Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Impressum
Beschlossen in der Verbandsversammlung des ZVBN am 20. Dezember 2012
Herausgeber
Bearbeitung/Layout
Zweckverband Verkehrsverbund
BPW baumgart+partner
Bremen/Niedersachsen (ZVBN) Willy-Brandt-Platz 7 28215 Bremen 0421.460529-0
[email protected] www.zvbn.de
Stadt- und Regionalplanung Ostertorsteinweg 70-71 28203 Bremen Tel. 0421.703207
[email protected] www.bpw-baumgart.de Stand 31. Januar 2013
Nahverkehrsplan ZVBN
Vorwort
Die Bedeutung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nimmt kontinuierlich zu. Längst ist er zu einem wichtigen Standortfaktor geworden. Entsprechend gilt es, die steigenden Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger möglichst optimal zu erfüllen. Gleichzeitig stellen die demographischen Veränderungen, der Klimawandel und die steigenden Treibstoffpreise große Herausforderungen dar. Bei ihrer Bewältigung wird der ÖPNV in Zukunft eine zentrale Rolle einnehmen – gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich. Damit wächst auch die Verantwortung der handelnden Akteure im ÖPNV, zukunftsfähige Mobilitätskonzepte zu entwickeln und umzusetzen. Hierzu leistet der Nahverkehrsplan einen wichtigen Beitrag. Aufeinander abgestimmte Fahrpläne und Fahrpreise, moderne Haltestellen, Bahnhöfe und Fahrzeuge sowie eine innovative Fahrgastinformation sind wesentliche Elemente eines attraktiven ÖPNV für die Menschen in unserer Region. Seit Bestehen des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen wurde durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen bereits vieles erreicht oder in die Wege geleitet. Steigende Fahrgastzahlen und Einnahmen sowie Verbesserungen im Bereich der Kundenzufriedenheit zeigen, dass sich das gemeinsame Engagement und nicht zuletzt auch die eingesetzten öffentlichen Mittel positiv bemerkbar machen. Mit dem von der Verbandsversammlung des ZVBN am 20. Dezember 2012 beschlossenen Nahverkehrsplan für die Jahre 2013 bis 2017 ist der planerische und konzeptionelle Rahmen für die weitere Ausgestaltung eines modernen Nahverkehrssystems in unserer Region abgesteckt. Mein Dank gilt allen, die an der Erstellung des Nahverkehrsplans beteiligt waren. So haben sich bspw. über 100 Institutionen, Einzelpersonen, Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen mit fast 900 Anmerkungen im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens aktiv eingebracht. Besonders bedanken möchte ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ZVBN-Geschäftsstelle für ihr großes Engagement bei der Aufstellung des Nahverkehrsplans.
Michael Höbrink Verbandsvorsitzender
Nahverkehrsplan ZVBN
Inhaltsverzeichnis - gesamt
Verzeichnisse, Literatur
V-2
Teil A - Bestandsaufnahme und Bewertung
A 1 Abgrenzung und räumliche Struktur des Planungsgebietes ............... A-3 A 2 Verkehrsangebot und Verkehrsinfrastruktur ..................................... A-6 A 2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ........................................... A-7 A 2.1.1 Zeitliches und räumliches Verkehrsangebot ....................... A-7 A 2.1.2 Bahnstationen im Verbundgebiet ..................................... A-11 A 2.2 Straßengebundener ÖPNV .......................................................... A-16 A 2.2.1 Linienbündel .................................................................... A-18 A 2.2.2 Stadtgemeinde Bremen .................................................... A-20 A 2.2.3 Stadtgemeinde Bremerhaven ............................................ A-25 A 2.2.4 Stadt Delmenhorst ........................................................... A-30 A 2.2.5 Stadt Oldenburg .............................................................. A-34 A 2.2.6 Landkreis Ammerland ...................................................... A-39 A 2.2.7 Landkreis Diepholz .......................................................... A-42 A 2.2.8 Landkreis Oldenburg ....................................................... A-45 A 2.2.9 Landkreis Osterholz ......................................................... A-49 A 2.2.10 Landkreis Verden ........................................................... A-52 A 2.2.11 Landkreis Wesermarsch ................................................. A-58 A 2.2.12 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge ............................ A-61 A 3 Fahrgastinformation ...................................................................... A-64 A 4 Tarif und Vertrieb .......................................................................... A-66 A 5 Bewertung aus Kundensicht ........................................................... A-67 A 5.1 Allgemeine Bewertung ............................................................... A-67 A 5.2 Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen ............................... A-69 A 5.3 Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen ...... A-72
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B - Entwicklung des Fahrgastaufkommens Bestandsaufnahme und Potenzialbetrachtung
B 1 Zielsetzung, Vorgehensweise und Datengrundlagen ......................... B-3 B 2 Bestandsaufnahme........................................................................... B-5 B 2.1 Strukturdaten .............................................................................. B-5 B 2.1.1 Einwohner im Planungsgebiet............................................. B-5 B 2.1.2 Altersstruktur im Planungsgebiet ....................................... B-6 B 2.1.3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ........................... B-7 B 2.1.4 Pendlerströme .................................................................. B-10 B 2.1.5 PKW-Bestand ................................................................... B-12 B 2.2 Fahrgastaufkommen ................................................................ B-12 B 2.2.1 Modal Split ....................................................................... B-12 B 2.2.2 Gesamtes ÖPNV-Aufkommen im VBN............................... B-14 B 2.2.3 SPNV-Fahrgastaufkommen ............................................... B-15 B 2.2.4 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen ............................. B-20 B 2.2.5 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven .................... B-22 B 2.2.6 Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst ..................... B-24 B 2.2.7 Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg ........................ B-27 B 2.2.8 Fahrgastaufkommen der Landkreise ................................. B-29 B 3 Potenzialbetrachtungen und zukünftige Herausforderungen ........... B-33 B 3.1 Bevölkerungsprognose und demografische Entwicklung ............ B-33 B 3.2 Potenziale und Herausforderungen je Gebietskörperschaft ........ B-38 B 3.2.1 Kreisfreie Städte ............................................................... B-38 B 3.2.2 Landkreise ....................................................................... B-39 B 3.3 Zusammenfassung der Herausforderungen ............................... B-40
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C - Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV
C 1 Ziele ............................................................................................... C-4 C 1.1 Grundsätze ................................................................................. C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot ............................................. C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb ....................................................................... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen ....................... C-7
C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot .......................................................... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes .................................... C-7 C 2.2 Produkte ..................................................................................... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN ..................................................... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV ................................................................ C-11 C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz ..... C-11 C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz .............................................................................. C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen .................................................... C-15 C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven ............................................. C-19 C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst .............................................. C-23 C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg ................................................. C-26 C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland ......................................... C-30 C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz ............................................. C-35 C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg .......................................... C-41 C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz ........................................... C-46 C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden ................................................ C-50 C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch .................................... C-56
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C - Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV
C 3 Linienbündelung ........................................................................... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung .......................................... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften ............................... C-64 C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen ............................... C-64 C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven ....................... C-66 C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst ...................................... C-67 C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg.......................................... C-68 C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland ................................. C-69 C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz ..................................... C-71 C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg................................... C-73 C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz .................................... C-75 C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden ........................................ C-76 C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch ............................ C-78 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer ............................... C-79 C.4 Qualität des ÖPNV ......................................................................... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV ........................................................... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge ....................................................... C-81 C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV ....................... C-81 C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV ......................... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet .............................................. C-89 C 4.3.1 Stationsausbauplanung .................................................... C-89 C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung...................... C-92 C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld........... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation................................................................ C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN ................................................. C-114 C 5 Tarif und Vertrieb ........................................................................ C-117
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil D – Finanzierung
D 1 Verkehrsangebot ............................................................................. D-3 D 2 Fahrzeuge ....................................................................................... D-4 D 3 ÖPNV-Haltestellen .......................................................................... D-4 D 4 SPNV-Haltestellen ........................................................................... D-4 D 5 Fahrweg .......................................................................................... D-5 D 6 Fahrgastinformation, -beratung und Vertrieb ................................... D-6 D 7 Tarif ............................................................................................... D-6
Teil E – Prioritäten
E 1 Prioritäten für das gesamte ZVBN-Gebiet .........................................E-3
Anlagen
Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Verzeichnisse, Literatur Abkürzungen, Abbildungen, Tabellen, Karten
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Inhaltsverzeichnis Verzeichnisse, Literatur
Abkürzungsverzeichnis ......................................................................... V-3
Teil A .................................................................................................... V-5 Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………. V-5 Tabellenverzeichnis………………………………………………………………….. V-5 Kartenverzeichnis…………………………………………………………………….. V-5
Teil B .................................................................................................... V-6 Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………. V-6 Kartenverzeichnis…………………………………………………………………….. V-8
Teil C .................................................................................................... V-9 Abbildungsverzeichnis………………………………………………………………. V-9 Tabellenverzeichnis…………………………………………………………………. V-9 Kartenverzeichnis……………………………………………………………………. V-9
Literatur. ............................................................................................. V-10
V-2
Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Abkürzungsverzeichnis
ALT
Anruflinientaxi
AMM
Landkreis Ammerland
AST
Anrufsammeltaxi
ASV
Amt für Straßen und Verkehr, Bremen
BA
Betriebsanfang
BB
BürgerBus
BBS
Berufsbildende Schulen
BE
Bedienungsebene
Bf
Bahnhof
BGG
Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz)
BHV
Stadt Bremerhaven
BOB
„Bequem ohne Bargeld“ – elektronisches Ticket im VBN
BSAG
Bremer Straßenbahn AG
BTE
Bremen-Thedinghauser Eisenbahn
B+R
Bike-and-ride
CRT
Continuous Regeneration Trap („Dieselrußfilter“)
DEL
Stadt Delmenhorst
DFI
Dynamische Fahrgastinformation
DH
Landkreis Diepholz
EEV
Enhanced Environmentally Friendly (Europäischer Abgasstandard)
EKZ
Einkaufszentrum
HB
Hansestadt Bremen
Hbf
Hauptbahnhof
HS
Hochschule
HVZ
Hauptverkehrszeit
IC
InterCity
ICE
InterCityExpress
LK
Landkreis
LNVG
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH
LROP
Landes-Raumordnungsprogramm
LSA
Lichtsignalanlage
LSKN
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
MIA
Mobil im Abonnement
MiD
Mobilität in Deutschland
ML
Moon-Liner-Nachtverkehr
V-3
Nahverkehrsplan ZVBN
Nds
Niedersachsen
NL
Night-Liner-Nachtverkehr
NV
Nachtverkehr
NVZ
Nebenverkehrszeit
NWB
NordWestBahn
Verzeichnisse
ÖDLA Öffentlicher Dienstleistungsauftrag ÖV
Öffentlicher Verkehr
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
OHZ
Landkreis Osterholz
OL
Stadt Oldenburg
OL (LK) Landkreis Oldenburg PBefG Personenbeförderungsgesetz Pkw
Personenkraftwagen
P+R
Park-and-ride
QM
Qualitätsmanagement
R
Regionallinie im Schienenpersonennahverkehr
RBL
Rechnergestütztes Betriebsleitsystem
RE
RegionalExpress
RegG
Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
RROP
Regionales Raumordnungsprogramm
RS
Regio-S-Bahn
RX
Expresslinie im Schienenpersonennahverkehr
SB
Schnellbus
SBUV
Senator für Umwelt, Bau und Verkehr
SPNV
Schienenpersonennahverkehr
SV
Stadtverkehr
SVZ
Schwachverkehrszeit
SZ
Schulzentrum
VBN
Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
VDV
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen
VER
Landkreis Verden
VLN
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg
VMS
Verkehrsmanagementsystem
VWG
Verkehr und Wasser GmbH Oldenburg
WM
Landkreis Wesermarsch
ZOB
Zentraler Omnibusbahnhof
ZVBN
Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen
V-4
Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Hinweis: Alle Quellen der Abbildungen, Tabellen und Karten sind in den entsprechenden Darstellungen genannt. Bei fehlender Quellenangabe handelt es sich um eigene Darstellungen.
Teil A Abbildungsverzeichnis Abb. A-1: Stationsplan Bf Achim-Baden, S. A-12 Abb. A-2: saniertes Empfangsgebäude Bf Kirchweyhe, S. A-16 Abb. A-3: saniertes Empfangsgebäude Hbf Bremerhaven, S. A-16 Abb. A-4: Globalzufriedenheit VBN gesamt, S. A-67 Abb. A-5: Globalzufriedenheit je Region, S. A-68 Abb. A-6: Globalzufriedenheit je Hauptverkehrsmittel; S. A-68 Abb. A-7: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 1, S. A-69 Abb. A-8: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 2, S. A-69 Abb. A-9: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 3, S. A-70 Abb. A-10: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 1, S. A-70 Abb. A-11: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 2, S. A-71 Abb. A-12: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 3, S. A-72
Tabellenverzeichnis Tabelle A-1: Raumstrukturelle Gliederung des Plangebietes, S. A-4 Tabelle A-2: Bestehendes Verkehrsangebot der SPNV-Linien im Zweckverbandsgebiet, S. A-9 Tabelle A-3: SPNV-Vergabeverfahren im VBN, S. A-11 Tabelle A-4: Aktive Bahnstationen im VBN, S. A-12 Tabelle A-5: Gebietskörperschaften und Linienbündel, S. A-18 Tabelle A-6: Zuordnung der Buslinien in Bremen nach Linienformen, S. A-20 Tabelle A-7: Zeitliches Angebot der Nachtlinien in der Stadt Bremen, S. A-23 Tabelle A-8: Haltestellen und Ausstattung im Verbandsgebiet, S. A-62 Tabelle A-9: Wichtige Haltestellen und Verknüpfungsanlagen, S. A-63
Kartenverzeichnis Karte A-1: Gebiet des ZVBN sowie angrenzende Verkehrsbünde- und Verkehrsgemeinschaften, S. A-5 Karte A-2: SPNV Netz, S. A-8 Karte A-3: SPNV Stationen, S. A-13
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Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Karte A-4: Regionalbuslinien im VBN, S. A-17 Karte A-5: Linienbündel (allgemein) Vergabezeitpunkt, S. A-19 Karte A-7: BSAG Linienübersicht (Tagesliniennetz), S. A-21 Karte A-8: BSAG Linienübersicht (Nachtliniennetz), S. A-24 Karte A-9: Stadtbusliniennetz in Bremerhaven (Tagesliniennetz), S. A-26 Karte A-10: Stadtbusliniennetz in Bremerhaven (Nachtliniennetz), S. A-28 Karte A-11: Stadtbusliniennetz in Delmenhorst (Tagesliniennetz), S. A-32 Karte A-12: Stadtbusliniennetz in Delmenhorst (Freizeitliniennetz), S. A-33 Karte A-13: Stadtbusliniennetz in Oldenburg (Tagesnetz), S. A-37 Karte A-14: Stadtbusliniennetz in Oldenburg (Nachtnetz), S. A-38 Karte A-15: Landkreis Ammerland – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-41 Karte A-16: Landkreis Diepholz – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-44 Karte A-17: Landkreis Oldenburg – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-48 Karte A-18: Landkreis Osterholz – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-50 Karte A-19: Landkreis Verden – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-55 Karte A-19a: Stadtverkehr Verden, S. A-56 Karte A-19b: Stadtverkehr Verden - Anrufsammeltaxi (AST), S. A-57 Karte A-20: Landkreis Wesermarsch – Räumliches Verkehrsangebot, S. A-60
Teil B Abbildungsverzeichnis Abb. B-1: Einwohner im Planungsgebiet 2009 und Veränderung der Einwohnerzahl 2009 gegenüber 2004, S. B-5 Abb. B-2: Altersstruktur der Einwohner im Planungsgebiet 2009, S. B-6 Abb. B-3: Veränderung der Einwohner je Altersgruppe 2009 gegenüber 2004, S. B-7 Abb. B-4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner am Arbeitsort 2009 sowie Veränderung der Beschäftigten und Einwohner 2009 gegenüber 2004, S. B-8 Abb. B-5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner auf Gemeindeebene in 2009, S. B-9 Abb. B-6: Pendler 2009 differenziert nach Binnen-, Quell- und Zielverkehr absolut und Anteile, S. B-10 Abb. B-7: Pendler auf Gemeindeebene in 2009, S. B-11 Abb. B-8: Pkw Bestand je 1.000 Einwohner 2008 und 2010 sowie Veränderung des PKW-Bestands (pro Einwohner), S. B-12 Abb. B-9: Modal Split 2002, S. B-13
V-6
Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Abb. B-10: Modal Split 2008, S. B-13 Abb. B-11: ÖV-Anteile in Kernstädten und verdichteten Kreisen, S. B-14 Abb. B-12: Fahrgäste im VBN seit 2000, S. B-15 Abb. B-13: SPNV Top 10 Relation mo–fr 2007-2010 zu 2002-2003, S. B-16 Abb. B-14: SPNV Top 10 Relation Samstag 2007-2010 zu 2002-2003, S. B-17 Abb. B-15: SPNV Top 10 Relation Sonntag 2007-2010 zu 2002-2003, S. B-18 Abb. B-16: Prozentuale Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 20072010, S. B-19 Abb. B-17: Absolute Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 2007-2010, S. B-19 Abb. B-18: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-20 Abb. B-19: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-21 Abb. B-20: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-22 Abb. B-21: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-22 Abb. B-22: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-23 Abb. B-23: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-24 Abb. B-24: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-25 Abb. B-25: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-25 Abb. B-26: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-26 Abb. B-27: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-27
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Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Abb. B-28: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-28 Abb. B-29: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010, S. B-28 Abb. B-30: ÖPNV-Fahrgastaufkommen (inkl. SPNV, Regionalbus und Stadtbus) ohne Fahrtzweck "Schule" nach Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010, S. B-29 Abb. B-31: ÖPNV-Fahrgastaufkommen ohne Fahrtzweck "Schule" nach Verkehrsart im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010, S. B-30 Abb. B-32: ÖPNV-Fahrgastaufkommen nach Fahrtzwecken (ohne Fahrtzweck "Schule") im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010, S. B-32 Abb. B-33: ÖPNV-Fahrgastaufkommen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 20072010, S. B-32 Abb. B-34: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2018 gegenüber 2013 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen, S. B-35 Abb. B-35: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2023 gegenüber 2018 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen, S. B-36 Abb. B-36: Prozentuale Bevölkerungsveränderung der Altersgruppe 18-65 Jahre im Zeitraum 2018 gegenüber 2013 sowie 2018 bis 2023 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes, S. B-37 Abb. B-37: ÖPNV-Fahrgastaufkommen Mo-Fr (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Städte je Einwohner im Zeitraum 2007-2010, S. B-39 Abb. B-38: ÖPNV-Fahrgastaufkommen je Einwohnergruppen (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Landkreise im Zeitraum 2007-2010, S. B-40
Kartenverzeichnis Karte B-1: Prozentuale Bevölkerungsveränderung im Planungsgebiet 2023 gegenüber 2013, S. B-34
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Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Teil C Abbildungsverzeichnis Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN, S. C-11 Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen, S. C-81 Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen. S. C-85 Abb. C-4: Bahnhof Langwedel, S. C-90 Abb. C-5: Hauptbahnhof Bremerhaven, S. C-91 Abb. C-6: Bahnhof Lemförde, S. C-92 Abb. C-7: Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe, S. C-94 Abb. C-8: Bahnhofsvorplatz Nordenham, S. C-94 Abb. C-9: Bike-and-ride Anlage Bahnhof Elsfleth, S. C-96 Abb. C-10: Neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack, S. C-97 Abb. C-11: Park-and-ride Anlage Bahnhof Bassum, S. C-98 Abb. C-12: Park-and-ride Anlage Bahnhof Achim, S. C-99 Abb. C-13: Bahnhofsvorplatz Barnstorf, S. C-100 Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum, S. C-100 Abb. C-15: Bahnhofsgebäude Osterholz-Scharmbeck, S. C-101 Abb. C-16: Bahnhofsgebäude Twistringen, S. C-102 Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation, S. C-111 Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone, S. C-112 Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste, S. C-115
Tabellenverzeichnis Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven, S. C-22 Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst, S. C-25 Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg, S. C-28
Kartenverzeichnis Karte C-1: Landkreis Ammerland – Zielnetz, S. C-34 Karte C-2: Landkreis Diepholz – Zielnetz, S. C-40 Karte C-3: Landkreis Oldenburg – Zielnetz, S. C-45 Karte C-4: Landkreis Osterholz – Zielnetz, S. C-49 Karte C-5: Landkreis Verden – Zielnetz, S. C-55 Karte C-6: Landkreis Wesermarsch – Zielnetz, S. C-60
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Nahverkehrsplan ZVBN
Verzeichnisse
Literatur Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) (Hrsg.) (2010): SPNVKonzept 2013+, Hannover. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung (ML) (Hrsg.) (2010): Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen, Entwurf 2010, Hannover. Senator für Bau und Umwelt (Hrsg.) (2001): Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2001, Bremen. Stadt Oldenburg (Hrsg.) (2011): Strategieplan Mobilität, Oldenburg. Studiengesellschaft für unterirdische Verkehrsanlagen (STUVA) (2006): Barrierefreier ÖPNV – Gutachten für den Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (zvbn) und den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN), Konzeptioneller Teil (Januar 2005) und Umsetzungsteil (September 2006), Köln. Zweckverband
Verkehrsverbund
Bremen-Niedersachsen
(Hrsg.)
(2008):
Nahverkehrsplan 2008, Bremen. Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (zvbn) und Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (VBN) (Hrsg.) (2011): Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, Qualitätsanforderungen – Teil 1: Straßengebundener ÖPNV, Bremen. Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (zvbn) und Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (VBN) (Hrsg.) (2011): Fahrzeuge im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen, Qualitätsanforderungen – Teil 1: Straßengebundener ÖPNV, Bremen. Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (zvbn) und Verkehrsverbund Bremen/Niedersachen (VBN) (Hrsg.) (2010): Das Prinzip: Bürgerbus, Bremen.
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Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Teil A Bestandsaufnahme und Bewertung
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Inhaltsverzeichnis Teil A
A 1 Abgrenzung und räumliche Struktur des Planungsgebietes ............... A-3
A 2 Verkehrsangebot und Verkehrsinfrastruktur ..................................... A-6 A 2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) .................................... A-7 A 2.1.1 Zeitliches und räumliches Verkehrsangebot ....................... A-7 A 2.1.2 Bahnstationen im Verbundgebiet ..................................... A-11 A 2.2 Straßengebundener ÖPNV ................................................... A-16 A 2.2.1 Linienbündel .................................................................... A-18 A 2.2.2 Stadtgemeinde Bremen .................................................... A-20 A 2.2.3 Stadtgemeinde Bremerhaven ............................................ A-25 A 2.2.4 Stadt Delmenhorst ........................................................... A-30 A 2.2.5 Stadt Oldenburg .............................................................. A-34 A 2.2.6 Landkreis Ammerland ...................................................... A-39 A 2.2.7 Landkreis Diepholz .......................................................... A-42 A 2.2.8 Landkreis Oldenburg ....................................................... A-45 A 2.2.9 Landkreis Osterholz ......................................................... A-49 A 2.2.10 Landkreis Verden ........................................................... A-52 A 2.2.11 Landkreis Wesermarsch ................................................. A-58 A 2.2.12 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge ............................ A-61
A 3 Fahrgastinformation ...................................................................... A-64
A 4 Tarif und Vertrieb .......................................................................... A-66
A 5 Bewertung aus Kundensicht ........................................................... A-67 A 5.1 Allgemeine Bewertung ........................................................ A-67 A 5.2 Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen ........................ A-69 A 5.3 Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den LeistungsmerkmalenA-72
A-2
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-3
A 1 Abgrenzung und räumliche Struktur des Planungsgebietes Das Planungsgebiet des vorliegenden Nahverkehrsplanes ist deckungsgleich
mit dem Gebiet des Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen/Nieder-
Abgrenzung des Planungsgebietes
sachsen (ZVBN). Hier leben auf rd. 6.600 km2 knapp 1,7 Mio. Menschen. Der ZVBN ist Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV. Die Aufgaben-
trägerschaft für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Planungsgebiet liegt bei den Ländern Bremen und Niedersachsen.
Das Planungsgebiet wird von folgenden Landkreisen begrenzt: • •
im Norden von den Landkreisen Friesland und Cuxhaven,
im Osten/Südosten von den Landkreisen Rotenburg (Wümme) und Heidekreis,
•
Im Süden von den Landkreisen Nienburg und Osnabrück und dem Kreis Minden-Lübbecke sowie
•
Im Südwesten/Westen von den Landkreisen Vechta, Cloppenburg u. Leer.
Der ZVBN wird durch vier kreisfreie Städte und sechs Landkreise gebildet (vgl. Karte A-1). Im Einzelnen sind dies: •
Verwaltungsstrukturelle Gliederung
die bremischen Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven mit insgesamt 662.000 Einwohnern (Stand 2009),
•
die niedersächsischen kreisfreien Städte Delmenhorst und Oldenburg mit etwa 236.000 Einwohnern (Stand 2009) sowie
•
die niedersächsischen Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Os-
terholz, Verden und Wesermarsch mit insgesamt rund 794.000 Einwohnern (Stand 2009).
Auf der Grundlage der mit dem ZVBN abgeschlossenen Assoziierungsver-
Zusammenarbeit ZVBN-VBN
träge erstreckt sich das Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersach-
sen (VBN) auch auf Teilgebiete der Landkreise Cuxhaven, Nienburg und Ro-
tenburg (Wümme). Die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV dieser Gebiete und die damit verbundene nahverkehrsplanerische Verantwortung liegt bei
den genannten Landkreisen.
Die Zusammenarbeit des ZVBN mit der Verkehrsverbund Bremen/Nieder-
sachsen GmbH, dem Zusammenschluss der im VBN-Gebiet ÖPNV und SPNV betreibenden Verkehrsunternehmen, ist in einem Rahmen- und Durchfüh-
rungsvertrag geregelt. In diesen Verträgen sind insbesondere die Regularien zu den Bereichen Tarifentwicklung, Einnahmeaufteilung zwischen den Ver-
kehrsunternehmen, Erarbeitung und Verabschiedung von Qualitätsstandards sowie die jeweiligen Zustimmungserfordernisse festgelegt.
Nach dem niedersächsischen Landesraumordnungsprogramm (LROP) (vgl. Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 2008) 1 ist die regionale Siedlungsentwick-
lung auf ein System von Zentralen Orten (Ober-, Mittel- und Grundzentren) ausgerichtet.
Ober- und Mittelzentren werden im LROP ausgewiesen. Grundzentren sind
in den jeweiligen regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) der Landkreise enthalten. Das Netz der Ober– und Mittelzentren bildet die Basis für
1
Derzeit befindet sich der Änderungsentwurf des Jahres 2010 in der Abstimmung.
Zentralörtliche Gliederung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-4
eine ausgeglichene und nachhaltige Siedlungs- und Versorgungsstruktur in
allen Teilen des Planungsgebietes.
Die zentralörtliche Funktion der Oberzentren haben im Planungsgebiet die
Oberzentren
Die zentralörtliche Funktion der Mittelzentren haben im Planungsgebiet 14
Mittelzentren
Städte Bremen, Bremerhaven und Oldenburg.
Städte (siehe Tabelle A-1). Davon besitzt die Stadt Delmenhorst die Teil-
funktion eines Oberzentrums. Mittelzentren, die bereits jetzt in einzelnen
Teilbereichen neben ihrer mittelzentralen Versorgungsfunktion oberzentrale Aufgaben wahrnehmen oder diesbezüglich eine besondere Spezialisierung
aufweisen, sollen in Einzelfällen durch Stärkung dieser Funktionen einen besonderen Beitrag zur Landes- und Regionalentwicklung leisten.
Grundzentren haben einen auf das Gemeinde- bzw. Samtgemeindegebiet ausgerichteten Versorgungsauftrag für die allgemeine, tägliche Grundver-
sorgung. Hierfür sollen sie über lokal bedeutsame Bevölkerungszahlen und Arbeitsplätze, öffentliche Einrichtungen und Dienste, Geschäfte und Betrie-
be, Angebote der schulischen, medizinischen und sozialen Grundversor-
gung und ÖPNV-Anbindungen zu den nächstgelegenen größeren Zentren verfügen.
Ober- und Mittelzentren sind im Planungsgebiet die folgenden Städte (vgl.
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung 2008; Senator für Bau und Umwelt 2001):
Raumstrukturelle
Stadt/Stadtteil
Land/Landkreis
Oberzentren
Bremen, Bremerhaven
Land Bremen
Stadt Oldenburg
Land Niedersachsen
Stadt Delmenhorst*
Land Niedersachsen
Bad Zwischenahn, Rastede,
LK Ammerland
Diepholz, Stuhr, Sulingen, Syke
LK Diepholz
Wildeshausen
LK Oldenburg
Osterholz-Scharmbeck
LK Osterholz
Achim, Verden
LK Verden
Brake, Nordenham
LK Wesermarsch
Gliederung
Mittelzentren
Westerstede
* Teilfunktion eines Oberzentrums
Tabelle A-1: Raumstrukturelle Gliederung des Plangebietes
Grundzentren
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-5
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-6
A 2 Verkehrsangebot und Verkehrsinfrastruktur Orientierungsgrundlage für die Ausgestaltung des Verkehrsangebotes im ZVBN ist das erstmals im Nahverkehrsplan 2003-2007 verankerte Konzept des differenzierten Liniennetzes. Das Konzept beinhaltet derzeit im Kern ein
dreistufiges Ebenenmodell, das aus einem Grundnetz (Bedienungsebene 1), einem hochwertigem Ergänzungsnetz (Bedienungsebene 2) und dem nach-
geordneten ÖPNV-Netz (Bedienungsebene 3) besteht.
Linien der Bedienungsebene 1 stellen das Rückgrat des ÖPNV im Verbund-
gebiet dar. Basis ist das Angebot auf den Schienenstrecken, welches um
Busachsen insbesondere zur Verbindung von Mittel- und Oberzentren ergänzt wird. Als Mindestangebot wird für Linien der Bedienungsebene 1 im Grundsatz ein Stundentakt angestrebt.
Mit der Bedienungsebene 2 wird das Netz der Ebene 1 insbesondere im Hin-
blick auf die Flächenerschließung ergänzt. Grundzentren, die keine Anbin-
dung durch Linien der Bedienungsebene 1 haben, sollen über die Ebene 2 an das Grundnetz angeschlossen werden. Als Mindestangebot wird für
Linien der Bedienungsebene 2 im Grundsatz ein Zweistundentakt angestrebt.
In der Bedienungsebene 3 werden vor allem ÖPNV-Verkehre zusammenge-
fasst, deren räumliches und zeitliches Angebot insbesondere am "Fahrtzweck Schule" ausgerichtet ist. Außerdem sind dieser Bedienungsebene auch bedarfsorientierte
Verkehre wie Anrufsammeltaxi (AST), Anruf-
Linientaxi (ALT) und Discoverkehre zugeordnet.
Das zukünftige Konzept des differenzierten Liniennetzes wurde überarbeitet und ist im Kapitel C 2.1 dargestellt.
Nachfolgend werden zunächst für das ZVBN-Gebiet das Verkehrsangebot
und die Verkehrsinfrastruktur im SPNV dargestellt. Im Anschluss werden das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot im straßengebundenen ÖPNV so-
wie im Überblick die Linienbündel für jedes Verbandsmitglied aufgezeigt
(vgl. Kap. A 2.2.1). Abschließend wird für das ZVBN-Gebiet zusammenfas-
send die Verkehrsinfrastruktur im Bereich des straßengebundenen ÖPNV beschrieben.
Konzept des differenzierten Liniennetzes
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-7
A 2.1 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bildet das Rückgrat des ÖPNV-
SPNV als Rückgrat
Gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) sind die Bundesländer für die Bestel-
SPNV-Aufgabenträger
Netzes im Bereich des Zweckverbandsgebietes.
lung und Finanzierung des SPNV verantwortlich. Für das Verbandsgebiet, das Teile von Niedersachsen sowie das gesamte Bundesland Bremen umfasst, sind die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
sowie der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen (SUBV) als SPNVAufgabenträger zuständig.
Der ZVBN unterstützt seit dem Jahr 2006 durch das Stationsbüro die Ge-
Stationsbüro des ZVBN
bietskörperschaften bei deren Bemühen, die Bahnhöfe und Haltepunkte im Gebiet des VBN zu attraktiven, fahrgastfreundlichen und barrierefreien Verkehrsstationen zu entwickeln. Ebenfalls daran beteiligt sind verschiedene Akteure der "Deutschen Bahn AG", der "Farge-Vegesacker-Eisenbahn" und
der "Eisenbahn und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH" sowie die SPNVAufgabenträger.
A 2.1.1 Zeitliches und räumliches Verkehrsangebot Das SPNV-Verkehrsangebot hat im Bereich des ZVBN in den letzten Jahren
Verbessertes Angebot
einige wesentliche Änderungen erfahren. Die Einführung der Regio-S-Bahn
Bremen/Niedersachsen zum Fahrplanwechsel 2010/11 (Linien RS2, RS3 und
RS4) bzw. 2011/12 (RS1) und des Hanse-Netzes auf der Relation Bremen –
Hamburg zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 sind hier insbesondere zu erwähnen.
Mit der Einführung von produktbezogenen Liniennummern bei der Regio-S-
Bahn ist das bisher im VBN-Gebiet (vgl. Karte A-2) bestehende SPNVStreckennummer-Prinzip (R1 bis R10) (vgl. Zweckverband Verkehrsverbund
Bremen-Niedersachsen 2008:12) abgelöst und nunmehr durch Einteilung in
folgende drei Kategorien, angelehnt an das SPNV-Konzept 2013+ der LNVG, neu strukturiert (vgl. Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen 2010:
31).
"Expresslinien": Linien, die mit kurzer Reisezeit die aufkommensstarken
Zentren verbinden und daher in der Regel nicht an allen Stationen halten. Dies sind im Zweckverbandsgebiet die Linien RX1, RX2, RX4 und RX12.
"Regio-S-Bahnlinien"
(entsprechen
den
"Metropol"-Linien
des
LNVG-
Konzeptes): Linien, die im VBN die Naherschließung übernehmen und an
allen Stationen halten (außer bei Linien-Dopplung). Es sind dies die Linien mit der Bezeichnung RS1 bis RS4.
"Regionallinien": Linien, die die Bedienung außerhalb der Verdichtungsräume sicherstellen und alle Unterwegsbahnhöfe anfahren. Im VBN-Gebiet sind das die Linien R1 bis R6 (vgl. Karte A-2).
Der Grundtakt sowie die eingesetzten Fahrzeuge für alle im Zweckver-
bandsgebiet verkehrenden SPNV-Linien sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Neue Linienbezeichnung im SPNV
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-8
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A Bedienungstakt (Grundtakt)
A-9 Fahrzeuge *
Linie
Linienverlauf
Mo - Fr
Sa
So
RX1
Emden – Oldenburg **
60-min
60-min
60-min
DoSto
Oldenburg – Bremen ***
60-min
60-min
60-min
DoSto
Bremen – Verden - Hannover
60-min
60-min
60-min
DoSto
Bremerhaven - Bremen
60/120-min
120-min
120-min
DoSto
Bremen - Osnabrück
60-min
60-min
60-min
DoSto
RX4
Bremen - Hamburg
60-min
60-min
60-min
DoSto
RX12
Wilhelmshaven - Oldenburg -
60-min
60-min
60-min
VT
RS1
Bremen-Farge - Bremen Hbf
30-min
30-min
30-min
ET
Bremen Hbf - Verden
60-min
60-min
60-min
ET
RS2
Bremerhaven-Lehe - Bremen -
60-min
60-min
60-min
ET
RS3
Bad Zwischenahn - Oldenburg
60-min
60-min
60-min
ET
RS4
Nordenham - Bremen
60-min
60-min
60-min
ET
R1
Bremen – Soltau - Uelzen
120-min
120-min
120-min
VT
R2
Cuxhaven - Bremerhaven
60-min
60-min
60-min
VT
R3
Bremerhaven – Bremervörde -
60/120-min
120-min
120-min
VT
R4
Bremen – Rotenburg (W.) -
60-min
60-min
60-min
DoSto
R5
Rotenburg (W.) - Verden
60/120-min
120-min
120-min
ET, DoSto
Verden – Minden****
-
120-min
120-min
ET, DoSto
Bremen - Vechta - Osnabrück
60-min
60-min
60-min
VT
RX2
R6
Osnabrück
Twistringen - Bremen
Buxtehude Hamburg
* Folgende Abkürzungen werden verwendet: DoSto = Doppelstock-Züge, ET = Elek-
trotriebwagen und VT = Verbrennungstriebwagen (Dieselbetrieb)
** Auf diesem Streckenabschnitt wird durch Ergänzung einzelner IC-Züge, die an allen
Stationen halten, ein durchgängiger Stundentakt erreicht; die Abweichungen der IC-Züge
vom RE-Takt liegen im Minutenbereich. Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden.
*** Auf diesem Abschnitt verkehren die RE-Züge überwiegend nur im 2-Std.-Takt, so dass sich auch durch Ergänzung der im 2-Std.-Takt verkehrenden IC-Züge ein durchgehender 60-Min-Takt ergibt, mit Abweichung im Minutenbereich. Die IC-Züge halten nicht am
Bahnhof Hude. Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBNZeit-Tickets gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden.
**** Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (W.) - Verden - Minden)
verkehrt im 2-Std.-Takt, in der Hauptverkehrszeit im Einstundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg (W.) und Verden. Am Wochenende (Sa + So) ist die Linie bis nach Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden.
Tabelle A-2: Bestehendes Verkehrsangebot der SPNV-Linien im Zweckverbandsgebiet (Quelle: Fahrplan VBN 2011/12)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Wie die oben stehende Tabelle zeigt, ist mit Einführung der Regio-S-Bahn
und dem neuen Angebot auf der Relation Bremen – Hamburg auf allen Stre-
A-10 Stundentakt auf allen SPNV-Strecken
cken von/nach Bremen Hbf ein mindestens stündliches SPNV-Angebot ge-
schaffen worden, und zwar nicht nur werktäglich, sondern auch an Wochenenden und Feiertagen.
Darüber hinaus verkehren auch die Expresslinien Bremen - Hannover (RX1),
Expresslinien
Bremen - Osnabrück (RX2) und Wilhelmshaven – Oldenburg - Osnabrück
(RX12) sowie die Regionallinien Cuxhaven - Bremerhaven (R2) und Bremen –
Vechta – Osnabrück (R6) täglich im Stundentakt. Dadurch haben alle Ober-
und Mittelzentren im Zweckverbandsgebiet eine gute SPNV-Erschließung.
Ausnahmen bilden nur Sulingen, Stuhr (Landkreis Diepholz) und Westerstede (Landkreis Ammerland), die abseits von SPNV-Strecken liegen.
Durch kurze Umsteigezeiten in Bremerhaven Hbf sowie Oldenburg Hbf ist das Oberzentrum Bremen bzw. Bremen Hbf als wichtigster Nah- und Fern-
Gute Erreichbarkeit des Oberzentrums Bremen
verkehrsbahnhof im Bereich des VBN auch von denjenigen Stationen stündlich gut zu erreichen, die keine Direktverbindung nach Bremen haben.
Auch die am Westrand des Zweckverbandsgebietes gelegenen Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt haben durch ergänzende IC-Züge
stündliche Verbindungen nach Bremen, deren Abweichung von einem festen Stundentakt im Minutenbereich liegt.
Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS
390/392 bzw. RX12/RS3) durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.
Der seit Dezember 2011 verkehrenden Linie RS1 kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie als einzige Linie – zumindest auf dem Abschnitt Bre-
Taktverdichtung im Stadtgebiet von Bremen
men-Farge bis Bremen Hbf – täglich und durchgehend von früh bis spät im
30-Minutentakt verkehrt. Auf der besonders aufkommensstarken Teilstre-
cke von Bremen-Vegesack nach Bremen Hbf wird zu den Hauptverkehrszeiten sogar ein 15-Minutentakt angeboten.
Wie bereits erwähnt, ist die Verknüpfung der SPNV-Linien untereinander in
Oldenburg und Bremerhaven durch attraktive Umsteigezeiten gut gelöst. Da
Bremen Hbf von insgesamt zehn SPNV-Linien angefahren wird, sind kurze
Attraktive SPNVVerknüpfungen in den Oberzentren
Umsteigezeiten nicht zwischen allen Linien möglich. Die nachfragestärksten Übereckverbindungen (Hannover – Bremen - Bremerhaven und Oldenburg –
Bremen - Bremerhaven) können stündlich mit gut 15-minütiger Umsteige-
zeit in Bremen Hbf genutzt werden.
Der Anschluss an den Fernverkehr ist im Zweckverbandsgebiet bis auf die IC-Halte an der Linie Hannover – Bremen - Emden (dies sind die Bahnhöfe
Verden, Bremen Hbf, Delmenhorst, Oldenburg Hbf, Bad Zwischenahn, Wes-
terstede-Ocholt und Augustfehn) vor allem in Bremen Hbf gewährleistet. Hier gibt es stündliche IC-Verbindungen nach Hamburg und weiter in Richtung Nord- oder Ostsee sowie entgegengesetzt über Münster, Dortmund
und Köln nach Süddeutschland. Weiterhin verkehren stündlich IC- bzw. ICE-
Züge (im Wechsel) nach Hannover und weiter in Richtung Braunschweig,
Halle (Saale) und Leipzig (IC) bzw. Kassel, Würzburg und München (ICE). Da auf den meisten Zulaufstrecken nach Bremen mehrere SPNV-Linien pro
Stunde verkehren, können die Fahrgäste in Bremen Hbf attraktive Verknüpfungen zwischen Nah- und Fernverkehr nutzen.
Fernverkehrsanschluss in Bremen Hbf
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Die SPNV-Aufgabenträger LNVG und SBUV haben den Wettbewerb im SPNV
A-11 Wettbewerb im SPNV
vorangetrieben. Inzwischen ist ein Großteil der Vergabe von Verkehrsleis-
tungen durch Ausschreibungen erfolgt. Lediglich die Verkehrsleistungen für die Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) – Verden – Nienburg – Minden)
sind bislang nicht neu vergeben worden. Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die SPNV-Vergaben im Verbundgebiet.
SPNV-Netz
Linien
Zeitraum
Eisenbahnverkehrs-
Dieselnetz Weser-Ems
R6, RX12
2000 – 2015
NWB
Regio-S-Bahn
RS1 – RS4
2010 – 2021
NWB
Hansenetz
R4, RX4
2010 - 2019
Metronom
Dieselnetz Elbe-Weser
R3
2011 – 2021
EVB
Dieselnetz Elbe-Weser
R2
2011 – 2021
EVB
Dieselnetz Heidekreuz
R1
2011 – 2019
erixx
RE-Netz Bremer Kreuz
RX1, RX2
2013 - 2022
DB Regio
unternehmen
Tabelle A-3: SPNV-Vergabeverfahren im VBN; die Verträge haben teilweise Verlängerungsoptionen (Stand 2012) Die im VBN eingesetzten SPNV-Fahrzeuge haben eine gute bis sehr gute
Qualität. Die auf den Expresslinien RX1, RX2 und RX4 sowie auf der Regionallinie R4 eingesetzten Doppelstockzüge bieten den Fahrgästen einen zeit-
gemäßen Komfort, Mehrzweckräume und eine gute Fahrgastinformation. Auch die Dieseltriebwagen im Weser-Ems-Netz (Expresslinie RX12 und Re-
gionallinie R6) sowie in den Dieselnetzen Elbe-Weser (R3), Nordseebahn (R2)
und im Heidekreuz (R1) bieten diesen hohen Standard. Bei den Fahrzeugen
der Regio-S-Bahn wird zusätzlich durch die Schiebetritte an den Türen in
Verbindung mit 76 cm hohen Bahnsteigen den Fahrgästen an jeder Tür ein stufenfreier Zutritt geboten.
A 2.1.2 Bahnstationen im Verbundgebiet Im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersachsen liegen 82 aktive
Bahnstationen 2 (vgl. Karte A-3), die sich wie folgt auf die kreisfreien Städte und Landkreise verteilen:
2
Im Unterschied zum ZVBN-Nahverkehrsplan 2008-2012 wird anstatt des Begriffes
„SPNV-Haltestelle und Haltepunkte“ in diesem Nahverkehrsplan nunmehr der Begriff „Bahnstation“ für alle Bahnhöfe und Haltepunkte des SPNV verwendet, womit eine Übereinstimmung zum SPNV-Konzept 2013+ der LNVG erzielt wird.
Fahrzeuge im SPNV
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Gebietskörperschaften kreisfreie Städte
Landkreise
A-12
Anzahl Bahnstationen im VBN
Bremen
20*
Bremerhaven
3
Delmenhorst
2
Oldenburg
1
Ammerland
4
Cuxhaven
9
Diepholz
10
Nienburg
1
Oldenburg
12
Osterholz
4
Rotenburg (W.)
2
Verden
8
Wesermarsch Summe
6 82
* Der Bahnhof Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf befindet sich auf dem Territorium der
Gemeinde Schwanewede (Landkreis Osterholz), wird jedoch durch das Land Bremen
bestellt. Daher wird dieser Bahnhof der Stadt Bremen zugeordnet.
Tabelle A-4: Aktive Bahnstationen im VBN (Stand 2012) Für alle 82 Stationen im Verbundgebiet gibt es einen Stationssteckbrief mit
einem Stationsplan (siehe Abb. A-1), der alle fahrgastrelevanten Ausstattungsmerkmale darstellt und ergänzt wird durch Fotos, eine Karte sowie ein
Luftbild. Der Stationssteckbrief gibt auch die Anzahl der Bike-/Park-and-
ride-Stellplätze an.
Diese Information ist in der elektronischen Fahrplanauskunft, in der VBN-
App sowie unter www.vbn.de zu finden. Diesen Service gibt es weiterhin für die anderen 52 Stationen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg im Nordwesten einschließlich der Stadt Osnabrück.
Abb. A-1: Stationsplan Bf Achim-Baden (Quelle: www.zvbn.de)
Stationssteckbrief
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-13
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
In den kommenden Jahren werden die Bahnstationen Oldenburg-Wechloy an
A-14 Neue Bahnstationen im VBN
der Linie RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn und Brake-Kirch-
hammelwarden an der Linie RS4 Bremen – Nordenham das SPNV-Netz er-
gänzen.
Gemäß "SPNV-Konzept 2013+" der LNVG sind Bahnstationen "die Visitenkarten des Bahnverkehrs. Ihr Erscheinungsbild, die Ausstattung und der gebotene Komfort beeinflussen die Wahrnehmung durch den Fahrgast und
Bahnstationen "die Visitenkarten des Bahnverkehrs"
die generelle Akzeptanz des Verkehrsträgers Schiene ganz entscheidend"
(vgl. LNVG 2010:53).
Für das Verbundgebiet sind diese Ziele noch nicht überall erreicht, da sich
nach wie vor zahlreiche Bahnstationen hinsichtlich der Ausstattung und des
Erscheinungsbildes in einem unbefriedigenden Zustand befinden.
Die Länder Bremen und Niedersachsen haben zusammen mit der "Deutschen Bahn AG", der "Farge-Vegesacker-Eisenbahn" und der "Eisenbahn und
Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH" in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Bahnstationen barrierefrei auszubauen, also die
Bahnsteige grundhaft zu erneuern, auf die Einstiegshöhen der Züge anzuheben und die Zugänge stufenfrei herzurichten.
Der Stationsausbau im Gebiet des Verkehrsverbundes Bremen/Niedersach-
sen erfolgt nach einheitlichen Grundsätzen: Alle Bahnstationen an den elek-
Einheitliche Vorgaben für den Stationsausbau
trifizierten Strecken des RE-Kreuzes Bremen, des Regio-S-Bahn-Netzes und
des Hansenetzes erhalten Bahnsteighöhen von 76 cm über Schienenober-
kante (SO). Die übrigen Stationen entlang nicht elektrifizierter Strecken, auf denen die Expresslinie RX12 sowie die Regionallinien R1, R2, R3, R5 und R6
verkehren (vgl. Karte A-3), werden mit Bahnsteighöhen von 55 cm über SO ausgebaut.
Eine stufenlose Erreichbarkeit der Züge und damit eine weitgehende Barrierefreiheit einer Bahnstation ist jedoch erst dann erreicht, wenn auch
die Zugänge stufenfrei ausgebaut werden, also in Form von Aufzügen oder Rampen mit maximal 6 % Steigung und Zwischenpodesten.
Der voran stehenden Karte können die bereits barrierefrei ausgebauten Bahnstationen entnommen werden. Außerdem ist dort ersichtlich, welche
Stationsausbauprogramme
Stationen in den kommenden Jahren im Rahmen bereits in Planung befindlicher Ausbauprogramme ("Seehafen-Hinterlandverkehr" und "Niedersachsen ist am Zug! 2") sowie des beabsichtigten weiteren Ausbauprogramms (RS2-
RS4-Programm) grundhaft erneuert werden sollen. In der Tabelle A-11 im
Anhang sind für alle 82 Stationen im Verbundgebiet Aussagen zur Barrierefreiheit, zum Ausbauprogramm sowie die Fahrgastzahlen aufgeführt.
Die Herstellung der Barrierefreiheit – also die stufenlose Erreichbarkeit der
Züge einschließlich erforderlicher Bodenindikatoren - sollte dabei Zielset-
zung für alle auszubauenden Bahnstationen sein. Da an Bahnstationen mit
Fahrgastzahlen von werktäglich (deutlich) weniger als 1.000 Ein- und Aus-
steigern im Regelfall keine Bundesmittel für den barrierefreien Ausbau bereitstehen, ist dort die Finanzierung im Rahmen der genannten Ausbauprogramme nicht gesichert. Hier müssen ggf. andere Finanzierungsansätze
zum Tragen kommen und die Zusatzkosten für den Einbau von Auf-
Herstellung der Barrierefreiheit
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-15
zügen/Rampen durch Land, Region (ZVBN/Landkreise/Kommunen) und
Deutsche Bahn anteilig übernommen werden.
So werden beispielsweise die Mehrkosten für die Herstellung stufenloser
Bahnsteigzugänge der Bahnhöfe Barnstorf (Linie RX2) und Sottrum (Hanse-
netz, Linie R4) nach dem Finanzierungsmodel 40-40-20 (LNVG-Region-
DBAG) zwischen den beteiligten Akteuren aufgeteilt.
Die Fahrgastzahlen im Zweckverbandsgebiet sind nicht nur für die Beurtei-
SPNV-Fahrgastzahlen
lung barrierefreier Stationsausbaumaßnahmen von Belang, sondern auch für
Quantität und Qualität von Park-/Bike-and-ride-Anlagen der Bahnhofsum-
felder. Funktionalität und Gestaltung von Bahnhofsumfeldmaßnahmen, zu denen auch Haltestellen des straßengebundenen ÖPNV sowie Bahnhofs-
vorplätze und sonstige Aufenthaltsbereiche zählen, sind für die Attraktivität
von Bahnstationen ebenso wichtig. Dieser Themenkomplex wird im Kapitel C 4.2 näher betrachtet.
Der Hauptbahnhof Bremen - als zentraler Knotenpunkt im Nah- und Fern-
Knotenpunkte
verkehr des VBN-Gebietes - ist mit über 70.000 werktäglichen Ein- und
Aussteigern (nur SPNV-Fahrgäste, Erhebung im Zeitraum 2007-2010) der hinsichtlich der Frequentierung absolut dominierende Bahnhof vor dem
Hauptbahnhof Oldenburg als Knotenpunkt im Westen des Zweckverbands-
gebietes mit knapp 20.000 werktäglichen SPNV–Ein- und Aussteigern.
In dieser Hierarchie folgen danach die Bahnstationen Bremen-Vegesack, Bremerhaven Hbf, Delmenhorst und Verden, die jeweils zwischen 5.000 und
10.000 werktägliche SPNV-Einsteiger aufweisen. Weitere 23 Stationen im
Verbundgebiet werden von über 1.000 Fahrgästen werktäglich frequentiert.
Die Fahrgastzahlen aller 82 Bahnstationen können der Tabelle A-11 im An-
hang entnommen werden.
Die Entwicklung der Fahrgastzahlen fällt insgesamt positiv aus (vgl. Kap. B 2.2). Mit Einführung der Regio-S-Bahn sowie den Verbesserungen auf der
Positive Entwicklung der Fahrgastzahlen
Strecke Bremen - Hamburg sind zudem weitere Fahrgastzuwächse zu er-
warten.
Die Empfangsgebäude haben von jeher eine wichtige Rolle bei der Beurtei-
lung des Erscheinungsbildes eines Bahnhofs gespielt und zudem durch ihr
Bedeutung der Empfangsgebäude
breites Nutzungsspektrum die Aufenthaltsqualität von Bahnhöfen gesteigert.
Leider hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten bei der Deutschen Bahn ein
Umdenken dahingehend eingesetzt, dass nur noch die großen Bahnhöfe mit
hohem Fahrgastpotenzial entwickelt worden sind (im VBN-Gebiet sind dies die Gebäude der Bahnhöfe Bremen Hbf, Oldenburg Hbf, Bremerhaven Hbf
und Delmenhorst), während die Empfangsgebäude von kleinen und mittleren Bahnstationen erheblich vernachlässigt und zum überwiegenden Teil veräußert worden sind oder gegenwärtig zum Verkauf stehen. An einigen
Bahnhöfen im Zweckverbandsgebiet sind in den vergangenen Jahren durch
privates oder kommunales Engagement die Immobilien saniert und modernisiert worden und haben zur Aufwertung der Bahnhöfe beigetragen; beispielhaft können an dieser Stelle die Empfangsgebäude der Bahnhöfe
Barnstorf, Syke und Kirchweyhe (vgl. Abb. A-2) (Strecke Bremen – Osna-
brück) genannt werden.
Privates Engagement zur Bahnhofssanierung
Nahverkehrsplan ZVBN
Abb. A-2: Saniertes Empfangsgebäude Bf Kirchweyhe
Teil A
Abb. A-3: Saniertes Empfangsgebäude Hbf Bremerhaven
Zahlreiche weitere Empfangsgebäude präsentieren sich allerdings aufgrund
jahrelangen Leerstandes sowie unterbliebener Sanierungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen in einem schlechten Zustand und tragen nicht zur Auf-
wertung der Bahnhöfe bei. In diesem Zusammenhang sind u.a. die Bahnhofsgebäude von Osterholz-Scharmbeck, Stubben, Oldenbüttel, Norden-
ham, Brake, Hude, Achim und Twistringen zu nennen. Diese Stationen weisen eine gute Verkehrsanbindung und Fahrgastzahlen von zum Teil deutlich mehr als 1.000 Ein-/Aussteigern auf.
A 2.2 Straßengebundener ÖPNV Nachstehend werden zunächst im Überblick die Linienbündel für jedes Ver-
bandsmitglied dargestellt und daran anschließend das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot im straßengebundenen ÖPNV der Verbandsmitglieder. Hierbei ist festzustellen, dass insbesondere hinsichtlich der zeitlichen
Ausprägung (Vertaktung, Bedienungshäufigkeit) derzeit diverse Linien, ins-
besondere in den Linienbündeln der Landkreise, die angestrebten Anforderungen ihrer jeweiligen Bedienungsebene nicht gänzlich erfüllen. Die Busli-
nien der Bedienungsebenen 1 und 2 (Regionalbusse) der Landkreise sind in der Karte A-4 dargestellt.
A-16
Empfangsgebäude mit Entwicklungspotenzial
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-17
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-18
A 2.2.1 Linienbündel Vor dem Hintergrund der im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaft-
lichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für die Durchführung von
Vergabeverfahren zu setzen. Ein wichtiges Element hierzu ist die im PBefG
enthaltene Möglichkeit der Linienbündelung (§ 9 Abs. 2 PBefG), mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden können (vgl. C 3).
Im Planungsgebiet des ZVBN existieren derzeit 23 Linienbündel. Bei den
23 Linienbündel
Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen
Bedeutung der Schülerverkehre als Laufzeit/Harmonisierungszeitpunkt für
Liniengenehmigungen der 31. Juli eines Jahres vorgesehen. Bei den kreis-
freien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen
(in Orientierung am Fahrplanwechsel zum Jahresende). In den meisten Bün-
deln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht. Die im Planungsgebiet des ZVBN derzeit existierenden Linienbün-
del sind nachfolgend tabellarisch aufgelistet sowie grafisch dargestellt (vgl. Tabelle A-5 und Karten A-5).
Gebiets-
körperschaft Stadtgemeinde Bremen
Linienbündel
Harmonisierungs-
zeitpunkt/Laufzeit Linienbündel
Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel
Bremen Bus
31.12.2018
01.01.2019
Bremen Straßenbahn
31.12.2020
01.01.2021
Stadtgem. Bremerhaven
Bremerhaven
31.12.2016
01.01.2017
Stadt Delmenhorst
Delmenhorst Stadt
31.05.2015
01.06.2015
Stadt Oldenburg
Oldenburg Stadt
01.06.2018
02.06.2018
LK Ammerland
LK Ammerland Ost
31.07.2014
01.08.2014
LK Ammerland West
31.07.2015
01.08.2015
LK Ammerland Süd
31.07.2016
01.08.2016
NachtEule Ammerland
31.07.2014
01.08.2014
LK Diepholz Nord
31.07.2018
01.08.2018
LK Diepholz Süd
31.07.2019
01.08.2019
LK Oldenburg West
31.07.2017
01.08.2017
LK Oldenburg Nord
31.07.2018
01.08.2018
LK Oldenburg Südost
31.07.2016
01.08.2016
NachtEule Oldenburg
31.12.2015
01.01.2016
LK Osterholz West
31.07.2015
01.08.2015
LK Osterholz Mitte
31.07.2017
01.08.2017
LK Osterholz Ost
31.07.2017
01.08.2017
LK Verden Nord
31.07.2017
01.08.2017
LK Verden Süd
31.07.2018
01.08.2018
LK Wesermarsch Nord
31.07.2019
01.08.2019
LK Wesermarsch Süd
31.07.2018
01.08.2018
Nachtschwärmer
10.12.2017
11.12.2017
LK Diepholz LK Oldenburg
LK Osterholz
LK Verden LK Wesermarsch Bremen, LK Osterholz,
LK Verden, LK Diepholz, LK Rotenburg (Wümme)
Tabelle A-5: Gebietskörperschaften und Linienbündel
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-19
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-20
A 2.2.2 Stadtgemeinde Bremen Das ÖPNV-Gesamtangebot in der Stadtgemeinde Bremen besteht aus zehn
ÖPNV-Gesamtangebot
SPNV-Linien, 14 Straßenbahnlinien, 52 Stadtbuslinien und 29 Regionalbuslinien (jeweils inkl. Nachtverkehr). Das Gesamtnetz teilt sich in die Bedie-
nungsgebiete Bremen-Stadt und Bremen-Nord auf. Zudem ist Bremen an
den Fernverkehr angebunden, der innerhalb des Verbundes ebenfalls zum VBN-Tarif (mit Aufschlag) genutzt werden kann.
Die Stadt Bremen wird durch die SPNV-Linien RX1, RX2, RX4, RS1, RS2, RS3,
SPNV-Anbindung
RS4, R1, R4 und R6 an das SPNV-Netz und die umliegenden Oberzentren angeschlossen (vgl. Karte A-2). Von besonderer Bedeutung für den inner-
städtischen Verkehr ist die Linie RS1: Bremen–Farge - Bremen-Vegesack -
Bremen Hbf – Verden (vgl. Kap. A 2.1.1).
Die Hauptlast der ÖPNV-Bedienung übernimmt ein weitverzweigtes Stra-
Stadtverkehr
ßenbahn- und Busliniennetz, das Bremen-Stadt und Bremen-Nord erschließt
(vgl. Karte A-7).
Das Straßenbahnnetz besteht aus acht Durchmesserlinien 3 (ohne Nachtver-
Straßenbahnnetz
kehr). Während der morgendlichen Berufsverkehrszeit werden zur Verstärkung zusätzlich drei Schnellstraßenbahnlinien in die Innenstadt geführt.
Ergänzt wird das Straßenbahnnetz im Bedienungsgebiet Bremen-Stadt durch
31 Stadtbuslinien (inklusive einer Schnellbuslinie). In Bremen-Nord gibt es
ein eigenständiges Busliniennetz, das mit 15 Buslinien schwerpunktmäßig auf das Zentrum Vegesack mit Anschluss an den SPNV in Richtung Bremen-
Stadt (SPNV-Linie RS1) ausgerichtet ist. Durch die Anbindung an den Ver-
knüpfungspunkt Gröpelingen ist der Anschluss an das stadtbremische Straßenbahnnetz hergestellt.
Die Buslinien (ohne Nachtverkehr) lassen sich wie folgt den verschiedenen Linienformen zuordnen:
Linien in Bremen-Nord
Linienformen
Linien in Bremen-Stadt
Durchmesserlinie
24, 25, 26, 27
87, 90, 90E, 91, 92, 94, 95
Halbmesserlinie
20, 63
98, 99
Zubringer-
30, 31, 33, 34, 37, 38, 40,
80, 81, 82, 93, 96, 97
/Abbringerlinie Tangentiallinie
41, 41S, 42, 44, 53, 55,
(Bezug Vegesack)
57, 58, 61, 62, 65, 66
21, 22, 28, 29, 51, 52
Tabelle A-6: Zuordnung der Buslinien in Bremen nach Linienformen (Quelle: Fahrplan 12/2012) 4
3
Durchmesserlinien beginnen und enden außerhalb des Stadtzentrums und werden durch
dieses hindurchgeführt. 4
Die Linien des Nachtverkehrs, der Regionalverkehr sowie die Stadtbuslinien aus
Delmenhorst 201, 204 und 214 sind in dieser Übersicht nicht dargestellt.
Stadtbuslinien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-21
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Die Durchmesser- und Halbmesserlinien übernehmen gemeinsam mit den Straßenbahnlinien die Haupterschließung des Bedienungsgebietes Bremen-
A-22 Haupterschließung Bremen-Stadt
Stadt. Auf ihnen werden die starken Fahrgastströme zwischen den Stadtteilen und der Innenstadt abgewickelt. Ergänzt werden sie durch Zubringer-
und Abbringerlinien, die mit den vorgenannten Linien sowie mit dem SPNV an mehreren Umsteigepunkten verknüpft sind und weitere Stadtteile er-
schließen. Eine weitere Ergänzung erhält das Liniennetz durch Tangentialli-
nien, die Stadt- und Ortsteile miteinander verbinden, ohne das Stadtzentrum zu berühren und zum Teil auch die Stadtteilerschließung übernehmen.
Die Schnellbuslinie 41S hat eine gegenüber der Hauptlinie teilweise geän-
Schnellbusse
Der Betrieb der Straßenbahn- und Buslinien in Bremen-Stadt beginnt gegen
Zeitliches Verkehrsangebot in Bremen Stadt
derte Linienführung und bedient unterwegs nicht alle Haltestellen.
ca. 05:00 Uhr und endet gegen 23:30 Uhr werktäglich (bezogen auf die In-
nenstadt). Der Betrieb der Buslinien in Bremen-Nord beginnt ca. 05:00 Uhr und endet um ca. 01:00 Uhr werktäglich (bezogen auf den Bf Vegesack). Die Betriebszeit wird in die folgenden drei Zeitgruppen unterteilt: •
Hauptverkehrszeit (HVZ, Tagesverkehr): montags - freitags von 06:30 08:30 Uhr und 15:00 (teilweise bereits ab 12:30 Uhr) - 18:30 Uhr
•
Normalverkehrszeit (NVZ, Tagesverkehr): montags - freitags zwischen
den Hauptverkehrszeiten sowie von 18:30 - 20:00 Uhr; sonnabends von 09:00 - 18:00 Uhr
•
Schwachverkehrszeit (SVZ, Früh-/Spät- und Wochenendverkehr):
montags - freitags vor der HVZ bis 06:30 Uhr und nach der NVZ ab 20:00 Uhr; sonnabends vor und nach der NVZ sowie an Sonn- und
Feiertagen gilt bis 10:00 Uhr eine von der übrigen SVZ abweichende Taktdichte
Im Grundfahrplan gilt auf den Durchmesserlinien (Straßenbahn und Bus) in
der HVZ und NVZ von Montag bis Samstag ein 10-Minutentakt (Straßen-
bahnlinien 4 und 6 in der HVZ: 5-Minutentakt, Buslinien 24, 25 und 26/27 in der HVZ: 7,5-Minutentakt).
In der SVZ morgens wird im 15-Minutentakt und abends im 20-Minutentakt
gefahren. In den Sommerferien verkehren die Straßenbahnen und Busse auf den Durchmesserlinien im 10-Minutentakt, die Anschlusslinien entsprechend im 10- bzw. 20-Minutentakt.
Samstags sowie an Sonn- und Feiertagen gibt es ein reduziertes Angebot. Zum Beispiel wird auf den Durchmesserlinien abhängig von der Tageszeit
samstags im 10- bis 20-Minutentakt und sonntags im 20- bis 30-
Minutentakt gefahren. Der Fahrplan bleibt samstags sowie sonn- und feier-
tags über das ganze Jahr gesehen unverändert (Jahresfahrplan).
Das Angebot auf den Halbmesserlinien ist entsprechend ihrer Verkehrsauf-
gabe mit einem Fahrplantakt zwischen 15 bis 60 Minuten unterschiedlich
gestaltet. Samstags sowie sonn- und feiertags erfolgt keine Verkehrsbedienung.
Zubringer- und Abbringerlinien verkehren in der Regel im gleichen oder in einem dichteren Fahrplantakt als die Hauptlinien, mit denen sie verknüpft
sind (zum Beispiel Linien 33/34). Linien mit einem geringeren Fahrgastauf-
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-23
kommen fahren nur zu bestimmten Verkehrszeiten bzw. an bestimmten Tagen (zum Beispiel Linien 38 und 42).
Auf den Tangentiallinien wird an allen Betriebstagen ein 15- bis 40-
Minutentakt angeboten. Auf den Linien 29 und 52 wird die Bedienung samstags teilweise und sonn- und feiertags ganz eingestellt.
Der Fahrplan des Busliniennetzes in Bremen-Nord ist auf das Verkehrsange-
bot der SPNV-Linie RS1 (Bremen-Farge - Bremen-Vegesack - Bremen Hbf -
Verkehrsangebot Bremen-Nord
Verden) ausgerichtet. Die Linien verkehren in den Hauptverkehrszeiten ab-
hängig vom Fahrgastaufkommen überwiegend in einem 5- bzw. 7,5Minutentakt, um so den Anschluss an die RS1 herzustellen, die im 15-
Minutentakt verkehrt. Weitere Anschlusspunkte für das Gebiet Nord sind der Bahnhof Burg z.B. für den Bereich Marßel sowie der Bahnhof Blumenthal für Linien im Bereich Blumenthal.
Im Bremer Stadtgebiet verkehren täglich zehn Nachtlinien: drei Straßen-
Nachtverkehr in Bremen
bahnlinien, sechs Stadtbuslinien und ein Anruf-Linientaxi (vgl. Karte A-8).
Die Linien verkehren täglich in der Zeit zwischen 00:00 Uhr und 04:30 Uhr (sonntags bis 06:30 Uhr). In den Wochenendnächten (Freitag/Samstag und
Samstag/Sonntag) wird ein durchgehender 60-Minutentakt angeboten. In den übrigen Nächten beginnen Fahrten jeweils um 00:00 Uhr, 00:30 Uhr und 04:30 Uhr (ab Hauptbahnhof) (vgl. Tabelle A-7).
Das Nacht-Taxi N94 dient als Zubringer/Abbringer zur/von der Linie N7. Nächte
Montag/Dienstag bis
Freitag/Samstag
Samstag/Sonntag
Fahrten
00:00 Uhr
00:00 Uhr
00:00 Uhr
00:30 Uhr
00:30 Uhr
00:30 Uhr
04:30 Uhr
stündlich bis
stündlich bis
Donnerstag/Freitag
04:30 Uhr
06:30 Uhr
Tabelle A-7: Zeitliches Angebot der Nachtlinien in der Stadt Bremen
Darüber hinaus verkehren in Bremen am Wochenende als regionales Nacht-
Regionaler Nachtverkehr
verkehrsangebot sechs VBN-Nachtschwärmerlinien sowie eine Linie der
NachtEule Oldenburg.
Die sechs Nachtschwärmerlinien verbinden das Bremer Stadtgebiet mit den
Landkreisen Cuxhaven, Diepholz, Osterholz, Rotenburg (Wümme) und Verden. In der Karte A-21 in der Anlage ist die Lage der Linien im Zweckver-
bandsgebiet dargestellt.
Diese regionalen Nachtbusangebote haben die Aufgabe, •
für Umlandbewohner eine attraktive Verbindung zu den Veranstaltungsund Freizeiteinrichtungen im Bremer Stadtgebiet zu schaffen,
•
für die Bremer Bevölkerung die Erreichbarkeit der Veranstaltungsorte im Umland (zum Beispiel Music Hall in Worpswede) zu verbessern und
•
für Jugendliche die Großraumdiskotheken im Bremer Umland erreichbar zu machen (u.a. Capitol in Oyten, das zurzeit geschlossen ist, Pam Pam
in Hagen).
Aufgabe des Nachtverkehrs
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-24
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-25
Die VBN-Nachtschwärmerlinien verkehren in den Nächten von Samstag auf Sonntag. Die Linien N12, N67 und N73 verkehren auch in den Nächten von
Freitag auf Samstag. Zur NachtEule Oldenburg vgl. Kap. A 2.2.5.
Das Regionalbusnetz verbindet das Oberzentrum Bremen in Ergänzung zum
Regionalbusverkehr
SPNV und den über das Stadtgebiet hinaus verlängerten Stadtbuslinien (zum Beispiel Linie 55, 90, 94) mit den Grund- und Mittelzentren in der Region.
Im Stadtgebiet verlaufen Regionalbuslinien streckenweise (zum Beispiel in
der Neustadt) parallel zu den Stadtbuslinien und bedienen ausgewählte Hal-
testellen. Insgesamt übernehmen 22 Regionalbuslinien zum Teil auch innerstädtische Verkehrsaufgaben (vgl. Karte A-4).
Die meisten Regionalbuslinien enden am Hauptbahnhof Bremen und ermög-
lichen dort einen Übergang insbesondere zum Fernverkehr und SPNV. Nur
fünf Regionalbuslinien (227, 237, 238, 677 und 680) enden an den Ver-
knüpfungspunkten bzw. aufkommensstarken Punkten Huchting, Sebalds-
brück/Daimler, Bf Bremen-Vegesack und Bremen-Gröpelingen im Bremer Stadtgebiet.
Die zentralen Verknüpfungspunkte im Bedienungsgebiet Bremen-Stadt sind
Verknüpfungspunkte
die Haltestellen Hauptbahnhof, Domsheide und Am Brill. Darüber hinaus gibt es noch weitere Haltestellen (zum Beispiel Gröpelingen, Sebaldsbrück, Roland-Center Huchting), an denen fahrplanmäßige Anschlüsse gewährleis-
tet sind. Im Bedienungsgebiet Bremen-Nord sind als zentrale Verknüp-
fungspunkte die Haltestellen Bf Bremen-Vegesack, Bf Bremen-Burg und Bf
Bremen-Blumenthal zu nennen.
Die Haltestelle Hauptbahnhof ist der zentrale Verknüpfungspunkt für alle städtischen Nachtlinien (Straßenbahn und Bus) mit Ausnahme der Linien N6
Verknüpfungspunkt Nachtverkehr
und N94. Hier sind die täglichen Abfahrten der städtischen Nachtlinien auf-
einander
sowie
mit
den
Abfahrtszeiten
der
dort
endenden
VBN-
Nachtschwärmerlinien in den Nächten von Samstag auf Sonntag (teilweise auch von Freitag auf Samstag) ab 23:30 Uhr abgestimmt. Ferner werden Anschlüsse u.a. an den Haltestellen Roland-Center, Gröpelingen und Sebaldsbrück sichergestellt.
A 2.2.3 Stadtgemeinde Bremerhaven In der Stadtgemeinde Bremerhaven setzt sich das ÖPNV-Angebot aus vier
ÖPNV-Gesamtangebot
SPNV-Linien, 15 Stadtbuslinien, zehn Regionalbuslinien (inkl. Schnellbusli-
nien und Schülerverkehr) aus den angrenzenden Landkreisen sowie einer
Expressbuslinie zusammen (vgl. Karte A-9). Der Nachtverkehr besteht aus zwei Nachtbuslinien.
Zusätzlich bestehen Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind diese eindeutig einzel-
nen Stammlinien zuzuordnen und sollen genehmigungsrechtlich auch wieder auf diese zurückgeführt werden.
Die Stadt Bremerhaven ist durch die Expresslinie RX2 Bremerhaven – Bremen – Osnabrück, die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bremen – Twistringen,
die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven sowie die R3 Bremerhaven Buxtehude an das SPNV-Netz angeschlossen.
SPNV-Anbindung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-26
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil A
A-27
Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt.
•
Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.
Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten. •
Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.
Während der Sommersaison (01.04. bis 31.10.) verkehren fünf Fahrten täglich direkt von/nach Bremen. •
Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im
Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe.
Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Busli-
Stadtbuslinien
nien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innen-
stadt ausgerichtet sind (vgl. Karte A-9).
Fünf Linien (504, 510, 512, 513, 515) verkehren in ihrer Funktion als Zuund Abbringerlinien.
Die beiden städtischen Schnellbuslinien 501 und 511 verbinden die Stadt-
Schnellbuslinien
teile Leherheide, Lehe, Grünhöfe und Wulsdorf mit der Innenstadt, wobei sie nicht alle Haltestellen bedienen.
Mit Ausnahme der Schnellbuslinien sowie der Linien 503 und 505 werden
Anruf-Linientaxi
auf allen Linien Anruf-Linientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nur,
wenn sie bis spätestens 45 Minuten vor der fahrplanmäßigen Abfahrt telefonisch angemeldet werden, zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in
den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruf-Linientaxi.
Das zeitliche Verkehrsangebot der Stadtbuslinien beginnt in der Regel in der Zeit zwischen 05:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr und endet um ca. 24:00 Uhr. Die
Stadtbuslinien verkehren montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit überwiegend im 30-Minutentakt, der ab 20:00 Uhr auf einen 40- bis 60-
Minutentakt reduziert wird. In den Verkehrsspitzenzeiten etwa von 07:00
bis 08:00 Uhr und ca. 12:00 bis 13:00 Uhr wird das Fahrplanangebot durch den Einsatz von Verstärkerbussen verdichtet.
Samstags gilt der 30-Minutentakt in der Zeit von ca. 08:00 bis 16:00 Uhr,
danach wird auf einen 40- bis 60-Minutentakt reduziert. Sonntags wird
ganztägig eine Taktung von 40 bzw. 60 Minuten angeboten.
Das Fahrplanangebot in Bremerhaven bleibt ganzjährig unverändert.
Zeitliches Angebot
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-28
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Der Stadtverkehr in Bremerhaven wird durch insgesamt sechs Regionalbus-,
A-29 Regionalbuslinien
eine Schnellbus-, eine Expressbuslinie sowie drei auf Schülerverkehr ausge-
richtete Buslinien ergänzt. Die Linien verbinden das Oberzentrum Bremerhaven mit dem Oberzentrum Oldenburg, den Mittelzentren Cuxhaven und Brake sowie mit den Nachbargemeinden des Landkreises Cuxhaven und
Wesermarsch. Im Stadtgebiet übernehmen sie auch innerstädtische Erschlie-
ßungsaufgaben, jedoch werden nicht alle Haltestellen im Stadtgebiet von den Regionalbuslinien bedient.
Drei Linien (526, 528 und 568) sind überwiegend auf die Bedürfnisse der
Schulorientierter Verkehr
Schülerbeförderung ausgerichtet. Sie verkehren vollständig oder weit über-
wiegend nur an Schultagen und erschließen Schulstandorte im angrenzenden Landkreis Cuxhaven und in der Stadt Bremerhaven.
In Bremerhaven besteht die besondere Situation, dass die Regionalbuslinien
auf den überwiegenden Teilen der Linienwege außerhalb des Zweckver-
Regionalbusse außerhalb des Zweckverbands
bandsgebietes verkehren (zuständig ist hier der benachbarte Aufgabenträ-
ger Landkreis Cuxhaven). Dies betrifft die Linien 525, 530/531, 550, 570/580, 575.
Die Schnellbuslinie 440 (WeserSprinter) schafft eine direkte Verbindung zwischen den Oberzentren Bremerhaven und Oldenburg. Das Zentrum Bremer-
Schnellbusangebot aus der Region
havens wird von Montag bis Sonntag im Zweistundentakt bedient.
Die Expressbuslinie 495 (Jade-Weser-Express) verkehrt zwischen Wil-
helmshaven und Bremerhaven. Sie bietet samstags, sonn- und feiertags je
zwei bzw. ein Fahrtenpaar und bedient auch die Gemeinden Jade und
Stadland im Landkreis Wesermarsch. Saisonal werden montags und mittwochs zusätz-liche Fahrten angeboten.
Die wesentlichen Verknüpfungspunkte der Stadtbuslinien in Bremerhaven
Verknüpfungspunkte
sind die Haltestellen Hbf, Rickmersstraße, Eisenbahnstraße, Flötenkiel, Parkstraße, Elbinger Platz, Konrad-Adenauer-Platz sowie Wulsdorf-Mitte.
Am Hauptbahnhof, dem bedeutendsten Verknüpfungspunkt in Bremerha-
ven, kann von fast allen Stadtbus- und Regionalbuslinien auf die SPNVLinien RX2,
RS2,
R2
und
R3
umgestiegen
werden.
Fahrplanmäßige
Anschlüsse zum SPNV sind für die Stadtbuslinien nicht gesondert berück-
sichtigt, ergeben sich jedoch oft aufgrund der Fahrtenhäufigkeit der Stadtbuslinien.
In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie vor
Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10).
Nachtverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-30
A 2.2.4 Stadt Delmenhorst In der Stadt Delmenhorst setzt sich das ÖPNV-Angebot aus vier SPNV-
ÖPNV-Gesamtangebot
Linien, 13 Stadtbuslinien sowie aus acht Linien aus den angrenzenden Landkreisen bzw. aus der Stadt Bremen zusammen. Am Wochenende bedient eine regionale Nachtbuslinie das Stadtgebiet.
Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie RX1, den Region-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6. •
Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg - Bad
Zwischenahn -Leer – Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der
durch den ICE/IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. •
Die Region-S-Bahnlinien RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn
und RS4 Bremen – Hude – Nordenham stellen direkte Anbindungen an die Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Norden-
ham her. Sie verkehren im Stundentakt. •
Die Regionallinie R6 verkehrt ebenfalls im Stundentakt in nordsüdlicher
Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück.
Durch Überlagerung der Angebote ergeben sich stündlich drei bis vier unvertaktete Fahrtenangebote zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bre-
men. Die zeitliche Verteilung der SPNV-Fahrten ist ungünstig verteilt, da
zwei bis drei Fahrten dicht hintereinander gestaffelt sind und so ein ungleichmäßiges und damit unattraktives Angebot entsteht.
Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS
390/392 bzw. RX12/RS3), auch mit Halt am Bahnhof Delmenhorst, durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.
Das Liniennetz des Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem
Freizeitliniennetz.
Das
Tagesliniennetz
besteht
aus
sieben
Durchmesserlinien (Linien 201, 202, 203, 204, 205, 206, 208). In Zeiten
geringerer Nachfrage verkehren davon fünf Durchmesserlinien mit veränderter Liniennummer (die 0 wird durch eine 1 ersetzt: 212, 213, 215, 216,
218) und eine Halbmesserlinie (214) im Freizeitliniennetz. Alle Linien sind radial auf den ZOB am Bahnhof ausgerichtet (vgl. Karte A-11).
Der Stadtbusbetrieb im Tagesliniennetz beginnt von Montag bis Freitag in
der Regel zwischen etwa 05:30 Uhr und 06:00 Uhr und endet um etwa 19:30 Uhr. Zwischen 19:30 Uhr und etwa 22:00 Uhr verkehren die Linien
des Freizeitliniennetzes. An Freitagen und Samstagen wird das Angebot im
Freizeitliniennetz bis etwa 24:00 Uhr aufrechterhalten. Die Stadtbuslinien verkehren im Tagesliniennetz im 30-Minutentakt, im Freizeitliniennetz im
Stundentakt. Die einzige Ausnahme ist die Linie 208, die auch im Tagesli-
niennetz im Stundentakt verkehrt.
An Samstagen beginnt der Betrieb des Tagesliniennetzes gegen 06:30 Uhr mit Fahrten im 30-Minutentakt und geht gegen 16:30 Uhr in den Stunden-
takt des Freizeitliniennetzes über. Auch hier bildet die Linie 208 mit einem durchgängigen Stundentakt die Ausnahme.
An Sonntagen verkehren die Linien des Freizeitliniennetzes von etwa 09:00
Uhr bis etwa 22:00 Uhr ganztägig im Stundentakt. Das Fahrplanangebot in Delmenhorst bleibt ganzjährig unverändert.
Stadtbuslinien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-31
Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen
nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige An-
schlüsse mit der Linie 205 im Tagesliniennetz her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruf-Linientaxi.
Die Stadt Delmenhorst wird durch zwei Regionalbuslinien erschlossen: •
Die Buslinie 240 verbindet Delmenhorst mit Ganderkesee im Landkreis Oldenburg. Sie bietet von Montag bis Freitag ein relativ dichtes, aber weitgehend unvertaktetes Fahrplanangebot. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren.
•
Die Linie 450 (Deichläufer) verbindet Delmenhorst mit Gemeinden im
Landkreis Wesermarsch. Sie verkehrt von Montag bis Freitag im Stundenbzw. Zweistundentakt. Samstags werden zwei Fahrtenpaare angeboten.
Die BürgerBuslinien 221 und 222 verbinden Delmenhorst mit der Gemeinde
BürgerBus
Ganderkesee. Beide Linien verkehren von Montag bis Freitag im Zweistundentakt.
Das Angebot der Linien 229 und 256 ist auf den Schülerverkehr ausgerichtet
Schulorientierter Verkehr
und verkehrt nur an Schultagen. Die Linie 229 verbindet Delmenhorst mit
dem Landkreis Oldenburg, die Linie 256 verbindet Delmenhorst mit der
Stadt Oldenburg.
Die Fahrzeiten der Linien 237 und 238 sind auf die Schichtanfangs- und -
Werksverkehr
endzeiten des Daimler-Werkes in Bremen-Sebaldsbrück abgestimmt und
bedienen auch Haltestellen in Delmenhorst.
Bedeutendster Verknüpfungspunkt in Delmenhorst ist die Haltestelle Bahn-
hof/ZOB, über die alle Stadtbus- und Regionalbuslinien geführt werden.
Die Linien mit geraden und ungeraden Liniennummern begegnen sich je-
weils alle 30 Minuten am ZOB, so dass Umsteigemöglichkeiten hergestellt
werden. Die Abfahrtszeiten der Linien mit geraden und ungeraden Liniennummern sind im Tagesliniennetz um ca. 15 Minuten versetzt und im Freizeitliniennetz um ca. 30 Minuten.
Die Linien mit ungeraden Nummern treffen sich im Tagesliniennetz beispielsweise also immer ca. zur Minute :00 und :30 am ZOB, die Linien mit
den geraden Nummern etwa zur Minute :15 und :45. Somit ergeben sich für alle Linien maximale Umsteigezeiten von etwa 15 Minuten im Tageslinien-
und etwa 30 Minuten im Freizeitliniennetz.
Der Fahrplan der Stadtbusse ist am ZOB auch auf den SPNV in und aus Richtung Bremen abgestimmt, da die stärkste Pendlerverflechtung mit dem Oberzentrum Bremen besteht. Verknüpfungen mit den SPNV-Linien in Rich-
tung Oldenburg (RS3, RX1), Nordenham (RS4) und Osnabrück (R6) ergeben
sich unplanmäßig.
Die BürgerBuslinien 221 und 222 bieten regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern.
Regionalbuslinien, Verknüpfungspunkte
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-32
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-33
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Die Regionalbuslinie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die
Tageslinien mit ungeraden Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmen-
A-34 Regionalbuslinien, Verknüpfungspunkte
horst Anschlüsse an die RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her.
An der Haltestelle Roland-Center in Bremen-Huchting bestehen Anschlüsse
zwischen den Linien 201, 204 und 214 zu den Bremer Straßenbahnlinien 1 und 8 in Richtung Innenstadt. Weitere Anschlussmöglichkeiten bestehen zu
den Bremer Stadtbuslinien 52, 55, 57/58.
In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient
Nachtverkehr
die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei
Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst (vgl. Karte A-12). Bei dieser als NachtEule Oldenburg verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung.
A 2.2.5 Stadt Oldenburg In der Stadt Oldenburg setzt sich das ÖPNV-Angebot aus drei SPNV-Linien,
ÖPNV-Gesamtangebot
16 Stadtbuslinien sowie aus 16 Linien aus den angrenzenden Landkreisen
(inkl. Schnellbuslinien und Schülerverkehr) zusammen. Der Nachtverkehr
besteht aus fünf Stadt- und sechs regionalen Nachtbuslinien.
Die SPNV-Anbindung der Stadt Oldenburg besteht aus den beiden Express-
SPNV-Anbindung
linien RX1 und RX12 sowie aus der Regio-S-Bahnlinie RS3. In ostwestlicher Richtung verkehren die Linie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg
- Bad Zwischenahn - Leer – Norddeich Mole sowie die Linie RS3 Bremen –
Oldenburg – Bad Zwischenahn und stellen eine direkte Anbindung zwischen den Oberzentren Oldenburg und Bremen her. •
Die Expresslinie RX1 verkehrt im Zweistundentakt, der durch den ICE/ICVerkehr 5 zu einem Stundentakt verdichtet wird.
•
Die Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg - Osnabrück verkehrt
ebenfalls im Stundentakt. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt im Stundentakt. Durch die Überlagerung der Angebote (RX1 und RS3) ergibt sich nahezu ein 30-Minutentakt.
Alle diese Angebote werden auch am Wochenende aufrechterhalten. Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS
390/392 bzw. RX12/RS3 durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.
Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Oldenburg besteht aus 16 Buslinien
(Linien 301 – 324), die radial auf die Innenstadt ausgerichtet sind (vgl. Karte A-13). Alle Linien bedienen die beiden Umsteigehaltestellen Lappan sowie den Hbf/ZOB, mit Ausnahme der Linie 304.
Die Stadtbuslinien 301, 302, 303, 304, 309, 314, 322 und 324 sind als Durchmesserlinien konzipiert.
5
Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets
gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.
Stadtbuslinien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-35
Die Linien 306, 307, 308, 310, 312, 315, 316 (ALT) und 317 erschließen das
Stadtgebiet als Halbmesserlinien.
Eine direkte Anbindung der angrenzenden Gebiete mit dem Stadtgebiet Ol-
denburg stellen die Linien 301, 303, 309, 310, 314 und 315 her.
Das zeitliche Verkehrsangebot der Stadtbuslinien beginnt in der Regel in der
Zeitliches Verkehrsangebot
Zeit zwischen 05:00 Uhr bzw. 06:00 Uhr und endet um ca. 24:00 Uhr. Die
Stadtbuslinien verkehren montags bis freitags zwischen 06:30 Uhr und
19:00 Uhr mit folgender Taktfolge, wobei nicht in Haupt- und Nebenverkehrszeit unterschieden wird: •
15-Minutentakt, zehn Linien: 301, 303, 304, 306, 308, 309, 310, 312
und 314 •
30-Minutentakt, vier Linien: 302, 307, 317, 322 und 324. Die Linien 302
und 322 sind im Abschnitt Alexanderstraße fahrplantechnisch so aufeinander abgestimmt, dass ein gemeinsamer 15-Minutentakt besteht. •
60-Minutentakt, eine Linie: 315
•
Die Linie 316 verkehrt montags bis sonntags stadteinwärts mit sechs bis sieben Fahrten, stadtauswärts mit sechs bis acht Fahrten. Sie verkehrt
fast ausschließlich als Anruf-Linientaxi (ALT).
Durch weitere Linienüberlagerungen auf einigen Hauptästen ergeben sich 7,5-Minutentakte.
Zwischen 19:00 Uhr und - seit dem Sommer 2011 - bis 24:00 Uhr wird auf
allen Linien ein 30-Minutentakt angeboten. Ausnahmen bilden die Linie
315, die im Stundentakt verkehrt, sowie die Linie 316, die ab 20:00 Uhr kein Angebot aufweist.
Samstags wird in der Zeit von ca. 09:45 Uhr bis 18:30 Uhr in der Taktfolge
wie Montag bis Freitag gefahren. In den übrigen Zeiten wird auf den 14 Li-
Zeitliches Angebot am Wochenende
nien ein 30-Minutentakt angeboten, der bis 24:00 Uhr gilt. Ausgenommen sind davon ebenfalls die im Stundentakt verkehrende Linie 315 sowie die Linie 316, die am Samstag sechs Fahrtenpaare anbietet.
Sonn- und feiertags verkehren die Busse bis ca. 11:30 Uhr in der Regel im Stundentakt. Auf 13 Linien wird das Fahrplanangebot bis 24:00 Uhr auf ei-
nen 30-Minutentakt verdichtet. Auf den Hauptästen besteht dann ein 15Minutentakt.
In den Außenbereichen wird durch eine Aufsplittung einzelner Linien in ver-
schiedene Linienäste die Bedienungshäufigkeit verringert (zum Beispiel Li-
nien 303, 309 und 314). Diese Linienäste werden dann im 30-Minutentakt bedient.
Das Fahrplanangebot in Oldenburg bleibt ganzjährig unverändert. Lediglich
während des Kramermarktes Ende September/Anfang Oktober wird das
Fahrtenangebot zwischen ZOB und Weser-Ems-Halle verdoppelt. Auch beim
jährlich stattfindenden Stadtfest wird das Angebot verdichtet.
Die Region um Oldenburg ist durch fünf Schnellbusse und vier Regional-
busse direkt an das Oberzentrum angebunden. Die vier Regionalbuslinien
280, 330, 340 und 350 binden die Grundzentren Wiefelstede und Rastede sowie die Mittelzentren Westerstede, Bad Zwischenahn und Friesoythe an die Stadt Oldenburg an.
Regionalbuslinien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Die Schnellbuslinien 270, S35, 380, 440 und 910 schaffen direkte Verbin-
A-36 Schnellbusangebot
dungen von dem Grundzentrum Barßel, den Mittelzentren Wildeshausen, Westerstede, Brake, Nordenham und Friesoythe sowie dem Oberzentrum Bremerhaven zur Stadt Oldenburg.
Der Linienweg der Schnell– und Regionalbuslinien wird auf den radial auf die
Innenstadt zulaufenden Hauptverkehrsstraßen zum ZOB geführt und verläuft
damit auf längeren Abschnitten parallel zu den städtischen Buslinien (vgl.
Karte A-13). Die Linien bedienen dabei auch viele Haltestellen im Stadtgebiet.
Das vertaktete Angebot der Schnell- und Regionalbuslinien wird in unter-
schiedlicher Ausprägung von montags bis samstags angeboten. Die Linien
270 und 440 fahren auch am Sonntag. Weitere Informationen dazu sind den Beschreibungen der jeweiligen Landkreise (vgl. Kap. A 2.2.6 bis A 2.2.11) zu entnehmen.
Zusätzlich stellen neun Linien die Schülerbeförderung aus den angrenzen-
Schulorientierter Verkehr
Die Haltestelle ZOB am Hauptbahnhof Oldenburg sowie die in der Innenstadt
Verknüpfungspunkte
den Städten und Gemeinden an Schulstandorte in der Stadt Oldenburg her.
am Randbereich der Fußgängerzone gelegene Haltestelle Lappan sind die zentralen Umsteigehaltestellen im Stadtgebiet. •
An der Haltestelle Hbf/ZOB gibt es Verknüpfungen zwischen den Stadt-
und Regionalbuslinien sowie zwischen den Buslinien und den drei SPNV-
Linien RX1, RX12 und RS3. Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien sind
fahrplanmäßig nicht gesondert berücksichtigt, da aufgrund der dichten Taktfolgen während des Tagesverkehrs in der Regel nur kurze Wartezeiten bestehen. •
An der Haltestelle Lappan besteht eine Verknüpfung aller Stadtbuslinien, einiger Regionalbuslinien und der Linien des Nachtverkehrs an den Wochenenden. Anschlüsse zwischen den Stadtbuslinien werden am Lappan außerhalb der Normalverkehrszeit montags bis freitags am frühen
Abend, samstags ab dem späten Nachmittag und sonntags bis 11:15 Uhr angeboten.
Da alle Stadtbuslinien den Wallring befahren, können die im Streckenverlauf
liegenden Haltestellen ebenfalls zum Umstieg zwischen den Bussen und zu den Bussen der Regionallinien genutzt werden.
In allen Nächten besteht im innerstädtischen Verkehr ein Nachtverkehrsan-
gebot mit fünf Linien des Nachtexpresses (N36 bis N40), die die Stadtteile
Städtischer Nachtverkehr
jeweils ringförmig vom Lappan aus erschließen. In den Wochenendnächten
werden je drei Fahrten pro Nacht (vgl. Karte A-14) im Stundentakt angebo-
ten, ansonsten wird eine Fahrt im Anschluss an den Tagesverkehr durchgeführt.
Darüber hinaus verkehren in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag auf Sonntag vier Linien der NachtEule Ammerland und zwei Linien
der NachtEule Oldenburg von Oldenburg zu Zielen in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg (vgl. Karte A-22 in der Anlage). Die Nachtbusse
halten an den vom Regionalbus bedienten Haltestellen. An der Umsteigehal-
testelle Lappan sind die Abfahrtszeiten der Nachtlinien des Nachtexpresses
und der NachtEule Ammerland aufeinander abgestimmt.
Regionaler Nachtverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-37
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-38
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-39
A 2.2.6 Landkreis Ammerland Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland besteht aus drei SPNV-Linien
ÖPNV-Gesamtangebot
und insgesamt 76 Buslinien (inkl. Schnellbusse und Schülerverkehr). Im SPNV verkehren folgende Linien: •
Die Expresslinie RX1 (Zweistundentakt) durchfährt den Landkreis Am-
SPNV-Anbindung
merland in ostwestlicher Richtung und verbindet das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die Grundzentren Augustfehn und Ocholt mit den Oberzentren Oldenburg und Bremen. 6 •
Der ICE/IC verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 7
•
Die Expresslinie RX12 (Stundentakt) bildet die direkte Verbindung in
nordsüdlicher Richtung zwischen dem Mittelzentrum Rastede und der Stadt Oldenburg. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt täglich von 6 Uhr bis 20 Uhr im
Stundentakt und einmal um 23 Uhr von Bad Zwischenahn über Oldenburg nach Bremen.
Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS
390/392 bzw. RX12/RS3), auch mit Halt am Bahnhof Rastede, durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.
Das Regionalbusangebot weist drei Schnellbuslinien mit unterschiedlicher
Schnellbusangebot
Bedeutung für den Landkreis Ammerland auf: •
Die Linie S35 "RhodoSprinter" verbindet die Kreisstadt Westerstede, die über keine SPNV-Anbindung verfügt, direkt über die Autobahn A 28 mit
der Stadt Oldenburg ohne Zwischenhalt. Montags bis freitags werden in
beiden Richtungen morgens mehrere Fahrten und nachmittags ein Stun-
dentakt angeboten. Am Samstag verkehrt die Linie S35 im Zweistundentakt.
•
Die Linie 440 "WeserSprinter" verkehrt zwischen Oldenburg und Norden-
ham/ Bremerhaven und bedient im Ortsteil Loy der Gemeinde Rastede im Landkreis Ammerland zzt. drei Haltestellen.
•
Die Linie 910 "HanseSprinte"" verbindet Friesoythe mit der Stadt Olden-
burg und erschließt dabei die Edewechter Ortsteile Scharrel, Süddorf und Husbäke entlang des Küstenkanals im Landkreis Ammerland.
Des Weiteren gibt es die sieben Regionalbuslinien der Bedienungsebene 2
(330, 340, 350, 360, 366, 375 und 380), die regionale Verbindungsfunktionen übernehmen (vgl. Karte A-15). •
Die vier Linien 330, 340, 350 und 380 bieten montags bis freitags über-
wiegend einen Stundentakt an. Samstags wird teilweise ein zweistündi-
ges vertaktetes Angebot vorgehalten. Die Linien verbinden die zentralen Orte im Landkreis Ammerland direkt mit der Stadt Oldenburg. •
Die Linien 360, 366 und 375 sind Radiallinien innerhalb des Landkreises und bieten ein vertaktetes Angebot sowie Fahrten auch am Samstag an.
6
Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der
VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 7
Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets
gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden.
Regionalbuslinien
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil A
A-40
An Sonn- und Feiertagen wird auf Abschnitten der Regionalbuslinien
350, 375 und 380 ein Dreistundentakt zwischen dem Oberzentrum Ol-
denburg und dem Mittelzentrum Westerstede angeboten. Dabei wird auch die Gemeinde Edewecht eingebunden. Das Angebot wird unter der Linienummer 389 vermarktet.
Das Regionalbusangebot wird ergänzt durch die vier oldenburgischen Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310. Diese binden die direkt an der Stadtgren-
Stadtbuslinien aus Oldenburg
ze liegenden Ortsteile der Gemeinden Bad Zwischenahn, Wiefelstede,
Edewecht und Rastede an. Sie bieten in den Hauptverkehrszeiten montags
bis freitags im Stadtgebiet Oldenburg überwiegend einen 15-Minutentakt
an.
Insgesamt 46 Buslinien der Bedienungsebene 3 übernehmen überwiegend
Schulorientierter Verkehr
Aufgaben im Schülerverkehr. Das zeitliche und räumliche Angebot ist daher
auf den Fahrtzweck "Schülerverkehr" optimiert.
In der Stadt Westerstede verkehrt die BürgerBuslinie 359, die montags bis
BürgerBus
freitags sowie an Sonn- und Feiertagen teilweise ein vertaktetes Angebot leistet.
Der Hbf/ZOB Oldenburg ist der bedeutendste Verknüpfungspunkt für das
Verknüpfungspunkte
ÖPNV-Netz des Landkreises Ammerland. Hier garantieren die Schnellbuslinie S35 und die drei Regionalbuslinien 340, 350 und 380 Anschlussbezie-
hungen zum SPNV. Auch am Bf Westerstede-Ocholt warten die Regionalbus-
linie 360 und die BürgerBuslinie 359 auf verspätete Züge. Weitere Verknüpfungen sind: •
Bahnhöfe Rastede, Augustfehn und Bad Zwischenahn: Bus und Bahn,
•
ZOB Westerstede: Bus-Bus (Linie 358 und Schnellbuslinie S35, sowie Schnell- und Regionalbusse).
Die vier Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (verkehren in den Wochenend-
Nachtlinien
nächten, teilweise vertaktetes Angebot) der NachtEule Ammerland und die
zwei Nachtexpresslinien der Stadt Oldenburg N37 und N38 sowie die Linie
N63 der NachtEule Landkreis Leer ergänzen das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland (vgl. Karten A-14, A-22 in der Anlage).
Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises
Ammerland neun weitere Linien, die dem Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet
angrenzenden
Gebietskörperschaften
zugeordnet
worden sind (Linien 252, AnrufBus 266, AnrufBus 267, 623, 625, 673, 689,
910). Da diese Linien nur wenige Haltestellen im Landkreis Ammerland be-
dienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für den Landkreis eher gering. Mit gutem Beispiel voran!
Die Schnellbuslinie S35 "RhodoSprinter" verkehrt seit Dezember 2010 im Zweistundentakt auch am Samstag. Insgesamt werden sechs Fahrtenpaare
zwischen 08:35 Uhr und 20:20 Uhr angeboten. Damit wird die Kreisstadt Westerstede direkt und schnell mit der Stadt Oldenburg verbunden.
ÖPNV außerhalb
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-41
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-42
A 2.2.7 Landkreis Diepholz Im Landkreis Diepholz verkehren insgesamt 88 Buslinien (inkl. Schnellbusse
ÖPNV-Gesamtangebot
und Schülerverkehr) sowie im SPNV die Linien RX2 Osnabrück – Bremen –
Bremerhaven und RS2 Twistringen – Bremen – Bremerhaven (vgl. Karte A16).
Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Ober-
SPNV-Anbindung
zentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen
Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der Stre-
cke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum, Twistringen. •
Die Expresslinie RX2 verkehrt auf dieser Strecke im Stundentakt mit je-
weils einer zusätzlichen Fahrt pro Richtung in der Hauptverkehrszeit am Morgen. Am Wochenende besteht bis auf wenige Ausnahmen am Nach-
mittag ebenfalls ein Stundentakt. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS2 verkehrt ebenfalls im Stundentakt zwischen
Twistringen und Bremen. In der Regel verkehren diese Züge auch am Wochenende bis zum späten Abend im Stundentakt.
•
Dadurch ergeben sich für das Mittelzentrum Syke sowie die Grundzen-
tren Weyhe, Bassum, Twistringen zwei SPNV-Verbindungen pro Stunde in
das Oberzentrum Bremen.
Der Bedienungsebene 1 sind - ergänzend zur SPNV-Linie RX2 von Bremen
Regionalbuslinien
nach Osnabrück - die beiden Regionalbuslinien 123 und 150 zugeordnet: •
Die Regionalbuslinie 123 stellt die Anbindung des Mittelzentrums Sulingen an das ÖPNV-Netz und an den SPNV am Bahnhof Bassum her.
Sie verkehrt unabhängig von Schul- und Ferienzeiten von Montag bis Freitag im Stundentakt und am Wochenende im Zweistundentakt.
•
Die Regionalbuslinie 150 stellt die Anbindung des Grundzentrums
Bruchhausen-Vilsen sowie des im Landkreis Nienburg gelegenen Grund-
zentrums Hoya an das Mittelzentrum Syke und das Oberzentrum Bremen her. Das Angebot ist werktags auf einen Zweistundentakt beschränkt. Am
Samstag wird ebenfalls ein Zweistundentakt angeboten und sonn- und feiertags einzelne Fahrten.
Zur Bedienungsebene 2 gehören zehn Regionalbuslinien. Dies sind die Li-
nien 101, 102, 113, 120, 121, 153, 133, 137, 138 und 170. Die Regional-
buslinien der Bedienungsebene 2 sind überwiegend vertaktet, während die vier in den Landkreis einbrechenden Stadtbuslinien in den Hauptverkehrs-
zeiten meist einen 30-Minutentakt, mindestens aber einen Stundentakt
aufweisen.
Die Stadtbuslinien 55 und 53 der BSAG und die Linien 204 und 214 der
Stadtbusverkehr
Delbus übernehmen wichtige Bedienungsaufgaben im Landkreis auf dem Gebiet der Gemeinde Stuhr.
Bei den insgesamt 56 Buslinien in den beiden Linienbündeln der Bedie-
nungsebene 3 handelt es sich um Angebote mit schulorientiertem Verkehr.
Schulorientierter Verkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
In den Gemeinden Bassum, Syke und Weyhe wird das Angebot durch Bür-
A-43 BürgerBus und Sammeltaxi
gerBuslinien ergänzt, die werktags im Ein- bis Zweistundentakt verkehren.
In den Gemeinden Stuhr, Engeln und Kirchdorf verkehren zudem VBN-Plus-
Sammeltaxen (vgl. Karte A-23 in der Anlage) sowie das NachtEulen-Taxi in
der Gemeinde Stuhr.
Im Landkreis Diepholz bestehen folgende wichtige Verknüpfungspunkte zwischen ÖPNV-Verkehrsträgern: •
Bf Kirchweyhe: regelmäßige Verknüpfung der Regionalbuslinien 120 und
121 sowie der BürgerBuslinie 117 mit der SPNV-Linien RX2/RS2 in/aus Richtung Bremen und Osnabrück •
Bf Syke: regelmäßige Verknüpfung der Regionalbuslinie 102, 150 und 153 und der SPNV-Linie RS2/RX2 aus Richtung Bremen und Osnabrück
•
Bf Bassum: regelmäßige Verknüpfung der Regionalbuslinie 123 mit der SPNV-Linie RX2 in/aus Richtung Bremen und Osnabrück sowie überwie-
gend ungeregelte Anschlüsse der Regionalbuslinie 101 mit der SPNV-
Linie RX2/RS2 aus Richtung Bremen und Osnabrück •
Bf Diepholz: häufige Anschlüsse der Regionalbuslinie 137 und überwiegend ungeregelte Anschlüsse der Linie 170 an die SPNV-Linie RX2 in/aus Richtung Bremen und Osnabrück
•
Brinkum ZOB: Aufgrund der Vielzahl der hier verkehrenden Regionalbus-
linien ergeben sich Anschlüsse zwischen diesen Linien und zur Bremer Stadtbuslinie 55. •
Sulingen ZOB: häufige Verknüpfungen der Regionalbuslinien 123, 133,
137 und 138 •
Bremen-Huchting, Haltestellen Roland-Center und Varreler Landstraße:
Anschlüsse zwischen der Bremer Stadtbuslinien 55 und den Delmenhors-
ter Stadtbuslinien 204 und 214 und der Linie 113. Am Roland-Center bestehen zusätzlich Anschlüsse zu den Straßenbahnlinien 1 und 8 sowie zu weiteren Linien des Bremer Stadtverkehrs.
Verknüpfungspunkte
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-44
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Die Nachtschwärmerlinie N12 verkehrt in den Nächten von Freitag auf
A-45 Nachtlinien
Samstag und Samstag auf Sonntag zwischen Bremen, Brinkum und Kirch-
weyhe.
Im Landkreis Diepholz verkehren auch die dem Landkreis Oldenburg zu-
ÖPNV außerhalb
geordneten Linien 226/227 und 237 mit Haltestellen in der Gemeinde Stuhr
sowie die dem Landkreis Verden zugehörige Linie 750. Dabei haben zwei Linien besondere Bedeutung für das Verkehrsangebot: •
Die Linien 226/227 erschließen die südöstlichen (Linie 226) bzw. süd-
westlichen (Linie 227) Ortsteile der Gemeinde Stuhr und binden diese an den Landkreis Oldenburg sowie das Oberzentrum Bremen an. Diese verkehren auf dem Gebiet der Gemeinde Stuhr werktags nahezu im Zweistundentakt und samstags mit einzelnen Fahrten.
•
Die Linie 750 verbindet Dreye auf ihrem Linienweg von Thedinghausen in
das Oberzentrum Bremen und verkehrt werktags im Stundentakt. Sams-
tags wird ein Zweistundentakt angeboten.
Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Landkreis Diepholz weitere Linien, die dem Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet
angrenzenden
Gebietskörperschaften
zugeordnet
worden
sind
(Linien 21, 108, 139, 621, 623, X200, F4). Da diese Linien nur wenige Haltestellen im Landkreis Diepholz bedienen oder nur zu Veranstaltungen verkehren, ist ihre verkehrliche Bedeutung für den Landkreis eher gering. Mit gutem Beispiel voran! Die Ausrichtung der Linien 102, 150 und 153 auf den Schienenver-
knüpfungspunkt Syke verkürzt die Reisezeit in das Oberzentrum Bremen und in die Kreisstadt Diepholz.
A 2.2.8 Landkreis Oldenburg Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien
ÖPNV-Gesamtangebot
und insgesamt 69 Buslinien (inkl. Schnellbuslinien und Schülerverkehr). •
Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit
den Oberzentren Oldenburg und Bremen. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von
Oldenburg nach Bremen. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem
Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie
Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3.
•
Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in
nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des
Verbundgebietes)
sowie
den
Mittelzentren
Delmenhorst
und
Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden Hatten und Großenkneten im Stundentakt.
SPNV-Anbindung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-46
Außerdem wird die Relation Wilhelmshaven – Oldenburg – Bremen (KBS
390/392 bzw. RX12/RS3), auch mit Halt am Bahnhof Hude, durch zusätzlich einzelne Fahrten in Lastrichtung ergänzt.
Das Regionalbusangebot weist mit dem HunteSprinter (Linie 270) eine
Schnellbusangebot
Schnellbuslinie (Bedienungsebene 1) auf. Diese verbindet das Mittelzentrum
Wildeshausen mit dem Oberzentrum Oldenburg. In Wildeshausen werden
Anschlüsse an die nach Bremen verkehrenden Linien 226 und 227 herge-
stellt. Die Linie 270 verkehrt auf einem Teilstück über die Autobahn A 28 und bietet von Montag bis Freitag einen Stundentakt, samstags einen Zweistundentakt und sonntags insgesamt drei Fahrtenpaare (vgl. Karte A-17).
Des Weiteren übernehmen fünf Regionalbuslinien 226, 227 und 280 (Bedie-
Regionalbuslinien
nungsebene 2) sowie 277 und 289 (Bedienungsebene 3) regionale Verbindungsfunktionen. •
Die Linien 226 und 227 zwischen Wildeshausen und Bremen bieten montags bis freitags überwiegend einen Zwei- bis Dreistundentakt. Die Linie
226
verkehrt
zudem
samstags
mit
drei
Fahrtenpaaren
zwischen
Harpstedt und Wildeshausen. Auf dem gemeinsam bedienten Streckenabschnitt wird der Takt auf einen Ein- bis Zweistundentakt verdichtet. •
Die Linie 280 verkehrt über die Gemeinde Wardenburg hinaus bis nach
Friesoythe in den angrenzenden Landkreis Cloppenburg. Sie bietet montags bis freitags einen Stundentakt, in der Verkehrsspitze einen 30-
Minutentakt. Auch am Samstag wird weitgehend ein Stundentakt angeboten. Auf den Spätfahrten am Samstag und Sonntag werden die Fahr-
planleistungen bis Wardenburg von der Oldenburger Stadtbuslinie 314
übernommen. •
Die Linie 277 bindet auf ihrer Fahrt von Kirchhatten über Sandkrug nach Wardenburg das Schul- und Sportzentrum in Sandkrug an. Der Fahrplan bietet an Samstagen auch während der Ferien ein durchgängiges Taktan-
gebot. Der Zweistundentakt wird stellenweise auf einen Stundentakt verdichtet. In den Ferien wird auch wochentags ein reduziertes Fahrplanangebot vorgehalten. •
Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die Stadt Ol-
denburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke, Anschlüsse an die nach Oldenburg wei-
terführende Linie 314 her.
Ergänzt wird das Regionalbusangebot durch die zwei Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315, die die nahe an der Stadtgrenze liegenden Orte
Stadtbuslinien der Stadt Oldenburg
Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug (Gemeinde Hatten) anbinden. Die beiden Stadtbuslinien bieten Taktverkehre an allen Verkehrstagen
an; in der morgendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314 bis zum 15-Minutentakt.
Im Landkreis Oldenburg übernehmen insgesamt 47 Buslinien (Bedienungs-
Schulorientierter Verkehr
ebene 3) überwiegend Aufgaben im Schülerverkehr und optimieren das zeitliche und räumliche Angebot für den Fahrtzweck "Schülerverkehr".
Im Landkreis Oldenburg bieten zwei BürgerBusvereine auf insgesamt sechs VBN-Linien ein vertaktetes Fahrplanangebot jeweils von Montag bis Freitag.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil A
A-47
Der BürgerBus Ganderkesee erschließt das Gemeindegebiet mit den
Linien 220, 221 und 222 und bietet in einem durchgängigen Zweistun-
dentakt Anbindungen an den Gemeindehauptort Ganderkesee sowie an das Mittelzentrum Delmenhorst.
•
Am Bf Ganderkesee sind Fahrten der BürgerBuslinie 220 auf die Abfahrt der Züge in Richtung Bremen abgestimmt.
•
Am Bf Bookholzberg sind Fahrten der BürgerBuslinie 220 auf die Abfahrt
der Züge in Richtung Oldenburg abgestimmt. •
Die BürgerBuslinien 221 und 222 in Delmenhorst stellen regelmäßige Anschlüsse zu den Stadtbustageslinien mit geraden Liniennummern her.
•
Der BürgerBus Wildeshausen erschließt mit den Linien 281 und 283 das Zentrum Wildeshausens in einem durchgängigen Zweistundentakt.
Für den Landkreis Oldenburg sind folgende Verknüpfungspunkte von Be-
Verknüpfungspunkte
deutung: •
Am Hbf/ZOB in der Stadt Oldenburg bieten die Linien der Bedienungs-
ebene 1 und 2 gute Anschlussbeziehungen zwischen Bahn und Bus. •
Am Bf Hude werden Anschlüsse zwischen den Regio-S-Bahnlinien von
und nach Oldenburg und Nordenham hergestellt (RS3 und RS4). Diese
Übereckverbindung gewährleistet gute Verbindungen für Städte und Ge-
meinden des Landkreises Wesermarsch mit dem Oberzentrum Oldenburg. •
Am Bf Wildeshausen sind die Anschlüsse zwischen den Linien 226, 227 und 270 abgestimmt. Hier werden Umstiege für Fahrten zwischen Bremen, Oldenburg und Wildeshausen ermöglicht.
Außerdem sind hier alle Fahrten der BürgerBuslinien Wildeshausen 281,
282 und 283 auf die An- und Abfahrten der Züge von und nach Bremen
und Osnabrück abgestimmt. •
In der Gemeinde Hatten (Haltestelle Marktplatz) hat die Linie 277 neben der innergemeindlichen Erschließung der Gemeinde eine wichtige Funk-
tion als Zu- und Abbringerlinie zum und vom "HunteSprinter" 270. •
An der Haltestelle Markt in Wardenburg stellt die Linie 288 eine Ver-
knüpfung mit der Linie 280 nach/aus Oldenburg her. Durch diese Ver-
knüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Cloppenburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Der Fahrplan
bietet wochentags ganzjährig, also auch in den Ferienzeiten, überwie-
gend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die vier
Nachtbuslinien
NachtEulen N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22 in der Anlage). Diese verbinden Freitag- und Samstagnacht verschiedene Oldenburger Landkreis-
gemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen.
Schließlich verkehren aus den Gemeinden Hude und Ganderkesee die Linien 237 und 238. Die Fahrtzeiten dieser Linien sind auf die Schichtanfangs- und
-endzeiten des Daimler-Werkes in Bremen-Sebaldsbrück abgestimmt.
Werksverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-48
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-49
Auf der Linie 288 wird montags bis freitags um 20:45 eine Fahrt von
Bedarfsgesteuerter Verkehr
Im Landkreis Oldenburg verkehren zwei weitere Linien (Linien 930 und 600),
ÖPNV außerhalb
Wardenburg nach Littel in Form eines Anruf-Linientaxis (ALT) angeboten.
die dem Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet angrenzen-
den Gebietskörperschaften zugeordnet worden sind. Da diese Linien im Landkreis Oldenburg nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für den Landkreis eher gering.
Mit gutem Beispiel voran! Seit April 2009 verkehrt die NachtEule N24 in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag. Die Linie ergänzt das bestehende
NachtEulen-Netz im Landkreis Oldenburg und verbindet mehrere Ortslagen in der Samtgemeinde Harpstedt mit dem Mittelzentrum Wildeshausen.
Hauptzielgruppe der Linie sind Jugendliche und junge Menschen, die an den
Wochenenden beispielsweise Diskotheken besuchen wollen. Ihnen bietet die N24 jeweils bis früh morgens um ca. 05:30 Uhr ein sicheres, verlässliches Fahrtenangebot.
Die NachtEule trägt dazu bei, die Zahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss zu verringern.
A 2.2.9 Landkreis Osterholz Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz besteht aus drei SPNV-Linien 8
ÖPVNV-Gesamtangebot
und 53 Buslinien (inkl. Schülerverkehr).
Dabei handelt es sich um folgende SPNV-Linien: •
Die Expresslinie RX2 verkehrt zeitlich versetzt zur Regio-S-Bahn RS2 und
SPNV-Anbindung
bedient im Landkreis den Bahnhof Osterholz-Scharmbeck. Die RX2-Züge
fahren montags bis freitags morgens und nachmittags im Stundentakt, in den übrigen Tageszeiten sowie an Wochenenden wird ein Zweistundentakt angeboten. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS2 verbindet das Mittelzentrum Osterholz-
Scharmbeck sowie die beiden Grundzentren Ritterhude und Hambergen mit den Oberzentren Bremen und Bremerhaven. Das tägliche Grundangebot dieser Linie besteht montags bis sonntags in einem Stundentakt.
•
Über den Bahnhof "Bremen Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf" hat der Landkreis Osterholz direkten Anschluss an die Regio-S-Bahnlinie RS1.
Ab Mitte 2013 wird die Gemeinde Lilienthal durch die Linie 4 an das Stra-
ßenbahnnetz Bremens angebunden.
Das werktägliche Liniennetz des Landkreises ist hauptsächlich radial auf das Oberzentrum Bremen ausgerichtet.
8
Die Bahnstation "Bremen Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf" der RS1 Verden – Bremen
Hbf - Bremen-Vegesack - Bremen-Farge liegt im Gebiet des Landkreises Osterholz.
Straßenbahn
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-50
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Das Grundzentrum Schwanewede wird durch die Bremer Stadtbuslinien 90,
A-51 Stadtbuslinien aus Bremen
94 und 87 an Bremen-Nord angebunden. Die Stadtbuslinien binden Schwanewede in der HVZ im 15-Minutentakt an und in der Nebenverkehrs-
zeit im 30-Minutentakt. Die Linie 87 verkehrt werktags im Stundentakt.
Zudem übernimmt die Linie 30 als Zubringer bis zur Fertigstellung der Linie
4 wichtige Bedienungsfunktionen für die Anbindung der Gemeinde Lilienthal
an Bremen.
Mit Ausnahme der Gemeinde Schwanewede werden alle Grundzentren des
Bedienungsebene 1 und 2
Landkreises sowie das Mittelzentrum Osterholz-Scharmbeck durch Linien
der Bedienungsebene 1 (Regionalbuslinien 630 Zeven – Bremen und 670 Worpswede – Bremen) bzw. SPNV-Linien an das Oberzentrum Bremen ange-
bunden. Diese verkehren werktags im Stundentakt, samstags im Zweistun-
dentakt sowie sonn- und feiertags mit einzelnen Fahrten.
Die fünf weiteren Regionalbuslinien der Bedienungsebene 2 (vgl. Karte A18) übernehmen u.a. wie die Linie 660 und 680 wichtige Verbindungsfunk-
tionen aus dem Landkreis in das Oberzentrum Bremen. Die Linie 680 ver-
kehrt in der HVZ im Stundentakt. Die 640 bietet eine Verknüpfung aus dem
östlichen Teil des Landkreises an den SPNV-Halt Osterholz-Scharmbeck und
verbindet den Landkreis mit dem Kreis Rotenburg (Wümme). Die Linie 668
zwischen Osterholz-Scharmbeck und Lilienthal verkehrt nur an Schultagen ausgerichtet auf die Bedürfnisse des Schülerverkehrs.
Bei den 31 Linien der Bedienungsebene 3 in den Bündeln des Landkreises
Schulorientierter Verkehr
Osterholz handelt es sich um Angebote, die vorrangig auf die Belange der
Schülerbeförderung ausgerichtet sind.
In den Gemeinden Grasberg und Worpswede wird das Angebot durch die
BürgerBus
Neben
VBN-Plus" Sammeltaxi
BürgerBuslinien 612 und 616 ergänzt. dem
Linienverkehr
wird
in
den
Gemeinden
Schwanewede das VBN-Plus-Sammeltaxi angeboten.
Lilienthal
und
Ergänzt wird das Angebot im Landkreis Osterholz durch die fünf Nachtli-
Nachtverkehr
nien N61, N62, N63, N67 und N68 des VBN-Nachtschwärmers, das VBN-
Nachtschwärmer-Taxi 9, die Bremer Nachtlinie N7 und das Nacht-Taxi N94 (vgl. Karten A-21, A-8).
Wichtige Verknüpfungspunkte innerhalb des Landkreises sind: •
Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck (Bus-Schiene) mit den Linien 640,
650 und 680 und weiteren Linien der Bedienungsebene 3 •
Der Bahnhof Oldenbüttel mit den Linien RS2 und 680
•
Worpswede Insel mit den Linien 640, 670 und dem Bürgerbus GrasbergWorpswede
•
Lilienthal-Falkenberg mit den Linien 630, 670, 30, 668, 632 und dem
AST Lilienthal •
Schwanewede Waldschule (für den Schülerverkehr)
•
Grasberg Schule (für den Schülerverkehr)
9
Fahrgäste des VBN-Nachtschwärmers bis zum Alter von 25 Jahren können im Landkreis
Osterholz für eine Taxifahrt von einer Nachtschwärmer-Haltestelle im Landkreis bis nach
Hause einen 50%-Taxi-Gutschein beim Fahrpersonal bekommen.
Verknüpfungspunkte
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-52
sowie außerhalb des Landkreises die Bahnhöfe: •
Bremen-Burg: Hier binden die Linien 660 und 680 an die Region-S-
Bahnlinien RS1 und RS2 an. •
Bremen-Vegesack: Neben der Anbindung der Stadtbuslinien 87, 90 und
94 findet eine Verknüpfung zur Linie 677 statt. •
Bremen-Borgfeld: Dort besteht eine Verknüpfung zur Straßenbahn. Nach
Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg wird dieser End-
punkt wichtige Verknüpfungsfunktionen übernehmen. Mit gutem Beispiel voran!
Die Vertaktung der Linie 640 schafft neue, attraktive Verbindungen weit
über die Landkreisgrenzen hinaus und stärkt den Verknüpfungspunkt Osterholz-Scharmbeck.
A 2.2.10 Landkreis Verden Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden ist geprägt durch fünf SPNV-Linien
ÖPNV-Gesamtangebot
Folgende SPNV-Linien durchfahren den Landkreis Verden:
SPNV-Anbindung
und insgesamt 44 Buslinien. •
Die Expresslinie RX1 verkehrt auf dem Streckenabschnitt Bremen - Ver-
den - Hannover im Stundentakt und ist zweistündig nach Norddeich
durchgebunden. Die Linie verbindet die Mittelzentren Achim und Verden sowie das Grundzentrum Dörverden mit den Oberzentren Bremen und Hannover (außerhalb des Verbundgebietes).
•
Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt
auf dem Abschnitt Bremen – Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten im Halbstundentakt. Sie bedient auch die Bahnhöfe Achim-Baden,
Etelsen und Langwedel. So besteht insgesamt auf der Strecke mindestens ein 30-Minutentakt. •
Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im
Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg (Wümme) – Hamburg (außerhalb des Verbundgebietes). Die Grundzentren Ottersberg und
Oyten (Bahnhof Sagehorn) werden durch die Regionallinie R4 mit dem
Hauptziel Oberzentrum Bremen und darüber hinaus mit der Stadt Hamburg (außerhalb des Verbundgebietes) verbunden. •
Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im
Zweistundentakt und bedient dabei die Bahnhöfe Achim und Langwedel. •
Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg – Verden - Min-
den) verkehrt im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stunden-
takt, und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg (Wümme) und Verden. Am Wochenende (Sa+So) ist die Linie bis nach Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden.
Das Regionalbusangebot im Landkreis Verden, welches der Bedienungsebe-
ne 2 zugeordnet ist, umfasst 12 Linien. Dabei übernehmen diese Linien die
Anbindung der Grundzentren des Landkreises Verden an die Mittelzentren Stadt Verden (Aller) und Stadt Achim sowie an das Oberzentrum Bremen.
Regionalbuslinien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-53
Die Linien 701, 720, 725, 735, 760 und 765 verkehren radial zum Mittelzentrum Stadt Verden (Aller). Die Linie 713 verbindet als Ringlinie die Stadt Verden und die Gemeinde Kirchlinteln über die Ortschaften Eitze, Luttum und Weitzmühlen.
Dabei verkehren die Linien 713 und 735 nahezu stündlich, während die
anderen Linien ein eher zweistündiges Angebot mit starker Orientierung des Fahrplans auf den Fahrtzweck "Schule" aufweisen.
Die Linien 702 und 745 bedienen das Mittelzentrum Stadt Achim. Beide
Linien orientieren sich heute vorrangig auf den Fahrtzweck "Schule".
Die Linien 730, 740 und 750 binden das Oberzentrum Bremen an. Zusätz-
lich verbindet die Linie 740 die Mittelzentren Stadt Achim und Stadt Verden (Aller) (vgl. Karte A-19). Während die Linie 730 nahezu stündlich verkehrt,
mit zusätzlichen Verstärkern in der Hauptverkehrszeit, so weisen die Linien 740 und 750 zwar eine nahezu stündliche Bedienung auf, aber ohne Verstärkerfahrten.
Das Regionalbusangebot wird ergänzt durch zwei Stadtbuslinien in der Stadt
Stadtbuslinien
Verden (Aller), die ebenfalls der Bedienungsebene 2 zugeordnet sind. Dies
sind die Linien 711 und 712. Diese Linien verkehren zwischen 06:00 Uhr
und 19:00 Uhr im 30-Minutentakt und stellen die Bedienung innerhalb der Stadt Verden sicher. Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkeh-
re) ergänzt die Stadtbuslinien.
Die BSAG-Linie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen bedient Teile
der Ortschaft Uphusen in Achim.
Im Landkreis Verden sind derzeit 11 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
Schulorientierter Verkehr
sowie des zeitlichen Angebotes auf den Fahrtzweck Schülerverkehr ausgerichtet (Bedienungsebene 3).
Im Landkreis Verden wurden vier BürgerBusvereine gegründet, die das
BürgerBus
ÖPNV-Angebot in Achim, Ottersberg, Kirchlinteln und Thedinghausen er-
gänzen. Es handelt sich hierbei um die Linien 781 - 784 in Kirchlinteln, 785 und 786 in Thedinghausen, 789 in Ottersberg sowie 791 - 793 in Achim.
In der Stadt Verden gibt es ein Anrufsammeltaxi, welches auf vier Linien
Bedarfsgesteuerte Verkehre
verkehrt (siehe Abbildung 19b). Dieses Anrufsammeltaxi ist als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs Verden anzusehen.
Im Landkreis Verden bestehen folgende Verknüpfungspunkte zwischen den ÖPNV-Verkehrsträgern: •
Verden Hbf/ZOB: Hier findet eine regelmäßige Verknüpfung zwischen Bus-Schiene (701, 711, 712, 713, 735, 740, 765) sowie Bus-Bus im Stadtbusverkehr statt.
•
Achim Bahnhof: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 740 sowie der
Linie 702 mit dem SPNV •
Achim Markt/Schmiedeberg: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linien
740, 745, 702 •
Ottersberg, Busbahnhof: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linien 730 und 760
Verknüpfungspunkte
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil A
A-54
Dörverden Bahnhof: regelmäßige Verknüpfung zwischen Schiene-Bus
(735) •
Thedinghausen, Marktplatz: Verknüpfung einzelner Fahrten der Linien 702, 750, 720
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des
Nachtlinien
VBN-Nachtschwärmernetzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73 und
N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzentrum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A21 in der Anlage).
Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises
Verden weitere sieben Linien, die den Zuständigkeitsbereichen angrenzen-
der Landkreise bzw. der Stadt Bremen zugeordnet sind. Dies sind die Linien
107 (dem Landkreis Diepholz zugeordnet), Linien 636 und 632 (dem Land-
kreis
Osterholz
zugeordnet),
Linie
108
(dem
Landkreis
Nienburg-
Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg - VLN zugeordnet), die Linien 851
und 833 (dem Landkreis Rotenburg (Wümme) - Verkehrsgemeinschaft
Nordost-Niedersachsen – VNN zugeordnet) sowie die Linie 38 (der Stadt
Bremen zugeordnet).
Mit gutem Beispiel voran! Das im Dezember 2011 eingeführte neue Stadtbuskonzept der Stadt Verden (Aller) verbessert die Erschließung der Innenstadt und stärkt den ZOB Verden als zentralen Verknüpfungspunkt.
ÖPNV außerhalb
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-55
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-56
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-57
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-58
A 2.2.11 Landkreis Wesermarsch Das ÖPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie
ÖPNV-Gesamtangebot
Die in nordsüdlicher Richtung verlaufende Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von
SPNV-Anbindung
und insgesamt 34 Buslinien.
Montag bis Sonntag eine direkte Verbindung zwischen den Mittelzentren
Nordenham und Brake sowie mehreren Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her.
Der Schnellbus "WeserSprinter" (Linie 440) verbindet in der Bedienungs-
Schnellbusangebot
ebene 1 die Mittelzentren Nordenham und Brake mit den Oberzentren Ol-
denburg und Bremerhaven. Die Linie 440 bietet zwischen Brake und
Rodenkirchen von Montag bis Sonntag einen Stundentakt. Ab Rodenkirchen
fährt die Linie nach Bremerhaven und Nordenham und bildet somit auf diesen Relationen jeweils einen Zweistundentakt.
Des Weiteren gibt es drei Regionalbus- (408, 430, 450) und vier Stadtbusli-
nien (401, 402, 421, 422) der Bedienungsebene 2, die regionale Verbin-
dungsfunktionen übernehmen (vgl. Karte A-20).
Die Linie 408 verkehrt zwischen Nordenham und Eckwarden über Stoll-
Regionalbuslinien
hamm, Burhave und Tossens. Das Fahrplanangebot steht von montags bis freitags an Schultagen unvertaktet zur Verfügung. Ergänzt wird das Fahrplanangebot, insbesondere auch in den Schulferien und an den Wochenenden, durch Fahrtleistungen des BürgerBusses Butjadingen.
Die Regionallinie 430 stellt zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis
Wesermarsch werden die Gemeinden Stadland und Jade von der Linie 430
von Montag bis Freitag unregelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die
Linie mit zwei Fahrtenpaaren.
Der "Deichläufer" (Linie 450) verkehrt zwischen den Gemeinden Berne und
Lemwerder und dem Mittelzentrum Delmenhorst. Er erschließt die längs des Weserdeiches gelegenen Ortslagen Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe und
Bardenfleth von Montag bis Freitag im Stunden- bzw. Zweistundentakt. Samstags werden zwei Fahrtenpaare angeboten.
Die Linie 401 erschließt die Stadtmitte und das nördliche Stadtgebiet von
Stadtverkehr Nordenham
Montag bis Freitag überwiegend im Stundentakt. Samstag und Sonntag verkehrt die Linie im Zweistundentakt.
Die Linie 402 bedient die Stadtmitte und das südlichere Stadtgebiet nur von
Montag bis Freitag überwiegend im Zweistundentakt.
Die Linie 421 bindet die nördlich gelegenen Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland, Schmalenfleth und Golzwarden in der Stadt Brake sowie
das südlich gelegene Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der Stadt
Elsfleth an das Mittelzentrum Brake an. Die Linie verkehrt nur an Schultagen von Montag bis Freitag unregelmäßig mit fünf Fahrtenpaaren.
Die Linie 422 bindet die südlich des Zentrums gelegenen Stadtteile Kirchhammelwarden und Käseburg sowie Oberhammelwarden und Sandfeld
im angrenzenden Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum
Brake an. Die Linie verkehrt von Montag bis Freitag ganztägig unregelmäßig. Samstags werden vier unregelmäßige Fahrtenpaare angeboten.
Stadtverkehr Brake
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Insgesamt übernehmen im Landkreis Wesermarsch 26 Buslinien (Bedie-
A-59 Schulorientierter Verkehr
nungsebene 3) überwiegend Aufgaben im Schülerverkehr und sind hinsichtlich ihres zeitlichen und räumlichen Angebotes auf den Fahrtzweck "Schü-
lerverkehr" optimiert.
Der BürgerBus Butjadingen erschließt das Gemeindegebiet Butjadingen und
BürgerBus und Sammeltaxi
stellt Verbindungen zum Mittelzentrum und Bahnhof Nordenham her. Er bietet auf den Linien 403 und 408 ein unvertaktetes Fahrplanangebot von Montag bis Sonntag, auch während der Schulferien. In den Ferienmonaten
kommt dem BürgerBus Butjadingen eine besondere Bedeutung als Touris-
tenbus zu.
In der Gemeinde Lemwerder verkehrt zudem ein VBN-Plus-Sammeltaxi (vgl. Karte A-23 in der Anlage).
Folgende Verknüpfungspunkte sind für den Landkreis Wesermarsch von Bedeutung: •
Am Hbf/ZOB in der Stadt Oldenburg ist die Linie 440 in den Taktknoten
eingebunden und bietet sehr gute Anschlussbeziehungen zwischen Zug und Bus. •
Am Bf Hude im Landkreis Oldenburg werden Anschlüsse zwischen den Regio-S-Bahnlinien von und nach Oldenburg und Nordenham hergestellt
(RS3 und RS4). Diese Übereckverbindung gewährleistet gute Verbindun-
gen der Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch mit dem Oberzentrum Oldenburg. •
Der Fähranleger in Nordenham-Blexen ist ein wichtiger Verknüpfungs-
punkt zwischen der Linie 401 und der Fähre von und nach Bremerhaven. Auch die 440 bietet Anschlüsse an die Fähre, welche allerdings aufgrund
häufig wechselnder Fahrplantakte der Fährverbindungen unregelmäßig sind. •
Am Bf Nordenham stellt die Linie 401 unregelmäßige Anschlüsse zur
Regio-S-Bahn RS4 von und nach Bremen her. Außerdem stellt der Bür-
gerBus Butjadingen Anschlüsse zur Regio-S-Bahnlinie RS4 von und nach
Bremen her. •
Am Bf Brake stellt die Linie 422 regelmäßig Verknüpfungen mit den nach und von Oldenburg verkehrenden Fahrten der Schnellbuslinie 440 her.
Zudem bietet die Linie 422 dort unregelmäßige Verknüpfungen zur Regio-S-Bahn RS4 von und nach Bremen. •
Am Bf Delmenhorst ergeben sich aufgrund der hohen Fahrtenanzahl der SPNV-Linien in Richtung Bremen, Oldenburg, Wildeshausen und Osnabrück Anschlüsse an die Linie 450.
•
Am Bf Berne bietet die Linie 450 ebenfalls regelmäßige Anschlüsse an die Regio-S-Bahn RS4 von und nach Nordenham.
Verknüpfungspunkte
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-60
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises
A-61 ÖPNV außerhalb
Wesermarsch weitere Linien (Linien 256, 340, 341, 345, 399, 495), die dem
Zuständigkeitsbereich der an das Zweckverbandsgebiet angrenzenden Ge-
bietskörperschaften zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering.
Mit gutem Beispiel voran! Die Linie 440, der WeserSprinter, bedient seit Dezember 2008 auf der Fahrt
von Oldenburg in den Landkreis Wesermarsch auch das Oberzentrum Bre-
merhaven. Damit sind mehrere Städte und Gemeinden des Landkreises Wesermarsch nun auf direktem Wege mit beiden Oberzentren verbunden.
Zudem wurde zwischen Rodenkirchen und Oldenburg das Fahrplanangebot durch die Einführung eines täglichen Stundentaktes deutlich verbessert.
Dadurch wird auch an den Wochenenden die Zielgruppe Touristen berücksichtigt.
Nicht zuletzt wurde auch an die "Nachtschwärmer" gedacht. Samstags ver-
kehren nun zusätzliche Spätfahrten bis nach Mitternacht und in beiden Richtungen.
A 2.2.12 Verkehrsinfrastruktur und Fahrzeuge Im Zweckverbandsgebiet gibt es rund 5.220 Haltestellen für den straßengebundenen ÖPNV mit rund 9.100 Haltestellenmasten.
10
Grundlage für die Ausgestaltung von Haltestellen und für die Anforderungen
Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV Qualitätskonzept
an die im VBN eingesetzten Fahrzeuge sind die gemeinsam von Zweckver-
band und VBN GmbH beschlossenen Qualitätskonzepte für Haltestellen und Fahrzeuge (vgl. www.zvbn.de).
Die Verteilung der Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV im Verbands-
gebiet sowie deren Ausstattung mit zentralen - insbesondere auch für den
Aspekt der Barrierefreiheit - wichtigen Elementen ist in der Tabelle A-8 auf
der folgenden Seite dargestellt.
In Bremen sind nahezu alle Straßenbahnhaltestellen sowie zentrale Bushal-
testellen mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen ausgestattet. Es handelt sich hier um 180 Standorte. In Bremerhaven und Oldenburg sind
ebenfalls viele Haltestellen entsprechend ausgestattet. In Oldenburg gibt es 54 dynamische Anzeiger, in Bremerhaven 23. In Delmenhorst sind bisher nur an zentralen Umsteigehaltestellen (ZOB und Markt) dynamische Fahrgastinformationsanzeiger aufgestellt.
Im Rahmen des Aufbaus des Echtzeitinformationssystem im VBN (vgl. Kap. A
3) sind dynamische Fahrgastinformationsanzeigen bisher an fünf Standorten
außerhalb der kreisfreien Städte aufgestellt worden (Haltestelle Brinkum
ZOB, Bf Syke, Bf Bassum, Bf Wildeshausen und Haltestelle Grasberg Kreu-
zung).
10
Im VBN- Gebiet sind es etwa 6.900 Haltestellen mit 10.500 Masten (Stand September
2011).
Dynamische Fahrgastinformation
Leitstreifen
keitsfeld
Aufmerksam-
>14 cm
Bordhöhe *
1
HB
597
1.308
964
74%
890
92%
29*
2%
243
19%
251
19%
2
BHV
160
344
186
54%
186
100%
82
24%
90
26%
90
26%
3
DEL
169
364
164
45%
160
92%
290
80%
96
26%
17
4%
4
OL
311
645
336
52%
328
98%
606
94%
571
89%
390
60%
5
AMM
537
909
427
47%
168
39%
153
17%
109
12%
73
8%
6
DH
999
1536
786
51%
342
44%
141
9%
72
5%
49
3%
OL
780
1226
593
48%
133
22%
179
15%
117
10%
64
5%
8
OHZ
514
851
422
50%
142
34%
44
5%
16
2%
18
2%
9
VER
549
893
425
48%
181
43%
142
16%
118
13%
121
14%
10
WM
584
1.029
349
34%
115
33%
92
9%
75
7%
68
7%
5.200
9.105
4.652
51%
2.645
57%
1.758
19%
1.507
17%
1.141
13%
7
(LK)
Summe
Anzahl
An-
davon
Anzahl Masten
zahl
Haltestellen
Stadt/LK
Fahrgast-
A-62
lfd. Nummer
transparent
Teil A
unterstand
Nahverkehrsplan ZVBN
An-
An-
An-
An-
%**
zahl
%**
zahl
%**
zahl
%**
zahl
%**
* Straßenbahnhaltestellen werden aufgrund der technischen Gegebenheiten bei allen Neubaustrecken, bei Erneuerungsarbeiten und bei Straßenumgestaltungen mit einer Bord-
steinhöhe von 10 cm gebaut. Die Bordsteinhöhe von Bushaltestellen ist für alle Haltestel-
lentypen (Busbucht, Halten am Fahrbahnrand, Haltestellenkap) auf mindestens 15 cm
festgelegt worden. Erhöhungen von Haltestellen erfolgen überwiegend im Rahmen von
Straßenaus- und Straßenneubaumaßnahmen. Verbleibende Höhenunterschiede beim Ein-
und Aussteigen werden durch den Einsatz fahrzeuggebundener Einstiegshilfen ausgeglichen.
** Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Masten.
Tabelle A-8: Haltestellen und Ausstattung im Verbandsgebiet (Quelle: Haltestellenkataster des VBN/ZVBN, Datenstand 2011; Quelle Bremerhaven: Erhebung BremerhavenBus 2012)
Um den Fahrgästen einen Umstieg vom Individualverkehr in den öffentlichen
Verkehr zu erleichtern, befinden sich an allen 82 Bahnstationen im Verbundgebiet Bike-/Park-and-ride-Anlagen. Die Ausstattung der Bahnhöfe mit Verknüpfungsanlagen ist für jeden Bahnhof im jeweiligen Stationssteck-
brief dargestellt (vgl. Kapitel A 2.1.2). Eine Übersicht ausgewiese-
ner/wichtiger Bike- und Park-and-ride Anlagen an ÖPNV-Haltestellen und
Verknüpfungspunkten enthält Tabelle A-9.
Verknüpfungen B+R und P+R
Nahverkehrsplan ZVBN
Stadt/Landkreis
Standort/Haltestelle
Bremen
Am Stern/Schwachhausen
Teil A
Bestand Park-and-ride
Bestand Bike-and-ride 42
AG Weser/Gröpelingen
170
Borgfeld
180
Lindenhofstraße/Gröpelingen
Bremerhaven Delmenhorst
Oldenburg
Klagenfurter Straße/Horn-Lehe
150
-
Sielhof/Obervieland
500
70
Roland-Center
200
70
Norderländer Str./Grolland
240
28
Gröpelingen
38
84
Kattenturm Mitte
80
48
Sebaldsbrück
68
Am Lehester Deich/Borgfeld
50
Horner Mühle/Horn
38
Hauptbahnhof***
172
275
Bahnhof Lehe***
130
180
ZOB
155
515
Sandhausen
-
13
Am Stadion
-
16
Weser-Ems-Halle
400*
-
P+R Landwehrstraße
127
-
P+R-Marschweg, Huntebad
555
-
ZOB
358
2000**
Ammerland
Westerstede ZOB
Diepholz
Stuhr-Brinkum, ZOB
50 100
80
81
58
Stuhr, Weyher Straße
36
Busplatz Leeste
45
Ganderkesee, Wildeshauser
91
Schierbrok, Bremer Weg
15
Landstraße
Hoykenkamp, Fockestraße Hude, Schützenplatz
Verden
40 20 15
Harpstedt Markt
30
19
Lilienthal, Falkenberger Kreuz
80
80
Grasberg, Kreuzung
41
36
Thedinghausen, Marktplatz
44
84
Ottersberg Busbahnhof
70
0
0
44
Oyten Busbahnhof Wesermarsch
10
53
Kirchhatten Marktplatz Osterholz
156 56
Lappan
Oldenburg (LK)
A-63
Lemwerder Industriestraße
49
Nordenham Deichgräfenstraße
48
* Berücksichtigt wurden von insgesamt 5.000 Stellplätzen an der Weser-Ems-Halle nur die
befestigten 400 P+R-Stellplätze, die ständig für die Funktion als P+R-Stellplätze zur Ver-
fügung stehen.
** 2 Fahrradstationen und Abstellanlagen *** In Bremerhaven gibt es nur an den Bahnhöfen Verknüpfungen, deshalb sind sie hier dargestellt.
Tabelle A-9: Wichtige Haltestellen und Verknüpfungsanlagen, es werden hier nur P+R an Busstationen dargestellt; Aussagen zu P+R und B+R an Bahnstationen sind immer aktuell in den Stationssteckbriefen zu finden. Ausnahme ist Bremerhaven (Quelle: Angaben der Gebietskörperschaften, Stand August 2011)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Insbesondere in den kreisfreien Städten erfolgt die ÖPNV-Beschleunigung
A-64 ÖPNV-Beschleunigung
über die gezielte Beeinflussung von Lichtsignalanlagen sowie die Einrichtung von Busspuren bzw. straßenunabhängigen Bahnkörpern für die
Straßenbahn in Bremen. Im Rahmen eines GVFG-Programms wurden beispielsweise in Delmenhorst an 70 der insgesamt 85 Lichtsignalanlagen die
bestehenden ÖPNV-Vorrangschaltungen an Hauptverkehrsstraßen optimiert.
Im Gebiet der Landkreise sind nur sehr vereinzelte Maßnahmen zur Be-
schleunigung des ÖPNV vorhanden (in der Regel über die Ansteuerung von
Lichtsignalanlagen).
Grundlage für die Anforderungen an die im VBN eingesetzten Fahrzeuge ist
Fahrzeuge
das gemeinsam von Zweckverband und VBN GmbH beschlossene Qualitätskonzept für Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV, in dem insbesondere auch Anforderungen hinsichtlich der barrierefreien Zugänglichkeit verankert sind (vgl. www.zvbn.de).
Während in den städtischen Verkehren der Oberzentren sowie in den Stadtverkehren in Delmenhorst, Verden und Nordenham nahezu ausschließlich
niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt werden, sind im Re-
gionalbusverkehr sehr unterschiedliche Fahrzeugtypen im Einsatz. Im Gegensatz zu den städtischen Verkehren ergibt sich nicht nur hinsichtlich der
barrierefreien Zugänglichkeit der Fahrzeuge ein sehr uneinheitliches Bild,
sondern auch bezüglich des Erscheinungsbildes, der Fahrgastinformationseinrichtungen und der Innenausstattung. Vor diesem Hintergrund sind im Rahmen der mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsver-
träge in der Regel konkrete Zielwerte hinsichtlich der Erfüllung der im oben genannten Qualitätskonzept verankerten Anforderungen vereinbart worden.
A 3 Fahrgastinformation Die umfassende, verlässliche Fahrgastinformation ist eine zentrale Voraus-
Grundsätze
setzung für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine ganzheitliche
Fahrgastinformation beginnt damit, dass Kunden sich vor Fahrtantritt umfassend, leicht verständlich und schnell darüber informieren können, wie sie
von Ort A nach Ort B kommen.
Fahrgastinformation umfasst verschiedene Informationskanäle, die alleinig
Informationskanäle
Die Informationen an der Haltestelle und im Fahrzeug spielen eine zentrale
Haltestelle und Fahrzeug
oder in Kombination genutzt werden können.
Rolle; insbesondere für ungeplante Fahrten und den Überblick über das Angebot vor Ort. In dem von ZVBN und VBN GmbH beschlossenen Haltestel-
lenkonzept sind die Anforderungen an Gestaltung und Qualität der Haltestellenausstattung umfassend beschrieben. Von zentraler Bedeutung ist hier, dass die Informationen klar und übersichtlich präsentiert werden, so dass sich auch ungeübte Kunden schnell zurechtfinden (vgl. Kap. C 4.2).
Neben den stationären Informationseinrichtungen werden Informationen auch über das Fahr- oder Begleitpersonal vermittelt. Vorgaben zur Informa-
tion im Fahrzeug sind im gemeinsam von ZVBN und VBN GmbH beschlosse-
nen Qualitätskonzept für Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV im
Verbundraum enthalten (vgl. Kap. C 4.5).
Fahrgastinformation im Fahrzeug
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Für die Fahrgäste nutzbar ist die persönliche Beratung vor Ort. Dabei neh-
A-65 Information vor Ort
men die Kundencenter der Verkehrsunternehmen, die Verkaufsstellen, die
Bürgerbüros und Touristeninformationen bei der Verteilung des Informati-
onsmaterials eine wichtige Rolle ein.
Gedruckte Informationen findet der Fahrgast in folgender Form: •
Stadt-Fahrplanbücher mit Linienplan (Bremen, Bremen-Nord, Bremerha-
ven, Delmenhorst, Oldenburg) •
Regio-Fahrplanbuch mit Linienplan (für die Landkreise Ammerland, Diepholz, Oldenburg, Osterholz, Verden und Wesermarsch)
•
Leporellos (Fahrplaninformationen für einzelne Linien)
•
Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
•
Verschiedene Flyer zu besonderen Verkehrs- und Tarifangeboten und
anderen Angeboten des VBN
Neben der persönlichen Beratung werden die Informationen über das Ver-
Serviceauskunft
kehrsangebot auch über die Serviceauskunft des VBN telefonisch vermittelt. Die telefonische Auskunft muss rund um die Uhr erreichbar sein und über die entsprechenden Unterlagen und technischen Hilfsmittel verfügen, um den Kunden umfassend und kompetent beraten zu können.
Die Serviceauskunft des VBN steht den ÖPNV-Kunden täglich 24 Stunden
zur Verfügung. Das Personal erteilt telefonisch Tarif- und Fahrplanaus-
künfte, nimmt Beschwerden, Lob und Kritik entgegen, stellt Kundenkarten aus und übernimmt den Versand von Informationsmaterial.
Die VBN GmbH betreibt eine verbundweite Serviceauskunft, wobei die Anrufe außerhalb der Betriebszeiten an BSAG, BremerhavenBus oder VWG weitergeleitet werden.
Auch über das Internet und mobile Endgeräte können Fahrplan- und Tarif-
auskünfte sowie Informationen über Abweichungen im Verkehrsablauf ab-
Internet und mobile Endgeräte
gerufen werden.
Unter der Internetadresse www.vbn.de finden ÖPNV-Kunden u.a. die Auflistung aller VBN-Vorverkaufsstellen, aktuelle Fahrplanänderungen sowie das
Ticketsortiment. Die elektronische Fahrplanauskunft informiert u.a. über Verkehrsverbindungen und Preise. Der Stationssteckbrief und die Angaben
zum Fahrzeugeinsatz liefern darüber hinaus auch Informationen zur Barrierefreiheit.
Seit Mitte 2011 werden die Kunden auch über Störungen (Verspätungen und
Fahrtausfälle) im Betriebsablauf im Rahmen des Projektes "Echtzeitinforma-
tion im VBN" informiert. Hierbei werden die Echtzeitinformationen der verschiedenen Verkehrsunternehmen für die Fahrplanauskunft in einem System
zusammengeführt. So kann dem Kunden für die gesamte Reisekette eine umfassende Information angeboten werden.
Mitte 2012 sind Echtzeitdaten der folgenden Unternehmen im System verfügbar: •
Bremer Straßenbahn AG
•
DB Regio Nord
•
Metronom Eisenbahngesellschaft mbH
•
NordWestBahn GmbH
Echtzeitinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
•
Weser-Ems Busverkehr GmbH
•
Wolters Linienverkehrsbetriebe GmbH
A-66
Bis Ende 2012 sollen auch Daten der weiteren Eisenbahnverkehrsunterneh-
men erixx und EVB (Schiene) sowie Daten der BremerhavenBus, EVB (Bus)
und von Ahrentschildt verfügbar sein. Die Integration der Unternehmen Allerbus, Delbus, DHE, VGH und VBW ist für 2013 vorgesehen.
A 4 Tarif und Vertrieb Auf der Grundlage der zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH geschlosse-
Verbundgebiet
nen Verträge kommt im Gebiet des Zweckverbands der VBN-Tarif zur Anwendung. 11
Durch Assoziierungsverträge mit dem Zweckverband wird der VBN-Tarif auch
in
12 kreisangehörigen
Gemeinden
der
Landkreise
Rotenburg
(Wümme) und Cuxhaven angeboten. Außerdem wurde mit der Samtgemeinde Grafschaft Hoya im Landkreis Nienburg ebenfalls ein Assoziierungsver-
trag abgeschlossen. Allerdings kommt dort der VBN-Tarif nur für Fahrten
zwischen der Samtgemeinde und dem übrigen VBN-Gebiet zum Tragen.
Innerhalb der Samtgemeinde sowie zu den weiteren Mitgliedsgemeinden der Verkehrsgesellschaft Landkreis Nienburg (VLN) gilt der VLN-Tarif (vgl. Karte
A-1).
Zwischen ausgewählten Zielen im VBN-Gebiet und den Städten Cuxhaven
Übergangstarif Cuxhaven
und Nordholz besteht im Schienenpersonenverkehr ein Übergangstarif. Der Übergangstarif ist nur für Inhaber von Zeitkarten erhältlich. Diese Zeitkarten
berechtigen dazu, in den angegebenen VBN-Tarifzonen die städtischen Ver-
kehrsmittel zu nutzen. Darüber hinaus berechtigen die Zeitkarten des Über-
gangstarifs in der Stadt Cuxhaven zur Nutzung der dortigen städtischen Verkehrsmittel.
Zentrales Merkmal des VBN-Tarifs ist, dass der gesamte ÖPNV und SPNV
Alles mit einem Ticket
unternehmensunabhängig im Verbundraum mit einem Ticket genutzt wer-
den kann, d.h. dass beim Umstieg, auch auf Linien eines anderen Unter-
nehmens, kein neues Ticket gekauft werden muss.
Innerhalb des Verbundraumes werden vier Tarifgebiete unterschieden: • • • •
Vier Tarifgebiete
Tarifgebiet 1: Stadtgemeinde Bremen Tarifgebiet 2: Stadt Bremerhaven Tarifgebiet 3: Stadt Oldenburg
Tarifgebiet 4: Stadt Delmenhorst, Landkreise und assoziierte Gebietskörperschaften
Der VBN-Tarif ist als Flächenzonentarif aufgebaut, d.h. der Fahrpreis wird
Flächenzonentarif
über die Anzahl der befahrenen Tarifzonen ermittelt . 12
Ticketsortiment 11
Vgl. zur Ausgestaltung des VBN-Tarifs (Tarifgebiete und -zonen, Ticketsortiment,
Vertrieb, Übergangstarife, Tarifbestimmungen, Vorverkaufstellen etc.) im Detail die Angaben auf www.vbn.de 12
Beispielsweise im Tarifgebiet 4: 1 Zone = Preisstufe , 2 Zonen = Preisstufe B, ..., 8 und
mehr Zonen = Preisstufe H.
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-67
Das Sortiment des VBN-Tarifs umfasst im Wesentlichen nachstehende Ticketarten: • • • • •
Tickets für Erwachsene
Tickets für Kinder (6–14 Jahre), Schüler, Studierende und Auszubildende Gruppentickets
Kombitickets und Kooperationen
Tickets für die Beförderung von Sachen und Tieren
Der Verkauf der VBN-Tickets erfolgt grundsätzlich in betriebseigenen sowie
Ticketvertrieb
privaten Vorverkaufstellen, über stationäre Automaten und in den Stadtbus-
und Regionalbusverkehren auch in den Fahrzeugen. Eine Übersicht der Vertriebswege ist in den VBN-Tarifbestimmungen enthalten.
A 5 Bewertung aus Kundensicht Um die Zufriedenheit der Fahrgäste mit den im VBN-Gebiet erbrachten Leis-
VBN-Kundenbarometer
tungen zu ermitteln, werden seit 1998 im Auftrag der VBN GmbH durch einen externen Dienstleister regelmäßig Fahrgastbefragungen durchgeführt
(VBN-Kundenbarometer). Nachstehend werden die wesentlichen Ergebnisse der zuletzt im Jahr 2010 durchgeführten Untersuchung dargestellt.
A 5.1 Allgemeine Bewertung Die VBN-Kunden sind mit den Leistungen im VBN insgesamt eher zufrieden. Dies zeigt der Wert der Globalzufriedenheit (= durchschnittliche Zufrieden-
heit mit den Leistungen) von 2,75, der sich im Vergleich zum Kundenbarometer 2008 leicht verbessert (2008: 2,78) hat. Dieser Wert liegt auch über dem für das Jahr 2010 ermittelten bundesdeutschen ÖPNV-Branchen-
durchschnitt von 2,85. Im Vergleich zum ersten Kundenbarometer im Jahr 1998 hat sich die Globalzufriedenheit der VBN-Kunden deutlich verbessert.
Abb. A-4: Globalzufriedenheit VBN gesamt (Quelle: VBN-Kundenbarometer 2010)
Globalzufriedenheit VBN gesamt
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Auch die Globalzufriedenheit in den einzelnen Regionen des Verbundgebietes hat sich seit 1998 signifikant verbessert.
A-68 Globalzufriedenheit in den Regionen
Abb. A-5: Globalzufriedenheit je Region (Quelle: VBN-Kundenbarometer 2010) Ebenfalls deutlich gesteigert hat sich die Globalzufriedenheit bezogen auf das jeweilige Hauptverkehrsmittel.
Globalzufriedenheit je Hauptverkehrsmittel
Abb. A-6: Globalzufriedenheit je Hauptverkehrsmittel (Quelle: VBNKundenbarometer 2010) Die hohen Zufriedenheitswerte spiegeln sich auch in der Wiederwahl- und Weiterempfehlungsbereitschaft wider. So gaben in der Befragung 2010 rund
93 % der befragten Fahrgäste an, bei Bedarf wieder mit öffentlichen Ver-
kehrsmitteln innerhalb des VBN zu fahren. 58 % der Nutzer würden, auch wenn sie die Wahl hätten, eher nicht auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Rund 73 % werden das Fahren mit Bussen und Bahnen des VBN an Freunde und Bekannte weiterempfehlen.
Wiederwahl- und Weiterempfehlungsbereitschaft
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-69
A 5.2 Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen Zusätzlich zur Globalzufriedenheit wurde die Zufriedenheit mit insgesamt
23 einzelnen Leistungsmerkmalen erfragt. In Abbildung A-7 sind die acht
Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen
besten Leistungsmerkmale dargestellt.
Die Spanne der Zufriedenheitswerte reicht von "gut" bis "durchschnittlich".
Obwohl alle Merkmale in die positiven Bewertungskategorien einzuordnen
Positiv bewertete Leistungsmerkmale
sind, liegen die zwei letzten Kriterien unter dem ÖPNV-Branchendurchschnitt der Globalzufriedenheit.
Abb. A-7: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 1 (Quelle: tns infratest 2010) Die Abbildung A-8 beinhaltet Leistungen, mit denen die Kunden eher unzu-
frieden sind.
Lediglich die Merkmale Verkaufsstellen des VBN und Komfort und Bequemlichkeit im Fahrzeug werden positiv bewertet ("durchschnittlich"), die Werte für die übrigen Kriterien reichen von "eher schlecht" bis "schlecht".
Abb. A-8: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 2 (Quelle: tns infratest 2010)
Eher negativ bewertete Leistungsmerkmale
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Die durchgängig negativ bewerteten Leistungsmerkmale sind in Abbildung
A-9 dargestellt.
A-70 Negativ bewertete Leistungsmerkmale
Insgesamt werden sechs der sieben Merkmale "sehr schlecht" beurteilt, le-
diglich die Sauberkeit und Gepflegtheit im Fahrzeug wird etwas besser eingeschätzt.
Abb. A-9: Rangreihe der Kundenzufriedenheit, Teil 3 (Quelle: tns infratest 2010) Die Abbildungen A-10 bis A-12 zeigen die Veränderungen der Zufrieden-
heit mit den einzelnen Leistungsmerkmalen zwischen den Jahren 2008 und
2010. Als Nulllinie ist der Wert aus dem Jahr 2008 dargestellt. Die Abwei-
chungen von dieser Nulllinie zeigen die Veränderungen, die sich 2010 ergeben haben. Der dargestellte Signifikanzbereich gibt an, ab welchem Wert
diese Veränderungen für die einzelnen Merkmale statistisch signifikant sind.
Eine Veränderung, die durch einen Balken nach rechts dargestellt ist, zeigt eine Verschlechterung der Beurteilung, ein Balken nach links eine bessere Beurteilung.
Abb. A-10: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 1 (Quelle: tns infratest 2010)
Veränderung der Leistungsmerkmale 2008/2010
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
Eine signifikante Verbesserung ist bei dem Merkmal Linien- und Strecken-
netz zu beobachten. Die übrigen Merkmale weisen einen Rückgang der Kundenzufriedenheit auf, der bei Fahrplaninformationen zu Hause, Freundlichkeit des Personals, Fahrplaninformationen an Haltestellen und Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit statistisch signifikant ist.
Abb. A-11: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 2 (Quelle: tns infratest 2010)
In Abbildung A-11 ist keine einheitliche Entwicklung der Kundenzufrieden-
heit zu beobachten. So schätzen die Fahrgäste die Leistungen Verkaufsstel-
len des VBN, Informationen zur Orientierung an Haltestellen, Platzangebot im Fahrzeug sowie Sicherheit im Fahrzeug – abends signifikant schlechter ein.
Im Gegensatz dazu weisen die Merkmale Komfort und Bequemlichkeit im
Fahrzeug, Fahrkartensortiment und Anschlüsse im Vergleich zu 2008 eine positive Entwicklung auf.
Die Kriterien, die von den Kunden überwiegend negativ bewertet werden
(vgl. Abb. A-12), weisen auch im Zeitverlauf eine negative Entwicklung auf.
Lediglich das Merkmal Fahrkartenautomaten verbucht eine signifikante Steigerung der Kundenzufriedenheit. Die Einschätzung zum Tarifsystem hat sich nicht verändert, während die fünf übrigen Merkmale im Vergleich zu 2008 schlechter bewertet werden.
A-71
Unterschiedliche Entwicklung der Bewertung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-72
Abb. A-12: Vergleich der Leistungsmerkmale, Teil 3 (Quelle: tns infratest 2010)
A 5.3 Wichtigkeit und Zufriedenheit mit den Leistungsmerkmalen Im Rahmen der Befragungen wurde für die 23 Leistungsmerkmale auch die Bedeutung aus Sicht der Kunden ermittelt.
Bedeutung der Leistungsmarkmale
Die einzelnen Leistungsmerkmale lassen sich zu sechs Leistungspaketen gruppieren (Angebot, Fahrzeug, Tarif, Kundenbeziehung, Sicherheit und Haltestellen/Stationen).
Das Paket Angebot ist aus Sicht der Kunden von zentraler Bedeutung, da alle
Angebot
fünf darin enthaltenen Merkmale eine hohe Bedeutung aufweisen bzw.
Schlüsselfaktoren sind. 13 Die Kundenzufriedenheit variiert in diesem Paket allerdings stark. Während die Schnelligkeit der Beförderung in die Kategorie
"gut" eingeordnet werden kann, positionieren sich die Anschlüsse und die
Taktfrequenz im Bereich "eher schlecht" bzw. "schlecht". Auch das Linienund Streckennetz wird signifikant besser beurteilt als die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit.
Die Bedeutung des Paketes Fahrzeug wird vor allem durch den Schlüsselfak-
tor Freundlichkeit des Personals definiert, der 2010 signifikant schlechter
bewertet wird, gleichzeitig aber signifikant an Bedeutung gewonnen hat. Im Moment kann er in die Bewertungskategorie "durchschnittlich" eingeordnet
werden und besitzt gerade noch einen positiven Einfluss auf die Globalzufriedenheit. Die Merkmale Informationen im Fahrzeug und Komfort und
Bequemlichkeit im Fahrzeug stellen die Fahrgäste zufrieden, werden allerdings eher als Zusatznutzen oder als eine Selbstverständlichkeit aufgefasst.
13
Als Schlüsselfaktoren werden Leistungsmerkmale bezeichnet, die von den Fahrgästen
als besonders wichtig angesehen werden. Wenn Schlüsselfaktoren nicht ausreichend
positiv bewertet werden, sinkt insgesamt die Zufriedenheit mit dem ÖPNV-Angebot und damit die Kundenbindung.
Fahrzeug
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil A
A-73
Die negativ bewerteten Merkmale Platzangebot im Fahrzeug und Sauberkeit
und Gepflegtheit im Fahrzeug werden von den Fahrgästen hinsichtlich ihrer Bedeutung als nicht sehr hoch eingeschätzt.
Das Paket Tarif stellt die Kunden insgesamt nicht zufrieden. Dies ist umso
Tarif
problematischer, da alle Merkmale (Fahrkartensortiment, Tarifsystem, Preis-
Leistungsverhältnis) aufgrund der hohen realen Bedeutung als Schlüsselfak-
toren eingestuft sind. Alle drei Leistungsmerkmale werden als "eher
schlecht" (Fahrkartensortiment) und "sehr schlecht" (Tarifsystem, Preis-
Leistungsverhältnis) bewertet.
Das Leistungspaket Kundenbeziehung besteht aus vier Merkmalen, wobei
Kundenbeziehung
lediglich eines als Schlüsselfaktor (Fahrkarten-Verkaufsstellen des VBN)
bewertet wird. Insgesamt hat das Paket im Vergleich zu 2008 an Bedeutung
verloren, bei dem Merkmal Internetauftritt des VBN ist diese Entwicklung
signifikant. Abgesehen von dem Merkmal Fahrkartenautomaten, das als "sehr schlecht" eingeschätzt wird, liegen die Bewertungen im positiven Bereich.
Da die beiden Merkmale im Paket Sicherheit (Sicherheit im Fahrzeug –
abends, Sicherheit an Haltestellen – abends) als Seitenfaktoren
14
Sicherheit
eingestuft
sind, haben sie für die Kunden kaum eine Relevanz. Daher haben auch die
negativen Bewertungen "schlecht" und "sehr schlecht" für die beiden Merkmale kaum eine Auswirkung auf die Globalzufriedenheit. Der Vergleich zu den Ergebnissen aus dem Jahr 2008 zeigt auf, dass die Sicherheit im Fahr-
zeug – abends signifikant schlechter bewertet wird und dass das Merkmal Sicherheit an Haltestellen – abends signifikant an Bedeutung verliert. Das Paket Haltestellen und Stationen ist für die Kunden des VBN im Jahr
2010 Jahr wichtiger: Drei der insgesamt vier Merkmale weisen eine höhere reale Bedeutung auf als 2008. Allerdings bewerten die Fahrgäste dieses
Paket tendenziell schlechter. Ein Rückgang der Zufriedenheit ist bei allen Merkmalen zu beobachten, bei Fahrplaninformationen an Haltestellen und
bei Informationen zur Orientierung an Haltestellen ist dies signifikant. Momentan spielt das Paket im Hinblick auf die Globalzufriedenheit noch eine
geringe Rolle, da es abgesehen von dem Merkmal Fahrplaninformationen an
Haltestellen ausschließlich Seitenfaktoren beinhaltet.
14
Als Seitenfaktoren werden Leistungsmerkmale bezeichnet, die von den Fahrgästen als
nicht vordringlich wichtig angesehen werden. Die Seitenfaktoren haben zunächst einen
geringeren Einfluss auf die Globalzufriedenheit und Kundenbindung. Allerdings besteht die Gefahr, dass bei längerer negativer Beurteilung Seitenfaktoren an Bedeutung zunehmen.
Haltestellen und Stationen
Nahverkehrsplan
2013 – 2017
Teil B Entwicklung des Fahrgastaufkommens Bestandsaufnahme und Potenzialbetrachtung
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Inhaltsverzeichnis Teil B
B 1 Zielsetzung, Vorgehensweise und Datengrundlagen ......................... B-3
B 2 Bestandsaufnahme .......................................................................... B-5 B 2.1 Strukturdaten .............................................................................. B-5 B 2.1.1 Einwohner im Planungsgebiet............................................. B-5 B 2.1.2 Altersstruktur im Planungsgebiet ....................................... B-6 B 2.1.3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ........................... B-7 B 2.1.4 Pendlerströme .................................................................. B-10 B 2.1.5 Pkw-Bestand .................................................................... B-12 B 2.2 Fahrgastaufkommen ................................................................ B-12 B 2.2.1 Modal Split ....................................................................... B-12 B 2.2.2 Gesamtes ÖPNV-Aufkommen im VBN ............................... B-14 B 2.2.3 SPNV-Fahrgastaufkommen ............................................... B-15 B 2.2.4 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen ............................. B-20 B 2.2.5 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven .................... B-22 B 2.2.6 Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst ..................... B-24 B 2.2.7 Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg ........................ B-27 B 2.2.8 Fahrgastaufkommen der Landkreise ................................. B-29
B 3 Potenzialbetrachtungen und zukünftige Herausforderungen ........... B-33 B 3.1 Bevölkerungsprognose und demografische Entwicklung ............ B-33 B 3.2 Potenziale und Herausforderungen je Gebietskörperschaft ........ B-38 B 3.2.1 Kreisfreie Städte ............................................................... B-38 B 3.2.2 Landkreise ....................................................................... B-39 B 3.3 Zusammenfassung der Herausforderungen ............................... B-40
B-2
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-3
B 1 Zielsetzung, Vorgehensweise und Datengrundlagen Das Verkehrsangebot auf Regionalbuslinien sollte zukünftig möglichst
Zielsetzung
nachfrageorientiert geplant werden. Das in Teil C des Nahverkehrsplanes entwickelte Zielnetz der Regionalbuslinien nähert sich diesem Anspruch an
und basiert auf den Analysen dieses Kapitels. Das Verkehrsangebot der Stadtverkehre basiert auf den Planungen der jeweiligen Verbandsmitglieder und wurde in den Nahverkehrsplan integriert.
Als Grundlage für die Analyse der Fahrgastpotenziale der Regionalbuslinien
(Bedienungsebene 1 und Bedienungsebene 2) dienen öffentlich verfügbare Strukturdaten, die dem Fahrgastaufkommen gegenübergestellt werden. Damit schafft die Analyse einen hinreichenden Rahmen zur einheitlichen
Darstellung und somit Vergleichbarkeit der Potenziale auf Regionalbuslinien
im Planungsgebiet untereinander. Weiterführende notwendige Feinplanungen je Linie setzen auf dieser einheitlichen Basis auf.
Die Auswertung der Strukturdaten (Einwohnerzahl und Altersstruktur, so-
zialversicherungspflichtig Beschäftigte, Pendler und Pkw-Bestand) erfolgt
Vorgehensweise und Datengrundlagen
auf Gemeindeebene. Ebenfalls erfolgt die Betrachtung des Fahrgastaufkom-
mens je Regionalbuslinie auf Gemeindeebene als Grundlage der Planungen.
Hier dargestellt werden allerdings aggregierte Fahrgastauswertungen auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise. Der Analyse der Verkehrsver-
flechtungen der sozialversicherungspflichtigen Berufspendler 1 wurde ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Hieraus lassen sich unter anderem Rückschlüsse auf die Zentralitätsfunktion von Gebietskörperschaften ziehen
und somit auch auf andere Fahrtzwecke.
Zukünftige demografische Entwicklungen und ihr Einfluss auf das zukünf-
tige Verkehrsangebot fließen in die Potenzialbetrachtungen ein. Aber auch
sonstige nachfragerelevante Einflussfaktoren wie z.B. touristische Entwick-
Demografische Entwicklungen und Tourismus
lungen finden bei der anschließenden Feinplanung von Regionalbuslinien Berücksichtigung.
Bei der Analyse der oben genannten Faktoren wurde maßgeblich auf Zeit-
punkte abgestellt, die kompatibel zu den VBN-Verkehrserhebungen sind.
Die aktuellen Verkehrserhebungsdaten des VBN beziehen sich auf den Zeit-
raum 2007 bis 2010 und stellen einen durchschnittlichen Jahreswert dieses
Zeitraumes dar. Daher wurde für die Analyse der Strukturdaten vorrangig das Jahr 2009 gewählt.
Die Verkehrserhebung im Zeitraum 2007 bis 2010 konzentrierte sich auf
Linien im Stadt- und Regionalbusverkehr sowie auf den SPNV. Linien im "Schulorientierten Verkehr" (Bedienungsebene 3) wurden in den Landkreisen
nicht vollständig erhoben.
1
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-,
renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der
Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).
Verkehrserhebung des VBN
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-4
Daher erlaubt die Datengrundlage zwar Aussagen zum gesamten ÖPNV-
Fahrgastaufkommen der Städte Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und
Oldenburg, jedoch ist für die Landkreise eine analoge Gesamtfahrgastzahl
nicht verfügbar. Die Analyse des Gesamtfahrgastaufkommens für Landkreise erfolgt unter Ausschluss des Fahrtzwecks "Schule". Bei der Analyse der
Fahrtzwecke im SPNV (Kapitel B 2.2.3) kann wieder auf den Fahrtzweck "Schule" zurückgegriffen werden.
Vorgehensweise der Betrachtung des zukünftigen Fahrgastaufkommens Bestandsaufnahme Fahrgastaufkommen
Strukturdaten
Gesamt ÖPNV-Aufkommen im Planungsgebiet,
Einwohner und Demographie, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach Wohn- und Arbeitsort (Pendler)
PKW -Bestand
Gesamtes SPNV-Fahrgastaufkommen, Gesamtes Fahrgastaufkommen der kreisfreien Städte,
Fahrgastaufkommen der Landkreise (ohne schulorientierten Verkehr)
Fahrgastaufkommen der Regionalbuslinien auf Gemeindeebene (interne Analysen)
Potenzialbetrachtung Demografische Entwicklung Pendlerpotenziale
Gesamtfahrgastaufkommen Fahrgastaufkommen im Fahrtzweck „Beruf und Ausbildung“
Die im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplanes erstellten linienbe-
zogenen Analysen der Regionalbusse auf Bedienungsebene 1 und Bedie-
nungsebene 2 wurden mit den Landkreisen besprochen und flossen in die Erstellung des Zielnetzes im Teil C ein. Zukünftige Planungen des Verkehrs-
angebotes der Regionalbuslinien sollen sich an Fahrgastanalysen und Po-
tenzialbetrachtungen orientieren.
Analysen und Potenzialbetrachtungen als Grundlage zukünftiger Planungen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-5
B 2 Bestandsaufnahme Das Kapitel B 2 umfasst die Bestandsaufnahme der Strukturdaten je Ge-
bietskörperschaft sowie die Analyse des Fahrgastaufkommens. Dabei wird
das Fahrgastaufkommen einerseits für das gesamte Planungsgebiet darge-
stellt, aber auch separat für den SPNV sowie die einzelnen Gebietskörper-
schaften. Dabei erfolgen die Fahrgastauswertungen für die Landkreise ohne den Fahrtzweck "Schule". B 2.1 Strukturdaten B 2.1.1 Einwohner im Planungsgebiet Im Planungsgebiet lebten im Jahr 2009 insgesamt 1.692.000 Menschen.
Dies waren etwa 0,2 % weniger als noch im Jahr 2004 (zum Vergleich: Im
Rückläufige Einwohnerzahlen im Planungsgebiet
Land Niedersachsen verringerte sich die Gesamtzahl der Einwohner um 0,9 % und im Land Bremen um 0,2 %).
Das mit Abstand größte Oberzentrum im Planungsgebiet stellt die Stadt
Bremen mit knapp 548.000 Einwohnern dar. Seit 2004 konnte die Stadt Bremen einen Einwohnerzuwachs von 0,3 % verzeichnen. In den beiden wei-
teren Oberzentren des Planungsgebietes – Stadt Oldenburg sowie Stadt Bremerhaven – leben 162.000 Einwohner bzw. 114.000 Einwohner. Stadt Bremen Stadt Bremerhaven
LK Diepholz
213.634
LK Oldenburg
LK Wesermarsch
91.228 0
-0,7%
LK Verden
133.328
LK Wesermarsch
1,1%
LK Osterholz
112.029
LK Verden
-0,8%
LK Diepholz
126.571
LK Osterholz
2,0%
LK Ammerland
117.517
LK Oldenburg
1,9%
Stadt Oldenburg
161.334
LK Ammerland
-2,1%
Stadt Delmenhorst
74.512
Stadt Oldenburg
-2,8%
Stadt Bremerhaven
114.031
Stadt Delmenhorst
0,3%
Stadt Bremen
547.685
100.000 200.000
300.000
400.000 500.000
600.000
Einwo hne r
-0,7% -3,0%
-4,0%
-3,0%
-2,0%
-1,0%
0,0%
Abb. B-1: Einwohner im Planungsgebiet 2009 und Veränderung der Einwohnerzahl 2009 gegenüber 2004 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Stat. Landesamt Bremen) Während die Stadt Oldenburg einen Einwohnerzuwachs von 1,9 % zwischen 2004 und 2009 verzeichnen konnte, nahm die Einwohnerzahl von Bremerhaven im selben Zeitraum um 2,8 % ab.
Die vierte kreisfreie Stadt im Planungsgebiet, Delmenhorst, zeigt ähnlich
abnehmende Einwohnerzahlen wie Bremerhaven.
Der einwohnerstärkste Landkreis ist mit etwa 214.000 Einwohnern der Landkreis Diepholz. Der Landkreis Wesermarsch ist mit 91.000 Einwohnern
der Landkreis mit der geringsten Einwohnerzahl im Planungsgebiet. Im Zeit-
raum 2004 bis 2009 verringerte sich die Bevölkerung des Landkreises Wesermarsch um 3,0 %.
Einwohnerzahlen der Landkreise auf Gemeindeebene für das Jahr 2009 so-
wie in der Veränderung gegenüber 2004 sind in der Anlage (Diagramm B-1)
dargestellt.
1,0%
Ve ränd e rung d e r Einwo hne r
2,0%
3,0%
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-6
B 2.1.2 Altersstruktur im Planungsgebiet Die Altersstruktur der sechs Landkreise zeigt im Vergleich zu den kreisfrei-
en Städten (Bremen, Bremerhaven, Oldenburg, Delmenhorst) einen höheren Anteil an Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren. Besonders hervorzuhe-
Höherer Anteil von Kindern- und Jugendlichen in den Landkreisen
ben sind hier die Landkreise Oldenburg und Ammerland mit einem über-
proportional hohen Anteil in dieser Altersklasse. Ebenfalls ist die Altersgruppe 30-65 Jahre in den Landkreisen proportional stärker ausgeprägt.
Demgegenüber weisen die kreisfreien Städte tendenziell einen höheren An-
teil an jungen Menschen im Ausbildungsalter (18-30 Jahre) sowie an Senioren (über 65 Jahre) auf. Die Stadt Oldenburg bildet hier mit einem geringeren Anteil an Senioren eine Ausnahme. Stadt Bremen 4,8% Stadt Bremerhaven 5,0% Stadt Delmenhorst
5,0%
Stadt Oldenburg
5,0%
LK Ammerland
5,1%
10,3% 11,2% 12,4% 11,0%
LK Diepholz
4,9% 5,2%
LK Osterholz
4,8%
13,4%
LK Verden
5,2%
13,5%
LK Gesamt
4,9%
Städte Gesamt
5,0% 0%
21,4%
46,6%
22,0%
16,0%
47,9%
21,3%
17,1%
14,1%
LK Oldenburg
LK Wesermarsch 4,8%
47,5%
15,2%
16,0%
13,3%
12,0%
10%
0 - 6 Jahre
19,2%
49,7%
12,6%
20,9%
48,8%
12,3%
19,9%
47,5%
21,5%
47,6%
15,9%
20,9%
48,9%
12,0% 20%
20,9%
49,4%
11,2%
13,6%
20,5%
48,9%
12,0%
13,9%
18,4%
48,4%
12,0%
14,2%
10,7%
48,6%
30%
6 - 18 Jahre
40%
50%
18 - 30 Jahre
20,5% 60%
30-65 Jahre
70%
80%
90%
100%
65 und mehr Jahre
Abb. B-2: Altersstruktur der Einwohner im Planungsgebiet 2009 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie NiedersachsenLSKN; Statistisches Landesamt Bremen) Die Entwicklung der Altersstruktur zwischen 2004 und 2009 zeigt einen deutlichen Trend der Abnahme des Anteils an Kindern und Jugendlichen. Für
die Summe der sechs Landkreise bedeutet dies eine Abnahme von 16 % der Kinder unter 6 Jahren und 6 % der Kinder und Jugendlichen im Alter von
6 bis 18 Jahren. Die vier kreisfreien Städte verzeichneten demgegenüber lediglich eine Abnahme von 5 % bei Kindern unter 6 Jahren sowie 7 % bei älteren Kindern und Jugendlichen (6-18 Jahre).
Die starke Abnahme der Bevölkerung in der Altersgruppe 0-18 Jahre in den Landkreisen führt hier mittel- und langfristig zu einer weiter anhaltenden
Abnahme von Kindern und Jugendlichen. Weitere Aussagen hierzu finden sich im Kapitel B 3.1.
Während der Anteil der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren im Zeitraum 2004 bis 2009 abnahm, ist eine deutliche Zunahme des Seniorenanteils über 65 Jahre (+14 %) zu beobachten. Auch hier waren die Landkreise deutlich stärkeren Veränderungen unterzogen als die kreisfreien Städte.
Stärkere Veränderungen der Altersstrukturen in den Landkreisen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-7
Im Vergleich dazu änderte sich die Altersstruktur in Niedersachsen (insge-
samt) im genannten Zeitraum tendenziell in dieselbe Richtung, jedoch weni-
ger ausgeprägt: Die Zahl der Einwohner unter 18 Jahren sank um 9 % und die Zahl der Einwohner über 65 Jahre erhöhte sich um 2 %. 20%
17%
15% 7%
8%
5%
10% 5%
4%
2%
0%
-7%
-12%
-15%
-6% -5% -8% -15%
14%
3%
2%
-3% -7%
-16%
-1% -4%
-4% -6%
4%
-4% -8% -13%
-17%
4%
-5%
4%
-3% -6%
6%
8%
-3% -5% -7%
-10% -16%
-17%
0 - 6 Jahre
6 - 18 Jahre
18 - 30 Jahre
30-65 Jahre
Summe Städte
Summe LK
LK Wesermarsch
LK Verden
LK Osterholz
LK Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadt Delmenhorst
Stadt Bremerhaven
-20%
Stadt Bremen
-25%
-3%
-17%
-20%
15% 7%
6%
LK Diepholz
-10%
-5%
5% 0%
0% -2%
-5% -3% -3% -6%
5%
16%
11%
LK Ammerland
10%
16%
13%
65 und mehr Jahre
Abb. B-3: Veränderung der Einwohner je Altersgruppe 2009 gegenüber 2004 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)
B 2.1.3 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Die drei Oberzentren des Planungsgebietes - Stadt Bremen, Stadt Oldenburg und Stadt Bremerhaven - weisen die höchste Anzahl an sozialversi-
cherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort je Einwohner im Jahr 2009
auf. Dies unterstreicht die Bedeutung und Zentralität dieser Städte im Pla-
nungsgebiet. Insbesondere in der Stadt Bremerhaven konnte im Zeitraum 2004 bis 2009 die Zahl der Beschäftigten um nahezu 10 % gesteigert wer-
den (bei einem gleichzeitigen Rückgang der Einwohner um 2,8 %). Auch die
Steigerung der Beschäftigten in der Stadt Oldenburg um 6,3 % ist bemerkenswert. Die Stadt Bremen weist ein vergleichsweise geringes Wachstum
von 2,4 % auf. Die Stadt Delmenhorst erreicht als vierte kreisfreie Stadt im Planungsgebiet gegenwärtig wesentlich geringere Werte bei den Beschäftig-
ten je Einwohner. Im Zeitraum 2004 bis 2009 verringerte sich die Zahl der Beschäftigten um 0,4 %.
Konzentration der Arbeitsplätze in den kreisfreien Städten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Stadt Bremen Stadt Delmenhorst
Stadt Delmenhorst
235
LK Ammerland
178
LK Verden
290
LK Gesamt
396 0
100
200
300
LK Osterholz LK Verden
-0,7%
LK Gesamt
243
Städte Gesamt
1,1% -0,7%
400
Be schäftig te p ro 1000 Einwo hne r
6,9% 3,6% 9,2%
0,4% 6,5%
-0,4% 0,1%
Städte Gesamt 500
6,3%
4,3%
LK Wesermarsch-3,0%
254
LK Wesermarsch
-0,8%
LK Oldenburg
206
LK Osterholz
1,9% 2,0%
LK Diepholz
248
LK Oldenburg
-0,4%
LK Ammerland
272
LK Diepholz
9,8%
-2,1%
Stadt Oldenburg
405
Stadt Oldenburg
2,4%
Stadt Bremerhaven-2,8%
359
Stadt Bremerhaven
0,3%
Stadt Bremen
424
B-8
-4,0% -2,0%
0,0%
2,0%
Beschäftigte
5,2% 3,3% 4,0%
6,0%
8,0%
10,0% 12,0%
Einwohner
Abb. B-4: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner am Arbeitsort 2009 sowie Veränderung der Beschäftigten und Einwohner 2009 gegenüber 2004 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)
Neben den drei Oberzentren weisen die Landkreise Verden und Ammerland
ebenfalls eine vergleichsweise hohe Anzahl von Beschäftigten (Arbeitsort)
Wichtige Arbeitsorte innerhalb der Landkreise
auf. Dies ist hier insbesondere auf die Bedeutung der Städte Verden und Achim (LK Verden) sowie Westerstede und Bad Zwischenahn (LK Ammerland)
als Arbeitsort innerhalb dieser Landkreise zurückzuführen. Während der Landkreis Ammerland im Zeitraum 2004 bis 2009 neue Beschäftigte hinzu-
gewinnen konnte (+6,9 %), stagnierte die Entwicklung im Landkreis Verden nahezu (+0,4 %).
Trotz der positiven Entwicklung des Landkreises Oldenburg hinsichtlich der
Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (+9,2 %) zwischen 2004
und 2009 arbeiten in diesem Landkreis im Jahr 2009 nur durchschnittlich
206 Beschäftigte pro 1.000 Einwohner. Damit erreicht der Landkreis Olden-
burg ebenso wie der Landkreis Osterholz einen unterdurchschnittlichen Wert im Vergleich zu den anderen Landkreisen des Planungsgebietes.
Die nachfolgende Abbildung B-5 stellt einen Vergleich aller kreisangehörigen Gemeinden je Landkreis im Planungsgebiet im Bezug auf Ihre Bedeu-
tung als Arbeitsplatz dar. Es wird hier unter anderem deutlich, dass starke Unterschiede innerhalb eines Landkreises vorliegen können. Während bei-
spielweise die Stadt Verden den höchsten Wert an "Beschäftigten pro Einwohner" besitzt, rangieren Gemeinden wie Dörverden und Kirchlinteln des
selben Landkreises auf den hinteren Rängen und generieren somit eher Auspendlerströme (Quellverkehr).
Weitere Darstellungen der Beschäftigten auf Gemeindeebene finden sich in der Anlage (Diagramm B-2).
Innerhalb der Landkreise starke Unterschiede bei der Arbeitsplatzverfügbarkeit
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Ammerl and
Westerstede,Stadt Bad Zwischenahn Wiefelstede Edewecht Rastede Apen Amt Lemförde,SG Sulingen,Stadt Stuhr Diepholz,Stadt Wagenfeld Syke,Stadt Kirchdorf, SG Barnstorf, SG Bassum,Stadt Twistringen,Stadt Bruchhausen-Vilsen,SG Weyhe Rehden, SG Siedenburg, SG Schwaförden, SG Wildeshausen,Stadt Dötlingen Ganderkesee Hude (Oldb) Harpstedt,SG Großenkneten Wardenburg Hatten Stadt Osterholz Ritterhude Lilienthal Worpswede Grasberg Schwanewede Hambergen,SG Verden, Stadt Ottersberg,Flecken Achim,Stadt Oyten Langwedel,Flecken Thedinghausen,SG Kirchlinteln Dörverden Brake, Stadt Lemwerder Nordenham,Stadt Berne Elsfleth,Stadt Stadland Ovelgönne Butjadingen Jade
D i ephol z
192
Os t erhol z V erden
154 147 135
Wes ermars c h
152 139 136 135
119 0
100
390 367 358
244 236 218
556
325 323
233
323
230 203 195 185 155 200
424
353
229 216 212 210 203 189
135
75
377
305 280 250 250
261 251 244 224 218 211 180 171 156 148
Ol denburg
104
B-9
300
405 381
400
Beschäftigte (Arbeitsort) je 1.000 Einwohner
Abb. B-5: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je 1.000 Einwohner auf Gemeindeebene in 2009 (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)
500
600
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-10
B 2.1.4 Pendlerströme Starker Binnen- und Zielverkehr der kreisfreien Städte
Die Stadt Bremen verfügt mit etwa 270.000 Pendlern täglich über das
höchste Pendleraufkommen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte) im Planungsgebiet. Dieses setzt sich zu 50 % aus Pendlern im Binnenverkehr
der Stadt zusammen, zu weiteren 38 % aus Einpendlern und zu 12 % aus Auspendlern 2. Aber auch die Städte Oldenburg und Bremerhaven verfügen
aufgrund der Arbeitsplatzsituation über ein hohes Pendleraufkommen sowohl im Binnenverkehr als auch im Zielverkehr (Einpendler). Demgegenüber
weist die Stadt Delmenhorst mit 46 % der Beschäftigten einen ausgeprägten
Quellverkehr (Auspendler) auf.
Landkreise weisen unterschiedliche Pendlerstrukturen auf
Unter den Landkreisen verfügt der Landkreis Diepholz über das höchste
Pendleraufkommen. Mit täglich über 90.000 Pendlern generiert der Landkreis Diepholz größere Pendlerströme als die Stadt Oldenburg. Im Landkreis Diepholz pendeln täglich etwa 38 % der sozialversicherungspflichtig Be-
schäftigten aus dem Landkreis heraus und 19 % in den Landkreis hinein. Mit
einem Anteil von 43 % am Pendleraufkommen verfügt der Landkreis aber auch über einen bedeutenden Binnenverkehr.
Die Landkreise Verden und Ammerland weisen eine ähnliche Pendlerstruktur auf wie der Landkreis Diepholz, jedoch mit einem geringeren absoluten
Pendleraufkommen von täglich etwa 63.000 Pendlern für den Landkreis Verden und 51.000 Pendlern für den Landkreis Ammerland.
Die Landkreise Osterholz und Oldenburg werden vom Quellverkehr (Aus-
pendler) dominiert. Der Landkreis Wesermarsch verfügt von allen Landkreisen über den höchsten Binnenverkehrsanteil.
Stadt Bremen
Stadt Bremen
Stadt Bremerhaven
Stadt Bremerhaven
Stadt Delmenhorst
Stadt Delmenhorst
Stadt Oldenburg
Stadt Oldenburg
39%
LK Ammerland
LK Ammerland
39%
50% 28%
LK Diepholz
LK Diepholz
LK Oldenburg
LK Oldenburg
30%
LK Osterholz
28%
LK Osterholz LK Verden
0
50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 300.000
Binnenverk ehr Aus pendler (Quellverk ehr)
Einpendler (Zielverk ehr)
26%
19%
Binnenverk ehr Landk reis
55% 23%
38% 18%
40%
60%
28% 80%
Einpendler (Zielverk ehr)
Aus pendler (Quellverk ehr)
Als Auspendler bzw. Einpendler wird in dieser Auswertung klassifiziert, wer die
Landkreisgrenze überschreitet.
38% 48%
17%
20%
20% 36%
22%
Abb. B-6: Pendler 2009 differenziert nach Binnen-, Quell- und Zielverkehr absolut und Anteile (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)
2
46% 25%
54% 0%
15%
41%
39%
LK Wesermarsch
12%
40%
43%
LK Verden
LK Wesermarsch
38%
45%
100%
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-11
Die Gemeinde Stuhr sowie die Städte Achim und Verden sind die Gebiets-
körperschaften in den Landkreisen mit dem stärksten Pendleraufkommen 3. Alle drei Gebietskörperschaften besitzen ein starkes Einpendleraufkommen.
Gleichzeitig pendeln aus Stuhr und Achim vergleichbar viele Beschäftigte aus, wogegen die Stadt Verden eher ein starkes Binnenaufkommen besitzt.
Die unten stehende Abbildung B-7 verdeutlicht die Pendlerströme je Land-
kreis und Gebietskörperschaft. Dabei wird auch bei dieser Darstellung deutlich, dass starke Unterschiede zwischen den einzelnen Gebietskörperschaf-
ten hinsichtlich des für verkehrliche Planungen relevanten Pendleraufkommens bestehen. Das Pendleraufkommen ist sortiert nach der Summe des Quell- und Zielverkehrs je Gebietskörperschaft dargestellt. Der Binnenverkehr der Gemeinden wurde nicht in diese Sortierung einbezogen.
Weitere Darstellungen der Pendler auf Gemeindeebene finden sich in der
V erden
Os terhol z
Ol denburg
D i ephol z
Ammerl and
Anlage (Diagramm B-3). Bad Zwischenahn Westerstede,Stadt Edewecht Rastede Wiefelstede Apen Stuhr Weyhe Syke,Stadt Bruchhausen-Vilsen Diepholz,Stadt Bassum,Stadt Altes Amt Lemförde, SG Sulingen,Stadt Barnstorf, SG Twistringen,Stadt Kirchdorf, SG Schwaförden, SG Rehden, SG Wagenfeld Siedenburg, SG Ganderkesee Wildeshausen,Stadt Wardenburg Hude (Oldb) Hatten Harpstedt, SG Großenkneten Dötlingen OHZ, Stadt Lilienthal Ritterhude Schwanewede Hambergen, SG Worpswede Grasberg Achim,Stadt Verden, Stadt Oyten Langwedel,Flecken Thedinghausen, SG Ottersberg,Flecken Kirchlinteln Dörverden Brake, Stadt Nordenham,Stadt Lemwerder Elsfleth,Stadt Berne Stadland Ovelgönne Jade Butjadingen
0
2.000
4.000
6.000
Einpendler (Zielverkehr)
8.000
10.000
12.000
Auspendler (Quellverkehr)
14.000
16.000
18.000
20.000
Binnenverkehr Gemeinde
Abb. B-7: Pendler auf Gemeindeebene in 2009 (LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)
3
Als Auspendler bzw. Einpendler wird in dieser Auswertung klassifiziert, wer eine
Gemeindegrenze überschreitet.
22.000
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-12
B 2.1.5 Pkw-Bestand Der Bestand an Personenkraftwagen (Pkw) im Planungsgebiet hat in den
vergangenen Jahren weiter zugenommen. Dabei ist die Zunahme in den Landkreisen mit insgesamt 2,5 % im Zeitraum 01.01.2008 4 bis 01.01.2010
deutlicher als in den Städten. Den niedrigsten Pkw-Bestand je Einwohner
hatte im Jahr 2010 die Stadt Bremerhaven mit 384 Pkw pro 1.000 Einwoh-
ner. Den höchsten Bestand verzeichnet der Landkreis Diepholz mit 562 Pkw
je 1.000 Einwohner.
Im Vergleich dazu verzeichnete das Land Niedersachen insgesamt einen Pkw-Bestand von 518 Pkw je 1.000 Einwohner zum 01.01.2010. Der
Zuwachs betrug im selben Zeitraum 2,2 %.
397
Stadt Bremen
Stadt Bremen
384
Stadt Bremerhaven
486
Stadt Delmenhorst
561
LK Ammerland
LK Diepholz
562
LK Diepholz
LK Oldenburg
558
LK Oldenburg
LK Osterholz
558
LK Osterholz
LK Verden
561
LK Verden
507
416 0
100
200
300
400
2,7% 2,6% 1,7% 2,7% 2,0% 3,5%
LK gesamt
2,5%
Städte gesamt 500
P kw p ro 1.000 Einwo hne r 01.01.2008
1,8%
LK Wesermarsch
554
LK gesamt Städte gesamt
1,8%
Stadt Oldenburg
LK Ammerland
LK Wesermarsch
2,2%
Stadt Delmenhorst
469
Stadt Oldenburg
0,9%
Stadt Bremerhaven
600
0,0%
1,3% 0,5%
1,0%
1,5%
2,0%
2,5%
3,0%
3,5%
4,0%
Ve ränd e rung P kw p ro Einwo hne r
01.01.2010
Abb. B-8: Pkw Bestand je 1.000 Einwohner 2008 und 2010 sowie Veränderung des Pkw-Bestands ( pro Einwohner) (Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen – LSKN; Statistisches Landesamt Bremen)
B 2.2 Fahrgastaufkommen B 2.2.1 Modal Split Im Rahmen der zwischen Dezember 2001 und Dezember 2002 im Auftrag
des Bundesverkehrsministeriums durchgeführten Erhebung zur Mobilität in Deutschland wurde die Befragungsstichprobe für den Bereich des VBN so
erhöht, dass Aussagen zum Mobilitätsverhalten in Bremen, Bremerhaven,
Delmenhorst und Oldenburg sowie für die VBN-Landkreise in Gesamtheit
möglich waren. Nachstehende Abbildung zeigt die Ergebnisse für die
Hauptverkehrsmittelnutzung in Deutschland insgesamt sowie in den jeweiligen Gebietskörperschaften (Modal Split).
4
Ein statistischer Vergleich mit Werten vor dem 01.01.2008 ist aufgrund veränderter
Datenerfassung nicht möglich.
Modal Split 2002
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-13
Abb. B-9: Modal Split 2002 (Datenquelle: VBN 2004) In der im Jahr 2008 durchgeführten Folgeerhebung wurde die Befragungs-
stichprobe für den Bereich des VBN nicht erhöht. Dementsprechend liegen
die Daten zum Modal Split nur für das Land Bremen und das Land Niedersachsen insgesamt vor (vgl. Abb. B-10).
Abb. B-10: Modal Split 2008 (Datenquelle: MiD 2008) Für das Land Niedersachsen ist lediglich noch eine Differenzierung des Mo-
dal-Split-Anteils ÖPNV für die in der Erhebung verwendeten Raumkatego-
rien "Kernstädte" und "verdichtete Kreise" möglich (vgl. Abb. B-11). Insofern
sind Aussagen hinsichtlich der Entwicklung des Modal Split im VBN seit 2002 nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.
Modal Split 2008
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-14
Abb. B-11: ÖV-Anteile in Kernstädten und verdichteten Kreisen (Datenquelle: MiD 2008) Vergleicht man die Ergebnisse der beiden Länder insgesamt mit den jeweili-
Entwicklung seit 2002
gen Werten für 2002, lässt sich festhalten, dass sich in Niedersachsen die
Anteile des ÖPNV und des Fußgängerverkehrs nicht verändert haben. Der
Anteil des Fahrradverkehrs ist um 2 % gestiegen. Die Anteile des MIV sind um 1 % und des MIV (Mitfahrer) um 2 % gefallen.
Im Bundesland Bremen ist insbesondere der Fußverkehr angestiegen (+3 %),
der Radverkehr ist um 2 % gestiegen und auch der MIV (Mitfahrer) ist um 1 %
angestiegen. Im MIV ist ein Rückgang von 3 % und im ÖPNV um 2 % festzustellen.
B 2.2.2 Gesamtes ÖPNV-Aufkommen im VBN Nachstehende Angaben zum Fahrgastaufkommen basieren auf den von der
Grundlagen
VBN GmbH erstellten jährlichen Verbundstatistiken, deren Grundlage die im
VBN verkauften Tickets sind. Der Betrachtungszeitraum umfasst die Jahre
2000 bis 2010.
Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Fahrgäste im VBN von rund 116,8 Mio. auf rund 140,4 Mio. erhöht. Dies entspricht einem Zuwachs von
rund 20,2 %. Im Vergleich zur Entwicklung der Fahrgastzahlen im Nahver-
kehr in Deutschland insgesamt in diesem Zeitraum (+ rund 18,8 %) (vgl.
Verkehr in Zahlen 2010/2011:216 f, 338) stellt dies einen leicht überdurchschnittlichen Zuwachs dar.
Fahrgäste gesamt
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-15
Fahrgäste im VBN seit 2000 (in Mio.) 150 145 140
140,4
135
137,0
130
132,0
132,5
2005
2006
2007
134,9
128,9
125
125,0
120 115
131,5
121,4
120,2
116,8
110 105 100
2000
2001
2002
2003
2004
2008
2009
2010
Abb. B-12: Fahrgäste im VBN seit 2000 (Datenquelle: VBN 2011) Fahrgäste mit Zeitkarten 5, also regelmäßige Nutzer des VBN, stellen mit
Fahrgäste mit Zeitkarten
rund 82,4 Mio. im Jahr 2010 die größte Fahrgastgruppe dar (58,7 %). Deren Gesamtzahl ist seit 2000 weitgehend konstant geblieben (-0,3 %).
Die Zahl der Fahrgäste mit Tickets, die dem Gelegenheitsverkehr zuzurech-
nen sind , betrug im Jahr 2010 rund 33,1 Mio. (23,6 %). Diese Fahrgast6
Fahrgäste im Gelegenheitsverkehr
gruppe hat seit 2000 um 20,4 % zugenommen.
Der mit Abstand stärkste Zuwachs erfolgte allerdings im Bereich der Son-
Fahrgäste mit Sondertickets
dertickets . Im Jahr 2010 waren rund 24,8 Mio. Fahrgäste mit VBN7
Sondertickets unterwegs (17,7 %). Damit hat sich die Zahl der Fahrgäste mit
diesen Tickets seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt.
B 2.2.3 SPNV-Fahrgastaufkommen Die letzte VBN-Verkehrserhebung umfasste die Erhebungsperioden Winter
2007, Frühjahr 2008, Sommer 2009 und Herbst 2010. Dabei sind u.a. alle
VBN-Verkehrserhebung 2007-2010
14 SPNV-Linien, die im VBN verkehren, erhoben worden. Die Erhebungs-
grenze erstreckte sich dabei bis zum ersten Bahnhof, der außerhalb des VBN-Gebietes lag. Für die folgenden Darstellungen sind die Zählergebnisse
hochgerechnet und auf Gebietskörperschaften aufgeteilt worden.
Außerdem werden Zahlen aus der Verkehrserhebung 2002-2003 heran-
gezogen, um Veränderungen gegenüber der aktuellen Verkehrserhebung darzustellen. In der Anlage (Matrizen B-1 bis B-6) sind getrennt nach Wo-
chentagtypen die Ergebnisse der Verkehrserhebung 2007-2010 sowie der
Verkehrserhebung 2002–2003 bezogen auf den SPNV detailliert dargelegt.
5
7-Tage Ticket, 7-TageTicket Schüler, MonatsTicket, Schüler MonatsTicket, Jugend-
FreizeitTicket (Monat/Jahr), JahresTicket/JahresTicket Plus, 365 Tage-Ticket/365 Tage-
Ticket Plus, Firmen-/JobTickt 6
EinzelTicket, KindereinzelTicket, TagesTicket Plus, GruppenTicket, Kurzstrecke
BSAG/Schüler 10er 7
Kombi- und SonderTickets, SemesterTicket
VBN-Verkehrserhebung 2002-2003
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Insgesamt nutzen täglich montags bis freitags innerhalb des VBN-Gebietes
fast 70.000 Fahrgäste den SPNV (vgl. Anlage; Matrix B-1). Dabei stellt der
B-16 Ergebnisse mo-fr 2007-2010
Binnenverkehr in Bremen (einschließlich Bremen-Nord) mit ca. 16.750 Fahr-
gästen/Tag die stärkste Relation 8 dar. Dies entspricht einem Anteil von fast 25 % am SPNV-Verkehrsaufkommen. Mit deutlichem Abstand folgt die Rela-
tion Bremen – Landkreis Verden, die einen Anteil von ca. 10 % am Gesamtverkehrsaufkommen im SPNV besitzt (ca. 7.200 Fahrgäste/Tag).
An dritter Stelle steht die Verbindung zwischen Bremen und dem Landkreis Diepholz, hier werden täglich ca. 6.200 Fahrgäste befördert (Anteil ca. 9 %).
Die Matrix B-2 der Anlage zeigt die Erhebungsergebnisse aus den Jahren
2002-2003. In diesem Zeitraum wurden ca. 53.000 Fahrgäste täglich (mo-
Ergebnisse mo-fr 2002-2003
fr) im SPNV des VBN gezählt. Dies bedeutet einen Anstieg der Anzahl der Fahrgäste um ca. 30 % zwischen den beiden Verkehrserhebungen.
Die folgende Abbildung B-13 zeigt die Top 10 Relationen montags - freitags der Verkehrserhebung 2007–2010. Außerdem sind die Werte der Ver-
kehrserhebung 2002–2003 zum Vergleich aufgeführt.
Festzustellen ist, dass bis auf die Verbindung zwischen den beiden Ober-
zentren Bremen – Oldenburg, alle Top 10 Relationen Zuwächse verzeich-
neten.
Ve rgle ich de r Top 10 Re latione n mo-fr 18.000
16.751
16.000
Fahrgäste/Tag
14.000
Matrixwert 02-03 12.401
12.000
Matrixwert 07-10
10.000 7.216
8.000
6.132
6.000
6.248 4.940
4.000
4.317 3.705
4.536 4.088
3.930 2.706
3.233 3.210
2.000
2.772 1.922
2.474 1.173
2.130 1.446
Stadt Bremen - Stadt Oldenburg
Stadt Bremen - Stadt Delmenhorst
4
5
6
7
8
9
Stadt Bremen - Lk Oldenburg
Stadt Bremen - Stadt Bremerhaven
3
Lk Diepholz Lk Diepholz
Stadt Bremen - Lk Diepholz
2
Lk Oldenburg - Stadt Oldenburg
Stadt Bremen - Lk Verden
1
Stadt Bremen - Lk Osterholz
Stadt Bremen - Stadt Bremen
0
10
Abb. B-13: SPNV Top 10 Relation mo–fr 2007-2010 zu 2002-2003 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) Das hochgerechnete SPNV-Gesamtverkehrsaufkommen (2007-2010) am
Samstag liegt
im
VBN-Gebiet
bei
durchschnittlich ca.
44.870 Fahr-
gästen/Tag (vgl. Matrix B-3 der Anlage). Dies entspricht einem Anteil von
ca. 65 % des Aufkommens montags - freitags. Die Aufteilung der Fahrgastzahlen auf die Relationen zeigt am Samstag ein ähnliches Bild wie unter der Woche.
8
Relation: Hin- und Rückrichtung, z.B. von Bremen nach Verden und von Verden nach
Bremen
Ergebnisse samstags 2007-2010
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-17
Der Binnenverkehr der Stadt Bremen führt die Reihenfolge der SPNVVerkehrsbeziehungen mit ca. 11.800 Fahrgästen/Tag an, der Wert liegt bei über 25 % des SPNV-Verkehrsaufkommens. Auf den weiteren Plätzen folgen
Verbindungen, die auch die Stadt Bremen einbeziehen. Insgesamt haben
diese bremischen Relationen einen Anteil von fast 80 %. Auch am Samstag ist die Relation Stadt Oldenburg zum Landkreis Oldenburg die größte nichtbremische Verbindung. In der Top 10 Übersicht (Abb. B-14) liegt diese Verbindung auf dem zehnten Platz.
Bei der Verkehrserhebung 2002–2003 erreicht der durchschnittliche Sams-
tagswert mit fast 30.000 Fahrgästen/Tag beim SPNV-Verkehrsaufkommen
Ergebnisse samstags 2002- 2003
einen Anteil von ca. 56 % vom Wert für montags - freitags. Die Matrix B-6
der Anlage zeigt die Verteilung zwischen den Gebietskörperschaften. Auch
hier dominiert der Binnenverkehr Bremen (ca. 7.900 Fahrgäste/Tag, Anteil ca. 26 %). Die Top 10 Platzierungen am Samstag sind in der Abbildung B-14
dargestellt. Alle hier aufgeführten Relationen verzeichnen Zuwächse. In ab-
soluten Zahlen hat der Binnenverkehr Bremen die höchste Steigerung aufzuweisen.
Vergleich der Top 10 Relationen sa 14.000
12.000
11.789
Matrixwert 02-03
Fahrgäste/Tag
10.000
8.000
7.900
Matrixwert 07-10
6.000 4.326
4.000
2.958
4.319 3.207
3.777 3.425
3.360 3.013 2.289
2.000
1.283
2.219 1.276
1.623 819
1.216 673
658
1.110
6
7
8
Lk Oldenburg Stadt Oldenburg
5
Stadt Bremen Lk Rotenburg (W.)
4
Stadt Bremen Lk Oldemburg
Stadt Bremen Lk Diepholz
3
Stadt Bremen Lk Osterholz
Stadt Bremen Lk Verden
2
Stadt Bremen Stadt Delmenhorst
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven
1
Stadt Bremen Stadt Oldenburg
Stadt Bremen Stadt Bremen
0
9
10
Abb. B-14: SPNV Top 10 Relation Samstag 2007-2010 zu 2002-2003 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) Das Ergebnis für Sonntag (vgl. Matrix B-5 der Anlage) zeigt einen durch-
schnittlichen Wert von ca. 26.640 Fahrgästen/Tag im SPNV, dies sind knapp
Ergebnisse sonntags 2007-2010
40 % des Aufkommens montags - freitags. Den größten Anteil mit über 26 % am sonntäglichen SPNV-Verkehrsaufkommen hat ebenfalls der Binnen-
verkehr in Bremen mit über 7.000 Fahrgästen/Tag. Dann folgen acht weitere Relationen im Quell- und Zielverkehr Bremen.
Insgesamt ist im SPNV am Sonntag zwischen den beiden Erhebungsperioden ein Anstieg von 25 % festzustellen. Der Ausgangswert der Erhebung 2002-
2003 betrug ca. 21.200 Fahrgäste/Tag (vgl. Matrix B-6 der Anlage).
Ergebnisse sonntags 2002-2003
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-18
Absolut hat der Binnenverkehr Bremen am meisten zugenommen, nahezu
eine Verdoppelung verzeichnet die Verbindung Stadt Bremen – Landkreis
Oldenburg. Insgesamt erreicht das SPNV-Verkehrsaufkommen am Sonntag ca. 40 % des Aufkommens wie unter der Woche.
Vergleich der Top 10 Relationen so 8.000
7.000
7.054
Matrixwert 02-03 Matrixwert 07-10
Fahrgäste/Tag
6.000
5.000
4.847
4.000 2.724
3.000
2.569
2.379
2.023
2.000
2.399 2.253
2.046 1.279
1.000
1.270 956
1.406 755
889 560
339
675 374
617
Stadt Bremen - Lk Diepholz
Stadt Bremen Stadt Delmenhorst
4
5
6
7
8
9
Lk Oldenburg Stadt Oldenburg
Stadt Bremen Stadt Oldenburg
3
Stadt Bremen - Lk Oldemburg
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven
2
Stadt Bremen - Lk Rotenburg (W.)
Stadt Bremen - Lk Verden
1
Stadt Bremen - Lk Osterholz
Stadt Bremen Stadt Bremen
0
10
Abb. B-15: SPNV Top 10 Relation Sonntag 2007-2010 zu 2002-2003 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) Die Verteilung der Fahrtzwecke 9 im SPNV montags bis freitags der Verkehrs-
erhebung 2007-2010 zeigt die Abbildung B-16. Im SPNV dominiert in allen Verbandsgliedern mit 46,3 % der Fahrtzweck "Arbeit". Es folgen die zusammengefassten Fahrtzwecke "Einkauf/Freizeit" mit 20,3 %. Der Schülerverkehr
hat im SPNV insgesamt einen Anteil von 13,4 % und der Fahrzweck "Ausbildung/Uni" einen Anteil von 9,1 %.
Der Fahrtzweck "Arbeit" hat bezogen auf die jeweiligen Städte Bremen und
Delmenhorst sowie bezogen auf die Landkreise Diepholz, Osterholz und Verden einen Anteil von über 50 %. Bezogen auf den Landkreis Wesermarsch
hat dieser mit knapp 30 % den geringsten Wert. Dagegen hat der Fahrtzweck
"Freizeit/Einkaufen" mit über 27 % in Bezug auf den Landkreis Wesermarsch
einen deutlich höheren Anteil gegenüber den meisten anderen Städten und Kreisen. Nur bezogen auf den Landkreis Ammerland wird mit ca. 26 % eine ähnliche Größenordnung erreicht. Beim Fahrtzweck "Schule" haben die
Landkreise Oldenburg und Wesermarsch die höchsten Anteile. Deutlich un-
ter dem Durchschnittswert von ca. 13 % liegt hier der Wert bezogen auf die
Stadt Bremen mit ca. 5 %. Beim Fahrtzweck "Ausbildung/Uni" sind die Diffe-
renzen nicht so stark ausgeprägt.
9
Bei dieser Analyse handelt es sich um "heimbezogene Fahrtzwecke”; die Auswertung
beinhaltet den Binnen-/Quell- und Zielverkehr einer Gebietskörperschaft
Fahrtzwecke im SPNV
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Ve rte ilung Fahrtzwe cke (mo -fr) im SP NV 2007-10
100%
11,8% 11,2%
13,6%
20,1%
20,3%
17,0%
9,8%
11,7%
9,4%
10,7%
10,1%
9,2%
9,1%
10,1%
9,6%
17,7%
20,8%
15,5%
17,2%
12,6%
10,8%
90% 80% 70% 60%
5,2%
50%
14,7%
9,2%
21,3%
25,7%
7,7%
12,1%
8,0%
13,7%
9,7%
13,4%
6,1% 21,2%
8,2%
9,2%
13,1%
Sonstiges
20,3%
27,7%
Einkauf/Freizeit
9,1%
13,2%
9,3%
40%
Ausbildung/Uni
13,4%
Schule
21,1%
30%
53,0%
20%
42,2%
50,9%
42,2%
52,0%
46,4%
42,8%
53,1%
Arbeit
50,8%
46,3% 29,4%
10% 0%
en m re
t n z z h rg rg en nd rs ol ol ve sc la bu bu rd rh ho ar ha ph er en en Ve te m ie er en m r s d d D l l e m m O Lk O O Am el es re Lk Lk D dt W Lk tB Lk ta k dt S L ad a t S St
tB ad St
N SP
V
t m sa ge
Abb. B-16: Prozentuale Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung) In Abbildung B-17 sind die absoluten Zahlen der Fahrtzwecke im SPNV (Ver-
kehrserhebung 2007-2010) der Verbandsglieder dargestellt. Hier zeigt sich
ebenfalls, dass der SPNV-Verkehr bezogen auf die Stadt Bremen eine we-
sentlich höhere Bedeutung hat als in den übrigen Verbandsgliedern.
Mit über 27.000 Fahrgäste/Tag dominiert der Fahrtzweck "Arbeit" bezogen
auf die Stadt Bremen. Auch mit über 10.000 Fahrgästen/Tag stellt der Ein-
kaufs-/Freizeitverkehr im Bezug auf die Stadt Bremen den zweitstärksten
Fahrtzweck dar, gefolgt vom Fahrtzweck "Ausbildung/Uni" mit über 5.000 Fahrgästen/Tag. Mit 4.000 bis 5.000 Fahrgästen/Tag ist der Fahrtzweck "Arbeit" bezogen auf die Stadt Oldenburg und die Landkreise
Diepholz und Verden vertreten.
Fahrtzw e cke im SPNV, mo-fr
60.000
Sonstiges
50.000
Einkauf/Freizeit Ausbildung/Uni
Fahrgäste/T ag
40.000
Schule Arbeit
30.000
20.000
10.000
m ar sc h
de n W
es er
Ve r Lk
Lk
ho lz st er O
Lk
ld e
nb u
rg
ol z O Lk
ie ph D Lk
m m er la nd
rg
A
nb u
Lk
ld e O
St ad t
el m
en h
or st
ve n D
m er ha
St ad t
Br e St ad t
St ad t
Br e
m en
0
Abb. B-17: Absolute Verteilung der Fahrtzwecke im SPNV mo–fr 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung)
B-19
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-20
B 2.2.4 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen Das Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen betrug im Zeitraum 2007 bis
ÖPNV-Gesamtaufkommen
2010 durchschnittlich täglich etwa 390.000 Fahrgäste an den Werktagen (mo-fr). Dieses ÖPNV-Gesamtaufkommen umfasst alle Verkehrsarten wie
Straßenbahn und Stadtbus, SPNV und Regionalbus. Es setzt sich zusammen
aus einem dominierenden Binnenverkehr mit etwa 320.000 Fahrgästen (82 %), einem starken Quell- und Zielverkehr mit etwa 60.000 Fahrgästen (15 %) sowie einem Durchgangsverkehr von etwa 10.000 Fahrgästen (2 %).
Im Vergleich dazu beträgt das Fahrgastaufkommen samstags durchschnitt-
lich täglich etwa 71 % des Verkehrs an Wochentagen (mo-fr). Während sich
der Binnenverkehr an Samstagen um etwa 102.000 Fahrgäste gravierend
verringert, bleiben Quell- und Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr auf
einem hohen Niveau bestehen. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 39 % eines durchschnittlichen Werktages (mo-fr).
Du r c h s c h n ittlic h e täg l. Fah r g äs te
Stadt Bremen - Fahrgas taufk ommen ÖPN V ges amt 350.000 300.000
Mo-Fr
250.000
Sa So
200.000 150.000 100.000 50.000 0
Binnenverkehr
Quell-/Zielverkehr
Durchgangsverkehr
Abb. B-18: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Im Binnenverkehr stellen Fahrgäste mit dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbil-
dung" mit etwa täglich 98.000 Fahrgästen die stärkste Nutzergruppe (mofr) dar. Dies sind etwa 30 % des Fahrgastaufkommens im Binnenverkehr.
Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Freizeit" mit etwa 66.000 Fahrgästen bzw. 20 % des Fahrgastaufkommens, umfassen diese beiden Nutzergruppen 50 %
des Fahrgastaufkommens im Binnenverkehr der Stadt Bremen (mo-fr). Die
anderen Fahrtzwecke wie z.B. "Einkauf" und "Schule" nehmen dem gegen-
über eine nachrangige Bedeutung ein. Anzumerken ist der relativ ausgeprägte Anteil der Fahrgäste mit dem Fahrtzweck "Sonstiges". Die Nutzergruppen dieser Fahrtzwecke lassen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht
zuordnen; dies nicht zuletzt, da eine Vielzahl von Dreiecksfahrten im Alltag absolviert wird, in denen Wege miteinander verbunden werden (z.B. ArbeitEinkaufen-Kita-Wohnung) oder Fahrtanlässe gegeben sind, die nicht den
klassischen Strukturen zuzuordnen sind (z.B. Arztbesuche, Dienstreisen mit Quelle/Ziel Arbeit etc.).
Fahrtzwecke im Binnenverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Im Gegensatz zum Binnenverkehr ist die Bedeutung des Fahrtzwecks "Arbeit und Ausbildung"
10
im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremen mit einem
B-21 Fahrtzwecke im Quellund Zielverkehr
Anteil von 50 % noch ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Frei-
zeit" repräsentieren diese beiden Fahrtzwecke mehr als 70 % des Fahrgast-
aufkommens im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremen.
Stad t Bre me n: Binne nve rke hr nach Fahrtzwe cke n (Mo -Fr)
Freizeit 20%
Einkaufen 11%
Schule 9%
Uni/FH 6%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 11%
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 13%
Arbeit/Ausbildg. 30%
Stad t Bre me n: Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n (Mo -Fr) Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 8%
Uni/FH 6%
Schule 4%
Arbeit/ Ausbildg. 50%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 6% Freizeit 22% Einkaufen 4%
Abb. B-19: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Die ÖPNV-Verflechtungen (einschließlich SPNV und Regionalbus) im Quell-
und Zielverkehr der Stadt Bremen (mo-fr) konzentrieren sich auf die angrenzenden Landkreise Diepholz, Verden und Osterholz sowie die Städte Delmenhorst, Bremerhaven und Oldenburg. Die stärksten Fahrgastströme
zwischen Bremen und den Landkreisen ergeben sich auf den Quell- und
Zielrelationen Achim mit 3.000 Fahrgästen täglich, Stuhr mit 2.600 Fahrgäs-
ten, Verden und Weyhe jeweils 2.200 Fahrgästen sowie Schwanewede mit 2.100 Fahrgästen und Lilienthal mit 2.000 Fahrgästen täglich.
Dem SPNV kommt im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremen eine dominierende Bedeutung zu. 60 % der Fahrgäste im Quell- und Zielverkehr nut-
zen den SPNV. Aber auch der Stadtverkehr spielt eine wesentliche Rolle mit
etwa 32 % am Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Dies ist vorrangig der
Verteilerfunktion des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV ge-
schuldet, aber auch einem Verkehrsangebot des Stadtverkehrs über die Stadtgrenzen hinaus. Der Regionalbus hält lediglich einen Anteil von 8 %.
10
Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine
Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende.
Relationen im Quell- und Zielverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Stad t Bre me n - Fahrg astaufko mme n Que ll- und Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr)
Stad t Bre me n - Fahrg astaufko mme n Que ll- und Zie lve rke hr (Mo -Fr) 12.000
8.000 6.000 4.000 2.000
en St ad tO ld en bu rg
St ad tB
re m er ha v
or st
z
el m en h
O st er ho l
St ad tD
LK
LK
LK
Ve rd en
0
Durchschni t t l . t ä g l . Fa hrg ä st e
40.000
10.000
Di ep ho lz
Durc hs c hnittl. tägl. Fahrgäs te
B-22
35.000 30.000 25.000 20.000 15.000 10.000 5.000 0
SPNV
Stadtverkehr
Regionalverkehr
Abb. B-20: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremen im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010) B 2.2.5 Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven Das Fahrgastaufkommen der Stadt Bremerhaven betrug im Zeitraum 2007
bis 2010 durchschnittlich täglich etwa 50.000 Fahrgäste (mo-fr). Dieses
ÖPNV-Gesamtaufkommen umfasst alle Verkehrsarten wie Stadtverkehr,
SPNV und Regionalbus. Es setzt sich zusammen aus einem dominierenden Binnenverkehr mit etwa 36.000 Fahrgästen (72 %), einem starken Quell- und Zielverkehr mit etwa 13.000 Fahrgästen (26 %) sowie einem Durchgangsverkehr von etwa 1.000 Fahrgästen (2 %).
Im Vergleich dazu beträgt das Fahrgastaufkommen an Samstagen durchschnittlich täglich etwa 63 % des Verkehrs (mo-fr). Während sich der Bin-
nenverkehr an Samstagen um täglich etwa 15.000 Fahrgäste verringert, bleiben Quell- und Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr auf einem hohen
Niveau bestehen. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 36 % des Verkehrs (mo-fr).
St ad t B re me rhave n - Fahrg ast auf ko mme n Ö P NV g e samt
Durchschn. tägl. Fahrgäste
40.000
30.000
Mo-Fr Sa So
20.000
10.000
0
Binnenverkehr
Quell-/Zielverkehr
Durchgangsverkehr
Abb. B-21: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)
ÖPNV-Gesamtaufkommen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Im Binnenverkehr stellen die Fahrgäste mit den Fahrtzwecken "Arbeit und
Ausbildung" sowie "Freizeit" die stärkste Nutzergruppe an Werktagen (mo11
B-23 Fahrtzwecke im Binnenverkehr
fr) dar. Zusammen umfassen die Fahrtzwecke ein Fahrgastaufkommen von
täglich etwa 8.000 Fahrgästen und repräsentieren etwa 44 % des Binnenverkehrsaufkommens im ÖPNV.
Die anderen Fahrtzwecke wie z.B. "Einkauf" und "Schule" nehmen dem ge-
genüber eine nachrangige Bedeutung ein. Jedoch beträgt der Anteil des
Fahrtzwecks "Schule" noch 15 % am Binnenverkehrsaufkommen der Stadt Bremerhaven.
Anzumerken ist der relativ ausgeprägte Anteil der Fahrgäste im Fahrtzweck
"Sonstiges", deren Nutzergruppen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht zuordnen lassen. 12
Im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerhaven ist die Bedeutung des
Fahrtzwecks "Arbeit und Ausbildung" mit einem Anteil von 33 % wesentlich
Fahrtzwecke im Quellund Zielverkehr
ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Freizeit" repräsentieren
diese beiden Fahrtzwecke mehr als 50 % des Fahrgastaufkommens. Der
Fahrtzweck "Schule" besitzt mit 20 % ebenfalls einen hohen Stellenwert am Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerhaven.
S tadt Bremerhaven: Binnenverkehr nach F ahrtzwecken 2007-2010 Freizeit 22%
Uni/FH 2%
Stad t Bre me rhave n: Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Freizeit 22%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 15% Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 11%
Uni/FH 6%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 7%
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 7% Einkaufen 5%
Einkaufen 13%
Schule 15%
Arbeit&Ausbildg. 22%
Schule 20%
Arbeit&Ausbildg. 33%
Abb. B-22: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010. (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010) Die wichtigsten ÖPNV-Verflechtungen (einschließlich SPNV und Regionalbus) im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerhaven (mo-fr) konzentrieren sich
mit ca. 52 % des Quell- und Zielverkehrs auf den angrenzenden Landkreis Cuxhaven sowie die Stadt Bremen mit etwa 33 %.
11
Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine
Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende. 12
Siehe weitere Ausführungen zum Fahrtzweck "Sonstiges" im Abschnitt B 2.2.4
Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen
Relationen im Quellund Zielverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-24
SPNV und Stadtbus nehmen im Quell- und Zielverkehr der Stadt Bremerha-
ven eine gleichwertige Bedeutung ein. 48 % der Fahrgäste nutzen den SPNV,
44 % der Fahrgäste nutzen den Stadtverkehr. Dies ist einerseits der Verteilerfunktion des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV geschuldet,
aber auch einem Verkehrsangebot des Stadtverkehrs über die Stadtgrenzen hinaus. Der Regionalbus hält lediglich einen Anteil von 8 %.
Stad t Bre me rhave n - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr (Mo -Fr) Durchschni t t l . t ä g l . Fa hrg ä st e
Durc hs c hn. tägl. Fahgäs te
8.000
Stad t Bre me rhave n - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr)
7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0
Stadt Bremen
LK Cuxhaven
7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000
sonstige
0
SPNV
Stadtverkehr
Regionalverkehr
Abb. B-23: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Bremerhaven im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010) B 2.2.6 Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst Das Fahrgastaufkommen der Stadt Delmenhorst betrug im Zeitraum 2007 bis 2010 (mo-fr) durchschnittlich täglich etwa 29.000 Fahrgäste in allen Verkehrsarten wie Stadtbus, SPNV und Regionalbus im Binnen-, Quell- und
Zielverkehr sowie Durchgangsverkehr. Im Gegensatz zu den anderen kreis-
freien Städten verfügt die Stadt Delmenhorst über ein vergleichsweise geringes Fahrgastaufkommen im Binnenverkehr. Der Anteil des Binnenver-
kehrs am ÖPNV-Gesamtaufkommen beträgt lediglich 21 % (in Bremen bei-
spielweise 82 %). Den dominierenden Anteil stellt der Durchgangsverkehr mit 49 % dar, gefolgt vom Quell- und Zielverkehr mit 30 %.
Das Fahrgastaufkommen an Samstagen beträgt durchschnittlich täglich etwa 84 % des Verkehrs (mo-fr). Während der Binnenverkehr sowie der Quell-
und Zielverkehr sich an Samstagen weiter verringert, verbleibt der Durch-
gangsverkehr auf hohem Niveau. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 60 % des Verkehrs (mo-fr), was maßgeblich dem star-
ken Durchgangsverkehr geschuldet ist.
ÖPNV-Gesamtaufkommen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-25
S tadt Delmenho rst - F ahrgastaufko mmen ÖPNV gesamt
Du r c h s c h n ittl. täg l. Fah r g äs te
16.000 14.000 12.000
Mo-Fr Sa So
10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0
Binnenverkehr
Quell-/Zielverkehr
Durchgangsverkehr
Abb. B-24: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 20072010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Im Binnenverkehr stellen die Fahrgäste mit den Fahrtzwecken "Freizeit" so-
wie "Einkaufen" mit jeweils täglich etwa 1.300 Fahrgästen bzw. jeweils etwa
Fahrtzwecke im Binnenverkehr
22 % des Fahrgastaufkommens die stärksten Nutzergruppen (mo-fr) dar.
Die Fahrtzwecke "Schule" und "Arbeit und Ausbildung" 13 nehmen einen fast
gleichwertigen Stellenwert am Fahrgastaufkommen ein. Auch in der Stadt
Delmenhorst ist der Anteil der Fahrgäste im Fahrtzweck "Sonstiges", deren
Nutzergruppen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht zuordnen lassen, relativ hoch ausgeprägt 14.
Stad t De lme nho rst: Binne nve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Freizeit 21%
Schule 18%
Freizeit 16%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 17% Einkaufen 22%
Arbeit/Ausbildg. 16%
Stad t De lme nho rst: Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Uni/FH 4%
Schule 11%
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 8%
Einkaufen 4%
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 6%
Arbeit/Ausbildg. 51%
Abb. B-25: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)
13
Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine
Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende. 14
Siehe weitere Ausführungen zum Fahrtzweck "Sonstiges" im Abschnitt B 2.2.4
Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 6%
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Im Gegensatz zum Binnenverkehr ist die Bedeutung des Fahrtzwecks "Arbeit
und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr der Stadt Delmenhorst mit ei-
B-26 Fahrtzwecke im Quell- und Zielverkehr
nem Anteil von 51 % wesentlich ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck "Freizeit" repräsentieren diese beiden Fahrtzwecke mehr als 65 % des Fahrgastaufkommens im Quell- und Zielverkehr der Stadt Delmenhorst.
Die ÖPNV-Verflechtungen im Quell- und Zielverkehr (einschließlich SPNV
und Regionalbus) der Stadt Delmenhorst (mo-fr) konzentrieren sich auf
Relationen im Quell- und Zielverkehr
Bremen sowie den angrenzenden Landkreis Oldenburg. Mit fast 5.000 Fahr-
gästen täglich (Mo-Fr) stellt die Relation Bremen ca. 60 % des gesamten
Quell- und Zielverkehrs der Stadt Delmenhorst dar.
Dem SPNV kommt im Quell- und Zielverkehr der Stadt Delmenhorst eine dominierende Bedeutung zu. Fast 60 % der Fahrgäste im Quell- und Zielver-
kehr nutzen den SPNV. Aber auch der Stadtverkehr spielt eine wesentliche
Rolle mit etwa 35 % am Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Dies ist vorrangig der Verteilerfunktion des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV geschuldet. Der Regionalbus hält lediglich einen Anteil von 6 %. Stad t De lme nho rst - Fahrg astaufko mme n Que ll- und Zie lve rke hr (Mo -Fr) Durchschni t t l . t ä g l . Fa hrg ä st e
Du r c h s c h n . täg l. Fah g äs te
6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0
Stad t De lme nho rst - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr)
Stadt Bremen
LK Oldenburg
sonstige
6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0
SPNV
Stadtverkehr
Abb. B-26: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Delmenhorst im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010)
Regionalverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-27
B 2.2.7 Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg Das Fahrgastaufkommen der Stadt Oldenburg betrug im Zeitraum 2007 bis
ÖPNV-Gesamtaufkommen
2010 durchschnittlich täglich etwa 59.000 Fahrgäste (mo-fr) und bezieht
sich auf alle Verkehrsarten wie Stadtbus, SPNV und Regionalbus. Es setzt
sich zusammen aus einem dominierenden Binnenverkehr mit etwa 32.000 Fahrgästen (54 %), einem starken Quell- und Zielverkehr mit etwa 21.000
Fahrgästen (36 %) sowie einem Durchgangsverkehr von etwa 6.000 Fahrgästen (10 %).
Das Fahrgastaufkommen an Samstagen beträgt dagegen durchschnittlich etwa 71 % des Verkehrs (mo-fr). Während sich Binnenverkehr sowie Quell-
und Zielverkehr an Samstagen gravierend verringern, bleibt der Durch-
gangsverkehr auf einem hohen Niveau bestehen. Das Fahrgastaufkommen an Sonntagen beträgt täglich etwa 41 % des Verkehrs (mo-fr).
Stad t Old e nb urg - Fahrg astaufko mme n ÖP NV g e samt
Durc hs c hnittl. tägl. Fahrgäs te
35.000 30.000
Mo-Fr SA
25.000
So
20.000 15.000 10.000 5.000 0
Binnenverkehr
Quell-/Zielverkehr
Durchgangsverkehr
Abb. B-27: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 20072010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Im Binnenverkehr stellen die Fahrgäste mit dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung"
15
sowie "Freizeit" mit täglich jeweils 6.700 Fahrgästen die
Fahrtzwecke im Binnenverkehr
stärksten Nutzergruppen (mo-fr) dar. Zusammen entspricht dies etwa 42 %
des Fahrgastaufkommens im Binnenverkehr. Die Fahrtzwecke "Einkauf" und "Schule" nehmen demgegenüber eine leicht nachrangige Bedeutung ein.
Anzumerken ist der relativ ausgeprägte Anteil der Fahrgäste im Fahrtzweck "Sonstiges". 16
Im Gegensatz zum Binnenverkehr ist die Bedeutung des Fahrtzwecks "Arbeit
und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg mit einem Anteil von fast 40 % deutlich ausgeprägter. Gemeinsam mit dem Fahrtzweck
"Freizeit" repräsentieren diese beiden Fahrtzwecke etwa 70 % des Fahrgast-
aufkommens. 15
Die Fahrtzwecke "Arbeit” und "Ausbildung” wurden zusammengefasst, um eine
Vergleichbarkeit mit Pendlerstatistiken herzustellen. Pendlerstatistiken beinhalten auch sozialversicherungspflichtige Auszubildende. 16
Siehe weitere Ausführungen zum Fahrtzweck "Sonstiges" im Abschnitt B 2.2.4
Fahrgastaufkommen der Stadt Bremen
Fahrtzwecke im Quell- und Zielverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Stad t Old e nb urg : Binne nve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Sonstiges (ohne Einkaufen Wohnungs13% bezug) 14%
Stad t Old e nb urg : Que ll- und Zie lve rke hr nach Fahrtzwe cke n 2007-2010 Uni/FH 8%
Freizeit 22%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 9%
Arbeit/Ausbildg. 21%
Einkaufen 4%
Sonstiges (mit Wohnungsbezug) 5%
Uni/FH 6%
Schule 16%
B-28
Arbeit/Ausbildg. 39%
Freizeit 21%
Schule 15%
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug) 7%
Abb. B-28: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg nach Fahrtzwecken (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010) Die ÖPNV-Verflechtungen im Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg (einschließlich SPNV und Regionalbus) (mo-fr) konzentrieren sich auf die
Relationen im Quell- und Zielverkehr
angrenzenden Landkreise Oldenburg und Ammerland sowie die Stadt Bre-
men. Dem SPNV kommt im Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg eine
dominierende Bedeutung zu. Etwa 55 % der Fahrgäste nutzen den SPNV. Aber auch der Stadtverkehr spielt eine wichtige Rolle mit etwa 27 % am Quell- und Zielverkehrsaufkommen. Dies ist vorrangig der Verteilerfunktion
des Stadtverkehrs als Zu- und Abbringer des SPNV geschuldet, aber auch einem Verkehrsangebot des Stadtverkehrs über die Stadtgrenzen hinaus.
Bemerkenswert ist der relativ hohe Anteil des Regionalbusverkehrs am
Quell- und Zielverkehr der Stadt Oldenburg. Mit etwa 18 % hat Oldenburg
den höchsten Anteil Regionalbusverkehr am Quell- und Zielverkehr der kreisfreien Städte.
9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0
Stad t Old e nb urg - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach Ve rke hrsart (Mo -Fr) Du r c h s c h n ittl. täg l. F ah r g äs te
Durc hs c hnittl. tägl. Fahrgäs te
Stad t Old e nb urg - Fahrg astaufko mme n Que llund Zie lve rke hr nach b e d e ute nd e n Re latio ne n (Mo -Fr)
LK Oldenburg LK Ammerland Stadt Bremen
sonstige
14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0
SPNV
Stadtverkehr
Abb. B-29: Durchschnittliches tägliches ÖPNV-Verkehrsaufkommen (Fahrgäste) der Stadt Oldenburg im Quell- und Zielverkehr (einschließlich Regionalbus und SPNV) im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 20072010)
Regionalverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-29
B 2.2.8 Fahrgastaufkommen der Landkreise Fahrtzweck "Schule" ausgeklammert
Das Fahrgastaufkommen der Landkreise lässt sich nicht als ÖPNV-
Gesamtaufkommen darstellen, da in der VBN-Verkehrserhebung der Jahre
2007 bis 2010 die Linien im "schulorientierten Verkehr" nicht vollständig erhoben wurden. Daher ist der Fahrtzweck "Schule" in der Verkehrserhebung unterrepräsentiert und eine Gesamtdarstellung des ÖPNV nicht möglich. Da sich der Fahrtzweck "Schule" in den meisten Fällen auf den Binnenverkehr
der Landkreise konzentriert, kann davon ausgegangen werden, dass der
Quell- und Zielverkehr nahezu vollständig erfasst ist. Die nachfolgenden Auswertungen klammern daher den Fahrtzweck "Schule" aus.
Quell-, Ziel- und Binnenverkehr
Mit etwa 14.500 Fahrgästen täglich (mo-fr) verzeichnet der Landkreis
Diepholz das höchste Fahrgastaufkommen im Quell-, Ziel und Binnenverkehr 17 der Landkreise im Zeitraum 2007 bis 2010. Der Landkreis Verden
verzeichnet mit etwa 13.000 Fahrgästen täglich eine vergleichbare Anzahl Fahrgäste. Die anderen Landkreise verfügen über ein ÖPNV-Fahrgast-
aufkommen zwischen 4.000 und 9.000 Fahrgästen täglich.
In allen Landkreisen dominiert der Quell- und Zielverkehr gegenüber dem
Binnenverkehr. Der Anteil des Quell- und Zielverkehrs beläuft sich auf 80 %-
90 %, lediglich im Landkreis Wesermarsch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs mit knapp 60 % wesentlich geringer.
P ro ze ntuale r Ante il ÖP NV-Fahrg äste im Que ll- und Zie lve rke hrs im Ve rg le ich zum Binne nve rke hr d e r Land kre ise Mo -Fr (o hne Fahrtzw e ck "Schule ")
16.000
100%
14.000
90% 80%
12.000
70%
10.000
60%
8.000
50% 40%
6.000
30%
4.000
20%
2.000
10%
0
Quell-/Zielverkehr
Der Quell- und Zielverkehr der Landkreise wird maßgeblich durch den SPNV
bedient. Dabei nutzen beispielsweise im Landkreis Verden täglich 70 % der Fahrgäste den SPNV im Quell- und Zielverkehr, im Landkreis Diepholz sind
Der Durchgangsverkehr wurde hier nicht vertiefend betrachtet. Wesentliche Fahrgast-
ströme im Durchgangsverkehr verzeichnen insbesondere die Landkreise Verden und Oldenburg.
) Ein w. 00 91 .2
h(
We se rm ars c LK
Quell-/Zielverkehr
Abb. B-30: ÖPNV-Fahrgastaufkommen (inkl. SPNV, Regionalbus und Stadtbus) ohne Fahrtzweck "Schule" nach Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)
17
0E i nw .)
)
Binnenverkehr
es 62 %.
3.3 0 (13
Ve rd en LK
LK
Os te
rh ol z
(1
(12
12 .0
00
Ein w.
0E in w .) 6.6 0
Ein w. 00 13 .6
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Ol de nb ur g LK
60 0 (11 7.
Di ep ho lz LK
LK
Am me rl
an d
h(
)
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) 00 Ein w.
91 .2
0E i nw .)
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3.3 0
(13
We se rm ars c
LK
LK
rho lz Os te
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(1 1 2 .0
00 Ein w.
0E in w .)
)
6.6 0
(12
00 Ein w. LK
Ol de nb ur g
(2 1 3 .6
LK Die ph ol z
Am me rl LK
Binnenverkehr
LK
Ein w. )
0%
an d( 11 7 .6 00
Durchschnittliche tägl Fahrgäste
ÖP NV-Fahrg äste im Que ll- und Zie lve rke hr im Ve rg le ich zum Binne nve rke hr d e r Land kre ise Mo -Fr (o hne Fahrtzwe ck "Schule ")
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-30
Der Stadtverkehr 18 nimmt vorrangig eine Verteilerfunktion als Zu- und
Abbringer des SPNV ein. In einigen Landkreisen bedient auch der Stadtver-
kehr der angrenzenden Oberzentren die Landkreise, wie z.B. Bremen-Stuhr, Bremen-Schwanewede etc.
Bedeutung des Regionalbusverkehrs
Der Regionalbusverkehr nimmt im Quell- und Zielverkehr der Landkreise
eine nachrangige Bedeutung ein. So nutzen beispielweise lediglich 9 % der Fahrgäste des Landkreises Verden den Regionalbus (mo-fr). Dies entspricht
etwa 900 Fahrgästen pro Tag. Im Landkreis Diepholz sind es ca. 1.700
Fahrgäste täglich bzw. 15 % des Quell- und Zielverkehrsaufkommens, im
Landkreis Osterholz 1.600 Fahrgäste täglich (20 %) und im Landkreis Ammerland 1.500 Fahrgäste täglich (28 %). Im Landkreis Wesermarsch ist der
Anteil mit 30 % am höchsten, jedoch entspricht dieses aufgrund des gerin-
gen ÖPNV-Aufkommens lediglich 700 Fahrgästen täglich.
Im Binnenverkehr der Landkreise besitzt der Regionalbusverkehr prozentual
durchaus eine höhere Bedeutung als im Quell- und Zielverkehr, jedoch erreichen die absoluten Fahrgastzahlen nur selten ein vergleichbares Niveau.
Während in den Landkreisen Verden und Wesermarsch der Regionalbus
mehr Fahrgäste im Binnenverkehr des Landkreises befördert als im Quell-
und Zielverkehr, so stellt sich dies in den anderen vier Landkreisen anders
dar. So liegt der Anteil des Regionalbusverkehrs im Binnenverkehr des Landkreises Diepholz beispielsweise bei 43 % am Fahrgastaufkommen, jedoch repräsentiert dies lediglich 1.300 Fahrgäste täglich.
SPNV
Stadtverkehr
Regionalverkehr
4.000 2.000
Stadtverkehr
Abb. B-31: ÖPNV-Fahrgastaufkommen ohne Fahrtzweck "Schule" nach Verkehrsart im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)
18
Um Mehrfacherfassungen von Fahrgästen zu vermeiden, wurden in dieser Auswertung
die Umsteiger je nach Anzahl der Umsteigevorgänge und genutzten Verkehrsart über die
Wegekette aufgeteilt. In dieser Auswertung stellen Fahrgäste in der Verkehrsart "Stadtverkehr" vorrangig Umsteiger vom SPVN auf Stadtverkehrslinien der Städte Bremen, Oldenburg, Delmenhorst und Bremerhaven dar.
inw .) .20
00
(91
3.3
ma rsc h
13 LK
We
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LK
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SPNV
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w. ) Ein 00 6.6
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60
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0E inw
Ein w
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0
LK
LK
LK
Am me rl
an d( 11 7 .6 00 Die Ein ph w. ol z ) (2 1 3 .6 LK 00 Ol de Ein nb w. ur ) g( 12 6.6 LK 00 Os Ein te r w. ho ) lz (1 1 2 .0 00 LK Ein Ve w. rde ) n( 13 LK 3.3 We 00 se Ei n rm w. ars ) ch (91 .2 0 0E inw .)
0
6.000
Di ep h
2.000
8.000
11 7.
4.000
10.000
LK
6.000
12.000
d(
8.000
D urchschnittliche tägl F ahrgäste
10.000
Am me rla n
12.000
ÖPNV-Fahrgäste im Que ll- und Zie lve rke hr de r Landkre ise nach Ve rke hrsarte n Mo-Fr (ohne Fahrtzw e ck "Schule ")
LK
Durc hs c hnittlic he tägl Fahrgäs te
ÖPNV-Fahrgäste im Binne nve rke hr de r Landkre ise nach Ve rke hrsarte n Mo-Fr (ohne Fahrtzw e ck "Schule ")
Regionalverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
Die Fahrtzweckauswertungen (ohne Fahrtzweck "Schule") zeigen einen aus-
geprägten Anteil an Fahrgästen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung". So
B-31 Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung"
nutzen im Quell- und Zielverkehr des Landkreises Diepholz täglich (mo-fr)
etwa 6.400 Fahrgäste den ÖPNV im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung". Dies entspricht einem Anteil von 56 %.
Im Landkreis Verden sind es täglich 6.100 Fahrgäste (61 % der ÖPNVFahrgäste, ohne Fahrtzweck "Schule") und im Landkreis Osterholz 4.400 Fahrgäste (54 % der ÖPNV-Fahrgäste, ohne Fahrtzweck "Schule"). Im Land-
kreis Oldenburg sind es 4.100 Fahrgäste täglich (55 %), im Landkreis Ammerland 2.400 Fahrgäste täglich (46 %) und im Landkreis Wesermarsch 900 Fahrgäste täglich (38 %).
Im Vergleich dazu ist die Ausprägung dieses Fahrtzweckes im Binnenverkehr der Landkreise von geringerer Bedeutung, sowohl prozentual als auch in absoluter Höhe. Mit täglich 1.600 Fahrgästen (mo-fr) im Fahrtzweck "Arbeit
und Ausbildung" verzeichnet der Landkreis Diepholz das höchste Fahrgast-
aufkommen in diesem Segment. Dies entspricht einem Anteil von 54 % am Binnenverkehr, gefolgt vom Landkreis Verden mit 1.100 Fahrgästen (39 %) und dem Landkreis Wesermarsch mit etwa 500 Fahrgästen täglich (mo-fr)
(31 %). In den übrigen Landkreisen Ammerland, Oldenburg und Osterholz liegt die Zahl der Fahrgäste täglich (mo-fr) im Fahrtzweck "Arbeit und Aus-
bildung" bei etwa 250-300 Fahrgästen täglich.
Neben dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" kommt dem Fahrtzweck
Fahrtzweck "Freizeit"
"Freizeit" eine wichtige Bedeutung zu. So nutzen im Quell- und Zielverkehr
des Landkreises Diepholz täglich etwa 2.300 Fahrgäste dieses Fahrtzwecks
den ÖPNV. Im Landkreis Verden sind es 1.900 Fahrgäste täglich und im Landkreis Oldenburg etwa 1.700 Fahrgäste. Prozentual sind dies je nach Landkreis zwischen 20 % - 30 % der Fahrgäste.
Im Binnenverkehr ist die Ausprägung des Fahrtzwecks "Freizeit" von geringerer Bedeutung. Die höchste Zahl an Fahrgästen erzielt der Landkreis Ver-
den mit etwa 750 Fahrgästen täglich (mo-fr). Dies entspricht einem Anteil
von 27 % am Binnenverkehr des Landkreises, gefolgt von etwa 560 Fahrgästen (19 %) täglich im Landkreis Diepholz und 470 Fahrgästen (28 %) im Bin-
nenverkehr des Landkreises Wesermarsch. In den übrigen Landkreisen Am-
merland, Oldenburg und Osterholz liegt die Zahl der Fahrgäste täglich (mofr) im Fahrtzweck "Freizeit" bei etwa 150 - 250 Fahrgästen.
Einen durchaus nennenswerten Anteil am Fahrgastaufkommen besitzt der Fahrtzweck "Sonstiges". Die Nutzergruppen dieser Fahrtzwecke lassen sich den klassischen Fahrtzwecken nicht zuordnen, dies nicht zuletzt, da eine
Vielzahl von Dreiecksfahrten im Alltag absolviert wird, in denen Wege mitei-
nander verbunden werden (z.B. Arbeit-Einkaufen-Kita-Wohnung) oder
Fahrtanlässe gegeben sind, die nicht den klassischen Strukturen zuzuord-
nen sind (z.B. Arztbesuche, Dienstreisen mit Quelle/Ziel Arbeit etc.). Wäh-
rend sich im Binnenverkehr der Landkreise zwischen 20 % und 30 % der Fahrgäste diesem Fahrtzweck zuordnen lassen, sind es im Quell- und Ziel-
verkehr zwischen 10 % und 20 %.
Fahrtzweck "Sonstiges"
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
ÖP NV-Fahrg äste im Que ll- und Zie lve rke hr d e r Land kre ise nach Fahrtzwe cke n Mo -Fr (o hne Fahrtzwe ck "Schule ")
Uni/FH
Einkaufen
Freizeit
Sonstiges (mit Wohnungsbezug)
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug)
)
Sonstiges (ohne Wohnungsbezug)
Freizeit
Potenzial an Fahrgästen birgt. Die nachstehende Abbildung B-33 zeigt
deutlich die unterschiedlichen Ausprägungen dieses Fahrtzwecks in den einzelnen Landkreisen im Binnenverkehr sowie im Quell- und Zielverkehr.
ÖPNV-Fahrgäste im Fahrtzw e ck "Arbe it & Ausbildung" de r Landkre ise (Mo-Fr) Durchschnittliche tägl Fahrgäste
00 Ein w.
Sonstiges (mit Wohnungsbezug)
ein besonders hoher Stellenwert beigemessen, da dieser ein wesentliches
9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0
Binnenverkehr
91 .2
0E i nw .)
Uni/FH
Einkaufen
Dem Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" wurde in der Potenzialbetrachtung
LK Oldenburg (126.600 Einw.)
h(
3.3 0
Arbeit & Ausbildung
Abb. B-32: ÖPNV-Fahrgastaufkommen nach Fahrtzwecken (ohne Fahrtzweck "Schule") im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 20072010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)
LK Diepholz (213.600 Einw.)
We se rm ars c
(13
00 Ein w.
(1 1 2 .0 LK
LK
LK
Ve rde n
) 00 Ein w.
(2 1 3 .6
Die ph ol z
LK
Am me rl LK
LK
Arbeit & Ausbildung
)
0
an d( 11 7 .6 00
an d( 11 7 .6 00
Die ph ol z
LK
Am me rl LK
2.000
Ein w. )
Ein w. ) (2 1 3 .6 Ol de 00 nb Ein ur w. g( ) 12 LK 6 . 60 Os 0E te r ho in w lz .) (1 1 2 .0 LK 00 Ve Ein rde w. n( ) LK 13 We 3.3 se 00 rm Ei n ars w. ch ) (91 .2 0 0E inw .)
0
4.000
0E in w .)
2.000
6.000
rho lz
4.000
8.000
Os te
6.000
10.000
6.6 0
8.000
LK
10.000
12.000
(12
Durc hs c hnittlic he tägl Fahrgäs te
Du r c h s c h n ittlic h e täg l F ah r g äs te
12.000
Ol de nb ur g
ÖP NV-Fahrg äste im Binne nve rke hr d e r Land kre ise nach Fahrtzwe cke n Mo -Fr (o hne Fahrtzwe ck "Schule ")
LK Ammerland (117.600 Einw.)
B-32
LK Osterholz (112.000 Einw.)
LK Verden (133.300 Einw.)
LK Wesermarsch (91.200 Einw.)
Quell-/Zielverkehr
Abb. B-33: ÖPNV-Fahrgastaufkommen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" im Quell- und Zielverkehr sowie Binnenverkehr der Landkreise 2007-2010 (Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-33
B 3 Potenzialbetrachtungen und zukünftige Herausforderungen In diesem Kapitel werden die zukünftige demografische Entwicklung und die
daraus resultierende Veränderung, beispielsweise der Bevölkerung im
Unterschiedliche demografische Entwicklung
arbeitsfähigen Alter, als ein wichtiger Einflussfaktor auf das zukünftige Verkehrsaufkommen betrachtet. Die prognostizierten unterschiedlichen Bevöl-
kerungsentwicklungen je Gebietskörperschaft stellen die einzelnen Gebiets-
körperschaften vor unterschiedliche Herausforderungen hinsichtlich der Anforderungen an den ÖPNV.
Des Weiteren werden Ergebnisse der Strukturdatenanalyse dem Fahrgastaufkommen je Einwohner 19 gegenübergestellt. Diese Gegenüberstellung ver-
deutlicht vorhandene Fahrgastpotenziale der Landkreise und der kreisfreien Städte.
Detaillierte Potenzialanalysen auf Ebene der Regionalbuslinien wurden den
Landkreisen im Rahmen der Planungsarbeit zum Nahverkehrsplan zur Ver-
fügung gestellt. Diese Analysen stellen die Fahrgastzahlen im Fahrtzweck "Arbeit und Ausbildung" der Regionalbuslinie dem jeweiligen Pendlerauf-
kommen gegenüber. Die Analysen erfolgten auf Ebene von Gemeindebeziehungen sowohl für Fahrgastzahlen als auch für das Pendleraufkommen.
Damit schafft die Analyse einen hinreichenden Rahmen zur einheitlichen
Darstellung und somit Vergleichbarkeit der Potenziale auf Regionalbuslinien
im Planungsgebiet untereinander. Weiterführende notwendige Feinplanungen je Linie setzen auf dieser einheitlichen Basis auf.
B 3.1 Bevölkerungsprognose und demografische Entwicklung Die nachfolgenden Auswertungen für die Gebietskörperschaften in Nieder-
sachsen basieren auf Daten der zwölften koordinierten Bevölkerungsvoraus-
berechnung (Basisjahr 2008) des LSKN 20. Die Auswertungen für die Stadtge-
meinden Bremen und Bremerhaven basieren auf Daten des Landesamtes für Statistik Bremen mit dem Basisjahr 2010.
Der bereits in den vergangenen Jahren in vielen Gebietskörperschaften zu
beobachtende Trend der Bevölkerungsabnahme (vgl. Kapitel B 2.1) wird sich
im Wesentlichen in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Bevölkerungszahl im
gesamten Planungsgebiet sinkt voraussichtlich laut Berechnungen der Statistiker im Planungszeitraum bis 2018 um fast 9.000 Einwohner auf 1,68
Mio. Einwohner (-0,5 %). Die Bevölkerungsprognose kommt zum Ergebnis,
dass dieser Trend sich voraussichtlich in den darauffolgenden fünf Jahren
weiter verstärken wird. Der erwartete Bevölkerungsrückgang im gesamten Planungsgebiet beträgt dann -0,8 % im Zeitraum 2018-2023. Daraus ergibt
sich ein Bevölkerungsrückgang im gesamten Planungsgebiet über den Zeitraum von zehn Jahren (2013-2023) von 1,3 %. 19
Dabei handelt es sich um den Indikator "ÖPNV-Marktdurchdringung", der die Anzahl der
Fahrgäste im Binnen- bzw. Ziel- und Quellverkehr auf die Einwohnerzahl der jeweiligen Gebietskörperschaft bezieht. 20
Der Vergleich dieser Daten mit anderen Datenquellen zeigt möglicherweise abweichende
Prognoseergebnisse. Diese Datenquelle wurde gewählt, da für alle Verbandsmitglieder somit eine einheitliche Datenquelle vorlag.
Unterschiedliche Ausprägungen in den Gebietskörperschaften
Nahverkehrsplan ZVBN
Karte B-1: Prozentuale Bevölkerungsveränderung im Planungsgebiet 2023 gegenüber 2013 (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen)
Teil B
B-34
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-35
Dabei werden sich die einzelnen Gebietskörperschaften jedoch unterschied-
lich entwickeln. So wird zwischen 2013 und 2023 eine Zunahme der Bevölkerung für die Stadt Oldenburg (+2,8 %) sowie für den Landkreis Osterholz (+0,7 %) prognostiziert. Der Landkreis Oldenburg wird voraussichtlich keine
Veränderung der Bevölkerungszahl zu verzeichnen haben. Für den Landkreis Ammerland wird ein minimaler Bevölkerungsrückgang (-0,1 %) im Zeitraum
2013-2023 prognostiziert. Ähnliches gilt für die Stadtgemeinde Bremen
(-0,9 %). In den anderen Gebietskörperschaften im Planungsgebiet (LK
Diepholz, LK Verden, LK Wesermarsch, Stadt Delmenhorst, Stadt Bremerha-
ven) werden Bevölkerungsrückgänge zwischen -2 % und -5 % erwartet.
Im gesamten Planungsgebiet führt der demografische Wandel im Planungs-
zeitraum bis 2018 voraussichtlich zu einem Rückgang der Kinder und Ju-
gendlichen (Altersgruppen 0-18 Jahren) sowie der jüngeren Erwachsenen
(18-45 Jahre). Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren wird
sich um 19.000 Einwohner verringern (-6,9 %) und die Anzahl der 18- bis 45-Jährigen um 25.000 Einwohner (-4,4 %). Der Rückgang der Bevölke-
rungszahl in diesen Altersgruppen trifft für alle Landkreise und kreisfreien Städte im Planungsgebiet zu, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung.
Demgegenüber steht die Zunahme der Bevölkerungszahl in den Altersgrup-
pen ab 45 Jahren. Insgesamt wächst diese Altersgruppe im Planungszeitraum bis 2018 um fast 36.000 Einwohner (+4,3 %). Die Zunahme der Bevöl-
kerung in den Altersgruppen ab 45 Jahren wird ebenfalls in allen Landkreisen und kreisfreien Städte im Planungsgebiet erwartet, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung.
Das stärkste Wachstum im gesamten Planungsgebiet verzeichnet die Altersgruppe der Senioren ab 65 Jahren. Doch auch hier gibt es regional deutliche Unterschiede. Ausnahmen bilden die Städte Oldenburg und Bremerhaven. Dort wächst die Altersgruppe der 60- bis 65-Jährigen im Planungszeitraum
stärker als die der über 65-Jährigen. 15%
10%
5%
0%
-5%
0 - 18 Jahre
18 - 45 Jahre
45 - 60 Jahre
60 - 65 Jahre
LK Wesermarsch
LK Verden
LK Osterholz
LK Oldenburg
LK Diepholz
LK Ammerland
Stadt Oldenburg
Stadt Delmenhorst
Stadt Bremerhaven
-15%
Stadt Bremen
-10%
65 Jahre u. ä.
Abb. B-34: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2018 gegenüber 2013 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen)
Demografische Entwicklung im Planungszeitraum bis 2018
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-36
Die längerfristige Entwicklung zwischen 2018 und 2023 zeigt eine Abschwächung des Bevölkerungsrückgangs der Kinder und Jugendlichen unter
18 Jahren sowie der jüngeren Erwachsenen (18-45 Jahre) gegenüber der Entwicklung im Planungszeitraum bis 2018. In den Landkreisen Oldenburg
und Osterholz sowie in der Stadt Oldenburg kehrt sich die bis 2018 erwartete Abnahme der Bevölkerungszahl in der Altersklasse 18-45 Jahre sogar in
eine positive Entwicklung um.
Jedoch wird zwischen 2018 und 2023 ein starker Rückgang der älteren Er-
wachsenen zwischen 45 und 60 Jahren erwartet. Diese Entwicklung betrifft
Demografische Entwicklung bis 2023
alle Landkreise und kreisfreien Städte im Planungsgebiet, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. Demgegenüber steht die weitere starke Zunahme der Bevölkerungsanteile in der Altersgruppe ab 60 Jahre.
25% 20% 15% 10% 5% 0% -5%
0 - 18 Jahre
18 - 45 Jahre
45 - 60 Jahre
60 - 65 Jahre
LK Wesermarsch
LK Verden
LK Osterholz
LK Oldenburg
LK Diepholz
LK Ammerland
Stadt Oldenburg
Stadt Delmenhorst
Stadt Bremerhaven
-15%
Stadt Bremen
-10%
65 Jahre u. ä.
Abb. B-35: Prozentuale Bevölkerungsveränderung 2023 gegenüber 2018 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes nach Altersgruppen (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen) Die oben beschriebenen Entwicklungen führen dazu, dass bis 2018 für die
Mehrheit der Landkreise und der kreisfreien Städte im Planungsgebiet ein deutlicher Rückgang der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (18-65 Jahre)
prognostiziert wird. Zwischen 2013 und 2018 wird im gesamten Planungs-
gebiet erwartet, dass die Bevölkerungszahl der Personen im erwerbsfähigen
Alter um 13.000 Einwohner (-1,3 %) sinkt. Dabei sind die regionalen Unter-
schiede jedoch sehr ausgeprägt. Während in den Landkreisen Oldenburg,
Osterholz sowie in der Stadt Oldenburg dieser Trend der Abnahme erst nach 2018 einsetzt, so beginnt er in den anderen Gebietskörperschaften bereits vor 2018 und setzt sich darüber hinaus fort.
Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-37
2% 1% 0% -1% -2% -3% -4%
2018 zu 2013
Stadt Bremerhaven
Stadt Bremen
Stadt Oldenburg
Stadt Delmenhorst
LK Wesermarsch
LK Verden
LK Osterholz
LK Oldenburg
LK Diepholz
-6%
LK Ammerland
-5%
2018-2023
Abb. B-36: Prozentuale Bevölkerungsveränderung der Altersgruppe 18-65 Jahre im Zeitraum 2018 gegenüber 2013 sowie 2018 bis 2023 in den Gebietskörperschaften des Planungsgebietes (Datenquelle: LSKN und Statistisches Landesamt Bremen) Die beschriebenen demografischen Entwicklungen werden im Bereich des ÖPNV zu veränderten Anforderungen führen. Die insgesamt sinkenden Be-
völkerungszahlen erfordern flexible und bedarfsorientierte Konzepte. Der bereits spürbare und weiter anhaltende Bevölkerungsrückgang in der Altersgruppe unter 18 Jahren erfordert weitere Anpassungen im schulorien-
tierten Verkehr. Die sinkende Zahl der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter
wird möglicherweise Auswirkungen auf Pendlerzahlen und die Hauptverkehrszeiten haben. Die Zunahme der Bevölkerung in der Altersgruppe über 65 Jahre erfordert weitere Anstrengungen im Ausbau eines barrierefreien ÖPNV.
Neben der demografischen Entwicklung gibt es weitere wesentliche Faktoren, welche die Verkehrsnachfrage beeinflussen. Dazu zählen beispielsweise
die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung (Indikator des Bruttoinlandsproduktes) und die daraus resultierenden wachsenden Mobilitätsbedürfnisse der Bevölkerung, die Preisentwicklungen sowie die Gestaltung des Verkehrsangebotes hinsichtlich von Linienführungen und Fahrzeiten. Diese Einfluss-
faktoren können durchaus als Wachstumstreiber der Verkehrsnachfrage wirken.
Veränderte Anforderungen an den ÖPNV
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-38
B 3.2 Potenziale und Herausforderungen je Gebietskörperschaft In diesem Kapitel werden Ergebnisse der Strukturdatenanalyse dem Fahrgastaufkommen je Einwohner gegenübergestellt. Dabei handelt es sich um
den Indikator "ÖPNV-Marktdurchdringung", der die Anzahl der Fahrgäste im
Binnen- bzw. Ziel- und Quellverkehr auf die Einwohnerzahl der jeweiligen
Gebietskörperschaft bezieht. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht vorhan-
dene Fahrgastpotenziale der Landkreise und der kreisfreien Städte.
B 3.2.1 Kreisfreie Städte Das derzeitige ÖPNV-Fahrgastaufkommen der Städte weist deutliche Unter-
schiede hinsichtlich der Marktdurchdringung auf. Während im Binnenver-
kehr der Stadt Bremen der Indikator aus Fahrgästen und Einwohnern bei 0,6
Unterschiedliche Marktdurchdringung im Binnenverkehr der Städte
Fahrgästen je Einwohner 21 liegt und somit eine starke Marktdurchdringung
erreicht, zeigt sich dieser Indikator in den anderen Städten auf einem gerin-
geren Niveau (vgl. Abb. B-37). Die Städte Bremerhaven und Oldenburg wei-
sen mit 0,3 bzw. 0,2 Fahrgästen je Einwohner bereits eine wesentlich klei-
nere Marktdurchdringung als die Stadt Bremen auf. Die Stadt Delmenhorst verfügt über eine sehr geringe ÖPNV-Marktdurchdringung. Dies kann als
Indikator bisher nicht ausgeschöpfter Potenziale im Binnenverkehr dieser
Städte gesehen werden. Dabei wurde das Fahrrad als Verkehrsträger nicht
gesondert betrachtet. Zukünftige ÖPNV-Konzepte könnten eine integrierte
Entwicklung von Radverkehr und ÖPNV stärker fördern. Dies ist insbesondere in Städten mit einem hohen Fahrradanteil wie z.B. Oldenburg von Bedeutung.
Die Berücksichtigung der im Kapitel 3.1 ausgewerteten Bevölkerungsprog-
nose führt hinsichtlich des zukünftigen Fahrgastaufkommens zu der
Schlussfolgerung, dass die Städte Bremerhaven und Delmenhorst mit einem mittelfristigen Rückgang der Fahrgastzahlen im Binnenverkehr konfrontiert
sein könnten, wenn nicht die weiteren Verkehrsnachfrage beeinflussenden Faktoren diese demografischen Veränderungen ausgleichen.
Die im Vergleich zu den anderen kreisfreien Städten des Planungsgebietes positive Bevölkerungsprognose der Stadt Oldenburg - insbesondere in der erwerbsfähigen Altersgruppe - lässt für diese Gebietskörperschaft zusätz-
liche Potenziale für das zukünftige Fahrgastaufkommen erkennen, die es in zukünftigen Planungen zu berücksichtigen gilt.
Die Stadt Bremen verfügt bereits über eine sehr hohe Marktdurchdringung des ÖPNV und steht langfristig vor der Herausforderung, trotz leicht sin-
kender Bevölkerungszahlen insbesondere in der Altersgruppe der Erwerbs-
fähigen das hohe Niveau der Fahrgastzahlen bzw. der Marktdurchdringung
zu halten.
21
Anders ausgedrückt nutzen im Binnenverkehr täglich 60 % der Einwohner der Stadt
Bremen den ÖPNV.
Neue Herausforderungen durch die demografische Entwicklung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-39
Ö PNV Fah r g äs te je Ein w o h n er
0,70 0,60
0,6
0,50 0,40 0,3
0,30
0,2
0,20 0,1
0,10 0,00
Stadt Bremen
Stadt Bremerhaven
Stadt Delmenhorst
Stadt Oldenburg
Abb. B-37: ÖPNV-Fahrgastaufkommen Mo-Fr (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Städte je Einwohner im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: Analysen ZVBN) B 3.2.2 Landkreise Während die Städte über eine ÖPNV-Marktdurchdringung von 10 % bis
60 %
22
Fahrgästen pro Einwohner im Binnenverkehr verfügen, so erreichen
die Landkreise eine Marktdurchdringung von 1 % - 3 %. Da die Auswertun-
Fahrgastpotenziale im Binnenverkehr der Landkreise
gen für die Landkreise nicht den Fahrtzweck "Schule" berücksichtigen (vgl.
Kap. B 2.2.8), wurde in dieser Betrachtung die Altersgruppe "unter 18 Jahren" an den Einwohnerzahlen der Landkreise bei der Bildung dieses Indika-
tors ausgeschlossen. Es wird deutlich, dass es im Binnenverkehr der Landkreise noch hohe Fahrgastpotenziale gibt, die es zu mobilisieren gilt.
Die Berücksichtigung der im Kapitel B 3.1 ausgewerteten Bevölkerungsprog-
nose führt hinsichtlich des zukünftigen Fahrgastaufkommens zu der Schlussfolgerung, dass die Landkreise Diepholz, Verden und Wesermarsch mit einem mittel- und langfristigen Rückgang der Fahrgastzahlen konfron-
tiert sein könnten, wenn nicht die weiteren Verkehrsnachfrage beeinflussenden Faktoren diese demografischen Veränderungen ausgleichen.
Dabei könnte sich der Bevölkerungsrückgang in der erwerbsfähigen Altersgruppe aufgrund der starken Pendlerverflechtungen mit den kreisfreien
Städten auf die Fahrgastzahlen im Quell- und Zielverkehr der kreisfreien
Städte und Landkreise auswirken.
Die im Vergleich zu den anderen Landkreisen des Planungsgebietes positive
Bevölkerungsprognose der Landkreise Osterholz, Oldenburg und mittelfris-
tig auch des Landkreises Ammerland lässt für diese Gebietskörperschaften Potenziale für das zukünftige Fahrgastaufkommen erkennen.
22
Dies entspricht einer Marktdurchdringung von 0,1 - 0,6 Fahrgästen pro Einwohner im
Binnenverkehr dieser Städte.
Unterschiedliche Entwicklung der Fahrgastzahlen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil B
B-40
ÖPNV-Fahrgäste je Einwohner
0,030 0,03 0,025
0,02
0,020
0,02
0,015 0,010
0,01
0,01
0,01
0,005 0,000
LK
nd la er m Am
LK
lz ho ep i D LK
r bu nd e ld O
g LK
l ho er st O
z LK
en rd Ve LK
es W
h sc ar m er
ÖPNV Marktdurchdringung Binnenverkehr Einwohner > 18 Jahre
Abb. B-38: ÖPNV-Fahrgastaufkommen je Einwohnergruppen (inkl. SPNV und Regionalbus) im Binnenverkehr der Landkreise im Zeitraum 2007-2010 (Datenquelle: Analysen ZVBN) B 3.3 Zusammenfassung der Herausforderungen Die im Planungsgebiet regional unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung
wird eine kleinräumige Anpassung des ÖPNV-Angebotes erforderlich ma-
Kleinräumige Anpassung des ÖPNV
chen. Die wachsende Anzahl privater Haushalte hat Einfluss auf den Einkaufs- und Versorgungsverkehr. Die Vielfalt von Lebensstilen und die Zunahme der verschiedenen Freizeitaktivitäten stehen jedoch im Konflikt mit
den traditionellen Angebotsstrukturen des ÖPNV, die zurzeit auf eine regelmäßige, gleichgerichtete und starke Verkehrsnachfrage ausgerichtet sind. Hier gilt es, flexible, nachfrageorientierte ÖPNV-Angebote zu schaffen.
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse, beispielsweise durch flexiblere Arbeits-
zeiten und –formen, führen dazu, dass Hauptverkehrszeiten insbesondere
am Nachmittag früher einsetzen und sich gleichmäßiger verteilen. Ein at-
traktives Angebot im ÖPNV wird zunehmend wichtiger, um Kunden, Einwohner und Arbeitsplätze zu halten und neue hinzuzugewinnen.
Um den Mobilitätsbedürfnissen älterer Menschen zu begegnen, bedarf es einer Angebotspalette, die speziell auf die Wünsche und Bedürfnisse dieser
Entwicklung der technischen Infrastruktur
Kundengruppe zugeschnitten ist. Hervorzuheben sind auch die Maßnahmen
im ÖPNV, die der Barrierefreiheit dienen. Hier ist neben dem Einsatz von Niederflurfahrzeugen mit Kneeling und fahrzeuggebundenen Einstiegshilfen
auch die darauf abgestimmte Infrastruktur zu nennen: Hochborde an den
Haltestellen, Rampen und/oder Aufzüge an den SPNV-Haltestellen sowie an und in den Serviceeinrichtungen.
In Siedlungsbereichen mit hoher Nachfrage bzw. in verdichteten Räumen sollen
die
ÖPNV-Leistungen
entsprechend
dem
neuen
Bedienungsebenenkonzept für den SPNV, Stadtverkehr sowie Regionalbus-
Bedienungsebene 1 und Regionalbus-Bedienungsebene 2 gesichert und
ausgebaut werden. Dies sollte seinen Niederschlag auch in Verkehrsund/oder Raumentwicklungsplänen finden.
Sicherung und Ausbau des Verkehrsangebotes in verdichteten Räumen
Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Teil C Sicherung, Entwicklung und Verbesserung des ÖPNV
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Inhaltsverzeichnis Teil C
C 1 Ziele ............................................................................................. C-4 C 1.1 Grundsätze ................................................................................. C-4 C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot ............................................. C-5 C 1.3 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-6 C 1.4 Tarif und Vertrieb ....................................................................... C-6 C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen ....................... C-7 C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot......................................................... C-7 C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes .................................... C-7 C 2.2 Produkte ..................................................................................... C-9 C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN ..................................................... C-9 C 2.4 Maßnahmen im SPNV ................................................................ C-11 C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz ..... C-11 C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen
im SPNV-Netz .............................................................................. C-13 C 2.5 Bedienungsangebot/Maßnahmen in den Gebietskörperschaften C-15 C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen .................................................... C-15 C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven ............................................. C-19 C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst .............................................. C-23 C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg ................................................. C-26 C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland ......................................... C-30 C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz ............................................. C-35 C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg .......................................... C-41 C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz ........................................... C-46 C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden................................................ C-50 C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch .................................... C-56
C-2
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C 3 Linienbündelung.......................................................................... C-61 C 3.1. Vorgehensweise der Bündelbildung .......................................... C-61 C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften ............................... C-64 C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen ............................... C-64 C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven ....................... C-66 C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst ...................................... C-67 C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg.......................................... C-68 C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland ................................. C-69 C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz ..................................... C-71 C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg................................... C-73 C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz .................................... C-75 C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden ........................................ C-76 C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch ............................ C-78 C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer ............................... C-79 C 4 Qualität des ÖPNV ....................................................................... C-80 C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV ........................................................... C-80 C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge ....................................................... C-81 C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV ....................... C-81 C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV ......................... C-85 C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet .............................................. C-89 C 4.3.1 Stationsausbauplanung .................................................... C-89 C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung...................... C-92 C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld........... C-102 C 4.4 Fahrgastinformation................................................................ C-108 C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN ................................................. C-114 C 5 Tarif und Vertrieb .......................................................................C-117
C-3
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-4
C 1 Ziele C 1.1 Grundsätze Die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen
im öffentlichen Personennahverkehr ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge
und soll in allen Teilen des Zweckverbandsgebietes unter Berücksichtigung
der unterschiedlichen zeit-
und
Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung
raumbezogenen Verkehrsbedürfnisse
gewährleistet und weiterentwickelt werden. Die Sicherstellung einer ausrei-
chenden Verkehrsbedienung beinhaltet neben einer angemessenen räumlichen und zeitlichen Erschließung und einer umfassenden Fahrgastinfor-
mation und -beratung insbesondere auch die Umsetzung der im Verkehrs-
verbund Bremen/Niedersachsen geltenden Qualitätskonzepte sowie die Anwendung des VBN-Tarifs.
Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen sowie der Ver-
Vorrang für den ÖPNV
kehrssicherheit ist eine Erhöhung des ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehrsaufkommen durch Aufkommensverlagerungen vom motorisierten Individual-
verkehr anzustreben. Unter diesem Gesichtspunkt soll dem Ausbau des ÖPNV sowie einer weiteren Abstimmung und Verknüpfung der Verkehrsträ-
ger des Umweltverbundes unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit Vorrang gegenüber Maßnahmen für den motorisierten Indi-
vidualverkehr eingeräumt werden. Insbesondere sind auch die Übergänge vom Individualverkehr zum ÖPNV weiter auszubauen.
Die Siedlungsentwicklung und der ÖPNV sollen sich im Hinblick auf die
Schaffung einer ÖPNV-orientierten Siedlungsentwicklung gegenseitig stär-
ÖPNV-orientierte Siedlungsentwicklung
ken. Bei der Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete ist eine ÖPNV-
Erschließung in die Gesamtplanung einzubeziehen. Im Rahmen der Bauleitplanung ist hierbei darauf hinzuwirken, dass Wohnbereiche an Arbeits- und
Ausbildungsstätten und diese Bereiche an öffentliche, private, gewerbliche,
soziale und kulturelle Einrichtungen mit Verkehrsmitteln des ÖPNV auf möglichst kurzem Wege angebunden werden.
Der ÖPNV soll ein Mobilitätsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger leisten.
Barrierefreiheit
Bei Planung, Bau, Aus- und Umbau von Verkehrsanlagen, bei der Fahrzeugbeschaffung, der Fahrgastinformation, dem Vertrieb sowie der Planung, der Ausgestaltung und dem Betrieb des Verkehrsangebots ist insbesondere auf
eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu achten. Maßnahmen, die diesem Ziel dienen, werden vorrangig gefördert.
Vor dem Hintergrund der im PBefG enthaltenen Regelungen zur Vergabe von Verkehrsleistungen ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare
Rahmenvorgaben für die Durchführung von Vergabeverfahren zu etablieren bzw. weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die im Nahverkehrsplan verankerte Linienbündelung.
Rahmenvorgaben für Vergabeverfahren
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-5
C 1.2 Räumliches und zeitliches Angebot Das mehrstufig differenzierte ÖPNV-Netz im Zweckverbandsgebiet bildet die Grundlage für die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit
Differenziertes Bedienungsnetz
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr.
Das Rückgrat des ÖPNV im Zweckverbandsgebiet ist der SPNV und - abseits
von Schienenkorridoren - der straßengebundene ÖPNV, der der Bedie-
nungsebene 1 und dem Stadtverkehr zugeordnet ist.
Das differenzierte Bedienungsnetz ist zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr weiterzuentwickeln und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit umzusetzen. Zur Weiterentwicklung des differenzierten
Netzes zählen auch die Differenzierung von Betriebsformen und die damit verbundene Bildung marktfähiger ÖPNV-Produkte.
Bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des differenzierten Bedienungs-
netzes ist insbesondere sicherzustellen, •
dass das zeitliche und räumliche Verkehrsangebot der einzelnen Teilverkehrssysteme
und
Verkehrsträger
untereinander
nach
einem
Sicherstellung des differenzierten Bedienungsnetzes und Verknüpfung der Verkehrsträger
Gesamtkonzept sowie unter Einbeziehung technischer Verkehrsmana-
gement- und -informationssysteme abgestimmt und verknüpft wird.
Hierbei sind die Umsteigezeiten und –anlagen (beispielsweise ZOB oder
Park-/Bike-and-ride-Anlagen) nachfragegerecht und kundenfreundlich
zu gestalten, •
dass zentrale Orte mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln bedient werden. Dabei sollen aufkommensstarke Orte, insbe-
sondere die Ober- und Mittelzentren, möglichst direkt miteinander verbunden werden.
•
dass die Vertaktung der Verkehre im schienen- und straßengebundenen
ÖPNV weiter vorangetrieben wird, •
dass das SPNV-Angebot von den zuständigen Aufgabenträgern gesi-
chert und weiter ausgebaut wird, •
dass der Verkehrsfluss des ÖPNV durch geeignete Maßnahmen be-
schleunigt wird, •
dass bei hauptsächlich auf Schülerbeförderung ausgerichteten Linien-
verkehren das Angebot nach Möglichkeit so gestaltet wird, dass weitere Fahrgäste gewonnen werden können und •
dass in Zeiten und Räumen schwacher Verkehrsnachfrage das Instru-
mentarium bedarfsorientierter Betriebsformen angewendet wird.
Hinsichtlich der zeitlichen Vorgaben für die Angebotsgestaltung der SPNV-
Linien wird das Ziel verfolgt, dass Oberzentren im Verbandsgebiet sowie die benachbarten Oberzentren montags bis sonntags durch ein schnelles mit
dem Schwerpunkt auf Verbindungsfunktion erschließendes SPNV-Produkt (vgl. Kap. A 2.1.1, Expresslinien) im Stundentakt untereinander verbunden werden. Die Verbindung zwischen den an den SPNV-Strecken gelegenen
Mittelzentren und den Oberzentren im Verbandsgebiet soll montags bis sonntags mindestens durch im Stundentakt verkehrende mit erschließenden, langsameren SPNV-Produkten (Regionalbahnlinien, Regio-S-Bahn)
Zeitliches Angebot
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-6
erfolgen. In Tagesrandlagen kann, bei gleichzeitigem Einsatz von schnellen
und langsamen SPNV-Produkten auf einer SPNV-Strecke, eine Abstimmung
im Angebot der Produkte sinnvoll sein.
C 1.3 Qualität des ÖPNV Zur weiteren Verbesserung der Qualität des ÖPNV ist die Umsetzung der in
der Verbandsversammlung des ZVBN und der Gesellschafterversammlung
Qualitätskonzepte und Qualitätssicherung
der VBN GmbH bereits beschlossenen Qualitätskonzepte (vgl. www.zvbn.de)
sowie die Entwicklung von weiteren Qualitätskonzepten von allen Beteiligten weiter voranzutreiben. Hierbei ist in der Umsetzung insbesondere dafür Sorge zu tragen, •
dass nur solche Maßnahmen eine öffentliche Förderung erhalten, die den Anforderungen der beschlossenen Qualitätskonzepte entsprechen und
•
dass das gemeinsam entwickelte Verfahren zur Qualitätssicherung angewendet wird.
Um Zugangshemmnisse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel weiter
Fahrgastinformation
abzubauen und eine effektive Nutzung verschiedener Verkehrsträger und
deren Kombinationsmöglichkeiten zu fördern, ist die Fahrgastinformation
und –beratung, insbesondere unter Berücksichtigung moderner Informati-
ons- und Kommunikationstechnologien, weiter zu verbessern.
C 1.4 Tarif und Vertrieb Um tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und ihrer Gren-
zen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer
Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berücksichtigen
sind hierbei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in den Ver-
bundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBNTarifs. Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben,
lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen, verstärkt ziel-
gruppenspezifische Ticketangebote zu schaffen (z.B. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen), tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen
einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten, die Kooperation mit Dritten
im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen sowie die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu bewerben.
Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für einen attraktiven öffentlichen Personennahverkehr im Zweckverbandsgebiet ist der einheitliche VBN-Tarif ein zentraler und maßgeblicher Beitrag zur Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Per-
sonennahverkehr im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG. Der ZVBN wird deshalb den VBN-Tarif
im
Rahmen
von
Vergabeverfahren
für
Verkehrsleistungen
verpflichtend vorgeben und darauf im Rahmen seiner Vorabbekanntmachungen nach der EU-VO 1370/2007 hinweisen. Auch im Rahmen eigen-
wirtschaftlicher Genehmigungsanträge wird seitens des ZVBN und seiner
Tarif und Vertrieb
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-7
Verbandsglieder auf die Anwendung des VBN-Tarifs gegenüber den Genehmigungsbehörden bestanden werden.
Hinsichtlich des Ticketvertriebs bestehen bei den Verkehrsunternehmen im
VBN sehr unterschiedliche Systeme. Um die hierdurch bestehenden Zu-
gangshemmnisse im Bereich des VBN abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hier-
bei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten verbundweiter bar-
geldloser, internet- sowie handy- bzw. smartphone-gestützter Ticketange-
bote und -vertriebswege zu prüfen.
Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden sowie
eine möglichst weitreichende barrierefreie Nutzung ermöglicht wird. Bei der
Ausgestaltung des Vertriebsstellennetzes ist in Kooperation mit den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen anzustreben, das vorhande-
ne Vertriebsstellennetz, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeiten einer persönlichen Beratung, zu sichern und weiter auszubauen.
C 1.5 Kooperation mit angrenzenden Verkehrsregionen Die Zusammenarbeit mit den an das Verbandsgebiet angrenzenden Ver-
Kooperation
kehrsregionen ist insbesondere im Rahmen der Planung und Ausgestaltung verbandsgrenzenüberschreitender Verkehre sowie bei der Entwicklung tariflicher Kooperationen weiter auszubauen. Hierbei sind insbesondere aufkommensstarke Verkehrsverflechtungen im Schienenpersonennahverkehr
über das Verbundgebiet hinaus zu berücksichtigen. Dabei ist auch die von dem SPNV-Aufgabenträger entwickelte und im VBN eingeführte neue Liniennummerierung (vgl. Kap. A 2.1.1) auf die angrenzenden Verkehrsregio-
nen zu übertragen.
C 2 Zukünftiges Verkehrsangebot C 2.1 Konzept des differenzierten Liniennetzes Die unterschiedlichen Anforderungen an das ÖPNV-Netz werden durch eine Gliederung in verschiedene Bedienungsebenen mit Rahmenvorgaben für die
Angebotsgestaltung differenziert. Gegenüber dem vorherigen Nahverkehrsplan wurde das Konzept weiter differenziert. Insbesondere wurde eine stärkere Differenzierung zwischen Stadt- und Regionalverkehr eingeführt.
Das Konzept soll den unterschiedlichen Nachfragebedarfen durch den Ein-
satz unterschiedlicher Angebote gerecht werden. Mit den einzelnen Angeboten werden bestimmte Qualitätsanforderungen verbunden (beispielsweise
vertaktet). Angebotskategorien definieren Anforderungen an die Angebotsgestaltung wie Taktdichte und Bedienungszeiten. Je Linie können über diese Anforderungen hinausgehende Festlegungen getroffen werden.
Im Zusammenspiel der verschiedenen Bedienungsebenen und den Verkehrsträgern Schiene und Straße soll ein abgestimmtes Netz entstehen. An wich-
tigen Punkten werden die Linien aufeinander abgestimmt und verknüpft; gerade die einheitliche Vertaktung sichert die Möglichkeit zur Abstimmung
Differenzierung des vorherigen Konzeptes
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-8
der Fahrpläne und Sicherung der Anschlüsse. Durch das Projekt Echtzeitinformation (siehe C 4.4) können diese auch technisch gesichert und dem
Fahrgast kommuniziert werden. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des differenzierten Liniennetzes wird die Definition von Anschlusspunkten und Abstimmung der Fahrpläne sein.
Im Folgenden werden die Ebenen des differenzierten Liniennetzes beschrie-
ben:
Der SPNV verkehrt auf den Hauptnachfrageachsen und verbindet Zentren im Stundentakt oder dichter. Die Vertaktung sichert Anschlüsse zu anderen
Schienenpersonennahverkehr
Linien des SPNV, dem Fernverkehr und dem Stadt- und Regionalverkehr.
Unterschiedliche Produkte wie RegionalExpress oder die Regio-S-Bahn
schaffen attraktive Angebote für verschiedene Nutzer.
Die Nachfrageanforderungen in den Städten erfordern ein vielfältig differen-
Stadtverkehr
ziertes Angebot. Für den Stadtverkehr (SV) werden je Linie die Mindestan-
forderungen je Verkehrstag und –zeit an das Taktangebot festgelegt.
Wesentliches Merkmal des Stadtverkehrs ist die Vertaktung der Linien, die
attraktive Umsteigebeziehungen ermöglicht. Innerhalb des Stadtverkehrs
existieren verschiedene Angebotsformen; neben den Stadtbussen und Stra-
ßenbahnen verkehren auch z.B. Ortsbusse, die den Anforderungen an die kleinräumige Erschließung gerecht werden.
Auf der Bedienungsebene 1 im Regionalverkehr gibt es vornehmlich Verbin-
Bedienungsebene 1
dungen zwischen Orten höherer Zentralität und Fahrgastnachfrage in der
Region. Als Mindestangebot soll auf der Bedienungsebene 1 ein Stundentakt
angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht; an Samstagen wird als Grundangebot
ein Zweistundentakt festgelegt. Für die Hauptverkehrszeiten und Sonn- und
Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots im Kapitel C 2.5 statt. Die Buslinien der Bedienungsebene 1 ergänzen den SPNV um ein hochwertiges Angebot.
Die Bedienungsebene 2 ergänzt das Netz im Regionalverkehr um die Flä-
Bedienungsebene 2
chenerschließung. An geeigneten Verknüpfungspunkten wird die Bedie-
nungsebene 2 mit der Bedienungsebene 1, dem Stadtverkehr und dem SPNV verknüpft, wenn auf diese Weise die Anbindung eines Ortes höherer Zentra-
lität sichergestellt werden kann bzw. sich kürzere Reisezeiten für Fahrgäste ergeben. Als Mindestangebot soll auf dieser Bedienungsebene ein Zweistun-
dentakt angeboten werden, der sich auf die Betriebszeit montags bis freitags zwischen 06:00 und 20:00 Uhr bezieht. Für die HVZ, das Wochenende
und Feiertage findet je Linie eine differenzierte Festlegung des Angebots statt.
Der Schülerverkehr stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Flexibilität und Ausgestaltung des Angebots. Vornehmliche Aufgabe ist die Anbin-
dung der Schulstandorte unter besonderer Berücksichtigung der von den
Trägern der Schülerbeförderung getroffenen Festlegungen (z.B. im Rahmen
der Satzungen zur Schülerbeförderung). Das Angebot kann bedarfsorientiert
um Fahrten erweitert werden, die auch einen Nutzen für andere Fahrgastgruppen bieten. Die Bedienungsebene 3 im Regionalverkehr umfasst im Gegensatz zu dem bisherigen Nahverkehrsplan hauptsächlich schulorientierte Verkehre und andere Sonderformen wie Werksverkehre.
Bedienungsebene 3
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Die Linien des Nachtverkehrs (NV) befriedigen die Nachfrage in den Abend-
C-9 Nachtverkehr
und Nachtstunden. Sie orientieren sich mit ihrer Linienführung an wichtigen Zielen des Freizeitverkehrs. Die Betriebszeiten werden an die Anforderungen der städtischen oder regionalen Verkehrsaufgaben im Freizeitverkehr angepasst.
Gegenüber dem bisherigen Nahverkehrsplan haben sich die Zuordnungen
der Linien zu Bedienungsebenen zum Teil geändert: So wurden z.B. Linien
heraufgestuft, deren heutiges Angebot und Potenziale ein besseres Angebot
rechtfertigen, und es wurden Linien herabgestuft, die aufgrund der Poten-
zialbetrachtung ihre bisherige Einstufung nicht mehr gerechtfertigt haben (vgl. Kap. B 3).
C 2.2 Produkte Im ÖPNV gibt es - wie oben beschrieben - vielfältige Angebote mit zum Teil sehr unterschiedlichen Verkehrsaufgaben. Eine klare Erkennbarkeit der verschiedenen ÖPNV-Produkte stiftet hier Nutzen für den Kunden. Deshalb
muss ein Fahrgast wissen, was hinter der "Verpackung" - also der Produktbezeichnung - steckt. Dies ermöglicht auch eine zielgruppenspezifische Vermarktung der einzelnen Produkte.
Es wird das Ziel verfolgt, gemeinsam mit der VBN GmbH, den Verkehrsun-
ternehmen sowie den SPNV-Aufgabenträgern für die im VBN-Gebiet ange-
botenen Verkehre Produktkategorien und -bezeichnungen mit definierten Anforderungen zu erarbeiten und sukzessive umzusetzen. Dies gilt nicht
nur für den Bereich der auf der Schiene, in den Städten und im Regionalbusbereich angebotenen Verkehre, sondern insbesondere auch für die bedarfs-
gesteuerten Angebote wie Anruflinientaxi (ALT) und Anrufsammeltaxi (AST)
sowie für BürgerBusse. Gerade vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklungen in den eher ländlichen Gebieten des Verbundraumes wird es zur erfolgreichen Sicherstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung notwendig werden, flexible und bedarfsgesteuerte Verkehre mit klaren und
möglichst verbundweit einheitlichen Produkteigenschaften auszugestalten. Ziel ist es, sowohl bestehende bedarfsgesteuerte Modelle zu stärken und zu
profilieren sowie die Möglichkeit zu prüfen, in welchen Räumen neue, be-
darfsgesteuerte Modelle als Ergänzung zum bestehenden ÖPNV-Angebot
installiert werden können.
C 2.3 Das Prinzip BürgerBus im VBN VBN-BürgerBusse ergänzen das bestehende ÖPNV-Angebot in zeitlicher
und/oder räumlicher Hinsicht. BürgerBusse sollen eine vertaktete inner-
gemeindliche Erschließung und Anschlüsse an weiterführende Bus- und
Bahnlinien bieten. Die Fahrplangestaltung berücksichtigt diese Erschlie-
ßungs- sowie Zu- und Abbringerfunktion und ist mit dem begleitenden
Verkehrsunternehmen abzustimmen. Die fahrplan- und fahrzeugtechnische
Auslegung des Betriebes stellt insbesondere die Zielgruppe Senioren und mobilitätseingeschränkte Personen in den Mittelpunkt.
Der Betrieb und die Organisation werden weitestgehend durch in einem BürgerBusverein zusammengeschlossene, ehrenamtlich tätige Bürgerinnen
Zielsetzung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-10
und Bürger bewerkstelligt. Aus genehmigungsrechtlichen Gründen werden die BürgerBusse stets von einem Verkehrsunternehmen begleitet.
Das zum Einsatz kommende Fahrzeug mit acht Fahrgastsitzplätzen ist be-
BürgerBusfahrzeug
sonders auf die Belange mobilitätseingeschränkter Personen zugeschnitten. Es
muss
den
im
VBN-Fahrzeugkonzept
und
Förderrichtlinien dargelegten Kriterien entsprechen.
den
in
den
ZVBN-
Für die planerische Bewertung eines nachhaltigen Betriebes von BürgerBus-
sen bieten die folgenden Kriterien gute Anhaltspunkte:
Für den nachfrageseitigen Anspruch der Bevölkerung können Ergebnisse
Fahrgastnachfrage
von Haushaltsbefragungen herangezogen werden. Nach Anwendung der
10 %-Ableitung 1 aus den Ergebnissen der Haushaltsbefragungen sollte für
das erste Betriebsjahr eine berechnete Mindestnachfrage von 300 bis 350 Fahrgästen/Monat vorliegen. Auf Basis der seit 2004 geführten BürgerBusFahrgaststatistik ist von einem durchschnittlichen jährlichen Fahrgastzu-
wachs von 15 % binnen der ersten zwei Jahre auszugehen.
Das Verkehrsgebiet sollte nicht weniger als 10.000 Einwohner bzw. eine
Siedlungsstruktur
Die jeweiligen Gemeinden müssen zur Deckung der jährlichen Betriebskos-
Finanzierung
Um eine Konkurrenz zu bestehenden Regionalbusangeboten der Bedie-
Netzergänzung
Siedlungsdichte von nicht unter 100 Einwohner/km2 vorweisen.
ten einen angemessenen finanziellen Beitrag zu leisten bereit sein.
nungsebenen 1 und 2 zu vermeiden, sollen die Fahrpläne der BürgerBusse auf parallel bedienten Streckenabschnitten möglichst auf die jeweiligen
Fahrplanlücken ausgerichtet sein. Dadurch wird hier im engeren Sinne eine Ergänzung des Fahrplanangebots erreicht.
In den VBN-BürgerBussen kommt der VBN-Tarif zur Anwendung. Die Fahr-
zeuggestaltung, aber auch das Fahrplanlayout, entspricht den Kriterien des VBN.
Im Verbundgebiet bieten derzeit (Stand Dezember 2012) 14 BürgerBusver-
eine auf 35 Linien ein Fahrplanangebot (vgl. Abb. C-1).
1
Die in den Haushaltsbefragungen gemachten Angaben zur Nutzungshäufigkeit werden
addiert, aber nur mit 10 % als konkrete Nutzung nach Einführung eines BürgerBusses gewertet. Mit dieser Herangehensweise wurden bislang gute und der Realität nahekommende Fahrgastzahlen für das erste Betriebsjahr prognostiziert.
Tarif + Corporate Design
Nahverkehrsplan ZVBN Ganderkesee
Teil C
C-11
bürgerbus-ganderkesee.de
221 Schierbrok-Delmenhorst 222 Rethorn-Delmenhorst
Wildeshausen Westerstede Butjadingen Grasberg/ Worpswede
281 Wildeshausen - Katenbäker Berg
buergerbus-wildeshausen.de
283 Wildeshausen - Spascher Sand
buergerbus-westerstede.de
359 Westerstede - Westerstede 403 Eckwarden-Waddens-Nordenham
buergerbus-butjadingen.de
408 Eckwarden-Stollhamm-Nordenham 612 Grasberg-Worpswede-Grasberg 616 Grasberg-Adolphsdorf-Grasberg
bürgerbus-grasberg-worpswede.de
781 Kirchlinteln-Heins-Kirchlinteln Kirchlinteln
782 Kirchlinteln-Kirchlinteln
buergerbus-kirchlinteln.de
783 Kirchlinteln-Bendingbostel-Kirchlinteln 784 Kirchlinteln-Odeweg-Kirchlinteln
Thedinghausen Ottersberg
785 Thedinghausen - Dibbersen - Riede 786 Thedinghausen - Morsum - Intschede
buergerbus-samtgemeinde-thedinghausen.de
789 Grasdorf - Sagehorn - Grasdorf
buergerbus-ottersberg.de
791 Achim - Uphusen - Achim Achim
792 Achim - Badenermoor - Achim
buergerbus-achim.de
793 Achim - Embsen - Achim Rotenburg (Wümme)
802 Bf - Krankenhaus - Harburger Str. - Bf 803 Bf - Saturnstr. - Moorstr. und zurück
buergerbus-row.de
852 Sottrum - Winkeldorf - Sottrum Sottrum
853 Sottrum - Stuckenborstel - Sottrum 854 Sottrum - Bötersen - Sottrum
buergerbus-sottrum.de
856 Sottrum - Ahausen - Sottrum
Abb. C-1: Übersicht BürgerBuslinien im VBN
Eine regelmäßig fortgeschriebene Übersicht aller VBN-BürgerBusvereine findet sich unter www.zvbn.de.
Weitere BürgerBusse befinden sich derzeit (Stand Dezember 2012) in fol-
genden Gebietskörperschaften in Vorbereitung: Gemeinden Ritterhude,
Rastede, Bad Zwischenahn und Zeven (vgl. Karte A-23 in der Anlage).
C 2.4 Maßnahmen im SPNV Die Maßnahmen im SPNV-Netz werden in den folgenden zwei Kapiteln ge-
trennt nach denen der SPNV-Aufgabenträger und denen der Verbandsmit-
glieder dargestellt.
C 2.4.1 Maßnahmen der SPNV-Aufgabenträger im SPNV-Netz Im Kapitel A 2.1.1 ist das aktuelle Leistungsangebot im SPNV ausführlich
dargestellt. Demnach konnten im Verbundgebiet vor allem mit Einführung der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen (2010/11) sowie der Angebotser-
weiterung auf der Strecke Bremen – Hamburg (Hanse-Netz, 2010) wesentli-
che Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden.
Für die künftige Entwicklung des SPNV-Angebots im Gebiet des Verkehrs-
verbundes Bremen/Niedersachsen können die Ausführungen der LNVG beim
Regionalen Planungsgespräch für den SPNV am 09.03.2012 in Bremen herangezogen werden:
Verbesserungen des Angebots in der Vergangenheit
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Die vordergründige Aussage zum Fahrplan 2013 lautet dabei, dass "auf dem
überwiegenden Teil der Linien das SPNV-Angebot im Status quo fortgeführt" wird. Zusätzlich sind einige Änderungen und Ergänzungen vorgesehen, die
C-12 Geplante Änderungen und Ergänzungen des SPNV-Angebots
sich wie folgt zusammenfassen lassen:
Auf mehreren Linien sind einzelne Anpassungen zur Optimierung des Fahr-
Fahrplanoptimierungen
plans bereits vorgesehen bzw. noch im Prüfverfahren. Dies betrifft vor allem
ausgewählte Früh- oder Spätverbindungen auf den Regio-S-Bahnlinien RS1
bis RS3 sowie einzelne Verbindungen auf den Regionallinien zur Schließung von Taktlücken.
Wesentliche Angebotsverbesserungen im SPNV sind mit der Betriebsaufnahme des sogenannten "RE-Kreuzes Niedersachsen/Bremen" zum Fahr-
RE-Kreuz Niedersachsen/Bremen
planwechsel im Dezember 2013 zu erwarten. Es handelt sich dabei um Verkehrsleistungen auf der Ost-West-Relation Norddeich/Emden – Bremen –
Hannover sowie der Nord-Süd-Verbindung Bremerhaven – Bremen – Osna-
brück, wodurch sich das Kreuz ergibt. Die Leistungen wurden an die DB Regio AG vergeben.
Zu den wesentlichen fahrplanbezogenen Verbesserungen zählen: •
die Verdichtung auf einen Stundentakt der Expresslinie RX2 zwischen
Fahrplanbezogene Verbesserungen
Bremerhaven und Bremen und damit die Schaffung schneller stündlicher
Verbindungen von Cuxhaven nach Bremen mit Umstieg in Bremerhaven sowie •
die Neueinrichtung einer zweistündlichen Direktverbindung (RX2/RX1) zwischen Bremerhaven und Hannover.
Des Weiteren werden mit der Betriebsaufnahme des RE-Kreuzes folgende Verbesserungen angestrebt: •
Schließung der abendlichen Fahrplanlücke Bremen - Osnabrück: Die be-
stehende abendliche Fahrplanlücke auf der Strecke Bremen – Osnabrück
soll durch ein zusätzliches Zugpaar (Abfahrt Bremen Hbf um 22:06 Uhr und Osnabrück Hbf um 22:38 Uhr) geschlossen werden. Auf der Strecke
Hannover – Bremen sollen zusätzlich eine Frühverbindung (Ankunft in
Bremen Hbf um 05:40 Uhr) angeboten werden und eine Spätverbindung
(Abfahrt Bremen Hbf um 00:11 Uhr). Des Weiteren soll künftig um
00:11 Uhr
ein
Zug
täglich
nach
Hannover,
mit
Halt
an
allen
Unterwegsbahnhöfen bis Verden ergänzt werden. Die RS1-Leistung zu dieser Uhrzeit entfällt, um 01:11 Uhr gibt es dann eine neue Fahrt der
RS1 bis Verden (Sa und So). •
Verlängerung von Zügen: Weitere Verbesserungen ergeben sich hinsichtlich der Fahrzeuge, da auf den genannten Relationen alle Züge um je-
weils einen zusätzlichen Wagen verstärkt und die Möglichkeiten zur Mitnahme von Fahrrädern und sonstigem Gepäck verbessert werden.
Ergänzt werden die Maßnahmen des RE-Kreuzes durch eine Neukonzeption
auf dem Streckenabschnitt Emden – Bremen, wo ab Dezember 2013 durch
eine Ausweitung des IC-Angebots sowie eine konsequente Vertaktung von Nahverkehrs- (RegionalExpress-Züge der Linie RX1) und Fernverkehrsange-
bot (IC-Züge) ein durchgehender Stundentakt geschaffen wird.
Ausweitung IC-Angebot Emden - Bremen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Von besonderer Bedeutung ist dabei die vollständige Tarifintegration aller IC-Züge im Abschnitt Norddeich Mole – Bremen in den Nahverkehrstarif, so
C-13 Tarifintegration von ICZügen
dass mit Verbundfahrscheinen alle Züge zwischen Augustfehn und Bremen
genutzt werden können. Zudem wird der Bahnhof Hude als Umsteigepunkt zu den Zügen der Linie RS4 ein zusätzlicher IC-Halt.
Da auch der Einsatz von modernen Neufahrzeugen im Fernverkehr (Doppel-
stock-IC) vorgesehen ist, sind auf dieser Relation insgesamt spürbare Ange-
Einsatz moderner Fahrzeuge im Fernverkehr
botsverbesserungen für Bahnfahrgäste zu erwarten.
Am Hbf Bremen wird in den Nächten von Freitag auf Samstag sowie Samstag
Nachtknoten Hbf Bremen
auf Sonntag das Ziel verfolgt, jeweils um 23:00 Uhr, 00:00 Uhr und 01:00
Uhr einen Nachtknoten einzuführen. Der SPNV soll dann vor Minute :00 am
Hbf ankommen und nach Minute :00 den Bahnhof wieder verlassen. Somit ist ein Umsteigen zwischen den verschiedenen SPNV-Linien möglich. Er-
gänzt wird dies durch die Integration der nächtlichen bremischen Stadtund Regionalverkehrslinien in den Nachtknoten Bremen Hbf, so dass ein
Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit realisiert wird.
C 2.4.2 Vorschläge der Gebietskörperschaften für Einzelmaßnahmen im SPNV-Netz
Die nun folgenden Maßnahmen sind Vorschläge der einzelnen Gebietskör-
perschaften, die sich auf das SPNV-Netz beziehen. Im Einzelnen müssen
Vorschläge der Gebietskörperschaften
diese mit den zuständigen SPNV-Aufgabenträgern, der LNVG sowie dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bremen abgestimmt werden.
Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-
Stadt Bremerhaven
merhaven und Bremen soll nachhaltig weiter verbessert werden. Dabei ist
insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabilität (SPNVTaktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.
Neben dem geplanten Stundentakt für den RegionalExpress mit Direktverbindungen nach Hannover soll der Regio-S-Bahn-Takt insbesondere in den
Hauptverkehrszeiten verdichtet werden. Der SPNV ist als Zubringer zum Schienenpersonenfernverkehr mit attraktiven Übergängen auch in den Ta-
gesrandverbindungen fortzuentwickeln. Des Weiteren ist auch eine Verbes-
serung der Übergänge zwischen den einzelnen SPNV-Linien im Knoten Bremen anzustreben.
Darüber hinaus ist perspektivisch die Wiederanbindung der Stadt Bremerhaven an den Schienenpersonenfernverkehr anzustreben. Ein erster Schritt
kann beispielsweise in Tagesrandlagen eine Verlängerung von ICE-Halb-
zügen über Bremen hinaus nach Bremerhaven sein.
Das zeitliche Angebot im SPNV ist auf der Relation Bremen - Delmenhorst -
Oldenburg durch zeitlich enge Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.
Das Angebot ist zeitlich zu entzerren und zu vergleichmäßigen, damit ein
möglichst gleichmäßig verteilter Taktverkehr auf der Relation entsteht. Der Bahnhof Heidkrug soll, wie vor Einführung der Regio-S-Bahn, durch
zwei Halte pro Stunde bedient werden. Das zeitliche Angebot im SPNV ist
Stadt Delmenhorst
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-14
auf der Relation Bremen - Delmenhorst - Oldenburg durch zeitlich enge
Staffelung der Abfahrtszeiten unattraktiv.
Der neu entstehende Haltepunkt Oldenburg-Wechloy ist in die Regio-S-
Stadt Oldenburg
Bahnlinie RS3 (Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn) einzubinden. Um nach Inbetriebnahme des Haltepunktes auch das westliche Einzugsgebiet
direkt anzubinden, soll mittelfristig die Möglichkeit des zusätzlichen Halts von RE- bzw. IC-Zügen geprüft werden.
Die Anbindung der bestehenden SPNV-Haltepunkte in Augustfehn und Wes-
Landkreis Ammerland
terstede-Ocholt an die Regio-S-Bahnlinie RS3 ist zu verfolgen. Außerdem soll die Gemeinde Rastede in das Regio-S-Bahn-Netz eingebunden werden.
Die überlagernden Verkehre der Regio-S-Bahn RS2 und der Expresslinie RX2
Landkreis Diepholz
in Richtung Süden sind zeitlich zu entzerren bzw. auf einen Halbstundentakt anzupassen.
Die bestehende Regio-S-Bahnlinie RS2 soll über Twistringen hinaus bis Diepholz verlängert werden.
Zur besseren Einbindung der Region rund um den Bahnhof Diepholz in den Landkreisen Diepholz und Vechta an den Fernverkehr der DB AG soll der Bahnhof Diepholz zu einem IC-Systemhalt ausgebaut werden.
Die nicht mehr im SPNV betriebenen Bahnstrecken Bassum – Sulingen – Rahden, Diepholz – Sulingen – Nienburg, Bremen – Thedinghausen und Syke
– Hoya im Landkreis Diepholz sollen - soweit es sich nicht um entwidmete Teilstücke handelt - als Option für künftige Planungen und Nutzungen in ihrem Bestand nicht weiter angetastet werden.
Das Angebot auf der Regionalbahnlinie R6 (Bremen – Vechta - Osnabrück)
Landkreis Oldenburg
ist in den Abendstunden zu verdichten. Der Landkreis Oldenburg verfolgt
die Reaktivierung des Haltepunktes Dötlingen, dort sollen die Züge der Regionallinie R6 und der Expresslinie RX12 halten.
Die SPNV-Bedienung (RegionalExpress bzw. Regio-S-Bahn) zwischen Bre-
Landkreis Osterholz
merhaven und Bremen (KBS 125) soll nachhaltig weiter verbessert werden.
Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass die betriebliche Fahrplanstabi-
lität (SPNV-Taktverkehre) auch vor dem Hintergrund der weiter deutlich
wachsenden Schienengüterverkehre gewährleistet wird.
Die Bahnstrecke Osterholz-Scharmbeck – Bremervörde ("Moorexpress"), die
zurzeit nur für den Güter- und Touristikverkehr genutzt wird, soll als
Option für künftige Planungen in Bezug auf eine mögliche Wiederaufnahme
des SPNV auf dieser Strecke (bzw. auf Teilstrecken) in ihrem Bestand gesichert werden.
Eine Verlängerung der Regio-S-Bahn über Farge nach Schwanewede ist eine
langfristige Zieloption des Landkreises Osterholz.
Von zentraler Bedeutung für die schienenverkehrliche Anbindung des Land-
kreises Verden ist die Aufrechterhaltung der regulären Einbindung des Bahnhofs Verden in den Schienenpersonenfernverkehr.
Auf der Regio-S-Bahnlinie RS1 (Bremen-Farge – Bremen – Verden) soll auf dem gesamten Abschnitt ganztägig ein Halbstundentakt eingerichtet werden.
Landkreis Verden
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-15
Das Angebot auf der Regionallinie R5 (Rotenburg – Verden – Minden) soll im
Bestand gesichert und weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird angestrebt, die Durchbindung der Züge nach Minden auch montags bis freitags
wieder herzustellen. Der Landkreis setzt sich für den zweigleisigen Ausbau der Schieneninfrastruktur zwischen Rotenburg (Wümme) – Verden ein.
Die sogenannte Y-Trasse (Neubau der Fernverkehrsverbindung Hannover – Hamburg und Hannover – Bremen) wird zu einer noch stärkeren Belastung
des bereits heute stark befahrenen Streckenabschnittes Bremen – Langwedel führen. Ziel ist, zwischen Bremen und Verden auch nach Realisierung der
Y-Trasse ein hochwertiges (schnelles, halbstündiges) SPNV-Angebot be-
trieblich durchführen zu können. Notwendig ist eine Erweiterung der Schieneninfrastruktur im Bereich Bremen – Langwedel um ein oder mehrere zu-
sätzliche Gleise.
Der "Übereckanschluss" am Bahnhof Hude zwischen den Regio-S-Bahnlinien
Landkreis Wesermarsch
RS4 (Nordenham – Hude – Bremen) und RS3 (Bad Zwischenahn – Oldenburg – Bremen) ist für schnelle Verbindungen zwischen dem Landkreis Wesermarsch und der Stadt Oldenburg von großer Bedeutung und damit aufrechtzuerhalten.
C 2.5 Bedienungsangebot und Maßnahmen in den Gebietskörperschaften Im folgenden Abschnitt werden die Veränderungen im Angebot sowie die Zielnetze der Gebietskörperschaften dargestellt. C 2.5.1 Stadtgemeinde Bremen Im Bereich Kirchhuchting ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 und
8 geplant. An der heutigen Endhaltestelle Roland-Center soll nach der aktuellen
Planung
die
Verlängerungsstrecke
beginnen,
die
über
den
Willakedamm auf die Trasse der Bremen-Thedinghauser Eisenbahn (BTE)
Verlängerung der Straßenbahnlinien 1 nach Bremen-Mittelshuchting und 8 nach Weyhe
geführt werden soll und die beide Straßenbahnlinien bis zur Heinrich-PlettAllee gemeinsam benutzen sollen. Die Verlängerung der Linie 1 soll dann weiter über die Heinrich-Plett-Allee bis zum Endpunkt Brüsseler Straße ge-
führt werden. Die Linie 8 soll ab Heinrich-Plett-Allee weiter auf der BTETrasse über die Landesgrenze in Richtung Stuhr-Brinkum und Weyhe geführt werden. Die Buslinie 55 zwischen Stuhr-Brinkum und Bremen-
Huchting entfällt mit der Inbetriebnahme der Verlängerung der Straßenbahnlinie 8. Die Busbedienung ist dann nur noch zwischen Brüsseler Straße
und Friedhof Huchting über die Huchtinger Heerstraße, Roland-Center und
Kirchhuchtinger Landstraße erforderlich. In der Kirchhuchtinger Landstraße bis zum Roland-Center verkehren wie bisher zusätzlich die Regionalbusse und eine Buslinie der Delbus.
Nach einer erneuten Variantenuntersuchung im Jahr 2012 wird eine Planfeststellung bis 2014 angestrebt. Ein gemeinsamer Bau der Linien 1 und 8 ist aus wirtschaftlichen Gründen zu befürworten.
In einer Analyse von Verkehrsbeziehungen hat sich herausgestellt, dass zwischen der Vahr und Osterholz-Tenever einerseits sowie zwischen
Hulsberg, Peterswerder, Steintor und Ostertor andererseits viele Fahrten mit
dem motorisierten Individualverkehr und vergleichsweise wenig Fahrten mit
Gleisverbindung JuliusBrecht-Allee – Steubenstraße - Stresemannstraße – Bennigsenstraße
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-16
öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Die genannte Gleisver-
bindung zwischen den Linien 1 und 2/10 ermöglicht es, diese Fahrgastpotenziale besser auszuschöpfen. Die östliche Vorstadt könnte somit direkt
und umsteigefrei mit der Neuen Vahr und Osterholz durch die Straßenbahn verbunden werden. Eine erste Kosten-Nutzen-Untersuchung nach den Pa-
rametern der standardisierten Bewertung für ÖPNV-Vorhaben hat bereits ein
positives Ergebnis erbracht. Die Einbeziehung der Maßnahme in das GVFGGroßvorhabenprogramm des Bundes wird zeitnah angestrebt.
Der Gleisbogen aus Richtung Neustadt zur Obernstraße war wegen der in-
zwischen entfernten Treppenanlage zum Brilltunnel nicht möglich. Das Ge-
Betriebsgleisverbindung Am Brill
gengleis ist bereits vorhanden. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis Ende
2012 erfolgt.
Der Beschluss der Deputation für Bau und Verkehr aus dem Jahr 2001 wird
weiter umgesetzt. Für den Einsatz 2,65 m breiter Straßenbahnfahrzeuge
Streckenanpassungen für 2,65 m breite Straßenbahnen
müssen weiterhin Streckenabschnitte im Zuge von Gleiserneuerungs- und
Straßenbaumaßnahmen angepasst werden.
Es wird angestrebt, alle Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz mit 2,65 m breiten Straßenbahnfahrzeugen befahren zu können. Anfang 2012 waren bereits 89 % des Streckennetzes angepasst. Befahrbar waren zum genannten
Zeitpunkt die Strecken der Linien 1, 3 und 6. Im Zuge von Gleisersatzbauar-
beiten ist vorgesehen, eine Engstelle im Bereich der Schwachhauser Heer-
straße zu beseitigen, um zeitgleich mit der Verlängerung der Strecke nach
Lilienthal die breiteren Straßenbahnfahrzeuge auf der gesamten Linie 4 ein-
setzen zu können. Mit der 2013 vorgesehenen Ersatzbaumaßnahme Hartwigstraße wird der Einsatz der neuen Fahrzeuge auch auf der Linie 8
möglich sein.
Seit 2008 befindet sich in Bremen die "Richtlinie der Freien Hansestadt
Bremen zur barrierefreien Gestaltung baulicher Anlagen des öffentlichen
Verkehrsraumes, öffentlicher Grünanlagen und öffentlicher Spiel- und
Sportstätten" in Kraft 2, wonach Haltestellenbereiche des Öffentlichen Perso-
Einzelmaßnahmen an Haltestellen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
nennahverkehrs grundsätzlich so gestaltet sein sollen, dass auch mobilitätseingeschränkten Personen der Einstieg in das öffentliche Verkehrsmittel
ermöglicht wird. Aktuell wird diese Richtlinie überarbeitet. Bei jeder Neuanlage von Haltestellen auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen kommen
die Inhalte dieser Richtlinie konsequent zur Anwendung. In Zusammenarbeit mit der BSAG beabsichtigt die Stadtgemeinde Bremen darüber hinaus, eine
Bestandsaufnahme der stadtbremischen Bushaltestellen im Hinblick auf die Barrierefreiheit vorzunehmen. Zweck der Analyse ist es, bestehende Defizite
bezüglich der barrierefreien Nutzung der Haltestellen festzustellen und auf Basis der erhobenen Daten ein Konzept zu entwickeln, das die Beseitigung
ermittelter Mängel in verschiedenen Priorisierungsstufen als mittelfristiges Ziel vorsieht.
Im Zuge der weiteren Ansiedlung von Betrieben im Gewerbegebiet Hansalinie wird angestrebt, die Buslinie 42 zu verlängern. Für diesen Fall müsste ein zusätzlicher Bus eingesetzt werden. Hierdurch bestünde die Möglichkeit, die Linie durch den Hemelinger Ortskern bis zum Weserwehr zu führen und 2
Die Richtlinie wird zurzeit überarbeitet.
Anbindung Gewerbegebiet Hansalinie
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-17
neben der Anbindung des Bahnhofs Sebaldsbrück (heutiges Linienende) zusätzliche Anschlüsse an die Straßenbahnlinien 2 und 10 (Föhrenstraße)
sowie an die Straßenbahnlinie 3 (Weserwehr) herzustellen. Die halbstündlich
verkehrende Linie könnte zwischen Weserwehr und Schlengstraße zusammen mit den Buslinien 40/41 eine vorhandene Taktlücke schließen und das Angebot zu einem 10-Minutentakt verdichten.
Das Konzept für den ÖPNV im Neuen Hulsberg-Viertel auf dem ehemaligen
Gelände des Klinikums Mitte beruht auf einer Verbesserung und Ausweitung
des bestehenden ÖPNV-Angebots in der Achse der Bismarckstraße. Mit der
Anbindung Neues HulsbergViertel und Klinikum Bremen-Mitte
Führung einer zusätzlichen Buslinie würde das vorhandene Angebot im Takt
und in der Kapazität deutlich aufgewertet. In Abstimmung mit der BSAG wird eine nachfragegerechte Buslinienführung untersucht.
Bisher wurden von der BSAG schon Bus-Teilnetze im Zuge von Erweiterun-
gen des Schienenverkehrs (Linien 1, 4 und RS 1) modifiziert und an die sich
Überprüfung des Busliniennetzes der BSAG
verändernden Fahrgastströme angepasst. Der Planungsprozess des seit
2012 in Bearbeitung befindlichen Verkehrsentwicklungsplans soll genutzt
werden, das Netz im gesamtstädtischen Zusammenhang mit dem Ziel weiterer Optimierungen zu überprüfen. Darüber hinaus soll die Sinnhaftigkeit des Einsatzes von Ortsbussen und bedarfsgesteuerten Angeboten untersucht werden.
Unter der Federführung des VBN wird angestrebt, den Nachtknoten Bremen
Nachtknoten Bremen
Hbf mit dem Ziel zu optimieren, kürzere Übergangszeiten im Nachtverkehr zwischen den Verkehrsmitteln des SPNV, der Regionalbusse sowie den Ver-
kehrsmitteln der BSAG (Straßenbahn, Stadtbus) zu ermöglichen, so dass ein
Umsteigen über die verschiedenen Verkehrsträger hinweg auch in der Schwachverkehrszeit möglich ist.
Für den Nahverkehrsplan bestehen aktuell keine Überlegungen zur Ände-
rung der Linienführung von Regio-Buslinien auf dem Gebiet der Stadtgemeinde Bremen. Mit der Umsetzung von netzergänzenden Straßenbaumaß-
Führung der Regio-Buslinien im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen
nahmen – insbesondere der Fertigstellung der A 281 – und im Zuge der Erweiterung des Straßenbahnnetzes (u.a. Verlängerung der Linie 8 in Richtung Weyhe) soll eine Überprüfung der Linienführung der Regio-Buslinien in
Abstimmung mit den Busunternehmen und den betroffenen Gemeinden
sowie mit dem VBN und ZVBN erfolgen. Dabei bestehen folgende Anforde-
rungen: •
Orientierung der Linienführung an der tatsächlichen und der zu erwartenden Fahrgastnachfrage
•
Gewährleistung eines eigenwirtschaftlichen Betriebs
•
Sicherstellung der baulichen und technischen Voraussetzungen bei der Straßeninfrastruktur
Die Belange der Busunternehmen und die Bedürfnisse der Fahrgäste aus der
Region sowie die Bedürfnisse der Bremer Fahrgäste, die ihre Ziele in der
Region haben, sind vor diesem Hintergrund in besonderer Weise zu beachten.
Netz- und Haltestellendichte, Betriebszeiten und Bedienungshäufigkeiten
sind vertraglich mit der Bremer Straßenbahn AG im Rahmen des öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) bis 2020 vereinbart. Sie entsprechen wei-
Bedienungsstandards
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-18
testgehend den zurzeit geltenden Bedienungsstandards (vgl. Teil A). Das
räumliche Verkehrsangebot ist über die Erschließung mit Haltestellenein-
zugsbereichen (600-Meter–Radius, 300 m für Stadtteile mit höherer Sied-
lungs- und Bevölkerungsdichte) gegeben. Eine weitere Verdichtung des Li-
niennetzes ist nicht Gegenstand des Kontraktes.
Es gelten die mit der BSAG im ÖDLA festgelegten Qualitätskriterien sowie
Qualität
die im Qualitätssicherungssystem der BSAG vereinbarten Konkretisierungen, die die Qualität speziell der kundenrelevanten Leistungen beschreiben, wie
und wann jene gemessen werden und wie mit Abweichungen vom Maßstab umzugehen ist. Hierzu zählen u.a. Pünktlichkeit, Anschlusssicherung, Sau-
berkeit und kundenfreundliche Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen
inkl. Fahrgastinformation, die Definition von maximalen Besetzungsgraden an maßgeblichen Querschnitten, die eine Überfüllung von Fahrzeugen im
Normalfall ausschließen sollen, Regelungen zur Information der Fahrgäste im Störungsfall sowie Freundlichkeit und Sachkenntnis des Betriebspersonals.
Zur Sicherung eines pünktlichen, sicheren, kundenfreundlichen und wirt-
Beschleunigungsmaßnahmen
schaftlichen ÖPNV-Betriebs sind Beschleunigungsmaßnahmen für die Fahrzeuge im Liniennetz erforderlich. Wartezeiten an Lichtsignalanlagen sind
grundsätzlich zu vermeiden und in bestimmten Fällen zu minimieren. Die
bereits weitgehend umgesetzte Beeinflussung der Lichtsignalanlagen durch
die Straßenbahnen wird für nachfragestarke Buslinien und fahrtzeitverlust-
trächtige Streckenbereiche weitergeführt sowie der technische Fortschritt
bei der Modernisierung von Anlagen berücksichtigt. Hierbei sind die Wirtschaftlichkeit und der Nutzen für die Fahrgäste nachzuweisen. Ziele sind: •
Qualitätssicherung und weitere Optimierung der Ansteuerung von LSA durch Straßenbahnen
•
Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der LSA-Ansteuerung für
Busse •
Einbeziehung von Regionalbuslinien in die LSA-Ansteuerung
•
Erneuerung des Funkansteuerungssystems für die Anmeldung von ÖV-Fahrzeugen an die Lichtsignalanlage
•
Optimierung von Baustellensignalanlagen durch ÖV-Ansteuerung.
Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremen wird in der Tabelle C-1 im
Anhang dargestellt. Dieser soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Die Stadtgemeinde Bremen erstellt bis 2014 einen neuen Verkehrsentwicklungsplan mit einem Planungshorizont bis zum Jahr 2025, der weiter-
gehende Vorschläge und Begründungszusammenhänge zur ÖPNV- und SPNV-Planung in der Stadtgemeinde Bremen enthalten wird.
Verkehrsentwicklungsplan
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-19
C 2.5.2 Zielnetz Stadt Bremerhaven Der öffentliche Nahverkehr auf Schiene und Straße ist eines der Kernthemen
der „Klimastadt Bremerhaven“ sowie wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger. Es wird deshalb das Ziel verfolgt, den ÖPNV weiter zu stärken und noch attraktiver auszugestalten. Derzeit wird an einem nachhaltigen, integrierten Gesamtverkehrskonzept gearbeitet. Darin werden der öffentliche Nahverkehr und eine grundle-
gende Überprüfung der Linienstruktur einen besonderen Schwerpunkt
bilden. Nach Beschlussfassung ist zu prüfen, ob die nachfolgenden Aussagen im Rahmen einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans für das Teilgebiet Bremerhaven angepasst werden müssen.
Die Stadt Bremerhaven ist durch die Regio-S-Bahn RS2 Bremerhaven - Bre-
men – Twistringen, die Regionallinie R2 Bremerhaven - Cuxhaven und R3 Bremerhaven - Buxtehude sowie die Expresslinie RX2 Bremerhaven – Bremen
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
– Osnabrück/Hannover an das SPNV-Netz angeschlossen.
•
Die Expresslinie RX2 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im
Stundentakt und Samstag und Sonntag im Zweistundentakt. Mit Neuver-
gabe des RE-Kreuzes Bremen im Dezember 2013 wird das Angebot auf
einen Stundentakt verbessert und es bestehen von Bremerhaven abwechselnde Direktverbindungen nach Osnabrück und Hannover.
•
Die Regio-S-Bahn RS2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt. Montags bis freitags werden zusätzlich Verstärkerleistungen angeboten.
•
Die Regionallinie R2 verkehrt von Montag bis Sonntag im Stundentakt.
Während der Sommersaison (01.04.–31.10.) werden einzelne Fahrten nach Bremen durchgebunden.
•
Die Regionallinie R3 verkehrt von Montag bis Freitag überwiegend im
Stundentakt, Samstag und Sonntag im durchgängigen Zweistundentakt. Die R3 bedient den Hauptbahnhof, nicht aber den Bf Bremerhaven-Lehe.
Das Liniennetz des Stadtbusverkehrs in Bremerhaven besteht aus 15 Busli-
nien, die - überwiegend als Durchmesserlinien konzipiert - auf die Innen-
Bedienungsebene Stadtbus
stadt ausgerichtet sind (vgl. Kap. A 2.2.3 bzw. Karte A-9).
Ziel ist es, das bestehende Angebotsniveau zu sichern und den Erfordernis-
sen entsprechend anzupassen. Zu prüfen sind insbesondere: •
Anpassung des vorhandenen Angebots an siedlungsstrukturelle Entwicklungen
•
Verbesserungen der ÖPNV-Anbindungen für das Überseehafen- und
Fischereihafenareal (einschließlich der geplanten Erweiterungen im Zu-
sammenhang mit dem Offshore-Terminal Bremerhaven) und angrenzender hafenorientierter Gewerbegebiete •
Verbesserungen der ÖPNV-Erreichbarkeit der touristischen Ziele (z.B. Havenwelten)
In Räumen und Zeiten schwacher Verkehrsnachfrage werden zur Ergänzung
des Linienangebots Anruflinientaxifahrten angeboten. Diese verkehren nach
telefonischer Anmeldung zum normalen VBN-Tarif. Der Umfang dieser in
den jeweiligen Fahrplänen gekennzeichneten Fahrten variiert von Einzelfahrten bis hin zum kompletten Fahrplanangebot als Anruflinientaxi. Das Angebot ist bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.
ALT-Ergänzungen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
In Bremerhaven verkehren die Nachtlinien "Moon-Liner" und "Night-Liner" in
C-20 Stadtbus Nachtverkehr
den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor Feiertagen. Sie verbinden verschiedene Lokalitäten im
Stadtgebiet und die Innenstadt mit den nördlichen und südlichen Stadtteilen
sowie der Stadt Langen im Landkreis Cuxhaven (vgl. Karte A-10). Das Nachtverkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt
werden. Zu prüfen ist insbesondere die Abstimmung mit dem SPNVAngebot am Hauptbahnhof Bremerhaven.
Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Bremerhaven ist in Tabelle C-2
dargestellt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Neben diesen harten Angebotsstandards sollen folgende weiche Standards in Bremerhaven unbedingt gesichert und weiterentwickelt werden: •
Vorhaltung eines betriebseigenen Kundencenters am Hauptbahnhof
•
Stadtweites Angebot der Busschule für Schülerinnen und Schüler
•
Stadtweites Mobilitätstraining
•
Hohe Qualität des Fahrpersonals durch Festschreibung des Qualifikationsziels Berufskraftfahrer
•
Besondere Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Fahrgäste sowie
von Fahrgästen mit besonderen Beförderungsbedürfnissen (u.a. Kinderwagen) durch entsprechend erweiterte Kombiflächen in den Fahrzeugen
•
Vermeidung von Zugangshemmnissen für Gelegenheits- und Dauerkun-
den durch moderne, elektronische Vertriebssysteme (BOB, MIA) •
Videoaufzeichnung in allen Fahrzeugen zur Erhöhung der subjektiven Fahrgastsicherheit
Um den Busverkehr in der Stadt weiter zu beschleunigen, sollen die beste-
Beschleunigungsmaßnahmen
henden Bussonderfahrspuren und Busbeschleunigungsmaßnahmen kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert werden.
Hinsichtlich der Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger ist im Stadtge-
Verknüpfungsanlagen
biet und in Stadtrandlagen die Einrichtung und Verbesserung von Verknüp-
fungsanlagen zu prüfen. Am Hauptbahnhof ist eine Verbesserung des Wegeleitsystems (Beschilderung einschließlich taktiler Leitung) vorgesehen.
Ein Beitrag zur „Klimastadt Bremerhaven“ ist neben der Berücksichtigung der
jeweils höchsten technischen Schadstoffklasse bei der Neubeschaffung von
Machbarkeit von Oberleitungsbussen
Fahrzeugen (2012 = EEV) auch der Einsatz CO2-freier Fahrzeuge. In diesem
Zusammenhang wird die Machbarkeit der Einführung von Oberleitungsbussen (Trolleybusse) geprüft.
Um den Zugang zum ÖPNV weiter zu vereinfachen, ist eine qualitativ hochwertige Fahrgastinformation unerlässlich. Deshalb ist die Fahrgastinformation kontinuierlich, insbesondere unter Nutzung moderner Informations-
technologien, weiterzuentwickeln. Insbesondere ist •
die Integration von BremerhavenBus in das verkehrsunternehmensübergreifende VBN-Echtzeitinformations- und Anschlusssicherungssystem weiter voranzutreiben,
•
die Ausstattung von Haltestellen mit DFI-Anzeigern sowie aller Fahr-
zeuge mit Echtzeitanzeigern fortzusetzen und
Fahrgastinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-21
die Fahrgastinformationen auch unter besonderer Berücksichtigung der
•
Zielgruppe Touristen auszubauen. Hierzu ist die Zusammenarbeit mit
touristischen Einrichtungen, der Hotelerie sowie dem Einzelhandel zu intensivieren.
Das Stadtgebiet Bremerhaven wird u.a. auch von sieben regional bedeutsamen Regionalbuslinien aus dem angrenzenden Landkreis Cuxhaven ange-
fahren. Dies betrifft die in der Aufgabenträgerschaft des Landkreises Cuxhaven stehenden Linien: •
525 Bad Bederkesa – Bremerhaven
•
530 Dedesdorf – Bremerhaven
•
531 Uthlede - Bremerhaven
•
550 Cuxhaven - Bremerhaven 570/580 Sandstedt – Bremerhaven über Holte und Stotel bzw.
•
Dedesdorf und Lanhausen
575 Beverstedt – Bremerhaven
•
Das bestehende Fahrplanangebot sowie die bestehenden Anschlüsse dieser
Linien - insbesondere am Hauptbahnhof und an den Haltestellen Carsten-
Börger-Straße und Flötenkiel - an weiterführende Bus- und Zugverbindun-
gen sollen erhalten werden.
Die Linie 440 (WeserSprinter) verbindet die Oberzentren Bremerhaven und
Oldenburg täglich im Zweistundentakt. Das Angebot soll insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit überprüft werden.
Grundsätzlich soll die weitere Abstimmung der ÖPNV-Angebote von Stadtund Regionalbusverkehren vorangetrieben werden (zeitlich, räumlich und in Hinblick auf Verknüpfungspunkte).
Hinweis zur folgenden Tabelle C-1: Abkürzungen SVZ
HVZ NVZ ALT
mit ALT BA
HB E
EKZ Hbf HS
ML NL Nds SB
SZ
Schwachverkehrszeit Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Anruflinientaxi, verkehrt nur nach telefonischer Anmeldung zum VBN-Tarif Einzelne Fahrten werden als ALT angeboten Betriebsanfang verkehrt nur an Schultagen im Land Bremen Einsetzwagen Montag bis Freitag an Schultagen Einkaufszentrum Hauptbahnhof Hochschule Moon-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage
Night-Liner – Nachtverkehr: in den Nächten Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntage sowie in den Nächten auf Feiertage
verkehrt nur an Schultagen im Land Niedersachsen Schnellbus Schulzentrum
Regionalbus
Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremerhaven (Quelle: BremerhavenBus)
Ziegeleistraße - Hbf - Klinikum Bremerhaven
Debstedt - Carsten-Börger-Straße
Night-Liner
Imsum - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Spaden - Hbf - Klinikum Bremerhaven
E21 Z
E22 Z
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
Nds
HB/Nds
Nds
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
HB
ALT
ALT
ALT
mit ALT
SB
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
mit ALT
SB
Anme rkung
Einzelfahrt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
-
30
60
60
30
30
30
Einzelfahrt
30
30
30
30
30
15
30
15
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
-
-
30
60
-
-
60
Einzelfahrt
30
60
30
15
60
30
30
HVZ 1 Min.-Takt
SVZ 1 Min.-Takt 30
06:30 - 08:30
BA - 06:30
-
-
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
Einzelfahrt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Einzelfahrt
Einzelfahrt
30
60
60
30
30
-
Einzelfahrt
30
30
30
30
30
30
30
15
30
NVZ 1 Min.-Takt
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
30
30
30
Einzelfahrt
30
30
30
30
30
15
30
15
30
HVZ 2 Min.-Takt
15:00 - 18:30
monta gs - fre ita gs 08:30 - 15:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
30
30
-
-
30
30
30
30
30
30
30
15
30
NVZ 2 Min.-Takt
18:30 - 20:30
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
60
-
-
60
60
-
-
60
60
30
60
60
2
60
30
-
SVZ 2 Min.-Takt
20:30 - 00:00
120
60
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
60
60
-
-
60
-
30
60
60
60
60
30
-
SVZ 1 Min.-Takt
BA - 09:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30
60
60
60
30
-
-
30
30
30
30
30
60
30
15
-
NVZ 1 Min.-Takt
09:00 - 16:00
sa msta gs
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30 - 60
-
-
60
40 - 60
-
-
60
60
20 - 30
40 - 60
40 - 60
-
40 - 60
20 - 30
-
SVZ 2 Min.-Takt
16:00 - 00:00
120
60
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30 - 60
-
60
60
60
-
-
60
60
30
60
60
60
60
30
-
SVZ 1 Min.-Takt
BA - 10:00
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
30 - 60
-
60
60
40 - 60
-
-
60
60
20 - 30
40 - 60
40 - 60
-
40 - 60
20 - 30
-
SVZ 2 Min.-Takt
10:00 - 00:00
sonn- und fe ie rta gs
Teil C
Moon-Liner
HS/Stadttheater - EKZ Spaden
Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf
E19 Z
E20 Z
Freigeb./Arbeitsagentur - Friedhof Schiffdorf
SZ Carl von Ossietzky - Heinrich-Plett-Straße
E17 Z
E18 Z
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
E15 Z
E16 Z
Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Spaden - Hbf - Schiffdorf
E11 Z
E12 Z
E13 Z
Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf
E10 Z
E14 Z
Surheide - Hbf - Pestalozzistraße
Schiffdorf - Hbf - Pestalozzistraße
E09 Z
Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße
Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße
E07 Z
E08 Z
Langen/Debstedt - Hbf - Schiffdorf
Wulsdorf/Grünhöfe - Hbf - Pestalozzistraße
E05 Z
E06 Z
Leherheide - Hbf - SZ Carl von Ossietzky
Spaden - Hbf - Schiffdorf
E03 Z
E04 Z
Goethestraße - Hbf - Bahnhofstraße
HS/Stadttheater - Heinrich-Plett-Straße
Carsten-Börger-Str. - PowerBlades
516
E01 Z
Buschkämpen - Stadtverwaltung
515
E02 Z
Überseering - Container-Terminal - Rotersand
Plätternweg - Louise-Schroeder-Straße
512
513
Leherheide Ost - Stadtmitte - Wulsdorf
511
Langen - Imsum
Hbf - Am Seedeich
509 Z
510
Leherheide - Hbf - Klinikum Bremerhaven
Imsum - Hbf - Surheide
508
509
SZ Langen - Hbf - Wulsdorf
Spaden - Hbf - Bramel
506
Debstedt - Hbf - Wulsdorf
505
507
Leherheide West - Hbf - Surheide
Hbf - Fischereihafen - Bohmsiel
503
504
Leherheide - Hbf - Wusldorf
Leherheide West - Hbf - Grünhöfe
501
Linie nve rla uf
502
Linie
Stand Fahrp lan 2012
Taktzeiten Stadtbusverkehr Bremerhaven
Nahverkehrsplan ZVBN C-22
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-23
C 2.5.3 Zielnetz Stadt Delmenhorst Die Weiterentwicklung des Stadtbusverkehrs zielt auf eine gute Erreichbarkeit der verschiedenen Infrastruktureinrichtungen in der Stadt. Entscheidend
ist, ob insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Veränderun-
gen den Bedürfnissen älterer Menschen ausreichend entsprochen wird, da diese oftmals in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.
Hierzu bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung, ob das bestehende Stadtbusnetz noch den Belangen der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung, Rechnung trägt. In diesem Zu-
sammenhang bedarf es einer Analyse, welche Ziele im Stadtgebiet zu welcher Zeit, von welchem Personenkreis und wie häufig nachgefragt werden.
Neben der Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten fließen diese Er-
gebnisse in eine nachfrageorientierte Weiterentwicklung des städtischen Busnetzes ein.
Für den Nahverkehrsplan leiten sich daraus folgende Ziele ab: •
Ziele
Die Optimierung des Stadtbusverkehrs wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und der verkehrlichen Notwendigkeit weiter verfolgt.
•
Die Finanzierung für ein bedarfsgerechtes und nachfrageorientiertes
ÖPNV-Angebot ist dabei sicherzustellen. •
Die Fahrgastinformation am Bahnhof Delmenhorst wird im Hinblick auf die Erfordernisse, auch unter Berücksichtigung neuer technischer Möglichkeiten, überprüft und gegebenenfalls angepasst.
•
Unter Berücksichtigung des städtischen ÖPNV-Angebots sollen die Ver-
knüpfungen zu den Regionalbusangeboten überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
•
Unter Berücksichtigung des städtischen Freizeitliniennetzes soll eine Weiterentwicklung des Nachtverkehrsangebots geprüft werden.
•
Im Zusammenhang und in Zusammenarbeit mit touristischen Einrichtun-
gen, mit Einrichtungen der Stadtverwaltung und dem Einzelhandel sollen
ÖPNV-Informationen, beispielsweise auf den jeweiligen Internetseiten, verbessert werden.
Die SPNV-Anbindung der Stadt Delmenhorst besteht aus der Expresslinie RX1, den Regio-S-Bahnlinien RS3, RS4 sowie der Regionallinie R6.
•
Die Expresslinie RX1 Hannover - Verden – Bremen – Oldenburg - Bad
Zwischenahn - Leer – Norddeich Mole verkehrt im Zweistundentakt, der
durch den IC-Verkehr zu einem Stundentakt verdichtet wird. •
Die Regio-S-Bahnlinien RS3 Bremen – Oldenburg – Bad Zwischenahn und
RS4 Bremen – Hude – Nordenham stellen direkte Anbindungen an die
Oberzentren Oldenburg und Bremen bzw. an das Mittelzentrum Nordenham her. Sie verkehren im Stundentakt.
•
Die Regionallinie R6 schließlich verkehrt ebenfalls im Stundentakt in
nordsüdlicher Richtung von Bremen über Wildeshausen nach Osnabrück.
Durch eine gleichmäßigere Verteilung der Fahrtenangebote soll eine bessere
Vertaktung zwischen Delmenhorst, Oldenburg und Bremen hergestellt werden.
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das Liniennetz des Delmenhorster Stadtverkehrs besteht aus einem Tagesliniennetz und einem Freizeitliniennetz am Abend und an den Wochenenden.
C-24 Bedienungsebene Stadtbus
Das Tagesliniennetz besteht aus sieben Linien. In Zeiten geringerer Nach-
frage verkehren im Freizeitliniennetz sechs Linien. Der Angebotsstandard
des Stadtverkehrs Delmenhorst ist in Tabelle C-2 dargelegt und soll gesi-
chert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Zusätzlich verkehrt die Bremer Stadtbuslinie 61 von Bremen-Rablinghausen
nach Delmenhorst-Sandhausen und stellt dort stündlich regelmäßige An-
schlüsse mit der Linie 205 her. Elf der siebzehn Fahrten der Linie 61 verkehren als Anruflinientaxi.
Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von keiner Regionalbuslinie der Bedie-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Das Stadtgebiet Delmenhorst wird von einer Regionalbuslinie der Bedie-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
nungsebene 1 angefahren.
nungsebene 2 angefahren:
Linie 450 "Deichläufer" Berne – Lemwerder - Delmenhorst (LK Wesermarsch,
C 2.5.10)
Grundsätzlich soll diese Linie montags bis freitags im Zweistundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Die Linie 450 bietet regelmäßig Anschlüsse, insbesondere an die Tageslinien mit ungera-
den Liniennummern. Sie stellt am Bahnhof Delmenhorst Anschlüsse an die
RS3 und RS4 nach Bremen und Oldenburg her.
Folgende Linien aus dem angrenzenden Landkreis Oldenburg bedienen die
Stadt Delmenhorst: Neben den Linien 229, 240 und 256, mit Schwerpunkt
Schülerbeförderung, verkehren auch die Werkbuslinien 237 und 238 mit Ziel
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
Mercedes-Benz-Werk in Bremen über das Stadtgebiet.
In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag bedient
Nachtverkehre
die Linie N23 auf der Fahrt zwischen Bremen und Wildeshausen mit drei Fahrtenpaaren drei Haltestellen in der Stadt Delmenhorst. Bei dieser als
"NachtEule" verkehrenden Linie kommt ein gesonderter Tarif zur Anwendung.
Die BürgerBuslinien der an das Stadtgebiet angrenzenden Gemeinde Gan-
derkesee 221 und 222 bieten in Delmenhorst regelmäßig Anschlüsse an die Tageslinien mit geraden Liniennummern. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBus
Sandhausen/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel-Süd
Deichhorst - Bf/ZOB - Bungerhof
Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne
205
206
208
Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.
Roland-Center - Bf Heidkrug - Bf/ZOB
Friedhof/Bungerhof - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.
Deichhorst/Hilversumer Str. Bf/ZOB - Hasport/Buchenstr.
Wichernstift - Bf/ZOB - Adelheide Kaserne
213
214
215
216
218
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
SVZ 1
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
HV Z 1
Tabelle C-2: Stadtverkehr in Delmenhorst (Quelle: Delbus) NV Z 1
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
HV Z 2
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
NV Z 2
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 2*
NVZ: Nebenverkehrszeit
HVZ: Hauptverkehrszeit
SVZ: Schwachverkehrszeit
Linie 206 A bschnitt B rahmstraße bis Hanse-Wissenschafts-Ko lleg über M o zartstraße so wie M o o rweg bis Ko nrad-A denauer-Straße über Ernst-Eckert-Straße nur im 60 M in.-Takt
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
Linie 205 Sandhausen/B ungerho f - ZOB A b Endstelle Sandhausen bis Haltestelle Wilhelm-Tell-Weg nur 60 M in.-Takt
Linie 202 Hasbergen/Dreilinien - ZOB A b Endstelle Hasbergen bis Haltestelle Lemwerder Str. nur 60 M in.-Takt
** NVZ 1So nnabend vo n 09:00 bis 16:00 30 M in.-Takt, ab 16:00 - 18:00 60 M in.-Takt
*SVZ 2 M o -Do . vo n 20:30 bis 22:18, freitags vo n 20:30 - 00:18 so nnabends vo n 16:00 bis 00:18 60 M in.- Takt
Dreilinien - Bf/ZOB - Annenheide
212
L in ien im F r eizeitlin ien n etz
Dwoberg/Hoher Weg - Bf/ZOB - Fridtjof-Nansen-Str.
Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Annenheide
203
204
Roland-Center/Huchting - Bf/ZOB - Deichhorst/Hilversume
Hasbergen/Dreilinien - Bf/ZOB - Brendel Süd/Gothaer Str.
201
202
L in ien im T ag es lin ien n etz
L in ie L in ien v er lau f
Mo n tag - F r eitag
BA - 0 6 :3 0 0 6 :3 0 - 0 8 :3 0 0 8 :3 0 - 15 :0 0 15 :0 0 - 18 :3 0 18 :3 0 - 2 0 :3 0 2 0 :3 0 - 2 3 :3 0
Taktzeiten Stadtbusverkehr Delmenhorst
Stand Fahrp lan 2012
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
SVZ 1
BA- 0 9 :0 0
S am tag s
N VZ 2
N VZ 1
H VZ 2
H VZ 1
SVZ 2
SVZ 1
60
60
60
60
60
60
60
30
30
30
30
30
30
Min. - Ta kt
NV Z 1* *
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 1
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 2
10 :0 0 - 2 3 :0 0
S o n n - u n d F eier tag BA- 10 :0 0
M o ntag bis Freitag vo n 18:30 bis 20:30
So nnabend vo n 09:00 bis 18:00
M o ntag bis Freitag vo n 08:30 bis 15:00
M o ntag bis Freitag vo n 15:00 bis 18:30
M o ntag bis Freitag vo n 06:30 bis 08:30
So nn- und feiertags vo n 10:00 bis 23:00
So nnabend vo n 18:00 bis 23:30
M o ntag bis Freitag vo n 20:30 bis 23:30
So nn- und feiertags vo n B etriebsbeginn bis 10:00
So nnabend vo n B etriebsbeginn bis 09:00
M o ntag bis Freitag vo n B etriebsbeginn bis 06:30
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
60
Min. - Ta kt
SVZ 2
0 9 :0 0 - 18 :0 0 18 :0 0 - 2 3 :3 0
Nahverkehrsplan ZVBN Teil C C-25
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-26
C 2.5.4 Zielnetz Stadt Oldenburg Der Entwurf des Strategieplans Mobilität und Verkehr (Stand 2012) leitet aus
Strategieplan Mobilität
der übergeordneten Perspektive der Stadt- und Mobilitätsentwicklung u.a. Ziele und Maßnahmen für den ÖPNV in Oldenburg ab. Schwerpunkt ist dabei der Erhalt des inzwischen erreichten, guten und für Oldenburg angemesse-
nen Angebots mit Weiterentwicklung in einigen Teilbereichen, insbesondere
im Service und in der Qualität. Zusammengefasst wird dies in dem Leitsatz
"Konsolidierung, aber Service und Qualität optimieren" (Stadt Oldenburg 2011). Darüber hinaus sollen neue Kunden für den ÖPNV gewonnen und ein höherer Anteil am Gesamtverkehr erreicht werden. Dazu sind u.a. die Belan-
ge älterer Menschen verstärkt zu berücksichtigen und die Verknüpfungen
vor allem zwischen dem Radverkehr und ÖPNV zu verbessern. Um attraktive Reisezeiten im ÖPNV zu gewährleisten, sollen Maßnahmen vermieden werden, die den Busverkehr in der Stadt verlangsamen. Auf den vom ÖPNV befahrenen Trassen ist grundsätzlich zu beachten: •
Durchgehender, ebener Fahrbahnbelag
•
Verzicht auf Rampen oder Schwellen
•
Vorfahrtsregelung auf der ÖPNV-Trasse, auch in Tempo-30-Zonen
•
Ausreichende Fahrbahnbreiten
•
Vermeidung regelmäßig parkender Fahrzeuge im Fahrbahnbereich
•
Vorrangschaltung für ÖPNV-Fahrzeuge an Ampeln und Kreuzungen
Daraus abgeleitet sind die Maßnahmen unter dem Punkt "Stadtbus" zu finden.
In Oldenburg verkehren drei Linien auf dem Ost-West Korridor und eine Linie in Nord-Süd-Ausrichtung (vgl. Kap. C 2.4): •
Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
(Zweistundentakt) •
IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt. 3
•
Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)
•
(Stun-
Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück (Stundentakt)
Für die 16 Stadtbuslinien in Oldenburg sind im "Strategieplan Mobilität" folgende Ziele und Maßnahmen in den drei Handlungsfeldern "Finanzierung
Bedienungsebene Stadtbus
des ÖPNV", "Infrastruktur/Investition" sowie "Service, Angebot und Qualität" formuliert worden:
Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden
Finanzierung des ÖPNV
•
Neue barrierefreie Mobilitätszentrale in Lappan Nähe
Infrastruktur /Investitionen
•
Ausbau der Dynamischen Fahrgastinformation an Haltestellen (Einbezie-
•
Finanzierung
hung weiterer wichtiger Haltestellen)
3
Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets
gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten.
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil C
C-27
Ausbau von Bike-and-ride-Anlagen (Programm für Fahrradabstellanlagen an Bushaltestellen)
•
Optimierung Park-and-ride-Anlagen (Prüfung der Standorte, der Kapazi-
tät, des Verkehrsangebots und des Tarifs) •
Fertigstellen des SPNV-Haltepunktes Wechloy und seiner Verknüpfungs-
anlagen mit dem Bus, Rad und Pkw •
Ausstattung verbessern
•
Bauliche Mängel beseitigen
•
Öffentlichkeitsarbeit intensivieren
•
Verbesserung der Servicequalität: Schulung des Fahrpersonals (Kunden-
Service, Angebot und Qualität
orientierung, Auskunft, Freundlichkeit) •
Angebotsverbesserung in den Abendstunden
•
Nachtverkehr optimieren
•
Pünktlichkeit verbessern
•
Marktforschung
Ergänzungen erfahren diese Handlungsfelder durch Maßnahmen mit lang-
fristigen Perspektiven, wie die Prüfung von weiteren Haltepunkten für den Regionalverkehr sowie tangentialer Stadtteilverbindungen.
Der Angebotsstandard des Stadtverkehrs Oldenburg ist in Tabelle C-3 dargelegt und soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Hinweis zur folgenden Tabelle C-3: Abkürzungen HVZ* NVZ**
Montag bis Freitag von 06:30 bis 08:30 Montag bis Freitag von 08:30 bis 19:00 Samstag von 09:45 bis 18:30 Montag bis Freitag von Betriebsbeginn bis 06:30
SVZ*** 1
Samstag von Betriebsbeginn bis 09:45 Sonn- und feiertags von Betriebsbeginn bis 11:30 Montag bis Freitag von 19:00 bis 24:00
SVZ 2 SVZ 3
Samstag von 18:30 bis 24:00 Sonn- und feiertags von 11:30 bis 24:00 Montag bis Freitag 00:00 bis 01:15 Samstag und Sonntag 00:00 bis 03:15
* Hauptverkehrszeit ** Nebenverkehrszeit *** Schwachverkehrszeit
Maßnahmen mit langfristigen Perspektiven
Tabelle C-3: Angebot Stadtbusverkehr Oldenburg (Quelle: VWG Oldenburg) -----
---
---
1 Fahrt 1 Fahrt 1 Fahrt
-----
------1 Fahrt 1 Fahrt
-------
---
-----
---
---------
---
30 30 15 30 60 60 15 15 15 15 60 60 60 15 30 15 15 15 15 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
30 30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
---
30
-----
---
30 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 15 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
30
-----
---
30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----
* Linie 316 wird fast ausschließlich mit Anruf-Linien-Taxen (ALT) bedient. Die Linie 311 beinhaltet Fahrten an den Adventssamstagen und während des Kramermarktes. Die Linien 319A und 319B beinhalten ausschließlich Schülerfahrten, die in diesem Zusammenhang nicht dargestellt werden. Die Linie 319C verkehrt nach Neuharlingersiel/Bensersiel und wird nicht weiter dargestellt.
Lini env erlauf Eversten - Ofenerfeld Infanterieweg - BBS Wechloy Borchersweg Krusenbusch - Schlossplatz Schlossplatz - Th.-Pekol-Str. Th.-Pekol-Str. - Am Alexanderhaus Th.-Pekol-Str.- Ofenerfeld Th.-Pekol-Str. - Heidkamp Ofenerdiek - Bümmerstede Universität - Hbf/ZOB Drielake - Hbf/ZOB BBS Wechloy/Rauhehorst - Hbf/ZOB Petersfehn – Bloherfelde Wildenloh – Bloherfelde Eschenplatz - Bloherfelde Bloherfelde - Ohmstede Ohmstede – Wahnbek Wehnen - Famila Famila - Hbf/ZOB Kreyenbrück - Hbf/ZOB Am Vogelbusch - Kanalbrücke Kanalbrücke - Rennplatz Rennplatz - Patentbusch Hatterwüsting - Hbf/ZOB Neuenwege - Nordstraße IKEA - Hbf/ZOB Thomasburg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - BBS Wechloy Infanterieweg - Hbf/ZOB Hbf/ZOB - Patentbusch Lappan - Donnerschwee/Alexandersfeld Lappan - Ofenerdiek/Ofenerfeld Lappan - Universität/Bloherfelde/ Petersfehn Lappan - Bümmerstede/Kreyenbrück Lappan - Osternburg/Krusenbusch 60 60
60
------30 ------60 60
---
-----
---
---------
---
---
-----
---
30 30 30 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----
30
Hinweise:
-----
---
15 15 30 60 60 15 15 30 15 60 60 60 15 30 30 15 15 30 15 30 60 120 30 30 30 30 30 -----
30
SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 NVZ Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --30 15
HVZ NVZ SVZ
-----
---
30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 --30 30 30 30 30 -----
30 30 60 60
30
60
-----
---
60 30 60 60 60 60 --60 60 120 120 120 60 60 30 30 60 60 60 60 60 120 --60 --60 -------
Hauptverkehrszeit Nebenverkehrszeit Schwachverkehrszeit
60 60
60
------60 60
-------
---
-----
---
---------
---
---
SV Z 2 SV Z 3 SV Z 1 Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt 30 --60
-----
---
30 15 60 60 60 30 30 30 30 60 60 60 30 30 30 30 30 30 30 30 60 120 --30 --30 -------
30
SV Z 2 Min.-Takt 30
11:30 - 24:00
s onn- und fei ertags
9:45 - 18:30 18:30 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 11:30
s amtags
6:30 - 8:30 8:30 - 19:00 19:00 - 24:00 0:00 - 3:15 BA - 9:45
montags - freitags
BA - 6:30
Teil C
N39 N40
N36 N37 N38
324
322
315 316* 317
314
312
310
309
304 306 307 308
303
Lini e 301 302
0:00 - 1:15
SV Z 3 SV Z 1 HVZ NVZ Anmerk ung Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt Min.-Takt --30 15 15
Übersicht Taktzeiten Stadt Oldenburg
Fahrplan 2012/13
Nahverkehrsplan ZVBN C-28
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das Stadtgebiet Oldenburg wird von acht Regionalbuslinien der Bedienungs-
ebene 1 radial angefahren. Grundsätzlich sollen diese Linien montags bis
C-29 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
freitags im Stundentakt verkehren, mit evtl. Verstärkerleistungen zur Hauptverkehrszeit. Alle diese Linien fahren am Hauptbahnhof/ZOB Oldenburg in den Taktknoten zur Minute :30, so dass hier eine Verknüpfung untereinan-
der und mit dem SPNV/Fernverkehr hergestellt wird. Dies soll weiter optimiert werden und das Verkehrsangebot nach den Vorgaben realisiert werden.
Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen, sind in den Kapiteln der Landkreise Ammerland, Oldenburg und Wesermarsch beschrieben. •
Linie S35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede (LK Ammerland,
C 2.5.5) •
Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede – Conneforde (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn – Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg (LK Ammerland, C 2.5.5)
•
Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg - Wildeshausen (LK Oldenburg, C 2.5.7)
•
Linie 280 Oldenburg - Wardenburg (LK Oldenburg, C 2.5.7)
•
Linie 440 "WeserSprinter" Oldenburg – Bremerhaven / NordenhamBlexen (LK Wesermarsch, C 2.5.10)
Die Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe ist
dem Landkreis Cloppenburg zugeordnet. Aus Sicht des ZVBN soll das Ange-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
bot gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden.
Einige Linien aus den angrenzenden Landkreisen Ammerland, Oldenburg
und Wesermarsch, die schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler
aus den Landkreisen ausgerichtet sind, fahren auch zu Schulstandorten in
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
der Stadt Oldenburg. Auch gibt es Schüler, die den entgegengesetzten Weg nehmen und Schulen in den Landkreisen besuchen (z.B. BürgerBus Rostrup,
Gemeinde Bad Zwischenahn). Die Maßnahmen, die diese Linien betreffen,
sind unter den Landkreiskapiteln zu finden (vgl. Kap. C 2.5.5 – C 2.5.10).
Die fünf städtischen Nachtlinien (N36 bis N40) verkehren in allen Nächten,
wobei das Angebot in den Wochenendnächten länger bereitgestellt wird. Dieses Angebot soll weiter optimiert werden.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot in den Nächten von Freitag auf Samstag
sowie Samstag auf Sonntag durch vier Linien der NachtEule Ammerland so-
wie durch zwei Linien der NachtEule Oldenburg (vgl. Karte A-22). Dieses Angebot soll gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Nachtverkehre
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-30
C 2.5.5 Zielnetz Landkreis Ammerland Im SPNV verkehren vier Linien: •
Expresslinie RX1 Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt)
•
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
IC Hannover – Bremen – Oldenburg – Norddeich Mole (Zweistundentakt) verdichtet das Angebot auf dieser Achse zum Stundentakt 4
•
Regio-S-Bahnlinie RS3 Bad Zwischenahn - Oldenburg – Bremen dentakt)
•
(Stun-
Expresslinie RX12 Wilhelmshaven - Oldenburg – Osnabrück
(Stundentakt)
Die an der Stadtgrenze von Oldenburg liegenden Ortsteile der Gemeinden
Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede werden durch die vier
Bedienungsebene Stadtbus
Oldenburger Stadtbuslinien 301, 303, 309 und 310 direkt an die Stadt Oldenburg angebunden.
Das Angebot der sechs in den Landkreis Ammerland verkehrenden Linien-
äste (vgl. Kap. C 2.5.4 "Zielnetz Stadt Oldenburg") soll gesichert und be-
darfsgerecht weiterentwickelt werden.
Folgende Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Linie S 35 "RhodoSprinter" Oldenburg – Westerstede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Verbindung zwischen
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1
dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Westerstede über die Autobahn A28
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 5
Sonn- und Feiertag: Zweistundentakt
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
in Taktknoten zur Minute :30
Am ZOB Westerstede
Linie 330 Oldenburg - Wiefelstede - Conneforde Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der beiden Grund-
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
zentren Wiefelstede und
Metjendorf mit dem Oberzentrum Oldenburg
Anbindung des Grundzentrums Metjendorf an den Hauptort Wiefelstede
Direkte Linienführung zwischen
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch durch bedarfs-
gesteuerte Fahrten)
Metjendorf und Borbeck über die
Heidkamper/Borbecker Landstraße (L824)
4
Die im VBN-Gebiet verkehrenden IC-Züge können von Inhabern von VBN-Zeit-Tickets
gegen Zahlung eines Aufpreises genutzt werden. Ab Fahrplanwechsel 2013 soll auf dem Streckenabschnitt Bremen - Augustfehn der VBN-Tarif ohne Aufpreis gelten. 5
Vgl. Kapitel C 2.1
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-31
Linie 340 Oldenburg – Rastede – Jaderberg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der zentralen Orte der
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Gemeinde Rastede (Mittelzentrum Rastede, Grundzentren Wahnbek und Hahn-Lehmden)
untereinander und mit dem Oberzentrum Oldenburg
Anbindung des Grundzentrums
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch durch bedarfs-
gesteuerte Fahrten)
Jaderberg im Landkreis Wesermarsch
Linie 350 Westerstede - Bad Zwischenahn - Oldenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Mittelzentren
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Westerstede und Bad Zwischenahn mit dem Oberzentrum Oldenburg und Anbindung des Grundzen-
trums Ofen an das Mittelzentrum Bad Zwischenahn sowie die
Verbindung der zentralen Orte miteinander
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch
Am ZOB/Bf Bad
gesteuerte Fahrten)
fahrplanmäßige
durch bedarfs-
Zwischen Bad Zwischenahn und
ebene (BE)
Zwischenahn eine Verknüpfung mit der
Regio-S-Bahnlinie RS3
Westerstede verkehrt die Linie über Rostrup - Elmendorf Langebrügge
Linie 380 Barßel - Edewecht – Oldenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Direkte Anbindung der beiden
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Grundzentren der Gemeinde Edewecht (Edewecht und Friedrichsfehn) an das
Oberzentrum Oldenburg Für den Landkreis Cloppenburg: direkte Anbindung des
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung in Taktknoten zur Minute :30
Zweistundentakt (auch durch bedarfs-
gesteuerte Fahrten)
Grundzentrums Barßel an das Oberzentrum Oldenburg
Hinweis: Die Zielvorgaben für die Linie 440 stehen im Kapitel C 2.5.10.
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:
C-32 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie 360 Barßel - Ocholt – Westerstede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Direkte Verbindung zwischen dem
Montag bis Freitag
Am Bf Westerstede-
BE 2
Grundzentrum Ocholt und dem
Grundzentrum Barßel (Landkreis Cloppenburg) mit dem
Mittelzentrum Westerstede
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie 6
Samstag (08:00 Uhr 19:00 Uhr): Zwei-
Ocholt Verknüpfung
ebene (BE)
mit dem
SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg
stundentakt
Linie 366 Augustfehn - Apen – Westerstede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der beiden Grund-
Montag bis Freitag
Am Bf Augustfehn
BE 2
zentren Apen und Augustfehn direkt mit dem Mittelzentrum Westerstede
Die Anbindung des Grundzen-
trums Barßel an den Bf Augustfehn soll, in Abstimmung mit dem
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Samstag (08:00 Uhr -
Verknüpfung mit dem
ebene (BE)
SPNV/Fernverkehr in Richtung Oldenburg
18:00 Uhr): Zweistundentakt
Landkreis Cloppenburg, erreicht werden.
Linie 370 Rastede – Wiefelstede - Bad Zwischenahn Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Tangentiale Verbindung zwischen
Montag bis Freitag
Am Bf Rastede Ver-
BE 2
den drei Gemeinden Rastede,
Wiefelstede und Bad Zwischenahn mit den zentralen Orten Rastede
(Mittelzentrum), Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Wiefelstede
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:
Zweistundentakt
(Grundzentrum)
knüpfung mit dem
ebene (BE)
SPNV sowie am ZOB/Bf Bad Zwischenahn Verknüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr jeweils unter
Berücksichtigung des Schülerverkehrs
Linie 375 Bad Zwischenahn - Edewecht - Süddorf Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen den beiden
Montag bis Freitag
Am ZOB/Bf Bad
BE 2
Gemeinden Bad Zwischenahn und
Edewecht mit den zentralen Orten Bad Zwischenahn (Mittelzentrum) und Edewecht (Grundzentrum)
Anbindung des Gymnasiums Bad Zwischenahn und dessen Außenstelle in Edewecht
6
Vgl. Kapitel C 2.1
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstag:
Zweistundentakt
Zwischenahn Ver-
knüpfung mit dem SPNV/Fernverkehr
unter Berücksichtigung des Schülerverkehrs
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-33
Nachrichtlich: Linie 910 "HanseSprinter" Oldenburg – Edewechterdamm – Friesoythe Zuordnung: Landkreis Cloppenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Mittelzentrums
Das Angebot soll vom
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 2
Cloppenburg mit dem
gesichert und bedarfs-
in Taktknoten zur
Friesoythe im Landkreis
Oberzentrum Oldenburg Erschließung der Orte im Bereich
Betriebszeitenfenster Landkreis Cloppenburg gerecht weiter-
entwickelt werden.
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
Minute :30
des Küstenkanals
Insgesamt 45 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler im Landkreis Ammerland ausgelegt.
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:
Besonderheiten
Die Linie 358 übernimmt eine Zubringerfunktion zur Schnellbuslinie S35
sowie zur Regionalbuslinie 350. Damit werden die beiden Linien der Bedie-
nungsebene 1 von dieser Aufgabe befreit, und das Fahrplanangebot wird für
den Fahrgast verständlicher dargestellt.
Die Linie 377 "MeerBus" bietet ein saisonales Angebot für den Tourismus
mit der Rundfahrt um das Zwischenahner Meer an. Diese Linie 377 verkehrt
am Wochenende. Die Linie ist in die Haltestelleninfrastruktur des Linienverkehrs zu integrieren.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Ammerland durch die vier
Nachtverkehre
Nachtlinien N31, N32, N34 und N35 (vgl. Karte A-22). Diese verkehren in
den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag. Dadurch
wird ein Angebot (teilweise vertaktet) zwischen allen Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Oldenburg und den Diskothekenstandorten in Tange
und Friesoythe geschaffen. Anfangs- bzw. Endpunkt ist der zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) in Oldenburg. Weitere Verknüpfungen der Nachtlinien untereinander gibt es in Bad Zwischenahn und Edewecht.
Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Ammerland wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die zwei Nachtexpress-Linien der Stadt Oldenburg N37 und N38 bieten einen direkten Anschluss der Vorortgemeinden Petersfehn (Gemeinde Bad
Zwischenahn) und Ofenerfeld (Gemeinde Wiefelstede) an die Stadt Oldenburg. Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Ammerland verkehrt ein BürgerBus in der Stadt Westerstede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-34
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-35
C 2.5.6 Zielnetz Landkreis Diepholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Diepholz: Die Linien RX2 und RS2 verbinden den Landkreis Diepholz mit den Oberzentren Bremen bzw. Osnabrück (nur RX2). Die Expresslinie RX2 bedient neben den Mittelzentren Diepholz und Syke die an der Strecke gelegenen
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Grundzentren Weyhe, Bassum, Twistringen, Barnstorf und Lemförde. Die
Regio-S-Bahn RS2 bedient neben dem Mittelzentrum Syke die an der
Strecke gelegenen Grundzentren Dreye, Weyhe, Barrien, Bramstedt, Bassum,
Twistringen. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Die
Durchbindung nach Bremerhaven erfolgt im Zweistundentakt.
Das Angebot der Stadtbuslinien, die auch das Gebiet des Landkreises
Diepholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben. Über die Verlänge-
Bedienungsebene Stadtbus/Straßenbahn
rung der Linie 8 nach Stuhr/Weyhe wird der Landkreis zukünftig auch direkt
an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich 2018.
Im Landkreis Diepholz sollen die Angebote besser aufeinander abgestimmt
Busnetz allgemein
werden. Das Regionalbusangebot entlang des Korridors Bruchhausen-Vilsen
– Syke – Brinkum - Bremen Hbf ist im Rahmen der Laufzeit des NVP zu überplanen. Auf dem Abschnitt zwischen Bruchhausen-Vilsen – Syke Bf so-
wie Syke Bf – Brinkum ZOB wird ein Stundentakt geplant. Entsprechend ist
die Einordnung jeweils einer Linie auf diesem Korridor in die Bedienungsebene 1 vorzusehen. Am Bahnhof Syke ist insbesondere die Verknüpfung
mit dem SPNV-Angebot sowie zwischen den Busangeboten der beiden Ab-
schnitte sicherzustellen. Bei der Überplanung des oben genannten Ab-
schnittes sind die heute genehmigten Linien 150, 153 und 102 zu berück-
sichtigen.
Auf dem Abschnitt zwischen Bremen Hbf und Brinkum ZOB ist das Regionalbusangebot besser aufeinander abzustimmen, um merkbarere Takte zu
erhalten. Dabei werden die Ausbauplanungen für die Straßenbahnlinie 8 soweit als möglich einbezogen. Hierbei ist auch zu prüfen, ob einzelne aus
der Region kommende Linien am ZOB Brinkum enden bzw. mit anderen Regionalbuslinien in Richtung Bremen Hbf verknüpft werden können. Bei der Überplanung des oben genannten Abschnittes sind die heute genehmigten
Linien 101, 102, 120 und 150 zu berücksichtigen. Die Umsetzung der aus
diesem Teil der Überplanung resultierenden Maßnahmen ist an die Inbetriebnahme der Ausbaustrecke der Straßenbahnlinie 8 gebunden.
Zur besseren Anbindung des Bahnhofs Diepholz an die Region werden im
Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung von/nach Vechta untersucht, die im Zusammenhang mit dem angestrebten IC-Systemhalt stehen.
Zur Förderung des Tourismus in der Dümmer-Region werden im Rahmen der Laufzeit des Nahverkehrsplans 2013-2017 die Möglichkeiten einer verbesserten Regionalbusanbindung untersucht.
Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 101 in Zusam-
menhang mit der Linie 150, 102, 120 und 123 der Bedienungsebene 1 zu-
geordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben.
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-36
Linie 101 Bremen - Stuhr – Bassum Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
Verknüpfung am Bre-
BE 1 neu
Mittelzentrum Stuhr und der Stadt
dem Abschnitt Bremen–
zum Nah- und Fern-
Oberzentrum Bremen, Bassum
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Stuhr-Fahrenhorst Kreuzung
mer Hauptbahnhof verkehr
Die zukünftige Bedienung des
Der Abschnitt Fahren-
Am Bf Bassum zur
Regionalbuslinien wird sich an den
Mo-Fr im Zweistunden-
Möglichkeit zu Regio-
orientieren. Weitere Planungs-
werden auf diesem
BE 2
sich im Absatz “Busnetz allgemein”
je Richtung angeboten.
Am ZOB Brinkum zu
Korridors Bremen - Stuhr mit
horst - Bassum wird
RX2/RS2 und nach
Planungen der Straßenbahnlinie 8
takt bedient. Samstags
nalbussen BE 1 und
inhalte zu diesem Korridor finden
Abschnitt fünf Fahrten
dieses Kapitels.
Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung
ebene (BE)
Regionalbuslinien BE 1 und BE 2 bzw. Stadtbuslinien
Linie 102 und 150 Bremen – Stuhr - Syke - Bruchhausen-Vilsen – Hoya Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
Verknüpfung am
BE 1
Gemeinden Stuhr, Weyhe, dem
dem Abschnitt Bremen
zum Nah- und
Oberzentrum Bremen und den
Mittelzentrum Stadt Syke und im weiteren Verlauf der
Samtgemeinde Bruchhausen-
Vilsen sowie der Samtgemeinde Hoya im Landkreis Nienburg
Weitere Planungsinhalte zu diesem Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf
– Stuhr - Syke-Bruchhausen-Vilsen; der Abschnitt Bruch-
hausen-Vilsen – Hoya wird im Zweistundentakt bedient
Sonn- und Feiertag:
drei Fahrten je Richtung auf dem Abschnitt Syke
- Bruchhausen-Vilsen -
Hoya sowie vier Fahrten je Richtung auf dem
Abschnitt Syke – Weyhe – Stuhr - Bremen
Bremer Hauptbahnhof Fernverkehr
Verknüpfung Bf Syke
zur RX2/RS2 sowie ggf. zu anderen Regional-
buslinien BE 1 und BE 2
ebene (BE)
(neu für Linie 102)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-37
Linie 120 Bremen – Stuhr – Kirchweyhe Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen den
Montag bis Samstag
Verbindung am Bremer
BE 1 neu
Oberzentrum Bremen und den Gemeinden Stuhr und Weyhe
Die zukünftige Bedienung des Korridors Bremen - Stuhr mit
Regionalbuslinien wird sich an den Planungen der Straßenbahnlinie 8
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Hbf zum Angebot des
Nah- und Fernverkehrs
Sonn- und Feiertag:
Verknüpfung Bf
Richtung
RX2/RS2
fünf Fahrten je
ebene (BE)
Kirchweyhe zur
orientieren. Weitere
Planungsinhalte zu diesem
Korridor finden sich im Absatz “Busnetz allgemein” dieses Kapitels.
Linie 123 Bassum - Schwaförden – Sulingen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen Bassum, der
Montag bis Samstag
Verknüpfung Bf Bassum
BE 1
Samtgemeinde Schwaförden sowie der Stadt Sulingen
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag:
fünf Fahrten je Rich-
tung sowie Fahrten im
zur RX2/RS2 sowie
ebene (BE)
nach Möglichkeit in Sulingen zu den
Regionalbussen BE 1 und BE 2
Spätverkehr
Im Landkreis Diepholz werden die fünf Regionalbuslinien 113, 121, 133, 137 und 138 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Ver-
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
kehrsangebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 113 Stuhr Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Anbindung der westlichen Teile
Montag bis Freitag
In Bremen Huchting
BE 2
Stuhr an das Oberzentrum Bremen
Samstags: kein Angebot
und Bussen
des Mittelzentrums Gemeinde
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
zu den Straßenbahnen
ebene (BE)
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Linie 121 Bremen – Kirchweyhe Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Oberzentrums
Montag bis Freitag
Verknüpfung Bf
BE 2
Bremen mit der Gemeinde Weyhe
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Samstags: vier Fahrten je Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Kirchweyhe zur RX2/RS2
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-38
Linie 133 7 Sulingen – Kirchdorf – Wagenfeld - Rahden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Mittelzentrums
Montag bis Freitag
In Sulingen
BE 2
Samtgemeinde Kirchdorf und der
Verstärkung in der
Buslinien der BE 1
Stadt Sulingen mit der Gemeinde Wagenfeld
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf
dem Abschnitt Sulingen - Kirchdorf
Samstags: kein Angebot
Verknüpfung zu den
ebene (BE)
und BE 2
Am Bf Rahden
Verknüpfung zum SPNV
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Linie 137 Sulingen - Diepholz Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Mittelzentrums
Montag bis Freitag
Verknüpfung Bf
BE 2
Stadt Sulingen unter Anbindung
Verstärkung der
in Sulingen zu den
Diepholz mit dem Mittelzentrum der Samtgemeinden Rehden und Kirchdorf
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit auf
dem Abschnitt Rehden Diepholz
Diepholz zur RX2 und
ebene (BE)
anderen Buslinien der BE 1 und 2
Samstags: fünf Fahrten Sonn- und Feiertag:
zwei Fahrten je Richtung
Linie 138 Sulingen - Nienburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
BedienungsBE2
Betriebszeitenfenster Verbindung des Mittelzentrums
Montag bis Freitag
Verknüpfung Bf
Nienburg
Verstärkung der
und in Sulingen zu den
Stadt Sulingen mit der Stadt
gemäß Kategorie mit Hauptverkehrszeit Samstags: vier Fahrten
Nienburg zum SPNV
ebene (BE)
anderen Buslinien der BE 1 und BE 2
Sonn- und Feiertag:
eine Fahrt je Richtung
Im Landkreis Diepholz werden 58 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den
schulorientierten Verkehr eingruppiert.
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.
7
Die Möglichkeiten der Verknüpfung einzelner Fahrten der Linie 133 mit der Linie 170 in
der Gemeinde Wagenfeld werden geprüft.
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-39
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Diepholz durch die Linie N12
Nachtverkehre
Bremen – Brinkum - Kirchweyhe des VBN-Nachtschwärmer-Netzes (vgl. Karte A-21). Das Angebot ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Diepholz verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Bassum,
BürgerBusse
Syke und Weyhe. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im
Kapitel C 2.3.
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der
zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es
im Landkreis Diepholz VBN-Sammeltaxen in der Gemeinde Stuhr, der Samt-
gemeinde Bruchhausen-Vilsen sowie der Gemeinde Kirchdorf.
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-40
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-41
C 2.5.7 Zielnetz Landkreis Oldenburg Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Oldenburg in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •
Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden
Finanzierung
Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-
Infrastruktur
Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-
Angebot und Qualität
Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •
stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, BE 1 und BE 2 •
angebots •
Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus und Bus-Zug
•
Anpassung des Fahrplanangebots der Linien 226/227, sobald die Anbindung der Gemeinde Stuhr an das Bremer Straßenbahnnetz konkret wird
•
Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2
•
Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter Angebote (AST, ALT)
•
Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-
Fahrgastinformation
len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen
•
Einrichtung von Echtzeitanzeigern am Bf Sandkrug sowie an den Haltestellen Wardenburg, Markt und Kirchhatten, Markt
Das SPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg besteht aus fünf SPNV-Linien: •
Die Expresslinie RX1 durchfährt den Landkreis Oldenburg in ostwestlicher Richtung und verbindet im Zweistundentakt die Gemeinde Hude mit
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
den Oberzentren Oldenburg und Bremen. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS3 verkehrt stündlich auf derselben Strecke von
Oldenburg nach Bremen. •
Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt eine direkte Verbindung zwischen dem
Mittelzentrum Nordenham und der Stadt Bremen im Stundentakt her. Ab dem Grundzentrum Hude im Landkreis Oldenburg verkehrt die Linie
Richtung Bremen auf demselben Streckenabschnitt wie die voran beschriebenen RX1 und RS3. •
Die Regionallinie R6 sowie die Expresslinie RX12 verkehren ebenso in
nordsüdlicher Richtung. Während die R6 die Gemeinden Ganderkesee und Dötlingen mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des
Verbundgebietes)
sowie
den
Mittelzentren
Delmenhorst
und
Wildeshausen im Stundentakt verbindet, bedient die RX12 die Gemeinden
Hatten und Großenkneten im Stundentakt und verbindet diese mit den Oberzentren Bremen und Osnabrück (außerhalb des Verbundgebietes).
Die Oldenburger Stadtbuslinien 314 und 315 verbinden die nahe an der
Stadtgrenze liegenden Orte Tungeln (Gemeinde Wardenburg) und Sandkrug (Gemeinde Hatten) im Landkreis Oldenburg mit der Stadt Oldenburg. Beide Stadtbuslinien bieten an allen Verkehrstagen Taktverkehre an; in der mor-
gendlichen Hauptverkehrszeit ist das Angebot verdichtet, bei der Linie 314
bis zum 15-Minutentakt.
Bedienungsebene Stadtbus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:
C-42 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Linie 270 "HunteSprinter" Oldenburg – Wildeshausen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Verbindung zwischen
Montag bis Samstag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1
dem Oberzentrum Oldenburg und dem Mittelzentrum Wildeshausen mit Anbindung der Gemeinden Hatten und Dötlingen
Verkehrt teilweise über die Autobahn A28
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag: drei Fahrtenpaare
Diese können auch in Form eines ALT
dargestellt werden.
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
in Taktknoten zur Minute :30
Am Bf Wildeshausen:
Verknüpfung mit den Linien 226/227
In Hatten: Verknüpfung mit Linie 277
Linie 280 Oldenburg – Wardenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Anbindung der Gemeinde
Montag bis Freitag
Am Hauptbahnhof/ZOB
BE 1 neu
Oldenburg
Taktverdichtung auf
in Taktknoten zur
Wardenburg an das Oberzentrum
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
einen 30-Min.-Takt in den Hauptverkehrszeiten
Samstags Stundentakt Sonn- und Feiertag:
Oldenburg: Einbindung
ebene (BE)
Minute :30
In Wardenburg:
Verknüpfung mit der
Zu- und Abbringerlinie 288
zwischen 09:00 und
00:00 Uhr acht Fahrten je Richtung
Die folgenden Linien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie 226/227 Wildeshausen – Bremen Hbf/- Bremen-Huchting Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem Mittelzen-
Montag bis Freitag
Am Bf Wildes-
BE 2
trum Wildeshausen und dem Oberzentrum Bremen mit Anbindung der
Samtgemeinde Harpstedt und der Gemeinde Stuhr
Gemeinsame Bedienung der Relation
Wildeshausen – Kirchseelte. Danach Trennung der Streckenverläufe:
Die 226 bindet die Ortslagen Fahren-
horst, Heiligenrode, Seckenhausen und Brinkum (Gemeinde Stuhr) an den Hbf Bremen an.
Die 227 erschließt die Ortslagen
Heiligenrode, Groß-Mackenstedt und
Moordeich (Gemeinde Stuhr) und bindet
sie in Bremen-Huchting an das Netz des städtischen ÖPNV an.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Auf dem gemeinsam bedienten Strecken-
abschnitt ergibt sich
montags bis freitags ein Ein- bis Zweistundentakt.
Samstags: drei
Fahrtenpaare der Linie 226 zwischen
Wildeshausen und Bremen
hausen:
Verknüpfung mit allen Fahrten der von und nach Oldenburg
verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-43
Linie 277 Kirchhatten – Wardenburg Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen Kirchhatten
Montag bis Freitag
An der Haltestelle
BE 2 neu
der Ortslagen Hatterwüsting,
An Schultagen
Verknüpfung mit der
bezogene Fahrten und
Oldenburg/
und Wardenburg mit Anbindung
Sandhatten, Sandkrug und Astrup
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Kirchhatten, Markt:
zusätzliche schul-
von und nach
Primäre Aufgabe ist die Anbindung
Verstärkerfahrten
Wildeshausen
Schul- und Sportzentrums in
stundentakt zwischen
des HunteSprinters sowie des
Samstags: Zwei-
Sandkrug.
07:30 und 17:30
ebene (BE)
verkehrenden Linie 270 (HunteSprinter)
Wardenburg wird
montags bis freitags zwischen 07:00 und
15:30 durch mehrere unvertaktete Fahrten
angebunden. Samstags wird Wardenburg nicht erschlossen.
Insgesamt 47 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der Schüler in den Landkreisgemeinden Wardenburg, Hatten, Hude, Großenkne-
ten, Dötlingen, Ganderkesee, Wildeshausen und Harpstedt ausgelegt. Als
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
Quelle und Ziel dieser Schülerverkehre nimmt die Kreisstadt Wildeshausen
aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein 8. Auch auf das in der Stadt Oldenburg befindliche Landkreisgymnasium (GrafAnton-Günther-Gymnasium) ist ein großer Teil des schulorientierten Verkehrs ausgerichtet.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Das Angebot wird durch die Werkbuslinien 237 und 238 ergänzt. Diese sind auf die Schichtzeiten des Mercedes-Benz-Werkes in Bremen abgestimmt. Zwei Linien weisen Besonderheiten auf:
Linie 288: Die Linie 288 Garrel (Landkreis Cloppenburg) - Littel -
Wardenburg fungiert innerhalb der Gemeinde Wardenburg vorrangig als Zu-
und Abbringerlinie zur bzw. von der Linie 280 nach/aus Oldenburg.
8
Da die Kreisstadt Wildeshausen mit ihren zahlreichen Schulstandorten wesentlicher
Bezugspunkt des schülerbezogenen Verkehrs im Landkreis ist, wird im Folgenden kurz die
Zuordnung der Schulstandorte zu den in den Fahrplänen genannten Haltestellen aufgelistet: •
Haltestelle Deekenstraße - Berufsbildende Schulen (Standort Feldstraße)
•
Haltestelle Humboldtstraße - Hauptschule und Gymnasium
•
Haltestelle Schillerstraße - Berufsbildende Schulen (Standort St.-Peter-Straße)
•
Realschule, Grundschulen (St.-Peter-Schule und Holbeinschule)
Besonderheiten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-44
Die Linie stellt an der Haltestelle Markt in Wardenburg eine Verknüpfung mit der Linie 280 her.
Durch diese Verknüpfung wird auch für Fahrgäste aus dem Landkreis Clop-
penburg eine Anbindung an das Oberzentrum Oldenburg sichergestellt. Das
Angebot der in den Landkreis Cloppenburg führenden Leistungen ist abhängig von der finanziellen Beteiligung des dortigen ÖPNV-Aufgabenträgers bzw. der dort bedienten Gemeinden. Der Fahrplan bietet wochentags ganz-
jährig, also auch in den Ferienzeiten, überwiegend einen Zweistundentakt. An Samstagen werden je Fahrtrichtung vier Fahrten angeboten.
Gegebenenfalls werden im Rahmen einer Überprüfung der Linien 280 und 288 Leistungen im Landkreis Cloppenburg zum Zweck der Angebotsstärkung auf das Gebiet des Landkreises Oldenburg umgelegt.
Linie 289: Die Linie 289 erschließt den nördlichen Teil der Gemeinde
Wardenburg und bietet mit einzelnen Fahrten eine Direktverbindung in die
Stadt Oldenburg. Bei verschiedenen weiteren Fahrten stellt die Linie an der Haltestelle Oldenburg, Kanalbrücke Anschlüsse an die nach Oldenburg weiterführende Linie 314 her.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Oldenburg durch die Nachtli-
Nachtverkehre
nien (NachtEulen) N21, N23, N24 und N25 (vgl. Karte A-22). Diese verbin-
den in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag verschiedene Oldenburger Landkreisgemeinden mit den Oberzentren Bremen und Oldenburg sowie mit den Mittelzentren Delmenhorst und Wildeshausen.
Das bestehende Netz der regionalen Nachtlinien im Landkreis Oldenburg wird laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es
im Landkreis Oldenburg in der Gemeinde Wardenburg auf der Linie 288
montags bis freitags um 20:45 Uhr eine Fahrt von Wardenburg nach Littel in
Form eines Anruflinientaxis. Zudem wird an Samstagen auf den Linien 230, 231, 232, 233, 234 und 235 jeweils eine Fahrt je Richtung angeboten.
Im Landkreis Oldenburg verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Gander-
kesee und Wildeshausen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden
sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-45
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-46
C 2.5.8 Zielnetz Landkreis Osterholz Folgende SPNV-Linien verkehren im Landkreis Osterholz: •
Die Expresslinie RX2 und die Regio-S-Bahn RS2 verkehren von Bremer-
haven über Osterholz-Scharmbeck und weiter nach Bremen und Richtung
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Twistringen/Osnabrück bzw. Hannover. Die Linien verkehren im Landkreis jeweils im Stundentakt. Nach Hannover und Osnabrück wird abwechselnd ein Zweistundentakt angeboten.
•
Die Regio-S-Bahn RS1 bedient den Haltepunkt Bremen Klinikum Nord/
Beckedorf im 30-Min.-Takt.
Das Angebot der Stadtbuslinien und der Straßenbahn, die auch das Gebiet des Landkreises Osterholz bedienen, wird im Kapitel C 2.5.1 beschrieben.
Bedienungsebene Stadtbus
Über die Verlängerung der Linie 4 nach Lilienthal-Falkenberg ist der Land-
kreis ab Mitte 2013 auch direkt an das Straßenbahnnetz Bremen angebunden.
Im Landkreis Osterholz werden die drei Regionalbuslinien 630, 670 und 680
der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je
Bedienungsebene Regionalbus- Ebene1
Linie ist nachfolgend beschrieben:
Linie 630 Bremen – Lilienthal – Grasberg - Zeven 9 Streckenführung
Angebot und Betriebszeitenfenster
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Verbindung am Bremer
BE 1
Gemeinden Lilienthal und
am Abend bis 23:00 Uhr ab Bremen
Nah- und Fernverkehrs
Oberzentrum Bremen und den Grasberg im Landkreis Osterholz und den
Samtgemeinden Tarmstedt und Zeven im Landkreis Rotenburg Die 630 wird im Bereich Lilienthal nach
Betriebsaufnahme der Linie 4
ab Falkenberger Kreuz über die Trupermoorer Landstraße, das Gewerbegebiet Moorhausen, die Klinik Lilienthal und Dr.Sasse-Straße nach Borgfeld geführt.
Kategorie mit zusätzlichen Fahrten und Verdichtung des Angebots in der HVZ auf einen 30-Min.-Takt
Sonn- und Feiertag: vier Fahrten je Richtung
Nach Betriebsaufnahme der Linie 4
nach Lilienthal-Falkenberg soll das Angebot auch zukünftig in der
bestehenden Qualität hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit und Betriebs-
zeitfenster fortgeführt werden. Dies gilt auch für die Verdichtung des Angebots in der HVZ.
Hbf zum Angebot des
ebene (BE)
Verknüpfung in Lilien-
thal-Falkenberg an die Straßenbahnlinie 4
Verknüpfung in Bremen Borgfeld an Linie 4 und ab Mitte 2013 in
Lilienthal-Falkenberg an Linie 4
Verknüpfung in
Lilienthal-Falkenberg zu Linie 668 und Linie 632
Linie 680 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck - Hambergen Streckenführung
Angebot und Betriebszeitenfenster
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag: gemäß
BE 1 (neu:
Gemeinden Ritterhude, Mittel-
Hambergen
Am Bf Oldenbüttel zur RS2, am Bf OHZScharmb. zur RX2/RS2, am Bf Burg zur RS1
Oberzentrum Bremen und den zentrum Osterholz-Scharmbeck und Hambergen
9
Kategorie zwischen Bremen und Einzelne Fahrten in der HVZ nach Hambergen/Wallhöfen
Bremen-Gröpelingen zum Stadtverkehr Bremen
Die Genehmigung für die Linie 630 ist zwischen Landkreisen Osterholz und Rotenburg
(Wümme) geteilt.
ebene (BE)
Zusammenfassung der 665/680)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-47
Linie 670 Bremen – Lilienthal – Worpswede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Verbindung am
BE 1
Gemeinden Lilienthal und
Fahrten am Abend bis 23h ab
Angebot des Nah-
Oberzentrum Bremen und den Worpswede
Die 670 wird im Bereich Lilienthal
Betriebszeitenfenster Kategorie mit zusätzlichen
Bremen und Verdichtung des
Angebots in der HVZ auf einen
nach Betriebsaufnahme der Linie 4
30-Min.-Takt
Trupermoorer Landstraße, das
Sonn- und Feiertag:
Klinik Lilienthal und Dr.-SasseStraße nach Borgfeld geführt.
Bremer Hbf zum
und Fernverkehrs Verknüpfung in
Bremen Borgfeld an
ab Falkenberger Kreuz über die
Gewerbegebiet Moorhausen, die
ebene (BE)
die Straßenbahnlinie 4 von 10 – 22h
2h-Takt
Nach Betriebsaufnahme der Linie
und ab Mitte 2013 in
Lilienthal-Falkenberg an Linie 4
4 nach Lilienthal-Falkenberg soll
Verknüpfung in Lilien-
der bestehenden Qualität
Linie 668 und Linie
und Betriebszeitfenster
Verknüpfung in
auch für die Verdichtung des
die Linie 640
das Angebot auch zukünftig in
thal-Falkenberg zu
hinsichtlich Fahrtenhäufigkeit
632
fortgeführt werden. Dies gilt
Worpswede Insel an
Angebots in der HVZ.
Im Landkreis Osterholz werden die vier Regionalbuslinien 640, 650, 660 und 677 der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-
Bedienungsebene Regionalbus-Ebene 2
gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben:
Linie 640 Osterholz-Scharmbeck – Worpswede – Gnarrenburg - Bremervörde 10 Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Freitag: gemäß
An der Haltestelle
BE 2
Scharmbeck und der Gemeinde
In der Hauptverkehrszeit besteht
670 sowie am Bf
Mittelzentrum Osterholz-
Worpswede sowie den Gemeinden Gnarrenburg, Samtgemeinde
Geestequelle und Bremervörde im Landkreis Rotenburg
Betriebszeitenfenster Kategorie
eine Verdichtung auf Stundentakt Samstags: fünf Fahrten je
Worpswede Insel zur
ebene (BE)
Osterholz-Scharmbeck zur RX2/RS2
Richtung
Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung
Linie 650 Schwanewede – Osterholz-Scharmbeck Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Gemeinde
Montag bis Freitag gemäß
Am Bahnhof
BE 2
Osterholz-Scharmbeck
Samstags: zwei Fahrten je
beck zur RX2/RS2
Schwanewede mit dem Mittelzentrum
Betriebszeitenfenster Kategorie
Osterholz-Scharm-
Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
10
Die Genehmigung für die Linie 640 ist zwischen den Landkreisen Osterholz und
Rotenburg (Wümme) geteilt.
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-48
Linie 660 Bremen – Osterholz-Scharmbeck – Hagen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Oberzentrums
Montag bis Freitag gemäß
Am Hbf Bremen zum
BE 2
Gemeinden Ritterhude und Osterholz-
Samstags: vier Fahrten je
sowie im Bremen-
Bremens mit den westlichen Teilen der Scharmbeck sowie der Samtgemeinde Hagen im Bremischen im Landkreis Cuxhaven
Betriebszeitenfenster Kategorie Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Nah- und Fernverkehr
ebene (BE)
Gröpelingen zu den Straßenbahn- und Buslinien
Linie 677 Bremen-Vegesack – Schwanewede Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung des Oberzentrums Bremen
Montag bis Freitag gemäß
Am Bahnhof Bremen-
BE 2
Samstags: kein Angebot
Stadtverkehr Bremen
mit der Gemeinde Schwanewede
Betriebszeitenfenster Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Vegesack zum
ebene (BE)
sowie zur RS1
kein Angebot
Im Landkreis Osterholz werden 31 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit dem schulorientiertem Verkehr eingruppiert.
Bedienungsebene Schulorientierter Verkehr Ebene 3
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte gesichert und optimiert werden.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Osterholz durch die Linien
Nachtverkehre
des VBN-Nachtschwärmer-Netzes sowie zwei Linien des Nachtnetzes Bremen. Es handelt sich im Einzelnen um folgende Linien: • • • • • • •
N7 Bremen – Bremen-Vegesack - Schwanewede N61 Bremen – Vegesack - Hagen
N62 Bremen – Ritterhude – Osterholz-Scharmbeck
N63 Bremen-Borgfeld – Lilienthal – Grasberg - Zeven N67 Bremen-Borgfeld – Lilienthal - Worpswede N68 Osterholz-Scharmbeck – Hagen
N94 Nachttaxi Blumenthal - Schwanewede
Ergänzt wird das Angebot durch das Nachtschwärmertaxi des Landkreises
Osterholz (vgl. Karte A-21).
Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Osterholz verkehrt ein BürgerBus in den Gemeinden Grasberg
und Worpswede. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
BürgerBusse
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-49
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-50
C 2.5.9 Zielnetz Landkreis Verden Folgende SPNV-Linien verkehren auf den Hauptachsen im Landkreis Verden: •
Die Expresslinie RX1 verkehrt von Bremen nach Hannover im Stundentakt.
•
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Die Regio-S-Bahn RS1 verkehrt zusätzlich um eine halbe Stunde versetzt
auf dem Abschnitt Bremen – Verden im Stundentakt bzw. zu Hauptlastzeiten noch verstärkt. •
Die Expresslinie RX4 sowie die Regionallinie R4 verkehren jeweils im
Stundentakt auf der Strecke Bremen - Rotenburg – Hamburg. Weitere SPNV-Linien im Landkreis Verden sind: •
Die Regionallinie R1 von Bremen nach Uelzen (Heidesprinter) verkehrt im Zweistundentakt.
•
Die tangential verlaufende Regionallinie R5 (Rotenburg (Wümme) –
Verden - Minden) verkehrt ganztägig im Zweistundentakt, in der Hauptverkehrszeit im Stundentakt und verbindet die Bahnhöfe Rotenburg
(Wümme) und Verden. Am Wochenende (sa+so) ist die Linie bis nach
Minden durchgebunden und bedient zusätzlich den Bahnhof Dörverden. Weitere Details zum SPNV im Landkreis Verden vgl. Teil A. Die Linien 711 und 712 werden der Bedienungsebene Stadtbus zugeordnet. Diese Linien verkehren Montag-Freitag zwischen 06:00-19:00 Uhr sowie an
Bedienungsebene Stadtbus
Samstagen zwischen 6:00-14:00 Uhr im 30 Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen ist das Verkehrsangebot auf die Zeit 14:00-18:00 Uhr begrenzt.
Das in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Verkehrsangebot soll gesichert und bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Übe rsicht Taktze ite n Stadt Ve rde n Fahrplan 2011/12
sa msta gs
monta gs-fre ita gs
sonn- und fe ie rta gs
6:00 - 19:00
6:00 - 14:00
14:00-18:00
14:00-18:00
Min. -T a kt
Min. -T a kt
Min. -T a kt
Min. -T a kt
Verden ZOB - Dauelsen - Verden ZOB
30
30
120
120
Verden ZOB - Roggenkamp - Trift - Verden ZOB
30
30
120
120
Linie
Linie nve rla uf
711 712
Das Anrufsammeltaxi (siehe bedarfsgesteuerte Verkehre) ergänzt die Stadtbuslinien der Stadt Verden.
Die BSAG-Stadtbuslinie 38 des Linienbündels Stadtgemeinde Bremen be-
dient Teile der Ortschaft Uphusen in Achim.
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden werden die fünf Regionalbuslinien 713, 735, 730, 740 und 750 der Bedienungsebene 1 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsan-
C-51 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
gebot je Linie ist nachfolgend beschrieben. Linie 713 Verden – Kirchlinteln Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
Am ZOB Verden zu
BE 1 neu
Betriebszeitenfenster
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Kirchlinteln Unter Berücksichtigung des
zukünftigen Linienverlaufs bzw.
Takts der Linie 701 wird zukünftig die Aufteilung der heutigen
gemäß Kategorie
anderen Buslinien
ebene (BE)
sowie zum SPNV
Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung
Ringlinie 713 in zwei unabhängige Linien angestrebt:
a) Direktverbindung Kirchlinteln –
Verden Innenstadt mit Anbindung der Brunnenstraße
b) Direktverbindung Luttum – Verden Innenstadt
Linie 735 Verden – Dörverden – Hoya/Eystrup Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Am ZOB Verden zu
BE 1 neu
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller) und der Gemeinde Dörverden sowie in
Verlängerung mit der Samtgemeinde Hoya
Betriebszeitenfenster Kategorie
Sonn- und Feiertag:
Es wird angestrebt, zwei
anderen Buslinien
ebene (BE)
sowie zum SPNV
Am Bf Dörverden zum SPNV
Fahrten je Richtung anzubieten.
Linie 730 Bremen – Oyten – Ottersberg – Otterstedt Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag gemäß
Am ZOB Oyten mit
BE 1 neu
den Gemeinden Oyten und
und Oyten mit Taktverdich-
sowie am Bf Ottersberg
Oberzentrum Bremen und Ottersberg
Betriebszeitenfenster Kategorie zwischen Bremen tung in der Hauptverkehrszeit.
Auf dem Streckenabschnitt
Oyten - Ottersberg wird ein
Zweistundentakt angeboten
mit Verdichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: drei Fahrten je Richtung
anderen Buslinien mit dem SPNV
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-52
Linie 740 Bremen – Achim – Langwedel – Verden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
In Achim, Markt/
BE 1 neu
Mittelzentren Stadt Achim und
Abschnitt Achim,
Verden ZOB mit
Oberzentrum Bremen und den Stadt Verden (Aller) sowie der Ortsteile von Langwedel.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie für den Krankenhaus – Verden ZOB.
Dabei bedient die Linie vorrangig
Auf dem Abschnitt
Strecke liegen.
wird ein Zweistundentakt
Ortsteile, die nicht an der SPNV-
Zukünftig wird die Aufteilung der Linie in zwei unabhängige Linien angestrebt:
a) Bremen – Achim - Baden b) Achim, Krankenhaus Verden ZOB
Bremen – Achim - Baden
Schmiedeberg sowie
ebene (BE)
anderen Buslinien
sowie am Bf Achim
(Süd) sowie Bf Verden mit dem SPNV
angeboten mit Ver-
dichtung auf Stundentakt in der Hauptverkehrszeit. Sonn- und Feiertag: zwei Fahrten je Richtung
Als mögliche alternative Linienführung wird eine
Verlängerung des Strecken-
abschnitts b) Verden – Achim Oyten geprüft. Bei dieser
Überprüfung wird berücksichtigt, dass dann eine Direktverbindung zwischen Stadt Verden und
Achim, Krankenhaus nicht mehr gegeben wäre. Im Falle einer
Verlängerung der Linie 740 bis Oyten würde die Linie 745 der BE 3 zugeordnet.
Linie 750 Bremen – Dreye - Thedinghausen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung zwischen dem
Montag bis Samstag
In Thedinghausen,
BE 1 neu
Oberzentrum Bremen und der Gemeinde Kirchweyhe mit der Gemeinde Thedinghausen
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Marktplatz mit anderen Buslinien
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden werden die drei Regionalbuslinien 701, 720 und 745
der Bedienungsebene 2 zugeordnet. Das angestrebte Verkehrsangebot je
C-53 Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie ist nachfolgend beschrieben:
Linie 701 Verden - Kirchlinteln, Otersen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der südlichen
Montag bis Freitag
Am ZOB Verden mit
BE 2
Kirchlinteln mit dem
In der Hauptverkehrszeit
sowie mit dem SPNV
auf Stundentakte
Verknüpfung mit
Ortsteile der Gemeinde
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
anderen Buslinien
wird eine Verdichtung
In Ludwigslust
angestrebt, jedoch in
anderen Buslinien
Abhängigkeit vom
zukünftigen Linien-
ebene (BE)
Richtung Walsrode
verlauf der Linie 713 Samstags: drei Fahrten je Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Linie 720 Thedinghausen – Verden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Gemeinde
Montag bis Freitag
In Thedinghausen,
BE 2
Thedinghausen mit dem
Mittelzentrum Stadt Verden (Aller)
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie
Samstags: eine Fahrt je Richtung
Sonn- und Feiertag: kein Angebot
Marktplatz sowie
ebene (BE)
Verden ZOB mit
anderen Buslinien Am Bf Verden mit dem SPNV
Linie 745 Ottersberg – Oyten – Achim Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Verbindung der Gemeinden
Montag bis Freitag:
Am ZOB Oyten und
BE 2
Mittelzentrum Stadt Achim. Die
dem Streckenabschnitt
Schmiedeberg mit
Ottersberg und Oyten mit dem Streckenführung verläuft über Fischerhude.
Bei einer Verlängerung der Linie 740 bis Oyten (siehe Tabelle
Linie 740) würde die Linie 745 der BE3 zugeordnet.
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie auf Oyten – Achim
Achim, Markt/
anderen Buslinien
Auf dem Abschnitt Ot-
Am Bf Achim und Bf
vorrangig Fahrten des
SPNV
tersberg - Oyten werden schulorientierten
Verkehrs angeboten Samstags: eine Fahrt je Richtung
Sonn- und Feiertag:
eine Fahrt je Richtung
Sagehorn mit dem
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden werden 15 Buslinien hinsichtlich der Linienführung
sowie des zeitlichen Angebots in die Bedienungsebene 3 und somit in den
schulorientierten Verkehr eingruppiert.
C-54 Bedienungsebene schulorientierter Verkehr – Ebene 3
Unter Berücksichtigung der Schülerbeförderungssatzung soll die Flächener-
schließung mit vornehmlicher Aufgabe der Anbindung der Schulstandorte
gesichert und optimiert werden. Dabei wird eine Anbindung dieser Linien an den SPNV soweit als möglich angestrebt.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Ergänzt wird das ÖPNV-Angebot im Landkreis Verden durch zwei Linien des
Nachtverkehre
VBN-Nachtschwärmer-Netzes. Es handelt sich hierbei um die Linien N73
und N74. Die Linie N73 verbindet die Gemeinde Oyten mit dem Oberzent-
rum Bremen. Die Linie N74 verkehrt zwischen Bremen und Achim (vgl. Karte A-21).
Das Angebot des Nachtverkehrs ist zu sichern und bedarfsgerecht zu ergänzen.
Im Landkreis Verden verkehren BürgerBusse in den Gemeinden Ottersberg,
BürgerBusse
Achim, Thedinghausen und Kirchlinteln. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es im Landkreis Verden ein VBN-Sammeltaxi in der Stadt Verden (Aller). Dieses
Anrufsammeltaxi wird von der Stadt Verden als integrierter Systembestandteil des Stadtverkehrs ausgebaut.
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-55
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-56
C 2.5.10 Zielnetz Landkreis Wesermarsch Einhergehend mit dem unten differenziert dargestellten Zielnetz beabsichtigt der Landkreis Wesermarsch in den kommenden Jahren die Prüfung bzw. Umsetzung folgender Ziele: •
Sicherstellung einer verlässlichen, kontinuierlichen und ausreichenden
Finanzierung und Tarif
Finanzierung der ÖPNV-Leistungen •
Einbindung der Fähre Blexen – Bremerhaven in den VBN-Tarif
•
Kontinuierliche Haltestellenverbesserungen mit Priorität auf den Halte-
Infrastruktur
Sicherung bzw. kontinuierliche Optimierung des bestehenden Fahrplan-
Angebot und Qualität
stellen entlang der Linien der Kategorien SPNV, SV, BE 1 und BE 2 •
Angebots auch unter touristischen Gesichtspunkten •
Verbesserung der Anschlüsse zwischen Bus-Bus, Bus-Zug, Bus-Fähre
•
Prüfung von Angebotsverbesserungen auf der Linie 450 (Deichläufer)
•
Prüfung zur Verdichtung des Fahrplanangebots der Linie 340 Jaderberg Oldenburg
•
Überplanung und Optimierung der Stadtbusangebote in Brake und Nordenham
•
Anbindung Ovelgönne (Burgdorf) an die Stadt Brake bzw. an die Linie
440 •
Prüfung zur Ausweitung des Fahrplanangebots der Stadtbuslinie 422 zu einem Regionalbusverkehr mit Anbindung umliegender Ortslagen
•
Steigender Anteil von Niederflurfahrzeugen insbesondere auf Linien der Kategorie BE 1 und BE 2 und bei BürgerBussen
•
Prüfung zur Einrichtung eines AST für Teilbereiche der Stadt Elsfleth und der Gemeinde Berne
•
Weitere Verbesserungen gegebenenfalls im Rahmen bedarfsorientierter
Angebote (AST, ALT) •
Prüfung zur Einrichtung eines Nachtlinienverkehrs mit Anbindung an
Bremen und die von dort nach Wildeshausen fahrende Nachtlinie N23 •
Sicherung des fahrplanseitigen Übereckumstieges der RS4 am Bf Hude
•
Verbesserte ÖPNV-Information zur Erreichbarkeit von touristischen Zie-
Fahrgastinformation
len, Verwaltungs- und anderen öffentlichen Einrichtungen
•
Einrichtung von zwei Echtzeitanzeigern an den Bf Nordenham und Brake
Das SPNV-Angebot im Landkreis Wesermarsch besteht aus einer SPNV-Linie.
Die Regio-S-Bahnlinie RS4 stellt von Montag bis Sonntag eine direkte Ver-
bindung zwischen den Mittelzentren Nordenham und Brake sowie mehreren
Bedienungsebene Schienenpersonennahverkehr
Landkreisgemeinden und der Stadt Bremen im Stundentakt her.
Hinweis: Derzeit ist eine Überplanung des StadtbusAngebots in Nordenham im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben.
Bedienungsebene Stadtbus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-57
Linie 401 Nordenham - Blexen Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der
Montag bis Freitag im Stunden-
Am Bf Nordenham
Stadtverkehr
nördlichen Stadt-
08:00 Uhr Verdichtung auf einen
SPNV aus und in
Stadtmitte und des gebietes einschließlich
Einswarden und Blexen.
Betriebszeitenfenster takt, zwischen 06:00 und 30-Min.-Takt.
Verknüpfung mit dem Richtung Bremen
Ab 18:00 Uhr kann das Angebot
Am Fähranleger Blexen
gefahren werden.
Fähre Blexen -
mit einem 8-sitzigen Kleinbus Samstags zwischen 07:00 und
ebene (BE)
Verknüpfung mit der Bremerhaven
20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 19:00 Uhr im Zweistundentakt
Linie 402 Nordenham - Moorsee Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der
Montag bis Freitag zwischen
Am Bf Nordenham
Stadtverkehr
südlichen Stadtgebietes
Zweistundentakt
SPNV in Richtung
Stadtmitte und des einschließlich
Großensiel, Ellwürden und Abbehausen
Betriebszeitenfenster 07:00 und 20:00 Uhr im
Samstags zwischen 09:00 und
Verknüpfung mit dem
ebene (BE)
Bremen
20:30 und sonntags zwischen 09:00 und 18:00 Uhr Zweistundentakt
Samstags und sonntags kann das Angebot mit einem 8-sitzigen Kleinbus gefahren werden.
Hinweis zum Stadtbus Brake: Derzeit ist eine Überplanung des Stadtbusangebots in Brake im Gespräch. Änderungen können sich zum Fahrplanwechsel im Dezember 2013 ergeben. Linie 421 Golzwarden - Oberhammelwarden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Anbindung von
Montag bis Freitag im
Am Bf Brake einzelne
Stadtverkehr
Schmalenfleth und
Golzwarden im Braker Stadtgebiet und der nördlich gelegenen
Ortslagen Sürwürden in der Gemeinde Stadland sowie dem südlich gelegenen
Oberhammelwarden im Gemeindegebiet der
Stadt Elsfleth an das Mittelzentrum
Betriebszeitenfenster Zweistundentakt
Anschlüsse an den
SPNV von Bremen und an den WeserSprinter
(440) nach Oldenburg
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-58
Linie 422 Brake - Oberhammelwarden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Anbindung der südlich
Montag bis Freitag zwischen
Am Bf Brake
Stadtverkehr
Kirchhammelwarden und
Stundentakt
SPNV nach Nordenham
gelegenen Stadtteile Käseburg sowie der
Ortslagen Oberhammelwarden und Sandfeld im
Gemeindegebiet der Stadt Elsfleth an das
Betriebszeitenfenster ca. 06:30 und 19:30 Uhr im
Samstags zwischen 08:00 und 19:30 Uhr vier Fahrten je Richtung
Anschlüsse an den
ebene (BE)
und Bremen und an den WeserSprinter
(440) nach Oldenburg und Bremerhaven
Mittelzentrum Brake
Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 1 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 1
Linie 440 WeserSprinter Oldenburg – Nordenham/Bremerhaven Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Schnelle Verbindung
Zwischen Rodenkirchen und
Am Hbf/ZOB
BE 1
Oberzentren Oldenburg
Stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr
Einbindung in den
zwischen den
und Bremerhaven sowie den Mittelzentren
Nordenham und Brake Verbindung der
Gemeinden Stadland (Rodenkirchen) und
Ovelgönne sowie der
Ortslagen Großenmeer und Oldenbrok untereinander
Betriebszeitenfenster Oldenburg: Montag bis Freitag
Oldenburg:
Samstag: Stundentakt
Taktknoten
Sonntag: Stundentakt
Am Bf Brake
Zwischen 05:30 und 07:30 Uhr
Zubringerlinie 422
ebene (BE)
08:30 bis 01:30 Uhr 08:30 bis 20:30 Uhr
Verknüpfung mit der
Verdichtung auf 30-Min.-Takt
Anschlüsse in Zwischen Rodenkirchen und
Nordenham bzw. Bremerhaven:
Nordenham-Blexen an die Fähre
Montag bis Freitag jeweils Zwei-
stundentakt 05:00 bis 20:00 Uhr Samstag jeweils Zweistundentakt, 08:00 bis 01:30 Uhr
Sonntag jeweils Zweistundentakt, 08:30 bis 20:30 Uhr
Folgende Buslinien werden der Bedienungsebene 2 zugeordnet:
Bedienungsebene Regionalbus - Ebene 2
Linie 408 Nordenham - Eckwarden Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der
Montag bis Freitag im
Am Bf Nordenham
BE 2
Gemeinde Butjadingen und Anschluss an das Mittelzentrum Nordenham
Verbindung der Ortslagen Eckwarden, Stollhamm, Burhave und Tossens untereinander
Betriebszeitenfenster Zweistundentakt
An Schultagen, in den Ferien
und an Wochenenden kann das Angebot durch Leistungen des BürgerBusses Butjadingen verstärkt werden.
Verknüpfung mit dem SPNV in Richtung Bremen
ebene (BE)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-59
Linie 450 Deichläufer Berne - Delmenhorst Streckenführung
Angebot und
Verknüpfungen
Bedienungs-
Erschließung der Gemeinden
Montag bis Freitag
Am ZOB Delmenhorst
BE 2
Berne und Lemwerder und
Anschluss an das Mittelzentrum Delmenhorst
Verbindung der Ortslagen
Ranzenbüttel, Warfleth, Ganspe,
Betriebszeitenfenster gemäß Kategorie Samstags zwei Fahrtenpaare
Bardenfleth, Deichshausen und
Verknüpfungen mit dem
ebene (BE)
Stadtverkehr sowie mit dem SPNV in Richtung
Oldenburg, Bremen und Wildeshausen.
Am Bf Berne Verknüp-
Süderbrook untereinander
fung mit dem SPNV in Richtung Nordenham
Insgesamt 26 Buslinien sind schwerpunktmäßig auf die Beförderung der
Schüler in den Landkreisgemeinden Butjadingen, Nordenham, Stadland, Jade, Ovelgönne, Brake, Elsfleth, Berne und Lemwerder ausgelegt. Als Quelle
Bedienungsebene schulorientierter Verkehr Ebene 3
und Ziel dieser Schülerverkehre nehmen die Mittelzentren Nordenham und Brake aufgrund der Vielzahl der Schulstandorte eine besondere Stellung ein.
Das Fahrplanangebot dieser Linien steht, in der Regel zeitlich auf Schultage von Montag bis Freitag beschränkt, allen Fahrgästen zum regulären VBNTarif zur Verfügung. Eine Linienübersicht findet sich in Kapitel C 3.2.
Besonderheit
Eine Linie weist Besonderheiten auf:
Linie 430 Rodenkirchen – Varel: Auch an Ferientagen stellt die Linie 430 zwischen Rodenkirchen und Varel (Landkreis Friesland) eine Querverbindung in ostwestlicher Richtung her. Im Landkreis Wesermarsch werden die Ge-
meinden Stadland und Jade von der Linie 430 von Montag bis Freitag unre-
gelmäßig erschlossen. Samstags verkehrt die Linie mit zwei Fahrtenpaaren. Die Linie war vormals der Bedienungsebene 2 zugeordnet.
Neben den bereits aufgeführten Linien verkehren im Gebiet des Landkreises
Sonstige Verkehre
Wesermarsch weitere Linien (Linien 256 , 340, 341, 345, 399, 495), die 11
weitgehend dem Zuständigkeitsbereich des Landkreises Ammerland zugeordnet sind. Da diese Linien hier nur wenige Haltestellen bedienen, ist ihre verkehrliche Bedeutung für die Wesermarsch eher gering.
Für den Landkreis Wesermarsch sind derzeit keine Nachtverkehrsangebote
Nachtverkehre
vorgesehen. Allerdings bietet die Linie 440 in den Nächten von Samstag auf Sonntag Spätfahrten bis ca. 1:30 Uhr an (s.o.).
Im Zusammenhang mit Kapitel C 2.2 Produkte ist gemeinsam mit dem
Bedarfsgesteuerte Verkehre
Landkreis und den Gemeinden zu überprüfen, wo und in welcher Form der zukünftige Ausbau bedarfsgesteuerter Verkehre sinnvoll ist. Derzeit gibt es
im Landkreis Wesermarsch ein VBN-Plus-Sammeltaxi in der Gemeinde Lemwerder.
Im Landkreis Wesermarsch verkehrt ein BürgerBus in der Gemeinde
Butjadingen. Weitere Informationen zu BürgerBussen finden sich im Kapitel C 2.3.
11
Die Linienummer 256 existiert zweimal: zwischen Oldenburg und Delmenhorst (über
Buttel und Neuenhuntorfermoor) sowie zwischen Jaderberg und Petersgroden. Beide Linien berühren den Landkreis Wesermarsch mit wenigen Haltestellen. Letztere ist jedoch keine VBN-Linie.
BürgerBus
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-60
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-61
C 3 Linienbündelung C 3.1 Vorgehensweise der Bündelbildung Im Interesse einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im ÖPNV sowie einer wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung wird als
Integration der Nahverkehrsbedienung
zentrales Ziel in § 8 PBefG die Integration der Nahverkehrsbedienung ge-
nannt. Dieses zentrale Ziel soll insbesondere durch Verkehrskooperationen,
die Abstimmung oder den Verbund der Beförderungsentgelte und die Abstimmung der Fahrpläne erreicht werden. Hierbei ist auch auf eine wirtschaftliche Gestaltung des Verkehrs zu achten, so dass dessen Kosten durch
die Erträge so weit wie möglich gedeckt und die öffentlichen Haushalte so
wenig wie möglich belastet werden, wie es erläuternd in der Gesetzesbe-
gründung heißt.
Die Förderung einer integrierten Nahverkehrsbedienung ist den Gebietskörperschaften und Verkehrsunternehmen im VBN ein wichtiges Anliegen. Mit den zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH abgeschlossenen Verbundver-
trägen, dem einheitlichen VBN-Tarif und den gemeinsam erarbeiteten und beschlossenen Qualitätskonzepten wird dieses Anliegen unterstrichen.
Vor dem Hintergrund der in der EU-VO 1370/2007 sowie im PBefG enthal-
tenen Regelungen zur Vergabe und Genehmigung von Verkehrsleistungen
ist es im Interesse der Fahrgäste sowie zur Sicherung eines qualitativ hoch-
wertigen und wirtschaftlichen ÖPNV notwendig, klare Rahmenvorgaben für
Rahmenvorgaben für Vergabe- und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren
die Durchführung von Vergabeverfahren und eigenwirtschaftlichen Genehmigungsverfahren zu setzen.
Ein wichtiges Element hierzu ist die im § 9 Abs. 2 PBefG enthaltene Möglich-
keit der Linienbündelung, mit der verkehrlich miteinander verbundene Verkehrsleistungen auch genehmigungsrechtlich zusammengefasst werden
können. Mit diesem Instrument können insbesondere die Ziele einer inte-
grierten Nahverkehrsbedienung nach § 8 PBefG gesichert werden. Die Linienbündelung ist auch für die weitere Optimierung der Nahverkehrsbedie-
nung ein unverzichtbares Instrument.
Die in der Gesetzesbegründung aufgezeigte Möglichkeit, mit dem Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Bewertung ver-
Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken
bundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlech-
ten Risiken" zu erreichen, ist bei einem Verzicht auf Linienbündel nicht möglich und wird im Ergebnis zu höheren Belastungen der öffentlichen
Haushalte führen. So gilt es in Vorbereitung auf die Vergabe von Verkehrs-
leistungen und eigenwirtschaftliche Genehmigungsverfahren darauf zu ach-
ten, dass sich Verkehrsunternehmen nicht auf einzelne ertragsstarke Linien
beschränken und die Gebietskörperschaften Linien mit geringem Ertrag oder
sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren müssen, ohne dass ein Ausgleich mit ertragsstarken Linien möglich ist.
In der im März 2000 zwischen ZVBN und VBN GmbH geschlossenen Verein-
barung über die Fortschreibung des Nahverkehrsplans wurde verabredet, Linienbündelungsvorschläge für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zu erarbeiten.
Vereinbarung zur Fortschreibung des NVP
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-62
Entsprechend dieser Vereinbarung wurden im Grundsatz zunächst von der VBN GmbH Linienbündelungsvorschläge für die einzelnen Verbandsglieder
erarbeitet und mit den Verkehrsunternehmen erörtert. Im Anschluss daran
wurden diese Linienbündel mit dem ZVBN und dem jeweiligen Verbandsglied diskutiert und teilweise sowohl hinsichtlich ihres Zuschnittes als auch
der vorgesehenen Harmonisierungszeitpunkte überarbeitet. Die hieraus
resultierenden Vorschläge wurden dann in gemeinsamen Gesprächen mit den Verkehrsunternehmen abschließend beraten.
Im Dezember 2001 wurden die Linienbündel schließlich erstmals im Nah-
verkehrsplan aufgenommen. Im Rahmen der seit diesem Zeitpunkt stattgefundenen Fortschreibungen des Nahverkehrsplans sind die Verkehrsunternehmen regelmäßig beteiligt worden.
Im Jahr 2001 wurde die unter Mitwirkung der Verkehrsunternehmen erar-
beitete Linienbündelung erstmals im NVP - als Teilfortschreibung des ersten
Beschlussfassungen in der Verbandsversammlung
NVP vom 16. Dezember 1997 - aufgenommen (Beschluss der Verbandsversammlung vom 21. Dezember 2001).
Im Jahr 2002 wurden - mit der Fortschreibung des gesamten Nahverkehrs-
plans - Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und ergänzend und bis dahin nicht zugeordnete Nachtlinien berücksichtigt (Beschluss vom 18. Dezember 2002).
Im Jahr 2004 wurden zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten
aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Mai 2004).
Im Jahr 2006 wurden aktuelle Entwicklungen seit der Fortschreibung vom
19. Mai 2004 aufgenommen. Dies betraf die Genehmigung von Linien und
daraus resultierende neue Genehmigungszeitpunkte, den Wegfall von Linien, die Neuzuordnung von Linien sowie die Aufnahme der Linienbündel im Landkreis Verden (Beschluss vom 22. September 2006).
Im Jahr 2007 wurden – mit Fortschreibung des gesamten Nahverkehrsplans
- zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert und Harmonisierungszeitpunkte angepasst (Beschluss vom 19. Dezember 2007).
Die Fortschreibung im Jahr 2009 beinhaltete im Wesentlichen Anpassungen,
die sich aus der Direktvergabe der Verkehrsleistungen in Bremen und An-
passungen des Bündelzuschnitts in Landkreis Diepholz ergeben haben (Beschluss vom 22. September 2009).
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Nahverkehrsplans wurden
insbesondere zwischenzeitlich geänderte Genehmigungslaufzeiten aktualisiert.
Unter Berücksichtigung der im PBefG sowie der in der Gesetzesbegründung
enthaltenen Ausführungen zur Linienbündelung sind bei der Bildung der
Kriterien für die Bildung der Linienbündel
Linienbündel insbesondere verkehrliche, betriebliche und wirtschaftliche Kriterien herangezogen worden, die im Folgenden näher erläutert werden.
Die Linien des ÖPNV können innerhalb eines Bedienungsraumes unterschiedliche Funktionen innehaben. Aufbauend auf dem Konzept eines
mehrstufig differenzierten Liniennetzes (vgl. Kap. C 2.1) sind die Linienbün-
del so geschnitten, dass sie raum- und siedlungsstrukturelle Zusammenhänge sowie die verkehrlichen Funktionen berücksichtigen.
Verkehrliche Funktionen der Linien
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-63
Linien mit Verbindungsfunktion und die auf diese Linien abgestimmten Zubringerlinien werden in einem Bündel zusammengefasst.
Im NVP sind - sowohl im SPNV wie auch im straßengebundenen ÖPNV -
Verknüpfungspunkte
Haltestellen definiert, an denen fahrplanmäßig Verknüpfungen stattfinden.
Diese Verknüpfungspunkte werden bei der Linienbündelung berücksichtigt, indem miteinander verknüpfte Linien mit nachweisbaren Umsteigebezie-
hungen in der Regel in einem Bündel zusammengefasst werden. Damit wird
auch die Aufgabenteilung zwischen Hauptlinien und - soweit vorhanden -
Zubringerlinien berücksichtigt.
In der Gesetzesbegründung zu der im Rahmen der PBefG-Novelle 1996 ein-
Wirtschaftliche Kriterien
geführten Möglichkeit der Linienbündelung wird darauf hingewiesen, dass das Instrument der Linienbündelung "auch eine gesamtwirtschaftliche Be-
wertung verbundener Linienverkehre mit einem Ausgleich zwischen guten und schlechten Risiken" ermöglicht. Dieser Aspekt ist für den ZVBN und die
Verbandsglieder bei der Bildung von Linienbündeln von besonderer Bedeutung. Um zu verhindern, dass sich Unternehmen nur auf einzelne ertragsstarke Linien beschränken ("Rosinenpickerei") und die Gebietskörperschaf-
ten Linien mit geringem Ertrag oder sogar defizitärer Bilanz voll finanzieren
müssen, ist der Ausgleich von ertragsschwachen und ertragsstarken Linien mit dem Instrument der Linienbündelung zu erreichen.
Die Verkehrsunternehmen haben bei der Erarbeitung der Linienbündel mitgewirkt und in diesem Rahmen insbesondere ihre Erfahrungen hinsichtlich
betrieblich und betriebswirtschaftlich möglichst optimal gestalteter Linienbündel eingebracht. Auch durch die Zusammenfassung von Linien mit unterschiedlichen Verkehrsaufgaben und Bedienungsebenen in den jeweiligen
Linienbündeln ist dem Ziel, betrieblich und betriebswirtschaftlich optimal gestaltete Linienbündel zu erarbeiten, Rechnung getragen worden.
Im Grundsatz wurde für die einzelnen Linienbündel als Harmonisierungs-
zeitpunkt die Laufzeit der längstlaufenden Genehmigung in dem jeweiligen
Linienbündel gewählt. Bei den Linienbündeln in den Landkreisen ist angesichts der großen verkehrlichen Bedeutung der Schülerverkehre als Zeitpunkt der 31. Juli des jeweiligen Jahres (in der Regel zum Ende der Sommer-
ferien) vorgesehen. Bei den kreisfreien Städten ist im Grundsatz als Zeitpunkt der 31. Dezember vorgesehen (in Orientierung am Fahrplanwechsel
zum Jahresende). In den meisten Bündeln ist bereits eine Harmonisierung der Laufzeiten der einzelnen Linien erreicht.
Soweit neue Linien eingerichtet werden, die verkehrlich oder wirtschaftlich
zu bestehenden Linien in einem Linienbündel zugeordnet werden können,
ist als Genehmigungslaufzeit dafür die des zugeordneten Linienbündels maßgeblich.
Harmonisierung der Laufzeiten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-64
C 3.2 Linienbündel in den Gebietskörperschaften Nachfolgend werden, die Linienbündel je Gebietsköperschaft dargestellt. In der Tabelle wird nachrichtlich auch die Zuordnung zu den Bedienungsebenen (BE) dargestellt. Es werden folgende Abkürzungen verwendet: •
SV
Stadtverkehr
•
NV Nachtverkehr
•
BB
BürgerBus
C 3.2.1 Linienbündel Stadtgemeinde Bremen Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2019 Linie
BE
Von
Nach
20
SV
Hohweg
Hauptbahnhof
31.12.2018
21
SV
Mercedes-Benz
Leher Feld
31.12.2018
22
SV
Kattenturm
Universität/Lehe
31.12.2018
24
SV
Rablinghausen
Neue Vahr Nord
31.12.2018
25
SV
Weidedamm
Osterholz
31.12.2018
26
SV
Huckelriede
Walle
31.12.2018
27
SV
Huckelriede
Findorff
31.12.2018
28
SV
Universität
Walle
31.12.2018
29
SV
Kattenturm
Neue Vahr Nord
31.12.2018
SV
Borgfeld
Falkenberg
31.12.2018
31
SV
Borgfeld-Ost
Borgfeld-Ost
31.12.2018
33
SV
Horn
Sebaldsbrück
31.12.2018
34
30
12
SV
Sebaldsbrück
Horn
31.12.2018
37
SV
Sebaldsbrück
Kuhkamp
31.12.2018
38
SV
Osterholz/Weserp.
Bf Mahndorf
31.12.2018
40
SV
Weserwehr
Osterholz/Weserp.
31.12.2018
41
SV
Weserwehr
Osterholz/Weserp.
31.12.2018
41S
SV
Weserwehr
Mahndorf
31.12.2018
42
SV
Bf Sebaldsbrück
Gewerbep. Hansalinie
31.12.2018
44
SV
Sebaldsbrück
Mahndorf
31.12.2018
51
SV
Huckelriede
Kattenturm
31.12.2018
52
SV
Huchting
Kattenturm
31.12.2018
53
SV
Huckelriede
Stuhr Brinkum-Nord
31.12.2018
SV
Huchting
Stuhr Brinkum
31.12.2018
57
SV
Kirchhuchting
Kirchhuchting
31.12.2018
58
SV
Kirchhuchting
Kirchhuchting
31.12.2018
55
12
Genehmigt bis
13
Die Linie 30 ist ein Vorlaufbetrieb der Straßenbahnlinie 4, die voraussichtlich Mitte 2013
über Borgfeld hinaus den Betrieb nach Lilienthal-Falkenberg aufnehmen wird. Zu diesem Zeitpunkt wird die Linie 30 den Betrieb einstellen. 13
Die Linie 55 verläuft auf dem Gemeindegebiet Stuhr entlang der Siedlungsbänder der
zukünftigen Straßenbahnlinie 8. Die Linie wird daher zur Betriebsaufnahme der Linie 8 eingestellt.
Linienbündel Bremen Bus
Nahverkehrsplan ZVBN
14
Linie
BE
61
SV
62
SV
63
SV
65/66
SV
80
Von Rablinghausen/
Teil C Nach
Genehmigt bis
Sandhausen
31.12.2018
Hasenbüren
31.12.2018
Hauptbahnhof
Hauptbahnhof
31.12.2018
Rablinghausen/
Rablinghausen/
Stromer Str.
Stromer Str.
SV
Bf Oslebshausen
Gröpelingen
31.12.2018
81
SV
Gröpelingen
Industriehäfen
31.12.2018
82
SV
Gröpelingen
Gröpelingen
31.12.2018
87
SV
Schönebeck
Schwanewede Beckedorf
31.07.2015
90
SV
Gröpelingen
Neuenkirchen
31.12.2018
90E
SV
Vegesack
91
SV
Rönnebeck
Gröpelingen
31.12.2018
92
SV
Rönnebeck
Gröpelingen
31.12.2018
93
SV
Gröpelingen
Marßel
31.12.2018
94
SV
Gröpelingen
95
SV
Marßel
Bockhorn Landesgrenze
31.12.2018
96
SV
Bf Blumenthal
Rönnebeck
31.12.2018
96E
SV
Bf Blumenthal
Neuenkirchner Weg
31.12.2018
97
SV
Bf Blumenthal
Rönnebeck
31.12.2018
98
SV
Bf Vegesack
Bf Vegesack
31.12.2018
Stromer Str. Rablinghausen/ Stromer Str.
Neuenkirchner W./SZ Sandwehen
Schwanewede
Ostlandstraße
31.12.2018
31.12.2018
99
SV
Bf Vegesack
Bf Vegesack
31.12.2018
NV
Rablinghausen
Kuhkamp
31.12.2018
N5
NV
Domsheide
Osterholz/Weserpark
31.12.2018
N6
NV
Kirchhuchting
Kirchhuchting
31.12.2018
N7
NV
Bremen Hbf
Neuenkirchen
31.12.2018
N9
NV
Huckelriede
Neue Vahr Nord
31.12.2018
N94
NV
Bf Blumenthal
Schwanewede
31.12.2018
Linie
BE
Von
Nach
1
SV
Huchting
Osterholz/Weserpark
31.12.2020
1S/E
SV
Osterholz
Hauptbahnhof
07.11.2021
2
SV
Gröpelingen
Sebaldsbrück
31.12.2020
3
SV
Gröpelingen
Weserwehr
31.12.2020
3S
SV
Gröpelingen
Humboldtstraße
31.12.2020
4 14
SV
Arsten
Borgfeld
31.12.2020
4S 15
SV
Borgfeld
Arsten
31.12.2020
5
SV
Arsten
Horner Mühle
31.12.2020
Genehmigt bis
Die Linie 4 wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg
verlängert. 15
Die Linie 4S wird voraussichtlich ab Mitte 2013 über Borgfeld nach Lilienthal-Falkenberg
verlängert.
Linienbündel Bremen Bus
31.12.2018
N3
Schwanewede
C-65
Linienbündel Bremen Straßenbahn
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
6
SV
Flughafen
Universität
31.12.2020
N1
NV
Huchting
Osterholz/Weserpark
31.12.2020
N4
NV
Arsten
Borgfeld
31.12.2020
8
16
SV
Huchting
Kulenkampffallee
31.12.2020
10
SV
Gröpelingen
Sebaldsbrück
31.12.2020
N10
NV
Gröpelingen
Sebaldsbrück
31.12.2020
C-66 Linienbündel Bremen Straßenbahn
C 3.2.2 Linienbündel Stadtgemeinde Bremerhaven Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.12.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.01.2017 Linie
BE
Von
Nach
501
SV
Leherheide
Wulsdorf
31.12.2016
502
SV
Leherheide
Grünhöfe
31.12.2016
503
SV
Leherheide
Surheide
31.12.2016
504
SV
Hauptbahnhof
Bohmsiel
31.12.2016
505
SV
Debstedt
Wulsdorf
31.12.2016
506
SV
SZ Langen
Wulsdorf
31.12.2016
507
SV
Spaden
Bramel
31.12.2016
508
SV
Leherheide
Klinikum Bremerhaven
31.12.2016
509
SV
Imsum
Surheide
31.12.2016
510
SV
Hauptbahnhof
Am Seedeich
31.12.2016
511
SV
Leherheide Ost
Wulsdorf
31.12.2016
512
SV
Überseering
Rotersand
31.12.2016
Plätternweg
Louise-Schröder-Str.
31.12.2016
Buschkämpen
Stadtverwaltung
31.12.2016
Carsten-Börger-Str.
PowerBlades
31.12.2016
NV
Ziegeleistr.
Klinikum Bremerhaven
31.12.2016
NV
Carsten-Börger-Str.
Debstedt
31.12.2016
513
(ALT) 515
(ALT) 516
(ALT) MoonLiner
NightLiner
Genehmigt bis
Zusätzlich bestehen derzeit noch eigenständige Einzelgenehmigungen für die Leistungen von 22 Einsetzwagen und neun Einzelfahrten. Planerisch sind
diese eindeutig einzelnen Stammlinien zuzuordnen, da sich diese häufig nur minimal von den Fahrplänen der Stammlinien unterscheiden. Diese Einzel-
genehmigungen sollen genehmigungsrechtlich wieder auf die Stammlinien zurückgeführt werden.
16
Die Linie 8 wird nach jetzigem Planungsstand 2018 über Huchting hinaus über Stuhr
nach Weyhe verlängert.
Linienbündel Bremerhaven
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-67
C 3.2.3 Linienbündel Stadt Delmenhorst Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.05.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.06.2015 Linie
BE
Von
Nach
Huchting, Roland-
201
SV
Deichhorst, Hilversumer
202
SV
203
SV
204
SV
205
SV
206
SV
Bungerhof
208
SV
Wichernstift
Adelheide, Kaserne
31.05.2015
212
SV
Schwalbenflucht
Annenheide
31.05.2015
213
SV
Dwoberg, Hoher Weg
31.05.2015
214
SV
Huchting, Roland-Center
31.05.2015
215
SV
Bungerhof, Friedhof
31.05.2015
216
SV
218
SV
Center
Brendel-Süd, Gothaer Straße
Stickgras, FridtjofNansen-Straße
Huchting, RolandCenter
Brendel-Süd, Gothaer Straße
Stickgras, FridtjofNansen-Straße Bahnhof/ZOB Brendel-Süd, Gothaer Straße
Straße
Dreilinien,
31.05.2015
Schwalbenflucht/
31.05.2015
Dwoberg, Hoher Weg
31.05.2015
Annenheide
31.05.2015
Bungerhof/Sandhausen
31.05.2015
Hasbergen, Grüner Weg
Deichhorst, Hilversumer Straße
Hasport,
Deichhorst, Hilversumer
Wichernstift
Adelheide, Kaserne
Buchenstraße
Genehmigt bis
Straße
31.05.2015
31.05.2015 31.05.2015
Linienbündel Delmenhorst
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-68
C 3.2.4 Linienbündel Stadt Oldenburg Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 01.06.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 02.06.2018 Linie
BE
Von
Nach
301
SV
Eversten
Ofenerfeld
01.06.2018
302
SV
Infanterieweg
Borchersweg
01.06.2018
303
SV
Krusenbusch
304
SV
Ofenerdiek
Bümmerstede
01.06.2018
306
SV
Universität
Hbf/ZOB
01.06.2018
307
SV
Drielake
Hbf/ZOB
01.06.2018
308
SV
Hbf/ZOB
01.06.2018
309
SV
Ohmstede/Wahnbek
01.06.2018
310
SV
Wehnen/Famila
Hbf/ZOB
01.06.2018
311
SV
Lappan
P+R Weser-Ems-Halle
01.06.2018
312
SV
Kreyenbrück
Hbf/ZOB
01.06.2018
314
SV
Rennplatz/Patentbusch
01.06.2018
315
SV
Hatterwüsting
Hbf/ZOB
01.06.2018
316
SV
Neuenwege
Nordstraße
01.06.2018
317
SV
IKEA
Hbf/ZOB
01.06.2018
319 A
3
Mittelweg
Schleistraße
01.06.2018
319 B
3
Krusenbusch
SZ Kreyenbrück
01.06.2018
322
SV
Rauhehorst
Thomasburg
01.06.2018
324
SV
Infanterieweg
Patentbusch
01.06.2018
N36
NV
Lappan
N37
NV
Lappan
N38
NV
Lappan
N39
NV
Lappan
N40
NV
Lappan
BBS Wechloy/ Rauhehorst
Bloherfelde/Peters fehn/Wildenloh
Am Vogelbusch/ Kanalbrücke
Ofenerfeld/Heidkamp/ Am Alexanderhaus
Donnerschwee/ Alexandersfeld
Ofenerdiek/Ofenerfeld Universität/Bloherfelde/Petersfehn
Bümmerstede/Kreyenbrück
Osternburg/Krusenbusch
Genehmigt bis
01.06.2018
01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018 01.06.2018
Linienbündel Stadt Oldenburg
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-69
C 3.2.5 Linienbündel Landkreis Ammerland Das Linienbündel NachtEule Ammerland wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Ammerland zugeordnet. Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2014 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2014 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
330
1
Oldenburg
Conneforde
31.07.2014
340
1
Oldenburg
Jaderberg
31.07.2014
331
3
Conneforde
Wiefelstede
31.07.2014
332
3
Wiefelsteder Moor
Wiefelstede
31.07.2014
333
3
Ofenerfeld
Wiefelstede
31.07.2014
334
3
Wemkendorf
Wiefelstede
31.07.2014
335
3
Borbeck
Metjendorf
31.07.2014
336
3
Bokel
Rastede
31.07.2014
337
3
Wiefelstede
Jaderberg
31.07.2014
338
3
Wiefelstede
Varel
31.07.2014
341
3
Rastede
Bekhausen
31.07.2014
342
3
Barghorn
Rastede
31.07.2014
343
3
Rastede
Nethen
31.07.2014
344
3
Rastede
Südbäke
31.07.2014
345
3
Jaderberg
Varel
31.07.2014
370
2
Rastede
Bad Zwischenahn
31.07.2014
N31
NV
Oldenburg
Tange
31.07.2014
Linienbündel Ammerland Ost
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie
BE
Von
Nach
S 35
1
Westerstede
Oldenburg
31.07.2015
350
1
Westerstede
Oldenburg
31.07.2015
360
2
Westerstede
Barßel
31.07.2015
366
2
Westerstede
Augustfehn
31.07.2015
351
3
Westerstede
Westerstede
31.07.2015
353
3
Halsbek
Westerstede
31.07.2015
355
3
Garnholterdamm
Westerstede
31.07.2015
356
3
Ramsloh
Rostrup
31.07.2015
357
3
Ocholt
Westerstede
31.07.2015
358
3
Westerstede
Westerstede
31.07.2015
BB: Westerstede
Westerstede
31.07.2015
359
Genehmigt bis
361
3
Augustfehn
Apen
31.07.2015
362
3
Nordloh
Augustfehn
31.07.2015
363
3
Aperberg
Apen
31.07.2015
364
3
Vreschen-Bokel
Apen
31.07.2015
365
3
Ocholt
Apen
31.07.2015
Linienbündel Ammerland West
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Linie
BE
Von
Nach
371
3
Westerstede
Rostrup
31.07.2015
Oldenburg
Westerstede
31.07.2015
Oldenburg
Tange
31.07.2014
389 N32
NV
Genehmigt bis
C-70 Linienbündel Ammerland West
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
380
1
Oldenburg
Barßel
31.07.2016
375
2
Bad Zwischenahn
Süddorf
31.07.2016
372
3
Westerholzfelde
Ofen
31.07.2016
373
3
Ofen
Bad Zwischenahn
31.07.2016
374
3
Edewecht
Rostrup
31.07.2016
376
3
Willbroksmoor
Rostrup
31.07.2016
377
3
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
31.07.2016
379
3
Bad Zwischenahn
Bloh
31.07.2016
381
3
Jeddeloh
Rostrup
31.07.2016
382
3
Husbäke
Friedrichsfehn
31.07.2016
383
3
Portsloge
Edewecht
31.07.2016
384
3
Wildenloh
Edewecht
31.07.2016
385
3
Wittenriede
Edewecht
31.07.2016
386
3
Hogenset
Osterscheps
31.07.2016
387
3
Wildenloh
Edewecht
31.07.2016
388
3
Wildenloh
Jeddeloh II
31.07.2016
395
3
Dänikhorst
Bad Zwischenahn
31.07.2016
396
3
Langebrügge
Bad Zwischenahn
31.07.2016
397
3
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
31.07.2016
398
3
Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
31.07.2016
399
3
Edewecht
Jaderberg
31.07.2016
N34
NV
Oldenburg
Tange
31.07.2014
N35
NV
Oldenburg
Friesoythe
31.07.2014
Linienbündel Ammerland Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-71
C 3.2.6 Linienbündel Landkreis Diepholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie
BE
Von
Nach
101
1
Bassum
Stuhr-(Bremen Hbf)
31.07.2017
102
1
Syke
Bremen Hbf
31.07.2017
120
1
Kirchweyhe
Bremen Hbf
31.07.2017
150
1
Syke – (Bremen Hbf)
31.07.2017
113
2
Stuhr, Heiligenrode
Bremen, Roland Center
31.07.2014
121
2
Kirchweyhe
Bremen Hbf
31.07.2017
103
3
Ristedt
Syke
31.07.2017
104
3
Nienstedt
Bassum
31.07.2017
105
3
Bassum
Syke
31.07.2017
105T
3
Heiligenfelde
Henstedt
31.07.2017
106
3
Seckenhausen
Syke
31.07.2017
107
3
Martfeld
Syke
31.07.2018
109
3
Stuhr
Stuhr
31.07.2017
118
3
Leeste
Ahausen
31.07.2017
119
3
Dreye
Syke
31.07.2017
134
3
Sulingen
Asendorf
27.05.2016
151
3
Hoya-Graue
Syke
31.07.2017
152
3
Bruchhausen-Vilsen
Sulingen
31.07.2017
153
3
Bruchhausen-Vilsen
Syke
31.07.2017
154
3
Asendorf
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2017
157
3
Twistringen
Bassum
31.07.2017
159
3
Twistringen
Twistringen
31.07.2017
161
3
Twistringen
Twistringen
31.07.2017
162
3
Anstedt
Twistringen
31.07.2017
163
3
Twistringen
Syke
31.07.2017
164
3
Martfeld
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2017
165
3
Schwarme
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2017
173
3
Varrel
Brinkum
31.07.2017
177
3
Uepsen
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2018
178
3
Steinborn
Bruchhausen-Vilsen
31.07.2018
179
3
Essen
Asendorf
31.07.2018
194
3
Stuhr
Syke
31.07.2018
228
3
(Hoya) – BruchhausenVilsen
Genehmigt bis
Syke
Harpstedt
31.07.2017
116
BB: Melchiorshausen
Jeebel
31.07.2013
117
BB: Erichshof
Sudweyhe
31.07.2013
181
BB: Bassum
Nordwohlde
31.07.2017
182
BB: Bassum
Ringmar
31.07.2017
183
BB: Bassum
Neubruchhausen
31.07.2017
184
BB: Bassum
Groß Bramstedt
31.07.2017
Linienbündel Diepholz Nord
Nahverkehrsplan ZVBN Linie
BE
Teil C
Von
Nach
Genehmigt bis
185
BB: Syke
Syke (über Ristedt)
31.07.2017
186
BB: Syke
Syke (über Okel)
31.07.2017
187
BB: Syke
Syke (über Gödestorf)
31.07.2017
C-72 Linienbündel Diepholz Nord
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
123
1
Bassum
Sulingen
27.05.2016
133
2
Sulingen
Rahden
27.05.2016
137
2
Sulingen
Diepholz
27.05.2016
138
2
Sulingen
Nienburg
27.05.2016
122
3
Sulingen
Sulingen
27.05.2016
125
3
Twistringen
Diepholz
27.05.2016
126
3
Harbergen
Nienburg
31.05.2017
127
3
Uchte
Uchte
27.05.2016
128
3
Sulingen
Borstel
27.05.2016
129
3
Brockum
Diepholz
27.05.2016
131
3
Barnstorf
Drebber
27.05.2016
132
3
Freistatt
Kirchdorf
31.07.2016
135
3
Sudwalde
Brelloh
27.05.2016
136
3
Mellinghausen
Ehrenburg
27.05.2016
139
3
Diepholz
Vechta
27.05.2016
140
3
Diepholz
Diepholz
27.05.2016
141
3
Lembruch
Brockum
27.05.2016
142
3
Drentwede
Barnstorf
27.05.2016
143
3
Drentwede
Brockmannshausen
27.05.2016
144
3
Barnstorf
Barnstorf
27.05.2016
145
3
Wagenfeld-Ströhen
Wagenfeld-Ströhen
27.05.2016
146
3
Diepholz
Aschen
27.05.2016
158
3
Sulingen
Twistringen
31.07.2019
167
3
Bokel
Wagenfeld
31.07.2018
168
3
Barver
Wagenfeld
31.07.2018
169
3
Wetschen
Wagenfeld
31.07.2018
170
3
Ströhen
Diepholz
31.07.2018
171
3
Förlingen
Wagenfeld
31.07.2018
172
3
Haßlingen
Wagenfeld
31.07.2018
Linienbündel Diepholz Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-73
C 3.2.7 Linienbündel Landkreis Oldenburg Das Linienbündel NachtEule Oldenburg wurde aufgelöst und die vier Nachtlinien den Linienbündeln Landkreis Oldenburg zugeordnet.
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2016 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2016 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
226
2
Wildeshausen
Bremen Hbf
31.07.2016
227
2
Wildeshausen
Bremen-Huchting
31.07.2016
229
3
Harpstedt
Delmenhorst
31.07.2016
230
3
Wildeshausen
Kirchseelte
31.07.2016
231
3
Wildeshausen
Hackfeld
31.07.2016
232
3
Harpstedt
Spradau
31.07.2016
233
3
Wildeshausen
Holzhausen
31.07.2016
234
3
Wildeshausen
Horstedt
31.07.2016
235
3
Wildeshausen
Schulenberg
31.07.2016
281
BB: Wildeshausen
Katenbäker Berg
31.07.2016
283
BB: Wildeshausen
Spascher Sand
31.07.2016
N23
NV
Bremen
Wildeshausen
31.12.2015
N24
NV
Groß Ippener
Wildeshausen
31.12.2015
Linienbündel Oldenburg Südost
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
270
1
Wildeshausen
Oldenburg
31.07.2017
280
1
Friesoythe
Oldenburg
31.07.2017
277
2
Kirchhatten
Wardenburg
31.07.2017
260
3
Ahlhorn
Wildeshausen
31.07.2017
261
3
Ahlhorn
Ahlhorn
31.07.2017
262
3
Huntlosen
Großenkneten
31.07.2017
263
3
Wildeshausen
Wildeshausen
31.07.2017
264
3
Wildeshausen
Visbek/Aumühle
31.07.2017
265
3
Wildeshausen
Großenkneten
31.07.2017
266
3
Oldenburg
Huntlosen
31.07.2017
267
3
Ahlhorn
Lethe
31.07.2017
268
3
Ahlhorn
Huntlosen
31.07.2017
269
3
Ahlhorn
Großenkneten
31.07.2017
271
3
Oelmühle
Vossberg
31.07.2017
272
3
Wildeshausen
Neerstedt
31.07.2017
273
3
Neerstedt
Ostrittrum
31.07.2017
274
3
Neerstedt
Neerstedt
31.07.2017
275
3
Kirchhatten
Kirchhatten
31.07.2017
276
3
Kirchhatten
Kirchhatten
31.07.2017
Linienbündel Oldenburg West
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Linie
BE
Von
Nach
278
3
Sandkrug
Sandkrug
279
3
Sandkrug
285
3
Wildeshausen
Wardenburg
31.07.2017
286
3
Wardenburg
Achternmeer
31.07.2017
287
3
Wardenburg
Wardenburg
31.07.2017
288
3
Wardenburg
Garrel
31.07.2017
289
3
Oldenburg
Wardenburg
31.07.2017
N21
NV
Oldenburg
Wildeshausen
31.12.2015
N25
NV
Oldenburg
Wildeshausen
31.12.2015
Hatterwüsting/ Wiemerslande
Genehmigt bis 31.07.2017
C-74 Linienbündel Oldenburg West
31.07.2017
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
237
3
Hude
HB-Sebaldsbrück
31.07.2018
238
3
Ganderkesee
HB-Sebaldsbrück
31.07.2018
240
3
Delmenhorst
Ganderkesee
31.07.2018
241
3
Ganderkesee
Wildeshausen
31.07.2018
242
3
Bookholzberg
Heide
31.07.2018
243
3
Bookholzberg
Heide
31.07.2018
244
3
Hengsterholz
Ganderkesee
31.07.2018
245
3
Heide
Ganderkesee
31.07.2018
246
3
Hude
Ganderkesee
31.07.2018
247
3
Ganderkesee
Ganderkesee
31.07.2018
248
3
Ganderkesee
Ganderkesee
31.07.2018
249
3
Almsloh
Bookholzberg
31.07.2018
250
3
Hude
Wildeshausen
31.07.2018
251
3
Lintel
Hude
31.07.2018
252
3
Hude
Oldenburg
31.07.2018
253
3
Holle
Wüsting
31.07.2018
254
3
Oldenburg
Hude
31.07.2018
256
3
Delmenhorst
Oldenburg
31.07.2018
257
3
Hemmelsberg
Wüsting
31.07.2018
258
3
Maibusch
Hude
31.07.2018
259
3
Hurrel
Wüsting
31.07.2018
220
BB: Rethorn
Ganderkesee
31.07.2018
221
BB: Schierbrok
Delmenhorst
31.07.2018
222
BB: Rethorn
Delmenhorst
31.07.2018
Linienbündel Oldenburg Nord
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-75
C 3.2.8 Linienbündel Landkreis Osterholz Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2015 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2015 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
677
2
Bremen Hbf
Schwanewede-Meyenburg
31.07.2015
641
3
Schwanewede
Schwanewede
31.07.2015
642
3
Schwanewede
Schwanewede
31.07.2015
643
3
Harriersand
Neuenkirchen
31.07.2015
644
3
Schwanewede
Uthlede
31.07.2015
645
3
Schwanewede
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2015
646
3
Schwanewede
Dreienkamp
31.07.2015
650
2
Neuenkirchen
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2015
Linienbündel Osterholz West
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie
BE
Von
Nach
660
2
Hagen, Busbahnhof
Bremen Hbf
31.07.2017
680
2
Wallhöfen
Bremen-Gröpelingen
31.07.2017
656
3
Ritterhude, Schulzentrum
31.07.2017
657
3
Platjenwerbe, Schule
31.07.2017
658
3
Ihlpohl, Schule
Ihlpohl, Schule
31.07.2017
659
3
Platjenwerbe, Schule
Ritterhude, Grundschule
31.07.2017
661
3
Osterholz-Scharm-
Buschhausen,
662
3
663
3
666
3
681
3
682
Ritterhude-Stendorf, Stundenweg
Ritterhude-Stendorf, Gasthaus Walde
beck, Teufelsmoor
Platjenwerbe, Schule Osterholz-
Schulzentrum Buschhausen,
Schulzentrum
Genehmigt bis
31.07.2017 31.07.2017
Ritterhude
31.07.2017
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
Paddewisch
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
3
Hambergen
Hambergen
31.07.2017
683
3
Ohlenstedt, Spielkreis
Ohlenstedt, Spielkreis
31.07.2017
686
3
Vollersode
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
Scharmbeck Osterholz-
Scharmbeck
Linienbündel Osterholz Mitte
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-76
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017 Linie
BE
Von
Nach
630
Genehmigt bis
1
Zeven - Tarmstedt
Bremen Hbf
31.07.2017
670
1
Worpswede
Bremen Hbf
31.07.2017
640 18
2
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
608
3
Ostersode
Worpswede
31.07.2017
609
3
Hüttendorf
Worpswede
31.07.2017
610
3
Neu St. Jürgen
Worpswede
31.07.2017
611
3
Bergedorf
Worpswede
31.07.2017
613
3
Ostersode
Grasberg
31.07.2017
614
3
Neu St. Jürgen
Grasberg
31.07.2017
615
3
Heudorf
Grasberg
31.07.2017
617
3
Grasberg
Grasberg
31.07.2017
618
3
Eickedorf
Grasdorf
31.07.2017
619
3
Grasberg
Grasberg
31.07.2017
620
3
Rautendorf
Grasberg
31.07.2017
621
3
Grasberg
Rautendorf
31.07.2017
622
3
Grasberg
Rautendorf
31.07.2017
632
3
Buchholz
Lilienthal
31.07.2017
633
3
Heidberg
Lilienthal
31.07.2017
636
3
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
668
3
Lilienthal
Osterholz-Scharmbeck
31.07.2017
612
BB: Grasberg
Grasberg
31.07.2017
616
BB: Grasberg
Grasberg
31.07.2017
17
Bremervörde – Worpswede
Ottersberg/Quelkhorn
Linienbündel Osterholz Ost
C 3.2.9 Linienbündel Landkreis Verden Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2017
17
Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
730
1
Ottersberg
Bremen
31.07.2013
740
1
Bremen
Verden
31.05.2017
745
2
Achim
Narthauen
31.07.2017
702
3
Thedinghausen
Achim
31.07.2017
760
3
Fischerhude
Verden
31.07.2017
Die Linie 630 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 630/1 Heeslingen –
Grasberg ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 630/2 Tarmstedt – Bremen ist bis
zum 31.07.2017 genehmigt. 18
Die Linie 640 ist in zwei Abschnitten genehmigt. Der Abschnitt 640/1 Bremervörde –
Karlshöfen ist im Landkreis Rotenburg (Wümme) dem Teilnetz Rotenburg West zugeordnet und bis zum 31.07.2014 genehmigt. Der Abschnitt 640/2 Osterholz-Scharmbeck –
Worpswede ist bis zum 31.07.2017 genehmigt.
Linienbündel Verden Nord
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Linie
BE
Von
Nach
703
3
Achim
Bassen
31.07.2017
704
3
Völkersen
Langwedel
31.07.2017
722
3
Achim-Uphusen
Oyten
31.07.2017 19
723
3
Achim-Baden
Oyten
31.07.2017 20
726
3
Ortsverkehr Langwedel
733
3
Stadtverkehr Achim
739
3
Bremen
Posthausen
31.05.2013
Achim-Embsen
Achim
31.07.2013
789
BB: Sagehorn
Grasdorf
31.07.2017
791
BB: Achim
Uphusen
14.12.2013
792
BB: Achim
Badenermoor
14.12.2013
793
BB: Achim
Embsen
14.12.2013
748
21
Genehmigt bis
C-77 Linienbündel Verden Nord
31.07.2013 31.07.2013
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018
19 20 21 22
Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
711
SV
Stadtverkehr Verden
31.07.2018
712
SV
Stadtverkehr Verden
31.07.2018
713
1
Verden
Kirchlinteln-Verden
31.07.2018
735
1
Verden
Hoya/Eystrup
31.07.2014
750
1
Morsum
Bremen
701
2
Verden
Kirchlinteln-Otersen
720
2
Thedinghausen
Verden
31.07.2014
725
3
Rotenburg
Verden
31.07.2018
765
3
Verden
Rethem
31.07.2014
715
3
Bendingbostel
Brunsbrock-Verden
31.07.2018
717
3
Rieda
Verden–Dauelsen
31.07.2018
718
3
Eissel
Verden-Scharnhorst
31.07.2018
721
3
Ortsverkehr Thedingh.
31.07.2014 22
31.07.2018
31.07.2014
781
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
782
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
783
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
784
BB: Kirchlinteln
Kirchlinteln
18.10.2017
785
BB: Thedinghausen
Thedinghausen
31.07.2018
786
BB: Thedinghausen
Thedinghausen
31.07.2018
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch laufendes Genehmigungsverfahren
Die Linie 748 ist genehmigt als Sonderform des Linienverkehrs nach § 43 Nr.2 PbefG.
Der Streckenabschnitt Otersen-Walsrode ist als getrennte Konzession vergeben (Linie
510, Heidekreis).
Linienbündel Verden Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-78
C 3.2.10 Linienbündel Landkreis Wesermarsch Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2019 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2019 Linie
BE
Von
Nach
Genehmigt bis
401
SV
Nordenham
Blexen-Fähre
31.07.2019
402
SV
Moorsee Mühle
Nordenham
31.07.2019
408
2
Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
421
SV
Golzwarden
Oberhammelwarden
31.07.2019
422
SV
Brake
Oberhammelwarden
31.07.2019
403
3
Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
404
3
Nordenham
Schwei
31.07.2019
406
3
Nordenham Bf
Nordenham Bf
31.07.2019
407
3
Blexen
Blexen-Fähre
31.07.2019
409
3
Burhave
Tossens
31.07.2019
410
3
Seefeld
Seefeld
31.07.2019
411
3
Seefeld
Rodenkirchen
31.07.2019
414
3
Reitland
Schwei
31.07.2019
416
3
Nordenham
Kleinensiel
31.07.2019
419
3
Burhave
Tossens
31.07.2019
403
BB: Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
408
BB: Nordenham
Eckwarden
31.07.2019
Linienbündel Wesermarsch Nord
Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 31.07.2018 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 01.08.2018 Linie
BE
Von
Nach
440
1
Oldenburg
450
2
Berne
Delmenhorst
31.07.2018
430
3
Varel
Rodenkirchen
31.07.2018
431
3
Brake
Jaderberg
31.07.2018
432
3
Jaderberg
Wapelersiel
31.07.2018
436
3
Rodenkirchen
Kötermoor
31.07.2018
446
3
Großenmeer
Brake
31.07.2018
447
3
Brake
Oldenbrok
31.07.2018
448
3
Ovelgönne/Brake
Oldenbrok
31.07.2018
451
3
Berne
Brake
31.07.2018
452
3
Huntebrück
Berne
31.07.2018
453
3
Brake
Nordenham Bf
31.07.2018
455
3
Berne
Lemwerder
31.07.2018
458
3
Berne
Bardenfleth
31.07.2018
459
3
Lemwerder
Sandhausen
31.07.2018
460
3
Oldenburg
Großenmeer
31.07.2018
461
3
Elsfleth
Moorhausen
31.07.2018
462
3
Lienen
Lienen
31.07.2018
463
3
Elsfleth
Großenmeer
31.07.2018
Nordenham – Blexen/ Bremerhaven
Genehmigt bis 31.07.2018
Linienbündel Wesermarsch Süd
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-79
C 3.2.11 Linienbündel VBN-Nachtschwärmer Harmonisierungszeitpunkt/Laufzeit Linienbündel: 10.12.2017 Neuerteilung/Inkrafttreten Linienbündel: 11.12.2017 Linie
BE
Von
Nach
N12
NV
Bremen
Kirchweyhe
10.12.2017
N61
NV
Bremen
Hagen
10.12.2017
N62
NV
Bremen
Osterholz-Scharmbeck
10.12.2017
N63
NV
Bremen-Borgfeld
Zeven
10.12.2017
N67
NV
Bremen-Borgfeld
Worpswede
10.12.2017
NV
Osterholz-
Hagen
10.12.2017
N73
NV
Bremen
Oyten
10.12.2017
N74
NV
Bremen
Achim-Baden
10.12.2017
N83
NV
Rotenburg (W.)
Wehldorf
10.12.2017
N84
NV
Rotenburg (W.)
Wehldorf
10.12.2017
N68
Scharmbeck
Genehmigt bis
Linienbündel VBNNachtschwärmer
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-80
C 4 Qualität des ÖPNV C 4.1 Barrierefreiheit im ÖPNV Mit
dem
Inkrafttreten
des
Gesetzes
zur
Gleichstellung
behinderter
Menschen (BGG) am 1. Mai 2002 wurde nachstehende Anforderung an den
Anforderungen nach § 8 Abs. 3 PBefG
Nahverkehrsplan in § 8 des Personenbeförderungsgesetzes ergänzt: "Der Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nut-
zung des öffentlichen Personennahverkehrs eine möglichst weitreichende
Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über
zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen" (§ 8 Abs. 3, Satz 3 und 4 PBefG).
Gerade im Hinblick auf die sich verändernde Bevölkerungsentwicklung, hier vor allem im Hinblick auf die Altersstruktur, wird der Bedarf einer möglichst
weitreichenden Barrierefreiheit immer größer (vgl. STUVA 2006: 48). Unab-
hängig hiervon ist ein möglichst weitreichender barrierefreier ÖPNV für alle Fahrgäste von Vorteil.
Handlungsfelder zur Umsetzung einer möglichst weitreichenden Barriere-
Handlungsfelder
freiheit im ÖPNV sind insbesondere die Bereiche Fahrzeuge, Haltestellen und Fahrgastinformation.
Die im Gutachten "Barrierefreier ÖPNV im VBN" (vgl. STUVA 2006) enthalte-
nen Empfehlungen für den Bereich der Haltestellen und Fahrzeuge flossen 2007 in die Fortschreibung der VBN-Qualitätskonzepte ein.
In Kapitel A 2.2.12 wurde bereits der derzeitige Stand der Umsetzung von zentralen Aspekten der Barrierefreiheit im Bereich der Fahrzeuge und der
Empfehlungen des Gutachtens "Barrierefreier ÖPNV im VBN" Stand der Umsetzung und Perspektive: Fahrzeuge
Haltestellen dargestellt. Während im Bereich der Stadtverkehre bereits nahezu ausschließlich niederflurige Fahrzeuge mit Einstiegshilfen eingesetzt
werden, ist dies im Regionalbusverkehr noch nicht der Fall. Allerdings sind in den mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossenen Verkehrsverträgen in
der Regel konkrete Zeitpunkte zur Erfüllung der Anforderungen der Quali-
tätskonzepte definiert. So ist beispielsweise für Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 festgelegt, zu welchem Zeitpunkt nur noch niederflurige Fahr-
zeuge mit Einstiegshilfe eingesetzt werden dürfen (spätester Zeitpunkt: Ende 2015). Auch im Rahmen der in den nächsten Jahren anstehenden Neu-
vergaben der Linienbündel werden die in den Konzepten verankerten Anforderungen Grundlage für die Vergabeunterlagen sein.
Im Bereich Haltestelleninfrastruktur zeigt der in Kapitel A 2.2.12 dargestellte
Haltestelleninfrastruktur
Sachstand den trotz des in den letzten Jahren forcierten Ausbaus nach wie
vor bestehenden Handlungsbedarf. Der ZVBN wird deshalb auch künftig
einen Schwerpunkt seiner Förderung auf die barrierefreie Ausgestaltung der Haltestelleninfrastruktur legen.
Neben der Umsetzung der in den Qualitätskonzepten verankerten Anforderungen für eine barrierefreie Fahrgastinformation werden in diesem Hand-
lungsfeld die Schwerpunkte insbesondere darin liegen, die barrierefreie
Nutzbarkeit der internetgestützten Fahrgastinformation ebenso wie die der mobilen Anwendungen noch weiter zu verbessern.
Fahrgastinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-81
Auch die Information der Fahrgäste über die barrierefreie Zugänglichkeit
von zentralen ÖPNV-Haltestellen und Vertriebsstellen soll in Anlehnung an
die bereits in der elektronischen Fahrplanauskunft vorliegenden Stationssteckbriefe für die SPNV-Haltepunkte im VBN-Gebiet vorangetrieben werden.
Um sicherzustellen, dass die in den VBN-Qualitätskonzepten verankerten
Anforderungen zur Barrierefreiheit sowie die geplanten Maßnahmen in qualitativer und quantitativer Hinsicht noch den aktuellen und zukünftigen
Anforderungen entsprechen, ist beabsichtigt, im Laufe des Gültigkeitszeitraumes des Nahverkehrsplans eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten.
C 4.2 Haltestellen und Fahrzeuge C 4.2.1 Haltestellen im straßengebundenen ÖPNV
Abb. C-2: Deckblatt "Haltestellen im VBN", Qualitätsanforderungen An den Haltestellen des straßengebundenen Verkehrs findet für viele Kun-
Visitenkarte: Haltestellen
den der erste Kontakt mit dem ÖPNV statt. Da die Haltestellen in der Öffentlichkeit immer präsent sind, auch wenn weder Bus noch Bahn fährt, sind sie
in gewisser Weise die Visitenkarte und nehmen eine wichtige Rolle im Ge-
samtsystem des ÖPNV ein.
Der Standard der Haltestellen im Verbundgebiet soll stetig verbessert werden. Aus diesem Grund wird das 1998 von der VBN GmbH und dem Zweck-
verband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen erstmalig beschlossene
Konzept "Haltestellen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen" ständig
weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung wurde
2011 beschlossen und beinhaltet auch die Erkenntnisse der STUVA zur Barrierefreiheit (vgl. ZVBN/VBN 2011, STUVA 2006). Bezüglich der Ende 2012 herausgegebenen neuen DIN „Bodenindikatoren“ muss das Konzept zeitnah entsprechend angepasst werden.
Weiterentwicklung des Standards
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das Haltestellenkonzept bildet eine gemeinsame, praxisorientierte Arbeitsgrundlage für Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und den Ver-
C-82 Arbeitsgrundlage für die Praxis
bund, aber auch für mitwirkende Planungsbüros, die Attraktivität zu steigern und eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit des ÖPNV-Angebots
im Verbundgebiet zu erlangen. Hierin sind wichtige Qualitätskriterien und Standards festgelegt, die die Planung und Umsetzung von Maßnahmen vereinfachen und vereinheitlichen sollen.
Die Situation an den einzelnen Haltestellen ist oft unterschiedlich. Im Haltestellenkonzept gibt es Bündelungen einzelner Kriterien. Hier wird zum Bei-
spiel die Höhe der Plattform in drei unterschiedlichen Höhen festgeschrie-
ben. Diese Höhen sind für alle straßengebundenen Fahrzeuge anfahrbar.
Dadurch wird sichergestellt, dass die Haltestellensituation den barrierefreien Einstieg an allen Türen ermöglicht.
Im Haltestellenkonzept werden Ausführungen zur Lage der Haltestellen im Bedienungsgebiet gemacht sowie einzelne Haltestellentypen, die Ausstat-
Inhalte des Haltestellenkonzeptes
tung der Haltestelle nebst Barrierefreiheit und das Haltestellenmanagement beschrieben. Darüber hinaus beinhaltet das Haltestellenkonzept auch Aus-
sagen zu Fahrgastinformationen und Erreichbarkeit sowie zu Fahrradabstellanlagen (Bike-and-ride) und Park-and-ride-Anlagen. Ebenfalls wird
auf die Umsetzung von Maßnahmen mit den jeweiligen Zuständigkeiten und auf die Finanzierung eingegangen.
Entsprechend den Qualitäts- und Gestaltungskriterien des Haltestellenkon-
zeptes wird die Ausstattung der Haltestellen in Bezug auf Attraktivität und
Kundenorientierung auch weiterhin umgesetzt. Diese Umsetzung erfolgt in
Maßnahmen im Gesamtnetz des straßengebundenen ÖPNV
Zusammenarbeit zwischen dem Verbund, den Kommunen und den Verkehrsunternehmen.
Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen in den Gebietskörperschaften
Einzelmaßnahmen
beispielhaft für Verbesserungsmaßnahmen in diesem Handlungsfeld bzw. haben bereits einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.
In der Stadt Bremen wird die Erhöhung des Fahrgastkomforts in Anlehnung
Stadt Bremen
an das VBN-Haltestellenkonzept umgesetzt (unterschiedliche Fahrzeugbreiten bei der Straßenbahn, Hublifteinsatz). Dazu dienen Einzelmaßnahmen an Haltestellen
zur
Verbesserung
der
Verknüpfungsqualität
und
der
Barrierefreiheit. An neuen bzw. umzubauenden Bushaltestellen ist eine
Bordsteinhöhe von 15 cm einzuhalten. Dieses Maß gewährleistet sowohl den Einsatz eines Hubliftes bei den Stadtbussen als auch die Betätigung einer Klapprampe bei den Regionalbussen als Einstiegshilfe für behinderte Fahrgäste an allen Einstiegstüren.
Im Rahmen der Neugestaltung des Busnetzes in Bremen-Nord ist der Umbau
der Umsteigeanlage am Bahnhof Bremen-Blumenthal vordringlich. Hierbei sollen die Bushaltestellen mit direktem Zugang zum Bahnsteig der RS1 an-
geordnet und so die Umsteigewege gegenüber der Bestandssituation erheblich verkürzt werden. Ziel ist die Verlagerung der Umsteigerpotenziale zur
Regio-S-Bahn aus bzw. in Richtung Farge/Blumenthal und Schwanewede
vom Verknüpfungspunkt Bf Vegesack auf den Verknüpfungspunkt Bf Blumenthal. Hierdurch soll auch eine Entlastung der parallel laufenden
Verknüpfungspunkt Bahnhof Blumenthal
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-83
Buslinien erreicht werden. Seit Frühjahr 2012 befindet sich das Projekt in der Planung, eine Realisierung wird bis Ende 2013 angestrebt.
Im Zusammenhang mit der geplanten Einrichtung eines gleichnamigen
SPNV-Haltepunktes an der Föhrenstraße ist auch die Planung neuer Stra-
Verknüpfungspunkt Föhrenstraße
ßenbahn- und Bushaltestellen sowie einer Buswendeschleife vorgesehen,
um die dort dann möglichen Umsteigevorgänge zwischen Straßenbahn/Bus und SPNV (Regio-S-Bahn) für die Fahrgäste optimal zu gestalten.
Die Umsteigeanlage Huckelriede soll städtebaulich aufgewertet werden.
Kern der neuen Umsteigeanlage ist eine zentrale Fahrgastinsel, die von den
Verknüpfungspunkt Huckelriede
Straßenbahnen durchfahren wird und an deren Seitenbereichen die Buslinien halten, warten oder überliegen können. Als Fahrgastunterstände sind Elemente besonderer Bauart vorgesehen, die eigens für diesen Ort entwickelt werden.
Mit der vollständigen Inbetriebnahme mit Durchbindung der Regio-S-
Bahnlinie RS1 ist davon auszugehen, dass sich die Fahrgastströme am
Verknüpfungspunkt Bahnhof Vegesack
Bahnhof Bremen-Vegesack neu sortieren. Einerseits besteht auf der Schiene
eine Verbindung bis Bremen-Farge mit zahlreichen Unterwegsbahnhöfen, die ein Umsteigen auf den Bus entbehrlich macht, andererseits wird der
ÖPNV in Bremen-Nord durch die Regio-S-Bahn attraktiver und die Funktion
des zentralen Verknüpfungspunktes am Vegesacker Bahnhof bleibt erhalten.
Die bestehenden Bushaltestellen befinden sich am Platzrand, während die
relativ großflächige Platzmitte kaum genutzt wird. Hierdurch entstehen für
die Umsteiger zwischen Regio-S-Bahn und Bus unnötig lange Fußwege. Aus
verkehrlicher Sicht ist eine bahnhofsnähere und fahrgastfreundlichere An-
ordnung der Haltestellen wünschenswert, die auch die Chance einer städtebaulichen Neuordnung böte.
Haltestellenanlagen im Stadtgebiet Bremerhaven sollen mit Buskapsteinen
Stadt Bremerhaven
und taktilen Leitelementen sowie Fahrgastunterständen fahrgastfreundlich
und barrierefrei umgestaltet werden. Dabei sind insbesondere an Hauptverkehrsstraßen gesicherte Zugänge (Querungshilfen) zu berücksichtigen.
An wichtigen Umsteigepunkten sollen durch das Rechnergestützte Betriebs-
leitsystem (RBL) dynamische Fahrgastinformationen gegeben werden.
Zur verkehrlichen Entlastung der Stadtmitte einschließlich der Havenwelten
ist ein Park-and-ride-Angebot vorzusehen.
An zentralen Haltestellen im Stadtgebiet Delmenhorst soll die Einrichtung weiterer dynamischer Informationssysteme mit akustischer Abfahrtsansage geprüft werden.
Die Notwendigkeit von Haltestellenneuanlagen bzw. -verlegungen wird im Rahmen von Netzoptimierungen auch weiterhin geprüft.
Neben der bedarfsabhängigen Ausstattung von Haltestellen mit Fahrgastunterständen ist auch die Anhebung von Bordsteinen zur Verringerung der
Höhendifferenz beim Einstieg und Ausstieg Ziel von Haltestellenmaßnahmen. Die Bordsteine sämtlicher Haltestellen, deren langfristiger Bestand als gesichert anzusehen ist, sollen barrierefrei umgebaut werden. Am ZOB wird
die Durchgängigkeit eines Blindenleitsystems für Fahrgäste geprüft mit dem
Ziel, auch den ZOB entsprechend barrierefrei zu gestalten.
Stadt Delmenhorst
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-84
Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr wird
unter Berücksichtigung siedlungsstruktureller Ansprüche an geeigneten Haltestellen die Einrichtung von Bike-and-ride-Anlagen geplant.
Unter Berücksichtigung des Haltestellenkonzeptes kann in Einzelfällen die
Umwandlung von Busbuchten zu Kap-Haltestellen (vgl. ZVBN/VBN 2011) umgesetzt werden.
Die Situation an den Haltestellen in der Stadt Oldenburg soll insgesamt wei-
Stadt Oldenburg
ter verbessert werden. Dazu gehört u.a. die Beseitigung baulicher Mängel.
Zur Verbesserung der Verknüpfung zwischen Rad- und Busverkehr werden
an geeigneten Haltestellen Bike-and-ride-Anlagen eingerichtet und beste-
hende ausgebaut.
Das Park-and-ride-System in Oldenburg wird einer grundsätzlichen Prüfung
bezüglich Information, Standorten und Bedienung, letzteres insbesondere
im Hinblick auf Sonderverkehre, unterzogen und soll im Ergebnis bedarfs-
gerecht optimiert werden. Dies beinhaltet die Einführung eines neuen Park-
and-ride-Tarifs.
Die Zahl der dynamischen Fahrgastinformationen wird durch Anbringung neuer Anzeiger erhöht.
Für die zentrale Haltestelle Lappan ist in den kommenden Jahren ein weite-
rer Ausbau als multimodale Mobilitätsdrehscheibe vorgesehen, die u.a. eine
direkte Verknüpfung mit dem Carsharing und einen verbesserten Umstieg zwischen dem ÖPNV und dem Fahrrad vorsieht. Dazu werden überdachte
Fahrradabstellanlagen einschließlich einer Gepäckaufbewahrungs- und La-
destation für Pedelecs und E-Bikes im Haltestellenbereich errichtet. Das
wichtigste Projekt im Bereich der zentralen Haltestelle Lappan ist die Schaffung einer barrierefrei nutzbaren, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätszentrale durch Verlagerung in ein anderes Gebäude, die die bisherige Einrichtung mit ihrer problematischen Zugangs- und Flächensituation ersetzt.
An der Haltestelle "Julius-Mosen-Platz" soll der Bahnsteig C verbreitert und bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) soll im Rahmen einer Verbesserungs-
maßnahme in Bezug auf Möblierung, Sauberkeit, Fahrgastinformation und
soziale Sicherheit sowie die Räumlichkeiten für das Betriebspersonal gestal-
tet bzw. ergänzt werden.
Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Ammerland soll insgesamt
Landkreis Ammerland
verbessert werden. Dazu gehören u.a. der barrierefreie Ausbau und ein
barrierefreier Zugang, aber auch die Verbesserung der Verknüpfungsquali-
tät. Der Bahnhof Westerstede-Ocholt soll barrierefrei ausgebaut werden.
Im Landkreis Diepholz sind die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der
Haltestellen geplant: •
Die Park-and-ride-Anlage am Bahnhof Dreye soll verbessert werden.
•
Eine Park-and-ride-Anlage ist an der zukünftigen Straßenbahnlinie 8 in
Erichshof vorzusehen.
Landkreis Diepholz
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Landkreis Verden sollen folgende Haltestellen ausgebaut werden: •
C-85 Landkreis Verden
Der ZOB in Verden soll, entsprechend dem Qualitätskonzept für Halte-
stellen im straßengebundenen ÖPNV, barrierefrei umgebaut und qualita-
tiv aufgewertet werden. Die Bedingungen, insbesondere Fahrgastinformation und Komfort, sind deutlich zu verbessern. •
Der Busbahnhof in Ottersberg ist zu modernisieren.
•
In der Gemeinde Dörverden sowie im Flecken Langwedel sind zur Ver-
größerung der Haltestelleneinzugsgebiete Bike-and-ride-Anlagen an den
Haltestellen zu errichten.
Die Situation an den Haltestellen im Landkreis Wesermarsch soll, entspre-
Landkreis Wesermarsch
chend dem Qualitätskonzept, insgesamt verbessert werden. Dazu gehören auch der barrierefreie Ausbau und ein barrierefreier Zugang zur Haltestelle.
Eine ausreichende Beleuchtung, möglichst in Form von Photovoltaik, soll umgesetzt werden.
C 4.2.2 Fahrzeuge im straßengebundenen ÖPNV
Abb. C-3: Deckblatt "Fahrzeuge im VBN", Qualitätsanforderungen Busse und Bahnen sind – ebenso wie die Haltestellen – die Visitenkarten des
Öffentlichen Personennahverkehrs.
Ein leichtes Erkennen (Erscheinungsbild und Fahrgastinformation) und ein-
fache und bequeme Nutzung (Ein- und Ausstiegskomfort, Innenausstattung
und –aufteilung) sind für die Fahrgäste sehr wichtig.
Busse und Bahnen als Visitenkarten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Im Fahrzeugkonzept werden hierfür Qualitätsanforderungen für Fahrzeuge
im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen formuliert. Dieses Konzept ist
C-86 Fahrzeugkonzept formuliert Qualitätsanforderungen
ein Baustein der Reihe "Qualität verbindet" von VBN und ZVBN. Die Gesellschafterversammlung des VBN und die Verbandsversammlung des ZVBN
haben die erste Auflage des Fahrzeugkonzeptes im Dezember 2000 verabschiedet. Die aktuelle Fortschreibung, die vierte Auflage, wurde 2011 beschlossen (vgl. ZVBN/VBN 2011).
Dieses Konzept beinhaltet Anforderungen für vier Bereiche: das Erschei-
nungsbild, die Fahrgastinformation, den Ein- und Ausstiegskomfort sowie die Innenausstattung- und Aufteilung. In der aktuellen Auflage wurden ins-
besondere Aussagen ergänzt, die sich aus dem Thema Haltestellenmanagement und der Fortschreibung des Haltestellenkonzeptes ergeben haben.
Die verbundweite Umsetzung der gemeinsam formulierten Ziele und Vorstellungen erfordert eine langfristig wirkende Strategie.
Das neue Konzept berücksichtigt auch Änderungen, die sich seit der letzten
Auflage beispielsweise durch den Stand der Technik ergeben haben (z.B.
Komponenten im Fahrzeug zur Echtzeitdatengewinnung). Da im Fahrzeugkonzept die Bereiche sehr detailliert beschrieben werden, wird an dieser Stelle nur kurz darauf eingegangen.
Bei der Neubeschaffung von Bussen und Straßenbahnen sollen umweltfreundliche Fahrzeuge berücksichtigt werden. Es wird daher empfohlen, bei Neu- und Ersatzbeschaffungen mindestens Fahrzeuge mit Abgasstandard
Euro V (besser EEV) zu bestellen.
In einem Verkehrsverbund ist es wichtig, ein einprägsames und einheitliches
Erscheinungsbild
Erscheinungsbild zu schaffen. Die Fahrgäste können sich besser orientieren.
Auch wird durch das Erscheinungsbild allen anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert: "Hier kommt der Bus/die Bahn".
Die Möglichkeit der Werbung in der Öffentlichkeit und die Wiedererkennung,
eine Voraussetzung für die Kundengewinnung, wird durch einen einheitli-
chen Auftritt begünstigt.
Eine gute Fahrgastinformation ist sehr wichtig für die Fahrgäste. Deshalb
Fahrgastinformation
befinden sich entsprechende Informationen am und im Fahrzeug. Auch hier
sind barrierefreie Aspekte, wie eine kontrastreiche, in großen Buchstaben geschriebene Information, wichtig. Ebenso haben akustische Informationen eine große Bedeutung (vgl. ZVBN/VBN 2011).
Ein guter Ein- und Ausstiegskomfort für alle Fahrgäste ist durch den Einsatz von Niederflurfahrzeugen, in Kombination mit barrierefrei ausgebauten Hal-
testellen, zu erreichen. Durch diese Kombination wird der Spalt (in Höhe und Breite) meist so gering, dass ein fast niveaugleicher Ein- und Ausstieg
erreicht wird.
Auch das Kneeling der Busse hilft bei der Überwindung von großen Spalten und Stufen. Durch den zusätzlichen Einsatz fahrzeuggebundener Rampen (oder Lifte) wird allerdings erst ein wirklicher barrierefreier Ein- und Aus-
stieg gewährleistet.
Ein- und Ausstiegskomfort
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-87
Gute Festhaltemöglichkeiten für die Fahrgäste sowie ausreichend Knöpfe zum Signalisieren des Ausstiegswunsches gehören ebenfalls zu einem guten Ein- und Ausstiegskomfort.
Für die Stadtverkehre in Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg sowie die Verkehre in den Landkreisen wird der Einsatz von Rampen an der Tür
zwei in Kombination mit dem Kneeling und angepasster Haltestelleninfrastruktur empfohlen.
Für die Stadtverkehrslinien in Bremen und das von ihnen bediente Umland kommt neben dem Einsatz der Rampe auch der Lift an Tür eins zum Einsatz. Zur Innenausstattung und Aufteilung der Fahrzeuge werden in der Langfassung des Fahrzeugkonzeptes detaillierte Ausführungen gemacht. Dazu ge-
Innenausstattung und Aufteilung
hören: •
die Definition der Platzkapazität und Beförderungsqualität allgemein,
aber auch für Personen, die in irgendeiner Form in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, •
Sicherheitseinrichtungen wie Festhaltemöglichkeiten oder Beleuchtung sowie
•
Komfortmerkmale wie Klimatisierung, Heizung, Lüftung und auch Beleuchtung.
Die im Fahrzeugkonzept niedergelegten und im NVP aufgenommenen Anforderungen an Fahrzeuge im VBN werden im Fall einer Vergabe von Verkehrsleistungen als Grundlage für die Beschreibung der erforderlichen An-
Anforderungen an Fahrzeuge als Vergabegrundlage
gebotsqualität herangezogen.
Soweit Fahrzeuge im ÖPNV gefördert werden, sollen die definierten und im
Verkehrsverbund sowohl von den Unternehmen wie den Gebietskörperschaften beschlossenen Anforderungen herangezogen werden.
Bei der Erneuerung des Fahrzeugparks durch die Verkehrsunternehmen le-
Einzelmaßnahmen
gen alle, sowohl die Unternehmen der kreisfreien Städte als auch die Unternehmen der Region, das Fahrzeugkonzept zu Grunde.
Die unten aufgeführten Maßnahmen stehen beispielhaft für generelle Verbesserungsmaßnahmen der Städte in diesem Handlungsfeld bzw. haben
einen vergleichsweise hohen Konkretisierungsgrad.
Es gelten die Anforderungen aus dem vom ZVBN und der VBN GmbH ge-
Bremen
meinsam beschlossenen jeweils gültigen Qualitätskonzept. Für den Ein- und
Ausstieg wird der barrierefreie Zugang sichergestellt. Das Fahrzeugalter der
Omnibusse der BSAG beträgt im Flottendurchschnitt über die Vertragslaufzeit max. 5,5 Jahre.
Alle Omnibusse der BSAG entsprechen bei ihrer Beschaffung dem aktuellen
technischen Stand hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Beitrag zur Luftreinhaltung und zur Einhaltung der EUImmissionsgrenzwerte zu leisten.
Bei Ersatz von Linienfahrzeugen erfüllen die Fahrzeuge den Euro-VStandard plus EEV und es werden barrierefrei-gerechte Busse beschafft. Zur
Verbesserung der Umweltfreundlichkeit sollen neue Fahrzeugtechnologien
einschließlich der notwendigen Infrastruktur umgesetzt werden. Die Stadt-
busse wurden alle mit sogenannten CRT-Schadstofffiltern (Continuously
Bremerhaven
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-88
Regenerating Trap) ausgestattet. Diese Maßnahme wird auch im Rahmen von Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen fortgeführt. Alle Fahrzeuge werden mit
Klimaanlagen ausgestattet. Die Fahrzeuge haben eine Einstiegshilfe, um
auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen den Einstieg zu ermöglichen.
Für einen geeigneten Ein- und Ausstieg wird der barrierefreie Zugang zu
Stadt Delmenhorst
den Linienfahrzeugen sichergestellt. Alle neu zu beschaffenden Linienfahr-
zeuge sind Niederflurfahrzeuge und grundsätzlich mit einer fahrzeugge-
bundenen Einstiegshilfe gemäß der jeweiligen aktuellen politischen Beschlusslage ausgestattet (derzeit manuelle Rampe).
Alle Fahrzeuge sollen standardmäßig mit einer Rampe ausgestattet werden. Für die Emissionsstandards der Fahrzeuge gilt: Vom Unternehmen neu zu
beschaffende Omnibusse entsprechen mindestens dem Euro-V-Standard hinsichtlich des Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Ausstoßes, um einen Bei-
trag zur Einhaltung der entsprechenden EU-Immissionsgrenzwerte zu leis-
ten. Ab 2014 gilt für alle neu zugelassenen Omnibusse die Euro-VI-Norm.
Informationseinrichtungen und akustische Haltestellenansagen in den Bussen sollen zur Standardausstattung werden.
Zur weiteren Reduzierung von Luftschadstoffen, zur Lärmminderung sowie zur Verbesserung des Klimaschutzes wird die Anschaffung von Dieselhybridbussen von der Stadt Delmenhorst unterstützt, sofern sich herausstellt, dass diese Technik zukunftsweisend ist.
Im Stadtbusverkehr Oldenburg werden ausschließlich Niederflurfahrzeuge
eingesetzt. Alle Fahrzeuge haben an der zweiten Tür eine mechanische Klapprampe, um auch mobilitätseingeschränkten Fahrgästen, insbesondere den Rollstuhlfahrern, einen problemlosen Einstieg zu ermöglichen.
Aktuell sind rund 80 % der Fahrzeuge mit einer Klimaanlage ausgerüstet, um sowohl in der sommerlichen als auch in der winterlichen Jahreszeit für
ein zeitgemäßes Raumklima und den entsprechenden Fahrgastkomfort in den Bussen zu sorgen. Spätestens 2015 sind alle Fahrzeuge mit einer Klimaanlage vorzuhalten.
Neue Busse im Stadtverkehr Oldenburg werden ausschließlich über Erdgasantrieb verfügen. Aktuell sind rund zwei Drittel der Fahrzeuge mit Erdgas-
antrieb (EEV-Abgasstandard) versehen. Spätestens im Jahr 2017 werden
ausschließlich Erdgasfahrzeuge eingesetzt. Hierdurch werden die Emissi-
onswerte positiv beeinflusst, ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch Luftverunreinigung (Feinstaub) verringert. Der zukünftige Einsatz von Bio-Erdgas wird geprüft.
Stadt Oldenburg
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-89
C 4.3 Bahnstationen im Verbundgebiet Innerhalb des Verbundgebietes nimmt der SPNV eine bedeutende Rolle im System ÖPNV ein. Er bildet zusammen mit den Stadtverkehren und den Bus-
linien der Bedienungsebenen 1 und 2 das Rückgrat für ein vertaktetes Angebot im hierarchisch abgestuften, differenzierten Bedienungsnetz (vgl.
Kap. C 2.1).
Als erster Berührungspunkt der Fahrgäste mit dem System SPNV sowie als Tor zur Stadt oder Gemeinde kommt dabei den Bahnstationen (als Sammelbegriff für Bahnhöfe und Bahnhaltepunkte) besondere Bedeutung zu. Auch
wenn die Züge gerade nicht verkehren, sind die Bahnstationen Werbeträger und Visitenkarten des Gesamtsystems ÖPNV sowie der angebundenen Städte oder Gemeinden.
C 4.3.1 Stationsausbauplanung Gemäß den Ausführungen im Kapitel A 2.1 haben die Länder Bremen und
Stationsausbauprogramme
Niedersachsen in Kooperation mit den Eisenbahninfrastrukturgesellschaften in den letzten Jahren zahlreiche Bahnstationen im Verbundgebiet grundhaft
erneuert. In den kommenden Jahren werden im Zuge weiterer Ausbauprogramme die nächsten Stationen ausgebaut, vgl. dazu die Karte A-3.
Ziel der Stationsausbauprogramme war und ist die grundhafte und fahr-
gastorientierte Erneuerung der Bahnstationen. Im SPNV-Konzept 2013+ der
LNVG wird dazu Folgendes ausgeführt: "Die Anforderungen der LNVG bei
der Modernisierung von Bahnanlagen sind fahrgastorientiert und sehen un-
ter anderem einen möglichst barrierefreien Ausbau, eine umfassende Fahr-
gastinformation und eine gute Aufenthaltsqualität für die Fahrgäste vor"
(LNVG 2010:90).
Beim Ausbau der Bahnstationen werden die Bahnsteige an elektrifizierten
Strecken auf 76 cm über Schienenoberkante (SO) und an den restlichen
Stationsausbau nach einheitlichen Vorgaben
Strecken auf 55 cm über SO erhöht, so dass den Fahrgästen künftig an allen Stationen ein bequemer, niveaugleicher Einstieg in die Fahrzeuge ermöglicht
wird.
Bei den Bahnsteiglängen soll gemäß dem SPNV-Konzept 2013+ der LNVG "künftig ein höheres Maß an Flexibilität für den Fahrzeugeinsatz erreicht
werden". Im Zuge der o.g. Ausbauprogramme werden die Bahnstationen im
Verbundgebiet in der Regel mit Bahnsteiglängen von 170 bis 220 m an den
elektrifizierten Strecken sowie mit Längen von 140 m an den mit Dieseltriebwagen bedienten Regionallinien errichtet.
Neben den Bahnsteigparametern spielt auch die Ausstattung der Bahnstationen für den Fahrgastkomfort eine wesentliche Rolle. Gemäß den Zielen des
SPNV-Konzeptes 2013+ der LNVG ist für kleinere Stationen ein "Ausstat-
tungsmindeststandard" mit transparenten und beleuchteten Wetterschutz-
häusern, Sitzgelegenheiten, beleuchteten Informationsvitrinen, Uhren, Laut-
sprechern und Wegeleitsystemen einzuhalten. Für größere Bahnstationen oder Knotenbahnhöfe wird ein höherer Standard verlangt:
Ausstattungsstandard der Bahnstationen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-90
"Ein Abbau von Informations- oder Ausstattungselementen wird seitens der
LNVG grundsätzlich abgelehnt und ist nur in begründeten Einzelfällen im
Einvernehmen möglich. Die derzeitige Ausstattung der Bahnstationen ist
durch die Einnahmen mittels Stationspreissystem finanziell abgedeckt und
daher im Grundsatz nicht reduzierbar" (LNVG 2010:90).
Abb. C-4: Der Bahnhof Langwedel erhielt im Rahmen des Stationsausbaus ein Bahnsteigdach und damit eine erhebliche Verbesserung der Ausstattung. Hinsichtlich der Bereitstellung von Fahrgastinformationen sind alle Bahnsta-
tionen im Verbundgebiet künftig mit einer Vitrine auszustatten, in der alle
Bündelung der VBNInformationen
VBN-Informationen gebündelt dargestellt werden: Dazu gehören Netzplan und Tarifinformationen.
Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung durchgehend barrierefrei zu-
gänglicher Bahnstationen. Während die LNVG in ihrem SPNV-Konzept
2013+ von "einem möglichst barrierefreien Ausbau" der Bahnstationen spricht und auf die in der Regel dafür notwendige Mindestanzahl von 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern verweist (LNVG 2010:89f), strebt der ZVBN
einen konsequent barrierefreien Ausbau aller Bahnstationen im Verbundge-
biet an.
Wie dem Kapitel A 2.1 und im Besonderen der Karte A-3 entnommen wer-
den kann, sind zwar bereits zahlreiche Bahnstationen barrierefrei ein-
schließlich Bodenindikatoren ausgebaut bzw. ist deren barrierefreier Ausbau
im Zuge der laufenden und anstehenden Ausbauprogramme vorgesehen,
jedoch sind einige Stationen aufgrund geringer Fahrgastzahlen bzw. der
bislang fehlenden Verankerung in Ausbauprogrammen davon ausgenom-
men.
Zahlreiche Stationen noch nicht barrierefrei
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-91
Abb. C-5: Der Hauptbahnhof in Bremerhaven wurde rundum erneuert und konsequent barrierefrei gestaltet.
Bei Fahrgastzahlen von deutlich unter 1.000 täglichen Ein- und Aussteigern ist der barrierefreie Stationsausbau mit alternativen Finanzierungsmodellen anzustreben, soweit die anteilige Finanzierbarkeit über Bundesmittel nicht
gewährleistet ist. Der ZVBN wird sich in diesen Fällen gemeinsam mit den Gebietskörperschaften an der Finanzierung beteiligen (vgl. Finanzierungsmodell 40-40-20 im Kap. A 2.1.2).
Der ZVBN verfolgt zudem das Ziel, in Abstimmung mit der LNVG und der DB Station&Service AG auch für die letzten, bislang unsanierten und in keinem Ausbauprogramm
aufgenommenen
Bahnstationen
im
Verbundgebiet
(Diepholz, Lemförde, Augustfehn, Westerstede-Ocholt und Rastede) eine sichere Perspektive für den notwendigen Stationsausbau (Modernisierung/
Erhöhung der Bahnsteige und Schaffung stufenloser Bahnsteigzugänge) zu erlangen.
Als übergeordnetes Ziel wird der barrierefreie Ausbau aller Bahnstationen im
Verbundgebiet bis zum Jahre 2020 festgelegt. Dazu zählt auch die Neuanlage der Bahnstationen Oldenburg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden,
deren Bau und Bestellung von der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger bereits bestätigt worden ist.
Zielsetzung des ZVBN: Barrierefreier Ausbau aller Bahnstationen im Verbundgebiet
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-92
Abb. C-6: Der Bahnhof Lemförde hat in den letzten Jahren einen stetigen Fahrgastzuwachs zu verzeichnen und wartet auf den barrierefreien Stationsausbau.
C 4.3.2 Grundsätze der Bahnhofsumfeldgestaltung Neben der Modernisierung der Bahnstationen selbst kommt auch der Neubzw. Umgestaltung der Bahnhofsumfelder im Hinblick auf die Schaffung
eines attraktiven ÖPNV-Gesamtsystems eine große Bedeutung zu. Es handelt sich dabei in der Regel um eine kommunale Aufgabe, die vor allem den
Bau von Haltestellen für die direkte Bahn-Bus-Verknüpfung sowie die Anla-
ge von Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-and-ride und Bike-and-
ride) abdeckt.
Diese sogenannten Verknüpfungsanlagen müssen in Bezug auf verkehrliche
Funktionalität und städtebauliches Erscheinungsbild ansprechend gestaltet
werden, damit sie von den Fahrgästen angenommen werden und die Akzeptanz des ÖPNV insgesamt erhöht wird.
Wichtige Aspekte sind hierbei kurze Wege, um die Reisegeschwindigkeit zu erhöhen und damit den öffentlichen Verkehr konkurrenzfähiger zu machen, weitgehend durchgängige Barrierefreiheit, um alle Bevölkerungsgruppen
möglichst diskriminierungsfrei an der Mobilität teilhaben zu lassen, sowie
attraktiv gestaltete und städtebaulich in das jeweilige Gesamtgefüge integrierte Anlagen. Hierbei kommt - nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass
in diesem Zusammenhang in hohem Maße öffentliche Gelder zum Einsatz kommen - auch dem Gebot der Wirtschaftlichkeit ein hoher Stellenwert zu.
Die nicht immer einfache Aufgabe für Kommunen und Planer besteht also in
der Regel darin, eine Lösung zu finden, die sämtliche funktionalen Anforde-
rungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erfüllt, architektonisch und städtebaulich angemessen und gleichzeitig wirtschaftlich ist.
Bahnhofsumfeldgestaltung als ganzheitlicher Ansatz
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Das ZVBN-Stationsbüro unterstützt die Städte und Gemeinden aktiv bei der
C-93 ZVBN-Stationsbüro
Neu- bzw. Umgestaltung ihres Bahnhofsumfelds. Dabei geht es nicht nur
um inhaltlich-fachliche Hilfestellungen, sondern auch um die Wirtschaftlich-
keit und damit auch um die Finanzierbarkeit der Vorhaben unter Inan-
spruchnahme von Landeszuschüssen.
Zahlreiche Kommunen im Verbundgebiet haben bereits in den vergangenen
Jahren mit Hilfe der Förderung durch LNVG, ZVBN und teilweise auch der Landkreise ihre Bahnhofsumfelder mit der Errichtung von Verknüpfungsan-
lagen für Bus, Fahrrad und Auto auf einen modernen und fahrgastfreundlichen Stand gebracht.
Für die nächsten Jahre wird ein Schwerpunkt der kommunalen Maßnahmen dort zu sehen sein, wo aufgrund neu einzurichtender Bahnstationen (Olden-
Schwerpunktmaßnahmen für die kommenden Jahre
burg-Wechloy und Brake-Kirchhammelwarden) sowie veränderter Bahnsteiglagen an bestehenden Stationen (als Beispiele seien hier die Bahnhöfe
Stubben, Oldenbüttel und Ottersberg genannt) neue Park- und Bike-and-
ride-Anlagen benötigt werden.
Darüber hinaus muss an einigen Bahnhöfen den – nicht zuletzt mit Einführung der Regio-S-Bahn – gestiegenen Fahrgastzahlen Rechnung getragen
werden und eine Vergrößerung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vor-
genommen werden (vgl. die aufgeführten Einzelmaßnahmen in Kapitel
C 4.2.3).
Im Folgenden sollen einige grundlegende Aspekte für die Realisierung von
Bahnhofsumfeldmaßnahmen dargestellt werden, wobei es sich an dieser
Planungsleitfaden für Bahnhofsumfeldgestaltung
Stelle nur um allgemeine Grundsätze handeln kann und letztlich vor Ort von den Kommunen und deren beauftragten Planern auf den Einzelfall bezogene Lösungen zu entwickeln sind.
Die Positionierung von Bushaltestellen ist – wenn irgend möglich – in unmittelbarer Nähe der Bahnsteigzugänge vorzusehen und gegenüber Park-and-
ride-Anlagen hinsichtlich der Lage bevorzugt zu behandeln. Soweit noch
Bahnhofsgebäude vorhanden sind und auch perspektivisch Einrichtungen
mit Servicefunktionen wie Fahrscheinverkauf, Wartehalle oder Gastronomie beherbergen, sollten nach Möglichkeit Bushaltestellen zentral vor dem Ge-
bäude positioniert werden, damit deren Integration in die Wegebeziehung umsteigender Fahrgäste berücksichtigt wird. Die Umsteigewege zwischen
Bahn und Bus sollten möglichst kurz und ohne Straßenquerung gestaltet sein. Sichtbeziehungen zwischen Bahn und Bus erleichtern nicht nur für ortsunkundige Fahrgäste die Orientierung, sondern verbessern auch die Anschlusssicherung.
Eine optimale Bahn-Bus-Schnittstelle stellen sogenannte "Kombibahnsteige"
dar, bei denen ein Umstieg zwischen Bahn und Bus bzw. Straßenbahn am selben Bahnsteig möglich ist (Beispiel Bremen-Burg).
Bushaltestellen: Standortwahl
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-94
Abb. C-7: Am Bahnhofsvorplatz Kirchweyhe wurde die Bushaltestelle zentral vor dem frisch sanierten Empfangsgebäude positioniert. Die Anzahl der Bushaltestellen sowie die Dimensionierung der Bussteige
sind fahrplanabhängig. Bei integralen Taktknoten sowie Rendezvous-
Punkten muss im Regelfall für alle Buslinien ein eigener Halteplatz zur Verfügung stehen. Dagegen sollten bei Richtungsanschlüssen und bei Busli-
nien, die außerhalb der Taktknoten verkehren, einzelne Haltestellen oder Bussteige von mehreren Linien gemeinsam genutzt werden.
Bei mehreren Bushaltestellen sollte im Interesse größerer Übersichtlichkeit und geringeren Flächenverbrauchs einer Anordnung hintereinander (langer
Bussteig) oder an einer Businsel der Vorzug gegenüber der Errichtung ne-
beneinander liegender Bussteige gegeben werden.
Abb. C-8: In Nordenham wurden die Busbuchten am Bahnhofsvorplatz verlängert und die Haltestellen barrierefrei ausgebaut.
Bushaltestellen: Größenordnung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Für alle Bushaltestellen ist eine barrierefreie und behindertenfreundliche
C-95 Ausstattung
Gestaltung obligatorisch. Zu den damit verbundenen Maßnahmen zählen erhöhte Bordsteine, die den Zustieg erleichtern und bei Niederflurbussen sogar einen stufenlosen Einstieg ermöglichen, sowie Blindenleitstreifen. Darüber hinaus sind die folgenden Aspekte und Planungsgrundsätze von Bedeutung:
Gewährleistung einer weitgehend durchgängig barrierefreien Reisekette zwischen Haltestelle und Bahnsteig,
Berücksichtigung von Blindenleitstreifen als durchgängiges System,
fahrgastfreundliche Ausstattung der Bushaltestellen mit guter Beleuchtung, Witterungsschutz, ausreichend Sitzgelegenheiten und Informationsvitrinen (Abfahrtszeiten, Linien- und Ortspläne, touristische Hin weise),
bei mehreren Abfahrtshaltestellen: übersichtliche Zuordnung der verkehrenden Buslinien zu den einzelnen Haltestellen sowie gut lesbare und günstig positionierte elektronische Abfahrtstafeln (mit Angabe der Abfahrtszeiten aller verkehrenden Bus- und Bahnlinien). Durch das Projekt "Echtzeitinformation im VBN" sind auch für immer mehr Linien Echtzeitinformationen vorhanden.
Vieles von dem, was zur Verknüpfung mit dem Busverkehr gesagt wurde, gilt auch für die Straßenbahn. Wichtig sind auch hier qualitative Kriterien wie direkte Wege, eine gute Orientierung und Barrierefreiheit sowie eine angemessene Dimensionierung der Anlagen. Neben den Bushaltestellen sind auch Fahrradabstellanlagen in der Regel unweit der Bahnsteigzugänge zu platzieren. Grundsätzlich muss jede Bahn-
Fahrradabstellanlagen Positionierung
station im Verbundgebiet mit einem Mindestangebot an überdachten Fahrradstellplätzen ausgestattet sein. An größeren Bahnhöfen mit verschiedenen Anfahrmöglichkeiten aus dem Umfeld und mehreren Bahnsteigzugängen (z.B. Personentunnel oder Überführung mit beidseitigen Zugängen) sind auch die Abstellanlagen dezentral anzuordnen. Dabei sollten die Standorte so gewählt werden, dass Einsehbarkeit und soziale Kontrolle gegeben sind (z.B. im Sichtbereich benachbarter Wohnquartiere oder angrenzender Straßen), um das Sicherheitsempfinden der Nutzer zu erhöhen und Vandalismusprobleme einzudämmen. Die Dimensionierung der Bike-and-ride-Anlagen richtet sich grundsätzlich
Dimensionierung
nach dem Bedarf und den örtlichen Gegebenheiten: Neben den Fahrgastzahlen der Bahnstation (Ein- und Aussteiger an Werktagen) spielen auch der Anteil an Schülern und Auszubildenden sowie die Siedlungsstruktur eine wichtige Rolle. Dabei ist grundsätzlich zu bedenken, dass mit dem Bau neuer, attraktiver Bike-and-ride-Anlagen in der Regel auch die Nachfrage steigt, so dass für die Bemessung die Auslastung vorhandener Anlagen als einzige Berechnungsgrundlage nicht ausreicht. Fahrradabstellanlagen sind grundsätzlich zu überdachen und müssen in der Dunkelheit gut beleuchtet sein. Auf Seiten- und Rückwände sollte im Regelfall verzichtet werden, da diese häufig beschmiert, beklebt oder gänzlich zerstört werden.
Fahrradabstellanlagen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-96
Auch die Auswahl der Fahrradständer trägt erheblich zur Qualität und Fahrgastfreundlichkeit von Bike-and-ride-Anlagen bei. Daher müssen die Ständer vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) zertifiziert sein. In der Regel sollte der Einbau von Fahrradbügeln mit Knieholm (Mindestabstand von 1,0 m zwischen zwei Bügeln) oder von sogenannten Hoch-/Tiefeinstellern (Abstand 0,5 m) zum Tragen kommen, die ein Anschließen der Räder am Rahmen ermöglichen und damit ein Verbiegen der Vorderräder verhindern.
Abb. C-9: Am Bahnhof Elsfleth ist mit dem Bau einer transparenten Bike-andride-Anlage (z.T. als Sammelschließanlage) am Bahnsteigzugang eine erhebliche Verbesserung erzielt worden.
Zur Standardausstattung an Bahnstationen gehören inzwischen auch kostenpflichtige, abschließbare Bike-and-ride-Anlagen, die insbesondere von Fahrgästen mit guten Fahrrädern zunehmend nachgefragt werden. Der ZVBN empfiehlt den Bau von sogenannten Sammelschließanlagen. Dabei handelt es sich um überdachte Bike-and-ride-Anlagen, die in der Regel von einer Einzäunung umgeben und nur durch verschließbare Türen erreichbar sind. Die Anlagen sollten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und der Überschaubarkeit des Nutzerkreises eine Größe von 20 bis 60 Stellplätzen aufweisen. Die Errichtung von Fahrradboxen, die an vielen Bahnstationen der Region vorzufinden sind, wird inzwischen aufgrund des größeren Flächenbedarfs, höherer Investitionskosten, teilweise unsachgemäßer Nutzung sowie einer größeren Aufbruchgefahr seitens des ZVBN nicht mehr empfohlen. Bei einem großen Bedarf an Bike-and-ride-Stellplätzen kann die Einrichtung einer in der Regel mehrgeschossigen und damit flächensparenden Fahrradstation durchaus sinnvoll sein. In dieser sollte neben der Aufbewahrung von Fahrrädern auch deren Verkauf und Reparatur sowie ein Fahrradverleih angeboten werden.
Abschließbare Fahrradstellplätze
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-97
Abb. C-10: Die neue Radstation am Bahnhof Bremen-Vegesack vereint Aufbewahrung und Service (Wartung, Verkauf und Verleih von Fahrrädern).
Nicht zu vergessen ist bei Bike-and-ride-Anlagen die Berücksichtigung des
Anlagen für E-Bikes
noch relativ jungen Trends hin zu Elektrofahrrädern, den sogenannten Pedelecs bzw. E-Bikes. Demnach sind zukünftig auch Fahrradabstellanlagen an Bahnstationen vermehrt mit Ladestationen auszustatten und die Stellplätze diebstahlsicher herzustellen. Der ZVBN stellt sich dieser Entwicklung und bietet eine besondere Unterstützung solcher Vorhaben an. Vor allem in den ländlichen Regionen des Verbundgebietes kommt dem Pkw im Hinblick auf die Erreichbarkeit des SPNV eine wichtige Rolle zu. Demzu-
Pkw-Stellplätze (Park-and-ride-Anlagen)
folge gehören auch die Park-and-ride-Anlagen zur verkehrspolitisch gewünschten Grundausstattung an Bahnstationen, wenngleich in großstädtischen Bereichen aufgrund einer in der Regel guten ÖPNV-Anbindung (Bus, Straßenbahn) der Anteil an Stellplätzen pro Fahrgastaufkommen deutlich geringer ausfallen sollte. Park-and-ride-Anlagen sind in der Standortgunst an Bahnstationen nachrangig zu behandeln. Da zudem der Flächenbedarf je Fahrgast bei PkwStellplätzen größer ausfällt als bei Fahrradstellplätzen und Bus-/Straßenbahnhaltestellen, werden Park-and-ride-Anlagen – außer an kleinen Haltepunkten – nicht unmittelbar an den Hauptzugängen der Bahnsteige angeordnet. Bei der Standortwahl ist nicht nur eine gute Straßenanbindung zu berücksichtigen, auch die Information, aus welcher Richtung der Nutzerkreis zum Bahnhof kommt, spielt eine Rolle. So kann es beispielsweise bei Bahnstationen am Siedlungsrand vorteilhaft sein, Park-and-ride-Anlagen an den ortsabgewandten Bahnhofsrückseiten zu positionieren. Wichtig ist hierbei jedoch, dass überlange Wege zum Bahnsteig vermieden werden.
Positionierung und Anbindung
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-98
Abb. C-11: Am Bahnhof Bassum ist auf einer ehemaligen Bahnbrache der Bahnhofsrückseite eine Park-and-ride-Anlage gebaut worden.
Auch Park-and-ride-Anlagen sind hinsichtlich ihrer Dimensionierung den
Größenordnung
jeweiligen spezifischen Anforderungen anzupassen. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei vor allem die aktuellen bzw. zu erwartenden Fahrgastzahlen, der Anteil an Pkw-Nutzern (Berufspendler oder, im ländlichen Raum, die auf das Auto als Zubringer angewiesenen Fahrgäste) sowie die Siedlungsstruktur. In innerstädtischen Bereichen, vor allem bei Bahnhöfen der Mittel- und Oberzentren, sollten flächensparende Lösungen (Parkhaus oder Parkpalette) ebenso in Betracht gezogen werden wie eine Parkraumbewirtschaftung. Dabei gilt es jedoch, eine Verdrängung hin zu kostenlos nutzbaren Stellplätzen in den umliegenden Siedlungsbereichen zu verhindern. Neben den "klassischen" Park-and-ride-Stellplätzen, die vor allem von regelmäßig verkehrenden Berufspendlern genutzt werden, ist grundsätzlich auch ein Mindestangebot an Kurzzeitstellplätzen vorzuhalten. Diese werden vor allem zum Bringen und Abholen von Fahrgästen genutzt und sollten daher, wie auch Taxi-Stellplätze, möglichst zentral angeordnet werden.
Stellplätze für Kurzzeitparker
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-99
Abb. C-12: Im Zuge des Stationsausbaus hat die Stadt Achim nicht mehr benötigte Bahnflächen angekauft und bahnsteignah eine Park-and-ride-Anlage errichtet.
Nicht zu vergessen ist die Errichtung von Pkw-Stellplätzen für mobilitäts-
Behindertenstellplätze
eingeschränkte Personen. Diese sind nicht nur größer zu dimensionieren,
sondern auch in ihrer Positionierung bevorzugt zu behandeln. Durch geeignete Materialwahl und Bordabsenkungen ist ein barrierefreier Übergang zu den Bahnsteigen zu gewährleisten. Der Anteil dieser Stellplätze sollte 3 %
der Gesamtzahl an Park-and-ride-Stellplätzen, mindestens jedoch einen Stellplatz ausmachen (gemäß DIN 18025-1).
Auch Abstellmöglichkeiten für Motorräder und Mopeds werden an Bahnsta-
tionen zunehmend nachgefragt. Daher sollte die Bereitstellung separater
Stellplätze für diese Nutzergruppen bei der Bahnhofsumfeldgestaltung möglichst berücksichtigt werden.
Neben dem Bau von Haltestellen und Stellplätzen für den ruhenden Verkehr
spielt auch die Gestaltung von Bahnhofsvorplätzen eine große Rolle im Hin-
blick auf die Attraktivität einer Bahnstation. Der Bahnhofsvorplatz ist für
Besucher der Ankunftsort, bildet das "Tor zur Stadt" und vermittelt daher
einen ersten wichtigen Eindruck. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis zwischen verkehrlichen Funktionen und städtebaulicher Qualität erzielt werden, da hier die Aufenthaltsqualität im Vergleich zu den anderen Flächen im Bahnhofsumfeld von größerer Bedeutung ist.
Bahnhofsvorplatz
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-100
Abb. C-13: Der Bahnhofsvorplatz Barnstorf hat nach dem Umbau durch die Gemeinde erheblich an Aufenthaltsqualität gewonnen. Beim Umbau bzw. bei der Modernisierung von Bahnhofsvorplätzen innerhalb des Verbundgebietes ist neben der Schaffung von Sitzgelegenheiten vor
allem die Bereitstellung eines umfangreichen Informationsangebots beson-
ders wichtig. Dazu zählen neben den standardisierten VBN-Informationen
(Stationsplan, Liniennetz, Fahrpläne, Tarife) auch der Aushang von Stadtbzw. Ortsplänen sowie Wegweiser zu innerörtlichen und touristischen Zielen, möglichst mit Entfernungsangaben.
An Bahnhöfen mit wichtigen Schnittstellen zwischen Bahn- und Busverkehr
empfiehlt sich darüber hinaus die Aufstellung dynamischer Fahrgastanzei-
ger (DFI) an exponierter Stelle, um über die nächsten abfahrenden Bahnen und Busse zu informieren. Dabei sind möglichst Echtzeitdaten, also tatsäch-
liche Abfahrtszeiten, anzuzeigen. Für Fahrten, für die diese Informationen
noch nicht vorliegen, sind die Sollabfahrtszeiten darzustellen. Zudem sind
Zusatzinformationen (z.B. über Zugausfälle oder Schienenersatzverkehre) bereitzustellen.
Abb. C-14: DFI-Anzeiger am Bf Bassum
Ausstattung und Fahrgastinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Auch das Erscheinungsbild und die Nutzung von Bahnhofsgebäuden, im
Fachjargon Empfangsgebäude genannt, prägen das Image von Bahnstatio-
C-101 Empfangsgebäude: Funktionswandel und Verfall
nen in hohem Maße.
Durch die Rationalisierung des Eisenbahnverkehrs und den damit einhergehenden Funktionswandel der Empfangsgebäude hat sich die Deutsche Bahn
AG im Laufe der letzten Jahrzehnte bundesweit - vor allem an kleineren und
mittleren Stationen - von ihrer ursprünglichen Verantwortung für diese Im-
mobilien zurückgezogen und zahlreiche Gebäude entweder verkauft oder
verfallen lassen. Auch im Bereich des Verkehrsverbundes Bremen/Nieder-
sachsen präsentieren sich einige Empfangsgebäude, unabhängig vom heutigen Eigentümerstatus und ihrer stadtbildprägenden Bedeutung, in einem trostlosen Erscheinungsbild und hoher Leerstandsquote (vgl. Kap. A 2.1.2).
Dieser Entwicklung entgegenzuwirken und die Gebäude wieder einer nach-
haltigen Nutzung zuzuführen ist daher ein wichtiges Ziel des ZVBNStationsbüros und Bestandteil einer integrierten Bahnhofsentwicklung, wo-
bei vor allem zentral gelegene Gebäude an größeren Stationen mit entsprechend höheren Fahrgastzahlen hierfür durchaus Potenziale bieten.
Aufgrund der häufig enormen Sanierungs- und Modernisierungskosten
kann eine Aufwertung der Bahnhofsgebäude allerdings oftmals nur durch
das Engagement von Kommunen oder kommunalen Einrichtungen, in Einzelfällen auch durch private Investoren erreicht werden.
Abb. C-15: Das Bahnhofsgebäude in Osterholz-Scharmbeck steht bis auf das Reisezentrum komplett leer und wartet schon lange auf seine Revitalisierung.
Revitalisierung der Bahnhofsgebäude
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-102
Abb. C-16: Die Stadt Twistringen hat bereits vor einigen Jahren das Bahnhofsgebäude erworben. Alle Versuche einer Entwicklung sind jedoch bislang fehlgeschlagen.
Voraussetzung für die Entwicklung eines Empfangsgebäudes ist ein standortspezifisches, nachhaltiges Nutzungs- und Betreiberkonzept. Dabei sind idealerweise kommerzielle und öffentliche Nutzungen zu kombinieren und
klassische Bahnnutzungen (Reiseservice/Mobilitätszentrale, Aufenthaltsbereich, WC) zu integrieren.
Als positive Beispiele der jüngeren Vergangenheit sind die Modernisierung
Positive Beispiele
und Wiederbelebung der Empfangsgebäude an den Bahnhöfen Kirchweyhe,
Barnstorf, Ganderkesee und Sandkrug zu nennen. An der denkmalgerechten
Sanierung des Bahnhofsgebäudes Bremerhaven Hbf haben neben der Stadt Bremerhaven und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr auch die Deut-
sche Bahn AG mitgewirkt.
Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung kommunaler Vorhaben an Bahnstationen ist die Bereitstellung öffentlicher Fördermittel, da eine alleinige Finanzierung der Maßnahmen durch die Städte und Gemeinden nicht möglich ist (vgl. Kap. D "Finanzierung").
C 4.3.3 Maßnahmen an Bahnstationen und deren Umfeld Die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen beziehen sich sowohl auf den Ausbau der Verkehrsstation (in Verantwortung der DB AG unter Mitwirkung der Länder Bremen und Niedersachsen sowie teilweise des Bundes) als auch
auf die Gestaltung der Bahnhofsumfelder (kommunale Aufgabe) und sind im
Wesentlichen von den Gebietskörperschaften genannt worden. Diese Unter-
scheidung zwischen "Verkehrsstation" und "Bahnhofsumfeld" wird dargestellt, weil damit auch die unterschiedliche politische und finanzielle Verantwortung verbunden ist.
Fördermöglichkeiten
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-103
Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen des Landes Bremen - als
SPNV-Aufgabenträger - und Maßnahmen der niedersächsischen Gebietskör-
perschaften im Verbundgebiet.
Zusätzlich sind teilweise noch weitere Maßnahmen der niedersächsischen
Gebietskörperschaften aufgeführt. Diese Vorschläge müssen im Einzelnen
noch mit der LNVG als zuständigem SPNV-Aufgabenträger abgestimmt werden.
Maßnahmen im bremischen Teil des Verbundgebietes des SPNVAufgabenträgers und der Stadtgemeinden
Die Bahnstation Bremen-Mahndorf ist im Jahr 2011 auf die Westseite des
nahe gelegenen Bahnübergangs verschoben worden. Die Station ist mit zwei
Stadt Bremen Bf Bremen-Mahndorf
erhöhten Außenbahnsteigen und Rampen als Bahnsteigzugänge am Bahnübergang durchgehend barrierefrei ausgebaut worden.
In den Jahren 2012/13 ist der Bau einer zusätzlichen Fußgängerüberführung
mit Treppen und Aufzügen vorgesehen.
Darüber hinaus werden umfangreiche Verknüpfungsanlagen errichtet, die den Umstieg zwischen den Verkehrsmitteln wesentlich verbessern: Schwer-
punkt der Maßnahme ist dabei die Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 mit Wendeschleife und Haltestelle am nördlichen Bahnsteig (Fahrtrichtung Bre-
men Hbf). Weiterhin ist der Bau von Bushaltestellen und einer großen Zahl an Park- und Bike-and-ride-Stellplätzen sowie die Installation eines Fahr-
gastinformationssystems (für Bus- und Bahnsteige) vorgesehen.
Die neue Bahnstation Bremen-Föhrenstraße wird als Umsteigebahnhof mit
oben liegenden Bahnsteigen an der Strecke Bremen - Osnabrück (Bedienung
durch die Regio-S-Bahnlinie RS2) sowie unten liegenden Bahnsteigen an der
Stadt Bremen Bf Bremen-Föhrenstraße (oben/unten)
Strecke Bremen - Hannover (Halt der Regio-S-Bahnlinie RS1) gebaut. Da-
durch wird ein direkter Verknüpfungspunkt zwischen den beiden Regio-S-
Bahnlinien untereinander sowie mit den Straßenbahnlinien 2 und 10 realisiert. Die Station wird mit jeweils 220 m langen Außenbahnsteigen (Bahn-
steighöhe 76 cm) an beiden Streckenästen errichtet und insgesamt durch den Einbau von Aufzügen und Rampen barrierefrei gestaltet.
Abgerundet wird das Vorhaben durch den Bau einer ausreichend großen Anzahl an Fahrradstellplätzen.
Im Zusammenhang mit dem Neubau des Bahnhofs Bremen-Föhrenstraße wird zusätzlich an der Strecke Bremen - Osnabrück die Verschiebung des
Bahnhofs Hemelingen in Richtung Süden untersucht. Die Station wird
barrierefrei ausgebaut (ebenfalls mit 220 m langen und 76 cm hohen Au-
ßenbahnsteigen) werden. Die Bahnstation wird mit den Zügen der Linie RS2
sowie einzelnen RegionalExpress-Zügen bedient.
Durch die Stadt Bremen ist im Bahnhofsumfeld der Neubau zeitgemäßer Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen.
Mit der Inbetriebnahme dieser beiden neuen Stationen bis spätestens Ende des Jahrzehnts wird die nahe gelegene, bestehende Stationen Bremen-
Sebaldsbrück (an die Linie RS1) aufgelassen.
Stadt Bremen Bf Bremen-Hemelingen (Süd)
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Übrig bleiben im Stadtgebiet von Bremen die bestehenden Bahnhöfe Neu-
stadt (Richtung Delmenhorst) und Oberneuland (Richtung Hamburg), die in
den nächsten Jahren durch Erhöhung der Bahnsteige und Errichtung stufen-
C-104 Stadt Bremen Bf Bremen-Neustadt und Bf Bremen-Oberneuland
loser Bahnsteigzugänge barrierefrei auszubauen sind. Im Bahnhofsumfeld
sind zeitgemäße Bike-and-ride-Anlagen und Pkw-Stellplätze – zumindest
als Kurzzeitstellplätze zum Bringen und Abholen von Fahrgästen – vorzusehen.
Bahnhofsumfeld: Der Bremerhavener Hauptbahnhof – einschließlich des Empfangsgebäudes – ist in den letzten Jahren durch die DB AG umfassend
Stadt Bremerhaven Hbf Bremerhaven
modernisiert und barrierefrei ausgebaut worden. Die Stadt Bremerhaven
strebt die Modernisierung und Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes an.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Bremerhaven-Lehe ist weiterhin eine bedarfs-
gerechte Erweiterung der Park- und Bike-and-ride-Anlagen vorzusehen. Die
Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Lehe
Busanbindung ist zu verbessern. Durch Aufstellung von dynamischen Fahr-
gastinformationsanzeigern auf dem Vorplatz des Bahnhofs Lehe und an der
Haltestelle Eisenbahnstraße wird die Fahrgastinformation verbessert.
Verkehrsstation: Die Verkehrsstation Bahnhof Bremerhaven-Wulsdorf soll
durch die Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm über SO sowie den Ein-
Stadt Bremerhaven Bf Bremerhaven-Wulsdorf
bau eines Aufzugs zur Straßenüberführung Vieländer Weg barrierefrei aus-
gebaut werden.
Bahnhofsumfeld: Für das Umfeld des Bahnhofs Bremerhaven-Wulsdorf sind
bei einem barrierefreien Ausbau Verbesserungen der Verknüpfung (Park-
und Bike-and-ride, ÖPNV) und des Wegeleitsystems zu prüfen.
Maßnahmen im niedersächsischen Teil des Verbundgebietes des SPNV-Aufgabenträgers und der Gebietskörperschaften
Verkehrsstation: Am Bahnhof Delmenhorst fehlen der durchgängige Blin-
denleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenauf-
Stadt Delmenhorst Bf Delmenhorst
gängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge. Diese sind zu ergänzen.
Bahnhofsumfeld: Der Neubau einer Bike-and-ride-Anlage auf der Nordseite
des Bf Delmenhorst wird angestrebt.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Heidkrug soll durch das RS2-RS4-Programm
in bestehender Lage barrierefrei (Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76 cm
Stadt Delmenhorst Bf Heidkrug
über SO, barrierefreie Rampen als Zugang) ausgebaut werden.
Bahnhofsumfeld: Die Errichtung zusätzlicher Bike-and-ride-Stellplätze, u.a.
als Sammelschließanlage, wird angestrebt.
Verkehrsstation: Die im Westen der Stadt unweit der Universität neu einzu-
richtende Bahnstation Oldenburg-Wechloy (Strecke Oldenburg – Emden) soll
im Zeitraum bis 2014 errichtet und dann mit den Zügen der Regio-SBahnlinie RS3 (Bremen – Bad Zwischenahn) bedient werden. Der Bahnsteig
wird mit 220 m Länge und 76 cm Höhe hergestellt.
Stadt Oldenburg Bf Oldenburg-Wechloy
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-105
Bahnhofsumfeld: Im Umfeld des Haltepunktes wird die Verknüpfung zum
Liniennetz des städtischen ÖPNV über die Haltestellen Grotepool (Linien 306, 310, 350, N32) und Erlenweg (Linie 324) hergestellt. Dazu wird neben der Hauptzuwegung zum
Haltepunkt
am Bäkeplacken eine
weitere,
barrierefreie Zuwegung zum Artillerieweg geschaffen. Im unmittelbaren
Zugangsbereich werden eine bedarfsgerechte Park-and-ride-Anlage sowie
eine Bike-and-ride-Anlage errichtet.
Verkehrsstation: Der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Bad Zwischenahn
erfolgt im Wesentlichen durch eine Erhöhung der Bahnsteige und ist Be-
LK Ammerland Bf Bad Zwischenahn
standteil des gegenwärtig in der Planung befindlichen Infrastrukturausbauprojektes RS2-RS4-Rrogramm.
Die Attraktivität aller Bahnstationen im Landkreis Ammerland muss insge-
samt nachhaltig verbessert werden. So sollen bis spätestens Ende des
Jahrzehnts die Stationen Augustfehn und Westerstede-Ocholt (Strecke Oldenburg – Emden) sowie Rastede (Oldenburg – Wilhelmshaven) durch Bahnsteigerhöhungen und stufenlose Bahnsteigzugänge barrierefrei ausgebaut werden.
Die Wiedereröffnung der Bahnstationen in Hahn-Lehmden (Strecke Olden-
burg – Wilhelmshaven) sowie Apen (Oldenburg – Emden) wird seitens des Landkreises Ammerland angestrebt.
Verkehrsstationen: Die Bahnhöfe Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen
und Barnstorf sind Bestandteil des Stationsausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und werden bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-
baut (Bahnsteiglängen 220 m und Bahnsteighöhen 76 cm). Eine detaillierte
LK Diepholz Bf Kirchweyhe, Syke, Bassum, Twistringen und Barnstorf
Übersicht der Baumaßnahmen und der Fertigstellungstermine zeigt die Tabelle A-11 in Anlage A.
Verkehrsstationen: Die beiden kleineren Stationen Barrien und Bramstedt
sollen im Rahmen des Folgeprogramms RS2-RS4-Stationen ausgebaut wer-
LK Diepholz Bf Barrien und Bramstedt
den. Dabei werden jeweils die beiden Außenbahnsteige grundhaft erneuert.
Sie erhalten die notwendige Bahnsteighöhe von 76 cm.
Aus Sicht des Landkreises Diepholz und des ZVBN ist darüber hinaus auch
die Herstellung stufenloser Bahnsteigzugänge – wie auch für die Station Dreye – anzustreben.
Am Bahnhof Diepholz sind zwar bereits in den vergangenen Jahren stufen-
lose Bahnsteigzugänge gebaut worden, jedoch sind sowohl der Haus- als
LK Diepholz Bf Diepholz
auch der Mittelbahnsteig noch auf 76 cm zu erhöhen.
Bahnhofsumfeld: Das Empfangsgebäude soll saniert werden und die Treppen und Bahnsteige einschließlich der Ticketautomaten mit ausreichend WItterungsschutz ausgestattet werden.
Der Bahnhof Lemförde ist barrierefrei auszubauen (Erhöhung der Außenbahnsteige und Errichtung stufenloser Zugänge vom Personentunnel).
Während die meisten Bahnhofsumfelder im Landkreis Diepholz in den letz-
ten Jahren durch die Städte und Gemeinden neu gestaltet bzw. erweitert
worden sind, befindet sich ein solches Vorhaben am Bahnhof Lemförde noch in der Planung. Hier soll in den kommenden Jahren nicht nur die Bahn-Bus-
Verknüpfung erheblich verbessert werden, sondern auch der Neubau über-
dachter und teilweise abschließbarer Bike-and-ride-Anlagen sowie eine
Erweiterung der Park-and-ride-Stellplätze vorgenommen werden.
LK Diepholz Bf Lemförde
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Verkehrsstationen: Der Bahnhof Hude wird im Rahmen des Ausbaupro-
gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" grundhaft erneuert: Neben der Er-
C-106 LK Oldenburg Bf Hude
neuerung und Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm erhalten beide Bahnsteige auch Aufzüge vom/zum Personentunnel.
Bahnhofsumfeld: Die Rampe aus dem Tunnel am nördlichen Bahnhofsvor-
platz wird barrierefrei ausgebaut. Darüber hinaus sind auf der Bahnhofssüdseite die Bushaltestellen zu bündeln und barrierefrei auszubauen und die Bike-and-ride-Anlagen bedarfsgerecht zu erweitern.
Verkehrsstationen: Die zwischen Delmenhorst und Hude entlang der RS3
liegenden Bahnstationen Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg sollen
im Rahmen des RS2-RS4-Ausbauprogramms grundhaft erneuert und
LK Oldenburg Bf Hoykenkamp, Schierbrok und Bookholzberg
barrierefrei gestaltet werden.
Bahnhofsumfeld: An allen drei Stationen sind zeitgemäße Bike-and-rideAnlagen mit einem Mindestangebot an abschließbaren Stellplätzen zu errichten. Darüber hinaus sind nahe gelegene Bushaltestellen barrierefrei aus-
zubauen und das Angebot an Park-and-ride- und Kurzzeitstellplätzen für
Pkws jeweils bedarfsgerecht zu erweitern.
Verkehrsstationen: Der Bahnhof Osterholz-Scharmbeck wird im Rahmen des
Ausbauprogramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2013
LK Osterholz Bf Osterholz-Scharmbeck
barrierefrei ausgebaut (Erhöhung des Mittelbahnsteigs und Einbau von Aufzügen im Personentunnel).
Verkehrsstationen: An der Station Ritterhude müssen die Bahnsteige aufgrund von Setzungen erneuert werden.
LK Osterholz Bf Ritterhude
Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde beabsichtigt am Bahnsteig in Fahrtrichtung
Bremen (Bahnhofswestseite) eine weitere Bike-and-ride-Anlage zu errich-
ten.
Verkehrsstationen: Die beiden Bahnhöfe Oldenbüttel und Lübberstedt wer-
den im Rahmen des Bundesprogramms "Seehafenhinterlandverkehr" grund-
haft ausgebaut. Anstatt der heutigen Zwischenbahnsteige mit gleisquerenden Zugängen werden auf der jeweiligen Bahnhofswestseite neue Außen-
bahnsteige (Fahrtrichtung Bremen) errichtet, die mittels Rampen über den nahe gelegen Bahnübergang erreichbar sind. Da weiterhin auch die beiden
Hauptbahnsteige auf der Bahnhofsostseite neu gebaut werden, sind beide Stationen nach Abschluss der Maßnahmen (voraussichtlich 2014) konse-
quent barrierefrei.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Oldenbüttel will die zuständige Samtgemeinde Hambergen unmittelbar an den neuen Außenbahnsteig angrenzend
Park- und Bike-and-ride-Anlagen errichten und damit der zu erwartenden
Nachfrage (Hauptlastrichtung Bremen) Rechnung tragen. Zusätzlich soll
auch auf der Bahnhofsostseite eine neue überdachte Bike-and-ride-Anlage
unweit des Bahnübergangs platziert werden. Der bedarfsgerechte Ausbau
der bestehenden Bike-/Park-and-ride-Anlagen an der Westseite des Bf
Lübberstedt wird angestrebt.
LK Osterholz Bf Oldenbüttel und Lübberstedt
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Bahnhofsumfelder: Die Bahnhöfe Langwedel und Etelsen sind grundhaft
ausgebaut worden. Nun beabsichtigt der Flecken Langwedel an beiden Sta-
C-107 LK Verden Bf Langwedel und Etelsen
tionen die Bahnhofsumfelder neu zu estalten. Dazu sollen jeweils auf der
Südwestseite bahnsteignah Park-/Bike-and-ride-Anlagen errichtet werden;
in Etelsen werden zusätzlich noch neue Stellplätze auf der Nordostseite errichtet.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Ottersberg ist Bestandteil des Ausbaupro-
gramms "Niedersachsen ist am Zug! 2" und wird durch den Neubau eines
LK Verden Bf Ottersberg
Außenbahnsteigs auf der Bahnhofssüdseite (Fahrtrichtung Hamburg) sowie durch die Verlängerung des Hausbahnsteigs unter Nutzung des vorhandenen Personentunnels und der beidseitigen Rampen stufenfrei ausgebaut.
Bahnhofsumfeld: Als kommunale Ergänzungsmaßnahme ist der Bau von
Stellplätzen für den ruhenden Verkehr (Park-/Bike-and-ride) am neuen Außenbahnsteig vorgesehen. Außerdem soll die Bushaltestelle an der Verdener Straße barrierefrei ausgebaut werden.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten
nicht in bestehender Lage ausgebaut werden. Stattdessen ist angedacht, die
LK Verden Bf Sagehorn
Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige,
die über die bereits bestehende Fußgänger- und Radfahrerüberführung im
Bereich der Straßen "Am Fuhrenkamp"/"Schwarzer Weg" erschlossen werden. Der barrierefreie Ausbau der gesamten Anlage wird angestrebt.
Die Stationsneubaumaßnahme ist nicht Bestandteil des RS2-RS4-Ausbau-
programms und kann erst in einem Folgeprogramm aufgenommen und realisiert werden.
Bahnhofsumfeld: Die Gemeinde Oyten wird sich um die Gestaltung der
Bahnhofsumfelder und den Bau von Verknüpfungsanlagen kümmern.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Achim gibt es Überlegungen seitens der Stadt,
das Empfangsgebäude von der Deutschen Bahn AG zu erwerben und zu
LK Verden Bf Achim
sanieren und ggf. im ehemaligen Güterschuppen eine Fahrradstation einzurichten.
Bahnhofsumfeld: Am Bahnhof Verden sollen die Verknüpfungsanlagen am
Bahnhofsvorplatz (Westseite) modernisiert werden. Im Vordergrund steht
dabei der Bau eines modernen Busbahnhofs mit Witterungsschutz für Fahr-
gäste. Darüber hinaus sind überdachte Fahrradstellplätze, u.a. auch als Sammelschließanlage, zu errichten und die Park-and-ride-Anlage anzupas-
sen.
Für die Qualität der Bahnstationen im Landkreis Verden ist der Erhalt der Reisezentren bzw. des personell besetzten Fahrkartenverkaufs an den Bahnhöfen in Achim und Verden von besonderer Bedeutung.
Der Landkreis und die Stadt Verden setzen sich für die Neueröffnung einer zusätzlichen Bahnstation in Verden-Dauelsen an der RS1-Linie ein. Eine Nutzen-Kosten-Untersuchung zeigt ein positives Ergebnis. Die Planung zur Umsetzung der Maßnahme ist fortzuführen.
Angestrebt werden zudem die Neueinrichtung einer Bahnstation in AchimUphusen (Strecke Bremen - Verden) und die Verlegung und Wiedereröffnung der Bahnstation in Kirchlinteln (Strecke Langwedel - Soltau).
LK Verden Bf Verden
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Verkehrsstation: Der Bahnhof Brake wird durch das Infrastrukturprogramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei ausge-
C-108 LK Wesermarsch Bf Brake
baut.
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake ist bestrebt, das stadtbildprägende Empfangsgebäude des Bahnhofs Brake vor dem weiteren Verfall zu schützen und – verbunden mit einem angrenzenden Neubau – als Rathaus umzunutzen.
Dabei sollten im Bereich des Hausbahnsteigs fahrgastrelevante Nutzungen integriert werden.
Verkehrsstation: Der Bahnhof Nordenham wird durch das Infrastrukturpro-
gramm "Niedersachsen ist am Zug! 2" bis voraussichtlich 2014 barrierefrei
LK Wesermarsch Bf Nordenham
ausgebaut.
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Nordenham plant zur Abrundung der bereits in
den letzten Jahren durchgeführten Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes
den Bau überdachter und (zum Teil) abschließbarer Fahrradstellplätze. Das Empfangsgebäude Bf Nordenham ist zu entwickeln und ggf. mit einer personell besetzten Beratungs- und Vertriebseinrichtung auszustatten.
Verkehrsstationen: Die weiteren Stationen an der Regio-S-Bahnlinie RS4
(Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel) sollen im Rahmen des dann
folgenden RS2-RS4-Programms grundhaft erneuert werden. Während die
anderen Bahnstationen in bestehender Lage durch Erhöhung der Außen-
LK Wesermarsch Bf Berne, Elsfleth, Rodenkirchen und Kleinensiel
bahnsteige und die Errichtung kurzer Rampen vom jeweiligen Bahnhofsvor-
platz ausgebaut werden sollen, ist in Rodenkirchen die Verschiebung des
Bahnhofs in Richtung des nördlich gelegenen Bahnübergangs Marktstraße geplant. Dort sollen zwei Außenbahnsteige mit Zugang über den Bahnübergang errichtet werden.
Bahnhofsumfeld Rodenkirchen: Die Gemeinde Stadland wird sich um den
Bau bahnsteignaher Verknüpfungsanlagen (Bushaltestellen, Park-/Bike-and-
ride) bemühen.
Verkehrsstation: Im Braker Ortsteil Kirchhammelwarden soll im Rahmen des RS2-RS4-Programms nördlich des Bahnübergangs Hammelwarder Straße
LK Wesermarsch Bf Kirchhammelwarden
durch den Bau eines Außenbahnsteigs eine neue Bahnstation errichtet werden.
Bahnhofsumfeld: Die Stadt Brake plant den Bau bahnsteignaher Park-/Bike-
and-ride-Anlagen.
Aus Sicht der Gemeinde Jaderberg und des LK Wesermarsch soll der Halte-
Jaderberg
punkt Jaderberg an der Bahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven reaktiviert werden.
C 4.4 Fahrgastinformation Um die Nutzung und den Zugang zum öffentlichen Nahverkehr zu erleich-
tern, muss der Fahrgast umfassend und aktuell über die Angebote informiert werden. Bei jeder Art der Informationsvermittlung ist von Bedeutung, dass die Information verständlich, umfassend und korrekt ist. Insbesondere
sind die Informationen auf den verschiedenen Kanälen zu harmonisieren,
das heißt es sollten zum Beispiel keine Widersprüche zwischen dem Haltestellenaushang und der Internetauskunft auftreten. Harmonisierung heißt
auch, dass der Informationsumfang in allen Medien gleich sein soll.
Grundsätze
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-109
Der Kunde muss sicher sein, unabhängig wie er sich informiert, dass er stets gut informiert wird.
Die Fahrgastinformation muss sich stets den Bedürfnissen der Kunden an-
passen und auf technische Neuerungen reagieren. So hat in den vergangenen fünf Jahren die Bedeutung des Internets rasant an Bedeutung gewonnen. Insbesondere mobile Dienste ermöglichen ganz neue Arten der Fahr-
gastinformation, die den individuellen Bedürfnissen des Kunden gerecht werden. Neben technischen Lösungen nimmt die persönliche Beratung des
Fahrgasts und die statistische Information an der Haltestelle einen hohen Stellenwert ein.
Hier nehmen die Bürgerbüros und Touristinformationen der Gemeinden, die
Beratung vor Ort
Service-Center der Verkehrsunternehmen und die Mobilitätszentralen eine tragende Rolle ein. Die Einbeziehung von privaten Einzelhandels- und
Dienstleistungsunternehmen in das Beratungs- und Informationsnetz rundet das Angebot ab.
Ein erster Baustein für ein umfassendes Angebot von persönlicher Informa-
Private Vorverkaufsstellen
tion und dem Vertrieb von Tickets des ÖPNV ist die Einbindung privater Dienstleistungs- und Einzelhandelsunternehmen. In der Regel können sich
die Kunden hier vorrangig mit Tickets versorgen. Aufgrund der Überschneidung mit dem übrigen Kundenverkehr werden Auskünfte über Tarife und Fahrpläne meist nur in begrenztem Maße gegeben.
Ein zentraler Baustein im Netz der ÖPNV-Information und Beratung in der
Fläche ist die Einbeziehung der Bürgerbüros bzw. Touristinformationen der
Städte und Gemeinden. Dabei werden die persönliche ÖPNV-Beratung und
ÖPNV-Beratung im Bürgerbüro oder in der Touristinformation
der Vertrieb von Tickets in die Palette der bereits angebotenen Dienstleis-
tungen der Bürgerbüros und Touristinformationen integriert.
Der VBN unterstützt insbesondere die Gemeinden bei Verbesserung der Fahrgastinformation vor Ort durch die persönliche Beratung durch Mitarbeiter des VBN sowie die Bereitstellung von Materialen.
Die Kundencenter bzw. Service-Center sind die personell besetzten Bera-
tungs- und Vertriebseinrichtungen der Verkehrsunternehmen. Sie verkaufen
Service-Center der Verkehrsunternehmen
Tickets, geben oft umfangreiche internetgestützte Tarif- und Fahrplanaus-
künfte und bieten auch sonst eine Reihe von Serviceleistungen für ihre Kun-
den, wie zum Beispiel die Aufbewahrung von Fundsachen und das Beschwerdemanagement.
Die VBN-Serviceauskunft bietet an sieben Tagen in der Woche rund um die
Uhr unter der Telefonnummer 0421/59 60 59 telefonische Auskunft zu
Fahrplänen, Verkehrsmeldungen und Tarifen im VBN-Gebiet und auch darü-
ber hinaus und ist somit wichtiger Teil der persönlichen Beratung. Seit dem 9. Dezember 2012 ist die VBN-Serviceauskunft unter dieser kostengünstigen Nummer zu erreichen. Auch für spezielle Fragestellungen, wie zum
Beispiel Auskünfte für mobilitätseingeschränkte Personen, Beschwerden, Auffinden von verlorenen Gegenständen, Sonderfahrpläne usw. ist die Serviceauskunft ein Ansprechpartner.
Für alle Einrichtungen des Informations- und Vertriebsnetzes sollen einheit-
liche Qualitätsstandards entwickelt, umgesetzt und laufend kontrolliert werden:
Telefonische ÖPNV-Auskunft
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil C
C-110
Das Personal soll eine hohe fachliche und persönliche Beratungskompetenz aufweisen. Dies bezieht sich auf die Tarif- und Fahrplanauskunft sowie auch auf den allgemeinen Umgang mit Kunden.
•
Fahrplan- und Tarifauskünfte sollen über die einheitliche Internetplattform erfolgen. So können die Kunden aktuelle und schnelle Auskünfte
über das Angebot im gesamten VBN-Gebiet und darüber hinaus bekom-
men. •
In allen Informations- und Beratungseinrichtungen sollen umfassende
Informationsmaterialien zum ÖPNV ausliegen oder ausgegeben werden. Diese werden vom VBN oder von den Verkehrsunternehmen erstellt und ggf. um Materialien benachbarter Verkehrsverbünde bzw. –gesell-
schaften ergänzt. Ziel hierbei ist es, die regelmäßige Versorgung stärker zu systematisieren.
•
Durch alle Informationsmedien soll sich eine einheitliche Benutzerplatt-
form ziehen, um so die Zugänglichkeit unabhängig vom Lieferanten oder Hersteller zu gewährleisten. •
Durch Schulung zum Verkehrs- oder Tarifangebot oder Methoden wie
"Train the trainer" (d.h. nach einer Schulung geben erfahrene Nutzer ihre Kenntnisse weiter) soll insbesondere Neunutzern des Nahverkehrs der Zugang erleichtert werden.
Um die Zugänglichkeit des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen zu verbes-
Barrierefreie Gestaltung
sern, müssen die ÖPNV-Vertriebs-, Beratungs- und Informationseinrichtun-
gen auch auf die Anforderungen mobilitätsbehinderter Personen ausgerich-
tet sein. Das bedeutet zum Beispiel eine barrierefreie Zugänglichkeit oder die entsprechende Dimensionierung der Räumlichkeiten und der Möblierung. Informationsmaterialien, Ticketautomaten usw. müssen ebenfalls für
alle Kunden erreichbar und bedienbar sein. Hierbei ist insbesondere auf die Höhe der Anbringung von Anzeige- und Bedienelementen und die Lesbar-
keit zu achten. Das Personal soll Auskünfte über die barrierefreie Ausstattung der Fahrzeuge und Haltestellen geben können und mobilitätseingeschränkte Personen bei ihrer Reiseplanung entsprechend unterstützen.
Die personell besetzten Informations- und Beratungseinrichtungen, aber
Beschwerdemanagement
auch die Serviceauskunft und die Verkehrsunternehmen sind in das System des VBN-Beschwerdemanagements einbezogen. Durch die systematische
Bearbeitung von Beschwerden soll die Kundenzufriedenheit gesteigert wer-
den. In weiteren Schritten sollen auch andere Stellen wie die Träger der Schülerbeförderung in das Beschwerdemanagement einbezogen werden.
Anforderungen zu der Fahrgastinformation an Haltestellen und Fahrzeugen
finden sich im Kapitel C 4.2 und in den Konzepten "Haltestellen im VBN"
Information an Haltestellen und in Fahrzeugen
sowie "Fahrzeuge im VBN". Die Konzepte werden laufend fortgeschrieben.
Das Internet bietet hinsichtlich der Gestaltung der Fahrgastinformation, Fahrgastberatung und des Vertriebs neue, umfangreiche, flexible und
schnelle Möglichkeiten. Gleichzeitig ergeben sich aus der Nutzung neuer
Technologien Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit, zur Standardisierung und zur Aktualität der dargereichten Inhalte. Mit der möglichst
weitreichenden Vereinheitlichung der Internetinformationen soll insbeson-
ÖPNV-Service im Internet
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-111
dere eine leichte Orientierung und bei Bedarf auch eine übersichtliche Ver-
knüpfung zu weiterführenden Informationen sichergestellt werden.
Im Internet ist unter der Adresse www.vbn.de eine umfassende Information über das Dienstleistungsangebot sowie vor allem eine Fahrplan- und Tarifauskunft des VBN möglich.
Die Information zur Barrierefreiheit im Internet soll laufend ausgebaut wer-
den. Zurzeit finden sich Merkmale zu den Fahrzeugen und über den Sta-
Information zur Barrierefreiheit
tionssteckbrief Informationen zu den Bahnstationen in der Auskunft. Diese
Informationen sollen auch für weitere Stationen, zum Beispiel über eine Ver-
knüpfung zum Haltestellenkataster des ZVBN, erweitert werden.
Auf den Internetseiten der Städte, Landkreise und Gemeinden sollen leicht auffindbare und gut verständliche Informationen zum ÖPNV-Angebot vor
Ort gegeben werden. Neben einer grundsätzlichen Verknüpfung zur Inter-
netpräsenz des VBN sollen linienbezogene Hinweise zu wichtigen Linien oder die Erreichbarkeit ausgewählter Ziele (wie Kreisverwaltungen, Krankenhäuser, Rathäuser usw.) dargestellt werden.
Die Fahrplanauskunft im Internet soll um Elemente wie Informationen über besondere Einrichtungen ("Points of Interest"), Vorverkaufsstellen etc. erweitert werden, um die Orientierung insbesondere auch für Ortsunkundige zu
verbessern. Die Gestaltung berücksichtigt auch die Anforderungen von Menschen mit Sehbehinderungen und Blinden.
Seit 2011 sind für das Gebiet des VBN Echtzeitinformationen über Verspä-
tungen und Ausfälle verfügbar. Kern des Projektes ist eine zentrale Daten-
drehscheibe, die Meldungen zwischen den beteiligten Verkehrsunternehmen
austauscht. Durch die Vernetzung der Systeme ist es nun für den Kunden
möglich, Daten über Verspätungen etc. für die gesamte Reisekette zu erhal-
ten. Neben der Information über Verspätungen können jetzt auch unternehmensübergreifend Anschlüsse zwischen verschiedenen Verkehrsträgern
und –unternehmen gesichert werden.
Abb. C-17: Betreiberübergreifende Echtzeitinformation Für den Regionalbusbereich wurde beim VBN das System RBL-light instal-
liert, welches kleine und mittlere Busunternehmen in die Lage versetzt, Echtzeitdaten zu generieren und Anschlusssicherung zu anderen Unterneh-
men zu tätigen. Diese Daten fließen über die zentrale Datendrehscheibe auch in die Fahrplanauskunft.
Echtzeitinformation
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-112
Mittelfristig sollen alle Daten des SPNV, des Stadtverkehrs sowie der Regio-
nalbuslinien der Bedienungsebene 1 und 2 in Echtzeit verfügbar sein.
An wichtigen Verknüpfungspunkten in der Region werden die Echtzeitdaten
auch über dynamische Fahrgastinformationsanzeiger an die Fahrgäste weitergegeben. In den weiteren Ausbaustufen des Projektes sollen an wichtigen Punkten in den Landkreisen weitere Anzeiger aufgestellt werden.
Seit 2008 haben die Fahrgäste im VBN auch die Möglichkeit, Fahrplaninfor-
Mobile Auskunft
mationen über mobile Endgeräte zu erhalten. Das Angebot wurde seitdem kontinuierlich erweitert, d.h. weitere technische Plattformen und Echtzeit-
formationen wurden integriert. Die mobilen Geräte bieten insbesondere mit den Ortungs- und Kartendarstellungsfunktionen eine wesentliche Erleichte-
rung für den Zugang zu ÖPNV-Informationen. Durch die ständige Verfügbarkeit und die Verknüpfung der Echtzeitinformation bieten sie die Möglichkeit, laufend den Fahrgast zu informieren.
Eine wesentliche Neuerung sind sogenannte Push-Nachrichten, die aktiv
über Störungen informieren – ohne dass der Fahrgast sich laufend die Aus-
künfte selbst holen muss (Pull-Information).
Abb. C-18: Fahrplanauskunft auf dem Smartphone Für den Bereich Echtzeitinformation sind folgende Maßnahmen vorgesehen: •
Der Umfang der Echtzeitdaten soll kontinuierlich erweitert werden. Das
heißt der komplette SPNV, inklusive des Fernverkehrs, soll für den Kun-
den verfügbar werden. Die Stadtverkehre Bremerhaven, Nordenham, Oldenburg, Delmenhorst und Verden sollen integriert werden. Im Regional-
busbereich sollen weitere Unternehmen integriert werden, so dass mittelfristig auch alle Linien der Bedienungsebenen 1 und 2 in Echtzeit in der Fahrplanauskunft erscheinen.
Echtzeitinformation
Nahverkehrsplan ZVBN •
Teil C
C-113
Die Fahrgastinformation soll um sogenannte weiche Meldungen zu Stö-
rungen und Unregelmäßigkeiten ergänzt werden. Dies beinhaltet auch Störungen im Bereich der Stationsausstattung wie Aufzüge. •
Von den neuen technischen Möglichkeiten der unternehmensübergrei-
fenden Anschlusssicherung soll im weit stärkeren Maße Gebrauch gemacht werden.
•
Aufgrund des technischen Wandels wird laufend geprüft, welche weiteren
Funktionen integriert werden können und welche technischen Plattformen bedient werden sollen. •
Vorgesehen sind ebenfalls Verbesserungen der Qualitätssicherung im
Bereich Echtzeitinformation, um so den Kunden verlässliche und qualita-
tiv hochwertige Informationen zu geben. •
Um die Verbreitung von Echtzeitdaten zu verbessern, sind diese auch
verstärkt auf Ticketautomaten, in Verkaufsbüros oder Wartebereichen darzustellen.
Im März 2007 wurde unter zvbn.pendlerportal.de eine internetgestützte
Pendlerportal
Mitfahrzentrale in Betrieb genommen. Alle ZVBN-Verbandsglieder haben
regionsbezogene Portale (zum Beispiel unter ammerland.pendlerportal.de).
Der ZVBN prüft, inwieweit Angebote wie das Pendlerportal auch für sponta-
ne Fahrten, insbesondere in Räumen mit einem unzureichenden ÖPNV-
Angebot, erweitert werden können, um auch hier Optionen zur Sicherung der Mobilität herzustellen.
Der Stationssteckbrief des VBN wurde kontinuierlich weiterentwickelt und in
Stationssteckbrief
die Fahrplanauskunft integriert. Seit Dezember 2012 sind neben den Statio-
nen im VBN auch alle Haltestellen in der Metropolregion Bremen-Oldenburg
und in der VEJ enthalten. Der Stationssteckbrief soll künftig auch für wichtige Punkte, wie Umstiegspunkte außerhalb des Bahnnetzes, verfügbar sein.
Gemeinsam mit 19 Kooperationspartnern beteiligt sich der ZVBN am Betrieb
und der Pflege eines landesübergreifenden (Niedersachsen und Bremen)
Fahrplandatenpools, der von verschiedenen Auskunftsanbietern genutzt
werden kann.
Der Connect-Datenpool ist wiederum Teil des DELFI-Systemverbundes (Durchgängige Elektronische Fahrgastinformation). Hierin sind alle Länder-
auskunftssysteme der Bundesrepublik Deutschland sowie der Fahrplanbe-
stand der Deutschen Bahn AG miteinander vernetzt. Der Kunde kann so von
"seinem" (Landes-)Auskunftssystem aus auch die Daten anderer Länder abrufen, ohne deswegen auf eine andere Internetseite wechseln zu müssen. In
weiteren Schritten soll geprüft werden, wie weit der Austausch der Solldaten über Connect mit dem Projekt Echtzeitinformation harmonisiert werden kann.
Im europäischen Kontext wird derzeit die Integration des Connect-Datenpools in das System "EU-Spirit" (www.eu-spirit.com) angestrebt. Über das Interreg IVB-Projekt "Green Sustainable Airports" (www.greenairports.eu)
werden die Echtzeitdaten des Nahverkehrs mit den Echtzeitdaten des Flughafens Bremen verknüpft. Dieses Projekt ist somit ein erster Einstieg in eine multimodale Auskunft.
Connect - Fahrplanauskunft für Niedersachsen und Bremen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
VBN und ZVBN erarbeiten als Ergänzung zum Haltestellen- und Fahrzeugkonzept ein Konzept zur Fahrgastinformation. Ein Schwerpunkt dieses Kon-
C-114 Konzept Fahrgastinformation
zeptes wird die barrierefreie Gestaltung der Fahrgastinformation. 2013 soll
der Entwurf in die öffentliche Beteiligung gehen.
C 4.5 Qualitätsmanagement im VBN Seit 2005 entwickeln die VBN GmbH und der ZVBN gemeinsam ein Verfahren zur Qualitätssicherung, das im Jahr 2007 unter anderem mit der Durchfüh-
Verfahren zur Qualitätssicherung
rung von Qualitätstests zur praktischen Anwendung gebracht wurde. Weitere Elemente des Qualitätsmanagements sind die Ergebnisse des VBN-
Kundenbarometers, die VBN-Kundengarantien, das Beschwerdemanagement sowie regelmäßige Qualitätsgespräche mit den Verkehrsunternehmen (s.u.).
Zentrale Zielsetzung des Qualitätsmanagements ist die Sicherstellung und langfristige Verbesserung der Qualität des ÖPNV im VBN 23.
Auf Basis der bestehenden Qualitätskonzepte, deren Inhalte bereits in die Vergaben und Verkehrsverträge eingeflossen sind, bilden diese Bestandteile per Beschluss vom Mai 2011 das gemeinsam beschlossene VBN/ZVBN-
Qualitätsmanagement (QM). Kernbestandteil dieses QM ist das zur Veröffentlichung bestimmte Qualitätsbarometer.
Das QM umfasst bisher den straßengebundenen ÖPNV. Es ist jedoch das
gemeinsame Ziel von VBN GmbH und ZVBN, auch den Schienenpersonennahverkehr in das Qualitätsmanagement einzubeziehen. VBN GmbH und
ZVBN werden deshalb auf die SPNV-Aufgabenträger und Eisenbahnver-
kehrsunternehmen zugehen und ausloten, wie eine Integration des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement erfolgen kann.
Im Folgenden werden die Bestandteile des Qualitätsmanagementsystems beschrieben:
Das QM soll sicherstellen, dass den Kunden auf der Basis der VBN-
Qualitätsniveau
Qualitätskonzepte dauerhaft ein angemessenes Qualitätsniveau der von den
Verkehrsunternehmen erbrachten Verkehrsleistungen geboten wird. Grundprinzip ist die fahrgastnahe Steuerung - das Feedback durch den Kunden an
das Unternehmen - bei Abweichungen zwischen erwarteter Leistung und erbrachter Leistung. Die "Benutzeroberfläche" des QM soll für den Fahrgast
einheitlich gestaltet sein. Dies betrifft die Anwendung der VBN-Garantien
mit einheitlichen Inhalten, die Vermarktung der Kundengarantie im einheit-
lichen VBN-Erscheinungsbild und die Kommunikation zwischen Unterneh-
men und Fahrgast.
Das VBN-Kundenbarometer ist Teil einer bundesweiten Erhebung, die die
Leistungen verschiedener ÖPNV-Anbieter aus Sicht der Kunden ermittelt und aufgrund eines standardisierten Verfahrens vergleichbar macht.
So werden alle zwei Jahre Befragungen zur Kundenzufriedenheit mit den ÖPNV-Leistungen auch im Gebiet des VBN durchgeführt. Die nach einer 23
Das Qualitätsmanagement wurde in Anlehnung an die DIN EN 13816 entwickelt. Diese
Norm dient dem Nachweis der Servicequalität von Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr.
VBN-Kundenbarometer
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-115
festgelegten Stichprobenzahl durchgeführten, repräsentativen Telefoninter-
views geben Aufschluss über das Nutzungsverhalten und die Zufriedenheit der Kunden mit rund 30 Leistungsmerkmalen (vgl. Kap. A 5).
Alle für Kunden besonders relevanten Qualitätskriterien werden in erster
VBN-Kundengarantien
Linie durch die VBN-Kundengarantien gesteuert. Diese steuern die Qualität direkt in der Beziehung zwischen Verkehrsunternehmen und Fahrgast. Die VBN-Kundengarantien beinhalten eine •
Pünktlichkeitsgarantie
•
Anschlussgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Verbindungen)
•
Niederflurgarantie (für ausgewählte, gekennzeichnete Fahrten)
•
Sauberkeitsgarantie
Abb. C-19: Die VBN-Kundengarantien - Darstellung für die Fahrgäste Der Fahrgast erhält für die Bereiche, die mit der Garantie abgedeckt sind, im
Wiedergutmachung
Falle der Schlechtleistung oder Nichtleistung Wiedergutmachung in einem vorab definierten Umfang. Die Kosten trägt das verantwortliche Verkehrsun-
ternehmen.
Über das Internet oder über Feedbackkarten wird es den Kunden ermöglicht,
ihre Garantieansprüche geltend zu machen bzw. ihre Beschwerden, Anliegen
oder Wünsche auf direktem Wege an das Verkehrsunternehmen bzw. den VBN zu melden. Alle Kundenanliegen, Garantiefälle und Beschwerden werden dokumentiert und analysiert.
Die VBN-Kundengarantien werden auf allen Linien der Stadtverkehre in Bre-
men, Bremerhaven, Delmenhorst, Oldenburg, Nordenham und Brake sowie
auf den meisten Regionalbuslinien der Bedienungsebenen 1 und 2 im gesamten Verbundraum angeboten. 24
Alle eingehenden Kundengarantieansprüche, aber auch weitere Beschwerden und Rückmeldungen, sollen in das EDV-gestützte VBN-Beschwerde-
management eingehen. Dieses gewährleistet neben einer geregelten Auf-
nahme der Meldungen insbesondere eine gesicherte Rückmeldung an den
Kunden sowie die kategorisierte Auswertung von Beschwerden. Diese Aus-
wertungen finden Eingang in die regelmäßigen Qualitätsgespräche mit den
Verkehrsunternehmen. Zudem gehen einzelne Ergebnisse in das Qualitäts-
barometer ein und bilden somit eine wesentliche Grundlage für weitere Qualitätsverbesserungen.
Das VBN-Beschwerdemanagement ist von allen VBN-Verkehrsunternehmen im straßengebundenen ÖPNV anzuwenden.
24
Zu Inhalten, Ausgestaltung und Übersicht der VBN-Kundengarantien siehe:
http://vbn.de/fahrgastinformation/kundengarantien.html
Beschwerdemanagement
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
Neben der beschriebenen fahrgastnahen Steuerung durch Kundengarantien
C-116 Indikative Qualitätstests
und dem VBN-Beschwerdemanagement werden in einem standardisierten
Stichprobenverfahren im ganzen Verbundgebiet Qualitätstests durchgeführt. Die erhobenen Kriterien sind verschiedenen Kategorien in den Bereichen Haltestelle, Fahrzeug und Fahrplantreue zugeordnet.
Die Tests werden gleichmäßig auf den Verbundraum verteilt, so dass in je-
dem der 15 Linienbündel in den Landkreisen pro Jahr möglichst eine Linie der Bedienungsebenen 1 und 2 sowie eine Linie der Bedienungsebene 3
erhoben wird. Die Überprüfung der Stadtnetze (Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg) erfolgt abwechselnd alle zwei Jahre.
Die zukünftige Ausweitung der Qualitätstests auf sogenannte subjektive Kriterien wird angestrebt. Dazu zählt bspw. die Beratungsqualität in Service-
Centern oder des Fahrpersonals. Auch die Erweiterung auf Kriterien in Bezug auf den SPNV - wie beispielsweise der Zustand der Bahnsteige, Wetterschutz
oder die Zugänglichkeit zu Bahnhofseinrichtungen und Gleisen - wird angestrebt.
Möglichst direkt nach Beendigung der Erhebung (indikative Qualitätstests)
Qualitätsgespräche
findet ein Qualitätsgespräch mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen statt. Hierbei werden die Ergebnisse der jeweiligen Erhebung vorgestellt und
erörtert. Ziel ist es, eventuell festgestellte Schlechtleistungen möglichst umgehend abzustellen.
Die vorgenannten Bestandteile des QM fließen schließlich im Qualitätsbaro-
meter zusammen, wobei die Ergebnisse der Qualitätstests den wesentlichen Inhalt bilden.
Das fortan jährlich veröffentlichte Qualitätsbarometer dient der Gesamtdarstellung der gemessenen Qualität im VBN. Die Ergebnisse werden möglichst
unternehmens- und linienscharf dargestellt und enthalten auch ein Ranking der angebotenen Qualität getrennt nach Stadt- und Regionalbusverkehren.
Qualitätsbarometer
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil C
C-117
C 5 Tarif und Vertrieb Um insbesondere tarifbedingte Zugangshemmnisse abzubauen, sind die Struktur des VBN-Tarifs (bezogen auf die Ausgestaltung der Tarifzonen und
Tarifstruktur und Ticketsortiment
ihrer Grenzen) sowie das Ticketsortiment kontinuierlich zu überprüfen und in ihrer Anwendbarkeit für den Kunden weiter zu vereinfachen. Zu berück-
sichtigen sind dabei die Marktgegebenheiten, die Ergiebigkeit und die in
den Verbundverträgen verankerten Verfahrensregelungen zur Änderung des VBN-Tarifs.
Bezogen auf die angebotenen Tickets ist insbesondere anzustreben, •
lokal unterschiedliche Tarifregelungen zu vereinheitlichen,
•
tarifliche Zusatznutzen einzelner Ticketgruppen einheitlicher bzw. übersichtlicher zu gestalten,
•
die Kooperation mit Dritten im Rahmen von sog. KombiTickets weiter auszubauen,
•
die Vorteile des einheitlichen und durchgängigen VBN-Tarifs stärker zu
bewerben, •
verstärkt zielgruppenspezifische Ticketangebote anzubieten (z.B. für Schüler/Jugendliche, Senioren, Touristen).
Unter Berücksichtigung der verkehrlichen Verflechtungen, des vom Land
Tarifkooperationen
Niedersachsen angestrebten landesweiten Niedersachsentarifs, der Fahr-
gastzahlen sowie möglicherweise anfallender Durchtarifierungsverluste ist mit den an das VBN-Gebiet angrenzenden Gebietskörperschaften und Ver-
kehrsverbünden regelmäßig zu prüfen, ob die Schaffung oder Vertiefung
von tariflichen Kooperationen sinnvoll ist.
Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Ausgestaltung und An-
wendung der tariflichen Kooperationsformen für den Kunden möglichst einfach gestaltet werden.
Im VBN gibt es bislang (Stand Mai 2012) kein für die Verkehrsunternehmen beschlossenes Konzept mit definierten Anforderungen für ein einheitliches
Vertriebssystem im VBN. Vielmehr bestehen bei den Verkehrsunternehmen in Bezug auf die Vertriebsstruktur und die Vertriebswege sehr unterschied-
liche Systeme (z.B. wird das BOB-Ticket bisher nur von den kommunalen Verkehrsunternehmen in Bremen, Bremerhaven und Oldenburg angeboten). Um die hierdurch bestehenden Zugangshemmnisse im Bereich des Ticketvertriebs abzubauen, ist die Erarbeitung und Verabschiedung eines VBN-
Vertriebskonzeptes weiter voranzutreiben. Hierbei sind insbesondere die Umsetzungsmöglichkeiten
verbundweiter bargeldloser,
internet-
sowie
handy- bzw. smartphonegestützter Ticketangebote und -vertriebswege zu
prüfen. Beim Einsatz unterschiedlicher Fahrkartenautomaten ist darauf zu achten, dass die Bedienabläufe möglichst weitreichend vereinheitlicht werden.
Ticketvertrieb
Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Teil D Finanzierung
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil D
Inhaltsverzeichnis Teil D
D 1 Verkehrsangebot ........................................................................... D-3 D 2 Fahrzeuge ..................................................................................... D-4 D 3 ÖPNV-Haltestellen ......................................................................... D-4 D 4 SPNV-Haltestellen ......................................................................... D-4 D 5 Fahrweg ........................................................................................ D-5 D 6 Fahrgastinformation, -beratung und Vertrieb.................................. D-6 D 7 Tarif ............................................................................................. D-6
D-2
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil D
D-3
D 1 Verkehrsangebot Während die Finanzierung des SPNV-Angebotes bei den beiden Ländern Bremen und Niedersachsen als SPNV-Aufgabenträger liegt, tragen die Ver-
Finanzierung durch die Verbandsglieder
bandsglieder sowie deren kreisangehörige Gebietskörperschaften im Grundsatz die Verantwortung für die gegebenenfalls notwendigen Bezuschussun-
gen von ÖPNV-Leistungen in ihrem Gebiet. Die Voraussetzung ist, dass die-
se Leistungen von den jeweiligen Gebietskörperschaften für die Sicherstel-
lung einer ausreichenden Verkehrsbedienung für notwendig betrachtet werden.
Im Rahmen der Vorbereitung der Vergabeverfahren für die in Kapitel C 3 dargestellten Linienbündel wird zwischen dem ZVBN und dem jeweiligen
Verbandsglied eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Vorbereitung, Durchführung und Umsetzung des Vergabeverfahrens abgeschlossen.
Zentraler Bestandteil dieser Vereinbarung ist die Finanzierung der zu verge-
benden Leistungen durch das Verbandsglied. Sofern zur Finanzierung der
zu vergebenden Leistungen oder darauf aufbauender Leistungsverbesserungen
auch
Zuschüsse
anderer
Verbandsglieder
oder
kreisangehöriger
Gemeinden notwendig sind, werden mit den von den Verkehrsleistungen berührten Verbandsgliedern und kreisangehörigen Gebietskörperschaften Regelungen zur Aufteilung des zu leistenden Zuschusses auf die beteiligten
Gebietskörperschaften erarbeitet. Hierbei ist beispielsweise eine Orientierung an nachstehendem Finanzierungsmodell möglich:
Der von Gebietskörperschaften zu tragende Zuschuss wird zunächst zu 50 %
im Verhältnis der in den jeweiligen Gebietskörperschaften bedienten Halte-
stellen aufgeteilt. Die verbleibenden 50 % werden im Verhältnis der Abfahr-
ten an den Haltestellen in den jeweiligen Gebietskörperschaften aufgeteilt.
Unabhängig von diesem Finanzierungsmodell besteht jedoch auch die Möglichkeit, andere Regelungen zwischen den Gebietskörperschaften zu vereinbaren. Entscheidend ist, dass ein Finanzierungsmodell gefunden wird, welches von allen beteiligten Gebietskörperschaften akzeptiert wird.
Auf der Grundlage der vom ZVBN beschlossenen Richtlinie für die Förde-
rung von ÖPNV-Maßnahmen im Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (vgl. Förderrichtlinien unter www.zvbn.de/bibliothek) ist für das Verkehrs-
anbot auch eine Förderung durch den ZVBN möglich. Gefördert werden
insbesondere: •
Angebotsverbesserungen auf der Bedienungsebene 1 und 2
•
Einrichtung oder Verbesserungen von Nachtlinienverkehren
•
Einrichtung von AST- und ALT-Verkehren
• Einrichtung von BürgerBussen
Förderung durch den ZVBN
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil D
D-4
D 2 Fahrzeuge Für die Förderung von Fahrzeugen stehen in den Ländern nur noch teilweise
Fördermittel zur Verfügung.
Die Beschaffung von Bussen für den Linienverkehr wird vom Land Nieder-
sachsen nicht mehr gefördert. Lediglich für die Beschaffung von Fahrzeugen
Niedersachsen
für BürgerBusse erfolgt noch eine Förderung von 75 % der zuwendungsfähi-
gen Ausgaben, maximal jedoch eine Förderung von 64.500 €. Für die Be-
schaffung von Straßenbahnfahrzeugen ist eine Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.
Durch das Land Bremen erfolgt eine Fahrzeugförderung mit bis zu 75 %.
Bremen
D 3 ÖPNV-Haltestellen In Niedersachsen werden im Rahmen des ÖPNV-Landesförderprogramms
Einzelmaßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens
Niedersachsen
35.000 € (vgl. Merkblätter für Antragsteller auf www.lnvg.de) gefördert.
Ergänzend sind im Rahmen des ÖPNV-Konjunkturprogramms 2010-2014
des Landes Niedersachsen auch gebündelte Grunderneuerungsmaßnahmen an Haltestellen förderfähig, deren Einzelumfang 35.000 € nicht überschreitet.
Im Land Bremen können Haltestellenmaßnahmen auf der Grundlage der Regelungen des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG),
Bremen
jetzt Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz - EntflechtG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG) gefördert werden.
Seitens des ZVBN erfolgt eine Förderung von Haltestellenmaßnahmen auf
der Grundlage seiner Richtlinie für die Förderung von ÖPNV-Maßnahmen im Verkehrsverbund
Bremen/Niedersachsen
www.zvbn.de/bibliothek).
(vgl.
Förderrichtlinien
ZVBN
auf
D 4 SPNV-Haltestellen Maßnahmen an SPNV-Haltestellen können ebenfalls durch die Länder und den ZVBN gefördert werden.
Das Land Niedersachsen fördert Maßnahmen mit maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben insbesondere in nachstehenden Bereichen: •
Modernisierung von Empfangsgebäuden
•
Umsteigeanlagen zwischen ÖPNV und SPNV
•
Bike-and-ride-Anlagen
•
Park-and-ride-Anlagen
Die Förderung umfasst auch die Erstellung von Planungsleistungen sowie
gegebenenfalls erforderlichen Grunderwerb. Dabei sind die zuwendungsfä-
higen Kosten auf festgelegte Höchstsätze je Stellplatz begrenzt. Die Förder-
quote beträgt in der Regel 75 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Niedersachsen
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil D
D-5
Die Finanzierung von Maßnahmen an Bahnsteigen und Bahnsteigzugängen
sowie die Neueinrichtungen oder Verlegungen von SPNV-Haltestellen erfolgt
- unter Berücksichtigung der prioritären Finanzierung durch den Bund - im
Grundsatz im Rahmen von Finanzierungsvereinbarungen zwischen der DB AG, dem zuständigen SPNV-Aufgabenträger und dem Land Niedersachsen
und ggf. der beteiligten Gebietskörperschaft, sofern diese für die Maßnahme mitverantwortlich ist.
Im Land Bremen können Maßnahmen an SPNV-Haltestellen auf der Grund-
lage der Regelungen des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeset-
Bremen
zes (GVFG), des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im
Land Bremen (BremÖPNVG), möglicher Förderungen durch den Bund sowie Finanzierungsbeteiligungen Dritter (z.B. DB AG) gefördert werden.
Ergänzend zur Förderung der beiden Länder unterstützt auch der ZVBN auf der Grundlage seiner Förderrichtlinie Maßnahmen insbesondere in nachste-
ZVBN
henden Bereichen:
• Modernisierung von Empfangsgebäuden •
Umsteigeanlagen zwischen ÖPNV und SPNV
•
Bike-and-ride-Anlagen
•
Park-and-ride-Anlagen
•
Wegeleitsysteme/Beschilderungen
Der ZVBN gewährt im Rahmen seines Förderfonds den Städten und Gemeinden auch eine Planungskostenpauschale.
D 5 Fahrweg Die im Teil C dargestellten Ausbauvorhaben im Bereich der Straßenbahn werden von den jeweiligen Vorhabenträgern bzw. den beteiligten Gebiets-
Ausbau und Verlängerung von Straßenbahnlinien
körperschaften unter Berücksichtigung möglicher Förderungen durch EU-
Programme, durch den Bund sowie das Land Niedersachsen und das Land Bremen finanziert.
Beide Bundesländer fördern Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV (z.B. Ansteuerung von Lichtsignalanlagen (LSA)).
Beschleunigungsmaßnahmen für den ÖPNV
Das Land Niedersachsen fördert ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen für
Niedersachsen
Im Land Bremen werden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Fahrweg
Bremen
den ÖPNV mit maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
für den straßengebundenen ÖPNV auf der Grundlage der Regelungen des ehemaligen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG), jetzt Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflech-
tungsgesetz - EntflechtG) und des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Bremen (BremÖPNVG) gefördert.
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil D
D-6
D 6 Fahrgastinformation, -beratung und Vertrieb Seitens des ZVBN werden auf der Grundlage seiner Förderrichtlinie insbesondere nachstehende Maßnahmen gefördert: •
Förderung durch den ZVBN
VBN-Infovitrinen an SPNV-Haltestellen, an zentralen ÖPNV-Haltestellen
und an Orten mit hohem Publikumsverkehr •
Einrichtung von Mobilitätszentralen
•
Fahrgastberatung und Fahrgastinformation in Bürgerbüros
•
Verbesserung der elektronischen Fahrplanauskunft (insbesondere in den
Bereichen Echtzeitinformation, Anschlusssicherung und Nutzung mobiler Endgeräte)
Als Vertragspartner der „Connect-Fahrplanauskunft für Niedersachsen und
Bremen GbR“ beteiligt sich der ZVBN an der Finanzierung des Datenmana-
gements für die elektronische Fahrplanauskunft in Niedersachsen und Bremen (vgl. www.connect-info.net).
Im Rahmen des von VBN GmbH und ZVBN gemeinsam getragenen Pilotprojektes „Echtzeitfahrgastinformation im VBN“ unterstützen die beiden Länder
Pilotprojekt Echtzeitinformation
Bremen und Niedersachsen den Aufbau der entsprechenden technischen Systeme mit maximal 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Umsetzung der in Kapitel C 5 dargestellten Maßnahmen im Bereich des Vertriebs sind insbesondere mit den beiden Ländern Bremen und Nie-
dersachsen Möglichkeiten einer finanziellen Förderung zu klären.
D 7 Tarif Auf der Grundlage des zwischen dem ZVBN und der VBN GmbH geschlosse-
nen Rahmenvertrages vom 04.10.2005 sowie dem Durchführungsvertrag
vom 31.05.2006 in ihren jeweils geltenden Fassungen gleicht der ZVBN den Verkehrsunternehmen die durch die Anwendung des Verbundtarifs entste-
henden Mindererträge aus. Hierbei ist hervorzuheben, dass Änderungen des Verbundtarifs und des Verbundraumes nach den Regelungen der Verträge der Zustimmung des ZVBN bedürfen.
Bei Erweiterungen des Verbundgebietes sowie der Schaffung von Tarifkooperationen wird der ZVBN mit dem Land Niedersachsen bzw. der LNVG Möglichkeiten einer finanziellen Förderung der Maßnahmen klären.
Rahmenvertrag zum Tarif
Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Teil E Prioritäten
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Teil E
Inhaltsverzeichnis Teil E
E 1 Prioritäten für das gesamte ZVBN-Gebiet ........................................ E-3
E-2
Nahverkehrsplan ZVBN
E1
Teil E
E-3
Prioritäten für das gesamte ZVBN-Gebiet
Die im Teil C beschriebenen Maßnahmen erstrecken sich im Grundsatz mindestens auf den Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans, also die Jahre
2013 bis 2017.
Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen wird jedoch insbesondere von den bei den einzelnen Maßnahmenträgern vorhandenen finanziellen Möglichkeiten sowie den für die Maßnahmen zur Verfügung stehenden
Fördermitteln abhängen. In nachstehender Tabelle sind zusammengefasst
die Maßnahmen dargestellt, die für das gesamte ZVBN-Gebiet im Gültigkeitszeitraum des Nahverkehrsplans mit Priorität verfolgt werden sollen.
Lfd.
Bereich
Maßnahme
Kapitel in Teil C
Zukünftiges
Erarbeitung und sukzessive Umsetzung von Produktkatego-
C 2.2
angebot
nen Verkehre (inkl. bedarfsgesteuerter Angebote wie Anruf-
Nr. 1.
Verkehrs-
2.
Abstimmung mit den SPNV-Aufgabenträgern hinsichtlich der
angebot
Maßnahmen und Klärung der Umsetzungsmöglichkeiten Möglichst weitreichende Umsetzung der für die einzelnen
angebot
nen ÖPNV
Barrierefreiheit im ÖPNV
5.
von den Verbandsgliedern vorgeschlagenen SPNV-
Zukünftiges Verkehrs-
4.
linien- und Anrufsammeltaxi sowie BürgerBusse)
Zukünftiges Verkehrs-
3.
rien und -bezeichnungen für die im VBN-Gebiet angebote-
Haltestellen
Verbandsglieder definierten Zielnetze im straßengebundeUmsetzung einer möglichst weitreichenden Barrierefreiheit
im ÖPNV in den Bereichen Fahrzeuge (insb. Bedienungsebe-
C 2.4.2
C 2.5.1 – C 2.5.10 C 4.1
nen 1 und 2), Haltestellen und Fahrgastinformation
Fortsetzung der Modernisierung der ÖPNV-Haltestellen unter besonderer Berücksichtigung der von Verbandsgliedern
C 4.2.1
genannten Maßnahmen 6. 7. 8.
Fahrzeuge
Umsetzung der im Fahrzeugkonzept enthaltenen Anforde-
C 4.2.2
Bahnstationen
Möglichst weitreichende Umsetzung der für die einzelnen
C 4.3
Fahrgast-
Erarbeitung eine Qualitätskonzeptes für die Fahrgast-
C 4.4
Fahrgast-
Kontinuierliche Weiterentwicklung der Echtzeitfahrgast-
C 4.4
information 9.
information 10.
Fahrgast-
information 11.
information inkl. Fahrgastinformationseinrichtungen
information sowie der unternehmensübergreifenden Anschlusssicherung
In Anlehnung an die Stationssteckbriefe für Bahnhalte-
punkte Erarbeitung von Steckbriefen für bedeutsame ÖPNV-
C 4.4
Haltestellen
Einbeziehung des SPNV in das VBN-Qualitätsmanagement
C 4.5
Tarif und
Überprüfung der Struktur des VBN-Tarifs und des Ticket-
C5
Tarif und
Erarbeitung und sukzessive Umsetzung eines VBN-
C5
Vertrieb 13.
Verbandsglieder dargestellten Maßnahmen
Qualitäts-
management 12.
rungen insb. bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen
Vertrieb
sowie Ausweitung der Qualitätstests auf subjektive Kriterien sortiments
Vertriebskonzeptes unter besonderer Berücksichtigung bargeldloser, internet- sowie handy- bzw.
smartphonegestützter Ticketangebote und -vertriebswege
Nahverkehrsplan 2013 – 2017
Anlagen Teile A, B, C
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhorst Stadt Oldenburg Landkreis Ammerland Landkreis Diepholz Landkreis Oldenburg Landkreis Osterholz Landkreis Verden Landkreis Wesermarsch
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-2
Anlagen
Verzeichnis der Anlagen
Teil A Karte A-21: VBN-Nachtschwärmer .........................................................................
Anl-3
Karte A-22: Nachtlinien in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg................
Anl-4
Karte A-23: BürgerBusse und Anrufsammeltaxen ..................................................
Anl-5
Tabelle A-10: Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes auf
Gemeindeebene.....................................................................................................
Anl-6
Tabelle A-11: Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-SBahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz ...................................................
Anl-8
Teil B Diagramm B-1: Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004..................... Diagramm B-2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft
2009 und 2004 (Arbeitsort) .................................................................................
Anl-11 Anl-14
Diagramm B-3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Pendler) je
Gebietskörperschaft 2009 (auf Gemeindeebene) ................................................... Anl-17 Matrizen B-1, B-2: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-
2010 – Montag bis Freitag ..................................................................................... Anl-18 Matrizen B-3, B-4: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-
2010 – Samstag .................................................................................................... Anl-19 Matrizen B-5, B-6: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-
2010 – Sonntag ..................................................................................................... Anl-20
Teil C Karte C-7: Planung ÖPNV/SPNV Raum Bremen .....................................................
Anl-21
Tabelle C-1: Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen .................................
Anl-22
Teil C: Bilanz der Einzelmaßnahmen: Stadtgemeinde Bremen ................................ Anl-25
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Anl-3
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Anl-4
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Anl-5
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Tabelle A-10 (1): Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes auf Gemeindeebene Land/Stadt/Landkreis
Gemeinde/Stadt + Mitgliedsgemeinden bei Samtgemeinden
Land Bremen
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven
Kreisfreie Stadt Oldenburg
Stadt Oldenburg
Kreisfreie Stadt Delmenhorst
Stadt Delmenhorst
Landkreis Ammerland
Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Stadt, Westerstede Wiefelstede
Landkreis Wesermarsch
Berne Stadt Brake (Unterweser) Butjadingen Stadt Elsfleth Jade Lemwerder Stadt Nordenham Ovelgönne Stadland
Landkreis Oldenburg
Dötlingen Ganderkesee Großenkneten Hatten Hude (Oldenburg) Wardenburg Stadt, Wildeshausen Harpstedt, Samtgemeinde: Beckeln, Colnrade, Dünsen, Groß Ippener, Harpstedt Flecken, Kirchseelte, Prinzhöfte, Winkelsett
Landkreis Osterholz
Grasberg Lilienthal Osterholz-Scharmbeck, Stadt Ritterhude Schwanewede Worpswede Hambergen, Samtgemeinde
Anl-6
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Anl-7
Tabelle A-10 (2): Verwaltungsstruktur des Planungsgebietes auf Gemeindeebene Land/Landkreis
Gemeinde/Stadt + Mitgliedsgemeinden bei Samtgemeinden
Landkreis Diepholz
Stadt Bassum Stadt Diepholz Stuhr Stadt Sulingen Stadt Syke Stadt Twistringen Wagenfeld Weyhe Altes Amt Lemförde, Samtgemeinde:
Brockum, Hüde, Lemförde Flecken, Lembruch, Marl, Quernheim, Stemshorn
Barnstorf, Samtgemeinde: Barnstorf Flecken, Drebber, Drentwede, Eydelstedt
Bruchhausen-Vilsen, Samtgemeinde:
Asendorf, Bruchhausen-Vilsen Flecken, Engeln, Martfeld, Schwarme, Süstedt
Kirchdorf, Samtgemeinde:
Bahrenborstel, Barenburg Flecken, Freistatt, Kirchdorf, Varrel, Wehrbleck
Rehden, Samtgemeinde:
Barver, Dickel, Hemsloh, Rehden, Wetschen Schwaförden, Samtgemeinde:
Affinghausen, Ehrenburg, Neuenkirchen, Scholen, Schwaförden, Sudwalde
Siedenburg, Samtgemeinde:
Borstel, Maasen, Mellinghausen, Siedenburg, Flecken, Staffhorst Landkreis Verden
Stadt Achim Dörverden Kirchlinteln Langwedel, Flecken Ottersberg, Flecken Oyten Stadt Verden (Aller) Thedinghausen, Samtgemeinde: Blender, Riede, Emtinghausen, Thedinghausen
Bremen
Bremen
Bremen-Aumund
Bremen-Blumenthal
Bremen-Burg
Bremen-Farge
Bremen-Föhrenstraße neu
2 RS3
3 RS1
4 RS1
5 RS1, RS2
6 RS1
Bremen
Bremen-Mühlenstraße Bremen
Bremen-Oberneuland Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremerhaven Bremerhaven
Bremerhaven Bremerhaven
Bremen-Schönebeck
BremenSebaldsbrück
Bremen-St.Magnus
Bremen-Turnerstraße Bremen
Bremen
BremenOslebshausen
Bremen-Vegesack
Bremen-Walle
Klinikum BremenNord/Beckedorf *
Bremerhaven Hbf
Bremerhaven-Lehe
BremerhavenWulsdorf
Delmenhorst
Heidkrug
Oldenburg Hbf
10 RS1
11 RS1
12 Hansenetz
13 RS1
14 RS1
15 RS1
16 RS1
17 RS1
18 RS1
19 RS1
20 RS1
21 RS2
22 RS2
23 RS2
24 RS3, RS4
25 RS3
26 RS3
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Oldenburg
Stadt Oldenburg
18.170
520
6.020
180
2.480
7.220
210
1.880
9.200
280
810
2.240
1.230
1.090
600
250
1.690
1.600
300
790
590
2.780
290
310
420
72.670
Fa hrga stza hle n VBNVe rke hrse rhe b ung
Rampe
Station nicht vorhanden
kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Tunnel mit Treppen)
Station nicht vorhanden
ja
Aufzug zur Straßenüberführung "Am Bahnhof St. Magnus"
Hausbahnsteig und Mittelbahnsteige mit 76cm Bahnsteighöhen
Bahnsteighöhen
Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen
ebenerdig, Zugang über Bahnübergang
Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe und 1 Außenbahnsteig 55 cm Bahnsteighöhe 2 Außenbahnsteige mit 38er
kein barrierefreier Zugang zum Mittelbahnsteig (Treppe zur Straßenüberführung)
Tunnel mit Aufzug zum Mittelbahnsteig
1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
ja
nein
teilweise
nein
ja
ja
ja
Aufzug von Straßenunterführung zum Bahnsteig Rampen mit Gleisquerung
ja ja
Zugang ebenerdig
2 Mittelbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
1 Mittelbahnsteig mit 76cm Bahnsteighöhe
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
ja
nein
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
ja
nein
ja
ja
ja
ja
kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Tunnel mit Treppe)
2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe Rampe
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen
2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe Rampen
Tunnel mit Rampe zum Mittelbahnsteig
Zugänge barrierefrei (ebenerdig) vom BÜ Mühlenfeldstr.
2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
Rampe
Bahnsteighöhen
Rampen vom Bahnübergang, Brücke mit Aufzügen zw.den Bahnsteigen
1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
2 Außenbahnsteige mit 76er
2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe Rampen
1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
Station nicht vorhanden
1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
Station nicht vorhanden
Rampe
Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen
2 Mittelbahnsteige und ein Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen 1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
Rampe
1 Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe
ja
kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Tunnel mit Treppe) Rampen mit Gleisquerung
ja nein
Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen
1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
Hausbahnsteig und Mittelbahnsteige mit 76cm Bahnsteighöhen
Sta tion b a rrie re fre i?
Be sta nd b a rrie re fre ie Ba hnste izugä nge
Be sta nd Ba hnste ige mit Höhe na nga b e n
keine
Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge am Bahnübergang
Es fehlen der durchgängige Blindenleitstreifen im Bahnhofsgebäude zu den Aufzügen, von den Treppenaufgängen zu den Bahnsteigen sowie der taktile Hinweis auf die Bahnsteige an den Handläufen der Treppenaufgänge
Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76cm; Einbau eines Aufzugs zur Straßenüberführung
keine
keine
keine
keine
keine
keine
keine
Station soll nach Eröffnung HB-Föhrenstraße aufgelassen werden
keine
keine
Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge (Rampen)
keine
keine
keine
keine
Stationsneubau geplant: 2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen und ebenerdigen Zugängen am Bahnübergang Marschstraße
Station soll nach Eröffnung HB-Hemelingen Süd aufgelassen werden
Stationsneubau geplant: insgesamt 4 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen und Aufzügen
keine
keine
keine
keine
Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76cm; Aufzug zum Mittelbahnsteig
keine
Ma ßna hme ne rford e rnis Ba rrie re frie he it
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
-
S1-Programm
Vorplanung
RS2-RS4-Programm,
S1-Programm
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
-
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Ausb a up rogra mm/P la nungssta nd
ab 2015
ab 2015
2010
2011
-
ab 2015
2011
ab 2015
-
ab 2015
ab 2015
Fe rtigste llung
Anlagen
* Der Bahnhof Klinikum Bremen-Nord/Beckedorf befindet sich auf dem Territorium der Gemeinde Schwanewede (Lk Osterholz), wird durch das Land Bremen bestellt. Daher wird dieser Bahnhof der Stadt Bremen zugeordnet.
Delmenhorst
Delmenhorst
Delmenhorst
Delmenhorst
Bremerhaven Bremerhaven
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen-Mahndorf (Stations-Verlegung)
Bremen
Bremen
Bremen-Lesum
9 RS1
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen-Kreinsloger
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen
Bremen-Heme-lingen Bremen Süd neu
Bremen
Bremen
Bremen
G e me ind e
8 RS1
RS2
7 RS2
Bremen-Hemelingen
Bremen
Bremen Neustadt
RS1, RS2
Bremen
Bremen Hbf
1 alle RS
Bremen
Bremen
Sta tion
Nr Linie
Kre is / kre isfre ie Sta d t
Tabelle A-11 (1): Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz (Stand: 01.12.2012)
Nahverkehrsplan ZVBN Anl-8
Osterholz
Osterholz
Augustfehn
Bad Zwischenahn
Rastede
Westerstede-Ocholt
Barnstorf
Barrien
Bassum
Bramstedt (b. Syke)
Diepholz
Dreye
Kirchweyhe
Lemförde
Syke
Twistringen
Ahlhorn
Bookholzberg
Brettorf
Ganderkesee
Großenkneten
Hoyenkamp
Hude
Huntlosen
Sandkrug
Schierbrok
Wildeshausen
Wüsting
Lübberstedt
Oldenbüttel
OsterholzScharmbeck
Ritterhude
27 RX1
28 RS3
29 RX12
30 RX1
31 RX2
32 RS2
33 RS2
34 RS2
35 RX2
36 RS2
37 RS2
38 RX2
39 RS2
40 RS2
41 RX12
42 RS3
43 R6
44 R6
45 RX12
46 RS3
47 RS3, RS4
48 RX12
49 RX12
50 RS3
51 R6
52 RS3
53 RS2
54 RS2
55 RS2
56 RS2
Twistringen
Syke
Lemförde
Weyhe
Weyhe
Diepholz
Bassum
Bassum
Syke
Barnstorf
Westerstede
Ritterhude
OsterholzScharmbeck
Hambergen
Hambergen
620
2.360
560
600
290
1.030
290
690
360
2.750
180
350
770
220
580
nein
nein
nein
nein nein nein
Rampen, Brücke mit Aufzügen zw. den Bahnsteigen Zugang zum Mittelbahnsteig durch Tunnel mit Treppe Zugang zu den Außenbahnsteigen durch Straßenunterführung mit Treppen Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe, Zugang Mittelbahnsteig über Rampe/Aufzug und Treppen Zugang zu den Bahnsteigen nur mit Treppen Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe Zugang zu westl. Seitenbahnsteig nur über Treppe Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe Zugang zum Mittelbahnsteig durch Tunnel mit Treppe
2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen 2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen Haus- und 1 Mittelbahnstig mit 38er Bahnsteighöhe 2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen
2 Seitenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhe Hausbahnsteig mit 38er Höhe; 1 Mittelbahnsteig mit 76 cm Haus- und 1 Mittelbstg. mit 38er Bahnsteighöhen
ebenerdig, Zugang über Bahnübergang
2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen
Tunnel mit Rampen an beiden Bahnsteigen
ebenerdig und ebenerdig gleisquerend
Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen
2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen
ebenerdig und ebenerdig gleisquerend
Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen
1 Miitelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
Zugang über BÜ mit Rampen
2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen
Bahnsteigaufgänge vom Bahnsteigtunnel und Straßenunterführung nur als Treppen
Rampe
2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe
Rampe ebenerdig, Zugang über Bahnübergang
2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe
Rampe
2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen
2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe
Zugang zu den Bahnsteigen durch Tunnel 2 Mittelbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen mit Treppen
Rampe
Rampe
Rampe
Aufzüge am Mittelbahnsteig und an der P+R-Anlage zur Straßenüberführung (B212)
1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe
Rampe
nein
Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe
Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen
1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
nein
Zugang zum Seitenbahnsteige nur über Treppe
2 Mittelbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhe
ja
nein
nein
nein
ja
ja
nein
ja
ja
nein
nein
ja
ja
ja
nein
ja
nein
nein
nein
nein
Zugang zum Mittelbahnsteig nur über Treppe
Hausbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe, Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
nein
nein
Zugang durch Tunnel mit Aufzügen und Rampen an beiden Bahnsteigen
ebenerdig und ebenerdig gleisquerend mit Schranke
Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen
Sta tion b a rrie re fre i?
2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen
Be sta nd b a rrie re fre ie Ba hnste izugä nge
Be sta nd Ba hnste ige mit Höhe na nga b e n Ausb a up rogra mm/P la nungssta nd
kein Programm
Umbau des nördl. Bahnsteiges zum Seitenbahnsteig mit 76cm Bahnsteighöhe oder Aufhöhung der 2 Seitenbahnsteige auf 76er Bahnsteighöhe und Aufzügen zu Mittelbahnsteige und EG
Niedersachsen ist am Zug!2
kein Programm
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Niedersachsen ist am Zug!2
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
keine
Erhöhung Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge zum Mittelbahnsteig und vor EG
Neubau Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen; barrierefreier Zugang über Brücke (Neubau) und Aufzügen oder ebenerdig gleisquerend
Neubau Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen; barrierefreier Zugang über Brücke (Neubau) und Aufzügen oder ebenerdig gleisquerend
keine
nein
Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge am Bahnübergang
nein
nein
Erhöhung Bahnsteige auf 76 cm; Aufzüge an Mittelbahnsteigen, Umbau Rampe zum Bahnhofsvorplatz
Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm; Anpassung der Zugänge am Bahnübergang
nein
nein
nein
Erhöhung des Mittelbahnsteigs auf 76 cm; Neubau oder Sanierung der Aufzüge (Finanzierung nicht geklärt)
keine
Erhöhung Haus- und Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge an Haus- und Mittelbahnsteig
Erhöhung Hausbahnsteig auf 76 cm; Aufzug zum Hausbahnbahnsteig, Rampe zum Mittelbahnsteig
-
-
2012
t ggf. später)
Niedersachsen ist am Zug!2
2012 Zugang vorgesehen, Finanzierung noch offen
(Barrierefreihei
t ggf. später) Programm SHHV, jedoch ohne Herstellung Barrierefreiheit; Nachrüstung Aufzüge oder gleisquerender
2012 Zugang vorgesehen, Finanzierung noch offen
(Barrierefreihei
ab 2015
2014
ab 2015
ab 2015
2012
2013
?
2012
ab 2015
2014
ab 2015
?
?
ab 2015
Fe rtigste llung
Programm SHHV, jedoch ohne Herstellung Barrierefreiheit; Nachrüstung Aufzüge oder gleisquerender
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Niedersachsen ist am Zug!2
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Niedersachsen ist am Zug!2
Niedersachsen ist am Zug!2
Erhöhung der Seitenbahnsteige auf 76er Bahnsteighöhen; Aufzug vor EG kein Programm und Rampe/Aufzug zum westl. Seitenbahnsteig
Erhöhung Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge zum Mittelbahnsteig und vor EG
barrierefreie Zugänge zu den beiden Außenbahnsteigen, entweder als Rampen oder Aufzüge
Erhöhung Haus-/Mittelbahnsteig auf 76 cm, Anpassung Aufzugsockel
Erhöhung der Außenbahnsteige auf 76cm; Zugänge zu den beiden Außenbahnsteigen ggf. über Rampen
Erhöhung Haus- und Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzüge an Haus- und Mittelbahnsteig
Erhöhung der Außenbahnsteige auf 76cm; für Errichtung von 2 Aufzügen gesonderte Finanzierung erforderlich
Erhöhung Haus-/Mittelbahnsteig auf 76 cm; Neubau einer Rampe zum Niedersachsen ist am Zug!2; 40:40:20Mittelbahnsteig und Aufzug vor EG; gesonderte Finanzierung erforderlich Finanzierung
kein Programm
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Erhöhung Mittelbahnsteig auf 55 cm; Aufzüge zum Mittelbahnsteig und vor EG
Erhöhung der beiden Außenbahnsteige auf 76cm
Erhöhung des Hausbahnsteiges auf 76er Bahnsteighöhe, Neubau Seitenkein Programm bahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe mit ggf. Zugang über Bahnübergang
Ma ßna hme ne rford e rnis Ba rrie re frie he it
Anlagen
Osterholz
Osterholz
LK Oldenburg Hude
LK Oldenburg Wildeshausen
LK Oldenburg Ganderkesee
LK Oldenburg Hatten
LK Oldenburg Großenkneten
LK Oldenburg Hude
LK Oldenburg Ganderkesee
LK Oldenburg Großenkneten
LK Oldenburg Ganderkesee
LK Oldenburg Dötlingen
LK Oldenburg Ganderkesee
640
1.840
2.980
750
2.290
270
1.820
190
1.690
430
660
340
610
960
Bad Zwischenahn
Rastede
680
Fa hrga stza hle n VBNVe rke hrse rhe b ung
Apen
G e me ind e
LK Oldenburg Großenkneten
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Diepholz
Ammerland
Ammerland
Ammerland
Ammerland
Sta tion
Nr Linie
Kre is/ kre isfre ie Sta d t
Tabelle A-11 (2): Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz (Stand: 01.12.2012)
Nahverkehrsplan ZVBN Anl-9
Verden
Verden
Wesermarsch Berne
Wesermarsch Brake
Wesermarsch Elsfleth
Wesermarsch Stadtland
Wesermarsch Stadtland
Cuxhaven
Cuxhaven
Cuxhaven
Cuxhaven
Cuxhaven
Cuxhaven
Cuxhaven
Nienburg
Rotenburg
Rotenburg
Dörverden
Etelsen
Langwedel
Ottersberg (Han)
Sagehorn
Verden (Aller)
Berne
Brake (Unterweser)
Elsfleth
Kleinensiel
Nordenham
Rodenkirchen
Dorum
Frelsdorf
Geestenseth
Loxstedt
Lunestedt
Sellstedt
Stubben
Wehdel
Wremen
Eystrup
Rotenburg (Wümme)
Sottrum
59 RX1
60 RS1
61 RS1
62 Hansenetz
63 Hansenetz
64 RS1
65 RS4
66 RS4
67 RS4
68 RS4
69 RS4
70 RS4
71 R2
72 R3
73 R3
74 RS2
75 RS2
76 R3
77 RS2
78 R3
79 R2
80 RX1
81 Hansenetz
82 Hansenetz
Verden
Oyten
Ottersberg
Langwedel
Langwedel
Dörverden
Achim
Land Wursten
Sottrum
650
3.370
650
Rotenburg
350
Land Wursten
270
810
170
450
750
180
50
540
Grafschaft Hoya
Schiffdorf
Beverstedt
Schiffdorf
Beverstedt
Loxstedt
Schiffdorf
Beverstedt
390
1.010
100
790
1.020
370
5.420
520
1.040
1.280
1.030
650
730
2.910
Fa hrga stz a hle n VB NVe rke hrse rhe b ung
nein
Tunnel mit Treppenaufgängen an beiden Bahnsteigen; Hausbahnsteig über Rampe
ebenerdig bzw. ebenerdig gleisquerend
Haus- und Mittelbstg. mit 76er
Hausbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe, Zwischenbahnsteig mit 20er Bahnsteighöhe
ebenerdig und ebenerdig gleisquerend mit Schranke
Tunnel mit Aufzügen zu den Bahnsteigen kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. (Brücke mit Treppen)
Haus- und Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen Hausbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe; 1 Mittelbahnsteig 38 cm Bahnsteighöhe
Rampe
Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen
1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
Rampe
ebenerdig und ebenerdig gleisquerend
Haus- und 1 Zwischenbahnsteig mit niedrigen Bahnsteighöhen 1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
Rampe
ebenerdig, Zugang über Bahnübergang
ebenerdig, Zugang über Bahnübergang
Rampen mit Gleisquerung
Rampe
1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
2 Außenbahnsteige mit 38er Bahnsteighöhen
Bahnsteighöhen
2 Außenbahnsteige mit 38er
2 Seitenbahnsteige mit 55er Bahnsteighöhe
1 Seitenbahnsteig mit 55er Bahnsteighöhe
Rampe mit Gleisquerung
Tunnel mit Treppenaufgängen an beiden Bahnsteigen
Haus- und 1 Mittelbstg. mit 38er Bahnsteighöhen 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe
ebenerdig ebenerdig und ebenerdig gleisquerend
1 Außenbahnsteig mit 20er Bahnsteighöhe Haus- und Zwischenbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhen
nein
ja
nein
ja
ja
nein
ja
nein
nein
ja
ja
nein
nein
nein
nein
nein
nein
ebenerdig bzw. ebenerdig gleisquerend
Hausbahnsteig mit 38er Bahnsteighöhe, Zwischenbahnsteig mit 25er Bahnsteighöhe
barrierefrei erreichbar
ja
Tunnel mit Aufzügen am Haus- und an den Mittelbahnsteigen
Haus- und 2 Mittelbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen
Bahnsteighöhen
nein
Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 38er Bahnkein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. steighöhen; sehr schmaler Mittelbahnsteig (Brücke mit Treppen) (4,50 m)
ja
ja
nein
Tunnel mit Rampe am Hausbahnsteig, Aufzug am Mittelbahnsteig
Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen
ja
ja
ja
Sta tion b a rrie re fre i?
Hausbahnsteig 76 cm; 1 Mittelbahnsteig 38 kein barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. cm Bahnsteighöhe; Mittelbstg. sehr schmal (Brücke mit Treppen)
Tunnel mit Rampe am Hausbahnsteig, Aufzug am Mittelbahnsteig
Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen
Rampen, Brücke mit Aufzügen zw. den Bahnsteigen
2 Außenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhen Rampe
Tunnel mit Aufzügen zum Haus- und Mittelbahnsteig, Treppe am Zugang Nordseite
Haus- und 1 Mittelbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen
2 Seitenbahnsteige mit 76er Bahnsteighöhe
Be sta nd b a rrie re fre ie Ba hnste izugä nge
Be sta nd Ba hnste ige mit Höhe na nga b e n
Bahnsteige: SHHV (Seehafenhinterlandverkehr), aber ohne Straßenüberführung
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Vorplanung
RS2-RS4-Programm,
Niedersachsen ist am Zug!2
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
keine
Niedersachsen ist am Zug!1 Erhöhung Mittelbahnsteig auf 76 cm; Aufzügen an neuer Brücke möglich; Niedersachsen ist am Zug!2; 40:40:20gesonderte Finanzierung erforderlich Finanzierung
2013
Programm SHHV 2012, Landesmittel später
2012
ab 2015
ab 2015 (?)
?
ab 2015 (?)
2013
ab 2015 (?) Niedersachsen ist am Zug!2
ab 2015 RS2-RS4-Programm, Vorplanung
2013
ab 2015
nicht bekannt
2014
2011
2011
2011
Fe rtigste llung
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Niedersachsen ist am Zug!2
RS2-RS4-Programm, Vorplanung
Niedersachsen ist am Zug!1
gesamten Anlage wird angestrebt
nicht in bestehender Lage ausgebaut werden.Stattdessen ist angedacht, die Station in Richtung Westen zu verschieben. Sie erhält zwei Außenbahnsteige, der barrierefreie Ausbau der
Der Bf Sagehorn kann aufgrund sehr hoher Kosten
Niedersachsen ist am Zug!2
S1-Programm
S1-Programm
S1-Programm
Niedersachsen ist am Zug!1
Ausb a up rogra mm/P la nungssta nd
Neubau Seitenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhe und Rampe; Aufhöhung Programm SHHV: für Seitenbahnsteig, Aufhöhung Hausbahnsteig auf 76er Bahnsteighöhe Hausbahnsteig durch Landesmittel
nein
nein
Neubau Hausbahnsteig und Außenbahnsteig mit 76er Bahnsteighöhen; mit Rückbau des BÜ und Neubau der Straßenüberführung L134 sind Rampen an Straßenüberführung notwendig
nein
Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm mit Anpassung der Zugänge am Bahnübergang
Bahnübergang
Erhöhung der Bahnsteige auf 76 cm mit Anpassung der Zugänge am
nein
nein
Erhöhung des Bahnsteiges auf 55 cm; Anpassung der Rampe
Neubau von 2 Außenbahnsteigen am Bahnübergang "Lange Straße"
Erhöhung Hausbahnsteig auf 76 cm ; Zwischenbahnsteig verbleibt unverändert
Erhöhung des Außenbahnsteigs auf 76 cm; Anpassung des Zugangs
Erhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm mit Anpassung des Zugangs; Erhöhung Zwischenbahnsteig nur, soweit dort Zughalte vorgesehen sind
vorgesehen sind
barrierefreier Zugang zum Mittelbahnsteig (Aufzug), soweit dort Zughalte
Erhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm mit Anpassung des Zugangs; Erhöhung Zwischenbahnsteig nur, soweit dort Zughalte vorgesehen sind
keine
Aufhöhung des Hausbahnsteigs auf 76 cm möglich; Erhöhung Mittelbahnsteig (dafür zu schmal) und barrierefreier Zugang zum Mittelbstg. wirtschaftlich nicht realisierbar
Neubau Außenbahnsteig Richtung HH mit Treppenaufgang und Rampe vom vorhandenen Tunnel
keine
keine
nein
keine
keine
Ma ßna hme ne rford e rnis Ba rrie re frie he it
Nahverkehrsplan ZVBN Anlagen
Anmerkungen: Die Angaben der Bahnsteighöhen erfolgen jeweils in cm über Schienenoberkante (SO) Die Fahrgastzahlen sind Ein-/Aussteigerzahlen (montags - freitags) ermittelt aus der VBN-Verkehrserhebung 2007-2010. Station der RS1 Station der RS2 Station der RS3 Station der RS4
Cuxhaven
Cuxhaven
Wesermarsch Nordenham
Verden
Verden
Verden
Verden
Verden
Baden (Kr Verden)
58 RS1
Achim
Verden
Achim
57 RS1
G e me ind e
Sta tion
Nr Linie
Kre is/ kre isfre ie Sta d t
Tabelle A-11 (3): Aussagen zur Barrierefreiheit an den Verkehrsstationen der Regio-S-Bahn Bremen/Niedersachsen und im Hansenetz (Stand: 01.12.2012)
Anl-10
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Anl-11
Diagramm B-1 (1): Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Einwohner LK Ammerland 2009
Veränderung Einwohner LK Ammerland 2009 gegenüber 2004
Bad Zwischenahn
27.437
Westerstede,Stadt
Westerstede,Stadt
21.943
Edewecht
3,9% 0,5%
Apen
2,0%
LK Ammerland
11.015 0
3,1%
Wiefelstede
15.166
Apen
2,6%
Rastede
20.763
Wiefelstede
0,1%
Edewecht
21.193
Rastede
2,0%
Bad Zwischenahn
5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000
0,0%
1,0%
Einwohner LK Diepholz 2009
Stuhr
24.401
Bruchhausen-Vilsen, SG
16.839
Diepholz,Stadt
16.541
Bassum, Stadt
15.899
Sulingen,Stadt
12.716
Twistringen,Stadt
12.430
Barnstorf, SG
11.673
-1,0%
Altes Amt Lemförde, SG
6.925
Wagenfeld
Wagenfeld
6.846
Rehden, SG Siedenburg, SG LK Diepholz
Einwohner
-0,9% -2,5%
Barnstorf, SG
Schwaförden, SG
10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000
-1,1%
Sulingen,Stadt Twistringen,Stadt
Kirchdorf, SG
5.000
-2,0%
Bassum, Stadt
Schwaförden, SG
0
-0,1%
Diepholz,Stadt
7.608
4.831
0,7% -2,5%
Bruchhausen-Vilsen, SG
Kirchdorf, SG
5.680
0,2%
Syke,Stadt
7.718
Siedenburg, SG
5,0%
2,0%
Stuhr Weyhe
Altes Amt Lemförde, SG
Rehden, SG
4,0%
2009 gegenüber 2004
30.376
Syke,Stadt
3,0%
Veränderung Einwohner LK Diepholz
33.151
Weyhe
2,0%
Veränderung der Einwohner
Einwohner
-2,5% -4,7% -4,4% -2,8% -1,7% -0,8%
-6,0% -5,0% -4,0% -3,0% -2,0% -1,0% 0,0% 1,0% 2,0% 3,0%
Veränderung der Einwohner
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-12
Anlagen
Diagramm B-1 (2): Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004
Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Einwohner LK Oldenburg 2009
Ganderkesee
Veränderung Einwohner LK Oldenburg 2009 gegenüber 2004
30.896
Wildeshausen,Stadt
16.003
Hude (Oldenburg)
15.785
Hatten
13.932
Großenkneten
13.712
Dötlingen
1,1%
Hude (Oldenburg)
4,1%
Hatten -0,1%
Großenkneten Harpstedt, SG -2,0%
6.103 0
0,1%
Wardenburg
11.098
Harpstedt, SG
4,7%
Wildeshausen,Stadt
19.042
Wardenburg
-0,1%
Ganderkesee
Dötlingen
1,2%
LK Oldenburg
1,1%
-3,0% -2,0% -1,0% 0,0%
5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000
Einwohner LK Osterholz 2009
OsterholzScharmbeck,Stadt
3,0%
4,0%
18.297
OsterholzScharmbeck,Stad
14.654
Hambergen, SG
11.764
Worpswede
9.427
Grasberg
0,0%
Schwanewede
0,5%
Lilienthal
Hambergen, SG Worpswede Grasberg
7.641 0
LK Osterholz
5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.0
Einwohner
6,0%
-2,8%
2,8%
Ritterhude
Ritterhude
5,0%
gegenüber 2004
19.971
Lilienthal
2,0%
Veränderung Einwohner LK Osterholz 2009
30.275
Schwanewede
1,0%
Veränderung der Einwohner
Einwohner
-1,8% -0,8% -1,1% -0,7%
-4,0% -3,0% -2,0% -1,0%
0,0%
1,0%
2,0%
Veränderung der Einwohner
3,0%
4,0%
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-13
Anlagen
Diagramm B-1 (3): Einwohner je Gebietskörperschaft 2009 und 2004
Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen
(LSKN)
Einwohner LK Verden 2009
Veränderung Einwohner LK Verden 2009 gegenüber 2004
Achim,Stadt
30.040
Verden (Aller),Stadt
26.846
Oyten
14.747
Langwedel,Flecken
14.628
0
5.000
10.000
Dörverden
25.000 30.000
35.000
-0,1% -0,4% -5,0% -0,7%
6.917
Butjadingen
-4,2% -2,1% -4,1% -5,0% -1,9%
Jade Ovelgönne
Ovelgönne
5.560
LK Wesermarsch 15.000
1,0%
-1,7%
Berne
5.828
10.000
0,0%
-3,2%
Lemwerder
Jade
5.000
-1,0%
-2,6%
Nordenham,Stadt
Stadland
6.283
0
-2,0%
Elsfleth,Stadt
7.653
Berne
-3,0%
Brake (Unterweser),Stadt
9.155
7.115
-4,0%
2009 gegenüber 2004
15.739
Lemwerder
-5,0%
Veränderung Einwohner LK Wesermarsch
26.978
Nordenham,Stadt Brake (Unterweser),Stadt
-6,0%
Veränderung der Einwohner
Einwohner LK Wesermarsch 2009
Butjadingen
-0,2%
LK Verden Einwohner
Stadland
-2,0%
Kirchlinteln
15.000 20.000
Elsfleth,Stadt
0,3%
Ottersberg,Flecken
9.177
Dörverden
-0,2%
Langwedel,Flecken
10.389
Kirchlinteln
Verden (Aller),Stadt
Thedinghausen, SG
12.122
Ottersberg,Flecken
-0,2%
Oyten
15.379
Thedinghausen, SG
Achim,Stadt
20.000
Einwohner
25.000
30.000
-6,0%
-3,7% -3,0% -5,0%
-4,0%
-3,0%
-2,0%
Veränderung der Einwohner
-1,0%
0,0%
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-14
Anlagen
Diagramm B-2 (1): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 (Arbeitsort)
Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Beschäftigte je 1. 000 Einwohner LK
Veränderung Beschäftigte und Einwohner
Ammerland 2009
LK Ammerland 2009 gegenüber 2004
377
Westerstede,Stadt Bad Zwischenahn
Bad Zwischenahn
305
Edewecht
250
Apen 50
100
150
3,9%
250
300
350
400
Altes Amt Lemförde,SG
390
Sulingen,Stadt Stuhr 261
171
Siedenburg, SG Schwaförden, SG
200
250
0,7% 11,0%
300
350
Beschäftigte pro 1000 Einwohner
400
450
8,2%
-2,0%
9,6%
-0,9%
14,1%
-2,5%
-1,6%
0,2%
-2,8%
Rehden, SG
104 150
-0,4%
-2,5%
Weyhe
148 100
-3,3%
Bruchhausen-Vilsen,SG
156
50
-0,1%
-1,1%
Twistringen,Stadt
180
0
7,8%
3,6%
-4,4%
Bassum,Stadt
218
Schwaförden, SG
15,0%
2,3%
Barnstorf, SG
211
Siedenburg, SG
10,0%
Einwohner
2,0%
Kirchdorf, SG
224
Weyhe
-1,1%
Syke,Stadt
244
Rehden, SG
-1,0%
Sulingen,Stadt
Wagenfeld
251
Bruchhausen-Vilsen,SG
Altes Amt Lemförde,SG
Diepholz,Stadt
358
Bassum,Stadt
5,0%
Stuhr
367
Diepholz,Stadt
Twistringen,Stadt
0,0%
LK Diepholz 2009 gegenüber 2004
424
Barnstorf, SG
2,6%
Veränderung Beschäftigte und Einwohner
Diepholz 2009
Syke,Stadt
11,7%
Beschäftigte
Beschäftigte je 1. 000 Einwohner LK
Kirchdorf, SG
0,5%
-5,0%
Beschäftigte pro 1000 Einwohner
Wagenfeld
10,5%
3,1%
Apen
200
9,2%
2,6%
Rastede
192 0
-2,7%
Edewecht
250
Rastede
12,6%
2,0%
Wiefelstede
280
Wiefelstede
0,1%
Westerstede,Stadt
-8,8%
4,3% 19,7%
-1,7% -4,7%
-2,7%
-15,0% -10,0% -5,0%
0,0%
5,0% 10,0% 15,0% 20,0% 25,0%
Beschäftigte
Einwohner
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-15
Anlagen
Diagramm B-2 (2): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 (Arbeitsort)
Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK Oldenburg 2009
210
Harpstedt,SG
Harpstedt,SG
0
50
100
150
250
300
350
400
-5,0%
Beschäftigte pro 1000 Einwohner
holz 2009
154 147 135
Schwanewede Hambergen,SG 50
100
150
200
250
300
Einwohner
LK Osterholz 2009 gegenüber 2004 -2,8%
3,4% 2,8%
1,1%
-0,8%
Grasberg
-1,1%
-15,0% -10,0%
8,2%
0,5%
Worpswede
Hambergen,SG -12,6%
Beschäftigte pro 1000 Einwohner
10,0% 15,0% 20,0% 25,0% 30,0%
Veränderung Beschäftigte und Einwohner
0,2% 14,5% 0,0%
Schwanewede
75 0
5,0%
Lilienthal
218
Lilienthal
0,0%
28,1%
Ritterhude
236
Ritterhude
14,8% 4,1%
OsterholzScharmbeck,Stadt
244
Osterholz-Scharmbeck,Stadt
Grasberg
0,1%
Beschäftigte
Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK Oster-
Worpswede
21,1%
Hatten 200
7,8%
-2,0%
Wardenburg
135
Hatten
6,4% 1,1%
Großenkneten-2,1%
189
Wardenburg
11,0%
-0,1%
-0,1%
203
Großenkneten
1,2%
Hude (Oldb)
212
Hude (Oldb)
7,1%
Ganderkesee
216
Ganderkesee
4,7%
Dötlingen
229
Dötlingen
LK Oldenburg 2009 gegenüber 2004
Wildeshausen,Stadt
353
Wildeshausen,Stadt
Veränderung Beschäftigte und Einwohner
12,3%
-1,8% -5,0%
0,0%
Beschäftigte
5,0%
10,0%
Einwohner
15,0%
20,0%
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-16
Anlagen
Diagramm B-2 (3): Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte je Gebietskörperschaft 2009 und 2004 (Arbeitsort)
Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK Verden 2009
Verden, Stadt
556
Ottersberg,Flecken
325
Achim,Stadt
323
Oyten
233
Langwedel,Flecken
Veränderung Beschäftigte und Einwohner LK Verden 2009 gegenüber 2004
Verden, Stadt
-0,2%
Ottersberg,Flecken
-0,1%
Achim,Stadt
-0,2%
Oyten
152 139
Thedinghausen,SG
Kirchlinteln
136
Kirchlinteln
Dörverden
135 0
100
300
400
500
600
323
Nordenham,Stadt
195
Stadland Ovelgönne
Lemwerder
-2,1%
Nordenham,Stadt
-2,6%
Elsfleth,Stadt
203
Elsfleth,Stadt
-10,0%
185
-5,0%
0,0%
5,0%
10,0%
Einwohner
11,9% 0,9%
-1,7%
Stadland
-4,2%
Ovelgönne
-3,7%
15,1% 3,9% 21,1% 60,9%
-5,0%
Butjadingen -2,5%
155
Jade -1,9%
119 200
-0,3%
4,0%
Berne -4,1%
230
Berne
100
-5,0%
Brake, Stadt -3,2%
381
Lemwerder
0
-0,4%
-9,8%
LK Wesermarsch 2009 gegenüber 2004
405
Jade
-3,9%
Veränderung Beschäftigte und Einwohner
sermarsch 2009
Brake, Stadt
5,2%
-2,0%
Beschäftigte
Beschäftigte je 1.000 Einwohner LK We-
0,5%
-0,2%
-15,0%
Beschäftigte pro 1000 Einwohner
Butjadingen
-3,9%
Dörverden
200
1,2%
0,3%
Langwedel,Flecken
Thedinghausen,SG
2,3%
300
Beschäftigte pro 1000 Einwohner
400
500
-10,0% 0,0%
7,4% 10,0% 20,0% 30,0% 40,0% 50,0% 60,0% 70,0% Beschäftigte
Einwohner
Nahverkehrsplan ZVBN
Anl-17
Anlagen
Diagramm B-3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Pendler) je Gebietskörperschaft 2009 (auf Gemeindeebene)
Datenquelle: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen; LSKN
LK Ammerland 2009
LK Diepholz 2009 Stuhr
Bad Zwischenahn
Weyhe Syke,Stadt
Westerstede,Stadt
Diepholz,Stadt Bruchhausen-Vilsen
Edewecht
Bassum,Stadt
Rastede
Sulingen,Stadt
Wiefelstede
Twistringen,Stadt
Barnstorf, SG Altes Amt Lemförde, SG Kirchdorf, SG
Apen
Wagenfeld
0
5000
Binnenverkehr Gemeinde
Auspendler (Quellverkehr)
10000
15000
Einpendler (Zielverkehr)
Schwaförden, SG Rehden, SG Siedenburg, SG 0
5000
10000
Binnenverkehr Gemeinde
Auspendler (Quellverkehr)
LK Oldenburg 2009
15000
20000
25000
Einpendler (Zielverkehr)
LK Osterholz 2009 OsterholzScharmbeck, Stadt
Ganderkesee Wildeshausen,Stadt
Lilienthal
Hude (Oldb) Schwanewede
Wardenburg
Ritterhude
Großenkneten Hatten
Hambergen, SG
Harpstedt, SG
Worpswede
Dötlingen 0
5000
Binnenverkehr Gemeinde
Auspendler (Quellverkehr)
10000
15000
Grasberg 0
Einpendler (Zielverkehr)
5000
Binnenverkehr Gemeinde
Auspendler (Quellverkehr)
LK Verden 2009
10000
15000
Einpendler (Zielverkehr)
LK Wesermarsch
Verden Stadt
Nordenham,Stadt
Achim,Stadt
Brake, Stadt Lemwerder
Oyten
Elsfleth,Stadt
Ottersberg,Flecke
Stadland
Langwedel,Flecken
Berne
Thedinghausen, SG
Ovelgönne
Kirchlinteln
Jade
Dörverden
Butjadingen 0
5000
Binnenverkehr Gemeinde
Auspendler (Quellverkehr)
10000
15000
Einpendler (Zielverkehr)
20000
0
2000
4000
Binnenverkehr Gemeinde
Auspendler (Quellverkehr)
6000
8000
10000
Einpendler (Zielverkehr)
12000
Matrix 1
22
1.065
415
Lk Wes ermars c h
34.976
1.070
154
316
3.754
21
6
0
2.874
9
0
1
67
30
14
517
26
39
451
18
24
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhors t Stadt Oldenburg Lk Ammerland Lk Diepholz Lk Oldenburg Lk Os terholz Lk V erden Lk Wes ermars c h Lk Cuxhaven im V BN Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Ohne Angabe Summe
Befragung S02 + H02 + W03 + F03 12.401 1.902 1.156 2.081 187 2.271 682 1.635 2.777 256 423 53 723 3 26.549
tB ad St
32
8
81
195 1 36 724 65 2 48 52 2 7
2.669 29 13 25 0 1.173 6 7 31 2 4
5.824
21
4
6
34
33
9
2.474
6
57
37
8
764 6 323 884 43 1 206
3.502
3
1
1
107
10
3
444
12
35
1.331
429
139
1.575 134 4 15 0 9 0 186 14 1 42
2.152
6
62
2
26
377
2
20
1
14
18
40
3.354 9 5 67 12 12 8 14 993 2 1 25 60 4 4.569
5.646
88
76
2
2
1.719
26
7
45
6
63
26
4
220 1 26 45 3 1 37
1.830
0
0
1.019
4
2
101
7
4
98
71
908
1.617
2
0
138
0
1
46
3
9
2
2
157
75
0
0
1
1
2
1
20
817 3 3 5 0 11 2 8 69 5 2
1.144
108
3
1
65
8
4
15
2
48
5
3.407
11 3 1 4
69.214
1.355
241
1.703
1.617
5.715
2.410
3.581
5.917
1.019
4.813
3.386
679 20 1.038 19 47 27 3 4 6 1 4.610
2.455 39 273
1.131
0
3.961
1
2.282
4 45 0 2 3
1.988
7
827
0
3 490
1.203
1
65
123
44
3 2
1 1 0 56 3
73 1
282 793
28.170 2.989 1.873 4.352 1.012 3.526 2.307 2.111 4.006 865 962 86 908 10 53.177
1.017
92
24
1
1 1
2
h .) rg g z W sc nd z im im bu n ur ol la g( ol ar e n n e r b r be h g h N e e m m rd ve N er en ur N ga bu VB ld m ep er st ld Ve ha VB O um m en im nb VB Di An es x O t O t S k e A W e L Lk ad Cu Ni Ro Lk Lk Lk hn St Lk Lk Lk Lk O
t rs
990
3
0
1
5
3
4
37
1
109
586
22
Anlagen
2.483
10 2 2.409
24
3
12
91
57
16
4.747
ho en m el
4
en
tD ad St 1.551 14 22 452 18 13 277 13 10 26 1
v ha er m re
tB ad St 1.803 56 12 45 2 10 1 120 7 3 420
en m re
39
586
3
468
1.441
Befragung Winter 02 + Herbst 02 + Frühjahr 03 + Sommer 03 Mo-Fr Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert
Matrix 2
Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Summe
Lk Cuxhaven im V BN
130
3.669
1.751
Lk V erden
Lk Os terholz
8
88
4
41
39
77
1.011
3.186
227
2.112
2.251
2.064
16.751
tB ad St
t n .) rs rg ch ve g W z nd z im im rs ho bu n ha ur g( ol la ol a r n n e n r r b g h N h e e e e e m v N rd ur N er en bu VB m m ld m ep er st ha VB el ld Ve O re en im m nb VB e Di x es t O B D O t e k A m W t t L Ro Cu Ni Lk ad Lk m Lk Lk ad ad St Lk Lk Lk Lk Su St St 2.253 1.680 1.976 212 3.062 1.118 1.482 3.547 519 509 75 864 34.051
en m re
Lk Oldenburg
Lk Diepholz
Lk Ammerland
Stadt Oldenburg
Stadt Delmenhors t
Stadt Bremerhaven
Stadt Bremen
Befragung W07 + F08 + S09 + H10
Befragung Winter 07 + Frühjahr 08 + Sommer 09 + Herbst 10 Mo-Fr Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert
Nahverkehrsplan ZVBN Anl-18
Matrizen B-1, B-2: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-2010 –
Montag bis Freitag
Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010 sowie VBN-Verkehrserhebung 2002/2003
Matrix 3
25.404
658
116
354
349
2.554
1.312
894
1.876
381
1.798
1.263
2.060
3.037
7
1
474
1
27
107
13
36
0
53
12
39
1.628
6
1
20
20
6
243
12
18
234
9
32
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhors t Stadt Oldenburg Lk Ammerland Lk Diepholz Lk Oldenburg Lk Os terholz Lk V erden Lk Wes ermars c h Lk Cuxhaven im V BN Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Ohne Angabe Summe
Befragung S02 + H02 + W03 + F03
85
3.225
10
286 7 6 392 20 0 3 3 2 5
827
1
3
11
1
1
19
4
81
407
13
42
1.850 3 2 8 0 360
2.833
7
33
3
27
29
3
710
1
55
21
6
473 2 185 295 45 1 49 0 2 18 3
1.745
1
1
20
4
0
212
11
8
522
232
67
1.141
7
2
36
2
25
74
1
5
4
11
21
2.383
26
28
5
1
447
3
7
41
9
17
12
3
200
926
0
1
338
3
9
11
3
2
57
57
356
173 269 0 2
864
111
0
1
29
3
5
1
3
0
0
0
29
147
1
33
2
2
13
210 3 1 1.793
16.517
1.396 30 4 74 12 18 1 10 34
2.735
e m be (W m ga Lk urg Su n A nb e te hn Ro O 312 4 17.071 3 1.952 2 1.007 2 2.454 509 2 1.989 0 2 964 0 681 0 4 2.092 415 0 399 39 8 425 0 329 10 29.998
10 0 2.334
218 11 364 0 22 35 1
1.501 30 141
722
2.236
1
0 7 4 0
1.073
730
9 5 6 428
5 0 27 3 0 8 3
2.218
1 26 44
1.645 10 7 37
654 27 1 2
475
195
32
21 24 4
521
0
72
0 0 4
49
20
e) m m ü
44.873
787
151
1.024
798
3.224
1.581
1.995
2.781
1.010
3.162
1.944
Anlagen
990
0
648 9 2 107 19 7 163 7 9 18 1
61
1
4
2
4
47
11
1
10
2
714
t n g h rs ve z ur sc nd rg lz ho n ha ol n r ar nb r la bu ho e e de rh e e n m r n p e r m e e ld m rg e em st ve el Ve ld Di O es D Br O bu tO k Am ha k t t L d W k x k L k en a d d L L u i t k L a a S L C N St St Lk Lk
en m re
7.900 1.562 635 1.512 192 1.575 346 622 1.562 140 103 7 361
tB ad St
10
2
5
50
35
7
587
66
507
0
309
N N t n im rs rg VB VB ve ch g .) nd lz lz rs ho bu ha m W m n ur o la i ( i r o a n e n r b h e h e e e n m rg N g rd er en m ld m ep er ve em ur bu VB st el ld Ve tB Di es Br O ha D O tO k Am en nb e ad x t k t W d t L t k e k L a m S L L Lk ad ad Cu Ni Ro Lk St m St St Lk Lk Lk Su 11.789 2.267 1.026 1.562 275 1.902 728 907 1.766 441 354 109 557 23.682 en m re
Befragung Winter 02 + Herbst 02 + Frühjahr 03 + Sommer 03 Sams tag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert
Matrix 4
Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Summe
Lk Cuxhaven im V BN
Lk Wes ermars c h
Lk V erden
Lk Os terholz
Lk Oldenburg
Lk Diepholz
Lk Ammerland
Stadt Oldenburg
Stadt Delmenhors t
Stadt Bremerhaven
Stadt Bremen
Befragung W07 + F08 + S09 + H10
Befragung Winter 07 + Frühjahr 08 + Sommer 09 + Herbst 10 Sams tag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert
Nahverkehrsplan ZVBN Anl-19
Matrizen B-3, B-4: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-2010 –
Samstag
Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010 sowie VBN-Verkehrserhebung 2002/2003
Matrix 5
228
14.338
391
47 1.822
16
1
1
321
212
196
24
93
17
47
1.412
464
294
996
4
40
9
8
1.242
tB ad St
en m re
en
1.015
3
1
3
60
12
0
120
7
35
157
3
17
596
tD ad St
v ha er m re
Stadt Bremen Stadt Bremerhaven Stadt Delmenhors t Stadt Oldenburg Lk Ammerland Lk Diepholz Lk Oldenburg Lk Os terholz Lk V erden Lk Wes ermars c h Lk Cuxhaven im V BN Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Ohne Angabe Summe
Befragung S02 + H02 + W03 + F03
3 1 1.697
150
1.364 38 9 41 9 3 2 74 3
tB ad St
en
878
0
175 22 1 87 11 14 12 0
547 11
tD ad St
v ha er m re
39
20
608
1
3
7
2
24
8
41
263
60
47
1.697
25
0
0
3
9
8
3
509
8
28
6
10
972
0
0
1
38
11
1
121
7
18
246
138
94
703
4
0
16
1
12
98
6
24
6
13
4
12
1.814
57
12
4
2
493
16
2
12
5
28
13
1
473
5
150
1
1
18
1
2
41
28
221
0
458
1
50
2
32
2
1
1
56
1
14
0
2
0
8
1.616
545
62
613
515
2.046
731
983
1.653
637
2.062
1.101
464 26.441
24
4
18
16
4
7
8
0
7
5
e) h rg g z m z sc nd bu ur ol la m ol ar en e n r b h ü h d r e e m r e rm be en g (W en ep ld m st Ve ld se ur O um ga Lk urg m Di av O e S O n b t k A h L W A x Lk en ad Lk Lk nb e Lk St Lk Cu Ni te hn Ro Lk O Lk 1.421 204 728 164 674 1.220 76 109 48 351 4 11.755 39 2 31 9 117 76 177 9 1.870 90 18 0 56 4 10 8 1 605 353 2 161 8 21 12 119 5 1 1.877 357 38 1 7 8 9 8 756 15 6 225 1 6 6 0 6 820 213 63 1 25 4 12 1 583 2 0 46 4 1 869 33 2 6 2 159 2 2 27 1.053 17 2 3 0 82 3 218 1 0 2 1 1 19 1 417 3 0 19 0 81 8 2 1 4 8 0 4 240 2 1 1 5 2.200 688 999 431 859 1.536 202 427 53 413 4 21.150
ho en m el
t rs
2.020
17
2
41
33
13
371
31
290
2
160
Anlagen
10.762
4.847 1.361 409 977 297 551 175 733 803 98 243 59 209
t ad St
en em r B
t rs
N N im h rg VB VB g .) z sc nd z bu n ur ol la im (W im ol ar e n r b h g h e e m g rd en er en ur BN ld m ep er ur st ld Ve av O Di nb V es O O Am nb e xh k te dt W Lk k e k L k u i a o m L L L C R N St Lk m k k k u L L L S 1.020 178 1.050 381 425 1.157 225 147 39 364 13.877
ho en m el
Befragung Winter 02 + Herbst 02 + Frühjahr 03 + Sommer 03 Sonntag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert
Matrix 6
Lk N ienburg im V BN Lk Rotenburg(W.) im V BN Summe
Lk Cuxhaven im V BN
Lk Wes ermars c h
Lk V erden
Lk Os terholz
Lk Oldenburg
Lk Diepholz
1.233
Lk Ammerland
Stadt Oldenburg
674
7.054
1.137
tB ad St
Stadt Delmenhors t
Stadt Bremerhaven
Stadt Bremen
Befragung W07 + F08 + S09 + H10
Befragung Winter 07 + Frühjahr 08 + Sommer 09 + Herbst 10 Sonntag Anzahl Fahrgäste im SPNV im VBN, durchschnittlicher Tageswert
Nahverkehrsplan ZVBN Anl-20
Matrizen B-5, B-6: Ergebnisse der Verkehrserhebungen 2002/2003 und 2007-2010 –
Sonntag
Datenquelle: VBN-Verkehrserhebung 2007-2010 sowie VBN-Verkehrserhebung 2002/2003
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Anl-21
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Tabelle C-1 (1): Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen (Quelle: BSAG)
Anl-22
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Tabelle C-1 (2): Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen (Quelle: BSAG)
Anl-23
Nahverkehrsplan ZVBN
Anlagen
Tabelle C-1 (3): Angebot Stadtverkehr Stadtgemeinde Bremen, Anmerkungen (Quelle: BSAG)
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Teil C - Bilanz der Einzelmaßnahmen: Stadtgemeinde Bremen
Maßnahmen, die bis zur Beschlussfassung des NVP 4 abgeschlossen waren, oder bereits im Bau befindliche Maßnahmen……………………………………………….…
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Maßnahmen, die nicht weiter verfolgt werden…………………………………………
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Prüfaufträge……………………………………………………………………….……………
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Maßnahmen, die bis zur Beschlussfassung des NVP 4 abgeschlossen waren, oder bereits im Bau befindliche Maßnahmen
Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Nusshorn bzw. Bf Mahndorf und Neuordnung der Buslinien in Bremen-Ost
Die Straßenbahnlinie 1 stellt eine direkte, leistungsfähige und attraktive Verbindung zwischen den Stadtteilen Mitte, Schwachhausen, Vahr und Osterholz sowie dem Weserpark und ab 2013 dem Bahnhof Mahndorf her, wo sie mit der Regio-S-Bahnlinie 1 ver-
knüpft sein wird. Hierdurch verkürzt sich u.a. die Reisezeit zwischen Hauptbahnhof und
Weserpark erheblich. Bereits mit der Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 bis Nußhorn im Frühjahr 2012 wurden die Buslinien in Osterholz und Hemelingen neu geordnet. Die Straßenbahn übernimmt seither die Funktion der Buslinien 25, 38, 40 und 41 zwischen den Haltestellen Thalenhorststraße und Schweizer Eck (vormals Züricher Straße), die als
Verknüpfungspunkte neu gestaltet werden. Zwischen Schweizer Eck und Sebaldsbrück
wurden die Buslinien 40 und 41 von der Buslinie 37 ersetzt, die von ihrer bisherigen Linienführung abweicht und das Gebiet Kuhkamp nunmehr direkt mit der Straßenbahn und der Buslinie 25 am Schweizer Eck verbindet, um ab dort dem Verlauf der früheren Linien 40/41 sowie ab Osterholzer Heerstraße ihrem bisherigen Linienweg zu folgen. An ihrem südlichen Ende wird die Linie 37 ab 2013 bis zum neuen Verknüpfungspunkt
Bahnhof Mahndorf verlängert (siehe ebd.) und dort an die Regio-S-Bahn angebunden.
Zwischen Kuhkamp und Sebaldsbrück verlängert sich die Fahrzeit dadurch zwar um
sechs Minuten, dafür werden aber die genannten Verknüpfungspunkte mit ihren attrak-
tiven Anschlussverbindungen erstmals und direkt erreicht. Die Fahrt zur Innenstadt und zum Hauptbahnhof kann dann ebenso schnell bzw. schneller als zuvor über die Linien 1,
25 und die Regio-S-Bahn fortgesetzt werden. Die Linie 38 wurde aufgrund zu geringer
Nachfrage zwischen Schweizer Eck und Sebaldsbrück eingestellt.
Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 von Bremen-Borgfeld nach Lilienthal Falkenberg
Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung. Die Fertigstellung ist mit Stand Frühjahr
2012 für Mitte 2013 vorgesehen. Die Fahrzeit zwischen Lilienthal und Domsheide verkürzt sich durch den Wegfall der Umsteigenotwendigkeit um bis zu zehn Minuten ge-
genüber heute. Alle Fahrten werden mit barrierefreien Fahrzeugen durchgeführt, mehr als 18.000 Einwohner erhalten eine Direktverbindung in die Bremer City. Der Regiobus
bedient weiterhin die Relation Universität - Hauptbahnhof, wird aber nicht mehr durch
den Ortskern von Lilienthal geführt. Insgesamt kommt es somit zu einer deutlichen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV-Angebots zwischen den Gemeinden Lilienthal und Bre-
men.
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Neuordnung der Buslinien in Bremen-Nord Mit Umstellung des Regionalbahnbetriebs der Deutschen Bahn AG auf den Regio-SBahn-Verkehr der Nordwestbahn auf der Strecke Verden – Bremen Hbf – BremenVegesack – Bremen-Farge am 11.12.2011 hat die BSAG ihr Busnetz in Bremen-Nord auf Basis der einschlägigen Prognosen den sich verändernden Fahrgastströmen und dem SBahn-Takt (15/30 Min.) angepasst. Die Kernpunkte im Einzelnen:
Umstellung der Liniennummern von bisher 70er auf 90er Linien,
Umstellung des 10-Minuten-Taktes montags bis freitags auf einen 15-Minuten-Takt,
Taktverdichtung im Berufs- und Schülerverkehr auf 8 Fahrten/Stunde (ca. 7,5Minuten-Takt) durch die Ergänzungslinien 91/92 und 95 auf wichtigen Streckenabschnitten (dadurch höhere Taktdichte als vorher)
Auf dem Abschnitt Bf Burg – Gröpelingen montags bis freitags 5-Minuten-Takt (wie bisher) durch die Überlagerung von 3 Linien
Nachfragegerechte Taktreduzierung am Samstagmorgen bis ca. 8:00 Uhr von 15 auf 30 Minuten
Anschlussherstellung RS1 – Bus an den Bahnhöfen Burg, Vegesack, Blumenthal und Farge
Angebotsanpassungen bei der Buslinie 96/97 aus Rönnebeck: Die Linie verkehrt nur noch bis Bf Blumenthal. Fahrgäste können hier auf die Buslinien 90 und 94 und zur Regio-S-Bahn umsteigen,
Bau einer neuen Buswende- und Umsteigeanlage Buschdeel; hier kann aus Richtung Rönnebeck in Richtung Farge/Neuenkirchen bzw. umgekehrt umgestiegen werden,
Bessere Erschließung im Raum Farge/Rekum durch die Einrichtung der neuen Haltestellen Vor den Wischen und De Kreienbarg (werden zu einem späteren Zeitpunkt realisiert)
Erhöhung der Wirtschaftlichkeit auf der Linie 98 im 30-Minuten-Takt und sonntags durch Verkürzung des Fahrweges (fährt nicht über Bf Aumund; Fahrgäste erreichen alle Ziele mit Umstieg Bf Vegesack)
Neuordnung der Buslinien in Niedervieland Zum Fahrplanwechsel im März 2010 wurde im Bereich Niedervieland ein neues Busnetz eingerichtet. Betroffen waren die eher ländlich geprägten Stadtteile Seehausen mit 1.150 und Strom mit 450 Einwohnern, ein kleiner Teil von Sandhausen (das bereits zu Delmenhorst gehört) sowie über 135 Unternehmen mit ca. 8.000 Beschäftigten im GVZ (einschl. Hochregallager). Durch die Zunahme des Verkehrs und Verkehrsbehinderungen im GVZ waren die bisherigen Fahrzeiten der alten Linie 64 nicht mehr einzuhalten. Nach Verlängerung der A 281 bis zur Anschlussstelle GVZ-Nord im Jahr 2013 wird die Besiedlung im GVZ weiter ansteigen. Eine nochmalige Ausweitung des Linienweges der Linie 64 war daher absehbar. Das bisherige Fahrplangerüst war nicht mehr zukunftsfähig, um die aus den genannten Randbedingungen resultierenden Anforderungen zu erfüllen. Der alte Fahrplan erlaubte u.a. keine weitere Anpassung im Schülerverkehr, ohne dass es zu Nachteilen in der GVZ-Bedienung gekommen wäre. Arbeitnehmer, die auch am Wochenende arbeiten müssen, hatten keine bzw. nur alle zwei Stunden eine Fahrmöglichkeit. Mit dem neuen Angebot konnten folgende Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden:
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Mit dem neuen Angebot konnten folgende Verbesserungen für die Fahrgäste erzielt werden: •
Die Stadtteile Strom und Seehausen erhielten eine mindestens stündlich verkehrende
Linie, deren Fahrplan morgens und nachmittags auf die Bedürfnisse der Schüler abgestimmt wurde, bei gleichzeitiger Erhöhung des Fahrtenangebotes. •
Beschäftigte im GVZ haben eine im dichten Takt verkehrende neue Ringlinie erhalten, die alle Haltestellen im GVZ mit dem Hauptbahnhof verbindet.
•
Die Siedlung Warturmer Platz an der Senator-Apelt-Straße wurde erstmals direkt an
das Busnetz angebunden. Beschäftigte des Gewerbegebietes Warturm wurden durch
eine neue Haltestelle in Höhe der Warturmer Heerstraße besser angebunden. •
Bewohner der Neubaugebiete an der Visbeker Straße erhielten durch die neue Haltestelle in Höhe der Fußgängerbrücke über die A 281 eine im Vergleich zur Linie 24 um
400 m kürzere Zugangsmöglichkeit zum ÖPNV. Arbeitnehmer der BLG im Hochregallager haben nun auch am Wochenende eine stündliche Fahrmöglichkeit zu Schichtbeginn und -ende.
Verknüpfungspunkt Bahnhof Mahndorf
Der Bahnhof Bremen-Mahndorf ist mit täglich ca. 54 hier verkehrenden Nahverkehrszü-
gen und rd. 1.300 bis 1.500 Ein- und Aussteigevorgängen ein wichtiger Knotenpunkt im
ÖPNV. Seit Dezember 2011 verkehrt hier die Regio-S-Bahn-Linie 1. Darüber hinaus lieferten die zuvor prognostizierten Umsteigezahlen am Bahnhof Mahndorf mit rund 1.600 Umsteigevorgängen am Tag gute Gründe zur Neugestaltung eines modernen ÖPNV-, IV-
und SPNV- Verknüpfungspunktes. Von den prognostizierten Umsteigern werden voraus-
sichtlich 55 % den Umstieg zwischen SPNV und der Straßenbahnlinie 1, die ab März 2013
den Verknüpfungspunkt erreichen soll, sowie 20 % den Umstieg von und zu den Buslinien 38, 40, 41und 44 nutzen, die durch die Umsteigeanlage auf der Südseite des ver-
legten Bahnhofs Mahndorf an den SPNV und an die neue Straßenbahn herangeführt werden.
Der Umbau der Bahnanlagen in Verbindung mit der direkten Anbindung von Bus und
Straßenbahn sowie die Anlage von angrenzenden Park-and-rid- bzw. Bike-and-ride-
Plätzen nördlich und südlich der Bahnanlagen, standen vor Beschlussfassung des Nahverkehrsplans kurz vor ihrer Fertigstellung. Alle baulichen Maßnahmen zusammengenommen werten den Bereich rund um den Bahnhof Mahndorf städtebaulich auf.
Die angrenzende P+R und B+R-Anlage berücksichtigt 211 Pkw-Stellplätze sowie 206 Fahrradstellplätze. Ein Angebot zur Fahrgastabwicklung für Taxen ist mit ebenfalls fünf
Stellplätzen vorgesehen. Sowohl barrierefreie Zugänge zu den Bahnsteigen und Haltestellen als auch entsprechende Einstiegsmöglichkeiten in die Fahrzeuge werden gewähr-
leistet. Neben dem taktilen Streifen zwischen Geh- und Radweg werden auch an den
Haltestellen bzw. Überwegen Leitelemente mit Bodenindikatoren verwendet.
ÖPNV-Anbindung Überseestadt
Die Überseestadt ist im innenstadtnahen Bereich durch die Straßenbahnlinie 3 mit den Haltestellen Eduard-Schopf-Allee, Europahafen und Konsul-Smidt-Straße bereits gut
erschlossen. Im weiteren Verlauf der Konsul-Smidt-Straße existiert derzeit nur eine vorläufige Anbindung über die verlängerten Linienäste der Linie 26 zur Silbermannstraße
bzw. zum Schuppen 1. Ab dem Winterfahrplan 2012/13 ist eine direkte Buslinie 20 vom
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Hauptbahnhof in die Überseestadt geplant, die die Innenstadt über die Haltestelle Am Wall anbindet und im Zuge der Linie 3 und der Konsul-Smidt-Straße zur Hochschule für Künste geführt wird. Von dort ist eine Weiterführung über den Bahnhof Walle bis zum
Hohweg vorgesehen. Dadurch besteht für die Fahrgäste der Überseestadt eine direkte Anbindung sowohl an den Hauptbahnhof als auch an den Bf Walle. Der Betrieb wird mit
einem 30-Minuten-Takt in der HVZ und NVZ aufgenommen; in der SVZ ist ein Stunden-
takt geplant. Mit zunehmender Besiedlung der Überseestadt und in Abhängigkeit der
Nachfrage kann das Buslinienangebot entsprechend verdichtet werden. Die Linie 20 übernimmt somit auch die bisherige Bedienung der Überseestadt durch die Buslinie 26
und ersetzt im Bereich Bf Walle/Hohweg auch die Linie 28. Beide Linien sollen an der Emder Straße enden.
Besonderer Bahnkörper Duckwitzstraße Die Maßnahme wurde umgesetzt.
Gleisverbindung Richard-Dunkel-Straße
Die Maßnahme zur Verkürzung von Betriebsfahrten zwischen Betriebshof Neustadt und
Huchting (Linien 1 und 8) wurde umgesetzt.
Maßnahmen, die nicht weiter verfolgt werden Neue Haltestelle im Zuge der Straßenbahnlinie 4 in Höhe Brenningstraße
Die Maßnahme entfällt, da keine ausreichenden Potenziale erschlossen werden. Verlängerung der Straßenbahnlinien 2 und 10 Richtung Osterholzer Landstraße bzw. Mercedes
Die Erhöhung der Kosten der Maßnahme auf 58,5 Mio. € (Stand 2010) führte dazu, dass der nachzuweisende volkswirtschaftliche Nutzen dieser Maßnahme nicht mehr erbracht
werden kann. Der Nutzen-Kosten-Faktor verringerte sich durch die Kostenerhöhung auf
unter 1. Bei einem Faktor unter 1 ist eine Aufnahme in das GVFG-Großvorhaben-
programm des Bundes nicht möglich. Sollte die Maßnahme dennoch weiter verfolgt werden, müsste eine 100%-Finanzierung durch das Land bzw. die Stadt Bremen erfolgen.
Aufgrund der begrenzten Landes- und städtischen Mittel soll diese Straßenbahnverlän-
gerung vorerst nicht weiter verfolgt werden. Die Freihaltung der Trasse, zumindest der Linie 2 entlang der Osterholzer Heerstraße, soll aber als Zukunftsoption sichergestellt
werden.
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Prüfaufträge
Neue Haltestelle Hochschulring/BAB-Zubringer Universität
Die Eisenbahnen und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser GmbH und der Technologiepark Uni-
versität befürworten den Haltepunkt. Die Einrichtung einer Haltestelle für die Regional-
buslinien 630/670 wird geprüft.
Gleisverbindung Malerstraße
Mit Blick auf die Gleisverbindung über die Stresemannstraße kann sich ein verkehrlicher Nutzen im Netzzusammenhang ergeben. Eine Gleisverbindung in der Malerstraße er-
möglicht die Verlagerung einer Straßenbahnlinie (2 oder 10) in die Linienführung der
heutigen Linie 3 zwischen Weserwehr und St.-Jürgen-Straße.
Verknüpfungspunkt Bahnhof Huchting
Die Einrichtung eines Regio-S-Bahn-Haltepunktes soll im Rahmen des Verkehrsentwick-
lungsplans untersucht werden.
Barrierefreie Gestaltung der Haltestelle „Graubündener Straße“
Die bereits weitgehend barrierefreie Haltestelle der Straßenbahnlinie 1 soll exemplarisch
auf weitergehende Möglichkeiten zur Optimierung der Barrierefreiheit geprüft werden.
Differenzierte ÖPNV-Bedienung (Ortsbus, AST, ALT)
Es sollen Kriterien für den standardmäßigen Linienverkehr ergänzende ÖPNV-Angebote
innerhalb der Stadtgemeinde Bremen entwickelt werden.
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