arsten

Borgfeld

31.12.2020

4S 15

SV

Borgfeld

Arsten

31.12.2020

5

SV

Arsten

Horner Mühle

31.12.2020

Genehmigt bis

Die Linie 4 wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg

verlängert. 15

Die Linie 4S wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg

verlängert.

Linienbündel Bremen Bus

31.12.2018

N3

Schwanewede

C-65

Linienbündel Bremen Straßenbahn

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

6

SV

Flughafen

Universität

31.12.2020

N1

NV

Huchting

Osterholz/Weserpark

31.12.2020

N4

NV

Arsten

Borgfeld

31.12.2020

8

16

SV

Huchting

Kulenkampffallee

31.12.2020

10

SV

Gröpelingen

Sebaldsbrück

31.12.2020

N10

NV

Gröpelingen

Sebaldsbrück

31.12.2020

C-66 Linienbündel Bremen Straßenbahn

C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2017 Linie

BE

Von

Nach

501

SV

Leherheide

Wulsdorf

31.12.2016

502

SV

Leherheide

Grünhöfe

31.12.2016

503

SV

Leherheide

Surheide

31.12.2016

504

SV

Hauptbahnhof

Bohmsiel

31.12.2016

505

SV

Debstedt

Wulsdorf

31.12.2016

506

SV

SZ Langen

Wulsdorf

31.12.2016

507

SV

Spaden

Bramel

31.12.2016

508

SV

Leherheide

Klinikum Bremerhaven

31.12.2016

509

SV

Imsum

Surheide

31.12.2016

510

SV

Hauptbahnhof

Am Seedeich

31.12.2016

511

SV

Leherheide Ost

Wulsdorf

31.12.2016

512

SV

Überseering

Rotersand

31.12.2016

Plätternweg

Louise-Schröder-Str.

31.12.2016

Buschkämpen

Stadtverwaltung

31.12.2016

Carsten-Börger-Str.

PowerBlades

31.12.2016

NV

Ziegeleistr.

Klinikum Bremerhaven

31.12.2016

NV

Carsten-Börger-Str.

Debstedt

31.12.2016

513

(ALT) 515

(ALT) 516

(ALT) MoonLiner

NightLiner

Genehmigt bis

Zusätzlich bestehen derzeit noch eigenständige Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind

diese eindeutig einzelnen Stammlinien zuzuordnen, da sich diese häufig nur minimal von den Fahrplänen der Stammlinien unterscheiden. Diese Einzel-

genehmigungen sollen genehmigungsrechtlich wieder auf die Stammlinien zurückgeführt werden.

16

Die Linie 8 wird nach jetzigem Planungsstand 2018 über Huchting hinaus über Stuhr

nach Weyhe verlängert.

Linienbündel Bremerhaven

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-67

C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.05.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.06.2015 Linie

BE

Von

Nach

Huchting, Roland-

201

SV

Deichhorst, Hilversumer

202

SV

203

SV

204

SV

205

SV

206

SV

Bungerhof

208

SV

Wichernstift

Adelheide, Kaserne

31.05.2015

212

SV

Schwalbenflucht

Annenheide

31.05.2015

213

SV

Dwoberg, Hoher Weg

31.05.2015

214

SV

Huchting, Roland-Center

31.05.2015

215

SV

Bungerhof, Friedhof

31.05.2015

216

SV

218

SV

Center

Brendel-Süd, Gothaer Straße

Stickgras, FridtjofNansen-Straße

Huchting, RolandCenter

Brendel-Süd, Gothaer Straße

Stickgras, FridtjofNansen-Straße Bahnhof/ZOB Brendel-Süd, Gothaer Straße

Straße

Dreilinien,

31.05.2015

Schwalbenflucht/

31.05.2015

Dwoberg, Hoher Weg

31.05.2015

Annenheide

31.05.2015

Bungerhof/Sandhausen

31.05.2015

Hasbergen, Grüner Weg

Deichhorst, Hilversumer Straße

Hasport,

Deichhorst, Hilversumer

Wichernstift

Adelheide, Kaserne

Buchenstraße

Genehmigt bis

Straße

31.05.2015

31.05.2015 31.05.2015

Linienbündel Delmenhorst

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-68

C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 01.06.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 02.06.2018 Linie

BE

Von

Nach

301

SV

Eversten

Ofenerfeld

01.06.2018

302

SV

Infanterieweg

Borchersweg

01.06.2018

303

SV

Krusenbusch

304

SV

Ofenerdiek

Bümmerstede

01.06.2018

306

SV

Universität

Hbf/ZOB

01.06.2018

307

SV

Drielake

Hbf/ZOB

01.06.2018

308

SV

Hbf/ZOB

01.06.2018

309

SV

Ohmstede/Wahnbek

01.06.2018

310

SV

Wehnen/Famila

Hbf/ZOB

01.06.2018

311

SV

Lappan

P+R Weser-Ems-Halle

01.06.2018

312

SV

Kreyenbrück

Hbf/ZOB

01.06.2018

314

SV

Rennplatz/Patentbusch

01.06.2018

315

SV

Hatterwüsting

Hbf/ZOB

01.06.2018

316

SV

Neuenwege

Nordstraße

01.06.2018

317

SV

IKEA

Hbf/ZOB

01.06.2018

319 A

3

Mittelweg

Schleistraße

01.06.2018

319 B

3

Krusenbusch

SZ Kreyenbrück

01.06.2018

322

SV

Rauhehorst

Thomasburg

01.06.2018

324

SV

Infanterieweg

Patentbusch

01.06.2018

N36

NV

Lappan

N37

NV

Lappan

N38

NV

Lappan

N39

NV

Lappan

N40

NV

Lappan

BBS Wechloy/ Rauhehorst

Bloherfelde/Peters fehn/Wildenloh

Am Vogelbusch/ Kanalbrücke

Ofenerfeld/Heidkamp/ Am Alexanderhaus

Donnerschwee/ Alexandersfeld

Ofenerdiek/Ofenerfeld Universität/Bloherfelde/Petersfehn

Bümmerstede/Kreyenbrück

Osternburg/Krusenbusch

Genehmigt bis

01.06.2018

01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018

Linienbündel Stadt Oldenburg

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-69

C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland Das Linienbündel NachtEule Ammerland wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Ammerland zugeordnet. Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2014 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2014 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

330

1

Oldenburg

Conneforde

31.07.2014

340

1

Oldenburg

Jaderberg

31.07.2014

331

3

Conneforde

Wiefelstede

31.07.2014

332

3

Wiefelsteder Moor

Wiefelstede

31.07.2014

333

3

Ofenerfeld

Wiefelstede

31.07.2014

334

3

Wemkendorf

Wiefelstede

31.07.2014

335

3

Borbeck

Metjendorf

31.07.2014

336

3

Bokel

Rastede

31.07.2014

337

3

Wiefelstede

Jaderberg

31.07.2014

338

3

Wiefelstede

Varel

31.07.2014

341

3

Rastede

Bekhausen

31.07.2014

342

3

Barghorn

Rastede

31.07.2014

343

3

Rastede

Nethen

31.07.2014

344

3

Rastede

Südbäke

31.07.2014

345

3

Jaderberg

Varel

31.07.2014

370

2

Rastede

Bad Zwischenahn

31.07.2014

N31

NV

Oldenburg

Tange

31.07.2014

Linienbündel Ammerland Ost

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie

BE

Von

Nach

S 35

1

Westerstede

Oldenburg

31.07.2015

350

1

Westerstede

Oldenburg

31.07.2015

360

2

Westerstede

Barßel

31.07.2015

366

2

Westerstede

Augustfehn

31.07.2015

351

3

Westerstede

Westerstede

31.07.2015

353

3

Halsbek

Westerstede

31.07.2015

355

3

Garnholterdamm

Westerstede

31.07.2015

356

3

Ramsloh

Rostrup

31.07.2015

357

3

Ocholt

Westerstede

31.07.2015

358

3

Westerstede

Westerstede

31.07.2015

BB: Westerstede

Westerstede

31.07.2015

359

Genehmigt bis

361

3

Augustfehn

Apen

31.07.2015

362

3

Nordloh

Augustfehn

31.07.2015

363

3

Aperberg

Apen

31.07.2015

364

3

Vreschen-Bokel

Apen

31.07.2015

365

3

Ocholt

Apen

31.07.2015

Linienbündel Ammerland West

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Linie

BE

Von

Nach

371

3

Westerstede

Rostrup

31.07.2015

Oldenburg

Westerstede

31.07.2015

Oldenburg

Tange

31.07.2014

389 N32

NV

Genehmigt bis

C-70 Linienbündel Ammerland West

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

380

1

Oldenburg

Barßel

31.07.2016

375

2

Bad Zwischenahn

Süddorf

31.07.2016

372

3

Westerholzfelde

Ofen

31.07.2016

373

3

Ofen

Bad Zwischenahn

31.07.2016

374

3

Edewecht

Rostrup

31.07.2016

376

3

Willbroksmoor

Rostrup

31.07.2016

377

3

Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

31.07.2016

379

3

Bad Zwischenahn

Bloh

31.07.2016

381

3

Jeddeloh

Rostrup

31.07.2016

382

3

Husbäke

Friedrichsfehn

31.07.2016

383

3

Portsloge

Edewecht

31.07.2016

384

3

Wildenloh

Edewecht

31.07.2016

385

3

Wittenriede

Edewecht

31.07.2016

386

3

Hogenset

Osterscheps

31.07.2016

387

3

Wildenloh

Edewecht

31.07.2016

388

3

Wildenloh

Jeddeloh II

31.07.2016

395

3

Dänikhorst

Bad Zwischenahn

31.07.2016

396

3

Langebrügge

Bad Zwischenahn

31.07.2016

397

3

Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

31.07.2016

398

3

Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

31.07.2016

399

3

Edewecht

Jaderberg

31.07.2016

N34

NV

Oldenburg

Tange

31.07.2014

N35

NV

Oldenburg

Friesoythe

31.07.2014

Linienbündel Ammerland Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-71

C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie

BE

Von

Nach

101

1

Bassum

Stuhr-(Bremen Hbf)

31.07.2017

102

1

Syke

Bremen Hbf

31.07.2017

120

1

Kirchweyhe

Bremen Hbf

31.07.2017

150

1

Syke – (Bremen Hbf)

31.07.2017

113

2

Stuhr, Heiligenrode

Bremen, Roland Center

31.07.2014

121

2

Kirchweyhe

Bremen Hbf

31.07.2017

103

3

Ristedt

Syke

31.07.2017

104

3

Nienstedt

Bassum

31.07.2017

105

3

Bassum

Syke

31.07.2017

105T

3

Heiligenfelde

Henstedt

31.07.2017

106

3

Seckenhausen

Syke

31.07.2017

107

3

Martfeld

Syke

31.07.2018

109

3

Stuhr

Stuhr

31.07.2017

118

3

Leeste

Ahausen

31.07.2017

119

3

Dreye

Syke

31.07.2017

134

3

Sulingen

Asendorf

27.05.2016

151

3

Hoya-Graue

Syke

31.07.2017

152

3

Bruchhausen-Vilsen

Sulingen

31.07.2017

153

3

Bruchhausen-Vilsen

Syke

31.07.2017

154

3

Asendorf

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2017

157

3

Twistringen

Bassum

31.07.2017

159

3

Twistringen

Twistringen

31.07.2017

161

3

Twistringen

Twistringen

31.07.2017

162

3

Anstedt

Twistringen

31.07.2017

163

3

Twistringen

Syke

31.07.2017

164

3

Martfeld

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2017

165

3

Schwarme

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2017

173

3

Varrel

Brinkum

31.07.2017

177

3

Uepsen

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2018

178

3

Steinborn

Bruchhausen-Vilsen

31.07.2018

179

3

Essen

Asendorf

31.07.2018

194

3

Stuhr

Syke

31.07.2018

228

3

(Hoya) – BruchhausenVilsen

Genehmigt bis

Syke

Harpstedt

31.07.2017

116

BB: Melchiorshausen

Jeebel

31.07.2013

117

BB: Erichshof

Sudweyhe

31.07.2013

181

BB: Bassum

Nordwohlde

31.07.2017

182

BB: Bassum

Ringmar

31.07.2017

183

BB: Bassum

Neubruchhausen

31.07.2017

184

BB: Bassum

Groß Bramstedt

31.07.2017

Linienbündel Diepholz Nord

Nahverkehrsplan ZVBN Linie

BE

Teil C

Von

Nach

Genehmigt bis

185

BB: Syke

Syke (über Ristedt)

31.07.2017

186

BB: Syke

Syke (über Okel)

31.07.2017

187

BB: Syke

Syke (über Gödestorf)

31.07.2017

C-72 Linienbündel Diepholz Nord

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

123

1

Bassum

Sulingen

27.05.2016

133

2

Sulingen

Rahden

27.05.2016

137

2

Sulingen

Diepholz

27.05.2016

138

2

Sulingen

Nienburg

27.05.2016

122

3

Sulingen

Sulingen

27.05.2016

125

3

Twistringen

Diepholz

27.05.2016

126

3

Harbergen

Nienburg

31.05.2017

127

3

Uchte

Uchte

27.05.2016

128

3

Sulingen

Borstel

27.05.2016

129

3

Brockum

Diepholz

27.05.2016

131

3

Barnstorf

Drebber

27.05.2016

132

3

Freistatt

Kirchdorf

31.07.2016

135

3

Sudwalde

Brelloh

27.05.2016

136

3

Mellinghausen

Ehrenburg

27.05.2016

139

3

Diepholz

Vechta

27.05.2016

140

3

Diepholz

Diepholz

27.05.2016

141

3

Lembruch

Brockum

27.05.2016

142

3

Drentwede

Barnstorf

27.05.2016

143

3

Drentwede

Brockmannshausen

27.05.2016

144

3

Barnstorf

Barnstorf

27.05.2016

145

3

Wagenfeld-Ströhen

Wagenfeld-Ströhen

27.05.2016

146

3

Diepholz

Aschen

27.05.2016

158

3

Sulingen

Twistringen

31.07.2019

167

3

Bokel

Wagenfeld

31.07.2018

168

3

Barver

Wagenfeld

31.07.2018

169

3

Wetschen

Wagenfeld

31.07.2018

170

3

Ströhen

Diepholz

31.07.2018

171

3

Förlingen

Wagenfeld

31.07.2018

172

3

Haßlingen

Wagenfeld

31.07.2018

Linienbündel Diepholz Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-73

C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg Das Linienbündel NachtEule Oldenburg wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Oldenburg zugeordnet.

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

226

2

Wildeshausen

Bremen Hbf

31.07.2016

227

2

Wildeshausen

Bremen-Huchting

31.07.2016

229

3

Harpstedt

Delmenhorst

31.07.2016

230

3

Wildeshausen

Kirchseelte

31.07.2016

231

3

Wildeshausen

Hackfeld

31.07.2016

232

3

Harpstedt

Spradau

31.07.2016

233

3

Wildeshausen

Holzhausen

31.07.2016

234

3

Wildeshausen

Horstedt

31.07.2016

235

3

Wildeshausen

Schulenberg

31.07.2016

281

BB: Wildeshausen

Katenbäker Berg

31.07.2016

283

BB: Wildeshausen

Spascher Sand

31.07.2016

N23

NV

Bremen

Wildeshausen

31.12.2015

N24

NV

Groß Ippener

Wildeshausen

31.12.2015

Linienbündel Oldenburg Südost

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

270

1

Wildeshausen

Oldenburg

31.07.2017

280

1

Friesoythe

Oldenburg

31.07.2017

277

2

Kirchhatten

Wardenburg

31.07.2017

260

3

Ahlhorn

Wildeshausen

31.07.2017

261

3

Ahlhorn

Ahlhorn

31.07.2017

262

3

Huntlosen

Großenkneten

31.07.2017

263

3

Wildeshausen

Wildeshausen

31.07.2017

264

3

Wildeshausen

Visbek/Aumühle

31.07.2017

265

3

Wildeshausen

Großenkneten

31.07.2017

266

3

Oldenburg

Huntlosen

31.07.2017

267

3

Ahlhorn

Lethe

31.07.2017

268

3

Ahlhorn

Huntlosen

31.07.2017

269

3

Ahlhorn

Großenkneten

31.07.2017

271

3

Oelmühle

Vossberg

31.07.2017

272

3

Wildeshausen

Neerstedt

31.07.2017

273

3

Neerstedt

Ostrittrum

31.07.2017

274

3

Neerstedt

Neerstedt

31.07.2017

275

3

Kirchhatten

Kirchhatten

31.07.2017

276

3

Kirchhatten

Kirchhatten

31.07.2017

Linienbündel Oldenburg West

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Linie

BE

Von

Nach

278

3

Sandkrug

Sandkrug

279

3

Sandkrug

285

3

Wildeshausen

Wardenburg

31.07.2017

286

3

Wardenburg

Achternmeer

31.07.2017

287

3

Wardenburg

Wardenburg

31.07.2017

288

3

Wardenburg

Garrel

31.07.2017

289

3

Oldenburg

Wardenburg

31.07.2017

N21

NV

Oldenburg

Wildeshausen

31.12.2015

N25

NV

Oldenburg

Wildeshausen

31.12.2015

Hatterwüsting/ Wiemerslande

Genehmigt bis 31.07.2017

C-74 Linienbündel Oldenburg West

31.07.2017

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

237

3

Hude

HB-Sebaldsbrück

31.07.2018

238

3

Ganderkesee

HB-Sebaldsbrück

31.07.2018

240

3

Delmenhorst

Ganderkesee

31.07.2018

241

3

Ganderkesee

Wildeshausen

31.07.2018

242

3

Bookholzberg

Heide

31.07.2018

243

3

Bookholzberg

Heide

31.07.2018

244

3

Hengsterholz

Ganderkesee

31.07.2018

245

3

Heide

Ganderkesee

31.07.2018

246

3

Hude

Ganderkesee

31.07.2018

247

3

Ganderkesee

Ganderkesee

31.07.2018

248

3

Ganderkesee

Ganderkesee

31.07.2018

249

3

Almsloh

Bookholzberg

31.07.2018

250

3

Hude

Wildeshausen

31.07.2018

251

3

Lintel

Hude

31.07.2018

252

3

Hude

Oldenburg

31.07.2018

253

3

Holle

Wüsting

31.07.2018

254

3

Oldenburg

Hude

31.07.2018

256

3

Delmenhorst

Oldenburg

31.07.2018

257

3

Hemmelsberg

Wüsting

31.07.2018

258

3

Maibusch

Hude

31.07.2018

259

3

Hurrel

Wüsting

31.07.2018

220

BB: Rethorn

Ganderkesee

31.07.2018

221

BB: Schierbrok

Delmenhorst

31.07.2018

222

BB: Rethorn

Delmenhorst

31.07.2018

Linienbündel Oldenburg Nord

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-75

C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

677

2

Bremen Hbf

Schwanewede-Meyenburg

31.07.2015

641

3

Schwanewede

Schwanewede

31.07.2015

642

3

Schwanewede

Schwanewede

31.07.2015

643

3

Harriersand

Neuenkirchen

31.07.2015

644

3

Schwanewede

Uthlede

31.07.2015

645

3

Schwanewede

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2015

646

3

Schwanewede

Dreienkamp

31.07.2015

650

2

Neuenkirchen

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2015

Linienbündel Osterholz West

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie

BE

Von

Nach

660

2

Hagen, Busbahnhof

Bremen Hbf

31.07.2017

680

2

Wallhöfen

Bremen-Gröpelingen

31.07.2017

656

3

Ritterhude, Schulzentrum

31.07.2017

657

3

Platjenwerbe, Schule

31.07.2017

658

3

Ihlpohl, Schule

Ihlpohl, Schule

31.07.2017

659

3

Platjenwerbe, Schule

Ritterhude, Grundschule

31.07.2017

661

3

Osterholz-Scharm-

Buschhausen,

662

3

663

3

666

3

681

3

682

Ritterhude-Stendorf, Stundenweg

Ritterhude-Stendorf, Gasthaus Walde

beck, Teufelsmoor

Platjenwerbe, Schule Osterholz-

Schulzentrum Buschhausen,

Schulzentrum

Genehmigt bis

31.07.2017 31.07.2017

Ritterhude

31.07.2017

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

Paddewisch

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

3

Hambergen

Hambergen

31.07.2017

683

3

Ohlenstedt, Spielkreis

Ohlenstedt, Spielkreis

31.07.2017

686

3

Vollersode

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

Scharmbeck Osterholz-

Scharmbeck

Linienbündel Osterholz Mitte

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-76

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie

BE

Von

Nach

630

Genehmigt bis

1

Zeven - Tarmstedt

Bremen Hbf

31.07.2017

670

1

Worpswede

Bremen Hbf

31.07.2017

640 18

2

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

608

3

Ostersode

Worpswede

31.07.2017

609

3

Hüttendorf

Worpswede

31.07.2017

610

3

Neu St. Jürgen

Worpswede

31.07.2017

611

3

Bergedorf

Worpswede

31.07.2017

613

3

Ostersode

Grasberg

31.07.2017

614

3

Neu St. Jürgen

Grasberg

31.07.2017

615

3

Heudorf

Grasberg

31.07.2017

617

3

Grasberg

Grasberg

31.07.2017

618

3

Eickedorf

Grasdorf

31.07.2017

619

3

Grasberg

Grasberg

31.07.2017

620

3

Rautendorf

Grasberg

31.07.2017

621

3

Grasberg

Rautendorf

31.07.2017

622

3

Grasberg

Rautendorf

31.07.2017

632

3

Buchholz

Lilienthal

31.07.2017

633

3

Heidberg

Lilienthal

31.07.2017

636

3

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

668

3

Lilienthal

Osterholz-Scharmbeck

31.07.2017

612

BB: Grasberg

Grasberg

31.07.2017

616

BB: Grasberg

Grasberg

31.07.2017

17

Bremervörde – Worpswede

Ottersberg/Quelkhorn

Linienbündel Osterholz Ost

C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017

17

Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

730

1

Ottersberg

Bremen

31.07.2013

740

1

Bremen

Verden

31.05.2017

745

2

Achim

Narthauen

31.07.2017

702

3

Thedinghausen

Achim

31.07.2017

760

3

Fischerhude

Verden

31.07.2017

Die Linie 630 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 630/1 Heeslingen –

Grasberg ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 630/2 Tarmstedt – Bremen ist bis

zum 31.07.2017 genehmigt. 18

Die Linie 640 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 640/1 Bremervörde –

Karlshöfen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 640/2 Osterholz-Scharmbeck –

Worpswede ist bis zum 31.07.2017 genehmigt.

Linienbündel Verden Nord

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Linie

BE

Von

Nach

703

3

Achim

Bassen

31.07.2017

704

3

Völkersen

Langwedel

31.07.2017

722

3

Achim-Uphusen

Oyten

31.07.2017 19

723

3

Achim-Baden

Oyten

31.07.2017 20

726

3

Ortsverkehr Langwedel

733

3

Stadtverkehr Achim

739

3

Bremen

Posthausen

31.05.2013

Achim-Embsen

Achim

31.07.2013

789

BB: Sagehorn

Grasdorf

31.07.2017

791

BB: Achim

Uphusen

14.12.2013

792

BB: Achim

Badenermoor

14.12.2013

793

BB: Achim

Embsen

14.12.2013

748

21

Genehmigt bis

C-77 Linienbündel Verden Nord

31.07.2013 31.07.2013

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018

19 20 21 22

Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

711

SV

Stadtverkehr Verden

31.07.2018

712

SV

Stadtverkehr Verden

31.07.2018

713

1

Verden

Kirchlinteln-Verden

31.07.2018

735

1

Verden

Hoya/Eystrup

31.07.2014

750

1

Morsum

Bremen

701

2

Verden

Kirchlinteln-Otersen

720

2

Thedinghausen

Verden

31.07.2014

725

3

Rotenburg

Verden

31.07.2018

765

3

Verden

Rethem

31.07.2014

715

3

Bendingbostel

Brunsbrock-Verden

31.07.2018

717

3

Rieda

Verden–Dauelsen

31.07.2018

718

3

Eissel

Verden-Scharnhorst

31.07.2018

721

3

Ortsverkehr Thedingh.

31.07.2014 22

31.07.2018

31.07.2014

781

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

782

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

783

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

784

BB: Kirchlinteln

Kirchlinteln

18.10.2017

785

BB: Thedinghausen

Thedinghausen

31.07.2018

786

BB: Thedinghausen

Thedinghausen

31.07.2018

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren

Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren

Die Linie 748 ist genehmigt als Sonderform des Linienverkehrs nach § 43 Nr.2 PbefG.

Der Streckenabschnitt Otersen-Walsrode ist als getrennte Konzession vergeben (Linie

510, Heidekreis).

Linienbündel Verden Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-78

C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie

BE

Von

Nach

Genehmigt bis

401

SV

Nordenham

Blexen-Fähre

31.07.2019

402

SV

Moorsee Mühle

Nordenham

31.07.2019

408

2

Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

421

SV

Golzwarden

Oberhammelwarden

31.07.2019

422

SV

Brake

Oberhammelwarden

31.07.2019

403

3

Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

404

3

Nordenham

Schwei

31.07.2019

406

3

Nordenham Bf

Nordenham Bf

31.07.2019

407

3

Blexen

Blexen-Fähre

31.07.2019

409

3

Burhave

Tossens

31.07.2019

410

3

Seefeld

Seefeld

31.07.2019

411

3

Seefeld

Rodenkirchen

31.07.2019

414

3

Reitland

Schwei

31.07.2019

416

3

Nordenham

Kleinensiel

31.07.2019

419

3

Burhave

Tossens

31.07.2019

403

BB: Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

408

BB: Nordenham

Eckwarden

31.07.2019

Linienbündel Wesermarsch Nord

Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie

BE

Von

Nach

440

1

Oldenburg

450

2

Berne

Delmenhorst

31.07.2018

430

3

Varel

Rodenkirchen

31.07.2018

431

3

Brake

Jaderberg

31.07.2018

432

3

Jaderberg

Wapelersiel

31.07.2018

436

3

Rodenkirchen

Kötermoor

31.07.2018

446

3

Großenmeer

Brake

31.07.2018

447

3

Brake

Oldenbrok

31.07.2018

448

3

Ovelgönne/Brake

Oldenbrok

31.07.2018

451

3

Berne

Brake

31.07.2018

452

3

Huntebrück

Berne

31.07.2018

453

3

Brake

Nordenham Bf

31.07.2018

455

3

Berne

Lemwerder

31.07.2018

458

3

Berne

Bardenfleth

31.07.2018

459

3

Lemwerder

Sandhausen

31.07.2018

460

3

Oldenburg

Großenmeer

31.07.2018

461

3

Elsfleth

Moorhausen

31.07.2018

462

3

Lienen

Lienen

31.07.2018

463

3

Elsfleth

Großenmeer

31.07.2018

Nordenham – Blexen/ Bremerhaven

Genehmigt bis 31.07.2018

Linienbündel Wesermarsch Süd

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-79

C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 10.12.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 11.12.2017 Linie

BE

Von

Nach

N12

NV

Bremen

Kirchweyhe

10.12.2017

N61

NV

Bremen

Hagen

10.12.2017

N62

NV

Bremen

Osterholz-Scharmbeck

10.12.2017

N63

NV

Bremen-Borgfeld

Zeven

10.12.2017

N67

NV

Bremen-Borgfeld

Worpswede

10.12.2017

NV

Osterholz-

Hagen

10.12.2017

N73

NV

Bremen

Oyten

10.12.2017

N74

NV

Bremen

Achim-Baden

10.12.2017

N83

NV

Rotenburg (W.)

Wehldorf

10.12.2017

N84

NV

Rotenburg (W.)

Wehldorf

10.12.2017

N68

Scharmbeck

Genehmigt bis

Linienbündel VBNNachtschwärmer

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-80

C 4 Qualität des ÖPNV C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV Mit

dem

Inkrafttreten

des

Gesetzes

zur

Gleichstellung

behinderter

Menschen (BGG) am 1. Mai 2002 wurde nachstehende Anforderung an den

Anforderungen nach § 8 Abs. 3 PBefG

Nahverkehrsplan in § 8 des Personenbeförderungsgesetzes ergänzt: "Der Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nut-

zung des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende

Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über

zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen" (§ 8 Abs. 3, Satz 3 und 4 PBefG).

Gerade im Hinblick auf die sich verändernde Bevölkerungsentwicklung, hier vor allem im Hinblick auf die Altersstruktur, wird der Bedarf einer möglichst

weitreichenden Barrierefreiheit immer größer (vgl. STUVA 2006: 48). Unab-

hängig hiervon ist ein möglichst weitreichender barrierefreier ÖPNV für alle Fahrgäste von Vorteil.

Handlungsfelder zur Umsetzung einer möglichst weitreichenden Barriere-

Handlungsfelder

freiheit im ÖPNV sind insbesondere die Bereiche Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrgastinformation.

Die im Gutachten "Barrierefreier ÖPNV im VBN" (vgl. STUVA 2006) enthalte-

nen Empfehlungen für den Bereich der Haltestellen und Fahrzeuge flossen 2007 in die Fortschreibung der VBN-Qualitätskonzepte ein.

In Kapitel A 2.2.12 wurde bereits der derzeitige Stand der Umsetzung von zentralen Aspekten der Barrierefreiheit im Bereich der Fahrzeuge und der

Empfehlungen des Gutachtens "Barrierefreier ÖPNV im VBN" Stand der Umsetzung und Perspektive: Fahrzeuge

Haltestellen dargestellt. Während im Bereich der Stadtverkehre bereits nahezu ausschließlich niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt

werden, ist dies im Regionalbusverkehr noch nicht der Fall. Allerdings sind in den mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträgen in

der Regel konkrete Zeitpunkte zur Erfüllung der Anforderungen der Quali-

tätskonzepte definiert. So ist beispielsweise für Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 festgelegt, zu welchem Zeitpunkt nur noch niederflurige Fahr-

zeuge mit Einstiegshilfe eingesetzt werden dürfen (spätester Zeitpunkt: Ende 2015). Auch im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Neu-

vergaben der Linienbündel werden die in den Konzepten verankerten Anforderungen Grundlage für die Vergabeunterlagen sein.

Im Bereich Haltestelleninfrastruktur zeigt der in Kapitel A 2.2.12 dargestellte

Haltestelleninfrastruktur

Sachstand den trotz des in den letzten Jahren forcierten Ausbaus nach wie

vor bestehenden Handlungsbedarf. Der ZVBN wird deshalb auch künftig

einen Schwerpunkt seiner Förderung auf die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelleninfrastruktur legen.

Neben der Umsetzung der in den Qualitätskonzepten verankerten Anforderungen für eine barrierefreie Fahrgastinformation werden in diesem Hand-

lungsfeld die Schwerpunkte insbesondere darin liegen, die barrierefreie

Nutzbarkeit der internetgestützten Fahrgastinformation ebenso wie die der mobilen Anwendungen noch weiter zu verbessern.

Fahrgastinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-81

Auch die Information der Fahrgäste über die barrierefreie Zugänglichkeit

von zentralen ÖPNV-Haltestellen und Vertriebsstellen soll in Anlehnung an

die bereits in der elektronischen Fahrplanauskunft vorliegenden Stationssteckbriefe für die SPNV-Haltepunkte im VBN-Gebiet vorangetrieben werden.

Um sicherzustellen, dass die in den VBN-Qualitätskonzepten verankerten

Anforderungen zur Barrierefreiheit sowie die geplanten Maßnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch den aktuellen und zukünftigen

Anforderungen entsprechen, ist beabsichtigt, im Laufe des Gültigkeitszeitraumes des Nahverkehrsplans eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.

C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV

Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen An den Haltestellen des straßengebundenen Verkehrs findet für viele Kun-

Visitenkarte: Haltestellen

den der erste Kontakt mit dem ÖPNV statt. Da die Haltestellen in der Öffentlichkeit immer präsent sind, auch wenn weder Bus noch Bahn fährt, sind sie

in gewisser Weise die Visitenkarte und nehmen eine wichtige Rolle im Ge-

samtsystem des ÖPNV ein.

Der Standard der Haltestellen im Verbundgebiet soll stetig verbessert werden. Aus diesem Grund wird das 1998 von der VBN GmbH und dem Zweck-

verband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen erstmalig beschlossene

Konzept "Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen" ständig

weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung wurde

2011 beschlossen und beinhaltet auch die Erkenntnisse der STUVA zur Barrierefreiheit (vgl. ZVBN/VBN 2011, STUVA 2006). Bezüglich der Ende 2012 herausgegebenen neuen DIN „Bodenindikatoren“ muss das Konzept zeitnah entsprechend angepasst werden.

Weiterentwicklung des Standards

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das Haltestellenkonzept bildet eine gemeinsame, praxisorientierte Arbeitsgrundlage für Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und den Ver-

C-82 Arbeitsgrundlage für die Praxis

bund, aber auch für mitwirkende Planungsbüros, die Attraktivität zu steigern und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots

im Verbundgebiet zu erlangen. Hierin sind wichtige Qualitätskriterien und Standards festgelegt, die die Planung und Umsetzung von Maßnahmen vereinfachen und vereinheitlichen sollen.

Die Situation an den einzelnen Haltestellen ist oft unterschiedlich. Im Haltestellenkonzept gibt es Bündelungen einzelner Kriterien. Hier wird zum Bei-

spiel die Höhe der Plattform in drei unterschiedlichen Höhen festgeschrie-

ben. Diese Höhen sind für alle straßengebundenen Fahrzeuge anfahrbar.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Haltestellensituation den barrierefreien Einstieg an allen Türen ermöglicht.

Im Haltestellenkonzept werden Ausführungen zur Lage der Haltestellen im Bedienungsgebiet gemacht sowie einzelne Haltestellentypen, die Ausstat-

Inhalte des Haltestellenkonzeptes

tung der Haltestelle nebst Barrierefreiheit und das Haltestellenmanagement beschrieben. Darüber hinaus beinhaltet das Haltestellenkonzept auch Aus-

sagen zu Fahrgastinformationen und Erreichbarkeit sowie zu Fahrradabstellanlagen (Bike-and-ride) und Park-and-ride-Anlagen. Ebenfalls wird

auf die Umsetzung von Maßnahmen mit den jeweiligen Zuständigkeiten und auf die Finanzierung eingegangen.

Entsprechend den Qualitäts- und Gestaltungskriterien des Haltestellenkon-

zeptes wird die Ausstattung der Haltestellen in Bezug auf Attraktivität und

Kundenorientierung auch weiterhin umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt in

Maßnahmen im Gesamtnetz des straßengebundenen ÖPNV

Zusammenarbeit zwischen dem Verbund, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen.

Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen in den Gebietskörperschaften

Einzelmaßnahmen

beispielhaft für Verbesserungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld bzw. haben bereits einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.

In der Stadt Bremen wird die Erhöhung des Fahrgastkomforts in Anlehnung

Stadt Bremen

an das VBN-Haltestellenkonzept umgesetzt (unterschiedliche Fahrzeugbreiten bei der Straßenbahn, Hublifteinsatz). Dazu dienen Einzelmaßnahmen an Haltestellen

zur

Verbesserung

der

Verknüpfungsqualität

und

der

Barrierefreiheit. An neuen bzw. umzubauenden Bushaltestellen ist eine

Bordsteinhöhe von 15 cm einzuhalten. Dieses Maß gewährleistet sowohl den Einsatz eines Hubliftes bei den Stadtbussen als auch die Betätigung einer Klapprampe bei den Regionalbussen als Einstiegshilfe für behinderte Fahrgäste an allen Einstiegstüren.

Im Rahmen der Neugestaltung des Busnetzes in Bremen-Nord ist der Umbau

der Umsteigeanlage am Bahnhof Bremen-Blumenthal vordringlich. Hierbei sollen die Bushaltestellen mit direktem Zugang zum Bahnsteig der RS1 an-

geordnet und so die Umsteigewege gegenüber der Bestandssituation erheblich verkürzt werden. Ziel ist die Verlagerung der Umsteigerpotenziale zur

Regio-S-Bahn aus bzw. in Richtung Farge/Blumenthal und Schwanewede

vom Verknüpfungspunkt Bf Vegesack auf den Verknüpfungspunkt Bf Blumenthal. Hierdurch soll auch eine Entlastung der parallel laufenden

Verknüpfungspunkt Bahnhof Blumenthal

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-83

Buslinien erreicht werden. Seit Frühjahr 2012 befindet sich das Projekt in der Planung, eine Realisierung wird bis Ende 2013 angestrebt.

Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines gleichnamigen

SPNV-Haltepunktes an der Föhrenstraße ist auch die Planung neuer Stra-

Verknüpfungspunkt Föhrenstraße

ßenbahn- und Bushaltestellen sowie einer Buswendeschleife vorgesehen,

um die dort dann möglichen Umsteigevorgänge zwischen Straßenbahn/Bus und SPNV (Regio-S-Bahn) für die Fahrgäste optimal zu gestalten.

Die Umsteigeanlage Huckelriede soll städtebaulich aufgewertet werden.

Kern der neuen Umsteigeanlage ist eine zentrale Fahrgastinsel, die von den

Verknüpfungspunkt Huckelriede

Straßenbahnen durchfahren wird und an deren Seitenbereichen die Buslinien halten, warten oder überliegen können. Als Fahrgastunterstände sind Elemente besonderer Bauart vorgesehen, die eigens für diesen Ort entwickelt werden.

Mit der vollständigen Inbetriebnahme mit Durchbindung der Regio-S-

Bahnlinie RS1 ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgastströme am

Verknüpfungspunkt Bahnhof Vegesack

Bahnhof Bremen-Vegesack neu sortieren. Einerseits besteht auf der Schiene

eine Verbindung bis Bremen-Farge mit zahlreichen Unterwegsbahnhöfen, die ein Umsteigen auf den Bus entbehrlich macht, andererseits wird der

ÖPNV in Bremen-Nord durch die Regio-S-Bahn attraktiver und die Funktion

des zentralen Verknüpfungspunktes am Vegesacker Bahnhof bleibt erhalten.

Die bestehenden Bushaltestellen befinden sich am Platzrand, während die

relativ großflächige Platzmitte kaum genutzt wird. Hierdurch entstehen für

die Umsteiger zwischen Regio-S-Bahn und Bus unnötig lange Fußwege. Aus

verkehrlicher Sicht ist eine bahnhofsnähere und fahrgastfreundlichere An-

ordnung der Haltestellen wünschenswert, die auch die Chance einer städtebaulichen Neuordnung böte.

Haltestellenanlagen im Stadtgebiet Bremerhaven sollen mit Buskapsteinen

Stadt Bremerhaven

und taktilen Leitelementen sowie Fahrgastunterständen fahrgastfreundlich

und barrierefrei umgestaltet werden. Dabei sind insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gesicherte Zugänge (Querungshilfen) zu berücksichtigen.

An wichtigen Umsteigepunkten sollen durch das Rechnergestützte Betriebs-

leitsystem (RBL) dynamische Fahrgastinformationen gegeben werden.

Zur verkehrlichen Entlastung der Stadtmitte einschließlich der Havenwelten

ist ein Park-and-ride-Angebot vorzusehen.

An zentralen Haltestellen im Stadtgebiet Delmenhorst soll die Einrichtung weiterer dynamischer Informationssysteme mit akustischer Abfahrtsansage geprüft werden.

Die Notwendigkeit von Haltestellenneuanlagen bzw. -verlegungen wird im Rahmen von Netzoptimierungen auch weiterhin geprüft.

Neben der bedarfsabhängigen Ausstattung von Haltestellen mit Fahrgastunterständen ist auch die Anhebung von Bordsteinen zur Verringerung der

Höhendifferenz beim Einstieg und Ausstieg Ziel von Haltestellenmaßnahmen. Die Bordsteine sämtlicher Haltestellen, deren langfristiger Bestand als gesichert anzusehen ist, sollen barrierefrei umgebaut werden. Am ZOB wird

die Durchgängigkeit eines Blindenleitsystems für Fahrgäste geprüft mit dem

Ziel, auch den ZOB entsprechend barrierefrei zu gestalten.

Stadt Delmenhorst

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-84

Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr wird

unter Berücksichtigung siedlungsstruktureller Ansprüche an geeigneten Haltestellen die Einrichtung von Bike-and-ride-Anlagen geplant.

Unter Berücksichtigung des Haltestellenkonzeptes kann in Einzelfällen die

Umwandlung von Busbuchten zu Kap-Haltestellen (vgl. ZVBN/VBN 2011) umgesetzt werden.

Die Situation an den Haltestellen in der Stadt Oldenburg soll insgesamt wei-

Stadt Oldenburg

ter verbessert werden. Dazu gehört u.a. die Beseitigung baulicher Mängel.

Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr werden

an geeigneten Haltestellen Bike-and-ride-Anlagen eingerichtet und beste-

hende ausgebaut.

Das Park-and-ride-System in Oldenburg wird einer grundsätzlichen Prüfung

bezüglich Information, Standorten und Bedienung, letzteres insbesondere

im Hinblick auf Sonderverkehre, unterzogen und soll im Ergebnis bedarfs-

gerecht optimiert werden. Dies beinhaltet die Einführung eines neuen Park-

and-ride-Tarifs.

Die Zahl der dynamischen Fahrgastinformationen wird durch Anbringung neuer Anzeiger erhöht.

Für die zentrale Haltestelle Lappan ist in den kommenden Jahren ein weite-

rer Ausbau als multimodale Mobilitätsdrehscheibe vorgesehen, die u.a. eine

direkte Verknüpfung mit dem Carsharing und einen verbesserten Umstieg zwischen dem ÖPNV und dem Fahrrad vorsieht. Dazu werden überdachte

Fahrradabstellanlagen einschließlich einer Gepäckaufbewahrungs- und La-

destation für Pedelecs und E-Bikes im Haltestellenbereich errichtet. Das

wichtigste Projekt im Bereich der zentralen Haltestelle Lappan ist die Schaffung einer barrierefrei nutzbaren, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätszentrale durch Verlagerung in ein anderes Gebäude, die die bisherige Einrichtung mit ihrer problematischen Zugangs- und Flächensituation ersetzt.

An der Haltestelle "Julius-Mosen-Platz" soll der Bahnsteig C verbreitert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.

Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll im Rahmen einer Verbesserungs-

maßnahme in Bezug auf Möblierung, Sauberkeit, Fahrgastinformation und

soziale Sicherheit sowie die Räumlichkeiten für das Betriebspersonal gestal-

tet bzw. ergänzt werden.

Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Ammerland soll insgesamt

Landkreis Ammerland

verbessert werden. Dazu gehören u.a. der barrierefreie Ausbau und ein

barrierefreier Zugang, aber auch die Verbesserung der Verknüpfungsquali-

tät. Der Bahnhof Westerstede-Ocholt soll barrierefrei ausgebaut werden.

Im Landkreis Diepholz sind die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der

Haltestellen geplant: •

Die Park-and-ride-Anlage am Bahnhof Dreye soll verbessert werden.



Eine Park-and-ride-Anlage ist an der zukünftigen Straßenbahnlinie 8 in

Erichshof vorzusehen.

Landkreis Diepholz

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Landkreis Verden sollen folgende Haltestellen ausgebaut werden: •

C-85 Landkreis Verden

Der ZOB in Verden soll, entsprechend dem Qualitätskonzept für Halte-

stellen im straßengebundenen ÖPNV, barrierefrei umgebaut und qualita-

tiv aufgewertet werden. Die Bedingungen, insbesondere Fahrgastinformation und Komfort, sind deutlich zu verbessern. •

Der Busbahnhof in Ottersberg ist zu modernisieren.



In der Gemeinde Dörverden sowie im Flecken Langwedel sind zur Ver-

größerung der Haltestelleneinzugsgebiete Bike-and-ride-Anlagen an den

Haltestellen zu errichten.

Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Wesermarsch soll, entspre-

Landkreis Wesermarsch

chend dem Qualitätskonzept, insgesamt verbessert werden. Dazu gehören auch der barrierefreie Ausbau und ein barrierefreier Zugang zur Haltestelle.

Eine ausreichende Beleuchtung, möglichst in Form von Photovoltaik, soll umgesetzt werden.

C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV

Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen Busse und Bahnen sind – ebenso wie die Haltestellen – die Visitenkarten des

Öffentlichen Personennahverkehrs.

Ein leichtes Erkennen (Erscheinungsbild und Fahrgastinformation) und ein-

fache und bequeme Nutzung (Ein- und Ausstiegskomfort, Innenausstattung

und –aufteilung) sind für die Fahrgäste sehr wichtig.

Busse und Bahnen als Visitenkarten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Im Fahrzeugkonzept werden hierfür Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge

im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen formuliert. Dieses Konzept ist

C-86 Fahrzeugkonzept formuliert Qualitätsanforderungen

ein Baustein der Reihe "Qualität verbindet" von VBN und ZVBN. Die Gesellschafterversammlung des VBN und die Verbandsversammlung des ZVBN

haben die erste Auflage des Fahrzeugkonzeptes im Dezember 2000 verabschiedet. Die aktuelle Fortschreibung, die vierte Auflage, wurde 2011 beschlossen (vgl. ZVBN/VBN 2011).

Dieses Konzept beinhaltet Anforderungen für vier Bereiche: das Erschei-

nungsbild, die Fahrgastinformation, den Ein- und Ausstiegskomfort sowie die Innenausstattung- und Aufteilung. In der aktuellen Auflage wurden ins-

besondere Aussagen ergänzt, die sich aus dem Thema Haltestellenmanagement und der Fortschreibung des Haltestellenkonzeptes ergeben haben.

Die verbundweite Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele und Vorstellungen erfordert eine langfristig wirkende Strategie.

Das neue Konzept berücksichtigt auch Änderungen, die sich seit der letzten

Auflage beispielsweise durch den Stand der Technik ergeben haben (z.B.

Komponenten im Fahrzeug zur Echtzeitdatengewinnung). Da im Fahrzeugkonzept die Bereiche sehr detailliert beschrieben werden, wird an dieser Stelle nur kurz darauf eingegangen.

Bei der Neubeschaffung von Bussen und Straßenbahnen sollen umweltfreundliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen mindestens Fahrzeuge mit Abgasstandard

Euro V (besser EEV) zu bestellen.

In einem Verkehrsverbund ist es wichtig, ein einprägsames und einheitliches

Erscheinungsbild

Erscheinungsbild zu schaffen. Die Fahrgäste können sich besser orientieren.

Auch wird durch das Erscheinungsbild allen anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert: "Hier kommt der Bus/die Bahn".

Die Möglichkeit der Werbung in der Öffentlichkeit und die Wiedererkennung,

eine Voraussetzung für die Kundengewinnung, wird durch einen einheitli-

chen Auftritt begünstigt.

Eine gute Fahrgastinformation ist sehr wichtig für die Fahrgäste. Deshalb

Fahrgastinformation

befinden sich entsprechende Informationen am und im Fahrzeug. Auch hier

sind barrierefreie Aspekte, wie eine kontrastreiche, in großen Buchstaben geschriebene Information, wichtig. Ebenso haben akustische Informationen eine große Bedeutung (vgl. ZVBN/VBN 2011).

Ein guter Ein- und Ausstiegskomfort für alle Fahrgäste ist durch den Einsatz von Niederflurfahrzeugen, in Kombination mit barrierefrei ausgebauten Hal-

testellen, zu erreichen. Durch diese Kombination wird der Spalt (in Höhe und Breite) meist so gering, dass ein fast niveaugleicher Ein- und Ausstieg

erreicht wird.

Auch das Kneeling der Busse hilft bei der Überwindung von großen Spalten und Stufen. Durch den zusätzlichen Einsatz fahrzeuggebundener Rampen (oder Lifte) wird allerdings erst ein wirklicher barrierefreier Ein- und Aus-

stieg gewährleistet.

Ein- und Ausstiegskomfort

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-87

Gute Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste sowie ausreichend Knöpfe zum Signalisieren des Ausstiegswunsches gehören ebenfalls zu einem guten Ein- und Ausstiegskomfort.

Für die Stadtverkehre in Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie die Verkehre in den Landkreisen wird der Einsatz von Rampen an der Tür

zwei in Kombination mit dem Kneeling und angepasster Haltestelleninfrastruktur empfohlen.

Für die Stadtverkehrslinien in Bremen und das von ihnen bediente Umland kommt neben dem Einsatz der Rampe auch der Lift an Tür eins zum Einsatz. Zur Innenausstattung und Aufteilung der Fahrzeuge werden in der Langfassung des Fahrzeugkonzeptes detaillierte Ausführungen gemacht. Dazu ge-

Innenausstattung und Aufteilung

hören: •

die Definition der Platzkapazität und Beförderungsqualität allgemein,

aber auch für Personen, die in irgendeiner Form in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, •

Sicherheitseinrichtungen wie Festhaltemöglichkeiten oder Beleuchtung sowie



Komfortmerkmale wie Klimatisierung, Heizung, Lüftung und auch Beleuchtung.

Die im Fahrzeugkonzept niedergelegten und im NVP aufgenommenen Anforderungen an Fahrzeuge im VBN werden im Fall einer Vergabe von Verkehrsleistungen als Grundlage für die Beschreibung der erforderlichen An-

Anforderungen an Fahrzeuge als Vergabegrundlage

gebotsqualität herangezogen.

Soweit Fahrzeuge im ÖPNV gefördert werden, sollen die definierten und im

Verkehrsverbund sowohl von den Unternehmen wie den Gebietskörperschaften beschlossenen Anforderungen herangezogen werden.

Bei der Erneuerung des Fahrzeugparks durch die Verkehrsunternehmen le-

Einzelmaßnahmen

gen alle, sowohl die Unternehmen der kreisfreien Städte als auch die Unternehmen der Region, das Fahrzeugkonzept zu Grunde.

Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen beispielhaft für generelle Verbesserungsmaßnahmen der Städte in diesem Handlungsfeld bzw. haben

einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.

Es gelten die Anforderungen aus dem vom ZVBN und der VBN GmbH ge-

Bremen

meinsam beschlossenen jeweils gültigen Qualitätskonzept. Für den Ein- und

Ausstieg wird der barrierefreie Zugang sichergestellt. Das Fahrzeugalter der

Omnibusse der BSAG beträgt im Flottendurchschnitt über die Vertragslaufzeit max. 5,5 Jahre.

Alle Omnibusse der BSAG entsprechen bei ihrer Beschaffung dem aktuellen

technischen Stand hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Einhaltung der EUImmissionsgrenzwerte zu leisten.

Bei Ersatz von Linienfahrzeugen erfüllen die Fahrzeuge den Euro-VStandard plus EEV und es werden barrierefrei-gerechte Busse beschafft. Zur

Verbesserung der Umweltfreundlichkeit sollen neue Fahrzeugtechnologien

einschließlich der notwendigen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Stadt-

busse wurden alle mit sogenannten CRT-Schadstofffiltern (Continuously

Bremerhaven

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-88

Regenerating Trap) ausgestattet. Diese Maßnahme wird auch im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen fortgeführt. Alle Fahrzeuge werden mit

Klimaanlagen ausgestattet. Die Fahrzeuge haben eine Einstiegshilfe, um

auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Einstieg zu ermöglichen.

Für einen geeigneten Ein- und Ausstieg wird der barrierefreie Zugang zu

Stadt Delmenhorst

den Linienfahrzeugen sichergestellt. Alle neu zu beschaffenden Linienfahr-

zeuge sind Niederflurfahrzeuge und grundsätzlich mit einer fahrzeugge-

bundenen Einstiegshilfe gemäß der jeweiligen aktuellen politischen Beschlusslage ausgestattet (derzeit manuelle Rampe).

Alle Fahrzeuge sollen standardmäßig mit einer Rampe ausgestattet werden. Für die Emissionsstandards der Fahrzeuge gilt: Vom Unternehmen neu zu

beschaffende Omnibusse entsprechen mindestens dem Euro-V-Standard hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Bei-

trag zur Einhaltung der entsprechenden EU-Immissionsgrenzwerte zu leis-

ten. Ab 2014 gilt für alle neu zugelassenen Omnibusse die Euro-VI-Norm.

Informationseinrichtungen und akustische Haltestellenansagen in den Bussen sollen zur Standardausstattung werden.

Zur weiteren Reduzierung von Luftschadstoffen, zur Lärmminderung sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes wird die Anschaffung von Dieselhybridbussen von der Stadt Delmenhorst unterstützt, sofern sich herausstellt, dass diese Technik zukunftsweisend ist.

Im Stadtbusverkehr Oldenburg werden ausschließlich Niederflurfahrzeuge

eingesetzt. Alle Fahrzeuge haben an der zweiten Tür eine mechanische Klapprampe, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere den Rollstuhlfahrern, einen problemlosen Einstieg zu ermöglichen.

Aktuell sind rund 80 % der Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet, um sowohl in der sommerlichen als auch in der winterlichen Jahreszeit für

ein zeitgemäßes Raumklima und den entsprechenden Fahrgastkomfort in den Bussen zu sorgen. Spätestens 2015 sind alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage vorzuhalten.

Neue Busse im Stadtverkehr Oldenburg werden ausschließlich über Erdgasantrieb verfügen. Aktuell sind rund zwei Drittel der Fahrzeuge mit Erdgas-

antrieb (EEV-Abgasstandard) versehen. Spätestens im Jahr 2017 werden

ausschließlich Erdgasfahrzeuge eingesetzt. Hierdurch werden die Emissi-

onswerte positiv beeinflusst, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Luftverunreinigung (Feinstaub) verringert. Der zukünftige Einsatz von Bio-Erdgas wird geprüft.

Stadt Oldenburg

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-89

C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet Innerhalb des Verbundgebietes nimmt der SPNV eine bedeutende Rolle im System ÖPNV ein. Er bildet zusammen mit den Stadtverkehren und den Bus-

linien der Bedienungsebenen 1 und 2 das Rückgrat für ein vertaktetes Angebot im hierarchisch abgestuften, differenzierten Bedienungsnetz (vgl.

Kap. C 2.1).

Als erster Berührungspunkt der Fahrgäste mit dem System SPNV sowie als Tor zur Stadt oder Gemeinde kommt dabei den Bahnstationen (als Sammelbegriff für Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte) besondere Bedeutung zu. Auch

wenn die Züge gerade nicht verkehren, sind die Bahnstationen Werbeträger und Visitenkarten des Gesamtsystems ÖPNV sowie der angebundenen Städte oder Gemeinden.

C 4.3.1 Stationsausbauplanung Gemäß den Ausführungen im Kapitel A 2.1 haben die Länder Bremen und

Stationsausbauprogramme

Niedersachsen in Kooperation mit den Eisenbahninfrastrukturgesellschaften in den letzten Jahren zahlreiche Bahnstationen im Verbundgebiet grundhaft

erneuert. In den kommenden Jahren werden im Zuge weiterer Ausbauprogramme die nächsten Stationen ausgebaut, vgl. dazu die Karte A-3.

Ziel der Stationsausbauprogramme war und ist die grundhafte und fahr-

gastorientierte Erneuerung der Bahnstationen. Im SPNV-Konzept 2013+ der

LNVG wird dazu Folgendes ausgeführt: "Die Anforderungen der LNVG bei

der Modernisierung von Bahnanlagen sind fahrgastorientiert und sehen un-

ter anderem einen möglichst barrierefreien Ausbau, eine umfassende Fahr-

gastinformation und eine gute Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste vor"

(LNVG 2010:90).

Beim Ausbau der Bahnstationen werden die Bahnsteige an elektrifizierten

Strecken auf 76 cm über Schienenoberkante (SO) und an den restlichen

Stationsausbau nach einheitlichen Vorgaben

Strecken auf 55 cm über SO erhöht, so dass den Fahrgästen künftig an allen Stationen ein bequemer, niveaugleicher Einstieg in die Fahrzeuge ermöglicht

wird.

Bei den Bahnsteiglängen soll gemäß dem SPNV-Konzept 2013+ der LNVG "künftig ein höheres Maß an Flexibilität für den Fahrzeugeinsatz erreicht

werden". Im Zuge der o.g. Ausbauprogramme werden die Bahnstationen im

Verbundgebiet in der Regel mit Bahnsteiglängen von 170 bis 220 m an den

elektrifizierten Strecken sowie mit Längen von 140 m an den mit Dieseltriebwagen bedienten Regionallinien errichtet.

Neben den Bahnsteigparametern spielt auch die Ausstattung der Bahnstationen für den Fahrgastkomfort eine wesentliche Rolle. Gemäß den Zielen des

SPNV-Konzeptes 2013+ der LNVG ist für kleinere Stationen ein "Ausstat-

tungsmindeststandard" mit transparenten und beleuchteten Wetterschutz-

häusern, Sitzgelegenheiten, beleuchteten Informationsvitrinen, Uhren, Laut-

sprechern und Wegeleitsystemen einzuhalten. Für größere Bahnstationen oder Knotenbahnhöfe wird ein höherer Standard verlangt:

Ausstattungsstandard der Bahnstationen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-90

"Ein Abbau von Informations- oder Ausstattungselementen wird seitens der

LNVG grundsätzlich abgelehnt und ist nur in begründeten Einzelfällen im

Einvernehmen möglich. Die derzeitige Ausstattung der Bahnstationen ist

durch die Einnahmen mittels Stationspreissystem finanziell abgedeckt und

daher im Grundsatz nicht reduzierbar" (LNVG 2010:90).

Abb. C-4: Der Bahnhof Langwedel erhielt im Rahmen des Stationsausbaus ein Bahnsteigdach und damit eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung. Hinsichtlich der Bereitstellung von Fahrgastinformationen sind alle Bahnsta-

tionen im Verbundgebiet künftig mit einer Vitrine auszustatten, in der alle

Bündelung der VBNInformationen

VBN-Informationen gebündelt dargestellt werden: Dazu gehören Netzplan und Tarifinformationen.

Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung durchgehend barrierefrei zu-

gänglicher Bahnstationen. Während die LNVG in ihrem SPNV-Konzept

2013+ von "einem möglichst barrierefreien Ausbau" der Bahnstationen spricht und auf die in der Regel dafür notwendige Mindestanzahl von 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern verweist (LNVG 2010:89f), strebt der ZVBN

einen konsequent barrierefreien Ausbau aller Bahnstationen im Verbundge-

biet an.

Wie dem Kapitel A 2.1 und im Besonderen der Karte A-3 entnommen wer-

den kann, sind zwar bereits zahlreiche Bahnstationen barrierefrei ein-

schließlich Bodenindikatoren ausgebaut bzw. ist deren barrierefreier Ausbau

im Zuge der laufenden und anstehenden Ausbauprogramme vorgesehen,

jedoch sind einige Stationen aufgrund geringer Fahrgastzahlen bzw. der

bislang fehlenden Verankerung in Ausbauprogrammen davon ausgenom-

men.

Zahlreiche Stationen noch nicht barrierefrei

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-91

Abb. C-5: Der Hauptbahnhof in Bremerhaven wurde rundum erneuert und konsequent barrierefrei gestaltet.

Bei Fahrgastzahlen von deutlich unter 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern ist der barrierefreie Stationsausbau mit alternativen Finanzierungsmodellen anzustreben, soweit die anteilige Finanzierbarkeit über Bundesmittel nicht

gewährleistet ist. Der ZVBN wird sich in diesen Fällen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen (vgl. Finanzierungsmodell 40-40-20 im Kap. A 2.1.2).

Der ZVBN verfolgt zudem das Ziel, in Abstimmung mit der LNVG und der DB Station&Service AG auch für die letzten, bislang unsanierten und in keinem Ausbauprogramm

aufgenommenen

Bahnstationen

im

Verbundgebiet

(Diepholz, Lemförde, Augustfehn, Westerstede-Ocholt und Rastede) eine sichere Perspektive für den notwendigen Stationsausbau (Modernisierung/

Erhöhung der Bahnsteige und Schaffung stufenloser Bahnsteigzugänge) zu erlangen.

Als übergeordnetes Ziel wird der barrierefreie Ausbau aller Bahnstationen im

Verbundgebiet bis zum Jahre 2020 festgelegt. Dazu zählt auch die Neuanlage der Bahnstationen Oldenburg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden,

deren Bau und Bestellung von der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger bereits bestätigt worden ist.

Zielsetzung des ZVBN: Barrierefreier Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-92

Abb. C-6: Der Bahnhof Lemförde hat in den letzten Jahren einen stetigen Fahrgastzuwachs zu verzeichnen und wartet auf den barrierefreien Stationsausbau.

C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung Neben der Modernisierung der Bahnstationen selbst kommt auch der Neubzw. Umgestaltung der Bahnhofsumfelder im Hinblick auf die Schaffung

eines attraktiven ÖPNV-Gesamtsystems eine große Bedeutung zu. Es handelt sich dabei in der Regel um eine kommunale Aufgabe, die vor allem den

Bau von Haltestellen für die direkte Bahn-Bus-Verknüpfung sowie die Anla-

ge von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-and-ride und Bike-and-

ride) abdeckt.

Diese sogenannten Verknüpfungsanlagen müssen in Bezug auf verkehrliche

Funktionalität und städtebauliches Erscheinungsbild ansprechend gestaltet

werden, damit sie von den Fahrgästen angenommen werden und die Akzeptanz des ÖPNV insgesamt erhöht wird.

Wichtige Aspekte sind hierbei kurze Wege, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen und damit den öffentlichen Verkehr konkurrenzfähiger zu machen, weitgehend durchgängige Barrierefreiheit, um alle Bevölkerungsgruppen

möglichst diskriminierungsfrei an der Mobilität teilhaben zu lassen, sowie

attraktiv gestaltete und städtebaulich in das jeweilige Gesamtgefüge integrierte Anlagen. Hierbei kommt - nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass

in diesem Zusammenhang in hohem Maße öffentliche Gelder zum Einsatz kommen - auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein hoher Stellenwert zu.

Die nicht immer einfache Aufgabe für Kommunen und Planer besteht also in

der Regel darin, eine Lösung zu finden, die sämtliche funktionalen Anforde-

rungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfüllt, architektonisch und städtebaulich angemessen und gleichzeitig wirtschaftlich ist.

Bahnhofsumfeldgestaltung als ganzheitlicher Ansatz

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Das ZVBN-Stationsbüro unterstützt die Städte und Gemeinden aktiv bei der

C-93 ZVBN-Stationsbüro

Neu- bzw. Umgestaltung ihres Bahnhofsumfelds. Dabei geht es nicht nur

um inhaltlich-fachliche Hilfestellungen, sondern auch um die Wirtschaftlich-

keit und damit auch um die Finanzierbarkeit der Vorhaben unter Inan-

spruchnahme von Landeszuschüssen.

Zahlreiche Kommunen im Verbundgebiet haben bereits in den vergangenen

Jahren mit Hilfe der Förderung durch LNVG, ZVBN und teilweise auch der Landkreise ihre Bahnhofsumfelder mit der Errichtung von Verknüpfungsan-

lagen für Bus, Fahrrad und Auto auf einen modernen und fahrgastfreundlichen Stand gebracht.

Für die nächsten Jahre wird ein Schwerpunkt der kommunalen Maßnahmen dort zu sehen sein, wo aufgrund neu einzurichtender Bahnstationen (Olden-

Schwerpunktmaßnahmen für die kommenden Jahre

burg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden) sowie veränderter Bahnsteiglagen an bestehenden Stationen (als Beispiele seien hier die Bahnhöfe

Stubben, Oldenbüttel und Ottersberg genannt) neue Park- und Bike-and-

ride-Anlagen benötigt werden.

Darüber hinaus muss an einigen Bahnhöfen den – nicht zuletzt mit Einführung der Regio-S-Bahn – gestiegenen Fahrgastzahlen Rechnung getragen

werden und eine Vergrößerung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vor-

genommen werden (vgl. die aufgeführten Einzelmaßnahmen in Kapitel

C 4.2.3).

Im Folgenden sollen einige grundlegende Aspekte für die Realisierung von

Bahnhofsumfeldmaßnahmen dargestellt werden, wobei es sich an dieser

Planungsleitfaden für Bahnhofsumfeldgestaltung

Stelle nur um allgemeine Grundsätze handeln kann und letztlich vor Ort von den Kommunen und deren beauftragten Planern auf den Einzelfall bezogene Lösungen zu entwickeln sind.

Die Positionierung von Bushaltestellen ist – wenn irgend möglich – in unmittelbarer Nähe der Bahnsteigzugänge vorzusehen und gegenüber Park-and-

ride-Anlagen hinsichtlich der Lage bevorzugt zu behandeln. Soweit noch

Bahnhofsgebäude vorhanden sind und auch perspektivisch Einrichtungen

mit Servicefunktionen wie Fahrscheinverkauf, Wartehalle oder Gastronomie beherbergen, sollten nach Möglichkeit Bushaltestellen zentral vor dem Ge-

bäude positioniert werden, damit deren Integration in die Wegebeziehung umsteigender Fahrgäste berücksichtigt wird. Die Umsteigewege zwischen

Bahn und Bus sollten möglichst kurz und ohne Straßenquerung gestaltet sein. Sichtbeziehungen zwischen Bahn und Bus erleichtern nicht nur für ortsunkundige Fahrgäste die Orientierung, sondern verbessern auch die Anschlusssicherung.

Eine optimale Bahn-Bus-Schnittstelle stellen sogenannte "Kombibahnsteige"

dar, bei denen ein Umstieg zwischen Bahn und Bus bzw. Straßenbahn am selben Bahnsteig möglich ist (Beispiel Bremen-Burg).

Bushaltestellen: Standortwahl

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-94

Abb. C-7: Am Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe wurde die Bushaltestelle zentral vor dem frisch sanierten Empfangsgebäude positioniert. Die Anzahl der Bushaltestellen sowie die Dimensionierung der Bussteige

sind fahrplanabhängig. Bei integralen Taktknoten sowie Rendezvous-

Punkten muss im Regelfall für alle Buslinien ein eigener Halteplatz zur Verfügung stehen. Dagegen sollten bei Richtungsanschlüssen und bei Busli-

nien, die außerhalb der Taktknoten verkehren, einzelne Haltestellen oder Bussteige von mehreren Linien gemeinsam genutzt werden.

Bei mehreren Bushaltestellen sollte im Interesse größerer Übersichtlichkeit und geringeren Flächenverbrauchs einer Anordnung hintereinander (langer

Bussteig) oder an einer Businsel der Vorzug gegenüber der Errichtung ne-

beneinander liegender Bussteige gegeben werden.

Abb. C-8: In Nordenham wurden die Busbuchten am Bahnhofsvorplatz verlängert und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut.

Bushaltestellen: Größenordnung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Für alle Bushaltestellen ist eine barrierefreie und behindertenfreundliche

C-95 Ausstattung

Gestaltung obligatorisch. Zu den damit verbundenen Maßnahmen zählen erhöhte Bordsteine, die den Zustieg erleichtern und bei Niederflurbussen sogar einen stufenlosen Einstieg ermöglichen, sowie Blindenleitstreifen. Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte und Planungsgrundsätze von Bedeutung: 

Gewährleistung einer weitgehend durchgängig barrierefreien Reisekette zwischen Haltestelle und Bahnsteig,



Berücksichtigung von Blindenleitstreifen als durchgängiges System,



fahrgastfreundliche Ausstattung der Bushaltestellen mit guter Beleuchtung, Witterungsschutz, ausreichend Sitzgelegenheiten und Informationsvitrinen (Abfahrtszeiten, Linien- und Ortspläne, touristische Hin weise),



bei mehreren Abfahrtshaltestellen: übersichtliche Zuordnung der verkehrenden Buslinien zu den einzelnen Haltestellen sowie gut lesbare und günstig positionierte elektronische Abfahrtstafeln (mit Angabe der Abfahrtszeiten aller verkehrenden Bus- und Bahnlinien). Durch das Projekt "Echtzeitinformation im VBN" sind auch für immer mehr Linien Echtzeitinformationen vorhanden.

Vieles von dem, was zur Verknüpfung mit dem Busverkehr gesagt wurde, gilt auch für die Straßenbahn. Wichtig sind auch hier qualitative Kriterien wie direkte Wege, eine gute Orientierung und Barrierefreiheit sowie eine angemessene Dimensionierung der Anlagen. Neben den Bushaltestellen sind auch Fahrradabstellanlagen in der Regel unweit der Bahnsteigzugänge zu platzieren. Grundsätzlich muss jede Bahn-

Fahrradabstellanlagen Positionierung

station im Verbundgebiet mit einem Mindestangebot an überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet sein. An größeren Bahnhöfen mit verschiedenen Anfahrmöglichkeiten aus dem Umfeld und mehreren Bahnsteigzugängen (z.B. Personentunnel oder Überführung mit beidseitigen Zugängen) sind auch die Abstellanlagen dezentral anzuordnen. Dabei sollten die Standorte so gewählt werden, dass Einsehbarkeit und soziale Kontrolle gegeben sind (z.B. im Sichtbereich benachbarter Wohnquartiere oder angrenzender Straßen), um das Sicherheitsempfinden der Nutzer zu erhöhen und Vandalismusprobleme einzudämmen. Die Dimensionierung der Bike-and-ride-Anlagen richtet sich grundsätzlich

Dimensionierung

nach dem Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten: Neben den Fahrgastzahlen der Bahnstation (Ein- und Aussteiger an Werktagen) spielen auch der Anteil an Schülern und Auszubildenden sowie die Siedlungsstruktur eine wichtige Rolle. Dabei ist grundsätzlich zu bedenken, dass mit dem Bau neuer, attraktiver Bike-and-ride-Anlagen in der Regel auch die Nachfrage steigt, so dass für die Bemessung die Auslastung vorhandener Anlagen als einzige Berechnungsgrundlage nicht ausreicht. Fahrradabstellanlagen sind grundsätzlich zu überdachen und müssen in der Dunkelheit gut beleuchtet sein. Auf Seiten- und Rückwände sollte im Regelfall verzichtet werden, da diese häufig beschmiert, beklebt oder gänzlich zerstört werden.

Fahrradabstellanlagen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-96

Auch die Auswahl der Fahrradständer trägt erheblich zur Qualität und Fahrgastfreundlichkeit von Bike-and-ride-Anlagen bei. Daher müssen die Ständer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zertifiziert sein. In der Regel sollte der Einbau von Fahrradbügeln mit Knieholm (Mindestabstand von 1,0 m zwischen zwei Bügeln) oder von sogenannten Hoch-/Tiefeinstellern (Abstand 0,5 m) zum Tragen kommen, die ein Anschließen der Räder am Rahmen ermöglichen und damit ein Verbiegen der Vorderräder verhindern.

Abb. C-9: Am Bahnhof Elsfleth ist mit dem Bau einer transparenten Bike-andride-Anlage (z.T. als Sammelschließanlage) am Bahnsteigzugang eine erhebliche Verbesserung erzielt worden.

Zur Standardausstattung an Bahnstationen gehören inzwischen auch kostenpflichtige, abschließbare Bike-and-ride-Anlagen, die insbesondere von Fahrgästen mit guten Fahrrädern zunehmend nachgefragt werden. Der ZVBN empfiehlt den Bau von sogenannten Sammelschließanlagen. Dabei handelt es sich um überdachte Bike-and-ride-Anlagen, die in der Regel von einer Einzäunung umgeben und nur durch verschließbare Türen erreichbar sind. Die Anlagen sollten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Überschaubarkeit des Nutzerkreises eine Größe von 20 bis 60 Stellplätzen aufweisen. Die Errichtung von Fahrradboxen, die an vielen Bahnstationen der Region vorzufinden sind, wird inzwischen aufgrund des größeren Flächenbedarfs, höherer Investitionskosten, teilweise unsachgemäßer Nutzung sowie einer größeren Aufbruchgefahr seitens des ZVBN nicht mehr empfohlen. Bei einem großen Bedarf an Bike-and-ride-Stellplätzen kann die Einrichtung einer in der Regel mehrgeschossigen und damit flächensparenden Fahrradstation durchaus sinnvoll sein. In dieser sollte neben der Aufbewahrung von Fahrrädern auch deren Verkauf und Reparatur sowie ein Fahrradverleih angeboten werden.

Abschließbare Fahrradstellplätze

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-97

Abb. C-10: Die neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack vereint Aufbewahrung und Service (Wartung, Verkauf und Verleih von Fahrrädern).

Nicht zu vergessen ist bei Bike-and-ride-Anlagen die Berücksichtigung des

Anlagen für E-Bikes

noch relativ jungen Trends hin zu Elektrofahrrädern, den sogenannten Pedelecs bzw. E-Bikes. Demnach sind zukünftig auch Fahrradabstellanlagen an Bahnstationen vermehrt mit Ladestationen auszustatten und die Stellplätze diebstahlsicher herzustellen. Der ZVBN stellt sich dieser Entwicklung und bietet eine besondere Unterstützung solcher Vorhaben an. Vor allem in den ländlichen Regionen des Verbundgebietes kommt dem Pkw im Hinblick auf die Erreichbarkeit des SPNV eine wichtige Rolle zu. Demzu-

Pkw-Stellplätze (Park-and-ride-Anlagen)

folge gehören auch die Park-and-ride-Anlagen zur verkehrspolitisch gewünschten Grundausstattung an Bahnstationen, wenngleich in großstädtischen Bereichen aufgrund einer in der Regel guten ÖPNV-Anbindung (Bus, Straßenbahn) der Anteil an Stellplätzen pro Fahrgastaufkommen deutlich geringer ausfallen sollte. Park-and-ride-Anlagen sind in der Standortgunst an Bahnstationen nachrangig zu behandeln. Da zudem der Flächenbedarf je Fahrgast bei PkwStellplätzen größer ausfällt als bei Fahrradstellplätzen und Bus-/Straßenbahnhaltestellen, werden Park-and-ride-Anlagen – außer an kleinen Haltepunkten – nicht unmittelbar an den Hauptzugängen der Bahnsteige angeordnet. Bei der Standortwahl ist nicht nur eine gute Straßenanbindung zu berücksichtigen, auch die Information, aus welcher Richtung der Nutzerkreis zum Bahnhof kommt, spielt eine Rolle. So kann es beispielsweise bei Bahnstationen am Siedlungsrand vorteilhaft sein, Park-and-ride-Anlagen an den ortsabgewandten Bahnhofsrückseiten zu positionieren. Wichtig ist hierbei jedoch, dass überlange Wege zum Bahnsteig vermieden werden.

Positionierung und Anbindung

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-98

Abb. C-11: Am Bahnhof Bassum ist auf einer ehemaligen Bahnbrache der Bahnhofsrückseite eine Park-and-ride-Anlage gebaut worden.

Auch Park-and-ride-Anlagen sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung den

Größenordnung

jeweiligen spezifischen Anforderungen anzupassen. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei vor allem die aktuellen bzw. zu erwartenden Fahrgastzahlen, der Anteil an Pkw-Nutzern (Berufspendler oder, im ländlichen Raum, die auf das Auto als Zubringer angewiesenen Fahrgäste) sowie die Siedlungsstruktur. In innerstädtischen Bereichen, vor allem bei Bahnhöfen der Mittel- und Oberzentren, sollten flächensparende Lösungen (Parkhaus oder Parkpalette) ebenso in Betracht gezogen werden wie eine Parkraumbewirtschaftung. Dabei gilt es jedoch, eine Verdrängung hin zu kostenlos nutzbaren Stellplätzen in den umliegenden Siedlungsbereichen zu verhindern. Neben den "klassischen" Park-and-ride-Stellplätzen, die vor allem von regelmäßig verkehrenden Berufspendlern genutzt werden, ist grundsätzlich auch ein Mindestangebot an Kurzzeitstellplätzen vorzuhalten. Diese werden vor allem zum Bringen und Abholen von Fahrgästen genutzt und sollten daher, wie auch Taxi-Stellplätze, möglichst zentral angeordnet werden.

Stellplätze für Kurzzeitparker

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-99

Abb. C-12: Im Zuge des Stationsausbaus hat die Stadt Achim nicht mehr benötigte Bahnflächen angekauft und bahnsteignah eine Park-and-ride-Anlage errichtet.

Nicht zu vergessen ist die Errichtung von Pkw-Stellplätzen für mobilitäts-

Behindertenstellplätze

eingeschränkte Personen. Diese sind nicht nur größer zu dimensionieren,

sondern auch in ihrer Positionierung bevorzugt zu behandeln. Durch geeignete Materialwahl und Bordabsenkungen ist ein barrierefreier Übergang zu den Bahnsteigen zu gewährleisten. Der Anteil dieser Stellplätze sollte 3 %

der Gesamtzahl an Park-and-ride-Stellplätzen, mindestens jedoch einen Stellplatz ausmachen (gemäß DIN 18025-1).

Auch Abstellmöglichkeiten für Motorräder und Mopeds werden an Bahnsta-

tionen zunehmend nachgefragt. Daher sollte die Bereitstellung separater

Stellplätze für diese Nutzergruppen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung möglichst berücksichtigt werden.

Neben dem Bau von Haltestellen und Stellplätzen für den ruhenden Verkehr

spielt auch die Gestaltung von Bahnhofsvorplätzen eine große Rolle im Hin-

blick auf die Attraktivität einer Bahnstation. Der Bahnhofsvorplatz ist für

Besucher der Ankunftsort, bildet das "Tor zur Stadt" und vermittelt daher

einen ersten wichtigen Eindruck. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verkehrlichen Funktionen und städtebaulicher Qualität erzielt werden, da hier die Aufenthaltsqualität im Vergleich zu den anderen Flächen im Bahnhofsumfeld von größerer Bedeutung ist.

Bahnhofsvorplatz

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-100

Abb. C-13: Der Bahnhofsvorplatz Barnstorf hat nach dem Umbau durch die Gemeinde erheblich an Aufenthaltsqualität gewonnen. Beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Bahnhofsvorplätzen innerhalb des Verbundgebietes ist neben der Schaffung von Sitzgelegenheiten vor

allem die Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebots beson-

ders wichtig. Dazu zählen neben den standardisierten VBN-Informationen

(Stationsplan, Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) auch der Aushang von Stadtbzw. Ortsplänen sowie Wegweiser zu innerörtlichen und touristischen Zielen, möglichst mit Entfernungsangaben.

An Bahnhöfen mit wichtigen Schnittstellen zwischen Bahn- und Busverkehr

empfiehlt sich darüber hinaus die Aufstellung dynamischer Fahrgastanzei-

ger (DFI) an exponierter Stelle, um über die nächsten abfahrenden Bahnen und Busse zu informieren. Dabei sind möglichst Echtzeitdaten, also tatsäch-

liche Abfahrtszeiten, anzuzeigen. Für Fahrten, für die diese Informationen

noch nicht vorliegen, sind die Sollabfahrtszeiten darzustellen. Zudem sind

Zusatzinformationen (z.B. über Zugausfälle oder Schienenersatzverkehre) bereitzustellen.

Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum

Ausstattung und Fahrgastinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Auch das Erscheinungsbild und die Nutzung von Bahnhofsgebäuden, im

Fachjargon Empfangsgebäude genannt, prägen das Image von Bahnstatio-

C-101 Empfangsgebäude: Funktionswandel und Verfall

nen in hohem Maße.

Durch die Rationalisierung des Eisenbahnverkehrs und den damit einhergehenden Funktionswandel der Empfangsgebäude hat sich die Deutsche Bahn

AG im Laufe der letzten Jahrzehnte bundesweit - vor allem an kleineren und

mittleren Stationen - von ihrer ursprünglichen Verantwortung für diese Im-

mobilien zurückgezogen und zahlreiche Gebäude entweder verkauft oder

verfallen lassen. Auch im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Nieder-

sachsen präsentieren sich einige Empfangsgebäude, unabhängig vom heutigen Eigentümerstatus und ihrer stadtbildprägenden Bedeutung, in einem trostlosen Erscheinungsbild und hoher Leerstandsquote (vgl. Kap. A 2.1.2).

Dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Gebäude wieder einer nach-

haltigen Nutzung zuzuführen ist daher ein wichtiges Ziel des ZVBNStationsbüros und Bestandteil einer integrierten Bahnhofsentwicklung, wo-

bei vor allem zentral gelegene Gebäude an größeren Stationen mit entsprechend höheren Fahrgastzahlen hierfür durchaus Potenziale bieten.

Aufgrund der häufig enormen Sanierungs- und Modernisierungskosten

kann eine Aufwertung der Bahnhofsgebäude allerdings oftmals nur durch

das Engagement von Kommunen oder kommunalen Einrichtungen, in Einzelfällen auch durch private Investoren erreicht werden.

Abb. C-15: Das Bahnhofsgebäude in Osterholz-Scharmbeck steht bis auf das Reisezentrum komplett leer und wartet schon lange auf seine Revitalisierung.

Revitalisierung der Bahnhofsgebäude

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-102

Abb. C-16: Die Stadt Twistringen hat bereits vor einigen Jahren das Bahnhofsgebäude erworben. Alle Versuche einer Entwicklung sind jedoch bislang fehlgeschlagen.

Voraussetzung für die Entwicklung eines Empfangsgebäudes ist ein standortspezifisches, nachhaltiges Nutzungs- und Betreiberkonzept. Dabei sind idealerweise kommerzielle und öffentliche Nutzungen zu kombinieren und

klassische Bahnnutzungen (Reiseservice/Mobilitätszentrale, Aufenthaltsbereich, WC) zu integrieren.

Als positive Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die Modernisierung

Positive Beispiele

und Wiederbelebung der Empfangsgebäude an den Bahnhöfen Kirchweyhe,

Barnstorf, Ganderkesee und Sandkrug zu nennen. An der denkmalgerechten

Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bremerhaven Hbf haben neben der Stadt Bremerhaven und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auch die Deut-

sche Bahn AG mitgewirkt.

Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung kommunaler Vorhaben an Bahnstationen ist die Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, da eine alleinige Finanzierung der Maßnahmen durch die Städte und Gemeinden nicht möglich ist (vgl. Kap. D "Finanzierung").

C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Ausbau der Verkehrsstation (in Verantwortung der DB AG unter Mitwirkung der Länder Bremen und Niedersachsen sowie teilweise des Bundes) als auch

auf die Gestaltung der Bahnhofsumfelder (kommunale Aufgabe) und sind im

Wesentlichen von den Gebietskörperschaften genannt worden. Diese Unter-

scheidung zwischen "Verkehrsstation" und "Bahnhofsumfeld" wird dargestellt, weil damit auch die unterschiedliche politische und finanzielle Verantwortung verbunden ist.

Fördermöglichkeiten

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-103

Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen des Landes Bremen - als

SPNV-Aufgabenträger - und Maßnahmen der niedersächsischen Gebietskör-

perschaften im Verbundgebiet.

Zusätzlich sind teilweise noch weitere Maßnahmen der niedersächsischen

Gebietskörperschaften aufgeführt. Diese Vorschläge müssen im Einzelnen

noch mit der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger abgestimmt werden.

Maßnahmen im bremischen Teil des Verbundgebietes des SPNVAufgabenträgers und der Stadtgemeinden

Die Bahnstation Bremen-Mahndorf ist im Jahr 2011 auf die Westseite des

nahe gelegenen Bahnübergangs verschoben worden. Die Station ist mit zwei

Stadt Bremen Bf Bremen-Mahndorf

erhöhten Außenbahnsteigen und Rampen als Bahnsteigzugänge am Bahnübergang durchgehend barrierefrei ausgebaut worden.

In den Jahren 2012/13 ist der Bau einer zusätzlichen Fußgängerüberführung

mit Treppen und Aufzügen vorgesehen.

Darüber hinaus werden umfangreiche Verknüpfungsanlagen errichtet, die den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln wesentlich verbessern: Schwer-

punkt der Maßnahme ist dabei die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 mit Wendeschleife und Haltestelle am nördlichen Bahnsteig (Fahrtrichtung Bre-

men Hbf). Weiterhin ist der Bau von Bushaltestellen und einer großen Zahl an Park- und Bike-and-ride-Stellplätzen sowie die Installation eines Fahr-

gastinformationssystems (für Bus- und Bahnsteige) vorgesehen.

Die neue Bahnstation Bremen-Föhrenstraße wird als Umsteigebahnhof mit

oben liegenden Bahnsteigen an der Strecke Bremen - Osnabrück (Bedienung

durch die Regio-S-Bahnlinie RS2) sowie unten liegenden Bahnsteigen an der

Stadt Bremen Bf Bremen-Föhrenstraße (oben/unten)

Strecke Bremen - Hannover (Halt der Regio-S-Bahnlinie RS1) gebaut. Da-

durch wird ein direkter Verknüpfungspunkt zwischen den beiden Regio-S-

Bahnlinien untereinander sowie mit den Straßenbahnlinien 2 und 10 realisiert. Die Station wird mit jeweils 220 m langen Außenbahnsteigen (Bahn-

steighöhe 76 cm) an beiden Streckenästen errichtet und insgesamt durch den Einbau von Aufzügen und Rampen barrierefrei gestaltet.

Abgerundet wird das Vorhaben durch den Bau einer ausreichend großen Anzahl an Fahrradstellplätzen.

Im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Bremen-Föhrenstraße wird zusätzlich an der Strecke Bremen - Osnabrück die Verschiebung des

Bahnhofs Hemelingen in Richtung Süden untersucht. Die Station wird

barrierefrei ausgebaut (ebenfalls mit 220 m langen und 76 cm hohen Au-

ßenbahnsteigen) werden. Die Bahnstation wird mit den Zügen der Linie RS2

sowie einzelnen RegionalExpress-Zügen bedient.

Durch die Stadt Bremen ist im Bahnhofsumfeld der Neubau zeitgemäßer Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen.

Mit der Inbetriebnahme dieser beiden neuen Stationen bis spätestens Ende des Jahrzehnts wird die nahe gelegene, bestehende Stationen Bremen-

Sebaldsbrück (an die Linie RS1) aufgelassen.

Stadt Bremen Bf Bremen-Hemelingen (Süd)

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Übrig bleiben im Stadtgebiet von Bremen die bestehenden Bahnhöfe Neu-

stadt (Richtung Delmenhorst) und Oberneuland (Richtung Hamburg), die in

den nächsten Jahren durch Erhöhung der Bahnsteige und Errichtung stufen-

C-104 Stadt Bremen Bf Bremen-Neustadt und Bf Bremen-Oberneuland

loser Bahnsteigzugänge barrierefrei auszubauen sind. Im Bahnhofsumfeld

sind zeitgemäße Bike-and-ride-Anlagen und Pkw-Stellplätze – zumindest

als Kurzzeitstellplätze zum Bringen und Abholen von Fahrgästen – vorzusehen.

Bahnhofsumfeld: Der Bremerhavener Hauptbahnhof – einschließlich des Empfangsgebäudes – ist in den letzten Jahren durch die DB AG umfassend

Stadt Bremerhaven Hbf Bremerhaven

modernisiert und barrierefrei ausgebaut worden. Die Stadt Bremerhaven

strebt die Modernisierung und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes an.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Bremerhaven-Lehe ist weiterhin eine bedarfs-

gerechte Erweiterung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen. Die

Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Lehe

Busanbindung ist zu verbessern. Durch Aufstellung von dynamischen Fahr-

gastinformationsanzeigern auf dem Vorplatz des Bahnhofs Lehe und an der

Haltestelle Eisenbahnstraße wird die Fahrgastinformation verbessert.

Verkehrsstation: Die Verkehrsstation Bahnhof Bremerhaven-Wulsdorf soll

durch die Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm über SO sowie den Ein-

Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Wulsdorf

bau eines Aufzugs zur Straßenüberführung Vieländer Weg barrierefrei aus-

gebaut werden.

Bahnhofsumfeld: Für das Umfeld des Bahnhofs Bremerhaven-Wulsdorf sind

bei einem barrierefreien Ausbau Verbesserungen der Verknüpfung (Park-

und Bike-and-ride, ÖPNV) und des Wegeleitsystems zu prüfen.

Maßnahmen im niedersächsischen Teil des Verbundgebietes des SPNV-Aufgabenträgers und der Gebietskörperschaften

Verkehrsstation: Am Bahnhof Delmenhorst fehlen der durchgängige Blin-

denleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenauf-

Stadt Delmenhorst Bf Delmenhorst

gängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge. Diese sind zu ergänzen.

Bahnhofsumfeld: Der Neubau einer Bike-and-ride-Anlage auf der Nordseite

des Bf Delmenhorst wird angestrebt.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Heidkrug soll durch das RS2-RS4-Programm

in bestehender Lage barrierefrei (Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76 cm

Stadt Delmenhorst Bf Heidkrug

über SO, barrierefreie Rampen als Zugang) ausgebaut werden.

Bahnhofsumfeld: Die Errichtung zusätzlicher Bike-and-ride-Stellplätze, u.a.

als Sammelschließanlage, wird angestrebt.

Verkehrsstation: Die im Westen der Stadt unweit der Universität neu einzu-

richtende Bahnstation Oldenburg-Wechloy (Strecke Oldenburg – Emden) soll

im Zeitraum bis 2014 errichtet und dann mit den Zügen der Regio-SBahnlinie RS3 (Bremen – Bad Zwischenahn) bedient werden. Der Bahnsteig

wird mit 220 m Länge und 76 cm Höhe hergestellt.

Stadt Oldenburg Bf Oldenburg-Wechloy

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-105

Bahnhofsumfeld: Im Umfeld des Haltepunktes wird die Verknüpfung zum

Liniennetz des städtischen ÖPNV über die Haltestellen Grotepool (Linien 306, 310, 350, N32) und Erlenweg (Linie 324) hergestellt. Dazu wird neben der Hauptzuwegung zum

Haltepunkt

am Bäkeplacken eine

weitere,

barrierefreie Zuwegung zum Artillerieweg geschaffen. Im unmittelbaren

Zugangsbereich werden eine bedarfsgerechte Park-and-ride-Anlage sowie

eine Bike-and-ride-Anlage errichtet.

Verkehrsstation: Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bad Zwischenahn

erfolgt im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Bahnsteige und ist Be-

LK Ammerland Bf Bad Zwischenahn

standteil des gegenwärtig in der Planung befindlichen Infrastrukturausbauprojektes RS2-RS4-Rrogramm.

Die Attraktivität aller Bahnstationen im Landkreis Ammerland muss insge-

samt nachhaltig verbessert werden. So sollen bis spätestens Ende des

Jahrzehnts die Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt (Strecke Oldenburg – Emden) sowie Rastede (Oldenburg – Wilhelmshaven) durch Bahnsteigerhöhungen und stufenlose Bahnsteigzugänge barrierefrei ausgebaut werden.

Die Wiedereröffnung der Bahnstationen in Hahn-Lehmden (Strecke Olden-

burg – Wilhelmshaven) sowie Apen (Oldenburg – Emden) wird seitens des Landkreises Ammerland angestrebt.

Verkehrsstationen: Die Bahnhöfe Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen

und Barnstorf sind Bestandteil des Stationsausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und werden bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-

baut (Bahnsteiglängen 220 m und Bahnsteighöhen 76 cm). Eine detaillierte

LK Diepholz Bf Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen und Barnstorf

Übersicht der Baumaßnahmen und der Fertigstellungstermine zeigt die Tabelle A-11 in Anlage A.

Verkehrsstationen: Die beiden kleineren Stationen Barrien und Bramstedt

sollen im Rahmen des Folgeprogramms RS2-RS4-Stationen ausgebaut wer-

LK Diepholz Bf Barrien und Bramstedt

den. Dabei werden jeweils die beiden Außenbahnsteige grundhaft erneuert.

Sie erhalten die notwendige Bahnsteighöhe von 76 cm.

Aus Sicht des Landkreises Diepholz und des ZVBN ist darüber hinaus auch

die Herstellung stufenloser Bahnsteigzugänge – wie auch für die Station Dreye – anzustreben.

Am Bahnhof Diepholz sind zwar bereits in den vergangenen Jahren stufen-

lose Bahnsteigzugänge gebaut worden, jedoch sind sowohl der Haus- als

LK Diepholz Bf Diepholz

auch der Mittelbahnsteig noch auf 76 cm zu erhöhen.

Bahnhofsumfeld: Das Empfangsgebäude soll saniert werden und die Treppen und Bahnsteige einschließlich der Ticketautomaten mit ausreichend WItterungsschutz ausgestattet werden.

Der Bahnhof Lemförde ist barrierefrei auszubauen (Erhöhung der Außenbahnsteige und Errichtung stufenloser Zugänge vom Personentunnel).

Während die meisten Bahnhofsumfelder im Landkreis Diepholz in den letz-

ten Jahren durch die Städte und Gemeinden neu gestaltet bzw. erweitert

worden sind, befindet sich ein solches Vorhaben am Bahnhof Lemförde noch in der Planung. Hier soll in den kommenden Jahren nicht nur die Bahn-Bus-

Verknüpfung erheblich verbessert werden, sondern auch der Neubau über-

dachter und teilweise abschließbarer Bike-and-ride-Anlagen sowie eine

Erweiterung der Park-and-ride-Stellplätze vorgenommen werden.

LK Diepholz Bf Lemförde

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Verkehrsstationen: Der Bahnhof Hude wird im Rahmen des Ausbaupro-

gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" grundhaft erneuert: Neben der Er-

C-106 LK Oldenburg Bf Hude

neuerung und Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm erhalten beide Bahnsteige auch Aufzüge vom/zum Personentunnel.

Bahnhofsumfeld: Die Rampe aus dem Tunnel am nördlichen Bahnhofsvor-

platz wird barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus sind auf der Bahnhofssüdseite die Bushaltestellen zu bündeln und barrierefrei auszubauen und die Bike-and-ride-Anlagen bedarfsgerecht zu erweitern.

Verkehrsstationen: Die zwischen Delmenhorst und Hude entlang der RS3

liegenden Bahnstationen Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg sollen

im Rahmen des RS2-RS4-Ausbauprogramms grundhaft erneuert und

LK Oldenburg Bf Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg

barrierefrei gestaltet werden.

Bahnhofsumfeld: An allen drei Stationen sind zeitgemäße Bike-and-rideAnlagen mit einem Mindestangebot an abschließbaren Stellplätzen zu errichten. Darüber hinaus sind nahe gelegene Bushaltestellen barrierefrei aus-

zubauen und das Angebot an Park-and-ride- und Kurzzeitstellplätzen für

Pkws jeweils bedarfsgerecht zu erweitern.

Verkehrsstationen: Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck wird im Rahmen des

Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2013

LK Osterholz Bf Osterholz-Scharmbeck

barrierefrei ausgebaut (Erhöhung des Mittelbahnsteigs und Einbau von Aufzügen im Personentunnel).

Verkehrsstationen: An der Station Ritterhude müssen die Bahnsteige aufgrund von Setzungen erneuert werden.

LK Osterholz Bf Ritterhude

Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde beabsichtigt am Bahnsteig in Fahrtrichtung

Bremen (Bahnhofswestseite) eine weitere Bike-and-ride-Anlage zu errich-

ten.

Verkehrsstationen: Die beiden Bahnhöfe Oldenbüttel und Lübberstedt wer-

den im Rahmen des Bundesprogramms "Seehafenhinterlandverkehr" grund-

haft ausgebaut. Anstatt der heutigen Zwischenbahnsteige mit gleisquerenden Zugängen werden auf der jeweiligen Bahnhofswestseite neue Außen-

bahnsteige (Fahrtrichtung Bremen) errichtet, die mittels Rampen über den nahe gelegen Bahnübergang erreichbar sind. Da weiterhin auch die beiden

Hauptbahnsteige auf der Bahnhofsostseite neu gebaut werden, sind beide Stationen nach Abschluss der Maßnahmen (voraussichtlich 2014) konse-

quent barrierefrei.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Oldenbüttel will die zuständige Samtgemeinde Hambergen unmittelbar an den neuen Außenbahnsteig angrenzend

Park- und Bike-and-ride-Anlagen errichten und damit der zu erwartenden

Nachfrage (Hauptlastrichtung Bremen) Rechnung tragen. Zusätzlich soll

auch auf der Bahnhofsostseite eine neue überdachte Bike-and-ride-Anlage

unweit des Bahnübergangs platziert werden. Der bedarfsgerechte Ausbau

der bestehenden Bike-/Park-and-ride-Anlagen an der Westseite des Bf

Lübberstedt wird angestrebt.

LK Osterholz Bf Oldenbüttel und Lübberstedt

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Bahnhofsumfelder: Die Bahnhöfe Langwedel und Etelsen sind grundhaft

ausgebaut worden. Nun beabsichtigt der Flecken Langwedel an beiden Sta-

C-107 LK Verden Bf Langwedel und Etelsen

tionen die Bahnhofsumfelder neu zu estalten. Dazu sollen jeweils auf der

Südwestseite bahnsteignah Park-/Bike-and-ride-Anlagen errichtet werden;

in Etelsen werden zusätzlich noch neue Stellplätze auf der Nordostseite errichtet.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Ottersberg ist Bestandteil des Ausbaupro-

gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und wird durch den Neubau eines

LK Verden Bf Ottersberg

Außenbahnsteigs auf der Bahnhofssüdseite (Fahrtrichtung Hamburg) sowie durch die Verlängerung des Hausbahnsteigs unter Nutzung des vorhandenen Personentunnels und der beidseitigen Rampen stufenfrei ausgebaut.

Bahnhofsumfeld: Als kommunale Ergänzungsmaßnahme ist der Bau von

Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-/Bike-and-ride) am neuen Außenbahnsteig vorgesehen. Außerdem soll die Bushaltestelle an der Verdener Straße barrierefrei ausgebaut werden.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten

nicht in bestehender Lage ausgebaut werden. Stattdessen ist angedacht, die

LK Verden Bf Sagehorn

Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige,

die über die bereits bestehende Fußgänger- und Radfahrerüberführung im

Bereich der Straßen "Am Fuhrenkamp"/"Schwarzer Weg" erschlossen werden. Der barrierefreie Ausbau der gesamten Anlage wird angestrebt.

Die Stationsneubaumaßnahme ist nicht Bestandteil des RS2-RS4-Ausbau-

programms und kann erst in einem Folgeprogramm aufgenommen und realisiert werden.

Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde Oyten wird sich um die Gestaltung der

Bahnhofsumfelder und den Bau von Verknüpfungsanlagen kümmern.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Achim gibt es Überlegungen seitens der Stadt,

das Empfangsgebäude von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und zu

LK Verden Bf Achim

sanieren und ggf. im ehemaligen Güterschuppen eine Fahrradstation einzurichten.

Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Verden sollen die Verknüpfungsanlagen am

Bahnhofsvorplatz (Westseite) modernisiert werden. Im Vordergrund steht

dabei der Bau eines modernen Busbahnhofs mit Witterungsschutz für Fahr-

gäste. Darüber hinaus sind überdachte Fahrradstellplätze, u.a. auch als Sammelschließanlage, zu errichten und die Park-and-ride-Anlage anzupas-

sen.

Für die Qualität der Bahnstationen im Landkreis Verden ist der Erhalt der Reisezentren bzw. des personell besetzten Fahrkartenverkaufs an den Bahnhöfen in Achim und Verden von besonderer Bedeutung.

Der Landkreis und die Stadt Verden setzen sich für die Neueröffnung einer zusätzlichen Bahnstation in Verden-Dauelsen an der RS1-Linie ein. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zeigt ein positives Ergebnis. Die Planung zur Umsetzung der Maßnahme ist fortzuführen.

Angestrebt werden zudem die Neueinrichtung einer Bahnstation in AchimUphusen (Strecke Bremen - Verden) und die Verlegung und Wiedereröffnung der Bahnstation in Kirchlinteln (Strecke Langwedel - Soltau).

LK Verden Bf Verden

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Verkehrsstation: Der Bahnhof Brake wird durch das Infrastrukturprogramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-

C-108 LK Wesermarsch Bf Brake

baut.

Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake ist bestrebt, das stadtbildprägende Empfangsgebäude des Bahnhofs Brake vor dem weiteren Verfall zu schützen und – verbunden mit einem angrenzenden Neubau – als Rathaus umzunutzen.

Dabei sollten im Bereich des Hausbahnsteigs fahrgastrelevante Nutzungen integriert werden.

Verkehrsstation: Der Bahnhof Nordenham wird durch das Infrastrukturpro-

gramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei

LK Wesermarsch Bf Nordenham

ausgebaut.

Bahnhofsumfeld: Die Stadt Nordenham plant zur Abrundung der bereits in

den letzten Jahren durchgeführten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes

den Bau überdachter und (zum Teil) abschließbarer Fahrradstellplätze. Das Empfangsgebäude Bf Nordenham ist zu entwickeln und ggf. mit einer personell besetzten Beratungs- und Vertriebseinrichtung auszustatten.

Verkehrsstationen: Die weiteren Stationen an der Regio-S-Bahnlinie RS4

(Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel) sollen im Rahmen des dann

folgenden RS2-RS4-Programms grundhaft erneuert werden. Während die

anderen Bahnstationen in bestehender Lage durch Erhöhung der Außen-

LK Wesermarsch Bf Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel

bahnsteige und die Errichtung kurzer Rampen vom jeweiligen Bahnhofsvor-

platz ausgebaut werden sollen, ist in Rodenkirchen die Verschiebung des

Bahnhofs in Richtung des nördlich gelegenen Bahnübergangs Marktstraße geplant. Dort sollen zwei Außenbahnsteige mit Zugang über den Bahnübergang errichtet werden.

Bahnhofsumfeld Rodenkirchen: Die Gemeinde Stadland wird sich um den

Bau bahnsteignaher Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, Park-/Bike-and-

ride) bemühen.

Verkehrsstation: Im Braker Ortsteil Kirchhammelwarden soll im Rahmen des RS2-RS4-Programms nördlich des Bahnübergangs Hammelwarder Straße

LK Wesermarsch Bf Kirchhammelwarden

durch den Bau eines Außenbahnsteigs eine neue Bahnstation errichtet werden.

Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake plant den Bau bahnsteignaher Park-/Bike-

and-ride-Anlagen.

Aus Sicht der Gemeinde Jaderberg und des LK Wesermarsch soll der Halte-

Jaderberg

punkt Jaderberg an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven reaktiviert werden.

C 4.4 Fahrgastinformation Um die Nutzung und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu erleich-

tern, muss der Fahrgast umfassend und aktuell über die Angebote informiert werden. Bei jeder Art der Informationsvermittlung ist von Bedeutung, dass die Information verständlich, umfassend und korrekt ist. Insbesondere

sind die Informationen auf den verschiedenen Kanälen zu harmonisieren,

das heißt es sollten zum Beispiel keine Widersprüche zwischen dem Haltestellenaushang und der Internetauskunft auftreten. Harmonisierung heißt

auch, dass der Informationsumfang in allen Medien gleich sein soll.

Grundsätze

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-109

Der Kunde muss sicher sein, unabhängig wie er sich informiert, dass er stets gut informiert wird.

Die Fahrgastinformation muss sich stets den Bedürfnissen der Kunden an-

passen und auf technische Neuerungen reagieren. So hat in den vergangenen fünf Jahren die Bedeutung des Internets rasant an Bedeutung gewonnen. Insbesondere mobile Dienste ermöglichen ganz neue Arten der Fahr-

gastinformation, die den individuellen Bedürfnissen des Kunden gerecht werden. Neben technischen Lösungen nimmt die persönliche Beratung des

Fahrgasts und die statistische Information an der Haltestelle einen hohen Stellenwert ein.

Hier nehmen die Bürgerbüros und Touristinformationen der Gemeinden, die

Beratung vor Ort

Service-Center der Verkehrsunternehmen und die Mobilitätszentralen eine tragende Rolle ein. Die Einbeziehung von privaten Einzelhandels- und

Dienstleistungsunternehmen in das Beratungs- und Informationsnetz rundet das Angebot ab.

Ein erster Baustein für ein umfassendes Angebot von persönlicher Informa-

Private Vorverkaufsstellen

tion und dem Vertrieb von Tickets des ÖPNV ist die Einbindung privater Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen. In der Regel können sich

die Kunden hier vorrangig mit Tickets versorgen. Aufgrund der Überschneidung mit dem übrigen Kundenverkehr werden Auskünfte über Tarife und Fahrpläne meist nur in begrenztem Maße gegeben.

Ein zentraler Baustein im Netz der ÖPNV-Information und Beratung in der

Fläche ist die Einbeziehung der Bürgerbüros bzw. Touristinformationen der

Städte und Gemeinden. Dabei werden die persönliche ÖPNV-Beratung und

ÖPNV-Beratung im Bürgerbüro oder in der Touristinformation

der Vertrieb von Tickets in die Palette der bereits angebotenen Dienstleis-

tungen der Bürgerbüros und Touristinformationen integriert.

Der VBN unterstützt insbesondere die Gemeinden bei Verbesserung der Fahrgastinformation vor Ort durch die persönliche Beratung durch Mitarbeiter des VBN sowie die Bereitstellung von Materialen.

Die Kundencenter bzw. Service-Center sind die personell besetzten Bera-

tungs- und Vertriebseinrichtungen der Verkehrsunternehmen. Sie verkaufen

Service-Center der Verkehrsunternehmen

Tickets, geben oft umfangreiche internetgestützte Tarif- und Fahrplanaus-

künfte und bieten auch sonst eine Reihe von Serviceleistungen für ihre Kun-

den, wie zum Beispiel die Aufbewahrung von Fundsachen und das Beschwerdemanagement.

Die VBN-Serviceauskunft bietet an sieben Tagen in der Woche rund um die

Uhr unter der Telefonnummer 0421/59 60 59 telefonische Auskunft zu

Fahrplänen, Verkehrsmeldungen und Tarifen im VBN-Gebiet und auch darü-

ber hinaus und ist somit wichtiger Teil der persönlichen Beratung. Seit dem 9. Dezember 2012 ist die VBN-Serviceauskunft unter dieser kostengünstigen Nummer zu erreichen. Auch für spezielle Fragestellungen, wie zum

Beispiel Auskünfte für mobilitätseingeschränkte Personen, Beschwerden, Auffinden von verlorenen Gegenständen, Sonderfahrpläne usw. ist die Serviceauskunft ein Ansprechpartner.

Für alle Einrichtungen des Informations- und Vertriebsnetzes sollen einheit-

liche Qualitätsstandards entwickelt, umgesetzt und laufend kontrolliert werden:

Telefonische ÖPNV-Auskunft

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil C

C-110

Das Personal soll eine hohe fachliche und persönliche Beratungskompetenz aufweisen. Dies bezieht sich auf die Tarif- und Fahrplanauskunft sowie auch auf den allgemeinen Umgang mit Kunden.



Fahrplan- und Tarifauskünfte sollen über die einheitliche Internetplattform erfolgen. So können die Kunden aktuelle und schnelle Auskünfte

über das Angebot im gesamten VBN-Gebiet und darüber hinaus bekom-

men. •

In allen Informations- und Beratungseinrichtungen sollen umfassende

Informationsmaterialien zum ÖPNV ausliegen oder ausgegeben werden. Diese werden vom VBN oder von den Verkehrsunternehmen erstellt und ggf. um Materialien benachbarter Verkehrsverbünde bzw. –gesell-

schaften ergänzt. Ziel hierbei ist es, die regelmäßige Versorgung stärker zu systematisieren.



Durch alle Informationsmedien soll sich eine einheitliche Benutzerplatt-

form ziehen, um so die Zugänglichkeit unabhängig vom Lieferanten oder Hersteller zu gewährleisten. •

Durch Schulung zum Verkehrs- oder Tarifangebot oder Methoden wie

"Train the trainer" (d.h. nach einer Schulung geben erfahrene Nutzer ihre Kenntnisse weiter) soll insbesondere Neunutzern des Nahverkehrs der Zugang erleichtert werden.

Um die Zugänglichkeit des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen zu verbes-

Barrierefreie Gestaltung

sern, müssen die ÖPNV-Vertriebs-, Beratungs- und Informationseinrichtun-

gen auch auf die Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen ausgerich-

tet sein. Das bedeutet zum Beispiel eine barrierefreie Zugänglichkeit oder die entsprechende Dimensionierung der Räumlichkeiten und der Möblierung. Informationsmaterialien, Ticketautomaten usw. müssen ebenfalls für

alle Kunden erreichbar und bedienbar sein. Hierbei ist insbesondere auf die Höhe der Anbringung von Anzeige- und Bedienelementen und die Lesbar-

keit zu achten. Das Personal soll Auskünfte über die barrierefreie Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen geben können und mobilitätseingeschränkte Personen bei ihrer Reiseplanung entsprechend unterstützen.

Die personell besetzten Informations- und Beratungseinrichtungen, aber

Beschwerdemanagement

auch die Serviceauskunft und die Verkehrsunternehmen sind in das System des VBN-Beschwerdemanagements einbezogen. Durch die systematische

Bearbeitung von Beschwerden soll die Kundenzufriedenheit gesteigert wer-

den. In weiteren Schritten sollen auch andere Stellen wie die Träger der Schülerbeförderung in das Beschwerdemanagement einbezogen werden.

Anforderungen zu der Fahrgastinformation an Haltestellen und Fahrzeugen

finden sich im Kapitel C 4.2 und in den Konzepten "Haltestellen im VBN"

Information an Haltestellen und in Fahrzeugen

sowie "Fahrzeuge im VBN". Die Konzepte werden laufend fortgeschrieben.

Das Internet bietet hinsichtlich der Gestaltung der Fahrgastinformation, Fahrgastberatung und des Vertriebs neue, umfangreiche, flexible und

schnelle Möglichkeiten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Nutzung neuer

Technologien Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, zur Standardisierung und zur Aktualität der dargereichten Inhalte. Mit der möglichst

weitreichenden Vereinheitlichung der Internetinformationen soll insbeson-

ÖPNV-Service im Internet

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-111

dere eine leichte Orientierung und bei Bedarf auch eine übersichtliche Ver-

knüpfung zu weiterführenden Informationen sichergestellt werden.

Im Internet ist unter der Adresse www.vbn.de eine umfassende Information über das Dienstleistungsangebot sowie vor allem eine Fahrplan- und Tarifauskunft des VBN möglich.

Die Information zur Barrierefreiheit im Internet soll laufend ausgebaut wer-

den. Zurzeit finden sich Merkmale zu den Fahrzeugen und über den Sta-

Information zur Barrierefreiheit

tionssteckbrief Informationen zu den Bahnstationen in der Auskunft. Diese

Informationen sollen auch für weitere Stationen, zum Beispiel über eine Ver-

knüpfung zum Haltestellenkataster des ZVBN, erweitert werden.

Auf den Internetseiten der Städte, Landkreise und Gemeinden sollen leicht auffindbare und gut verständliche Informationen zum ÖPNV-Angebot vor

Ort gegeben werden. Neben einer grundsätzlichen Verknüpfung zur Inter-

netpräsenz des VBN sollen linienbezogene Hinweise zu wichtigen Linien oder die Erreichbarkeit ausgewählter Ziele (wie Kreisverwaltungen, Krankenhäuser, Rathäuser usw.) dargestellt werden.

Die Fahrplanauskunft im Internet soll um Elemente wie Informationen über besondere Einrichtungen ("Points of Interest"), Vorverkaufsstellen etc. erweitert werden, um die Orientierung insbesondere auch für Ortsunkundige zu

verbessern. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderungen und Blinden.

Seit 2011 sind für das Gebiet des VBN Echtzeitinformationen über Verspä-

tungen und Ausfälle verfügbar. Kern des Projektes ist eine zentrale Daten-

drehscheibe, die Meldungen zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen

austauscht. Durch die Vernetzung der Systeme ist es nun für den Kunden

möglich, Daten über Verspätungen etc. für die gesamte Reisekette zu erhal-

ten. Neben der Information über Verspätungen können jetzt auch unternehmensübergreifend Anschlüsse zwischen verschiedenen Verkehrsträgern

und –unternehmen gesichert werden.

Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation Für den Regionalbusbereich wurde beim VBN das System RBL-light instal-

liert, welches kleine und mittlere Busunternehmen in die Lage versetzt, Echtzeitdaten zu generieren und Anschlusssicherung zu anderen Unterneh-

men zu tätigen. Diese Daten fließen über die zentrale Datendrehscheibe auch in die Fahrplanauskunft.

Echtzeitinformation

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-112

Mittelfristig sollen alle Daten des SPNV, des Stadtverkehrs sowie der Regio-

nalbuslinien der Bedienungsebene 1 und 2 in Echtzeit verfügbar sein.

An wichtigen Verknüpfungspunkten in der Region werden die Echtzeitdaten

auch über dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an die Fahrgäste weitergegeben. In den weiteren Ausbaustufen des Projektes sollen an wichtigen Punkten in den Landkreisen weitere Anzeiger aufgestellt werden.

Seit 2008 haben die Fahrgäste im VBN auch die Möglichkeit, Fahrplaninfor-

Mobile Auskunft

mationen über mobile Endgeräte zu erhalten. Das Angebot wurde seitdem kontinuierlich erweitert, d.h. weitere technische Plattformen und Echtzeit-

formationen wurden integriert. Die mobilen Geräte bieten insbesondere mit den Ortungs- und Kartendarstellungsfunktionen eine wesentliche Erleichte-

rung für den Zugang zu ÖPNV-Informationen. Durch die ständige Verfügbarkeit und die Verknüpfung der Echtzeitinformation bieten sie die Möglichkeit, laufend den Fahrgast zu informieren.

Eine wesentliche Neuerung sind sogenannte Push-Nachrichten, die aktiv

über Störungen informieren – ohne dass der Fahrgast sich laufend die Aus-

künfte selbst holen muss (Pull-Information).

Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone Für den Bereich Echtzeitinformation sind folgende Maßnahmen vorgesehen: •

Der Umfang der Echtzeitdaten soll kontinuierlich erweitert werden. Das

heißt der komplette SPNV, inklusive des Fernverkehrs, soll für den Kun-

den verfügbar werden. Die Stadtverkehre Bremerhaven, Nordenham, Oldenburg, Delmenhorst und Verden sollen integriert werden. Im Regional-

busbereich sollen weitere Unternehmen integriert werden, so dass mittelfristig auch alle Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 in Echtzeit in der Fahrplanauskunft erscheinen.

Echtzeitinformation

Nahverkehrsplan ZVBN •

Teil C

C-113

Die Fahrgastinformation soll um sogenannte weiche Meldungen zu Stö-

rungen und Unregelmäßigkeiten ergänzt werden. Dies beinhaltet auch Störungen im Bereich der Stationsausstattung wie Aufzüge. •

Von den neuen technischen Möglichkeiten der unternehmensübergrei-

fenden Anschlusssicherung soll im weit stärkeren Maße Gebrauch gemacht werden.



Aufgrund des technischen Wandels wird laufend geprüft, welche weiteren

Funktionen integriert werden können und welche technischen Plattformen bedient werden sollen. •

Vorgesehen sind ebenfalls Verbesserungen der Qualitätssicherung im

Bereich Echtzeitinformation, um so den Kunden verlässliche und qualita-

tiv hochwertige Informationen zu geben. •

Um die Verbreitung von Echtzeitdaten zu verbessern, sind diese auch

verstärkt auf Ticketautomaten, in Verkaufsbüros oder Wartebereichen darzustellen.

Im März 2007 wurde unter zvbn.pendlerportal.de eine internetgestützte

Pendlerportal

Mitfahrzentrale in Betrieb genommen. Alle ZVBN-Verbandsglieder haben

regionsbezogene Portale (zum Beispiel unter ammerland.pendlerportal.de).

Der ZVBN prüft, inwieweit Angebote wie das Pendlerportal auch für sponta-

ne Fahrten, insbesondere in Räumen mit einem unzureichenden ÖPNV-

Angebot, erweitert werden können, um auch hier Optionen zur Sicherung der Mobilität herzustellen.

Der Stationssteckbrief des VBN wurde kontinuierlich weiterentwickelt und in

Stationssteckbrief

die Fahrplanauskunft integriert. Seit Dezember 2012 sind neben den Statio-

nen im VBN auch alle Haltestellen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg

und in der VEJ enthalten. Der Stationssteckbrief soll künftig auch für wichtige Punkte, wie Umstiegspunkte außerhalb des Bahnnetzes, verfügbar sein.

Gemeinsam mit 19 Kooperationspartnern beteiligt sich der ZVBN am Betrieb

und der Pflege eines landesübergreifenden (Niedersachsen und Bremen)

Fahrplandatenpools, der von verschiedenen Auskunftsanbietern genutzt

werden kann.

Der Connect-Datenpool ist wiederum Teil des DELFI-Systemverbundes (Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation). Hierin sind alle Länder-

auskunftssysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der Fahrplanbe-

stand der Deutschen Bahn AG miteinander vernetzt. Der Kunde kann so von

"seinem" (Landes-)Auskunftssystem aus auch die Daten anderer Länder abrufen, ohne deswegen auf eine andere Internetseite wechseln zu müssen. In

weiteren Schritten soll geprüft werden, wie weit der Austausch der Solldaten über Connect mit dem Projekt Echtzeitinformation harmonisiert werden kann.

Im europäischen Kontext wird derzeit die Integration des Connect-Datenpools in das System "EU-Spirit" (www.eu-spirit.com) angestrebt. Über das Interreg IVB-Projekt "Green Sustainable Airports" (www.greenairports.eu)

werden die Echtzeitdaten des Nahverkehrs mit den Echtzeitdaten des Flughafens Bremen verknüpft. Dieses Projekt ist somit ein erster Einstieg in eine multimodale Auskunft.

Connect - Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

VBN und ZVBN erarbeiten als Ergänzung zum Haltestellen- und Fahrzeugkonzept ein Konzept zur Fahrgastinformation. Ein Schwerpunkt dieses Kon-

C-114 Konzept Fahrgastinformation

zeptes wird die barrierefreie Gestaltung der Fahrgastinformation. 2013 soll

der Entwurf in die öffentliche Beteiligung gehen.

C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN Seit 2005 entwickeln die VBN GmbH und der ZVBN gemeinsam ein Verfahren zur Qualitätssicherung, das im Jahr 2007 unter anderem mit der Durchfüh-

Verfahren zur Qualitätssicherung

rung von Qualitätstests zur praktischen Anwendung gebracht wurde. Weitere Elemente des Qualitätsmanagements sind die Ergebnisse des VBN-

Kundenbarometers, die VBN-Kundengarantien, das Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Qualitätsgespräche mit den Verkehrsunternehmen (s.u.).

Zentrale Zielsetzung des Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und langfristige Verbesserung der Qualität des ÖPNV im VBN 23.

Auf Basis der bestehenden Qualitätskonzepte, deren Inhalte bereits in die Vergaben und Verkehrsverträge eingeflossen sind, bilden diese Bestandteile per Beschluss vom Mai 2011 das gemeinsam beschlossene VBN/ZVBN-

Qualitätsmanagement (QM). Kernbestandteil dieses QM ist das zur Veröffentlichung bestimmte Qualitätsbarometer.

Das QM umfasst bisher den straßengebundenen ÖPNV. Es ist jedoch das

gemeinsame Ziel von VBN GmbH und ZVBN, auch den Schienenpersonennahverkehr in das Qualitätsmanagement einzubeziehen. VBN GmbH und

ZVBN werden deshalb auf die SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnver-

kehrsunternehmen zugehen und ausloten, wie eine Integration des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement erfolgen kann.

Im Folgenden werden die Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems beschrieben:

Das QM soll sicherstellen, dass den Kunden auf der Basis der VBN-

Qualitätsniveau

Qualitätskonzepte dauerhaft ein angemessenes Qualitätsniveau der von den

Verkehrsunternehmen erbrachten Verkehrsleistungen geboten wird. Grundprinzip ist die fahrgastnahe Steuerung - das Feedback durch den Kunden an

das Unternehmen - bei Abweichungen zwischen erwarteter Leistung und erbrachter Leistung. Die "Benutzeroberfläche" des QM soll für den Fahrgast

einheitlich gestaltet sein. Dies betrifft die Anwendung der VBN-Garantien

mit einheitlichen Inhalten, die Vermarktung der Kundengarantie im einheit-

lichen VBN-Erscheinungsbild und die Kommunikation zwischen Unterneh-

men und Fahrgast.

Das VBN-Kundenbarometer ist Teil einer bundesweiten Erhebung, die die

Leistungen verschiedener ÖPNV-Anbieter aus Sicht der Kunden ermittelt und aufgrund eines standardisierten Verfahrens vergleichbar macht.

So werden alle zwei Jahre Befragungen zur Kundenzufriedenheit mit den ÖPNV-Leistungen auch im Gebiet des VBN durchgeführt. Die nach einer 23

Das Qualitätsmanagement wurde in Anlehnung an die DIN EN 13816 entwickelt. Diese

Norm dient dem Nachweis der Servicequalität von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr.

VBN-Kundenbarometer

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-115

festgelegten Stichprobenzahl durchgeführten, repräsentativen Telefoninter-

views geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten und die Zufriedenheit der Kunden mit rund 30 Leistungsmerkmalen (vgl. Kap. A 5).

Alle für Kunden besonders relevanten Qualitätskriterien werden in erster

VBN-Kundengarantien

Linie durch die VBN-Kundengarantien gesteuert. Diese steuern die Qualität direkt in der Beziehung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast. Die VBN-Kundengarantien beinhalten eine •

Pünktlichkeitsgarantie



Anschlussgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Verbindungen)



Niederflurgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Fahrten)



Sauberkeitsgarantie

Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste Der Fahrgast erhält für die Bereiche, die mit der Garantie abgedeckt sind, im

Wiedergutmachung

Falle der Schlechtleistung oder Nichtleistung Wiedergutmachung in einem vorab definierten Umfang. Die Kosten trägt das verantwortliche Verkehrsun-

ternehmen.

Über das Internet oder über Feedbackkarten wird es den Kunden ermöglicht,

ihre Garantieansprüche geltend zu machen bzw. ihre Beschwerden, Anliegen

oder Wünsche auf direktem Wege an das Verkehrsunternehmen bzw. den VBN zu melden. Alle Kundenanliegen, Garantiefälle und Beschwerden werden dokumentiert und analysiert.

Die VBN-Kundengarantien werden auf allen Linien der Stadtverkehre in Bre-

men, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Brake sowie

auf den meisten Regionalbuslinien der Bedienungsebenen 1 und 2 im gesamten Verbundraum angeboten. 24

Alle eingehenden Kundengarantieansprüche, aber auch weitere Beschwerden und Rückmeldungen, sollen in das EDV-gestützte VBN-Beschwerde-

management eingehen. Dieses gewährleistet neben einer geregelten Auf-

nahme der Meldungen insbesondere eine gesicherte Rückmeldung an den

Kunden sowie die kategorisierte Auswertung von Beschwerden. Diese Aus-

wertungen finden Eingang in die regelmäßigen Qualitätsgespräche mit den

Verkehrsunternehmen. Zudem gehen einzelne Ergebnisse in das Qualitäts-

barometer ein und bilden somit eine wesentliche Grundlage für weitere Qualitätsverbesserungen.

Das VBN-Beschwerdemanagement ist von allen VBN-Verkehrsunternehmen im straßengebundenen ÖPNV anzuwenden.

24

Zu Inhalten, Ausgestaltung und Übersicht der VBN-Kundengarantien siehe:

http://vbn.de/fahrgastinformation/kundengarantien.html

Beschwerdemanagement

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

Neben der beschriebenen fahrgastnahen Steuerung durch Kundengarantien

C-116 Indikative Qualitätstests

und dem VBN-Beschwerdemanagement werden in einem standardisierten

Stichprobenverfahren im ganzen Verbundgebiet Qualitätstests durchgeführt. Die erhobenen Kriterien sind verschiedenen Kategorien in den Bereichen Haltestelle, Fahrzeug und Fahrplantreue zugeordnet.

Die Tests werden gleichmäßig auf den Verbundraum verteilt, so dass in je-

dem der 15 Linienbündel in den Landkreisen pro Jahr möglichst eine Linie der Bedienungsebenen 1 und 2 sowie eine Linie der Bedienungsebene 3

erhoben wird. Die Überprüfung der Stadtnetze (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg) erfolgt abwechselnd alle zwei Jahre.

Die zukünftige Ausweitung der Qualitätstests auf sogenannte subjektive Kriterien wird angestrebt. Dazu zählt bspw. die Beratungsqualität in Service-

Centern oder des Fahrpersonals. Auch die Erweiterung auf Kriterien in Bezug auf den SPNV - wie beispielsweise der Zustand der Bahnsteige, Wetterschutz

oder die Zugänglichkeit zu Bahnhofseinrichtungen und Gleisen - wird angestrebt.

Möglichst direkt nach Beendigung der Erhebung (indikative Qualitätstests)

Qualitätsgespräche

findet ein Qualitätsgespräch mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen statt. Hierbei werden die Ergebnisse der jeweiligen Erhebung vorgestellt und

erörtert. Ziel ist es, eventuell festgestellte Schlechtleistungen möglichst umgehend abzustellen.

Die vorgenannten Bestandteile des QM fließen schließlich im Qualitätsbaro-

meter zusammen, wobei die Ergebnisse der Qualitätstests den wesentlichen Inhalt bilden.

Das fortan jährlich veröffentlichte Qualitätsbarometer dient der Gesamtdarstellung der gemessenen Qualität im VBN. Die Ergebnisse werden möglichst

unternehmens- und linienscharf dargestellt und enthalten auch ein Ranking der angebotenen Qualität getrennt nach Stadt- und Regionalbusverkehren.

Qualitätsbarometer

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil C

C-117

C 5 Tarif und Vertrieb Um insbesondere tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und

Tarifstruktur und Ticketsortiment

ihrer Grenzen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berück-

sichtigen sind dabei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in

den Verbundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN-Tarifs.

Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben, •

lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen,



tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten,



die Kooperation mit Dritten im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen,



die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu

bewerben, •

verstärkt zielgruppenspezifische Ticketangebote anzubieten (z.B. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen).

Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Verflechtungen, des vom Land

Tarifkooperationen

Niedersachsen angestrebten landesweiten Niedersachsentarifs, der Fahr-

gastzahlen sowie möglicherweise anfallender Durchtarifierungsverluste ist mit den an das VBN-Gebiet angrenzenden Gebietskörperschaften und Ver-

kehrsverbünden regelmäßig zu prüfen, ob die Schaffung oder Vertiefung

von tariflichen Kooperationen sinnvoll ist.

Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ausgestaltung und An-

wendung der tariflichen Kooperationsformen für den Kunden möglichst einfach gestaltet werden.

Im VBN gibt es bislang (Stand Mai 2012) kein für die Verkehrsunternehmen beschlossenes Konzept mit definierten Anforderungen für ein einheitliches

Vertriebssystem im VBN. Vielmehr bestehen bei den Verkehrsunternehmen in Bezug auf die Vertriebsstruktur und die Vertriebswege sehr unterschied-

liche Systeme (z.B. wird das BOB-Ticket bisher nur von den kommunalen Verkehrsunternehmen in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg angeboten). Um die hierdurch bestehenden Zugangshemmnisse im Bereich des Ticketvertriebs abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-

Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hierbei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten

verbundweiter bargeldloser,

internet-

sowie

handy- bzw. smartphonegestützter Ticketangebote und -vertriebswege zu

prüfen. Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden.

Ticketvertrieb

Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Teil D Finanzierung

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil D

Inhaltsverzeichnis Teil D

D 1 Verkehrsangebot ........................................................................... D-3 D 2 Fahrzeuge ..................................................................................... D-4 D 3 ÖPNV-Haltestellen ......................................................................... D-4 D 4 SPNV-Haltestellen ......................................................................... D-4 D 5 Fahrweg ........................................................................................ D-5 D 6 Fahrgastinformation, -beratung und Vertrieb.................................. D-6 D 7 Tarif ............................................................................................. D-6

D-2

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil D

D-3

D 1 Verkehrsangebot Während die Finanzierung des SPNV-Angebotes bei den beiden Ländern Bremen und Niedersachsen als SPNV-Aufgabenträger liegt, tragen die Ver-

Finanzierung durch die Verbandsglieder

bandsglieder sowie deren kreisangehörige Gebietskörperschaften im Grundsatz die Verantwortung für die gegebenenfalls notwendigen Bezuschussun-

gen von ÖPNV-Leistungen in ihrem Gebiet. Die Voraussetzung ist, dass die-

se Leistungen von den jeweiligen Gebietskörperschaften für die Sicherstel-

lung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für notwendig betrachtet werden.

Im Rahmen der Vorbereitung der Vergabeverfahren für die in Kapitel C 3 dargestellten Linienbündel wird zwischen dem ZVBN und dem jeweiligen

Verbandsglied eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des Vergabeverfahrens abgeschlossen.

Zentraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Finanzierung der zu verge-

benden Leistungen durch das Verbandsglied. Sofern zur Finanzierung der

zu vergebenden Leistungen oder darauf aufbauender Leistungsverbesserungen

auch

Zuschüsse

anderer

Verbandsglieder

oder

kreisangehöriger

Gemeinden notwendig sind, werden mit den von den Verkehrsleistungen berührten Verbandsgliedern und kreisangehörigen Gebietskörperschaften Regelungen zur Aufteilung des zu leistenden Zuschusses auf die beteiligten

Gebietskörperschaften erarbeitet. Hierbei ist beispielsweise eine Orientierung an nachstehendem Finanzierungsmodell möglich:

Der von Gebietskörperschaften zu tragende Zuschuss wird zunächst zu 50 %

im Verhältnis der in den jeweiligen Gebietskörperschaften bedienten Halte-

stellen aufgeteilt. Die verbleibenden 50 % werden im Verhältnis der Abfahr-

ten an den Haltestellen in den jeweiligen Gebietskörperschaften aufgeteilt.

Unabhängig von diesem Finanzierungsmodell besteht jedoch auch die Möglichkeit, andere Regelungen zwischen den Gebietskörperschaften zu vereinbaren. Entscheidend ist, dass ein Finanzierungsmodell gefunden wird, welches von allen beteiligten Gebietskörperschaften akzeptiert wird.

Auf der Grundlage der vom ZVBN beschlossenen Richtlinie für die Förde-

rung von ÖPNV-Maßnahmen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (vgl. Förderrichtlinien unter www.zvbn.de/bibliothek) ist für das Verkehrs-

anbot auch eine Förderung durch den ZVBN möglich. Gefördert werden

insbesondere: •

Angebotsverbesserungen auf der Bedienungsebene 1 und 2



Einrichtung oder Verbesserungen von Nachtlinienverkehren



Einrichtung von AST- und ALT-Verkehren

• Einrichtung von BürgerBussen

Förderung durch den ZVBN

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil D

D-4

D 2 Fahrzeuge Für die Förderung von Fahrzeugen stehen in den Ländern nur noch teilweise

Fördermittel zur Verfügung.

Die Beschaffung von Bussen für den Linienverkehr wird vom Land Nieder-

sachsen nicht mehr gefördert. Lediglich für die Beschaffung von Fahrzeugen

Niedersachsen

für BürgerBusse erfolgt noch eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähi-

gen Ausgaben, maximal jedoch eine Förderung von 64.500 €. Für die Be-

schaffung von Straßenbahnfahrzeugen ist eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

Durch das Land Bremen erfolgt eine Fahrzeugförderung mit bis zu 75 %.

Bremen

D 3 ÖPNV-Haltestellen In Niedersachsen werden im Rahmen des ÖPNV-Landesförderprogramms

Einzelmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens

Niedersachsen

35.000 € (vgl. Merkblätter für Antragsteller auf www.lnvg.de) gefördert.

Ergänzend sind im Rahmen des ÖPNV-Konjunkturprogramms 2010-2014

des Landes Niedersachsen auch gebündelte Grunderneuerungsmaßnahmen an Haltestellen förderfähig, deren Einzelumfang 35.000 € nicht überschreitet.

Im Land Bremen können Haltestellenmaßnahmen auf der Grundlage der Regelungen des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG),

Bremen

jetzt Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG) gefördert werden.

Seitens des ZVBN erfolgt eine Förderung von Haltestellenmaßnahmen auf

der Grundlage seiner Richtlinie für die Förderung von ÖPNV-Maßnahmen im Verkehrsverbund

Bremen/Niedersachsen

www.zvbn.de/bibliothek).

(vgl.

Förderrichtlinien

ZVBN

auf

D 4 SPNV-Haltestellen Maßnahmen an SPNV-Haltestellen können ebenfalls durch die Länder und den ZVBN gefördert werden.

Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen mit maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben insbesondere in nachstehenden Bereichen: •

Modernisierung von Empfangsgebäuden



Umsteigeanlagen zwischen ÖPNV und SPNV



Bike-and-ride-Anlagen



Park-and-ride-Anlagen

Die Förderung umfasst auch die Erstellung von Planungsleistungen sowie

gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb. Dabei sind die zuwendungsfä-

higen Kosten auf festgelegte Höchstsätze je Stellplatz begrenzt. Die Förder-

quote beträgt in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Niedersachsen

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil D

D-5

Die Finanzierung von Maßnahmen an Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen

sowie die Neueinrichtungen oder Verlegungen von SPNV-Haltestellen erfolgt

- unter Berücksichtigung der prioritären Finanzierung durch den Bund - im

Grundsatz im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen zwischen der DB AG, dem zuständigen SPNV-Aufgabenträger und dem Land Niedersachsen

und ggf. der beteiligten Gebietskörperschaft, sofern diese für die Maßnahme mitverantwortlich ist.

Im Land Bremen können Maßnahmen an SPNV-Haltestellen auf der Grund-

lage der Regelungen des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeset-

Bremen

zes (GVFG), des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im

Land Bremen (BremÖPNVG), möglicher Förderungen durch den Bund sowie Finanzierungsbeteiligungen Dritter (z.B. DB AG) gefördert werden.

Ergänzend zur Förderung der beiden Länder unterstützt auch der ZVBN auf der Grundlage seiner Förderrichtlinie Maßnahmen insbesondere in nachste-

ZVBN

henden Bereichen:

• Modernisierung von Empfangsgebäuden •

Umsteigeanlagen zwischen ÖPNV und SPNV



Bike-and-ride-Anlagen



Park-and-ride-Anlagen



Wegeleitsysteme/Beschilderungen

Der ZVBN gewährt im Rahmen seines Förderfonds den Städten und Gemeinden auch eine Planungskostenpauschale.

D 5 Fahrweg Die im Teil C dargestellten Ausbauvorhaben im Bereich der Straßenbahn werden von den jeweiligen Vorhabenträgern bzw. den beteiligten Gebiets-

Ausbau und Verlängerung von Straßenbahnlinien

körperschaften unter Berücksichtigung möglicher Förderungen durch EU-

Programme, durch den Bund sowie das Land Niedersachsen und das Land Bremen finanziert.

Beide Bundesländer fördern Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV (z.B. Ansteuerung von Lichtsignalanlagen (LSA)).

Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV

Das Land Niedersachsen fördert ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen für

Niedersachsen

Im Land Bremen werden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahrweg

Bremen

den ÖPNV mit maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

für den straßengebundenen ÖPNV auf der Grundlage der Regelungen des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), jetzt Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflech-

tungsgesetz - EntflechtG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG) gefördert.

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil D

D-6

D 6 Fahrgastinformation, -beratung und Vertrieb Seitens des ZVBN werden auf der Grundlage seiner Förderrichtlinie insbesondere nachstehende Maßnahmen gefördert: •

Förderung durch den ZVBN

VBN-Infovitrinen an SPNV-Haltestellen, an zentralen ÖPNV-Haltestellen

und an Orten mit hohem Publikumsverkehr •

Einrichtung von Mobilitätszentralen



Fahrgastberatung und Fahrgastinformation in Bürgerbüros



Verbesserung der elektronischen Fahrplanauskunft (insbesondere in den

Bereichen Echtzeitinformation, Anschlusssicherung und Nutzung mobiler Endgeräte)

Als Vertragspartner der „Connect-Fahrplanauskunft für Niedersachsen und

Bremen GbR“ beteiligt sich der ZVBN an der Finanzierung des Datenmana-

gements für die elektronische Fahrplanauskunft in Niedersachsen und Bremen (vgl. www.connect-info.net).

Im Rahmen des von VBN GmbH und ZVBN gemeinsam getragenen Pilotprojektes „Echtzeitfahrgastinformation im VBN“ unterstützen die beiden Länder

Pilotprojekt Echtzeitinformation

Bremen und Niedersachsen den Aufbau der entsprechenden technischen Systeme mit maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Umsetzung der in Kapitel C 5 dargestellten Maßnahmen im Bereich des Vertriebs sind insbesondere mit den beiden Ländern Bremen und Nie-

dersachsen Möglichkeiten einer finanziellen Förderung zu klären.

D 7 Tarif Auf der Grundlage des zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH geschlosse-

nen Rahmenvertrages vom 04.10.2005 sowie dem Durchführungsvertrag

vom 31.05.2006 in ihren jeweils geltenden Fassungen gleicht der ZVBN den Verkehrsunternehmen die durch die Anwendung des Verbundtarifs entste-

henden Mindererträge aus. Hierbei ist hervorzuheben, dass Änderungen des Verbundtarifs und des Verbundraumes nach den Regelungen der Verträge der Zustimmung des ZVBN bedürfen.

Bei Erweiterungen des Verbundgebietes sowie der Schaffung von Tarifkooperationen wird der ZVBN mit dem Land Niedersachsen bzw. der LNVG Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Maßnahmen klären.

Rahmenvertrag zum Tarif

Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Teil E Prioritäten

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

Teil E

Inhaltsverzeichnis Teil E

E 1 Prioritäten für das gesamte ZVBN-Gebiet ........................................ E-3

E-2

Nahverkehrsplan ZVBN

E1

Teil E

E-3

Prioritäten für das gesamte ZVBN-Gebiet

Die im Teil C beschriebenen Maßnahmen erstrecken sich im Grundsatz mindestens auf den Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans, also die Jahre

2013 bis 2017.

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird jedoch insbesondere von den bei den einzelnen Maßnahmenträgern vorhandenen finanziellen Möglichkeiten sowie den für die Maßnahmen zur Verfügung stehenden

Fördermitteln abhängen. In nachstehender Tabelle sind zusammengefasst

die Maßnahmen dargestellt, die für das gesamte ZVBN-Gebiet im Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans mit Priorität verfolgt werden sollen.

Lfd.

Bereich

Maßnahme

Kapitel in Teil C

Zukünftiges

Erarbeitung und sukzessive Umsetzung von Produktkatego-

C 2.2

angebot

nen Verkehre (inkl. bedarfsgesteuerter Angebote wie Anruf-

Nr. 1.

Verkehrs-

2.

Abstimmung mit den SPNV-Aufgabenträgern hinsichtlich der

angebot

Maßnahmen und Klärung der Umsetzungsmöglichkeiten Möglichst weitreichende Umsetzung der für die einzelnen

angebot

nen ÖPNV

Barrierefreiheit im ÖPNV

5.

von den Verbandsgliedern vorgeschlagenen SPNV-

Zukünftiges Verkehrs-

4.

linien- und Anrufsammeltaxi sowie BürgerBusse)

Zukünftiges Verkehrs-

3.

rien und -bezeichnungen für die im VBN-Gebiet angebote-

Haltestellen

Verbandsglieder definierten Zielnetze im straßengebundeUmsetzung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit

im ÖPNV in den Bereichen Fahrzeuge (insb. Bedienungsebe-

C 2.4.2

C 2.5.1 – C 2.5.10 C 4.1

nen 1 und 2), Haltestellen und Fahrgastinformation

Fortsetzung der Modernisierung der ÖPNV-Haltestellen unter besonderer Berücksichtigung der von Verbandsgliedern

C 4.2.1

genannten Maßnahmen 6. 7. 8.

Fahrzeuge

Umsetzung der im Fahrzeugkonzept enthaltenen Anforde-

C 4.2.2

Bahnstationen

Möglichst weitreichende Umsetzung der für die einzelnen

C 4.3

Fahrgast-

Erarbeitung eine Qualitätskonzeptes für die Fahrgast-

C 4.4

Fahrgast-

Kontinuierliche Weiterentwicklung der Echtzeitfahrgast-

C 4.4

information 9.

information 10.

Fahrgast-

information 11.

information inkl. Fahrgastinformationseinrichtungen

information sowie der unternehmensübergreifenden Anschlusssicherung

In Anlehnung an die Stationssteckbriefe für Bahnhalte-

punkte Erarbeitung von Steckbriefen für bedeutsame ÖPNV-

C 4.4

Haltestellen

Einbeziehung des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement

C 4.5

Tarif und

Überprüfung der Struktur des VBN-Tarifs und des Ticket-

C5

Tarif und

Erarbeitung und sukzessive Umsetzung eines VBN-

C5

Vertrieb 13.

Verbandsglieder dargestellten Maßnahmen

Qualitäts-

management 12.

rungen insb. bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen

Vertrieb

sowie Ausweitung der Qualitätstests auf subjektive Kriterien sortiments

Vertriebskonzeptes unter besonderer Berücksichtigung bargeldloser, internet- sowie handy- bzw.

smartphonegestützter Ticketangebote und -vertriebswege

Nahverkehrsplan 2013 – 2017

Anlagen Teile A, B, C

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-2

Anlagen

Verzeichnis der Anlagen

Teil A Karte A-21: VBN-Nachtschwärmer .........................................................................

Anl-3

Karte A-22: Nachtlinien in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg................

Anl-4

Karte A-23: BürgerBusse und Anrufsammeltaxen ..................................................

Anl-5

Tabelle A-10: Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes auf

Gemeindeebene.....................................................................................................

Anl-6

Tabelle A-11: Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-SBahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz ...................................................

Anl-8

Teil B Diagramm B-1: Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004..................... Diagramm B-2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft

2009 und 2004 (Arbeitsort) .................................................................................

Anl-11 Anl-14

Diagramm B-3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Pendler) je

Gebietskörperschaft 2009 (auf Gemeindeebene) ................................................... Anl-17 Matrizen B-1, B-2: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-

2010 – Montag bis Freitag ..................................................................................... Anl-18 Matrizen B-3, B-4: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-

2010 – Samstag .................................................................................................... Anl-19 Matrizen B-5, B-6: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-

2010 – Sonntag ..................................................................................................... Anl-20

Teil C Karte C-7: Planung ÖPNV/SPNV Raum Bremen .....................................................

Anl-21

Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen .................................

Anl-22

Teil C: Bilanz der Einzelmaßnahmen: Stadtgemeinde Bremen ................................ Anl-25

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Anl-3

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Anl-4

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Anl-5

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Tabelle A-10 (1): Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes auf Gemeindeebene Land/Stadt/Landkreis

Gemeinde/Stadt + Mitgliedsgemeinden bei Samtgemeinden

Land Bremen

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven

Kreisfreie Stadt Oldenburg

Stadt Oldenburg

Kreisfreie Stadt Delmenhorst

Stadt Delmenhorst

Landkreis Ammerland

Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Stadt, Westerstede Wiefelstede

Landkreis Wesermarsch

Berne Stadt Brake (Unterweser) Butjadingen Stadt Elsfleth Jade Lemwerder Stadt Nordenham Ovelgönne Stadland

Landkreis Oldenburg

Dötlingen Ganderkesee Großenkneten Hatten Hude (Oldenburg) Wardenburg Stadt, Wildeshausen Harpstedt, Samtgemeinde: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt Flecken, Kirchseelte, Prinzhöfte, Winkelsett

Landkreis Osterholz

Grasberg Lilienthal Osterholz-Scharmbeck, Stadt Ritterhude Schwanewede Worpswede Hambergen, Samtgemeinde

Anl-6

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Anl-7

Tabelle A-10 (2): Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes auf Gemeindeebene Land/Landkreis

Gemeinde/Stadt + Mitgliedsgemeinden bei Samtgemeinden

Landkreis Diepholz

Stadt Bassum Stadt Diepholz Stuhr Stadt Sulingen Stadt Syke Stadt Twistringen Wagenfeld Weyhe Altes Amt Lemförde, Samtgemeinde:

Brockum, Hüde, Lemförde Flecken, Lembruch, Marl, Quernheim, Stemshorn

Barnstorf, Samtgemeinde: Barnstorf Flecken, Drebber, Drentwede, Eydelstedt

Bruchhausen-Vilsen, Samtgemeinde:

Asendorf, Bruchhausen-Vilsen Flecken, Engeln, Martfeld, Schwarme, Süstedt

Kirchdorf, Samtgemeinde:

Bahrenborstel, Barenburg Flecken, Freistatt, Kirchdorf, Varrel, Wehrbleck

Rehden, Samtgemeinde:

Barver, Dickel, Hemsloh, Rehden, Wetschen Schwaförden, Samtgemeinde:

Affinghausen, Ehrenburg, Neuenkirchen, Scholen, Schwaförden, Sudwalde

Siedenburg, Samtgemeinde:

Borstel, Maasen, Mellinghausen, Siedenburg, Flecken, Staffhorst Landkreis Verden

Stadt Achim Dörverden Kirchlinteln Langwedel, Flecken Ottersberg, Flecken Oyten Stadt Verden (Aller) Thedinghausen, Samtgemeinde: Blender, Riede, Emtinghausen, Thedinghausen

Bremen

Bremen

Bremen-Aumund

Bremen-Blumenthal

Bremen-Burg

Bremen-Farge

Bremen-Föhrenstraße neu

2 RS3

3 RS1

4 RS1

5 RS1, RS2

6 RS1

Bremen

Bremen-Mühlenstraße Bremen

Bremen-Oberneuland Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremerhaven Bremerhaven

Bremerhaven Bremerhaven

Bremen-Schönebeck

BremenSebaldsbrück

Bremen-St.Magnus

Bremen-Turnerstraße Bremen

Bremen

BremenOslebshausen

Bremen-Vegesack

Bremen-Walle

Klinikum BremenNord/Beckedorf *

Bremerhaven Hbf

Bremerhaven-Lehe

BremerhavenWulsdorf

Delmenhorst

Heidkrug

Oldenburg Hbf

10 RS1

11 RS1

12 Hansenetz

13 RS1

14 RS1

15 RS1

16 RS1

17 RS1

18 RS1

19 RS1

20 RS1

21 RS2

22 RS2

23 RS2

24 RS3, RS4

25 RS3

26 RS3

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Oldenburg

Stadt Oldenburg

18.170

520

6.020

180

2.480

7.220

210

1.880

9.200

280

810

2.240

1.230

1.090

600

250

1.690

1.600

300

790

590

2.780

290

310

420

72.670

Fa hrga stza hle n VBNVe rke hrse rhe b ung

Rampe

Station nicht vorhanden

kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Tunnel mit Treppen)

Station nicht vorhanden

ja

Aufzug zur Straßenüberführung "Am Bahnhof St. Magnus"

Hausbahnsteig und Mittelbahnsteige mit 76cm Bahnsteighöhen

Bahnsteighöhen

Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen

ebenerdig, Zugang über Bahnübergang

Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe und 1 Außenbahnsteig 55 cm Bahnsteighöhe 2 Außenbahnsteige mit 38er

kein barrierefreier Zugang zum Mittelbahnsteig (Treppe zur Straßenüberführung)

Tunnel mit Aufzug zum Mittelbahnsteig

1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

ja

nein

teilweise

nein

ja

ja

ja

Aufzug von Straßenunterführung zum Bahnsteig Rampen mit Gleisquerung

ja ja

Zugang ebenerdig

2 Mittelbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

1 Mittelbahnsteig mit 76cm Bahnsteighöhe

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

ja

nein

ja

ja

nein

ja

ja

ja

ja

ja

nein

ja

ja

ja

ja

kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Tunnel mit Treppe)

2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe Rampe

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen

2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe Rampen

Tunnel mit Rampe zum Mittelbahnsteig

Zugänge barrierefrei (ebenerdig) vom BÜ Mühlenfeldstr.

2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

Rampe

Bahnsteighöhen

Rampen vom Bahnübergang, Brücke mit Aufzügen zw.den Bahnsteigen

1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

2 Außenbahnsteige mit 76er

2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe Rampen

1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

Station nicht vorhanden

1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

Station nicht vorhanden

Rampe

Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen

2 Mittelbahnsteige und ein Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen 1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

Rampe

1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe

ja

kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Tunnel mit Treppe) Rampen mit Gleisquerung

ja nein

Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen

1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

Hausbahnsteig und Mittelbahnsteige mit 76cm Bahnsteighöhen

Sta tion b a rrie re fre i?

Be sta nd b a rrie re fre ie Ba hnste izugä nge

Be sta nd Ba hnste ige mit Höhe na nga b e n

keine

Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge am Bahnübergang

Es fehlen der durchgängige Blindenleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenaufgängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge

Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76cm; Einbau eines Aufzugs zur Straßenüberführung

keine

keine

keine

keine

keine

keine

keine

Station soll nach Eröffnung HB-Föhrenstraße aufgelassen werden

keine

keine

Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge (Rampen)

keine

keine

keine

keine

Stationsneubau geplant: 2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen und ebenerdigen Zugängen am Bahnübergang Marschstraße

Station soll nach Eröffnung HB-Hemelingen Süd aufgelassen werden

Stationsneubau geplant: insgesamt 4 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen und Aufzügen

keine

keine

keine

keine

Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76cm; Aufzug zum Mittelbahnsteig

keine

Ma ßna hme ne rford e rnis Ba rrie re frie he it

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

-

S1-Programm

Vorplanung

RS2-RS4-Programm,

S1-Programm

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

-

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Ausb a up rogra mm/P la nungssta nd

ab 2015

ab 2015

2010

2011

-

ab 2015

2011

ab 2015

-

ab 2015

ab 2015

Fe rtigste llung

Anlagen

* Der Bahnhof Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf befindet sich auf dem Territorium der Gemeinde Schwanewede (Lk Osterholz), wird durch das Land Bremen bestellt. Daher wird dieser Bahnhof der Stadt Bremen zugeordnet.

Delmenhorst

Delmenhorst

Delmenhorst

Delmenhorst

Bremerhaven Bremerhaven

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen-Mahndorf (Stations-Verlegung)

Bremen

Bremen

Bremen-Lesum

9 RS1

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen-Kreinsloger

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen

Bremen-Heme-lingen Bremen Süd neu

Bremen

Bremen

Bremen

G e me ind e

8 RS1

RS2

7 RS2

Bremen-Hemelingen

Bremen

Bremen Neustadt

RS1, RS2

Bremen

Bremen Hbf

1 alle RS

Bremen

Bremen

Sta tion

Nr Linie

Kre is / kre isfre ie Sta d t

Tabelle A-11 (1): Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz (Stand: 01.12.2012)

Nahverkehrsplan ZVBN Anl-8

Osterholz

Osterholz

Augustfehn

Bad Zwischenahn

Rastede

Westerstede-Ocholt

Barnstorf

Barrien

Bassum

Bramstedt (b. Syke)

Diepholz

Dreye

Kirchweyhe

Lemförde

Syke

Twistringen

Ahlhorn

Bookholzberg

Brettorf

Ganderkesee

Großenkneten

Hoyenkamp

Hude

Huntlosen

Sandkrug

Schierbrok

Wildeshausen

Wüsting

Lübberstedt

Oldenbüttel

OsterholzScharmbeck

Ritterhude

27 RX1

28 RS3

29 RX12

30 RX1

31 RX2

32 RS2

33 RS2

34 RS2

35 RX2

36 RS2

37 RS2

38 RX2

39 RS2

40 RS2

41 RX12

42 RS3

43 R6

44 R6

45 RX12

46 RS3

47 RS3, RS4

48 RX12

49 RX12

50 RS3

51 R6

52 RS3

53 RS2

54 RS2

55 RS2

56 RS2

Twistringen

Syke

Lemförde

Weyhe

Weyhe

Diepholz

Bassum

Bassum

Syke

Barnstorf

Westerstede

Ritterhude

OsterholzScharmbeck

Hambergen

Hambergen

620

2.360

560

600

290

1.030

290

690

360

2.750

180

350

770

220

580

nein

nein

nein

nein nein nein

Rampen, Brücke mit Aufzügen zw. den Bahnsteigen Zugang zum Mittelbahnsteig durch Tunnel mit Treppe Zugang zu den Außenbahnsteigen durch Straßenunterführung mit Treppen Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe, Zugang Mittelbahnsteig über Rampe/Aufzug und Treppen Zugang zu den Bahnsteigen nur mit Treppen Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe Zugang zu westl. Seitenbahnsteig nur über Treppe Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe Zugang zum Mittelbahnsteig durch Tunnel mit Treppe

2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen 2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen Haus- und 1 Mittelbahnstig mit 38er Bahnsteighöhe 2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen

2 Seitenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhe Hausbahnsteig mit 38er Höhe; 1 Mittelbahnsteig mit 76 cm Haus- und 1 Mittelbstg. mit 38er Bahnsteighöhen

ebenerdig, Zugang über Bahnübergang

2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen

Tunnel mit Rampen an beiden Bahnsteigen

ebenerdig und ebenerdig gleisquerend

Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen

2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen

ebenerdig und ebenerdig gleisquerend

Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen

1 Miitelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

Zugang über BÜ mit Rampen

2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen

Bahnsteigaufgänge vom Bahnsteigtunnel und Straßenunterführung nur als Treppen

Rampe

2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe

Rampe ebenerdig, Zugang über Bahnübergang

2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe

Rampe

2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen

2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe

Zugang zu den Bahnsteigen durch Tunnel 2 Mittelbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen mit Treppen

Rampe

Rampe

Rampe

Aufzüge am Mittelbahnsteig und an der P+R-Anlage zur Straßenüberführung (B212)

1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe

Rampe

nein

Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe

Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen

1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

nein

Zugang zum Seitenbahnsteige nur über Treppe

2 Mittelbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhe

ja

nein

nein

nein

ja

ja

nein

ja

ja

nein

nein

ja

ja

ja

nein

ja

nein

nein

nein

nein

Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe

Hausbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe, Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

nein

nein

Zugang durch Tunnel mit Aufzügen und Rampen an beiden Bahnsteigen

ebenerdig und ebenerdig gleisquerend mit Schranke

Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen

Sta tion b a rrie re fre i?

2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen

Be sta nd b a rrie re fre ie Ba hnste izugä nge

Be sta nd Ba hnste ige mit Höhe na nga b e n Ausb a up rogra mm/P la nungssta nd

kein Programm

Umbau des nördl. Bahnsteiges zum Seitenbahnsteig mit 76cm Bahnsteighöhe oder Aufhöhung der 2 Seitenbahnsteige auf 76er Bahnsteighöhe und Aufzügen zu Mittelbahnsteige und EG

Niedersachsen ist am Zug!2

kein Programm

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Niedersachsen ist am Zug!2

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

keine

Erhöhung Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge zum Mittelbahnsteig und vor EG

Neubau Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen; barrierefreier Zugang über Brücke (Neubau) und Aufzügen oder ebenerdig gleisquerend

Neubau Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen; barrierefreier Zugang über Brücke (Neubau) und Aufzügen oder ebenerdig gleisquerend

keine

nein

Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge am Bahnübergang

nein

nein

Erhöhung Bahnsteige auf 76 cm; Aufzüge an Mittelbahnsteigen, Umbau Rampe zum Bahnhofsvorplatz

Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge am Bahnübergang

nein

nein

nein

Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm; Neubau oder Sanierung der Aufzüge (Finanzierung nicht geklärt)

keine

Erhöhung Haus- und Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge an Haus- und Mittelbahnsteig

Erhöhung Hausbahnsteig auf 76 cm; Aufzug zum Hausbahnbahnsteig, Rampe zum Mittelbahnsteig

-

-

2012

t ggf. später)

Niedersachsen ist am Zug!2

2012 Zugang vorgesehen, Finanzierung noch offen

(Barrierefreihei

t ggf. später) Programm SHHV, jedoch ohne Herstellung Barrierefreiheit; Nachrüstung Aufzüge oder gleisquerender

2012 Zugang vorgesehen, Finanzierung noch offen

(Barrierefreihei

ab 2015

2014

ab 2015

ab 2015

2012

2013

?

2012

ab 2015

2014

ab 2015

?

?

ab 2015

Fe rtigste llung

Programm SHHV, jedoch ohne Herstellung Barrierefreiheit; Nachrüstung Aufzüge oder gleisquerender

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Niedersachsen ist am Zug!2

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Niedersachsen ist am Zug!2

Niedersachsen ist am Zug!2

Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76er Bahnsteighöhen; Aufzug vor EG kein Programm und Rampe/Aufzug zum westl. Seitenbahnsteig

Erhöhung Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge zum Mittelbahnsteig und vor EG

barrierefreie Zugänge zu den beiden Außenbahnsteigen, entweder als Rampen oder Aufzüge

Erhöhung Haus-/Mittelbahnsteig auf 76 cm, Anpassung Aufzugsockel

Erhöhung der Außenbahnsteige auf 76cm; Zugänge zu den beiden Außenbahnsteigen ggf. über Rampen

Erhöhung Haus- und Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge an Haus- und Mittelbahnsteig

Erhöhung der Außenbahnsteige auf 76cm; für Errichtung von 2 Aufzügen gesonderte Finanzierung erforderlich

Erhöhung Haus-/Mittelbahnsteig auf 76 cm; Neubau einer Rampe zum Niedersachsen ist am Zug!2; 40:40:20Mittelbahnsteig und Aufzug vor EG; gesonderte Finanzierung erforderlich Finanzierung

kein Programm

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Erhöhung Mittelbahnsteig auf 55 cm; Aufzüge zum Mittelbahnsteig und vor EG

Erhöhung der beiden Außenbahnsteige auf 76cm

Erhöhung des Hausbahnsteiges auf 76er Bahnsteighöhe, Neubau Seitenkein Programm bahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe mit ggf. Zugang über Bahnübergang

Ma ßna hme ne rford e rnis Ba rrie re frie he it

Anlagen

Osterholz

Osterholz

LK Oldenburg Hude

LK Oldenburg Wildeshausen

LK Oldenburg Ganderkesee

LK Oldenburg Hatten

LK Oldenburg Großenkneten

LK Oldenburg Hude

LK Oldenburg Ganderkesee

LK Oldenburg Großenkneten

LK Oldenburg Ganderkesee

LK Oldenburg Dötlingen

LK Oldenburg Ganderkesee

640

1.840

2.980

750

2.290

270

1.820

190

1.690

430

660

340

610

960

Bad Zwischenahn

Rastede

680

Fa hrga stza hle n VBNVe rke hrse rhe b ung

Apen

G e me ind e

LK Oldenburg Großenkneten

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Diepholz

Ammerland

Ammerland

Ammerland

Ammerland

Sta tion

Nr Linie

Kre is/ kre isfre ie Sta d t

Tabelle A-11 (2): Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz (Stand: 01.12.2012)

Nahverkehrsplan ZVBN Anl-9

Verden

Verden

Wesermarsch Berne

Wesermarsch Brake

Wesermarsch Elsfleth

Wesermarsch Stadtland

Wesermarsch Stadtland

Cuxhaven

Cuxhaven

Cuxhaven

Cuxhaven

Cuxhaven

Cuxhaven

Cuxhaven

Nienburg

Rotenburg

Rotenburg

Dörverden

Etelsen

Langwedel

Ottersberg (Han)

Sagehorn

Verden (Aller)

Berne

Brake (Unterweser)

Elsfleth

Kleinensiel

Nordenham

Rodenkirchen

Dorum

Frelsdorf

Geestenseth

Loxstedt

Lunestedt

Sellstedt

Stubben

Wehdel

Wremen

Eystrup

Rotenburg (Wümme)

Sottrum

59 RX1

60 RS1

61 RS1

62 Hansenetz

63 Hansenetz

64 RS1

65 RS4

66 RS4

67 RS4

68 RS4

69 RS4

70 RS4

71 R2

72 R3

73 R3

74 RS2

75 RS2

76 R3

77 RS2

78 R3

79 R2

80 RX1

81 Hansenetz

82 Hansenetz

Verden

Oyten

Ottersberg

Langwedel

Langwedel

Dörverden

Achim

Land Wursten

Sottrum

650

3.370

650

Rotenburg

350

Land Wursten

270

810

170

450

750

180

50

540

Grafschaft Hoya

Schiffdorf

Beverstedt

Schiffdorf

Beverstedt

Loxstedt

Schiffdorf

Beverstedt

390

1.010

100

790

1.020

370

5.420

520

1.040

1.280

1.030

650

730

2.910

Fa hrga stz a hle n VB NVe rke hrse rhe b ung

nein

Tunnel mit Treppenaufgängen an beiden Bahnsteigen; Hausbahnsteig über Rampe

ebenerdig bzw. ebenerdig gleisquerend

Haus- und Mittelbstg. mit 76er

Hausbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe, Zwischenbahnsteig mit 20er Bahnsteighöhe

ebenerdig und ebenerdig gleisquerend mit Schranke

Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Brücke mit Treppen)

Haus- und Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen Hausbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe; 1 Mittelbahnsteig 38 cm Bahnsteighöhe

Rampe

Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen

1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

Rampe

ebenerdig und ebenerdig gleisquerend

Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen 1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

Rampe

ebenerdig, Zugang über Bahnübergang

ebenerdig, Zugang über Bahnübergang

Rampen mit Gleisquerung

Rampe

1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen

Bahnsteighöhen

2 Außenbahnsteige mit 38er

2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe

1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe

Rampe mit Gleisquerung

Tunnel mit Treppenaufgängen an beiden Bahnsteigen

Haus- und 1 Mittelbstg. mit 38er Bahnsteighöhen 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe

ebenerdig ebenerdig und ebenerdig gleisquerend

1 Außenbahnsteig mit 20er Bahnsteighöhe Haus- und Zwischenbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen

nein

ja

nein

ja

ja

nein

ja

nein

nein

ja

ja

nein

nein

nein

nein

nein

nein

ebenerdig bzw. ebenerdig gleisquerend

Hausbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe, Zwischenbahnsteig mit 25er Bahnsteighöhe

barrierefrei erreichbar

ja

Tunnel mit Aufzügen am Haus- und an den Mittelbahnsteigen

Haus- und 2 Mittelbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen

Bahnsteighöhen

nein

Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnkein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. steighöhen; sehr schmaler Mittelbahnsteig (Brücke mit Treppen) (4,50 m)

ja

ja

nein

Tunnel mit Rampe am Hausbahnsteig, Aufzug am Mittelbahnsteig

Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen

ja

ja

ja

Sta tion b a rrie re fre i?

Hausbahnsteig 76 cm; 1 Mittelbahnsteig 38 kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. cm Bahnsteighöhe; Mittelbstg. sehr schmal (Brücke mit Treppen)

Tunnel mit Rampe am Hausbahnsteig, Aufzug am Mittelbahnsteig

Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen

Rampen, Brücke mit Aufzügen zw. den Bahnsteigen

2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen Rampe

Tunnel mit Aufzügen zum Haus- und Mittelbahnsteig, Treppe am Zugang Nordseite

Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen

2 Seitenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe

Be sta nd b a rrie re fre ie Ba hnste izugä nge

Be sta nd Ba hnste ige mit Höhe na nga b e n

Bahnsteige: SHHV (Seehafenhinterlandverkehr), aber ohne Straßenüberführung

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Vorplanung

RS2-RS4-Programm,

Niedersachsen ist am Zug!2

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

keine

Niedersachsen ist am Zug!1 Erhöhung Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzügen an neuer Brücke möglich; Niedersachsen ist am Zug!2; 40:40:20gesonderte Finanzierung erforderlich Finanzierung

2013

Programm SHHV 2012, Landesmittel später

2012

ab 2015

ab 2015 (?)

?

ab 2015 (?)

2013

ab 2015 (?) Niedersachsen ist am Zug!2

ab 2015 RS2-RS4-Programm, Vorplanung

2013

ab 2015

nicht bekannt

2014

2011

2011

2011

Fe rtigste llung

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Niedersachsen ist am Zug!2

RS2-RS4-Programm, Vorplanung

Niedersachsen ist am Zug!1

gesamten Anlage wird angestrebt

nicht in bestehender Lage ausgebaut werden.Stattdessen ist angedacht, die Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige, der barrierefreie Ausbau der

Der Bf Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten

Niedersachsen ist am Zug!2

S1-Programm

S1-Programm

S1-Programm

Niedersachsen ist am Zug!1

Ausb a up rogra mm/P la nungssta nd

Neubau Seitenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe und Rampe; Aufhöhung Programm SHHV: für Seitenbahnsteig, Aufhöhung Hausbahnsteig auf 76er Bahnsteighöhe Hausbahnsteig durch Landesmittel

nein

nein

Neubau Hausbahnsteig und Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen; mit Rückbau des BÜ und Neubau der Straßenüberführung L134 sind Rampen an Straßenüberführung notwendig

nein

Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm mit Anpassung der Zugänge am Bahnübergang

Bahnübergang

Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm mit Anpassung der Zugänge am

nein

nein

Erhöhung des Bahnsteiges auf 55 cm; Anpassung der Rampe

Neubau von 2 Außenbahnsteigen am Bahnübergang "Lange Straße"

Erhöhung Hausbahnsteig auf 76 cm ; Zwischenbahnsteig verbleibt unverändert

Erhöhung des Außenbahnsteigs auf 76 cm; Anpassung des Zugangs

Erhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm mit Anpassung des Zugangs; Erhöhung Zwischenbahnsteig nur, soweit dort Zughalte vorgesehen sind

vorgesehen sind

barrierefreier Zugang zum Mittelbahnsteig (Aufzug), soweit dort Zughalte

Erhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm mit Anpassung des Zugangs; Erhöhung Zwischenbahnsteig nur, soweit dort Zughalte vorgesehen sind

keine

Aufhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm möglich; Erhöhung Mittelbahnsteig (dafür zu schmal) und barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. wirtschaftlich nicht realisierbar

Neubau Außenbahnsteig Richtung HH mit Treppenaufgang und Rampe vom vorhandenen Tunnel

keine

keine

nein

keine

keine

Ma ßna hme ne rford e rnis Ba rrie re frie he it

Nahverkehrsplan ZVBN Anlagen

Anmerkungen: Die Angaben der Bahnsteighöhen erfolgen jeweils in cm über Schienenoberkante (SO) Die Fahrgastzahlen sind Ein-/Aussteigerzahlen (montags - freitags) ermittelt aus der VBN-Verkehrserhebung 2007-2010. Station der RS1 Station der RS2 Station der RS3 Station der RS4

Cuxhaven

Cuxhaven

Wesermarsch Nordenham

Verden

Verden

Verden

Verden

Verden

Baden (Kr Verden)

58 RS1

Achim

Verden

Achim

57 RS1

G e me ind e

Sta tion

Nr Linie

Kre is/ kre isfre ie Sta d t

Tabelle A-11 (3): Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz (Stand: 01.12.2012)

 

Anl-10

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

 

Anl-11

Diagramm B-1 (1): Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)

Einwohner LK Ammerland 2009

Veränderung Einwohner LK Ammerland 2009 gegenüber 2004

Bad Zwischenahn

27.437

Westerstede,Stadt

Westerstede,Stadt

21.943

Edewecht

3,9% 0,5%

Apen

2,0%

LK Ammerland

11.015 0

3,1%

Wiefelstede

15.166

Apen

2,6%

Rastede

20.763

Wiefelstede

0,1%

Edewecht

21.193

Rastede

2,0%

Bad Zwischenahn

5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000

0,0%

1,0%

Einwohner LK Diepholz 2009

Stuhr

24.401

Bruchhausen-Vilsen, SG

16.839

Diepholz,Stadt

16.541

Bassum, Stadt

15.899

Sulingen,Stadt

12.716

Twistringen,Stadt

12.430

Barnstorf, SG

11.673

-1,0%

Altes Amt Lemförde, SG

6.925

Wagenfeld

Wagenfeld

6.846

Rehden, SG Siedenburg, SG LK Diepholz

Einwohner

-0,9% -2,5%

Barnstorf, SG

Schwaförden, SG

10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000

-1,1%

Sulingen,Stadt Twistringen,Stadt

Kirchdorf, SG

5.000

-2,0%

Bassum, Stadt

Schwaförden, SG

0

-0,1%

Diepholz,Stadt

7.608

4.831

0,7% -2,5%

Bruchhausen-Vilsen, SG

Kirchdorf, SG

5.680

0,2%

Syke,Stadt

7.718

Siedenburg, SG

5,0%

2,0%

Stuhr Weyhe

Altes Amt Lemförde, SG

Rehden, SG

4,0%

2009 gegenüber 2004

30.376

Syke,Stadt

3,0%

Veränderung Einwohner LK Diepholz

33.151

Weyhe

2,0%

Veränderung der Einwohner

Einwohner

-2,5% -4,7% -4,4% -2,8% -1,7% -0,8%

-6,0% -5,0% -4,0% -3,0% -2,0% -1,0% 0,0% 1,0% 2,0% 3,0%

Veränderung der Einwohner

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-12

Anlagen

Diagramm B-1 (2): Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004

Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)

Einwohner LK Oldenburg 2009

Ganderkesee

Veränderung Einwohner LK Oldenburg 2009 gegenüber 2004

30.896

Wildeshausen,Stadt

16.003

Hude (Oldenburg)

15.785

Hatten

13.932

Großenkneten

13.712

Dötlingen

1,1%

Hude (Oldenburg)

4,1%

Hatten -0,1%

Großenkneten Harpstedt, SG -2,0%

6.103 0

0,1%

Wardenburg

11.098

Harpstedt, SG

4,7%

Wildeshausen,Stadt

19.042

Wardenburg

-0,1%

Ganderkesee

Dötlingen

1,2%

LK Oldenburg

1,1%

-3,0% -2,0% -1,0% 0,0%

5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000

Einwohner LK Osterholz 2009

OsterholzScharmbeck,Stadt

3,0%

4,0%

18.297

OsterholzScharmbeck,Stad

14.654

Hambergen, SG

11.764

Worpswede

9.427

Grasberg

0,0%

Schwanewede

0,5%

Lilienthal

Hambergen, SG Worpswede Grasberg

7.641 0

LK Osterholz

5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.0

Einwohner

6,0%

-2,8%

2,8%

Ritterhude

Ritterhude

5,0%

gegenüber 2004

19.971

Lilienthal

2,0%

Veränderung Einwohner LK Osterholz 2009

30.275

Schwanewede

1,0%

Veränderung der Einwohner

Einwohner

-1,8% -0,8% -1,1% -0,7%

-4,0% -3,0% -2,0% -1,0%

0,0%

1,0%

2,0%

Veränderung der Einwohner

3,0%

4,0%

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-13

Anlagen

Diagramm B-1 (3): Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004

Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen

(LSKN)

Einwohner LK Verden 2009

Veränderung Einwohner LK Verden 2009 gegenüber 2004

Achim,Stadt

30.040

Verden (Aller),Stadt

26.846

Oyten

14.747

Langwedel,Flecken

14.628

0

5.000

10.000

Dörverden

25.000 30.000

35.000

-0,1% -0,4% -5,0% -0,7%

6.917

Butjadingen

-4,2% -2,1% -4,1% -5,0% -1,9%

Jade Ovelgönne

Ovelgönne

5.560

LK Wesermarsch 15.000

1,0%

-1,7%

Berne

5.828

10.000

0,0%

-3,2%

Lemwerder

Jade

5.000

-1,0%

-2,6%

Nordenham,Stadt

Stadland

6.283

0

-2,0%

Elsfleth,Stadt

7.653

Berne

-3,0%

Brake (Unterweser),Stadt

9.155

7.115

-4,0%

2009 gegenüber 2004

15.739

Lemwerder

-5,0%

Veränderung Einwohner LK Wesermarsch

26.978

Nordenham,Stadt Brake (Unterweser),Stadt

-6,0%

Veränderung der Einwohner

Einwohner LK Wesermarsch 2009

Butjadingen

-0,2%

LK Verden Einwohner

Stadland

-2,0%

Kirchlinteln

15.000 20.000

Elsfleth,Stadt

0,3%

Ottersberg,Flecken

9.177

Dörverden

-0,2%

Langwedel,Flecken

10.389

Kirchlinteln

Verden (Aller),Stadt

Thedinghausen, SG

12.122

Ottersberg,Flecken

-0,2%

Oyten

15.379

Thedinghausen, SG

Achim,Stadt

20.000

Einwohner

25.000

30.000

-6,0%

-3,7% -3,0% -5,0%

-4,0%

-3,0%

-2,0%

Veränderung der Einwohner

-1,0%

0,0%

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-14

Anlagen

Diagramm B-2 (1): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 (Arbeitsort)

Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)

Beschäftigte je 1. 000 Einwohner LK

Veränderung Beschäftigte und Einwohner

Ammerland 2009

LK Ammerland 2009 gegenüber 2004

377

Westerstede,Stadt Bad Zwischenahn

Bad Zwischenahn

305

Edewecht

250

Apen 50

100

150

3,9%

250

300

350

400

Altes Amt Lemförde,SG

390

Sulingen,Stadt Stuhr 261

171

Siedenburg, SG Schwaförden, SG

200

250

0,7% 11,0%

300

350

Beschäftigte pro 1000 Einwohner

400

450

8,2%

-2,0%

9,6%

-0,9%

14,1%

-2,5%

-1,6%

0,2%

-2,8%

Rehden, SG

104 150

-0,4%

-2,5%

Weyhe

148 100

-3,3%

Bruchhausen-Vilsen,SG

156

50

-0,1%

-1,1%

Twistringen,Stadt

180

0

7,8%

3,6%

-4,4%

Bassum,Stadt

218

Schwaförden, SG

15,0%

2,3%

Barnstorf, SG

211

Siedenburg, SG

10,0%

Einwohner

2,0%

Kirchdorf, SG

224

Weyhe

-1,1%

Syke,Stadt

244

Rehden, SG

-1,0%

Sulingen,Stadt

Wagenfeld

251

Bruchhausen-Vilsen,SG

Altes Amt Lemförde,SG

Diepholz,Stadt

358

Bassum,Stadt

5,0%

Stuhr

367

Diepholz,Stadt

Twistringen,Stadt

0,0%

LK Diepholz 2009 gegenüber 2004

424

Barnstorf, SG

2,6%

Veränderung Beschäftigte und Einwohner

Diepholz 2009

Syke,Stadt

11,7%

Beschäftigte

Beschäftigte je 1. 000 Einwohner LK

Kirchdorf, SG

0,5%

-5,0%

Beschäftigte pro 1000 Einwohner

Wagenfeld

10,5%

3,1%

Apen

200

9,2%

2,6%

Rastede

192 0

-2,7%

Edewecht

250

Rastede

12,6%

2,0%

Wiefelstede

280

Wiefelstede

0,1%

Westerstede,Stadt

-8,8%

4,3% 19,7%

-1,7% -4,7%

-2,7%

-15,0% -10,0% -5,0%

0,0%

5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%

Beschäftigte

Einwohner

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-15

Anlagen

Diagramm B-2 (2): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 (Arbeitsort)

Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)

Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK Oldenburg 2009

210

Harpstedt,SG

Harpstedt,SG

0

50

100

150

250

300

350

400

-5,0%

Beschäftigte pro 1000 Einwohner

holz 2009

154 147 135

Schwanewede Hambergen,SG 50

100

150

200

250

300

Einwohner

LK Osterholz 2009 gegenüber 2004 -2,8%

3,4% 2,8%

1,1%

-0,8%

Grasberg

-1,1%

-15,0% -10,0%

8,2%

0,5%

Worpswede

Hambergen,SG -12,6%

Beschäftigte pro 1000 Einwohner

10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0%

Veränderung Beschäftigte und Einwohner

0,2% 14,5% 0,0%

Schwanewede

75 0

5,0%

Lilienthal

218

Lilienthal

0,0%

28,1%

Ritterhude

236

Ritterhude

14,8% 4,1%

OsterholzScharmbeck,Stadt

244

Osterholz-Scharmbeck,Stadt

Grasberg

0,1%

Beschäftigte

Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK Oster-

Worpswede

21,1%

Hatten 200

7,8%

-2,0%

Wardenburg

135

Hatten

6,4% 1,1%

Großenkneten-2,1%

189

Wardenburg

11,0%

-0,1%

-0,1%

203

Großenkneten

1,2%

Hude (Oldb)

212

Hude (Oldb)

7,1%

Ganderkesee

216

Ganderkesee

4,7%

Dötlingen

229

Dötlingen

LK Oldenburg 2009 gegenüber 2004

Wildeshausen,Stadt

353

Wildeshausen,Stadt

Veränderung Beschäftigte und Einwohner

12,3%

-1,8% -5,0%

0,0%

Beschäftigte

5,0%

10,0%

Einwohner

15,0%

20,0%

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-16

Anlagen

Diagramm B-2 (3): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 (Arbeitsort)

Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)

Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK Verden 2009

Verden, Stadt

556

Ottersberg,Flecken

325

Achim,Stadt

323

Oyten

233

Langwedel,Flecken

Veränderung Beschäftigte und Einwohner LK Verden 2009 gegenüber 2004

Verden, Stadt

-0,2%

Ottersberg,Flecken

-0,1%

Achim,Stadt

-0,2%

Oyten

152 139

Thedinghausen,SG

Kirchlinteln

136

Kirchlinteln

Dörverden

135 0

100

300

400

500

600

323

Nordenham,Stadt

195

Stadland Ovelgönne

Lemwerder

-2,1%

Nordenham,Stadt

-2,6%

Elsfleth,Stadt

203

Elsfleth,Stadt

-10,0%

185

-5,0%

0,0%

5,0%

10,0%

Einwohner

11,9% 0,9%

-1,7%

Stadland

-4,2%

Ovelgönne

-3,7%

15,1% 3,9% 21,1% 60,9%

-5,0%

Butjadingen -2,5%

155

Jade -1,9%

119 200

-0,3%

4,0%

Berne -4,1%

230

Berne

100

-5,0%

Brake, Stadt -3,2%

381

Lemwerder

0

-0,4%

-9,8%

LK Wesermarsch 2009 gegenüber 2004

405

Jade

-3,9%

Veränderung Beschäftigte und Einwohner

sermarsch 2009

Brake, Stadt

5,2%

-2,0%

Beschäftigte

Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK We-

0,5%

-0,2%

-15,0%

Beschäftigte pro 1000 Einwohner

Butjadingen

-3,9%

Dörverden

200

1,2%

0,3%

Langwedel,Flecken

Thedinghausen,SG

2,3%

300

Beschäftigte pro 1000 Einwohner

400

500

-10,0% 0,0%

7,4% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% Beschäftigte

Einwohner

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-17

Anlagen

Diagramm B-3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Pendler) je Gebietskörperschaft 2009 (auf Gemeindeebene)

Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen; LSKN

LK Ammerland 2009

LK Diepholz 2009 Stuhr

Bad Zwischenahn

Weyhe Syke,Stadt

Westerstede,Stadt

Diepholz,Stadt Bruchhausen-Vilsen

Edewecht

Bassum,Stadt

Rastede

Sulingen,Stadt

Wiefelstede

Twistringen,Stadt

Barnstorf, SG Altes Amt Lemförde, SG Kirchdorf, SG

Apen

Wagenfeld

0

5000

Binnenverkehr Gemeinde

Auspendler (Quellverkehr)

10000

15000

Einpendler (Zielverkehr)

Schwaförden, SG Rehden, SG Siedenburg, SG 0

5000

10000

Binnenverkehr Gemeinde

Auspendler (Quellverkehr)

LK Oldenburg 2009

15000

20000

25000

Einpendler (Zielverkehr)

LK Osterholz 2009 OsterholzScharmbeck, Stadt

Ganderkesee Wildeshausen,Stadt

Lilienthal

Hude (Oldb) Schwanewede

Wardenburg

Ritterhude

Großenkneten Hatten

Hambergen, SG

Harpstedt, SG

Worpswede

Dötlingen 0

5000

Binnenverkehr Gemeinde

Auspendler (Quellverkehr)

10000

15000

Grasberg 0

Einpendler (Zielverkehr)

5000

Binnenverkehr Gemeinde

Auspendler (Quellverkehr)

LK Verden 2009

10000

15000

Einpendler (Zielverkehr)

LK Wesermarsch

Verden Stadt

Nordenham,Stadt

Achim,Stadt

Brake, Stadt Lemwerder

Oyten

Elsfleth,Stadt

Ottersberg,Flecke

Stadland

Langwedel,Flecken

Berne

Thedinghausen, SG

Ovelgönne

Kirchlinteln

Jade

Dörverden

Butjadingen 0

5000

Binnenverkehr Gemeinde

Auspendler (Quellverkehr)

10000

15000

Einpendler (Zielverkehr)

20000

0

2000

4000

Binnenverkehr Gemeinde

Auspendler (Quellverkehr)

6000

8000

10000

Einpendler (Zielverkehr)

12000

Matrix 1

22

1.065

415

Lk Wes ermars c h

34.976

1.070

154

316

3.754

21

6

0

2.874

9

0

1

67

30

14

517

26

39

451

18

24

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhors t Stadt Oldenburg Lk Ammerland Lk Diepholz Lk Oldenburg Lk Os terholz Lk V erden Lk Wes ermars c h Lk Cuxhaven im V BN Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Ohne Angabe Summe

Befragung S02 + H02 + W03 + F03 12.401 1.902 1.156 2.081 187 2.271 682 1.635 2.777 256 423 53 723 3 26.549

tB ad St

32

8

81

195 1 36 724 65 2 48 52 2 7

2.669 29 13 25 0 1.173 6 7 31 2 4

5.824

21

4

6

34

33

9

2.474

6

57

37

8

764 6 323 884 43 1 206

3.502

3

1

1

107

10

3

444

12

35

1.331

429

139

1.575 134 4 15 0 9 0 186 14 1 42

2.152

6

62

2

26

377

2

20

1

14

18

40

3.354 9 5 67 12 12 8 14 993 2 1 25 60 4 4.569

5.646

88

76

2

2

1.719

26

7

45

6

63

26

4

220 1 26 45 3 1 37

1.830

0

0

1.019

4

2

101

7

4

98

71

908

1.617

2

0

138

0

1

46

3

9

2

2

157

75

0

0

1

1

2

1

20

817 3 3 5 0 11 2 8 69 5 2

1.144

108

3

1

65

8

4

15

2

48

5

3.407

11 3 1 4

69.214

1.355

241

1.703

1.617

5.715

2.410

3.581

5.917

1.019

4.813

3.386

679 20 1.038 19 47 27 3 4 6 1 4.610

2.455 39 273

1.131

0

3.961

1

2.282

4 45 0 2 3

1.988

7

827

0

3 490

1.203

1

65

123

44

3 2

1 1 0 56 3

73 1

282 793

28.170 2.989 1.873 4.352 1.012 3.526 2.307 2.111 4.006 865 962 86 908 10 53.177

1.017

92

24

1

1 1

2

h .) rg g z W sc nd z im im bu n ur ol la g( ol ar e n n e r b r be h g h N e e m m rd ve N er en ur N ga bu VB ld m ep er st ld Ve ha VB O um m en im nb VB Di An es x O t O t S k e A W e L Lk ad Cu Ni Ro Lk Lk Lk hn St Lk Lk Lk Lk O

t rs

990

3

0

1

5

3

4

37

1

109

586

22

Anlagen

2.483

10 2 2.409

24

3

12

91

57

16

4.747

ho en m el

4

en

tD ad St 1.551 14 22 452 18 13 277 13 10 26 1

v ha er m re

tB ad St 1.803 56 12 45 2 10 1 120 7 3 420

en m re

39

586

3

468

1.441

Befragung Winter 02 + Herbst 02 + Frühjahr 03 + Sommer 03 Mo-Fr Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert

Matrix 2

Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Summe

Lk Cuxhaven im V BN

130

3.669

1.751

Lk V erden

Lk Os terholz

8

88

4

41

39

77

1.011

3.186

227

2.112

2.251

2.064

16.751

tB ad St

t n .) rs rg ch ve g W z nd z im im rs ho bu n ha ur g( ol la ol a r n n e n r r b g h N h e e e e e m v N rd ur N er en bu VB m m ld m ep er st ha VB el ld Ve O re en im m nb VB e Di x es t O B D O t e k A m W t t L Ro Cu Ni Lk ad Lk m Lk Lk ad ad St Lk Lk Lk Lk Su St St 2.253 1.680 1.976 212 3.062 1.118 1.482 3.547 519 509 75 864 34.051

en m re

Lk Oldenburg

Lk Diepholz

Lk Ammerland

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhors t

Stadt Bremerhaven

Stadt Bremen

Befragung W07 + F08 + S09 + H10

Befragung Winter 07 + Frühjahr 08 + Sommer 09 + Herbst 10 Mo-Fr Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert

Nahverkehrsplan ZVBN Anl-18

Matrizen B-1, B-2: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-2010 –

Montag bis Freitag

Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010 sowie VBN-Verkehrserhebung 2002/2003

Matrix 3

25.404

658

116

354

349

2.554

1.312

894

1.876

381

1.798

1.263

2.060

3.037

7

1

474

1

27

107

13

36

0

53

12

39

1.628

6

1

20

20

6

243

12

18

234

9

32

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhors t Stadt Oldenburg Lk Ammerland Lk Diepholz Lk Oldenburg Lk Os terholz Lk V erden Lk Wes ermars c h Lk Cuxhaven im V BN Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Ohne Angabe Summe

Befragung S02 + H02 + W03 + F03

85

3.225

10

286 7 6 392 20 0 3 3 2 5

827

1

3

11

1

1

19

4

81

407

13

42

1.850 3 2 8 0 360

2.833

7

33

3

27

29

3

710

1

55

21

6

473 2 185 295 45 1 49 0 2 18 3

1.745

1

1

20

4

0

212

11

8

522

232

67

1.141

7

2

36

2

25

74

1

5

4

11

21

2.383

26

28

5

1

447

3

7

41

9

17

12

3

200

926

0

1

338

3

9

11

3

2

57

57

356

173 269 0 2

864

111

0

1

29

3

5

1

3

0

0

0

29

147

1

33

2

2

13

210 3 1 1.793

16.517

1.396 30 4 74 12 18 1 10 34

2.735

e m be (W m ga Lk urg Su n A nb e te hn Ro O 312 4 17.071 3 1.952 2 1.007 2 2.454 509 2 1.989 0 2 964 0 681 0 4 2.092 415 0 399 39 8 425 0 329 10 29.998

10 0 2.334

218 11 364 0 22 35 1

1.501 30 141

722

2.236

1

0 7 4 0

1.073

730

9 5 6 428

5 0 27 3 0 8 3

2.218

1 26 44

1.645 10 7 37

654 27 1 2

475

195

32

21 24 4

521

0

72

0 0 4

49

20

e) m m ü

44.873

787

151

1.024

798

3.224

1.581

1.995

2.781

1.010

3.162

1.944

Anlagen

990

0

648 9 2 107 19 7 163 7 9 18 1

61

1

4

2

4

47

11

1

10

2

714

t n g h rs ve z ur sc nd rg lz ho n ha ol n r ar nb r la bu ho e e de rh e e n m r n p e r m e e ld m rg e em st ve el Ve ld Di O es D Br O bu tO k Am ha k t t L d W k x k L k en a d d L L u i t k L a a S L C N St St Lk Lk

en m re

7.900 1.562 635 1.512 192 1.575 346 622 1.562 140 103 7 361

tB ad St

10

2

5

50

35

7

587

66

507

0

309

N N t n im rs rg VB VB ve ch g .) nd lz lz rs ho bu ha m W m n ur o la i ( i r o a n e n r b h e h e e e n m rg N g rd er en m ld m ep er ve em ur bu VB st el ld Ve tB Di es Br O ha D O tO k Am en nb e ad x t k t W d t L t k e k L a m S L L Lk ad ad Cu Ni Ro Lk St m St St Lk Lk Lk Su 11.789 2.267 1.026 1.562 275 1.902 728 907 1.766 441 354 109 557 23.682 en m re

Befragung Winter 02 + Herbst 02 + Frühjahr 03 + Sommer 03 Sams tag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert

Matrix 4

Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Summe

Lk Cuxhaven im V BN

Lk Wes ermars c h

Lk V erden

Lk Os terholz

Lk Oldenburg

Lk Diepholz

Lk Ammerland

Stadt Oldenburg

Stadt Delmenhors t

Stadt Bremerhaven

Stadt Bremen

Befragung W07 + F08 + S09 + H10

Befragung Winter 07 + Frühjahr 08 + Sommer 09 + Herbst 10 Sams tag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert

Nahverkehrsplan ZVBN Anl-19

Matrizen B-3, B-4: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-2010 –

Samstag

Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010 sowie VBN-Verkehrserhebung 2002/2003

Matrix 5

228

14.338

391

47 1.822

16

1

1

321

212

196

24

93

17

47

1.412

464

294

996

4

40

9

8

1.242

tB ad St

en m re

en

1.015

3

1

3

60

12

0

120

7

35

157

3

17

596

tD ad St

v ha er m re

Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhors t Stadt Oldenburg Lk Ammerland Lk Diepholz Lk Oldenburg Lk Os terholz Lk V erden Lk Wes ermars c h Lk Cuxhaven im V BN Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Ohne Angabe Summe

Befragung S02 + H02 + W03 + F03

3 1 1.697

150

1.364 38 9 41 9 3 2 74 3

tB ad St

en

878

0

175 22 1 87 11 14 12 0

547 11

tD ad St

v ha er m re

39

20

608

1

3

7

2

24

8

41

263

60

47

1.697

25

0

0

3

9

8

3

509

8

28

6

10

972

0

0

1

38

11

1

121

7

18

246

138

94

703

4

0

16

1

12

98

6

24

6

13

4

12

1.814

57

12

4

2

493

16

2

12

5

28

13

1

473

5

150

1

1

18

1

2

41

28

221

0

458

1

50

2

32

2

1

1

56

1

14

0

2

0

8

1.616

545

62

613

515

2.046

731

983

1.653

637

2.062

1.101

464 26.441

24

4

18

16

4

7

8

0

7

5

e) h rg g z m z sc nd bu ur ol la m ol ar en e n r b h ü h d r e e m r e rm be en g (W en ep ld m st Ve ld se ur O um ga Lk urg m Di av O e S O n b t k A h L W A x Lk en ad Lk Lk nb e Lk St Lk Cu Ni te hn Ro Lk O Lk 1.421 204 728 164 674 1.220 76 109 48 351 4 11.755 39 2 31 9 117 76 177 9 1.870 90 18 0 56 4 10 8 1 605 353 2 161 8 21 12 119 5 1 1.877 357 38 1 7 8 9 8 756 15 6 225 1 6 6 0 6 820 213 63 1 25 4 12 1 583 2 0 46 4 1 869 33 2 6 2 159 2 2 27 1.053 17 2 3 0 82 3 218 1 0 2 1 1 19 1 417 3 0 19 0 81 8 2 1 4 8 0 4 240 2 1 1 5 2.200 688 999 431 859 1.536 202 427 53 413 4 21.150

ho en m el

t rs

2.020

17

2

41

33

13

371

31

290

2

160

Anlagen

10.762

4.847 1.361 409 977 297 551 175 733 803 98 243 59 209

t ad St

en em r B

t rs

N N im h rg VB VB g .) z sc nd z bu n ur ol la im (W im ol ar e n r b h g h e e m g rd en er en ur BN ld m ep er ur st ld Ve av O Di nb V es O O Am nb e xh k te dt W Lk k e k L k u i a o m L L L C R N St Lk m k k k u L L L S 1.020 178 1.050 381 425 1.157 225 147 39 364 13.877

ho en m el

Befragung Winter 02 + Herbst 02 + Frühjahr 03 + Sommer 03 Sonntag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert

Matrix 6

Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Summe

Lk Cuxhaven im V BN

Lk Wes ermars c h

Lk V erden

Lk Os terholz

Lk Oldenburg

Lk Diepholz

1.233

Lk Ammerland

Stadt Oldenburg

674

7.054

1.137

tB ad St

Stadt Delmenhors t

Stadt Bremerhaven

Stadt Bremen

Befragung W07 + F08 + S09 + H10

Befragung Winter 07 + Frühjahr 08 + Sommer 09 + Herbst 10 Sonntag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert

Nahverkehrsplan ZVBN Anl-20

Matrizen B-5, B-6: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-2010 –

Sonntag

Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010 sowie VBN-Verkehrserhebung 2002/2003

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Anl-21

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Tabelle C-1 (1): Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen (Quelle: BSAG)

Anl-22

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Tabelle C-1 (2): Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen (Quelle: BSAG)

Anl-23

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Tabelle C-1 (3): Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen, Anmerkungen (Quelle: BSAG)

Anl-24

Nahverkehrsplan ZVBN

Anl-25

Anlagen

Teil C - Bilanz der Einzelmaßnahmen: Stadtgemeinde Bremen

Maßnahmen, die bis zur Beschlussfassung des NVP 4 abgeschlossen waren, oder bereits im Bau befindliche Maßnahmen……………………………………………….…

Anl-25

Maßnahmen, die nicht weiter verfolgt werden…………………………………………

Anl-28

Prüfaufträge……………………………………………………………………….……………

Anl-29

Maßnahmen, die bis zur Beschlussfassung des NVP 4 abgeschlossen waren, oder bereits im Bau befindliche Maßnahmen

Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Nusshorn bzw. Bf Mahndorf und Neuordnung der Buslinien in Bremen-Ost

Die Straßenbahnlinie 1 stellt eine direkte, leistungsfähige und attraktive Verbindung zwischen den Stadtteilen Mitte, Schwachhausen, Vahr und Osterholz sowie dem Weserpark und ab 2013 dem Bahnhof Mahndorf her, wo sie mit der Regio-S-Bahnlinie 1 ver-

knüpft sein wird. Hierdurch verkürzt sich u.a. die Reisezeit zwischen Hauptbahnhof und

Weserpark erheblich. Bereits mit der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Nußhorn im Frühjahr 2012 wurden die Buslinien in Osterholz und Hemelingen neu geordnet. Die Straßenbahn übernimmt seither die Funktion der Buslinien 25, 38, 40 und 41 zwischen den Haltestellen Thalenhorststraße und Schweizer Eck (vormals Züricher Straße), die als

Verknüpfungspunkte neu gestaltet werden. Zwischen Schweizer Eck und Sebaldsbrück

wurden die Buslinien 40 und 41 von der Buslinie 37 ersetzt, die von ihrer bisherigen Linienführung abweicht und das Gebiet Kuhkamp nunmehr direkt mit der Straßenbahn und der Buslinie 25 am Schweizer Eck verbindet, um ab dort dem Verlauf der früheren Linien 40/41 sowie ab Osterholzer Heerstraße ihrem bisherigen Linienweg zu folgen. An ihrem südlichen Ende wird die Linie 37 ab 2013 bis zum neuen Verknüpfungspunkt

Bahnhof Mahndorf verlängert (siehe ebd.) und dort an die Regio-S-Bahn angebunden.

Zwischen Kuhkamp und Sebaldsbrück verlängert sich die Fahrzeit dadurch zwar um

sechs Minuten, dafür werden aber die genannten Verknüpfungspunkte mit ihren attrak-

tiven Anschlussverbindungen erstmals und direkt erreicht. Die Fahrt zur Innenstadt und zum Hauptbahnhof kann dann ebenso schnell bzw. schneller als zuvor über die Linien 1,

25 und die Regio-S-Bahn fortgesetzt werden. Die Linie 38 wurde aufgrund zu geringer

Nachfrage zwischen Schweizer Eck und Sebaldsbrück eingestellt.

Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 von Bremen-Borgfeld nach Lilienthal Falkenberg

Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Die Fertigstellung ist mit Stand Frühjahr

2012 für Mitte 2013 vorgesehen. Die Fahrzeit zwischen Lilienthal und Domsheide verkürzt sich durch den Wegfall der Umsteigenotwendigkeit um bis zu zehn Minuten ge-

genüber heute. Alle Fahrten werden mit barrierefreien Fahrzeugen durchgeführt, mehr als 18.000 Einwohner erhalten eine Direktverbindung in die Bremer City. Der Regiobus

bedient weiterhin die Relation Universität - Hauptbahnhof, wird aber nicht mehr durch

den Ortskern von Lilienthal geführt. Insgesamt kommt es somit zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Angebots zwischen den Gemeinden Lilienthal und Bre-

men.

Nahverkehrsplan ZVBN

 

Anlagen

Neuordnung der Buslinien in Bremen-Nord Mit Umstellung des Regionalbahnbetriebs der Deutschen Bahn AG auf den Regio-SBahn-Verkehr der Nordwestbahn auf der Strecke Verden – Bremen Hbf – BremenVegesack – Bremen-Farge am 11.12.2011 hat die BSAG ihr Busnetz in Bremen-Nord auf Basis der einschlägigen Prognosen den sich verändernden Fahrgastströmen und dem SBahn-Takt (15/30 Min.) angepasst. Die Kernpunkte im Einzelnen: 

Umstellung der Liniennummern von bisher 70er auf 90er Linien,



Umstellung des 10-Minuten-Taktes montags bis freitags auf einen 15-Minuten-Takt,



Taktverdichtung im Berufs- und Schülerverkehr auf 8 Fahrten/Stunde (ca. 7,5Minuten-Takt) durch die Ergänzungslinien 91/92 und 95 auf wichtigen Streckenabschnitten (dadurch höhere Taktdichte als vorher)



Auf dem Abschnitt Bf Burg – Gröpelingen montags bis freitags 5-Minuten-Takt (wie bisher) durch die Überlagerung von 3 Linien



Nachfragegerechte Taktreduzierung am Samstagmorgen bis ca. 8:00 Uhr von 15 auf 30 Minuten



Anschlussherstellung RS1 – Bus an den Bahnhöfen Burg, Vegesack, Blumenthal und Farge



Angebotsanpassungen bei der Buslinie 96/97 aus Rönnebeck: Die Linie verkehrt nur noch bis Bf Blumenthal. Fahrgäste können hier auf die Buslinien 90 und 94 und zur Regio-S-Bahn umsteigen,



Bau einer neuen Buswende- und Umsteigeanlage Buschdeel; hier kann aus Richtung Rönnebeck in Richtung Farge/Neuenkirchen bzw. umgekehrt umgestiegen werden,



Bessere Erschließung im Raum Farge/Rekum durch die Einrichtung der neuen Haltestellen Vor den Wischen und De Kreienbarg (werden zu einem späteren Zeitpunkt realisiert)



Erhöhung der Wirtschaftlichkeit auf der Linie 98 im 30-Minuten-Takt und sonntags durch Verkürzung des Fahrweges (fährt nicht über Bf Aumund; Fahrgäste erreichen alle Ziele mit Umstieg Bf Vegesack)

  Neuordnung der Buslinien in Niedervieland Zum Fahrplanwechsel im März 2010 wurde im Bereich Niedervieland ein neues Busnetz eingerichtet. Betroffen waren die eher ländlich geprägten Stadtteile Seehausen mit 1.150 und Strom mit 450 Einwohnern, ein kleiner Teil von Sandhausen (das bereits zu Delmenhorst gehört) sowie über 135 Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten im GVZ (einschl. Hochregallager). Durch die Zunahme des Verkehrs und Verkehrsbehinderungen im GVZ waren die bisherigen Fahrzeiten der alten Linie 64 nicht mehr einzuhalten. Nach Verlängerung der A 281 bis zur Anschlussstelle GVZ-Nord im Jahr 2013 wird die Besiedlung im GVZ weiter ansteigen. Eine nochmalige Ausweitung des Linienweges der Linie 64 war daher absehbar. Das bisherige Fahrplangerüst war nicht mehr zukunftsfähig, um die aus den genannten Randbedingungen resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Der alte Fahrplan erlaubte u.a. keine weitere Anpassung im Schülerverkehr, ohne dass es zu Nachteilen in der GVZ-Bedienung gekommen wäre. Arbeitnehmer, die auch am Wochenende arbeiten müssen, hatten keine bzw. nur alle zwei Stunden eine Fahrmöglichkeit. Mit dem neuen Angebot konnten folgende Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden:

Anl-26

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Mit dem neuen Angebot konnten folgende Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden: •

Die Stadtteile Strom und Seehausen erhielten eine mindestens stündlich verkehrende

Linie, deren Fahrplan morgens und nachmittags auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt wurde, bei gleichzeitiger Erhöhung des Fahrtenangebotes. •

Beschäftigte im GVZ haben eine im dichten Takt verkehrende neue Ringlinie erhalten, die alle Haltestellen im GVZ mit dem Hauptbahnhof verbindet.



Die Siedlung Warturmer Platz an der Senator-Apelt-Straße wurde erstmals direkt an

das Busnetz angebunden. Beschäftigte des Gewerbegebietes Warturm wurden durch

eine neue Haltestelle in Höhe der Warturmer Heerstraße besser angebunden. •

Bewohner der Neubaugebiete an der Visbeker Straße erhielten durch die neue Haltestelle in Höhe der Fußgängerbrücke über die A 281 eine im Vergleich zur Linie 24 um

400 m kürzere Zugangsmöglichkeit zum ÖPNV. Arbeitnehmer der BLG im Hochregallager haben nun auch am Wochenende eine stündliche Fahrmöglichkeit zu Schichtbeginn und -ende.

Verknüpfungspunkt Bahnhof Mahndorf

Der Bahnhof Bremen-Mahndorf ist mit täglich ca. 54 hier verkehrenden Nahverkehrszü-

gen und rd. 1.300 bis 1.500 Ein- und Aussteigevorgängen ein wichtiger Knotenpunkt im

ÖPNV. Seit Dezember 2011 verkehrt hier die Regio-S-Bahn-Linie 1. Darüber hinaus lieferten die zuvor prognostizierten Umsteigezahlen am Bahnhof Mahndorf mit rund 1.600 Umsteigevorgängen am Tag gute Gründe zur Neugestaltung eines modernen ÖPNV-, IV-

und SPNV- Verknüpfungspunktes. Von den prognostizierten Umsteigern werden voraus-

sichtlich 55 % den Umstieg zwischen SPNV und der Straßenbahnlinie 1, die ab März 2013

den Verknüpfungspunkt erreichen soll, sowie 20 % den Umstieg von und zu den Buslinien 38, 40, 41und 44 nutzen, die durch die Umsteigeanlage auf der Südseite des ver-

legten Bahnhofs Mahndorf an den SPNV und an die neue Straßenbahn herangeführt werden.

Der Umbau der Bahnanlagen in Verbindung mit der direkten Anbindung von Bus und

Straßenbahn sowie die Anlage von angrenzenden Park-and-rid- bzw. Bike-and-ride-

Plätzen nördlich und südlich der Bahnanlagen, standen vor Beschlussfassung des Nahverkehrsplans kurz vor ihrer Fertigstellung. Alle baulichen Maßnahmen zusammengenommen werten den Bereich rund um den Bahnhof Mahndorf städtebaulich auf.

Die angrenzende P+R und B+R-Anlage berücksichtigt 211 Pkw-Stellplätze sowie 206 Fahrradstellplätze. Ein Angebot zur Fahrgastabwicklung für Taxen ist mit ebenfalls fünf

Stellplätzen vorgesehen. Sowohl barrierefreie Zugänge zu den Bahnsteigen und Haltestellen als auch entsprechende Einstiegsmöglichkeiten in die Fahrzeuge werden gewähr-

leistet. Neben dem taktilen Streifen zwischen Geh- und Radweg werden auch an den

Haltestellen bzw. Überwegen Leitelemente mit Bodenindikatoren verwendet.

ÖPNV-Anbindung Überseestadt

Die Überseestadt ist im innenstadtnahen Bereich durch die Straßenbahnlinie 3 mit den Haltestellen Eduard-Schopf-Allee, Europahafen und Konsul-Smidt-Straße bereits gut

erschlossen. Im weiteren Verlauf der Konsul-Smidt-Straße existiert derzeit nur eine vorläufige Anbindung über die verlängerten Linienäste der Linie 26 zur Silbermannstraße

bzw. zum Schuppen 1. Ab dem Winterfahrplan 2012/13 ist eine direkte Buslinie 20 vom

Anl-27

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Hauptbahnhof in die Überseestadt geplant, die die Innenstadt über die Haltestelle Am Wall anbindet und im Zuge der Linie 3 und der Konsul-Smidt-Straße zur Hochschule für Künste geführt wird. Von dort ist eine Weiterführung über den Bahnhof Walle bis zum

Hohweg vorgesehen. Dadurch besteht für die Fahrgäste der Überseestadt eine direkte Anbindung sowohl an den Hauptbahnhof als auch an den Bf Walle. Der Betrieb wird mit

einem 30-Minuten-Takt in der HVZ und NVZ aufgenommen; in der SVZ ist ein Stunden-

takt geplant. Mit zunehmender Besiedlung der Überseestadt und in Abhängigkeit der

Nachfrage kann das Buslinienangebot entsprechend verdichtet werden. Die Linie 20 übernimmt somit auch die bisherige Bedienung der Überseestadt durch die Buslinie 26

und ersetzt im Bereich Bf Walle/Hohweg auch die Linie 28. Beide Linien sollen an der Emder Straße enden.

Besonderer Bahnkörper Duckwitzstraße Die Maßnahme wurde umgesetzt.

Gleisverbindung Richard-Dunkel-Straße

Die Maßnahme zur Verkürzung von Betriebsfahrten zwischen Betriebshof Neustadt und

Huchting (Linien 1 und 8) wurde umgesetzt.

Maßnahmen, die nicht weiter verfolgt werden Neue Haltestelle im Zuge der Straßenbahnlinie 4 in Höhe Brenningstraße

Die Maßnahme entfällt, da keine ausreichenden Potenziale erschlossen werden. Verlängerung der Straßenbahnlinien 2 und 10 Richtung Osterholzer Landstraße bzw. Mercedes

Die Erhöhung der Kosten der Maßnahme auf 58,5 Mio. € (Stand 2010) führte dazu, dass der nachzuweisende volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nicht mehr erbracht

werden kann. Der Nutzen-Kosten-Faktor verringerte sich durch die Kostenerhöhung auf

unter 1. Bei einem Faktor unter 1 ist eine Aufnahme in das GVFG-Großvorhaben-

programm des Bundes nicht möglich. Sollte die Maßnahme dennoch weiter verfolgt werden, müsste eine 100%-Finanzierung durch das Land bzw. die Stadt Bremen erfolgen.

Aufgrund der begrenzten Landes- und städtischen Mittel soll diese Straßenbahnverlän-

gerung vorerst nicht weiter verfolgt werden. Die Freihaltung der Trasse, zumindest der Linie 2 entlang der Osterholzer Heerstraße, soll aber als Zukunftsoption sichergestellt

werden.

Anl-28

Nahverkehrsplan ZVBN

Anlagen

Prüfaufträge

Neue Haltestelle Hochschulring/BAB-Zubringer Universität

Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH und der Technologiepark Uni-

versität befürworten den Haltepunkt. Die Einrichtung einer Haltestelle für die Regional-

buslinien 630/670 wird geprüft.

Gleisverbindung Malerstraße

Mit Blick auf die Gleisverbindung über die Stresemannstraße kann sich ein verkehrlicher Nutzen im Netzzusammenhang ergeben. Eine Gleisverbindung in der Malerstraße er-

möglicht die Verlagerung einer Straßenbahnlinie (2 oder 10) in die Linienführung der

heutigen Linie 3 zwischen Weserwehr und St.-Jürgen-Straße.

Verknüpfungspunkt Bahnhof Huchting

Die Einrichtung eines Regio-S-Bahn-Haltepunktes soll im Rahmen des Verkehrsentwick-

lungsplans untersucht werden.

Barrierefreie Gestaltung der Haltestelle „Graubündener Straße“

Die bereits weitgehend barrierefreie Haltestelle der Straßenbahnlinie 1 soll exemplarisch

auf weitergehende Möglichkeiten zur Optimierung der Barrierefreiheit geprüft werden.

Differenzierte ÖPNV-Bedienung (Ortsbus, AST, ALT)

Es sollen Kriterien für den standardmäßigen Linienverkehr ergänzende ÖPNV-Angebote

innerhalb der Stadtgemeinde Bremen entwickelt werden.

Anl-29